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LÄNDERINFORMATIONSBLATT SERBIEN (August 2014) Haftungsausschluss IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für Rückschlüsse, welche aufgrund der zusammengetragenen Informationen gezogen werden. INHALTSVERZEICHNIS I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG ................................................................................................... 3 1. Öffentliche Infrastruktur ............................................................................................................. 3 2. Öffentliches Transportwesen ..................................................................................................... 3 3. Kommunikationsnetzwerk.......................................................................................................... 3 4. Erforderliche Dokumente für Rückkehrer ................................................................................... 4 II. ÖFFENTLICHE WOHLFAHRT .................................................................................................. 4 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung ................................................................................. 4 2. Voraussetzungen für den Erhalt von Beihilfen ........................................................................... 5 3. Erforderliche persönliche Unterlagen......................................................................................... 5 4. Kindergeld ................................................................................................................................. 5 5. Besondere Voraussetzungen für: Senioren, alleinstehende Frauen, Waisen und andere Minderheiten .................................................................................................................................... 5 III. RENTEN ................................................................................................................................... 6 IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG .............................................................................................. 7 1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem ......................................................................... 7 2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser ................................... 8 3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente ................................................................................... 8 4. Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kosten ................................................................ 8 5. Erforderliche persönliche Unterlagen......................................................................................... 9 V. WOHNUNGSWESEN................................................................................................................ 9 1. Unterbringung von Rückkehrern ................................................................................................ 9 2. Wohnflächen und Mietkosten .................................................................................................... 9 3. Wiederaufbauhilfe ..................................................................................................................... 9 VI. ARBEITSMARKT ...................................................................................................................... 9 1. Arbeitsmarktsituation ................................................................................................................. 9 2. Vermittlung von Arbeitskräften................................................................................................. 10 3. Arbeitslosenunterstützung: Voraussetzungen, Dokumente, Versicherungen ........................... 10 4. Fortbildungsmöglichkeiten und Berufsausbildung .................................................................... 10 VII. REINTEGRATIONS- UND WIEDERAUFBAUHILFE ............................................................... 11 1. Reintegrationshilfe in Sachleistungen ...................................................................................... 11 2. Verfahren zur Existenzgründung ............................................................................................. 11 VIII. BILDUNG............................................................................................................................. 11 1. Bedingungen für die Fortsetzung der Ausbildung an Schulen und Hochschulen ..................... 13 2. Genehmigung und Prüfung ausländischer Abschlüsse ............................................................ 13 3. Benötigte Unterlagen für zurückkehrende Schüler und Studenten ........................................... 14 4. Kosten, Darlehen und Stipendien ............................................................................................ 14 5. Universitäten und Hochschulen in Serbien .............................................................................. 14 IX. SCHUTZBEDÜRFTIGE PERSONEN ...................................................................................... 17 1. Allgemeine Informationen ........................................................................................................ 17 2. Unterstützung für allein zurückkehrende Frauen und Mütter ................................................... 19 3. Alte Menschen ........................................................................................................................ 19 4. Personen mit psychischen Erkrankungen ................................................................................ 20 2 I. ÖFFENTLICHE VERWALTUNG 1. Öffentliche Infrastruktur Serbien hat 150 Gemeinden (“opština”). Die Gemeinden haben Aufsicht über vielfältige Gemeindeund Versorgungseinrichtungen. Städtische Gegenden sind in der Regel über Schnellstraßen miteinander verbunden, während die ländlichen Gegenden meist über einspurige Straßen zu erreichen sind. Der Ausbau des “Korridor 10“, der Subotica (ungarische Grenze) und Presevo (mazedonische Grenze) miteinander verbindet, wird weiter fortgesetzt. Zudem wurde der Ausbau des „Korridor 11“ begonnen, der innerhalb Serbiens die Orte Vrsac (rumänische Grenze) und Boljare (montenegrinische Grenze) miteinander verbindet. 