Sanierungsplan Wasserstadt Limmer - jawa
Transcription
Sanierungsplan Wasserstadt Limmer - jawa
Wasserstadt-Limmer GmbH & Co. KG Wasserstadt-Limmer Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG - Kurzfassung - Juli 2007 Erstellt von: Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Projekt. Nr. P 01 149/05 13.07.2007 Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 1 Inhaltsverzeichnis: 1 Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................................... 2 2 Erläuterungen zum Sanierungsplan ................................................................................. 2 2.1 Bedeutung des Sanierungsplans ............................................................................. 2 2.2 Geltungsbereich des Sanierungsplanes .................................................................. 2 3 Standortverhältnisse.......................................................................................................... 2 3.1 Planungsrecht .......................................................................................................... 2 3.2 Geologie / Hydrogeologie ........................................................................................ 2 4 Gefahrenlage....................................................................................................................... 2 4.1 Darstellung der Belastungssituation ........................................................................ 2 4.1.1 Boden........................................................................................................... 2 4.1.2 Grundwasser................................................................................................ 2 4.1.3 Bodenluft...................................................................................................... 2 4.2 Bewertung der Belastungen..................................................................................... 2 5 Sanierungsmaßnahmen..................................................................................................... 2 5.1 Allgemeines ............................................................................................................. 2 5.2 Maßnahmen der Sanierungsebene ......................................................................... 2 5.2.1 Sanierung der Schadstoffherde ................................................................... 2 5.2.2 Bodenluftsanierung ...................................................................................... 2 5.2.3 Verfüllung von Kellern und Gruben .............................................................. 2 5.3 Maßnahmen der Grundebene.................................................................................. 2 5.3.1 Profilierung des Geländes............................................................................ 2 5.3.2 Herstellung der Basisschicht........................................................................ 2 5.4 Maßnahmen der Aufbauebene ................................................................................ 2 6 Massenmanagement .......................................................................................................... 2 6.1 Benötigte Bodenmenge ........................................................................................... 2 6.2 Anforderungen an Materialien vom Wasserstadt-Gelände ...................................... 2 6.3 Anforderungen an Fremdmaterial ............................................................................ 2 6.4 Transportwege ......................................................................................................... 2 7 Sonstige Festlegungen des Sanierungsplanes............................................................... 2 7.1 Arbeits- und Nachbarschaftsschutz ......................................................................... 2 7.2 Überwachung und Dokumentation der Sanierungsarbeiten .................................... 2 7.3 Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................. 