Gemeinde Kirchheim aN - Gemeinde Kirchheim am Neckar

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Gemeinde Kirchheim aN - Gemeinde Kirchheim am Neckar
VBA 08.12.2014
Gemeinde Kirchheim a.N.
Niederschrift
über die Verhandlungen
des
Verwaltungs- und Bauausschusses
Sitzung am
8. Dezember 2014
Anwesend:
Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte
Entschuldigt:
Gemeinderat Hubert Deisinger
Außerdem anwesend:
Andreas Bezner, Holger Schön, Monika Schweizer, zu TOP 52 Herr Eisenbeiß
Schriftführer:
Andrea Fritz
Öffentlich
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 20:15 Uhr
Als Tagesordnung sind folgende Punkte vorgesehen:
51.
51.1.
51.2.
51.3.
51.4.
52.
52.1.
52.2.
53.
54.
55.
56.
Baugesuche
Neubau eines Zweifamilienwohnhaus, Flst. Nr. 5616, Sophie-Scholl-Straße
Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Flst.
Nr. 5465, 5466, Im Rosenpark
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 5572, Petra-KellyStraße 5
Antrag auf Befreiung für die Aufschüttungen und Abgrabungen und den Bau einer
Stützmauer aus Beton, Flst. Nr. 5553/1, Petra-Kelly-Straße 8
Kinderhaus Arche
Gestaltung Eingangsbereich
Küchenausstattung
Bauleitplanung von Nachbargemeinden
hier: Bebauungsplan "Lettengrube" der Gemeinde Neckarwestheim
Bauleitplanung von Nachbargemeinden
hier: Bebauungsplanverfahren "Am Schulzentrum II" der Stadt Brackenheim
Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss
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VBA 08.12.2014
TOP 51
Baugesuche
TOP 51.1
Neubau eines Zweifamilienwohnhaus, Flst. Nr. 5616, Sophie-Scholl-Straße
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“Abschnitt Hinter den Lüssen 1, welcher seit dem 06.03.2014 rechtskräftig ist.
Der Bauantrag konnte daher im Kenntnisgabeverfahren eingereicht werden.
Geplant ist ein Zweifamilienwohnhaus mit Stellplätzen.
Für die Überschreitung des Baufensters mit untergeordneten Teilen, Erker, Dachvorsprünge
wurde Antrag auf Befreiung gestellt. Gem. Bebauungsplans sind Überschreitungen bei Anund Vorbauten bis 2 m zulässig.
2 Stellplätze befinden sich außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen. Gem. Bebauungsplan
Ziff. 6.3 können offene Stellplätze im Anschluss an die Verkehrsfläche angelegt werden, sofern andere Festsetzungen dies nicht ausschließen.
Höhenunterschiede sollen gem. Bebauungsplan durch Abböschung zum Nachbarn aufgefangen werden. Hier wird das Gelände durch eine Stützmauer abgefangen, diese ist laut Bebauungsplan Ziff. 3.2 bis zu einer Höhe von 1 Meter zulässig.
Die Erschließungsarbeiten müssen abgeschlossen sein, bevor mit dem Bau begonnen werden
kann.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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VBA 08.12.2014
TOP 51.2
Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage, Flst. Nr.
5465, 5466, Im Rosenpark
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ehewiesen“, Änderung + nordwestliche Erweiterung (Teilstück Rosenpark).
Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit sieben Wohneinheiten und Tiefgarage.
Laut Bebauungsplan ist hier Einzelhaus- oder Doppelhausbebauung vorgesehen. Die Zufahrt
zur Tiefgarage würde über ein Garagenbaufenster erfolgen. Laut Bebauungsplan Ziff. B2
müssen Tiefgaragen einen Grenzabstand von mindestens 1 m einhalten, dies ist hier nicht der
Fall.
Der geplante Kinderspielplatz liegt im Bereich der Traufwassermulde und im Pflanzgebot.
Auch die Traufhöhe und die Dachneigung stimmen mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein.
Die Bauherrschaft wurde in einem Gespräch bei der Gemeinde Kirchheim a.N. und der Kreisbaumeisterin über die Punkte, die mit dem Bebauungsplan nicht übereinstimmen informiert.
Die beiden Baugrundstücke werden zusammen vermarktet.
Ein Bauträger möchte nun die Genehmigungsfähigkeit des Projekts über eine Bauvoranfrage
prüfen lassen.
Die Bauherrschaft war am 18.11.2014 zu einer Besprechung des Vorhabens bei der Gemeinde
Kirchheim am Neckar, bei der auch die Kreisbaumeisterin anwesend war. Hier wurden die
Bauherren über die Punkte, die mit dem Bebauungsplan nicht übereinstimmen informiert.
Die Baurechtsbehörde hat außerdem um eine konkrete Fragestellung bezüglich der Bauvoranfrage gebeten, diese liegt bisher nicht vor.
