Gemeinde Kirchheim aN - Gemeinde Kirchheim am Neckar
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Gemeinde Kirchheim aN - Gemeinde Kirchheim am Neckar
VBA 15.04.2013 Gemeinde Kirchheim a.N. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 15. April 2013 Anwesend: Bürgermeister Seibold und 5 Gemeinderäte Entschuldigt: Gemeinderätin Petra Bohnenstingl, Gemeinderat Helmut Mayer, Tobias Lorenz Außerdem anwesend: Andreas Bezner, Andrea Fritz, Sylvia Hitzbleck, Holger Schön, Monika Schweizer, Nachhaltig mobile Region Stuttgart Rainer Gessler (zu TOP 11) Schriftführer: Andrea Fritz Öffentlich Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:55 Uhr Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen: 10. 10.1. 10.2. 10.3. 10.4. 11. 12. Baugesuche Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 5585/2, MargareteSteiff-Str. 2 Aufstellung von 23 Wohn-Schlafcontainern, 1 Duschcontainer, 1 WC-Container für Erntehelfer, 4 Lagercontainer für Leergut auf Flste. 1882 und 1894, Römerhof 2 Nutzungsänderung und Umbau der EG-Wohnung im Büroräume für die Kreissparkassenfiliale, Uhlandstr. 4 Neubau einer Carportanlage, Landhausstraße 41 E-2-Rad-Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss 1 VBA 15.04.2013 TOP 10 Baugesuche TOP 10.1 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 5585/2, MargareteSteiff-Str. 2 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“ – Abschnitt westlich des Talhofes 1. Änderung, der noch nicht rechtskräftig ist. Der Bauantrag wurde kurzfristig am 09.04.2013 gem. § 52 LBO im vereinfachten Verfahren eingereicht. Im vereinfachten Verfahren wird insbesondere geprüft, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist und ob die Abstandsvorschriften eingehalten werden. Für das Grundstück ist gem. Bebauungsplan eingeschossige Einzelhausbebauung mit einer maximalen Firsthöhe von 8.25 m (Z= I H 2) und geneigtem Dach festgesetzt. Gemäß B-Plan B) Ziffer 2.2 sind weitere Vollgeschosse möglich, wenn die entsprechend festgesetzte Gebäudehöhe eingehalten wird. Der First des geplanten Gebäudes liegt bei 7,76 m. Für die Überschreitung des Baufensters mit der Garage um ca. 50 cm zur Bertha-von-SuttnerStraße bzw. um ca. 70 cm zur Margarete-Steiff-Straße sowie für die geringfügige Überschreitung mit dem Dachvorsprung wird Befreiung beantragt. Die zulässige Grenzbebauung zum Nachbargrundstück Flst. 5585/1 wird eingehalten. Das Flachdach der Garage ist gemäß B-Plan B) 11.12 extensiv mit Moosen und Kräutern zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Die Einwendungsfrist beträgt 4 Wochen ab Zustellung. Nach Auffassung der Baurechtsbehörde kann die geringfügige Überschreitung des Garagenbaufensters und die Überschreitung des Baufensters mit dem Dachvorsprung zugelassen werden. Nach vorläufiger Prüfung kann davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben ansonsten den Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans entspricht. Nach kurzer Diskussion ergeht der einstimmige Beschluss: Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, mit dem Hinweis die Sichtbeziehungen zum „Kreisel“ frei zu halten. 2 VBA 15.04.2013 TOP 10.2 Aufstellung von 23 Wohn-Schlafcontainern, 1 Duschcontainer, 1 WC-Container für Erntehelfer, 4 Lagercontainer für Leergut auf Flste. 