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LÄNDERINFORMATIONSBLATT
SERBIEN
(August 2014)
Haftungsausschluss
IOM hat die in diesem Blatt enthaltenen Informationen mit Sorgfalt zusammengetragen
und stellt die Informationen nach bestem Wissen zur Verfügung. IOM übernimmt keine
Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Zusätzlich ist IOM nicht haftbar für
Rückschlüsse, welche aufgrund der zusammengetragenen Informationen gezogen
werden.
INHALTSVERZEICHNIS
I.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG ................................................................................................... 3
1. Öffentliche Infrastruktur ............................................................................................................. 3
2. Öffentliches Transportwesen ..................................................................................................... 3
3. Kommunikationsnetzwerk.......................................................................................................... 3
4. Erforderliche Dokumente für Rückkehrer ................................................................................... 4
II.
ÖFFENTLICHE WOHLFAHRT .................................................................................................. 4
1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung ................................................................................. 4
2. Voraussetzungen für den Erhalt von Beihilfen ........................................................................... 5
3. Erforderliche persönliche Unterlagen......................................................................................... 5
4. Kindergeld ................................................................................................................................. 5
5. Besondere Voraussetzungen für: Senioren, alleinstehende Frauen, Waisen und andere
Minderheiten .................................................................................................................................... 5
III.
RENTEN ................................................................................................................................... 6
IV.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG .............................................................................................. 7
1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem ......................................................................... 7
2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser ................................... 8
3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente ................................................................................... 8
4. Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kosten ................................................................ 8
5. Erforderliche persönliche Unterlagen......................................................................................... 9
V.
WOHNUNGSWESEN................................................................................................................ 9
1. Unterbringung von Rückkehrern ................................................................................................ 9
2. Wohnflächen und Mietkosten .................................................................................................... 9
3. Wiederaufbauhilfe ..................................................................................................................... 9
VI.
ARBEITSMARKT ...................................................................................................................... 9
1. Arbeitsmarktsituation ................................................................................................................. 9
2. Vermittlung von Arbeitskräften................................................................................................. 10
3. Arbeitslosenunterstützung: Voraussetzungen, Dokumente, Versicherungen ........................... 10
4. Fortbildungsmöglichkeiten und Berufsausbildung .................................................................... 10
VII. REINTEGRATIONS- UND WIEDERAUFBAUHILFE ............................................................... 11
1. Reintegrationshilfe in Sachleistungen ...................................................................................... 11
2. Verfahren zur Existenzgründung ............................................................................................. 11
VIII.
BILDUNG............................................................................................................................. 11
1. Bedingungen für die Fortsetzung der Ausbildung an Schulen und Hochschulen ..................... 13
2. Genehmigung und Prüfung ausländischer Abschlüsse ............................................................ 13
3. Benötigte Unterlagen für zurückkehrende Schüler und Studenten ........................................... 14
4. Kosten, Darlehen und Stipendien ............................................................................................ 14
5. Universitäten und Hochschulen in Serbien .............................................................................. 14
IX.
SCHUTZBEDÜRFTIGE PERSONEN ...................................................................................... 17
1. Allgemeine Informationen ........................................................................................................ 17
2. Unterstützung für allein zurückkehrende Frauen und Mütter ................................................... 19
3. Alte Menschen ........................................................................................................................ 19
4. Personen mit psychischen Erkrankungen ................................................................................ 20
2
I.
ÖFFENTLICHE VERWALTUNG
1. Öffentliche Infrastruktur
Serbien hat 150 Gemeinden (“opština”). Die Gemeinden haben Aufsicht über vielfältige Gemeindeund Versorgungseinrichtungen.
Städtische Gegenden sind in der Regel über Schnellstraßen miteinander verbunden, während die
ländlichen Gegenden meist über einspurige Straßen zu erreichen sind. Der Ausbau des “Korridor 10“,
der Subotica (ungarische Grenze) und Presevo (mazedonische Grenze) miteinander verbindet, wird
weiter fortgesetzt. Zudem wurde der Ausbau des „Korridor 11“ begonnen, der innerhalb Serbiens die
Orte Vrsac (rumänische Grenze) und Boljare (montenegrinische Grenze) miteinander verbindet.
2. Öffentliches Transportwesen
Internationaler Transport:
Flughafen Belgrad, Info-Telefon: +381 11 209 4444
http://www.beg.aero/pocetna.1.html
Zentraler Busbahnhof Belgrad
http://www.bas.rs
Information und Buchung:
+381 11 2636-299 (Inland)
+381 11 2658-759 (International)
Zentraler Bahnhof Belgrad
http://www.zeleznicesrbije.com
Information:
+381 11 629-400; +381 11 645-822
Der öffentliche Verkehr zwischen den Städten wird durch Busse und Bahnen gewährleistet.
Der Nahverkehr innerhalb der Städtle erfolgt durch Busse, Oberleitungsbusse, Straßenbahnen und
Taxen (je nach Stadt). In den großen Städten, wie etwa der Hauptstadt Belgrad, können die folgenden
Transportmittel in Anspruch genommen werden:




Tag und Nacht öffentlicher Transport (Bus, Oberleitungsbus, Straßenbahn)
Express (Minibusse)
Zwischen dem Stadtzentrum und den Vororten (Busse)
Nahverkehrszüge
3. Kommunikationsnetzwerk
Telekom Serbia:
Landesvorwahl +381 + Ortsvorwahl (ohne 0) + Telefonnnummer
Mobilfunkanbieter
Telenor:
Telekom Serbia:
VIP:
Vorwahl 062, 063 und 069
Vorwahl 064, 065 und 066
Vorwahl 060 und 061
Internetanbieter
Eunet, Beotel, yubc.net, SBB etc., vollständige Liste unter: www.netvodic.com/internet-provajderi.htm
3
4. Erforderliche Dokumente für Rückkehrer
Ein gültiger Personalausweis ist die Voraussetzung zur Inanspruchnahme jeglicher Berechtigungen
(medizinische Versorgung, Arbeit, Bildung etc.).
Ein Rückkehrer kann medizinische Notfallhilfe nach der Ankunft in Serbien unter Vorlage des
Dokumentes über den Status einer Person in “Wiederzulassung” (Reisedokument), das 30 bis max.
60 Tage Gültigkeit hat, ohne Entrichtung der entsprechenden Beteiligungsgebühr in Anspruch
nehmen. Darüber hinaus ist die Person verpflichtet, innerhalb von 30 bis max. 60 Tagen nach der
Rückkehr einen Antrag auf allgemeine Krankenversicherung zu stellen. Nach Ablauf dieser Zeit muss
der Rückkehrer einen Versicherungsantrag gestellt haben, ansonsten ist ein Versicherungsschutz
nicht gegeben und alle in Anspruch genommenen Leistungen müssen selbst bezahlt werden.
Zur Ausstellung des Personalausweises benötigte Unterlagen:
(Um einen biometrischen Ausweis erstmalig zu beantragen)





Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
Nachweis der Staatsbürgerschaft (nicht älter als 6 Monate)
Meldenachweis
Passbilder 5cm x 5cm (ohne Hut oder Tuch)
Gebühr in Höhe von 1,140 RSD oder 10 EUR
Die Bearbeitungsdauer liegt bei bis zu 15 Tagen.
Im Falle einer Verlängerung sind nur die Steuern zu zahlen und ein neues Foto bei der Polizeistation
aufgenommen.
Meldenachweis: Serbische Staatsbürger sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Polizeistation an
ihrem Wohnort anzumelden. Folgende Dokumente müssen hierbei vorgelegt werden:
 Antragsformular Nr. 2 (erhältlich in der Polizeistation)
 Adressnachweis (Mietvertrag, Eigentumsurkunde. Der Vermieter oder die Person, die die
Unterkunft gewährt, sollte den Rückkehrer für den Meldeprozess zur örtlichen Polizeistelle
begleiten. Der Vermieter/die betreffende Person benötigt einen gültigen Personalausweis.
 Gebühr in Höhe von 200 RSD oder 2 EUR
II.
ÖFFENTLICHE WOHLFAHRT
1. Allgemeine Informationen: Gesetzgebung
Ein Wohlfahrtsamt befindet sich in jeder Gemeinde Serbiens. In der Hauptstadt Belgrad gibt es
insgesamt 16 Wohlfahrtsämter. Das Wohlfahrtsamt hat folgende Aufgaben, wobei darauf hingewiesen
wird, dass der tatsächliche Zugang nicht grundsätzlich garantiert werden kann:







Unterstützung von Personen oder Familien ohne Einkommen
Unterstützung behinderter Personen
Unterstützung älterer pflegebedürftiger Menschen
Unterstützung von Kindern ohne Eltern
Unterstützung von gefährdeten Familien
Unterstützung minderjähriger Eltern
Unterstützung von Familien mit drei oder mehr Kindern
4

Vermeidung von und Unterstützung von Opfern häuslicher Gewalt
2. Voraussetzungen für den Erhalt von Beihilfen
Die Voraussetzungen richten sich nach den von der betreffenden Person beantragten
Sozialleistungen. Allgemein gilt: Die Person muss serbischer Staatsbürger mit gültigen persönlichen
Unterlagen (Personalausweis), arbeitslos und bei der staatlichen Arbeitsagentur an ihrem Wohnort
registriert
sein
oder
sich
in
einem
Mindestlohn-Beschäftigungsverhältnis
befinden.
Anspruchsberechtigt sind darüber hinaus alleinerziehende Elternteile, Menschen mit Behinderungen
(körperlich oder geistig), ältere Personen, Minderjährige, Waisen etc. (hierbei ist ein Nachweis der
Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen erforderlich).
3. Erforderliche persönliche Unterlagen
Die Person muss serbischer Staatsbürger sein, über einen gültigen Personalausweis verfügen
(Wohnsitz in der Gemeinde, in der die Person die Sozialleistung beantragt), arbeitslos sein und über
eine Krankenversicherung verfügen. Die weiteren Voraussetzungen hängen von der Art der
beantragten Sozialleistungen ab.
4. Kindergeld
Eltern oder Familien haben Anspruch auf Kindergeld, wenn sie serbische Staatsbürger sind, ihren
Wohnsitz in Serbien haben und über eine staatliche Krankenversicherung für das erste, zweite, dritte
und vierte Kind verfügen. Die folgenden Dokumente müssen vorgelegt werden:











Geburtsurkunde für jeder in der Familie geborene Kind (Kopie)
Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern (Kopie)
Personalausweise der Eltern (Kopie), Meldebescheinigung der Kinder (Kopie)
„Zdravstvena knjizica“ (Kopie) – Krankenversicherungsnachweis
Nettoeinkommen der Familie (für die letzten drei Monate)
Nachweis, dass die Familie alle erforderlichen Steuern gezahlt hat
Eigentumsurkunde
Nachweis der Arbeitslosigkeit durch das Arbeitsamt
Nachweis, dass die Kinder die Schule besuchen
Kontoauszug
Wenn die Eltern oder Kinder behindert oder die Eltern alleinerziehend sind, muss dies durch
Beifügung der entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.
Das Kindergeld wird auf das Konto der Familie überwiesen. Die Familie erhält Kindergeld für einen
Zeitraum von 6 Monaten ab der Vorlage aller erforderlichen Dokumente. Der entsprechende
Verlängerungsantrag muss spätestens 30 Tage vor Ablauf der 6 Monate gestellt werden.
5. Besondere Voraussetzungen für: Senioren, alleinstehende Frauen, Waisen und andere
Minderheiten
Besondere Einrichtungen kümmern sich um Gruppen mit besonderen Bedürfnissen, wie etwa
Senioren, allenstehende Frauen, Opfer von Menschenhandel und häuslicher Gewalt. Nachfolgend
einige Beispiele:

Institution für obdachlose Senioren:
Kumodraska Str 226, Belgrad, Tel.: +381 11 2463-987; +381 11 2462-778
5

Institution für geistig behinderte Kinder:
Sremcica 9. nova 2, Belgrad, Tel.: +381 11 8016-291; +381 11 8016-245

Waisenhaus: Zvecanska 7, Belgrad, Tel.: +381 11 2648-622; +381 11 3690-314

Auffangstelle für Kinder und Jugendliche/Erholungsheim:
Boulevard Oslobodjenja 219, Tel.: +381 11 2492-301

Zufluchtstätte für obdachlose Kinder:
Krfska 7, Belgrad

„Safe House“ für Opfer häuslicher Gewalt:
www.b92.net/safehouse
Bedürftige Personen können sich an das Sozialversicherungsamt ihres Wohnortes wenden, um
weitere Informationen für ihre Stadt, ihr Dorf oder ihre Region zu erhalten.
Die Zufluchtstätte für obdachlose Kinder hat im Jahr 2008 an neuer Stelle ihre Arbeit aufgenommen
mit dem Ziel, Lebensmittel, saubere Kleidung und Zugang zu verschiedenen Fachleuten zu gewähren.
Das Angebot richtet sich an Kinder, die auf den Straßen Belgrads leben und arbeiten.
III.
RENTEN
Persönliche Statusinformationen können beim Serbischen Versicherungsfonds für Renten und
Berufsunfähigkeit in Erfahrung gebracht werden.
Das Gesetz zur Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst drei Kategorien von
Pflichtversicherten: versicherte Arbeitnehmer, versicherte Selbständige und versicherte Bauern, die
ihre Renten- und Berufsunfähigkeitsansprüche beim Serbischen Versicherungsfonds für Renten und
Berufsunfähigkeit geltend machen.
Die Mindesthöhe der durchschnittlichen Altersrente in Serbien entspricht etwa 60% des
Durchschnittsgehalts.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente:



65 Jahre bei Männern, 60 Jahre bei Frauen und mindestens 15 Dienstjahre, in denen alle
Steuern entrichtet wurden
40 Dienstjahre bei Männern und 35 Dienstjahre bei Frauen 40, bei einem Alter von mindestens
53 Jahren
45 Dienstjahre (Entrichtung aller entsprechenden Steuern)
Darüber hinaus kann die betreffende Person einen Antrag auf Familienrente stellen; Kinder können
eine Rente bis zum 27. Lebensjahr in Anspruch nehmen, sofern sie noch regulär Studierende sind.
Witwen können ebenfalls eine Rente beantragen (Witwen, wenn sie mindestens 50 Jahre alt sind und
Witwer, wenn sie mindestens 53 Jahre alt sind - oder falls eine Arbeitsunfähigkeit der/des Verwitweten
besteht).
Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik
URL: http://www.minrzs.gov.rs
Nemanjina 22-24
Tel.: +381 11 3617 498
6
IV.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG
1. Allgemeine Informationen: Gesundheitssystem
Während des Jahrzehnts bewaffneter Konflikte, Massenfluchten und politischer und wirtschaftlicher
Instabilität wurde das Gesundheitssystem der Republik Serbien stark gebeutelt. Zum Zeitpunkt
demokratischen Wandels im Jahr 2000 musste die Regierung das Gesundheitssystem
wiederaufbauen und die medizinischen Leistungen verbessern, um den Bedürfnissen der Bürger in
den veränderten Umständen begegnen zu können.
Die Gesundheitssituation in Serbien ist stabil und es bestehen keine größeren epidemiologischen
Besorgnisse. Das Gesundheitssystem des Landes leidet unter einem Mangel finanzieller Mittel und
Investitionen, bietet den Bürgern jedoch die Möglichkeit einer medizinische Basisversorgung.
Die Gesundheitsversorgung in Serbien wird sowohl von staatlichen als auch von privaten
medizinischen Einrichtungen geleistet.
Das serbische Gesetz zur Krankenversicherung regelt die gesetzliche und freiwillige
Krankenversicherung. Der republikanische Krankenversicherungsfonds („HIF“) ist zuständig für die
Verwaltung und Aufrechterhaltung der gesetzlichen Krankenversicherung, während die freiwillige
Krankenversicherung über private Versicherer erfolgen kann.
Folgende Kategorien versicherter Personen und ihre Familienmitglieder sind im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung anspruchsberechtigt:




