Kodierempfehlungen 2005
Transcription
Kodierempfehlungen 2005
2005 KODIEREMPFEHLUNGEN für Diagnosen und Prozeduren sowie Hinweise zum Gruppieren und zur Abrechnung im G-DRG-System für die Pädiatrische Onkologie und Hämatologie im Jahr 2005 Ralf Herold, Andreas Christaras und Frank Berthold Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren sowie Hinweise zum Gruppieren und zur Abrechnung im G-DRG-System für die Pädiatrische Onkologie und Hämatologie im Jahr 2005 Ralf Herold, Andreas Christaras und Frank Berthold unter Mitarbeit von Claudia Hochstein, Michael Paulussen und Barbara Grießmeier (für die Arbeitsgruppe Leitlinien der PSAPOH) Stand 06.12.2004 Einleitung............................................................................................................................................................1 Relevante Neuigkeiten ....................................................................................................................................2 Allgemeine Kodierempfehlungen.....................................................................................................................3 Grundlegende Aspekte ....................................................................................................................................3 Was soll kodiert werden?.................................................................................................................................3 Hauptdiagnose ................................................................................................................................................3 Nebendiagnosen..............................................................................................................................................4 Verdachtsfälle...................................................................................................................................................5 Spezielle und einzelne Kodierempfehlungen ................................................................................................5 Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen .......................................................................5 Systemerkrankung, mehrere Lokalisationen, Rezidiv............................................................................................6 Remissionsstatus und Induktionsrefraktäre Leukämie (C95.8!).............................................................................6 Sepsis und Neutropenie.........................................................................................................................................6 (Sekundäre) Thrombopenie (D69.5-) ....................................................................................................................7 Anämie und Aplasie ...............................................................................................................................................8 Immunkompromittierung (D90), Zustand nach SZT (Z94.8-), Nachsorge ............................................................8 Prozeduren: Diagnostik und Therapie .............................................................................................................8 Seitenangabe erforderlich und nicht mehr wiederholt kodierbare Prozeduren......................................................9 Medikament-Kumulativdosis aus Liste kodieren und Zusatzentgelt erlösen..........................................................9 Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8--.-)..................................................................................9 Chemotherapie und Intrathekale (Chemo-) Therapie...........................................................................................10 Immunsuppressive Behandlung (8-547.3-) und Infektiologisches Monitoring (1-930.0) .....................................10 Psychosoziale Tätigkeiten, Schmerztherapie und Palliativmedizinische Behandlung ........................................11 Stammzell-Transplantation ............................................................................................................................11 Transplantatgewinnung und neue Transplantationskodes...................................................................................11 Weitere Kodes für Prozeduren und Diagnosen angeben.....................................................................................12 Transplantatversagen und Abstoßungsreaktion .................................................................................................12 Gruppierung und Abrechnung .......................................................................................................................12 „Tagesfall“ und teilstationäre Behandlung ...........................................................................................................12 Wiederaufnahme – Fallzusammenführung .........................................................................................................13 Zusatzentgelte und besondere Leistungen..........................................................................................................13 Häufige und relevante Diagnosen .................................................................................................................15 Häufige und relevante Prozeduren................................................................................................................25 Chemotherapie nach Protokoll-definierten Blöcken ......................................................................................27 Transplantation und spezielle Blutprodukte ..................................................................................................29 Psychosoziale Tätigkeiten..............................................................................................................................31 Blutprodukte und spezielle Medikamente .....................................................................................................34 Fallbeispiele zur Kodierung und Gruppierung ............................................................................................37 Fallbeispiel 1: HR-ALL, Chemotherapieblock ...............................................................................................37 Fallbeispiel 2: ALL, Chemotherapie stationär für 1 Tag ................................................................................37 Fallbeispiel 3: Neuroblastom IV, schwere Sepsis .........................................................................................38 Fallbeispiel 4: Neuroblastom-Rezidiv, TCE-Block ........................................................................................38 Referenzen........................................................................................................................................................39 SIRS: vorläufige pädiatrische Unterteilung ...................................................................................................39 Textverweise .................................................................................................................................................40 Eigene Notizen ................................................................................................................................................41 Einleitung Mit dieser neuen, vierten Ausgabe der Kodierempfehlungen wollen wir die relevanten amtlichen Vorgaben in Vorschläge für die Pädiatrische Onkologie und Hämatologie umsetzen, mit denen eine einheitliche Abbildung der Patienten, ihres Erkrankungsverlaufs und unserer Behandlungsleistungen zu erreichen ist. Dies wird eine bisher nicht gekannte Transparenz und Vergleichbarkeit nach sich ziehen, aber auch eine gemeinschaftliche Handlungsbasis durch optimal zur Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie zusammenführbare Daten bieten. Mit diesem Ziel haben wie die Kodierempfehlungen ein weiteres Mal fehlerkorrigiert und zusammengestellt und stellen sie den in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie Tätigen zur Verfügung. Das G-DRG-System 2005 wurde gegenüber dem Vorjahr überraschend umfangreich verändert, so dass zahlreiche neue Kodes und einige neue Regeln zu berücksichtigen sind. In den Folgekapiteln wird auf wichtige Einzelheiten eingegangen, und auch in den Tabellen sind die Änderungen markiert.N Erfreulicherweise wurde der „Graubereich“ des Prozedurenkatalogs deutlich verkleinert. Andererseits gibt es jetzt einige neue Kumulativ-Kodes.N Mittlerweile mögen zwar DRG-Begriffe wie „Relativgewicht“ und „untere Grenzverweildauer“ Einzug in die tägliche Arbeit gehalten haben, doch liegt die Hauptaufgabe dieser Kodierempfehlungen auch weiterhin darin, die grundlegend einheitliche Kodierung von Diagnosen und Prozeduren zu unterstützen – ohne vordergründig ökonomische Konsequenzen zu berücksichtigen, die durch die jährlichen Veränderungen schwer zu kalkulieren und durch die bereits bestehende Transparenz nicht ohne weiteres zu optimieren wären. Um dennoch die praktische Anwendung und das Verständnis zu vebessern, stellen wir beispielhafte Dokumentationen von Erkrankungsfällen vor.N Die Grundlagen dieser Kodierempfehlungen sind die folgenden Dokumente, die wir als Referenzen zur Überprüfung, in Zweifelsfällen und bei allgemeinem Interesse empfehlen: Definitionshandbuch „G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2005“ (fünf Bände, Stand 19.11.2004) [DefHB] „Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2005“ (Stand 16.09.2004) [DKR] Diagnosenklassifikation „Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision, German Modification Version 2005 Ausgabe für die Zwecke des SGB V“ (ICD-10-GM Version 2005) [ICD] Prozedurenklassifikation „Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2005 einschl. Erweiterungskatalog“, Stand 15.10.2004 [OPS] Fallpauschalenvereinbarung 2005 – FPV 2005, Stand 16.09.2004 [FPV] Diagnosenklassifikation „Internationale Klassifikation für die Krankheiten in der Onkologie“ ICD-O 3. Revision, 1. Auflage, August 2003 [ICDO3] Aktualisierungen unter http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/aktuell.html?channelId=169 Umfassender als die Kodierempfehlungen sind der Kodierleitfaden der GKinD (http://www. GKinD.de/) und oben genannte Referenzen. Für Aktualisierungen der Kodierempfehlungen auf den Internet-Seiten der GPOH würden wir auch weiterhin gern Ihre Erfahrungen berücksichtigen. Wir wünschen viel Erfolg beim Kodieren und möglichst gute Unterstützung durch diese Kodierempfehlungen – trotz möglicher Fehler und Unzulänglichkeiten. Happy Coding! Ralf Herold, Andreas Christaras, Claudia Hochstein, Michael Paulussen, Barbara Grießmeier und Frank Berthold 1 Relevante Neuigkeiten In den Katalogen [OPS, ICD] sind vor allem die Kodes für bestimmte Diagnosen, Medikamente, psychosoziale Tätigkeiten und die Stammzell-Transplantation verändert und um neue Kodes ergänzt worden, die teilweise nachfolgend aufgelistet und anschließend erläutert werden: Kumulative Medikamentengaben, auch Blutprodukte (8-012.- bis 8-014.-)N Transfusionen neu aufgegliedert (8-802.-) und SZT angepaßt (8-805.-)N Zusätzlich zur SZT Konditionierung, weitere Prozeduren und Diagnosen kodierenN Seitenangabe bestimmter Prozeduren durch neues Zusatzkennzeichen (R/L/B)N Fortschreibung der Ausdifferenzierung der Chemotherapie (8-54-.--)N Psychosoziale, psychosomatische, neuropsychologische Therapie (9-401.-),N Psychotherapeutische Komplexbehandlung (9-41-.-),N Patientenschulung (9-500.-),N multimodale Komplexbehandlung u. a. bei hämatologisch-onkologischer oder „sozialpädiatrischer“ Erkrankung (8-974)N sowie Physiotherapien (8-561.-)N „Komplexbehandlung“ u. a. in den Bereichen Intensivbehandlung und Palliativmedizin,N „Scores“ (SAPS II und TISS) für die Intensivbehandlung (nicht Intensivüberwachung)N Immunsuppressive Behandlung (8-547.3-)N Aufhebung der multiplen Kodierbarkeit bestimmter Prozeduren [DKR P005d, S. 45]N Pulmonales infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression (1-930.0)N Kodiermöglichkeit „Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom“ (SIRS) bei SepsisN Donor- und ex vivo-modifizierte Lymphozyten- und Granulozyten-Gaben (8-802.-)N Unterscheidungen verschiedener Thrombopenie-Formen (D69.5-),N postoperative Liquorfistel (G97.80),N strahlentherapieassoziierte Enzephalopathie (G93.88),N Dysphagie (R13.-),N Gastro-/Ileostomaversorgung (Z46.5),N „Hauspflege nicht verfügbar“ (Z75.8),N „Anpassung“ operativ implantierter ZVK (Z45.20),N Vorhandensein operativ implantierter ZVK (Z95.81)N Bereits im Jahr 2004 wurden unter anderem neu eingeführt: Induktionsrefraktäre Leukämien (C95.8!) Verschiedene Agranulozytose- und Neutropenie-Formen und -Dauern (D70.-) Immunkompromittierung nach [...] immunsuppressiven Maßnahmen (D90) Patientenbezogene Thrombozytenpräparate (8-800.6) Plasmabestandteile und Gerinnungsfaktoren (8-810ff) Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919) 2 Allgemeine Kodierempfehlungen Grundlegende Aspekte Entscheidend für die Gruppierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit und Angemessenheit der Kodierung der Diagnosen und Prozeduren, nicht ein potentieller ökonomischer Nutzen. Letzterer ist aufgrund der jährlichen Neuberechnung der deutschen Relativgewichte nicht zuverlässig abschätzbar. Darüber hinaus kann nur eine nachvollziehbare Kodierung die Grundlage für Änderungsvorschläge im Rahmen des DRG-Systems sein. Das vorliegende Dokument ist daher als Vorschlag der AG DRG der GPOH für das aus unserer Sicht korrekte Kodieren zu verstehen. Darüber hinaus sollte die Erfassung und hausinterne Verrechnung von Leistungen anderer Fachdisziplinen oder Stellen sichergestellt werden und die resultierende Gruppierung überprüft werden. Aufgrund der Komplexität der Leistungen in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie sollte dies mit spezieller EDV-Unterstützung und regelmäßig erfolgen.N Es bietet sich an, entsprechenden hausinternen Verwaltungsstellen auch diese Kodierempfehlungen zu geben. Was soll kodiert werden? Im Allgemeinen keine folgenlosen Selbstverständlichkeiten kodieren, die sich aus der Diagnose ergeben und / oder nicht gesondert medizinisch behandelt werden. Kodes, die auf alle oder die allermeisten Patienten zutreffen (Beispiele für Prozeduren unter [DKR P014d, S. 50]), sind hier nicht enthalten und würden auch nicht zur Unterscheidbarkeit beitragen. Dennoch sind insbesondere relevante Nebendiagnosen, aufwendige Prozeduren und die Kumulativ-KodesN für die neuen Zusatzentgelte nicht zu vergessen. So werden auch abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere Befunde nicht kodiert, wenn sie ohne klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte) bleiben [DKR D003d, S. 12]. Dabei sollte eine konsistente Vorgehensweise verfolgt werden, weil alle Kodes jährlich eine neue Bedeutung für die Gruppierung erhalten. So gib es sowohl relevante Kodes für Diagnosen und Prozeduren, die 2004 noch nicht gruppierungsrelevant waren, es im Jahr 2005 jedoch sein werden (Z94.8- Z.n. SZT; 5-399.