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bbaktuell 154, 4.10.2005 Inhaltverzeichnis 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Bildungsrahmenartikel vermutlich morgen Mittwoch im Nationalrat Interkantonale Vereinbarungen bringen neue Verpflichtungen für die Kantone Attest - Lösung für Jugendliche mit Behinderungen in Vorbereitung CIIP: Bildungsraum Romandie im Aufwind 100 Jahre Berufsbildung im Wallis Validation des acquis: Wichtige Meilensteine Kt. Thurgau: Brückenangebote auf 15 Prozent beschränkt "1000-Franken-Jobs" in Zürich StudEx - Praktika für Lehrlinge und Studierende Österreich unterstützt ausbildungswillige Betriebe finanziell IV-Stelle Chur sucht Berufs- und Laufbahnberater/in (Stelleninserat) Impressum Herausgeber: Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern © SBBK und BBT, Weitergabe frei, soweit oben nicht anders vermerkt. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. Mitarbeitende: Annemarie Abbondio (ao), Jacques Amos (ja), Josette Fallet (jf), Daniel Fleischmann (df), Peter Mueller (pm), Phuoc Ngo (pn) und Emil Wettstein (wt). Mitglieder der Steuergruppe: Robert Galliker, SBBK; Dani Duttweiler, BBT; Yvonne-Marie Ruedin, CRFP Verantwortlich für diese Ausgabe ist Emil Wettstein, Zürich (mailto:redaktion@bbaktuell.ch) Übersetzung: Annemarie Abbondio Bestellungen sowie Abbestellungen: http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:adm@bbaktuell.ch Früher publizierte Meldungen sind auch über Internet zugänglich: http://www.bbaktuell.ch, französische Fassung über: http://www.afpr.ch bbaktuell 15, 44.10.2005 Seite 2 1. Bildungsrahmenartikel vermutlich mailto:peter.knutti@dbk.ch; Beat Sturzenegger, morgen Mittwoch im Nationalrat mailto:beat.sturzenegger@altrash.ch df. Die Schweiz soll eine neue Verfassungsgrundlage für den Bildungsbereich erhalten. Sie zielt 4. CIIP: Bildungsraum Romandie im auf die Schaffung eines kohärenten, flächendec- Aufwind kenden und qualitativ hoch stehenden Bildungs- jf. Aktivitäten in 15 Bereichen sollen helfen, den raums Schweiz. Die Meinungen über die Vorlage im Frühjahr angekündigten "Espace romand de la sind geteilt. Wir orientieren über die Vorlage und formation" (Bildungsraum Romandie) zu realisie- lassen Exponenten zu Wort kommen: ren. Die Basis bildet das Lehrplan-Projekt PECA- http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3127a.pdf; RO, das die Harmonisierung der kantonalen Lehr- Vorlage: pläne vorsieht. Für die Berufsbildung übernimmt http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3127b.pdf das Generalsekretariat der Conférence intercan- Bericht der zuständigen Kommission des tonale de l'instrucition publique de la Suisse Nationalrats: romande et du Tessin CIIP unter anderem die http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3127c.pdf Herausgabe von Lehrmitteln. Dies sind Inhalte des Tätigkeitsprogramms 2005-2008 der CIIP, 2. Interkantonale Vereinbarungen bringen das am 22. September 2005 beschlossen wurde. neue Verpflichtungen für die Kantone Info: Christian Berger, Generalsekretär der CIIP, df. In diesen Tagen beginnt die Vernehmlassung mailto:christian.berger@ne.ch zur Revision der interkantonalen Vereinbarungen Pressemitteilung und Tätigkeitsprogramm: im Berufsbildungsbereich (Berufsschulverein- http://www.afpr.ch/pdf/afpr3135.pdf barung und Fachschulvereinbarung). Sie bringt Mehr: http://www.ciip.ch unter anderem die Pflicht für die Kantone, ausserkantonale Ausbildungen auf Tertiärstufe mit- 5. 100 Jahre Berufsbildung im Wallis zufinanzieren - sofern sie nicht selber entspre- jf. Im Sommer 1905 haben die ersten Lernenden chende Ausbildungen anbieten. Einen heiklen ihr 1. Lehrjahr nach dem "neuen" Berufsbil- Punkt wird die Aushandlung neuer Tarife bilden. dungsgesetz vom 21. November 1903 abge- Mehr: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3125.pdf schlossen. Jetzt, hundert Jahre später, haben andere Lernende eine Veranstaltung für das 100- 3. Attest - Lösung für Jugendliche mit jährigen Bestehen der Berufsbildung im Wallis Behinderungen in Vorbereitung organisiert. Zu diesem Anlass hat die Dienststelle df. Wer trotz Wiederholung des Qualifikations- für Berufsbildung eine Plakette und eine CD-Rom verfahrens den Attest-Abschluss nicht erreicht, herausgegeben. Diese können solange Vorrat bei hat gemäss Leitfaden dennoch ein Anrecht, sich Manuela Richard bezogen werden mailto:manue- seine Kompetenzen bestätigen zu lassen. Eine la.richard@admin.vs.ch . Arbeitsgruppe unter der Leitung von Roland Hohl Bericht über die Entwicklung der Berufsbildung (SGV) und Peter Knutti (SBBK) entwickelt in den im Wallis: www.bbaktuell.ch/pdf/bba3093.pdf kommenden Monaten ein gesamtschweizerisches und branchenübergreifendes Arbeitsinstrument 6. Validation des acquis: Wichtige für den individuellen Kompetenznachweis. Für Meilensteine Jugendliche mit einer Behinderung, die eine df. Eine weitere Etappe im Projekt "Validation des praktische Ausbildung bei einer sozialen Insti- acquis" ist erreicht: Im Web stehen sämtliche tution absolvieren, sucht eine Insos-Arbeits- verfügbaren Projekt-Informationen einer breiten gruppe unter Leitung von Beat Sturzenegger Öffentlichkeit zur Verfügung, vgl. ebenfalls nach einem Abschlussverfahren. http://www.validacquis.ch . Kontakte: Peter Knutti, Ralph Thomas, der Projektleiter, hat für bbaktuell bbaktuell 154, 4.10.2005 Seite 3 den Stand der Arbeiten dargestellt: mierte am Mittwoch, 21. September 2005 über http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3126a.pdf . das Projekt. Stellen dieser Art werden bereits in Als erster Deutschschweizer Kanton bietet Zürich St. Gallen angeboten. Andere Städte wie Basel in einem Zentrum für Kompetenzbilanz Kurse für oder Luzern diskutieren deren Einführung. Personen an, die einen Qualifikationsnachweis Mehr: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3132a.pdf erstellen möchten. Das Zentrum führt zurzeit Interview mit Monika Stocker zu den Hinter- Pilotprojekte für Personen aus dem Gesundheits- gründen: www.infopartner.ch/periodika/2005/ bereich durch; ab Januar 2006 ist es für alle Panorama/Heft_1_2005/pan051d08.pdf Personengruppen zugänglich. Mehr zum Zürcher Kompetenzzentrum: 9. StudEx - Praktika für Lehrlinge und http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3126b.pdf Studierende df. Wenn Studienabgänger oder Jugendliche nach 7. Kt. Thurgau: Brückenangebote auf 15 ihrer Lehre ein Praktikum im Ausland absolvieren Prozent beschränkt wollen, erhalten sie bei der Bieler Organisation ao. Der Zugang zu den Angeboten zur Vorberei- StudEx professionelle Unterstützung. Im Auftrag tung auf die berufliche Grundbildung sowie zur des Schweizer Staatssekretariats für Bildung und Integration Jugendlicher und junger Erwachsener Forschung vermittelt StudEx drei- bis zwölfmona- soll auf maximal 15 Prozent des schulabgehen- tige Auslandpraktika in 32 europäischen