Arbeitnehmer
Bauern
Unternehmer, Anteilseigner, Unternehmensmitglieder und -gründer, Selbständige, freiberuflich
Tätige
Rentner

Zusätzlich Personen ohne Einkommen:


Arbeitslose Personen, die im Rahmen des NEA gemeldet sind
Kinder unter 15, Schüler und Universitätsstudenten bis zum Ende der Ausbildung (d.h.
maximal bis zum Erreichen des 26. Lebensjahres)
Frauen (im Rahmen des Mutterschutzes, d.h. im Falle einer Schwangerschaft und 12 Monate
nach der Entbindung)
Personen über 65 Jahre
Personen mit einer Behinderung
Flüchtlinge und Vertriebene (“IDPs”), die sich in Serbien aufhalten
Personen, die Volkszugehörige der Roma sind
Personen, die wegen HIV oder anderer Erkrankungen/Störungen behandelt werden:
Infektionskrankheiten, Krebs, Hämophilie, Diabetes, ernsthafte psychologische Störungen
(Psychosen), Epilepsie, multiple Sklerose, Autoimmunerkrankungen, entzündliches Rheuma,
Personen im Endstadium chronischer Nierenschwäche, Abhängige, Transplantationspatienten
sowie kranke und verletzte Personen, die Notfallhilfe benötigen
Sozial bedürftige Personen - dauerhafte Bezieher von Sozialhilfe und anderen materiellen
Hilfen, in Übereinstimmung mit den Sozialversicherungsvorschriften; Arbeitslose und Personen
mit einem Einkommen unterhalb einer gesetzlich festgelegten Grenze







7
In Notfällen können Kinder bis 15 Jahre, Inhaber einer Geburtsurkunde, eines
Passes/Personalausweises und schwangere Frauen eine kostenlose medizinische Versorgung
erhalten.
2. Medizinische Infrastruktur: Anzahl und Ausstattung der Krankenhäuser
Das nationale Gesundheitssystem ist in drei Stufen organisiert. Die primäre Gesundheitsversorgung
wird von 161 Gesundheitszentren („Domovi zdravlja“) undk kleineren primären Gesundheitsstationen
(„Zdravstvene stanice „) geleistet, die für allgemeinmedizinische, pädiatrische und geburtshilfliche
Belange sowie für Arbeitsmedizin, Zahnmedizin, Hausbesuche, Vorsorge und Laboruntersuchungen
zuständig sind.
Die sekundäre und tertiäre Gesundheitsversorgung wird von 42 Allgemeinkrankenhäusern, 15
Fachkliniken, 23 unabhängigen Institutionen und Kliniken, 5 Krankenhauszentren, 4 Klinikzentren und
59 weiteren Einrichtungen geleistet.
Die private medizinische Versorgung entwickelt sich weiter, ist jedoch nicht in das nationalen
Gesundheitssystem integriert.
3. Verfügbarkeit und Kosten: Medikamente
Ein Allgemeinarzt muss dem Patienten ein entsprechendes Rezept ausstellen (gilt nicht bei privaten
Ärzten und privaten Apotheken). Medikamente sind in privaten Apotheken und (als national
produzierte oder Importpräparate) zu Marktpreisen erhältlich.
Die Medikamente, die auf der sogenannten “positiven Liste” geführt werden, stehen Patienten, die im
Rahmen der staatlichen Krankenversicherung versichert sind kostenlos zur Verfügung. Die
Beteiligungsgebühr auf Seiten des Patienten beträgt in diesem Fall bei Vorlage eines vom
Allgemeinarzt ausgestellten Rezeptes 50 RSD (ca. 0,50 EUR). Medikamente, die auf keiner der
nachfolgend genannten Listen geführt werden, sind grundsätzlich selbst zu bezahlen:




Liste A – die Medikamente sind kostenlos erhältlich, aber der Patient zahlt eine
Beteiligungsgebühr in Höhe von 50 RSD (ca. 0,50 EUR)
Liste A1 - der Patient trägt 25% der Medikamentenkosten
Liste B - die Medikamente unterstehen einer gesonderten Regelung
Liste C - die Medikamente unterstehen einer gesonderten Regelung
Alle o.g. Listen stehen auf der Homepage des Republikanischen Krankenversicherungsfonds („HIF“)
zur Verfügung:
http://www.rzzo.rs/index.php?option=com_content&task=view&id=84&Itemid=233
4. Krankenversicherung: Voraussetzungen und Kosten

Arbeitnehmer in befristeter oder dauerhafter Anstellung können einen Antrag stellen. Der
Arbeitgeber muss die entsprechenden Beiträge an den “HIF” abführen und es wird eine
Gesundheitskarte („zdravstvena knjižica“) augestellt.

Arbeitslose Personen und Personen anderer Kategorien müssen zunächst ein sogenanntes
Arbeitsbuch ausgestellt bekommen („radna knjižica“) und sich anschließend bei der
zuständigen nationalen Arbeitsagentur („NEA“) ihres Wohnortes registrieren lassen. Im dritten
Schritt kann die Person einen Antrag bei der Krankenversicherung am jeweiligen Wohnort
stellen.
Arbeitslose Personen, die beim “NEA” registriert sind, erhalten eine kostenlose Krankenversicherung.
8
5. Erforderliche persönliche Unterlagen
Für den Erwerb des Versicherungsanspruchs erforderliche Unterlagen: amtliche Bescheinigung über
den Wohnsitz des Rückkehrers (prijava stana), Identitätsnachweis (Personalausweis) und Arbeitsbuch.
Der Rückkehrer muss sich mit diesen Unterlagen an das Arbeitsamt wenden, um einen
Gesundheitspass für die kostenlose medizinische Versorgung zu erhalten.
V.
WOHNUNGSWESEN
1. Unterbringung von Rückkehrern
Leider gibt es keine spezielle staatliche Einrichtung, die Sozialunterkünfte oder Wohnungen für
Sozialfälle, Rückkehrer etc. zur Verfügung stellt (mit Ausnahme von Fällen häuslicher Gewalt und
Menschenhandel).
2. Wohnflächen und Mietkosten
Es gibt in Serbien keine spezielle Wohnungszentrale für Rückkehrer und keine staatliche Institution,
die Wohnungen für Heimkehrer und ihre Familien anbietet. Es bleibt die Möglichkeit, eine Wohnung
oder ein Haus regulär zu mieten.
Der Mietpreis hängt von der jeweiligen Stadt/dem Dorf ab, sowie von der Größe und einer eventuell
vorhandenen Möblierung der Unterkunft. Die Mietpreise in Serbien beginnen bei etwa 250 EUR.
Vermieter fordern in der Regel eine Mietvorauszahlung für ein halbes oder ein ganzes Jahr. Die
Wohnung bzw. das Haus kann gegebenenfalls über einen Immobilienmakler angemietet werden.
3. Wiederaufbauhilfe
Inländische und ausländische Banken bieten Darlehen für den Wiederaufbau von Wohnungen und
Häusern an.
Es
gibt
keine
staatliche
Organisation
oder
Einrichtung,
die
Rückkehrern
eine
Wiederaufbauunterstützung gewährt.
VI.
ARBEITSMARKT
1. Arbeitsmarktsituation
Der staatliche Dienst für Arbeit (NES) wird von der Zentralbehörde in Belgrad über zahlreiche im Land
verteilte Zweigstellen (in jeder Stadt) verwaltet. Der NES verfügt über eine zentralisierte Datenbank
mit Beschäftigungsstatistiken und Stellenangeboten. Der NES ist die Anlaufstelle für Arbeitslose, die
Hilfe in Bezug auf medizinische Versorgung, berufliche Orientierung, finanzielle Unterstützung und
andere materielle und rechtliche Hilfe benötigen. Voraussetzung ist, dass die Person beim NES
offiziell registriert ist.
Es gibt verschiedene Beschäftigungsprojekte einschließlich Existenzgründungshilfen, kurzfristige
finanzielle Unterstützung für Selbständige und regionale Programme.
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Nationaler Beschäftigungsdienst
Nacionalna služba za zapošljavanje („NEA“)
Belgrad, Kralja Milutina 8
Tel.: 0800300301 (Arbeitslose) / 0901 300 301 (Arbeitnehmer)
http://www.nsz.gov.rs
2. Vermittlung von Arbeitskräften
Arbeitslose Personen müssen sich bei der staatlichen Arbeitsagentur an ihrem Wohnort anmelden.
Hierbei
müssen
die
folgenden
Dokumente
vorgelegt
werden:
Personalausweis,
Beschäftigungsnachweis und Schulzeugnisse (des zuletzt erreichten Schulabschlusses).
3. Arbeitslosenunterstützung: Voraussetzungen, Dokumente, Versicherungen
Arbeitslose haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie in den letzten 12 Monaten
dauerhaft berufstätig waren und alle erforderlichen Steuern (Sozial- und Krankenversicherung - die
Beitragshöhe
richtet
sich
nach
dem
Gehalt)
gezahlt
haben.
In folgenden Fällen erhalten Arbeitslose keine Unterstützung:



Die Person hat eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber unterzeichnet
Die Person hat das Arbeitsverhältnis auf eigenen Wunsch beendet
Die Person hat die Beendigung des Arbeitsverhältnisses selbst verschuldet
Alle für die Gewährung der Leistungen erforderlichen Dokumente müssen bis spätestens 30 Tage
nach dem letzten Arbeitstag vorliegen. Die Sozialhilfe beträgt 50-60% des durchschnittlichen letzten
Gehalts (im letzten halben Jahr) und wird u.a. für folgende Zeiträume gewährt:





1 Monat (1 bis 5 Jahre Berufstätigkeit)
6 Monate (5 bis 15 Jahre Berufstätigkeit)
9 Monate (15 bis 20 Jahre Berufstätigkeit)
12 Monate (mind. 20 Jahre Berufstätigkeit und ein Mindestalter von 61 Jahren)
24 Monate (mind. 25 Jahre Berufstätigkeit und ein Mindestalter von 55 Jahren)
Der Arbeitslose hat während dieses Zeitraums Anspruch auf Kranken- und Rentenversicherung. Die
Familie, Frau und Kind(er) der Person haben ebenfalls einen Anspruch auf Krankenversicherung.
Während einer Berufsausbildung oder Fortbildungsmaßnahme der Arbeitsagentur, an der der
Arbeitslose teilnimmt, wird die Arbeitslosenunterstützung um 10% reduziert. Sofern ein Arbeitsloser
daran interessiert ist, seine Arbeitslosenunterstützung für eine Existenzgründung zu nutzen, wie etwa
zur Eröffnung eines kleinen Geschäfts oder zur Aufnahme landwirtschaftlicher Aktivitäten, kann er
eine Einmalauszahlung des gesamten Leistungsanspruch beantragen.
4. Fortbildungsmöglichkeiten und Berufsausbildung
Die Arbeitsagenturen bieten auch Fortbildungs- und Berufsausbildungsmöglichkeiten an. In diesem
Zusammenhang gelten die folgenden allgemeinen Kriterien:




Die Person muss bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein
Die Person muss die psychologischen und gesundheitlichen Anforderungen erfüllen
Die Person muss über eine geeignete Vorbildung verfügen
Die Person muss aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen
10
Zusätzlich zu den vorgenannten Kriterien können je nach Ausbildungsgang weitere Anforderungen
gestellt werden. Die folgenden Ausbildungsgänge stehen zur Verfügung:
Kurse für Lehrlinge und Praktikanten, Fortbildungskurse und spezielle Berufsausbildungen, Kurse für
bestimmte verfügbare Stellenangebote, Computerkurse, Grundschulkurse (für Personen, die die
Grundschule nicht besucht haben) etc. Änderungen des Kursangebotes sind vorbehalten. Es wird
empfohlen, sich bei der Arbeitsagentur in der jeweiligen Stadt zu informieren (www.rztr.co.yu).
VII.
REINTEGRATIONS- UND WIEDERAUFBAUHILFE
1. Reintegrationshilfe in Sachleistungen
Das Empfangszentrum am Flughafen Belgrad befindet sich zwischen der Pass- und der Zollkontrolle
am Terminal 2. Die Zentrale wird von der schwedischen Regierung in Zusammenarbeit mit dem
Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte finanziert. Die Empfangszentrale hat keine festen
Öffnungszeiten und bietet nur Beratungsleistungen für Rückkehrer an. Kontakt: Herr Zoran Pankovic –
Mobiltelefon: 064/118-6295; Büro: 011/209-7879 – readmisija@gmail.com
2. Verfahren zur Existenzgründung
Der nationale Beschäftigungsdienst („NES“) bietet Existenzgründungsprogramme für registrierte
arbeitslose Personen an, die ein eigenen Unternehmen gründen wollen (ausgenommen sind
Gründungen in den Bereichen: Landwirtschaft, Handel, Transport (auch Taxiunternehmen) und
Lotterie.
Etwaige Subventionen liegen im Ermessen des „NES“. Weitere diesbezügliche Informationen stehen
auf der Internetseite http://www.nsz.gov.rs oder auf Anfrage im zuständigen NES-Büro des Wohnortes
zur Verfügung.
VIII.
BILDUNG
Das serbische Bildungssystem untersteht dem Ministerium für Bildung. Die Struktur des
Bildungssystems sieht folgende Stufen vor:



Vorschule und Grundschule, d.h. gesetzliche Bildung
Weiterführende Bildung
Hochschulbildung
Vorschuleinrichtungen - Laut Daten des Statistischen Jahrbuchs gibt es 1.873 Vorschuleinrichtungen,
von denen 12 privat geführt sind (10 in Belgrad und 2 in Cacak), und vom Bildungsministerium
anerkannt wurden.
Grundschulen - In Serbien gibt es 3.578 reguläre Grundschulen, 249 spezialisierte Schulen und 16
Grundschulen für Erwachsenenbildung. 5 vom Bildungsministerium anerkannte private Grundschulen
befinden sich in Belgrad.
Weiterführende Schulen - Laut Angaben des Ministeriums für Bildung gibt es landesweit 548
weiterführende Schulen, von denen 20 in privater Hand sind. Unter allen weiterführenden Schulen
sind 332 Berufsschulen (320 staatliche und 12 private), 119 Oberschulen (11 staatliche und 8 private),
32 gemischte Berufs-/Oberschulen, 3 gemischte Berufs-/künstlerische Schulen, 6 künstlerische
Schulen, 26 Musikschulen, 2 Ballettschulen und 28 Schulen für Schüler mit besonderen Bedürfnissen.
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Hochschuleinrichtungen - Hochschulinstitutionen werden unterschieden in universitäre Einrichtungen
(Universitäten, Fakultäten und Kunstakademien) und nicht-universitäre Einrichtungen (Akademien für
Berufsstudien, 4- und 5-Jahres-Colleges). Es gibt landesweit 7 staatliche Universitäten und 7 private
Universitäten mit 44 Fakultäten, wobei 5 private Fakultäten nicht der Universität unterstehen.
Insgesamt haben 49 nicht-universitäre Einrichtungen in Serbien eine Akkreditierung erhalten (42
staatliche und 7 private), 1 Post-Graduierten Schule hat zudem eine Zulassung als Fakultät erhalten.
Seit dem Schuljahr 2006/2007 ist der Vorschulbesuch für 6-Jährige als fester Bestandteil der neun
Jahre dauernden Schulpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
Eine gleichberechtigte Grundschulbildung wird allen Staatsbürgern in der Verfassung der Republik
Serbien garantiert und im Rahmen des Gesetzes über die Grunschulen in Serbien geregelt. Das
Recht aller Bürger auf eine kostenlose weiterführende Schulbildung ist ebenfalls in der serbischen
Verfassung festgelegt und im Gesetz über die weiterführenden Schulen Serbiens ausgeführt. Bei der
Anmeldung an einer 3-jährigen oder 4-jährigen weiterführenden Schule muss ein Eingangsexamen
abgelegt werden.
Eine allgemeine weiterführende Bildung wird in Oberschulen vermittelt, die entweder auf
Naturwissenschaften und Mathematik oder Sozialwissenschaften und Sprachen spezialisiert sind. Die
4-jährigen Berufsschulen haben allgemeine und berufsbezogene Fächer, d.h. sie können entweder in
eine Anstellung oder in die weitere Bildung münden, während die 3-jährigen Berufsschulen
grundsätzlich auf ein Arbeitsverhältnis abzielen. Die Lehrplände der weiterführenden Schulen
basieren auf den vom Nationalen Bildungsrat oder vom Bildungsministerium festgelegten Inhalten.
Teilweise problematisch ist dies in der Berufsausbildung, wo die Lehrpläne auf berufliche
Kompetenzen ausgerichtet und für eine aktive Kooperation mit sozialen Partnern flexibel gestaltet sein
sollten. Einige existierende Programme sind im Hinblick auf die Anforderungen des neuen Marktes
veraltet; Ausnahmen sind Versuchsprojekte, die im Rahmen des „VET“ (EU Vocational Education and
Training Reform Program) und in Kooperation mit der GTZ aufgelegt wurden. Da es sich um
Versuchsprojekte handelt, ist die Zahl der in diese Projekte involvierten Schüler begrenzt; hinzu
kommt der Umstand der rechtlichen Einschränkungen bei der Übernahme von Ergebnissen der
Pilotreformen in nationale Aktivitäten.
Tertiäre Bildungseinrichtungen akzeptieren Studierende u.a. nach ihren in der weiterführenden Schule
erbrachten Notenleistungen und dem Abschneiden im Eingangsexamen. Akademie- und Fachstudien,
d.h. anerkannte Studienprogramme der höheren Bildung werden an Universitäten und ihren höheren
Bildungseinheiten unterrichtet.
Serbien hat verschiedene multilaterale Abkommen unterzeichnet, u.a.:


Die Internationale Konvention zur Anerkennung von Studien, Zertifikaten, Diplomen und
Abschlüssen in Arabischen und Europäischen Mittelmeerstaaten (1976)
Die UNESCO Konvention zur Anerkennung von Studien, Diplomen und Abschlüssen höherer
Bildung in der Region Europa (1979)
Jedes ausländische Diplom eines serbischen Staatsbürgers sollte als Äquivalent eines ausländischen
Abschlusses (z.B. Bachelor of Arts, Bachelor of Science etc.) oder eines Doktortitels (PhD, PhEng etc.)
anerkannt werden.
Der Diplom-Inhaber muss das entsprechende Dokument mit allen dazugehörigen Unterlagen
(Beschreibung der Studien und des Faches) an einen geprüften Übersetzer zwecks Übersetzung und
Anerkennung übermitteln. Nach Fertigstellung der Übersetzung benötigt das Bildungsministerium
sowohl das Original als auch die übersetzte Kopie für die weitere Anerkennung und Ausstellung eines
Äquivalents.
12
Die Entscheidung des Ministeriums und die Anerkennung werden für weitere Entscheidungsprozesse
an die entsprechende Schule oder Universität geschickt.
Musikschulen in Serbien:
In Serbien gibt es derzeit 70 Musik-Grundschulen, 23 weiterführende Musikschulen und 6
Universitäten für ein Studium der Musik.
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Musik-Grundschulen
Die Musik-Grundschulen können von Kindern bis zu ihrem 14. Lebensjahr besucht werden. Die
Schullaufbahn dauert zwei bis sechs Jahre und vermittelt allgemeine Kenntnisse über Musik.
Angeboten wird u.a. das Erlernen eines Instruments, Solfeggio, Musiktheorie, Kammermusik sowie
die Teilnahme an Chören, Orchestern etc.
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Weiterführende Musikschulen
Weiterführende Musikschulen sind weiterführende Schulen im klassischen Sinn mit einer Dauer von
vier Jahren. Vermittelt werden umfassende theoretische und angewandte Musikkenntnisse sowie
Kenntnisse der Geisteswissenschaften. Neben dem Ablegen von Prüfungen müssen die Schüler
einen vollständigen Musikabend absolvieren oder eine Prüfung in verschiedenen musiktheoretischen
Fächern bestehen.
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Musikfakultäten und Akademien
Musikfakultäten und Akademien sind Bestandteil von Universitäten und befinden sich in folgenden
Städten: Belgrad (eine staatliche und eine private Uni), Novi Sad, Zvečan, Niš, Kragujevac.
Angeboten werden: Bachelor of Music, Bachelor of Arts, Master of Music, Master of Arts , Specialist
und Ph.D. Abschlüsse.
1. Bedingungen für die Fortsetzung der Ausbildung an Schulen und Hochschulen
Rückkehrer aus EU-Ländern und Inhaber von Abschlüssen ausländischer Schulen/Universitäten
können ihre Ausbildung in Serbien fortsetzen. Die folgende Institution ist für die Grund- und
Oberschulausbildung zuständig:
Ministerium für Bildung
Nemanjina 22-26, 11000 Belgrad, Serbien
Tel.: 381/11/363 13 68
Fax: 381/11/361 65 14
URL: www.mp.gov.rs
Für die Anerkennung von Hochschulleistungen sind die Colleges und Universitäten zuständig.
2. Genehmigung und Prüfung ausländischer Abschlüsse
Die Prüfung ausländischer Grund- und Oberschulabschlüsse erfolgt durch das Ministerium für Bildung
in Belgrad (mit Ausnahme der Provinz Vojvojdina). Der Bewerber muss persönlich erscheinen oder
das Antragsformular auf dem Postweg senden:
Ministry of Education of Republic Serbia
Nemanjina 22-26, 11000 Belgrad
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Büro Nr. 1 (für Bewerber, die persönlich erscheinen)
Telefonnummer für Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome:
+381 11 363 15 17
Werktags von 13-14 Uhr
Für die Provinz Vojvojdina:
Abteilung für Kultur, Bildung und Wissenschaft
Bulevar Mihajla Pupina 16
21000 Novi Sad
3. Benötigte Unterlagen für zurückkehrende Schüler und Studenten
Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:
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Zeugnis der letzten in Serbien abgeschlossenen Klasse (sofern zutreffend)
Originalzeugnisse aller vom Bewerber im Ausland abgeschlossenen Klassen
Zwei in die serbische Sprache übersetzte und offiziell beglaubigte Kopien der Zeugnisse
Verwaltungsgebühr (unterliegt Schwankungen)
Dokumente, die übersetzt werden müssen:
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Grundschule: Zeugnis der letzten abgeschlossenen Klasse
Gymnasium: Zeugnis der letzten abgeschlossenen Klasse und Zeugnis der Abschlussprüfung
Berufsoberschule: Zeugnis jeder besuchten Klasse und Zeugnis der Abschlussprüfung
Hochschule: Abschluss und Liste der Fächer, die der Bewerber während der
Hochschulausbildung belegt hat
4. Kosten, Darlehen und Stipendien
Die Grund- und Oberschulausbildung ist kostenlos; darüber hinaus ist die Grundschulausbildung
gesetzlich vorgeschrieben. Staatliche Hochschulen und Universitäten können im Allgemeinen von
Schülern, die die Aufnahmeprüfung bestanden und den erforderlichen Notendurchschnitt auf der
Oberschule erzielt haben, kostenlos besucht werden.
Das Ministerium für Bildung legt in jedem Jahr fest, für wie viele Studenten (für jede
Universität/Hochschule) das Studium kostenlos angeboten werden kann. Die Studiengebühren für
private Hochschulen und Universitäten sind unterschiedlich (müssen bei der betreffenden Hochschule
erfragt werden und können sich jährlich ändern). Darlehen und Stipendien können aus privater Hand
stammen oder dem Studenten vom Bildungsministerium bzw. der jeweiligen Hochschule gewährt
werden.
Weitere Informationen unter: www.mp.gov.rs
5. Universitäten und Hochschulen in Serbien
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Universität Belgrad
Die Wurzeln der Universität Belgrad reichen zurück bis ins Jahr 1808, dem Jahr als das College
(“Velika skola”) erstmalig in Serbien gegründet wurde. Im Jahr 2008 feiert die Universität ihr 200jähriges Bestehen. Derzeit gibt es 31 Fakultäten, 2.500 Lehrkräfte und 78.000 Studenten.
Weitere Informationen unter: www.bg.ac.rs
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Universität Novi Sad
Die Universität Novi Sad wurde am 28.06.1960 gegründet. Heute beherbergt sie 14 Fakultäten in den
vier Hauptstädten der autonomen Provinz Vojvodina: Novi Sad, Subotica, Zrenjanin und Sombor.
Unter den sechs staatlichen Universitäten Serbiens ist die Universität in Novi Sad derzeit die
zweitgrößte. Der Haupt-Unicampus hat eine Fläche von insgesamt 259.807m² in einer einzigartigen
Lage sowohl in der Stadt Novi Sad als auch im Umland.
Nach Bemühungen, die internationalen Kooperationen zu intensivieren und an europäischen
Reformprozessen teilzunehmen, gilt die Universität auch aus europäischer Sicht als reform-orientiert.
43.259 nicht-graduierte Studierende (56% Frauen)
2.692 Doktortitel
2.897 Lehrpersonal
1.137 Mitarbeiter außerhalb der Lehre
Weitere Informationen unter: www.ns.ac.rs
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Universität Niš
Die Universität Niš wurde am 15.06.1965 als unabhängige Abschluss-vergebende Institution
gegründet. Ihre Gründung rundete eine wichtige Phase in der jüngeren Geschichte der Stadt ab, die in
den 1960er Jahren begonnen hatte, als in Niš die ersten Studierendenprogramme unter der
Schirmherrschaft der Universität Belgrad ins Leben gerufen wurden. Es entstand ein Kern von
Fakultäten für Jura & Wirtschaft, Medizin und Ingenieurswesen, der sich zeitgemäß systematisch
weiterentwickelte und an Komplexität gewann.
Das Lehrpersonal zählt 1.502 Personen, die Studierendenzahl liegt bei mehr als 26.200
(einschließlich 433 ausländischer Studenten). Bislang haben über 41.000 Studenten an der
Universität ihren Abschluss gemacht, 1.869 haben ein Master-Degree und 1.085 haben erfolgreich
ihre Doktorarbeit verteidigt.
Weitere Informationen unter: http://www.ni.ac.rs
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Universität Kragujevac
Die Universität befindet sich in Kragujevac, Serbien. Sie wurde im Jahr 1976 gegründet und gliedert
sich in 11 Fakultäten mit einer Studierendenschaft von 14.000 und einem Lehrkörper von 1.000
Personen.
Für weiterführende Informationen siehe www.kg.ac.rs
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Megatrend Universität Belgrade (privat)
The Megatrend Universität ist eine private Einrichtung in Belgrad. Sie wurde im Jahr 1989 gegründet
und ist in 19 Institutionen in sieben Städten organisiert (Belgrad, Backa Topola, Pozarevac, Sombor,
Valjevo, Zajecar und Paris).
Im Februar 1997 wurde eine Kooperations-Vereinbarung mit der École Superieure de Commerce in
Grenoble (Frankreich) getroffen. Diese Vereinbarung ermöglicht es den Studierenden, während des
Studiums zwischen den Hochschulen zu wechseln und nach Beendigung des Studiums einen
Doktortitel an einer der Einrichtungen zu erwerben. Ähnliche Vereinbarungen wurden mit der
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italienischen Seconda Università degli Studi di Napoli, der Fachhochschule Berlin, der chinesischen
Yanbian University of Science and Technology, der Bournemouth Universität in Großbritannien, der
Academy Elitea in Moskau, der römischen European School of Business und der Donezk National
University in der Ukraine getroffen.
Im Herbst 1999 wurde die Megatrend Universität Mitglied des globalen Universitäts-Netzwerkes
“NEWS” (North-East-South-West) und Mitglied der „EAMSA“ (Euro-Asia Management Studies
Association, der einzigen internationalen Vereinigung für Management-Studien. Seit Januar 2003 ist
die Uni außerdem Mitglied der universitären Vereinigung Serbiens („ZUS“). Es besteht die Möglichkeit,
im Rahmen der Megatrend Virtual University („MTVU“) ein Fernstudium zu absolvieren.
Weitere Informationen unter: www.megatrend-edu.net
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Singidunum Universität Belgrade (privat)
Die Singidunum Universität wurde im Januar 2005 gegründet, mit dem Ziel, Angehörige einer
künftigen Wirtschaftselite auszubilden. Die Fakultäten der Universität gilt als führend in Qualität und
Vermittlung der Lehre. Es gibt acht Fakultäten, in denen u.a. Veranstaltungen zu Finanzmanagement
und Versicherungen, Tourismus, Wirtschaft, Verwaltung, Medien und Kommunikation, angewandte
Ökologie, Jura und Politik angeboten werden. Gegenwärtig sind mehr als 6.000 Sudierende an der
Universität eingeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, unter Ausnutzung der Fernstudienzentren von
Subotica, Niš und Valjevo ein Fernstudium zu absolvieren. Seit Mai 2005 ist die Uni Mitglied der
universitären Vereinigung Serbiens („ZUS“).
Weitere Informationen unter: www.singidunum.ac.rs
Private Universitäten und Fakultäten in Serbien
Belgrad
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Universität Braća Karić, (Универзитет Браћа Карић; Univerzitet Braća Karić)
Megatrend Universität, (Мегатренд Универзитет; Megatrend Univerzitet)
Singidunum Universität, (Универзитет Сингидунум; Univerzitet Singidunum)
Union, (Универзитет "Унион"; Univerzitet "Union")
Europa-Universität, (Европски универзитет; Evropski Univerzitet)
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University Rectorate
Niš
Novi Sad
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Wirtschaftsakademie, (Привредна Академија; Privredna Akademija)
Fakultäten
Belgrad
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Fakultät für Informationstechnologie, (Факултет информационих технологија, Fakultet
informacionih tehnologija)
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Novi Sad
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IX.
Management Fakultät, (Факултет за менаџмент, Fakultet za menadžment)
Facultät für Sport und Tourismus, (Факултет за спорт и туризам, Fakultet za sport i turizam)
Fakultät für Europäisches Recht und politische Studien in Novi Sad, (Факултет за Европске
правно-политичке студије; Fakultet za Evropske pravno-političke studije)
Facultät für Recht und Wirtschaftsstudien, (Факултет за пословне и правне студије, Fakultet
za poslovne i pravne studije)
SCHUTZBEDÜRFTIGE PERSONEN
1. Allgemeine Informationen
Die Jahre der Sanktionen, Kriege und plötzlichen Verelendung der Bevölkerung liegen zurück. Das
Sozialsystem war aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel bei der Erfüllung der grundlegenden
Ansprüche, wie etwa Kindergeld, Familienbeihilfe, erweiterte Wohnungsbeihilfe und Renten in großen
Schwierigkeiten.
Seit Oktober 2000 konnten Ansprüche wieder erfüllt werden und das System stabilisierte sich
nachhaltig. Im Hinblick auf die Übergangsphase, in der sich Serbien befindet, muss die Sozialpolitik
neu definiert werden, um eine erneute Verletzung der schwächsten Bevölkerungsschichten durch die
Kosten der Reformen zu verhindern.
Aus diesem Grund hat sich die Regierung der Republik Serbien verpflichtet, eine sozial
verantwortliche Politik zu betreiben, um eine Entwicklung wie in Lateinamerika oder anderen
sozialistischen Ländern, die zu einer sozialen Spaltung der Bevölkerung führte, zu verhindern.
Der Rat der Stadt Belgrad unterstützt eine solche Politik ebenfalls durch sein eigenes politisches
Konzept zur Unterstützung sozial benachteiligter Bürger als Ergänzung zu den Bemühungen der
Republik Serbien. Die langfristigen Entwicklungsziele der Sozialpolitik stellen sich wie folgt dar:
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Unterstützung von Familien und Einzelpersonen zur Gewährleistung eines Minimums an
sozialer Sicherheit
Schaffung von Voraussetzungen für ein unabhängiges Leben behinderter Personen
Unterstützung älterer pflegebedürftiger Personen
Versorgung benachteiligter Kinder ohne Eltern
Unterstützung von Familien aus Risikogruppen
Verbesserung der Bedingungen für die Familiengründung und Schulung junger Menschen in
verantwortlicher Elternschaft
Ermutigung zum Kinderkriegen und besondere Unterstützung kinderreicher Familien
Vermeidung von Gewalt und Angebote zur Unterstützung von Gewaltopfern
Das Städtische Zentrum für Sozialarbeit ist eine integrierte Einrichtung mit 16 Abteilungen in allen
Teilen Belgrads
Das Städtische Institut für Gerontologie befasst sich mit der häuslichen Behandlung und Pflege sowie
der außerhäuslichen Versorgung älterer und schwerkranker Menschen in den 10 Stadtteilen. Das
Institut pflegt und behandelt jährlich ca. 2.000 Patienten und versorgt 1.200 Patienten in ihrem
Zuhause.
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Das „Gerontology Center“ betreibt sieben Altenpflegeheime und 20 Seniorenvereine. Das Zentrum
beherbergt 1.360 Versorgungsempfänger.
Die Unterkunft für obdachlose Erwachsene bietet Bürgern mit akuten sozialen Bedürfnissen eine
vorübergehende Unterkunft (ca. 80 Versorgungsempfänger pro Monat).
Das Zentrum für Säuglings-, Kinder- und Jugendschutz bietet stationäre Versorgung von Kleinkindern
bis zu 3 Jahren, häusliche Pflege schwangerer Frauen und Mütter mit Kindern sowie Schutz für Kinder
zwischen 3 und 7 Jahren.
Das Erziehungsheim für Kinder und Jugendliche bietet Unterbringungsmöglichkeiten,
Berufsausbildung und Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensstörungen.
Das „Vasa Stajic-Heim“ beherbergt 100 Kinder und verfügt über vorübergehende
Unterbringungsmöglichkeiten für durchschnittlich ca. 50 Bedürftige.
Die Tagesstätte für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen betreibt fünf
Tagespflegezentren und zwei betreute Wohneinrichtungen. Die Gesamtkapazität beträgt 336
Personen. Für die in den Tageszentren behandelten Bedürftigen wird der Transport von der Wohnung
zum Tagespflegezentrum und zurück organisiert. Die Stadtversammlung hat di Stiftungsrechte an den
folgenden sozialen Einrichtungen:
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Städtisches Zentrum für Sozialarbeit
Tages- und Unterbringungsstätte für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen
Das Sekretariat für Sozial- und Kinderbetreuung ist für die Arbeit dieser Einrichtungen verantwortlich.
Neben den vorgenannten Institutionen ist die Stadt Belgrad außerdem verpflichtet, Finanzmittel für
den Betrieb und die Projekte einer internen Abteilung innerhalb des „Gerontology Centers –
Fachgebiet Tagesstätten und Vereine“ zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen dieser Einrichtung
werden 20 Seniorenheime betrieben und ebenfalls häusliche Pflege angeboten.
Das Städtische Zentrum für Sozialarbeit (Gradski centar zu socijalni rad, Ruska 4, Tel.: +381 11 2650329, Fax: +381 11 2650-542 – Email: socrad@eunet.rs) wurde am 12. Dezember 1991 aufgrund
eines Beschlusses der Stadtversammlung von Belgrad gegründet. Das Städtische Zentrum umfasst
die bis dahin eigenständigen Zentren für Sozialarbeit, die jetzt als Abteilungen des Zentrums in diesen
Bezirken arbeiten: Vozdovav, Palilula, Zvezdara, Cukarica, Rokovica, Vracar, Stari grad, Savski venac,
Zemun, Novi Beograd, Obrenovac, Barajevo, Lazarevac, Mladenovac, Sopot und Grocka.
Das Zentrum ist eine Wohlfahrtseinrichtung, die die Aufgaben der öffentlichen Behörden in den
Bereichen des sozialen und rechtlichen Familienschutzes ausübt. Die Aktivitäten bestehen in der
Sozialfürsorge, der Sozialarbeit und dem Familienrechtsschutz entsprechend den Sozialgesetzen und
der Verordnung über die soziale Sicherheit der Bürger sowie dem Gesetz über Ehe- und
Familienbeziehungen, dem Jugendstrafrecht und dem Erlass über das Wohlfahrtsrecht der Stadt
Belgrad.
Es wird das Anspruchsberechtigungsverfahren für Sozialleistungen entsprechend den Bestimmungen
des allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes angewendet. Die folgenden grundlegenden
Pflegeformen werden den Versorgungsempfängern angeboten: Adoption, Vormundschaft,
Unterbringung in einer Wohlfahrtseinrichtung oder Pflegefamilie, finanzielle Unterstützung für eine
Haushaltshilfe, Ausbildungsbeihilfe und andere Sozialleistungen.
Ca. 51.000 von der Stadtverwaltung registrierte Versorgungsempfänger nehmen derzeit die Sozialund Familienschutzleistungen in Anspruch. Ca. 190 Sozialarbeiter, etwa 70 Rechtsanwälte, 60
Psychologen, 60 Pädagogen und 10 Soziologen sowie ein Team aus 120 Mitarbeitern der
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allgemeinen, technischen und Verwaltungs- und Finanzdienste sind mit der Betreuung der
Versorgungsempfänger betraut.
Verwaltungsdienste, Ruska 4, Tel.: +381 11 2650-329; +381 11 2650-093, Fax: +381 11 2650-925
Abteilung für analytische und Forschungsarbeit, Ruska 4, Tel.: +381 11 2625-544; +381 11 2651-782
Ehe- und Familienhilfeklinik, Ruska 4, Tel.: +381 11 2650-258; +381 11 2650-936
2. Unterstützung für allein zurückkehrende Frauen und Mütter
Obwohl es kein organisiertes und zentral koordiniertes Programm für die Integration von allein
heimkehrenden Frauen und Müttern, die nicht bereit oder in der Lage sind, zu ihren Familien
zurückzukehren, gibt, werden solche Programme möglicherweise in naher Zukunft entwickelt. Es gibt
zwei staatliche Mechanismen für die Geschlechtergleichstellung. Zum einen den „Rat für die
Gleichstellung der Geschlechter“ in Form von OSZE-Projekten, die sich auf lokale Brennpunkte in
verschiedenen serbischen Gemeinden konzentrieren.
Darüber hinaus bestehen viele nicht-staatliche Frauenverbände, die zahlreiche Aktivitäten für die
Unterstützung der Frau und zur Behandlung spezieller Probleme in diesem Bereich ausüben. Man
kann sagen, dass die Frauenbewegung mit besonderer Betonung nichtstaatlicher Projekte in Serbien
gut entwickelt ist.
3. Alte Menschen
„Gerontology Center Belgrad“ – Fachbereich Tagesstätten und Vereine – Gerontolski Centar Beograd
– PJ „Dnevni centri i klubovi“ Zemun, Marije Bursac 49, Tel. und Fax: +381 11 2698-089, Email:
seniorcentersbg@beotel.net, Website: http://www.ugcb.co.rs
Innerhalb des o.g. Zentrums wurde 1982 die Abteilung „Tagesstätten und Vereine“ gegründet, die aus
9 Tagesstätten und Vereinen für Senioren besteht. Die Bedeutung der außerhäuslichen Pflege älterer
Mitbürger erforderte die Erweiterung dieses Tätigkeitsbereichs durch die Einrichtung eines häuslichen
Pflegedienstes im Jahr 1987.
Die Abteilung koordiniert den Betrieb von 20 Tagesstätten in 13 Belgrader Bezirken (Zemun, Novi
Beograd, Stari grad, Savski venac, Palilula, Vozdovac, Rakovica, Cukarica, Mladenovac, Sopot,
Grocka, Obrenovac, Lazarevac) sowie den häuslichen Pflegedienst in 11 Bezirken (Vracar, Savski
venac, Zvezdara, Zemun, Stari grad, Palilula, Novi Beograd, Vozdovac, Rakovica, Zemun,
Mladenovac).
Mit 390 Mitarbeitern werden die Aktivitäten der Abteilung entsprechend der jeweiligen Art der
Betreuung koordiniert. Das Team besteht aus: dem Fachbereichsleiter, Sozialarbeitern, einem Arzt
und Pflegedienstleitern. Einschließlich aller Betreuungsarten und -bereiche versorgt die Abteilung ca.
12.200 Menschen in 20 Vereinen sowie ca. 1.200 Personen im Rahmen der häuslichen Pflege.
Vorbehaltlich der räumlichen und technischen Kapazitäten der Vereine und der Anzahl der
Versorgungsempfänger der häuslichen Pflege, erbringt die Abteilung „Tagesstätten und
Vereine“ folgende Leistungen:
Vereinsnetzwerk: Tagesstätten, Mahlzeiten, Essen auf Rädern für die Versorgungsempfänger,
Waschen, Bügeln und Trocknen der Wäsche, Baden, Ausschank alkoholfreier Getränke (Säfte, Kaffee,
Tee) zu subventionierten Preisen und andere Dienstleistungen und Unterhaltungsangebote.
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Häusliche Pflege: Hilfe bei den Mahlzeiten, Unterstützung bei der persönlichen Körperpflege und
Reinigung der Kleidung und Bettwäsche sowie Hilfe beim Beheizen der Unterkunft, bei Spaziergängen,
beim Frisieren, beim Kauf von Büchern und Zeitungen, bei Arztbesuchen und anderen
Dienstleistungen.
Das Ziel der außerhäuslichen Seniorenbetreuung besteht neben den konventionellen Formen
(Unterbringung in Einrichtungen, Familienbeihilfen etc.) in wichtigen Dienstleistungen, um älteren
Menschen zu helfen. Hierzu werden vielfältige Funktionen und Aufgaben innerhalb des allgemeinen
Altenpflegesystems wahrgenommen. Die wesentlichsten Merkmale der außerhäuslichen Pflege sind:
sozial, wirtschaftlich, medizinisch, psychologisch-emotional und humanitär.
Kontaktadressen aus dem Vereinsnetzwerk:
"Voždovac - Vojvoda Stepa", Ljube Nedića 12,
"Stari grad I", Solunska 14,
"Stari grad II", Svetogorska 14,
"Palilula", Jabučka 11,
"Savski venac I", Lomina 17,
"Savski venac II", Bulevar mira 29,
"Savski venac III", Gavrila Principa 44-a,
"Dr Mihailo Stupar I", Pohorska 32,
"Dr Mihailo Stupar II", Dr Ivana Ribara 8,
"Dr Mihailo Stupar III", Zarije Vujoševića 74,
"Dr Mihailo Stupar IV", Obrenovačka bb,
"Sopot", Kosmajska 14,
"Mladenovac I", Janka Katića 27,
"Grocka", Bulevar oslobođenja 57,
"Drapšin", Mladenovac, Kralja Petra 13,
"Lazarevac", 19. septembra 25,
"Obrenovac", Vuka Karadžića 99,
"Zemun - Bežanijska kosa", Marije Bursać 49,
"Čukarica I", Milana Jovanovića 8,
"Rakovica I", Pere Velimirovića 2,
+381 11 2493-618
+381 11 2920-294
+381 11 3234-962
+381 11 783-348
+381 11 2642-468
+381 11 2668-899
+381 11 3620-847
+381 11 2676-886
+381 11 3189-718
+381 11 146-455
+381 11 2160-418
+381 11 8251-357
+381 11 8233-418
+381 11 8500-377
+381 11 8232-668
+381 11 8121-897
+381 11 8720-655
+381 11 2695-605 Durchwahl 148
+381 11 2510-212
+381 11 3670-740
4. Personen mit psychischen Erkrankungen
Tages- und Unterbringungsstätte für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen – „Centar zu
smestaj i dnevni boravak dece i omladine ometene u razvoju“, Svetozara Markovica 85a, Tel.: +381
11 2682-278; +381 11 2683-487.
Die Einrichtung nahm 1990 als soziale Tagesstätte zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit
verschiedenen Störungen (z.B. Schwerhörigkeit, Autismus, geistige Zurückgebliebenheit) den Betrieb
auf. Etwa 330 Kinder und Jugendliche sind in diesem Zentrum untergebracht.
80 Spezialtherapeuten verschiedener Fachrichtungen –
Sprachpathologen, Psychomotorik-Trainer, Physiotherapeuten –
Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes erfolgt durch
Psychologen, drei Sprachpathologen und zwei Sozialarbeitern
Koordinators besteht.
Oligophrenologen, Logopäden,
sind im Zentrum beschäftigt. Die
ein Expertenteam, das aus drei
unter der Leitung eines Team-
Ein Neuropsychiater, ein Allgemeinmediziner, 38 Krankenschwestern und 11 Schwesternhilfen sorgen
für die allgemeine und psychiatrische Betreuung. Die Verwaltungs- und technische Abteilung
beschäftigt 30 Mitarbeiter.
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