zugleich 5. Änderung des

Transcription

zugleich 5. Änderung des
GEMEINDE
SCHÖPPINGEN
Begründungsvorentwurf
(gem. § 9 Abs. 8 BauGB)
zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 2 „Münsterstraße“
im Auftrag der Gemeinde Schöppingen
Planung:
Alter Kasernenring 12
46325 Borken
Telefon: (02861) 9201-0
Telefax: (02861) 9201-33
info@swo-vermessung.de
www.swo-vermessung.de
Projekt Nr.: 24447
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Inhaltsverzeichnis
Seite
I.
Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ sowie
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“.................................. 4
1
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung ....................................................... 4
1.1
Planungsanlass ............................................................................................. 4
1.2
Planungsziel .................................................................................................. 4
1.3
Verfahren....................................................................................................... 4
1.4
Nutzung der landwirtschaftliche Fläche ......................................................... 5
2.1
Lage des Plangebietes / Geltungsbereiches ................................................. 5
2.2
Bestandssituation / Städtebauliche Konzeption ............................................. 6
2.3
Erschließung ................................................................................................. 9
2.3.1
Verkehrliche Erschließung ......................................................................... 9
2.3.2
Ver- und Entsorgung ................................................................................ 10
3
Planungsalternativen ...................................................................................... 11
4
Einordnung des Planes in die übergeordnete Planung, Entwicklung des Planes
aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................. 11
4.1
Flächennutzungsplan .................................................................................. 11
4.2
Regionalplan ............................................................................................... 12
5
5.1
Erläuterungen zu den Planfestsetzungen ....................................................... 12
Art der baulichen Nutzung ........................................................................... 13
5.2 Maß der baulichen Nutzung ......................................................................... 13
5.3 Bauweise ..................................................................................................... 14
5.4 Überbaubare Grundstücksflächen ............................................................... 15
5.5 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung ......................................... 15
5.6 Pflanzgebote ................................................................................................ 15
5.7 Schallimmissionsschutzbezogene Festsetzungen ....................................... 16
5.8 Gestalterische Festsetzungen ..................................................................... 16
6
Sonstige Auswirkungen der Planung .............................................................. 17
6.1 Immissionsschutz......................................................................................... 17
6.1.1 Emissionen .................................................................................................. 17
6.1.2 Immissionen ................................................................................................. 17
Seite 2
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
6.2 Altlasten / Kampfmittelgefährdung ............................................................... 21
6.3 Denkmalschutz und Denkmalpflege............................................................. 22
II.
7
Umsetzung der Planung ................................................................................. 22
8
Flächengliederung .......................................................................................... 22
9
Quellenverzeichnis ......................................................................................... 23
Anhang ............................................................................................................. 24
Anlage 1: Umweltbericht (Vorentwurf) zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“. Bearbeitung: Vermessungsbüro
Schemmer, Wülfing, Otte. März 2016. Borken
Anlage 2: Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am
Überweg“ in Schöppingen. Untersuchungen der Geräuscheinwirkungen durch Gewerbelärm;
Bearbeitung: Dipl.-Ing. R. Hüls und Dipl.-Ing. T. Jedrusiak. 11.02.2016. Ahaus
Anlage 3: Gutachterliche Begutachtung der Geruchsimmissionssituation im geplanten Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ der Gemeinde Schöppingen; Bearbeitung: Dipl.-Ing. N. Wachholz, UGB Genehmigungsmanagement GmbH. 02.12.2015. Hamburg
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches ............................................................................ 6
Abbildung 2: Ortsaufnahme von Südwesten nach Nordosten ................................................ 7
Abbildung 3: Ortsaufnahme von Nordosten nach Südwesten ................................................ 7
Abbildung 4: Ortsaufnahme von Nordosten nach Westen ..................................................... 8
Abbildung 5: Städtebaulicher Entwurf (Variante C) ................................................................ 9
Abbildung 6: Auszug des Flächennutzungsplanes mit roter Kennzeichnung ........................12
Abbildung 7: Auszug des Schallgutachtens (EG, nachts) mit roter Kennzeichnung ..............18
Abbildung 8: Auszug des Schallgutachtens (1. OG, nachts) mit roter Kennzeichnung ..........19
Abbildung 9: Auszug des Geruchsgutachtens, Raster der Gesamtbelastung mit
Überlagerung der angepassten allgemeinen Wohngebietsflächen ................20
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Nutzungsaufteilung im Plangebiet ........................................................................22
Seite 3
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
I.
Begründungsvorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 38
„Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander
begründet der Rat der Gemeinde Schöppingen die Notwendigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2
„Münsterstraße“ sowie deren Einzelheiten wie folgt:
1 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
1.1
Planungsanlass
Der Planbereich bildet die nördliche Grenze der bisherigen Wohnbaulandentwicklung. Nach
dem städtebaulichen Leitbild einer kompakten Siedlungsstruktur, die ein nahes aber konfliktfreies Nebeneinander zwischen Wohnen und Gewerbe vorsieht, beabsichtigt die Gemeinde
Schöppingen Wohnnutzungen und Gewerbe verträglich zu entwickeln. Die Erweiterung von
Wohngebietsflächen im nördlichen Gemeindegebiet erfolgt, um den örtlichen Bedarf an Wohnbaulandflächen für die nächsten Jahre gerecht zu werden. Die Lücke zum nördlichen Gewerbegebiet „Münsterstraße“ wird geschlossen und beide Nutzungsformen enger miteinander verknüpft. Die Übergangssituation soll neu geordnet werden. Um die Nutzungsanforderungen von
Wohnen und Gewerbe zu erfüllen, wird die räumliche Trennung durch den geplanten städtebaulichen Grünzug gestärkt.