2. Öffentliches Transportwesen Internationaler Transport: Flughafen Belgrad, Info-Telefon: +381 11 209 4444 http://www.beg.aero/pocetna.1.html Zentraler Busbahnhof Belgrad http://www.bas.rs Information und Buchung: +381 11 2636-299 (Inland) +381 11 2658-759 (International) Zentraler Bahnhof Belgrad http://www.zeleznicesrbije.com Information: +381 11 629-400; +381 11 645-822 Der öffentliche Verkehr zwischen den Städten wird durch Busse und Bahnen gewährleistet. Der Nahverkehr innerhalb der Städtle erfolgt durch Busse, Oberleitungsbusse, Straßenbahnen und Taxen (je nach Stadt). In den großen Städten, wie etwa der Hauptstadt Belgrad, können die folgenden Transportmittel in Anspruch genommen werden: Tag und Nacht öffentlicher Transport (Bus, Oberleitungsbus, Straßenbahn) Express (Minibusse) Zwischen dem Stadtzentrum und den Vororten (Busse) Nahverkehrszüge 3. Kommunikationsnetzwerk Telekom Serbia: Landesvorwahl +381 + Ortsvorwahl (ohne 0) + Telefonnnummer Mobilfunkanbieter Telenor: Telekom Serbia: VIP: Vorwahl 062, 063 und 069 Vorwahl 064, 065 und 066 Vorwahl 060 und 061 Internetanbieter Eunet, Beotel, yubc.net, SBB etc., vollständige Liste unter: www.netvodic.com/internet-provajderi.htm 3 4. Erforderliche Dokumente für Rückkehrer Ein gültiger Personalausweis ist die Voraussetzung zur Inanspruchnahme jeglicher Berechtigungen (medizinische Versorgung, Arbeit, Bildung etc.). Ein Rückkehrer kann medizinische Notfallhilfe nach der Ankunft in Serbien unter Vorlage des Dokumentes über den Status einer Person in “Wiederzulassung” (Reisedokument), das 30 bis max. 60 Tage Gültigkeit hat, ohne Entrichtung der entsprechenden Beteiligungsgebühr in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist die Person verpflichtet, innerhalb von 30 bis max. 60 Tagen nach der Rückkehr einen Antrag auf allgemeine Krankenversicherung zu stellen. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Rückkehrer einen Versicherungsantrag gestellt haben, ansonsten ist ein Versicherungsschutz nicht gegeben und alle in Anspruch genommenen Leistungen müssen selbst bezahlt werden. Zur Ausstellung des Personalausweises benötigte Unterlagen: (Um einen biometrischen Ausweis erstmalig zu beantragen) Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Staatsbürgerschaft (nicht älter als 6 Monate) Meldenachweis Passbilder 5cm x 5cm (ohne Hut oder Tuch) Gebühr in Höhe von 1,140 RSD oder 10 EUR Die Bearbeitungsdauer liegt bei bis zu 15 Tagen. Im Falle einer Verlängerung sind nur die Steuern zu zahlen und ein neues Foto bei der Polizeistation aufgenommen. Meldenachweis: Serbische Staatsbürger sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Polizeistation an ihrem Wohnort anzumelden. Folgende Dokumente müssen hierbei vorgelegt werden: Antragsformular Nr. 2 (erhältlich in der Polizeistation) Adressnachweis (Mietvertrag, Eigentumsurkunde. Der Vermieter oder die Person, die die Unterkunft gewährt, sollte den Rückkehrer für den Meldeprozess zur örtlichen Polizeistelle begleiten. Der Vermieter/die betreffende Person benötigt einen gültigen Personalausweis. Gebühr in Höhe von 200 RSD oder 2 EUR II. ÖFFENTLICHE WOHLFAHRT 1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung Ein Wohlfahrtsamt befindet sich in jeder Gemeinde Serbiens. In der Hauptstadt Belgrad gibt es insgesamt 16 Wohlfahrtsämter. Das Wohlfahrtsamt hat folgende Aufgaben, wobei darauf hingewiesen wird, dass der tatsächliche Zugang nicht grundsätzlich garantiert werden kann: Unterstützung von Personen oder Familien ohne Einkommen Unterstützung behinderter Personen Unterstützung älterer pflegebedürftiger Menschen Unterstützung von Kindern ohne Eltern Unterstützung von gefährdeten Familien Unterstützung minderjähriger Eltern Unterstützung von Familien mit drei oder mehr Kindern 4 Vermeidung von und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt 2. Voraussetzungen für den Erhalt von Beihilfen Die Voraussetzungen richten sich nach den von der betreffenden Person beantragten Sozialleistungen. Allgemein gilt: Die Person muss serbischer Staatsbürger mit gültigen persönlichen Unterlagen (Personalausweis), arbeitslos und bei der staatlichen Arbeitsagentur an ihrem Wohnort registriert sein oder sich in einem Mindestlohn-Beschäftigungsverhältnis befinden. Anspruchsberechtigt sind darüber hinaus alleinerziehende Elternteile, Menschen mit Behinderungen (körperlich oder geistig), ältere Personen, Minderjährige, Waisen etc. (hierbei ist ein Nachweis der Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen erforderlich). 3. Erforderliche persönliche Unterlagen Die Person muss serbischer Staatsbürger sein, über einen gültigen Personalausweis verfügen (Wohnsitz in der Gemeinde, in der die Person die Sozialleistung beantragt), arbeitslos sein und über eine Krankenversicherung verfügen. Die weiteren Voraussetzungen hängen von der Art der beantragten Sozialleistungen ab. 4. Kindergeld Eltern oder Familien haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie serbische Staatsbürger sind, ihren Wohnsitz in Serbien haben und über eine staatliche Krankenversicherung für das erste, zweite, dritte und vierte Kind verfügen. Die folgenden Dokumente müssen vorgelegt werden: Geburtsurkunde für jeder in der Familie geborene Kind (Kopie) Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (Kopie) Personalausweise der Eltern (Kopie), Meldebescheinigung der Kinder (Kopie) „Zdravstvena knjizica“ (Kopie) – Krankenversicherungsnachweis Nettoeinkommen der Familie (für die letzten drei Monate) Nachweis, dass die Familie alle erforderlichen Steuern gezahlt hat Eigentumsurkunde Nachweis der Arbeitslosigkeit durch das Arbeitsamt Nachweis, dass die Kinder die Schule besuchen Kontoauszug Wenn die Eltern oder Kinder behindert oder die Eltern alleinerziehend sind, muss dies durch Beifügung der entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Das Kindergeld wird auf das Konto der Familie überwiesen. Die Familie erhält Kindergeld für einen Zeitraum von 6 Monaten ab der Vorlage aller erforderlichen Dokumente. Der entsprechende Verlängerungsantrag muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der 6 Monate gestellt werden. 5. Besondere Voraussetzungen für: Senioren, alleinstehende Frauen, Waisen und andere Minderheiten Besondere Einrichtungen kümmern sich um Gruppen mit besonderen Bedürfnissen, wie etwa Senioren, allenstehende Frauen, Opfer von Menschenhandel und häuslicher Gewalt. Nachfolgend einige Beispiele: Institution für obdachlose Senioren: Kumodraska Str 226, Belgrad, Tel.: +381 11 2463-987; +381 11 2462-778 5 Institution für geistig behinderte Kinder: Sremcica 9. nova 2, Belgrad, Tel.: +381 11 8016-291; +381 11 8016-245 Waisenhaus: Zvecanska 7, Belgrad, Tel.: +381 11 2648-622; +381 11 3690-314 Auffangstelle für Kinder und Jugendliche/Erholungsheim: Boulevard Oslobodjenja 219, Tel.: +381 11 2492-301 Zufluchtstätte für obdachlose Kinder: Krfska 7, Belgrad „Safe House“ für Opfer häuslicher Gewalt: www.b92.net/safehouse Bedürftige Personen können sich an das Sozialversicherungsamt ihres Wohnortes wenden, um weitere Informationen für ihre Stadt, ihr Dorf oder ihre Region zu erhalten. Die Zufluchtstätte für obdachlose Kinder hat im Jahr 2008 an neuer Stelle ihre Arbeit aufgenommen mit dem Ziel, Lebensmittel, saubere Kleidung und Zugang zu verschiedenen Fachleuten zu gewähren. Das Angebot richtet sich an Kinder, die auf den Straßen Belgrads leben und arbeiten. III. RENTEN Persönliche Statusinformationen können beim Serbischen Versicherungsfonds für Renten und Berufsunfähigkeit in Erfahrung gebracht werden. Das Gesetz zur Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst drei Kategorien von Pflichtversicherten: versicherte Arbeitnehmer, versicherte Selbständige und versicherte Bauern, die ihre Renten- und Berufsunfähigkeitsansprüche beim Serbischen Versicherungsfonds für Renten und Berufsunfähigkeit geltend machen. Die Mindesthöhe der durchschnittlichen Altersrente in Serbien entspricht etwa 60% des Durchschnittsgehalts. Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente: 65 Jahre bei Männern, 60 Jahre bei Frauen und mindestens 15 Dienstjahre, in denen alle Steuern entrichtet wurden 40 Dienstjahre bei Männern und 35 Dienstjahre bei Frauen 40, bei einem Alter von mindestens 53 Jahren 45 Dienstjahre (Entrichtung aller entsprechenden Steuern) Darüber hinaus kann die betreffende Person einen Antrag auf Familienrente stellen; Kinder können eine Rente bis zum 27. Lebensjahr in Anspruch nehmen, sofern sie noch regulär Studierende sind. Witwen können ebenfalls eine Rente beantragen (Witwen, wenn sie mindestens 50 Jahre alt sind und Witwer, wenn sie mindestens 53 Jahre alt sind - oder falls eine Arbeitsunfähigkeit der/des Verwitweten besteht). Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik URL: http://www.minrzs.gov.rs Nemanjina 22-24 Tel.: +381 11 3617 498 6 IV. MEDIZINISCHE VERSORGUNG 1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem Während des Jahrzehnts bewaffneter Konflikte, Massenfluchten und politischer und wirtschaftlicher Instabilität wurde das Gesundheitssystem der Republik Serbien stark gebeutelt. Zum Zeitpunkt demokratischen Wandels im Jahr 2000 musste die Regierung das Gesundheitssystem wiederaufbauen und die medizinischen Leistungen verbessern, um den Bedürfnissen der Bürger in den veränderten Umständen begegnen zu können. Die Gesundheitssituation in Serbien ist stabil und es bestehen keine größeren epidemiologischen Besorgnisse. Das Gesundheitssystem des Landes leidet unter einem Mangel finanzieller Mittel und Investitionen, bietet den Bürgern jedoch die Möglichkeit einer medizinische Basisversorgung. Die Gesundheitsversorgung in Serbien wird sowohl von staatlichen als auch von privaten medizinischen Einrichtungen geleistet. Das serbische Gesetz zur Krankenversicherung regelt die gesetzliche und freiwillige Krankenversicherung. Der republikanische Krankenversicherungsfonds („HIF“) ist zuständig für die Verwaltung und Aufrechterhaltung der gesetzlichen Krankenversicherung, während die freiwillige Krankenversicherung über private Versicherer erfolgen kann. Folgende Kategorien versicherter Personen und ihre Familienmitglieder sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung anspruchsberechtigt: Arbeitnehmer Bauern Unternehmer, Anteilseigner, Unternehmensmitglieder und -gründer, Selbständige, freiberuflich Tätige Rentner Zusätzlich Personen ohne Einkommen: Arbeitslose Personen, die im Rahmen des NEA gemeldet sind Kinder unter 15, Schüler und Universitätsstudenten bis zum Ende der Ausbildung (d.h. maximal bis zum Erreichen des 26. Lebensjahres) Frauen (im Rahmen des Mutterschutzes, d.h. im Falle einer Schwangerschaft und 12 Monate nach der Entbindung) Personen über 65 Jahre Personen mit einer Behinderung Flüchtlinge und Vertriebene (“IDPs”), die sich in Serbien aufhalten Personen, die Volkszugehörige der Roma sind Personen, die wegen HIV oder anderer Erkrankungen/Störungen behandelt werden: Infektionskrankheiten, Krebs, Hämophilie, Diabetes, ernsthafte psychologische Störungen (Psychosen), Epilepsie, multiple Sklerose, Autoimmunerkrankungen, entzündliches Rheuma, Personen im Endstadium chronischer Nierenschwäche, Abhängige, Transplantationspatienten sowie kranke und verletzte Personen, die Notfallhilfe benötigen Sozial bedürftige Personen - dauerhafte Bezieher von Sozialhilfe und anderen materiellen Hilfen, in Übereinstimmung mit den Sozialversicherungsvorschriften; Arbeitslose und Personen mit einem Einkommen unterhalb einer gesetzlich festgelegten Grenze 7 In Notfällen können Kinder bis 15 Jahre, Inhaber einer Geburtsurkunde, eines Passes/Personalausweises und schwangere Frauen eine kostenlose medizinische Versorgung erhalten. 2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser Das nationale Gesundheitssystem ist in drei Stufen organisiert. Die primäre Gesundheitsversorgung wird von 161 Gesundheitszentren („Domovi zdravlja“) undk kleineren primären Gesundheitsstationen („Zdravstvene stanice „) geleistet, die für allgemeinmedizinische, pädiatrische und geburtshilfliche Belange sowie für Arbeitsmedizin, Zahnmedizin, Hausbesuche, Vorsorge und Laboruntersuchungen zuständig sind. Die sekundäre und tertiäre Gesundheitsversorgung wird von 42 Allgemeinkrankenhäusern, 15 Fachkliniken, 23 unabhängigen Institutionen und Kliniken, 5 Krankenhauszentren, 4 Klinikzentren und 59 weiteren Einrichtungen geleistet. Die private medizinische Versorgung entwickelt sich weiter, ist jedoch nicht in das nationalen Gesundheitssystem integriert. 3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente Ein Allgemeinarzt muss dem Patienten ein entsprechendes Rezept ausstellen (gilt nicht bei privaten Ärzten und privaten Apotheken). Medikamente sind in privaten Apotheken und (als national produzierte oder Importpräparate) zu Marktpreisen erhältlich. Die Medikamente, die auf der sogenannten “positiven Liste” geführt werden, stehen Patienten, die im Rahmen der staatlichen Krankenversicherung versichert sind kostenlos zur Verfügung. Die Beteiligungsgebühr auf Seiten des Patienten beträgt in diesem Fall bei Vorlage eines vom Allgemeinarzt ausgestellten Rezeptes 50 RSD (ca. 0,50 EUR). Medikamente, die auf keiner der nachfolgend genannten Listen geführt werden, sind grundsätzlich selbst zu bezahlen: Liste A – die Medikamente sind kostenlos erhältlich, aber der Patient zahlt eine Beteiligungsgebühr in Höhe von 50 RSD (ca. 0,50 EUR) Liste A1 - der Patient trägt 25% der Medikamentenkosten Liste B - die Medikamente unterstehen einer gesonderten Regelung Liste C - die Medikamente unterstehen einer gesonderten Regelung Alle o.g. Listen stehen auf der Homepage des Republikanischen Krankenversicherungsfonds („HIF“) zur Verfügung: http://www.rzzo.rs/index.php?option=com_content&task=view&id=84&Itemid=233 4. Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kosten Arbeitnehmer in befristeter oder dauerhafter Anstellung können einen Antrag stellen. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Beiträge an den “HIF” abführen und es wird eine Gesundheitskarte („zdravstvena knjižica“) augestellt. Arbeitslose Personen und Personen anderer Kategorien müssen zunächst ein sogenanntes Arbeitsbuch ausgestellt bekommen („radna knjižica“) und sich anschließend bei der zuständigen nationalen Arbeitsagentur („NEA“) ihres Wohnortes registrieren lassen. Im dritten Schritt kann die Person einen Antrag bei der Krankenversicherung am jeweiligen Wohnort stellen. Arbeitslose Personen, die beim “NEA” registriert sind, erhalten eine kostenlose Krankenversicherung. 8 5. Erforderliche persönliche Unterlagen Für den Erwerb des Versicherungsanspruchs erforderliche Unterlagen: amtliche Bescheinigung über den Wohnsitz des Rückkehrers (prijava stana), Identitätsnachweis (Personalausweis) und Arbeitsbuch. Der Rückkehrer muss sich mit diesen Unterlagen an das Arbeitsamt wenden, um einen Gesundheitspass für die kostenlose medizinische Versorgung zu erhalten. V. WOHNUNGSWESEN 1. Unterbringung von Rückkehrern Leider gibt es keine spezielle staatliche Einrichtung, die Sozialunterkünfte oder Wohnungen für Sozialfälle, Rückkehrer etc. zur Verfügung stellt (mit Ausnahme von Fällen häuslicher Gewalt und Menschenhandel). 2. Wohnflächen und Mietkosten Es gibt in Serbien keine spezielle Wohnungszentrale für Rückkehrer und keine staatliche Institution, die Wohnungen für Heimkehrer und ihre Familien anbietet. Es bleibt die Möglichkeit, eine Wohnung oder ein Haus regulär zu mieten. Der Mietpreis hängt von der jeweiligen Stadt/dem Dorf ab, sowie von der Größe und einer eventuell vorhandenen Möblierung der Unterkunft. Die Mietpreise in Serbien beginnen bei etwa 250 EUR. Vermieter fordern in der Regel eine Mietvorauszahlung für ein halbes oder ein ganzes Jahr. Die Wohnung bzw. das Haus kann gegebenenfalls über einen Immobilienmakler angemietet werden. 3. Wiederaufbauhilfe Inländische und ausländische Banken bieten Darlehen für den Wiederaufbau von Wohnungen und Häusern an. Es gibt keine staatliche Organisation oder Einrichtung, die Rückkehrern eine Wiederaufbauunterstützung gewährt. VI. ARBEITSMARKT 1. Arbeitsmarktsituation Der staatliche Dienst für Arbeit (NES) wird von der Zentralbehörde in Belgrad über zahlreiche im Land verteilte Zweigstellen (in jeder Stadt) verwaltet. Der NES verfügt über eine zentralisierte Datenbank mit Beschäftigungsstatistiken und Stellenangeboten. Der NES ist die Anlaufstelle für Arbeitslose, die Hilfe in Bezug auf medizinische Versorgung, berufliche Orientierung, finanzielle Unterstützung und andere materielle und rechtliche Hilfe benötigen. Voraussetzung ist, dass die Person beim NES offiziell registriert ist. Es gibt verschiedene Beschäftigungsprojekte einschließlich Existenzgründungshilfen, kurzfristige finanzielle Unterstützung für Selbständige und regionale Programme. 9 Nationaler Beschäftigungsdienst Nacionalna služba za zapošljavanje („NEA“) Belgrad, Kralja Milutina 8 Tel.: 0800300301 (Arbeitslose) / 0901 300 301 (Arbeitnehmer) http://www.nsz.gov.rs 2. Vermittlung von Arbeitskräften Arbeitslose Personen müssen sich bei der staatlichen Arbeitsagentur an ihrem Wohnort anmelden. Hierbei müssen die folgenden Dokumente vorgelegt werden: Personalausweis, Beschäftigungsnachweis und Schulzeugnisse (des zuletzt erreichten Schulabschlusses). 3. Arbeitslosenunterstützung: Voraussetzungen, Dokumente, Versicherungen Arbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie in den letzten 12 Monaten dauerhaft berufstätig waren und alle erforderlichen Steuern (Sozial- und Krankenversicherung - die Beitragshöhe richtet sich nach dem Gehalt) gezahlt haben. In folgenden Fällen erhalten Arbeitslose keine Unterstützung: Die Person hat eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unterzeichnet Die Person hat das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet Die Person hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst verschuldet Alle für die Gewährung der Leistungen erforderlichen Dokumente müssen bis spätestens 30 Tage nach dem letzten Arbeitstag vorliegen. Die Sozialhilfe beträgt 50-60% des durchschnittlichen letzten Gehalts (im letzten halben Jahr) und wird u.a. für folgende Zeiträume gewährt: 1 Monat (1 bis 5 Jahre Berufstätigkeit) 6 Monate (5 bis 15 Jahre Berufstätigkeit) 9 Monate (15 bis 20 Jahre Berufstätigkeit) 12 Monate (mind. 20 Jahre Berufstätigkeit und ein Mindestalter von 61 Jahren) 24 Monate (mind. 25 Jahre Berufstätigkeit und ein Mindestalter von 55 Jahren) Der Arbeitslose hat während dieses Zeitraums Anspruch auf Kranken- und Rentenversicherung. Die Familie, Frau und Kind(er) der Person haben ebenfalls einen Anspruch auf Krankenversicherung. Während einer Berufsausbildung oder Fortbildungsmaßnahme der Arbeitsagentur, an der der Arbeitslose teilnimmt, wird die Arbeitslosenunterstützung um 10% reduziert. Sofern ein Arbeitsloser daran interessiert ist, seine Arbeitslosenunterstützung für eine Existenzgründung zu nutzen, wie etwa zur Eröffnung eines kleinen Geschäfts oder zur Aufnahme landwirtschaftlicher Aktivitäten, kann er eine Einmalauszahlung des gesamten Leistungsanspruch beantragen. 4. Fortbildungsmöglichkeiten und Berufsausbildung Die Arbeitsagenturen bieten auch Fortbildungs- und Berufsausbildungsmöglichkeiten an. In diesem Zusammenhang gelten die folgenden allgemeinen Kriterien: Die Person muss bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein Die Person muss die psychologischen und gesundheitlichen Anforderungen erfüllen Die Person muss über eine geeignete Vorbildung verfügen Die Person muss aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen 10 Zusätzlich zu den vorgenannten Kriterien können je nach Ausbildungsgang weitere Anforderungen gestellt werden. Die folgenden Ausbildungsgänge stehen zur Verfügung: Kurse für Lehrlinge und Praktikanten, Fortbildungskurse und spezielle Berufsausbildungen, Kurse für bestimmte verfügbare Stellenangebote, Computerkurse, Grundschulkurse (für Personen, die die Grundschule nicht besucht haben) etc. Änderungen des Kursangebotes sind vorbehalten. Es wird empfohlen, sich bei der Arbeitsagentur in der jeweiligen Stadt zu informieren (www.rztr.co.yu). VII. REINTEGRATIONS- UND WIEDERAUFBAUHILFE 1. Reintegrationshilfe in Sachleistungen Das Empfangszentrum am Flughafen Belgrad befindet sich zwischen der Pass- und der Zollkontrolle am Terminal 2. Die Zentrale wird von der schwedischen Regierung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte finanziert. Die Empfangszentrale hat keine festen Öffnungszeiten und bietet nur Beratungsleistungen für Rückkehrer an. Kontakt: Herr Zoran Pankovic – Mobiltelefon: 064/118-6295; Büro: 011/209-7879 – readmisija@gmail.com 2. Verfahren zur Existenzgründung Der nationale Beschäftigungsdienst („NES“) bietet Existenzgründungsprogramme für registrierte arbeitslose Personen an, die ein eigenen Unternehmen gründen wollen (ausgenommen sind Gründungen in den Bereichen: Landwirtschaft, Handel, Transport (auch Taxiunternehmen) und Lotterie. Etwaige Subventionen liegen im Ermessen des „NES“. Weitere diesbezügliche Informationen stehen auf der Internetseite http://www.nsz.gov.rs oder auf Anfrage im zuständigen NES-Büro des Wohnortes zur Verfügung. VIII. BILDUNG Das serbische Bildungssystem untersteht dem Ministerium für Bildung. Die Struktur des Bildungssystems sieht folgende Stufen vor: Vorschule und Grundschule, d.h. gesetzliche Bildung Weiterführende Bildung Hochschulbildung Vorschuleinrichtungen - Laut Daten des Statistischen Jahrbuchs gibt es 1.873 Vorschuleinrichtungen, von denen 12 privat geführt sind (10 in Belgrad und 2 in Cacak), und vom Bildungsministerium anerkannt wurden. Grundschulen - In Serbien gibt es 3.578 reguläre Grundschulen, 249 spezialisierte Schulen und 16 Grundschulen für Erwachsenenbildung. 