- ZVK-Im-/Explantation), als auch solche, die bisher gruppierungsrelevant waren, es aber nicht mehr im Jahr 2005 sind (8-54- Chemotherapie).N Wir empfehlen, Kodes an erster Stelle den vorliegenden Kodierempfehlungen, an zweiter Stelle dem Kodierleitfaden Version 2005 [GKinD] und dann dem ICD-10-GM Diagnosenthesaurus [THES] zu entnehmen, jeweils unter Berücksichtigung der Kodierrichtlinien [DKR]. Seltene onkologische Erkrankungen können mit Hilfe des [ICDO] auf den [ICD] abgebildet werden. Neben der angemessenen DRG-Dokumentation (beispielsweise auf Kodierbögen) empfehlen wir auch weiterhin eine möglichst gute Klartext-Dokumentation in der Krankenakte. Hauptdiagnose Die Hauptdiagnose ist unverändert definiert als „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.“ [DKR D002d, S. 4]. Sie wird also rückblickend festgestellt und muss nicht der Aufnahmediagnose entsprechen. Hinsichtlich der Hauptdiagnose haben die Regeln nach [DKR] mit den formalen Hinweisen zum ICD-10 [DKR D013c, DKR D014d] Vorrang vor allen anderen Richtlinien.N Entsprechen mehrere Diagnosen der Definition der Hauptdiagnose, ohne dass es Kodierrichtlinien oder ICD-10-Hinweise dazu gibt, wird vom behandelnden Arzt diejenige Diagnose als Hauptdiagnose ausgewählt [DKR S. 7], die mit dem größten „Ressourcenverbrauch“ einher ging. Konstruiertes Beispiel: Resektion von Metastasen (Lunge, C78.0) und Chemotherapie 3 des (Primär-) Tumors (C40.2) während eines Aufenthaltes: Die erstgenannte Kombination ist aufwendiger und daher C78.0 als Hauptdiagnose auszuwählen [siehe auch DKR 0201d, S. 89: Neubildungen: Auswahl und Reihenfolge der Kodes]. Als Hauptdiagnosen können unter anderem die in der Tabelle (ab S. 15) markierten Diagnosen des [ICD] nicht kodiert werden, da sie zu einer Gruppierung eines Falls in eine der so genannten Fehler-DRG führen (Erlösausfall). Nebendiagnosen Die Nebendiagnose ist demgegenüber definiert als „Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt“ [DKR D003d, S. 11]. Sie muss eine aktuell (weiter) bestehende Diagnose sein und die Diagnostik, die Therapie, die Überwachung oder die Pflege beeinflussen. Dies schließt chronische Erkrankungen und Folgezustände mit ein. Nebendiagnosen sind wichtig für die Gesamtbeurteilung und DRG-Eingruppierung und sollten nach der Reihenfolge ihrer Relevanz für die Behandlung aufgelistet werden. Symptome können nur dann als Nebendiagnosen kodiert werden, wenn sie eigenständige medizinische Probleme darstellen und nicht unmittelbar mit einer zugrunde liegenden Krankheit zusammenhängen.N Nach dem Kreuz-Stern-System des ICD-10 und [DKR D012d, S. 21] ist die Ätiologie (Kennzeichnung mit Kreuz = primärer Kode) der aktuell behandelten Krankheit als Haupt- oder gegebenenfalls vorangehende Nebendiagnose zu kodieren. Die zusätzlich zu kodierende Lokalisation (Stern = sekundärer Kode) soll als unmittelbar folgende Nebendiagnose kodiert werden (siehe auch „Anämie“ unten). Beispiel: Hauptdiagnose CMV-Pneumonie (B25.0+), Nebendiagnose Pneumonie durch andernorts klassifizierte Viren (J17.1*). Eine akute Verschlechterung und eine zugrunde liegende chronische Krankheit sollen nur dann unterschiedlich kodiert werden, wenn dafür unterschiedliche Diagnosenkodes im ICD-10 bereitstehen. Die ist im Einzelfall zu überprüfen, wie das folgende Beispiel zeigt: „Bronchiolitis (akut) (infektiös) (subakut) J21.9“. Die runden Klammern im ICD-10 zeigen eine „nicht wesentliche Modifikation“ an und bedeuten, dass alle drei Formen der Bronchiolitis gleichermaßen mit dem Kode zu verschlüsseln sind; hier kann die akute Verschlechterung nicht zusätzlich zur chronischen Krankheit kodiert werden.N Kombiniertes Fallbeispiel (nach G-DRG 2005)N 15 Jahre, Z.n. Medulloblastom vor drei Jahren, Nachsorge bisher ohne medizinische Probleme, aktuell abendliche Vorstellung in Kinderrettungsstelle, starke frontale, wenig seitenbetonte Kopfschmerzen, keine Übelkeit, kein Erbrechen, körperliche Untersuchung bis auf homonyme Hemianopsie unauffällig, bei Mutter ist Migräne diagnostiziert, stationäre Aufnahme, Kernspintomographie des Kopfes mit KM, EEG, augenärztliche Untersuchung, Labor, symptomatische Behandlung, Entlassung nach knapp 20 Stunden. Retrospektive Aufarbeitung: Hauptdiagnose Nebendiagnose Prozeduren G43.3 Komplizierte Migräne Keine 3-820 Magnetresonanztomographie des Schädels mit KM 1-207.0 Elektroenzephalographie (EEG) DRG B77Z Kopfschmerzen Relativgewicht 0,203 Hauptdiagnose kann nicht „Hirntumor“ sein, da weder eine dahingehende Behandlung eingeleitet wurde noch am Ende des Aufenthaltes Unsicherheiten hinsichtlich des Verdachts weiter bestanden [DKR D008b, S. 17]. 4 Mögliche Nebendiagnose Z85.8 Bösartige Neubildungen sonstiger Organe oder Systeme in der Eigenanamnese: Die zugehörigen Exklusiva „Medizinische Nachbetreuung, Rekonvaleszenz oder Nachuntersuchung“ treffen zwar nicht zu. Jedoch ist es nicht so, dass das frühere Medulloblastom den aktuellen Behandlungsaufwand tatsächlich erhöht hat [DKR D003d], denn die neurologischen Symptome erforderten noch im Rahmen der Migräne-Diagnostik die Durchführung einer Kernspintomographie. Zusätzlich ist nach drei Jahren noch nicht von einer „definitiven“ Heilung des Medulloblastoms auszugehen [DKR 0209d]. Aus diesen Gründen ist diese Nebendiagnose nicht kodierbar. Sie wäre kodierbar, wenn keine neurologischen Symptome aufgetreten wären, denn in diesem Fall hätte der frühere Hirntumor, nicht aber die (dann unkomplizierte) Migräne die Kernspintomographie erforderlich gemacht. Mögliche Nebendiagnose H53.4 Gesichtsfelddefekt: Nicht kodierbar, da kein eigenständiges medizinische Problem, sondern lediglich Zeichen der zugrunde liegenden Krankheit Migräne. Denkbare kodierbare Nebendiagnosen in dieser Situation wären Hormonsubstitution bei partiellem oder Panhypopituitarismus oder Anfallsleiden mit Spezial-EEG. Das so genannte effektive Relativgewicht von 0,203 ergibt sich als 0,582 (für die DRG B77Z „Kopfschmerzen“ laut [FPKat, Spalte 4]) minus den Abschlag in Höhe von 0,379 [FPKat, Spalte 8] hier ab Tag 1 [FPKat, Spalte 9], dem „Ersten Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist“ [FPV]. Wegen dieser Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer wäre bei einem Basisfallpreis von 3000 der Erlös 609 bei einer Verweildauer zwischen 2 und 11 Tagen (ohne Entlassungstag) wäre er insgesamt 1746 . Verdachtsfälle Die Symptome und / oder die Verdachtsdiagnose sind wie folgt zu verschlüsseln, auch wenn der Verdacht später nicht bestätigt wird [DKR D008b, S. 17]: Mit Verdachtsdiagnose in ein anderes Krankenhaus zur weiteren Behandlung verlegt, Verdacht bestätigt oder nicht: im verlegenden Krankenhaus Verdachtsdiagnose kodierenN Keine Symptome vorhanden, Untersuchung wegen eines Verdachtes: Zustand kodieren (zum Beispiel Z03.0 bis Z03.9) Symptome vorhanden, auf Verdachtsdiagnose hin nicht behandelt: Symptome kodieren (im Wesentlichen R00 bis R99) Auf Verdachtsdiagnose hin behandelt, Verdacht nicht bestätigt: Verdachtsdiagnose kodieren Spezielle und einzelne KodierempfehlungenN In den amtlichen Kodierrichtlichen [DKR] finden sich die speziellen Kodierrichtlinien für maligne und hämatologische Erkrankungen auf den Seiten 65 bis 74. Die hier ab Seite 15 tabellierten Diagnosen und Prozeduren enthalten neue Bereiche wie „Laborbefunde“ und „Fibromatose“ sowie zahlreiche Ergänzungen. Wird ein Patient zur Durchführung einer Chemotherapie planmäßig aufgenommen, aber die Therapie kann während dieses stationären Aufenthalts aus näher bestimmbaren Gründen nicht durchgeführt werden, muss der folgende Indikator-Diagnosekode angeben werden: „Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesen wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden“. Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen Anders als im klinischen Alltag klassifiziert der [ICD] die malignen onkologischen und hämatologischen Erkrankungen vorwiegend nach ihrer Lokalisation und nicht nach der Histologie: Zervikales Neuroblastom kodieren als C47.0 Malignom autonomes Nervensystem - Hals Neuroblastom (Nebenniere) kodieren als C74.1 Malignom Nebenniere – Nebennierenmark Ewing-Sarkom (ebenso Osteosarkom), Femur kodieren als C40.2 Malignom Knochen, Femur 5 Systemerkrankung, mehrere Lokalisationen, Rezidiv Da ein Lymphom als „nicht metastatisch“, also als Systemerkrankung betrachtet wird [DKR 0215d, S. 74], dürfen neben einem Lymphom-Kode (C82, C83) solche Kodes nicht angegeben werden, die für eine „sekundäre bösartige Neubildung“ eines mitbefallenen Organs stehen (zum Beispiel C77 oder C78). Demgegenüber müssen Lymphom-Herde im Knochen respektive Knochenmark immer zusätzlich mit dem Kode C79.5 (Knochen-/Knochenmark-Metastasen) verschlüsselt werden.N Der Kode C97! „Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen“ darf nach [DKR 0207a, S. 69] nur dann verwendet werden, wenn gleichzeitig zwei unterschiedliche bösartige Erkrankungen bestehen (beispielsweise Osteosarkom und Glioblastom), jedoch nicht bereits dann, wenn eine Erkrankung sich an mehreren Lokalisationen manifestiert (und dann zum Teil als „mehrere Teilbereiche überlappend“ kodiert werden kann).N Die Diagnose und die Einzelheiten eines Rezidivs werden in gleicher Weise wie eine Erstdiagnose verschlüsselt [DKR 0201d, S. 74]. Es gibt keinen speziellen Kode, um ein Rezidiv zu kennzeichnen. Der Kode „Z85.- Malignom in der Eigenanamnese“ darf in dieser Situation nichtN verwendet werden [DKR 0209d, S. 71], jedoch beispiels für ein Zweitmalignom. Remissionsstatus und Induktionsrefraktäre Leukämie (C95.8!) Unverändert ist eine Entscheidung über den Remissionsstatus zur Kodierung von Leukämien1 (einschließlich JMML) erforderlich. Dabei bedeutet „-.x0“, dass eine nur partielle Remission vorliegt („trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert“) oder der Remissionsstatus nicht bekannt ist [DKR 0208c, S. 70]. Hierzu wurde zusammen mit der DGHO und der DKG im Jahr 2002 pragmatisch und unter dem Gesichtspunkt der Abbildung der weiteren Behandlungsbedürftigkeit die Remission erst dem Beginn der Dauertherapie zugeordnet. Konsequenzen wie eine DRG-Gruppierungsregel haben sich aus den so kodierten Daten bisher nicht ergeben, und auch eine Präzisierung der KodeBeschreibungen wurde bisher nicht vorgenommen.N Um nun wieder eine Übereinstimmung des medizinischen Remissionsbegriffs bei Leukämien mit seiner Abbildung herbeizuführen, wird empfohlen, ab dem Jahr 2005 die klinische Aussage (siehe Definition im folgenden Abschnitt) auch dementsprechend zu kodieren. Dies hat zur Folge, dass die Leukämie-Remission gegensätzlich zum folgenden Kode C95.8! (induktionsrefraktär) verschlüsselt wird.N Der MRD-Befund, der Prednison-Respons oder der PVA-Score (COALL) können derzeit nicht für die Klassifikation des Remissionsstatus herangezogen werden. Im Jahr 2004 wurde der Kode „C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie“ eingeführt, dessen Angabe zutreffendenfalls zusätzlich zum Leukämie-Kode (C91–C95) zwingend erforderlichN ist [DKR S. 26]. Als refraktär wird die Leukämie klassifiziert, wenn bei der planmäßigen Konchenmarkpunktion am Tag 33 (ALL-BFM, Interfant, ALL-REZ BFM) oder 29 (COALL) der Standard-Induktionstherapie keine Remission (weniger als 5 % Blasten im repräsentativen Knochenmarkaspirat bei ausreichender Zellularität und Zeichen regenerierender normaler Blutbildung) besteht. Sepsis und Neutropenie Eine Sepsis ist bei Patienten in Neutropenie mit der Hauptdiagnose Sepsis (meist A41.9) und mit der Nebendiagnose D70.- Agranulozytose, zu kodieren [DKR 0103d, S. 64]. Bei unbekanntem Erreger ist der genannte Sepsis-Kode A41.9, ansonsten ein Erreger-spezifischer SepsisKode zu verwenden (siehe auch Tabelle 2 in [DKR S. 63], beispielsweise B37.7 Candida-Sepsis und A41.52 Pseudomonas-Sepsis). 1 6 und von immuno- und myeloproliferativen Erkrankungen des Erwachsenenalters Die Dauer der Agranulozytose muss kodiert werden: D70.1 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose bis zu einer Dauer von 20 Tagen und D70.2 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose von mindestens 20 Tagen Dauer. Eine Neutropenie nach SZT oder bei GvHD und Infektionen sollte kodiert werden als D70.3 Sonstige AgranulozytoseN Zur Vereinheitlichung sollten hierbei als Grenzwerte für die Neutropenie verwendet werden: Neutrophile unter 500 pro Mikroliter oder Leukozyten unter 1000 pro Mikroliter.N Eine Zytopenie und Aplasie und eine dementsprechend zu behandelnde Infektion/Sepsis treten zufallsabhängig, das heißt regelhaft, aber im Einzelfall nicht vorhersehbar nach einer regelrechten (siehe auch Chemotherapie-Kodes) zytostatischen Therapie auf (siehe auch unten „Wiederaufnahme – Fallzusammenführung“). Das zugrunde liegende Malignom sollte zusätzlich als Nebendiagnose kodiert werden, da dieses für die Gruppierung relevant ist und zum Teil eine spezifischere Therapie erfordert (denkbar: G-CSF-Gabe, Katheter-Explantation, Spiegelmessungen).N Im Gegensatz zu diesem Sepsis-Neutropenie-Fall, für den die spezielle Kodierrichtlinie [DKR 0103d, S. 64] gilt, ist bei den meisten anderen (Wieder-) Aufnahmen das Malignom als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (siehe auch Definition der Haupt- und Nebendiagnosen, S. 3). Neu eingeführt wurden Kodes zur Differenzierung eines „Systemischen inflammatorischen Respons-Syndroms“ (SIRS, R65.