1.2
Planungsziel
Die Planung verfolgt folgende Ziele:
•
Neuordnung des Überganges von Wohnbau- und Gewerbegebiete
•
Befriedigung der örtlichen Wohnbaulandnachfrage
•
Nutzung der Infrastruktur
1.3
Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ erfolgt im regulärem Bebauungsplanverfahren gem. § 2 ff
BauGB.
Seite 4
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Im verbindlichen Bauleitplanverfahren soll der Planbereich als allgemeines Wohngebiet sowie
derer Erschließung und Versorgung gesichert werden.
Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schöppingen erfolgt im Parallelverfahren.
1.4
Nutzung der landwirtschaftliche Fläche
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird der derzeitige landwirtschaftlich betriebene
Planbereich erstmalig für Wohnzwecke genutzt. Im Sinne des § 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB plant
die Gemeinde Schöppingen die notwendige Weiterentwicklung ihrer Wohnbaulandflächen, um
den örtlichem Bedarf gerecht zu werden und decken zu können. Zur städtebaulichen Ordnung
ist die Übergangssituation zwischen Gewerbe und Wohnen anzupassen. Die Lückenposition
der Ackerfläche wird dazu geschlossen und der städtebauliche Grünzug, wie durch die Flächennutzungsplanung vorgesehen und über die Pflanzgebote im Bebauungsplan Nr. 2 „Münsterstraße“ berücksichtigt, impliziert. So wird eine strukturierte Übergangssituation zwischen
Wohnen und Gewerbe erzeugt.
2 Beschreibung des Geltungsbereiches
2.1
Lage des Plangebietes / Geltungsbereiches
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ befindet sich im nördlichen
Gemeindegebiet von Schöppingen. Im Süden grenzt ein Wohngebiet mit Einzel- und Doppelhäusern an; im Norden der städtebauliche Grünzug der Gemeinde Schöppingen und weiter
das Gewerbegebiet „Münsterstraße“.
Der Bebauungsplan wird wie folgt begrenzt:
Im Norden durch die Flurstücke 825 und 824 (Flur 6, Gemarkung Schöppingen-Stadt),
im Osten durch die Düsseldorfer Straße (Flurstück 135, Flur 6, Gemarkung SchöppingenStadt) und durch das Flurstück 825 (Flur 6, Gemarkung Schöppingen-Stadt),
im Süden durch die Grundstücke Düsseldorfer Straße 21 (Flurstück 245, Flur 6, Gemarkung
Schöppingen-Stadt) und Münsterstraße 48 (Flurstück 783, Flur 6, Gemarkung SchöppingenStadt)
und im Westen durch die Münsterstraße (Flurstück 378, Flur 4, Gemarkung SchöppingenStadt und Flurstück 389, Flur 69, Gemarkung Schöppingen-Kirchspiel).
Seite 5
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Der Bebauungsplan umfasst 19.731 m² und die Flächen Gemarkung Schöppingen-Stadt, Flur
6, Flurstücke 156, 826 und teilweise 825.
Das Kataster entspricht dem Stand von August 2014.
Abbildung 1: Lage des Geltungsbereiches mit roter Kennzeichnung
(eigene Zusammenstellung auf Basis © OpenStreetMap-Mitwirkende 2016)
2.2
Bestandssituation / Städtebauliche Konzeption
Das Plangebiet ist derzeit unbebaut und zeichnet sich als Ackerfläche aus. Im Nordwesten,
innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich das Regenrückhaltebecken zur Entwässerung
des nordöstlichen Gewerbebetriebes. Die Umgebungsbebauung ist geprägt von den westlichen Wohnbaukörpern und dem südlichen Wohngebiet, welches sich als Einfamilienhausviertel in ein- bis zweigeschossiger Bauweise und Satteldachaufbau präsentiert. Nach Norden
breitet sich das Gewerbegebiet „Münsterstraße“. Das Gelände fällt von Osten nach Westen
stark sowie nach Norden zum Gewerbegebiet leicht ab.
Seite 6
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Abbildung 2: Ortsaufnahme von Südwesten nach Nordosten
(eigene Aufnahme von Juni 2015)
Abbildung 3: Ortsaufnahme von Nordosten nach Südwesten
(eigene Aufnahme von Juni 2015)
Seite 7
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Abbildung 4: Ortsaufnahme von Nordosten nach Westen
(eigene Aufnahme von Juni 2015)
Die Entwicklung der allgemeinen Wohngebietsfläche des Bebauungsplanes Nr. 38 „ Am Überweg“ erfolgt in Anlehnung an das südlich angrenzende Wohngebiet. Als Grundlage für die
Ausformulierung dieses Bebauungsplanes steht der städtebauliche Entwurf, Variante C (s.
Abbildung 5). Der städtebauliche Entwurf trennt das Wohngebiet sowohl räumlich als auch
visuell nach Norden ab. Durch eine Halbwallanlage mit einer Mindesthöhe von 6,5 m im Nordosten wird das Plangebiet von den Schalleinflüssen des angrenzenden Gewerbegebietes abgeschirmt. Die Wallanlage befindet sich in einer bepflanzten Grünanlage, sodass sich diese
natürlich an das Wohngebiet anfügt. Der vorgesehene Grünzug zwischen Wohnen und Gewerbe bleibt in seiner Form erhalten und wird durch die Planung gestärkt. Ein Spielplatz ist
darin integriert. Im Nordwesten der Grünanlage ist die Erweiterung des bestehenden Regenrückhaltebeckens vorgesehen, welches der zukünftigen Entwässerung des Plangebietes
dient.