1882 und 1894, Römerhof 2 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Es wird verwiesen auf TOP 6.9 der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs- und Bauausschusses vom 18.03.2013. Das Baugesuch wurde in die April-Sitzung vertagt. Inzwischen liegen die Stellungnahmen der Fachbereiche Landwirtschaft und Gewerbeaufsicht vor. Der FB Landwirtschaft sieht eine Privilegierung nach § 35.1 Nr. 1 BauGB als gegeben. Eine widerrufliche Genehmigung, abhängig vom betriebsnotwendigen Mitarbeiter-Bestand, wäre aus seiner Sicht zweckmäßig. Auch der FB Gewerbeaufsicht befürwortet das Vorhaben mit bestimmten Auflagen, die als Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufzunehmen sind (z.B. getrennte Sanitäreinrichtungen für Frauen und Männer, Ausstattung der Unterkünfte mit Mitteln für die Erste Hilfe etc.). Von Seiten der Baurechtsbehörde wurden der Lageplan gemäß § 4 LBOVVO sowie ein kleines Brandschutzkonzept nachgefordert. Die Verwaltung hat die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen bezüglich der Löschwasserversorgung bzw. Löschwassersicherheit um Stellungnahme gebeten, ob aus Sicht der Gemeinde im Rahmen der Prüfung der Erschließung Auflagen oder anderweitige Regelungen in die Baugenehmigung aufzunehmen sind (z.B. Herstellung eines Löschwasserteiches) . Außerdem befindet sich in unmittelbarer Entfernung eine Notentnahmestelle für Brandschutzzwecke aus der Leitung der Bodenseewasserversorgung. Bürgermeister Seibold weist auf Folgendes hin: Das Vorhaben ist privilegiert, das Maß der baulichen Nutzung ist eingehalten und der Betrieb hat eine Eigenwasserversorgung. Der Eingriff in die Landschaft sollte so gering wie möglich sein, deshalb schlägt er vor, die Container entsprechend einzugrünen. Nach intensiver Diskussion ergeht bei 4-Ja Stimmen (Bürgermeister Seibold, Gemeinderat Schneider, Gemeinderat Högner, Gemeinderat Deisinger), einer Enthaltung (Gemeinderat Bröllos) und bei einer Gegenstimme (Gemeinderätin Riecker) der Beschluss: a) Dem Bauvorhaben wird unter der Maßgabe, die Container einzugrünen, zugestimmt. b) Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Aussiedlerhöfen nochmals Kontakt aufzunehmen um den Anschluss an das Kanalnetz zu forcieren. 3 VBA 15.04.2013 TOP 10.3 Nutzungsänderung und Umbau der EG-Wohnung im Büroräume für die Kreissparkassenfiliale, Uhlandstr. 4 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans „Ortskern II“, für den eine Veränderungssperre erlassen wurde. Mit Bekanntmachung im Nachrichtenblatt ist die Satzung am 02.06.2012 in Kraft getreten. Demnach dürfen im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans grundsätzlich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Gemäß § 3 Abs. 3 kann in Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Gemeinde. Geplant ist die Erweiterung der Geschäftsstelle der Kreissparkasse durch die vorhandene 2Zimmer-Wohnung mit ca. 50 m². Dadurch wird das gesamte EG des Gebäudes künftig gewerblich genutzt. Dabei werden lediglich innere Umbaumaßnahmen vorgenommen. Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Die zuständigen Fachbehörden werden durch die Baurechtsbehörde beteiligt. Bürgermeister Seibold weist darauf hin, durch die Nutzungsänderung wird der Sparkassenstandort in der Schillerstraße weiter gestärkt. Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige Beschluss: Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 4 VBA 15.04.2013 TOP 10.4 Neubau einer Carportanlage, Landhausstraße 41 Herr Bezner erläutert den Sachverhalt: Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die überbaubare Grundstücksfläche wird zur Landhausstraße durch eine Baulinie von 1950 begrenzt. Entlang der Besigheimer Straße – B 27 – besteht ein ca. 20 m breiter Bauverbotsstreifen. Hintergrund dafür sind die gesetzlichen Bundesstraßen-Abstandsvorschriften. 