Video- on-Demand und Catch-up-TV in Europa
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Video- on-Demand und Catch-up-TV in Europa
Die Zahl audiovisueller Abrufdienste (Video-on-Demand, VdD) in Europa hat erheblich zugenommen. Videoabrufdienste, Catch-up-TV-Dienste und Videoportale konkurrieren um die Gunst der Verbraucher und sehen sich gleichzeitig mit dem Problem der InternetPiraterie konfrontiert. Die audiovisuelle Landschaft ist stark zersplittert und entwickelt sich sehr schnell weiter, Geschäftsmodelle kristallisieren sich heraus und verschmelzen teilweise miteinander. Die Krise des Werbemarkts und die Grenzen, auf die die Entwicklung der Gratisangebote der öffentlich-rechtlichen Sender stößt, erhöhen das Interesse an kostenpflichtigen Angeboten. Allerdings wird die Entwicklung kostenpflichtiger Modelle durch die Piraterie beeinträchtigt und eine volle Entfaltung scheint erst dann möglich, wenn Abrufdienste uneingeschränkt auf dem Fernseher abrufbar sind und nicht mehr nur auf Computerbildschirmen oder Handys. Die Bereitstellung von VoD-Diensten auf Fernsehegeräten stellt damit eine große Herausforderung dar, die Gerätehersteller und Netzbetreiber gleichermaßen mobilisiert. Dieser Bericht bietet eine vollständige und aktuelle Übersicht über die verschiedenen Arten audiovisueller Abrufdienste und darüber, wie diese Dienste in die Strategien der verschiedenen Akteure eingebunden werden. Dieser zusammenfassende und gleichzeitig ausführliche Bericht richtet sich an alle diejenigen, die die Komplexität eines Bereichs zu verstehen versuchen, der sich gerade voll entfaltet. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Im Dezember 1992 in Straßburg eingerichtet, hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zur Aufgabe, Informationen über den europäischen audiovisuellen Sektor zu sammeln, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Als öffentliche europäische Einrichtung umfasst sie derzeit 36 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft, die durch die Europäische Kommission vertreten wird. Die Informationsstelle ist ein Teil des Europarats und arbeitet mit diversen Partnern, Berufsverbänden und einem Korrespondentennetzwerk zusammen. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben Konferenzbeiträgen die Erstellung von Publikationen, Datenbanken und eine umfassende Internetseite: http://www.obs.coe.int Direction du développement des médias Die Direction du développement des médias (DDM) (http://www.ddm.gouv.fr) ist die französische Behörde, die für die Entwicklung der Medien zuständig ist. Hierzu zählen neben den Printmedien und dem klassischen audiovisuellen Bereich auch die neuen Formen der Online-Kommunikation. Sie gilt innerhalb der Branche als bevorzugter Ansprechpartner und ihre Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: • Modernisierung im Rahmen der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; • Anpassung des Systems staatlicher Beihilfen für Printmedien und deren Entwicklung im Multimedia-Bereich; • Vorbereitung notwendiger rechtlicher Entwicklungen in Bezug auf Pressefreiheit, Kommunikationsfreiheit und Online-Dienste. Dieser Bereich bezieht sich in zunehmendem Maße auf ein europäisch und international geprägtes Umfeld. Video-on-Demand und Catch-up-TV in Europa ISBN 978-92-871-6742-2 (Druckausgabe), € 329 ISBN 978-92-871-6743-9 (Elektronische Ausgabe), € 445 Video-on-Demand und Catch-up-TV in Europa Videoon-Demand und Catch-up-TV in Europa Videoon-Demand und Catch-up-TV in Europa Oktober 2009 Ein Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und der Direction du développement des médias (DDM) in Zusammenarbeit mit NPA Conseil Video-on-Demand und Catch-Up-TV in Europa Eine Studie der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und der Direction du développement des médias, in Zusammenarbeit mit NPA Conseil Video-on-Demand und Catch-Up-TV in Europa Eine Studie der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und der Direction du développement des médias (Frankreich) in Zusammenarbeit mit NPA Conseil Verantwortlich für die Publikation: Wolfgang Closs, Geschäftsführender Direktor der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle Laurence Franceschini, Direction du développement des médias (DDM) Unter der wissenschaftlichen Leitung von: Frédéric Bokobza (DDM), Alexandre Joux (DDM), Laure Kaltenbach (DDM), Cloe Korman (DDM), André Lange (Europäische Audiovisuelle Informationsstelle). Ausführung der Studie: André Lange (Europäische Audiovisuelle Informationsstelle), in Zusammenarbeit mit Nathalie Benhamou (Europäische Audiovisuelle Informationsstelle), Alexandre Joux (DDM), Hélène Gros (NPA Conseil) und Jean-Marie Le Guen (NPA Conseil). Marketing: Markus Booms(Europäische Audiovisuelle Informationsstelle) markus.booms@coe.int Verlagsassistentin: Valérie Haessig (Europäische Audiovisuelle Informationsstelle) Übersetzung: Renate Weissenfels (Mobiler Fremdsprachen-Service, GroßrosselnSt. Nikolaus, Deutschland); Ralf Pfleger (Dialogos, Strassburg, Frankreich); Sonja Schmidt (Namborn, Deutschland). Verlag: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle - Europarat 76 Allée de la Robertsau – F – 67000 Strasbourg Tel.: 33(0)3 90 21 60 00 – Fax: +33(0)3 90 21 60 19 obs@obs.coe.int – http://www.obs.coe.int Die Analysen, die in den Beiträgen gemacht werden, basieren auf den Meinungen der jeweiligen Autoren und spiegeln nicht die Auffassung der Direction du développement des médias, der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle oder ihrer Mitglieder oder des Europarats wider. Die Daten, die von externen Quellen erhoben worden sind, werden zur Information zitiert. Die ihnen zu Grunde liegende Erhebungsmethodik und Stimmigkeit konnten von den Autoren dieser Studie nicht überprüft werden. © Europäische Audiovisuelle Informationsstelle und Direction du développement des médias, Oktober 2009. INHALT TEIL 1. EINFÜHRUNG: DIE TECHNISCHEN UND ÖKONOMISCHEN PARAMETER AUDIOVISUELLER ABRUFDIENSTE ................................11 1.1. DEFINITIONEN UND UMFANG DER STUDIE........................................................................................... 13 1.1.1. Technische Definition der ITU ....................................................................................... 13 1.1.2. Rechtliche Definition gemäß der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ............. 14 1.1.3. Allgemein gebräuchliche Definitionen ........................................................................... 14 1.1.4. Umfang dieser Studie: Video-on-Demand, Catch-up-TV und Videoportale.................. 14 1.2. TECHNISCHE MODALITÄTEN AUDIOVISUELLER ABRUFDIENSTE ........................................... 16 1.2.1. Audiovisuelle Abrufdienste im Internet ......................................................................... 17 1.2.2. 1.2.3. 1.2.4. 1.2.5. 1.2.6. 1.2.7. 1.2.1.1. 1.2.1.2. 1.2.1.3. 1.2.1.4. 1.2.1.5. Download und Streaming .......................................................................................... 17 Vielfalt der Mediaplayer ............................................................................................. 17 Territoriale Begrenzung ............................................................................................. 19 Computer als bevorzugtes Empfangsgerät................................................................ 19 Peer-to-Peer-Architekturen........................................................................................ 19 1.2.7.1. 1.2.7.2. 1.2.7.3. 1.2.7.4. Download von Inhalten in kompatiblen Formaten über einen an das Internet angeschlossenen PC................................................................................................. 27 Mobile Internetverbindungen und Abruf im Streamingverfahren................................ 27 Direkter Download ..................................................................................................... 27 4G: die nächste Generation mit LTE-Technologie ..................................................... 28 1.2.10.1. 1.2.10.2. 1.2.10.3. 1.2.10.4. 1.2.10.5. 1.2.10.6. Das Ziel der Verfügbarkeit von Abrufdiensten auf Fernsehgeräten ........................... 30 Media Center PC, spezielle Spielkonsolen und Geräte ............................................. 31 "Side-Loading"-Systeme ............................................................................................ 32 Direkte Anbindung des Fernsehers an das Internet .................................................. 32 Anschlüsse über DVD- und Blu-ray-Player und über "Home Theater"-Systeme ....... 34 Ein vielversprechender Markt .................................................................................... 34 Audiovisuelle Abrufdienste in DSL-Netzen.................................................................... 22 Audiovisuelle Abrufdienste in digitalen Kabelnetzen..................................................... 23 VoD-Dienste mit Glasfaser bis nach Hause (FTTH) ..................................................... 25 VoD-Dienste über digitales terrestrisches Fernsehen und Satellit ................................ 26 Hybriddienste................................................................................................................. 26 VoD-Dienste für Mobiltelefone....................................................................................... 27 1.2.8. Mobilfernsehen (PMT) im DVB-H Modus für VoD-Dienste ungeeignet ........................ 28 1.2.9. PVR-Dienste .................................................................................................................. 29 1.2.10. Verfügbarkeit von Abrufdiensten auf Fernsehgeräten................................................... 30 1.2.11. Die HbbTV-Initiative....................................................................................................... 35 1.3. WELCHE NETZE WERDEN BEI DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG AUDIOVISUELLER ABRUFDIENSTE EINE ROLLE SPIELEN? - BESTANDSAUFNAHME UND PROGNOSEN ........................................................................................................................................................ 37 1.3.1. Breitbandnetze............................................................................................................... 37 1.3.2. Ausbau von Glasfasernetzen ........................................................................................ 41 1.3.3. Prognosen zur Entwicklung von Online-Videos ............................................................ 45 1.3.4. 1.3.3.1. 1.3.3.2. Prognosen von Cisco über den weltweiten Internettraffic .......................................... 45 Prognosen zum Online-VoD-Markt ............................................................................ 47 1.3.4.1. 1.3.4.2. 1.3.4.3. 1.3.4.4. 1.3.4.5. 1.3.4.6. Kabel ......................................................................................................................... 49 IPTV........................................................................................................................... 50 Satellitendienste ........................................................................................................ 51 Digitales terrestrisches Fernsehen ............................................................................ 53 VoD-Dienste für Mobiltelefone ................................................................................... 54 Fazit: Kabel, ein begünstigtes VoD-Übertragungsmedium? ...................................... 54 Übertragungsnetze für digitales Fernsehen .................................................................. 49 1.4. DIE KOSTEN FÜR DIE TECHNISCHE BEREITSTELLUNG UND DIE AUSSTRAHLUNG VON VOD-DIENSTEN......................................................................................................................................... 57 1.4.1. Betriebskosten ............................................................................................................... 57 1.4.2. Kostenstruktur................................................................................................................ 58 1.4.3. Modelle zur Kostenkontrolle .......................................................................................... 61 1.5. PIRATERIE ............................................................................................................................................................. 62 1.5.1. Formen der Internetpiraterie .......................................................................................... 62 3 1.5.2. Statistische Daten zur Piraterie ..................................................................................... 65 1.5.3. Ausmaß der Piraterie..................................................................................................... 72 1.5.4. 1.5.5. Legale VoD-Angebote als Antwort auf Piraterie ............................................................ 74 Neufestlegung der Verwertungsfenster als Antwort auf Piraterie.................................. 75 1.5.2.1. 1.5.2.2. Befragung mittels Fragebögen .................................................................................. 65 Elektronische Beobachtung der Peer-to-Peer-Netze und der Videoportale............... 70 1.5.3.1. 1.5.3.2. 1.5.3.3. Wirtschaftliches Ausmaß der Piraterie....................................................................... 72 Wissenschaftliche Studien......................................................................................... 73 Rückläufige Kinobesuche und Krise des Videomarkts............................................... 73 1.5.5.1. 1.5.5.2. Neue Regelung der Verwertungsfenster in Frankreich .............................................. 75 Die laufenden Diskussionen in anderen europäischen Ländern................................ 76 TEIL 2. VOD IM RAHMEN DER EUROPÄISCHEN AUDIOVISUELLEN POLITIK ......................................................................................................79 2.1. ERARBEITUNG EINES EUROPÄISCHEN RECHTSRAHMENS FÜR AUDIOVISUELLE ABRUFDIENSTE .................................................................................................................................................. 81 2.1.1. Die Verabschiedung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ................... 81 2.1.2. Definition einer europäischen Politik zur Förderung kreativer Online-Inhalte ............... 83 2.1.2.1. 2.1.2.2. 2.1.3. 2.1.4. 2.2. Die Rechteinhaber zur Verbreitung von Inhalten ermutigen ...................................... 84 Gebietsübergreifende Lizenzen ................................................................................. 84 a. VoD-Dienste als Bestandteil des freien Warenverkehrs innerhalb des gemeinsamen Marktes ....................................................................................... 84 b. Die Vorschläge der Kommission......................................................................... 85 c. Gegensätzliche Reaktionen................................................................................ 85 d. Gesprächsrunde mit Konsumenten und Industrievertretern über Aussichten und Schranken beim Internethandel im Europäischen Binnenmarkt .................. 90 e) Die Problematik der Einstufung .......................................................................... 91 Einführung von Vorschriften zur Transparenz und Interoperabilität der verschiedenen Systeme digitaler Rechteverwaltung..................................................... 91 Einen angemessenen Urheberrechtsschutz der Werke sicherstellen........................... 91 EINE ERNEUERTE EUROPÄISCHE FÖRDERPOLITIK MIT BERÜCKSICHTIGUNG DER NEUEN MEDIEN ................................................................................................................................................... 95 2.2.1. Das Programm MEDIA 2007: Ausdehnung der Beihilfen der Europäischen Union zur Online-Verbreitung und zur Einrichtung professioneller digitaler Plattformen......... 95 2.2.2. 2.2.3. 2.2.4. 2.2.5. a. b. c. Bewahrung und Stärkung der kulturellen Vielfalt ................................................ 95 Verbesserte Verbreitung der Werke ................................................................... 96 Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit .................................................................... 98 Das vom Parlament vorgeschlagene Projekt einer europäischen pädagogischen Website .......................................................................................................................... 99 Eurimages...................................................................................................................... 99 Nationale Initiativen zur Förderung von VoD............................................................... 100 Vorschläge der Think Tank on European Film and Film Policy................................... 100 TEIL 3. VIDEOABRUFDIENSTE IN EUROPA......................................................107 3.1. 3.2. ZÄHLUNG DER VERFÜGBAREN DIENSTE ........................................................................................... 109 3.1.1. Problematik einer rechtsverbindlichen Definition ........................................................ 109 3.1.1.1. 3.1.1.2. 3.1.1.3. 3.1.1.4. Der Begriff des audiovisuellen Mediendiensteanbieters .......................................... 109 Nichteinbeziehung nutzergenerierter Inhalte ........................................................... 110 Definition audiovisueller Sendungen........................................................................ 111 Der Begriff Hauptzweck ........................................................................................... 111 3.1.2.1. 3.1.2.2. 3.1.2.3. Berücksichtigte Arten von Diensten ......................................................................... 111 Unterschiede zwischen den verschiedenen Varianten gleichnamiger Angebote ..... 113 Unterscheidung zwischen einem Dienst und dem in einem Dienst enthaltenen Katalog .................................................................................................................... 113 Erfassung grenzüberschreitender Dienste............................................................... 113 3.1.2. Berücksichtigte Grundsätze bei der Zählung der Dienste in dieser Studie ................. 111 3.1.3. Auffinden der Dienste .................................................................................................. 114 3.1.2.4. 696 ERFASSTE DIENSTE IM DEZEMBER 2008.................................................................................... 115 3.2.1. Aufgliederung der VoD-Dienste nach Vertriebsnetz.................................................... 115 4 3.2.2. Die verschiedenen Akteure, die VoD-Dienste anbieten .............................................. 118 3.2.2.1. 3.2.2.2. Einordnung der Herausgeber der Dienste nach ihrem ursprünglichen Geschäftsfeld........................................................................................................... 118 Vertriebe für VoD-Dienste........................................................................................ 122 TEIL 4. DIE STRATEGIEN DER AKTEURE .........................................................127 4.1. DIE INTERNATIONALEN STRATEGIEN DER GERÄTEHERSTELLER UND ITDIENSTLEISTER ................................................................................................................................................ 129 4.1.1. Apple und die iTunes Stores........................................................................................ 129 4.1.1.1. 4.1.1.2. 4.1.1.3. 4.1.1.4. 4.1.1.5. 4.1.1.6. 4.1.1.7. Audiovisuelle Sendungen und Filme im iTunes Store der USA ............................... 130 In Europa: Zentrale Organisation aber territorial begrenzte Verkäufe...................... 133 Audiovisuelle Sendungen und Filme in den europäischen iTunes Stores ............... 134 Audiovisuelle Sendungen und Filme in den iTunes Stores in Kanada, Australien und Neuseeland....................................................................................................... 137 Audiovisuelle Dienste für iPhone ............................................................................. 137 Ungenaue Finanzdaten ........................................................................................... 138 Beherrschende Position von Apple auf den Online-Filmmarkt................................. 140 4.1.2. Microsoft: Vorreiter auf dem VoD-Markt ...................................................................... 140 4.1.3. Sony............................................................................................................................. 148 4.1.4. 4.1.5. 4.1.6. 4.1.7. 4.1.8. 4.1.9 4.1.10. 4.1.11. Nintendo....................................................................................................................... 152 Vudu............................................................................................................................. 153 Archos.......................................................................................................................... 155 Nokia............................................................................................................................ 157 Motorola ....................................................................................................................... 160 Samsung...................................................................................................................... 160 LG Electronics ............................................................................................................. 161 Netgem ........................................................................................................................ 161 4.1.2.1. 4.1.2.2. 4.1.2.3. 4.1.2.4. 4.1.2.5. 4.1.2.6. Windows Media Player, das führende Medienabspielprogramm ............................. 141 Von Microsoft angebotene technische Lösungen für VoD ....................................... 142 Kostenloser VoD-Dienst von MSN Deutschland ...................................................... 142 VoD auf Xbox Live ................................................................................................... 142 Zune, die Konkurrenz zum iPod .............................................................................. 146 Der wachsende Anteil des Entertainment-Segments innerhalb des Geschäftsfelds von Microsoft................................................................................... 147 4.1.3.1. 4.1.3.2. 4.1.3.3. 4.1.3.4. 4.1.3.5. VoD auf der Playstation 3 in den Vereinigten Staaten und in Japan ....................... 148 VoD-Dienste für PSP und PS3 in Europa ................................................................ 149 Erste Bilanz der VoD-Dienste auf PSP .................................................................... 150 Musik- und VoD-Dienste für Mobiltelefone .............................................................. 150 An das Internet angeschlossene Fernseher ............................................................ 151 4.1.11.1. 4.1.11.2. 4.1.11.3. Technische VoD-Lösungen ..................................................................................... 161 Übernahme von Glowria.......................................................................................... 161 Ausdehnung auf den Bereich audiovisueller Inhalte ................................................ 162 4.1.12.1. 4.1.12.2. 4.1.12.3. 4.1.12.4. Arts Alliance Media Ltd ............................................................................................ 164 7digital Ltd ............................................................................................................... 164 SaT - Satellite and Transfer GmbH.......................................................................... 164 MC&C GmbH........................................................................................................... 165 4.1.13.1. 4.1.13.2. Bedeutung der neuen Geschäftsfelder .................................................................... 167 Das Projekt Digital Entertainment Content Ecosystem: Neue Etappe in der Diskussion über die Interoperabilität oder Isolationsstrategie von Apple? ............... 169 Neue Fragen zur Interoperabilität und Öffnung der Systeme* ................................. 169 4.1.12. Sonstige IT-Dienstleister.............................................................................................. 164 4.1.13. Zusammenfassung – Bedeutung der neuen Geschäftsfelder und der Interoperabilität für die Wettbewerber auf dem VoD-Markt ......................................... 167 4.1.13.3 4.2. DIE STRATEGIEN DER TELEKOMMUNIKATIONS- UND KABELNETZBETREIBER ............ 174 4.2.1. Die Betreiber von Telekommunikationsnetzen ............................................................ 174 4.2.2. 4.2.1.1. 4.2.1.2. 4.2.1.3. 4.2.1.4. 4.2.1.5. 4.2.1.6. 4.2.1.7. Die Bedeutung von „Triple-play-Diensten“ für die Netzbetreiber ............................. 174 Vom Fernsehanbieter zum Fernsehveranstalter...................................................... 175 Die Abrufangebote der Telekommunikationsbetreiber............................................. 176 Investitionen in die Produktion von Inhalten und in Videoaustauschbörsen ............ 177 Übernahme der YouTube- und Hulu-Modelle .......................................................... 177 VoD-Angebote für Mobiltelefone.............................................................................. 177 Bemühung um Exklusivvereinbarungen .................................................................. 178 Die Kabelnetzbetreiber ................................................................................................ 179 5 4.3. DIE STRATEGIEN DER SATELLITENPLATTFORMBETREIBER................................................... 182 4.3.1. Einrichtung von Abrufdiensten im Internet................................................................... 182 4.3.2. Push VoD über Satellit................................................................................................. 184 4.3.3. Nutzung von Hybridtechnologiemodellen .................................................................... 185 4.4. VOD IM RAHMEN DES DIGITALEN TERRESTRISCHEN FERNSEHENS – DER EINZELFALL TOP UP TV ANYTIME .......................................................................................................... 186 4.5. DIE STRATEGIEN DER FILMPRODUZENTEN UND -VERLEIHE ................................................... 188 4.5.1 Hollywood-Majors ........................................................................................................ 188 4.5.1.1. 4.5.1.2. 4.5.1.3. 4.5.1.4. 4.5.1.5. 4.5.1.6. 4.5.1.7. 4.5.1.8. Das gemeinsame Movielink-Projekt......................................................................... 188 Annäherung an den europäischen Markt................................................................. 189 Warner Bros. ........................................................................................................... 189 The Walt Disney Company ...................................................................................... 192 Sony Pictures .......................................................................................................... 195 Twentieth Century Fox............................................................................................. 196 Universal Studios (Universal NBC) .......................................................................... 197 Paramount Pictures (Viacom-Gruppe)..................................................................... 197 4.5.2.1. 4.5.2.2. 4.5.2.3. 4.5.2.4. 4.5.2.5. SF Anytime .............................................................................................................. 199 Nordisk Film: Sputnik............................................................................................... 200 MK2 ......................................................................................................................... 200 Filmax Entertainment SA ......................................................................................... 200 Andere im VoD-Bereich tätige Unternehmensgruppen............................................ 201 4.5.3.1. 4.5.3.2. Le meilleur du cinéma français: UniversCiné........................................................... 203 The Filmmakers’ Independent Digital Distribution: Movieurope ............................... 204 4.5.4.1. 4.5.4.2. 4.5.4.3. 4.5.4.4. 4.5.4.5. 4.5.4.6. 4.5.4.7. Filmladen ................................................................................................................. 205 Cinemalink ............................................................................................................... 205 Belanski ................................................................................................................... 205 Wild Bunch .............................................................................................................. 205 Filmklik..................................................................................................................... 206 Curzon Artificial Eye ................................................................................................ 206 Manga...................................................................................................................... 206 4.5.6.1. 4.5.6.2. 4.5.6.3. 4.5.6.4. 4.5.6.5. 4.5.6.6. 4.5.6.7. Amerikanische Beispiele: Netflix, Amazon, Blockbuster .......................................... 207 Europäische Unternehmen ...................................................................................... 208 Lovefilm ................................................................................................................... 210 Glow Entertainment Group ...................................................................................... 211 Video Buster Entertainment GmbH.......................................................................... 211 Kulturkaufhäuser...................................................................................................... 212 Amazon vor der Einführung von VoD-Diensten in Europa?..................................... 212 4.5.2. Unternehmen der europäischen Filmbranche ............................................................. 198 4.5.3. Unabhängige Produzenten .......................................................................................... 202 4.5.4. Unabhängige Verleihe ................................................................................................. 204 4.5.5. 4.5.6. Videoverlage................................................................................................................ 207 Einzelhandelsunternehmen ......................................................................................... 207 TEIL 5. STRATEGIEN DER BETREIBER VON FERNSEHSENDERN ................215 5.1. KOSTENPFLICHTIGE VOD-DIENSTE DER FERNSEHVERANSTALTER................................... 217 5.1.1. Internetdienste ............................................................................................................. 217 5.1.2. Beispiele für kostenpflichtige VoD-Angebote der Fernsehsender............................... 220 5.1.2.1. 5.1.2.2. 5.1.2.3. 5.1.2.4. 5.1.2.5. Maxdome................................................................................................................. 220 CanalPlay ................................................................................................................ 221 TF1 Vision ............................................................................................................... 222 Rivideo..................................................................................................................... 222 Kostenpflichtige VoD-Dienste der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten.............. 223 5.2. STRATEGISCHE FRAGEN FÜR DIE FERNSEHVERANSTALTER ................................................ 225 5.2.1. Rückkehr der Inhalte auf den Fernsehbildschirm........................................................ 225 5.2.2. Beziehungen zwischen Fernsehsendern und Geräteherstellern................................. 225 5.3. CATCH-UP-TV..................................................................................................................................................... 227 5.3.1. Einführung – Die Trivialisierung von Catch-up-TV ..................................................... 227 5.3.1.1. 5.3.1.2. 5.3.1.3. 5.3.1.4. Definition von Catch-up-TV...................................................................................... 228 Ähnlichkeit der angebotenen Inhalte........................................................................ 229 Territoriale Begrenzung ........................................................................................... 229 Unzureichend definierte Vertragsverhältnisse mit den Rechteinhabern .................. 230 6 5.3.1.5. Werbung als Haupteinnahmequelle......................................................................... 230 5.3.2.1. 5.3.2.2. 5.3.2.3. 5.3.2.4. 5.3.2.5. 5.3.2.6. 5.3.2.7. 5.3.2.8. BBC iPlayer ............................................................................................................. 231 ITV Player ................................................................................................................ 236 4oD .......................................................................................................................... 238 Demand Five ........................................................................................................... 239 Sky Player ............................................................................................................... 240 Weitere Catch-up-TV-Dienste britischer Fernsehveranstalter ................................. 240 Das Kangaroo-Projekt ............................................................................................. 240 Das Canvas-Projekt................................................................................................. 241 5.3.2.1. 5.3.3.2. 5.3.3.3. 5.3.3.4. 5.3.3.5. 5.3.3.6. Öffentlich-rechtliche Sender .................................................................................... 242 ARTE ....................................................................................................................... 243 Canal+ à la demande .............................................................................................. 243 M6 Replay ............................................................................................................... 244 TF1: kostenloses Catch-up-TV als Kernstück des Webportals................................ 245 Wegweiser für Catch-up-TV .................................................................................... 246 5.3.4.1. 5.3.4.2. 5.3.4.3. Die privaten Sender ................................................................................................. 247 ZDF Mediathek ........................................................................................................ 248 ARD ......................................................................................................................... 249 5.3.7.1. 5.3.7.2. 5.3.7.3. 5.3.7.4. 5.3.7.5. Rechtliche Hürden ................................................................................................... 252 Teche RAI................................................................................................................ 252 Der Dienst "Archives pour tous" von l’INA ............................................................... 252 Der Ooit Gemist-Dienst der VRT ............................................................................. 253 Das Video Active-Projekt ......................................................................................... 253 5.3.2. Der britische Markt....................................................................................................... 231 5.3.3. Der französische Markt................................................................................................ 242 5.3.4. Der deutsche Markt ..................................................................................................... 247 5.3.5. 5.3.6. 5.3.7. Der italienische Markt .................................................................................................. 250 Der schwedische Markt ............................................................................................... 251 Archive ......................................................................................................................... 252 TEIL 6. DER WACHSENDE ERFOLG DER VIDEOTAUSCHBÖRSEN UND SEINE AUSWIRKUNG AUF DIE STRATEGIE DER TRADITIONELLEN AKTEURE.................................................................257 6.1. GENERELLE EIGENSCHAFTEN VON VIDEOTAUSCHBÖRSEN .................................................. 259 6.1.1. Definition: Portale mit nutzergenerierten Inhalten oder Videotauschbörsen? ............. 259 6.1.2. Sozio-ökonomische Charakteristika der Videotauschbörsen ...................................... 262 6.1.2.1. 6.1.2.2. 6.1.2.3. 6.1.2.4. 6.2. Klub-Effekt ............................................................................................................... 262 Eigener Raum.......................................................................................................... 262 Geschäftsmodell erschwert die Vermarktung von Werbeflächen ............................ 262 Erfassung der Plattformnutzung .............................................................................. 263 YOUTUBE ............................................................................................................................................................. 264 6.2.1. Geschäftsmodell von YouTube ................................................................................... 264 6.2.2. Verringerung des Konfliktrisikos .................................................................................. 265 6.2.3. Kommerzieller Neustart erforderlich: das Spaghetti-Projekt ....................................... 268 6.2.4. Verbesserung der Qualität der Dienstleistung............................................................. 269 6.2.5. Abschluss von Vereinbarungen mit den wichtigsten Produzenten von Programmen. 270 6.2.6. Die Möglichkeit für unabhängige Regisseure, mit ihren Werken Geld zu verdienen .. 274 6.2.7. Schwierige Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften ................................ 275 6.2.8. Profitabilität von YouTube in Frage gestellt................................................................. 277 6.2.9. 6.2.8.1. 6.2.8.2. Schwankende Schätzungen der Werbeeinnahmen ................................................. 278 Bewertung der wirtschaftlichen Vorteile von YouTube für Google ........................... 280 Konkurrenz zwischen YouTube und Hulu ................................................................... 281 6.3. ENTWICKLUNG EUROPÄISCHER VIDEOTAUSCHBÖRSEN ......................................................... 283 6.3.1. Territorialisierung und länderspezifische Versionen.................................................... 283 6.3.2. Partnerschaften mit klassischen Akteuren .................................................................. 283 6.3.3. Welche Inhalte werden angeboten? ............................................................................ 284 6.4. DAILYMOTION.................................................................................................................................................... 286 6.4.1. Lösungen für die Identifizierung und die Filterung von Werken .................................. 286 6.4.2. Abschluss von Verträgen mit Produzenten, Themensendern und Verwertungsgesellschaften ......................................................................................... 287 7 6.4.3. 6.4.4. 6.4.5. 6.4.6. 6.4.7. 6.4.8. 6.4.9. 6.4.10. 6.4.11. 6.5. 6.4.2.1. 6.4.2.2. 6.4.2.3. 6.4.2.4. 6.4.2.5. Verträge mit Produzenten........................................................................................ 287 Verträge mit Themensendern .................................................................................. 287 Verträge mit Verwertungsgesellschaften ................................................................. 288 Interesse für Sportveranstaltungen.......................................................................... 288 Die Anerkennung der beschränkten Haftung des Portalbetreibers .......................... 288 Dailymotion startet international durch ........................................................................ 289 Dailymotion setzt auf die aktive Teilnahme der Nutzer ............................................... 290 Besondere Angebote für Kinder .................................................................................. 290 Die Nutzer-Community wächst international ............................................................... 291 Suche nach Lösungen, um VoD auf Mobiltelefonen anbieten zu können................... 292 Übergang zu HD-Qualität ............................................................................................ 292 Verbreitung über Fernsehbildschirme ......................................................................... 293 Finanzierung über Werbung ........................................................................................ 293 Finanzielle Situation..................................................................................................... 293 DIE RÜCKKEHR DER TRADITIONELLEN AKTEURE ZU KOSTENLOSEN MODELLEN ..... 295 6.5.1. Hulu.............................................................................................................................. 295 6.5.2. Crackle......................................................................................................................... 296 6.5.3. Der Start von Video-Sharing-Websites durch die traditionellen Akteure in Europa .... 297 6.5.4. Terra TV....................................................................................................................... 298 6.5.5. 6.5.4.1. 6.5.4.2. 6.5.4.3. 6.5.4.4. 6.5.4.5. Eine Hybridformel: Sowohl professionelle Inhalte als auch Amateurinhalte ............ 298 Ein Geschäftsmodell, das dem von Hulu ähnelt ...................................................... 299 Programme.............................................................................................................. 299 Schutz und Vergütung der Rechteinhaber............................................................... 300 Erfolg des Dienstes.................................................................................................. 300 Orange Vallée.............................................................................................................. 301 6.6. KOSTENLOSES VOD AUF ALLEN PAY-PLATTFORMEN................................................................ 302 6.7. DAS SCHEITERN DER UNABHÄNGIGEN CONTENTANBIETER.................................................. 303 TEIL 7. REICHWEITENMESSUNG AUDIOVISUELLER ABRUFDIENSTE .........305 7.1. HINTERGRUND UND HERAUSFORDERUNGEN ................................................................................. 307 7.2. MESSUNG DER ENTWICKLUNG DES NUTZERVERHALTENS..................................................... 308 7.2.1. Vereinigte Staaten ....................................................................................................... 308 7.2.2. Europa ......................................................................................................................... 312 7.2.2.1. 7.2.2.2. 7.2.2.3. 7.2.2.4. Fehlen einer umfassenden Untersuchung ............................................................... 312 Deutschland............................................................................................................. 314 Frankreich................................................................................................................ 317 Vereinigtes Königreich............................................................................................. 318 7.3. ENTWICKLUNG NEUER SPEZIELLER MESSVERFAHREN FÜR DIE NEUEN PLATTFORMEN UND NUTZUNGSFORMEN .......................................................................................... 320 7.3.1. Messung der zeitversetzten Fernsehnutzung ("Time-Shifting") .................................. 320 7.3.2. Reichweitenmessung von Abrufdiensten in digitalen Kabelnetzen............................. 320 7.3.3. Reichweitenmessung von Abrufdiensten in DSL-Netzen im Rahmen von IPTVAngeboten ................................................................................................................... 321 7.4. REICHWEITENMESSUNG IM INTERNET, INSBESONDERE DER ABRUFDIENSTE (VOD UND CATCH-UP-TV IM INTERNET, ONLINE-VIDEOTAUSCHBÖRSEN)........................ 322 7.4.1. Reichweitenmessung im Internet: Stellungnahmen des Internet Advertising Bureau (Verein zur Förderung der Online-Werbung)............................................................... 323 7.4.2. 7.4.3. A. Reichweitenmessung im Internet: Warum? ...................................................... 323 B. Reichweitenmessung im Internet: Wie? ........................................................... 323 C. Indikatoren und Nutzerquoten .......................................................................... 325 Initiativen zur Bestimmung der Methoden und der Zuverlässigkeit der Reichweitenmessung................................................................................................... 327 7.4.2.1. 7.4.2.2. 7.4.2.3. Rolle des IAB ........................................................................................................... 327 Zertifizierungsstellen................................................................................................ 328 Andere Foren........................................................................................................... 330 7.4.3.1. 7.4.3.2. International tätige Messinstitute ............................................................................. 330 Das Alexa-Ranking von Webseitenzugriffen............................................................ 331 Akteure im Bereich der Online-Reichweitenmessung ................................................. 330 8 7.4.3.3. 7.4.3.4. 7.5. BELIEBTHEIT DER VIDEOPORTALE........................................................................................................ 355 7.5.1. Internationale Ausrichtung der Videoportale ............................................................... 355 7.5.2. Messung der Online-Videonutzung in den Vereinigten Staaten ................................. 356 7.5.3. Messung der Online-Videonutzung in Europa............................................................. 363 7.5.3.1. 7.5.3.2. 7.5.3.3. 7.5.3.4. 7.6. Nationale Institute für Online-Reichweitenmessung ................................................ 344 Google Analytics...................................................................................................... 346 Großbritannien......................................................................................................... 364 Frankreich................................................................................................................ 366 Deutschland............................................................................................................. 368 Polen ....................................................................................................................... 370 REICHWEITENMESSUNG VON ONLINE-DIENSTEN AUF MOBILTELEFONEN ..................... 371 7.6.1. Deutschland................................................................................................................. 371 7.6.2. Vereinigtes Königreich................................................................................................. 372 7.6.3. Frankreich .................................................................................................................... 372 7.6.4. Reichweitenmessung im Internet und auf Mobiltelefonen........................................... 373 TEIL 8. DIE MARKTANTEILE DER VIDEO-ON-DEMAND-DIENSTE ..................381 8.1. VEREINIGTE STAATEN .................................................................................................................................. 383 8.2. FRANKREICH...................................................................................................................................................... 384 8.3. VEREINIGTES KÖNIGREICH........................................................................................................................ 385 8.4. SPANIEN ............................................................................................................................................................... 386 8.5. ITALIEN.................................................................................................................................................................. 387 TEIL 9. SYNTHESE ..............................................................................................389 ANHANG 1. NOMENKLATUR UND STATISTISCHE INDIKATOREN.................397 LISTE DER TABELLEN............................................................................................................................................... 411 LISTE DER ABBILDUNGEN...................................................................................................................................... 413 9 TEIL 1. EINFÜHRUNG: DIE TECHNISCHEN UND ÖKONOMISCHEN PARAMETER AUDIOVISUELLER ABRUFDIENSTE 1.1. DEFINITIONEN UND UMFANG DER STUDIE In den vergangenen Jahren war das Thema der audiovisuellen Abrufdienste in der audiovisuellen Branche, aufgrund der Schwierigkeit des Gebiets, war einer begrenzten Zahl von Experten vorbehalten. Trotz der zunehmenden Beliebtheit der Dienste fühlt sich der Großteil der Branche weiterhin von dem Thema ausgeschlossen, das häufig als undurchdringlich wahrgenommen wird. Ziel dieser Studie ist es daher, dem breiten, nicht spezialisierten Fachpublikum einen Überblick über die Entwicklung der VoD-Dienste in Europa zu geben. Dazu sollen die weit verstreuten Informationen zu einem strukturierten Überblick zusammengefasst werden; weniger geht es darum, neue Daten über einen explosionsartig wachsenden Markt bereitzustellen. Täglich gehen neue Informationen, zumeist technischer Art, aus den verschiedensten Quellen ein, deren strategische Bedeutung für das allgemeine Verständnis des Bereichs beurteilt werden will. Daher erschien es uns nützlich, diese systematisch gesammelten Informationen aus Primärquellen zusammenzustellen, und diese wenn nicht in einen erschöpfenden dann aber doch weitgehend vollständigen und genauen Überblick einfließen zu lassen. Da gleiche Begriffe verschiedene Bedeutungen haben können, je nachdem, ob sie in einem technischen, juristischen oder allgemeinsprachlichen Kontext gebraucht werden, scheint es uns vorab angebracht, einige Definitionsprobleme zu erläutern. 1.1.1. Technische Definition der ITU Die von der ITU 2004 empfohlene technische Definition für Video-on-Demand (VoD) Transmission lautet wie folgt: “Program transmission method whereby the program starts playing after a certain amount of data has been buffered while receiving subsequent data in the background, where the program is completely created by the content provider.”1 Übersetzt bedeutet dies "Videoübertragung auf Abruf": “Methode zur Übertragung von Programmen, die abgespielt werden sobald eine bestimmte Datenmenge im Zwischenspeicher ist, während gleichzeitig die fehlenden Daten im Hintergrund weiter empfangen werden, wobei das Programm vollständig vom Anbieter des Inhaltes erstellt wird." Abbildung 1: VoD gemäß ITU Quelle: ITU (2004) 1 ITU, J.127 (04), 3.3 13 Vor diesem technischen Hintergrund spielen weder juristische Aspekte noch Nutzungsarten oder die Art der Inhalte eine Rolle. Diese Definition umfasst sowohl Dienste, wie Filme und Fernsehsendungen, die in der Regel auf Servern professioneller Anbieter bereitgestellt werden, als auch Dienste, bei denen die Sendungen von Einzelnutzern zur Verfügung gestellt werden (User Generated Content), im Besonderen die Video-Sharing-Sites. 1.1.2. Rechtliche Definition gemäß der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste Die im November 2007 verabschiedete europäische Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste definiert den Begriff „audiovisueller Mediendienste auf Abruf“ wie folgt: „Audiovisueller Mediendienst, der von einem Mediendiensteanbieter für den Empfang zu dem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und auf dessen individuellen Abruf hin aus einem vom Mediendiensteanbieter festgelegten Programmkatalog bereitgestellt wird." Diese Definition ist restriktiver als die technische Definition, da sie alle Formen von Videoabruf ausschließt, die nicht als Teil der eigentlichen Dienstleistungsaktivität angeboten werden oder Fälle, bei denen der Einsatz von Videoabruftechniken nicht dem Hauptanliegen des Dienstes entspricht. Insbesondere fallen die von Nutzern bereitgestellten Inhalte nicht unter die Definition der Richtlinie. 1.1.3. Allgemein gebräuchliche Definitionen In der letzten Studie, die von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und der DDM veröffentlicht wurde, definierte NPA Conseil den Begriff wie folgt:„Mit dem Begriff „Video-on-demand“ (VoD) wird eine breite Palette von Technologien zusammengefasst, die eines gemeinsam haben: Sie stellen Videoinhalte auf zentralen Speicherplätzen zur Verfügung, die zu beliebiger Zeit „auf Verlangen“ abgerufen werden können. Der Nutzer kann die Videodatei entweder zeitgleich oder zeitversetzt ansehen, er kann sie ausleihen oder kaufen und auf unterschiedlichen Geräten (PC, Fernseher,Telefon, tragbarer Player usw.) während einer bestimmten Dauer oder unbegrenzt abspielen." Auch diese Definition enthält bestimmte Einschränkungen, da sie voraussetzt, dass audiovisuelle Abrufdienste gegen ein Entgelt verkauft oder zeitlich begrenzt bereitgestellt werden. Eine der großen Entwicklungen der Jahre 2007 und 2008 besteht allerdings in der erheblichen Zunahme kommerzieller oder öffentlich-rechtlicher Dienste, die keine Zahlung voraussetzen, sondern anders finanziert werden (Werbung, Gebühren, Sponsoring...) und damit den Nutzern den kostenlosen Zugriff auf die Sendungen ermöglichen. In diesem Fall spricht man von Gratis-VoD, oder auch wie im Englischen von FoD ("Free on Demand"). Gleichzeitig erleben wir seit 2008 eine starke Polarisierung zwischen Videoabrufdiensten, die Archivsendungen (überwiegend Kinofilme) zum Kauf oder zur zeitlich begrenzten Nutzung anbieten und Catch-up-TV- oder Pay-per-View-Diensten, bei denen der Nutzer die Möglichkeit hat, Sendungen nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen – teilweise sogar vorher– abzurufen. Auch wenn es sich bei diesen beiden großen Kategorien von Diensten durchaus um Abrufdienste im Sinne der Richtlinie handelt, wird der Gegensatz zwischen dem eigentlichen Videoabruf und dem Catch-up-TV immer deutlicher (insbesondere bei handelsrechtlichen Verträgen über literarische und künstlerische Eigentumsrechte). 1.1.4. Umfang dieser Studie: Video-on-Demand, Catch-up-TV und Videoportale Im Rahmen dieser Studie geht es im Wesentlichen um die in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste definierten audiovisuellen Dienste auf Abruf (also kostenlose oder 14 kostenpflichtige kommerzielle Abrufdienste, Catch-up-TV-Dienste und Pay-per-ViewDienste). Videoportale (wie YouTube, Dailymotion usw.) werden im Rahmen dieser Studie nur berücksichtigt, soweit sie professionelle Beiträge der klassischen Akteure der Branche (Fernsehsender, Filmproduzenten) anbieten und deren Erfolg bei den Nutzern so groß ist, dass eine zusätzliche Analyse hinsichtlich der Strategie der Akteure erforderlich ist. Die Studie stellt die Entwicklung der audiovisuellen Dienste in Europa dar. Allerdings erschien es in einigen Fällen aufgrund der international geprägten Strategie verschiedener Akteure erforderlich, den US-amerikanischen und japanischen Markt miteinzubeziehen. Der Umfang der Studie wurde dadurch komplex, was hier erläutert werden soll. Die Studie basiert sowohl auf einer umfangreichen dokumentarischen Arbeit, bei der die Primärquellen der Informationen systematisch angegeben und dem Leser durch einen entsprechenden genauen Verweis zugänglich gemacht werden, als auch auf einer Ersterfassung der in Europa angebotenen audiovisuellen Abrufdienste und auf regelmäßigen Kontakten mit der Branche. 15 1.2. TECHNISCHE MODALITÄTEN AUDIOVISUELLER ABRUFDIENSTE VoD-Datenströme werden über mehrere Netzwerke wie Internet, DSL-Telefonnetz, IPTV, Kabel, digitales terrestrisches Fernsehe, Satellit und Mobilfunknetze der dritten Generation (3G) bereitgestellt. Die verschiedenen Anbieter von Abrufdiensten haben sich jeweils in einem oder mehreren Netzen positioniert. Die Entscheidung für das eine oder andere Netze hängt von strategischen und kommerziellen Überlegungen ab und natürlich auch vom Entwicklungsstand dieser Netze im jeweiligen Zielland. Das Verständnis der verschiedenen technischen Methoden, die bei der Vermarktung der Dienste genutzt werden, ist unerlässlich, um die Strategien der Anbieter und die Vielfältigkeit der nationalen Märkte zu verstehen. 2008 und 2009 ist dies noch wichtiger geworden, da mit dem Vertrieb audiovisueller Abrufdienste in HD-Qualität ein neuer Bereich hinzukam. Die 2006 erfolgte Einführung der ersten HDTV-Dienste in Europa und die rasante Zunahme der Zahl der in HD-Format ausgestrahlten Sender, die gesunkenen Anschaffungskosten für HDTV-Receiver, die deren Beliebtheit erhöhten2 und die auf dem HD-Videomarkt im Januar 2008 getroffenen klare Entscheidung, der Blue-ray-Disc gegenüber HD-DVD den Vorzug zu geben, konnten die Diensteanbieter natürlich angesichts der wachsenden Nachfrage der Verbraucher nach HD-Qualität bei Abrufdiensten nicht gleichgültig lassen. Abbildung 2: Übertragungsnetze für audiovisuelle Abrufdienste ADSL Unterschiedliche Architekturen möglich; die Server befinden sich im Idealfall so nahe wie möglich beim Teilnehmer. Die Videoinhalte können entweder über eine STB oder über einen Anschluss an ein ADSL-Multifunktionsmodem auf den Fernseher übertragen werden. Internet Die Übertragungswege für die Videoströme sind durchlässig, nur die Geschwindigkeit des Teilnehmeranschlusses schränkt die Kapazität des Dienstes ein. Es gibt zwei Übertragungsarten: das Streaming- und das Downloadverfahren. Kabel Breitband, in beide Richtungen Server am Kopf des Netzwerks Die Anfrage geht im Server ein, der daraufhin einen MPEG-2codierten Datenstrom mit hoher Bildqualität an den digitalen Empfänger sendet. Satellit Per Satellit können Filme in einer Schleife ausgestrahlt werden, so dass man sich alle 15 oder 30 Minuten in den Stream eines Films einwählen kann (Near-VoD). Abruffunktionen sind zwar möglich, aber dafür muss beim Kunden eine Speichermöglichkeit vorhanden sein: Eine hochwertige STB kann einen Titelkatalog speichern, die Auswahl bleibt jedoch begrenzt. DVB-T Kein Rückkanal, außer bei Verbindung mit einem Breitbandanschluss. Abruffunktionen sind zwar möglich, aber dafür muss beim Kunden eine Speichermöglichkeit vorhanden sein: Die Übertragung erfordert eigene Kanäle und eine hochwertige STB Quelle: NPA Conseil 2 Nach Angaben von Screen Digest gab es Ende 2008 in 4,6 Mio. Haushalten, also in 2 % aller Haushalte, HD-Bildschirme. Das britische Institut schätzt, dass sich diese Zahl bis Ende 2013 auf mehr als 50 Mio. Haushalte, also um ungefähr 20 %, erhöhen wird. High-definition Television in Europe: A clearer picture emerged during the past year", Screen Digest, März 2009, S..77-84. 16 1.2.1. Audiovisuelle Abrufdienste im Internet 3 Zahlreiche audiovisuelle Dienste auf Abruf sind über das Internet zugänglich. Die Videosignale können dabei direkt über einen PC mit DSL-Anschluss, über Kabel oder jede andere Internetzugangstechnologie empfangen werden. Die Videoübertragung ist dank der Übertragungskapazitäten des internationalen Netzes und des Netzes der Internetprovider möglich. Der Betreiber des audiovisuellen Abrufdienstes ist nicht für das bei der Übermittlung der Inhalte verwendete Netz zuständig, so dass er sein Angebot weitgehend frei gestalten kann. Die Kapazitäten der Dienste sind nur Internetanschlusses beim Kunden begrenzt.4 1.2.1.1. durch die Datenübertragungsrate des Download und Streaming Bei den meisten audiovisuellen Abrufdiensten werden die Programme auf einem zentralen Server gespeichert. Die Videos können wahlweise abgerufen werden: - als Download mit Speicherung auf der Festplatte des PC des Nutzers (oder einem anderen Gerät). Je nach Modell kann die Nutzung eines heruntergeladenen Inhalts zeitlich begrenzt oder unbegrenzt erfolgen. Im letzten Fall spricht man von Downloadto-own. - oder als Streaming (was teilweise auch als "progressiver Download" bezeichnet wird). In diesem Fall wird die Sendung nicht auf dem Gerät des Nutzers gespeichert: die Audio- oder Video-Streams werden dabei gleichzeitig übertragen und wiedergegeben. In den meisten Fällen ermöglichen die Streaming-Dienste keinen Download. Allerdings kann der Dienstbetreiber den Download als Option anbieten5. Darüber hinaus gibt es inzwischen viele Software-Programme, mit denen der Nutzer eine Streaming-Datei einfangen und auf seinem Rechner speichern kann. Audiovisuelle Abrufdienste im Internet umfassen eine breite Palette kostenloser und kostenpflichtiger Dienste. Video-Sharing-Dienste wie YouTube oder Dailymotion nutzen größtenteils Streaming-Verfahren. Das Ausstrahlungsprinzip ist dasselbe, allerdings haben die Nutzer die Möglichkeit, selbst Videos hochzuladen (Upload), die sie freigeben möchten. 1.2.1.2. Vielfalt der Mediaplayer Die Internetangebote können in der Regel mit einem klassischen Medienabspielgerät (Mediaplayer) abgespielt werden, das der Nutzer kostenlos herunterladen kann (Microsoft 3 4 5 Genauere und vollständigere technische Informationen können in speziellen Veröffentlichungen nachgelesen werden. Zum Beispiel: Y. DONY, Video-on-Demand over Internet, A Survey of Existing Systems and Solutions, Facultés Universitaires Notre-Dame de la Paix, Namur, 2008, http://www.fundp.ac.be/pdf/publications/66101.pdf Beispielsweise hat eine von der Ofcom durchgeführte Studie ergeben, dass im September 2008 die durchschnittliche Datenübertragungsrate in Breitbandnetzen bei 3,6 Mbit/s lag, was nur der Hälfte der von den Internetanbietern angegebenen Übertragungsrate entspricht. Diese Geschwindigkeit reicht zwar aus, um den größten Teil der Online-Dienste wie Musik und Standardfernsehen, Dienste wie YouTube und BBC iPlayer zu nutzen, nicht aber für HD-Dienste. OFCOM Pressemitteilung, 8. Januar 2009, http://www.OFCOM.org.uk/media/news/2009/01/nr_20090108 Dies gilt beispielsweise für das Videoportal Vimeo: hier werden die Sendungen als Streaming angeboten, können aber gleichzeitig - wenn der jeweilige Rechteinhaber diese Möglichkeit einräumt -auch heruntergeladen werden. 17 Media Windows Player, Microsoft Silverlight, QuickTime von Apple, Flash Player von Adobe, Real Player von RealNetworks International, DivX von DivX Inc., …). Laut Nielsen Online dominiert der Windows Media Player weiterhin den Markt (mit einem Marktanteil von 50,7 % im Januar 2009). iTunes von Apple positionierte sich Ende 2007 hinter Microsoft an zweiter Stelle der Beliebtheitsskala, wobei sich die Beliebtheit 2008 weiter erhöhte, so dass iTunes im Januar 2009 einen Marktanteil von 27,8 % erreichte6. Sollte sich die Zuwachsrate weiter in diesem Tempo erhöhen, wird Apple (ebenfalls Herausgeber von QuickTime) den Marktanteil Microsofts laut WebsiteOptimization.com im ersten Quartal 2012 überholen. Anzumerken ist noch, dass zahlreiche DRM-Systeme für Windows Media Player im Gegensatz zu Flash Player von Adobe, iTunes und Silverlight von Microsoft nicht mit Appleoder Linux-Betriebssystemen kompatibel sind und damit de facto die Universalität von Abrufdiensten, die auf dem Windows Media Player basieren, einschränken. Tabelle 1: Mediaplayer - Unique Users (in Tausend) (2004-2009) iTunes Jan-04 Jan-05 Jan-06 Jan-07 Jan-08 Jan-09 Apple QuickTime 1 118 5 370 18 568 27 396 35 269 44 764 RealPlayer 15 458 13 136 12 817 13 934 12 531 13 832 28 593 28 182 28 687 31 309 25 800 20 709 Windows Media Player 51 056 60 782 71 112 72 510 75 810 81 795 Quelle: Nielsen Online Abbildung 3: Mediaplayer - Unique Users (in Tausend) (2004-2009) 90 000 80 000 70 000 60 000 Windows Media Player 50 000 iTunes RealPlayer 40 000 Apple QuickTime 30 000 20 000 10 000 0 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Quelle: NielsenOnline 6 “iTunes Player Hits a High Note, Passes RealPlayer - US Broadband Penetration Increases to 86.79% Among Active Internet Users - Januar 2008 Bandwidth Report”, Optimization Week Issue #92, 22. Januar 2008, http://www.websiteoptimization.com/bw/0801/ ; “Apple Streaming Media Players Target Microsoft”, WebSiteOptimization.com, März 2009, http://www.websiteoptimization.com/bw/0903/ Der Artikel “Comparaison des lecteurs multimedia” auf Wikipedia erfasst Anfang Dezember 2008 26 Mediaplayer für Videodateien, http://fr.wikipedia.org/wiki/Comparaison_de_lecteurs_multim%C3%A9dia 18 Interessant ist außerdem der zunehmende Erfolg der Flash-Plattform von Adobe, der darauf zurückzuführen ist, dass sie von kostenlosen Diensten wie YouTube, Hulu, Vimeo und BBC iPlayer genutzt wird. Adobe beansprucht die Marktführerposition unter dem Hinweis, dass die Penetrationsrate von Adobe Flash 7 auf den weit entwickelten Märkten (USA, Europa und Japan) bei über 98 % und die der neuesten Version, des Flash Player 10, im Juni 2009 bei über 85 % lag.7 Einige Anbieter audiovisueller Abrufdienste nutzen ein eigenes Abspielprogramm, wobei es sich zumeist um eine abgewandelte Version eines bereits vorhandenen Abspielprogramms handelt8. 1.2.1.3. Territoriale Begrenzung In den meisten Fällen ist der Online-Zugang zu den audiovisuellen Abrufdiensten weltweit möglich, nur einige Webseiten nehmen eine territoriale Begrenzung vor, die entweder für alle Dienste oder für bestimmte Titel des Katalogs gilt. Die territoriale Begrenzung erfolgt in der Regel über die Identifizierung der IP-Adresse des Nutzers (Geolokalisierung), kann aber bei kostenpflichtigen Diensten auch über die Identifizierung des Wohnsitzlandes geschehen (vor allem durch die Kreditkartennummer). 1.2.1.4. Computer als bevorzugtes Empfangsgerät Die über das Internet heruntergeladenen Bilder können zunächst direkt auf dem PC angesehen werden und, falls der Nutzer sein Fernsehgerät mit dem PC verbunden hat, auch auf dem Fernsehbildschirm. Die Verbindung zwischen Internet und Fernsehgerät stellt heute eine der größten technischen Herausforderungen für die künftige Marktentwicklung dar. (Vgl. 1.2.7) 1.2.1.5. Peer-to-Peer-Architekturen Zu den klassischen Übertragungslösungen Download oder Streaming, die auf einem zentralen Server basieren, kam die Peer-to-Peer-Technologie (P2P) hinzu. Diese Technologie wird zum Austausch von Dateien (Musik-, Video-, Software-, Fotodateien und andere) zwischen verschiedenen, gleichzeitig mit dem Internet verbundenen, Nutzern eingesetzt. Peer-to-Peer entspricht einer sogenannten Verbindung "von gleich zu gleich", d.h. die verschiedenen Geräte fungieren gleichzeitig als Server und Client. Peer-to-PeerDienste erfordern die Nutzung einer auf Protokollen wie BitTorrent9, GNUtella, WinMX, Ares, Kazaa, eDonkey, eMule und Kademlia basierenden Software.10 Mit Peer-to-Peer-Systemen können Daten zwischen entfernten, mit dem Internet verbundenen, Rechnern verschiedener Nutzer direkt übertragen werden. Die ausgetauschten Dateien werden auf den Rechnern der verschiedenen Nutzer gespeichert, und somit direkt von einem PC auf einen anderen übertragen. Es gibt keinen Server, der alle Dateien zentral sammelt. 7 8 9 10 "Adobe Flash Player Version Penetration” , Adobe System website, Juli 2009, http://www.adobe.com/products/player_census/flashplayer/version_penetration.html Beispiele: iPlayer von BBC, Video Manager von FNAC, das Abspielprogramm des österreichischen Dienstes Filmladen und das Abspielprogramm Filmkey des Schweizer Dienstes Artfilm. "About us", Website von BitTorrent, aufgerufen am 26. Juli 2009. (http://www.bittorrent.com). Genauere Informationen können nachgelesen werden bei G. de MENTEN, "BitTorrent, le chaînon manquant des protocoles peer to peer ? ", Faculté d’informatique, Namur, http://www.info.fundp.ac.be/~ven/CISma/FILES/40b3681836cb72004_dementen_gaetan.pdf Kademlia ist ein Overlaynetzwerk, das eingeführt wurde, um P2P-Dateien in einem verteilten Netzwerk zu speichern. Vgl. Artikel "Kademlia", http://fr.wikipedia.org/wiki/kademlia, aufgerufen am 3. August 2009. 19 Die Peer-to-Peer-Architektur wird von Internetanwendern häufig genutzt, um Inhalte unerlaubt, oder sogar illegal, freizugeben. Diese Technologie kann aber genauso gut zur Übertragung umfangreicher herkömmlicher Dateien oder für legale Angebote genutzt werden, ein Trend der im Jahr 2007 aufkam. Beispiele hierfür sind: - der kostenlose Videoabrufdienst Joost, der 2007 eingeführt wurde und eine Peer-toPeer-Architektur nutzt,11 - der in der Schweiz angesiedelte VoD-Dienst Clickmovies, der die von der französischen Firma Djingle entwickelte "Push2Peers"-Lösung nutzt,12 - der nordische VoD-Dienst film2home, der in Partnerschaft mit dem Anbieter Ameibo im Juni 2009 den Dienst "film2home P2P " einführte,13 - in Norwegen nutzt der öffentlich-rechtliche Sender NRK ein auf der Software Opentracker (die auch von The Pirate Bay genutzt wird) basierendes BitTorrentSystem zur Online-Übertragung von Fernsehsendungen,14 - in den Vereinigten Staaten nutzt das Videoportal Vuze15 ebenfalls eine Peer-to-PeerArchitektur. BitTorrent, das Peer-to-Peer-System für Filesharing, ist wahrscheinlich das am häufigsten genutzte Protokoll: Etwa fünfzig verschiedene Anwendungen, die das BitTorrent-Protokoll ("BitTorrent-Client") nutzen, wurden entwickelt.16 Laut Angaben von BitTorrent wurde das Programm weltweit 160 Millionen Mal installiert. Ein Fachforum, das sich auf Daten von BitTorrent stützt, schätzt, dass es monatlich 50 bis 70 Mio. aktive Clients gibt, dies entspricht 5 % der Internetnutzer weltweit.17 Nach einer von PC Pitshop18 veröffentlichten Studie ist uTorrent der beliebteste BitTorrent-Client in Europa. Der Marktanteil wurde Anfang 2008 auf 11,6 % aller Rechner geschätzt. In den Vereinigten Staaten ist LimeWire die beliebteste Software. 11 12 13 14 15 16 17 18 “BitTorrent, Joost put download tech to legal use”, Reuters, 25. Februar 2007, http://www.reuters.com/article/musicNews/idUSN2518922420070228 http://www.djingle.fr/index.php?tree_id=8 . film2home Pressemitteilung, 9. Juni 2009, http://www.film2home.se/se/press/pdf/film2home_b%C3%B6rjar_med_fildelning_v1_juni_2008_2_.pdf "Norwegian Broadcaster Corporation sets up its own bittorrent tracker", NRKbêta, 8. März 2009. http://nrkbeta.no/2009/03/08/norwegian-broadcasting-corporation-sets-up-its-own-bittorrent-tracker/ http://www.vuze.com Artikel "Comparison of BitTorrent clients" auf Wikipedia.com, abgerufen am 27. Juli 2009, http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_BitTorrent_clients BitTorrent wird vor allem von der Datenpriraterie-Community außerordentlich geschätzt, da es Filesharing ermöglicht und damit eine Antwort auf das free Riding darstellt, bei dem das Angebot ohne Gegenleistung genutzt werden kann. Es ist allerdings anzumerken, dass bestimmte "BitTorrent-Clients" für Downloads genutzt werden können, ohne selbst einen Beitrag zu leisten. Dies gilt für BitThief, ein von der Distributed Computing Group der ETH Zürich entwickelter "Free Rider-Client" (http://dcg.ethz.ch/projects/bitthief/). http://forums.techarena.in/web-news-trends/1093373.htm, Mai 2008, aufgerufen am 27. Juli 2009. Studie zitiert in “Filesharing Report Shows Explosive Growth for uTorrent”, TorrentFreak, 26. April 2008, http://torrentfreak.com/p2p-statistics-080426/ 20 Abbildung 4: Weltweite Marktanteile der BitTorrent-Client-Software zum 1. Januar 2008 Quelle: Torrentfreaks nach Angaben von PC Pitshop Abbildung 5: Die Nutzung der Peer-to-Peer-Technik für den Vertrieb von VoD-Titeln TeilTeildatei datei Jede Station, die eine Datei herunterlädt, wird herunterlädt, wird automatisch zum automatisch zum neuen neuen Server. Server. Quelle: The Computer Language Co. 21 Abbildung 6: Schematische Darstellung der Push2Peers-Lösung von Djingle Quelle: Djingle 1.2.2. Audiovisuelle Abrufdienste in DSL-Netzen Immer mehr Telekommunikationsbetreiber (etablierte Telefongesellschaften und Internetanbieter) bieten zumeist im Rahmen eines Triple-Play-Angebotes (Internet, Telefon, Fernsehen) Abrufdienste über Telefonnetze an. Die Video-Streams werden dabei je nach IPProtokoll über die DSL-Telefonnetze auf einen speziellen Teil des Breitbandnetzes geleitet, der nicht für Internet-Datenströme genutzt wird Die Übertragung der Inhalte auf das Fernsehgerät erfolgt dabei über eine Set-Top-Box, die sowohl Fernsehdienste als auch Abrufdienste übertragen kann. Da diese, über DSL-Netze übertragenen Fernseh- und Abrufdienste IP-Protokolle nutzen, werden sie üblicherweise als IPTV bezeichnet. Allerdings ist die Nutzung von Internetprotokollen kein spezifisches Merkmal von DSL-Netzen, da sie ebenso in FTTH-Netzen (Glasfaserkabel bis in die Wohnung) und in einigen Fällen über Satellit genutzt werden können. Verschiedene Betreiber bieten Abrufdienste über IPTV auch außerhalb von Triple-PlayAngeboten an. In diesem Fall muss der Nutzer eine Set-Top-Box erwerben, die speziell für Abrufdienste vorgesehen ist.19 19 Beispielsweise die weiter unten beschriebenen Dienste wie Vudu in den Vereinigten Staaten, Netgem/FNAC in Frankreich, TV-Version der Dienste Maxdome und Video Buster in Deutschland. 22 Abbildung 7: Schematische Darstellung eines Fernseh- und VoD-Dienstes in ADSLNetzen Quelle: Wallu Die Verbreitung der ADSL-Netze und deren Qualität stoßen auf gewisse Grenzen, die im Allgemeinen mit dem territorialen Ausbau zusammenhängen. In Frankreich beispielsweise können mit der verfügbaren Länge der Kupfer-Doppelader ungefähr zwei Drittel der Haushalte mit Fernsehdiensten versorgt werden.Das Angebot beschränkt sich aber im Allgemeinen auf die "zones dégroupées", also die Gebiete, in denen France Télécom kein Monopol hat. Tatsächlich waren Mitte 2009 in 50 % der französischen Haushalte audiovisuelle Dienste über ADSL verfügbar. Einige Betreiber - wie beispielsweise Orange seit Sommer 2008 - ergänzen die Verbreitung ihres ADSL-Netzes in nicht angebundenen Gebieten durch Satellitenübertragung.20 1.2.3. Audiovisuelle Abrufdienste in digitalen Kabelnetzen Die Umrüstung der Kabelnetze in Hybridnetze mit Glasfaser und Koaxialkabel begann Mitte der 90-er Jahre. Während es früher nur Netze mit Koaxialkabeln gab, beschränkt sich heute der Koaxialkabelanteil auf jeweils einige hundert Meter zwischen Netz und Haushalten. Aufgrund der verbesserten Netze konnten die Kabelnetzbetreiber neue Dienste anbieten, auch solche, die einen Rückkanal erfordern wie Internetzugang, Telefon und audiovisuelle Abrufdienste. 20 ARCEP, Rapport relatif à l’état du marché français des services de diffusion audiovisuelle. Dem Parlament vorgelegt am 30. Juni 2009, http://www.arcep.fr/uploads/tx_gspublication/rapp-march-audiov-parlemt-170709.pdf 23 Unter Federführung von Cable Europe, dem Verband der Kabelnetzbetreiber, definiert Cable Europe Labs die technischen Spezifikationen für die Digitalisierung der Netze. Die neueste im August 2006 angenommene Spezifikation EuroDOCSIS 3.0. umfasst VoD ("Entertainment Video").21 Tabelle 2: Entwicklung der EuroDOCSIS-Spezifikationen für europäische Kabelnetze Quelle: CableLabs Abbildung 8: Architektur eines EuroDOCSIS 3.0 Kabelnetzes Quelle: CableLabs 21 “EuroCableLabs Integrates European Requirements Into DOCSIS® 3.0”, Pressemitteilung, 29. August 2006, http://www.cableeurope.eu/uploads/MediaRoom/documents/pub-30_en-060828_td_ecl_pr_docsis30_final.pdf 24 1.2.4. VoD-Dienste mit Glasfaser bis nach Hause (FTTH) Es ist allgemein bekannt, dass die Leistung der Telefon- und Koaxialnetze langfristig keine ausreichende Qualität für alle Dienste gewährleistet (Breitbandinternet, Telefon, Fernsehen und audiovisuelle Abrufdienste). Dies gilt insbesondere in Zusammenhang mit der Entwicklung von HD-Fernsehen und HD-Videoabrufdiensten. Daher müssen Netze mit sehr hoher Bandbreite (symmetrische Datenübertragungsrate zwischen 50 und 100 Mbit/s) eingerichtet werden. Der Ausbau der Glasfasernetze bis in die Wohnung (auf englisch: Fibre to Home – FTTH) oder bis ins Gebäude (Fiber to Building – FTTB), die für die zunehmende Datendurchflussmenge geeignet sind, ist damit eine der größten Herausforderungen der verschiedenen Betreiber von VoD-Diensten. Die ADSL-Pioniere (seit 2000 FastWeb in Italien22 und Bredband Bolaget in Dänemark sowie seit 2006 Free in Frankreich) richteten als erste Betreiber FTTH-Netze ein. In den Jahren 2007 und 2008 haben immer mehr klassische Telekommunikationsbetreiber die Einführung dieser Netze angekündigt. Große Kabelnetzbetreiber wie Virgin Media im Vereinigten Königreich und Numéricable in Frankreich interessieren sich ebenfalls für die FTTH- und FTTB-Technologie.23 Laut FTTH European Council sind FTTH-Glasfasernetze ausgesprochen konkurrenzfähig, da sie sowohl Videodienste (insbesondere IPTV, VoD und RF-Overlay) als auch Telefoniedienste ermöglichen.24 Eine Studie von Yankee Group ergab, dass Fernsehen und audiovisuelle Abrufdienste das Herzstück der Strategie der Betreiber darstellen, die in Fiberto-the-Home-Anschlüsse investieren. Die Hälfte der untersuchten Betreiber bietet HDTVDienste teilweise als kostenpflichtige Option an, 50 % stellen Dienste für digitale Festplattenrecorder (PRV) bereit, mehr als die Hälfte bieten VoD-Dienste und einige wenige Catch-up-TV-Dienste an. Alle Anbieter sind sich einig, dass HDTV-Angebote ein Argument für ein Abonnement darstellen.25. Eine von OVUM durchgeführte Studie hat ergeben, dass es bei den Haushalten mit Glasfaseranschlüssen außer im Bereich Unterhaltung keine großen Unterschiede in Bezug auf die Nutzung gibt. Allerdings steht hier die Nutzung von OnlineVideos an erster Stelle (30%) und rangiert damit vor der Heimarbeit am Computer (20 %). Die Trafficanalyse zeigt zudem, dass die Glasfasernetz-Kunden häufiger Dateien austauschen.26 22 23 24 25 26 Im Mai 2009 umfasste der Katalog des VoD-Dienstes FastWeb mehr als 5 000 Titel. Quelle: Trade Home Entertainment, September 2009. Auch wenn das von Virgin Media am 10. Dezember 2008 angekündigte Breitband-Netz mit 50 MBit/s im Prinzip leistungsstärker ist als die von den Konkurrenten - insbesondere von British Telecom- angebotene Datenübertragungsgeschwindigkeit von 25 MBit/s, handelt es sich dabei genau genommen nicht um FTTHTechnik, sondern vielmehr um eine Kombination von Koaxialbkabel und FTTC (Fibre to Street Cabinets). Interessanterweise hat die Advertising Standard Authority in Großbritannien den Kabelnetzbetreiber Virgin Media aufgrund der Klage von BSkyB aufgefordert, die Fiber to Street cabinets-Technologie nicht mit der Fiber to the Home-Technologie zu verwechseln, wie dies in der Werbung geschehen ist, wo bei den Verbrauchern der Eindruck erweckt wird, dass sie nicht auf die Einrichtung des FTTH-Netzes der BT warten müssten und es vorteilhafter sei, direkt ihren Dienst zu abonnieren. ASA Adjudication, 4. Februar 2009, http://www.asa.org.uk/asa/adjudications/Public/TF_ADJ_45720.htm Mit der gleichen Begründung klagte der klassische Telekommunikationsbetreiber PT in Portugal gegen den Kabelnetzbetreiber ZON wegen irreführender Werbung. ZON hatte nämlich eine Werbekampagne gestartet, die den Begriff Glasfaser in irreführender Weise nutzte. Die portugiesische Regulierungsbehörde JCAP verlangte von ZON eine Änderung der Kampagne. Vgl. "Guerra PT-ZON vai chegar aos tribunais", Expresso, 1. August 2009. Eine technische Beschreibung von Fiber-to-the-Home (FTTH) kann im FTTH Handbook nachgelesen werden, das im Juni 2009 vom FTTH European Council veröffentlicht wurde: http://www.ftthcouncil.eu/ resources/newsroom/studies/studies/ftth_handbook_2009/?cid=31&nid=317&catid=4 Yankee Group, “Next Generation Access Services. Analysis of Portofolios” Presentation, 2007, http://www.ftthcouncil.eu/documents/studies/Analysis_of_Service_Portfolios.pdf OVUM, “Fibre: the socio-economics benefits”, 2007, http://www.ftthcouncil.eu/documents/studies/SocioEconomics_Study.pdf 25 1.2.5. VoD-Dienste über digitales terrestrisches Fernsehen und Satellit Digitales terrestrisches Fernsehen und Satellit haben beide den Nachteil, dass sie nicht (oder nur in begrenztem Umfang) über einen Rückkanal verfügen. Um dieses Manko auszugleichen, muss das Gerät vorübergehend an die Telefonleitung angeschlossen werden, damit Dienste angeboten werden können, die ein Minimum an Interaktivität erfordern (Registrierung bei Pay-per-View-Bestellungen im Rahmen von Near-Video-onDemand-Diensten – NVOD). Zur Bereitstellung richtiger Abrufdienste speichern die Betreiber dieser Netze Dateien auf dem digitalen Festplattenrecorder (PVR) des Kunden. Für die Übertragung von VoD sind separate Übertragungskanäle und eine Set-Top-Box mit Festplatte erforderlich, auf die ein Videokatalog lokal (beim Nutzer) gespeichert werden kann. Dies wird auch als Push-VoD bezeichnet. Die Auswahl der Titel ist durch die Speicherkapazität der Festplatte(n) der Set-Top-Box begrenzt. Im Dezember 2008 gab es in Europa nur ein Abrufangebot über digitales terrestrisches Fernsehen: den Dienst Top Up TV Anytime der britischen Gesellschaft Top Up TV Ltd, der im Wesentlichen aus Catch-up-TV-Angeboten verschiedener Themensender besteht. Weitere Projekte sind jedoch in Frankreich (von TDF, dem Betreiber des terrestrischen Netzes), Finnland und Norwegen geplant. 1.2.6. Hybriddienste Ein neuer Trend, der die eingeschränkte Kapazität der xDSL-Netze einerseits und die gemeinsamen Schwachpunkte von Satellitenübertragung und DVB-T ausgleichen soll, sind sogenannte "Over-the-Top"-Hybridsysteme (OTT). Hierbei werden Fernsehdienste per Satellit oder DVB-T übertragen, während Abrufdienste über ein Breitbandnetz oder ADSLNetz im IPTV-Modus übertragen werden. Dieses System nutzt beispielsweise die British Telecom, deren Dienst BT Vision digitales terrestrisches Fernsehen (für die Fernsehsender) mit der Nutzung von Telefonleitungen für die Verbreitung von Abrufdiensten und "Over-the-Top"-Diensten verknüpft. Auch einige Satellitenplattformbetreiber haben solche Mischsysteme eingerichtet: 27 28 - In den Vereinigten Staaten wurden gemischte Breitband/Satelliten-Dienste 2007 vom Betreiber Dish Network und 2008 von DirecTV eingeführt.27 - In Fankreich hat Canal+ im September 2008 eine Hybridversion seines VoD-Dienstes Canal+ à la demande für die Besitzer einer Set-Top-Box der neuesten Generation Dual S eingerichtet.28 - Im März 2009 startete das skandinavische Unternehmen Viasat, das Inhalte über Satellit verbreitet, ein kombiniertes System aus Satellitenübertragung und IPTV. Bereitgestellt wird dieser Dienst für alle Kunden, die über die Set-Top-Box ViasatPlusHD PVR (von Pace) und einen Breitband-Internetzugang verfügen. Mit dem elektronischen Programmführer (EPG) der Box haben die Kunden Zugriff auf das VoD-Portal und die Inhalte werden über eine Breitbandverbindung auf die Festplatte des PVR heruntergeladen. Das Abspielen beginnt, sobald eine ausreichende Datenmenge auf die Festplatte heruntergeladen wurde, während der “DirecTV takes on video-on-demand”, CNET News, 13. März 2008, http://news.cnet.com/8301-10784_3-9893052-7.html Pressemitteilung Groupe Canal+, 9. September 2008, http://media.canal-plus.com/file/11/8/118118.pdf 26 Download im Hintergrund weiterläuft. 24 Stunden nach Abspielbeginn wird der Inhalt gelöscht.29 Wie ein von Rapid TV News organisiertes Seminar ergeben hat, könnte diese Lösung künftig von den Betreibern von IPTV-Diensten genutzt werden, um sich besser von den Kabelnetzbetreibern abzuheben.30 1.2.7. VoD-Dienste für Mobiltelefone Die technischen Modalitäten von VoD-Diensten für Mobiltelefone unterliegen einer rasanten Entwicklung. 1.2.7.1. Download von Inhalten in kompatiblen Formaten über einen an das Internet angeschlossenen PC Die erste Methode die aufkam, bestand ganz einfach darin, Inhalte über das Internet herunterzuladen, in Formaten, die von Mobiltelefonen unterstützt werden (insbesondere das AVI-Format). Mit dieser Methode können ebenso Dateien auf verschiedene tragbare Abspielgeräte, die für Videodateien geeignet sind (iPod, Archos-Tablet....), heruntergeladen werden. Genau genommen handelt es sich hierbei aber nicht um Videoabrufdienste für Mobiltelefone. 1.2.7.2. Mobile Internetverbindungen und Abruf im Streamingverfahren VoD-Dienste für Mobiltelefone können in UMTS-Mobilfunknetzen (3G) bereitgestellt werden und zwar entweder über den Browser oder über spezielle Anwendungen, die schnelle Internet-Verbindungen ermöglichen (WAP, i-Mode, Apps für l’iPhone von Apple,…). Hierbei können audiovisuelle Abrufdienste entweder im Rahmen kostenpflichtiger Angebote der Mobilfunkbetreiber bereitgestellt werden, die zusätzlich lineare Fernsehdienste anbieten, oder in Verbindung mit speziellen Anwendungen. Zudem sind kostenlose werbefinanzierte Angebote möglich31. 1.2.7.3. Direkter Download Mit dem iPhone 3GS führte Apple am 19. Juni 2009 ein Smartphone ein, das über ein 3GNetz oder eine WLAN-Verbindung (ohne dabei das Handy an den PC anschließen zu müssen) einen direkten Zugang zum iTunes Store und zum direkten downloaden ermöglicht. Dieser direkte Zugang wird mit dem neuen App aus dem iTunes Store möglich, aber auch durch die Schnelligkeit des iPhone 3GS, das deutlich schneller ist als die erste iPhoneGeneration und alle anderen marktgängigen Smartphones.32 29 30 31 32 NDS Pressemitteilung, 24. März 2009, http://www.nds.com/press_releases/Viasat_PDL_240309.html; Screen Digest, Mai 2009, S.153. “Carriers See Over-The-Top Video as Way to Fill Holes in Offerings”, ABI Research Pressemitteilung, 24. November 2008, http://www.abiresearch.com/press/1310-Carriers+See+Over-TheTop+Video+as+Way+to+Fill+Holes+in+Offerings C. FORRESTER, “IPTV must offer hybrid services”, Rapid TV News, 5. März 2009. http://www.rapidtvnews.com/index.php/200903153371/iptv-must-offer-hybrid-services.html Beispielsweise kostenlose VoD-Kanäle mit Sportsendungen oder die von der britischen Gesellschaft Yamgo angebotenen ökologischen oder musikalischen Inhalte: http://yamgo.tv http://www.anandtech.com/weblog/default.aspx, "iPhone 3GS Performance: A Significant Performance Bump", AnandTech, 19. Juni 2009, http://www.anandtech.com/gadgets/showdoc.aspx?i=3587 27 1.2.7.4. 4G: die nächste Generation mit LTE-Technologie Die Entwicklung der VoD-Dienste für Mobiltelefone dürfte durch die Einführung der neuen Netze der vierten Generation (4G) gestärkt werden. Im Juli 2009 folgten die EUMitgliedstaaten dem Europäischen Parlament und genehmigten den Kommissionsvorschlag, die GSM-Richtlinie von 1987 zu aktualisieren und das 900 MHz-Band für andere Technologien, auch für LTE (Long Term Evolution) zur Verfügung zu stellen, mit der der mobile Internetzugang bis zu hundertmal schneller wird als mit dem derzeitigen 3G-Netz. Für die Branche ist LTD die erste Wahl für Mobilfunknetze der nächsten Generation – auch dank der erheblichen Fördermittel, die die EU seit 2004 bereitgestellt hat. Diese neue Technologie wird derzeit von europäischen Betreibern in Finnland, Deutschland, Norwegen, Spanien, Schweden und im Vereinigten Königreich getestet. Mit ihrer kommerziellen Vermarktung wird im ersten Halbjahr 2010 in Schweden und Norwegen gerechnet. Am 18. August 2009 kündigte die Europäische Kommission an, dass die EU 18 Mio. EUR in Forschungsarbeiten für die vierte Generation von Mobilfunknetzen investieren werde.33 Mit der LTE-Technologie sollen Mobilfunkgeräte zu leistungsstarken mobilen Computern werden. Millionen neue Nutzer werden unabhängig von ihrem Standort mit ihren mobilen Geräten von dem Ultra-Hochgeschwindigkeits-Internetzugang profitieren. Dies schafft ungeheure Möglichkeiten und ein enormes Wachstumspotenzial für die digitale Wirtschaft. Die Europäische Kommission ist der Auffassung, dass die LTE- und LTE-AdvancedTechnologie über ein enormes Potenzial verfügt. - LTE bringt den Netzbetreibern einen enormen Kapazitätszuwachs, so dass sie mehr Nutzer mit einem schnelleren mobilen Breitbandzugang zu niedrigeren Preisen versorgen können – eine Revolution für den europäischen Mobilfunkmarkt. - LTE-Advanced beschleunigt den mobilen Breitbandzugang auf 1 Gbit/s (1000 Mbit/s), so dass Nutzer unterwegs in den Genuss uneingeschränkter und anspruchsvoller Online-Dienste, wie etwa qualitativ hochwertiges Fernsehen oder Video auf Abruf, kommen können. - LTE nutzt das Funkspektrum effizienter, so dass Mobilfunknetze von der sogenannten „digitalen Dividende“ profitieren und die Frequenzen nutzen können, die bei der Umstellung von analogem zu digitalem Fernsehen frei werden. - Mit LTE können auch bevölkerungsschwache Regionen mit mobilem Breitbandzugang versorgt und die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten verringert werden. Ende 2008 hatten 23% der ländlichen Bevölkerung in der EU noch keinen Breitband-Internetzugang. 1.2.8. Mobilfernsehen (PMT) im DVB-H Modus für VoD-Dienste ungeeignet Das mobile Fernsehen im DVB-H Standard entwickelt sich nur langsam in Europa. Dieser Standard soll Near-Video-on-Demand-Dienste (eventuell als Pay-per-View) ermöglichen, ist aber für Downloads und damit richtige VoD-Dienste ungeeignet.34 Zudem leidet TMP unter dem gleichen Nachteil wie das digitale terrestrische Fernsehen und die Satellitenübertragung: dem fehlenden Rückkanal. Da darüber hinaus die Nutzung in 33 34 Europa Press Release Rapid, 18. August 2009, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1238&format=HTML&aged=0&language=FR &guiLanguage=en ETSI TR 102 377v.1.3.1, (2009-03), Digital Video Broadcasting (DVB); DVB-H Implementation Guidelines, EBU, März 2009, http://www.dvb-h.org/PDF/tr102377.V1.3.1.p.pdf 28 Verbindung mit einem PVR Kompatibilitätsprobleme mit sich bringt, ist nur schwer vorstellbar, wie Push VoD-Dienste bereitgestellt werden sollen. Außerdem hat der unerwartete Erfolg der Dienste, die Apps für das iPhone von Apple nutzen, die Entwicklung des mobilen Fernsehens zugunsten der 3G-Verbreitung gebremst. Das Institut Strategic Analytics schätzte 2006 das Marktvolumen für Mobilfernsehen für das Jahr 2010 auf 5,4 Mrd. USD, hat aber zwischenzeitlich seine Prognose auf 280 Mio. USD nach unten korrigiert.35 Nach Ansicht von Screen Digest leidet der Bereich der Übertragung auf Mobiltelefone unter zu geringen Investitionen in Plattformen zur Bereitstellung von Inhalten, zusätzlich werden die Dienste zu stark von den Telekommunikationsbetreibern kontrolliert. Das britische Institut geht davon aus, dass sich die Einnahmen im Bereich TMP in den kommenden vier Jahren um das Zehnfache erhöhen und bis 2012 900 Mio. EUR erreichen, und damit nur 25 % des Weltmarktvolumens im Bereich mobiles Fernsehen36 1.2.9. PVR-Dienste Die Entwicklung audiovisueller Abrufdienste muss vor dem Hintergrund eines Marktes betrachtet werden, bei dem die Fernsehzuschauer bereits mit der zeitversetzten Nutzung über analoge Videorecorder und digitale Videorecorder (DVR, PVR) vertraut sind. Bei den neuesten Modellen kann der Nutzer anhand des elektronischen Programmführers Aufnahmen programmieren oder auch - wie beim TiVO-System - a priori die von ihm bevorzugten Programmsparten eingeben. Solche Dienste erfüllen den gleichen Zweck wie richtige Abrufdienste, da sie dem Nutzer die Möglichkeit bieten, Inhalte nach Belieben abzurufen.37. Der Markt für PVR-Dienste ist in Europa weniger entwickelt als in den Vereinigten Staaten. In Europa sind auf diesem Markt bisher überwiegend Fernsehanbieter (Sky, Canalsat, IPTVBetreiber usw.) aktiv, die mit diesem Argument für den Kauf ihrer technisch hochwertigen Decoder werben. In jüngster Zeit sind sowohl in den Vereinigten Staaten als auch in Europa Anwendungen hinzugekommen, mit denen der Nutzer Aufnahmen programmieren oder aus der Ferne starten kann. Nachfolgend einige Beispiele: 35 36 37 38 39 40 41 - Ferngesteuerte Aufnahmen auf PVR bieten in den USA der RS-DVR-Recorder des Kabelnetzbetreibers Cablevision38 oder auch spezielle Anwendungen für mobile Geräte, mit denen der DVR TiVo (DVR Remote)39, der DVR von AT&T40 oder der von DirectTV gesteuert werden können.41 - Das hochwertige von Canal+ und Canalsat angebotenen Gerät +LE CUBE, ein HDMischdecoder für Satellit und IP, bietet die Möglichkeit, Aufnahmen aus der Ferne zu “Apps could be a nail in the coffin for broadcast mobile television”, Taipei Times, 12. Juli 2009. http://www.taipeitimes.com/News/bizfocus/archives/2009/07/12/2003448480 “Mobile TV Boost as Recession Bites”, Screen Digest, Januar 2009, S.3. Vgl. insbesondere: GOLDMITHS – University of London, Easy to use digital television receivers: remote control buttons and functions used by different types of consumer prepared for OFCOM, März 2007, http://www.OFCOM.org.uk/research/tv/reports/dso.pdf Die Fernsehveranstalter klagten in den Vereinigten Staaten gegen die, durch diese Anwendung verursachte Copyright-Verletzung.Der Oberste Gerichtshof wies den Fall aber in letzter Instanz ab und erlaubte Cablevision damit die Einrichtung des Systems. "Cablevision remote DVR stays legal: Supremes won't hear case", Ars Technica, 29. Juni 2009, http://arstechnica.com/tech-policy/news/2009/06/cablevision-remote-dvrstays-legal-supremes-wont-hear-case.ars http://www.stutsmansoft.com/dvrremote/ http://www.att.com/Common/iptv/files/dvrMiniSite/ http://www.directv.com/DTVAPP/global/contentPageNR.jsp?assetId=3460014 29 starten.42 Sobald der Kunde den Dienst auf seinem an das Internet angeschlossenen +LE CUBE-Decoder aktiviert hat, kann er von jedem beliebigen Standort aus - über PC oder MAC - die Aufnahmeeinstellungen aus der Ferne über die Webportale canalplus.fr oder canalsat.fr steuern. - Das Sky Remote Record-System von BSkyB.43 - Die iPhone-Anwendung des VoD-Dienstes VUDU (in den Vereinigten Staaten), mit der der Download eines Films über die Set-Top-Box ferngesteuert programmiert werden kann.44 1.2.10. Verfügbarkeit von Abrufdiensten auf Fernsehgeräten 1.2.10.1. Das Ziel der Verfügbarkeit von Abrufdiensten auf Fernsehgeräten Herrschte in der Anfangszeit audiovisueller VoD-Dienste noch der Eindruck, dass sich die Zukunft dieser Dienste im Internet abspielt, also auf dem Computerbildschirm, konzentrierte sich bereits 2008 die Aufmerksamkeit aufgrund des iPhone-Erfolgs auf Smartphones. 2009 lautet die größte Frage der Betreiber, wie Abrufdienste auf Fernsehgeräten genutzt werden können. Verschiedene Beispiele verdeutlichen diesen Trend: - In Frankreich beispielsweise, wo VoD-Angebote im Rahmen von IPTV-Diensten weiter verbreitet sind als anderswo, hat sich gezeigt, dass sich der VoD-Markt mehr auf den Fernseh- als auf den Computerbildschirmen abspielt. Laut einer von CNC im Jahr 2008 veröffentlichten Statistik erfolgten 90,7 % aller kostenpflichtigen VoDTransaktionen im Rahmen von IPTV-Diensten (gegenüber 85,2 % im Jahr 2007). Die Zahl kostenpflichtiger Transaktionen bei IPTV-Diensten hat sich 2008 um 76,2 % erhöht, während die Transaktionen im Internet nur um 3,9 % zunahmen.45 - In Deutschland, wo der IPTV-Markt insgesamt wenig entwickelt ist, lässt sich der Erfolg des Maxdome-Dienstes wahrscheinlich damit erklären, dass er nicht nur im Internet, sondern auch über eine spezielle Set-Top-Box verfügbar ist. - Im Vereinigten Königreich hat die BBC zur Stärkung des Erfolgs ihres OnlineDienstes BBC iPlayer zahlreiche Anstrengungen unternommen, um den Dienst auf Fernsehbildschirmen bereitzustellen (Vereinbarungen mit Nintendo zum Abspielen auf der Wii-Konsole, das Canvas-Projekt mit BT Vision für eine Ausstrahlung im Rahmen von IPTV, Vereinbarung mit dem Hersteller der Fetch-TV-Box über einen Anschluss über die Fetch TV Smartbox ...). Die fortschreitende Digitalisierung der Kabelnetze und der Ausbau der DSL-Netze oder der Glasfasernetze ermöglichen eine zunehmende Verbreitung audiovisueller Dienste auf Fernsehgeräten, stellen aber nicht die einzige Perspektive dar. Die seit langem versprochene direkte Verbindung zwischen Fernsehgerät und Internet bleibt weiterhin das Ziel der meisten Gerätehersteller und der wichtigsten Diensteanbieter. 42 43 44 45 Pressemitteilung von Canal+, Dienstag, 16. Juni 2009, http://media.canal-plus.com/file/56/8/145568.pdf http://www.sky.com/portal/site/skycom/skyhelpcentre/producthelp?nodeId=79e7d1fc-1e2c-4dc7-a586d2b31e634752&articleId=11374503 "Introducing the VUDU iPhone App", http://www.vudu.com/product_iphone.html CNC, Bilan 2009, CNC, Paris, Mai 2009, S.117 30 1.2.10.2. Media Center PC, spezielle Spielkonsolen und Geräte Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Fernsehgerät an einen Rechner angeschlossen werden, der über einen Internetzugang verfügt. Verschiedene sogenannte "Media-Center-PC"-Lösungen wurden als Software oder Zwischengeräte angeboten. Solche Lösungen sind für technisch versierte Nutzer interessant, stoßen aber insgesamt nicht auf breites Interesse und stellen keine „salonfähige“ Lösung dar, die zum Erfolgsschlager werden könnte. Selbst wenn technisch gesehen eine Verbindung zwischen PC und Fernsehgerät möglich ist, bestehen zahlreiche praktische Probleme, die verhindern, dass sich diese Lösung in den Haushalten durchsetzt. Auch ausgereifte Spielkonsolen (Wii von Nintendo, Xbox 360 von Microsoft, PSP3 von Sony) können als Schnittstelle zwischen Breitbandnetz und Fernsehgerät genutzt werden. Diese Lösung kommt in der Regel für ein jüngeres Publikum in Frage, stellt aber auch noch keine „salonfähige“ Lösung für das breite Publikum dar. Daher haben die Hersteller Geräte auf den Markt gebracht, die eine einfachere und gleichzeitig universellere Verbindung zwischen den verfügbaren audiovisuellen Angeboten im Internet und dem Fernseher herstellen. In den USA waren Geräte wie Apple TV und Apple TV Take 2 (die über den Fernsehbildschirm den Zugriff auf iTunes Store ermöglichen), Roku Digital Video Player (für die VoD-Dienste Netflix und Amazon on Demand), Vudu (für den Zugriff auf den VoD-Dienst von Vudu), die neuesten Modelle von TiVo, etc. und in Europa spezielle VoD-Boxen wie die in Frankreich von Netgem und in Großbritannien von Fetch TV angebotenen, nur begrenzt erfolgreich. Trotz Einführung des neuen Apple TV Take 2 und Verdreifachung der Verkäufe im vierten Quartal 2008 gegenüber dem vierten Quartal 2007,46 bezeichnete Steve Jobs, Vorstandsvorsitzender von Apple , die Apple TV-Box seit Mai 2007 mehrfach als ein „Hobby“47, eine Einschätzung, die auch Tim Cook, der Generaldirektor von Apple, im Januar 2009 wiederholte. Das Unternehmen HP präsentierte im Januar 2008 den HP MediaSmart, der seit Juni 2008 vermarktet wird und die Media Center Extender Technologie von Microsoft nutzt. Dieses technisch ausgereifte Gerät ermöglicht es, den Fernseher an das Internet und verschiedene Speichermedien anzuschließen. Die interne Verbindung erfolgt über kabellose Netze. Mit diesem System kann auf den VoD-Dienst CinemaNow48, das Fotoportal Snapfish und YouTube zugegriffen werden. In Kombination mit Windows Vista haben die Nutzer außerdem Zugriff auf Dienste wie Vongo, MovieLink und FOX Sports. Windows Media Center umfasst außerdem den Internet-Dienst TV Bêta mit mehr als 100 Programmstunden von MSN, mit Nachrichten der Sender A&E, Bio, CNBC, DIY, Fine Living, Food Network, FOX Sports, HGTV, History Channel, iFilm, MSNBC, National Geographic, NBC News und StupidVideos. Verschiedene Studien von Park Associates haben ergeben, dass sich die Verbraucher eine Set-Top-Box wünschen, die Inhalte aus verschiedenen Quellen anzeigen kann. Nach einer Studie sind Amerikaner und Briten bereit, für einen solchen Service 5,99 USD bzw. 4 GBP zu zahlen. Zu den Anwendungen, die sie sich am meisten wünschen gehören: Fotos ansehen, gefolgt von Premium-Inhalte abspielen und Musik hören. Der Zugriff auf YouTube 46 47 48 "Apple TV sales up threefold, will see continued investment”, AppleInsider, 21 Januar 2009. http://www.appleinsider.com/articles/09/01/21/apple_tv_sales_rise_300_will_see_continued_investment.html Erstmals in D 2007, Vgl. "Steve Jobs live from D 2007", Engadget, 30. Mai 2007, http://www.engadget.com/2007/05/30/steve-jobs-live-from-d-2007. HP Pressemitteilung, 7. Januar 2008, http://www.hp.com/hpinfo/newsroom/press/2008/080107xa.html ; 17 June 2008, http://www.hp.com/hpinfo/newsroom/press/2008/080617xb.html?jumpid=reg_R1002_USEN 31 wird zwar durchaus geschätzt, aber die Verfügbarkeit von Premiumdiensten kann den entscheidenden Unterschied ausmachen.49 1.2.10.3. "Side-Loading"-Systeme Sogenannte "Side-Loading"-Verbindungen stellen eine Alternative zuVerbindungen über SetTop-Box dar. Hierbei lädt der Nutzer über seinen Rechner eine Datei herunter und überträgt sie auf ein anderes Gerät, das an das Fernsehgerät angeschlossen werden kann: - 2007 führte Apple ein Component AV Kabel ein, mit dem iPod und iPhone an den Fernseher angeschlossen werden können. Da dieses Kabel keine HD-Qualität zulässt, war die Resonanz eher zurückhaltend.50 Im April 2009, einige Wochen vor Einführung des neuen iPhone 3GS, sprach die Presse von einem neuen HDkompatiblen Kabel.51 - Ein weiteres „Side-Loading“-System auf Speicherkarte wurde im Januar 2009 von MOD Systems in Zusammenarbeit mit Warner, Paramount und verschiedenen unabhängigen Produzenten angeboten. Hierbei kann der Nutzer Inhalte von einem öffentlichen Server herunterladen, diese auf einer Speicherkarte speichern, auf DVD brennen und auf dem Fernsehgerät ansehen.52 1.2.10.4. Direkte Anbindung des Fernsehers an das Internet Seit 2008 rückt nun endlich die seit langem angekündigte Direktverbindung zwischen Fernsehgerät und Internet in greifbare Nähe. Im Januar 2007 präsentierte Sony mit Bravia Internet Video Link eine Schnittstelle53, die in den USA seit März 2008 im Handel ist. Sie ermöglicht den Zugriff auf die VoD-Dienste von Amazon und Netflix sowie den Zugang zu Google und YouTube.54 Die angebotenen Inhalte wurden zwischenzeitlich ergänzt und umfassen nunmehr auch Dienste von Yahoo!, AOL, Sports Illustrated, blip.tv, Conde Nast’s Style.com, Men.Style.com, Crackle von Sony Pictures, The Minisode Network und Inside Sony Pictures. Das Echo der Fachpresse war jedoch eher geteilt.55 49 50 51 52 53 54 55 TV 2.0 : The Consumer Perspective, Park Associates, 3Q2008, http://www.parksassociates.com/research/reports/tocs/pdfs/Parks-TV2.pdf Global Digital Living. Entertainment 2.0. in Europe, Park Associates, 2008, http://www.parksassociates.com/research/multiclients/global_multiclients.htm From Boob Tube to YouTube, Consumers and TV, Park Associates, März 2009, http://newsroom.parksassociates.com/article_display.cfm?article_id=5139 Vgl. Kritiki von J. HOROWITZ, "Apple component AV Cable", ilounge.com, 29. Oktober 2007, http://www.ilounge.com/index.php/reviews/entry/apple-component-av-cable-ipod-iphone "Apple Consolidating AV Cables Ahead of iPhone HD LaunchApple Consolidating AV Cables Ahead of iPhone HD Launch", Phonenews, 18 April 2009, http://www.phonenews.com/apple-consolidating-av-cablesahead-of-iphone-hd-launch-7648/ MOD Systems, http://www.modsystems.com/ “Bravia Internet Video Link brings online video to Sony TVs”, CNET News, 7. Januar 2007, http://news.cnet.com/8301-17938_105-9672957-1.html Präsentation und Beschreibung des BRAVIA® Internet Video Link Module auf der Website von Sony Style: http://www.sonystyle.com/webapp/wcs/stores/servlet/CategoryDisplay?catalogId=10551&storeId=10151&lan gId=-1&identifier=S_BrandShowcase_BIVL http://www.sonystyle.com/webapp/wcs/stores/servlet/ProductDisplay?catalogId=10551&storeId=10151&langI d=-1&productId=8198552921665090966 "YouTube content now available on Sony Bravia Internet link”, Sony Electronics USA Pressemitteilung, 5. Juni 2008, http://news.sel.sony.com/en/press_room/consumer/television/release/35397.html "Sony Bravia Internet Video Link lacks luster”, CNET Review, 6. Oktober 2009, http://news.cnet.com/830117938_105-10059147-1.html 32 Fernsehgeräte mit Internetanschluss über einen Ethernet-Anschluss ("Web-enabled TV Set") stellen eine technisch ausgereiftere Lösung dar. Hierbei werden die Inhalte aus dem Internet auf dem Bildschirm als Widgets angezeigt und können das Fernsehbild im Vollbildmodus oder als Split-Screen überlagern. 2008 wurden verschiedene Fernsehgeräte, die über einen solchen Anschluss verfügen, auf den Markt gebracht, wobei sich die Gerätehersteller im Allgemeinen mit Diensteanbietern zusammenschließen: 56 57 58 59 60 61 62 63 - Panasonic brachte im Mai 2008 den Panasonic Viera PZ850 HD56 mit tru2wayTechnologie auf den Markt. Entsprechend einer Vereinbarung mit Google können mit dem Vieracast-System Webseiten wie YouTube oder Picasa Photos direkt über die Fernbedienung des Fernsehers aufgerufen werden. Nach Abschluss einer Vereinbarung mit Amazon bietet Panasonic seit April 2009 auf allen Receivern der Viera-Serie nun auch Zugriff auf den VoD-Katalog von Amazon on Demand.57 - Sharp brachte im September 2008 das Fernsehgerät Aquos LCD TV auf den Markt. Dank einer Vereinbarung mit NBC Universal können die Nutzer auf verschiedene Inhalte der Firmengruppe zugreifen. Spezielle Anwendungen, die den Zugriff auf Inhalte der Sender NBC und CNBC ermöglichen, wurden angekündigt.58 - Philips präsentierte im Februar 2009 seine Fernseher der 9700-Reihe mit integriertem Net TV-System. Mit Net TV kann vom Fernsehbildschirm schnell auf verschiedene Webseiten zugegriffen werden. Es wurden Partnerschaften mit verschiedenen Diensteanbietern wie YouTube, eBay, TomTom, MeteoGroup, Netlog, Funspot und MyAlbum, sowie mit verschiedenen nationalen Partnern geschlossen. Die entsprechenden Partner-Webseiten müssen angepasst werden, damit sie auf dem Fernsehbildschirm abgerufen werden können. Zum Abruf sind weder Set-Top-Box noch zusätzliche Abonnements erforderlich, sondern lediglich eine Fernbedienung. 59 - Sony stellte im März 2009 die neuen Bravia-Fernsehmodelle mit integriertem Internetanschluss60 vor, die Zugang zu den VoD-Diensten von Amazon, YouTube, Sony Music und NBC Universal ermöglichen und seit Juli 2009 zum VoD-Dienst von Netflix.61 - Im Januar 2009 präsentierte LG Electronics seine neuen Receiver-Modelle mit NetCast Broadband-System, das in den USA den Zugriff auf YouTube, Netflix und das Fotoportal Flickr von Yahoo! Inc. ermöglicht.62 - Im Januar 2009 kündigte Yahoo! Inc. für das Frühjahr 2009 die Einführung von Widgets an, die für internetfähige Fernseher der Hersteller Samsung, Sony, Vizio und LG Electronics Internetdienste bereitstellen.63 http://www2.panasonic.com/consumer-electronics/learn/televisions/whats-hot-pz850.jsp Panasonic USA, Pressemitteilung, 22. April 2009, http://www2.panasonic.com/webapp/wcs/stores/servlet/prModelDetail?storeId=11301&catalogId=13251&item Id=344245&modelNo=Content04212009051957124&surfModel=Content04212009051957124 Sharp Pressemitteilung, 4. September 2008, http://www.sharpusa.com/products/FunctionPressReleaseSingle/0,1080,831-34,00.html Philips, Presseinformation, 19. Februar 2009, http://www.search.philips.com/search/jsp/clickout.jsp?clicklocation=1&type=searchhit&text=%22net%20TV% 22§ion=all&locale=global&url=http://www.digitalnewsroom.philips.com/press/net-tv_pr.doc “Sony debuts more networked Bravia HDTV”, Sony Electronics USA Pressemitteilung, 2. März 2009, http://news.sel.sony.com/en/press_room/consumer/television/release/39206.html Optische Präsentation: http://reviews.cnet.com/2300-6482_7-100008361.html?s=0&o=10000836&tag=mncol;page “Netflix streaming coming to Net-enabled Sony Bravia TVs”, CNET News, 9. Juli 2009, http://news.cnet.com/8301-17938_105-10282740-1.html LG Electronics Pressemitteilung, 7. Januar 2009, http://www.lge.com/us/press-release/article/lg-electronicslaunches-broadband-hdtvs-with-netcast-entertainment-access.jsp Yahoo Pressemitteilung, 7. Januar 2007, http://yhoo.client.shareholder.com/press/releasedetail.cfm?ReleaseID=358066 33 - Im Juli 2009 kündigte Samsung an, dass in den USA der VoD-Dienst von Blockbuster in Samsung HDTV-Receiver, in Home Theater Systems und in Blu-ray-Player integriert werde.64 - Verschiedene Analysten gehen davon aus, dass sich Apple ebenfalls auf diesem Markt positionieren wird.65 1.2.10.5. Anschlüsse über DVD- und Blu-ray-Player und über "Home Theater"-Systeme Eine Internetverbindung ist auch mit bestimmten DVD- und Blu-ray-Playern möglich. In den Vereinigten Staaten bieten der DVD-Player Toshiba XDE500 und, seit August 2009, die Bluray-Player der Serie Veira Cast von Panasonic66 Zugang zum Video-on-Demand-Dienst von Amazon. Daneben sind auch einige Blu-ray-Player und Home Theater-Systeme (wie LHB953 und LHB977 von LG Electronics) und die Geräte HT-BD1250 und HT-BD7200 von Samsung internetfähig. LG Electronics hat sich mit Sonic Solutions zusammengeschlossen, um den VoD-Dienst Roxio CinemaNow auf seinen Blu-ray-Playern BD370 und BD390 und den "Home Theater"Systemen LHB953 und LHB977 verfügbar zu machen.67 Das Gerät BD390 bietet eine WLAN-Verbindung sowie "Download-to-own"- und "Pay-per-View"-Optionen, mit denen der Nutzer den Katalog von Roxio CinemaNow mit einem Klick erreicht. Mit den Geräten BD 370 und 390 ist zudem ein Zugriff auf YouTube- und Netflix-Seiten möglich. Im April 2009 präsentierte Sony den internetfähigen Sony S560 BD-Player mit Internetanschluss über WLAN, der genauso leistungsstark ist wie die PSP3. Das Gerät ist seit August 2009 auf dem amerikanischen Markt.68 1.2.10.6. Ein vielversprechender Markt Laut Angaben von Kurt Scherf, Analyst bei Parks Associates, verfügten 2008 1 % aller in den USA verkauften Fernsehgeräte über einen Internetanschluss, 2009 waren es 2% und bis 2012 dürfte dieser Anteil auf 14 % steigen (und somit zwischen 26 und 28 Mio. liegen). Im Jahr 2013 sollen es dann bereits 20 % sein.69 64 65 66 67 68 69 “Blockbuster, Samsung set on-demand video pact”, Reuters, 14. Juli 2009, http://www.reuters.com/article/technologyNews/idUSTRE56D0RD20090714 Dies gilt für Gene Munster, von der Investitionsbank Piper Jaffray. Vgl.: “Is Apple planning a DVR and webenabled TV set?”, TechRadar.com, 2 March 2009, http://www.techradar.com/news/computing/apple/is-appleplanning-a-dvr-and-web-enabled-tv-set--559416 Panasonic USA Pressemitteilung, 4. August 2009, http://www2.panasonic.com/webapp/wcs/stores/servlet/prModelDetail?storeId=11301&catalogId=13251&item Id=364494&modelNo=Content08032009060037268&surfModel=Content08032009060037268 Sonic Solutions Pressemitteilung, 7. Juni 2009, http://www.sonic.com/about/press/news/2009/06/lg-instantaccess.aspx http://www.sonystyle.com/webapp/wcs/stores/servlet/ProductDisplay?catalogId=10551&storeId=10151&langI d=-1&productId=8198552921665791068 K. SCHERF, “Hot Topic for 2009: Web-enabled TV”, Parks Associates,Research Analyst Blog, 31. Dezember 2008, http://parksassociates.blogspot.com/2008/12/hot-topic-for-2009-web-enabled-tvs.html. Ebenfalls zitiert in “Internet-Ready TVs Usher Web Into Living Room”, The Wall Street Journal, 5. Januar 2009. http://online.wsj.com/article/SB123111603391052641.html 34 Abbildung 9: Verkaufsprognosen für internetfähige Fernsehgeräte (2008-2013) Quelle: Park Associates Nach Einschätzung von Yankee Group werden 2013 50 Mio. US-Haushalte internetfähige Fernsehgeräte und 30 Mio. internetfähige Blu-ray-Player besitzen und weitere 11 Mio. sollen bis dahin einen entsprechende Adapter erworben haben.70 ABI Research schätzt, dass bis 2011 weltweit 20 Mio. Fernsehgeräte über eine WLAN-Verbindung verfügen werden.71 Die Verfügbarkeit von Online-Videodiensten auf Fernsehgeräten hat außerdem den Wettbewerb auf dem Markt der Media Player-Plattformen belebt. Im April 2009 startete Adobe mit Adobe Flash Platform for the Digital Home eine spezielle Version seiner Plattform Flash, über die online HD-Videos bereitgestellt werden und erweiterte Anwendungen für Fernsehgeräte, Set-Top-Boxen, Blu-ray-Player und andere anschließbare Geräte.72 Auf diesem Markt konkurriert Adobe mit Microsoft und deren Silverlight-Plattform. Außerdem hat Adobe im Mai 2008 das Open Screen Project gestartet, das Hersteller, Mobilfunkbetreiber und Diensteanbieter unter einem Hut vereint und die Verbreitung der Flash-Lösung fördern soll. Im April 2009 kündigte Adobe an, dass die ersten entsprechend ausgerüsteten Fernsehgeräte im zweiten Halbjahr 2009 auf den Markt kommen sollen. Der Herausgeber unterzeichnete Vereinbarungen mit Chipherstellern (Intel, NXP Semiconductors und STMicroelectronics) und Inhaltevertreibern (Disney Interactive, Netflix, etc.), denen zufolge Internetinhalte und HD-Videos direkt auf Fernsehgeräte, Set-Top-Boxen und Blu-ray-Player übertragen werden können.73 1.2.11. Die HbbTV-Initiative Ende August 2009 kündigte ein europäisches Unternehmenskonsortium (dem insbesondere SES Astra, Philips, Canal+, France Télévisions, TF1, das deutsche Institut IRT, ANT, Kaon Media und OpenTV angehören) den Start der HbbTV (Hybrid Broadcast Broadband TV)70 71 72 73 “Big Growth Ahead for Connected HDTVs, Blu-ray Players and Digital Media Adapters”, The Yankee Group, Pressemitteilung, 1. Juni 2009, http://www.yankeegroup.com/pressReleaseDetail.do?actionType=getDetailPressRelease&ID=2456 ABI Research, Pressemitteilung, 20. Juli 2009, http://www.abiresearch.com/press/145620+Million+Wireless+Networked+TVs+To+Ship+in+202011 Adobe Pressemitteilung, 20. April 2009, http://www.adobe.com/aboutadobe/pressroom/pressreleases/200904/042009AdobeNABUmbrella.html http://www.openscreenproject.org/ 35 Initiative an, um die Modalitäten für die Bereitstellung audiovisueller Inhalte im Fernsehen und über Breitbandnetz zu harmonisieren. Diese Spezifikationen umfassen Elemente bestehender Normen und Web-Technologien, insbesondere von Open IPTV Forum, CEA, DVB und W3C. Die HbbTV-Produkte und -Leistungen sind über die Fernbedienung auf Hybridgeräten zugänglich (enabled TV, Set-Top-Box) und werden für verschiedene Übertragungsformen entwickelt (Satellit, Kabel, terrestrische Netze).74 Das System wird als Weiterentwicklung des deutschen Teletext-Systems SD präsentiert, das in Deutschland täglich von 14 Millionen Nutzern verwendet wird. Abbildung 10: Schematische Darstellung des HbbTV-Systems Quelle: HbbTV Das System wurde erstmals bei der IFA2009 in Berlin von den öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern ARD und ZDF präsentiert. Die Tätigkeit des HbbTV-Konsortiums in Deutschland hat sich vor dem Hintergrund der Einführung von HDTV-Diensten durch Sender, die gleichzeitig Videotext-Dienste in HD-Qualität, interaktive Programmführer und verbesserte Rundfunkdienste bereitstellen, entwickelt.75 74 75 HbbTV Pressemitteilung, 27. August 2009, http://www.hbbtv.org/news.htm "Forget Cnvas and Hulu: Read HbbTV”, Rapidtvnews, 27. August 2009, http://www.rapidtvnews.com/index.php/200908274567/forget-canvas-and-hulu-read-hbbtv.html 36 1.3. WELCHE NETZE WERDEN BEI DER KÜNFTIGEN ENTWICKLUNG AUDIOVISUELLER ABRUFDIENSTE EINE ROLLE SPIELEN? - BESTANDSAUFNAHME UND PROGNOSEN Die technischen Möglichkeiten der Netze sind eine Sache, der Ausbau der Netze eine andere. Der Ausbaustand der Breitbandnetze, der DSL-Netze, optimierter Kabelnetze, der Glasfasertechnik, des digitalen terrestrischen Fernsehens und des Satellitenfernsehens setzt in jedem Land spezielle Empfangsstrukturen voraus. Die in Bezug auf die geltenden Regelungen, die Aufteilung des Markts zwischen den verschiedenen Herstellern und die unterschiedlichen soziokulturellen Strukturen der Nutzer verschiedenartig geprägten nationalen audiovisuellen Systeme erfordern unterschiedliche Modalitäten bei der Einrichtung audiovisueller Abrufdienste. Im vorliegenden Bericht geht es darum, den Stand in den verschiedenen Ländern zu beschreiben.76 Wir möchten hier nur die großen europäischen Trends darstellen, die einschlägige Forschungsinstitute und die öffentlichen Einrichtungen einiger großer europäischer Länder festgestellt haben. 1.3.1. Breitbandnetze Die Wahrnehmung audiovisueller Abrufdienste durch die Öffentlichkeit und Entscheidungsträger hängt in hohem Maße von ihrer Präsenz im Internet, also von den Breitbandnetzen ab. Verglichen mit anderen Formen der Verbreitung verfügt das Internet über einen entscheidenden Vorteil: Es ist weltweit verfügbar und dazu prädestiniert, langfristig eine fast hundertprozentige Penetrationsrate zu erreichen, wie dies beim Telefon und analogen Fernsehen in den 60-er Jahren der Fall war. Aber der Weg bis dahin ist noch recht weit. Es liegen zahlreiche statistische Daten über die Breitbandpenetration weltweit und in Europa vor. Abbildung 11: Geschätzte Entwicklung der Breitbandanschlüsse weltweit (20062008) Quelle: Park Associates 76 Hierzu beziehen wir uns auf Veröffentlichungen wie den Band 1; "Fernsehen in 36 europäischen Staaten" aus dem Jahrbuch der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, Straßburg, 2009 (noch nicht erschienen); European Broadband Cable, 2009, Screen Digest, 2009. 