Nr. 77-2015 - M3m webdesign
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Ausgabe 77 – Frühjahr 2015 Zertifizierung der Jägerausbildung Neue Satzung zur Abstimmung • Chronik • Zertifizierung der Jägerausbildung • Fuchs in Hof oder Garten Einladung zur Hauptversammlung Sparkassen-Finanzgruppe Vorwort Gut für die Umwelt. Gut für die Region. Liebe Jägerinnen, liebe Jäger, liebe Gastleser, In diesem Jahr treten das „Jagd- und Wildtiermanagementgesetz“ und die „Agrarstrukturreform“ in Kraft – zwei von Bürokratismus strotzende Rechtsvorschriften. Inhalt 5 Einladung zur Hauptversammlung 6 Neue Satzung zur Abstimmung 11 Hund reißt Reh 12 Chronik 16 Ausbildung der KJV ist zertifiziert 17 Jägerprüfung 2014 18 Sommerferien gleich Langeweile? 20 Bondorf – Kinder im Wald 21 Jagdhornbläser 2014 22 Drückjagd im oberen Gäu 2015 24 Jahresrückblick Hegering 3 25 Jahresrückblick Hegering 5 26 Bericht des Hundeobmanns 29 Hundeführer aufgepasst! 30 Ergebnisse Nadelschießen & Termine 2015 31 Jagdliches Schießen 32 Die Mörder aus der Bahnhofstraße 34 Fuchsinvasion unblutig beendet 35 Fuchs im Hof oder Garten Umweltförderung ist wichtig für das Zusammenleben in der Gesellschaft. Sie ist eine Investition in die Zukunft unserer Kinder. Deshalb unterstützen wir viele Projekte, die sich für den Erhalt unserer Umwelt einsetzen. Damit ist die Sparkassenorganisation eine der ganz großen Umweltförderer in Deutschland. Kreissparkasse Böblingen. Gut für die Region. www.kskbb.de 2 Jäger und Fischer gemeinsam 36 in Altdorfer Schule 37 Mitgliederinformationen Der Gesetzgeber in Baden Württemberg redet ständig von Entbürokratisierung und Gesetzesvereinfachung. Verabschiedet wurde aber einmal mehr das Gegenteil. Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz beispielsweise umfasst 72 Paragraphen mit jeweils bis zu 35 Untertiteln, dazu kommt die Durchführungsverordnung mit 24 Paragraphen und entsprechenden Untertitel. Noch extremer trifft es die Landwirtschaft mit der Umsetzung der neuen Agrarreform. Zu berücksichtigen sind FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl), GREENING (Begrünungsvorschriften), ÖVF (Ökologische Vorrangflächen) und einiges mehr – ein Wust an Vorschriften, die in der Praxis nur sehr schwierig umzusetzen sind. Die Gesetzesflut an sich ist nichts Neues. Neu ist aber, dass Gesetze derart massiv von Ideologie, fehlendem Sachverstand, Willkür und Praxisferne geprägt sind. Einige Beispiele zur Verdeutlichung: Unbestritten ist die Tatsache, dass die Bestände an Schwarzwild zunehmen. Behauptet wird, Jäger und Landwirte seien dafür verantwortlich. Angeblich füttern die Jäger zu viel und schießen zu wenig, die Landwirte bauen zu viel Mais an. Tatsache ist, dass wir riesige Mengen Erdöl aus dem Boden pumpen und Kohle aus dem Boden baggern, um diese Stoffe dann zu verbrennen (Motor, Heizung, Energie, usw.). Es werden also riesige Mengen an Kohlenstoff, Stickstoff, Schwefel etc. aus dem Boden in die Umwelt verlagert. Das sind Pflanzennährstoffe. Das Pflanzenwachstum wird so gefördert und gleichzeitig das Klima erwärmt. Der Effekt zeigt sich im Wald in Form von zunehmender Eichel- und Buchenmast, also Wildschweinfutter. Dazu kommen milde Winter, sodass ideale Lebensbedingungen für Wildschweine herrschen. Nun führt der Gesetzgeber eine Schonzeit für Wildschweine im Wald ein. Was dem wohl zugrunde liegen mag? Sachverstand? Oder doch eher Ideologie, wenn nicht gar Willkür? Neue Kirrungs- und Fütterungsvorschriften umfassen 4 Paragraphen über 4 Seiten. Zwei Sätze hätten genügt: Fütterung nur in Notzeit oder als Ablenkungsfütterung. Kirrung maximal 2 Hand voll Mais oder Getreide. Wir Jäger wissen, viele Kirrungen sind nicht zielführend, Kirrung dient schließlich der Wildlenkung. Der Fuchs erhält eine Schonzeit. Nun, Fähen mit Nachwuchs haben wir aus Tierschutzgründen auch seither nicht bejagt. Dieser Paragraph ist somit komplett überflüssig. Warum aber verwilderte Katzen in Wald und Feld gefüttert werden, wie es sogenannte Tierschützer im Kreis Fortsetzung des Vorworts Böblingen tun, ist für mich unverständlich. Der Fuchs mag dieses Katzenfutter genauso. Also Schalenwildfütterung – nein, Raubwildfütterung – ja? Die Jagdzeit auf Rehwild wurde ausgedehnt. Als Begründung dient der Wildverbiss an Tanne, Eiche, usw. und somit der Verlust an Holzertrag. Wo bleibt da der Sachverstand? Der Wald wächst je nach Witterung immer gleich stark. Wird eine Pflanze verbissen, hat die Pflanze daneben mehr Licht, Nährstoffe und Wasser, der Zuwachs bleibt derselbe. Diese Ächtung des Rehwildes ist einmal mehr Willkür. Viel Ideologie ist auch bei Umsetzung der Agrarreform zu unterstellen. So soll beispielsweise Beispiel „Bio-Landwirtschaft“ gefördert werden. Eine gute Idee, die zudem Wählerstimmen bringen dürfte. Nur leider sind die Auswirkungen auf die Natur häufig wenig durchdacht. Schauen wir uns etwa einmal die Feldlerche an. Sie brütet bevorzugt in Feldfrüchten wie Zuckerrüben, Mais oder Sojabohnen. Im intensiven Rüben- und Maisanbaugebiet des oberen Gäu im Landkreis Böblingen sind stabile Feldlerchenbestände. Der Einsatz von Herbiziden ist hier selbstverständlich. Was viele nicht wissen: Alle zugelassenen Herbizide sind hinsichtlich ihrer toxikologischen Wirkung auf Vögel geprüft. Für Vögel giftige Mittel bekommen keine Zulassung. Eine Schädigung der Bodenbrüter ist damit ausgeschlossen. Biologische Wirtschaftsweise aber heißt, auf Pestizide zu verzichten. Die Unkräuter müssen also zwangsläufig mit dem Saatstriegel bekämpft werden. Das bedeutet zwangsläufig die Vernichtung jedes Geleges der Bodenbrüter im Acker. Die Gesetze berufen sich natürlich auch auf den Tierschutz. Wenden wir uns diesbezüglich einmal beispielhaft der Fallenjagd zu. Jäger dürfen nur mit Sachkunde und nur im Ausnahmefall agieren – und dann nur zugelassene Fallen, etwa zur Marderjagd, einsetzen. Im Garten dürfen Totschlagfallen von Jedermann zur Wühlmausbekämpfung verwendet werden. Wie viele Maulwürfe – die übrigens unter Naturschutz stehen – dabei verletzt oder getötet werden, scheint niemand zu interessieren. Werden hier nicht in Sachen Tierschutz unterschiedliche Maßstäbe angelegt? Wie gesagt, diese Rechtsvorschriften treten 2015 in Kraft. Hätte der Gesetzgeber im Vorfeld praktizierende Jäger und Landwirte sowie das Fachwissen der Institute mit einbezogen, sowie Wildforschungsstelle, Landesanstalten und Universitäten genutzt, wären mit Sicherheit praktikablere Gesetze entstanden. Wenn Ideologie bei der Gesetzgebung die Feder führt, wählt man den schlechtesten aller Ratgeber. Helmut Kayser Nach Satzung § 5 der KJV Böblingen Ehrungen auf der HV 2015 Treuenadel für 60 Jahre Willi Wencher, Gärtringen Gottlob Maurer, Weil im Schönbuch Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung mit Trophäenschau am 18. April 2015 in der Radsporthalle in Weil im Schönbuch Treuenadel für 50 Jahre Kurt Kleinpeter, Böblingen Rolf Jahn, Sindelfingen Siegfried Baumann, Renningen Tagesordnung 1. Eröffnung durch die Jagdhornbläser Treuenadel für 40 Jahre Eugen Däuble, Hildrizhausen Manfred Braitmaier, Herrenberg Alfred Ruckwied, Holzgerlingen Ferdinand Siegle, Grafenau Hartmut Fleischmann, Magstadt Hans-Dieter Köhnlein, Schönaich Treuenadel für 25 Jahre Peter Gaudl, Böblingen Peter Wagner, Sindelfingen Horst Scheibach, Weil der Stadt Ehrenmitgliedschaft 2015 Lothar Körber, Sindelfingen Helmut Westphal, Nagold Helmut Haagen, Böblingen Wolfgang Jacobi, Böblingen Karl Egeler, Gäufelden Eugen Wanner, Holzgerlingen Walter Heller, Ehningen Ehrungen Vorstand 2015 Hans-Dieter Köhnlein (LJV Gold) Norbert Zundl (LJV Gold) Michael Schneider (LJV Silber) Marc Müller (LJV Silber) Gerd Häußler (LJV Silber) Dr. Joachim Moritz (DJV Bronze) 2. Begrüßung durch den KJM 3. Grußworte der Ehrengäste 4. Totenehrung 5. Jahresberichte i. KJM ii. Schatzmeister iii. Kassenprüfer 6. Entlastung des Schatzmeisters Zeitplan 18:00 Uhr: Öffnung der Halle zur Trophäenschau 19:00 Uhr: Besprechung der Trophäen 20:00 Uhr: Beginn der ordentlichen Mitgliederversammlung 7. Entlastung des gesamten Vorstandes 8. Abstimmung über Satzungsänderung ab 9:00 Uhr: Anlieferung der Trophäen in der Halle zum Bewerten 9. Vorstellung der Kandidaten für Vorstands-Neuwahl Herzlichen Dank an die Ausrichter des Hegering 4 10. Neuwahl Kreisjägermeister und Vorstandsmitglieder www.kuechenhaus-herrenberg.de 11. Laudatio auf die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder 12. Ehrungen verdienter Mitglieder Wild auf feine Küchen? Dann entdecken Sie auf über 1000 Quadratmetern 13. Verschiedenes Anträge zur Tagesordnung müssen Laut Satzung § 5 Absatz 1 mindestens eine Woche vorher beim Vorsitzenden der KJV schriftlich eingereicht werden. (Eingangsdatum) ein faszinierendes Revier für wahre Küchenkenner. 4 Hindenburgstr. 6 | 71083 Herrenberg | Tel 07032 893980 5 Satzung der Kreisjägervereinigung Böblingen e. V. Neufassung Stand 23.01.2015, zur Abstimmung am 18.04.2015 Inhalt der Satzung §1 Name, Sitz und Geschäftsjahr §2 Zweck und Ziel §3 Organe der Vereinigung §4 Der Vorstand §5 Mitgliederversammlung §6 Wahlverfahren und Beschlüsse §7 Mitgliedschaft §8 Beendigung der Mitgliedschaft §9 Hegeringe §10 Rechnungsprüfer §11 Auflösung des Vereins §12 Inkrafttreten § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kreisjägervereinigung Böblingen e. V. (2) Er ist Mitglied im Landesjagdverband Baden Württemberg e. V., welcher Mitglied der Dachorganisation Deutscher Jagdverband e. V. ist. Der Verein erkennt die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des Landesjagdverbandes als verbindlich, auch hinsichtlich seiner Einzelmitglieder, an. (3) Er hat seinen Sitz in Böblingen. Der Verein ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Böblingen unter VR 305 am 25.4.1967 eingetragen (4) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins, Aufgaben und Ziele (1) Zweck des Vereins ist a) die nachhaltige Förderung und Sicherung der freilebenden jagdbaren Tierwelt, der Natur, in der Tradition des jagdlichen Brauchtums und der jagdlichen Kultur und seiner Ausübung im Rahmen des Jagdrechts, unter Beachtung der Erkenntnisse der Jagdwissenschaft über das Verhalten jagdbarer Tiere und deren Weitergabe in Aus- und Fortbildung an 6 die Jägerschaft. b) Natur-, Landschafts-, Umwelt- und Tierschutz, Verbraucherschutz durch gebotene Wildbrethygiene. (2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch a) den Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden jagdbaren Tierwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen unter Wahrung der Landeskultur sowie Verwirklichung der Ziele des Umwelt-, Natur- und Tierschutzes und der Landschaftspflege. b) die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der jagdlichen Aus- und Weiterbildung, der jagdlichen Forschung. c) die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Satzungszwecks mit dem Ziel durch Wort, Bild und Schrift in der Öffentlichkeit Verständnis für die Anliegen des Vereins zu wecken. d) die Mitwirkung bei der Stellenbesetzung der Jagdverwaltung (u. a. Behörden und Institutionen, soweit die Interessen dieser Kreisjägervereinigung berührt werden). e) die Mitwirkung bei der Gestaltung örtlicher Regelungen für den Jagd-, Natur-, Umwelt-,Tierschutzund der Landschaftspflege. f) die Zusammenarbeit mit den Behörden, Ortsund Kreisverbänden, der Land- und Forstwirtschaft, der Sportfischerei, der Falknerei und des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes sowie mit den Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern. g) die Förderung der Ausbildung von Jagdhundeführern und das Führen von Jagdgebrauchshunden. h) die Förderung des jagdlichen Schießwesens. i) die Förderung des Jagdhornblasens. j) die Aus- und Fortbildung der Jäger. k) die Aus- und Weiterbildung in der Handhabung der Wildbrethygiene als Verbraucherschutz. (3) Der Verein nimmt die Aufgaben ausschließlich und unmittelbar zu gemeinnützigen Zwecken der Abgabenordnung (§ 51 ff.) wahr. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: ( a, b, c ) a) Der Vorstand (§4 1+2) b) Die Mitgliederversammlung c) Die Hegeringe § 4 Vorstand (1) Geschäftsführenden-Vorstand der besteht aus • dem Vorsitzenden • mit bis zu 4 Stellvertretern • dem/der Schriftführer/in • dem/der Schatzmeister/in Der Geschäftsführende Vorstand kann nach Bedarf aus dem erweiterten Vorstand Personen hinzuziehen (2) Dem Erweiterten Vorstand bestehend aus den Obleuten, die für die einzelnen Sparten verantwortlich sind • Obmann/-frau für-Schießwesen • dem/der Pressewart/in (Öffentlichkeitsarbeit/ Internet) • dem/der Justiziar/in • den 5 Hegeringleiter/innen • Jagdgebrauchshundewesen • Lernort Natur/Jugendarbeit • Vertreter des Forstes • Jungjägerausbildung • Mitgliederverwaltung • Biotoppflege, Umwelt-, Natur- und Tierschutz • Junge Jäger • Jagdhorn-Bläsercorps Der Vorstand kann beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen oder zu Einzelfragen auch fachkundige Dritte beiziehen. Die Mitglieder, die am Jagdhornblasen aktiv teilnehmen, bilden das Jagdhornbläsercorps der Kreisjäger- vereinigung Böblingen e. V. Verantwortlich ist der/ die Leiter/in des Jagdhornbläsercorps. Er/sie und sein/ihre Stellvertreter/in werden durch die Jagdhornbläser für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung. Er/sie kann auf Vorschlag der Jagdhornbläser eine/n Dirigenten/in bestimmen. Die Aufgabe des Jagdhornbläsercorps ist es, die Jägervereinigung bei ihren Veranstaltungen zu unterstützen. Die Jagdhornbläser wahren damit das Ansehen der Vereinigung nach außen. Spenden und andere Mittel zur Förderung des Brauchtums Jagdhornblasen werden auf das Konto der Jägervereinigung eingezahlt und vom Schatzmeister gesondert gebucht. Über die Anwendung der Mittel kann der/die Leiter/in das Jagdhornbläsercorps mit bestimmen. Der Vorstand kann beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen oder zu Einzelfragen auch fachkundige Dritte beiziehen. (3) Die unter (1) genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Für die unter (2) genannten Hegeringleiter gilt § 9 Absatz (3). (4) Der Vorsitzende und seine Stellvertreter sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich je allein. Im Innenverhältnis gilt, dass die Stellvertreter nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt sind. Der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein satzungsgemäß berufener Vertreter des Vereins, haftet dem Verein gegenüber sowie gegenüber einem Vereinsmitglied auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die in Ausführung der ihm zustehenden Verrichtung begangenen Handlungen. Vorsitzender und die Stellvertreter führen gemeinsam mit den übrigen Vorstandsmitgliedern die Geschäfte des Vereins. Der Vorstand kann bestimmte, ihm obliegende, Aufgaben der Geschäftsführung einem seiner Mitglieder mit dessen Zustimmung zur alleinigen Erledigung übertragen. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 7 Fortsetzung: Satzung der Kreisjägervereinigung Böblingen e.V. Vorsitzenden. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Vorstandes anwesend ist. Der Vorstand wird vom Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung von dem Stellvertreter nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr einberufen. (5) Der Vorstand beruft auf die Dauer seiner Amtszeit den Ausschuss gem. § 4 Abs. (2). Der Bläserobmann wird vom Bläserkorps auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Im Falle der Versagung der Bestätigung erfolgt Neuwahl. (6) Die Tätigkeiten der Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses sind ehrenamtlich. Auslagen und Reisekosten werden auf Antrag nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes erstattet. Sie verfallen, wenn sie nicht binnen Jahresfrist nach Entstehen geltend gemacht werden. Der Vorstand wird ermächtigt, die Tätigkeiten der Organe im Rahmen der jeweils geltenden steuerlichen Bestimmungen angemessen zu vergüten. (7) Die Mitglieder des Vorstandes und die Rechnungsprüfer (§ 10) bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl in der nächsten ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung im Amt. (8) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes oder ein Mitglied des Ausschusses vor Ablauf seiner Amtszeit aus, erfolgt alsbald die Nachwahl bzw. Nachberufung auf den Rest der Amtszeit. § 5 Mitgliederversammlung (1) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere: a) Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes, des Kassen- und Prüfberichtes b) Entlastung des Vorstandes c) Wahl des Vorstandes (ohne Hegeringleiter), zweier Rechnungsprüfer und eines stellvertretenden Rechnungsprüfers auf jeweils drei Jahre d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge e) Feststellung des Haushaltsplanes f) Wahl der Delegierten für die Hauptversammlung des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e. V. auf jeweils 1 Jahr g) Ernennung von Ehrenmitgliedern gemäß § 7 Abs. 3 h) Änderung der Satzung 8 i) Beschlussfassung über ordnungsgemäß eingebrachte Anträge gemäß § 5 Abs. 3 (2) Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstandsvorsitzenden nach Ablauf eines Geschäftsjahres bis spätestens 30. April des darauffolgenden Jahres und darüber hinaus dann einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert. Die Einberufung erfolgt durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes BW oder durch Bekanntmachung in einer Vereinszeitung unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen. (3) Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung bei dem Vorsitzenden des Vorstandes eingereicht werden. (4) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen beantragt. (5) Jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder, durch Stimmenmehrheit, beschlussfähig. § 6 Wahlverfahren und Beschlüsse (1) Abstimmungen und Wahlen erfolgen grundsätzlich offen. Sie sind geheim durchzuführen, wenn es von mindestens 10% der anwesenden Mitglieder verlangt wird. (2) Bei Wahlen und Beschlüssen, außer bei Satzungsänderungen und Beschluss zur Auflösung des Vereins, entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, im Verhinderungsfall die seines Stellvertreters. (3) Für Satzungsänderungen ist eine einfache Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforderlich. (4) Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. (5) Über die Verhandlungen in der Mitgliederver- sammlung und im Vorstand und ihrem Ergebnis ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. § 7 Mitgliedschaft (1) Die folgenden Mitgliedschaften sind vorgesehen a) Ordentliche Mitgliedschaft - Für Personen, die das 12. Lebensjahr überschritten haben, die Interesse an Jagd und Jagdwesen haben und bereit sind, sich für die Zwecke des Kreisvereines einzusetzen. b) Fördermitgliedschaft für Personen, die mit der Jagd verbunden sind und für sie eintreten wollen, oder für juristische Personen. c) Zweitmitgliedschaft für Personen, die eine Erstmitgliedschaft bei einem anderen Mitgliedsverein des LJV unterhalten (auf die Dauer dieser Erstmitgliedschaft). (2) Die Mitgliedschaft wird erworben durch Antrag auf Aufnahme beim Vorsitzenden, der Geschäftsstelle oder der Mitgliederverwaltung und Annahme des Antrags durch den Vorstand. Bei Ablehnung eines Aufnahmeantrages hat der Abgelehnte das Recht, Beschwerde an die nächsttagende Mitgliederversammlung einzureichen, die endgültig über das Aufnahmegesuch entscheidet. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Personen, die sich um das Weidwerk besonders verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern des Vereins ernannt werden, Kreisjägermeister nach ihrem Ausscheiden zu Ehrenkreisjägermeistern. Die Ernennung erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. (3) Die Mitglieder haben Beiträge oder Umlagen nach der Beitragsordnung, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden, innerhalb des 1. Quartals eines Geschäftsjahres zu entrichten. Ehrenmitglieder und Ehrenkreisjägermeister sind von der Beitragspflicht befreit. Sie entrichten nur einen bestimmten Betrag um die weiterlaufenden Abgaben an den LJV/DJV zu decken. (4) Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern und Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes zu beachten. § 8 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft erlischt im Kreisverband im Landesjagdverband als auch im Deutschen Jagdverband a) durch freiwilligen Austritt Dieser kann nur zum Schluss des Kalenderjahres erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss beim Vorstand spätestens am 31. Oktober eingegangen sein. b) durch Tod des Mitgliedes c) bei Ausschluss Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch den Gesamt-Vorstand erfolgen, wenn -der Mitgliedsbeitrag des laufenden Geschäftsjahres trotz schriftlicher Mahnung nach 3 Monaten nicht oder nicht vollständig entrichtet wurde. - Tatsachen vorliegen, die erkennen lassen, dass das Mitglied gegen die Interessen des Vereins oder die Satzung verstoßen hat. - das Mitglied sich Handlungen zuschulden kommen lässt, die das Ansehen der Jägerschaft erheblich schädigen. Der Ausschluss erfolgt in den Abs. (1 c) genannten Fällen durch den Vorstand. Der Vorstand teilt dem betroffenen Mitglied den beabsichtigten Ausschluss per Einschreiben mit. Mit der Mitteilung des Ausschlusses oder eines Austrittes erlöschen alle Verpflichtungen der Verbände und die Rechte des Mitgliedes. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen. § 9 Hegeringe (1) Innerhalb des Vereines sind Hegeringe zu bilden, welchen insbesondere die örtliche Wahrnehmung der Vereinsaufgaben und die Mitwirkung bei der Festsetzung von Abschussplänen obliegt, soweit diese noch rechtlich besteht. (2) Alle Mitglieder der KJV können durch schriftliche Erklärung gegenüber der Mitgliederverwaltung selbst entscheiden, welchem Hegering sie angehören wollen. Sie sind sodann dort stimmberechtigt. Eine Mitgliedschaft ist nur in einem Hegering möglich. (3) Der Hegeringleiter und sein Stellvertreter sind von den Mitgliedern des jeweiligen Hegerings alle drei Jahre zu wählen. Die Wahl erfolgt vor den jeweiligen Neuwahlen des 9 Fortsetzung: Satzung der Kreisjägervereinigung Böblingen e.V. Vereins im ersten Quartal des laufenden Jahres. Die Hegeringleiter werden durch ihre Wahl gleichzeitig Vorstandsmitglieder. (4) Der Hegeringleiter und sein Stellvertreter sind bei der Durchführung ihrer Aufgaben an die Weisungen und Beschlüsse des Vereinsvorstandes gebunden. (5) Die bestehenden Hegeringgebiete können vom Vorstand nach Anhörung der Betroffenen nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit geändert werden. Eine Änderung kann nur jeweils bis zum 30. September des Jahres erfolgen, in dem die Vorstandsmitglieder gewählt worden sind. § 10 Rechnungsprüfer (1) Die Mitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer auf die Dauer von 3 Jahren. Sie dürfen weder dem Vorstand noch einem Ausschuss angehören. (2) Die Rechnungsprüfer prüfen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, der Belege, der Kasse und der Bestände sachlich und rechnerisch und bestätigen dies durch ihre Unterschrift. Sie legen der Mitgliederversammlung hierüber einen Bericht vor. Rechnungsprüfer haben das Recht, die Kasse und alle dazugehörenden Unterlagen jederzeit zu prüfen. Sie haben dem Vorstand schriftlich Kenntnis vom Ergebnis der jährlichen Prüfung zu geben. § 11 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die mit dieser Tagesordnung einberufen wurde, beschlossen werden. In der Auflösungsversammlung müssen mindestens drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Der Auflösungsbeschluss ist nur wirksam, wenn er mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst wird. (2) Sind in der ersten zur Auflösung einberufenen Mitgliederversammlung nicht drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend, so ist innerhalb von drei Monaten eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung mit derselben 10 Tagesordnung einzuberufen. Diese Mitgliederversammlung ist zur Beschlussfassung fähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder. Auch in dieser Mitgliederversammlung kann ein wirksamer Auflösungsbeschluss nur mit drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten gefasst werden. (3) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder dem Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins auf Beschluss der Hauptversammlung, welcher der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes bedarf, an eine oder mehrere Einrichtungen, einen oder mehrere Vereine oder einen oder mehrere Verbände, die sich mit den gleichen oder ähnlichen Aufgaben wie der aufgelöste Verein befassen und die Voraussetzung der §§ 51ff Abgabeordnung 1977 erfüllen und die das zugewandte Vereinsvermögen ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle vorangegangenen Satzungen ihre Gültigkeit. Die jeweils gültige Satzung ist grundsätzlich auf der Webseite der KJV einsehbar: http://www.jaeger-boeblingen.de Hund reißt Reh: Polizei leitet Ermittlungen ein! Artikel und Bilder von Dieter Köhnlein Der Tod eines Rehs beschäftigt die Polizei in Böblingen. Am 5. Januar hatte ein freilaufender Hund ein Reh in der Nähe Kreuzung 464 Holzgerlinger First auf Böblinger Markung so schwer verletzt, dass ein Polizist das Tier mit seiner Dienstwaffe erschießen musste. Jetzt suchen die Beamten nach dem Halter des Hundes. Der Hund hatte das Reh im Wald gestellt, er attackierte es immer wieder. Spaziergänger und Jogger waren am frühen Abend um 16:45 Uhr Zeugen des Vorfalls, und einem von ihnen war es nach einiger Zeit gelungen, den Hund zu vertreiben, der sich nach Angaben der Person sogar gegen ihn stellte. Auch einen vorbeikommenden Jogger ging der Hund massiv an. Doch das half nicht mehr: Der Hund hatte dem Reh bereits erhebliche Bissverletzungen zugefügt, das Wild litt unter großen Schmerzen. Nach Angaben, der herbeigerufenen Polizei blieb einem der eingesetzten Beamten keine andere Wahl, als das Tier mit seiner Dienstwaffe zu erlösen Der Hund war zu diesem Zeitpunkt längst davongelaufen, auch sein Halter ist derzeit noch unbekannt. Die Polizei hat dennoch Ermittlungen aufgenommen. Hinweise auf den Besitzer des mittelgroßen, hellen Hundes werden unter der Rufnummer der Polizei Böblingen entgegengenommen. Wenn Hunde Rehe reißen, ist es eine Straftat. Wenn jemand seinen Hund frei in Wald und Feld umherlaufen lässt und dieser ein Tier jagt und reißt, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Es handelt sich dabei um Wilderei. Grundsätzlich kann einem aufgeweckten Hund dafür keine Schuld zugesprochen werden, denn er folgt ja nur seinem ureigensten Trieb – denn auch in dem liebsten Hund steckt immer noch ein we- nig Wolf. Die eigentliche Schuld liegt beim Frauchen oder Herrchen, und diese werden auch zur Rechenschaft gezogen. Darum ein Appell an die Hundehalter, ihre Tiere draußen nur dann frei laufen zu lassen, wenn sie diese auch komplett im Griff haben. Ansonsten wird zur langen Leine geraten, die den Hunden auch Auslauf gewährt, im Ernstfall das Tier aber zurückhält. 11 Chronik aus Jubiläumsausgaben „50 Jahre” und „75 Jahre” Die ersten Menschen waren Jäger und damit ist die Jagdgeschichte so alt wie die Menschengeschichte. Überall in der Prähistorie trifft man auf Zeugnisse dieser Geschichte: die ersten Knochenpfeiffen, die vermutlich bei der Jagd verwendet wurden, Flöten aus Vogelknochen, die zu den Anfängen der Musik führten, Höhlen- und Felsmalereien, die Jagdszenen zeigen, Funde von Bärenzähnen, die als erste Schmuckstücke dienten... Erst vor 12 000 Jahren endete die von der jagdlichen Kultur geprägte Phase des Menschen, zum Jäger gesellte sich der Bauer. Ackerbau und Viehzucht nahmen der Jagd ihre herausragende Stellung zur Nahrungsbeschaffung. Über Jahrhunderte hinweg war die Jagd „höfisches Plaisir” und ausschließlich dem Adel vorbehalten. Erst mit der Erstarkung des Bürgertums ging die Epoche der höfischen Prunkjagden zu Ende. Teile der Jagdrechte wurden an „reputierliche” Bürger verkauft oder verpachtet. Und früh schon wurde den neuen Jagdherren bewusst, dass ihre Stärke im Zusammenschluss lag. Der erste Jagdschutzverein – Sektion Württemberg – wurde 1875 gegründet. Er kann als Wiege der örtlichen Zusammenschlüsse angesehen werden. Es gab sie bereits in Heilbronn, in Ulm und in Göppingen als sich 1924 auch in Böblingen und Herrenberg örtliche Jagdvereine gründeten. Leider liegt diese Gründungszeit im Dunkel der 12 Vergangenheit. Ein Name ist bekannt: Der erste Vorsitzende des Kreisverbandes Herrenberg war der Fabrikant Gebert. Als 1934 das Reichsgesetz in Kraft trat wurden die Vereine in die Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutsche Jägerschaft” überführt. 1938 wurden die Kreise Herrenberg und Böblingen vereinigt. Zum ersten Kreisjägermeister im Kreis Böblingen-Herrenberg wurde 1938 Forstmeister Kurz berufen. Gemeinsam fanden Fabrikant Gebert und Forstmeister Kurz ein tragisches Ende: Sie verunglückten tödlich, als ihr Auto bei Altingen von einem Zug erfasst wurde. Die „deutsche Jägerschaft” blieb nur eine kurze Episode. Nach dem Inferno des Zweiten Weltkriegs gab es keine Jagd mehr. Waffenbesitz war verboten. „Gejagt” wurde von den amerikanischen Besatzungssoldaten aus dem Jeep heraus. In vielen Revieren wurden die letzten Hirsche auf diese Weise erlegt. Das Wild, vor allem das Schwarzwild, wurde zur Plage. Schließlich sah sich die amerikanische Militärregierung genötigt, Drückund Treibjagden auf Schwarzwild zu gestatten. Die Waffen, die vor der Jagd ausgegeben wurden, mussten anschließend wieder abgegeben werden. Da in diesen Zeiten Fleisch knapp war, gab es natürlich manchen, der seine Jagdwaffe heimlich aus dem Versteck holte und eben- so heimlich auf verbotener Jagd im eigenen Revier manche Sau streckte... Am 8. Juni 1946 wurden die Jäger des Kreises Böblingen – Herrenberg zu einer Versammlung im Gasthaus Bären nach Böblingen eingeladen. Carl Hubel, Kaufmann aus Ehningen, hatte die Initiative ergriffen. 31 politisch unbelastete Jäger waren erschienen. In geheimer Abstimmung wurden die Männer gewählt, die unter anderem auch die Interessen der Jäger gegenüber der Militärregierung vertreten sollten. An die Spitze der neugegründeten Kreisjägervereinigung wurden gewählt: 1. Vorsitzender Carl Hubel, sein Stellvertreter Bürgermeister Burkhardt, Maichingen, Schriftführer Arnold Hubel, Ehningen, Schatzmeister Friedrich Dettinger, Weil im Schönbuch. Die Aufnahmegebühr wurde mit fünf Mark festgesetzt, der Jahresbeitrag auf zwölf Mark. Zur ersten Kreisjägerversammlung am 1. November 1947 waren die Mitglieder vollzählig (!) erschienen. Kreisjägermeister Hubel versprach, sich für eine Bewaffnung der Jagdpächter bei der Militärrregierung einzusetzen, damit eine effektive Schwarzwildbekämpfung möglich, aber auch das Unwesen der Wilderei zurückgedrängt werde. Er wolle so lange kämpfen, bis sämtliche Jäger wieder ein Gewehr haben, versprach der Kreisjägermeister. Erster Erfolg der Bemühungen: Waffen wurden jeweils für zwei Wochen zur Schwarzwildbekämpfung ausgegeben. Die Treiber wurden von der Militärregierung bezahlt, 50 Prozent der Strecke musste den Amerikanern abgeliefert werden. Bei Schalenwild-, Treib- oder Drückjagden wurden die deutschen Jäger zu Jagdführern für die Amerikaner. Aber wann immer ein amerikanischer Soldat auf Jagd gehen wollte, war ihm das gestattet, es durften nur nicht mehr als drei Mann gemeinsam jagen. Die Kreisjägervereinigung versuchte, für ihre Mitglieder das beste zu machen aus der Situation. Verbindungsmännern gelang es, eine verhältnismäßig gute Atmosphäre aufzubauen zwischen Jägern und Militärs. Die Stimmung war so gut, dass man sogar schon wieder ans gemeinsame Feiern dachte. In bescheidenem Maße natürlich. Eine Tombola, bestückt mit Pralinen, Zigaretten, Gewehrriemen und Cognac, sollte für die Aufsto- ckung der Finanzen sorgen. Am 5. März 1949 wies der Kontostand 173 Mark aus, in der Kasse waren sechs Mark. Der Wildbestand war um diese Zeit so weit reduziert, dass man die Abschussquoten von Bock, Geiß und Kitz vom 16. September bis 15. Oktober 1949 festlegte. Aber noch immer stand die Frage des Waffenbesitzes im Vordergrund, denn trotz Einführung der Jagdsteuer waren nach wie vor die Amerikaner diejenigen, die das Jagdrecht uneingeschränkt ausübten und – beschränkt – die Forstbeamten. Auch das erste Länderjagdgesetz 1949 brachte kaum eine Verbesserung. Der Rehabschuss in den Privatrevieren stand zu 20 Prozent den Amerikanern zu. Die deutschen Jäger wurden knapp gehalten. Die US-Jagdverordnung Nr. 15 vom 1. September 1951 verbot die Jagd auf Schalenwild ganz. Lediglich ein Hase und bis zu sechs Stück Federwild durften erlegt werden. Die Wilderei blühte. Erst dem wieder erstarkten Deutschen Jagdverband gelang es, diese Situation 1953 zu beenden. Am 1. Juli 1954 wurde die volle jagdliche Freizügigkeit wieder hergestellt. Eine Waffenamnestie wurde erlassen, der Jagdalltag hielt Einzug. 1952 hatte die Kreisjägervereinigung 82 Mitglieder und verfügte über ein Vermögen von 1362,18 Mark. Ein Jagdhornbläserkorps wurde gegründet. 