Jahresbericht 2012 - Kantonales Labor Zürich
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Jahresbericht 2012 - Kantonales Labor Zürich
Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Jahresbericht Jahresbericht 2012 2012 2 Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 3 Inhaltsverzeichnis Editorial 7 1 9 Aufgaben 2 Mittel und Leistungen 10 2.1 Mittel Jahresrechnung Personal 2012 10 10 10 2.2 Leistung und Wirkung Verbraucherschutz Analysen Inspektionen im Auftrag der Gemeinden Vollzug Chemikalienrecht Kontrolle der Selbsteinkellerer 12 12 12 14 15 15 Qualitätsmanagement Aussagen zur Qualität Ringversuche Einsprachen und Rekurse 15 15 15 16 Perspektiven Verbraucherschutz Kontrollen im Auftrag der Gemeinden Vollzug Chemikalienrecht Kontrolle der Selbsteinkellerer 16 16 17 17 18 3 Ausgewählte Themen 19 3.1 Mikrobiologische Untersuchungen / HygieneÜberwachungskonzept 19 3.2 Untersuchungen im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm (NFUP) Ergebnisse des Nationalen Rückstandsuntersuchungsprogramm Ergebnisse des Grenztierärtzlichen Monitoringprogramms 2.3 2.4 3.3 3.4 20 20 37 37 38 39 39 40 40 41 41 5 Kontrolle der Badeanlagen 43 5.1 Inspektionen Badeanlagen 43 5.2 Beurteilung Badewasser Gedeckte Bäder und Freibäder Künstlich angelegte Badeteiche Seen, Weiher und Flüsse 43 43 43 44 6 Vollzug Chemikalienrecht 46 6.1 Übersicht Vollzug Chemikalienrecht 46 6.2 Umgang mit Chemikalien / Betriebskontrollen Betriebskontrollen Themenspezifische Kontrollen 46 46 47 6.3 Marktüberwachung / Produktkontrollen Einzelproben Kampagnen Marktüberwachung 48 48 48 6.4 Information und Beratung Leitfaden für Sekundarschulen Informationsveranstaltungen zur Meldepflicht 53 53 53 6.5 Besondere Vorkommnisse und Abklärungen Pfefferspray mit Trichlorethylen Umweltgerechte Verwendung von Desinfektionsmitteln in Mobiltoiletten Spinnenbekämpfung mit chemischen Mitteln 53 53 53 54 Koordination / Expertentätigkeit ChemNet.ZH Anhörungen zu Verordnungsänderungen 54 54 55 7 Analysen nach Warenklassen 56 7.1 Milch (Warenklasse 01) Mikrobiologie, Gehaltsanalysen und Radioaktivität von Milch 56 20 20 Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln Pestizid-Probenstatistik Einheimische Proben Grenzwertüberschreitungen Gemüse aus Asien Curry Leaves Weinblätter Bio-Proben 22 22 22 23 24 25 25 27 Migration aus Recyclingkarton Ausgangslage Recyclingkarton Migrationsversuche Übersicht über den Markt Schlussfolgerungen des Projekts Ausblick 27 27 28 29 29 30 31 3.5 University Professional (UP) in Food Safety: Beiträge des Kantonalen Labors 31 4 Vollzug Lebensmittelgesetzgebung 33 4.1 Schwerpunkte im Inspektionswesen Kontrollen im Auftrag der Gemeinden Überprüfung der Selbstkontrolle von Importeuren und Händlern mit Gebrauchsgegenständen Kontrolle der Fleischverarbeiter Kontrolle der Milchverarbeiter Kontrolle in Apotheken und Drogerien Kontrolle der selbsteinkellernden Weinbauern 33 33 33 34 34 35 35 Spezielle Vorkommnisse Eingebürgerter Honig Geheimproduktion von Fladenbrot 36 36 37 4.2 FDA-Inspektion Handel über Umwege am Beispiel Lachs Präsenzdienst deckt Mängel bei Fleischlieferung auf Suisse Garantie oder doch Italien Eierlagerung an einem speziellen Ort Haltbarkeit von Lebensmitteln Die untervermietete Ausgabestelle Auch Inspektorinnen sind Kunden Resultate der Inspektionskampagne 6.6 7.2 56 57 Käse und Käseerzeugnisse (Warenklasse 03) Nationale Kampagne "Milch und Milcherzeugnisse ab Produktionsbetrieb": Mikrobiologie und Gehaltsparameter Qualität und Zusammensetzung von Ziegen-, Schafund Büffelmilch Zusammensetzung und Konservierungsmittel von Käse aus Südeuropa 58 7.3 Speisefette und Speiseöle (Warenklasse 05) Polare Anteile in Frittierölen 58 58 7.4 Fleisch und Fleischerzeugnisse (Warenklasse 08) Mikrobiologie von Sushi und Sashimi aus Restaurants Hygienische Beschaffenheit von geschnittenem Rohschinken Mikrobiologische Qualität, Konservierungsmittel und Tierarzneimittel von vorverpackten, gekochten und gekühlten Crevetten Mikrobiologie und Tierartenbestimmung von Fischfilet frisch und tiefgekühlt Mikrobiologische Qualität und Gehaltsanalyse von vorverpacktem Schinken Mikrobiologische Qualität von Fleischerzeugnissen 59 59 57 57 59 59 59 59 60 Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 4 Mikrobiologie, Konservierungsmittel, Allergene und Tierartenbestimmung von Roh- und Brühwürsten aus der Schweiz Mikrobiologie, Schwermetalle und Tierartenbestimmung in Wildprodukten Zusammensetzung von Dosenfleisch Gehalts- sowie Tierartenbestimmung, Allergene und Konservierungsmittel von Roh- und Brühwurstspezilitäten verschiedener Provenienz Gehalts- sowie Tierartenbestimmung, Allergene und Konservierungsmittel in Geflügelleberprodukten Antibiotika, Schwermetalle, Polyphosphate, Citronensäure und Tierartenbestimmung in Fischen Schwermetalle und Tierartenbestimmung in Meeresfischen Biogene Amine, Schwermetalle und Tierartenbestimmung bei Thon, Sardinen und Sardellen in Dosen Schwermetalle, Allergene und Tierartenbestimmung in Leberprodukten (Wurstwaren) Polycyclische Kohlenwasserstoffe, Nitrit und Nitrat in Fleischerzeugnissen Rückstände von Tierarzneimitteln in Importgeflügel Transglutaminase und allergene Zutaten in Fleischerzeugnissen Tierarzneimittel- und Speziesbestimmung in Krustentieren 7.5 Würzen, Bouillon, Suppen, Saucen (Warenklasse 10) Zusammensetzung und Konservierungsmittel in Sojasaucen 7.6 Getreide und Müllereiprodukte (Warenklasse 11) Cadmium und andere Schwermetalle in Cerealien, Leinsamen und Sesamsamen Arsen und weitere Schwermetalle in Reis aus arsenbelasteten Anbaugebieten Arsen, Mykotoxine, Speziesbestimmung und GVO in Reis mit Herkunft Asien Trichothecene in Müllereiprodukten aus Reis, Gerste, Braugerste, Roggen, Dinkel und Hirse Mykotoxine in Mais und Maisprodukten Gehaltsbestimmung, GVO und Allergene in Müesli und Sportriegel 7.7 7.8 7.9 Brot, Back- und Dauerbackwaren (Warenklasse 12) Gehaltsbestimmung, Kennzeichnung und Allergene von vorverpackten Kuchen und Gebäcken Zusammensetzung von Schokoladengebäck aus Bäckereien Konservierungsmittel in Toastbrot Konservierungsmittel und Laktose in Knabbersnacks auf Kartoffel- und Getreidebasis 60 60 60 61 61 61 62 62 63 63 63 64 7.11 Speisepilze (Warenklasse 19) 77 Radioaktivität in Wildpilzen und Beeren aus Osteuropa und dem asiatischen Raum 77 Qualität von frischen Speisepilzen 77 7.12 Honig (Warenklasse 20) Ausserirdischer Honig? Feuerbrandbekämpfung mit Streptomycin – Rückstandsuntersuchungen in Honig Zusammensetzung und Qualität von Honig 7.13 Speiseeis (Warenklasse 23) Mikrobiologische Qualität von Sorbet ähnlichen eisgekühlten Getränken Allergene, Gehaltsbestimmung und Farbstoffe in vorverpackten Wasserglace und Sorbets 7.14 Fruchtsaft und Fruchtnektar (Warenklasse 24) Schwefeldioxid und weitere Konservierungsmittel in Kokoswasser Mikrobiologie, Alternaria-Toxine, Patulin und Schwermetalle in Fruchtsäften Aromatisierung von Zitronensaft zum Würzen 78 78 78 79 79 79 80 80 80 80 81 82 65 7.16 Konfitüren und Geleés (Warenklasse 27) Mikrobiologie und Allergene in Brotaufstrichen 83 83 65 7.17 Trinkwasser, Eis, Mineralwasser (Warenklasse 28) Inspektionen von Trinkwasseranlagen Routineuntersuchungen Spezialuntersuchungen Besondere Ereignisse Seewasserwerke Blei und andere Schwermetalle in Trinkwasser ab Haushaltsarmaturen Hygienische Qualität von Eiswürfeln aus Gastwirtschaftsbetrieben 83 83 83 84 84 85 65 65 65 67 67 67 68 68 68 69 69 70 70 70 Speziallebensmittel (Warenklasse 17) Nahrungsergänzungsmittel aus Apotheken und Drogerien Pestizide in Babynahrung Gesamtaminosäurezusammensetzung und Bestrahlung von Aminosäurepräparaten Folsäuregehalt und Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln Laktose in laktosefreien Lebensmitteln Selen- und Iodgehalt in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung 71 Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 76 76 7.15 Fruchtsirup, Tafelgetränk und Limonade (Warenklasse 25) Vitamin C in Fruchtgetränken Mikrobiologie, Konservierungsmittel und Farbstoffe in Bubble Tea aus Offenverkauf 64 Pudding, Crème (Warenklasse 14) Zusatzstoffe in Pudding und Crème 7.10 Obst und Gemüse (Warenklasse 18) Mykotoxine in Trockenobst Mykotoxine in Hartschalenobst und Ölsaaten Thallium in Kohlgemüse aus Europa und Asien Zinn in Obst-, Pilz- und Gemüsekonserven Schwermetalle, Iod und Bestrahlungsnachweis in getrockneten Gemüsealgen GVO in Früchten und Gemüse aus dem Ausland 71 71 71 72 72 73 74 74 74 75 75 7.18 Alkoholfreier Wein, Alkoholfreies Bier (Warenklasse 29) Restalkohol in alkoholfreien Getränken 7.19 Kaffee (Warenklasse 30) Ochratoxin A in löslichem Kaffeepulver, Kapselkaffee und Kakaopulver 82 82 86 86 87 87 88 88 7.20 Instant- und Fertiggetränke (Warenklasse 33) Hygienische Qualität und Allergene in genussfertigen Automatengetränken 88 7.21 Kakao, Schokolade (Warenklasse 34) Salmonellen, Mykotoxine und Allergene in Schokolade 89 7.22 Gewürze (Warenklasse 35) Verbotene Farbstoffe und Bestrahlungsnachweis in Gewürzen 7.23 Lebensmittel, vorgefertigt (Warenklasse 51) Hygienische Beschaffenheit von Canapés aus Bäckereien/Konditoreien/Traiteur Mikrobiologische Qualität von genussfertig zubereiteten Lebensmitteln aus Kinderkrippen Listeria monocytogenes in Quornprodukten Gehaltsbestimmung sowie Spuren von tierischen Fetten in vegetarischen Lebensmitteln Fremdfett in Convenience-Produkten mit Käse Geschmacksverstärker in Take-Away-Lebensmitteln 88 89 89 89 90 90 90 90 91 91 91 5 7.24 Zusatzstoffe und Zusatzstoffpräparate (Warenklasse 53) Süssungsmittelpräparate mit Süssstoff Steviolglycosiden 92 92 7.25 Bedarfsgegenstände (Warenklasse 56) Generelle Aktivitäten Analytische Untersuchungen Monitoring von Cyclo-diBA aus Innenlacken von Konservendosen 93 93 94 7.26 Kosmetika (Warenklasse 57) Zusammensetzung von Kosmetika für Kinder Hydrochinon, Arbutin und Kojisäure in Hautbleichmitteln 97 97 97 7.27 Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut- oder Haarkontakt und Textilien (Warenklasse 58) Schmuck Bekleidungstextilien Chrom(VI) in Leder 98 98 98 98 7.28 Gebrauchsgegenstände für Kinder, Malfarben (Warenklasse 59) Spielwaren: Neue Ausgangslage 99 99 94 7.29 Kennzeichnung (Warenklasse 69) Heilanpreisung & Schlankheitsmittel Warnhinweise für Bubble Tea 100 100 100 7.30 Ausscheidungen vom Tier (Warenklasse 86) Schlachthofkontrollen 101 101 Anhang Probenstatistik nach Warencode 103 103 Publikationen 111 Begriffe und Abkürzungen Grenzwerte Toleranzwerte Allgemeine Abkürzungen 112 112 112 112 Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 6 Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 7 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser Der Jahresbericht des Kantonalen Labors Zürich ist nicht die Pflichtlektüre für eine breite Leserschaft. Es wäre vermessen, dies zu behaupten. Da Sie aber schon bis an diese Stelle vorgedrungen sind, gehören Sie zum auserwählten Kreis jener Leserinnen und Leser, die sich nicht vom Umfang des Berichtes abschrecken lassen oder bereits wissen, welcher Teil davon Sie anspricht und interessiert. Er dient nicht dazu, Aktuelles zu vermitteln – dazu ist unser Internet-Auftritt, der übrigens seit dem Spätherbst 2012 im neuen Kleid daherkommt, viel besser geeignet – sondern vielmehr einen Rückblick auf das breite Spektrum der Tätigkeiten des Kantonalen Labors im Berichtsjahr zu gewähren. Und wer weiss, wie breit dieses Spektrum ist, den erstaunt auch der Umfang des vorliegenden Berichtes nicht. Die Erstellung des Jahresberichtes ist auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantonalen Labors die Gelegenheit, auf das vergangene Jahr zurückzublicken und Bilanz zu ziehen, zu analysieren was gut war und wo Optimierungspotential erkennbar ist, wo wir mit unserer Arbeit Wirkung erzielt und wo wir Spuren hinterlassen haben. In diesem Sinne dient der Bericht eher der Geschichtsschreibung und dem Informationsaustausch mit anderen Vollzugsorganen und Fachleuten, aber natürlich auch als Rechenschaftsbericht an die Konsumentinnen und Konsumenten respektive deren politische Vertretung. Ich lade Sie nun ein zur Fährtensuche durch den vielfältigen Fächer unserer Tätigkeiten. Um Ihnen den Einstieg etwas zu erleichtern seien hier ein paar Ereignisse angeführt, die unser Tun und Handeln im letzten Jahr besonders geprägt haben. Pestizide in Gemüsen und Früchten aus dem asiatischen Raum Das meist in kleinen Lebensmittelläden angebotene Gemüse und Obst aus dem asiatischen Raum weist oft massive Rückstände von Pestiziden auf. Das Problem ist also bekannt. Die Beanstandungen, welche wegen der fehlenden oder lückenhaften Rückverfolgbarkeit der Waren jeweils an den Verkäufer gerichtet werden mussten, blieben meist wirkungslos. Die Situation konnte auch mit verstärk- ten Kontrollen nicht merklich verbessert werden, weil die Beanstandungen die fehlbaren Produzenten und Zwischenhändler kaum je erreicht haben. Intensivierte Kontrollen an der Grenze in Zusammenarbeit mit der Oberzolldirektion, dem BAG und drei anderen Kantonalen Laboratorien sollen nun den Druck auf die Importeure erhöhen, eine adäquate Selbstkontrolle einzuführen. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel 3.3. GVO in Energie-Riegeln aus Übersee Vorwiegend in Fitnessclubs und Sportartikelgeschäften erhobenen Energie-Riegel für Sportler, wurden auf Anteile gentechnisch veränderter Bestandteile (GVO) untersucht. Viele dieser Produkte stammen aus Übersee, wo die Deklaration solcher Zutaten nicht vorgeschrieben ist und daher in zahlreichen Fällen auch fehlte. Die Beanstandungen deckten in vielen Betrieben, die den Import solcher Produkte als Nebengeschäft und zur Abrundung ihres Angebotes betrieben, eine mangelnde Selbstkontrolle auf. Einmal mehr zeigt sich: Wer Lebensmittel in Verkehr bringen will, muss sein Handwerk verstehen, sonst entpuppt sich ein vermeintlich lukrativer Nebenverdienst plötzlich als Verlustgeschäft. Zahlen und Fakten zu diesen Untersuchungen finden Sie in Kapitel 7.6. Verunreinigung von Lebensmitteln durch deren Verpackung Lebensmittelverpackungen sollen das Produkt vor Umwelteinflüssen schützen. Die darauf aufgedruckten Informationen helfen uns beim Kaufentscheid, bei der Zubereitung und warnen uns allenfalls auch vor gewissen Inhaltsstoffen. Dass genau diese Verpackungen und die für den Druck verwendeten Farben die Lebensmittel verunreinigen, darüber staunen die Laien – und die Fachleute wundern sich. Die Fachleute – und dazu zählen wir uns – wundern sich aber nicht darüber, dass dem so ist, sondern vielmehr darüber, dass viele Hersteller von Verpackungsmaterial und Lebensmittelproduzenten, die Ihre Produkte in diese Verpackungen abfüllen, keine Ahnung darüber haben, was denn für Stoffe ihre Verpackung an die Lebensmittel abgeben. Ja, bis vor kurzem hatten sie Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 8 nicht einmal die Einsicht, dass sie die Einzigen sind, die das herausfinden können und die Pflicht haben, diese Verunreinigung auf ein akzeptables Mass zu reduzieren. Die Konformitätsarbeit soll die Erfüllung dieser Pflichten nun ermöglichen. Wie das gehen soll und was das Kantonale Labor in diesem Bereich bewirkt hat, lesen Sie in den Kapiteln 3.4 und 7.25. Ein weiteres Beispiel dafür, dass sich in der Lebensmittelbranche nur behaupten wird, wer über ein gutes Mass an Fachwissen und Verantwortungsbewusstsein verfügt. Legionellen in Duschwasser Vom Kantonsärztlichen Dienst wurden wir darüber informiert, dass drei Personen an einer Legionellose erkrankten, welche im gleichen Sportzentrum geduscht haben. Im Rahmen der Schwerpunktbildung und Zusammenarbeit in der Ostschweiz wurden einzelne Proben für den Legionellen-Nachweis jeweils ins Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärmedizin St. Gallen geschickt. Da aber absehbar war, dass die Abklärungen und Nachkontrollen im Zusammenhang mit diesen Erkrankungsfällen ein Ausmass annehmen würden, welches weit über Einzelproben hinausgeht, haben wir uns vor zwei Jahren entschlossen, die entsprechende Analytik auch in unserem Wasserlabor zu etablieren. Dank dieser erweiterten Analysenkompetenz und flexiblen Mitarbeitern konnte dieser Legionellosenfall rasch und erfolgreich bearbeitet werden. Wie es zu dieser Häufung von Legionellosen kommen und wie die Gefahr von weiteren Infektionen gebannt werden konnte, lesen Sie in den Kapiteln 5 und 7.17 nach. Neues Seewasserwerk Zur Kontrolle der Trinkwasserversorgungen im Kantonsgebiet gehört auch die Kontrolle der Trinkwasseraufbereitungsanlagen und der Seewasserwerke. Daher ist es angezeigt, dass die Trinkwasserkontrolle auch bei der Projektierung, Realisierung und Inbetriebnahme eines neuen Seewasserwerkes zu Rate gezogen wird. Im Dezember 2012 konnte das neue Seewasserwerk Hirsacker in Horgen in Betrieb genommen werden. Unsere Mitarbeiter spielten in allen drei Phasen dieses Projektes eine tragende Rolle, wenn auch oft im Hintergrund und weniger prominent als die Redner an der Einweihungsfeier, von der sie Bilder in Kapitel 7.17 finden können. The show must go on Und noch etwas war speziell im 2012: Wir mussten mehr als die Hälfte des Jahres ohne unseren Chef auskommen. Das erklärte Ziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter war es, dass man diesen Ausfall zumindest gegen aussen nicht spüren soll. Dieses Ziel haben wir mit vereinten Kräften erreicht. Dafür gebührt allen Kolleginnen und Kollegen ein grosses Lob und ein herzliches Dankeschön für den ausserordentlichen Einsatz und das unermüdliche Engagement. Auch dazu gibt es übrigens einen Abschnitt in unserem Jahresbericht: In Kapitel 2.1 sind die Personen aufgelistet, die mit ihren Analysen, Berichten, Inspektionen, Instruktionen, Reinigungs- und Unterhaltsarbeiten, der Rechnungsführung, der Materialverwaltung, der Registratur, dem Netzwerkunterhalt, mit Sekretariatsarbeiten und viel mehr zu den in diesem Jahresbericht dokumentierten Leistungen und Wirkungen beigetragen haben. Martin Brunner, stv. Kantonschemiker Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 9 1 Aufgaben Verbraucherschutz Kontrolle der Selbsteinkellerer Das Kantonale Labor ist für den Vollzug der Gesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände zuständig. Rund 12‘000 Lebensmittelbetriebe unterstehen unserer Kontrolle. Dabei kontrolliert das kantonale Lebensmittelinspektorat die bewilligungspflichtigen Lebensmittelbetriebe, industrielle Betriebe, Exportbetriebe, für welche Exportzeugnisse ausgestellt werden müssen, sowie Apotheken und Drogerien. Dazu kommen die Betriebe, die Gebrauchsgegenstände wie Kosmetika, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Geschirr oder Kinderspielzeug herstellen, importieren oder verkaufen. Zudem hat das Kantonale Labor die Aufgabe in 39 Gemeinden die Basiskontrollen durchzuführen und die Kontrollen jener Gemeinden zu überwachen, die den Städten Zürich und Winterthur in Auftrag gegeben wurden. Das Kantonale Labor ist sodann für die chemischen, mikrobiologischen, physikalischen und sensorischen Analysen der Proben zuständig. Unserer Kontrolle unterstehen zudem 120 gedeckte Bäder, die in der Regel mindestens zweimal jährlich kontrolliert werden. Die 74 Sommerbadeanlagen werden im Minimum einmal pro Jahr überprüft. Die Kontrolle der Bäder in der Stadt Zürich obliegt dem städtischen Amt für Umwelt und Gesundheit. Bei der Buch- und Kellerkontrolle von selbsteinkellernden Weinbauern wird die Übereinstimmung der Kellerbuchhaltung mit den gesetzlichen Vorschriften überprüft. Die 61 betroffenen Betriebe werden abhängig von ihrer Produktionsmenge in Abständen von zwei bis fünf Jahren kontrolliert. Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung im Auftrag der Gemeinden 39 Gemeinden haben für die Basiskontrollen das Kantonale Labor beauftragt. Die Kontrollen werden risikobasiert durchgeführt. Die Kosten für diese Kontrolltätigkeit werden durch die Pauschalbeträge der Gemeinden, die Kontrollgebühren und die Gebühren für allfällige Nachkontrollen abgedeckt. Vollzug der Chemikaliengesetzgebung Aus der Chemikaliengesetzgebung erwachsen den Kantonen diverse Vollzugsaufgaben. Das Kantonale Labor ist als kantonale Fachstelle für Chemikalien bezeichnet. In dieser Funktion hat es die Aufgabe, den Vollzug des Chemikalienrechts mit den Vollzugsstellen verbundener Gesetzgebungen, insbesondere des Umwelt-, Gewässer- und Arbeitnehmerschutzes, zu koordinieren. Die Marktüberwachung von Produkten im Geltungsbereich des Chemikalienrechts ist Aufgabe des Kantonalen Labors. Dabei sind die Bestimmungen über die Verpackung, die Kennzeichnung und die Sicherheitsdatenblätter von Stoffen, Zubereitungen, Biozidprodukten, Pflanzenschutzmitteln und Düngern zu überwachen. In diesem Zusammenhang sind auch die Zulassungs-, Anmelde- und Meldepflichten von Produkten gegenüber den zuständigen Bundesstellen durchzusetzen. Neben den eigentlichen Chemikalien sind Gegenstände aller Art bezüglich der Einhaltung stoffspezifischer Beschränkungen oder Verbote zu überprüfen. Zum Aufgabenbereich des Kantonalen Labors gehört auch die Kontrolle diverser Bestimmungen zum Umgang mit Chemikalien, insbesondere der Abgabevorschriften und der personenbezogenen Anforderungen. Im Hinblick auf die recht technische Materie nimmt die Information und Beratung der Betroffenen zur Anwendung der sich rasch wandelnden Chemikaliengesetzgebung einen wichtigen Stellenwert ein. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 10 2 Mittel und Leistungen 2.1 Mittel Jahresrechnung Gonçalves Idalina Reinigung Grillo Verena Reinigung Die Rechnung 2012 schliesst günstiger ab als budgetiert. Die Gründe dafür sind der nicht ganz ausgeschöpfte Stellenplan und einzelne unbezahlte Urlaube. Zudem führten der sorgsame Umgang mit Verbrauchsmaterialien und die unter den Prognosen gebliebene Teuerung bei der Beschaffung von Chemikalien für die Laboranalysen zu Einsparungen. Durch den verzögerten Beginn des Projektes „Sanierung Laborräume Labortrakt“ lagen die Aufwendungen für Abschreibungen und Zinsen auf Investitionen unter dem Voranschlag. Die Einnahmen hingegen lagen im budgetierten Bereich. Finanziell neutral sind nach wie vor die Kontrollen für die Gemeinden, weil die Ausgaben durch die Einnahmen aus den Beiträgen der Gemeinden und den Gebühren für Beanstandungen und Nachkontrollen gerade abgedeckt werden. Tabelle 2.1.1. fasst die Jahresrechnung 2012 zusammen. Hodel Margrit Reinigung Hotnjani Saime Reinigung Hotz Katharina Labor Kandler Helmut Abteilungsleiter Landis Matthias Labor Lendi Elvira Reinigung Neto Ema Reinigung Andrea Labor Rocha-Da Maria Reinigung Tschumper Andreas Abteilungsleiter Bereich Kontaminantien, Informatik Bosshard Daniel Informatik Buckenmayer Alexandra Labor Butcher Patrick Labor Fischer Gertrude Sekretariat Kaufmann Anton Abteilungsleiter Maden Kathryn Labor Pacciarelli Bruno Bereichsleiter Reber Stephan Abteilungsleiter Schärer Simone Lehrlingsausbildung Schulze-Selting Henrike Labor Talassi Dimitri Informatik Budget 2012 Rechnung 2012 Fr. 3'701'900 Fr. 3‘695‘379 Widmer Mirjam Labor Fr. -13‘730'500 Fr. -13'128'941 Walker Stephan Labor Fr. -10'028'600 Fr. -9'433'562 Würmli Heidi Informatik Zwimpfer Salomon Abteilungsleiter Biedermann Maurus Labor Biedermann Sandra Labor Einnahmen Ausgaben Saldo Redaelli Tab. 2.1.1.: Vergleich von Budget und Rechnung 2012 Bereich Nonfood Personal 2012 Bereich Verwaltung Bürgi Christoph Bereichsleiter Bohli Sekretariat Crüzer Claudio Labor Veronika Labor Labor Brigitte Etter Rolf Kantonschemiker Duss Herzog Anita Sekretariat Eicher Angela Buchhaltung Enggist Dora Labor Konrad Abteilungsleiter Kadriu Lindite Solèr Jacqueline Sekretariat Grob Thür Susanne Sekretariat Leimbacher Esther Materialverwaltung McCombie Gregor Abteilungsleiter Meier Liliane Labor Meier Michael Labor Neukom Hans-Peter Labor Bereich Lebensmittel-Analytik, Hausdienst Binder Paul Hausmeister Brunner Martin stv. Kantonschemiker Brunner Roger Labor Frehner Beatrice Labor Gerber Nadine Abteilungsleiterin Gmünder Timothy Labor Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Schürmann Andreas Abteilungsleiter Suter Gaby Labor Zurfluh Michael Labor 11 Bereich Bio-Analytik Mikos Alexander Popoviç Radoje Regenscheit Jonas Rouhi Ramtin Bucher Thomas Labor Konrad Verena Labor Köppel René Abteilungsleiter Ledermann Regula Labor Marti Gabriela Abteilungsleiterin Praktikantinnen und Praktikanten Andreas Labor Borràs Tolido Ingrid Labor Castillo Roberto Weiss Franziska Bereichsleiterin De Carli Olena Van Velsen Franziska Labor Kästli Rahel Ruth Bereich Wasser (Trink- und Badewasser) Silvia Lommatzsch Martin Lorenzini Rita Stäubli Paola Steffen Nina Tillner Jocelyn Binder Madeleine Labor Bringolf Daniel Trinkwasserinspektor Förster Sonja Labor Haas Bettina Labor Oswald Markus Labor Peter Andreas Bereichsleiter Peter Beat Labor Ausbildung Schaubhut René Seewasserwerke Schittli René Badewasser Togni Beatrice Sekretariat Zehnder Fabian Labor Zwei Lernende Laborant EFZ Fachrichtung Chemie, Angela Eicher und Radoje Popovic, haben ihre Lehrabschlussprüfung erfolgreich bestanden. Besonders stolz dürfen wir dieses Jahr darauf sein, dass Angela Eicher dabei die beste Abschlussprüfung ihres Jahrgangs abgelegt hat. Herzliche Gratulation! Auch dieses Jahr haben wir zwei extern Lernenden (Midor AG und Dow Chemical Europe SA) die Möglichkeit gegeben, sich bei uns in organischer Synthese ausbilden zu lassen und die Vorbereitung zur Lehrabschlussprüfung zu absolvieren. Zudem wurden 21 Interessierten die Möglichkeit zu Schnupperlehren für Laboranten EFZ Fachrichtung Chemie und Biologie in unserem Labor gegeben. Aus einer Vielzahl an Bewerbungen wurden im Herbst sieben Kandidatinnen und Kandidaten Fachrichtung Chemie und fünf Fachrichtung Biologie für ein zweitägiges Eignungs- und Selektionsverfahren für die drei Lehrstellen 2013-2016 eingeladen. Drei dieser Bewerbenden konnten eine Lehrstelle für das kommende Jahr angeboten werden. Damit bilden wir weiterhin mit viel Engagement sieben Lernende verteilt über drei Lehrjahre aus. Bereich Inspektionswesen Corcoy Ramon Lebensmittelkontrolleur Eckert Patrik Lebensmittelinspektor Goudsmit Doris Lebensmittelinspektorin Graf Katharina Sekretariat Heid Daniel Chemikalien Kuhn Lukas Lebensmittelinspektor Leimbacher Esther Labor Näf Urs Abteilungsleiter Oriet Patrick Lebensmittelinspektor Saurenmann Daniel Bereichsleiter Scheidegger Marion Lebensmittelkontrolleurin Senft Ursula Abteilungsleiterin Stahl Daniel Chemikalien Strahm Martin Lebensmittelkontrolleur Tuor Darius Lebensmittelkontrolleur Wapf Pascale Lebensmittelinspektorin Weber Gabi Sekretariat Lernende Bernhaut Anja Bolt Sereina Conti Laura Eicher Angela Felder Florian Feusi Diana Tab. 2.1.2.: Im Laufe des Jahres 2012 am Kantonalen Labor beschäftigte Personen Gast Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 12 2.2 Leistung und Wirkung Verbraucherschutz Inspektionen A Inspektionen in Industriebetrieben B Inspektionen in Gewerbebetrieben C Inspektionen in Handelsbetrieben D Inspektionen in Verpflegungsbetrieben E Inspektionen in Trinkwasserbetrieben M Inspektionen von Badeanlagen Summe Analysen* Analysen Gehaltsanalysen Analysen Mikrobiologie Analysen Verderbnisindikatoren Analysen Zusatzstoffe Analysen Pestizidrückstände Analysen Metalle Analysen Tierarzneimittelrückstände Analysen Radioaktivität Analysen sonstige Kontaminantien Analysen Kennzeichnung Analysen Untersuchung von Gebrauchsgegenständen Analysen sonstige Prüfungen Proben total* Vollzug Chemikalienrecht Inspektionen Inspektionen im Auftrag der Gemeinden Inspektionen Kontrolle Selbsteinkellerer Inspektionen und Auswertung Ergebnis 2011 Ziel 2012 Ergebnis 2012 54 75 199 5 16 9 358 50 70 80 20 20 10 250 37 65 120 5 31 10 268 6'528 12'350 255 620 1'034 1'019 2'345 118 2'456 1'850 841 14'151 20'130 6'000 11'500 300 300 1'000 1'000 2'100 10 1'900 1'200 400 9'000 19'500 6'540 12'340 150 489 1'013 1'205 2'120 113 2'248 1'525 596 14'499 19'446 Ergebnis 2011 Ziel 2012 Ergebnis 2012 89 100 120 1'272 1'300 1'268 Ergebnis 2011 Ziel 2012 Ergebnis 2012 40 15 26 Tab. 2.2.1.: Ergebnisse 2012 im Vergleich zur Planung gemäss dem Leistungsauftrag der Gesundheitsdirektion (*Die Summe der Proben für die verschiedenen Analysengruppen übertrifft die gesamte Probenzahl, weil die einzelnen Untersuchungsobjekte in der Regel auf diverse Parameter geprüft werden.) Verbraucherschutz das KLZH kontrolliert werden, können der Tabelle 2.2.2. entnommen werden. Inspektionen Analysen Für 1‘535 meldepflichtige Lebensmittelbetriebe wurde durch das KLZH eine Gefahrenermittlung erstellt. Aufgrund von Problemen bei der Datenauswertung durch die Lebensmittelinspektorate der Stadt Zürich und der Stadt Winterthur enthält die Statistik keine Zahlen der Städte Zürich, Winterthur und deren Vertragsgemeinden. Sie lässt somit keinen Vergleich zu den Vorjahren zu. Der Anteil an sehr guten Betrieben blieb konstant hoch. So musste in 78.4 % der Betriebe keine Beanstandung ausgesprochen werden. Diese Betriebe erfüllen die Vorgaben des Lebensmittelrechts lückenlos. Die Details der Gefahren- und Risikoermittlung der Lebensmittelbetriebe im Kanton Zürich, die durch Der Untersuchungsumfang von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen lag mit 19‘446 Proben leicht unter dem Vorjahr. Der grösste Teil der Proben wurde chemisch untersucht. Breiten Raum nahmen auch die mikrobiologischen Prüfungen ein. Bei vorverpackten Lebensmitteln wurde die Kennzeichnung überprüft und ein Teil der Proben wurde sensorischen oder physikalischen Prüfungen unterzogen. 1‘475 Proben verletzten die rechtlichen Vorgaben und wurden beanstandet. Häufig korrigierten die Verantwortlichen die Mängel sofort oder sie verzichteten auf die weitere Abgabe der fehlerhaften Produkte. In diesen Fällen konnte auf eine formale Verfügung verzichtet werden. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 13 Anzahl Betriebe beurteilt Industriebetriebe 29 12 Industrielle Verarbeitung von Rohstoffen tierischer Herkunft zu Zwischen- und Endprodukten 5 Industrielle Verarbeitung von Rohstoffen pflanzlicher Herkunft zu Zwischen- und Endprodukten Getränkeindustrie 2 Produktion von Gebrauchsgegenständen 0 Diverse Industriebetriebe 10 Gewerbebetriebe 280 Metzgerei, Fischmarkt 47 Molkerei, Käserei 43 Bäckerei, Konditorei 42 Getränkehersteller 59 Produktion und Verkauf auf Landwirtschafts66 betrieben Diverse Gewerbebetriebe 23 Handelsbetriebe 391 Grosshandel (Import, Export, Lager, Trans70 port, Verteilung an Detailhandel) Verbraucher- und Supermärkte 74 Klein- und Detailhandel, Drogerien 210 Versandhandel 10 Handel mit Gebrauchsgegenständen 25 Diverse Handelsbetriebe 2 Verpflegungsbetriebe 804 Kollektivverpflegungsbetriebe 522 Cateringbetriebe, Party-Services 89 Spital- und Heimbetriebe 145 Verpflegungsanlagen der Armee 2 Diverse Verpflegungsbetriebe 46 Trinkwasser 31 Trinkwasserversorgungen 31 Total 1'535 davon in Gefahrenstufe davon in Risikostufe 1 21 8 2 8 4 3 0 0 4 0 0 1 3 0 2 24 11 3 2 1 4 1 0 0 4 5 0 2 0 7 241 30 40 29 59 62 0 0 3 37 16 3 12 0 4 0 0 0 2 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 9 0 1 119 2 11 7 55 37 0 0 8 133 44 34 34 4 8 0 0 1 3 1 0 1 0 1 21 330 58 2 57 11 0 3 1 0 1 0 7 194 27 9 193 41 0 4 2 57 181 10 22 2 597 346 77 132 2 40 15 15 1'204 17 26 0 3 0 200 170 12 13 0 5 13 13 315 0 2 0 0 0 7 6 0 0 0 1 3 3 15 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 2 130 10 24 1 181 72 45 36 1 27 16 16 513 72 78 0 1 1 616 444 44 109 1 18 15 15 981 0 2 0 0 0 7 6 0 0 0 1 0 0 16 Betriebskategorien A A.1. A.2. A.3. A.4. A.5. B B.1. B.2. B.3. B.4. B.5. B.6. C C.1. C.2. C.3. C.4. C.5. C.6. D D.1. D.2. D.3. D.4. D.5. E E.1 Tab. 2.2.2.: Übersicht über die Gesamtgefahr der Lebensmittelbetriebe im Kanton Zürich für 39 der 171 Gemeinden im Kanton Zürich sowie der industriellen Betriebe (ohne Stadt Zürich, Winterthur und deren Vertragsgemeinden.) Wo nötig wurden Korrekturmassnahmen angeordnet, die sich nach der Art der Abweichung richteten. Der Anteil der beanstandeten Proben und die in Abb. 2.2.3. dargestellte Aufteilung der Beanstandungsgründe lassen keine Schlüsse auf die durchschnittliche Qualität der angebotenen Lebensmittel zu. Die Probenahme sowohl für die chemischen als auch für die mikrobiologischen Analysen erfolgt risikobasiert. Schwergewichtig werden Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände erhoben, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit oder auf Grund neuer Informationen oder Erkenntnissen als problematisch eingestuft werden. Damit können mit höchster Effizienz Mängel erfasst und ihre Behebung veranlasst werden. Die Untersuchungsstatistik zeigt daher ein weit ungünstigeres Bild als die Lebensmittel auf dem Markt. Dazu kommt, dass es sich bei den beanstandeten Proben meistens um Teile von kleinen Warenposten handelt. Mängel bei Lebensmitteln, die in grossen Mengen verzehrt werden, sind sehr selten. Die meisten Beanstandungen beruhen nach wie vor auf den mikrobiologischen Untersuchungen. Hauptsächlich werden vorgekochte Speisen aus Verpflegungsbetrieben analysiert. Dabei stehen nicht die Beurteilung der einzelnen Lebensmittel im Vordergrund, sondern die Hinweise auf fehlerhafte Abläufe, für welche die beanstandeten Produkte einen geeigneten Gradmesser darstellen. Werden bei einer Probenahme von sechs Proben mehr als zwei beanstandet, sind Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 14 erfolgen in der Regel systematisch und nicht risikobasiert. Die Beanstandungsquote dieser Lebensmittelkategorie ist erwartungsgemäss unterdurchschnittlich. zwingend Verbesserungen notwendig, die durch erneute Probenahmen und Untersuchungen innert nützlicher Frist überwacht werden. Trinkwasserproben stellen einen erheblichen Teil der Untersuchungsobjekte dar. Diese Kontrollen Abb. 2.2.3.: Anteil der verschiedenen Beanstandungsgründe (1'475 Mängel bei 13'704 amtlich erhobenen Lebensmittelproben (inkl. Trinkwasserproben)) Trinkwasser und Badewasser Art der Untersuchung Trinkwasser Trinkwasser aus Seewasserwerken Bakteriologisch 1'925 Bakteriologisch + chemisch 4'525 46 6'496 837 Chemisch Total Proben 12 Badewasser aus Hallen- und Freibädern Badewasser aus Seen, Weihern und Flüssen 676 - 653 - 163 172 679 - 1'355 163 Tab. 2.2.4.: Trink- und Badewasseranalysen 2012 Art der Untersuchung Anzahl Proben Anzahl Beanstandungen bakteriologisch % chemisch * % Total Bakteriologisch 1'930 30 - 30 Bakteriologisch + chemisch 4'411 35 21 56 124 - 0 1 6'465 65 Chemisch Total 1.0 21 0.3 87 Tab. 2.2.5.: Trinkwasserbeanstandungen 2012 ohne Proben aus den Seewasserwerken (*Beanstandungsgründe Chemie: vier Proben mit zu hohem Nitratgehalt, siebzehn Proben mit zu hohem Pestizidgehalt) Inspektionen im Auftrag der Gemeinden Für die 39 Gemeinden, welche das Kantonale Labor Zürich mit der Lebensmittelkontrolle beauftragt haben, wurden 1'268 Kontrollen durchgeführt. 70 Nachkontrollen wurden zusätzlich nötig. Der umfas Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 sende Service für die Gemeinden (inklusive Archivierung, Prüfung des Betriebsregisters, Auswertungen und Rückvergütung der Proben) konnte in allen Fällen zur vollen Zufriedenheit der Auftraggeber erbracht werden. 15 Vollzug Chemikalienrecht Durch die Abteilung Chemikalien wurden im vergangenen Jahr 120 Betriebskontrollen durchgeführt. Es wurden in erster Linie Hersteller und Importeure besucht. Bei den übrigen Inspektionen handelte es sich um Betriebe des Detailhandels und vereinzelt um solche, die Chemikalien verwenden. Der Schwerpunkt der Marktüberwachung erfolgte im Rahmen kantonaler und interkantonaler Kampagnen zu den Themen Dünger, Pflanzenschutzmittel, Desinfektionsmittel, Öllampen und Lampenöle, Insektenschutzmittel, Dekorationssprays sowie Camping- und Outdoorprodukte. Im Rahmen dieser Kampagnen wurden rund 95 Produkte erhoben, analysiert und umfassend beurteilt. Zur vertieften Überprüfung bezüglich der Anforderungen der Chemikaliengesetzgebung wurden ausserdem rund 40 Einzelproben erhoben. Die Erhebung erfolgte aufgrund von Hinweisen oder stichprobenartig im Rahmen der Inspektionen vor Ort. 2.3 Zur Verbesserung der Wahrnehmung der Meldepflichten wurden mehr als 200 Betriebe zum Status von über 7‘000 Produkten angefragt und nötigenfalls zur Vervollständigung ihrer Meldungen im Produkteregister der Anmeldestelle Chemikalien aufgefordert. Im Bereich der Information wurde, neben dem Ausbau der Informationen auf der Website, insbesondere ein Leitfaden zum Umgang mit Chemikalien für Verantwortliche an Sekundarschulen fertiggestellt. Kontrolle der Selbsteinkellerer Im Berichtsjahr wurden neun Kontrollen durchgeführt, welche die Übereinstimmung der Kellerbuchhaltung mit den gesetzlichen Vorgaben belegten. Zudem wurden 28 risikobasierte Lebensmittelkontrollen durchgeführt. Im Rahmen einer Kampagne zur Überprüfung von Pestizidrückständen in Sauser wurden vierzehn Proben bei Selbsteinkellerern erhoben. Qualitätsmanagement Aussagen zur Qualität Als Inspektions- und Prüfstelle ist das Kantonale Labor seit 1997 nach ISO 17020 und 17025 akkreditiert. Nachdem 2011 ein zweitägiges Reakkreditierungsaudit durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) die Fachkompetenz des Kantonalen Labors erneut bestätigt hatte, fand dieses Jahr kein externes Audit statt. Die Erledigung der Auflagen aus dem Reakkreditierungsaudit zog sich aber bis weit ins Berichtsjahr hinein. Zu Diskussionen Anlass gab insbesondere eine Auflage zu fehlenden Angaben (wie z.B. Messunsicherheit oder Datum des Probeneingangs) in den Prüfberichten. Zu diesem Punkt waren einige Gespräche mit der SAS notwendig, bis Klarheit darüber herrschte, inwieweit die Berichte von amtlichen Kontrollen formell den Anforderungen an ISO 17025 genügen müssen. Künftig werden die Prüfberichte des Kantonalen Labors unterschieden zwischen Auftragsanalysen und amtlichen Kontrollen. Während erstere alle notwendigen Angaben nach ISO 17025 enthalten, wird bei letzteren kein eigentlicher Prüfbericht verschickt, sondern eine Amtshandlung vollzogen (z.B. Verfügung oder Beanstandung). Der Prüfbericht mit allen Angaben kann vom Empfänger jedoch angefordert werden. Auch ohne externes Audit wurde der Pfad der stetigen Verbesserung weiterverfolgt. Das Augenmerk lag wie in den Vorjahren auf der Qualitätssicherung der Labor- und Inspektionsprozesse. In diesem Zusammenhang wurden neun interne Audits durchgeführt und insgesamt vierzehn Auflagen formuliert. Ringversuche Als akkreditiertes Prüflabor sind wir gesetzlich verpflichtet, regelmässig an Ringversuchen teilzunehmen, um die Qualität unserer Ergebnisse zu sichern und unsere analytische Kompetenz zu belegen. Es wurde an insgesamt 96 solchen Tests von über zwanzig, überwiegend aus dem Ausland stammenden Anbietern, teilgenommen. Das Spektrum der durchgeführten Prüfungen spannte einen weiten Bogen über folgende Gebiete: bakteriologische und molekularbiologische Analysen von Indikator- sowie pathogenen Keimen in Lebensmitteln und Trinkwasser Schimmelpilzgifte (Mycotoxine) in diversen Lebensmitteln Nährstoffgehalt (Eiweiss und Aminosäuren, Fett etc.) von diversen Lebensmitteln Tierarzneimittelrückstände in tierischen Lebensmitteln Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 16 GVO-Verunreinigungen sowie Speziesdifferenzierungen der Zutaten in diversen Lebensmitteln Schwermetalle in diversen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen Pestizide in diversen Lebensmitteln Kontaminantien und Migration aus Verpackungsmaterialien Inhaltsstoffe (z.B. Vitamine, Mineralstoffe etc.) und Zusatzstoffe (z.B. Farbstoffe, Konservierungsmittel etc.) in diversen Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen Radioaktivitätsmessungen anorganische Parameter in Trinkwasser Allergene und andere Fremdstoffe (z.B. Histamin) in diversen Lebensmitteln Von den Ringversuchen in der Berichtsperiode konnten bis Ende des Jahres 62 abgeschlossen werden. Von diesen erhielten 58 die Bewertung gut bis sehr gut und die vier restlichen eine solche als genügend. Kein Ringversuch musste aufgrund der Resultate als ungenügend eingestuft werden. Dort wo erforderlich, wurden die nötigen Anpassungen und Verbesserungen an den Methoden vorgenommen. 2.4 Am Jahresende waren noch 34 Ringversuche pendent. Dies weil einerseits zur Beurteilung der Ergebnisse noch weitere Abklärungen notwendig waren oder andererseits noch keine Auswertungen für diejenigen Tests vorlagen, die erst kurz vor Ende Jahr eintrafen. Einsprachen und Rekurse Gegen Entscheide des Kantonalen Labors wurden elf Einsprachen eingereicht. In drei Fällen wurden Inspektionsbefunde angefochten, zwei Einsprachen stellten die Richtigkeit unserer Analysenresultate in Frage und in zwei Fällen wurde Einsprache gegen die Verrechnung der Untersuchungskosten erhoben. Je eine Einsprache richtete sich gegen die angeordneten Massnahmen, die Beurteilung des Produktionsprozesses und die Beurteilung der Kennzeichnung. In einem Fall wurde moniert, der Entscheid sei an die falsche Adresse gerichtet. Von diesen elf Einsprachen wurde einzig die zuletzt genannte gutgeheissen, sechs wurden abgewiesen und vier wurden nach ergänzenden Ausführungen durch Rückzug erledigt. Zwei abschlägige Entscheide wurden mit Rekurs an die Gesundheitsdirektion weitergezogen. Die Entscheide zu diesen Rekursen stehen noch aus. Perspektiven Verbraucherschutz für diese hygienisch besonders sensible Branche zeigen. Inspektionen Analytik Neue Prozesse in Industriebetrieben werden einen noch stärkeren Wissenstransfer zwischen Labor und Inspektorat benötigen. So können zum Beispiel nicht bewilligte Hilfsstoffe nur durch Laboranalysen aufgespürt werden, das Labor kennt im Gegenzug die Prozesse vor Ort kaum. Dank gemeinsamen Probenplanungen und Fachgruppen mit Wissenschafter aus dem Labor und Lebensmittelinspektoren werden die immer komplexeren Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit gemeistert werden können. In den gewerblichen Betrieben haben sich die vom BAG genehmigten Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis weiter etabliert. Diese Dokumentationen zur Qualitätssicherung geben den Betrieben wie auch dem Vollzug Rechtssicherheit. Nachdem nun eine Leitlinie für Gastronomiebetriebe bewilligt wurde, sollten sich weitere Verbesserungen auch Messbar ist Vieles und in immer tieferen Konzentrationen. Zwischendurch tut man aber gut daran, im Bestreben um immer noch tiefere Nachweis- und Bestimmungsgrenzen einmal aufzuschauen und sich die Frage zu stellen, ob man denn auch das Richtige misst und die Prioritäten richtig setzt. Dafür muss man in erster Linie wissen, welches die relevantesten Probleme der Lebensmittelsicherheit sind. Analytisch gesehen, versteht sich! Denn, dass in unseren Breitengraden eher vom Falschen zu viel gegessen wird, ist bekannt und lässt sich mit Analytik nicht ändern. Unmittelbare Lebensgefahr besteht heutzutage aufgrund der Sicherheit und Qualität unserer Lebensmittel kaum mehr. Die Lebensmittelanalytik soll in erster Linie verhindern, dass eine Chemikalie in unseren Lebensmitteln namhafte Gesundheitsschäden verursacht, und wegen der globalen Verteilung der Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 17 Lebensmittel schnell einmal über 100 Mio Menschen betreffen könnte. Die Erfahrung zeigt, dass die routinemässige Untersuchung zum Beispiel auf Schwermetalle und Pestizidrückstände nach wie vor nötig ist, weil da und dort die Gute Herstellungspraxis nicht eingehalten wird. Die Entwicklung der Analytik beschränkt sich in diesen Bereichen auf die Ausweitung auf neue Wirkstoffe, höhere Analysengeschwindigkeit und verbesserte Verlässlichkeit der Resultate. Anders sieht die Lage beispielsweise bei den Verunreinigungen unserer Lebensmittel durch Verpackung und andere sogenannte FCM (Food Contact Materials) aus. Von diesen gehen Zehntausende von Substanzen in die Lebensmittel über, doch in der Routineanalytik werden gerade einmal einige wenige Dutzend davon erfasst; die Übrigen sind meist nicht identifiziert und schon gar nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht. Die Analytik muss zuerst einmal nach den gesundheitsrelevanten Substanzen suchen. Erfahrungsgemäss stellt sich die grosse Mehrheit der (mit beträchtlichem Aufwand) identifizierten und toxikologisch untersuchten Substanzen als harmlos heraus, aber es ist anzunehmen, dass unter den Zehntausenden mindestens einige Gesundheitsschäden verursachen – möglicherweise viel grössere als die Stoffe, die wir heute routinemässig analysieren. Hier hilft also eine noch so ausgefeilte Routineanalytik allein nicht weiter: Man muss die gefährlichen Komponenten erst einmal identifizieren. Hier kommt eine neue Komponente ins Spiel. Die Konformitätsarbeit soll den Überblick über den gesamten Herstellungsprozess solcher FCM ermöglichen und der Analytik Hinweise liefern können, wo die „Problemzonen“ des Produktes sind und welche Schadstoffe ans Lebensmittel abgegeben werden könnten. Damit kann die Analytik zielgerichteter eingesetzt werden, einerseits zur Kontrolle der Einhaltung der vorgegebenen Prozessschritte und Parameter und zum anderen zur Verifizierung der Konformitätsarbeit. Es ist die Aufgabe der Hersteller im Rahmen ihrer Selbstkontrollpflicht, die Konformitätsarbeit zu leisten. Die Realität zeigt aber, dass die meisten dies erst tun, wenn sie dazu aufgefordert werden. Dazu muss aber der Verbraucherschutz mindestens so viel von den in die Lebensmittel übergehenden Stoffen verstehen wie die Hersteller, was bei der Vielfalt der Materialien eine gigantische Aufgabe darstellt. Für das Kantonale Labor stellt sich also die Frage, welcher Anteil der Ressourcen für die Routineanalytik nachgewiesenermassen schädlicher, aber gut untersuchter Stoffe eingesetzt werden soll (z.B. Pestizide und Tierarzneimittel) und wie viel für die Suche nach Risiken, deren Existenz noch nicht nachgewiesen, aber deren Relevanz vielleicht viel grösser, weil ausserhalb jeder Kontrolle ist. Zugegeben, diese Art an eine Fragestellung der Lebensmittelsicherheit heran zu gehen ist nicht neu und wird vom Kantonalen Labor in vergleichbarer Weise auch in anderen Bereichen nutzbringend eingesetzt. Im Bereich der FCM ist sie aber unumgänglich. Kontrollen im Auftrag der Gemeinden Die Basiskontrolle des Kantonalen Labors für die Gemeinden wird noch stärker die Teile Analyse im Labor und Kontrolle vor Ort verschmelzen, so dass das gesamte Spektrum zur Lebensmittelsicherheit aus einer Hand erfolgen kann. Dazu wird der Kontakt von Aussendienst und Labor weiter gefördert. Vollzug Chemikalienrecht Im Dezember 2012 sind zahlreiche Änderungen des Verordnungsrechts in Kraft getreten. Im Zug der Anpassungen an das neue Kennzeichnungssystem (GHS, Globally Harmonised System) wurden diverse Vorschriften, insbesondere die kennzeichnungsabhängigen Folgepflichten neu strukturiert. Die Information des betroffenen Gross- und Detailhandels wird vorläufig einen wichtigen Stellenwert in unserer Tätigkeit einnehmen. Die Änderungen umfassen auch weitere Anpassungen an die europäische Chemikalienverordnung (REACH, Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals). Dazu gehören neue stoffspezifische Verbote und Beschränkungen sowie die Übernahme der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe. In diesen Bereichen besteht ein Trend, Verbote und Beschränkungen nicht generell über das Inverkehrbringen, sondern zunehmend bezüglich bestimmter Verwendungen zu regeln. Die Überwachung solcher Bestimmungen bei den betroffenen Verwendern wird in Zusammenarbeit mit den in Gewerbe und Industrie präsenten Vollzugorganen des Umweltund Arbeitnehmerschutzes durchgeführt werden müssen. Die Bestimmungen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC, Substances of Very High ConJahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 18 cern) erfordern entlang der ganzen Lieferkette eine Kommunikation über solche Inhaltsstoffe in Gegenständen aller Art. Es wird notwendig sein, den Handel diesbezüglich zu informieren und zu sensibilisieren. Eine langfristige Aufgabe besteht weiterhin darin, bei den Herstellern und Importeuren Massnahmen zur Verbesserung der Qualität von Sicherheitsdatenblättern zu induzieren. Kontrolle der Selbsteinkellerer Die gesetzlichen Vorgaben bei der Weinproduktion wurden gut umgesetzt. Bei Nebenprodukten – wie Spirituosen oder Traubensaft – sind einige mangelhafte Deklarationen festgestellt worden. Die kantonalen Vorgaben für die zulässigen Verschnittmengen von AOC-Weinen wurden im Jahr 2012 angepasst. Zudem wurde in der EU die Kennzeichnungspflicht von Allergenen in der Weinherstellung neu geregelt. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für Weinexporte in die EU ab Weinjahrgang 2012 und wird auf Grund bilateraler Verträge auch in die schweizerische Gesetzgebung übernommen. Der Informationsbedarf der Weinbauer ist dadurch hoch. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 19 3 Ausgewählte Themen 3.1 Mikrobiologische Untersuchungen / Hygiene-Überwachungskonzept Mit einem Erfüllungsgrad von 83 % im Berichtsjahr 2012, konnten wir wiederum eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Eine strikte Überwachung beim Ausführen von geplanten Nachkontrollen wie auch das Verordnen von Massnahmen mit einer zeitlichen Fristsetzung führte zu diesem sehr guten Ergebnis. Im Berichtsjahr wurde in 604 Betrieben eine Erstkontrolle durchgeführt. Davon wiesen 479 Betriebe (80 %) eine einwandfreie hygienische Qualität auf; bei den restlichen 125 Verpflegungsbetrieben musste eine Nachkontrolle geordnet werden. Das Hygieneüberwachungskonzept, welches vorsieht Betriebe mit nicht zufriedenstellenden Untersuchungsresultaten gezielt nachzubeproben und entsprechende Massnahmen einzuleiten, kam auch im Berichtsjahr 2012 zur Anwendung. Ein Instrument zur Beurteilung der hygienischen Situation in Verpflegungsbetrieben ist der Wirkungsindikator. Dieser zeigt den prozentualen Anteil der schlechten Betriebe auf, welche sich innerhalb von 240 Tagen deutlich zu verbessern vermochten und keine weitere Nachkontrolle benötigen. Die Zielvorgabe für den Wirkungsindikator ist 75 %. Hygieneüberwachung 2006 - 2012 gut bei 1. Untersuchung gut bei 1. Nachkontrolle 2012 gut bei 2. Nachkontrolle schlechte Betriebe offene 1. oder 2. Nachkontrolle 2011 21 8 80 2010 2008 9 76 2006 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 3 2 80% 4 11 8 16 73 3 11 17 70 2007 6 15 76 6 4 15 78 2009 21 7 84 9 90% 3 100% Kontrollierte Betriebe Abb. 3.1.1.: Vergleich der hygienischen Qualität in Verpflegungsbetrieben 2006 – 2012 Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 20 3.2 Untersuchungen im Auftrag des Bundesamtes für Veterinärwesen Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm (NFUP) Der Bund führt für die Schweiz aufgrund des harmonisierten Warenverkehrs bei Lebensmitteln tierischer Herkunft jährlich ein Monitoring im Rahmen des nationalen Fremdstoffuntersuchungsprogramms (NFUP) durch. Das für das Monitoring zuständige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) gab davon im Berichtsjahr 1‘420 Proben zur Untersuchung an das Kantonale Labor Zürich. Der grösste Teil der Proben wurde auf Rückstände von Antibiotika untersucht. Daneben erfolgten aber auch Prüfungen auf Entzündungshemmer, Beruhigungsmittel und Umweltkontaminantien. Dazu kamen weitere 218 Proben aus dem Monitoringprogramm des Grenztierärztlichen Dienstes, welche uns ebenfalls vom BVET zur Rückstandsuntersuchung in Auftrag gegeben wurden. Eine der 218 Proben musste express innert 24 Stunden im Rahmen des Auftrags als BIP-Labor untersucht werden. Das Kantonale Labor Zürich nimmt diese Aufgabe seit mehreren Jahren für das BVET wahr und untersucht an den beiden BIPs (Border Inspection Post), den Flughäfen Genf und Zürich, durch den Grenztierärztlichen Dienst blockierte Waren auf ausgewählte Rückstände. Solche Sendungen dürfen erst in die Schweiz eingeführt werden, wenn eine Analyse zeigt, dass sie hinsichtlich bestimmter Verdachtsmomente in Ordnung sind. Tabelle 3.2.1. zeigt eine Zusammenstellung der Parameter der beiden Untersuchungsprogramme. Stoffgruppe Analyten (Anzahl) Tierarzneimittel Chloramphenicol Nitroimidazole Nitrofurane Sulfonamide Tetracycline Chinolone Penicilline Cephalosporine Makrolide Malachitgrün (u.ä.) Anthelmintika Nicht-steroidale Entzündungshemmer (NSAID) basische und steroidale Entzündungshemmer 1 Wirkstoff 8 Wirkstoffe und Metaboliten 6 Wirkstoffe und Metaboliten 24 Wirkstoffe 6 Wirkstoffe 15 Wirkstoffe 8 Wirkstoffe 4 Wirkstoffe 20 Wirkstoffe 4 Wirkstoffe 22 Wirkstoffe und Metaboliten 7 Wirkstoffe 17 Wirkstoffe und Metaboliten Elemente Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen Pestizde, Umweltkontaminantien 217 Wirkstoffe Parasiten Sarkosporidien, Cysticercus bovis Tab. 3.2.1.: Im Rahmen des NFUP und des Grenztierärztlichen Monitoringprogramms geprüfte Fremdstoffe Ergebnisse des Nationalen Rückstandsuntersuchungsprogramm In der Tabelle 3.2.2. ist die Zahl rückstandsbehafteter Proben aus dem NFUP ausgewiesen. Vier Schlachttiere und zwei Milchproben erfüllten die rechtlichen Anforderungen nicht. Eine Kalbsleber enthielt 1‘100 μg/kg Chlortetracyclin, zwei Schweinelebern 530 bzw. 2‘580 μg/kg Sulfadimidin und im Fettgewebe eines Rindes lag die Summe der Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 polychlorierten Biphenyle PCB138, PCB153 und PCB180 über dem Grenzwert. In zwei Milchproben konnte Penicillin G respektive Triclabendazol über dem Grenzwert gemessen werden. Ergebnisse des Grenztierärtzlichen Monitoringprogramms Bis auf zwei Proben erfüllten alle untersuchten Proben die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Bei den nicht konformen Proben handelte es sich um 21 Schwertfische, die aus den USA importiert wurden. Diese wiesen einen Quecksilbergehalt auf, der deutlich über dem Grenzwert lag. Da Schwertfische als Raubfische am Ende der Nahrungskette stehen, erstaunen diese Befunde nicht. Im Berichtsjahr wurden von zwölf Schwertfisch-Sendungen Proben zugestellt. Neben den beiden Proben deren QueckTierart Matrix Anzahl Proben Kälber Leber 225 32 Rinder Leber / Niere / Fett 180 2 Kühe Leber 171 3 Schweine Leber 417 40 Schafe Geflügel Leber / Niere Leber 56 103 Kühe Milch Hühner Bienen Ei Honig Total Proben mit Rückständen <GW silbergehalte über dem Grenzwert lagen, wiesen weitere vier Proben einen Quecksilbergehalt auf, der sehr nahe am Grenzwert von 1 mg/kg lag. Tabelle 3.2.3. zeigt eine Zusammenstellung der untersuchten Probenarten und der gefundenen Rückstände. Nachgewiesene Wirkstoffe <GW Chlortetracyclin Oxytetracyclin Sulfadimidin Sulfameter Tetracyclin Enrofloxacin Oxytetracyclin Sulfadimidin Sulfameter Proben mit Rückständen >GW Nachgewiesene Fremdstoffe >GW 24 x 9x 4x 1x 1x 1x 1x 1x 1x 1 Chlortetracyclin 1 PCB 1x 1x 1x 0 Sulfadimidin Chlortetracyclin Oxytetracyclin Sulfadoxin Trimetoprim Enrofloxacin Ciprofloxacin 23 x 9x 5x 5x 3x 2x 2x 2 0 6 Enrofloxacin Ciprofloxacin Sulfadimethoxin 5x 3x 1x 114 1 Ampicillin 1x 2 95 59 0 1 Narasin Sulfanilamid Asulam 1x 1x 1x 0 0 1‘420 85 Tetracyclin Oxytetracyclin Sulfadimidin Sulfadimidin (2 x) 0 0 Penicillin G Triclabendazol 6 Tab. 3.2.2.: Fremdstoffe, die in Proben des NFUP festgestellt wurden Tierart Anzahl Proben Proben mit Rückständen <GW Proben mit Rückständen >GW Rindfleisch Pferdefleisch Schaffleisch Fische 49 19 14 106 0 0 0 5* 0 0 0 2** Weichtiere Krustentiere Verschiedene Total 20 3 6 217 0 0 0 5 0 0 0 2 Nachgewiesener stoff Fremd- *Enrofloxacin 5 x **Quecksilber 2 x Tab. 3.2.3.: Im Rahmen des Grenztierärztlichen Monitoringprogramms untersuchte Probenarten Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 22 3.3 Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln davon wurde risikobasiert erhoben und untersucht. Entsprechend wiesen die Lebensmittel, die bekanntermassen Rückstandsprobleme aufweisen oder aus Risikoherkunftsländern stammen, eine überdurchschnittlich hohe Beanstandungsquote auf (Abb. 3.3.1.). 2.3 % aller Proben waren wegen Überschreitungen von Grenzwerten bzw. der akuten Referenzdosis (ARfD, siehe Kasten) als nicht zum Verzehr geeignet zu beurteilen. Insgesamt waren in 74 % aller untersuchten Proben Pestizidrückstände zu finden. In den 836 Proben wurden 3011 Rückstände von 255 verschiedenen Pestiziden erfasst. Pestizid-Probenstatistik Insgesamt wurden 836 pflanzliche Lebensmittel auf Rückstände von ca. 450 Pestiziden untersucht (Tab. 3.3.1.). Grösstenteils handelte es sich um frische Früchte und Gemüse aus konventionellem Anbau, ein Fünftel waren verarbeitete Lebensmittel wie Tiefkühlgemüse, Babynahrung oder Essiggurken. Als Schwerpunktslabor erhielten wir 221 Proben Frischprodukte von den Kantonen der Ostschweiz und den Urkantonen. 38 Proben Babynahrung und 89 Proben Gemüse aus Asien stammten von Zollämtern, welche diese Produkte direkt an der Grenze erhoben hatten. 12.7 % aller Proben (106) mussten wegen Pestizidrückständen beanstandet werden. Ein grosser Teil Asien Vorderasien (v.a. Türkei) Afrika Südamerika EU-Raum Schweiz 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 % Höchstwertüberschreitungen 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 Anzahl Rückstände pro Probe Abb. 3.3.1.: Vergleich der Herkunftsregionen mit der Schweiz im Berichtsjahr 2012 bezüglich der prozentualen Beanstandungsquote von Früchten und Gemüse sowie der durchschnittlichen Anzahl Rückstände pro Probe Die Akute Referenzdosis (ARfD) stellt die toxikologisch gerade noch akzeptable einmalige Aufnahmemenge eines Wirkstoffs dar. Sie wird festgelegt für Wirkstoffe, die schon nach einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme die Gesundheit schädigen können, also eine hohe akute Toxizität aufweisen. Die Ausschöpfung des ARfD-Wertes wird am Beispiel eines Kleinkindes berechnet, wenn es eine grosse Portion eines bestimmten Lebensmittels essen würde. Solange diese 100 % nicht überschreitet, resultiert kein erkennbares Risiko für die Gesundheit. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Einheimische Proben Von den 277 untersuchten einheimischen Proben mussten nur drei (1.1 %) wegen Höchstwertüberschreitungen beanstandet werden (Dimethoat in Kirschen, Tab. 3.3.4.). Es wurden hauptsächlich Frühlingssalate (85 Proben), Beeren (51), Kernobst (35) und Kirschen (27) risikoorientiert untersucht. In zwölf Fällen (4.3 %) gaben jedoch Rückstände von Pestiziden, deren Anwendung auf der jeweiligen Kultur nicht erlaubt ist, zu einer Beanstandung Anlass. Dabei handelte es sich durchwegs um Konzentrationen kleiner als 0.05 mg/kg. 23 Auffallendes Säuglingsnahrung: keine Beanstandungen, in 108 Proben wurde nur ein Rückstand (0.005 mg/kg Chlormequat) über den Bestimmungsgrenzen nachgewiesen, s. Kap. 7.9 Pestizide in Säuglingsnahrung. Exotisches Gemüse: 23 % der Proben aus Thailand zu beanstanden (33 von 141), Indien 32 % (zehn von 31); Sri Lanka 24 % (vier von siebzehn), Vietnam 56 % (fünf von neun), Malaysia 63 % (fünf von acht), Dominikanische Republik 20 % (eine von fünf). Gemüse aus Thailand: "Cantonese Lettuce" (Kohlgewächs) mit 1‘900-facher ARfDÜberschreitung für Prothiofos und 21-facher ARfD-Überschreitung für Tolfenpyrad. In elf in dieser Serie erhobenen Stichproben thailändischen Gemüses wurden zusätzlich zwei weitere ARfD-Überschreitungen (Methomyl und Tolfenpyrad in Bohnen und Chinese Kale) sowie zehn Toleranzwertüberschreitungen festgestellt. Alle elf Proben mussten wegen fehlender Rückverfolgbarkeit sowie davon vier wegen Pestizirückständen beanstandet werden. Curry Leaves: sechs Proben gesundheitsgefährdend aufgrund extrem hohen Rückständen des Insektizids Triazophos; zudem mehrere, teils massive Überschreitungen weiterer Pestizide (75 mg/kg Profenofos, 5.8 mg/kg Ethion, 5.7 mg/kg Acephat, 4.8 mg/kg Bifenthrin, 3.2 mg/kg Carbendazim etc.). Spanische Zucchetti im Offenverkauf als Schweizer Ware deklariert. Mehrfachrückstände in Weinblättern: 44 Pestizide gleichzeitig in einer Probe Weinblätter in Salzwasser aus Griechenland, dreizehn davon über dem Toleranzwert; acht von neun in konventionell produzierte Proben waren wegen insgesamt 56 Toleranzwertüberschreitungen zu beanstanden. Früchte und Gemüse aus der Schweiz wiesen kaum Höchstwertüberschreitungen auf; Beanstandungsquote 1.1 %. Bio-Früchte und -Gemüse nahezu unbelastet. Chinesische Goji Beeren angeblich aus Wildsammlung wiesen zwölf Rückstände auf. Wie sich in den letzten Jahren schon gezeigt hatte, wurden die gefundenen Wirkstoffe nicht in jedem Fall bewusst eingesetzt. Vor allem Abdrift von Behandlungen auf benachbarten Kulturen sowie un- sauberes Spritzgeschirr führten gemäss Stellungnahmen zu ungewollten Kontaminationen, die nicht der Guten Agrarpraxis entsprechen. Auf Birnen wurden Fenpropidin, Lambda-Cyhalothrin und Folpet festgestellt, auf Äpfeln der Keimhemmer Chlopropham, auf Kirschen Cyprodinil und Triadimenol, auf Johannisbeeren Mepanipyrim und LambdaCyhalothrin, auf Rucola Iprodion und auf Nüsslisalat mehrmals Boscalid. Die letztgenannten Boscalid-Rückstände stammten von Behandlungen der Jungpflanzen im Ausland, die später in der Schweiz grossgezogen wurden. Die Einschränkung der Auswahl von Wirkstoffen unabhängig vom Produktionsort - ist eine Bedingung der integrierten Schweizer Produktion. In Analogie zu früheren Fällen (z.B. Iprodion in Nüsslisalat) müsste ein Gesuch für die Zulassung von Boscalid für diese Indikation beim BLW gestellt werden. Alternativ könnte bei der Bestellung von Jungpflanzen im Ausland gefordert werden, dass für die Aufzucht nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, welche auch in der Schweiz auf der jeweiligen Kultur zugelassen sind. Ein Spezialfall betraf die Johannisbeerprobe mit Rückständen des Insektizids Lambda-Cyhalothrin. Gemäss einer Allgemeinverfügung darf der Wirkstoff bei einem nachweisbaren Befall des eingeschleppten Schädlings Drosophila suzukii angewendet werden. Ein entsprechender Nachweis konnte vom Produzenten jedoch nicht erbracht werden. In einem Fall mit Essiggurken wurde eine Falschdeklaration bezüglich der Herkunft aufgedeckt: auf als Schweizer gekennzeichneten Delikatess-Gurken wurden Rückstände von einer in der Schweiz nicht zugelassenen Anwendung des Insektizids Thiamethoxam nachgewiesen. Es handelte sich um osteuropäische Rohware, die nicht korrekt gekennzeichnet war. Die Verpackung war zudem mit dem Schweizerkreuz versehen und täuschte so eine Schweizer Herkunft vor. Grenzwertüberschreitungen Neunzehn Proben (2.3 % aller Proben) waren wegen Überschreitungen von Grenzwerten bzw. der akuten Referenzdosis (ARfD) als gesundheitsgefährdend einzustufen (Tab. 3.3.4.). Bei sechzehn dieser neunzehn Proben handelt es sich um asiatische Ware. Eine Ausnahme waren die drei Grenzwertüberschreitungen des Insektizids Dimethoat auf den 27 untersuchten Schweizer Kirschen. Der Grenzwert Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 24 wurde 2011 aufgrund einer toxikologischen Neubeurteilung von 1 auf 0.2 mg/kg gesenkt. Die Produzenten mussten bei der Bekämpfung der Kirschfruchtfliege weniger konzentrierte Spritzbrühen einsetzen und den einmaligen Einsatz des Dimethoat-haltigen Mittels exakt planen, um eine gute Wirkung zu erzielen und gleichzeitig die Wartefrist von drei Wochen einhalten zu können. Die Beanstandungen zeigen, dass die Umstellung nicht allen Produzenten geglückt ist. Die Einhaltung des Grenzwerts wurde darum wie schon im Vorjahr intensiver kontrolliert. Im Jahr 2013 wird die Anwendung von Dimethoat auf Kirschen nicht mehr erlaubt sein. so massiv ausfallen, dass bei 7 % der Proben mit einer Gesundheitsgefährdung gerechnet werden muss. Ein besonders schlimmer Fall betraf "Cantonese Lettuce" (einem Kohlgewächs) mit 2.75 mg/kg Prothiofos aus Thailand. Damit wird beim Verzehr von bloss einem Gramm dieses Gemüses die ARfD schon 11-fach überschritten. Gemüse aus Asien Als Konsequenz der lang anhaltenden untragbaren Rückstandssituation bei Gemüse aus Asien wurden diese Risiko-Importprodukte und die Selbstkontrolle der verantwortlichen Betriebe im Berichtsjahr weiterhin intensiv geprüft. Neues Kontrollkonzept Für die nachhaltige Durchsetzung der Anforderungen an Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln, welche im Kanton Zürich im Handel sind, wurde ein neues Kontrollkonzept eingeführt: Bei ungenügenden Untersuchungsresultaten wird durch konsequente Nachkontrollen und die Einleitung geeigneter Begleitmassnahmen (z.B. kostenpflichtige Inspektionen, Auf- bzw. Ausbau der risikobasierten Selbstkontrolle mit eigenen Rückstandsuntersuchungen, Strafanzeigen) versucht, die Gesetzeskonformität der Waren langfristig sicher zu stellen. Untersuchungen an der Grenze Nicht zuletzt auf Grund der vom Kantonalen Labor Zürich in den letzten Jahren publizierten Resultate wurden im Berichtsjahr zusammen mit dem BAG und der Eidgenössischen Zollverwaltung verstärkte Kontrollen an den Flughäfen Zürich und Genf durchgeführt. Asiatisches Frischgemüse wurde direkt an der Schweizer Grenze beprobt und den Kantonalen Laboratorien von Aargau, Bern, Genf und Zürich zur Analyse gesendet. Bei Höchstwertüberschreitungen in diesen Risikoprodukten mit teils verschlungenen Absatzwegen konnte so der verantwortliche Importeur direkt zur Verantwortung gezogen werden. Die Beanstandungsquote bei Gemüse aus Asien ist mit 27 % immer noch inakzeptabel hoch (Tab. 3.3.3.). Besonders gravierend ist, dass Überschreitungen Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Abb. 3.3.2.:Thai Aubergine (Solanum xanthocarpum) ein in der asiatischen Küche häufig verwendetes Gemüse Asiatisches Gemüse fällt nicht nur durch sehr hohe Beanstandungsquoten auf, sondern nach wie vor durch eine hohe Anzahl an Rückständen pro Probe bei vereinzelten Kulturen. Daraus resultieren zum Teil mehrfache Höchstwertüberschreitungen von Pestiziden wie bei Curry Leaves. Das weiterhing ungenügende Kontrollsystem für Pestizidrückstände in den Herkunftsländern kombiniert mit der unsachgemässen Anwendung von Wirkstoffen gibt keinerlei Gewähr für die Einhaltung der Höchstwerte. Die Rückverfolgbarkeit von asiatischen Proben konnte bisher selten gewährleistet werden, was verhindert, dass bei Höchstwertüberschreitungen die Ursachen aufgeklärt werden können. Somit können keine Korrekturmassnahmen bei den verantwortlichen Produzenten eingeleitet und Wiederholungsfälle nicht vermieden werden. Erst mit rückverfolgbaren Lebensmitteln werden langfristig weniger Höchstwertüberschreitungen stattfinden. Die verstärkten amtlichen Kontrollen zeigen bei vielen Importeuren in der Schweiz Wirkung. Um das Risiko zu senken, haben einige ihr Sortiment verkleinert oder den Import in der Zwischenzeit aufgegeben. Andere haben Rückverfolgbarkeitssysteme eingeführt und zu seriöseren Lieferanten gewechselt. Es gibt jedoch Anzeichen, dass „neue“ Importeure ohne griffige Selbstkontrolle in die entstande- 25 ne Lücke springen; diese Entwicklung muss genau verfolgt und wenn nötig unterbunden werden. Curry Leaves Normalerweise stellen Küchenkräuter wegen der geringen Verzehrsmenge kein gesundheitliches Risiko dar, selbst bei grösseren Pestizidbelastungen. Bei Curry Leaves war das nicht so. Von elf Proben mussten neun beanstandet werden. Diese enthielten insgesamt 168 Pestizidrückstände (durchschnittlich knapp neunzehn Rückstände, ma- Lebensmittelgruppe Exoten* Beeren Kernobst Steinobst Zitrusfrüchte Obst, gesamt Exoten* Salat Peperoni/Chili** Kräuter** Kartoffeln Tomaten Zucchetti Weiteres Gemüse Gemüse, gesamt Babynahrung Tiefkühlgemüse Essiggurken Kohl, eingelegt Weinblätter in Lake Getrocknete Früchte Sauser Pflanzenöle Andere Produkte, gesamt Total Anzahl Proben 47 76 38 32 2 195 230 145 30 16 10 10 8 10 459 58 24 20 12 10 9 14 10 25 182 836 ximal 28 pro Probe) teilweise in unglaublichen Mengen (s. Box "Auffallendes"). In diesen neun Proben wurden insgesamt 57 Rückstände beanstandet, d.h. durchschnittlich 6.3, maximal elf pro Probe. Zudem konnte bei sechs Proben eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Alle wiesen ARfD-Überschreitungen von Triazophos auf. Beim schlimmsten Fall mit 18.6 mg/kg Triazophos wurde bereits bei der Aufnahme von 1 g Curry Leaves die ARfD deutlich überschritten (Tab. 3.3.4.). mit Rückständen Anzahl % 39 83 63 83 37 97 31 97 2 (100) 172 88 181 79 106 73 28 93 14 88 3 30 6 60 7 88 5 350 76 1 2 19 79 20 100 10 83 9 90 9 100 14 100 10 100 3 12 95 52 617 74 Beanstandungen Anzahl % 9 19 3 4 4 11 5 16 21 63 3 1 3 11 27 2 3 19 1 1 72 13 10 16 1 1 8 2 5 8 80 22 1 13 106 4 7 13 GW- bzw. ARfDÜberschreitungen 1 3 3 16 16 19 Tab. 3.3.3.: Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln aufgeteilt in Warenklassen ("mit Rückständen": Proben, in denen mindestens ein Pestizid nachgewiesen werden konnte. "Beanstandungen": Proben, die mit mindestens einem Pestizid über einem Höchstwert belastet sind oder unerlaubte Wirkstoffe enthalten. GW = Grenzwert, ARfD = Akute Referenzdosis); * inkl. Ware aus Asien, ** nicht aus Asien. %-Angaben in Klammern: Probenzahl für prozentuale Auswertung zu gering Weinblätter Zehn Proben Weinblätter in Lake wurden auf Pestizidrückstände untersucht. Eine Probe stammte aus biologischem Anbau und wies keine Rückstände auf. Alle übrigen Weinblätterproben aus konventionellem Anbau wiesen hingegen Rückstände von zahlreichen Pestiziden auf. Acht davon mussten beanstandet werden, denn sie waren gleichzeitig mit vier bis vierzehn Pestizidrückständen in Konzentrationen über den Toleranzwerten kontaminiert. Insgesamt wurden 64 verschiedene Wirkstoffe identifiziert. In der am stärksten belasteten Probe wurden 44 verschiedene Wirkstoffe festgestellt (s. Box "Auffallendes"). Unsere Resultate wurden durch ähnliche Untersuchungen in Deutschland bestätigt. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 26 Ware Herkunft Wirkstoffe Long Green Thailand Methomyl Long Green Thailand Omethoat (DimethoatSumme) Omethoat (DimethoatSumme) Dicrotophos 1.68 (1.89) 1.58 TW 0.02 950 (DimethoatSumme) TW 0.02 260 (DimethoatSumme) TW 0.01 5‘300 Vietnam Prothiophos Tolfenpyrad Carbendazim 2.75 0.47 1.21 TW 0.01 TW 0.01 TW 0.01 185‘900 2‘100 220 Thailand Tolfenpyrad 0.49 TW 0.01 2‘220 Ka-Nang Ung. Thailand Broccoli Chinese Kale Thailand Dicrotophos 0.043 TW 0.01 530 Dicrotophos 0.56 TW 0.01 6’920 19 Koriander Malaysia 0.28 TW 0.05 1‘080 8 Curry Leaves Indien CarbofuranSumme Trizophos 18.6 TW 0.01 1‘860 17 Curry Leaves Dominik. Republik Trizophos 16.2 TW 0.01 1’620 22 Curry Leaves Indien Trizophos 16.1 TW 0.01 1’610 17 Curry Leaves (Indien) Trizophos 14.8 TW 0.01 1‘480 16 Curry Leaves (Indien) Trizophos 11.7 TW 0.01 1‘170 23 Curry Leaves (Indien) Trizophos 3.33 TW 0.01 330 21 3 x Kirschen Schweiz DimethoatSumme 0.56 0.96 GW 0.2 - Auberginen weiss Malaysia Cantonese Lettuce (Kohl) Cantonese Lettuce (Kohl) Chinese Chabbage Chinese Kale Thailand Thailand Rückstand (mg/kg) 0.78 0.20 (0.22) Höchstwert ARfD(mg/kg) Ausschöpfung (%) TW 0.2 350 Mehrfach- Weitere Höchstwertrückstände überschreitungen 13 15 Dimethoat, Acetamiprid, Isoprothiolane, Lufenuron, Methomyl, Triadimenol Inoxacarb, Summe Amitraz 4 6 8 Acetamiprid, Monocrotophos Actetamiprid 2 Fipronil 10 Acetamipird, Chlorfenapyr Fipronil, 5 Acetamiprid, Dinotefuran, Metalaxyl, Monocrotophos, Captan, Chlorothalonil, EPN Chlorpyrifos Acephat, Methamidophos, Bifenthrin, Endosulfane, Ethion, profenofos, Sulfotep Chlorpyrifos, Athion, Profenofos, Propargit, Sulfotep Acetamiprid, Fipronil, Acephat, Carbofuran, Profenofos, Ethion, Endosulfansulfat, Methamidophos, Bifenthrin, Sulfotep Acephat, Methamidophos, Sulfotep, Endosulfane, Profenofos, Ethion, Bifenthrin Sulfotep, Profenofos, Ethion, Bifenthrin, Ethion, Profenofos 3 5 Tab. 3.3.4.: Aufgrund von Pestizidrückständen nicht zum Verzehr geeignete pflanzliche Lebensmittel 2012; TW = Toleranzwert, GW = Grenzwert, ARfD = Akute Referenzdosis. Körpergewicht und Verzehrsmenge stammen aus der dem Berechnungsmodell Pesticide Risk Assessment Model PRIMo der EFSA: model for chronic and acute risk assessment - rev. 2.0 Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 27 Einerseits kommen beim Traubenanbau viele Pestizide zum Einsatz. Andererseits machen die Blätter nur ein Nebenprodukt der Traubenernte aus und so sind kaum spezifische Toleranzwerte für Weinblätter vorhanden (im Gegensatz zu Tafel- und Keltertrauben). Es gelten dementsprechend tiefe Höchstwerte für Weinblätter. Zudem sind die Abstände zwischen den Anwendungen von Pestiziden und der Ernte der Weinblätter oft zu kurz, um einen genügenden Abbau der Wirkstoffe zu ermöglichen. Somit verbleiben viele Rückstände in zu hohen Konzentrationen auf den Weinblättern. Zusätzlich verschärft sich die Rückstandssituation wegen dem gegenüber den Trauben ungünstigen Verhältnis zwischen Oberfläche und Volumen. Die Weinblätter werden meist in verschiedenen Rebbergen geerntet und in Fässern mit Salzlake verpackt. Aufgrund der hohen Variabilität der konventionell produzierten Blätter, ist eine effektive Kontrolle nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand möglich. Auch wenn aufgrund der geringen Verzehrsmenge von Weinblättern beim Konsum der untersuchten Produkte nicht von einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung auszugehen ist, empfiehlt sich der Verzicht oder der Kauf von biologisch erzeugter Ware. Darum haben einige Händler aufgrund unserer Beanstandungen die konventionell produzierten Weinblätter aus dem Sortiment genommen. 3.4 Bio-Proben Die 87 untersuchten Bio-Produkte (10 % aller Proben) wiesen kaum Rückstände auf. Bei der Hälfte der Bio-Proben handelte es sich um Schweizer Ware, v.a. Babynahrung, Beeren, Salate und Kartoffeln, der Rest stammte vorwiegend aus der EU. In einem Viertel der Bio-Proben konnten Spuren von Rückständen festgestellt werden. Durchschnittlich waren diese lediglich mit 0.004 mg/kg Pestiziden belastet; aber nicht nur mit in der biologischen Landwirtschaft erlaubten, "natürlichen" Wirkstoffen wie die Insektizide Spinosad oder Azadirachtin (Neem), sondern z.T. auch mit chemisch synthetisierten Pestiziden. Eine Probe getrocknete chinesische Goji-Beeren aus angeblich biologischer Landwirtschaft musste deshalb beanstandet werden. Da die Rückverfolgbarkeit zum Zeitpunkt der Berichtserstellung nicht gewährleistet war, konnten die Ursachen nicht abgeklärt und somit keine Verbesserungsmassnahmen eingeleitet werden. Die Beurteilung, ob ein Produkt nach Bio-Richtlinien produziert wurde, hat sich in erster Linie am Prozess zu orientieren. Das Vorhandensein von unerlaubten Rückständen besagt nicht zwangsläufig, dass ein Lebensmittel nicht biologisch produziert wurde. Umgekehrt bedeutet Rückstandsfreiheit auch nicht unbedingt, dass biologisch produziert wurde. Migration aus Recyclingkarton Ausgangslage Der für Lebensmittelverpackungen verwendete Karton wird traditionell aus Altpapier hergestellt. Dieses besteht in der Regel aus Materialien, für deren Herstellung keine Rücksicht auf Lebensmittelanforderungen genommen werden muss. Im Jahr 1996 unternahmen die Kantonalen Labors St. Gallen und Zürich erste Anstrengungen, die Verunreinigung von Lebensmitteln durch Übergänge (Migration) aus Recyclingkarton unter Kontrolle zu bringen: Seit 1989 existiert eine gesundheitliche Bewertung der Europäischen Behörden (damals das Scientific Committee on Food, SCF) für Mineralöle. Die Migration aus Kartonverpackungen ging weit über das als sicher eingestufte Mass hinaus. Die Hersteller von Kleinkindermilchnahrung (Schoppenpulver) reagierten darauf mit der Einfüh- rung einer Barriere: statt des einfachen Papierinnenbeutels wurde ein laminierter Aluminiumbeutel eingeführt, der das Lebensmittel abschirmt. Nach weiteren Anstrengungen ersetzten die Schweizer Grossverteiler den Recyclingkarton punktuell durch Frischfaserkarton, beispielsweise für die Verpackung von Reis. Die grundsätzlichere Diskussion über die Eignung von Recyclingkarton für Lebensmittelverpackungen konnte aber nicht angestossen werden, obwohl längst bekannt war, dass nicht nur Mineralöl in inakzeptablen Mengen in die verpackten Lebensmittel übergeht. Insbesondere internationale Lieferanten liessen sich nicht überzeugen: „wir werden doch für die Schweiz keine spezielle Verpackung verwenden!“ In dieser Situation kam uns die Ausschreibung eines wissenschaftlichen Entscheidungshilfeprojekts durch die deutschen Behörden mit dem Titel „Ausmaß der Migration unJahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 28 erwünschter Stoffe aus Verpackungsmaterialien aus Altpapier in Lebensmittel“ gelegen. Das Projekt sollte eine Übersicht über die potentiell migrierenden und gesundheitlich relevanten Substanzen in Recyclingkarton liefern. Diese soll als Grundlage für die Bewertung dienen, wie gross die Lücken in der Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen sind. In einem Konsortium mit drei deutschen Labors (Untersuchungsämter Stuttgart und Dresden sowie Technische Universität Dresden) erhielten wir anfangs 2010 den Zuschlag. Der Schlussbericht wurde im Mai 2012 abgeliefert: Er ist 204 Seiten stark, mit noch grösseren Anhängen (http://download.ble.de/09HS012.pdf). Die verschiedenen Teile werden hier nur kurz zusammengefasst und kommentiert. Recyclingkarton Papier- und Kartonabfälle werden über verschiedene Kanäle gesammelt und fallen deswegen in unterschiedlichen Qualitäten an. Diese reichen von unbedruckten Abschnitten von Frischfaserpapieren, z.B. aus dem Buchdruck, über die Abfälle von Kaufhäusern und Produktionsbetrieben/Büros bis zu den Haussammlungen und den (z.B. in Deutschland) gesammelten Papierabfällen in Bahnhöfen, welche auch Reste von Lebensmitteln aller Art enthalten. Da rund die Hälfte des Recyclingmaterials in Verwendungen mit Lebensmittelkontakt endet, werden dafür zwangsläufig auch schlechtere Qualitäten eingesetzt. Faktisch werden heute die besten Qualitäten vor allem zu Tissue-Produkten (z.B. Küchenund WC-Papier) verarbeitet. Abb. 3.4.1.: Lagerplatz einer Recyclinganlage Im Projekt wurden verschiedene Sorten von Altpapier, wie Zeitungen, Zeitschriften, Materialien aus dem Akzidenzdruck (z.B. Werbeprospekte), Büroabfälle, Faltkarton, Wellpappe, Spezialpapiere etc. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 untersucht, weil die eingesetzten Chemikalien so weniger vermischt sind und die Quellen sichtbar werden. Diese Analysen ergaben eine grosse Zahl Substanzen, zeigten aber auch, dass alle in namhaften Mengen zur Verfügung stehenden Materialien unerwünschte, nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit untersuchte Stoffe enthielten. Eine selektivere Auswahl von Rohstoffen löst die Probleme also nicht. Für die möglichst umfassende Untersuchung aller potentiell relevanten Stoffe im Recyclingkarton musste eine ganz neue Methode entwickelt werden. Sie sollte die Schwelle erreichen, bei welcher auch eine hoch toxische Substanz als gesundheitlich nicht mehr bedenklich gilt, es wurde vom Projekt als 10 μg/kg Lebensmittel festgelegt. Unter der Annahme eines weitgehenden Übergangs auf das Lebensmittel und dem üblichen Verhältnis von Karton zur eingefüllten Menge Lebensmittel, entspricht dies ungefähr einer Konzentration von 0.1 mg/kg Karton. Die heutige chemische Analytik ist stark in der Messung auch kleiner Mengen bekannter Einzelstoffe, aber schwach, wenn alle, also auch unerwartete Stoffe erfasst werden sollen: Die Aufarbeitung der Probe ist immer selektiv (trennt Anteile ab); in der Chromatographie gehen Substanzen verloren und kaum ein Detektor zeigt alle Substanzen an. Auch mit den modernsten Techniken (on-line HPLC-GC, GCxGC, TOF-MS) liess sich nicht vermeiden, gewisse dominierende Anteile möglichst selektiv zu entfernen, um die geforderte Nachweisgrenze zu erreichen. Das bedeutet allerdings, dass auf analytischem Weg eine wirklich umfassende Absicherung der Unbedenklichkeit nicht erreichbar ist. Über 250 Substanzen wurden gefunden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem Ausmass ins Lebensmittel migrieren, welches vom Projekt als gesundheitlich möglicherweise relevant eingestuft wurde, d.h. es könnten Schäden verursacht werden, falls sich einzelne Substanzen als hoch toxisch herausstellen würden. Knapp 2/3 konnten mit hoher Sicherheit identifiziert werden; die übrigen sind nicht in einer Datenbank abrufbar und könnten nur mit hohem Aufwand aufgeklärt werden. Von allen diesen vielen Substanzen sind nur ganz wenige toxikologisch untersucht worden, d.h. für die grosse Mehrheit fehlt die gesundheitliche Absicherung. Vier Recyclingkartons verschiedener Hersteller unterschieden sich zwar wenig in den dominierenden Substanzen, aber in jenen, welche in geringeren, immer noch relevanten Konzentrationen auftreten. 29 Die Liste der abzusichernden Substanzen würde also noch länger, weil in anderen Kartons als den vier untersuchten weitere Stoffe gefunden würden. Es ist zudem anzunehmen, dass über die Zeit immer wieder neue Substanzen in den Recyclingkreislauf gelangen, da die Kartonherstellung und Bedruckung, sowie Klebstoffe und andere Produkte einem steten Wandel unterworfen sind. Über 18 Monate gezogene Proben desselben Herstellers zeigten keinen signifikanten Trend, d.h. es war zwischen Frühjahr 2010 und Ende 2011 keine Verbesserung erkennbar. Untersuchungen von Proben aus dem Recyclingprozess zeigten, dass bei der gängigen Verarbeitung des Altpapiers kein namhafter Anteil unerwünschter Kontaminanten entfernt wird. Aus diesen Resultaten wurde geschlossen, dass die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Migration aus Recyclingkarton realistischerweise nicht abgesichert werden kann: Es sind viel zu viele Substanzen, die untersucht werden müssten, und es dürften immer wieder neue dazu kommen, d.h. die produzierten Kartons müssten ständig mit aufwändigen Methoden analysiert werden. Es ist wahrscheinlich, dass neben dem bekannten Mineralöl und den Butylphthalaten noch andere Substanzen zum Vorschein kämen, deren Migration unakzeptabel ist und nur mit grossem Aufwand – wenn überhaupt – auf ein tolerierbares Niveau gesenkt werden könnte. Die Analysen zeigten auch, dass keine bisher unbeachtete Substanz eine Konzentration von 10 mg/kg im Karton überschritt, also dem 100-fachen der aufgenommenen Schwelle der Relevanz. Eine Verringerung der Migration um einen Faktor 100 durch eine Barriere könnte also alle Übergänge unter die Schwelle von 10 μg/kg Lebensmittel reduzieren. Der Faktor 100 würde auch ausreichen, die Übergänge von Mineralöl und den Butylphthalaten auf ein unbedenkliches Niveau zu senken. Migrationsversuche Das Ausmass und die Geschwindigkeit der Mineralölmigration wurden in einem Lagerversuch mit sechs Lebensmitteln untersucht, die definiert abgepackt über neun Monate gelagert und analytisch verfolgt wurden. Die Lebensmittel waren entweder direkt im Karton verpackt oder eingeschweisst in verschiedenen Innenbeuteln. Die Migration in die ungeschützt im Karton verpackten Lebensmittel verlief schnell: Bei Raumtemperatur wurde bereits nach einem Tag 1 mg/kg Mineralöl erreicht; nach einem Monat waren 10 mg/kg überschritten. Nach neun Monaten migrierte bis zu 80 % des Mineralöls einer Molekularmasse von unter C24 ins Lebensmittel (52 mg/kg). Auch die Migrationen von Dibutyl- und Diisobutylphthalat, leichter polyaromatischer Kohlenwasserstoffe und verschiedener Druckfarbenbestandteile lagen hoch. Innenbeutel zeigten grosse Unterschiede in ihrem Barriereverhalten: Beutel aus Polyethylen halbierten die Migration von Mineralöl, indem sie das Öl absorbierten, verlangsamten den Übergang aber nur unwesentlich – waren also keine tauglichen Barrieren. Polypropylen wirkte bei Raumtemperatur als wesentlich bessere Sperrschicht: Die Migration blieb über die ersten Monate unmessbar und erreichte auch nach 9 Monaten erst Werte, die über einen Faktor 10 unter jenen der direkten Verpackung lagen. Falls allerdings für Mineralöl eine Grenze von 0,6 mg/kg gesetzt würde (abgeleitet aus der WHO/JECFA-Beurteilung von 2002), wäre die Barrierenwirkung immer noch ungenügend. Der oben postulierte Faktor 100 wird von Polypropylen nicht erreicht. Eine Acrylatbeschichtung von Polypropylen verbesserte die Barrierenwirkung etwas, erreichte aber ebenso wenig Dichtigkeit wie eine Bedampfung mit Aluminium (nicht zu verwechseln mit einer dichten Alufolie). Zudem ist zu beachten, dass Polyethylen und Polypropylen selber Kohlenwasserstoffe („polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons“ POSH) in Mengen an die Lebensmittel abgeben, die nach dem Massstab für gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe oft unakzeptabel sind. PET erwies sich als dichte Barriere. Für die Abschätzung von Übergängen in die Lebensmittel werden oft Simulationen verwendet, welche die Tests beschleunigen und die Analytik vereinfachen. Sie wurden auch an den Proben der Migrationsversuche vorgenommen. Die Resultate lagen aber zu hoch, im Extremfall um einen Faktor 27 über den realen Werten. Übersicht über den Markt Das Projekt schloss die Verfolgung von 119 in Karton verpackten Lebensmitteln vom deutschen Markt ein, um ein Bild der Realität zu erzeugen. Die Mehrheit der Proben enthielt einen Innenbeutel, was auch Daten über deren Barrierenwirkung lieferte. In erster Linie wurden Mineralöle gemessen. Als Referenz für die Bewertung gesättigter Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH) wurde der Wert von Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 30 0.6 mg/kg aus der WHO/JECFA-Beurteilung von 2002 herangezogen. Für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe (MOAH) existiert kein solcher Wert, weil darunter krebserregende Substanzen vermutet werden. Am Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder nach mindestens sechzehn Monaten Lagerung überschritt die Migration des Mineralöls in 65 von 106 Proben (61 %) den Wert von 0.6 mg/kg mindestens zehnfach, in vier Proben mehr als hundertfach. Alle migrierten Mineralöle enthielten aromatische Anteile, meistens im Bereich von 10-20 %. In 58 % der Produkte wurden über 1 mg/kg Mineralölaromaten gefunden; mit einem Maximum von 13 mg/kg. Obwohl zum Zeitpunkt der Erhebung die meisten Proben erst wenige Monate alt waren, lag die Migration der MOSH für die Mehrheit der Produkte zu diesem Zeitpunkt bereits weit über 0.6 mg/kg (publiziert in „Migration of mineral oil from printed paperboard into dry foods: survey of the German market.“ A. Vollmer, M. Biedermann, F. Grundböck, J.-E. Ingenhoff, S. Biedermann-Brem, W. Altkofer, K. Grob, Eur Food Res Technol 232, 2011, 175–182). Die stärkste Migration in Packungen ohne wirksame Barriere erfolgte also in den ersten wenigen Monaten (sie erreichte oft bereits 30-50 % des migrierfähigen Mineralöls im Karton), womit eine Verkürzung der Abverkaufsfrist keine viel versprechende Massnahme wäre. Bis zum MHD oder nach zusätzlicher Lagerung über 16 Monate betrug sie insgesamt 60 85 %. Einige der untersuchten Proben waren in Frischfaserkarton verpackt. Fast alle enthielten migriertes Mineralöl, was die Vermutung aufdrängt, dass für die im April 2010 verkauften Produkte meistens Druckfarben mit Mineralöl als Lösungsmittel verwendet worden sind. Die Absorption von Mineralölkohlenwasserstoffen in die Innenbeutel aus Polyolefinen wurde bestätigt: Obwohl diese Beutel im Durchschnitt nur 1.1 % der Gesamtmasse eines Produkts ausmachten, nahmen sie rund 40 % des Mineralöls auf. Damit wurde die Migration ins Lebensmittel um einen Faktor 2-3 reduziert, was zwar eine namhafte aber meistens keine genügende Verbesserung darstellt. Polyethylen verlangsamte die Mineralöl-Migration nicht in relevantem Ausmasse. Polypropylen war viel wirksamer. Zum Zeitpunkt der ersten Messung sofort nach der Erhebung der Proben lagen die Migrationen der gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffe für fünfzehn der sechzehn derart verKantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 packten Proben unter 0.6 mg/kg. Bei der letzten Messung nach der Lagerung waren es zwar nur noch fünf Proben, aber die mittlere Migration erreichte erst 4.2 mg/kg (rund 5 Mal weniger als in Packungen mit Polyethylenbeuteln). AcrylatBeschichtungen von Polypropylen und die Aluminium-Bedampfung von Kunststoffen bewirkten keine wesentlichen Verbesserungen für eine Langzeitlagerung. Aluminiumfolien und PET verhinderten dagegen in allen Proben die Mineralölmigration in messbaren Mengen. Die Verwendung von Innenbeuteln aus Polyolefinen resultierte meistens in einer Migration von POSH in Konzentrationen über 0.6 mg/kg (typische Werte von 1-5 mg/kg). POSH aus Polyethylen bestehen vor allem, jene aus Polypropylen ausschließlich aus verzweigten Kohlenwasserstoffen und könnten im menschlichen Organismus in ähnlichem Masse akkumuliert werden wie die gesättigten Mineralölkohlenwasserstoffe. Die Migration der POSH stammt oft auch aus Innenbeuteln mit wirksamen Barrieren: Im Lebensmittelkontakt steht fast immer eine Siegelschicht aus Polyolefinen. Die Unterschiede zwischen Typen von Lebensmitteln waren klein und erklärten sich vor allem aus den unterschiedlichen Verpackungsarten, die für die jeweiligen Lebensmittel eingesetzt wurden. Einzig Kochsalz nahm kaum Mineralöl auf. Teilweise wurden hohe Gehalte an Diisobutylphthalat (DiBP) und Dibutylphthalat (DBP) in den Lebensmitteln gemessen. Die durchschnittliche Belastung lag bei 0.95 mg/kg DiBP (Median: 0.11 mg/kg) und 0.07 mg/kg DBP (Median 0.03 mg/kg), wobei Proben in Frischfaserschachteln keine messbaren Konzentrationen dieser Phthalate enthielten. Der Grenzwert für DBP aus Kunststoffen liegt bei 0.3 mg/kg und gemäss dem deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sollte dieser auch für die Summe von DBP und DiBP gelten. In rund der Hälfte der Proben in Recyclingkarton wurde der Wert überschritten. Diese Phthalate stammen vor allem aus Klebstoffen. Schlussfolgerungen des Projekts Der Projektbericht schloss mit einer Auflistung des Handlungsbedarfs aus der Sicht der Projektnehmer. Die Absicherung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Migrationen aus Recyclingkarton erscheint unerreichbar: Die enorme Zahl migrierender Stoffe lässt keine umfassende Identifizierung zu und die toxikologische Absicherung fehlt von über 250 31 Substanzen. Das Mineralöl ist also nur ein Problemstoff unter vielen anderen. Recyclingkarton erfüllt die Anforderungen der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Art. 34 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung oder Art. 3 der EU Rahmenverordnung 1935/2004 nicht – und hat sie nie erfüllt. Da der riesige Verbrauch an Karton im Lebensmittelbereich nur mittels Recycling nachhaltig gedeckt werden kann, erscheint die Verwendung einer funktionellen Barriere die einzige gangbare Lösung zu sein (Innenbeutel mit Sperrschicht oder Innenbeschichtung des Kartons mit einer Barriere). Entsprechende Entwicklungen sind angestoßen, können sich aber wahrscheinlich nur mit behördlicher Unterstützung durchsetzen. Für die Einführung von Barrieren ist die Spezifikation der Wirksamkeit eine Voraussetzung. Dazu wird eine Prüfmethode benötigt, die nicht nur das Barrierematerial, sondern auch die Integrität der Beschichtung (z.B. auf der Innenwand von Karton) testet. Das Kantonale Labor Zürich hat eine solche Methode entwickelt und publiziert: “Barriers against the migration of mineral oil from paperboard food packaging: Experimental determination of breakthrough periods.” K. Fiselier, K. Grob. Packaging Technology and Science 25 (2012) 285–301. Ihr fehlt aber noch die Anerkennung durch Industrie und Behörden. Ausblick Diese Beteiligung an einem deutschen Projekt, für welche der Kanton Zürich bezahlt wurde, war ein Glücksfall. Sie trug nicht nur dazu bei, den deutschen Behörden das nötige Argumentarium zur Findung geeigneter Massnahmen zusammen zu stel- 3.5 len, sondern erhöhte auch die Kompetenz des eigenen Labors (sowohl auf der sachlichen Ebene als auch methodisch) und vertiefte die internationale Zusammenarbeit. Wie schon im Jahresbericht 2010 erwähnt, werden die deutschen BfR Empfehlungen weltweit als Referenz für Papier und Karton anerkannt. Die EU hat keine Absichten, in nächster Zeit Regeln für diesen Bereich zu harmonisieren. Dass die Aufarbeitung einer Altlast eine undankbare Arbeit sein kann, zeigte der AdventskalenderSkandal Ende November, der von der deutschen Stiftung Warentest ausgelöst worden war: Die im Kalender verpackten kleinen (und deswegen für die Belastung wenig relevanten) Stücke Schokolade enthielten migriertes Mineralöl. Verschiedene Gruppierungen konfrontierten darauf die deutschen Behörden mit deren eigenen Aussagen („die Mineralölbelastung muss dringend reduziert werden“, BfR 2009) und den Resultaten des oben beschriebenen Projekts, das die unter Druck gesetzte Behörde selber initialisiert und finanziert hat. Hätten diese Behörden die Problematik aber damals nicht aufgenommen, gäbe es heute in Deutschland wohl nicht einmal Labors, welche die Mineralölübergänge messen können. Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit hat Ende 2012 eine Empfehlung veröffentlicht, in der für Verpackungen mit Recyclingkarton eine „geeignete Barriere“ gefordert wird. Das ist ein erster Schritt. Die Hoffnung besteht, dass eine wesentlich präzisere Anforderung in Deutschland ausgearbeitet wird, der sich auch die Schweiz anschliessen kann und die europäisch oder sogar global anerkannt wird. University Professional (UP) in Food Safety: Beiträge des Kantonalen Labors Seit dem Jahr 2009 wird durch die UNI Basel ein breit abgestützter und dezentraler Studiengang in Lebensmittelsicherheit („Food Safety Services“) angeboten. Er ist berufsbegleitend und umfasst Weiterbildungen in den Bereichen der Lebensmittelwissenschaften, der Gebrauchsgegenstände sowie des Trink- und Badewassers. Das angebotene Masterprogramm „MAS in Food Safety Management“ wie auch die beiden „University Professional“-Programme „UP in Food Safety“ und „UP in Water Safety“ dienen als Grundlage für die Ausbildung zu Kantonschemikerinnen und Kantonschemi- kern sowie zu Lebensmittel- resp. Trinkwasserinspektorinnen und -inspektoren. Bereits zum zweiten Mal nach 2010 beteiligte sich das Kantonale Labor deshalb an der Durchführung dieser universitären Weiterbildung in Lebensmittelsicherheit, wiederum im UP-Modul Gebrauchsgegenstände und neu im Modul Trinkwasser. Das Modul Gebrauchsgegenstände wurde durch das Kantonale Labor organisiert. Erneut konnte in den 40 angebotenen Lektionen durch diverse interne und externe Referentinnen und Referenten ein Überblick über das breite Gebiet der GebrauchsgeJahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 32 genstände gegeben werden. Der Schwerpunkt wurde gelegt auf die Vermittlung der Gefahren und Risiken wie auch der Selbstkontrollanforderungen bei Lebensmittelkontaktmaterialien (Verpackungen, Küchenhilfen etc.), Spielwaren, Kosmetika, Modeschmuck und Textilien. Acht Lektionen im Trinkwassermodul wurden durch einen Referenten des Kantonalen Labors bestritten. Der Schwerpunkt lag auf der Vermittlung der Grundlagen für die Untersuchung der Wasserqualität sowie der Trinkwasserinspektion. In einem separaten Block, an welchem nur die Studierenden aus dem „Water Safety“-Lehrgang teilnahmen, Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 wurde ausserdem das Krisenmanagement von Wasserversorgungen beleuchtet. Im Laufe des Trinkwassermoduls wurde von den Studierenden Kritik laut, dass die Bedürfnisse der Trinkwasserinspektoren im Kursprogramm unzureichend abgedeckt seien. Dank der Bereitschaft des Modulleiters und der Dozenten konnte kurzfristig Platz für eine eintägige Inspektionsübung geschaffen werden. Die Übung wurde durch das Kantonale Labor organisiert und bildete eine gute Gelegenheit, die theoretischen Kenntnisse zu festigen sowie die Vorgehensweise anderer Trinkwasserinspektoren kennenzulernen. 33 4 Vollzug Lebensmittelgesetzgebung 4.1 Schwerpunkte im Inspektionswesen Kontrollen im Auftrag der Gemeinden Folgende 39 Gemeinden haben für die Lebensmittelkontrolle das Kantonale Labor beauftragt: Aeugst a. A. Bäretswil Bauma Bonstetten Boppelsen Dättlikon Dietikon Dürnten Egg Elgg Fällanden Flurlingen Geroldswil Hausen a. A. Knonau Maschwanden Maur Mettmenstetten Niederweningen Oberweningen Oetwil an der Limmat Rickenbach Russikon Schleinikon Schlieren Schöfflisdorf Seegräben Stallikon Sternenberg Trüllikon Turbenthal Uitikon Waldegg Unterengstringen Urdorf Wettswil Wetzikon Wila Wildberg Zell Insgesamt wurden 1’268 Inspektionen getätigt. 70 Nachkontrollen wurden in ungenügenden Betrieben nötig. Alle Kontrollen erfolgten risikobasiert und wurden zeitgerecht durchgeführt. Zusätzlich wurden für diese Gemeinden neben den Inspektionen auch alle administrativen Arbeiten wie Überprüfung des Betriebsregisters, Archivierung der Unterlagen, Überwachung und Auswertung der Kontrollen oder Rückvergütung der Proben an die Betriebe erledigt. Überprüfung der Selbstkontrolle von Importeuren und Händlern mit Gebrauchsgegenständen Einige Firmen im Kanton Zürich importieren Gebrauchsgegenstände wie Spielwaren, Bedarfsgegenstände (Food Contact Materials, FCM), Textilien, Schmuck und beliefern damit Einzelhändler und Endverbraucher. Der Import reicht von Eigenmarken, die hauptsächlich aus dem asiatischen Raum bezogen werden bis zu Markenartikeln namhafter Firmen, die sich in der EU befinden. Durch den Vollzug werden Händler von Bedarfsgegenständen wie beispielsweise Küchenutensilien ebenso überprüft wie Lieferanten von Werbeartikeln. Wenige Betriebe produzieren einen Teil ihres Sortiments selber. Abb. 4.1.2.: Diverse Gebrauchsgegenstände Abb. 4.1.1.: 39 Gemeinden, die sich für eine Lebensmittelkontrolle durch das Kantonale Labor entschieden haben, ein regelrechter Fleckenteppich Da die oben umschriebenen Handelsbetriebe nicht meldepflichtig sind, müssen sie zuerst ausfindig Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 34 gemacht werden. Dies geschieht hauptsächlich über amtliche Proben aus dem Detailhandel, die im Labor analysiert und beanstandet werden, über Informationen vom Zoll oder über Meldungen der Europäischen Schnellwarnsysteme für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF und RAPEX). Im Berichtsjahr haben die beiden spezialisierten Lebensmittelinspektoren elf Kontrollen durchgeführt. Bei der Ankündigung der Erstinspektion war es oft aufwändig, die für die Produktsicherheit verantwortliche Person und somit die Kontaktperson ausfindig zu machen. Mittels Homepage des Betriebes bereiteten sich die Inspizierenden auf die Betriebe vor. Da im Kantonalen Labor Zürich oftmals bereits ein Fall wegen eines mangelhaften Produktes vorlag, wurden die Inspektionen jeweils mit dem Fachexperten vorbesprochen. Bei Bedarf wurde er für die Inspektion beigezogen. Die kontrollierten Betriebe waren so unterschiedlich, dass weder das Angebot noch die Betriebsstrukturen miteinander vergleichbar waren. In grösseren Firmen war in der Regel der Product Manager (PM) nebenbei auch für die Qualitätssicherung zuständig. Damit galt es, sich in verschiedenen Fachsprachen zu verständigen. Einzelne Betriebe hatten keine Kenntnisse davon, dass die rechtlichen Grundlagen von Gebrauchsgegenständen in die Lebensmittelgesetzgebung integriert sind. Von Konformitätserklärungen hatten sie noch nie etwas gehört und entsprechend waren keine schriftlichen Selbstkontrolldokumente vorhanden. Die meisten Betriebe jedoch waren sich ihrer Pflicht zur Selbstkontrolle gemäss Art. 23 LMG bewusst. Sie forderten die Konformitätserklärungen oder Produktspezifikationen zu ihren Produkten ein. Allerdings war es für alle kontrollierten Betriebe schwierig, schriftlich darzulegen, wie sie die Produktsicherheit gewährleisten. Verschiedene Betriebe arbeiteten mit einem für Gebrauchsgegenstände spezialisierten Privatlabor zusammen. Sie gaben ihre risikoreichen Produkte dorthin zur Prüfung und liessen sich bei Bedarf beraten. Die Überprüfung der Konformitätserklärungen war eine Knacknuss. Die Mehrheit der Betriebe forderte diese Berichte ein. Die Praxis zeigte aber, dass sie nicht geprüft wurden. Aussagen in den Konformitätserklärungen, wie beispielsweise Einschränkungen in der Anwendung des Produktes, wurden daher nicht berücksichtigt. Unvollständige und infolge gesetzlicher Änderungen veraltete Konformitätserklärungen wurden kaum erkannt. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Die Kontrollen waren durch den gegenseitigen Austausch von Informationen des Betriebes und dem Einfordern von Kontrolldokumenten durch die Inspektoren jeweils sehr zeitintensiv. Ebenso war die jeweilige Berichterstattung sehr komplex. Schliesslich sollte der Betrieb das nötige fehlende Knowhow auf den Betrieb bezogen erhalten, damit auf dieser Grundlage aufgebaut werden kann. Dies erforderte lange und zeitaufwändige Inspektionsberichte. Kontrolle der Fleischverarbeiter Im Kanton Zürich sind derzeit 22 bewilligungspflichtige, fleischverarbeitende Betriebe gemeldet. Die Tätigkeiten dieser Betriebe erstrecken sich von der einfachen Lagerung von Fleischwaren bis hin zur Herstellung von Wurstwaren, Dönerspiessen, Spezialitäten wie beispielsweise Rauchfleischspezialitäten etc. Die Betriebe werden risikobasiert kontrolliert. Dies bedeutet durchschnittlich einmal im Jahr eine Inspektion. In drei Betrieben waren aufgrund verschiedener Ursachen (angetroffene Zustände, Zollmeldungen, etc.) kostenpflichtige Nachkontrollen nötig. Derzeit befindet sich ein Betrieb im Bewilligungsverfahren. Weiter sind im Kanton Zürich zwei fisch- und sieben eierverarbeitende Unternehmen ansässig, die der Bewilligungspflicht unterstehen. Innerhalb dieser Kategorie befinden sich drei Betriebe im Bewilligungsverfahren. Neu müssen auch Legehennenbetriebe, die Eier abpacken, bewilligt werden. Die Lagerung und der Handel von tierischen Lebensmitteln mit Temperaturvorschriften sind ebenfalls bewilligungspflichtig. In dieser Kategorie sind im Kanton vier Betriebe bewilligt. Kontrolle der Milchverarbeiter Im Kanton Zürich werden zurzeit 48 bewilligungspflichtige milchverarbeitende Betriebe kontrolliert. Dabei handelt es sich um Käsereien, um Betriebe die Käse verarbeiten und um Milchsammelstellen. Die Grösse der Betriebe ist unterschiedlich. Im vergangenen Jahr schlossen zwei Milchsammelstellen die Tore. Viele Bauern stellen aus wirtschaftlichen Gründen auf Hofabfuhr um. Zwei Milchverarbeiter sind zurzeit im Bewilligungsverfahren. Die im April 2010 durch das BAG bewilligte Branchenleitlinie für eine gute Verfahrenspraxis in der gewerblichen Milchverarbeitung des Interessenverbandes Fromarte bietet neu auch Audits an. 35 Dadurch wird die Umsetzungsarbeit dieses Konzeptes vereinfacht. Bei der Versammlung des ZMKV (Zürcher Milchkäuferverband) vom 20.04.2012 war unser Lebensmittelinspektor anwesend. Die Möglichkeit, Fragen durch die Produzenten direkt an die Lebensmittelkontrolle zu stellen, wurde von allen Seiten sehr begrüsst. Am 04.10.2012 wurde an der Landwirtschaftlichen Schule Strickhof eine Informationsveranstaltung für die Milchverarbeiter und Affinagebetriebe im Kanton Zürich durchgeführt. Unser Lebensmittelinspektor referierte dabei über die lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Anwesend war auch ein Vertreter des AWELs, welcher ein Referat zum Thema Umwelt- und Gewässerschutzrecht hielt. Eine Weiterbildung zum Thema „Kulturen und Hilfsstoffe für Milchprodukte“ wurde durch die Landwirtschaftliche Schule Strickhof in Zusammenarbeit mit der Firma Pacovis Amrein AG am 13.11.2012 durchgeführt. Dabei wurde der Fokus auch auf Fehler bei Milchprodukten und deren Entstehung gelegt. Viele aus dem Kurs gewonnene Erkenntnisse, können bei Inspektionen einfliessen. Sämtliche Bewilligungsinspektionen konnten fristgerecht durchgeführt werden. Mehr Informationen zum Thema Milch- und Milchprodukte finden in den Kapiteln 7.1 bis 7.2. Kontrolle in Apotheken und Drogerien Im Berichtsjahr wurden 75 der rund 320 Apotheken und Drogerien im Kanton Zürich kontrolliert. Davon waren 31 (41 %) ohne Mängel. Dies ist ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Die häufigsten Beanstandungsgründe sind nach wie vor Heilanpreisungen für Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände mit 75 % (Vorjahr 52 %). Ein möglicher Grund für diesen Anstieg könnte die Rechtsunsicherheit im Bereich der Health Claims sein, welche mit Inkrafttreten einer neuen Regelung im Januar 2013 abnehmen wird. Diese Beanstandungen betrafen sowohl betriebseigene Werbemittel und Verkaufshilfen, wie auch solche von Herstellern und Lieferanten. Letztere werden grundsätzlich aufgefordert, ihre Werbemittel zu korrigieren und derartige Werbung künftig zu unterlassen. Auslobungen wie „Rheuma und Schmerzen“, „Heilpflanzen“ oder „Erkältung“ sind für Lebensmittel verboten. Kosmetika dürfen nicht zur Anwendung bei Neurodermitis oder Akne, Elektronische Zigaretten nicht zur Raucherentwöhnung beworben werden. Weitere Beanstandungen ergaben sich durch unsachgemässe Lagerungen von Lebensmitteln, unvollständige Kennzeichnung von Lebensmitteln und Kosmetika oder Lücken bei der Selbstkontrolle. Die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel in Apotheken und Drogerien wurde im Berichtsjahr gezielt überprüft. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel 7.9. Kontrolle der selbsteinkellernden Weinbauern Bei den selbsteinkellernden Weinbauern finden abhängig von der Produktionsmenge alle zwei bis fünf Jahre Buch- und Kellerkontrollen statt. Diese Kontrolle setzt spezifisches Fachwissen der Kontrollbehörde voraus und ist gleichwertig zur Weinhandelskontrolle. Zudem wird in jedem Lebensmittelbetrieb des Kantons Zürich mindestens alle zwei Jahre eine Lebensmittelkontrolle durchgeführt. Damit die Betriebe für den gleichen Bereich nicht von zwei unterschiedlichen Kontrollorganen überprüft werden, übernimmt in den betroffenen Betrieben das Kantonale Labor Zürich diese Kontrollen. Im Jahr 2012 wurden 9 Kellerbuch- und 28 Lebensmittelkontrollen durchgeführt. Bei diesen 37 Kontrollen wurden in zehn Betrieben 24 Mängel festgestellt. Sechzehn dieser Mängel betrafen nicht den Wein, sondern andere Lebensmittel wie Spirituosen, Traubensaft, Konfitüre oder Würste. Dabei waren fehlende Warenlose, Zutatenlisten, Mindesthaltbarkeitsdaten, unvollständige Adressen sowie fehlende oder falsche Sachbezeichnungen oder eine falsche Handhabung festzustellen. So wurden bei der Kontrolle verschiedener Festaktivitäten am „Tag des offenen Weinkellers“ bei zwei Betrieben ungenügend gekühlte oder gar nicht gekühlte Würste angetroffen. Die acht Mängel, die den Wein oder die Weinproduktion direkt betrafen, verteilten sich auf folgende Bereiche: In jeweils einem Fall wurden die Verschnitte und der Zuckerzusatz zu wenig genau dokumentiert, die zulässige Höchstmenge beim Weinzukauf überschritten, die AOC oder die LandweinBezeichnung unvollständig aufgeführt, ein unerlaubter geografischer Begriff verwendet, das Warenlos bzw. der Jahrgang fehlte oder der Farbbelag der Abfüllmaschine war lose, wodurch eine Verunreinigung des Weines nicht ausgeschlossen werden konnte. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 36 Wein wird infolge von Sparmassnahmen im Kanton Zürich nicht mehr regelmässig auf Pestizidrückstände untersucht. Da die Rückstandsmenge auf den Keltertrauben oder im Traubensaft höher ist als bei jahrelang gereiftem Wein, wurden im vergangenen Jahr Pestizidanalysen von Sauser durchgeführt. Die Probenahme am „Sausersonntag“, an dem Traubensäfte, welche sich im Gärstadium befinden, 4.2 an zahlreiche Besucher verkauft werden zeigte, dass die Weinbauern des Kanton Zürich ihr Kerngeschäft – nämlich die Produktion von Keltertrauben – im Griff haben. Alle erhobenen vierzehn Proben wiesen nur Rückstände von erlaubten Wirkstoffen in geringen tolerierbaren Mengen auf. Spezielle Vorkommnisse Eingebürgerter Honig Lebensmittel aus der Schweiz geniessen weltweit besondere Wertschätzung. „Made in Switzerland“ bürgt in den Augen der Konsumenten für Natürlichkeit, Frische und Qualität. Schweizer Bienenhonig ist ein Naturprodukt mit besonders hohem Marktpotential. Bei einem Konsum von rund 1.4 kg Bienenhonig pro Person und Jahr liegt die Schweiz im oberen europäischen Durchschnitt der Honigesser. Da in der Schweiz seit 1985 die Hälfte der Honigbienen verschwunden ist, wird auch der Schweizer Bienenhonig knapp. Bei einer Jahresernte von rund 1‘200 Tonnen Bienenhonig in der Schweiz bleiben für jeden der 7.825 Millionen Einwohner noch gut 150 Gramm Bienenhonig übrig. Dem wollte ein findiger Bulgare abhelfen und hat Honig aus seiner Heimat in die Schweiz importiert. Beim Imkergerätehändlerverband bestellte er Schweizer Gläser, Etiketten, Siegel und Deckel und füllte den Honig darin ab. Die Adresse auf dem nun eingebürgerten „Schweizer Bienenhonig“ ging zwar auf der Etikette vergessen dafür waren Losnummer, Abfülljahr und Mindesthaltbarkeitsdatum vorhanden. Bei einem Grosshändler mit südosteuropäischen Spezialitäten fielen dem Lebensmittelkontrolleur zwischen türkischem und bulgarischem Bienenhonig die für die Schweiz untypischen hohen Kilogläser auf, mit einem konkurrenzlosen Verkaufspreis von CHF 14.90 pro Kilogramm auf. Im Labor untersucht, fiel beim Honig sofort der Pollenanteil auf, der eindeutig auf osteuropäische Flora schliessen liess. Insgesamt erschien der Honig sehr pollenarm. Ein Qualitätsmerkmal im Bienenhonig ist das Hydroxymethylfurfural (HMF), ein Abbauprodukt von Traubenzucker und Säuren, dessen Gehalt beim Honig mit Wärmebehandlung und zunehmenden Alter ansteigt. Ein frisch geernteter Honig enthält kaum HMF und gemäss Schweizerischem LebensKantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 mittelbuch deutet ein HMF-Gehalt von über 40 mg/kg auf unsachgemässe Herstellung (Überhitzung) oder Überlagerung. Der untersuchte Bienenhonig hatte einen HMF-Gehalt von 221 mg/kg, also deutlich über dem Toleranzwert für einwandfreien Bienenhonig. Der Honig wurde wegen der groben Täuschung und dem hohen HMF-Gehalt beschlagnahmt. Sämtliche Lebensmittelkontrolleure des Kantons Zürich und der umliegenden Kantone wurden auf dieses Produkt aufmerksam gemacht. Innert kurzer Zeit wurde an weiteren Orten dasselbe Produkt angetroffen. Die Importeure und Händler wurden für die grobe Täuschung der Konsumenten bei der zuständigen Staatsanwaltschaft verzeigt. Der Kauf von edlen Naturprodukten ist nach wie vor eine Vertrauenssache und hier passt auch wieder mal das Motto: „was nüt choschtet, isch nüt wert“. Abb. 4.2.1.: Eingebürgerter Honig 37 Geheimproduktion von Fladenbrot Dem Kantonalen Labor wurde mitgeteilt, dass ein Bäcker illegal Fladenbrote herstellen würde. Umgehend wurde die vermeintliche Örtlichkeit, in der eigentlich ein Fleischverarbeiter am Werk ist, unter die Lupe genommen. Und tatsächlich, in einer etwas abgetrennten Ecke des Betriebes standen Maschinen und Backgeräte, die ein Fleischverarbeiter im Normalfall nicht benötigt, um sein Handwerk auszuüben. Richtig staunte die Lebensmittelkontrolle jedoch, als in einem weiteren Raum auch noch ein Matratzenlager und gebrauchte Kleider vorgefunden wurden. Dies braucht weder ein Bäcker, noch ein Fleischverarbeiter, zumindest nicht während der Arbeitszeit. Es liegt auf der Hand, dass Schlafgelegenheiten in Lebensmittelbetrieben nicht tolerabel sind. Der Bäcker musste sich der Meldepflicht unterziehen und die Schlafgelegenheit entfernen. Abb. 4.2.2.: Matratzenlager er sich strikte an ein gewähltes Exportprodukt und begnügte sich mit der Kontrolle der entsprechenden Produktionslinie. Erwartungsgemäss schnitten die Betriebe sehr gut ab. Die FDA war erstaunt über die Ordnung und Sauberkeit in den Schokoladebetrieben. Einzig ein fehlender Metalldetektor sowie ungenügende Angaben (Adresse, Gewicht) auf den Exportprodukten gaben zu Diskussionen Anlass. Nicht bruchsichere Leuchtröhren über den Produktionslinien wurden während der Inspektion durch bruchsichere ersetzt. Dadurch wurde diese „verbal notification“ gemäss Angabe des Officers im Bericht gar nicht erwähnt. Gemäss der amerikanischen Gesetzgebung muss ein Rohmilchkäse der nicht pasteurisiert wird, mindestens 60 Tage reifen. In der Schweiz hat Rohmilchkäse lange Tradition. Durch einen enormen Aufwand an zusätzlichen Untersuchungen kann die Qualität dieses anspruchsvollen Produktes sichergestellt werden. Während der Inspektion wurde ein Produkt vorgefunden, das lediglich drei Wochen Reifezeit aufweist – dieses Produkt darf nicht mehr in die USA exportiert werden. Der Käser hält an der traditionell gewachsenen Rezeptur fest. Die Inspektion fand in einer angenehmen Atmosphäre statt. Die Amerikaner waren kollegial und zugleich recht forsch und sehr sachlich, wenn es um die Dokumentenprüfung ging. Die Zürcher Inspektoren stellten fest, dass die Inspektionen im Vorgehen und bei den Prüfkriterien nicht stark von ihren Abweichen und dabei auch ähnliche Resultate erzielt werden. FDA-Inspektion Dreizehn Consumer Safety Officer bzw. Investigator der FDA prüfen weltweit Lebensmittelbetriebe, die ihre Produkte in die USA exportieren. Im September standen 38 der grössten Schweizer Schokoladeund Käsereibetriebe auf dem Programm. Drei Inspektoren prüften täglich ein bis zwei Betriebe, neun befanden sich im Kanton Zürich. Der Investigator wurde jeweils von einer Mitarbeiterin des BAG oder der BLK sowie vom zuständigen kantonalen Lebensmittelinspektor begleitet. Die gewünschten Kontrolldokumente konnten alle vorgelegt werden. Allerdings konnte der Officer kaum eines lesen. Mit Umschreiben und Argumentieren musste er zu jedem geprüften Punkt überzeugt werden, dass für die Lebensmittelsicherheit genügend unternommen wird. Bei der Betriebs-Kontrolle hielt Abb. 4.2.3.: Die FDA in einer Schokoladeproduktion Handel über Umwege am Beispiel Lachs Wer gerne geräucherten Lachs isst, der findet viele Angebote im Detailhandel. Aber wer weiss schon, dass darunter Produkte sind, welche bis zum Ver- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 38 zehr eine beachtliche Reise quer durch Europa hinter sich gebracht haben? Beispielsweise wird der Lachs in Norwegen gezüchtet und geschlachtet, danach wird er tiefgefroren und reist nach Holland. Dort finden die Räucherung und der Schneideprozess statt, dieser Teil des Lachses ist nun bereit für den Verkauf und die Konsumation. Es fallen jedoch auch Abschnitte an, die neuerdings mit einem dafür entwickelten Enzym namens Transglutaminase wieder zusammengeklebt werden. Das erfolgt aber in diesem Fall nicht in Holland, sondern in Griechenland. Also müssen die Abschnitte wiederum tiefgefroren und aus dem nördlichen Europa in den Süden transportiert werden. Die zusammengeklebten Stücke werden dann wieder nach Holland zurücktransportiert und dort geschnitten. Dann endlich werden auch die Abschnitte des geräucherten Lachses portioniert und abgepackt. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, muss nur gekennzeichnet werden, wo der Lachs gezüchtet oder gefangen wurde und wo der Räucherprozess stattfand. Wenn geräucherter Lachs Transglutaminase enthält, muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet werden. Damit Transglutaminase verwendet werden darf, muss zudem vorderhand beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Bewilligung eingeholt werden. Sollte ein Restaurant oder ein Bäcker Canapés mit solchem Lachs anbieten, dann muss dies auch auf der Speisekarte oder in der Auslage kommuniziert werden, es gilt die schriftliche Deklarationspflicht. Es wird aber nicht nur Lachs zusammengefügt, gerade auch Fleisch wie Fondue-Chinoise besteht oft aus Abschnitten, die mit Methoden zusammengefügt werden, die keine Bewilligung des BAG brauchen. Solche Produkte unterstehen leider keiner speziellen schriftlichen Deklarationspflicht. Die Wirte in Gastwirtschaftsbetrieben sind aber sehr wohl verpflichtet, mündlich Auskunft zu geben. Nachfragen ist angebracht. Präsenzdienst deckt Mängel bei Fleischlieferung auf Zu den üblichen Bürozeiten nimmt das Lebensmittelinspektorat Anrufe entgegen, um Anliegen und Fragen aus der Bevölkerung oder von Betrieben zu beantworten. Mögliche Fragethemen sind: eine Betriebsplanung Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 das Finden und Ausfüllen des Formulars für die schriftliche Meldepflicht eine Lebensmittelvergiftung eine fachliche Auskunft zu Lebensmitteln, deren Haltbarkeit und Verwendung. Die Lebensmittelinspektorin oder der Lebensmittelinspektor weiss Rat oder klärt schwierige Fragestellungen ab. Erwähnenswert war die Meldung eines Anwohners, dass bei der nahegelegenen Metzgerei die Fleischanlieferung ohne anwesenden Metzger erfolgte und das Fleisch nun ungeschützt und ungekühlt draussen hänge. Zur Information sandte der Anrufer ein Handyphoto ein (siehe Abbildung 4.2.4.). Abb. 4.2.4.: Ungeschützte Anlieferung von Fleisch Der umgehend informierte zuständige Kontrolleur war noch auf der Anfahrt, als sich der Anwohner erneut meldete. Nun sei vom Geruch des draussen stehenden Fleisches die Katze des Quartiers angelockt worden und diese würde sich genüsslich am Fleisch laben. Auch diesmal wurde die Lebensmittelkontrolle photographisch dokumentiert (siehe Abbildung 4.2.5.). 39 Abb. 4.2.5.: Katze geniesst Fleisch Aufgrund der umfassenden Information konnten nur kurze Zeit später vor Ort die nötigen Massnahmen zur Sicherstellung der Hygiene getroffen werden. Zusätzlich wurden alle zuständigen Inspektorate der Kantone, in welchen die Lieferanten des Fleisches ihren Standort haben, über die unkontrollierte Anlieferung informiert. Suisse Garantie oder doch Italien Immer wieder muss bei den Lebensmittelkontrollen im Detailhandel festgestellt werden, dass die Herkunft von Früchten und Gemüsen im Offenverkauf falsch an den Regalen oder Preisschildern angeschrieben wird. Diese Falschanschriften sind häufig auf das stark wechselnde Angebot und die ungenügende Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden zurückzuführen. Im vergangenen Jahr fiel der Lebensmittelkontrolle jedoch auf, dass in mehreren Geschäften Petersilie und Schnittlauch in Plastiksäckchen angeboten wurden, auf denen lediglich der Name und die Adresse des Schweizer Händlers aufgeführt wurden. Offensichtlich wurde das Verkaufspersonal durch diese Schweizer Adresse dazu verleitet anzunehmen, es handle sich um in der Schweiz gewachsene Produkte. Sie schrieben „ Schweiz“ oder gar „Suisse Garantie“ auf die Preisschilder oder verzichteten auf eine zusätzliche Deklaration der Herkunft. Sie nahmen an, dass die Lieferadresse des Händlers der Länderherkunft entspräche. So meinte z.B. eine Verkäuferin, dass im Sommerhalbjahr Petersilie und Schnittlauch ja prima in der Schweiz wachsen und drum sicherlich aus der Schweiz stammen. Dass Petersilie und Schnittlauch im Sommer bei uns bestens wachsen ist zwar korrekt, leider handelte es sich aber trotzdem wiederholt um ausländische Produkte. Dadurch wurde der Kunde getäuscht. Es ist auch täuschend, wenn die Länderabkürzung „IL“ mit „Italien“ übersetzt wird, obwohl diese Produkte aus Israel stammen. Weiter hatte sich gezeigt, dass die Informationen auf den Lieferscheinen manchmal ungenügend waren. So wurde lediglich ein „IMP“ für Import bei der Herkunft aufgeführt. Diese Information ist jedoch zu wenig genau, da es für viele Kunden kaufentscheidend ist, ob die Produkte von einem Nachbarland kommen oder von Übersee eingeflogen werden. Die Informationen aus den verschiedenen Kontrollen in den Läden wurden zusammengetragen und eine Inspektion beim verantwortlichen Betrieb veranlasst. Daraus ergaben sich folgende Auflagen: Neben der Händleradresse muss auch die Länderherkunft der Produkte aufgeführt werden. Zudem sind die Lieferpapiere zu präzisieren und das Produktionsland genau aufzuführen. Konsumenten, die offensichtliche Abweichungen bei den Länderangaben feststellen, können diese dem Verkaufspersonal oder im Wiederholungsfall beim Lebensmittelinspektorat des Kantonalen Labors Zürich, melden. Abb. 4.2.6.: Auch Petersilie mit Schweizer Adresse kann aus Italien stammen Eierlagerung an einem speziellen Ort Das Lebensmittelgesetz verlangt den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Zudem verlangt die Hygieneverordnung von der verantwortlichen Person, dass auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 40 Vertriebsstufen die Hygienevorschriften eingehalten werden. Der aufmerksame Beobachter hat sicher schon festgestellt, dass aus Kostengründen immer mehr ungelernte Mitarbeiter im Gastgewerbe tätig sind oder sogar Betriebe führen. Dies bedeutet nicht, dass die Mitarbeiter unmotiviert oder dumm sind, sondern dass ihnen vermehrt das Fachwissen für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln fehlt. Verlangt man von den Mitarbeitern oder Geschäftsführern, die unserer Landessprachen kaum oder nicht mächtig sind, unsere Gesetzgebung einzuhalten, wird dies problematisch. Die Gastwirtschaftspatente werden trotzdem ohne Voraussetzungen von Fachwissen ausgestellt. Abb. 4.2.7: Eierlagerung auf dem WC Dementsprechend sieht es teilweise auf den Kontrollgängen aus. Verlangt der Kontrolleur das gesetzlich vorgeschriebene Selbstkontrollkonzept, wird man mit grossen, verständnislosen Augen angeschaut. Erkundigt sich der Kontrolleur nach welchen Kriterien das Frittieröl gewechselt wird, kann dies meistens nicht beantwortet werden. Die Frage nach den Kühltemperaturen von leicht verderblichen Lebensmitteln löst Staunen aus, obwohl diese auf jeder Verpackung stehen. Es gibt unzählige Beispiele im Alltag, die oft Staunen und Kopfschütteln seitens der Kontrollorgane auslösen (siehe Abbildung 4.2.7.). Wie leichtfertig Mitarbeiter eingestellt Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 und unkontrolliert ihre Tätigkeit ausüben können – bis eine Kontrolle kommt und die Missstände aufdeckt – ist erstaunlich. Der Vorwurf kann jedoch nicht auf die Mitarbeiter abgewälzt werden, sondern gilt den Personalverantwortlichen, die ihre Mitarbeiter nicht schulen. Eine regelmässige Kontrolle zum Schutz der Konsumenten ist auch in Zukunft ein zentrales Element. Haltbarkeit von Lebensmitteln Nicht schlecht staunte ein Lebensmittelkontrolleur im Aussendienst als ihm eine „Haltbarkeitstabelle für vakuumierte Lebensmittel“ einer Zulieferfirma für Vakuumbeutel vorgelegt wurde. So sollen nicht vakuumierte Teigwaren zwei bis drei Tage halten, vakuumierte dagegen acht bis zehn Tage. Nicht vakuumiertes Schweinsgeschnetzeltes soll vier bis sechs Tage, vakuumiertes dagegen zwanzig bis 25 Tage halten. Vakuumieren als Allerweltsmittel? Vakuum dient als Konservierung, durch die Abwesenheit von Sauerstoff werden Stoffwechsel- und Oxidationsprozesse verlangsamt. Durch die Technik des Vakuumierens kann man sich jedoch in falscher Sicherheit wiegen. Bei solchen Tabellen besteht die Gefahr, dass Berufsleute und Köche ohne genaue Prüfung solche Informationen übernehmen. Gerade im betroffenen Betrieb musste das Lebensmittelinspektorat wegen dem Inverkehrbringen von verdorbenen Lebensmitteln Strafanzeige aussprechen. Beim Vakuumieren gilt es Regeln zu beachten. Es dürfen nur frische Produkte in einem einwandfreien mikrobiologischen Umfeld vakuumiert werden. Die Kühlkette muss dabei unbedingt eingehalten werden. Die effektive Haltbarkeit ist einerseits ein Erfahrungswert, andererseits kann mit Hilfe eines mikrobiologischen Labors die Haltbarkeit genau ermittelt werden. Die untervermietete Ausgabestelle Die Dorfbäckerei hat ausgedient. Die Räumlichkeiten werden neu als Restaurant Bar Take-away genutzt. Gespannt betreten die Inspizierenden bei der Erstinspektion den Betrieb. Sechs Sitzplätze und ein paar Stehtische sowie in der hinteren Ecke eine Theke mit Kaffeemaschine und diversen Spirituosen füllen den Raum. Hinter der Theke sind eine Handwascheinrichtung und eine Ausschankanlage mit Kühlschubladen eingerichtet. Nebenan befindet sich ein Raum, in dem Speisen wie Toasts und Salate zubereitet werden. Ein kleiner, überfüllter Kühl- 41 schrank mit teilweise überlagerten Lebensmitteln steht in der Ecke. Daneben befinden sich ein Gestell und zwei Barhocker als Ablagefläche für Geschirr, Reinigungsutensilien, leere und volle Getränkeflaschen und an diversen Orten Recycling-Karton. stellt. Sie hatte die Suppe fixfertig bei einem Direktvermarkter gekauft. Zwei Beutel der orangen Masse werden aufgewärmt. Sie weisen jedoch einen eigenartigen, säuerlichen Geruch auf und werden entsorgt. Die Gastgeberin öffnet den dritten Beutel mit 1.5 Liter Suppe. Gespannt degustiert nun auch die anwesende Inspektorin die Suppe und speit sie gleich wieder aus. Sie ist ungeniessbar, sauer, verdorben. Gemäss Datum wären alle vier Beutel noch acht Tage lang haltbar gewesen. Der vierte und letzte Beutel, der für das Abendessen vorgesehen wäre, behält die Inspektorin für die Verdachtsinspektion, die gleich am nächsten Tag stattfinden soll, auf. Abb. 4.2.8.: Nicht gemeldeter Betrieb Der Betrieb ist weder auf der Gemeinde noch beim Kantonalen Labor Zürich gemeldet. Die Räume hat der Nachbarbetrieb vermietet. Die Personaltoilette kann nicht benutzt werden, da die Anlage zurzeit defekt ist. Ebenso ist die Gästetoilette in Einzelteile zerlegt und nicht benutzbar. In dringenden Fällen könne das WC einer nebenstehenden Wohnung benützt werden, hiess es. Nebst einer Getränkekarte gibt es eine Speisekarte mit verschiedenen Snacks sowie eine Pizzakarte. Pizze und andere kleine Gerichte werden vom Nachbarbetrieb im unteren Stock bezogen. In der ehemaligen Backstube hat sich ein junger Pizzakurier einen Produktionsraum eingerichtet. Um Kosten zu sparen, hat er den Ausgabebereich untervermietet. So sind aus einem kleinen Betrieb (ohne funktionierendes Personal-WC, aber mit diversen baupolizeilichen Auflagen) zwei Betriebe entstanden (siehe Abbildung 4.2.8.). Auch Inspektorinnen sind Kunden Seinen Ursprung hat das Halloween-Fest in Irland. Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten oder drohen mit Streichen. Derweil sitzen die Eltern gemütlich zusammen und geniessen ein Abendessen mit Kürbissuppe. Am Abend vor Allerheiligen verkleiden sich auch die Kinder der Inspektorin in Hexen und gruslige Gestalten und ziehen mit ihren Freundinnen los. Die eingeladenen Eltern sitzen gemütlich am Tisch, während die Gastgeberin die Kürbissuppe bereit- Abb. 4.2.9.: Halloween ohne Suppe Noch nie zuvor konnte die Inspektorin eine Kontrolle aufgrund einer Kundenreklamation mit so detaillierten Kenntnissen zum Fall durchführen. Die Enttäuschung bei der Degustation der Suppe ist gross: Sie schmeckt zwar etwas fad (zu wenig abgeschmeckt), aber nicht säuerlich. Der Küchenchef glaubt den Äusserungen der Inspektorin und vermutet eine Verwechslung der Produktionschargen. Aufgrund des Herstellverfahrens (Suppe kochen, abkühlen, in Beutel abfüllen, mit Schweissnaht verschliessen) stellt sich die Frage, ob eine derart lange Haltbarkeit für ein solches Produkt gerechtfertigt ist. Der Prozess ist nicht durchdacht und die Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet. Die Produktion war Ende Oktober bereits eingestellt worden, angeblich weil die Saison zu Ende sei. Resultate der Inspektionskampagne Der Verband der Kantonschemiker gibt jedes Jahr ein Thema für eine landesweite, vertiefte Inspektion im Lebensmittelbereich vor. Dieses Jahr stand die Kontrolle der Rückverfolgbarkeit, die Angaben des Produktionslandes und der Produktionsmethoden Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 42 von Fleisch im Fokus. Überprüft wurden gewerbliche Metzgereien, Metzgereien in Supermärkten, Gastwirtschaftsbetriebe und Fleischgrosshändler. Im Zusammenhang mit der Rückverfolgbarkeit sieht das Gesetz vor, dass Einzelhandelsbetriebe wie Metzgereien oder Gastwirtschaftsbetriebe wissen, von wem die Waren stammen. Auf der Stufe des Zwischenhandels muss zusätzlich bekannt sein, wer die Abnehmer der Waren sind. Im Kanton Zürich musste die Rückverfolgbarkeit in mehreren Gastwirtschaftsbetrieben sowie bei einem gewerblichen Metzger und bei einem Grosshändler bemängelt werden. Gesamtschweizerisch wiesen überwiegend Metzgereien in Supermärkten lückenhafte Rückverfolgbarkeit auf, gefolgt von Gastwirtschaftsbetrieben. Im Zusammenhang mit der Angabe des Produktionslandes muss die Fleischherkunft auf der Kennzeichnung ersichtlich sein. Betriebe, die Fleisch offen anbieten, sowie Gastwirtschaftsbetriebe, müssen die Fleischherkunft schriftlich in der Auslage resp. auf der Speisekarte angeben. In mehreren Gastwirtschaftsbetrieben des Kantons Zürich wurden falsche Länder aufgeführt oder die Angaben fehlten. Dies wurde in einzelnen Metzgereien und Metzgereien in Supermärkten ebenfalls festgestellt. Dieser Befund entspricht dem gesamtschweizerischen Resultat. Laut Vorgaben des Lebensmittelrechts müssen Hinweise auf Produktionsmethoden resp. Angaben über verwendete Tierarzneimittel gekennzeichnet werden. Beispielsweise muss bei brasilianischem Pouletfleisch auf der Verpackung oder auf der Speisekarte der Hinweis „kann mit Antibiotika und/oder anderen antimikrobiellen Leistungsförderern erzeugt worden sein“ ersichtlich sein. Hierzu waren im Kanton Zürich in einer Metzgerei und bei einem Fleischhandelsbetrieb Mängel zu verzeichnen. Gesamtschweizerisch zeigten sich die Mängel insbesondere auf der Stufe der Gross- und Fleischhandelsbetriebe. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im Kanton Zürich in 50 % der überprüften Gastwirtschaftsbetriebe Mängel in der Rückverfolgbarkeit, der Angabe von Produktionsland und der Produktionsmethode zu verzeichnen waren. Ebenso wurden die fehlenden Angaben in einzelnen Metzgereien und Metzgereien in Supermärkten, Fleisch- und Grosshändlern bemängelt. Mögliche Erklärungen dafür könnten Um- oder Auspacken der Ware und damit der Verlust der Originaletikette sein. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Verbesserungspotenzial ist auf jeden Fall vorhanden. 43 5 Kontrolle der Badeanlagen 5.1 Inspektionen Badeanlagen Im Berichtsjahr wurden zehn Badeanlagen inspiziert. Mängel wurden insbesondere bei der Selbstkontrolle festgestellt. Die minimalen Anforderungen für die betriebsinterne Qualitätsüberwachung sind eine zweimalige Prüfung des Badewassers pro Tag 5.2 auf den Desinfektionsmittelrestgehalt sowie den pH-Wert (kantonale Verordnung über allgemeine und Wohnhygiene vom 9. Juni 1967). In der Praxis wird in den entsprechenden Kontrollbüchern aber oft nur ein täglicher Wert eingetragen. Beurteilung Badewasser Gedeckte Bäder und Freibäder Das Badewasser wird chemisch und mikrobiologisch nach der SIA Norm 385/9 beurteilt. Die Tabellen 5.2.1. und 5.2.2. zeigen eine Zusammenstellung der bakteriologischen und chemischen Untersuchungen im Berichtsjahr. Bei den gedeckten Bädern mussten 2012 mehr Proben bakteriologisch beanstandet werden als im Vorjahr, nämlich 6.6 % (2011: 2.3 %). Auch in chemischer Hinsicht übertraf sich die Beanstandungsquote mit 21.1 % jene des Vorjahres (16.4 %). Bei den Freibädern konnte in bakteriologischer Hinsicht eine Verbesserung zum Vorjahr festgestellt werden. Beanstandungsquote 2012: 2.5 % gegenüber 5.0 % im Jahr 2011. Seit Einführung der SIA Norm 385/9 und der damit verbundenen Anhebung des Toleranzwertes für Harnstoff (von 2 mg/l auf 3 mg/l) müssen in dieser Hinsicht deutlich weniger Beanstandungen ausgesprochen werden. Bei mikrobiologischen Toleranzwertüberschreitungen werden durch das Kantonale Labor geeignete Massnahmen angeordnet. In der Regel muss ausserhalb der Betriebszeit eine Stosschlorung durchgeführt werden. Anschliessend wir mittels Nachkontrolle der Erfolg dieser Massnahme überprüft. Spezialuntersuchung Legionellen Legionellen sind weltweit das grösste umwelthygienische Infektionsproblem in allen WarmwasserSystemen öffentlicher Gebäude (Schwimmbäder, Krankenhäuser, Altersheime, usw.). Legionellen sind gramnegative, stäbchenförmige Bakterien. Die epidemiologisch bedeutendste Art ist Legionella pneumophila. Bei Legionellosen wird sie bei 90 % der schweren Lungenentzündungen nachgewiesen. Um zu überprüfen, ob eine reale Ansteckungsgefahr besteht, wurden in fünfzehn Hallenbädern des Kantons Proben erhoben. Dabei handelte es sich um Proben aus Hot Whirl Pools oder aus Warmwasserbecken, welche mit Massagedüsen, Fontänen, etc. ausgestattet sind. Diese Einrichtungen erzeugen winzige Wassertröpfchen (Aerosole), welche durch die Badegäste eingeatmet werden können. In der SIA Norm 385/9 ist der Toleranzwert für Legionellen bei 1 KBE/100 ml festgelegt. In fünf Proben wurde dieser überschritten. Nach Einleitung verschiedener Massnahmen wurde der Toleranzwert in den Nachkontrollproben eingehalten. Unter diese Massnahmen fällt die Hochchlorung der Filter während Revisionsarbeiten im Hallenbad. Künstlich angelegte Badeteiche Künstlich angelegte Badeteiche, welche ohne den Einsatz von Chemikalien auskommen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Im Kanton Zürich sind mittlerweile vier Badeteiche dieser Art öffentlich zugänglich. Nicht immer lässt die Wasserqualität jedoch ungetrübten Badegenuss zu. Hauptproblem sind meist Pseudomonaden (Bakterien), welche von den Badegästen eingebracht werden. Von besonderer Bedeutung sind die pathogenen Pseudomonas aeruginosa, welche Irritationen der Ohren (Otitis) oder der Augen hervorrufen können. Das BAG empfiehlt für die Beurteilung der Wasserqualität in solchen Badeteichen einen Höchstwert von 10 KBE/100 ml. In einem Bad wurden einige Anstrengungen unternommen, um in dieser Saison eine Verbesserung der Badewasserqualität zu erreichen. Ein wichtiger Punkt war die Information der Badegäste über das Verhalten in einem Freibad ohne herkömmliche Ba- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 44 dewasserdesinfektion. Bezüglich der Badewasserqualität konnte nun eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr festgestellt werden. Es Art der Untersuchung Bakteriologisch zeigte sich aber erneut, dass die Einhaltung der BAG-Vorgaben bei Spitzenbelastungen schwierig ist. Gedeckte Bäder Anzahl TW-Überschreitungen 490 32 Freibäder Anzahl 186 TW-Überschreitungen 5 Chemisch 493 104 186 37 Total 983 136 372 42 Tab. 5.2.1.: Anzahl Untersuchungen in gedeckten Bädern und Freibädern (ohne künstlich angelegte Badeteiche); TW = Toleranzwert Parameter Bakteriologisch Aerobe mesophile Keime Escherichia coli Gedeckte Bäder Anzahl Abweichungen 15 % 3.1 Freibäder Anzahl Abweichungen 0 % 0.0 4 0.8 4 2.0 Pseudomonas aeruginosa 13 2.7 1 0.5 Total 32 6.6 5 2.5 Parameter Chemisch pH-Wert zu hoch Gedeckte Bäder Anzahl Abweichungen 6 % 1.2 Freibäder Anzahl Abweichungen 3 % 1.6 pH-Wert zu tief 4 0.8 2 1.1 Desinfektionsmittelgehalt zu hoch 8 1.6 8 4.3 Desinfektionsmittelgehalt zu tief 19 3.9 18 9.7 Gebundenes Chlor zu hoch 30 6.1 1 0.5 Oxidierbarkeit zu hoch Harnstoff zu hoch Total 0 0.0 0 0.0 37 7.5 5 2.7 104 21.1 37 19.9 Tab. 5.2.2.: Toleranzwertabweichungen beim Badewasser Seen, Weiher und Flüsse Die Kontrollen erfolgten nach der EU Badewasserrichtlinie 2006/7/EG. Aufgrund dieser werden die Proben nicht mehr auf Salmonellen sondern auf intestinale Enterokokken sowie auf Escherichia coli untersucht. Die Resultate werden laufend auf der Homepage des Kantonalen Labors publiziert. Die Bewertung und Einstufung von Badegewässern ist in untenstehender Tabelle zu finden (Tab. 5.2.3.). Der Zürich-, Greifen- sowie der Pfäffikersee wurden viermal beprobt. Alle anderen Badegewässer einmal pro Badesaison. Die Qualität des Badewassers war in allen Seen und Flüssen gut (Tab. 5.2.4.). Auch die Weiher boten diesbezüglich ungetrübte Badefreuden. Starke Gewitter oder intensive Regenfälle im Einzugsgebiet von Flüssen können die Badewasserqualität ungünstig beeinflussen. Solche Ereignisse sind in der Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Regel mit einer Eintrübung des Wassers verbunden, so dass auch nicht gebadet wird. Da Flüsse auch als Vorfluter von Kläranlagen dienen, sollte beim Baden das Schlucken von Wasser vermieden werden. Am 16. August wurde uns eine Gewässerverschmutzung in der Badezone eines Campingplatzes am Greifensee gemeldet. Im Einzugsgebiet eines Baches war Mist ausgetragen worden. Durch starke Regenfälle am Vorabend, war der Mist via Bach in die Badezone eingetragen worden. Als Sofortmassnahme wurde der Badeplatz vorsorglich gesperrt. Ausserdem wurden durch das Kantonale Labor noch am gleichen Tag Proben erhoben. Die Resultate zeigten eine starke Belastung des Baches mit E. coli (15‘000 Keime pro ml). Die Proben aus dem See waren hingegen kaum belastet. Vermutlich schichtete sich das einlaufende Bachwasser aufgrund von Dichteunterschieden 45 (Temperatur, Gehalt an gelösten Stoffen) und einem nicht turbulenten Zufluss in tiefere Seebereiche ein. Eine Belastung des Oberflächenwassers blieb da- Anzahl Badegewässer 20 her aus. Die Sperrung wurde am nächsten Tag mit Ausnahme des direkten Mündungsbereichs des Badesaufgehoben. Anzahl Proben 163 1 162 2 1 Qualitätsklasse 3 0 4 0 Tab. 5.2.3.: Anzahl Proben und Untersuchungsergebnisse in Seen, Weihern und Flüssen (Beurteilung gemäss Tab. 5.2.4.) Qualitätsklasse 1: Ausgezeichnet Qualität 2: Gute Qualität Escherichia coli / 100 ml <500 (*) <1'000 (*) Enterokokken / 100 ml <200 (*) <400 (*) 3: Ausreichende Qualität <900 (**) <330 (**) 4: Mangelhafte Qualität >900 (**) >330 (**) Tab. 5.2.4.: Beurteilungskriterien für Oberflächengewässer (*) Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung (**) Auf der Grundlage einer 90-Perzentil-Berwertung Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 46 6 Vollzug Chemikalienrecht 6.1 Übersicht Vollzug Chemikalienrecht Im Vollzug des Chemikalienrechts wurden Betriebsund Produktkontrollen sowie Informationsprojekte durchgeführt. Die Betriebskontrollen betrafen mehrheitlich Hersteller und Importeure, bei denen die Selbstkontrollund Zulassungspflichten für ihre Produkte überprüft wurden. Im Rahmen einer Kampagne wurden auch Handelsgeschäfte für Camping-, Outdoor- und Freizeitprodukte kontrolliert. Im Rahmen der Produktkontrollen zur Marktüberwachung wurden Einzelproben verschiedenster Produktgruppen als Stichproben erhoben. Verschiedene Produktarten wurden anlässlich kanto- 6.2 naler oder interkantonaler Kampagnen speziell überprüft, namentlich Dünger, Pflanzenschutzmittel, Desinfektionsmittel, Öllampen und Lampenöle, Insektenschutzmittel, Dekorationssprays sowie Camping- und Outdoorprodukte. Die Arbeiten zur Verbesserung der Meldungen im Produkteregister wurden fortgeführt. Im Bereich der Information wurde ein Leitfaden zum Umgang mit Chemikalien für Verantwortliche an Sekundarschulen fertiggestellt. Ausserdem wurden die Angebote zum Chemikalienrecht im Rahmen der Neugestaltung der Website des Kantonalen Labors vollständig überarbeitet und ausgebaut. Umgang mit Chemikalien / Betriebskontrollen Betriebskontrollen Übersicht Betriebskontrollen Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 120 Betriebskontrollen durchgeführt. In der Tabelle 6.2.1. sind diese nach den verschiedenen Betriebstypen aufgeführt. Betriebstyp Inspektionen Erstinverkehrbringer von Produkten 88 Chemikalien / Biozidprodukte 77 Pflanzenschutzmittel Dünger 6 Gegenstände 5 Handel / Abgabe 47* Apotheken / Drogerien 4 übriger Detailhandel 30 Grosshandel (ohne Herstel13 ler und Importeure) Verwenderbetriebe 17 Schulen 3 Bäder 1 übrige Verwenderbetriebe 12 Private 1 * Doppelnennungen: Einzelne Detailhandelsbetriebe können gleichzeitig verantwortliche Erstinverkehrbringer von Produkten sein. Tab. 6.2.1.: Art der kontrollierten Betriebe 2012 (anlässlich von total 120 Kontrollen) Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Die Mehrzahl der Kontrollen (88) wurde bei Importeuren und Herstellern (Inverkehrbringern) durchgeführt. Hier wurde in erster Linie das Resultat der Selbstkontrolle überprüft, welche durchgeführt werden muss, bevor Chemikalien auf den Markt gebracht werden dürfen (Etikette, Verpackung, Melde- und Zulassungspflichten). Von den 34 Kontrollen im Detailhandel fanden 18 im Rahmen einer Kampagne zu Camping- und Freizeitprodukten statt. Bei siebzehn Kontrollen von Verwenderbetrieben wurden Aufbewahrungs- und Umgangsvorschriften überprüft. Gründe für Betriebskontrollen Für die Durchführung von Betriebskontrollen gibt es verschiedene Auslöser. Im Berichtsjahr erfolgte rund ein Drittel der insgesamt 120 Inspektionen als Kontrollen mit Stichprobencharakter. Sie betrafen vorwiegend Inverkehrbringer chemischer Produkte. Ein weiteres Drittel der Kontrollen wurde entweder durch externe Hinweise von Chemikalienfachstellen anderer Kantone, von Bundesämtern sowie von Betrieben oder durch eigene Feststellungen ausgelöst. Rund ein Viertel der Inspektionen erfolgte im Rahmen von Kampagnen (vgl. auch "Themenspezifische Kontrollen"). In sechs Fällen handelte es sich um Nachkontrollen. Vier Überprüfungen erfolgten auf Wunsch des Betriebes. 