Ländern. den Jahrgangs beschränkt werden, so die Ge- StudEx unterstützt die Jugendlichen zudem setzesvorlage betreffend die Änderung des thur- mittels eines monatlichen Stipendiums sowie gauischen Gesetzes über die Berufsbildung vom einer Entschädigung für die Reise- und Sprach- 4. November 1985 in Artikel 5. kurskosten. Im vergangenen Jahr nahmen 204 Bis zum Beginn des Schuljahrs 2007/08 sollen Personen diese Dienstleistung in Anspruch. die vorgesehenen rund 450 Plätze in den kanto- Mehr: http://www.studex.ch nalen Brückenangeboten vorhanden und nutzbar sein. Geplant ist, dass die bisher tätigen Orga- 10. Österreich unterstützt nisationen ihre Angebote dem kantonalen Kon- ausbildungswillige Betriebe finanziell zept anpassen und bereits ab Schuljahr 2006/07 wt. Österreich bricht ein Tabu: Wer mehr Lehr- ihren Schulbetrieb unter der Ägide des Amts für linge ausbildet, bekommt Geld: Pro zusätzlichen Berufsbildung und Berufsberatung aufnehmen. Lernenden erhält ein Betrieb für das erste Lehr- Infos zu den "Brückenangeboten TG": Emil jahr monatlich 400 Euro, für das zweite Lehrjahr Zehnder, Projektleiter, mailto:emil.zehnder@ric- 200 Euro und für das dritte Lehrjahr 100 Euro. ketwil.ch Die Kosten werden aus Geldern der Arbeitsmarktverwaltung beglichen. Die Initiative ging 8. "1000-Franken-Jobs" in Zürich vom "Regierungsbeauftragten für Jugendbe- df. Die Stadt Zürich möchte in den kommenden schäftigung und Lehrlingsausbildung" aus, dem zwei Jahren rund 550 Teillohn-Stellen für Lang- auch in der Schweiz bekannten Vorarlberger In- zeit-Arbeitslose schaffen. Sie sollen in privaten dustriellen Egon Blum. Bericht über seine Tätig- und städtischen Sozialfirmen arbeiten, die von keit mit Beschreibung weiterer Initiativen: einer Aktiengesellschaft getragen werden und www.bbaktuell.ch/pdf/bba3109.pdf (5MByte) Dienstleistungen in Nischenbereichen (Botengänge, Reinigung, Recycling) anbieten. Es wird ein Lohn von 1600 bis 3200 Franken ausbezahlt; er reduziert die Sozialhilfeleistung bis zu einem Freibetrag von 600 Franken. Das Sozialdepartement unter Leitung von Monika Stocker infor- bbaktuell 154, 4.10.2005 Seite 4 11. IV-Stelle Chur sucht Berufs- und Sie kommunizieren und verhandeln mit den am Laufbahnberater/in (Stelleninserat) Eingliederungsprozess beteiligten internen und Wir suchen für unsere IV-Stelle per 1. Januar externen Partnern. 2006 oder nach Vereinbarung eine/einen Berufsund Laufbahnberaterin / Berufs- und Laufbahn- Weitere Details finden Sie unter berater (100%). http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3123.pdf Aufgabenbereich: Sozialversicherungsanstalt des Kantons Sie beraten und begleiten Menschen mit einer Graubünden, Personaldienst Behinderung auf dem Weg der beruflichen Eingliederung. Kontaktperson Albert Spescha, Teamleiter Sie erarbeiten bei Leistungsgesuchen selbststän- Berufliche Eingliederung dig und kompetent die notwendigen T. 081 257 42 64 Entscheidungsgrundlagen. mailto:albert.spescha@sva.gr.ch I-BASIS bba3125 Revision der interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich Was die Kantone einander schuldig sind bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005 In diesen Tagen beginnt die Vernehmlassung zur Revision der interkantonalen Vereinbarungen im Berufsbildungsbereich (Berufsschulvereinbarung und Fachschulvereinbarung). Sie bringt unter anderem die Pflicht für die Kantone, ausserkantonale Ausbildungen auf Tertiärstufe mitzufinanzieren – sofern sie nicht selber entsprechende Ausbildungen anbieten. Einen heiklen Punkt wird die Aushandlung neuer Tarife bilden. Fritz Wüthrich, EDK Mit den interkantonalen Freizügigkeits- und Finanzierungsvereinbarungen verfolgen die Kantone zwei Ziele: Sie bieten Personen aus anderen Kantonen Zugang zu ihren Ausbildungen, und im Gegenzug zahlen die Wohnortskantone dieser Personen einen Anteil an die Ausbildungskosten («horizontaler Finanzausgleich»). Aktuell existieren auf gesamtschweizerischer Ebene fünf solche Vereinbarungen, die je ein bestimmtes Ausbildungssegment abdecken: - Interkantonale Universitätsvereinbarung (IUV) - Interkantonale Fachhochschulvereinbarung (FHV) - Interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte - Interkantonale Vereinbarung über Beiträge der Kantone an Schul- und Ausbildungskosten in der Berufsbildung (Berufsschulvereinbarung) - Interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV). Aus Sicht der Berufsbildung sind die beiden letztgenannten Vereinbarungen von besonderem Interesse. Die Fachschulvereinbarung umfasst die höhere Berufsbildung, also die Tertiärstufe. Berufsbildungsgesetz verlangt neue Finanzierung Das neue Berufsbildungsgesetz (BBG) sieht ein neues Finanzierungssystem für die Bundesbeiträge vor. Dieses bringt den Wechsel von einer aufwandorientierten zu einer leistungsorientierten Subventionierung. Der Bund leistet Pauschalbeiträge an die Kantone, die sich im Wesentlichen nach der Anzahl Personen bemessen, die im betreffenden Kanton eine berufliche Grundbildung absolvieren. Bei den dualen Ausbildungen auf Sekundarstufe II werden die Beiträge künftig an den Lehrortskanton (und nicht mehr an den Schulortskanton) ausgerichtet. Dieser Wechsel verlangt eine Anpassung der beiden erwähnten Vereinbarungen für die berufliche Bildung. In einem ersten Schritt hat die Plenarversammlung der EDK Grundsätze für die Revision der beiden Vereinbarungen festgelegt. In diesen Grundsätzen wurden Eckwerte zu wichtigen Grundfragen genannt, wie etwa den Geltungsbereich (für welche Ausbildungen werden Beiträge ausgerichtet?), das Ausmass der Freizügigkeit oder Regeln für die Festlegung der Höhe der Beiträge. In einem zweiten Schritt hat eine vom Vorstand der EDK eingesetzte Projektgruppe – ausgehend von den erwähnten Grundsätzen – Entwürfe für zwei neue Vereinbarungen erarbeitet, die per 2008 die beiden bestehenden Vereinbarungen ablösen sollen. Die nun vorliegenden Entwürfe werden in diesen Tagen zusammen mit einem Begleitkommentar bei den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen in Vernehmlassung gegeben. Die Frist für das Einreichen von Stellungnahmen läuft bis zum 31. Dezember 2005. Die Vernehmlassungsunterlagen können von der Website der EDK heruntergeladen werden (www.edk.ch > Aktuell > Vernehmlassungen). © Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern. Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter: http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:adm@bbaktuell.ch. Ältere Ausgaben finden Sie unter http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein, Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: redaktion@bbaktuell.ch Seite 2 Die wichtigsten Änderungen Die Berufsschulvereinbarung heisst nun Berufsfachschulvereinbarung. Sie ist neu auch Grundlage für Regelungen, die über den eigentlichen Bereich der Berufsfachschulen hinausgehen, so etwa für überbetriebliche Kurse oder auch Brückenangebote gemäss Artikel 12 des Berufsbildungsgesetzes. Eine weitere Änderung betrifft die Tarife, die nicht mehr in der Vereinbarung selber, sondern im Anhang aufgeführt werden. Sie können damit von der Konferenz der Vereinbarungskantone festgelegt bzw. geändert werden. Die Fachschulvereinbarung (neu Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die höhere Berufsbildung) stipuliert neu, dass Kantone im Gegensatz zu heute nur noch dann von der Zahlungspflicht für eine bestimmte Ausbildung entbunden sind, wenn sie selber Träger oder Mitträger einer Schule sind, die die betreffende Ausbildung anbietet. Dies ist ein Schritt in Richtung Freizügigkeit; die volle Freizügigkeit auf der Tertiärstufe – die heute bei den Hochschulen bereits realisiert ist – wird als anzustrebendes Ziel im Ingress der Vereinbarung expli- zit erwähnt. Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Bemessung der zu zahlenden Beiträge. Diese werden neu einheitlich festgelegt und stützen sich auf Kostenerhebungen. Es ist abzusehen, dass diese Art der Tariffestlegung zu Problemen, d.h. teilweise massiven Erhöhungen der Beiträge, führen wird. Die Problematik der Tariffestlegung nimmt in der Vernehmlassung einen breiten Raum ein. Die EDK ist hier besonders auf Rückmeldungen angewiesen. Die neuen Vereinbarungen sollen nach Möglichkeit im Juni 2006 von der EDK verabschiedet werden. Anschliessend müssen sie von mindestens je 15 bisherigen Vereinbarungskantonen ratifiziert werden, damit sie per 1.8.2007 in Kraft treten können. Es ist möglich, dass nicht alle Kantone die Vereinbarungen mittragen; dafür können finanzielle Gründe vorliegen. Diese Kantone müssen dann individuelle, bilaterale Vereinbarungen treffen. Fritz Wüthrich ist Leiter Koordinationsbereich Ressourcen bei der EDK, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren; fritz.wuethrich@edk.ch I-BASIS bba3126a «Validation des acquis» – Anrechnung nicht formell erworbener Kompetenzen Ein weiterer Weg nach Rom bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005 Eine weitere Etappe im Projekt «Validation des acquis» ist erreicht: Seit dem 22. September 2005 stehen sämtliche verfügbaren Projekt-Informationen einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Die Adresse lautet www.validacquis.ch. Ralph Thomas Der Start des Internet-Auftritts fand gleichzeitig mit der ersten Jahreskonferenz «Validation des acquis» statt, welche einen breiten Kreis interessierter Fachleute über Projektziele und Projektstand informierte, sowie in Workshops zwei nationale, zwei interkantonale sowie drei regionale Projekte vorstellte und diskutierte. Ziel ist es, in den nächsten Wochen sämtliche Projekte und Angebote in der Schweiz auf der Internetseite laufend zu ergänzen. Melden Sie bitte Ihr Projekt/Angebot mittels des Download-Formulars über www.validacquis. ch/de/angebote1.html an. Worum geht es? «Validation des acquis» ist der Titel des Projekts, das von BBT und seco im Februar 2005 gestartet wurde und bis Oktober 2006 dauert. Das Projekt läuft unter der Federführung des BBT in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der Berufsbildung, den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt, und zielt auf ein System zur Anrechnung von nicht formal erworbenen Kompetenzen. Laut dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG) sollen Erwachsene den Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen erhalten, ohne dass sie einen gesamten, üblichen Bildungsgang durchlaufen müssen. Beim Nachweis, dass man die für den Abschluss einer beruflichen Bildung geforderten Kompetenzen bereits besitzt, sollen also berufliche und ausser- berufliche Praxiserfahrung und fachliche und allgemeine Bildung angemessen berücksichtigt werden. Das oberste Ziel lautet: Die Titel, welche durch «andere Qualifikationsverfahren» erworben werden, sollen gleichwertig sein mit denjenigen, die auf herkömmlichem Weg erworben wurden. Die Thematik der anderen Qualifikationsverfahren und der Anrechnung von Bildungsleistungen ist in vielen Berufsfeldern aktuell. So bestehen heute Angebote und Projekte im Bereich des Berufs Fachangestellte Gesundheit (u.a. in Kantonen der Zentralschweiz sowie Zürich und Wallis), in den Bereichen Verkauf, Informatik, kaufmännische Angestellte und Hauspflege (Wallis), gesamtschweizerisch im Erwachsenenbildungsbereich sowie in Berufen der Post (Betriebssekretär/innen und Betriebsmitarbeitende Logistik), im Gastro-Bereich, Schreiner, Hauswirtschaft sowie Berufen der Metallunion (St.Gallen). Die grösste Erfahrung weist zurzeit der Kanton Genf auf, der seit 2000 unter eigens geschaffener kantonaler Gesetzgebung mittels «anderer Qualifikationsverfahren» über 1'000 Titel und Kompetenznachweise in 32 verschiedenen Berufen vergeben hat. Das weitere Vorgehen Für die Umsetzung der neuen Bestimmungen im BBG zur Anrechnung von Bildungsleistungen gilt es nun, einen unter den Verbundpartnern der Berufsbildung abgestimmten Rahmen zu erarbeiten. Dieser Rahmen soll die Ebenen des Validierungsverfahrens, die Rollen der Akteure, die Qualitätssicherung sowie die Ausbildung von Expertinnen und Experten definieren und damit einen einheitlichen Vollzug garantieren. Diese Arbeiten werden in den nächsten Monaten so vorangetrieben, dass im Sommer 2006 eine erste © Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern. Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter: http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:adm@bbaktuell.ch. Ältere Ausgaben finden Sie unter http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein, Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: redaktion@bbaktuell.ch Seite 2 Version dieses abgestimmten Rahmens in die Vernehmlassung gegeben werden kann. In der Zwischenzeit gelten die vom BBT einzeln erlassenen Bewilligungen für andere Qualifikationsverfahren (gem. Art. 33) als provisorisch. Es folgt dann eine Probephase. Eine Überarbeitung des Gesamtrahmens ist für 2009 vorgesehen. Erste Antworten Zur Zeit besteht Konsens, was die folgenden vier Ebenen des Validierungsverfahrens angeht: 1. Information und Beratung 2. Bilanzierung 3. Beurteilung 4. Zertifizierung Jede Person soll ihr eigenes Tempo bestimmen; Ebene 4 muss nicht Ziel für alle sein. Konsens herrscht auch über grundsätzliche Fragen: Das System soll auf lebenslanges Lernen und Arbeitsmarktfähigkeit ausgerichtet sein. Zudem soll eine breite Palette von Kompetenznachweisverfahren ermöglicht werden. Und schliesslich sollen die Strukturen für die herkömmlichen Qualifikationsverfahren mit denen für die Anrechnung von Bildungsleistungen verschränkt werden, das heisst, es sollen auch die selben fachlichen Experten zum Einsatz kommen. Dies ist ein zentrales Anliegen von Arbeitgebern und Verbänden. Diskussionsbedarf besteht noch bezüglich der Verantwortlichkeiten: Welche Akteure sind für die verschiedenen Schritte zuständig? Weitere offene