1951 schon hatte Carl Hubel aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als 1. Vorsitzender niedergelegt. An seine Stelle trat der bisherige Schatzmeister Fritz Dettinger. Bei der Jahreshauptversammlung am 1. März 1953 schied auch der zweite Vorsitzende W. Burkhardt aus seinem Amt aus. Der 71-Jährige wurde zum Ehrenvorsitzenden ernannt. Nicht immer herrschte eitel Sonnenschein unter den Jägern des Kreises, die Protokolle berichten von manchen heißblütigen Auseinandersetzungen. In den fünfVorstandschaft der KJV 1974 Untere Reihe v.l.n.r.: W. Häußermann, Hegeringleiter III; R. Kramer, Hegeringleiter II; E. Klauß, Organisation; R. Spahlinger, stellv. Kreisjägermeister; W. Scheuermann, Kreisjägermeister; H. Trube, Schatzmeister; G. Geltenbort, Hegeringleiter V; W. Kienzle, Leiter Jagdhornbläserkorps Obere Reihe v.l.n.r.: H. Westphal, Leiter des jagdl. Schießvereins; P. Stürner, Beisitzer; H. Fuchs, Pressewart; G. Bartels, Beisitzer; M. Stauch jun., Vorsitzender der Schiedsstelle; P. Drobik, Leiter Gebrauchshundewesen 13 Fortsetzung: Chronik ziger Jahren löste sich der engere Vorstand unter Vorsitz von Fritz Dettinger, Stellvertreter Dr. Erich Stirner, Schatzmeister Christian Ulmer und Schriftführer Robert Brösamle auf. Organisationsleiter Erwin Klaus war anschließend bemüht, einen neuen Vorstand zusammenzubringen. Er gewann den Architekten Friedrich Tober als 1. Vorsitzenden, Dr. Erich Stirner als Stellvertreter, Dipl.Ing. Hans Trube als Schatzmeister und als Schriftführer Amtsrat Adolf Wagner. Bei der Hauptversammlung am 31. März 1953 wurden sie einstimmig gewählt. 1966 wurde die Satzung verändert und den neuen Erfordernissen angepasst. Am 25. April 1967 wurde die Kreisjägervereinigung in das Vereinsregister eingetragen unter der Nummer 305. Eine gute und einschneidende or- ganisatorische Veränderung im Aufbau der Kreisjägervereinigung findet zu dieser Zeit statt: Auf Anregung von Kreisjägermeister Tober wird der Kreis in fünf Hegeringe unterteilt, die auch heute in dieser Form noch bestehen, daneben haben sich in jüngster Zeit vier Hegegemeinschaften gebildet. Hegeringleiter stehen den Hegeringen vor und damit ist eine bessere und intensivere, auch kameradschaftlichere Zusammenarbeit in übersichtlichen Bereichen möglich. Viele jagdliche Fragen können vor Ort bei Hegeringversammlungen oder auch bei Stammtischen rasch und unbürokratisch geregelt werden. Bei der Jahreshauptversammlung am 19. Januar 1968 stellt sich Kreisjägermeister Friedrich Tober aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wiederwahl. Wilhelm Scheuermann wird als neuer Kreisjägermeister gewählt, Stellvertreter ist Wilhelm Häußermann, Schriftführer Adolf Wagner, Schatzmeister Hans Trube. Oberforstrat Erbacher, neugewählter Leiter der Vorbereitungslehrgänge für die Jägerprüfung, die von der Kreisjägervereinigung seit Mitte der fünfziger Jahre durchgeführt wurden (lange Zeit war Willi Matti aus Stuttgart-Vaihingen einziger Ausbilder) passt die Lehrgänge den gewachsenen Prüfungsanforderungen an. 1969 hat die Kreisjägervereinigung 338 Mitglieder. Der Aufwärtstrend hält an. 1974 – im Jahr des 50. Bestehens – gehören der Vereinigung 419 Mitglieder an. Eine Mitgliederzahl, die sich in den nächsten Jahren weitgehend konstant erhält, erst bei der Vorstandschaft der KJV 1999 Untere Reihe v.l.n.r.: Dieter Stadelmann, Forstl. Beisitzer Wilfried Schneider, Jugendobmann; Walter Ganzhorn, Schießobmann; Ewald Schmidt, Hegeringleiter Hegering V und Hegeobmann; Gerhard Malisi, Ausbildungsleiter; Volkmar Pfefferkorn, Hegeringleiter Hegering IV, Wildbiologe und Hegeobmann; Horst Maag, Schriftführer; Richard Spahlinger, Ehrenkreis· jägermeister; Wolfgang Wagner, Hegeringleiter Hegering II und Hegeobmann; Heiner Damm, Hegeobmann; Harald Freudenfeld, Schatzmeister; Dieter Köhnlein, Organisationsleiter; Erich Lohrer, Hegeringleiter Hegering III und Hegeobmann; Günter Wirth, Leiter Jagdhornbläser; Friedrich Stampe, Pressewart Obere Reihe v. l.n.r.: Udo Himmelmann, stv. Kreisjägermeister und Hundeobmann; Eberhard Fischer, Hegeringleiter Hegering I; Rainer Deubel, Justitiar und Leiter der Schiedsstelle; Manfred Walker, Gerätewart 14 Jahreshauptversammlung 1982 konnte das fünfhundertste Mitglied begrüßt werden. Auch die Beiträge entwickelten sich langsam nach oben. Im Jahr 1977 stiegen sie von 35 auf 45 Mark an. Als 1980 aber 50 Mark pro Mitglied in die Kasse der Kreisvereinigung fließen sollten, gab es unüberhörbare Proteste. Die Kreisreform, die die Landkreise Böblingen und Leonberg verschmolzen hat, machte Halt vor den Kreisjägervereinigungen, die Jäger aus dem Altkreis Leonberg halten ihre Vereinigung aufrecht. Eine wichtige Kooperation gingen Kreisjägervereinigung und Schützengilde Sindelfingen 1975 ein. Mit einem Fünftel sollten sich die Jäger an den Kosten des geplanten Schießstandes beteiligen. Aber es dauerte noch bis 1983, ehe ein gemeinsamer Bauantrag für die Anlage im Mönchsbrunnen gestellt werden konnte. Und es dauerte nochmals vier Jahre bis dann im Oktober 1987 der erste Spatenstich getan werden konnte an der gemeinsamen Anlage. Mit einem großen Fest wurde die Schießbahn am 8. September 1991 in Betrieb genommen. Der finanzielle Anteil der Kreisjägervereinigung an den Baukosten lag bei 500 000 Mark, 100 000 Mark wurden in Eigenleistung erbracht. „Was lange währt wird endlich gut”, war das erleichterte Fazit von Kreisjägermeister Spahlinger, als die Anlage 1993 endlich ganz fertiggestellt war. Für Richard Spahlinger, seit April 1980 Kreisjägermeister (bis 1994) und für den gesamten Vorstand der Jägervereinigung war der Bau der Schießanlage eine zentrale Aufgabe während ihrer gesamten Amtszeit. Im April 1994 wurde Günter Essig als Kreisjägermeister gewählt, im April 1997 im Amt bestätigt. Im Mittelpunkt der Jagd heute steht § 1 des deutschen Jagdgesetzes: „Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.” Es ist Aufgabe der Jäger, Wild und seine Lebensräume zu erhalten. Das Hauptproblem ist dabei die zunehmende menschliche Besiedlungsdichte, wie sie ganz besonders augenfällig ist im Ballungsraum rund um Stuttgart. Viele Hegemaßnahmen haben einzig das Ziel, Wildschaden auf den Straßen gering zu halten. Wildtiere reagieren sehr unterschiedlich auf die vom Menschen verursachten Veränderungen. Zu den „Verlierern” der Kulturlandschaft zählen viele Niederwildarten. Sehr angepasst sind die meisten Schalenwildarten, nachdem der Mensch das Großraubwild vor allem zum Schutz des Viehs fast völlig ausgerottet hat. Als wahrer Überlebenskünstler stellt sich der Rotfuchs dar, die landwirtschaftlichen Monokulturen mit ihrer hohen Mäusedichte bieten ihm einen reich gedeckten Tisch. Schwarzwild, in unseren Wäldern früher eher die Ausnahme, ist ebenfalls zum Problem geworden. Auch die Raubvogelarten profitieren von der engen Nachbarschaft zum Menschen. Feldhase und Rebhuhn sind selten geworden. Mit aufwendigen Programmen, bei denen die Jäger auch finanzielle Hilfe aus Landesmitteln erhalten, werden sie wieder angesiedelt. Unter seiner eigenen Populationsdichte zu leiden hat der Fuchs, die Natur griff regulierend ein: Tollwut regulierte den Fuchsbestand, war aber auch eine Gefahr für den Menschen. Eine aufwendige Impfaktion führte zwar zur Immunisierung der Füchse, beschwor jedoch eine neue Gefahr herauf: Der kleine Fuchsbandwurm, für seinen Wirt harmlos, ist eine tödliche Bedrohung für Menschen. All diese Entwicklungen haben die Jagd in den letzten Jahrzehnten grundlegend verändert. Es sind die Jäger, die verpflichtet sind, die negativen Auswirkungen des vom Menschen veränderten Ökossystems zugunsten der Wildtiere und ihrer Lebensräume auszugleichen. Der Zwiespalt bricht dort auf, wo es neben ökologischen auch um ökonomische Interessen geht. Wildschäden verursachen im Wirtschaftswald Probleme. Die vorgegebenen Abschussquoten sind immer schwieriger einzuhalten. 1996 wurden nur 70 Prozent davon erfüllt. Die Untere Jagdbehörde drohte mit Geldstrafen und Zwangsmaßnahmen. Regulierende jagdliche Eingriffe sind nötig, aber die Jäger haben sich auch einzusetzen für die Erhaltung artenreicher Waldökosysteme. Ein Aufgabenspagat, der oft auch heftige und ideologiebelastete Diskussionen verursacht. Jagd und Naturschutz stehen heute in engem Zusammenhang. Dieses veränderte Bild des Jägers muss der Öffentlichkeit vermittelt werden, dies wird in Zukunft auch in zunehmendem Maße Aufgabe der Kreisjägervereinigung sein. 15 Jägerprüfung 2014 Jäger-Ausbildung bei der KJV BB ist zertifiziert! Artikel von Dieter Köhnlein Artikel und Bilder von Gerhard Malisi Am Ausbildungskurs zur Erlangung des 1. Jagdscheines nahmen seit September 2013 insgesamt 26 Personen, davon 6 Frauen, teil. Bei der Jägerprüfung im Mai 2014 haben 24 Jungjäger, dabei alle teilnehmenden Frauen auf Anhieb die Prüfung bestanden. Die Meisten von ihnen haben eine Jagdgelegenheit gefunden und bereits erfolgreich gewaidwerkt. Die fast 8 Monatige Ausbildungszeit, in der neben zwei Unterrichtsabenden je Woche auch der Samstag Vormittag für Waffenhandhabung und praktische Schießausbildung belegt sind er- fordert hohe Motivation. Dazu kommen noch Waldexkursionen Teilnahme an Drückjagden als Treiber, Übungen im Aufbrechen (Wildbretthygiene!) usw. Im Oktober 2014 wurde die „Jagdschule der KJV Böblingen“ zertifiziert. Die erfahrene Jägerin, die für die TÜG (Technische Überwachungsgeselschaft) prüfte, bescheinigte der Ausbildungsstätte eine sehr hohe Kompetenz und erteilte das Zertifikat mit der Gesamtnote 1. Mitte September 2014 begann der nächste Jägerausbildungskurs. Diesmal nehmen 22 Männer zwischen 15 und 60 Jahren teil. Im Mai wird die Jägerprü- fung stattfinden. Die Teilnehmer werden bereits nach dem neuen Jagd- und Wildtiermanagement geprüft. Der Jagdrechtsunterricht ist somit (wie bei uns schon immer üblich) erst im letzten Drittel der Ausbildungszeit möglich. Die letzten Verordnungen zum neuen Gesetz werden möglicherweise erst kurz vor der Prüfung bekannt gemacht werden. Die Jägerauszubildenden sind sehr motiviert, die Ausbilder gehen davon aus, dass sie die Jägerprüfung sehr gut bestehen werden. Gerhard Malisi Ausbildungsleiter Alle Ausbildungskurse, die Jagdscheinanwärter in Baden-Württemberg ausbilden, müssen sich bis 2015 von einer anerkannten Zertifizierungsstelle prüfen lassen. Dies dient der Qualitätssicherung der jägerischen Ausbildung in unserem Land. Zur Anerkennung durch die Kreisjagdämter müssen die jagdlichen Ausbildungsstätten mit einem Antrag bis spätestens 01.04.2015 ihre Zertifizierung nachweisen. Als Nachweis ist eine Bescheinigung vorzulegen aus der hervorgeht, dass der geforderte Qualitätsstandard erreicht wurde. Grundlage der Zertifizierung ist ein Katalog von Kriterien und Indikatoren für die Beurtei- lung der Ausbildungsstätten (Anlage 8 zur Verwaltungsvorschrift zur Jägerprüfungsordnung). Es stehen verschiedene Arten der Zertifizierung zur Auswahl, die unterschiedlich aufwändig sind. will oder sich dadurch für die eigene Arbeit Vorteile verspricht. Ausbildungsstätten können das für sie geeignete oder gewünschte Verfahren auswählen. Für die Anerkennung von Ausbildungsstätten durch die unteren Jagdbehörden genügt grundsätzlich der Nachweise einer Dienstleistungszertifizierung oder einer Managementsystem-Zertifizierung in Anlehnung an die ISO-Normen. Vollständige Norm-Zertifizierungen sind z.B. sinnvoll, wenn eine Ausbildungsstätte damit werben Jagdhornbläser-Anfängerkurs Das Böblinger Jagdhornbläsercorps bietet auch in diesem Jahr einen Anfängerkurs an, bei dem Sie in 10 Unterrichtseinheiten das Jagdhornblasen erlernen können. Beginn: Uhrzeit: Dauer: Kosten: Ort: ab 20.04.2015 