47 Ergebnisse Im Rahmen der Inspektionen wurden je nach Betriebsart und -aktivitäten entsprechende Kontrollpunkte ausgewählt und beurteilt. Die Ergebnisse zu den einzelnen Bereichen sind in der Tabelle 6.2.2. dargestellt. Kontrollpunkt / Aktivität Handhabung, Lagerung Abgabevorschriften personenbezogene Vorschriften Produkte, Selbstkontrolle Melde- und Zulassungspflichten Anpreisung, Werbung Internet, Online-Shops Probenahme Information, Beratung Total i.O. 51 68 45 85 63 21 9 28 71 45 38 33 37 19 14 1 - Mängel 6 30 12 48 44 7 8 - Tab. 6.2.2.: Zusammenstellung der Kontrollpunkte und Ergebnisse im Rahmen der 120 durchgeführten Kontrollen Häufig sind offensichtliche Mängel bei der Kennzeichnung von Produkten (Selbstkontrolle). Bei der Abgabe von Chemikalien musste oft beanstandet werden, dass den beruflichen und gewerblichen Verwendern keine Sicherheitsdatenblätter abgegeben werden. Die Meldepflicht von Produkten gibt regelmässig Anlass zu Beanstandungen, da die Angaben unvollständig oder veraltet sind (vgl. auch 6.3 Projekt „IceBerg“). Wenig bekannt sind die Vorschriften bei der Werbung für Chemikalien, besonders auch für Biozidprodukte. Die Inspektionen haben daher neben der Kontrolle in vielen Fällen auch einen Informations- und teilweise BeratungsCharakter bezüglich der Anwendung der Chemikaliengesetzgebung für die betroffenen Betriebe. In etwa einem Viertel der Fälle wurden eine oder mehrere Proben für vertiefte Kontrollen im Labor erhoben (vgl. 6.3). Massnahmen Aufgrund der festgestellten Abweichungen wurden diverse Massnahmen angeordnet. Diese sind in der Tabelle 6.2.3. zusammengestellt. Für die Behebung der festgestellten Abweichungen wurden mehrheitlich Korrekturmassnahmen mit einer Erledigungsfrist veranlasst (63 Betriebe). In vierzehn Fällen musste die Einfuhr oder die Abgabe von Produkten mindestens vorübergehend untersagt werden. In zwei Betrieben wurde der Umgang mit Stoffen, die Verwendungsverboten unterliegen, untersagt. Bei einem Händler wurde ein Restposten nichtkonformer Produkte durch das Kantonale Labor eingezogen und entsorgt. Aus acht Kontrollen ergaben sich zusätzlich Meldungen an andere Kantone, weil mangelhafte Produkte von Herstellern oder Importeuren mit Sitz ausserhalb des Kantons Zürich angetroffen worden waren. In 30 Fällen wurden keine unmittelbaren Massnahmen angeordnet, da keine Mängel vorlagen, ausschliesslich Abklärungen durchgeführt wurden oder nur Proben erhoben worden waren. Ergriffene Massnahmen Korrekturmassnahmen Abgabeverbote Umgangsverbote Beschlagnahme Meldung an andere Behörden Keine Massnahmen Anzahl 63 14 2 1 8 30 Tab. 6.2.3.: Resultierende Massnahmen aus den 120 Betriebskontrollen (Mehrfachnennungen möglich) Themenspezifische Kontrollen Camping- und Outdoor-Fachhandel In Camping-, Outdoor-, Boots- und Freizeitfachgeschäften werden zahlreiche chemische Produkte angeboten. Im Rahmen einer gesamtschweizerisch koordinierten Kampagne wurden solche Geschäfte bezüglich der Abgabebestimmungen des Chemikalienrechts kontrolliert. Das Kantonale Labor überprüfte achtzehn Fachgeschäfte. Zwei Fachgeschäfte verkauften sogenannt „besonders gefährliche Chemikalien“. Der Verkauf solcher Chemikalien darf nicht in Selbstbedienung erfolgen und erfordert Verkaufspersonal mit einem Sachkenntnisnachweis. Weil keine Person über diese Sachkenntnis verfügte, wurde der Vertrieb des betreffenden Mittels in einem Fall eingestellt. Im zweiten Geschäft mussten die Produkte aus der Selbstbedienung entfernt werden. Es wurde eine Auflage zum Besuch eines Kurses für den Erwerb der Sachkenntnis gemacht. Im Übrigen wurden die Abgabevorschriften gut eingehalten. Im Rahmen der Kampagne wurden auch die vorhandenen Produkte überprüft. Die Resultate der Produktkontrollen sind im Abschnitt 6.3 aufgeführt. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 48 6.3 Marktüberwachung / Produktkontrollen Einzelproben Im Rahmen der Marktüberwachung wurden 42 Einzelproben verschiedenster Art zur genaueren Beurteilung erhoben (35 Zubereitungen, sechs Biozidprodukte, ein Stoff). Bei den Einzelproben handelte es sich um neunzehn Publikumsprodukte und 23 Chemikalien zur industriellen oder gewerblichen Verwendung. Die auslösenden Gründe für die Erhebungen sind in der Tabelle 6.3.1. dargestellt. Erhebungsgründe Einzelprobe Stichprobe externe Hinweise eigene Feststellungen andere TOTAL Anzahl Anteil 25 12 3 2 42 59 % 29 % 7% 5% 100 % Tab. 6.3.1.: Erhebungsgründe für Einzelmuster Die Mehrzahl der 42 Proben wurde als frei gewählte Stichproben zur Überprüfung der Selbstkontrolle der Inverkehrbringer erhoben. Knapp ein Drittel der Produkte musste aufgrund von Hinweisen Dritter überprüft werden. Rund ein Fünftel wurde für die genauere Überprüfung eigener Feststellungen, welche sich aus anderen Vollzugsaktivitäten ergaben, erhoben. Die Tabelle 6.3.2. zeigt die bei den erhobenen Einzelproben untersuchten Kontrollbereiche und die festgestellten Mängel. Kontrollbereich beurteilt verbotene Inhaltsstoffe 23 Kennzeichnung formal 41 Gefahrenkennzeichnung 41 besondere Kennzeichnung 18 Verpackung 22 Sicherheitsdatenblatt, formal 39 Sicherheitsdatenblatt, Inhalt 31 Meldepflicht 29 Zulassungspflicht 7 Anpreisung, Werbung 7 i.O. 20 31 18 14 17 31 13 13 3 4 Mängel 3 10 23 4 5 8 18 16 4 3 Tab. 6.3.2.: Kontrollbereiche und Beanstandungsgründe bei den 42 erhobenen Einzelproben Die Beanstandungsquote ist nicht repräsentativ für die Situation auf dem Markt, da sowohl von korrekten aber auch von offensichtlich mangelhaften ProKantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 dukten vielfach keine Probenerhebung bzw. Überprüfung durchgeführt wurde. Die Zahlen geben trotzdem Hinweise auf Bereiche, in denen häufig Mängel festgestellt werden. Verhältnismässig oft zu beanstanden war die Gefahrenkennzeichnung. Ebenfalls regelmässig festgestellt wurden Mängel bei den Inhalten von Sicherheitsdatenblättern. Unvollständige oder nicht mehr aktuelle Meldungen im Produkteregister sind sehr häufig (vgl. auch Projekt „IceBerg“). Bei 38 Produkten wurden entsprechende Korrekturmassnahmen angeordnet (Tabelle 6.3.3.). Bei neun Proben wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass die weitere Abgabe untersagt wurde. Massnahmen aufgrund der Produktkon- Anzahl trollen von Einzelproben sofortiges Verbot des Inverkehrbringens 9 Korrekturmassnahmen mit Fristen 29 ohne Massnahme 4 TOTAL 42 Tab. 6.3.3.: Erforderliche Vollzugsmassnahmen bei Einzelproben Kampagnen Marktüberwachung Einfuhr von Desinfektionsmitteln Auch im Berichtsjahr wurden rund 680 Zollmeldungen über Importe von Desinfektionsmitteln ausgewertet. Es wurde geprüft, ob es sich um Desinfektionsmittel handelte, die eine Zulassung als Biozidprodukt benötigen. Es wurden 28 Einfuhrmeldungen genauer abgeklärt, die nicht offensichtlich konforme Mittel betrafen. Die Importeure wurden gebeten, ein Rückmeldeformular zum fraglichen Import zu vervollständigen. In rund der Hälfte der so überprüften 28 Fälle handelte es sich schliesslich um konforme Produkte. Sie waren korrekt zugelassen oder es handelte sich um Produkte, welche nicht als Biozidprodukte gelten. In etwa einem Viertel der Fälle handelte es sich um Parallelimporte von Mitteln, welche über die vorhandenen Zulassungen nicht abgedeckt waren. In vier Fällen waren die Mittel in der Schweiz nicht zugelassen, so dass auf ein zugelassenes Produkt umgestiegen oder bei der Anmeldestelle Chemikalien ein Zulassungsgesuch gestellt werden musste. 49 Projekt „IceBerg“ - Meldepflicht von Chemikalien Auf dem schweizerischen Markt befindet sich eine enorme Anzahl chemischer Produkte, welche von zahlreichen Firmen in Selbstkontrolle in Verkehr gebracht werden. Chemikalien, die in der Schweiz hergestellt oder zu gewerblichen Zwecken importiert werden, sind von der Importeurin oder Herstellerin ins Produkteregister der Anmeldestelle Chemikalien zu melden. Das Produktregister enthält Informationen über die Zusammensetzung und die Eigenschaften der Produkte und gibt auch Auskunft über die verantwortlichen Inverkehrbringer in der Schweiz. Die mit den Meldungen hinterlegten Angaben dienen dem Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum zur Notfallauskunft (Telefon 145). Das Kantonale Labor hat im Rahmen des von der Anmeldestelle Chemikalien initiierten Projektes „IceBerg“ wie im Vorjahr tranchenweise die Betriebe angeschrieben, welche Einträge im Produkteregister hatten, die seit der Überführung der alten Giftliste ins Produkteregister Mitte 2005 nicht mehr mutiert oder gepflegt worden sind. Die Einträge dieser Produkte waren entweder nicht vollständig oder die Produkte waren nicht mehr im Handel. Die angeschriebenen Betriebe wurden aufgefordert, die Einträge zu mutieren bzw. zu aktualisieren. Arbeiten Mitte Jahr eingestellt werden. Bei entsprechender Robustheit des Meldetools werden die Arbeiten fortgesetzt, mit dem Ziel, dass Ende 2013 sämtliche Einträge der betroffenen Firmen aktualisiert bzw. vervollständigt sind. Die im Rahmen der Kampagne angebotenen Informationsveranstaltungen zur Meldepflicht wurden von 70 Personen aus rund 60 Betrieben besucht (siehe auch 6.4). Öllampen, Lampenöle und flüssige Grillanzünder Gartenfackeln, Schwimmlampen, Tischlampen und andere dekorative Öllampen erfreuen sich grosser Beliebtheit. Von Lampenölen und flüssigen Grillanzündern und dem Gebrauch von Öllampen gehen wesentliche Gefahren für die menschliche Gesundheit aus. Bereits das Verschlucken geringer Mengen solcher Öle (Milliliter) oder das Saugen am Docht von Lampen durch Kinder können ausreichen, um schwere, irreversible Lungenschäden zu verursachen (Aspirationsgefahr). Abb. 6.3.4.: Rund 1‘099 Betriebe mit Meldepflicht sind im Kanton Zürich registriert. 814 Betriebe sind vom Projekt „IceBerg“ betroffen Im Kanton Zürich waren anfänglich 814 Betriebe mit ca. 18‘600 Einträgen respektive Produkten, die nicht aktuell oder vollständig waren, betroffen. Die im 2011 angeschriebenen 330 Betriebe mit rund 6‘000 Einträgen konnten bis Ende 2012 aufgearbeitet werden. Im Berichtsjahr wurden 227 weitere Betriebe mit ungefähr 7‘200 Produkten angeschrieben. Diese Einträge sind teilweise noch nicht mutiert. Wegen Software-Problemen beim elektronischen Meldetool der Anmeldestelle Chemikalien mussten die Abb. 6.3.5.: Öllampen und Gartenfackeln müssen seit dem Herbst 2011 der Norm EN 14059 entsprechen Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 50 In der Schweiz müssen die Lampenöle, Grillanzünder wie auch Öllampen seit dem 30.11.2011 den gleichen Anforderungen genügen wie in der EU: Dekorative Öllampen müssen der Norm EN 14059 entsprechen. Diese Norm fordert insbesondere einen Dochtschutz und einen Einfüllverschluss, eine ausführliche Bedienungsanleitung und spezielle Warnhinweise. Aspirationsgefährliche Lampenöle und flüssige Grillanzünder müssen einen kindersicheren Verschluss aufweisen, in eine schwarze, undurchsichtige Flasche abgefüllt und mit einer besonderen Kennzeichnung versehen sein. Die Chemikalienfachstellen von dreizehn Kantonen kontrollierten unter der Leitung des Kantonalen Labors Basel Stadt zahlreiche Öllampen, Lampenöle und flüssige Grillanzünder bezüglich dieser neuen Anforderungen. Im Rahmen dieser Kampagne prüfte das Kantonale Labor achtzehn Öllampen und zwölf Lampenöle bzw. flüssige Grillanzünder, nachdem die Importeure und Händler bereits im Vorjahr über die neuen Anforderungen informiert worden waren. Die meisten Öllampen genügten den Anforderungen und wiesen eher geringfügige Mängel auf. Bei den Gebrauchsanleitungen musste vielfach die ungenügende Lesbarkeit beanstandet werden. Die Firmen wurden angewiesen, die Mängel für die Saison 2013 zu beheben. Wegen gefährlicher Mängel musste der Vertrieb von zwei Typen von Gartenfackeln mit ungenügenden Dochtschützen und Verschlüssen gestoppt werden. Aspekt Öllampen i.O. Beanstandungen Dochtschutz 16 2 Auslaufsicherheit 17 1 Standfestigkeit 18 0 Stossfestigkeit 18 0 Verschluss 17 1 Warnhinweise 18 0 Gebrauchsanleitung 10 8 Tab. 6.3.6.: Resultate der Überprüfung von 18 dekorativen Öllampen Bei sämtlichen Lampenölen und flüssigen Grillanzündern wurden die neuen Anforderungen gut erfüllt. Mehrheitlich wurden nur Kennzeichnungsmängel festgestellt. Allerdings wurden im Detail- Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 handel auch ältere Bestände angetroffen, welche nicht in den vorgeschriebenen schwarzen, undurchsichtigen Flaschen verpackt oder deren Gebinde beschädigt waren. Die Fachgeschäfte nahmen diese umgehend aus dem Vertrieb. Kontrollpunkte Öle / Grillan- i.O. zünder konforme Flasche Beanstandungen 9 3 kindersicherer Verschluss 11 1 tastbares Warnzeichen 12 0 Gefahrenkennzeichnung 7 5 Tab. 6.3.7.: Resultate der Kontrolle von 12 Lampenölen und flüssigen Grillanzündern Camping- und Outdoorprodukte In diesen Bereich fallen insbesondere Brennstoffe, Desinfektions-, Pflege- und Reinigungsmittel. Für den Betrieb von Wohnmobilen werden zudem zahlreiche Chemikalien zur Wasser- und Abwasserbehandlung eingesetzt. Diese Produkte bedürfen zum Teil einer Zulassung als Biozidprodukte. Im Rahmen der Kampagne zum Camping- und OutdoorFachhandel wurden 24 Produkte bezüglich der Anforderungen der Chemikaliengesetzgebung genauer überprüft. Die Ergebnisse sind in der Tabelle 6.3.8. zusammengestellt. Auffallend ist die hohe Anzahl von Biozidprodukten ohne Zulassung. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Desinfektionsmittel für Wasser und Mittel gegen Insekten. In einem Produkt wurde ein verbotener Stoff festgestellt. Dabei handelte es sich um eine Druckgashupe mit einem „in der Luft stabilen Stoff“ (Tetrafluorethan, R134a). Die Etiketten der angetroffenen Produkte wiesen vorwiegend formale Mängel auf (Lesbarkeit, Adressangaben, Sprache). Insgesamt wurden zwölf Produkte wegen fehlenden Zulassungen oder mangelhafter Gefahrenkennzeichnung aus dem Verkauf genommen. Anforderung Produkt i.O. Beanstandungen Zulassung 15 9 verbotene Stoffe 23 1 Verpackung 22 2 Gefahrenkennzeichnung 21 3 Formale Kennzeichnung 13 11 Diverses 22 2 Tab. 6.3.8.: Resultate Produkte Camping-, Outdoor- und Freizeitbereich 51 Kontrolle von Düngern Dünger dienen der Pflanzenernährung und haben einen entscheidenden Einfluss auf das Wachstum, den Ertrag und die Qualität von Pflanzen und deren Erzeugnisse. Sie werden in grossen Mengen in die Umwelt ausgebracht und dürfen keine unannehmbaren Wirkungen auf Mensch, Tier oder Umwelt haben. Nur wenige Düngemittel unterstehen einer formalen Zulassungspflicht. Die Mehrzahl der Dünger gilt automatisch als zugelassen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllt. Die Hersteller und Importeure dieser Düngemittel haben im Rahmen ihrer Selbstkontrolle dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Kriterien eingehalten werden. Der Gehalt an Nährstoffen ist wertbestimmend für ein Düngemittel. Weil sich der Verwender bei der auszubringenden Düngermenge auf die angegebenen Nährstoffgehalte verlassen können muss, ist auch die korrekte Deklaration der Nährstoffe wichtig. Im Hinblick auf die Umwelt sind die Maximalgehalte gewisser Schadstoffe geregelt. gen in die landwirtschaftlichen Böden eingetragen werden. Ausserdem sollte überprüft werden, ob die eingesetzten Düngemittel, die derzeit in der EU diskutierten zukünftigen Schwermetallgrenzwerte einhalten würden. Die Ergebnisse der im Kanton Zürich überprüften neun Dünger sind in der Tabelle 6.3.10. zusammengestellt. Zwei Dünger überschritten den Schadstoffgrenzwert für Cadmium. Bei vier Düngern lagen die gemessenen Nährstoffgehalte ausserhalb des Toleranzbereiches, bei einem Dünger war der ermittelte Kalium-Gehalt (K2O) mit 4.8 % massiv tiefer als der deklarierte Wert von 11 %. Bei zwei Düngern stimmten die auf der Verpackung deklarierten Nährstoffgehalte nicht mit den Angaben des Herstellers überein. Vier weitere Produkte wiesen andere Kennzeichnungsmängel auf. Die Sicherheitsdatenblätter von sechs Düngern waren mangelhaft. Insgesamt wurde bei allen Düngern zumindest ein Mangel festgestellt. Beanstandungsgründe Cadmiumgrenzwert überschritten Nährstoffgehalt ausserhalb Toleranz Kennzeichnung Sicherheitsdatenblatt Total untersuchte Dünger Anzahl Produkte 2 4 6 6 9 Tab. 6.3.10.: Resultate der Kontrolle von Düngemitteln (Mehrfachnennungen) Abb. 6.3.9.: Nährstoffdeklaration auf der Verpackung eines Düngers In einer interkantonalen Kampagne und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft wurden mehr als 100 Düngemittel auf Konformität mit der Düngergesetzgebung untersucht. Dabei wurden die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere bei den Hauptnährstoffen geprüft, sowie die Gehalte an Schwermetallen untersucht. Mit diesen Daten kann die Belastung des Bodens mit Schwermetallen im Rahmen des Projektes zur nationalen Bodenbeobachtung (NABO) ermittelt werden. Da zurzeit ausser für Cadmium in Phosphatdüngern keine Grenzwerte für Schwermetalle in Mineraldüngern existieren, sollte mit der Kampagne auch abgeschätzt werden, welche Schwermetalle mit der Düngung in welchen Men- Bei der Analyse der Schwermetallgehalte wurde festgestellt, dass viele Phosphatdünger zum Teil mehrere 100 mg Uran pro kg Phosphat enthielten. Es wurde abgeschätzt, dass mit der Phosphatdüngung gesamtschweizerisch jährlich zwischen zwei und fünf Tonnen Uran mit toxischen und radioaktiven Eigenschaften in die landwirtschaftlichen Böden gelangen. Die Bundesämter für Landwirtschaft und Umwelt wurden aufgefordert, abzuklären, inwieweit dies einen Einfluss auf die produzierten Lebensmittel, die Umwelt sowie das Grund- und Trinkwasser hat und ob Beschränkungen für den Urangehalt in Phosphordünger erforderlich sind. Überprüfung von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel gehören zu den wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsmitteln und unterliegen zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt strengen Vorschriften. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft und der Agroscope Changings- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 52 Wädenswil (ACW) wurden im Rahmen einer interkantonalen Kampagne sechs Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Folpet überprüft. Folpet ist ein wichtiges Fungizid aus der Gruppe der Phtalimide, welches gegen Pilzkrankheiten im Obstbau, Falschen Mehltau und Schwarzfleckenkrankheit im Weinbau sowie Falschen Mehltau in Hopfen angewendet wird. Tabelle 6.3.11. zeigt die Resultate der Kontrolle mit den angetroffenen Abweichungen. Nur eines der sechs überprüften Mittel entsprach vollständig den gesetzlichen Bestimmungen. Die anderen fünf untersuchten Pflanzenschutzmittel wiesen Kennzeichnungsmängel und Mängel im Sicherheitsdatenblatt auf. Ein Mittel erfüllte die geforderten Spezifikationen nicht. Beanstandungsgründe Abweichung bei den chemisch physikalischen Eigenschaften Kennzeichnung Anzahl Produkte 1 5 Sicherheitsdatenblatt 5 Total untersuchte Mittel 6 Tab. 6.3.11.: Resultate der Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Folpet (Mehrfachnennungen) entweder einige der wichtigen Angaben auf der Etikette oder die Produkte verfügten nicht über eine Zulassung als Biozidprodukt. Die sechs Produkte ohne Zulassung mussten aus dem Handel genommen werden. Anzahl Produkte 23 11 Feststellungen Produkte ohne Mängel Beanstandete Produkte: Zulassung fehlt Fehlende Angaben auf der Etikette Total 6 11 34 Tab. 6.3.12.: Ergebnisse der Kontrolle von Schutzmitteln gegen Insekten und Zecken Dekorationssprays Das Schmücken von Wohnungen und Häusern ist während der Adventszeit sehr beliebt. Dazu werden oft Spraydosen verwendet, beispielsweise zur Dekoration von Fenstern mit Schneesprays. Das Treibgas, das beim Gebrauch solcher Spraydosen ausströmt, kann sich an Zündquellen aller Art wie Kerzen, Zigaretten, Flammen, Funken oder heissen Oberflächen entzünden und dabei grosse Flammen bilden. Der Verkauf von Spraydosen zu Dekorationszwecken mit entzündbarem Inhalt an die breite Öffentlichkeit ist deshalb in der Schweiz wie im übrigen Europa verboten. Insektenschutzmittel Insektenschutzmittel dienen der Abwehr von Insekten wie Mücken oder Zecken. Sie enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe, die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Weg lästige oder schädliche Organismen fernzuhalten und gelten damit, obwohl sie auf den Körper aufgetragen werden, nicht als Kosmetika, sondern als Biozidprodukte. Damit Biozidprodukte verkauft werden dürfen, müssen sie zugelassen sein. Im Sommer des Berichtsjahres wurden die wichtigsten der im Detailhandel befindlichen Insektenschutzmittel überprüft. Dabei interessierte, ob auf der Etikette der Mittel die Zulassungsnummer, der Wirkstoff und dessen Gehalt, die Adresse des Importeurs oder des Herstellers, die Gefahren- und Sicherheitshinweise (R- und S-Sätze) sowie die Gefahrensymbole enthalten sind. Insgesamt wurden bei elf Läden und Versandhändlern rund 34 Produkte überprüft. Davon mussten elf beanstandet werden (vgl. Tabelle 6.3.12.). Es fehlten Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Abb. 6.3.13.: Schneesprays zur Dekoration dürfen nicht entzündlich sein Betroffen sind Spraydosen (Aerosolpackungen), welche zur Erzeugung von metallischen Glanzeffekten, künstlichem Schnee, Eiskristallen usw. verkauft werden. Diese Spraydosen enthalten oftmals brennbare Treibgase (Propan/Butan). Sie sind an den Gefahrensymbolen „hochentzündlich“ oder „leichtentzündlich“ mit der Flamme zu erkennen. Aus diesem Grund hat das Kantonale Labor bis Ende 53 Dezember in den relevanten Detailhandelsgeschäften Kontrollen durchgeführt. Die kontrollierten Betriebe führten ein überschaubares Sortiment an 6.4 Dekorationssprays. Von den 26 geprüften Spraydosen erfüllten vier die gesetzlichen Anforderungen nicht und wurden beanstandet. Information und Beratung Leitfaden für Sekundarschulen Nachdem bei Kontrollen in Schulen ein Informationsbedarf zum sicheren Umgang mit Chemikalien festgestellt worden war, hatte das Kantonale Labor vor einiger Zeit die Notwendigkeit eines Leitfadens für die Lehrpersonen erkannt. In Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen wurde ein solcher Leitfaden erarbeitet. Der Leitfaden wird an allen Sekundarschulen abgegeben. Ausserdem stehen diverse Checklisten und Formulare zum Thema auf der Website des Volksschulamtes zum Download bereit. Die Pädagogische Hochschule beabsichtigt, den Leitfaden im Rahmen der Ausbildung der Lehrpersonen zu verwenden. Informationsveranstaltungen zur Meldepflicht Im Rahmen des Projektes zur Verbesserung der Meldepflicht wurden die Informationsveranstaltungen zur Meldepflicht fortgesetzt. Das Angebot stiess auf ein gutes Echo. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus rund 60 Betrieben liessen sich über die korrekte Meldung von Chemikalien ins Produkteregister und die Bedienung des elektronischen Meldetools informieren. Abb. 6.4.1.: Der neue Leitfaden zum Umgang mit Chemikalien an Sekundarschulen 6.5 Besondere Vorkommnisse und Abklärungen Pfefferspray mit Trichlorethylen Bei einer grossen Herbstmesse wurde am Stand einer Firma für Sicherheitsprodukte ein Pfefferspray vorgefunden, der keinen Hinweis auf das verwendete Treibmittel enthielt und nur in englischer Sprache beschriftet war. Abklärungen ergaben, dass der Spray aus den USA importiert worden war, der Importeur keine brauchbaren Angaben zur Zusammensetzung hatte und diese auch nach mehrmaligem Nachfragen beim Lieferanten nicht erhalten konnte. Bei der analytischen Überprüfung der Inhaltsstoffe wurde festgestellt, dass der Inhalt des Sprays zu einem grossen Teil aus Trichlorethylen bestand. Offenbar war dieses Lösemittel zur Extraktion des Capsaicins aus den Chilischoten verwendet worden. Trichlorethylen ist als krebserzeugend eingestuft. Aus diesem Grund darf es in Produkten, die für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind und insbesondere in Produkten, die mit dem Körper in Kontakt kommen, nicht enthalten sein. Die Abgabe des vorsorglich gesperrten Pfeffersprays wurde darauf definitiv verboten. Umweltgerechte Verwendung von Desinfektionsmitteln in Mobiltoiletten In der Schweiz sind mehr als 10‘000 mobile Baustellentoiletten und einige tausend mobile Toiletten für Veranstaltungen im Einsatz. Die Branche verfügt über eine eindrückliche Wachstumsrate. 2012 dürften in diesen Toiletten gemäss Schätzungen mehr als 250‘000 Leerungen und Reinigungen durchgeführt worden sein. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 54 Nach jeder Reinigung einer mobilen Toilette werden Reinigungschemikalien in den Fäkalientank gegeben, welche intensiv riechende Duftstoffe und in der Regel auch desinfizierende Wirkstoffe enthalten. Ziel dieser Behandlung ist es, die Geruchsbelastung während des Gebrauchs zu unterdrücken oder mindestens zu reduzieren. Mit der Leerung der Tanks gelangen diese umweltgefährdenden Chemikalien in die Kläranlagen, wo sie nur teilweise abgebaut werden können. Die Stoffe können daher in Flüssen und Seen nachgewiesen werden. Es wird davon ausgegangen, dass in vielen Fällen der Einsatz von Desinfektionsmitteln im Tank von Toiletten nicht zwingend erforderlich ist, etwa bei kurzzeitigen Einsätzen im Rahmen von Veranstaltungen oder bei der Verwendung in den kälteren Jahreszeiten, wo die Zersetzungsprozesse langsamer ablaufen. Hier könnte der Einsatz eines Parfüms zur Maskierung des Geruchs ausreichen. Im Rahmen von Gesprächen mit Firmen, die mobile Toiletten betreiben, wurde diese Thematik aufgegriffen. Die Betreiber wurden animiert, Möglichkeiten zur Reduktion des Einsatzes desinfizierender Wirkstoffe zu suchen und umweltgerechte Behandlungsmethoden umzusetzen. Sie zeigten Bereitschaft und Interesse, den Verbrauch biozider Stoffe zu verringern. Durch die Entwicklung differenzierter Behandlungskonzepte konnten die Betriebe darauf die Belastung des Abwassers und die Kosten für die Chemikalien reduzieren. Spinnenbekämpfung mit chemischen Mitteln Im Rahmen der früher durchgeführten Kontrollen bei Schädlingsbekämpfungsbetrieben war das Kantonale Labor auf eine verbreitete Praxis der Bekämpfung von Spinnen an Fassaden mit chemischen Mitteln aufmerksam geworden. 6.6 Abb. 6.5.1.: Typische Spuren von Mauerspinnen an einer Fassade Die verlassenen Netze von Mauerspinnen sind an Gebäuden sichtbar. Zur Vermeidung eines Befalls werden Biozidprodukte mit insektiziden Wirkstoffen (z.B. Deltamethrin) eingesetzt, die auch sehr giftig für Wasserorganismen sind. Die weiteren Abklärungen ergaben, dass bei undifferenziertem Einsatz solcher Mittel negative Auswirkungen auf Gewässer bzw. empfindliche Wasserorganismen zu erwarten sind. Daher ist die Anwendung solcher Produkte an allen Orten, bei denen die Gefahr der Verunreinigung eines Gewässers besteht, nicht möglich. Insbesondere ist die Verwendung unmittelbar am Wasser (z.B. bei Bootshäusern, Mauern am Wasser, an Schiffen oder Stegen) verboten. In Zusammenarbeit mit dem Verband Schweizerischer Schädlingsbekämpfer wurden die Schädlingsbekämpfungs-Betriebe darauf aufmerksam gemacht, dass die vorsorgliche oder grossflächige Behandlung von Fassaden und anderen Oberflächen mit Insektiziden gegen den Befall durch Spinnen wenig wirksam und unverhältnismässig ist. Ausserdem seien solche Anwendungen aus chemikalien-, umwelt- und gewässerschutzrechtlichen Gründen problematisch und in vielen Fällen unzulässig. Koordination / Expertentätigkeit ChemNet.ZH Unter Federführung des Kantonalen Labors ist das Netzwerk zum Vollzug des Chemikalienrechts (ChemNet.ZH) mit der Koordination der Arbeiten der verschiedenen involvierten Fachstellen des Kantons Zürich beauftragt. Nach Abschluss der Arbeiten zum Vollzugskonzept (Konzept zum bereichsübergreifenden Vollzug des Chemikalienrechts im Kan- Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 ton Zürich) wurden Instrumente für die Vollzugsplanung und das Reporting definiert. Im Rahmen der Koordinationsarbeiten wurden insbesondere Projekte im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie des Umgangs mit Chemikalien an Schulen initiiert bzw. weiterverfolgt. Im Weiteren wurde eine Liste aller Fachstellen, die in den Vollzug des Chemikalienrechts und damit 55 verbundener Gesetzgebungen involviert sind, erstellt und im Internet zugänglich gemacht. Anhörungen zu Verordnungsänderungen Das Kantonale Labor hat im vergangenen Jahr zuhanden der kantonalen Stellungnahmen Mitberichte zu zwei grösseren Revisionsvorhaben des Bundes im Verordnungsrecht zum Chemikaliengesetz verfasst. Die beabsichtigten Änderungen der Chemikalienverordnung, welche mehrheitlich aufgrund des Übergangs zum GHS (Globally Harmonised System) nötig werden, wurden grösstenteils begrüsst. Es wurde jedoch zusätzlich beantragt, dass der Verkauf an offenen Verkaufsstellen einzuschränken sei. Bei der Entsorgung von Chemikalienresten sei explizit festzuhalten, dass die Rücknahmepflicht im Detailhandel alle Filialen einer Handelskette und nicht nur einzelne regionale Verkaufsstellen betreffe. Auch die Forderung, dass minimale fachliche Qualifikationen für Personen, welche Sicherheitsdatenblätter erstellen, festzulegen seien, blieb erfolglos. Die vorgeschlagenen Änderungen der ChemikalienRisikoreduktions-Verordnung wurden mehrheitlich begrüsst. Die Ausnahmeregelung für PhotovoltaikPanels vom Cadmiumverbot in elektrischen Anlagen wurde kritisch beurteilt: Es wurde mindestens eine Deklarationspflicht für cadmiumhaltige Installationen gefordert, was schliesslich jedoch keinen Eingang in die Verordnung fand. Beim geplanten Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe wurde mit Erfolg beantragt, dass den interessierten Kreisen Gelegenheit zur Stellungnahme zu pendenten Gesuchen gegeben werden müsse. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 56 7 Analysen nach Warenklassen In diesem Kapitel werden einzelne und wichtig erscheinende Aspekte zu den aufgeführten Warenklassen herausgegriffen. Es handelt sich aber nicht um eine umfassende Darstellung der Untersuchungen. 7.1 Milch Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 01) 169 Anzahl Beanstandungen 5 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Rückstände Mikrobiologie, Gehaltsanalysen und Radioaktivität von Milch Die Bestimmung des Gefrierpunkts zeigte, dass der bis vor einigen Jahren vorgegebene Wert von höchstens -0.520 °C oft nur knapp eingehalten wird. Aufgrund der Messunsicherheit der Methode wurde aber den häufigen Werten von bis gegen -0.516 °C nicht weiter nachgegangen. Lediglich bei einer Probe mit -0.510 °C wurde eine Stellungnahme eingefordert. Diese stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung aber noch aus. Die übrigen Analysenresultate zur Zusammensetzung und der Wärmebehandlung waren unauffällig. Auch bezüglich der Kennzeichnung sowie aufgrund der Radioaktivitätsmessungen musste keine Probe beanstandet werden. Eine Vollmilch wurde beanstandet, weil sie einen massiv erhöhten Gehalt an AMK aufwies. Da die Milch korrekt wärmebehandelt worden war, ist die Ursache im Produktionsprozess zu suchen. Die entsprechende Stellungnahme stand aber noch aus. Die Milch aus den verschiedenen gewerblichen Molkereien im Kanton Zürich wird regelmässig auf deren Zusammensetzung (Gehalt an Fett, Eiweiss, fettfreie Trockenmasse, Dichte), die adäquate Wärmebehandlung (ausreichende Erhitzung, keine Übererhitzung) und eine eventuelle Wässerung (Gefrierpunktsbestimmung) untersucht. Von den Proben wird zudem der mikrobiologische Status bestimmt (aerobe mesophile Keime (AMK), Enterobacteriaceen). Im Rahmen der jährlichen Radioaktivitätsüberwachung im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit wird schliesslich auch Milch von Grossverteilern je einmal im Sommer und Winter auf Radioaktivität überprüft. Insgesamt zwanzig Proben Milch, sechzehn von lokalen, zürcherischen Molkereien und vier aus überregionaler Produktion im Angebot der Grossverteiler, wurden erhoben. Eine teilentrahmte Milch wies mit 3.1 % Fett einen viel höheren Gehalt, als die deklarierten 2.5 %, was beanstandet wurde. Eine weitere derartige Probe zeigte in der Analyse eine gar noch grössere Abweichung (3.3 % anstelle der deklarierten 2.5 %). Da aber der Hersteller glaubhaft versichern konnte, dass bei der Analyse in seinem Betriebslabor diese Abweichung ebenfalls festgestellt und die Milch deshalb gar nie ausgeliefert worden war, wurde auf eine Beanstandung verzichtet. Die Prüfung der eingeforderten Selbstkontrollunterlagen zeigte auf, dass im Betrieb diesbezüglich angemessene Vorkehrungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben getroffen wurden. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 57 7.2 Käse und Käseerzeugnisse Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 03) 200 Anzahl Beanstandungen 60 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Zusammensetzung Mikrobiologie Nationale Kampagne "Milch und Milcherzeugnisse ab Produktionsbetrieb": Mikrobiologie und Gehaltsparameter Von zwei untersuchten Joghurts war eines mit Hefen kontaminiert und deshalb zu beanstanden. Von zwei untersuchten Rahmproben musste eine aufgrund einer Richtwertüberschreitung der Gesamtkeimzahl beanstandet werden. Von den gesamthaft 30 untersuchten Milcherzeugnissen waren 20 % zu beanstanden. Dieses Resultat erfordert eine Fortsetzung der Überprüfung von Milcherzeugnissen auch im nächsten Berichtsjahr. Obwohl im Rahmen des nationalen Untersuchungsprogramms von Milchprodukten im Berichtsjahr 2012 keine offizielle Kampagne zur Untersuchung von „Milcherzeugnissen“ stattfand, wurden gleichwohl Milchprodukte von lokalen Produzenten (Käse, Rahm, Joghurts und Butter) auf die mikrobiologische Beschaffenheit überprüft. Überprüft wurden in erster Linie Käse, aber auch Rahm- und Joghurtproben, da diese beiden Milcherzeugnisse immer wieder zu Beanstandungen Anlass gaben. 24 Käseproben (ein Weichkäse, drei Halbhart-, zwei Hart- und ein Extrahartkäse aus Rohmilch, drei Halbhart- und ein Weichkäse aus thermisierter Milch, vier Halbhart-, sieben Weich- und zwei Frischkäse aus pasteurisierter Milch) wurden bei zehn verschiedenen Produzenten erhoben und auf die Anzahl der Koagulase positiven Staphylokokken und der Listeria monocytogenes untersucht. Einige Proben wurden zudem auf das Vorhandensein von Fremdmilch (z.B. beim Ziegenkäse) überprüft. Bei Käse aus thermisierter oder pasteurisierter Milch wurden zusätzlich die Werte der E. coli-Keime und bei Frischkäse aus pasteurisierter Milch die Werte der Enterobacteriaceen bestimmt. Ein pasteurisierter Ziegenfrischkäse war aufgrund einer zu hohen Anzahl an Enterobacteriaceen zu beanstanden. Zudem wies dieser Käse einen nicht deklarierten Fremdmilchanteil (Kuhmilch) auf. Entsprechende Massnahmen wurden bei diesem Betrieb eingeleitet. Von zehn der zwanzig Käse-Proben wurden die käsetypischen Gehaltsparameter (Fettgehalt- und Festigkeitsstufe) bestimmt. Im Vergleich zur Deklaration lagen die gemessenen Werte innerhalb des tolerierbaren Bereichs. Bei drei pasteurisierten Weichkäsen war keine Mengenangabe deklariert. Qualität und Zusammensetzung von Ziegen-, Schaf- und Büffelmilch Immer wieder werden bei Käseprodukten aus Schaf oder Ziegenmilch nicht deklarierte Anteile von Kuhmilch gefunden. Kuhmilch ist deutlich billiger als Ziegen- oder Schafmilch. Es wurden 70 Proben in Spezialitätenläden, Metzgereien und Tankstellenshops erhoben. Erneut enthielten zwanzig Proben nicht deklarierte Anteile an Kuhmilch. In einem Fall enthielt ein als Schafskäse deklariertes Produkt überhaupt keine Schafmilch, obwohl ein Schaf samt freundlicher Hirtin auf der Verpackung abgebildet war. Diese grobe Täuschung des Konsumenten hatte eine Strafanzeige zur Folge. Fehlende oder falsche Fettgehaltsangaben führten zu sechs weiteren Beanstandungen. In vierzehn Fällen fehlte die Angabe der Festigkeitsstufe. Dies betraf vor allem Feta. Feta ist ein in Salzlake gereifter Käse (kein Frischkäse) und muss deshalb laut Schweizer Gesetz mit einer Festigkeitsstufe (weich, halbhart, hart und extrahart) versehen werden. Dies ist in Griechenland unüblich und deshalb fehlt diese Angabe auf vielen importierten Feta’s. Ob das Fehlen dieser Angabe für den Konsumenten einen Nachteil darstellt ist fraglich. Die gesetzlichen Anforderungen sind aber klar. Die ungenügende Situation in diesem Segment hat sich erneut bestätigt und führt wohl auch in Zukunft zu vielen Beanstandungen. Während nebst den Konsumenten auch die Importeure zu den Ge- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 58 täuschten gehören, zeigen sich viele Produzenten noch unbekümmert. Zusammensetzung und Konservierungsmittel von Käse aus Südeuropa Wiederholt schon wurde Käse aus Südeuropa im Markt angetroffen, dem in nicht konformer Weise das Konservierungsmittel Natamycin (E 235; auch bekannt unter dem Namen Pimaricin) zugegeben worden war. Die Behandlung der Käseoberfläche zum Schutz vor Schimmel und Hefen ist bis zu einer Konzentration von 1 mg/dm2 zulässig. Allerdings muss diese Zugabe auch auf der Etikette deklariert werden, was bei Produkten der eingangs erwähnten Provenienzen nicht immer der Fall war. In einzelnen Fällen war die erlaubte Höchstmenge teilweise überschritten. Insgesamt 25 Proben vornehmlich südeuropäischer Extrahart-, Hart- und Halbhartkäse, vorwiegend aus Kuhmilch, teilweise auch aus Ziegen- und Schafmilch, wurden daher in einer Nachkontrolle auf den Gehalt an Natamycin, die weiteren Konservierungsmittel Sorbinsäure und Lysozym sowie die korrekte Angabe der Fettgehalts- bzw. Festigkeitsstufe untersucht. Zudem wurde bei den Ziegenrespektive Schafmilchkäsen geprüft, ob diese nicht 7.3 doch billigere Kuhmilch enthielten und falls ja diese richtig auf der Etikette deklariert war. Auf der Rinde von sechs Proben konnte Natamycin nachgewiesen werden, wobei in zwei Fällen die tolerierte Höchstmenge überschritten war (3.7 bzw. 10.6 mg/dm2). Weder bei diesen, noch bei einem dritten Käse war das Konservierungsmittel in der Zutatenliste deklariert. Überdies enthielten diese drei Produkte als einzige auch noch Sorbinsäure, welche ebenfalls nicht angegeben war. Als Folge der Beanstandungen nahmen die Verkäufer die aus Spanien bzw. Portugal stammenden Waren aus dem Sortiment bzw. sicherten zu, zukünftig nur noch Käse ohne Natamycin zu importieren. Zwölf Käse waren mit Lysozym behandelt worden. Die gemessenen Gehalte lagen mit ca. 200 mg/kg im üblichen Bereich. Alle Produkte waren korrekt mit der Angabe von Lysozym gekennzeichnet. Bei vier Erzeugnissen entsprachen die Angaben der Festigkeits- bzw. Fettgehaltsstufe nicht den Tatsachen oder fehlten. Wegen diesen bereits erwähnten sowie weiteren, nicht käsespezifischen Kennzeichnungsmängeln wurden insgesamt acht Produkte beanstandet. Speisefette und Speiseöle Anzahl (im Labor) untersuchte Proben (Warenklasse 05) 142 Anzahl Beanstandungen 88 wichtigste Beanstandungsgründe Verderbnis Polare Anteile in Frittierölen das Frittieröl häufiger zu wechseln. Trotzdem war in zehn Betrieben bei der Nachkontrolle wiederum nur Öl, das den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte, vorzufinden. In diesen sowie dreizehn weiteren Fällen, bei denen der gefundene Wert schon von Anfang an massiv über dem zulässigen Toleranzwert lag, erfolgte Strafanzeige. Insgesamt resultierte eine Beanstandungsquote von sieben Prozent, was sich im Rahmen der letzten Jahre bewegt. Mit mobilen Handmessgeräten wurden in Restaurants, Imbissständen, Bäckereien usw. durch die Lebensmittelinspektorate der beiden Städte Zürich und Winterthur sowie des Kantonalen Labors vor Ort insgesamt 1‘259 Frittieröle geprüft. 