2 Anlagen: Anlage 1 Städtebaulicher Rahmenplan (Stand Oktober 2005) Anlage 2 Lageplan Anlage 3 Details zum Aufbau der Geländes nach der Sanierung Anlage 4 Querschnitte durch das Gelände vor/nach der Sanierung F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan 1 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Die Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG (WLG) ist Eigentümerin eines großen Teils der Grundstücke des ehemaligen Continental-Werkes in Hannover-Limmer. Die HRG Wunstorfer Straße mbH & Co. KG (HRG) ist Eigentümerin von Teilflächen des ehemaligen Conti-Werkes entlang der Wunstorfer Strasse. Beide Grundstückseigentümerinnen beabsichtigen die Nachnutzung der derzeit überwiegend brach liegenden Flächen. Dabei soll die Fläche der HRG entsprechend der Festlegungen des von der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanes für das ehemalige Werksgelände vor allem gewerblich (Einzelhandel, Büros), die der WLG vornehmlich für Wohnbebauung und untergeordnet auch für wohnverträgliches Gewerbe genutzt werden. Soweit für diese Nachnutzung erforderlich müssen die Flächen durch Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen zur Nachnutzung und Vermarktung der Grundstücke vorbereitet werden. Die genannten ehemaligen Grundstücke der Continental AG sind durch die jahrzehntelange industrielle Nutzung in weiten Bereichen mit unterschiedlichen Schadstoffen belastet. Entsprechende Untersuchungen zur Bewertung der Altlastensituation und eine Sanierungsuntersuchung nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) liegen über den Standort vor. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Maßnahmen zur Sanierung der Schadstoffbelastungen im Boden und mit der weiteren städtebaulichen Planung zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes für die Flächen ist zwischen Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG (WLG) sowie der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ein umfangreiches städtebauliches Vertragswerk auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zur Regelung der öffentlichrechtlichen Aspekte der Entwicklung der Flächen in Bearbeitung. Als wichtige Randbedingung spielt hierbei die städtebauliche Sanierung des Stadtteils Limmer eine Rolle. Eine wesentliche Grundlage dieses Vertragswerkes soll ein Sanierungsplan nach § 13 BBodSchG sein, der durch die Region Hannover als zuständige Bodenschutzbehörde für verbindlich erklärt werden soll. Die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH (BIG) ist mit der Erstellung dieses Sanierungsplanes sowie der Vorbereitung eines Entwurfes für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Maßnahmendurchführung sowohl von der WLG als auch von der HRG beauftragt (kurz: Bodensanierungsvertrag). 2 2.1 Erläuterungen zum Sanierungsplan Bedeutung des Sanierungsplans Der Sanierungsplan ist eine Planungsunterlage, die im Bundes-Bodenschutzgesetz definiert ist und dazu dient, die Maßnahmen zur Bodensanierung so zu beschreiben, dass eine Genehmigung durch die zuständige Behörde erfolgen kann. Zuständige Behörde ist dabei die Region Hannover, Fachbereich Umwelt. Die Region Hannover soll die Genehmigung in Form einer sog. Verbindlichkeitserklärung zum Sanierungsplan aussprechen. F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 3 In diesem Sanierungsplan sind neben den technischen Maßnahmen zur Abwehr der von den Bodenbelastungen ausgehenden Gefahren vor allem die darüber hinausgehenden Maßnahmen zur Herstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die beabsichtigten Nutzungsarten abschließend darzustellen, so dass diese Maßnahmenpläne auch Grundlage eines Vertrages zwischen der Wasserstadt Limmer und der Landeshauptstadt Hannover werden können. Der Sanierungsplan ist noch keine ausführungsreife Planung, sondern regelt die Maßnahmen zur Sanierung des Wasserstadtgeländes nur so detailliert, als es für die Genehmigung der Maßnahmen erforderlich ist. Im Vorfeld der Bauausführung muss die Planung im Sinne einer Ausführungsplanung noch weiter konkretisiert und detailliert werden. Die Ausführungsplanung kann dabei bauabschnitts- und maßnahmenweise erfolgen. Die Ausführungspläne sind von den Vorhabensträgern vier Wochen vor Durchführung der Maßnahmen des jeweiligen Bauabschnittes vorzulegen und mit der Stadt abzustimmen. 