Die Wohnbebauung lehnt sich in den Randbereichen (Westen, Süden und Südosten) an den
Charakter des angrenzenden Wohngebietes an. Vorgesehen sind zwei Vollgeschosse sowie
Sattel- bzw. Zeltdachformen. Aufgrund der Ringerschließung bildet sich im Kern des Plangebietes eine Wohninsel. Um den privaten Freiraum und die Ruhezonen in diesem Bereich zu
Seite 8
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
schützen, sind hier kleinere Wohngebäude und nur Satteldächer vorgesehen. Die Ausrichtung
erfolgt nach Süden. Entlang der angrenzenden Münster- und Düsseldorfer Straße sind die
Gebäude traufständig zur Erschließungsstraße auszurichten.
Abbildung 5: Städtebaulicher Entwurf (Variante C)
(eigene Darstellung)
2.3
Erschließung
2.3.1 Verkehrliche Erschließung
Das Plangebiet wird von Westen ausgehend der Münsterstraße, welche in südlicher Richtung
in die Ortsmitte der Gemeinde Schöppingen und nach Norden zum Gewerbegebiet „Münsterstraße“ führt, erschlossen. Die innere Erschließung der Wohngrundstücke erfolgt über eine
Ringerschließung mit einer Straßenbreite von 6,5 m. Im Bereich der 2 m breiten geplanten
Längsparkplätze besteht somit eine Fahrbahnbreite von 4,5 m, wodurch das Entgegenkommen zweier PKWs gesichert bleibt. Die Straßenbreite und Eckabrundungen der Grundstücke
ermöglichen das Befahren eines 3-achsigen LKWs (z.B. Müllfahrzeug) und Einhaltung von
Seite 9
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Sichtbezügen. Nach Osten bindet ein Fuß- und Radweg das Plangebiet an die Düsseldorfer
Straße an. Die Breite von 3,5 m ermöglicht im Notfall eine kurze und schnelle Zufahrt der
Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen.
2.3.2 Ver- und Entsorgung
Trinkwasser- und Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung für das Gebiet ist durch die öffentliche Sammelwasserversorgung
oder durch andere Maßnahmen sicherzustellen. Eingebaute Unterflurhydranten sind gem. DIN
4066 – Hinweisschilder für den Brandschutz – zu kennzeichnen. Die Löschwassermenge
muss mindestens 800l/Min. betragen und für die Löschzeit von 2 Stunden zur Verfügung stehen. Eine Verpflichtung für den Versorger zur Lieferung der Wassermenge im Brandfall besteht nicht. Auf das Regelwerk W 405 wird hingewiesen.
Die Trinkwasser- und Löschwasserversorgung ist nur im Rahmen des Wasserlieferungsvertrages mit dem örtlichen Versorgungsunternehmen gewährleistet. Das DVGW Arbeitsblatt W405 ist nicht Vertragsbestandteil des Wasserlieferungsvertrages.
Schmutz- und Niederschlagswasser
Für die Beseitigung des Schmutzwassers ist das Gebiet in den Generalentwässerungsplan
der Gemeinde Schöppingen aufzunehmen. Grundsätzlich ist von einem Anschluss des
Schmutzwasserabflusses an das bestehende Kanalnetz der Gemeinde Schöppingen auszugehen.
Das anfallende Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit direkt auf dem Grundstück zu versickern. Überschüssiges Oberflächenwasser ist in das festgesetzte Regenrückhaltebecken
abzuleiten, welches zur Entwässerung des Plangebietes anzulegen ist. Daran anschließend
erfolgt die gedrosselte Einleitung in den Vorfluter. Nach vorläufigen Berechnungen der Ingenieurgemeinschaft Flick umfasst das zu erstellende RRB etwa 150 m³. Im Bereich der durch den
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ gesicherten Versorgungsfläche befindet sich derzeit ein
Regenrückhaltebecken, welches der Oberflächenentwässerung des nordöstlichen Gewerbebetriebes dient. Der Anschluss an das bestehende Becken und die Ausgestaltung des zrkünftigen Beckens ist im Laufe des Bauleitverfahrens von der Ingenieurgemeinschaft Flick zu prüfen und auszuarbeiten. Die Anlage der Regenrückhaltebecken ist möglichst naturnah zu erfolgen, um die Integrierung der Versorgungsanlage in den städtebaulichen Grünzug zu generieren.
Seite 10
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Energieversorgung und Telekommunikation
Der Anschluss ist über die bestehenden Netzstrukturen des angrenzenden Wohngebietes zu
erfolgen und zu gewährleisten. Der weitere Netzausbau im Plangebiet ist zu erfolgen. Die Verlegung der Netze ist zum Schutz von Witterungseinflüssen und der städtebaulichen Gestaltung
ortsüblich in unterirdischer Bauweise auszuführen.
Abfallentsorgung
Aufgrund der Flächengröße des geplanten Wohnbaugebietes sind übliche Siedlungsabfälle im
mäßigen Umfang zu erwarten. Diese sind in das Abfallentsorgungskonzept der Gemeinde
Schöppingen aufzunehmen.