120 Öle wurden zur weiteren Abklärung amtlich erhoben und einer vertieften Laboranalyse zugeführt. Sie wiesen einen Gehalt an polaren Anteilen nahe oder bereits über dem Toleranzwert von 27 % auf. Dabei erwiesen sich 88 Proben definitiv als von zu schlechter Qualität und wurden beanstandet. Den fehlbaren Gastronomen wurde aufgetragen, die Funktionstüchtigkeit der Fritteuse zu prüfen und v.a. zukünftig Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 59 7.4 Fleisch und Fleischerzeugnisse Anzahl untersuchte Proben 2'178 (Warenklasse 08) Anzahl Beanstandungen 116 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Mikrobiologische Beschaffenheit Rückstände Mikrobiologie von Sushi und Sashimi aus Restaurants Schmelzeistemperatur (nicht mehr als 2 °C) gelagert und transportiert werden. Im Verkauf sind dann Temperaturen von maximal 5 °C zulässig. Im Rahmen der stichprobenmässigen Kontrolle wurden siebzehn Proben von vorverpackten, gekochten und gekühlten (nicht tiefgekühlten) Crevetten auf die mikrobiologische Beschaffenheit untersucht. Die Proben wurden zusätzlich auf den Gehalt an Schwefeldioxid, auf Rückstände von Antibiotika (Chloramphenicol) sowie die deklarierten Tierarten und die übliche Kennzeichnung untersucht. Von den siebzehn Proben mussten vier wegen aeroben mesophilen Keimen über dem Toleranzwert von 1 Mio KBE/g beanstandet werden. Zwei weitere Proben wurden wegen fehlender Angabe der Produktionsmethode (Zucht/Wildfang) den zuständigen kantonalen Laboratorien zu weiteren Bearbeitung zugestellt. Rohe Fische sind mikrobiologisch sehr leicht verderblich und müssen kühl oder gefroren gelagert werden. Problematisch sind die aeroben mesophilen Keime sowie pathogene Keime wie Staphylokokken, Pseudomonas aeruginosa und E. coli. Achtzehn Proben wurden in unterschiedlichen Restaurants erhoben und auf diese Keime untersucht. Alle Proben waren einwandfrei und es musste keine Beanstandung ausgesprochen werden. Hygienische Beschaffenheit von geschnittenem Rohschinken Rohschinken ist eine Rohpökelware die ohne Kühlung lange haltbar ist. Dies wird erreicht durch die Bearbeitung mit Pökelsalzen (Kochsalz und Natrium/Kaliumnitrit oder -nitrat). Es ist ein uraltes Verfahren, das schon die Römer kannten und auch in anderen Fleischzubereitungen (z.B. Salami) zur Anwendung gelangt. Dabei wird dem Fleisch Wasser entzogen und damit das Keimwachstum stark verlangsamt. Zudem wird die Farbe wieder hellrot (Umrötung). Es wurden fünfzehn Produkte auf die allgemeine Keimbelastung und auf pathogene Keime wie Salmonellen, Listeria monocytogenes, Clostridien perfringens und Enterobacteriaceen untersucht. Alle untersuchten Produkte waren mikrobiologisch einwandfrei. Bei vier Produkten war die Datierung nicht korrekt. Zusätzlich fehlte in einem Fall das Identitätskennzeichen des Betriebs. Für den Konsumenten ein erfreuliches Ergebnis. Mikrobiologische Qualität, Konservierungsmittel und Tierarzneimittel von vorverpackten, gekochten und gekühlten Crevetten Gegarte und gekühlte Krebserzeugnisse müssen gemäss den Vorgaben der Hygieneverordnung bei Mikrobiologie und Tierartenbestimmung von Fischfilet frisch und tiefgekühlt Gekaufte Fischfilets sind teilweise sehr schwierig einer Fischart zuzuordnen. Eine Verwechslung oder Täuschung ist insbesondere bei teuren Fischen wie echter Seezunge (Solea solea) nicht auszuschliessen. Zudem ist Fisch sehr verderblich und muss ununterbrochen auf Eis oder tiefgekühlt gelagert werden. Zwanzig Proben wurden erhoben und auf die Tierart und die mikrobiologische Qualität untersucht. Eine Probe war fälschlicherweise als Flunder bezeichnet, obwohl es sich um ein Goldbutt (Pleuronectes platessa) handelte. Eine andere Probe lag mit 20 Mio KBE/g aeroben mesophilen Keimen (AMK) deutlich über dem Richtwert und musste beanstandet werden. Mikrobiologische Qualität und Gehaltsanalyse von vorverpacktem Schinken Vorverpackter, geschnittener Kochschinken gab in den letzten Jahren immer wieder Anlass zu Bean- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 60 standungen, vor allem bezüglich zu hohen Werten der Gesamtkeimzahl (aeroben mesophilen Keimen, AMK) und Q2-Werten (Verhältnis Wasser zu Protein). 35 Proben wurden auf die Gehalte an aeroben mesophilen Keimen, Enterobacteriaceen und Listeria monocytogenes untersucht, zwanzig der Proben zusätzlich auf den Q2-Wert. Dabei wurden bei fünf Proben aerobe mesophile Keimzahlen über dem Richtwert von 1 Mio KBE/g festgestellt. Zwei Proben wiesen einen zu hohen Q2-Wert auf. Dieser liess auf einen zu hohen zugesetzten Wasseranteil in den Produkten schliessen. Zudem musste eine Probe auf Grund einer täuschenden Bezeichnung beanstandet werden. Dieses Produkt stellte gemäss seiner Zusammensetzung kein Schinken dar, wurde jedoch mit einer italienischen Namensgebung als solcher ausgegeben. Bei drei Proben wurde angesichts der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) ausgestellten Cassis-deDijon-Allgemeinverfügungen für Schinken nach österreichischem, bzw. italienischem Recht, auf eine Beanstandung bezüglich des überschrittenen Q2Wertes verzichtet. In beiden Ländern wird eine höhere Wasserzugabe bei der Produktion von Schinken zugelassen. Mikrobiologische Qualität von Fleischerzeugnissen Im Zusammenhang mit einer Meldung zu einem quantitativ positiven Listeria monocytogenesNachweis in einem Fleischerzeugnis wurden zur genaueren Abklärung weitere achtzehn Fleischerzeugnisse des gleichen Herstellers auf L. monocytogenes untersucht. Da die genaue Ursache der Kontamination noch unklar war und deshalb nicht auszuschliessen war, dass noch weitere Produkte des Herstellers betroffen waren, wurde das gesamte Sortiment geprüft. Bei der Untersuchung wurden jedoch bei keiner weiteren Probe Listerien nachgewiesen. Mikrobiologie, Konservierungsmittel, Allergene und Tierartenbestimmung von Roh- und Brühwürsten aus der Schweiz Brühwürste wie Cervelats, Stumpen, Schüblig, Frankfurterli, Wienerli, Schützenwurst, Chäswürstli, Currybratwurst und Bockwurst sowie Rohwürste wie Landjäger, Bauernschüblig, Salami, Pantli, Salsiz sind beliebt und werden durch grosse und kleine Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Metzgereien hergestellt. Je nach Region und Jahreszeit enthalten die Rezepturen nebst Gewürzen auch Zutaten wie Kohl, Lauch und Fleischsorten wie Hirsch und Rehfleisch. Die Verwechslungsgefahr bei diesen variablen Rezepten ist gross, so wie auch unbeabsichtigte Zugaben an Allergenen wie Senf und Sellerie möglich sind. Bei Rohwürsten kann die Oberfläche zwecks Konservierung mit Natamycin (E235) behandelt sein. Diese Art der Konservierung ist in der Schweiz aber nicht zugelassen. Es wurden 21 Produkte aus vorwiegend in Zürich ansässigen Produktionsbetrieben erhoben und untersucht. Davon waren vierzehn zu beanstanden. In sechs Fällen wurde nicht deklarierter Senf und einmal zusätzlich Soja gefunden. In sechs Fällen wiesen die Proben eine zu hohe Anzahl an aeroben mesophilen Keimen (AMK) auf. Dazu kamen fehlende Mengenangaben, fehlende Angaben der Tierart der Wursthülle und fehlende Datierung. Mikrobiologie, Schwermetalle und Tierartenbestimmung in Wildprodukten Fleisch von Wild ist begehrt. Fleisch von Gämsen und Steinböcken wird vorwiegend in der Jagdregion selber verzehrt, während Fleisch von Hirschen, Rehen und Wildschweinen in der Jagdsaison auch durch Grossverteiler angeboten wird. Dabei sind auch gemischte Produkte wie Würste und Terrinen im Angebot. Nebst den Schwermetallen (u.a. Blei der Geschosse) und der Keimbelastung (z.B. enteropathogene E. coli) ist auch die Speziesdeklaration bei solchen Produkten, wie frühere Untersuchungen zeigten, oft fehlerhaft. Es wurden zwanzig Proben erhoben und untersucht. Ein Wildschüblig enthielt lediglich 0.1 % Hirsch obwohl Hirsch in der Zutatenliste aufgeführt war. Eine Hirschpastete enthielt nicht deklariertes Poulet und Schweinefleisch. Drei weitere Proben waren wegen Deklarationsmängeln wie fehlendem Identitätskennzeichen zu beanstanden. Eine Probe führte lediglich Wildfleisch auf, ohne die Tierart zu nennen. Damit entsprachen sechs von zwanzig Proben nicht dem Lebensmittelgesetz, eine zu hohe Rate. Zusammensetzung von Dosenfleisch Im Rahmen der periodischen Stichprobenkontrollen wurden zehn Proben Dosenfleisch wie Corned Beef und Fleischkäse auf ihre Zusammensetzung und die Kennzeichnung überprüft. Analytisch wurden der 61 Wasser-, Fett-, Protein- und Aschegehalt sowie die Zusatzstoffe Nitrit, Nitrat, Polyphosphate und Zitronensäure gemessen. Ebenfalls geprüft wurde die Tierart. Keine der Proben gab bezüglich den analysierten Parametern Anlass zu einer Beanstandung. Eine Probe wurde auf Grund einer ungenügender Lesbarkeit (zu kleine Schriftgrösse) beanstandet. Die Schriftgrösse wurde vom Hersteller umgehend angepasst. Gehalts- sowie Tierartenbestimmung, Allergene und Konservierungsmittel von Roh- und Brühwurstspezilitäten verschiedener Provenienz Würste sind äusserst beliebte Fleischwaren. Brühwürste werden nach der Produktion erhitzt, sind nicht lange haltbar und benötigen deshalb ein Verbrauchsdatum (zu verbrauchen bis). Rohwürste werden durch Salzen und durch Zugabe von Zusatzstoffen, sowie meist durch eine zusätzlich mikrobiologische Säuerung haltbar gemacht. Diese Behandlung erlaubt eine ungekühlte Lagerung. Bei Rohwürsten ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) anzugeben. Regelmässige Untersuchungen in den letzten Jahren zeigten, dass die verwendeten Tierarten nicht immer deklariert sind und dass bei der Herstellung die tatsächlichen Einwaagen nicht immer der Rezeptur oder der Deklaration entsprechen. Allergene wie Senf und Sellerie können über die Gewürzmischungen dazukommen, ohne dass diese wie gesetzlich gefordert in der Zutatenliste aufgeführt werden. Insgesamt 30 Brüh- und Rohwürste in- und ausländischer Herkunft wurden auf Fleischsorte, Allergene und Verkeimung nach Ablauf des Verbrauchs-, resp. Haltbarkeitsdatums analysiert. Ein Cervelat und eine Salatwurst waren wegen nicht deklariertem Senf zu beanstanden. Zwei Bratwürste wiesen eine zu hohe Anzahl an aeroben mesophilen Keimen (AMK) auf. Eine Sade Sosis (türkische Brühwurst) enthielt Spuren von Schweinefleisch obwohl Halal ausgelobt wurde. Eine weitere Wurst (Sukuk) musste wegen nicht deklarierter Sorbinsäure (Konservierungsmittel) und Farbstoff beanstandet werden. Damit waren mit einer Beanstandungsrate von 20 % erneut überdurchschnittlich viele Proben zu beanstanden. Gehalts- sowie Tierartenbestimmung, Allergene und Konservierungsmittel in Geflügelleberprodukten Schlemmermäuler träumen mitunter auch von Terrinen, Paté’s und Gänse- oder Entenleberprodukten. Bei diesen, mit Cognac, Orangenschalen oder Gewürzen veredelten Feinkostwaren, sind Fragen wie Tierartenzusammensetzung, Allergengehalt und Konservierungsmittel auch für den Gourmet wichtig. Wir haben deshalb zwanzig Proben in Delikatessengeschäften erhoben und analysiert. Bezüglich den Allergenen waren alle Proben einwandfrei. Bei einem Schweinefleischprodukt wurden Ente und Huhn auf der Deklaration verschwiegen. Ein Ente- und Huhn-Produkt enthielt auch nicht deklariertes Gänsefleisch. Antibiotika, Schwermetalle, Polyphosphate, Citronensäure und Tierartenbestimmung in Fischen 60 Fischproben (Tiefkühlware und solche aus dem Offenverkauf) wurden auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Schwermetallen, sowie auf die Zusatzstoffe Polyphosphate (nur bei tiefgekühlten Produkten) und Citronensäure untersucht. Zudem wurde die Korrektheit der Speziesdeklaration überprüft. 25 Tiere stammten aus Asien (zwanzig aus Vietnam und fünf aus China). Daneben wurden eine Reihe von Zucht- und Wildfischen aus Europa (fünf aus Griechenland, vier aus der Türkei, drei aus Frankreich, der Rest aus weiteren europäischen Ländern) erhoben. In einer Probe aus Vietnam wurden 32 μg/kg Enrofloxacin (ein Antibiotikum aus der Gruppe der Chinolone) gefunden. Der ermittelte Gehalt lag unter dem Grenzwert von 100 μg/kg. In sieben weiteren Proben aus Vietnam und in einer aus der Türkei wurden ebenfalls geringe Spuren dieses Wirkstoffes (<5 μg/kg) nachgewiesen. Ein Fisch aus Frankreich enthielt 30 μg/kg Oxytetracyclin. Dieser Wert liegt ebenfalls unterhalb des Grenzwertes von 100 μg/kg. Die Proben wurden auf Sulfonamide, Tetracycline, Chinolone, Chloramphenicol, Entzündungshemmer, Malachitgrün, Penicilline, Cephalosporine, Nitroimidazole, Nitrofurane, Aminoglycoside, Makrolide Benzimidazol und Avermectine geprüft. Drei Proben (aus Estland, dem Nordostatlantik und Vietnam) enthielten 700, 1‘230 respektive 3‘070 mg/kg Zitronensäure. Dies Verwendung des Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 62 Zusatzstoffes war nicht deklariert und führte darum zu Beanstandungen. Eine Probe Pangasius aus Vietnam enthielt 390 mg/kg Polyphosphate. Dieser Zusatzstoff, der zur Erhöhung des Wassergehaltes in Fisch verwendet wird, war ebenfalls nicht deklariert. Ein Tiefkühlprodukt aus der Türkei wurde aufgrund der fehlenden Adressenangabe und dem fehlenden Wiedereinfrierhinweis (einmal aufgetaute Produkte dürfen nicht wieder eingefroren werden) beanstandet. Alle kontrollierten Fische wurden bezüglich der Fischart korrekt gekennzeichnet. Auch die Überprüfung des Blei- und Cadmium- Gehaltes von zwanzig der 60 Proben ergab keine erhöhten Werte. Schwermetalle und Tierartenbestimmung in Meeresfischen Vor allem Raubfische am Ende der Nahrungskette können hohe Mengen an Schadstoffen wie Quecksilber (insbesondere Methylquecksilber), persistente Organochlorverbindungen, bromierte Flammschutzmittel und Organozinnverbindungen anreichern, indem sie kleinere Fische verspeisen, die ihrerseits wieder die entsprechenden Verbindungen aufgenommen haben. Die Eidgenössische Ernährungskommission rät daher „speziell während der Schwangerschaft und der Stillzeit auf den Konsum von Schwertfisch, Marlin/Speerfisch und Hai vollständig zu verzichten. Es wird zudem empfohlen, höchstens eine Portion (ca. 130 g pro Portion) Thunfisch-Steak oder ausländischer Hecht pro Woche, sowie höchstens vier Portionen Thunfisch aus Konserven pro Woche zu konsumieren“. In einer gemeinsamen Schwerpunktuntersuchung der Kantonalen Laboratorien der Ostschweiz wurden insgesamt 68 Frischfische und Fischkonserven auf die Schwermetalle Blei, Quecksilber und Cadmium untersucht. Total 30 Proben wurden im Kanton Zürich erhoben und in unserem Labor analysiert. Während kaum Blei messbar war und die Cadmiumgehalte aller Proben unter dem Grenzwert lagen, wurde bei einer Probe Schwertfischfilet ein Quecksilbergehalt von 2.3 mg/kg ermittelt, der den Grenzwert von 1 mg/kg deutlich übertraf. Geht man davon aus, dass eine Person von 60 kg pro Woche eine Portion (130 g) isst, so wird die tolerierbare wöchentliche Aufnahme von 1.3 μg/kg Körpergewicht um den Faktor 3.8 überschritten. Diese Probe wurde Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 daher als gesundheitsgefährdend beim Importeur beanstandet. Zwei weitere Proben mussten wegen Kennzeichnungsmängeln (fehlende Angaben für Tiefkühlprodukte und unvollständige Adresse) beanstandet werden. Die ergänzend durchgeführte Tierartenbestimmung zeigte keinen Hinweis auf eine Falschdeklaration. Biogene Amine, Schwermetalle und Tierartenbestimmung bei Thon, Sardinen und Sardellen in Dosen 25 Proben Fischkonserven (Thon, Sardinen und Sardellen) verschiedenster geographischer Herkunft wurden auf den Gehalt an biogenen Aminen, Schwermetallen und die Tierart überprüft. Biogene Amine sind Verderbnisindikatoren. Für Histamin, dem aus toxikologischer Sicht wichtigsten Vertreter dieser Gruppe, ist in der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung ein Grenzwert von 200 mg/kg festgelegt. In keiner der untersuchten Proben wurde dieser Wert erreicht. Anzumerken ist, dass der Histamin-Gehalt innerhalb einer Charge von Dose zu Dose stark variieren kann. Aus diesem Grund schreibt die von der EU übernommene Regelung vor, dass neun Stichprobeneinheiten zu prüfen sind. Der erhaltene Durchschnittswert wird zur lebensmittelrechtlichen Beurteilung herangezogen. Findet sich aber in einer Einheit mehr als 400 mg/kg Histamin, gilt die ganze Charge als gesundheitsgefährdend. Dies gilt auch für Waren, bei denen mehr als zwei Dosen einen Histamin-Gehalt zwischen 200 und 400 mg/kg aufweisen. Die hohe Zahl an Dosen, die überprüft werden muss, ergibt immer wieder Schwierigkeiten bei den Probenahmen. Viele Inverkehrbringer verstehen nicht, wieso ihnen so viele Dosen „weggenommen“ werden. Sie haben das Gefühl, dass der Grossteil der Ware auf dem Pausenbrot des Lebensmittelkontrolleurs landet. In keiner der zwanzig Proben mussten erhöhte Histamin-Gehalte festgestellt werden. Auch die Untersuchungen bezüglich der Schwermetalle Blei und Cadmium ergaben keine erhöhten Werte und die deklarierten Tierarten entsprachen der Kennzeichnung. Zwei Produkte wurden aufgrund der fehlenden Adressenangabe beanstandet. 63 Schwermetalle, Allergene und Tierartenbestimmung in Leberprodukten (Wurstwaren) Viele Würste, Terrinen, Pasteten und Streichwurstwaren enthalten Fleisch unterschiedlicher Tierarten. Der Anteil an Schweinefleisch überwiegt dabei meist, wobei häufig auch zwischen 10 und 30 % Schweineleber enthalten ist. Besonders Blei und Cadmium werden in Leber und Niere stark akkumuliert und können daher beim Konsum zu einer Belastung mit den Schwermetallen führen. Total 25 Produkte wurden auf Schwermetallrückstände untersucht. Alle Proben enthielten nicht nachweisbare oder nur geringe Mengen dieser Stoffe. Gleichzeitig wurde auch die vorgeschriebene Deklaration von Allergenen und die korrekte Listung der einzelnen Zutaten in absteigender Reihenfolge überprüft. Eine Probe vorverpackte, hausgemachte Leberwurst enthielt Senf, ein bekanntes Allergen und 2.3 % Rinder-DNA. Beides suchte man vergeblich in der Zutatenliste. Auf der Etikette einer anderen Leberwurst war an erster Stelle und damit als mengenmässig wichtigste Zutat Rindfleisch deklariert. Der gemessene Anteil an Rinder-DNA betrug jedoch nur 5.2 %, der von Schweine-DNA 91 %. Beide Produkte wurden beim Hersteller beanstandet. Abb. 7.4.1.:Ausschnitt aus Zutatenliste eines Leberproduktes Polycyclische Kohlenwasserstoffe, Nitrit und Nitrat in Fleischerzeugnissen Zehn gepökelte, respektive geräucherte Fleischerzeugnisse wurden im Kanton Zürich erhoben und im Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen St. Gallen auf Nitrit, Nitrat und polycyclische Kohlenwasserstoffe untersucht. Ein Rohessspeck enthielt 566 mg/kg Natriumnitrat. Dieser Zusatzstoff darf nicht wärmebehandelten Fleischerzeugnissen bis maximal 250 mg/kg zugesetzt werden. Ein Bauern-Speck und ein Rauchschinken des gleichen Produzenten enthielt zudem 2.9 respektive 17.8 μg/kg Benzo(a)pyren. Diese bei unvollständiger Verbrennung entstehende und im Rauch enthaltene Verbindung gilt als kanzerogen. Der Toleranzwert für geräucherte Fleischerzeugnisse liegt bei 1 μg/kg. Der Produzent der beanstandeten Waren wurde angehalten, den Räucherungsvorgang besser zu kontrollieren. Aufgrund der schlechten Lesbarkeit (Schriftgrösse) der Kennzeichnung musste ein weiteres Produkt beanstandet werden. Rückstände von Tierarzneimitteln in Importgeflügel Importgeflügel wurde auf Rückstände einer Vielzahl an Tierarzneimitteln untersucht. Bei den untersuchten Proben handelte es sich um 23 Hühner, neun Enten, sieben Truten und eine Gans. Die Tiere stammten aus Brasilien (dreizehn), Deutschland (neun), Frankreich (sechs) und aus weiteren verschiedenen EU-Ländern. Fünf Truten (aus Deutschland und Italien) enthielten zwischen 7 und 16 μg/kg Doxycyclin (ein Tetracyclin). Der geltende Grenzwert von 100 μg/kg wurde jedoch nicht überschritten. Eine Probe Entenfleisch aus Ungarn enthielt 10 μg/kg Tylosin (Wirkstoff aus der Gruppe der Makrolide). Auch hier wurde der Grenzwert von 100 μg/kg nicht erreicht. Eine Ente aus Frankreich enthielt Spuren von Sulfadimethoxin (2 μg/kg) und Trimethoprim (2 μg/kg). Auch diese Werte lagen deutlich unter den Höchstwerten (jeweils 100 μg/kg). Beanstandet werden musste eine Ente, die als Tiefkühlprodukt gehandelt wurde. In der Kennzeichnung fehlten die Angaben des Warenloses und der Hinweis, dass einmal aufgetaute Ware nicht wieder eingefroren werden darf. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 64 Transglutaminase und allergene Zutaten in Fleischerzeugnissen Transglutaminase ist ein Enzym, welches zum „Zusammenkleben“ von Fleischstücken verwendet wird. Fleischabschnitte lassen sich so zu optisch intakt erscheinenden Fleischstücken „vereinen“. Die Verwendung von Transglutaminase ist bewilligungspflichtig und muss aus der Kennzeichnung so behandelter Produkte klar hervorgehen. Zur Prüfung, ob der Bewilligungs- und Kennzeichnungspflicht nachgekommen wird, wurden zwei unterschiedliche Untersuchungsmethoden basierend auf ELISA und UPLC-MS/MS entwickelt. Mit diesen vor kurzem in einer Fachzeitschrift publizierten Methoden (Food Additives and Contaminants; 29 (2012) 1364-1373) ist es erstmals möglich, die Anwendung dieses Enzymes in einer Reihe von Lebensmitteln zu überprüfen. In keiner der zwanzig Stichproben (Pouletfleischerzeugnisse, Lachs, Fleisch für Fondue Chinoise und preisgünstiges Trockenfleisch) konnte Transglutaminase nachgewiesen werden. Zusätzlich wurden die Proben mittels ELISA auf allergene Zutaten (Sellerie, Erdnuss, Haselnuss, Mandeln und Soja) untersucht. Sämtliche Proben waren auch diesbezüglich korrekt gekennzeichnet. Tierarzneimittel- und Speziesbestimmung in Krustentieren 50 Proben von Krustentieren (Garnelen) wurden auf Rückstände von Tierarzneimitteln und den Zusatz von Polyphosphaten und Zitronensäure, sowie auf die Korrektheit der Speziesangabe überprüft. Bei den untersuchten Produkten handelte es sich hauptsächlich um Tiefkühlware. Die Mehrzahl der Produkte stammte aus Asien (25 aus Vietnam, neun aus Thailand und drei aus Indien). Fünf Proben kamen aus Ecuador und der Rest aus weiteren Ländern. Die Proben wurden auf Rückstände von Sulfonamiden, Tetracyclinen, Chinolonen, Chloramphenicol, Entzündungshemmern, Malachitgrün, Penicillinen, Cephalosporinen, Nitroimidazolen, Nitrofuranen, Aminoglycosiden, Makroliden, Benzimidazolen, Fungiziden und Avermectinen überprüft. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Ausserordentlich war bei den erzielten Untersuchungsergebnissen, dass eine Probe aus Vietnam 101 μg/kg Cefalexin enthielt. Cefalexin, ein Cephalosporin der ersten Generation, ist in der Schweiz lediglich für die Anwendung bei Tieren der Rindergattung zugelassen (Grenzwert 200 μg/kg). Der Wirkstoff wird im Humanbereich zur Bekämpfung von Harnweg-, Hals- sowie Ohreninfektionen eingesetzt. Es ist unseres Wissens der erste Nachweis dieser Substanz in Krustentieren, wobei anzumerken ist, dass Krustentiere nicht häufig so breit auf Rückstände von Antibiotika überprüft werden. Der Befund wurde in das europäische Informationssystem RASFF eingespeist. Damit sollte sichergestellt werden, dass Analytiker in anderen Institutionen über diesen Befund informiert werden und ihre risikobasierenden Kontrollkonzepte anpassen können. Eine Garnelenprobe aus Vietnam enthielt eine sehr geringe Menge an Flubendazol. Gemessen wurde der Metabolit Hydroxyflubendazol dieses Wirkstoffes: 0.3 μg/kg. Drei weitere Garnelen aus Vietnam enthielten Enrofloxacin (35; 4 resp. 2 μg/kg). Das liegt deutlich unter dem Grenzwert (100 μg/kg) dieses Wirkstoffes aus der Gruppe der Chinolone. Eine dieser Proben enthielt zusätzlich geringe Spuren von Doxycyclin und Sulfamethoxazol (<5 μg/kg). In einer Probe wurden nicht deklarierte Polyphosphate festgestellt. Bei einer weiteren Probe wurde die für Polyphosphate zulässige Höchstkonzentration von 5‘000 mg/kg deutlich überschritten. Polyphosphate gelangen zum Einsatz, um unter anderem den Wasseranteil im Produkt zu erhöhen. In zwei weiteren Proben wurde der Zusatz von Zitronensäure nachgewiesen. Diese war aber nicht in der Zutatenliste angegeben. Die Überprüfung der Tierart ergab keine Abweichungen zur Kennzeichnung. 65 7.5 Würzen, Bouillon, Suppen, Saucen Anzahl untersuchte Proben 33 (Warenklasse 10) Anzahl Beanstandungen 11 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Zusammensetzung Zusammensetzung und Konservierungsmittel in Sojasaucen immer deklariert wird. Ganz generell haben die asiatischen Hersteller oft Mühe, die Kennzeichnung den hiesigen Vorgaben entsprechend zu gestalten (siehe z.B. die Jahresberichte 2009 und 2010). Zum wiederholten Male wurde eine Nachkontrolle durchgeführt und dabei insgesamt siebzehn Sojasaucen erhoben. Diese stammten überwiegend von asiatischen Spezialitätengeschäften, sieben davon jedoch von einheimischen Grossverteilern. Fünf Proben enthielten zu wenig Soja und von diesen eine dafür gleichzeitig viel zu viel Benzoesäure (3 g/kg anstelle der erlaubten 1 g/kg). Immerhin war das Konservierungsmittel auf der Etikette deklariert. Im Gegensatz dazu fehlte von gesamthaft fünf Saucen mit diesen Zusatzstoffen bei Zweien die entsprechende Angabe. Sojasauce, könnte man meinen, ist ein einfaches, stark salzhaltiges Erzeugnis, das aus Sojabohnen hergestellt und zum Würzen und Verfeinern von Speisen verwendet wird. Viele Variationsmöglichkeiten gibt es nicht. Doch selbst das in der Schweiz erhältliche Angebot ist immens. Ebenso gross sind die Qualitätsunterschiede. In der Vergangenheit wurden oft Sojasaucen angetroffen, die zu wenig Soja enthielten (Mindestanforderung 1 % Stickstoffgehalt sowie 0.4 % Aminosäurestickstoff als Indikator für die eingesetzte Menge Sojaprotein) oder die Trockenmasse (Mindestanforderung 25 %) war zu tief. Industriell hergestellte günstige Produkte werden zudem vielmals mit den Konservierungsmitteln Benzoe- bzw. Sorbinsäure versetzt, was aber nicht 7.6 Getreide und Müllereiprodukte Anzahl untersuchte Proben 207 (Warenklasse 11) Anzahl Beanstandungen 6 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Cadmium und andere Schwermetalle in Cerealien, Leinsamen und Sesamsamen Arsen und weitere Schwermetalle in Reis aus arsenbelasteten Anbaugebieten Vom Rauchen abgesehen wird Cadmium hauptsächlich über die Nahrung aufgenommen. Weizen und andere Getreide sind gute Akkumulatoren und können erhebliche Mengen dieses Schadstoffs aus dem Boden in die Körner aufnehmen. Die im Jahre 2011 durchgeführte Untersuchung von verschiedenen Getreiden und Getreidemehlen auf Cadmium wurde nun auf weitere Frühstückscerealien und – zutaten ausgedehnt. In einer Marktkontrolle wurden verschiedene Fertigmüeslimischungen, Leinsamen sowie Sesamsamen auf Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und Arsen) untersucht. Die Grenzwerte der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung wurden dabei bei allen zwanzig Produkten nicht annähernd erreicht. Die Bewertung von Arsen in Lebensmitteln im Oktober 2009 durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA zeigte, dass Getreide und speziell Reis einen wichtigen Anteil an der ernährungsbedingten Exposition von anorganischem Arsen darstellt. Dabei gelten anorganisches Arsen As(III) und As(V) als wesentlich toxischer als die organisch gebundenen Formen, so dass die anorganischen Spezies die Hauptgefährdung ausmachen. Besonders auch Menschen mit Unverträglichkeit auf Weizenprodukte und solche, die sich bewusst ernähren wollen, greifen häufig auf Reisprodukte zurück und können so einer höheren Arsenbelastung ausgesetzt sein. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 66 In der EU sowie in der schweizerischen Fremd- und Inhaltsstoffverordnung ist Arsen in Getreide zurzeit nicht geregelt. Bedingt durch das Fehlen eines europäischen Grenzwertes wurden keine Proben beanstandet. In China gilt ein Grenzwert für anorganisches Arsen in Reis von 0.15 mg/kg. Wird dieser chinesische Grenzwert für Arsen (anorganisch) angewendet, so überschreiten zehn Proben (23 %) die Limite. Unter Berücksichtigung der Methodenmessunsicherheit von ±20 % wären drei Proben (7 %) zu beanstanden. Von den zehn Proben mit den höchsten Gehalten an anorganischem Arsen stammten sieben Proben aus Italien und zwei aus Portugal. Bei einer weiteren Probe konnte die Herkunft aus den Zollpapieren nicht bestimmt werden. Die Analytik der weiteren relevanten Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber ergab keine Grenzwertüberschreitung, jedoch wurden bei je einer Probe 90 % des Blei- und 70 % des Cadmiumgrenzwertes erreicht. Durch die Schweizerischen Zollstellen wurden insgesamt 47 Proben zu 10 kg Reis (Körner) erhoben. 44 Proben wurden am Kantonalen Labor Zürich auf Gesamtarsen, Arsenspezies, Cadmium, Quecksilber und Blei untersucht. Gleichzeitig wurden die Proben durch das Kantonale Labor Thurgau auf Mykotoxine geprüft. Drei Proben waren bereits vorgekocht und konnten für die Analysen nicht genügend homogenisiert werden. Eine weitere Untersuchung dieser Proben war daher nicht möglich. In den untersuchten Proben betrug der Gehalt an anorganischem Arsen (As(III) und As(V)) im Mittel 0.11 mg/kg. 95 % der Proben wiesen einen Gehalt von ≤0.20 mg/kg auf. Der maximale Gehalt von 0.35 mg/kg wurde bei einer Probe Naturreis festgestellt (siehe Abb. 7.8.1.). Im Durchschnitt betrug der Anteil an anorganischem Arsen 70 % des Gesamtarsengehaltes und lag damit überwiegend in der toxikologisch relevanteren Form vor. Anzahl Stichproben 12 Chinesischer Grenzwert für anorganisches Arsen in Reis 5 4 5 4 4 3 2 0 0 0 0 0 0.265 0.285 0.305 0.325 0.345 1 1 0.245 0.205 0.185 0.165 0.145 0.125 0.105 0.085 0.065 0.045 0.03 1 0.225 2 Gehalt an anorganisch vorliegendem Arsen [mg/kg] Abb. 7.6.1.: Verteilung von anorganisch vorliegendem Arsen in 44 Reisproben erhoben im Rahmen einer Zollkampagne durch verschiedene Schweizer Zollstellen Aufgrund der gefundenen Gehalte an anorganischem Arsen im Bereich um den chinesischen Grenzwert und wegen der toxischen Relevanz sind zukünftig weitere Untersuchungen angezeigt. Die Probeerhebung durch den Zoll erfasste kein Reis Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 aus zwei bekannten Anbaugebieten mit hoher Arsenbelastung, einerseits Bangladesch und andererseits USA (Texas). Reis aus diesen Exportländern sollte zusätzlich untersucht werden. 67 Gerade im Bereich der Nahrung für Kleinkinder wird häufig Reis verwendet. Durch die in Bezug zum Körpergewicht hohen Verzehrsmengen sind Kleinkinder in besonderem Masse dem Risiko ausgesetzt. Durch das Fehlen eines Grenzwertes ist jedoch der Handlungsdruck bei den Importeuren zurzeit nicht besonders hoch. Arsen, Mykotoxine, Speziesbestimmung und GVO in Reis mit Herkunft Asien In Europa werden Duftreissorten wie Basmati oder Jasmin generell mit der asiatischen Küche verbunden. Jasminreis wird aber nicht in China, sondern in Thailand, Vietnam und Laos angebaut. Basmati stammt aus der Region Kashmir und Punjab und wird traditionellerweise in der nordindischen und pakistanischen Küche verwendet. Diese edlen Reissorten sind Produkte mit einem bestimmten Ursprung (AOC) und erzielen höhere Preise als andere Reissorten. Wie bei allen Getreidearten können Aflatoxine durch Pilzbefall gebildet werden (witterungsabhängig). Die Sortenreinheit vom Reis ist ein weiteres Problem. Untersuchungen im Jahr 2009 zeigten, dass Basmatireis oft mit Nicht-Basmatireis gestreckt oder verunreinigt ist. Daher ist es auch möglich, dass Basmatireis GVO-Reis enthält, obwohl kein gentechnisch veränderter Basmati-Reis bekannt ist. Es wurden deshalb zwanzig Proben wenig bekannter Marken erhoben. Alle diese Proben wurden auf Mykotoxine, Arsen, GVO und Nicht-Basmati-Reis untersucht. Bezüglich Aflatoxinen, Arsen und GVO waren die Proben einwandfrei. Spuren von Nicht Basmati-Reis konnte jedoch in fast allen Proben nachgewiesen werden. Die Toleranzschwelle beträgt jedoch 7 % (nach CE1549/04). Drei Proben hatten Anteile von NichtBasmati-Reis, welche klar über der Toleranzschwelle von 7 % lagen (einmal über 10 %, zweimal über 20 %) Die aktuelle Situation ist unbefriedigend und bestätigt frühere Untersuchungen. Das Täuschungspotential für den Konsumenten bleibt bei unbekannten Marken gross. Trichothecene in Müllereiprodukten aus Reis, Gerste, Braugerste, Roggen, Dinkel und Hirse Für die menschliche Ernährung ist Getreide die Hauptquelle an Kohlenhydraten (ca. 70 % des Gesamtverzehrs) und eine wichtige Proteinquelle (ca. 50 %). Aufgrund der hohen Bedeutung kommt der Qualitätskontrolle von Müllereiprodukten ein hoher Stellenwert zu. Im Rahmen einer regionalen Kampagne wurden im Kanton Zürich im Berichtsjahr fünfzehn Müllereiprodukte von Roggen (sechs), Reis (zwei), Gerste (zwei), Hirse (zwei), Dinkel (ein) sowie zwei Mehlmischungen für Spezialbrot im Kanton Zürich erhoben und im Kantonalen Labor Thurgau mittels HPLCMS/MS auf getreidespezifische Schimmelpilzgifte geprüft. In Bezug auf die geprüften Schimmelpilzgifte Zearalenon, Deoxynivalenol, 3-Acetyl-Deoxynivalenol, Nivalenol, Diacetoxyscirpenol, Fusarenon X, T2 und HT2-Toxin, Fumonisin B1, Fumonisin B2 konnten, soweit lebensmittelrechtlich geregelt, keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt werden. Vier Produkte waren mit Gehalten von 40, 50, 80 und 160 μg/kg geringfügig mit Deoxynivalenol belastet. In allen anderen Produkten wurden keine der genannten Toxine nachgewiesen oder die Werte lagen unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze. Mykotoxine in Mais und Maisprodukten Mais wird häufig von Fusarium-Pilzen befallen. Diese verursachen Kolben- und Stängelfäulen, führen zu Ernteverlusten und zur Kontamination des Erntegutes mit Giftstoffen, so genannten Mykotoxinen. Im Rahmen des regionalen Monitorings wurden im Kanton Zürich fünfzehn Mais und Maisprodukte erhoben und im Kantonalen Labor Thurgau mittels HPLC-MS/MS auf getreidespezifische Schimmelpilzgifte geprüft. In Bezug auf die geprüften Schimmelpilzgifte Zearalenon, Deoxynivalenol, 3-Acetyl-Deoxynivalenol, Nivalenol, Diacetoxyscirpenol, Fusarenon X, T2 und HT2-Toxin, Fumonisin B1, Fumonisin B2, Aflatoxin B1, B2, G1 und G2 sowie Ochratoxin A konnten, soweit lebensmittelrechtlich geregelt, keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt werden. Sechs Produkte waren mit Gehalten im Bereich von 60 bis 320 μg/kg mit Deoxynivalenol belastet. Der Grenzwert für dieses Toxin in Getreideprodukten Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 68 beträgt 750 μg/kg. Bei drei weiteren Produkten wurde eine Kontamination mit Fumonisin B1 festgestellt. Die Werte (120, 150, 170 μg/kg) lagen aber deutlich unter dem entsprechenden Grenzwert von 1‘000 μg/kg für die Summe von Fumonisin B1 und B2. Auffallend war eine Probe Mais aus Italien. Diese wies eine Belastung mit Ochratoxin A im Bereich des Grenzwertes (3 μg/kg) auf. Da der Wert (3.6 μg/kg) den Grenzwert unter Berücksichtigung der Messunsicherheit nicht zweifelsfrei überschritt, wurde keine Beanstandung ausgesprochen. Zwei Maisprodukte wurden wegen einer unzureichenden Kennzeichnung beanstandet. Zudem wurde der Importeur des Maismehlproduktes aus Italien über den analytischen Befund informiert. Gehaltsbestimmung, GVO und Allergene in Müesli und Sportriegel Müesli und Sportriegel werden aus vielen verschiedenen Komponenten zusammengesetzt. Ballaststoffe, Kohlenhydrate, Fette (meist pflanzlicher Herkunft) und Proteine, werden je nach Bedürfnis und Geschmack zusammengebracht und als ideale Zwischenverpflegung während körperlicher Aktivitäten angepriesen. Als Proteinquelle wird dabei häufig Soja verwendet. Mit fallendem Dollarkurs sind Importe aus den USA attraktiver geworden. Damit treten bekannte amerikanische Markenprodukte im Bereich Sportlernahrung in Konkurrenz zu europäischen Produkten. In den USA ist die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln nicht erforderlich. Es kann daher sein, dass Lebensmittel mit nicht dekla- 7.7 rierten und eventuell auch in der Schweiz nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Anteilen importiert werden. Zudem wurde 2007 durch die Firma Monsanto angekündigt, die in der Schweiz zugelassene gentechnisch veränderte Sojasorte „Roundup Ready“ durch die neue Roundup 2 Yield (Mon 89788) zu ersetzten. Die neue Sorte ist mittlerweile in den USA und in der Europäischen Union zugelassen. In der Schweiz ist die neue Sorte aber noch nicht bewilligt und somit nicht verkehrsfähig. Ein entsprechendes Bewilligungsgesuch wurde beim Bundesamt für Gesundheit eingereicht, befindet sich aber noch in Bearbeitung. Aufgrund der Marktsituation wurden deshalb neunzehn Riegel aussereuropäischer Herkunft in spezialisierten Sportzentren und Sporternährungsfachgeschäften erhoben und auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO), Allergene und deren Kennzeichnung untersucht. Der Verdacht bestätigte sich. In sechs der neunzehn Riegel wurden hohe Anteile an nicht zugelassener Mon89788-Soja und an zugelassener „Roundup Ready“- Soja gefunden. Diese Produkte wurden von den Anbietern umgehend aus dem Verkauf genommen. Weitere Produkte wurden wegen nicht deklarierten Soja- oder Erdnussbestandteilen (Allergene) oder falscher Angabe des Fettgehaltes beanstandet. Da halfen auch die Auslobungen wie „all Natural“ und „produced with love“ nicht viel. Diese Produktegruppe wird weiterhin regelmässig untersucht werden müssen. Brot, Back- und Dauerbackwaren Anzahl untersuchte Proben 100 (Warenklasse 12) Anzahl Beanstandungen 26 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Zusammensetzung Gehaltsbestimmung, Kennzeichnung und Allergene von vorverpackten Kuchen und Gebäcken Zwischenmahlzeit verzehrt. Auf den Verpackungen werden zur verbesserten Transparenz und Verständnis für die Konsumentinnen und Konsumenten die Angaben der Nährwerte pro 100 g wie aber auch pro Portion farblich dominant angegeben. Auf Grund der grossen Beliebtheit der Produkte wurden fünfzehn Proben auf die Gehalte an Makronährstoffen sowie auf nicht deklarierte allergene Zutaten analysiert. Fertig produzierte vorverpackte Kuchen und Gebäckteile, oft als Portion abgepackt, sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Mit der zunehmenden Ausserhausverpflegung werden diese Produkte oft als Bestandteil einer Mahlzeit oder als Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 69 Bezüglich der untersuchten Nährwertparameter lagen alle Proben in den gemäss den Empfehlungen der FIAL/VKCS tolerierbaren Bereichen, verglichen mit den deklarierten Werten auf den Verpackungen. Es wurden auch keine nicht deklarierten Allergene gefunden. Drei Proben mussten jedoch wegen ungenügender Lesbarkeit der Kennzeichnung sowie fehlender Kennzeichnung in einer Amtssprache beanstandet werden. Der Händler hat die Artikel aus dem Sortiment gestrichen. Zusammensetzung von Schokoladengebäck aus Bäckereien Schokoladengebäcke und –patisserie sind sehr beliebt. Doch wird auch tatsächlich Schokolade für diese Produkte eingesetzt? Lebensmittelrechtlich wird zwischen Schokolade (aus Kakaomasse und – butter sowie Zucker), Schokoladenüberzugsmasse oder Couverture (enthält etwas mehr Kakaobutter, damit die warme Masse besser verarbeitet werden kann, dafür aber auch weniger Kakaomasse) und kakaohaltiger Fettglasur (Schokolade mit zugegebenem Zucker und Pflanzenfetten, welche preisgünstiger und auch leichter in der Anwendung ist) unterschieden. In Bäckereien und Konditoreien wurden siebzehn im Offenverkauf angebotene sowie eine bereits vorverpackte Probe „Schoggikuchen“, „Halbmonde mit Schokoladenüberzug“ etc. erhoben und im Labor auf den Kakaogehalt sowie die Art des enthaltenen Fettes geprüft. Bei den untersuchten Überzügen, Füllungen usw. handelte es sich zu ca. je einem Drittel um Schokolade, Schokoladenüberzugsmasse bzw. Fettglasur. In den acht Fällen, bei denen die mündliche Auskunft des Verkaufspersonals nicht der Zusammensetzung gemäss Analyse entsprach, wurden die Betriebsverantwortlichen zur Stellungnahme aufgefordert. Dabei stellte sich heraus, dass die Kommunikation zwischen Konditor und Verkaufspersonal, wie auch zwischen Verkaufspersonal und dem Kunden, in diesem Fall der Lebensmittelkontrolleur, oftmals durch Missverständnisse geprägt war. Wo der eine Couverture meinte, verstand der andere Schokolade und wo von nicht weiter spezifiziertem Überzug gesprochen wurde, kam beim dritten Schokoladenüberzug an. Schlussendlich wurden vier Proben beanstandet, weil Deklaration bzw. mündliche Auskunft und Zusammensetzung zu stark voneinander abwichen. Konservierungsmittel in Toastbrot In vielen Haushalten wird eine Packung Toastbrot üblicherweise nicht wie normales Weissbrot innerhalb von ein bis zwei Tagen gegessen. Doch wie alle Brotsorten ist auch Toastbrot anfällig auf Verschimmelung. Die Zusatzstoffverordnung lässt die Haltbarmachung mit den Konservierungsmitteln Sorbin- und Propionsäure sowie auch Ethanol (Alkohol) zu. Fünfzehn Proben Toastbrot wurden im Labor auf den Gehalt an den erwähnten Konservierungsmitteln und ausserdem auf den nicht erlaubten Konservierungsstoff Benzoesäure untersucht. Zusätzlich wurden die Produkte auf eine mögliche Kontamination mit dem Schimmelpilzgift Deoxynivalenol (DON) geprüft. DON war in allen Toastbroten nur unter dem zulässigen Grenzwert von 0.5 mg/kg enthalten. Auch konnten weder Propion- noch Sorbin- oder Benzoesäure nachgewiesen werden. Ethanol demgegenüber war ausnahmslos in allen Produkten vorhanden. Der Gehalt schwankte zwischen ca. 0.1 % bis ca. 1.5 %, wobei zwei Erzeugnisse eine noch höhere Konzentration von 2.1 % bzw. 2.8 % aufwiesen. Bei diesen Letzteren beiden war denn auch Alkohol als Zutat in der Zutatenliste deklariert. Alle anderen Proben wiesen keinen Alkohol, hingegen aber Sauerteig als Rezepturbestandteil aus. Aus diesem gelangen technologisch bedingt geringe Mengen an Alkohol ins Toastbrot. Die Zusatzstoffverordnung lässt die Zugabe von 1.2 % Ethanol zu Spezialbrot zu. Unter Berücksichtigung, dass bereits aus dem Teig natürlicherweise Alkohol ins Brot gelangt, ist bei den beiden Proben mit über 2 % Ethanol also nicht von einer Überschreitung der zulässigen Menge auszugehen. Die oben angegebenen Werte beziehen sich auf Toastbrot im frischen, ungetoasteten Zustand. Nach üblichem Toasten der Brote sank der Ethanolgehalt von über 2 % auf ca. 0.2 %, da der grösste Teil davon bei der Hitzeeinwirkung verdampfte. Damit liegt die Alkoholmenge in einem unkritischen Bereich, wie sie auch für Fruchtsaft durchaus typisch ist. Vier Proben mussten wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 70 Konservierungsmittel und Laktose in Knabbersnacks auf Kartoffel- und Getreidebasis Für die Verpflegung zwischendurch sind Getreideriegel sehr beliebt. Später am Abend beim Apéro oder auch vor dem Fernseher kommen dann Kartoffelchips zum Zug. Von beiden Lebensmittelkategorien gibt es unterschiedlichste Varianten mit diversen Zutaten zur Erzielung verschiedenster Geschmacksrichtungen. Solche Erzeugnisse sind allenfalls vor Verderb zu schützen, wobei die Zusatzstoffverordnung die Zugabe der Konservierungsmittel Sorbinsäure sowie Methyl- und Ethylparaben zulässt. Ob gewollt als Zutat oder z.B. als Träger für Aromen, oder aber als unbeabsichtigte Verschleppung kann Laktose (Milchzucker) in die Produkte gelangen. Dies ist insofern problematisch, als dass Personen mit einer Laktoseintoleranz auf Informationen, ob diese Zuckerart enthalten ist, angewiesen sind. Gemäss Lebensmittelrecht muss bei einem 7.8 Gehalt von über 0.1 % auf Laktose hingewiesen werden. Ob Laktose und auch allenfalls zugegebene Konservierungsmittel (die oben erwähnten sowie Benzoesäure) korrekt auf den Verpackungen angegeben waren, wurde bei je sieben Getreideriegeln sowie Kartoffelchips überprüft. Konservierungsmittel konnten in keinem Produkt nachgewiesen werden. Bei fünf Erzeugnissen war in der Zutatenliste Milchpulver aufgeführt oder der Allergenhinweis auf Milch auf der Etikette erwähnt. In diesen Proben war Laktose denn auch in Mengen von über 0.1 % enthalten. Bei den übrigen neun Produkten konnte Laktose nicht oder nur in Spuren von unter 0.1 % nachgewiesen werden. Für diesen Fall schreibt das Lebensmittelrecht auch keine Pflicht zur Kennzeichnung vor. Die Angaben waren also korrekt. Zwei Proben mussten wegen anderweitigen Deklarationsmängeln beanstandet werden. Pudding, Crème Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 14) 20 wichtigste Beanstandungsgründe Anzahl Beanstandungen 2 Kennzeichnung Zusatzstoffe in Pudding und Crème Siebzehn Proben Pudding- bzw. Crèmepulver und eine Probe genussfertige Vanillecrème wurden auf den Gehalt der beiden Konservierungsmitteln Sorbin- und Benzoesäure sowie auf künstliche Farbstoffe analysiert. Zudem wurde untersucht, ob die Geschmacksgebung mit dem Gewürz Vanille oder lediglich mit den reinen Aromastoffen Vanillin bzw. Ethylvanillin erfolgte. Ein portugiesisches Vanillecrèmepulver mit einer separaten Caramelcrème enthielt in Letzterer das Konservierungsmittel Sorbinsäure. Da dieses in der Zutatenliste nicht deklariert war, wurde die Probe beanstandet. Der Importeur in die Schweiz begründete die ungenügende Kennzeichnung damit, dass der Hersteller die Rezeptur geändert habe, ohne dies mitzuteilen. Die Etikette werde nun aber angepasst. In den weiteren Proben konnten keine Konservierungsmittel nachgewiesen werden. Nur vier Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 der insgesamt achtzehn Produkte waren mit künstlichen Farbstoffen gefärbt, was für diese Produktekategorie gemäss Zusatzstoffverordnung aber auch zulässig ist. In allen Fällen waren die Farbstoffe auf der Etikette korrekt deklariert. Praktisch alle Erzeugnisse waren mit dem Aromastoff Vanillin aromatisiert. In drei Proben wurde die Aromatisierung durch den künstlichen Aromastoff Ethylvanillin verstärkt. Das einzige als Vanillecrème bezeichnete Produkt erhielt seinen Geschmack gemäss der Analyse auch tatsächlich von einem Extrakt aus dem Vanillegewürz. Alle Produktdeklarationen entsprachen den analytischen Befunden. 