2.2 Geltungsbereich des Sanierungsplanes Der Sanierungsplan hat einen räumlichen und einen inhaltlichen Geltungsbereich. Räumlich ist der Sanierungsplan auf das in der Anlage 2 dargestellte Gebiet bezogen. Dabei handelt es sich vor allem um die Fläche des ehemaligen Werksgeländes der Continental AG in Hannover-Limmer. Das Gebiet der Wasserstadt Limmer liegt zwischen der Wunstorfer Straße im Süden, dem Stockhardtweg im Osten, sowie dem Leineabstiegskanal im Norden und dem Zweigkanal Linden im Westen. Zusätzlich gehören zwei Bereiche mit ehemaligen Kleingärten entlang des Leine-Abstiegskanals zum Sanierungsplangebiet. Vom Sanierungsplan betroffen sind auch Teilflächen des Stockhardtweges die derzeit noch der Landeshauptstadt Hannover gehören und im Rahmen der Neugestaltung des Gesamtareals und der dabei vorgesehenen neuen verkehrstechnischen Erschließung an die WLG übertragen werden sollen. Sachlich bezieht sich der Sanierungsplan auf die Sanierung von Schadstoffherden auf den Grundstücken sowie auf die Profilierung der Auffüllungsmaterialen auf dem Standort sowie die anschließende Übererdung der Flächen mit unbelastetem Boden zur Herstellung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören entsprechende Überwachungs- und Dokumentationsaufgaben, mit denen die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nachgewiesen wird. Mit der bodenschutzrechtlichen Genehmigung werden die sonstigen behördlichen Genehmigungen mit beantragt, soweit dieses möglich ist. Der Sanierungsplan regelt nicht den Rückbau der vorhandenen Gebäude und die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle (Ausnahme: Verwertung des anfallenden Bauschutts auf dem Gelände). Über diese Maßnahmen werden gesonderte Verträge abgeschlossen (Ordnungsmaßnahmenverträge). Mit vorliegendem Sanierungsplan wird somit die technische Durchführung der Sanierung und Herrichtung der Flächen im Geltungsbereich festgelegt. F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan 3 3.1 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 4 Standortverhältnisse Planungsrecht Der Betrachtungsraum für den Sanierungsplan liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet Limmer. Die planungsrechtliche Neuordnung des Geländes ist mit Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1535 im Jahr 1999 formal eingeleitet worden. Unter anderem werden dort für den Bereich des ehemaligen Werksgeländes die folgenden Ziele benannt: • • • • Ausweisung der Bauflächen überwiegend als Wohnbebauung für Geschosswohnungen und Einfamilienhäuser Sicherung einer Teilfläche für eingeschränkte gewerbliche Nutzung auf der Nordseite der Wunstorfer Straße Ausweisung einer Grundstücksfläche für eine Kindertagesstätte Schaffung der Voraussetzungen für die neuen Nutzungen durch geeignete Ordnungsmaßnahmen wie Bodensanierung, Abbrüche und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude sowie Verlängerung der Lärmschutzwand an der Güterumgehungsbahn. Zur Vorbereitung der zukünftigen Nutzung des ehemaligen Werksgeländes wurde ein städtebaulicher Rahmenplan aufgestellt und vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen, in dem Grundstrukturen von Bau- und Erschließungsflächen dargestellt sind (Drucksache 1174/2005 N1E1 mit Änderungsantrag DS 1730/2005). Der Plan zeigt eine nordsüdlich ausgerichtete Hauptachse (ehemaliger Schleusenweg), die im Gelände durch eine Ost-West-Achse, die „Basisstraße“ gekreuzt wird. Die so genannten Excelsiorflächen des ehemaligen Werksgeländes werden von einem Erschließungsring umfahren. Aus diesem Erschließungsgerüst leiten sich fünf Teilflächen mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten für die weitere Betrachtung ab: 1. Fläche östlich der neuen Hauptachse Schleusenweg; Nutzung: Wohnen nördlich Basisstraße, Wohnen und Gewerbe südlich Basisstraße 2. Ehemaliger Parkplatz südlich der Wunstorfer Straße; Nutzung: Wohnen 3. HRG-Flächen südlich der Basisstraße mit rein gewerblicher Nutzung 4. Sogenannte Excelsiorflächen bis zur Wunstorfer Straße; Nutzung: überwiegend Wohnen, ansonsten Gewerbe und Grünflächen 5. Flächen westlich der Excelsiorflächen bis zum sog. „Deutschen Eck“; Nutzung: Wohnen. Entsprechend der Zielsetzung für den Bebauungsplan 1553 wurden somit wesentliche Teile des Baugebietes für Wohnnutzung ausgewiesen. Nach aktuellem Stand der Abstimmungen sollen für die vorgenannten Teilbereiche eigenständige Bebauungspläne aufgelegt werden. 