-!) bei Sepsis [DKR 0103d, S. 63]. Die Kodes R65.-! ergänzen die oben dargestellte Verschlüsselung und könnten ab 2006 gruppierungsrelevant sein. Die SIRS-Definition der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin und der Deutschen Sepsis-Gesellschaft wurde im Bereich „FAQ“ des DIMDI-Internetauftritts veröffentlicht, unterscheidet sich jedoch von pädiatrischen Konventionen und kann zur Zeit nicht unmittelbar eingesetzt werden. Vorläufige Unterteilung siehe Seite 39.N (Sekundäre) Thrombopenie (D69.5-) Die Kodes der bereits im Jahr 2004 getroffenen Unterscheidung zwischen der transfusionsrefraktären und der nicht transfusionsrefraktären Thrombopenie gelten nicht mehr, da die Verschlüsselung der Thrombopenien erneut erweitert wurde. D69.52 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I D69.53 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II D69.57 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, transfusionsrefraktär D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht transfusionsrefraktär Die Diagnose wird im [ICD] nicht durch die Angabe konkreter Plättchenzahlen definiert. In diesen und ähnlichen Fällen sollte auf medizinische Standarddefinitionen, gegebenenfalls auch auf altersentsprechende Normwerte zurückgegriffen werden. So sind beispielsweise diagnostische Kriterien für die Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II ein Abfall der Plättchenzahl auf unter die Hälfte des Ausgangswertes und / oder unter 100 pro nl. Wenn die Thrombopenie (oder auch die Anämie, s. u.) den Behandlungsverlauf (Diagnostik, Überwachung, Therapie und Pflege) beeinflusst,N sollte sie auch kodiert werden, selbst wenn die Thrombopenie selbst nicht unmittelbar behandelt wird – beispielsweise durch eine Thrombozytengabe, die eine Kodierung der Thrombopenie erfordern würde. Demgegenüber ist alleinige Kontrolle bei bzw. wegen Thrombopenie nicht kodierbar. 7 Anämie und Aplasie Die Anämie im Zusammenhang mit der zytostatischen Behandlung einer onkologischen Erkrankung ist medizinisch am zutreffendsten mit „D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie“ zu kodieren. Der Kode D61.1 kommt sowohl für die Haupt- als auch die Nebendiagnose in Frage. Dabei gelten die gleichen Überlegungen wie zur Thrombopenie (siehe oben) und zur Haupt- und Nebendiagnose (S. 3). Die früher abgegrenzte (D63.0*) Tumoranämie wird zwar in [DKR] nicht mehr erwähnt, sollte aber bei Anämie aufgrund einer Verdrängungsmyelopathie (wie häufig bei Diagnosestellung, Rezidiv oder Progress) in Kombination mit dem Malignom kodiert werden.N Eine Knochenmarkaplasie nach Chemotherapie sollte nicht zusammenfassend mit nur insgesamt einem Kode kodiert werden (wie beispielsweise mit D61.9 Panmyelopathie), sondern jede Zellreihe, die im Rahmen einer Knochenmarkaplasie nach Chemotherapie vermindert ist, sollte mit dem jeweiligen Kode verschlüsselt werden (D61.1 Anämie, D70 Neutropenie und D69.5- Thrombopenie). Immunkompromittierung (D90), Zustand nach SZT (Z94.8-), Nachsorge Der seit dem Jahr 2004 vorhandene Kode „D90, Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen“ ist nicht für die unmittelbar arzneimittelinduzierte Neutropenie (D70.-) zu verwenden. D90 sollte kodiert werden bei Patienten, die eine der genannten Behandlungen oder eine Organtransplantation erfahren haben oder dauerhaft Immunsuppressiva erhalten und die beispielsweise wegen erfahrungsgemäß schwerer verlaufender Infektionen anders (aufwendiger) als nicht immunkompromittierte Patienten behandelt werden müssen. Die ist zumindest während der Erfordernis einer Pneumocystis carinii Pneumonie- oder antimykotischen Prophylaxe anzunehmen. Bei praktisch allen Aufnahmen aus pädiatrisch-onkologischem Grund sollte eine frühere hämatopoëtische Stammzelltransplantation als Nebendiagnose dokumentiert werden, unterteilt in den nunmehr gruppierungsrelevanten Zustand nach SZT ohne (Z94.80) und mit (Z94.81) aktueller Immunsuppression.N Eine frühere bösartige Neubildung („in der Eigenanamnese“) kann nur dann kodiert werden, wenn man von einer definitiven Heilung ausgehen kann und die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist [DKR 0209d, S. 71]. Die genaue Bestimmung der „endgültig abgeschlossenen Behandlung eines Malignoms“ wird dabei nicht gegeben; da allerdings die Nachsorge getrennt geregelt ist, wird diese mutmaßlich nicht mehr zur Behandlung gezählt. Falls die Nachuntersuchung der Anlaß zur stationären Aufnahme eines Patienten ist (und kein Rückfall oder Progress gefunden wird), kann ein entsprechender Nachuntersuchungskode „Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie (Z08.2: nur Chemotherapie) wegen bösartiger Neubildung“ als Hauptdiagnose kodiert werden [DKR 0209d, S. 71]. Als Nebendiagnose ist der jeweils passende Kode aus dem Bereich „Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese“ anzugeben [DKR 0209d, S. 71]. Daraus ergibt sich die DRG „Z64Z Nachbehandlung nach abgeschlossener Behandlung“. Im Falle der Kodierung als Nebendiagnose muss zudem – wie bei allen kodierten Nebendiagnosen – der Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt gegenüber der Abwesenheit dieser Nebendiagnose erhöht sein [DKR D003d]. Prozeduren: Diagnostik und Therapie So genannte „Komplizierende Prozeduren“ wurden im G-DRG System 2005 erstmalig in den Gruppierungsalgorithmus eingeführt. Die Zahl bestimmter Prozeduren und/oder Diagnosen wird dazu abgefragt und geht dann getrennt vom PCCL (patient complexity and comorbidity level) in die Gruppierung ein. Eine komplizierende Prozedur ist beispielsweise gegeben, wenn zwei der folgenden Kodes (Prozeduren) kodiert wurden: 5-399.5 Implantation, 5-399.6 Wechsel ZVK, 88 144 Pleuradrainage, 8-145 Aszitespunktion, 8-801 Austauschtransfusion, 8-390.- Lagerungsbehandlungen,8-823 Zellapherese, 8-800.7- Erythrozytenkonzentrate (ab 6 EK), 8-800.8- verschiedene Thrombozytenkonzentrate (ab 1 Normal-TK, 2 Apherese-TK oder 1 pat.-bez. TK). Seitenangabe erforderlichN und nicht mehr wiederholt kodierbare ProzedurenN Ein Zusatzkennzeichen (R für rechts, L für links und B für beidseitig) wurde für eine Vielzahl von Prozeduren neu eingeführt. In der Regel ist eine Seiteangabe bei Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen erforderlich. Alle entsprechenden Prozeduren sind mit „“ gekennzeichnet; für Knochenmarkpunktionen und -stanzen (1-424) trifft dies nicht zu. Bei einer Reihe von Prozeduren ist nun die bisherige multiple, aufwandsdokumentierende Prozedurenkodierung nicht mehr zulässig [DKR P005d, S. 45]. Dies ist im [OPS] entsprechend vermerkt (beispielsweise 8-541.0 intrathekale Chemotherapie). Zum Teil wurden diese Prozeduren durch solche mit Angabe einer Menge oder Kumulativdosis ersetzt. Auf diagnostische Lumbal- oder Knochenmarkpunktionen trifft dies nicht zu. Medikament-Kumulativdosis aus Liste kodieren und Zusatzentgelt erlösenN Für die folgenden Medikamente wurde im neuen OPS (8-01-.--) und in der [FPV], Anlagen 3 und 5, eine Liste angelegt, um die insgesamt während eines Aufenthaltes gegebene Menge mit einem einzig zu dokumentierenden Kode abbilden und auf dieser Basis ein Zusatzentgelt erlösen zu können: Alemtuzumab Immunglobulin Methotrexat Trastuzumab EK Caspofungin Irinotecan Oxaliplatin Voriconazol, oral TK Docetaxel Lenograstim Paclitaxel Voriconazol, par. Apherese-TK Filgrastim Gemcitabin Amphotericin B (liposomal) Rituximab Topotecan Prothrombin-K. Antithrombin III Patientenbezogene TK Es ist zu beachten, dass jeweils eine erhebliche Mindestmenge vorgegeben ist, die eher weniger häufig in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie erreicht wird. Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8--.-)N Für das Jahr 2005 wurden Listen mit Kodes für die pro Aufenthalt zu summierenden Mengen von Erythrozyten-, Thrombozyten-, Granulozyten- und Lymphozytenkonzentraten sowie von Plasma, Immunglobulinen, von Willebrand-Faktor, Faktoren VII, VIII, IX und XIII, AT III, FEIBA, Fibrinogen, C1-Esteraseinhibitor, Protein C und Immunglobulinen eingeführt. Diese sind zum Teil als Anlage 5 ein Bestandteil der [FPV] („Stammzelltransfusion“ = SZT, s. u.) und „triggern“ so den Erlös eines Zusatzentgeltes.N In diesen Listen sind die summierten Mengen jeweils unterschiedlich gestaffelt, so dass hier eine große Zahl neuer Kodes entstanden ist. Zudem wird unterschieden zwischen für einen bestimmten Patienten angefertigten („HLA-gematchten“, nach thrombozytenspezifischen Antikörpern ausgesuchten) „8-800.6- Patientenbezogenen Thrombozytenkonzentraten“ und AphereseThrombozytenkonzentraten (8-800.5-), jedoch bei Erythrozytenkonzentraten nicht mehr nach der Testung auf Allo-Antikörper.N Zu beachten ist, dass aufgrund der Definition der jeweiligen Mindestmengen pro Aufenthalt bei Erythrozytenkonzentraten (8-800.7-, mindestens „16 TE“) und gewöhnlichen Thrombozytenkonzentraten (8-800.8-, mindestens „16 TE“) diese wohl nur in seltenen Fällen kodiert werden müssen. Dementsprechend selten werden die Zusatzentgelte nach Anlage 5 [FPV] zu erzielen sein.N Unter dem Begriff „Transfusionseinheit“ (TE) verstehen das Paul-Ehrlich-Institut und DIMDI die aus einer Spende gewonnene/hergestellt, zur Transfusion bestimmte Einzeldosis eines zellulären oder plasmatischen Blutprodukts. Darunter ist in der Praxis offenbar jeweils ein einzelner „Beutel“ (z. B. EK), gegebenenfalls auch jeweils ein „Baby“-Beutel, zu verstehen. 9 Chemotherapie und Intrathekale (Chemo-) Therapie Bereits seit 2004 sind alle zur Chemotherapie aufgenommenen Fälle – einschließlich der Eintages-Fälle – mit dem Malignom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die Diagnose-Kodes Z51.1 und Z51.82- (Chemo- und/oder Strahlentherapie) sind nicht mehr zulässig [DKR 0211d, S. 72f].N Die für die Kodierung einer Chemotherapie zu verwendenden Prozeduren-Kodes wurden im Wesentlichen bereits im Jahr 2004 eingeführt. Sie differenzieren den Aufwand nach der Durchführungsdauer und der Komplexität. Die Zuordnung der Blöcke zu den Kodes wurde und wird mit den Studienleitern abgestimmt. Für das Jahr 2005 wurden neue Blöcke im Rahmen der kontinuierlichen Katalogpflege vom DIMDI entgegengenommen, eingearbeitet und veröffentlicht (http://www.DIMDI.de/de/klassi/prozeduren/ops301/chemo.htm). In der Tabelle auf der Seite 28 sind die Chemotherapie-Prozeduren des Bereichs „8-54- Zytostatische Chemotherapie“ zusammenfassend dargestellt. Die in den Beispielen genannten Blöcke praktisch aller relevanten Therapieprotokolle sind verbindlich mit dem jeweiligen Kode abzubilden. Zusätzlich ist für diejenigen zytostatischen Chemotherapie-Medikamente, die sich im Anhang 5 [FPV] = „Medikamenten Liste 1“ im [OPS] befinden, ein Kode nach der je Aufenthalt aufsummierten Menge anzugeben: „8-012.-- Applikation von Medikamenten Liste 1“, zum Beispiel Gemcitabin, Methotrexat, Topotecan, Irinotecan, Filgrastim, Lenograstim usw., wenn die Mindestmenge erreicht wird (siehe auch S. 34).N Die Kodierung der in der pädiatrischen Onkologie häufigen Liquorpunktionen, die sowohl zur Diagnostik als auch zur Behandlung durchgeführt wird, sollte die folgenden Kodes umfassen (dabei kann 8-541.0 nur einmalig pro Aufenthalt kodiert werden): 1-204.1 Untersuchung des Liquorsystems, Messung des lumbalen Liquordruckes 8-541.0 Instillation von zytotoxischen Materialien, Intrathekal 1-204.2 Lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme (sofern tatsächlich durchgeführt) 8-151.4 Therapeutische perkutane Punktion des ZNS, Lumbalpunktion (sofern beispielsweise bei Hydrocephalus oder Hirndruck therapeutisch Liquor entfernt) Die Kodierung der Rickham-/Ommaya-Reservoirpunktion sollte umfassen:N 1-204.5 Untersuchung des Liquorsystems, Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter 8-541.0 Instillation von zytotoxischen Materialien, Intrathekal 1-204.0 Messung des Hirndruckes (sofern tatsächlich durchgeführt) 8-151.2 Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems, Ventrikelshunt (sofern beispielsweise bei Hydrocephalus oder Hirndruck therapeutisch Liquor entfernt) Immunsuppressive Behandlung (8-547.3-) und Infektiologisches Monitoring (1-930.0)N Im Prozedurenbereich „Immuntherapie“ wurde der neue Kode 8-547.3- für intravenöse oder anders applizierte Immunsuppression eingeführt, zu dem es allerdings keine spezielle Kodierrichtlinie gibt. Im Analogieschluss zu [DKR P001d, S. 35] erscheint es sinnvoll, die Immunsuppression zu kodieren, wenn diese „signifikant“ ist (beispielsweise spezielle Ausbildung und Erfahrung erfordert [DKR P001d]) oder nicht „standardmäßig“ zur Behandlung zählt. Nicht als immunsuppressive Therapie sollte beispielsweise die einmalige Gabe von Methylprednisolon bei allergischer oder anaphylaktischer Reaktion, bei obstruktiver Bronchitis oder als Puls bei ITP kodiert werden. Gegebenenfalls kann korrespondierend zu „8-547.3- immunsuppressive Therapie“ auch „D90 Immunsuppression durch Medikamente“ kodiert werden. Ab 2005 ist in diesem Bereich die Kodierung aufwendiger und kostenintensiver Verfahren möglich. Die Kodes für „Infektiologisches Monitoring“ (1-930.-) sind zwar optional im aktuellen 10 [OPS], doch wird ihre zusätzliche Kodierung dringend empfohlen, insbesondere „1-930.0 Infektiologisches-mikrobiologisches Monitoring von pulmonalen Infektionen bei Immunsuppression“. Psychosoziale Tätigkeiten, Schmerztherapie und Palliativmedizinische BehandlungN Psychosoziale Tätigkeiten durch die Mitarbeiter verschiedener Berufsgruppen im psychosozialen Team können im Jahr 2005 zum größten Teil mit nunmehr amtlichen Kodes abgebildet werden.N Diese Kodes sind aus dem nicht-amtlichen Katalog des Vorjahres hervorgegangen. Eine Differenzierung psychosozialer Tätigkeiten kann damit von Einzelmaßnahmen (9-401.