Die Nachbaranhörung wird derzeit durchgeführt und endet am 18.11.2014. Derzeit liegt eine
Einwendung eines Grundstücksnachbarn vor.
Gemeinderätin Riecker ist der Ansicht, auf dem Grundstück der Gemeinde kann keine Befreiung erteilt werden. Das Bauvorhaben sollte sich auf vier Wohneinheiten beschränken.
Gemeinderat Högner ist der Meinung, das Bauvorhaben muss weiterhin die Richtlinien des
Bebauungsplanes einhalten.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Die Verwaltung hält am bisherigen Beschluss (nichtöffentliche Gemeinderatssitzung vom
16.10.2014, TOP 46) fest, die Kubatur und die Maße sollen den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen. Das Bauvorhaben wird somit zurückgewiesen.
Hinweis an den Bauherrn: Nach Möglichkeit soll das Gebäude auf maximal vier Wohneinheiten beschränkt werden.
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VBA 08.12.2014
TOP 51.3
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Flst. Nr. 5572, Petra-Kelly-Straße 5
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans, „Bachrain II“ –
Abschnitt westlich des Talhofs, 1. Änderung der noch nicht rechtskräftig ist.
Der Bauantrag wurde gem. § 52 LBO im vereinfachten Verfahren eingereicht. Im vereinfachten Verfahren wird insbesondere geprüft, ob das Vorhaben mit den bauplanungsrechtlichen
Bestimmungen vereinbar ist und ob die Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden.
Geplant ist ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage.
Das Bauvorhaben befindet sich größtenteils im Baufenster. Für die Überschreitung der Terrasse wurde Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung gestellt.
Laut Bebauungsplan Ziff. 4 dürfen überdachte Freisitze das Baufenster bis zu 3 Metern überschreiten.
Die Firsthöhe und Dachneigung entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Das Flachdach der Garage wird extensiv begrünt.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
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VBA 08.12.2014
TOP 51.4
Antrag auf Befreiung für die Aufschüttungen und Abgrabungen und den Bau einer
Stützmauer aus Beton, Flst. Nr. 5553/1, Petra-Kelly-Straße 8
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Bachrain II“ –
Abschnitt westlich des Talhofes, 1. Änderung der noch nicht rechtskräftig ist.
Der Bauherr möchte einen bodenerdigen Hauseingang, deswegen wird eine Befreiung für die
Aufschüttungen und Abgrabungen beantragt. Laut Bebauungsplan sind Aufschüttungen und
Abgrabungen nur bis zu einer Höhe von 0,50 Meter Höhenunterschied gegenüber dem natürlichen Gelände zulässig. Um das Gelände abzufangen wird außerdem eine Stützmauer aus
Beton L-Steinen beantragt. Laut Bebauungsplan sind Stützmauern nur zulässig, wenn sie aus
Bruchsteinmauern aus Natursteinquadern hergestellt werden.
Die Bauunterlagen sind nicht vollständig. Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass der
Lageplan noch bis zur Sitzung nachgereicht werden muss
Bezüglich der Stützmauern wurden in anderen Fällen schon Befreiungen erteilt, da die Raumverhältnisse oft sehr eng sind. Eine Stützmauer aus L-Steinen benötigt weniger Platz.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Das Bauvorhaben wird auf die Januar-Sitzung verschoben. Die Unterlagen liegen der Verwaltung noch nicht vollständig vor, es fehlt noch der Lageplan. Dem Bauherrn wird empfohlen,
das Maß der Aufschüttung und die Mauer so weit wie möglich zurückzunehmen bzw. sich an
die Bebauung der Nachbarn zu orientieren.
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VBA 08.12.2014
TOP 52
Kinderhaus Arche
TOP 52.1
Gestaltung Eingangsbereich
- Hierzu begrüßt Bürgermeister Seibold Herrn Eisenbeiß.Anhand der Powerpointpräsentation (Anlage 1) erläutert Herr Eisenbeiß den nochmals geänderten Eingangsbereich. Es bestehen im neuen Eingangsbereich drei Rampen und der Zugang
vom Schillerplatz ist ebenfalls barrierefrei geplant. Die Rückwand zum Schillerplatz besteht
aus einer Betonwand die mit einer davorliegenden Bank untergliedert wird. Es handelt sich
hier um überwiegend Fertigelemente dadurch konnten die Kosten deutlich optimiert werden.
Die geplante Einzelmikadoleuchte wurde aus dem Plan gestrichen. Dafür bleibt der Baum vor
dem Kinderhaus Arche stehen. Die neue Beleuchtung wird in den Handläufen eingearbeitet,
es wird mit LED-Leuchten gestaltet sein.
Gemeinderätin Riecker fragt nach, wie hoch die Betonmauer sein wird.