3.2 Geologie / Hydrogeologie Das ehemalige Werksgelände ist aus geologischer Sicht durch die sandig bis tonigen Auenablagerungen der Leine geprägt. Darunter stehen 10 – 15 m mächtige sandige Kiespakete an, die von undurchlässigen Tonsteinen nach unten begrenzt werden. Nahezu das gesamte Gelände ist in Mächtigkeiten von 1,5 m bis 3,3 m mit anthropogenen (vom Menschen verursachten) Auffüllungsmaterialen (u.a. Boden und Bauschutt usw.) überdeckt. Der Kieshorizont stellt im Untersuchungsgebiet den Grundwasserleiter dar. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nordnordost auf die Leine ausgerichtet. F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 5 4 Gefahrenlage 4.1 Darstellung der Belastungssituation 4.1.1 Boden Insgesamt stellt sich die Belastungssituation des Bodens auf der Grundlage der bisherigen Untersuchungen wie folgt dar: • • • • Nahezu auf dem gesamten Werksgelände liegen die genannten Auffüllungsmaterialien vor, deren Menge ca. 350.000 m³ beträgt. In diese Auffüllung eingeschaltet sind lokal begrenzte Abfallablagerungen (z.B. Gummiabfälle) und größere Flächen mit so genannter Kraftwerksasche. Des Weiteren weisen Boden und Auffüllungskörper lokale Kontaminationen mit leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen (LCKW) und Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) auf. Die Gartenböden im Bereich der Kleingärten am Leineabstiegskanal sind mit Blei, Cadmium und Zink leicht verunreinigt. Die Herkunft dieser Verunreinigungen wird mit der Lage in der Leineaue und dem Erzbergbau im Harz in Zusammenhang gebracht, da diese nach Zusammensetzung und Lage in der Leineaue für Hannover typisch sind. 4.1.2 Grundwasser Seit Anfang der 90er Jahre werden im Betrachtungsraum Grundwasseruntersuchungen mit wechselnden Schwerpunkten durchgeführt. Der Stand der Untersuchungen lässt sich in folgenden Aussagen zusammenfassen: • • • Die Befunde von LCKW und MKW in Bodenluft bzw. Boden haben im Grundwasser zu vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen geführt. MKW-Belastungen wurden dort nicht, LCKW-Gehalte nur lokal begrenzt und stationär festgestellt. Die Schadstoffe im Boden werden als insgesamt sehr wenig auswaschbar bewertet. Weiterer Handlungsbedarf wird für das Grundwasser nicht gesehen. 4.1.3 Bodenluft Über viele Jahre wurden Bodenluftuntersuchungen und darauf aufbauend Sanierungsmaßnahmen der Bodenluft durchgeführt. Nach Beendigung der Bodenluftsanierungen wurden zuletzt im Jahr 2000 die LCKW-Konzentrationen mit einer großen Anzahl von Messpunkten flächenhaft erhoben. Aus den letzten Untersuchungen lassen sich folgende Aussagen hinsichtlich der Belastungssituation in der Bodenluft des ehemaligen Conti-Geländes treffen: • • • Die vor 2000 durchgeführten Bodenluftsanierungen an verschiedenen Einzelflächen haben bereits zu einer signifikanten Reduktion der Schadstoffgehalte in der ungesättigten Bodenzone geführt. Die letzten Untersuchungen ergaben aber noch etwa 18 Schadensbereiche, die weite Teile des ehemaligen Werksgeländes betreffen. Die Belastungen beziehen sich vor allem auf die Einzelkomponenten Tri- und Perchlorethen mit Gehalten bis 50 mg/m³ Bodenluft (in Einzelfällen auch darüber). F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan 4.2 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 6 Bewertung der Belastungen Die Untersuchungsergebnisse für den Boden belegen, dass nahezu auf dem gesamten Produktionsgelände bezogen auf die zukünftig geplante wohnbauliche Nutzung die von der Landeshauptstadt und der Region Hannover zur Beurteilung eigens für das Wasserstadtgelände abgeleiteten Grenzwerte (sog. WL-Werte) überschritten sind. Bei der derzeitigen Nutzung besteht zwar kein unmittelbarer Handlungsbedarf, zur Herstellung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse für zukünftige Nutzer ist aber aus Gründen der Überschreitungen der WL-Werte ein Handlungsbedarf gegeben. Dieses betrifft sowohl die flächenhaft vorhandenen schadstoffhaltigen Auffüllungsmaterialien als auch die Schadstoffherde (z.B. Gummimüllablagerungen). Zur Bewertung der vorhandenen Bodenluftmesswerte und zur Ableitung von Maßnahmen zum Schutz der Nachnutzung durch leichtflüchtige Schadstoffe wurde durch die Landeshauptstadt Hannover ein gesondertes Gutachten beauftragt. Darin wurde u. a. für die