jeden Montag 19.00 Uhr – 19.45 Uhr 10 Übungsabende 150,-€ Schützenhaus Ehningen Hildrizhauser Straße 105 71139 Ehningen Anmeldung: bei Bläserobmann Norbert Zundl norbert.zundl@t-online.de Tel.: 0176-78352870 16 Weitere Infos über das Jagdhornbläsercorps 17 chenjob. „Die Veranstaltung heißt zwar Drückjagd, ist aber mit dem Tun einer Drückerkolonne nicht vergleichbar“, merkte er augenzwinkernd an und erntete dafür schallendes Gelächter. Außerdem belohnte die Gemeinde Jettingen diesen „Drückereinsatz“ noch mit einer Spende in die Treiberkasse. Drückjagd im Oberen Gäu 2015 Artikel und Bilder von Werner Reuß Kreise Böblingen/Calw. Nach der erfolgreichen Premiere im vergangenen Jahr fiel die zweite Auflage noch ein bisschen besser aus. An dieser revierübergreifenden Drückjagd im Oberen Gäu war in diesem Jahr neben den Revieren Öschelbronn, Mötzingen und Unterjettingen auch das sich westlich daran anschließende Gebiet des Nagolder Stadtwalds beteiligt. Auf der insgesamt knapp 500 Hektar großen Waldfläche kamen am Samstag, den 24.01.15, 17 Wildschweine, 10 Rehe und 5 Füchse zur Strecke. Am erfolgreichsten waren die Jäger in Mötzingen mit acht Wildschweinen, zwei Rehen und zwei Füchsen, dicht gefolgt von den Kollegen auf Gemarkung Unterjettingen mit sieben Wildschweinen und zwei Füchsen. Nur zwei Wildschweine, dafür aber sieben Rehe verzeichnete man in Nagold als Beute. Etwas lange Gesichter gab es hingegen in Öschelbronn. Mit je nur l l l l Bodenbeläge aller Art Gardinen Tapeten Sonnenschutz ttäätt aauus ... i i l l a a u u Q Q d ... eerrhhaannd t t s s i i e e M M err sseeiitt üübbeen !! hr en 5600 JJaahr 18 einem Reh und einem Fuchs fiel die Beute dort recht mager aus. Im vergangenen Jahr hatte man – ohne Beteiligung der Nagolder – dreizehn Wildschweine und elf Füchse erlegt. Doch innerhalb der Jägerschaft gibt es auch Solidarität. Um die Enttäuschung der Öschelbronner Kollegen etwas zu mildern, beschlossen die Unterjettinger und Mötzinger l l l l Polstern Tischwäsche Insektenschutz Naturfarben auf Wunsch Klaus Schrade Raumausstattung Hauptstraße 24 71154 Nufringen 07032 82366 Fax 07032 83521 schrade.raumausstattung@t-online.de www.schrade-raumausstattung.de Jagpächter, den Nachbarn je ein Wildschwein abzutreten. „Die hatten schließlich den gleichen organisatorischen Aufwand wie wir“, begründete Hans-Martin Haag den kameradschaftlichen Beschluss. Und dieser Aufwand ist riesig: Es müssen für Straßensperrungen Schilder und Abschrankungen herangekarrt, auf- und abgebaut werden. So wurde die Kreisstraße zwischen Mötzingen und Unterjettingen dicht gemacht, und auf der B 28 galt von Nagold bis zum Eisbergkreisel Tempo 30. Außerdem sind bei den Behörden die dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Dann die Organisation der Jagd selbst mit den Einladungen für die Jäger: Es gilt Treiber zu rekrutieren, den Ablauf festzulegen, die Hochsitze zu überprüfen und falls erforderlich neue oder zusätzliche zu errichten. Die hygienisch ein- wandfreie Versorgung des erlegten Wildes samt Entnahme von Fleischproben für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung durch den Tierarzt muss gewährleistet sein, wobei die Proben dem erlegten Tier eindeutig zuzuordnen sein müssen. Dann gilt es noch eventuell notwendige Nachsuchen zu organisieren, die von den Jägern ausgefüllten Beobachtungszettel auszuwerten und nicht zuletzt Gäste und Treiber mit was zum Knabbern und Trinken zu versorgen. Und diese Liste ist noch unvollständig. Schäden und beseitigten nach Wildunfällen ohne Kosten für die Allgemeinheit die Kadaver. Leider werde das in der Bevölkerung oft nicht anerkannt. Lob zollte der BürgermeisterVertreter auch den Treibern, die sich am Samstag bei großer Nässe durch Unterholz und Brombeeren schlagen mussten. Ein Kno- Drückjagden, bei denen große zusammenhängende Waldflächen zeitglich bejagt werden, gelten in der Jägerschaft als wirksames Mittel, die durch zunehmend gutes Nahrungsangebot, milde Winter und früher eintretende Geschlechtsreife stark angewachsenen Schwarzwildbestände in den Griff zu bekommen. Angst, dass zu viele Wildschweine erlegt werden, braucht niemand zu haben. So wurden nach Angaben der dortigen Jagdpächter allein im Mötzinger Revier rund 40 Schwarzkittel gesichtet. Abschluss einer jeden Drückjagd ist natürlich die Einkehr zum gemeinsamen Essen. Bei den Unterjettingern im Gasthaus „Schiff “ fand sich im Auftrag von Bürgermeister Hans Michael Burkhardt auch dessen Stellvertreter Wolfgang Siebenrock ein. Der gratulierte nicht nur zum Jagderfolg, sondern würdigte das Tun der Jäger – „es hat weniger mit Hobby als mit Passion zu tun“ – als Dienst, „von dem wir alle profitieren“. Die Jäger seien Garanten für den Erhalt des Ökosystems Wald, schützten die Landwirtschaft vor 19 Rückblick Aktivitäten 2014 Hegering 3 Im Steinbruch Öschelbronn Im März 2014 fand im Botenfischer in Herrenberg unsere Hegeringversammlung statt. Dieses Mal standen keine Wahlen auf dem Programm. Wir haben grundlegende Vorbereitungen für die anstehende Ausrichtung der Hauptversammlung besprochen und gemeinsam einen schönen Abend verbracht. Trotz durchwachsenem Wetter und einigen Regenschauern war das traditionelle Wurfscheibenschießen im ehemaligen Steinbruch in Öschelbronn mit 21 Schützen sehr gut besucht. Artikel und Bild von Christian Renz Im April war der Hegering 3 mit der Ausrichtung der Hauptversammlung an der Reihe. Als Veranstaltungsort wurde bereits im Sommer 2013 die Alte Turnhalle reserviert. Am Samstag, den 04.04., war es dann soweit: Um 8:00 Uhr trafen sich viele fleißige Helfer am Veranstaltungsort um die Halle jagdlich zu schmücken. Die Arbeiten gingen sehr zügig über die Bühne. Dies war auch den tatkräftigen Vorarbeiten von Karl Gfrörer und Jörg Schweitzer zu verdanken. Karl Gfrörer hat bereits am Vortag die Bäume für die Dekorierung der Halle im Wald geschlagen und Jörg Schweitzer den Tischschmuck fertig gebunden angeliefert. Hiermit noch einmal ein herzliches Dankeschön an alle Helfer, die den Aufbau und Abbau tatkräftig unterstützt haben. Beim Hegeringvergleichsschießen konnte wieder der erste Rang erreicht werden. Mit 1236 Punkten hat man den Hegering 4 auf den zweiten Rang verwiesen. Mit insgesamt 13 Schützen war unser Hegering wieder einmal am Zahlreichsten vertreten. Ein herzliches 20 Artikel von Otto Egerter, Bilder von Andrea Egerter Waidmannsdank an die Besucher, Schützen und Helfer für die Teilnahme und den reibungslosen Ablauf. Dankeschön an alle Schützen. Mit eurer Unterstützung mache ich mir keine Sorgen, den ersten Platz im nächsten Jahr zu verteidigen. Am letzten Sonntag im August hat unsere alljährliche Hegeringwanderung stattgefunden. Bei der Hegeringversammlung konnten wir dieses Mal noch kein Revier finden, das die Ausrichtung übernimmt. Die Herrenberger Pächtergemeinschaft hat sich aber im Nachgang bereit erklärt die Wanderung zu organisieren. Wir haben uns am 31.08. um 8:30 Uhr am Parkplatz Waldfriedhof getroffen. Das Wetter hat es dieses Mal leider nicht gut mit uns gemeint. Wir sind bereits bei strömendem Regen losgelaufen. 20 unerschrockene Wanderer konnten davon aber nicht abgehalten werden. Wolfgang Wacker und der zuständige Revierförster Andreas Hank haben uns sicher durch den regennassen Wald ge- leitet. Über den Standort des neuen Forstbetriebshofes und eine renaturierte Trockenwiese mitten im Wald, sind wir dann zurückgekehrt zum Jagdhaus. Dort hat uns das Organisationsteam um Stefan Simon mit Würsten und Getränken versorgt. Am wärmenden Kachelofen haben wir unterhaltsame Stunden verbracht. Vielen Dank an die Herrenberg Pächter für die Organisation. Zu guter Letzt möchte ich mich noch bei meinen Stellvertretern bedanken, die mich immer tatkräftig unterstützen. Danken möchte ich auch den Mitgliedern, welche die Veranstaltungen besuchen. Mit viel Waidmannsheil Christian Renz, Leiter Hegering 3 21 Bericht des Hundeobmanns Artikel von Otto Benzinger, Bild: Red. Am 15.3. war es wieder soweit, wir starteten mit unserem Hundeführerlehrgang 2014 in unserem Schulungsraum der KJV Böblingen. Den Hundeführern wurde ein erster theoretischer Einblick in den Ablauf des Kurses sowie die Ansprüche, welche an das Gespann gestellt werden, vermittelt. Wir trafen uns zu ca. 25 Übungseinheiten, davon 6 am Wasser. Für die Schweißarbeit hatten wir dieses Jahr das Revier um Hildrizhausen/Kohltor mit dem Revierförster Hr. Kuppel zur Verfügung. Wir planten an ca. 8 Abenden die Schweißarbeit ein. Diese wurde im Team durchgeführt. Freitag abends startete der Kurs mit Gehorsamsübungen, „bei Fuß“, „sitzen“ und nicht zu verges- sen der Sozialisierung der Hunde; gefolgt vom Abrufen der Hunde aus der Gruppe, Schussfestigkeit, “Down“ usw.. Die Königsdisziplin im Feld ist der Apport bei der allgemeinen Brauchbarkeit, welche wir in 7 Schritten aufbauen. Auch dieses Jahr hatten wir wieder eine bunte Truppe zusammen, vom Deutsch Kurzhaar bis zu einem Exoten, einer Save Bracke; vom Erstlingsführer bis zum erfahrenden Verbandrichter. Eines hatten alle gemeinsam – den Hundeführerlehrgang. In diesem Namen steckt viel Wahrheit. Unsere Jagdhunde brachten viel Potential mit. Dies zu fördern und den Hunden begreiflich zu machen, was sie arbeiten sollen, liegt beim Führer. Konsequente und konkrete Befehle, loben und tadeln im richtigen Augenblick, so, dass es der Hund versteht – all das muss der Führer lernen. Jetzt möchte ich gerne die Gespanne kurz vorstellen: Walter Heller mit seinem Brisco, einem ruhig arbeitenden BGSRüden. Günter Wirth mit seinem Deutsch Drahthaar-Rüden Arco von den Iller-Auen. Magda Zweigart, unsere frisch gebackene Jägerin und Erstlingsführerin, kam mit Boston, einem Deutsch Kurzhaar-Rüden. Ludwig Keim führte seinen Weimaraner-Rüden Ares. Jörg Bürglin führte seinen Deutschen Jagdterrier-Rüden Finn vom Teckberg. Alexander Jaiser führte als Erstlingsführer seine WeimaranerHündin Dona. Roland Görgens führte seine Beagle-Hündin Anou von den Hassbergen. Axel Lutz, ein treuer Teilnehmer unserer Kurse, führte seinen Ignatz von Riedenberg, einen schönen Labrador-Rüden. Bernd Schneider führte seinen Save-Bracken-Rüden Carlos von Burgrosenstein. Eine Rasse, welche in unseren Breiten nicht sehr weit verbreitet ist. Ralf Eisenhardt kam mit Amy, einer Labrador-Terrier-JagdhundeKreuzung. Amy, eine sehr gelehriger Hündin, zeigte ihre Stärken besonders in den Gehorsamsfächern. Heinrich Kaupp führte seinen BGS-Rüden Derry. Derry zeigte auf der Schweißfährte einen sehr guten Nasengebrauch und führte seinen Führer sehr ruhig und zuverlässig ans Ende der Fährte. Matej Zore führte seinen Fero von der Gabeleiche. Matej zeigte als Erstlingsführer großen Ehrgeiz und wurde hierbei von seinem Fero tatkräftig unterstützt. Peter Bendl stieß mit seinen Parson-Russel-Terrier Knut als Letzter zum Kurs. Das Gespann holte den kleinen Rückschritt erfolgreich auf und bereicherte den Kurs auf dem Feld unter anderem mit direkten Interpretationen von Götz von Berlichingen und weithörbaren „Knut-Rufen“. Gespanne ging es schnell ins Revier. Das Wetter zeigte sich dieses Jahr während des Prüfungsablaufs gnädig. Ich konnte wieder sehr gut ausgebildete Richter und erfahrene Hundeführer für die Prüfung gewinnen. Wir starteten mit 3 Prüfungsgruppen und 13 Gespannen in das Finale des Hundeführerlehrgangs. Die Prüfung führten wir in den Revieren um Hildrizhausen und Ehningen durch. Den Abschluss machten wir in der Weiler Hütte. Von den 13 Gespannen konnte ich 7 Gespanne zur Vollen Brauchbarkeit und 2 Gespanne zur Schalenwildprüfung beglückwünschen. Somit sind weitere gut ausgebildete Gespanne in unserer KJV im Einsatz. Ich wünsche allen weiterhin viel Spaß mit Ihren Hunden. Dank sagen möchte ich Herrn Kuppel, Herrn Malisi und Herrn Ganz. In einem Revierteil von Herrn Kuppel im Forstrevier Hildrizhausen hatten wir das notwendige Gelände die Schweißarbeit an den Prüfungseinheiten ordentlich durchzuführen. Handwerk hat goldene Farbe. Seit 1823. Das Wichtigste zum Schluss: Am 26.7., einem schönen Samstagmorgen, trafen wir uns im Hirsch in Hildrizhausen. Nach einer kurzen Ansage an die Richter und die 22 www.braumanufaktur.com Weitere Informationen zu den Gespannen finden Sie auf der Webseite der KJV Böblingen: www.jaeger-boeblingen.de Schoenbuch_AZ_A4_RZ.indd 1 S o S c H ö n k a n n B i e r S e i n . 