3 Planungsalternativen
Als Planungsalternative steht die Erweiterung der Gewerbegebietsfläche „Münsterstraße“.
Dies würde dem Trennungsprinzip von Wohnen und Gewerbe widersprechen und umfangreiche Maßnahmen zur Konfliktlösung beinhalten. Zugleich würde dies der bestehenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ widersprechen, welches zur Abschirmung und Abgrenzung zum südlichen Wohngebiet einen Grünstreifen mit Pflanzgeboten zwischen der Münsterstraße und Düsseldorfer Straße voraussieht.
Die Nullvariante als Planungsalternative bedeutet, dass die Weiterentwicklung des Wohngebietes nicht erfolgen und der Bedarf an Wohnbaufläche an dieser Stelle nicht gedeckt werden
könnte. Die Planfläche der Flurstücke 156 und 826 teilweise würde weiterhin landwirtschaftlich
genutzt werden. Das Pflanzgebot auf den Flurstücken 825 und 826 teilweise, welches durch
die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“ gegeben ist, wäre umzusetzen.
4 Einordnung des Planes in die übergeordnete Planung, Entwicklung des Planes aus
dem Flächennutzungsplan
4.1
Flächennutzungsplan
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Schöppingen stellt den Geltungsbereich zum Großteil als Wohnbaufläche dar. Der nord-/nordöstliche Grünstreifen dient als
städtebauliches Grün. (vgl. Schöppingen 1995)
Seite 11
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Im Zuge der Aufstellung dieses Bebauungsplanes erfolgt die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. Die festgesetzte Grünfläche zur Zweckbestimmung städtebauliches Grün wird zusätzlich mit Fläche zum Immissionsschutz überschrieben und die Abgrenzung zwischen Wohnbau- und Grünfläche entsprechend angepasst.
Abbildung 6: Auszug des Flächennutzungsplanes mit roter Kennzeichnung
(eigene Zusammenstellung nach Schöppingen 1995)
4.2
Regionalplan
Der Regionalplan Münsterland stellt den Planbereich vornehmlich als allgemeinen Siedlungsraum dar. Der nördliche Abschnitt, im Bereich der Grünflächen und Versorgungsanlage,
ist als allgemeiner Frei- und Agrarraum ausgewiesen.
5 Erläuterungen zu den Planfestsetzungen
Die nachfolgend beschriebenen Festsetzungen des Bebauungsplanes sichern die genannten
Ziele und die Zweckbestimmung. Sie ermöglichen gleichzeitig eine nachbarschaftsverträgliche
Integration der Planung in die Umgebung sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung
der Gemeinde Schöppingen.
Seite 12
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
5.1
Art der baulichen Nutzung
Der Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ setzt allgemeines Wohnbaugebiet fest. An die städtebaulichen Gegebenheiten zum südlichen Wohngebiet wird angeknüpft und die Weiterentwicklung der Wohnbaufläche ermöglicht. Die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht
Bestandteil dieses Bebauungsplanes, da Gewerbe- (nicht störend) und Beherbergungsbetriebe sowie Tankstellen durch übermäßiges Verkehrsaufkommen den ruhigen Charakter der
umliegenden Wohngebiete beeinträchtigen würden. Verwaltungen sind eher im Zentrum anzusiedeln. Der Flächenbedarf von Anlagen der Gartenbaubetriebe wäre zu groß für die geplanten Wohngebietsflächen.
Um den umliegenden ruhigen Wohngebietscharakter gerecht zu werden und den Zu- und Abfahrtsfrequenzen zu minimieren, wird die Anzahl der Wohnungen für Einzelhäuser auf 2 begrenzt.
5.2
Maß der baulichen Nutzung
Als Maß der baulichen Nutzung in den allgemeinen Wohngebieten wird folgendes festgesetzt:
Grundflächenzahl (GRZ): max. 0,4
Die städtebauliche Konzeption sieht vor, dass der für allgemeine Wohngebiete geltende
Versiegelungsgrad für Hauptgebäude anzusetzen ist, um mit Boden sparsam umzugehen.
Der Bebauungsplan setzt die Obergrenze für ein allgemeines Wohngebiet nach § 17
BauNVO fest. In Anbindung zum südlichen Wohngebiet wird der Planbereich verdichtet.
Nach Norden und Osten grenzen Grün- und Freiräume an den Planbereich an, sodass den
Anwohnern der äußeren allgemeinen Wohngebiete ausreichende Flächen zur Freizeit und
Erholung zur Verfügung stehen.
Abweichend dazu wird das innenliegende allgemeine Wohngebiet von allen Seiten, ausgenommen dem Teilbereich mit Grünfläche, von Wohnbebauung umschlossen. Um die
privaten Frei- und Erholungsräume zu schützen, wird die Ausbreitung der baulichen Anlagen auf den Grundstücksflächen gemindert und die GRZ auf 0,3 begrenzt. Das Erscheinungsbild innerhalb des neuen Quartieres wird dadurch gelockert.
Seite 13
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Geschossflächenzahl (GFZ):max. 0,6
Die Geschossflächenzahl ist auf die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 für Hauptgebäude
abgestimmt und entspricht der ortsüblichen Gebäudegestaltung. Im Bereich der innenliegenden Wohngebiete wird das bauliche Maß neben der Anzahl der Vollgeschosse und
maximalen Firsthöhe zusätzlich durch die Traufhöhe bestimmt. Daher wird hier auf die
Festsetzung der Geschossflächenzahl GFZ verzichtet.