Flächen des ehemaligen Conti-Geländes Maßnahmenschwellenwerte für zulässige Schadstoffgehalte in der Bodenluft abgeleitet. Danach ergibt sich im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen auf dem Gelände entweder die Notwendigkeit in Teilbereichen des Geländes die Bodenluft weiter zu sanieren, oder bei den zu errichtenden Gebäuden Abdichtungen (gasdichte Keller oder Bodenplatten) vorzusehen, die das Eindringen von schädlichen Gasen in die Keller und Gebäude verhindern. Für das Grundwasser im Geltungsbereich des Sanierungsplans wird kein Handlungsbedarf gesehen, da eine maßgebliche Grundwasserverunreinigung derzeit nicht vorliegt und anhand der Untersuchungsbefunde unter den Standortverhältnissen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit gesehen wird, dass in absehbarer Zeit Schadstoffe aus dem Boden in relevanten Mengen in das Grundwasser eingetragen werden. 5 5.1 Sanierungsmaßnahmen Allgemeines Im Rahmen der Planung sind verschiedene grundsätzliche Varianten der Sanierung betrachtet worden. Als Vorzugsvariante ist von allen Beteiligten die Übererdung der belasteten Bodenbereiche angesehen worden. Hierbei wird nach einem Aushub der einzelnen Schadstoffherde kontaminierten Materials eine Sicherung der verbleibenden flächenhaften Bodenbelastungen durch Aufbringen von mineralischem Material hergestellt, wobei die Mächtigkeit dieser Abdeckung von der geplanten Nutzung abhängig ist. Als Kriterium für die bei der Übererdung zu verwendenden Böden wurden wie dargestellt standortspezifische Werte (WL-Werte) für die einzelnen Bodenschichten entwickelt (von oben nach unten): WL-K: WL-A: WL-B: WL-Vu: Einbaukriterien für die Kulturschicht Einbaukriterien für die Aufbauschicht Einbaukriterien für die Basisschicht Einbaukriterien für die Verfüllung von Kellern und Gruben (Feststoff und Eluat) F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 7 Mit der Übererdung wird eine vollständige Trennung der zukünftigen Nutzer der Grundstücke von den schadstoffbelasteten Böden erreicht. Liegen in der Profilierungsebene noch die standorttypischen Belastungen vor, werden die obersten Schichten aus vollständig unbedenklichem Material hergestellt (WL-K-Werte), mit denen Wohnnutzung und auch Kinderspielflächen unbedenklich möglich sind. Getrennt werden die belasteten von den unbelasteten Materialien durch die Basisschicht, die als Signalschicht später im Untergrund erkennbar belieben wird. Der prinzipielle Aufbau des Geländes nach dieser Übererdung würde wie folgt gestaltet sein: Zukünftige Geländehöhe Derzeitige Geländehöhe Beschreibung Qualität Mächtigkeit Kulturschicht aus Oberbodenboden WL-K 0,3 m Aufbauschicht aus Füllboden WL-K 0,2 m Aufbauschicht aus Füllboden WL-A 0,3 - 1,7 m Basisschicht aus Recyclingmaterial WL-B 0,3 m Profilierung aus Auffüllungsmaterial Standorttypisch Abtrag / Auftrag nach belastet Höhenmodell Das Gelände wird dabei gegenüber dem derzeitigen Höhenniveau im Mittel um 1,1 bis 2,5 m angehoben, wobei durch Profilierung (Abtrag und Auftrag) des Ursprungsgeländes eine höhenmäßige Anpassung an die Grundstücke in der Nachbarschaft erfolgen wird. Der Aufbau des Geländes nach der Sanierung ist im Detail in Anlage 3 erläutert. Die Überhöhung des Geländes wird wegen der Größe des Grundstücks in der Realität nur sehr wenig wahrnehmbar sein und keine Nutzungseinschränkungen bedeuten (vgl. Anlage 4). Der Sanierungsvorschlag beruht auf den folgenden Elementen: Maßnahmen der Sanierungsebene: 1. Sanierung von Schadstoffherden (Müllablagerungen, MKW-Schäden, LCKW-Schäden) 2. Bodenluftsanierung durch Tiefenbelüftung 3. Verfüllen von Kellerbereichen und Gruben F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 8 Maßnahmen der Grundebene: 1. Profilieren des Geländes mit Standortmaterial 2. Herstellen der sog. Basisschicht Maßnahmen der Aufbauebene: 1. Herstellen der Aufbauschicht 2. Herstellen der Kulturschicht 5.2 Maßnahmen der Sanierungsebene 5.2.1 Sanierung der Schadstoffherde Der erste Arbeitsschritt bei der Sanierung der Schadstoffherde ist die genaue Abgrenzung der Bereiche hinsichtlich der Tiefe und Ausdehnung der Belastungen. Hierzu sind ergänzende Bodenuntersuchungen vorgesehen. Der eigentliche Aushub der Belastungen erfolgt durch übliche Baugeräte (Hydraulikbagger o.