37 Nach Schätzung von Park Associates verfügten 2008 mehr als 400 Mio. Haushalte weltweit über einen Breitbandanschluss (Zuwachs von 18 % gegenüber 2007), wobei sich diese Zahl bis Ende 2013 auf mehr als 640 Mio. Haushalte erhöhen soll.77 Nach Angaben der OECD waren im Dezember 2008 263,9 Mio. Haushalte in den 30 Mitgliedstaaten an das Breitbandnetz angeschlossen.78 Danach verfügten durchschnittlich 22,4 von hundert Einwohnern über einen Internetzugang. Die höchsten Penetrationsraten wurden in fünf europäischen Ländern registriert (Dänemark, Niederlande, Norwegen, Schweiz und Island). Aber auch unter den fünf letztplatzierten befinden sich vier europäische Staaten (Griechenland, Slowakei, Polen und die Türkei). Mit Penetrationsraten zwischen 27,4 und 28,5 % liegt die Breitbandpenetration in Deutschland, Frankreich und Großbritannien etwas höher als in den Vereinigten Staaten (25,8 %), aber unter der von Südkorea (32 %) und Kanada (29 %). Die von EUROSTAT veröffentlichten Statistiken79, die nach anderen Kriterien (Prozentsatz der Haushalte und nicht der Einzelpersonen) erstellt werden, ergeben ebenfalls sehr unterschiedliche Ergebnisse innerhalb Europas: In den nordischen Ländern sind Breitbandanschlüsse am weitesten verbreitet, während die Abdeckung in den Ländern Südund Osteuropas im Allgemeinen geringer ist. Das amerikanische Institut Strategic Analytics legt wesentlich optimistischere Zahlen vor als EUROSTAT: Danach verfügten Ende Dezember 2008 61,4 % der europäischen Haushalte über einen Internetanschluss und die Penetrationsrate dürfte sich bis Ende 2013 auf 82,9 % erhöhen.80 77 78 79 80 “Parks Associates forecasts over 640 million broadband households worldwide by 2013“, Pressemitteilung, 7. Juli 2009, http://newsroom.parksassociates.com/article_display.cfm?article_id=5167 OECD Broadband Portal, s.d., 2009, http://www.oecd.org/document/54/0,3343,en_2649_34225_38690102_1_1_1_1,00.html EUROSTAT database, last update 22. Juli 2009, http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_details/dataset?p_product_code=TIN00089 Alle von EUROSTAT veröffentlichten Daten über Breitband können hier nachgelesen werden: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/product_results/search_results?mo=containsall&ms=broa dband&saa=&p_action=SUBMIT&l=us&co=equal&ci=,&po=equal&pi, “Two Thirds Of Europe's Homes To Have Broadband By End 2009”, Strategy Analytics, Pressemitteilung, 10. Juni 2009, http://www.strategyanalytics.com/default.aspx?mod=PressReleaseViewer&a0=4744 38 Tabelle 3: Breitbandpenetration in den OECD-Ländern nach Zugangstechnologie – Anzahl der Kunden pro hundert Einwohner (Dezember 2008) ISOKode des Landes DSL Kabel Glasfaser/LAN Sonstige Gesamt von 100 1 DK 22,6 9,9 3,6 1,1 37,2 2 021 404 Regierungsquelle 2 NL 21,8 13,4 0,6 0,0 35,8 5 855 000 Regierungsquelle 3 NO 23,8 6,9 3,1 0,7 34,5 1 607 750 Regierungsquelle 4 CH 23,2 9,7 0,4 0,3 33,5 2 533 643 Regierungsquelle 5 IS 31,6 0,0 0,6 0,6 32,8 99 883 OECD Schätzung 7 SE 19,1 6,2 6,5 0,2 32,0 2 905 000 Regierungsquelle 8 FI 25,9 4,1 0,0 0,7 30,7 1 616 900 Regierungsquelle 9 LU 25,6 4,2 0,1 0,0 30,0 141 584 OECD Schätzung 11 GB 22,4 6,1 0,0 0,1 28,5 17 275 660 Regierungsquelle 12 BE 16,4 11,4 0,0 0,3 28,1 2 962 450 Regierungsquelle 13 FR 26,6 1,4 0,1 0,0 28,0 17 725 000 Regierungsquelle 14 DE 25,4 1,9 0,0 0,0 27,4 22 532 000 Regierungsquelle 19 AT 13,9 7,2 0,1 0,5 21,6 1 792 408 Regierungsquelle 20 ES 16,5 4,0 0,1 0,2 20,8 9 156 969 Regierungsquelle 21 IE 15,1 2,4 0,1 2,9 20,6 896 346 Regierungsquelle 22 IT 18,5 0,0 0,5 0,1 19,2 11 283 000 Regierungsquelle 23 CZ 6,8 3,7 0,7 6,0 17,2 1 769 684 Regierungsquelle 24 HU 7,9 7,6 0,5 0,9 16,8 1 696 714 Regierungsquelle 25 PT 9,4 6,3 0,0 0,2 16,0 1 692 306 Regierungsquelle 26 GR 13,5 0,0 0,0 0,0 13,5 1 506 614 Regierungsquelle 27 SK 6,6 1,2 2,1 1,6 11,5 618 871 Regierungsquelle 28 PL 7,2 3,1 0,0 0,1 10,5 3 995 458 Regierungsquelle 29 TR 7,7 0,1 0,0 0,0 7,8 5 736 619 Regierungsquelle Rang Gesamtzahl der Kunden Quelle 6 KR 7,7 10,5 13,8 0,0 32,0 15 474 931 Regierungsquelle 10 CA 13,0 15,6 0,0 0,4 29,0 9 577 648 OECD Schätzung 15 US 10,3 13,7 1,0 0,9 25,8 77 437 868 OECD Schätzung 16 AU 19,9 4,3 0,0 1,2 25,4 5 368 000 Regierungsquelle 17 JP 9,1 3,2 11,3 0,0 23,6 30 107 327 Regierungsquelle 18 NZ 19,5 1,3 0,0 1,0 21,9 914 961 Regierungsquelle 30 MX 5,1 1,9 0,0 0,2 7,2 7 604 629 13,3 6,4 2,2 0,4 22,4 263 906 627 OECD Quelle: OECD 39 Regierungsquelle OECD Tabelle 4: AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HU IE IS IT LT LU LV MK MT NL NO PL PT RO SE SI SK TR EU 27 CA US Anzahl der Haushalte von hundert, die in Europa über einen Breitbandinternetanschluss verfügen (2003-2008) 2003 10 k.A. k.A. 11 k.A. 1 9 25 k.A. k.A. 12 k.A. 11 1 k.A. 1 k.A. k.A. 2 7 k.A. k.A. k.A. 20 23 k.A. 8 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 2004 16 k.A. 4 k.A. 2 4 18 36 20 15 21 k.A. 16 0 6 3 45 k.A. 4 16 5 k.A. k.A. 31 30 8 12 k.A. k.A. 10 4 0 2005 23 41 k.A. k.A. 4 5 23 51 30 21 36 k.A. 32 1 11 7 63 13 12 33 14 k.A. 23 54 41 16 20 k.A. 40 19 7 2 2006 33 48 10 k.A. 12 17 34 63 37 29 53 30 44 4 22 13 72 16 19 44 23 1 41 66 57 22 24 5 51 34 11 k.A. 2007 46 56 15 k.A. 20 28 50 70 48 39 63 43 57 7 33 31 76 25 34 58 32 k.A. 44 74 67 30 30 8 67 44 27 k.A. 2008 54 60 21 k.A. 33 36 55 74 54 45 66 57 62 22 42 43 83 31 43 61 40 k.A. 55 74 73 38 39 13 71 50 35 k.A. k.A. 36 20 15 k.A. k.A. 23 k.A. k.A. 30 k.A. k.A. 42 k.A. k.A. 49 k.A. k.A. Quelle: Eurostat 40 Tabelle 5: 1.3.2. Prognosen zur Entwicklung des Breitbandmarktes in Westeuropa (2004-2013) Ausbau von Glasfasernetzen Der Ausbau der Fiber-to-the-Home- (FTTH) oder Fiber-to-the-Building-Anschlüsse (FTTB) ist ein wichtiger Faktor für die Entwicklung audiovisueller Abrufdienste. Nach einer von IDATE im Auftrag von FTTH European Council erstellten Studie war im Dezember 2008 der Ausbau dieser Netze in Europa in den 31 untersuchten Ländern allerdings nicht weit fortgeschritten. Insgesamt verfügten zwar 11,2 Mio. Haushalte über einen FTTH/B-Anschluss, aber nur 1,7 Mio. hatten einen entsprechenden Nutzungsvertrag abgeschlossen. Dennoch betrug der Zuwachs im zweiten Quartal 2008 bei den Anschlüssen 278 % und bei den Abonnements 25 %.81 Abbildung 12: FTTH/B-Anschlüsse in Europa, nach Ländern Quelle: IDATE 81 IDATE, FTTH European Panorama Dezember 2008, FTTH Council Europe Conference, Copenhagen, 11. Februar 2009, http://www.ftthcouncil.eu/documents/studies/Market_Data-December_2008.pdf 41 Tabelle 6: Land CZ DE DK EE FI FR IE IS IT LT LV NL NO PL SE SI SK Quelle Glasfaserpenetration (FTTH) in Europa zum 30.6.2008 – In Tausend Zahl der Haushalte 4 176 39 447 2 377 549 2 424 25 985 1 500 110 24 013 1 212 859 7 218 2 050 12 902 4 441 768 1 734 EUROSTAT/OBS Angeschlossene Haushalte 30.06.2007 k.A. 7 40 k.A. 17 k.A. k.A. k.A. 272 k.A. k.A. 92 72 k.A. 307 0,5 k.A. FTTH European Council Wachstum 2008/07 30.06.2008 15,2 41,5 75,5 5,8 39,7 137,8 4 4,2 291,5 13,2 7,9 98,5 141,6 15,3 367,5 32,3 11 FTTH European Council % k.A. 492,90% 87,00% k.A. 128,30% k.A. k.A. k.A. 7,40% k.A. k.A. 7,70% 97,50% k.A. 19,70% 6368,00% k.A. Penetrationsrate (1) 30.06.2008 0,36% 0,11% 3,17% 1,05% 1,64% 0,53% 0,27% 3,79% 1,21% 1,09% 0,92% 1,36% 6,91% 0,12% 8,28% 4,21% 0,64% OBS OBS (1) Die von uns geschätzten Penetrationsraten unterscheiden sich leicht von denen, die der FTTH European Council veröffentlicht hat, da wir bei der Anzahl der Haushalte pro Land unterschiedliche Daten verwendet haben. Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle nach Angaben von IDATE / FTTH European Council Nach einer von Heavy Reading82 durchgeführten Studie verläuft der Glasfaserausbau in Europa langsamer als vorgesehen (aufgrund des langsamen Starts bei den etablierten Telekommunikationsbetreibern, des unklaren rechtlichen Rahmens, des verschlechterten wirtschaftlichen Klimas und zurückhaltender Kreditvergaben), zusätzlich lässt sichdie künftige Entwicklung nur schwer vorhersagen (gerade entstehender Markt in den meisten Ländern, erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern, schwer einschätzbare Entwicklungsfaktoren). Verschiedene Faktoren deuten auf eine positive Entwicklung hin, insbesondere die Tatsache, dass sich in den letzten Monaten des Jahres 2008 gezeigt hat, dass der Markt für elektronische Unterhaltungsgüter weiterhin sehr aktiv ist, wobei sich allerdings die meisten der Ende 2008 noch positiven Indikatoren im Jahr 2009 vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise verschlechtern können. Die Berechnungsgrundlage dieser Studie unterscheidet sich von der Grundlage der IDATE-Studie: Die Heavy Reading-Studie ergab, dass Ende 2008 2,4 Mio. Haushalte an ein FTTH-Netz angeschlossen waren; diese Zahl soll sich bis Ende 2013 auf 20,5 Mio. erhöhen. Russland, Frankreich83 und Deutschland werden den Markt 2013 in Bezug auf die Gesamtzahl der Anschlüsse anführen. Schweden, Slowenien und Norwegen werden dann die höchste FTTH-Penetration aufweisen. Die wenigsten Anschlüsse gibt es in der Türkei, im Vereinigten Königreich und Irland. 82 83 G. FINNIE, "European FTTH Forecast, 2008-2013", Heavy Reading, Presentation FTTH Council Conference, Copenhagen, 10. Februar 2009, http://www.ftthcouncil.eu/documents/studies/Market_Forecast.pdf In Frankreich kündigten die Regierung und die Regulierungsbehörde ARCEP im Juni 2009 Maßnahmen zum schnellen Ausbau der Glasfasernetze an. Laut ARCEP "stellt der Ausbau neuer Hochgeschwindigkeitsnetze in Frankreich eine große Herausforderung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und raumpolitischer Art dar. Die Wettbewerbsdynamik auf dem französischen Markt für Hochgeschwindigkeitsnetze und der Wunsch der Marktakteure, im Teilnehmerbereich in die Fiber-to-the-Home (FTTH)-Technik zu investieren, sind eine einmalige Konstellation in Europa und begünstigen den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsnetze im Land.". Communiqué de presse et dossiers ARCEP, 25. Juni 2009, http://www.arcep.fr/index.php?id=8571&tx_gsactualite_pi1[uid]=1177&tx_gsactualite_pi1[annee]=&tx_gsactu alite_pi1[theme]=&tx_gsactualite_pi1[motscle]=&tx_gsactualite_pi1[backID]=26&cHash=a72424f18f Am 20. Juli 2009 verabschiedete der Senat den Gesetzesvorschlag des Senators Xavier Pintat zur Verminderung der digitalen Kluft. Dieser Text soll die Entwicklung des Glasfasernetzes begünstigen, insbesondere indem mehrere Anschlüsse pro Wohnung zugelassen werden. Der Gesetzestext muss von der Nationalversammlung geprüft werden. Vgl. http://www.senat.fr/dossierleg/ppl08-394.html 43 Abbildung 13: Prognosen über die Zahl der Haushalte, die bis 2013 über Fiber-tothe-Home-Anschlüsse (FTTH) verfügen Quelle: Heavy Reading Abbildung 14: Prognosen zur Penetration von Fiber-to-the-Home-Anschlüssen in Europa bis 2013 – In % der Haushalte Quelle: Heavy Reading 44 1.3.3. Prognosen zur Entwicklung von Online-Videos 1.3.3.1. Prognosen von Cisco über den weltweiten Internettraffic Der vom IT-Unternehmen Cisco herausgegebene Cisco Visual Networking Index gilt im Bereich der Messung des weltweiten Online-Traffics allgemein als vorsichtige Quelle. In seinem letzten, im Juni 2009 veröffentlichten Index84 geht Cisco davon aus, dass OnlineVideos (außer Austausch von Videodateien im Peer-to-Peer-Verfahren) im Jahr 2009 etwa ein Drittel des gesamten Online-Traffics der Verbraucher ausmachen (Consumer Internet Traffic). Cisco schätzt, dass 2013 alle Videoformen zusammen genommen (TV, VoD, Internet und Peer-to-Peer) 91 % des Online-Traffic ausmachen werden. Der Anteil von Online-Videos an der gesamten Internetnutzung soll danach 2013 bei 60 % liegen.85 Weltweit dürften VoD-Dienste auf PC ("Internet Video to PC") den Austausch von Dateien im Peer-toPeer-Verfahren übersteigen. Abbildung 15: Prognosen zur Entwicklung des Videoanteils bei der weltweiten Internetnutzung (2008-2013) – In Petabytes pro Monat 14000 12000 Internet Video to PC 10000 File Sharing 8000 Ambient Video 6000 Internet Video to TV 4000 Internet Video Communications 2000 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Cisco VNI, 2009 In Westeuropa wird Filesharing nach Einschätzung von Cisco erst im Jahr 2013 von VoDDiensten auf PC überholt. In Mittel- und Osteuropa wird der Austausch von Dateien im Peerto-Peer-Verfahren innerhalb des betrachteten Zeitraums die Hauptnutzungsform von Videos bleiben. 84 85 Cisco Visual Networking Index: Forecast and Methodology 2008-2013, Juni 2009, http://www.cisco.com/en/US/solutions/collateral/ns341/ns525/ns537/ns705/ns827/white_paper_c11481360_ns827_Networking_Solutions_White_Paper.html Nach Schätzung von Cisco macht der Austausch von Videodateien 2009 zwischen 70 und 80 % des gesamten Traffics im Peer-to-Peer-Verfahren aus. Die Kategorie "Internet-Video" umfasst Videokommunikationen, Video auf PC, Video auf Fernsehbildschirmen über Set-Top-Boxen oder Spielkonsolen. Die Kategorie "Ambient-Video" umfasst "Nannycams", "Petcams", "Home Security Cams" und andere konstante Videostreams. 45 Abbildung 16: Prognosen zur Entwicklung des Videotraffics im Internet in Westeuropa (2008-2013) – In Petabytes pro Monat 3000 2500 2000 Internet Video to PC File sharing Internet Video to TV 1500 1000 500 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Cisco VNI, 2009 Abbildung 17: Prognosen zur Entwicklung des Videotraffics im Internet in Mittelund Osteuropa (2008-2013) – In Petabytes pro Monat 300 250 200 File sharing Internet Video to PC Internet Video to TV 150 100 50 0 2008 2009 2010 2011 2012 Quelle: Cisco VNI, 2009 46 2013 1.3.3.2. Prognosen zum Online-VoD-Markt Allgemein besteht Einigkeit darüber, dass sich der Online-VoD-Markt in zwei Segmente und fünf Untersegmente gliedert: - das kostenpflichtige Segment (paid Video online) mit: Verkauf (electronic Sell-through und Download-to-own), Verleih (Rental) Abonnement (Subscription) - das kostenlose Segment (free Video online) mit: werbefinanzierten Diensten, Diensten öffentlich-rechtlicher Sender, die von der öffentlichen Hand (mit Gebühren, Subventionen) finanziert werden Nach Angaben von Strategy Analytics belief sich 2007 das weltweite Volumen des OnlineVideomarkts auf 2 Mrd. USD. Die Hälfte dieser Einnahmen wurde mit werbefinanzierten Diensten und 6% mit Geldmitteln der öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Die restliche Summe resultierte aus Verkäufen (500 Mio. USD) und VoD-Verleih (knapp 400 Mio. USD).86 Nach Schätzungen von Strategy Analytics wird das Weltmarktvolumen 2008 4,7 Mrd. USD und 2009 7,3 Mrd. USD betragen, wobei 3,8 Mrd. USD auf die kostenpflichtigen Dienste (Verkauf, Verleih, Abonnement) und 3,5 Mrd. USD auf kostenlose Dienste entfallen. Damit würden die Einnahmen aus kostenpflichtigen Diensten erstmals die aus kostenlos angebotenen Diensten übersteigen. Strategy Analytics prognostiziert bis 2012 eine jährliche Wachstumsrate von durchschnittlich 38 %, wobei die kostenpflichtigen Dienste gegenüber den kostenlosen Diensten, die von der Krise auf dem Werbemarkt betroffen sind, schneller wachsen werden.87 Abbildung 18: Prognosen zur Entwicklung des weltweiten Online-Videomarkts (2008-2012) Quelle: Strategy Analytics (2008) 86 87 D. MERCER, “Assessing the online threat”, DVD and beyond, 10th Anniversary edition, 2009, http://www.dvdintelligence.com/display-article.php?article=152 Paid Video to Overtake Free Video on the Web in 2009”, Strategy Analytics, Pressemitteilung, 13. Juli 2009, http://www.strategyanalytics.com/default.aspx?mod=PressReleaseViewer&a0=4764 47 Tabelle 7: Verbreitung des digitalen Fernsehens in Europa zum 31.12.2007 – In Tausend TV-Haushalten (Schätzung) Anzahl digitaler TV-Haushalte Land AL Kabel Direktempfang über Satellit Anzahl der Kunden für TV Dienste über DSL DVB-T (Juni 2007) k.A. Gesamtzahl digitaler TVHaushalte k.A. k.A. Gesamtzahl TVHaushalte k.A. Anteil digitaler TVHaushalte k.A. k.A. k.A. AT 237 1 304 141 21 1 703 3 431 49,6% BE 719 60 k.A. 305 1 084 4 460 24,3% BG 0 370 0 0 0 2 684 k.A. CH 401 470 265 60 1 196 3 148 38,0% CY 0 53 0 0 0 263 k.A. CZ 150 474 390 80 1 094 3 901 28,0% DE 2 585 9 023 3 661 190 15 459 36 981 41,8% DK 126 410 500 35 1 071 2 443 43,8% EE 261 0 17 51 0 500 k.A. ES 939 2 065 8 599 575 12 178 15 919 76,5% FI 877 70 1 318 6 2 325 2 369 98,1% FR 1 444 6 000 8 224 5 142 20 810 26 495 78,5% GB 3 261 8 860 9 690 172 21 983 25 500 86,2% GR 0 347 551 27 925 3 667 25,2% HR 65 60 0 44 169 1 401 12,1% HU 62 480 80 6 628 3 881 16,2% 269 535 0 12 816 1 459 55,9% IE (1) IS 12 13 0 0 67 110 60,9% IT 0 4 400 5 734 299 10 433 23 907 43,6% LI k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. LT 12 0 0 17 29 1 338 2,2% LU 112 0 4 0 116 180 64,4% LV 40 80 0 87 207 890 23,3% MK k.A. 41 0 0 0 473 k.A. 50,8% MT 40 0 25 0 65 128 NL 1 560 600 500 111 2 771 7 139 38,8% NO 315 340 101 75 831 1 996 41,6% PL 197 2 900 30 48 3 175 13 782 23,0% PT 283 455 0 47 785 3 765 20,8% RO 65 2 000 0 1 2 066 7 383 28,0% RU 2 000 2 500 100 100 4 700 49 592 9,5% SE 726 930 709 389 2 754 4 368 63,0% SI 20 0 0 71 91 737 12,3% 15 247 7 20 289 1 938 14,9% k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 17 640 k.A. EUR 27 13 948 41 663 40 155 7 546 102 857 199 508 51,6% EUR 35 16 793 45 087 40 646 7 991 109 820 273 868 40,1% SK TR (1) (1) Stand zum 01.01.2007 Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle 48 1.3.4. Übertragungsnetze für digitales Fernsehen Es gestaltet sich teilweise schwierig, den Entwicklungsstand der Übertragungsnetze für digitales Fernsehen, die in Bezug auf die Übertragung von VoD-Diensten eine Alternative zum Breitbandnetz sind, festzustellen. Dies ist auf die unterschiedlichen Quellen und Methoden sowie den schnellen Ausbau des digitalen terrestrischen Fernsehens und der IPTV-Angebote auf DSL-Netzen oder über Fiber-to-the-Home-Anschlüsse (FTTH) zurückzuführen. Nach Schätzungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle empfingen Ende Dezember 2007 mehr als 50 % der EU-Haushalte digitales Fernsehen in der einen oder anderen Form.88 Für 2008 liegen noch keine vollständigen Daten für Europa vor, aber die ersten verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass die Digitalisierung der Kabelnetze im Jahr 2008 weit fortgeschritten ist und sich die Zahl der Kunden für IPTV-Dienste beträchtlich erhöht hat. Das Institut Strategy Analytics prognostiziert für 2009 trotz Wirtschaftskrise eine erstaunlich hohe Zuwachsrate von über 46 % bei den TV-Haushalten, die einen digitalen Fernsehdienst abonniert haben.89 Dieses Wachstum sei im Wesentlichen auf den Ausbau des digitalen terrestrischen Fernsehens (+21,5 Mio. Haushalte) und digitalen Kabelnetzes (+11,6 Mio. Haushalte) zurückzuführen, wobei die IPTV-Dienste den höchsten Zuwachs (+69 %) verzeichnen. Tabelle 8: Anzahl der digitalisierten Haushalte nach Hauptübertragungsart – In Millionen (2008-2009) Digitales Satellitenfernsehen Digitales Kabelfernsehen Digitales terrestrisches Fernsehen IPTV Gesamtzahl Digitalkunden 2008 2009 40 17,1 36,1 10 103,2 48,2 28,7 57,6 16,9 151,4 Neu hinzugekommene Wachstum Haushalte 8,2 20,5% 11,6 67,8% 21,5 59,6% 6,9 69,0% 48,2 46,7% Quelle: Strategy Analytics, "Western Europe Digital Television Forecast: 1H'09" 1.3.4.1. Kabel Nach den von Screen Digest ermittelten und von Cable Europe veröffentlichen Zahlen gab es 2008 4 Mio. digitale Haushalte in der Europäischen Union. Danach hat sich der Anteil der Haushalte, die digitales Fernsehen über Kabel empfangen 2008 um 33 % erhöht. 29 % der Kabelhaushalte der Europäischen Union, also 18 Millionen, haben demnach Zugang zu digitalem Kabelfernsehen.90 Die Gesamteinnahmen der europäischen Kabelnetzbetreiber belaufen sich 2008 laut dieser Untersuchung auf 18,8 Mrd. EUR, haben sich also gegenüber 2007 um 5,4 % erhöht.91 88 89 90 91 Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2008, Band 2. Trends im europäischen Fernsehen, Straßburg, 2008. “Western European Digital TV Breaks Through 100 Million Mark in 2008”, Strategy Analytics, Pressemitteilung, 12. März 2009, http://www.strategyanalytics.com/default.aspx?mod=PressReleaseViewer&a0=4605 "Digital Cable TV Switchover", Cable Europe, Pressemitteilung, 18. März 2009, http://www.cableeurope.eu/uploads/090723_Latest%20Industry%20Figures%20and%20Outlook.pdf Screen Digest, Pressemitteilung, 27. Juli 2009, http://www.screendigest.com/press/releases/pr1_27_07_2009/view.html 49 Abbildung 19: Anzahl der Kunden für digitales Kabelfernsehen in der Europäischen Union (2000-2008) Quelle: Screen Digest / Cable Europe 1.3.4.2. IPTV Nach Einschätzung von Parks Associates hat sich die Zahl der IPTV-Kunden weltweit zwischen 2007 und 2008 verdoppelt und liegt Ende 2008 bei etwa 40 Mio. Bis 2013 dürfte demnach die 100-Millionen-Grenze überschritten werden.92 Laut einer Studie von Pyramid Research wird sich die Wirtschaftskrise in den europäischen Ländern unterschiedlich auf die Einnahmen der IPTV-Betreiber auswirken. Diese Studie geht davon aus, dass die IPTVAbonnements Ende 2008 nur einen Anteil von 8,2 % an den Gesamtausgaben für kostenpflichtiges Fernsehen in Europa darstellen und damit einem Umsatz von 2,1 Mrd. EUR entsprechen. Trotz Wirtschaftskrise prognostiziert Pyramid bis 2014 eine Verdopplung des Umsatzes und eine Verdopplung des Marktanteils von IPTV auf dem Markt für kostenpflichtiges Fernsehen.93 Abbildung 20: Zunahme der IPTV-Kunden weltweit (2005-2009) Quelle: Strategy Analytics 92 93 “Over 100 million households worldwide to have telco IPTV services by 2013”, Parks Associates, 12. März 2009, http://newsroom.parksassociates.com/article_display.cfm?article_id=5141; “Telco/IPTV subscribers to total almost 40 million households worldwide in 2009, with significant implications to digital home development”, Parks Associates, Pressemitteilung, 21. Juli 2009, http://newsroom.parksassociates.com/article_display.cfm?article_id=5170 Pyramid Research, Pressemitteilung, 9. Juni 2009, http://www.pyr.com/pr_prlist/PR060909_INEUR1.4.htm 50 Nicht alle Haushalte, die über ein DSL-Netz Zugriff auf das Internet haben, abonnieren zwangsläufig einen audiovisuellen Dienst. Dennoch zeigt sich am Beispiel Frankreichs, dass sich mit der fortschreitenden Ausbreitung der DSL-Anschlüsse, die Zahl solcher Abonnements und der DSL-Haushalte immer mehr annähern. Nach Einschätzung von ARCEP weist Fernsehen über die DSL-Leitung in Frankreich, im Bereich des kostenpflichtigen Fernsehens, das höchste Wachstumspotenzial auf. Die Zahl der Haushalte, die solche Dienste abonniert haben, hat sich 2008 um 37 % erhöht und lag zum 31. Dezember bei 6,7 Mio.94 Abbildung 21: Frankreich - IPTV-Kunden (2006-2008) Quelle: 1.3.4.3. Satellitendienste Einer der Hauptfaktoren für die langsame Entwicklung audiovisueller Abrufdienste ist die Vorrangstellung des Satellitenfernsehens und des digitalen terrestrischen Fernsehens auf dem Markt für kostenpflichtiges Fernsehen. Wie wir jedoch gesehen haben, ermöglichen diese beiden Übertragungsformen nur Near-Video-on-Demand (nVoD) oder Push-VoD, wobei die Dateien auf einem Festplattenrecorder (PVR) gespeichert werden. Die Entwicklung von VoD-Diensten im Rahmen der Angebote der Satellitenplattformbetreiber hängt von der Ausstattung der Haushalte mit solchen Recordern ab (wobei die betreiberseits angebotenen Lösungen natürlich erheblich zur Erhöhung der Ausstattung mit PVR beitragen können). Allerdings ist der PVR-Bestand in Europa im Vergleich zu den Vereinigten Staaten eher mäßig entwickelt. In einer 2007 von Global Business Insights veröffentlichen Studie95 heißt es, dass 2006 20 % der amerikanischen Haushalte einen Festplattenrecorder besaßen und dass bis 2010 mehr als 50 % der Haushalte damit ausgerüstet sein werden. Danach besaßen in Europa im Jahr 2006 weniger als 5 % der Haushalte einen Festplattenrecorder 94 95 ARCEP Rapport relatif au développement du marché français des services de diffusion audiovisuel, remis au Parlement le 30 juin 2009, http://www.arcep.fr/uploads/tx_gspublication/rapp-march-audiov-parlemt-170709.pdf Business Insights, The Future Digital Home, 2007. http://www.globalbusinessinsights.com/content/rbtc0096m.pdf 51 und auch 2010 soll der Anteil dieser Haushalte weiter unter 15 % liegen. Diese Schätzung ist pessimistischer als die von Screen Digest, die davon ausgeht, dass 2008 15 % der europäischen Haushalte mit einem PVR ausgestattet sind und sich dieser Anteil bis 2012 auf 30 % erhöhen wird. Screen Digest schätzt, dass die Einnahmen der klassischen Pay-perView-Dienste (als nVoD) durch das Hinzukommen richtiger VoD-Dienste nicht beeinträchtigt werden, da die angebotenen Inhalte dieser Dienste oftmals attraktiver sind als die der richtigen VoD-Dienste.96 Abbildung 22: Entwicklung des PVR-Bestands in Europa und den Vereinigten Staaten (2006-2010) Quelle: Global Business Insights – The Future Digital House (2007) Laut einer Studie von Park Associates besaßen Ende 2008 35 % der britischen Haushalte mit Breitbandanschluss einen digitalen Festplattenrecorder. In Frankreich, Italien, Deutschland und Spanien sind diese Geräte weniger stark verbreitet. Die Studie zeigt, dass ein DVR nicht zwangsläufig die direkte Fernsehnutzung ersetzt, auch nicht bei jungen Nutzern.97 96 “Video-on-Demand yet to develop”, Screen Digest, Januar 2009, S. 13-20. 97 “Parks Associates research shows U.K. the Leading European Nation for DVRs”, Parks Associates, Pressemitteilung, 2. Dezember 2008, http://newsroom.parksassociates.com/article_display.cfm?article_id=5117 52 Abbildung 23: Ausstattung der Breitbandhaushalte mit DVR (2008) Quelle: Park Associates 1.3.4.4. Digitales terrestrisches Fernsehen Obwohl der Markt für kostenpflichtiges Fernsehen, insbesondere für die in diesem Netz bereitgestellten VoD-Dienste eher schwach, wenn nicht sogar angeschlagen zu sein scheint, wie einige Verantwortliche der Sender bestätigen, hält Europa, in Bezug auf das digitale terrestrische Fernsehen, am Ziel der Abschaltung des Analogsignals im Jahr 2012 fest. . Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass der Ausbau des digitalen terrestrischen Fernsehens in naher Zukunft durch VoD-Dienste begünstigt wird. In Großbritannien98, dem einzigen europäischen Land, in dem VoD-Dienste im digitalen terrestrischen Fernsehen angeboten werden, erhöhte sich die Zahl der DVB-T-Haushalte 2008 um 1,7 % und im ersten Halbjahr 2009 um 7 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2008. Gleichzeitig ist die Zahl der Kunden, die das einzige kostenpflichtige DVB-T-Angebot mit Abrufdiensten abonniert haben, von 400.000 im ersten Halbjahr 2008 auf 200.000 im ersten Halbjahr 2009 gesunken, was auf einen deutlichen Rückgang hinweist oder zumindest auf fehlende signifikante Zuwachsraten im Bereich digitales kostenpflichtiges Fernsehen. Auch in Frankreich ist der Erfolg des kostenpflichtigen digitalen terrestrischen Fernsehens „mehr als mäßig“, wie aus einem Bericht der ARCEP hervorgeht. Zwei große Unternehmensgruppen im audiovisuellen Bereich, ABSat und Lagardère, haben ihre diesbezüglichen Projekte aufgegeben.99 In Italien bietet der kostenpflichtige DVB-T-Dienst Mediaset Premium im Rahmen eines Abonnements über Smartcards Pay-per-View-Dienste (Sport und Fernsehserien), aber keine Videoabrufdienste an. 3,5 Mio. Kunden hatten diesen 98 99 Ofcom, Digital Television Update – 2008 – Q4, http://www.ofcom.org.uk/research/tv/reports/dtv/dtu_2008_04/ Ofcom, Digital Television Update - 2009 Q1, http://www.ofcom.org.uk/research/tv/reports/dtv/dtu_2009_01/ ; “TV viewers taking greater control as nine million digital video recorders sold”, Ofcom, 26. Juni 2009, http://www.ofcom.org.uk/media/news/2009/06/nr_20090629 "La télévision numérique terrestre payante dans l'impasse", Les Echos, 15. Januar 2009 ; ARCEP, op.cit., S.9 53 Dienst zum 30. Juni 2009 abonniert, wobei 2,2 Mio. Abonnements zu diesem Zeitpunkt abliefen.100 1.3.4.5. VoD-Dienste für Mobiltelefone Obwohl Angebot und Nutzung auf diesem Markt begrenzt sind, entwickelt er sich schnell in Kombination mit anderen neuen Entwicklungen wie: - vergrößerte Bildschirme mobiler Geräte und verbesserte Bildqualität, - höhere Datenübertragungsraten bei den neuesten Netztechnologien, - erhöhte Nutzung audiovisueller Angebote auf Mobiltelefonen. Dieser Markt, der sich noch im Anfangsstadium befindet, hat großes Entwicklungspotenzial, zumindest in bestimmten Marktsegmenten (Sportsendungen, Jugendprogramme, Nachrichtensendungen), und könnte zur Entstehung eines neuen Marktes für Verwertungsrechte führen. Rechte zur Übertragung von Sportereignissen, die bereits heute besondere Rechte für die Übertragung auf mobile Geräte umfassen, zeigen das Potenzial des neuen Marktes für Produzenten und TV-Rechteinhaber. Einer Studie von comScore zufolge haben im August 2008 6,5 Mio. Amerikaner Videoinhalte auf Mobiltelefonen abgerufen. Am beliebtesten waren dabei Amateurvideos (von Videoportalen), Musikvideos, Comedys und Trailer.101 Allerdings ist laut Nielsen die Zeit, die die Amerikaner durchschnittlich pro Monat mit dem Ansehen von Videos auf Mobiltelefonen verbringen von 3 Stunden und 37 Minuten im 2. Quartal 2008 auf 3 Stunden und 15 Minuten im 2. Quartal 2009 gesunken, was einem Rückgang von 10 % entspricht.102 1.3.4.6. Fazit: Kabel, ein begünstigtes VoD-Übertragungsmedium? Das Internet spielt weiterhin eine Rolle bei der Verbreitung audiovisueller Abrufdienste, aber die weitere Entwicklung wird davon abhängen, wie schnell Schnittstellen zum Fernsehgerät eingerichtet werden. Das oftmals angeführte Argument, Internet sei das von Jugendlichen favorisierte Netz, muss, wie wir sehen, relativiert werden. Darüber hinaus verfügt das junge Publikum über relativ wenig Kaufkraft und tendiert eher zu kostenlosen Angeboten, sodass ihm beim Aufbau eines richtigen Marktes nur wenig Bedeutung zukommt. Digitale Kabelnetze, DSL-Netze und FTTH/B-Netze sind höchstwahrscheinlich die Netze, die aufgrund ihrer Datenübertragungsrate, die auch für HDTV geeignet ist, und des einfachen Anschlusses an den Fernseher am meisten zur Entwicklung audiovisueller Abrufdienste beitragen werden. Aus dem bereits erwähnten Cisco Visual Networking Index103 geht hervor, dass die Kabelnetze mit MPEG-2-Standard weiterhin weltweit den größten Anteil am IP-Videotraffic 100 101 102 103 Analysten spekulieren über die Verlängerung dieser Abonnements. Laut Paolo Calvani, Dir. Comunicazione Mediaset, sind 500 000 der 2,2 Mio. Abonnements zum 21. Juli 2009 verlängert worden. "Le tessere attive Mediaset Premium", La Repubblica, 22. Juli 2009, http://ricerca.repubblica.it/repubblica/archivio/repubblica/2009/07/22/le-tessere-attive-mediaset-premium.html “comScore Reports 6.5 Million Americans Watched Mobile Video in August”, comScore, Pressemitteilung, 31. Oktober 2008, http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases/2008/10/Mobile_Video Nielsen, Three Screen Report 2Q 2009, September 2009, http://blog.nielsen.com/nielsenwire/online_mobile/three-screen-report-media-consumption-and-multi-taskingcontinue-to-increase/ Nach Schätzung von Cisco macht der Austausch von Videodateien 2009 zwischen 70 und 80 % des gesamten Traffics im Peer-to-Peer-Verfahren aus. Die Kategorie "Internet-Video" umfasst Videokommunikationen, Video auf PC, Video auf Fernsehbildschirmen über Set-Top-Boxen oder Spielkonsolen. Die Kategorie "Ambient-Video" umfasst "Nannycams", "Petcams", "Home Security Cams" und andere konstante Videostreams. 54 außerhalb des Internets (also bei geschlossenen VoD-Diensten über Kabel oder IPTVNetze) haben werden. Abbildung 24: Prognosen zur Entwicklung des weltweiten IP-Traffics der Nutzer, außerhalb des Internets (2008-2013) – In Petabytes pro Monat 8000 7000 6000 5000 Cable MPEG-2 VoD IPTV VoD Cable MPEG-4 VoD 4000 3000 2000 1000 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Quelle: Cisco VNI, 2009 Nach Ansicht von Screen Digest liegt der Schlüssel zur Entwicklung von VoD in Europa eher in den Kabelnetzen als in den IPTV-Netzen. Obwohl die IPTV-Dienste über DSL-Netze zwischen 2005 und 2006 VoD-Dienste in Europa einführten, geht Screen Digest davon aus, dass die Einnahmen aus VoD-Diensten, die über Kabel angeboten werden, bereits 2006 die Einnahmen aus IPTV überstiegen, und dass sich der Abstand in den kommenden Jahren weiter vergrößern wird: 2012 dürften die Einnahmen der Kabelnetze aus VoD bei knapp über 500 Mio. EUR liegen gegenüber knapp unter 400 Mio. EUR bei IPTV-Diensten über die DSLLeitung.104 Damit wären die Kabelnetze der Schlüssel zur künftigen Entwicklung von VoD. Die Prognosen von Screen Digest beruhen auf soliden Kenntnissen der gegenwärtigen Infrastrukturen und den Kundenzahlen der verschiedenen Dienste in den europäischen Ländern, sowie auf regelmäßigen Kontakten mit den Betreibern. Da die Betreiber keine Angaben zu ihren Einnahmen aus Abrufdiensten veröffentlichen, schätzt Screen Digest diese auf Grundlage der durchschnittlichen Ausgaben eines Kunden für VoD-Dienste. Das britische Institut führt drei Argumente an, die diesen Ansatz rechtfertigen: 104 - Die durchschnittlichen Ausgaben für VoD sind bei den Kabelkunden höher als bei den IPTV-Kunden, die als Nutzer definiert werden, die dem kostenpflichtigen Fernsehen typischerweise zurückhaltend begegnen. - Kabeldienste wären danach erfolgreicher als IPTV-Dienste, da sie interessantere Inhalte bereitstellen. Sie könnten von den Anbietern eher Zugang zu kostenlosen Inhalten erhalten und wären besser in der Lage, für Abrufdienste zu werben. Kleine Betreiber von IPTV-Diensten hätten Mühe ihre Kunden für Abrufdienste zu gewinnen. - Auch wenn die Einrichtung von VoD-Diensten bei den Kabelnetzbetreibern langsamer vonstatten geht als bei den Betreibern von IPTV-Diensten, können sie doch auf eine deutlich höhere Zahl von Kunden zurückgreifen. “Video-on-Demand yet to develop”, Screen Digest, Januar 2009, S. 13-20. 55 Über die Stichhaltigkeit dieser Argumente kann gestritten werden: - Ist es wirklich erwiesen, dass die Ausgaben für VoD in einem IPTV-Haushalt niedriger sind als in einem Kabel-Haushalt? Gilt diese Aussage für alle europäischen Länder? Insbesondere in Frankreich ist die große IPTV-Verbreitung wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Kabelnetze nur wenig entwickelt sind und ein negatives, wenig überzeugendes Image haben, nachdem sich in den vergangenen zwanzig Jahren die rechtlichen Vorschriften und die Eigentumsverhältnisse ständig geändert haben. Die Betreiber von IPTV-Diensten setzten auf eine Marketingstrategie, die den innovativen Aspekt in den Mittelpunkt stellte, und konnten damit das Publikum der early Adopters an sich binden. Diese sind im Allgemeinen in den wohlhabenden Bevölkerungsschichten angesiedelt und habeneigentlich keinen Grund, in diesen Netzen weniger für VoD auszugeben als in Kabelnetzen, zumal die angebotenen Dienste in der Regel ähnlich sind. - Auch über einen Vergleich der finanziellen Möglichkeiten der Betreiber, VoD-Inhalte zu erwerben, lässt sich streiten: Die größten IPTV-Dienste werden von den großen klassischen Telekommunikationsbetreibern angeboten, die verglichen mit den Kabelnetzbetreibern über größere Finanzmittel verfügen, um in den Kauf (oder gar die Produktion, wie bei Orange in Frankreich) von Inhalten investieren zu können. Zudem weist Screen Digest auf die Besonderheit der Märkte Mittel- und Osteuropas hin: dort ist kostenpflichtiges Fernsehen weniger entwickelt, die Digitalisierung der Kabelnetze beginnt gerade und die Satellitenplattformbetreiber bieten weniger Pay-per-View-Dienste (nVoD). Hier besteht also grundsätzlich die Möglichkeit, VoD-Dienste einzuführen, ohne mit bestehenden Diensten zu konkurrieren, aber gleichzeitig ist die Bezahlkultur noch relativ wenig entwickelt und es ist daher a priori schwieriger, das Publikum für neue Dienste zu gewinnen. Die IPTV-Dienste wurden im Wesentlichen auf Initiative von Tochterunternehmen der großen westlichen Telekommunikationsbetreiber (Telefónica, France Télécom/Orange, Deutsche Telekom, TeliaSonera) eingeführt, wobei neue Marktakteure auf kleinen Märkten (SIOL in Slowenien, O2TV in der Tschechischen Republik) durchaus beachtliche Durchbrüche verzeichnen konnten. Für den Kabelbereich hat die europaweit agierende Unternehmensgruppe UPC, die in diesem Teil Europas äußerst aktiv ist, ihre Absicht angekündigt, VoD-Dienste einzurichten. Sie setzt dieses Vorhaben aber vorzugsweise auf seinen Hauptmärkten (Niederlande und Belgien) um. Die Satellitenplattformbetreiber beobachten die Entwicklung der Push-VoD-Variante auf Festplattenrecorder. Dieses Modell setzt allerdings große Märkte voraus und wurde bisher nur in Polen (Cyfra+ und N) und Russland (NTV+) umgesetzt. 56 1.4. DIE KOSTEN FÜR DIE TECHNISCHE BEREITSTELLUNG UND DIE AUSSTRAHLUNG VON VOD-DIENSTEN Eine umfassende Analyse der verschiedenen Aspekte von VoD und der Zweckmäßigkeit der verschiedenen Geschäftsmodelle erfordert zunächst eine nähere Betrachtung der Schritte zur Einrichtung einer Plattform und der damit verbundenen Kosten. 1.4.1. Betriebskosten Voraussetzung für die Einrichtung einer VoD-Plattform ist zunächst der Erwerb der Rechte für die Inhalte, die angeboten werden sollen. Dieser Rechteerwerb ist bereits mit einer ersten Problemstellung verbunden: - Die Rechte müssen generell für Zeiträume erworben werden, die mit anderen Verwertungsfenstern vereinbar sein müssen; - Der Rechteerwerb ist mit Transaktionskosten105 verbunden, selbst wenn der Rechteinhaber bekannt ist; - Sollte(n) der oder die Rechteinhaber unbekannt sein, entstehen dem Betreiber der VoD-Plattform zusätzliche Kosten, da er verpflichtet ist, dessen Identität festzustellen, um die Verwertung regeln zu können. Aufgrund der Tatsache, dass der VoD-Markt noch jung ist, kann sich die Identifizierung und Klärung dieser VoD-Rechte als recht schwierig erweisen. Die Plattformbetreiber könnten daher versucht sein, dies zu vermeiden, indem sie die Rechte an in ihrem Besitz befindlichen Filmen als erworben betrachten, was eine Einbuße für die Produzenten und Rechteinhaber bedeuten würde. Nach erfolgtem Rechteerwerb müssen die Inhalte: 105 - digitalisiert werden, - mit Metadaten versehen werden, die Angaben über die Art des Programms, die Sparte, die Dauer, die verschiedenen Rechteinhaber und die Dauer der Verwertungsrechte enthalten, sowie alle weiteren Informationen, die im Hinblick auf die Rechteverwertung und die kommerzielle Aufbereitung des Werks nützlich sind, - komprimiert werden, d.h. entsprechend bearbeitet werden, um eine optimale Dateigröße und –qualität zu erhalten, - für die digitale Rechteverwaltung aufbereitet werden, um die spätere Online-Nutzung der Inhalte verfolgen zu können, - auf einem Videoserver gespeichert werden. In der Wirtschaftstheorie sind Transaktionskosten die Kosten, die u.a. durch Informationsbeschaffung, die Anbahnung und Vereinbarung der Transaktion entstehen. 57 Abbildung 25: Auswertungskette für VoD Verschlüsselungssoftware Videoinhalte Kodiergerät Kodierung/ Komprimierung Übertragung Video server Zum Netz (Streaming oder DownloadVerfahren) Middleware Billing Zugangsverwaltung Quelle: NPA Conseil Kauft ein Kunde Inhalte, kommen eine Reihe von Software- und Hardware-Tools zum Einsatz, mit deren Hilfe der Käufer identifiziert, der Betrag für den Kauf des Inhalts abgebucht (bei einem Abonnement vom Konto des Kunden), die Rechnungsstellung verwaltet und die ausgewählte Datei bereitgestellt und übertragen wird, wobei diese Übertragung meist verschlüsselt erfolgt, um Piraterie zu verhindern. Die übertragenen Dateien müssen zudem gemäß den Normen des verwendeten Übertragungsnetzes (beispielsweise IP) eingebunden werden, damit die Wiedergabequalität des übertragenen Videos beim Kunden zufriedenstellend ist. Beim Käufer liest das Endgerät (PC oder Set-Top-Box) mit Hilfe der installierten Lesesoftware die vom Videoserver erhaltenen Datenpakete und setzt diese in eine idealerweise kontinuierliche Videosequenz um. Anschließend erstellt der Dienstebetreiber seine Rechnung und zieht den entsprechenden Betrag ein. Ein Plattformbetreiber, der dem Verbraucher seinen Katalog anbieten möchte, benötigt ein „Schaufenster“. Dies kann entweder ein elektronischer Programmführer oder eine Website sein, über die eine Auswahl von Programmen angeboten werden, so dass der Nutzer zwischen verschiedenen Angeboten wählen kann. 1.4.2. Kostenstruktur Angesichts der verschiedenen VoD-Plattformen (Internet, IPTV, Kabel, Satellit, DVB-T, mobile Geräte), der verschiedenartigen Akteure (Betreiber, Internetakteure, Videovertriebe, Fernsehsender) und der bei den Hauptkostenstellen bestehenden Preisdifferenzen in den europäischen Ländern, kann keine allgemeingültige Kostenstruktur für die europäischen VoD-Plattformen ermittelt werden. Allerdings lassen die auf nationaler Ebene durchgeführten Studien Rückschlüsse zu. So ergibt sich beispielsweise aus der in Frankreich vom Centre National de la Cinématographie, CNC, veröffentlichen Studie "l’économie de la VoD en France"106 folgende Kostenverteilung im Bereich des VoD-Verleihs: 106 http://www.cnc.fr/CNC_GALLERY_CONTENT/DOCUMENTS/publications/etudes/Etude_Vod_180308.pdf 58 Abbildung 26: Aufteilung der Kosten bei der Vermietung von Videos in Frankreich – Pro Titel, in EUR (2008) 4,50 € 4,00 € 3,50 € 3,00 € 0,53 € 0,86 € 0,86 € 2,50 € 2,00 € 1,50 € 0,98 € 1,57 € 1,04 € PC Vertriebskommission IPTV Gebühren und Urheber ht 1,57 € 1,00 € 0,50 € Vertriebskosten 0,58 € Zahlungen an Rechte inhaber Roherlös Betreiber IPTV Quelle: CNC/Media Consulting Group 2008 Die Hauptkostenstelle des Betreibers sind - unabhängig von der Vertriebsart - die Zahlungen an die Rechteinhaber. Abhängig von der gewählten Zugangsart (Online-Vertrieb oder IPTV) entstehen dem Betreiber unterschiedliche Kosten: entweder Vertriebskosten (Übertragungskosten und Einzugsgebühr) oder die vom IPTV-Anbieter erhobene Gebühr für die Nutzung seiner technischen Ressourcen. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei den Diensten, die direkt von den IPTV-Betreibern angeboten werden, diese Kosten intern entstehen und weiterberechnet werden. Auf der Grundlage eines Kaufpreises von 3,99 EUR beträgt demnach die Gewinnspanne des Betreibers ohne Steuern 1,04 EUR für ein OnlineAngebot und 0,58 EUR für ein IPTV-Angebot. Die Analyse der in der CNC-Studie untersuchten Fälle ergibt folgendes: - Die Kosten für die Einrichtung der Plattform liegen unabhängig von der Größe der Plattform bei etwa 0,50 EUR pro Katalogtitel. - Die Kosten für den Erwerb der Inhalte betragen etwa 1,20 EUR pro Katalogtitel für gewöhnliche Inhalte, während Katalogtitel mit großem Zuschauerpotenzial etwa 4,30 EUR kosten. - Die Kosten für die Digitalisierung der Inhalte belaufen sich einheitlich auf etwa 0,20 EUR pro Katalogtitel. - Die Vertriebskosten hängen ganz stark von der Anzahl der Kunden ab, insbesondere von der Anzahl der Kunden, die möglicherweise gleichzeitig Inhalte abrufen. Sie betragen etwa 2,60 EUR pro Kunde. Laut Studie variieren die Übertragungskosten sehr stark je nach Endgerät, auf das die Programme übertragen werden (Fernsehgerät oder PC). - Die Kosten für die redaktionelle Aufbereitung liegen bei etwa 0,50 EUR pro Katalogtitel und hängen stark vom Werbeaufwand der Betreiber der VoD-Plattformen ab. - Die Fixkosten betragen etwa 1,30 EUR pro Katalogtitel. 59 Tabelle 9: Geschätzte Kosten auf drei unterschiedlichen VoD-Plattformen – In EUR Kosten für die Einrichtung und Entwicklung der Plattform pro Titel Kosten für den Erwerb von Inhalten pro Titel Kosten für die Digitalisierung und Speicherung pro Titel Plattform A Plattform B Plattform C Durchschnitt 0,40 0,40 0,60 0,47 0,84 1,41 4,28 2,18 0,18 0,22 0,20 0,20 Vertriebskosten pro Kunde 3,14 2,30 2,31 2,59 Aufbereitungs- und Werbekosten pro Titel 0,30 0,27 0,83 0,46 Fixkosten pro Titel 1,20 1,49 1,11 1,27 A: 50Titel, Marktanteil 0,2%, B: 500 Titel, Marktanteil 3%, C: 1000 Titel, Marktanteil 20%, C: Quelle: NPA Conseil auf der Grundlage von Daten der CNC/ Media Consulting Group 2008 Die Kosten für den Erwerb der Inhalte machen etwa 30 bis 35 % des Umsatzes der Plattformen aus und die Vertriebskosten (Digitalisierung, Kodierung, Übertragung und Abbuchung) 25 bis 30 %. Die Rechteinhaber tragen, wie bereits weiter oben erwähnt, einen Teil der Transaktionskosten im Rahmen der Rechteverhandlung. Vergleichsweise liegen verschiedenen Schätzungen zufolge107 die Datenübertragungskosten eines Videoportals für nutzergenerierte Inhalte (UGC), wie beispielsweise YouTube, zwischen 0,50 und 1 USD für 1000 angesehene Videos. Der Anteil der Datenübertragungskosten variiert je nach Art des Akteurs. So nutzen die Telekommunikationsbetreiber die verfügbare Ressource und können die entstehenden Kosten auf verschiedene Dienste verteilen (Stimme, Daten usw.), während die unabhängigen Akteure die Nutzung dieser Ressource bezahlen müssen. Die Kosten für den Zugang zum Dienst trägt der Kunde durch Anschaffung der Empfangsausrüstung (Dekoder, PC, Software) und durch Abschluss eines Abonnements für die kostenpflichtigen Netze (IPTV, Kabel und Satellit außer Antennenbereitstellung, kostenpflichtiges DVB-T). Eine vom Europäischen Parlament veröffentlichte Studie108 beziffert die Bereitstellung eines (in 27 Sprachen verfügbaren) europaweiten VoD-Portals für die Förderung des europäischen kinematografischen Erbes (mit zunächst 24 bis 27 Filmen aus jedem Mitgliedstaat der EU) auf 900.000 bis 1,7 Millionen EUR. Bei dem angenommenen Höchstbetrag von 1,7 Mio. EUR werden die Personalkosten mit 330 000 EUR veranschlagt, die Kosten für die Entwicklung der Plattform mit 370 000 EUR, von denen 16 200 EUR auf die Erstellung digitaler Master entfallen, 5 400 EUR auf die Kodierung, jeweils 2 700 EUR auf das Hinzufügen der Metadaten, das Anbringen des digitalen Wasserzeichens109 und die digitale Rechteverwaltung (DRM), 20 000 EUR für die Einrichtung eines Verwaltungssystems und 65 000 EUR für die Einrichtung der Website für den Vertrieb (Design, Programmplanung, redaktionelle Aufbereitung). 107 108 109 http://spreadsheets.google.com/pub?key=pYFPEp3S18PRcVZwuNLlGfA http://archives.i.canblog.com/2006/09/21/youtube_bandwidth.html KEA, “European Cinema Online-past and present”, September 2008, http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies.do?language=en Siehe unten. 60 1.4.3. Modelle zur Kostenkontrolle Das erste Hindernis, mit dem sich zahlreiche unabhängige Akteure, die auf dem VoD-Markt aktiv werden möchten, konfrontiert sehen, sind die Kosten für den Erwerb des erforderlichen Know-how und der Technologien. Dieses Problem kann durch die Heranziehung spezialisierter Dienstleister gelöst werden, die bestimmte Schritte zur Einrichtung von Plattformen übernehmen können. Unternehmen wie Kewego, Dailymotion oder La Banque Audiovisuelle bieten Akteuren, die mit den technischen Aspekten der Einrichtung einer Plattform nicht vertraut sind, schlüsselfertige Lösungen an. Teil eines großen Telekommunikationsunternehmens oder einer Firmengruppe im Fernsehbereich zu sein, ist ebenfalls eine gute Lösung für dieses Problem. Die technischen Kosten des VoD-Dienstes fallen dann unter die allgemeinen Betriebskosten des Unternehmens. Dies gilt beispielsweise für das VoD-Angebot der Kindersender von Lagardère110, das die technischen Infrastrukturen des TV-Kernbereichs des Konzerns nutzt. Peer-to-Peer-Architekturen im Dienste legaler Angebote Weiter unten in der Wertschöpfungskette haben die hohen Vertriebskosten dazu geführt, dass zahlreiche VoD-Akteure, insbesondere im ADSL-Bereich, ihre Dienste unter Nutzung einer Peer-to-Peer-Netzwerkarchitektur anbieten, wo der PC der Nutzer gleichzeitig als Server für die gespeicherten Inhalte genutzt wird. Die Peer-to-Peer-Architektur, die vor allem im Rahmen von Internetpiraterie genutzt wird, kann nämlich auch für legale Angebote genutzt werden. Auf diese Weise werden die Speicher- und Verbreitungskosten teilweise auf die Kunden abgewälzt. Außerdem kann das Vertriebsnetz in Abhängigkeit von der Nutzerzahl dimensioniert werden. Dieses Modell hat die BBC für eine Version seines iPlayerDienstes gewählt, das sich an der Funktionsweise der Filesharing-Software BitTorrent oder Headweb in Schweden orientiert. Für Akteure, die über kein eigenes Netz verfügen, können sich im Zusammenhang mit VoD besondere Probleme ergeben. So wurde die BBC von den Netzbetreibern aufgefordert, sich finanziell an der Einrichtung von Netzen mit sehr hoher Bandbreite zu beteiligen, da durch den Erfolg des Catch-up-TV-Angebotes iPlayer111 von BBC zusätzliche Ressourcen benötigt wurden. Auch wenn sich die Regulierungsbehörde gegen dieses Anliegen112 ausgesprochen hat, könnte sich die Frage der Finanzierung der Netze durch die Betreiber der audiovisuellen Dienste künftig erneut stellen. Die Entscheidung in dieser Frage wird immer schwieriger: zum einen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Abschaltung des analogen Fernsehens, die die Haushalte zwingt, sich für ein digitales Vertriebsnetz zu entscheiden und zum anderen im Zusammenhang mit den Pflichten, die Betreibern audiovisueller Dienste auferlegt werden, im Fall der BBC die Pflicht, dem öffentlichen Interesse zu dienen.113 110 111 112 113 Canal J, TiJi, Gulli, Filles TV. http://www.independent.co.uk/news/business/news/internet-groups-warn-bbc-over-iplayer-plans-461167.html http://uk.gizmodo.com/2008/04/26/ofcom_backs_the_bbc_against_is.html - comments Die britsche Medienaufsichtsbehörde Ofcom hat außerdem BBC Trust aufgefordert, die Fragestellung des Datenübertragungsbedarf bei der Bewertung des Gemeininteresses ("Public Value") der von BBC auf dem iPlayer angebotenen HD-Inhalte zu berücksichtigen, http://www.guardian.co.uk/media/2007/sep/18/bbc.television2. 61 1.5. PIRATERIE Innerhalb der Branche ist man sich allgemein einig, dass massiv praktizierte Piraterie eines der Haupthindernisse für die Entwicklung legaler VoD-Dienste, insbesondere kostenpflichtiger VoD-Dienste, darstellt. 1.5.1. Formen der Internetpiraterie Es gibt technisch gesehen verschiedene Formen von Piraterie im Internet, die verschiedenen juristischen Tatbeständen entsprechen und unterschiedliche Methoden der Beobachtung: 114 115 116 117 - das Versenden von Videodateien als Anhang einer E-Mail ist die einfachste Form, kann aber nur für kleine Dateien genutzt werden, die Auszüge, Kurzfilme oder Musikvideos enthalten; - die Nutzung der Peer-to-Peer-Technik. Diese Form ist sicherlich am weitesten verbreitet und ihr gilt die größte Aufmerksamkeit von Anti-Piraterie-Organisationen und Gesetzgebern. Die Internetpiraten nutzen Protokolle oder Programme vom Typ BitTorrent, GNUtella, Grokster114, WinMX, Ares, Kazaa, eDonkey, eMule115, Kademlia116 usw., denen jeweils verschiedene Netze entsprechen, die die Dateien zur Verfügung stellen. Die „Torrents“ der von den Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalte werden auf Indexierungsseiten (beispielsweise BitTorrent-Tracker) erkannt, wobei The Pirate Bay und Mininova in Europa am bekanntesten sind, während weltweit Superfundo am beliebtesten sein soll.117 Der Nutzer kann auch per RSS- Grokster wurde im März 2005 vom Obersten Gerichtshof nach einer Klage von MGM verurteilt. Polizeiaktionen gegen Server, die eMule-Technik nutzen, wurden in Belgien (21. Februar 2006) und in Deutschland (September 2007) durchgeführt. Kademlia ist ein Overlaynetzwerk, das eingeführt wurde, um P2P-Dateien in einem verteilten Netzwerk zu speichern. Vgl. Artikel "Kademlia", http://fr.wikipedia.org/wiki/kademlia, aufgerufen am 3. August 2009. Zu den anderen bekannten Webseiten gehören: Torrentz, TorrentPortal, Seedpeer, Fomdb, MovieRumor, Pullmylink, RapidShare und Megaupload. Die MPAA erreichte im Dezember 2007, dass TorrentSpy in den USA zur Offenlegung seiner Nutzer verurteilt wurde, was die Firmenleitung zur Schließung der Website im März 2008 bewog. Vgl. “TorrentSpy ordered to start tracking visitors”, CNET News, 8. Juni 2007, http://news.cnet.com/TorrentSpy-ordered-tostart-tracking-visitors/2100-1030_3-6189866.html, “TorrentSpy shuts down”, CNET News, 27. März 2008, http://news.cnet.com/8301-10784_3-9904496-7.html ; http://www.torrentspy.com/ The Pirate Bay wurde am 17. April 2009 vom Bezirksgericht in Stockholm verurteilt. (Vgl. M. PLOGELL und E. ULLBERG, "Urteil gegen Tauschbörse The Pirate Bay", IRIS 2009-6 :17/29, http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/6/article29.en.html. The Pirate Bay wurde außerdem am 3. August 2009 in den Niederlanden vorübergehend verboten. Im August 2009 war die Website allerdings immer noch im Netz. Am 30. Juni 2009 kaufte die Gesellschaft Global Gaming Factory die Website The Pirate Bay in der Absicht, diese Seite in eine legale Plattform zu verwandeln. Dieses Vorgehen stößt auf sehr viel Skepsis, insbesondere seitdem die Global Gaming Factory am 9. September 2009 von der Stockholmer Börse ausgeschlossen wurde, http://www.aktietorget.se/NewsItem.aspx?ID=52569 Mininova verfügt über keinen eigenen BitTorrent-Tracker, bietet aber eine Torrent-Suchmaschine für Filme, Musik, Bücher und Spiele. Im August 2009 registrierte die Website insgesamt mehr als 9 Milliarden Downloads und 8,8 Millionen Downloads pro Tag (http://www.mininova.org/statistics). Die niederländische Gesellschaft Mininova B.V., die für 2007 einen Umsatz von 1 Mio. EUR meldete, versucht sich in Richtung eines legalen Geschäftsmodells zu entwickeln und ermöglicht es den Rechteinhabern, die Links zu Torrents mit geschützten Inhalten abzufragen. Diese Maßnahme wird von Arda Gerkens, der Vorsitzenden des niederländischen Parlamentsausschusses für Piraterie, als unzureichend betrachtet. Die Betreiber der Website sind der Ansicht, dass BitTorrent eine Vertriebsmöglichkeit für Künstler und unabhängige Labels ist und will dieser Zielgruppe die Nutzung dieser Plattform ermöglichen Nachdem Mininova bereits einen Vertriebsdienst für kostenlose legale Inhalte seiner Partner eingeführt, Streaming für MP3-Dateien von Partnern angeboten und die Finanzierung von Inhalten über Werbung getestet hatte, führten die Betreiber 62 Feeds über die Verfügbarkeit neuer Torrents informiert werden. Dies wird als Broadcatching118 bezeichnet. In den Ländern, in denen es Hochgeschwindigkeitsnetze gibt (insbesondere in den nordischen Ländern) werden außerdem der Filesharing-Client DC++ mit Direct Connect-Network- oder ADC-Protokollen für illegale Downloads genutzt; Abbildung 27: Daily Reach von Mininova, The Pirate Bay und Superfundo (2008-2009) Quelle: Alexa119 118 119 120 - Austausch von Dateien im Intranet oder im Rahmen spezieller Foren, mit eingeschränktem Zugriff, unter Nutzung des Usenet-Protokolls; - Nutzung von Videoportalen im Internet, die nicht zum Hochladen und Ansehen nutzergenerierter Inhalte verwendet werden, sondern für geschützte, nicht autorisierte Inhalte (vgl. Teil 6). - Nutzung von Sharehoster-Diensten für den Austausch vertraulicher Dateien oder die Verbreitung hochgeladener Dateien. Der populärste Dienst dieser Art ist der (von einer deutschen Gesellschaft kontrollierte) Schweizer Dienst RapidShare (http:/www.rapidshare.com)120. eine neue Funktion ein, mit der die Autoren den Nutzern Premium-Inhalte verkaufen können. Mininova hat sich zur Zusammenarbeit mit der MPAA bereit erklärt, um eine System zum Filtern von Serien wie Lost und Prison Break einzurichten. Die niederländische Anti-Piraterie-Vereinigung BREIN hat jedoch einen Prozess gegen Mininova angestrengt, wobei der erste Verhandlungstag im Juni 2009 stattfand. Vgl. "Mininova aide les artistes à gagner de l'argent grâce à BitTorrent", Numerama, 31. März 2009, http://www.numerama.com/magazine/12490-Mininova-aide-les-artistes-a-gagner-de-l-argent-grace-aBitTorrent.html ; "Mininova Denied Rectification From Dutch Government", TorrentFreak, 9. Juli 2009, http://torrentfreak.com/mininova-denied-rectification-from-dutch-government-090709/ ; "Mininova : le filtrage du site de liens BitTorrent devant la justice", Numerama, 3. Juni 2009, http://www.numerama.com/magazine/ 13062-Mininova-le-filtrage-du-site-de-liens-BitTorrent-devant-la-justice.html Die 2007 eingerichtete kalifornische Website Superfundo.org ist eine Indexierungsseite für BitTorrent-Links, die laut Alexa wesentlich beliebter ist als The Pirate Bay oder Mininova.. In Europa scheint sich die Nutzung von Superfundo auf Großbritannien zu beschränken. Die Website isoHunt bietet vergleichende Statistiken über die am häufigsten genutzten Indexierungs-Seiten: http://isohunt.com/stats.php Artikel “Broadcatching” de Wikipedia.com, aufgerufen am 27. Juli 2009, http://en.wikipedia.org/wiki/Broadcatching Informationen zur Definition und den methodisch bedingten Einschränkungen der von Alexa bereitgestellten Daten könnten unter 7.4.3.2 nachgelesen werden. Im Januar 2007 gewann die GEMA, die deutsche Gesellschaft für die kollektive Verwertung von Urheberrechten, gegen RapidShare einen Prozess, in dem es um die Veröffentlichung von Links zu Dateien mit geschützten Inhalten ging. RapidShare erklärt, dass Links zu Inhalten, die von den Nutzern öffentlich zugänglich gemacht werden, kontrolliert werden, nicht aber Inhalte, die vertraulich hochgeladen werden. "RapidShare will not control Uploads", RapidShare newsletter, 26. Oktober 2008. http://rapidshare.com/news.html 63 - die Umgehung von Geofiltern durch die Nutzung von Proxys (Kommunikationsschnittstellen), um die IP-Adresse des Rechners zu verbergen.121 Diese Technik ermöglicht den Zugriff auf Dienste, die auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt sind, und grundsätzlich in dem Land, in dem sich der Nutzer befindet, nicht zugelassen sind. Europäische Nutzer bedienen sich dieser Technik (die insbesondere das Programm Hotspot Shield d'Anchor Free bietet), um Zugang zum amerikanischen Dienst Hulu oder zum BBC iPlayer zu erhalten, sodass sie Fernsehserien vor ihrer Ausstrahlung außerhalb der USA oder des Vereinigten Königreichs abrufen können. Seit Mai 2009 verbietet Hulu den Zugang zu anonymen Proxys und Nutzer, die Inhalte abrufen möchten, müssen in den USA einen Partner finden, der bereit ist, Ihnen einen Proxy zur Verfügung zu stellen oder den Hotspot Shield d’Anchor Free nutzen. Die MPAA verdeutlicht anhand der „Piraterie-Pyramide“, dass zunächst eine begrenzte Zahl von Anbietern (weniger als hundert)122 die Filme sogenannten Release Groups (wörtlich: Veröffentlichungsgruppen) zur Verfügung stellen, die über leistungsfähige Hochgeschwindigkeitsserver (Topsites) verfügen, die wiederum für Facilitatoren (Unterstützer) bestimmt sind, die selbst als Relais für die große Masse der Verbraucher, die Inhalte herunterladen, fungieren. Allerdings können durch Open-Source-Programme (wie beispielsweise RealDVD123) Kopierschutzsysteme für DVD umgangen werden und damit immer mehr Nutzern Raubkopien zur Verfügung gestellt werden. Abbildung 28: Online-Piraterie-Pyramide laut MPAA Quelle: MPAA 121 122 123 Ein Proxy oder Stellvertreter ist ein Server, dessen Funktion darin besteht, die Anfragen zwischen einem Client und einem Server zu übertragen. Einer der aktivsten Anbieter, aXXo, ist "die" Referenz in der Welt der Raubkopien geworden. Nach Angaben von BigChampagne geht ein Drittel der als BitTorrent heruntergeladenen Filme weltweit auf aXXo-Torrents zurück. Vgl. “aXXo”, Wikipedia, aufgerufen am 11. August 2009, http://en.wikipedia.org/wiki/AXXo ; "AXXo You Are a God", slate, 12. November 2008, http://www.slate.com/id/2204367/pagenum/all ; “Hunting aXXo pirate king of the Torrents, enemy of Hollywood”, The NewZeeland Herald, 5. Januar 2009, http://www.nzherald.co.nz/technology/news/article.cfm?c_id=5&objectid=10550551 Im Oktober 2008 erwirkte die MPAA die Verurteilung des Unternehmens RealNetworiks, Herausgeber von RealDVD. MPAA Pressemitteilung, 7. Oktober 2008, http://www.mpaa.org/press_releases/realdvd statement tro 10.7.pdf 64 Neben diesen technischen Formen der Online-Piraterie gibt es eine weitere Form, die mehr in den Rundfunkbereich fällt, nämlich die IPTV-Kunden zur Verfügung stehende Nutzung der Übertragungs- und Freigabefunktion für Inhalte.124 Der Kunde kann ein Werk „hochladen“, indem er seinen DVD-Player an das Gerät anschließt. Die verfügbaren Inhalte können dann mit der Fernbedienung auf dem Fernsehbildschirm abgerufen werden. Eine solche Lösung ist im Moment eher eine Randerscheinung, da diese Funktionalität wenig verbreitet ist, stellt aber eine „salonfähige“ Art von Piraterie dar. 1.5.2. Statistische Daten zur Piraterie 1.5.2.1. Befragung mittels Fragebögen Verschiedene nationale Studien mit Direktbefragung der Verbraucher wurden in dem Bestreben durchgeführt, die Formen der Piraterie zu verstehen. Im Vereinigten Königreich führte das Institut IPSOS drei Mal im Auftrag des UK Film Council eine Studie durch. Auf diese Weise konnte die Entwicklung der Praktiken beobachtet werden.125 Dieser Studie zufolge hat sich die Zahl der illegal heruntergeladenen Titel in Großbritannien von 44,1 Mio. im Jahr 2006 auf 52,15 Mio. im Jahr 2007 erhöht. Hinzu kommen für das Jahr 2007 27,75 Mio. Titel, die über E-Mail versendet und auf eine Speicherkarte kopiert wurden und weitere 46,8 Mio. Titel, die illegal im Streaming-Verfahren abgerufen wurden.126 Untersuchungen über Piraterie-Praktiken wurden in Deutschland auf Initiative der FFA127, in Frankreich auf Initiative des CNC128 und in Italien auf Initiative von Univideo129 durchgeführt. Auf europäischer Ebene ist die Studie Community survey on ICT usage in households and by individuals 2008, die von EUROSTAT und den nationalen statistischen Instituten der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wurde, die neueste umfangreiche Studie.130 Diese Studie zeigt, dass 29 % der Personen, die angeben, Inhalte (audiovisueller Art oder Musik) aus dem Internet heruntergeladen zu haben, dies kostenlos taten, wobei dieser Anteil in der Altersgruppe von 16 bis 24 auf 60 % ansteigt. Diese Zahlen müssen aber mit Vorsicht betrachtet werden. Die Personen, die angeben, nichts bezahlt zu haben, müssen sich nicht zwangsläufig unerlaubterweise Zugang zu Inhalten verschafft haben: auf zahlreichen Webseiten werden nämlich audiovisuelle Inhalte oder Musik völlig legal kostenlos bereitgestellt und können entweder heruntergeladen oder 124 125 126 127 128 129 130 Eine solche Funktion bietet beispielsweise der französische Betreiber Free unter dem Label "TV Perso" im Rahmen seines Dienstes an. (http://www.free.fr/assistance/613-freebox-tv-perso-principe-1.html). Im Dezember 2008 konnten wir feststellen, dass dieser Dienst neu erschienene französische Filme, indische Filme und Erwachseneninhalte umfasste. 2007 schritt die französische Medienaufsichtsbehörde CSA ein, um das Hochladen von Erwachseneninhalten zu unterbinden. Im Unterschied zur Peer-to-Peer-Piraterie ist der Nutzer, der ein solches Werk verbreitet, leicht identifizierbar. "La TV Perso de Free dans le collimateur de Canal+ et du CSA", LeJournalduNet, 16. Juli 2007, http://www.journaldunet.com/ebusiness/telecomsfai/actualite/0707/070716-canal-plus-tvpero-free-csa.shtml Film theft in the UK. Anti-Piracy Task Force: an analysis and recommendations for action, UK Film Council, London 2005, sowie "Digital and Physical Piracy in GB”, Presentation IPSOS, November 2007, http://www.ukfilmcouncil.org.uk/media/pdf/g/m/Ipsos_Piracy_UK_2007.pdf Für Großbritannien vgl. auch das Kapitel "Copyright theft" in BVA Yearbook 2008, BFA, London, 2008, S.110-111. Brennerstudie 2005, FFA, 2005: http://www.ffa.de/downloads/publikationen/brenner_studie4.pdf La piraterie de films : motivations et pratiques des internautes, CNC, 2004, http://www.cnc.fr/Site/Template/T1.aspx?SELECTID=1716&ID=1060&t=1 Rapporto Univideo 2009 sullo statuto dell’editoria audiovisiva in Italia, Univideo, Roma, settembre 2009, http://www.univideo.org/cms/attach/editor/Rapporto_completo_Univideo_2009.pdf http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/information_society/introduction 65 als Streaming abgerufen werden (der EUROSTAT-Fragebogen enthält keine technische Unterscheidung und es wäre sicherlich einem Großteil der befragten Personen schwer gefallen, eine solche Unterscheidung zu treffen). Die Studie zeigt vor allem, dass die Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen, die über wenig Kaufkraft verfügt, eher zur Nutzung kostenloser als kostenpflichtiger Angebote bereit ist; sie unterstellt nicht, das 60 % der jungen Europäer als illegale Nutzer von Inhalten zu betrachten sind. Die Zusatzfrage „Was könnte Sie veranlassen, für audiovisuelle Online-Inhalte zu bezahlen?“, die nur denjenigen gestellt wurde, die angaben, kostenlose Downloads getätigt zu haben, ergab darüber hinaus, dass in dieser Personengruppe nur 14 % aller Befragten nicht bereit sind zu zahlen, wobei sich dieser Anteil in der Altersgruppe der 16- bis 24Jährigen auf 28 % erhöhte. 66 Tabelle 10: Art des Zugriffs auf audiovisuelle Online-Inhalte Antwort auf die Frage „Haben sie in den letzten drei Monaten für audiovisuelle Online-Inhalte gezahlt?“ Diese Frage wurde Personen gestellt wurde, die angaben, in den letzten drei Monaten Musik oder Filme heruntergeladen zu haben. Gesamte Bevölkerung mit Bezahlung EU27 AT BE BG CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HR HU IE IS IT LT LU LV MT NL NO PL PT RO SE SI 5% 5% 3% 2% 1% 4% 5% 14% 1% 3% 9% 5% 12% 2% 2% 2% 2% 13% 0% 3% 12% 4% 3% 7% 10% 2% 2% 4% 16% 3% 3% 16- bis 24-Jährige ohne Bezahlung 29% 26% 28% 23% 20% 22% 37% 43% 35% 37% 39% 13% 34% 22% 22% 30% 9% 55% 21% 33% 45% 38% 32% 51% 33% 30% 25% 15% 31% 35% 35% mit Bezahlung 10% ohne Bezahlung 60% 10% 52% 6% 62% 3% 57% 2% 54% 8% 54% 10% 68% 28% 61% 3% 72% 6% 77% 24% 59% 13% 36% 23% 56% 4% 63% 4% 64% 4% 59% 3% 23% 19% 70% 52% 5% 73% 16% 78% 8% 76% 7% 76% 9% 84% 23% 58% 73% 4% 76% 8% 38% 27% 47% 10% 72% SK 4% 74% Quelle: EUROSTAT Community Survey on ICT usage in households and by individuals (2008 - Version 28.4.2009) 67 Tabelle 11: Gründe, die Personen, die Gratis-Inhalte heruntergeladen haben, zur Bezahlung audiovisueller Online-Inhalte veranlassen könnten Alle Altersgruppen Das Recht, Nicht geschützte Bequemere verfügbare Inhalte Zahlungskostenlose legal zu methoden Inhalte tauschen Günstigere Preise Bessere Qualität der kostenpflichtigen Inhalte gegenüber Gratisinhalten Größere Auswahl, leichterer Zugang EU27 6% 5% 6% 8% 4% AT 6% 4% 6% 10 % 5% BE 2% 1% 3% 4% 1% BG 3% 1% 4% 2% 2% CY 6% 3% 6% 5% 4% CZ 2% 0% 2% 3% 0% 1% DE 5% 6% 6% 9% 4% 2% 5% 17 % DK 5% 4% 4% 8% 3% 8% 7% 20 % EE 15 % 9% 16 % 14 % 10 % 4% 15 % 9% ES 11 % 7% 8% 11 % 8% 1% FI 17 % 15 % 11 % 22 % 9% FR 7% 8% 6% 10 % 6% GB 4% 1% 5% 4% 1% 2% 3% 19 % GR 2% 2% 3% 3% 2% 1% 3% 14 % HR 7% 3% 4% 5% 4% 7% 7% 7% HU 8% 4% IE 1% IS 21 % 19 % 1% Sonstige Nichts Gründe Keine (z.B. ZahlungsUnterstützung bereitschaft der Künstler) 6% 14 % 6% 12 % 3% 20 % 0% 2% 13 % 3% 7% 7% 2% 15 % 1% 2% 9% 19 % 19 % 12 % 8% 2% 5% 8% 6% 2% 7% 16 % 0% 1% 0% 0% 1% 7% 14 % 24 % 19 % 2% 22 % 22 % IT 7% 4% 5% 8% 6% 0% 7% 10 % LT 5% 3% 15 % 5% 2% 1% 3% 13 % LU 18 % 12 % 14 % 18 % 13 % 4% 18 % 15 % LV 11 % 6% 10 % 11 % 7% 6% 11 % 13 % MT 3% 0% 3% 4% 0% 1% 2% 23 % NL 19 % 11 % 10 % 22 % 9% 3% 17 % 18 % NO 18 % 12 % 14 % 19 % 13 % 1% 18 % 6% PL 4% 2% 7% 8% 3% 5% 15 % PT 9% 7% 8% 12 % 7% 9% 8% RO 2% 1% 2% 2% 2% 1% 1% 10 % SE 6% 5% 5% 6% 7% 0% 5% 19 % SI 18 % 14 % 19 % 23 % 17 % 0% 18 % 5% SK 5% 2% 8% 6% 2% 1% 4% 17 % Quelle: EUROSTAT Community Survey on ICT usage in households and by individuals (2008 - Version 28.4.2009) 68 Tabelle 12: Gründe, die Personen, die Gratis-Inhalte heruntergeladen haben, zur Bezahlung audiovisueller Online-Inhalte veranlassen könnten Altersgruppe 16 bis 24 Nicht verfügbare kostenlose Inhalte EU27 13% AT BE Das Recht, geschützte Inhalte legal zu tauschen Bequemere Zahlungsmethoden Günstigere Preise Bessere Qualität der kostenpflichtigen Inhalte gegenüber GratisInhalten Größere Auswahl, leichterer Zugang 10% 13% 18% 9% 15% 9% 16% 25% 12% 4% 3% 7% 8% 3% BG 7% 2% 10% 5% 4% CY 13% 6% 18% 12% 8% CZ 5% 1% 5% 8% 1% DE 10% 12% 13% 18% 7% DK 12% 7% 10% 17% 7% 9% EE 29% 16% 31% 28% 18% ES 21% 14% 16% 22% 14% FI 27% 25% 19% 36% FR 19% 18% 14% 24% GB 6% 10% 9% GR 6% 6% 8% 10% 5% 3% 8% 39% HR 19% 7% 12% 10% 11% 13% 20% 20% HU 15% 9% 11% 15% 11% 4% 13% 31% IE 2% Sonstige Nichts Gründe Keine (z.B. ZahlungsUnterstützung bereitschaft der Künstler) 13% 28% 14% 19% 6% 46% 4% 36% 8% 17% 19% 3% 5% 35% 10% 29% 11% 26% 9% 31% 20% 2% 18% 42% 16% 31% 13% 15% 21% 1% 29% 2% 20% IS 35% 30% 25% 39% 32% 37% 18% IT 17% 8% 12% 19% 13% 1% 17% 26% LT 12% 6% 35% 11% 3% 3% 8% 29% LU 41% 25% 31% 41% LV 22% 13% 22% 23% 32% 9% 36% 18% 14% 12% 24% 24% MT 8% 1% 7% 10% 1% 2% 7% 53% NL 37% 19% 19% 43% 18% 6% 33% 25% NO 31% 19% 26% 34% 24% 2% 31% 10% 2% PL 10% 6% 17% 20% 7% PT 27% 23% 24% 36% 23% 13% 37% 26% 26% RO 3% 3% 6% 4% 4% 2% 3% 24% SE 11% 8% 9% 11% 12% 2% 9% 25% SI 36% 34% 40% 53% SK 10% 3% 14% 12% 36% 1% 41% 7% 2% 3% 8% 40% Quelle: EUROSTAT Community Survey on ICT usage in households and by individuals (2008 - Version 28.4.2009) 69 1.5.2.2. Elektronische Beobachtung der Peer-to-Peer-Netze und der Videoportale Eine weitere kostenintensivere Methode besteht darin, mit spezieller Software die tatsächlich erfolgten Downloads auf den wichtigsten Peer-to-Peer-Seiten zu zählen. Seit 1999 haben sich verschiedene Unternehmen auf die Entwicklung von Systemen spezialisiert, mit denen der Austausch von Dateien im Rahmen von Peer-to-Peer-Netzen und/oder Videoportalen gemessen werden kann. BigChampagne131 ist ein amerikanisches Unternehmen, das ein System entwickelt hat, mit dem festgestellt werden kann, wann ein bestimmter Titel in einem Peer-to-Peer-Netz heruntergeladen wurde. Die von Big Champagne durchgeführten Messungen haben insbesondere ergeben, dass die 10 am häufigsten heruntergeladenen Filme nicht mit den Top 10 der amerikanischen Einspielergebnisse (Box-Office) übereinstimmten.132 Nach Ansicht von Eric Garland, Generaldirektor von BigChampagne, hat die Piraterie von Fernsehsendungen schneller zugenommen als die von Musik oder Kinofilmen.133 Abbildung 29: Anzahl der illegalen Downloads des Films X-Men Origins: Wolwerine (März 2009) Quelle: BigChampagne (zitiert in Crave)134. Einen internationalen Vergleich des Ausmaßes illegaler Downloads auf den größten Peer-toPeer-Plattformen legt der MARC-Dienst der amerikanischen Gesellschaft Nexicon vor.135 131 132 133 134 135 http://www.bigchampagne.com Wired, 28. Dezember 2007 Eric Garland’s statement, 1.Juli 2009, http://bigchampagne.tumblr.com/page/2 “Will Wolverine benefit from (Bit)Torrent of publicity?", Crave, 5. Mai 2009, http://asia.cnet.com/crave/2009/05/05/will-wolverine-benefit-from-bit-torrent-of-publicity-/ http://www.nexiconinc.com/meet-marc. Die von MARC angewandten Methoden werden von einigen AntiPiraterie-Vereinigungen infrage gestellt. 70 Abbildung 30: Anzahl der von MARC ermittelten illegalen Downloads zwischen dem 26. Juni 2009 und dem 26. Juli 2009 Quelle: MARC / Nexicon (aufgerufen am 27. Juli 2009): http://nexiconinc.com/live-reports-marc In Frankreich hat die Association de lutte contre le piratage audiovisuel (Anti-PiraterieVereinigung, ALPA)136 in Partnerschaft mit Thomson und Advestigo eine Informationsstelle für Piraterie137 eingerichtet. Die elektronische Methode der Beobachtung der wichtigsten Peer-to-Peer-Seiten, die in Frankreich illegale Downloads von Filmen anbieten, kommt zu dem Ergebnis, dass im ersten Halbjahr 2008 76,5 Mio. Downloads erfolgten. Im gleichen Zeitraum wurden 100,9 Mio. Kinobesuche verzeichnet, 53,8 Mio. DVD-Verkäufe und 6 Mio. Downloads im Rahmen legaler VoD-Angebote. Abbildung 31: Vergleich der Nutzungspraktiken in Frankreich (1. Halbjahr 2007 und 1. Halbjahr 2008) 120 100 1. Halbjahr 2007 80 1. Halbjahr 2008 60 40 20 0 Kinobesucher Illegale Filmabrufe DVD-Verkauf (Stück) Legale VOD Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle nach Angaben von CNC, ALPA, GfK und NPA 136 137 http://www.alpa.asso.fr/ http://www.01net.com/editorial/387589/450-000-films-telecharges-illegalement-chaque-jour/ 71 1.5.3. Ausmaß der Piraterie 1.5.3.1. Wirtschaftliches Ausmaß der Piraterie Im ersten Teil dieses Jahrzehnts veröffentlichte die MPAA Einschätzungen zum Ausmaß der Piraterie, die die Einbußen der Industrie aufgrund von Produktfälschung aber auch OnlinePiraterie zu belegen schienen.138 Laut einer von der LEK Consulting für die MPAA im Jahr 2006 durchgeführten Studie, verursacht Online-Piraterie bei den Filmstudios Einnahmeausfälle in Höhe von 2,3 Mrd. USD, während alle Formen der Piraterie zusammen genommen Einbußen in Höhe von 6,1 Mrd. USD verursachen. Die Einbußen der Filmstudios wegen Online-Piraterie belaufen sich in den USA auf 447 Mio. USD und in den restlichen Ländern auf auf 1,8 Mrd. USD. In der gesamten Filmindustrie weltweit betragen die Einbußen aufgrund von Online-Piraterie 7,1 Mrd. USD, von denen 918 Mio. auf die Vereinigten Staaten entfallen und 6,2 Mrd. auf die restliche Welt. Einige europäische Länder (Frankreich, Großbritannien, Russland, Spanien, Deutschland und Italien) zählen danach zu den Ländern, in denen die Piraterie am weitesten verbreitet ist. Diese Studie zeigte deutlich das Ausmaß illegaler Downloads in der Altersgruppe von 16 bis 24 Jahren, der in den 22 untersuchten Ländern 58 % der illegalen Nutzer und 71 % in den USA zuzuordnen sind. Im Rahmen dieser Studie wurden 20.600 Nutzer von Filmangeboten in den 22 untersuchten Ländern zur geschätzten Anzahl der illegalen Downloads oder erstellten Raubkopien befragt sowie zur Anzahl der Kinokarten oder DVD, die sie gekauft hätten, wenn sie keine illegalen Versionen abgerufen hätten. Über einen solche Fragestellung lässt sich streiten: Jugendliche, die Raubkopien erstellen oder illegale Downloads nutzen, verfügen natürlich nicht über die nötigen Geldmittel, sich diese Werke zum Marktpreis zu beschaffen. Der Nutzen der MPAA-Daten ist auch deswegen relativ begrenzt, da die Organisation, die die Majors vertritt, keine detaillierten Daten über die offiziellen Märkte veröffentlicht, wodurch die Auswertung der Daten über Piraterie problematisch wird. Darüber hinaus musste die MPAA im Januar 2008 vor dem Kongress einräumen, dass die Zahlen der LEK Consulting-Studie fehlerhaft sind. Die darin ausgewiesenen Einbußen in Höhe von 44 %, die in den USA durch Piraterie von Studenten verursacht werden, belaufen sich demnach nur auf 15 %.139 Nach Angaben von MPAA nimmt die Online-Piraterie in Europa schneller zu als überall sonst in der Welt. Dies sei auf die schnelle Breitbandverbreitung, auf gesetzliche Rahmenbedingungen, die von der MPAA als schwach betrachtet werden, auf eine nachsichtige öffentliche Wahrnehmung und kulante Behörden zurückzuführen. MPAA zufolge werden P2P-Systeme überwiegend in Belgien, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden genutzt, während in Ländern, in denen das Hochgeschwindigkeitsnetz weiter entwickelt ist (vor allem in den nordischen Ländern), zur Piraterie überwiegend Direktverbindungen wie DC++, „Swarming“-Systeme wie BitTorrent und einfache FTP-Server genutzt werden.140 Das Misstrauen gegenüber den von der MPAA veröffentlichten Zahlen eröffnete anderen Forschungsinstituten die Möglichkeit, sich als Alternative zu positionieren, wobei deren Methoden zur Bewertung des Umfangs der Piraterie nicht unbedingt aussagekräftiger sind. Aus einer der neuesten US-Studien, die im Juni 2009 von In-Stat veröffentlicht wurde, geht hervor dass amerikanische Internetuser jährlich 14 Mrd. Filme und andere audiovisuelle 138 139 140 LEK Consulting, 2005 Piracy Data Summary, MPAA, 2005, http://www.mpaa.org/researchStatistics.asp; MPAA Pressemitteilung, 3. Mai 2006, http://www.mpaa.org/press_releases/2006_05_03lek.pdfLänderspezifische Daten finden Sie auf dier Website von International Intellectual Property Alliance: HYPERLINK "http://www.iipa.org" http://www.iipa.org MPAA Pressemitteilung, 22. Januar 2008, http://www.mpaa.org/press_releases/lek college student data_f.pdf, "MPAA admit error in piracy study", Reuters, 23. Januar 2008. "MPA Europe – Anti Piracy", http://www.mpaa.org/inter_europe.asp, aufgerufen am 12. August 2009. 72 Inhalte herunterladen, bei denen es sich nur zu 15 % um legale Inhalte handelt. Nur bei einer Minderheit (9 %) sind intensive Download-Praktiken festzustellen, während sich 90 % mit den von YouTube und Hulu bereitgestellten Videos zufrieden geben.141 1.5.3.2. Wissenschaftliche Studien Während Musik- und Filmindustrie die negativen Auswirkungen von Piraterie auf den legalen Markt geltend machen, damit der Staat ihre Rechte besser schützt, verfolgten wissenschaftliche Studien einen anderen Ansatz bei der Untersuchung der Auswirkungen von Piraterie auf den Markt.142 Ein Artikel des Wirtschaftswissenschaftlers Sylvain Dejean, der sich mit den verschiedenen empirischen Studien über die Auswirkung von Peer-to-Peer auf CD- und DVD-Verkäufe befasst, zeigt, dass ein Vergleich der verfügbaren Studien aufgrund der Vielfalt der gesammelten Daten und der angewandten Methoden schwierig ist. Darüber hinaus sei der Einfluss von Peer-to-Peer auf die Nutzung von Filmen nicht unbedingt mit der Nutzung von Musik vergleichbar. Im Gegensatz zu den klassischen von Vertretern der Industrie angeführten Thesen ergab eine von Smith und Telang von 2000 bis 2003 durchgeführte Regressionsstudie über den Einfluss von Online-Piraterie auf DVDVerkäufe, dass die zunehmende Internetverbreitung zu einem Anstieg der DVD-Verkäufe um 9,3 % beigetragen haben könnte. Die gleichen Autoren untersuchten zwischen 2005 und 2006 über einen Zeitraum von acht Monaten die Verfügbarkeit von Filmen in BitTorrentNetzen und kamen zu dem Ergebnis, dass es zwischen Filesharing und DVD-Nutzung keinen eindeutigen Zusammenhang gibt. Dagegen zeigt eine französische Studie von Bounie et al. über das Nutzerverhalten von Studenten, dass Peer-to-Peer-Praktiken keine Auswirkungen auf Kinobesuche aber durchaus auf DVD-Verkauf und -Verleih haben. Diese Studie scheint ebenso wie neuere in den USA von Rob und Waldfogel durchgeführte Studien zu belegen, wie wichtig es ist, durch eine Anpassung der Verwertungsfenster den Lebenszyklus von Filmen zu überarbeiten. 1.5.3.3. Rückläufige Kinobesuche und Krise des Videomarkts Unabhängig davon, wie genau der Zusammenhang zwischen Piraterie und anderen Formen der Nutzung audiovisueller Inhalte ist, sollte die Debatte vor dem Hintergrund neuer Markttendenzen gesehen werden. 141 142 “Digital: Converting illegal viewers to paying customers to yield $2.5 billion”, Video Business, 7. Juli 2009, http://www.videobusiness.com/article/CA6669533.html Die ersten Studien betrafen überwiegend die Auswirkungen der illegalen Nutzung musikalischer Werke. Eine Bibliographie der bis 2005 veröffentlichen Studien kann hier nachgelesen werden: A. LANGE, "Report and studies of the economic and sociological dimensions of peer-to-peer”, European Audiovisual Observatory, http://www.obs.coe.int/db/gavis/piracy.html#3 Neuere wissenschaftliche Studien befassten sich mit den Auswirkungen von Peer-to-Peer auf den Film- und Videomarkt. Vgl. insbesondere - D. BOUNIE, P. WAELBROECK, M. BOURREAU, “Piracy and the Demand for Films: Analysis of Piracy Behavior in French Universities”, Review of Economic Research on Copyright Issues, Vol. 3, Nr. 2, S. 1527, 2006 http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1144313 ; - S. DEJEAN, “What Can We Learn from Empirical Studies About Piracy? CESIfo Economics studies”, April 2009, http://cesifo.oxfordjournals.org/cgi/content/short/55/2/326 - R. ROB and J. WALDFOGEL, “Piracy on the Silver Screen”, Journal of Industrial Economics, 55(3), 2007, S. 379-95. - M.D. SMITH and R. TELANG, “Privacy or Promotion? The Impact of Broadband Internet Penetration on DVD sales” Working Paper, H. John Heinz III School of Public Policy and Management, Carnegie Mellon University - D. WATERMAN, S.W. JI and L.R. ROCHET, “Enforcement and Control of Piracy, Copying, and Sharing in the Movie Industry”, (2007), Review of Industrial Organization, Forthcoming, http://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=1029725 73 Kinobesuche In der Europäischen Union ist die Zahl der Kinobesuche zwischen 2004 und 2008 um 88,7 Mio. zurückgegangen, wobei dieser Rückgang nicht kontinuierlich erfolgte. Die Gesamtzahl der Besuche ist von 1012,9 Mio. im Jahr 2004 auf 898,9 Mio. im Jahr 2005 zurückgegangen, um ein Jahr später wieder auf 931,6 Mio. und 2008 auf 924,2 Mio. anzusteigen. In den Vereinigten Staaten haben die Kinobesuche 2008 um 2,6 % abgenommen und erreichten damit ihr niedrigstes Niveau seit 2007.143 Videomarkt Eine von Screen Digest für die International Video Federation durchgeführte Studie144 ergab, dass sich die DVD-Verkäufe in Europa im Jahr 2008 auf 778,2 Mio. erhöht haben, was einer Zunahme von 1,9 % gegenüber 2007 entspricht. Gleichzeitig ist der durchschnittliche Preis für eine DVD bei festem Wechselkurs um 4,7 % gesunken. Daraus ergibt sich, dass der Umsatz bei DVD-Verkäufen bei festem Wechselkurs um 2,3 % zurückgegangen ist. Im Bereich DVD-Verleih gab es zwischen 2007 und 2008 einen Rückgang von 540 Mio. auf 454 Mio., also von 16 %. Bei festem Wechselkurs haben sich die Ausgaben für DVD-Verleih demnach um 18 % vermindert. In den Vereinigten Staaten sind die DVD-Verkäufe von 24 Mrd. im Jahr 2006 auf 22 Mrd. im Jahr 2008 zurückgegangen. Je nach Quelle betrug der Rückgang zwischen 2007 und 2008 8,4 % (NATO), 9 % (Digital Entertainment Group) oder sogar 11 % (Screen Digest). Laut Adams Media Research sind die DVD-Verkäufe in den Vereinigten Staaten im ersten Halbjahr 2009 um 14 % gesunken, wobei diese rückläufige Entwicklung nicht durch zunehmende Verkäufe von Blu-ray-Discs ausgeglichen wurde. Der „Home Entertainment“ Markt ist demzufolge im ersten Halbjahr 2009 um insgesamt 5 % geschrumpft.145 Der rückläufige Trend am Videomarkt ist für amerikanische Produzenten sicherlich deutlicher spürbar (im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Studios in diesem Segment 40 50 % ihrer Nettoeinnahmen erzielen) als für europäische Produzenten, deren Einnahmen aus Video anscheinend weniger hoch sind. 1.5.4. Legale VoD-Angebote als Antwort auf Piraterie Wenn es um die Entwicklung neuer Strategien der Industrie und einer audiovisuellen Politik geht, wird oftmals eher dem gesunden Menschenverstand vertraut als den methodisch argumentierten Analysen. Wissenschaftliche Studien, wie die weiter oben aufgeführten, wecken eher das Misstrauen der Branche, statt in ihren Überlegungen berücksichtigt zu werden. Die Filmindustrie, die die gleiche Krise auf sich zukommen sieht wie die Musikindustrie, holt zum Gegenschlag aus, indem sie zum einen versucht, Piraterie durch die Einführung einer repressiven Politik einzudämmen und andererseits legale Angebote einrichtet, die eine Alternative zu den kostenlosen Angeboten der Peer-to-Peer-Systeme, aber auch zu der zunehmenden Bedrohung durch die leichter zugänglichen StreamingAngebote darstellen können. So ist die Einrichtung legaler Angebote seit mehreren Jahren das neue Kredo der Industrie geworden. Es ist noch zu früh zu beurteilen, ob sich diese Alternative durchsetzen wird oder ob sich die Gratis-Kultur dauerhaft zum Nachteil 143 144 145 Detaillierte Zahlen können hier nachgelesen werden: EUROPEAN AUDIOVISUAL OBSERVATORY, FOCUS 2009, World Film Market Trends, Cannes Market, 2009, http://www.obs.coe.int/online_publication/reports/focus2009.pdf IVF, The European Video Yearbook 2009, Brussels, 2009. Adams Media Research, 31. Juli 2009, http://www.adamsmediaresearch.com/news/news-usvi-073109rj/view.html 74 kostenpflichtiger Modelle, auf die die Filmindustrie seit Ende des 20. Jahrhunderts baut, behaupten wird. In diesem Fall müssten andere Geschäftsmodelle für die Vergütung der Autoren entwickelt werden.146 1.5.5. Neufestlegung der Verwertungsfenster als Antwort auf Piraterie Legale Angebote können allerdings nicht eingerichtet werden, ohne den Umfang kostenloser Angebote im Rahmen von Piraterie zu berücksichtigen. Dieses kostenlose Angebot sorgt bei den legalen Angeboten für Preisdruck, zwingt die Industrie aber auch, die „zeitliche Abfolge der Medien“, d.h. die Fristen der Zurverfügungstellung der Werke nach dem Kinostart oder der Erstausstrahlung im Fernsehen neu festzulegen. Um der Schnelligkeit zu begegnen, mit der die Piraten neue Inhalte innerhalb kurzer Zeit nach ihrer ersten Verbreitung verfügbar machen, sieht die Branche letztlich ein, dass eine Verkürzung der Frist für die Bereitstellung der Werke als kostenpflichtige VoD, die im Allgemeinen zeitgleich mit der Verwertung als Pay-per-View und dem Erscheinen als DVD erfolgt, notwendig ist. In den Vereinigten Staaten hängt die zeitliche Abfolge der Ausstrahlung von der Strategie der Produzenten ab und die Majors haben, wie wir sehen werden, in den letzten Jahren strategische Entscheidungen in Bezug auf die Verfügbarkeit der Werke als VoD getroffen. In Europa unterscheidet sich die klassische Festlegung der Verwertungsfenster, insbesondere in Bezug auf die Fristen für die Ausstrahlung der Filme im Fernsehen, je nach Land: In einigen Ländern (Frankreich, Portugal und - nur bei subventionierten Filmen - in Deutschland und Österreich) ist sie gesetzlich geregelt. In der Mehrzahl der Länder ist der Gesetzgeber entweder in dieser Frage nicht aktiv geworden oder hat sich lediglich darauf beschränkt, festzustellen, dass diese Frage vertraglich zu regeln ist.147 1.5.5.1. Neue Regelung der Verwertungsfenster in Frankreich In Bezug auf die Verwertungsfenster für audiovisuelle Abrufdienste, erhielten sogar in Frankreich Branchenabsprachen Vorrang vor rechtlichen Regelungen. Bezeichnenderweise wurden die rechtlichen Grundlagen für die Festlegung der Verwertungsfenster im Rahmen des am 12. Juni 2009 verabschiedeten Gesetzes "Création et Internet" und damit im Rahmen der Entwicklung einer Politik zur Bekämpfung der Piraterie überarbeitet.148 Danach ist die Mindestfrist für die Verwertung von Videoinhalten gesetzlich festgelegt. Der neu gefasste Artikel 30-4 des Code de l’industrie cinématographique sieht hierfür eine Frist von vier Monaten nach dem Kinostart vor, wobei der CNC diese Frist in Ausnahmefällen auf bis zu drei Monate senken kann. In Bezug auf audiovisuelle Abrufdienste und 146 147 148 In Frankreich wurden Patrick Zelnik zusammen mit Jacques Toubon und Guillaume Cerutti vom französischen Kulturminister Frédéric Mitterrand beauftragt, ein Modell für legale kulturelle Angebote im Internet und für die Vergütung der Urheber sowie die Finanzierung der Kulturindustrie zu entwickeln. Ziel des Auftrags ist es, sowohl Verbraucher als auch Urheber von dem durch das Hadopi-Gesetz (vgl. 2.1.4.) geschaffenen Rechtsrahmen profitieren zu lassen, indem ein attraktives legales Angebot eingerichtet wird und für die Vergütung und Finanzierung der Künstler und der sie unterstützenden Unternehmen neue Quellen gefunden werden. Pressemitteilung des Kulturministers, 3. September 2009. http://www.culture.gouv.fr/mcc/Espace-Presse/Communiques/Frederic-Mitterrand-confie-a-Patrick-Zelnikaccompagne-de-Jacques-Toubon-et-de-Guillaume-Cerutti-une-mission-sur-l-offre-legale-de-contenusculturels-sur-Internet-et-sur-la-remuneration-des-createurs-et-le-financement-des-industries-culturelles Weitere Informationen über die entsprechenden Rechtsvorschriften können nachgelesen werden bei M. KUHR, Verwertungsfenster im Wandel: Herausforderungen für die Chronologie audiovisueller Medien, IRIS Plus, Observatoire européen de l’audiovisuel, Strasbourg, April 2008, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus4_2008.pdf.fr Wir legen hier die zusammenfassende Präsentation der neuen Regelung zugrunde, die veröffentlicht wurde in: La lettre du CNC, Juli-August 2009, S.4-5, http://www.cnc.fr/CNC_GALLERY_CONTENT/DOCUMENTS/Lettre_du_CNC/Lettre66_OK.pdf 75 Fernsehdienste hat der Gesetzgeber Branchenabsprachen vorgesehen. So sehen Artikel 305 und 30-6 des Code de l'industrie cinématographique vor, dass die Frist nach der die Verwertung eines Kinofilms als audiovisueller Abrufdienst oder im Fernsehen möglich ist, branchenintern festgelegt werden kann. Auch wenn der Gesetzgeber den Fokus auf Branchenvereinbarungen legte, hat er zeitliche Rahmenbestimmungen für audiovisuelle Abrufdienste festgelegt, um die schnelle Einführung der neuen Verwertungsfenster zu erreichen. In diesem Rahmen wurde am 6. Juli 2009 nach den unter Federführung des CNC geführten Verhandlungen eine neue brancheninterne Vereinbarung getroffen zwischen repräsentativen Organisationen aus dem Filmbereich einerseits und den Diensteherausgebern und den Organisationen, die den Videosektor, die verschiedenen Kategorien audiovisueller Abrufdienste und Fernsehdienste, um die es in dieser Vereinbarung geht, vertreten.149 Die Parteien haben dabei folgende Verwertungsfenster vereinbart: - Für einzeln bezahlte audiovisuelle Abrufdienste gilt danach die gleiche Frist wie für Videos auf Datenträgern, d.h. vier Monate nach dem Kinostart, wobei Sonderregelungen möglich sind, bei denen das Zeitfenster um bis zu vier Wochen nach vorne verschoben werden kann. Dies ist aber nur bei Filmen möglich, die in der vierten Verwertungswoche nicht mehr als 200 mal im Kino angesehen wurden; - Für normale Fernsehdienste und kostenpflichtige Fernsehdienste, die keine Kinofilme umfassen, variieren die Fristen je nach Art der Beteiligung der Dienstebetreiber an der Kinoproduktion: Eine Frist von zweiundzwanzig Monaten nach dem Kinostart gilt dann, wenn der Dienstebetreiber Koproduktionsverpflichtungen in Höhe von mindestens 3,2 % seines Umsatzes (einschließlich Fernsehanteil) eingeht; In allen anderen Fällen gilt eine Frist von dreißig Monaten; - Für abonnierte audiovisuelle Abrufdienste ist eine einheitliche Frist von 36 Monaten ab Kinostart vorgesehen; - Kinoproduktionen, die der Nutzer kostenlos abrufen kann, dürfen, mit Ausnahme streng begrenzter Werbeaktionen, erst nach Ablauf einer Frist von achtundvierzig Monaten nach dem Kinostart erfolgen; - Die Bereitstellung eines Kinofilms im Rahmen eines Catch-up-TV-Dienstes ist an die Ausstrahlung im Fernsehen gebunden, da die beiden Vertriebsarten verknüpft sind. 1.5.5.2. Die laufenden Diskussionen in anderen europäischen Ländern In den anderen europäischen Ländern wird ebenso über eine Neugestaltung der Verwertungsfenster diskutiert. 149 - In Deutschland hat die SPIO, die die deutschen Unternehmen der Filmbranche vertritt, eine fundierte empirische Studie eingeleitet, um die Nutzungsformen besser kennenzulernen, die je nachdem, ob es sich um amerikanische, deutsche oder europäische Filme handelt, sehr unterschiedlich sind. - In Italien schlägt die Coordinamento Nazionale delle Videoteche Associate, die Interessengemeinschaft der Videotheken, eine schnellere Verwertung von Inhalten für den Videoverleih vor, um der Konkurrenz durch illegale Download-Seiten und Es ist anzumerken, dass keine umfassende Einigung erzielt wurde: Die kollektiven Verwertungsgesellschaften SACD und ARP, die die Urheber bzw. die Regisseure und Produzenten vertreten, haben sich dieser Vereinbarung nicht angeschlossen, da sie der Ansicht waren, dass die Bedingungen nicht geeignet seien, einen Aufschwung attraktiver Abrufdienste zu begünstigen. Vgl. Pressemitteilung SACD, 6. Juli 2009, http://www.sacd.fr/Accord-sur-la-refonte-de-la-chronologie-des-medias.1278.0.html; Pressemitteilung ARP, 6. Juli 2009, http://www.larp.fr/article.php3?id_article)901 76 Streaming-Seiten (wie Megavideo) besser begegnen zu können, die die italienische Fassung schon knapp drei Monate nach dem Kinostart bereitstellen. Laut dieser Organisation sollte die Planung der Video-Verwertungsfensters auf der Grundlage der voraussichtlichen Einspielergebnisse festgelegt werden: so könnten die Verwertungsfenster für Videoverleih bei Filmen mit eher geringen Einspielergebnissen verkürzt werden. Die ANEC, die die Betreiberseite vertritt, erklärt sich gesprächsbereit, ist aber der Ansicht, dass es illusorisch ist davon auszugehen, dass eine Verkürzung der Verwertungsfenster eine Lösung für Piraterie darstellt und möchte nicht, dass der Videomarkt den Vertrieb in den Kinosälen bedroht.150 Es muss nur noch geklärt werden, ob die Verwertungsfenster für Pay-per-View oder VoDVerleih mit Videoverleih identisch sein sollen, was von Antonio Allocati, dem Direktor der Zeitschrift Trade Home Entertainment, die sich auf Fragen im Zusammenhang mit den traditionellen Videomärkten spezialisiert hat, als gefährlich angesehen wird.151 150 151 152 153 - In Belgien befürchten die französischsprachigen Anbieter und Betreiber, dass sich eine Verkürzung des Verwertungsfensters für das Erscheinen als DVD, die gerade in Frankreich beschlossen wurde, auf den Markt auswirkt: Die nach Frankreich importierten DVD könnten dann nämlich bereits verfügbar sein, wenn die Filme in die Kinos kommen.152 - Im Vereinigten Königreich entsprechen die Verwertungsfenster für VoD-Verleih in der Regel denen für Pay-per-View-Dienste und nVoD, d.h. die Filme sind im Allgemeinen sechs bis sieben Monate nach dem Kinostart verfügbar. Für VoD-Kauf gilt das gleiche Verwertungsfenster wie für das Erscheinen als DVD, also vier Monate nach Erstaufführung. Aufgrund fehlender Regelungen kann es je nach Titel erhebliche Unterschiede geben.153 Die Vertriebsgesellschaft Curzon Artificial Eye testet gleichzeitiges Erscheinen europäischer Filme im Kino, als VoD und als Pay-per-View. (vgl. 1.2.7). "Window, dibattito acceso", Trade Home Entertainment, Juli/August 2009, S.30-31. A. ALLOCATI, "Window, discutiamone seriamente", Trade Home Entertainment, Juli/August 2009, S.9. Beitrag von Eliane Dubois, Direktorin der Vertriebsgesellschaft Cinélibre, anlässlich des European Cinema Summit, Brüssel, 17. Juli 2009. UK Film Council, Statistical Yearbook 09, UK Film Ccouncil, London, 2009, S.a105. 77 TEIL 2. VOD IM RAHMEN DER EUROPÄISCHEN AUDIOVISUELLEN POLITIK 2.1. ERARBEITUNG EINES EUROPÄISCHEN RECHTSRAHMENS FÜR AUDIOVISUELLE ABRUFDIENSTE154 Die europäischen Institutionen haben verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung und Regelung vorgesehen, die die Entstehung eines europäischen VoD-Marktes ermöglichen sollen. 2.1.1. Die Verabschiedung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste Die neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste155 bildet künftig den gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für Videoabrufdienste. Dieser Rechtsrahmen wird wirksam, sobald die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Am 29. November 2007 hat das Europäische Parlament den Gemeinsamen Standpunkt des Rates über den Vorschlag für eine neue Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ohne Grenzen in allen Punkten bestätigt. Der Gemeinsame Standpunkt vom 15. Oktober 2007 ist das Ergebnis interinstitutioneller Verhandlungen während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens: Die informellen Kontakte zwischen dem Parlament, der Kommission und dem Rat ergaben eine Fassung, die vom Parlament unverändert angenommen wurde.156 Die Kommission hatte zunächst eine Regelung vorgeschlagen, die aus gemeinsamen Kernbestimmungen besteht, die für alle audiovisuellen Mediendienste gelten. Diese sollten durch eine Reihe von Verpflichtungen ergänzt werden, die ausschließlich für den Bereich der Fernsehtätigkeit gelten sollten. Dies schien die beste Lösung zu sein, zumal es in der Erwägung 42 der Richtlinie heißt: „Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf unterscheiden sich von Fernsehprogrammen darin, welche Auswahl- und Steuerungsmöglichkeiten der Nutzer hat und welche Auswirkungen sie auf die Gesellschaft haben. Deshalb ist es gerechtfertigt, für audiovisuelle Mediendienste auf Abruf weniger strenge Vorschriften zu erlassen, so dass sie nur den Grundvorschriften dieser Richtlinie unterliegen sollten." Trotz einiger struktureller Änderungen an der ursprünglichen Fassung (Einfügung neuer Kapitel und Neufassung bestimmter Artikel), wurde dieser Ansatz schließlich beibehalten. Hinsichtlich der wesentlichen Änderungen, die der Rat am Wortlaut vorgenommen hat, erklärte die Kommission, dass die neue Fassung den Zielen der in der ursprünglichen und geänderten Fassung enthaltenen Vorschläge der Kommission entspreche. Die wesentlichen Punkte dieser Richtlinie werden nachfolgend zusammengefasst. Die Richtlinie erläutert die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der von der Kommission vorgeschlagenen Richtlinie. Wie der Rat erklärt, besteht die Grundidee der Richtlinie darin, dass die künftig berücksichtigten „Abrufdienste“ den gleichen Wettbewerbsbedingungen unterliegen sollten wie die für das gleiche Publikum bestimmten Fernsehdienste. In der ersten Lesung hatte das Parlament den Begriff „audiovisuelle Mediendienste“ bereits näher 154 155 156 Dieses Kapitel gibt einen kurzen Überblick. Nähere Informationen zum rechtlichen Hintergrund von Videoabrufdiensten finden sich insbesondere in den Veröffentichungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle zu rechtlichen Aspekten, inbesondere in: Rechtliche Aspekte von Video-on-Demand, IRIS Special, Straßburg 2007, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris_special/2007_02.html Richtlinie 2007/65/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:332:0027:0045:DE:PDF Wir verwenden hier Auszüge von Herrn Rossini, EU-Ministerrat / Europäisches Parlament: "Adoption de la Directive relative aux services de médias audiovisuels", IRIS 2008-1:5/3, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Mai 2008. 81 definiert und betont, dass damit weder Internetseiten gemeint seien, die audiovisuelle Elemente nur als Ergänzung, nicht aber als Hauptzweck anbieten, noch elektronische Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften. Die Richtlinie beginnt unter Artikel 1 mit einer Reihe von Definitionen. So werden „audiovisuelle Mediendienste“ definiert als „eine Dienstleistung im Sinne der Artikel 49 und 50 des Vertrags, für die ein Mediendiensteanbieter die redaktionelle Verantwortung trägt und deren Hauptzweck die Bereitstellung von Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit über elektronische Kommunikationsnetze im Sinne des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/21/EG ist. Bei diesen audiovisuellen Mediendiensten handelt es sich entweder um Fernsehprogramme gemäß der Definition unter Buchstabe e des vorliegenden Artikels oder um audiovisuelle Mediendienste auf Abruf gemäß der Definition unter Buchstabe g des vorliegenden Artikels und/oder die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation“. Gemäß Punkte (e) versteht man unter: „‘Fernsehprogramm‘ (d.h. ein linearer audiovisueller Mediendienst) einen audiovisuellen Mediendienst, der von einem Mediendiensteanbieter für den zeitgleichen Empfang von Sendungen auf der Grundlage eines Sendeplans bereitgestellt wird“ und gemäß Punkt (g) unter „‘audiovisueller Mediendienst auf Abruf‘ (d.h. ein nicht-linearer audiovisueller Mediendienst) einen audiovisuellen Mediendienst, der von einem Mediendiensteanbieter für den Empfang zu dem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und auf dessen individuellen Abruf hin aus einem vom Mediendiensteanbieter festgelegten Programmkatalog bereitgestellt wird.“157 Die gemäß dieser Richtlinie festgelegten Grundsätze (insbesondere der Grundsatz der Rechtshoheit, nach dem die Zuständigkeit bei dem Land liegt, in dem der Mediendiensteanbieter niedergelassen ist) gelten in ähnlicher Weise für lineare und nichtlineare Dienste. In zwei Bereichen wurden die Vorschriften speziell an nicht-lineare Dienste angepasst: - Schutz Minderjähriger: Der neu eingefügte Artikel 3g sieht vor, dass die Inhalte, die die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung Minderjähriger ernsthaft beeinträchtigen könnten, nur so bereitgestellt werden dürfen, dass sichergestellt ist, dass diese audiovisuellen Mediendienste auf Abruf von Minderjährigen üblicherweise nicht gehört oder gesehen werden können. - Kulturelle Vielfalt: Laut dem neu eingefügten Artikel 3i müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass audiovisuelle Mediendienste auf Abruf die Produktion europäischer Werke und den Zugang zu diesen fördern. Diese Förderung könne in Form einer finanziellen Beteiligung solcher Dienste an der Produktion und am Erwerb von Rechten an europäischen Werken erfolgen oder durch einen wesentlichen Anteil europäischer Werke in den Programmkatalogen. In den Artikeln, die sich auf die Förderung europäischer audiovisueller Werke beziehen, werden allerdings die nicht-linearen Dienste gesondert betrachtet. Die Richtlinie fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die nicht-linearen Dienste zur Unterstützung und Finanzierung europäischer Werke beitragen und damit zur kulturellen Vielfalt innerhalb der Europäischen Union. Dieser Beitrag kann unter anderem in folgender Form erfolgen: - Finanzieller Beitrag zur Produktion europäischer Werke und zum Erwerb der Rechte an diesen Werken; und/oder 157 Es ist anzumerken, dass diese Definition, insbesondere der Verweis auf den vom Mediendiensteanbieter ausgewählten Programmkatalog, die nutzergenerierten Inhalte (UGC) aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie ausschließt. 82 - Mindestanteil europäischer Werke in Katalogen von Videoabrufdiensten; - Attraktive Präsentation europäischer Werke in den angebotenen Programmkatalogen. Eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie prüft erstmals die Bekanntheit dieser neuen Bestimmungen bei den Betreibern und die Probleme, die bei der Umsetzung und Überwachung dieser Vorschriften entstehen.158 2.1.2. Definition einer europäischen Politik zur Förderung kreativer OnlineInhalte Auf der Grundlage einer Studie159 über die interaktiven Inhalte in der EU25, die davon ausgeht, dass bis 2010 die Einnahmen aus dem Verkauf von Online-Inhalten um 400 % zunehmen, hat die Europäische Kommission am 3. Januar 2008 eine Mitteilung160 veröffentlicht, in der sie die Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines Markts für kreative OnlineInhalte ermutigt. In dem Bestreben, die Entwicklung dieser neuen Form des Vertriebs audiovisueller Inhalte unter Wahrung eines ausgewogenen Wettbewerbs zwischen Telekommunikationsbetreibern und audiovisuellen Veranstaltern sicherzustellen, hat die EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, auf der Grundlage einer 2006 durchgeführten öffentlichen Konsultation vier Hauptanforderungen an die neuen Geschäftsmodelle für europäische Online-Inhalte formuliert: - Online-Verfügbarkeit des Inhalts, - Verbesserung der Lizenzierungsmechanismen durch die Gewährung gebietsübergreifender Lizenzen, - Interoperabilität und Transparenz der DRM-Systeme, - Entwicklung legaler Angebote und Lösung des Problems der Piraterie. Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage dieser Mitteilung eine neue Konsultation gestartet. Nahezu 250 Beiträge von öffentlichen Institutionen, Berufsverbänden und Unternehmen sowie zahlreiche Beiträge von Bürgern gingen ein.161 Die Mitteilung von 2008 schlug außerdem die Einrichtung einer Diskussionsgruppe mit den betroffenen Akteuren (die „Plattform für Online-Inhalte“) vor, die die künftigen Herausforderungen untersuchen sollte. Der Abschlussbericht dieser Plattform wurde im Mai 2009 veröffentlicht.162 158 159 160 161 162 ATTENTIONAL et al., Study on the application of measures concerning the promotion of the distribution and production of European works in audiovisual media services (i.e. including television programmes and nonlinear services, Draft report, 21. Oktober 2008. http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/library/studies/art4_5/draft_final_report.pdf Die endgültige Fassung wurde am 28. Mai 2009 von der Europäischen Kommission veröffentlicht: http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/library/studies/art4_5/final_report.pdf Von der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie Interactive Content and Convergence; Implications for the Information Society, die am 25. Januar 2007 veröffentlicht wurde. http://ec.europa.eu/information_society/eEurope/i2010/docs/studies/interactive_content_ec2006.pdf Mitteilung SEK(2007) 1710 der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52007DC0836:EN:NOT http://ec.europa.eu/avpolicy/other_actions/content_online/consultation_2008/index_en.htm http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_platform_report.pdf 83 2.1.2.1. Die Rechteinhaber zur Verbreitung von Inhalten ermutigen Laut Europäischer Kommission sind die Rechteinhaber derzeit hinsichtlich der OnlineBereitstellung ihrer Inhalte sehr zurückhaltend. Diese Zurückhaltung lässt sich nicht nur mit der befürchteten Online-Piraterie erklären, sondern auch mit der Schwierigkeit, Vereinbarungen zwischen den Rechteinhabern und den Online-Diensteanbietern über die Bedingungen für die Verwertung kreativer Inhalte zu schließen. Die Kommission hat die Online-Diensteanbieter aufgefordert, zur Ausarbeitung von Lösungen163 beizutragen, insbesondere über eine Informationsplattform, die sie für die Beiträge zur Verfügung stellen will.164 Sie schlägt zudem die Einführung eines zwischen Zugangs- und Diensteanbietern, Rechtsinhabern und Verbrauchern geltenden „Verhaltenskodex“ vor. Darüber hinaus möchte die Kommission das Problem der verwaisten Werke165 lösen, das ebenfalls zur mangelnden Verfügbarkeit kreativer Inhalte beiträgt. 2.1.2.2. Gebietsübergreifende Lizenzen Nach Ansicht der Europäischen Kommission166 bremst die Tatsache, dass Urheberrechte territorial gebunden sind, die Entwicklung im Bereich der Verbreitung von Online-Angeboten. Die europäische Harmonisierung der Systeme von Urheberrechten für kreative Inhalte müsste die Kosten für eine europaweite Einrichtung von Online-Diensten reduzieren. Ein Anbieter, der seine Inhalte in verschiedenen Mitgliedsländern der Union anbieten möchte, muss heute nämlich in jedem einzelnen Mitgliedstaat Verwertungsrechte zahlen. Zur Lösung dieses Problems schlägt die Europäische Kommission vor, die Einrichtung verschiedener gebietsübergreifender Lizenzen zu prüfen, je nachdem, ob sie für den Primär- oder Sekundärmarkt bestimmt sind. a. VoD-Dienste als Bestandteil des freien Warenverkehrs innerhalb des gemeinsamen Marktes Die Verwertungsrechte für Kinofilme und audiovisuelle Werke werden für jedes Land einzeln verwaltet, d.h. die Urheberrechte sind territorial gebunden oder werden vom Land geschützt. Gemäß Territorialitätsgrundsatz werden Art und Umfang eines geistigen Eigentumsrechts von dem Land geregelt, in dem der Urheber sein Werk schützen will. Wird ein Werk in mehreren Ländern als VoD verwertet, wird der Schutz der Urheberrechte auf die Anzahl der betroffenen Länder ausgedehnt. Die Rechte werden für jedes Land oder jede Ländergruppe (wie z.B. Deutschland, Österreich, Schweiz) einzeln gewährt. Eine Übersicht über die verschiedenen geltenden Regelungen zeigt, dass sich die Identifizierung der Inhaber von Urheberrechten oder ähnlichen Rechten von Land zu Land stark unterscheidet.167 Neben diesen Unterschieden bei der Definition der Rechte sind die 163 164 165 166 167 Kommunikation der Kommission, http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_annex_de.pdf Ibid Ein verwaistes Werk kann als ein urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschütztes Werk definiert werden, dessen Rechteinhaber für eine Person, die für die Nutzung dieses Werks die Zustimmung benötigt, nicht identifizierbar oder lokalisierbar ist. Vgl. S. VAN GOMPEL, "Audiovisuelle Archive und die Unklärbarkeit von Rechten an verwaisten Werken", IRIS Plus, 2007-4, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, 2007. http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0836:FIN:FR:PDF Vgl. Kreativität hat ihren Preis. Die Rolle der Verwertungsgesellschaften, IRIS Spezial, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, 2009, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris_special/2009_01.html 84 Vertrags- und Vertriebspraktiken bei der Verwertung als VoD sehr unterschiedlich. Auch die Vorschriften für die zeitliche Abfolge der Medien variieren.168 Diese Heterogenität der rechtlichen Regelungen für die Verwertung von Urheberrechten könnte der Verbreitung dieser Werke innerhalb der Europäischen Gemeinschaft schaden und insbesondere der Bereitstellung in allen Ländern als VoD. Um diesen Missstand zu beheben, erwägt die Europäische Kommission die Einrichtung einer gebietsübergreifenden Lizenz, so dass die VoD-Anbieter die Urheberrechte nicht mehr für jedes Land einzeln aushandeln müssten.169 b. Die Vorschläge der Kommission Der Vorschlag der Kommission soll es den Anbietern von VoD-Diensten ermöglichen, die Verwertung von Kinofilmen oder audiovisuellen Produktionen für das gesamte Gebiet der Europäischen Gemeinschaft und nicht für jedes Land einzeln auszuhandeln. Nach Ansicht der Kommission behindern die im Zusammenhang mit dem Aushandeln von Verwertungsrechten in jedem Mitgliedstaat verursachten Kosten eine Verwertung der Werke außerhalb des Lands, aus dem sie kommen: „Im Online-Bereich ist es möglich, Inhaltsdienste im gesamten Binnenmarkt zur Verfügung zu stellen. Das Fehlen gebietsübergreifender Urheberrechtslizenzen erschwert jedoch die volle Nutzung des Binnenmarktpotenzials im Bereich der Online-Dienste“. Die Europäische Kommission schlägt daher die Einführung eines Systems vor, durch das die Rechteinhaber einen Anreiz erhalten, neben der Hauptlizenz eine zweite gebietsübergreifende Lizenz zu gewähren. Dies war bereits angeregt worden bei der Unterzeichnung der „Europäischen Charta für die Entwicklung und Einführung von Film Online“170 am 23. Mai 2006 anlässlich der Internationalen Filmfestspiele von Cannes unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission. Die von Vertretern der Film- und Inhaltsbranche, von Internet-Diensteanbietern und Telekommunikationsbetreibern unterzeichnete Charta fördert „europa- oder gebietsübergreifende Lizenzen und Genehmigungsverfahren, insbesondere für europäische Filme, mit eingeschränkter Verteilung außerhalb der Hauptregionen“. Dieser Vorschlag fügt sich zudem in die Reihe der zentralen Aufgaben ein, die die Kommission in ihrer Studie über interaktive Inhalte ermittelt hat.171 Die Mitteilung der Kommission vom 3. Januar 2008 könnte zur Verabschiedung einer Mitteilung des Parlaments und des Rates über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt führen. Eine von der Kommission in Auftrag gegebene Studie prüft zurzeit die Auswirkungen gebietsübergreifender Lizenzen und deren eventuellen Modalitäten. c. Gegensätzliche Reaktionen In vielen Beiträgen zur Konsultation wird der Wunsch der Europäischen Kommission, grenzübergreifende VoD-Dienste einzurichten, um audiovisuelle Produktionen einem größtmöglichen Publikum zugänglich zu machen, begrüßt. Allerdings vertreten auch viele die 168 169 170 171 Zur juristischen Analyse der zeitlichen Abfolge der Medien, siehe Beitrag von KUHR, "La chronologie des médias en pleine évolution", IRIS Plus, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, April 2008. Mitteilung der Kommission über kreative Online-Inhalte im Binnenmarkt, 3. Januar 2008, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0836:FIN:DE:PDF Europäische Charta für die Entwicklung und Einführung von Film Online, 23. Mai 2006, http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/film_online_de.pdf “Interactive content and convergence: implications for the information society”, 2006, http://ec.europa.eu/information_society/eEurope/i2010/docs/studies/interactive_content_ec2006.pdf 85 Ansicht, dass das jetzige System gut funktioniere und es vielleicht zu früh sei, gebietsübergreifenden Lizenzen einzuführen. Dem Europäischen Regieverband (FERA)172 zufolge gibt es drei Hindernisse, die dem Bestreben der Kommission entgegenstehen: - Der unklare kommerzielle Wert dieser neuen Verbreitungswege (was die Festlegung eines festen Verwertungsrahmens erschwert). - Die Zurückhaltung der Rechteinhaber gegenüber den digitalen Netzen wegen der Angst vor Piraterie. - Das mögliche Auftreten von Konflikten zwischen den Inhabern der Zugangsrechte zu diesen Netzen und den Inhabern der Zugangsrechte für die herkömmlichen Verbreitungsdienste. Die European Film Companies Alliance (EFCA)173 ist der Ansicht, dass gesamteuropäische Lizenzen ein wesentliches Element der insbesondere wertmäßigen Aufwertung der Programmkataloge seien. Bei den Produktionsgesellschaften in der EU handele es sich zumeist um sehr kleine Unternehmen, die am Aushandeln zusammengefasster Rechte (für mehrere Gebiete und Netze) durchaus verdienen könnten. Die EFCA hält es allerdings für gefährlich, auf ein gebietsweises Aushandeln zu verzichten, zumal die unabhängigen europäischen Kinofilme von zahlreichen Finanzierungsquellen abhängen, was zu einer großen Zersplitterung der Rechte führe. Die Mehrzahl der Filme richte sich an ein nationales Publikum, was sich in deren Finanzstruktur widerspiegelt. Außerdem variierten die Verwertungskosten eines Werks (Marketing, Vervielfältigung usw.) je nach Land, was zu unterschiedlichen Tarifen für diese Rechte führe. Auf den VoD-Plattformen bestehe die Gefahr der Marginalisierung der europäischen Produktionen gegenüber den amerikanischen, da die amerikanischen Majors über umfangreiche Kataloge verfügten und daher gebietsübergreifende Rechte zu ihrem Vorteil aushandeln könnten. Den europäischen Gesellschaften, von denen die meisten weniger als zwei Filme pro Jahr produzieren, würde man dagegen aufgrund fehlender Mittel und Sichtbarkeit „Dumping“-Vereinbarungen anbieten. Die Berufsverbände, die die Urheber audiovisueller Inhalte und die Produzenten vertreten, haben in den meisten Fällen ihre Skepsis oder gar Ablehnung in Bezug auf den eventuell zwingenden Charakter gebietsübergreifender Lizenzen geäußert. Die Société des Auteurs et Compositeurs Dramatiques, SACD, vertritt in diesem Zusammenhang folgende Ansicht: Die „Einführung einer gebietsübergreifenden Lizenz setzt voraus, dass die Rechteinhaber vorab ihr Einverständnis gegeben haben. Folglich kann das System der gebietsübergreifenden Lizenzen von der Europäischen Union nur unter Verletzung der Bestimmungen des EGVertrags eingerichtet werden. Die Inhaber geistiger Eigentumsrechte müssen weiterhin die Möglichkeit haben, ihre Rechte an Akteure ihrer Wahl abzutreten und zwar innerhalb der von ihnen definierten Gebietsgrenzen.“174 Die SACD vertritt darüber hinaus folgenden Standpunkt: „Hinsichtlich gebietsübergreifender Lizenzen für audiovisuelle Werke muss zunächst die nicht funktionierende Vergütungsregelung für Drehbuchautoren und Regisseure in Europa neu geregelt werden, zumal diese fast keinerlei Vergütung erhalten, wenn ihre Produktionen außerhalb der ursprünglichen territorialen Grenzen und insbesondere als VoD verbreitet werden. Dies ist ausgesprochen ungerecht und muss auf gemeinschaftlicher Ebene geklärt werden, bevor neue Geschäftsmodelle für Online-Inhalte festgelegt werden.“ Der Europäische Regieverband (FERA) räumt jedoch ein, dass ein freiwilliges Modell für 172 173 174 http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/fera_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/efca_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/sacd_fr.pdf 86 gebietsübergreifende Lizenzen, demzufolge Inhalte, die zunächst nur in einem Land verbreitet wurden, nach einer bestimmten Zeitraum in anderen Ländern online bereitgestellt würden, eine interessante Idee sei, die mit den betreffenden Fachleuten diskutiert werden sollte.175 Die International Federation of Film Producers Associations (FIAPF)176 und die Independent Film & Television Alliance (IFTA)177 sind der Ansicht, dass es für die Inhaltsbranche gefährlich wäre, dem Rechteinhaber die Entscheidung über den Verkauf gebietsübergreifender Rechte zu nehmen. Zahlreiche Faktoren bestimmten die Bedingungen des Rechteerwerbs: Exklusivität, zeitliche Abfolge der Medien, landesspezifische Traditionen, Sprachen usw. Die Bedürfnisse und Praktiken hinsichtlich des Konsums von Inhalten unterscheiden sich je nach Land und es sei durchaus normal, dass sich die Rechteinhaber diesen flexiblen Bedingungen anpassten. Außerdem werde der kommerzielle Wert eines Werks durch individuelle Verhandlungen optimiert. Dieser Standpunkt wird auch von der Vivendi-Gruppe178 geteilt, die den Markt „reifen lassen“ will. Die Gruppe möchte die Vertragsfreiheit beibehalten, die zum jetzigen Zeitpunkt eine gebietsübergreifende Verwertung von Inhalten nicht behindere, dem Rechteinhaber aber die Möglichkeit einräume, selbst zu entscheiden, in welchem geografischen Gebiet er sein Werk zu verwerten beabsichtigt. Solche Lizenzen seien also „überflüssig“ und „unangemessen“ und nicht mit der Marktrealität vereinbar. Auch die Motion Picture Association (Brüssel) und die Fox Pathé Europa179 (Vereinigtes Königreich) vertreten die Ansicht, dass Beschränkungen des bestehenden Lizenzsystems bzw. ein einheitliches gebietsübergreifendes Lizenzmodell die Rechteinhaber bestrafen würden. Sie befürworten daher die Beibehaltung der Vertragsfreiheit der Rechteinhaber gegenüber kollektiven Rechteverwaltungsgesellschaften. Ein weiterer Faktor ist bei diesen Überlegungen zu berücksichtigen: Zahlreiche Programme oder Werke werden mit der Beteiligung von Akteuren verschiedener nationaler Märkte (Gemeinschaftsproduktionen, Kaufverpflichtungen der Fernsehsender) finanziert, die als Gegenleistung die künftigen Verwertungsrechte für ihr Gebiet erhalten. Für die Vereinigung Eurocinéma180 ist die Verbreitung von Produktionen nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge der Medien für ein bestimmtes Gebiet nicht nur an die Optimierung der Einnahmen aus jedem Verwertungsfenster gebunden, sondern auch an die Vorfinanzierung dieser Werke: Die Exklusivrechte, die den verschiedenen Mediendiensten eingeräumt werden (Kinofilmvertrieb, Videovertrieb, Fernsehsender), bestimmen die Eignung des Werks, außerhalb des nationalen Markts verbreitet zu werden. Außerdem wird angeführt, dass gebietsübergreifende Lizenzen negative Auswirkungen haben könnten, wie die Konzentration der Rechteverwaltung (das Hinzukommen neuer Akteure könnte erschwert werden) und den Verlust der Vielfalt der kulturellen Angebote. Der Club des Producteurs européens vertritt die Ansicht, dass die gebietsübergreifenden Lizenzen die großen Vertriebsgesellschaften, in diesem Fall die amerikanischen Majors181, begünstigen. Nach Einschätzung des British Screen Advisory Council182 (GB) haben die kleinen Plattformen nicht die Mittel (technische Mittel, Marketing), sich in mehreren Ländern zu entwickeln, was ebenfalls die großen Akteure begünstige. Folglich würden außer einigen nordischen Plattformen (SF Anytime) und den europaweit agierenden Medienakteuren 175 176 177 178 179 180 181 182 http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/fera_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/fiapf_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/ifta_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/vivendi_fr.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/mpa_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/eurocinema_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/epclub_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/bsac_en.pdf 87 (ProSiebenSat, RTL Group), die sich bisher mit dem Fehlen solcher Lizenzen abgefunden haben, vor allem neue, europaweit auftretende Akteure im Bereich der Verbreitung audiovisueller Inhalte von der Einführung solcher Lizenzen profitieren. Interessanterweise hält die MPA, die die amerikanischen Majors vertritt, Bestimmungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments zur Förderung gebietsübergreifender Lizenzen nicht für erforderlich: Die jetzige Freiheit der Rechteinhaber räume diesen bereits heute die Möglichkeit ein, solche gebietsübergreifenden Lizenzen zu nutzen, falls sie dies für zweckmäßig halten.183 Nach Ansicht der französischen Behörden hat sich infolge der neuen VoD-Dienste das Konsumverhalten im Kinobereich erheblich verändert. Daher sollten die Marktakteure (die Rechteinhaber und die Vertriebsplattformen) weiterhin frei entscheiden, welches Modell am besten geeignet ist, den Interessen europäischer Kinofilme zu dienen. Die Kinofilmvertriebe, die von der FIAD184 vertreten werden, und die vom IVF185 vertretenen Videovertriebe haben ebenfalls ihre Zurückhaltung geäußert. Aus ihrer Sicht ist die Möglichkeit, Verwertungsrechte für jedes Land auszuhandeln, das Privileg der Rechteinhaber, die ihre Werke auf diese Weise optimal aufwerten. Außerdem behindere das komplexe Lizenzsystem nicht die Verbreitung der Werke. Auch die Fernsehveranstalter äußern sich sehr zurückhaltend. Nach Ansicht der Association of Commercial Television (ACT) ist es nicht erforderlich, dass die Kommissiondie Frage gebietsübergreifender Lizenzen für audiovisuelle Werke stellt, da sich die Fernsehdienste und Videoabrufdienste weiterhin im Wesentlichen in einem nationalen bzw. sprachlichen Umfeld entwickeln werden und nicht in einem gesamteuropäischen Kontext.186 Der Sender BskyB187 in Großbritannien erinnert daran, dass das bestehende System auf jahrelangen Verhandlungen basiere und sehr gut funktioniere. Im Übrigen sei eine weitere Lizenzverwaltung auf nationaler Ebene durchaus vereinbar mit der Entwicklung von Werken, für die ein exterritorialer Vertrieb vorgesehen sei. Der EBU zufolge könne man die Problematik gebietsübergreifender Lizenzen für online vertriebene Inhalte nicht von der Problematik anderer Vertriebsformen trennen, wie dem Vertrieb über Kabel und Satellit, der in der Satelliten- und Kabel-Richtlinie von 1993 geregelt sei.188 Auch wenn die Kabelnetzbetreiber wie Liberty Global Europe189 oder die Vereinigung Cable Europe190 die Ziele der Kommission für berechtigt halten, führen sie gleichzeitig an, dass Bestimmungen, die für die Internetbetreiber vorteilhafter seien, eine Ungleichbehandlung darstellen, zumal die Kabeldienste verpflichtet seien, die Grundsätze der Satelliten- und Kabel-Richtlinie von 1993 anzuwenden. Im Gegensatz dazu stehen international agierende Telekommunikationsbetreiber wie Orange191, Anbieter von Internetdiensten wie Google192 oder Microsoft193 oder auch Hersteller wie Nokia194 der Einführung gebietsübergreifender Lizenzen eher positiv gegenüber. Diese würden ihre Verhandlungen mit den Rechteinhabern erleichtern und ihnen einen leichten und umfassenden Zutritt zum gesamten europäischen Markt gewähren. Es 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/mpa_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/fiad2_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/ivf_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/act_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/bskybe_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/ebu_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/liberty_global_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/cable_Europe_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/fto_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/google_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/microsoft_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/nokia_en.pdf 88 erscheint ihnen normal, dass sich die Lizenzen der digitalen Flexibilität anpassen. Nach Ansicht von Google195 müssen die Rechteinhaber mit den Internetanbietern zusammenarbeiten, um „flexible, praxisgerechte und kommerziell taugliche Lizenzmechanismen auf der Ebene der Europäischen Union“ zu entwickeln. Die meisten Rundfunkbetreiber, die auf die Konsultation geantwortet haben, unterstützen das Prinzip gebietsübergreifender Lizenzen. Dennoch wurden einige Vorbehalte gegenüber den Vorschlägen der Kommission geäußert. Für die Europäische Rundfunkunion (EBU), der eine Vielzahl europäischer Rundfunkbetreiber angehören (z.B. der Österreichische Rundfunk (ORF)196 und die Sveriges Television AB (SVT)197) besteht das Ziel gebietsübergreifender Lizenzen in der Diversifizierung der angebotenen Online-Inhalte. Hierzu sei es erforderlich, dass die Rundfunkbetreiber ihre Politik im Bereich des Rechteerwerbs, der Vergütung und des Vertriebs an die Konsumgewohnheiten der Verbraucher anpassen. Außerdem setzt sich die EBU für das Prinzip der technologischen Neutralität ein. In diesem Zusammenhang vertritt sie die Ansicht, dass das Ursprungslandprinzip, das sich aus der Satelliten- und KabelRichtlinie von 1993 ergibt, auch auf Online-Dienste angewandt werden sollte. Die BBC198 teilt diesen Standpunkt und führt aus, dass die Maßnahmen, die die Einführung von gebietsübergreifenden Lizenzmodellen und Multi-Plattformen erleichtern, das OnlineAngebot der Betreiber vergrößern würden. Die BBC steht der Einrichtung einer einheitlichen europäischen Anlaufstelle positiv gegenüber. Die EBU sieht ebenso wie der Danish Public Service Broadcaster (DR)199 und die SVT den Nutzen der Einführung einer „extended collective Licence“ ECL, die es in Schweden und anderen skandinavischen Ländern bereits gibt. Im Hinblick auf das von der Kommission vorgeschlagene Lizenzmodell sind Mediaset200 und die Association of commercial television in Europe (ACT)201 der Ansicht, dass sich eine Regelung in diesem Bereich negativ auf den Vertrieb von Online-Inhalten und die Konkurrenz in diesem Sektor auswirken könnte. Auf jeden Fall könne, wie die SACD in ihrem Beitrag erinnert202, die Einrichtung solcher Lizenzen weder ohne Zustimmung der Rechteinhaber noch ohne Garantien in Bezug auf eine gerechte und angemessene Vergütung dieser Rechte erfolgen. Allerdings seien die Vergütungssysteme für Autoren im audiovisuellen Bereich in Europa äußerst unterschiedlich, insbesondere hinsichtlich der Online-Rechte. Dies dürfe nicht dazu führen, dass die VoD-Plattformen ihren gebietsübergreifenden Lizenzvertrag der Gesetzgebung unterwerfen könnten, die für die Urheber am ungünstigsten sei, und auf diese Weise die Möglichkeit erhalten, ihre Dienste innerhalb der gesamten Europäischen Gemeinschaft anzubieten. Bevor gebietsübergreifende Lizenzen eingeführt werden könnten, müsste nach Ansicht der SACD gegebenenfalls eine europäische Harmonisierung erfolgen, um eine einheitliche Anwendung der Mechanismen hinsichtlich der Vergütung der Autoren im audiovisuellen Bereich sicherzustellen. 