-) über eine integrierte psychosoziale Komplexbehandlung (9-401.5) bis zu zeitlich-inhaltlich umfassenden Komplexbehandlungen (8-974) nachvollzogen werden.N Kodes aus dem nicht-amtlichen Erweiterungskatalog des [OPS] – grau hinterlegt – werden nur noch im Bereich „1-90 Psychosomatische, psychotherapeutische, (neuro-) psychologische, psychosoziale und testpsychologische Untersuchung“ zur Abbildung entsprechender psychosozialer und medizinischer Leistungen benötigt.N Die psychosozialen Prozeduren sind ab Seite 33 zu finden. Zusätzlich zum Diagnosekode „Z51.5 Palliativbehandlung bzw. Palliativsituation“ wurde für das Jahr 2005 der Prozeduren-Kode „8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ eingeführt. An diesen Kode und auch an bestimmte Schmerztherapie-Kodies werden definierte und hohe Anforderungen gestellt. Stammzell-Transplantation Transplantatgewinnung und neue Transplantationskodes Als Prozedur wird nun die Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark (5-410.0-) oder aus peripherem Blut (5-410.1-) unterschieden, jeweils zur autologen (.-0) oder allogenen (.-1) Transplantation.N Als Hauptdiagnose ist dazu jeweils Z52.3 Knochenmarkspender oder Z52.01 Stammzellenspender zu kodieren, nicht jedoch bei autologer Spende und Transplantation während eines Aufenthaltes. (Der Kode „8-823 Zellapherese“ darf nicht für die Granulozyten- oder Stammzell-Apheresen kodiert werden.) Die Transplantatprozessierung wird bei beiden unten genannten Transplantationsverfahren an der fünften Stelle kodiert (siehe Tabelle Seite 29). Unter dieser in-vitro-Aufbereitung des Transplantats ist beispielsweise die CD34-positiv-Selektionierung oder eine andere, vergleichbar aufwendige Prozessierung zu verstehen, nicht jedoch eine alleinige Filtrierung oder Volumenreduktion des Transplantats. Die Transplantationen werden weiterhin in „5-411 Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen aus dem Knochenmark“ und „8-805 Transfusion von peripher gewonnenen hämatopoetischen Stammzellen“ eingeteilt, siehe Tabelle Seite 29. Neu im Jahr 2005 eingeführt ist die Unterscheidung der Transplantation von nicht-HLAidentischen, verwandten Spendern nach Differenz in 1 (5-411.22 und 8-805.22) beziehungsweise in 2 bis 3 Antigenen (5-411.23 und 8-805.23, jeweils mit in vitro-Aufbereitung).N Neben diesen Prozedurenkodes sind für Transplantations-DRG das Patientenalter sowie die Transplantatprozessierung, jedoch im Jahr 2005 nicht mehr die komplizierenden Nebendiagnosen gruppierungsrelevant [DefHB, S. 46].N Für 2005 sind sechs für Kinder und Jugendliche relevante Transplantations-DRG (allogen A04A bis -D, autolog A15A und -B) im Bereich „PräMDC“ zu finden.N 11 Weitere Kodes für Prozeduren und Diagnosen angeben Die Kodes für die Transplantationen hämatopoëtischer Stammzellen tragen im Jahr 2005 nicht mehr das Inklusivum: Konditionierungsprotokoll. Die Konditionierung sollte demnach zusätzlich verschlüsselt werden (siehe die gebräuchlichsten Konditionierungsprotokolle auf Seite 27). Darüber hinaus sollten alle relevanten Diagnosen und („signifikanten“) Prozeduren während des Transplantations-Aufenthaltes kodiert werden. Diese sind beispielsweise bereits im Jahr 2004 in die Gruppierung mit eingegangen (wie Z94.8-, siehe S. 8) und können dazu beitragen, den tatsächlichen Aufwand besser als nur durch einen Transplantationskode abzubilden. Hinzugekommen sind für das Jahr 2005 Unterstützungsmaßnahmen wie „8-805.6 Stammzellboost nach Transplantation hämatopoëtischer Stammzellen“, „8-805.02 autologer Stammzellsupport nach Chemotherapie“ und „8-802.4- Lymphozyten vom Spender nach Transplantation hämatopoëtischer Stammzellen“, letztere mit und ohne in vitro-Aufbereitung. Keiner dieser drei Kodes führt zu einer Gruppierung in eine der Stammzelltransplantations-DRG, wenn nicht auch eine SZ-Transplantation durchgeführt und kodiert wird.N Transplantatversagen und Abstoßungsreaktion Abstoßungsreaktionen (T86.-) werden entsprechend als Hauptdiagnose kodiert, wenn die GvHD für die Aufnahme maßgeblich war. Nach einer hämatopoëtischen Stammzell-Transplantation ist die (maligne) Grunderkrankung als Nebendiagnose zu kodieren, ebenso gegebenenfalls die weiteren Organmanifestationen einer GvHD, sofern diese die Nebendiagnosenkriterien (siehe oben) erfüllen. Kode für Zustand nach SZT (Z94.8-) nicht vergessen. Zur Kodierung der Immunsuppression siehe S. 10. Die Einteilung der akuten GvHD (Grad I bis IV) und der chronischen GvHD (limited vs. extended disease) richtet sich nach der Seattle-Klassifikation. Gruppierung und Abrechnung „Tagesfall“ und teilstationäre BehandlungN Eintages-Fälle sind nicht mehr unbedingt nur durch eine eigene DRG abgebildet und müssen nicht speziell verschlüsselt werden, da sie auch über die erfasste Verweildauer und eine untere Grenzverweildauer von 1 Tag im Fallpauschalenkatalog [FPKat, Spalte 7] abbildbar sind.N Über 200 DRG stehen demzufolge für Eintages-Fälle grundsätzlich zur Verfügung. Die Entlassung erfolgt am Tag oder am Folgetag des Aufnahmetages [FPV §1 Abs. 7]. Eintages-Fälle sind vollstationäre Fälle und müssen daher vergleichbar begründet sein.N Die Behandlung von Patienten, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach2 teilstationär (zum Beispiel in einer Tagesklinik)N behandelt werden, wird über krankenhausindividuell zu vereinbarende [FPV §6 Abs. 1], fall- oder tagesbezogene Entgelte abgerechnet [KHEG §6 Abs. 1 Satz 1]. Teilstationäre (Tages-) Fälle entsprechen also abrechnungstechnisch nicht vollstationären (Ein-) Tagesfällen, die bundeseinheitlich nach DRG abgerechnet werden (siehe oben). Die Abrechnung der in der Praxis häufigen Abfolge von voll- und teilstationären Leistungen ist in [FPV § 6 Abs. 2] in der Weise geregelt, dass onkologische und schmerztherapeutische teilstationäre Leistungen grundsätzlich zusätzlich entgolten werden. Teilstationäre Leistungen anderer Disziplinen oder Art würden jedoch im Rahmen der DRG des vorausgegangenen vollstationären Aufenthaltes abgerechnet werden müssen, wenn die Leistungen noch innerhalb der abgerundeten mittleren Verweildauer plus drei Tage dieser DRG erbracht wurden und die untere Grenzverweildauer nicht unterschritten wurde.N Die Verweildauern nach [FPKat] beeinflussen also nicht onkologische Therapiepläne hinsichtlich der Übergänge der Patienten zwischen den voll- und teilstationären Versorgungsbereichen. 2 12 Vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.03.2004, B 3 KR 4/03 R, Abs. 28 zur Abgrenzung und zu Grenzfällen von teilstationärer, stationärer und ambulanter Behandlung. Wiederaufnahme – Fallzusammenführung Die Regelungen nach [FPV § 2] zur Wiederaufnahme sind praktisch unverändert gegenüber dem Jahr 2004. Eine definitive Klärung der Interpretation des Komplikations-Begriffs [FPV § 2 Abs. 3] dieser Regelung existiert bisher nicht. Erneute Aufnahmen zur Durchführung der Chemotherapie oder anderer onkologischer Therapien müssen nicht in einen Fall zusammengeführt werden [FPV §2].N Diese sind in der Spalte 13 des Fallpauschalenkatalog entsprechend markiert; für die anderen DRG gelten bestimmte Fristenregelungen. Doch ist diese Markierung „keine hinreichende Voraussetzung dafür, dass jeder Aufenthalt getrennt abgerechnet werden kann“ und „Bei Komplikationen gibt es keine Ausnahme von der Zusammenfassung wegen einer DRG-Kennzeichnung“ [LSWA Ziff. 6]. Ein eingereichter Vorschlag der AG DRG und der DGHO zur Differenzierung und Benennung wurde bisher nicht umgesetzt. Darin ist enthalten, die mit gewisser Wahrscheinlichkeit zufallsabhängig eintretenden, für das Behandlungsziel größtenteils unvermeidbar in Kauf zu nehmenden Ereignisse wie Infektion / Sepsis in Neutropenie, behandlungsbedürftige Anämie oder Schmerzsyndrome beispielsweise nach regelrechter Chemotherapie als nicht unerwartete, den von vornherein komplexen Behandlungsplan nicht grundsätzlich weiter komplizierende Ereignisse zu trennen von Komplikationen, die aufgrund eines Behandlungsmangel entstehen.N Muss eine Zusammenführung eines Falles in eine DRG vorgenommen werden, so müssen auch die Diagnosen (und Prozeduren) zusammenfassend betrachtet und ausgewählt werden [DKR S. 10], [FPV §§ 2, 3].N Zusatzentgelte und besondere Leistungen In den Anlagen zur Fallpauschalenvereinbarung sind verschiedene Zusatzentgelte gelistet: Anlage 2: bundeseinheitliche Zusatzentgelte, zum Teil mit Mengenstaffelung = Anlage 5 Anlage 3: nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete und nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KHEG krankenhausindividuell zu vereinbarende Leistungen (DRG) Beispiele: A61Z Versagen und Abstoßung eines Transplantates hämatopoëtischer Zellen, B46Z Sozial- und neuropädiatrische Therapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, Z41Z Knochenmarkentnahme bei Eigenspender, Z42Z Stammzellentnahme bei Fremdspender, Z43Z Knochenmarkentnahme bei Fremdspender Anlage 4: nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KHEG krankenhausindividuell zu vereinbarenden Leistungen (Zusatzentgelte) mit Definition = Anlage 6 Beispiele: ZE2005-03 ECMO, ZE2005-12 Plasmapherese, ZE2005-31 Gabe von Human-Immunglobulin spezifisch gegen Varizella-Zoster-Virus parenteral Die Frist für das erforderliche administrative Verfahren ist am 31.10.2004 abgelaufen. Die Kodierung nach Anlagen 2 und 5 (siehe Seite 34) erbringt ein Zusatzentgelt zusätzlich zum Erlös durch das DRG-Relativgewicht. Dies bedeutet allerdings in der Umkehrung, dass die Kosten und der Aufwand für die Gabe eines dieser Medikamente bis zur jeweiligen Mindestmenge bereits in den in Frage kommenden DRG-Relativgewichten enthalten ist. Unter anderem aus diesem Grund sind verschiedene Relativgewichte im Jahr 2005 niedriger als im Vorjahr und sollen durch die Zusatzentgelte eine angemessenere Abbildung erfahren. Doch werden die Mindestmengen und damit die Zusatzentgelte in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie offensichtlich nicht häufig erreicht werden. 13 14 Systematische, GPOH-relevante Klassifizierung Häufige und relevante Diagnosen klassifiziert nach ICD-10-GM Version 2005 vom 15.08.2004. N = neuer / geänderter Kode. X = nicht als Hauptdiagnose gruppierbar (möglicherweise auch noch weitere Kodes) Gruppe Diagnose Subtyp, Beschreibung Anämie Aplastische Anämie Angeboren (z.B. Blackfan-Diamond-, Fanconi-A.) D61.0 Erworben, Idiopathisch D61.3 Erworben, Panmyelopathie D61.9 Erworbene transistorische Erythoblastopenie D60.1 Bei Neubildungen (siehe oben „Anämie und Aplasie“) D63.0* X Nach Chemotherapie (siehe unten „Komplikationen“) D61.1 Intra- und postoperativ Blutungsanämie D62 Bei chronischer Krankheit (z. B. SLE, JRA) D63.8* X Eisenmangelanämie Nach Blutverlust D50.0 Sonstige D50.8 G6PDH-Mangel D55.0 Autoimmunhämolytisch D59.1 Beta-Thalassämie D56.1 Sichelzellthalassämie (ab 2006: D57.2) D61.1 Sichelzellanämie mit Krisen D57.0 Sichelzellanämie ohne Krisen D57.1 Hereditäre Spärozytose D58.0 Hämolytische Anämie Agranulozytose ICD-10-GM Kostmann-Syndrom D70.0 Zyklische Neutropenie D70.6 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose Bis zu 20 Tagen Dauer Mindestens 20 Tage Dauer (z. B. nach Chemotherapie) D70.1 D70.2 Sonstige Agranulozytose (z. B. bei GvHD und/oder Infektion) D70.3N Ausschluss eines Tumors Z03.1 Begleitperson Z76.3 Befunde ohne Vorliegen einer Diagnose Intrakranielle Raumforderung Genetische Aberrationen R90.0 Lungenraumforderung R91 Raumforderung in Leber und Gallenblase R93.2 Raumforderung der Harnorgane R93.4 Raumforderung sonstiger Abdominalregion R93.5 Raumforderung der Extremitäten R93.7 Diagnostik Nicht bei unbestätigtem Verdacht Hörprüfung („Testpsycholog. (vergl. Z03.-) Sehschule Diagnostik“ siehe Untersuchung Zähne Seite 31) Visusprüfung X Z01.1 Z50.6 Z01.2 Z01.0 Monosomie (vollständig; Mosaik) Q93.1 Neurofibromatose Q85.0 Trisomie 21 Q90.2 15 Gruppe Diagnose Hämophilie, Thrombophilie, Blutung, Thrombose Blutung aus dem Rachen R04.1 Blutungsanämie (intra- und postoperativ) D62 Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (Marcumar, Warfarin) Z92.1 X Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (ASS, Ticlopidin, Thrombininhibit.) Z92.2 X Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren D68.4 Epistaxis R04.0 Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper D68.3 Hämarthros Ellenbogen M25.02 Knie, „Unterschenkel“ M25.06 Sprunggelenk M25.07 D66 Hereditärer Faktor-IX-Mangel D67 Transfusionsrefraktär D69.30 Nicht transfusionsrefraktär D69.31 Lupus-Inhibitoren Vorhandensein D68.8 Purpura Schönlein-Henoch Transfusionsrefraktär D69.00 Nicht transfusionsrefraktär D69.01 Thrombophilie (nach austr. National Centre for Classification in Health für APCResistenz; analog auch für Prothrombin-Mutation und MTHFR-Polymorphismus) D68.8N Thrombozytopenie, sekundär Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I D69.52N Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I D69.53N Sonstige, als transfusionsrefraktär bezeichnet D69.57N Sonstige, nicht transfusionsrefraktär D69.58N Sonstige (bei GvHD) D69.59N Katheter (Port, Broviac, Hickman) T82.7 Thrombose Sinusvenenthrombose, nichteitrig I67.6 Tiefe Beinvenen I80.2 Budd-Chiari-Syndrom I82.0 V. cava I82.2 Nierenvene I82.3 Nebennierenblutung beim Neugeborenen P54.4 Willebrand-Jürgens-Syndrom (alle Typen) D68.0 Medulloblastom Kleinhirn C71.6 Primitiver neuroektodermaler Tumor (zentral), Astrozytom, Ependymom Zerebrum (supratentoriell) C71.0 Temporallappen C71.2 Parietallappen C71.3 Okzipitallappen C71.4 Ventrikel I-III C71.5 Subendymales Riesenzellastrozytom/Gliom, papilläres Ependymom, Gangliogliom 16 ICD-10-GM Hereditärer Faktor-VIII-Mangel ITP (akut und chronisch) Hirntumoren Subtyp, Beschreibung Zerebellum C71.6 Hirnstamm, IV. Ventrikel C71.7 Mehrere Teilbereiche überlappend C71.8 Supratentoriell (unsicher) D43.0 Supratentoriell (gutartig) D33.0 Kraniopharyngeom D44.4 Pinealozytom D44.5 Retinoblastom C69.2 Benigne intrakranielle Hypertension („Pseudotumor cerebri“) G93.2N Gruppe Diagnose Subtyp, Beschreibung Histiozytose Hämophagozytierende Lymphohistiozytose D76.1 Langerhanszell-Histiozytose Eosinophiles Granulom, HandSchüller-Christian, Histiozytosis X D76.0 Abt-Letterer-Siwe C96.0 Immundefekte „HIV-Baby“ (nicht eindeutiger