Herr Eisenbeiß teilt mit, die Mauer wird 1,60 m hoch sein.
Bürgermeister Seibold weist darauf hin, dass die Betonmauer mit Städteplaner Neulinger abgesprochen ist. Der Schillerplatz hat einen städtischen Charakter. Deshalb passen hier keine
Natursteinquader, sondern eher der moderne Betonstil.
Bei der Höhe von 1,60 m erläutert Herr Eisenbeiß, ist der Übersteigschutz für die Sicherheit
der Kinder gewährleistet.
Beim Eingangsbereich vom Schillerplatz, schlägt Bürgermeister Seibold vor, Poller mit Querstreifen für die Sicherheit der Kinder anzubringen. Dies sei für den Fall der Fälle, dass ein
Kind auf die Straße rennt.
Anhand der Anlage 2 erläutert Herr Eisenbeiß die geschätzten Kosten für die Wunschvariante
im Verhältnis zu der jetzt vorliegenden Variante.
Bürgermeister Seibold weist das Gremium darauf hin, dass sich die Kosten für die Außenanlage auf ca. 140.000 € bis 150.000 € belaufen. Dadurch entstehen Mehrkosten von rund
50.000 € bis 70.000 €. Aufgrund der Gesamtersparnis werden die Mehrkosten ausgeglichen.
Nach der jetzigen Kostenrechnung wird sich das Kinderhaus Arche weiter beim geplanten
Ansatz von 2,62 Mio. € bewegen.
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VBA 08.12.2014
Beleuchtung der Handläufe
Die Firma Leccor bietet auch beleuchtete Handläufe an, die keinen Schattenwurf auf der
Treppe bilden. Die Handläufe sind trotzdem sehr Vandalismussicher und geben durch die
Beleuchtung den Gästen und Besuchern ein gutes Gefühl.
Bürgermeister Seibold informiert das Gremium darüber, entlang der Fassade sollen ebenfalls
Beleuchtungskörper angebracht werden.
Laut Herrn Eisenbeiß kostet der laufende Meter Handlauf, inkl. Beleuchtung, rund 450 €.
Nach intensiver Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Der vorgeschlagenen Gestaltung im Eingangsbereich mit den beleuchtenden Handläufen wird
zugestimmt.
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VBA 08.12.2014
TOP 52.2
Küchenausstattung
Anhand der vorliegenden Kostenaufstellung (Anlage 3) erläutert Herr Eisenbeiß kurz die neugeplante Küchenausstattung. Es gab ein Gespräch mit der Firma Hofmeister.
Aufgrund von intensiven Nachfragen beim Kinderhaus Klex wurde festgestellt, dass der Bedarf in der Arche lange nicht so groß sein wird, wie in der Mensa im Kinderhaus Klex. In der
Mensa laufen täglich rund 180 Essen über den Tresen und deshalb sind dort natürlich ganz
andere Geräte notwendig wie in der Arche.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse liegt ein Angebot für einen Kombidämpfer mit einem kleineren Dunstabzug und Zubehör von insgesamt 10.100 € vor. Es bleibt somit eine Ersparnis
von rund 12.500 €.
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Der Vergabe an die Firma Hofmeister in Höhe von 10.100 € wird zugstimmt.
- Bürgermeister Seibold bedankt sich bei Herrn Architekt Eisenbeiß und verabschiedet ihn. -
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VBA 08.12.2014
TOP 53
Bauleitplanung von Nachbargemeinden
hier: Bebauungsplan "Lettengrube" der Gemeinde Neckarwestheim
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Neckarwestheim hat am 17. September 2014 in seiner öffentlichen Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Lettengrube“ gebilligt und beschlossen,
diesen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Lettengrube“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
Die Gemeinde Neckarwestheim beabsichtigt die Nutzung von regenerativen Energien zu fördern und dafür im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanes ein Sondergebiet „Photovoltaik“ innerhalb des Gemeindegebiets auszuweisen. Als Standort wurde eine Teilfläche der
Kreiserdaushubdeponie Neckarwestheim/Lettengrube bestimmt. Jeweils nach Fertigstellung
der einzelnen Auffüllabschnitte soll die Fläche durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen regenerativ nachgenutzt werden.
Der Entwurf mit Begründung, der Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung liegen vom 17. November bis einschließlich 17. Dezember 2014 öffentlich aus.
Die Gemeinde Kirchheim am Neckar wurde mit Schreiben vom 07.11.2014 von der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs benachrichtigt. Zum Planentwurf können Stellungnahmen
abgegeben werden.
Belange der Gemeinde Kirchheim am Neckar werden durch das o.g. Bebauungsplanverfahren
offensichtlich nicht berührt.
Der Verwaltungs- und Bauausschuss hat die Bauleitplanung der Gemeinde Neckarwestheim
zur Kenntnis genommen.