195 196 197 198 199 200 201 202 http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/google_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/orf_de.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/swedish_tv_ab_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/bbc_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/dr_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/mediaset_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/act_en.pdf http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/ngo/sacd_fr.pdf 89 Zu diesem Zweck könnte die Entwicklung der Rechteverwaltungsgesellschaften das Vergütungssystem verbessern und die europäischen Rechtsvorschriften könnten verbindlich festlegen, dass die Online-Verwertung von Inhalten nur über diese Gesellschaften abgewickelt werde. Dies würde der SACD zufolge die Rechte der Urheber gegenüber der Wirtschaftskraft einiger internationaler Plattformen sicherstellen. Dies verstoße jedoch gegen die auf einigen Märkten vorherrschende Philosophie vertraglich geregelter Beziehungen. Das europäische Recht sollte zudem vorsehen, dass Urheber ein Recht auf angemessene Vergütung haben. Die Vermiet- und Verleihrichtlinie sehe dies bereits für die Vermietung von Werken vor und auch Urheber wollen hierauf nicht verzichten. Die SACD führt weiterhin aus: „Die Einführung gebietsübergreifender Lizenzen kann nur nach vorheriger Annahme einer entsprechenden europäischen Regelung für die Urheber im audiovisuellen Bereich erfolgen.“ Beim Aushandeln gebietsübergreifender Lizenzen könnten sich die Urheber dann auf die auf europäischer Ebene anerkannten Rechte berufen. Die Diskussion zur Frage gebietsübergreifender Lizenzen ist also noch lange nicht beendet und die rechtliche Durchführbarkeit eines solchen Systems ist nicht sichergestellt, zumindest nicht angesichts der bestehenden unterschiedlichen nationalen Regelungen in Bezug auf Urheberrechte und einer fehlenden einheitlichen europäischen Regelung. 2008 wurde eine Studie zur genauen Analyse des Rechtemarkts in den verschiedenen Mitgliedstaaten in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Studie sollen im Frühjahr 2010 vorliegen.203 d. Gesprächsrunde mit Konsumenten und Industrievertretern über Aussichten und Schranken beim Internethandel im Europäischen Binnenmarkt Zwischenzeitlich lud die GD Wettbewerb der Europäischen Kommission am 17. September 2008 zu einer Gesprächsrunde mit Konsumenten und Industrievertretern über Aussichten und Schranken beim Internethandel im Europäischen Binnenmarkt ein.204 Bei dieser Gesprächsrunde ging es insbesondere darum, zu prüfen, inwiefern gebietsbezogene Lizenzen den Handel mit Musik, kinematografischen und audiovisuellen Werken beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Kommission die Frage nach der unterschiedlichen Behandlung je nachdem, ob die Inhalte auf Datenträgern (CD, DVD...) oder ohne Datenträger (Fernsehen, Online-Vertrieb) verbreitet werden und über die Legitimität dieser unterschiedlichen Behandlung: "One issue of concern to Commissioner Kroes is that the online provision of copyrighted content as digital data files is often limited to the territory in which the consumer requesting the service is located. The provision of the same content in a physical format is usually not subject to the same territorial limitation. In addition, the provision of copyrighted content in a physical format is clearly subject to EU competition rules on Vertical Restraints, but the position for digital data files is less clear. Put another way, we appear to have a more fragmented European market for the online sale of copyrighted products available in electronic format, than we do for the same content in physical format".205 203 204 205 Study concerning Multi-territory licensing for the online distribution of audiovisual works in the European Union- SMART 2008/0002 - Selected contractor: Kern European Affairs (in partnership with Armines) http://www.keanet.eu Siehe: http://ec.europa.eu/competition/sectors/media/online_commerce.html Die verschiedenen Dokumente zur Gesprächsrunde werden unter folgender Adresse bereitgestellt: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/1338&format=HTML&aged=0&language=FR &guiLanguage=en Auszug aus Issues paper, das als Grundlage für die Gesprächsrunde diente, http://ec.europa.eu/competition/consultations/2008_online_commerce/online_issues_paper_annex.pdf 90 e) Die Problematik der Einstufung Die Problematik der Einstufung stellt ein weiteres mögliches Hindernis für die Verbreitung von Werken innerhalb Europas dar.206 Die in den Mitgliedstaaten verfügbaren Kinofilme und audiovisuellen Produktionen unterliegen nämlich einer Einstufung. Diese hat das Ziel, den Zugang Minderjähriger zu Inhalten, die ihre „körperliche, geistige oder sittliche“ Entwicklung ernsthaft beeinträchtigen könnten, zu beschränken. Allerdings sind diese Einstufungen sehr stark national geprägt, da sie von Regulierungsorganen oder nationalen Produktionsfirmen auf der Grundlage eigener Kriterien festgelegt wurden.207 2.1.3. Einführung von Vorschriften zur Transparenz und Interoperabilität der verschiedenen Systeme digitaler Rechteverwaltung Die betroffenen Akteure sind mehrheitlich der Ansicht, dass die Systeme der digitalen Rechteverwaltung (DRM die Bekämpfung von Piraterie ermöglichen. Gleichzeitig unterstreichen sie aber, dass die Interoperabilität dieser Systeme verbessert werden müsse, um den Wettbewerb im Interesse des Verbrauchers zu stärken.)208 Außerdem sei es erforderlich, für die Transparenz der DRM zu sorgen, damit der Verbraucher über Einschränkungen hinsichtlich der Interoperabilität und der Verwendung der Inhalte informiert werde. 2.1.4. Einen angemessenen Urheberrechtsschutz der Werke sicherstellen Die rasant zunehmende Zahl unerlaubter Downloads von Filmen oder Fernsehsendungen, die im Internet bereitgestellt werden, sind das zentrale Problem, das es im Hinblick auf eine rentable Entwicklung legaler VoD-Seiten zu lösen gilt. Die verfügbaren Studien belegen das Ausmaß dieses Phänomens.209 206 207 208 209 Vgl. insbesondere zu dieser Frage, S. JACQUIER, W. MAXWELL et X. BUFFET DELMAS, "Industries de contenu : quel avenir pour les licences territoriales ?", Revue Lamy Droit de l’immatériel, Paris, März 2009. C. PALZER "Horizontale Klassifizierung audiovisueller Inhalte in Europa. Eine Alternative zur Mehrfachklassifizierung?", IRIS Plus, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Oktober 2003, http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus10_2003.pdf.de “Empirical Study on the Practice of the Rating of Films Distributed in Cinemas Television, DVD and Videocassettes in the EU and EEA Member States”, http://europa.eu.int/comm/avpolicy/stat/studi_en.htm Zum rechtlichen Rahmen von DRM, vgl. F.J. CABRERA, "Digital Rights Management Systems (DRMS): Jüngste Entwicklungen in Europa", IRIS Plus, 2007-1, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, 2007. Vgl. auch: Ergebnisse des Workshops 3 "vers une interopérabilité concrète" des von der französischen Ratspräsidentschaft organisierten Kolloquiums "Contenus créatifs en ligne" (Paris, 17-18 September 2008). Es gibt verschiedene Methoden, das Ausmaß illegaler Downloads zu ermitteln: die übliche Methode besteht in einer Befragung zum Konsumverhalten der Verbraucher. Eine weitere kostenintensivere Methode besteht darin, die tatsächlich erfolgten Downloads auf den wichtigsten Peer-to-Peer-Seiten mit spezieller Software zu zählen. In Frankreich hat die Association de lutte contre le piratage (ALPA) in Partnerschaft mit Thomson und Advestigo eine Informationsstelle für Piraterie eingerichtet. Die elektronische Methode der Beobachtung der wichtigsten Peer-to-Peer-Seiten, die in Frankreich illegale Downloads von Filmen anbieten, hat ergeben, dass im ersten Halbjahr 2008 76,5 Millionen Downloads erfolgten. Im gleichen Zeitraum wurden 100,9 Millionen Kinobesuche verzeichnet, 53,8 Millionen DVD-Verkäufe und 6 Millionen Downloads im Rahmen legaler VoD-Angebote. Die Daten für das Vereinigte Königreich stammen aus "Film theft in the UK. AntiPiracy Task Force: an analysis and recommandations for action", UK Film Council, London, 2005, und aus "Digital and Physical Piracy in GB", IPSOS, November 2007, http://www.ukfilmcouncil.org.uk/media/pdf/g/m/Ipsos_Piracy_UK_2007.pdf. Laut dieser Studie ist die Zahl illegaler Downloads in Großbritannien von 44,1 Millionen im Jahr 2006 auf 52,15 Millionen 2007 gestiegen. Hinzu kommen für 2007 27,75 Millionen Titel, die per E-Mail übertragen und auf eine Speicherkarte kopiert wurden, und 46.8 Millionen Titel die im verbotenen Streaming-Verfahren angesehen wurden. Die Daten für Deutschland ergeben sich aus der Brennerstudie 2005, FFA, 2005 : http://www.ffa.de/downloads/publikationen/brenner_studie4.pdf Diese Studie schätzte die illegalen Downloads in Deutschland im 1. Halbjahr 2005 auf 11,9 Millionen (gegenüber 60 Millionen Kinobesuchen, 43,6 Millionen DVD-Verkäufen, 55,2 Millionen ausgeliehenen DVD und 58,4 Millionen kopierten DVD. 91 Zur Bekämpfung der zunehmenden Online-Bereitstellung illegaler Filmkopien und unerlaubter Downloads strebt die Kommission eine effektive Zusammenarbeit mit Internetanbietern, Dienstebetreibern, Rechteinhabern und Verbrauchern auf der Grundlage einer „empfehlenswerten Praxis“ an, um ein vielfältiges und attraktives Online-Angebot, verbraucherfreundliche Online-Dienste, einen angemessenen Urheberrechtsschutz für die Werke und eine Sensibilisierung für die Bedeutung von Urheberrechten zu gewährleisten. Auf diese Weise soll die Verfügbarkeit der Inhalte sichergestellt und die Bekämpfung der Piraterie sowie des unerlaubten Filesharing unterbunden werden. Ein erster Schritt in diese Richtung war die Unterzeichnung der „Film Online-Charta“ die auf eine Initiative der EU-Kommissarin Viviane Reding zurückgeht und die Zustimmung der Hauptakteure des Sektors gefunden hat.210 Die von der Kommission im Januar 2008 eingeleitete Konsultation forderte insbesondere die betroffenen Seiten auf, ihre Meinung zu der von Frankreich vorgeschlagenen sogenannten „abgestuften Reaktion“ zu äußern. In Übereinstimmung mit den Zielen, die von der eingesetzten Expertengruppe unter Leitung von Denis Olivennes211 festgelegt wurden, haben die Akteure aus dem audiovisuellen Bereich, dem Kino- und Musikbereich, die Internetanbieter und der Staat am 23. November 2007 in Frankreich den sogenannten „Accord de l’Elysée“ (Elysée-Vereinbarung) unterzeichnet, in dem es um die Entwicklung und den Schutz kultureller Werke und Inhalte in den neuen Netzen - auf die sich im Übrigen die Mitteilung der Kommission bezieht - geht. Die von 42 Unterzeichnern geschlossene Vereinbarung enthält 13 Empfehlungen, die von der im September 2007 eingerichteten Expertengruppe aufgestellt wurden. Sie stellt den ersten wahren Kompromiss zwischen den Hauptakteuren im Bereich der Schaffung und Verbreitung von Online-Inhalten dar. In Frankreich mündete das vom „Accord de l’Elysée“ eingerichtete Partnerschaftsverfahren nach verschiedenen politischen Anläufen und einer leidenschaftlich geführten öffentlichen Diskussion in den Gesetzestext „Création et Internet“, das sogenannte „Loi Hadopi“, das am 13. Juni 2009 verkündet und im Amtsblatt veröffentlicht wurde.212 Dieses Gesetz versucht Lösungen für die Probleme zu finden, mit denen sich alle Akteure konfrontiert sehen. Auf diese Weise sollen die für die Entwicklung eines Marktes für Online-Inhalte, insbesondere VoD, notwendigen Grundlagen geschaffen werden. Die Diskussion drehte sich hauptsächlich um den Grundsatz der abgestuften Reaktion (zunächst Abmahnung der Nutzer, die illegale Downloads praktizieren, dann Sperrung des Internet-Zugangs). Die vom französischen Verfassungsgericht getadelten Strafmaßnahmen, für die zunächst eine Verwaltungsinstanz und kein Gericht zuständig sein sollte, hat die Regierung zur Ausarbeitung eines weiteren Gesetzes, des sogenannten „Hadopi 2“-Gesetzes veranlasst. Die Identifizierung illegaler Downloads soll durch einen technischen Dienstleister erfolgen, der von den Rechteverwaltungsgesellschaften beauftragt wird (zwei Dienstleister waren im August 2009 im Rennen: AdVestigo und TMG) und die entsprechenden Meldungen sollen von dem Dienstleister Exteilis, einem Tochterunternehmen von La Poste, das vom Kulturministerium ausgewählt wurde, durchgeführt werden.213 Die in Großbritannien im Juli 2007 unter Federführung der Behörden geschlossene Vereinbarung214 zwischen der British Phonographic Industry stellt ebenfalls einen Schritt in Richtung einer globalen Antwort zum verbesserten Schutz von Urheberrechten dar. Im Januar 2009 haben in Irland die IFPI und Eircom, der größte Telekommunikationsbetreiber 210 211 212 213 214 http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/06/672&format=HTML&aged=1& language=FR&guiLanguage=en http://www.culture.gouv.fr/culture/actualites/conferen/albanel/rapportolivennes231107.pdf http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000020735432 Les Echos, 21. Juli 2009. Anhang D der “Consultation on legislative options to address illicit peer-to-peer file-sharing”, Juli 2008, http://www.berr.gov.uk/files/file47139.pdf 92 des Landes, eine Vereinbarung geschlossen, nach der sich Eircom mit der Einführung eines Systems der abgestuften Reaktion einverstanden erklärt.215 Die Abmahnungskampagnen sollen zum großen Leidwesen der Peer-to-Peer-Verfechter im August 2009 beginnen.216 Die Verabschiedung des Hadopi-Gesetzes wurde in den übrigen europäischen Ländern mit Interesse verfolgt. Der Grundsatz der abgestuften Reaktion könnte auch in anderen Gesetzesvorschlägen insbesondere in den Niederlanden217 und in Italien aufgegriffen werden, wobei in Italien die Industrie den Vorschlag zwar unterstützt, aber der Garante per la Privacy (unabhängige Behörde, die für den Schutz personenbezogender Daten zuständig ist) Bedenken äußert.218 In Schweden ist das IPRED-Gesetz über die Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinie über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums am 1. April 2009 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz sollen die illegalen Nutzer beispielsweise durch den nunmehr möglichen Zugriff auf die IP-Adresse (Internet Protocol) identifiziert werden können. Zur Wahrung des Gleichgewichts zwischen den Rechten der Rechteinhaber und den Interessen der Nutzer muss der Antrag auf Mitteilung einer IP-Adresse durch den Internetprovider von einem in dieser Sache zuständigen Gericht genehmigt werden.219 Den Statistiken des schwedischen Internetbetreibers Netnod zufolge ist der Online-Traffic gleich am 1. April 2009, also bei Inkrafttreten des Gesetzes, dramatisch zurückgegangen, hat sich aber anschließend wieder erholt.220 Der Grundsatz der abgestuften Reaktion ist allerdings sowohl in Frankreich als auch auf europäischer Ebene äußerst umstritten. Im Rahmen der Überprüfung des „Telekom-Pakets“ am 24. September 2008 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit (573 Stimmen dafür, 74 dagegen) den von den Abgeordneten Bono und Cohn-Bendit vorgeschlagenen Änderungsantrag angenommen. Dieser Änderungsantrag sieht vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden darüber wachen sollen, dass die Meinungs- und Informationsfreiheit des Bürgers ohne vorherigen gerichtlichen Beschluss in keiner Weise eingeschränkt wird. Diese Abstimmung wurde von den Befürwortern des französischen Gesetzentwurfs als eine Bedrohung des Grundsatzes der abgestuften Reaktion gewertet, den die französische Ratspräsidentschaft im Ministerrat verteidigen will. Der französische Staatspräsident Nicolas 215 216 217 218 219 220 “Ireland - P2P infringement case settled”, IFPI Pressemitteilung, 29. Januar 2009. http://www.ifpi.org/content/section_news/20090129a.htm “Ireland’s Largest ISP Starts Throttling and Disconnections”, TorrentFreak, 25. Juli 2009, http://torrentfreak.com/irelands-largest-isp-starts-throttling-and-disconnections-090725/ “Netherlands looking to French-style crack-down on Internet piracy”, EU Observer, 18. Juni 2009, http://euobserver.com/871/28331 “Pirateria. Sarkozy alle industrie italiane di audiovisivo, editoria e musica: ‘ La nostra Legge sia da esempio agli altri Paesi Ue’”, Key4Biz, 30. Juni 2009, http://www.key4biz.it/News/2009/06/30/Policy/pirateria_download_illegale_p2p_peertopeer_nicolas_sarkozy_ siae_Afi_Aie_Anem_Fem.html; "Lotta alla pirateria: per il Garante Privacy, ‘Il web senza regole favorisce interventi repressivi’", Key4Biz, 9. Juli 2009, http://www.key4biz.it/News/2009/07/09/Policy/privacy_Francesco_Pizzetti_pirateria_Viviane_ Reding_Hadopi_2.html H. MIKSCHE, "Umsetzung der Durchsetzungsrichtlinie in Schweden", IRIS, Mai 2009, http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/5/article32.fr.html “Swedish ISPs vow to erase users' traffic data“, CNET News, 28 April 2009, http://news.cnet.com/digitalmedia/?keyword=IPRED; http://stats.autonomica.se/mrtg/sums/All.html 93 Abbildung 32: Online-Traffic in schwedischen Netzen (September 2007-August 2009) Quelle: Netnod Sarkozy hat sich schriftlich an den Präsidenten der Europäischen Kommission gewandt und die Ablehnung dieses Änderungsantrags gefordert.221 Am 6. Oktober lehnte die Europäische Kommission den Antrag des französischen Präsidenten offiziell ab, da kein Mitgliedstaat gegenüber einem anderen bevorzugt werden soll. Auf Initiative Frankreichs, das zu diesem Zeitpunkt die Ratspräsidentschaft innehatte, wurde allerdings der Änderungsantrag von Bono zum „Telekom-Paket“ am 27. November 2008 einstimmig vom Rat der Telekommunikationsminister abgelehnt. Nach verschiedenen neuen Anläufen billigte das Europäische Parlament am 6. Mai 2009 einen neuen Änderungsantrag, der den Änderungsantrag von Bono sinngemäß aufgreift und damit die endgültige Verabschiedung des Telekom-Pakets, das am 29. September 2009 vom Vermittlungsausschuss geprüft wird, weiter verzögert. In einer öffentlichen Rede am 9. Juli 2009 skizzierte die EU-Kommissarin Viviane Reding die aus ihrer Sicht gebotenen „digitalen Prioritäten“ der neuen Europäischen Kommission. An erster Stelle steht danach eine Politik, die den leichten Zugriff auf digitale Inhalte ermöglicht, indem sie die Eigentumsrechte durch Ausweitung gebietsübergreifender Lizenzen modernisiert.222 Sie schließt die strafrechtliche Verfolgung von Piraterie-Delikten nicht aus, betont jedoch nachdrücklich, dass eine erleichterte legale Bereitstellung von Inhalten die beste Waffe sei, um die Nutzer von illegalen Angeboten abzubringen. 221 222 Les Echos, 9. Oktober 2008. Viviane Reding EU Commissioner for Telecoms and Media: “Digital Europe - Europe's Fast Track to Economic Recovery“, The Ludwig Erhard Lecture 2009 Lisbon Council, Brüssel, 9. Juli 2009, http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/09/336&format=HTML&aged=0&langua ge=EN&guiLanguage=en 94 2.2. EINE ERNEUERTE EUROPÄISCHE FÖRDERPOLITIK MIT BERÜCKSICHTIGUNG DER NEUEN MEDIEN Die neuen VoD-Dienste bewirken Änderungen in Bezug auf die von den Mitgliedstaaten und den europäischen Gremien eingeführte Förderpolitik für audiovisuelle und kinematografische Produktionen. 2.2.1. Das Programm MEDIA 2007: Ausdehnung der Beihilfen der Europäischen Union zur Online-Verbreitung und zur Einrichtung professioneller digitaler Plattformen Das neue von der EU im November 2006 verabschiedete Programm MEDIA 2007223 sieht für die sieben nächsten Jahren ein Gesamtbudget von 755 Millionen EUR für die europäische Kinoindustrie vor. Die Ziele des MEDIA-Programms 2007224 sind: - Die Bewahrung und Stärkung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie des kinematografischen und audiovisuellen Erbes, die Gewährleistung des öffentlichen Zugangs zu diesem Erbe sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs. Die verbesserte Verbreitung europäischer kultureller Werke innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen audiovisuellen Branche im Rahmen eines offenen und wettbewerbsfähigen Marktes. Der Markt für kulturelle europäische Inhalte unterliegt zurzeit einem grundlegenden Wandel, der von zwei Faktoren bewirkt wird: - Dem Phänomen der Delinearisierung, das auf die Digitalisierung der Inhalte zurückzuführen ist. Die Erweiterung der EU um Märkte, die in Bezug auf die Schaffung und Verbreitung audiovisueller Inhalte anders organisiert sind. Die Kommission hat infolgedessen ihre gesamten Förderstrukturen und –programme überarbeitet, um über geeignetere Werkzeuge zur Umsetzung ihrer Ziele zu verfügen. Die 755 Millionen Euro werden für Bereiche verwendet, die vor oder nach der Filmproduktion angesiedelt sind: Ausbildung (7 %), Entwicklung (20 %), Vertrieb (55 %), Verkaufsförderung (9 %), horizontale Maßnahmen, um den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu Förderungen zu erleichtern und die Präsenz europäischer Filme auf digitalen Plattformen zu verbessern (5 %) und Pilotprojekte (Nutzung neuer Technologien bei der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von Filmen: 4 %). a. Bewahrung und Stärkung der kulturellen Vielfalt Das erste Ziel entspringt vor allem dem Bedürfnis der europäischen Staaten, ihr kulturelles Erbe und ihre Vielfalt in einem einheitlichen Markt hervorzuheben, der zur Vereinheitlichung 223 224 Beschluss Nr. 1718/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Umsetzung eines Förderprogramms für den europäischen audiovisuellen Sektor (MEDIA 2007) http://ec.europa.eu/information_society/media/overview/2007/index_en.htm 95 des kulturellen Angebots neigt. Dieses Ziel der Stärkung der kulturellen Vielfalt entspricht dem von Frankreich während der GATT- und GATS-Verhandlungen und anlässlich der Unterzeichnung der Übereinkunft der UNESCO zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt geprägten Begriff der kulturellen Ausnahme. Dieser Begriff betont den besonderen Status kultureller Güter in einem wettbewerbsbestimmten Markt und die speziellen Maßnahmen zur Förderung der kulturellen Ausnahme. Im audiovisuellen Rundfunkbereich äußern sich diese Ziele der Stärkung der europäischen Kultur, wie weiter oben dargelegt, in der Verpflichtung zur Verbreitung nationaler und europäischer Werke. Auch wenn die neue digitale Technik und die neuen VoD-Angebote ein günstigeres Umfeld für die Erreichung dieses Ziels bieten, muss festgestellt werden, dass in zahlreichen europäischen Ländern überwiegend die Kinoproduktionen als VoD abgerufen werden, die in den Kinos erfolgreich waren, also zumeist außereuropäische Produktionen. Daher sind spezielle Werkzeuge erforderlich, damit alle Vertriebswege an den digitalen Kontext angepasst werden und europäische Produktionen innerhalb der angebotenen VoD-Dienste ihren Platz bewahren. Für die nationalen sprachlichen Minderheiten in einigen europäischen Ländern (Schweden, Ungarn) könnten die neuen Verbreitungsmodelle, die besser für ein kleineres Publikum geeignet sind, eine neue Art der Förderung und Teilhabe an ihrer Kultur darstellen. b. Verbesserte Verbreitung der Werke Das zweite Ziel von MEDIA besteht darin, insbesondere im Zuge der EU-Erweiterung breitere Absatzmärkte für die europäischen Werke zu finden.225 Auch wenn die Digitalisierung eine Verbreitung der Werke bei einem größeren Publikum zu niedrigeren Kosten ermöglicht, stellt sich doch die Frage der Zugänglichkeit in allen Ländern. Das Programm MEDIA 2007 unterstützt Projekte, die digitale Techniken nutzen sowie Projekte, die eine verbesserte Verbreitung von Informationen sowie einen erleichterten Zugang zu den Urheberrechten in allen Mitgliedstaaten zum Ziel haben. Nach Angaben der Europäischen Kommission werden derzeit 90 % der innerhalb der Union verbreiteten europäischen Werke von MEDIA 2007 unterstützt.226 Das frühere Programm hatte bereits einige Pilotprojekte im VoD-Bereich finanziell gefördert (Nodal, Zooloo Kids, SF Anytime, ReelPort…). Im Rahmen von MEDIA 2007 wurde die Aktionslinie „Video auf Abruf und digitaler Filmvertrieb“227 ins Leben gerufen. Durch die Unterstützung dieser Aktionslinie stellt das Programm MEDIA 2007 sicher, dass die neuesten Technologien und Entwicklungen Bestandteil der Praktiken der Begünstigten sind. Die digitalen Technologien erleichtern dank neuer Verbreitungswege für audiovisuelle Inhalte den Zugang zu europäischen audiovisuellen Produktionen außerhalb ihres Ursprungslands. Die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie für audiovisuelle Inhalte in Europa hängt stark von der Nutzung dieser Technologien im Rahmen des Vertriebs ab. Das Hauptziel des Förderprogramms ist die finanzielle Unterstützung bei der Schaffung und Verwertung europäischer Kataloge, die digital über die Grenzen hinweg einem breiteren Publikum auf eigenen Geräten oder in Kinosälen zugänglich gemacht werden können. Bei diesen modernen Übertragungsdiensten können, falls erforderlich, digitale Sicherheitssysteme zum Schutz der Online-Inhalte eingesetzt werden. Diese Aufforderung zur 225 226 227 http://ec.europa.eu/information_society/media/distrib/schemes/auto/index_en.htm et http://ec.europa.eu/information_society/media/distrib/schemes/sales/index_en.htm Aus den Äußerungen der EU-Kommissarin Reding anlässlich der "Journées de l’Europe" in Cannes, 2008. http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/vod_dcc/index_fr.htm 96 Einreichung von Vorschlägen ermuntert die europäische audiovisuelle Industrie, sich an die neuen Entwicklungen im Bereich der digitalen Technik anzupassen. Der digitale Online-Bereich wird sich zum zentralen Medium für alle Arten von Inhalten entwickeln und dazu führen, dass neue und wichtige Akteure auf den audiovisuellen Markt drängen. Die Rechteinhaber europäischer audiovisueller Produktionen werden gezwungen sein, dieser Herausforderung wirkungsvoll zu begegnen, um die Rentabilität ihrer Investitionen und das europäische kreative Potenzial zu erhöhen. Die Entwicklung von Partnerschaften und die Zusammenlegung von Geldmitteln sind wesentliche Bestandteile bei der Umsetzung dieser Ziele. Die Förderung ist für die Rechteinhaber europäischer audiovisueller Werke (also unabhängige europäische Produktions- und/oder Vertriebsgesellschaften), für die Kinos und die Inhalteanbieter in Europa bestimmt. Nach den beiden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen fördert das Programm MEDIA 2007 12 Projekte im VoD-Bereich228 (siehe Kasten). Die meisten Projekte beinhalten entweder nationale oder gesamteuropäische VoD-Dienste (wie das Projekt Scandinavian Movie Channel der Gesellschaft Nordisk Film). In diesem Zusammenhang ist auch die Förderung des Projekts Glitner zu erwähnen, das die Einrichtung einer „B-to-B“-Datenbank vorsieht, über die ohne großen Zeitaufwand europäische Produktionen, deren VoD-Rechte angeboten werden, sowie die entsprechenden Rechteinhaber ermittelt werden können. Das Projekt Glitner229 wird von UniversCiné in Zusammenarbeit mit Cinando (Frankreich), Autori Produttori Indipendenti (Italien), Budapest Film (Ungarn) und Korpus (Slowenien) durchgeführt. Im Oktober 2008 wurde die experimentelle Plattform des Projekts vorgestellt. Von MEDIA 2007 finanzierte Projekte im Rahmen der Schaffung und Verwertung von Katalogen europäischer Werke, die grenzüberschreitend in digitaler Form verbreitet werden sollen: Filmladen Filmverleih (Österreich): Einrichtung eines Online-Portals und einer digitalen Plattform zur Förderung des europäischen Filmkunstkinos auf dem österreichischen Markt und europaweit. Der Dienst existiert bereits und bietet zunächst eine Auswahl von 401 Filmen (überwiegend österreichische) zu Preisen zwischen 5,90 und 7,90 EUR an. http://download.filmladen.at. Stichting Cinemien- Homescreen (Niederlande): Projekt eines VoD-Dienstes für Filmkunstkino und kulturelle Programme in den Benelux-Ländern. Stichting Docsonline (Niederlande): VoD-Dienst für Dokumentarfilme, bei dem die Hälfte der Einnahmen an die Autoren zurückfließen sollen. Der Dienst besteht bereits und bietet Dokumentarfilme verschiedener Länder und Epochen im Streaming-Verfahren an. http://www.docsonline.tv/ Nowtilus (Deutschland): VoD-Dienst in Kombination mit automatischen Produktempfehlungen auf der Grundlage der Präferenzen der Nutzer. Dieser Dienst besteht bereits und ist in fünfzehn Ländern verfügbar. Er bietet freien Zugriff auf etwa 80 deutsche Kino-, 228 229 http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/vod_dcc/list/docs/results_call_13_2007.pdf http://www.glitner.eu/ 97 Dokumentar-, Zeichentrick und Kurzfilme. http://www.nowtilus.eu. Idéale Audience (Frankreich): Projekt für einen VoD-Dienst, der von der VoD-Produktions– und Vertriebsgesellschaft Idéale audience angeboten wird, die sich auf Dokumentarfilme, Musikprogramme (Konzerte) und die darstellenden Künste spezialisiert hat. http://www.ideale-audience.fr/. Europa Film Treasures (Frankreich): VoD-Dienst zur Förderung von Filmen aus den Sammlungen von 37 europäischen Filmarchiven. Das fünfsprachige Portal bietet außerdem zusätzliche Informationen und spielerisch-erzieherische Elemente zu den Filmen. Etwa fünfzig Titel sind bereits verfügbar. http://www.europafilmtreasures.fr Mk2vod.com (Frankreich): Dieser Videoabrufdienst, der Autorenkino aus der ganzen Welt bietet, wird von der französischen MK2-Gruppe betrieben. Das Angebot umfasst mehr als 1200 Titel: mehr als 800 Kinofilme, von denen 300 als Download-to-own angeboten werden, Fernsehserienklassiker (z.B. 13 Folgen der ersten Staffel von Dr Who), Dokumentarfilme, Kinderfilme, praktische Informationssendungen und Erwachseneninhalte. http://vod.mk2.com Filmklik (Ungarn): Ungarischer Videoabrufdienst, der sein Modell einer globalen Plattform, die die digitalen Rechte von Filmen in Ungarn verwaltet, auf osteuropäische Partner ausdehnen will. Angeboten werden mehr als 310 Filme aus verschiedenen Ländern, sowie Dokumentarfilme und Amateurfilme. http://www.filmklik.hu Moviepilot (Deutschland): Webportal und Austauschbörse für Filme. Die ursprüngliche Version ist in deutscher Sprache, aber das Projekt soll auf 7 weitere Länder ausgedehnt werden und dann in fünf Sprachversionen zur Verfügung stehen. Mehr als 70 Filme werden als Download-to-rent zum Preis von 3,99 EUR angeboten. Die Nutzer können ihre persönlichen Empfehlungen für die Filme abgeben. http://www.moviepilot.de UniversCiné (Frankreich): VoD-Dienst, der gemeinsam von unabhängigen französischen Produzenten und Vertrieben angeboten wird, die sich in der Vereinigung „Le meilleur du cinéma français“ zusammengeschlossen haben. Das Projekt will das unabhängige französische und europäische Kino fördern und sein Modell in Europa verbreiten. Der Katalog umfasst 450 Filme, die für 48 Stunden zum Preis von 4,99 EUR ausgeliehen werden. Besonders hervorzuheben ist die redaktionelle Arbeit auf der Seite. http://www.universcine.com/ Scandinavian Movie Channel APS FIDD (Dänemark). FIDD The Filmmakers Independent Digital Distribution ist eine dänische Gesellschaft, an der führende skandinavische Regisseure und Produzenten mit 50 % beteiligt sind. Ziel der Gesellschaft ist die Digitalisierung, Verwaltung und Bereitstellung von Filmen als VoD in den skandinavischen und später in den baltischen Ländern. http://www.movieurope.com Reelport (Deutschland): Reelport ist genau genommen kein VoD-Dienst, sondern ein internationaler B-2-B-Dienst, über den die Produzenten ihre Filme mehr als 30 Filmfestivals anbieten können. Ein neu eingerichteter Dienst bietet zudem die Möglichkeit, Filmrechte online zu erwerben. http://www.reelport.com c. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Ein weiteres Ziel des Programms MEDIA 2007 besteht schließlich in der Schaffung eines wettbewerbsfähigen audiovisuellen Sektors in Europa und im Ausgleich der Unterschiede zwischen den produktionsstarken (Frankreich, Deutschland, Vereinigtes Königreich, Italien und Spanien) und den produktionsschwachen Märkten. Das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit wird durch die Unterstützung von Projekten gestärkt. Dabei erhalten Projekte, in denen es 98 um die Verbreitung der Kenntnisse im Bereich digitaler Techniken geht, Förderungen zur Ausbildung von Fachleuten230. Andere Projekte, die mit den neuen digitalen Vertriebsarten arbeiten, erhalten spezielle Zuschüsse zum Vertrieb. So wurde 2007 eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen speziell für den VoD-Vertrieb und digitales Kino veröffentlicht. Das Ziel der Förderung von Märkten mit geringer Produktionskapazität wird dadurch erreicht, dass die von MEDIA geförderten Kataloge ein vielfältiges Angebot beinhalten müssen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Bereich VoD und digitales Kino231 verlangt demnach, dass die vorgestellten Projekte Programme aus mindestens vier Mitgliedstaaten umfassen müssen, deren maximaler Programmanteil höchstens 40 % betragen darf und dass mindestens drei europäische Sprachen in dieser Programmauswahl vertreten sind. 2.2.2. Das vom Parlament vorgeschlagene Projekt einer europäischen pädagogischen Website Im September 2008 hat das Europäische Parlament die vom Beratungsbüro KEA Affairs verfasste Studie „Cinema online – past and present“232 veröffentlicht. Diese Studie untersucht die Machbarkeit eines europaweiten Kinofilmportals, das eine verbesserte Zusammenarbeit innerhalb der Kinobranche in der Europäischen Union ermöglichen und das öffentliche Bewusstsein für die Bedeutung des europäischen kinematografischen Erbes verbessern soll. Über dieses Online-Portal sollte pro Mitgliedstaat ein Filmklassiker zu pädagogischen Zwecken kostenlos verfügbar sein. Der Bericht untersucht das VoDPotenzial für das Kino in Europa und liefert einen Überblick über die Gemeinschaftspolitik im VoD-Bereich. 2.2.3. Eurimages Eurimages233, der Europäische Unterstützungsfonds des Europarats für Film- und audiovisuelle Koproduktionen, bietet ebenfalls spezielle Förderungen für den Online-Vertrieb von Inhalten an. Ziel von Eurimages ist die Förderung europäischer Kulturen und die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte der kulturellen Branche. Dieser Fond ergänzt das Programm MEDIA 2007 und steht insbesondere Akteuren zur Verfügung, die im Rahmen des EU-Programms nicht förderungswürdig sind. Genauso wie das Programm MEDIA 2007 fördert Eurimages die Digitalisierung der produzierten Inhalte234 mit dem Ziel, den gesamten Bereich der audiovisuellen und kinematografischen Produktion auf digitale Technik umzustellen. Durch die Digitalisierung der gesamten Produktionskette wird insbesondere eine schnelle und wirtschaftliche Verwertung als VoD erreicht, da eine Digitalisierung der Inhalte nicht mehr erforderlich sein wird. Seit seiner Gründung im Jahr 1988 hat der Fonds Eurimages mit seinen Produktionsbeihilfen 1.212 Werke mit insgesamt 360 Mio. EUR gefördert. Im Rahmen der Vertriebsförderung wurden seit 2004 jährlich knapp 1 Mio. EUR für 150 geförderte Filme ausgegeben. 230 231 232 233 234 http://ec.europa.eu/information_society/media/training/guide/docs/guide2008.pdf http://ec.europa.eu/information_society/media/newtech/vod_dcc/index_en.htm http://www.europarl.Europa.eu/activities/committees/studies/download.do?file=22548 http://www.coe.int/t/dg4/eurimages/Support/SupportDistri_en.asp Ibid. 99 2.2.4. Nationale Initiativen zur Förderung von VoD Parallel zu den Initiativen der europäischen Institutionen verfolgen die nationalen Filmeinrichtungen nunmehr auch eine Politik, die die Bereitstellung von Videoabrufdiensten fördert. In einer im Oktober 2006 verabschiedeten gemeinsamen Erklärung zur Unterstützung des digitalen Kinos hat die EFAD (The European Film Agency Directors) die Bedeutung des digitalen Vertriebs von Filmen, insbesondere als VoD, betont. Im Jahr 2006 hat der UK Film Council eine Machbarkeitsstudie über den Online-Vertrieb von Filmen aus unabhängiger Produktion und von „Spezialfilmen“ (specialized Films, ein Begriff der in etwa dem deutschen Begriff des Filmkunstkinos entspricht) in Auftrag gegeben.235 Hierbei ging es dem UK Film Council allerdings mehr um die Förderung der digitalen Verbreitung in den Kinos als um die Förderung von VoD-Plattformen. Zu erwähnen ist außerdem eine interessante Initiative des UK Film Council zur Förderung eines Titels der zur Verbreitung auf nutzergenerierten Seiten wie MySpace bestimmt ist.236 Das französische Centre National de la Cinématographie, CNC, ist das Filminstitut, das 2008 die wahrscheinlich ehrgeizigste Maßnahme zur Förderung der Entwicklung eines VoDAngebots eingerichtet hat. Diese Maßnahme besteht aus zwei verschiedenen Programmen (siehe Kasten): - Einer speziellen Beihilfe „aide à l'exploitation d'œuvres françaises et européennes en vidéo à la demande“ (Förderung zur Verwertung französischer und europäischer Werke im Rahmen von Videoabrufdiensten) (siehe Kasten).237 Die ersten Beihilfen wurden anlässlich der Sitzung der Sonderkommission am 2. Juli 2008 gewährt.238 - Ein „VoD-Zuschlag“ für Videoanbieter, damit diese weiterhin ihre Videos als VoD herausgeben.239 In Spanien sieht der vom Generaldirektor der ICAA Ignasi Guardans vorgelegte neue Gesetzesentwurf zur Kinoförderung vor, dass die Einnahmen aus Videoabrufdiensten bei der Berechnung „allgemeiner Beihilfen“ zur Abschreibung berücksichtigt werden sollen.240 2.2.5. Vorschläge der Think Tank on European Film and Film Policy Die Think Tank on European Film and Film Policy, eine auf Initiative von Henning Camre, dem früheren Direktor des Danish Film Institute, eingerichtete Reflexionsgruppe, veröffentlichte im Juli die Ergebnisse eines Kolloquiums, das am 17. und 18. April 2009 in Istanbul stattfand und sich mit den Chancen befasste, die die neuen Übertragungsformen für den europäischen Film bieten. Dieser Bericht kommt zu dem Schluss, dass VoD der europäischen Filmindustrie die Möglichkeit bietet, ihre Filme einem größeren Publikum weltweit zur Verfügung zu stellen. 235 236 237 238 239 240 http://www.ukfilmcouncil.org.uk/media/pdf/2/r/Digital_Platform_Feasibility_Study.pdf "UK Film Council backs 'Faintheart', the world's first user generated feature film", http://www.ukfilmcouncil.org.uk/10288 http://www.cnc.fr/Site/Template/T11.aspx?SELECTID=2949&ID=2009&t=2 http://www.cnc.fr/Site/Template/T3.aspx?SELECTID=3085&ID=2117&t=2 http://www.cnc.fr/Site/Template/T11.aspx?SELECTID=2308&ID=1530&t=2 "El Ministerio de Cultura envía al sector el proyecto de Orden Ministerial que desarrolla la Ley de Cine", 17. Juni 2009, http://www.elmundo.es/documentos/2009/06/17/orden_cine.pdf "Las ayudas al cine español valorarán también las descargas 'legales' de Internet", 9. Juni 2009, http://www.elmundo.es/elmundo/2009/06/09/cultura/1244550370.html 100 Der Bericht241 fordert die politisch Verantwortlichen auf, VoD besser in staatliche Beihilfen einzubeziehen und schlägt insbesondere folgende Maßnahmen vor: 241 - Definition eines geeigneten Rechtsrahmens. Unter Hinweis auf die Blockierung des Kangaroo-Projekts durch die britische Wettbewerbsbehörde empfiehlt er außerdem, die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf den audiovisuellen Markt zu prüfen, um Zusammenschlüsse, die für die Einführung nationaler Plattformen erforderlich sind, nicht zu behindern. - Unterstützung der Produzenten zur Verbesserung der Rechteverwaltung. Der Bericht schlägt vor, dass öffentliche Fördermechanismen die Produzenten veranlassen sollten, ihre VoD-Rechte zu behalten und kollektive Rechteverwaltungsgesellschaften einzurichten, die ihre Verhandlungsposition gegenüber den Betreibern großer Plattformen verbessern. - Standardisierung der Vertriebskriterien, um einheitliche Formen für Mastering, Trailer, Werbematerial, Metadaten, Untertitel und Media-Kits einzuführen und auf diese Weise die Präsenz europäischer Filme auf Werbeplattformen und in VoDDiensten zu verbessern. - Schaffung europäischer VoD-Infrastrukturen. Der Bericht befürwortet eher die Unterstützung von B2B-Modellen, bei denen die Agenten auf europäischer Ebene bei der Werbung für europäische Filme mit nationalen Plattformen zusammenarbeiten, als die Förderung eines eher unwahrscheinlichen gesamteuropäischen B2C-Modells. Zudem stellen die Teilnehmer fest, dass zu viele kleine - wirtschaftlich nicht überlebensfähige - B2C-Dienste mit öffentlichen Geldern gefördert wurden. M. DALE (ed.), Core Think Thank Group Istanbul: Film Distribution – New Market Opportunities (17-18 April 2009), Think Tank on European Film and Film Policy, Juli 2009, http://filmthinktank.org/papers/ 101 Ein Beispiel für nationale Zuschüsse: Förderung zur Verwertung französischer und europäischer Werke im Rahmen von Videoabrufdiensten und VoD-Zuschlag des französischen CNC242 a) „Förderung zur Verwertung französischer und europäischer Werke im Rahmen von Videoabrufdiensten“ Der CNC möchte - zunächst versuchsweise - die Entwicklung des Videoabrufmarkts begleiten. Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll die Verwertung der Kataloge, die Vielfältigkeit des Angebots und die Bereitstellung französischer und europäischer Werke als VoD fördern. Begünstigte Förderfähig ist jedes in Frankreich angesiedelte Unternehmen, das über einen Katalog mit allen Arten von VoD-Rechten für kinematografische und/oder audiovisuelle französische und europäische Werke verfügt. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Frankreich haben. Der Leiter, Direktor oder Geschäftsführer sowie die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder dieses Unternehmens müssen die französische Staatsbürgerschaft haben oder Staatsbürger bzw. Gebietsansässige folgender Staaten sein: eines Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft, eines Unterzeichnerstaates des Europäischen Übereinkommens des Europarats zum grenzüberschreitenden Fernsehen oder eines europäischen Drittlands, mit dem die Europäische Gemeinschaft Vereinbarungen in Bezug auf den audiovisuellen Sektor geschlossen hat. Förderfähige Kataloge Der Katalog muss aus kinematografischen und/oder audiovisuellen französischen und europäischen Werken bestehen, die bereits verwertet werden oder zur ersten Verwertung in Kinos oder im Rahmen eines Fernsehdienstes vorgesehen sind. Der Katalog, für den die Förderung beantragt wird, darf nicht weniger als 50 Kinospielfilme oder 75 Stunden audiovisuelle Produktionen und nicht mehr als 100 Kinospielfilme oder 150 Stunden audiovisuelle Produktionen umfassen. Dieser Katalog kann mit beliebigem Zusatzmaterial ergänzt werden (audiovisuelles Material, Fotos, Texte usw.). Die Kinospielfilme müssen vom CNC eine Produktionsgenehmigung erhalten haben und/oder den im europäischen Punktesystem festgelegten Bedingungen entsprechen, wie in Anhang II des Europäischen Übereinkommens über Gemeinschaftsproduktionen von Kinofilmen festgelegt. Die audiovisuellen Produktionen müssen zu den Sparten Fiktion, Dokumentationen, Zeichentrick oder Aufnahme von Livesendungen gehören und eine Förderung durch den französischen Stützungsfond für die audiovisuelle Produktion (COSIP) erhalten haben und/oder von der französischen Medienaufsichtsbehörde CSA als europäische Werke eingestuft worden sein. 242 "Aide à l'exploitation d'oeuvres françaises et Européennes en vidéo à la demande", CNC, http://www.cnc.fr/Site/Template/T11.aspx?SELECTID=2949&ID=2009&t=2 102 Förderfähige Projekte Die Digitalisierung und redaktionelle Aufbereitung eines Katalogs im Hinblick auf seine Verwertung als VoD Ein Unternehmen kann zur Digitalisierung und redaktionellen Aufbereitung eines Katalogs mit französischen und europäischen Kinofilmen und/oder audiovisuellen Produktionen im Hinblick auf dessen Verwertung als VoD eine Förderung beantragen. Die Digitalisierung der Katalogtitel und des Zusatzmaterials in Form von Dateien muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen. Die förderfähigen Ausgaben: Ausgaben für die Erstellung und Speicherung der Datei, Kosten für die Herstellung und den Erwerb von Zusatzmaterial (Bonustracks, Trailer...). Die Online-Bereitstellung und redaktionelle Aufbereitung eines Katalogs für einen VoD-Dienst Ein Unternehmen, das einen Katalog mit allen Arten von VoD-Rechten besitzt, und gleichzeitig einen VoD-Dienst betreibt, kann eine Förderung für die Online-Bereitstellung und Aufbereitung eines Katalogs auf seiner Plattform beantragen. Das Unternehmen muss die redaktionelle Verantwortung für die Auswahl der Inhalte des Dienstes übernehmen und bestimmen, wie der Dienst organisiert wird. Zudem muss es zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bereits mindestens 50 Kinospielfilme oder 75 Stunden audiovisuelle Programme auf seiner Website bereitgestellt haben. Nur Dienste mit innovativen redaktionellen Strategien, deren Perspektiven in wirtschaftlicher und kommerzieller Hinsicht zufriedenstellend sind, können gefördert werden. Förderfähig sind die Ausgaben für die Digitalisierung im Rahmen der Bereitstellung der geförderten Programmauswahl für den VoD-Dienst (Kodierung, DRM…) sowie die Kosten im Zusammenhang mit der redaktionellen Aufbereitung dieser Werke auf der Website (Ausgaben für die Herstellung von speziellem Zusatzmaterial für die VoD, Einrichtung von Funktionalitäten usw.). Berücksichtigt werden die innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Antragstellung entstandenen Kosten. Beantragt ein Unternehmen gleichzeitig eine „Förderung zur Digitalisierung und redaktionellen Aufbereitung eines Katalogs“ und eine „Förderung für die OnlineBereitstellung und redaktionelle Aufbereitung eines Katalogs für einen VoD-Dienst“, müssen diese beiden Anträge den gleichen Katalog betreffen. Kriterien für die Beurteilung Für die Digitalisierung und redaktionelle Aufbereitung eines Katalogs im Hinblick auf seine Verwertung im VoD-Bereich: - Kultureller Nutzen dieser Werke; Qualität der redaktionellen Aufbereitung des Katalogs: zusätzliche Bearbeitung, Anteil von Werken in Originalfassung mit Untertitel; Anteil neuer Werke; Technische Qualität der Werke: Kodierungsformat, Qualität der Wiederherstellung bei Werken, die Bestandteil des kulturellen Erbes sind, Anteil von HD-Werken; Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubter Vervielfältigung der Dateien (digitales Wasserzeichen, Abdruck…); Eignung für Taube und Schwerhörige, Audio-Beschreibung. 103 Für die Online-Bereitstellung und die redaktionelle Aufbereitung eines Katalogs für einen VoD-Dienst: - Art und Zusammenstellung des Gesamtangebots des VoD-Dienstes, insbesondere der Anteil europäischer und französischer Werke; Professioneller Auftritt des VoD-Dienstes: Informationsblätter zu den Filmen, Produktion und Art des angebotenen Zusatzmaterials, Produktempfehlungssoftware; Wirtschaftliche und kommerzielle Aussichten der Plattform. Modalitäten für die Zahlung des Zuschusses Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der in zwei Beträgen gezahlt wird: 50 % bei Unterzeichnung der Vereinbarung, 50 % nach Durchführung des Projekts. Handelt es sich um eine Förderung zur Digitalisierung und redaktionellen Aufbereitung eines Katalogs, erfolgt die Zahlung des zweiten Teilbetrags sobald der Antragsteller die Verträge zur Vermarktung der Produktionen als VoD oder jedes andere Dokument, das die tatsächliche Verwertung der Werke bestätigt, vorlegt. Notfalls muss der Antragsteller die von ihm unternommenen Bemühungen zur Vermarktung der Werke nachweisen. Die Förderung unterliegt der De-minimis-Regelung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis-Beihilfen. Danach darf ein Unternehmen innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als insgesamt 200 000 EUR erhalten. b) Der „VoD-Zuschlag“ Begünstigte Förderfähig im Rahmen der selektiven Förderregelung für die Veröffentlichung als Video sind die in Frankreich angesiedelten Videoverlage. Förderfähige Werke Förderfähig sind die Werke die die selektive Förderregelung für die Veröffentlichung als Video erfüllen, sofern sie zunächst zur Erstverwertung in Kinos oder im Fernsehen vorgesehen sind oder dort bereits verwertet wurden. Förderfähige Projekte Der Videoverlag, der für einen bestimmten Titel eine zusätzliche Verwertungsschiene als DVD oder VoD einrichtet, kann im Rahmen der selektiven Einzelförderung für die Veröffentlichung als Video einen Zuschuss zur gewährten Beihilfe beantragen. Dieser Zuschuss wird nur dann gewährt, wenn das Werk im Rahmen einer selektiven Einzelförderung zur Bereitstellung als DVD gefördert wird. Der Zuschuss muss gleichzeitig mit dem Antrag auf selektive Einzelförderung für die Veröffentlichung als Video gestellt werden. 104 Kriterien für die Beurteilung Strategie zur zusätzlichen Verbreitung des Werks auf physischen oder nicht materialisierten Trägern; Technische Qualität des digitalisierten Werks; Zusätzliches Programmmaterial zum Werk im Hinblick auf seine Verwertung als VoD; Maßnahmen zum Schutz vor unerlaubter Vervielfältigung der Dateien (digitales Wasserzeichen, Abdruck…); Neuheitsgrad des Werks; Eignung für Taube und Schwerhörige, Audio-Beschreibung. Modalität für die Zahlung des Zuschusses Der Zuschuss beträgt bis zu 25 % des Betrags der selektiven Förderung für die Veröffentlichung als Video, maximal jedoch 2 000 EUR pro Projekt. 105 TEIL 3. VIDEOABRUFDIENSTE IN EUROPA 3.1. ZÄHLUNG DER VERFÜGBAREN DIENSTE Bei der Zählung der in Europa verfügbaren audiovisuellen Mediendienste auf Abruf ergeben sich mehrere methodische Probleme, die wir nachfolgend erläutern möchten. 3.1.1. Problematik einer rechtsverbindlichen Definition Bei der Erstellung von Statistiken über die Gesamtzahl der nicht-linearen audiovisuellen Mediendienste in Europa stellt sich zunächst das Problem, dass es recht schwierig ist, genau zu definieren, was rechtlich gesehen und insbesondere auf der Grundlage der in der neuen Richtlinie über audiovisuelle Medien enthaltenen Definition ein nicht-linearer audiovisueller Mediendienst ist. Gemäß der Definition in Artikel 1a der Richtlinie müssen für einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf sieben Kriterien erfüllt sein: 1. Es muss sich um eine Dienstleistung handeln, d.h. eine Wirtschaftstätigkeit wird vorausgesetzt. 2. Der Dienst muss unter der redaktionellen Verantwortung eines Mediendiensteanbieters stehen. 3. Der Dienst muss den Charakter eines für die Öffentlichkeit bestimmten Mediendienstes haben. 4. Der Dienst soll zur Information, Unterhaltung oder Bildung der allgemeinen Öffentlichkeit beitragen. 5. Der Hauptzweck des Dienstes muss die Bereitstellung von Sendungen sein. 6. Der Dienst muss audiovisueller Art sein. 7. Der Dienst muss über elektronische Kommunikationsnetze zur Verfügung gestellt werden. Es kann hier nicht darum gehen, auf die Probleme juristischer Art einzugehen, die sich bei der Auslegung der neuen Richtlinie in den verschiedenen Mitgliedstaaten und in Fachkreisen, insbesondere den Regulierungsbehörden und den Hochschulen ergeben.243 Wir beschränken uns hier darauf, einige Konsequenzen oder Probleme zu erläutern, die sich durch diese Richtlinie im Rahmen der statistischen Erfassung ergeben haben: 3.1.1.1. Der Begriff des audiovisuellen Mediendiensteanbieters Artikel 1d der Richtlinie definiert den audiovisuellen Mediendiensteanbieter als „natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für die Auswahl der audiovisuellen Inhalte des audiovisuellen Mediendienstes trägt und bestimmt, wie diese gestaltet werden.“ In Bezug auf die Abrufdienste definiert Artikel 1c die redaktionelle Verantwortung als „die Ausübung einer wirksamen Kontrolle sowohl hinsichtlich der Zusammenstellung der Sendungen als auch hinsichtlich ihrer Bereitstellung entweder anhand eines chronologischen Sendeplans im Falle von Fernsehsendungen oder mittels eines Katalogs im Falle von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf.“ 243 Die Probleme im Zusammenhang mit der Auslegung und Umsetzung der Richtlinie wurden bereits bei der von der Europäischen Kommission organisierten Zusammenkunft der Arbeitsgruppe mit den Regulierungsbehörden (Brüssel, 4. Juli 2008) und der Generalversammlung der EPRA (European Platform of Regulatory Authorities, Dublin, 29. – 31. Oktober 2008) diskutiert. Vgl. insbesondere das ausführliche Papier der britischen Regulierungsbehörde OFCOM, Proposals for the regulation of video on demand services, OFCOM, September 2009, http://www.ofcom.org.uk/consult/condocs/vod/ 109 Die Frage der Auslegung der redaktionellen Verantwortung wird von Juristen heftig diskutiert.244 In der Praxis stellt sich das Problem der Erkennbarkeit der redaktionellen Verantwortung hauptsächlich bei Abrufangeboten, die von Kabelnetzbetreibern und IPTV-Diensten angeboten werden. Diese stellen nämlich oftmals verschiedene Kataloge (teilweise auch als „Stores“ bezeichnet) unter unterschiedlichen Markennamen bereit, aus denen sich klar ergibt, dass diese Kataloge von anderen Anbietern stammen. So erscheint beispielsweise der Katalog ARTE VoD in den Angeboten verschiedener französischer IPTV-Betreiber. Die Erkennbarkeit, welches Unternehmen die redaktionelle Verantwortung für einen solchen angebotenen Katalog trägt, ist gegeben, wenn der Name des Dienstes (z.B. TF1 Vision, Canalplay, ARTE VoD, BBC iPlayer, ViasatOnDemand, SF Anytime usw.) recht schnell auf den Herausgeber des Katalogs schließen lässt. Problematisch wird diese Zuordnung allerdings, wenn der Dienst als weiße Marke angeboten wird (d.h. wenn die Gesellschaft, die diesen Katalog herausgibt, kaum oder gar nicht im Angebot zu erkennen ist). Außerdem ist die Zusammenstellung eines Katalogs, den ein Herausgeber über verschiedene Anbieter unter dem gleichen Markennamen vermarktet, nicht zwangsläufig dieselbe. Schon technische Zwänge können den Anbieter veranlassen, die Anzahl der im Rahmen seines ursprünglichen Katalogs bereitgestellten Titel zu reduzieren. Noch heikler wird diese Zuordnung, wenn das Angebot darin besteht, bestimmte Sendungen aus der Programmauswahl verschiedener Fernsehkanäle auf Abruf bereitzustellen. So enthält das Angebot Top Up TV Anytime, das der Betreiber des britischen DVB-T-Bezahlsenders Top Up TV bereitstellt, Sendungen aus der Programmauswahl von 28 verschiedenen Kanälen, die im Angebot hervorgehoben werden. Hier stellt sich die Frage, ob es sich um 28 verschiedene Dienste handelt, deren Herausgeber jeweils die 28 Kanäle sind, oder ob es sich vielmehr um einen einzigen Dienst handelt, der von der Gesellschaft Top Up Ltd. angeboten wird. Die gleiche Frage stellt sich bei den von iTunes angebotenen Channels, die auf Partnerschaftsvereinbarungen mit Fernsehgesellschaften, Majors oder Produktionsfirmen mit bekanntem Label basieren. 3.1.1.2. Nichteinbeziehung nutzergenerierter Inhalte Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass die Dienste, die nutzergenerierte Inhalte anbieten, nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, da die Plattformbetreiber hier nur als technische Mittler betrachtet werden und damit die Kriterien für die redaktionelle Verantwortung nicht erfüllt sind. Diese Einordnung scheint eher zur ursprünglichen Art dieser Dienste zu passen, die zunächst überwiegend von Privatpersonen mit Amateurinhalten bestückt wurden, die keinen kommerziellen Charakter aufwiesen. Allerdings hat die Zahl der Channel-Angebote, die von professionellen Anbietern, Einrichtungen und Regisseuren in Dienste wie YouTube eingestellt werden, stark zugenommen. Insgesamt handelt es sich bei einem zunehmenden Teil der auf diesen Seiten angebotenen Inhalte um professionelle Inhalte mit Urheberrechten, was die Vereinbarungen belegen, die einige Webseiten wie DailyMotion mit den Herausgebern der Inhalte in diesem Fall France 24, France 3, ARTE oder auch BFM TV schließen.245 244 245 Eine ausführliche Analyse der Probleme im Zusammenhang mit der Auslegung des Begriffs der redaktionellen Verantwortung im Sinne der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste finden Sie in: W. SCHULZ und S. HEILMANN, Redaktionelle Verantwortung, IRIS Spezial, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Straßburg, 2008. Vgl. weiter unten "Die Rückkehr der traditionellen Akteure zu kostenlosen Modellen" (Abschnitt 6.5.). 110 3.1.1.3. Definition audiovisueller Sendungen Artikel 1b der Richtlinie definiert den Begriff Sendung als „eine Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, die Einzelbestandteil eines von einem Mediendiensteanbieter erstellten Sendeplans oder Katalogs ist und deren Form und Inhalt mit der Form und dem Inhalt von Fernsehsendungen vergleichbar ist. Beispiele für Sendungen sind unter anderem Spielfilme, Sportberichte, Fernsehkomödien, Dokumentarfilme, Kindersendungen und Originalfernsehspiele.“ Die Liste der Beispiele ist zwar unvollständig, schließt aber offensichtlich Nachrichtensequenzen (News) aus, obwohl Nachrichtenvideos zu den am meisten verbreiteten Inhalten auf Webseiten gehören, die von Fernsehveranstaltern oder Presseunternehmen herausgegeben werden. Auch Werbeinhalte wie Trailer und Highlights müssen genau genommen als Sendungen betrachtet werden. Einige Webseiten von Fernsehsendern oder Betreibern spezieller Portale, die über Kinoprogramme informieren, stellen nur diese Art von Inhalten bereit. Und was ist schließlich mit den Werbespots, die sich auf den Teleshopping-Webseiten oder auf speziellen Webseiten, die Sammlungen von Werbespots anbieten, finden? In der Erwägung (18) der Richtlinie heißt es, dass die Definition audiovisueller Mediendienste auch die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation umfassen sollte. Lässt sich daraus folgern, dass Sequenzen mit audiovisueller kommerzieller Kommunikation auch unter den Begriff Sendung fallen? 3.1.1.4. Der Begriff Hauptzweck In der Erwägung (18) der Richtlinie heißt es, dass der Begriff der audiovisuellen Mediendienste alle Dienste ausschließen sollte „deren Hauptzweck nicht die Bereitstellung von Programmen ist, d.h. bei denen audiovisuelle Inhalte lediglich eine Nebenerscheinung darstellen und nicht Hauptzweck der Dienste sind. Dazu zählen beispielsweise Internetseiten, die lediglich zu Ergänzungszwecken audiovisuelle Elemente enthalten, z.B. animierte grafische Elemente, kurze Werbespots oder Informationen über ein Produkt oder nicht-audiovisuelle Dienste.“ Der Begriff Hauptzweck bietet Diskussionsstoff: In welchen Fällen ist die Bereitstellung von Videos nicht als Hauptzweck von Videos anzusehen? Zahlreiche Webseiten von Fernsehveranstaltern und Presseunternehmen bieten auf ihrer Website spezielle „Videoseiten“ an (auf die entweder per Registerkarte oder Hinweiskästchen verwiesen wird). Lässt sich aus der Tatsache, dass die Videos selbst nicht auf der ersten Seite erscheinen, schließen, dass sie nicht den Hauptzweck der Seite darstellen? Dieser würde demnach nur dann vorliegen, wenn der Videokatalog auf der ersten Seite der Website erscheint, oder eine eigene URL hat. 3.1.2. Berücksichtigte Grundsätze bei der Zählung der Dienste in dieser Studie 3.1.2.1. Berücksichtigte Arten von Diensten Im Rahmen dieser Studie haben wir uns aus praktischen Gründen dafür entschieden, nur bestimmte Kategorien von Abrufdiensten zu erfassen und zu zählen, also nicht alle Dienste, die möglicherweise in den Anwendungsbereich der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste fallen. Berücksichtigt wurden: - die Videoabrufdienste, die Kataloge mit Bestandsproduktionen anbieten (Kinofilme, Fernsehspiele, Dokumentationen, Zeichentrickfilme, Bildungssendungen, Musikprogramme, Archivsendungen), 111 - Catch-up-TV-Dienste ohne die Dienste, die ausschließlich Nachrichtensendungen (einschließlich Sportnachrichten) anbieten. - Kostenpflichtige Dienste, die die direkte oder zeitversetzte Übertragung von Sportereignissen auf Abruf anbieten. In unseren statistischen Auswertungen bleiben demnach folgende Dienste unberücksichtigt: - Dienste, die nutzergenerierte Inhalte (UGC) anbieten, auch dann, wenn ihr Angebot Channels umfasst, die von Unternehmen aus dem audiovisuellen Bereich, insbesondere Sendeveranstaltern, angeboten werden; - Dienste, die ausschließlich Erwachseneninhalte anbieten; - Webseiten, die ausschließlich Nachrichtenvideos anbieten, unabhängig davon, ob diese von Fernsehveranstaltern, Presseunternehmen oder von Webseitenbetreibern (wie die Seiten von MSN Noticias oder die Videoseiten von Yahoo in Frankreich, Spanien, Deutschland und Italien) herausgegeben werden. Die vollständige Zählung dieser Kategorie von Diensten wird aus verschiedenen Gründen immer schwieriger: Die Kosten für solche Seiten sind relativ niedrig, so dass selbst lokale Fernsehsender in der Lage sind, Webseiten mit Nachrichtenvideos bereitzustellen. Darüber hinaus bieten zahlreiche Zeitungen Videoseiten auf ihrer Website an, wobei sich darüber streiten lässt, ob dies der Hauptzweck dieser Seiten ist und demnach eine Einstufung als Dienst im Sinne der Kriterien der Richtlinie zulässig ist oder nicht. Eine erste kurze, allerdings nicht ausführliche Zählung hat ergeben, dass aktuell etwa 60 Webseiten in Europa solche Programme anbieten. Aus ähnlichen Gründen bleiben die Webseiten, die Sequenzen mit Sportnachrichten anbieten, unberücksichtigt. - Webseiten, die audiovisuelle Bildungssendungen anbieten (insbesondere der Bereich iTunes U von iTunes Stores), - Webseiten, die ausschließlich Trailer, Highlights oder kommerzielle Programme anbieten (Webseiten von Teleshopping-Unternehmen). - Webseiten, die wie eine Website für VoD aussehen, aber so aufgebaut sind, dass sie lediglich Deep Links zu den VoD-Seiten anderer Betreiber herstellen.246 - Webseiten, deren Besonderheit darin besteht, dass sie Suchwerkzeuge für Videos auf anderen Webseiten bereitstellen. Hierzu gehören Suchwerkzeuge großer Suchmaschinen wie Google Videos247, Bing Videos248 oder mehr national ausgerichtete Seiten wie Find Any Film249 im Vereinigten Königreich oder TotalVoD250, VoD Majors251, mySkreen252 in Frankreich. Ebensowenig wurden in unserer statistischen Erfassung die Videoabrufdienste über Mobiltelefone oder mobile Fernsehgeräte berücksichtigt. 246 247 248 249 250 251 252 Dies gilt beispielsweise für die Website Stream.tv (http://www.stream.tv) des deutschen Unternehmens Seto GmbH, das Deep Links zu den kostenlosen Webseiten von ARD, ZDF und RTL herstellt. Nicht berücksichtigt haben wir außerdem die Website TV Catch up von Media Resources Ltd. Dieses auf der Insel Mauritius angesiedelte Unternehmen bietet eine Auswahl von Sendungen der VoD-Seiten verschiedener britischer Fernsehveranstalter. http://video.google.com/ http://www.bing.com/?scope=video&nr=1 http://www.findanyfilm.com/ http://www.totalvod.com/ http://www.vodMajors.com/ http://www.myskreen.com/ 112 3.1.2.2. Unterschiede zwischen den verschiedenen Varianten gleichnamiger Angebote Unter Berücksichtigung der Kriterien, die die AVMS-Richtlinie enthält, haben wir bei der statistischen Auswertung die Dienste eher nach den vermutlichen Herausgebern des Katalogs als nach den Anbietern (in erster Linie Kabelnetzbetreiber und IPTV-Dienste) erfasst. Ein über verschiedene Netze unter dem gleichen Label vermarktetes Angebot (wie beispielsweise TF 1 Vision, ein Angebot, das gleichzeitig im Internet, über Kabel, IPTV und iTunes bereitgestellt wird) wird insgesamt dreimal gezählt. Dagegen wird ein gleichnamiges IPTV-Angebot, das von verschiedenen IPTV-Betreibern vermarktet wird, nur einfach gezählt. Angebote eines Betreibers, die unter dem gleichen Label bereitgestellt werden, aber auf verschiedenen Katalogen basieren, und zu unterschiedlichen Bedingungen abgerufen werden (wie beispielsweise ein Kabelnetzbetreiber, der unter demselben Label einerseits Filme als VoD verleiht und andererseits Fernsehsendungen anbietet, die im Rahmen eines Abonnements abgerufen werden), werden dagegen als zwei unterschiedliche Dienste betrachtet. 3.1.2.3. Unterscheidung zwischen einem Dienst und dem in einem Dienst enthaltenen Katalog Wenn es nicht möglich war, eindeutig zu klären, ob die redaktionelle Verantwortung beim Herausgeber des Katalogs oder dem Betreiber einer Plattform liegt, sind wir grundsätzlich davon ausgegangen, dass in den Fällen, in denen ein Katalogname (Name eines Fernsehsenders, eines Filmstudios, einer Produktionsgesellschaft usw.) vom Anbieter angegeben wird, das Unternehmen oder die Unternehmensgruppe, das Markeninhaber ist, auch als Dienstelieferant anzusehen ist und damit die redaktionelle Verantwortung trägt. Diese Sichtweise ist nicht rechtsverbindlich, erweist sich aber im Rahmen dieser Marktbeobachtung als brauchbar. 3.1.2.4. Erfassung grenzüberschreitender Dienste Die AVMS-Richtlinie hat den Grundsatz der rechtlichen Zuständigkeit des Ausstrahlungslands, der im Europäischen Übereinkommen zum grenzüberschreitenden Fernsehen und in der Fernsehrichtlinie von 1989 festgelegt ist, bestätigt und näher definiert. Wie bei den grenzüberschreitenden Fernsehkanälen können die Statistiken entweder nach dem Herkunftsland oder dem Bestimmungsland der Sendung erstellt werden. Allerdings spiegeln Statistiken, die auf dem Herkunftsland der Sendung basieren, den tatsächlichen Markt in einem bestimmten Land nicht genau wider. Dies gilt beispielsweise für die Zahl der Dienste, auf die der Verbraucher zugreifen kann. Umgekehrt können zahlreiche im Internet verfügbare Dienste aufgrund der fehlenden territorialen Begrenzung in allen Ländern empfangen werden, wobei die Erfassung dieser Dienste wenig aussagekräftig ist. Daher sind wir im Rahmen dieser Studie generell davon ausgegangen, dass die statistischen Angaben zur Anzahl der Abrufdienste jeweils das Angebot in einem bestimmten Land beschreiben. Für dieses Land werden erfasst: - 253 die für dieses Land angebotenen territorialen Dienste, selbst wenn der Anbieter in einem anderen Land niedergelassen ist;253 Dies führt zur doppelten Zählung einiger Dienste, die in mehreren Ländern in der gleichen Sprache verfügbar sind. Hierzu gehören Dienste, die mehrere Länder umfassen, wie beispielsweise die französischsprachigen Länder (Click Movies), die deutschsprachigen Länder (Premiere Direkt) oder auch die nordischen Länder (Viasat on Demand, Film2home etc.). 113 - 3.1.3. die in einem bestimmten Land bereitgestellten territorial nicht begrenzten Dienste, sofern sie in einer Amtssprache des Landes angeboten werden. Auffinden der Dienste 2007 und 2008 hat die Zahl der Videoabrufdienste (VoD) für Kinofilme und in größerem Umfang die der Catch-up-TV-Dienste enorm zugenommen. Diese Entwicklung wurde von den nationalen öffentlichen Marktbeobachtungsinstituten bisher nicht näher betrachtet. Die European Film Agency Research Network (EFARN) hat zwar Kennzahlen festgelegt, die zweckmäßigerweise für VoD-Dienste zu sammeln sind, hat aber mit der Datenerhebung noch nicht begonnen. In Frankreich hat das Centre National de la Cinématographie (CNC) eine Informationsstelle für Videoabrufdienste eingerichtet, die gemeinsam mit den Betreibern die entsprechenden Daten sammeln soll.254 Die Europäische Kommission hat im Oktober 2008 die vorläufige Fassung einer Studie veröffentlicht, die insbesondere die methodischen Probleme im Zusammenhang mit der Überwachung der im November 2007 verabschiedeten neuen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste untersucht, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen müssen.255 Die fehlende Registrierung der Dienste bei öffentlichen Einrichtungen erschwert die Erfassung der verfügbaren Dienste. Eine erste Zählung wurde von NPA Conseil Ende März 2008 durchgeführt. Diese wurde von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle im November 2008 vervollständigt und bearbeitet. Die Prüfung der Webseiten der wichtigsten Betreiber am Markt (Betreiber von IPTV-Diensten, Kabelnetz- und Satellitenplattformbetreiber), die Sichtung der Fachpresse und eine umfassende Internetrecherche ermöglichen das Auffinden dieser Dienste, können aber keine Vollständigkeit garantieren. 254 255 http://www.cnc.fr/Site/Template/T1.aspx?SELECTID=3086&ID=2118&t=1 ATTENTIONAL et al., Study on the application of measures concerning the promotion of the distribution and production of European works in audiovisual media services (i.e. including television programmes and nonlinear services, Draft Final report, 21. Oktober 2008. http://ec.Europa.eu/avpolicy/info_centre/library/studies/index_en.htm#eurworks 114 3.2. 696 ERFASSTE DIENSTE IM DEZEMBER 2008 Anfang Dezember 2008 wurden insgesamt 696 Dienste in Europa (d.h. in den 36 Mitgliedstaaten der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle) gezählt.256 3.2.1. Aufgliederung der VoD-Dienste nach Vertriebsnetz Die Entwicklung der VoD-Dienste hängt vom Entwicklungsstand der digitalen Netze ab. Da dieser Entwicklungsstand in jedem Land unterschiedlich ist, gibt es kein Standardmodell für die Einführung der Dienste. Die Zählung ergibt, dass das Internet als Vertriebsnetz für VoD-Dienste weiterhin an erster Stelle steht. 394 der 696 gezählten Dienste (also 56,6 %) werden über Webseiten oder spezielle Lesegeräte (iTunes Store, SkyPlayer, BBC iPlayer) verbreitet. Paradoxerweise war die systematische Suche nach den auf Webseiten angebotenen Diensten am schwierigsten, sodass bei unserer Zählung wahrscheinlich nicht alle Dienste erfasst wurden. Die über IPTV-Netze verbreiteten Dienste stehen an zweiter Stelle (209 Dienste also 30 %). Danach folgen die Dienste, die über Kabelnetze (49 also 7 %), über DVB-T (25 verschiedene Kanäle, die im Rahmen des Angebots von Top Up TV Anytime als Catch-up-TV angeboten werden) und über Satellit (19 also 2,7 %) bereitgestellt werden. Verschiedene Faktoren wirken sich zugunsten des Internets aus: die größere Verfügbarkeit des Netzes, das zudem kleinen Betreibern die Möglichkeit bietet, einen eigenen Dienst einzurichten. Auch durch die neuen Kanäle von iTunes Store hat die Zahl der Dienste, die das Internet als Plattform nutzen, zugenommen. Über IPTV-Netze werden mehr Dienste angeboten als über die Kabelnetze, obwohl es wesentlich mehr Haushalte gibt, die über einen Kabelanschluss verfügen, als Haushalte, die Fernsehdienste im Rahmen des Angebots der Telekommunikationsbetreiber empfangen können. Dieses Phänomen ist damit zu erklären, dass in diesem Segment mehr Akteure am Markt sind, während durch die in den meisten europäischen Ländern zu beobachtende Marktkonzentration im Kabelnetzbereich die Zahl der Betreiber stark geschrumpft ist. Die mit den Catch-up-TV-Diensten verbundenen Möglichkeiten haben ebenfalls dazu geführt, dass sich die Zahl der Kanäle, die im ReplayModus verfügbar sind, vervielfacht hat. 256 Diese Zahl kann nicht mit den früheren von der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und der DDM auf der Grundlage der Studien von NPA Conseil veröffentlichten Zahlen verglichen werden. Einerseits hat sich die Zahl der untersuchten Länder erhöht (Dienste wurden nun auch in der Republik Tschechien, in Griechenland und Russland ermittelt) und andererseits wurden die Erfassungskriterien verfeinert, was eine andere Berechnungsmethode zur Folge hat. Unsere Zählung ist keine offizielle Zählung. Die ersten Schätzungen der Regulierungsbehörden im Rahmen der Umsetzung der AVMD-Richtlinie ergaben vorläufige Zahlen: Die CSA ermittelte 175 Dienste in Frankreich und die OFCOM etwa 150 Dienste in Großbritannien, von denen 90 von Fernsehsendern bereitgestellt werden. Vgl. OFCOM, Proposal for the regulation of video on demand services, London, September 2009, http://www.ofcom.org.uk/consult/condocs/vod/vod.pdf 115 Tabelle 13: Anzahl der abrufbaren audiovisuellen Mediendienste in Europa nach Empfangsland und nach Art des Netzes (Dezember 2008) Gesamt AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HU IE IS IT LU LV NL NO PL PT RU SE SI SK TR Gesamt Internet IPTV Kabel Satellit 2 4 0 15 2 3 2 3 3 3 1 3 4 24 34 3 7 1 1 77 1 DVB-T 10 33 1 14 3 6 55 18 5 25 14 106 145 3 14 13 3 93 5 1 44 18 14 4 12 22 3 6 5 6 14 1 10 1 3 49 13 2 20 10 72 76 34 11 6 2 2 15 2 4 2 1 4 7 2 2 6 7 1 2 2 696 394 207 49 19 25 56,6 % 30,0 % 7,0 % 2,7 % 3,6 % 7 8 2 16 5 3 2 2 2 10 6 4 25 4 6 1 5 4 1 Die im Internet verbreiteten territorial nicht begrenzten Dienste, die weltweit verfügbar sind, werden nur für das Herkunftsland gezählt. Quelle: OBS 116 Abbildung 33: Anzahl der abrufbaren audiovisuellen Mediendienste in Europa nach Netzen (Dezember 2008) 140 120 100 DVB-T Satellite 80 Kabel IPTV Internet 60 40 20 SI BG PT GR RO IS CY EE LU TR CZ SK RU AT IE CH FI HU PL DK NO ES SE NL BE IT DE FR GB 0 Die im Internet verbreiteten territorial nicht begrenzten Dienste, die weltweit verfügbar sind, wurden nur in ihrem Herkunftsland gezählt. Quelle: OBS 117 3.2.2. Die verschiedenen Akteure, die VoD-Dienste anbieten 3.2.2.1. Einordnung der Herausgeber der Dienste nach ihrem ursprünglichen Geschäftsfeld Wir haben 366 Unternehmen gefunden, die in Europa audiovisuelle Mediendienste auf Abruf herausgeben (also Unternehmen, die aus unserer Sicht die redaktionelle Verantwortung tragen). Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass diese Zahl deutlich unter der Zahl der angebotenen Dienste liegt: das gleiche Unternehmen kann nämlich verschiedene Dienste herausgeben oder einen Dienst, der von verschiedenen Anbietern vermarktet wird oder auch ein Angebot, das in verschiedenen Ländern verbreitet wird. Die Zahl der Herausgeber würde sogar unter 300 liegen, wenn statt Unternehmen Firmengruppen gezählt würden. Abbildung 34: Einordnung der Unternehmen, die in Europa audiovisuelle Mediendienste auf Abruf herausgeben, nach ihrem Hauptgeschäftsfeld (Dezember 2008) Spezialisierte Dienstleister 2,2% Kulturkaufhäuser 4,6% Gerätehersteller 1,6% Rechteverw altungsgesellschaften 0,5% Archives 1,1% Fernsehproduzenten/vertriebe 3,0% Fernsehveranstalter 34,1% Video-, Buch-, Multimediaverlage 3,0% Tochterfirmen der USMajors 9,0% Produktionsgesellschaften 3,8% Sammelanbieter von Inhalten 13,9% Satellitenbouquet-/DVBT-Betreiber 1,9% Kabelnetzbetreiber 3,8% Quelle: OBS 118 Telekommunikationsbetreiber 17,4% Tabelle 14: Land Einordnung der Unternehmen, die in Europa audiovisuelle Mediendienste auf Abruf herausgeben, nach ihrem Sitz und ihrem Hauptgeschäftsfeld (Dezember 2008) Kabelnetzbetreiber AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HU IE IS IT LU LV NL NO PL PT RO RU SE SI SK TR IL US Total Quelle: OBS 1 Produktionsgesellschaften 1 Tochter-firmen der US Majors 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 14 3,8% 2 4 2 3 14 1 1 1 2 1 1 4 1 1 4 1 4 33 9,0% Kulturkaufhäuser 1 1 3 2 2 5 3 1 4 2 6 2 2 3 1 1 4 1 2 2 2 2 6 1 1 2 2 1 14 3,8% Telekom munikationsbetreiber 64 17,5% Fernsehveranstalter Video-verlage Spezialisierte Dienstleister Sammelanbieter von Inhalten 6 1 1 1 1 1 4 1 3 2 1 1 3 16 3 1 8 4 21 23 1 1 2 3 1 2 9 1 1 5 2 17 4,6% 1 2 1 11 5 Satelliten-bouquet/DVB-T-Anbieter 2 1 1 Fernsehproduzenten/ vertriebe Multimedia/Buchverlage 2 1 1 1 2 R echteverwalter 1 2 1 1 1 2 1 4 1 1 1 5 2 4 1 1 3 125 34,2% Gerätehersteller 1 4 4 2 2 18 1 2 1 1 4 1 1 7 1,9% 7 1,9% 51 13,9% 1 6 1,6% 2 0,5% 7 1,9% 1 11 3,0% 4 1,1% Durch die neuen Catch-up-TV-Dienste haben die von den Rundfunkbetreibern angebotenen VoD-Dienste deutlich an Gewicht gewonnen: 125 der 366 Unternehmen (also 34,1 %) gehören zu Firmengruppen, die als Hauptgeschäft Fernsehdienste herausgeben. Die Fernsehveranstalter haben gegenüber den anderen Diensteherausgebern verschiedene Vorteile, die ihre Positionierung auf dem Markt für Videoabrufdienste erleichtern: Neben ihren Möglichkeiten im Bereich von Catch-up-TV sind sie Inhaber gut etablierter Marken und profitieren zudem von ihrer Position auf dem Rechtemarkt, wenn es um die Einrichtung spezieller Dienste zur Verwertung von Filmkatalogen geht (dies haben in Frankreich TF1, Canal+ und ARTE, in Deutschland die Premiere AG – nun Sky Deutschland – und die Unternehmensgruppe ProSiebenSat.1 Media Gruppe und in Großbritannien schließlich die British Sky Broadcasting und Channel 4 ausgenutzt). Darüber hinaus können sie Archivdienste betreiben (wie in Italien der Dienst RAI Teche von RAI). Die Dominanz der Fernsehveranstalter wäre noch größer, wenn wir deren Nachrichten-Videodienste mitgezählt hätten. Zur zweitgrößten Gruppe, die audiovisuelle Mediendienste auf Abruf anbietet, gehören verschiedene Unternehmen, die im Bereich der Verbreitung von Fernsehkanälen miteinander konkurrieren. Hierzu zählen: die Telekommunikationsbetreiber, die den Fernsehbereich ihres Triple-play-Angebots durch einen Videoabrufdienst ergänzen (64 Unternehmen, also 17,4 %), die Kabelnetzbetreiber (14 Unternehmen, also 3,8 %), die Satellitenbouquetbetreiber (6 Unternehmen) und ein Betreiber für digitales Bezahlfernsehen (Top Up TV Ltd.). Insgesamt ist festzustellen, dass die Kabelnetzbetreiber gegenüber den Betreibern von IPTV-Netzen leicht im Rückstand sind: Die Digitalisierung der Netze ist für sie mit großen Investitionen verbunden, was häufig umfangreiche mehrere Jahre währende Konzentrationsprozesse zur Folge hatte. Einige dieser Unternehmen müssen sich mit den deutlich weniger attraktiven Pay-per-View-Diensten begnügen, obwohl sie diese teilweise sogar wie Videoabrufdienste präsentieren. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten der Satellitenplattformbetreiber durch den fehlenden Rückkanal begrenzt, sodass sie nur NVoD-Dienste (push VoD) bereitstellen können. Einige Anbieter (Viasat, British Sky Broadcasting, Premiere, Canalsatélite) gleichen dieses Manko teilweise mit VoD-Diensten im Internet aus, wobei sie von ihrem Markennamen profitieren und in den meisten Fällen ihre Angebote ausschließlich für die Abonnenten bereitstellen. Die dritte große Gruppe von Herausgebern umfasst die großen amerikanischen Firmengruppen, die entweder Kinofilme und audiovisuelle Werke produzieren, einen Vertrieb haben oder Themensender betreiben. Wir haben insgesamt 33 Unternehmen ermittelt (9 % aller Unternehmen), die in irgendeiner Weise zu den amerikanischen Majors gehören und in Europa VoD-Dienste oder Catch-up-TV anbieten. Nach den uns vorliegenden Daten werden 139 der 696 Dienste, also 20 %, von amerikanischen Unternehmen oder deren amerikanischen Tochtergesellschaften herausgegeben. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten, wo die US-Majors bei der Einrichtung der ersten VoD-Dienste eine bedeutende Rolle gespielt haben, kann die Rolle der europäischen Produktionsgesellschaften bei der Erschließung dieses Marktes wohl kam als führend bezeichnet werden. Eine Ausnahme stellt die Firmengruppe Bonnier (Svensk Filmindustri) mit ihrem SF Anytime-Dienst dar, der die nordischen Länder seit 2002 bedient. Bei nur 14 Dienstebetreibern handelt es sich um europäische Produktionsgesellschaften (Unternehmensgruppen wie Svensk Filmindustri in Schweden, MK2 in Frankreich, Fandango in Italien oder Tallinfilm in Estland), Kinofilmvertriebe (wie Cinamien in der Niederlande, Filmladen in Österreich, Budapest Film in Ungarn) oder Verkaufsagenturen (Sales Agents, wie Wild Bunch, auf Initiative des französischen Projekts Film TV). Die Filmproduzenten können nur durch Zusammenschlüsse einen direkten Zugang zum VoD-Markt erhalten (wie das Unternehmen Le Meilleur du cinéma français, in dem sich etwa 60 Produzenten zusammengeschlossen haben, um den Dienst Universciné einzurichten oder Filmmakers’ Independent Digital Distribution, ein Zusammenschluss von dänischen Produzenten und 120 Vertrieben zur Einrichtung des Projekts Movieurope). Daneben gibt es einige Fernsehproduzenten oder -vertriebe (11), die zumeist durch die Vermarktung ihres Katalogs über die auf iTunes Store bereitgestellten Kanäle Zugang zum VoD-Markt erhalten haben. Eine beachtliche Zahl von Unternehmen, die VoD-Dienste herausgeben (51, also 13,9 %), sind sogenannte Sammelanbieter von Inhalten. Diese Bezeichnung ist in diesem Sektor etwas irreführend, da in gewisser Weise jeder Herausgeber eines VoD-Dienstes ein Sammelanbieter von Inhalten ist, ebenso wie jedes Unternehmen, das Fernsehkanäle oder Videos anbietet, Inhalte sammelt, um eine Markenwirkung zu erzielen. Zu unserem Zweck beschränken wir den Begriff Sammelanbieter von Inhalten allein auf die Unternehmen, die speziell dazu gegründet wurden, Kataloge und Videoabrufdienste oder eventuell auch Webportale einzurichten. Als eine den Sammelanbietern von Inhalten nahestehende Kategorie könnten die Rechteverwaltungsgesellschaften (in Spanien EGDEA für den Dienst Filmotech und SGAE für den Dienst Acciné; in Italien die SIAE, die im Juli 2009 die Einführung des Dienstes „Legal Bay“ ankündigte), sowie die Archivdienste oder -unternehmen (Pathe British in Großbritannien, INA in Frankreich und die Königliche Bibliothek der Niederlande) bezeichnet werden. Einige auf audiovisuelle Technologien oder Netztechnologien spezialisierte Dienstleister haben ihre Tätigkeit auf das Herausgeben von Diensten ausgedehnt. Dies gilt für Firmen, die sich auf die Aufbereitung von Archiven spezialisiert haben, wie die französische Gesellschaft Lobster mit dem Projekt European Film Treasures, das in Partnerschaft mit 18 europäischen Filmarchiven und mit Unterstützung des Programms MEDIA 2007 durchgeführt wurde, oder auch für 7digital Ltd (in Zusammenarbeit mit dem British Film Institute) oder Norgefilm (in Zusammenarbeit mit dem norwegischen Filminstitut). Zu den Firmen, die sich auf Datenlösungen spezialisiert haben, zählen die Schweizer Gesellschaft MC&C GmbH (Clicmovies) oder die französische Gesellschaft Vodeclic. Das deutsche Unternehmen SaT Satellite and Transfer GmbH hat einen Download-Dienst per Satellit eingerichtet. Unter den spezialisierten Dienstleistern ist interessanterweise die Arts Alliance Media, eigentlich bekannt als Provider (Wegbereiter) für die Einführung des digitalen Kinos, an dem britischen Projekt Vizumi beteiligt. Unter den Anbietern finden sich ebenso einige Gesellschaften, die sich auf die Erarbeitung von Netzlösungen spezialisiert haben. Nur wenige Videoverlage sind bei den VoD-Diensten vertreten: Wir haben insgesamt sieben gezählt, von denen vier in Frankreich angesiedelt sind. Sie bieten in der Regel kleine ausgewählte Kataloge an. Anzumerken ist noch, dass der französische Fernsehveranstalter TF1 seine verschiedenen VoD-Dienste über seine Videotochter unter dem Namen TF1 Vision vermarktet. Der Anteil der Medienkaufhäuser ist sicherlich beachtlicher. Bisher treten die Kulturkaufhäuser, mit Ausnahme von Virgin Megastores in Frankreich, nicht als Herausgeber auf. Die FNAC, die nur auf dem VoD-Markt in Frankreich agiert (obwohl sie ebenso Kaufhäuser in Belgien, Spanien, Portugal und Italien führt), arbeitet mit der Gesellschaft Glow Entertainment zusammen, die Herausgeber des Glowria-Katalogs und der Glowria-Dienste ist, weswegen in diesem Fall wohl eher die Glow Entertainment als Herausgeber zu betrachten ist. In Großbritannien kündigte Zavvi Retail (Ltd) (neuer Name der früheren Virgin Stores) vor ihrem Konkurs einen VoD-Dienst auf seiner Website an. Die europäischen Ableger von Blockbuster Inc., dem Marktführer im Bereich Videoclubs, haben keine VoDDienste angekündigt, obwohl die US-Muttergesellschaft im August 2007 den MovielinkDienst übernommen hat. Die Unternehmen, die sich auf den Verkauf und den Online-Verleih spezialisiert haben, sind aktiver. In den nordischen Ländern hat das schwedische Unternehmen CDON, das im Bereich Online-Verkauf marktführend ist, bereits 2006 einen VoD-Dienst eingerichtet. 121 Allerdings sind es vor allem die DVD-Verleihe, die sich ebenso wie Netflix in den Vereinigten Staaten im VoD-Segment positioniert haben: Lovefilm im Vereinigten Königreich und in den nordischen Ländern, Channel Films im Vereinigten Königreich, Locafilm Interactive und Glow Entertainment in Frankreich, Homedia in der Schweiz und in Frankreich, Triboo und Millenium Storm in Italien, Winkelwiijs, Keeno, MovieMile Entertainment, Ster Digital und Videoland in den Niederlanden. Die französische Gesellschaft Glow Entertainment, die ebenfalls auf den Online-Verleih von DVDs spezialisiert ist und 2008 vom Gerätehersteller Netgem übernommen wurde, ist in dieser Kategorie sicherlich das ehrgeizigste Unternehmen: Sie ist Herausgeber des VoD-Dienstes Glowria, der im Internet sowohl unter eigenem Namen läuft als auch auf der Internetseite von AlloCiné. In Deutschland hat die Gesellschaft verschiedene Online-DVD-Verleihe übernommen, darunter die Netleih GmbH mit dem Dienst Video Buster. Neben ihrer Verbindung mit der FNAC in Frankreich hat sie sich außerdem mit der französischen Supermarktgruppe Carrefour zusammengeschlossen, um Dienste in Belgien, Spanien und Frankreich einzuführen. In Frankreich hat CDdiscount (ein Tochterunternehmen der Supermarktgruppe Casino), ein Online-Vertrieb für Kulturgüter und Unterhaltungselektronik, im Dezember 2008 einen kleinen kostenlosen VoD-Katalog (vier Titel) eingeführt. Außerdem ist noch zu erwähnen, dass sich in den nordischen Ländern das schwedische Unternehmen Bonver Entertainment Group, dessen Kerngeschäft der Handel mit Kulturgütern ist, mit dem Dienst Film2home ebenfalls im VoD-Segment positioniert hat und außerdem zusammen mit dem Fernsehveranstalter NonStop AB den Dienst Silverscreen anbietet. Schließlich sind noch die Hersteller/Entwickler Microsoft, Apple und Archos zu nennen, die mittlerweile auch beginnen, VoD-Dienste einzurichten, die natürlich den Absatz ihrer eigenen Produkte fördern sollen: - Die französische Gesellschaft Archos verwertet in Frankreich, Deutschland, Italien und Großbritannien einen Filmkatalog auf ihrem „Internet Media Tablet“. - Apple vermarktet über die in Luxemburg niedergelassene Gesellschaft iTunes Store SARL überwiegend Musik und Musikvideos für iPod oder iPhone. In drei Ländern (Großbritannien, Deutschland und Frankreich) vertreibt diese Firma Fernsehsendungen. Zurzeit gibt es nur in Großbritannien einen Filmvertrieb, allerdings macht Steve Jobs kein Geheimnis aus seinem Interesse an der weiteren Entwicklung des VoD-Marktes für Filme in Europa. - Mircrosoft bietet auf der Xbox in Frankreich, Deutschland und Großbritannien einen Download-Service für Filme an. Außerdem bietet das Webportal MSN von Microsoft in Deutschland, Österreich und der Schweiz einen kostenlosen VoD-Dienst mit einem Filmkatalog an. - Das Unternehmen Sony hat über seine britische Filiale Sony Computer Entertainment Europe den Dienst Go!View eingeführt, über den die Besitzer einer tragbaren Play Station (PSP) in Großbritannien und Irland Filme, einzelne Folgen von Fernsehserien oder Sportsendungen über das Internet herunterladen können. 3.2.2.2. Vertriebe für VoD-Dienste Unter Vertrieben verstehen wir die Unternehmen, die zwar nicht unbedingt Herausgeber der Dienste sind, diese aber vermarkten oder für die Verbraucher bereitstellen. Wir haben 294 solcher Unternehmen gezählt, von denen 210 ein eigenes Diensteangebot über das Internet vertreiben. In den meisten Fällen werden die Webseiten im Internet tatsächlich direkt von den Herausgebern der Dienste betrieben. Aber dies muss nicht zwangsläufig der Fall sein. Im Internet finden sich mehrere VoD-Dienste, die als weiße Marke angeboten werden, oder bei denen der Betreiber der Website ein verwandtes Unternehmen ist, nicht aber selbst Herausgeber. Vor allem der Vertrieb im Internet kann über Unternehmen erfolgen, die 122 Plattformen oder Media Player betreiben: Dies gilt insbesondere für iTunes Store S.à.r.l., die luxemburgische Niederlassung von Apple (die über ihre Plattform die Kataloge der Partnerkanäle auf dem Markt anbietet) und für die British Sky Broadcasting, die für die Catch-up-TV-Dienste einiger Drittsender die Bereitstellung der Dienste auf dem britischen und irischen Markt übernimmt. Die Inhaber dieser Webportale fungieren quasi als Prüfer, als Gatekeeper, analog zu den Verwaltern anderer Arten von Plattformen wie: Betreiber von Kabelnetzen, IPTV, Satellitenplattformen oder DVB-T Tabelle 15: Anzahl der Dienste, die von den größten Vertrieben für Abrufdienste in Europa verbreitet werden (Dezember 2008) Vertrieb iTunes SARL (2) Tiscali Italia (3) Tiscali UK British Sky Broadcasting FastWeb Numericable Etablissements Darty BT Virgin Media NextGenTel Free S.A.S. SFR Telecom Italia France Belgacom Nationale Märkte GB DE FR IE IT LU BE CH ES NL SE Gesamt Europa IT GB GB GB IE IT FR FR GB GB NO FR FR FR BE Plattform Netz Anzahl der verbreiteten Dienste (1) darunter eigene Drittdien Dienste ste 1 26 1 19 1 15 1 1 1 1 1 1 0 1 0 1 1 0 0 1 0 1 iTunes Store iTunes Store iTunes Store iTunes Store iTunes Store iTunes Store iTunes Store iTunes Store iTunes Store iTunes Store iTunes Store Internet Internet Internet Internet Internet Internet Internet Internet Internet Internet Internet 27 20 16 2 2 2 1 1 1 1 1 iTunes Store Internet 74 7 67 Tiscali Replay Tiscali Replay Sky Player Sky Anytime Sky Anytime FastWeb Numericable Dartybox BT Vision Virgin Media NextGenTel FreeBox neufbox de SFR Alice Box Skynet IPTV IPTV Internet Satellit Satellit IPTV Kabel IPTV IPTV Kabel IPTV IPTV IPTV IPTV IPTV 52 26 24 4 4 24 10 7 6 6 5 5 5 5 4 31 19 8 2 2 9 1 0 3 3 0 1 1 2 1 21 7 8 2 2 15 9 7 3 3 5 4 4 3 3 (1) Ohne Berücksichtigung von Nachrichtendiensten und Erwachsenensendungen (2) Ohne Berücksichtigung der Videodienste von iTunes U und Video-Podcasts (3) Der Dienst wurde am 31. Dezember 2008 eingestellt. Quelle: OBS Die Plattformen, die eine große Zahl von Diensten anbieten, befinden sich in einer paradoxen Situation: sie setzen auf die Vergrößerung ihres Angebots durch Diversifizierung der Dienste und beweisen damit ihre Offenheit. Gleichzeitig sind sie zumeist selbst Herausgeber der Dienste, konkurrieren also mit den Drittdiensten, die sie anbieten. Die Zahl der Dienste, die sie anlocken, ist ein deutlicher Beleg für ihre gute Positionierung auf dem Markt. Da die Vertriebstätigkeit eine Bewertung der Werke oder Kataloge verlangt, laufen 123 diese Vertriebe Gefahr, dass ihnen die Ausnutzung ihrer Position zugunsten Ihrer eigenen Dienste vorgeworfen wird. Die Vertriebe, die sich für einen einzigen kombinierten Dienst entschieden haben, der aus einem Angebot besteht, das auf der Grundlage der Rechte, die sie bei den verschiedenen Kataloganbietern gesammelt haben, zusammengestellt wurde, laufen nicht so schnell Gefahr, sich diesem Vorwurf auszusetzen. 124 TEIL 4. DIE STRATEGIEN DER AKTEURE 4.1. DIE INTERNATIONALEN STRATEGIEN DER GERÄTEHERSTELLER UND IT-DIENSTLEISTER Die Gerätehersteller und die Dienstleister im IT-Bereich sind zahlenmäßig eine der kleinsten Gruppen unter den Herausgebern von Diensten, nehmen dafür aber auf dem Markt eine wichtige – wenn nicht sogar dominierende – Position ein, die größtenteils, zumindest in drei Fällen (Apple, Microsoft und Sony), auf ihre internationale Dimension zurückzuführen ist. Daher sollte ihre internationale und gesamteuropäische Marktstrategie näher beleuchtet werden. 4.1.1. Apple und die iTunes Stores Die iTunes Stores von Apple sind digitale Vertriebsplattformen, über die Apple verschiedenartige Inhalte verbreitet, die auf den tragbaren iPods, den Multifunktionstelefonen iPhone, den mit einer Apple TV Set-Top-Box ausgestatteten Fernsehgeräten und – was häufig vergessen wird – auf PC oder Mac-Computern abgerufen werden können. Die gleichzeitige Bereitstellung für PC und Mac-Computer ist zweifelsohne einer der größten Vorteile der iTunes Stores. Der iTunes Music Store wurde am 28. April 2003 in den Vereinigten Staaten eingeführt und revolutionierte innerhalb kurzer Zeit den Markt für Online-Musik, dank der Vereinfachung von Downloads durch Einzelzahlung und eine durchsichtige Preisgestaltung, mit einem Einheitspreis für jeden heruntergeladenen Titel. Die anderen Plattformen, die entweder Zahlungen pro Bestellung oder im Abonnement vorsahen, konnten sich nicht durchsetzen, da sie kein Verkaufsargument, in diesem Fall ein spezielles Endgerät, bieten konnten, um den Internetnutzer vom Kauf zu überzeugen. Der Dienst wurde schnell zum weltweiten Marktführer im Bereich des Downloads von Musik. Bis Juni 2008 wurden insgesamt 4 Milliarden Musiktitel heruntergeladen, womit der weltweite Marktanteil der iTunes Stores im Segment Online-Musik bei schätzungsweisen 70% liegt. Apple meldete im April 2008 allein mit seinen Downloadangeboten der größte Musikhändler in den USA geworden zu sein. Damit überholte Apple den auf den Verkauf von Datenträgern spezialisierten Einzelhandelskonzern Wall Mart.257 Ende Dezember 2008 untergliederten sich die über iTunes angebotenen Inhalte in elf verschiedene Kategorien, von denen einige allerdings noch nicht auf allen nationalen Märkten verfügbar sind. - 257 App Store: eingeführt am 10. Juli 2008 zur Bereitstellung der kostenlosen oder kostenpflichtigen Anwendungen für iPhone und iPod. iPod Spiele: spezielle Videospiele für iPod und iPhone. Musik: Musiksendungen oder -alben Hörbücher: aufgenommene Bücher. iTunes U: Pädagogische Audio- oder Videoinhalte. Audio-Podcasts: kostenlose Audioinhalte unabhängiger Drittanbieter Video-Podcasts: kostenlose Videoinhalte unabhängiger Drittanbieter. Kurzfilme: von Pixar produzierte kurze Trickfilme. Musikvideos. TV-Sendungen. Kinofilme. Apple Pressemitteilung, 3. April 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/04/03itunes.html 129 Auch wenn die Kategorien iTunes U und Video-Podcasts audiovisuelle Sendungen enthalten, beschränken wir uns im Rahmen dieser Untersuchung auf die vier letztgenannten Kategorien, da diese den kommerziellen Videoabrufmarkt direkt betreffen. Tabelle 16: Aufschlüsselung der iTunes Store-Angebote nach Ländern (Dezember 2008) App Store IPod Spiele Musik Hörbücher AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HU IE IS IT LU LV NL NO PL PT RO RU SE SI SK TR X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X - X X X X X X X X X X X X X X X X X - X X X X X X X X X X X X X X X X X - X X X X X X X X X X X X X X X X X - X X X X X X X X X X X X X X X X X - X X X X X X X X X X X X X X X X X - US CA AU NZ X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X AudioVideoPixar ITunes U Podcasts Podcasts Kurzfilme Musikvideos FernsehSendungen Filme X X X X X X X X - X X X X X - X X X - X - X X X X X X X X X - X X X X Quelle: OBS Anhand Tabelle 16 kann die jeweilige Entwicklung der Angebotspalette der iTunes Stores in den verschiedenen europäischen Ländern sowie in den Vereinigten Staaten, in Kanada, Australien und Neuseeland verglichen werden. Es zeigt sich ganz deutlich, dass die Angebote je nach Land unterschiedlich entwickelt sind, was wahrscheinlich mit der jeweiligen Entwicklung des Marktes für iPod und iPhone, aber auch mit den verfügbaren Rechten zusammenhängt. Mit Ausnahme der (entweder als Download-to-rent oder Download-to-own zum Abruf bereitgestellten) Filme werden alle anderen Inhalte als Download-to-own angeboten, ein Marktsegment, in dem der Rechteerwerb schwieriger ist. 4.1.1.1. Audiovisuelle Sendungen und Filme im iTunes Store der USA Bestärkt durch seinen Erfolg im Musikbereich, stellte das Unternehmen Apple im Oktober 2005 die neuen Versionen seines iPod und seines Multimedia-Programms iTunes vor, mit denen Videodateien wiedergegeben werden können. Das Angebot wurde in den Vereinigten Staaten schrittweise ergänzt um Musikvideos, Pixar-Kurzfilme, Fernsehserien und seit Dezember 2006 um Kinofilme. Das Filmangebot startete zunächst mit Inhalten aus dem Katalog von Disney, wobei nach und nach die Kataloge der anderen Majors hinzukamen (der 130 Filmkatalog konnte insbesondere durch den Abschluss des Abkommens mit MGM im April 2007 auf 500 Titel aufgestockt werden).258 Der Katalog mit Fernsehsendungen umfasste Ende Juli 2007 550 Titel.259 Die von iTunes Store eingeführten Videoabrufangebote waren in den USA blitzartig erfolgreich. Auch wenn die von Apple veröffentlichten Statistiken kumulative Daten enthalten und keine Angaben über die geografische Aufgliederung, ist der Erfolg eindeutig: - 1 Million verkaufte Videos zum 31. Oktober 2005, also nicht einmal zwanzig Tage nach der Einführung.260 - Mehr als 3 Millionen verkaufte Videos bis 5. Dezember 2005.261 - 8 Millionen verkaufte Videos Anfang Januar 2008.262 - 15 Millionen verkaufte Videos bis 23. Februar 2006.263 - 50 Millionen verkaufte Fernsehsendungen und 1,3 Millionen verkaufte Filme bis 10. Januar 2007.264 - 2 Millionen verkaufte Videos bis 11. April 2007.265 - 200 Millionen verkaufte Folgen von Fernsehsendungen bis 16. Oktober 2008.266 Am 31. August 2007 gab Apple bekannt, dass die Serien aus dem Katalog von NBC Universal nicht mehr verfügbar seien, da man sich weigere den doppelten Großhandelspreis (Wholesale Price) zu zahlen, wodurch sich Apple zufolge der Kaufpreis für den Verbraucher von 1,99USD pro Folge auf 4,99USD erhöht hätte.267 Abgesehen von den Unstimmigkeiten in Bezug auf die Preise sei die Nichtverlängerung des Vertrags einerseits auf Preisfragen und andererseits auf die Sorge hinsichtlich eines ungenügenden Schutzes der Werke zurückzuführen.268 Dieser Rückzug von NBC hätte ein schwerer Schlag für den iTunes Store sein können, da der Katalog von NBC Universal schätzungsweise 40 % des Umsatzes von Apple im Videobereich ausmachte.269 Einige Analysten waren der Ansicht, dass NBC damit den Höhenflug der iTunes Stores bei der Online-Verbreitung von Fernsehprogrammen stoppen wollte, zumal sich das US-Network zu diesem Zeitpunkt in Richtung eines kostenlosen werbefinanzierten Online-Vertriebs über Hulu orientierte.270 Allerdings konnte Steve Jobs am 9. September 2008 die Rückkehr der NBC Universal-Sendungen in den iTunes Store bekannt geben. Das Scheitern von NBC bei der Gratis-Verbreitung von Inhalten scheint das Interesse großer audiovisueller Unternehmensgruppen für das von iTunes Store angebotene Download-to-own-Modell für VoD verstärkt zu haben, zumal Apple gleichzeitig 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 Apple Pressemitteilung, 11. April 2007, http://www.apple.com/pr/library/2007/04/11itunes.html Apple Pressemitteilung, 31. Juli 2007, http://www.apple.com/pr/library/2007/07/31itunes.html Apple Pressemitteilung, 31. Oktober 2005, http://www.apple.com/pr/library/2005/oct/31itms.html Apple Pressemitteilung, 6 Dezember 2005, http://www.apple.com/pr/library/2005/dec/06nbc.html Nach Informationen von Steve Jobs bei Macworld ’06, zitiert in: Computer World, http://www.computerworld.com/printthis/2006/0,4814,107631,00.html Apple Pressemitteilung, 23. Februar 2006, http://www.apple.com/pr/library/2006/feb/23itms.html Apple Pressemitteilung, 10. Januar 2007, http://www.apple.com/pr/library/2007/01/09itunes.html Apple Pressemitteilung, 11. April 2007, http://www.apple.com/pr/library/2007/04/11itunes.html Apple Pressemitteilung, 16. Oktober 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/10/16itunes.html Apple Pressemitteilung, 31. August 2007, http://www.apple.com/pr/library/2007/08/31itunes.html “NBC may not renew iTunes contract with Apple”, Appleinsider, 31. August 2007, http://www.appleinsider.com/articles/07/08/31/nbc_may_not_renew_itunes_contract_with_apple_report.html “NBC sees a million downloads since return to iTunes”, Appleinsider, 19. September 2008, http://www.appleinsider.com/articles/08/09/19/nbc_sees_a_million_downloads_since_return_to_itunes.html Vgl. z. B.: D.E.DILGER, “Forrester’s James McQuivey Announces the Death of iTunes, Again”, Roughly Drafted Magazine, 6. Dezember 2007, http://www.roughlydrafted.com/2007/12/06/forresters-jamesmcquivey-announces-the-death-of-itunes-again/ 131 ankündigte, bald auch Inhalte in HD-Qualität übertragen zu können.271 Die Majors der Musikund Filmindustrie und die Networks sind genau genommen sogar gezwungen, mit Apple zu verhandeln, da sie ansonsten kein Geschäftsmodell kennen, das ihnen langfristig den erhofften Online-Wachstumsschub angesichts der rückläufigen CD- und DVD-Verkäufe bescheren wird. Allerdings experimentiert NBC weiterhin zusammen mit den anderen im Hulu-Projekt zusammengeschlossenen Unternehmen mit diesem neuen Dienst. Nach Angaben von Nielsen belegte Hulu bereits im November 2008 mit 221 Mio. abgerufenen Videos Platz 3 der Videowebseiten in den USA. Im Januar 2008 erklärten Apple und die Twentieth Century Fox, dass einige DVDs von Fox ab sofort eine digitale Kopie (Digital Copy for iTunes) enthielten, mit der der Käufer einer DVD das gekaufte Werk auf PC, Mac, iPod, iPhone oder Apple TV übertragen kann.272 Auch wenn die iTunes Stores von Anfang an ausschließlich Vod-Verkauf und keinen VoDVerleih praktizierten, teilte Apple im Januar 2008 mit, eine Vereinbarung mit allen großen Filmstudios über die Bereitstellung von VoD als Download-to-rent („iTunes Movie Rental“)) geschlossen zu haben: mehr als 1000 Katalogtitel können zum Preis von 2,99 USD und Neuerscheinungen zum Preis von 3,99 USD verliehen werden. Bei Titeln in HD-Format erhöht sich der Preis für Katalogtitel auf 3,99 USD und für Neuheiten auf 4,99 USD.273 Nach erfolgtem Download haben die Verbraucher 30 Tage Zeit, den Film anzusehen. Sobald die Filmwiedergabe beginnt, muss er innerhalb von 24 Stunden abgespielt werden. Am 1. Mai 2008 gab Apple bekannt, dass die Kinofilme der großen Filmstudios ab sofort an dem Tag auf iTunes Store bereitgestellt werden, an dem sie als DVD erscheinen.274 Zu diesem Zeitpunkt umfasste der Katalog 6 Millionen Musiktitel, 700 Fernsehsendungen und 1.500 Kinofilme, von denen 200 in HD-Qualität verfügbar waren. Seit 13. Mai 2008 stellt der Bezahlsender HBO seine großen Fernsehserien als Downloadto-rent im iTunes Store bereit, womit sich der Katalog der Fernsehsendungen auf 800 Titel mit insgesamt 20.000 Episoden erhöhte.275 Am 19. Juni 2008 teilte Apple mit, dass täglich 50.000 Filme gekauft oder verliehen würden und dass der Katalog nunmehr 6 Millionen Musiktitel, 20.000 Folgen von Fernsehsendungen und 2.000 Filme, davon 350 in HD-Format, enthalte.276 Am 16. Oktober 2008 wurde das Angebot um HD-Sendungen der vier Networks ABC, CBS, FOX und NBC ergänzt. Die Folgen in HD-Format werden zum Einzelpreis von 2,99 USD vermarktet, während die von den 70 Kabelkanälen (wie Bravo, Comedy Central, Disney Channel, ESPN, FX, HBO, MTV, Nickelodeon, SciFi, Showtime, USA. Standard usw.) angebotenen Sendungen 1,99 USD kosten. Zu diesem Zeitpunkt umfasst der Katalog insgesamt 8 Millionen Musikstücke, 30.000 Folgen von Fernsehsendungen, 2.500 Kinofilme, davon 600 in HD-Format.277 Seit April 2009 gibt es mit der Version 8.1.1 ein Update des iTunes-Programms, mit dem Filme in HD-Qualität auf den Rechner heruntergeladen werden können. Bis dahin konnten 271 272 273 274 275 276 277 P. McLEAN, "NBC returns to iTunes for 65 million viewers and HD action”, Appleinsider, 9. September 2008, http://www.appleinsider.com/articles/08/09/09/nbc_returns_to_itunes_for_65_million_viewers_and_hd_action .html Apple Pressemitteilung, 15. Januar 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/01/15fox.html Apple Pressemitteilung, 15. Januar 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/01/15itunes.html Apple Pressemitteilung, 1. Mai 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/05/01itunes.html Apple Pressemitteilung, 13. Mai 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/05/13itunes.html Apple Pressemitteilung, 19. Juni 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/06/19itunes.html Apple Pressemitteilung 16. Oktober 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/10/16itunes.html 132 nur über die Set-Top-Box Apple TV Filme aus dem iTunes Store in HD-Qualität heruntergeladen werden.278 Laut Screen Digest279 dominiert der iTunes Store den Online-VoD-Markt für Filme in den Vereinigten Staaten. Das Volumen dieses Marktes (der Verkauf (electronic Sell-through und Download-to-own), Verleih, Abonnement und Finanzierung über Werbung umfasst) wird auf 227 Mio. USD geschätzt. Nach Einschätzung des britischen Marktforschungsinstituts lag der Marktanteil von Apple bei Online-VoD-Verkäufen von Filmen 2008 bei 87% und der Marktanteil beim Online-VoD-Verleih bei 53%. Der einzige ernst zunehmende Konkurrent im Bereich VoD-Verleih ist der Xbox Live Video Marketplace, dessen Marktanteil auf 33% geschätzt wird. Nach Angaben von Adams Media Research war Apple 2008 der drittgrößte Betreiber von VoD-Diensten (alle Netze zusammen genommen), wobei sich die Ausgaben im Bereich Online-VoD gleichzeitig um 79% erhöhten, während sich die Ausgaben der Bezahlfernsehbetreiber (Kabelnetzbetreiber, Satellitenplattformen und IPTV) für VoD-Dienste nur um 16% und damit auf 1,1 Mrd. USD erhöhten.280 4.1.1.2. In Europa: Zentrale Organisation aber territorial begrenzte Verkäufe In Europa ging der iTunes Music Store am 15. Juni 2004 in Großbritannien, Frankreich und Deutschland an den Start, gefolgt von Österreich, Belgien, Spanien, Finnland, Griechenland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Portugal am 26. Oktober 2004. Seit 15. Mai 2005 sind iTunes Stores in Dänemark, Norwegen, Schweden und der Schweiz verfügbar. Die übrigen europäischen Länder haben noch keinen Zugang zum iTunes-Angebot. Die Verkäufe der europäischen iTunes Stores werden von der luxemburgischen Gesellschaft iTunes S.à.r.l. abgewickelt. Alle nationalen Kataloge können von jedem beliebigen Standort aus eingesehen werden, aber die Verwendung eines Filters, der das Herkunftsland der Kreditkarte des Kunden lokalisiert, verhindert Käufe außerhalb des eigenen Landes. Im Dezember 2004 stellte das britische Office of Fair Trading die Frage, ob dieses territorial begrenzte System mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar sei, nachdem die Verbraucherschutzorganisation „Which“ eine Beschwerde eingereicht hatte, weil Musiktitel in Großbritannien teurer sind und die britischen Verbraucher nicht auf die Kataloge der anderen europäischen Länder zugreifen können. Am 3. April 2007 übermittelte die Europäische Kommission großen Tonträgerfirmen und Apple eine Mitteilung der Beschwerdepunkte wegen angeblicher territorialer Beschränkungen des Online-Absatzes über den iTunes Music Store. Die eingeleitete Untersuchung betrifft die Geschäftspraxis von Apple, die zu einer territorialen Fragmentierung des Absatzes führt. Dadurch können Verbraucher Musik nur in dem iTunes Store ihres Wohnsitzlandes kaufen, was anhand ihrer Kreditkartenangaben überprüft wird. Nach Auffassung der Kommission beschränkt dies die Wahl der Konsumenten, wo sie Musik kaufen wollen, das verfügbare Musikangebot und das Preisspektrum. Ausgangspunkt dieser Praxis seien die Vertriebsverträge zwischen Apple und den betreffenden Tonträgerfirmen. Die Klauseln über territoriale Absatzbeschränkungen stellen einen Verstoß gegen Art. 81 des EG-Vertrags dar.281 Die Mitteilung der 278 279 280 281 “iTunes 8.1.1 adds support for renting HD movies on computers”, AppleInsider, 6. April 2009, http://www.appleinsider.com/articles/09/04/06/itunes_8_1_1_adds_support_for_renting_hd_movies_on_com puters.html “Movie Download Market Fragments”, Screen Digest, Februar 2009, S.44 “Subscription network VOD losing share to Internet”, Adams Media Research, 26. Mai 2009, http://www.adamsmediaresearch.com/news/news-usvi-052809-rj/view.html Europäische Kommission, MEMO/07/126, Pressemitteilung vom 3. April 2007 133 Beschwerdepunkte enthält keinen Hinweis auf eine beherrschende Stellung von Apple oder auf den Einsatz seines hauseigenen Systems zur digitalen Rechteverwaltung (DRM) zur Kontrolle der Nutzungsrechte für heruntergeladene Musikdateien aus dem iTunes-OnlineStore.282 Als Reaktion auf diese Mitteilung kündigte das Unternehmen Apple im Januar 2008 eine Harmonisierung seiner Preise in Europa an und die sofortige Öffnung des Zugangs zu allen europäischen iTunes Stores.283 „Wir sind der Meinung, dass jeder Europäer in jedem beliebigen iTunes Store einkaufen können sollte“, erklärte Steve Jobs, der CEO von Apple im September 2007 anlässlich einer Pressekonferenz in Berlin.284 Apple ist der Ansicht, dass die Entwicklung in Europa durch die nationalen Rechtsvorschriften behindert wird und tritt als Verfechter gebietsübergreifender Lizenzen auf. Im Anschluss an die von Apple angekündigte Harmonisierung der Tarife teilte die Kommission am 9. Januar 2008 die Einstellung des Verfahrens mit.285 4.1.1.3. Audiovisuelle Sendungen und Filme in den europäischen iTunes Stores Großbritannien war das erste europäische Land, in dem am 29. August 2007 erstmals ein Katalog mit Fernsehserien angeboten wurde.286 Für diese Serien wurden Vereinbarungen mit ABC, Disney Channel, Nickelodeon, MTV, Paramount Comedy und Playhouse Disney geschlossen. Zunächst waren 28 verschiedene Serien für den englischen Markt verfügbar. Jede Folge oder Sendung wird zum Preis von 1,89£ also ungefähr 2,70USD verkauft. Seit 4. Juni 2008 ist Großbritannien außerdem das erste europäische Land, in dem Kinofilme zeitgleich mit Erscheinen der DVD angeboten werden: Der von den großen HollywoodStudios bereitgestellte Katalog enthält 700 Titel, davon 100 in HD-Format. Der Kaufpreis für Katalogtitel beträgt 6,99£ und für Neuerscheinungen 10,99£. Beim Download-to-rent-Modell kosten Katalogfilme 2,49£ und Neuerscheinungen 3,49£. In Deutschland können TV-Serien seit April 2008 im iTunes Store abgerufen werden.287 Hier bieten Channels die Sendungen von ZDF, Prosieben, Sat.1, Brainpool GmbH, BBC und ABC Studios an. Der Preis für eine Folge variiert zwischen 1,99 und 2,49€. Kinofilme sind seit April 2009 verfügbar. In Frankreich werden Fernsehsendungen seit 29. Mai 2008 angeboten.288 Das in Form von Channels bereitgestellte Angebot umfasst Sendungen von TF1, France Télévisions, Arte, Dargaud TV, Dupuis TV, BBC und amerikanische Kultsendungen der Walt Disney Company und von MTV Networks. Die Tatsache, dass der größte französische Sender schon bei der Einführung des Dienstes vertreten war, erwies sich als voller Erfolg, da sich der Umsatz 282 283 284 285 286 287 288 K. MANIADAKI, "Europäische Kommission: Mitteilung der Beschwerdepunkte gegenüber großen Tonträgerfirmen und Apple" IRIS 2007-6:5/5, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Juni 2007. Apple Pressemitteilung, 9. Januar 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/01/09itunes.html Zitat aus: A. BEKY: iTunes : Apple défend ses intérêts en Europe, NEtECo, 20. September 2007. http://www.neteco.com/80346-itunes-apple-defend-interets-Europe.html "Kartellrecht: Die Europäische Kommission begrüßt beabsichtigte Angleichung der Preise für iTunesMusikdownloads in Europa", Pressemitteilung der Europäischen Kommission, IP/08/22, 9. Januar 2008. http://Europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/08/22&format=HTML&aged=1&language=FR& guiLanguage=en Apple Pressemitteilung, 29. August 2007, http://www.apple.com/pr/library/2007/08/29itunes.html V. RAMARQUES, "Les séries vidéos arrivent sur iTunes en Europe", NetEco, 30. August 2007, http://www.neteco.com/79014-series-videos-itunes-Europe.html Apple Pressemitteilung, 2. April 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/04/02itunes.html Apple Pressemitteilung, 29. Mai 2008, http://www.apple.com/fr/pr/20080529tvshows.html V. RAMARQUES, "L’iTunes Store français propose enfin des séries TV", NetEco, 30. Mai 2008, http://www.neteco.com/141852-itunes-store-francais-series.html 134 innerhalb von sechs Monaten versechsfacht hat und das Publikum hinsichtlich seiner sozialen Herkunft und seiner Vorlieben breit gestreut ist.289 Tabelle 17: Land Partnerschaften von iTunes Store in Europa (Dezember 2008) Name des Dienstes Niederlassungs -land des Herausgebers Film Kurzfilme BE Pixar Shorts US X CH Pixar Shorts US X DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE DE ES FR FR FR FR FR FR FR FR FR FR FR FR FR FR FR FR FR Aardman Animation ABC Studios BBC Comedy Central Disney Channel Disney Playhouse iTunes Store Kabel eins MTV MySpass Nick Pixar Kurzfilme Pro Sieben Sat.1 Spassgesellschaft Spiegel TV Studio 100 TV Universum Film Warner Bros. ZDF Enterprises iTunes Store ABC Studios ARTE BBC Courts métrages Pixar Dargaud TV Disney Channel Dupuis TV France 2 France 3 France 5 Game One iTunes Store MTV Nickelodeon Playhouse Disney Taffy Kids TF1 Vision GB US GB DE (US) DE (US) DE (US) LU (US) DE DE (US) DE DE (US) US DE DE DE (US) DE BE DE DE (US) DE LU (US) US FR GB US FR FR (US) FR FR FR FR FR (US) LU (US) FR (US) GB (US) FR (US) FR FR 289 Europäische TVSendungen US TVSendungen Musikvideos Sonstige X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X x X X X X x X X X X X X X X Interview mit Pascal Lechevallier, Direktor von TF1 Vision, MacGénération, 3. Dezember 2008, http://www.macgeneration.com/news/voir/132873/interview-les-six-mois-de-tf1-vision-sur-itunes 135 X Land Name des Dienstes Niederlassungsland des Herausgebers Film Kurzfilme GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB GB Aardman Animation ABC Studios BBC Worldwide Channel 4 DC Comics Disney Channel E4 Entertainment Rights Hanna Barbera HBO Hit Entertainment iTunes Store ITV Jetix Kult Kidz Looney Tunes Manga Entertainment MTV Nickelodeon Paramount Comedy Playhouse Disney Screen Gems Sky 1 Sony Pictures Universal Warner Bros. GB US GB GB US GB (US) GB GB US GB (US) GB LU (US) GB GB (US) GB GB (US) GB (JP) GB (US) GB (US) GB (US) GB (US) GB (US) GB (US) GB (US) GB (US) GB (US) IE IE iTunes Store Pixar Shorts LU (US) US X IT IT iTunes Store Pixar Shorts LU (US) US X LU LU iTunes Store Pixar Shorts LU (US) US x NL Pixar Shorts US x SE Pixar Shorts US x Europäische TVSendungen US TVSendungen Musikvideos Sonstige X X X X x x X X x x X X X x X x x x X x X x x x X x x x x x x x X Quelle: OBS 136 4.1.1.4. Audiovisuelle Sendungen und Filme in den iTunes Stores in Kanada, Australien und Neuseeland In Kanada werden audiovisuelle Sendungen seit 12. Dezember 2007 angeboten.290 Neben den Katalogen der amerikanischen Networks umfasst das Angebot die Sendungen der kanadischen Sendeveranstalter (CBC und CTV) und der National Hockey League (NHL). Die einzelnen Folgen kosten 1,9 CAD. Der Filmkatalog wurde in Kanada am gleichen Tag gestartet wie in Großbritannien.291 In Australien gibt es den Katalog für Fernsehsendungen seit 25. Juni 2008; er umfasst neben den amerikanischen Sendungen die Sendungen von drei lokalen Networks (Australian Broadcasting Corporation, Seven Network und Nine Network).292 Am 14. August 2008 ging der Kinofilmkatalog in Australien und Neuseeland an den Start.293 4.1.1.5. Audiovisuelle Dienste für iPhone Der Erfolg des auf 3G-Technik basierenden iPhone, das zahlreiche Multimediaanwendungen bietet, stärkt die Position von Apple auf dem entstehenden Markt der audiovisuellen Dienste für Mobiltelefone. Das iPhone kann über ein 3G-Netz oder eine WLAN-Verbindung auf das Internet zugreifen. Auf diese Weise wird ein Zugang zum iTunes Store und zu bestimmten im Internet bereitgestellten audiovisuellen Inhalten möglich, sofern diese mit dem SafariBrowser gelesen werden können. Der Zugriff auf verschiedene lineare oder nicht-lineare audiovisuelle Dienste ist aber auch mit bestimmten „iPhone Apps“ möglich, die der App Store zum Download anbietet. Am 14. Juli 2009 teilte Apple mit, dass der App Store etwa 65.000 Anwendungen bereitstelle und dass innerhalb eines Jahres 1,5 Mrd. Anwendungen heruntergeladen worden seien.294 Einige dieser Anwendungen werden von Fernsehveranstaltern (France 24, Al Jazeera, TF1…) herausgegeben und ermöglichen einen Live-Zugriff auf deren Sender, wobei im Allgemeinen gleichzeitig ein Catch-up-Katalog bereitgestellt wird. Andere Anwendungen werden von Fernsehanbietern (Orange, Bouygues Telecom, SFR,…) herausgegeben und ermöglichen im Rahmen eines 3G-Abonnements den Zugriff auf ein Bouquet. Mit weiteren Anwendungen (netTV, Live TV…) wiederum ist die Live-Übertragung von Fernsehinhalten (Webcasting) möglich. Andere Sender, die keine Live-Dienste bereitstellen, bieten Nachrichtenkataloge, (CNN, The Weather Channel, Deutsche Welle, RTL Lëtzbuerger,…), Musikvideos (MTV), aktuelle Sendungen (NBC Universal), Filmtrailer der in ihrem VoDDienst verfügbaren Kinofilme (TF1 Vision) oder Sportereignisse (Viasat Sport) an. Seit April 2008 wird der Catch-up-TV-Dienst der BBC (BBC iPlayer) über eine iPhoneAnwendung bereitgestellt. Die BBC äußert Vorbehalte in Bezug auf die von Apple vorgeschlagenen Bedingungen. Interessanterweise wird die Anwendung BBC World News Live, die Zugriff auf die Live-Version und auf Catch-up-Videos von BBC World News ermöglicht, nicht von der BBC selbst, sondern von Livestation herausgegeben werden und die Anwendungen B World, B UK, B Sport, B Football, B Rugby Union, B Rugby League und 290 291 292 293 294 Apple Pressemitteilung, 12. Dezember 2007, http://www.apple.com/pr/library/2007/12/12itunes.html Apple Pressemitteilung, 4. Juni 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/06/04itunes_uk.html Apple Pressemitteilung, 25. Juni 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/06/25itunes.html Apple Pressemitteilung, 14 August 2008, http://www.apple.com/pr/library/2008/08/14itunes.html Apple Pressemitteilung, 14. Juli 2009, http://www.apple.com/pr/library/2009/07/14apps.html 137 B Cricket werden von der Gesellschaft Relaxaler herausgegeben, die Inhalte der BBC neu zusammenstellt.295 Sammelanbieter (Joost, Babelgum, iNet, Makayama.com,…) stellen ihre Programmkataloge bereit. Einige Majors (Warner Bros., Sony Pictures, Universal Studios, Disney, Paramount…) oder Webseiten mit speziellen Inhalten (Variety, Trailer International, iCine) bieten Filmtrailer oder Fernsehsendungen. Zusätzlich führt das am 19. Juni 2009 eingeführten iPhone 3GS unter seinen Standardanwendungen eine Anwendung, die den direkten Zugriff auf YouTube ermöglicht. Fünf Tage nach Einführung des neuen Telefons erhöhte sich die Zahl der auf Handy heruntergeladenen Videos laut YouTube um das Vierfache.296 Mit der im GS3 integrierten Kamera kann der Nutzer seine Videos direkt auf YouTube hochladen. Dagegen sind andere Videoportale wie Veoh, Vimeo,…nicht verfügbar: diese Dienste bieten keine iPhone Apps an. Hinzu kommt, dass es aufgrund der Inkompatibilität von Adobe Flash mit dem Mac OSSystem nicht möglich ist, diese Videos über eine direkte Internetverbindung abzuspielen. Wegen der mit reichlich Verspätung angekündigten Öffnung für Adobe Flash wurde in der Fachpresse viel darüber spekuliert, ob das Unternehmen Apple dadurch, dass es über die Aufnahme von Apps in den App Store entscheidet, eine Kontrollfunktion ausüben will. Durch den erfolgreichen Start des iPhone 3GS konnte Apple sicherlich seine Position auf dem Markt der audiovisuellen Dienste für Handy stärken. Verschiedene vergleichende Tests ergeben tatsächlich, dass dieses Telefon die beste Datenübertragungsrate bietet, ein Kriterium, das bei der Marktpositionierung von entscheidender Bedeutung ist. Nach Angaben von Strategy Analytics bleibt der Anteil von Apple am weltweiten Markt für Mobiltelefone Ende des 1. Halbjahrs dennoch begrenzt (1,9%).297 Einige Wochen vor Einführung des 3GS war in einigen Artikeln die Rede von einem möglichen VoD-Dienst für Filme, der nicht über den iTunes Store läuft.298 Dieses Gerücht wurde am 8. Juni 2009 von Apple bestätigt: mit dem Programm iPhone 3.0 können tatsächlich Videos über eine schnurlose Verbindung (3G, WLAN) heruntergeladen werden.299 4.1.1.6. Ungenaue Finanzdaten Wie die meisten seiner Konkurrenten veröffentlicht Apple keine genauen Zahlen über die Online-Dienste. Diese fehlenden Daten bringen die Analysten in Verlegenheit und führen durch die Veröffentlichung alarmierender Berichte zu erheblichen Kursschwankungen der 295 “BBC Hovers On iPhone Apps Due To Apple Terms”, Paidcontent, 11. August 2009, http://paidcontent.org/article/419-bbc-hovers-on-iphone-apps-due-to-apple-terms/ 296 Appleinsider, 25. Juni 2009, http://www.appleinsider.com/articles/09/06/25/iphone_3gs_spurs_400_increase_in_mobile_video_uploads_to _YouTube.html 297 “iPhone bucks handset fails”, BBC News, 30. Juli 2009, http://news.bbc.co.uk/2/hi/business/8176753.stm 298 “ iPhone to get iTunes TV and Movies!”, opensalon, 22. Mai 2009, http://open.salon.com/blog/kwamejones/2009/05/22/iphone_to_get_itunes_tv_and_movies ; “Apple briefs staff on wireless iPhone movie and TV downloads , AppleInsider, 29. Mai 2009, http://www.appleinsider.com/articles/09/05/29/apple_briefs_staff_on_wireless_iphone_movie_and_tv_downlo ads.html ; “Direct video download coming to Apple iPhone and iPod Touch?”, CNET Reviews, 4. Juni 2009, http://reviews.cnet.com/8301-19512_7-10247397-233.html 299 “Live blog: 2009 WDCC keynote”, CNET News, 8. Juni 2009, http://news.cnet.com/8301-13579_3-1025763737.html?tag=mncol;txt ; “Apple Announces the New iPhone 3GS—The Fastest, Most Powerful iPhone Yet”, Apple Pressemitteilung, 8. Juni 2009, http://www.apple.com/pr/library/2009/06/08iphone.html “Video download comes to iPhone and Touch”, CNET Reviews, 8. Juni 2009, http://reviews.cnet.com/830112519_7-10259579-49.html?tag=mncol 138 Apple-Aktien.300. Im Apple-Geschäftsbericht erscheint der Umsatz der iTunes Stores in der Rubrik „Other music related products and services“. Der Anteil dieser seit 2003 aufgeführten Rubrik am Gesamtumsatz pendelt sich seit 2006 bei etwas 10% ein. Gleichzeitig ist der Anteil des in Europa erzielten Umsatzes (alle Marktsegmente zusammen) am Gesamtumsatz leicht gestiegen (von 21,1% im Jahr 2003 auf 23,5% 2008). Der Umsatz von iTunes S.