Kleine Anfrage

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Drucksache 16 / 10
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Kleine Anfrage
16. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU)
vom 26. März 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. März 2007) und Antwort
Sicher ist sicher - Freiwillige Feuerwehr in Berlin
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Freiwillige Feuerwehren existieren im
Land Berlin, und wie viele Menschen engagieren sich
dort (bitte nach einzelnen Wehren und Bezirken aufschlüsseln)?
Zu 1.: Im Land Berlin gibt es 59 Freiwillige Feuerwehren. Ihre Gesamtzahl an Mitgliedern beträgt 1347
Kameradinnen und Kameraden, die sich wie folgt auf die
drei Direktionen der Berliner Feuerwehr, verteilen:
Direktion Süd (Gesamtanzahl der FF-Mitglieder: 407)
Freiwillige
Feuerwehr
5301
5310
5320
5330
5340
5360
5401
5410
5420
5430
5440
5450
5460
5470
Ortsteil
Bezirk Treptow / Köpenick
Treptow
Adlershof
Bohnsdorf
Altglienicke
Oberschöneweide
Schöneweide
Köpenick
Friedrichshagen
Rahnsdorf
Wilhelmshagen
Müggelheim
Schmöckwitz
Rauchfangswerder
Grünau
Zwischensumme:
Mitglieder
15
17
31
16
19
13
24
23
8
18
19
12
15
15
245
Freiwillige
Feuerwehr
1201
1501
4401
4701
4710
5101
5210
Ortsteil
Mitglieder
Bezirk Friedrichshain / Kreuzberg
Friedrichshain
23
Urban
18
Zwischensumme:
41
Bezirk Schöneberg / Tempelhof
Schöneberg
Marienfelde
Lichtenrade
Zwischensumme:
Bezirk Neukölln
Neukölln
Rudow
Zwischensumme:
17
19
29
65
25
31
56
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Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode
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Direktion Nord (Gesamtanzahl der FF-Mitglieder: 677)
Freiwillige
Feuerwehr
Ortsteil
Mitglieder
Freiwillige
Feuerwehr
Ortsteil
Mitglieder
2201
Bezirk Reinickendorf
Wittenau
23
6310
Bezirk Lichtenberg
Hohenschönhausen
30
2301
2310
Hermsdorf
Lübars
15
12
6320
6330
Falkenberg
Wartenberg/Malchow
19
38
24
17
24
16
131
6401
6501
Lichtenberg
Karlshorst
27
27
2320
2401
2410
2420
1310
2610
2620
2630
2640
2650
2701
2710
6301
6360
6370
Frohnau
Tegel
Heiligensee
Tegelort
Zwischensumme:
Bezirk Pankow
Prenzlauer Berg
Niederschönhausen
Buchholz
Blankenfelde
Wilhelmsruh
Pankow
Karow
Buch
Weißensee
Blankenburg
Heinersdorf
Zwischensumme:
Zwischensumme:
28
35
6110
6120
35
30
20
24
27
27
20
33
17
296
6210
6220
6230
Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Marzahn
Biesdorf
Kaulsdorf
Mahlsdorf
Hellersdorf
Zwischensumme:
141
26
16
16
20
31
109
Direktion West (Geamtanzahl der FF-Mitglieder: 266)
Freiwillige
Feuerwehr
3101
3110
3210
3220
Ortsteil
Bezirk Spandau
Spandau-Nord
Staaken
Gatow
Kladow
Zwischensumme:
Bezirk Charlottenburg
3301
Suarez
Zwischensumme:
Bezirk Wedding
2501
Wedding
Zwischensumme:
Mitglieder
Freiwillige
Feuerwehr
24
40
17
26
107
4101
4601
1110
26
26
1401
31
31
2
Ortsteil
Bezirk Zehlendorf
Zehlendorf
Lichterfelde
Zwischensumme:
Bezirk Mitte
Mitte
Zwischensumme:
Bezirk Tiergarten
Moabit
Zwischensumme:
Mitglieder
23
31
54
23
23
22
22
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2. Welche Bedeutung misst der Senat der Arbeit der
Freiwilligen Feuerwehr gesellschaftlich sowie unter Sicherheitsaspekten für Berlin bei?
Dienst für einen Einsatzfall der Freiwilligen Feuerwehr
verwehrt worden?
Zu 4.: In den Direktionen Nord und Süd sind derartige
Fälle nicht aufgetreten. In der Direktion West gibt es
einen Einzelfall, bei dem dienstliche Belange dagegen
sprachen, den Mitarbeiter während der Dienstzeit für einen Einsatzfall der Freiwilligen Feuerwehr abzustellen.
Das Arbeitsgebiet des Mitarbeiters umfasst Tätigkeiten im
Bereich der Serviceeinheit Fahrzeuge und Geräte und hier
speziell in der Atemschutzwerkstatt.
Zu 2.: Der Senat misst der Arbeit der Freiwilligen
Feuerwehr eine hohe gesellschaftliche Bedeutung bei.