14.09.2010 17:45:25 Uhr 23 Fortsetzung: Bericht des Hundeobmanns Zulassung zur Brauchbarkeit Jetzt noch ein Wort in eigener Sache, und eine Bitte an die gesamte Jägerschaft: Wir benötigen jedes Jahr Wild für die Ausbildung und die Prüfung. Besonders willkommen ist Unfallwild, welches keine großen offenen Verletzungen hat. Hierbei ist jegliches Rehwild gerne gesehen, aber auch Schwarzwild bis ca. 20 kg. Auch Rehwildschweiß nehmen wir gerne entgegen. Nachdem sich für den Herbst eine Gruppe von 5 Gespannen gefunden hat, führen wir im Herbst einen weiteren Brauchbarkeitslehrgang durch. Die Prüfungsreviere werden gestellt von den Jagdpächtern Bendel, Kienle und Piefke im Umkreis von Renningen – hierfür vielen Dank. Mein ganz besonderer Dank geht an meine „Rechte Hand“ Klaus Pflieger, mit dem ich mich blind verstehe und auf den ich mich immer verlassen kann. Welpenkurs Unter der Leitung von Karin Schock und Brigitte Henzler startete dieses Jahr ein Kurs für un24 sere kleinen angehenden Jagdbegleiter und deren Führer. Eine bunt gemischte Truppe traf sich, um unsere kleinen Vierbeiner an die jagdliche Welt zu gewöhnen und im wahrsten Sinne des Wortes an Ihre neue großen Aufgaben schnuppern zu lassen. Spielen, Rumtollen, Schwimmen, Sitz, Platz, bleiben – all das und vieles mehr war auf der Tagesordnung. Der Besuch des Welpenkurses ist ein sehr guter Einstieg in die Ausbildung unsere Jagdhunde und führt hoffentlich über weitere Trainingsschritte gut vorbereitet zum Brauchbarkeitskurs. Vielen Dank an Dich, Karin, und an alle, die Dich unterstützen. Schulung der Richter für die Brauchbarkeitsprüfung Dieses Jahr führte der LJV einen Schulungstag mit dem Thema Abgleich bzw. Interpretation der Prüfungsodnung bzw. Prüfungsdurchführung der Brauchbarkeit durch. Referent war der Bezirkshundeobmann Karl Walch. Der Kurs wurde unterstützt durch den LJV und die Zuchtvereine. Der KJV BB war vertreten durch Klaus Pflieger und Otto Benzinger. Der Kurs war sehr gut besucht und wurde zweimal durchgeführt. Es zeigte sich auch, dass es notwendig ist, solche Schulungen durchzuführen und anzubieten, da man durchhaus eine Spreizung in der Handhabung der Prüfungsordnung bzw. der Durchführung des Kurses erkennen konnte. Ein sehr kontrovers diskutiertes Thema war die Zulassung von Hunden ohne Papiere, welches landesspezifisch geregelt ist. Aus meiner Sicht wurde ein erstes Etappenziel erreicht, die Brauchbarkeit auf ein gleichmässig anspruchvolles Niveau zu bringen. Es soll nächstes Jahr ein weiteres übergreifendes Thema als Schulung angeboten werden. Nachden es immer wieder Fragen und Diskussionen gibt, welche Zulassungvorschriften zur Brauchbarkeit gelten, möchte ich Ihnen folgende Vorschriften kurz erläutern: 1. Der Führer muss Jäger sein; mit der Ausnahmeregelung, dass jagdlich Interessierte z.B. für regelmässige Teilnahme an Drückjagden mit Hund eine Ausnahmegenehmigung vom Kreisägermeister zusammen mit dem Hundeobmann bekommen können. 2. Der Führer muss Mitglied in einer KJV oder JGHV sein 3. Der Hund muss eine anerkannte Jagdhunderasse im JGHV oder deren Kreizung sein, eine Zulassung von Hunden ohne Papiere obliegt dem Kreisjägermeister und dem Hundeobmann. Was immer wieder zu Gesprächen führt, sind Hunde ohne Papiere. Wir haben bisher im Interesse unserer Mitglieder auch Hunde ohne Papiere zugelassen. Eines möchte ich heraustellen: Hunde ohne Anerkennung vom JGHV dürften wir eigentlich nicht zur Brauchbarkeitsprüfung zulassen. Es gibt im Pool unserer anerkannten Jagdhunderassen für jeden einen passenden Hund. Unterstützen Sie die Zuchtvereine, welche sicherstellen, dass wir auch weit in der Zukunft einen gesunden Genpool behalten und vermeiden, dass vererbbare Krankheiten wie z.B. Hüftdisplasie oder Epi- lepsie weitestgehend unterdrückt werden. Ich kann jedem, besonders den Erstlingsführern, nur anbieten, sich vor der Anschaffung seines Jagdbegleiters zu melden oder an einem Kurstag vorbeizukommen; jedes Jahr haben wir eine breites Spektrum an Hunden im Kurs und können gerne Kontakte vermitteln. Ho Rüd Ho Otto Benzinger Hundeobmann KJV BB Hundeführer aufgepasst! Artikel von Pressestelle DJV Bereits Ende November berichtete das Chemische Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart (CVUA) von zahlreichen an Staupe erkrankten Füchsen. Jetzt sagen die Veterinäre: ‚Die Epidemie wird anhalten.’ Die meisten Rotröcke wurden im Landkreis Esslingen entweder tot oder krank aufgefunden, unter anderem auch in Ortschaften. Wie das CVUA mitteilte, haben aufmerksame Jäger einige Tiere zur Untersuchung zu den Fachtierärzten gebracht. Füchse, die noch gelebt haben, litten an Atemnot, haben gehustet, ge- würgt und konnten nicht mehr flüchten. Bei der Sektion der überwiegend jungen Tiere stellten die Veterinäre schließlich eine Staupe-Erkrankung fest, die auch unsere Vierbeiner befallen kann. ‚Es ist zu erwarten, dass die Epidemie die nächsten Monate anhält’, so Dr. Christine Süß-Dombrowski, Pathologin am CVUA, gegenüber jagderleben. Erst müssten immune Fähen Welpen wölfen, die das natürliche Abwehrsystem über die Muttermilch aufnehmen. Jägerinnen und Jäger mit Hunden sollten daher prüfen, ob ihre Begleiter ausreichend gegen die Viruserkrankung geimpft sind. Wer sich nicht sicher ist, sollte seinen Tierarzt konsultieren, rät SüßDombrowski. Rein theoretisch können sich – gegensätzlich zur weitläufigen Annahme – auch Menschen mit der Staupe infizieren, teilte im Frühjahr des Jahres die Universität Würzburg mit. Denn tatsächlich ist die Krankheit eng verwandt mit dem Masernvirus. Für eine erfolgreiche Infizierung müsste sich allerdings das Erbgut des Erregers noch verändern, räumten die Forscher ein. Da sich die beiden Viren so ähneln, schütze eine Masernimpfung auch vor einer Staupeinfektion. 25 Ergebnisse Nadelschießen Schießtermine vom 06.07.2014 Sindelfingen Mönchsbrunnen, 2015 Jagdliches Schießen Artikel und Bild von Dieter Köhnlein 08.01. laufender Keiler¹ Hegering-Vergleich Platz 1: Hegering 3 Platz 2: Hegering 4 Platz 3: Hegering 1 Platz 4: Hegering 5 Platz 5: Hegering 2 Senioren-Wertung Hühn, Wolfgang Wintter, Heinrich Dr. Friedle, Jürgen 1.236 Pkt. 1.221 Pkt. 1.144 Pkt. 1.013 Pkt. 965 Pkt. 121 Pkt. 108 Pkt. 48 Pkt. Kombinierte Waffe auf laufenden Keiler / Kipphase Neef, Jürgen 39 Pkt. Schrade, Martin 34 Pkt. Schmidt, Uli 28 Pkt. Haag, Günter 25 Pkt. Kayser, Helmut 25 Pkt. Wörn, Eberhard 20 Pkt. Kurzwaffe Eisenhardt, Ralf Haag, Günter Hilgarth, Andreas Raab, Alexander Racz, Klaus Wörn, Eberhard Klingler, Tobias 180 Pkt. 175 Pkt. 145 Pkt. 123 Pkt. 108 Pkt. 105 Pkt. 93 Pkt. Hegering 1 Schmidt, Uli Fritz, Thomas Reinhardt, Joachim Müller, Michael Liebscher, Simone Racz, Klaus 282 Pkt. 225 Pkt. 221 Pkt. 221 Pkt. 195 Pkt. 189 Pkt. 26 Hegering 2 Neef, Jürgen Jeschabek, Ralph Raab, Alexander Austen, Ute Dr. Friedle, Jürgen 05.02. laufender Keiler¹ 258 Pkt. 234 Pkt. 226 Pkt. 209 Pkt. 38 Pkt. 05.03. laufender Keiler¹ 26.03. Sondertermin: Trap 02.04. laufender Keiler¹ 23.04. Waffeneinschießen (100m) 07.05. laufender Keiler² Hegering 3 Hilgarth, Andreas Schneider, Wilfried Eisenhardt, Ralf Geier, Wolfgang Braun, Daniel Schrade, Martin Grossmann, Maik Schrade, Klaus Lutz, Uwe Massler, Thomas Schneider, Bernd Massler, Ruben Wörn, Eberhard 269 Pkt. 254 Pkt. 240 Pkt. 239 Pkt. 234 Pkt. 229 Pkt. 225 Pkt. 220 Pkt. 208 Pkt. 203 Pkt. 199 Pkt. 195 Pkt. 167 Pkt. Hegering 4 Klingler, Tobias Zundl, Norbert Rebmann, Helmut Lutz, Jürgen Heim, Christian Langer, Jörg Fritz, Daniel Wanner, Christian Hechler, Rene Klingler, Viviane Dr. Moritz, Joachim 260 Pkt. 256 Pkt. 241 Pkt. 232 Pkt. 232 Pkt. 214 Pkt. 204 Pkt. 199 Pkt. 173 Pkt. 162 Pkt. 134 Pkt. Hegering 5 Haag, Günter Mohr, Paul Rempp, Alexander Kayser, Helmut Miller, Paul 259 Pkt. 257 Pkt. 211 Pkt. 202 Pkt. 84 Pkt. 21.05. Sondertermin: Trap 11.06. laufender Keiler² 02.07. laufender Keiler² 05.07. Nadelschießen (10-14 Uhr) 16.07. Sondertermin: Trap 06.08. laufender Keiler² 03.09. laufender Keiler² 24.09. Sondertermin: Trap 01.10. laufender Keiler² 08.10. laufender Keiler³ 15.10. laufender Keiler³ 22.10. laufender Keiler³ 05.11. laufender Keiler¹ 03.12. laufender Keiler¹ ¹ nur .22er-Kaliber ² 22er-Kaliber kostenlos, Großkaliber 5 € ³ Großkaliber kostenlos, Keilernadel und andere Nachweise für Bewegungsjagden möglich Schießzeiten: Do. 18-20 Uhr Bevor auf Wild geschossen werden kann, sollte auf dem Stand trainiert werden! Oberstes Gebot für Jäger ist, das Wild bei der Jagdausübung schnell und sicher zu erlegen und ihm jegliche vermeidbare Schmerzen und Leiden zu ersparen. Der sichere Umgang mit der Waffe und die Treffsicherheit sind hierfür absolute Voraussetzung. Das jagdliche Übungsschiessen dient der Erhaltung und weiteren Verbesserung der Treffsicherheit und ist somit ein wichtiger Bestandteil der waidgerechten, d.h. tierschutzgerechten Jagdausübung. Der Jäger muss sein Handwerkszeug so gut beherrschen, dass die öffentlichen Sicherheitsinteressen und die Tierschutzanforderung voll erfüllt werden. Darum muss er ein absolutes und umfassendes Verständnis für die Funktionen und den Umgang mit seinen Jagdwaffen entwickeln, auch um seine eigenen Möglichkeiten und Grenzen besser einschätzen zu können. Dazu reicht es nicht aus, wenn passend zur Jägerprüfung fleißig, später aber nur selten auf dem Schießstand geübt wird. Anleitung und Korrektur durch Schießlehrer Die Handhabung der Jagdwaffen (Büchsen, Flinten, Kurzwaffen), die Schießfertigkeit und Treffsicherheit sollten auf jagdlichen Schießstandanlagen ständig trai- niert werden. Darum werden von den Betreibern die Anlagen immer auf dem neusten technischen Stand gehalten. Der Begriff „Jagdliches Schießen“ erstreckt sich auf den Gebrauch von Schusswaffen im Zusammenhang mit der Vor-/ Nachbereitung zur Jagd und der Jagdausübung. Dabei ist es gleichgültig, ob sich der Schütze auf dem Schießstand oder im Revier befindet. Das Jagdliche Schießen berücksichtigt Aspekte aus den Bereichen Waidgerechtigkeit und Tierschutz, Handhabung und Sicherheit vom Umgang mit Schusswaffen, Pflege von Traditionen, aber auch Sport, Wettkampf und Freizeitgestaltung. Jagdliches Schießen umfasst Ausbildungs-, Übungs-, Leistungs-, und Vergleichsschießen. Das Ausbildungsschießen dient dazu, den Jagdscheinanwärtern den Umgang mit Waffe und Munition unter besonderer Berücksich- tigung des Sicherheitsaspektes zu vermitteln. Das angeeignete Wissen wird am Ende der Ausbildung im Prüfungsfach „Jagdliches Schießen“ abgeprüft. Das Übungsschießen dient dazu, die erlernten Fertigkeiten zu vervollkommnen, zu überprüfen und zu steigern. Schwerpunktmäßig sollte das Übungsschießen vor der Jagdzeit erfolgen. Der DJV vergibt für das Übungsschießen die Teilnehmernadel, Schießnadel – Büchse und Schießnadel – Flinte. Beim Leistungsschießen werden die erworbenen Fähigkeiten nachgewiesen und die Schützen können im kombinierten Büchsen- und Flintenschießen und im Kurzwaffenschießen die DJV Schießleistungsnadeln in Gold, Silber, Bronze und die Sondernadel in Gold erwerben. 