Walhalla 92 Berlin
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Walhalla 92 Berlin
Drucksache 16 / 13 228 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 19. März 2009 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. März 2009) und Antwort „Walhalla 92 Berlin“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Auf dem Gelände der Organisation „Walhalla 92 Berlin“ verhinderte die Berliner Polizei am 21. Februar 2009 ein Rechtsrockkonzert. Wie viele Personen wurden dabei überprüft und wie viele der Überprüften stammten Bundesland Teilnehmer aus Berlin bzw. anderen Bundesländern? (Bitte Auflisten nach Bezirken bzw. Bundesländern und geschlechtsdifferenziert ausweisen) Zu 1.: Es wurden insgesamt 85 Personen überprüft. Die Verteilung nach Bundesländern stellt sich wie folgt dar: männlich weiblich Bayern 1 1 0 Berlin 34 25 9 Brandenburg 19 16 3 Bremen 2 1 1 MecklenburgVorpommern 3 1 2 Niedersachsen 1 0 1 Rheinland-Pfalz 2 1 1 21 17 4 2 2 0 85 64 21 Sachsen Schleswig-Holstein Summe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 13 228 Von den 34 Berliner Teilnehmern/-innen ergibt sich folgende Verteilung auf die Berliner Bezirke: Bezirke Teilnehmer männlich weiblich Friedrichshain-Kreuzberg 2 2 0 Lichtenberg 6 3 3 11 10 1 Neukölln 4 2 2 Pankow 3 2 1 Steglitz-Zehlendorf 1 1 0 Charlottenburg-Wilmersdorf 1 0 1 Treptow-Köpenick 6 5 1 34 25 9 Marzahn-Hellersdorf Summe 2. Welchen Gruppen/Organisationen der rechtsextremen Szene stehen die überprüften Personen nahe? 5. Welche Musikgruppen sollten bei der Veranstaltung auftreten und wie schätzt der Senat diese ein? Zu 2.: Unter den bekannten Personen befanden sich mehrere Angehörige des rechtsextremistischen „Netzwerkes Musik“. Ferner gehörten auch Verantwortliche des Internetradios „European Brotherhood Radio“ zu den Teilnehmern/-innen. Dem „European Brotherhood Radio“ ist auch die Organisation dieses Konzertes zuzurechnen. Zu 5.: Es sollten die Musikgruppen, „Preussenstolz“, „White Society“ und „Strafmass“ auftreten. Gegen Mitglieder der Musikgruppe „Preussenstolz“ wurden in der Vergangenheit u. a. Ermittlungsverfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Verstöße gegen das Versammlungs- und Waffengesetz geführt. Die Personen sind der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen. Die Musikgruppen „White Society“ und „Strafmass“ sind ebenfalls der „rechten“ Musikszene zuzuordnen. 3. Wie viele Strafverfahren wurden eingeleitet? (Bitte Aufzählen nach Delikten) Zu 3.: Die veranstaltungsbeteiligten Personen betreffend wurden zwei Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich dabei um - 8. Welche und wie viele Materialien wurden vor Ort durch die Polizei beschlagnahmt? (bitte auflisten) einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und einmal Verdacht der Volksverhetzung. Zu 8.: Es wurden - 4. Sind die am 21. Februar 2009 festgestellten Personen identisch oder teilweise identisch mit Personen, welche die Berliner Polizei bei einer ähnlich gelagerten polizeilichen Maßnahme am 15./16. November 2003 feststellte? ein Einhandmesser, ca. 100 CD’s mit „rechter“ Musik und ein Paar Quarzsandhandschuhe beschlagnahmt. Zu 4.: Dies kann in einem Fall bestätigt werden, weil bei beiden Anlässen jeweils strafprozessuale Maßnahmen gegen diese Person getroffen wurden. Etwaige weitere Identitäten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr feststellbar, weil die Daten der Personen, die 2003 ohne strafprozessuale Maßnahmen festgestellt wurden, nicht mehr gespeichert bzw. archiviert sind. 9. Bei wie vielen der beschlagnahmten CDs liegt ein Beschlagnahmebeschluss vor? Wie viel der beschlagnahmten CDs werden von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als jugendgefährdend eingestuft? Zu 9.: Zu den beschlagnahmten CDs liegen keine Beschlagnahmebeschlüsse vor. Eine Einstufung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien erfolgte bisher nicht. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 13 228 14. Welche Kontakte bestehen zwischen kriminellen „Rockern“ und „Walhalla 92 Berlin“ und wie sehen diese aus? Zu 14.: Personen der Gruppierung „Walhalla 92 Berlin“ wurden in der Vergangenheit auf Veranstaltungen des „BORN TO BE WILD MC“ festgestellt. Weitere Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor. 15. Welche Art von Kontakten besteht zwischen dem „Born to be Wild MC“ und „Walhalla 92 Berlin“? Zu 15.: Siehe Antwort zu Frage 14. 6. Welche Kenntnis hat der Senat über die Bewerbungsmethoden im Vorfeld zu dieser Veranstaltung? 7. Welche Kenntnis hat der Senat, ob es für das Konzert aus Sicht der Veranstalter einen konkreten Anlass gab? Wenn ja, welchen? 10. Welche Kenntnisse hat der Senat zum Objekt in der Hauptstraße? Ist es in der Vergangenheit schon öfter in rechtsextremen Kontexten aufgefallen? 11. Gab es auf dem Gelände von „Walhalla 92 Berlin“ noch andere Konzerte seit 2002? (Bitte Auflisten nach Datum und Musikgruppe) 12. Welche Kenntnisse hat der Senat über die ebenso ansässige „die Harte Garage e. V.“, wie ist der Verein in Verbindung mit Rechtsextremismus aufgefallen? 13. Welche Kenntnisse hat der Senat über Anzahl und Struktur der Mitglieder von „Walhalla 92 Berlin“? 16. Welche Art von Kontakten besteht zwischen den als rechtsextrem eingestuften „Vandalen“ und „Walhalla 92 Berlin“? 17. Welche Art von Kontakten besteht zwischen der NPD und „Walhalla 92 Berlin“? Zu 6., 7., 10. - 13., 16. und 17.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 21. April 2009 Dr. Ehrhart Körting Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Mai 2009) 3