HIV-Laborbefund) (siehe oben auch HIV, asymptomatische Krankheit „Agranulozytose“) Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV R75 Z21 B20 X HIV-Erkrankung, akut B23.0 Immundefekt humoral D80.8 Immunkompromittierung (durch Bestrahlung, Chemotherapie oder Sonstige D90 N Immunglobulin-Mangel IgG-Subklassen Mangel D80.3 IgG Mangel D80.1 Ohne aktuelle Immunsuppression Z94.80 X Mit aktueller Immunsuppression Z94.81 X Z.n. hämatopoëtischer SZT Variabler Immundefekt (CVID) Schwerer kombinierter Immundefekt (SCID) Katheter ICD-10-GM D83.8 Niedrige/keine T- und B-Zellen D81.1 Niedrige/normale B-Zellen D81.2 Ohne Spezifizierung D81.9 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie, sonst. Immunsuppr. D90N Z.n. hämatopoëtischer SZT ohne gegenwärtige Immunsuppression Z94.80N X Z.n. hämatopoëtischer SZT mit gegenwärtiger Immunsuppression Z94.81N X Anpassung und Handhabung Z45.20N Infektion T82.7 Obstruktion T82.5 Vorhandensein Z95.81N X Verstopfung, Leckage, Defekt Keimzelltumoren Knochentumoren Ewingsarkom, Osteosarkom, Primitiver neuroektodermaler Tumor (peripher) T82.5 Hoden C62.9 Nasopharynx C76 Ovar C56 Pinealis C75.3 Steißbein C41.4 Steißbeinteratom D48.9 Thorax C76.1 Arm (lange Knochen), Skapula C40.0 Arm (kurze Knochen) C40.1 Bein (lange Knochen) C40.2 Bein (kurze Knochen) C40.3 Extremitäten, mehrere Teilbereiche überlappnd C40.8 Becken C41.4 Wirbelsäule C41.2 Rippen, Sternum, Klavikula C41.3 Schädel (kraniofazial) C41.01 Schädel (maxillofazial) C41.02 Achsenskelett, mehrere Teilbereiche überlappd C41.8 „KM“-/SZ-Spende Stammzellspender Z52.01N Knochenmarkspender Z52.3N 17 Gruppe Diagnose Side effects, „Komplikationen“ und Spätfolgen Abstoßung/Versagen eines Transplantats hämatopoëtischer Stammzellen T86.00 Anämie, medikamenteninduziert D61.1 Appetitminderung, Ernährungsprobleme R63.3 Aspergillus-Infektion der Lunge B44.0 Akute Blutungsanämie Subtyp, Beschreibung ICD-10-GM Intra-/postoperativer Blutverlust D62 AZ reduziert, ohne Hinweis auf Ursache R53 Bauchschmerzen R10.4N Blasenentleerungsstörung Neurogen, verschiedene Kodes verfügbar G85.8-N Cauda equina-Syndrom G83.4N Cushing, medikamentinduziert E24.2 Dekubitalgeschwür Viele Kodes verfügbar L89.--N Dehydratation (Nur schwere Dehydratation kodieren) E86 Dermatitis Medikamenteninduziert, lokalisiert Diabetes mellitus Medikamenteninduziert, nicht entgleist L27.1 und Y57.9!N Diabetes insipidus Dysphagie, Schluckstörungen E10.90 D23.2 Beaufsichtigungspflicht bei Nahrungsaufn. R13.0N Sonstige R13.9N Durchgangssyndrom Organische und symptomatische Psychose F09 Enzephalopathie Glukokortikoid-induziert G92 Durch Ifosfamid G92 Strahlentherapie-assoziiert G93.88N Epilepsie, angeboren / erworben, ohne weitere Spezifikation G40.9N Erbrechen, Übelkeit R11 Fazialisparese G51.0N Gastroenteritis und Kolitis Toxisch K52.1 Graft failure, Abstoßung/Versagen e. Transplant. hämatopoëtischer Stammzellen T86.00 GvHD T86.01 Akute GvHD Grad I und II Akute GvHD Grad III und IV T86.02 Chronische GvHD, begrenzte Form T86.03 Chronische GvHD, ausgeprägte Form T86.04 GvHD, nicht näher bezeichnet T86.09 Hämochromatose, sekundär E83.1 Hemiparese, Hemiplegie (falls Ursache unbekannt) schlaff = .0, spastisch = .1 G81.-N Hilfsmittel (Apparate, Geräte), langzeitige (mindestens dreimonatige) Abhängigkeit Z99.8N Hochtonschwerhörigkeit Hyperglykämie H91.0N Ohne Angabe der Ursache Durch Medikamente (ASP, Steroide) E89.1 Hyperleukozytose D72.8 Hypopituitarismus nach medizinischen Maßnahmen E89.3 Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen E89.0 Ileus, paralytisch (obstruktiv = .5, .6) K56.0 Invagination K56.1 Kardiomyopathie durch Arzneimittel oder sonstige exogene Substanzen I42.7 Katheterinfektion T82.7 Katheterobstruktion T82.5 Koagulopathie Nicht näher bezeichnet (siehe auch oben) Kopfschmerzen Krampfanfall 18 R73N D68.8 R51 (Zerebral) R56.8 Gruppe Diagnose Forts. Side effects, „Komplikationen“ und Spätfolgen Liquorfistel, postoperativ G97.80N Liquoraustritt (nach Lumbalpunktion) G97.0N Post-Lumbalpunktion-Syndrom (Aseptische meningeale Reizung) G97.1N Lungenfibrose nach Strahleneinwirkung J70.1 Medikamentenallergie T88.7N Mukositis nach Chemotherapie Subtyp, Beschreibung Generalisiert K91.80 Nur Mundraum betroffen (Stomatitis) K12.1 Nur Darm und/oder Anus betroffen K52.9 Nahrungsverweigerung Neutropenie/Agranulozytose, arzneimittelinduziert F50.8 Bis zu 20 Tagen Dauer D70.1N Mindestens 20 Tage Dauer D70.2N Sonstige (z. B. bei GvHD und/oder Infektion) D70.3N Nephropathie durch Medikamente z. B. Ifosfamid, Cisplatin, Analgetika Niereninsuffizienz (siehe auch viele Kodes unter N18.8-) ICD-10-GM N14.1 Tubulopathie N25.8 Nach medizinischen Maßnahmen N99.0 Langzeitdialyse (mindestens drei Monate) Z99.2N X Obstipation K59.0 Osteodystrophie, renal N25.0 Osteoporose, arzneimittelinduziert, mit Fraktur (ohne Fraktur = M81.4-) M80.4- Osteonekrose (Unterteilt nach Ätiologie und Lokalisation) M87.-- Polyneuropathie (toxisch, durch Medikament, z. B. VCR, DDP) G62.0 Retinsäure-Syndrom, Symptome wie Hypervitaminose A E67.0 Rollstuhl, langzeitige (mindestens dreimonatige) Abhängigkeit Z99.3N Schmerzen Akut = .0, chronisch = .2 R52.- Sepsis Septisches Fieber, nicht näher bezeichnet A41.9 Candida sp. B37.7N E. coli A41.51N Pseudomonas A41.52N Sonstige gramnegative Erreger A41.58N Vancomycin-resistente Enterokokken U80.2!N Pneumokokken A40.3 Staphylokokken, koagulasenegativ A41.1 Methicillin-resistente Staphylococcus aureus U80.0!N Sinusvenenthrombose Somnolenzsyndrom I67.6 (gegebenenfalls zusammen mit G93.88) R40.0N Strahlentherapieassoziierte Enzephalopathie (Leukenzephalopathie) G93.88N Stauungspapille H47.1 (wenn nicht Ursache kodierbar, siehe S. 3) Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom (SIRS), ohne Organkomplikation = .0, infektiöser Genese mit Organkomplikation = .1 R65.-!N Thrombopenie, sekundär Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I (nach Chemotherapie = Sonstige“) Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II D69.52N D69.53N Sonstige, als transfusionsrefraktär bezeichnet D69.57N Sonstige, nicht transfusionsrefraktär D69.58N Sonstige (z. B. bei GvHD und/oder Infektion) D69.59N Transfusionsreaktion T80.8 Thrombophlebitis nach Infusion von Medikamenten T80.1N Tumorkachexie R64 Tumorlyse-Syndrom: z.B. Hyperurikämie E79.0 und LDH erhöht R74.0 und Nierenversagen N17.9N Verbrauchskoagulopathie (DIG) Erworbene Afibrinogenämie D65.0 19 Gruppe Diagnose Subtyp, Beschreibung ICD-10-GM Laborbefunde (siehe wichtigen Hinweis aufwandabhängige Kodeauswahl S. 3) AFP erhöht ohne nachgewiesene Ursache R77.2N Altersbezogene Normgrenzen anwenden Azidose Hämaturie Leukämien (zur Remission siehe Seite 6) ohne nachgewiesene Ursache R31 Hypokalziämie E83.5 Hyperkalziämie E83.5 Hypokaliämie E87.6 Hyperkaliämie E87.5 Hypomagnesiämie E83.4 Hypermagnesiämie E83.4 Hyponatriämie E87.1 Hypernatriämie E87.0 Hypophosphatämie E83.39 Hyperphosphatämie E83.39 Hyperurikämie (ohne Gicht) E79.0 Katecholamine erhöht Lebertumoren E87.2 ohne nachgewiesene Ursache R82.5 Proteinurie ohne nachgewiesene Ursache R81 Nachweis von HLA-Ak Nicht: Transfusionsreaktion wg. Ak R76.0N Hepatozelluläres Karzinom C22.0 Hepatoblastom C22.2 ALL Bi-, Triphänotypische Leukämie AML Alle Subtypen außer B-ALL, ohne Remission C91.00 Alle Subtypen außer B-ALL, in Remission C91.01 B-ALL ohne/in Remission (Kode Burkitt-L.) C83.7 Bei Überwiegen ALL-Klon wie ALLN Bei Überwiegen AML-Klon wie AMLN M0, ohne Remission (undifferenziert) C95.00 M0, in Remission (undifferenziert) C95.01 M1, ohne Remission (ohne Ausreifung) C92.00 M1, in Remission (ohne Ausreifung) C92.01 M2, ohne Remission (mit Ausreifung) C92.00 M2, in Remission (mit Ausreifung) C92.01 M3, ohne Remission (akut promyelozytär) C92.40 M3, in Remission (akut promyelozytär) C92.41 M4, ohne Remission (akut myelomonozytär) C92.50 M4, in Remission (akut myelomonozytär) C92.51 M5, ohne Remission (akut monozytär) C93.00 M5, in Remission (akut monozytär) C93.01 M6, ohne Remission (akute Erythroleukämie) C94.00 M6, in Remission (akute Erythroleukämie) C94.01 M7, ohne Remission (akute Megakaryoblstnl.) C94.20 Lymphadenitis 20 M7, in Remission (akute Megakaryoblastenl.) C94.21 CML Ohne/in Remission C92.10/.11 Granulozytäres Sarkom Ohne/in Remission C92.30/.31 Refraktär auf Standard-Induktionstherapie C95.8!N X Hyperleukozytose D72.8 Unspezifische mesenteriale Lymphandenitis I88.0 Akute Lymphadenitis an Gesicht, Kopf und Hals L04.0 Gruppe Diagnose Subtyp, Beschreibung ICD-10-GM Lymphome Morbus Hodgkin Lymphozytenreich C81.0 Nodulär-sklerosierend C81.1 Gemischtzellig C81.2 Lymphozytenarm C81.3 Sonstige Typen C81.7 Kleinzellig C83.0 Kleinzellig, gekerbt C83.1 Gemischt klein- und großzellig C83.2 Großzellig („ALCL“) C83.3 Immunoblastisch C83.4 Lymphoblastisch („T-LBL“, „Vorläufer-LBL“) C83.5 Undifferenziert C83.6 Burkitt-Tumor C83.7 Sonstige Typen C83.8 Non-Hodgkin-Lymphom, diffus (Herde im Knochen zusätzlich verschlüsseln, siehe „Metastasen“)N Metastasen Myelodysplastisches Syndrom Neuroblastom Nephroblastom T-Zell-Lymphom, peripher („PTCL“) C84.4 T-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C84.5 B-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet C85.1 Stets zusätzlich zum Primärtumor zu kodieren Knochen oder Knochenmark (auch bei Herden maligner Lymphome anzugeben)N C79.5 Leber C78.7 Lymphknoten (mehrere Regionen) C77.8 Lunge C78.0 Hirn C79.3 Pleura (oder maligner Pleuraerguß) C78.2N Chronische myeloproliferative Krankheit D47.1 Juvenile myelomonozytäre Leukämie C93.2 Refraktäre Anämie D46.0 Refraktäre Anämie mit Blastenüberschuss (RAEB) D46.2 Refraktäre Anämie in Transformation (RAEB-t) D46.3 Sonstige myelodysplastische Syndrome D46.7 Abdomen (außer Nebenniere) C47.4 Hals C47.0 Nebennierenmark C74.1 Thorax C47.3 Mehrere Teilbereiche überlappend C47.8 Wilmstumor C64 Kongenitales mesoblastisches Nephrom D30.0 Rhabdoid-Teratoid-Tumor (AT/RT) C64N Weichteilsarkome Abdomen C49.4 Arm/Schulter C49.1 Becken C49.5 Bein/Hüfte C49.2 Harnblase C67.9 Kopf/Gesicht/Hals C49.0 Orbita C69.6 Retroperitoneum C48.0 Thorax C49.3 21 Gruppe Diagnose Subtyp, Beschreibung ICD-10-GM Pseudosarkoma- Mehrere Lokalisationen töse Fibromatose Schulterregion M72.41N Hand M72.44N Beckenregion und Oberschenkel M72.45N Unterschenkel M72.46N Knöchel und Fuß M72.47N Sonstige M72.48N MEN (multiple endokrine Neoplasie) C75.8 Nasopharynx-Karzinom, nicht näher bezeichnet C11.9 Nebennierenrinde (nicht für Neuroblastom) C74.0 Nebennierenmark (vergl. Neuroblastom, s. o.) C74.1 Nebenniere, nicht näher bezeichnet C74.9 Retinoblastom C69.2N Schilddrüse C73 Seltenere Tumoren M72.40N Nebenschilddrüse C75.0 Hypophyse C75.1 Psychische und Akute Belastungsreaktion soziale Diagnosen Anpassungsstörung F43.0 F43.2 Belastungsstörung posttraumatisch F43.1 Leichte kognitive Störung F06.7 Nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung F09 Organische Persönlichkeitsstörung F07.0 Leichte Intelligenzminderung Keine oder geringfügige Verhaltensstörung F70.0 Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F70.1 Sonstige Verhaltensstörung F70.8 Ohne Angabe einer Verhaltensstörung F70.9 Mittelgradige Intelligenzminderung Keine oder geringfügige Verhaltensstörung F71.0 (IQ-Bereich von 35-49) Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F71.1 Schwere Intelligenzminderung (IQ-Bereich von 20-34) Sonstige Verhaltensstörung F71.8 Ohne Angabe einer Verhaltensstörung F71.9 Keine oder geringfügige Verhaltensstörung F72.0 Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F72.1 Sonstige Verhaltensstörung F72.8 Ohne Angabe einer Verhaltensstörung F72.9 Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störung aufgrund einer F06.8 Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit 22 Begleitperson (Mitaufnahme) Z76.3 Artikulationsstörung F80.0 Schlafstörung (nicht organisch) F51.8 Unwohlsein und Ermüdung R53 Sonstige Eßstörungen F50.8 Sonstige Zwangsstörungen F42.8 Gruppe Diagnose Subtyp, Beschreibung ICD-10-GM Zustandsbeschreibungen (Übersicht, ggf. nachschlagen) Abduzensparese ohne Angabe zur Ursache H49.2 Zur Untersuchung und Abklärung Z00-Z13 Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtl. übertragbarer Krankheiten Z20-Z29 Probleme der Reproduktion Z30-Z39 Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke spezifischer Maßnahmen und Z40-Z54 zur medizinischen Betreuung in Anspruch nehmen Chemotherapie nicht durchgeführt Z53 Potentielle Gesundheitsrisiken aufgr. Sozioökonom. o. psychosozialer Umstände Z55-Z65 Personen, die d. Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen Z70-Z76 Verschiedene Therapie- und NachuntersuchungsDiagnosen Personen mit potent. Gesundheitsrisiken aufgr. Familien- oder Eigenanamnese und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen Z80-Z99 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie, sonst. Immunsuppr. D90N Z.n. SZT ohne gegenwärtige Immunsuppression Z94.80N Z.n. SZT mit gegenwärtiger Immunsuppression Z94.81N Z.n. Nierentransplantation Z94.0N Z.n. Herztransplantation Z94.1N Beinprothese, Anpassung Z44.1 Erhaltungschemotherapie, auch nichtmaligner Erkrankungen (siehe auch S. 10) Z51.2N X Chemotherapie in Eigenanamnese Z92.6N Dialyse Vorbereitung (Shuntanlage) Z49.0 Extrakorporale Dialyse Z49.1 Sonstige Dialyse (Peritonealdialyse) Z49.2 Eingriff nicht durchgeführt Z53 Gabe von Gammaglobulin oder Immunglobulin Z29.1 Gefäßzugang: Anpassung und Handhabung eines sonstigen vaskulären Zugangs Z45.29N Gelenkimplantat, -prothese (Vorhandensein, z. B. MUTARS) Z96.6N Genesungsphase nach Chemotherapie Z54 Isolierung als prophylaktische Maßnahme Z29.0 Katheter, Port: Vorhandensein eines oper. implant. Vask. Katheterverweilsystems Z95.81N Katheter, Port: Anpassung und Handhabung eines Katheterverweilsystems Z45.20N Liquorableitung, Vorhandensein Z98.2 Nachuntersuchung nach OP wegen bösartiger Neubildung Z08.0 Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.2 Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.1 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung Z08.7 Notwendigkeit von anderen prophylaktischen Maßnahmen (Rachitis, Pneumonie) Z29.8 Palliativbehandlung Z51.5 Strahlentherapie-Sitzung Z51.0N (Stamm-) Zellspende Knochenmarkspender Z52.3 Blutstammzellenspender Z52.01 Lympho- oder Thrombozytenspender Z52.08 Stammzellapherese Z51.81 Z.n. hämatopoëtischer SZT ohne gegenwärtige Immunsuppression Z94.80 Z.n. hämatopoëtischer SZT mit gegenwärtiger Immunsuppression Z94.81 Training der Fertigkeiten des täglichen Lebens (ADL)- Rehabilitationsmaßnahmen Z50.8 Vorbereitung auf eine Behandlung anderenorts nicht klassifizierbar Z51.4 23 24 Häufige und relevante Prozeduren klassifiziert nach OPS Version 2005 vom 15.10.2004. N = neuer Kode. Grau hinterlegt sind Kodes des nicht-amtlichen Erweiterungskatalogs. Seitenangabe erforderlich bei Kategorie OPS-Kode Anästhesie und 8-900 Schmerztherapie 8-901 Intravenöse Anästhesie Inhalationsanästhesie 8-910 Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie 8-903 8-918.0 (Analgo-) Sedierung N Mindestens 14, maximal 20 Tage 8-918.2 Mindestens 21 Tage N 8-919 Komplexe Akutschmerzbehandlung (z. B. Mit PCA, erfordert u. a. 12 stdl. Visite) 8-930 Monitoring (Atmung, Herz und Kreislauf ohne Pulm.art.druck, ohne ZVD) 1-204.1 Untersuchung des Liquorsystems, Messung des lumbalen Liquordruckes 1-204.2 Untersuchung des Liquorsyst., lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme 8-151.4 Therap. perkutane Punktion des Zentralnervensystems, Lumbalpunktion 8-541.0 Instillation von zytotoxischen Materialien, intrathekal 1-204.0* (s. a. „Intra1-204.5* thekale Therapie“ 8-151.2* Seite ) N und Biopsien 8-152.1 *bei Rickham-/ Ommaya-R. Bildgebende Verfahren CT (Computertomografie) Angiographie MRT (Kernspintomographie) Röntgen Multimodale Schmerztherapie: interdisziplinär, mindestens zwei Fachdisziplinen, Zusatzqual. "Spezielle Schmerztherapie" nötig, mindestens 7, maximal 13 Tage 8-918.1N N „AspirationsTechniken“, Liquordiagnostik Knochenmarkpunktionen Bezeichnung, Erläuterung Untersuchung des Liquorsystems, Messung des Hirndruckes Untersuchung des Liquorsystems, Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter Ventrikelshunt; therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges Pleurahöhle; therapeutische perkutane Punktion des Thorax 8-179.0 Therapeutische Spülung über liegenden intraperitonealen Katheter 1-511.- Stereotaktische Biopsie: Großhirn = .0, Stammganglien = .1, Hirnstamm = .2 1-424 Biopsie ohne Inzision am Knochenmark (Knochenmarkpunktion)N 1-480.2 Perkutane (Nadel-) Biopsie Becken (Knochenstanzbiopsie)N 1-425.- Perkutane (Nadel-) Biopsie an Lymphknoten, Milz und Thymus 3-200 CT-Schädel, nativ 3-220 CT-Schädel, mit Kontrastmittel 3-221 CT-Hals, mit Kontrastmittel 3-222 CT-Thorax, mit Kontrastmittel 3-225 CT-Abdomen, mit Kontrastmittel 3-226 CT-Becken, mit Kontrastmittel 3-227 CT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel 3-990 Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-AuswertungN 3-600 Arteriographie der intrakraniellen Gefäße 3-614 Phlebographie Gefäße einer Extremität mit Abflußbereich (Inkl.: DSA) 3-820 MRT-Schädel mit Kontrastmittel 3-821 MRT-Hals mit Kontrastmittel 3-822 MRT-Thorax mit Kontrastmittel 3-823 MRT-Wirbelsäule und Rückenmark mit Kontrastmittel 3-825 MRT-Abdomen,mit Kontrastmittel 2-826 MRT-Muskel-Skelett-System mit Kontrastmittel 3-82a MRT-Becken mit Kontrastmittel 3-848 Virtuelle MRT-Angiographie 3-13e Miktionszystourethrographie (MCU) 25 Kategorie OPS-Kode Bezeichnung, Erläuterung Sonographie 3-000 Sonographie des Kopfes 3-001.- Sonographie der Augen, Bulbus = .0, Orbita = .1N 3-003.0 Sonographie des Halses, Staging der Kopf-Hals-Region 3-023.0 Transthorakale Echokardiographie, mit Farb-Duplex, in Ruhe N 3-006 Sonographie des Thorax 3-008 Sonographie des Oberbauchs 3-009 Sonographie des Abdomens 3-00b Sonographie der Harnorgane 3-00c Sonographie des kleinen Beckens und der Leistenregion 3-00f Sonographie der Nebennieren 3-00p Sonographie aller peripheren Lymphknotenstationen, inkl. Hals N 3-010.0 Szintigraphie Eindimensionale Dopplersonographie der Hirngefäße, inkl. Dopplersonographie 3-020.- Duplexsonographie der Hirngefäße, .0 = Arterie, .1 = VeneN 3-702 Szintigraphie anderer endokriner Organe 3-703 Szintigraphie der Lunge 3-703.2 Szintigraphie der Lunge, Perfusions- und Ventilationsszintigraphie 3-706 Szintigraphie der Nieren 3-70c Ganzkörperszintigraphie 3-70c.1 Tumorszintigraphie m. Antikörp. o. rezeptorgerichteten Subst. (u. a. „Octreoscan“) 3-70c.2 Ganzkörperszintigraphie zur Entzündungsdiagnostik 3-720 Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT) des Gehirns 3-740 3-74x Positronenemissionstomographie (PET) des Gehirns Andere Positronenemissionstomographie Diagnostik: Staging-OP 5-401.6 Mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, bei lymphatischer Systemerkrankungen (Staging): offen chirurgisch = .6, laparoskopisch = .b „Blutbank“, AphereseVerfahren 8-820.0- Therapeutische Plasmapherese mit normalem Plasma, fünfte Stelle für Häufigkeit: .00 = 1, ..., .04 = 5, .05 = 6-10, .06 = 11-20, .07 = ab 21 Mal 8-820.1- Therapeutische Plasmapherese mit kryodepletiertem Plasma, fünfte Stelle: .10 = 1, ..., .14 = 5, .15 = 6-10, .16 = 11-20, .17 = ab 21 Mal 8-823.- Zellapherese, nicht zur Gewinnung von Granulozytenkonz. oder Stammzellen, fünfte Stelle für Häufigkeit: .0 = 1, ..., .4 = 5, .5 = 6-10, .6 = ab 11 Mal 8-500 Tamponade einer Nasenblutung Blutstillung 8-506 Wechsel und Entfernung einer Tamponade bei Blutungen Antidot-Therapie 8-020.a Methylenblau bei Ifosfamid-Toxizität, Carboxypeptidase (CPG2)- u./o. HochdosisLeucovorin-Gabe bei MTX-Intoxikation, ParavasatbehandlungN N Chemotherapie 8-541.0 und Immun8-541.1 therapie 8-151.1* Intrathekale Chemotherapie (über Lumbal- oder Reservoirpunktion) Intrazerebrale Instillation von zytotoxischen Materialien Ventrikel; therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems 8-151.2* Ventrikelshunt; therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges 8-541.2 In die Pleurahöhle Instillation von zytotoxischen Materialien 8-547.0 Immuntherapie mit nicht modif. Antikörpern (u. a. Rituximab, OSAG101, ALG, ATG) 8-547.1 Immuntherapie mit modifizierten Antikörpern (u. a. Gemtuzumab, Zytokine) 8-547.2 8-547.30 Immunsuppression, intravenös (siehe Seite 10) 8-547.31 Immunsuppression, sonstige Applikation (siehe Seite 10) 8-030 26 Immuntherapie mit Immunmodulatoren (u. a. Interleukin-2, IFN-ß, TNFa) Desensibilisierungsbehandlung, z. B. bei Carboplatin-Allergie Chemotherapie nach Protokoll-definierten Blöcken Kode Erklärungen Krankheit Verbindliche Anwendung in der Pädiatrischen Onkologie 8-542 Nicht komplexe Chemotherapie ALL,* NHL, Ein- oder mehrtägige nicht AML komplexe Chemotherapie Subkutane oder intravenöse Hirntumoren Chemotherapie mit 1 bis 2 MediVerschiedene kamenten als EintagesChemotherapie. Mehrtägige Serien: Bei jedem neuen Patientenkontakt erneut kodieren. Konditionierung vor SZT 8-543 Mittelgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie 2-4 tägige Block- Hirntumoren chemotherapie WeichteilMindestens 2 und KnochenZytostatika sarkome innerhalb des Verschiedene Chemotherapieblocks intravenös oder komplexe und intensive Chemotherapie mit aufwendiger, messungsabhängiger Therapiesteuerung Konditionierung vor SZT Induktionstherapie, Cyclophosphamid-Infusionen Tage 36 und 64 im Protokoll I, Reinduktionstherapie ARA-C Dauertherapie, Konsolidierungstherapie bei AML DNR/VCR/PRED (ab 2.), ZNS-Phase sowie Reinduktionsphase mit VCR/ADR/DEXA und CYC/ARA-C/6-TG b. COALL Stationäre Einzelgabe ASP, VCR Erhaltungstherapie (PCV) LGGS-Induktion I und Erhaltung VBL-Injektionen, Etoposid- und Cladribin-Infusionen bei LCH COPP, OPPA, ABVD, GEM/VINON bei Morbus Hodgkin VCR/AMD-Injektionen; Blöcke AV-1, AV-2 bei Nephroblastom VA und VAI, VCR-Injektionen Tag 8 und 15; CYC/VBL, CEV bei Weichteilsarkomen Gemcitabin-MonotherapieN Doxorubicin liposomal (HIT-GBM REZ)N N7 bei NeuroblastomN Etoposid (1 d) o. Fludarabin (3 d) vor allo-SZTN Busulfan po. / Cyclophosphamid resp. Melphalan (5 Tage)N EIIS, EIIIS/1, EIIIS/2, EIVS, CARBO-ETO 96h (CE96) DDP/VCR oder CARBO/VCR/ETO b. niedrig-malignen Hirnt. VIDE, VAI, VAC bei Ewing-Sarkomen A, AP, CE bei Osteosarkom I2VA, I2VAd, TOPO/ETO/CARBO, I3VAd, I3VE, TE, TC Hochdosis-Methotrexat (HD-MTX) bei allen Indikationen HAM (Induktion), haM (Konsolidierung) bei AML Vorphase bis 1. DNR/VCR/PRED, Konsolidierungphase, VCR/ADR/ASP/DEXA in Reinduktionsphase bei COALL N5, Blöcke A, B, C (COJEC) bei Neuroblastom AVD, HR-Block bei Nephroblastom CARBO-ETO 96h bei Lebertumoren COPDIC, DHAP bei Morbus Hodgkin D1, D2, M1 bei malignen endokrinen Tumoren (MET) Doxo/Acto-D/Ciplatin (DAC) bei AT-RTN Etoposid, Cyclophosphamid vor allo-SZT (bis 4 d)N Cyclophosphamid, Melphalan vor allo-SZT (3 d)N Carboplatin, Etoposid, Melphalan vor auto-SZT (4 d)N Fludarabin, CYC, Thiotepa (3 d) bei allo-SZT N Busulfan po., CYC, Melphalan (6 d) vor allo-SZTN 27 Kode Erklärungen Krankheit Verbindliche Anwendung in der Pädiatrischen Onkologie 8-544.Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie 8-544.0 Ein Chemotherapieblock während eines stationären Aufenthaltes ALL* NHL AML Hirntumoren PEV, PEI, CycEVN, CarboEVN WeichteilSarkomeN TECC (Topotecan, ETO, Carboplatin, CPM; 5 d)N TACC (Topo, Acto-D, CPM, Carboplatin; 5 d)N Verschiedene Konditierung vor SZTN 8-544.1 Zwei Chemotherapieblöcke während eines stationären Aufenthaltes a, A4, A24, AA, AA24, AAZ1 N, AAZ2 N, AM, b, B4, B24, BB, BB24, BBZ1 N, BBZ2 N, BM, CC Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 (a oder b) A1, A2, A3, B1, B2, B3, AV2, AV3, BV1, BV2, BV3, AM1, AM2, AM3, BM1, BM2, BM3, AMV2, AMV3, BMV1, BMV2, BMV3 (ALCL-99)N AIE, AdxEN (Induktion) AI, AI/2-CDA N (Konsolidierung) HD-ARA-C/ETO (HAE) FLAG, Ida-FLAG, ARAC/L-DNR 5-8tägige Blockchemotherapie3 HR-1', HR-2', HR-3'; F1, F2, R1, R2 Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 ALL* NHL N4, N6, TCEN (N8) bei Neuroblastom VBP, BEP, PEI, Hochdosis-PEIN, PE bei Keimzelltumoren IP, AI, IE bei Osteosarkom IPA, TOPO-DOXO bei Lebertumoren M2, NN-1, NN-2 bei malignen endokrinen Tumoren (MET) A, B bei Nasopharynx-Karzinom OEPA; IEP; Dexa-BEAMN bei Morbus Hodgkin Fludarabin, Cyclophosphamid (5 d) bei allo-SZTN Fludarabin, Etoposid (5 d) allo-SZTN Fludarabin, Melphalan (6 d) allo-SZTN Carboplatin, Etoposid, Melphalan (6 d) auto-SZT NBLN Busulfan po., ETO, CYC (5 d) bei auto-SZT NHLN Busulfan po., ETO, Thiotepa (6 d) auto-SZT NHLN BCNU, Melphalan, ETO, ARAC (BEAM; 6 d) auto-SZTN Induktionstherapie Phase 1 und 2, Blöcke F1 und F2 Block MARAM, Block OCTADD, Protokoll II-IDA Protokolle I, II oder III: Phase 1 und 2 R1 und R2 (selten)N AA und BB; Blöcke A und B, AAZ1 und AAZ2N Protokolle I, II oder III: Phase a und bN AML AIE und HAM (Doppelinduktion) Tabelle 1: Chemotherapieprozeduren der einzelnen Therapieblöcke (weitere Hinweise Seite 10) * Je nach der individuellen Versorgung kann die beispielsweise Phase 1 im Protokoll I weiter unterteilt sein. 3 28 Wird ein stationärer Aufenthalt während eines laufenden Blocks beendet (z. B. am Tag 15 bei ALL-BFM Protokoll I), so sollte bei Verkürzungen mit Unterschreitung der angegebenen Definition (Dauer, Zytostatika) dieses Blocks ein anderer Kode mit der tatsächlich zutreffenden Dauer- und Komplexitätsdefinition gewählt werden. Transplantation und spezielle Blutprodukte Prinzip Art In-vitroAufbereitung Kode KMT („Transplantation von hämatopoëtischen Stammzellen aus dem Knochenmark“) Autolog ohne 5-411.00 mit 5-411.01 Allogen, HLA-identisch, verwandter Spender ohne 5-411.40 mit 5-411.41 Allogen, HLA-identisch, nicht-verwandter Spender ohne 5-411.50 mit 5-411.51 Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender ohne mit, „bei Differenz in 1 Antigen“ 5-411.20 5-411.22 mit, „bei Differenz in 2-3 Antig. (haploident)“ 5-411.23 Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender Autolog PSZT („Transfusion von peripher gewonnenen Allogen, HLA-identisch, hämatopoëtischen verwandter Spender Stammzellen“) Allogen, HLA-identisch, nicht-verwandter Spender Allogen, nicht-HLA-identisch, verwandter Spender ohne 5-411.30 mit 5-411.31 ohne 8-805.00 mit 8-805.01 ohne 8-805.40 mit 8-805.41 ohne 8-805.50 mit 8-805.51 ohne 8-805.20 mit, „bei Differenz in 1 Antigen“ 8-805.22 mit, „bei Differenz in 2-3 Antig. (haploident)“ 8-805.23 Allogen, nicht HLA-identisch, nicht-verwandter Spender ohne 8-805.30 mit 8-805.31 Stammzellsupport nach Chemotherapie 8-805.02 Stammzellboost nach erfolgter Transplantation von hämatopoëtischen Stammzellen 8-805.6 Sonstige Transfusion von peripher gewonnenen hämatopoetischen Stammzellen 8-805.x Transfusion Lymphozyten vom gleichen einzelner Zelltypen Spender nach SZT ohne 8-802.40 mit 8-802.41 T-Zellen 8-802.50 NK-Zellen 8-802.51 Dendritische Zellen 8-802.52 Sonstige 8-802.5x Granulozytenkonzentrat .60 = 1, .61 = 2, .62 = 3-5 GK ... 8-802.6- Lymphozyten .2 = 1-5, .3 = mehr als 5 TE Leukozyten nach ex vivo-Kultur Transplantatgewinnung: „Entnahme von hämatopoëtischen Stammzellen ...“ 8-802.- aus Knochenmark zur Transplantation; Eigenspende 5-410.00 aus Knochenmark zur Transplantation; Fremdspende 5-410.01 aus peripherem Blut zur Transplantation; Eigenspende, inkl. Stimulation vor Entnahme und apparativer Aufbereitung der Stammzellen 5-410.10 aus peripherem Blut zur Transplantation; Fremdspende, inkl. Stimulation vor Entnahme und apparativer Aufbereitung der Stammzellen 5-410.11 Pulmonales infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring (nur) bei ImmunsuppressionN bei 1-930.0N Immunsuppression. Infektionen: Mycobacterium tuberculosis, avium intracellulare (MAI), Mycobacteria other than tuber-culosis (MOTT), Mykoplasmen, Legionellen, CMV, HSV, VZV, Chlamydia pneumoni-ae, Pneumocystis carinii (PC), Toxoplasma gondii, Aspergillus spp. und andere Fadenpilze sowie Candida spp. Methoden: Nukleinsäurennachweis (PCR, FISH, SSCP, Northern Blot), Antigennachweis (Serologie, Western Blot), Spezialkulturen Tabelle 2: Transplantationen (weitere Hinweise Seite 11). Weitere Blutprodukte und Transfusionen siehe Seite 34. 