5 vom Bildungsministerium anerkannte private Grundschulen befinden sich in Belgrad. Weiterführende Schulen - Laut Angaben des Ministeriums für Bildung gibt es landesweit 548 weiterführende Schulen, von denen 20 in privater Hand sind. Unter allen weiterführenden Schulen sind 332 Berufsschulen (320 staatliche und 12 private), 119 Oberschulen (11 staatliche und 8 private), 32 gemischte Berufs-/Oberschulen, 3 gemischte Berufs-/künstlerische Schulen, 6 künstlerische Schulen, 26 Musikschulen, 2 Ballettschulen und 28 Schulen für Schüler mit besonderen Bedürfnissen. 11 Hochschuleinrichtungen - Hochschulinstitutionen werden unterschieden in universitäre Einrichtungen (Universitäten, Fakultäten und Kunstakademien) und nicht-universitäre Einrichtungen (Akademien für Berufsstudien, 4- und 5-Jahres-Colleges). Es gibt landesweit 7 staatliche Universitäten und 7 private Universitäten mit 44 Fakultäten, wobei 5 private Fakultäten nicht der Universität unterstehen. Insgesamt haben 49 nicht-universitäre Einrichtungen in Serbien eine Akkreditierung erhalten (42 staatliche und 7 private), 1 Post-Graduierten Schule hat zudem eine Zulassung als Fakultät erhalten. Seit dem Schuljahr 2006/2007 ist der Vorschulbesuch für 6-Jährige als fester Bestandteil der neun Jahre dauernden Schulpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine gleichberechtigte Grundschulbildung wird allen Staatsbürgern in der Verfassung der Republik Serbien garantiert und im Rahmen des Gesetzes über die Grunschulen in Serbien geregelt. Das Recht aller Bürger auf eine kostenlose weiterführende Schulbildung ist ebenfalls in der serbischen Verfassung festgelegt und im Gesetz über die weiterführenden Schulen Serbiens ausgeführt. Bei der Anmeldung an einer 3-jährigen oder 4-jährigen weiterführenden Schule muss ein Eingangsexamen abgelegt werden. Eine allgemeine weiterführende Bildung wird in Oberschulen vermittelt, die entweder auf Naturwissenschaften und Mathematik oder Sozialwissenschaften und Sprachen spezialisiert sind. Die 4-jährigen Berufsschulen haben allgemeine und berufsbezogene Fächer, d.h. sie können entweder in eine Anstellung oder in die weitere Bildung münden, während die 3-jährigen Berufsschulen grundsätzlich auf ein Arbeitsverhältnis abzielen. Die Lehrplände der weiterführenden Schulen basieren auf den vom Nationalen Bildungsrat oder vom Bildungsministerium festgelegten Inhalten. Teilweise problematisch ist dies in der Berufsausbildung, wo die Lehrpläne auf berufliche Kompetenzen ausgerichtet und für eine aktive Kooperation mit sozialen Partnern flexibel gestaltet sein sollten. Einige existierende Programme sind im Hinblick auf die Anforderungen des neuen Marktes veraltet; Ausnahmen sind Versuchsprojekte, die im Rahmen des „VET“ (EU Vocational Education and Training Reform Program) und in Kooperation mit der GTZ aufgelegt wurden. Da es sich um Versuchsprojekte handelt, ist die Zahl der in diese Projekte involvierten Schüler begrenzt; hinzu kommt der Umstand der rechtlichen Einschränkungen bei der Übernahme von Ergebnissen der Pilotreformen in nationale Aktivitäten. Tertiäre Bildungseinrichtungen akzeptieren Studierende u.a. nach ihren in der weiterführenden Schule erbrachten Notenleistungen und dem Abschneiden im Eingangsexamen. Akademie- und Fachstudien, d.h. anerkannte Studienprogramme der höheren Bildung werden an Universitäten und ihren höheren Bildungseinheiten unterrichtet. Serbien hat verschiedene multilaterale Abkommen unterzeichnet, u.a.: Die Internationale Konvention zur Anerkennung von Studien, Zertifikaten, Diplomen und Abschlüssen in Arabischen und Europäischen Mittelmeerstaaten (1976) Die UNESCO Konvention zur Anerkennung von Studien, Diplomen und Abschlüssen höherer Bildung in der Region Europa (1979) Jedes ausländische Diplom eines serbischen Staatsbürgers sollte als Äquivalent eines ausländischen Abschlusses (z.B. Bachelor of Arts, Bachelor of Science etc.) oder eines Doktortitels (PhD, PhEng etc.) anerkannt werden. Der Diplom-Inhaber muss das entsprechende Dokument mit allen dazugehörigen Unterlagen (Beschreibung der Studien und des Faches) an einen geprüften Übersetzer zwecks Übersetzung und Anerkennung übermitteln. Nach Fertigstellung der Übersetzung benötigt das Bildungsministerium sowohl das Original als auch die übersetzte Kopie für die weitere Anerkennung und Ausstellung eines Äquivalents. 12 Die Entscheidung des Ministeriums und die Anerkennung werden für weitere Entscheidungsprozesse an die entsprechende Schule oder Universität geschickt. Musikschulen in Serbien: In Serbien gibt es derzeit 70 Musik-Grundschulen, 23 weiterführende Musikschulen und 6 Universitäten für ein Studium der Musik. Musik-Grundschulen Die Musik-Grundschulen können von Kindern bis zu ihrem 14. Lebensjahr besucht werden. Die Schullaufbahn dauert zwei bis sechs Jahre und vermittelt allgemeine Kenntnisse über Musik. Angeboten wird u.a. das Erlernen eines Instruments, Solfeggio, Musiktheorie, Kammermusik sowie die Teilnahme an Chören, Orchestern etc. Weiterführende Musikschulen Weiterführende Musikschulen sind weiterführende Schulen im klassischen Sinn mit einer Dauer von vier Jahren. Vermittelt werden umfassende theoretische und angewandte Musikkenntnisse sowie Kenntnisse der Geisteswissenschaften. Neben dem Ablegen von Prüfungen müssen die Schüler einen vollständigen Musikabend absolvieren oder eine Prüfung in verschiedenen musiktheoretischen Fächern bestehen. Musikfakultäten und Akademien Musikfakultäten und Akademien sind Bestandteil von Universitäten und befinden sich in folgenden Städten: Belgrad (eine staatliche und eine private Uni), Novi Sad, Zvečan, Niš, Kragujevac. Angeboten werden: Bachelor of Music, Bachelor of Arts, Master of Music, Master of Arts , Specialist und Ph.D. Abschlüsse. 