ä.). Die ausgehobenen Abfälle werden hinsichtlich der denkbaren Entsorgungswege untersucht und in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb des Sanierungsgebietes entsorgt. Der Aushub und die ordnungsgemäße Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle werden durch einen begleitenden Fachgutachter vollständig erfasst und dokumentiert. 5.2.2 Bodenluftsanierung Beim Umgang mit den in weiten Teilen vorhandenen Belastungen der Bodenluft sind zwei grundsätzlich unterschiedliche Vorgehensweisen vorgesehen. Ursprünglich sollte ein Schutz der zukünftigen Nutzer auf dem Gelände dadurch sichergestellt werden, dass das Eindringen der gasförmigen Schadstoffe in Gebäude durch technische Sicherungsmaßnahmen sicher verhindert wird. Zusätzlich soll allerdings versucht werden durch vorweg laufende aktive Schadstoffentfernung aus der Bodenluft vor der Errichtung von Gebäuden diese technischen Sicherungsmaßnahmen überflüssig zu machen. Dazu ist nach dem Rückbau der vorhandenen Gebäude und dem Aufbruch von Fahrbahnbefestigungen eine Belüftung des Bodens vorgesehen. Diese erfolgt durch das sog. Tiefpflügen, bei dem eine intensive Ausgasung der Schadstoffe aus dem Boden möglich ist. Der Erfolg dieses Vorgehens wird regelmäßig fachgutachterlich überprüft, bis die Schadstoffgehalte im Boden auf unbedenkliche Gehalte abgesunken sind. 5.2.3 Verfüllung von Kellern und Gruben Die Verfüllung der auf dem Gelände nach dem Abbruch der Gebäude verbliebenen Keller und der beim Aushub der Schadstoffherde entstehenden Baugruben erfolgt mit Bodenmaterial oder anderen mineralischen Baustoffen (z.B. aufbereiteter, unbelasteter Bauschutt). Im grundwassernahen Bereich muss dieses Material hinsichtlich der Auswaschbarkeit von Schadstoffen be- F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 9 sonderen Anforderungen genügen, damit das Grundwasser durch die Verfüllmaterialien nicht beeinträchtigt wird. 5.3 Maßnahmen der Grundebene 5.3.1 Profilierung des Geländes Nach der Sanierung der punktuellen Boden- und der flächenhaften Bodenluftbelastungen erfolgt eine Umprofilierung der vorhandenen Auffüllungsmaterialen. Ziel ist es dabei eine gut nutzbare Gestaltung des Geländes im Rahmen der Übererdung zu gewährleisten und vor allem einen höhengleichen Anschluss an die Nachbargrundstücke herzustellen. Im Randbereich, vor allem im südöstlichen Bereich zur Wunstorfer Strasse und zum Stockhardtweg hin, wird dabei bis zu 2 m tief in den Untergrund ausgehoben, im zentralen Teil des Grundstücks wird zur Schleuse am Leineabstiegskanal hin ein entsprechender Auftrag erfolgen, der den dort vorhandenen Geländesprung von etwa 3 m ausgleichen wird. Die Profilierung erfolgt durch gleichzeitigen Ab- und Auftrag ohne weitere analytische Untersuchung. Wichtig ist vor allem die Herstellung der richtigen Höhen des profilierten Geländes. 5.3.2 Herstellung der Basisschicht Als erste Schicht der Übererdung wird auf das profilierte Gelände eine Schicht aus 30 cm aufbereitetem Bauschutt aufgebracht (Basisschicht). Diese Schicht soll durch die von Boden deutlich unterscheidbare Zusammensetzung eine Signalwirkung haben und die unter der Basisschicht liegenden schadstoffbelasteten Böden von den darüber eingebauten unbelasteten Böden trennen. 5.4 Maßnahmen der Aufbauebene Die Übererdung in der Aufbauschicht erfolgt in unterschiedlichen Mächtigkeiten, die bei Flächen, auf denen Einfamilienhausbebauung vorgesehen ist, am größten sind. Über einer Schicht aus Füllboden (z.B. Sand) in der Aufbauschicht wird an der Oberfläche ein humushaltiger Oberboden („Mutterboden“) eingebaut. Die oberste Schicht wird entsprechend als Kulturschicht bezeichnet und stellt die Oberfläche des zukünftigen Geländes dar. 6 6.1 Massenmanagement Benötigte Bodenmenge Zur Übererdung der Flächen des Wasserstadt-Geländes mit einer Größe von insgesamt etwa 230.000 m² werden sehr große Bodenmengen bewegt werden müssen. Für die Umprofilierung des Geländes sind etwa 55.000 m³ Auffüllungsmaterial innerhalb des Grundstücks zu bewegen. Für die Übererdung selber werden folgende Mengen benötigt: Aufbereiteter Bauschutt für Basisschicht (WL-B) Füllboden für Aufbauschicht (WL-A und WL-K) Humushaltiger Oberboden für Kulturschicht (WL-K) Gesamt F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc ca. 50.000 m³ ca. 350.000 m³ ca. 65.000 m³ ca. 465.000 m³ Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 10 Diese Materialien können nur zum Teil aus der Sanierungsmaßnahme gewonnen werden (z.B. aufbereiteter Bausschutt). Die meisten Mengen müssen von externen Quellen auf das Wasserstadtgelände gebracht werden. 