29 Kategorie OPS Bezeichnung Diagnostik, andere 1-202 Feststellung des Hirntodes 1-620.0 1-797.0 Dialyse Bronchoskopie mit flexiblem Instrument, z. B. nach SZT (BAL) N Hypophysen-Kombitest, DDAVP-TestN (ärztliche Anwesenheit erforderl. oder >6 h) 1-623 Ösophagoduodenogastroskopie (ÖGD) - diagnostisch 1-315 Anorektale Manometrie 8-857.18-854.0 Peritonealdialyse (ggf. wiederholt kodieren, fünfte Stelle = Dauerstaffelung) 8-854.1- Hämodialyse, intermittierend (ggf. wiederholt kodieren) Hämodialyse, kontinuierlich (ggf. wiederholt kodieren, fünfte St. = Dauerstaffelung) Drainage 8-144 Therapeutische Drainage der Pleurahöhle (Bülaudrainage) Ernährung 8-015.0 Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über eine Sonde 8-015.1 Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über ein Stoma 8-016 Parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung 8-017 Enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung 8-018 Parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung 1-334 Urodynamische Untersuchung 5-572.1 Suprapubischer Katheter: Anlegen 8-133.- Suprapubischer Katheter: Wechsel = .0, Entfernung = .1 8-600.- Lokoregionale H.: Lokale (oberflächliche) H. = .0, Tiefen-Hyperthermie = .1 Harntrakt Hyperthermie (Chemotherapie 8-601 zustäzlich 8-602 kodieren) 8-603 Intensivmedizin Katheter Lagerung LiquorsystemOperationen (s. a. Seite 25, „Aspirationstechniken Lunge, Lungenfunktion Teilkörperhyperthermie Ganzkörperhyperthermie Interstitielle und intrakavitäre Hyperthermie 8-980.- Intensivmedizinische Komplexbehandlung; nicht Intensivüberwachung oder < 24 h Intensivbehandlung; mindestens kont., 24-stündige Überwachung u. akute Behandlungsbereitschaft durch Pflegepersonal und Ärzte, erfahren in Intensivmedizin, ständige ärztliche Anwesenheit. Tägliche Dokumentation von Aufwandspunkten (SAPS II plus Core-TISS-10), schließlich Kodierung der Summe: fünfte Stelle = 0 bis f jeweils bis 184, 552, 1104, 1656, 2208, 2760, 3680, 4600, 5520, 7360, 9200, 11040, 13800, 16560, 19320, über 19321 Aufwandspunkte 8-770 Maßnahmen für die Atmung im Rahmen der Reanimation 8-771 Kardiale Reanimation (inkl. Maßnahmen für die Atmung) 8-701 Intubation 8-700 Offenhalten der Atemwege (Guedel-Tubus oder ähnliches) 5-399.5 Ven. Verweilkath. (Broviac, Port): Implantation = .5, Revision = .6, Entfernung = .7 8-831.0 Legen eines Katheters in zentralvenöse Gefäße, exkl. Verweilsystem 8-831.2 Wechsel eines Katheters in zentralvenöse Gefäße, exkl. Verweilsystem 8-831.4 Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen mit bakter. Probeentn. 8-390.0 Lagerung im Spezialbett (z. B. nach Schädel-Hirn-Operationen) 8-390.1 Therap.-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage, mehrmals tgl. 5-022.00 Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär 5-022.10 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär 5-022.13 Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; intrazystisch 5-023.1- Anlage Liquorshunt: ventrikuloperitoneal = .10, subduroperitoneal = .12 5-024.0 Revision eines Ventils 5-024.- Revision Liquorableitung: zentraler Katheter = .1, peripherer K. = .2, komplett = .3 5-024.4 Probatorisches Abklemmen per. Katheter 5-024.- Entfernung: Liquorshunt = .6, externe Drainage = .7, Reservoir = .8 1-710 Ganzkörperplethysmographie (inkl. Spirometrie) 1-711 1-930.0 30 Bestimmung der CO-Diffusionskapazität N Pulmon. infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring (nur) b. ImmunsuppressionN Kategorie OPS Bezeichnung Neurologie 1-205 Elektromyographie (EMG) 1-207.0 Routine-Elektroenzephalographie (EEG) (Schlaf-EEG = .1) 1-208.- Evozierte Potentiale: AEP = .0, FAEP = .1, SSEP = .2, VEP = .6, OAE = .8 1-242 Audiometrie Operationen verschie dener Art 5-413.1 Totale Splenektomie 5-431.2 Perkutan-endoskopische Gastrostomie (PEG) 8-123.- Gastrostomiekatheter (PEG): Wechsel = .0, Entfernung = .1 Physiotherapie 8-561.1 Funktionsorientiert, mindestens 5 x 30 Minuten je Wochef 8-561.2 Funktionsorientiert kombiniert, mit Ergotherapie, min. 10 x 30 Min. an 10 Tagen 8-560.1- Lokal = .10, systemisch = .11 PUVA Strahlentherapie 8-527.1 Konstruktion, Anpassung Fixationshilfen bei Strahlentherapie (Maskenanpassung) Psychosoziale Tätigkeiten4 Die Kodes für psychosoziale Tätigkeiten unterscheiden sich in erster Linie durch den zeitlichen Aufwand. Manche Kodes haben überlappende Inhalte, zum Teil aus berufspolitischen Gründen. Es sind nicht alle erbrachten Leistungen kodierbar, damit fallbezogene Kostenrechnungen relevante ökonomische Unterschiede („Marker für erhöhten Aufwand“) ermitteln können. Zunächst sollten alle einzelnen Interventionen (9-401.0; 9-401.1, 9-401.2, 9-401.3, 9-401.4, 9404, 9-410) in der Patientenakte dokumentiert werden. Dann sollten zur deren Zusammenfassung die folgenden von der AG Leitlinien der PSAPOH empfohlenen Komplexbehandlungen kodiert werden, wenn die Mindestanforderungen an zusammenwirkende Berufsgruppen und Behandlungsdauer inklusive Vor- und Nachbereitung erfüllt sind und die Hinweise zutreffen:N 9-401.5: mindestens 2 Berufsgruppen involviert, mindestens 180 Minuten Gesamtzeit, die Hälfte der Zeit muß von einem Psychologen oder Psychotherapeuten erbracht werden 8-974: mindestens 3 Berufsgruppen involviert, Sozialarbeit ist allerdings nicht gelistet, mindestens 7 Behandlungstage, keine Stundenanzahl erforderlich 9-412: Psychotherapie muss Hauptintervention sein 9-403: wird nur in sozial- beziehungsweise neuropädiatrischen Settings angewandt Kategorie Psychosomatische, psychotherapeutische, (neuro-) psychologische, psychosoziale und testpsychologische Untersuchung 4 OPS Bezeichnung Psychosomatische und psychotherapeutische Diagnostik 1-900.0 Einfach (Dauer mindestens 60 min) 1-900.1 Komplex (Dauer mindestens 3 Stunden) (Neuro-)psychologische und psychosoziale Diagnostik 1-901.0 Einfach (Dauer mindestens 60 min) 1-901.1 Komplex (Dauer mindestens 3 Stunden) Testpsychologische Diagnostik 1-902.0 Einfach (Dauer mindestens 60 min) 1-902.1 Komplex (Dauer mindestens 3 Stunden) 1-910 Multidisziplinäre algesiologische Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen: standardisierte multidisziplinäre (somatische, psychologische und psychosoziale) Diagnostik, z. B. bei manifeste oder drohende Beeinträchtigung Lebensqualität oder Arbeitsfähigkeit, min. zwei Fachdisziplinen (min. eine psychiatr., psychosom. oder psycholog.), psychometrische und physische Funktionstestung, Teambesprechung, Therapieplan. Zusatzqualifikation "Spezielle Schmerztherapie" nötig Die Texte des OPS sind zum Teil stark verkürzt wiedergegeben und sind daher gegebenenfalls zu überprüfen! 31 Kategorie Komplexbehandlungen OPS Bezeichnung Multimodale Schmerztherapie: interdisziplinär, mindestens zwei Fachdisziplinen (min. eine psychiatr., psychosom. o. Psycholog.), Behandlungsplan, ärztliche Leitung, z. B. manifeste oder drohende Beeinträchtigung Lebensqualität oder Arbeitsfähigkeit, gravierende psychische oder somatische Begleiterkrankung, min. drei Verfahren (Psycho-/Verhaltenstherapie, spezielle Physiotherapie, Entspannungsverf., Ergotherapie, med. Trainingstherapie, sensomot. Training, Arbeitsplatztraining, Kunst- oder Musiktherapie oder sonstige übenden Ther.), standardisiertes therapeutisches Assessment, interdiszipl. Teambesprechung, Zusatzqual. "Spezielle Schmerztherapie" erforderlich 8-918.0N Mindestens 7, maximal 13 Tage 8-918.1N Mindestens 14, maximal 20 Tage 8-918.2N Mindestens 21 Tage Multimodale Komplexbehandlung bei sonstiger chronischer Erkrankung:N Z. B. bei Adipositas, Asthma bronchiale, Diabetes mellitus, Neurodermitis, Mukoviszidose, rheumatologischen, hämatologisch-onkologischen, kardiologischen und sozialpädiatrischen Krankheiten, fachärztliche Team-/Behandlungsleitung, min. 3 Therapiebereiche (Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Sporttherapie, Logopädie, Künstlerische Therapie/Kunst- und Musiktherapie, Schmerztherapie, Psychotherapie) 8-974.0N Mindestens 7, maximal 13 Tage 8-974.1 Mindestens 14, maximal 20 Tage 8-974.2 Mindestens 21 Tage N N Palliativmedizinische Komplexbehandlung:N aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle u. psychosoz. Stabilisierung ohne kurative Intention und im Allg. ohne Beeinflussung der Grunderkrankung, Pat. mit progredienter, fortgeschrittenen Erkrankung u. begrenzter Lebenserwartung, Einbeziehung Angehöriger, Leitung Facharzt m. Qualif. in Palliativmedizin (z. B. min. einjährige Erfahrung Palliativmedizin o. entsprechende Qualif.), Erstellung u. Dokumentation individueller Behandlungsplan, wöchentliche Teambesprechung, min. 2 Therapiebereiche (Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, künstlerische Therapie/Kunst- und Musiktherapie), insg. min. 6 Stunden pro Patient und Woche in patientenbezogenen unterschiedlichen Kombinationen 8-982.0N Bis zu 6 Behandlungstage 8-982.1 Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage 8-982.2 Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage 8-982.3 Mindestens 21 Behandlungstage N N N Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie Psychosoziale Interventionen 9-401.0 Sozialrechtliche Beratung, mindestens 120 Minuten 9-401.1 Familien-, Paar- und Erziehungsberatung, mindestens 120 Minuten 9-401.20N Nachsorgeorganisation, mindestens 120 Minuten 9-401.21N Nachsorgeorganisation, mindestens 300 Minuten 9-401.3 Supportive Therapie, mindestens 120 Minuten 9-401.4 Künstlerische Therapie, mindestens 120 Minuten Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung: Ltg. durch Facharzt, psycholog. Psycho- o. Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auf „somatischer“ Station, min. 2 psychosoz. Berufsgruppen (Ärzte, psycholog. Psycho-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten o. Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Künstler. Therapeuten), min. die Hälfte d. Behandlungszeit durch Arzt, psycholog. Psycho-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten o. Psychologen. Psychosoziale Maßnahmen umfassen: psychotherap., psycholog. o. neuropsycholog. Diagnostik, Psychotherapie, supportive Therapie, Krisenintervention, künstler. Therapie/Kunst- und Musiktherapie u. a., beratende Interventionen (Einzel-, Familien-, Paar-, Erziehungs- u. sozialrechtliche Beratung), Nachsorgeorganisation u. präventive Maßnahmen 9-401.50N Mindestens 3 Stunden 9-401.51 Mehr als 3 bis 5 Stunden 9-401.52 Mehr als 5 bis 8 Stunden 9-401.53 Mehr als 8 Stunden N N N 32 Kategorie Forts., zum Vergleich OPS Bezeichnung Sozial- und neuropädiatrische Therapie 9-403.-N Operationalisierte individ. Therapie u. Anleitung von Bezugspersonen durch multidisziplinäres Team, Leitung Kinder- und Jugendarzt, bei drohender o. manifester Behinderung, Entwicklungs- u. Verhaltensstörung sowie seelischen Störungen, Therapie nach Diagnoseerstellung entsprechend Mehrdimensionaler Bereichsdiagnostik der Sozialpädiatrie (MBS), Therapiedurchführung nach Standards der neuropädiatrischen oder sozialpädiatrischen Gesellschaft, mögliche Therapeutengruppen: Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, Heilerzieher, Heilpädagogen, Kunsttherapeuten, Logopäden, Musiktherapeuten, Ökotrophologen, Physiotherapeuten (inkl. physikalischer Therapie), Psychotherapeuten, Schmerztherapeuten, Sozialpädagogen. Fünfte Stelle kodiert Dosis und Verteilung. 9-404 Neuropsychologische Therapie: Therapie beeinträchtigter kognitiver, affektiver und verhaltensbezogener Funktionen (Orientierung, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Lernen und Gedächtnis, Planen und Problemlösen, Affekt- und Verhaltenskontrolle, soziale Kompetenz) bei Patienten mit angeborenen oder erworbenen Hirnschädigungen basierend auf kognitions-psychologischen, lerntheoretischen und funktional-neuroanatomischen Erkenntnissen Multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst: EinzelPsychotherapie 9-412.o. Gruppenpsychoth., psychoeduktive Verf., Entspannungs- o. imaginative Verf., (für psychotherapsycholog. Testdiagn., sozialpädag. Beratung, Ergo-, Musik- o. Kunsttherapie, peutische Maßsupportive teambezogene Interventionen, Balintgruppen/Supervision; fünfte nahmen, die nicht Stelle: .0 5 = bis 10 Stunden, .1 = mehr als 10 Stunden in 9-402 bis 9-404 definiert sind) Einzeltherapie 9-410.09-410.19-410.29-410.x Kognitive Verhaltenstherapie, fünfte Stelle: .04 = an einem Tag, .05 = an 2 bis 5 Tagen, .06 = an 6 bis 10 Tagen, .07 = an 11 und mehr Tagen Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, fünfte Stelle: .14 = an einem Tag, . 15 = an 2 bis 5 Tagen, .16 = an 6 bis 10 Tagen, .17 = an 11 und mehr Tagen Gesprächspsychotherapie, fünfte Stelle: .24 = an einem Tag, .25 = an 2 bis 5 Tagen, .26 = an 6 bis 10 Tagen, .27 = an 11 und mehr Tagen Sonstige Gruppentherapie 9-411.09-411.19-411.29-411.x Schulungen („Präventive Maßnahmen“) Kognitive Verhaltenstherapie, fünfte Stelle: .04 = an einem Tag, .05 = an 2 bis 5 Tagen, .06 = an 6 bis 10 Tagen, .07 = an 11 und mehr Tagen Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, fünfte Stelle: .14 = an einem Tag, . 15 = an 2 bis 5 Tagen, .16 = an 6 bis 10 Tagen, .17 = an 11 und mehr Tagen Gesprächspsychotherapie, fünfte Stelle: .24 = an einem Tag, .25 = an 2 bis 5 Tagen, .26 = an 6 bis 10 Tagen, .27 = an 11 und mehr Tagen Sonstige 9-500.0 Basisschulung, min. 2 Stunden, themenorientiert, z. B. für Antikoagulanzienther., Eigeninjektion, häusl. Pflege venöser Verweilkatheter, Monitoring o. Reanimation 9-500.1 Grundlegende Patientenschulung, bis 5 Tage mit insg. min. 20 Stunden 9-500.2 Umfassende Patientenschulung, min. 6 Tage mit durchschn. 4 Stunden pro Tag Tabelle 3: Übersicht der aktuellen Prozedurenkodes für psychosoziale Tätigkeiten 33 Blutprodukte und spezielle Medikamente5 Kategorie OPS Bezeichnung / Mengenangabe kumulativ für Aufenthalt EK (Erythrozytenkonzentrat)N 8-800.7fN 1 TE bis unter 6 TE 8-800.7gN 6 TE bis unter 11 TE 8-800.7h N 11 TE bis unter 16 TE 8-800.70 N 16 TE bis unter 24 TE ... ... 