à.r.l., der luxemburgischen Gesellschaft, die die europäischen iTunes Stores verwaltet, ist von 53 Mio. EUR im Jahr 2004 auf 353,4 Mio. EUR 2008 angestiegen. Tabelle 18: Umsatz von Apple Inc. (2003-2008) – In Millionen Dollar, Geschäftsjahr bis 25. September Gesamtumsatz Umsatz in Europa Umsatz iTunes Stores Anteil Europas am Gesamtumsatz Anteil iTunes Stores am Gesamtumsatz 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2008/2007 6 207 1 309 36 8 279 1 799 278 13 931 3 073 899 19 315 4 096 1 885 24 006 5 460 2 496 32 479 7 622 3 340 35,3% 39,6% 33,8% 21,1% 21,7% 22,1% 21,2% 22,7% 23,5% 3,2% 0,6% 3,4% 6,5% 9,8% 10,4% 10,3% -1,1% Quelle: Apple Inc. / OBS Abbildung 35: Umsatz von iTunes Store S.à.r.l. (2005-2008) - In Millionen EUR 400 353,4 350 300 250 224,5 200 132,2 150 100 50 53 0 2005 2006 2007 2008 Quelle: iTunes Store S.à.r.l. / Europäische Audiovisuelle Informationsstelle 300 Vgl. beispielsweise: D.E.DILGER, “Forrester’s James McQuivey Announces the Death of iTunes, Again”, Roughly Drafted Magazine, 6. Dezember 2007, http://www.roughlydrafted.com/2007/12/06/forresters-jamesmcquivey-announces-the-death-of-itunes-again/ 139 4.1.1.7. Beherrschende Position von Apple auf den Online-Filmmarkt Nach Ansicht von Screen Digest301 hat der erfolgreiche Filmverkauf über die iTunes Stores Apple zu einer führenden Position beim Online-Vertrieb von Filmen verholfen. Das britische Marktforschungsinstitut schätzt, dass die iTunes Stores in diesem Bereich im Jahr 2007 80% ihrer Transaktionen in den Vereinigten Staaten getätigt haben. Obwohl es nur in drei Staaten (Vereinigte Staaten, Kanada und Vereinigtes Königreich) einen Filmkatalog gebe, habe der iTunes Store im ersten Halbjahr 2008 in der Kategorie Online-Filme die Hälfte seiner Transaktionen in den USA und Europa getätigt. Laut Screen Digest ist die von Apple genannte Zahl von täglich 50.000 Filmtransaktionen realistisch, wobei diese Zahl im Zusammenhang mit den 11,9 Millionen DVD-Transaktionen zu sehen sei, die gleichzeitig auf den drei genannten Märkten erfolgen. Der Umfang der täglichen Filmtransaktionen erscheint auch im Vergleich mit der Gesamtzahl der auf dieser Plattform täglich zu verzeichnenden Musiktransaktionen, die auf 6,4 Millionen Titel geschätzt wird, sehr gering. Tabelle 19: US GB CA iTunes Store – Online-Filmtransaktionen – In Millionen 2007 Schätzungen 13,2 0,2 0 2012 Prognosen 141,9 9,1 3,2 Quelle: Screen Digest Anfang Dezember 2008 haben amerikanische Marktbeobachter festgestellt, dass die im iTunes Store-Katalog angebotenen neuen Filme auf einmal verschwunden waren.302 Diese, im Übrigen auch auf den Netflix-Katalog zutreffende Beobachtung wurde vom Betreiber bestätigt und kann anscheinend auf eine Anpassung der Verwertungsfenster zurückgeführt werden. Danach hätten die US-Majors der von den Networks geforderten Verkürzung des Verwertungsfensters für VoD zugestimmt, um eine schnellere Ausstrahlung im Fernsehen zu ermöglichen. Da die Einnahmen aus der VoD-Verwertung noch äußerst gering seien (das Marktforschungsinstitut Adams Media schätzt sie auf 0,0 % der Gesamteinnahmen) seien die Majors bestrebt, für die Einnahmen aus der Verwertung im Fernsehen die besten Bedingungen sicherzustellen.303 4.1.2. Microsoft: Vorreiter auf dem VoD-Markt Microsoft ist in verschiedener Hinsicht ein wichtiger Akteur auf dem VoD-Markt: als Herausgeber eines Medienabspielprogramms, als Entwickler technischer Lösungen und als Diensteherausgeber. 301 302 303 "iTunes drives online movie sales. Apple’s dominance in digital movies expected to continue", Screen Digest, Juli 2008. “Where Have All the iTunes Store Movies Gone? “, Kirkville, 5. Dezember 2008, http://www.mcelhearn.com/article.php?story=20081205182044798 G. SENDOVAL, “TV has license to kill movies at iTunes, Netflix”, CNET News, 9. Dezember 2008, http://news.cnet.com/8301-1023_3-10119509-93.html 140 4.1.2.1. Windows Media Player, das führende Medienabspielprogramm Der Windows Media Player304 – der zwischenzeitlich in der im Oktober 2008 eingeführten Version 12 vorliegt - ist Marktführer unter den Medienabspielprogrammen mit einem komfortablen Vorsprung vor dem Programm iTunes von Apple (vgl. Tabelle 1). 2004 verurteilte die Europäische Kommission Microsoft wegen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung.305 Die Einbettung des Windows Media Player im Betriebssystem Windows war einer der Beschwerdepunkte, den die Europäische Kommission in ihrer Entscheidung vom 24. März 2004 gegen Microsoft anführte. In dieser Entscheidung kam die Kommission zu dem Schluss, dass Microsoft seine Marktposition ausnutzt. Nach Ansicht der Kommission konnte Microsoft durch dieses Verhalten eine führende Position auf dem Markt für Arbeitsgruppenserver-Betriebssysteme einnehmen, die jeden Wettbewerb auf dem Markt auszuschalten droht. Zudem ging die Kommission davon aus, dass dieses Gebaren den Wettbewerb auf dem Markt der Medienabspielprogramme erheblich eingeschränkt habe. Entsprechend der Entscheidung der Europäischen Kommission werden die neuen Versionen von Microsoft Windows XP Home Edition und Windows XP Professional ohne den Windows Media Player ausgeliefert. Abbildung 36: Video on Demand mit Windows Media Quelle: Microsoft 304 305 Allgemeine Präsentation: "Interactive Video-On-Demand (VOD)": http://www.microsoft.com/windows/windowsmedia/forpros/mediaent/ivod.aspx http://Europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/382&format=HTML&aged=1&language= FR&guiLanguage=en 141 4.1.2.2. Von Microsoft angebotene technische Lösungen für VoD Microsoft entwickelt technische Lösungen, die von verschiedenen Betreibern verwendet werden, und war insofern schon 2001 an der Einführung von Intertainer, der ersten VoDWebsite in den Vereinigten Staaten, beteiligt. 2005 hat sich MSN, die Internettochter von Microsoft, mit dem VoD-Dienst CinemaNow zusammengeschlossen und eine Lösung entwickelt, mit der Videoinhalte im Streaming-Vefahren vom Internet auf den Fernsehbildschirm übertragen werden können. Die Programme Microsoft TV, Microsoft TV IPG (Interactive Programm Guide) und Microsoft Mediaroom werden von verschiedenen amerikanischen und europäischen Betreibern, insbesondere von mehreren IPTV-Diensten wie T-Home der Deutschen Telekom, Arcor usw. genutzt. Etwa zwanzig Betreiber von IPTVDiensten mit insgesamt 1,5 Millionen Abonnenten nutzen die Microsoft Mediaroom Platform. Am 12. September 2008 präsentierte Microsoft die Microsoft Mediaroom Advertising Plattform, ein neues Programm, mit dem Werbespots in IPTV-Netzen verwaltet werden können. Mit der Mediaroom Advertising Platform können alle Fernsehinhalte im linearen Fernsehen, in den VoD-Diensten, den interaktiven Anwendungen und elektronischen Programmführern mit Werbeeinblendungen versehen werden.306 Bei der im April 2007 eingeführten Anwendung Microsoft Silverlight handelt es sich um ein Erweiterungsmodul oder ein Plug-in für Internetbrowser zur Darstellung und Animation von Oberflächen aus grafischen Elementen und Media-Daten. Mit diesem Modul sollen laut Präsentation insbesondere VoD-Angebote aufbereitet und damit die Marken der Werbetreibenden aufgewertet werden können.307 In den Vereinigten Staaten wurde Silverlight für die Einrichtung des im Streaming-Verfahren arbeitenden VoD-Dienstes von Netflix, dem Online-DVD-Verleih, genutzt. In Europa wird das Modul von verschiedenen Fernsehveranstaltern und Betreibern von VoD-Diensten wie France Télévision, ITV, L’Equipe TV, MSN UK, NRK, RAI, RTL, SBS, Setanta, TF1 und Sky genutzt.308 4.1.2.3. Kostenloser VoD-Dienst von MSN Deutschland Das Interesse von Microsoft an werbefinanzierten VoD-Angeboten wird durch den am 17. November 2008 von MSN Deutschland, der von Microsoft Deutschland betriebenen deutschen Version des Webportals MSN, eingeführten kostenlosen VoD-Dienst bestätigt, der durch Werbung finanziert werden soll. Der Dienst, der etwa hundert amerikanische und europäische Filme anbietet, ist nur von Deutschland, Österreich und der Schweiz aus verfügbar.309 4.1.2.4. VoD auf Xbox Live Die Hauptpräsenz von Microsoft auf dem Videoabrufmarkt resultiert jedoch aus dem Erfolg der Spielkonsole Xbox 360. Neben den herkömmlichen Funktionen einer Spielkonsole kann sie auch zum Ansehen von Inhalten, die aus dem Internet heruntergeladen wurden, verwendet werden. Die Xbox wurde am 22. November 2005 in den USA und Kanada eingeführt. Ein Jahr später, also am 22. November 2006, ging der VoD-Dienst in den 306 307 308 309 „Microsoft Mediaroom Unveils Next-Generation Advertising Platform for IPTV Services”, Microsoft Pressemitteilung, 12. September 2008, http://www.microsoft.com/tv/content/Press/PressReleases/IPTVAdvertisingPR.mspx Siehe Präsentation von: Brian Goldfarb, Microsoft Strategic Account Summit 2007 Seattle, Wash., 8. Mai 2007, http://www.microsoft.com/Presspass/exec/billg/speeches/2007/05-082007MSNSASBillg.mspx „Silverlight Shines at International Broadcasting Conference 2008 in Amsterdam”, Microsoft Press Pass, 16. September 2008, http://www.microsoft.com/presspass/features/2008/sep08/09-09silverlight.mspx „MSN Movies bietet Filme in voller Länge kostenlos für deutschsprachige User“, Microsoft Advertising, 17 November 2008, http://advertising.microsoft.com/deutschland/PI-MSN-Movie-online-videothek 142 Vereinigten Staaten an den Start. Die Nutzer können bei bestimmten Einzelhändlern, wie den Best-Buy-Läden, eine Abonnementkarte erwerben. Die Programme werden im Internet auf der Website Xbox LIVE Marketplace bereitgestellt. Ursprünglich wurden 48 Kinofilme und 47 Fernsehsendungen in HD-Format von Paramount Pictures, CBS, TBS, MTV Networks, UFC, NBC und Warner Bros. Home Entertainment angeboten. Inhalte anderer Studios wie Lionsgate, MGM und Disney oder von Sendern wie ABC, Disney Channel, Disney Toon Channek kamen später hinzu. Im Dezember 2008 wurden auf Xbox Live Marketplace 984 Filme, 571 Fernsehsendungen, 327 Musikvideos, 278 Videospiele und 24 unabhängige Videos angeboten. Dabei werden die Fernsehsendungen (Serien, Magazine) am häufigsten heruntergeladen. Die Folgen von South Park (2 USD pro Folge) gehören zu den zehn am häufigsten heruntergeladenen Titeln. Auf der Grundlage eines Download-to-rent-Modells, werden die Inhalte auf der Xbox 360 Live zwei Wochen lang bereitgestellt und stehen nach Abspielbeginn 48 Stunden zur Verfügung. Die Nutzer erwerben Prepaid-Karten, auf denen Punkte gutgeschrieben sind, die entsprechend den heruntergeladenen Sendungen von diesen Karten abgebucht werden. Damit soll verhindert werden, dass bei jedem Vorgang eine Finanztransaktion stattfindet (was den Kunden bremsen könnte). Fernsehsendungen werden als Download-to-own zur Verfügung gestellt und können auf eine unbegrenzte Zahl von Konsolen übertragen werden. Am 14. Juli 2008 wurde eine wichtige Neuerung zum 19. November 2008 angekündigt: Die Nutzer in den Vereinigten Staaten können nunmehr im Streaming-Verfahren auf der Xbox 360 und auf den Fernsehgeräten auf die Kataloge mit Kinofilmen und Fernsehsendungen des Online-DVD-Verleihs Netflix zugreifen.310 Der Zutritt ist den Xbox Live Gold-Mitgliedern vorbehalten, die den Verleihdienst Netflix abonniert haben. Der Katalog von Netflix umfasst 10.000 Titel, Filme und Fernsehsendungen. Gleichzeitig kündigte Sony/Columbia die Bereitstellung von Filmen für die Xbox 360 Live an. Im Oktober waren laut Netflix 300 Titel im HD-Format verfügbar.311 Im August 2009 erwarb Microsoft von Netflix die Exklusivrechte für die Bereitstellung des Netflix-Dienstes auf seinen Spielkonsolen, obwohl auch Sony und Nintendo interessiert schienen, diesen Dienst auf ihren eigenen Konsolen anzubieten.312 In Europa gibt es Xbox 360 Live-Dienste in Großbritannien, Irland, Frankreich, Deutschland, Italien, der Schweiz, Österreich, Belgien, Dänemark, Finnland, den Niederlanden, Portugal und Schweden. Das VoD-Filmangebot wurde am 11. Dezember 2007 im Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich eingeführt und am 18. November auf Spanien und Italien ausgedehnt. In Frankreich werden neben den Filmen der Kataloge von Warner und Paramount auch Titel aus dem Katalog des französischen Studios EuropaCorp angeboten. Im Prinzip ist das System territorial begrenzt, wobei diese Begrenzung umgangen werden kann. Der besser bestückte US-Katalog war auch für Verbraucher aus anderen Teilen der 310 311 312 „Xbox 360 and Netflix Team Up”, Xbox360com, 14. Juli 2008, http://www.xbox.com/en-US/community/events/e32008/articles/0714-netflixteamup.htm „Microsoft and Netflix Unveil Partnership to Instantly Stream Movies and TV Episodes to the TV via Xbox LIVE”, Netflix Pressemitteilung, 14. Juli 2008, http://netflix.mediaroom.com/index.php?s=43&item=275 Videopräsentation auf CENT.tv : http://cnettv.cnet.com/2001-1_53-50002872.html?tag=rtcol%3brelvideos „HD streaming set to premiere on all Netflix boxes”, The Webservice Report, 29. Oktober 2008, http://news.cnet.com/8301-13515_3-10078091-26.html Xbox Dashboard Update, 11. August 2009, http://www.xbox.com/en-US/support/systemupdates/default.htm ; “Microsoft’s Xbox Talks Up Netflix Exclusivity”, Paidcontent, 11. August 2009, http://paidcontent.org/article/419-microsofts-xbox-talks-up-netflix-exclusivity/ 143 Welt interessant. Im Mai 2007 kündigte Microsoft an, gegen die Nutzer vorzugehen, die Filme herunterladen, die in ihrer Region nicht angeboten werden.313 Microsoft hat begonnen, mit den wichtigsten Satellitenplattformbetreibern Abkommen zu schließen: - Im Mai 2009 unterzeichneten Microsoft und BSkyB eine Vereinbarung, nach der die Besitzer einer Xbox 360 ab Herbst 2009 Zugriff auf einen Teil der im Sky-Bouquet angebotenen Fernsehsender (insbesondere Sportsender) und auf den VoD-Dienst Sky Player erhalten.314 - Im Juni 2009 gaben Microsoft und die Canal+-Gruppe eine strategische Partnerschaft bekannt, um Angebote und Dienste der Canal+-Gruppe (Canalplay, Canal+ à la demande, Foot+) über die Xbox 360 zu übertragen.315 In den übrigen Ländern beschränkt sich das VoD-Angebot auf 25 oder 26 Videos von unabhängigen amerikanischen Produzenten. Die angebotenen Kinofilme richten sich an ein junges überwiegend männliches Publikum. Tabelle 20: Inhalte von Xbox LIVE Marketplace (Dezember 2008) Filme US CA 984 431 AT BE CH DE DK ES FI FR GB IE IT NL NO PT SE _ _ _ 145 _ 130 _ 164 291 291 112 _ _ _ Videospiele 278 272 TVSendungen 571 _ 226 227 226 211 227 232 20 220 236 227 232 226 227 91 227 _ _ Musikvideos 327 _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Videos unabhängiger Anbieter 24 24 26 26 25 23 26 _ 26 25 30 27 26 25 27 25 27 Quelle: OBS Darüber hinaus gelten je nach Land unterschiedliche Preise für die Filme (aber nicht für Videospiele): So werden in den USA für Filme 480 Punkte „berechnet“ und in Frankreich 540 Punkte, was Umgehungstaktiken fördert. Die Marketing-Strategie von Microsoft ist in besonderem Maße auf die in HD-Qualität angebotenen Filme ausgerichtet, zumeist Actionfilme oder Monumentalfilme (die sich an ein 313 314 315 Microsoft to Tighten Up Xbox Live Marketplace Region Controls, XBOX365.com, 5. Mai 2007, http://www.xbox365.com/news.cgi?id=GGiLrdLGGi05051635 Sky/Microsoft Pressemitteilung, 29. Mai 2009, http://corporate.sky.com/media/press_releases/2009/xbox.htm Pressemitteilung Groupe Canal+ / Microsoft, 29. Juni 2009, http://media.canal-plus.com/file/78/8/146788.pdf 144 junges eher männliches Publikum richten). Die Hälfte der angebotenen Filme liegt in HDFormat vor. Im Rahmen der Bekanntmachung des Angebots und der Verkaufsförderung hat Xbox Live Werbeaktionen durchgeführt. So wurden im April 2008 in Frankreich im Rahmen der Aktion „Le printemps du cinéma“ (Kinofrühling) drei Tage lang fünf neuerschienene Filme mit 50% Preisermäßigung angeboten. Eine ähnliche Aktion in der Weihnachtszeit hatte bereits zu erhöhten Verkaufszahlen geführt. Microsoft veröffentlicht keine Daten über die Einnahmen des Dienstes, aber laut einem Artikel, der in der New York Times etwas mehr als acht Monate nach dem Start des Dienstes erschien, verzeichnet der Dienst seit seiner Einführung monatlich zweistellige Zuwachszahlen.316 Das Studio Lions Gate Entertainment, das im Februar 2007 einen Katalog mit 15 Filmen bereitstellte, gab Anfang Juni bekannt, dass die Filme innerhalb von fünf Monaten 150.000 mal heruntergeladen worden sind. Die Einnahmen von Lionsgate aus der VoD-Verwertung haben sich im Geschäftsjahr 2007 um 50% erhöht. Die mit dem VoDVerkauf des Films Employee of the Month erzielten Einnahmen beliefen sich innerhalb kurzer Zeit auf 3 Millionen USD gegenüber 27 Mio. USD Einnahmen aus dem Verkauf an den Kinokassen.317 Im Januar 2008 gab es für die weltweit 17,7 Millionen installierten Xbox 360-Konsolen 10 Millionen Xbox Live-Service Abonnements, darunter 1 Million in Großbritannien und Irland.318 Die Kunden gehören überwiegend der Altersgruppe von 15 bis 24 Jahren an. Im November 2008 teilte Microsoft mit, dass seit Einführung der Xbox 500 Millionen Downloads gezählt worden seien, wobei keine genauen Angaben über den Anteil der Spiele, Filme und Fernsehprogramme gemacht wurden.319 Nach den im Juli 2009 vom Institut NPD veröffentlichten Zahlen rangiert die Xbox 360 auf dem amerikanischen Markt auf Platz 2 hinter Wii von Nintendo, ist aber dennoch die einzige Spielkonsole deren Verkaufszahlen sich in den USA im 1. Halbjahr 2009 erhöht haben. Für Aaron Greenberg, Product Manager von Microsoft, ist dieser Trend beruhigend, zumal der Markt für Videospiele in den Vereinigten Staaten insgesamt stark rückläufig ist, während sich bei Microsoft die Zahl der heruntergeladenen Spiele um 70% erhöht hat.320 316 317 318 319 320 „Xbox Offers a Forum to Reach Gamers Where They Live”, New York Times, 2. Juli 2007, http://www.nytimes.com/2007/07/02/technology/02xbox.html?_r=1 „Xbox Live boosts Lions Gate revenues”, gamesindustry, 4. Juni 2006, http://www.gamesindustry.biz/articles/xbox-live-boosts-lions-gate-revenues „Xbox Live movie boost for Ireland is ‘imminent’”, Silicon Republic, 21. Januar 2008, http://www.siliconrepublic.com/news/news.nv?storyid=single10053 „Xbox 360 gets a makeover — and avatars”, MSNBC, 19. November 2008, http://www.msnbc.msn.com/id/27811886/ „Microsoft's Aaron Greenberg on June NPD Xbox 360 Numbers”, PC World, 17. Juli 2009, http://www.pcworld.com/article/168607/microsofts_aaron_greenberg_on_june_npd_Xbox_360_numbers.html 145 Abbildung 37: Verkaufszahlen von Spielkonsolen in den Vereinigten Staaten (erstes Halbjahr 2008 und 2009) Im Juni 2009 verzeichnete der Dienst Xbox LIVE 12 Millionen Nutzer in 26 Ländern. Am 14. Juli 2009 gab Microsoft eine Partnerschaft mit Netflix, dem führenden DVD-OnlineVerleih und gleichzeitig einem der Hauptakteure auf dem VoD-Markt, bekannt. Im Rahmen dieser Partnerschaft wurde angekündigt, dass die nächste Version der Xbox, die im Herbst 2009 auf den Markt kommen soll, Nutzern in den USA das direkte Herunterladen von Filmen aus dem Netflix-Katalog (mehr als 10.000 Filme und Fernsehsendungen) ermöglichen soll, ohne hierzu einen Computer zu benötigen. Zudem könnten die Nutzer die ausgeliehenen Filme, für sieben Freunde freigeben, und auf diese Weise ein „virtuelles Kino“ schaffen. Die Nutzer fügen die von ihnen auf der Internetseite von Netflix ausgewählten Sendungen ihrer Sofort-Download-Liste (individual Instant Queue) hinzu und die Sendungen sind dann innerhalb von 30 Sekunden verfügbar.321 Dieser Ankündigung folgten umgehend Spekulationen darüber, ob Microsoft nun die Kontrolle von Netflix übernehmen werde, und nicht Amazon, wie es vorher hieß.322 4.1.2.5. Zune, die Konkurrenz zum iPod Zune ist ein digitales Abspielgerät, das im November 2006 von Microsoft in den Vereinigten Staaten und Kanada als Konkurrenz zum iPod von Apple eingeführt wurde.323 Es gibt zwei Versionen des Zune: eine mit Festplatte und eine weitere mit Speicherkarte. Der Zune kann Musik und Videos speichern und verfügt gleichzeitig über einen UKW-Empfänger. Der Nutzer muss das Programm Zune (aktuelle Version Zune 3.0) herunterladen. Inhalte können über das Internet im Zune Marketplace gekauft werden.324 Die Dateien können über einen USB-Stick mit einem anderen Zune, einer Xbox oder einem PC mit Windows Betriebssystem ausgetauscht werden. 321 322 323 324 „Microsoft and Netflix Unveil Partnership to Instantly Stream Movies and TV Episodes to the TV via Xbox LIVE”, Microsoft Pressemitteilung, 14. Juli 2009, http://www.microsoft.com/Presspass/press/2008/jul08/0714InstantStreamPR.mspx K. SWISHER, “Amazon Buys Netflix? Microsoft Is a Much Better Guess as a Potential Acquirer”, All Things Digital, 14. Juli 2009, http://kara.allthingsd.com/20090714/amazon-buys-netflix-microsoft-is-much-a-betterguess-as-a-potential-acquirer/ Microsoft Pressemitteilung, 28 September 2006, http://www.microsoft.com/presspass/press/2006/sep06/0914ZuneUnveilingPR.mspx http://www.zune.net/en-US/software/marketplace/default.htm 146 Der Katalog von Zune Marketplace umfasst überwiegend Musik, enthält aber auch Videos, im Wesentlichen Folgen von Fernsehserien der größten amerikanischen Sender und der BBC.325 Ferner werden Podcasts, Spiele und Hörbücher angeboten. Einige Filme sind beim Kauf bereits auf dem Gerät verfügbar. Zune Marketplace konnte zudem verschiedene Sendungen wie Videos der Gruppen Chemical Brothers, Freeway und Duran Duran oder das Videospiel Halo 3 mit zeitlicher befristeter Exklusivität anbieten. Im Mai 2008 teilte Zune mit, dass der angebotene Katalog 3,5 Millionen Musikstücke, mehr als 1.200 Folgen von Fernsehserien, 4.800 Musikvideos und 3.500 Audio- oder Videopodcasts enthalte.326 Am 13. August 2009 präsentierte Microsoft ein neues Modell, den Zune HD, der am 15. September 2009 in den Handel kam. Er unterstützt HD-Formate, verfügt über einen Touchscreen, einen HD-Radioempfänger und einen Internetbrowser und kann über eine Dockingstation an ein HDTV Fernsehgerät angeschlossen werden.327 Bei dieser Gelegenheit kündigte Microsoft die Erweiterung des Videoangebots auf dem Zune Marketplace an, das nun auch Kinofilme umfassen soll. Die mit der Xbox heruntergeladenen Filme können auf den ZuneHD übertragen und dort angesehen werden. Microsoft veröffentlicht keine Verkaufszahlen für den Zune, führt aber seit Januar 2009 den Umsatzrückgang der Abteilung „Entertainment and Devices” auf die rückläufigen Verkäufe des Zune zurück. Dies scheint die Presseanalysen zu bestätigen, wonach es dem Zune trotz seiner Besonderheiten nicht gelingt, sich als überzeugender Konkurrent des iPod zu positionieren.328 4.1.2.6. Der wachsende Anteil des Entertainment-Segments innerhalb des Geschäftsfelds von Microsoft Der Bereich „Entertainment and Devices“ von Microsoft umfasst die Vermarktung der Produkte und Dienste im Zusammenhang mit der Xbox 360: Spielkonsolen, Xbox Live und Zune sowie professionelle Anwendungen und Plattformen für Fernsehen und VoD (Mediaroom, Silverlight,…). Aufgrund fehlender Daten kann nicht genau festgestellt werden, welchen Anteil die VoD-Angebote haben. Die VoD-Dienste der Xbox 360 werden noch nicht einmal ausdrücklich im Geschäftsbericht 2008 von Microsoft genannt, wo die Konsole weiterhin als Spielkonsole präsentiert wird. Die Finanzdaten lassen allerdings auf einen Zuwachs in diesem Geschäftsbereich von Microsoft schließen, da sich der Anteil innerhalb von fünf Jahren nahezu verdoppelt hat. Tabelle 21: Microsoft Inc. - Umsatz (zum 30. Juni) – In Millionen USD Entertainment and Devices Division Gesamt 2004 2005 2006 2007 2008 2876 36835 3242 39788 4732 44282 6069 51122 8140 60420 12,7% 8,0% 46,0% 11,3% 28,3% 15,4% 34,1% 18,2% 8,1% 10,7% 11,9% 13,5% Jährliches Wachstum Entertainment and Devices Division Gesamt Anteil des Bereichs Entertainment 7,8% Quelle: Microsoft / OBS 325 326 327 328 http://social.zune.net/video/ Zune Pressemitteilung, 28. Mai 2008, http://www.zune.net/en-us/press/2008/0528-tvshows.htm Zune Pressemitteilung, 13. August 2009, http://www.zune.net/en-us/press/2009/0813-zunehdpreorder.htm „Microsoft’s Zune slips”, WSJ Blog, 23. Januar 2009, http://blogs.wsj.com/digits/2009/01/23/microsofts-zune-slips/ 147 4.1.3. Sony Der japanische Sony-Konzern agiert in mehreren Eigenschaften auf dem VoD-Markt: - als Eigentümer des Filmstudios Sony Pictures (früher Columbia), als Hersteller von Spielkonsolen (Sony Electronic Entertainment), als Hersteller von Smartphones (Sony Ericson), als Hersteller hochentwickelter Fernsehempfänger. Wenn einerseits Filme aus dem Katalog von Sony Pictures für die Konkurrenten Apple und Microsoft bereitgestellt werden, konnte Sony andererseits als Hersteller nicht zurückstehen. Die fehlende Strategie drohte 2007 Sonys Position gegenüber dem durch den Erfolg von iTunes und iPod gestärkten Unternehmen Apple zu schwächen.329 Im Hinblick auf die Entwicklung eines VoD-Kinofilmangebots kommen dem Konzern zwei wichtige Pluspunkte zugute: Der direkte Zugang zu den Katalogen von Sony Pictures, Sony Home Entertainment (mit zahlreichen Blockbustern) und der Sieg der Blu-ray Disc über die HD-DVD bei den HDNormen. 4.1.3.1. VoD auf der Playstation 3 in den Vereinigten Staaten und in Japan Im Juli 2005 startete die Sony Communication Network Corporation (SCN), ein auf Internetdienste und mobile Dienste spezialisiertes Tochterunternehmen von Sony, in Japan den Dienst „Portable TV (P-TV)“. Dieser Dienst definiert sich als mobiles „VoD-System“, mit dem die Nutzer Filme und Fernsehsendungen vom PC aus auf einen USB-Stick laden und anschließend auf ihrer tragbaren PlayStation (PSP) abspielen können. Der Dienst wurde im August 2007 eingestellt, da es nicht genügend Nutzer gab.330 Dennoch brachte dieser Fehlschlag Sony nicht von seinem Vorhaben ab, die PlayStation als Plattform zum Ansehen heruntergeladener Sendungen zu nutzen. Im Juni 2008 wurde ein neuer Video-Download-Dienst über das PlayStation Network-Portal angekündigt.331 Seit 15. Juli 2008 können die amerikanischen Verbraucher über das Portal PlayStation Network Filme und TV-Sendungen auf ihre Playstation 3 laden.332 Dieser Dienst stellt 300 Kinofilme und 1.200 Folgen von Fernsehserien bereit, die teilweise in HD-Format angeboten werden. Die Kataloge kommen von: 20th Century Fox, Lionsgate, MGM Studios, Paramount, Sony Pictures, Warner Bros. und Walt Disney. Die Nutzer können den ausgeliehenen Inhalt innerhalb von zwei Wochen ansehen. Im März 2009 wurde zudem eine Vereinbarung mit NBC Universal geschlossen.333 Die Verhandlungen mit den Filmproduzenten wurden durch Unterstützung von Sony Pictures erleichtert, erwiesen sich aber vor allem wegen der Festlegung der Verwertungsfenster als recht kompliziert. Vereinbart wurde schließlich das klassische Verwertungsfenster für VoD, also ein Monat nach Erscheinen der DVD, wobei das Day-to-Date-Fenster immer häufiger praktiziert wird. Die Filme bleiben in der Regel zwei Monate lang im Katalog. 329 330 331 332 333 „Does Sony finally have an iTunes answer?”, CNET News, 5. September 2007, http://news.cnet.com/DoesSony-finally-have-an-iTunes-answer/2100-1025_3-6206039.html?tag=lia;rcol „Japanese VOD service P-TV coming to an end”, PSP Updates, 2. August 2007, http://pspupdates.qj.net/Japanese-VOD-service-P-TV-coming-to-an-end/pg/49/aid/99056 Sony Pressemitteilung, 26. Juni 2008, http://www.sony.net/SonyInfo/News/Press/200806/08-080E/ Sony Computer Entertainment America, press release, 15 July 2008, http://www.us.playstation.com/News/PressReleases/480 Sony Computer Entertainment America, Pressemitteilung, 10. März 2009, http://www.us.playstation.com/News/PressReleases/508 148 Nach Abspielbeginn muss das Video innerhalb von 24 Stunden abgespielt werden. Die Preise liegen zwischen 2,99 USD und 5,99 USD. Die Titel können außerdem zu Preisen zwischen 9,99 USD und 14,99 USD gekauft werden. Die Ausleihe eines Films kostet durchschnittlich 3 USD, wobei HD-Titel teurer sind. In Bezug auf die digitale Rechteverwaltung (DRM) nutzt Sony die „Open Source“ Technik Marlin, die von einem Konsortium, dem Sony angehört, entwickelt wurde. Mit diesem DRMSystem können insbesondere Inhalte auf die tragbare PSP-Konsole übertragen werden. Weitere Informationen über die Übertragungsmöglichkeiten von Titeln werden von Sony nicht mitgeteilt. 4.1.3.2. VoD-Dienste für PSP und PS3 in Europa In Frankreich kann der VoD-Dienst von Canal+ und CanalPlay seit 18. Juni 2008 teilweise über die tragbare PlayStation-Konsole (PSP) abgerufen werden.334 Besitzer einer PSP haben über das Webportal Canalplay Zugriff auf ein Angebot, das im Dezember 2008 173 Kinofilme und 8 Staffeln von TV-Serien umfasste. Einige Titel stehen als Download-to-own und in HDFormat zur Verfügung. In Großbritannien bietet der Dienst SkyPlayer von British Sky Broadcasting außerdem seit 14. Juli 2008 einen direkten Download auf die PSP an. Dieser Dienst wird von der Gesellschaft Go!View bereitgestellt, in der sich Sony Computer Entertainment Europe (SCEE) und British Sky Broadcasting zusammengeschlossen haben. Die Nutzer dieses Systems können im Rahmen eines Abonnements über ihren PC Filme auf ihre PSP herunterladen. Die abonnierten Pakete (Packs) kosten zwischen 5£ und 10£ monatlich. Das Angebot umfasst TV-Sendungen der Kataloge Disney-ABC-ESPN, BBC Worldwide, Sony Pictures Television, NBC Universal International, National Geographic und Sky Sports.335 Der Katalog wurde Anfang Dezember 2008 ergänzt. Es können sowohl Packs abonniert werden als auch einzelne neuerschienene Filme und Fernsehsendungen ausgeliehen werden. Beim VoD-Verleih reichen die Preise von 1,5£ pro TV-Folge bis 2,5£ pro Film.336 Am 20. August 2008 kündigte David Reeves, der Chef von SCEE, die bevorstehende Einführung eines im Streaming-Verfahren bereitgestellten VoD-Dienstes mit Musikvideos für PS3 an. Dabei sei die Übertragung auf PS3 kostenlos, der Download auf Mobiltelefone allerdings kostenpflichtig. Der Dienst werde in Zusammenarbeit mit dem Online-Musikdienst VidZone angeboten, der von der Gesellschaft VidZone Digital Media bereitgestellt wird, mit der Microsoft auch in Großbritannien im Januar 2009 einen Online-Musikdienst eingerichtet hat.337 Der Dienst wurde am 11. Juni 2009 in Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien, Irland, Australien und Neuseeland eingeführt.338 Für die Besitzer einer PSP3 ist er gratis verfügbar. Darüber hinaus teilte SCEE mit, dass später ein umfangreicherer Dienst mit Filmen, TV- und Musiksendungen hinzukommen werde. 334 335 336 337 338 Pressemitteilung Groupe Canal+/Sony Computer Entertainement, 11. Juni 2008, http://media.canal-plus.com/file/24/9/109249.pdf „PSP video-on-demand service goes live in UK”, gamesindustry.biz, 14. Juli 2008, http://www.gamesindustry.biz/articles/psp-video-on-demand-service-goes-live-in-uk „GO!VIEW, the appointed hub of entertainment for PSP™ users, adds hundreds of hours of video in time for the Christmas holidays”, Go!view Pressemitteilung, SCEE Pressemitteilung, Dezember 2008, http://www.developmag.com/press-releases/42958/GOVIEW-the-appointed-hub-of-entertainment-forPSPtrade-users-adds-hundreds-of-hours-of-video-in-time-for-the-Christmas-holidays „Music Video Streaming Service Brings the Hottest Music Videos to PS3™”, SCEE Pressemitteilung, 20. August 2008, http://www.scee.presscentre.com/Content/Detail.asp?ReleaseID=4664&NewsAreaID=2 Pressemitteilung Sony Computer Entertainment Europe, 2. Juni 2009, http://www.scee.presscentre.com/Content/Detail.asp?ReleaseID=4788&NewsAreaID=2 149 Am 17. November 2008 kündigte SCEE das neue Programm „Shoot“ an, das die Übertragung von Kurzfilmen auf PSP und PS3 unterstützt.339 4.1.3.3. Erste Bilanz der VoD-Dienste auf PSP Ein Jahr nach dem Start scheint der VoD-Dienst für PSP erfolgreich zu sein. Zumindest äußert sich die Geschäftsführung von Sony mit diesem Dienst zufriedener als mit der Rolle der Konsole als Blu-ray-Player. Der Katalog umfasst derzeit 2 000 Filme und mehr als 10 200 Fernsehsendungen von 38 verschiedenen Partnern. Ungefähr 35% des Katalogs werden in HD-Qualität angeboten. Der PlayStation Store verzeichnet 25 Millionen Nutzer, die 500 Millionen Titel heruntergeladen haben. Die Nutzer sind überwiegend junge Männer im Alter zwischen 18 und 34 Jahren, aber Sony stellt zufrieden fest, dass gleichzeitig immer mehr Frauen den Dienst nutzen.340 Am 3. Juni 2009 kündigte Sony für den 1. Oktober die neue Spielkonsole PSPGo an, die leichter ist als ihre Vorgänger, die keine Festplatte mehr benötigt, aber über eine WLANVerbindung, über PLAYSTATION®3 (PS3®) Computer Entertainment System oder auch über die neue Anwendung Media Go - vom PC aus das Herunterladen von Spielen, Filmen und Fernsehsendungen ermöglicht. Die Sendungen werden auf einer 16 GB-FlashSpeicherkarte gespeichert.341 4.1.3.4. Musik- und VoD-Dienste für Mobiltelefone Über das Tochterunternehmen Sony Ericsson Mobile Communications AB agiert Sony auch als Hersteller von Mobiltelefonen, konkurriert also auf diesem Markt mit Apple und Nokia. Im September 2008 stieg das Unternehmen mit der Einführung des Dienstes PlayNow in den Markt für Online-Unterhaltungsdienste ein. Dieser neue Dienst positioniert sich neben dem iTunes Store von Apple und dem Dienst „Comes with Music“ von Nokia.342 Im Februar 2009 kündigte Sony Ericsson die Einführung des Entertainment UnlimitedKonzepts an, das die Nutzung von Inhalten auf verschiedenen Geräten erleichtern soll. Gleichzeitig werden Musikdienste, eine Bilderaustauschfunktion („Cyber-shot imaging experience“), Java-Spiele, integrierte E-Mail-Funktionen mit Diensten und Anwendungen angeboten. Bei dieser Gelegenheit ließ Sony seine Marke Walkman wieder aufleben und brachte das neue Telefon W955 Walkman343 auf den Markt. Ein neues „alles in einem“Konzept unter dem vorläufigen Codenamen Idou - wurde für das 2. Halbjahr 2009 als bedeutender Meilenstein in der Geschichte der Sony-Unternehmensgruppe angekündigt. Das „Idou“ wurde im Mai 2009 unter dem Namen Sony Ericsson Satio präsentiert. Eine Besonderheit des Geräts ist das 3,5"-Display im Format 16:9.344 Das Satio positioniert sich 339 340 341 342 343 344 „Shoot!”: Finest emerging film talent to premiere on PLAYSTATION®3 and PSP™ , SCEE Pressemitteilung, 17. November 2008, http://www.scee.presscentre.com/Content/Detail.asp?ReleaseID=4732&NewsAreaID=2 “Sony’s PlayStation 3 sees VOD surge”, Variety, 16. Juli 2009, http://www.variety.com/article/VR1118006112.html?categoryId=1009&cs=1 Sony Pressemitteilung, 3. Juni 2009, http://www.scei.co.jp/corporate/release/pdf/090603a_e.pdf Sony Ericsson, Pressemitteilung, 24. September 2008, http://www.sonyericsson.com/cws/corporate/press/pressreleases/pressreleasedetails/key.PressResource.Pla yNow_plus_consumer_FINAL-20080924 Le site (géolocalisé) est accessible à l’adresse : http://www.playnow-arena.com/ “Sony Ericsson launches Entertainment Unlimited, Reinforcing its Position as the Communication Entertainment Brand”, Pressemitteilung, Sony Ericsson, 15. Februar 2009., http://www.sonyericsson.com/cws/corporate/press/pressreleases/pressreleasedetails/entertainmentpressrele asefinal-20090215 “Visual communication like never before with the Sony Ericsson Satio”, Sony Ericsson Pressemitteilung, 28. Mai 2009, 150 als direkter Konkurrent zum iPhone 3GS von Apple, von dem es sich durch eine bessere Bildschirmauflösung, einen offeneren Browser, der insbesondere Videos im Flash-Format unterstützt, durch zwei Kameras, eine davon mit 12,3 Megapixel (gegenüber 3 beim iPhone 3GS), und einem UKW-Empfänger abhebt.345 Anlässlich der Präsentation des Satio erweiterte Sony Ericsson das Angebot des InhalteShops PlayNow Arena, um einen Filmdienst. Etwa sechzig Filme sind für einen Zeitraum von zwölf Monaten verfügbar. Die Nutzer können jederzeit zwischen etwa 15 Filmen wählen. Der Dienst wird zunächst in Schweden, Norwegen, den Niederlanden, in Deutschland und in Großbritannien angeboten.346 Anlässlich der Einführung des Mobiltelefons W995 schloss Sony Ericsson in Frankreich eine Vereinbarung mit TF1 Vision, um beim Kauf des Gerätes vier Folgen der Serien Lost und Grey’s Anatomy anbieten zu können. Zwölf weitere Folgen werden gegen einen Aufpreis von 5 EUR angeboten. Danach können weitere Folgen für 1,99 EUR pro Folge abgerufen werden.347 Einige Analysten sind der Ansicht, dass Sony ein PSP-Phone auf den Markt bringen sollte, das die PSP-Funktionen um Telefoniedienste ergänzt, um sich gegenüber dem iPhone besser zu positionieren. Das im Mai 2009 präsentierte Sony Ericsson Aino stellt vielleicht einen ersten Schritt in diese Richtung dar. Hierbei handelt es sich um ein Mobiltelefon, das auch als Unterhaltungsplattform und als Verknüpfung zur Spielkonsole PS3 von Sony genutzt werden kann. Die Media Home-Schnittschnellte ermöglichte die kabellose Übertragung und Synchronisierung der auf dem PC in Media Go gespeicherten Inhalte. Der Hersteller möchte damit die Bedienung vereinfachen und den Nutzern die Möglichkeit bieten, ohne großen Zeitaufwand an die gewünschten Inhalte zu kommen. Darüber hinaus kann der Sony Ericsson Aino als Fernbedienung für von der Sony-PS3-Konsole übertragene Inhalte und insbesondere für das in verschiedenen Ländern, darunter auch in Frankreich, über den Dienst PlayTV verfügbare Angebot TV live genutzt werden.348 4.1.3.5. An das Internet angeschlossene Fernseher Als Fernsehhersteller behält Sony die Internetentwicklung und die Entwicklung von VoD im Auge. Das Unternehmen präsentierte im Februar 2007 den Bravia Internet Video Link, das seit April 2008 in den Vereinigten Staaten im Handel ist. Es handelt sich um ein Gerät, das an einen Breitbandnetzanschluss angeschlossen wird, und mit einem HDMI-Ausgang versehen ist, der an Fernsehgeräte der Serie Bravia angeschlossen wird.349 Dieses Gerät 345 346 347 348 349 http://www.sonyericsson.com/cws/corporate/press/pressreleases/pressreleasedetails/satiopressreleasefinal20090528 “Sony Ericsson ‘Satio’ vs Apple ‘iPhone 3GS’ specs Comparison”, SonyInsider, 12. Juni 2009, http://www.sonyinsider.com/2009/06/12/sony-ericsson-satio-vs-apple-iphone-3g-s-specs-comparison/ “PlayNow™ arena with movies brings feature films to mobile phones”, Sony Ericsson Pressemitteilung, 28. Mai 2009, http://www.sonyericsson.com/cws/corporate/press/pressreleases/pressreleasedetails/ playnowarenamoviesfinal-20090528 Die Ankündigung dieses Dienstes war eher unauffällig. Vgl. Insbesondere zone-numerique.com, 9. Juni 2009, http://www.zone-numerique.com/news_5035_Lost_et_Grey_s_Anatomy_en_VOD_sur_ mobiles_Sony_Ericsson.htm “Sound and vision set free with the Sony Ericsson Aino”, Sony Ericsson, Pressemitteilung, 28. Mai 2009, http://www.sonyericsson.com/cws/corporate/press/pressreleases/pressreleasedetails/ainopressreleasefinal20090528 Vgl. offizielle Präsentation auf der Website Sonystyle: http://www.sonystyle.com/webapp/wcs/stores/servlet/CategoryDisplay?catalogId=10551&storeId=10151&lan gId=-1&identifier=S_BrandShowcase_BIVL Vgl. kritische Analyse unter CNET News, 2. Oktober 2008, http://reviews.cnet.com/digital-mediareceivers/sony-bravia-Internet-video/4505-6739_7-32763930.html?tag=mncol;lst 151 konkurriert mit anderen Geräten wie dem Apple TV Roku Digital Player (Netflix Player), Vudu BX100, etc. Sony schloss mit verschiedenen Betreibern von Online-VoD-Diensten Vereinbarungen (Amazon350, YouTube, Netflix351,…), so dass deren Inhalte nunmehr auf dem Fernsehbildschirm abgespielt werden können. Im Februar 2009 präsentierte Sony die neue Generation des Bravia-Fernsehers mit integrierter Applicast-Funktion, der über einen Ethernet-Anschluss an ein Breitbandnetz angeschlossen werden kann.352 Andere Dienste, die keine Fernsehdienste sind, werden in Form von Widgets auf dem Bildschirm angezeigt. Auf diesem Markt der Schnittstellenfunktionen zwischen Internet und Fernsehgerät konkurriert Sony mit dem Viera Cast-System von Panasonic und dem Ex System von Sharp.353 4.1.4. Nintendo Lange Zeit sah es so aus, als würde Nintendo auf dem VoD-Markt eine Außenseiterposition einnehmen, da sich der Konzern auf die Positionierung im Spielesegment konzentrierte. So verzeichnet die in Europa Anfang Dezember 2007 eingeführte Spielkonsole, die sich im Gegensatz zur Xbox 360 und zur PS3 an weniger routinierte Spieler richtet, einen großen Erfolg. Die mit der BBC geschlossene Vereinbarung stellt für Nintendo einen ersten Vorstoß auf dem Markt von Abrufdiensten dar. Im Rahmen dieser Partnerschaft können die Besitzer einer Wii-Konsole seit 9. April 2008 die Sendungen von BBC iPlayer, dem Catch-up-TVDienst der BBC, empfangen.354 Sie entspricht dem Wunsch der BBC, ihren Dienst auf möglichst vielen Plattformen bereitzustellen. Die Nutzer können diesen Dienst auf dem Fernsehbildschirm abrufen. Der Zugang zu den Sendungen von BBC iPlayer erfolgt über den kostenpflichtigen Internetkanal (der 500 Punkte, also ungefähr 3,5£ kostet). Voraussetzung ist ein ausreichend schneller Breitband-Internetzugang. Die Videos werden ohne DRM-System verbreitet. Die Geschäftsleitung von BBC möchte diesen Dienst in Zukunft über einen speziellen Kanal im Wii-Menü kostenlos zur Verfügung stellen. In Japan hat der IT-Dienstleister Fujisoft, Herausgeber des Medienabspielprogramms Ulexit, den Start des VoD-Dienstes „Minna-no Theater Wii“ (Everybodys Theater Wii) angekündigt. Der Dienst wurde im Januar 2009 in Japan eingeführt.355 Im Juni 2009 gab Fujisoft eine mit Sonic Solutions, dem Eigentümer des VoD-Dienstes Roxio CinemaNow356, geschlossene Partnerschaft bekannt, die den Dienst Minna-no-Theater Wii um einen Paramount Pictures- 350 351 352 353 354 355 356 “Sony Bravia Internet Video Link now supports Amazon VOD”, CNET News, 11. September 2008, http://news.cnet.com/8301-17938_105-10039078-1.html “Netflix streaming on Net-enabled Sony Bravia TV”, CNET News, 9. Juli 2009, http://news.cnet.com/830117938_105-10282740-1.html Sony Pressemitteilung, 16. Februar 2009, http://presscentre.sony.eu/Content/Detail.asp?ReleaseID=332&NewsAreaID=2 “TV More Fun than Ever!”, Nikkei Electronics Asia, 3. Februar 2009, http://techon.nikkeibp.co.jp/article/HONSHI/20090126/164598/ “BBC announces Nintendo Wii deal”, BBC News, 9. April 2008. http://news.bbc.co.uk/1/hi/technology/7338344.stm http://theaterwii.jp CinemaNow hat Verträge mit mehr als 250 Inhalteproduzenten, darunter die größten Filmstudios, unabhängige Produzenten und amerikanische Fernsehsender geschlossen. Der Katalog umfasst über 14.000 Titel. Sonic Solutions übernahm 2008 Roxio, den Herausgeber des weltweit führenden DVDBrennprogramms Toast. Sonic Solutions Pressemitteilung, 8. Januar 2009, http://www.sonic.com/about/press/news/2009/01/cinemanow-sdk.aspx 152 Katalog mit Fernsehsendungen ergänzte.357 Seit Juli 2009 sind darüber hinaus 54 Filme aus dem Katalog von Warner Bros. verfügbar.358 Ursprünglich war vorgesehen, den Dienst Minna-no-Theater Wii 2009 auf weitere Länder, insbesondere in Europa auszudehnen.359 Verschiedene Kommentatoren sprachen von einer möglichen Ausdehnung auf die Vereinigten Staaten (insbesondere mit dem VoD-Katalog des Blockbuster-Dienstes, der Vereinbarungen mit Sonic Solutions geschlossen hat). Dies scheint aber wenig wahrscheinlich, da die Wii-Konsole keine HD-Formate unterstützt.360 Gleichzeitig gab es Gerüchte über eine Vereinbarung mit Netflix361, die jedoch von Reggie Fils Aimé, dem Präsidenten von Nintendo America, dementiert wurden.362 Das Unternehmen Nintendo kündigte am 25. Dezember 2008363 an, zunächst in Japan und anschließend in weiteren Ländern einen Dienst mit exklusiven Videos für die Besitzer seiner Wohnzimmerkonsole Wii einzuführen, die sowohl an den Fernseher als auch an das Internet angeschlossen werden kann. Die Einführung dieses neuen Angebots, das aus speziell für Nintendo produzierten Sendungen bestehen soll, wurde für Frühjahr 2009 in Japan angekündigt. Es basiert auf der Online-Plattform für Wii, auf der bereits Spiele zum Download, Nachrichtenkanäle oder virtuelles Teleshopping angeboten werden. Dieser in Zusammenarbeit mit dem japanischen Werberiesen Dentsu eingerichtete Dienst soll für die Fernsehzuschauer kostenlos sein, da er über Werbung finanziert wird. Später soll aber laut Nintendo eine kostenpflichtige Variante ohne Werbebotschaften hinzukommen. Seit der Einführung der Wii-Konsolen Ende 2006 verkaufte Nintendo diese weltweit 40 Millionen mal (davon mehr als 7 Millionen in Japan), womit dieses Gerät aus dem Unterhaltungselektronikbereich zu einem der größten Verkaufserfolge in der Welt der Videospiele wurde. Ungefähr 80% der Wii-Konsolen sind im Wohnzimmer an den Hauptfernseher angeschlossen, betonte Nintendo, um zu dokumentieren, warum die Konsole geeignet ist, als neues Medium für audiovisuelle Inhalte, die keine Spiele sind, genutzt zu werden. Mit diesem neuen Angebot exklusiver Videos möchte Nintendo seine Plattform mit Online-Angeboten attraktiver gestalten und den Anteil der an das Internet angeschlossenen Wii-Konsolen erhöhen (derzeit 40%). 4.1.5. Vudu Vudu Inc. heißt das 2004 von Tony Miranz und Alain Rossmann, dem Hersteller von WAP, gegründete Unternehmen für technologische Entwicklung. Das Unternehmen hat einige im Bereich technologischer Neuerungen erfahrene Köpfe aus Unternehmen wie TiVo, WebTV, Openwave, 2Wire, Slim Devices, Open TV und eDanger Inc. rekrutiert und in aller Stille eine 357 358 359 360 361 362 363 Sonic Solutions Pressemitteilung, 25. Juni 2009, http://www.sonic.com/about/press/news/2009/06/fujisoft.aspx “Warner Delivers Movie Downloads to Wii”, Andriasang.com, 14. Juli 2009, http://www.andriasang.com/e/blog/2009/07/14/warner_wii_movie_downloads/ “Fujisoft video-on demand for the Wii”, Tech-on, 1. Oktober 2008, http://techon.nikkeibp.co.jp/english/NEWS_EN/20081001/158931/ Ubergizmo, 3. Oktober 2008, http://www.ubergizmo.com/15/archives/2008/10/fujisoft_videoondemand_for_the_wii_live_video.html http://theaterwii.jp/ „Could the Wii be Blockbuster’s savior?”, DigitalBeat, 15. Januar 2009, http://digital.venturebeat.com/2009/01/15/could-the-wii-be-blockbusters-savior/ „Rumor: Netflix Streaming Hitting the Wii?”, Format War Central, 25. März 2009, http://formatwarcentral.com/2009/03/25/rumor-netflix-streaming-hitting-the-wii/ „Nintendo on Netflix: ‘We will do Something Different’”, Format War Central, 25. März 2009, http://formatwarcentral.com/2009/03/25/rumor-netflix-streaming-hitting-the-wii/ „Nintendo va lancer un service de diffusion de vidéos exclusives pour Wii", AFP, 25. Dezember 2008. http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5ghv17zVqiXhY6ol2GUGm2aaQGnUA 153 Set-Top-Box entwickelt, die von der New York Times am 30. April 2007 vorgestellt wurde und gleich als eine der ehrgeizigsten Lösungen auf dem VoD-Markt galt.364 Die Filme werden im Live-Streaming über Fast Ethernet-Netze als MPEG-4- und Dolby Digital Plus-Datei, also im HD-Format, verbreitet. Das System basiert auf der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzen, bei denen jedes Gerät nicht nur Inhalte empfängt, sondern diese auch an andere Geräte sendet. Der Download des Films läuft im Hintergrund weiter, während der Zuschauer die Anfangssequenz abspielt. Die Peer-to-peer-Technologie, die 2003 glückliche Zeiten für illegale Downloads eingeläutet hat, wird hierbei in den Dienst der legalen VoD gestellt. Die Filmstudios in Hollywood und die unabhängigen Produzenten haben sich davon nicht beirren lassen und rasch Vereinbarungen mit der Firma Vudu, die ihren Dienst am 6. September 2007 gestartet hat, geschlossen. Bereits am 15.November 2007 waren Filme der drei Studios Paramount, Universal und Lions Gate in HD-Format verfügbar. Am 6. Januar 2008 wurde die für die Home-Cinema-Umgebung geeignete Box Vudu XL vorgestellt. Am 24. Januar wurde der ursprüngliche Verkaufspreis der Vudu-Set-Top-Box von 395 USD auf 295 USD gesenkt und am 5. Juni 2008 kam das Vudu Wireless Kit in den Handel, das eine drahtlose Internetverbindung ermöglicht. Der Katalog wurde schnell aufgestockt: Am 11. November 2008 umfasst er nach Angaben von Vudu 10.000 Titel, davon 1.100 in HD-Format. Am 18. November 2008 stellte Vudu die Vudu XL2-Box vor, mit der VoD-Dienste für Kinosäle bereitgestellt werden. Schließlich stellte Vudu am 16. Dezember 2008 die neue Anwendung Vudu RIA (Rich Internet Application) vor, mit der Internetdienste auf den Fernsehbildschirm übertragen werden können. Über die Homepage von Vudu, kann der Besitzer einer Box auf eine Anzahl von Diensten, genannt Vudu Labs, zugreifen. Diese Dienste umfassen Inhalte von Foto- und Videoportalen wie Flickr, Picasa und YouTube sowie einen „OnDemand TV“-Dienst mit Catch-up-TV-Diensten von mehr als 120 Kanälen (allerdings keine Top-Sendungen der großen Fernsehkanäle). Ein Sprecher von Vudu erklärt den schwierigen Zugang zu den Sendungen der großen Sender damit, dass diese nur über eigene Abspielprogramme zugänglich sind, für die entweder die Vollversion eines Webbrowsers oder vertragliche Vereinbarungen mit den verschiedenen Ansprechpartnern der Wertschöpfungskette, also den Betreibern von Fernsehsendern und den Herausgebern von Software erforderlich sind, die derzeit unerschwinglich sind.365 Im Februar 2009 war Vudu der erste Betreiber, der einen Download-to-own-Dienst für VoD in HD-Qualität anbot. Der Katalog enthält 50 Titel unabhängiger Produzenten.366 Im Juni 2009 wurde der Katalog um 60 Titel aus dem Katalog von Buena Vista Home Entertainment ergänzt.367 Angesichts der rasanten Entwicklung von Vudu stellt sich die Frage, ob sich dieses neu gegründete Unternehmen gegenüber der Konkurrenz gut etablierter Akteure wie Apple, Microsoft/Netflix und Amazon (deren eigener VoD-Dienst am 7. September 2006 an den Start gegangen ist) behaupten kann. Das Magazin Wired ist der Ansicht, dass Vudu RIA wahrscheinlich keine ernsthafte Konkurrenz für das Videoportal Hulu darstellen wird, das über Webbrowser zur Verfügung gestellt wird und daher keine Zusatzgeräte erfordert.368 364 365 366 367 368 „Vudu Casts Its Spell on Hollywood”, New York Times, 30. April 2007. Vgl. auch die Pressemitteilung anlässlich der Einführung: http://www.vudu.com/press_release4.30.2007.html „Vudu adds streaming from YouTube, Flickr”, CNET News, 15. Dezember 2008, http://news.cnet.com/8301-17938_105-10123525-1.html Vudu Pressemitteilung, 24. Februar 2009, http://www.vudu.com/press_release02.24.2009.html Vudu Pressemitteilung, 4. Juni 2009, http://www.vudu.com/press_release06.04.2009.html J. FERMOSO, “Vudu Reveals Open-Source RIA Platform, But is it Enough to Survive Heavy Competition?”, Wired, 16. Dezember 2008, http://blog.wired.com/gadgets/2008/12/vudu-reveals-op.html 154 Die strategischen Entscheidungen im 2. Halbjahr 2008 (Reduzierung des Personals um 15%, Ausdehnung des Angebots auf Erwachseneninhalte, Einführungsangebote für PrepaidKarten im Wert von 200 USD) und die Tatsache, dass die Set-Top-Box auch nach der deutlichen Preissenkung (299 USD) teurer ist als Apple TV (229 USD) oder Roku von Netflix (100£) werfen die Frage auf, ob das Unternehmen die derzeit in den Vereinigten Staaten herrschende Wirtschaftskrise überleben kann.369 Es ist noch zu früh vorherzusagen, ob Vudu auf dem hart umkämpften VoD-Markt in den Vereinigten Staaten die eindeutig positive Kritik der letzten Monate in einen Marktdurchbruch ummünzen kann. Die Frage einer eventuellen Markterweiterung in Richtung Europa wird im Forum des in Santa-Clara angesiedelten Unternehmens diskutiert, wobei allerdings noch keinerlei diesbezüglichen Ankündigungen gemacht wurden, zumal es zunächst um den Erfolg auf dem nationalen Markt geht.370 4.1.6. Archos Im Gegensatz zu den amerikanischen und japanischen Herstellern und Softwareentwicklern wirken die europäischen Hersteller eher passiv, was das Ergreifen von Initiativen auf dem Markt für audiovisuelle Abrufdienste betrifft, zumindest hinsichtlich der Übertragung von VoD auf Fernsehgeräte und Computerbildschirme. Die Einführung des 3G-Telefons lässt darauf schließen, dass die europäischen Hersteller der Übertragung von Videoabrufdiensten auf Mobiltelefone mehr Bedeutung beimessen, was die Strategien von Nokia und Archos belegen. Das 1988 gegründete Unternehmen, das sich nach und nach auf dem Markt für Set-TopBoxen, externe Festplatten und Zusatzgeräte für Computer etabliert hat, positionierte sich schließlich auch auf dem Markt für tragbare Music-Player (früher Apple) und Personal Assistants PDA. Im Jahr 2003 führte Archos den ersten tragbaren Videoplayer ein. Mit dem tragbaren Multimedia-Player der fünften Generation, dem Archos 5, mit drahtloser Internetanbindung über WLAN, positionierte sich das Unternehmen auf dem VoD-Markt und schloss in diesem Zusammenhang Vereinbarungen mit verschiedenen Herausgebern von VoD-Diensten, Online-Fernsehen oder UGC. Diese verschiedenen Dienste von Drittanbietern werden seit 14. Juni 2007 über das Archos Content Portal angeboten. In der Präsentation heißt es: „Das Portal lädt den Nutzer ein, Inhalte einfach und intuitiv zu nutzen. Dank zahlreicher Vereinbarungen mit den großen Akteuren des Sektors bietet Archos nunmehr seinen Kunden Zugriff auf die größte Bibliothek mit abrufbaren Videoinhalten.“371 Da Ende 2007 die Begeisterung für hochwertige tragbare Mediaplayer, nicht zuletzt durch die neuen iPods von Apple, enorm zunahm und infolgedessen die Verkaufszahlen stiegen, waren die von der Presse positiv bewerteten Geräte der Generation 5 in der Weihnachtszeit plötzlich nicht mehr verfügbar, sodass das Unternehmen im zweiten Halbjahr 2007 einen Verlust von 3 Millionen EUR hinnehmen musste.372 Im November 2007 führte Archos seinen eigenen VoD-Dienst, den Archos Media Club, ein. Das Geschäftsmodell des Archos Media Club umfasst den Verkauf eines Archos 605 Wifi (tragbarer Multimedia Player mit Internetanschluss) zum Preis von 1 EUR in Verbindung mit einem Monatsabonnement für 19,99 EUR, das den Zugriff auf Filme und Fernsehsendungen 369 370 371 372 C. ALBRECHT, “Will Opening Up Keep Vudu from Closing Down ?”, NewTeeVee, 15. Dezember 2008, http://newteevee.com/2008/12/15/will-opening-up-keep-vudu-from-closing-down/ http://forum.vudu.com/showthread.php?p=22946 Pressemitteilung Archos, 19. Oktober 2007, http://www.archos.com/corporate/investors/financial_doc/Communique_financier_Q3_2007.pdf Pressemitteilung Archos, 20. Dezember 2007, http://www.archos.com/corporate/investors/financial_doc/Communique_fin_2007_Final_201207.pdf 155 aus den Katalogen von Warner, Vodéo (französischer auf Dokumentarfilme spezialisierter VoD-Dienst), Dorcel (französischer Produzent von Erwachsenenfilmen) ermöglicht. 2008 positionierte sich Archos als Alternative zu Apple auf dem Markt für tragbare internetfähige Multimedia-Player und tragbare MP3-Player über 200 EUR. Die strategischen Ziele des Unternehmens lauten wie folgt: - Marktführer im Bereich tragbarer Multimedia-Player mit Internetanbindung werden, - Engagement in den neuen Internettechnologien, insbesondere 3.5G (HSDOA), durch Partnerschaften mit Mobilfunkbetreibern, - Entwicklung einer Reihe von Diensten im Unterhaltungsbereich, die von seinen tragbaren Geräten aus direkt zugänglich sind.373 Im Februar 2008 gab Archos eine mit dem französischen Mobilfunkbetreiber SFR geschlossene Partnerschaft bekannt, die darauf ausgerichtet ist, einen Internetzugang über 3G+ in die nächste Generation tragbarer Multimedia-Player zu integrieren. Am 22. April 2008 kündigte Archos mit dem Plug-in TV+ portation eine weitere strategisch wichtige Diversifizierung auf dem Mobiltelefonmarkt an, die die Mutlimedia-Player zu tragbaren Fernsehgeräten werden lässt.374 Gleichzeitig gab das Unternehmen bekannt, dass der Katalog seines Media Clubs durch eine Vereinbarung mit Paramount Digital Entertainment erweitert werden konnte. Einige Filme von Paramount sind auf dem tragbaren Player bereits vorinstalliert und müssen vom Nutzer nicht mehr heruntergeladen werden. Zeitgleich präsentierte Archos ein Plug-in, mit dem 9600 Webradio-Sender, 600 Web-TV-Sender und Podcasts auf den tragbaren ArchosMediaplayern abgerufen werden können. Am 3. Juni gab Archos eine mit Jamendo, einer Internetplattform für freie Musik, geschlossene Partnerschaft bekannt, die die Nutzer der Archos Mediaplayer zum kostenlosen Herunterladen von 140.000 Musiktiteln berechtigt. Am 18. November 2008 führt Archos den Archos 7-Mediaplayer mit hochauflösendem Bildschirm (800x400 Pixel) ein, mit dem laut Präsentation Online-Zeitungen gelesen werden können oder der Zugang zu Videoportalen möglich ist. Innerhalb weniger Monate hat Archos durch die Kombination innovativer Technologien mit Partnerschaftsvereinbarungen seine Position als Sammelanbieter von Inhalten gefestigt. Am 20. August gab das Unternehmen in einer Pressemitteilung bekannt, dass der Media Club nunmehr 8.000 Filme und Dokumentarfilme umfasst375. Kurioserweise werden die technischen Vorzüge seines Vorzeigeprodukts auf der Webseite des Herstellers weiterhin angepriesen, während die im Media Club bereitgestellten Inhalte gar nicht beworben werden. Aus dem von Archos im Jahr 2008 vorgelegten Finanzbericht376 geht der Anteil der Umsätze im VoD-Bereich nicht hervor. 373 374 375 376 Pressemitteilung Archos, 8. Februar 2008-12-17 http://www.archos.com/corporate/investors/financial_doc/Communique_CA2007_FINAL_080208.pdf Pressemitteilung Archos, 22. April 2008, http://www.archos.com/corporate/press/press_releases/PR_TVPortation_FR_20080422.pdf Pressemitteilung Archos, 20. August 2008, http://www.archos.com/corporate/press/press_releases/PR_IMT_ARCHOS_FR_20080820.pdf http://www.archos.com/corporate/investors/financial_rep_pr.html?country=fr&lang=fr&year=2008 156 Tabelle 22: Von Archos geschlossene Partnerschaften (November 2008) VoD-Dienste BE/LU/NL FR DE Vodeo.Tv, INA TF1 Vison, Vodeo.tv, INA, VoDmania, Archos Media Club INA, Archos Media Club OnlineTV-Kanäle Musikdienste Euronews, Jamendo Deutsche Welle MusicMe, Jamendo Euronews, Deutsche Welle Jamendo, FourMusic Euronews, Deutsche Welle Euronews, Deutsche Welle ES INA IT FilmisNow, Archos Media Jamendo Club US Kanada Weltweit Jamendo Movielink, CinemaNow, Jamendo Archos Media Club INA, Cinemanow, Archos Media Club INA Jamendo UGC-Seiten Store Dailymotion Archos NRJ Store, FNAC.com Dailymotion Radio Sonstige Dailybourse, Alcatel Media Motion Archos Store Archos Store Archos Store Deutsche Welle Euronews, Deutsche Welle Dailymotion, Youtube Euronews, Deutsche Welle Dailymotion Euronews, Deutsche Welle Dailymotion Amazon, Best Buy Alcatel Media Motion Quelle: Archos / OBS 4.1.7. Nokia Anscheinend hat Nokia, der weltweit größte Hersteller von Mobiltelefonen, nicht sofort erkannt, welches Potenzial eine Strategie birgt, die Inhalte zur Aufwertung der Geräte nutzt. Dabei hat der Erfolg der Hersteller von Videokonsolen und des iPod von Apple deutlich den Nutzen einer solchen Strategie gezeigt. Der Hersteller hat sich - abgesehen von den technischen Lösungen für die Übertragung und Verbreitung (Nokia Broadband Media, Mulitiservice Access Platform) - mit Verspätung auf dem eigentlichen VoD-Markt positioniert. Eine erste Entwicklung in Richtung Inhaltemarkt zeigte sich im August 2006 als der Hersteller über sein Tochterunternehmen O2 die in 20 Ländern vertretene Musikplattform LoudEye erwarb. Gleichzeitig präsentierte das Unternehmen einen bei der London School Economic in Auftrag gegebenen Bericht, der das Potenzial von Fernsehen auf mobilen Geräten, insbesondere im UGC-Bereich, aber auch im Bereich bestimmter Arten audiovisueller Sendungen hervorhebt377. Mit der am 12. Februar 2007 verkündeten Partnerschaft mit YouTube, die den Zugriff auf YouTube-Seiten mit Nokia Nseries-Geräten ermöglicht, trat Nokia erstmals auf dem Markt für audiovisuelle Dienste auf. Bei dieser Gelegenheit gab Nokia die Einführung seines neuen „Video Center“ bekannt, ein auf Symbian S60 basierendes Programm, mit dem Video-Newsfeeds und Videos empfangen oder über einen PC heruntergeladen werden können. „Unsere Kooperation mit YouTube 377 „The future of TV will be personnal", Nokia Pressemitteilung, 10. November 2006, http://www.nokia.com/NOKIA_COM_1/Press/Press_Events/mobile_tv_report,_november_10,_2006/The_futu re_of_TV_will_be_personal.pdf Der Bericht kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.nokia.com/NOKIA_COM_1/Press/ Press_Events/mobile_tv_report,_november_10,_2006/Mobil_TV_Report.pdf 157 ebnet den Weg für ein kontinuierliches Wachstum im Bereich der Distribution internetbasierter Inhalte. Menschen, die über ihre Multimedia Computer Zugang zum Mobilfunknetz und zum Internet haben, erhalten den Zugriff auf eine Fülle von Videos. Das eröffnet ein umfassendes Potenzial an neuen Geschäftsmöglichkeiten. Das Nokia Video Center bietet zudem Entwicklern und Anbietern von Inhalten eine einzigartige Möglichkeit, Kunden auf direktem Wege dynamische Videodienste zur Verfügung zu stellen, die sich einfach produzieren und auf unterschiedlichste Interessen zuschneiden lassen“, erläutert Torsti Tenhunen, Multimediadirektor bei Nokia.378 Anfang 2006 kamen die ersten videofähigen „Smartphones“ auf den Markt (N70, N95). Von dem 2007 auf den Markt gebrachten N95 wurden 7 Millionen Stück verkauft. Das am 13. Februar 2008 präsentierte Nokia N96 wurde beworben als „speziell für die Nutzung von Videos und mobilem Fermsehen optimisierter Multimedia-Computer“. Er bietet Zugriff auf Videos, die im Internet angeboten werden, und unterstützt verschiedene gängige Videoformate wie MPEG-4, Windows Media Video und Flash Video. In einigen Ländern ermöglicht der integrierte DVB-H-Receiver den Empfang von Fernsehen in Echtzeit und die automatische Aktualisierung des elektronischen Programmführers. Der große Speicher bietet Platz für bis zu 40 Stunden Videoinhalte. Mit dem Nokia Video Center können eine Reihe unterschiedlicher mobiler Inhalte entdeckt und abgerufen werden. Hierzu gehören FilmTrailer, Comedy-Shows, aktuelle Nachrichten weltweit führender Inhalteanbieter wie YouTube, Reuters und Sony Pictures. Im Oktober 2007 gab Nokia Vereinbarungen zwischen dem Nokia Media Center und Partnern wie CNN, Jamba, IBN News, Sony Pictures, RooftopComedy. ROK und Versatility Entertainment bekannt.379 Der Katalog der Internetvideo-Newsfeeds wird ständig um regionale und länderspezifische Inhalte ergänzt.380 Das Ziel der von Nokia mit YouTube geschlossenen Vereinbarung war nicht die Veröffentlichung von Videos im Internet, sondern das Abrufen von Videoinhalten des YouTube-Portals über mobile Telefone. Ebenso wenig wollte der finnische Hersteller durch die mit YouTube geschlossene Vereinbarung zum Herausgeber von Inhalten werden. Im Juli 2007 kaufte Nokia das amerikanische Foto- und Videoportal Twango, ein erster Schritt in Richtung eigener Inhalte. Auch die Einführung des Nokia Mobile Filmmaking Award scheint darauf hinzudeuten, dass sich Nokia der Welt der Erstellung von Inhalten nähert. Im August 2007 kündigte Nokia die Einführung des OVI Store an, in dem Anwendungen, Musik, Spiele, und Karten heruntergeladen werden kommen, der aber auch E-Mail-Dienste sowie Foto- und Videoverwaltungsdienste anbietet. Nach der Einführung einer Beta-Version im August 2007381, ging der OVI Store am 26. Mai 2009 an den Start. Er ist für 50 Millionen Kunden, die einen der 50 Gerätetypen von Nokia besitzen, verfügbar. Bleibt also abzuwarten, ob das Unternehmen auch den nächsten Schritt unternimmt und eigene audiovisuelle Dienste herausgibt. Der Beitrag von Nokia zu der von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultation über Online-Inhalte, in dem das Unternehmen die Bedeutung von Urheberrechtsabgaben (Copyright Levies) und gebietsübergreifenden Lizenzen betont, ist vielleicht ein Indiz für die bevorstehende Entwicklung.382 Am 1. April 2009 gab Nokia eine Vereinbarung mit Tim Kring, dem Produzenten der Serie Heroes, bekannt, der spezielle Programmkonzepte für den Ovi Store entwickeln soll.383 378 379 380 381 382 383 Pressemitteilung von Nokia, 12. Februar 2007, http://presse.nokia.ch/french/press_release/2007/Nokia_Video_070212.html Pressemitteilung von Nokia, 2. Oktober 2007, http://www.nokia.com/press/press-releases/showpressrelease?newsid=1157495 „Nokia N96: Der Hingucker", Pressemitteilung von Nokia, 13. Februar 2008. Nokia Pressemitteilung, 29. August 2007, http://www.nokia.com/press/press-releases/showpressrelease?newsid=1149749 http://ec.Europa.eu/avpolicy/docs/other_actions/col_2008/comp/nokia_en.pdf Pressemitteilung von Nokia, 1. April 2009, http://www.nokia.com/press/press-releases/showpressrelease?newsid=1302146 158 Dennoch ergriff Nokia im Verlauf des Jahres 2008 keine nennenswerte Initiative, um auf seinem Lieblingsmarkt, den Smartphones, angesichts des durchschlagenden Erfolgs des iPhone von Apple konkurrenzfähig zu bleiben. Trotz Einführung von N-Games, einem Online-Spieledienst, und der Einführung des Online-Musikdienstes Comes with Music in Großbritannien, Australien und Singapur und des Ovi Store gelingt es Nokia nicht, sich in gleicher Weise wie der iTunes Store als Anbieter von Diensten und Unterhaltungsanwendungen zu profilieren. Die im Ovi Store verfügbaren Anwendungen sind für weniger leistungsstarke Telefone (kleine Displays, geringe Auflösung, langsamer Prozessor usw.) bestimmt und werden die Besitzer hochwertiger Geräte wie 5800 et N97 eher enttäuschen. Nach Ansicht verschiedener Beobachter könnte Nokia auf einem Markt, auf dem Apple auf eine begrenzte Anzahl von iPhone-Modellen setzt, Opfer seiner - mit mehr als fünfzig verschiedenen Telefonmodellen - zu großen Angebotspalette werden. Aber der Ovi Store hat den Vorteil, auf einen Stamm von 50 Millionen verkauften Geräten bauen zu können.384 Aus einer Mitte 2009 von IDC veröffentlichten Statistik geht hervor, dass Nokia gegenüber dem Vorjahr etwa 2% Marktanteil auf dem weltweiten Mobiltelefonmarkt verloren hat.385 Der Umsatz im Bereich „Devices & Services„ ist im ersten Halbjahr 2009 um 28% gegenüber dem 1. Halbjahr 2008 eingebrochen.386 Tabelle 23: 384 385 386 Ranking und Marktanteil der Mobiltelefonhersteller (2. Quartal 2009) “Nokia’s Ovi Store launches on 50m devices”, Screen Digest, Juli 2009. IDC Pressemitteilung, 30 July 2009, http://www.idc.com/getdoc.jsp?containerId=prUS21950309 “Nokia Conference Call, Second Quarter 2009 Financial Results”, 16. Juli 2009, http://phx.corporateir.net/External.File?item=UGFyZW50SUQ9MTAzNTR8Q2hpbGRJRD0tMXxUeXBlPTM=&t=1 159 4.1.8. Motorola 2008 veröffentlichte Motorola eine Studie, die den Bedarf an Inhaltediensten, die den Mobilitätswünschen der jungen Generation entgegenkommen, verdeutlichte.387 Im Juni 2008 führte Motorola im Vereinigten Königreich in Zusammenarbeit mit Paramount388 fast unbemerkt einen Download-Dienst für Filme ein, die auf dem Mobiltelefon abgespielt werden können. Dieser Dienst, dessen Einführung auch in den übrigen großen europäischen Ländern angekündigt worden war, wurde knapp ein Jahr nach dem Start eingestellt.389 Der angebotene Katalog war nicht besonders attraktiv und die Werbung für den Dienst eher spärlich. Motorola ist auch im Bereich der Entwicklung technischer Lösungen für Abrufdienste tätig390 und hat insbesondere technische Lösungen für den spanischen Kabelnetzbetreiber ONO391 und den niederländischen Ziggo392 entwickelt sowie Set-Top-Boxen für den IPTV-Dienst von Portugal Telecom konzipiert.393 4.1.9 Samsung Neben seiner Tätigkeit als Hersteller von Unterhaltungselektronikgeräten, der wie seine Konkurrenten technische Lösungen für Internetverbindungen von Fernsehgeräten und Bluray-Player entwickelt (vgl. weiter oben 1.2.10.4), versucht sich das Unternehmen zudem auf dem Markt der Abrufdienste für Mobiltelefone zu positionieren. Der Mobiltelefonhersteller Samsung Mobile führte im März 2009 im Vereinigten Königreich den Dienst „Samsung Movie“ ein, bei dem Filme vom Internet aus394 auf Samsung-Telefone mit AMOLED-Technologie, auf PC und Notebooks heruntergeladen werden können.395 Im Gegensatz zu Motorola gelang es Samsung durch Zusammenschluss mit dem Schweizer Sammelanbieter von Inhalten Acetrax396 einen attraktiven Katalog mit Hollywood-Titeln zusammenzustellen. Mehr als 500 Titel aus den Katalogen von Paramount, Warner Bros., NBC Universal International Television Distribution und Momentum werden zum Kauf oder zum Verleih angeboten. Der Dienst soll im 2. Halbjahr 2009 in weiteren europäischen Staaten, insbesondere in Deutschland, angeboten werden. 387 388 389 390 391 392 393 394 395 396 „Motorola Survey Reveals Media Mobility is Key for the Millennial Generation”, Motorola Pressemitteilung, 10. September 2008, http.://www.motorola.com/mediacenter/news/detail.jsp?globalObjectId=10124_10053_23# „Motorola and Paramount ink movie download deal”, NewMediaAge, 24. April 2008. http://www.nma.co.uk/news/motorola-and-paramount-ink-movie-download-deal/37719.article “Motorola quietly withdraws movie service”, Know Your Mobile, 24. März 2009. http://www.knowyourmobile.com/blog/223785/motorola_quietly_withdraws_movie_service.html „Motorola Expands On Demand Platform to Enhance Support for Rapidly Growing On Demand Libraries”, Motorola Pressemitteilung, 17. März 2009, http://mediacenter.motorola.com/Content/Detail.aspx?ReleaseID=10874&NewsAreaID=2 „On-Demand solutions” Motorola USA, http://www.motorola.com/business/v/index.jsp?vgnextoid=ecabc47 e5db86110VgnVCM1000008406b00aRCRD „Motorola suministra decodificador digital número un millón a ONO", Motorola Pressemitteilung, 28. April 2008, http://mediacenter.motorola.com/Content/Detail.aspx?ReleaseID=6326&NewsAreaID=2 „Ziggo Selects Motorola Video Server to Power HD Video-on-Demand Service”, Mototola Pressemitteilung, 8. September 2008, http://mediacenter.motorola.com/content/Detail.aspx?ReleaseID=5846&NewsAreaID=2 Motorola Pressemitteilung, 13. Mai 2009, http://mediacenter.motorola.com/Content/Detail.aspx?ReleaseID=11293&NewsAreaID=2 http://movies.uk.samsungmobile.com/ Samsung Mobile Pressemitteilung, 19. März 2009, http://uk.samsungmobile.com//footer/press/pressReleasesView.do Der Schweizer Sammelanbieter von Inhalten Acetrax (http://www.acetrax.com/) erklärt, Lizenzen für 10.000 Titel zu besitzen, bot im 1. Quartal 2009 aber nur 500 Titel an. Der Katalog der zum Verkauf oder Verleih angebotenen Titel soll bis Ende 2009 auf 2000 Titel erweitert werden. 160 4.1.10. LG Electronics Laut Screen Digest soll LG Electronics an einer ähnlichen Lösung für die Übertragung von Inhalten auf Mobiltelefone arbeiten wie Sony Erricsson.397 4.1.11. Netgem Das 1996 gegründete französische Unternehmen Netgem definiert sich selbst als „Entwickler innovativer technischer Lösungen (im Hardware- und Softwarebereich) für Gesellschaften, die an der Wertschöpfungskette des neuen Fernsehens beteiligt sind, wie Telekommunikationsbetreiber, Internetdiensteanbieter, Vertriebsgesellschaften für 398 Inhaltelieferanten, Herausgeber, bekannte Marken und viele andere“. Zu seinen Kunden gehören Triple-play-IPTV-Betreiber (wie Neuf Cegetel, Tele2, AOL und SFR in Frankreich, Saunalahti/Saunavision in Finnland), Fernsehsender (TF1) und Netzbetreiber (TDF, Eutelsat). Die Gesellschaft stellt hauptsächlich technische Dienste bereit, ist aber auch Hersteller von hochwertigen Receivern (für Netbox und iPlayer). Das Unternehmen hat insbesondere bei der Einführung des digitalen terrestrischen HD-Fernsehens in Frankreich eine wichtige Rolle gespielt und ist an der technischen Umstellung von kostenpflichtigen Fernsehdiensten auf DVB-T beteiligt. Darüber hinaus entwickelt Netgem Lösungen zur Messung der Zuschauerzahlen bei den neuen Diensten und gründete im Juli 2006 zusammen mit dem französischen Institut zur Messung von Zuschauerzahlen, Médiamétrie, ein Tochterunternehmen. 4.1.11.1. Technische VoD-Lösungen Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit im Bereich der Entwicklung innovativer Lösungen hat sich Netgem natürlich auch mit Lösungen für VoD-Dienste befasst. So gab das Unternehmen am 5. April 2006 seine mit Microsoft und dem Spezialdienstleister RedBee geschlossene Partnerschaft bekannt, die auf die Entwicklung von VoD-Lösungen für die britischen Interdiensteanbieter ausgerichtet ist.399 Das neueste von Netgem angebotene Gerät ist die Netbox 8160, ein interaktives Gerät, das eine intuitive 3D-Schnittstelle bietet. Dieses Gerät kann von allen Haushalten, die über eine Fernsehantenne und ADSL-Anschluss verfügen, benutzt werden und hat 160 GB Speicherkapazität. Mit dem von Netgem angebotenen Dienst kann auf in HD-Format gesendete DVB-T-Kanäle, auf fünf kostenpflichtige DVB-T-Kanäle (Eurosport, Planète, Paris Première, LCI und TF6) und drei VoD-Kataloge zugegriffen werden.400 4.1.11.2. Übernahme von Glowria Am 6. Dezember 2007 gab Netgem die Übernahme der Gesellschaft Glow Entertainment Group SA bekannt, einem der führenden Akteure auf dem französischen VoD-Markt, der unter dem Namen Glowria auftritt. Diese Übernahme kann als strategisch wichtiger Schritt bezeichnet werden.401 397 398 399 400 401 Screen Digest, Juli 2009, S. 219. Startseite der Website NETgem, aufgerufen am 16. Dezember 2008, http://www.netgem.com Pressemitteilung von Netgem, 5. April 2006: http://www.netgem.com/admin/news-info/docs/RedBee_Netgem_MS_FR.pdf Präsentation auf http://www.netbox.fr/ Pressemitteilung von Netgem, 6. Dezember 2007: http://www.netgem.com/admin/news-info/docs/Netgem_Glowria.pdf 161 Glowria ist ein Unternehmen aus dem IT-Bereich, das in Frankreich einen DVD-Verleih über Internet nach dem amerikanischen Vorbild von Netflix eingerichtet hat. Das Unternehmen führte im Juli 2006 seinen eigenen VoD-Dienst im Internet ein und agiert zudem seit Ende 2006 als weiße Marke für Unternehmen wie Neuf Cegetel, FNAC, Dartybox, SFR und Allociné. Glowria hat mit den meisten Filmproduzenten und –verleihen (wie Warner Bros., Universal, Sony Pictures, Paramount, EuropaCorp, Pathé, Gaumont, TF1, M6, MTV, Cartoon Networks usw.) Vereinbarungen geschlossen. Ende 2006 verstärkte Glowria seine Präsenz in Deutschland durch die Übernahme der beiden deutschen Gesellschaften DiViDi und InVDeo, die unter dem Namen Glowria GmbH zusammengefasst wurden. Netgem kommentierte dies mit den Worten: „Durch diese Zusammenführung können den Partnern und Kunden beider Unternehmen globale Lösungen angeboten werden und zwar in den Marktsegmenten, die im Bereich des digitalen Fernsehens das größte Entwicklungspotenzial aufweisen, also VoD, HD und DVB-T.“ Die von Glowria in Deutschland eingeleitete Entwicklung wurde nach der Übernahme des Unternehmens durch Netgem und den Verkauf der Glowria GmbH an den Konkurrenten Video Buster Entertainment Group Holding AG (Betreiber eines VoD-Dienstes)402 gestoppt, während die begonnene Strategie der Zusammenarbeit mit anderen Betreibern zur Vermarktung seines Dienstes als weiße Marke weiterentwickelt wurde. Am 9. Juni gab Glowria die mit Carrefour, der größten französischen und weltweit zweitgrößten Unternehmensgruppe im Einzelhandelsbereich, geschlossene Vereinbarung bekannt, die die Einrichtung und den Betrieb von Plattformen für Videoabrufdienste in Frankreich, Spanien und Belgien vorsieht. Der VoD-Dienst von Carrefour ging am 2. Juni in Spanien und Belgien und im September 2008 in Frankreich an den Start. Im Rahmen der Einführung dieses Dienstes hat Glowria eine neue Plattform zur Speicherung und Verbreitung von Inhalten mit einem multinationalen und mehrsprachigen Abrechnungssystem eingerichtet. 4.1.11.3. Ausdehnung auf den Bereich audiovisueller Inhalte Am 3. Oktober 2008 teilte Netgem die Übernahme der Vermögensmasse der CPFK-Gruppe mit, dem in Konkurs geratenen französischen Marktführer im Bereich DVD-Verleih, bestehend aus einem Netz von 500 als Franchise-Unternehmen unter dem Namen Videofutur geführten Videotheken und 1900 Videoautomaten (Videofutur, Cinebank und Videopilot). Mit diesem Kauf wurden die Geschäftsfelder von Netgem um die Bereiche VoD, Online-Verleih und Verleih über Geschäfte ergänzt. Am 18 November 2008 gab Netgem seine mit der Fnac geschlossene Vereinbarung zur Einführung eines neuen Fernsehdienstes unter dem Namen „Pack TV“ bekannt. Dieser Dienst kombiniert den Zugang zum digitalen terrestrischen Fernsehen (einschließlich HDKanäle) mit fünf zusätzlichen Themensendern. Marc Tessier, der ehemalige Präsident von France Télévision, inzwischen Generaldirektor der Unternehmensgruppe Netgem, erklärt: „Jeder Kanal wird sein eigenes Umfeld haben mit - falls gewünscht - eigenen Empfehlungen, eigener Interaktivität, eigenem Catch-up-TV-Dienst usw."403 „Pack-TV“ umfasst zudem einen direkten Zugang vom Fernsehgerät zu dem gemeinsam mit Fnac und Glowria eingerichteten Videoabrufdienst, mit einer Auswahl von zunächst 1.000 Titeln, die aus dem 5.000 Titel umfassenden Katalog des Online-VoD-Dienstes des Portals Fnac.com stammen. Der Dienst bietet die beiden Themensender „Fnac avant-première“ (neuere Filme, die erstmals im Fernsehen ausgestrahlt werden) und „Vidéoclub Fnac“ (Themenzyklen, Sonderfilme usw.) 402 403 „Konzentrationsprozess im Verleihmarkt schreitet voran. Video Buster übernimmt Online Verleih von Glowria", Video buster Pressemitteilung, 14 Januar 2008, http://www.videobuster-holding.de/ „Interview Marc Tessier, Directeur général du groupe Netgem”, Ecran Total, 10. Dezember 2008, Seite 16-17. 162 an. Das in Verbindung mit „Pack-TV“ verkaufte Endgerät kostet 259,90 EUR oder 149,90 EUR in Kombination mit dem für ein Jahr zum Preis von monatlich 5,90 EUR abonnierten Dienst „Total TNT“. Der VoD-Dienst basiert auf einem klassischen Einzelzahlungsmodell mit Preisen zwischen 1 EUR und 4,90 EUR. Mit den Rechteinhabern wird zurzeit über kostenlose VoD-Angebote verhandelt; außerdem sind SvoD-Angebote mit Monatsabonnement geplant. Hierzu sagt Marc Tessier: „Diese Marktpositionierung scheint den Erwartungen der Mehrheit der Franzosen zu entsprechen, die sich nicht langfristig zur Zahlung größerer Beträge verpflichten möchten. Für jeden das Richtige: einige möchten teure Abonnements, wir haben uns für ein Modell entschieden, das Fernsehen ’à la carte’ bietet.“ Die von Netgem 2008 veröffentlichten Quartalsberichte enthalten keine Aufschlüsselung des Umsatzes nach Geschäftsfeld, sodass der Anteil Glowrias am Umsatz 2008 nicht ersichtlich ist. Nachfolgend die wichtigsten Finanzdaten: - Netgem hat einen konsolidierten Umsatz von 70,3 Millionen EUR erzielt und für 2008 wird ein Umsatz von 85 Millionen erwartet (+ 20,9%). - Das Betriebsergebnis der Glow Entertainment Group betrug 2007 5,9 Millionen EUR und der Nettoverlust lag bei 6 Millionen EUR. - Der Umsatz der deutschen Tochter Glowria GmbH betrug 2007 1,5 Millionen EUR. Tabelle 24: Glow Entertainment Group (2003-2007) 2003 Betriebsergebnis (in Tausend EUR) Zuwachs laufendes Ergebnis vor Steuern Entwicklung laufendes Ergebnis 2004 2005 2006 2007 253 1 489 488,5% 2 912 95,6% 4 297 47,6% 5 944 38,3% -973 -3 255 235% -2 522 -23% -6 429 155% -5 890 -8% Quelle: Glow Entertainment Group Die für das erste Halbjahr 2009 veröffentlichten Geschäftszahlen verdeutlichen den kräftigen Zuwachs im neuen Geschäftsfeld Inhalte und Dienste (VideoFutur), der seit 1. Januar 2009 die Aktivitäten im Bereich Multikanalvertrieb (eigene Geschäfte und Franchise-Geschäfte, Automaten, Internet und IPTV) und digitale Multiformat-Videos (DVD, Blu-ray, VOD, TV HD...) umfasst. Der Umsatz in diesem Bereich liegt bei 7,5 Millionen, hat sich also infolge des 2008 neu hinzugekommenen Geschäftsfelds um 106% erhöht.404 Seit Juni 2009 bietet Netgem mit der Netbox eine neue Set-Top-Box an, die - unabhängig vom jeweiligen Internetprovider - an das Internet angeschlossen werden kann.405 Gleichzeitig führte Netgem erstmals ein einzeln auswählbares Multi-Unterhaltungsangebot ein, das hochauflösendes Fernsehen, Videoabruf und DVD-Verleih kombiniert. Über ihre Netbox vertreibt Netgem hauptsächlich die Sender der Canal+-Gruppe und die Radiosender von Deezer.406 404 405 406 Pressemitteilung Netgem, 9. Juli 2009, http://www.netgem.com/admin/news-info/docs/CA1ersemestre2009.pdf Pressemitteilung Netgem, 18. Juni 2009. Pressemitteilung Netgem, 22. Juni 2009. 163 4.1.12. Sonstige IT-Dienstleister Auch andere europäische Gesellschaften, die sich auf IT-Dienstleistungen und technische Lösungen spezialisiert haben, sind Herausgeber zumeist eher untypischer VoD-Dienste geworden. Zu nennen sind hier insbesondere: 4.1.12.1. Arts Alliance Media Ltd Die 2003 gegründete britische Gesellschaft Arts Alliance Media Ltd, die vor allem als „Wegbereiter“ der Digitalisierung der Kinos bekannt ist, da sie vom UK Film Council im Rahmen des Projekts digital Screen Network mit der Digitalisierung von 240 Kinos beauftragt wurde. Ein weiteres Geschäftsfeld der Arts Alliance Media ist die Erstellung von Filmmastern. Darüber hinaus hat sich die Gesellschaft im Bereich des Vertriebs „alternativer Inhalte“ positioniert, die in digitalen Kinos wie Events präsentiert werden (Film des QueenKonzerts, ABBA-Film, The Movie usw.). Im Januar 2007 führte Arts Alliance Media mit dem Online-Download-Dienst für Filme, Vizumi, einen der wenigen europäischen Dienste ein, der gleichzeitig Download-to-own- und Download-to-rent-Angebote bereitstellte. Der Dienst wurde am 10. Dezember 2008 eingestellt, aber Arts Alliance Media führt die Gesellschaft Vizumi Network weiter, die durch den Erwerb von VoD-Rechten als Sammelanbieter von Inhalten agiert, die später von anderen verbundenen Diensten wie Lovefilm, Sofa Cinema (dem von Lovefilm geführten VoD-Dienst von The Guardian), Comedy Classics (ein von Vizumi betriebener Dienst, der den Comedy-Katalog von Fremantle Media anbietet) und Archos verwertet werden. Durch die Vereinbarungen, die Vizumi mit fünf der sechs Hollywood-Majors, mit unabhängigen Produzenten oder auch ITV DVD (Granada ventures) geschlossen hat, umfasst der Katalog insgesamt 2 500 Filme. Die Arts Alliance Media Ltd. ist außerdem einer der Hauptaktionäre von Lovefilm, einem der führenden britischen Unternehmen für DVD- und VoD-Verleih. 4.1.12.2. 7digital Ltd 7digital Ltd. ist ein IT-Dienstleister, der Lösungen im Bereich Online-Vertrieb anbietet und einen eigenen Dienst für den Verkauf von Online-Musik eingerichtet hat. Im VoD-Bereich entwickelte die Gesellschaft u.a. 2005 für den Kanal MTV das erste Download-System für Filme sowie die Dienste von Channel 5 und den Online-Dienst „Now Play It“, der Musiktutorials anbietet. Geplant ist außerdem eine Entwicklung für unabhängige Produzenten. 7digital hat den Dienst „Film download“ des British Film Institute eingerichtet und erscheint als Herausgeber des Dienstes. 4.1.12.3. SaT - Satellite and Transfer GmbH Die SaT - Satellite and Transfer GmbH ist ein deutsches Unternehmen, das sich auf die Übertragung per Satellit spezialisiert und einen über ASTRA übertragenen VoD-Dienst eingerichtet hat. Zur Nutzung dieses Dienstes sind eine Set-Top-Box, ein kompatibler PC, um den auf die Festplatte des Computers gespeicherten Inhalt abrufen zu können, sowie eine DVB-S-Karte erforderlich. Die Filme werden täglich (als push-VoD) auf den Computer des Kunden übertragen und können vom ihm über ein Karussell ausgewählt werden. Der Katalog enthält etwa 30 Filme, die zwischen 1,50 und 3,00 EUR kosten. 164 4.1.12.4. MC&C GmbH Die 2005 gegründete Schweizer Gesellschaft MC&C GmbH, die sich auf Internetlösungen im Marketingbereich spezialisiert hat. 2006 führte sie gemeinsam mit dem amerikanischen Unternehmen DivX Inc., das Herausgeber des Mediaplayers DivX ist, den in der Schweiz, in Frankreich, Luxemburg und Belgien verfügbaren Dienst Clicmovies ein.407 Das Programm DivX Codec wird häufig bei der illegalen Verwendung von Filmen, insbesondere beim DVDRipping, eingesetzt. Nach unserer Kenntnis ist Clicmovies einer der wenigen VoD-Dienste, der den Mediaplayer DivX im Rahmen seines legalen Angebotes nutzt. MovieClick ist außerdem einer der wenigen Dienste in Europa, der ein Download-to-own-Modell anbietet. 407 “DivX and MC&C Announce New Content Partnership For Video-On-Demand Content in Europe”, DivX Pressemitteilung, 2. Dezember 2006, http://investors.divx.com/releasedetail.cfm?ReleaseID=210482 165 Tabelle 25: Von Spezialdienstleistern angebotene Abrufdienste in Europa (Dezember 2008) Herausgeber des Katalogs Land Name des Dienstes BFI Download Space Empfangsland GB Internet VoD-Verleih Einzelzahlung Netz Art des Dienstes Geschäftsmodell Archiv Film X X Kurzfilm 7digital Ltd / BFI GB ABRA MEDIA PL TV Fly PL Internet Catch-up-TV Gratis Arts Alliance Media Ltd GB Vizumi GB Internet VoD-Verleih/ VoD-Verkauf Einzelzahlung Lobster Films SAS FR Europa Film Treasures Mondial Internet Gratis-VoD Gratis / allg. zugänglicher Dienst / Förderung MC&C GmbH CH ClicMovies BE, CH, FR, LU Internet VoD-Verleih / VoD-Verkauf Einzelzahlung Norgefilm AS NO Film Arkivet NO Internet VoD-Verleih Einzelzahlung X X X Norgefilm AS NO Filmarkivet (Online.no) NO IPTV VoD-Verleih Einzelzahlung X X X SaT Satellite and Transfer GmbH DE My VoD DE Satellit NVoD Einzelzahlung Vodeclic SARL FR Vodeclic Mondial Internet Gratis-VoD Gratis Quelle: OBS TVSendung Sonstige X X X X X X X x 4.1.13. Zusammenfassung – Bedeutung der neuen Geschäftsfelder und der Interoperabilität für die Wettbewerber auf dem VoD-Markt 4.1.13.1. Bedeutung der neuen Geschäftsfelder Die Gerätehersteller sehen in VoD-Diensten die Möglichkeit, ihre Geräte für ein breiteres Publikum interessant zu machen, indem sie immer vielfältigere Inhalte anbieten, die geeignet sind, ihren Kundenstamm zu erweitern, was bei einer Beschränkung auf Videospiele (Microsoft, Sony, Nintendo) oder Online-Musik (Apple/iTunes Store) nur begrenzt möglich wäre. Stephen McGill, der Direktor der britischen „Gaming and Entertainment Division“ von Microsoft, beschreibt diese Strategie mit den Worten: "It might take time for people to perceive that on an equal footing, but a lot of what we're doing is around broadening our appeal to kids, to women, to girlfriends, mums and dads to a degree - whether that's gaming or broader entertainment."408 Die Bereitstellung nicht-linearer Inhalte ist für die Spielkonsolenhersteller von zentraler Bedeutung, denn sie möchten ihre Konsolen in Media Center umfunktionieren, die einen festen Platz im Wohnzimmer der Familie einnehmen sollen. Die Entwicklung eines Marktes für Spielkonsolen, der sich nicht nur auf passionierte Spieler beschränkt, scheint umso dringender als gut informierte Beobachter diagnostizieren, dass sich diese eifrigen Spieler möglicherweise von den Konsolen abwenden werden, da hochwertige PCs bei Spielen, die eine leistungsstarke Umgebung erfordern, leistungsfähigere Plattformen bieten.409 Bei der Gegenüberstellung der Hersteller von Spielkonsolen ergeben sich einige Vorteile für Apple: Obwohl das System an ein eigenes Abspielprogramm gebunden ist, gewährleistet es bessere Zugangsmöglichkeiten, da die iTunes Stores sowohl über PC als auch Apple-Geräte (MAC, iPod, iPhone, Apple TV) abrufbar sind. Durch diese breitere Zugänglichkeit kann Apple zum Marktführer beim Online-Film werden und sein Filmangebot - falls die Majors die günstige Gelegenheit nutzen - jenseits der Grenzen der fünf angelsächsischen Länder, auf die sich das Angebot momentan beschränkt, ausdehnen. Die Einbeziehung von Filmen in den deutschen iTunes Store im April 2009 verdeutlicht, dass die Ambitionen von Apple über den angelsächsischen Markt hinausgehen.410 Wie Screen Digest411 feststellt, kann Apple bei der Erschließung eines neuen Marktes die angebotenen Filme zu Preisen anbieten, die mit den Preisen der bestehenden Dienste oder den Preisen für eine DVD durchaus konkurrieren können. Hierfür gibt es zwei Gründe: 408 409 410 411 - Die Dominanz von Apple auf dem Musikmarkt, die dem Unternehmen ein internationales Auftreten verschafft, stärkt seine Verhandlungsposition gegenüber den Studios und verhilft zu günstigeren Konditionen. - Geringe Gewinnspannen beim Verkauf von Inhalten stellen für Apple kein größeres Problem dar (für Microsoft übrigens auch nicht), da sie durch die Gewinnspanne aus dem Verkauf der Geräte ausgeglichen werden. Dadurch können im Vergleich zu den „Video downloads will help broaden Xbox 360's appeal”, gamesindustry.biz, 11. Dezember 2007, http://www.gamesindustry.biz/articles/video-downloads-will-help-broaden-xbox-360s-appeal “Gamers To Desert Consoles For PCs Say GFK”, Smarthouse, 22. Oktober 2008. http://www.smarthouse.com.au/Gaming/PC/W2V7C9L4 „Apple Premieres Movies on the iTunes Store in Germany”, Apple Pressemitteilung, 16. April 2009. http://www.apple.com/pr/library/2009/04/16itunes.html „iTunes drives online movie sales.”, Screen Digest, Juli 2008, S. 195. 167 bestehenden Diensten günstigere Preise angeboten werden. Screen Digest führt als Beispiel den Film The Bourne Supremacy an, der im iTunes Store für 6,99£ und auf der Website von Coolroom für 16,99£ als Download-to-own verkauft wird Anfang Dezember 2008, mit Beginn der Weihnachtszeit, lieferten sich die Hersteller eine Zahlenschlacht, da jeder als Marktführer gelten wollte, um den Verkauf seiner Produkte anzukurbeln. Am 4. Dezember 2008 teilte David Reeves, der Präsident von Sony Computer Entertainment Europe (SCEE), mit, dass die PS3-Konsolen in den europäischen Ländern mit PAL-System einen Verkaufsvorsprung von 300.000 Stück verzeichnen.412 Diese Mitteilung wurde umgehend durch die vom Marktforschungsunternehmen GfK Europe vorgelegten Zahlen relativiert, nach denen von der Xbox 360 auf den fünf großen europäischen Märkten (Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien) eine Million Exemplare mehr verkauft worden seien als von der Play Station 3.413 Wie auch immer, die neuesten Zahlen lassen auf sehr gute Verkäufe im 2. Halbjahr 2008 schließen: laut GfK sind die Verkaufszahlen in Großbritannien im August 2008 gegenüber August 2007 um 29% und der Umsatz um 27% gestiegen.414 Außerdem stellt der Verkaufserfolg der iPods und iPhones von Apple für die drei VideospielRiesen (Sony, Microsoft und Nintendo) eine Bedrohung ihrer Domäne dar. Die Fachpresse druckt die Äußerungen von John Geleynse, dem Director of Technology Evangelism bei Apple, ab, wonach iPhone mehr als Spielkonsole denn als Telefon zu sehen sei, und damit das Potenzial habe, den Nintendo DS herauszufordern.415 Die Tatsache, dass die Spiele zu den beliebtesten Anwendungen zählen, die vom App Store im iTunes Store angeboten werden, scheint diese Sichtweise zu bestärken.416 Hinzu kommt außerdem die zunehmende Verbreitung der Apple-Produkte bei Teenagern, der von den Herstellern der Spielkonsolen vorrangig umworbenen demografischen Gruppe.417 Der Einzug der Spielkonsolenhersteller auf dem VoD-Markt stellt demnach eine große Herausforderung dar. Allerdings bremsen einige wirtschaftliche Gegebenheiten den Vorstoß in diesem Segment. Zunächst sind die Gewinnspannen im VoD-Bereich geringer als im Videospielsegment, was sich negativ auf das Gesamtergebnis auswirken könnte. Außerdem müssten diese Akteure aufgrund der vermutlich schwierigen Verhandlungen mit nationalen Rechteinhabern (insbesondere mit den nationalen Filmproduzenten) ad-hocBetriebsstrukturen einrichten, um auf dem Markt auftreten zu können oder, wie es einige Telekommunikationsbetreiber getan haben, über Sammelanbieter von Inhalten auftreten. Tatsache ist, dass die US-Majors, die aus den Erfahrungen mit nationalen Monopolen im Bereich des europäischen Bezahlfernsehens gelernt haben, versucht sein könnten, weitere Partner für den VoD-Vertrieb zu suchen, um nicht Gefahr zu laufen, einem übermächtigen Akteur gegenüberzustehen, der seine Preise diktieren kann, so wie dies in der Musikindustrie geschehen ist. 412 413 414 415 416 417 „Sony: We are ahead of Xbox", MCV, 4. Dezember 2008, http://www.mcvuk.com/news/32597/Sony-Were-ahead-of-Xbox-in-Europe “Xbox 360 leads PS3 by 1m in Europe”, Eurogamer, 16. Dezember 2008. http://www.eurogamer.net/article.php?article_id=344133 „Games Consoles exhibit impressive UK growth across the board”, GfK Pressemitteilung, 11. November 2008, http://www.gfkrt.com/news_events/market_news/single_sites/003164/index.en.html „Apple: "the iPhone is a gaming console"”, Endgadget, 12. Dezember 2008; “Apple declares iPhone a challenger to Nintendo DS”, AppleInsider, 12. Dezember 2008, http://www.appleinsider.com/articles/08/12/12/apple_declares_iphone_a_challenger_to_nintendo_ds.html „Briefly: Android sales vs. App Store, Intel notebook cooling”, Appleinsider, 23. Oktober 2008, http://www. appleinsider.com/articles/08/10/23/briefly_android_sales_vs_app_store_intel_notebook_cooling.html „Apple pulling away from competition in teenage mindshare”, Appleinsider, 7. Oktober 2008, http://www.appleinsider.com/articles/08/10/07/apple_pulling_away_from_competition_in_teenage_mindshare .html 168 4.1.13.2. Das Projekt Digital Entertainment Content Ecosystem: Neue Etappe in der Diskussion über die Interoperabilität oder Isolationsstrategie von Apple? Eine weitere Dimension im Wettbewerb zwischen den Herstellern ist die Diskussion über eine neue Kopierschutz-Norm, die eine Alternative zu iTunes von Apple sein könnte. Am 12. September 2008 wurde die auf Initiative von Sony Corp. erfolgte Gründung eines neuen Konsortiums mit dem Namen Digital Entertainment Content Ecosystem (DECE) bekannt gegeben. Es vereint fast alle großen Firmen der IT-Branche (Microsoft, Intel, Philips, Toshiba, Cisco, HP, Alcatel-Lucent), mehrere Hollywood-Studios (Warner Bros., Fox, Lions Gate Entertainment, NBC Universal, Paramount), Gesellschaften von Microsoft und VeriSign, eine im Bereich Internetsicherheit spezialisierte Gesellschaft, Einzelhändler (Best Buy Co Inc.) und Telekommunikationsbetreiber (Comcast).418 Das Konsortium, das seine Arbeit bei der Consumer Electronics Show im Januar 2009 präsentieren wird, plant die Bereitstellung eines einheitlichen Standards für digitale Medien („uniform digital media experience"), der die Interoperabilität der Geräte und Webseiten sicherstellt, und es dem Nutzer ermöglicht, die Inhalte auf sein Playback-Gerät zu kopieren und auf physische Träger zu brennen. Vorgesehen ist außerdem die Bereitstellung einer Rechtedatenbank („Rights Locker“) oder virtuellen Bibliothek, in der der Nutzer die von ihm erworbenen Sendungen speichern und leicht wiederfinden kann. Spezifikationen und ein Logo, das auf Geräten angebracht wird, die diesen Spezifikationen entsprechen, wurden angekündigt. Die Tatsache, dass Mitch Singer, Chief Technology Officer bei Sony Pictures, den Vorsitz in diesem Konsortium führt und dass Apple diesem nicht angehört, wurde von der Presse umgehend als Manöver gewertet, mit dem Sony den zunehmenden Erfolg des iTunesPlayers begegnen möchte.419 Die Nachrichtenagentur Reuters zitiert Mitch Singer, nach dessen Aussage der neue digitale DECE-Standard das genaue Gegenteil („turn on its head") des geschlossenen Modells sei, das Apple mit iTunes geschaffen habe. „Er ist etwas ganz anderes als das Ökosystem von Sony. Wir ermuntern Apple, dem Konsortium beizutreten. Es war nie unsere Absicht, Apple auszuschalten oder durch das Konsortium zu ersetzen“. DECE hat eine Startseite eingerichtet.420 4.1.13.3 Neue Fragen zur Interoperabilität und Öffnung der Systeme* Die Diskussion über die Interoperabilität geht sicherlich über die Rivalität der großen Hersteller hinaus, zumal sie im Kontext der Diskussion über die widersprüchlichen Aspekte der Bekämpfung der Piraterie einerseits und den Verbraucherrechten andererseits zu sehen ist. Dennoch fällt es schwer, diese Diskussion nicht im Zusammenhang mit der von der Industrie verfolgten Strategie zu sehen, deren Ziel die Schwächung der vom Marktführer verfolgten Strategie ist. Apple versucht seit 2007 seine Strategie im Bereich der digitalen Rechteverwaltung zu überdenken, zumindest im Musikbereich. Die Presse berichtet nämlich von Verhandlungen zwischen Apple und drei großen Plattenfirmen über die Abschaffung des DRM-Systems der iTunes nach dem Beispiel des Online-Musikdienstes von Amazon, so 418 419 420 „Media group to create new digital video ‘ecosystem’", Reuters, 12. September 2008, http://www.reuters.com/article/technologyNews/idUSN1234778920080912?sp=true Vgl. auch: ”Studios form digital-download "ecosystem", Reuters, 15. September 2008, http://www.reuters.com/article/industryNews/idUSN1534200820080915 Vgl. z.B. "Video industry plans escape from iTunes with 'open' standard", Appleinsider, 15. September 2008, http://www.appleinsider.com/articles/08/09/15/video_industry_plans_escape_from_itunes_with_open_standar d.html http://www.decellc.com/ 169 dass die Dateien künftig nicht nur auf iPods und iPhones abgespielt werden können.421 Seit dieser Ankündigung wurde von keiner Vereinbarung berichtet. Es sieht so aus, als ob die großen Plattenfirmen andere Ansichten in Bezug auf die Geschäftsmodelle haben. Vor allem Warner befürwortet die Einführung differenzierter Preise, um sich den von Apple seit Abbildung 38: Apple- und DECE-Modelle nach Sony „ Quelle: Sony-Präsentation in Appleinsider, 15. September 2008. 421 „Sources: Apple, music labels talk DRM-free songs“, CNET News, 19. November 2008, http://news.cnet.com/8301-1023_3-10102414-93.html 170 Einführung des Dienstes praktizierten Einheitspreisen für Musikstücke zu entziehen.422 Die iTunes Stores wenden bei den Videoangeboten bereits unterschiedliche Preise an, aber höchstwahrscheinlich würde sich eine neue Verkaufspraktik im Musikbereich, die als Sieg der Majors gegenüber Apple gewertet würde, auch auf das Preisgefüge für Fernsehsendungen und Filme auswirken. Nach einer Vereinbarung mit den Musik-Majors gab Apple am 6. Januar 2009 den Verzicht auf sein DRM-System für Musikstücke bekannt.423 Bis zu diesem Zeitpunkt gab es drei verschiedene Preisstufen für Musikstücke. Zeitgleich teilte Apple mit, dass Musikstücke nunmehr über das Wiski-Netz ohne PC-Anschluss direkt auf das iPhone heruntergeladen werden können. Die Aufhebung des DRM-Systems war scheinbar die Voraussetzung, um Online-Dienste über WLAN-Netze anbieten zu können. Diese Dienste wurden mit der Einführung des iPhone 3GS im Juni 2009 auf Filme und Videos ausgedehnt. Dadurch, dass Apple das DRM-System opferte, konnte eine neue Funktion eingeführt werden, die wahrscheinlich entscheidend ist, um mittelfristig die Führungsposition des Unternehmens auf dem Mobiltelefonmarkt zu behaupten. Neue Fragen über die Interoperabilität und die Grenzen einer Entwicklung, die - wie von Apple praktiziert - auf dem Verzicht des DRM-Systems basiert, stellen sich im Zusammenhang mit dem Erfolg des iPhone. Eine technische aber gleichzeitig auch strategisch wichtige Frage lautet, welche MediaPlayer von den Mobiltelefonen unterstützt werden. Die meisten kostenlosen audiovisuellen Dienste im Internet werden für Adobe Flash von Adobe Systems angeboten, aber dieses Format wird derzeit nicht von allen Mobiltelefonen insbesondere nicht vom iPhone unterstützt. Die Tatsache, dass der Safari-Browser von iPhone das Flash-Format nicht unterstützt, wurde bereits bei seiner Einführung kritisiert.424 Als Apple im Juni 2007 mitteilte, dass nunmehr YouTube auf dem iPhone verfügbar ist, zeigte sich, dass nur Videos in dem von Apple unterstützten H.264-Standard abgerufen werden können.425 Adobe System kündigte im Juni 2009 an, dass die Betaversion des kompatiblen Flash Player 10 ab Oktober 2009 verfügbar sein werde.426 Diese Version soll mit den Betriebssystemen Android von Google (dessen Bereitstellung bei Sony-Ericsson ebenfalls für Oktober 2009 angekündigt wurde), PalmWeb OS, Windows Mobile und Nokia S60/Symbian kompatibel sein.427 Die Kompatibilität mit dem MacOS-System der iPhones von Apple wird in der Fachpresse häufig diskutiert. Nachdem der Präsident von Adobe System im Juni 2008 bekannt gegeben hatte, dass sein Unternehmen an einer neuen Lösung arbeite, spekulierte die Fachpresse darüber, ob Apple bereit ist, den Flash Player zu akzeptieren. Eine Zusammenarbeit zwischen beiden 422 423 424 425 426 427 „Inside the Major Label Negotiations with iTunes”, Hypebot, 14. Dezember 2008, http://www.allaboutjazz.com/php/news.php?id=26953 „Changes Coming to the iTunes Store”, Apple Pressemitteilung, 6. Januar 2009, http://www.apple.com/pr/library/2009/01/06itunes.html „iPhone Adobe Flash Support Coming", Gizmodo, 5. Juli 2007, http://gizmodo.com/275317/iphone-adobe-flash-support-coming Es ist darauf hinzuweisen, dass mindestens zwei im App Store angebotene Anwendungen das Herunterladen von Videos aus dem iPhone Apps-Katalog auf das iPhone ermöglichen. Diese Anwendungen sind: myVideos (Daniel Lüthi) und Video Downloader iWoopie Lite (Accessport Inc.). Dem Entwickler von myVideos zufolge weigerte sich Apple die Version 1.6 dieses App zu veröffentlichen, solange die DownloadFunktion nicht entfernt werde. MyVideo soll außerdem den Zugriff auf Dailymotion, Veoh und Break, sowie auf Videoportale mit Erwachseneninhalten ermöglichen. Vgl.: http://www.myvideo2iphone.com, nicht datiert, aufgerufen am 27. Juli 2009. Adobe Systems Earnings Call, 16. Juni 2009, http://www.adobe.com/aboutadobe/invrelations/09q2analyst/; „Adobe Flash Coming To Apple's iPhone -- Maybe, Someday”, The Business Insider, 17. Juni 2008, http://www.businessinsider.com/2008/6/adobe-flash-apple-iphone-maybe-someday. „Adobe’s Narayen Says Flash on IPhone Is a Challenge”, Bloomberg.com, 30. Januar 2009, http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=20601087&sid=a19HIOO8r_6c „Adobe’s Flash 10 for Android: A big win for mobile web apps”, Digitalbeat, 22. Juni 2009, http://digital.venturebeat.com/2009/06/22/adobes-flash-10-for-android-a-big-win-for-mobile-web-apps/ 171 Unternehmen wurde im Januar 2009 bestätigt.428 Bis Ende Juli 2009 hatte Apple die Aufnahme des kompatiblen Flash Player 10 allerdings noch nicht bestätigt.429 Eine weitere strategische Frage (die gerade von den Regulierungsbehörden geprüft wird) ist die des möglichen Missbrauchs der beherrschenden Stellung oder des Verstoßes gegen den Pluralismus, die die Geschäftspraktiken der „Anwendungs-Shops“ aufwerfen. Auch in diesem Punkt sieht Apple sich in der Position des Angeklagten. Das von Apple angewandte Verfahren zur Auswahl und Einbeziehung von Anwendungen Dritter in den App Store wurde schon früh von Entwicklern und Fachpresse kritisiert.430 Hacker und von Apple abgelehnte Entwickler haben das sogenannte Jailbreaking eingeführt, bei dem Apps, die nicht von Apple akzeptiert wurden, über Internetseiten (oder über ein nicht zulässiges App wie Cydia) zur Verfügung gestellt oder vermarktet werden.431 Apple führt verschiedene Gründe wie Sicherheit, moralische Bedenken und Copyright an, um die Abweisung bestimmter Anwendungen zu rechtfertigen. Insbesondere ist Apple der Auffassung, dass Jailbreaking einen Verstoß gegen seine geistigen Eigentumsrechte darstellt und dass ein Nutzer, der Jailbreaking praktiziert, gegen den mit Apple geschlossenen Lizenzvertrag verstößt.432 Im Februar 2009 beschloss die Electronic Frontier Foundation, beim U.S. Copyright Office, im Rahmen von DCMA Rulemaking 2009, die Genehmigung von Jailbreaking zu beantragen.433 Diese Diskussion nahm im August 2009 eine neue Wendung als Apple es ablehnte, die von Google Inc. angebotene Anwendung Google Voice, die die Portabilität von Telefonnummern ermöglicht, aufzunehmen. Daraufhin legte Google vor der FCC Beschwerde ein und beantragte das Eingreifen der Regulierungsbehörde für elektronische Kommunikation im Bereich der Anwendungs-Shops.434 Am 31. Juli verlangte die FCC Erklärungen von Apple, AT&T und Google.435 Diese Diskussionen betreffen, soweit es sich um Grundsatzfragen zu technischen Entwicklungen handelt, selbstverständlich nicht nur Apple und den Bereich audiovisueller Abrufdienste. Aber die Art und Weise, in der sich die amerikanischen Regulierungsbehörden mit diesen Themen auseinandersetzen, kann sich direkt auf den Markt für Abrufdienste auswirken. In diesem Zusammenhang kann man gespannt sein, ob Apple ein App akzeptieren wird, das gerade entwickelt wird und mit dem Neflix über das iPhone einen Zugang zu seinem VoD-Dienst (Konkurrenz zum iTunes Store) ermöglicht.436 428 429 430 431 432 433 434 435 436 „Adobe’s Narayen Says Flash on IPhone Is a Challenge", Bloomberg.com, 30. Januar 2009. „Adobe’s Mobile Flash to get accelerometer, multi-touch support in 2010”, DigitalBeat, 21. Juli 2009, http://digital.venturebeat.com/2009/07/21/adobes-mobile-flash-to-get-accelerometer-multi-touch-support-in2010/ Vgl. insbesondere: “Rejected By Apple, iPhone Developers Go Underground”, Wired, 6. August 2009. http://www.wired.com/gadgetlab/2009/08/cydia-app-store/ Vgl. Artikel "Jailbreak (iPhone OS)", Wikipedia, http://en.wikipedia.org/wiki/Jailbreak_(iPhone_OS) (aufgerufen am 11. August 2009). Before the U.S. COPYRIGHT OFFICE, LIBRARY OF CONGRESS “In the matter of Exemption to Prohibition on Circumvention of Copyright Protection Systems for Access Control Technologies, Docket No. RM 2008-8, Responsive Comment of Apple Inc., In Opposition to Proposed Exemption 5A and 11A (Class #1)” http://www.copyright.gov/1201/2008/responses/apple-inc-31.pdf „Apple Says iPhone jailbreaking is illegal”, Legal analysis by Fred von Lohman , Electronic Frontier Foundation, 12. Februar 2009, http://www.eff.org/deeplinks/2009/02/apple-says-jailbreaking-illegal Before the U.S. COPYRIGHT OFFICE, LIBRARY OF CONGRESS “In the matter of Exemption to Prohibition on Circumvention of Copyright Protection Systems for Access Control Technologies, Docket No. RM 2008-8, Comment of the Electronic Frontier Foundation, http://www.eff.org/files/filenode/dmca_2009/EFF%2BRM%2Bproposals.pdf „Apple Rejects Google Voice App, Invites Regulation”, Wired, 28. Juli 2009, http://www.wired.com/epicenter/2009/07/apple-rejects-google-voice/ http://www.fcc.gov/ftp/Daily_Releases/Daily_Business/2009/db0731/DA-09-1737A1.txt „Netflix on the iPhone Will Work - But Only With Offline Mode”, Wired, 4. August 2009, http://www.wired.com/epicenter/2009/08/netflix-on-the-iphone-will-work-but-only-with-offline-mode/ 172 Ebenso bleibt abzuwarten, inwieweit sich die europäischen Regulierungsbehörden möglicherweise mit diesen Themen auseinandersetzen müssen. 173 4.2. DIE STRATEGIEN DER TELEKOMMUNIKATIONS- UND KABELNETZBETREIBER 4.2.1. Die Betreiber von Telekommunikationsnetzen Die Betreiber von Telekommunikationsnetzen spielen eine wichtige Rolle bei der Einrichtung von VoD-Diensten und zählen hinsichtlich der Bereitstellung dieser Dienste zu den Pionieren. Die meisten klassischen Netzbetreiber und einige Internetanbieter haben mittlerweile VoD-Dienste in ihr Breitbandangebot aufgenommen. 4.2.1.1. Die Bedeutung von „Triple-play-Diensten“ für die Netzbetreiber Seit 2003 bieten die europäischen Betreiber von Breitbandnetzen Pay-TV-Dienste über IPTV an. Diese Dienste umfassen im Allgemeinen neben Fernsehkanälen auch VoD-Angebote. Für einen Netzbetreiber birgt ein IPTV-Angebot, das zusätzlich zu den Telekommunikationsdiensten und dem Internetzugang bereitgestellt wird, verschiedene Vorteile437: - Rückgang der Kündigungsquote (churn). Tatsächlich ist die Kündigungsquote im PayTV-Bereich niedriger als im Bereich der Telekommunikationsdienste. Ein Pay-TVAngebot im Rahmen eines Bündelangebots kann demnach die Kündigungsquote senken. - Die Steigerung des durchschnittlichen Erlös pro Kunde (ARPU): Mit Bezahlfernsehen und Videoabrufdiensten können die Umsätze pro Kunde erhöht und dadurch die Fixkosten gleichmäßiger gesenkt werden; - Gestiegene Attraktivität des Dienstes; - Die Möglichkeit, auf Dauer Pay-TV-Dienste zu höheren Preisen anzubieten (Bouquets mit Premiumsendern, VoD-Dienste mit hoher Bildauflösung (HD) usw.). Die Netzbetreiber konnten bei der Positionierung auf dem Pay-TV- und VoD-Markt von verschiedenen Wettbewerbsvorteilen profitieren: 437 438 - Ihre Wirtschafts- und Finanzkraft ist gegenüber den meisten anderen Akteuren des Sektors, einschließlich der großen Kabelnetzbetreibern, ausgesprochen hoch. Unter den 25 größten aktiven Konvergenz-Konzernen in Europa im Jahr 2007438 rangieren 17 Telekommunikationsunternehmen und nur zwei Kabelunternehmen. Mit 6,1 bzw. 6 Mrd. EUR Umsatz haben die Liberty Global Inc. und Virgin Media nicht einmal die Größe der Telekommunikationsunternehmen kleinerer Staaten wie die Swisscom AG, Portugal Telecom oder Belgacom. Selbst die großen Rundfunksender British Sky Broadcasting, BBC oder die Canal+-Gruppe sind gemessen an den Telekommunikationskonzernen Leichtgewichte. Letztere weisen eine wesentlich längere Tradition und ein langfristig deutlich höheres Investitionspotenzial auf. - Die Digitalisierung der Kabelnetze ist ein langsamer und kostspieliger Prozess. Die Telekommunikationsbetreiber konnten daher die Kabelnetzbetreiber bei der Einführung von VoD-Diensten schnell überrunden, während die Kabelnetzbetreiber Vgl. hierzu insbesondere: IPTV Business Models. Profit and loss in the telco TV space, Screen Digest, London, 2008. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2008, Band 2, Trends im europäischen Fernsehen, Straßburg, 2008, S. 12-15. 174 Mühe hatten, die Rentabilität ihrer Pay-per-View-Dienste sicherzustellen, wenn es ihnen gelungen war, einen solchen einzurichten; - Die Breitbandnetze ermöglichen interaktive Dienste, d.h. sie können dort vollwertige VoD-Dienste anbieten, wo der fehlende Rückkanal die Möglichkeiten der Betreiber digitaler Satellitenbouquets, die traditionell den Pay-TV-Bereich anführen, einschränkt. Dies kann im Vereinigten Königreich und Irland (BskyB), in Frankreich (Canal + Distribution, ex- Canalsat), in Deutschland (Premiere/Sky Deutschland), in Italien (Sky Italia), in Spanien (Canalsatélite) usw. festgestellt werden. - Darüber hinaus verfügen die Telekommunikationsbetreiber Erfahrungen in der Verwaltung von Kundenkonten. über fundierte Das Geschäftsfeld der Internetanbieter und Anbieter von DSL-Fernsehdiensten expandiert, unterliegt jedoch gleichzeitig einem wirtschaftlichen Konzentrationsprozess. Während man in Frankreich im Jahr 2007 Internetdienste mit jeweils einem IPTV-Angebot bei neun verschieden Betreibern abonnieren konnte, existierten am 1. September 2008 nun mehr fünf dieser Angebote (Free, Orange, SFR, Alice, Darty), bis schließlich noch ein sechstes Angebot der Bouygues-Gruppe hinzukam. In Italien hat Tiscali sein IPTV-Angebot zum 31. Dezember 2008 eingestellt, wobei die Presse im März 2009 von einer möglichen Übernahme von Tiscali UK durch BSkyB sprach. 4.2.1.2. Vom Fernsehanbieter zum Fernsehveranstalter Einige Telekommunikationsbetreiber sind einen Schritt weitergegangen und haben ihre eigenen Fernsehsender eingerichtet, um sich auf diese Weise die Exklusivrechte am Vertrieb zu sichern. 439 440 441 - Belgacom war der erste Betreiber, der zum Start seines Kanals „11“ die Übertragungsrechte für die belgische Fußballliga erwarb. Honoriert wurde dies mit 300.000 Kunden Ende 2007 und 443.000 Ende September 2008. - Tele2 in den Niederlanden folgte diesem Beispiel und erwarb die Übertragungsrechte für die niederländische Fußballliga, wobei sich dieser Schritt nicht auszahlte, sodass Tele2 für die Saison 2008 seine Rechte an den Konkurrenten KPN abtrat, der gleichzeitig einen IPTV-Dienst und DVB-T anbietet. - In Zypern hat der klassische Telekommunikationsbetreiber Cyta im Rahmen seines IPTV-Angebots 5 Exklusivsender gestartet: drei Sportkanäle, einen Kinofilmkanal und einen Kanal für Dokumentarfilme. - In Frankreich hat die France Télécom 2008 die Kanäle Orange Sport und Orange Cinéma Séries eingeführt. Allerdings hat das von zwei anderen Betreibern angerufene Handelsgericht von Paris der Exklusivität des IPTV-Dienstes von Orange einen Riegel vorgeschoben.439 Dieses Urteil wurde jedoch laut Entscheidung der Cour d’appel von Paris am 14.Mai 2009 aufgehoben, sodass die France Télécom ihr Vorhaben weiterverfolgen konnte.440 Allerdings ist die Sache noch nicht abgeschlossen, da SFR Revision eingelegt hat.441 Die Diskussion über die Exklusivität der Rechte weitete sich im Juli 2009 aus, als die Wettbewerbsbehörde eine "Orange perd l’exclusivité sur sa chaîne Orange Sport", Les Echos, 24. Februar 2009 "Orange va pouvoir reprendre la vente de sa chaîne sportive", Les Echos, 15. Mai 2009. "SFR va se pourvoir en cassation sur le foot contre Orange", Les Echos, 28. Mai 2009. 175 Stellungnahme vorlegte, in der sie der Regierung riet, diese Sache rechtlich zu regeln.442 - Im April 2009 kündigte die Deutsche Telekom gemeinsam mit dem Medienkonzern Constantin Medien AG die Einführung des Senders Liga Total! an, der alle Spiele der Bundesliga zeigen werde.443 Damit gelingt dem Betreiber endlich ein bereits 2005 geplantes Vorhaben, das heftig umstritten war. Der Dienst wird nur für IPTV- und TMobile-Kunden verfügbar sein. 4.2.1.3. Die Abrufangebote der Telekommunikationsbetreiber Im Bereich der audiovisuellen Mediendienste auf Abruf stellt der Zugang zu den Katalogen offensichtlich das größte Problem für die Telekommunikationsbetreiber, die bisher insgesamt keine Erfahrung im Bereich der Rechteverwaltung hatten, dar. Sie haben verschiedene Möglichkeiten: - Einen eigenen Dienst einzurichten mit einem eigens zusammengestellten Katalog, der mit verschiedenen Anbietern, insbesondere den amerikanischen Majors, ausgehandelt wird. Dieses Modell wird am häufigsten von den IPTV-Betreibern genutzt;444 - Vereinbarungen mit den Kataloganbietern zu schließen, deren Katalog oder Kataloge mit entsprechender Hervorhebung der Marke bereitgestellt werden. Diese Praxis ist in Frankreich weiter verbreitet als in den übrigen europäischen Staaten. Die Telekommunikationsbetreiber bieten neben ihrem eigenen Dienst auch Dienste von Fernsehveranstaltern wie CanalPlay (Canal+-Gruppe), M6Vidéo, TF1Vision oder Dienste von Sammelanbietern von Inhalten an (Glowria, Taffy, Kaze, Vodeo, iconcerts, UniversCiné…); - Vereinbarungen mit Fernsehsendern zu schließen, um Catch-up-TV-Dienste bereitstellen zu können. Diese Strategie verfolgten Belgacom (14 angebotene Dienste), Telefonica 02 in der Tschechischen Republik (5 Dienste), T-Home in Deutschland (24 Dienste), Orange TV in Frankreich (Rewind TV-Dienst mit Sendungen der Kanäle von France Télévisions), Tiscali in Großbritannien (4 Dienste), ON Television in Griechenland (Programme der wichtigsten griechischen Sender), Fastweb in Italien (8 Dienste), Lattelekom in Lettland (5 Dienste), tele2 in den Niederlanden (1 Dienst), Alibox in Norwegen (2 Dienste) und telia in Schweden (2 Dienste). Die Netzbetreiber können zusätzlich zu ihrem Videoabrufdienst über IPTV einen Dienst einrichten, der über das Internet bereitgestellt wird. Dies gilt beispielsweise in Österreich für die Telekom Austria mit ihrem Dienst AonWeb, in Deutschland für den Videoload-Service von T-Online (Deutsche Telekom), oder den VoD-Dienst Pixbox und den Dienst "catch up" Terra TV der spanischen Telefonica. In Frankreich ist der VoD-Dienst Alice von Telecom Italia France sowohl über IPTV als auch im Internet verfügbar. Auch der Dienst Now Movies der britischen Gesellschaft Tiscali ist 442 443 444 Autorité de la concurrende, "Avis sur les exclusivités d'accès aux contenus TV par les fournisseurs d'accès à Internet", Pressemitteilung, 7. Juli 2009, http://www.autoritedelaconcurrence.fr/user/standard.php?id_rub=305&id_article=1168 "LIGA total! – Deutsche Telekom und Constantin Medien AG schließen exklusive Partnerschaft", Deutsche Telekom, Pressemitteilung, 23. April 2009, http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/de/655186 In Italien enthielt der VoD-Katalog von FastwebTV mehr als 5 000 Titel im Mai, während der Katalog von Alice Home Tv (Telecom Italia) über 3 000 titeol enthielt. Quelle: Trade Home Entertainment, September 2009, S. 48. 176 gleichzeitig als IPTV und im Internet abrufbar. In Ungarn hat T-Home neben seinem IPTVDienst auch einen Internetdienst eingerichtet. Einige Internetanbieter können zwar keinen Videoabrufdienst im Rahmen eines IPTVDienstes bereitstellen, bieten dafür aber einen nur für ihre Kunden zugänglichen VoD-Dienst im Internet an. Dies gilt beispielsweise für Ewetel oder Versatel in Deutschland, für Ya.com in Spanien und ZelandNet in den Niederlanden. 4.2.1.4. Investitionen in die Produktion von Inhalten und in Videoaustauschbörsen Der Trend zur Diversifizierung der Geschäftsfelder und nunmehr auch als Anbieter und Veranstalter von Sendern aufzutreten, sollte die Telekommunikationsbetreiber veranlassen, sich gleichzeitig auf dem Markt als Produzenten von Inhalten zu positionieren. Die Telefónica sorgte für großes Aufsehen als sie 2000 die Produktionsgesellschaft Endemol für 5,5 Mrd. EUR erwarb, von der sie sich allerdings 2007 wieder trennte. Die spanische Unternehmensgruppe ist jedoch mit ihrem Tochterunternehmen Grupo Telefónica de Contenudos weiterhin im Inhaltesegment präsent. France Télécom ist sicherlich der Betreiber, der die Diversifizierung der Programmressourcen am weitesten getrieben hat: neben dem Erwerb der Sportrechte für seinen Sender Orange Sport gründete der Betreiber außerdem ein Produktionsunternehmen (Studio 37). 4.2.1.5. Übernahme der YouTube- und Hulu-Modelle Der Erfolg von Hulu und YouTube im Bereich kostenloser VoD- und Video-Sharing-Angebote scheint einige Telekommunikationsbetreiber zu inspirieren, die Internetdienste unbedingt zusätzlich zu ihrer Präsenz im Bereich des IPTV-Vertriebs und kostenpflichtiger VoD-Dienste einführen möchten. Interessanterweise haben zwei europäische Telekommunikationsbetreiber (Telefónica und France Télécom) diese Modelle als Vorlage genommen, um Dienste einzuführen, die durch Werbung finanziert werden sollen: Terra TV und das Projekt Orange Vallée (Vgl. weiter unten 6.5.3). 