6.2 Anforderungen an Materialien vom Wasserstadt-Gelände Grundsätzlich gilt, dass hoch belastetes Material aus den Schadstoffherden vom Wasserstadt zu einer externen Entsorgung abtransportiert wird. Das flächenhaft belastete Auffüllungsmaterial wird durch die Umprofilierung ausschließlich in der Grundebene bewegt und überall mit unbelastetem Bodenmaterial in z.T. erheblichen Mächtigkeiten übererdet. Unbelastetes Abbruchmaterial vom Wasserstadt-Gelände ist nach einer Aufbereitung für die Basisschicht vorgesehen. Grundlage dafür sind die Schadstoffuntersuchungen der Bausubstanz, die für alle Gebäude vorliegen, bzw. ergänzende Untersuchungen, mit denen die Einhaltung der zulässigen WL-Werte für die Basisschicht nachgewiesen wird. Die Verwendung von nitrosaminhaltigem Bauschutt aus dem Abbruch der entsprechend belasteten Gebäude des ehemaligen Werksgeländes ist nicht vorgesehen. Als nitrosaminfrei gilt dabei der Bauschutt aus Gebäuden oder Gebäudeteilen, bei denen bereits bei den umfangreichen Bauwerksuntersuchungen bisher keine Nitrosaminbelastungen festgestellt worden waren bzw. bei denen aktuelle Untersuchungen nach dem Stand der Technik die Nitrosamine unterhalb der analytischen Nachweisgrenze liegen. 6.3 Anforderungen an Fremdmaterial Für den Massenausgleich bei der Übererdung kann Fremdmaterial (Boden oder Recyclingmaterial) bis in Höhe der Anforderungskriterien der für die jeweilige Schicht geltenden WL-Werte eingebaut werden. Die Anlieferung externer Materialien wird nach den Regelungen des Sanierungsplanes hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen intensiv überwacht. Dabei wird unterschieden werden zwischen Anlieferungen aus kleineren Baumaßnahmen und Anlieferungen aus dem Abbau natürlicher Böden. Hintergrund ist, dass die sehr großen Mengen an Boden für die Aufbauschicht eigentlich nur gedeckt werden können, wenn dort naturbelassenes Material z.B. aus Sandgruben verwendet wird. Dieses Material muss weniger intensiv überwacht werden, als Bodenmaterial aus einzelnen, kleineren Bauvorhaben. Solches Material wird vor dem Einbau auf dem Gelände noch einmal zwischengelagert und auf die Einhaltung der Einbaukriterien untersucht. 6.4 Transportwege Eine wesentlicher Aspekt des Massenmanagements sind die Transporte von Materialien von und zur Baustelle. Hierbei spielen eine Rolle • • die Abfuhr belasteter Böden und Abfälle aus der Sanierung der Schadstoffherde zur Entsorgung und die Anlieferung von Materialien (RC-Material, Auffüll- und Kulturböden) zur Übererdung entsprechend dem Ebenenmodell. F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 11 Als Bundesstraße stellt die direkt am Standort vorbeiführende Wunstorfer Straße eine für LKW zugelassene und ausreichend leistungsfähige Erschließung des Wasserstadt-Geländes dar. Von hieraus können der Westschnellweg und die Bundesautobahnen in kurzer Entfernung erreicht werden. In Abstimmung mit der Landeshauptstadt Hannover ist zur Reduzierung der Lärmbelastungen der Bevölkerung im Stadtteil Limmer für die Massentransporte eine Route vorgesehen, die als verbindlicher Transportweg für die im Rahmen dieses Sanierungsplanes durchzuführenden LKW-Transporte festgelegt wird und die die Durchfahrten durch den Ortskern von Limmer vermeidet. 7 7.1 Sonstige Festlegungen des Sanierungsplanes Arbeits- und Nachbarschaftsschutz Der Sanierungsplan enthält umfangreiche Regelungen, die sich mit dem Schutz der Arbeitnehmer der Sanierungsunternehmen bei den Bauarbeiten im Zusammenhang mit schadstoffhaltigen Materialien beschäftigt. Weiterhin sind Regelungen enthalten, die die Belästigung oder Gefährdung der betroffenen Nachbarschaft verhindert. Hierzu gehören eine Absicherung des Sanierungsgeländes (Bauzaun), Maßnahmen zur Verhinderung der Verschleppung von Schadstoffen durch Fahrzeuge und Regelungen zum Staub- und Lärmschutz bei den Sanierungsmaßnahmen. 7.2 Überwachung und Dokumentation der Sanierungsarbeiten Der Sanierungsplan definiert eine Projektorganisation, mit der die Sanierungsarbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung der durchgeführten Arbeiten mit den Regelungen des Sanierungsplanes überwacht und dokumentiert werden können. Zur Projektorganisation gehören die zuständigen Behörden und Vertragsparteien genauso wie die Öffentlichkeit und die politischen Gremien. Politik Information Vorhabensträger Wasserstadt Limmer Öffentlichkeit Auftrag Eigenleistung Auftrag Information + Dokumentation Sachverständiger (Fachgutachter) Überwachung Ausführende Unternehmen Ausführende Unternehmen F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc Information / Abstimmung Region Hannover Verträge Landeshauptstadt Hannover Information + Dokumentation Auftrag Sachverständiger (Fremdüberwachung) Überwachung Wasserstadt-Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Seite 12 Einerseits definiert die Projektorganisation die üblichen bei Baumaßnahmen erforderlichen Funktionen und Aufgaben. Andererseits sind dabei die speziellen umweltrechtlichen und vertraglichen Randbedingungen zu berücksichtigen. Ein Element dieser Projektorganisation wird in diesem Zusammenhang die Überwachung sämtlicher Sanierungsarbeiten durch einen im Einvernehmen mit der KHH zu bestimmenden Fachgutachter sein, der im Auftrag der Vorhabensträgerin tätig wird. Seine Tätigkeit wird wiederum überwacht durch einen Sachverständigen, der als Fremdüberwachung im direkten Auftrag der zuständigen Behörden tätig ist. Seine Aufgabe ist nicht eine lückenlose Überwachung des Sanierungsablaufes an sich, sondern eine stichprobenartige Überwachung. 7.3 Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit spielt bei Sanierungsvorhaben eine große Rolle. Dieses begründet sich allgemein aus den Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, nach dem die Träger von Sanierungsmaßnahmen gegenüber den von der Sanierung Betroffenen ihre Planungen öffentlich machen müssen. Andererseits begründet sich das Erfordernis von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durch die besondere Bedeutung des Sanierungsvorhabens im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung im Stadtteil Limmer. Im Sanierungsplan werden verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschrieben. Hierzu können neben der Auslage der Planungsunterlagen und der Verteilung von Informationsmaterialien an die betroffene Nachbarschaft Presseinformationen, Aushänge und Schaukästen, Tage der offenen Tür und andere öffentliche Informationsveranstaltungen gehören. Über ihre konkrete Anwendung ist bei der Planung der konkreten Maßnahmen auf dem Standort zu entscheiden. Gleichzeit sollen die politischen Gremien des Stadtbezirkes und der Stadt über die Maßnahmen mündlich und schriftlich informiert werden. Gehrden, den 13.07.2007 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Dipl.-Ing. C. Poggendorf Prof. Dipl.-Ing. H. Burmeier F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc 4. BA WLG 3. BA WLG 1. BA WLG 2. BA HRG 1. BA HRG 2. BA WLG Anlage 2 Wasserstadt Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Anlage 3, Seite 1 Grundsätzliche Aufbau des Geländes nach der Sanierung: Durch die Übererdung wird ausreichender Abstand der zukünftigen Nutzer zum alten Industriegrundstück geschaffen. Unter den Verkehrsflächen dient die Auffüllung u.a. zur Aufnahme der Ver- und Entsorgungsleitungen Wasserstadt Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Anlage 3, Seite 2 Im Bereich der Gebäude dient die Übererdung dazu, dass Keller nur in sauberem Untergrund erreichtet werden. Die Basisschicht dient dabei als Signalschicht zur Trennung der darunter verbleibenden gering belasteten Böden. Wasserstadt Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Anlage 4, Seite 1 Wasserstadt-Gelände heute: Grundwasser Querschnitt durch das Gelände im derzeitigen Zustand: Erkennbar ist der hohe, von der Leine abhängige Grundwasserstand. Wasserstadt Limmer Kurzfassung Sanierungsplan Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH Anlage 4, Seite 2 Wasserstadt-Gelände nach der Sanierung: Grundwasser Nach der Sanierung wird das Gelände insgesamt höher liegen als derzeit. Dadurch wird der Abstand zum Grundwasser höher. Die Erhöhung des Geländes wird in Wirklichkeit in der Örtlichkeit kaum wahrnehmbar sein.