Walhalla 92 Berlin

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Walhalla 92 Berlin
Drucksache 16 / 13
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Kleine Anfrage
16. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen)
vom 19. März 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2009) und Antwort
„Walhalla 92 Berlin“
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:
1. Auf dem Gelände der Organisation „Walhalla 92
Berlin“ verhinderte die Berliner Polizei am 21. Februar
2009 ein Rechtsrockkonzert. Wie viele Personen wurden
dabei überprüft und wie viele der Überprüften stammten
Bundesland
Teilnehmer
aus Berlin bzw. anderen Bundesländern? (Bitte Auflisten
nach Bezirken bzw. Bundesländern und geschlechtsdifferenziert ausweisen)
Zu 1.: Es wurden insgesamt 85 Personen überprüft.
Die Verteilung nach Bundesländern stellt sich wie folgt
dar:
männlich
weiblich
Bayern
1
1
0
Berlin
34
25
9
Brandenburg
19
16
3
Bremen
2
1
1
MecklenburgVorpommern
3
1
2
Niedersachsen
1
0
1
Rheinland-Pfalz
2
1
1
21
17
4
2
2
0
85
64
21
Sachsen
Schleswig-Holstein
Summe
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Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode
Drucksache 16 / 13 228
Von den 34 Berliner Teilnehmern/-innen ergibt sich folgende Verteilung auf die Berliner Bezirke:
Bezirke
Teilnehmer
männlich
weiblich
Friedrichshain-Kreuzberg
2
2
0
Lichtenberg
6
3
3
11
10
1
Neukölln
4
2
2
Pankow
3
2
1
Steglitz-Zehlendorf
1
1
0
Charlottenburg-Wilmersdorf
1
0
1
Treptow-Köpenick
6
5
1
34
25
9
Marzahn-Hellersdorf
Summe
2. Welchen Gruppen/Organisationen der rechtsextremen Szene stehen die überprüften Personen nahe?
5. Welche Musikgruppen sollten bei der Veranstaltung auftreten und wie schätzt der Senat diese ein?
Zu 2.: Unter den bekannten Personen befanden sich
mehrere Angehörige des rechtsextremistischen „Netzwerkes Musik“. Ferner gehörten auch Verantwortliche des
Internetradios „European Brotherhood Radio“ zu den
Teilnehmern/-innen. Dem „European Brotherhood Radio“
ist auch die Organisation dieses Konzertes zuzurechnen.
Zu 5.: Es sollten die Musikgruppen, „Preussenstolz“,
„White Society“ und „Strafmass“ auftreten.
Gegen Mitglieder der Musikgruppe „Preussenstolz“
wurden in der Vergangenheit u. a. Ermittlungsverfahren
wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Körperverletzung,
Sachbeschädigung, Beleidigung, Verstöße gegen das Versammlungs- und Waffengesetz geführt. Die Personen sind
der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen.
Die Musikgruppen „White Society“ und „Strafmass“
sind ebenfalls der „rechten“ Musikszene zuzuordnen.
3. Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet? (Bitte
Aufzählen nach Delikten)
Zu 3.: Die veranstaltungsbeteiligten Personen betreffend
wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es handelt
sich dabei um
-
8. Welche und wie viele Materialien wurden vor Ort
durch die Polizei beschlagnahmt? (bitte auflisten)
einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und
einmal Verdacht der Volksverhetzung.
Zu 8.: Es wurden
-
4. Sind die am 21. Februar 2009 festgestellten Personen identisch oder teilweise identisch mit Personen, welche die Berliner Polizei bei einer ähnlich gelagerten polizeilichen Maßnahme am 15./16. November 2003 feststellte?
ein Einhandmesser,
ca. 100 CD’s mit „rechter“ Musik und
ein Paar Quarzsandhandschuhe
beschlagnahmt.
Zu 4.: Dies kann in einem Fall bestätigt werden, weil
bei beiden Anlässen jeweils strafprozessuale Maßnahmen
gegen diese Person getroffen wurden.
Etwaige weitere Identitäten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr feststellbar, weil die Daten der
Personen, die 2003 ohne strafprozessuale Maßnahmen
festgestellt wurden, nicht mehr gespeichert bzw. archiviert sind.
9. Bei wie vielen der beschlagnahmten CDs liegt ein
Beschlagnahmebeschluss vor? Wie viel der beschlagnahmten CDs werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als jugendgefährdend eingestuft?
Zu 9.: Zu den beschlagnahmten CDs liegen keine Beschlagnahmebeschlüsse vor. Eine Einstufung durch die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfolgte
bisher nicht.
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14. Welche Kontakte bestehen zwischen kriminellen
„Rockern“ und „Walhalla 92 Berlin“ und wie sehen diese
aus?
Zu 14.: Personen der Gruppierung „Walhalla 92
Berlin“ wurden in der Vergangenheit auf Veranstaltungen
des „BORN TO BE WILD MC“ festgestellt. Weitere Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.
15. Welche Art von Kontakten besteht zwischen dem
„Born to be Wild MC“ und „Walhalla 92 Berlin“?
Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 14.
6. Welche Kenntnis hat der Senat über die Bewerbungsmethoden im Vorfeld zu dieser Veranstaltung?
7. Welche Kenntnis hat der Senat, ob es für das
Konzert aus Sicht der Veranstalter einen konkreten Anlass gab? Wenn ja, welchen?
10. Welche Kenntnisse hat der Senat zum Objekt in
der Hauptstraße? Ist es in der Vergangenheit schon öfter
in rechtsextremen Kontexten aufgefallen?
11. Gab es auf dem Gelände von „Walhalla 92 Berlin“ noch andere Konzerte seit 2002? (Bitte Auflisten
nach Datum und Musikgruppe)
12. Welche Kenntnisse hat der Senat über die ebenso
ansässige „die Harte Garage e. V.“, wie ist der Verein in
Verbindung mit Rechtsextremismus aufgefallen?
13. Welche Kenntnisse hat der Senat über Anzahl und
Struktur der Mitglieder von „Walhalla 92 Berlin“?
16. Welche Art von Kontakten besteht zwischen den
als rechtsextrem eingestuften „Vandalen“ und „Walhalla
92 Berlin“?
17. Welche Art von Kontakten besteht zwischen der
NPD und „Walhalla 92 Berlin“?
Zu 6., 7., 10. - 13., 16. und 17.: Hierzu liegen dem
Senat keine Erkenntnisse vor.
Berlin, den 21. April 2009
Dr. Ehrhart Körting
Senator für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2009)
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