8-801 AphereseThrombozytenkonzentratN Austauschtransfusion (Blutprodukte separat kodieren) 8-800.9v N 1 Apherese-Thrombozytenkonzentrat 8-800.90 N 2 Apherese-Thrombozytenkonzentrate 8-800.9- N .91 .92 .93 .94 .95 3 4 5 6-7 8-9 Anzahl N .96 .97 .98 10-11 12-13 14-15 16-17 Patientenbezogenes Thrombo- 8-800.60 zytenkonzentrat (spez. für 8-800.6-N Patienten, bei Vd./Nachweis AnzahlN thrombospez. o. HLA-AK) 1 patientenbezogenes Thrombozytenkonzentrat ThrombozytenkonzentratN 8-800.8sN 1 TE bis unter 6 TE 8-800.8tN 6 TE bis unter 11 TE 8-800.8uN 11 TE bis unter 16 TE 8-800.80N 16 TE bis unter 24 TE ... ... N .61 .62 .63 .64 2 3-4 5-6 7-8 .65 .99 .66 .67 .68 .69 ... ... ... 9-10 11-12 13-14 15-16 17-18 Weitere Blutprodukte (Lymphozyten- und Granulozytenprodukte) siehe Seite 29 8-810.0- Plasma .00 = 1 bis 5 TE, .01 = mehr als 5 TE Rekomb. aktivierter Faktor VII 8-810.6- .60 = bis 1000, .61 = 1001-3000, .62 = mehr als 3000 KIE Plasmatischer Faktor VII 8-810.7- .70 = bis 2000, .71 = 2001-5000, .72 = mehr als 5000 Einheiten Rekombinanter Faktor VIII 8-810.8- .80 = bis 2000, .81 = 2001-5000, .82 = mehr als 5000 Einheiten Plasmatischer Faktor VIII 8-810.9- .90 = bis 2000, .91 = 2001-5000, .92 = mehr als 5000 Einheiten Rekombinanter Faktor IX 8-810.a- .a0 = bis 2000, .a1 = 2001-5000, .a2 = mehr als 5000 Einheiten Plasmatischer Faktor IX 8-810.b- .b0 = bis 2000, .b1 = 2001-5000, .b2 = mehr als 5000 Einheiten FEIBA 8-810.c- .c0 = bis 2000, .c1 = 2001-5000, .c2 = mehr als 5000 Einheiten Von-Willebrand-Faktor 8-810.d- .d0 = bis 2000, .d1 = 2001-5000, .d2 = mehr als 5000 Einheiten Faktor XIII 8-810.e- .e0 = bis 2000, .e1 = 2001-5000, .e2 = mehr als 5000 Einheiten Prothrombinkomplex 8-810.f- .f0 = bis 2000, .f1 = 2001-5000, .f2 = mehr als 5000 Einheiten Antithrombin III 8-810.g- .g0 = bis 2000, .g1 = 2001-5000, .g2 = mehr als 5000 Einheiten C1-Esteraseinhibitor 8-810.h- .h0 = bis 2000, .h1 = 2001-5000, .h2 = mehr als 5000 Einheiten Fibrinogenkonzentrat 8-810.j- .j0 = bis 3, .j1 = 3-10, .j2 = mehr als 10 g Rekomb. aktiviertes Protein C 8-810.k- N Immunglobulin, polyvalent 8-810.m- CMV-Hyperimmunglobulin N N .k3 = 20-39, .k4 = 40-59, .k5 = 60-79 mg, ... .m0 = 25-34, .m1 = 35-44, .m2 = 45-54, .m3 = 55-64 g, ... 8-810.n- N .n0 = 5-7,4, .n1 = 7,5-9,9, .n2 = 10-12,4 g, ... VZV-Hyperimmunglobulin 8-810.p- N .p0 = 1000-1499, .p1 = 1500-1999, .p2 =2000-2499 lE, ... Caspofungin (Candicas ) 8-012.10 8-012.11 8-012.12 8-012.13 8-012.14 ... N 5 34 ® 65 mg bis unter 100 mg 100 mg bis unter 150 mg 150 mg bis unter 200 mg 200 mg bis unter 250 mg 250 mg bis unter 300 mg ... Die früheren Kodes 8-800.2 bis 8-800.5 sind entfallen. Weitere Informationen und komplette Liste auf Seite 9. „...“ bedeutet fortgesetzte Dosisreihe, gegebenenfalls weitere Dosen dem [OPS] entnehmen. Kategorie OPS Bezeichnung / Mengenangabe kumulativ für Aufenthalt ® Filgrastim (Neupogen ) 8-012.40 8-012.41 ... 250 Mio. IE bis unter 350 Mio. IE 350 Mio. IE bis unter 450 Mio. IE ... GemcitabinN (Gemzar®) 8-012.50 8-012.51 8-012.52 ... 2,5 g bis unter 4,0 g 4,0 g bis unter 5,5 g 5,5 g bis unter 7,0 g ... LenograstimN (Granocyte®) 8-012.90 8-012.91 ... 300 Mio. IE bis unter 400 Mio. IE 400 Mio. IE bis unter 500 Mio. IE ... Amphotericin B, liposomalN (AmBisome®) 8-012.a0 8-012.a1 8-012.a2 8-012.a3 8-012.a4 8-012.a5 ... 150 mg bis unter 250 mg 250 mg bis unter 350 mg 350 mg bis unter 450 mg 450 mg bis unter 550 mg 550 mg bis unter 650 mg 650 mg bis unter 750 mg ... MethotrexatN 8-012.b0 8-012.b1 ... 25 g bis unter 45 g 45 g bis unter 65 g ... RituximabN (MabThera®) 8-012.f0 8-012.f1 8-012.f2 ... 150 mg bis unter 250 mg 250 mg bis unter 350 mg 350 mg bis unter 450 mg ... TopotecanN (Hycamtin®) 8-012.g0 8-012.g1 8-012.g2 ... 6 mg bis unter 9 mg 9 mg bis unter 12 mg 12 mg bis unter 15 mg ... Voriconazol, oralN (Vfend®) 8-012.j0 8-012.j1 8-012.j2 ... 2,5 g bis unter 3,5 g 3,5 g bis unter 4,5 g 4,5 g bis unter 6,5 g ... Voriconazol, parenteralN (Vfend®) 8-012.k0 8-012.k1 8-012.k2 ... 0,8 g bis unter 1,2 g 1,2 g bis unter 1,6 g 1,6 g bis unter 2,0 g ... N 35 36 Fallbeispiele zur Kodierung und Gruppierung Es wird ein Basisfallwert von 3000 angenommen. Gültigkeit: 01.01.2005 bis 31.12.2005. Abkürzungen: PCCL = patientenbezogener Komplikations- und Komorbiditätslevel. Fallbeispiel 1: HR-ALL, Chemotherapieblock Eigenschaft Kriterien, Hinweise Behandlungsverlauf Pro-B-ALL, 12 Jahre. Weiblich. Diagnose durch Blutbildkontrolle bei Fieber bei Kinderarzt. Behandlung nach ALL-BFM 2000 Protokoll I/1 (Chemotherapie). Kontroll-KMP am Tag 33: 12% Blasten morphologisch. MRD eindeutig positiv. Umstellung auf HR-Zweig ALL-BFM 2000, Randomisierung für HR-2. Aufnahmegrund Aufnahme zu HR1'-Block ALL-BFM 2000 (HR-2-Risikogruppe) Belegungstage 7 d (Aufnahme 05.01.2005, Entlassung 12.01.2005) Hauptdiagnose C91.00 ALL nicht in Remission Nebendiagnosen C95.8! Z95.81 D90 Leukämie (ALL) – refraktär auf Standard-Induktionstherapie Broviac-Katheter – Vorhandensein Immunsuppression während laufender Chemotherapie Prozeduren 8-544.0 1-424 1-204.2 8-541.0 ALL-BFM 2000 Protokoll HR2 – HR-1' (hochkomplexe Chemotherapie) Biopsie ohne Inzision am Knochenmark (Knochenmarkpunktion) Untersuchung des Liquorsyst., lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme Instillation von zytotoxischen Materialien, intrathekal Gruppierte DRG R63E Andere Akute Leukämie, mit Chemotherapie, keine Dialyse und keine Sepsis, keine Agranulozytose und keine Portimplantation, keine äußerst schweren Komplikationen (PCCL<4) PCCL 0 (Keine komplizierende Prozedur, keine PCCL-steigernde Diagnose vorhanden) Relativgewicht 1,225 (Mittlere Verweildauer 6,6 Tage, Abschlag ab Tag 1, Zuschlag ab Tag 17) Zusatzentgelt 0 (keine entsprechenden Prozedurenkodes angegeben) Erlös 3675 Entspricht 1,225 x 3000 Kommentar Diagnose-Kode Z51.1 (Chemotherapie) ist nicht mehr zulässig. Keine unmittelbar vergleichbare DRG im Jahr 2004 vorhanden gewesen. Die DRG60A (Akute Leukämie, Alter >5 Jahre mit Chemotherapie) hatte im Jahr 2004 ein Relativgewicht von 4,628. Fallbeispiel 2: ALL, Chemotherapie stationär für 1 Tag Eigenschaft Kriterien, Hinweise Behandlungsverlauf c-ALL, 6 Jahre. Männlich. Chemotherapie nach ALL-BFM 2000 Protokoll I/1. Kontroll-KMP am Tag 33 zeigt CR morphologisch. MRD nicht geklappt. Aufnahmegrund Cyclophosphamid-Infusion Tag 36 ALL-BFM 2000 Protokoll I/2 Belegungstage 1 d (Aufnahme 05.01.2005, Entlassung 06.01.2005) Hauptdiagnose C91.01 ALL in Remission Nebendiagnosen Z95.81 D90 Broviac-Katheter – Vorhandensein Immunsuppression während laufender Chemotherapie Prozeduren 8-542 ALL-BFM 2000 Protokoll I/2 – CYC (einfache [„nicht komplexe“] Chemotherapie) Gruppierte DRG R65Z Hämatologische und solide Neubildungen, ein Belegungstag PCCL 0 (Keine komplizierende Prozedur, keine PCCL-steigernde Diagnose vorhanden) Relativgewicht 0,275 (Mittlere Verweildauer 1 Tag) Zusatzentgelt 0 (keine entsprechenden Prozedurenkodes angegeben) Erlös 825 Entspricht 0,275 x 3000 Kommentar Gleiches Ergebnis wie z. B. bei vollstationärer Asparaginase-Infusion mit Entlassung am Aufnahmetag (Eintagesfall). Korrespondierendes Relativgewicht (R63Z) war 0,350 im Jahr 2004. 37 Fallbeispiel 3: Neuroblastom IV, schwere Sepsis Eigenschaft Kriterien, Hinweise Aufnahmesituation Neuroblastom INSS IV. Primärtumor Nebenniere. 3 Jahre, weiblich. Z. n. Tumorresektion, partiell. Laufende Chemotherapie nach NB2004 HR-Standard. 2 x N5, 2 x N6 erhalten. Bei Vorstellung Fieber 38,6°C. Kaltschweißig und blaß. RR 60/35 mmHg, Rekapillarisierungszeit 4 Sekunden. CRP 3,2 mg/dl. Leukozyten 4,4/nl, Hb 7,1 g/dl, Thrombozyten 156/nl. Aufnahmegrund Aufnahme zur i. v.-antibiotischen Therapie bei Sepsis Belegungstage 12 d (Aufnahme 05.01.2005, Entlassung 17.01.2005) Behandlungsverlauf Am dritten Tag in Blutkultur Nachweis von B-Streptokokken. Periphere Blutkultur negativ, daher dringender V. a. Katheterinfektion. Katheter explantiert, temporärer ZVK angelegt. Nach OP RRAbfall und Nachblutung aus OP-Wunde. Substitution mit 2 TE EK sowie 6 TE Plasma (TE = Beutel). Fibrinogen minimal bei 33 mg/dl. Danach Stabilisierung und stete Besserung. Hauptdiagnose A40.1 Sepsis durch Streptokokken Gruppe B Nebendiagnosen C74.1 C79.5 R65.0! D90 Z95.81 T82.7 D62 D65.1 Neuroblastom der Nebennieren(-mark) Metastasen Knochenmark (Neuroblastom) System. inflamm. Resp.-Syndrom infektiöser Genese ohne Organkompl. (s. S. 39) Immunsuppression während laufender Chemotherapie Broviac-Katheter, Vorhandensein Infektion Broviac-Katheter Intra- oder postoperative Blutung, mit Anämie, akut Disseminierte intravasale Gerinnung (DIG) Prozeduren 5-399.7 8-831.0 8-810.1 8-800.7f Explantation Broviac-Katheter Anlage ZVK, temporär, kurzfristig (kein Verweilsystem) Gabe von Plasma, mehr als 5 TE Gabe von EK, 2 TE Gruppierte DRG T60A Sepsis, ohne Infektionen und parasitäre Krankheiten mit OP, nicht verstorben binnen 8 d, komplizierende Prozedur (fett gedruckte Prozedur in Verbindung mit D65.1), mit äußerst schweren Komplikationen (PCCL>3, fett gedruckte ND-Kodes) PCCL 4 Relativgewicht 3,292 (Mittlere Verweildauer 18,1 Tage, Abschlag ab Tag 5, Zuschlag ab Tag 36) Zusatzentgelt 0 Kode 8-800.7f = 2 EK. Zusatzentgelt erst ab 16 EK (Kode 8-800.70) Erlös 9876 Entspricht 3,292 x 3000 Fallbeispiel 4: Neuroblastom-Rezidiv, TCE-Block Eigenschaft Kriterien, Hinweise Behandlungsverlauf Neuroblastom INSS IV Rezidiv. 5 Jahre. Rezidiv 2 Jahre nach primärer Diagnose (wieder INSS IV). Behandlung nach NB-REZ mit TCE (N8) Blöcken. Bei 25 kg (1,0 m² KOF) wurden 1,0 mg/m²/d Topotecan für insgesamt 7 Tage gegeben. Summendosis Topotecan dieses stationären Aufenthalts: 7,0 mg. Aufnahmegrund Aufnahme zum zweiten N8-Block Belegungstage 9 d (Aufnahme 05.01.2005, Entlassung 14.01.2005) Hauptdiagnose C74.1 Neuroblastom INSS IV-Rezidiv, Nebennierenmark Nebendiagnosen C79.5 D90 Z94.81 Z95.81 Neuroblastom INSS IV, Knochenmarkmetastasen Immunsuppression während laufender Chemotherapie Z. n. SZT, mit aktueller Immunsuppression Broviac-Katheter – Vorhandensein Prozeduren 8-544.0 8-012.g0 Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie, ein Block Topotecan parenteral, 6 bis unter 9 mg Gruppierte DRG PCCL Relativgewicht K64B 2 1,235 Endokrinopathie mit komplexer Diagnose, ohne äußerst schwere CC (Keine komplizierende Prozedur, PCCL-steigernde Diagnose fett gedruckt) (Mittlere Verweildauer 10,2 Tage, Abschlag ab Tag 2, Zuschlag ab Tag 22) Zusatzentgelt 568,60 Zusatzentgelt ZE26.01 durch Kode 8-012.g0 ausgelöst Erlös 4273,60 Entspricht 1,235 x 3000 + 568,60 Kommentar Im Jahr 2004 hatte die DRG K64B das Relativgewicht 1,351. 38 Referenzen SIRS: vorläufige pädiatrische Unterteilung6 Mindestens zwei der in den folgenden Zeilen genannten Kriterien müssen für die Definition eines SIRS (Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom, R65.-!) zutreffen. SIRS Mögliche zutreffende Befunde („oder“) Temperatur >38,5°C rektal (>38.3°C oral, >38.0°C axillär) < 35,5°C rektal (<35.3°C oral, <35.0°C axillär) Herzfrequenz >90. Perzentile entspr. Alter >140/min bei >2 Jahre Atemfrequenz >90. Perzentile entspr. Alter >140/min bei >2 Jahre PaCO2 <32 mmHg Leukozyten >12/nl bei 6 Jahre > altersentspr. Grenze bei <6 Jahre <4/nl bei 6 Jahre < altersentspr. Grenze bei <6 Jahre >10% unreife Neutrophile Für die Definition einer Organkomplikation bei SIRS (z. B. R65.1! bei infektiöser Genese) muss mindestens ein Befund der in den folgenden Zeilen genannten Kriterien vorliegen und darf nicht anderweitig erklärbar sein. Organkomplikation Mögliche zutreffende Befunde („oder“) Laktat >4 mmol/l Kapillarfüllungszeit >3 sec pH <7,2 Nierenfunktion (Urinproduktion) <0.5 ml/kg/h für mind. 3 h Mentaler Status Glascow-ComaScale 5 Plötzlich mind. Somnolenz ohne anderen Grund Blutdruck RRSYS <90 mmHg bei >10 Jahre RRSYS <10. Perz. bei 10 Jahre RRMAD <60 mmHg bei >10 Jahre RRMAD <10. Perz. bei 10 Jahre Literatur: Despond O et al.: Pediatric sepsis and multiple organ dysfunction syndrome. Current Opinion in Pediatrics 2001, 13: 247. Levy MM et al.: 2001 SCCM/ESICM/ACCP/ATS/SIS International Sepsis Definitions Conference. Crit Care Med 2003; 31: 1250. Bone RC et al.: Definitions for sepsis and organ failure and guidelines for the use of innovative therapies. Proceedings from the Consensus Conference of American College of Chest Physicians–Society of Critical Care Medicine (ACCP/SCCM). Chest 1992; 101: 1644. 6 Ausarbeitung: Dr. med. Andreas Christaras 39 Textverweise [BGLPV] Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17b Abs. 1 Satz 4 KHG (16.09.2004) (http://www.G-DRG.de/) [BPflV] Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung - BPflV) 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), zuletzt geändert durch Gesetz zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 vom 22.12.1999 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) - BGBl. I Nr. 59 S. 2626. (http://www.pkv.de/downloads/Bundespflegesatzverordnung.pdf) [DefHB] Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2005 (fünf Bände, 19.11.2004) (http://www.G-DRG.de/) [DKR] Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2005 (16.09.2004) (http://www.G-DRG.de/) [FPV] Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (Fallpauschalenvereinbarung 2005 – FPV 2005) (16.09.2004) (http://www.G-DRG.de/) [GKinD] Kodierleitfaden Kinder- und Jugendmedizin der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe DRG Version 2004 (http://www.GKinD.de/) [ICD] Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2005 (15.08.2004) (http://www.DIMDI.de/) [ICDO3] Diagnosenklassifikation „Internationale Klassifikation für die Krankheiten in der Onkologie“ ICD-O 3. Revision, 1. Auflage (August 2003) (http://www.DIMDI.de/) [KHEG] Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Kranken-hausentgeltgesetz - KHEntgG) mit Berücksichtigung des Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für Krankenhäuser -Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) (20. Juni 2003) (http://www.mydrg.de/dload/Krankenhausentgeltgesetz03.pdf) [LSWA] Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KPFV 2004, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Referat 216, 08.06.2004 [OPS] Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2005 einschl. Erweiterungskatalog, Stand 15.10.2004 (http://www.DIMDI.de/) [THES] ICD10-GM2005 Diagnosenthesaurus Version – jetzt: Alphabetisches Verzeichnis (15.08.2004) (http://www.DIMDI.de/) 40 Eigene Notizen 41 42