1960 wurde mit Genehmigung eines Mehrfamilienwohnhauses eine Doppelgarage im Bauverbot zugelassen. Desweiteren wurde 1991 das Anlegen einer Parkplatzanlage mit 4 PKWStellplätzen genehmigt mit der Auflage, die Hecke zur Bundestraße hin zu erhalten. In diesem Bereich entlang der Bundesstraße wird nun auf der gesamten Grundstücksbreite die Errichtung einer Carportanlage mit Pultdach aus Stahl-Wellprofilen für 6 Stellplätze beantragt. Die Nachbaranhörung wird noch durchgeführt. Der Straßenbaulastträger wird durch die Baurechtsbehörde beteiligt. Bürgermeister Seibold teilt mit, auf dem „Gis-Bild“ ist gut zu erkennen, dass die Vorgärten in den Nachbargrundstücken unbebaut sind. Er sieht die Errichtung einer Carportanlage aus städtebaulicher Sicht für problematisch an. Womöglich wird dadurch ein Präzedenzfall geschaffen. Er schlägt deshalb vor, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Nach ausführlicher Diskussion ergeht der einstimmige Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. 5 VBA 15.04.2013 TOP 11 E-2-Rad-Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten - Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Rainer Gessler. Das Thema Elektromobilität erlangt einen immer höheren Stellenwert sowohl im Bereich der Automobile als auch im Zweiradbereich. Vor diesem Hintergrund hat der Verband Region Stuttgart ein Modellprojekt „E-2-RadAnschlussmobilität an Bahnhaltepunkten“ gestartet, bei dem an verschiedenen Bahnhaltepunkten die Möglichkeit angeboten wird, E-Bikes auszuleihen, um so eine nachhaltige Anschlussmobilität als Ergänzung zum Bahnanschluss zur Verfügung stellen zu können. Dieses Angebot richtet sich sowohl an Pendler (die auch mit dem eigenen E-Bike unterwegs sein können und dieses an der jeweiligen Station unterstellen und aufladen können) als auch an „Gelegenheitsradler“, die bei Bedarf ein entsprechendes E-Bike ausleihen können. Dabei ist es unerheblich, ob dies in Verbindung einer Bahnfahrt steht – dieses Angebot richtet sich also auch direkt an die Bewohner der betreffenden Ortschaften, die dann bei einem entsprechenden Bedarf ebenfalls ein E-Bike ausleihen können. In einer ersten Tranche wurden drei Bahnhöfe als Modellprojekt ausgewählt, im zweiten Teil des Projektes sollen nun 11 weitere Stationen errichtet werden, um ein möglichst flächendeckendes Netz im Bereich des VVS-Gebietes zu erzielen. Vor diesem Hintergrund hat auch der Bahnhof in Kirchheim am Neckar als Endbahnhof und „Grenzbahnhof“ zwischen den beiden Verkehrsverbünden eine besondere Bedeutung, weshalb es sowohl aus Sicht des Verbandes Region Stuttgart als auch aus Sicht der Verwaltung ein interessantes Projekt wäre, das hier am Bahnhof mit der entsprechenden Projektförderung umgesetzt werden könnte. Die Gemeinde Kirchheim am Neckar hat zwischenzeitlich vom Verband Region Stuttgart „grünes Licht“ zur Aufnahme in das Projekt erhalten, so dass nun beraten werden muss, ob sich die Gemeinde Kirchheim am Neckar an diesem Projekt beteiligen möchte und in welchen Zeiträumen und in welcher Größenordnung eine Umsetzung geplant ist. Im Auftrag von NAMOREG (Nachhaltig mobile Region Stuttgart) wurde eine innovative, städtebaulich attraktive, modulare Fahrradstation entwickelt. Auf einer Grundfläche von ca. 8,8 m x 6 m sollte in einer ersten Ausbaustufe Platz für 20 Pedelecs geschaffen werden. Es ist vorgesehen, hier 10 Ausleih-Pedelecs unterzustellen sowie die Möglichkeit von 10 privaten Unterstellplätzen vorzuhalten. In weiteren Ausbaustufen kann die Anlage modular erweitert werden. Konstruktiv handelt es sich um eine in Stahlleichtbauweise zu errichtende Station mit einfacher Erweiterungsmöglichkeit. Durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach ist die Station energieautark, das heißt auf dem Dach wird mehr Energie produziert als benötigt; die erzeugte Energie wird in einem stationären LitiumIonen-Speicher gespeichert. Der