4.2.1.6. VoD-Angebote für Mobiltelefone Die Mobilfunkbetreiber sind natürlich dazu prädestiniert, VoD-Dienste für Mobiltelefone anzubieten. In einigen Fällen ist es ihnen bereits gelungen, sich als Anbieter von Bouquets für Mobiltelefone zu positionieren (Orange, Bouygues Telecom, Vodafone), oder sie haben diesbezügliche Vereinbarungen mit Sendern geschlossen (Vereinbarung Vodafone/Sky, Vereinbarung Movistar / La Sexta für die Übertragung der Formel 1). Abrufdienste für Mobiltelefone sind gerade in der Entstehung, wobei das Angebot bisher auf Sport und Sondersendungen beschränkt bleibt: - Im Vereinigten Königreich hat sich das Unternehmen Vodafone, das als erster Betreiber in Partnerschaft mit Sky Fernsehdienste auf Mobiltelefonen anbot, bereits 2003 mit VoD-Angeboten auf Mobiltelefone befasst und Vereinbarungen mit Sony Entertainment geschlossen. Es scheint dem Unternehmen allerdings nicht gelungen zu sein, seinen VoD-Angeboten ein klares Profil zu verleihen. Im Dezember 2008 177 unterzeichnete Vodafone eine Vereinbarung mit dem Sammelanbieter Babelgum, um dessen Dienst auf Nokia-Mobiltelefonen und iPhone verfügbar zu machen.445 - In Deutschland stellt T-Mobile, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, seit August 2009 den Dienst Liga total! bereit, über den alle Spiele der Bundesliga abgerufen werden können.446 - In Frankreich hat sich Bouygues Telecom mit den Möglichkeiten des i-mode-Systems befasst, mit dem Mobiltelefone Zugang zu internetähnlichen Seiten erhalten. Die Kunden haben Zugriff die Nachrichtensendung von TF1. Im Januar 2009 wurde in Partnerschaft mit Gong Media International und der Agentur Nemo Agency das VoDAngebot "100% Manga" eingeführt.447 Die Plattform bietet kostenlose Videoinhalte als Streaming sowie kostenpflichtige Downloads (ab 1 EUR für eine 30-minütige Episode). Olivier Laury, der Direktor der Abteilung Multimediainhalte bei Bouygues Telecom, definiert das Geschäftsmodell als "freemium": "eine werbefinanzierte kostenlose Website mit zusätzlichem Zugriff auf einen Premiumbereich der Website".448 Seit März 2009 ist ein direkter Zugriff auf das Videoportal Dailymotion möglich.449 Im Juni 2009 führte auch SFR zusammen mit der Agentur Nemo Agency einen VoD-Dienst mit einem Manga-Katalog unter dem Namen Gong TV ein.450 - In Großbritannien positioniert sich Orange PLC, ein britisches Tochterunternehmen der France Télécom, neuerdings auf dem Markt der Unterhaltungsdienste für Mobiltelefone: Das Unternehmen hat nahezu zeitgleich den Start seines OnlineMusikdienstes Orange Music Store, ohne DRM-System, und – anlässlich der Markteinführung des Toshiba TG01 (Mobiltelefon mit großformatigem HD-Display) – den Start eines Download-Dienstes für Videoinhalte (wie Auszüge des Senders Sky 24/7 Football) angekündigt.451 In Frankreich wird auch das Orange-TV-Bouquet auf dem gleichen Telefon verfügbar sein. Jedoch wurde noch nicht bekanntgegeben, ob auch die Dienste VoD Orange 24/24 und 24/24 HD in diesem Rahmen verfügbar sein werden.452 4.2.1.7. Bemühung um Exklusivvereinbarungen Werden Verträge mit den Rechteinhabern der Kataloge oder mit den Fernsehsendern über die Bereitstellung von Catch-up-TV geschlossen, bemühen sich die Telekommunikationsbetreiber wenn möglich um einen Exklusivvertrag, mit dem sie sich von ihren Konkurrenten abheben können. Allerdings gewähren die Inhaber von Katalogen und die Betreiber von 445 446 447 448 449 450 451 452 Babelgum To Do Over-The-Air Mobile VOD; Vodafone Partners For iPhone, Nokia, MocoNews, 10. Dezember 2008, http://moconews.net/article/419-babelgum-to-do-over-the-air-mobile-vod-vodafonepartners-for-iphone-nok/ "LIGA total! - Unterwegs kein Spiel verpassen", Deutsche Telekom Pressmitteilung, 15 Juli 2009, http://www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/de/716324 "Nemo Agency lance une offre VoD de mangas sur mobile", LeJournalduNet, 5. Januar 2009. "GONG et Bouygues Telecom lancent 100% Manga : 1ère chaîne de VoD sur mobile", iPhone Killer, 16. Januar 2009, http://www.iphonekiller.fr/2009/01/gong-et-bouygues-telecom-lance-100-manga-1erechaine-de-vod-sur-mobile/ Communiqué de presse Bouygues Telecom, 26. März 2009, http://www.institutionnel.bouyguestelecom.fr/notre_entreprise/communiques_de_presse/(nodeID)/20931 "SFR enrichit son offre VoD mobile avec une chaîne de mangas", JournalduNet, 2. Juni 2009, http://www.journaldunet.com/ebusiness/breve/39521/sfr-enrichit-son-offre-vod-mobile-avec-une-chaine-demangas.shtml “Orange brings the portable cinematic experience to mobile users in the UK with the exclusive launch of the Toshiba TG01”, Orange PLC Pressemitteilung, 9. Juli 2009, http://newsroom.orange.co.uk/2009/07/09/orange-brings-the-portable-cinematic-experience-to-mobile-usersin-the-uk-with-the-exclusive-launch-of-the-toshiba-tg01/ "Orange lance le Toshiba TG01 en Europe avec une exclusivité de mise sur le marché", Pressemitteilung Orange, 9. Juli 2009, http://www.francetelecom.com/fr_FR/presse/communiques/cp090709fr.jsp 178 Fernsehsendern nur zögerlich Exklusivrechte, da die Penetrationsrate der Dienste relativ gering ist. Zudem besteht die Gefahr, dass die Exklusivitätsvereinbarungen von den Konkurrenten angefochten werden. Dies war bei der 2007 von der France Télécom (Orange) und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt France Télévisions unterzeichneten Vereinbarung "Rewind TV" zur Einrichtung eines Catch-up-TV-Dienstes der Fall. Im Oktober 2007 wandte sich die AFORST, die französische Vereinigung für die Betreiber von Telekommunikationsnetzen und –diensten, an den französischen Wettbewerbsrat (Conseil de la Concurrence), da die von der France Télécom erworbenen Exklusivrechte ihrer Ansicht nach einen Missbrauch der beherrschenden Stellung des klassischen Telekommunikationsbetreibers, einen Missbrauch der beherrschenden Stellung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt und ein vertikales Kartell darstellten. Der französische Wettbewerbsrat wies in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2008 den Antrag der AFORST ab. In seiner Begründung hieß es, dass der Antrag in dieser Form keinen Beweis für den wettbewerbswidrigen Charakter der Vereinbarung enthalte. Daher wurden sowohl der Antrag der Sache nach als auch die beantragten Schutzmaßnahmen zurückgewiesen. Insbesondere führte der Wettbewerbsrat an, dass der Bereich, für den die Exklusivität gelte, begrenzt sei (die Partnerschaft betrifft nur bestimmte Sendungen in der Sendezeit zwischen 18 und 24 Uhr und enthalte weder Kinofilme noch Nachrichten- oder Sportsendungen und damit keine Premiumprogramme). Zudem sei die Dauer der Exklusivität beschränkt (zwei Jahre nach dem tatsächlichen Beginn). Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass alle Verbraucher (unabhängig von ihrem Internetanbieter) die betreffenden Sendungen als Catch-up-TV auf der Website von France Télévisions ansehen könnten und dass die Exklusivität der Partnerschaft wirtschaftlich ausgewogen sei. Dies sei damit zu bergünden, dass die Partnerschaft nicht nur die Vertragsparteien, sondern auch die Produzenten zufrieden stelle, die damit erstmals ein Entgelt für die Ausstrahlung ihrer Sendungen im Rahmen von Catch-up-TV erhalten. Zudem war der Rat der Ansicht, dass die Sendungen, für die die Exklusivität gelte, nicht als "Muss" zu betrachten seien und dass die konkurrierenden DSL-Betreiber ihre Angebote differenzieren könnten, indem sie ihren Kunden andere interaktive Dienste anbieten (beispielweise Musikkataloge), Partnerschaften mit anderen Sendern schließen oder vielleicht sogar mit France Télévisions eine Vereinbarung über die Ausstrahlung von Sendungen als Catch-up-TV aushandeln, die nicht Gegenstand der beanstandeten Partnerschaft sind.453 4.2.2. Die Kabelnetzbetreiber In den meisten Ländern wurden die Kabelnetzbetreiber von den Telekommunikationsbetreibern überrundet, denen es schneller gelang, Abrufdienste anzubieten. Die in den 90er Jahren begonnene Digitalisierung der Kabelnetze hat sich für die Kabelbetreiber als langsam und kostspielig erwiesen und zu einem umfassenden Konzentrationsprozess geführt. Die weitere Digitalisierung der Netze ist unerlässlich, um mit den Triple-play-Angeboten (Fernsehen, Internet, Mobilfunk) konkurrieren zu können. Wie bei den Telekommunikationsbetreibern ist das Anbieten von Abrufdiensten ein weiteres Element, das der Diversifizierung des Angebots und der Steigerung der Kundentreue dient. Ein großer Teil der Kabelnetze ist bereits mit koaxialen Glasfasern ausgerüstet, die einen Rückkanal aufweisen und damit personalisierte Dienste wie Videoabrufdienste zulassen. Als Reaktion auf die derzeitige Diskussion, die die Vorzüge der IP-Umgebung (Internet Protocol) hervorhebt, fördern die 453 Conseil de la concurrence, Décision du 7 mai 2008 relative à des pratiques mises en œuvre par les sociétés France Télécom et France Télévisions dans le secteur de la télévision de rattrapage, http://www.autoritedelaconcurrence.fr/user/avisdec.php?numero=08-D-10 179 Kabelnetzbetreiber das Konzept des interaktiven digitalen Fernsehens (iDTV).454 Die Kabelnetzbetreiber, die in die DOCSIS 3.0-Norm investieren, hoffen darauf, die Verbraucher langfristig davon überzeugen zu können, dass sie die Konkurrenz mit den schnelleren Geschwindigkeiten bei Internetdiensten überflügeln können.455 Die Tatsache, dass nur wenige Kabelnetzbetreiber Abrufdienste anbieten, ist teilweise auf den starken Konzentrationsprozess im Kabelbereich zurückzuführen, da infolge der Marktkonzentration, die seit Ende der 90er Jahre fast überall in Europa zu beobachten ist, es in den meisten Ländern nur noch einen großen Betreiber gibt. Den Kabelbetreibern stehen die gleichen Möglichkeiten offen wie den Telekommunikationsbetreibern. Sie können: - Einen eigenen Dienst einrichten: In Belgien bietet Telenet einen Catch-up-TV-Dienst an, der auf der Programmauswahl seines Senders Prime basiert. In Spanien hat ONO einen Dienst eingerichtet, der einen Kinofilmkatalog, Fernsehserien, Musikvideos, Erwachseneninhalte und ein Gratisangebot umfasst. Im Vereinigten Königreich bietet Virgin Media eigene Filmkataloge, Serien und Musik an. In den Niederlanden hat UPC einen Dienst mit eigenen Filmkatalogen und Fernsehsendungen eingerichtet. Auch Ziggo hat eigene Filmkataloge und Erwachseneninhalte im Angebot. Multimedia in Polen bietet einen eigenen Filmkatalog; - Von Dritten bereitgestellte Kataloge anbieten: In Belgien stellt Telenet einen VoDDienst der Produktionsgesellschaft Studio 100 bereit. In Frankreich bietet Numéricâble einen aus 12 Katalogen bestehenden VoD-Dienst an, darunter den Katalog Cineplay von Canal+ und die Kataloge von TF1 Vision und ARTE; - Catch-up-TV-Dienste anbieten: In Belgien hat Telenet einen solchen Dienst eingerichtet, der Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender (RTBF, VRT) und der größten Privatsender (RTL, ClubTV, Plug TV in der Französischen Gemeinschaft, Kanäle der VTM-Gruppe und der ehemaligen S.B.S.-Gruppe) anbietet. Virgin Media in Großbritannien bietet Catch-up-TV-Dienste von BBC (BBCiplayer) und ITV (ITVplayer) an. In den Niederlanden bieten UPC, Zesko und Ziggo den Dienst Gemist der öffentlich-rechtlichen Sender an. Einige Kabelnetzbetreiber ergänzen ihr Angebot mit einem VoD-Dienst, der über das Internet gebucht wird und über Kabel abrufbar ist. Dies gilt für YouSee A/S in Dänemark. Aus technischen und finanziellen Gründen können die Kabelnetzbetreiber nicht immer Abrufdienste bereitstellen. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, können die Kabelnetzbetreiber in diesem Fall: - 454 455 456 Entweder einen bestehenden Pay-per-View-Dienst verwerten, wobei es ihnen freisteht, diesen als Videoabrufdienst zu bezeichnen456, Vgl. Beitrag der European Cable Communication Association (heute: Cable Europe) zur Konsultation „Content Online in the Single Market“, 24. Oktober 2006, http://www.cableEurope.eu/uploads/Publications/ documents/pub-32_en-ecca_4792_-_cablee_answers_content_online_-_final.pdf DOCSIS ist eine spezielle Norm zur Spezifikation von Kommunikationsschnittstellen und zur Unterstützung eines Datensystems, das das Kabelfernsehnetz nutzt. Mit diesem Standard kann das für Kabelfernsehen existierende System um einen Hochgeschwindigkeits-Datenaustausch ergänzt werden. Es wird von vielen Kabelnetzbetreibern verwendet, um auf der Grundlage ihrer bestehenden HFC-Infrastruktur einen Internetzugang bereitstellen zu können. Es ist festzustellen, dass manche Anbieter einen Pay-per-View-Dienst in wahrscheinlich irreführender Weise als VoD-Dienst präsentieren. Dies trifft auf Cablecom in der Schweiz und TV Cabo in Portugal zu. Ganz offensichtlich handelt es sich bei einem Dienst, bei dem der Abspielbeginn eines Films angegeben wird, um einen Pay-per-View-Dienst in Form von NVoD und nicht um einen echten VoD-Dienst. 180 - oder ein PVR-Angebot bereitstellen (insbesondere für digitalen PVR), das flexibler genutzt werden kann. Eine solche Lösung wurde beispielsweise von UPC Telekabel in Österreich gewählt. Wie bei den anderen Diensten liegen nur wenige Daten über den Erfolg der Abrufdienste vor: 457 458 459 - Der belgische Kabelnetzbetreiber spricht von 20 Mio. Transaktionen, die bis Ende Dezember 2008 im Rahmen seiner Abrufdienste verzeichnet wurden (die einen VoDKatalog und verschiedene Catch-up-TV-Angebote umfassen). Ende Juli 2008 betrug die Zahl der Transaktionen noch 10 Mio. Demnach wären innerhalb von 5 Monaten 10 Mio. Transaktionen getätigt worden.457 - In Großbritannien gab das Unternehmen Virgin Media bekannt, dass der Anteil der Nutzer seiner Abrufdienste bei den Kunden für digitales Kabelfernsehen von 47% im letzten Quartal 2007 auf 52% im letzten Quartal 2008 gestiegen sei.458 Nach Angaben des Kabelnetzbetreibers wurden 2008 516 Millionen Sendungen, mit einer Rekordzahl von allein 56 Millionen Transaktionen im Dezember 2008, als VoD abgerufen. - In den Niederlanden gab der Kabelnetzbetreiber UPC im November 2008 bekannt, dass 40% der digitalen Kunden das VoD-Angebot mindestens einmal monatlich nutzen und die VoD-Nutzung zur Routine geworden ist.459 Telenet Pressemitteilung, 10. Dezember 2008, http://hugin.info/136600/R/1276641/284338.pdf Virgin Media Pressemitteilung, 25. Februar 2009, http://pressoffice.virginmedia.com/phoenix.zhtml?c=205406&p=irol-newsArticle&ID=1259781&highlight=. UPC adds CBS-Paramount to VOD library, Broadband TV News, 2. November 2008. http://www.broadbandtvnews.com/?p=10264 181 4.3. DIE STRATEGIEN DER SATELLITENPLATTFORMBETREIBER In den großen europäischen Ländern (Deutschland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Vereinigtes Königreich), in den nordischen Ländern, aber auch in kleineren Ländern wie Portugal und Griechenland sind die Satellitenplattformbetreiber im Bereich Bezahlfernsehen marktführend. Diese Führungsposition haben sie in der Regel in den 90-er Jahren übernommen, da sie als Erste digitale Technologien nutzten und dadurch reichhaltige Bouquets anbieten konnten, die sowohl eigene Kanäle als auch Kanäle von Drittanbietern umfassten. Diese kombinierte Tätigkeit als Betreiber und Anbieter festigte ihre Position auf dem Markt für Bezahlfernsehen. Die Entwicklung der Abrufdienste stellt für diese Betreibergruppe eine große Herausforderung dar: Solange die Ausstrahlung über Satellit nicht über den für interaktive Abrufdienste unverzichtbaren Rückkanal verfügt, besteht die Gefahr der Abwanderung von Kunden zu anderen Betreibern (Telekommunikationsbetreiber, Kabelnetzbetreiber). Diese Gefahr ist umso größer als dass Telekommunikations- und Kabelanbieter Triple-play-Dienste anbieten können. Aufgrund dieser Bedrohung positionierte sich das Unternehmen BSkyB, das Fernsehsender anbietet und herausgibt, nicht nur auf dem Markt audiovisueller Abrufdienste, sondern erweiterte sein Geschäftsfeld, indem es bereits 2006 den Triple-play-Dienst Sky Broadband anbot. Auf diese Weise kann Sky mit Virgin Media, BT und Tiscali in den Bereichen Vertrieb audiovisueller Dienste, Telefoniedienste und Internetzugang konkurrieren. Am 31. März 2009 verzeichnete der Sky Broadband-Dienst mehr als 2 Mio. Kunden, von denen 1,4 Mio. (also 15% der Sky-Kunden) alle drei Dienste abonniert hatten.460 Eine Studie von Strategy Analytics ergibt, dass der Zufriedenheitsgrad der Sky-Broadband-Kunden höher ist als bei den Konkurrenten.461 Drei Arten von Strategien sind denkbar, um dieser Herausforderung zu begegnen: - 4.3.1. Die Einrichtung von Abrufdiensten im Internet; die Nutzung von Technologien zur Datenspeicherung auf digitalen Videorecordern (PVR) (Push-VoD); die Nutzung von Verbindungstechnologien zwischen Empfangsgerät und Breitbandnetz. Einrichtung von Abrufdiensten im Internet Um rasch auf dem Markt für Abrufdienste mitmischen zu können, haben einige Satellitenplattformbetreiber bereits 2006 und 2007 für ihre Abonnenten Internetangebote als Ergänzung zu ihrem Angebot über Satellit eingeführt, die zeitversetztes Ansehen ermöglichen. In Großbritannien richtete Sky im Januar 2006, noch vor Einführung seines Angebots Anytime on TV, den Download-Dienst "Sky by Broadband" ein. Der Dienst wurde 2006 nach einer Störung im DRM-System von Microsoft eingestellt und unter dem Namen "Sky Anytime on PC" neu gestartet. Dieses Angebot wurde im Mai 2008 in Sky Player umbenannt. Mit Sky 460 461 British Sky Broadcasting Pressemitteilung, “Result for the nine months ended 31 March 2009”, 30. April 2009, http://corporate.sky.com/documents/pdf/latest_results/Q3_09_Press_Release “Sky Broadband Customers Most Satisfied, Least Likely to Defect”, Strategy Analytics Pressemitteilung, 13 Januar 2009, http://www.strategyanalytics.com/default.aspx?mod=PressReleaseViewer&a0=4440 182 Player können die Sky-Abonnenten in Großbritannien und Irland, die über einen Breitbandanschluss verfügen, ein Abonnement abschließen, mit dem sie auf ihrem Rechner Zugriff auf die Senderauswahl von Sky haben, ohne hierzu eine Satelliten- oder Funkantenne zu benötigen. Für die Abonnenten des Minibouquets Sky Movies Mix sind bis zu 400 Filme frei zugänglich. Sky Player TV bietet im Rahmen der Einbeziehung neuer Inhalte die durchgehende und direkte Ausstrahlung linearer Kanäle, insbesondere der Kanäle Sky Sports und Sky News, an. Seit Dezember 2007 werden außerdem Sendungen von Drittsendern wie The Disney Channel, National Geographic und British Eurosport angeboten. Im Oktober 2008 wurde das Angebot des Dienstes um eine Verknüpfung mit dem Katalog von BBC iPlayer ergänzt. Im April 2009 waren Sendungen von 31 Kanälen des Bouquets verfügbar. Das Herunterladen eines eigenen Abspielprogramms - des an Microsoft Silverlight angelehnten Sky Player - ist für das Abspielen der Sendungen erforderlich. Im Mai 2008 wurde das System perfektioniert und ermöglicht nunmehr progressives Herunterladen (bei dem mit dem Abspielen der Sendung schon vor Abschluss des Downloads begonnen werden kann). Aus dem von BSkyB im Mai 2008 veröffentlichten Bericht Facts and Figures geht hervor, dass seit dem Start des Dienstes im Januar 2006 mehr als 3 Millionen Downloads im Rahmen des Sky Player-Dienstes verzeichnet wurden.462 In den nordischen Ländern haben die beiden konkurrierenden Betreiber Viasat (MTGGruppe) und Canal Digital (Telenor-Gruppe) jeweils ihr eigenes VoD-Angebot ins Internet gestellt. Der Betreiber Viasat führte seinen Dienst Viasat OnDemand im Mai 2007 ein. Dieser Dienst stellt eine Auswahl von Filmen, Sportereignissen, Fernsehserien und Inhalten der vom Betreiber herausgegebenen Kanäle als Streaming bereit. Der über den Rechner abrufbare Dienst unterliegt geografischen Einschränkungen, die mit dem DRM-System von Microsoft geregelt werden. Glaubt man den Statistiken von Alexa, nahm der Traffic dieser Website erst im Frühjahr 2009, wahrscheinlich infolge der im April 2009 erfolgten Einführung eines gemischten Satelliten/IPTV-Systems, zu. Abbildung 39: Tagesreichweite der wichtigsten VoD-Seiten im Internet in den nordischen Ländern (2008-2009) Quelle: Alexa In Frankreich startete die zur Canal+-Gruppe (Betreiber des Canalsat-Bouquets) gehörende Gesellschaft Canal+ Distribution am 13. November 2008463 einen für alle Abonnenten zugänglichen Catch-up-TV-Dienst im Internet. Dieser Dienst stellt eine große Einzelauswahl 462 463 http://corporate.sky.com/documents/pdf/1ffb247d89b6490c9cd3dc7a4f24f4eb/fact_book_2008.pdf Pressemitteilung von Canal+, 13. November 2008, http://media.canal-plus.com/file/08/7/126087.pdf 183 von Sendungen seiner Themenkanäle (Cinécinéma, Planète, Disney Channel, Playhouse Disney, Canal J, Filles TV, Tiji, Cartoon Network, Boomerang, TCM, Voyage usw.) bereit. Die Auswahl wird mehrmals täglich aktualisiert und ist bis zu einem Monat nach der Ausstrahlung im Fernsehen verfügbar. Der Dienst ist im Abonnement enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Der zunächst nur über PC verfügbare Dienst ist seit Juni 2009 auch über Satellit (für Kunden, die einen Dual S- oder +LE CUBE-Decoder besitzen) und ADSL (für die Kunden von Free) verfügbar.464 Ein Jahr nach der Einführung legte Canal+ einige Zahlen über den Erfolg des Dienstes vor:465 - 80 % aller ausgestrahlten Sendungen sind im Rahmen des Abrufangebots verfügbar; - 10 Millionen Sendungen wurden innerhalb eines Jahres abgerufen; - mehr als jeder zweite Abonnent nutzt den Dienst regelmäßig; - 60 % der Nutzer rufen den Dienst auf dem Fernsehbildschirm ab; - 32,6 % der abgerufenen Titel sind Kinofilme, 23,3 % Serien und Fernsehfilme und 19,8 % Unterhaltungssendungen. Eine im Oktober 2008 durchgeführte Befragung von 1 000 Kunden ergab, dass 84 % der Kunden das Gefühl haben, ihr Angebot besser zu nutzen, 91 % beabsichtigen eine weitere Nutzung des Dienstes und 87 % sind der Ansicht, dass der Dienst ihnen fehlen würde, wenn es ihn nicht mehr gäbe. 4.3.2. Push VoD über Satellit Die Anzahl der Abrufdienste, die im Rahmen der Ausstrahlung über Satellit ein PushSpeicherverfahren nutzen, ist sehr begrenzt. Nur folgende Betreiber bieten einen solchen Dienst an: - Im Vereinigten Königreich und Irland wird der "Sky Anytime on TV"-Dienst von British Sky Broadcasting seit März 2007 für die Abonnenten des Sky-Bouquets bereitgestellt, die einen Sky HD-Decoder oder einen Decoder der neuesten Sky+-Generation besitzen. Der PVR Sky+ speichert nachts automatisch die Sendungen und nutzt den hierfür auf den Sky HD-Geräten vorgesehenen Speicherplatz von 140 GB. Der Abonnent kann sich bis zu 40 Stunden täglich aktualisierte Sendungen ansehen. Angeboten werden Filme (fünf pro Woche), Fernsehserien und Sendungen in HDFormat. Die Abonnenten können sich die Sendungen innerhalb von 30 Tagen ansehen. Sky veröffentlicht keine genauen Daten über den Erfolg des Dienstes. Die Zahl der Abonnenten, die einen Sky+ HD-Decoder besitzen, ist von 38.000 im Januar 2008 auf 779.000 Ende Dezember 2008 gestiegen. Im Mai 2008 veröffentliche der Betreiber Sky in seinem Factbook folgende Zahlen: 1,6 Millionen Haushalte nutzten den Dienst; innerhalb des Bouquets steht der Kanal SkyAnytime in der Publikumsgunst an sechster Stelle; seit der Einführung wurden 32 Millionen Sendungen abgespielt. Das am häufigsten angesehene Angebot auf "Sky Anytime on TV" war Night at the Museum (Nachts im Museum), welches im Januar 2008 135.000 Haushalte sahen. In seiner Antwort auf eine Anhörung der Ofcom über den Pay-TVMarkt bezeichnet Sky die Nutzung von Sky Anytime als "signifikant" und die Zahl der angesehenen Sendungen als "zunehmend", wobei keine detaillierten Daten veröffentlicht werden.466 Sky führte im April 2008 eine Befragung über die Nutzer des Sky Anytime-Dienstes durch. Die Ergebnisse zeigen, dass die Nutzer überwiegend 464 465 466 Pressemitteilung Groupe Canal+, 25. Juni 2009, http://media.canal-plus.com/file/48/4/146484.pdf Pressemitteilung Canal+-Gruppe, 9. April 2009, http://media.canal-plus.com/file/93/9/144939.pdf Response by BSkyB to Ofcom’s “Pay TV Second Consultation: Access to Premium Content”, Januar 2009, S.18, http://corporate.sky.com/documents/pdf/press_releases/Ofcon_pay_review 184 zur Marketing-Kategorie ABC1 gehören und demnach in modernen Häusern wohnen, Fernseher mit Flachbildschirmen und Surround-Systemen sowie die neuesten technischen Geräte (wie Laptop, Wii und PS3) besitzen.467 - In Polen bietet Canal+ Cyfrowy einen Catch-up-TV-Dienst für die Sendungen von Canal+ an. Auch die Abonnenten des Bezahlsenders HBO können einen Catch-upTV-Dienst nutzen. - Außerdem wird in Polen für die Abonnenten des von der Gesellschaft ITI Neovison vermarkteten Bouquets "n" der Dienst Premiery VoD bereitgestellt. - In der Türkei bietet das Bouquet Digiturk den Dienst VoD Digiturk Plus Seç Izle (VoD) an. 4.3.3. Nutzung von Hybridtechnologiemodellen Im Oktober 2008 gab Viasat den Start seines neuen Abrufdienstes TV1000 Play für die Abonnenten der Premiumkanäle bekannt. Der Dienst wurde im Oktober in Schweden, im November in Dänemark und Norwegen und im Dezember in Finnland eingeführt. Er basiert auf einer Verbindung des ViasatPlusHD-Empfangsgeräts zu einem Breitbandnetz. Alle vom Sender TV1000 ausgestrahlten Filme können von den Abonnenten ohne Mehrkosten abgerufen werden. Andere Filme und TV-Serien werden zu Preisen zwischen 19 und 49 SEK pro Titel bereitgestellt. Grundsätzlich können die Filme zwar sofort abgespielt werden, wenn aber die Netzgeschwindigkeit nicht ausreicht, ist jedoch eventuell eine Wartezeit erforderlich.468 In Schweden ist der Dienst auch für die Abonnenten des IPTV Telia-Dienstes zugänglich. Seit März 2009 ist in Schweden, Dänemark und Norwegen der Empfang in HD-Format möglich. Zu diesem Zeitpunkt umfasste das Angebot von TV1000 Play 100 Filme und von TV1000 Play HD 15 Filme. Der Katalog enthält außerdem Inhalte der Kanäle Viasat Explorer, Viasat Nature und Viasat History. Darüber hinaus können 600 Titel gekauft werden.469 467 468 469 Sky Anytime Research, http://www.skymedia.co.uk/Audience-Insight/sky-anytime.aspx Broadband TV News, 22. Oktober 2008, http://www.broadbandtvnews.com/?p=9818 Broadband TV news, 18. März 2009, http://www.broadbandtvnews.com/?p=15605 185 4.4. VOD IM RAHMEN DES DIGITALEN TERRESTRISCHEN FERNSEHENS – DER EINZELFALL TOP UP TV ANYTIME Wie bei der Ausstrahlung über Satellit gibt es beim digitalen terrestrischen Fernsehen keinen Rückkanal, was die Entwicklung von Abrufdiensten stark beeinträchtigt. Hinzu kommt, dass das Bezahlfernsehen im Rahmen des digitalen terrestrischen Fernsehens in Europa bisher wenig entwickelt ist. Nur ein DVB-T-Betreiber in Europa, nämlich Top Up TV, bietet Catch-up-TV-Dienste an. Im März 2004 bot die Gesellschaft Top Up TV Ltd470 zunächst 11 kostenpflichtige DVB-T-Kanäle an. Dieses Angebot, das darauf gezielt hatte, den 2002 durch den Konkurs von ITV Digital freigewordenen Platz zu belegen, verzeichnete nicht den erwarteten Erfolg, sodass die Gesellschaft Top Up TV am 30. August 2006 die Einführung von Top Up TV Anytime als Push-VoD-Dienst ankündigte. Dieser Dienst ging im Oktober 2006 an den Start. Im Frühling 2007 wurden die von Top Up TV angebotenen Abonnements für Bezahlsender eingestellt und der Betreiber konzentrierte sich nunmehr auf sein Anytime-Angebot. Die Abonnenten, die eine Top Up TV-Box besitzen, können ausgewählte Sendungen von etwa zwanzig Themensendern als Catch-up-TV empfangen (Animal Planet, Discovery Lifestyle, Nickelodeon, Paramount Comedy, MTV, Boomerang, Living, G.O.L.D., Eurosport UK, TCM, UKTV Style, Bloomberg, Cartoon Network, CN Too, Disney Channel, UKTV Food, Discovery Factual, Hallmark channel und Life and Times). Um ein solides Angebot vorweisen zu können, musste Top Up TV mit seinen Konkurrenten Sky (der als Großhändler für die Kanäle The History Channel, Nickelodeon und Paramount Comedy auftritt) und Virgin Media (Living, G.O.L.D., UKTV Style und UKTV Food) verhandeln. Die Top Up TV+-Box zeichnet die ausgestrahlten Sendungen nachts automatisch in kryptischer Form auf und der Nutzer kann die Sendungen anschließend abrufen. Die Software, auf der das System basiert, wird von Top Up TV in Zusammenarbeit mit Nagra entwickelt. Zur Kodierung wird das MediaGuard-System SECA2 von Nagra und - bestimmten Analysten zufolge – Nagravision verwendet. Für die interaktiven Dienste wird MHEG5 v.1.06 eingesetzt; die Geräte von Thomson haben je nach Modell eine Speicherkapazität von 160 oder 250 GB. In der leistungsstarken Ausführung können die Geräte bis zu 500 GB speichern. Die Geräte kosteten ursprünglich zwischen 139 und 210 GBP, wobei zwischenzeitlich der Preis auf 79,97 bis 100 GBP gesunken ist. Das Monatsabonnement kostet 9,99 GBP. Der Nutzer kann auf etwa 150 Sendungen zugreifen. Zusätzlich zu diesem Angebot werden dem Nutzer zwei Premiumdienste angeboten: - 470 Der VoD-Dienst PictureBox (von NBC Universal), den die Abonnenten von Top Up TV Anytime für 5 GBP und Nichtabonnenten für 7 GBP monatlich nutzen können. Dieser Dienst bietet 7 Filme pro Woche an. Die Entwicklung der Kapitalbeteiligungen an der Top Up TV Ltd ist recht kompliziert. Die Gesellschaft wurde 2004 von den beiden ehemaligen BSkyB-Managern David Chance und Ian West gegründet. Im November 2005 kündigte die RTL-Gruppe eine 20-prozentige Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft an. Anschließend wurde die Gesellschaft aufgelöst. Im Mai 2006 und im Oktober 2007 wurden verschiedene Gesellschaften registriert, deren jeweiligen Funktionen unklar blieben: Top Up TV Holdings, Ltd, Top Up TV Europe Ltd (die in den “Terms and conditions” für Abonnenten angegebene Gesellschaft), Top Up TV 1 Ltd, Top Up TV 2 Ltd, Top Up TV 3 Ltd. Darüber hinaus gibt es eine Luxemburger Gesellschaft: Die für die Vermarktung von Setanta Sport 1 zuständige Top Up TV Europe s.a.r.l. 186 - Den Fernsehsender Setanta Sports 1 für 10,99 GBP monatlich mit Sportsendungen wie Fußballspielen der obersten englischen Fußballliga.471 Am 11. Juli 2008 kündigte Warner Bros. International Television einen für die Abonnenten von Top Up TV Anytime bereitgestellten VoD-Dienst mit Sendungen wie ER, Without a Trace, Smallville, The West Wing, Friends und Two and a Half Men an. Die Vereinbarung sieht außerdem einen Filmkatalog vor, der in den kommenden Monaten als Pay-per-ViewDienst abrufbar sein soll. Top Up TV veröffentlicht keine Daten über die Zahl der Abonnenten. Nach Angaben der Ofcom (Digital Progress Report) gab es im ersten Quartal 2008 400.000, im 2. Quartal 300.000 und im dritten und vierten Quartal wieder 400.000 Abonnenten. 471 Die Tätigkeit von Top Up TV als Anbieter von Fernsehkanälen war 2007 Gegenstand einer Anhörung der Ofcom. Vgl. Ofcom, “The setting of access-related conditions upon Top Up TV Limited”, 15. Februar 2007, http://www.ofcom.org.uk/consult/condocs/tutv/ 187 4.5. DIE STRATEGIEN DER FILMPRODUZENTEN UND -VERLEIHE Für die Produzenten und Verleihe von Kinofilmen und audiovisuellen Sendungen bieten Videoabrufdienste neue Einnahmequellen und zudem den Verbrauchern eine legale Alternative zu unerlaubten Downloads. Gleichzeitig wurden VoD-Angebote zuallererst eher als Herausforderung und Risiko gesehen, insbesondere da sie langfristig drohten, den Home-Video-Markt (DVD, Blu-ray Disc) zu gefährden. In diesem Kapitel werden die Marktpositionen und die verschiedenen Strategien der unterschiedlichen Akteure der Kinofilmindustrie untersucht. 4.5.1 Hollywood-Majors Egal wie man dazu steht: Die Hollywood-Majors stellen nach wie vor die dominierende Kraft dar, die den audiovisuellen Markt in seinen verschiedenen Segmenten (Verwertung in Kinosälen, Home-Video, Fernsehen und VoD) strukturiert. Um ihre Strategie auf dem europäischen Markt zu verstehen, sollte man sie im Zusammenhang mit der Entwicklung des VoD-Marktes in den Vereinigten Staaten sehen. 4.5.1.1. Das gemeinsame Movielink-Projekt In den Vereinigten Staaten standen die Majors den VoD-Diensten zunächst äußerst misstrauisch gegenüber. In der Zeit von 1998 bis 2002 setzten sie sich nur halbherzig für das Projekt Intertainer von Jonathan Taplin ein, der mit Unterstützung von Microsoft, Intel und Sony den ersten VoD-Verleih für Kabelnetze eingeführt hatte.472 Die Produzenten Warner, Universal, MGM und Sony Entertainment zogen es vor, im November 2002 ihren eigenen Online-VoD-Dienst Movielink für den US-Markt einzuführen. Zunächst wurden 150 Mio. EUR investiert. Allerdings erwies sich die gemeinsame Verwaltung eines einheitlichen Dienstes durch die Majors als ineffizient. Im Jahr 2000 lag die Zahl der monatlich verzeichneten Downloads unter 75.000. Die ab 3. April 2006 zusätzlich zum Verleih angebotene Kaufmöglichkeit konnte den Erfolg des Dienstes nicht wesentlich steigern. Obwohl die Majors keine Exklusivverträge mit Movielink abschlossen, wurde ihre Beteiligung an diesem Dienst von den konkurrierenden Diensten sofort sehr argwöhnisch betrachtet. Das U.S. Department of Justice, das für die Umsetzung von Antitrust-Regelungen zuständig ist, leitete eine Untersuchung ein. Im Verlauf des Jahres 2006 äußerten die verschiedenen Partner nacheinander ihren Wunsch, ihre Filme konkurrierenden Diensten, insbesondere den iTunes-Storest von Apple, anbieten zu können, deren Erfolg im Bereich des Online-Verkaufs von Musik sich zu diesem Zeitpunkt abzuzeichnen begann. Auch die Möglichkeit, Videoabrufdienste zum Verkauf anzubieten, wurde nunmehr in Betracht gezogen und bereits im April 2006 ergänzte Movielink sein Verleih-angebot, indem nun auch einige Filme zum Kauf angeboten wurden. Am 1. Juni 2006, nachdem der beabsichtigte Verkauf des Dienstes offiziell bekannt gegeben worden war und nach anfänglichen Verhandlungen mit dem Kabelnetzbetreiber Comcast und AT&T, wurde der Dienst schließlich am 8. August 2007 zum Preis von 6,6 Mio. USD an Blockbuster, dem führenden Unternehmen im Bereich Einzelverkauf und –verleih von DVDs, 472 Vgl. B. GUILLOU, Die Online Distribution von Filmen, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Januar 2004, S.18, http://www.obs.coe.int/online_publication/reports/filmsonline_guillou.pdf.fr 188 verkauft.473 Am 16. Dezember 2008 wurde der Dienst unter dem alten Namen eingestellt und in den VoD-Dienst von Blockbuster integriert. Der Umsatz von Movielink lag 2006 bei 1,91 Mio. USD und 2007 bei 1,98 Mio. USD. Der Nettoverlust betrug 2006 11,6 Mio. USD und 2007 10,2 Mio. USD.474 4.5.1.2. Annäherung an den europäischen Markt In Europa kam für die Majors von Anfang an kein gemeinsamer Dienst wie Movielink in Frage: Zum einen wäre ein solcher Dienst, der einen vertikalen Zusammenschluss dargestellt hätte, wahrscheinlich nicht von den Wettbewerbsbehörden akzeptiert worden und zum anderen betrachten die Majors Europa weiterhin als einen Komplex aus verschiedenen Märkten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die MPA, die die Interessen der Majors in der Europäischen Union vertritt, 2008 den Vorschlag einer gebietsübergreifenden Lizenz im Rahmen der von der Europäischen Kommission durchgeführten Konsultation "Online-Inhalte" nicht unterstützt hat. Es scheint offensichtlich, dass die MPA die Entwicklung eines Systems gebietsübergreifender Lizenzen nicht befürwortet und dass sie die Standpunkte der internationalen Vereinigungen (FIAPF, FIAD und IVF), deren Mitglied sie ist, teilt. Im Allgemeinen bestand die Strategie der Majors in Europa folglich darin, den größten VoDDiensten im Bereich Download-to-rent, später auch Download-to-own, Filme zur Verfügung zu stellen und sich auf diese Weise auf den verschiedenen nationalen Märkten Europas zu positionieren, ohne Exklusivlizenzen zu erteilen. Das Nebeneinanderbestehen konkurrierender Plattformen auf den nationalen Märkten birgt verschiedene Vorteile für die Majors: - Es gewährleistet zunächst eine Abdeckung der Märkte: Aufgrund der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und der unterschiedlichen Ausstattung der Haushalte kann keine Plattform einen Universalanspruch auf einem nationalen Markt erheben. - Das Bestehen konkurrierender Plattformen ist die beste Garantie, hohe Anteile an den Einnahmen der Partner zu erhalten. - Die Vielzahl der Plattformen verzögert letztlich das Auftreten beherrschender Marktakteure, wie dies in den meisten Ländern bei bezahlpflichtigen Kanälen und Plattformen zu beobachten ist. Wahrscheinlich möchten die Majors nicht allzu schnell mächtigen Dienstelieferanten gegenüberstehen, die ihre Preise diktieren können, wie dies bei iTunes im Bereich des Online-Vertriebs von Musik geschehen ist. 4.5.1.3. Warner Bros. Sicherlich ist Warner Bros. im Hinblick auf die Verwendung neuer digitaler Vertriebsformen der aktivste Major. Warner Bros. gehörte zu den an der Gründung von Movielink 2002 beteiligten Studios. Im Oktober 2005 gründete das Studio eine neue Unternehmensgruppe, die Warner Bros. Home Entertainment Group (WBEHG), für den Vertrieb von Home-Video, Online-Vertrieb, 473 474 „Movielink on the block“, Business Week, 1. Juni 2006. http://www.businessweek.com/technology/content/may2006/tc20060531_484649.htm?campaign_id=rss_tech Vgl. Bericht 8-K/A von Blockbuster Inc. an die SEC, 8. August 2007, http://b2i.api.edgaronline.com/EFX_dll/EdgarPro.dll?FetchFilingHTML1?SessionID=XDEJWIiVAyunW-9&ID=5490752 189 Videospiele, Bekämpfung von Piraterie und Verwertung neuer Medienformen. Gleichzeitig wurde innerhalb dieser Gruppe ein eigenes Unternehmen für den internationalen Vertrieb der Warner-Produkte auf digitalen Plattformen, die Warner Bros. Digital Distribution (WBDD), gegründet. Einige Geschäfte im VoD-Bereich werden zudem von der Warner Bros. International TV Distribution (WBITD), der internationalen Vertriebsgesellschaft für Fernsehprogramme, abgewickelt. Im Mai 2006 sorgte Warner Bros. mit der Ankündigung einer Vereinbarung mit BitTorrent, der Gesellschaft, auf die die Entwicklung der für illegale Downloads äußerst populären Peerto-Peer (P2P)-Technologie zurückgeht, für eine Sensation.475 Im Mai 2007 kündigte BitTorrent die Einrichtung des BitTorrent Entertainment Network an, ein Zusammenschluss von Gesellschaften wie 20th Century Fox, Lions Gate, MTV Networks, Paramount Pictures, Metro-Goldwyn-Mayer Studios, Inc. (MGM) und Warner Bros.476 Unmittelbar nach seinem Start geriet der Dienst wegen Problemen, die durch das DRM-System verursacht wurden, in die Kritik. 2008 vermarktete die Warner Bros. Digital Distribution 37 Titel als Day-and-Date-VoD, d.h. zeitgleich mit Erscheinen der DVD, und präsentierte sich damit als einziges Filmstudio, das sich für eine solche Verwertung engagierte. WBDD platzierte 5 (darunter I Am Legend und Fool’s Gold) der 10 besten VoD-Verkaufsschlager in den USA. WBDD war ebenso das erste Unternehmen, das auf 12 internationalen Märkten einen Day-and-Date-Vertrieb praktizierte. 2008 vermarktete das Unternehmen außerdem Filme und Fernsehsendungen (wie Gossip Girl) in fünf nationalen iTunes Stores (USA, Kanada, Vereinigtes Königreich, Neuseeland und Australien). 477 Am 30. April 2008478 teilte Jeff Bewkes, Chief Executive Officer bei Time Warner, mit, dass Warner die „Day-to-Date“-Verwertung von VoD generell einführen werde. Zuvor mussten die Betreiber von VoD- oder Pay-per-View-Diensten nach Erscheinen der DVD mehrere Wochen warten, bis sie einen Film anbieten konnten. Als Begründung wurde angeführt, dass durch das zeitgleiche Erscheinen Marketing- und DVD-Produktionskosten eingespart werden könnten. “Taking a customer and moving that person over from rental-physical to VOD dayand-date is like a 60 to 70 percent margin instead of a 20 to 30. So it’s about a threeto-one trade.” Der "On Demand"-Katalog von Warner Bros.: Im August 2009 kündigte das Unternehmen Warner Bros. Digital Distribution an, dass es künftig auch den digitalen Vertrieb (Pay-perView, VoD) von Katalogen unabhängiger amerikanischer Produzenten übernehmen werde, womit diese Zugang zu einem Markt von 90 Mio. Haushalten in den USA und 195 Mio. Haushalten weltweit erhalten.479 475 476 477 478 479 Warner Bros. Pressemitteilung, 9. Mai 2006, http://www.warnerbros.com/#/page=company-info/press_room/search/ BitTorrent Pressemitteilung, 26. Februar 2007, http://www.bittorrent.com/pressreleases/2007/02/26/bittorrentinc-launches-the-bittorrent-entertainment-network/ http://www.bittorrent.com/pressreleases/2007/02/26/bittorrent-inc-launches-the-bittorrent-entertainmentnetwork/ Warner Bros. Pressemitteilung, 8. Januar 2009, http://www.warnerbros.com/#/page=company-info/press_room/search/ S. HANSELL, “Warner Brothers To Rent Movies Online Sooner”, New York Times, 30. April 2008. http://bits.blogs.nytimes.com/2008/04/30/warner-brothers-to-rent-movies-onlinesooner/?partner=rssuserland&emc=rss Warner Bros. Pressemitteilung, 11. August 2009, “Warner Bros. Digital Distribution Expands its Digital Film Library with Critically Acclaimed Independent Films”,. http://www.timewarner.com/corp/newsroom/pr/0,20812,1915952,00.html 190 Die Tatsache, dass Warner den VoD-Vertrieb fördert, hindert das Studio nicht daran, eine entscheidende Rolle bei der Einführung neuer physikalischer Datenträger zu spielen. Es ist kein Geheimnis, dass die im Januar 2008 bekannt gegebene Entscheidung, Filme nicht als DVD HD (von Paramount unterstütztes Format) herauszugeben, für den Siegeszug der Bluray Disc (BD) entscheidend war. Im Januar 2009 waren Warner und Paramount die beiden ersten Majors, die den Filmvertrieb über digitale Video-Download-Systeme auf Speicherkarten in dem von Toshiba und MOD Systems entwickelten System förderten.480 Die allgemeine Strategie von Warner, neuerschienene Filme und Fernsehsendungen über Dienste von Drittbetreibern zu vermarkten, hat nicht dazu geführt, dass das Unternehmen die Verwertung seiner Archive auslagert. Am 23. März 2009 gab WBHEG die Einführung des neuen VoD-Angebots "Warner Archive Collection"481 bekannt, das Zugang zu den Archiven gewährt. 150 Filme aus den Warner-Archiven (einschließlich vor 1986 von MGM, RKO Radio Pictures und Warner Bros. Pictures produzierte Filme) werden entweder als Download-toown oder als DVD angeboten. Monatlich soll das Angebot um 20 Filme erweitert werden. Über die Website können auch nach Wunsch DVD „manufactured on demand“ bestellt werden (MoD). Die Nutzer werden aufgefordert, die Titel auszuwählen, die in den kommenden Monaten neu eingestellt werden sollen. Die Kosten pro Film belaufen sich bei einer DVD auf 19,95 USD und für einen Download auf 14,05 USD.482 In Europa hat sich die Strategie von Warner weiterentwickelt. WBITD gehörte zu den ersten Tochtergesellschaften von Filmstudios, die Vereinbarungen mit wichtigen VoDDiensteanbietern schlossen. Mit Ausnahme des allerersten Vertrags mit Yes Television (Großbritannien, 9. Juni 2001) wurden die ersten bedeutenden Verträge mit aufstrebenden Betreibern in den Jahren 2004 und 2005 geschlossen: Lyse Tele in Norwegen, 24. November 2004; SF Anytime in Skandinavien, 1. Dezember 2004, Filmflex im Vereinigten Königreich, 9. Juni 2005; T-Online in Deutschland, 2. September 2005. Am 30. Januar 2006483 gab die Warner Bros. Home Entertainment Group die geplante Gründung eines joint Venture mit arvato mobile (Tochterunternehmen der BertelsmannGruppe) unter dem Namen In2Movies bekannt, das Videoinhalte auf einer gesicherten P2PPlattform legal anbieten soll. Die Plattform wurde zunächst in Deutschland, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz vermarktet. Über In2Movies sollten zunächst Filme und Fernsehserien auf den PC heruntergeladen werden können und in einer zweiten Phase die Download-Möglichkeiten auf DVD-Recorder und tragbare Peripheriegeräte ausgedehnt werden. Die von arvato eingerichtete Plattform GNAB nutzte ein dezentralisiertes P2P-Netz, um die Titel kostengünstig vermarkten zu können und behielt aber gleichzeitig eine zentralisierte Infrastruktur, um Autorenrechte zu verwalten und sicherzustellen, dass die von Warner sowie von lokalen Partnern und Anbietern (deren Videos auf In2Movies angeboten wurden) gewünschten Einschränkungen eingehalten werden. Der Dienst wurde am 11. Juni 480 481 482 483 Vgl. MOD Systems Pressemitteilung, 8. Januar 2008, http://www.modsystems.com/company/press_release.aspx?itemId=09010805-08_200901101644265000 MOD Systems and Toshiba Demonstrate Video Downloads to SD Cards at CES 2009, Reuters, 8. Januar 2009, http://www.reuters.com/article/pressRelease/idUS136662+08-Jan-2009+BW20090108. Dieses zunächst für die USA bestimme System wurde im März 2009 in Japan eingeführt und könnte auch in Europa Verbreitung finden. Alain Appriou, Marketingdirektor der Abteilung Unterhaltungselektronik von Toshiba France, bestätigte gegenüber ZDNet.fr die Machbarkeitsstudie eines solchen Systems für die Europäischen Märkte. "Toshiba bietet HD-Filme von Warner und Paramount auf SD-Karte an", ZDnet.fr, 14. Januar 2009, http://www.zdnet.fr/actualites/informatique/0,39040745,39386589,00.htm www.WarnerArchive.com “Warner Bros. Home Entertainment Group Opens the World's Largest Film Vault with the Launch of ‘Warner Archive Collection", 23. März 2009, http://www.timewarner.com/corp/newsroom/pr/0,20812,1887185,00.html “Warner Bros. Home Entertainment Group And Arvato Mobile To Launch Revolutionary Digital Entertainment Distribution Platform”, 30. Januar 2006, http://www.businesswire.com/portal/site/google/index.jsp?ndmViewId=news_view&newsId=20060130005498 &newsLang=en 191 2008 eingestellt. Wahrscheinlich konnte der fast ausschließlich auf einen Warner-Katalog basierende Dienst angesichts der Konkurrenz offenerer Dienste wie Videoload von T-Online, Maxdome (ProSiebenSat.1 Media AG-Gruppe) und Xbox Live Marketplace von Microsoft) nicht genügend Kunden gewinnen. Nach dem Scheitern von In2Movies korrigierte die Warner Bros. Home Entertainment Group ihre Europastrategie. Anstatt den Dienst WBITD direkt anzubieten, wurden verstärkt Vereinbarungen mit den etablierten Dienstelieferanten geschlossen, die den Warner-Katalog anbieten und damit zur Aufwertung der Marke beitragen: - In Großbritannien: Virgin Media und BT Vision (November 2007), Tiscali (5. Juni 2008)484, Top Up TV (10. Juli 2008)485, in Frankreich: Free, in Italien: Fastweb, in Deutschland: Maxdome (ProSiebenSat.1 Media), Hansenet (12. März 2007)486, in den Niederlanden: der Kabelbetreiber Ziggo (4. Mai 2009).487 Am 13. Oktober 2008 wurde mit der Bekanntgabe des Abschlusses einer mehrjährigen Lizenzvereinbarung mit ODD über die Einrichtung des SvoD-Dienstes Warner TV ein neues Kapitel aufgeschlagen. ODD ist ein joint Venture zwischen der deutschen Unternehmensgruppe TMG (Inhaber von Tele 5 in Deutschland, ATV in Österreich und außerdem beteiligt an den CinemaxX-Kinosälen) und der britischen im VoD-Bereich spezialisierten Gesellschaft On-Demand Group. Aufgabe der ODD ist es, bei nationalen Betreibern in Deutschland, der Schweiz und Österreich für den Dienst zu werben. Die ersten Verträge wurden mit dem Dienst aonTV von Telekom Austria und mit T-Online in Deutschland geschlossen. 4.5.1.4. The Walt Disney Company Die Disney-Gruppe war in Bezug auf den VoD-Markt etwas zurückhaltender als Warner und gehörte beispielsweise nicht zu Movielink. Disney ist vor allem darauf bedacht, die Einkünfte aus dem Home-Video-Geschäft zu erhalten (DVD und Blu-ray), da der umfangreiche Katalog mit Kinderfilmen einen Anreiz darstellt, dem Kauf gegenüber dem Verleih den Vorzug zu geben. Laut Daniel-George Levi, dem Präsidenten der Walt Disney Studios Home Entertainment France, schauen sich Kinder einen Disney-Film auf DVD etwa 30 bis 40 mal an.488 Seiner Ansicht nach sind aufgenommene Datenträger einfacher zu handhaben als Downloads und werden von den Eltern bevorzugt. Zudem ist er der Ansicht, dass eine handfeste DVD oder Blu-ray Disc besser als Geschenk geeignet ist als ein Download, den man nur schwer verschenken kann. Diese Vorbehalte bedeuten nicht, dass Disney vollkommen auf Videoabrufdienste verzichtet. Disney kündigte als erstes Studio an, Filme und Sendungen des Kanals ABC in die iTunes Stores von Apple einzustellen. Die Pixar Animation, eine Tochtergesellschaft von Disney, 484 485 486 487 488 “Warner TV Video-on-Demand Branded Service Launches on Tiscali TV”, 5. Juni 2008, http://www.timewarner.com/corp/newsroom/pr/0,20812,1812101,00.html “Top Up TV Adds Warner TV Video-on Demand Branded Service”, 10. Juli 2008, http://www.timewarner.com/corp/newsroom/pr/0,20812,1821640,00.html Hansenet Telekommunikation GmbH and Warner Bros. International Television Announce Multiyear Videoon-Demand Agreement to Bring Movies From Warner Bros. to German Television, 12. März 2007 http://www.timewarner.com/corp/newsroom/pr/0,20812,1598361,00.html Warner Bros., Pressemitteilung, 4. Mai 2009. Interview, Ecran total, 11. März 2009, S. 18. Auf der Grundlage der von der GfK für den französischen Markt erstellten Prognosen schätzt Levy, dass der Umsatz 2009 mindestens zwei Drittel des Umsatzes im VoDBereich ausmachen wird. 192 übernahm eine Vorreiterrolle als sie einen Teil ihres Katalogs mit kurzen Trickfilmen in die iTunes Stores einstellte. Sendungen der Kanäle Disney Channel und Playhouse werden über die iTunes Stores (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich) angeboten. In Bezug auf die Fernsehsendungen der Kataloge von ABC und Disney Channel wurden parallel zwei Strategien verfolgt: einerseits die werbefinanzierte Online-Bereitstellung und andererseits der Online-Verkauf über die iTunes Stores. Disney übernahm im Bereich werbefinanzierter kostenloser Videoabrufdienste eine Vorreiterrolle. Zur Finanzierung dieses Dienstes werden die Videos von drei einminütigen Werbeeinblendungen eines Webekunden unterbrochen. Mike Shaw, Verkaufsleiter von ABC, erklärte, dass die Zuschauer die Art der ausgestrahlten Werbespots auswählen können. So kann sich der Kunde beispielsweise zwischen einem klassischen Werbespot oder einem interaktiven Werbespiel entscheiden. ABC müsste nach und nach in der Lage sein, Werbespots gezielter einzusetzen und damit einen Dienst zu erhalten, der sowohl auf Werbekunden als auch auf Zuschauer passgenau zugeschnitten ist. Zwischen September 2006 und April 2007 wurden von der Website ABC.com 92 Mio. Titel und von der Website Disneychannel.com 91 Mio. Titel heruntergeladen.489 Ein Jahr nach seinem Start verzeichnete der Dienst ABC.com 130 Mio. Downloads.490 Inhalte aus den Katalogen von ABC (TV-Sendungen) und von Disney Channel können im US-iTunes Store seit dem 12. Oktober 2005 abgerufen werden. Ein Jahr nach Bereitstellung von Titeln aus dem ABC-Katalog – wie insbesondere die Serie Lost – waren in den iTunes Stores insgesamt 8,5 Mio. Downloads gezählt worden:491 Bis Ende Januar 2007 waren 19 Mio. Titel, die insgesamt mehr als ein Drittel der in den iTunes Stores verzeichneten Videodownloads darstellten, heruntergeladen worden.492 Bis Ende März 2007 waren 21 Mio. Episoden,493 Ende April 2007 23,7 Mio.494 und Ende Oktober 2007 schließlich 33 Mio. Titel verkauft worden.495 Seit 12. September 2006 können 75 Disney-Filme zum Preis von jeweils 1,99 USD abgerufen werden. Nach Angaben von Robert Iger, Generaldirektor von Disney496, wurden allein in der ersten Woche 125.000 Downloads mit einem Umsatz von 1 Mio. USD getätigt. Er prognostizierte für das erste Jahr Einnahmen in Höhe von 50 Mio. USD. Einige Wochen 489 490 491 492 493 494 495 496 The Walt Disney Company Financial Results for Q2 FY07 - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, and Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer of The Walt Disney Company, 8. Mai 2007. http://amedia.disney.go.com/investorrelations/070508_transcript_earnings.pdf Goldman Sachs Communacopia Conference - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, The Walt Disney Company, 18. September 2007, http://amedia.disney.go.com/investorrelations/070918_transcript_iger.pdf Präsentation von Anne Sweeney, President ABC Television Group, 13. September 2006, http://media.disney.go.com/investorrelations/presentations/060919_transcript_iger.pdf 8. Februar, 2007 The Walt Disney Company Investor Conference - The Walt Disney Company Senior Management, http://corporate.disney.go.com/media/investors/2007_irc_abctvgroup.pdf A.G. Edwards 2007 Media and Entertainment Conference - Anne Sweeney, Co-Chair Disney Media Networks and President, Disney-ABC Television Group, 17. April 2007, http://amedia.disney.go.com/investorrelations/041707_transcript_sweeney.pdf The Walt Disney Company Financial Results for Q2 FY07 - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, and Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer of The Walt Disney Company, 8. Mai 2007, http://amedia.disney.go.com/investorrelations/070508_transcript_earnings.pdf The Walt Disney Company announced Fiscal Full Year and Q4 FY07 Financial Results - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, and Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer of The Walt Disney Company, 7. November 2007, http://corporate.disney.go.com/investors/quarterly_earnings/071108_transcript_earnings.pdf Goldman Sachs Communacopia Conference - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, The Walt Disney Company, 15. September 2006, http://media.disney.go.com/investorrelations/presentations/060919_transcript_iger.pdf 193 später jedoch wurden die geschätzten Zahlen auf 25 Mio. korrigiert:497 Bis Ende Februar 2007 waren 1,6 Mio. Filme heruntergeladen worden, eine Zahl, die Bob Iger als eher „mittelmäßig" bezeichnete.498 Bis Ende April 2007 gab es 2 Mio. Downloads499 und Ende Juli 2008 blieb die erreichte Zahl von 5 Mio. Downloads weit hinter den Erwartungen zurück.500 Anscheinend hat Disney seine Prognosen über die Zunahme der Einnahmen aus Digitalverkäufen nach unten korrigiert. Laut Tom Staggs, dem Senior Executive VicePresident von Disney, sollte durch den Aufschwung im digitalen Vertrieb der Anteil der Einnahmen aus Verkäufen gegenüber den Werbeeinnahmen ansteigen. Der Anteil der Werbeeinnahmen sollte zu Gunsten der Einnahmen aus Verkäufen von 60 auf 50% zurückgehen.501 Interessanterweise hat Disney ab Ende 2007 weniger Daten über die Download-Zahlen veröffentlicht und seine Mitteilungen auf die Entwicklungen im Blu-ray Bereich konzentriert. Dies bedeutet allerdings keine Vernachlässigung des Videoabrufbereichs, dessen Wichtigkeit Bob Iger im Mai 2008 in einer Erklärung gegenüber Analysten bestätigte. Auch wenn er die konservative Einstellung der Industrie einräumt, betont Iger gleichzeitig, wie wichtig es sei, die Nachfrage der jungen immer anspruchsvolleren Kunden zu befriedigen. Seiner Ansicht nach berührt der VoD-Vertrieb nicht die Aktiva der Gesellschaft.502 Einige Monate später erklärte Iger, dass die Einnahmen aus dem digitalen Vertrieb "inkremental" seien, dass aber bei Nichtpräsenz auf dem VoDMarkt die Gefahr bestehe, ins Abseits gedrängt zu werden.503 Nach Aussage von Tom Staggs zwingt die Verbrauchernachfrage die Studios, auf dem Markt des virtuellen Vertriebs Präsenz zu zeigen. Ihm zufolge ist die Rentabilität des physikalischen Vertriebs ganz ähnlich der des virtuelllen Vetriebs.504 Allerdings führt laut Bob Iger der durch Piraterie ausgeübte Druck zu niedrigeren Gewinnspannen und zwar nicht nur beim Online-Verkauf, sondern auch beim Kauf physikalischer Datenträger.505 Eine neue Etappe wurde am 31. März 2009 mit der angekündigten Vereinbarung zwischen Disney/ABC Television Group, ESPN und YouTube eingeleitet.506 Gemäß dieser Vereinbarung soll Disney verschiedene Kurzfilm- und Sportkanäle auf dem Videoportal 497 498 499 500 501 502 503 504 505 506 General Discussion at The Credit Suisse Media Week Conference - Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer, The Walt Disney Company, 5. Dezember 2006, http://amedia.disney.go.com/investorrelations/061205_transcript_staggs_cs.pdf Bear Stearns' 20th Annual Media Conference - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, 5. März 2007, http://amedia.disney.go.com/investorrelations/presentations/bear_stearns_transcript.pdf The Walt Disney Company Financial Results for Q2 FY07 - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, and Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer of The Walt Disney Company, 8. Mai 2007, http://amedia.disney.go.com/investorrelations/070508_transcript_earnings.pdf The Walt Disney Company announced Q3 FY08 Financial Results - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, and Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer of The Walt Disney Company, 30. Juli 2008. http://corporate.disney.go.com/investors/quarterly_earnings/080730_transcript_earnings.pdf General Discussion hosted by Hamilton Faber of Atlantic Equities - Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer, The Walt Disney Company, 30. Oktober 2006, http://media.disney.go.com/investorrelations/061002_transcript_staggs.pdf 2008 Bernstein Strategic Decisions Conference - Bob Iger, President and Chief Executive Officer of The Walt Disney Company, 28. Mai 2008, http://corporate.disney.go.com/investors/presentations/080528_transcript_Bernstein.pdf The Walt Disney Company announced Q3 FY08 Financial Results - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, and Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer of The Walt Disney Company, 30. Juli 2008. UBS 36th Annual Global Media and Communications Conference - Tom Staggs, Senior Executive Vice President and Chief Financial Officer, The Walt Disney Company. 9. Dezember 2008, http://corporate.disney.go.com/investors/presentations/080909_transcript_merrill.pdf Deutsche Bank Media & Telecom Conference - Bob Iger, President and Chief Executive Officer, The Walt Disney Company. 3. März 2009, http://corporate.disney.go.com/investors/presentations/090303_transcript_deutschebank.pdf The Walt Disney Company Pressemitteilung, 31. März 2009, http://corporate.disney.go.com/news/corporate/2009/2009_0331_you_tube.html 194 anbieten. Die Kanäle der Disney-Gruppe können dann selbst Werbespots eigener Werbekunden einblenden. Nach Ansicht von Anne Sweeney, Präsidentin der Disney/ABC Television Group, kann Disney mit dieser Vereinbarung die Zahl der potenziellen OnlineKunden erhöhen, neue Geschäftsmodelle ausprobieren und die den Werbekunden vorgeschlagene Bandbreite erweitern. Einen Monat später, im April 2009, beteiligte sich die Disney-Gruppe am Hulu-Dienst von Fox und NBC Universal, von dem sie 27% des Kapitals erwarb (vgl. 6.4.1.).507 In Europa hat sich Disney je nach Land für unterschiedliche Strategien, wie etwa die Bereitstellung bestimmter Titel für die Kataloge der Anbieter von VoD-Diensten oder die Einrichtung verschiedener eigener Dienste, entschieden. Wie bereits bei den Kindersendungen scheint SVoD das von Disney bevorzugte Vertriebsmodell zu sein: - In Großbritannien stellt Tiscali das Angebot „Disney Treasures“ als SVoD zur Verfügung. - In Frankreich haben Free und Disney/ABC International Television am 20. September 2007 eine Vereinbarung über SVoD geschlossen, um den Abonnenten des Free Home Video-Dienstes eine breite Auswahl von Disney-Inhalten anbieten zu können. Diese Vereinbarung scheint sich nicht konkretisiert zu haben, denn es gibt im Rahmen des Angebotes von Free keinen speziellen Disney-Shop. 4.5.1.5. Sony Pictures Die von Sony Pictures (ehemals Columbia Pictures) verfolgte Strategie ist nicht so deutlich ausgeprägt wie die von Warner Bros. und The Walt Disney Company. Das Filmstudio war an der Einführung von Movielink beteiligt und stellt seine Filme den größten amerikanischen Dienstebetreibern zur Verfügung (CinemaNow, Blockbuster, Amazon, iTunes, PlayStation Network, Recorded Books, Sprint, Gaia, Verizon, AT&T). Selbstverständlich unterstützt Sony Pictures den Schritt des Entertainment-Bereichs der Unternehmensgruppe, die im Juli 2008 einen VoD-Dienst für PSP eingerichtet hat. Sony gehört zu den wenigen Majors, die im VoD-Bereich noch kein Day-to-Date-Prinzip praktizieren, sodass die Verwertung als VoD weiterhin ungefähr einen Monat nach Erscheinen auf DVD beginnt. In Europa wurden die Lizenzvereinbarungen mit VoD-Dienstelieferanten von Sony Pictures Television International geschlossen. Neben den Vereinbarungen mit den wichtigsten Betreibern (die nicht unbedingt von der Unternehmensgruppe bekannt gegeben werden) sind einige besondere Initiativen zu nennen: - Der Filmkatalog "Screen Gems" (von Sony vermarkteter Katalog mit unabhängigen oder ausländischen Filmen) mit einem VoD-Kanal im iTunes Store Großbritannien und im IPTV-Angebot von Tiscali UK; - der von Sony BMG herausgegebene Kanal Spassgesellschaft, der über den iTunes Store Deutschland vermarktet wird. Sony Pictures interessiert sich ebenfalls für die Videoportale. Im Juni 2007 wurde auf Myspace.com The Minisode Network gestartet, ein Dienst, der 5-minütige Fassungen 507 The Walt Disney Company /Hulu Pressemitteilung, 30. April 2009, http://corporate.disney.go.com/news/corporate/2009/2009_0430_hulu_release.html 195 populärer Fernsehserien wie Married With Children und NewsRadio anbietet. Im Januar 2008 wurde The Minisode Network darüber hinaus als spezieller Kanal von YouTube präsentiert. Diese Zusammenarbeit wurde im April 2009 verstärkt, als Sony Pictures - einige Tage nach Disney - eine Vereinbarung mit YouTube unterzeichnete. Diese Vereinbarung kommt einige Wochen nach der Entscheidung von Sony Music und Google, ihre Zusammenarbeit auf YouTube fortzusetzen, zustande. Wie ein von Reuters zitierter SonySprecher mitteilte, können etwa fünfzehn alte Filme wie St. Elmo's Fire und Die blaue Lagune über YouTube auf der Website crackle.com abgerufen werden. Auch Serien wie Drei Engel für Charlie und Eine schrecklich nette Familien werden demnächst online zur Verfügung gestellt. Im August 2006 übernahm Sony Pictures Entertainment für 65 Mio. USD Grouper.com, eines der größten Videoportale und führte es im Juli 2007 unter dem Namen Crackle508 weiter. Das Portal positioniert sich als Konkurrent von Hulu und stellt eine Plattform für professionelle und nutzergenerierte Inhalte sowie für Inhalte junger von Sony ausgewählter Regisseure bereit. (Vgl. weiter unten 6.5.2) 4.5.1.6. Twentieth Century Fox Die Strategie der Twentieth Century Fox, die zur News Corp.-Gruppe von Rupert Murdoch gehört, muss im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie der Unternehmensgruppe gesehen werden. Die News Corp.-Gruppe, die im Bereich der Ausstrahlung von Satellitenbouquets (DirectTV in den USA, Sky, Sky Italia und Sky Deutschland in Europa) (vgl. 4.3) und als Sendeveranstalter aktiv ist, hat ihr Geschäftsfeld seit 2005 auf das Internet und die Videoportale ausgedehnt, indem sie den Unternehmensbereich Fox Interactive Media ins Leben rief, Gesellschaften wie IGN Entertainment Inc. oder MySpace übernahm und im August 2007 schließlich das joint Venture Hulu mit NBC Universal gründete (vgl. 6.5.1). Bereits im Jahr 2000 hatte Fox das Projekt Movies.com, eine Partnerschaft mit Disney zur Einrichtung einer gemeinsamen VoD-Website, angekündigt, das aber im April 2002 aufgegeben wurde. Fox beteiligte sich nicht an Movielink, stellte aber diesem ebenso wie dem konkurrierenden Projekt CinemaNow Filme zur Verfügung. Eine Zeitlang hegte Fox weiterhin die Hoffnung auf einen eigenen Dienst: Im Oktober 2006 wurden mehrere Filme und Serien des Katalogs wie X-Men oder 24 im Rahmen des von IGN Entertainment angebotenen Dienstes Direct2Drive bereitgestellt. Die Filme wurden zum Preis von 19,99 USD zum Kauf angeboten, während jede Einzelfolge einer Serie 1,99 USD kosten sollte. Diese Initiative war eher kurzlebig und Direct2Drive konzentrierte sich anschließend wieder ausschließlich auf den Videospielbereich. Fox war zunächst nicht an der Bereitstellung von Filmen in den iTunes Stores beteiligt, begann aber im Dezember 2007, seinen Katalog für diesen Dienst zu öffnen. In der Folge schloss Fox Vereinbarungen mit Amazon, AOL und MSN. Im Februar 2009 begann Fox bei einigen Titeln mit einer „Day-and-Date“ Verwertung, die eine gleichzeitige Bereitstellung von VoD und DVD ermöglichte.509 In Europa schloss Fox Vereinbarungen mit den wichtigsten Dienstebetreibern. Ein FoxKatalog wird im britischen und deutschen iTunes Store angeboten. 508 509 “Sony new’ Crackle set to aid filmmakers”, Wall Street Journal, 16. Juli 2007, http://online.wsj.com/article/SB118454151100667084.html?mod=googlenews_wsj “Universal, Fox, Summit shut VoD-DVD window”, 6. Februar 2009, http://www.contentagenda.com/article/CA6635448.html 196 4.5.1.7. Universal Studios (Universal NBC) Die Universal Studios waren aktiv an der Einführung von VoD in den Vereinigten Staaten beteiligt. Bereits 2002 wurde versuchsweise eine Vereinbarung mit dem CinemaNow-Dienst geschlossen. Später beteiligte sich Universal an der Einrichtung der Movielink-Site. Danach bestand die Politik des Unternehmens in der Bereitstellung seiner Filme für die Betreiber von VoD-Diensten. Die Aktivitäten im Bereich Pay-per-View und VoD wurden von dem eigens eingerichteten Unternehmensbereich Universal Pay-per-View and Video on Demand innerhalb der Universal Television Group übernommen, die wiederum zur Vivendi Universal Entertainment (VUE) gehört. Im Anschluss an die Gründung des Mischkonzerns Universal NBC wurden sie in die NBC Universal Digital Distribution, einem Unternehmensbereich von NBC Universal, aufgenommen. Dieser Bereich ist zuständig für die Vermarktung von Filmen und Sendungen der Unternehmensgruppe als VoD, im elektronischen Online-Handel (electronic-sell-through - EST) und im interaktiven Fernsehen sowie für die Vermarktung von neuen Produkten und wireless-Diensten (WAP, SMS usw.). Im März 2007 führte NBC Universal zusammen mit Fox Entertainment den kostenlosen VoDDienst Hulu ein. (Vgl. weiter unten 6.5.1.) Im Februar 2009 gab Universal Studios seine Absicht bekannt, eine Day-and-DateVerwertung mit gleichzeitiger Bereitstellung von VoD und DVD einzurichten.510 Im April 2009 waren die Filme von Universal in den USA in 19 verschiedenen Diensten über Kabel, Satellit oder Internet verfügbar. Einige Titel von Universal sind in den iTunes Stores der angelsächsischen Länder verfügbar. Am 26. Februar 2009 wurde der Abschluss einer Vereinbarung mit Microsoft über die Bereitstellung von Filmen in den Xbox LiveMarketplaces bekannt gegeben. Während einerseits die bestehenden Dienste beliefert wurden, hat Universal andererseits seine eigene VoD- und Pay-per-View-Website eingerichtet. (http://www.universalvod.net/). In Europa hat Universal mit den meisten großen Betreibern von VoD-Diensten Vereinbarungen über die Aufnahme von Universal-Inhalten in deren Kataloge geschlossen. Im Allgemeinen werden die Filme direkt von der NBC Universal International Television Distribution lizenziert. Allerdings arbeitet das Studio auch mit Vermittlern. So schloss sich Universal im März 2006 mit LoveFilm (dem DVD-Verleih der britischen Unternehmensgruppe Arts Alliance Media) zusammen, um einen VoD-Dienst einzuführen, mit dem die Nutzer Filme auf ein Handy herunterladen können, wobei gleichzeitig eine DVD-Kopie zur Verfügung gestellt wird. King Kong war der erste angebotene Film.511 Universal verwertet seinen Katalog außerdem über den SvoD-Dienst PictureBox, der in Großbritannien im Rahmen der Angebote von Top Up TV (September 2006), Tiscali (seit Juni 2007) und BT Vision (April 2008) verfügbar ist. Zum Preis von monatlich 5 GBP haben die Abonnenten Zugriff auf 28 Titel. Der Dienst wird ebenfalls in Polen im Rahmen des Angebots „N“ des Satellitenplattformbetreibers ITI Vision bereitgestellt. 4.5.1.8. Paramount Pictures (Viacom-Gruppe) Paramount Pictures war eines der letzten Filmstudios, das sich für eine VoD-Strategie entschied. Möglicherweise wollte die Unternehmensspitze der Viacom-Gruppe damit die 510 511 idem Pressemitteilung Arts Alliance Media, 17. März 2006, http://www.artsalliancemedia.com/documents/LFUniDTO.pdf 197 Interessen von Blockbuster, dem im Bereich Einzelverkauf und –verleih von Videos tätigen und bis 2004 zur Viacom-Gruppe gehörigen Unternehmen, wahren. Wie auch immer, Paramount unterzeichnete erst 2003 seinen ersten VoD-Vertrag mit dem In Demand-Dienst. Später beteiligte sich Paramount am Movielink-Projekt und schloss nach und nach Vereinbarungen mit verschiedenen Betreibern von VoD-Diensten (insbesondere DirectTV, Blockbuster und, seit Februar 2008, dem Dienst Xbox Live von Microsoft). Paramount war außerdem nach Disney das erste Studio, das eine Vereinbarung mit Apple über den Vertrieb seiner Filme in den iTunes Stores bekannt gab. Im April 2008 kündigte Paramount zeitgleich mit Fox eine „Day-and-Date“-Verwertung für die in den iTunes Stores bereitgestellten Titel an. Der Film Jackass 2.5 war sogar eine Woche vor seinem Erscheinen als DVD in den iTunes Stores verfügbar. Im Bereich HD DVD war Paramount neben DreamWorks interessanterweise das einzige Studio, das im August 2007 der HD DVD gegenüber der Blu-ray Disc den Vorzug gab und diese Position beibehielt, bis Toshiba im Februar 2008 die Einstellung der Produktion dieser Geräte bekannt gab. Im April 2008 hatte sich Paramount mit MGM und Lions Gate zusammengeschlossen und kündigte die Einführung eines Premiumdienstes für VoD in den Vereinigten Staaten an, über den neue Filme und Serien der drei Studios sowie Katalogbestände bereitgestellt werden sollten. Dieser neue Dienst, der über einen Fernsehkanal bereitgestellt wird, soll im Herbst 2009 an den Start gehen und konkurriert mit HBO und Showtime Networks von CBS, einem Fernseh- und Video-on-Demand Abonnementdienst. Bei dieser Ankündigung war nicht ausdrücklich von einem Online-Vertrieb die Rede, sondern ganz allgemein vom „digitalen Markt der Zukunft“ („the digital marketplace of the future“). Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass es sich um einen innovativen Dienst handele, der sowohl traditionelle Formen als auch neue digitale Vertriebsformen nutzen werde.512 In Europa hat Paramount Vereinbarungen mit den größten Dienstebetreibern unterzeichnet, scheint aber keine eigenen Dienste zu planen. Der Katalog der von Paramount produzierten Fernsehserien ist gleichfalls Gegenstand von Verträgen mit Betreibern wie UPC Nederland und Top Up TV. 4.5.2. Unternehmen der europäischen Filmbranche Seit Beginn des Jahrzehnts begegnen die europäischen Akteure in der Filmindustrie der Entwicklung mit einer Mischung aus Misstrauen, abwartender Haltung und der Suche nach eigenen Strategien. Offensichtlich werden die Strategien der amerikanischen Filmstudios in Europa als marktstrukturierend wahrgenommen, wobei die Besonderheiten der europäischen Märkte (deren Fragmentierung, die geringe Einbeziehung europäischer Unternehmen, die Bedeutung der Telekommunikationsbetreiber, der unabhängigen Produzenten und der Filmverleihe, die Förderung durch die öffentliche Hand) andere Szenarien voraussetzen als in den Vereinigten Staaten. Es gibt in Europa etwa zehn relativ gut etablierte Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen EUR: Pathé, UGC, Gaumont, Constantin Film AG, Europacorp, The Entertainment Group of Companies, Nordisk Egmont, AB Svensk Filmindustri, Bavaria… Interessanterweise hat sich zunächst nur eines dieser Unternehmen, die AB Svensk Filmindustri, innerhalb kurzer Zeit als Diensteanbieter etabliert (SF Anytime), 512 Zitiert in “Hollywood studios tout entertainment service--for 2009”, CNET News, April 2008. http://news.cnet.com/8301-10784_3-9924007-7.html?tag=mncol 198 dem später die MK2-Unternehmsgruppe in Frankreich folgte. Die ersten Initiativen kamen ansonsten eher von Zusammenschlüssen unabhängiger Produzenten. 4.5.2.1. SF Anytime SF Anytime ist ein VoD-Verleihdienst, der 2002 in Schweden von Bonnier Entertainment, einem Bereich der Bonnier-Gruppe eingerichtet wurde. Der Dienst setzte seinen Expansionskurs in den nordischen Ländern fort und stellte in Norwegen (2003), Dänemark (2004) und Finnland (2005) Angebote in der jeweiligen Landessprache bereit. Das Projekt wurde mit Mitteln aus dem Programm Media für "Pilotprojekte" gefördert, wobei weder Berichte noch Bewertungen zu dieser finanziellen Unterstützung veröffentlicht wurden. Zunächst war der Dienst nur über das Internet zugänglich. Im Januar 2005 wurde der Dienst schließlich im Rahmen des IPTV-Angebots von Telia Digital-tv und später über die Plattformen anderer nordischer Anbieter (Canal Digital, Bredbandsbolaget, FastTV) bereitgestellt. Der Dienst wird auch in Hotels als Pay-per-View mit einer Auswahl von fünf bis zehn Filmen angeboten, die im Streamingverfahren abgerufen werden können. Bei der Einführung des Dienstes konnte Bonnier Entertainment auf die Erfahrungen von Svensk Filmindustri im Bereich Filmverleih zurückgreifen. Darüber hinaus hat der Dienst Vereinbarungen mit verschiedenen Filmverleihen wie Warner, 20th Century Fox, Buena Vista Distribution, Regency, Scanbox und Sandrew Metronome geschlossen. Die mit Warner Bros. International Television Distribution im Dezember 2004 geschlossene Vereinbarung gehörte zu den ersten Vereinbarungen, die von einem amerikanischen Major für den europäischen VoD-Markt geschlossen wurde.513 Im Dezember 2008 umfasste der bereitgestellte Katalog 1 400 Titel von 30 verschiedenen Unternehmen, wobei sich die Herausgeber des Dienstes über die fehlende Zusammenarbeit mit Paramount, Sony und Universal beklagten.514 Der VoD-Verleih von SF Anytime kostet im Internet 9 bis 45 schwedische Kronen (d.h. 0,99 bis 5 EUR) und im Rahmen eines IPTV-Angebots zwischen 9 und 53 schwedischen Kronen (0,99 bis 5,70 EUR). Die SF Anytime arbeitet außerdem mit ihrer Schwestergesellschaft TV4AB im Rahmen des TV4 Anytime-Dienstes zusammen. Die Sendungen des Kanals können einen Tag nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen im Rahmen eines SVoD-Angebotes zum Preis von monatlich 5 EUR heruntergeladen werden. Auch wenn keine regelmäßig veröffentlichten Zahlen von SF Anytime vorliegen, wurde der Dienst in den ersten Jahren offenbar nicht besonders stark genutzt. Innerhalb von 5 Jahren wurden insgesamt 300 000 Downloads registriert.515 Der geringe Erfolg des Dienstes lässt sich (wie auch bei film2home, dem Hautkonkurrenten in den nordischen Ländern) mit dem beträchtlichen Ausmaß illegaler Downloads in den nordischen Ländern erklären. SF Anytime versuchte daher einen besseren rechtlichen Schutz durch verstärkte Bekämpfung der Piraterie zu erreichen. Am 1. April 2009 trat in Schweden das IPRED-Gesetz in Kraft, das zu einem erheblichen Rückgang illegaler Downloads in den Breitbandnetzen führte. Gleichzeitig verzeichnete SF Anytime erhöhte 513 514 515 Timewarner Pressemitteilung, 1. Dezember 2004, http://www.timewarner.com/corp/newsroom/pr/0,20812,845389,00.html “Fiasko för hyrfilm på nätet”, dn-se, 7. März 2008 http://www.dn.se/ekonomi/fiasko-for-hyrfilm-pa-natet-1.603767 “SF Anytime växer”, Pryl Portalen.se, 13. Februar 2007, http://www.prylportalen.se/artikel/sf_anytime_vaxer_070213091747-699.html 199 Download-to-rent-Zahlen, die sich aber auch auf die Werbekampagne zurückführen lassen die zeitgleich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes stattfand.516 4.5.2.2. Nordisk Film: Sputnik Die zur internationalen Mediengruppe Egmont gehörende Gesellschaft Nordisk Film ist eines der ältesten und wichtigsten Unternehmen der europäischen Filmbranche. Die Gesellschaft Nordisk Film schloss sich 2004 zur Einführung des Online-VoD-Dienstes TV2 Sputnik mit dem öffentlich-rechtlichen (werbefinanzierten) Unternehmen TV2 zusammen. Das Angebot umfasst einen Filmdienst und einen Dienst mit Fernsehsendungen. Beim Start im Juni 2005 wurden 275 Filme angeboten. 4.5.2.3. MK2 Die französische MK2-Gruppe, die als Produzent, Filmverleih, Kinobetreiber und DVD-Verlag tätig ist, startete am 14. Mai 2007 im Internet die VoD-Plattform MK2 VOD.517 Die im Bereich Autorenkino spezialisierte Unternehmensgruppe wollte sich von Anfang an von den übrigen Marktangeboten, die sich überwiegend auf amerikanische Filme konzentrierten, abheben. In der Presseerklärung hieß es: "MK2, der erste französische Kinobetreiber, der eine VoDPlattform einführt, unterscheidet sich in zwei Punkten von den zahlreichen vorhandenen VoD-Angeboten: Dem breit gefächerten Katalog und der intensiven redaktionellen Aufbereitung der Plattform." Beim Start des Dienstes enthielt der angebotene Katalog mehr als 500 Titel. Dieser Katalog wurde schnell ergänzt und umfasste im September 2007 bereits 2.000 Titel. Diese stammen aus dem MK2-Katalog, aber auch von mehr als zehn Rechteinhabern: FTD, Studio Canal, EPI Diffusion, Family Films usw. Neben Filmen können bei MK2 VOD auch Dokumentationen, Trickfilme, Kurzfilme, Erotikfilme usw. heruntergeladen werden. Die redaktionelle Aufbereitung der Website unterliegt der Verantwortung eines "Kinofachmanns", der für Filmtipps, Präsentationen, Kritiken und Empfehlungen zuständig ist. Die Seite bietet insbesondere Themenwochen oder Themen im Zusammenhang mit speziellen Ereignissen an. Außerdem gibt es verschiedene Rubriken, in denen neue Werke vorgestellt werden, wie: le choix du vendeur (Kinotipps), le coin des curieux (Sehenswerte Kinojuwelen und Arthouse), la critique qui donne envie (Interessante Kritiken mit Kommentaren von Internetnutzern und Neuigkeiten vom Kino), 3 raisons de voir ce film (3 Gründe, diesen Film zu sehen, mit Infos zum Film, Anekdoten, verliehene Preise…). Der Katalog steht rund um die Uhr zur Verfügung, wobei die einzelnen Titel als Download-torent innerhalb von 48 Stunden beliebig oft angesehen werden können. Die Nutzung des Dienstes ist einfach, da kein spezielles Medienabspielprogramm zum Ansehen oder Herunterladen erforderlich ist. Preislich bewegt sich der Dienst mit Preisen zwischen 3,99 und 4,99 EUR im Mittelfeld. 4.5.2.4. Filmax Entertainment SA Filmax ist die größte spanische Unternehmensgruppe der Filmbranche, die als Produzent, Filmvertrieb und Kinobetreiber agiert. Im Februar 2009 startete das Unternehmen das VoD516 517 “Swedish anti-piracy law, two weeks on: Traffic down and sales up”, Royal Pingdom, 15. April 2009, http://royal.pingdom.com/2009/04/15/swedish-anti-piracy-law-two-weeks-on-traffic-down-and-sales-up/ http://vod.mk2.com/ 200 Angebot Yodecido, das sowohl einen Online-VoD-Dienst mit Katalogtiteln (Videoclub), die als Download-to-own oder Download-to-rent angeboten werden, als auch einen OnlineMusikdienst umfasst. Zudem werden eine Reihe von Trailern der von Filmax vermarkteten Filmen und ein Videoportal für nutzergenerierte Inhalte angeboten. Im April 2009 verzeichnete der Videoclub laut eigenen Angaben 3.000 Kunden. Gleichzeitig hat sich Filmax mit der Gesellschaft ADNstream zusammengeschlossen, die den kostenlosen werbefinanzierten VoD-Dienst ADNstreamtv anbietet.518 Eine begrenzte Anzahl von Titeln aus dem Filmax-Katalog wird auf dieser Plattform bereitgestellt. 4.5.2.5. Andere im VoD-Bereich tätige Unternehmensgruppen Die Unternehmensgruppe Pathé, die im Bereich Filmproduktion (in Frankreich und in Großbritannien), Filmverleih und als Betreiber von Kinosälen tätig ist, zeigte sich in Bezug auf Videoabrufdienste eher zurückhaltend. Das Unternehmen stellt in seinem Tätigkeitsbericht 2007 fest, dass "die neuen Telekommunikationsbetreiber auf die Entwicklung neuer Märkte, insbesondere den Video-on-Demand-Markt (VOD), schließen lassen, der zwar noch klein ist, sich jedoch gerade im Aufschwung befindet." Auf seiner Website verweist das Unternehmen Pathé die Nutzer auf die Webseiten der 9 französischen Diensteanbieter, mit denen Vereinbarungen geschlossen wurden. UGC betreibt ein europäisches Kinonetz mit etwa 600 Kinosälen in Frankreich, Belgien, Spanien und Italien und verzeichnete 2008 mehr als 38 Millionen Kinobesuche. Das Unternehmen UGC ist auch im Bereich Filmproduktion und -verleih präsent und agiert im Rahmen des Verkaufs audiovisueller Rechte bei der Verbreitung französischer und europäischer Filme in den Kinos weltweit. Die Strategie von UGC im VoD-Bereich ist nicht sehr deutlich. Mitte 2008 wurden in der Presse Gerüchte laut, nach denen es möglicherweise eine Vereinbarung mit CD Discount über die Einführung eines kostenlosen VoD-Dienstes im Internet geben werde. Jedoch erwies sich dieser Dienst als äußerst kurzlebig. Der Generaldirektor von Gaumont war nie ein überzeugter Verfechter der Anpassung des Filmmarkts an das Internet, das seiner Ansicht nach Mitverursacher der tiefgreifenden Krise der Kinoindustrie in Frankreich ist. Ende 2006 erklärte er sogar, dass ein zu reichhaltiges Videoabrufangebot den Hauptfinanzier des Kinos, nämlich den Sender Canal+, benachteiligen könnte. Er relativiert die Bedeutung dieser Ausstrahlungsart, die seiner Ansicht nach für die Produzenten wenig profitabel ist: „Für die Rechteinhaber stellt das Internet eindeutig ein neues zu eroberndes Territorium dar. Aber die Entwicklung dieser neuen Ausstrahlungsart darf nicht auf Kosten des Besitzstandes gehen. Nehmen wir beispielsweise den erfolgreichen Film "Palais Royal", der von Gaumont produziert wurde. Insgesamt verzeichnete dieser Film 2,4 Millionen Kinobesuche, 240.000 verkaufte DVDs und 24.000 Downloads im Internet. Das Filmstudio Gaumont erzielt einen größeren Erlös aus dem Verkauf einer Kinokarte und einer DVD als aus einem Download.“519 Dennoch hat die Gaumont-Gruppe 2007 im Bereich VoD-Verleih mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Orange (24/24 Vidéo-Dienst) und eines weiteren Abkommens mit Canalplay im Januar 2008 erste Schritte unternommen. Die Vereinbarung mit Canalplay betrifft eine Auswahl neu erschienener und älterer Filme der französischen Produktionsgesellschaft. Seit Dezember 2008 bietet Canalplay alle von Gaumont produzierten Filme als Download-to-own an. Die älteren Filme von Gaumont werden für 9,99 EUR und die Neuerscheinungen zum Preis von 14,99 EUR zum Herunterladen 518 519 http://www.adnstream.tv/canal/filmax/ Interview mit Nicolas Seydoux, Les Echos, 28. November 2006. 201 angeboten. Nach erfolgtem Download-to-own kann der Nutzer seinen Film mit allen Abspielprogrammen einschließlich PSP von Sony und ohne jegliche Begrenzung ansehen.520 Die Europacorp-Gruppe ist im Bereich Filmproduktion und Filmverleih tätig. Sie bietet keinen eigenen VoD-Dienst, aber ihr Gründer, Luc Besson, zeigt sich von dieser Vertriebsart überzeugt und sah für das Geschäftsjahr 2007/2008 einen Umsatz von 0,5 Millionen EUR in diesem Segment voraus.521 Im Oktober 2006 schloss EuropaCorp eine Vereinbarung mit Orange über die Vermarktung seiner Filme im Katalog des 24/24 Vidéo-Dienstes. Im Sepember 2007522 gab Glowria den Abschluss einer Vereinbarung mit Europacorp bekannt, der zufolge der gesamte aus etwa sechzig Filmen bestehende Katalog der EuropacorpGruppe als Download-to-own oder Download-to-rent im VoD-Dienst von Glowria und in den verbundenen IPTV-Diensten angeboten werden kann (Fnac.com, Dartybox). Im Februar 2008 schloss Europacorp eine Vereinbarung mit Microsoft über die Vermarktung bestimmter Titel im Rahmen des Xbox Live-Dienstes. Die deutsche Constantin Film AG ist eines der größten europäischen Unternehmen der Filmbranche und ist im Bereich Produktion, Verleih und Rechtehandel tätig. Die Unternehmensgruppe hat keinen eigenen Dienst eingerichtet, sondern im Rahmen ihrer "licence trading"-Aktivitäten lieber Vereinbarungen mit deutschen Diensteanbietern geschlossen. Bereits 2003 schloss Constantin Film eine Vereinbarung mit dem T-HomeDienst der Deutschen Telekom. Im Oktober 2007 wurde der Abschluss einer Vereinbarung mit der Glowria GmbH bekanntgegeben523, die später in Video Buster umbenannt wurde. Die Vereinbarung wurde im März erweitert, sodass Video Buster nunmehr die gesamten 2008 von Constantin produzierten Titel in seinen Katalog aufnehmen und anbieten kann.524 Einige Filme werden zudem für den deutschen Xbox Life-Dienst von Microsoft bereitgestellt. 4.5.3. Unabhängige Produzenten Für die unabhängigen Produzenten ist der Zugang zum VoD-Markt nicht einfach. Verschiedene Faktoren wie der eher unbeständige Charakter des Markts, die unzureichende Transparenz, die Gefahr, dass die eigenen Filme in den von den großen Filmverleihen dominierten Katalogen in den Hintergrund gedrängt werden, haben zahlreiche unabhängige Produzenten veranlasst, eine abwartende Haltung einzunehmen und ihre VoD-Rechte zu behalten. Gleichzeitig neigen die Fernsehveranstalter und Vertriebsgesellschaften dazu, von ihnen VoD-Rechte zu verlangen, bevor sie einen Film finanzieren. Verschiedene neue Initiativen beinhalten Gegenseitigkeitsmodelle zur Schaffung spezieller Plattformen für unabhängige Produktionen und Autorenfilme. 520 521 522 523 524 Pressemitteilung Gruppe Canal+, 29. August 2008, http://media.canal-plus.com/file/94/3/116943.pdf, PC Inpact, 1. September 2008, http://www.pcinpact.com/actu/news/45659-Canalplay-films-gaumonttelechargement-defin.htm Gespräch mit Luc Besson, Boursier.com, 28. Juni 2007, http://www.boursier.com/vals/fr/luc-bessonpresident-du-directoire-d-Europa-corp-interview-1705.htm Pressemitteilung Glowria, 24. September 2007, http://public.glowria.fr/press/Europacorp_glowria_vod.pdf Glowria Pressemitteilung, 10. Oktober 2007, http://www.openpr.de/pdf/163449/Die-glowria-GmbH-erwirbtumfassendes-Video-on-Demand-Filmpaket-von-der-Constantin-Film.pdf Video Buster Pressemitteilung, 10. März 2008, http://www.videobuster-holding.de/index.php?option=com_content&view=article&id=69:video-buster-erwirbtalle-vod-starts-2008-von-constantin-film&catid=18:pressemitteilungen-2007&Itemid=46 202 4.5.3.1. Le meilleur du cinéma français: UniversCiné UniversCiné entstand 2001 aus dem Zusammenschluss von 34 unabhängigen französischen Produzenten in der Gesellschaft "Le meilleur du cinéma français" (LMCF) mit dem Ziel der Bündelung von VoD-Rechten. Für das Außenministerium entwickelte dieser Zusammenschluss 2003 einen digitalen Filmvertriebsdienst für die "Centres culturels" (Kulturzentren) im Ausland und die Niederlassungen der "Alliance française" weltweit. Zwischen 2004 und 2005 erstellten die Produzenten einen Katalog mit allen Titeln. Der VoDDienst UniversCiné wird 2006 aus Eigenmitteln, aber auch mit Unterstützung des Centre National de la Cinématographie (CNC) und der Procirep (Gesellschaft zur Wahrnehmung und Vergabe von Rechten an Kinofilmen) eingerichtet. Am 23. Oktober 2006 ging eine Testversion mit 126 französischen Filmen an den Start. Der Online-VoD-Verleih startete offiziell im Februar 2007 mit einem Angebot von 300 Filmen, von denen 200 exklusiv bereitgestellt werden. Um den Herausforderungen des VoD-Marktes gerecht zu werden, agiert UniversCiné in drei Bereichen: - Sammeln von VoD-Mandaten für die Filme der Anteilseigner (Filmproduzenten/ Filmverleihe), von VoD-Mandaten für Filmkataloge von Partnerproduzenten und -verleihen. - VoD-Vertrieb von Rechten für die Verwertung des UniversCiné-Katalogs bei den großen VoD-Anbietern und -betreibern (Internetanbieter, Medien- und e-commercePortale...) mit einem hochwertigen exklusiven Filmangebot einschließlich redaktionellem Zusatz- und Werbematerial (Gespräche, making-of etc.). - Herausgeber der VoD-Website www.universcine.com, die ausgefeilte Gestaltung und innovative Technik bietet, spezieller VoD-Seiten für einen ausgewählten Zuschauerkreis (MAE, Bibliotheken und Erziehung). UniversCiné positioniert sich also gleichzeitig als direkter Online-Betreiber eines reichhaltigen und hochwertigen VoD-Dienstes und als Partner für große Plattformen mit einem andersartigen Filmangebot, das einen hohen Mehrwert bietet und redaktionelle Inhalte umfasst. Eine europaweite Ausdehnung des Dienstes ist nicht vorgesehen, aber es werden Partnerschaften mit ähnlichen europäischen Projekten gesucht. Der Dienst hat seinen Katalog schrittweise auf europäische Autorenfilme ausgedehnt und ist 2007, 2008 und 2009 mit Mitteln aus dem Programm MEDIA der Europäischen Kommission gefördert worden. Erklärtes Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 einen Anteil von 2% auf dem französischen VoDMarkt zu erzielen. „Unser Projekt basiert auf der Feststellung, dass sich der in Frankreich erzielte Umsatz in Höhe von 350 Millionen EUR ganz hin zum Internet verschieben wird", erläuterte Projektdirektor Jean-Yves Bloch. Um die anvisierten 2 Millionen Downloads innerhalb von 3 Jahren zu verkaufen, setzt UniversCiné zunächst auf die Ausstrahlung im Rahmen von IPTV-Angeboten. Hierzu werden Partnerschaften mit Anbietern von IPTVDiensten angestrebt. Der Kanal "Toutes les nouveautés d’Universciné" ist Bestandteil des Angebots Neufbox von SFR. Außerdem gab UniversCiné im August 2008 den Abschluss einer Vereinbarung mit VirginMega bekannt. Damit ist der gesamte UniversCiné-Katalog (500 Titel) inklusive redaktionellem Begleitmaterial im Online-Angebot von VirginMega unter eigenem Label verfügbar. Im Rahmen dieser Partnerschaft kann UniversCiné außerdem den VoD-Katalog "Mes vidéos à la carte" des IPTV-Dienstes Alice TV (den Free 2007 von Telecom Italia übernahm) einbinden. 203 Die Gesellschaft "Le meilleur du cinéma" verzeichnete 2007 einen Umsatz von 348 000 EUR und einen Verlust von 365 000 EUR. Anfang 2008 wurde eine Kapitalaufstockung seitens der Aktionäre in Höhe von 1 Million EUR vorgesehen, die in den nächsten 18 bis 24 Monaten erfolgen soll.525 4.5.3.2. The Filmmakers’ Independent Digital Distribution: Movieurope Filmmakers’ Independent Digital Distribution ist eine 2005 gegründete dänische Kooperation, an der skandinavische Regisseure und Produzenten eine 50%-ige Kapitalbeteiligung halten. Die Gesellschaft betreibt einen Bezahlsender für nordische Filme und richtete mit finanzieller Unterstützung aus dem Programm MEDIA ein VoD-Angebot für die nordischen Länder ein. Dabei sollen die Filme digitalisiert, verwaltet und als VoD zunächst in den skandinavischen und später den baltischen Ländern bereitgestellt werden. Das ursprünglich angekündigte Ziel bestand darin, Marktführer im Bereich der Vermarktung zu werden und bis 2013 einen Katalog mit 50.000 europäischen Filmen in 27 Sprachen anzubieten. Dieses Ziel wurde später korrigiert und auf die nordischen Länder beschränkt. Die englische Version der Website bot zunächst 200 Filme an, wobei bis Ende 2009 weitere 100 Filme dazukommen sollen. Die dänische Version dagegen stellt 630 Filme bereit. Die Website hofft bis Ende 2009 10.000 Kunden monatlich zu erreichen und auf insgesamt 100.000 Kunden bis Ende 2010. Das SVoD-Modell gilt als kostengünstiger als die Verwaltung des ebenfalls von FIDD betriebenen PayTV-Senders. 4.5.4. Unabhängige Verleihe In Europa gibt es ein Netzwerk kleiner unabhängiger Filmverleihe, die sich auf den Verleih von Autorenfilmen und europäischen Filmen spezialisiert haben.526 Für diese Verleihe, deren Vertriebswege eher schwach strukturiert sind, stellt die Entwicklung des VoD-Marktes ein großes Risiko dar: Da die Produzenten selbst die VoD-Rechte verwerten können, werden möglicherweise einzelne Marktsegmente nicht bedient. Wie die Analyse527 von Philippe Leconte von der französischen Gesellschaft Pyramide Distribution zeigt, wird der VoD-Markt (der sich nicht nur auf Online-Dienste beschränkt) immer komplexer und erfordert eine gesonderte Beschäftigung mit dem Thema der Rechteverwaltung. Wenn die unabhängigen Verleihe die Zuständigkeit für den Bereich der Rechtverwaltung übernehmen, sollten sie in der Lage sein, ihrer Aufgabe als Vermittler zwischen Produzenten und dem Markt gerecht zu werden. Europa Distribution, eine Vereinigung verschiedener unabhängiger Verleihe, beschäftigt sich mit der künftigen strategischen Ausrichtung der Verleihe und organisiert Workshops zu VoD und den Perspektiven von VoD für die Mitglieder. Verschiedene unabhängige Verleihe haben sich bereits auf dem Markt positioniert und einen eigenen Dienst eingerichtet. Andere ziehen Verhandlungen mit den Dienstebetreibern vor, um auf diese Weise individuelle Lösungen für den Zugang europäischer Filme zum VoDMarkt zu finden. 525 526 527 Journal du net, 25. Januar 2008, http://www.journaldunet.com/ebusiness/internet/actualite/0801/080125-universcine.shtml Vgl. A. LANGE et S. NEWMAN-BAUDAIS, Filmverleihunternehmen in Europa, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, 2007. P. LECONTE, “A Practical Insight into VOD”, presentation to the Europa Distribution workshop, Paris, 17. Juli 2009, http://www.vod-news.net/article-33672915.html 204 4.5.4.1. Filmladen Das österreichische Filmverleihunternehmen Filmladen, das in seinem Land Marktführer im Autorenfilmbereich ist und gleichzeitig Programmkinos und einen DVD-Verlag betreibt, hat eine VoD-Website mit mehr als 400 überwiegend österreichischen Filmen eingerichtet. Die Filme können europaweit zu Preisen zwischen 5,90 und 7,90 EUR heruntergeladen werden.528 4.5.4.2. Cinemalink In den drei Benelux-Ländern gehören die Schwestergesellschaften Amsterdam Brussel Cinemien Distribution (Belgien) und Cinemien Film & Video Distributie (Niederlande) unter dem Label ABC Distribution zu den wichtigsten Akteuren unter den unabhängigen Filmverleihen. Sie haben den Online-VoD-Verleih Cinemalink529 eingerichtet. Im Frühjahr 2009 umfasste dessen Angebot 112 Filme. 4.5.4.3. Belanski Belanski LLC ist eine junge ungarische Gesellschaft, die sich auf den internationalen Verleih und Verkauf von Filmen spezialisiert hat und hierbei im Wesentlichen digitale Plattformen im Internet nutzt. Der Katalog umfasst etwa hundert Titel (Filme, Dokumentationen und Kurzfilme). Anfang 2009 hat sie einen Download-to-rent-Dienst eingerichtet.530 4.5.4.4. Wild Bunch Das ursprünglich als internationale Verkaufsgesellschaft gegründete Unternehmen Wild Bunch hat sich unter den wichtigsten europäischen Produktionsgesellschaften und Filmverleihen positioniert und gilt heute als unumgänglicher Ansprechpartner für unabhängige Produzenten. Als größter Akteur im Bereich internationaler Verkäufe und mit einem mehr als 1 150 Titel umfassenden Katalog baut Wild Bunch ein europaweites Vertriebsnetz auf und ist bereits jetzt in Frankreich mit einem Kinofilmverleih (Wild Bunch Distribution) und einem Videoverleih (Wild Side Vidéo) vertreten und ist außerdem in Italien (BIM Distribuzione), in Deutschland (Central Film/Senator) und in den Benelux-Ländern (Wild Bunch Benelux) präsent. Im Oktober 2008 startete Wild Bunch den VoD-Dienst Filmo TV mit einem Katalog von 500 Filmen. Die Filme werden als Download-to-rent angeboten, wobei die Besonderheit des Dienstes vor allem darin besteht, VoD im Abonnement (50 Filme monatlich für 9,90 EUR) anzubieten. Zudem ist die redaktionelle Gestaltung der Seite besonders hervorzuheben: Thematische Zusammenstellung von Filmen, Vorstellung der Filme von Fachjournalisten, wodurch der Dienst durchaus mit den Sendern, die kostenpflichtige Filme für Kinofreunde anbieten, konkurrieren kann. Laut Bruno Delecour, Präsident von Filmo TV und ehemaliger Präsident der Canal+-Gruppe und des Tochterunternehmens CanalSatellite, werden „die meisten Videoabrufdienste - mit Ausnahme einiger Erfolgstitel (Blockbusters) einzeln und ohne Orientierungshilfe auf der Startseite zu hohen Preisen von 4 bis 5 EUR pro Film angeboten. Daher ist es wichtig, das Angebot redaktionell aufzubereiten und zu strukturieren". Bei der Einführung des Dienstes sagte die Firmenleitung von Filmo TV innerhalb von 2 Jahren ausgeglichene Zahlen voraus. 528 529 530 http://download.filmladen.at. http://www.cinemalink.nl/ http://www.belanski.com 205 4.5.4.5. Filmklik Der ungarische Filmverleih Budapest Film startete 2008 den VoD-Dienst Filmklik mit europäischen Filmen, die im Internet als Download-to-rent abgerufen werden können. Über die Ausweitung des Projekts auf andere mitteleuropäische Ländern (Tschechische Republik Slowakei usw.) wird gerade verhandelt. 4.5.4.6. Curzon Artificial Eye Statt einen eigenen Dienst anzubieten, ziehen es einige unabhängige Filmverleihe vor, sich mit groß angelegter VoD-Werbung gegenüber den großen Betreibern zu behaupten. So testete Curzon Artificial in Großbritannien das zeitgleiche Erscheinen als VoD und im Kino erstmalig mit dem Film De l’autre côté de Fatih Akin. Dieser Film, der Anfang 2008 in die Kinos kam, konnte vierzehn Tage lang gleichzeitig über den VoD-Dienst von Sky zum fast identischen Preis (9,99 GBP gegenüber 10 GBP im Kino) abgerufen werden. Laut Ross Fitzsimons, dem Direktor für Strategie und Entwicklung bei Curzon sind: „(...) die Zahlen vertraulich, aber ich kann ihnen sagen, dass das Ergebnis fünfmal besser war, als Sky mit seinen 9 Millionen Abonnenten erwartet hatte". Darüber hinaus geht man bei Curzon davon aus, dass sich durch dieses VoD-Angebot auch die Zahl der Kinobesuche für diesen Film erhöht hat. „Ich betone, dass es sich nicht um ein Multiplattform-Angebot handelt, sondern vielmehr um das Erscheinen auf zwei verschiedenen Medien", erläutert Ross Fitzsimons. „Uns ist klar geworden, dass bestimmte Filme zwar überschwänglich von der Zeitungs- und Filmpresse gelobt wurden, das Publikum diese aber nicht sehen konnte, da sie in den lokalen Kinos nicht auf dem Programm standen. Um diesem Publikum eine viermonatige Wartezeit bis zum Erscheinen der DVD zu ersparen, wollten wir trotzdem die Gelegenheit geben, solche Filme vorher zu sehen."531 4.5.4.7. Manga Manga ist ein 1993 gegründeter, spanischer Filmverleih, der auf dem spanischen Markt der unabhängigen Filmverleihe gut positioniert ist.532 Das Unternehmen gehört ebenso wie Notro Films, eine Produktionsgesellschaft, die sich auf Filmkunstkino, populäre Filme und Horrorfilme spezialisiert hat, zur Unternehmensgruppe Vertice 360. Nicht alle Filme aus dem Katalog von Manga können als VoD vermarktet werden, da die vor 2002 geschlossenen Verträge mit bestimmten Produzenten neu verhandelt werden müssen. Manga hat sich entschieden, keine eigene Plattform einzurichten, sondern mit den verschiedenen in Spanien bereits existierenden Diensten (Imagenio, Orange, Jazztel, ONO, Digital+, ADNStream, PixBox, Terra TV, Filmotech) zusammenzuarbeiten. Ende 2008 nahm Manga Verhandlungen mit den Plattformen der Spielehersteller auf und ist heute der einzige spanische unabhängige Filmverleih, der Filme für den Xbox 360-Dienst von Microsoft bereitstellt. Manga schließt hauptsächlich Verträge nicht exklusiver Art im Bereich VoD-Verleih, da es in Spanien noch keinen Markt für VoD-Kauf und SVoD gibt. Anfangs wurden die VoD-Rechte zusammen mit den Pay-per-View-Rechten und teilweise im Paket mit Pay-TV und Pay-perView-Rechten verkauft. Die Marktentwicklung geht jedoch in Richtung einer Verkürzung des VoD-Verwertungsfensters, das sich dieses damit immer mehr dem Fenster für Erscheinen 531 532 Interview in Europa Cinema Network Review, November 2008, http://www.Europa-cinemas.org/en/communication/Documents/EuropaCinemasNewsletter_Nov2008.pdf Nach einem Beitrag von Ania Jones (Manga) zum ’atelier VoD’ organisiert von Europa Distribution, Paris, 17. Juli 2009. 206 der DVD angleicht. Die VoD-Rechte für Filme werden für 4 bis 6 Monate erteilt und die Rechte für Kataloge für 6 bis 12 Monate. In Spanien tendiert man immer mehr zur Aufteilung der Einnahmen mit dem Diensteanbieter, wobei es gleichzeitig auch garantierte Mindestbeträge gibt. Die Einnahmen von Manga aus der Verwertung als VoD stammen überwiegend aus Verträgen für Filme, die große Kinoerfolge waren und können bis zu 50 000 EUR pro Titel betragen. Die Katalogtitel stellen weniger als 20% des Umsatzes im VoD-Bereich dar und die Online-VoD-Verkäufe und –Dienste weniger als 5% des VoD-Umsatzes. 4.5.5. Videoverlage Auch einige Videoverlage haben ihren eigenen Online-VoD-Dienst eingerichtet und bieten einen Filmkatalog als Download-to-rent oder Download-to-own an:533 Tabelle 26: VoD-Dienste nach Videoverlagen Name des Dienstes Land Herausgeber des Katalogs European International Communication European International Communication Netz Territoriale Begrenzung BE Film Huis BE FilmClub CH Artfilm.ch Artfilm.ch S.A. Internet DE Absolut on Demand Absolut Medien GmbH Internet X FI Pixoff Provisual oy Internet X FR Dissidenz Blaq out Internet X FR Editions Montparnasse Editions Montparnasse Internet X 4.5.6. Internet X Internet X Zugänglichkei t unbegrenzt / national unbegrenzt / national unbegrenzt / weltweit unbegrenzt / national unbegrenzt / national unbegrenzt / national unbegrenzt / national Art des Dienstes Download-torent Download-torent Download-toown Download-toown Download-torent Download-torent Download-torent Einzelhandelsunternehmen Die Einzelhandelsunternehmen für Kulturgüter haben sehr früh die Notwendigkeit erkannt, sich auf dem Videoabrufmarkt zu positionieren. Dies gilt insbesondere für Verleihe aber auch für Einzelhandelsunternehmen. Für die DVD-Verleihe geht es dabei natürlich darum, sich in einem Marktsegment zu behaupten, das direkt den Betrieb von Videotheken bedroht. 4.5.6.1. Amerikanische Beispiele: Netflix, Amazon, Blockbuster In den Vereinigten Staaten haben drei Einzelhändler kostenpflichtige VoD-Dienste eingeführt, nach deren Beispiel nun auch europäische Unternehmensgruppen Dienste entwickeln. - 533 Netflix ist das Unternehmen, das den Online-Videoverleih erfunden hat. 2008 erzielte Netflix einen Umsatz von 1,36 Mrd. USD und verzeichnete Ende Juni 2009 10,6 Mio. Außerdem möchten wir auf den besonderen Fall des britischen Videoverlags Medici Arts Ltd hinweisen, der den VoD-Dienst Medici TV mit klassischen Musikprogrammen als Download-to-rent oder Abonnement anbietet. 207 Kunden für seinen Verleihdienst. Bereits 2004 wurde in Zusammenarbeit mit TiVo die Einführung eines VoD-Dienstes geplant, die jedoch bis Januar 2007 auf sich warten ließ. Nach firmeneigenen Angaben bleibt der Online-DVD- und Blu-ray-Verleih das Hauptgeschäftsfeld. Der DVD-Katalog enthält 100.000 Titel, während der VoDKatalog nur 12.000 Titel umfasst. Der VoD-Dienst wird ebenfalls abonniert und es werden hierfür Gruppenverträge mit dem DVD/Blu-ray-Verleih geschlossen. Die von Netflix veröffentlichten Zahlen unterscheiden nicht zwischen Einnahmen aus dem Verleih von Datenträgern und Einnahmen aus dem VoD-Dienst. Aufgrund des Interesses für die Blu-ray-Disc geht Netflix davon aus, dass der materielle Verleih noch mehrere Jahre lang die Haupteinnahmequelle darstellen wird, stellt sich aber bereits darauf ein, dass VoD-Dienste langfristig an die erste Stelle treten werden.534 Mitte 2009 prophezeiten verschiedene Analysten die Übernahme von Netflix durch Amazon oder Microsoft. - Mit einem Umsatz von 19,2 Mrd. USD im Jahr 2008 ist Amazon Inc. Marktführer im Bereich Online-Handel mit Kulturgütern. Das Unternehmen führte am 7. Dezember 2006535 einen VoD-Dienst ein, der zunächst Amazon Unbox hieß und im Dezember 2008 in Amazon on Demand umbenannt wurde. Die angebotenen Filme und Fernsehsendungen werden zum Verkauf und zum Verleih angeboten. Im August 2009 enthielt der VoD-Katalog von Amazon on Demand mehr als 31.000 Titel, von denen mehr als 27.000 Filme waren.536 Im März 2009 bot Amazon on Demand außerdem 500 Filme in HD-Qualität an.537 Seit September 2008 stellt die Website Internet Movie Data Base (imdb), die von einem Tochterunternehmen von Amazon Inc. betrieben wird und eine der weltweit am häufigsten aufgerufenen Webseiten ist, ebenfalls in den Vereinigten Staaten einen Katalog mit 6000 kostenloses Titeln (Filme und Fernsehsendungen) bereit.538 - Auch Blockbuster Inc., das größte internationale Videothekennetz, startete im November 2008 einen eigenen VoD-Dienst mit dem Namen Blockbuster on Demand, in den der 2007 gekauften Movielink-Dienst integriert wurde. Diese drei Online-Dienste sind zwischenzeitlich gefragte Partner bei den Herstellern von Fernsehgeräten, Konsolen und Set-Top-Boxen geworden, die diese Dienste als Werbeplattform für ihre Lösungen und ihre Geräte mit Breitbandanschluss nutzen. Ferner sind sie aufgrund der guten Absatzzahlen für kostenpflichtige VoD bevorzugte Partner für Filmstudios und Fernsehsender geworden, da sie eine Alternative zu den iTunes Stores von Apple darstellen. 4.5.6.2. Europäische Unternehmen Seit Beginn des Jahrzehnts konkurrieren die europäischen Einzelhandelsunternehmen, die nunmehr auch Online-Dienste entwickeln, mit Amazon. Einige dieser Unternehmen stellen 534 535 536 537 538 Netflix, Annual report 2008, http://files.shareholder.com/downloads/NFLX/701134303x0xS1193125-09-37430/1065280/filing.pdf Amazon Pressemitteilung, 7. September 2006, http://phx.corporate-ir.net/phoenix.zhtml?c=97664&p=irol-newsArticle&ID=903243&highlight= Katalog von Amazon on Demand, aufgerufen am 11. August 2009, http://www.amazon.com/s/qid=1250098311/ref=sr_hi?ie=UTF8&rs=16386761&bbn=16261631&rh=n%3A162 61631&page=1 Amazon Pressemitteilung, 21. April 2009, http://phx.corporate-ir.net/phoenix.zhtml?c=97664&p=irol-newsArticle&ID=1278973&highlight=video Amazon Pressemitteilung, 15. September 2008, http://phx.corporate-ir.net/phoenix.zhtml?c=97664&p=irol-newsArticle&ID=1197359&highlight= 208 Tabelle 27: Einzelhandelsunternehmen aus dem Unterhaltungselektronikbereich und Videoverleihunternehmen in Europa (20052008) – Betriebsergebnis in Tausend EUR. Einzelhandelsunternehmen Media Markt Saturn (cons.) FNAC (cons.) Woolworth Group PLC (1) (2) Amazon EU HMV Group Smiths News Trading Ltd (WHSmith) Zavvi Retail Ltd (2) Blockbuster Entertainment Ltd France Loisirs Librerie Feltrinelli (cons;) Borders (UK) Ltd Free Record Shop Holding B.V. (3) Welbild Plus Medienvertrieb (est.) Virgin Stores Bol.com B.V. Empik SP Z.O.O. Domo Retail S.A. Xtra-Vision (Blockbuster Group) (5) Blockbuster Italia S.P.A. Amazon.co.UK Ltd ECI Voor Boeken en Platen Ex Libris CDON AB Videoverleihunternehmen Lovefilm International Ltd Videobuster Entertainment GmbH Lovefilm UK (4) Glow Entertainment Group Lovefilm Sverige Lovefilm Norge AS Land Geschäft DE FR GB LU GB GB GB GB FR IT GB NL DE FR NL PL RO IE IT GB NL CH SE X X X Land X X X X X X X X X X X X X X Videothek X OnlineVerleih X X X X X Geschäfte Vidéothek GB DE GB FR SE NO OnlineVerleih X X X X X X OnlineVerkäufe X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X OnlineMusik X X OnlineVerkäufe OnlineMusik X (Italie) X X X X X X X X X (1) 2006 über 18 Monate. (3) Online-Verkaufsdienste (Musik und VoD) ermittelt im Juni 2009. (2) Konkurs im Dezember 2008. (4) 2000 über 8 Monate. Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle VoD VoD X X X X X X 2006 15 156 000 4 266 900 4 160 990 1 810 2 777 485 1 797 690 501 303 358 946 389 497 313 825 333 431 323 205 280 000 367 638 107 087 160 071 128 248 141 197 131 788 115 828 119 227 100 203 78 620 2006 61 785 k.A. _ 4 297 2 334 2 133 2007 17 122 000 4 583 000 4 021 125 3 555 340 2 372 945 1 816 363 k.A. 412 352 379 699 329 164 k.A. 325 402 280 000 376 841 171 369 213 307 182 248 158 564 138 769 110 279 109 417 107 554 94 436 2007 67 028 k.A. _ 5 944 5 800 2192 2008 19 000 000 4 587 000 k.A. k.A. 2 185 242 1 539 825 k.A. k.A. 359 940 k.A. k.A. 332 695 k.A. 258 145 225 287 k.A. k.A. k.A. k.A. 98 795 k.A. k.A. k.A. 2008 76 544 25 000 17 323 5 640 k.A. k.A. (5) Verkauft von Blockbuster im August 2009. 2008/2007 11,00% 0,10% k.A. k.A. -7,9% -15,20% k.A. k.A. -5,20% k.A. k.A. 2,20% k.A. -31,5% 31,50% k.A. k.A. k.A. k.A. -10,40% k.A. k.A. k.A. 2008/2007 14,20% k.A. _ -5,10% k.A. k.A. auch einen Online-Musikdienst bereit. Die Zahl der Unternehmen, die gleichzeitig einen VoDDienst gestartet haben, ist geringer. Bedingt durch die Fragmentierung der Märkte sind die europäischen Unternehmen natürlich nicht groß genug, um ähnlich reichhaltige Kataloge wie Amazon on Demand oder Netflix anbieten zu können und es ist eher unwahrscheinlich, dass sie wie ihre amerikanischen Pendants zu gefragten Sammelanbietern werden. Nachdem Amazon eine Beteiligung an Lovefilm International erworben hat, kann über ein mögliches Auftreten von Amazon auf dem europäischen Markt spekuliert werden. 4.5.6.3. Lovefilm Die Onlinevideothek Lovefilm International Ltd startete ihren VoD-Dienst im April 2006. Die Gesellschaft kann den größten Filmkatalog in Großbritannien vorweisen. Im Februar 2008 erwarb Lovefilm den DVD-Verleih von Amazon UK und Amazon Deutschland.539 Bei dieser Gelegenheit sorgte Amazon Europe bei Lovefilm International für eine Kapitalspritze und ist nunmehr Hauptaktionär des Unternehmens. Der Dienst bewahrt seine Eigenständigkeit und erscheint auch nicht auf dem britischen Portal von Amazon. Nach eigenen Angaben hat Lovefilm insgesamt mehr als 900 000 Kunden, überwiegend in Großbritannien und Deutschland, aber auch in den nordischen Ländern, wo sie mit ihren Tochterunternehmen Lovefilm Sverige und Lovefilm Norge vertreten ist.540 Im Oktober 2008 wurde das Unternehmen im Ranking The Sunday Times Microsoft Tech Track 100 aufgrund des stark gestiegenen Umsatzes als zweitgrößtes britisches Unternehmen der Technologiebranche gelistet. Der Umsatz hat sich tatsächlich innerhalb eines Jahres um 239% erhöht. Zahlen über die VoD-Aktivitäten werden nicht veröffentlicht. Im Bereich DVD-Verleih werden nach Angaben des Unternehmens monatlich 3 Millionen DVD aus dem 70.000 Titel umfassenden Katalog ausgeliehen.541 Abbildung 40: Tagesreichweite der Website Lovefilm.com (2008-2009) Quelle: Alexa 539 540 541 Amazon.co.uk Pressemitteilung, 4. Februar 2008, http://www.amazon.co.uk/gp/press/pr/20080204/ref=amb_ link_55701565_13?pf_rd_m=A3P5ROKL5A1OLE&pf_rd_s=center-2&pf_rd_r=0KM8YHKH9K9XT3P94GTX& pf_rd_t=2701&pf_rd_p=464942953&pf_rd_i=home-2008 Lovefilm Pressemitteilung, 4. Februar 2008, http://www.lovefilm.com/corporate/news_item.html?full=Y&item=5753 Lovefilm Pressemitteilung, 1. Oktober 2008, http://www.lovefilm.com/corporate/news_item.html?item=8032 210 4.5.6.4. Glow Entertainment Group In Frankreich ist die Glow Entertainment Group (Glowria), die 2008 vom Hersteller Netgem übernommen wurde (vgl. weiter oben 4.1.8), das größte Unternehmen im Bereich VoDVerleih. 4.5.6.5. Video Buster Entertainment GmbH In Deutschland gibt es die von der Video Buster Entertainment GmbH betriebene OnlineVideothek Video Buster. Dieser Gesellschaft ist es gelungen, verschiedene Unternehmen darunter die Netleih GmbH (die 2002 den ersten Dienst startete) und - im Januar 2008 - den deutschen Ableger des französischen Glowria-Konzerns unter einen Hut zu bringen.542 Auch Video Buster führte im Dezember 2007 einen VoD-Dienst ein. Der Dienst bietet Streamings und Downloads. Dank einer im März 2008 mit dem Produzenten/Verleih Constantin Film AG geschlossenen Vereinbarung konnte der VoD-Katalog von 400 auf 4000 Titel erweitert werden.543 2008 erzielte die Gesellschaft einen Umsatz von 25 Mio. EUR, von dem ein Drittel auf den Online-Videoverleih entfiel. 2013 soll der Online-DVD/BD-Verleih die Hälfte des Umsatzes ausmachen.544 Angesichts der Konkurrenz des Maxdome-Dienstes, der sowohl online als auch als IPTV verfügbar ist, hat Video Buster verschiedene Partnerschaften geschlossen, um seinen Dienst gleichzeitig auf Fernsehgeräten zugänglich zu machen: Im März 2008 mit Microsoft über eine Bereitstellung über die Xbox 360 und im März 2009 mit dem deutschen Hersteller Medion AG, der eine Set-Top-Box konzipiert hat.545 Abbildung 41: Tagesreichweite (%) der Webseiten Maxdome, Video Buster und Videoload (2008-2009) Quelle: Alexa 542 543 544 545 Konzentrationsprozess im Verleihmarkt schreitet voran. Video Buster übernimmt Online Verleih von Glowria“, Video Buster Pressemitteilung, 14. Januar 2008, http://www.videobuster-holding.de/ „Video Buster erwirbt alle VoD-Starts 2008 von Constantin Film“, Video Buster Entertainment AG Mitteilung, 10. März 2008, http://www.videobuster.de/presse.php?prdate=2008_03_10 Für den Filmverleiher Video Buster wird das Geschäft im Internet immer wichtiger - Konkurrenten übernommen, Goslarsche Zeitung, 6. Dezember 2008, http://www.videobuster.de/presse.php?prdate=2008_12_06 Video Buster Entertainment Group AG ist Partner der Medion AG , OpenPR, 6. März 2009, http://www.videobuster.de/presse.php?prdate=2009_03_09 211 4.5.6.6. Kulturkaufhäuser In Europa bieten nur wenige Kulturkaufhäuser VoD-Dienste an: - die FNAC in Frankreich mit dem Glowria-Katalog als weiße Marke und die Virgin Megastores (Lagardère-Gruppe), in den nordischen Ländern die schwedische Gesellschaft CDON (die zur MTGGruppe gehört), in Italien startete Media World (Tochterunternehmen der deutschen Media Markt Saturn) im Dezember 2007 den Dienst Net-Movie. In den Niederlanden stellte die Unternehmensgruppe Free-Records im Juni 2009 ihre Tätigkeiten im Online-Musikbereich und im Bereich VoD ein. 4.5.6.7. Amazon vor der Einführung von VoD-Diensten in Europa? Am 3. Dezember 2008 startete Amazon UK den Online-Musikdienst Amazon M3, der mit dem iTunes Store von Apple konkurriert und demnächst möglicherweise die Einführung von VoD ähnlich wie der in den USA bestehende Dienst "Amazon on Demand" ankündigen könnte.546 Anscheinend profitiert Amazon auf dem Markt für Unterhaltungselektronik verglichen mit Apple von seinem Markennamen. Obwohl Amazon.com UK keine DownloadVideodienste und Videospiele bereitstellt und sein Online-Musikdienst gerade erst eingeführt wurde, ergibt eine von Strategy Analytics bei 515 Internetnutzern durchgeführte Studie, dass Amazon der bevorzugte Dienst ist.547 Abbildung 42: 546 547 Die bevorzugten kostenpflichtigen Download-Seiten der Briten Amazon.co.uk Pressemitteilung, 3. Dezember 2008, http://www.amazon.co.uk/gp/press/pr/20080312/ref=amb_link_55701565_3?pf_rd_m=A3P5ROKL5A1OLE&p f_rd_s=center-2&pf_rd_r=0REJV1B486WRDV9GDABG&pf_rd_t=2701&pf_rd_p=464942953&pf_rd_i=home2008 “Amazon Beats Apple's iTunes As Preferred Digital Media Provider”, Strategy Analytics Pressemitteilung, 24. Februar 2009, http://www.strategyanalytics.com/default.aspx?mod=PressReleaseViewer&a0=4556 212 TEIL 5. STRATEGIEN DER BETREIBER VON FERNSEHSENDERN Die Entwicklung der audiovisuellen Abrufdienste stellt für die Betreiber von Fernsehsendern eine der größten Herausforderung dar. Dem Zuschauer wird es nun ermöglicht seine eigene Programmauswahl zusammenstellen, was einen grundlegenden Unterschied gegenüber der herkömmlichen Fernsehnutzung darstellt. Das oftmals als Bedrohung für die Fernsehveranstalter beschriebene "Abruffernsehen" bietet ihnen in Wahrheit die Möglichkeit, ihre Dienste zu ergänzen und zu verbessern, zumal sie bei Investitionen in diesen neuen Markt von verschiedenen Vorteilen profitieren: - Ihr Markenimage, Ihre Wissen über den Rechtemarkt, Ihre Kompetenzen im technischen Bereich, Ihre Kenntnisse bezüglich des Publikums, Ihre Investitionskraft, die zwar nicht mit der der Telekommunikationsbetreiber zu vergleichen, aber dennoch wesentlich höher ist als die der Produzenten und Filmverleihe. Die Fernsehveranstalter konnten zum einen Videoabrufangebote entwickeln und zum anderen Catch-up-TV-Modelle. Zur Bestückung dieser beiden Dienste nutzen sie einen Rechtekatalog für die von Dritten produzierten Inhalte (Fernsehserien, Filme, Sendungen), deren Rechte sie im Allgemeinen für die Videoverwertung erworben haben und die sie auf Videoabrufdienste im eigentlichen Sinne ausdehnen konnten. Darüber hinaus konnten sie Angebote mit Archivsendungen zusammenstellen. 5.1. KOSTENPFLICHTIGE VOD-DIENSTE DER FERNSEHVERANSTALTER 5.1.1. Internetdienste Seit 2006 gibt es Webseiten mit Download-to-rent–Angeboten von privaten Fernsehveranstaltern und zwar sowohl von werbefinanzierten Sendern als auch von Pay-TV Sendern. In Frankreich und Großbritannien haben auch öffentlich-rechtliche Fernsehveranstalter wie Channel 4, France Télévisions oder ARTE kostenpflichtige VoDDienste eingeführt. Ende 2008 boten etwa zwanzig Fernsehsender solche Dienste an (Tabelle 28). Auch wenn keine genauen Daten vorliegen, scheinen Dienste wie Canalplay (von Canal+) und TF1Vision (von TF1) in Frankreich, Maxdome (von Maxdome GmbH, ein Joint Venture zwischen der SevenOne Media, einem Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG und der 1&1 Internet AG, die zur United Internet Group gehört548) in Deutschland und Rivideo (von Mediaset) in Italien auf den verschiedenen nationalen Märkten Marktführer zu sein.549 Einige dieser Dienste sind ebenso über Kabelnetze oder auch im Rahmen von IPTVAngeboten verfügbar. 548 549 Zuvor wurde der Maxdome-Dienst von der SevenOne Media GmbH betrieben, einem Tochterunternehmen der ProSiebenSat.1 Media AG-Gruppe. Zum Zeitpunkt der Gründung des Joint Venture im Juni 2008 wurde das Vermögen des Dienstes auf 9 Millionen EUR geschätzt. In Italien konkurriert Rivideo auf dem kostenpflichtigen Online-VoD-Markt mit dem Dienst Film is Now (der nach eigenen Angaben Ende 2008 monatlich 80.000 Zugriffe und 1500 Käufe registriert) und den Diensten Net-Movies (der Vertriebsgruppe Media World) und Play4film.com. 217 Tabelle 28: Kostenpflichtige VoD-Dienste der Fernsehanstalten Land Name des Dienstes Herausgeber des Katalogs AT Premiere Internet TV Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG BE iWatch Vlaamse Media Maatschappij DE Anixe HD Anixe HD Television GmbH & Co. KG Giga Digital Television GmbH DE Giga Videos DE Maxdome DE Maxdome über 1&1 DE Premiere Internet TV DK Anbieter (Kabel, IPTV, DVB-T, Satellitenplattform) oder Herausgeber Netze der Website Zugänglichkeit Art des Dienstes Geschäftsmodell Premiere Fernsehen GmbH Internet (österreichische Tochtergesellschaft von Premiere AG) Vlaamse Media Maatschappij Internet unbeschränkt/verschiedene Gebiete VoD-Verleih Einzelzahlung unbeschränkt / national VoD-Verleih Einzelzahlung Anixe HD Television GmbH & Co. KG Internet unbeschränkt / national Einzelzahlung Giga Digital Television GmbH Internet unbeschränkt / national VoD-Verleih / VoD-Kauf VoD-Verleih Maxdome GmbH (Prosiebensat1.Media AG) 1&1 Internet AG / Maxdome GmbH Internet unbeschränkt / national VoD-Verleih Internet unbeschränkt / national VoD-Verleih VoD-Verleih Einzelzahlung/A bonnement Einzelzahlung/A bonnement Einzelzahlung VoD-Verleih Einzelzahlung VoD-Verleih Einzelzahlung Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG Internet C:More (Dansk Bredbaand) Maxdome GmbH (Prosiebensat1.Media AG) Maxdome GmbH (Prosiebensat1.Media AG) Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG C:More Entertainment AB Dansk Bredbaand A/S IPTV DK Canal+ WebTV C:More Entertainment AB C:More Entertainment AB Internet Einzelzahlung EE ETV pluss ERR - Eesti Rahvursinghääling ERR - Eesti Rahvursinghääling Internet unbeschränkt/verschiedene Gebiete IPTV Abonnenten / national unbeschränkt/verschieden e Gebiete unbeschränkt / national VoD-Verleih Einzelzahlung FI Canal+ Web TV C:More Entertainment AB C:More Entertainment AB Internet unbeschränkt / national VoD-Verleih Einzelzahlung FI Silver on Demand unbeschränkt / national VoD-Verleih Einzelzahlung Arte VoD NonStop AB / Film2Home (Bonver Entertainment) ARTE France Internet FR NonStop AB / Film2Home (Bonver Entertainment) ARTE France Internet Arte VoD (Dartybox) ARTE France Etablissements Darty IPTV VoD-Verleih / VoD-Kauf VoD-Verleih Einzelzahlung FR Einzelzahlung FR Arte VoD auf Numéricâble ARTE France Numéricâble S.A. VoD-Verleih Einzelzahlung FR Canal Play Canal+ Active (Groupe Canal+) Canal+ Active (Groupe Canal+) Kabel / Glasfaser Internet unbeschränkt / weltweit mit Filter pro Sendung IPTV Abonnenten / national Kabelabonnenten / national unbeschränkt / national Einzelzahlung FR Canalplay (Free) Canal+ Active (Groupe Canal+) Free S.A.S. IPTV VoD-Verleih / VoD-Kauf / DVD-Brennen VoD-Verleih FR Canal Play (Go! View) Canal+ Active (Groupe Canal+) Canal+ Active (Groupe Canal+) Internet FR Cineplay Canal+ Active (Groupe Canal+) Etablissements Darty IPTV IPTV Abonnenten / national Inhaber eine speziellen Lesegeräts / national IPTV Abonnenten / national VoD-Verleih VoD-Verleih Einzelzahlung Einzelzahlung / Pakete Einzelzahlung Land Name des Dienstes Herausgeber des Katalogs Anbieter (Kabel, IPTV, DVB-T, Satellitenplattform) oder Herausgeber Netze der Website FR Cineplay (Numéricâble) Canal+ Active (Groupe Canal+) Numéricâble S.A. FR France tvod France Télévisions FR M6 Vidéo [*] FR FR M6 Vidéo sur IPTV (Alice, Free, Neufbox de SFR) Shorts TV VoD (Dartybox) FR Zugänglichkeit Art des Dienstes Geschäftsmodell VoD-Verleih Einzelzahlung VoD-Verleih / VoD-Kauf / Catch-up-TV VoD-Verleih Einzelzahlung Einzelzahlung VoD-Verleih Einzelzahlung VoD-Verleih Einzelzahlung VoD-Verleih Einzelzahlung VoD-Verleih / VoD-Kauf VoD-Verleih Einzelzahlung Einzelzahlung France Télévisions Kabel / Glasfaser Internet Kabelabonnenten / national unbeschränkt / national M6 Web (Groupe M6) M6 Web (Groupe M6) Internet unbeschränkt / national M6 Web (Groupe M6) Telecom Italia France, Free, SFR IPTV Shorts TV Etablissements Darty IPTV Shorts TV VoD (Numéricâble) Shorts TV Numéricâble S.A. FR TF1 Vision TF1 Vidéo (Groupe TF1) TF1 VoD (Groupe TF1) Kabel / Glasfaser Internet IPTV Abonnenten / national IPTV Abonnenten / national Kabelabonnenten / national unbeschränkt / national FR TF1 Vidéo (Groupe TF1) FR TF1 Vision (Bbox, Dartybox, Free, Neufbox de SFR) TF1 Vision (Numéricable) TF1 Vidéo (Groupe TF1) Einzelzahlung tvodlab Panorama (AB Groupe) IPTV Abonnenten / national Kabelabonnenten / national unbeschränkt / national VoD-Verleih FR Bouygues Telecom, Etablissement Darty, IPTV Free, SFR Numéricâble S.A. Kabel / Glasfaser Panorama (AB Groupe) Internet VoD-Verleih Einzelzahlung GB 4oD GB 4 Ventures Limited / Channel Four Television Corporation Demand Five (früher Fivedownload) Channel 5 Broadcasting 4 Ventures Limited / Channel Four Television Corporation Channel 5 Broadcasting 4oD 4 Ventures Limited / Channel Four Television Corporation RTI S.P.A. (Groupe Mediaset) Internet VoD-Verleih / Catch-up-TV VoD-Verleih / VoD-Kauf / Catch-up-TV VoD-Verleih / Catch-up-TV VoD-Verleih Einzelzahlung / gratis Einzelzahlung / gratis IE unbeschränkt/verschiedene Gebiete spezielles Abspielprogramm / national unbeschränkt/verschiedene Gebiete unbeschränkt / national Einzelzahlung / gratis Einzelzahlung IPTV Abonnenten / national unbeschränkt/verschiedene Gebiete unbeschränkt / national VoD-Verleih Einzelzahlung VoD-Verleih Einzelzahlung VoD-Verleih Einzelzahlung Internet Internet IT Rivideo 4 Ventures Limited / Channel Four Television Corporation R.T.I. S.P.A. (Groupe Mediaset) NO C More on demand (NextGenTel) C:More Entertainment AB NextGen Tel IPTV NO Canal+ WebTV C:More Entertainment AB C:More Entertainment AB Internet NO Silver on Demand NonStop AB Bonver Entertainment Group AB Internet SE C More on demand (Canal Digital) C:More Entertainment AB Canal Digital AB IPTV SE C More Web TV C:More Entertainment AB C:More Entertainment AB SE Silver on Demand NonStop AB / Film2Home (Bonver Entertainment) (*) NonStop AB / Film2Home (Bonver Entertainment) Der Internetdienst von M6 Vidéo wurde eingestellt. Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Internet VoD-Verleih Einzelzahlung Internet IPTV Abonnenten / national unbeschränkt / national VoD-Verleih Einzelzahlung Internet unbeschränkt / national VoD-Verleih Einzelzahlung 5.1.2. Beispiele für kostenpflichtige VoD-Angebote der Fernsehsender Abbildung 43: Daily Reach (Tagesreichweite) von drei VoD-Internetportalen, die von Fernsehsendern betrieben werden (Dezember 2008 bis Mai 2009) Quelle: Alexa 5.1.2.1. Maxdome Der Maxdome-Dienst wurde von der ProSiebenSat.1 Media AG am 27. Juli 2006 eingerichtet. Es handelt sich um einen Online-Dienst, den Inhaber einer speziellen Set-TopBox, jedoch auch auf dem Fernsehbildschirm abrufen können. Maxdome konnte sein Angebot durch die Einbeziehung von Katalogen anderer Fernsehveranstalter wie ZDF, MTV, Discovery Channel, The History Channel, National Geographic, Cartoon, Jetix, Nick, Boomerang usw. ausweiten. Damit kann der Dienst mehr als 20.000 Videos anbieten. Das ursprünglich praktizierte Geschäftsmodell des Einzelvideoverleihs hat sich zum Abonnement von Paketen weiterentwickelt. Die Film- und Serienpakete können zum Preis von 9,99 EUR monatlich abonniert werden, während die Kinder- und Comedy-Pakete für 4,99 EUR monatlich und das Erotik-Paket für 12,99 EUR monatlich angeboten werden. Ein weiteres Paket bietet Sportsendungen (italienische Fußballliga, NBA, Rugby usw.). Zudem gibt es ein umfassendes „Premium-Paket", das alle anderen Pakete enthält und zum Preis von monatlich 19,99 EUR angeboten wird. Konkrete Erfolgszahlen werden nicht veröffentlicht, aber laut SevenOne hat der Dienst 200.000 aktive Kunden und verzeichnete im Mai 2008 2,5 Mio. Transaktionen monatlich.550 Die von IVW veröffentlichten Statistiken ergeben, dass die Anzahl der monatlichen Besuche des Maxdome-Portals von 1,5 Mio. im Mai 2007 auf 8,7 Mio. im Mai 2009 angestiegen ist. Im gleichen Zeitraum hat sich die Zahl der Seitenaufrufe von 12,6 Mio. auf 26,4 Mio. erhöht. 550 M. KÜHN, “Contracting for VOD Rights”, Presentation at the European Audiovisual Observatory workshop, Cannes, 18. Mai 2008, http://www.obs.coe.int/online_publication/expert/mif2008_vod_kuehn.pdf 220 Abbildung 44: Anzahl der Besuche und der aufgerufenen Seiten auf der Webseite von Maxdome (Mai 2007 - Mai 2009) 35 000 000 Aufgerufene Seiten 30 000 000 25 000 000 20 000 000 Pages vues 15 000 000 Visites 10 000 000 5 000 000 05 ./2 0 07 0 7 ./2 0 09 0 7 ./2 0 11 0 7 ./2 00 1. 