27 Die Mörder aus der Bahnhofstraße Artikel von Jens Ulrik Høgh (übersetzt aus dem Dänischen) Wir leben in einer Welt, die sich von der unterscheidet, in der unsere Eltern, Großeltern und alle vorherigen Generationen aufgewachsen sind. Heute sind viele von uns davon überzeugt, dass es unnötig und grausam ist, ein Tier zu töten. Eine Einstellung, die sich in der öffentlichen Meinung widerspiegelt, wenn von all den schlechten Menschen die Rede ist, die Tiere töten. Der spanische König, der Direktor des Kopenhagener Zoos, jeder Bewohner der Färöer-Inseln, ich selbst, Jäger, Landwirte und Betreiber von Pizza-Ketten. Die Liste der gemeinen Tiermörder ist lang und wächst rapide. Gründe sind die politische Korrektheit und die tierfreundliche Berichterstattung. Schließlich sind es Medien, die öffentliche Urteile fällen. Selbst gebildete Personen nutzen den Begriff „Mörder“, um das Töten von Tieren zu beschreiben. Ein Trend, den es seit einiger Zeit gibt. Eines von vielen aktuellen Beispielen ist der ehemalige dänische Sekretär für Justiz, der die Tötung einer Giraffe im Kopenhagener Zoo Anfang 2014 den „Mord von Marius – eine abstoßende Aktion!“ nannte. Mord war früher einmal eine juristische Bezeichnung für eine illegale Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen. Mord war schon immer eine böse und kriminelle Handlung. „Böse“ beschreibt sicherlich auch die aktuelle Meinung über das Töten von Tieren. Diese Entwicklung der 28 Sprache ist wahrscheinlich nur eine natürliche Konsequenz der veränderten Sicht auf Tierrechte. Aus demselben Grund scheint es wohl auch akzeptabel zu sein, Jäger, Metzger oder Landwirte „Mörder“ zu nennen. Ich gestehe: Ich bin einer dieser gewöhnlichen Mörder, die Massaker verüben und Tiere essen, trotz des Fakts, dass ich auch in einer Welt voller Harmonie mit Tieren leben könnte und mich ausschließlich von eigens angepflanztem Bio-Gemüse ernähren könnte. Meine einzige Hoffnung ist die spirituelle Rettung. Die bedingungslose Kooperation mit denen, die die „richtige Meinung“ vertreten. Was ich dafür anbiete? Insider-Wissen über diese Massenmörder. Meine Insider-Wissen betrifft Familie Schmidt aus der Bahnhofsstraße. Es ist eine typisch deutsche Familie und sie gehört zu den mehr als 90 Prozent der Gesellschaft, die regelmäßig Fleisch essen. Die Statistiken sind eindeutig: Die Schmidts ermorden alle zwei Jahre eine Kuh. Besser gesagt: Sie bezahlen jemanden, der das für sie erledigt. In kleinen Portionen holen sie sich das Fleisch beim örtlichen Supermarkt ab. Auf dieselbe Weise sind sie für den Tod von zwei Schweinen pro Jahr verantwortlich. Obendrein töten die Schmidts kaltblütig zwei Hühner pro Woche! Wenn diese Leute kein Fleisch, keine Eier und keine Molkereiprodukte essen wür- den, müssten rund 100 Vögel und Säugetiere pro Jahr nicht getötet werden. Nichtsdestotrotz schläft diese Familie nachts ruhig. Doch damit ist nicht Schluss: Moderne Landwirtschaft fordert ebenfalls massenhaft Tote. Millionen von Säugetieren und Vögeln sterben jedes Jahr aufgrund der direkten Auswirkungen der mechanischen Kultivierung der Felder, des Gebrauchs von Pestiziden, Düngemitteln und Erntearbeiten. Niemand weiß genau, wie viele es sind, aber mit einer konservativen Schätzung von 50 Nagetieren, die pro Hektar Ackerfläche getötet werden, kommen wir auf eine Summe von 100 Nagetieren pro Jahr, die für Familie Schmidt sterben. Die zahlreichen Vögel und größere Säugetiere noch nicht hinzugerechnet. Wussten Sie, dass Feldmäuse überraschend komplexe Kreaturen sind, die eine Fähigkeit besitzen, sich über Gesangslaute zu verständigen – ähnlich wie Menschen und Wale? Wenn Menschen ihr eigenes Gemüse anbauen würden oder jemanden dafür bezahlen würden, der das auf traditionelle Weise macht – ohne Maschinen, nur mit körperlicher Arbeit –, könnten diese Morde zu einem Großteil verhindert werden. Wie immer hat der Konsument die Macht, das jährliche Massaker zu beenden. Trotzdem, die Schmidts haben sich dafür entschieden, es nicht zu stoppen. Es ist ihnen zu teuer. Leider ist der Nahrungskonsum von Familie Schmidt nicht ihr einziges Laster, das Tierleben fordert. Durch ihren Stromverbrauch klebt Tierblut an ihren Händen. Keiner unserer gefiederten Freunde würde wegen Stromleitungen und Windkrafträdern sterben, wenn jeder seine eigene Elektrizität im Keller durch Generatoren, die mit Fitnessrädern verbunden sind, produzieren würde. Selbst auf unseren Straßen und Schienen sterben exorbitant viele Tiere. Wenn wir mit der Pferdekutsche reisen würden, hielt sich unsere Schuld an diesen getöteten Tieren im Straßenverkehr in Grenzen. Herr Schmidt fährt jedoch einen VW Golf. Schaut man sich die Auswirkungen der Schmidts auf die heimischen Wildtiere an, ergibt sich ein desaströses Bild. Ihre Katze „Kitty“ tötet jedes Jahr rund 100 Säugetiere und Vögel, weil es in ihrer Natur liegt. Sie tötet weniger, wenn sie viel im Haus ist, und deutlich mehr, wenn sie nachts streunen darf. Ein Großteil von Kittys Opfern steht unter Artenschutz. Doch sie werden noch während der Brutzeit getötet. Kitty tötet ihre Opfer übrigens seeeeeehr langsam. Vergleichbar mit einem spanischen Stierkämpfer, nur dass es sehr viel häufiger vorkommt. Habe ich schon von den Verschmutzungs-Orgien der Schmidts berichtet? Der ganze Müll, den sie über Abflussrohre, Auspuffrohre und Müllcontainer loswerden, landet irgendwo in der Natur und führt zum Tod von Tieren. Niemand weiß, wie viele Tiere durch unseren Müll sterben. Es ist aber beängstigend zu wissen, dass ein Plastik-Spiel- zeug des Happy-Meals, das aus Versehen in der Natur vergessen wird, für den Tod eines hungrigen Vogelkükens ein Jahrhundert später verantwortlich sein kann. Trotzdem ist es ein Fakt. Ich bin sicher, es gibt noch mehr Leichen im Kleiderschrank der Familie Schmidt. Man muss nur suchen. Selbst wenn ich mich persönlich dafür entscheide, mit dem Tiermorden aufzuhören, dann geht es trotzdem weiter, wegen dieser Familie Schmidt. Andere Themen habe ich noch gar nicht angesprochen, wie Fische, Reptilien, Amphibien, Insekten oder das sensible Thema der Laborversuche, die an verschiedensten Tierarten durchgeführt werden – inklusive Schimpansen und Delfinen. Auch über die Schädlingsbekämpfung haben wir noch nicht gesprochen. Ist es fair, hier von Massenmorden zu sprechen? Menschen wie Herr und Frau Schmidt können sich nicht vorstellen, dass das alles stimmt. Vielleicht liegt es daran, weil diese Familie aus der Bahnhofsstraße so normal aussieht. So wie du und ich? Manche Menschen verteidigen die Schmidts sogar und begründen das damit, dass sie sich dieses mörderischen Verhaltens gar nicht bewusst sind. Sie könnten dabei genauso gut ein schreiendes Huhn ermorden oder eine Kuh oder ein Kätzchen mit einem Hammer erschlagen. Die meisten Morde bleiben nämlich unentdeckt. Mit anderen Worten, wir könnten genauso über fahrlässige Tötung sprechen, um bei der Mörder-Terminologie zu bleiben. Leider sehen die Schmidts nicht aus wie eine Familie, die auf einem mörderischen Feldzug ist. Eigentlich sind sie eher eine totale Durchschnitts-Familie. Doch wenn es um das Töten von Tieren geht, kann nun niemand mehr behaupten, er habe es nicht gewusst. Ich habe Sie aufgeklärt. Deshalb töten Sie von nun an jedes Tier vorsätzlich. Aber es gibt auch eine praktischere und wirtschaftlich tragbare Alternative, auf die Schmidts, Meiers oder Müllers dieser Welt einzuprügeln. Wir könnten unsere Sicht auf Tiere überdenken und mental zu einer Zeit zurückspulen, in der es nicht automatisch böse war, ein Tier zu töten, sondern der natürliche Lauf der Dinge. Wenn wir dann noch mit gesundem Menschenverstand auf die natürlichen Lebensräume blicken, könnten wir einiges Gutes für die Umwelt, Gesundheit und das Tierwohl tun, und trotzdem ein Steak zum Abendessen genießen! 29 Fuchsinvasion unblutig beendet Fuchs im Hof oder Garten Artikel von Dieter Köhnlein, Bilder von Dieter Köhnlein (oben) und LJV (unten) Artikel von Dieter Köhnlein, Bild von Michael Gross Immer öfter wird das Rathaus oder die Polizei angerufen: „Ich habe einen Fuchs auf meinem Grundstück gesehen, kann man den nicht einfangen oder erschießen?“ Auf dem Gelände des Kindergartens in der Danziger Straße in Böblingen hatte sich eine Fuchsfamilie angesiedelt. Sie hatten ihren Bau unter den benachbarten Garagen, deren Fundament über die Zeit sehr stark abgesackt ist. Das Ergebnis: Im KindergartenSpielbereich fanden sich hunderte Vesperbrotpapiere, Pommes-Frittes-Tüten, diverse Essensverpackungsbehältnisse und Reste von getöteten Vögeln und Mäusen. Die halbe Außenfläche des Kindergartens musste für die Kinder gesperrt werden. Das Gartenbauamt rief den örtlichen Jagdpächter, Kreisjägermeister Kirn, zu Hilfe. Guter Rat war teuer, da ein Jäger innerorts weder jagen noch in dieser Zeit Lebendfallen aufstellen darf (Schutz der Jungtiere). Die Fuchswelpen würden verhungern, wenn man die Fähe fangen würde. Die Tiefbauabteilung, die für die Außenanlagen der Einrichtungen zuständig ist, rief – und ein Team aus Manfred Rösler (städt.-Tiefbauamt), Fritz Endriss (staatlich geprüfter Desinfek30 tor), Dieter Köhnlein (Jäger und Jagdaufseher) sowie Peter Kirn (Jagdpächter und Kreisjägermeister) fand sich zusammen. Es galt, die Fuchsfamilie nachhaltig vom Kindergartenareal fernzuhalten, um dann die Hohlräume unter den Garagen ausfüllen zu können und den Füchsen keine Möglichkeit mehr zu bieten, wieder einzuziehen. Fritz Endriss versuchte mit verschiedenen Geruchsmitteln, die Füchse zum Verlassen ihres Baus zu veranlassen, was nach ca. 10 Tagen auch gelang. Dieter Köhnlein kontrollierte mit 2 Wildkameras hauptsächlich bei Nacht das Umfeld des Kindergartens. Nach längerem Bemühen ist es gelungen, die Fuchsfamilie zum Weiterziehen in ein anderes Versteck zu bewegen. Dann konnte für den Bauhof grünes Licht gegeben werden, die Unterhöhlung der Garagen dauerhaft aufzufüllen. Mit großer Sicherheit werden die Füchse nicht an ihren alten Tatort zurückkommen, aber sie werden in der Stadt bleiben und nicht in den Wald zurückkehren. Sie haben gelernt, wie einfach und ungefährlich die Nahrungssuche in der Stadt ist. Was innerhalb der Wohngebiete und Schulhöfe an Nahrungsmittelresten weggeworfen wird, reicht für Duzende Fuchsfamilien zum Leben. Kreisjägermister Kirn: „Wir müssen konsequent im Stadtbereich Böblingen dafür sorgen, dass Nahrungsmittelreste und Verpackungen in fuchssicheren Müllbehältern entsorgt werden. Da sind aber auch die Schulen und die Kindergärten gefragt, dass mit Essensabfällen gefüllte Papierkörbe abends entleert werden. Aber auch Pommes- und andere Fastfood-Händler sind gefordert, die Nahrungsmittel zum Sofortverzehr verkaufen. Wenn uns das nicht gelingt, werden wir mit dem Kulturfolger Fuchs nicht fertig werden.