71 7.9 Speziallebensmittel Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 17) 220 Anzahl Beanstandungen 101 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Zusammensetzung Nahrungsergänzungsmittel aus Apotheken und Drogerien Anfangsnahrung für Säuglinge, Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder, Folgenahrung für Säuglinge und Kleinkinder sowie Instant- und Fertiggetränkearten. Jedes Labor analysierte je einen Drittel der 108 Proben mit LCMS/MS- und GC-MS/MS-Multimethoden. Am Amt für Verbraucherschutz Aargau wurden zusätzlich die Einzelmethoden für Bromid und Nitrat sowie für die Dithiocarbamatfungizide, am Kantonalen Labor Zürich die Einzelmethoden für Chlormequat und Mepiquat sowie für ETU und PTU (Abbauprodukte der Dithiocarbamate) angewendet. Im Inland wurden von den Standortkantonen 48 Proben Babynahrung aus Schweizer Produktion erhoben und an der Grenze wurden vom Zoll 60 Proben Importprodukte gezogen. Die 108 Proben Babynahrung waren bezüglich der Pestizidrückstände einwandfrei. Bis auf einen Fall waren sie frei von Pestiziden über den Bestimmungsgrenzen. Festgestellt wurden dort lediglich kleine Mengen von 0.005 mg/kg Chlormequat, einem Regulator für die Pflanzenentwicklung. Dieser wird vor allem als Halmverkürzer bei Getreide eingesetzt. Somit wurde die Erwartung der Konsumentinnen und Konsumenten an nahezu rückstandsfreie Babynahrung für unsere Kleinsten auch 2012 erfüllt. Bei den Inspektionen in Apotheken und Drogerien (siehe Kapitel 4.1) und auf deren Homepages werden insbesondere Mängel bei der Abgrenzung und Kennzeichnung der selbstabgefüllten Speziallebensmittel festgestellt. Im Rahmen einer gezielten Kampagne wurden daher zehn selbstabgefüllte Speziallebensmittel aus Apotheken und Drogerien überprüft. Die Probenpalette umfasste Pflanzenextrakte, pflanzliche und tierische Öle und Mineralstoffmischungen. Diese wurden als Kapseln, Tabletten und Pulver angeboten. Bei sieben der zehn Produkte (70 %) musste die Kennzeichnung auf Grund von Fehlern oder Unvollständigkeit, z.B. fehlende Warnhinweise, beanstandet werden. Vier Produkte wurden ausserdem mit verbotenen Heilanpreisungen wie "MagenDarm-Beschwerden" oder "bei allergischen Symptomen" beworben. Die zuständigen Betriebe wurden zur Stellungnahme aufgefordert und reichten Entwürfe der überarbeiten Kennzeichnung ein. Die Mängel konnten somit behoben werden. Aufgrund der hohen Beanstandungsquote wird der Kennzeichnung und Anpreisung solcher Produkte weiterhin besondere Aufmerksamkeit bei der Kontrolle geschenkt. Pestizide in Babynahrung Für Babynahrung gelten bezüglich Pestizidrückständen strenge Anforderungen. Es ist ein allgemeiner Toleranzwert von 0.01 mg/kg für jedes beliebige einzelne Pestizid einzuhalten. Zum Teil gelten noch tiefere Limiten für problematische oder unerwünschte Wirkstoffe wie Fipronil (Toleranzwert 0.004 mg/kg). Zusammen mit dem Amt für Verbraucherschutz Aargau und dem Service de la consommation et des affaires vétérinaires Genf wurde in einer gemeinsamen Kampagne Babynahrung auf insgesamt 477 Pestizide untersucht. Es handelte sich dabei um Gesamtaminosäurezusammensetzung und Bestrahlung von Aminosäurepräparaten Aminosäurepräparate stellen einen grossen Teil des stark wachsenden Sportlernahrungsmittel-Marktes dar. In der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung ist der Einsatz von Aminosäuren im Gegensatz zur EU klar geregelt, sowohl bezüglich der Zulässigkeit der einzelnen Aminosäuren wie aber auch deren Mengen (Mindest- oder Maximalmengen). Bereits in den Berichtsjahren 2009 und 2010 wiesen die Untersuchungen dieser Produktegruppe jeweils hohe Beanstandungsquoten auf. Es wurden daher erneut zwölf Proben – explizit Aminosäurepräparate – auf deren Aminosäuregeh- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 72 alte, einer möglichen Bestrahlung mit gammaStrahlung und die Kennzeichnung untersucht. Von den zwölf untersuchten Proben mussten zehn beanstandet werden. Zwei Proben enthielten in der Schweiz nicht zulässige Aminosäuresalze und waren damit nicht verkehrsfähig. Zudem entsprachen auch Elemente der Kennzeichnung nicht den rechtlichen Vorgaben. Bei einer Probe wurde eine 75 %-ige Abweichung zwischen Kennzeichnung und analytisch ermitteltem Gehalt an Isoleucin festgestellt. Nach erfolgter Beanstandung teilte der Hersteller mit, dass die Aminosäureangaben sich auf eine 20-jährige Analyse stützten. Eine Gegenanalyse wurde vom Hersteller umgehend in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Gegenanalyse stützten unsere Messungen. Die Kennzeichnung wurde entsprechend angepasst. Sieben weitere Proben wurden auf Grund von unterschiedlichen Kennzeichnungsmängeln beanstandet oder den jeweils zuständigen kantonalen Laboratorien zur weiteren Bearbeitung zugestellt. Die erneut hohe Beanstandungsquote zeigt, dass auch zukünftige Kontrollen sowohl von der Zusammensetzung wie auch der Kennzeichnung von Sportlerprodukten nötig sind. Folsäuregehalt und Bestrahlung von Nahrungsergänzungsmitteln Die Folsäureversorgung der schweizerischen Bevölkerung ist allgemein als kritisch zu beurteilen (Fünfter Schweizerischer Ernährungsbericht 2005). Zudem besteht insbesondere für Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere in den ersten Monaten über die allgemein empfohlene Verzehrsmenge hinaus ein erhöhter Bedarf an diesem Vitamin. Sowohl die Grossverteiler als auch Apotheken und Drogerien bieten eine grosse Vielfalt an Nahrungsergänzungsmitteln mit Folsäure in der Form von Tabletten, Kapseln, Brausetabletten etc. an. Insgesamt 25 dieser Produkte wurden erhoben und im Labor auf den Gehalt an Folsäure sowie eine allfällige Bestrahlung untersucht. In keiner der Proben konnte mit Hilfe der photostimulierten Lumineszenz (PSL) eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Die ermittelten Folsäuregehalte stimmten, unter Berücksichtigung der Messunsicherheit, bis auf einen Fall mit den deklarierten Werten überein. In einem pulverförmigen Präparat waren aber anstelle des deklarierten Ge- Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 haltes von 600 μg/Tagesration tatsächlich 870 μg/Tagesportion enthalten. Das Produkt wurde wegen der deutlichen Überdosierung beanstandet. Der Hersteller teilte mit, dass für die Produktion eine Vitaminmischung von einem Lohnhersteller bezogen werde, konnte aber bis dato noch keinen Grund für den erhöhten Gehalt angeben. Neben diesem Mangel betreffend der Folsäure waren dem Erzeugnis gemäss der deklarierten Zusammensetzung auch diverse Mineralstoffe in unzulässiger Form zugegeben worden. Gemäss Stellungnahme wurde die Rezeptur in der Zwischenzeit aber angepasst. Auch bei drei weiteren Tabletten entsprach die Zusammensetzung nicht den gesetzlichen Vorgaben, weil z.B. Mineralstoffe zu hoch dosiert waren oder aber unzulässige Nährstoffe bzw. Farb- und Zusatzstoffe eingesetzt wurden. Die Kennzeichnung der vier bereits erwähnten sowie von vier weiteren Proben entsprach nicht den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei fielen neben banalen Mängeln wie z.B. der fehlenden Produktionslandangabe, mehrfach Fehler betreffend die spezifische Deklaration von Nahrungsergänzungsmitteln oder über den zulässigen Rahmen hinausgehende gesundheitsbezogene Angaben auf. Insgesamt wurden acht der total siebzehn Proben beanstandet. Laktose in laktosefreien Lebensmitteln Laktose (Milchzucker) kommt natürlicherweise in der Milch von Säugetierarten vor. Säuglinge spalten mithilfe des Enzyms Laktase den Doppelzucker Laktose in seine Einzelbestandteile Galaktose und Glukose. Mit zunehmendem Lebensalter wird jedoch immer weniger Laktase produziert (ausgenommen Bewohner von Regionen mit traditioneller Milchwirtschaft und entsprechendem Milchkonsum). Fehlt nun dieses Enzym, so geht auch die Fähigkeit Laktose zu spalten verloren. Der Milchzucker gelangt so in den Dickdarm. Dort wird der Milchzucker von Bakterien vergoren. Die Abbauprodukte wiederum führen zu Unwohlsein, Blähungen, Durchfall und Magenkrämpfen. Nach dem Allergiezentrum Schweiz (aha!) geht man davon aus, dass hierzulande jede fünfte Person von einer Laktoseintoleranz betroffen ist. Die Laktoseintoleranz ist nicht mit einer Milchallergie zu verwechseln, bei welcher es sich um eine aktive Immunreaktion gegen Kuhmilcheiweiss handelt. Von dieser sind vor allem Kleinkinder betroffen. 73 Auf der Verpackung von Lebensmitteln müssen die Zutaten angegeben werden. Falls Laktose oder laktosehaltige Erzeugnisse (z.B. Rahm, Joghurt, Milchschokolade) zugegeben wurden, kann dies also direkt aus der Zutatenliste abgelesen werden. Eine Pflicht zur Deklaration besteht ebenso für als Trägersubstanz eingesetzte Laktose (z.B. für Aromen oder sonstige Zusatzstoffe). Schliesslich muss auch auf Laktose hingewiesen werden („kann Laktose enthalten“), wenn diese unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen (z.B. durch Verschleppung aus einer Produktionsanlage) und der Gehalt die Limite von 0.1 % übersteigen. Ein Spezialfall sind laktosefrei gemachte Produkte, bei denen die Laktose in Galaktose und Glukose gespalten wurde. So gekennzeichnete Erzeugnisse wie z.B. laktosefreie Milch müssen weniger als 0.1 % Laktose enthalten. Eine laktoseintolerante Person kann also anhand der Verpackungsdeklaration erkennen, ob ein Lebensmittel für sie zum Konsum geeignet ist oder nicht. In einer Untersuchungskampagne wurden zehn als „laktosefrei“ bezeichnete Proben Milch bzw. Milchprodukte sowie zehn Salatsaucen, Bonbons etc., die versteckte Laktose enthalten könnten, auf den Gehalt an Milchzucker untersucht. In einer Margarine wurden 0.3 % Laktose nachgewiesen. In der Zutatenliste war aber u.a. Magermilch deklariert, was diese erhöhte Konzentration erklärt. Alle anderen Erzeugnisse enthielten weniger als 0.1 %. Die Produktbeschriftungen entsprachen in Bezug auf diese Untersuchung den Tatsachen. Die weiteren Analysen auf die Konservierungsmittel Benzoe- und Sorbinsäure, künstliche Farbstoffe sowie den Fettgehalt, ergaben keine Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen. Drei Proben wurden beanstandet, weil sie Mängel in der übrigen Kennzeichnung aufwiesen. ausreichende und sichere Versorgung mit diesen essentiellen Stoffen gewährleisten. Im Rahmen einer Projektarbeit wurde eine Analysenmethode zur Bestimmung von Selen mit ICP-MS (Induktiv gekoppelte Plasma Massenspektrometrie) in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung erarbeitet. Die validierte Methode wurde anschliessend zur Überprüfung von total zehn Säuglingsanfangsnahrungen verschiedener Hersteller eingesetzt. Zusätzlich wurden die gleichen Produkte auch auf den Gehalt an Iod überprüft. Die in der Verordnung des EDI über Speziallebensmittel und von der FIAL festgelegten Grenzen für die Gehalte der beiden Mineralstoffe wurden bei allen Produkten eingehalten. Selen- und Iodgehalt in Säuglingsanfangsund Folgenahrung Die für uns essentiellen Spurenelemente Selen und Iod erfüllen wichtige Körperfunktionen und müssen daher kontinuierlich und in genügender Menge aufgenommen werden. Gerade Lebensmittel wie Säuglingsanfangsnahrung und Diätprodukte, die als Alleinnahrung konsumiert werden, müssen daher eine Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 74 7.10 Obst und Gemüse Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 18) 1'030 Anzahl Beanstandungen 179 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Rückstände und Verunreinigungen Mykotoxine in Trockenobst Mykotoxine in Hartschalenobst und Ölsaaten Trockenfeigen sowie getrocknete Weintrauben stellen in Bezug auf die Schimmelpilzgifte Aflatoxin B/G und Ochratoxin A Risikoprodukte dar und stehen daher im Fokus der Lebensmittelüberwachung. So gingen im Jahr 2012 beim Schnellwarnsystem RASFF der EU nahezu 150 Meldungen über Mykotoxine in Trockenfeigen und getrockneten Weinbeeren ein. Im Rahmen einer regionalen Schwerpunktkampagne unter Beteiligung der Ostschweizer Laboratorien (SG, TG, GR, SH/GL/AR/AI) wurden 46 Proben Trockenobst auf Mykotoxine geprüft. Bedingt durch die Probenhomogenisierung (Nassvermahlung zu einem Slurry) ergaben sich unterschiedliche und erhöhte Bestimmungsgrenzen. Für die Auswertung der Proben wurde eine (vereinheitlichte) Bestimmungsgrenze für alle Proben von 1.2 μg/kg festgelegt. Entsprechend gering fällt der Anteil Proben aus, welcher oberhalb der Bestimmungsgrenze kontaminiert ist. In der überwiegenden Mehrheit der Proben (98 %) konnte kein Aflatoxin B1 nachgewiesen werden oder die Werte lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 1.2 μg/kg. Lediglich eine Probe Sultaninen war mit 1.2 μg/kg Aflatoxin B1 merklich, jedoch unterhalb des Grenzwertes von 2 μg/kg belastet. Bezüglich Ochratoxin A ergab sich folgendes Bild: In der überwiegenden Mehrheit der untersuchten Proben (85 %) konnte kein Ochratoxin A nachgewiesen werden oder die Werte lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 1.2 μg/kg. In sieben Proben (15 %) lagen die Befunde für Ochratoxin A im Bereich von 1.2 bis 10.0 μg/kg. Die höchste Belastung (6.2 μg/kg) wurde in einer Probe Bio Rosinen festgestellt. Auch dieser Wert lag unterhalb der lebensmittelrechtlichen Vorgaben von 10 μg/kg für „Weintrauben getrocknet“. Die im Kanton Zürich erhobenen fünfzehn Proben wurden zudem auf ihre Kennzeichnung geprüft. Dabei mussten vier Proben wegen diversen Kennzeichnungsmängeln beanstandet werden. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 In Fortführung früherer Kampagnen wurden im diesjährigen Monitoring unter Beteiligung der Ostschweizer Laboratorien (SG, TG, GR, SH/GL/AR/AI) sowie des Kantonalen Labors Basel-Landschaft 49 Produkte an Hartschalenobst und Ölsaaten auf Aflatoxine und teilweise auf Ochratoxin A geprüft. In der überwiegenden Mehrheit der Proben (94 %) konnte kein Aflatoxin B1 nachgewiesen werden oder die Werte lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0.4 μg/kg. In zwei Proben (4 %) wurde eine Kontamination mit Aflatoxin B1 im Bereich von 0.4 bis 2.0 μg/kg nachgewiesen. Eine Probe Erdnussbutter lag mit einem Wert von 2.2 μg/kg Aflatoxin B1 im Bereich des Grenzwertes von 2.0 μg/kg für Erdnüsse. In der überwiegenden Mehrheit der untersuchten 30 Proben (83 %) konnte kein Ochratoxin A nachgewiesen werden oder die Werte lagen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0.4 μg/kg. In drei Proben (10 %) lagen die Befunde für Ochratoxin A im Bereich von 0.4 bis 5.0 μg/kg. Zwei Proben enthielten mehr als 5 μg/kg Ochratoxin A. Dabei handelte es sich zum einen um Kürbiskerne mit einer Belastung von 6.6 μg/kg, zum anderen um Sonnenblumenkerne ungeschält, geröstet mit einem mittleren Gehalt (bezogen auf die ungeschälte Ware) von 16.6 μg/kg. Wie sich das Ochratoxin A zwischen dem Kern (essbaren Anteil) und der Schale verteilt, konnte im Rahmen dieser Untersuchung nicht geklärt werden. Für eine adäquate Beurteilung von ungeschälten Sonnenblumenkernen in Bezug auf Mykotoxine muss diese Frage zukünftig geklärt werden. Anzumerken ist, dass das Schale/KernVerhältnis von Sonnenblumenkernen ungefähr 1:1 beträgt. Im Gegensatz zu früheren Kampagnen erfüllten alle Proben die lebensmittelrechtlichen Anforderungen bezüglich der geprüften Toxine. Mykotoxinbelastungen können von Jahr zu Jahr stark unterschied- 75 lich ausfallen. Das Monitoring von Mykotoxinen in Hartschalenobst und Ölsaaten bleibt daher auch in Hartschalenobst und Ölsaaten Zukunft ein wichtiger Bestandteil des vorsorglichen Verbraucherschutzes. Anzahl Ochratoxin A Proben < 0.4 0.4 – 2.0 2.0 – 5.0 > 5.0 g/kg 5 4 1 0 0 Sonnenblumenkerne 12 9 2 0 1 Kürbiskerne 12 11 0 0 1 Sonstige 1 1 0 0 0 Gesamt 30 3 (10 %) 0 (0 %) 2 (7 %) Erdnüsse, Erdnussbutter, Erdnussmuss 25 (83 %) Tab. 7.10.1.: Ochratoxin A in Hartschalenobst und Ölsaaten Hartschalenobst und Ölsaaten Anzahl Proben Aflatoxin B1 < 0.4 0.4 – 1.0 1.0 – 2.0 > 2.0 g/kg Erdnüsse, Erdnussbutter, Erdnussmuss 20 19 0 0 1 Sonnenblumenkerne 12 11 1 0 0 Kürbiskerne 12 12 0 0 0 Sonstige 5 4 1 0 0 Gesamt 49 2 (4 %) 0 (0 %) 1 (2 %) 46 (94 %) Tab. 7.10.2.: Aflatoxin B1 in Hartschalenobst und Ölsaaten Thallium in Kohlgemüse aus Europa und Asien Thallium und Thalliumverbindungen werden weit verbreitet in verschiedenen Industrien und auch zur Bekämpfung von tierischen Schädlingen als Rodentizid verwendet. Bei Verhüttungsprozessen, bei der Zementfabrikation und der Kohle- und Müllverbrennung mit ungenügenden Abgasfiltern können thalliumhaltige Abgase dabei unter anderem in die Atmosphäre gelangen. Kohlgemüse kann bekanntermassen das Metall sehr gut akkumulieren. In einer Marktkontrolle von insgesamt 21 Kohlgemüsen aus Europa und Asien wurden erfreulicherweise jedoch keine erhöhten Gehalte an Thallium gefunden. Vier Produkte wurden dennoch wegen Pestizidrückständen und sieben Produkte wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet. Zinn in Obst-, Pilz- und Gemüsekonserven Im europäischen Schnellwarnsystem (RASFF) werden immer wieder Grenzwertüberschreitungen von Zinn in verschiedenen Obst-, Pilz und Gemüsekonserven gemeldet. Diese Produkte werden häufig in unbeschichtete Blechkonservendosen abgefüllt. Zinn kann sich dabei aus der Legierung der Dose lösen und in das Produkt migrieren. Zudem darf Zinn(II)-chlorid als Zusatzstoff zu weissen Spargeln (Konserven) bis maximal 25 mg/kg zugegeben werden. Dadurch entsteht der etwas metallene Geschmack auch in Glasverpackungen. Aufgrund einer Überweisung des kantonalen Labors Bern aus dem Vorjahr wurden neben diversen Obstsowie Pilz- und Gemüsekonserven speziell auch Lychee-Konserven beprobt. Von insgesamt 40 Produkten wurde eine Probe Lychee aus China mit einem Zinngehalt bezogen auf den ganzen Doseninhalt von 432 mg/kg und bezogen auf die Früchte von 795 mg/kg als gesundheitsgefährdend beurteilt (Grenzwert 200 mg/kg für Konserven in Dosen, die Zinn abgeben). Die betroffene Charge musste daraufhin vernichtet werden. Weiter wurden Mängel bei neun Produktekennzeichnungen festgestellt. Mehrfach traten Fehler bei der Sachbezeichnung auf, die in keiner schweizerischen Amtssprache abgefasst war, oder bei Gattungsbezeichnungen für Zusatzstoffe, die in der Liste der Zutaten fehlten. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 76 Schwermetalle, Iod und Bestrahlungsnachweis in getrockneten Gemüsealgen Algen gelten in Ostasien und an der europäischen Atlantikküste schon lange als kulinarische Spezialität. Zwischenzeitlich haben sich Algen und Algenprodukte auch in der Schweiz etabliert. Untersuchungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass solche Nahrungsmittel oftmals einen zu hohen Gehalt an Iod, Arsen oder Cadmium aufweisen. Diese Stoffe können zu massiven gesundheitlichen Problemen führen. Eine Überversorgung mit Iod kann beispielsweise zur Störung der Schilddrüsenfunktion führen; Arsen und Cadmium sind beide sehr toxisch. Durch die Schweizerischen Zollstellen wurden 27 Proben Gemüsealgen und drei Proben Nahrungsergänzungsmittel auf Algenbasis erhoben und in unserem Labor im Auftrag des Bundes auf den Gehalt an Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber und Iod untersucht. Zusätzlich zu den Elementuntersuchungen wurde bei 27 Proben auf die Verwendung von ionisierenden Strahlen zur Entkeimung der Produkte überprüft. Die einzige erhobene Probe Hijiki Algen wies einen Arsengehalt auf von 110 mg/kg (Messunsicherheit ±20 %) und übertraf damit den geltenden Grenzwert der FIV für diese Algenart um ca. den Faktor 3. Der gesamte, der Probe entsprechende Warenbestand von 50 kg wurde beim Importeur mit Beschlag belegt und musste vernichtet werden. Weitere sechs Proben anderer Algenarten mit einem Arsengehalt über 35 mg/kg enthielten Arsen vorwiegend in organisch gebundener Form. Durch Aufschlüsselung der Arsenspezies konnte gezeigt werden, dass bei der Analyt Arsen Blei Cadmium Quecksilber Iod untersuchten Hijiki Alge ca. 95 % des Arsens als anorganisches Arsen (V) und damit überwiegend in der sehr toxischen Form vorlag, die anderen Algenarten aber das meiste Arsen als organisch gebundene Spezies aufwiesen. In einer Probe Nori-Algen wurde ein Gehalt an Cadmium von 3.7 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse gefunden. Berücksichtigt man die Messunsicherheit der Methode von ±20 %, konnte eine Überschreitung des Grenzwertes von 3 mg/kg Trockenmasse nicht mit genügender Sicherheit ermittelt werden. Diese Probe wurde daher nicht beanstandet. Die Gehalte an Quecksilber und Blei waren unauffällig und lagen unter den entsprechenden Grenzwerten. Zwei Proben enthielten einen hohen Gehalt an Iod von 2‘200 respektive 2‘300 mg/kg. Da die Produkte eine Zubereitungsanweisung und eine Verzehrsmengenempfehlung enthielten, sowie beim einem Produkt der Iodgehalt deklariert war, wurde zur Beurteilung der vom BAG vorgeschlagene Wert von 2‘000 mg/kg Produkt angewendet. Nach Berücksichtigung der Messunsicherheit von ±20 % für die Bestimmung von Iod wurden die beiden Proben jedoch nicht beanstandet. Ein als „biologisch produziert“ gekennzeichnetes Produkt wurde als bestrahlt erkannt. Diese Probe wurde beanstandet, da die Behandlung von biologischen Produkten mit ionisierenden Strahlen nicht zugelassen ist. Die beiden Beanstandungen wurden im europäischen Schnellwarnsystem RASFF publiziert. Matrix Verordnung Grenzwert Bemerkungen Braunalge Sargassum fusiforme FIV 35 mg/kg bezogen auf Trockenmasse (Hizikia fusiformis) Nahrungsergänzungsmittel FIV 3 mg/kg bezogen auf die im Handel erhältlichen Produkte Gemüse FIV 0.1 mg/kg Gemüsealgen FIV 3 mg/kg bezogen auf Trockenmasse Nahrungsergänzungsmittel FIV 0.1 mg/kg bezogen auf die im Handel erhältlichen Produkte Für Iod in Algenprodukten steht zurzeit kein gesetzlich festgelegter Grenzwert zur Verfügung. Die angewandte Beurteilung basiert auf einem Informationsschreiben „Beurteilung des Risikos von Iod in Gemüsealgen“ des Bundesamts für Gesundheit vom 27.06.2006 . Tab. 7.10.3.: Gesetzliche Grundlagen für Schwermetalle und Jod in Algen GVO in Früchten und Gemüse aus dem Ausland Neben Soja und Mais, welche hauptsächlich als transgene Sorten angebaut werden, sind von diver- Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 sen Früchten und Gemüsen ebenfalls transgene Sorten bekannt (z.B. transgene Papaya SunUp und Rainbow). Deshalb wurde auf dem Markt gezielt nach Produkten aus dem fernen Ausland gesucht. Chicorée, Linsen, Melonen, Pflaumen, Kartoffeln, 77 Kürbis, Sonnenblumenkerne und Tomaten wurden auf gentechnische Veränderungen untersucht. Dabei wurden die erhobenen Proben auf sechs genetische Merkmale (Marker) geprüft, welche in transgenen Pflanzen vorkommen können (35S, Nos, Bar, Pat, CP4-EPSPS und pFMV). Es konnten keine gentechnischen Veränderungen in den 22 Produkten nachgewiesen werden. Dafür waren drei Produkte wegen zu hohen Pestizidrückständen zu beanstanden. Weiterhin scheint der Markt frei von exotischen transgenen Pflanzen und Früchten zu sein. Transgene Papayas hingegen sind dabei die Ausnahme und tauchen seit Jahren sporadisch auf, wie im Berichtsjahr im Kanton Aargau. 7.11 Speisepilze Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 19) 60 Anzahl Beanstandungen 11 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Rückstände und Verunreinigungen Radioaktivität in Wildpilzen und Beeren aus Osteuropa und dem asiatischen Raum Lebensmittelbetrieben erhoben. Die Probenahme erfolgte zu Beginn und am Ende der Pilzsaison. Im Gegensatz zu Deutschland zeigten die Stichproben im Kanton Zürich eine höhere Qualität. Von den dreizehn analysierten Frischpilzen mussten zwar eine Probe Eierschwämme und drei Proben Steinpilze (31 %) beanstandet werden – aber als gesundheitsgefährdend wurde keine eingestuft. Im Rahmen der ganzjährigen Radioaktivitätsüberwachung von Lebensmitteln wurden risikobasiert insgesamt 60 Proben Wildpilze und Beeren aus Osteuropa und aus dem asiatischen Raum untersucht. Auch 26 Jahre nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl können Wildpilze und Beeren aus Osteuropa auf dem Markt sein, die die festgelegten Grenzwerte für radioaktive Nuklide überschreiten. Die erhobenen Proben wiesen jedoch allesamt eine geringe Radioaktivität unterhalb der Toleranzgrenzen der Fremd- und Inhaltsstoffverordnung auf. Es ist jedoch anzumerken, dass keine der Proben aus der unmittelbaren Nähe von Tschernobyl stammte. Die im letzten Jahr aus Anlass der Reaktorkatastrophe in Fukushima begonnene Probenahme von Pilzen aus dem asiatischen Raum, wurde dieses Jahr fortgesetzt. Die vorwiegend getrocknet verkaufte Ware wies keine messbare Radioaktivität (Bestimmungsgrenze: 2 Bq/kg) auf. Qualität von frischen Speisepilzen Das Magazin "Markt" des Fernsehsenders NDR liess 2011 acht Proben frischer Eierschwämme aus deutschen Discountgeschäften und Supermärkten untersuchen. Sieben davon wurden als ungeniessbar eingestuft, eine davon sogar als gesundheitsgefährdend. Um das Angebot an frischen Eierschwämmen und Steinpilzen im Kanton Zürich zu überprüfen, wurden letztes Jahr dreizehn Stichproben (sieben Steinpilze und sechs Eierschwämme) in Frische Eierschwämme Die im Offenverkauf erhobenen und beanstandeten Eierschwämme aus Litauen wiesen 14 % stark vermadete und 0.5 % verschimmelte Pilze auf. Dazu kam, dass in derselben Probe 4 % der Eierschwämme angefault oder verfault waren. Die übrigen Proben waren von knapp genügender bis guter Qualität. Eierschwämme werden zwar selten von Maden befallen. Doch letzte Saison war auch aus hiesigen Sammlerkreisen zu vernehmen, dass insbesondere grosse, ältere Fruchtkörper oft betroffen seien. Vielleicht war das feucht-warme Klima während der Haupterntezeit für den stärkeren Madenbefall verantwortlich. Ein weiterer Grund für einen möglichen Qualitätsmangel bei frischen Eierschwämmen ist schon beim Abpacken zu beobachten: Da wird die Verpackung oft mit einer Zellophan-Hülle luftdicht verschlossen. In dieser können die Pilze kaum "atmen". Sie bilden deshalb vor allem bei höheren Temperaturen, schnell einmal Kondenswasser. Die Ware kann daher durch Eiweisszersetzung rascher verderben. Eine mikroperforierte Zellophan-Hülle oder ein feines Plastiknetzchen als Abdeckung würde hier so- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 78 wohl die Lagerdauer als auch die Qualität verbessern. Frische Steinpilze Drei im Offenverkauf angebotene Steinpilzproben aus Polen und der Ukraine mussten beanstandet werden. Sie wiesen einen deutlich zu starken Madenbefall (18–29 %) auf und die Stielbasis war teilweise unsauber gerüstet (Erdreste). Zusätzlich fanden sich in einer dieser Proben 4 % stark von Schimmel befallene Exemplare. Die Steinpilze aus der Ukraine wiesen zudem 11 % deutlich verfaulte Pilze und als Folge davon einen moderig-faulen Geruch auf. Die übrigen untersuchten Steinpilzproben waren von guter bis sehr guter Qualität Gesetzliche Anforderungen an frische Speisepilze. Frische Speisepilze gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln und müssen gemäss der Verordnung über Speisepilze und Hefe folgende Anforderungen erfüllen: Sie müssen einen artspezifischen Geruch aufweisen und dürfen nicht mit Wasser beschwert werden. Speisepilze gelten nicht als frisch, wenn sie überreif und überlang gelagert sind. Sie dürfen weder von Schimmel noch von Insekten- oder Madenfrass befallen sein. Frische Speisepilze dürfen vor der Abgabe an Konsumenten nur einer trockenen, mechanischen Reinigung unterzogen werden. Für den Transport müssen frische Pilze in luftdurchlässigen Gebinden gelagert werden. Dass fast jede dritte Probe ungenügend abschnitt, dürfte auch damit zusammenhängen, dass Steinpilze und Eierschwämme aus Osteuropa von der Ernte bis zum Endverbraucher mehrere Tage unterwegs sind. Die Beurteilung eines zu starken Maden- oder Schimmelbefalls bei frischen Speisepilzen erfordert viel Aufwand und Erfahrung. Es ist daher unumgänglich, Pilzsendungen fachkundig zu beurteilen und bei Qualitätsmängeln zurückzuweisen. Zu einem Qualitätsverlust führt auch eine falsche Lagerung. Oftmals werden die Pilze bei zu hohen Temperaturen, ohne Aussortieren von schlechter Ware, und zu lange in den Verkaufsregalen gelagert. Vielfach ist festzustellen, dass das Personal für solche Kontrollen an Frischpilzen zu wenig geschult ist. Ist Obst oder Gemüse verfault oder verschimmelt, wird es in der Regel aussortiert, denn dort ist das Problem beim Personal bekannt. In allen kontrollierten Betrieben standen hingegen für die im Offenverkauf angebotenen Frischpilze Papiersäcke und keine Plastikbeutel mehr zur Verfügung. 7.12 Honig Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 20) 133 Anzahl Beanstandungen 7 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Zusammensetzung Ausserirdischer Honig? In den Honigproben konnten keine Rückstände von Antibiotika festgestellt werden (kontrolliert wurde auf Rückstände von Sulfonamiden, Chinolonen, Tetracyclinen, Penicillinen, Makroliden, Nitrofuranen, Nitroimidazolen und Chloramphenicol). Was impliziert die Deklaration „Honig aus EU und nicht-EU Ländern“? Nun man ist geneigt anzunehmen, dass es auch Honig extraterrestrischer Herkunft geben muss!? Diese äusserst unpräzise Herkunftsangabe fand sich auf zwei untersuchten Honigproben. Die Angabe wurde beanstandet. Eine weitere Probe Importhonig wurde aufgrund des zu hohen Gehaltes an Hydroxymethylfurfural (HMF) (95.8 mg/kg) beanstandet. HMF entsteht bei der unsachgemässen Wärmebehandlung von Honig, oder aber bei Überlagerung. Im Schweizerischen Lebensmittelbuch ist ein Richtwert von 40 mg/kg für HMF festgelegt. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Feuerbrandbekämpfung mit Streptomycin – Rückstandsuntersuchungen in Honig 24 Honigproben aus dem Kanton Zürich wurden im Auftrag des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) auf Rückstände von Streptomycin untersucht. Dieses Antibiotikum darf unter Auflagen zu Bekämpfung des Feuerbrandes in Obstkulturen eingesetzt werden. Imker, deren Bienenstand in einem bestimmten Umkreis um eine behandelte Obstkultur aufgestellt ist, konnten ihren Honig über das ALN 79 auf Streptomycin untersuchen lassen. In neunzehn Proben liess sich kein Streptomycin nachweisen. In den fünf übrigen Proben konnten zwischen 1-10 10 μg/kg festgestellt werden. Der Toleranzwert beträgt 10 μg/kg. Aufgrund der Messunsicherheit wurde auch die Probe, bei der ein Gehalt von 10 μg/kg gemessen wurde, als verkehrsfähig beurteilt. Zusammensetzung und Qualität von Honig Schweizer Bienenhonig als Qualitätsprodukt ist sehr beliebt und wird auch zu einem, im Vergleich zum Importhonig, höheren Preis vermarktet. In den letzten Jahren wurden immer wieder Honige aus anderen Provenienzen als Schweizer Honig verkauft. Dies ist täuschend und nicht zulässig. Anhand des Pollenspektrums, welches durch die ansässige Pflanzenwelt ein typisches Bild für das geografische Gebiet ergibt, sowie den Parametern HMF, Wassergehalt, pH-Wert und elektrische Leitfähigkeit kann die geographische Herkunft des Honigs bestimmt werden. Im Rahmen einer stichprobenartigen Überprüfung wurden zehn als Schweizer Honig gekennzeichnete Proben pollenanalytisch sowie chemisch und physikalisch untersucht. Wenn auch keine Auffälligkeiten bezüglich der Herkunft Schweiz bei den Proben ge- funden werden konnten, mussten zwei Proben aufgrund anderer Kennzeichnungsmängel beanstandet werden. In einer Untersuchungskampagne wurden weitere zehn Honige aus nicht Europäischen Ländern erhoben. Das Ziel war, Honige, die gemäss der Stellungnahme Nr. 038/2011 des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom 11. August 2011 vermehrt Pollen Pyrrolizidinalkaloid-haltiger Pflanzen enthalten, zu untersuchen und die spezifischen Pollen zu identifizieren. Honige aus Ländern Mittel- und Südamerikas sowie Asien und Ozeanien scheinen im Vergleich zu europäischen Honigen höhere Pollengehalte solcher Pflanzen zu enthalten. Bei den untersuchten Honigen wurden zwar Pollen von Jakobskreuzkraut, einer Pyrrolizidinalkaloid-haltigen Pflanze, identifiziert, dies jedoch nur in Gehalten von max. 3 % der relativen Pollenhäufigkeit. Das Vorkommen solcher Pollen lässt jedoch keinen direkten Schluss auf den effektiven PyrrolizidinalkaloidGehalt im Honig zu. Bei zwei Proben wurden erhöhte, jedoch nicht zu beanstandende HMF-Gehalte (53.7, resp. 41.7 mg/kg) festgestellt. 7.13 Speiseeis Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 23) 40 Anzahl Beanstandungen 11 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Mikrobiologische Beschaffenheit Mikrobiologische Qualität von Sorbet ähnlichen eisgekühlten Getränken Bei sommerlichen Temperaturen werden bei uns die „Granitas“ oder auch „Smash Puppies“ genannt, immer häufiger im Offenverkauf angeboten. Um die mikrobiologische Qualität dieses Produktes zu beurteilen, wurden zwölf Proben untersucht. Bei Einhaltung einer guten Hygienepraxis sollten die Richtwerte für die Gesamtkeimzahl, der Enterobacteriaceen, der E. coli, der Koagulase positiven Staphylokokken und der Salmonellen nicht überschritten werden. Alle untersuchten Proben waren mikrobiologisch einwandfrei. Sorbet ähnliche eisgekühlte Getränke nennt man auch „Granitas“. Sie sind sozusagen die italienische Variante von Sorbet, in Italien findet man diese Erfrischung in jeder Gelateria oder Bar. Eine „Granita“ ist halb Getränk halb Wassereis. Für die Aromatisierung werden meistens Fruchtsäfte oder Fruchtsirupe verwendet. Der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesteckt. Die Eisgetränke werden in Eismaschinen hergestellt. Denn nur durch gleichmäßiges Kühlen und konstantes Umrühren kann man die Bildung von feinen Eiskristallen erreichen, welche dann im Mund schmelzen und augenblicklich zum erfrischenden "Getränk" werden. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 80 Allergene, Gehaltsbestimmung und Farbstoffe in vorverpackten Wasserglace und Sorbets diesen Betrieben muss die Reinigung verbessert werden, damit auch Allergiker sich weiterhin bedenkenlos mit Sorbets erfrischen können. Wasserglace und Sorbets sind fettarme, bunte Erfrischungen. Bei der Glace Produktion sind Allergene wie Milch, Ei und Nüsse vielfach Bestandteil der Rezeptur. Die Reinigung zwischen den Produktionseinheiten (Rahmglace und Wasserglace) ist sehr wichtig, um eine Kontamination zu vermeiden. Sechzehn Proben von lokalen Glacèproduzenten wurden erhoben und auf Allergene, Fettgehalt, Trockenmasse und Farbstoffe untersucht. Bezüglich Fettgehalt und Farbstoffe waren alle Proben einwandfrei. In sechs Proben wurden jedoch nicht deklarierte Milchanteile gefunden und beanstandet. In 7.14 Fruchtsaft und Fruchtnektar Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 24) 29 Anzahl Beanstandungen 12 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Schwefeldioxid und weitere Konservierungsmittel in Kokoswasser diesen Mengen ist nicht mehr von einer absichtlichen Zugabe wegen der konservierenden Wirkung, sondern von einer unbeabsichtigten Verschleppung, z.B. aus einer vorangehenden Produktion eines schwefeldioxidhaltigen Produktes auf derselben Abfüllanlage, auszugehen. Auf die Angabe von SO2 in der Zutatenliste kann in diesen Fällen und bei solch geringen Konzentrationen verzichtet werden. Die Kennzeichnung gab hingegen bei sieben Proben Grund zur Beanstandung. Hier fielen besonders die fehlende Sachbezeichnung und die fehlende Angabe des Fruchtgehaltes bei diversen Kokosnektaren sowie die täuschenden Anpreisungen zur Zusammensetzung und gesundheitlichen Wirkung bei zwei reinen Kokoswässern auf. Seit einigen Jahren ist Kokoswasser als Modegetränk sehr beliebt. Dem Fruchtwasser aus der noch unreifen, grünen Kokosnuss werden viele gesundheitlich positive Wirkungen nachgesagt. Frühere Untersuchungen haben aber gezeigt, dass nicht selten dem guten Image zuwiderlaufende, für Fruchtsaft verbotene Konservierungsmittel zugegeben worden waren und auch die Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach (siehe Jahresberichte 2005 und 2008). In einer Nachkontrolle wurden neunzehn Kokosprodukte (reine Fruchtsäfte, durch Zugabe von Wasser und Zucker hergestellte Kokosnussnektare wie auch aus dem Fruchtfleisch der reifen Kokosnuss erzeugte Kokosnussmilch) auf ihren Gehalt an Schwefeldioxid (SO2) bzw. Sulfite sowie den beiden Konservierungsmitteln Benzoe- und Sorbinsäure untersucht. Benzoe- oder Sorbinsäure konnte in keinem Produkt nachgewiesen werden. Auch beim SO2 zeigten sich nur noch in Ausnahmefällen Spuren des bei empfindlichen Personen unerwünschte Reaktionen auslösenden Stoffes. Dennoch waren bei einem Kokoswasser Sulfite als absichtlich zugegebenes Antioxidationsmittel in der Zutatenliste deklariert. Die Konzentrationen lagen durchwegs unter 10 mg/l. Bei Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Mikrobiologie, Alternaria-Toxine, Patulin und Schwermetalle in Fruchtsäften Die Qualität von Fruchtsäften wird primär durch die Güte der Rohware bestimmt. Ob zur Herstellung einwandfreie Rohware eingesetzt wurde, lässt sich im Endprodukt unter anderem anhand mikrobiologischer Untersuchungen und der Prüfung auf diverse Schimmelpilztoxine feststellen. In Kooperation mit dem Kantonalen Labor BaselLandschaft wurden zehn im Kanton Zürich erhobene Fruchtsäfte (fünf Apfelsäfte, drei Zitronensäfte, ein Grapefruitsaft, ein Orangensaft) auf Schwermetalle, 81 Alternaria-Toxine und Patulin sowie mikrobiologisch auf den Indikatorkeim E. coli untersucht. Alternaria-Toxine: Alternaria-Schimmelpilze (Schwärzepilze) sind Lebensmittelverderber, welche eine Vielzahl von Lebensmitteln befallen können. Sie bilden toxische Sekundärmetaboliten, von welchen Tenuazonsäure, Alternariol, Alternariolmonomethylether, Altenuen sowie Tentoxin zunehmend im Fokus der Lebensmittelkontrolle stehen. Nach der einschlägigen Literatur können AlternariaToxine in Getreide wie Hirse, Weizen und Roggen oder in Sonnenblumenkernen, Pekannüssen und verschiedenen Gemüsen und Früchten wie Kartoffeln, Tomaten, Oliven, Mandarinen, Melonen, Trauben, Äpfeln, Himbeeren und Erdbeeren vorkommen. Diese Toxine konnten auch in Gewürzen wie Pfeffer nachgewiesen werden. Aufgrund der unzureichenden Datenlage steht für diese Toxine eine abschliessende, toxikologische Bewertung noch aus (siehe „Scientific Opinion on the risks for animal and public health related to the presence of Alternaria toxins in feed and food“ EFSA Journal 2011;9(10):2407). Entsprechend bestehen für diese Toxine derzeit keine lebensmittelrechtlich verbindlichen Höchstwerte. In Bezug auf die geprüften Schwermetalle Arsen, Cadmium, Kupfer, Quecksilber und Zink sowie das Schimmelpilzgift Patulin konnten keine Höchstmengenüberschreitungen festgestellt werden. Alle Werte lagen mindestens um einen Faktor 10 unter den lebensmittelrechtlichen Vorgaben. Die Säfte zeigten zudem keine nennenswerte Belastung mit den Alternaria-Toxinen. Sämtliche Gehalte lagen unter 5 μg/kg. Mikrobiologisch waren alle Proben in Ordnung. Drei der sieben vorverpackten Fruchtsäfte wiesen Kennzeichnungsmängel auf und wurden aus diesem Grunde beanstandet. aufgefangen worden sind, wieder hergestellt werden. So resultiert ein Getränk, das dieselben Eigenschaften aufweist, wie der frisch gepresste Saft. Eine andersartige Aromatisierung von Fruchtsaft durch Zugabe von Aromastoffen nicht aus der Frucht, ist verboten. Auf dem Markt befinden sich aber diverse aus Konzentrat rückverdünnte Zitronen- und Limettensäfte als Würzmittel, bei denen im Flaschenhals eine mit reinem Zitronenöl gefüllte Kapsel steckt. Bei der Verwendung wird so dem Saft in feiner Dosierung das aus der Fruchtschale gewonnene Öl hinzugefügt. Wird hier also verbotenerweise Fruchtsaft aromatisiert? Abklärungen durch das zuständige kantonale Labor ergaben, dass in die Flasche rückverdünntes Zitronensaftkonzentrat abgefüllt wird, ohne dass dieses mit den bei der Konzentrierung aufgefangenen Aromastoffen versetzt wird. Die Wiederherstellung des Aromas erfolgt dann eben erst mit dem nicht fruchtsafteigenen Zitronenschalenöl in der Kapsel im Flaschenhals. Dieses Verfahren der Restauration des Aromas mit Schalenöl entspricht zwar nicht exakt dem Wortlaut des schweizerischen Lebensmittelrechts, steht aber im Einklang mit den europäischen Vorgaben. Zudem wird industriell für alle Arten von Zitrussäften weltweit standardmässig so verfahren. Da des Weiteren der Gehalt der so eingebrachten ätherischen Öle nicht höher ist, als bei einem Direktsaft beim Pressen der Frucht ins Getränk gelangt, kann nicht von einer über die Wiederherstellung der Aromakomponenten hinausführenden eigentlichen Aromatisierung des Fruchtsafts gesprochen werden. Das Produkt kann in diesem Sinne nicht als aromatisiert bezeichnet werden. Auf weitere Massnahmen wurde daher verzichtet. Aromatisierung von Zitronensaft zum Würzen Bei der Herstellung von aus Konzentrat rückverdünntem Fruchtsaft, muss gemäss geltender schweizerischer Gesetzgebung das Aroma mit Hilfe genau derjenigen flüchtigen Aromastoffe, die bei der Konzentrierung des ursprünglichen Fruchtsaftes Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 82 7.15 Fruchtsirup, Tafelgetränk und Limonade Anzahl untersuchte Proben 35 (Warenklasse 25) Anzahl Beanstandungen 20 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Zusammensetzung Vitamin C in Fruchtgetränken enthielt mehr als die erlaubte Menge des Vitamins. Die Kennzeichnung gab bei sechzehn Produkten Grund zur Beanstandung (siehe Tabelle 7.15.1, siehe auch den Jahresbericht 2012 des Kantonalen Laboratoriums Thurgau). Dabei fiel besonders oft auf, dass Hersteller schummelten und den Gehalt an Vitamin C nur auf eine grössere Menge bezogen deklarierten, als gesetzlich vorgeschrieben. Damit die Getränke miteinander vergleichbar sind, muss bei allen die Menge in mg/100 ml angegeben werden. Ein Wert pro 250 ml lässt ein Erzeugnis unfairerweise in besserem Licht dastehen, als die Produkte mit korrekter Kennzeichnung. Vitamin C ist wohl das Paradebeispiel eines bei jedermann bekannten gesunden Inhaltsstoffes in unserer Nahrung. Es kommt in Früchten in relevanten Mengen vor und wird auf der Verpackung von reinen Fruchtsäften und Getränken mit Fruchtsaftanteil auch oft speziell angepriesen. In einer gemeinsamen Kampagne der Ostschweizer kantonalen Laboratorien wurden insgesamt 47 solche Getränke, davon elf im Kanton Zürich, erhoben. Das Kantonale Laboratorium Thurgau analysierte den Gehalt an Vitamin C. Die Untersuchung deckte bei einer Limonade eine Unterdosierung an Vitamin C auf. Ein Tafelgetränk Anzahl Proben Fruchtsaft Beanstandung wegen Vitamin-Gehalt Beanstandung wegen Kennzeichnung* 28 - 11 Fruchtsaft verdünnt 2 - - Nektar 8 - 1 Tafelgetränk 7 1 2 Limonade 2 1 2 47 2 16 Total Tab. 7.15.1.: Anzahl der in der ganzen Ostschweiz untersuchten Proben (elf davon aus dem Kanton ZH) und Beanstandungsgründe geordnet nach Produktgruppen (* die Anzahl Kennzeichnungsmängel betrifft nur die Proben der Kantone TG und ZH) Mikrobiologie, Konservierungsmittel und Farbstoffe in Bubble Tea aus Offenverkauf Bubble Tea, ursprünglich ein Szenengetränk aus Asien, ist neuerdings auch in der Schweiz sehr populär. Die Basis von Bubble Tea ist kalter grüner oder schwarzer Tee, versetzt mit Milch und Fruchtsirup zur Geschmacksgebung. Was den Bubble Tea jedoch so einzigartig macht, sind die als Topping zur Basis zugesetzten farbigen Perlen (Bubbles). Sie bestehen aus Speisestärke – ursprünglich Tapiokastärke - und weisen einen flüssigen Sirupkern auf. Die unterschiedlichsten auf dem Markt anzutreffenden Variationen werden mit einem breiten Strohhalm getrunken. In den Medien wurde Bubble Tea neben dem hohen Gehalt an Zucker auch bezüglich Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 der möglichen Erstickungsgefahr bei Kleinkindern diskutiert. Beim Aufsaugen durch den dicken Strohhalm können Perlen direkt in die Luftröhre gelangen. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt nach eingehender Prüfung (Stellungnahme Nr. 031/2012), dass beim Verkauf auf die potentielle Erstickungsgefahr für Kleinkinder hingewiesen wird (siehe dazu Kapitel 7.29). Um einen ersten Überblick über die im Offenverkauf erhältlichen Getränke zu erhalten, wurden sechzehn Proben erhoben. Dabei wurden bei jeder Probe mündliche Auskünfte über die enthaltenen Konservierungsmittel und Farbstoffe eingeholt. Zudem wurde auf den vom BfR empfohlenen Warnhinweis geachtet. Die Proben wurden im Labor auf Farbstoffe und Konservierungsmittel sowie den hygieni- 83 schen Zustand untersucht. Die mikrobiologische Untersuchung umfasste die aeroben mesophilen Keime, die Enterobacteriaceen und E.coli-Keime. Einzig eine Probe musste auf Grund von stark erhöhten Keimgehalten beanstandet werden. Der Hersteller hat umgehend eigene Prüfungen sowohl der Rohwaren wie auch der Zubereitung veranlasst und entsprechende Massnahmen ergriffen, um den hygienischen Zustand zu verbessern. Mit Nachmessungen konnte die Wirksamkeit der ergriffenen Massnahmen belegt werden. 7.16 Konfitüren und Geleés Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 27) 32 wichtigste Beanstandungsgründe Anzahl Beanstandungen Kennzeichnung Mikrobiologie und Allergene in Brotaufstrichen Der Handel bietet dem Konsumenten eine Vielzahl von Brotaufstrichen. Vor allem pflanzliche Produkte wie Tapenaden, Spreads, Curds, Humus, Gewürzcrèmes und Ajvar können Allergene enthalten z.B. Ei, Milch und Nüsse, aber auch Soja. Um einen frischen Geschmack zu bewahren, sind viele Produkte nicht pasteurisiert, was aber die Haltbarkeit einschränkt. Deshalb wurden 21 Proben erhoben und auf die mikrobiologische Qualität und auf das Vorhandensein von Allergenen untersucht. Erfreulicherweise fehlte lediglich bei einem Produkt das Warenlos und das Produktionsland auf der Etikette. Alle anderen Brotaufstriche waren in Bezug auf die geprüften Parameter in Ordnung. 