Zugang zu der im Regelfall abgeschlossenen Station erfolgt über eine VVS-Mobilcard oder eine anderweitige Zugangsberechtigung. Die E-2-RInfrastruktur wird von der Stadt aufgebaut und verbleibt in ihrem Eigentum. Der Betrieb wird an einen Dritten vergeben. Der Betreiber ist für die komplette Wartung und Pflege der Station und der Pedelecs verantwortlich. Der Betreiber stellt dem VVS und den Kommunen alle relevanten Daten zur Verfügung, insbesondere Anzahl der Ausleihungen, Dauer, Uhrzeit, usw. In einer europaweiten Ausschreibung durch NAMOREG erhielt die Firma nextbike gmbh den Zuschlag für die Pedelec-Stationen in der Region. Diese Firma betreibt bereits in zahlreichen Städten Fahrradverleihsysteme. Der Betreibervertrag gilt zunächst 6 VBA 15.04.2013 für drei Jahre. Der Ausleih- und Rückgabevorgang für die Miet-Pedelecs erfolgt direkt am Abstellplatz bzw. am Verleih-Terminal in der Station. Grundsätzlich gibt es als Zugangsarten die VVS-Mobil-Karten zum Öffnen der Station und Ausleihen am Terminal sowie die telefonische Zugangsart. Die Pedelec-Stationen sind in den ÖPNV integriert. Durch Einnahmen aus dem Verleih sowie Werbeeinnahmen können die Betriebskosten reduziert werden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung des Verbandes Region Stuttgart hat Ende November 2012 der Co-Finanzierung des Projektes „E-2-Rad-Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten“ zugestimmt. Mit Schreiben vom 27.2.2013 wurde dies vom Verband Region Stuttgart bestätigt und der Gemeinde der Vertragsentwurf zur Co-Finanzierung vorgelegt. Deshalb ist nun gegenüber der Region eine politische Entscheidung für eine PedelecAnlage erforderlich. Die Kosten, die auf die Gemeinde Kirchheim am Neckar nach dem gegenwärtigen Stand zukommen werden, sehen voraussichtlich wie folgt aus: - Bau der Station 55.000 € - 10 Fahrräder, Ladestation 39.000 € - Speicher, Photovoltaikanlage 20.000 € - Betriebskosten der Station (für 3 Jahre mit 12.600 € pro Jahr bei 10 Pedelecs) 37.800 € 151.800 € Summe: Davon 50 % Förderung ergibt: 75.900 € Gesamtsumme (Investition und Betrieb) für die kommenden drei Jahre: 75.900 € Diese Kosten lassen sich reduzieren durch die Erträge für den Verleih der Pedelecs. Hier kann noch keine seriöse Aussage getroffen werden. Nach dem Förderzeitraum ist es möglich, die Station wie gehabt weiter zu betreiben oder die Station ohne Leih-Pedelecs als reine Aufbewahrungsstation mit hochwertigem Zugangssystem zu nutzen. Dieses äußerst flexible System erzeugt also nur sehr geringe fixe Folgekosten. Die Investitionsgüter Pedelecs und Station können danach jedoch weiter genutzt werden. Die Investitionen sind somit nachhaltig. Vorgesehene Ausleihtarife: Nacht-Tarif Nacht: 18h – 9h Der Tarif für die ganze Nacht beträgt: 2,00 EUR (VVS 1,50 EUR) Werktag-Tarif Tagestarif, gültig 24h: Stundentarif: Normale Kunden: Stundentarif: VVS Kunden: 16,00 EUR (VVS 12,00 EUR) 2,00 EUR/h 1,50 EUR/h Wochenendtarif Tagestarif gültig 24 h: Stundentarif: Normale Kunden: Stundentarif: VVS Kunden: 16,00 EUR (VVS 12,00 EUR) 2,00 EUR/h 1,50 EUR/h 7 VBA 15.04.2013 Unterstellgebühren für private Pedelecs: 24 h Für normale Kunden: Für VVS Kunden: 1,00 EUR 0,50 EUR Sollte der Verwaltungs- und Bauausschuss diesem Projekt zustimmen, würden die entsprechenden Verträge mit dem Verband Region Stuttgart abgeschlossen und anschließend ein Projektplan erstellt, der beispielsweise eine Umsetzung im Jahr 2014 vorsehen könnte. Anhand einer Powerpointpräsentation (Anlage 1) erläutert Herr Gessler die Anschlussmobilität an Bahnhaltepunkten. Gemeinderätin Riecker hat folgenden Fragen an Herrn Gessler: a) Besteht die Möglichkeit Fahrräder vorab zu