7 /2 00 3. 8 /2 00 5. 8 /2 00 7. 8 /2 00 9. 8 /2 0 11 08 ./2 00 1. 8 /2 00 3. 9 /2 00 5. 9 /2 00 9 Besuche Quelle: IVW 5.1.2.2. CanalPlay Das am 12. Oktober 2005551 gestartete VoD-Portal CanalPlay bot Kinofilme zunächst 9 Monate nach dem Kinostart an. Ursprünglich hatte CanalPlay Vereinbarungen mit Pathé, Europa, Studiocanal, Sony-Columbia, Spyglass, Nickelodeon, Jetix sowie einem großen Teil unabhängiger französischer Produzenten geschlossen, die sich unter dem Label „Le meilleur du cinéma français" zusammengeschlossen und später den eigenen VoD-Dienst UniversCiné eingerichtet haben. Seit Ende 2005 bietet CanalPlay auch Fernsehserien an. Am 20. Dezember 2005 führte CanalPlay sein Angebot „Kids" mit Kindersendungen von Nickelodeon und Jetix ein. Mehr als 100 Folgen werden zum Preis von jeweils 1,49 EUR angeboten und können 30 Tage lang beliebig oft angesehen werden.552 Im Juli 2009 umfasste das „Kids"-Angebot 250 Folgen. Im Januar 2007 enthielt der Katalog von CanalPlay mehr als 2 000 Titel, darunter etwa 1 300 Kinofilme553. Im Januar 2008 umfasste er über 3 500 Videos, darunter knapp 2 000 Kinofilme554 und im Juni 2008 4 000 Titel, darunter 2 500 Kinofilme555. Im Juni 2009 enthielt er 6 000 Titel, darunter 3 000 Kinofilme.556 Im Januar 2007 wurde die Ausleihfrist auf 48 Stunden erhöht und der Dienst führte zusätzlich Download-to-own-Angebote ein. Seit Februar 2007 werden zudem Filme in HD-Qualität bereitgestellt.557 551 552 553 554 555 556 557 Pressemitteilung und -mappe Groupe Canal+, 12. Oktober 2005, http://media.canal-plus.com/file/00/1/25001.pdf und http://media.canal-plus.com/file/00/0/25000.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+, 20. Dezember 2005, http://media.canal-plus.com/file/04/4/31044.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+, 24. Januar 2007, http://media.canal-plus.com/file/65/6/60656.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+, 14. Januar 2008, http://media.canal-plus.com/file/60/5/92605.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+/Sony Computer Entertainment, 11. Juni 2008, http://media.canal-plus.com/file/24/9/109249.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+/Microsoft, 29. Juni 2009, http://media.canal-plus.com/file/78/8/146788.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+, 24. Januar 2007, http://media.canal-plus.com/file/65/6/60656.pdf 221 Die Unternehmensgruppe Canal+ veröffentlicht nur spärliche Informationen über den Erfolg des Dienstes. Die angegebenen Zahlen unterscheiden nicht zwischen den Einnahmen aus den verschiedenen Geschäftsmodellen (Internet, IPTV, PSP, Xbox). Im Januar 2008 wurden 6 Mio. Käufe seit Einführung des Dienstes 27 Monate vorher ausgewiesen.558 Im Juni 2008 meldete der Dienst mehr als 7 Mio. Bestellungen innerhalb von zwei Jahren.559 Aus dem Tätigkeitsbericht 2008 der Canal+-Gruppe geht hervor, dass seit Einführung des Dienstes im Oktober 2005 10 Millionen Downloads verzeichnet wurden.560 Auf der Grundlage der vorliegenden Zahlen über die Gesamtentwicklung kostenpflichtiger VoD-Dienste schätzt das NPA-GfK-Barometer, dass der CanalPlay-Dienst im Jahr 2008 etwa 5 Millionen Downloads verzeichnete, was einem Anteil von 36% an allen 13,9 Millionen frankreichweit verzeichneten Downloads für 2008 entspricht.561 5.1.2.3. TF1 Vision Auch die TF1-Gruppe hat im Oktober 2005 den kostenpflichtigen VoD-Dienst TF1 Vision eingeführt, der von dem Tochterunternehmen TF1 Vidéo geführt wird. Wie bei CanalPlay besteht der Katalog aus Filmen und Fernsehserien, bietet aber zusätzlich humoristische Filme an. Im Juli 2006 war TF1 Vision die erste französische Internetplattform, die gemeinsam mit Universal Pictures Videos als Download-to-own anbot. Bei diesen Downloadto-own-Angeboten, die zwischen 9,99 EUR und 19,99 EUR kosten (während ein Film als Download-to-rent 3,99 EUR kostet), besteht außerdem die Möglichkeit der Filmübertragung auf einem tragbaren Videoplayer (mit MTP von Microsoft) und der Zusendung einer DVD als Sicherungskopie. TF1 Vidéo veröffentlicht keine genauen Daten über den Erfolg des Dienstes. 5.1.2.4. Rivideo In Italien wurde der Dienst Rivideo von Mediaset im April 2007 eingeführt. Er bietet Filme sowie amerikanische oder italienische Fernsehserien als Download-to-rent oder Downloadto-own an. Dieses kostenpflichtige Angebot wird durch einen kostenlosen (werbefinanzierten) Streaming-Dienst und direkt übertragene Sportereignisse ergänzt. Im März 2008 wurde das Angebot nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem italienischen Musiksender Music Box um Musiksendungen erweitert.562 Sechs Monate nach seiner Einführung konnte der Dienst bereits 30 Millionen Downloads von 300.000 Besuchern verzeichnen.563 558 559 560 561 562 563 Pressemitteilung Groupe Canal+, 14. Januar 2008, http://media.canal-plus.com/file/60/5/92605.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+/Sony Computer Entertainment, 11. Juni 2008, http://media.canal-plus.com/file/24/9/109249.pdf http://actionnaires.canalplus.fr/pdf/ra08_canal+_version_mise_en_ligne.pdf Aus: Bilan 2008, CNC, S. 117 Pressemitteilungen Mediaset, 12. Juli 2007 & 27. März 2008. Zahlen aus: ACT TV Monitor, Oktober 2007, http://www.acte.be/EPUB/easnet.dll/GetDoc?APPL=1&DAT_IM=026200 222 5.1.2.5. Kostenpflichtige VoD-Dienste der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten Einige öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten (in Frankreich France-Télévisions und ARTE, in Großbritannien Channel 4, in der Schweiz SRG-SSR Idée Suisse) haben ebenfalls kostenpflichtige VoD-Dienste eingeführt. Der Erfolg dieser Dienste ist unterschiedlich: 4oD, der kostenpflichtige Dienst von Channel 4, war nur mäßig erfolgreich: Bei der Einführung des Dienstes im Jahr 2006 wurden täglich knapp 1000 Abrufe verzeichnet. Der versuchsweise eingeführte Dienst des Senders SGR, welcher seit August 2007 Schweizer Filme zu Preisen zwischen 1 und 6 SFR (0,66 bis 3,98 EUR) als Download-to-rent anbietet, hat eher mäßigen Erfolg: Mehr als ein Jahr nach dessen Einführung gab es insgesamt knapp 800 Downloads, d.h. durchschnittlich weniger als 2 Downloads täglich. Die Einstellung des Projekts, für das keine zusätzlichen Gelder bereitgestellt werden, ist vorgesehen.564 Abbildung 45: Tagesreichweite der VoD-Dienste France Télévisions, Arte und SSR SRG Idée Suisse (2008-2009) Quelle: Alexa Die France Télévisions-Gruppe bot zunächst ab Frühjahr 2006 auf der Internetseite ihrer Fernsehsender Serien wie Les Rois maudits (France 2) und Plus belle la vie (France 3) an. Im September 2006 richtete das Unternehmen eine spezielle Internetseite (http://www.francetvod.fr) ein, die sowohl kostenpflichtige VoD-Dienste als auch kostenloses Catch-up-TV anbietet. Das Portal stellt alle auf den Webseiten der Sender France 2, France 3, France 4 und France 5 verfügbaren Videos bereit. Das Angebot reicht von Nachrichtensendungen und bestimmten Sendungen wie Stade 2 über Dokumentationen und Kindersendungen, bis hin zu Fernsehspielen und Fernsehserien. Bei der Einführung der Website waren 600 kostenlose und 350 kostenpflichtige Videos verfügbar und bis Ende des Jahres soll das Angebot 1 200 Sendungen umfassen. Die kostenpflichtigen Videos werden ab einem Preis von 0,99 EUR pro Titel angeboten. Die Sendungen können entweder ausgeliehen und innerhalb von 24 Stunden unbegrenzt angesehen oder gekauft werden. Im September 2009 waren mehr als 90 Serien (die für 1,99 bis 2,99 EUR ausgeliehen und für 3,99 bis 6,99 EUR gekauft werden konnten), 61 Filme (die für 2,99 EUR ausgeliehen und zu Preisen zwischen 6,99 und 8,99 EUR gekauft werden konnten), über 200 Dokumentationen und etwa vierzig Kinder- und Jugendtitel verfügbar. 564 “SRG considers terminating VoD”, Rapidtvnews, 21. Juni 2009. 223 Die France Télévisions-Gruppe verhandelte mit den IPTV-Anbietern über die Einbeziehung ihres Dienstes in deren Angebot, aber abgesehen von einer Exklusivitätsvereinbarung mit Orange über den Catch-up-TV-Dienst ist es der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt nicht gelungen, das Interesse dieser Anbieter zu wecken. Das Unternehmen veröffentlicht keine Umsatzzahlen für VoD, gibt aber an, dass sich der Umsatz zwischen 2007 und 2008 um 60% erhöht hat. 60% des Umsatzes werden mit den Folgen von Plus belle la vie realisiert.565 Das Angebot des ARTE VoD-Dienstes (der nicht von ARTE G.E.I.E, sondern von Arte France geführt wird) hängt von den Vereinbarungen ab, die der Sender mit den Rechteinhabern insbesondere in Bezug auf die abgedeckten geografischen Gebiete schließt. Ein Lokalisierungssystem prüft automatisch, ob sich der Anschluss des Nutzers in einem autorisierten Gebiet befindet. Ende 2008 ist der Großteil des angebotenen Katalogs vor allem in den französischsprachigen Ländern Europas verfügbar und mehr als 400 Titel sind bereits weltweit abrufbar.566 565 566 Erklärung von Laurent Souloumiac anlässlich der Konferenz EBG Média, zitiert in La correspondance de la presse, 29. Januar 2009. Anzahl der Titel in französischer Sprache aus einem Katalog mit 1.366 Sendungen, der auf der französischen Website angeboten wird: 1.204 in Belgien, 1.207 in der Schweiz und 417 weltweit. Anzahl der Titel in deutscher Sprache aus einem Katalog von 174 Sendungen, der auf der deutschen Website angeboten wird: 173 in Belgien, 174 in der Schweiz und 97 weltweit. 224 5.2. STRATEGISCHE FRAGEN FÜR DIE FERNSEHVERANSTALTER 5.2.1. Rückkehr der Inhalte auf den Fernsehbildschirm In der Regel werden die Dienste der Fernsehveranstalter im Internet für den PC angeboten. Paradoxerweise sehen die Sender sich nun mit der strategischen Frage der Rückkehr auf den Fernsehbildschirm konfrontiert. Die Fernsehunternehmen sind aufgrund ihrer besseren Verhandlungsposition grundsätzlich eher als unabhängige Anbieter in der Lage, ihre Dienste im Rahmen der Angebote von IPTVBetreibern bereitzustellen, was einen größeren Erfolg sichert. So wird beispielsweise der am 12. Oktober 2005 von Canal+ eingeführte Online-Dienst CanalPlay seit 12. Dezember 2005 im Rahmen des Freebox-Angebotes bereitgestellt.567 Später wurde er in das Angebot von Darty aufgenommen und ist seit 24. Juni außerdem über die Bbox von Bouygues Telecom verfügbar. Auch wenn Canal+ keine offiziellen Zahlen mitteilt, wird davon ausgegangen, dass mit der IPTV-Version von CanalPlay zwischen 85 und 90% des Gesamtumsatzes des Dienstes erzielt werden. Zudem bildet der Katalog von Canal+ die Grundlage des CineplayDienstes von Numéricâble. Die meisten französischen IPTV Betreiber (Bbox, Dartybox, Freebox, Neufbox von SFR) bieten den TF1 Vision-Dienst an. In den nordischen Ländern ist der von der C:More Entertainment AB herausgegebene Dienst C:More on Demand Bestandteil fast aller Angebote von Kabel- und IPTV-Betreibern. In Deutschland ist der Erfolg von Maxdome wahrscheinlich auf die geringe Konkurrenz von VoD-Diensten auf den IPTV-Plattformen (insbesondere T-Home) zurückzuführen, die eher eine Randerscheinung darstellen. Aufgrund der größeren Attraktivität von Videoabrufdiensten auf Fernsehbildschirmen bietet Maxdome darüber hinaus eine Set-Top-Box zum Preis von 99,99 EUR an, mit der Sendungen statt auf dem Computer auf dem Fernseher angesehen werden können. Was das Aufblühen kostenloser Catch-up-TV-Dienste betrifft, sind sie als Internet-Version scheinbar nur dann existenzfähig, wenn sie neben den Fernsehsendungen auch einen Filmkatalog umfassen. So wurde beispielsweise der Online-Dienst M6 Vidéo eingestellt und ist nur noch über Numéricâble und im Rahmen von IPTV-Angeboten verfügbar. 5.2.2. Beziehungen zwischen Fernsehsendern und Geräteherstellern Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der von den Fernsehveranstaltern betriebenen VoDDienste ist deren Bereitstellung im Rahmen der von den Geräteherstellern angebotenen Dienste. Der CanalPlay-Dienst von Canal+ hat diesen Weg beschritten und im März 2006 den ARCHOS-Plattformen seinen Katalog zur Verfügung gestellt: Die Filme können auf einen Computer heruntergeladen, anschließend auf einen Archos-Player übertragen und nach Belieben angesehen werden.568 Dieser Dienst war nie wirklich erfolgreich und wird nicht 567 568 Pressemitteilung Free und Gruppe Canal+, 12. Dezember 2005, http://www.canalplusgroup.com/pid164.htm# Seit Mai 2006 wird das Kinderangebot von CanalPlay auch auf der Free-Plattform bereitgestellt. Die Folgen der Serien werden einzeln angeboten, aber der Dienst bietet gleichzeitig unbegrenzte Pakete mit 30 neuen Folgen monatlich an. Jedes Paket kostet 4,99 EUR pro Monat und ermöglicht ein unbegrenztes Abspielen der einzelnen Folgen. http://www.mediaset.it/corporate/salastampa/2007/comunicatostampa_3985_en.shtml Pressemitteilung ARCHOS / Canal Play, 15. März 2006, http://www.archos.com/corporate/press/press_releases/20060315-CANALPLAY_fr.pdf 225 mehr angeboten. Im April 2006 kündigten Microsoft und Canal+ an, den Katalog von CanalPlay auf der Xbox 360 zum Abruf bereitzustellen.569 Auch in diesem Fall zeigte die Ankündigung keine nennenswerte Wirkung. Im Juni 2009 wurde eine neue Vereinbarung angekündigt: Die Dienste CanalPlay, Canal + à la demande und Foot+ können nunmehr über die Xbox 360 abgerufen werden.570 Damit wollte Microsoft auf die Konkurrenz von Sony reagieren, wo das CanalPlay-Angebot seit dem 18. Juni 2008 über die tragbare PlayStation von Sony verfügbar ist.571 2008 hat Apple einige Fernsehveranstalter umworben und ihnen die Zusammenstellung eines eigenen Katalogs für die iTunes Stores angeboten. Für einen solchen Katalog müssen Download-to-own-Rechte erworben werden; Rechte für den VoD-Verleih, die die Fernsehveranstalter im Rahmen der weiter oben genannten Dienste erworben haben, reichen hier nicht aus. Die zusammengetragenen Kataloge sind daher kleiner und enthalten keine Filme, sondern nur noch Fernsehsendungen. Glaubt man den Worten von Pierre Lechevallier, dem Direktor von TF1 Vision, sind die Ergebnisse bei dieser Art der Verbreitung äußerst zufriedenstellend: „Ich kann Ihnen zwar keine Zahlen nennen, aber ich kann ihnen sagen, dass wir angenehm überrascht waren von der Resonanz bei iTunes. Seit Einführung des Angebots hat sich der Umsatz versechsfacht. Eine große Begeisterung ist festzustellen. Das Apple-Publikum ist ein ganz besonderes Publikum und seiner Plattform treu verbunden. Seine Beziehungen zu den Produkten und Dienstleistungen gehen über den einfachen Besitzaspekt hinaus, es besteht eine starke Bindung zur Marke. Und wir versuchen, dieser Bindung, über die auf iTunes angebotenen Sendungen gerecht zu werden. Wir haben erkannt, dass diese Nutzer zahlreich und vielfältig sind. Auch wenn dies ungewöhnlich scheinen mag, gibt es keine sozialen Schranken bei der Nutzung von iTunes und iPods. Es handelt sich dabei zunächst einmal um äußerst populäre Produkte. Dieser Besonderheit versuchen wir durch die Auswahl der zum Verkauf angebotenen Sendungen gerecht zu werden, sodass jede einzelne ihr Publikum findet.“572 Tabelle 29: DE DE DE FR FR FR FR FR FR GB GB GB GB In den iTunes Stores angebotene Kataloge von Fernsehsendern Sat.1 Spiegel TV ZDF Enterprises ARTE BBC France 2 France 3 France 5 TF1 Vision BBC Worldwide Channel 4 E4 ITV Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH Spiegel TV GmbH ZDF Enterprises ARTE France BBC Worldwide France Télévisions Distribution France Télévisions Distribution France Télévisions Distribution TF1 Vidéo (Groupe TF1) BBC Worldwide Channel 4 4 Ventures Limited ITV PLC Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle 569 570 571 572 Pressemitteilung von Microsoft, 14. April 2006, http://www.microsoft.com/france/cp/2006/4/2006140401_a114.mspx Pressemitteilung Groupe Canal+/Microsoft, 29. Juni 2009, http://media.canal-plus.com/file/78/8/146788.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+/Sony Computer Entertainment, 11. Juni 2008, http://media.canal-plus.com/file/24/9/109249.pdf Interview in MacGeneration, 3. Dezember 2008, http://www.macgeneration.com/news/voir/132873/interview-les-six-mois-de-tf1-vision-sur-itunes 226 5.3. CATCH-UP-TV 5.3.1. Einführung – Die Trivialisierung von Catch-up-TV Heute bieten die meisten großen privaten und öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Europa Catch-up-TV-Dienste an. Ende Dezember 2008 wurden 241 aktive Catch-up-TVDienste gezählt, die damit mehr als ein Drittel aller Videoabrufangebote in Europa ausmachen. Im Unterschied zu den kostenpflichtigen auf Katalogen basierenden VoD-Angeboten ist das Catch-up-TV-Angebot wie eine verlängerte Fernsehausstrahlung konzipiert und weist damit eine starke Zeitkomponente auf. Verschiedene Arten von Catch-up-TV-Diensten können unterschieden werden: - Kostenlos und allgemein zugängliche Dienste mit aktualitätsbezogenen Sendungen: Dabei handelt es sich um das am häufigsten genutzte Modell, bei dem im Allgemeinen Nachrichtensendungen angeboten werden. - Kostenlos und allgemein zugängliche Dienste einschließlich nationale Fernsehspiele: Dieses Modell wird von einigen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern praktiziert, die von ihnen produzierte oder bestellte nationale Fernsehspiele in ihr Angebot aufnehmen können. - Kostenlos zugängliche Dienste mit Fernsehspielen und Sendungen aus amerikanischen Katalogen: Diese Art von Dienst ist bisher eher selten anzutreffen (in Frankreich M6Replay und TF1 Vision), da ausgesprochen hohe Werbeeinnahmen erzielt werden müssen, um die Kosten für den Erwerb der Sendungen zu decken. - Die im Abonnement eines oder mehrerer kostenpflichtigen Sender enthaltenen Dienste: Dieses Modell wird von einigen Bezahlsendern praktiziert (in Frankreich, Canal+ und Canalsat, in Großbritannien und Irland, Discovery Channel und the History Channel, in den nordischen Ländern C:More Entertainment). - Die im Abonnement einer Vertriebsplattform (Kabel, IPTV, Satellit, kostenpflichtige DVB-T Plattform) enthaltenen Dienste: Einige Anbieter wie Telenet in Belgien (Kabel), Tiscali (IPTV) in Großbritannien und bis Ende 2008 in Italien. Im Vereinigten Königreich, Top Up TV Anytime (DVB-T) und BSkyB (Satellit/Internet) stellen für die Abonnenten ihres Bouquets (oder Minibouquets) Catch-up-TV-Dienste von privaten oder öffentlich-rechtlichen Sendern bereit. Catch-up-TV-Angebote weisen für die Sender zahlreiche Vorteile auf, die den Erfolg dieser Angebote erklären. Hierzu zählen insbesondere: - Kundenreue trotz Entlinearisierung: Mit Catch-up-TV erleben die Zuschauer eine kontrollierte Entlinearisierung der Inhalte und der verschiedenen Fernsehprogramme der Sender. Durch die Einrichtung eines zweiten Ausstrahlungsfensters, können die Zuschauerzahlen erhöht und neue Zuschauer gewonnen werden, die entweder den Sender gar nicht gesehen oder die Sendung nicht zum Zeitpunkt der Ausstrahlung im Fernsehen gesehen haben. Zudem kann der Fernsehveranstalter in seine Catch-upTV-Auswahl beliebte Fernsehserien aufnehmen und damit sein Angebot aufwerten. - Erwartete Einnahmen: Dieses Angebot eröffnet den Werbekunden neue attraktive Möglichkeiten mit geringen Einstiegskosten. Die noch eher zurückhaltenden 227 Werbekunden sollten dank der neuen, auf „Watermarking" oder „digitalen Wasserzeichen" basierenden Technologien zur Messung der Zuschauerzahlen, die Rentabilität ihrer Investition besser bewerten können.573 Diese neuen Messwerkzeuge verbessern die Zurückverfolgbarkeit der Inhalte und die Identifizierung des geeigneten Publikums. - Ausstrahlungsrechte: Minimale Kosten für den Erwerb der von den Sendern produzierten, koproduzierten oder eingekauften Nachrichten und Sendungen. - Format der Inhalte: Die Nachrichtenjournale sind thematisch gegliedert, sodass Indexsuchen, die intern bereits zur Archivzwecken genutzt werden, möglich sind. Diese Minisendungen entsprechen der Nachfrage nach kurzen Catch-up-TVFormaten. - Bekanntheitsgrad: Catch-up-TV-Angebote stärken die Präsenz der Sender in der audiovisuellen Landschaft. Die ersten Angebote umfassten kaum mehr als Nachrichtenjournale und Wetterberichte, beinhalten aber zwischenzeitlich auch weitere Arten von Sendungen. Auf jeden Fall sind alle im Rahmen von Catch-up-TV angebotenen Sendungen vorher im Fernsehen ausgestrahlt worden. Das Angebot umfasst Nachrichtensendungen, Magazine, Fernsehspiele und Unterhaltungssendungen... 5.3.1.1. Definition von Catch-up-TV Anscheinend hat die Publikumsnachfrage starken Einfluss auf die Dauer der Bereitstellung. Die Grenzen zwischen Catch-up-TV und Archivdiensten sind noch nicht klar festgelegt. In der Praxis verwischen, aufgrund des variierenden Zeitpunktes und unterschiedlicher Dauer der Bereitstellung, die Grenzen zwischen beiden Diensten. Die Online-Bereitstellung audiovisueller Inhalte geschieht im Allgemeinen einen Tag nach der Ausstrahlung im Fernsehen, teilweise sogar am gleichen Tag, wie bei TV2 Webcast in Ungarn, oder 1 Stunde nach der Ausstrahlung im Fernsehen wie bei M6 Replay. Der Nutzer soll die von ihm gewünschte Sendung schnellstmöglich finden können, bevor der durch die Ausstrahlung im Fernsehen entstandene Wunsch in Vergessenheit gerät. Einige Dienste bieten Sendungen zeitlich begrenzt an, während andere durch die archivähnliche Bereitstellung eher kostenlosen VoD-Angeboten ähneln. Je nach Sender und Angebot werden die Inhalte für einen Zeitraum zwischen 48 Stunden und 30 Tagen bereitgestellt. Bei den Angeboten der kostenlosen Sender scheint sich diese Dauer im europäischen Durchschnitt bei ungefähr sieben 7 Tagen einzupendeln. So können die Sendungen bei Arte nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen 7 Tage lang abgerufen werden; dies gilt unter anderem auch für die Angebote von TVE und der BBC. M6 bietet alle Sendungen für die Dauer von zwei Wochen nach der TV-Ausstrahlung an. Bei Canal + à la demande können die Sendungen während der gesamten Dauer der wiederholten Ausstrahlung auf den Bezahlsendern, also 30 Tage lang, angeschaut werden. Dieses Angebot weist allerdings eine Besonderheit auf, da es nur für die Canal +-Abonnenten zugänglich ist (also quasi indirekt kostenpflichtig ist). Die Bereitstellungsdauer kann je nach Art der Sendung variieren. So kündigte die BBC im August 2008 an, dass der iPlayer-Dienst nun auch Serienpakete anbieten werde, die Zugriff auf alle Folgen der gerade im Fernsehen ausgestrahlten Staffel einer Serie ermöglichen. 573 http://www.mediametrie.fr/contenu.php?rubrique=tv&rubrique_id=427&menu_id=427 228 Damit wird nach Ausstrahlung der letzten Folge einer Serie die gesamte Staffel dieser Serie auf iPlayer bereitgestellt.574 Auf zahlreichen Plattformen europäischer Rundfunksender (Mediasat, RAI, ProSieben…) sind bestimmte in Eigenregie produzierte aktualitätsbezogene Sendungen bis zu einem Jahr nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen verfügbar. Einige Serien wie Un posto al sole des italienischen Senders Rai oder Señora des spanischen Senders TVE werden im Archivbereich angeboten, wobei so etwas eher die Ausnahme bildet. Dies entspricht eher einem Archiv-Angebot als einem Catch-up-TV-Angebot. Da das Archivieren eher dem Drang nach Aufbewahrung und Aufwertung audiovisueller Inhalte entstammt, unterscheidet sich sein Status von dem des Catch-up-TV, insbesondere im Hinblick auf den sozialen Nutzen und kommerzielle Aspekte. Im Vereinigten Königreich war das Problem, das durch zu lange Bereitstellungsfristen möglicherweise für andere Verwertungsformen, insbesondere die Verwertung als Video, entsteht, Kernpunkt der Diskussion über den BBC iPlayer-Dienst. So wurde der Begriff Catch-up-TV bisher noch nicht genau definiert und die Bereitstellung der Inhalte durch die Sender erfolgt zu den unterschiedlichsten Modalitäten. Einige Catchup-TV-Dienste werden in einem speziellen Bereich angeboten, während andere direkt in die Website des Senders eingebunden sind. Häufig bieten die Fernsehveranstalter zwei unterschiedliche Abrufdienste an: Einen kostenpflichtigen VoD-Dienst mit Katalogtiteln und einen kostenlosen Catch-up-TV-Dienst. Allerdings werden diese beiden Dienste in der Praxis nicht immer genau getrennt. So ist das Angebot RTLNOW.de von RTL in Deutschland besonders atypisch. In das kostenlose VoDAngebot – das einem Catch-up-TV-Angebot ähnelt, da die angebotenen Inhalte vom Sender stammen und einen Tag nach ihrer Ausstrahlung verfügbar sind – ist ein kostenpflichtiger VoD-Dienst eingebettet, über den Folgen der amerikanischen Serie CSI heruntergeladen werden können. 5.3.1.2. Ähnlichkeit der angebotenen Inhalte Die europäischen Catch-up-TV-Dienste bieten überwiegend ähnliche Inhalte: - Es überwiegen aktualitätsbezogene Sendungen; - Archivsendungen werden seltener angeboten: Aufgrund schwieriger Vereinbarungen mit den Rechteinhabern werden abgesehen von den Catch-up-TV-Diensten einiger Bezahlsender keine Kinofilme angeboten. Amerikanische TV-Fernsehspiele werden nur von einigen Diensten angeboten. Dagegen werden nationale Fernsehspiele im Allgemeinen kostenlos angeboten und sind häufig sogar außerhalb des Ursprungslands verfügbar. 5.3.1.3. Territoriale Begrenzung Während es sich bei den meisten Sendern, die Catch-up-TV praktizieren, um nationale Sender handelt, ist festzustellen, dass zahlreiche Online-Angebote der untersuchten europäischen Akteure den Zugang zu den Inhalten bestimmter Sendungen nicht oder nur teilweise territorial begrenzen. Die territoriale Begrenzung gilt nur dann, wenn der Dienst amerikanische Sendungen beinhaltet (wie beispielsweise der M6-Dienst) oder wenn er ein ausgesprochen umfangreiches Angebot nationaler Titel bereitstellt, die potenziell auf 574 BBC Press Office, Pressemitteilung, 23. August 2008, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2008/08_august/23/iplayer.shtml 229 ausländischen Märkten kommerziell genutzt werden können (wie dies beim BBC iPlayerDienst der Fall ist). 5.3.1.4. Unzureichend definierte Vertragsverhältnisse mit den Rechteinhabern Auf zahlreichen europäischen Märkten muss eine ausdrückliche Zustimmung der Produzenten von Inhalten zur zusätzlichen Nutzung ihres Werks im Rahmen eines Catch-upTV-Angebots vorliegen. Diese Rechte müssen speziell verhandelt werden. Die bestehende Unklarheit über die Natur eines Catch-up-TV-Angebots bremst die Bereitstellung der Inhalte, da sie Konflikte zwischen den Produzenten/ Filmverleihen verursacht, die für dieses neue Ausstrahlungsfenster eine zusätzliche Vergütung verlangen, und den Sendern, die der Ansicht sind, dass Catch-up-TV nur als weitergeführte Fernsehausstrahlung zu betrachten ist. Da es keine einheitliche Praxis gibt, gewähren Catch-up-TV-Angebote in der Regel keinen Zugriff auf Inhalte, die nicht vollständig von ihnen finanziert oder von einem Tochterunternehmen der gleichen Mediengruppe produziert wurden, was die Dominanz aktualitätsbezogener Sendungen erklärt. Dies lässt sich auch damit erklären, dass die Produzenten ihre Archivinhalte lieber im Rahmen von kostenpflichtigen VoD-Angeboten bereitstellen, die lukrativer sind und bei denen sich die Nutzungszahlen leichter ermitteln lassen. Die amerikanischen Produzenten, die dieses Ausstrahlungsmodell seit langem gewöhnt sind, integrieren die Catch-up-TV-Angebote lieber in werbefinanzierte Angebote. So können die amerikanischen auf M6 ausgestrahlten Serien als Catch-up-TV angeboten werden, wobei der Sender die Kosten für die Übernahme dieser Serien in dieses Verwertungsfenster übernimmt. Die Kosten für die Übernahme amerikanischer Filme in das Catch-up-TV-Angebot sind jedoch angesichts der geringen erzielbaren Einnahmen für die Fernsehveranstalter zu hoch. So ist Canal+ als klassischer Kinopartner der einzige französische Fernsehsender, der amerikanische Filme im Rahmen seines Catch-up-TV-Angebots bereitstellt. Dies ist insbesondere auf die hohen Investitionen des Senders in diesem Bereich und auf die Tatsache zurückzuführen, dass die Filme von den verschiedenen Sendern des kostenpflichtigen Bouquets 30 Tage lang mehrfach angeboten werden. Die meisten anderen europäischen Catch-up-TV-Dienste bieten ebenso wenig Kinofilme an. In Frankreich könnte aufgrund von Vereinbarungen zwischen Fernsehsendern und Produzenten bzw. Filmvertrieben575 das siebentägige Verwertungsfenster der Standard für kostenlose Catch-up-TV-Dienste werden. Bisher wurden insbesondere zwischen den französischen Filmstudios und den Fernsehsendern keine Vereinbarungen geschlossen, sodass französische Kinofilme derzeit nicht in den Catch-up-TV-Angeboten enthalten sind. 5.3.1.5. Werbung als Haupteinnahmequelle Das beliebteste Geschäftsmodell für die gratis bereitgestellten Catch-up-TV-Angebote der kostenlosen Fernsehsender, für die kein Abonnement verlangt wird, ist die Finanzierung durch Werbung. Die mit dem Referenzmedium verknüpften Werbeplätze in den Catch-up575 Die Sender verhandeln hierüber mit der USPA, dem Verband audiovisueller Produzenten. So hat beispielsweise Arte mit USPA eine Einigung über die Bereitstellung von Dokumentationen im Rahmen von Arte +7 geschlossen. 230 TV-Angeboten werden häufig in Kombination mit der Ausstrahlung im Fernsehen verkauft. Dadurch ist der Werbekunde bei beiden Nutzungsarten sichtbar. Derzeit gibt es in den verschiedenen Angeboten der kostenlosen Sender in Europa zwei Arten von Werbung: - Die Einblendung eines Werbebanners auf der Seite, auf der die Sendung gezeigt wird: dies ist die von den Werbekunden derzeit bevorzugte Variante; - Das Einspielen eines Werbespots am Anfang und/oder Ende des Videos: Diese eher seltene Variante wird beispielsweise beim Catch-up-TV-Angebot der RAI praktiziert. Dort ist sie zusätzlich mit einem Werbebanner verknüpft. Bei der Entwicklung der werbefinanzierten Catch-up-TV-Dienste stellt sich das Problem der Festlegung anerkannter Regeln für die Messung der Zuschauerzahlen, da die potenziellen Werbekunden nach Indikatoren suchen, auf deren Grundlage sie ihre Investition rentabilisieren können. 5.3.2. Der britische Markt Auf dem britischen Markt ist das Catch-up-TV-Angebot sicherlich am weitesten entwickelt. Alle großen Fernsehveranstalter und die meisten Themenkanäle bieten Catch-up-TVModelle an. Für diesen Markt liegen außerdem verlässliche Daten hinsichtlich der Catch-upTV- und VoD-Nutzung vor, auch wenn diese Informationen auf einige Dienste begrenzt sind. 5.3.2.1. BBC iPlayer Nach zwei versuchsweisen Starts im Oktober 2005 und November 2006 und der Einführung einer Beta-Version am 27. Juli 2007, startete der Catch-up-TV-Dienst der BBC offiziell am 25. Dezember 2007. Ursprünglich handelte es sich um einen Download-Dienst auf der Grundlage der Peer-to-Peer-Technologie, für den das eigene Medienabspielprogramm iPlayer oder der Windows Media Player 10 oder 11 erforderlich waren. Der Dienst lief anfangs also nur unter Windows XP. Die angebotenen Sendungen konnten innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen heruntergeladen werden. Dieser Dienst wurde später schrittweise um andere Übertragungsarten ergänzt: 576 - Am 13. Dezember 2007 wurde ein Streaming-Dienst mit Adobe Flash Player für Mac und Linux eingeführt; - Seit 7. März 2008 ist der BBC iPlayer-Dienst auf dem iPhone von Apple verfügbar, wofür eine Streaming-Version der Sendungen in 516 kbit/s erforderlich war;576 - Seit dem 9. April 2008 können die Inhalte des BBC iPlayer-Katalogs über Internet Channel auf Wii-Spielekonsolen abgerufen werden. Eine Woche später konnten die Sendungen nach einem unerlaubten hack auch mit der Play Station 3 angesehen werden. Nach einer hausinternen Entwicklung von BBC wird der Katalog von BBC iPlayer seit Dezember 2008 nun auch ganz offiziell auf der Website für die Playstation 3 bereitgestellt; - Seit 30. April 2008 wird der Dienst im Rahmen des Abrufangebots des Kabelnetzbetreibers Virgin Media angeboten. Der Dienst ist mit der Fernbedienung direkt auf dem Fernsehbildschirm verfügbar; Dem Bericht Digital Britain zufolge A. ROSE, “BBC iPlayer On iPhone: Behind The Scenes”, BBC Internet Blog, 7. März 2008, http://www.bbc.co.uk/blogs/bbcinternet/2008/03/bbc_iplayer_on_iphone_behind_t.html 231 schauen sich 52% der Virgin Media-Kunden Sendungen des BBC iPlayer-Dienstes an. Die Virgin-Kunden stellen etwa ein Viertel der Nutzer dieses Dienstes dar;577 - seit Juni 2008 bietet BT Vision für 3 GBP monatlich eine Programmauswahl von BBC iPlayer an;578 - am 13. Oktober 2008 teilte die BBC mit, dass der BBC iPlayer-Dienst nunmehr auch auf verschieden Mobiltelefonen wie dem Nokia N96 verfügbar sei;579 - am 20. Oktober 2008 teilte die BBC mit, dass der BBC iPlayer-Dienst nun auch über den Sky Player abgerufen werden könne;580 - am 19. Dezember 2008 brachte die BBC den iPlayer Desktop für Mac und Linux auf den Markt;581 - am 26. Februar 2009 leitete BBC Trust eine Konsultation ein, um zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die BBC-Dienste, insbesondere den BBC iPlayer, als IPTV anzubieten, um die Inhalte auf den Fernsehbildschirmen abrufen zu können;582 - seit 20. April 2009 werden bestimmte Sendungen in HD-Qualität (als Streaming oder Download) ausgestrahlt.583 Seit 1. Mai 2009 sind einige HD-Sendungen auch in der von Virgin Media verbreiteten Version verfügbar.584 Auch die Übertragung in HDFormat auf der Play Station 3 wurde angekündigt, wobei kein genaues Datum angegeben wurde. Das BBC iPlayer-Angebot beinhaltet etwa 400 neue Programmstunden wöchentlich. Es wurde schrittweise auf verschiedene Themenkanäle der BBC ausgeweitet. Auch wenn ungefähr 40% der angebotenen Sendungen von CBeebies, dem Sender für Kinder unter 6 Jahre, stammen, wurde am 8. Mai 2009 ein neuer eigenständiger Dienst, der CBeebies iPlayer, eingerichtet, um zu verhindern, dass Kinder Zugang zu allen Sendungen erhalten.585 Die Finanzierung des Dienstes ist Gegenstand politischer Diskussionen. Bevor der Dienst an den Start gehen konnte, wurde er von der britischen Regulierungsbehörde OFCOM genauestens beleuchtet.586 Der geplante Dienst bot dem BBC Trust die Gelegenheit, erstmals ein Verfahren zur Bewertung des öffentlichen Wertes („Public Value Test“) durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein von der BBC neu eingeführtes Verfahren, das BBC Trust veranlasste, einige Merkmale des Projekts von der BBC-Firmenleitung prüfen zu lassen.587 Der Dienst ist vollständig gebührenfinanziert, was allerdings ein Problem darstellt, da der Dienst ohne Zahlung von Gebühren abgerufen werden kann: Nur das zeitgleiche Ansehen wird als Rundfunk betrachtet und ist damit gebührenpflichtig (auch wenn der Dienst 577 578 579 580 581 582 583 584 585 586 587 Digital Britain, Final report, DCMS, Juni 2009, S.126, http://www.culture.gov.uk/images/publications/digitalbritain-finalreport-jun09.pdf BBC News, 6. Juni 2008, http://news.bbc.co.uk/2/hi/entertainment/7439652.stm BBC Press Office, Pressemitteilung, 13. Oktober 2008, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2008/10_october/13/mobile.shtml BBC Press Office, Pressemitteilung, 20. Oktober 2008, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2008/10_october/20/iplayer.shtml BBC News, 18. Dezember 2008, http://news.bbc.co.uk/2/hi/technology/7787335.stm BBC Trust, Pressemitteilung, 26. Februar 2009, http://www.bbc.co.uk/bbctrust/news/press_releases/2009/project_canvas.html BBC Press Office, Pressemitteilung, 20. April 2009, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2009/04_april/20/hd.shtml BBC Press Office, Pressemitteilung, 1. Mai 2009, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2009/05_may/01/hd.shtml BBC Press Office, Pressemitteilung, 8. Mai 2009, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2009/05_may/08/cbeebies.shtml OFCOM, BBC new on-demand proposals. Market Impact Assessment. 23. Januar 2006, http://www.ofcom.org.uk/research/tv/bbcmias/ondemand/bbc_ondemand/bbc_ondemand.pdf Trust decision on on-demand services, 25. April 2007, http://www.bbc.co.uk/bbctrust/consult/closed_consultations/ondemand.html 232 auf einem Computer abgerufen wird). Im Mai 2009 sorgte Erik Huggers, Group Controller bei BBC Future Media & Technology, für Aufregung als er erklärte, dass seiner Ansicht nach alle BBC iPlayer-Nutzer Gebühren zahlen müssten.588 Der Erfolg von BBC iPlayer war so groß, dass schon beim Start des Dienstes eine Diskussion darüber entbrannte, welchen Platz dieser Dienst in den Netzen einnimmt. BBC iPlayer ist in verschiedenen Geschwindigkeiten verfügbar (500 kbit/s, 800 kbit/s 1,5 Mbit/s und 3,2 Mbit/s für HD-Qualität). Zudem herrscht ein Meinungsstreit zwischen den Kunden von British Telecom (BT) und der BBC. Einige Breitband-Kunden von BT, die den BBC iPlayer-Dienst nutzen, beklagen sich nämlich darüber, dass BT bei Bedarfsspitzen die Geschwindigkeit für alle Breitband-Kunden auf die Basisgeschwindigkeit reduziere, wodurch der Zugang zum BBC iPlayer-Dienst (aber auch zu YouTube) auf eine Geschwindigkeit von 500 kbit/s begrenzt werde. In der Antwort von BT heißt es, dass die BreitbandGeschwindigkeiten so geregelt werden, dass alle Kunden optimale Nutzungsbedingungen erhalten. Zudem handele es sich um ein Problem, das mit den Rechteinhabern diskutiert werden müsse.589 Die BBC stellt regelmäßig Informationen über die Nutzung ihres iPlayer-Dienstes bereit, die seit Einführung des Dienstes Ende Dezember 2007 konstant zugenommen hat. Im Januar 2008 wurden 11,2 Millionen Sendungen, im Februar 14 Millionen und im März sogar 17,2 Millionen Sendungen abgerufen.590 Bis Mitte Mai 2008 waren insgesamt 75 Millionen Sendungen seit Einführung der Plattform abgerufen worden. Ende April 2008 verzeichnete die Plattform täglich 700 000 Abrufe, d.h. fast doppelt so viel wie im Januar 2008. Ende Juni 2008 gab die BBC bekannt, dass die Marke von 100 Millionen abgerufenen Sendungen seit Bestehen des Dienstes überschritten worden sei.591 Im April 2009 hat sich die Zahl der Abrufe seit dem Start des Dienstes im Dezember 2007 laut BBC auf insgesamt 387 Millionen (als Dwonload oder Streaming592) erhöht. Anfang Mai 2009 lag die Zahl aller Transaktionen seit Bestehen des Dienstes bei 414 Millionen.593 Die von der BBC veröffentlichten Zahlen belegen drei Haupttrends: 588 589 590 591 592 593 - Die 20 am häufigsten abgerufenen Sendungen machen weniger als 75% der Gesamtnutzung aus, was den Schluss nahelegt, dass es viele Anhänger von weniger bekannten Sendungen gibt, zumal 6 der 20 im April am häufigsten abgerufenen Sendungen von BBC Three stammen, einem der kleinsten Kanäle der öffentlichrechtlichen Fernsehanstalt. - Durch die Online-Verwertung erhöhen sich die Zuschauerzahlen bei einigen Sendungen um fast ein Drittel (wie bei der Komödie Gavin & Stacey). - Catch-up-TV spricht alle Bevölkerungsgruppen, vor allem aber die junge Generation zwischen 16 und 34 Jahren, an. Diese Altersgruppe macht bei den Nutzern von iPlayer einen Anteil von 37% aus (siehe Grafik). http://news.zdnet.co.uk/internet/0,1000000097,39654931,00.html BBC News, 1. Juni 2009. http://news.bbc.co.uk/2/hi/technology/8077839.stm BBC Press Office, Pressemitteilung, 9. April 2008, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2008/04_april/09/iplayer.shtm BBC Press Office, Pressemitteilung, 25. Juni 2008, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2008/06_june/25/iplayer.shtm Laut Screen Digest (Januar 2009, S. 26) ziehen die Windows-Benutzer Streaming zum Download klar vor. BBC Press Office, Pressemitteilung, 8. Mai 2009, http://www.bbc.co.uk/pressoffice/pressreleases/stories/2009/05_may/08/cbeebies.shtml 233 Abbildung 46: Zahlen zur Nutzung des BBC iPlayer-Dienste (Januar – September 2008)594 Quelle: BBC Abbildung 47: Nutzung des BBC iPlayer–Dienstes nach Geräten und Betriebssystemen (2008) Quelle: BBC 594 Die Grafiken stammen aus der Präsentation von BBC iPlayer durch M. Maggiore (BBC) im Rahmen des Seminars „Entwicklung des nicht-linearen Fernsehangebots in Europa“, das von der Schweizer Präsidentschaft der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle in Glion am 6. November 2008 veranstaltet wurde, http://www.obs.coe.int/about/oea/agenda2008.html#11 234 Abbildung 48: Aufgliederung der Nutzer von iPlayer nach Altersgruppen (2008) 55 ans et + 21% 16 34 ans 37% 35 54 ans 43% Quelle: BBC Abbildung 49: Nutzung von Fernsehen, Internet und BBC iPlayer im Tagesverlauf (2008) Quelle: BBC Die von der BBC mitgeteilten Zuschauerzahlen im Tagesverlauf zeigen, dass die Spitzenzeiten bei BBC iPlayer nicht ganz mit den Spitzenzeiten im Fernsehen zusammenfallen. Die Zuschauerquote ist zwischen 7 Uhr morgens und 18 Uhr höher. Wie beim Fernsehen nimmt die Nutzung ab 19 Uhr zu, erstreckt sich dann aber über den ganzen Abend bis Mitternacht. 235 Abbildung 50: Vergleich zwischen direkter und zeitversetzter Ausstrahlung bei drei Fernsehserien (2008) Quelle: BBC Der Vergleich zwischen direkter und zeitversetzter Ausstrahlung bei drei Fernsehserien (2008) zeigt deutliche Unterschiede. Bei einer klassischen Serie für ein eher älteres Publikum, wie beispielsweise Eastenders, wird die zeitverschobene Ausstrahlung nur wenig genutzt (2,4% gegenüber der direkten Ausstrahlung) während bei einer Serie für ein jüngeres Publikum wie MI High 20% die zeitverschobene Ausstrahlung nutzen. 5.3.2.2. ITV Player ITV hat im Juni 2007 einen Catch-up-TV-Dienst gestartet, der über das Webportal ITV.com zugänglich ist. Dieser Dienst wurde im Dezember 2008 in ITV Player umbenannt. Die Sendungen der Kanäle ITV1, ITV2, ITV3 und ITV4 sind nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen 30 Tage lang verfügbar. Der Dienst bietet alle Sendungen der Produktionsstudios der ITV PLC-Gruppe an, aber keine Sport- und Nachrichtensendungen oder Sendungen, die von unabhängigen Produzenten eingekauft wurden. Durchschnittlich werden 620 Programmstunden im Rahmen von Catch-up-TV, 340 Stunden Archivmaterial und 50 Stunden Kurzclips bereitgestellt.595 Laut ITV hat sich die Zahl der durchschnittlich pro Monat heruntergeladenen Sendungen zwischen Ende des 1. Quartals 2008 und Ende 2008 verdoppelt. Die am häufigsten abgerufenen Sendungen sind der Reihenfolge nach: The X Factor, eine seit 2004 ausgestrahlte Castingshow, und die beiden Soaps Coronation Street und Emmerdale, die es seit 1960 bzw. 1972 gibt. 595 ITV Pressemitteilung, 5. Dezember 2008, http://www.itv.com/PressCentre/Pressreleases/Corporatepressreleases/NamechangeforITVsonlinevideoplaye r/default.html 236 Zudem ist der Dienst im Rahmen der Angebote von BT Vision (seit Dezember 2008) und Virgin Media (seit Januar 2009) verfügbar.596 Abbildung 51: ITV Player – Anzahl der abgerufenen Videos (August 2007 - Oktober 2008) Quelle: ITV Abbildung 52: TV Player – Anzahl der Unique Visitors und der abgerufenen Videos (2008) Quelle: ITV 596 Virgin Media, Pressemitteilung, 8. Januar 2009, http://pressoffice.virginmedia.com/phoenix.zhtml?c=205406&p=irol-newsArticle&ID=1241606&highlight= 237 Der Dienst wird aus Werbeeinnahmen finanziert. Der gesamte ITV.com-Dienst schrieb 2007 (12 Mio. GBP) und 2008 (20 Mio. GBP) trotz beträchtlicher Zunahme der Aktivitäten rote Zahlen. Die durchschnittliche monatliche Besucherzahl der Website liegt bei 6,5 Millionen und hat sich damit gegenüber 2007 um 30% erhöht. Im November 2008 wurden 9,4 Millionen Besucher gezählt, sodass die Webseite in der von Comscore für Großbritannien veröffentlichten Beliebtheitsskala auf Platz fünf rangiert. Insgesamt 86 Millionen Videos wurden im Laufe des Jahres heruntergeladen. Laut Auskunft von ITV liegt der TausendKontakt-Preis (TKP oder CPM) für Werbung in Online-Videos höher als bei anderen Formen der Online-Werbung.597 5.3.2.3. 4oD 2006 startete Channel Four mit 4oD einen eigenen VoD- und Catch-up-TV-Dienst im Internet. 4oD bietet eine Mischung aus kostenpflichtigem VoD und kostenlosem, werbefinanziertem Catch-up-TV. Mehr als tausend Fernsehsendungen werden nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen 30 Tage lang kostenlos angeboten. Andere Fernsehsendungen werden für 0,99 GBP als Download-to-rent bereitgestellt. Filme kosten als Download-to-rent 1,99 GBP. Zum Abspielen der auf den PC heruntergeladenen Sendungen ist das von 4oD herausgegebene Medienabspielprogramm erforderlich. Zudem ist der Dienst unter dem Namen 4oD TV im Rahmen der Angebote von BT Vision, Tiscali TV und Virgin Media verfügbar. 2008 wurden 133 Millionen Spielfilme von der 4oD-Plattform heruntergeladen, was einer Steigerung von 72% gegenüber 2007 entspricht.598 Von den Kurzsendungen wurden 2008 ungefähr 4 Millionen abgerufen, also 51% mehr als 2007. Anfang Juni 2009 kündigte Channel 4 die Erweiterung seines Online-Katalogs auf Archivsendungen an: Ungefähr 10.000 Titel, d.h. 4.000 Programmstunden sind im Juli 2009 hinzugekommen und sind kostenlos zugänglich.599 Mit 5 Millionen monatlich abgerufenen Sendungen ist der auf dem Fernsehbildschirm verfügbare Dienst 4oD TV wesentlich erfolgreicher als die 4oD Catch-Up-Version (2 Millionen Zugriffe monatlich).600 597 598 599 600 ITV Annual report 2008, S.21. http://2008.itv.ar.ry.com/?id=26100 Channel 4 annual Report 2008, S.62 The Guardian, 7. Juni 2009, Digital Britain, DCMS, Juni 2009, S.126, http://www.culture.gov.uk/images/publications/digitalbritain-finalreport-jun09.pdf 238 Abbildung 53: Nutzung des 4oD-Dienstes Quelle: Channel 4 5.3.2.4. Demand Five Nach Einstellung seines ersten Dienstes mit dem Namen Five download startete der Sender Five (RTL-Gruppe) im Juli 2008 unter dem Namen Demand Five einen neuen VoD-Dienst. Der im Internet bereitgestellte Dienst bietet Catch-up-TV der Sender Five, Five US und Fiver, sowie mehrere hundert Archivsendungen. Der als Download oder Streaming erfolgende Abruf im Rahmen von Catch-up-TV ist innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen kostenlos. Auch die meisten Archivsendungen sind gratis verfügbar; eine Ausnahme bilden hierbei bestimmte amerikanische Sendungen wie CSI oder Grey’s Anatomy, die zum Preis von 0,99 GBP als Download-to-rent bereitgestellt werden. Zudem werden bestimmte Sendungen vor ihrer Ausstrahlung im Fernsehen für 1,99 GBP angeboten. Seit Oktober 2008 ist der Dienst außerdem im Rahmen des Angebots von BT Vision verfügbar. Der zunächst auf Windows Media Player basierende Dienst kann seit Januar 2009 auch mit Flash genutzt werden, also auch auf Mac-Computern, abgerufen werden. Im Juni 2009 kündigte der Sender Five an, zusammen mit der Plattform Brightcove ab dem 2. Halbjahr 2009 ein System zur Mehrfachverwendung der Inhalte (Content-Syndication) von Demand Five einzusetzen. Dabei können die Nutzer bestimmte Inhalte von Demand Five (insbesondere Fernsehserien) auf ihrer eigenen Website einbetten („embed"). Im Gegenzug akzeptieren sie, dass die in den Inhalten enthaltene Werbung sichtbar bleibt. Auf diese Weise kann der Sender Five höhere Abrufzahlen für die von amerikanischen Verleihen erworbenen Inhalte vorweisen und den Werbekunden bessere Tausend-Kontakt-Preise (TKP) bieten.601 601 Five Pressemitteilung, 16. Juni 2009, http://about.five.tv/press/press-releases/syndicated-player 239 5.3.2.5. Sky Player Vgl. 4.3. 5.3.2.6. Weitere Catch-up-TV-Dienste britischer Fernsehveranstalter In Großbritannien haben zahlreiche Betreiber von Themensendern, die über keine eigene Plattform verfügen, Vereinbarungen mit Anbietern wie BSkyB, Tiscali TV, BT Vision und Top Up Anytime geschlossen, um ihre Catch-up-TV-Dienste über diese Betreiber anzubieten (vgl. 4.3.). 5.3.2.7. Das Kangaroo-Projekt Im November 2007 kündigten BBC Worldwide, ITV und Channel 4 ihr gemeinsames, code Kangaroo genanntes, Projekt zur Einrichtung eines gemeinsamen Online-Archivdiensts in der Form eines Joint Ventures mit dem Namen UKTVOD an. Durch Zusammenführung ihrer drei Kataloge wollten die drei Unternehmen mehr als 50.000 Programmstunden bereitstellen. Das Projekt wurde von der Competition Commission geprüft, die zunächst die Einführung des Projekts verzögerte und schließlich im Februar 2009 ganz ablehnte. Am 30. Juni 2008 hat das Office of Fair Trading (Wettbewerbsbehörde – OFT) das geplante Joint Venture zwecks Prüfung nach Artikel 33 Abs. 1 des Enterprise Act (Unternehmensgesetz) von 2002 an das OFT verwiesen. Gemäß diesem Artikel kann das OFT geplante oder bereits durchgeführte Zusammenschlüsse prüfen lassen, wenn das neue Unternehmen einen Marktanteil von 25 Prozent oder mehr auf dem britischen VoD-Markt (oder großen Teilen desselben) erreichen oder der Umsatz des neuen Unternehmens im Vereinigten Königreich GBP 70 Mio. überschreiten würde. Das OFT berücksichtigte hierbei die Tatsache, dass die am Joint Venture beteiligten Unternehmen „den überwiegenden Teil der Inhalte kontrollierten". Im Dezember 2008 veröffentlichte das OFT das vorläufigen Ergebnis seiner Prüfung und die möglichen Maßnahmen zur Vermeidung einer „wesentlichen Reduzierung des Wettbewerbs", darunter: Kontrollieren, wie Inhalte anderen Anbietern zur Verfügung gestellt würden; wesentliche Änderungen an den Bedingungen des Joint Venture vornehmen; dafür sorgen, dass das Joint Venture nicht in der Lage ist, wirtschaftlich sensible Informationen zurückzuhalten, in Verbindung mit Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs solcher Informationen. In seiner Entscheidung vom 4. Februar 2009 zu den Wettbewerbsaspekten des Vorhabens hat das OFT erklärt, dass es nach reichlicher und gründlicher Überlegung zu dem Schluss gekommen sei, dass dieses Joint Venture eine zu große Gefährdung des Wettbewerbs auf diesem aufstrebenden Markt darstellen würde und folglich unterbunden werden müsse.602 Interessanterweise ist das OFT in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass Catch-upTV und Archive einen einzigen Markt bilden und nicht als zwei verschiedene Märkte zu sehen sind. Das OFT räumt ein, keine genauen Zahlen über die in seinem Bericht behandelten VoD-Dienste vorliegen zu haben (d.h. nur die Dienste, die Fernsehsendungen anbieten), geht aber davon aus, dass der Umsatz auf diesem Markt 2007 nicht über GBP 70 Mio. betrug. 602 Competition Commission Report, 4. Februar 2009, http://www.competition-commission.org.uk/rep_pub/reports/2009/fulltext/543.pdf Zusammenfassung in IRIS 2009, 4 :12/16 240 Die Entscheidung der Competition Commission wurde im Vereinigten Königreich selbstverständlich ausgiebig kommentiert. Wir möchten an dieser Stelle insbesondere auf den Kommentar von Screen Digest hinweisen: Dem britischen Marktforschungsinstitut zufolge hat die Competition Commission in ihrer Marktanalyse weder die beherrschende Marktstellung des iTunes Store von Apple auf dem kostenpflichtigen Online-VoD-Markt berücksichtigt, noch die Entwicklung im Bereich kostenloser werbefinanzierter OnlineVideodienste. Nach Ansicht von Screen Digest hätte das auf den Online-VoD-Markt zielende Kangaroo-Projekt nur eine begrenzte Auswirkung auf den gesamten Markt für OnlineDienste gehabt, der in Großbritannien vor allem Dienste für Spielkonsolen und im Kabelbereich den Virgin-Media-Dienste umfasst.603 Am 23. Juli 2009 gab der britische Broadcasting-Dienstleister Arqiva bekannt, dass er das Kangaroo-Projekt übernehmen und in den kommenden Monaten einen VoD-Dienst einführen werde.604 Laut The Guardian sei auch Orange an der Übernahme interessiert gewesen, aber Arqiva hätte etwa 8 Mio. GBP dafür geboten.605 Mit dieser Übernahme ist Arqiva der erste Broadcasting-Dienstleister in Europa, der sich auf dem Markt für Abrufdienste positioniert. 5.3.2.8. Das Canvas-Projekt Die BBC und ITV verfolgen zusammen mit BT einen anderen Weg der Zusammenarbeit im Bereich von Abrufdiensten: Das Canvas-Projekt. Es wurde im Oktober 2008 bei der MIPCOM ins Leben gerufen. Ziel ist die Bereitstellung von Abrufdiensten über IPTV, also insbesondere ihre Nutzung auf dem Fernsehbildschirm. Erik Huggers definiert den Dienst als neutrale VoD-Plattform.606 Voraussetzung ist eine Set-Top-Box, die den Fernsehzuschauer zwischen 100 und 200 GBP kostet. Im Januar 2009 schlug der BBC Trust in seiner Antwort auf die von der OFCOM initiierte Anhörung über die Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Dienstes vor, den BBC iPlayerDienst allen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten (also ITV, Channel 4 und Five) zur Verfügung zu stellen und eine gemeinsame IPTV-Plattform einzurichten.607 Im Februar 2009 leitete der BBC Trust eine Konsultation zu diesem Projekt ein. Sie stieß umgehend auf den Widerstand verschiedener Akteure wie BSkyB, Virgin Media, Sony, Google usw., die behaupteten, dass das Canvas-Projekt zu einer Marktverzerrung führen und gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen würde. Zudem führten einige Kritiker an, dass ein solches Projekt Zugang zu den Archiven der Fernsehveranstalter eröffne und damit deren Marktwert verringern würde. ITV reagierte auf diese ablehnende Stellungnahme von BskyB mit einer am 14. Mai 2009 veröffentlichten Pressemitteilung, in der es heißt, dass eine solche Plattform für kostenlose Abrufdienste die gleiche belebende Wirkung haben könnte wie Freeview und Freesat auf dem Markt für digitales Fernsehen und dass diese Plattform auch Dritten, einschließlich Sky, offenstehe.608 Anfang Juni 2009 verlangte der BBC Trust zusätzliche Informationen von der BBC-Leitung.609 Der im Juni 2009 von DCMS 603 604 605 606 607 608 609 Screen Digest, March 2008, p.86. Arqiva press release, 23 July 2009, http://www.arqiva.com/press-office/press-releases/press-releases2009/arqiva-to-acquire-project-kangaroo-platform-assets “Arqiva understood to have paid about £8m for Project Kangaroo assets”, The Guardian, 24 July 2009 http://www.guardian.co.uk/media/2009/jul/24/arqiva-project-kangaroo Aus: Informitv, 14. Oktober 2008, http://informitv.com/articles/2008/10/14/bbcopenscanvas/ BBC Trust, 13. Januar 2009, http://www.bbc.co.uk/thefuture/pdf/phase2/psb_response.pdf ITV Pressemitteilung, 12. Mai 2009, http://www.itv.com/PressCentre/Pressreleases/Corporatepressreleases/StatementfromtheCanvasPartners/de fault.html http://www.bbc.co.uk/bbctrust/news/press_releases/2009/canvas_assessment.html 241 veröffentlichte Bericht Digital Britain weist außerdem darauf hin, dass der BBC Trust hier sehr wachsam sein müsse.610 5.3.3. Der französische Markt 5.3.2.1. Öffentlich-rechtliche Sender Die ersten Catch-up-TV-Dienste in Frankreich wurden von den öffentlich-rechtlichen Sendern angeboten. Die von France Télévisions mit France Télécom, dem Anbieter des IPTVDienstes von Orange, geschossene Exklusivvereinbarung führte sogar zu einer klaren Unterscheidung zwischen Catch-up-TV-Markt und Videoabrufmarkt. Im Juli 2007 schlossen die Unternehmen France Télécom und France Télévisions eine dreijährige Vereinbarung, nach der der Telekommunikationsbetreiber bestimmte Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender France 2, France 3, France 4, France 5 und France Ô exklusiv in Form eines Catch-up-TV-Dienstes für die Kunden bereitstellen kann, die Fernsehdienste im Rahmen von Multidienst- und Mobilangeboten abonniert haben. Das im ersten Quartal 2008 eingeführte Angebot „24/24 TV" betrifft Erstausstrahlungen mit Ausnahme von Kinofilmen und Sportsendungen, die auf diesen Sendern zwischen 18 und 24 Uhr ausgestrahlt werden. Die anderen IPTV-Anbieter nahmen diese angekündigte Vereinbarung zum Anlass, beim Französischen Wettbewerbsrat (Conseil de la concurrence) zu klagen, der eine Unterscheidung zwischen den eigentlichen Abrufdiensten und Catch-up-TV-Diensten traf. Nach Auffassung von Laurent Letailleur und Grégoire Weigel, Gutachter der französischen Medienaufsichtsbehörde CSA611, „gehört ein Fernsehabrufdienst ebenso wie ein Videoabrufdienst in die Kategorie nicht linearer Dienste. Auf jeden Fall gibt es mehrere Unterscheidungsmerkmale: 610 611 - Die redaktionelle Verbindung zum Fernsehdienst: im Gegensatz zum Videoabrufdienst hängt die Attraktivität einer Sendung, die den Zuschauern im Rahmen eines Catch-up-TV-Dienstes zur Verfügung gestellt wird, eng mit der Erstausstrahlung im Fernsehen zusammen. Der Wert definiert sich also über den Bezug zur Erstausstrahlung. Zum Zeitpunkt der Ausstrahlung im Fernsehen übernimmt der Sender die Werbung für die Sendung, die im Anschluss an die lineare Ausstrahlung als Catch-up-TV bereitgestellt wird. Darüber hinaus stellt die zum Sender bestehende redaktionelle Nähe (Identität, Logo, Farbe…) im Bereich der nicht linearen Dienste ein Differenzierungsmerkmal dar, das die Attraktivität steigert und eine Qualitätsgarantie für die Sendung darstellt; - Die Art der Vermarktung: hiermit ist gemeint, dass die Catch-up-TV-Dienste im Gegensatz zu den meisten kostenpflichtigen Abrufdiensten gratis sind; - Die begrenzte Dauer der Bereitstellung der Inhalte, die eng an den Zeitpunkt der Ausstrahlung im Fernsehen gebunden ist; - Die unterschiedliche Vermarktung der geistigen Eigentumsrechte bei Videoabruf einerseits und Catch-up-TV andererseits." Digital Britain, Juni 2009, S. 19, http://www.culture.gov.uk/images/publications/digitalbritain-finalreport-jun09.pdf L. LETAILLEUR und G. WEIGEL, „Catch-up-TV und Videoabruf: zwei unterschiedliche Märkte“, Observatoire des médias, INA, 12. Dezember 2008, http://www.ina.fr/observatoire-medias/dossiers/avenir-av-web/article-4-encadre-1.html 242 Auf der Grundlage dieser Einschätzung wies der CSA in seiner Stellungnahme gegenüber dem Wettbewerbsrat vom 15. Januar 2008 darauf hin, dass die Video-on-Demand-Dienste und die Catch-up-TV-Dienste Unterschiede aufweisen, die eine Zuordnung zu verschiedenen Märkten zulassen.612 In seiner Entscheidung 08-D-10 vom 7. Mai 2008 zu dieser Vereinbarung zwischen France Télécom und France Télévisions äußerte sich der Wettbewerbsrat außerdem zum Aspekt der Exklusivität, die wie er unterstrich, auf drei Jahre begrenzt sei und damit die Einführung eines innovativen Catch-up-TV-Dienstes ermöglichte.613 Die zwischen France Télévisions und France Télécom geschlossene Exklusivvereinbarung ist weiterhin Gegenstand politischer Diskussionen. Einige Abgeordnete haben ein Verbot von Exklusivvereinbarungen öffentlich-rechtlicher Sender angeregt.614 Bei den Debatten zum Gesetz „über die audiovisuelle Kommunikation und den neuen öffentlich-rechtlichen Fernsehdienst" (5. März 2009) sah ein von der Senatorin Catherine Morin-Desailly im Namen des Kulturausschusses vorgelegter und von den Senatoren genehmigter Änderungsantrag vor, dass France Télévisions „audiovisuelle Mediendienste auf Abruf" einrichten müsse, „zur kostenlosen Bereitstellung aller im Fernsehen ausgestrahlten Sendungen, mit Ausnahme von Kinofilmen und gegebenenfalls Sportsendungen".615 Wäre dieser Antrag angenommen worden, wäre er mit dem Abschalten des Analogsignals in Frankreich, das was für den 30. November 2011 vorgesehen ist, in Kraft getreten. Der Änderungsantrag wurde jedoch nicht vom Parlament angenommen. Neben den exklusiv für Orange bereitgestellten Sendungen, bieten die Sender von France Télévisions auf ihrer Website einige kostenlos verfügbare Sendungen an. 5.3.3.2. ARTE Der deutsch-französische Sender ARTE startete am 1. Oktober 2007 den Dienst ARTE + 7, der im Internet als Streaming abgerufen werden kann. Der Dienst ist kostenlos und bietet Videos im Flash- oder Windows Media-Format an. Eine Liste der bevorzugten Sendungen kann zusammengestellt werden. Die Auswahl erfolgt nach einer alphabetischen Liste, nach Datum oder nach Sparte (Kurzfilm, Dokumentation, Magazin usw.). Filme werden aufgrund rechtlicher Aspekte nicht im Rahmen dieses Dienstes angeboten. In Frankreich werden einige dieser Filme über den kostenpflichtigen VoD-Dienst des Senders bereitgestellt. Arte+7 registrierte in der ersten Woche nach Einführung des Dienstes im Oktober 2007 140.000 Abfragen und eroberte damit ein neues Publikum, die 25- bis 34-Jährigen. 5.3.3.3. Canal+ à la demande Im März 2008 starte der Bezahlsender Canal + den Dienst Canal+ à la demande, der den Kunden für die Dauer der wiederholten Ausstrahlung, d.h. in der Regel bis zu einem Monat nach der Erstausstrahlung, Zugang zu den Premiuminhalten des Angebots gewährt.616 Der 612 613 614 615 616 Stellungnahme der CSA gegenüber dem Wettbewerbsrat vom 15. Januar 2008 zum Antrag von Sicherungsmaßnahmen der AFORST in Bezug auf die von France Télécom und France Télévisions gehandhabten Praktiken, http://www.csa.fr/upload/dossier/avis_tvr_15_janvier_08_a.pdf Entscheidung Nr. 08-D-10 vom 7. Mai 2008, http://www.conseil-concurrence.fr/pdf/avis/08d10.pdf "Télévision de rattrapage : Christine Lagarde promet un débat législatif sur l'exclusivité France TélévisionsOrange", Les Echos, 7. Juli 2008, http://www.lesechos.fr/info/comm/300278539.htm Bericht Nr. 150 (2008-2009) von Catherine MORIN-DESAILLY und Michel THIOLLIÈRE, erstellt im Namen der „Commission des affaires culturelles“ und vorgelegt am 6. Januar 2009, http://www.senat.fr/rap/l08-150/l08-15018.html Pressemitteilung Groupe Canal+, 10. März 2008, http://media.canal-plus.com/file/79/3/98793.pdf 243 Dienst Canal+ à la demande wird im Internet bereitgestellt und erfordert die Installation eines speziellen Medienabspielprogramms. Außerdem ist seit dem 13. Mai 2008 der Dienst für die Kunden von Canal+ zugänglich, die die Sender im Rahmen des IPTV-Angebots von Free empfangen.617 Seit dem 9. September 2008 können die Kunden, die einen Satellitenreceiver der neuesten Generation (DUAL-S), einen ADSL-Anschluss und eine externe Festplatte besitzen, ebenfalls den Dienst über den Fernsehbildschirm abrufen.618 Die Kinoverbände haben mit Canal+ am 23. Juli 2008 eine Vereinbarung über Catch-up-TV unterzeichnet.619 Danach kann Canal+ seinen Kunden nunmehr anbieten, dass sie den von ihnen gewünschten Film über den Dienst „Canal+ à la demande" innerhalb des Zeitraums, in dem er ausgestrahlt wird, bis zu dreimal abrufen können. Diese Vereinbarung sieht keine Pauschalvergütung wie bei den klassischen TV-Ausstrahlungsrechten vor, sondern eine Vergütung, die sich nach der Nutzung des Dienstes richtet. Die zusätzliche Vergütung beträgt 7% des Kaufpreises multipliziert mit der Nutzerzahl.620 5.3.3.4. M6 Replay Der Catch-up-TV-Markt kam vor allem durch den Sender M6 in Bewegung. Während TF1 und Canal+ bereits 2005 auf ihren kostenpflichtigen VoD-Seiten im Internet einen umfangreichen Filmkatalog anbieten konnten, musste sich M6 auf seiner Website M6 Vidéo mit einem Angebot begnügen, das im Wesentlichen aus amerikanischen Serien bestand. Im April 2008 besserte der Sender M6 sein Angebot nach und richtete den Dienst M6 Replay ein, der die wichtigsten ausgestrahlten Sendungen des Kanals mit Ausnahme von Filmen und Sportsendungen eine Woche lang zum Abruf bereitstellte. Ein Jahr nach dem Start von M6 Replay zog der Sender eine positive Bilanz und erklärte sich zum französischen Marktführer im Bereich Catch-up-TV. Auszug aus der Pressemitteilung621: „Mit einem Beta-Koeffizient622 von 29,3% ist M6 Replay der Dienst, dessen Werbebotschaften im Internet den höchsten Erinnerungskoeffizienten aufweisen und der sich bei der Gesamtbetrachtung aller Medien hinter dem Kino an zweiter Stelle positioniert. Der von Aegis Media Expert für den Zeitraum vom 4. November 2008 bis 20. Februar 2009 ermittelte „Beta-Koeffizient“ von Morgensztern, oder Beta-ErinnerungsKoeffizient für Werbung bei M6 Replay liegt bei 29,3%: Von 100 Personen, die hier einen Werbespot einmal gesehen haben, erinnern sich 29 an die Werbebotschaft. Das ist 2,6 mal mehr als alle anderen Internetformate (Beta-Koeffizient von 11,3%) und 1,7 mal mehr als bei TV-Werbespots (Beta-Koeffizient von 17,2%).623 Ein Jahr nach seinem Start ist der Catch-up-TV-Dienst der M6-Gruppe mit bisher insgesamt 80 Millionen abgerufenen Videos und durchschnittlich 1,7 Millionen Besuchern624 monatlich ein großer Publikumserfolg. Die Besucher der Website von M6 Replay sind dem Dienst treu, da 58% von ihnen geben an, die Seite mehrmals wöchentlich zu besuchen. 2% der Nutzer 617 618 619 620 621 622 623 624 Pressemitteilung Groupe Canal+ / Free-Iliad, 13. Mai 2008, http://media.canal-plus.com/file/75/4/106754.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+, 9. September 2008, http://media.canal-plus.com/file/11/8/118118.pdf Pressemitteilung Groupe Canal+, 11. Juli 2008, http://media.canal-plus.com/file/23/5/113235.pdf Der Wortlaut der Vereinbarung kann hier abgerufen werden: http://ddata.over-blog.com/xxxyyy/2/21/17/06/Accord-cach-up-TV---Canal--23072008.pdf Pressemitteilung M6-Gruppe, 6. April 2009, http://www.groupem6.fr/index.php/m6/Presse/CommunicationGroupe/M6-Replay-meilleur-support-publicitaire-sur-Internet Der "Beta-Koeffizient" von Morgensztern oder Erinnerungskoeffizient, gibt an, wie viele Menschen sich nach dem Ansehen einer Werbebotschaft an die Marke und mindestens ein Element der Botschaft erinnern. Von M6 zitierte Quelle: Aegis Media Expert, Fernsehen (2003): 17,2 % und Internet (2005): 11,3 %. Von M6 zitierte Quelle: Source Médiamétrie/NetRatings, Panel Internet France, September 2008 – Februar 2009, alle Verbindungsorte. 244 erklären, bestimmte Sendungen nur noch auf M6 Replay anzusehen.625 Der Dienst ist auch ein wirtschaftlicher Erfolg, der mit einem Zuwachs an Werbekunden einhergeht. M6 Replay bietet neuartige Werbeformate im Internet, die es bisher in Frankreich nicht gab, wie: Anklickbare Videospots (von 10 bis 70 Sekunden Länge) als Fenster in den Sendungen. Die vielfältigen Videoformate, der leistungsfähige professionelle Rahmen sowie der interaktive Charakter des Dienstes machen ihn zu einem einzigartigen Werbeträger: Werbebeiträge werden 10- bis 30-mal häufiger angeklickt als bei klassischen Internetformaten. Angesichts dieses Erfolgs wollten wir die Effizienz von M6 Replay in Bezug auf den Erinnerungswert der Werbebotschaften quantifizieren. Das gute Ergebnis, das der Dienst erzielt, ist zurückzuführen auf die interaktive und individuelle Gestaltung des Internetauftritts, die Vielfalt und den Einfluss des Videoformats sowie auf das Publikum, das kurze eingeblendete Sequenzen vor oder während der ausgewählten Sendung aufmerksam betrachtet. In einer weiteren Pressemitteilung von M6 heißt es, dass im März 2009 10 Millionen Sendungen abgerufen wurden und monatlich 1,5 Millionen Internetznutzer die Website besuchten. Zu den beliebtesten Sendungen gehören "La Nouvelle Star" und "Un dîner presque parfait". Sie sind die beiden am häufigsten angeschauten Sendungen mit jeweils 1,7 Millionen und 1,4 Millionen Abrufen im März.626 Außerdem verzeichnete der M6 ReplayDienst mit 11 Millionen Abrufen und 1,8 Millionen Besuchern im April einen neuen Monatsrekord. Die symbolische Schwelle von 100 Millionen abgerufenen Sendungen wurde Anfang Mai 2009 erreicht.627 5.3.3.5. TF1: kostenloses Catch-up-TV als Kernstück des Webportals Die TF1-Gruppe, deren Sender TF1 trotz eines stetigen Rückgangs der Marktanteile weiterhin als Marktführer gilt, ist zunächst auf dem kostenpflichtigen Catch-up-TV-Markt aktiv geworden. Im Mai 2007 gab die Unternehmensgruppe die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit Walt Disney über die Online-Bereitstellung von Serien wie Grey's Anatomy (Staffel 3), Lost (Staffel 3), Ugly Betty (Staffel 1), Ghost Whisperer (Staffel 2) oder In Justice (Staffel 1) bekannt. Die einzelnen Folgen sind unmittelbar nach ihrer Ausstrahlung auf TF1 sowohl auf der Webseite www.tf1vision.com als auch über die Dienste TV von Neuf TV HD, Freebox TV, und im Club Vidéo TV von Club Internet verfügbar. Im Gegensatz zur werbefinanzierten Ausstrahlung im Fernsehen, kostet ein Download den Nutzer ab 1,99 EUR pro Episode. Die Interessenten können zwischen der französischen Version oder der Originalversion mit Untertiteln in französischer Sprache wählen, sowie zwischen StreamingVerfahren oder zeitlich begrenztem Download, bei dem die Datei 48 Stunden lang verfügbar ist. 2008 sollen mehr als eine Milliarde Videos abgerufen worden sein.628 In Anbetracht des Erfolgs des kostenlosen M6 Replay-Dienstes seines direkten Konkurrenten führte TF1 am 19. April 2009 einen kostenlosen Catch-up-TV-Dienst im Rahmen der Umgestaltung seines Portals ein. Bei diesem Dienst kann ein Großteil der im 625 626 627 628 Von M6 zitierte Quelle: IPSOS-Studie / Werbung M6, durchgeführt im Juli 2008. Pressemitteilung der M6-Gruppe, 17. April 2009, http://www.groupem6.fr/index.php/m6/Presse/ Communication-Groupe/M6-REPLAY-LEADER-DE-LA-CATCH-UP-TV-EN-FRANCE Pressemitteilung der M6-Gruppe M6, 12. Mai 2009, http://www.groupem6.fr/index.php/m6/Presse/ Communication-Groupe/M6-replay-Deja-plus-de-100-millions-de-programmes-visionnes Quelle: Challenge.fr, 16. April 2009, http://bourse.challenges.fr/news.hts?menu=news_actualites&urlAction=news.hts%3Fmenu%3Dnews_actualit es&idnews=FPS090416_20328723&numligne=1&date=090416 245 Fernsehen ausgestrahlten Inhalte innerhalb von sieben Tagen kostenlos abgerufen werden. Im Gegensatz zum Sender M6, der sich für eine spezielle Website und Marke mit dem Namen M6Replay entschieden hat, integriert TF1 sein gesamtes Videoangebot in sein neues Portal, das einfacher, einladender und interaktiver werden soll. Ungefähr 60% des Programms zwischen 18 Uhr und 24 Uhr wird als Catch-up-TV angeboten (außer Kinofilme, Sportsendungen und bestimmte erfolgreiche amerikanische Serien, die als kostenpflichtiges Video zum Abruf angeboten werden. Insgesamt bietet tf1.fr mehr als 50 Stunden Catch-upTV wöchentlich. Zudem werden 16 500 Kurzformat-Videos, die von TF1 seit 1980 archiviert werden, online angeboten. Die TF1-Gruppe startete am 29. April einen Catch-up-TV-Dienst für seine Themensender Histoire, Odyssée und Ushuaïa TV. Er ist über ein Internetportal zugänglich, wird aber im Laufe des 1. Quartals 2009 auch auf CanalSat und dem Canal Sat-Bouquet von Orange angeboten. Ein Catch-up-TV-Dienst des Nachrichtenkanals LCI wurde im zweiten Quartal 2009 gestartet. Der Dienst ist auch für die Fernsehkunden von Numéricâble verfügbar. Erklärtes Ziel ist es, sowohl den Umsatz der Website als auch die von den Internetnutzern auf der Website verbrachte Zeit zu erhöhen. „Heute geht es um Synergien und nicht mehr um die Konkurrenz zwischen den neuen Medien und dem Fernsehen", betonte Nonce Paolini, Vorstandsvorsitzender von TF1 bei der Präsentation des neuen tf1.fr. Gleichzeitig hat das Unternehmen ein neues, von Médiametrie bereitgestelltes System zur Messung der Zuschauerzahlen eingeführt, das genau die Zeit ermitteln soll, die ein Internetnutzer mit dem Ansehen eines Videos verbringt, um es auf diese Weise optimal zu Werbezwecken zu nutzen. Am 27. Juli 2009 führte TF1 über TF1 Vision ein App für das iPhone 3GS ein. Mit diesem App erhält der Nutzer Zugang zu live ausgestrahlten Sendungen und zu Catch-up-TVAngeboten (Nachrichtensendungen, Serien, Unterhaltungssendungen…). Die Anwendung wird zum Preis von 3,99 EUR verkauft und gehörte innerhalb kurzer Zeit zu den zehn bestverkauften Anwendungen des französischen App Store. 5.3.3.6. Wegweiser für Catch-up-TV Catch-up-TV-Dienste stoßen in Frankreich auf so große Begeisterung, sodass der Verlag Editions SBDS Active im April 2009 die Website www.tvarevoir.fr einrichtete, die einen übersichtlichen Katalog aller als Catch-up-TV von den sieben klassischen französischen Fernsehsenden angebotenen Sendungen bietet, und damit mehr als 13.000 Sendungen umfasst. Anlässlich der Einführung dieser Website haben www.tvarevoir.fr und NPA Conseil die erste Ausgabe des Wegweisers für Catch-up-TV herausgegeben, der den Anteil der Sendungen misst, die zwischen Sonntag, 15. März, und Samstag, 21. März 2009, in der Zeit zwischen 17 Uhr und 24 Uhr ausgestrahlt und den Internetnutzern von den nationalen terrestrischen Sendern kostenlos angeboten werden.629 Dieser Wegweiser zeigt, dass die sieben berücksichtigten Sender insgesamt mehr als die Hälfte ihres Programms zu den Hauptsendezeiten anbieten. Die aktualitätsbezogenen Programme (Unterhaltungssendungen, Nachrichten, Magazine) machen einen Großteil der kostenlos online abrufbaren Sendungen aus. Demzufolge stellen die in der Prime-Time angebotenen Sendungen, die im Wesentlichen aus diesen Sendungen bestehen, die Hauptquelle für Catch-up-TV-Angebote 629 Nicht enthalten sind also Sendungen, die als Catch-up-TV im Rahmen von Abonnements angeboten werden (Orange, Canal+). Pressemitteilung, 7. April 2009, http://www.npaconseil.com/bo_medias/6/090407_Communiqu%C3%A9_tvarevoir.pdf 246 dar. Die in der Prime-Time angebotenen Filme und Serien werden im Allgemeinen kostenpflichtig angeboten (außer die von M6). Tabelle 30: Anteil der Programmstunden (erfasst in Viertelstunden), die vom 15. bis 21. März 2009 zwischen 17 Uhr und 24 Uhr ausgestrahlt wurden am Gesamtprogramm France 5 Canal+ M6 France 3 Arte France 2 TF1 Gesamt 75% 71% 67% 53% 42% 41% 33% 53% Quelle: tvarevoir.fr 5.3.4. Der deutsche Markt Laut der jährlich von ARD und ZDF durchgeführten Studie über die Nutzung von OnlineDiensten (Online-Studie) nimmt der Online-Videoabruf stetig zu. Die 1997 durchgeführte Studie ergab, dass 4,11 Millionen Menschen in Deutschland Online-Dienste nutzen und 19% dieser Nutzer Videoinhalte heruntergeladen haben (also 760.000 Nutzer). Laut der Studie für 2007 stieg die Zahl der Nutzer von Online-Diensten auf 38,6 Millionen, von denen 24% (also 9,3 Millionen Nutzer) Video entweder im Streaming-Verfahren oder als Download abriefen. Nach der neuesten Studie 2009 nutzen 43,5 Millionen Deutsche Online-Dienste und 62% dieser Nutzer (also 27 Millionen) rufen Online-Videos ab.630 Vor diesem Hintergrund einer zunehmenden Online-Nutzung von Videos löste das Catch-upTV in Deutschland eine lebhafte rechtliche Diskussion zwischen privaten und öffentlichrechtlichen Sendeanstalten aus. 5.3.4.1. Die privaten Sender Wie wir bereits aufgezeigt haben, basiert die Strategie der beiden großen deutschen Fernsehsender (RTL und ProSiebenSat.1 Media AG) auf Webportalen (RTLnow und Maxdome), die eine Mischung aus kostenpflichtigen und kostenlosen Videoabrufdiensten anbieten.631 630 631 „ARD/ZDF-Onlinestudie 2009: Nachfrage nach Videos und Audios im Internet steigt weiter. 67 Prozent der Deutschen sind online, ARD/ZDF Pressemitteilung, 27. Mai 2009, http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/ An dieser Stelle sei auf ein Kuriosum hingewiesen: Die ProSiebenSat.1 Media AG übernahm die rumänische Gesellschaft MyVideo Broadband S.R.L. Diese fungiert in erster Linie als Webhoster verschiedener UGCDienste für Rumänien, Deutschland, die Schweiz, die Niederlande, die flämische Gemeinschaft, Ungarn und die Türkei. Der für Deutschland bestimmte Dienst bietet auch einen Katalog mit 6000 Musikvideos und etwa hundert Filmen, die kostenlos als Streaming abgerufen werden können. Aber dieser Katalog (mit überwiegend amerikanischen Filmen) enthält auch Filme, die im kostenpflichtigen VoD-Katalog von Maxdome angeboten werden. Wie im DWDL.de-Brief festgestellt wird, macht sich die ProSebenSat.1 Media AG selbst Konkurrenz! (« ProSiebenSat.1 macht sich selbst Konkurrenz”, dwdl.de, 5. Mai 2009, http://www.dwdl.de/story/20830/prosiebensat1_macht_sich_selbst_konkurrenz/) 247 Im Rahmen des Angebots RTLnow besteht die Möglichkeit, Fernsehsendungen als Paket zu abonnieren oder einzeln zu bezahlen (im Allgemeinen zum Preis von 1 EUR). Die Direktoren von RTLnow möchten langfristig ihre gesamte Programmauswahl im Rahmen ihres OnlineAngebots bereitstellen, sind aber der Ansicht, dass die Preise einiger Rechteinhaber noch zu hoch sind.632 Die Sender der ProSiebenSat.1-Mediengruppe haben Catch-up-TV-Angebote in ihre jeweiligen Webseiten aufgenommen. Im Juli 2009 schloss Prosieben.tv eine Vereinbarung mit Warner Bros. International Television Distribution über die nachträgliche Ausstrahlung der Serie Gossip Girl, die auf Maxdome sogar vor der Ausstrahlung im Fernsehen verfügbar ist.633 5.3.4.2. ZDF Mediathek Die ersten Online-Videoangebote des ZDF gehen auf 1996 zurück. 2001 führte das ZDF seinen ersten Mediathek-Dienst im Rahmen seiner Nachrichtenwebsite heute.de ein. Die Mediathek würde später auch in das Portal zdf.de eingebunden. Die eigenständige Website ZDF-Mediathek wurde am 1. Juni 2005 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt werden die verschiedenen Multimedia-Angebote des öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalters zusammengefasst. Bereitgestellt werden Videos, Fotogalerien und interaktive Sendungen. Die Bandbreite und die technische Qualität wurden verbessert. Auch Downloads auf Mobiltelefone von Nokia sind nunmehr möglich. Das ZDF prüft auch die Möglichkeit einer Ausstrahlung auf dem Fernsehbildschirm mit Windows Media Center und einer Set-Top-Box. Im Dezember 2005 wurden 900.000 Downloads gezählt. Im Dezember 2006 stieg die Zahl der Downloads auf 4,6 Millionen. 2006 wurde eine Nachrichtensendung über den Hurrikan Kyrill 356.000 mal abgerufen und damit zur beliebtesten Sendung.634 Der ZDF-Mediathek-Dienst wurde 2007 neu gestaltet. Die Verbesserungen betreffen die technische Qualität, schnellere Downloads, eine einfachere Gestaltung und die Ausdehnung des Angebots, das nunmehr etwa 50% aller Programminhalte des Senders umfasst. Diese Neuerungen machten die ZDF-Mediathek noch erfolgreicher. Die durchschnittliche Zahl der monatlichen Downloads ist von 7 Millionen im September 2007 auf 8,5 / 9 Millionen im Frühjahr 2008 gestiegen.635 Der Dienst erhielt verschiedene Auszeichnungen (Grimme Online Award, Eyes and Ears Award und den Deutschen IPTV Award). 2008 gehörten die Folgen der Dokumentarreihe Die Deutschen, die dänische Krimiserie Kommissarin Lund sowie die Sendungen über die amerikanische Präsidentschaftswahl und Sportsendungen zu den beliebtesten Angeboten.636 Für die Dokumentarreihe Die Deutschen wurde eine spezielle Website eingerichtet, auf der die erste Folge bis Ende November 2008 475.000 mal abgerufen worden war und damit den erfolgreichsten Titel der ZDF-Mediathek darstellt.637 Im Mai 2009 konnte der Videodienst durch eine Neugestaltung der Webseite des ZDF weiter verbessert werden: Durch den eingebetteten Medienplayer (embedded player) kann der Nutzer direkt auf die Videos zugreifen, ohne die ZDF Mediathek-Seite öffnen zu müssen. Die Nutzer erhalten schnelleren Zugriff auf die Videos und einen Überblick über das 632 633 634 635 636 637 RTL will 100 Prozent des Programms online stellen, dwdl.de, 4. März 2009, http://www.dwdl.de/story/19993/rtl_will_100_prozent_des_programms_online_stellen/ Warner Bros. Pressemitteilung, 1. Juli 2009, http://www.timewarner.com/corp/newsroom/pr/0,20812,1908145,00.html Tina KUTSCHER, Fernsehen auf Abruf, Präsentation ZDF, 2007, http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/fileadmin/Fachtagung/Kutscher.pdf ZDF Pressestelle, Mainz, 8. Mai 2008 ZDF Pressestelle, Mainz, 12. Dezember 2008 ZDF Pressestelle, Mainz, 16. November 2008 248 Gesamtangebot.638 Im ersten Quartal 2009 wurden monatlich 14,5 Millionen Downloads verzeichnet.639 Laut einem Artikel in den epd-Medien sollen gemäß § 11d (5) des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der am 18. Dezember 2008 ratifiziert und am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist, die Inhalte der Webportale zdf.de und der ZDF-Mediathek beträchtlich reduziert werden.640 Entsprechend der Philosophie dieses neuen Vertrags sollen die öffentlichrechtlichen Sender keine Dienste bereitstellen, die gegenüber kommerziellen Angeboten unlauteren Wettbewerb darstellen. Ende 2009 sollten die Inhalte der Website um 80% gekürzt werden. Die ZDF-Mediathek müsste 4000 Videos (ungefähr 8,5% des derzeitigen Angebots) aus dem Angebot nehmen, insbesondere Fernsehserien, die vermarktet werden können, wie die britischen Serien Inspector Morse und Inspector Barnaby. Die Sendungen dürfen nicht länger als 12 Monate nach ihrer Ausstrahlung bereitgestellt werden. Bestimmte Sendungen, vor allem Sportsendungen, dürfen nur 24 Stunden lang abrufbar sein.641 5.3.4.3. ARD Die ARD ist mit ihrem Catch-up-TV-Dienst später an den Start gegangen als das ZDF. Erst anlässlich der Funkausstellung 2007 in Berlin wurde die Beta-Version der ARD-Mediathek präsentiert. Der Dienst selbst startete am 30. April 2008 unter der Webadresse http://www.ardmediathek.de. Diese Verzögerung lässt sich mit der föderalen Struktur der größten deutschen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt erklären. So haben die meisten Landesrundfunkanstalten ihren eigenen Dienst eingerichtet. Die Website ard.mediathek.de bietet Zugriff auf die Mediathek der ARD (http://mediathek.daserste.de), die 9 Landesrundfunksender und die Deutsche Welle. Die Einführung des Dienstes löste Enttäuschung und Kritik aus: Das Webportal der ARD-Mediathek stellte nicht alle auf den Webseiten der regionalen dritten ARD-Programme verfügbaren Sendungen gebündelt bereit, ein Vollbild-Modus war nicht möglich usw.642 Die Internetangebote der ARD fallen ebenfalls unter den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die Bedeutung dieses Vertrags (insbesondere der Drei-Stufen-Test) für die 638 639 640 641 642 ZDF Pressestelle, Mainz, 8. Mai 2009 ARD/ZDF Pressemitteilung, 27. Mai 2009, http://unternehmen.zdf.de/uploads/media/ARD-ZDFOnlinestudio_2009_-_2705.pdf Laut Vertragstext muss der 3-Stufen-Test grundsätzlich auf die neuen sogenannten Telemedienangebote angewandt werden. Unterhaltungsangebote sind ebenfalls zulässig, unabhängig davon, ob die Telemedien an Sendungen gebunden sind oder nicht. Insgesamt wird jedoch die 7-Tage-Frist gelten, nach deren Ablauf allenfalls eine kommerzielle Verwertung der Angebote, nicht jedoch deren kostenlose Bereitstellung möglich ist. Neben „eingekaufter Spielfilm- und Serienware“ sind hiervon jedoch auch Sportübertragungen ausgenommen; sofern es sich um Ereignisse im Sinne der Liste gemäß § 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) handelt, gilt zudem, dass sie nur 24 Stunden lang zum Abruf angeboten werden dürfen. Damit würde für alle am 30. April 2009 bestehenden Telemedienangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten – einschließlich der Mediatheken – der 3-Stufen-Test durchzuführen (oder bis zum 31. Dezember 2010 nachzuholen) sein; dies geschieht auf der Grundlage eigener Telemedienkonzepte und Regeln über das Verfahren zur Durchführung des Tests. Ebenfalls vorgesehen sind bestimmte Quoren, die in den Gremien der Anstalten bei Anwendung des Tests erforderlich werden, damit die Gültigkeit des Tests seitens der Rechtsaufsicht anerkannt werden könne. In einer Protokollnotiz wird das Thema des Verhältnisses von öffentlich-rechtlichen Anstalten als Auftraggeber von Produktionen zu den Herstellern, Drehbuchautoren und Regisseuren angesprochen; hierbei gehe es um faire Regeln bei der Ausgestaltung der Bestimmungen zu den Rechten für (digitale) Verwertungen. Vgl. IRIS, 10 :9/13, http://merlin.obs.coe.int/iris/2008/10/article13.fr.html. Der Text des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag kann hier nachgelesen werden: http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/rundfunkrat/zwoelfterstaatsvertragzuraenderung100.pdf „ZDF reduziert Internetangebot drastisch. 80 Prozent bis Jahresende gelöscht - Teils Folge neuer Rechtslage“, EPD Medien, 27. Mai 2009, http://www.epd.de/medien/medien_index_65477.html ARD-Mediathek: "Noch nicht in End-Ausbaustufe", DWDL.de, 21. Mai 2008, http://www.dwdl.de/story/15931/ardmediathek_noch_nicht_in_endausbaustufe/ 249 Dienste der ARD und der zugehörigen Landesrundfunkanstalten war Gegenstand eines am 25. Mai 2009 veröffentlichten Positionspapiers der Landesmedienanstalten, die in der DLM vereint sind.643 Dieses Positionspapier wurde im Anschluss an die Durchführung des DreiStufen-Tests erstellt, den der NDR-Rundfunkrat für seine NDR-Mediathek durchführte und der sich als lang und kostspielig erwies.644 5.3.5. Der italienische Markt In Italien ist die RAI im Bereich Catch-up-TV über ihr Tochterunternehmen RaiNet tätig. RaiNet startete 2005 gleichzeitig zwei Projekte: die Internetportale Rai.tv und RAIclick. Der Dienst RAIclick wurde im Dezember 2008 eingestellt. Bei RAI.tv können Sendungen, die von der RAI produziert oder im Auftrag der RAI produziert wurden, abgerufen werden. Zunächst war hierzu der Windows Media Player erforderlich, der aber im Februar 2009 durch Microsoft Silverlight ersetzt wurde. Im Juni 2009 wurden 15 Millionen Videos abgerufen, was gegenüber dem Vorjahr einer Erhöhung von 257% darstellt. Außerdem führte die Rundfunkanstalt RAI einen "Branded Channel" auf YouTube ein, der im Juni 2009 1318 Titel anbot. Der Kanal war innerhalb kurzer Zeit ein großer Erfolg: Waren noch im Januar 2009 lediglich 10,7 Millionen Videos abgerufen worden, wurden allein im Juni 2009 schon 36 Millionen Videos abgerufen. Während das Durchschnittsalter der RAI.tvNutzer bei 30 Jahren liegt, wird das Durchschnittsalter der Nutzer des "Branded Channel" auf 20 Jahre geschätzt.645 Abbildung 54: Vergleich der Tagesreichweiten der Webseiten rai.tv, RAI.it und Mediaset.it (einschließlich Rivideo) (2008-2009) Quelle: Alexa 643 644 645 http://www.alm.de/fileadmin/Download/Drei-Stufen-Test_Positionspapier_der_LMA.pdf „NDR: Erster Drei-Stufen-Test abgeschlossen“, dwdl.de, 27. März 2009, http://www.dwdl.de/story/20335/ndr_erster_dreistufentest_abgeschlossen/ Key4biz, 9 luglio 2009, http://www.key4biz.it/News/2009/07/09/eSociety/rainet_Piero_Gaffuri_raitv_videosharing_YouTube.html 250 5.3.6. Der schwedische Markt In Schweden hat die öffentlich-rechtliche Fernsehanstalt SVT im Dezember 2007 den kostenlosen Catch-up-TV-Dienst SVT Play eingeführt. Der Dienst stellt über 2000 Programmstunden, größtenteils aus den Katalogen der Fernsehanstalt, bereit. Die Sendungen stehen für einen Zeitraum von 30 Tagen nach ihrer Ausstrahlung zur Verfügung. Im Sommer 2008 bot SVT Play außerdem die deutsche Serie KDD an. Der Dienst umfasst auch drei "Kanäle": Play Bolibompa (Kindersendungen), Play Rapport (Nachrichten) und Play Prima (Serien in HD-Qualität). Gleichzeitig startete SVT einen Kanal auf YouTube und stellt die Sendungen von SVT Play auf Joost bereit. Der Erfolg dieser Internetseite war innerhalb kurzer Zeit sehr groß: 2007 wurden 170 Millionen und 2008 204 Millionen Downloads verzeichnet.646 Die Website wurde im Januar 2009 neu gestartet, wodurch sich die Nutzungszahlen innerhalb von zwei Monaten um 41% erhöhten. In der ersten Märzwoche wurden 2 Millionen Besucher verzeichnet. Nach Angaben von SVT konnte sich die Internetseite auf Platz 2 der am häufigsten aufgerufenen schwedischen Webseiten positionieren und überholt damit die Zeitung Expressen. Nur die Website der Tageszeitung Aftonbladet.se, die ebenfalls Videodienste anbietet, verzeichnete mehr Besucher.647 Dieses Ranking wurde allerdings nicht von den Alexa-Daten bestätigt. Seit 2009 können die Sendungen dank einer Vereinbarung mit dem Satellitenplattformbetreiber Viasat als IPTV auf den Fernsehbildschirm übertragen werden, sofern die Kunden einen Pace ViasatPlusHDDekoder besitzen.648 Abbildung 55: Tagesreichweite von SVTplay und der schwedischen Presseseiten (Februar – August 2009) Quelle: Alexa 646 647 648 “Swedish SVT basks in catch-up success”, Broadband TV News, 31. März 2009, http://www.broadbandtvnews.com/2009/03/31/swedish-svy-does-well-with-catch-up-tv-site/ “Major growth for SVT Play”, Broadband TV News, 20. März 2009, http://www.broadbandtvnews.com/2009/03/20/success-for-svt-play/ Viasat puts on SVT Play, Broadband TV News, 12. Juni 2009, http://www.broadbandtvnews.com/2009/06/12/viasat-puts-on-svt-play/ 251 5.3.7. Archive Eine dritte Kategorie von Abrufdiensten kommt für die Fernsehveranstalter in Frage: die Archivdienste. Hierbei geht es nicht mehr darum, populäre Sendungen zu vermarkten, für die das Publikum bereit ist zu zahlen oder mehrere Tage lang ein Catch-up-TV-Angebot bereitzustellen. Die Bereitstellung von Archiven basiert vor allem auf dem Wunsch, kulturelles Erbe, das in erster Linie von historischem Interesse ist, kommerziell aber nur schwer verwertet werden kann, allgemein zugänglich zu machen. 5.3.7.1. Rechtliche Hürden Die Online-Bereitstellung von Archiven ist vor allem bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten üblich. Wir sind bereits auf die Schwierigkeiten eingegangen, auf die die BBC bei der Einrichtung des Kangaroo-Projekts gestoßen ist, bei dem eine gemeinsame Archivplattform für die britischen Fernsehveranstalter geschaffen werden sollte und auf die kürzlich erfolgte Ankündigung des Senders Channel 4, einen großen Teil seiner Archive online zur Verfügung zu stellen. In Deutschland schränkt der neue Rundfunkvertrag, wie wir ebenfalls bereits erläutert haben, die Möglichkeit zur Bereitstellung der Archive der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ein. Die Anzahl der echten Online-TV-Archivdienste bleibt infolgedessen begrenzt. 5.3.7.2. Teche RAI Der älteste Dienst wurde in Italien gestartet. Seit 1999 stellt Teche, der Archivdienst der RAI, seinen Archivkatalog online über die Website RAI Teche (http://www.teche.rai.it) bereit. Die Website wurde im Januar 2003 erneuert und bietet nun etwa Tausend geschichtliche Beiträge an. 2006 waren etwa 6 000 Dokumente verfügbar. 5.3.7.3. Der Dienst "Archives pour tous" von l’INA Der in Europa am weitesten entwickelte Dienst ist wahrscheinlich „Archives pour tous“ von INA (http://www.ina.fr/archivespourtous/). Seit dem 27. April 2006 hat die Öffentlichkeit direkten Zugriff auf mehr als 100 000 Fernseh- und Radiosendungen, die wahlweise konsultiert, heruntergeladen (als Download-to-rent für 48 Stunden oder als Download-to-own) oder als DVD "manufactured on demand" zur Verfügung gestellt werden können. Die Website kann nach Stichwörtern, Daten, Sparten und Themen durchsucht werden. Ende 2008 umfasste das Katalogangebot mehr als 22 000 Programmstunden, was einem Zuwachs von 26% gegenüber 2007 entspricht. Mehr als 15 Millionen Sendungen wurden angesehen.649 Bestimmte Sendungen können gekauft werden (wobei sich der Preis nach Art und Länge der Sendung richtet). Außerdem kann der Nutzer seit 1. September 2008 die als Download gekauften Sendungen auch als DVD bestellen. Der Preis für die DVD resultiert aus den Kosten für den Videodownload (zwischen 1 und 6 EUR pro Titel) zuzüglich 5 EUR Kosten für das Brennen der DVD. Jede DVD enthält bis zu 90 Minuten Sendungen bzw. 29 Videos.650 Im Juni 2009 wurde die Website neu gestaltet und erhielt ein größeres Wiedergabefenster im Flash-Format mit Exportfunktion. Die Navigation wurde vereinfacht, eine leistungsfähigere Suchmaschine eingebunden und das Angebot in Sparten unterteilt (Sport, Fiktion, Unterhaltung, Kunst und Kultur, Werbung....). Am Tag der Einführung dieser neu gestalteten Website, am 25. Juni 2009, war ina.fr die meistbesuchte französische Videoplattform mit 649 650 Pressemitteilung INA, 9. April 2009. Pressemitteilung INA, September 2008. 252 1,6 Mio. aufgerufenen Seiten und 560 000 abgerufenen Videos, sieben Mal soviel wie der bisherige Tagesdurchschnitt von 80 000 Videos.651 5.3.7.4. Der Ooit Gemist-Dienst der VRT In Belgien hat VRT, das öffentlich-rechtliche Fernsehen der flämischen Gemeinschaft, Archive in seinen Ooit Gemist-Dienst integriert, der über die Kabelnetze von Telenet abrufbar ist. 5.3.7.5. Das Video Active-Projekt Verschiedene Projekte (Birth, puis Video Active652) versuchen, eine Zusammenarbeit zwischen den Archivabteilungen der Fernsehveranstalter einzurichten, um deren Archive online bereitzustellen. Video Active ist ein Konsortium aus 13 Archivzentren und verschiedenen Einrichtungen, die sich auf die Verwaltung von Archiven spezialisiert haben).653 Das vom EU-Programm eContent unterstützte Projekt wird von der Historikerin Professor Sonja de Leeuw (Universität Utrecht) und vom Netherlands Institute for Sound and Vision koordiniert. Das Portal wurde im September 2008 gestartet. Im Juni 2009 waren mehr als 3 700 Sequenzen verfügbar. Vorrangiges Ziel von Video Active ist die Bereitstellung von Fernseharchiven aus ganz Europa. Auf diese Weise werden generell eher schwer zugängliche Archive zu akademischen und erzieherischen Zwecken zugänglich.654 Ziel des Projekts ist es, über die im Portal bereitgestellten 10 000 Archivsequenzen eine interaktive Entdeckung des kulturellen TV-Erbes anzubieten. Diese Sammlung, die mit genauen Hintergrunddaten ergänzt ist, soll die kulturellen und historischen Ähnlichkeiten und Unterschiede innerhalb der Europäischen Union reflektieren. Video Active bietet den Nutzern umfangreiches Recherchematerial, mit dem sie zum einen die kulturellen und historischen Ereignisse der verschiedenen europäischen Völker und andererseits die Entwicklung des Mediums Fernsehen als solches erkunden können. Das Portal ist in 10 Sprachen verfügbar: englisch, französisch, deutsch, italienisch, niederländisch, griechisch, ungarisch, katalanisch, dänisch und schwedisch. Damit legt Video Active den Akzent auf das Verständnis der gemeinsamen Geschichte, die das kollektive Gedächtnis und die europäische Identität bildet. Gleichzeitig will dieses Projekt die multikulturelle Dimension, die die europäische Staatsbürgerschaft geprägt hat, fördern. Video Active ist Mitglied des „European Digital Library Thematic Partner Network“ von Europeana, der europäischen Online-Bibliothek, die am 20. November 2008 gestartet wurde.655 Die auf Video Active veröffentlichten Videos sind auch über die Suchmaschine von Europeana zugänglich. 651 652 653 654 655 Pressemitteilungen INA, Montag, 22. Juni 2009 und 26. Juni 2009. http://www.ina-entreprise.com/sites/ina/medias/script/presse/498.pdf ; http://www.ina-entreprise.com/sites/ina/medias/script/presse/501.pdf http://www.videoactive.eu Vgl. auch den Projektblog: http://videoactive.wordpress.com/ BBC (GB), DR (DK), DW (DE), ORF (AT), RTBF (BE), TVC (ES), INA (FR), VRT (BE), National Archives (SE), SV (NL), NTUA (GR), Istituto Luce (IT), NeumannKht (HU). Vgl.: http://www.videoactive.eu/VideoActive/About.do?menu_page=menu-about http://www.europeana.eu 253 Abbildung 56: Tagesreichweite der Webseiten INA , Europeana und Video Active (2009) Quelle: Alexa 254 TEIL 6. DER WACHSENDE ERFOLG DER VIDEOTAUSCHBÖRSEN UND SEINE AUSWIRKUNG AUF DIE STRATEGIE DER TRADITIONELLEN AKTEURE 6.1. GENERELLE EIGENSCHAFTEN VON VIDEOTAUSCHBÖRSEN 6.1.1. Definition: Portale mit nutzergenerierten Inhalten oder Videotauschbörsen? Der Begriff „nutzergenerierter Inhalt“ (user generated content, UGC) als Bezeichnung für Internetangebote, deren Inhalte von den Nutzern selbst geliefert werden, ist im Jahr 2005 entstanden. Im Video-Bereich sind damit Websites wie YouTube656, Dailymotion657, tuduo658, MyVideo659 usw. gemeint, deren Inhalte ursprünglich nur aus Videos bestanden, die von den Nutzern selbst hochgeladen (gepostet) wurden. Wir verwenden für solche Portale den Begriff „Videotauschbörse“ (video sharing site). Die wenigsten Tauschbörsen haben eine bestimmte redaktionelle Linie (d. h. sie bieten Inhalte der verschiedensten Art an). Auf diesen Plattformen sind sämtliche Formate zu finden, allerdings beträgt die Länge der Videos üblicherweise weniger als 10 Minuten. Die meisten der längeren Videos haben einen professionellen Inhalt. Aus praktischen Gründen können sie auch in mehrere kürzere Videos unterteilt werden. Aus den verfügbaren Statistiken geht hervor, dass die Nutzer eine große Zahl sehr kurzer Inhalte abrufen (nach Angaben von ComScore durchschnittlich zwei Minuten im März 2008 auf dem amerikanischen Markt). Die Videos werden per Streaming abgerufen und erfordern keine spezielle Software; sie werden häufig unter Internetnutzern (als Link) verschickt. Das Angebot solcher Videoportale besteht aus drei Arten von Inhalten: - Offizielle (oder professionelle) Inhalte: Sie werden entweder von den Nutzern gepostet (dann handelt es sich um illegale Inhalte) oder von Sendeveranstaltern bzw. Produzenten (im Rahmen einer Partnerschaft mit Produzenten, Fernsehsendern, Werbekunden usw. – siehe nächsten Abschnitt) zur Verfügung gestellt. - Semiprofessionelle Inhalte, wie beispielsweise auf der französischen Plattform Dailymotion, welche kreative Bildinhalte anbietet, für die ihr Produzent die Rechte freigegeben hat. - Originalinhalte: Dabei handelt es sich um Amateurvideos, die von den Nutzern frei von kommerziellen Rechten bereitgestellt werden und gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen dieser Plattformen verwendet werden können. Der rasche Erfolg der Videoportale war durch das Zusammenspiel einer ganzen Reihe von Faktoren möglich geworden: Eine starke Zunahme von Breitbandnetzen und rasche Ausbreitung des Internets, die schnelle Entwicklung der Komprimierungstechnologien und des Streamings, aber auch die Tatsache, dass die Basisinstrumente (digitale Camcorder, Handys mit eingebauter Kamera, Videoschnittprogramme usw.) zu etwas Alltäglichem wurden, wodurch es deutlich erschwinglicher wurde, Filmmaterial zu produzieren und ins Internet zu stellen. Folgt man der von der ITU angebotenen technischen Definition von Video-on-Demand, dann fallen die Videoportale darunter. Hingegen neigt die Richtlinie über audiovisuelle 656 657 658 659 http://www.YouTube.com (Sitz in den Vereinigten Staaten) http://www.dailymotion.com (Sitz in Frankreich) http://www.tudeo.com (Sitz in der Volksrepublik China) http://www.myvideo.com (Sitz in Rumänien) 259 Mediendienste (AVMS) dazu, diese Art der Websites aus ihrem Anwendungsbereich auszuklammern. Der Erwägungsgrund 16 macht deutlich, dass audiovisuelle Mediendienste ausgeschlossen sind, die sich „auf vorwiegend nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten erstrecken, die nicht mit Fernsehsendungen im Wettbewerb stehen, wie z. B. private Internetseiten und Dienste zur Bereitstellung oder Verbreitung audiovisueller Inhalte, die von privaten Nutzern für Zwecke der gemeinsamen Nutzung und des Austauschs innerhalb von Interessengemeinschaften erstellt werden.“ Die Bezeichnung „Internetseiten mit nutzergenerierten Inhalten“ muss unserer Ansicht nach aus mindestens drei Gründen hinterfragt werden: 1. Der Begriff „nutzergenerierte Inhalte“ ist ziemlich allgemein und kann auch auf Internetseiten zutreffen, auf denen audiovisuelle Elemente nicht oder nur am Rande vorkommen. Das ist beispielsweise der Fall bei Wikipedia oder eBay, um nur die beiden bekanntesten zu nennen. 2. Obwohl die Betreiber solcher Internetseiten dies abstreiten, ist es offensichtlich, dass ein erheblicher Teil der Inhalte nur insofern „von den Nutzern generiert“ ist, als diese die Inhalte gepostet haben, ohne jedoch deren Urheber oder Rechteinhaber zu sein. Einige Beobachter haben daher sogar angeregt, in diesen Fällen von „user uploaded content“ zu sprechen. 3. Überdies haben mehrere Betreiber solcher Internetseiten – wie wir noch sehen werden – Vereinbarungen mit den klassischen Akteuren der Film- und Fernsehbranche (Verleihern, Sendeanstalten, Verwertungsgesellschaften) oder mit Institutionen getroffen, um ihnen die Gründung von „Channels“ auf ihrem Portal zu ermöglichen. Schließlich wirkt der Gedanke aus Erwägungsgrund 16 der Richtlinie mit Blick auf die Videotauschbörsen recht naiv, wonach die wesentliche Bestimmung von Internetseiten mit nutzergenerierten Inhalten nicht wirtschaftlicher Natur sei.660 Wie sollte die wesentliche Bestimmung der Investitionen von Google Inc. (in YouTube), News Corp. (in MySpace) oder ProSiebenSat.1 Media AG (in MyVideo) nicht wirtschaftlicher Natur sein? Denn das Geschäftsmodell dieser Internetportale beruht in den meisten Fällen durchaus auf einer Werbefinanzierung.661 Wie bei jedem anderen über Werbung finanzierten Massenkommunikationsmittel besteht das vorrangige Ziel der Betreiber im Hinblick auf den Verkauf von Werbefläche darin, ein möglichst breites Publikum zu gewinnen. So gesehen stehen die Betreiber dieser Internetportale in Konkurrenz zu den anderen werbefinanzierten Massenkommunikationsmitteln: Printmedien, Radio und selbstverständlich Fernsehen. Das gänzlich Neue besteht nun darin, dass hierbei die Produktion der Inhalte fast vollständig extern erfolgt. 660 661 Die Definition von Google Inc. für seinen Dienst YouTube im Annual report 2008 ist in dieser Hinsicht interessant. Die Funktion als Werbeträger wird erst an letzter Stelle erwähnt. „In addition“: „YouTube is an online community that lets users worldwide upload, share, watch, rate, and comment on videos, from user generated, niche professional, to premium videos. YouTube is also a video platform providing general purpose video resources to the web community. YouTube videos are embedded in blogs, social networks and web applications, and YouTube programming interfaces are utilized by many registered developers to create third-party products and services. In addition, YouTube offers a range of video and interactive formats for advertisers to reach their intended audience.“ Andere Finanzierungsmodelle für Videoportale sind möglich. So basiert das Modell des amerikanischen Videoportals Vimeo (http://www.vimeo.com) auf dem Prinzip der Zahlung des "Uploads". Diese Variante wird von den Nutzern geschätzt, die nicht möchten, dass ihr Video mit Werbung oder dem Logo der Website versehen wird. Vimeo wurde am 15. Dezember 2004 gestartet. Im Juni 2009 belegte das Portal Platz 4527 in dem von Alexa ermittelten weltweiten Traffic-Ranking. 260 Nach dem Gemeinschaftsrecht fällt die Tätigkeit des Webhostings von Tauschbörsen nicht unter die Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste, sondern unter die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr, wo in Artikel 14 die Tätigkeit des Hostings definiert ist.662 Danach ist ein Webhoster ein Dienst der Informationsgesellschaft, der darin besteht, Informationen zu speichern, die von einem Nutzer des Dienstes eingegeben wurden. Der Diensteanbieter ist nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen verantwortlich, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - Der Anbieter hat keine tatsächliche Kenntnis von der rechtswidrigen Tätigkeit oder Information und er ist sich auch in Bezug auf Schadenersatzansprüche keiner Tatsachen oder Umstände bewusst, aus denen die rechtswidrige Tätigkeit oder Information offensichtlich wird, oder - der Anbieter wird, sobald er davon Kenntnis erhält, unverzüglich tätig, um die beanstandeten Informationen zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren. Die Frage der redaktionellen Verantwortung (insbesondere im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen) war Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Zwar ist die Rechtsprechung hierzu widersprüchlich, doch wird in den meisten Fällen eher anerkannt, dass den Webhostern keine redaktionelle Verantwortung zufällt. Dieser Ansatz stärkt die Auslegung, wonach solche Portale nicht zur Kategorie der audiovisuellen Mediendienste gehören, da die einschlägige Definition aus der AVMS-Richtlinie eine redaktionelle Verantwortung voraussetzt. Wir ziehen jedenfalls der Bezeichnung „Website mit nutzergenerierten Inhalten“ (user generated content) den Begriff der „Videotauschbörse“ vor, der uns näher an der Realität zu sein scheint und genauer die spezifisch audiovisuellen Inhalte erfasst. Die Videotauschbörsen dürfen allerdings nicht mit den (Musik- oder Video-) Datentauschbörsen verwechselt werden, die üblicherweise die Peer-to-Peer-Technologie nutzen. Videotauschbörsen verwenden normalerweise die Streaming-Technologie.663 Die Nutzer sehen Programme an, die bei dem Webhoster des Dienstes gespeichert sind, ohne eine Datei auf die Festplatte ihres Computers herunterzuladen. Der Zugang zu einer Videotauschbörse ist daher deutlich einfacher als zu einem Peer-to-Peer-Portal, das ein Minimum an technischem Know-how erfordert. 662 663 Weitergehende Informationen zu diesem Thema in: F.J .CABRERA BLAZQUEZ, Portale für nutzergenerierte Inhalte und das Urheberrecht, IRIS Plus, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, 2008. http://www.obs.coe.int/oea_publ/iris/iris_plus/iplus5_2008.pdf.de Andere Formen des Videotauschs sind auch möglich, insbesondere im Rahmen von IPTV-Diensten, außerhalb des Internets. Der französische IPTV-Betreiber Free bietet seinen Abonnenten beispielsweise seit 2007 den Dienst „TV Perso“ an: Ein Abonnent mit der Freebox HD kann (ausgehend von der Set-Top-Box oder einem DVD-Player) ein Programm verbreiten, das im Rahmen des Angebots des Betreibers auf Abruf direkt oder zeitversetzt für die anderen Abonnenten zugänglich ist. Der Abonnent kann sämtlichen anderen Abonnenten seine Videos zur Verfügung stellen oder den Zugang auf bestimmte Gruppen oder – passwortgeschützt – auf Einzelpersonen beschränken (ftp://ftp.free.fr/pub/assistance/guideTVperso092008. pdf). Als dieser Dienst gestartet wurde, führte er zu einer umfangreichen Ausstrahlung von Filmen für Erwachsene, was zum Eingreifen der Regulierungsbehörde CSA führte, die derzeit nicht bei Fragen im Zusammenhang mit dem Internet tätig wird (siehe „La TV Perso de Free dans le collimateur de Canal+ et du CSA“, LeJournalduNet, 16. Juli 2007, http://www.journaldunet.com/ebusiness/telecoms-fai/actualite/ 0707/070716-canal-plus-tvpero-free-csa.shtml). Diese Art von Dienst bleibt im Vergleich zum Erfolg der Videotauschbörsen im Internet derzeit allerdings marginal. 261 6.1.2. Sozio-ökonomische Charakteristika der Videotauschbörsen 6.1.2.1. Klub-Effekt Die Online-Tauschplattformen funktionieren nach dem Prinzip einer Netzwerkwirtschaft, die auf Empfehlungen beruht und damit einen Klub-Effekt bewirkt, der eine rasche Verbreitung bestimmter Inhalte in großem Umfang erlaubt. Die Leichtigkeit der Verbreitung bringt es mit sich, dass der Nutzer aus einem immer größeren Programmangebot auswählen muss. Dadurch, dass die Gemeinschaften die Möglichkeit bekommen, Meinungen und Stellungnahmen zu äußern, übernehmen die Gratis-Websites und ihre CommunityFunktionalitäten eine Schnittstellenfunktion zwischen den Produzenten der Inhalte und den Nutzern. Der Klub-Effekt beruht auf dem Prinzip, dass ein Nutzer eher geneigt ist, das anzuschauen, was eine Mehrzahl Gleichgesinnter bereits gesehen hat. Diese Portale zeichnen sich durch eine sehr hohe Nutzungskonzentration aus: So umfasst die Angebotsstruktur einerseits einige stark nachgefragte Produkte und andererseits die breite Masse aller anderen Programme, die kaum Erfolg haben. Auf Dailymotion (Frankreich) etwa machen 20% der Videos 80% der Gesamtnutzung aus. 6.1.2.2. Eigener Raum Tauschbörsen mit einer sehr großen Zahl von Videos müssen ihr Angebot redaktionell bearbeiten, damit sich die Nutzer überhaupt zurechtfinden. Zur Steigerung der Nutzerzahlen strukturieren diese Portale ihr Angebot und heben einen Teil der Videos mit dem Prädikat „Premium“ hervor. Die Begrüßungsseite dieser Portale preist die von den Nutzern am meisten abgerufenen und am besten benoteten Videos an. Thematisch geordnete Rubriken (Humor, Sport, Musik usw.) erleichtern die Auswahl eines Videos nach spezifischen Suchkriterien. Es lässt sich eine gewisse Einheitlichkeit in Schnittstellen, Aufbau und redaktioneller Bearbeitung dieser Portale feststellen, da sie in den verschiedenen Ländern gleich strukturiert sind. Sämtliche Tauschbörsen bieten themenspezifische Kanäle (Channels) an, die professionellen Inhalten einen eigenen Raum geben. Hier heben sich die Inhalte besser ab als im übrigen Portal. Für die klassischen Akteure geht es darum, ihr Angebot auf diesen Plattformen hervorzuheben. Der Einsatz eines eigenen Kanals erlaubt die Optimierung der Sichtbarkeit und damit der Nutzung im Internet. 6.1.2.3. Geschäftsmodell erschwert die Vermarktung von Werbeflächen Das Geschäftsmodell der Tauschportale beruht im Wesentlichen auf der Werbefinanzierung. Allerdings finden sich nicht für alle Videos Werbekunden (insbesondere nicht für diejenigen mit Amateurinhalten). Insgesamt werden 50% der Videos für Werbezwecke angeboten (entweder das Video selbst oder der entsprechende Kanal). Die Werbung erfolgt in Form von Clips (bei den beliebtesten Videos) und Bannern oder Einblendungen, die aber nicht in die 262 Videos eingestanzt werden. Die Plattform ist in jedem Fall aber Eigentümerin der Werbefläche und nimmt die Erlöse ein. Beispiel: Auf YouTube.pl findet sich auf der Seite eines Musik-Clips von Marylin Manson ein Werbebanner der Plattenfirma Universal Music. Werbebanner Quelle: YouTube.pl 6.1.2.4. Erfassung der Plattformnutzung Werbung ist derzeit in den Tauschbörsen nebensächlich, dürfte allerdings mittelfristig an Bedeutung zunehmen. Das Zusammenspiel zweier Parameter wird die Vermarktung von Inhalten an Werbekunden wahrscheinlich erleichtern: eindeutige thematische Zuordnung und die Gründung von Communities. Musik (30%), Humor (19%) und Sport (12,5%) sind beispielsweise die drei Kategorien von Inhalten, die den größten Datenverkehr generieren. Außerdem sind die Nutzer solcher Portale eine gefragte Zielgruppe für die Werbeindustrie: In Frankreich sind 50% des Publikums älter als 35 Jahre und ein Drittel der regelmäßigen Nutzer verfügt über ein Jahreseinkommen von über 36 000 EUR. Um diesem Werbemarkt auf die Sprünge zu helfen, müssen die Plattformen Werkzeuge zur Erfassung ihrer Nutzung einrichten. Diese Werkzeuge sollen den Werbekunden die für eine Verwertung der Inhalte unerlässlichen Indikatoren an die Hand geben. Als indirekte Folge ihrer Einrichtung erhalten die professionellen Akteure, die ihre Inhalte auf den Plattformen der Videotauschbörsen bereitstellen, die Chance, ihren Erfolg bei den Nutzern auf diesem Kanal mitzuverfolgen und bei den Werbekunden gewinnbringend einzusetzen. Längerfristig können solche Werkzeuge den Produzenten als Argumentationshilfe bei Verhandlungen über eine eventuelle Aufteilung der Werbeerlöse mit den Plattformen dienen. In Abschnitt 7 werden wir die Entwicklung der Techniken zur Nutzungsmessung und den Platz der Videotauschbörsen in der Gesamtnutzung der audiovisuellen Abrufdienste genauer analysieren. 263 6.2. YOUTUBE 6.2.1. Geschäftsmodell von YouTube YouTube wurde im Februar 2005 von drei ehemaligen Angestellten von PayPal gegründet. Sie wollten eigentlich ein benutzerfreundliches System entwickeln, mit dem Videodateien ausgetauscht werden können, die zu umfangreich sind, um sie an eine E-Mail anzuhängen. Die Website wurde rasch populär, insbesondere wegen einer Kontroverse mit NBC nachdem ein Nutzer einen Ausschnitt aus der TV-Sendung Saturday Night Live664 hochgeladen hatte. Im Frühjahr 2006 bereits galt YouTube gemeinsam mit MySpace und Atom Entertainment als eines der vielversprechendsten Start-ups im Universum des Web 2.0665 und am 16. Oktober 2006, zu einem Zeitpunkt, als täglich 100 Mio. Videos abgerufen wurden, haben die Gründer ihr Unternehmen für 1,65 Mrd. USD an Google Inc. verkauft. Google war bereits vor dem Kauf von YouTube mit der 2005 gestarteten Suchmaschine Google Video, die auf zahlreichen Portalen die gehosteten Videos finden kann, in diesem Internetbereich präsent. Der Erfolg von YouTube lässt sich an den Statistiken zum Datenvolumen der von den Nutzern hochgeladenen Videos ablesen: Mitte 2007 wurden pro Minute Videos mit einer Gesamtlänge von sechs Stunden hochgeladen. Im Januar 2009 betrug das gepostete Volumen pro Minute 15 Stunden. Nach Angaben von YouTube ist das genauso viel, als würden jede Woche 86 000 abendfüllende Spielfilme ins Kino kommen. Im April 2009 hat das hochgeladene Minutenvolumen 20 Stunden erreicht.666 Das Geschäftsmodell von YouTube ist identisch mit dem der werbefinanzierten Fernsehsender: Es gilt, ein möglichst breites Publikum zu gewinnen, um Werbefläche vermarkten zu können. Der große Unterschied besteht in den äußerst niedrigen Produktionskosten für die Programme, da deren Herstellung zu einem Großteil ausgelagert ist und es eigentlich den Nutzern überlassen war, die Programme zu liefern. Es hat sich jedoch rasch herausgestellt, dass dieses Modell Grenzen hatte: Einerseits wird ein erheblicher Teil der Programme von Nutzern hochgeladen, die dabei die Urheberrechte außer Acht lassen, was dazu führte, dass das Videoportal als „Parasit“ bezeichnet und mit zahlreichen Klagen überzogen wurde. Andererseits ist die Qualität der von den Nutzern geposteten Programme sehr uneinheitlich und hält damit Werbekunden davon ab, zu investieren. Als Reaktion darauf hat YouTube parallel drei Strategien verfolgt: 664 665 666 - Eine Strategie zur Verringerung des Konfliktrisikos bei Urheberrechtsfragen; - Eine Strategie zur Verbesserung der Dienstleistungen für Werbekunden; - Eine Strategie zum Abschluss von Vereinbarungen mit der klassischen Film- und Fernsehindustrie, damit Programme in professioneller Qualität unter Achtung der Eigentumsrechte angeboten werden können, indem im Gegenzug den Rechteinhabern Anteile der Werbeerlöse zugestanden werden. „SNL cult hit yanked from video-sharing site“, CNET News, 17. Februar 2006. http://news.cnet.com/SNL-cult-hit-yanked-from-video-sharing-site/2100-1026_3-6041031.html „YouTube: The Talk of Tinseltown“, CNET News, 30. März 2006. http://news.cnet.com/YouTube-The-talk-of-Tinseltown/2100-1025_3-6056079.html „Zoinks! 20 Hours of Video Uploaded Every Minute!“, YouTube blog, 16. April 2009. 264 6.2.2. Verringerung des Konfliktrisikos Das Problem urheberrechtlich geschützter Programme auf YouTube wurde von Anfang an aufgeworfen, als NBC verlangt hatte, dass Ausschnitte der Sendung Saturday Night Live aus dem Netz genommen werden.667 Obwohl die von Google für YouTube-Nutzer aufgestellten Regeln die Veröffentlichung geschützten Materials verbieten, ist es offensichtlich, dass eine große Anzahl der Nutzer sich darüber hinwegsetzt. Daher waren bzw. sind zahlreiche Klagen gegen Google anhängig: 667 668 669 670 671 672 673 674 675 676 - Die erste publik gewordene Klage ist die von Robert Tur, einem Hubschrauberpiloten und Journalisten, von dem ein 1992 während der Unruhen in Los Angeles aufgenommenes Video ohne sein Einverständnis auf YouTube aufgetaucht war.668 - Die Klage von Viacom: Am 13. März 2007 reichte die Gruppe Viacom Klage gegen Google und YouTube wegen einer Copyright-Verletzung ein und forderte eine Entschädigung in Höhe von 1 Mrd. USD, mit der Begründung, dass über 160 000 Videosequenzen auf dem Portal unautorisierte Ausschnitte aus geschützten Werken seien, die 1,5 Mrd. Mal gesehen worden seien.669 Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, aber Viacom hat am 1. Juli 2008 einen ersten juristischen Etappensieg errungen, als dem Unternehmen der Anspruch zuerkannt wurde, die Listen mit den abgerufenen Werken zu erhalten.670 YouTube hat seine Nutzer darüber informiert, dass keine IP-Adressen weitergeleitet würden, lediglich die Informationen über die Videos selbst.671 Als Reaktion auf die Klage von Viacom hat YouTube 100 000 Videos von seinem Server genommen, darunter in einigen Fällen auch solche, für die die Nutzer nach eigenen Angaben kein geschütztes Material verwendet haben.672 - Die Klage der Football Association Premier League und von Bourne am 4.Mai 2007,673 auf die sehr schnell eine Sammelklage (class action) folgte, an der sich auch Cherry Lane Music Publishing, die Fédération française de tennis und die Ligue de football professionnel,674 die National Music Publishers’ Association sowie andere Sportvereine beteiligen.675 Am 26. November 2008 wurde von den 15 klagenden Organisationen eine zweite Klage eingereicht.676 „Does video have a Napster problem?“, CNET News, 13. März 2006, http://news.cnet.com/Does-video-have-a-Napster-problem/2100-1026_3-6048650.html „YouTube sued for copyright infringement“, CNET News, 18. Juli 2006, http://news.cnet.com/YouTube-sued-over-copyright-infringement/2100-1030_3-6095736.html „YouTube dances the copyright tango“, CNET News, 24. Juli 2006, http://news.cnet.com/YouTube-dances-the-copyright-tango/2100-1025_3-6097365.html Pressemitteilung von Viacom, 13. März 2007, http://www.viacom.com/news/Pages/newstext.aspx?RID=1009865 Der Text der Klage ist im Internet einzusehen: http://online.wsj.com/public/resources/documents/ViacomYouTubeComplaint3-12-07.pdf Zu einer Fallanalyse siehe F.J. CABRERA BLÁZQUEZ, „Portale für nutzergenerierte Inhalte und das Urheberrecht“, IRIS Plus, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, 2008. „Viacom vs. YouTube: Beyond Privacy“, Business Week, 3. Juli 2008, http://www.businessweek.com/technology/content/jul2008/tc2008073_435740.htm YouTube blog, 4. Juli und 14. Juli 2008, http://www.YouTube.com/blog?month=7&year=2008 „Images: YouTube tales“, CNET News, 15. Februar 2007, http://news.cnet.com/2300-1026_3-6159580-1.html Pressemitteilung, 4. Mai 2007, http://www.YouTubeclassaction.com/2007-05-04YTPressRelease.pdf. Siehe auch: http://www.YouTubeclassaction.com/ Pressemitteilung, 6. Juni 2007, http://www.YouTubeclassaction.com/2007.06.06FrenchPressRelease.pdf; http://www.YouTubeclassaction.com/2007.06.06CherryFFTLFPSupportPressRelease.pdf Pressemitteilung, 6. August 2007, http://www.YouTubeclassaction.com/2007.08.06PremierLeague&BourneSupport-PressRelease.pdf http://www.YouTubeclassaction.com/courtdox/2008-11-26-RedactSecAmenCmplt.pdf 265 - Im Juni 2007 reichte Universal Music Klage ein, weil ein Nutzer in einem Familienvideo das Stück „Let’s Go Crazy“ von Prince verwendet hatte.677 - Im Juli 2008 reichte der spanische Sendeveranstalter Gestevisión Telecinco (Filiale der Gruppe Mediaset) Klage ein, weil er am 10. Juni 2008 4 634 Kopien seiner Programme, (d. h. 325 Sendestunden) entdeckt hatte, was einem Verlust von 315 700 Zuschauertagen entspricht. Mediaset fordert einen Schadensersatz von mindestens 500 Mio. EUR (779 Mio. USD).678 Nach Angaben von Reuters erklärte YouTube dazu, das Copyright würde beachtet und es sei nicht notwendig, kostspielige Gerichtsverfahren anzustrengen.679 Am 24. Juli 2008 ordnete ein Gericht an, dass YouTube die Videos mit Telecinco-Programmen zurückziehen müsse.680 Die Geschäftsführung von Telecinco kündigte an, eine zweite Klage auf Entschädigung einzureichen.681 - Im Dezember 2008 meldete das französische Nachrichtenmagazin Le Point, dass TF1 Klage gegen YouTube und Dailymotion eingereicht hatte und von Google 100 Mio. EUR bzw. von Dailymotion 38,97 Mio. EUR Entschädigung fordert.682 Als Antwort auf kritische Stimmen hat Google auf die Filterkapazitäten von YouTube verwiesen. Dieses System wurde während der Multimediamesse NAB im April 2007 von Google-Chef Eric Schmidt angekündigt683 und war Gegenstand von Spekulationen in der Presse.684 Der Mitbegründer von YouTube, Steve Chen, hat daraufhin in einer Stellungnahme vom 14. Juni 2007685 die verwendeten Systeme erläutert, dabei allerdings eingeräumt, dass der Schutz der Rechte nicht hundertprozentig garantiert werden könne. Die Effizienz dieses Systems wurde von verschiedenen Rechteinhabern jedoch bald in Frage gestellt. Im Juni 2007 veröffentlichte das National Legal and Policy Center eine Studie, aus der hervorgeht, dass über die Suchmaschine Google Video von mindestens 125 Filmen eine illegale Version abrufbar war.686 Der Sänger Prince kündigte im September 2007 an, dass er YouTube sowie eBay und PirateBay wegen Verletzung seiner Rechte juristisch verfolgen würde und beanstandete das Versagen des Filtersystems.687 Im September 2008 677 678 679 680 681 682 683 684 685 686 687 Dieser Fall wurde zugunsten des Nutzers entschieden: Der Richter erkannte die Rechtmäßigkeit seines Verweises auf den Grundsatz des fair use (nach US-Recht) an. Siehe „Judge: Copyright Owners Must Consider ‘Fair Use’“, PCMag, 21. August 2008. http://www.pcmag.com/article2/0,2817,2328578,00.asp „Italian media company sues YouTube“, CNET News, 30. Juli 2008, http://news.cnet.com/8301-1023_3-10002413-93.html „YouTube rejects need for Mediaset legal case“, Reuters, 30. Juli 2008, http://www.reuters.com/article/idUSWLA722820080730 „Un juez obliga a YouTube a retirar vídeos de Tele 5“, El País, 24. Juli 2008, http://www.elpais.com/articulo/Pantallas/juez/obliga/YouTube/retirar/videos/Tele/elpepirtv/20080724elpepirtv _1/Tes „Telecinco exigirá una indemnización a YouTube“, El País, 24. Juli 2008, http://www.elpais.com/articulo/Internet/Telecinco/exigira/indemnizacion/YouTube/elpepirtv/20080724elpepun et_3/Tes „TF1 va attaquer Dailymotion et YouTube“, Le Point, 13. Dezember 2009, http://www.lepoint.fr/actualitesmedias/2007-12-13/justice-exclusif-lepoint-fr-tf1-va-attaquer-Dailymotion-et-YouTube/1253/0/214671 „TF1 versus Dailymotion et YouTube“, Le Point, 20. Dezember 2009, http://www.lepoint.fr/actualites-medias/2007-12-20/lu-vu-entendu/1253/0/215565 „Schmidt says YouTube 'very close' to filtering system“, CNET News, 16. April 2007. http://news.cnet.com/2100-1026_3-6176601.html „YouTube to Test Software To Ease Licensing Fights“, New York Times, 12. Juni 2007, http://online.wsj.com/article/SB118161295626932114.html; „YouTube to test video ID with Time Warner, Disney“, Reuters, 12. Juni 2007, http://www.reuters.com/article/wtMostRead/idUSWEN871820070612 „The state of our Video ID tool“, The Official Google blog, 16. Juni 2007, http://googleblog.blogspot.com/2007/06/state-of-our-video-id-tools.html „Hollywood's YouTube frustration grows“, CNET News, 11. Juni 2007, http://news.cnet.com/Hollywoods-YouTube-frustration-grows/2100-1030_3-6189853.html „Prince lashes out at YouTube, eBay and The Pirate Bay“, CNET News, 13. September 2007, http://news.cnet.com/8301-10784_3-9778087-7.html 266 bezeichnete der Chef von ITV, Michael Grade, YouTube als „Parasit“688 und erklärte einige Monate später, dass die von YouTube als Ausgleich für die Ausstrahlung der Werke angebotenen Beträge lächerlich seien.689 Das Video Identification System wurde am 15. Oktober 2007 eingerichtet690 und umfasst folgende Elemente und Tools: - Konsequente Sperrung des Kontos von Nutzern, die wiederholt urheberrechtlich geschütztes Material veröffentlichen; - Identifizierung von Videos, die entfernt wurden, um eine erneute Veröffentlichung zu verhindern; - Beschränkung der Videolänge auf 10 Minuten, womit das Hochladen langer Videos verhindert wird; - Versenden einer elektronischen Benachrichtigung und – mit Blick auf eine Zusammenarbeit – eines Tools zum Entfernen der Videos (takedown tool) an die Besitzer der Inhalte; - Informieren der Nutzer über die zum Zeitpunkt des Hochladens gültigen CopyrightBestimmungen. Im September 2008 kündigte das Unternehmen Nexicon die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit YouTube zur Einrichtung des Systems YouScout an. Mit diesem System können geschützte Videos auf YouTube identifiziert werden. Dann kann der Eigentümer eine Entfernung des Videos verlangen, eine Belassung zu Werbezwecken erlauben oder mit YouTube und YouScout einen Vertrag über die Aufteilung der entstandenen Werbeeinnahmen abschließen.691 Nach einer ersten Klage einige Monate zuvor hat das französische Institut national de l’audiovisuel (INA) im Dezember 2008 zum zweiten Mal Klage eingereicht und die Effizienz der von Google eingerichteten Filterverfahren bemängelt.692 Das INA wollte die Verwendung seines Filtersystems Signature durch YouTube erreichen, die Klage wurde aber abgewiesen.693 Der Richter erklärte, dass er nicht zuständig sei, aber das INA will seinen Antrag erneut, dieses Mal allerdings in Verbindung mit einem Grundsatzverfahren stellen. Das Institut hat Klage gegen YouTube wegen Raubkopierens eingereicht und fordert 100 000 EUR Provision sowie einen Schadensersatz, der sich auf mehrere Millionen Euro belaufen kann.694 Die Frage der Effizienz der von Google für seine Dienste Google Video und YouTube eingesetzten Filtertechnik wurde erneut aufgeworfen, als die Verantwortlichen von The Pirate Bay nach ihrer Verurteilung durch ein schwedisches Gericht erklärt hatten, dass 688 689 690 691 692 693 694 „ITV Chief: YouTube is a ‘parasite’“, Wired, 16. September 2008. „ITV’s grade: ‘YouTube’s Boyle Offer Was Derisory’“, PaidContent, 13. Juli 2009. David King, YouTube Product Manager, „Latest content Vvideo ID Tool“, Google blog, 15. Oktober 2007, http://googleblog.blogspot.com/2007/10/latest-content-id-tool-for-YouTube.html, „YouTube finally launches Video ID tool“, NewTeeVee, 15. Oktober 2007, http://newteevee.com/2007/10/15/YouTube-finally-launchesvideo-id-tool/ Nexicom Pressemitteilung, 11. September 2008, http://www.nexiconinc.com/media/nexicon-and-YouTubetmform-partnership „Youscout“, http://www.nexiconinc.com/products/youscout „L'INA attaque en justice YouTube pour avoir diffusé ses archives“, Les Echos, 22. Dezember 2008, http://archives.lesechos.fr/archives/2008/LesEchos/20326-97-ECH.htm?texte=YouTube „L’INA débouté de son procès avec YouTube“, Les Echos, 3. Juli 2009, http://www.lesechos.fr/info/comm/4882778-l-ina-deboute-de-son-proces-contre-YouTube.htm „YouTube ne signera pas avec l’INA“, Libération, 6. Juli 2009. http://www.ecrans.fr/YouTube-ne-signera-pasavec-l-Ina,7660.html „L’INA renouvelle sa plainte à l’encontre de YouTube“, Les Echos, 6. Juli 2009, http://www.lesechos.fr/info/comm/02054703193-l-ina-renouvelle-sa-plainte-a-l-encontre-de-YouTube.htm 267 die beanstandeten Links auf ihrer Website sich grundsätzlich nicht von denjenigen von Google Video unterscheiden würden.695 Am 10. Juli 2009 erreichte die französische Gruppe Bayard Presse durch ein Pariser Gericht eine Verurteilung von YouTube wegen Verletzung des Urheberrechts. Das Tribunal de grande instance war der Ansicht, YouTube habe nicht „unverzüglich“ genug die Videoaufnahmen der Kinderserie Le Petit Ours brun entfernt, und ordnete die Zahlung von 40 000 EUR Schadensersatz an, zu denen 10 000 EUR wegen Fälschung der Marke Petit Ours brun sowie 10 000 EUR Gerichtskosten hinzukommen.696 Ende 2007 hat eine Studierendenvereinigung des MIT, MIT Free Culture, das System YouTomb entwickelt, das es ermöglicht, Videos zu identifizieren, die von YouTube nach Einspruch der Rechteinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung, im Falle der Nichteinhaltung der allgemeinen Richtlinien des Portals oder fälschlicherweise durch das Video-Identifizierungstool entfernt wurden. Die Website YouTomb (http://youtomb.mit.edu) verfügt über eine Datenbank mit Angaben über sämtliche Videos, die entfernt wurden. Ende Juni 2009 hatte YouTomb 14 377 Videos erfasst, die wegen einer Urheberrechtsverletzung entfernt worden waren, sowie über 72 398 Videos, die aus anderen Gründen aus dem Portal genommen worden waren. Eine statistische Untersuchung eines der YouTomb-Moderatoren über die entfernten Videos ergab, dass 2008 insgesamt 1 440 Videos auf Antrag von Warner Music Group aus dem Portal genommen wurden; alleine im ersten Quartal 2009 waren dies 3 707 Videos, was auf eine erhöhte Wachsamkeit schließen lässt, die selbstverständlich im Zuge der raschen Entwicklung des Dienstes zu sehen ist.697 Zu den anderen Konzernen, die eine große Zahl von Videos haben entfernen lassen, gehören Viacom International (738 Videos), TV Tokyo Corporation (698), NBC Universal (358), World Wrestling Entertainment Inc. (302), Dattebayo Fansubs LLC (277) und BBC Worldwide Ltd (255). 