Fragen, welche geklärt werden müssen, sind: - Zu welchem Zeitpunkt muss eine formelle Kontrolle und offizielle Anmeldung ins System erfolgen? - Ist ein allfällig negativer Entscheid rekursfähig? - Zu welchen Bedingungen und durch welche Instanz sollen Kompetenzbescheinigungen in Teilbereichen abgegeben werden? - Welche Kompetenzen sollen Erwachsene im Bereich der Allgemeinbildung besitzen und mit welchen Instrumenten sollen diese überprüft werden? Ralph Thomas ist externer Projektleiter von «Validation des acquis» im Auftrag des BBT. Adresse: Rue de Fribourg 14, 2503 Bienne ralphthomas@bluewin.ch, Telefon 032 323 06 81 I-BASIS bba3126b Zürcher Zentrum für Kompetenzbilanz ab Januar 2006 auf Vollbetrieb Wir können mehr, als wir wissen bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005 Der Kanton Zürich treibt die Schaffung eines eigenen Zentrums für Kompetenzbilanzen vorwärts, wie die Verantwortlichen an einer Pressekonferenz erläuterten. Erste Pilotversuche für Personen aus dem Gesundheitswesen erleben eine grosse Nachfrage. Das Zentrum wird ab kommendem Jahr den vollen Betrieb aufnehmen – zumindest auf Stufe Erfassen und Bestätigen von Kompetenzen. Bis für eine Vielzahl von Berufen Gleichwertigkeitsverfahren etabliert sind, wird es aber länger gehen. Daniel Fleischmann Rund 70 Prozent dessen, was wir wissen und können, haben wir nicht in der Schule gelernt. Auch wenn die Zahl in mancher Hinsicht fragwürdig erscheint, so verdeutlicht sie doch, dass wir alle mehr können, als wir wissen. Wir lernen nicht nur, wenn wir uns auf Prüfungen vorbereiten. Wir lernen auch, wenn wir Zeitung lesen, Kinder erziehen oder ehrenamtlich Vereinsgeschäfte führen. Auf diesen Umstand hat bereits das alte Berufsbildungsgesetz Rücksicht genommen. Artikel 41 ermöglichte es erwachsenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen, den Lehrabschluss nachzuholen, ohne dass sie dafür eine Lehre durchlaufen mussten. Das neue Berufsbildungsgesetz erweitert namentlich in Artikel 33 und 34 diese Möglichkeit. Es stipuliert, dass berufliche Qualifikationen durch Prüfungen oder «andere vom Bundesamt anerkannte Qualifikationsverfahren» nachgewiesen werden können. Eines dieser Verfahren basiert auf der Erstellung von persönlichen Portfolios, die Beschreibungen darüber enthalten, was jemand gelernt hat, welche Aufgaben er erfüllte oder welche Sozialkompetenzen er sich zuschreibt. Dieses Portfolio kann einer Person helfen, ihre Fähigkeiten bewuss- ter wahrzunehmen und in einer Bewerbung besser zu dokumentieren. Falls jemand einen formalen Bildungsabschluss erwerben möchte, kann das Portfolio aber auch auf «Gleichwertigkeit» mit existierenden Ausbildungsgängen (auf allen Stufen des Berufsbildungswesens) geprüft werden. Fehlende Ausbildungs-Teile können dann gezielt nachgeholt werden, bis die Bedingungen zur Erteilung etwa eines Fähigkeitszeugnisses gegeben sind. Kanton Zürich: 1000 Franken für eine Bilanz Der Kanton Zürich hat in den vergangenen Monaten innerhalb der Berufsberatung Strukturen und Arbeitsmittel zur Erstellung von Kompetenzbilanzen geschaffen. Diese Dienstleistung ist im Berufsund Studieninformations-Zentrum BIZ Oerlikon untergebracht und wird von Edith Hartmann Trunz geleitet. Das BIZ wird ab Januar 2006 den Vollbetrieb aufnehmen. Personen, die eine Kompetenzbilanz erstellen möchten, können hier einen viertägigen Kurs besuchen, sie können ihr Projekt aber auch auf eigene Faust verfolgen. Im Rahmen eines Pilotversuchs haben bisher 115 Personen aus dem Gesundheitsbereich entsprechende Seminare besucht, weitere Seminare sind geplant. Die Teilnahme kostete 770 Franken; die Vollkosten dürften bei gut 1000 Franken liegen. Es scheint wahrscheinlich, dass die Klienten diese Kosten werden tragen müssen, nachdem der Kanton Zürich für die Laufbahnberatung von Erwachsenen seit diesem Jahr Gebühren erhebt. Das an die Kompetenzbilanz anschliessende Gleichwertigkeitsverfahren wird im Kanton Zürich durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Berufsverbänden durchgeführt. Deren Fachexperten müssen die erfassten Kompetenzen mit den Anforde- © Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern. Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter: http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:adm@bbaktuell.ch. Ältere Ausgaben finden Sie unter http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein, Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: redaktion@bbaktuell.ch Seite 2 rungen eines angestrebten Berufsabschlusses vergleichen und entsprechende Empfehlungen abgeben. Das Verfahren ist in Zürich erst für das Fähigkeitszeugnis Fachangestellte Gesundheit entwickelt; die ersten Beurteilungen beginnen im Oktober dieses Jahres. Die Aufgabe, die sich hier stellt, ist anspruchsvoll; sie verlangt von den Gutachtern nicht nur das Studium der Unterlagen und die Plausibilitätsprüfung, sondern auch einen Augenschein am Arbeitsplatz. Hier ist unter anderem zu prüfen, ob eine Person eine Tätigkeit selbstständig oder nur mit Unterstützung ausführen, sie auch unter verschiedenartigen Bedingungen bewältigen und sie erklären und vorzeigen kann. Aber auch von den Verbänden wird einiges verlangt, müssen sie doch Nachholbildungen anbieten, die erlauben, Bildungslücken gezielt zu schliessen. Nicht alle wollen einen Abschluss Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass längst nicht alle Personen, die eine Kompetenzbilanz er- stellen, auch einen formalen Nachweis ihrer Qualifikationen anstreben. Urs Stampfli erwähnte am Rande der Pressekonferenz, dass im Kanton Genf nur gerade 10 Prozent der Personen, die eine solche Bilanz erstellen, danach zum Beispiel ein Fähigkeitszeugnis erwerben wollen. Der Kanton Genf bietet heute für 60 Berufe entsprechende Gleichwertigkeitsverfahren an; sie führen allerdings im Moment noch nur zu kantonal anerkannten Fachausweisen. Offen ist, was das Gleichwertigkeitsverfahren im Kanton Zürich kosten wird. Im Rahmen des Pilotprojekts Fachangestellte Gesundheit wird der Gleichwertigkeitsnachweis und seine Beurteilung auf 1000 Franken beziffert, die Nachholbildung pro Modul (à fünf Tagen) auf 280 Franken. Regierungsrätin Regine Aeppli erklärte, dass im Rahmen der Beratungen über das kantonale Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz zu klären sei, wie weit die öffentliche Hand Weiterbildungen dieser Art fördern wolle. Die parlamentarische Beratung dieses Geschäfts findet im nächsten Jahr statt. I-BASIS bba3127a Der Nationalrat diskutiert vermutlich am 5. Oktober den Bildungsrahmenartikel Anlauf für eine kohärentere Bildungspolitik bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005 Die Schweiz soll eine neue Verfassungsgrundlage für den Bildungsbereich erhalten. Sie zielt auf die Schaffung eines kohärenten, flächendeckenden und qualitativ hoch stehenden Bildungsraums Schweiz. Die Vorlage muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Der