reservieren? b) Wieso sind die Kosten der Stadt Waiblingen mit 131.000 € niedriger als die von Kirchheim mit 151.000 €? c) Besteht auch die Möglichkeit einen E-Car zu erhalten? Herr Gessler geht auf die Fragen ein: Zu a) Das Projekt sieht bis jetzt vor, dass die Fahrräder bis zu einer Stunde vorher reserviert werden können. Zu b) In Waiblingen wird kein Gebäude errichtet. Die E-Bikes werden in einer bestehenden Tiefgarage integriert und damit fallen die Kosten für die Errichtung des Gebäudes weg. Zu c) Das Modell „E-Car to go“ wird vorerst nur in Stuttgart und in Fellbach insbesondere von der Firma Daimler ins Leben gerufen. Gemeinderat Deisinger fragt nach, wie die Wartung von E-Bikes organisiert wird. Herr Gessler teilt mit, hier habe eine europaweite Ausschreibung stattgefunden. Die Firma Next-Bike hat den Auftrag erhalten die Wartung der E-Bikes, wie auch die Reinigung und Kontrolle der Bikes zu übernehmen. Der Mechanismus zum Aufladen der E-Bikes erfolgt durch das Einstellen der Bikes. Gemeinderat Deisinger fragt weiter nach, in welchem Zeitraum der Austausch der Bikes geplant ist? Herr Gessler weist darauf hin, dass nach drei Jahren eine Ersatzbeschaffung geplant ist. Bei einer Ersatzbeschaffung gibt es dann wahrscheinlich keinen Förderzuschuss. Diesen 50 %igen Zuschuss gibt es nur bei der Erstbeschaffung. Weiter fragt Gemeinderat Deisinger nach, ob der Standort bereits festgelegt wurde. Herr Gessler informiert das Gremium darüber, der Standort sollte grundsätzlich nicht zu weit vom Bahnsteig entfernt sein. Grundsätzlich wird der Standort mit der Gemeinde abgesprochen. Bürgermeister Seibold teilt mit, zuerst an den Standort im Bereich Post/Hornung gedacht zu haben. Aus der Mitte des Gemeinderats kam die Anregung, im Bereich Neckarseite/Stellwerk möglicherweise den Standort festzulegen. Er schlägt deshalb vor, zusammen mit dem Stadtplaner Herr Neulinger und dem Gremium nach einem guten Standplatz zu suchen. 8 VBA 15.04.2013 Gemeinderat Högner fragt nach, ob die Ausleiher an den Standort Kirchheim fixiert sind oder ob die Möglichkeit besteht, das E-Bike in Bietigheim-Bissingen wieder abzugeben. Herr Gessler teilt mit, dass die Firma Next-Bike die Vernetzung vorsieht. Somit kann beispielsweise in Kirchheim am Neckar ein Bike ausgeliehen und in Fellbach abgegeben werden. Gemeinderätin Riecker fragt nach, ob es bereits ein Ladeverzeichnis in der Region gibt, wie beispielsweise im Landkreis Heilbronn. Herr Gessler teilt mit, daran wird gerade zusammen mit den Landkreisen gearbeitet. Er weist darauf hin, dass die ausleihbaren E-Bikes vielseitig verwendbar sein müssen, so dass möglichst viele unterschiedliche Nutzer E-Bikes ausleihen können. Gemeinderat Schneider hält die Kostenbeteiligung in Höhe von 75.000 € für den Haushalt zu hoch und wird sich der Stimme enthalten. Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige Beschluss: a) Grundsätzlich solle die E-2-Rad-Anschlussmobilität am Bahnhof in Kirchheim eingerichtet werden. b) Der Standort wird noch gemeinsam mit Herrn Neulinger abgestimmt. c) Eine Realisierung wird frühestens 2014 erfolgen. - Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Gessler und verabschiedet ihn. - 9 VBA 15.04.2013 TOP 12 Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss a) Naturdenkmal Trauf Bürgermeister Seibold berichtet, dass die Sanierungsarbeiten sehr gut vorangehen. Am Mittwoch werden bereits die Sicherungsnetze angebracht. Ab Mitte nächster Woche kann evtl. der Neckartalradweg wieder teilweise freigegeben werden. Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss lagen keine vor. Zur Beurkundung: Verwaltungs- und Bauausschuss: Vorsitzender: Schriftführer: 10