Firsthöhe als Höchstgrenze FH: 9,5 m bezieht sich für das allgemeine Wohngebiet WA
1 auf eine Höhenlage von 87,5 m, für das WA 2 auf eine Höhenlage von 88,5 m, für das
WA 3 auf eine Höhenlage von 90,0 m und für das WA 4 auf eine Höhenlage von 93,0 m
über Normalhöhennull (NHN). Die Abstufung der Geländehöhen erfolgt auf Grundlage des
vorherrschenden Gefälles zwischen der Düsseldorfer Straße und der Münsterstraße. Der
natürliche Geländeverlauf wird aufgegriffen und entsprechend der geplanten Grundstücksaufteilung abgestuft. Die gleiche Höhenlage beidseitiger Wohngebietsflächen zur
Erschließungsstraße wird dabei berücksichtigt.
Traufhöhe als Höchstgrenze TH: 4,2 m bezieht sich für das innenliegende Wohngebiet
WA 2 auf eine Höhenlage von 88,5 m und für das innenliegende Wohngebiet WA 3 auf
eine Höhenlage von 90,0 m über über Normalhöhennull (NHN). Im Kern des Wohngebietes
wird das klassische 1,5-geschossige Satteldach-Einfamilienhaus favorisiert. Durch die Begrenzung der ortsüblichen 4,2 m Traufhöhe wird die Bauform von z. B. Stadtvillen ausgeschlossen. Die Wandhöhen werden reduziert und das Erscheinungsbild der Wohninsel
wird aufgelockert.
Anzahl der Vollgeschosse (Z): max. II
Der Bebauungsplan sichert eine ortsübliche zweigeschossige Bauweise.
Anlagenhöhe als zwingende Höhe (AH): 6,5 m bzw. 6,0 m bezieht sich auf das anstehende Gelände. Zur Ermittlung der Bezugshöhen ist entsprechend der Geländehöhenplan
zum schalltechnischen Gutachten heranzuziehen.
5.3
Bauweise
Für die Erweiterung des Wohngebietes ist eine geringe Gebäudedichte vorgesehen. Die Erschließungssituation über nur eine Zuwegung des Plangebietes über die Münsterstraße
spricht zudem für eine Reduzierung der Zu- und Abfahrtsfrequenzen bzw. damit verbundenen
Seite 14
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Wohneinheiten. Im Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ ist daher nur gelockerte Einzelhausbebauung mit jeweils maximal 2 Wohneinheiten zulässig.
Die Einzelhäuser sind gem. § 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO in offener Bauweise mit seitlichem
Grenzabstand zu errichten und dürfen eine Länge von 50 m nicht überschreiten (§ 22 Abs. 1
und 2 Satz 2 BauNVO).
5.4
Überbaubare Grundstücksflächen
Die überbaubaren Grundstückflächen rücken aus Bauordnungsgründen zur Sicherheit und
Gestaltung allgemein 3 m von den öffentlichen Erschließungsflächen ab. Die Baugrenzen im
Südosten springen in den rückwärtigen Grundstückbereichen um 12,0 m zurück, um einen
entsprechenden gärtnerischen Freiraum zu Ruhe und Erholungszwecken zu sichern. Gleichzeitig soll die Orientierung der Baukörper zur Düsseldorfer Straße in diesem Flächenbereich
hervorgehoben werden. Entlang des Fuß- und Radweges wird der Abstand der Baugrenzen
auf 1,5 m herabgesetzt, um die visuelle einschneidende Wirkung des Weges zu minimieren.
Dennoch bleibt die Zuwegung im Notfall durch die Feuerwehr über den Fuß- und Radweg
gewährleistet.
Aus gleichen o. g. Gründen sind oberirdische Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO und
Garagen nur innerhalb der überbaubaren Fläche zulässig. Die Blickfluchten entlang der Erschließungsstraßen bleiben dadurch erhalten und die Qualität des öffentlichen Straßenraumes
gefördert.
5.5
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Die Fahrbahnbreiten und –radien sind dem anzunehmenden Verkehrsaufkommen angepasst
und für die Schleppkurven von Müll- und Feuerwehrfahrzeugen ausgelegt.
Mit Abzug möglicher Parkflächen (2 m Breite) am Straßenrand ergibt sich eine Mindestfahrbahnbreite von 4,5 m, auf welcher zwei PKWs entgegengesetzt fahren können. Auch die Begegnung mit einem entgegenkommenden LKW (z.B. Müllfahrzeug) ist möglich. Für die Fläche
des Fuß- und Radweges sind Poren- oder Fugenpflaster als Beläge zu wählen. Oberflächenwasser kann dadurch in den oberen, vegetativen Bodenschichten gespeichert werden und ggf.
versickern oder verdunsten.
5.6
Pflanzgebote
Die Anpflanzung der mittel- und hochstämmigen Bäume auf den privaten Grundstücksflächen
soll dem Grüncharakter sowie der Verschattung des Plangebietes dienen. Die Erholungsfunktion wird dadurch gestärkt. Der Bezug zur Flächengröße regelt durchschnittlich die Pflanzung
Seite 15
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
eines Baumes pro Baugrundstücksfläche nach derzeitig geplanter Grundstücksteilung und üblichen Grundstückgrößen in Schöppingen. Für die Umsetzung der Pflanzgebote sind Laubbäume der Kategorie II zu wählen. Für eine ausreichende Vegetationsfläche ist der festgesetzte Pflanzbereich mit 5 m² nicht zu unterschreiten. Als Pflanzabstand sind 8 m zu empfehlen. Die Arten sind der Pflanzempfehlung für Gehölze der Gemeinde Schöppingen zu entnehmen.