geistige Vater des Verfassungs-Projekts, Alt-Nationalrat Hans Zbinden, äussert sich gegenüber bbaktuell kritisch über die Vorlage (Kasten). Daniel Fleischmann Die Steuerung der Bildungspolitik ist, man weiss es, schwierig. Die kantonale Bildungshoheit führt dazu, dass Diskussionen über Themen wie Frühfranzösisch, Leistungsstufen oder Zeitpunkt des Schulbeginns hohe Anforderungen an die Beteiligten stellen. Mit der Gründung der Erziehungsdirektoren-Konferenz 1897, dem Schulkonkordat von 1970 und ergänzenden Vereinbarungen in den 90er Jahren wurden zwar wichtige Harmonisierungen erreicht. Dennoch weist das Schweizer Bildungssystem noch immer so manche kantonale Eigenheit auf. So müssen die Jugendlichen im Kanton Appenzell Ausserrhoden nur acht statt neun obligatorische Schuljahre absolvieren. Die Bemühungen der EDK Nach Auffassung vieler Bildungspolitiker verlangen nun aber immer mehr Aufgaben nach gesamtschweizerischen Lösungen. Die EDK hat sich deshalb 2001 Leitlinien gegeben, die folgende Kooperationsziele enthalten: – Harmonisierung der obligatorischen Schule durch die verbindliche (staatsvertragliche) Festlegung und regelmässige Überprüfung landesweit einheitlicher Kompetenzniveaus («Standards») für die Kernfächer per Ende des 2., 6. und 9. Schuljahres (Projekt HarmoS); – Koordinierte Weiterentwicklung des Sprachenunterrichts in der mehrsprachigen Schweiz (lokale Erstsprache, Landessprachen und Englisch) durch Verbesserung des Sprachenunterrichts insgesamt, eine früher einsetzende Sprachförderung und Evaluation des Unterrichts; – Stärkung der Professionalität der Lehrerinnen und Lehrer durch optimale Gewinnung und Ausbildung von Lehrpersonen und über die Erweiterung der Entwicklungsperspektiven im Lehrberuf; – Verbesserte Steuerung des schweizerischen Bildungssystems als Ganzem durch den Aufbau eines kontinuierlichen, wissenschaftlich gestützten Bildungsmonitorings zusammen mit dem Bund. Die Initiative von Hans Zbinden Am 30. April 1997 reichte Nationalrat Hans Zbinden (SP, Aargau) seine zweite parlamentarische Initiative «Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung» (97.419) ein. Ziel des Artikels war die Schaffung eines «kohärenten, flächendeckenden und qualitativ hoch stehenden Bildungsraums Schweiz», der den Auszubildenden «eine hohe Mobilität und variable, nahtlos zusammenfügbare Bildungsgänge» ermögliche sowie «europakompatibel» und «entwicklungsoffen» sei. Der nun im Entwurf vorliegende Bildungsrahmenartikel ist der zweite Anlauf, die Initiative von Hans Zbinden umzusetzen; eine erste Version, die dem Bund weitgehende Regelungsmacht zuwies, scheiterte vor allem am Widerstand der EDK und der WBK des Ständerates. Befürchtet wurde eine völlige Umkehrung der Kompetenzordnung im schweizerischen Bildungswesen; die Opponenten betonten © Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern. Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter: http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:adm@bbaktuell.ch. Ältere Ausgaben finden Sie unter http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein, Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: redaktion@bbaktuell.ch Seite 2 Statements zum vorgeschlagenen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung André Schläfli, Direktor des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung SVEB «Für den Bereich Weiterbildung ist es sehr erfreulich, dass sie endlich als ein Bestandteil des ganzen Bildungssystem betrachtet wird. Im Sinne des lebenslangen Lernens handelt es sich hier um einen guten Vorschlag. Die Weiterbildung wurde bisher in die berufliche Weiterbildung (zum Teil Bundeszuständigkeit neben den Privaten) und die allgemeine Erwachsenenbildung (kantonale Zuständigkeit) aufgeteilt. Die Zusammenführung und Integration der Bereiche ist sinnvoll. Auch kann der Staat in Zusammenarbeit mit den Privaten die wirklich notwendigen Strategien umsetzen und Daten erfassen, um eine effiziente Weiterbildungs-Politik in die Wege zu leiten. Wir lehnen den SVP Minderheitsantrag die Kann-Formulierung bei den Grundsätzen einzuführen ab. Wir erwarten bei Annahme des Verfassungstextes eine rasche Realisierung eines Weiterbildungs-Gesetzes.» Hans Zbinden, ehemaliger Nationalrat und Mitglied der Gesamtprojektleitung FH Nordwestschweiz «Der vorgeschlagene Bildungsrahmenartikel geht in die richtige Richtung. Er wird zu einer weiteren Harmonisierung des Bildungswesens beitragen. Aber meines Erachtens gehen die vorliegenden Bestimmungen zu wenig weit. Wir werden auch mit dieser Verfassungsgrundlage weiterhin ein „Bildungswesen“ statt eines Bildungssystems haben. Besonders störend finde ich, dass auch künftig Kantone und Bund in unklarer Rollenteilung gemeinsam für die Umsetzung des Bildungsauftrags zuständig sind. So fehlen Bestimmungen, wie lange es dauern muss, bis der Bund Regelungen erlassen muss, wenn die Kantone in einer Sachfrage zu keiner Einigung kommen. Das hohe Tempo der europäischen Bildungsentwicklung hätte nach griffigeren, rascheren Entscheidungsabläufen verlangt. Problematisch finde ich zudem, dass die Vorlage mit der Hochschulbildung angereichert wurde. Das vergrössert die Angriffsfläche in der Volksabstimmung.» Hans-Ulrich Bigler, Direktor Viscom Schweiz «Der Schweizerischer Verband für visuelle Kommunikation Viscom hält, zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband und dem Arbeitgeberverband, den vorliegenden Verfassungsartikel grundsätzlich für richtig. Die Ziele, die berufliche Mobilität zu erleichtern, die internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und die kantonalen Bildungssysteme auf eine gleiche Ebene zu stellen, sind richtig. Im Bereich der beruflichen Weiterbildung geht die Revision aber viel zu wenig weit. Nachdem die berufliche Bildung in den letzten Jahren mit Berufsmaturität und Fachhochschulen erfolgreich aufgewertet wurden, wäre es aber dringend notwendig gewesen, die Weiterbildung mit der Hochschulbildung gleichzustellen. Wer eine Berufsprüfung oder Höhere Fachprüfung absolviert, bezahlt, den Lohnausfall eingerechnet, 60’000 bis 70’000 Franken. Ein Studium kostet demgegenüber vielleicht 10’000 Franken an Gebühren. Diese Ungleichbehandlung sollte endlich beseitigt werden. Stattdessen finden wir in Artikel 64a nur die unverbindliche Formulierung, wonach der Bund die Weiterbildung fördern könne. Diese Formulierung ist keine Neuerung, da der Bund bereits in der heute gültigen Verfassung über eine solche Förderkompetenz verfügt. Wir hoffen, einen entsprechenden Grundsatz noch in die Verfassung hineinbringen zu können; die Umsetzung ist dann Sache der Gesetzgebung.» Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik, Travail.Suisse «Ich äussere mich zum Bildungsrahmenartikel, soweit er die Fachhochschulen betrifft. Travail.Suisse ruft den Nationalrat auf, darauf zu achten, dass der Slogan „gleichwertig, aber andersartig“, der das Verhältnis von Universitäten/ETH und Fachhochschulen beschreibt, nicht der Gleichung „gleichartig, aber minderwertig“ weicht. Der vorgeschlagene Bildungsrahmenartikel bindet die Fachhochschulen stärker in die Hochschullandschaft Schweiz ein. Ausdruck dafür ist ein gemeinsames Steuerungsorgan von Bund und Kantonen, welches das gesamte Hochschulwesen (Universitäten, ETH’s und Fachhochschulen) koordiniert. Das führt unter anderem dazu, dass der Bund die bisherigen eigenständigen Führungs- und Regelungskompetenzen in Bezug auf die Fachhochschulen verliert. Zudem ist die Wirtschaft (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) im neuen Steuerungsorgan nicht mehr vertreten. Es ist daher zu fragen, wie beim Aufbau der Hochschullandschaft die Andersartigkeit (institutionell) gestützt und gestärkt werden kann. Aus dem gegenwärtigen Projekt ist das nicht zu erkennen.» (Ausführlichere Stellungnahme unter http://www.travailsuisse.ch/uploads/media/3_11_05.pdf) Seite 3 die Notwendigkeit von Unterschieden zwischen den einzelnen Kantonen (wie zum Beispiel das Modell der scuola dell’infanzia im Kanton Tessin oder des cycle d’orientation in der Westschweiz). Die nun vorliegende Fassung nimmt darauf Rücksicht: Sie hält fest, dass für das gesamte Schulwesen – sofern die Bundesverfassung nicht etwas anderes bestimmt – grundsätzlich die Kantone zuständig bleiben. Das Schulwesen wird dabei breit verstanden und umfasst alle Schulstufen, von der Vorschule bis zur Quartärstufe. Die Sicht der Berufs- und Weiterbildung Aus Sicht der Berufsbildung ändert die neue Verfassung relativ wenig, wie Robert Galliker, Leiter Koordinationsbereich Berufsbildung bei der EDK, betont. Die Berufsbildung sei im Berufsbildungsgesetz und der dazu gehörenden Verordnung umfassend geregelt. Die vorgeschlagene Bestimmung in Artikel 63 ergänzt die Regelungskompetenz des Bundes einzig durch die Pflicht, ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung zu fördern. Die WBK begründet in ihrem Bericht, dass es ihr ein grosses Anliegen sei, die Chancengleichheit zwischen Berufsbildung und akademischer Ausbildung sicherzustellen. Gänzlich neu sind hingegen Bestimmungen über die Weiterbildung (Kasten). Artikel 64a stipuliert, dass der Bund Grundsätze zur Weiterbildung erlässt – eine Minderheitsposition möchte diese Bestimmung in einer „Kann-Formel“ fassen – und die Weiterbildung fördern kann. Die WBK weist in ihrem Bericht darauf hin, dass in der Vernehmlassung von den 230 eingegangen Stellungnahmen nur gerade 6 die ersatzlose Streichung des Weiterbildungsartikels forderten. Demgegenüber hätten mehr als doppelt so viele Vernehmlasser den vorgeschlagenen Artikel ausdrücklich begrüsst oder wollten sogar noch weiter gehen. Der vorgeschlagene Verfassungsartikel wird nichts am Grundsatz ändern, dass der überwiegende Teil der Weiterbildung auf privater Basis erfolgt. Die Diskussionen, die in den letzten Jahren geführt wurden, haben laut WBK aber deutlich gemacht, dass bezüglich der Rolle des Staats Klärungsbedarf besteht. Bund und Kantone hätten sich die Verantwortung wiederholt gegenseitig zugeschoben, so die WBK. Hans Ambühl, EDK-Generalsekretär, räumte anlässlich der Eröffnung des Lernfestivals 2005 vor einigen Wochen ein, dass die Weiterbildung während Jahrzehnten nicht Teil der Bildungspolitik gewesen sei. Geregelt werden müssen die gesamtschweizerische Anerkennung von erworbenen Die wichtigsten Artikel im vorgeschlagenen Bildungsrahmenartikel in der Bundesverfassung aus Sicht der Berufsbildung Art. 61a (neu) Bildungsraum Schweiz 1 Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. 2 Sie koordinieren ihre Anstrengungen und stellen ihre Zusammenarbeit durch gemeinsame Organe und andere Vorkehren sicher. Art. 63 Berufsbildung Der Bund erlässt Vorschriften über die Berufsbildung. Er fördert ein breites und durchlässiges Angebot im Bereich der Berufsbildung. Art. 63a (neu) Hochschulen 1 Der Bund betreibt die Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Er kann weitere Hochschulen und andere Institutionen des Hochschulbereichs errichten, übernehmen oder betreiben. 2 Er unterstützt die kantonalen Hochschulen und kann an weitere von ihm anerkannte Institutionen des Hochschulbereichs Beiträge entrichten. 3 Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Sie nehmen dabei Rücksicht auf die Autonomie der Hochschulen und ihre unterschiedlichen Trägerschaften und achten auf die Gleichbehandlung von Institutionen mit gleichen Aufgaben. 4 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben schliessen Bund und Kantone Verträge ab und übertragen bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe. Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten, die diesen übertragen werden können, und legt die Grundsätze von Organisation und Verfahren der Koordination fest. 5 Erreichen Bund und Kantone auf dem Weg der Koordination die gemeinsamen Ziele nicht, so erlässt der Bund Vorschriften über die Studienstufen und deren Übergänge, über die Weiterbildung und über die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen. Zudem kann der Bund die Unterstützung der Hochschulen an einheitliche Finanzierungsgrundsätze binden und von der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen abhängig machen. Art. 64a (neu) Weiterbildung 1 Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest. 2 Er kann die Weiterbildung fördern. 3 Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest. Seite 4 Bildungsleistungen, Zertifizierungsmöglichkeiten, die Definition von Qualitätsstandards und Durchlässigkeiten sowie die Herstellung von Markttransparenz und die Erhebung von statistischen Daten. Finanzielle Unterstützung der Weiterbildung Die WBK hat sich zudem dafür entschieden, dass der Bund auch weiterhin die Weiterbildung finanziell unterstützen kann. Bund und Kantone geben heute jährlich mehrere hundert Millionen Franken für die berufliche und allgemeine Weiterbildung aus. Das Engagement des Bundes erfolgt heute über die berufsorientierte Weiterbildung gemäss Berufsbildungsgesetz, über das Arbeitslosenver- sicherungsgesetz für Umschulung, Weiterbildung und Eingliederung von Arbeitslosen sowie durch Unterstützung von gesamtschweizerischen Organisationen der Erwachsenbildung. Diese Förderkompetenz ist damit nicht grundsätzlich neu. Bereits Artikel 67 der heutigen Bundesverfassung sieht zum Beispiel vor, dass der Bund in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen die Erwachsenbildung fördern kann. Neu ist, dass mit Artikel 64a ein ganzheitlicher Ansatz der Weiterbildung angestrebt wird, und dass mit Absatz 2 eine einheitliche Förderkompetenz für alle Weiterbildungsbereiche, ausserhalb der Hochschulen, geschaffen wird, was die Verfolgung einer einheitlichen Weiterbildungspolitik erleichtert. I-BASIS bba3132a Das Sozialdepartement der Stadt Zürich schafft Teillohn-Jobs