“ Freund oder Feind? Das hängt mit Sicherheit von der individuellen Einstellung zu Füchsen ab. Der Schaden, den Füchse in Gärten anrichten können, hält sich in Grenzen. Falls man – aus welchem Grund auch immer – seine füchsischen Besucher lieber loswerden möchte, gibt es jedoch keinen Grund, gleich den Jäger zu rufen. Dem Jagdpächter ist in einer Ortschaft durch das Gesetz nicht erlaubt, einem Fuchs nachzustellen (weder mit der Waffe noch mit einer Falle); es ist befriedeter Bezirk, und die Jagdgrenze endet nach dem Gesetz für den Jagdpächter am Ortsrand. Vor allem sollte jeder dafür sorgen, dass „Meister Reinecke“ keinen reich gedeckten Tisch vorfindet. Einem Fuchs in einem Ort oder Stadt zu begegnen, ist keine Besonderheit oder Seltenheit. Es handelt sich dabei um den Rotfuchs. Der Fuchs ist ein sogenannter Kulturfolger und in der Lage, sich allen Lebensräumen anzupassen. Und er geht dahin, wo er am leichtesten Fressen findet. In der freien Natur und im Wald wird das immer schwieriger. Die Futterbeschaffung in bewohntem Gebiet erweist sich dagegen für ihn als wesentlich einfacher. Tatsächlich gibt es heute für Füchse in vielen Orten bessere Deckungs- und Nahrungsverhältnisse als in der umgebenden, oft durch die Landwirtschaft regelrecht ausgeräumten Kulturlandschaft, vor allem aber einen reich gedeckten Tisch: Hohe Dichten an Mäusen, Ratten, Würmern, Straßenabfällen, Fallobst, Gemüse und Essensresten (Kompost). Insgesamt finden Füchse damit in Siedlungsgebieten meist bessere Lebensbedingungen vor als in freier Natur. Stadtfüchse stellen, alles in allem, bis dato noch kein größeres Gesundheitsrisiko dar als andere Tiere (Haustiere und unsere Mitmenschen eingeschlossen). Allerdings kann sich das sehr schnell ändern, sollte die Tollwut oder Fuchsräude sich in BadenWürttemberg weiter verbreiten. Das neue Jagdgesetz verlängert die Schonzeit der bejagdbaren Füchse und verbietet auch die Baujagd. Das hat zur Folge, dass sich eine höhere Fuchspopulati- on ergibt und die Seuchengefahr sehr schnell zunimmt. Wie werde ich den Fuchs in meinem Garten los? Wenn man einen Fuchs dazu bringen möchte, seinen Garten zu verlassen, sollte man einige grundlegende Dinge beachten. Zunächst einmal sollten alle Nahrungsquellen (Hunde- und Katzenfutter, Vogelfutter, auf den Komposthaufen geworfene Essensreste, nicht verschlossene/ nicht fest verschließbare Mülleimer, ...) eliminiert werden. Gartengrille sollten gut gereinigt werden. Ein Fuchs meidet nachts gut ausgeleuchtete Bereiche, daher sind Außenlampen mit Bewegungssensoren eine gute Wahl. Außerdem fliehen Füchse vor intensiver menschlicher Aktivität. Niemals sollte man dagegen versuchen, die Füchse zu fangen oder gar zu töten. 31 Bondorf – Kinder im Wald Jagdhornbläser – 11. Platz beim Landeswettbewerb Am 30.08.2014 wurde einer Gruppe von Kindern im Rahmen des Sommerferienprogramms der Gemeinde Bondorf auf dem Gelände der Naturfreunde Bondorf von Jagdpächter Otto Egerter anhand von Schautafeln, Wildtierpräparten und Tierfellen die Lebensräume und Lebensweise unserer heimischen Wildtiere vorgestellt bzw. erklärt. Beim Landesbläserwettbewerb 2014 auf der Insel Mainau haben die Böblinger Jagdhornbläser den 11. Platz von insgesamt 33 Gruppen erspielt. Artikel von Otto und Andrea Egerter, Bilder von Dieter Köhnlein Die Kinder hörten sehr aufmerksam zu, als ihnen über das richtige Verhalten im Wald und über die Aufgaben der Jäger in der heutigen Zeit, die Krankheiten (wie z.B. Fuchsbandwurm oder Zeckengefahr) berichtet wurde. Des Weiteren wurde auch über das jagdliches Brauchtum, wie die Jägersprache und das Jagdhornblasen gesprochen (Vorspielen einiger Jagdsignale auf dem Jagdhorn). Auch die Arbeit und der Einsatz von Jagdhunden wurde erklärt. Mit seinem ausgebildeten Jagdhund wurden einige Gehorsams- und Apportierübungen vorgeführt, die der Kleine Münsterländer namens „Tango” willig und freudig den Kindern vorführte. Während des Vortrags haben die Kinder eifrig Fragen gestellt und durften zum Schluss noch die Tierfelle und Präparate anfassen. Zur Erinnerung an den Nachmittag erhielten die Kinder noch Fährtenbüchlein, Stundenplan und eine Broschüre über „richtiges Verhalten im Wald”. 32 Artikel und Bild von Norbert Zundl Neben Tanja und Roger Stötzer, die erst vor einem Jahr das Jagdhornblasen im Anfängerkurs gelernt haben (!) unterstützten auch Leon Schüfer und Adolf Marold die Gruppe zum ersten Mal bei einem Wettbewerb tatkräftig und mit Bravur. Mit seinen 11 Jahren war Leon immerhin der jüngste Teilnehmer des Wettbewerbs. Mit dieser neuen frischen Zusammenstellung hinterließen wir optisch einen herausragenden Eindruck (wie man auf dem Foto erkennen kann) und waren mit unserer Platzierung am Ende überaus zufrieden. Dass wir mit einem großen Fanclub und insgesamt 44 Personen, darunter viele Nachwuchsbläser, auf die Mainau gereist sind, hat zu einer tollen Stimmung beigetragen und den Landesbläsertag 2014 zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht. Danke an dieser Stelle für Eure Treue und Unterstützung! Anfängerkurs 2014 wieder ein voller Erfolg! Artikel von Norbert Zundl Der insgesamt zweite Anfängerkurs der Jagdhornbläser ist im April wieder ausgesprochen positiv gestartet. Insgesamt 8 Nachwuchsbläser stellen sich seitdem der Herausforderung, die Kunst des Jagdhornblasens zu erlernen. Der Fortschritt kann sich sehen lassen! Die ersten Jagdsignale haben bereits ihren Schrecken verloren und so wurden zahlreiche herbstliche Drückjagden durch neue Bläser und deren Jagdhornklänge bereichert. Weiter so, liebe JagdhornbläserFrischlinge!!! Neuer Anfängerkurs 2015 beginnt am 20.04.2015 um 19 Uhr im Schützenhaus Ehningen 33 Sommerferien gleich Langeweile? Artikel und Bilder von Dieter Köhnlein Nicht für die „Klimakids” im Jugendrotkreuz (JRK) des DRK-Kreisverbandes Böblingen. Im Rahmen ihres Ferienprogramms waren am Freitag den 22. August die Kinder mit Betreuern zu einem Ausflug mit Jäger im Wald. In einem Bereich des Böblinger Reviers konnten die Jugendlichen sich informieren, was so alles im Wald bei den Tieren geschieht. Die Hauptsache aber waren doch die 2 Jagdhunde „Lexa v.d. Madlage” und „Ronco v.d. Madlage”. Zum Abschluss wurde auch noch an einem Lagerfeuer gegrillt. Herzlich Willkommen! Zu charmanter, wohltuender Gastlichkeit im einzig privat geführten First-Class-Hotel in Sindelfingen 92 vollklimatisierte Komfortzimmer Kulinarische Köstlichkeiten im Kramer̓s Stüble Konferenzräume bis zu 110 Personen Räumlichkeiten für Familien- und Firmenfeiern bis zu 120 Personen Catering & Partyservice – Bewirtung bis zu 2000 Personen Hanns-Martin-Schleyer-Straße 8 D-71063 Sindelfingen R E S T A U R A N T Tel.: +49 (0)7031 / 935 - 0 Fax: +49 (0)7031 / 935 - 555 www.erikson.de info@erikson.de 34 35 Jäger und Fischer gemeinsam in Altdorfer Schule Artikel und Bilder von Dieter Köhnlein Jugendobmann der KJV Böblingen, M. Mödinger und R. Narr, Vorsitzender des Sindelfinger Fischereivereins, waren gemeinsam in der Adolf Rehn Schule. Für die dort angesiedelten Grundschulklassen überreichten sie einige Kalender „Wilde Welten 2015 – Tierwelten in BadenWürttemberg”. Der Kalender wird empfohlen als unterichtsbegleitendes Lehrmittel, wurde herausgegeben vom Landesfischereiverband BadenWüttemberg e.V. und vom Landesjagdverband Baden-Württemberg e.V. Mitgliedsbeitrag 2015 Mitgliederverwaltung Sehr geehrte Damen und Herren, Um eine schnelle und kostengünstige Übermittlung von Mitteilungen an Sie durchführen zu können, benötigt die Mitgliederverwaltung aktuelle Daten. Bitte übermitteln Sie uns Ihre neuen oder erneuerten Daten per E-Mail and die Mitgliederverwaltung oder die Geschäftsstelle. hiermit erhalten Sie die Beitragsrechnung für 2015 Die Beiträge sind folgendermaßen gestaffelt: Standard Mitgliedschaft 85,00 € Zweitmitgliedschaft 50,00 € Familienmitgliedschaft 120,00 € Ehrenmitglieder ab 2011 50,00 € Schüler & Studenten 50,00 € Fördermitglieder 50,00 € Den jeweiligen Beitrag ziehen wir frühestens am 26.03.2015 mit SEPA-Basislastschrift unter Verwendung folgender Angaben von dem vereinbarten Konto ein: Mandatsreferenz: Mitgliedsnummer Gläubiger-ID: DE33ZZZ00001138543 Mit freundlichen Grüßen Ihre Jägervereinigung Kreis Böblingen e.V. Uwe Kühne, Schatzmeister Waffen Schwesinger – Persönlich, Kompetent, Zuverlässig Als mehrfacher Bundes -& Landesmeister im Büchsen -& Flintenschießen bieten wir Ihnen : - Herstellung von Standard- und Luxuswaffen - Schäftungen - Zielfernrohr- Montagen - Exakt ausgeführte Reparaturarbeiten - Ankauf ,Verkauf & Vermittlung von Neu- & Gebrauchtwaffen Jagdhörner gesucht Mitgliederverwaltung der KJV Markus Netzker E-Mail: markus.netzker@gmx.net Mobil: +49 (177) 6948593 Neue Mitglieder 2014 Oliver Perkuhn, Magstadt Bastian Holzner, Deckenpfronn Annelie Zundl, Schönaich Christian Schmolz, Tiefenbronn Tobias Schäberle, Gäufelden Philipp Hannes, Deckenpfronn Tanja Schneider, Deckenpfronn Enrico Holm, Leinfelden-Echterdingen Raymond Janßen, Schönaich Ulrich Herb, Nagold Joa. Mornhinweg, Sindelfingen Hartmut Zerrer, Gärtringen Jan Egeler, Herrenberg Nik. Alex. Nekarda, Herrenberg Das Bläsercorps sucht für die Ausbildung gebrauchte Fürst-Pless-/Parforcehörner. Kontakt: Bläserobmann Norbert Zundl, Tel.: 0176-78352870 Darüber hinaus haben wir ein umfangreiches Sortiment an - Jagdbedarf - Angelbedarf - Messer - Gas- & Signalwaffen - Luftgewehren - Luftpistolen - Dart - Billard Lindenstr. 5 - 71634 Ludwigsburg Tel: 07141-922452 Fax: 07141-904460 E-Mail: info@waffen-schwesinger.de Web: www.waffen-schwesinger.de Öffnungszeiten: Im vergangenen Jagdjahr mussten wir uns verabschieden von... Gottfried Geltenbort aus Jettingen Klaus Dinkelacker aus Sindelfingen Werner Wagner aus Magstadt Mo-Fr 09:30-13:00 14:00-18:30 36 Mi 09:30-13:00 15:00-18:30 Sa 09:30-14:00 37 Sie sind auf der Suche nach einer ebenso ansprechenden wie rentablen Web-Präsenz? www.renz-moebel.de und weitere Referenzen finden Sie auf www.m3m.de Vielleicht ist Ihre ja bald dabei! Impressum Herausgeber: Jägervereinigung Kreis Böblingen e.V. Geschäftsstelle Rosseggerweg 1 71032 Böblingen COMFORT, DESIGNED BY LIFE SCIENCE. Registernummer: VR 305 Amtsgericht Böblingen Tel.: (07031) 41 29 189 Fax: (97931) 41 29 190 SOFA GLOVE, DESIGNED BY LIFE SCIENCE & CHRISTOPHE GIRAUD http://www.jaeger-boeblingen.de Sitzkomfort sitzt bei JORI in den Genen. Die besten Ledersorten und die funktionellen Systeme, mit denen JORI-Sitzmöbel ausgestattet sind, stehen in direkter Verbindung zum ergonomischen Komfort. JORI bietet Design-Sitzmöbel, von modern bis zeitgenössisch, die regelmäßig mit internationalen Design-Preisen ausgezeichnet werden. 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