Die Vorgaben zur Bepflanzung der öffentlichen Grünfläche entsprechen den vorherrschenden Umsetzungen und örtlichen Regelung.
5.7
Schallimmissionsschutzbezogene Festsetzungen
Ausgehend des Gewerbegebietes „Münsterstraße“ im Norden sind Schallimmissionen auf das
Plangebiet zu prognostizieren. Zum Schutz vor diesen Belastungen und zur Konfliktlösung ist
in Abstimmung mit dem zuständigen Gutachterbüro eine Halbwallanlage im nördlichen/nordöstlichen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes vorgesehen. Die Halbwallanlage besteht
aus zwei Teilbereichen und fungiert aus einer zwingend 6,5 m hohen Schutzwand mit einseitiger Anwallung auf einer Länge von 117 m bzw. einer zwingend 6,0 m hohen Schutzwand mit
einseitiger Anwallung auf einer Länge von 26 m. Die Halbwallanlagen sind entsprechend zu
begrünen, damit sich diese in den städtebaulichen Grünzug einfügen.
„Bei der Errichtung der Wände ist zu beachten, dass diese keine Öffnungen aufweisen und
das verwendete Material ein Flächengewicht von mindestens 10 kg/m² und ein bewertes Bauschalldämmmaß von mindestens 25 dB erreicht“ (Richters&Hüls 2016, S. 21). Die Wallanlage
soll sich visuell dem Charakter des bestehenden Grünzuges anpassen und sich darin integrieren. Die Wölbung der Geländeebene stellt zudem die Abgrenzung zwischen dem nördlichen
Gewerbegebiet „Münsterstraße“ und der südlichen Wohngebiete der Gemeinde Schöppingen
dar.
5.8
Gestalterische Festsetzungen
Die gestalterischen Festsetzungen orientieren sich an der Gestaltungsfibel der Gemeinde
Schöppingen. Die Dachneigung von 45° wird eingehalten. Die Abstufung auf 25° aufgrund
der möglichen integrierten Zeltdachformen entspricht ebenfalls den örtlichen Vorschriften. Für
das innenliegende allgemeine Wohngebiet sind keine Zeltdächer vorgesehen und die Traufhöhe wird auf ortsübliche 4,2 m begrenzt. Damit sollen im Kern des Plangebietes „Stadtvillen“
ausgeschlossen werden um eine drückende Wirkung zu verhindern und stattdessen ein gelockertes Erscheinungsbild zu erzeugen.
Seite 16
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Die Bestimmungen zu Einfriedungen dienen der Qualität und sozialen Kontrolle des öffentlichen Straßenraumes sowie den Blickbezüge zur Verkehrssicherheit. Dabei sollen die Einfriedungen sowohl zur ökologischen Durchgrünung des Gebietes beitragen, notwendige Blickbezüge jedoch nicht beeinträchtigen.
6 Sonstige Auswirkungen der Planung
6.1
Immissionsschutz
6.1.1 Emissionen
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ ist von keinen unmittelbaren Emissionen auszugehen; welche für die angrenzende Wohnbebauung als unverträglich
einzustufen wäre. Mögliche Geruchsbelästigungen, die durch Staunasse des bestehenden
Regenrückhaltebeckens auftreten könnten, traten bisher nicht auf, sodass durch dessen Erweiterung keine weiteren Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
6.1.2 Immissionen
Für die Nutzungsformen von Gewerbe und Wohnen besteht ein allgemeiner Trennungsgrundsatz. Hinsichtlich des Lückenschlusses zur städtebaulichen Ordnung und dem Prinzip der kurzen Wege rücken Wohn- und Gewerbegebiet näher zusammen. Zur Lösung des zu erwartenden Konfliktpotenzials sichert dieser Bebauungsplan Maßnahmen, welche eine verträgliche
Wohnqualität erzeugen.
Aufgrund der zu erwartenden Lärmbelastungen durch das im Norden angrenzende Gewerbegebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung zur Immissionsprognose von der Gemeinde Schöppingen beauftragt und vom Gutachterbüro Richters&Hüls im Februar 2016 erstellt. Als schalltechnische Orientierungswerte werden für das allgemeine Wohngebiet (WA)
am Tag 55 dB(A) und für die Nacht 40 dB(A) gem. DIN 18005, Immissionsrichtwerte gem. TA
Lärm und der 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zugrunde gelegt. Zur Berechnung des Gewerbelärms werden die Betriebe Bröker, HW Packaging, Sonderposten
Thomas Philipps und die Brennerei Sasse sowie deren Fahrzeugfrequentierung berücksichtigt
(vgl. Richters&Hüls 2016, S. 6). Als aktive Lärmminderungsmaßnahme wird in den Berechnungen die geplante Halbwallanlage mit folgenden Maßen berücksichtigt:
•
„Eine etwa 117 Meter lange und 6,5 m hohe Lärmschutzwand mit einseitiger Anwallung (Wand- bzw. Wallkronenlänge) nördlich der geplanten Bebauung
Seite 17
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
•
Eine etwa 26 Meter lange und 6 m hohe Lärmschutzwand mit einseitiger Anwallung
(Wand- bzw. Wallkronenlänge) östlich der geplanten Bebauung“
(Richters&Hüls 2016, S. 21)
Die schalltechnische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Orientierungs-/Immissionswerte tagsüber flächendeckend im Plangebiet eingehalten werden. Nachts, zwischen 5
und 6 Uhr werden die Immissionswerte kleinflächig am östlichen und nordwestlichen Zipfel
des Plangebietes um 5 dB überschritten. (vgl. Richters&Hüls 2016, S. 23)
Abbildung 7: Auszug des Schallgutachtens (EG, nachts) mit roter Kennzeichnung
der Überschreitung
(eigene Zusammenstellung auf Grundlage Richters&Hüls 2016)
Seite 18
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Abbildung 8: Auszug des Schallgutachtens (1. OG, nachts) mit roter Kennzeichnung
der Überschreitung
(eigene Zusammenstellung auf Grundlage Richters&Hüls 2016)
In den Bereichen der geringfügigen Überschreitungen sind keine Wohngebäude vorgesehen,
sodass durch den Gewerbelärm unter Einbeziehung der Wallanlage keine Beeinträchtigung
des Wohngebietes zu erwarten ist.