Nicht selten basiert die Mitgliedschaft in der Freiwilligen
Feuerwehr auf langjähriger familiärer Tradition oder auf
der Mitgliedschaft in einer der vielen Jugendfeuerwehren
unserer Stadt. Hier wird in einem sehr frühen Stadium den
Mädchen und Jungen eine Möglichkeit aufgezeigt, wie
man sich frühzeitig dem Gedanken der freiwilligen und
uneigennützigen Hilfe zum Wohle der Allgemeinheit verschreiben kann. Es werden ihnen Wege eröffnet, ihre Persönlichkeit zu entwickeln, ihren Charakter zu festigen und
sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
Deshalb ist es auch das Bestreben einer jeden Freiwilligen
Feuerwehr, den Aufbau von Jugendfeuerwehren zu betreiben.
Im Hilfeleistungssystem der Berliner Feuerwehr ist
die Freiwillige Feuerwehr stets als ein fester und integraler Bestandteil zu betrachten und ein unverzichtbares
Potenzial in der Stadt Berlin. Nicht nur im Zusammenhang mit regelmäßig wiederkehrenden oder mit ereignisbezogenen Veranstaltungen (Sportveranstaltungen, Walpurgisnacht und 1. Mai, Karneval der Kulturen oder Silvester), sondern insbesondere bei nicht vorhersehbaren
Ereignissen, wetterbedingten Ausnahmezuständen, Großschadensereignissen (z. B. Reifenlagerbrand in Schmöckwitz und Brand der Deponie in Bernau) und Katastrophen
(z. B. Hochwasser an Elbe und Oder) kommt der Freiwilligen Feuerwehr eine große Bedeutung zu, da sie über die
Landesgrenzen hinaus einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag zur Abwendung von Gefahren für Menschen,
Tiere und Sachgüter leistet.
5. Wenn ja, welche Maßnahmen werden ergriffen,
um zukünftig sicherzustellen, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr im Bedarfsfall auch während der
Dienstzeit an Einsätzen teilnehmen können? Wenn nein,
wie wird sichergestellt, dass zukünftig eine solche
Verwehrung nicht stattfinden kann?
Zu 5.: Generell wird eine Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren während der Dienstzeit immer auf das
absolut notwendige Maß beschränkt. Bei Freiwilligen
Feuerwehren des Typ A (innerhalb von 4 Minuten einsatzbereit), bei denen keine sichere Alarmierbarkeit gewährleistet ist, werden vorsorglich Kräfte der Berufsfeuerwachen parallel alarmiert. Wenn die Einsatzbereitschaft
der alarmierten Freiwilligen Feuerwehr rechtzeitig gewährleistet ist, wird die parallele Alarmierung der Kräfte
der Berufsfeuerwehr aufgehoben.
In Fällen, wo infolge der örtlichen Nähe des Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr eine Alarmierung während der Arbeitszeit sinnvoll ist, weil sich z. B. Arbeitsstellen in unmittelbarer Nähe zum Gerätehaus befinden
und es in seltenen Einzelfällen in der Vergangenheit zu
Problemen mit der Freistellung kam, bestehen jederzeit
Gesprächsangebote mit der entsprechenden Direktionsleitung und den Vorgesetzten der betroffenen Kameraden/Kameradinnen, um die Angelegenheit zu klären.
3. Welche Möglichkeiten sieht der Senat das ehrenamtliche Engagement bei der Freiwilligen Feuerwehr mit
unterstützenden Maßnahmen zu begleiten?
Zu 3.: Der Senat unterstützt das ehrenamtliche Engagement der Freiwilligen Feuerwehr unter anderem durch
finanzielle Leistungen. So werden beispielsweise Personalkosten für den Landesfeuerwehrverband aus dem Berliner Landeshaushalt getragen, aber auch die Kosten für
Ausbildung, Fortbildung, Ausstattung sowohl für die
Freiwilligen Feuerwehren als auch für die Jugendfeuerwehren sowie die Kosten für den Musikzug übernommen.
Darüber hinaus wird der Berliner Senat anlassbezogen
tätig. So gibt es nicht zuletzt mit der Einführung eines
neuen Fördersystems Möglichkeiten, die Jugendfeuerwehren zu fördern, was bereits in Form finanzieller Zuwendungen für Sach- und Maßnahmemittel erfolgreich
praktiziert wurde.
6. Was gedenkt der Senat zu unternehmen, um die
Materialsituation, z.B. bei der Sicherheitskleidung, ohne
weitere Belastung der Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren Berlins nachhaltig zu verbessern?
Zu 6.: Die Feuerwehrbekleidung hat vorrangig eine
hohe Schutzwirkung gegen thermische und mechanische
Belastungen sowie gegen das Eindringen von Flüssigkeiten im Einsatz zu gewährleisten und ist sowohl für Berufsfeuerwehrleute als auch für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren gleich. Daher gibt es Normkriterien, die
landes- und europaweit in den Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für die Feuerwehr-Schutzkleidung
(HuPF gem. EN 469) festgelegt und zertifiziert sind. Eine
höhere Schutzwirkung, die zu einer weiteren physischen
Belastung der Einsatzkräfte führen könnte, wird nicht
angestrebt. Derzeit ist die Durchführung eines einjährigen
Feldversuches mit Schutzkleidung in modifizierter Aus-
4. Ist in der Vergangenheit Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes des Landes Berlin eine Freistellung vom
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führung mit dem Ziel geplant, einen erhöhten Tragekomfort zu erreichen.
Berlin, den 26. April 2007
Dr. Körting
Senator für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Mai 2007)
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