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VBA 08.12.2014
TOP 54
Bauleitplanung von Nachbargemeinden
hier: Bebauungsplanverfahren "Am Schulzentrum II" der Stadt Brackenheim
Herr Bezner erläutert den Sachverhalt:
Die Stadt Brackenheim beabsichtigt für den Bereich „Am Schulzentrum II“ in Brackenheim
einen Bebauungsplan aufzustellen. Der förmliche Aufstellungsbeschluss wurde vom Gemeinderat am 13. März 2014 in öffentlicher Sitzung gefasst. In der Gemeinderatssitzung am 13.
November 2014 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung
der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.
Als Behörde und Nachbargemeinde, deren Aufgabenbereich durch die künftige Planung berührt werden kann, wird die Gemeinde Kirchheim am Neckar hiervon frühzeitig unterrichtet
und die erstmalige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Sofern Aufgaben der Gemeinde durch den Bebauungsplan „Am Schulzentrum II“ berührt
werden und sie eine weitere Beteiligung am Verfahren wünschen, kann zum Planentwurf innerhalb eines Monats, spätestens jedoch bis zum 08. Januar 2015 schriftlich Stellung genommen werden.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für ein (Allgemeines) Wohngebiet geschaffen werden. Die Gesamtfläche des Plangebietes
beträgt 231 Ar mit 34 Bauplätzen.
Der Verwaltungs- und Bauausschuss hat die Bauleitplanung der Stadt Brackenheim zur
Kenntnis genommen.
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VBA 08.12.2014
TOP 55
Spenden an die Gemeinde Kirchheim am Neckar
Bürgermeister Seibold erläutert kurz den Sachverhalt:
Die Gemeinde Kirchheim am Neckar erhielt vom 28.10.2014 – 28.11.2014 folgende Spenden:
a) Beim Seniorennachmittag spendeten die Besucher für die Stiftung „Krankenpflege,
Seniorenbetreuung und Menschen in Not“ den Betrag von 732,50 €
b) Für das Klassische Konzert am 25.10.2014 gingen folgende Spenden ein:
500,00 € - Kunst, Harald
250,00 € - W. Möck GmbH
500,00 € - Hofmeister GmbH
100,00 € - Metz Haarstudio
100,00 € - Kosmetikstudio Maier
500,00 € - Hofmeister, Manfred
300,00 € - Hofmeister, Hermann
300,00 € - Herzog GmbH
500,00 € - SEVO-Automobile, H. Hellger
250,00 € - Posthörnle Pallmanns Eventcatering
100,00 € - Helme’s GBR
300,00 € - Kleinschrod, Helmut
200,00 € - Hoefling, Ulrich
100,00 € - Cronimet Ferroleg GmbH
c) Für das Konzert „Junge deutsche Lieder“ ging folgende Spende ein:
250,00 € - Kunst, Harald
d) Für den „Kulturbesen“ ging folgende Spende ein:
250,00 € - Bezner Haustechnik
e) Die Raiffeisenbank Kirchheim-Walheim eG spendete für den „Fredericktag“ an die
Ortsbücherei den Betrag von 250,00 €
Nach kurzer Aussprache ergeht der einstimmige
Beschluss:
Der Annahme der Spenden von a) – e) wird zugestimmt.
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VBA 08.12.2014
TOP 56
Informationen der Verwaltung und Anfragen aus dem Verwaltungs- und Bauausschuss
a) Gefängnistürmle
Bürgermeister Seibold und Herr Schön berichten, beim Gefängnistürmle haben sich Dachziegel gelöst. Ursache ist die Senkung des Dachstuhls. Ebenfalls hat sich die Dachhaube von den
Ziegeln gelöst. 1990 wurden im Gefängnistürmle die Dachbalken im Dachstuhl ausgetauscht.
Diese drücken jetzt in das alte Gebälk und deshalb ist der Dachstuhl instabil.
Herr Schön zeigt anhand von Bildern, dass die Sparren ziemlich hohl liegen. Es hätte ein Eisenkranz vorhanden sein müssen. Die Besichtigung im Gefängnistürmle fand mit Herrn
Schönek vom Landratsamt Ludwigsburg statt. Als Sicherungsmaßnahme erhält das Gefängnistürmle im Lauf der Woche ein „Korsett“. Ein Termin wurde mit dem Denkmalschutzamt
bereits festgelegt, konnte aber krankheitsbedingt nicht wahrgenommen werden. Es muss geprüft werden, ob eine Sanierung ansteht oder ob der Dachstuhl neu aufgebaut werden muss.
Sobald der Termin mit dem Denkmalschutzamt stattgefunden hat, wird der Gemeinderat wieder über den aktuellen Sachstand informiert werden.
Zur Beurkundung:
Verwaltungs- und Bauausschuss:
Vorsitzender:
Schriftführer:
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