In direkter Nachbarschaft (Nordosten) zum geplanten Wohngebiet befindet sich die Feinbrennerei Sasse, Lagerkorn GmbH. Zum Nachweis der Verträglichkeit der vorhandenen und geplanten Nutzungen wurde die UGB Genehmigungsmanagement GmbH von der Gemeinde
Schöppingen zur Begutachtung der Geruchsimmissionssituation beauftragt. Im weiteren
Umfeld des Plangebietes befinden sich drei landwirtschaftliche Hofstellen, die zur Ermittlung
der Gesamtbelastung berücksichtigt wurden. Aufgrund der Planungsgröße wurden die zu erwartenden Geruchsstundenhäufigkeit innerhalb von quadratischen Beurteilungsflächen von
25x25 m zeichnerisch aufgeführt.
Seite 19
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Das Ingenieurbüro UGB kommt zu folgenden Ergebnissen:
„Innerhalb des Plangebietes wurde eine Geruchsstundenhäufigkeit zwischen 9 und 14 % der
Jahresstunden ermittelt. Diese Belastung wird durch die Fa. Sasse und drei Hofstellen westlich
bzw. nordwestlich des Gebietes hervorgerufen. Der zulässige Immissionswert von 10 % für
Wohn- und Mischgebiete wird demnach erreicht und überschritten. Die Überschreitungen betreffen den nordöstlichen Teil des Plangebietes.“ (UGB 2015, S. 4f)
Abbildung 9: Auszug des Geruchsgutachtens, Raster der Gesamtbelastung mit Überlagerung
der angepassten allgemeinen Wohngebietsflächen
(eigene Zusammenstellung auf Grundlage UGB 2016)
Der Bebauungsplan geht auf das vorliegende Geruchsgutachten ein und entwickelt sich nach
dessen Einschränkungen. In den Teilflächen, in denen die Geruchsstundenbelastung höher
des Grenzwertes von 10 % liegt, sind überwiegend Grünflächen vorgesehen. Die Wohnbaulandflächen erstrecken sich im Westen und Süden des Planbereiches, in denen der zulässige
Immissionswert von 0,10 Geruchsstundenhäufigkeit eingehalten wird. Hinsichtlich dem übergeordneten Ziel der engen Nachbarschaft von Gewerbe- und Wohngebietsflächen ergeben
sich übliche Randbereichskonflikte. Die flächenbezogene Berechnung der Immissionswerte
Seite 20
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
erfolgt über Planquadrate, sodass es in den Übergangsbereichen erhöhter Immissionswerte
(0,11) zu teilweise Überlappungen mit Wohngebietsflächen kommt. Hinsichtlich der nicht vorherrschenden quadratischen Ausbreitung der belasteten Luftströmungen erscheint die Mittelung der Flächeneinheiten als annehmbare Grundlage zur Abgrenzung.
Aktuelle Rechtsprechung akzeptiert regelmäßig für Übergangsbereiche von Wohnrandlagen
zu landwirtschaftlich geprägten Außenbereich sogenannte Zwischenwerte. Legt man die
Richtwerte für ein Wohn-/Mischgebiet von 10 % und für Gewerbe-/Industriegebiete von 15 %
zugrunde, so liegt der Zwischenwert bei 12,5. Hierbei ist auch anzumerken, dass die Geruchshäufigkeit in Gewerbe-/Industriegebieten auch die ausnahmsweise zulässigen Wohnnutzungen bereits berücksichtigt.
Die im vorliegenden Gutachten prognostizierte Geruchsstundenhäufigkeit von 11 % der Jahresstunden steht aufgrund der Ausführungen den Darstellungen für eine konfliktfreie Entwicklung nicht entgegen.
Stäube sind in der Ortslage durch Heizungsbrand und durch den Verkehr (Feinstäube durch
Reifenabrieb und Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter) sowie durch die umliegenden Gewerbe/Industriebetriebe zu erwarten. Staubimmissionskonflikte sind dem Planungsbüro nicht bekannt.
Unverträgliche Strahlungseinwirkungen (elektromagnetische Strahlung und Lichteinwirkungen) sind nicht zu erwarten, weil sich keine starken Quellen (inkl. Leuchten) in der Nähe befinden.