1. Bedingungen für die Fortsetzung der Ausbildung an Schulen und Hochschulen Rückkehrer aus EU-Ländern und Inhaber von Abschlüssen ausländischer Schulen/Universitäten können ihre Ausbildung in Serbien fortsetzen. Die folgende Institution ist für die Grund- und Oberschulausbildung zuständig: Ministerium für Bildung Nemanjina 22-26, 11000 Belgrad, Serbien Tel.: 381/11/363 13 68 Fax: 381/11/361 65 14 URL: www.mp.gov.rs Für die Anerkennung von Hochschulleistungen sind die Colleges und Universitäten zuständig. 2. Genehmigung und Prüfung ausländischer Abschlüsse Die Prüfung ausländischer Grund- und Oberschulabschlüsse erfolgt durch das Ministerium für Bildung in Belgrad (mit Ausnahme der Provinz Vojvojdina). Der Bewerber muss persönlich erscheinen oder das Antragsformular auf dem Postweg senden: Ministry of Education of Republic Serbia Nemanjina 22-26, 11000 Belgrad 13 Büro Nr. 1 (für Bewerber, die persönlich erscheinen) Telefonnummer für Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome: +381 11 363 15 17 Werktags von 13-14 Uhr Für die Provinz Vojvojdina: Abteilung für Kultur, Bildung und Wissenschaft Bulevar Mihajla Pupina 16 21000 Novi Sad 3. Benötigte Unterlagen für zurückkehrende Schüler und Studenten Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden: Zeugnis der letzten in Serbien abgeschlossenen Klasse (sofern zutreffend) Originalzeugnisse aller vom Bewerber im Ausland abgeschlossenen Klassen Zwei in die serbische Sprache übersetzte und offiziell beglaubigte Kopien der Zeugnisse Verwaltungsgebühr (unterliegt Schwankungen) Dokumente, die übersetzt werden müssen: Grundschule: Zeugnis der letzten abgeschlossenen Klasse Gymnasium: Zeugnis der letzten abgeschlossenen Klasse und Zeugnis der Abschlussprüfung Berufsoberschule: Zeugnis jeder besuchten Klasse und Zeugnis der Abschlussprüfung Hochschule: Abschluss und Liste der Fächer, die der Bewerber während der Hochschulausbildung belegt hat 4. Kosten, Darlehen und Stipendien Die Grund- und Oberschulausbildung ist kostenlos; darüber hinaus ist die Grundschulausbildung gesetzlich vorgeschrieben. Staatliche Hochschulen und Universitäten können im Allgemeinen von Schülern, die die Aufnahmeprüfung bestanden und den erforderlichen Notendurchschnitt auf der Oberschule erzielt haben, kostenlos besucht werden. Das Ministerium für Bildung legt in jedem Jahr fest, für wie viele Studenten (für jede Universität/Hochschule) das Studium kostenlos angeboten werden kann. Die Studiengebühren für private Hochschulen und Universitäten sind unterschiedlich (müssen bei der betreffenden Hochschule erfragt werden und können sich jährlich ändern). Darlehen und Stipendien können aus privater Hand stammen oder dem Studenten vom Bildungsministerium bzw. der jeweiligen Hochschule gewährt werden. Weitere Informationen unter: www.mp.gov.rs 5. Universitäten und Hochschulen in Serbien Universität Belgrad Die Wurzeln der Universität Belgrad reichen zurück bis ins Jahr 1808, dem Jahr als das College (“Velika skola”) erstmalig in Serbien gegründet wurde. Im Jahr 2008 feiert die Universität ihr 200jähriges Bestehen. Derzeit gibt es 31 Fakultäten, 2.500 Lehrkräfte und 78.000 Studenten. Weitere Informationen unter: www.bg.ac.rs 14 Universität Novi Sad Die Universität Novi Sad wurde am 28.06.1960 gegründet. Heute beherbergt sie 14 Fakultäten in den vier Hauptstädten der autonomen Provinz Vojvodina: Novi Sad, Subotica, Zrenjanin und Sombor. Unter den sechs staatlichen Universitäten Serbiens ist die Universität in Novi Sad derzeit die zweitgrößte. Der Haupt-Unicampus hat eine Fläche von insgesamt 259.807m² in einer einzigartigen Lage sowohl in der Stadt Novi Sad als auch im Umland. Nach Bemühungen, die internationalen Kooperationen zu intensivieren und an europäischen Reformprozessen teilzunehmen, gilt die Universität auch aus europäischer Sicht als reform-orientiert. 43.259 nicht-graduierte Studierende (56% Frauen) 2.692 Doktortitel 2.897 Lehrpersonal 1.137 Mitarbeiter außerhalb der Lehre Weitere Informationen unter: www.ns.ac.rs Universität Niš Die Universität Niš wurde am 15.06.1965 als unabhängige Abschluss-vergebende Institution gegründet. Ihre Gründung rundete eine wichtige Phase in der jüngeren Geschichte der Stadt ab, die in den 1960er Jahren begonnen hatte, als in Niš die ersten Studierendenprogramme unter der Schirmherrschaft der Universität Belgrad ins Leben gerufen wurden. Es entstand ein Kern von Fakultäten für Jura & Wirtschaft, Medizin und Ingenieurswesen, der sich zeitgemäß systematisch weiterentwickelte und an Komplexität gewann. Das Lehrpersonal zählt 1.502 Personen, die Studierendenzahl liegt bei mehr als 26.200 (einschließlich 433 ausländischer Studenten). Bislang haben über 41.000 Studenten an der Universität ihren Abschluss gemacht, 1.869 haben ein Master-Degree und 1.085 haben erfolgreich ihre Doktorarbeit verteidigt. Weitere Informationen unter: http://www.ni.ac.rs Universität Kragujevac Die Universität befindet sich in Kragujevac, Serbien. Sie wurde im Jahr 1976 gegründet und gliedert sich in 11 Fakultäten mit einer Studierendenschaft von 14.000 und einem Lehrkörper von 1.000 Personen. Für weiterführende Informationen siehe www.kg.ac.rs Megatrend Universität Belgrade (privat) The Megatrend Universität ist eine private Einrichtung in Belgrad. Sie wurde im Jahr 1989 gegründet und ist in 19 Institutionen in sieben Städten organisiert (Belgrad, Backa Topola, Pozarevac, Sombor, Valjevo, Zajecar und Paris). Im Februar 1997 wurde eine Kooperations-Vereinbarung mit der École Superieure de Commerce in Grenoble (Frankreich) getroffen. Diese Vereinbarung ermöglicht es den Studierenden, während des Studiums zwischen den Hochschulen zu wechseln und nach Beendigung des Studiums einen Doktortitel an einer der Einrichtungen zu erwerben. Ähnliche Vereinbarungen wurden mit der 15 italienischen Seconda Università degli Studi di Napoli, der Fachhochschule Berlin, der chinesischen Yanbian University of Science and Technology, der Bournemouth Universität in Großbritannien, der Academy Elitea in Moskau, der römischen European School of Business und der Donezk National University in der Ukraine getroffen. Im Herbst 1999 wurde die Megatrend Universität Mitglied des globalen Universitäts-Netzwerkes “NEWS” (North-East-South-West) und Mitglied der „EAMSA“ (Euro-Asia Management Studies Association, der einzigen internationalen Vereinigung für Management-Studien. Seit Januar 2003 ist die Uni außerdem Mitglied der universitären Vereinigung Serbiens („ZUS“). Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Megatrend Virtual University („MTVU“) ein Fernstudium zu absolvieren. Weitere Informationen unter: www.megatrend-edu.net Singidunum Universität Belgrade (privat) Die Singidunum Universität wurde im Januar 2005 gegründet, mit dem Ziel, Angehörige einer künftigen Wirtschaftselite auszubilden. Die Fakultäten der Universität gilt als führend in Qualität und Vermittlung der Lehre. Es gibt acht Fakultäten, in denen u.a. Veranstaltungen zu Finanzmanagement und Versicherungen, Tourismus, Wirtschaft, Verwaltung, Medien und Kommunikation, angewandte Ökologie, Jura und Politik angeboten werden. Gegenwärtig sind mehr als 6.000 Sudierende an der Universität eingeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, unter Ausnutzung der Fernstudienzentren von Subotica, Niš und Valjevo ein Fernstudium zu absolvieren. Seit Mai 2005 ist die Uni Mitglied der universitären Vereinigung Serbiens („ZUS“). Weitere Informationen unter: www.singidunum.ac.rs Private Universitäten und Fakultäten in Serbien Belgrad Universität Braća Karić, (Универзитет Браћа Карић; Univerzitet Braća Karić) Megatrend Universität, (Мегатренд Универзитет; Megatrend Univerzitet) Singidunum Universität, (Универзитет Сингидунум; Univerzitet Singidunum) Union, (Универзитет "Унион"; Univerzitet "Union") Europa-Universität, (Европски универзитет; Evropski Univerzitet) University Rectorate Niš Novi Sad Wirtschaftsakademie, (Привредна Академија; Privredna Akademija) Fakultäten Belgrad Fakultät für Informationstechnologie, (Факултет информационих технологија, Fakultet informacionih tehnologija) 16 Novi Sad IX. Management Fakultät, (Факултет за менаџмент, Fakultet za menadžment) Facultät für Sport und Tourismus, (Факултет за спорт и туризам, Fakultet za sport i turizam) Fakultät für Europäisches Recht und politische Studien in Novi Sad, (Факултет за Европске правно-политичке студије; Fakultet za Evropske pravno-političke studije) Facultät für Recht und Wirtschaftsstudien, (Факултет за пословне и правне студије, Fakultet za poslovne i pravne studije) SCHUTZBEDÜRFTIGE PERSONEN 1. Allgemeine Informationen Die Jahre der Sanktionen, Kriege und plötzlichen Verelendung der Bevölkerung liegen zurück. Das Sozialsystem war aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel bei der Erfüllung der grundlegenden Ansprüche, wie etwa Kindergeld, Familienbeihilfe, erweiterte Wohnungsbeihilfe und Renten in großen Schwierigkeiten. Seit Oktober 2000 konnten Ansprüche wieder erfüllt werden und das System stabilisierte sich nachhaltig. Im Hinblick auf die Übergangsphase, in der sich Serbien befindet, muss die Sozialpolitik neu definiert werden, um eine erneute Verletzung der schwächsten Bevölkerungsschichten durch die Kosten der Reformen zu verhindern. Aus diesem Grund hat sich die Regierung der Republik Serbien verpflichtet, eine sozial verantwortliche Politik zu betreiben, um eine Entwicklung wie in Lateinamerika oder anderen sozialistischen Ländern, die zu einer sozialen Spaltung der Bevölkerung führte, zu verhindern. Der Rat der Stadt Belgrad unterstützt eine solche Politik ebenfalls durch sein eigenes politisches Konzept zur Unterstützung sozial benachteiligter Bürger als Ergänzung zu den Bemühungen der Republik Serbien. Die langfristigen Entwicklungsziele der Sozialpolitik stellen sich wie folgt dar: Unterstützung von Familien und Einzelpersonen zur Gewährleistung eines Minimums an sozialer Sicherheit Schaffung von Voraussetzungen für ein unabhängiges Leben behinderter Personen Unterstützung älterer pflegebedürftiger Personen Versorgung benachteiligter Kinder ohne Eltern Unterstützung von Familien aus Risikogruppen Verbesserung der Bedingungen für die Familiengründung und Schulung junger Menschen in verantwortlicher Elternschaft Ermutigung zum Kinderkriegen und besondere Unterstützung kinderreicher Familien Vermeidung von Gewalt und Angebote zur Unterstützung von Gewaltopfern Das Städtische Zentrum für Sozialarbeit ist eine integrierte Einrichtung mit 16 Abteilungen in allen Teilen Belgrads Das Städtische Institut für Gerontologie befasst sich mit der häuslichen Behandlung und Pflege sowie der außerhäuslichen Versorgung älterer und schwerkranker Menschen in den 10 Stadtteilen. Das Institut pflegt und behandelt jährlich ca. 2.000 Patienten und versorgt 1.200 Patienten in ihrem Zuhause. 17 Das „Gerontology Center“ betreibt sieben Altenpflegeheime und 20 Seniorenvereine. Das Zentrum beherbergt 1.360 Versorgungsempfänger. Die Unterkunft für obdachlose Erwachsene bietet Bürgern mit akuten sozialen Bedürfnissen eine vorübergehende Unterkunft (ca. 80 Versorgungsempfänger pro Monat). Das Zentrum für Säuglings-, Kinder- und Jugendschutz bietet stationäre Versorgung von Kleinkindern bis zu 3 Jahren, häusliche Pflege schwangerer Frauen und Mütter mit Kindern sowie Schutz für Kinder zwischen 3 und 7 Jahren. Das Erziehungsheim für Kinder und Jugendliche bietet Unterbringungsmöglichkeiten, Berufsausbildung und Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensstörungen. Das „Vasa Stajic-Heim“ beherbergt 100 Kinder und verfügt über vorübergehende Unterbringungsmöglichkeiten für durchschnittlich ca. 50 Bedürftige. Die Tagesstätte für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen betreibt fünf Tagespflegezentren und zwei betreute Wohneinrichtungen. Die Gesamtkapazität beträgt 336 Personen. Für die in den Tageszentren behandelten Bedürftigen wird der Transport von der Wohnung zum Tagespflegezentrum und zurück organisiert. Die Stadtversammlung hat di Stiftungsrechte an den folgenden sozialen Einrichtungen: Städtisches Zentrum für Sozialarbeit Tages- und Unterbringungsstätte für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen Das Sekretariat für Sozial- und Kinderbetreuung ist für die Arbeit dieser Einrichtungen verantwortlich. Neben den vorgenannten Institutionen ist die Stadt Belgrad außerdem verpflichtet, Finanzmittel für den Betrieb und die Projekte einer internen Abteilung innerhalb des „Gerontology Centers – Fachgebiet Tagesstätten und Vereine“ zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Einrichtung werden 20 Seniorenheime betrieben und ebenfalls häusliche Pflege angeboten. Das Städtische Zentrum für Sozialarbeit (Gradski centar zu socijalni rad, Ruska 4, Tel.: +381 11 2650329, Fax: +381 11 2650-542 – Email: socrad@eunet.rs) wurde am 12. Dezember 1991 aufgrund eines Beschlusses der Stadtversammlung von Belgrad gegründet. Das Städtische Zentrum umfasst die bis dahin eigenständigen Zentren für Sozialarbeit, die jetzt als Abteilungen des Zentrums in diesen Bezirken arbeiten: Vozdovav, Palilula, Zvezdara, Cukarica, Rokovica, Vracar, Stari grad, Savski venac, Zemun, Novi Beograd, Obrenovac, Barajevo, Lazarevac, Mladenovac, Sopot und Grocka. Das Zentrum ist eine Wohlfahrtseinrichtung, die die Aufgaben der öffentlichen Behörden in den Bereichen des sozialen und rechtlichen Familienschutzes ausübt. Die Aktivitäten bestehen in der Sozialfürsorge, der Sozialarbeit und dem Familienrechtsschutz entsprechend den Sozialgesetzen und der Verordnung über die soziale Sicherheit der Bürger sowie dem Gesetz über Ehe- und Familienbeziehungen, dem Jugendstrafrecht und dem Erlass über das Wohlfahrtsrecht der Stadt Belgrad. Es wird das Anspruchsberechtigungsverfahren für Sozialleistungen entsprechend den Bestimmungen des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes angewendet. Die folgenden grundlegenden Pflegeformen werden den Versorgungsempfängern angeboten: Adoption, Vormundschaft, Unterbringung in einer Wohlfahrtseinrichtung oder Pflegefamilie, finanzielle Unterstützung für eine Haushaltshilfe, Ausbildungsbeihilfe und andere Sozialleistungen. Ca. 51.000 von der Stadtverwaltung registrierte Versorgungsempfänger nehmen derzeit die Sozialund Familienschutzleistungen in Anspruch. Ca. 190 Sozialarbeiter, etwa 70 Rechtsanwälte, 60 Psychologen, 60 Pädagogen und 10 Soziologen sowie ein Team aus 120 Mitarbeitern der 18 allgemeinen, technischen und Verwaltungs- und Finanzdienste sind mit der Betreuung der Versorgungsempfänger betraut. Verwaltungsdienste, Ruska 4, Tel.: +381 11 2650-329; +381 11 2650-093, Fax: +381 11 2650-925 Abteilung für analytische und Forschungsarbeit, Ruska 4, Tel.: +381 11 2625-544; +381 11 2651-782 Ehe- und Familienhilfeklinik, Ruska 4, Tel.: +381 11 2650-258; +381 11 2650-936 2. Unterstützung für allein zurückkehrende Frauen und Mütter Obwohl es kein organisiertes und zentral koordiniertes Programm für die Integration von allein heimkehrenden Frauen und Müttern, die nicht bereit oder in der Lage sind, zu ihren Familien zurückzukehren, gibt, werden solche Programme möglicherweise in naher Zukunft entwickelt. Es gibt zwei staatliche Mechanismen für die Geschlechtergleichstellung. Zum einen den „Rat für die Gleichstellung der Geschlechter“ in Form von OSZE-Projekten, die sich auf lokale Brennpunkte in verschiedenen serbischen Gemeinden konzentrieren. Darüber hinaus bestehen viele nicht-staatliche Frauenverbände, die zahlreiche Aktivitäten für die Unterstützung der Frau und zur Behandlung spezieller Probleme in diesem Bereich ausüben. Man kann sagen, dass die Frauenbewegung mit besonderer Betonung nichtstaatlicher Projekte in Serbien gut entwickelt ist. 3. Alte Menschen „Gerontology Center Belgrad“ – Fachbereich Tagesstätten und Vereine – Gerontolski Centar Beograd – PJ „Dnevni centri i klubovi“ Zemun, Marije Bursac 49, Tel. und Fax: +381 11 2698-089, Email: seniorcentersbg@beotel.net, Website: http://www.ugcb.co.rs Innerhalb des o.g. Zentrums wurde 1982 die Abteilung „Tagesstätten und Vereine“ gegründet, die aus 9 Tagesstätten und Vereinen für Senioren besteht. Die Bedeutung der außerhäuslichen Pflege älterer Mitbürger erforderte die Erweiterung dieses Tätigkeitsbereichs durch die Einrichtung eines häuslichen Pflegedienstes im Jahr 1987. Die Abteilung koordiniert den Betrieb von 20 Tagesstätten in 13 Belgrader Bezirken (Zemun, Novi Beograd, Stari grad, Savski venac, Palilula, Vozdovac, Rakovica, Cukarica, Mladenovac, Sopot, Grocka, Obrenovac, Lazarevac) sowie den häuslichen Pflegedienst in 11 Bezirken (Vracar, Savski venac, Zvezdara, Zemun, Stari grad, Palilula, Novi Beograd, Vozdovac, Rakovica, Zemun, Mladenovac). Mit 390 Mitarbeitern werden die Aktivitäten der Abteilung entsprechend der jeweiligen Art der Betreuung koordiniert. Das Team besteht aus: dem Fachbereichsleiter, Sozialarbeitern, einem Arzt und Pflegedienstleitern. Einschließlich aller Betreuungsarten und -bereiche versorgt die Abteilung ca. 12.200 Menschen in 20 Vereinen sowie ca. 1.200 Personen im Rahmen der häuslichen Pflege. Vorbehaltlich der räumlichen und technischen Kapazitäten der Vereine und der Anzahl der Versorgungsempfänger der häuslichen Pflege, erbringt die Abteilung „Tagesstätten und Vereine“ folgende Leistungen: Vereinsnetzwerk: Tagesstätten, Mahlzeiten, Essen auf Rädern für die Versorgungsempfänger, Waschen, Bügeln und Trocknen der Wäsche, Baden, Ausschank alkoholfreier Getränke (Säfte, Kaffee, Tee) zu subventionierten Preisen und andere Dienstleistungen und Unterhaltungsangebote. 19 Häusliche Pflege: Hilfe bei den Mahlzeiten, Unterstützung bei der persönlichen Körperpflege und Reinigung der Kleidung und Bettwäsche sowie Hilfe beim Beheizen der Unterkunft, bei Spaziergängen, beim Frisieren, beim Kauf von Büchern und Zeitungen, bei Arztbesuchen und anderen Dienstleistungen. Das Ziel der außerhäuslichen Seniorenbetreuung besteht neben den konventionellen Formen (Unterbringung in Einrichtungen, Familienbeihilfen etc.) in wichtigen Dienstleistungen, um älteren Menschen zu helfen. Hierzu werden vielfältige Funktionen und Aufgaben innerhalb des allgemeinen Altenpflegesystems wahrgenommen. Die wesentlichsten Merkmale der außerhäuslichen Pflege sind: sozial, wirtschaftlich, medizinisch, psychologisch-emotional und humanitär. Kontaktadressen aus dem Vereinsnetzwerk: "Voždovac - Vojvoda Stepa", Ljube Nedića 12, "Stari grad I", Solunska 14, "Stari grad II", Svetogorska 14, "Palilula", Jabučka 11, "Savski venac I", Lomina 17, "Savski venac II", Bulevar mira 29, "Savski venac III", Gavrila Principa 44-a, "Dr Mihailo Stupar I", Pohorska 32, "Dr Mihailo Stupar II", Dr Ivana Ribara 8, "Dr Mihailo Stupar III", Zarije Vujoševića 74, "Dr Mihailo Stupar IV", Obrenovačka bb, "Sopot", Kosmajska 14, "Mladenovac I", Janka Katića 27, "Grocka", Bulevar oslobođenja 57, "Drapšin", Mladenovac, Kralja Petra 13, "Lazarevac", 19. septembra 25, "Obrenovac", Vuka Karadžića 99, "Zemun - Bežanijska kosa", Marije Bursać 49, "Čukarica I", Milana Jovanovića 8, "Rakovica I", Pere Velimirovića 2, +381 11 2493-618 +381 11 2920-294 +381 11 3234-962 +381 11 783-348 +381 11 2642-468 +381 11 2668-899 +381 11 3620-847 +381 11 2676-886 +381 11 3189-718 +381 11 146-455 +381 11 2160-418 +381 11 8251-357 +381 11 8233-418 +381 11 8500-377 +381 11 8232-668 +381 11 8121-897 +381 11 8720-655 +381 11 2695-605 Durchwahl 148 +381 11 2510-212 +381 11 3670-740 4. Personen mit psychischen Erkrankungen Tages- und Unterbringungsstätte für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen – „Centar zu smestaj i dnevni boravak dece i omladine ometene u razvoju“, Svetozara Markovica 85a, Tel.: +381 11 2682-278; +381 11 2683-487. Die Einrichtung nahm 1990 als soziale Tagesstätte zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit verschiedenen Störungen (z.B. Schwerhörigkeit, Autismus, geistige Zurückgebliebenheit) den Betrieb auf. Etwa 330 Kinder und Jugendliche sind in diesem Zentrum untergebracht. 80 Spezialtherapeuten verschiedener Fachrichtungen – Sprachpathologen, Psychomotorik-Trainer, Physiotherapeuten – Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch Psychologen, drei Sprachpathologen und zwei Sozialarbeitern Koordinators besteht. Oligophrenologen, Logopäden, sind im Zentrum beschäftigt. Die ein Expertenteam, das aus drei unter der Leitung eines Team- Ein Neuropsychiater, ein Allgemeinmediziner, 38 Krankenschwestern und 11 Schwesternhilfen sorgen für die allgemeine und psychiatrische Betreuung. Die Verwaltungs- und technische Abteilung beschäftigt 30 Mitarbeiter. 20