7.17 Trinkwasser, Eis, Mineralwasser Anzahl untersuchte Proben 2 7'509 (Warenklasse 28) Anzahl Beanstandungen 160 wichtigste Beanstandungsgründe Mikrobiologische Beschaffenheit Rückstände und Verunreinigungen Inspektionen von Trinkwasseranlagen wird dem Umstand gerecht, dass im Kanton Zürich die meisten Versorgungen zu Verbünden zusammengeschlossen sind. Somit lassen sich auch gemeindeübergreifende Aspekte besser in die Kontrolltätigkeit integrieren. Die Inspektionstätigkeit wurde im Vergleich zu den Vorjahren deutlich ausgebaut. 2012 wurde bei 31 Wasserversorgungen der Zustand der Anlagen inspiziert bzw. die Selbstkontrolle überprüft. Auch in diesem Jahr mussten bei den meisten inspizierten Versorgungen Auflagen ausgesprochen werden. In erster Linie war der bauliche Zustand der Anlagen sowie mangelhafte oder gar fehlende Selbstkontrolle der Grund. Auch wenn durch die oben genannten Mängel die Wasserqualität nicht unmittelbar tangiert ist, so rechtfertigt sich die gesteigerte Inspektionstätigkeit aufgrund ihrer langfristigen Sichtweise. Daher werden die Inspektionen im Bereich Wasser auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Standbein der Kontrolltätigkeit darstellen. Künftig werden vermehrt zeitnahe Inspektionen von benachbarten Versorgungen durchgeführt werden. Dieses Vorgehen Routineuntersuchungen Zur tabellarischen Übersicht über die im vergangenen Jahr durchgeführten Trinkwasseranalysen sei auf das Kapitel 2.2 verwiesen. Zu den 6'500 Wasserproben (ohne Seewasserwerke), welche 2012 analysiert wurden, tragen sowohl die amtlichen Kontrollen als auch – zu einem grösseren Teil – Proben im Auftrag der Wasserversorgungen (Selbstkontrolle) bei. Die Beanstandungsquote wegen mikrobiologischen Toleranzwertüberschreitungen lag mit knapp 2 % etwas höher als im Vorjahr. Dies dürfte auf die teilweise lang anhaltenden Niederschlagsperioden im Sommer und Herbst zurückzuführen sein. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 84 Auf der chemischen Seite bestätigte sich der erfreuliche Trend beim Nitrat. Nur noch drei Proben überschritten den Toleranzwert von 40 mg/l. Gewässerschutzmassnahmen bzw. die Aufgabe von ungünstig gelegenen Wasserfassungen führten zu diesem Ergebnis. Spezialuntersuchungen Rückstände von Pflanzenschutzmitteln Die Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittelrückstände im Trinkwasser wurden erstmals vollumfänglich am Interkantonalen Labor in Schaffhausen durchgeführt. Die 33 Proben aus dem Kanton Zürich zeigen, dass der landwirtschaftliche Einfluss auf die Grundwasserqualität nach wie vor erheblich ist. In siebzehn Grundwasserfassungen lagen die Konzentrationen der Pflanzenschutzmittel bzw. ihrer Metaboliten über 0.1 μg/l. Besonders oft konnte DesphenylChloridazon, ein Abbauprodukt des weit verbreiteten Herbizids Chloridazon, nachgewiesen werden. Da die nationale Diskussion über die Relevanz der Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln noch nicht zu Ende geführt ist, wurden vorderhand keine Auflagen ausgesprochen. Das Kantonale Labor beteiligt sich jedoch aktiv an der Diskussion und sucht den Austausch mit den Umweltämtern, den Wasserversorgungen sowie der Landwirtschaft. Wassersystemen, in denen das Wasser nicht konstant erneuert wird (stehendes Wasser) und sich die Temperatur zwischen 25 °C und 45 °C bewegt (Wasserleitungen, Hahnen und Duschköpfe, Whirlpools oder lüftungstechnische Anlagen). Legionellen können bei anfälligen Menschen (immungeschwächte Personen, Raucher) schwere Lungenentzündungen auslösen. Die Ansteckung erfolgt über das Einatmen kleinster Legionellen enthaltenden Wassertröpfchen (Aerosole) wie sie beispielsweise beim Duschen entstehen (Abb. 7.17.1.). In der Komplexbildner Im Rahmen einer Schwerpunktskampagne unter der Federführung des Interkantonalen Labors Schaffhausen wurden fünf Proben aus Grundwasserpumpwerken im Kanton Zürich auf Komplexbildner untersucht. Komplexbildner sind als Chemikalien zur Bindung von Metallionen in Haushalt, Gewerbe und Industrie weit verbreitet. Das Resultat ist vergleichbar mit der letzten derartigen Kampagne aus dem Jahr 2009. In allen fünf Grundwasserfassungen konnte EDTA, in Konzentrationen von knapp 1 μg/l nachgewiesen werden. Der Toleranzwert von 5 μg/l wurde somit überall eingehalten. Besondere Ereignisse Legionellen Legionellen sind Bakterien, welche natürlicherweise in fast allen wässerigen und feuchten Milieus vorkommen. Sie vermehren sich besonders gut in Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Abb. 7.17.1.: Duschkopf Schweiz erkranken jährlich zirka 200 Personen an Legionellose. In der ersten Jahreshälfte wurden dem Kantonsärztlichen Dienst des Kantons Zürich drei Fälle von Legionellose mit demselben Expositionsgebiet gemeldet. Die Abklärungen und Massnahmen zur Kontrolle der Infektionsquelle wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor Zürich durchgeführt. Die ausführliche Befragung der erkrankten Personen bezüglich möglicher Expositionsorte und die zeitnahe Meldung der Erkrankungen an den KAD führten zur Identifikation der Infektionsquelle. Alle drei erkrankten Personen hatten sich zirka zwei Wochen vor Symptombeginn im selben Sportclub aufgehalten. Durch das KLZH wurden deshalb Proben von sämtlichen Duschen des Sportclubs ge- 85 nommen. An den sechs Probenahmestellen konnten massive Belastungen von Legionella pneumophila SG1 nachgewiesen werden. Es wurden Werte im Bereich von 320‘000 bis 1‘150‘000 Legionellen pro Liter Wasser gefunden. Bereits ab 10‘000 Legionellen pro Liter Wasser liegt eine hochgradige Kontamination vor (BAG 2009: „Legionella und Legionellose“). Folgende Massnahmen wurden angeordnet: Sperrung der Duschen Desinfektion/Sanierung des Leitungssystems durch ein ausgewiesenes Fachgeschäft Kontrollbeprobungen durch ein akkreditiertes Laboratorium Einreichen der Untersuchungsergebnisse an das KLZH Freigabe der Duschen sobald die Belastung nachweislich unter 1‘000 Legionellen/Liter liegt Nachkontrollen durch das KLZH zwei bis vier Wochen nach Wiederinbetriebnahme Der Besitzer des Sportclubs beauftragte eine zertifizierte Firma mit der Sanierung des Leitungssystems. Es erfolgte eine thermische Schockdesinfektion (Boilertemperatur auf 75 bis 80 °C). Zudem wurde eine permanente chemische Desinfektion auf Chlorbasis eingebaut. Die nachfolgenden Kontrolluntersuchungen des nationalen Referenzzentrums für Legionellen in Bellinzona und des KLZH zeigten eine anhaltend starke Reduktion der Belastung auf <100 Legionellen pro Liter Wasser. Dem Besitzer des Sportclubs wurde empfohlen, eine Checkliste für Wartungs-/Kontrollarbeiten anzulegen. Darin sollen die Boilertemperaturen und der Desinfektionsmittelverbrauch regelmässig dokumentiert werden. Ergänzend ist eine jährliche Laboruntersuchung auf Legionellen sinnvoll. Im vorliegenden Fall konnten aufgrund der guten Zusammenarbeit zwischen den beiden Ämtern KAD und KLZH und dem Betreiber des Sportzentrums die notwendigen Massnahmen schnell durchgeführt und die Infektionsquelle saniert werden. Die beste Präventivmassnahme, um bei sanitären Installationen eine Legionellen-Vermehrung zu verhindern, besteht darin, eine Heisswassertemperatur von 60 °C am Boilerausgang bzw. 55 °C im Leitungssystem sicher zu stellen. Seewasserwerke Das Kantonale Labor betreut sieben Seewasserwerke (SWW) am Zürichsee. Zur Überwachung der Qualität werden sie mindestens monatlich kontrol- liert. Dabei werden alle Aufbereitungsstufen beprobt. Insgesamt wurden 837 Proben untersucht (Tab. 7.17.2.). Alle Proben waren in Bezug auf die bakteriologischen wie auch chemischen Anforderungen einwandfrei. In 30 Proben wurden spezielle Untersuchungen durchgeführt. Roh- und Reinwasser aus zwei Werken wurden auf Rückstände von Pestiziden und deren Abbauprodukten untersucht. Von 43 Stoffen konnte einzig im Rohwasser Mecoprop im Bereich von 10 Nanogramm pro Liter nachgewiesen werden. Im Reinwasser war kein Nachweis mehr möglich. In zwei anderen Werken wurden Roh- und Reinwasser auf fünf Komplexbildner (EDTA, NTA, PDTA, DTPA, βADA) untersucht. Im Rohwasser eines Werkes wurde EDTA mit einem Gehalt von 0.24 μg/l gefunden. In den Reinwasserproben waren keine der genannten Stoffe nachweisbar. Die Untersuchungen über die Auswirkungen der Munitionsversenkungen im Zürichsee wurden dieses Jahr weitergeführt. Es wurden 22 Proben aus verschiedenen Tiefen direkt über den beiden Ablagerungsstandorten und aus allen Seewasserwerken auf verschiedene Explosivstoffe und relevante Schwermetalle (Blei, Antimon, Cadmium, Quecksilber, Uran) untersucht. Aufgrund der Resultate kann eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen werden. Eine weitere Überprüfung findet im Jahr 2016 statt. Art der Untersuchung Anzahl Proben Bakteriologisch 12 Bakteriologisch und che- 653 misch 172 Chemisch 837 Total Proben Davon spezielle Untersu- 30 chungen Beanstandungen 0 0 0 0 0 Tab. 7.17.2.: Untersuchte Wasserproben Seewasserwerke Neues Seewasserwerk Horgen Die Einweihung hat nach einer Bauzeit von zweieinhalb Jahren mit einem dreitägigen Anlass in der Zeit vom 20. bis 22.09.2012 stattgefunden. Den am Bau beteiligten Personen, den Behörden und Politikern und der Bevölkerung war je ein Festtag gewidmet (Abb. 7.17.3. und Abb. 7.17.4.). Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 86 waren oberflächlich vorhanden und gelangten, wenn überhaupt, nur in geringen Mengen in die Fassungstiefe der Werke. Zudem war eine grosse Verdünnung gegeben. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasseraufbereitung war nicht zu erwarten. Deshalb waren keine besonderen Massnahmen durch die Seewasserwerke notwendig. Blei und andere Schwermetalle in Trinkwasser ab Haushaltsarmaturen Abb. 7.17.3.: Offizielle Einweihung des neuen SWW In der folgenden Inbetriebsetzungsphase musste das Werk allerdings noch verschiedene technische Tests und Qualitätsprüfungen bestehen. Nach 66 chemisch und mikrobiologisch untersuchten Proben, konnte das Kantonale Labor am 14.12.2012 das Werk zur Nutzung und Verteilung von Trinkwasser freigeben. Abb.: 7.17.4.: Zufahrt und Eingangsbereich zum neuen SWW Ausgelaufenes Dieselöl Auf dem Zürichsee lief am Sonntag 16.09.2012 nachmittags Dieselöl aus und verteilte sich zwischen Pfäffikon und Bäch auf einer Seefläche von mehreren Hektaren. Um welche Menge es sich handelte, war nicht bekannt. Seepolizei, Seerettungsdienst und Feuerwehr (Ölwehr) konnten die Situation mittels Absperrungen und Bindemitteln relativ schnell kontrollieren. Eine Kontrollfahrt der Kantonspolizei am folgenden Morgen zeigte, dass kein grossflächiger Ölteppich mehr vorhanden war. Im Hafengebiet von Bäch waren noch vereinzelte kleinere Flächen mit einem Ölfilm sichtbar. Die am nächsten gelegenen Fassungen der Seewasserwerke Mühlehölzli, Männedorf und Appital sind 3 bis 4 km vom Ort der Verunreinigung entfernt. Laut Kantonspolizei konnte der grösste Teil des Dieselöls bereits am Tag des Zwischenfalls aufgefangen und gebunden werden. Noch vorhandene Reste Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Zur Herstellung von Haushaltsarmaturen aus Kupfer und Zink (Wasserhahn, Absperrventile etc.) wird nach wie vor gerne ein Anteil an Blei eingesetzt, um das Material weicher und leichter bearbeitbar zu machen. Bleibt Leitungswasser in diesem Bereich über längere Zeit stehen, können Blei wie auch andere Schwermetalle und Schadstoffe aus den Armaturen ins Wasser migrieren. Gerade während der Nacht, mit kleinem oder gar keinem Konsum, bleibt Trinkwasser häufig über mehrere Stunden in den Leitungen ohne Bewegung stehen. Im Kanton Zürich wurden total 47 Wasserproben ab verschieden alten Haushaltinstallationen auf den Bleigehalt überprüft, indem wie in der schweizerischen Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) beschrieben, das Wasser vor der Probenahme 5 min laufen gelassen wurde. Die Ergebnisse waren sehr erfreulich, überschritt doch keine Probe den Grenzwert von 0.01 mg/kg für Blei. Auch die weiter getesteten Metalle und Schwermetalle (Chrom, Cadmium Antimon, Quecksilber, Arsen, Selen, Aluminium, Mangan, Kupfer, Eisen und Zink) waren unproblematisch. Am Morgen oder nach längerem Nichtgebrauch, sollte man das Wasser so lange fliessen lassen, bis es gleichmäßig kalt aus der Leitung kommt, bevor man es trinkt. Hygienische Qualität von Eiswürfeln aus Gastwirtschaftsbetrieben Das Trinkwasser aus dem Verteilnetz im Kanton Zürich ist weitgehend von mikrobiologisch einwandfreier Qualität. Zu hohe Zahlen aerober mesophiler Keime (AMK) oder der Nachweis von E. coli, Enterokokken oder Pseudomonas aeruginosa in Eiswürfeln weisen deshalb auf eine ungenügende Hygienepraxis bei der Herstellung dieser Produkte hin. 87 Um eine Übersicht über die hygienische Qualität von Eiswürfeln zu erhalten, wurden 23 Proben auf die oben genannten Kriterien untersucht. Alle Proben wurden in Restaurationsbetrieben erhoben. Sie stammten zum grössten Teil aus Eismaschinen oder aus Behältern, welche in Restaurants oder Bars häufig für die Eiswürfel verwendet werden. Gemäss der Hygieneverordnung darf Eis als Zusatz zu Speisen und Getränken nicht mehr als 3'000 ae- robe mesophile Keime (AMK) pro ml enthalten. In je 100 ml dürften weder E. coli noch Enterokokken oder P. aeruginosa nachweisbar sein. In keiner Probe konnten diese Keimarten nachgewiesen werden. Fünf der 23 Proben wurden allerdings wegen zu hohen Gesamtkeimzahlen beanstandet. 7.18 Alkoholfreier Wein, Alkoholfreies Bier Anzahl untersuchte Proben 11 (Warenklasse 29) Anzahl Beanstandungen 3 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Restalkohol in alkoholfreien Getränken rationen, nachgewiesen. Schwefeldioxid war lediglich in den beiden alkoholfreien Obstweinen enthalten. Dieses war auch auf den Etiketten deklariert, in einem Fall jedoch nur in ungenügender Weise durch alleinige Angabe der E-Nummer „E 220“. Da diese Art der Kennzeichnung nicht eindeutig ist und daraus nicht unmissverständlich hervorgeht, dass das Produkt geschwefelt ist, verlangt das BAG in Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen einen entsprechenden Hinweis in Worten. Der festgestellte Mangel wurde dem zuständigen kantonalen Labor gemeldet. Wegen weiteren Kennzeichnungsmängeln wurden drei zusätzliche Produkte beanstandet. Alkoholische Getränke wie Wein, Bier usw. werden durch Vergärung von zuckerhaltigem Most, Würze etc. hergestellt. Doch nicht immer ist der Alkohol erwünscht. Die entsprechenden alkoholfreien Getränke können z.B. durch vorzeitigen Abbruch des Gärprozesses oder auch durch nachträglichen Entzug des bereits gebildeten Alkohols erzeugt werden. Ganz ohne Alkohol sind diese Getränke aber nicht. Das Lebensmittelrecht schreibt für als alkoholfrei bezeichnete Getränke vor, dass der Alkoholgehalt nicht mehr als 0.5 Volumenprozente betragen darf. Von vierzehn alkoholfreien Bieren, alkoholfreien Obst- und Schaumweinen wie auch alkoholfreien Aperitifs wurde der Alkoholgehalt, sowie der Gehalt an den Konservierungsmitteln Benzoe- und Sorbinsäure und an Schwefeldioxid bzw. Sulfiten bestimmt. Alkohol war in fast allen Getränken enthalten. Der höchste gemessene Wert Restalkohol entsprach gerade der maximal tolerierbaren Menge von 0.5 Volumenprozenten. Auch in den nur aus Wasser und weiteren Zutaten zusammengemischten Aperitifs konnte Alkohol detektiert werden. Dieser stammt wahrscheinlich aus den zugegebenen Aromen, welche oft Alkohol als Trägerlösungsmittel enthalten. Nur in einem Mischgetränk aus alkoholfreiem Bier und Fruchtlimonade wurden Benzoe- und Sorbinsäure, allerdings innerhalb der zulässigen Konzent- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 88 7.19 Kaffee Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 30) 4 Anzahl Beanstandungen 1 wichtigste Beanstandungsgründe Keine Ochratoxin A in löslichem Kaffeepulver, Kapselkaffee und Kakaopulver Ochratoxin A in Mengen von 0.4 bis 3.4 μg/kg nachgewiesen. Zur Prüfung der Sortenreinheit wurden die drei als sortenrein angepriesenen Kaffeeproben auf ihren Gehalt an 16-O-Methylcafestol (16-OMC) untersucht. 16-OMC ist ein kaffeespezifischer Inhaltsstoff, welcher in Kaffee der Sorte Robusta (Coffea canephora) - nicht jedoch in der edleren Sorte Arabica (Coffea arabica) - vorkommt. Alle drei sortenrein angepriesenen Arabica-Kaffeeproben erwiesen sich als korrekt gekennzeichnet, d.h. analytisch konnte kein 16-OMC oberhalb der Bestimmungsgrenze von 10 mg/kg nachgewiesen werden. Eine vitaminisierte Probe wurde wegen der mangelhaften Lesbarkeit der Nährwertkennzeichnung beanstandet. Alle anderen Proben waren in Bezug auf die Kennzeichnung in Ordnung. Zur Ochratoxin A-Exposition tragen – neben den Haupteintragsquellen Getreide und Getreideerzeugnisse – auch Kaffee und Kakaoerzeugnisse bei. Im Rahmen einer Ostschweizer Schwerpunktkampagne wurden im Kanton Zürich vier Proben Kaffee und zehn Proben Kakao bzw. Kakaoprodukte erhoben und im Kantonalen Labor Thurgau auf Ochratoxin A geprüft. Alle Proben erfüllten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen bezüglich Ochratoxin A von 5 μg/kg für Kaffee bzw. Kakao. In acht Proben konnte kein Ochratoxin A nachgewiesen werden oder die Befunde lagen unter der Bestimmungsgrenze von 0.3 μg/kg. In den anderen sechs Proben wurde 7.20 Instant- und Fertiggetränke Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 33) 58 Anzahl Beanstandungen 7 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Mikrobiologische Beschaffenheit Hygienische Qualität und Allergene in genussfertigen Automatengetränken 30 Proben wurden auf ihre mikrobiologische Qualität und auf den Gehalt an Allergenen untersucht. Drei Proben mussten wegen einer zu hohen Gesamtkeimzahl (aerobe mesophile Keime, AMK) beanstandet werden. In zwei weiteren Proben konnten Spuren von Sellerie nachgewiesen werden. Allerdings nicht über dem Grenzwert von 1000 mg/kg. Getränkeautomaten unterstehen ebenfalls der Lebensmittelkontrolle. Automatengetränke wie Kaffee, Tee, Schokoladenmilch, Bouillon etc. dürfen die gesetzlich vorgeschriebenen Keimbelastungen nicht überschreiten. Dies ist nicht einfach, da die meisten Getränke Zucker oder Proteine enthalten, welche in Kombination mit Wärme einen idealen Nährboden für Bakterien ergeben. Zusätzlich sind die Produkte nur rudimentär bezüglich der Zusammensetzung gekennzeichnet, es wird z.B. selten auf Allergene hingewiesen. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 89 7.21 Kakao, Schokolade Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 34) 41 Anzahl Beanstandungen 16 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Salmonellen, Mykotoxine und Allergene in Schokolade Die Produktionslinien für schwarze Schokolade wie auch für Milchschokolade sind meist die Gleichen und somit sind Kontaminationen mit Milch in dunkler Schokolade nicht auszuschliessen. Dies haben Untersuchungen in der Vergangenheit immer wieder gezeigt. Für Allergiker ist wichtig, dass die Zutatenliste dem Inhalt auch wirklich entspricht. Es wurden 22 Proben erhoben und analysiert. Dabei handelte es sich um Schokoladen, die schon früher beanstandet wurden. Die Probenerhebung ist damit nicht repräsentativ. Zwölf Proben wiesen nicht deklarierte Milchanteile von über 0.1 % auf und bestätigten damit die früheren Untersuchungsresultate. Zudem fehlten in weiteren fünf Fällen die Zutatenliste oder die Mengenangabe. Für den Käufer sind dies wichtige Angaben. In der Schweiz werden jedes Jahr Schokolade fast 12 kg Schokolade pro Kopf und Jahr verzehrt, damit sind wir weltweit an der Spitze beim Schokoladekonsum. Schokolade ist somit äusserst beliebt. Es ist aber kein unproblematisches Lebensmittel. Die Herstellung muss mit grösster Sorgfalt erfolgen. Vor allem beim Lagern kann das Fett ranzig werden oder Bakterien wie z.B. Salmonellen können sich vermehren. Je nach Verarbeitungsart und Zutaten können Allergene wie Milch und Nüsse enthalten sein. Die Nüsse können zudem mit Mykotoxinen belastet sein. 7.22 Gewürze Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 35) 18 Anzahl Beanstandungen 3 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Rückstände und Verunreinigungen Verbotene Farbstoffe und Bestrahlungsnachweis in Gewürzen zehn im Kanton Zürich erhobenen Gewürzproben konnte mit Hilfe von photostimulierter Lumineszenz (PSL) eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Diese Proben wurden beanstandet. Sechs der fünfzehn Proben wurden zudem auf Aflatoxine und/oder auf Ochratoxin A geprüft. Alle geprüften Proben erfüllten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen, d.h. es konnten keine Höchstwertüberschreitungen festgestellt werden. Eine Probe Rosenpaprika war allerdings erheblich mit Ochratoxin A belastet. Der Grenzwert von 20 μg/kg (bezogen auf die Trockenmasse) wurde unter Berücksichtigung der Messunsicherheit von der Probe nur knapp nicht überschritten. Im Rahmen einer regionalen Schwerpunktkampagne wurden im Kanton Zürich fünfzehn Gewürzproben erhoben und im Kantonalen Labor Thurgau auf Buttergelb, Para Rot, Sudan I-IV, Sudan Rot B, 7B und G, Toluidin Rot, Basic Yellow 1, 2, 11, 25, Basic Orange 1, 21 sowie Basic Red 1, 12, 14, 18, 29, 46 und 51 sowie auf Rhodamin B geprüft. Ergänzend wurden die Proben auf eine allfällige Bestrahlung sowie teilweise auf ihre Belastung mit Schimmelpilzgiften geprüft. In keiner der fünfzehn Proben aus dem Kanton Zürich konnten verbotene Farbstoffe nachgewiesen werden. Anzumerken ist, dass drei der insgesamt 42 untersuchten Ostschweizer Proben wegen verbotenen Farbstoffen (Sudan I, Sudan IV und Basic Red 46) beanstandet werden mussten. In zwei der fünf- Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 90 Färbung von Gewürzen: Gewürze und Gewürzmischungen dürfen im Gegensatz zu Gewürzzubereitungen nicht mit Lebensmittelfarbstoffen gefärbt werden. Paprikapulver (aber auch andere farbige Gewürze) verblassen mit der Zeit, d.h. die natürlichen Farbstoffe (z.B. Carotinoide, Xantophylle) werden unter dem Einfluss von Licht und Temperatur in Gegenwart von Sauerstoff abgebaut. Für Gewürzpaprika sind die visuelle Farbe (was sieht das Auge) sowie die extrahierbare Farbe (bestimmt in ASTAFarbwerten nach einer Methode der American Spice Trade Association) preisbestimmende Qualitätskriterien. Es verwundert daher nicht, dass farbige Gewürze immer wieder mit verbotenen Farbstoffen eingefärbt werden. Im Lebensmittelvollzug sind seit 2003 vor allem Sudanfarbstoffe (z.B. Sudan I-IV, ParaRed) ein Thema. Sie wurden u.a. in Paprikagewürzen in Mengen bis zu mehreren 1‘000 mg/kg nachgewiesen. Aus Gründen des Täuschungs- und Gesundheitsschutzes stuft das Bundesamt für Gesundheit mit Infoschreiben Nr. 97 Lebensmittel in welchen sich Sudan I, II, III oder IV in Konzentrationen oberhalb 0.1 mg/kg nachweisen lassen als nicht verkehrsfähig ein. Wegen der gezielten Verfälschung von Chiliöl und Chilipulver mit Sudan III wurde im Jahr 2006 der Leiter einer südchinesischen Lebensmittelfirma zu 15 Jahren Haft verurteilt! Im Jahr 2011 wurde vom Kantonalen Labor Thurgau in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor Zürich im Gewürz Sumak erstmalig der Dispersionsfarbstoff Basic Red 46 in Lebensmittel festgestellt. Dieser Farbstoff wird u.a. als Haarfärbemittel und zum Färben von Textilfasern verwendet. Er ist allergieauslösend und für die in den vergangenen Jahren aufgetretene sogenannte Sockendermatitis verantwortlich. 7.23 Lebensmittel, vorgefertigt Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 51) 3'987 Anzahl Beanstandungen 716 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Mikrobiologische Beschaffenheit Hygienische Beschaffenheit von Canapés aus Bäckereien/Konditoreien/Traiteur ten. Daher werden bei Cateringfirmen Speisen bestellt, welche dann nur noch kurz erwärmt und serviert werden müssen. Heikle Punkte sind der Transport sowie die Lagerung der Speisen, bis sie schlussendlich konsumiert werden. Um die mikrobiologische Beschaffenheit solcher Speisen zu überprüfen, wurden 25 Proben in sieben Kinderkrippen erhoben. Die Proben wurden auf die Zahl der aeroben mesophilen Keime (AMK), der Enterobacteriaceen, der Bacillus cereus-Keime und der Koagulase positiven Staphylokokken untersucht. Drei Proben waren aufgrund einer Toleranzwertüberschreitung der Enterobacteriaceen zu beanstanden. Canapés, belegte Brötchen sind mit unterschiedlichsten Leckereien belegt, auch mit verderblichen Produkten wie Tatar oder Salate mit Mayonnaise. Sie müssen gekühlt gelagert und rasch verzehrt werden. Von 23 erhobenen Proben waren lediglich zwei zu beanstanden. Ein Canapé mit Thon und ein Canapé mit Ei waren wegen Toleranzwertüberschreitung der Koagulase positiven Staphylokokken zu beanstanden. Mikrobiologische Qualität von genussfertig zubereiteten Lebensmitteln aus Kinderkrippen Kinder, welche stundenweise oder ganze Tage in Kinderkrippen verbringen, werden dort natürlich auch verpflegt. Dabei geht es vor allem um das Mittagessen. Die meisten Krippen haben neben den Betreuungsaufgaben nicht genügend Zeit und Personal, um das Essen selbst für die Kinder zuzuberei- Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Listeria monocytogenes in Quornprodukten Quorn ist der Handelsname für ein industriell hergestelltes vegetarisches Nahrungsmittel aus fermentierten Pilzkulturen. Quorn wird in verschiedenen Zubereitungen (z. B. paniert) und Formen, welche an 91 entsprechende Fleischgerichte erinnern (Wurstform, steakartig, geschnetzelt), angeboten. Im Rahmen einer Eigenkontrolle eines Detaillisten, wurde in Quorn-Produkten der pathogene Keim Listeria monocytogenes nachgewiesen. Um weitere Abklärungen im Zusammenhang mit dieser Meldung zu treffen, wurden 21 Proben aus dem QuornSortiment erhoben. Alle analysierten Proben waren mikrobiologisch einwandfrei, es konnten keine Listerien nachgewiesen werden. Gehaltsbestimmung sowie Spuren von tierischen Fetten in vegetarischen Lebensmitteln Das Angebot an vegetarischen Fleischersatzprodukten – sogenannte Fleischimitate – wurde in den letzten Jahren stark erweitert. Sowohl beim Aussehen, dem Geschmack, dem Eiweissgehalt und den möglichen Gareigenschaften gleichen die Produkte Fleisch oft stark. Sie werden meist als „gesunde Alternative zu Fleisch“ angepriesen und weisen daher auch eine Nährwertkennzeichnung an dominanter Stelle auf. Im Rahmen der stichprobenmässigen Kontrolle wurden sechzehn Proben auf den Gehalt der Makronährstoffe (Energie, Eiweiss-, Kohlenhydrate-, Fett- und Kochsalzgehalt) sowie möglichen Spuren tierischer Fette und nicht deklarierten Allergenen untersucht. Von den sechzehn Proben mussten vier beanstandet werden. Zwei der Proben wiesen keine Angabe des Produktionslandes auf und hatten anstelle des Verbrauchsdatums ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Bei einer Probe wurden Spuren von nicht deklariertem Sellerie gefunden. Die Angabe wurde vom Hersteller mittels Zusatzetikette umgehend ergänzt. Die vierte beanstandete Probe wies eine zu hohe Abweichung zwischen der Kennzeichnung und dem ermittelten Gehalt an Kochsalz auf. Bei keiner Probe wurden Spuren von tierischen Fetten festgestellt. Fremdfett in Convenience-Produkten mit Käse Käse ist ein relativ teurer Rohstoff, der durch billigeren „Analogkäse“ ersetzt werden kann. Dabei handelt es sich um ein Produkt, das aus Zutaten wie Wasser, Pflanzenfett, Milcheiweiss, Stärke sowie Aromen und Farbstoffen hergestellt wird. Auch Mischungen von echtem Käse und Analogkäse werden verwendet. Neben dem finanziellen Aspekt sind auch technologische Vorteile wie z.B. eine höhere Hitzestabilität Gründe für den Einsatz. Aus Deutschland wird immer wieder berichtet, solche Käseimitate würden nicht selten den Weg in Lebensmittel mit Käse als Zutat finden. Unsere eigenen Untersuchungen im Jahr 2009 deckten den Fall einer Lasagne auf, bei der anstelle des deklarierten Käses ein Ersatzprodukt mit Pflanzenfett enthalten war. Die Bezeichnung „Käse“ täuscht in diesem Fall die Konsumentinnen und Konsumenten und ist deshalb nicht erlaubt. Die Verwendung eines Nachahmerproduktes muss klar ersichtlich sein, z.B. durch die Angabe „Belag mit Pflanzenfett“. In einer Nachkontrolle wurde von zwanzig Produkten mit z.T. prominenter Anpreisung von Käse wie Pizza Mozzarella, Chäsplätzli, Cordon bleu etc. die Qualität dieser Zutat untersucht. Zudem wurde auch geprüft, ob die Produzenten allenfalls zugesetzte Geschmacksverstärker korrekt auf der Etikette deklarierten. Die Proben stammten überwiegend aus deutscher und schweizerischer Produktion. Pflanzenfett war in keiner dieser als Käse bezeichneten Zutaten enthalten. In einer Tiefkühl-Lasagne aus einer Billiglinie war jedoch die neben dem Käse ebenfalls zugegebene Béchamelsauce mit Kokosfett, anstelle wie deklariert mit Rapsöl zubereitet. Neben dem beanstandeten Aspekt der falschen Deklaration der Zutaten fragt sich hier allerdings auch, ob eine Sauce mit Pflanzenfett den Namen Béchamel, welche traditionell nur mit Fett aus Milch und Butter zubereitet wird, zu Recht trägt. Im Gegensatz zu Käse ist diese Sauce aber lebensmittelrechtlich nicht geschützt und es liegt im eigenen Ermessen, ob man ein derartiges Produkt kaufen will. Ansonsten gaben die Proben keinen Grund zu einer Beanstandung. Geschmacksverstärker in Take-AwayLebensmitteln Schnelle Ausserhausverpflegung ist aus unserer modernen Lebensweise nicht mehr wegzudenken. Doch die exotischen Falafel, Frühlingsrollen etc. wie auch die traditionellen Älplermagronen müssen gut schmecken und nicht nur einfach den Magen füllen. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 92 Mit einem einfachen lebensmitteltechnologischen Schritt, dem Zusatz von Geschmacksverstärkern, lässt sich dies gut bewerkstelligen. Allerdings begrenzt das Lebensmittelrecht die Zugabe der Zusatzstoffe Glutamat auf maximal 10 g/kg bzw. der Ribonucleotide Guanylat sowie Inosinat auf höchstens 500 mg/kg. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben zudem auch bei im Offenverkauf angebotenen Lebensmitteln ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob mit derartigen Zutaten gekocht wird. Aus insgesamt dreizehn Verkaufsständen wurden daher 25 verschiedene Take-Away-Lebensmittel erhoben. Dabei wurde auch nachgefragt, ob Geschmacksverstärker bei der Zubereitung der Speisen zugegeben worden waren. Glutamat konnte in fünfzehn Proben nachgewiesen werden, wobei aber in keinem Fall die zulässige Höchstmenge von 1 % überschritten wurde. Ribonucleotide waren nur vereinzelt enthalten. Auch hier waren keine Überschreitungen der zulässigen Konzentrationen zu verzeichnen. Der mündlichen Auskunftspflicht konnten die allermeisten Betriebe nachkommen. Hierbei wurden auch Angaben wie „mit Aromat“ als synonym für die Zugabe von Geschmacksverstärkern toleriert. Bei fünf Gerichten war das Verkaufspersonal hingegen nicht in der Lage, die Frage nach der Zugabe der Zusatzstoffe zu beantworten. Bei einer Probe vegetarischer Currytaschen schliesslich wurde angegeben, sie enthielten kein „Monosodium“ (gleichbedeutend mit Mononatriumglutamat). Tatsächlich waren aber ca. 2.5 g/kg enthalten. Diese sechs Proben wurden wegen ungenügenden bzw. falschen Angaben zur Zusammensetzung beanstandet. 7.24 Zusatzstoffe und Zusatzstoffpräparate (Warenklasse 53) Anzahl untersuchte Proben 13 wichtigste Beanstandungsgründe Anzahl Beanstandungen 11 Kennzeichnung Süssungsmittelpräparate mit Süssstoff Steviolglycosiden In der Schweiz sind mit Steviolglycosiden gesüsste Lebensmittel und Süssstoffpräparate seit 2009 mit Ausnahmebewilligung und in der EU ab Ende 2011 offiziell zulässig. Als Zusatzstoff tragen diese die Nummer E 960. Die Süsskraft ist bis zu 300 Mal stärker als jene von normalem Zucker. Steviolglycoside werden aus den Blättern des Steviakrauts in einem aufwendigen Verfahren isoliert. Unter den bis zu neun schliesslich fast rein gewonnenen unterschiedlichen Einzelsubstanzen sind Steviosid (siehe Abbildung 7.24.1.) und Rebaudiosid A die Hauptkomponenten. Die Steviolglycoside sind nur in der Art und Anzahl der Zuckerseitenketten verschieden. In einer gemeinsamen Kampagne der Ostschweizer Laboratorien wurden 26 Proben, zehn davon aus dem Kanton Zürich, überprüft. Nach JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives), worauf sich auch die Schweiz und die EU abstützen, Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Abbildung 7.24.1.: Steviosid (Quelle Wikipedia) müssen strenge Reinheitskriterien eingehalten werden. Diesbezügliche Analysen wurden durch das Kantonale Laboratorium Thurgau durchgeführt. Da die Süssstoffe unter drastischen physikalischen und chemischen Bedingungen gewonnen werden, wobei auch stoffliche Veränderungen auftreten können, kann nicht mehr von einem natürlichen Produkt gesprochen werden. In der Natur sind keine Zubereitungen wie die hoch industriellen, mindestens 95 % reinen Steviolglycoside anzutreffen. Daher darf im Rahmen der Kennzeichnung auch nicht mit Anpreisungen wie „natürlich“ oder „pflanzlich“ geworben werden. Alle untersuchten Produkte hielten die Anforderungen an die Reinheit ein. Die Beschriftung gab jedoch bei nicht weniger als elf Proben Grund zu ei- 93 ner Beanstandung. Dabei fielen auch diverse Erzeugnisse auf, die unerlaubterweise mit Hinweisen, Anzahl Proben Süssungsmittelpräparate Beanstandung aus analytischen Beanstandung wegen Kenn- Gründen* zeichnung 22 2 9 4 Getränke mit Steviolglycosiden Total es handle sich um ein natürliches Produkt, beworben wurden (siehe Tabelle 7.24.2.). 2 26 2 11 Tab. 7.24.2.: Anzahl der in der ganzen Ostschweiz untersuchten Proben (zehn davon aus dem Kanton ZH) und Beanstandungsgründe geordnet nach Produktgruppen (* zwei Süssungsmittelpräparate enthielten zu hohe Mengen des Konservierungsmittels Sorbinsäure) 7.25 Bedarfsgegenstände Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 56) 294 Anzahl Beanstandungen 4 wichtigste Beanstandungsgründe diverse Generelle Aktivitäten Die Konformitätsarbeit der Hersteller ist ein wichtiges Werkzeug, um diese Kluft zwischen Anforderungen und Realität zu verringern und ein wesentliches Element der Selbstkontrolle von FCM. Das Kantonale Labor hat im Berichtsjahr deshalb ein Merkblatt dazu erstellt (www.klzh.ch/konform). Das Lebensmittelinspektorat überprüfte im Berichtsjahr vermehrt diese Arbeiten (Kapitel 4.1), wobei es von Fachexperten aus dem Labor unterstützt wurde. Nicht zuletzt dank den Kursen des Schweizer Verpackungsinstituts (SVI), an denen das Kantonale Labor beteiligt ist, konnten Verbesserungen festgestellt werden: Die Konformitätserklärungen sind besser geworden und den Qualitätsverantwortlichen wird immer mehr bewusst, weshalb die Probleme nur durch klare Zuteilung der Verantwortlichkeit gelöst werden können. Die Kluft zwischen Ist und Soll ist kein schweizerisches Problem. Es ist auch kaum möglich, sich als Behörde des Kantons Zürich gegen internationale Industrieverbände durchzusetzen. Deshalb wurde erneut eine Kampagne gestartet, an der sich die meisten wichtigen EU-Mitgliedstaaten beteiligen. Sie setzt nochmals bei den Schraubdeckeln an, die in der letzten europäisch organisierten Kampagne unbefriedigende Resultate lieferte (siehe Jahresbericht 2011). Sie konzentriert sich auf die Konformitätsarbeit der Firmen, welche die Verantwortung für die Unbedenklichkeit der Migration der Weichmacher tragen. Die Kampagne läuft über das Jahr 2013. Die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Anforderungen und der Realität ist bei den Bedarfsgegenständen oder Food Contact Materials (FCM) so gross wie bei keinem anderen Themenbereich der Lebensmittelgesetzgebung. Konsumentinnen und Konsumenten werden jährlich mit 1-2 Gramm einer Vielfalt von tausenden Substanzen belastet, welche von den FCM in unsere Lebensmittel gelangen. Die meisten davon sind unbekannt und können daher auch nicht mit vernünftigem Aufwand untersucht und auf gesundheitliche Unbedenklichkeit abgesichert werden. Abb. 7.25.1.: Konsumentinnen und Konsumenten nehmen rund 1-2 Gramm Verpackungsmaterial pro Jahr mit ihrer Nahrung auf Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 94 Analytische Untersuchungen Analytische Untersuchungen sind unverzichtbar für eine wirksame Kontrolle der Konformitätsarbeit, insbesondere bezüglich der sogenannten NIAS (Non Intentionally Added Substances), also sogenannter „nicht absichtlich zugesetzter Substanzen“ wie Verunreinigungen, Reaktions- und Nebenprodukte. In den seltensten Fällen sind NIAS bisher Bestandteil der Konformitätsarbeit, selbst wenn sie den Herstellern bekannt sind. Beispiele zu NIAS finden sich in Kapitel 3.4 (Recyclingkarton) und nachfolgend anhand des Beispiels Cyclo-diBA aus Konserveninnenlacken. Natürlich wurde auch auf bekannte Standardparameter untersucht: Küchenhelfer aus Melamin auf Formaldehyd (zehn Proben) und solche aus Polyamid auf primäre aromatische Amine (zwanzig Proben, sechs davon aus dem Kanton SG) sowie Trinkflaschen aus diversen Kunststoffen auf Sensorik (vierzehn Proben). Vier der insgesamt 44 Proben (9 %) mussten beanstandet werden. Je eine wegen Formaldehyd und wegen geschmacklicher Beeinflussung des Lebensmittels. Aromatische Amine gaben zu keinen Beanstandungen Anlass, aber zwei der Proben aus Polyamid verfärbten die Testlösung (Lebensmittelsimulans). Da eine solche Verfärbung unzulässig ist, wurden die Produkte beanstandet. Zusammen mit der Stellungnahme wurde uns von einer Firma ein Testbericht eines grünen Schöpfsiebs vorgelegt, welcher als Basis für den Kauf- bzw. Importentscheid angefordert worden war. Darin wurde vermerkt, dass sich die Testlösung verfärbt. Die Information wäre also für den Importeur zugänglich gewesen. In den Untersuchungsämtern von Stuttgart und Dresden wurden primäre aromatische Amine in Papierservietten festgestellt, welche im Zusammenhang mit der bunten Einfärbung oder Bedruckung stehen. Im Kantonalen Labor Zürich wurden zwanzig farbige Servietten von Grossverteilern untersucht. Keine enthielt von den untersuchten Aminen, welche als gesundheitlich problematisch gelten. Spätestens seit Inkrafttreten der Schweizer Gesetzgebung für Druckfarben im Bereich von Lebensmittelkontaktmaterialien dürfen keine Offsetfarben auf der Basis von Mineralöl mehr für Papier- und Kartonverpackungen verwendet werden. Weil Recyclingkarton von sich aus solche Öle enthält, wurden nur Kartonschachteln aus Frischfasern untersucht. Unter 100 Proben befanden sich nur gerade fünf mit Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 eindeutig erhöhtem Mineralölgehalt. In vier Fällen bestätigte der jeweilige Hersteller die Verwendung von nicht lebensmittelkonformen Druckfarben, wobei es sich einmal um Verschleppung von Farbe aus vorher ausgeführten Druckaufträgen handelte. Dieses Resultat bedeutete dennoch eine positive Überraschung, denn noch vor zwei Jahren war die Mehrheit der Schachteln mit mineralölhaltigen Farben bedruckt, wie das Altpapierprojekt zeigte (Kapitel 3.4). Da die Hauptmenge der Lebensmittelverpackungen aus Altpapier besteht, bleibt die Mineralölbelastung von Recyclingkarton aber unverändert hoch. Im Auftrag eines Detailhändlers wurde ein Versuch analytisch begleitet, Zeitungen mit mineralölfreien Farben zu drucken. Die Qualität der Zeitung war hervorragend, aber es zeigte sich, dass Verschleppungen vorher verwendeter Farben ein gravierendes Problem darstellen, weil Anlagen kaum gereinigt werden können. Bereits die angelieferten Farben enthielten rund 5 % von vorher hergestellter konventioneller Farbe. Zudem mussten mehrere Tonnen neuer Farben verdruckt werden, bis die konventionelle Farbe einigermassen ersetzt war. Dieser Versuch zeigte, dass ein Wechsel von konventioneller zu Mineralöl-freier Druckfarbe im Zeitungsdruck schwierig ist. Monitoring von Cyclo-diBA aus Innenlacken von Konservendosen Ausgangslage Wie in den Jahresberichten 2010 und 2011 beschrieben, diente Cyclo-diBA als Modell für die Kontrolle der Konformitätsarbeit zu einer Substanz, die nicht als solche zur Herstellung von Doseninnenlacken eingesetzt wird, aber im Produktionsprozess entsteht – und in viel grösseren Mengen in Dosenkonserven migriert als die eingesetzten Ausgangssubstanzen. Lacke bilden sich durch chemische Vernetzung, wobei auch viele Substanzen gebildet werden, welche in die verpackten Lebensmittel übergehen können. Die Hersteller haben sich immer wieder auf den Standpunkt gestellt, dass eine toxikologische Absicherung der Ausgangssubstanzen genüge - die Reaktionsprodukte seien damit „abgedeckt“. Nun besagt aber grundlegende Chemie, dass durch Reaktionen Substanzen mit ganz anderen Eigenschaften, also auch anderer Toxizität, entstehen können. Solche Substanzen werden wie oben erwähnt unter 95 dem Begriff NIAS (nicht absichtlich zugesetzte Substanzen) zusammengefasst, selbst wenn den Herstellern sehr wohl bewusst ist, dass sie in ihren Produkten entstehen. In den früheren Berichten wurde auch beschrieben, wie das Kantonale Labor zusammen mit dem BAG eine maximal tolerierbare Konzentration von CyclodiBA im Lebensmittel herleitete (380 μg/kg). Als Grundsatz galt, dass der Konsument eines Produkts die Gewissheit haben muss, dass er davon so viel essen kann wie er will, ohne dabei wegen CyclodiBA ein Gesundheitsrisiko einzugehen. Im Jahre 2010 wurde diese Grenze in sieben von siebzehn Proben überschritten. Das BAG beauftragte das Kantonale Labor Zürich im Sommer 2012, vor dem Ergreifen von Massnahmen, einen Überblick über die Cyclo-diBA-Gehalte in verschiedenen in Dosen angebotenen Produkten zu schaffen. Insgesamt wurden 106 Proben untersucht. Um den Anteil hoch belasteter Proben vom als besonders kritisch eingestuften Typ Fisch in Öl oder Fleisch (z.B. Corned Beef) bestimmen zu können, sollte das entsprechende Angebot der grösseren Verteiler ziemlich lückenlos erfasst werden. Von anderen Lebensmitteltypen in Dosen existierten bisher kaum Daten. Diese sollten exemplarisch analysiert werden, um mögliche andere namhafte Beiträge zur Belastung der Konsumenten mit CyclodiBA erkennen zu können. Auch der Typ der auf den verschiedenen Dosenteilen eingesetzten Lacke wurde bestimmt. Cyclo-diBA kommt nur in Epoxidharzen vor. Es war auch von Interesse, ob bei niedriger oder nicht nachweisbarer Migration der Epoxidlack verbessert oder durch einen (möglicherweise wiederum ungenügend abgesicherten) anderen Lacktyp ersetzt worden war. Resultate Bei einer Nachweisgrenze von 50 μg/kg enthielten von den 106 analysierten Proben nur 43 messbares Cyclo-diBA. In zehn davon wurden 500 μg/kg überschritten, in fünf auch 1‘000 μg/kg. Das Maximum wurde mit einem Wert von 2‘640 μg/kg in einer 125 g Dose von Sardinen in Öl erreicht. Die Verteilung ist in der Grafik visualisiert (Abb. 7.25.2.). 2500 Cyclo-di-BA (μg/kg) 2000 1500 1000 500 0 1 11 21 31 41 51 61 Sortierte Proben 71 81 91 101 Abb. 7.25.2.: Verteilung der Cyclo-diBA-Gehalte Insgesamt vierzehn Produkte enthielten mehr als 380 μg/kg Cyclo-diBA. Die neun Produkte mit den höchsten Gehalten waren vom Typ Fisch in Öl oder Corned Beef. Die höchsten vier davon befanden sich in tiefgezogenen Dosen mit einem Organosol- beschichteten Deckel und einer Schale mit einem Epoxidlack. Es handelte sich um sterilisierte Produkte in Öl und relative kleine Dosen (hohes Oberflächen/Inhalt-Verhältnis), also Produkte mit kombinierten ungünstigen Faktoren. An zehnter Stelle Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 96 (630 μg/kg) folgte eine 470 g Dose einer Dessertcreme mit Organosol-beschichtetem Aufreissdeckel sowie Epoxidlack auf dem Boden und der Seitenwand. Nach weiteren vier Proben mit Fisch in Öl folgte eine Suppe mit 410 μg/kg Cyclo-diBA. Es bestätigte sich also, dass die höchsten Gehalte in Fisch in Öl zu finden sind. Andererseits ist festzuhalten, dass in 31 der 44 Proben von Fisch in Öl kein Cyclo-diBA nachweisbar war; nur in zehn wurden 400 μg/kg überschritten. Der Grund für das fehlende Cyclo-diBA: die Innenoberflächen der Dosen enthielten keine Epoxidlacke. Von den siebzehn Produkten mit Fisch in Wasser oder wasserbasierter Sauce enthielten vierzehn kein messbares Cyclo-diBA. Die drei gemessenen Werte lagen zwischen 60 und 125 μg/kg, was bestätigt, dass wässrige Matrices weit weniger CyclodiBA aus dem Lack herauslösen als Öl. Nur zwei dieser drei Dosen enthielten Teile mit EpoxidLackierung an der Oberfläche, bei der dritten muss das Cyclo-diBA aus der Unterlackierung migriert sein. Fleischprodukte, wie Corned Beef, unterschieden sich deutlich von den Fischprodukten: in sechs von neun Dosen waren alle Blechteile mit EpoxidLacken beschichtet. Entsprechend war in sechs von neun Produkten Cyclo-diBA messbar, mit Gehalten zwischen 185 und 1‘050 μg/kg. Vierzehn der fünfzehn vorgekochten Produkte, wie Dessertcrème, Ravioli, Rösti oder Suppen, waren mit Cyclo-diBA belastet – die Ausnahme: Kondensmilch in einer Dose ohne Innenbeschichtung. Der höchste Wert lag bei 630 μg/kg, die Mehrheit der Konzentrationen im Bereich von 200-300 μg/kg. Die Korrelation mit dem Fettgehalt war schwach, was darauf hinweist, dass andere Faktoren wichtiger sind, aber auch, dass nicht nur Fett namhafte Mengen an Cyclo-diBA aufnehmen kann. Alle vierzehn beschichteten Dosen enthielten Teile mit Epoxidlacken; in zehn Dosen waren alle Teile so beschichtet. Gemüse, wie Erbsen, Bohnen und Maiskörner stellen klassische Dosenkonserven dar. Alle Dosen waren dreiteilig und, mit Ausnahme einiger Aufreissdeckel, auf der Innenseite mit Epoxidlacken beschichtet. Die zwei höchsten gemessenen Werte betrugen trotzdem nur 100 und 150 μg/kg. In keiner der acht Proben von Tomaten (mengenmässig das wichtigste Lebensmittel aus Dosen) oder Früchten war Cyclo-diBA nachweisbar. Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Schlussfolgerungen Das vom BAG initiierte Monitoring bestätigte, dass Produkte vom Typ Fisch in Öl und Fleisch die höchsten Konzentrationen an Cyclo-diBA aufweisen, mit Höchstwerten über 1‘000 μg/kg. Andererseits zeigte sich, dass 70 % der Produkte vom Typ Fisch in Öl kein messbares Cyclo-diBA aufwiesen. Auch Fleischprodukte ohne Cyclo-diBA wurden gefunden. Als Produktgruppe mit ebenfalls relevanten CyclodiBA-Gehalten stellten sich die vorgekochten Lebensmittel heraus (z.B. Crème, Ravioli, Rösti, Suppen). Die Konzentrationen waren zwar niedriger (typischer Bereich von 200-600 μg/kg), aber in allen Proben zu finden, und die Verzehrsmengen können grösser sein als sie für den Fisch angenommen wurden. Zudem ist ein kombinierter Konsum von Dosenprodukten möglich, welcher die anzunehmende Exposition weiter erhöht. Die Migration in Tomaten, Gemüse und Früchte ist gering. Dazu trugen wohl zwei Faktoren bei: Die geringe Extraktionskraft wässriger Produkte und dass sie meistens nur pasteurisiert sind. Die Resultate bezüglich Fisch in Öl zeigten eine Reduktion der Cyclo-diBA-Belastung gegenüber 2010 (welche noch ungefähr jener von 1998 entsprach). Allerdings verringerte sie sich nicht durch Verbesserungen der Epoxidlacke, sondern durch Ausweichen auf andere Lacktypen, insbesondere Organosole und Polyester. Beide Typen haben normalerweise hohe Gesamtmigrate, deren Zusammensetzung weitgehend unbekannt ist. Es besteht also keine Gewähr, dass sich die Situation in toxikologischer Hinsicht verbessert hat. Cyclo-diBA wurde als eine quantitativ dominierende Komponente aus einem komplexen Migrat herausgegriffen, um der Industrie gegenüber klarzustellen, dass die gesundheitliche Absicherung auch für Reaktionsprodukte gewährleistet sein muss. Dies geschah im Wissen, dass diese Migrate noch viele toxikologisch nicht evaluierte und überwiegend nicht einmal identifizierte Substanzen enthalten. Auch das Ausweichen auf andere Lacktypen ist keine überzeugende Lösung solange die Zusammensetzung der Migrate weitgehend unbekannt und toxikologisch entsprechend wenig abgesichert ist. Das Problem der Absicherung der migrierenden Reaktionsprodukte aus Dosenlacken ist also mit dem Cyclo-diBA bei weitem nicht gelöst – über fünfzehn Jahre nachdem das Kantonale Labor das Problem auf den Tisch brachte. Der Vollzug stösst 97 im Bereich Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) schnell an seine Grenzen und nur grundlegende Verbesserungen könnten die Situation verbessern. 7.26 Kosmetika Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 57) 42 Anzahl Beanstandungen 28 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Zusammensetzung Zusammensetzung von Kosmetika für Kinder Letzteres darf als Hautaufhellungsmittel in geringen Mengen bis zu 0.04 % zugesetzt werden. Für Hydrochinon besteht die Möglichkeit zum Einsatz für künstliche Fingernagelsysteme (max. 0.02 %), es unterliegt aber einem Verwendungsverbot als Bleichmittel. Kojisäure schliesslich ist in der Schweiz in kosmetischen Mitteln gänzlich verboten. Leider konnte während der zweimonatigen Dauer der Kampagne lediglich eine Sendung verdächtiger Produkte von Frankreich herkommend an der Grenze abgefangen werden. Davon wurden fünf ausgewählt und im Labor untersucht. Drei dieser Lotionen enthielten Hydrochinon in einer Konzentration um 2 %. Arbutin und Kojisäure konnten nicht nachgewiesen werden. Die Proben wurden beschlagnahmt und die Angelegenheit dem zuständigen kantonalen Labor zur abschliessenden Bearbeitung überwiesen. Im Rapid Alert System for Non-Food Products (RAPEX) der EU finden sich für das Jahr 2012 insgesamt 24 Meldungen von Produkten, die Hydrochinon oder Kojisäure enthielten. Vom Gebrauch derartiger Kosmetika ist dringend abzuraten, da z.B. bei langanhaltender Anwendung von Hydrochinon unheilbare Pigmentstörungen der Haut hervorgerufen werden können und gar der Verdacht besteht, dass es Krebs auslösen sein könnte. Kinderhaut ist sensibler als die Haut von Erwachsenen. Der Verbraucher erwartet daher von Kosmetika für Kinder eine noch höhere Sicherheit und Qualität. Die letztjährigen Kampagnen des Kantonalen Laboratoriums Basel-Stadt zeigten bei diesen Produkten eine hohe Anzahl Mängel auf. Bei dieser Kampagne handelt es sich um eine gemeinsame Aktion der Kantone Aargau, Basel-Stadt (Schwerpunktlabor) und Zürich. Im Kanton Zürich wurden elf Proben aus dem Kosmetik- und Spielwarenhandel erhoben. Davon waren sechs (55 %) zu beanstanden. In einem Fall fehlte die Deklaration von Linanool, in den anderen Fällen die von Konservierungsmitteln oder UVFiltersubstanzen. Die betroffenen Betriebe nahmen Kontakt mit ihren Lieferanten, auf um die Ursachen für die fehlende Deklaration zu überprüfen und die Anpassung der Kennzeichnung zu koordinieren. Insgesamt wurden 42 Proben erhoben, von denen 36 % zu beanstanden waren. Auf Grund der hohen Beanstandungsquote ist die Wiederholung der Kampagne in Planung. Hydrochinon, Arbutin und Kojisäure in Hautbleichmitteln Zusammen mit dem BAG und den Zollorganen wurde im Berichtsjahr zum wiederholten Male eine Kampagne zur Kontrolle von Hautbleichmitteln durchgeführt. Da derartige Kosmetika oftmals in nur wenigen Einheiten direkt durch die damit handelnden Kosmetikstudios importiert werden, gestaltet sich eine Kontrolle an der Grenze sehr viel effizienter, als in jedem einzelnen Laden vorzusprechen. Typischerweise werden in solchen Produkten Hydrochinon, Kojisäure und Arbutin eingesetzt. Nur Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 98 7.27 Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut- oder Haarkontakt und Textilien (Warenklasse 58) Anzahl untersuchte Proben 288 Anzahl Beanstandungen 32 wichtigste Beanstandungsgründe diverse Schmuck jede und jeder die Nickellässigkeit kostengünstig prüfen kann (www.klzh.ch/nickel). Viel schwieriger für die Betriebe ist die Kontrolle des Cadmiumgehalts, welcher nur mit teuren Geräten überprüft werden kann. Im Berichtsjahr lief die Übergangsfrist für den Höchstwert von 0.01 % Cadmium in Metallteilen mit Hautkontakt aus. Von den 88 Proben, welche das Kantonale Labor selber erhoben hatte, war eine und von den 30 Zollproben waren sechs wegen einem zu hohen Cadmiumgehalt zu beanstanden. Es sind ausserdem einige Proben aufgefallen, welche einen erhöhten Bleigehalt aufweisen. Im Jahr 2013 wird in der Schweiz ein Höchstwert von 0.05 % für Blei in Schmuck eingeführt, dessen Einhaltung vom Handel einigen Effort abverlangen könnte. Abb. 7.27.1.: Allergische Reaktion auf Nickel, welches sich aus dem Uhrenarmband löst Auch im Berichtsjahr hat das Kantonale Labor einen grossen Aufwand betrieben, um die Situation der Nickellässigkeit von Modeschmuck und anderen Metallteilen, welche während längerer Zeit mit der Haut in Kontakt kommen, zu verbessern. In Zusammenarbeit mit dem UGZ wurden Betriebe kontrolliert, die Modeschmuck anboten. Dabei haben die Kontrolleure des UGZ die Nickellässigkeit geprüft, während die Mitarbeiter des Kantonalen Labors mittels Röntgenfluoreszenz die Gehalte von Cadmium und Blei bestimmten. Zusätzlich zu den gemeinsamen Kampagnen mit dem UGZ hat das Kantonale Labor 88 Proben amtlich erhoben und auf Nickellässigkeit untersucht. Davon waren lediglich zwei zu beanstanden (2 %). Die Situation scheint sich nach Jahrzehnten langsam zu verbessern. Beim Import in die Schweiz arbeitet das Kantonale Labor Zürich mit der Edelmetallkontrolle und dem Zoll zusammen. Der Zoll überweist uns verdächtige Proben, welche dann im Labor untersucht werden. Von den 30 Zollproben waren vierzehn aufgrund der Nickellässigkeit zu beanstanden (42 %), was durch die Vorselektion der anderen Ämter zu begründen ist. Die ansonsten feststellbare Verbesserung bei der Nickellässigkeit ist nicht zuletzt auf einen kommerziell erhältlichen Schnelltest zurückzuführen, mit welchem Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Bekleidungstextilien Für die Überprüfung, ob die Anforderungen der Humankontaktverordnung und der neuen Spielzeugverordnung vom Handel auch eingehalten werden, wurde eine Methode zur Bestimmung von zinnorganischen Verbindungen in Spielwaren und Textilien entwickelt. Diese Analytik wurde in der Folge eingesetzt, um Kinderkleider zu untersuchen, welche im Rahmen einer Brennbarkeitsstudie mit dem Kantonalen Laboratorium Basel-Landschaft erhoben wurden (siehe Kapitel 7.28). Es wurden 22 Proben aus Basel-Landschaft und fünfzehn Proben aus Zürich auf acht zinnorganische Verbindungen und zusätzlich auf 22 verbotene primäre aromatische Amine nach reduktiver Spaltung untersucht. Bei keinem dieser Parameter wurde ein Höchstwert überschritten. Lediglich in einem T-Shirt konnten 17 mg/kg Dioctylzinn nachgewiesen werden. Dieser Wert liegt aber deutlich unter dem Höchstwert von 1‘000 mg/kg (bezogen auf Zinn). Chrom(VI) in Leder Chromgegerbtes Leder kann bis 3 % Chrom enthalten. Das eingesetzte Chrom liegt als Cr(III) vor, kann aber zu Cr(VI) oxidieren. Cr(VI) kann starke Hautreizungen auslösen und ist krebserregend (kanzero- 99 gen). Mit Hilfe der mobilen Röntgenfluoreszenz wurden direkt in den Verkaufsbetrieben die Totalchromgehalte von insgesamt 81 Lederartikeln wie Uhrenbänder oder Handschuhe bestimmt. Neun Proben davon mit hohen Gehalten wurden im Labor auf Cr(VI) untersucht. Ein Gartenhandschuh musste aufgrund des Cr(VI)-Gehalts vom Markt genommen werden. Gesamthaft stellte sich aber heraus, dass der Gesamtchromgehalt nicht im erhofften Mass mit dem Cr(VI) Gehalt korreliert. Dass es weiterhin angezeigt ist Cr(VI) zu untersuchen, bewies auch das Amt für Verbraucherschutz Aarau. Dort wurde ein Baby-Pantoffel eines Zürcher Importeurs gefunden, dessen Cr(VI) Gehalt zu hoch war und vom Markt genommen werden musste. 7.28 Gebrauchsgegenstände für Kinder, Malfarben (Warenklasse 59) Anzahl untersuchte Proben 2 17 Anzahl Beanstandungen wichtigste Beanstandungsgründe diverse Spielwaren: Neue Ausgangslage sert. Wie die definitive Norm mit dieser Unsicherheit umgehen wird, ist noch nicht bekannt. Neu geregelt ist auch die Migration von zinnorganischen Verbindungen. Deshalb wurde am Kantonalen Labor die entsprechende Untersuchungsmethode entwickelt und validiert (siehe Kap.7.27). Im Jahr 2013 sollen wieder vermehrt Inspektionen wie auch Untersuchungen von Spielwaren durchgeführt werden, da die Unsicherheit bezüglich den gesetzlichen Vorgaben, welche fast das ganze Berichtsjahr dauerte, mit der Einführung der neuen Verordnung am 1. Oktober endete. Im Berichtsjahr trat die revidierte Spielzeugverordnung in Kraft (SR 817.023.11). Es handelt sich dabei um eine Anpassung an EU-Recht, um sicherzustellen, dass das Schutzniveau der Konsumentinnen und Konsumenten im gesamten europäischen Wirtschaftsraum gleich hoch ist. Zudem werden Handelshemmnisse abgebaut und die Verpflichtungen aus den bilateralen Verträgen erfüllt. Die revidierte Verordnung sieht vor, dass Hersteller und Importeure mehr Anforderungen an die Sicherstellung der Produktesicherheit zu erfüllen haben; reine Händler haben jedoch im Gegenzug weniger Pflichten. Zum Beispiel ist neu für jedes Spielzeug eine Risikobewertung notwendig, welche der Hersteller auf Anfrage den Behörden zur Einsicht zukommen lassen muss. Zudem gibt es neue Warnhinweise und auch die chemischen Anforderungen sind gestiegen. Insbesondere die Höchstwerte für die Elementmigration sind strenger geworden (bzw. wurden den aktuellen toxikologischen Kenntnissen angepasst) und es sind mehr Elemente spezifisch geregelt. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission in Auftrag gegeben, die Standardnorm zur Bestimmung und Beurteilung der Metallmigration aus Spielwaren (EN 71-3) entsprechend der neue Vorgaben zu überarbeiten. Das Kantonale Labor Zürich hat am Entwicklungsringversuch teilgenommen. Die Resultate des gesamten Ringversuchs zeigten, dass die Art wie die Migration geprüft wird, zu grosser Variabilität zwischen teilnehmenden Labors führt. Dies war bereits bei der alten Methode der Fall, wurde aber trotzdem für die neue Methode nicht verbes- Spielwarenkampagnen Im Berichtsjahr wurden acht Spielzeuge mit abkratzbarere Farbe nach der neuen EN 71-3 untersucht, sie mussten aber noch nach der alten Norm beurteilt werden. Keines der Produkte war bezüglich löslicher Schwermetalle auffällig. Hingegen mussten zwei Spielzeugautos aufgrund von Kleinteilen beanstandet werden. Spielwaren, welche auch für Kinder unter 3 Jahren geeignet sind, dürfen, wenn sie auf den Boden fallen und auseinanderbrechen, keine Kleinteile bilden, die verschluckt werden können. Beide Autos bestanden diese Fallprüfung nicht. Zudem wurden in der Fasnachtszeit neun Rollenkostüme erhoben und im Rahmen einer interkantonalen Brennbarkeitskampagne am Kantonalen Laboratorium Basel-Landschaft vorschriftsgemäss auf die Einhaltung der Spielzeuganforderungen untersucht. Keines der Kostüme aus Zürich war zu beanstanden. In einer unabhängigen Untersuchung von Kinderkleidern konnte aufgezeigt werden, dass sich die Anforderung an die Brennbarkeit von Rollenkostümen von denen an Kinderkleider unterscheiden. Am Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 100 Kantonalen Laboratorium Basel-Landschaft wurden 22 Basler- und fünfzehn Zürcher Proben verbrannt und nach der Brennbarkeitsnorm für Textilien beurteilt. Würde man diese Proben als Rollenkostüme und somit als Spielzeuge beurteilen, wäre rund ein Viertel der untersuchten T-Shirts aus leichter Baumwolle zu beanstanden. Als Kleidungsstücke entsprechen die Produkte jedoch den gesetzlichen Anforderungen. 7.29 Kennzeichnung Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 69) 56 Anzahl Beanstandungen 19 wichtigste Beanstandungsgründe Kennzeichnung Heilanpreisung & Schlankheitsmittel bezogenen Angaben sind nur erlaubt, wenn sie den Anforderungen der Verordnung über Kennzeichnung und Anpreisungen von Lebensmitteln genügen und in einer dort festgelegten Liste aufgeführt sind. Bei Verstössen gegen diese Regelungen kann eine Strafanzeige erfolgen. Problematisch ist oft die Anpreisung und Werbung. So mussten im letzten Jahr beispielsweise über zehn Homepages aufgrund von unzulässigen Anpreisungen beanstandet werden. Ebenfalls wurden Flyer, Broschüren, Kataloge, Werbeaufsteller, Schaufenster und natürlich die Produktetiketten selbst überprüft. Beanstandete Werbemittel mussten sofern möglich angepasst (z.B. Homepages) oder vernichtet werden. Produkte mussten angepasst z.B. umetikettiert werden. In leichten Fällen konnte eine Abverkaufsfrist vereinbart werden. In der Regel wurden diese Massnahmen von den Verursachern zuverlässig umgesetzt. Weniger häufig enthielten die Produkte unzulässige Stoffe, wie z.B. Heilpflanzen. In diesen Fällen durften die Produkte nicht mehr verkauft werden. Auf Grund der anhaltend problematischen Situation werden zu diesem Thema weiterhin regelmässige Kontrollen durchgeführt. Schönheit, Wellness und Gesundheit liegen im Trend. Die Anzahl und Vielfalt an herkömmlichen Lebensmitteln oder Speziallebensmitteln, die besonders für solche Zwecke verzehrt werden sollen, sind gross. Die Speziallebensmittel können z.B. als Pulver, Tabletten, Kapseln oder auch als Getränke angeboten werden. Sie enthalten Stoffe wie Vitamine und Mineralstoffe, aber auch besondere Fette, pflanzliche Stoffe oder Aminosäuren. Die Abgrenzung zu Heilmitteln gestaltet sich manchmal schwierig. Grundsätzlich müssen alle Produktemerkmale wie Zusammensetzung, (pharmakologische) Eigenschaften der Zutaten, Anwendung, Darreichungsform, Aufmachung (Werbemittel), Zielpublikum und Vertriebskanäle berücksichtigt werden. Ein Produkt ist immer gesamtheitlich zu beurteilen. Als erstes sollten die Zusammensetzung und die (pharmakologische) Eigenschaften der Zutaten beurteilt werden. Bei Stoffen mit verschiedenen Funktionen wie z.B. Vitamin C (Arzneistoff, Lebensmittel, Zusatzstoff) ist es von der Dosierung und der Funktion im Produkt abhängig, ob dieses als Heilmittel oder als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden könnte. Der Inverkehrbringer muss sich für eine Gesetzgebung entscheiden und sich an diese halten. Der rechtsfreie Raum ist ausgeschlossen. Ist ein Produkt aufgrund seiner Zusammensetzung als Lebensmittel verkehrsfähig, werden in einem zweiten Schritt die weiteren Merkmale beurteilt. Heilanpreisungen wie „bei Bluthochdruck“ oder „bei Schlafstörungen“ sind täuschend und für Lebensmittel verboten. Trotz solcher Angaben muss es sich aber nicht um ein Heilmittel handeln. Ein Lebensmittel könnte nach Anpassung der Kennzeichnung rechtmässig in Verkehr gebracht werden. Die sogenannten nährwert- und gesundheits- Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 Warnhinweise für Bubble Tea Bubble Tea ist neuerdings in aller Munde. Die Mischung aus sehr süssem Getränk und als Topping zugesetzten Perlen, den lustigen sogenannten „Bubbles“, ist mit ihren poppigen Farben auch für Kinder attraktiv. Doch Achtung, die Bubbles sind mit ihrer Grösse von ca. 10 – 15 mm gerade in der richtigen Dimension, um beim Aufsaugen mit dem Trickhalm nicht in den Magen sondern in die Atemwege von kleinen Kindern zu gelangen. Gerade bei Kindern bis zum Alter von vier Jahren ist bekannt, 101 dass Gegenstände in der Grösse einer Erdnuss leicht „in den falschen Hals“ geraten kann. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt daher, einen Warnhinweis in ausreichender Grösse bezüglich des möglichen gesundheitlichen Risikos auf den Produkten selbst bzw. in der Werbung dafür aufzuführen. Auch als dienlich erachtet das BfR das Anbringen eines geeigneten Piktogramms, welches auf das Risiko des ungewollten „Einatmen“ in die Lunge hinweist (siehe die Stellungnahme Nr. 031/2012 des BfR vom 19.06.2012). In der Schweiz sind auf Bundesseite bisher aber noch keine solchen Bestrebungen auszumachen. An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass vor der Verwendung von Spielzeug, das nicht für Kinder unter drei Jahren geeignet ist, mit der Abbildung 7.29.1. gewarnt werden kann. Anlässlich der Untersuchung von Bubble Tea betreffend dessen mikrobiologischem Status sowie zugegebenen Zusatzstoffen (siehe Kapitel 7.15) wurde bei der Probenahme geprüft, ob die Verkäu- fer Vorsichtsmassnahmen bezüglich der möglichen Erstickungsgefahr für Kinder getroffen haben. Abbildung 7.29.1.: Piktogramm das vor der Verwendung von für Kinder unter drei Jahren gefährlichem Spielzeug warnt (gemäss Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug) Zumindest teilweise sind sich die Inverkehrbringer des Risikos bewusst und haben dem Verkaufspersonal (freiwillig) Verhaltensregeln aufgetragen, das Getränk nicht an kleine Kinder abzugeben. 7.30 Ausscheidungen vom Tier Anzahl untersuchte Proben (Warenklasse 86) 323 Anzahl Beanstandungen - wichtigste Beanstandungsgründe (Keine Vollzugskompetenzen beim Kantonalen Labor) Schlachthofkontrollen Die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse findet sich in Tabelle 7.30.1. Alle Tiere, bei welchen eine Grenzwertüberschreitung festgestellt werden konnte, sind mit den detaillierten Untersuchungsresultaten in Tabelle 7.30.2. aufgelistet. Analog zum Vorjahr zeigten sich relativ viele Harnbefunde, welche auf einen verbreiteten Einsatz von Sulfonamiden und Tetracyclinen hinweisen. So wurden in 71 von total 150 Kälbern Tetracyclinrückstände im Harn nachgewiesen. Jedoch resultierte bei keinem dieser Tiere eine Grenzwertüberschreitung in den Organen. Lediglich bei Sulfadimidin musste dies festgestellt werden. Bei sieben weiteren Tieren wurden Rückstände von Aminoglycosiden festgestellt, die über den entsprechenden Grenzwerten lagen. Gefunden wurden die beiden Wirkstoffe Dihydrostreptomycin und Neomycin. 322 Schlachttiere (Kälber, Rinder, Schweine und Schafe) wurden im Auftrag des kantonalen Veterinäramtes auf Rückstände von Antibiotika überprüft. Die Tiere stammten aus den beiden grossen Schlachthöfen des Kantons Zürich in Hinwil und Zürich. Das angewendete zweistufige Kontrollverfahren basiert auf der Untersuchung des Harnes mittels UPLC-MS-Orbitrap, ELISA und Hemmhoftest. Beim Auffinden von verdächtigen Rückstandswerten wurden nachfolgend der Herzmuskel, die Niere und Leber der betroffenen Tiere überprüft. Die Proben wurde auf Wirkstoffe aus den Gruppen der Sulfonamide, Tetracycline, Chinolone, Aminoglycoside, Penicilline, sowie die Einzelwirkstoffe Chloramphenicol und Clenbuterol untersucht. Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 102 Aminoglycoside Tierart Probenanzahl Kalb Rind Schaf Schwein 150 82 20 70 Chinolone Tierart Anzahl positiv 8 16 7 3 Harn Anzahl verdächtig 6 6 3 1 Anzahl positiv 6 6 0 1 Organe Anzahl über GW 2 4 0 1 Anzahl positiv 0 0 0 0 Harn Anzahl verdächtig 0 0 0 0 Anzahl positiv 0 0 0 0 Organe Anzahl über GW 0 0 0 0 Anzahl positiv 10 1 3 5 Harn Anzahl verdächtig 2 1 3 0 Anzahl positiv 2 0 0 0 Organe Anzahl über GW 1 0 0 0 Anzahl positiv 71 0 0 8 Harn Anzahl verdächtig 10 0 0 0 Anzahl positiv 10 0 0 0 Organe Anzahl über GW 0 0 0 0 Anzahl positiv 0 0 0 0 Harn Anzahl verdächtig 0 0 0 0 Anzahl positiv 0 0 0 0 Organe Anzahl über GW 0 0 0 0 Anzahl positiv 0 0 0 0 Harn Anzahl verdächtig 0 0 0 0 Anzahl positiv 0 0 0 0 Organe Anzahl über GW 0 0 0 0 Probenanzahl Kalb Rind Schaf Schwein 150 82 20 70 Sulfonamide Tierart Probenanzahl Kalb Rind Schaf Schwein 150 82 20 70 Tetracycline Tierart Probenanzahl Kalb Rind Schaf Schwein 150 82 20 70 Penicilline Tierart Probenanzahl Kalb Rind Schaf Schwein 150 82 20 70 Chloramphenicol Tierart Probenanzahl Kalb Rind Schaf Schwein 150 82 20 70 Tab. 7.30.1.: Ergebnisse der Schlachthofkontrollen: Anzahl der positiven Harnproben, der Verdachtsproben, der positiven Organproben (Organe mit messbaren Rückständen) und der Tiere, bei denen Rückstände über dem Grenzwert (GW) nachgewiesen werden konnten Tierart Wirkstoff Muskel GW Kalb Kalb Kalb Rind Rind Rind Rind Schwein Dihydro-Streptomycin Dihydro-Streptomycin Sulfadimidin Neomycin Dihydro-Streptomycin Neomycin Dihydro-Streptomycin Dihydro-Streptomycin 710 73 105 67 113 37 280 215 500 500 100 500 500 500 500 500 Leber 4'900 1'280 150 1'800 1'120 906 1'030 3'200 GW 500 500 100 500 500 500 500 500 Niere 17'000 4'490 168 9'950 815 2'490 2'170 2'010 GW 1'000 1'000 100 5'000 1'000 5'000 1'000 1'000 Tab. 7.30.2.: Schlachttiere, bei denen in bestimmten Organen Rückstandskonzentrationen (μg/kg) über dem Grenzwert (GW) gemessen werden konnten Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 103 Anhang Probenstatistik nach Warencode Die Übersicht auf den folgenden Seiten lässt keinerlei Schlüsse auf die durchschnittliche Qualität der angebotenen Lebensmittel zu. Die Probenahmen, sowohl für die chemischen als auch für die mikrobiologischen Untersuchungen, erfolgten meist gezielt. Lebensmittel, die aus Erfahrung oder aufgrund neuer Erkenntnisse als problematisch eingeschätzt werden müssen, wurden prioritär erhoben, um möglichst effizient ein Maximum an Fehlern aufzudecken und deren Korrekturen zu veranlassen. Die Untersuchungsstatistik vermittelt daher ein weitaus ungünstigeres Bild als jenes, welches dem Durchschnitt der Lebensmittel entspricht. Zeichenerklärung U= B= 1= 2= 3= 4= 5= Untersuchte Proben Beanstandete Proben Anpreisungen, Sachbezeichnungen Zusammensetzung Mikrobiologische Beschaffenheit Rückstände und Verunreinigungen Gesundheitsgefährdende Beschaffenheit und andere Beanstandungsgründe Jahresstatistik 2012 - Befund nach Warencode Wacod 010 011 012 013 014 020 021 022 023 024 025 030 031 032 033 034 040 041 042 043 044 045 050 051 052 Beschreibung U B 1 Total 19'446 1'896 525 MILCH Milcharten 168 5 1 Eingedickte Milch, Trockenmilch 1 0 0 Milch anderer Säugetierarten, Mischungen 0 0 0 Humanmilch 0 0 0 MILCHPRODUKTE 3 1 0 Sauermilch, Sauermilchprodukte 0 0 0 Buttermilch, saure Buttermilch, Buttermilchpulver 0 0 0 Molke, Milchserum, Molkepulver, Milchproteine 1 0 0 Milchgetränke, Milchprodukte-Zubereitungen 7 1 0 Rahm, Rahmprodukte KÄSE, KÄSEERZEUGNISSE, PRODUKTE MIT KÄSEZUGABE, ZIGER, MASCARPONE 117 13 13 Käse 0 0 0 Käseerzeugnisse 1 0 0 Produkte mit Käsezugabe, Ziger, Mascarpone 82 47 47 Käse aus Milch nicht von der Kuh stammend BUTTER, BUTTERZUBEREITUNGEN, MILCHFETTFRAKTIONEN 3 Butterarten 1 Butterzubereitung 0 Milchfettfraktion 0 Butter aus Milch oder Rahm anderer Tierarten 0 Milchstreichfette SPEISEÖLE, SPEISEFETTE 14 Speiseöle 122 Speisefette 2 194 3 912 4 158 5 182 1 0 0 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 88 0 0 0 0 0 0 0 0 0 88 Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 104 Wacod 053 060 061 062 063 070 071 072 080 0811 0812 0813 0814 0815 0816 0817 0818 0819 081A 0821 0822 0823 0824 0825 0826 0827 0828 0829 082Z 090 091 092 093 094 100 101 102 103 104 105 106 110 111 112 113 114 115 120 121 122 130 131 132 133 Beschreibung U 6 Ölsaaten MARGARINE, MINARINE 0 Margarine 2 Minarine, Halbfettmargarine 0 Streichfett MAYONNAISE, SALATSAUCE 3 Mayonnaise, Salatmayonnaise 2 Salatsauce FLEISCH, FLEISCHERZEUGNISSE 1‘295 Fleisch von domestizierten Tieren der Familien der Bovidae, Cervidae, Camelidae, Suidae und Equidae 147 Fleisch von Hausgeflügel 0 Fleisch von Hauskaninchen 21 Fleisch von Wild 0 Fleisch von Fröschen 0 Fleisch von Zuchtreptilien 267 Fleisch von Fischen 78 Fleisch von Krebstieren 23 Fleisch von Weichtieren 0 Fleisch von Stachelhäutern 0 Hackfleischwaren 2 Bratwurst roh 27 Rohpökelwaren 55 Kochpökelwaren 49 Rohwurstwaren 63 Brühwurstwaren 50 Kochwurstwaren 64 Fischerzeugnisse 2 Krebs- oder Weichtiererzeugnisse 35 Fleischerzeugnisse, übrige FLEISCHEXTRAKT, FLEISCHBOUILLON UND -CONSOMMÉE, SULZE 0 Fleischextrakt 0 Fleischbouillon 0 Fleischconsommée 0 Sulze WÜRZE, BOUILLON, SUPPE, SAUCE Würze Sojasauce Bouillon Suppe, Sauce Hefeextrakt Bratensauce GETREIDE, HÜLSENFRÜCHTE, MÜLLEREIPRODUKTE Getreide Hülsenfrüchte zur Herstellung von Müllereiprodukten Müllereiprodukte Stärkearten Malzprodukte BROT, BACK- UND DAUERBACKWAREN Brotarten Back- und Dauerbackwaren BACKHEFE Presshefe Trockenbackhefe Instanttrockenhefe Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 B 0 1 0 2 0 3 0 4 0 5 0 0 1 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 21 1 1 0 20 0 4 0 2 0 0 14 12 1 0 0 1 11 8 17 16 6 0 1 2 4 0 2 0 0 10 5 1 0 0 1 10 1 17 12 6 0 0 2 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 1 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 5 0 0 0 0 0 5 0 8 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 1 0 0 0 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 19 1 12 0 0 0 5 1 5 0 0 0 2 1 5 0 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 79 0 128 0 0 4 0 2 0 0 4 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 16 84 4 22 4 21 0 5 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 105 Wacod 134 140 141 142 150 151 152 153 15Z 160 161 162 163 170 171 172 173 174 175 176 177 17Z 180 181 182 183 184 190 191 192 200 201 202 203 204 210 211 212 213 220 221 222 223 224 225 226 22Z 230 231 232 240 241 242 Beschreibung Flüssighefe PUDDING, CRÈME Pudding und Crème, genussfertig Pudding- und Crèmepulver TEIGWAREN Teigwaren Eierteigwaren Milchteigwaren Teigwaren, übrige EIER, EIPRODUKTE Hühnereier, ganz Eier nicht von Hühnern stammend Eiprodukte SPEZIALLEBENSMITTEL Speisesalzersatz Zuckeraustauschstoffe, Polydextrose Zur Gewichtskontrolle bestimmte Lebensmittel Säuglingsanfangs- und Folgenahrung Sonstige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder Ergänzungsnahrung Nahrungsmittel für Personen mit erhöhtem Energie- und Nährstoffbedarf Speziallebensmittel, übrige OBST, GEMÜSE Obst Gemüse Obst- und Gemüsekonserven Tofu, Sojadrink, Tempeh und andere Produkte aus Pflanzenproteinen SPEISEPILZE Speisepilze, wild gewachsen Speisepilze, kultiviert HONIG, MELASSE Honigarten Melasse Gelée Royale Blütenpollen ZUCKER, ZUCKERARTEN Zucker Zuckerarten Zuckerzubereitungen KONDITOREI- UND ZUCKERWAREN Marzipan Persipan Trüffel und Trüffelmassen Bonbons, Schleckwaren Meringue-Schalen Kaugummi Konditorei- und Zuckerwaren, übrige SPEISEEIS Speiseeisarten Zubereitungen zur Herstellung von Speiseeis FRUCHTSAFT, FRUCHTNEKTAR Fruchtsaftarten Fruchtnektararten U 0 B 0 1 0 2 0 3 0 4 0 5 0 5 15 0 2 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 95 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 15 52 0 134 0 0 0 0 0 0 86 0 0 0 0 0 0 71 0 0 0 0 0 0 29 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 0 0 0 0 0 0 0 19 15 15 0 0 0 0 338 558 112 22 30 130 10 9 8 70 8 8 1 0 1 0 0 0 0 1 21 83 2 0 0 1 0 0 56 4 10 1 5 1 0 0 0 0 5 0 1 0 133 0 0 0 7 0 0 0 5 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 7 0 0 3 0 0 0 5 0 0 2 0 0 0 5 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 40 0 11 0 8 0 0 0 3 0 0 0 0 0 21 8 9 3 9 3 1 0 0 0 0 0 0 0 Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 106 Wacod 250 251 252 253 254 255 260 261 262 270 271 272 273 274 275 276 277 280 281 282 283 284 285 286 290 291 292 293 294 295 296 300 301 302 303 304 305 306 307 310 311 320 330 331 340 341 350 351 352 353 Beschreibung U B 1 2 3 4 5 FRUCHTSIRUP, SIRUP MIT AROMEN, TAFELGETRÄNK, LIMONADE, PULVER UND KONZENTRAT ZUR HERSTELLUNG ALKOHOLFREIER GETRÄNKE 3 1 1 0 0 0 0 Fruchtsirup, Sirup mit Aromen 9 5 5 1 0 0 0 Tafelgetränk mit Fruchtsaftarten 23 14 12 4 0 0 0 Limonade 0 0 0 0 0 0 0 Tafelgetränk mit Milch, Molke, Milchserum oder anderen Milchprodukten 0 0 0 0 0 0 0 Pulver und Konzentrat zur Herstellung von alkoholfreien Getränken GEMÜSESAFT 0 0 0 0 0 0 0 Gemüsesaft, rein 0 0 0 0 0 0 0 Gemüsesaft aus Gemüsen KONFITÜRE, GELEE, MARMELADE, MARONENCREME, BROTAUFSTRICH 5 1 1 1 0 0 0 Konfitürearten 0 0 0 0 0 0 0 Geléearten 0 0 0 0 0 0 0 Marmelade 0 0 0 0 0 0 0 Gelée-Marmelade 0 0 0 0 0 0 0 Maronencrème 27 1 1 0 0 0 0 Brotaufstrich 0 0 0 0 0 0 0 Bäckereimarmelade TRINKWASSER, EIS, MINERALWASSER, KOHLENSAURES WASSER 7‘486 Trinkwasser 23 Eis 0 Natürliches Mineralwasser 0 Künstliches Mineralwasser 0 Kohlensaures Wasser 0 Pulver zur mineralischen Anreicherung von Trinkwasser 160 5 0 0 0 0 ALKOHOLFREIER WERMUT, BITTER, OBSTWEIN, ALKOHOLFREIES BIER 0 Alkoholfreier Wermut 0 Verdünnter alkoholfreier Wermut 0 Alkoholfreier Bitter 0 Verdünnter alkoholfreier Bitter 3 Alkoholfreier Obstwein 8 Alkoholfreies Bier 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 136 5 0 0 0 0 24 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 KAFFEE, KAFFEE-ERSATZMITTEL 0 0 0 0 0 0 Rohkaffee 4 0 0 0 0 0 Röstkaffee 0 0 0 0 0 0 Behandelter Kaffee 0 0 0 0 0 0 Kaffee-Extrakte 0 0 0 0 0 0 Kaffee-Ersatzmittel, Kaffee-Zusätze 0 0 0 0 0 0 Zichorien-Extrakte 0 0 0 0 0 0 Extrakte aus anderen Kaffee-Ersatzmitteln TEE, MATE, KRÄUTER- UND FRÜCHTETEE 6 5 4 0 0 1 Teearten 0 0 0 0 0 0 GUARANA INSTANT- UND FERTIGGETRÄNKE AUF BASIS VON ZUTATEN WIE KAFFEE, KAFFEE-ERSATZMITTELN, TEE, KRÄUTERN, FRÜCHTEN ODER GUARANA 58 7 3 0 4 0 Instant- und Fertiggetränkearten KAKAO, SCHOKOLADEN, ANDERE KAKAOERZEUGNISSE Kakaoerzeugnisse GEWÜRZE, SPEISESALZ, SENF Gewürze Speisesalzarten Senf Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 41 16 16 0 0 0 0 18 0 0 3 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 107 Wacod 360 361 362 363 364 365 370 371 372 373 374 375 380 381 382 383 384 385 386 390 391 392 393 394 395 400 401 402 410 411 412 413 414 415 416 510 511 512 513 514 515 520 521 530 531 532 560 561 562 563 564 565 Beschreibung U B 1 2 WEIN, SAUSER, TRAUBENSAFT IM GÄRSTADIUM PASTEURISIERT, WEINHALTIGE GETRÄNKE 0 0 0 0 Traubenmost 2 0 0 0 Wein 14 0 0 0 Sauser 0 0 0 0 Traubensaft und Traubenmost im Gärstadium pasteurisiert 1 0 0 0 Getränke aus Wein 3 4 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 OBST- UND FRUCHTWEIN, KERNOBSTSAFT IM GÄRSTADIUM, GETRÄNKE AUS OBST- ODER FRUCHTWEIN 0 0 0 0 0 0 Obstwein 0 0 0 0 0 0 Obstwein, verdünnt 0 0 0 0 0 0 Kernobstsaft im Gärstadium 0 0 0 0 0 0 Fruchtwein 1 0 0 0 0 0 Getränke aus Obst- oder Fruchtwein BIER 1 0 0 0 Bier, Lagerbier 1 0 0 0 Spezialbier 0 0 0 0 Starkbier 1 1 1 0 Leichtbier 0 0 0 0 Bier kohlenhydratarm 0 0 0 0 Biermischgetränke SPIRITUOSEN, VERDÜNNTE ALKOHOLHALTIGE GETRÄNKE AUF BASIS VON SPIRITUOSEN 0 0 0 0 Trinksprit 0 0 0 0 Spirituosenarten 0 0 0 0 Likörarten 0 0 0 0 Aperitifarten 0 0 0 0 Verdünnte alkoholhaltige Getränke auf Basis von Spirituosen ABSINTHVERBOT 0 0 0 0 Absinth 0 0 0 0 Absinthnachahmungen GÄRUNGSESSIG, ESSIGSÄURE ZU SPEISEZWECKEN 4 Gärungsessigarten 0 Gärungsessigmischungen 0 Aceto Balsamico 0 Kräuteressig 0 Gewürzessig 0 Essigsäurearten zu Speisezwecken LEBENSMITTEL, VORGEFERTIGT 21 Lebensmittel, garfertig 3 Instantspeisen 0 Kurzkochspeisen 21 Speisen, nur aufgewärmt genussfertig 3‘942 Speisen genussfertig zubereitet VERARBEITUNGSHILFSSTOFFE ZUR LEBENSMITTELHERSTELLUNG 0 Verarbeitungshilfsstoffe zur Lebensmittelherstellung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 1 713 0 2 0 1 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 707 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 0 0 0 0 ZUSATZSTOFFE UND ZUSATZSOFFPRÄPARATE FÜR LEBENSMITTEL 13 4 4 1 0 Zusatzstoffe 0 0 0 0 0 Zusatzstoffpräparate BEDARFSGEGENSTÄNDE UND HILFSSTOFFE ZUR HERSTELLUNG VON BEDARFSGEGENSTÄNDEN 4 0 0 0 0 Bedarfsgegenstände aus Metall oder Metalllegierungen 78 4 0 0 0 Bedarfsgegenstände aus Kunststoff 6 0 0 0 0 Bedarfsgegenstände aus Zellglasfolien 0 0 0 0 0 Bedarfsgegenstände aus Keramik, Glas, Email und ähnlichen Materialien 175 0 0 0 0 Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 108 Wacod 566 567 56Z 570 571 572 573 574 575 576 577 578 579 57A 580 581 582 583 584 58Z 590 591 592 593 600 601 602 603 604 660 661 662 670 671 672 680 681 682 68Z 690 691 692 69Z 700 701 702 70Z 760 761 762 Beschreibung U B 1 0 0 0 Bedarfsgegenstände aus Textilien zur Lebensmittelherstellung 28 0 0 Hilfsstoffe zur Herstellung von Bedarfsgegenständen 3 0 0 Bedarfsgegenstände und Hilfsstoffe zur Herstellung von Bedarfsgegenständen, übrige KOSMETISCHE MITTEL 10 5 4 Hautpflegemittel 9 6 6 Hautreinigungsmittel 5 3 3 Dekorativprodukte 0 0 0 Duftmittel 5 3 3 Haarbehandlungsmittel 2 2 2 Zahn- und Mundpflegemittel 0 0 0 Prothesenhaftmittel 0 0 0 Nagelpflegemittel und -kosmetika 9 7 4 Hautfärbemittel 2 2 2 Hautschutzmittel GEGENSTÄNDE MIT SCHLEIMHAUT-, HAUT- ODER HAARKONTAKT UND TEXTILIEN 0 0 0 Zahnreinigungsmittel, mechanisch 156 31 0 Metallische Gegenstände mit Schleimhaut- oder Hautkontakt 0 0 0 Windeln 104 0 0 Textile Materialien 28 1 0 Gegenstände mit Schleimhaut-, Haut-, oder Haarkontakt und Textilien, übrige GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE FÜR KINDER, MALFARBEN, ZEICHEN- UND MALGERÄTE 0 0 0 Spielzeuge, Gebrauchsgegenstände für Säuglinge und Kleinkinder 9 2 0 Spielzeuge für Kinder bis 14 Jahre 8 0 0 Malfarben, Zeichen- und Malgeräte WEITERE GEBRAUCHSGEGENSTÄNDE Druckgaspackungen Kerzen und ähnliche Gegenstände Streichhölzer Scherzartikel HYGIENEPROBEN Hygieneproben aus Lebensmittelbetrieben Hygieneproben aus Nichtlebensmittelbetrieben VERUNREINIGUNGEN Verunreinigungen in Lebensmitteln Verunreinigungen in Nichtlebensmitteln WERBEMATERIAL Werbematerial für Lebensmittel Werbematerial für Gebrauchsgegenstände Werbematerial, übrige KENNZEICHNUNG Kennzeichnung von Lebensmitteln Kennzeichnung von Gebrauchsgegenständen Kennzeichnung, übrige BETRIEBSDOKUMENTE Selbstkontrolldokumente Rezepturen Betriebsdokumente, übrige TABAK Rohtabak Rekonstituierter Tabak Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 2 0 3 0 4 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 31 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 24 1 0 23 1 0 23 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 36 0 20 12 0 7 12 0 5 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 109 Wacod 763 764 770 771 772 77Z 780 781 782 783 784 785 78Z 790 791 792 793 794 795 79Z 810 811 812 813 814 815 816 81Z 820 821 822 823 824 825 82Z 830 831 832 833 834 835 836 840 841 842 843 844 845 846 84Z 850 851 Beschreibung U B 1 2 Tabakerzeugnisse 0 0 0 0 Tabakersatzstoffe 0 0 0 0 OBJEKTE FÜR SPEZIALUNTERSUCHUNGEN 0 0 0 0 Objekte für kriminaltechnische Untersuchungen 268 0 0 0 Ringversuchsprobe 1 0 0 0 Objekte für Spezialuntersuchungen, übrige ARZNEIMITTEL 0 0 0 0 Arzneimittel, verschärft rezeptpflichtig (Liste A) 0 0 0 0 Arzneimittel, rezeptpflichtig (Liste B) 0 0 0 0 Arzneimittel, in Apotheken verkäuflich (Liste C) 0 0 0 0 Arzneimittel, in Apotheken und Drogerien verkäuflich (Liste D) 0 0 0 0 Arzneimittel, frei verkäuflich (Liste E) 0 0 0 0 Arzneimittel, übrige TIERARZNEIMITTEL 0 0 0 0 Tierarzneimittel, verschärft rezeptpflichtig (Liste A) 0 0 0 0 Tierarzneimittel, rezeptpflichtig (Liste B) 0 0 0 0 Tierarzneimittel, in Apotheken verkäuflich (Liste C) 0 0 0 0 Tierarzneimittel, in Apotheken und Drogerien verkäuflich (Liste D) 0 0 0 0 Tierarzneimittel, frei verkäuflich (Liste E) 0 0 0 0 Tierarzneimittel, übrige WASSER, NICHT ALS LEBENSMITTEL 5 0 0 0 Oberirdische Gewässer 0 0 0 0 Unterirdische Gewässer 2 0 0 0 Abwasser 1‘548 158 0 124 Badewasser 0 0 0 0 Niederschlagswasser 0 0 0 0 Wasser von belasteten Standorten 0 0 0 0 Wasser, nicht als Lebensmittel, übriges LUFT UND LUFTVERUNREINIGUNGEN 0 0 0 0 Umgebungsluft 0 0 0 0 Luft in Wohnräumen 0 0 0 0 Luft in Arbeitsräumen 0 0 0 0 Abluft aus Betrieben und Anlagen 0 0 0 0 Motorenabgase 0 0 0 0 Luft- und Luftverunreinigungen, übrige BODEN, ERDE, GESTEINE UND SEDIMENTE 0 0 0 0 Waldboden 1 0 0 0 Boden intensiv genutzt 0 0 0 0 Boden extensiv genutzt 0 0 0 0 Boden und Bodenbeläge von Sport- und Spielanlagen 0 0 0 0 Gesteine 0 0 0 0 Sedimente aus Gewässern ABLAGERUNGEN (STAUB) AUF OBERFLÄCHEN 0 0 0 0 Ablagerungen auf Bodenoberflächen 0 0 0 0 Ablagerungen auf Fahrzeugen 0 0 0 0 Ablagerungen auf Flugzeugen 0 0 0 0 Ablagerungen auf Gebäuden 0 0 0 0 Ablagerungen auf Abdeckungen aus dem Landwirtschaftsbereich 0 0 0 0 Ablagerungen auf Personen 0 0 0 0 Ablagerungen (Staub) auf Oberflächen, übrige KÖRPER, KÖRPERPARTIEN, KÖRPERTEILE UND AUSSCHEIDUNGEN DES MENSCHEN Körper vom Menschen 0 0 0 0 3 0 0 4 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 33 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 110 Wacod 852 853 860 861 862 863 870 871 872 873 874 875 876 880 881 882 883 884 88Z 890 891 892 893 894 895 89Z 910 911 912 913 914 915 91Z 920 921 922 923 924 92Z 930 931 932 933 934 935 936 937 938 939 93A 93B 93C 93Z Beschreibung U B 1 Körperpartien und Körperteile vom Menschen 0 0 0 Ausscheidungen vom Menschen 0 0 0 KÖRPER, KÖRPERPARTIEN, KÖRPERTEILE UND AUSSCHEIDUNGEN DES TIERES 0 0 0 Körper vom Tier 0 0 0 Körperpartien und Körperteile vom Tier 323 0 0 Ausscheidungen vom Tier FUTTERMITTEL Futtermittel pflanzlicher Herkunft Futtermittel aus tierischer Produktion Mischfuttermittel (pflanzlich - tierisch) Futtermittel aus Abfällen der Lebensmittelherstellung Futtermittel aus Abfällen der Lebensmittelzubereitung Futtermittelzusatzstoffe PRODUKTE FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT Pflanzliches Saat- und Zuchtgut Dünger Pflanzenbehandlungsmittel Desinfektionsmittel für die Tierhaltung Produkte für die Landwirtschaft, übrige PFLANZEN, NICHT LEBENSMITTEL, NICHT FUTTERMITTEL Gras Blumen Bäume Sträucher, Stauden Wasserpflanzen Pflanzen, nicht Lebensmittel, nicht Futtermittel, übrige ABFÄLLE Siedlungsabfälle Abfälle, kompostierbar Sonderabfälle Bauabfälle Tierische Abfälle Abfälle, übrige BAUMATERIALIEN Baumaterialien aus Holz Baumaterialien aus Kunststoff Baumaterialien aus Metall Baumaterialien mineralisch Baumaterialien, übrige CHEMIKALIEN UND TECHNISCHE PRODUKTE Oberflächenbehandlungsmittel Lösungsmittel Brenn- und Treibstoffe Schmiermittel Desinfektionsmittel Schwimmbadchemikalien Fotochemikalien Enteiser Batterien, Akkus Kondensatoren, Transformatoren Kunststoffartikel zu technischen Zwecken Klebstoffe Chemikalien und technische Produkte, übrige Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 2 0 0 3 0 0 4 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 136 1 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 49 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 6 0 0 0 0 0 0 0 0 0 43 111 Publikationen A. Kaufmann, P. Butcher, K. Maden, Determination of aminoglycoside residues by liquid chromatography and tandem mass spectrometry in a variety of matrices, Analytica Chimica Acta 711 (2012) 46-53 S. Biedermann-Brem, N. Kasprick, T. Simat, K. Grob, Migration of polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons (POSH) into food, Food Additves and Contaminants, Vol. 29, No 3, March 2012, 449-460 R. Köppel, F. van Velsen, N. Federer, T. Bucher, Multiplex real-time PCR for the detection and quantification of DNA from four transgenic soy Mon89788, A5547-127, Roundup Ready, A2704-12 and lectin, European Food Research and Technology, 2012, Volume 235, Number 1, Pages 23-38 J. Ruf, P. Walter, H. Kandler, A. Kaufmann, Discovery and structural elucidation of the illegal azo dye Basic Red 46 in sumac spice, Food Additives and Contaminants, Vol. 29, No. 6, June 2012, 897-907 A. Kaufmann, S. 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Morandini, G. Schmäschke, S. Pechstein, W. Altkofer, M. Biedermann, S. Biedermann-Brem, M. Zurfluh, G. Sutter, M. Landis, K. Grob, Migration of plasticizers from the gaskets of lids into oily food in glass jars: A European enforcement campaign, Eur Food Res Technol 235 (2012) 129-137 J. Alexander, J. Beens, A. Boobis, J.-P. Cravedi, K. Grob, T. Guérin, U. C. Nygaard, K. Pfaff, S. Price, P. Tobback, Scientific Opinion on Mineral Oil Hydrocarbons in Food1, EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain (CONTAM)2, 3, European Food Safety Authority (EFSA), Parma, Italy, EFSA Journal 2012;10(6):2704 K. Fiselier, K. Grob, Barriers against the migration of mineral oil from paperboard food packaging: Experimental determination of breakthrough periods, Packaging Technology and Science 25 (2012) 285-301 M. Biedermann, K. 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Toleranzwerte sind die vom Bundesrat definierten Höchstkonzentrationen von Stoffen (Zusatz-, Fremdund Inhaltsstoffen) oder Mikroorganismen, deren Höhe nicht aufgrund einer Gesundheitsgefährdung, sondern aufgrund der technischen Möglichkeiten in der Produktion und Lagerung (Gute Herstellungspraxis, GHP) festgelegt wurden (Art. 48 LGV und Art. 2 FIV). Allgemeine Abkürzungen ALN AMK ARfD AWEL BAG BfR BIP BLK BVET Cyclo-diBA DON EFSA EFZ ELISA EN EU FAO FCM FIAL FIV GC GC-MS/MS GHP GHS GVO GW Amt für Landschaft und Natur aerobe mesophile Keime Akute Referenzdosis Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Bundesamt für Gesundheit Bundesinstitut für Risikobewertung (Deutschland) border inspection post Bundeseinheit für die Lebensmittekette Bundesamt für Veterinärwesen Cyclo-di-(bisphenol A-monoglycidylether) Deoxynivalenol (Mycotoxin) European Food Safety Agency Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Enzyme-linked Immunosorbent Assay Europäische Norm Europäische Union Welternährungsorganisation Food Contact Material Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrie Fremd- und Inhaltsstoffverordnung Gaschromatographie Gaschromatograph gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometer Gute Herstellungspraxis Globally Harmonized System Gentechnisch veränderter Organismus Grenzwert Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 113 JECFA HMF HPLC KAD KBE KLZH LC-MS/MS LGV LMG MOSH MOAH NIAS NFUP PCB PCR POSH PSL RAPEX RASFF REACH SAS TOF-MS TW UGZ UPLC VKCS WHO Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives Hydroxymethylfurfural Hochdruckflüssigchromatographie Kantonsärztlicher Dienst Zürich Kolonienbildende Einheiten Kantonales Labor Zürich Hochdruckflüssigkeitschromatographie gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometer Lebensmittel und Gebrauchsgegenständeverordnung Lebensmittelgesetz Mineral oil saturated hydrocarbons, gesättigte Mineralölkomponenten Mineral oil aromatic hydrocarbons, Mineralölkomponenten mit aromatischen Bestandteilen Non-intentionally added substances Nationales Fremdstoffuntersuchungsprogramm Polychlorierte Biphenyle Polymerase-Chain-Reaction Polyolefin oligomeric saturated hydrocarbons Photostimulierte Lumineszenz Rapid Exchange of Information System (Rapid Alert System for Non Food Products) Rapid Alert System for Food and Feed Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals Schweizerische Akkreditierungsstelle Flugzeitmassenspektrometrie Toleranzwert Umwelt und Gesundheitsschutz Zürich Ultra-Hochdruckflüssigchromatographie Verband der Kantonschemiker Schweiz Weltgesundheitsorganisation Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich 114 Kantonales Labor Zürich, Jahresbericht 2012 115 Jahresbericht 2012, Kantonales Labor Zürich Kantonales Labor Zürich, Fehrenstrasse 15, Postfach 1471, CH-8032 Zürich Telefon 043 244 71 00, Fax 043 244 71 01, www.klzh.ch Eine Dienstleistung der Gesundheitsdirektion