Weitere Konflikte werden in Bezug der Informationslage des Planungsbüros und Gliederung
des Gewerbes nach Abstandserlass NRW 1990 in Berücksichtigung der Wohngebietserweiterung nicht gesehen.
6.2
Altlasten / Kampfmittelgefährdung
Im Geltungsbereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten und keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Informationen über Kampfmitteleinwirkungen im Plangebiet sind
nach gegenwärtigem Kenntnisstand unbekannt.
Es kann keine Garantie für die Freiheit von Kampfmitteln gegeben werden, bei der Durchführung aller bodeneingreifenden Bauarbeiten ist Vorsicht geboten. Bei Munitionsfunden ist der
Seite 21
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg über das Ordnungsamt der Gemeinde
Schöppingen umgehend zu verständigen.
6.3
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Sowohl innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ als
auch in seinem Umfeld befinden sich weder Baudenkmäler noch sonstige Denkmäler im Sinne
des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW). (vgl. Geodatenatlas Borken 2015)
7 Umsetzung der Planung
Die Umsetzung der Planung auf den privaten Grundstücken erfolgt durch den Eigentümer/Bauherrn. Die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen sowie der Grün- und Retentionsflächen erfolgt durch die Gemeinde Schöppingen.
8 Flächengliederung
Die Aufteilung der Nutzungen im Plangebiet ist aus der Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1: Nutzungsaufteilung im Plangebiet
Nutzungen
Öffentliche Grünfläche
Fläche
(ca.)
Anteil
5.752m²
29,2%
Zweckbestimmung
Städtebauliches Grün
Spielplatz
Entsorgungsanlage
allgemeines Wohngebiet
Straßenverkehrsfläche
1.819m²
9,2%
10.120m²
51,3%
2.040m²
10,3%
Zweckbestimmung Fuß
+ Radweg
Plangebiet
19.731m²
Teilfläche (ca.)
Teilflächen-anteil
5.268m²
26,7%
484m²
2,5%
163m²
0,8%
100,0%
(eigene Zusammenstellung)
Seite 22
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
9 Quellenverzeichnis
SCHÖPPINGEN (1995) Auszug der 5. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde
Schöppingen
BEZIRKSREGIERUNG MÜNSTER (2014) Regionalplan Münsterland (Entwurf). Blatt 6.
Stand: 12.09.2013. Münster
KREIS BORKEN (2016) Geodatenatlas Kreis Borken. http://www.kreis-borken.de/kreisverwaltung/weitere-aufgaben/geodatenatlas-kreis-borken/geodatenatlas.html Zugriff: November
2016
LANUV Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2016)
Naturschutzinformationsdienst GIS. Internetadresse: http://www.naturschutzinformationennrw.de/. Zugriff: Januar 2016
OPPENSTREETMAP (2016) OpenStreetMap - Die freie Weltkarte. Internetseite: www.openstreetmap.org. Zugriff: Januar2016
PFEIFER (2014) Artenschutzrechtliche Prüfung für das Planvorhaben der Gemeinde Schöppingen in der Gemarkung Schöppingen, Flur: 6, Flurstück 156, 826 und 825 tlw.; Bearbeitung: Friedrich Pfeifer. 18.10.2014. Ahaus
RICHTERS&HÜLS (2016) Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ in Schöppingen. Untersuchungen der Geräuscheinwirkungen durch
Gewerbelärm; Bearbeitung: Dipl.-Ing. R. Hüls und Dipl.-Ing. T. Jedrusiak. 11.02.2016. Ahaus
UGB (2015) Gutachterliche Begutachtung der Geruchsimmissionssituation im geplanten Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ der Gemeinde Schöppingen; Bearbeitung: Dipl.-Ing. N.
Wachholz, UGB Genehmigungsmanagement GmbH. 02.12.2015. Hamburg
Mit Ausnahme der digitalen Dienste können die aufgeführten und / oder in der Planzeichnung genannten Quellen inkl. Normen während der Öffnungszeiten oder nach vorheriger
Terminabsprache bei der Gemeinde Schöppingen eingesehen werden.
Aufgestellt: Borken, Stand: März 2016
______________________________
Janine Schmidt
(M. Sc. Raumplanung)
______________________________
Torben Schulte
(Stadtplaner AKNW/
Dipl.-Ing. Raumplanung)
Seite 23
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
ÖbVI Schemmer - Wülfing - Otte, Borken
Druck: 11.03.2016
Stand: 10.03.2016
Begründungsvorentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“
II.
Anhang
Anlage 1
Umweltbericht (Vorentwurf) zum Bebauungsplan Nr. 38 „Am Überweg“ zugleich 5. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 2 „Münsterstraße“. Bearbeitung: Vermessungsbüro Schemmer,
Wülfing, Otte. März 2016. Borken
Anlage 2
Schalltechnisches Gutachten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Am Überweg“ in
Schöppingen. Untersuchungen der Geräuscheinwirkungen durch Gewerbelärm; Bearbeitung:
Dipl.-Ing. R. Hüls und Dipl.-Ing. T. Jedrusiak. 11.02.2016. Ahaus
Anlage 3
Gutachterliche Begutachtung der Geruchsimmissionssituation im geplanten Bebauungsplan
Nr. 38 „Am Überweg“ der Gemeinde Schöppingen; Bearbeitung: Dipl.-Ing. N. Wachholz, UGB
Genehmigungsmanagement GmbH. 02.12.2015. Hamburg
Seite 24
Verfahrensstand:
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB