Mein Kampf

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Mein Kampf
WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN
WIRTSCHAFTSINFORMATIK | WIRTSCHAFTSRECHT
Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker | Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht
Vertiefungsveranstaltung
Aktuelle, alltägliche und grundlegende
Fragen des Wirtschaftsrechts
Mittwochs, 16-18 Uhr
US-F 321
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Umgang mit
Hitlers „Mein
Kampf“ nach
Erlöschen des
urheberrechtlichen
Schutzes
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Erstellung und Verbreitung
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Geschrieben in JVA Landsberg
Publikation im NSDAP-Verlag „Franz Eher“
Zunächst erfolglos
Erst nach Ernennung zum Reichskanzler wurde
das Werk zum Bestseller
•  Jedes Brautpaar bekam das Buch zur Hochzeit
•  Kernbotschaften in Kalendern oder auf Plakaten
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Inhalt
•  Hetze gegen Frankreich
•  Erweiterung des Deutschen Reiches nach
Osteuropa
•  Rassenfrage
o  Rasse als Schlüssel zur menschlichen Kultur
o  Antisemitismus
o  Kein (!) ausdrücklicher Aufruf zum Genozid
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Hetze gegen Frankreich
"Denn darüber muss man sich endlich vollständig klar werden: Der
unerbittliche Todfeind des deutschen Volkes ist und bleibt Frankreich.
Ganz gleich, wer in Frankreich regierte oder regieren wird, ob
Bourbonen oder Jakobiner, Napoleoniden oder bürgerliche
Demokraten, klerikale Republikaner oder rote Bolschewisten: das
Schlussziel ihrer außenpolitischen Tätigkeit wird immer der Versuch
einer Besitzergreifung der Rheingrenze sein und einer Sicherung
dieses Stromes für Frankreich durch ein aufgelöstes und
zertrümmertes Deutschland" (S. 699)
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Osteuropa
„Will man in Europa Grund und Boden, dann kann dies nur
auf Kosten Russlands geschehen“
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Rassenfrage
„Für was wir zu kämpfen haben ist die Sicherung des Bestehens und die Vermehrung unserer Rasse
und unseres Volkes“ (S. 234)
„Die breite Masse ist nur ein Stück der Natur, und ihr Empfinden versteht nicht den gegenseitigen
Händedruck von Menschen, die behaupten, Gegensätzliches zu wollen. Was sie wünscht, ist der Sieg
des Stärkeren und die Vernichtung des Schwachen oder seine bedingungslose Unterwerfung. Die
Nationalisierung unserer Masse wird nur gelingen, wenn bei allem positiven Kampf um die Seele
unseres Volkes ihre internationalen Vergifter ausgerottet werden" (S. 371/372)
„Im Blute allein liegt sowohl die Kraft als auch die Schwäche des Menschen begründet. Völker, welche
nicht die Bedeutung ihrer rassischen Grundlage erkennen und beachten, gleichen Menschen, die
Möpsen die Eigenschaften von Windhunden anlernen möchten, ohne zu begreifen, dass die
Schnelligkeit des Windhundes wie die Gelehrigkeit des Pudels keine angelernten, sondern in der
Rasse liegende Eigenschaften sind" (S. 372)
„Ohne klarste Erkenntnis des Rassenproblems und damit der Judenfrage wird ein Wiederaufstieg der
deutschen Nation nicht mehr erfolgen" (S. 372)
„Hätte man zu Kriegsbeginn (1914) und während des Krieges einmal zwölf- oder fünfzehntausend
dieser hebräischen Volksverderber so unter Giftgas gehalten, wie Hunderttausende unserer
allerbesten deutschen Arbeiter aus allen Schichten und Berufen es im Felde erdulden mussten, dann
wäre das Millionenopfer der Front nicht vergeblich gewesen“ (Kap. 15)
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Aufnahme in der Bevölkerung
•  Buch wurde gelesen
•  Demokratieverständnis nicht besonders
ausgeprägt
•  Radikale Rhetorik war politischer Alltag
•  Nach Machtübernahme wurden die „Ziele“
Hitlers nur langsam umgesetzt, erst ab 1939
radikal
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Nachdruck des Buches
•  1945: Tod von Adolf Hitler
•  Wohnsitz bis dahin in München
•  Übergang der Verwertungsrechte von „Mein
Kampf“ an Freistaat Bayern, Art. 37 GBNM iVm
§ 30 UrhG
•  Bis Ende 2015: Verhinderung des Nachdrucks
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§ 106 UrhG
Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des
Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes
vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 64 UrhG
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
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Kommentierte Ausgabe
•  April 2012: Initiative der Bayrischen
Staatsregierung
•  Plan: Wissenschaftlich kommentierte Ausgabe
durch Institut für Zeitgeschichte in München
o  „Entmystifizierung“
o  Zerlegung des Gedankengutes
o  Entziehung der Grundlage für kommerzielle
Verwertung
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Wandel
•  Israelbesuch von Horst Seehofer im September
2012
•  Veröffentlichung der kommentierten Ausgabe
wird aus Respekt vor den Opfern (jüdische
Gemeinde, Israel selbst) gestoppt
•  Keine Veröffentlichung „unter deutschem
Wappen“, egal ob wissenschaftlich kommentiert
oder nicht
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§ 86 StGB
(1)  Wer Propagandamittel
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen
einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt,
vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich
zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11
Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder
den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der
staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen,
der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der
Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder
ähnlichen Zwecken dient.
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§ 130 II StGB
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
eine Schrift verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht [...], die
a)  zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen
Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner
Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu
einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,
b)  zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte
Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder
c)  die Menschenwürde von in Buchstabe a) genannten Personen oder
Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig
verächtlich gemacht oder verleumdet werden
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Diskussion
•  Verbot zielführend?
•  Besprechung der wissenschaftlichen Ausgabe
im Schulunterricht?
•  Aktualität der Ideologie?
Literatur
•  Bogedain, ZUM 2015, 205