Neue Perspektiven für die Arbeitsintegration bbaktuell 154 vom 4. Oktober 2005 Die aktuelle Situation im Arbeitsmarkt, insbesondere das Verschwinden von Nischenarbeitsplätzen für weniger gut Qualifizierte, die Situation auf dem Lehrstellenmarkt und die stetig wachsende Zahl der erwerbslosen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger verlangen eine Anpassung der Arbeitsintegrationsmassnahmen in der Stadt Zürich. Das Sozialdepartement geht neue Wege und will das Angebot von Teillohn-Jobs stark ausbauen. angebote. Für den Ausbau des Angebots sind deshalb keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Das Sozialdepartement ist bei dieser wichtigen Weichenstellung auf eine breite Verankerung angewiesen. Deshalb möchte es zusammen mit der Wirtschaft eine Trägerschaft zur Förderung von sozialen Firmen gründen. Die Trägerschaft soll die Idee der Sozialfirmen in der Öffentlichkeit verankern, die politische Legitimation für den Integrationsauftrag stärken und Sozialfirmen, die Teillöhne anbieten wollen, Starthilfen, Infrastruktur und Networking anbieten. Kernstück der Neupositionierung der Arbeitsintegration bildet die Schaffung von mindestens 550 (Pressemitteilung des Sozialdepartementes der Plätzen im Teillohnbereich binnen zwei Jahren. In Stadt Zürich, Tabelle aus der Medienorientierung) Teillohn-Jobs erhalten die Teilnehmenden für ihre Weitere Berichterstattung durch die Fachzeitschrift Arbeit eine Entschädigung zwischen 1‘600 und Panorama, 1/05, unter www.infopartner.ch/periodika/ 3‘200 Franken, abgestuft entsprechend ihrer Pro2005/Panorama/Heft_1_2005/pan051d08.pdf duktivität. Produkte und Dienstleistungen werden Präsentation Medienorientierung vom 21. September 2005 zu Marktpreisen verkauft. Der betriebliche Ertrag des Sozialdepartementes der Stadt Zürich: deckt etwa die Hälfte der Kosten (inkl. Teillöhne), www.bbaktuell.ch/pdf/bba3132b.pdf die Programmkosten zulasten der Stadt belaufen sich auf 1‘000 Franken pro Person und Monat. Mögliche Träger von Teillohn-Angeboten sind sozia- Veränderungen im Sozialdepartement Planung 2006 - 2008 le Firmen, gemeinnützige Trägerschaften oder das Nettokosten Anzahl Plätze pro Platz bisher 2006 2007 2008 Sozialdepartement. Die Sozialhilfe kann durch die Teillohn-Jobs entlastet werden, weil die Betroffenen einen Teil ihres Existenzbedarfs selbst erwirtschaften. Der Ausbau von Teillohn-Jobs im ergänzenden Arbeitsmarkt ist verbunden mit einer Reduktion der kostenintensiven Qualifikations- 1 Basisbeschäftigung 18'000 2 Teillohn-Jobs 12'000 3 Gemeinnützige Jobs 6'000 4 Qualifikationsprogramme 25'000 Total Integrations-Arbeitsplätze Stellenvermittlung 2'000 4 Begleitete Stellensuche 1'500 Total Vermittlungsangebote Total Nettobelastung (Mio. Fr.) 30 120 70 380 600 100 400 500 15.60 120 400 130 300 950 200 300 500 16.09 150 480 150 250 1'030 250 250 500 16.49 150 550 150 200 1'050 250 250 500 16.08 Erwartete Wirkungen: - Kostenneutraler Ausbau der Integrations-Arbeitsplätze um 75% - Angebot kann flexibler an den Arbeitsmarkt angepasst werden © Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK und Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT, Bern. Weitergabe frei. Bitte Quelle angeben. Bei Publikation Beleg erbeten. «bbaktuell» abonnieren Sie unter: http://www.bbaktuell.ch/anmelden.html, Adressänderungen: mailto:adm@bbaktuell.ch. Ältere Ausgaben finden Sie unter http:// www.bbaktuell.ch, ebenso ist eine Volltextsuche möglich. Verantwortlicher Redaktor: Dr. Emil Wettstein, Berufsbildungsprojekte, Girhaldenweg 8, 8048 Zürich, mailto: redaktion@bbaktuell.ch Veranstaltungskalender Ausgabe 154, 04.10.2005 3. - 7. Okt. 05 Unterrichten auf der Sekundarstufe II im Jahr 2005 Der Kongress S2-2005 soll den Rahmen bieten zu Begegnungen von Lehrpersonen und Entscheidungsträgern der Sekundarstufe II untereinander, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln soll das grosse Angebot von Referaten, Ateliers, und Podiumsgesprächen Antworten auf die Leitfragen "Unterrichten auf der Sekundarstufe II im Jahr 2005 - Was? Warum? Wie? Mit welchen Mitteln?" vermitteln und die Teilnehmenden zu einem aktiven Austausch von Erfahrungen und Denkanstössen anregen. Mehr Infos: http://www.s2-2005.ch 15. - 21. Okt. 05 Lager für Lehrlinge aller Berufe „C’est la vie!“ Die Kirchliche Anlauf- und Beratungsstelle für Lehrlingsfragen (kabel) bietet ein Lager für Lernende aus kleinen und mittleren Betrieben an. Das Lager gibt Zeit für Erholung, Reflexion und das Private, indem sich die Jugendlichen in dieser Woche lebendig fühlen, sich und ihr Leben besser verstehen lernen und den Horizont für anderes erweitern können. Kompetente Begleitpersonen gestalten zusammen mit den Lehrlingen die Tage in Vira direkt am Lago Maggiore. Aber nicht nur die Lernenden werden von diesem Erlebnis profitieren sondern auch die Lehrbetriebe: Denn neue Impulse setzen neue Motivationen frei, welche sich positiv auf die Arbeitshaltung und die Persönlichkeitsentwicklung auswirken. Mehr dazu: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3061b.pdf 19.10. - 5.11.05 Musical Teddy's Secret Die Idee zu Teddy's Secret ist aus einem Freifachkurs der Berufsschule Aarau entstanden. Komponist Balz Burch und Autor Bernd Stromberger haben aus dem Stoff eine faszinierende Geschichte geschrieben. Unter professioneller Leitung wirken auf und hinter der Bühne pro Abend ca. 70 Jugendliche mit. Weitere Informationen unter der Homepage http://www.teddys-secret.ch. 20.Okt. 05 BBT/SIBP: Handbuch Verordnungen Schritt für Schritt zu einer Verordnung über die berufliche Grundbildung:Das BBT und das SIBP erläutern den Prozess einer Berufsreform nach nBBG und illustieren diesen mit Praxisbeispielen.Zielpublikum: insbesondere OdA, die am Beginn einer Berufsreform stehen.Ort: SIBP, 3052 ZollikofenWeitere Infos unter: http://www.sibp.ch/top_3.cfm?menID=13&submenID=132&menstat=1 22. Okt. 05 Fachtagung ‚Familien-ManagerInnen unterwegs zur Anerkennung’ Mit Referaten und Vertiefung in Gruppen zu den Themen: Haus- und Familienarbeit erforschen, Standortbestimmung, Laufbahngestaltung und Familienspezifische Fähigkeiten, zeigen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Beratung und Wirtschaft auf, wie es um die Anerkennung der Haus- und Familienarbeit steht und wie sie erreicht werden kann. Mehr Informationen: http://www.bfm-agf.ch/d/aktuell.htm 24. Okt. - 20. Dez. 05 10-tägiger Studiengang für angewandtes Coaching Vom ersten Seminartag an verfügen Sie über wirksame Coaching-Tools, die Sie beruflich und privat sofort anwenden können: Sie lernen unter anderem, eigene und fremde Stärken und Fähigkeiten zu erkennen, schwierige Mitarbeitergespräche professionell anzugehen sowie Konflikte zu durchschauen und zu klären. Die Ausbildung erhöht Ihre Sozialkompetenz. Weitere Infos unter: www.coachingplus.ch 25. Okt. 05 8. bba-Lunch: Das Modell Berufsbildung Swisscom: Nichts für alle. Aber etwas für alle, die wollen. Das neue Ausbildungsmodell, das seit Sommer 2004 schrittweise und schweizweit innerhalb der Berufsbildung Swisscom eingeführt wird, bedeutet einen Paradigmawechsel in der betrieblichen Berufsbildung eines Grossunternehmens. Das Modell wird am 8. bba-Lunch vorgestellt. Er findet am 25. Oktober zwischen 12 und 14 Uhr in Zürich durchgeführt um am 29. November wiederholt. 28. Okt. 05 © SBBK, BBT, Bern SDK-CSD Herbsttagung in Arenenberg Ausgabe 154, 04.10.2005 Seite 2 4. Nov. 05 BBT-Praxistag “Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung” lautet das Thema der Fachtagung im Rahmen des Tagungszyklus “Praxistage”. Zur Sprache kommen Erfahrungen aus Entwicklungs- und Testprojekten. Programm: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3082.pdf 4. Nov. 05 BBT-Praxistag: Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung Der 6. BBT-Praxistag findet in Solothurn statt. Er ist dem Thema "Qualitätsentwicklung in der Berufsbildung" gewidmet. Im Mittelpunkt steht der Erfahrungsaustausch. Referate und Projektpräsentationen vermitteln neue Ideen. In Gruppenarbeiten werden Fragestellungen vertieft. Eine gemeinsame Auswertung bildet den Tagungsabschluss. Weitere Informationen: www.berufsbildungsreform.ch . 4.-5. Nov. 05 Spontan-Einladung zum Besuch der "Casa Henry Dunant" in Varazze Auch nach der Uebernahme durch den SGV steht die Casa der Berufsschuljugend in der Schweiz zur Verfügung. Interessante Gespräche mit Vertretern des neuen Stiftungsrates, Geschäftsführers und Herbergsleitung. Programm: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3082.pdf 5. Nov. 05 Unterrichten mit Neuen Medien«Alle machen E-Learning, nur keiner nutzt es!?» Die Tagung zeigt sinnvolle Integrationsmöglichkeiten von Neuen Medien im Schulunterricht auf und stellt praktische Beispiele vor. Diese Veranstaltung richtet sich an Lehrkräfte und Schulleiter/innen aller Ausbildungsstufen sowie an andere Bildungsfachleute.Network for Educational Technology, ETH ZürichMehr: http://www.edu-net.ethz.ch und luethi@net.ethz.ch 10. Nov. 05 Tag der Berufsbildung Der dritte nationale Tag der Berufsbildung findet auf dem Messegelände Allmend im Rahmen der Zentralschweizer Berufsbildungsmesse (ZEBI) in Luzern statt. Auf Einladung von Bundesrat Joseph Deiss treffen sich Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung zu einer Konferenz „Lehrstellenmarkt 2006“ mit dem Ziel, die Kräfte der Verbundpartner zu bündeln und weitere Lehrstellen zu schaffen. Ausserdem stehen junge Berufsleute, die hervorragende Leistungen erbracht haben, im Rampenlicht. Bundesrat Joseph Deiss ehrt die Siegerinnen und Sieger der Schweizer Be-rufsmeisterschaften sowie die Teilnehmenden der Berufsweltmeisterschaft in Helsinki – hier erzielte das Schweizerteam zum zweiten Mal den ersten Rang in der Nationenwertung. Weitere Informationen: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3061a.pdf und www.bbt.admin.chKontakt: Belinda Walther, BBT (belinda.walther@bbt.admin.ch) 10. Nov. 05 Tochtertag 2005 Um Mädchen die Gestaltungsmöglichkeiten in der Berufswelt aufzuzeigen, lanciert die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten am 10. November 2005 zum fünften Mal den Nationalen Tochtertag. Mädchen begleiten ihren Vater und ihre Mutter einen Tag lang zur Arbeit und haben Einblick in unbekannte Berufswelten und unterschiedliche Laufbahnen. Mehr Infos: http://www.tochtertag.ch 10. - 15. Nov. 05 zebi 2005 - Zentralschweizer Bildungsmesse Start in die dritte RundeBereits nach zwei Durchführungen hat sich die zebi als wichtigster Bildungstreffpunkt der Zentralschweiz einen Namen gemacht. Mit einem umfassenden Aus- und Weiterbildungsangebot wird die Zentralschweizer Bildungsmesse vom 10. bis 15. November 2005 auf der Allmend Luzern durchgeführt. Mehr Infos: http://www.zebi.ch 18. Nov. 05 Forum Beratung: Tagung «Den Wandel gestalten» Ein Podiumsgespräch sowie zehn Workshops bieten eine aktive Auseinandersetzung mit der Frage, wie die unterschiedlichen Beratungsformen den Wandel von einzelnen Menschen, von Teams und von Organisationen unterstützen können.Zielgruppe: Führungskräfte, HR-Verantwortliche, PersonalentwicklerInnen, BeraterInnen, Trainer.Detaillierte Informationen und 18. Nov. 05 Info-Workshop Kollegiale Beratung Der Info-Workshop findet im Rahmen der Tagung «Den Wandel gestalten» statt. Er bietet Ihnen Theorie und Praxis, direktes Erleben und Reflexion. In einem interaktiven Input lernen Sie wichtige Aspekte von Kollegialer Beratung kennen. Anschliessend können Sie Kollegiale Beratung 1:1 an einem realen Fallbeispiel erproben.Detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.kollegiale-beratung.ch © SBBK, BBT, Bern Ausgabe 154, 04.10.2005 Seite 3 29. Nov. 05 8. bba-Lunch: Das Modell Berufsbildung Swisscom: Nichts für alle. Aber etwas für alle, die wollen. Das neue Ausbildungsmodell, das seit Sommer 2004 schrittweise und schweizweit innerhalb der Berufsbildung Swisscom eingeführt wird, bedeutet einen Paradigmawechsel in der betrieblichen Berufsbildung eines Grossunternehmens. Das Modell wird am 8. bba-Lunch vorgestellt. Er findet am 25. Oktober zwischen 12 und 14 Uhr in Zürich durchgeführt um am 29. November wiederholt. 29.11.2005 Hearing für Gesundheitsschulen 1. Teil Information:- Berufsbildungslandschaft Schweiz und Integration des Gesundheitsbereiches- Die SDK stellt sich vor (Tätigkeiten, Funktionsweise, Möglichkeiten)- Das Beispiel Bildungsvorschriften2. Teil Workshops:Fragenkatalog, Bedürfnisse, Erwartungen, Prioritätenliste 29. Nov 05 SDK: Hearing Gesundheitsschulen ie Berufsschulen der Sekundarstufe 2 im Gesundheitsbereich müssen sich neu orientieren. Die VLPA (Schweizerische Vereinigung der Leiterinnen und Leiter der Schulen für Pflegeassistenz) hat sich per Ende 2004 aufgelöst. Ziel des Hearing ist es festzustellen, ob sich die SDK als Partner eignet oder ob eine neue Vereinigung gegründet werden sollte. Mehr: http://www.bbaktuell.ch/pdf/bba3081a.pdf und bba3081b.pdf 18. - 19. Mai 06 23. Mai 06 SDK Generalversammlung im Wallis Mai-Tagung 2006 Jahrestagung der Berufsbildung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie BBT Dieser Veranstaltungskalender enthält Veranstaltungen, die der Redaktion von bbaktuell gemeldet wurden, geordnet nach dem Beginn der Veranstaltung. Weiter werden Termine wichtiger Versammlungen genannt, um zu helfen, Terminüberschneidungen zu vermeiden. Verantwortlich für die Auswahl: Redaktion bbaktuell. Fehlt Ihre Veranstaltung? Tragen Sie sie ein in http://www.berufsbildung.ch/fmi/xsl/bbav_addrecord.xsl. Der Eintrag wird von uns freigegeben, wenn sich die angekündigte Veranstaltung an Fachleute aus Berufbildung, Berufsberatung oder Arbeitsmarkt wendet und ein für diese Gruppe spezifisches Thema behandelt. Version actuelle avec les manifestations en français - voir http://www.afpr.ch/pdf/manifestations.pdf © SBBK, BBT, Bern