6.2.3. Kommerzieller Neustart erforderlich: das Spaghetti-Projekt Aufgrund niedriger Werbeeinnahmen im ersten Halbjahr und mäßiger Prognosen für das Gesamtjahr (weniger als 200 Mio. USD 2008, nach Angaben von The Wall Street Journal698) sahen die Verantwortlichen von Google Mitte 2008 – bei geschätzten Einnahmen für 2006 von 15 Mio. USD – die Notwendigkeit, ihre Kooperationsstrategie mit den klassischen audiovisuellen Konzernen neu auszurichten. Dies war um so erforderlicher, als mit dem Erfolg des kostenlosen, werbefinanzierten, von NBC Universal und News Corp. gestarteten VoD-Dienstes Hulu ein gefährlicher Konkurrent entstanden und in der Presse im September 2008, als der Channel von Universal auf YouTube mit 2,6 Mrd. Abrufen am häufigsten angeschaut wurde, vom Projekt eines eigenen Musikvideo-Portals zu lesen war.699 Die Werbeverantwortlichen von Google haben 105 unterschiedliche Probleme in der Funktionsweise von YouTube identifiziert und im März 2008 das „Spaghetti-Projekt“ gestartet, um den Werbeertrag des Portals zu steigern. Das ist insofern von Bedeutung, als 695 696 697 698 699 Die juristische Verantwortung der Nutzer, die unter Verletzung des Urheberrechts ins Internet gestellte Videos auf YouTube ansehen, wurde nicht so intensiv diskutiert wie bei den Peer-to-Peer-Portalen (wo davon auszugehen ist, dass die Nutzer an der Vervielfältigung von geschütztem Material beteiligt sind), allerdings war dies durchaus ein Thema in der amerikanischen Fachpresse. Vgl. etwa „Legal liability for YouTube viewers“, CNET News, 14. Mai 2008, http://news.cnet.com/8301-13739_3-9936833-46.html „Quand Petit Ours brun fait condamner YouTube“, 01net.com, 17. Juli 2009, http://www.01net.com/editorial/504414/quand-petit-ours-brun-fait-condamner-youtube/ „Statistics on Warner Music Group Takedowns“, YouTomb blog, 8. März 2009. „Google Push to Sell Ads On YouTube Hit Snags“, The Wall Street Journal, 9. Juli 2008, http://online.wsj.com/article/SB121557163349038289.html „Quelle: Universal Music Group plans ‘Hulu-like’ site“, CNET News, 25. September 2008, http://news.cnet.com/8301-1023_3-10051246-93.html 268 die Wachstumsrate bei den Werbeerlösen im Zusammenhang mit der Hauptaktivität (Suchmaschine) rückläufig war (31% im ersten Quartal 2008 gegenüber 49% im selben Zeitraum des Vorjahres). In diesem Kontext kündigte Google verschiedene kommerzielle Neuerungen bei der Werbung auf YouTube an: - Einführung des Konzepts der promoted videos im Rahmen des search advertising program: Nach demselben Prinzip wie die (gesponserten) Werbelinks von Google erlauben diese Videos den Werbekunden, die Nutzer des Portals zu ihrem Produkt zu locken.700 - Größere Flexibilität in den Preisnachlässen (discounts) für die Werbekunden. - Möglichkeit für die Hersteller der Videos, Werbezeit am Anfang und am Ende des Clips (preroll und postroll) zu verkaufen und die Einnahmen zu teilen. - Einführung des Systems „Click-to-Buy“ (am 30. Juli 2008 verkündet): Nutzer, die Videos aus den Katalogen der großen Produzenten ansehen, werden aufgefordert, auf Links zu klicken, mit denen sie zum Kaufen auf Seiten des iTunes Store von Apple oder Amazon.com geleitet werden.701 Im Juni 2009 teilte YouTube mit, dass Tests für ein System durchgeführt würden, bei dem der Nutzer auswählen könne, ob er einen Werbeclip vor dem eigentlichen Video sehen möchte oder ob er es vorzieht, das Video mit vier jeweils 15 Sekunden langen Unterbrechungen zu sehen.702 Google hat seine Werbeaktivitäten ebenfalls ausgebaut: Gemeinsam mit dem Unternehmen SpotMixer wird das System Google TV ads angeboten, das einen unkomplizierten Kauf von Werbefläche auf den amerikanischen Fernsehkanälen ermöglicht.703 Das versuchsweise im September 2008 gestartete System wurde im Januar 2009 flächendeckend eingeführt und durch ein Angebot zur Online-Videowerbung im April 2009 ergänzt.704 Zielgruppe sind im Wesentlichen die mittelständischen Unternehmen. 6.2.4. Verbesserung der Qualität der Dienstleistung YouTube versucht auch, die Qualität seiner Dienstleistungen für die Nutzer durch folgende Veränderungen zu verbessern: 700 701 702 703 704 705 706 707 - Größere Flexibilität für die Nutzer beim Zugang zu den Sprachversionen ihrer Wahl;705 - Einführung der HD-Bildqualität;706 - Einführung thematischer Bereiche (Nachrichten, Musik, Filme);707 - Entwicklungen, um den Empfang von YouTube auf dem Fernsehgerät zu ermöglichen. YouTube hat den Fernsehherstellern Anwendungen angeboten, YouTube APIs, mit denen Schnittstellen zum Gerät hergestellt werden können. Im „A Few Name Changes on the Site“, YouTube blog, 13. März 2009. „Like What You See? Then click-to-Buy on YouTube“, YouTube blog, 30. Juli 2008. „YouTube Tests Choose-Your-Own Ads“, Forbes.com, 15. Juni 2009. SpotMixer Pressemitteilung, 15. Januar 2009, http://www.spotmixer.com/create_video/aboutus_press. Siehe auch „Google TV Ads“, http://www.google.com/adwords/tvads/ „Reach TV viewers through more than one screen“, Google TV Ads blog, 16. April 2009, http://google-tmads.blogspot.com/2009/04/reach-tv-viewers-through-more-than-one.html „A More Customized Local Experience on YouTube“, YouTube blog, 14. Juli 2008. „HD on YouTube“, YouTube blog, 5. Dezember 2008. „New Video Landing Pages“, YouTube blog, 5. Dezember 2008. 269 Juni 2007 war Apple TV die erste Box, mit der das Portal auf dem Fernsehschirm empfangen werden konnte. Im Mai 2008 kündigte Sony an, dass diese Applikationen in seiner Modellreihe Sony Bravia bereitgestellt würden. Kompatible Boxen wurden auch von HP, Panasonic, Samsung, TiVo und Verismo gestartet.708 YouTube hat Abkommen mit den wichtigsten Herstellern von Fernsehgeräten und Set-Top-Boxen geschlossen, deren neue Modelle eine Schnittstelle haben, mit der das Videoportal auf dem Fernsehbildschirm aufgerufen werden kann. Die TV-Website ist in 22 Ländern und in 12 verschiedenen Sprachfassungen verfügbar.709 Im Februar 2009 kündigte YouTube an, dass die Möglichkeit getestet wird, bestimmte Programme legal entweder kostenlos oder nach Bezahlung herunterzuladen. Nach Angaben von Thai Tran, Product Manager, entspricht dies dem Wunsch zahlreicher Künstler, ihr Werk weiter verbreiten zu können, solange ihre Ansprüche anerkannt werden. Die ersten Anbieter von Inhalten, die diese Möglichkeit erprobt haben, waren eine pädagogische Einrichtung (Khan Academy), ein Bildungsportal (Household Hacker) und ein Unterhaltungsportal (Pogobat).710 6.2.5. Abschluss von Vereinbarungen mit den wichtigsten Produzenten von Programmen Während die Werbekunden anerkennen, dass die Werbeclips eine gute Penetrationsrate bei den Nutzern erreichen, ist eines der zu lösenden Hauptprobleme der Mangel an Videos, die eine Platzierung von Werbung in ihrem Umfeld interessant machen würden. Attraktive Inhalte zu finden wurde damit zu einem entscheidenden Faktor. Von Anfang an hat YouTube versucht, sich mit den alteingesessenen Unternehmen der Filmund Fernsehbranche abzusprechen. Bereits im August 2006 wurde das System des „Markenkanals“ (brand channel) angeboten, mit dem ein Unternehmen oder eine Institution im Rahmen eines Vertrags mit YouTube über eine eigene Seite, mit eigenem Erscheinungsbild, Logo usw., verfügen kann, um seine Videos zu verwerten. Die erste Marken-Seite war die der Sängerin Paris Hilton, im Rahmen der Promotion für ihr neues Album durch die Warner Music Group.711 Die Warner Music Group hat damit als erste die neuen Marketingkonzepte von YouTube ausprobiert. Jedoch meldete die Financial Times am 20. Dezember 2008, dass die Gruppe die Vereinbarung – offensichtlich aufgrund der zu niedrigen Werbeeinnahmen – gekündigt hatte.712 Um die industriellen Produzenten und darüber hinaus die Institutionen, die möglicherweise eine politische Legitimierung bedeuten, zu überzeugen,713 hat YouTube dennoch das Prinzip dieser „Markenkanäle“ systematisch umgesetzt. Die kommerziellen Grundlagen sind nicht bekannt, aber nach Angaben von Fachkreisen sind zwei Modelle möglich714: 708 709 710 711 712 713 714 „YouTube in your Living Room“, YouTube blog, 15. Mai 2008. „Coming Up Next… YouTube on Your TV“, YouTube blog, 14. Januar 2009. „YouTube trials video download service“, Mediaweek, 13. Februar 2009. Dieser Vorstoß von YouTube entspricht wahrscheinlich einer Notwendigkeit, einen ähnlichen Dienst anzubieten wie die Plattformen der Mitbewerber. So bietet der Dienst Vimeo seinen Nutzern die Option an, das Herunterladen zu autorisieren. Es kann auch eine Antwort auf eine De-facto-Situation sein: Zahlreiche Computerprogramme ermöglichen das nicht-autorisierte aber problemlose Herunterladen von YouTube-Videos. „YouTube Unveils New Advertising Concepts“, YouTube Pressemitteilung, 22. August 2006. http://www.YouTube.com/press_room_entry?entry=RZs9p25QDCY „Warner Music pulls out of YouTube licensing deal“, Financial Times, 20. Dezember 2008, http://www.ft.com/cms/s/0/7086561a-ceae-11dd-8b30-000077b07658.html Zu den Institutionen mit einem Kanal auf YouTube gehören u. a. das Weiße Haus, das britische Königshaus, die Europäische Kommission und der Heilige Stuhl. Siehe insbesondere die Kommentare zur Seite „List of YouTube brand channels“ im Blog von Stephen Davies, http://www.prblogger.com/2008/03/list-of-YouTube-brand-channels/ 270 - Partnerschaft: Die Partner werden von YouTube nach ihrer Kapazität ausgesucht, qualitative Inhalte zu liefern, die in einer großen Zahl abgerufen werden und für die YouTube Werbefläche verkaufen kann. Die Einnahmen werden zwischen YouTube und dem Partner aufgeteilt. - Sponsoring: In diesem Fall zahlt der Sponsor für die Gründung seines Kanals und erhält im Gegenzug ein Guthaben in derselben Höhe auf einem AdWords-Konto, mit dem er Anzeigen auf YouTube und dem Google Content Network (mit Ausnahme von google.com) schalten kann. Die Anzeigen dürfen lediglich einen Link zur Seite des „Markenkanals“ enthalten. Im Oktober 2006 unterzeichnete YouTube einen Vertrag mit der CBS Corporation über die tägliche Ausstrahlung von Kurzfilmen, Nachrichten sowie Sport- und Unterhaltungsprogrammen der verschiedenen Dienste des Konzerns (CBS, Showtime u. a.) im Internet.715 Nach einem Monat war der CBS Brand Channel zu einem Publikumsmagneten mit fast 30 Millionen aufgerufenen Videos geworden.716 Im März 2007 kündigte YouTube eine Vereinbarung mit der BBC über drei „YouTube channels“ an, die kurze Sequenzen aus BBC-Programmen zeigen717: - BBC: Öffentlich-rechtliches Angebot, ohne Werbung, mit „Trailern“ und „short features“. Damit will die BBC die Nutzer zum Internetauftritt der BBC locken. - BBC Worldwide: Drei- bis sechsminütige Ausschnitte aus dem Programmarchiv von Unterhaltungssendungen auf einer Seite mit Werbung (Banner, Einblendungen). - BBC News: Etwa dreißig Nachrichtenbeiträge pro Tag. Dieser Dienst wird durch Werbung finanziert, ist aber nur außerhalb des Vereinigten Königreichs zugänglich. Im Oktober 2007 schlug YouTube den Programmproduzenten recht diskret ein neues Modell vor: Sollten ihre Programme aufgrund der Initiative von Nutzern auf YouTube erscheinen, können die Rechteinhaber entweder verlangen, dass die Programme entfernt werden oder aber eine Vereinbarung mit YouTube treffen, um die Werbeerlöse aufzuteilen. Time Warner und Walt Disney sollen zu den ersten gehören, die dieses Modell testen, und nach Angaben des Chefs von Google Inc., Eric Schmidt, haben die Produzenten in 90% der Fälle das angebotene Partnerschaftsmodell akzeptiert.718 Im November 2007 teilten YouTube und Harpo Productions ihre Absicht mit, einen Kanal über die Schauspielerin Oprah Winfrey einzurichten, deren Talkshow 21 Jahre lang ununterbrochen die höchsten Einschaltquoten in den Vereinigten Staaten erzielte.719 Am 25. Februar 2008 war es an dem Bezahlsender HBO, eine Vereinbarung über einen brand channel abzuschließen, um für seine neuen Serien zu werben.720 715 716 717 718 719 720 CBS Corporation/YouTube Pressemitteilung, 9. Oktober 2008, http://www.youtube.com/press_room_entry?entry=iXG7e1g-BWI CBS Corporation/YouTube Pressemitteilung, 22. November 2006, http://www.youtube.com/press_room_entry=oJpEXVevcKg „BBC strikes Google-YouTube deal“, BBC News, 2. März 2007 http://news.bbc.co.uk/2/hi/business/6411017.stm Über dieses Angebot gab es seinerzeit kaum Informationen, es wurde aber im Juli 2008 anlässlich der Unterzeichnung des Vertrags mit Lionsgate bestätigt. Vgl. „Lionsgate to allow more of its clips on YouTube“, Los Angeles Times, 17. Juli 2008. http://articles.latimes.com/2008/jul/17/business/fi-YouTube17 YouTube Pressemitteilung, 2. November 2007. „It’s Not TV; It’s HBO…on YouTube; HBO Launches Official YouTube Channel“, Home Box Office (HBO) Inc./YouTube Pressemitteilung, 25. Februar 2008, http://www.youtube.com/press_room_entry?entry=tVJDkkQT37w 271 Abbildung 57: Die meist besuchten YouTube-Kanäle, in Millionen Aufrufen bis 2. November 2007 Vor allem aber im Rahmen der im Frühjahr 2008 erfolgten kommerziellen Neubelebung des Dienstes hat YouTube systematisch mit den großen Konzernen im Film- und Fernsehbereich verhandelt. Daraufhin kam es zu einer starken Zunahme der Vereinbarungen zwischen YouTube und den klassischen Produzenten und Sendeveranstaltern: 721 722 723 724 - Am 16. Juli 2008 verkündete Google die Unterzeichnung eines Vertrags mit dem Produktionsstudio Lionsgate. Damit akzeptiert das Studio, dass seine Filme auf YouTube zugänglich sind, es erhält aber im Gegenzug die durch den Aufruf seines Materials generierten Werbeerlöse. Dieser Vertrag war der erste, der seit der probeweisen Einführung des Partnerschaftsmodells im Oktober 2007 publik gemacht wurde.721 - Im Oktober 2008 unterzeichnete YouTube eine Vereinbarung mit CBS über die Aufteilung der Werbeeinnahmen, womit es möglich wurde, Serienfolgen zu übernehmen.722 - Im November 2008 kündigten YouTube und Metro Goldwyn Mayer (MGM) die Unterzeichnung einer Vereinbarung über die kostenlose und ungekürzte Ausstrahlung mehrerer Fernsehfilme und Serien in dem Videoportal an. Die Filme sollen frei zugänglich, aber von Werbung unterbrochen sein.723 - Im Februar 2009 schloss YouTube ein erneutes Abkommen mit Sony Music Entertainment, das der Plattform erlaubt, Videos von Künstlern, die bei dem Musikkonzern unter Vertrag stehen, zu zeigen. Nach Informationen aus dem engeren Umfeld der Projekte von Sony Music ist das Unternehmen der Ansicht, eine Partnerschaft mit YouTube könnte aufgrund der hohen Nutzerzahl der Tauschbörse durchaus lukrativ sein.724 Dagegen hatte die Warner Music Group im Dezember 2008 entschieden, keine derartige Verbindung mit dem Videoportal einzugehen. - Im März 2009 kündigten YouTube und Disney/ABC einen Vertrag an, der dem Videoportal erlaubt, auf spezifischen Kanälen verschiedene Arten von Kurzfilmvideos „Lionsgate to allow more of its clips on YouTube“, Los Angeles Times, 17. Juli 2008. http://articles.latimes.com/2008/jul/17/business/fi-YouTube17 „YouTube Goes Legit, Begins Streaming Approved CBS Content“, Wired, 10. Oktober 2008, http://www.wired.com/epicenter/2008/10/youtube-goes-le/ MGM Worldwide Digital Media (MGM)/YouTube, Pressemitteilung, 10. November 2008, http://www.youtube.com/press_room_entry?entry=MW8YnmlDy-8 „YouTube renews music video deal with Sony Music: sources“, Reuters, 12. Februar 2009, http://www.reuters.com/article/industryNews/idUSTRE51C0NR20090213 272 der Disney/ABC Television Group zu zeigen (einschließlich ABC Entertainment, ABC News, ABC Family, SOAPnet und ESPN).725 725 726 727 728 729 730 - Im April 2009 kündigten YouTube und Universal Music ein Bündnis zum Start eines auf Musik-Videoclips spezialisierten Internetauftritts an.726 Mit dieser Website namens Vevo will YouTube, eine Tochter des amerikanischen Internetgiganten Google, attraktiver für Werbekunden sein und Ruhe in sein Verhältnis zum weltgrößten Musikverlag bringen. Die Universal Music Group teilt sich mit YouTube die Werbeeinnahmen. Der Internetauftritt soll an einem noch unbestimmten Termin im Laufe des Jahres 2009 gestartet werden. „Bei Vevo wird es sich um eine erstklassige, für Nutzer, Werbekunden und Inhaltebesitzer entwickelte Online-Musikplattform handeln, die den umfangreichen Katalog der Inhalte und der großen UMG-Künstler mit der Spitzentechnologie im Videobereich und der YouTube-Gemeinschaft verbindet“, erklärten beide Gruppen. Sie sind davon überzeugt, dass „Vevo bereits kurz nach dem Start schon ein höheres Datenaufkommen als jede andere Website mit Musikvideos hat“ und „in einer einzigartigen Situation sein wird, um diese Möglichkeit gewinnbringend zu nutzen.“ Denn jeder Nutzer, der ein Musikvideo auf YouTube sucht, wird zu diesem neuen Internetauftritt umgeleitet. Die Inhalte der Universal Music Group sind mit über 3,5 Mrd. aufgerufenen Seiten bereits die populärsten auf YouTube. Im Dezember 2008 gab ein Manager von Universal Music zum ersten Mal zu, dass sein Unternehmen durch YouTube „zig Millionen Dollar“ verdient hat und dass die Plattform inzwischen das produktivste Online-Portal unter den Vertragspartnern von Universal Music ist.727 Die Einnahmen von Universal aus der Online-Ausstrahlung von Musikvideos wurden für 2008 auf 100 Mio. USD geschätzt. Im Rahmen des Vertrags soll Universal Anteile am Kapital von YouTube übernommen haben.728 Im Juni 2009 kündigte Sony Music Entertainment an, dass das Unternehmen sich dem Projekt Vevo anschließen werde.729 - Im April 2009 führten YouTube und Sony Gespräche über einen Vertrag, der es YouTube erlauben würde, Spielfilme auszustrahlen. Aufgrund des wachsenden Erfolgs von Hulu bei der Online-Verbreitung von Spielfilmen haben YouTube und Sony ein Interesse daran, sich zu verständigen. Ein Hauptgrund für Sony ist die unzureichende Bekanntheit der firmeneigenen Website Crackers, welcher eine Partnerschaft mit YouTube das Massenpublikum des Videoportals erschließen würde. Sony soll jedoch lediglich einen eingeschränkten Katalog zur Verfügung stellen (15 Filme) und verlangen, dass die YouTube-Nutzer die Filme ausschließlich mit dem Media Player von Sony ansehen können.730 - Im Juni 2009 bot Google den Informationsanbietern (news publishers) Partnerschaftsvereinbarungen zur Veröffentlichung ihrer Nachrichten-Videos auf YouTube an. Als Gegenleistung sollen sie einen Teil der Werbeeinnahmen und Informationen über die Zahl der Videoaufrufe erhalten sowie ein breiteres Publikum „Disney/ABC and ESPN Will Launch Short-Form Content on YouTube“, YouTube blog, 25. März 2009 ; Disney Media Networks/YouTube Pressemitteilung, 30. März 2009, http://www.youtube.com/press_room_entry?entry=Ir-31H4pFCQ YouTube Pressemitteilung, 9. April 2009, http://www.youtube.com/press_room_entry?entry=Ae9WmtO6LF4 ; „Google, Universal Music partners on a new music video website“, CNET News, 9. April 2009, http://news.cnet.com/8301-1023_3-10216172-93.html „Universal Music seeing ‘tens of millions’ from YouTube“, CNET News, 18. Dezember 2008, http://news.cnet.com/8301-1023_3-10126439-93.html „YouTube: A Money-Maker For Music Labels, But What About Google?“, Forbes.com, 18. Dezember 2008. Sony Music Entertainment, Pressemitteilung, 4. Juni 2009, http://press.sonymusic.com/2009/06/04/vevo-andsony-music-entertainment-join-forces-for-world-class-premium-online-music-video-service/ „YouTube, Sony Pictures in talks over feature films“, CNET News, 6. April 2009, http://news.cnet.com/8301-1023_3-10212585-93.html 273 erreichen.731 Dieses Angebot erfolgte, nachdem Videos in Google News integriert wurden732 und die Presseverlage zunehmend ihren Unmut über die Bedeutung, die Google News inzwischen zukommt, laut werden ließen.733 - Am 9. April 2009 konnte YouTube den Start des Themenbereichs „Fernsehprogramme“ sowie einen verbesserten Spielfilmbereich verkünden.734 Der Zugang zu den Programmen der professionellen Partner (Crackle/Sony, CBS, MGM, Lionsgate, Starz) ist länderspezifisch geregelt, weswegen sie nicht in Europa zu empfangen sind. - Die Zunahme der Verbreitung von Spielfilmen und Fernsehprogrammen seit April 2009 im Rahmen der Partnerschaft mit den klassischen Akteuren wird wohl auf ein kostenpflichtiges VoD-Angebot hinauslaufen. Am 3. September 2009 kündigte die New York Times an, dass YouTube Gespräche mit Lions Gate Entertainment Corp., Sony Corp., Metro-Goldwyn-Mayer Inc. und Warner Bros. führt, um Spielfilme im Bezahl-VoD anbieten zu können.735 Der Preis soll bei 4 USD für aktuelle Filme liegen. Die Modalitäten der Aufteilung mit den Filmstudios sind Gegenstand von Beratungen, wobei eine der Optionen ein Anteil in Höhe von 70% für die Studios bei einem garantierten Mindestbetrag von 3 USD wäre. YouTube würde damit zu einem Konkurrenten anderer kostenpflichtiger VoD-Dienste, insbesondere des iTunes Store, werden.736 6.2.6. Die Möglichkeit für unabhängige Regisseure, mit ihren Werken Geld zu verdienen Parallel zu diesen verschiedenen Verträgen mit den großen Konzernen im audiovisuellen Sektor hat YouTube seine Beziehungen zu den Programmlieferanten weiterentwickelt: Im Dezember 2007 wurde das „YouTube Partnerprogramm“ gestartet, das individuellen Programmlieferanten ermöglicht, für ihre Werke Geld zu erhalten: Jede Person mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten oder Kanada kann sich an dem Partnerprogramm beteiligen und einen Prozentsatz der in Verbindung mit ihren Videos erzielten Werbeeinnahmen erhalten. Die Programmlieferanten, die über eine Million Mal aufgerufen werden, können mehrere Tausend Dollar monatlich erhalten.737 Dieses Programm wurde anschließend auf das Vereinigte Königreich, Irland, Australien und Japan ausgeweitet. 731 732 733 734 735 736 737 Olivia Ma (YouTube News Manager), „A Call to News Publishers“, Google News blog, 29. Juni 2009, http://googlenewsblog.blogspot.com/2009/06/call-to-news-publishers-how-to-share.html „Google News gets a Makeover“, Google News Blog, 14. Mai 2009, http://googlenewsblog.blogspot.com/2009/05/google-news-gets-makeover.html „Updated: Google Wants Newspapers To Post Their Videos To YouTube“, PaidContent, 29. Juni 2009, http://paidcontent.org/article/419-google-wants-newspapers-to-post-their-videos-to-YouTube. „Watch Shows and Movies on YouTube“, YouTube blog, 9. April 2009. „Movie Studios Discuss Ways to Rent Films Over YouTube“, New York Times, 3. September 2009, http://online.wsj.com/article/SB125192241524880801.html?mod=djemalertNEWS „YouTube Inches Closer To Renting Movies But Nothing Imminent“, PaidContent.org, 2. September 2009, http://paidcontent.org/article/419-youtube-inches-closer-to-renting-movies-but-nothing-imminent/ „YouTube Partner Program invites Video Makers to Earn Money ; Marketers Take Note“, YouTube press release, 10. Dezember 2007, http://www.youtube.com/press_room_entry?entry=2vouE850_qI 274 Abbildung 58: Inhalte auf YouTube (8. März 2008) 90% 80% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 13% 10% 2% 5% 0% Amateur-Inhalte Legal benutzte Fachinhalte Wahrscheinlich illegal benutzte Fachinhalte Sonstige Quelle: Kansas State University 6.2.7. Schwierige Verhandlungen mit den Verwertungsgesellschaften Ergänzend zu den Verträgen mit Produzenten und Sendeveranstaltern musste YouTube potenzielle Konflikte mit den Vertretern der Rechteinhaber, Autoren und Komponisten vermeiden. Ein erster Schritt dazu war, bereits im Februar 2007 den Nutzern ein System anzubieten, das es ihnen erlaubt, ihre Videos mit Musikstücken zu untermalen, für die YouTube die Rechte ausgehandelt hatte (dabei handelt es sich eigentlich um einen Katalog mit Stücken dritter Wahl, die beim Schneiden nicht mit den verschiedenen Videosequenzen zusammengefügt werden können). Im Dezember 2008 unterzeichnete YouTube eine Vereinbarung mit der Agentur Rumblefish, wodurch die Nutzer Zugang zu einem Katalog mit 25 000 Musikstücken erlangten.738 Dennoch bleibt YouTube – insbesondere in Europa – im Fadenkreuz der Verwertungsgesellschaften. Am 21. Januar 2009 teilte Patrick Walker, der Verantwortliche für die Video-Partnerschaften bei YouTube, in einer Mitteilung im YouTube-Blog739 mit, dass der Lizenzvertrag mit der britischen Verwertungsgesellschaft Performing Rights Society for Music (PRS) wegen der geforderten abschreckend hohen Tarife schwerlich weitergeführt werden könnte. Am 9. März 2009 verkündete YouTube, dass das Unternehmen bis zum Abschluss der Verhandlungen die Ausstrahlung bestimmter Musikclips auf seinem englischen Portal sperren wird. „Das ist eine sehr schwierige Entscheidung und wir wissen, dass sie im Vereinigten Königreich mit 738 739 „YouTube, Rumblefish sign Music Licensing Deal“, PCMag.com, 5. Dezember 2008; „Add Music to Your Videos Using AudioSwap and Rumblefish“, YouTube blog, 19. Dezember 2008. „YouTube, the UK and the Performing Rights Society for Music“, YouTube blog, 21. Januar 2009. 275 großer Enttäuschung aufgenommen werden wird“, erklärte Patrick Walker. YouTube wirft PRS auch vor, ein Abkommen erzwingen zu wollen, das keine Details der betroffenen Clips nennt. „Das ist, als würde man von einem Kunden erwarten, dass er eine CD kauft, ohne zu wissen, welche Musiker darauf zu hören sind.“ Die Reaktion von PRS ließ nicht lange auf sich warten: Die Gesellschaft zeigte sich in einer Mitteilung auf ihrer Website „im Namen der Verbraucher und der Musiker entrüstet“ über die Entscheidung von YouTube und forderte das Unternehmen auf, „sie unverzüglich zu revidieren“. PRS vertritt nach eigenen Angaben die Rechte von 60 000 Mitgliedern und hat bestätigt, dass YouTube „trotz der enormen Zunahme“ seiner Nutzer für die Ausstrahlung der Videos „sehr viel weniger“ zahlen wolle.740 Am 8. April 2009 haben die britischen Künstler eine Kampagne gestartet, mit der sie die unzureichende Bezahlung durch YouTube anprangern.741 Der Konflikt wurde mit der Unterzeichnung eines neuen Vertrages am 3. September 2009 beigelegt.742 YouTube hat in Deutschland eine ähnliche Strategie verfolgt. Das Unternehmen kündigte am 1. April 2009 an, dass die Ausstrahlung sämtlicher Musikclips auf seinem deutschen Portal gesperrt würde, da es zu keiner Einigung mit der deutschen Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), welche rund 60 000 Künstler vertritt, gekommen sei. YouTube weigert sich, den geltenden, im November 2007 unterschriebenen und am 31. März 2009 ausgelaufenen Vertrag zu verlängern. Der sah nach Angaben der GEMA eine „Pauschalzahlung ohne ausreichende Informationen zu den genutzten Musikwerken und der Anzahl der Streams”743 vor. Dabei wollte die Verwertungsgesellschaft genau diesen Punkt ändern und von YouTube eine Vergütung in Abhängigkeit von der Zahl der Nutzer der Clips fordern. Im YouTube-Blog weist Patrick Walker darauf hin, dass die GEMA einen „fünfzig Mal höheren Tarif“ verlange als die britische Verwertungsgesellschaft und erklärt, dass er eine für beide Parteien „akzeptable und nachhaltige“ Lösung suche. In einer Pressemitteilung beklagte die GEMA den Zynismus von Google; das Unternehmen wolle Nutzer und Urheber gegeneinander ausspielen. Nach der Aufkündigung des Vertrags reichte der Musiker und Produzent Frank Peterson Klage gegen Google und YouTube wegen Nichtvergütung der ihm zustehenden Urheberrechte ein.744 Der Deutsche Musikverlegerverband (DMV), die Europäische Vereinigung der Komponisten und Textdichter (ECSA) sowie der Internationale Rat der Musikschaffenden (CIAM) unterstützen die beiden Verwertungsgesellschaften PRS und GEMA.745 Am 12. Mai 2009 warb der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd 740 741 742 743 744 745 PRS Pressemitteilung, 9. März 2009, http://www.prsformusic.com/aboutus/press/latestpressreleases/Pages/PRSforMusicStatementGoogleYouTub e.aspx PRS Pressemitteilung, 8. April 2009, http://www.prsformusic.com/aboutus/press/latestpressreleases/Pages/Songwriterscallthetunebysteppingupth ecampaignagainstGoogleYouTube.aspx PRS Pressemitteilung, 3. September 2009, http://www.prsformusic.com/aboutus/press/Pages/PRSforMusicandYouTubeSignaNewLicensingDeal.aspx GEMA Pressemitteilung, 31. März 2009, http://www.gema.de/en/press/press-releases/pressrelease/browse/5/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=809&tx_ttnews%5BbackPid%5D=73&cHash=74018f8195 GEMA Pressemitteilung, 7. April 2009, http://www.gema.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=812&tx_ttn ews%5BbackPid%5D=73&cHash=94025cb4ba GEMA Pressemitteilung 7. April 2009, http://www.gema.de/en/press/press-releases/press-release/browse/5/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=813&tx_tt news%5BbackPid%5D=73&cHash=d8449acd52, 9 April 2009, http://www.gema.de/de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=814&tx_ttn ews%5BbackPid%5D=73&cHash=8d3a3a03ec 276 Neumann, anlässlich einer Sitzung des Europäischen Rates der Kulturminister bei seinen europäischen Amtskollegen für Geschlossenheit gegenüber Google.746 In Frankreich hat YouTube im Jahr 2007 Verhandlungen mit der Verwertungsgesellschaft SACEM (Société des auteurs compositeurs et éditeurs de musique) begonnen, aber bis heute nicht zum Abschluss gebracht. Nach dem Bruch zwischen Google und der GEMA drohte Catherine Kerr-Vignale, Vorstandsmitglied der SACEM, mit empfindlichen Maßnahmen, falls die Online-Videotauschbörse nicht innerhalb von zwei Monaten eine Vereinbarung über die Bezahlung von musikalischen Werken unterzeichne.747 „Wir nehmen Tatbestände auf, die belegen, dass unser Repertoire von YouTube verwendet wird“, damit nach einem Scheitern der Verhandlungen und falls die beanstandeten Werke nicht gesperrt würden, „rechtliche Maßnahmen“ eingeleitet werden könnten, ergänzte die stellvertretende Direktorin. Weiter erklärte sie, „die SACEM fordert einen niedrigen Prozentsatz an den gesamten Werbeeinnahmen des Portals, um die Autoren, deren Werke auf YouTube verbreitet werden, zu vergüten.“ Die SACEM hat einen entsprechenden Vertrag mit Dailymotion, dem wichtigsten französischen Konkurrenten von YouTube, und mit Deezer, einem Online-Musikdienst, unterzeichnet. YouTube seinerseits „setzt auf eine Hinhaltetaktik“, um die Verhandlungen zu bremsen, klagt Catherine Kerr-Vignale. Eine Vereinbarung mit der Google-Plattform würde der SACEM erlauben, Urheberrechte seit Inbetriebnahme des Dienstes einzufordern, das heißt seit Februar 2005. „Unsere Verträge sind immer rückwirkend, wir machen keine Geschenke für die Vergangenheit“ erklärte die stellvertretende Direktorin. Im Juni 2009 war von YouTube und SACEM zu hören, man befände sich weiterhin in laufenden Verhandlungen. YouTube ist grundsätzlich mit einer Vergütung einverstanden, will diese aber auf die legalen Inhalte des Portals beschränken und nicht auf die Gesamtheit der Inhalte ausweiten. Wenn keine Grundlage für eine mögliche Einigung gefunden wird, bliebe der SACEM nur noch eine Möglichkeit: YouTube zu zwingen, sämtliche Inhalte, des von der SACEM vertretenen Repertoires musikalischer Werke zu sperren oder schlussendlich vor Gericht zu ziehen.748 6.2.8. Profitabilität von YouTube in Frage gestellt Der Erfolg von YouTube im Markt der Videotauschbörsen ist so groß, dass einige Mitbewerber (u. a. Guba, Revver, Sony und in jüngerer Zeit Microsoft) das Handtuch geworfen bzw. ihre Ziele zurückgeschraubt haben.749 Dennoch ist die Profitabilität von YouTube Thema heftiger Diskussionen unter den Analysten. Die Nachhaltigkeit des Modells 746 747 748 749 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung, 13. Mai 2009, http://www.bundesregierung.de/nn_774/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2009/05/2009-05-13-bkmgoogle-aktivitaeten.html „La SACEM lance un ultimatum à YouTube“, E24 !, 2. April 2009, http://www.e24.fr/hightech/mediapub/article76878.ece/La-Sacem-lance-un-ultimatum-a-YouTube.html Les Echos, 23. Juni 2009, http://www.lesechos.fr/info/comm/4878623-la-sacem-continue-de-negocier-avec-YouTube.htm „Executive shakeup at video site Revver“, CNET News, 20. Dezember 2006; „Guba CEO steps down, says more execs may follow“, CNET News, 28. Dezember 2006; „YouTube rivals look for answers“, CNET News, 10. Januar 2007; „Sony veers away from video sharing“, CNET News, 15. Juli 2007, http://news.cnet.com/8301-10784_39744781-7.html; „Microsoft To Scale Back Its YouTube-Rival Soapbox“, Forbes.com, 16. Juni 2009; „Microsoft gives up YouTube chase“, CNET News, 18. Juni 2009, http://news.cnet.com/8301-13860_310265858-56.html; „Soapbox, Microsoft’s YouTube, dies on August 31, 2009“, Ars Technica, 21. Juli 2009, http://arstechnica.com/microsoft/news/2009/07/soapbox-microsofts-youtube-dies-on-august-31-2009.ars 277 wurde von Anfang an, noch vor der Übernahme durch Google in Frage gestellt.750 Google Inc. veröffentlicht keinerlei detaillierte Daten zu dem Dienst. Die Geschäftsführung von Google hat als eine der Prioritäten für 2008 die Entwicklung von YouTube festgelegt. Bereits im Juli 2008 stellte das Wall Street Journal Fragen zur Rentabilität des Dienstes und schätzte die Jahreseinnahmen auf unter 200 Mio. USD.751 In der Presse war vielfach zu lesen, der Dienst befinde sich in einer Sackgasse.752 Abbildung 59: Umsatz, Ausgaben und Nettogewinn von Google Inc., konsolidierte Angaben – In Tausend USD (2004-2008) 25 000 000 21 795 550 Erträge 20 000 000 16 593 986 15 163 581 15 000 000 10 604 917 11 509 586 Gesamtkosten und -ausgaben 10 000 000 6 138 560 5 000 000 7 054 921 3 189 223 4 121 282 2 549 031 0 399 119 2004 1 465 397 2005 4 226 858 Nettogewinn 4 203 720 3 077 446 2006 2007 2008 Quelle: Google Im April 2009 gab die Geschäftsführung von Google bei der Veröffentlichung der Ergebnisse für das erste Quartal 2009 zu, dass YouTube die Rentabilitätsschwelle noch nicht erreicht habe. 6.2.8.1. Schwankende Schätzungen der Werbeeinnahmen Nach Angaben von Arash Amel, Analyst bei Screen Digest, beliefen sich die Werbeeinnahmen von YouTube 2008 in den Vereinigten Staaten auf 100 Mio. USD, die von Hulu auf 70 Mio. Die Werbeeinnahmen von YouTube für 2009 dürften, ebenso wie die von 750 751 752 „Bright lights on YouTube get hot“, CNET News, 26. Juni 2006, http://news.cnet.com/8301-10784_3-6098815-7.html „Google Push to Sell Ads On YouTube Hits Snags“, Wall Street Journal, 9. Juli 2008, http://online.wsj.com/article/SB121557163349038289.html „A coming age for YouTube“, CNET News, 17. November 2008, http://news.cnet.com/a-coming-of-age-for-YouTube/ 278 Hulu, 180 Mio. USD nicht übersteigen.753 Die US-Einnahmen von YouTube sollen angeblich die Hälfte der Gesamteinnahmen des Dienstes ausmachen, die damit in einer Größenordnung von 200 Mio. USD 2008 und 360 Mio. 2009 liegen würden. Nach Schätzungen von Piper Jaffray and Companies (PJC) dürften sich die Nettoeinnahmen von YouTube zwischen 2008 und 2009 verdoppeln und von 95,2 Mio. USD auf 191,3 Mio. ansteigen. Dies ist insbesondere auf die Einführung von Pre-Roll-Anzeigen (pre-roll ads), die vor den Inhalten zu sehen sind, zurückzuführen.754 Tabelle 31: Schätzung der Einnahmen von YouTube (2008-2009) Laut einem Bericht von Crédit Suisse dürften die Einnahmen von YouTube 2009 bei 341 Mio. USD liegen. Die Kosten wurden insgesamt auf 71,3 Mio. USD geschätzt, wobei YouTube 2009 einen operativen Verlust in Höhe von 470,6 Mio. USD verzeichnen würde.755 Nach Youssef Squali, Analyst bei Jeffrey and C°, dürften die Werbeerlöse von YouTube 2009 einen Betrag von 500 Mio. USD erreichen und damit bei 3% des Umsatzes von Google liegen.756 Wie der Analyst Benjamin Wayne bemerkt, besteht das fundamentale Problem von YouTube darin, dass die Menge der von Nutzern hochgeladenen Videos (eigener Herstellung oder illegal gepostet), mit denen sich kein Geld verdienen lasse, stärker wachse als die Videos, mit denen ein Gewinn zu erzielen sei. Google soll bereits die Obergrenze erreicht haben, bis zu der sich mit veröffentlichtem Material Geld verdienen lässt.757 Nach Meinung mancher Beobachter lässt eine Applikation im neuen iPhone 3GS, mit der ein Nutzer nun direkt sein Video auf YouTube posten kann, die Menge an eher belanglosen und wirtschaftlich unrentablen Inhalten nur noch größer werden, da es dabei auch noch zusätzliche Netzkosten mit sich bringt.758 Der von Crédit Suisse am 3. April 2009 veröffentlichte Bericht wurde von weiten Teilen der Presse aufgegriffen und sorgte unter Beobachtern und Analysten für Unruhe. Die 753 754 755 756 757 758 In: „Rival forecast to catch YouTube“, Financial Times, 16. November 2008, http://www.ft.com/cms/s/0/74ab11da-b415-11dd-8e35-0000779fd18c.html. „YouTube’s Profitability Comes Under Mounting Scrutiny“, Seeking Alpha, 16. September 2008, http://seekingalpha.com/article/95784-YouTube-s-profitability-comes-under-mounting-scrutiny S. WANG & K. SENA, „Deep Dive Into YouTube; 1Q09 Preview“, Credit Suisse Equity Research, 3. April 2009. In: „Google Dealt Blow by Departure“, Wall Street Journal, 17. März 2009. „Would Google ever get rid of YouTube?“, CNET News, 17. Juni 2009, http://news.cnet.com/8301-17852_3-10266587-71.html „Is iPhone video recording bad news for YouTube?“, CNET News, 9. Juni 2009, http://reviews.cnet.com/8301-18438_7-10260538-82.html 279 Schätzungen von Crédit Suisse wurden jedoch von einem Sprecher von Google Inc. auf Nachfrage eines Journalisten der New York Times als nicht zutreffend bezeichnet.759 6.2.8.2. Bewertung der wirtschaftlichen Vorteile von YouTube für Google Die von den Crédit-Suisse-Analysten genannten Zahlen wurden von ihren Kollegen von RampRate, einem auf IT-Netzwerke spezialisierten Unternehmen, kritisiert.760 Diese gehen davon aus, dass Google mit seiner Tochter YouTube wesentlich mehr Geld verdient habe, als die meisten Analysten glauben. Ihre Kollegen von Crédit Suisse hätten die Netzkosten von Google überschätzt, oder, genauer gesagt, die Preisnachlässe, die Google aufgrund seiner Marktposition erzielen könne. Google besitze seine eigenen Glasfasernetze, platziere seine Server an kostengünstigen Standorten (Iowa, Finnland) und schließe PeeringAbkommen über eine kostenfreie Bandbreitennutzung für 73% seines Datenaufkommens ab. Die Kosten des Dienstes beträgen daher 414,9 Mio. USD und nicht 711,3 Mio., wie von den Analysten von Crédit Suisse geschätzt. Darüber hinaus erhalte Google von seinen Zulieferern angesichts des Datenvolumens von YouTube günstigere Preise, was die Kosten für seine anderen Dienste ebenfalls verringere. Die Analysten von RampRate gehen davon aus, dass Google deshalb nicht auf die Analysten von Crédit Suisse reagiert habe, weil das Unternehmen ein Interesse daran habe, das Image eines defizitären Dienstes zu bewahren, um nicht allzu großen Forderungen durch die Rechteinhaber ausgesetzt zu sein. Tabelle 32: Vergleich der Kostenanalyse von YouTube durch Crédit Suisse und RampRate (2009) Quelle: RampRate Ein Sprecher von YouTube, der auf diesen Bericht angesprochen wurde, wich aus, wies aber darauf hin, dass es nicht im Interesse von Google sei, seine Verluste hochzuspielen, da dies ansonsten die Aktienkurse seiner Partner gefährde.761 Anlässlich der Veröffentlichung des Finanzberichts für das erste Halbjahr 2009 zeigten sich die Verantwortlichen von Google zuversichtlich, dass YouTube in nächster Zeit in die 759 760 761 „Deal Brings TV Shows and Movies to YouTube“, New York Times, 16. April 2009, http://www.nytimes.com/2009/04/17/business/media/17youtube.html?scp=1&sq=Deal%20Brings%20TV%20 Shows%20and%20Movies%20to%20YouTube&st=cse T. GREENBERG, A. VEYTSEL, L. BOATWRIGHT and S. LERNER, „YouTube: Google’s Phantom Loss Leader“, 17. Juni 2009. http://ramprate.wordpress.com/2009/06/17/YouTube-google%E2%80%99s-phantomloss-leader/ Zitiert nach: Ohio.com, 22. Juni 2009. 280 Gewinnzone eintreten werde.762 Nach Aussagen von Patrick Pichette, dem Finanzdirektor von Google Inc., sei das Geschäftsmodell von YouTube sehr glaubwürdig. Das Werbeverkaufsvolumen sei steigend. Der Gewinn aus dem Anklicken von Partner-Seiten habe sich innerhalb eines Jahres verdreifacht. Die Anzeigenkunden hätten großes Interesse an Werbeeinblendungen in Kurzfilmen gezeigt, die YouTube von Partnern wie Walt Disney erworben hat. YouTube überlege, dieses Modell auf abendfüllende Spielfilme auszuweiten. 6.2.9. Konkurrenz zwischen YouTube und Hulu Die jeweiligen Chancen von YouTube und Hulu waren seit Sommer 2008 Thema einer Debatte unter Analysten. Nach Ansicht von Arash Amel, Analyst bei Screen Digest, habe Hulu aufgrund seiner Kapazität für mehr „Premium-“Anzeigenkunden, die ihre Anzeigen innerhalb oder im Umfeld qualitativer Premium-Programme schalten wollen, größere Chancen, das Duell zu gewinnen. Andere, wie Rory Maher von PaidContent.org, glauben hingegen, dass YouTube erst ein größeres Geschäftsvolumen erreiche, wenn es dem Unternehmen gelinge, die Verbreitung professioneller Inhalte in den Vordergrund zu stellen. YouTube verfüge nicht nur über ein noch größeres Publikum, sondern seine Einnahmen kämen auch aus vielfältigeren Quellen (Bannerwerbung, Werbeeinblendungen, Verkauf über Click&Buy).763 Wieder andere betonen den spekulativen Charakter der vorgebrachten Schätzungen sowohl für YouTube als auch für Hulu.764 Nach einer Pressemitteilung von Nielsen Online765 habe YouTube sein Ziel erreicht, für Anzeigenkunden zum interessantesten Internetauftritt in den Vereinigten Staaten zu werden. Im ersten Quartal 2009 sei die Werbung für Massenkonsumgüter auf YouTube 637,7 Mio. Mal gesehen worden (eine Steigerung um 572% gegenüber dem ersten Quartal 2008) und habe dem Dienst einen Marktanteil von 24% bei dieser Art der Werbung beschert. Tabelle 33: 762 763 764 765 Die 10 beliebtesten Unterhaltungsportale nach Zahl der Aufrufe von Seiten mit Werbung (1. Quartal 2009) „Google CFO Sees Profitable YouTube In Not-Too-Distant Future“, The Wall Street Journal, 16. Juli 2009, http://online.wsj.com/article/BT-CO-20090716-719052.html „Hulu A Better Business Than YouTube? Not So Fast“, Forbes.com, 24. Februar 2009. T. KEE, „Analyst Says Hulu To Match YouTube’s U.S. Revenue in 2009: We Say Maybe Not“, Forbes.com, 17. November 2008. Nielsen Online News release, 19. Juni 2009, http://www.nielsen-online.com/pr/pr_090617.pdf 281 Allerdings ist es im Hinblick auf die Ausstrahlung von Fernsehserien nicht erkennbar, dass YouTube es schafft, seinen Rückstand auf Hulu aufzuholen. Nach den Analysen von TubeMogol, sind die 175 von Hulu geposteten Promotion-Videos (hauptsächlich Ausschnitte aus Family Guy und The Simpsons) häufiger angesehen worden als die 3 215 abendfüllenden Fernsehprogramme, die auf YouTube zu finden sind.766 Abbildung 60: Mehr Zuschauer für Promotion-Clips von Hulu auf YouTube als für die TV-Serienfolgen (Mai-Juni 2009) Quelle: TubeMogul / Silicon Alley Insider Der Erfolg der von Amateur-Nutzern geposteten Videos wird durch die Messungen von TubeMogol ebenfalls angezweifelt. 63% der Videos werden weniger als 500 Mal aufgerufen. Etwa 30% werden weniger als 100 Mal gesehen, 0,33% der Videos über eine Million Mal.767 Abbildung 61: Aufschlüsselung der Zahl der Videos auf YouTube nach abgestuften Aufrufszahlen (2009) Quelle: Business Insider 766 767 „CHART OF THE DAY: YouTube’s Hulu-Killer Not Coming Close“, The Business Insider, 24. Juni 2009, http://www.businessinsider.com/chart-of-the-day-YouTube-vs-hulu-2009-6 „CHART OF THE DAY: Half Of YouTube Videos Get Fewer Than 500 Views (GOOG)“, The Business Insider, 20. Mai 2009, http://www.businessinsider.com/chart-of-the-day-YouTube-videos-by-views-2009-5 282 6.3. ENTWICKLUNG EUROPÄISCHER VIDEOTAUSCHBÖRSEN 6.3.1. Territorialisierung und länderspezifische Versionen Obwohl die Videotauschbörsen nicht unter das Territorial-Prinzip fallen (sie sind von jedem Land aus zugänglich), wurden häufig länderspezifische Versionen entwickelt. Diese (in der Landessprache) angebotenen Versionen schaffen eine größere Nähe zu den Internetnutzern des jeweiligen Landes, aber auch zu den lokalen Fernsehsendern und Produzenten, die möglicherweise Inhalte bereitstellen. Diese länderspezifischen Versionen ermöglichen es ebenfalls, den Anzeigenkunden ein spezifisches Publikum anzubieten. So hat YouTube seit Juni 2007 in Australien, Brasilien, Kanada, Hongkong, Israel, Indien, Japan, Mexiko, Neuseeland und Taiwan seine länderspezifischen Versionen gestartet. In Europa gibt es eigene Versionen in der Tschechischen Republik, in Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, den Niederlanden, Polen, Russland, Spanien, Schweden und im Vereinigten Königreich. Einige europäische Unternehmen haben eine internationale Ausweitung versucht, sind aber sehr weit hinter dem Dienst von Google zurückgeblieben: - Das französische Unternehmen Dailymotion hat eigene Versionen seines Internetauftritts für die Vereinigten Staaten, für Kanada, verschiedene europäische Länder (Österreich, Deutschland, Spanien, Portugal, Italien, Dänemark, Polen, Russland, Schweden und die Türkei) sowie für Brasilien, Mexiko und Indien entwickelt. - Das rumänische Unternehmen MyVideo (Teil der ProSiebenSat.1 Media AG) hat eine eigene Sprachfassung in Rumänien, Österreich, den Niederlanden, der flämischen Gemeinschaft Belgiens, Ungarn und der Türkei. - Das belgische Unternehmen Netlog bietet seinen Dienst in 30 unterschiedlichen Sprachen an.768 6.3.2. Partnerschaften mit klassischen Akteuren Seit 2008 gehen die Videoportale Partnerschaften mit den klassischen TV-Produzenten und Sendeanstalten ein, um auch Qualitätsprogramme anbieten können, die ihrem Geschäftsmodell Stabilität verschaffen. Das ist beispielsweise der Fall bei Dailymotion: Das Portal hat 2008 ein Abkommen mit SCAM, SACD und ADGAP in Frankreich getroffen.769 Für die Rechteinhaber, die sich dem Risiko ausgesetzt sehen, dass Internetnutzer ihre Werke illegal ansehen und austauschen, ist diese Art der Partnerschaft eine Chance, gegen das Raubkopieren vorzugehen. Die Partnerschaften ermöglichen es den Akteuren der Medienbranche auch, eine etwas größere Aufmerksamkeit für ihre Marke oder ihre Programme beim Publikum zu finden. Die Übernahme eines Programms in einer Tauschbörse kann in dreierlei Weise erfolgen: 768 769 http://www.netlog.com/?all=1 http://www.Dailymotion.com/press/CP_Dailymotion_societes_dauteurs.pdf 283 - Durch mediengerechte Anpassung eines Programms: Das heißt TV-Formate, die auf ein bestimmtes Zielpublikum ausgerichtet werden (Teaser, Trailer, Bonusszenen, Ausschnitte usw.); - Mittels Übernahme eines vollständigen Programms (häufig in Sequenzen unterteilt); - Über einen eigenen Kanal. Zahlreiche Partnerschaften wurden mit den europäischen Anbietern von Inhalten entwickelt, so beispielsweise mit der BBC im Vereinigten Königreich, mit France 4 in Frankreich oder mit Antena 3 und Cuatro TV in Spanien, die Auszüge aus ihren Programmen in den jeweiligen länderspezifischen Versionen von YouTube anbieten. So finden sich in Spanien Ausschnitte aus dem Programm von Antena 3 sowie ein Link zum offiziellen Internetauftritt des Senders. Verweis auf den Sender Übernahme eines Programms des Senders In Frankreich bietet der Sender Filles TV Ausschnitte aus aktuellen Sendungen seines Programms an, um so nah wie möglich an seine Hauptzielgruppe, die 15-24-jährigen, zu kommen. Das wichtigste Ziel ist hier, den Bekanntheitsgrad zu stärken und die Marke des Senders beim potenziellen Publikum bekannt zu machen. Dies erfolgt insbesondere über ein Online-Angebot von Videos, die auszugsweise aus dem Sendeprogramm stammen (hauptsächlich aus Magazinsendungen) und die nach Möglichkeit in Bezug zur Aktualität gesetzt werden, um so ein Event zu kreieren. 6.3.3. Welche Inhalte werden angeboten? Bei den angebotenen Inhalten handelt es sich um Programme, für die die Sender die Rechte besitzen. Das sind Eigenproduktionen (Magazine, Nachrichtensendungen usw.) oder Programme, die von Unternehmen desselben Medienkonzerns produziert wurden (beispielsweise RTL/Fremantle). Es handelt sich in der Mehrzahl um aktuelle Programme und ganz speziell um Reality-TV. Damit eine Partnerschaft effizient ist, muss der Inhalt bereits über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügen (und nach Möglichkeit videofähig sein), damit die Internetnutzer angelockt und auf das ursprüngliche Medium verwiesen werden können. In Frankreich ist der Film- und Fernsehproduzent JLA eine Partnerschaft mit YouTube eingegangen und stellt einige seiner Fernsehfilme und Serien zur Verfügung (so etwa Les 284 liaisons dangereuses). Andere Akteure, wie etwa Zeitungen oder Prominente (Humoristen, Musiker usw.), gehen ebenfalls eine Partnerschaft mit Tauschbörsen ein. Diese Partnerschaften beruhen derzeit auf einem kostenlosen Austausch, da sich mit dem Publikum noch kein Geld verdienen lässt. Auch wenn die Produzenten diesem Austausch, der ihnen Publikum bringt und ihren Bekanntheitsgrad vergrößert, positiv gegenüberstehen, stellt sich dennoch die Frage nach der Vergütung der anderen Rechteinhaber an diesen Inhalten: Moderatoren und Techniker, die keine zusätzliche Bezahlung für diese Ausstrahlungen erhalten. 285 6.4. DAILYMOTION Das französische Unternehmen Dailymotion hat 2005 eine Video-Sharing-Website gestartet, die sich inzwischen zum größten internationalen Konkurrenten von YouTube entwickelt hat, auch wenn die Zahl ihrer Nutzer natürlich nicht annähernd so groß ist wie die des amerikanischen Videoportals. Die Strategie von Dailymotion ist in vielen Bereichen mit der von YouTube vergleichbar. In einem wesentlichen Punkt aber unterscheidet sich Dailymotion von YouTube: Dailymotion war von Anfang an um eine gute Zusammenarbeit mit den Vertretern der traditionellen audiovisuellen Vertriebswege bemüht. Bereits im Dezember 2006 hat Dailymotion einen Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft SPFF geschlossen, die die Interessen der französischen Produzenten von audiovisuellen Programmen vertritt. Zunächst ist eine Laufzeit von einem Jahr vorgesehen, gewissermaßen als Test. Der Vertrag garantiert den Produzenten einen Anteil an den Werbeeinnahmen aus dem Angebot ihrer Videoclips auf der Website. Außerdem sieht der Vertrag technische Vorkehrungen vor, die verhindern sollen, dass die Inhalte, deren Urheberrechte bei den ClipProduzenten liegen, illegal genutzt werden können770. Kurze Zeit später hat Dailymotion angekündigt, dass es mit der Warner Music Group einen ähnlichen Vertrag abschließen wolle. Dieser Vertrag ermöglicht es den Nutzern, Musik aus dem Katalog von Warner Music in ihre eigenen Videos zu integrieren, die sie auf die Website hochladen. Außerdem würde dieser Vertrag Dailymotion den Zugang zu Inhalten von Warner Music ermöglichen771. Es folgten weitere Verträge mit der Universal Music Group und V2 Music. 6.4.1. Lösungen für die Identifizierung und die Filterung von Werken Seit seinem Start ist Dailymotion bemüht, technische Vorrichtungen für einen globalen und wirksamen Schutz urheberrechtlich geschützter Werke einzuführen. Zunächst hatte sich das Unternehmen für ein Verfahren entschieden, das bereits abgewiesene Videos blockiert (Hashing-Verfahren). Im Juli 2007 kündigte Dailymotion an, dass es sich für die Filtersoftware von Audible Magic entschieden habe, um urheberrechtlich geschützte Inhalte zu identifizieren und zu filtern772. Die Identifizierung erfolgt automatisch: Sobald ein Nutzer ein selbst produziertes Video hochlädt, wird ein Abdruck erzeugt und zum Vergleich an eine Referenzdatenbank geschickt, die von den Rechteinhabern geführt wird. Stimmt der Abdruck mit einem in der Datenbank enthaltenen Abdruck überein, wird das Video blockiert, und wenn es einen Vertrag mit einem Rechteinhaber gibt, wird Dailymotion dem Nutzer vorschlagen, das Video durch das Werk zu ersetzen, das von dem Rechteinhaber zur Verfügung gestellt wird. Im Oktober 2007 hat sich das Videoportal für die „Signature“Technologie773, eine innovative Fingerprinting-Technologie von INA (Institut national de l’audiovisuel), entschieden, die ab Februar 2008 eingesetzt wurde774. Zusätzlich hat Dailymotion mit Canal+ einen Vertrag für die Zusammenarbeit beim Aufspüren urheberrechtlich geschützter Inhalte unterzeichnet775. Im Oktober 2007 hat Dailymotion zusammen mit einigen der größten amerikanischen Gruppen CBS Corporation, Disney, Fox, Microsoft, MySpace, NBC Universal, Viacom und 770 771 772 773 774 775 Pressemitteilung von Dailymotion/SPPF, 21. Dezember 2006. Pressemitteilung Warner Music Group/Dailymotion, 22. Januar 2007. Pressemitteilung von Dailymotion/Audible Magic, 13. Juli 2007. Pressemitteilung von Dailymotion/INA, 8. Oktober 2007. Pressemitteilung von Dailymotion, 25. Februar 2008. Pressemitteilung von Dailymotion/Canal+, 18. Oktober 2007. 286 Veoh) eine Grundsatzcharta für die von Nutzern generierten Inhalte (UGC – User Generated Content) unterzeichnet, um die Modalitäten für die Einhaltung des Copyright zu klären und eine Zusammenarbeit in diesem Bereich anzuregen776. 6.4.2. Abschluss von Verträgen mit Produzenten, Themensendern und Verwertungsgesellschaften 6.4.2.1. Verträge mit Produzenten Da Dailymotion auf seinem Videoportal wirksame Schutz- und Filtersysteme eingeführt hat, konnten Verträge mit einer Reihe von Produzenten und Vertriebsgesellschaften ohne Probleme abgeschlossen werden. Im Oktober 2007 hat Dailymotion einen Vertrag mit der USPA geschlossen, der Organisation, die 110 französische Produzenten von audiovisuellen Programmen vertritt. Dieser Vertrag sieht vor, dass jedem Mitglied der USPA eine Vereinbarung über einen Anteil der Werbeeinnahmen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung ihrer Videos angeboten wird777. Im November 2008 kündigte Dailymotion die Verbreitung von drei Serien in TV-Qualität an, die speziell für das Videoportal produziert worden waren (Les Lascars, Putain de Série! und Les Aventuriers de 8h22)778. Im März 2009 hat Dailymotion einen Rahmenvertrag mit dem französischen Serienproduzenten Tetra Media Studios unterzeichnet779. 6.4.2.2. Verträge mit Themensendern Dailymotion hat auch Verträge mit mehreren Themensendern geschlossen. Aufgrund dieser Verträge kann Dailymotion Programme dieser Sender anbieten. Die Sender ihrerseits erhalten die Möglichkeit, ihre Sendungen zeitversetzt auszustrahlen und von einer gut besuchten Plattform zu profitieren. Es folgten Verträge mit Turner Broadcasting System Europe (CNN, Adult Swim, Nuts TV)780, mit MTV Networks (MTV, Nickelodeon, Game One, Comedy Central)781, mit BFM TV und BFM Radio782, mit Public Sénat783, dem lokalen Sender von Toulouse TLT784, LCP Assemblée nationale785, dem katholischen Fernsehen KTO786, dem europäischen Informationssender Euronews787, dem internationalen deutschen Sender Deutsche Welle788 und Ma Chaîne Sport (MCS)789. 776 777 778 779 780 781 782 783 784 785 786 787 788 789 “Internet and Media Industry Leaders Unveil Principles to Foster Online Innovation While Protecting Copyrights”, 18. Oktober 2007. Der Text der Charta ist unter folgender Adresse abrufbar: http://www.ugcprinciples.com Pressemitteilung von Dailymotion/USPA, 29. Oktober 2007. Pressemitteilung von Dailymotion, 27. November 2008. Pressemitteilung von Dailymotion / Tetra Media Studios, 18. März 2009 Pressemitteilung von Dailymotion/Turner, 15. Oktober 2007 und Pressemitteilungen Dailymotion, 3 Juni 2008, 26. Juni 2008, 18. Juli 2008. Pressemitteilung von MTV Networks France/Dailymotion, 8. Januar 2008; Pressemitteilung von Dailymotion, 8. Januar 2008. Pressemitteilung von BFM/Dailymotion, 16. Januar 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 29. Mai 2008. Pressemitteilung von LT/Dailymotion, 9. Juli 2008. Pressemitteilung von LCP Assemblée nationale/Dailymotion, 9. September 2009. Pressemitteilung von KTO/Dailymotion, 11. September 2008. Pressemitteilung von Euronews/Dailymotion, 4. Februar 2009 Pressemitteilung Deutsche Welle/Dailymotion, 28. April 2009 Pressemitteilung von Dailymotion/Ma Chaîne Sport, 15. Mai 2009 287 Dailymotion beteiligt sich auch am Start von AfrikTV, dem ersten Internetfernsehen für Afrika790. 6.4.2.3. Verträge mit Verwertungsgesellschaften Im September 2008 hat Dailymotion mit drei der größten französischen Urheberrechtsgesellschaften eine Vereinbarung geschlossen, die als historisch gilt: mit der SACD (sie vertritt die Rechte der Film- und Fernsehautoren), der SCAM (sie vertritt die Rechte der Autoren von Dokumentarfilmen) und der ADAGP (sie vertritt die Rechte der bildenden Künstler). Dieser Vertrag hat weltweit Gültigkeit und ermöglicht es den Verwertungsgesellschaften, Gebühren für die Nutzung von Werken ihres Repertoires einzuziehen, die über das Videoportal verbreitet werden. Es handelt sich dabei um Film- und Fernsehwerke, Dokumentationsfilme und um Fiction, aber auch um Aufnahmen von Bühnenwerken (man findet sie unter dem Titel „official users“), sowie um Kunstwerke der bildenden Kunst (auf der gesamten Website). Im Dezember 2008 folgte ein ähnlicher Vertrag mit der Urheberrechtsgesellschaft SACEM, welche die Rechte der Komponisten vertritt. Das Besondere an diesem Vertrag ist, dass er für das Repertoire aller drei Teile des Videoportals gilt („Official Content“, „Creative Content“ und „UGC-Videos“, die von den Nutzern hochgeladen werden)791. Im Januar 2009 hat Dailymotion auch einen Vertrag mit der Urheberrechtsgesellschaft SAIF unterzeichnet, die die Rechte von Architekten, Designern, Zeichnern und Autoren von Zeichentrickfilmen, Graphikern, Illustratoren, Bildhauern, Malern, Photographen und Bildhauern vertritt. Für die Werke ihres Repertoires, die auf der Website angeboten werden, führt Dailymotion Gebühren an die SAIF ab792. 6.4.2.4. Interesse für Sportveranstaltungen Um symbolisch auch auf dem gesamten audiovisuellen französischen Markt präsent zu sein, hat Dailymotion sich auch um die Übertragung von Spielen der ersten Fußballliga auf VoD beworben793. 6.4.2.5. Die Anerkennung der beschränkten Haftung des Portalbetreibers Trotz aller Bemühungen, Konflikte mit den Rechteinhabern zu vermeiden, konnte ein Rechtsstreit mit TF1 nicht vermieden werden. Der Privatsender verklagte Dailymotion auf die Zahlung von 38,97 Millionen Euro Schadensersatz und forderte das Videoportal unter Androhung einer Geldstrafe von 10.000 Euro wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht auf, die umstrittenen Videos aus dem Netz zu nehmen794. Der Rechtsstreit war im Juli 2009 noch nicht entschieden795. 790 791 792 793 794 795 Pressemitteilung von Afrilk.com/Dailymotion, 17. Januar 2008. Pressemitteilung von SACEM/Dailymotion, 3. Dezember 2008, http://www.dailymotion.com/press/Sacem2.pdf Pressemitteilung von SAIF/Dailymotion, 7. Januar 2009, http://www.dailymotion.com/press/CP_Dailymotion_SAIF.pdf Pressemitteilung von Dailymotion, 23. Januar 2008. « TF1 va attaquer Dailymotion et YouTube », Le Point, 13. Dezember 2007. http://www.lepoint.fr/actualitesmedias/2007-12-13/justice-exclusif-lepoint-fr-tf1-va-attaquer-dailymotion-et-youtube/1253/0/214671 Les Echos, 30. Juli 2009. 288 Auch wenn Dailymotion bemüht ist, Verträge mit den Rechteinhabern abzuschließen, so vertritt das Videoportal doch die Auffassung, dass der Portalbetreiber nicht für die Inhalte haftbar gemacht werden kann, die von Nutzern auf die Webseite eingestellt werden, wie auch im Gesetz für das Vertrauen in der digitalen Wirtschaft (Loi pour la confiance dans l’économie numérique - LCEN) vom 21. Juni 2004 definiert. In der Auseinandersetzung mit den Produzenten des Films „Joyeux Noël“ hat das Berufungsgericht von Paris dem Videoportal Recht gegeben und das Urteil des TGI Paris (Tribunal de grande instance – Landgericht) vom 13. Juli 2007 aufgehoben. Das TGI hatte in seiner Entscheidung Dailymotion für die Online-Veröffentlichung von strittigen Inhalten mit der Begründung haftbar gemacht, dass der Portalbetreiber bereits vorher Kenntnis von dem illegalen Inhalt gehabt habe. Das Berufungsgericht vertritt hingegen die Auffassung, dass die Entscheidung des Jahres 2007 „die Logik des LCEN falsch interpretiert, wenn es dem Portalbetreiber eine grundsätzliche Verpflichtung auferlegt, die gespeicherten Informationen zu überwachen und zu kontrollieren. Genau diese Verpflichtung hat der Gesetzgeber nicht beabsichtigt“796. In einem vor wenigen Monaten ergangenen Urteil wurde der Portalbetreiber jedoch nicht vollständig von dem Verstoß gegen das Urheberrecht frei gesprochen. In einer Entscheidung vom 10. April 2009 hat das TGI Paris Dailymotion, nachdem einige Dokumentationsfilme der Zadig Productions ohne Einwilligung der Urheber verbreitet worden waren, wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht zur Zahlung von 80.000 Euro an Autoren und Produzenten verurteilt. Diese Videos waren in den Jahren 2006 und 2007 ohne Einverständnis der Rechteinhaber verbreitet worden. Nachdem der Produzent Dailymotion aufgefordert hatte, diese Inhalte aus dem Netz zu nehmen und nicht weiter zu verbreiten, entschuldigte sich Dailymotion und entfernte die betreffenden Videos sofort. Einige Monate später stellte der Produzent jedoch fest, dass die Videos erneut auf der Website zu sehen waren. Daraufhin verklagte der Produzent Dailymotion vor dem TGI Paris auf Schadensersatz und ließ dem Unternehmen per Gericht untersagen, diese Videos weiter zu verbreiten797. 6.4.3. Dailymotion startet international durch Dailymotion hat sehr schnell die Chancen für eine internationale Expansion erkannt und genutzt. Im Juli 2007 eröffnete Dailymotion eine Reihe von Büros außerhalb Frankreichs: in den Vereinigten Staaten798, im Vereinigten Königreich, in Deutschland und in Spanien. 2008 folgte der Start lokaler Portale in Indien, in Polen und in den Niederlanden799. Es ist Teil der Unternehmensstrategie von Dailymotion, systematisch nationale Portale in den einzelnen Ländern einzuführen, um es den Nutzern zu ermöglichen, die nationalen Inhalte in den betreffenden Ländern zu verwerten, aber auch um Verträge, ähnlich den Verträgen, die mit französischen Organisationen geschlossen wurden, mit den Branchenverbänden zu schließen800. Dailymotion ist auch bemüht, Verträge mit lokalen Medienkonzernen zu schließen, wie der Vertrag, den die Gesellschaft im Dezember 2008 mit der polnischen Mediengruppe Agora geschlossen hat801. In der Türkei hat sich Dailymotion im März 2009 mit MCD Digital, einem der größten Anbieter von Online-Diensten des Landes, zusammengeschlossen802. 796 797 798 799 800 801 802 Pressemitteilung von Dailymotion, 11. Mai 2009. Dazu siehe auch A. BLOCMAN, „Urteil des Pariser Berufungsgerichts über die Haftbarkeit von Videoaustausch-Plattformen“, IRIS, 2009/6, http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/6/article18.de.html V. DUFIEF, « La plate-forme Dailymotion condamnée: l'hébergeur responsable », Libération, 15. April 2009, http://loi.blogs.liberation.fr/dufief/2009/04/dailymotion-condamn%C3%A9e-une-responsabilisation-desh%C3%A9bergeurs.html Pressemitteilung von Dailymotion, 10. Juli 2007. Pressemitteilung von Dailymotion, 15. September 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 6. November 2007. Pressemitteilung von Dailymotion, 2. Dezember 2008. Pressemitteilung von MCD Digital/ Dailymotion, 14. April 2009 289 Im April 2009 war die Zahl der unterschiedlichen nationalen Versionen, die von Dailymotion angeboten werden, bereits auf 18 gestiegen803. In den Vereinigten Staaten ist die Konkurrenz von YouTube ein Problem. Im März 2009 schloss sich Dailymotion daher mit Hulu, dem größten Konkurrenten von YouTube, zusammen. Dank einer strategischen Übereinkunft mit dem Portal von Fox/NBC Universal hat die amerikanische Version von Dailymotion Zugang zu 40 000 Premiumprogrammen von Hulu804. 6.4.4. Dailymotion setzt auf die aktive Teilnahme der Nutzer Um den Bekanntheitsgrad des Videoportals und die Zahl der Besucher auf der Website zu erhöhen, hat Dailymotion in Frankreich das Projekt MotionMaker gestartet, eine Community, in der insgesamt 4000 besonders kreative Nutzer zusammengeschlossen sind. In den Vereinigten Staaten veranstaltet Dailymotion regelmäßig Wettbewerbe (wie The Ultimate Star Wars Fanboy im Juli 2007, in Partnerschaft mit The Weinstein Company805). Dailymotion hat auch die Nutzer von eBay eingeladen, Werbevideos auf die Seite einzustellen806. Außerdem wurden die kreativsten Nutzer nach Paris eingeladen, um ihre Werke in einem Kinosaal vorzuführen807. Bekannte Persönlichkeiten (wie der Regisseur Mathieu Kassovitz) wurden aufgefordert, die Startseite zu gestalten und ihre Lieblingsvideos auszuwählen808. 6.4.5. Besondere Angebote für Kinder Im Dezember 2008 hat Dailymotion in Frankreich ein Portal gestartet, das speziell für Kinder entwickelt wurde: DM Kids. Dieses Portal ist vollständig vom Hauptportal getrennt. Bisher hat DM Kids kostenlos 300 Stunden Premiumvideos verbreitet, die von den Mitarbeitern ausgewählt werden. Dailymotion hat weitere Partnerschaften mit mehr als 40 Firmen geschlossen, die Programme für Jugendliche anbieten: mit Fernsehsendern (Cartoon Network, Boomerang, CANAL J, Gulli, TiJi, Nickelodeon…), Vertriebsgesellschaften (Mediatoon – vor allem Kataloge von Dupuis Audiovisuel und Ellipsanime –, ZoolooKids,…), Herausgebern (Play Bac, CommeAuCinema.com, Trois Couleurs,…), Einrichtungen (CNES, CEA, La Cité des Sciences, Le Futuroscope,…), Musiklabels (M6 Clips, Heben Music, Scorpio Music,…), Produzenten (Planet Nemo, TV Animaux, Mega Films, Millimages,…), Schulen (Groupe Esra, Esma…). Auf dieser Seite sind auch Videos von MotionMaker und eine tägliche Nachrichtensendung zu finden809. Nach dem Erfolg der französischen Version startet Dailymotion im Februar 2009 ein Videoportal für Jugendliche in den Vereinigten Staaten. Dieses Portal bietet Programme von Warner Bros., Nickelodeon, Universal Music Group, Hulu, ON Networks, Next New Networks an810. 803 804 805 806 807 808 809 810 Pressemitteilung von Dailymotion, 28. April 2009 Pressemitteilung von Dailymotion, 2. März 2009. Pressemitteilung von Dailymotion, 25. Juli 2007. Pressemitteilung von Dailymotion, 19. September 2007. Pressemitteilung von Dailymotion, 31. Oktober 2007 Pressemitteilung von Dailymotion, 14. Februar 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 15. Dezember 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 17. Februar 2009. 290 6.4.6. Die Nutzer-Community wächst international Dailymotion ist mit einem rasanten Tempo gewachsen. Mit mehr als 1,6 Millionen Besuchern täglich, 28 Millionen Seitenaufrufen und mehr als 15 000 Videos ist Dailymotion seit Januar 2007 weltweit das zweitgrößte Videoportal und zählt zu den 100 am häufigsten besuchten Internetseiten811. Im Mai 2007 hatte die Seite bereits 37,4 Millionen Unique Users mit insgesamt 1,2 Milliarden Seitenaufrufen. Jeden Tag werden 15 000 neue Videos in das globale Dailymotion-Netzwerk hochgeladen812. Nach einer Studie des amerikanischem Marktforschungsinstituts comScore vom Juni 2007 war Dailymotion inzwischen in den USA, noch vor Metacafe.com, Break.com, Heavy Networks, Rewer.com und Veoh.com, zur zweitgrößten Video-Sharing-Site nach YouTube avanciert813. Die von Dailymotion veröffentlichten Angaben über die Nutzer-Community sind gelegentlich widersprüchlich. So verkündete Dailymotion im Juli 2007, laut Alexa-Ranking zu den 60 weltweit am stärksten frequentierten Videoportalen zu gehören. Im August 2007 erklärte Dailymotion, unter den Top 50 Webseiten814 zu sein und im November 2007 unter den Top vierzig815. Im Januar 2008 besuchten mehr als 40 Millionen Unique Users die Seite und es wurden mehr als 700 Millionen gesehene Videos registriert816. Im April 2008 hat Dailymotion allerdings Zahlen veröffentlicht, die nicht ganz so positiv sind817: Laut comScore war das Portal seit November 2007 unter den Top 60 weltweit und hatte im Februar 2008 34,7 Millionen Unique User. Nach XiTi war die Zahl der Seitenaufrufe auf 1,5 Milliarden pro Monat und die der gesehenen Videos auf 796 Millionen gestiegen. Im April 2008 betrug die Zahl der Besucher nach comScore 51,9 Millionen und die Zahl der Seitenaufrufe nach XiTi, 1,5 Milliarden818. Im Juni 2008 war die Zahl der Besucher auf 38,8 Millionen zurückgegangen, die Zahl der gesehenen Videos allerdings war auf 855 Millionen gestiegen819. Im September 2008 ging die Zahl der Besucher erneut auf 33 Millionen zurück und im Oktober 2008 stieg die Zahl der Besucher um 11,6% auf 38,363 Millionen mit 859 Millionen angesehene Videos an820. Im Dezember 2008 erreichte die Zahl der Besucher 41,9 Millionen, die Zahl der Videos 900 Millionen821. Im Januar 2009 waren es sogar 44,2 Millionen und 914 Millionen Videos822. Im Juli 2009 gab Dailymotion bekannt, dass pro Monat 60 Millionen Unique Users das Videoportal besuchten und rund 1 Milliarde Videos angesehen wurden823. Im April 2009 erklärte Dailymotion, dass die Zahl der internationalen Nutzer im März auf 55 Millionen gestiegen war - das ist eine Zunahme von 52,1% im Vergleich zum Jahr 2008. Die Zahl der Nutzer ist weltweit gestiegen, in Europa um 49,6% und in den USA um 30%. Ein Besucher verbringt im Schnitt 31 Minuten auf der Video-Website824. Im April 2009 kam Dailymotion international auf 59 Millionen Besucher und 975 Millionen gesehene Videos825. 811 812 813 814 815 816 817 818 819 820 821 822 823 824 825 Pressemitteilung Warner Music Group/Dailymotion, 22. Januar 2007. Pressemitteilung von Dailymotion/Audible Magic, 13. Juli 2007. “Video-Sharing Sites Jockey for Position in U.S.”, Presseerklärung von comScore, 25. Juni 2007, http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases/2007/06/Top_US_Online_Video_Sites Pressemitteilung von Dailymotion, 31. August 2007. Pressemitteilung von Dailymotion, 19. Dezember 2007 Pressemitteilung von Dailymotion, 19. Februar 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 4. April 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 3. Juni 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 15. September 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 26. November 2008. Pressemitteilung von Dailymotion/Nokia, 3. Februar 2009 Pressemitteilung von Dailymotion, 4. März 2009 Les Echos, 30. Juli 2009. Pressemitteilung von Dailymotion,, 28. April 2009. Pressemitteilung von Dailymotion, 26. Mai 2009. 291 Die Angaben über das Wachstum des Unternehmens, die Dailymotion veröffentlicht, beruhen auf den Daten des renommierten amerikanischen Marktforschungsinstituts comScore. Allerdings lassen die Angaben, die von Alexa veröffentlicht wurden, einen Rückgang des „daily share“ von Dailymotion seit dem zweiten Halbjahr 2008 erkennen. Danach ist das französische Videoportal in der Beliebtheit inzwischen von Megavision, das von Hongkong aus operiert überholt worden (siehe die Graphik 79). 6.4.7. Suche nach Lösungen, um VoD auf Mobiltelefonen anbieten zu können Dailymotion ist bemüht, den Zugang zu seiner Website auch über andere Endgeräte als den Computer zur Verfügung zu stellen. Derzeit wird an Lösungen gearbeitet, um das Videoportal auch über Mobiltelefone zugänglich zu machen. Ein erster Versuch wurde im August 2007 gestartet. Als erste konnten die 3G-Abonnenten von SFR exklusiv von dem mobilen Dienst von Dailymotion profitieren826. Die SFR-Kunden können über Mobiltelefon nicht nur Videos ansehen, sondern auch selbst produzierte Videos, die sie mit ihrem 3G SFR-Mobiltelefon aufgenommen haben, mit ein paar Klicks hochladen und mit anderen Nutzern austauschen. Eine zweite Lösung, mittels des iPhones von Apple, wurde im November 2007 angekündigt827. Während YouTube teilweise über iPhone zugänglich ist (über eine App auf der Startseite), hat Dailymotion sich für eine andere Lösung entschieden, bei der keine Verhandlungen mit Apple erforderlich sind: Der gesamte Inhalt der Website wird auf einer speziellen Plattform zugänglich gemacht828, auf der die Videos in einer QuickTime-Codierung zur Verfügung gestellt werden. Der Zugang erfolgt über den Browser Safari von iPhone und eine vereinfachte Schnittstelle erleichtert das Ansehen der Videos. Im Februar 2009 schließt sich Dailymotion dem Nokia Media Network an. Dieses von Nokia geschaffene Netz ermöglicht es den Werbekunden, Millionen von Mobilsurfern über die Seiten der Portalbetreiber, der Mobilfunkanbieter und über die Seiten von Nokia zu erreichen829. Im März 2009 wurde mit dem französischen Mobilfunkanbieter Bouygues Telecom ein Vertrag über die Übernahme des Internetportals geschlossen, das von dem Mobilfunkanbieter betrieben wird830. 6.4.8. Übergang zu HD-Qualität Im Februar 2008 kündigte Dailymotion an, dass man in Zukunft Schritt für Schritt zu Videos in HD-Qualität übergehen wolle. Zunächst war dies den Mitgliedern der MotionMakerCommunity vorbehalten, in der die kreativsten Nutzer des Portals zusammengeschlossen sind831. 826 827 828 829 830 831 Pressemitteilung von Dailymotion, 19. Dezember 2007 Pressemitteilung von Dailymotion, 30. November 2007. http://iphone.dailymotion.com Pressemitteilung von Dailymotion/Nokia ; 3. Februar 2009, http://www.dailymotion.com/press/DM-NokiaMediaNetworkVdefFev09.pdf Pressemitteilung von Dailymotion/Bouygues Telecom, 26. März 2009. Pressemitteilung von Dailymotion, 19. Februar 2008. 292 6.4.9. Verbreitung über Fernsehbildschirme Im Februar 2008 hat Dailymotion seinen ersten Vertrag über die Verbreitung von Videos über IPTV geschlossen, und zwar mit Neuf Cegetel. Die Abonnenten von Neuf TV HD haben nun über ihren Fernsehbildschirm Zugang zu 30 000 Videos von MotionMaker, die dafür speziell kodiert wurden832. 6.4.10. Finanzierung über Werbung Dailymotion finanziert sich ausschließlich über Werbung. Eine Werbefirma mit Sitz in Paris verwaltet die Verträge für ganz Europa833. Sie hat eine vollständige Palette von Werbeformaten entwickelt, darunter auch einige, die in Europa neu sind. Neben den klassischen Formaten wie dem Banner in 300x250 Pixel, Werbung über die gesamte Startseite oder Themenketten umfasst das Portfolio auch folgende Werbeformen: - Virales Marketing für Markeninhalte (so genanntes „Buzz“-Marketing), - Interaktive Formen der Werbung, - In-stream-Werbung: Pre-Rolls: Einblendung von Werbespots vor Beginn der Ausstrahlung des Videos oder Post-Rolls: Einblendung von Werbespots nach Ausstrahlung des Videos, Toaster Ad: Bei der „Toaster“-Werbung wird der Werbespot im unteren Teil des Medienplayer-Fensters eingeblendet, in dem die Video-Clips abgespielt werden. Der Werbespot erscheint 10 Sekunden nach dem Start des Videos und verschwindet wieder nach 10 Sekunden, Home Theater Ad: Beim Start des Videos legt sich der Werbespot wie ein Band um den Videoclip und teilt sich anschließend wie ein Theatervorhang in zwei Teile, um irgendwo auf dem Videoplayer abgelegt werden, Companion Logo Ad: 10 Sekunden nach dem Start des Videos erscheint ein dynamisches 3D-Logo, das nach 10 Sekunden wieder verschwindet. Wenn der Nutzer das 3D-Logo anklickt, öffnet sich ein kleines Fenster mit einer Werbebotschaft. Diese Werbearten wurden zuerst in Europa verbreitet und erschienen erstmals im Januar 2008 auf der amerikanischen Plattform834. 6.4.11. Finanzielle Situation Die finanzielle Situation von Dailymotion wird nicht annähernd so gründlich analysiert wie die von YouTube. Im Mai 2008 kündigte der Vorstand an, dass das Unternehmen ab 2009 die Gewinnzone erreichen werde835. Allerdings hat das Unternehmen zu dem Zeitpunkt, in dem diese Studie vervollständigt wurde (Oktober 2009) seinen Jahresabschluss für 2008 noch nicht veröffentlicht. Die Umsätze von Dailymotion haben sich ähnlich rasant entwickelt wie das Unternehmen. 2008 lagen sie bei 10 Millionen EUR, allerdings weit unter 20 Millionen, die das Unternehmen sich als Ziel gesetzt hatte836. Es sieht ganz danach aus, dass Dailymotion nicht von der Krise des Werbemarktes im ersten Halbjahr 2009 verschont 832 833 834 835 836 Pressemitteilung von Neuf Cegetel/Dailymotion, 20. Februar 2008. Pressemitteilung von Dailymotion, 19. Dezember 2007 Pressemitteilung von Dailymotion, 4. Januar 2008. L’Expansion, 20 Mai 2008, http://www.lexpansion.com/economie/actualite-high-tech/dailymotion-serarentable-d-ici-la-fin-de-l-annee_153460.html « Dailymotion affiche un chiffre d’affaires de plus de 10 Millionen d’euros pour 2008, Les Echos, 19. Dezember 2008. 293 geblieben ist und Ende des Jahres 2009 mit Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben wird. Dailymotion war auf der Suche nach weiteren 10 Millionen Euro Kapital, um seine Entwicklung zu finanzieren und kündigte an, sich von 10% seiner Mitarbeiter in Frankreich zu trennen837. Zu Beginn wurde Dailymotion von den Risikokapitalgesellschaften Atlas Venture und Partech International finanziert. Im August 2007 hat Dailymotion sich in einer zweiten Finanzierungsrunde weiteres Kapital gesichert. Die neue Runde wurde von AGF Private Equity, Advent Venture Partners und CIC Capital Privé geführt 838. Abbildung 62: Umsätze und Nettogewinne von Dailymotion (2006-2008) – In Millionen EUR 15 10 5 0 Umsätze Nettogewinne -5 -10 -15 -20 2006 2007 2008 Quelle: Dailymotion 837 838 « Dailymotion va se séparer de 10 % de ses effectifs en France », Les Echos, 30. Juli 2009. Pressemitteilung von Dailymotion, 31. August 2007. 294 6.5. DIE RÜCKKEHR DER TRADITIONELLEN AKTEURE ZU KOSTENLOSEN MODELLEN Angesichts geänderter Fernsehgewohnheiten versuchen auch die traditionellen Akteure, sich auf nicht lineare Konsumgewohnheiten der Zuschauer einzustellen. Sie haben erkannt, dass die Verbreitung eines Fernsehprogramms über verschiedene Medien den Lebenszyklus eines Programms verlängern und dass der Sender davon profitieren kann. Ein weiterer Vorteil ist das „Buzz-Marketing“, die Mundpropaganda, und die Stärkung der Sendermarke. Auf diese Weise können Zuschauer auch wieder für das ursprüngliche Medium zurück gewonnen werden (bei audiovisuellen Programmen). Video-Sharing-Websites, die Partnerschaften mit einem Fernsehsender geschlossen haben, schaffen neue Zuschauer, die anschließend zum Fernsehen weitergeleitet werden (mindestens 5% zusätzliche Zuschauer). So hat in den USA CBS den Sender Letterman auf YouTube gestartet und stellt dort Auszüge aus den Shows von David Letterman ins Netz. Das Netzwerk hat einen „YouTube“-Effekt festgestellt: Der Sender hat 7% neue Zuschauer gewonnen. Diese neuen Fernsehzuschauer wurden über die Online-Videoplattform gewonnen, die so zu einem Werbeträger für den Sender geworden ist. 6.5.1. Hulu Im März 2007 startete in den USA das Videoportal Hulu, eine Gemeinschaftsproduktion der beiden US-Mediengiganten NBC Universal und News Corp. Nutzer können sich dort kostenlos Videos ansehen. Die beiden Partner kündigten an, dass die Kataloge bereits Tausende Stunden Programme enthalten und dass sie Partnerschaften mit Internetprovidern wie AOL, MSN, MySpace und Yahoo! geschlossen haben839 Das Projekt wurde auch von Microsoft unterstützt. In einem Augenblick, in dem die meisten großen Film- und Fernsehgesellschaften sich dazu durchgerungen haben, mit den Initiativen von Apple ihre Filme über kostenpflichtige VoD zu vermarkten und YouTube damit begann, seine Zuschauer mit seinem Video-Sharing-System zu erobern, schlugen NBC und News Corp den umgekehrten Weg ein. Sie setzten darauf, dass sich das Internet dank ihrer reichhaltigen Archive mit einem attraktiven Premiumangebot, neben dem Fernsehwerbemarkt als ein ausgezeichnetes Werbemedium erweisen konnte. Die BetaVersion der Website wurde im Oktober 2007 gestartet840, die öffentliche Version ging am 12. März 2008 online841. Die Presseerklärung zum Start der Plattform kündigte mehr als 50 Programmanbieter und eine lange Liste von Fernsehprogrammen an, die bereits beim Start und in den Tagen danach zur Verfügung stehen würden. Seit Juli 2008 zählte Hulu laut VideoCensus von Nielsen bereits zu den sieben am häufigsten frequentierten Videoportalen. Im September 2008 bestand der Katalog von Hulu bereits aus mehr als 900 Filmtiteln und Serien, die von mehr als 100 verschiedenen Anbietern stammten. Ein Jahr nach dem Start der Beta-Version wurde die Seite von der Presse in den höchsten Tönen gelobt (Time, Associated Press,…). Die Zahl der Werbekunden stieg von 10 auf 100 an. Im April 2009 stiegen auch die Disney-Studios bei Hulu ein. Damit hatte das Portal Zugriff auf die reichhaltigen Kataloge von Disney und ABC842. Mit Disney kam ab Juli eine Reihe von 839 840 841 842 Pressemitteilung von NBC Universal und NewsCorp, 22. März 2007, http://www.hulu.com/press/new_video_venture.html Pressemitteilung von Hulu, 29. Oktober 2007, http://www.hulu.com/press/private_bêta.html Pressemitteilung von Hulu, 12. März 2008, http://www.hulu.com/press/private_bêta.html Pressemitteilung von Hulu und Walt Disney Corporation, 30. April 2009, http://www.hulu.com/press/disney_press_release.html 295 beliebten Serien hinzu, die von den Zuschauern sehr gerne gesehen werden. Allerdings gab es auch Gerüchte, dass Disney für die Einführung von kostenpflichtigen Videos eintrat843. Der rasche Erfolg von Hulu müsste eigentlich anhand der finanziellen Daten überprüft werden. Diese wurden bisher jedoch noch nicht bekannt gegeben. Aber wenn ein neuer Partner wie Disney sich so kurz nach seinem Einstieg bei Hulu den Luxus erlaubt, das Geschäftsmodell in Frage zu stellen, dann doch sicherlich nur, weil dieses Modell, in einem Augenblick, in dem die Rezession voll auf den Werbemarkt durchschlägt, entweder nicht so wie erwartet oder gar nicht funktioniert. Am 9. September 2009 hat Chase Carey, leitender Geschäftsführer (COO) von News. Corp erklärt, dass es wünschenswert wäre, wenn Hulu sich für eine Mischung aus kostenlosen und kostenpflichtigen Videos entscheiden würde844. 6.5.2. Crackle Im August 2006 hat Sony Pictures Entertainment für 65 Millionen Dollar Grouper.com, eine der ersten Video-Sharing-Websites übernommen und sie wieder im Juli 2007 unter dem Namen „Crackle“ als Konkurrenz zu Hulu auf den Markt gebracht845. Crackle dient als Plattform für professionelle Inhalte und für Inhalte, die von Nutzern und jungen Regisseuren, die von Sony ausgewählt werden, auf der Seite eingestellt werden. Zielgruppe sind die 18bis 34-Jährigen846. Zu dem Angebot der Seite zählen Mini-Komödien (The Jace Hall Show, The Purple Onion)847, Musikserien (Take-Away Show) oder Serien in TV-Qualität, die speziell für das Internet produziert wurden (Mr. Deity, Quarterlife). Manchmal werden einzelne Episoden vor ihrem DVD-Start gezeigt (Angle of Death)848. Crackle hat auch Werbeverträge mit großen internationalen Marken geschlossen und anderen Videoportalen angeboten, die von großen Werbeträgern (Pepsi, Honda, Epson,…) gesponserten Inhalte zu übernehmen849. Glaubt man den Angaben von Alexa, dann hat Crackle den Wettbewerb mit Hulu allerdings bereits seit dem ersten Quartal 2008 verloren. Im Gegensatz zu Hulu war die Seite ursprünglich nicht geolokalisiert. Dies erfolgte erst ab dem Frühjahr 2009. Seitdem versucht Sony, der Konkurrenz durch eine Verstärkung des Programmangebots Paroli zu bieten und zwar, indem vermehrt alte Archivfilme aus dem Katalog angeboten werden. 843 844 845 846 847 848 849 Disney CEO: “Hulu Could Charge for Content”, Forbes, 22. Juli 2009, http://www.forbes.com/feeds/ap/2009/07/22/ap6689020.html “Hulu Needs Mix of ‘Pay And Free’ Web Video Content”, Bloomberg.com, 9. September 2009 http://www.bloomberg.com/apps/news?pid=newsarchive&sid=avs_NrBHM18E “Sony’s ‘New’ Crackle Set to Aid Filmmakers”, Wall Street Journal, 16. Juli 2007, http://online.wsj.com/article/SB118454151100667084.html?mod=googlenews_wsj “Sony’s Crackle Expands Movie Lineup”, CNET News, 29. April 2009, http://news.cnet.com/8301-1023_3-10229876-93.html Die ersten Episoden dieser Serie wurden von 500 000 Besuchern in zwei Tagen herunter geladen. Crackle press release, 9. Juni 2008, http://crackle.com/about/ “Sony Series Will Start on Web, Go to DVD”, The Wall Street Journal, 16. Juni 2008, http://online.wsj.com/article/SB121357528674575987.html?mod=hps_us_whats_news Pressemitteilung von Crackle, 15. November 2007, http://crackle.com/about 296 Abbildung 63: Vergleich des „Daily Reach“ von Hulu und Crackle (2008-2009) Quelle: Alexa 6.5.3. Der Start von Video-Sharing-Websites durch die traditionellen Akteure in Europa Um ihre Position auf dem Markt des kostenlosen Videos zu stärken und ihre Sendungen zu fördern, sind einige Fernsehsender und Produktionsgesellschaften dazu übergegangen, entweder ihre eigenen Videoportale zu gründen (die eine Mischung aus Amateurinhalten und professionellen Inhalten anbieten) oder bestehende zu übernehmen. Dabei geht es den Sendern in erster Linie darum, ihre Fernsehprogramme zu fördern, sowie gegen Produktpiraterie vorzugehen und vielleicht auch noch, den ein oder anderen Amateurinhalt für das Fernsehen zu nutzen. Diese Akteure befinden sich in einer idealen Ausgangsposition für diese Art Strategie. Denn die Vergütung der Produzenten kann ein Problem bei der Förderung von audiovisuellen Programmen sein. Bei den vertikal integrierten Mediengruppen können die Kosten jedoch innerhalb der Gruppe umgelegt werden, was ein großer Vorteil bei der Verwertung der Sendungen ist. Um ein Beispiel zu nennen: Die RTL-Gruppe betreibt die Videoplattform Clipfish.de, über die ausschließlich Sendungen vermarktet werden, die von den einzelnen Sendern der RTL-Gruppe ausgestrahlt werden. Einige davon werden von Tochtergesellschaften der Gruppe produziert. Ein weiteres Beispiel ist die polnische Videoplattform Plejada (im Besitz des Fernsehsenders TVN). Auch sie verbreitet ausschließlich Inhalte, die von dem Fernsehsender selbst produziert und ausgestrahlt werden. Auf diesen Seiten findet man keine Archivprogramme (Serien, Fernsehfilme, Dokumentationen) anderer Sender, denn ihnen geht es in erster Linie um eine Vermarktung ihrer eigenen Inhalte. Die Sender, die ihre eigenen Videoplattformen gegründet haben, wenden eine aggressive Strategie gegenüber den anderen Plattformen an. So ist zum Beispiel TF1 gerichtlich gegen Dailymotion vorgegangen und hat die Videoplattform aufgefordert, alle illegalen Inhalte, deren Rechte im Besitz von TF1 sind, aus dem Netz zu nehmen. Ebenso hat der polnische Sender TVN YouTube und andere Videoportale (Wrzuta.pl und Smog.pl) verklagt und sie aufgefordert, ihre Programme aus dem Netz zu nehmen. Auf diese Weise wollte der Sender den Start seiner eigenen Plattform Plejada.pl. fördern. 297 Tabelle 34: Beispiele von Online-Videoportalen, die von traditionellen Akteuren betrieben werden Land Sender Plattform Inhalt Frankreich TF1 Wattv Polen TVN Plejada Deutschland RTL Clipfish Deutschland ProSieben MyVideo Frankreich Endemol Endemol.fr Bietet Inhalte des Senders und Amateurinhalte an, von denen einige anschließend von dem Sender TF1 ausgestrahlt werden. Show Business im Internet, über Mobiltelefon und über Pay-TV N, vor allem eine Pilotserie des Senders, Magda M. Internetportal, das von RTL produzierte Sendungen vermarktet, aber auch Programme, die von einer Tochtergesellschaft der RTL-Gruppe produziert werden: Fremantle (deutsche Version von Nouvelle Star). Auszüge aus Programmen, die von den Sendern der Gruppe ausgestrahlt werden (Popstars, Die ComedyFalle). Die Produktionsgesellschaft Endemol hat ebenfalls ihr eigenes Videoportal gegründet, das ausschließlich Auszüge aus Programmen anbietet, die von der Gruppe produziert wurden. In Partnerschaft mit MSN gegründet, die Werbeeinnahmen werden mit dem Betreiber der Seite MSN geteilt. Quelle: NPA Conseil 6.5.4. Terra TV 6.5.4.1. Eine Hybridformel: Sowohl professionelle Inhalte als auch Amateurinhalte Das spanische Telekommunikationsunternehmen Telefónica hat 2007 das Videoportal Terra TV gestartet. Es ging 2007 als „WebTV“-Dienst mit zwei Versionen online: Terra TV Spain und Terra TV Peru. Terra TV ist derzeit in 17 lateinamerikanischen Ländern zugänglich. Im Mai 2009 wurde zudem eine Version für die spanischsprachigen Zuschauer in den Vereinigten Staaten gestartet850. Terra TV ist praktisch eine Formatverlängerung der Sender von Terra (Terra.es), ergänzt durch interaktive Elemente. Mit diesem Experiment wollte Telefónica seine Spitzenposition auf dem Markt der neuen Technologien über das Qualitätsimage Fernsehen fördern. Terra TV ist einfach in der Nutzung (keine extra Software für Download erforderlich, Streaming-Version). Zielgruppe sind die 16- bis 36-Jährigen, die als besonders interessant für Werbekunden gelten. Das Angebot ist nach Themen gegliedert: Sport, Musik, Comedy, Serien, Programme für Erwachsene. Die Nutzer haben die Möglichkeit Wiedergabelisten zu erstellen, ihre Bewertung abzugeben, Kommentare auszutauschen usw. 850 “Terra Transforms the Digital World with the Relaunch of Terra TV in the United States and Latin America”, Sys-Con Media, 14. Mai 2009, http://search.sys-con.com/node/963791 298 6.5.4.2. Ein Geschäftsmodell, das dem von Hulu ähnelt Terra TV finanziert sich ausschließlich über Werbeeinnahmen. In jedes Video werden Werbespots eingeblendet (zu Beginn, in der Mitte und am Ende des Videos). Da Terra X ein spezifisches Programm bietet und eine bestimmte Zielgruppe hat, ist es für Werbekunden besonders interessant, zumal es eine Nische auf dem Werbemarkt bietet. Terra TV folgt dem Modell von Hulu und nicht dem von YouTube. Terra TV geht es vor allem darum, professionelle Inhalte anzubieten, um sich von den Videoportalen abzuheben, die ausschließlich Amateurinhalte anbieten (dabei spielt natürlich auch eine Rolle, dass Videoportale mit ausschließlich Amateurinhalten für Werbetreibende nicht attraktiv sind). Da die meisten Videoportale derzeit nur ganz geringe Werbeeinnahmen haben, sind sie natürlich in erster Linie an kostenlosen Beiträgen interessiert. Es kann natürlich nicht im Interesse der Sender sein, für die Rechte zu bezahlen und anschließend die Inhalte kostenlos zu verbreiten, ohne entsprechende Einnahmen zu erzielen. Außerdem erleichtert die Tatsache, zu einer vertikal integrierten Gruppe zu gehören, die Verbreitung von Inhalten (deren Rechte im Besitz der Produzenten bleiben). 6.5.4.3. Programme Auf der Plattform sind in erster Linie die von Terra TV produzierten Inhalte wie die Serie Chica busca chica (16 Episoden von 10 Minuten) zu sehen. Diese Serien sind bei den Nutzern überaus beliebt (sie zählen zu den am häufigsten gesehenen Sendungen). Dieses bisher unveröffentlichte Angebot ermöglicht es Terra TV, neue Zuschauer zu gewinnen (und auch entsprechende Werbeeinnahmen zu erzielen). Auf der anderen Seite lässt sich auf diese Weise auch das Problem der Exklusivität umgehen (die eigenen Inhalte sind per Definitionem exklusiv). Telefónica hat seitdem zahlreiche Verträge mit großen Anbietern geschlossen, um sein Angebot noch attraktiver zu machen. Im August 2008 wurde einen Vertrag mit The Walt Disney Company Latin America für die Ausstrahlung von Inhalten nach Lateinamerika geschlossen851 und im Januar 2009 kündigte Telefónica an, seine Webseite durch Videos von ATC mit Extremsport und Abenteuer zu ergänzen852. Im Juli 2009 verkündete das Unternehmen die Unterzeichnung eines Vertrags mit A&E, Fox, Sony und Universal Music und den Erwerb der Ausstrahlungsrechte für die Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver853. In Lateinamerika ist Terra TV seit Februar 2009 über eine Anwendung von iPhone zugänglich854. 851 852 853 854 “Terra y Disney amplían acuerdo por contenidos”, todotvnews, 24. Oktober 2008, http://www.todotvnews.com/scripts/templates/estilo_nota.asp?nota=nuevo/NewMedia/Web%20TV/2008/10_o ctubre/27_acuerdo_Terra_Disney_contenidos “Leading Spanish speaking video portal, Telefónica's Terra TV has seleceted AllTheContent.com to enrich its supply of extreme sports and adventure videos”, All the Content, 1. Januar 2009, http://www.allthecontent.com/news/atc-extreme-sports-video-for-telefonicas-terra.tv.html “Terra TV se asegura contenidos de Fox, A&E, Sony Music y Universal”, todotvnews, 15. Juli 2009, http://www.todotvnews.com/scripts/templates/estilo_nota.asp?nota=nuevo/NewMedia/Web%20TV/2009/07_j ulio/15_terra_tv_anuncios_en_sao_paulo_en_orbita “Terra se apoya en iPhone para expandirse a TV móvil“, todotvnews, 11. Februar 2009, http://www.todotvnews.com/scripts/templates/estilo_nota.asp?nota=nuevo/NewMedia/MobileTV/2009/02_feb rero/12_Terra_se_apoya_en_iPhone_para_expandirse_a_TV_m%F3vil 299 6.5.4.4. Schutz und Vergütung der Rechteinhaber Die Videoportale sind nur in den Ländern zugänglich, in denen der Sender auch vertreten ist und für die er die Rechte erworben hat. Die Programme werden durch DRM von Microsoft geschützt. Ursprünglich handelte es sich ausschließlich um lokale Inhalte, was auch der Nachfrage der spanischsprachigen Zuschauer entsprach. Dies erleichterte die Verhandlungen mit den Rechteinhabern. Terra TV hat Verträge mit den Studios abgeschlossen, die spanische Serien produzieren (Kataloge von Paramount Comedy, Filmax, Manga Films). Zu Beginn wurden die Programme nicht exklusiv angeboten (die Produzenten wollten sich nicht auf eine einzige Plattform festlegen). Der Betreiber tendiert jedoch künftig zu Exklusivverträgen. Die Vergütung der Rechteinhaber erfolgt nach einem Modell für die Aufteilung der Einnahmen. Der Rechteinhaber erhält ein festes Garantiehonorar (das mit der spanischen Urheberrechtsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores ausgehandelt wurde), sowie einen Anteil an den Werbeeinnahmen, die anhand der Anzahl der Seitenaufrufe berechnet werden. 6.5.4.5. Erfolg des Dienstes Nach den Angaben von Telefónica ist Terra TV 2008 in Spanien stark gewachsen. Die Zahl der Unique Viewers betrug 2008 monatlich 827 000. Im Mai 2009 waren es weltweit bereits 8 Millionen. Allerdings lassen die Angaben von Alexa eher auf einen Rückgang der Nutzer im zweiten Halbjahr schließen und es sieht nicht danach aus, dass Terra TV von den Exklusivrechten profitiert hat, die das Unternehmen für die Übertragung der Olympischen Spiele von Peking im Internet und über Mobiltelefon in den Vereinigten Staaten und in Südamerika erworben hatte855. Abbildung 64: Tägliche Zuschauer (in%) von Terra TV (2008-2009) Quelle: Alexa 855 “Terra transmitirá los Juegos Olímpicos en exclusiva para América“, todotvnews, 7. Juli 2008, http://www.todotvnews.com/scripts/templates/estilo_nota.asp?nota=nuevo/Tech/Internet/2008/07_Julio/08_te rra_emite_juegos_olimpicos_internet 300 6.5.5. Orange Vallée In Frankreich hatte die Gruppe Orange 2007 Mazonevidéo gestartet, ein Portal, auf dem Internetnutzer ihre Videos einstellen können. Die Zahl der Nutzer blieb jedoch begrenzt. Im Juni 2009 hat Orange Vallée, eine Tochter der Orange-Gruppe, den Start eines neuen Dienstes angekündigt, der eine Mischung aus YouTube, Dailymotion und Hulu sein sollte. Dort sollten Nutzer ihre Videos einstellen sowie Fernsehserien und Filme ansehen können. Beim Start sollten bereits 500 000 Inhalte zur Verfügung stehen. Orange Vallée hat mit dem Kauf von Rechten für die Zusammenstellung seines Katalogs begonnen. Bisher wurden bereits mehr als 1 000 Filme und Serien für die Fernsehsender Orange Cinéma Séries gekauft, aber für die Verbreitung im Internet müssen andere Rechte verhandelt werden. Der neue Dienst sollte sich von anderen durch eine stärkere Einbeziehung der Nutzer unterscheiden. So sollten die Nutzer zu bestimmten Zeiten des Tages die Ausstrahlung von Serien programmieren können, mit anderen Nutzern online darüber diskutieren und ihre Meinung austauschen856. Les Echos zufolge „hat die Tochter von France Telecom bereits begonnen, die Rechte für die Zusammenstellung ihres Katalogs zu kaufen, aber darüber sind bisher noch keine Einzelheiten an die Presse gedrungen. Sie hat für ihre Sender Orange Cinéma Séries bereits rund 1 000 Filme und Serien (vor allem bei Warner und HBO) im Wert von 337 Millionen Euro gekauft. Der Betreiber muss jetzt jedoch die Rechte für die Verbreitung über das Internet kaufen und führt derzeit Verhandlungen mit allen Studios.“ 856 « Orange va lancer son site de vidéos pour concurrencer YouTube », Les Echos, 18. Juni 2009. 301 6.6. KOSTENLOSES VOD AUF ALLEN PAY-PLATTFORMEN Die Plattformen für kostenpflichtiges VoD bieten manchmal auch kostenlose Programme an (siehe Teil 1: Angebote). Diese Gratisangebote sind für die Plattformen ein wichtiges Werbeinstrument, um sich eine möglichst große Zahl von Zuschauern zu sichern. In diesem Fall können sie die VoD-Rechte dieser Programme erwerben, ähnlich wie für die kostenpflichtigen Programme. Dabei handelt es sich in der Regel um einzelne Sendungen. So werden zum Beispiel auf der deutschen VoD-Plattform Maxdome die beiden ersten Episoden der Serie Damages noch vor der Erstausstrahlung kostenlos angeboten, um für den Rest der Serie zu werben. Die Plattformen können auch kostenlose Inhalte anbieten, für die sie die Rechte besitzen (Beispiel: die Serie Mystère in TF1 Vision, die von Alma produziert wurde, einer Tochter des Medienkonzerns). Meist werden die Gratisprogramme jedoch nur für eine kurze Zeit kostenlos angeboten, manchmal noch vor der Erstausstrahlung im Fernsehen. Finanziert wird dieses Angebot durch Werbung (in die Videos werden Werbespots eingeblendet). Diese kostenlose Verbreitung im Internet muss jedoch von den Rechteinhabern autorisiert werden. So hat M6vidéo sämtliche Episoden der vierten Staffel von Nip Tuck als Gratis-VoD nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen angeboten. Diese Episoden waren einen Monat lang abrufbar und dienten ausschließlich Werbezwecken, um sich eine möglichst große Zahl von Nutzern für M6vidéo zu sichern und neue Nutzer zu gewinnen. Kostenlose Angebote sind jedoch die Ausnahme – der größte Teil der VoD-Angebote ist kostenpflichtig, denn mit kostenlosen Angeboten lassen sich kaum Einnahmen erzielen (und das nur indirekt). Lediglich sehr attraktive Programme (neue Filme oder Serien zum Beispiel) stellen einen tatsächlichen Mehrwert für die Plattform dar, wenn sie kostenlos angeboten werden. In diesem Fall sind die Rechteinhaber jedoch nicht unbedingt bereit, ihre Premiuminhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen, denn einerseits stellt diese Praxis die Premium-Dimension des Inhalts in Frage und andererseits, ziehen sie es vor, ihre Inhalte für kostenpflichtige Angebote zur Verfügung zu stellen, die ihnen auch Einnahmen bringen. 302 6.7. DAS SCHEITERN DER UNABHÄNGIGEN CONTENTANBIETER Bevor die Videoportale ihren Siegeszug antraten und bevor sie eine ähnliche Strategie wie die traditionellen Akteure nutzten, hatten Unternehmen wie Joost (2006 von Niklas Zennström und Janus Friis, den Gründern von Skype und Kazaa, gestartet) und Babelgum (2005 von Silvio Scalgia gestartet, einem der Gründer von FastWeb) das Interesse der Medien durch den Start von Plattformen geweckt, auf denen professionelle Inhalte kostenlos und ausschließlich werbefinanziert angeboten wurden. Die Grundidee war, dass unabhängige Anbieter besser die Rolle einer kostenlosen VoD-Plattform spielen konnten, die über Werbeeinnahmen finanziert wurde, als Plattformen von Fernsehsendern. Joost war sogar so weit gegangen, das Ende des linearen Fernsehens zu prophezeien. Die niederländische Joost N.V hatte mit ihrer nicht geolokalisierten Website zu Beginn erhebliche Erfolge, vor allem, als sie im Februar 2007 einen Vertrag mit Viacom schloss, gefolgt von Verträgen mit Ministry of Sound TV, Aardman Animation, Warner Music, Endemol, Fremantle Media, RDF Media, Diversion Media und CBS. Trotz der Vorschusslorbeeren in der Presse konnte Joost - ganz im Gegensatz zu Hulu oder Crackle - zu keiner Zeit die gewünschten Nutzerzahlen erzielen. Im Juni 2009 mussten die Gründer das Scheitern des Unternehmens eingestehen. Das europäische Büro wurde geschlossen, um sich ganz auf den amerikanischen Markt zu konzentrieren857. Die Ursache für das Scheitern von Joost ist nach Auffassung von Mark Volpi, dem zurückgetretenen Geschäftsführer, dass die Fernsehsender verstärkt ihre eigenen Angebote im Internet lanciert haben und so die unabhängigen Contentanbieter daran gehindert haben, PremiumInhalte zu erhalten858. Das in Irland ansässige Unternehmen Babelgum hat seit 2008 ein ähnliches Schicksal erlebt. Die Gründer haben dem Unternehmen den Rücken gekehrt und Babelgum versucht nun, sich auf Dokumentationen zu spezialisieren859. 857 858 859 “Joost Says It Has No Future As Portal, Enters White-Label Market; Volpi Out As CEO”, paidContent, 30 June 2009, http://paidcontent.org/article/419-joost-admits-no-future-as-portal-volpi-out-as-ceo-staff-cutswhite-labe/ “Interview: Mike Volpi: Broadcasters’ Own VOD Plans Killed Joost”, paidContent, 6 July 2009, http://paidcontent.co.uk/article/419-interview-mike-volpi-broadcasters-own-vod-plans-killed-joost/ “Babelgum Shakeup Continues As COO Leaves”, paidContent, 3 November 2008, http://paidcontent.org/article/419-babelgum-coo-quits-in-latest-high-level-shakeup/ 303 TEIL 7. REICHWEITENMESSUNG AUDIOVISUELLER ABRUFDIENSTE 7.1. HINTERGRUND UND HERAUSFORDERUNGEN Die Frage, wie vor dem Hintergrund der zunehmenden Diversifizierung der Trägermedien geeignete Methoden zur Reichweitenmessung entwickelt werden können, ist weltweiter Gegenstand von Überlegungen. Dabei geht es nicht allein um die Frage der Reichweitenmessung im Internet, zumal die Problematik der Reichweitenmessung audiovisueller Abrufdienste verschiedene Trägermedien umfasst und auf verschiedenen Techniken basiert. Es müssen Indikatoren zur vergleichbaren Erfassung der unterschiedlichen Nutzungsarten festgelegt werden, um dem zunehmenden und zugleich immer vielfältigeren Angebot an Nutzungsarten gerecht zu werden. Die Frage der Reichweitenmessung audiovisueller Abrufdienste ist für zahlreiche Akteure von zentraler Bedeutung: - Für die Diensteanbieter ist die Reichweitenmessung im Hinblick auf die Festlegung ihrer Strategie selbstverständlich unverzichtbar, ebenso wie für die Bewertung ihres Unternehmens, die Gewinnung von Werbekunden und als Verhandlungsgrundlage bei Werbekunden; - Für die Produzenten und Filmverleihe, denen daran liegt, den Wert der von ihnen bereitgestellten Inhalte zu beurteilen, dient sie als Grundlage zur Ermittlung des Geldwerts, den ihr Werk beim Diensteanbieter erzielen kann. - Für die Rechteinhaber (oder Gesellschaften für die kollektive Verwertung von Urheberrechten, die die Rechteinhaber vertreten), im Rahmen der Preisfestlegung. - Für die Werbekunden und -agenturen im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen. Mitte 2009 räumte die EGTA860, die Vereinigung der europäischen Firmen, die Fernsehwerbezeiten vermarkten, ein, dass es bisher keine zuverlässigen und vergleichbaren Methoden zur Reichweitenmessung im Internet und ganz allgemein in den neuen Netzen gebe. Hieran muss in den nächsten Jahren unbedingt gearbeitet werden. 860 http://www.egta.com Erklärung von Michel Grégoire, Generaldirektor der EGTA im Beratenden Ausschuss der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle, 4. Juni 2009. 307 7.2. MESSUNG DER ENTWICKLUNG DES NUTZERVERHALTENS Bevor es um die technischen Probleme der Reichweitenmessung verschiedener Arten audiovisueller Abrufdienste geht, sollten zunächst die Ergebnisse neuerer Studien vorgestellt werden, in denen es darum geht, die Entwicklung im Bereich des Nutzerverhaltens vor dem Hintergrund der Diversifizierung der Angebotsarten und insbesondere der Entwicklung der Nutzungspraktiken im "elektronischen audiovisuellen" Bereich zu messen, den amerikanische Studien als Video bezeichnen.861 7.2.1. Vereinigte Staaten Als US-Marktführer im Bereich der Analyse von TV-Einschaltquoten veröffentlicht Nielsen seit 2008 sogenannte „Three Screen“ Reports, die die Entwicklung der Fernseh- und Internetnutzung und der Dienste auf Mobiltelefonen untersuchen und die ermittelten Daten in verschiedenen Studien auswerten.862 Tabelle 35: Anzahl der Fernseh-, Internet- und Mobiltelefonnutzer in den Vereinigten Staaten (2007-2009) (älter als 2 Jahre, in Tausend, monatliche Nutzerzahlen) Zu Hause Fernsehen (1) 3. Quartal 2007 1. Quartal 2008 2. Quartal 2008 3. Quartal 2008 4. Quartal 2008 1. Quartal 2009 1. Quartal 2009/2008 277 916 281 106 281 746 282 289 285 313 284 574 1,2% 219 619 222 514 224 495 228 920 230 436 4,9% 158 002 159 903 160 069 161 525 163 110 3,2% 115 970 119 179 120 708 123 195 131 102 13,0% 57 934 62 240 67 656 73 934 79 533 37,3% 8 817 9 004 10 260 11 198 13 419 52,2% Fernsehen auf einem Mobiltelefon (2) Fernsehen im Internet (3) Ansehen eines Videos im Internet Zeitversetztes Fernsehen (Catch-up-TV) Ansehen eines Videos auf einem Mobiltelefon (4) 153 572 50 313 Quelle: The Nielsen Company (1) (2) (3) (4) 861 862 Alle Fernsehzuschauer, die während des betrachteten Zeitraums mindestens eine Minute lang ferngesehen haben und zwar entweder direkt oder zeitversetzt innerhalb von 7 Tagen nach der Ausstrahlung (DVR, DVD Recorder, Start Over). Für 2008 basieren die Daten auf der Nielsen-Studie über die Nutzung von Mobiltelefonen und den Zahlen der CTIA über die Anzahl der Mobilfunkkunden. Internet zu Hause und am Arbeitsplatz Auf der Grundlage einer Studie über die letzten 30 Tage dieses Zeitraums. Umfasst mobile Internetdienste, abonnierte Dienste, Downloads und Anwendungen. Zahlen basieren auf den über 13-jährigen Kunden. Unser Konzept der "elektronischen audiovisuellen Medien" bezeichnet das, was amerikanische Studien Video nennen (womit Fernsehen, Online-Videos und Videos auf tragbaren Geräten gemeint sind) im Unterschied zu Home Video (VHS, DVD, Blu-ray). NIELSEN, "Television, Internet and Mobile Usage in the U.S., A2/M2 Screen Report”, 2. Quartal 2008, http://en-us.nielsen.com/etc/medialib/nielsen_dotcom/en_us/documents/pdf/white_papers.Par.97457.File.dat/3_Screen_Re port_May08_FINAL.pdf, 3. Quartal 2008, http://en-us.nielsen.com/etc/medialib/nielsen_dotcom/en_us/documents/pdf/white_papers.Par.63219.File.dat/3_Screens_3 Q08_final11-24.pdf 4. Quartal 2008, http://www.nielsen-online.com/downloads/3_Screens_4Q08_final.pdf 1. Quartal 2009, http://blog.nielsen.com/nielsenwire/wp-content/uploads/2009/05/nielsen_threescreenreport_q109.pdf 308 Abbildung 65: Anzahl der Fernseh-, Internet- und Mobiltelefonnutzer in den Vereinigten Staaten (2007-2009) 300 000 250 000 Watching TV in the home Using a Mobile Phone 200 000 Using the Internet 150 000 Watching Video on Internet Watching Timeshifted TV 100 000 Watching Video on a Mobile Phone 50 000 0 3Q 2007 1Q 2008 2Q 2008 3Q 2008 4Q 2008 1Q 2009 Source : The Nielsen Company Tabelle 36: Durchschnittliche monatliche TV-Nutzung, Internetnutzung und Videonutzung im Internet oder auf Mobiltelefonen in den USA (20072009) – In Stunden:Minuten, ab 2 Jahre 3. Quartal 2007 1. Quartal 2008 2. Quartal 2008 3. Quartal 2008 4. Quartal 2008 1. Quartal 2009 1. Quartal 2009/2008 Fernsehen zu Hause 136:54 150:38 140:39 142:29 151:03 153:27 1,9% Fernsehen im Internet 25:49 27:57 26:32 27:18 27:04 29:15 4,7% 4:17 05:52 06:10 06:32 07:11 08:13 40,1% k.A. k.A. 03:15 03:37 03:42 03:37 k.A. k.A. 01:57 02:12 02:31 02:53 03:00 53,8% Zeitversetztes Fernsehen (Catch-up-TV) Fernsehen auf einem Mobiltelefon Ansehen eines Videos im Internet Quelle: The Nielsen Company 309 Abbildung 66: Durchschnittliche monatliche TV- und Internetnutzung sowie Videonutzung im Internet und auf Mobiltelefonen in den USA (20072009) – In Stunden:Minuten 168:00 144:00 Watching TV in the home 120:00 Using the Internet 96:00 Watching Timeshifted TV 72:00 Watching Video on a Mobile Phone 48:00 Watching Video on Internet 24:00 0:00 3Q 2007 1Q 2008 2Q 2008 3Q 2008 4Q 2008 1Q 2009 Source : The Nielsen Company Tabelle 37: Durchschnittliche monatliche Nutzung elektronischer audiovisueller Medien in den USA (2008-2009) – In Stunden:Minuten und in % Durchschnittliche monatliche Verweildauer: 2 Quartal 2008 . 3 Quartal 2008 . 4 Quartal 2008 . 1 Quartal 2009 2 Quartal 2008 3 Quartal 2008 4 Quartal 2008 1 Quartal 2009 Direktes Fernsehen 134:29 135:57 143:52 145:14 92,0% 91,5% 91,3% 90,7% 06:10 06:32 07:11 08:13 4,2% 4,4% 4,6% 5,1% 03:15 03:37 03:42 03:37 2,2% 2,4% 2,3% 2,3% 02:12 02:31 02:53 03:00 1,5% 1,7% 1,8% 1,9% 146:06 148:37 157:38 160:04 100,0 % 100,0 % 100,0 % 100,0 % Zeitversetztes Fernsehen (Catch-up-TV) Ansehen eines Videos auf einem Mobiltelefon Ansehen eines Videos im Internet Gesamte Verweildauer bei Videos . . . . . Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle auf der Grundlage von Daten der Nielsen Company Auf der Grundlage der Nielsen-Daten lässt sich feststellen, dass der Anteil der linearen Nutzung (Live-TV) zwischen dem 2. Quartal 2008 und dem 1. Quartal 2009 von 92% auf 90,7% gesunken ist, während gleichzeitig die zeitversetzte Nutzung (+ 0,9%), die Nutzung von Videoabrufdiensten (+ 0,4%) und die Nutzung von Fernsehdiensten auf Mobiltelefonen (+ 0,1%) zugenommen hat. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass auch die Fernsehnutzung im gleichen Zeitraum zugenommen hat. Es müssen Daten über längere Zeiträume gesammelt werden, um das Ausmaß dieser saisonalen Phänomene bei der Nutzung beurteilen zu können. 310 Tabelle 38: Durchschnittliche TV-, Internet- und Videonutzung im Internet und auf Mobiletelefonen in den Vereinigten Staaten (Erstes Quartal 2009) Zudem ergibt die Studie, dass die Altersgruppen der 18- bis 24-Jährigen und der 25- bis 34Jährigen die Online-Videodienste am häufigsten nutzen. Tabelle 39: Aufschlüsselung der Nutzer audiovisueller elektronischer Dienste nach Altersgruppe in den Vereinigten Staaten (Erstes Quartal 2009) 17% aller Fernsehzuschauer gehören zur Altersgruppe der 45- bis 54-Jährigen. In dieser Altersgruppe werden auch am häufigsten Videodienste genutzt (von 22%). Videodienste auf Mobiltelefonen werden dagegen am häufigsten (34%) von den 25- bis 34-Jährigen genutzt. Tabelle 40: Aufschlüsselung der Nutzer audiovisueller elektronischer Dienste nach Geschlecht (Erstes Quartal 2009) Schließlich zeigt die Nielsen-Studie, dass der Frauenanteil bei der Fernseh- und OnlineVideonutzung höher liegt, während Videodienste auf Mobiltelefonen häufiger von Männern abgerufen werden. 311 Eine weitere Nielsen-Studie über das Nutzerverhalten amerikanischer Jugendlicher ergibt, dass das Fernsehen für sie weiterhin das beliebteste Medium ist. Im 4. Quartal 2008 entfielen 92% der gesamten für die Nutzung audiovisueller Medien (Videos) verwendeten Zeit auf direktes Fernsehen, 5% auf zeitversetztes Fernsehen auf Digitalrekordern und 3% auf Online-Videos (Streaming).863 7.2.2. Europa 7.2.2.1. Fehlen einer umfassenden Untersuchung Da die Reichweitenmessung in Europa für jedes Land einzeln erfolgt und die Reichweiten der drei audiovisuellen Medien in der Regel von verschiedenen Unternehmen gemessen werden, liegen für Europa keine Studien vor, die mit den Nielsen-Studien in den USA vergleichbar wären. Laut der von Microsoft im April 2009 veröffentlichten Studie "Europe Logs On" soll das Internet im Jahr 2010 das Fernsehen in Bezug auf die Nutzungszeiten überholt haben.864 Diese Studie stieß umgehend auf die Kritik der EGTA (Vereinigung der europäischen Firmen, die Fernsehwerbezeiten vermarkten), die nachwies, dass die Fernsehnutzungsdauer in verschiedenen europäischen Ländern erheblich unterbewertet wurde.865 Die MicrosoftStudie stützt sich auf die Angaben einer repräsentativen Personengruppe und nicht auf die in der Werbewelt übliche Reichweitenmessung, die als zuverlässiger gilt. Während Microsoft angibt, dass jeder Fernsehzuschauer 2008 wöchentlich 11,5 Stunden fernsah, schwankt diese Zahl nach den auf klassischen Messungen beruhenden Berechnungen der EGTA zwischen 24,9 Stunden wöchentlich in der Schweiz und 35,1 Stunden in Deutschland. Abbildung 67: Vergleich der wöchentlichen Fernsehnutzungsdauer laut einer Microsoft-Studie und laut den klassischen länderbezogenen Studien – In Stunden/Woche Quelle: EGTA 863 864 865 NIELSEN, How Teens use Media. A Nielsen report on the myths and realities of teen media trends, Nielsen, Juni 2009, http://blog.nielsen.com/nielsenwire/reports/nielsen_howteensusemedia_june09.pdf MICROSOFT, “Europe logs on”, Microsoft, April 2009. http://advertising.microsoft.com/deutschland/WWDocs/User/dede/NewsAndEvents/PressReleases/Europe%20Logs%20On%20-%20Zusammenfassung%20englisch.pdf “Microsoft’s research fundamentally flawed; TV viewing figures underestimated“, EGTA Pressemitteilung, Brüssel, 30. April 2009. http://www.egta.com/documents/press_release_microsoft_research_fundamentally_flawed.pdf 312 Darüber hinaus ergibt die EU-weite Analyse der Entwicklung der durchschnittlichen Sehdauer keinen homogenen Trend. Bei den 29 Märkten, für die durchgehend Daten für die Jahre 2004 bis 2008 vorliegen, ergibt sich, dass die durchschnittliche jährliche Sehdauer in 16 Ländern zugenommen und in 12 Ländern abgenommen hat und in einem Land (nämlich Frankreich) gleich blieb.866 Die Behauptung, das Internet nehme dem Fernsehen die Zuschauerzahlen weg, kann damit kaum untermauert werden. Nach den Berechnungen von Eurodata TV lag die durchschnittliche Sehdauer 2008 weltweit bei 188 Minuten täglich, betrug also eine Minute mehr als 2007.867 Tabelle 41: Durchschnittliche Sehdauer (DSD) in Europa (1993-2008)- In Minuten pro Tag Land RO CY SE BG IE EE ES CH (ital.) DK SI GR LV GB TR PT FR RU DE PL IT CH (Rom.) BE (Fläm.) HU NL LT CH (Deutsch) AT CZ BE (Frz.) DSD DSD DSD DSD DSD DSD DSD DSD DSD DSD k.A. DSD DSD DSD DSD DSD DSD DSD DSD DSD DSD k.A. DSD DSD DSD DSD DSD DSD Zielgruppe (Alter) 2004 2005 2006 2007 2008 ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 3 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 3 Jahren ab 3 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 5 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 3 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 3 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren ab 6 Jahren ab 4 Jahren ab 3 Jahren ab 3 Jahren ab 4 Jahren ab 4 Jahren 230 162 151 199 177 224 218 178 161 173 244 210 222 223 214 204 223 210 236 240 173 170 271 192 213 148 156 205 216 243 161 147 198 180 222 217 175 153 172 245 204 219 216 212 206 227 211 241 237 171 178 265 195 199 147 157 206 224 242 171 154 217 182 231 217 180 151 177 252 206 216 216 210 204 234 212 240 239 170 166 263 197 192 146 154 196 205 234 175 157 217 181 232 223 173 148 182 248 202 218 216 210 207 228 208 241 230 163 170 259 186 202 139 149 184 199 257 177 160 210 186 234 227 185 167 179 252 213 225 226 215 204 228 207 232 234 167 164 260 184 203 141 148 188 197 Durchschnittliches jährliches Wachstum 2008/2004 2,81% 2,24% 1,46% 1,35% 1,25% 1,10% 1,02% 0,97% 0,92% 0,86% 0,81% 0,36% 0,34% 0,33% 0,12% 0,00% 0,00% -0,36% -0,43% -0,63% -0,88% -0,89% -1,03% -1,06% -1,19% -1,20% -1,31% -2,14% -2,28% Quelle: Eurodata TV Worldwide und nationales Partnernetz / OBS 866 867 Nach Berechnungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle auf der Grundlage der von Médiamétrie / Eurodata-TV und dem Partnernetz zur Verfügung gestellten Daten über die Fernsehnutzung. “2008 – Television is still doing well!“, MEDIAMETRIE/EURODATA-TV, One Television Year in the World, 2009 und J. BRAUN, “The Growth of TV Consumption”, Presentation at the Forum “Audience Measurement 4.0”, Advertising Research Foundation, 23. Juni 2008. 313 In mehreren europäischen Staaten setzen die Institute für Reichweitenmessung sogenannte "Crossmedia"-Messungen ein, um die Werbeagenturen bei der Entwicklung von Werbekampagnen in verschiedenen Medien einschließlich Internet und Mobiltelefon zu unterstützen. Allerdings hat unserer Kenntnis nach bisher keines dieser Unternehmen eine mit der amerikanischen Nielsen-Studie vergleichbare Studie vorgelegt, in der die drei audiovisuellen Medien zusammenfassend untersucht werden. Auch die von Regulierungsbehörden und öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern vorgelegten Studien liefern interessante Daten. 7.2.2.2. Deutschland In Deutschland gilt die von den beiden öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern seit 2001 jährlich durchgeführte ARD/ZDF-Onlinestudie als wichtigste vergleichende Studie zur Mediennutzung.868 Untersucht wird neben vielen anderen Aspekten die Entwicklung der Nutzungsdauer von Internet im Vergleich zur durchschnittlichen Nutzungsdauer von Radio und Fernsehen. Tabelle 42: 868 Durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von Fernsehen, Radio und Internet in Deutschland (1997-2008) Vgl. Website: http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/. Die Ergebnisse aller Studien können auf der Website von Media Perspektiven abgerufen werden: http://www.media-perspektiven.de/2444.html. Die Zeitschrift Media Perspektiven veröffentlicht regelmäßig fundierte Analysen auf der Grundlage der ARD/ZDF-Onlinestudie. Vgl.: http://www.media-perspektiven.de/fachzeitschrift.html. Vgl. insbesondere das Juli-Heft 2008, http://www.media-perspektiven.de/2649.html#c6765 und den Artikel B. van EIMEREN und B. FREES, „Internetverbreitung: Größter Zuwachs bei Silver-Surfen“, Media Perspektiven 7/2008, http://www.media-perspektiven.de/uploads/tx_mppublications/Eimeren_I.pdf 314 Abbildung 68: Durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von Fernsehen, Radio und Internet in Deutschland (1997-2008) 250 200 150 Télévision Radio Internet 100 50 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudie Interessant ist außerdem, dass die durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von Fernsehen bei den Internetnutzern nicht zwangsläufig geringer ist, was noch auf die Jahre 2002-2004 zutraf und nicht mehr ab 2005 galt (dem Jahr, in dem die Fernsehnutzung der Internetnutzer in etwa der Fernsehnutzung aller Erwachsenen ab 14 Jahren entspricht). 2006 lag die Fernsehnutzung der Online-Nutzer sogar höher. 2008 überstieg die Fernsehnutzung der Internetnutzer die der gesamten Bevölkerung um 23 Minuten. Abbildung 69: Deutschland - Vergleich der durchschnittlichen Fernsehnutzung von Onlinenutzern mit der Fernsehnutzung der Zuschauer über 14 Jahre (2002-2008) – In Minuten pro Tag 315 Die Studie macht deutlich, dass die Nutzung audiovisueller Inhalte im Internet, egal in welcher Form sie angeboten werden, eher nebensächlich ist: Nur 5% der Internetnutzer geben an, ein Video oder zeitversetzte Fernsehsendungen abgerufen zu haben. Lediglich 3% haben Live-Fernsehen im Internet genutzt und 2% Videopodcasts abgerufen. Dieses Nutzerverhalten im Bereich audiovisueller Medien ist bei den Männern stärker ausgeprägt als bei den Frauen (7% gegenüber 3% für Video und zeitversetzte Fernsehsendungen). In der Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Nutzerverhalten noch deutlicher: 16% der jungen Männer schauen sich im Laufe einer Woche Videos an, während dies bei den jungen Frauen nur 5% sind. Dabei haben 10% der jungen Männer und nur 4% der Frauen Live-TV im Internet genutzt. Auch wenn die Online-Videonutzung nicht gerade zu den am häufigsten genutzten Internetangeboten gehört, sind steigende Zahlen zu verzeichnen. Gaben 2005 nur 25% der Internetnutzer an, Online-Videos genutzt zu haben, hatte sich dieser Anteil 2008 bereits auf 55% erhöht. Dieser Zuwachs ist wohl im Wesentlichen auf die Videoportale zurückzuführen.869 Der Anteil der Onliner, die Catch-up-TV-Dienste nutzen, ist von 9% auf 14% gestiegen, während der Anteil derjenigen, die Live-TV im Internet nutzen, von 7 auf 12% gestiegen ist. 7% der Internetnutzer geben an, bereits Videopodcasts abgerufen zu Tabelle 43: 869 Prozentsatz der Internetnutzer in Deutschland, die Videos im Internet abrufen (2005-2008) Wir gehen davon aus, dass diese Kategorie Videoportale wie YouTube und VoD-Portale wie Maxdome umfasst. 316 haben. In der Altersgruppe der 14- bis 19-Jährigen liegen diese Quoten deutlich höher: 2008 haben hier nach eigenen Angaben insgesamt 92% Online-Videos in der ein oder anderen Form gesehen, davon 90% über spezielle Portale. 7.2.2.3. Frankreich In Frankreich beschritt das Medienforschungsinstitut Médiamétrie im Rahmen der Crossmedia-Studie 2009 neue Wege.870 Anhand der von Affimétrie, Audipresse und Médiamétrie durchgeführten Crossmedia-Studie 2009 erhalten Medien und deren Vermarkter von Werbeflächen Informationen darüber, wie ihre Marken in den verschiedenen Medien wie Webseiten, Fernsehsendern, Radiosendern, Printmedien usw. ankommen. Gleichzeitig können Werbekunden und Medienagenturen auf dieser Grundlage ihre Werbestrategien und -investitionen in den verschiedenen Medien optimieren. Die Studie führt in einem übergreifenden Ansatz alle großen gegenwärtig in Frankreich durchgeführten Referenzstudien im Bereich der Reichweitenmessung von Medien zusammen. - Referenzstudien von Médiamétrie über Fernsehen, Radio und Internet, Referenzstudien über Printmedien (Zeitschriften und Tagespresse) von Audipresse, Referenzstudien über Außenwerbung von Affimétrie. Außerdem veröffentlicht Médiamétrie vergleichende Zahlen über die Präsenz in den verschiedenen Medien.871 Abbildung 70: Anzahl der Kontakte mit Medien und Multimediaanwendungen pro Tag und Person Quelle: Médiamétrie 870 871 "Des nouveautés pour la sortie des résultats de l'Etude Cross Medias 2009", Pressemitteilung Médiamétrie, 6. Juli 2009, http://www.mediametrie.fr/comportements/communiques/des-nouveautes-pour-la-sortie-desresultats-de-l-etude-cross-medias-2009.php?id=100 "La conso des médias au cours d'une journée", Pressemitteilung Médiamétrie, 24.Juni 2009, http://www.mediametrie.fr/comportements/communiques/la-conso-des-medias-au-cours-d-unejournee.php?id=86 317 7.2.2.4. Vereinigtes Königreich In Großbritannien veröffentlicht die Regulierungsbehörde Ofcom alljährlich einen Bericht über die Zugänglichkeit der neuen Medien (digitales Fernsehen, Internet, Mobiltelefon) für die Bevölkerung, wobei diese Studie allerdings keine vergleichenden Zahlen in Bezug auf das Nutzungsverhalten der Verbraucher enthält.872 Das für die Reichweitenmessung zuständige Institut BARB startete 2006 das Projekt "UK Television Outlook - A View into The Future", das das veränderte Nutzerverhalten untersuchen und die weitere Entwicklung vorhersagen soll. Es werden regelmäßig aktualisierte Berichte veröffentlicht.873 Der BARB-Bericht hebt vor allem die Entwicklung im Bereich der PVR hervor. 2008 besaßen nur 20% der Haushalte einen PVR, was nach Ansicht von BARB erheblichen Spielraum für künftige Entwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausweitung des digitalen terrestrischen Fernsehens und der Abschaltung des Analogsignals, lässt. Zudem sieht der Bericht großes Entwicklungspotenzial für VoD im Allgemeinen und eine etwas langsamere Entwicklung bei VoD auf dem Fernsehbildschirm voraus. Abbildung 71: Prognosen zur weiteren Entwicklung der PVR-Verbreitung, von VoD und von VoD über das Fernsehgerät (2008-2018) – in Prozent der Fernsehhaushalte Quelle: BARB – Januar 2009 Zudem prognostiziert der Bericht eine zunehmende Fernsehnutzung auf tragbaren und herkömmlichen Computern und, wenn auch in geringerem Maße, auf Mobiltelefonen oder tragbaren Empfängern. 872 873 Ofcom, The Consumer Experience, Report 2008, Ofcom, London, November 2008, http://www.ofcom.org.uk/research/tce/ce08/research.pdf Die letzte Studie wurde im Januar 2009 veröffentlicht. Berichte und Neubearbeitungen sind hier zu finden: http://www.barb.co.uk/index/futureIntoView?_s=3 318 Abbildung 72: Neue Formen der Fernsehnutzung (Anteil der Nutzer von Fernsehen auf PC, auf tragbaren Rechnern, auf Mobiltelefonen oder mobilen Empfängern, 2008-2018) Quelle: BARB – Januar 2008 Aufgrund der Weiterentwicklung dieser Arten des Fernsehempfangs wird sich das Nutzerverhalten dem Bericht zufolge erheblich verändern: So soll der Anteil der direkten Fernsehnutzung zu Hause von 85% im Jahr 2008 auf 66% im Jahr 2018 sinken. Der Anteil der zeitversetzten Nutzung zu Hause (mit PVR oder als Catch-up-TV) soll sich danach von 4% auf 14% erhöhen, während die neuen Nutzungsarten und der Anteil der Nutzung außerhalb der Wohnung von 6% auf 15% steigen wird. Diese letzte Kategorie kann nicht mit den herkömmlichen Geräten gemessen werden. Da die Nutzung außerhalb der Wohnung bei den 16- bis 34-Jährigen weiter zunehmen wird (10% 2008 und 26% 2018), müssen hierfür unbedingt neue Messverfahren gefunden werden. Abbildung 73: Arten der Fernsehnutzung im Vereinigten Königreich in der Altersklasse der 16- bis 34-Jährigen (2008-2018) Quelle: BARB – Januar 2009 319 7.3. ENTWICKLUNG NEUER SPEZIELLER MESSVERFAHREN FÜR DIE NEUEN PLATTFORMEN UND NUTZUNGSFORMEN Neben der zunehmenden Zahl von Studien über das Nutzerverhalten im Zeitalter der Ausstrahlung auf verschiedenen Plattformen gibt es immer mehr Geräte zur Reichweitenmessung der verschiedenen Empfangsarten. Es soll hier kein vollständiger Überblick über die verschiedenen entwickelten Methoden gegeben werden, sondern vielmehr einige der wichtigsten Systeme vorgestellt werden, die im Allgemeinen speziell für die in den Haushalten installierten Geräte entwickelt wurden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Messmethoden im Bereich audiovisueller Abrufdienste oder zeitversetzter Nutzung. 7.3.1. Messung der zeitversetzten Fernsehnutzung ("Time-Shifting") Die Messung der zeitversetzten Fernsehnutzung ("Time-Shifting") wurde nicht erst durch den Aufschwung der Abrufdienste erforderlich. Sie geht vielmehr auf die zunehmende Nutzung von Fernsehsendungen auf Videokassetten und später auf digitalen Videorecordern (PVR) zurück. In Großbritannien ermittelt das für die Reichweitenmessung des Fernsehens zuständige Institut BARB seit 1991 die zeitversetzte Fernsehnutzung (timeshifted Audience). Die Daten über die zeitversetzte Fernsehnutzung (mit einer zeitlichen Verschiebung von höchstens 7 Tagen nach der Ausstrahlung im Fernsehen) werden in die Fernsehnutzungsdaten einbezogen. 2006 kamen die Nutzungsdaten von Sky+ DTR (Digital Television Recorder) auf der gleichen Grundlage hinzu. Nachdem die AGB Nielsen Media Research (die die Messungen für BARB durchführt) 2006 eine halbe Mio. GBP bereitstellte, können seit 2006 auch Daten von anderen DTR-Geräten ausgewertet werden. Hierdurch konnten die vielfältigen an den Fernseher angeschlossenen Geräte einbezogen werden, die in Großbritannien weit verbreitet sind. Laut Angaben der Ofcom besaßen Ende März 2009 neun Millionen Haushalte einen digitalen Videorecorder oder einen PVR. 7.3.2. Reichweitenmessung von Abrufdiensten in digitalen Kabelnetzen Was die Reichweitenmessung von Abrufdiensten in Netzen betrifft, die gleichzeitig für die Übertragung von Fernsehsendern (IPTV, Kabel, digitales terrestrisches Fernsehen, Mobiltelefone) genutzt werden, geht es hier zum einen ganz allgemein um die Berücksichtigung dieser neuen Arten der Ausstrahlung und zum anderen (in Bezug auf IPTV, Kabel und DVB-T) um die technische Durchführung der Messungen an den Peripheriegeräten. Dank ihrer Erfahrungen mit Aufnahmegeräten (DTR) konnten BARB und AGB Nielsen Media Research im Dezember 2008 die Einführung eines neuen Systems zur Reichweitenmessung von Catch-up-TV in digitalen Kabelnetzen bekanntgeben.874 Die Daten über die zeitversetzte Nutzung in digitalen Kabelnetzen (DCab) fließen in die BARB-Berichte ein, sofern es sich um das zeitversetzte Ansehen einer ausgestrahlten Fernsehsendung handelt. Dies wurde durch 874 ”BARB Takes Steps Forward in Reporting On-Demand Content via Digital Cable”, BARB Pressemitteilung, 16. Dezember 2008, http://www.barb.co.uk/news/item/id/186/?source=primary 320 das neue Messverfahren UNITAM der AGB Nielsen Media Research ermöglicht.875 Hierbei werden nur die innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen abgerufenen Sendungen erfasst. Bis Dezember 2008 waren bereits 55% der Panel-Haushalte von BARB mit dem UNITAM-Messsystem ausgerüstet und die Installation weiterer Geräte war für die folgenden Monate vorgesehen. 7.3.3. Reichweitenmessung von Abrufdiensten in DSL-Netzen im Rahmen von IPTV-Angeboten Frankreich gilt als das europäische Land, in dem es die meisten IPTV-Kunden gibt; einige Betreiber solcher IPTV-Angebote wie Free bieten Echtzeitzahlen über den Traffic auf den von ihnen angebotenen Kanälen an, die jedoch keine Abrufdienste umfassen. Médiamétrie, das etablierte französische Institut zur Reichweitenmessung, ist in letzter Zeit verstärkt an IPTV-Betreiber herangetreten, um eine Lösung dafür zu finden, wie bei den Kunden Daten über die Nutzung der verschiedenen Angebote gesammelt werden können. Im März 2009 startete Médiamétrie zusammen mit der Gesellschaft Jungo einen neuen Dienst, mit dem über die ADSL-Boxen Echtzeitdaten über das Online-Nutzerverhalten ermittelt werden können. Mit dieser auf den Programmen OpenRG und HomeSense von Jungo basierenden Methode kann Médiamétrie Daten über den gesamten digitalen Traffic aller an die Box angeschlossenen Geräte sammeln und somit Informationen über Internetnavigation, OnlineSpiele, Internet-Telefonie und IPTV-Nutzung erhalten. Die gesammelten Daten stammen aus einem breit angelegten Panel bestehend aus Nutzern der installierten Geräte. Médiamétrie stellt diese Daten zusammen, wertet sie aus und bietet damit eine präzise und systematische Messung der Nutzung der an dieses Gerät angeschlossenen Medien in einer für Internetanbieter und -betreiber nutzbaren Form. Diese neue Methode stellt für Internetanbieter einen wichtigen Schritt zur optimalen Analyse von Nutzerverhalten und präferenzen der digitalen Haushalte dar und ermöglicht es ihnen, die angebotenen Inhalte und Dienste den jeweiligen Kundenwünschen anzupassen und gleichzeitig den Werbekunden neue Werbeformate anzubieten, mit denen sie die Verbraucher erreichen können. "Die von Jungo entwickelte Technik ist ausgesprochen innovativ und sinnvoll, da sie an der Schnittstelle zwischen Internet und Haushalt ansetzt. Sie ermöglicht eine detaillierte Messung der Gewohnheiten und Präferenzen der digitalen Haushalte", erläutert Laurent Battais, der Leiter der Abteilung Performance et cross-médias bei Médiamétrie.876 875 876 Mit den UNITAM-Messgeräten können sowohl die Nutzungsdaten der verschiedenen an einen Fernseher angeschlossen Geräte als auch von Mobiltelefonen ermittelt werden. Infos über UNITAM unter http://www.unitam.tv und http://www.agbnielsen.net/products/unitam.asp "Médiamétrie et Jungo proposent la mesure du foyer numérique à travers ses usages ‘triple play’ ", Pressemitteilung Médiamétrie, 16. März 2009, http://www.mediametrie.fr/comportements/communiques/mediametrie-et-jungo-proposent-la-mesure-dufoyer-numerique-a-travers-ses-usages-triple-play.php?id=44 321 7.4. REICHWEITENMESSUNG IM INTERNET, INSBESONDERE DER ABRUFDIENSTE (VOD UND CATCH-UP-TV IM INTERNET, ONLINE-VIDEOTAUSCHBÖRSEN) Die Reichweitenmessung im Internet hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und umfasst verschiedene Arten von Messungen. Anhand der vergleichenden Messung der Zugriffe auf die verschiedenen Webseiten sollen die beliebtesten Webseiten und die Marktanteile der verschiedenen Dienste oder Arten von Herausgebern (oder Domains) ermittelt werden. Die analytische Messung der Nutzung einer bestimmten Website ermittelt Nutzungsmerkmale einer Website (statistische Daten zu den Nutzern, Nutzerverhalten....). Die Reichweitenmessung der auf Webseiten angebotenen Videos (Messung der Videonutzung) ist ein neuer aufstrebender Zweig, der die Nutzung von Internetseiten untersucht, die Videos anbieten, insbesondere Videoportale wie YouTube. Auch die Reichweitenmessung von Internetseiten auf Mobiltelefonen ist ein neuer an Bedeutung gewinnender Bereich, der vor allem durch die zunehmende Internetnutzung und in geringerem Maße durch die Nutzung von Fernsehkanälen auf Mobiltelefonen und PDA erforderlich geworden ist. 322 7.4.1. A. Reichweitenmessung im Internet: Stellungnahmen des Internet Advertising Bureau (Verein zur Förderung der Online-Werbung)877 Reichweitenmessung im Internet: Warum? Die Reichweitenmessung von Internetseiten erfüllt verschiedene genau definierte Anforderungen. Anforderungen im Hinblick auf das Betreiben einer Website Anhand der Nutzungsdaten können der Traffic der Internetseite sowohl qualitativ als auch quantitativ erfasst sowie Nutzungsschwerpunkte und Randbereiche ermittelt werden und damit die Gestaltung der Website entsprechend angepasst werden. Kommerzielle Anforderungen Mit einer qualitativen Reichweitenmessung können Nutzerprofile und -ströme einer Website ermittelt und damit die jeweiligen Internetnutzer kennengelernt werden. Den Werbekunden dienen die Daten zur Internetnutzung als Entscheidungshilfe, wenn sie im Rahmen ihrer Online-Kampagne die Internetseiten auswählen, deren Nutzerprofile am besten ihren Werbezielen entsprechen. B. Reichweitenmessung im Internet: Wie? Das Internet ist ein schnell wachsendes Medium, das exponentiell Verbreitung findet. Es handelt sich um ein spezielles Medium interaktiver und elektronischer Art, dessen Nutzung also Spuren hinterlässt. Darüber hinaus entwickelt sich das Medium technisch gesehen ständig weiter, sowohl im Hinblick auf die Werbeformen als auch auf die angebotenen Inhalte. Das Angebot ist ausgesprochen vielfältig (mit einer unendlich großen Zahl von Internetseiten). Angesichts dieser Besonderheiten soll die Messung der Online-Nutzung nicht nur quantitative (Anzahl der Seitenzugriffe) sondern auch qualitative (Nutzerprofile) Ergebnisse bringen. Damit ergeben sich zwei unterschiedliche Ansätze: Die Messung der Seitenzugriffe und die Messung des Nutzerverhaltens. Um diesen beiden Ansätzen gerecht zu werden, wurden zwei sich ergänzende Methoden entwickelt: - das Site-centric-Messverfahren, mit dem die Anzahl der Seitenzugriffe ermittelt wird, das User-centric-Messverfahren, mit dem Nutzerprofile von Webseiten erstellt werden können. Es soll hier auch an die Network-centric-Methode erinnert werden, die über den Internetbrowser beide Messungen kombiniert. Aufgrund der großen Leistungsfähigkeit und Genauigkeit des Mouse Tracking, bei dem jede Bewegung und Aktion einer Maus protokolliert wird (NebuAd, Google Chrome), ist dieses Verfahren in den Vereinigten Staaten heftig umstritten, da es den Schutz des Privatlebens (Privacy) in Frage stellt. B.1 Die Messung der Webseitenzugriffe ("Site-centric") Site-centric Alle weltweit an das Internet angeschlossenen Geräte werden direkt mit Site-zentrierten Verfahren gemessen: 877 Themenblätter aus der Studie des IAB France: "La mesure d’audience sur Internet", http://www.iabfrance.com/?go=edito&eid=17 323 Funktionsweise Tag-basierter Technologien (E-stat, Xiti, Weborama, Omniture, WebTrends, eigene Software...) 1. 2. 3. Jede Internetseite wird mit einem Tag markiert. Das Site-zentrierte Tool sammelt die mit Tag oder Cookie erzeugten und übertragenen Informationen. Das Cookie wird beim ersten Besuch der Website automatisch auf die an das Internet angeschlossenen Geräte gesetzt. Je nach Art des angeschlossenen Geräts werden unterschiedliche Cookies gesetzt, sodass die Geräte und damit die Browser unterschieden werden können. Funktionsweise nicht Tag-basierter Technologien (1024 Grad) 1. 2. 3. 4. Auf jeder Website wird ein spezieller intelligenter Agent platziert. Das Site-centric-Tool misst und analysiert umfassend (nicht nur statistisch) alle Daten, die dieser intelligente Agent, der beim erstmaligen Besuch der Internetseite die angeschlossenen Geräte erfasst, sammelt. Da jedes an das Internet angeschlossene Gerät anders erfasst wird, können diese Geräte, die Nutzer und das Verhalten der einzelnen Nutzer unterscheiden. Nutzerprofile und -verhalten können auf diese Weise vollständig und automatisch an die CRM/eMarketing-Abteilung des Unternehmens übermittelt werden. Was wird gemessen? Die Nutzung anhand der abgerufenen Seiten. Was berücksichtigt diese Messung? Alle an die Webseite(n) angeschlossenen internetfähigen Geräte und - bei Nutzung des intelligenten Agenten - alle Nutzer dieser Geräte. Angewandte Methode: Zählen der Zugriffe auf eine Webseite anhand von Tags, die auf den Webseiten platziert sind, sowie bei Nutzung des intelligenten Agenten - Erfassung der verschiedenen Nutzer und des Nutzerverhaltens. Wie wird der Nutzer identifiziert? Anhand von Cookies oder einer Verknüpfung von IP und User-Agent oder - bei Nutzung des intelligenten Agenten - mittels Vergabe einer Kennung durch den intelligenten Agenten in Verbindung mit einer dynamischen Pivot-Tabelle. Umfang der Messung: Alle Verbindungspunkte (Frankreich, Ausland, Universität, Internetcafé...) Alle Seiten mit und ohne Werbung. Bereitstellung der Daten: Erfolgt in Echtzeit (täglich und mit Aktualisierung im 30-Sekunden-Takt bei Nutzung des intelligenten Agenten). Die Site-zentrierte Messung erfasst alle Zugriffe auf die Webseite: weltweite Nutzung. Zudem werden bei Nutzung des intelligenten Agenten die Anzahl der besuchten Seiten und die Anzahl der Besucher präzise erfasst. Die Grenzen der Site-zentrierten Messung Bei der Site-zentrierten Messung werden keine Nutzerdaten erhoben: Es ist nicht bekannt, wer an den Internetgeräten sitzt. Nur bei der Nutzung des intelligenten Agenten können die Besucher voneinander unterschieden und damit die Anzahl der Unique Visits ermittelt werden. Aus diesem Grund wird das Site-zentrierte Verfahren durch ein zweites Verfahren, die User-zentrierte Messung ergänzt, bei der Nutzerprofile erstellt werden. B.2. Die Reichweitenmessung ("User-centric") User-centric Die User-zentrierte Messung basiert auf einer repräsentativen Personengruppe. Das Surfverhalten dieser Personengruppe wird gemessen und gleichzeitig eine Umfrage durchgeführt, um die 324 Nutzungsdaten auf die untersuchte Internet-Bevölkerung hochrechnen zu können. Funktionsweise: 1. Die Personengruppe (die einen repräsentativen Durchschnitt der Internetnutzer darstellt) wird per Telefon oder online rekrutiert. 2. Dann wird ein spezielles Messprogramm (Meter) auf die Computer der ausgewählten Personengruppe installiert bzw. heruntergeladen (Home & Work). 3. Anschließend identifiziert sich jeder Teilnehmer individuell (über einen eigenen Zugang) oder über die Erkennung eines Algorithmus, sobald er den Computer einschaltet. 4. Die Online-Nutzungsdaten können nun über die auf dem Rechner installierte Software übertragen werden. Was wird gemessen? Online-Nutzung auf der Basis der repräsentativen Personengruppe. Was berücksichtigt diese Messung? Die Online-Nutzung der ausgewählten Personengruppe Angewandte Methode: Erfassung der Internetnutzung einer ausgewählten repräsentativen Personengruppe, die über einen Online-Zugang verfügt. Wie wird der Nutzer identifiziert? Entweder durch die Login-Daten bei jeder neuen Internetnutzung und/oder durch einen Algorithmus. Umfang der Messung: Wohnung und/oder Arbeitsplatz oder alle anderen Einwählpunkte. Alle besuchten Seiten oder nur die Seiten, die Werbung enthalten. Bereitstellung der Daten: Die gesammelten Daten werden monatlich hochgerechnet. Gegenwärtig gibt es in Frankreich zwei verschiedene Institute, die auf der Grundlage von Panelen arbeiten und jeweils einen eigenen Ansatz verfolgen: - comScore: Online-Rekrutierung der Personengruppe, die per Algorithmus identifiziert wird. - Nielsen NetRatings: Rekrutierung der Personengruppe per Telefon oder online mit einer individuellen Kennung oder über einen Algorithmus. Médiamétrie arbeitet seit April 2008 an der Zusammenführung der nutzerzentrierten (Nielsen NetRatings-Panel) und seitenzentrierten Messung (e-stat und andere Site-centric-Tools). C. Indikatoren und Nutzerquoten Indikatoren USER-CENTRIC - - Internet-Bevölkerung: Bevölkerung, die Zugang zum Internet hat. Unique Visitors (UV): Anzahl der Personen, die im Zeitraum eines Monats eine Webseite oder einen Seitenteil, eine Anzahl zusammengehörender Webseiten im Internet insgesamt oder in einer Anwendung genutzt haben. Unique Visitors täglich: Durchschnittliche Anzahl der Personen, die - über einen Zeitraum von einem Monat gesehen – jeweils an einem Tag einen Webseitenteil, eine Anzahl zusammengehörender Webseiten im Internet insgesamt oder in einer Anwendung besucht haben. Überschneidung von Unique Visitors: Gesamtzahl der Besucher, die gemeinsam im Zeitraum eines bestimmten Monats verschiedene Webseiten besucht haben. Verweildauer: Gesamtzahl der Minuten, die die Besucher innerhalb eines Monats auf einer Webseite oder einem Webseitenteil, einer Anzahl zusammengehörender Webseiten im Internet insgesamt oder in einer Anwendung verbracht haben. Verweildauer pro Unique Visitor: Durchschnittliche Anzahl der Minuten, die ein Besucher im Zeitraum eines Monats auf einer Website oder einem Webseitenteil, einer Anzahl zusammengehörender Webseiten im Internet insgesamt oder in einer Anwendung verbracht hat. Besuch: Aufruf mindestens einer Seite einer Website im Zeitraum eines Monats. Werden 325 innerhalb von 30 Minuten keine weiteren neuen Seiten vom gleichen Verbindungspunkt aus auf einer Website aufgerufen, wird dies in der Regel als Ende des Besuchs gewertet. SITE-CENTRIC In Verbindung mit dem intelligenten Agenten - Unique Visitors (UV). - Unique Visitors täglich. - Mehrfache Besuche der Unique Visitors. - Interessensschwerpunkte beim direkten Lesen pro Produkt, pro Marke und pro Bereich. - Verweildauer. - Verweildauer pro Unique Visitor. - Vollständiger Ablauf des Besuchs und der Aktivität oder Nicht-Aktivität. Auf der Grundlage Tag-basierter Technologie - Internetnutzer: Eine Einzelperson, die eine oder mehrere Webseiten aufruft, wird als Internetnutzer bezeichnet. Die Internetnutzer werden anhand eines Cookies identifiziert und, sofern dies nicht möglich ist, durch die Verknüpfung von IP-Adresse und User-Agent. - Cookie: Textdatei, die beim Aufrufen einer Website vom Server der Website oder einem anderen von der Website autorisierten Server auf der Festplatte des Internetnutzers hinterlegt wird. - Verknüpfung IP-Adresse/User-Agent: IP ist die Adresse des Servers und User Agent der verwendete Webbrowser (Internet Explorer, Firefox....) und dessen Version. - Anzahl Seitenaufrufe: Eine aufgerufene Seite ist eine Seite, die im Zeitraum eines Monats vollständig auf einer Webseite oder einem Webseitenteil, einer Anzahl zusammengehörender Webseiten oder im Internet insgesamt abgerufen wurde. Anmerkung: Die Anzahl der Seitenaufrufe kann auch mit User-zentrierten Tools geschätzt werden. Quoten - - Verbreitung (oder Penetration): Hierunter ist bei einer gegebenen Zielgruppe von Internetnutzern, der Anteil dieser Zielgruppe zu verstehen, der eine bestimmte Webseite besucht hat. Affinität: Anteil dieser Zielgruppe, die eine bestimmte Webseite besucht, an der Gesamtzahl aller Besucher dieser Website. Die Affinität lässt sich auf der Grundlage der Unique Visitors, der Seitenaufrufe, der Verweildauer etc. ermitteln, sofern diese Daten verfügbar sind. 326 7.4.2. Initiativen zur Bestimmung der Methoden und der Zuverlässigkeit der Reichweitenmessung Aufgrund der schnellen weltweiten Ausbreitung des Internet wurden schon früh Methoden zur Reichweitenmessung entwickelt. Diese Initiativen lösten rasch Kontroversen im Hinblick auf die angewandten Methoden und die Zuverlässigkeit der Ergebnisse aus, die für die Werbekunden von entscheidender Bedeutung ist. Verschiedene Bemühungen wurden unternommen, um die Methodik transparenter zu gestalten und die Qualität der erzielten Ergebnisse zu beurteilen. 7.4.2.1. Rolle des IAB Vor dem Hintergrund dieser Debatte bemüht sich das Internet Advertising Bureau in den Vereinigten Staaten um die Sicherstellung der Glaubwürdigkeit des Internet als Werbemedium. Die Konkurrenz im Bereich der Messung der Online-Nutzung von Videoportalen führte 2007 schließlich zum Konflikt zwischen comScore und Nielsen NetRatings. Die von beiden Instituten veröffentlichten Ergebnisse waren so unterschiedlich, dass die Werbewelt die Qualität beider Dienste anzweifelte. Das Internet Advertising Bureau schritt ein und verlangte von beiden Diensten eine Qualitätsprüfung.878 Im Rahmen einer vom IAB organisierten Zusammenkunft mit beiden Unternehmen erläuterten diese ihre jeweilige Methodik und verpflichteten sich zu mehr Transparenz. Die Teilnehmer einigten sich auf den Grundsatz der "konvergenten Aussagekraft", der anerkennt, dass die Zusammenführung verschiedener, mit unterschiedlichen aber korrekten Methoden erhobenen, Daten die Glaubwürdigkeit der Messungen erhöhen und damit zur Entwicklung des Online-Werbemarkts beitragen könnte.879 Beide Unternehmen akzeptierten schließlich auch die Durchführung einer Qualitätsprüfung.880 Das IAB organisierte zunächst im November 2007 und später im Dezember 2008 das IAB Leader Forum Internet Audience Measurement, ein Forum, das die wichtigsten Akteure im Bereich Reichweitenmessung und Online-Medien vereinte.881 Auch in Europa ist das IAB mit dem Europabüro IAB Europe882 und 23 nationalen Büros vertreten. Es vertritt etwa 4.500 Mitglieder. Das IAB veröffentlicht statistische Daten über Online-Werbung.883 Im November 2008 starteten das IAB und die European Interactive Advertising Association (EIAA) das Projekt MIA (Measurement of Interactive Audience), das Informationen über die Methoden und Anforderungen im Bereich der OnlineReichweitenmessung in Europa sammeln soll, um auf diese Weise die Glaubwürdigkeit der 878 879 880 881 882 883 “The Interactive Advertising Bureau Challenges comScore and Nielsen//NetRatings in Open Letter”, IAB Pressemitteilung, 20. April 2007, http://www.iab.net/about_the_iab/recent_press_releases/press_release_archive/press_release/5140 “IAB Hosts Historic Summit on Interactive Audience Measurement”, IAB Pressemitteilung, 22. Mai 2007, http://www.iab.net/about_the_iab/recent_press_releases/press_release_archive/press_release/5160 “IAB Applauds comScore as Audience Measurement Firm Enters Audit Process", IAB Pressemitteilung, 27. September 2007, http://www.iab.net/insights_research/530468/iab_news/iab_news_article/18142 ; comScore Pressemitteilung, 28. September 2007, http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases/2007/node_1285/MRC_Audit http://www.iab.net/events_training/audience/overview. R. Rauthenberg, CEO de l’IAB, “Interactive Audience Research & The Quest for Truth”, 29. November 2007, http://www.iab.net/iablog/2007/11/interactiveaudience-research.html http://www.iabeurope.eu/ “IAB Europe releases its online advertising expenditure research 2008”, IAB Pressemitteilung, 10. Juni 2009, http://www.iabeurope.eu/news/iab-europe-releases-its-online-advertising-expenditure-research-2008.aspx 327 Ergebnisse für die Online-Werbedienste zu erhöhen. Das Projekt sollte europäische Richtlinien für die Reichweitenmessung entwickeln.884 Zunächst erstellte MIA ein Glossar aller Begriffe, die von den verschiedenen Instituten, die im Bereich der Reichweitenmessung tätig sind, angewandt werden. Das Glossar vergleicht die von den 9 größten europäischen Medienforschungsinstituten verwendeten Definitionen.885 Die Ergebnisse der ersten Studie wurden im Mai 2009886 veröffentlicht und Mitte 2009 war eine weitere elektronische Erhebung in Arbeit.887 Von den befragten Verantwortlichen hatten etwa 800 auf die erste Umfrage geantwortet. Nur 29% äußerten sich zufrieden mit den vorhandenen Messverfahren und nur 23% mit der Konsistenz der Ergebnisse. 63% waren der Ansicht, dass die fehlende Konsistenz von einem Land zum anderen und einer Weltregion zur anderen eines der größten Probleme darstellt. Nur 23% meinen, dass die gegenwärtige Datenqualität professionellen Standards genügt. 85% sind der Ansicht, dass die Methoden von einem unabhängigen Institut geprüft werden sollten, aber weniger als ein Drittel (31%) geht davon aus, dass dies tatsächlich geschieht. Einige nationale Mitglieder von IAB Europe versuchen, ihr eigenes Messverfahren zu entwickeln und dies als Referenzsystem zu etablieren. Dies gilt für Großbritannien, wo das IAB in Partnerschaft mit der Association of Online Publishers die Gesellschaft UKOM gegründet hat. IPA und Microsoft könnten sich dieser Gesellschaft, deren Finanzbedarf bei 15 Mio. GBP für drei Jahre liegt, anschließen.888 Der Dienst soll 2010 gestartet werden.889 7.4.2.2. Zertifizierungsstellen Bestimmte Zertifizierungsstellen, die sich auf die Reichweitenmessung von Presseerzeugnissen spezialisiert haben, interessieren sich mittlerweile auch für die Messung der Onlinenutzung. Die International Federation of Audit Bureaux of Circulation hat eine Anzahl von Richtlinien zur Zertifizierung von Verfahren zur Online-Reichweitenmessung festgelegt.890 In Europa sind bereits mehrere Zertifizierungsstellen in unterschiedlichem Maße im Bereich der Zertifizierung der Online-Reichweitenmessung und sogar teilweise im Bereich der Veröffentlichung von Daten tätig. 884 885 886 887 888 889 890 The MIA (Measurement of Interactive Audience) Project, http://www.iabeurope.eu/research-andbenchmarking/mia---the-measurement-of-Internet-audiences-project.aspx Vgl auch die Website von MIA, http://www.miaproject.org/ MIA, Directory of Audience Measurement Terms by Supplier, IAB / EIAA, Juli 2008, http://www.miaproject.org/images/stories/files/miaprojectdirectorydefinitions1iii.pdf MIA Pressemitteilung, 15. Mai 2009, http://www.miaproject.org/index.php?option=com_content&view=article&id=50:mia-project-publishes-initialresults-from-first-global-interactive-audience-measurement-survey-&catid=1:latest-news&Itemid=2 http://www.redshiftresearch.co.uk/MIA “JICIMS relaunches as UKOM to move forward with industry-approved online planning system”, Pressemitteilung IAB UK, 9. Dezember 2008, http://www.iabuk.net/en/1/pressreleasejicimsrelaunchesasukomtomoveforwardwithindustryapprovedonlinepla nningsystem.html “Boost for online currency body UKOM”, Mediaweek 16. Juni 2009, http://www.mediaweek.co.uk/news/913513/Boost-online-currency-body-UKOM/ "UKOM in final stages of consultation », IAB UK Pressemitteilung, 19. Mai 2009, http://www.iabuk.net/en/1/ukominfinalstagesofconsultation290509.mxs http://www.auditbureau.org.au/ifabctest/pages/webmeasurement/webmeasurement.html 328 Dies gilt insbesondere für folgende Länder: 891 892 893 894 895 896 897 898 899 900 - Großbritannien: Hier hat die Gesellschaft ABC den Bereich ABC Electronic zur Zertifizierung der Reichweitenmessung digitaler Medien eingerichtet;891 - Frankreich: Hier hat die OJD den Bereich OJD Internet eingerichtet. Das Bureau Internet Multimédia zertifiziert die Anzahl der Webseitenzugriffe auf der Grundlage der Besucherzahlen und der Unique Visitors. Vor der Zertifizierung muss ein von der OJD zertifiziertes Analyseprogramm auf der Website installiert werden, mit dem die Seitenzugriffe pro Tag erfasst und gemeldet werden (DSF).892 Bis Mitte 2009 wurden 11 solcher Mess-Tools zertifiziert. Am 22. April beschloss der für das Internet zuständige Ausschuss der OJD, der über ein vom Vorstand der Vereinigung gebilligtes Projekt beriet, schnellstmöglich die Ergebnisse seiner Untersuchung über die von den Mitgliedern aufgerufenen Webseiten, aufgegliedert nach Inlands- und Ausland-Traffic, zu veröffentlichen. Dieser neue Indikator, der von allen Akteuren am Markt verlangt worden war, wird in der monatlichen Pressemitteilung von OJD in Prozent angegeben und als absoluter Wert in den ebenfalls monatlich veröffentlichen Internetberichten bekanntgegeben; - Deutschland: Hier stellt die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.)893 eine Datenbank bereit, die die Anzahl der gemeldeten Zugriffe auf die wichtigsten deutschen Webseiten, einschließlich die Zugriffe auf einige Internetseiten, die audiovisuelle Abrufdienste bereitstellen, ausweist;894 - Belgien: hier hat das CIM (Centre d'Information sur les médias)895 die Einführung eines Verfahrens zur Messung des Traffic beschlossen: MetriWeb.896 Dieses sitezentrierte Messverfahren soll objektive und unabhängige Daten über die Anzahl der Besucher, der Besuche und der Seitenzugriffe bereitstellen. Mit MetriWeb kann kein Nutzerprofil erstellt werden. Mit Metriprofil897, dem von CIM im Rahmen der Internetstudien eingesetzten Verfahren, soll diese Lücke geschlossen werden. Diese Methode stellt eine Verbindung zwischen den anonymen Internetnutzern von MetriWeb und den sich dahinter verbergenden Menschen aus Fleisch und Blut her. Konkret werden im Rahmen der Metriprofil-Methode regelmäßig stichprobenartig MetriWeb-Besucher online zu ihrer Internet-Ausrüstung, ihrem Surfverhalten und ihren soziodemografischen Daten befragt. Da sowohl die soziodemografische Zusammensetzung der ausgewählten Personengruppe als auch deren Surfverhalten (MetriWeb) bekannt sind, kann ein Profil jeder analysierten Internetseite erstellt werden, sofern ausreichende Daten in Metriprofil erfasst sind; - Spanien: Hier veröffentlicht das Institut INTROL898 zuverlässige Daten über die Anzahl der Seitenzugriffe (OJDinteractiva-Dienst)899 - Rumänien: Hier veröffentlicht das Informationsinstitut BRAT seit Oktober 2007 Daten über die Nutzung rumänischer Internetseiten.900 http://www.abce.org.uk http://www.ojd.com/engine/bureaux/bur_bim.php http://www.ivwonline.de http://www.ivwonline.de/ausweisung2/suchen2.php http://www.cim.be/base/fr/m/mi.html http://www.cim.be/mtwb/fr/a/index.html http://www.cim.be/mtpr/fr/a/index.html http://www.introl.es http://www.ojdinteractiva.es/ http://www.sati.ro/index.php?page=rezultate_site#nespecificat 329 7.4.2.3. Andere Foren Verschiedene internationale Foren befassen sich mit der Qualität der Reichweitenmessung im Internet: - Das Forum i-Com (International Conference on Online Measurement)901 gibt eine informative Website zu methodischen Fragen, Selbstverpflichtungen usw. heraus und organisiert alljährlich eine internationale Konferenz;902 - Die Advertising Research Foundation veröffentlicht Studien und organisierte im Juni 2009 die Konferenz "Audience Measurement 4.0" (New York, 23.-24. Juni 2009)903. Im Internet finden sich zudem verschiedene Fachberichte über methodische Fragen der Reichweitenmessung im Internet.904 7.4.3. Akteure im Bereich der Online-Reichweitenmessung Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Akteuren im Bereich der Reichweitenmessung von Internetdiensten: - Akteure aus dem Bereich der Messung traditioneller Medien (Institute zur Feststellung der Verbreitung von Presseerzeugnissen, Institute zur Messung von Einschaltquoten im Fernsehen). Einige Institute, die sich vor allem auf die Messung der Einschaltquoten von Radio und Fernsehen spezialisiert hatten (Nielsen, Médiamétrie, TNS usw.) haben die Notwendigkeit erkannt, sich auf die neuen Medien einzustellen. Bei den Instituten, die sich auf die Feststellung der Verbreitung von Presseerzeugnissen spezialisiert haben, hat vor allem die Tatsache, dass nunmehr auch die Presseverlage Webseiten herausgeben, in einigen Ländern das Interesse verschiedener Institute für die Online-Reichweitenmessung geweckt. - Akteure im Bereich der Reichweitenmessung im Internet. Die meisten dieser Akteure sind neu auf diesem Markt. In jüngster Zeit ist die Reichweitenmessung von Internetseiten aller Kategorien um die Reichweitenmessung von Online-Videos ergänzt worden; hierbei handelt es sich um eine neue Disziplin, die im anglosächsischen Video metrics genannt und in Frankreich als „vidéométrie" bezeichnet wird. Einige Unternehmen aus dem Bereich der Reichweitenmessung im Internet haben sich auf die Messung der Online-Videonutzung spezialisiert. Auch einige Betreiber von Internetdiensten, insbesondere Google, entwickeln eigene Dienste zur Reichweitenmessung, um ihren Kunden oder Werbepartnern detaillierte Nutzungsdaten liefern zu können. 7.4.3.1. International tätige Messinstitute Einige dieser Dienste messen die Internetnutzung weltweit: - 901 902 903 904 905 Alexa905 ist ein Tool zur vergleichenden Messung der weltweiten Zugriffe auf eine Website. Das System basiert auf der Erfassung des Traffic über eine Werkzeugleiste http://www.I-com.org Die nächste Konferenz mit dem Titel "3rd I-COM Global Summit On Online Media measurement" findet vom 10. Februar bis 1.März 2010 in Lissabon statt. http://www.thearf.org/assets/am-09 Vgl. insbesondere: E.T. Peterson and M. Berger, ”Measuring Multimedia Content in a Web 2.0 World”, Nedstat, Februar 2008. http://www.nedstat.nl/uk/publications/measuring_multimedia_content.pdf http://www.alexa.com 330 (Toolbar), die zahlreiche Internetnutzer installiert haben. Aufgrund der leichten Zugänglichkeit und der Gratis-Verfügbarkeit hat sich Alexa als das am häufigsten genutzte Tool etabliert, dessen Methodik allerdings in einigen Punkten Mängel aufweist (vgl. 7.4.3.2). - Compete.com906 misst die Internetnutzung auf der Grundlage der von den Internetprovidern (Internet Service Providers), den "opt-in panels", den Anbietern von Anwendungen und den Nutzern der Werkzeugleiste (Compete Toolbar) bereitgestellten Informationen. - Quantcast907 ist ein Tool, das ebenfalls die Zugriffe auf eine Website misst, aber auf html-Codes basiert, die die Webseitenbetreiber auf ihren Webseiten einfügen müssen, um Statistiken erstellen zu können. Da dies die Mitwirkung der Herausgeber erfordert, ist dieses Tool weniger universell einsetzbar als Alexa. Quantcast hat Vereinbarungen mit der Disney/ABC-Gruppe geschlossen. Bei YouTube und MySpace gibt es keine internen Messungen, dafür aber bei Hulu und Dailymotion. Diese Akteure ermöglichten die Entwicklung spezieller Indikatoren (Unique Visits, Seitenzugriffe usw.) und damit einen ersten internationalen Vergleich. 7.4.3.2. Das Alexa-Ranking von Webseitenzugriffen Alexa ist ein von Alexa Inc., einem Tochterunternehmen von Amazon Inc., angebotener Dienst. Dieser Traffic Rank genannte Dienst stuft alle Webseiten weltweit auf Grundlage der von Millionen Nutzern eingesetzten Alexa Toolbar und der Traffic-Daten aus anderen Quellen ein. Alexa bietet Zahlenmaterial über die 25 Millionen Webseiten, die in den letzten drei Monaten am häufigsten besucht wurden. Das Alexa-Ranking ist eine Kombination aus der Zahl der Unique Visits und der Anzahl der Seitenzugriffe pro Besucher. In einer ersten Phase erfasst Alexa täglich die Anzahl der Besucher und der Seitenzugriffe auf jeder Webseite. Grundlage des Rankings ist ein Wert, der aus diesen beiden Zahlen abgeleitet wird und sich auf einen Zeitraum von drei Monaten bezieht. Alle Domain-Endungen einer Webadresse werden berücksichtigt und für eine Website gezählt. So werden für eine Webadresse wie beispielsweise "coe.int" alle Besucher von "obs.coe.int" oder "http://www.coe.int/t/dg4/eurimages" zusammen als Besucher der Website "coe.int" erfasst. Bei einer Website mit mehreren Domain-Endungen wie ".com", ".fr" oder ".org" oder verschiedenen Adressen, die alle zu einer Website gleichen Inhalts führen, werden alle Besucher zusammen für diese eine Website erfasst. Mit Reach (Reichweite) wird die Anzahl der User gemessen. Die Reichweite gibt den Anteil der Internetnutzer an, die eine bestimmte Internetseite besucht haben. Beträgt beispielsweise der yesterday Reach einer Webseite wie youtube.com 19,3%, bedeutet dies, dass weltweit 19,3% aller von Alexa gemessenen Internetnutzer die Seite YouTube.com oder zu YouTube gehörende Seiten besucht haben. Alexa liefert tägliche, wöchentliche und monatliche Reichweiten für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten. Darüber hinaus kann eine Grafik über einen Zweimonatszeitraum erstellt werden. Die Entwicklung über drei Monate (three Months Change) wird anhand des Vergleichs des gegenwärtigen Reachs mit dem vor drei Monaten ermittelt. Die Anzahl der Seitenzugriffe misst die Anzahl der von den Besuchern der betrachteten Website aufgerufenen Seiten. Wiederholtes Aufrufen einer Website durch ein- und denselben Besucher an einem Tag, wird nur einmal gewertet. Seitenzugriffe je Nutzer sind die durchschnittlich von einem Besucher der Website an einem Tag aufgerufenen einzelnen Seiten. Die Entwicklung über einen 906 907 http://www.compete.com/ http://www.quantcast.com/ 331 Zeitraum von drei Monaten ergibt sich aus dem Vergleich der Anzahl der an einem bestimmten Tag aufgerufenen Seiten mit der Zahl der Zugriffe vor drei Monaten. Laut Alexa korrigiert die Ranking-Methode eine Reihe von Ungenauigkeiten und erstellt das Ranking erst im Anschluss daran. Korrekturen werden insbesondere auf der Grundlage des Standorts der Besucher und der demografischen Aufgliederung der Besucher vorgenommen. Eine weitere Verbesserung gab es im April 2008 in Bezug auf Ungenauigkeiten, die dadurch entstanden, dass Alexa die Nutzerdaten beim Internet Explorer aus seiner Toolbar und bei Mozilla und Netscape auf der Grundlage der integrierten Tabs ermittelte. Dies führte zu einer Überbewertung der Webmaster, die gegenüber allen anderen Internetnutzern eher geneigt waren, die Alexa Toolbar zu installieren. Eine verzerrte Darstellung kann auch dadurch entstehen, dass Antiviren-Programme wie Symantec und McAfee die Alexa-Toolbar als Spyware einstufen, was die Nutzer veranlassen kann, das Programm von ihrem Rechner löschen. McAfee betrachtet das Tool sogar als für den PC potenziell gefährliche Adware. Neben der eigenen Werkzeugleiste (die seit Juli 2007 verfügbare Sparky-Toolbar) gibt es weitere Toolbars, die die von Alexa gesammelten Daten auswerten, wie beispielsweise: Search Status, ein Tool, das die Einstufung einer Website bei Google und die Alexa-TrafficEinstufung anzeigt. About this Site Plug-in Firefox, ein Tool, das die Metadaten des Alexa-Traffic-Ranking darstellt. Im April 2008 führte Alexa ein neues Berechnungsverfahren für seine Traffic-Einstufung ein. Es kamen neue Datenquellen hinzu, um genauere Werte über die Beliebtheit einer Webseite zu erhalten. Das Alexa-Ranking erfolgt also nicht mehr ausschließlich auf der Grundlage der mit der Alexa Toolbar ermittelten Daten. Dieses neue Ranking soll zur Vermeidung bestimmter Fehler beitragen. Trotz einiger methodischer Mängel ist Alexa zu einem weltweit häufig genutzten Referenz-Tool in der Internetwelt geworden. Quellen: - “About the Alexa Traffic Ranking”, http://alexa.com/help/traffic_learn_more - Artikel "Alexa", in Wikipedia.com und Wikipedia.fr, abgerufen am 4. Juli 2009., http://en.wikipedia.org/wiki/Alexa_Internet ; http://fr.wikipedia.org/wiki/Alexa_Internet - ”Alexa Ranking; does it matter?”, Markt8t.com, 31. August 2008 - http://www.mark8t.com/2008/08/31/alexa-ranking-does-it-matter-to-increase-your-rank/ 332 Abbildung 74: Von Alexa gelieferte Informationen über Youtube.com, Myspace.com, Hulu.com, Dailymotion.com und Megavideo.com (4. Juli 2009) Quelle: Alexa 333 Quelle: Alexa 334 Quelle: Alexa 335 Tabelle 44: Aufgliederung der Nutzung von YouTube nach verschiedenen Domains (4. Juli 2009) Quelle: Alexa 336 Tabelle 45: Aufgliederung der YouTube-Besucher nach ihrem Herkunftsland (4. Juli 2009) Quelle: Alexa 337 Abbildung 75: Demografische Daten über die YouTube-Besucher (4. Juli 2009) Quelle: Alexa 338 Abbildung 76: Vergleich des Traffic bei YouTube, MySpace, Hulu, (Mai 2008 - Mai 2009), erstellt von Compete.com Quelle: Compete.com Quelle: Compete.com 339 Abbildung 77: Daten von Quantcast über YouTube, MySpace, Hulu, Dailymotion und Megavideo (Januar - Mai 2009) 340 Quelle: Quantcast 341 Quelle: Quantcast 342 Quelle: Quantcast 343 7.4.3.3. Nationale Institute für Online-Reichweitenmessung Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne an dieser Stelle Methoden und Ergebnisse vergleichen zu können, nachfolgend eine Aufstellung der Firmen, die sich auf den verschiedenen nationalen Märkten auf die Online-Reichweitenmessung spezialisiert haben. Vereinigte Staaten comScore: http://www.comscore.com DivinityMetrics: http://www.divinitymetrics.com/blog/ Hitwise: http://www.hitwise.com Nielsen Online: http://www.nielsen-online.com/ TubeMogol: http://www.tubemogul.com/ VisibleMeasures: http://www.visiblemeasures.com/ VideoCounter: http://www.videocounter.com/ Europa AT - Österreich Nielsen Online Austria: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=at BE - Belgien CIM: http://www.cim.be CH - Schweiz Nielsen Online Switzerland: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=ch DE - Deutschland AGOF: http://agof.de AT Internet: http://www.atinternet.com comScore: http://www.comscore.com IVW: http://www.ivwonline.de Nielsen Online Germany: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=de Spring: http://www.spring.de VideoCounter: http://www.videocounter.com/ ES - Spanien AT Internet: http://www.atinternet.com Nielsen Online Spain: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=es OJDInteractiva: http://www.ojdinteractiva.es/ FR - Frankreich AT Internet: http://www.atinternet.com comScore: http://www.comscore.com Médiamétrie EStat: http://www.estat.com/besoins-et-services/analyse-contenu.html Médiamétrie NetRatings Panel: http://www.mediametrie.com/Internet/solutions/mediametrienetratings-panel.php?id=8 Nielsen Online France: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=fr OJD Internet: http://www.ojd.com/engine/bureaux/bur_bim.php 344 GB - Vereinigtes Königreich AT Internet: http://www.atinternet.com comScore: http://www.comscore.com Nielsen Online UK: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=uk UKOM: (nimmt 2010 die Arbeit auf): http://www.iabuk.net/en/1/towardsaplanningcurrencyforonline250209.mxs IT - Italien Audiweb: http://www.audiweb.it/ Nielsen Online Italia: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=it NL - Niederlande Nedstat: http://www.nedstat.com Nielsen Online Netherlands: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=nl http://www.visiblemeasures.com/ RO - Rumänien BRAT: http://www.brat.ro/ Trafic: http://www.trafic.ro/ SE - Schweden Nielsen Online Sweden: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=se SI – Slowenien AT Internet: http://www.atinternet.com Restliche Welt AU - Australien Nielsen Online Australia: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=au Vquence: http://www.vquence.com.au/metrics-blog.html BR - Brasilien IBOPE NetRatings (Nielsen Online): http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=at CA- Kanada AT Internet: http://www.atinternet.com comScore: http://www.comscore.com Streametrics: http://www.streametrics.tv/ CN - China und Hong Kong Nielsen Online China: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=cn Nielsen Online Hong Kong: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=hk JP - Japan Nielsen Online Japan: http://www.netratings.co.jp/ NZ - Neuseeland Nielsen Online New Zeeland: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=nz SG - Singapur Nielsen Online Singapur: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=sg ZA - Südafrika Nielsen Online South Africa: http://www.nielsen-online.com/intl.jsp?country=za 345 7.4.3.4. Google Analytics Google ist stark am Markt der Reichweitenmessung im Internet interessiert, der nützliche zusätzliche Kennzahlen zur Internetnutzung liefern kann. Für diesen Akteur, der über einen großen Marktanteil im Bereich von Internetrecherchen verfügt, geht es zum einen darum, seiner Werbeabteilung Daten an die Hand zu geben, die für die Werbekunden interessant sein könnten und zum anderen darum, zuverlässige Informationen über YouTube – das hauseigene Videoportal für nutzergenerierte Inhalte - zu erhalten. Google bietet den Webseitenbetreibern mit dem Tool Google Analytics einen kostenlosen Dienst zur Analyse der Webseitenzugriffe an. Die Einrichtung dieses Dienstes wurde durch die Übernahme der Gesellschaft Urchin Software Corporation und dem von Urchin herausgegebenen Softwarepaket zur Analyse der Webseitenzugriffe möglich. Das TrafficAnalyse-System von Urchin mit dem Namen Urchin On Demand, das für 495 USD jährlich (199 USD unmittelbar nach der Übernahme durch Google) zum Verkauf angeboten wurde, wird nunmehr für Webseiten mit weniger als fünf Millionen Zugriffen monatlich kostenlos zur Verfügung gestellt. Google Analytics verwendet bei der Standardinstallation 4 Cookies und bietet die Nutzung eines zusätzlichen Cookies an. Diese Cookies sind anonym (sie enthalten keine Informationen, mit denen Personen identifiziert werden können) und werden beim Schließen des Webbrowsers nach 30 Minuten, 6 Monaten bzw. 2 Jahren gelöscht.908 908 http://www.google.com/analytics/ 346 Abbildung 78: Beispiel eines Google Analytics-Berichts für eine Website (in diesem Fall eine kostenlose VoD-Website) 347 348 349 350 351 352 353 354 7.5. BELIEBTHEIT DER VIDEOPORTALE 7.5.1. Internationale Ausrichtung der Videoportale Die verschiedenen verfügbaren Studien über das Nutzerverhalten oder die Reichweitenmessung belegen die große Beliebtheit der Videoportale und in geringerem Umfang die der Catch-up-TV-Seiten und kostenlosen Videoabrufdienste. Die Marktkonzentration im Bereich der Videoportale ist ausgesprochen stark; der Markt wird in den Vereinigten Staaten und Europa von dem Videoportal YouTube dominiert, das allein bereits einen Marktanteil von mehr als 50% verzeichnet. Die von Alexa veröffentlichten Daten bieten den Vorteil, dass sie die unterschiedlichen Sprachversionen aller zu einer Familie gehörenden Webseiten zusammenfassen und damit den jeweiligen Platz im weltweiten Ranking wiedergeben.909 Die Website MySpace, die zwar genau genommen mehr ein soziales Netzwerk als ein Videoportal ist, den Nutzern aber dennoch die Möglichkeit bietet, Videos hochzuladen, rangierte an elfter Position im Juni 2009. Die Videoportale Youporn, Pornhub, Redtub, Tube8, die sich auf Videos mit Erwachseneninhalten spezialisiert haben, liegten jeweils auf Platz 47,51, 68 und 72. Der größte ernst zu nehmende internationale Konkurrent von YouTube ist die französische Website Dailymotion.com, die im Juni 2009 Platz 73 einnahm. Die in Hong Kong beheimatete Website Megavideo erreichte Platz 82. Der in 30 verschiedenen Sprachen verfügbare belgische Dienst Netlog nahm Platz 107 ein. Die chinesische Website Tudou erreichte Platz 124. Abbildung 79: 909 Weltweite Tagesreichweite (Daily Reach) der größten OnlineVideoportale (Oktober 2008 – Juni 2009) http://www.alexa.com/topsites 355 Quelle: Alexa Zudem gibt es in Europa nationale Videoportale, die hinsichtlich ihrer Reichweite im Vergleich mit internationalen Internetseiten eher als Außenseiter erscheinen, landesweit aber durchaus eine hohe Reichweite erreichen können. Die vom comScore-Institut durchgeführten Studien über Webseiten, die audiovisuelle Inhalte anbieten, bestätigen die Dominanz von YouTube. Die von Google betriebenen Videoportale (also in erster Linie YouTube) dominieren in Amerika, Kanada, Deutschland, Großbritannien und Frankreich den Markt der Online-Videonutzung. Auf den nationalen europäischen Märkten ziehen die übrigen großen Videoportale (wie Clipfish, Dailymotion, Netlog) teilweise mit den von audiovisuellen Anbietern herausgegebenen VoD-Plattformen gleich. Tabelle 46: Online Video-Nutzung Aufgelistet nach Prozentsatz der Nutzung. Erfasst wurden Personen über 15 Jahre, Dezember 2007. Nicht einbezogen wurde der Traffic öffentlicher Rechner beispielsweise von Internetcafés und der Traffic auf Handys oder PDA (persönlicher digitaler Assistent). Unique Visitors Gesamt (in Tausend) Kanada 19 047 2 137 074 112 % Online Nutzung Bevölkerung 89% Großbritannien 28 686 3 092 867 108 87% Deutschland 27 321 2 514 039 92 81% Frankreich 24 063 2 138 802 89 84% 124 362 9 509 544 77 78% Land U.S. Videos (in Tausend) Videos pro Besucher Quelle: comScore, Pressemitteilung 10.4.2008 7.5.2. Messung der Online-Videonutzung in den Vereinigten Staaten Es steht außer Frage, dass die Online-Videoportale wesentlich erfolgreicher sind als Videoabrufdienste oder Catch-up-TV. Laut Nielsen Online hat sich in Amerika die Zahl der Internetnutzer, die online Videos ansehen, zwischen Mai 2008 und Mai 2009 um 12,8% erhöht, während sich im gleichen 356 Zeitraum die Zeit, die Internetnutzer mit Online-Videos verbringen, um 48,9% erhöht hat.910 YouTube positioniert sich mit 6 Milliarden Streams und 95 Millionen Unique Visits mit großem Abstand als Marktführer im Bereich Online-Videos. Zu den anderen Top 5-Seiten im Bereich Online-Videos gehören Hulu und Yahoo !, Fox Interactive Media und ABC. Tabelle 47: Die Nutzung von Online-Videos in den Vereinigten Staaten (Mai 2009) Overall Online Video Usage (U.S.) Mai 2009 Entwicklung gegenüber dem Vorjahr Entwicklung gegenüber dem Vormonat Unique Viewers (000) 133 797 12,8% 14.7% Unique Viewers (000) 133 797 12,8% 14.7% 75,1 19,6% -7.3% 188,7 48,9% -8.3% Streams pro Viewer Verweildauer pro Viewer (in Min.) Quelle: Nielsen Online, VideoCensus – Anmerkung: einschließlich progressiver Downloads und ohne Werbevideos Tabelle 48: 910 911 Vereinigte Staaten – Hauptvideoportale nach Anzahl der im April 2009 abgerufenen Video, nach Nielsen VideoCensus911 “Time Spent Viewing Video Online Up 49 Percent”, Nielsen Wire, 15. Juni 2009. http://blog.nielsen.com/nielsenwire/online_mobile/time-spent-viewing-video-online-up-49-percent/ “YouTube Leads Video Streams as Hulu Grows 490% from Last Year”, Nielsen Wire, 14 May 2009.http://blog.nielsen.com/nielsenwire/online_mobile/YouTube-leads-video-streams-hulu-grows/ 357 Abbildung 80: Demografische Daten zum Video-Streaming und -Download in den Vereinigten Staaten Einer Studie von Globalwebindex912 zufolge sind Online-Videos für Internetnutzer populärer geworden als "Blogs" und "soziale Netzwerke". Im Januar 2009 hatten in Amerika 72% der Internetnutzer Videoclips gesehen und nur 46% ein Buch gelesen, 41% hatten ein eigenes Profil in einer Online-Community (MySpace, Facebook, Linkedin,…) und nur 19% einen eigenen Blog. 39% der Nutzer gaben Videoclips frei und 32% luden Videoclips hoch. In der jüngsten untersuchten Altersgruppe (16-17-Jährige) hatten 82% Online-Videoclips abgerufen, 52% Videoclips freigegeben und 46% Videoclips eingestellt. Diese Zahlen sind in den Altersgruppen von 18 bis 24 und von 25 bis 34 mehr oder weniger ähnlich. In den älteren Altersgruppen sind diese Quoten insgesamt etwas niedriger, aber dennoch beachtlich: In der Altersgruppe der 55- bis 65-Jährigen haben sich bereits 65% der Internetnutzer Videoclips angesehen, 29% Videoclips freigegeben und 20% Videoclips hochgeladen. Die Studie belegt, dass Online-Videos ebenso häufig genutzt werden wie die Fernsehprogramme der Networks: im Dezember 2008 lag die Reichweite von Online-Videos bei 97 Mio., die von ABC und CBS bei 114 Mio., die von NBC bei 112 Mio. und die von Fox bei 86 Mio. 9% der befragten Internetnutzer gaben an, mehr als 20 Videos in der 912 T. SMITH, “Online Video: 2009 is Primetime”, Globalwebindex.net, Trendstream, Juni 2009. http://www.trendstream.net/wp-content/uploads/2009/06/video-online-2009-is-primetime.pdf. Vgl. insbesondere: “Online video more popular than blogging and social networking”, MediaWeek, 29. Mai 2009, http://www.mediaweek.co.uk/news/909094/Online-video-popular-blogging-social-networking/ 358 zurückliegenden Woche gesehen zu haben, 10% hatten zwischen 10 und 20 Videos und 43% 1 bis 10 Videos abgerufen. Den Angaben zufolge hatten 10% keine Videos in der zurückliegenden Woche, 13% keine Videos im zurückliegenden Monat und 15% noch nie Online-Videos gesehen. Abbildung 81: Aufgliederung der in der vorausgegangenen Woche in den USA abgerufenen Online-Videos nach Sparten (Januar 2009) Dokumentation 4% Unterricht 4% Politik 4% Sonstige 2% Musikvideos 21% Biographien 3% Automobile 3% Werbeanzeigen 5% Lustige Home Videos 9% Mashups 3% Technologie 4% Sonstige persönliche Videos 5% Testberichte 5% Sport Highlihts 6% Drama 4% Film Trailer 6% Persönlich/Familie/ Freunde 6% Cartoons 6% Quelle: Globalwebindex Laut comScore hat sich die Zahl der amerikanischen Internetnutzer, die Online-Videos abgerufen haben, von 136 Millionen im März 2007 auf 158,4 Millionen im Juli 2009 erhöht. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der abgerufenen Videos von 7 Millionen auf 21,4 Millionen gestiegen, womit sich die Anzahl der von einem Internetnutzer durchschnittlich pro Monat angesehenen Videos von 51,6 auf 134,9 erhöht hat.913 Die Zahl der abgerufenen Videos ist seit März 2009 besonders stark angestiegen. 913 Vgl. Pressemitteilung von comScore, http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases 359 Abbildung 82: Vereinigte Staaten – Gesamtzahl der Unique Visitors von Videoseiten und Gesamtzahl der abgerufenen Videoinhalte – pro Monat (März 2007 - Juli 2009) 25 000 000 180 000 160 000 20 000 000 140 000 120 000 15 000 000 100 000 80 000 10 000 000 60 000 Gesamtzahl der abgerufenen Videos Gesamtzahl der unique Visitors von Videoseiten (in Tausend) 40 000 5 000 000 20 000 0 Mär-07 Mai-07 Juli-07 Sep-07 Nov-07 Dec-07 Jan-08 Feb-08 Mär-08 Apr-08 Jul-08 Okt-08 Nov-08 Dez-08 Jan-09 Feb-09 Mär-09 Apr-09 Jun-09 Jul-09 0 Quelle: comScore / Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Die Daten von comScore belegen die überwältigende Dominanz der Google-Seiten (in erster Linie YouTube). Betrachtet man die Anzahl der abgerufenen Videos, so hat sich der Marktanteil der Google-Seiten von 16,7% im März 2007 auf 41,9% im Juli 2009 erhöht und ein zwischenzeitliches Hoch von 44,1% im Juli 2008 erzielt. Allerdings verzeichneten zwischen Juli 2008 und Juli 2009 nicht die Google-Seiten, sondern Hulu, Viacom Digital (mit u.a. MTV, Nickelodeon Kids, Family Network), Turner Network (mit u.a. CNN), Microsoft (mit u.a. MSNBC) und CBS Interactive deutlich höhere Zuwachsraten in Bezug auf die Anzahl der abgerufenen Videos. Tabelle 49: Vereinigte Staaten – Anzahl der auf den Videoplattformen der größten Unternehmensgruppen abgerufenen Videos (Juli 2007 - Juli 2009) Google Sites Viacom Digital Microsoft Sites Fox Interactive Media Hulu Turner Network Yahoo! Sites Disney Online CBS Interactive Juli 2007 Juli 2008 Juli 2009 2 454 000 281 000 149 000 298 000 5 044 053 246 413 282 748 445 682 119 357 171 065 269 452 186 700 69 316 8 953 948 812 343 630 631 558 500 457 010 390 848 374 746 169 756 150 165 390 000 182 000 Quelle: comScore / Europäische Audiovisuelle Informationsstelle 360 Juli 2008 / Juli 2007 106% -12% 90% 50% _ _ -31% 3% _ Juli 2009 / Juli 2008 77,5% 229,7% 123,0% 25,3% 282,9% 128,5% 39,1% -9,1% 116,6% Abbildung 83: Vereinigte Staaten – Anzahl der auf den Videoplattformen der größten Unternehmensgruppen abgerufenen Videos (März 2007- Juli 2009) 10 000 000 9 000 000 Google Sites Viacom Digital Microsoft Sites Fox Interactive Media Hulu Turner Network Yahoo! Sites Disney Online 8 000 000 7 000 000 6 000 000 5 000 000 4 000 000 3 000 000 2 000 000 1 000 000 M ar M 07 ay -0 Ju 7 lSe 07 pN 07 ov Ja 07 n0 M 8 ar M 08 ay -0 Ju 8 lSe 08 p0 N 8 ov Ja 08 n0 M 9 ar M 09 ay -0 Ju 9 l-0 9 0 Quelle: comScore / Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Abbildung 84: Vereinigte Staaten – Anzahl der Unique Visitors auf den Videoportalen der verschiedenen Unternehmensgruppen (in Tausend) (März 2007-Juli 2009) 140000 120000 Google Sites Microsoft Sites Fox Interactive Media Yahoo! Sites Viacom Digital Hulu Turner Network 100000 80000 60000 40000 20000 M ar M 07 ay -0 7 Ju l-0 Se 7 p0 No 7 v0 Ja 7 n0 M 8 ar M 08 ay -0 Ju 8 l-0 Se 8 p0 No 8 v0 Ja 8 n0 M 9 ar M 09 ay -0 Ju 9 l-0 9 0 Quelle: comScore / Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Die Stärke von Google/YouTube besteht im Wesentlichen darin, dass die Zahl der durchschnittlich pro Monat abgerufenen Videos deutlich höher ist als die Zahl der auf den anderen Seiten abgerufenen Videos: sie hat sich von 54,7 im Juli 2008 auf 74,1 im Juli 2009 erhöht, während die Zahl bei den Hauptkonkurrenten mit etwa 10 bis 12 monatlich abgerufenen Videos konstant bleibt. 361 Abbildung 85: Vereinigte Staaten – Durchschnittliche Zahl der von einem Internetnutzer auf den verschiedenen Videoseiten der Unternehmensgruppen angesehenen Videos (Juli 2008 – Juli 2009) 80 70 Google Sites Viacom Digital Hulu Turner Network Fox Interactive Media Microsoft Sites Yahoo! Sites 60 50 40 30 20 10 0 Jul- Aug- Sep- Oct- Nov- Dec- Jan- Feb- Mar- Apr- May- Jun- Jul08 08 08 08 08 08 09 09 09 09 09 09 09 Quelle: comScore / Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Nach Angaben von Hitwise914 erreichte YouTube im Mai 2008 auf dem US-Videomarkt einen Anteil von 75,43% (Auswertung der Besuchermessung bei 63 Videoportalen). Die Kategorie "Online-Video" machte im Mai 2008 1,14% aller Internetbesuche aus und ging damit gegenüber Mai 2007 um 9% zurück, während im gleichen Zeitraum die im Internet verbrachte Zeit um 6% zunahm. Tabelle 50: Marktanteile von fünf Online-Videoseiten in den USA (Mai 2007 - Mai 2008) Mai 2007 1 2 3 4 5 YouTube MySpaceTV Google Video Yahoo! Video Veoh www.youtube;com www.myspacetv.com www.video.google.com www.video.search.yahoo.com www.veoh.com 59,55% 16,06% 7,80% 2,77% 0,86% Mai 2008 75,43% 9,01% 3,73% 1,92% 1,13% Quelle: Hitwise 914 Hitwise, Pressemitteilung, 25. Juni 2008, http://www.hitwise.com/press-center/hitwiseHS2004/google-increase-twentysix.php 362 Schwankung 26% -44% -52% -31% 32% 7.5.3. Messung der Online-Videonutzung in Europa Die Ergebnisse der von Microsoft im April 2009 veröffentlichten Studie stimmten mit denen von Globalwebindex überein.915 Dieser Studie zufolge verbrachten die Europäer 2008 durchschnittlich 8,9 Stunden wöchentlich (oder 1,5 Tage pro Monat) im Internet, was einer Zunahme von 27% gegenüber 2004 entspricht. Die Studie greift Zahlen von Jupiter Research auf, nach denen die Online-Videonutzung die populärste Form von Unterhaltung im Internet geworden ist. Danach haben 28% der Europäer kurze Videos oder Videofilme gesehen, was gegenüber 2006 eine Zunahme von 150% darstellt.916 Eine von der European Internet Advertising Association (EIAA) veröffentlichte Studie hat ergeben, dass 21% der europäischen Internetnutzer Videosendungen Online ansehen (Filme, Fernsehen, Videoclips) und dieser Prozentsatz in der Kategorie der Multitaskers, also der Nutzer, die gleichzeitig mehr als ein Medium nutzen, sogar auf 38% ansteigt.917 In der Altersgruppe der 23- bis 34-Jährigen rufen 30% der Internetznutzer in Europa Videosendungen (Filme, Fernsehen, Videoclips) ab.918 Wie schon in den Vereinigten Staaten verdeutlichen die verfügbaren Daten die Dominanz von YouTube. Das von comScore für Dezember 2007 erstellte Ranking ergab, dass die Google-Seiten (also in erster Linie YouTube) den Markt anführen. Fox Interactive Media (MySpace) in Großbritannien und Deutschland, Dailymotion in Frankreich und Clipfish in Deutschland erscheinen ebenso unter den fünf bestplatzierten Videoseiten. Tabelle 51: Die fünf größten Videoplattformen in Großbritannien, Frankreich und Deutschland Geordnet nach der Gesamtzahl der von den über 15-jährigen Unique Viewers abgerufenen Videos (in Tausend) , Dezember 2007 1 2 3 4 5 Großbritannien Frankreich Deutschland Google Sites BBC Sites Microsoft Sites Yahoo ! sites Fox Interactive Media Google Sites DailyMotion.com Groupe TF1 Amazon Sites Yahoo Sites Google Sites Vivendi ProSiebenSat.1 Sites919 Clipfish.de Fox Interactive Media Quelle: comScore, Pressemitteilung 10. April 2008 915 916 917 918 919 “Europe Logs On. European Internet Trends of Today and Tomorrow”, Executive Summary, Microsoft, April 2009, http://www.google.fr/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=2&url=http%3A%2F%2Fadvertising.microsoft.com%2 Fdeutschland%2FWWDocs%2FUser%2Fdede%2FNewsAndEvents%2FPressReleases%2FEurope%2520Logs%2520On%2520%2520Zusammenfassung%2520englisch.pdf&ei=lw1LSo3_LdLnQbeqOjeBQ&usg=AFQjCNG6QCe6g_GibvSr6U53dnJaNWAVDQ&sig2=LdtK7UzVRVR8b4ns6y8Q2Q Vgl. auch für 2006, EIAA Mediascope Europe Study, 2007, http://www.eiaa.net/Ftp/casestudiesppt/EIAA_2007_PRESENTATION_PANEUROPEAN,%20for%20website.pdf Jupiter, European Media Consumption, Oktober 2008. EIAA Mediatasking report, Executive Summary, s.d., http://eiaa.net/research/researchdetails.asp?SID=1&id=440&lang=6&origin=media-consumption.asp EIAA, Mediascope Europe 2008, Pan-European executive Summary, s.d., http://eiaa.net/research/researchdetails.asp?SID=1&id=429&lang=6&origin=media-consumption.asp Umfasst Catch-up-TV-Seiten, VoD aber auch das Videoportal und die kostenlose VoD-Plattform MyVideo. 363 Die UGC-Seiten mit nutzergenerierten Inhalten stellen diesem Institut zufolge den größten Teil der von französischen und englischen Internetnutzern abgerufenen Videoinhalte im Internet dar. Nach Angaben des Instituts entfielen in Frankreich 13%, in Großbritannien 10% und in Deutschland 9% der gesamten im Internet verbrachten Zeit auf Online-Videoabrufe.920 Im April 2009 lag der US-Marktanteil von YouTube im Videobereich bei 40,7%.921 Die 2008 und 2009 von comScore in Bezug auf die drei untersuchten europäischen Länder veröffentlichten Daten haben diese Tendenzen bestätigt. 7.5.3.1. Großbritannien In Großbritannien zählten im Januar 2009 6 Videoportale zu den 10 beliebtesten Webseiten. Im Jahr 2008 behaupteten die Google-Seiten (YouTube) ihre führende Position, während die Seiten von Fox Interactive Media (MySpace) hinter Facebook und Megavideo zurückfielen. Laut comScore ist in Großbritannien die Zahl der online angesehenen Videos von 3,5 Milliarden im März 2008 auf 4 Milliarden 2009 gestiegen. Im Januar 2009 wurden insgesamt 99,5 Mio. Videos (also 2,5% aller Online-Videos) auf den Seiten der großen Fernsehsender (BBC, ITV, Channel 4, Sky und Five) abgerufen. Neben der Dominanz von Google / YouTube (mit einem Marktanteil im Bereich OnlineVideos von 50%), ist eine sehr große Zersplitterung des Markts zu beobachten: Die neun anderen Seiten, die das Ranking anführen, haben insgesamt nur einen Marktanteil von 4 bis 5%. Demnach verteilt sich der restliche Marktanteil von 45% auf die übrigen kleinen Betreiber. Tabelle 52: Hauptvideoportale in Großbritannien, nach Anzahl der Unique Visitors – In Tausend (Januar 2008 / Januar 2009) Google Sites YouTube.com BBC Sites Microsoft Sites Facebook.com Yahoo ! sites Amazon Sites Fox Interactive Media AOL LLC Megavideo.com Metacafe Viacom Digital ITV sites DailyMotion.com Disney Online Gesamt Internet sharing sharing catch-up free VoD sharing sharing k.A. sharing free VoD sharing sharing free VoD catch-up sharing free VoD Jan. 2008 20 679 20 042 5 746 4 963 1 489 3 402 1 620 3 829 k.A. 800 1 835 k.A. k.A. k.A. k.A. März 2008 20 727 k.A. 6 318 4 821 1 560 3 720 k.A. 5 450 k.A. k.A. 1 556 2 272 k.A. 1 773 1 603 Juni 2008 20 463 k.A. 5 913 5 752 1 533 2 741 k.A. 3 946 k.A. 1 227 k.A. 1 679 1 524 1 277 k.A. Jan. 2009 23 664 23 523 6 771 4 344 3 582 2 998 2 945 2 587 2 198 2 189 1 940 k.A. k.A. k.A. k.A. 26 806 27 406 27 437 29 574 Quelle: comScore - Pressemitteilungen 25.06.2008, 16.09.2008, 17.03.2009 920 921 Quelle: comScore Video Metrix comScore Pressemitteilung, 4. Juni 2009, http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases/2009/6/Americans_Viewed_a_Record_16.8_Billion _Videos_Online_in_April 364 Tabelle 53: Hauptvideoportale in Großbritannien, nach Anzahl der abgerufenen Videos von Nutzern über 15 Jahre, zu Hause und am Arbeitsplatz März 2008 Videos (in Tausend) Juni 2008 Marktanteil Videos (in Tausend) Januar 2009 Marktanteil Videos (in Tausend) Google Sites BBC Sites Microsoft Sites Channel 4 Fox Interactive Media Yahoo ! sites ITV sites DailyMotion.com Megavideo.com Veoh.com Disney Online Viacom Digital 1 681 887 42 417 25 287 k.A. 29 748 19 975 k.A. 15 590 k.A. 15 070 13 893 13 528 48 1,2 0,7 k.A. 0,9 0,6 k.A. 0,4 k.A. 0,4 0,4 0,4 1 592 477 45 014 25 984 13 045 21 910 16 643 18 008 13 204 11 477 10 914 k.A. k.A. 49,3 1,4 0,8 0,4 0,7 0,5 0,6 0,4 0,4 0,3 k.A. k.A. 2 000 000 54 455 k.A. 23 724 k.A. k.A. 13 527 k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. Gesamt 3 500 627 100 3 229 476 100 4000 000 Quelle: comScore - Pressemitteilungen 25.06.2008, 16.09.2008, 17.03.2009 Die von Hitwise veröffentlichten Zahlen (die im Unterschied zu den comScore-Daten nicht nach Unternehmensgruppen zusammengefasst sind) ergeben für Februar 2009 ein deutlich anderes Ranking.922 Danach verzeichnet allein YouTube in Großbritannien 62,9% aller Videoseitenaufrufe. YouTube würde damit Platz 6 der am häufigsten besuchten Webseiten einnehmen. Im Bereich Online-Musikrecherchen nimmt YouTube danach Platz 2 hinter Wikipedia ein. Der Traffic der Videoseiten hat sich nach Angaben von Hitwise zwischen Februar 2008 und Februar 2009 um 40,7% erhöht. Im Februar 2009 galt jeder dreißigste Besuch einer Videoseite, während dies im Vorjahr nur jeder fünfzigste Besuch war. Tabelle 54: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Die zehn größten Videoportale nach ihrem Marktanteil in Großbritannien (Februar 2009) YouTube BBC iPlayer Google Video MegaVideo MSN Video Google Video UK Channel 4 TV MetaCafe Vuze Dailymotion www.youtube.com www.bbc.co.uk/iPlayer video.google.com www.megavideo.com video.msn.cim video.google.co.uk www.channel4.com/video www.metacafe.com www.vuze.com www.dailymotion.com Quelle: Hitwise 922 Hitwise, Pressemitteilung, 19. März 2009, http://www.hitwise.co.uk/other/press-center.php 365 62,90% 11,20% 2% 1,50% 1,40% 1,30% 1,30% 1,20% 1,20% 1,10% Abbildung 86: Entwicklung der Anzahl der Unique Visitors auf Videoseiten in Großbritannien (Januar 2008 – Januar 2009) 25 000 20 000 Google sites BBC sites Microsoft sites Facebook.com Yahoo ! sites Fox Interactive Media 15 000 10 000 5 000 Ja n0 Fe 8 b0 M 8 ar -0 Ap 8 r-0 M 8 ay -0 Ju 8 n08 Ju l-0 Au 8 g0 Se 8 p0 O 8 ct -0 N 8 ov -0 D 8 ec -0 Ja 8 n09 0 Quelle: comScore 7.5.3.2. Frankreich In Frankreich lag laut comScore die Anzahl der Internetnutzer, die Videos herunterladen, im September 2008 bei 25,4 Mio. Im Januar 2008 wurden durchschnittlich 89,9 Videos pro Internetnutzer heruntergeladen gegenüber 88,4 Videos im September 2008. Die Zahl der auf Google (YouTube) abgerufenen Videos stieg von 602 Mio. im Januar 2008 auf 745,5 Mio. im September 2008. Danach hat sich der Marktanteil der Videoseiten von Google von 28,8% im Januar auf nunmehr 33,2% erhöht. Dieser im Vergleich mit Großbritannien geringere Marktanteil lässt sich auf die Präsenz eines Mitbewerbers auf dem Markt der Videoplattformen, nämlich der französischen Gesellschaft Dailymotion, zurückführen. Insgesamt stagniert allerdings die Entwicklung von Dailymotion: So ist die Zahl der abgerufenen Videos von 350,7 Mio. im Januar auf 303,6 Mio. im September gesunken, d.h. der Marktanteil ist von 16,8% im Januar auf 13.5% im September 2008 gesunken. Die Webseiten der TF1-Gruppe (VoD und Catch-up TV) verzeichnen dagegen einen verstärkten Zulauf: Die Zahl der abgerufenen Videos ist von 40,7 Mio. im Januar 2008 auf 50 Millionen im September 2008 gestiegen. 366 Tabelle 55: Die zehn größten Videoplattformen in Frankreich nach Anzahl der Unique Visitors (Januar - September 2008, Nutzer über 15 Jahre – Zu Hause und am Arbeitsplatz) Gesamtzahl der Unique Visitors (in Tausend) Durchschnittliche Anzahl der abgerufenen Videos Jan-08 Mai-08 Sep-08 Jan-08 Mai-08 Sep-08 Google Sites sharing 12 181 12 508 14 557 49,4 52,0 51,2 DailyMotion.com sharing 10 041 10 340 10 673 34,9 35,0 28,4 Groupe TF1 catch up / VoD 4 231 5 015 5 950 9,6 7,0 8,4 Microsoft Sites free VoD 4 176 5 015 5 481 2,6 3,0 4,8 Kewego sharing 2 093 k.A. 2 414 6,4 k.A. 3,5 Orange sites VoD / web TV 1 439 1 425 2 343 4,6 7,3 3,7 AlloCine sites Trailer 2 275 1 750 2 131 5,1 4,4 4,6 AOL LLC free VoD 1 619 k.A. 2 097 5,9 k.A. 9,7 Megavideo.com sharing k.A. k.A. 1 531 k.A. k.A. 14,7 Iliad/Free.fr sites web TV 2 074 1 677 1 401 6,8 4,5 5,6 Fox Interactive Media France Télévisions Interactive Gesamt Internet sharing 1 514 2 348 k.A. 3,0 3,4 k.A. k.A. 1 380 k.A. k.A. 4,5 k.A. 23 243 25 168 25 361 89,9 92,8 88,4 catch up / VoD Quelle: comScore Tabelle 56: Die zehn größten Videoplattformen in Frankreich nach Anzahl der abgerufenen Videos (Januar-Mai 2008, Nutzer über 15 Jahre, Zu Hause und am Arbeitsplatz) Videos (in Tausend) Marktanteil (%) Google Sites sharing Jan-08 602 032 Mai-08 650 251 Sep-08 745 480 Jan-08 28,8 Mai-08 27,9 Sep-08 33,2 DailyMotion.com sharing 350 720 361 957 303 552 16,8 15,5 13,5 Groupe TF1 catch up / VoD 40 742 34 954 50 081 1,9 1,5 2,2 Microsoft Sites free VoD 10 830 19 816 26 186 0,5 0,8 1,2 Megavideo.com sharing k.A. 10 473 22 546 k.A. 0,4 1 AOL LLC free VoD AlloCine sites France Télévisions Interactive Orange sites Trailer k.A. Kewego sharing 13 466 Iliad/Free.fr sites web TV 14 070 7 624 k.A. 0,7 0,3 k.A. Fox Interactive Media sharing k.A. 7 882 k.A. k.A. 0,3 k.A. Yahoo! free VoD 11 643 k.A. k.A. 0,6 0,5 k.A. Veoh.com sharing 10 895 k.A. k.A. 0,5 k.A. k.A. Stage6 by DivX sharing 10 739 k.A. k.A. 0,5 k.A. k.A. 2 090 201 2 334 344 2 242 437 k.A. k.A. k.A. Gesamt Internet catch up / VoD VoD / web TV k.A. k.A. 20 351 k.A. k.A. 0,9 11 531 7 685 9 801 0,6 0,3 0,4 k.A. k.A. 9 016 k.A. k.A. 0,4 10 383 8 637 k.A. 0,4 0,4 10 943 8 482 0,6 k.A. 0,4 Quelle: comScore 367 7.5.3.3. Deutschland In Deutschland ist die Zahl der Unique Visitors der Videoseiten von Google (YouTube) nach Angaben von comScore von 13 Mio. im Dezember 2007 auf 19,3 Mio. im Dezember 2008 gestiegen. Im Dezember 2008 waren 1,7 Mrd. Videos auf YouTube abgerufen worden, womit ein Marktanteil von 50,5% erreicht wurde. YouTube hat auf dem Markt der Videoplattformen keinen ernst zu nehmenden Mitbewerber; die Webseiten der beiden großen Fernsehsender (ProSiebenSat.1 und RTL Group) wetteifern mit ihren Catch-up-TV- und VoD-Seiten um den zweiten Platz. ProSiebenSat.1 hat sich durch Übernahme des rumänischen Dienstes MyVideo auf dem Markt der Videoportale positioniert. Tabelle 57: Die 10 größten Videoplattformen in Deutschland nach Anzahl der Unique Visitors Ranked by Total unique Viewers, Dezember 2007-Dezember 2008 Nutzer über 15 Jahre, zu Hause und am Arbeitsplatzl Gesamtzahl der Unique Visitors (inTausend) Anzahl der durchschnittlich pro Besucher abgerufenen Videos Mai August Dez. 2008 2008 2008 76,8 95,5 88,3 Dez. 2007 13 086 Mai 2008 14 945 August 2008 16 652 Dez. 2008 19 379 7 160 12 721 8 879 8 552 4,9 3,1 6,5 Google Sites sharing Universal Music 4 759 5 345 4 007 6 508 9,7 11,5 9,7 RTL Group Sites music video catch up / sharing catch up / VoD 1 568 3 859 4 449 4 076 14,2 7,5 8,4 Microsoft Sites free VoD 1 292 2 453 1 915 2 462 4,4 6,2 5,9 Fox Interactive Media sharing 2 447 1 747 1 342 2 229 3,9 3,5 k.A. Megavideo.com sharing 161 1 545 2 090 2 068 13,6 15,1 15,1 Warner Music music video 545 k.A. k.A. 1 837 k.A. k.A. k.A. Axel Springer AG free VoD k.A. 1 534 1 083 1 569 3,9 5,2 k.A. Yahoo! Sites free VoD 1 269 1 665 1 375 1 519 8,8 6,1 8,0 Viacom Digital music video k.A. 1 802 1 643 k.A. 6,2 5,9 7,0 25 955 25 980 25 959 28 516 118,8 117,6 118,8 ProSiebenSat.1 Sites Gesamt Internet Quelle: comScore Tabelle 58: Die 10 größten Videoplattformen in Deutschland nach Anzahl der abgerufenen Videos (Mai 2008 - Dezember 2008) Videos (in Tausend) Marktanteil (%) Mai 2008 Aug. 2008 Dez. 2008 Mai 2008 Aug. 2008 Dez. 2008 Google Sites ProSiebenSat.1 Sites Universal Music Group RTL Group Sites Megavideo.com Microsoft Sites Yahoo ! sites Sport1 online DailyMotion.com Viacom Digital lokalisten;de Netlog.com Veoh.com Gesamt Internet 1 147 366 52 037 62 637 54 767 20 979 10 783 14 589 k.A. k.A. 11 149 k.A. 11 489 10 093 3 006 991 1 590 301 46 237 27 534 33 527 31 522 11 816 8 322 k.A. 7 377 9 748 10 497 k.A. k.A. 3 052 670 Quelle: comScore 368 1 711 577 62 827 55 950 34 414 31 154 14 641 12 169 11 963 10 500 8 426 k.A. k.A. k.A. 3 388 086 38,2 1,7 2,1 1,8 0,7 0,4 0,5 k.A. k.A. 0,4 k.A. 0,4 0,3 100 52,1 1,5 0,9 1,1 1,0 0,4 0,3 k.A. 0,2 0,3 0,3 k.A. k.A. 100 50,5 1,9 1,7 1 0,9 0,4 0,4 0,4 0,3 0,2 k.A. k.A. k.A. 100 Kurioserweise erfasst die jüngste veröffentliche Studie der AGOF die Online-Videonutzung nicht als mögliche Aktivität der Internetnutzer. YouTube erscheint nicht in der Rangfolge der am häufigsten besuchten Webseiten.923 Die von IVW ermittelten und kontrollierten Daten berücksichtigen weder im Ausland etablierte Webseiten wie YouTube oder iTunes Store noch Catch-up-TV-Seiten der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender. Tabelle 59: Ausgewiesene Daten über die Nutzung von Videoseiten in Deutschland (Mai 2008 - Mai 2009) Besuche im Mai 2008 Besuche im Mai 2009 Zunahme Seitenzugriffe Mai 2009 T-Online Allgemeines Videoportal 285.595.709 363.324.569 27,2% 3 785 918 202 MSN Allgemeines Videoportal 233.850.838 282.644.523 20,9% 704.762.841 ProSieben Online TV Highlights / Trailer 123 394 032 152.829.596 23,9% 462.977.190 AOL Allgemeines Videoportal 70.473.720 71.039.221 0,8% 388.849.047 RTL.de Allgemeines Videoportal 45.652.811 56.418.035 23,6% 499 692 541 MySpace Soziales Netzwerk mit Videos 44 211 024 55 947 254 26,5% 771 029 790 MyVideo Videoportal 43 190 887 49 250 000 14,0% 491 811 749 sat.1 online TV Highlights / Trailer 16 627 986 18 313 032 10,1% 187 801 374 n-tv online Vidéos info 14 017 413 17 771 067 26,8% 114 465 765 Netlog Videoportal _ 360 969 _ 233 983 409 Maxdome kostenpflichtige VoD 1 500 879 718 176 480,9% 29 369 037 Clipfish.de Videoportal 9 612 256 6 015 125 -37,4% 61 948 477 N24 Online Vidéos info 6 482 424 4 128 975 -36,3% 37 940 060 animeMANGA Gratis-VoD 1.575.456 3 849 142 144,3% 25 070 078 Ladies.de Erwachsenen-VoD 2 708 082 3 612 058 33,4% 192 613 708 Truveo Suchmaschine für Videos _ 3 460 715 _ 8 003 373 mtv.de FoD musique 2 515 802 3 174 531 26,2% 22 837 302 kabeleins online TV Highlights / Trailer 2 891 487 3 036 852 5,0% 26 237 169 RTL 2 TV Highlights / Trailer 968 302 2 263 604 133,8% 28 895 071 TOGGO.de (Super RTL) Gratis-VoD für Kinder 2 189 973 2 182 170 -0,4% 105 737 745 Webseiten der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender und ausländische Webseiten wie YouTube oder iTunes Stores blieben unberücksichtigt. Quelle: IVW / OBS 923 AGOF, Internet Fact-I, 18.6.2009, http://www.agof.de/studie.583.html 369 7.5.3.4. Polen Laut der jüngsten von Gemius veröffentlichten Studie dominiert YouTube auch in Polen den Online-Videomarkt. Die durchschnittliche monatliche Reichweite von YouTube lag danach bei 955,9 Mio. Seitenzugriffen gegenüber 240,1 Mio. bei der polnischen Seiten Wrzuta.924 Abbildung 87: 924 Die fünf beliebtesten Videoportale in Polen im Jahr 2008 (nach Reichweite) Polish Internet 2008/2009, Gemius, Februar 2009, http://files.gemius.pl/Reports/2009/Polish_Internet_2008_2009_gemiusReport.pdf 370 7.6. REICHWEITENMESSUNG VON ONLINE-DIENSTEN AUF MOBILTELEFONEN Die Verbreitung von Mobiltelefonen, die Fernseh- und Internetdienste empfangen, hat schon 2006 zur Einrichtung eines neuen Messbereichs bei den auf Reichweitenmessung spezialisierten Instituten geführt.925 Die ersten Dienste dieser Art wurden in den Vereinigten Staaten eingerichtet: Mobile Adinsights von InsightExpress (Juni 2007)926 und QuickPlay Media927. Die letztgenannte Gesellschaft ist außerdem im Bereich der Reichweitenmessung von Fernsehdiensten auf Mobiltelefone führend und veröffentlicht jeweils Quartalsberichte. Laut der letzten vorliegenden Studie hat sich die Anzahl der Streamings von LiveFernsehsendungen und Videos zwischen dem letzten Quartal 2008 und dem ersten Quartal 2009 um 61% erhöht. Die Zahl der Fernsehzuschauer hat sich danach um 11% erhöht, während die Zahl der durchschnittlichen Streamings pro Nutzer und Quartal von 17,4 auf 15,7 zurückgegangen ist und sich die durchschnittliche Zahl der Downloads von 6,1 auf 6,3 erhöht hat.928 In Europa beschäftigt man sich gerade mit der Durchführbarkeit solcher Messungen und der Einrichtung entsprechender Messverfahren. Im Mai 2007 kündigte die GSM Association (GSMA), der die fünf großen Mobilfunkbetreiber auf dem europäischen Markt (Vodafone Group, Telefonica O2 Europe, T-Mobile International, FT-Orange Group) angehören, die Einführung eines Mobile Media Metrics-Programms an und schließlich im Februar 2008 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu Fragen der Reichweitenmessung auf Mobiltelefonen.929 Die Ergebnisse der von comScore erstellten Durchführbarkeitsstudie wurden im Februar 2009 vorgelegt930 und im September 2009 gab GSMA bekannt, sich für den Dienstleister comScore entschieden zu haben.931 7.6.1. Deutschland Die Durchführbarkeit der Reichweitenmessung von Online-Diensten auf Mobiltelefonen wurde in Deutschland von der AGOF (Arbeitsgemeinschaft Online Forschung932) in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Mobile des Bundesverbandes Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. untersucht. 925 926 927 928 929 930 931 932 Advertising Age, 21. November 2006. InsightExpress, Pressemitteilung, 6. Juni 2007, http://www.insightexpress.com/release.asp?aid=356 http://www.quickplay.com/solutions_mediaCompany.htm “QuickPlay Media Sees Continued Demand for Mobile TV and Video Content in Q1 2009 “, QuickPlay Media Pressemitteilung, 11. Mai 2009, http://corporate.sky.com/documents/pdf/latest_results/Q3_09_Press_Release. Vgl. außerdem die Untersuchung des Verhaltens amerikanischer Verbraucher in Bezug auf die Nutzung von Fernsehen und Abrufdiensten auf Mobiltelefonen: QUICK PLAY MEDIA, US Mobile Tv and Video Survey 2009 Summary, 10. März 2009, http://www.quickplay.com/pdf/QuickPlay_MediaSurvey_2009.pdf “GSMA launches mobile advertising programme to optimise advertising on the 'fourth screen' “, 22 May 2007, http://gsmworld.com/newsroom/press-releases/2033.htm#nav-6, “Leading Operators Work Together To Measure Mobile Advertising”, 11. Februar 2008, http://gsmworld.com/newsroom/pressreleases/2008/791.htm#nav-6 “GSMA Leads Mobile Advertising Initiative “, GSMA Pressemitteilung, 16. Februar 2009. Die Ergebnisse basieren auf stichprobenartig erhobenen anonymen Daten britischer Mobilfunkbetreiber. 68 % der Mobilfunknutzer besuchen die Webseiten der Mobilfunkbetreiber. Erwähnenswert ist außerdem, dass die Video-Webseiten von BBC und Apple Inc. (also iTunes Stores) auf Platz 5 und 6 liegen. comScore Pressemitteilung, 2. September 2009, http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases/2009/9/GSMA_Announces_comScore_as_U.K._P artner_for_Mobile_Media_Metrics_initiative http://www.agof.de/ 371 Am 29. Juni 2009 kündigte die AGOF die Einrichtung des Bereichs AGOF Mobile an, der eine einheitliche Reichweitenmessung für den deutschen Mobilfunkmarkt einführen soll. Zu den 14 Gründungsmitgliedern zählen: Axel Springer AG, freeXmedia GmbH, Gruner + Jahr Electronic Media Sales GmbH, InteractiveMedia CCSP GmbH, IP Deutschland GmbH, iq media marketing gmbh, QUALITY CHANNEL GmbH, T-Mobile International AG, Telefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG, TOMORROW FOCUS AG, United Internet Media AG, Vodafone D2 GmbH, Yahoo! Deutschland GmbH und YOC AG.933 7.6.2. Vereinigtes Königreich Im April 2008 veröffentlichte die niederländische Gesellschaft Nedstat die Ergebnisse einer ersten Studie über den Abruf von Internetseiten auf Mobiltelefonen im Vereinigten Königreich.934 Für den Zeitraum vom 1. bis 21. April 2008 verzeichneten die Webseiten von Apple 50,2% aller Seitenzugriffe.935 Die kanadische Gesellschaft QuickPlay Media veröffentliche im Februar 2009 eine Studie über die Nutzung von Fernsehen und Abrufdiensten auf Mobiletelefonen im Vereinigten Königreich.936 7.6.3. Frankreich In Frankreich hat sich die französische Vereinigung für mobile Multimedia-Dienste (AFMM) der drei Mobilfunkbetreiber Orange, SFR und Bouygues Télécom mit den Betreibern des Geste (Zusammenschluss von Online-Herausgebern und -Diensten) und der ACSEL (Vereinigung für Online-Handel und -Dienste) zusammengeschlossen, um ein eigenes Verfahren zur Reichweitenmessung zu entwickeln. Die Messungen sollen nicht auf der Grundlage einer repräsentativen Personengruppe erfolgen, sondern auf der Grundlage der registrierten Seitenzugriffe mobiler Internetnutzer. Zur Methodik sagt AFMM folgendes: "Die angewandte Methode besteht darin, die gesamten Nutzungsdaten aller mobilen Internetnutzer, die in den Datensystemen der Betreiber erfasst und anonymisiert wurden, auszuwerten und auf diese Weise umfassende Daten zu erhalten." Die Einwähldaten werden unter Verwendung der Mobilfunknummer und der Kennung (UserID) ausgewertet, um Informationen über das Nutzerverhalten zu sammeln. Wie die Zeitung Les Echos berichtet, ergeben sich bei dieser Methode zwei Probleme. Zum einen muss jeder Mobilfunkbetreiber den beiden anderen seine eigenen Logdateien zur Verfügung stellen, was einheitliche Standards erfordert. Zum anderen müssen die gesammelten Daten zum Schutz der Privatsphäre anonymisiert werden. Daher ist eine Zertifizierung der angewandten Methode durch die CNIL (Commission Nationale Informatique et Libertés) und das CESP (Centre d'Etude des supports de publicité) erforderlich. Die AFMM beabsichtigt, ein externes Institut mit der Datenerhebung zu beauftragen und hat eine entsprechende Ausschreibung veröffentlicht, um festzulegen, welches Institut nach welcher Methode die Messungen vornehmen wird. Die Hauptakteure am Markt wie Médiamétrie, comScore oder die GfK zählen zu den Mitbewerbern. Der Beginn der Reichweitenmessung ist für Ende 2009 vorgesehen; der Finanzbedarf für drei Jahre liegt bei 3 Mio. EUR. Ziel ist es, den 933 934 935 936 AGOF, Pressemitteilung, 29. Juni 2009, http://agof.de/index.929.de.html “Nedstat introduces mobile analytics. New insights in mobile browsing and conversion”, Pressemitteilung, 24. April 2008, http://www.nedstat.co.uk/web/nedstatuk.nsf/pages/mobile-analytics-introduction?opendocument& img=latestnews http://www.nedstat.co.uk/web/nedstatuk.nsf/pages/mobile-web-analytics QUICKPLAY MEDIA, UK Mobile TV and Video Survey 2009 – Summary, 16. Februar 2009 http://www.quickplay.com/pdf/QuickPlay_UK_Survey_Summary_2009.pdf 372 vielversprechenden Markt für Mobilmarketing in Schwung zu bringen, für den unbedingt zuverlässige Messverfahren erforderlich sind.937 Im Juni 2009 unterzeichneten Médiamétrie und die Abteilung Telecom von Nielsen eine Partnerschaftsvereinbarung, deren Ziel es ist, quartalsweise Referenzstudien über das Ökosystem der Telekommunikationsbranche vorzulegen.938 Diese Studie erhebt den Anspruch, im Mobilfunk- und Telekommunikationsbereich zum Maßstab in Bezug auf die Messung der Nutzung und des Nutzerverhaltens zu werden. Sie soll einen vollständigen Überblick vermitteln, der durch eine detaillierte Analyse des Nutzerverhaltens im Mobilfunkbereich ergänzt wird. Die verschiedenen Bereiche (Dienst, Produkte, Medien und Inhalte) und der gesamte Nutzungszyklus sollen abgedeckt werden: Vom Kauf des Mobiltelefons über die technischen Aspekte der genutzten Geräte, Inhalte und Anwendungen - Internet, Video, Musik, Spiele auf Mobilgeräten - bis hin zur Kundenzufriedenheit und Abwanderungsquote ("Churn"). Diese Referenzstudie trägt insbesondere dazu bei: - Die Wahrnehmung der verschiedenen Mobiltelefonmarkt zu bewerten; - Die Argumente zu verstehen, die den Nutzer zum Kauf oder Abschluss eines Handyvertrags veranlassen, wenn sie ihr Mobiltelefon oder ihren Mobilfunkbetreiber auswählen bzw. wechseln; - Festzustellen, wie die Nutzer ihr Mobiltelefon gebrauchen; - Informationen über neue Nutzungsformen wie vom Mobiltelefon aus aufgerufene Webseiten und heruntergeladene Inhalte zu erhalten; - Die Kundenzufriedenheit zu beurteilen und damit künftiges Kaufverhalten und künftige Nutzungen im Voraus einzuschätzen. 7.6.4. Dienste und Marken auf dem Reichweitenmessung im Internet und auf Mobiltelefonen Die Vergleichbarkeit von Nutzungsdaten der online und über Mobiltelefon aufgerufenen Webseiten wurde schon früh in Frage gestellt, sodass Nielsen im April 2008 in den Vereinigten Staaten einen Cross-Platform-Dienst einrichtete.939 Die ersten Ergebnisse zeigten, dass die Reichweite der Webseiten durch die Mobiltelefone um durchschnittlich 13% zunahm. Bei Webseiten, die Wetterdienste und Unterhaltung anbieten, betrug die Zunahme sogar 22%. 937 938 939 "Bouygues, SFR, Orange créent leur propre mesure d’audience", Les Echos, 14. Januar 2009, http://www.lesechos.fr/info/comm/4818485-bouygues--sfr--orange-creent-leur-mesure-d-audience-pour-lemobile.htm "Lancement de Mobile Consumer Insight", Pressemitteilung Médiamétrie, 11. Juni 2006. http://www.mediametrie.fr/comportements/communiques/lancement-de-mobile-consumer-insight.php?id=79 “Mobile Internet Extends the Reach of Leading Internet Sites by 13%. Nielsen launches Total Web as the first cross-platform Internet measurement service to report total Internet audiences”, Nielsen Pressemitteilung, 1. Mai 2008, http://www.nielsenmedia.com/nc/portal/site/Public/menuitem.55dc65b4a7d5adff3f65936147a062a0/?vgnextoi d=27e6a153e30a9110VgnVCM100000ac0a260aRCRD 373 Tabelle 60: Durchschnittliche Internetnutzung auf Mobiltelefonen, nach Programmkategorie in den Vereinigten Staaten (4. Quartal 2007) Quelle: The Nielsen Company Im Mai 2008 übernahm comScore die Gesellschaft M:Metrics, die den Markt der Reichweitenmessung von Mobiltelefonen anführte. ComScore gilt seitdem als die Hauptreferenz in diesem Bereich. Laut comScore hat sich in den USA die Zahl der Nutzer, die über ein Mobiltelefon auf das Internet zugreifen, zwischen Januar 2008 und Januar 2009 verdoppelt.940 Aber im Gegensatz zu den Nielsen-Studien berücksichtigen die comScoreStudien über die Nutzung von Mobiltelefonen in Europa nicht die Video-Downloads von Mobiltelefonen.941 940 941 “Mobile Internet Becoming A Daily Activity For Many. Number of people accessing news and information on their mobile device more than doubles in a year”, comScore Pressemitteilung, 16. März 2009. http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases/2009/3/Daily_Mobile_Internet_Usage_Grows “Financial Sites Popular Among Older European Mobile Web Users; Entertainment Content Appeals Most to Teens”, comScore Pressemitteilung, 29. April 2009, http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases/2009/4/Financial_Sites_Popular_Among_Older_Eu ropean_Mobile_Web_Users 374 Tabelle 61: Art der auf Mobiltelefonen europäischer Kunden aufgerufenen Webseiten, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (Dreimonatsdurchschnitt bis Februar 2009) Quelle: comScore Auch bei den iPhone-Nutzern gehört die Kategorie Video-Download nicht zu den ausgewiesenen Hauptnutzungen.942 942 “comScore releases first data on iPhone users in the U.K. 93 per cent of iPhone users accessed mobile media in January; E-mail is the most popular mobile application”, comScore Pressemitteilung, 26. März 2009. http://www.comscore.com/Press_Events/Press_Releases/2009/3/UK_iPhone_Users 375 Tabelle 62: Die wichtigsten Dienste, die Nutzer von iPhones im Vergleich zu anderen Smartphone-Nutzern im Vereinigten Königreich nutzen (Dreimonatsdurchschnitt bis Januar 2009) Quelle: comScore Aus den Daten über die Nutzung von Mobiltelefonen zum Abrufen von Videos ergibt sich, dass im Zeitraum von September bis November 2008 nur 4% der Mobilfunkkunden in Großbritannien, 5% in Deutschland, 6% in Frankreich, 7% in Italien und 8% in Spanien dieses Angebot nutzten. Diese Zahlen sind in Großbritannien (-27%), in Frankreich (-7%) und in Italien (- 4%) sogar rückläufig.943 Eine Nielsen-Studie über die iPhone-Nutzung in den Vereinigten Staaten im ersten Quartal 2009, also vor Einführung von iPhone GS ergibt jedoch, dass 37% der iPhone-Nutzer Videos ansehen, was dem 6-fachen des Anteils unter Durchschnittskunden entspricht.944 943 944 Mobile Social Networking Driving Growth of the Mobile Internet in Europe, comScore Pressemitteilung, 29. Januar 2009, http://www.comscore.com/Industry_Solutions “iPhone Users Watch More Video… and are Older than You Think”, Nielsen Wire, 10. Juni 2009, http://blog.nielsen.com/nielsenwire/online_mobile/iphone-users-watch-more-video-and-are-older-than-youthink/ 376 Tabelle 63: Entwicklung des Nutzerverhaltens bei Mobiltelefonen (Dreimonatsdurchschnitt bis November 2008 und Vergleich mit dem Vorjahr) (% der Nutzer gegenüber der Gesamtzahl der Handynutzer in Frankreich, Deutschland, Italien, Spanien und Großbritannien) Quelle: comScore 377 Tabelle 64: Beliebtheit der Internetseiten auf Mobiltelefonen gegenüber Internetseiten auf PC (Dezember 2008, Nutzer in Großbritannien) 378 TEIL 8. DIE MARKTANTEILE DER VIDEO-ON-DEMAND-DIENSTE Eine Bewertung der Marktanteile der Video-on-Demand-Dienste ist keine leichte Aufgabe, denn die meisten Anbieter veröffentlichen keine detaillierten Daten über ihre Einnahmen aus dem Verkauf oder Verleih von VoD. In den Geschäftsberichten der betreffenden Unternehmen werden die Erlöse aus den Video-on-Demand-Diensten – die nach wie vor bescheiden sind – in der Regel unter größeren Kategorien zusammengefasst. Abgesehen davon sind die Anbieter in der Regel überaus verschwiegen, wenn es um ihre Umsatzzahlen geht. Daher ist es überaus schwierig, die Einnahmen aus den Video-on-Demand-Umsätzen zu schätzen, unabhängig davon, ob sie aus dem Video-on-Demand-Verkauf, dem Verleih oder aus der Werbung stammen. Trotzdem wurde versucht, die VoD-Umsätze und den Stellenwert von Video-on-Demand im Vergleich zu den anderen audiovisuellen Sektoren zu schätzen. Die Schätzung wurde für die Vereinigten Staaten, Frankreich, das Vereinigte Königreich und Spanien vorgenommen. 8.1. VEREINIGTE STAATEN In den Vereinigten Staaten hat Blockbuster Inc. eine Schätzung des Video- und VoD-Marktes in den USA veröffentlicht. Diese stützt sich auf die Angaben, die von dem kalifornischen Medienforschungsunternehmen Adams Media Research zusammengetragen wurden. Die Umsätze aus dem VoD-Verleih (dieser umfasst die 3 VoD-Kategorien: Kabel, Digital (VoD-Verleih über das Internet) und VoD-Abonnement („Subscription VoD“) werden für 2008 auf rund 1,9 Milliarden Dollar geschätzt. Das ist ein Anstieg von 27,6% gegenüber 2007. Die Umsätze aus dem VoD-Verkauf („Digital retail“) werden auf 437 Millionen Dollar geschätzt, was sogar einer Steigerung von 62,5% gegenüber 2007 entspricht. Insgesamt lagen die Umsätze aus dem VoD-Verleih und dem VoD-Verkauf 2008 bei 2,3 Milliarden Dollar. Das bedeutet eine Umsatzsteigerung von 33% gegenüber 2007. Auf VoD entfallen 8,7% des gesamten Videomarktes (Video und VoD). 2007 lag diese Zahl noch bei 6,8%. Tabelle 65: Der Video/DVD-Markt und der VoD-Markt in den USA (2007-2008) In-store rental Vending By-mail rental Physical film rental market 2007 6 215 198 1 789 8 202 2008 5 797 377 2 128 8 302 2007 24,0% 0,8% 6,9% 31,7% 2008 21,7% 1,4% 8,0% 31,1% 2008/2007 -6,7% 90,4% 18,9% 1,2% Cable video-on-demand (“VOD”) Digital VOD Subscription VoD Digital film rental market 1 038 166 277 1 481 1 164 258 468 1 890 4,0% 0,6% 1,1% 5,7% 4,4% 1,0% 1,8% 7,1% 12,1% 55,4% 69,0% 27,6% Total film rental market 9 683 10 192 37,4% 38,2% 5,3% Physical retail Digital retail 15 946 269 16 083 437 61,6% 1,0% 60,2% 1,6% 0,9% 62,5% Film retail market 16 215 16 520 62,6% 61,8% 1,9% 1 750 2 327 6,8% 8,7% 33,0% 25 898 26 712 100,0% 100,0% 3,1% Total VOD rental + retail Total film rental and retail market Quelle: Blockbuster Inc. (nach Adams Media Research) 383 8.2. FRANKREICH In Frankreich wurde vom NPA-GfK-Barometer eine Schätzung der VoD-Ausgaben der Haushalte vorgelegt. Für 2006 wurden die Ausgaben auf 14 Millionen EUR geschätzt, für 2007 auf 29 Millionen und für 2008 auf 53 Millionen. Dem CNC945 zufolge machten diese 53 Millionen 2008 insgesamt 0,7% der Ausgaben der Haushalte für audiovisuelle Programme (Gebühren, Fernsehabonnements, Kinokarten und Ausgaben für Video) aus. Während in den USA 2008 bereits 9,7% der Video/DVD-Ausgaben auf VoD entfielen, waren es in Frankreich gerade einmal 3,3%. Trotzdem ist der VoD-Sektor zwischen 2007 und 2008 erheblich stärker gewachsen (um 82,8%) als die gesamten audiovisuellen Ausgaben (+2,8%). Tabelle 66: Ausgaben der Haushalte für audiovisuelle Programme in Frankreich (2006-2008) - In Millionen EUR 2006 2007 2008 2006 2007 2008 2008/2007 Fernsehgebühren 1 763 1 764 1 883 22,6% 23,1% 24,0% 6,7% Fernseh-Abonnement 3 157 3 245 3 351 40,5% 42,5% 42,7% 3,3% Video (Verkauf/Verleih) 1 737 1 543 1 414 22,3% 20,2% 18,0% -8,4% VoD 14 29 53 0,2% 0,4% 0,7% 82,8% Kino 1 121 1 058 1 139 14,4% 13,8% 14,5% 7,7% GESAMT 7 792 7 639 7 840 100,0% Quelle: CNC nach dem Steuergesetz, IDATE, GfK/NPA, SEVN 100,0% 100,0% 2,6% Video (Verkauf/Verleih) VoD GESAMT VIDEO 2006 2007 2008 2006 2007 2008 2008/2007 1 737 1 543 1 414 99,2% 98,2% 96,4% -8,4% 14 29 53 0,8% 1,8% 3,6% 82,8% 1 751 1 572 1 467 100,0% 100,0% 100,0% -6,7% Quelle: Europäische Audiovisuelle Informationsstelle nach CNC-Angaben 945 CNC, Bilan 2008, CNC, Paris, Mai 2009. Diese Veröffentlichung enthält ebenfalls eine detaillierte Analyse des VoD-Marktes in Frankreich 384 8.3. VEREINIGTES KÖNIGREICH Im Vereinigten Königreich veröffentlicht der UK Film Council regelmäßig Daten über die Einnahmen der Film- und Fernsehindustrie. Im Gegensatz zu den Angaben des CNC umfassen diese jedoch nicht alle Ausgaben der Haushalte für audiovisuelle Programme, sondern lediglich die Ausgaben für Filme. Anders als bei den CNC-Statistiken handelt es sich bei den Fernseheinnahmen im Vereinigten Königreich um eine Schätzung der Ausgaben der Sender für den Kauf von Spielfilmen und nicht um eine Schätzung der Ausgaben der Haushalte für Fernsehgebühren und –abonnements. Die Angaben über die Ausgaben für VoD sind daher unter den Ausgaben für nVoD (Pay-per-View) enthalten946. Tabelle 67: Einnahmen der Film- und Fernsehindustrie im Vereinigten Königreich (2007-2008) – In Millionen GBP Theatrical DVD/Video rental Sell-through DVD/video Pay-TV Terrestrial TV "Free" multi-channel TV nVoD and VoD Total 2007 821 297 1 440 516 254 224 92 3 644 2008 850 219 1 454 521 257 289 120 3 710 2007 22,5% 8,2% 39,5% 14,2% 7,0% 6,1% 2,5% 100,0% 2008 22,9% 5,9% 39,2% 14,0% 6,9% 7,8% 3,2% 100,0% 2008/2007 3,5% -26,3% 1,0% 1,0% 1,2% 29,0% 30,4% 1,8% Quellen : UK Film Council from Nielsen EDI, MRIB, Official Charts Company, Attentional, Screen Digest, RSU DVD/video rental Sell-through DVD/video nVoD and VoD Total physical video/nVoD/VoD 2007 297 1 440 92 2008 219 1 454 120 2007 16,2% 78,7% 5,0% 2008 12,2% 81,1% 6,7% 2008/2007 -26,3% 1,0% 30,4% 1 829 1 793 100,0% 100,0% -2,0% Quelle : OBS aus Daten des UK Film Council Nach diesen Angaben würden die Umsätze aus nVoD/VoD 3,2% der Filmeinnahmen im Jahr 2008 und 6,7% des gesamten Marktes für nVoD/VoD + Video/DVD ausmachen. 946 UK Film Council, Statistical Yearbook 2009, London, 2009. S.109 385 8.4. SPANIEN In Spanien wurden die Umsätze des audiovisuellen Marktes von der spanischen Regulierungsbehörde, der Comisión del Mercado de las Telecomunicaciones (CMT), geschätzt947. Allerdings enthält diese Schätzung nur die Einnahmen der audiovisuellen Dienste. In dieser Schätzung werden VoD und Pay-per-View zusammengefasst. 2008 betrugen die Einnahmen in diesem Bereich 243,8 Millionen EUR, was 3,6% der Gesamteinnahmen des Sektors entspricht. Geht man von den Schätzungen für den Videomarkt von IVF und den Schätzungen für Payper-View und VoD durch CMT aus, ergibt sich für den gesamten Pay-per-View/VoD-Markt ein Marktanteil von 33,6% des gesamten Video/DVD-/nVoD/VoD-Marktes. Dieser Prozentsatz erscheint relativ hoch und liegt erheblich über den 6,7% für das Vereinigte Königreich. Eine Erklärung könnte sein, dass die spanischen Statistiken wahrscheinlich die Pay-per-View-Einnahmen für Sportsendungen einbeziehen, während die britischen Daten nur Filme enthalten. Tabelle 68: Einnahmen der audiovisuellen Industrie in Spanien (2006-2008) – In Millionen EUR 2006 2007 2008 2006 2007 2008 2008/2007 Werbung 3 290,6 3 582,5 3 246,5 50,3% 52,8% 47,7% -9,4% Pay-TV-Abonnements 1 323,9 1 393,9 1 439,1 20,3% 20,5% 21,2% 3,2% Pay-per-View und VoD Subventionen 184,9 227,7 243,8 2,8% 3,4% 3,6% 7,1% 1 190,9 1 017,7 1 277,5 18,2% 15,0% 18,8% 25,5% Sonstige 546,9 564,3 597,2 8,4% 8,3% 8,8% 5,8% Gesamt 6 537,2 6 786,1 6 804,1 100,0% 100,0% 100,0% 0,3% 2006 2007 2008 2006 2007 2008 Quelle : CMT 2008/2007 Video (Verkauf) 364,5 372,4 318,6 44,7% 46,6% 43,9% -14,4% Video (Verleih) 266,5 199,8 162,8 32,7% 25,0% 22,4% -18,5% Pay-per-View und VoD Gesamt Video/DVD, nVoD und VoD 184,9 227,7 243,8 22,7% 28,5% 33,6% 7,1% 815,9 799,9 725,2 100,0% 100,0% 100,0% -9,3% Quelle : OBS nach Daten von IVF und CMT 947 CMT, Annual report 2008, CMT, Madrid, 2009, http://www.cmt.es/en/publicaciones/anexos/Informe_Anual_2008_ECONOMIC_REPORT_eng.pdf 386 8.5. ITALIEN Nach einer Studie, die das renommierte italienische Marktforschungsinstitut Prometeia für den Branchenverband audiovisueller Herausgeber Univideo durchgeführt hat, machen die Ausgaben der italienischen Verbraucher für VoD nicht einmal 0,5% der gesamten Videoausgaben im Jahr 2008 aus. Eine der Besonderheiten des italienischen Marktes ist, dass die Italiener Video-on-Demand in Form von Download-to-own bevorzugen, welches einen Marktanteil von 2/3 (gegenüber 1/3 für den VoD-Verleih) aufweist948. 948 Rapporto Univideo 2009 sullo stato dell’editoria audiovisiva in Italia, Univideo, Roma, settembre 2009, http://www.univideo.org/cms/attach/editor/Rapporto_completo_Univideo_2009.pdf 387 TEIL 9. SYNTHESE ANGESICHTS EINES ÜPPIGEN ANGEBOTS SIND FÜR DIE NUTZER SEHKOMFORT UND REDAKTIONELLE BEGLEITUNG AUSSCHLAGGEBEND Üblicherweise lassen sich nunmehr vier Gruppen audiovisueller Abrufdienste unterscheiden: - Legale Filmabrufdienste (Video-on-Demand, VoD), die ihre Filmkataloge (Spielfilme, Fernsehfilme, Dokumentationen, Animationen, Bildungsprogramme) kostenlos oder gebührenpflichtig anbieten. - Catch-up-TV-Angebote von Fernsehsendern, die gerade ausgestrahlte Sendungen zeitlich befristet – unentgeltlich oder gegen Zahlung einer Gebühr – bereitstellen. - Angebote in Videotauschbörsen, die von Host-Providern, welche aber nicht als Betreiber fungieren, gegründet wurden: Diese Angebote bestehen aus Programmen, die von den Nutzern selbst stammen. - Raubkopien, die im Internet zirkulieren und von Nutzern hauptsächlich durch Hinweise in Peer-to-Peer-Netzwerken gefunden werden können. Genau genommen entsprechen nur die beiden ersten Angebotsgruppen den „audiovisuellen Abrufdiensten“, so wie sie in der im Dezember 2008 verabschiedeten europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste definiert sind, welche derzeit von den Mitgliedern der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt wird. Allerdings lässt sich in den letzten Monaten interessanterweise der Trend beobachten, dass diese Angebote sich einander annähern bzw. sogar miteinander vermischen. Annäherung der Host-Provider von Videotauschbörsen und professionellen Akteuren Videohoster wie YouTube oder Dailymotion sind gestärkt durch den Rückenwind ihres Erfolgs beim Publikum, sind jedoch auch dem Vorwurf ausgesetzt, dadurch Raubkopieren zu unterstützen, weil sie es hinnehmen, wenn Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke posten. Nun haben sie Strategien zu ihrer Legitimierung als Werbemedium entwickelt: Sie haben verstärkt darauf geachtet, dass unerlaubt hochgeladene Videos aus dem Angebot entfernt werden und haben Filtersysteme zum Einsatz gebracht. In einer Annäherung an die professionellen Akteure (Filmstudios, Fernsehsender, Institutionen u. a.) haben sie ihre Hosting-Kapazitäten angeboten und vorgeschlagen, die Werbeeinnahmen zu teilen. Im Internet nimmt diese Zusammenarbeit die Form von „Kanälen“ („channels“) mit dem Logo der jeweiligen Partners an (branded channels). Diese Host-Provider haben auch Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften getroffen und die Bezahlung der Autoren und Komponisten der verbreiteten Werke akzeptiert. Annäherung von Produktempfehlung und Verkauf Mit dem enorm gestiegenen VoD-Angebot haben redaktionelle Formen zur Orientierung der Verbraucher, wie auch zur Hierarchisierung der Filmkataloge und zur Beratung einen höheren Stellenwert bekommen. Insbesondere im Internet könnten Kulturmagazin und Online-Verkauf bald miteinander verschmelzen, womit auf die Kaufempfehlung direkt der Kaufvorgang folgen würde. Eine Produktempfehlung könnte nach Wahrscheinlichkeitskriterien erfolgen, wie dies bereits auf verschiedenen Internetseiten der Fall ist: Dem Käufer eines bestimmten Inhalts (ursprünglich Buch, CD oder DVD, nun aber auch Angebot eines Filmabrufdienstes) werden automatisch ähnliche Produkte angeboten (vergleichbar nach Gattung, Thema, Autor). Die Produktempfehlung könnte allerdings auch etwas ausgeklügelter sein: Mit der Präsentation der angebotenen Filmtitel können Hinweise und Kommentare von Nutzern oder biografische Zusatzinformationen und Filmkritiken zu dem im 391 Internet erhältlichen Werk geliefert werden. Durch diese redaktionellen Formate ist es möglich, die Filmfans zu beraten und die Kluft zwischen Filmangebot und -verkauf auf ein Minimum zu reduzieren. Rentabilität der werbefinanzierten Gratisangebote ungewiss Die Einnahmen aus der Werbung sind vielversprechend, aber noch unbeständig. Die werbefinanzierten Gratisangebote im Internet – Videotauschbörsen, kostenlose VoD-Portale wie Hulu (Vereinigte Staaten) oder Catch-up-TV-Angebote privater Fernsehsender (Europa) – haben unbestreitbar großen Erfolg beim Publikum. Sie wurden nach und nach von Werbetreibenden und Agenturen als Mittel anerkannt, unterschiedliche Schichten von Verbrauchern und insbesondere junge Menschen, trotz weiterhin hoher Tausend-KontaktPreise, zu erreichen. Allerdings sind die entsprechenden Betreiber seit dem zweiten Halbjahr 2008 mit der Rezession im Werbemarkt konfrontiert. Während diese Angebote noch in ihrer Startphase sind, zögert sich das Erreichen der Rentabilitätsschwelle hinaus, was die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts und die Zahl der Arbeitsplätze gefährdet. Das Modell des „kompletten Gratisangebots“ ist daher in Frage gestellt. In den Vereinigten Staaten haben die Betreiber von kostenlosen Diensten wie YouTube und Hulu kürzlich die Absicht angekündigt, künftig auch kostenpflichtige Leistungen anzubieten. Fortschritte im Kampf gegen Raubkopien Die Entwicklung legaler kostenpflichtiger VoD-Angebote wird weiterhin durch den massiven Umfang des Raubkopierens behindert. Raubkopien drücken die Preise, zwingen die Betreiber, ihre Auswertungsfenster zu verkürzen (mit der Gefahr, der Kino- und Videoauswertung zu schaden) und sind Wasser auf den Mühlen mancher Rechteinhaber, die zögern, ihre Kataloge im Internet bereitzustellen. Im Kampf gegen Raubkopien konnte die Industrie in den vergangenen Monaten Fortschritte verbuchen: In Schweden, Finnland und Frankreich wurden entsprechende Gesetze verabschiedet. Das Prinzip des in Frankreich heftig diskutierten „abgestuften Vorgehens“ gilt derzeit in Irland und wird im Vereinigten Königreich geprüft. Die Verurteilung des Torrent-Trackers The Pirate Bay durch ein schwedisches Gericht hat zu einer Übertragung der Eigentumsrechte an der Website geführt und zur Absichtserklärung der neuen Eigentümer, die Internet-Tauschbörse auf eine legale Grundlage zu stellen. Auch die Betreiber von Mininova (Niederlande) und Rapidshare (Deutschland) erklärten ihre Bereitschaft, die Links zu illegalen Programmen auf ihrer Website zu löschen. Auf diese Worte müssen nun allerdings noch Taten folgen und es sieht so aus, als hätte die Debatte um eine gesetzliche Regelung seltsamerweise zur Folge, dass sich in der Öffentlichkeit eine Stimmung herauskristallisiert, die dem Raubkopieren positiv gegenübersteht und sich in den Parlamenten Gehör verschaffen will. Langsamer Start der kostenpflichtigen VoD-Dienste Die Hollywood-Studios scheinen nach einer von Vorsicht geprägten Phase nun die Chancen der kostenpflichtigen VoD-Dienste zu erkennen und haben ihre Vermarktungsmodalitäten in den Vereinigten Staaten ebenso wie in Europa diversifiziert. In Europa hat die Zahl der VoDDienste mit einem Angebot aus Spielfilmen oder Fernsehsendungen aus den Katalogen der Majors auf Initiative der Hersteller (wie Apple, Microsoft, Sony), der privaten Fernsehsender 392 und der Plattformbetreiber von Senderbouquets (Betreiber von Satellitenbouquets, Kabelnetzen, DSL-Netzen oder DVB-T) stark zugenommen. Die Unterschiedlichkeit der Situation in den einzelnen Ländern und das fast durchgängige Fehlen von Transparenz erlauben es nicht, genaue Zahlen zur Entwicklung des Marktes für kostenpflichtige VoD-Dienste zu nennen. Dennoch lassen sich folgende Trends in Europa erkennen: - Die Digitalisierung der Kabelnetze in den großen Märkten, wie in Deutschland oder im Vereinigten Königreich, könnte dazu führen, dass Bezahl-VoD vorrangig per Kabel verbreitet wird. - Betreiber im Bereich der elektronischen Kommunikation mit einem Triple-PlayAngebot bieten üblicherweise auch VoD-Dienste an, um ihr Angebot attraktiver zu machen. In Ländern wie Frankreich, Spanien, Italien und in einigen Ländern Mitteleuropas haben sie sicherlich einen signifikanten Platz im Bezahl-VoD-Markt, wobei in Deutschland und im Vereinigten Königreich hingegen ihre Bedeutung zweitrangig bleibt . - Wenn Online-VoD-Dienste in direkter Konkurrenz zu kostenpflichtigen VoDAngeboten per Kabel oder DSL stehen, sind sie für die Verbraucher offensichtlich weniger interessant. Die Online-Dienste der Hersteller (Apple, Microsoft, Sony) auf speziellen Portalen zum bequemen Herunterladen sind offenbar erfolgversprechender als andere Arten von Bezahldiensten, die wohl eher ein Randdasein, häufig in Nischenmärkten führen müssen (Autorenfilme, Animationen, Dokumentationen usw.). Catch-up-TV hat sich in Europa sehr schnell beim Publikum durchgesetzt Catch-up-TV hat sich seit zwei Jahren als ein spezifisches Segment der audiovisuellen Abrufdienste durchgesetzt. Die Sendeveranstalter handeln üblicherweise die Senderechte für das Catch-up-TV als festen Bestandteil der Fernsehsenderechte aus, im Unterschied zu den VoD-Rechten für Katalogfilme. Verpasste Sendungen können über einen Catch-up-TV-Dienst normalerweise (bei den öffentlich-rechtlichen und den werbefinanzierten Sendern) kostenlos oder (bei den Bezahlsendern) im Rahmen eines Abonnements nach ihrer Fernsehausstrahlung angeschaut werden. Der Erfolg von BBC iPlayer im Vereinigten Königreich hat deutlich gemacht, wie sich das öffentlich-rechtliche Fernsehen mit den verschiedenen Ausstrahlungsformen eines Catch-up-TV-Dienstes auseinandersetzen kann. Allerdings zeigen die Blockierung der geplanten Archivplattform Kangaroo im Vereinigten Königreich oder die Einschnitte im Katalog der ZDF-Mediathek in Deutschland, dass die Regierungen nach Einwänden der Privatsender die Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Veranstalter im aufstrebenden Bereich der Abrufdienste streng eingrenzen wollen. Zugang zum Fernsehgerät ist begehrt Paradoxerweise ist nun, da alle Analysen den Erfolg von Filmen im Internet belegen, die Möglichkeit, Abrufdienste über einen Fernsehbildschirm anzubieten, zu einem Hauptanliegen der verschiedenen Gruppen professioneller Akteure geworden. In der Ära der Flachbildschirme und des hochauflösenden Fernsehens bleibt das Fernsehgerät das bevorzugte Terminal, um längere Programme anzuschauen (Spielfilme, Fernsehfiktionen). Der Zugang zu den Fernsehbildschirmen ist für die Fernsehsender, die 393 ursprünglich nur lineare Programme ausgestrahlt und nun ihren VoD-Dienst entwickelt haben, einfacher als für die Abrufdienste, die sich direkt im Internet entwickelt haben. Letztere müssen nämlich ihren Zugang mit den Betreibern von Kabelnetzen und DSLFernsehdiensten (IPTV) aushandeln. Andere Zugangsmöglichkeiten bieten sich über spezifische Spielekonsolen oder Set-Top-Boxen an, die zwischen Internet und Fernsehgerät einzuordnen sind. Jedoch scheint sich der Markt eher zu den Fernsehern und Blu-RayPlayern mit Internetanschluss zu orientieren. In den Vereinigten Staaten haben die Hersteller von Verbraucherelektronikgeräten kürzlich Vereinbarungen mit den wichtigsten VoDDiensten, den Host-Providern von Videotauschbörsen und den Portalbetreibern getroffen, damit diese Dienste auf den angeschlossenen Fernsehgeräten (enabled TV sets) bereitgestellt werden können. Neue Abrufdienste für Mobiltelefone Während der ersten Jahre bestand das audiovisuelle Angebot für Handys über die 3G-Netze aus Fernsehsendern und Kurzprogrammen, die direkt über die Website einiger Betreiber zugänglich waren oder per Internet von dort heruntergeladen werden konnten. Apple hat für sein iPhone eine neue Technik und ein neues Geschäftsmodell entwickelt, die Handy-Anwendungen („Apps“), die den Zugang zu den Internetdiensten erleichtern. Damit hat Apple im Markt für Online-Abrufe für neuen Schwung gesorgt: Es ist nun auf einfache Weise möglich, über das Handy – via 3G-Netz oder WLAN – Zugang zu Abrufdiensten wie iTunes Store, den Catch-up-TV-Diensten von Nachrichten- und Sportkanälen oder dem Angebot von Videotauschbörsen zu bekommen. Andere Hersteller wie Nokia und Sony Ericsson versuchen ihrerseits, ein solches Modell zu entwickeln. Erfolgsmessung und Transparenz Die Zunahme der verschiedenen Angebotsformen audiovisueller Abrufdienste wirft einige Fragen nach Transparenz und Erfolgsmessung auf. Derzeit sind öffentliche Initiativen selten, bei den Betreibern statistische Daten zu erfassen, um so einen präzisen Eindruck über das Angebot und seinen Erfolg zu gewinnen. Die Marktdaten gehen fast ausschließlich auf private Beratungsunternehmen zurück, die gezwungen sind, auf der Basis von Hypothesen zu arbeiten, die nicht unbedingt durch fundierte Daten gestützt werden. Diese fehlende Transparenz kann – abgesehen von einem möglichen Problem für die Rechteinhaber – einen Nachteil für die Entwicklung des Marktes und die Investitionen nach sich ziehen. Allerdings hat die Fachwelt Initiativen ergriffen, um Standards und eine transparente Methodik für die Messung von Nutzungsdaten werbefinanzierter Dienste zu schaffen: Die Werbebranche fordert nämlich die Erhebung zuverlässiger Daten zum Vergleich der Nutzung linearer und nicht-linearer audiovisueller Dienste sowie der direkten oder zeitversetzten Nutzung jeweils auf den drei Bildschirmtypen (Fernsehschirm, Computermonitor, Handydisplay). Starke Fragmentierung der Märkte Die Vervielfachung der technischen Plattformen, der Dienste und der kommerziellen Modalitäten, die zu den traditionellen administrativen und kulturellen Marktsegmentierungen in Europa hinzukommen, bringt eine erhebliche Fragmentierung des Marktes für Abrufdienste mit sich. An die Stelle der ursprünglichen Utopie einer direkten Beziehung 394 zwischen Produzenten und Verbrauchern tritt die Realität eines extrem komplexen Marktes. Diese Komplexität eröffnet neue Möglichkeiten für die Verleiher und andere zwischengeschaltete Stellen, die sich auf die Ausarbeitung neuer, der Vielfalt der Segmente angepassten Verträge spezialisieren. Die von der Europäischen Kommission in Gang gesetzte Diskussion über die Verallgemeinerung von multiterritorialen Lizenzen zur leichteren Verbreitung von Werken im europäischen Markt hat die Aufspaltung in zwei Lager deutlich gemacht: Einerseits die großen internationalen Akteure (insbesondere Hersteller, Host-Provider von Tauschbörsen und Betreiber von Portalen mit internationalem Anspruch) und andererseits die traditionellen Akteure im audiovisuellen Bereich (Produzenten, Verleiher, Sendeveranstalter), die der Ansicht sind, diese Fragmentierung schütze eher die kleinen Betreiber und damit die kulturelle Vielfalt. 395 396 ANHANG 1. NOMENKLATUR UND STATISTISCHE INDIKATOREN Vorschlag von NPA Conseil VoD-Nomenklatur Video-on-Demand (oder auch Videoabruf) ist der Oberbegriff für eine Vielzahl verschiedener Praktiken. Im weitesten Sinne bezeichnet er jede Form der Wiedergabe von Inhalten, die aus bewegten Bildern bestehen und nicht auf einem Datenträger fixiert sind, vorausgesetzt der Verbraucher kann selbst den Zeitpunkt des Starts der Wiedergabe (innerhalb von mehreren Sekunden bis mehreren Stunden) bestimmen. Zum Videoabrufbereich zählt daher jedes Angebot, auf das diese Definition im Hinblick auf das Geschäftsmodell oder die Herkunft der Inhalte zutrifft. Video-on-Demand unterscheidet sich von linearem Fernsehen, Kino, Pay-per-View und Video auf Datenträgern (VHS, DVD, Blu-ray, Speicherkarten....). Definitionsgemäß bezeichnet der Begriff Video-on-Demand nämlich immaterielle audiovisuelle Inhalte, die nicht-linear verbreitet werden. a) Übertragungsnetz Der Entwicklungsstand von VoD in Europa hängt in großem Maße von der Verfügbarkeit entsprechender Plattformen in den verschiedenen digitalen audiovisuellen Übertragungsnetzen ab. Für eine genaue Bestandsaufnahme des VoD-Angebots ist es daher notwendig, die verschiedenen Plattformen in den einzelnen Vertriebsnetzen zu zählen. b) Internet IPTV Kabel Satellit DVB-T Nutzungsart Bei der Klassifizierung des VoD-Angebots muss zunächst berücksichtigt werden, wie der Inhalt, technisch gesehen, den Nutzern zur Verfügung gestellt wird. Hierbei sind zu unterscheiden: - Wiedergabe als Streaming: Die Videowiedergabe startet sofort vom entfernten Server aus, auf dem das Video gespeichert ist, erfolgt also nicht über den eigenen Rechner oder vom eigenen Gerät aus. In der Regel wird die Datei nicht vollständig heruntergeladen, sondern nur Stück für Stück in einem Zwischenspeicher abgelegt. - Zeitlich befristeter Download: Diese Form entspricht dem DVD-Verleih. Das Video wird vollständig auf dem eigenen Rechner oder dem Empfangsgerät gespeichert, 397 kann aber nur zeitlich befristet abgespielt werden (24 Std., 48 Std., ein Monat...). Das DRM-System oder System der digitalen Rechteverwaltung (Digital Rights Management) verhindert, dass das Video nach Ablauf dieser Frist erneut abgespielt werden kann. - Kauf mit technischen Einschränkungen (DRM): Das Rechteverwaltungssystem ermöglicht zwar den Kauf des Videos durch den Nutzer, begrenzt aber die Wiedergabe auf eine Software oder ein Gerät, verhindert das Brennen des Videos auf einen optischen Datenträger (DVD) oder begrenzt bzw. verhindert die Erstellung von Kopien. - Kauf ohne technische Einschränkungen: Das Video wird ohne jedes Schutzsystem oder DRM verkauft. In diesem Fall kann es kopiert, gebrannt, ins Internet gestellt oder auf ein anderes Gerät als das Empfangsgerät heruntergeladen werden. - Podcast: Bei Podcast handelt es sich um eine Download-to-own-Variante, bei der über eine spezielle Software (zum Beispiel Podemus, iTunes, Miro usw.) regelmäßig aktualisierte Videodateien abonniert werden. Bei einem solchen Abonnement stellt der Videoproduzent eine Standarddatei (in xml-Format) bereit. Mit der vom Nutzer installierten Podcast-Software kann über diese Datei nun automatisch überprüft werden, ob neue veröffentlichte Videos vorliegen und diese gegebenenfalls heruntergeladen werden. c) Geschäftsmodell Das zweite Unterscheidungsmerkmal der zahlreichen VoD-Angebote ist das praktizierte Geschäftsmodell. Dabei geht es darum, wie die VoD-Akteure diese Aktivität vermarkten. Hier lassen sich 4 Modelle unterscheiden, die teilweise gleichzeitig auf einer VoD-Plattform angeboten werden: - Einzelzahlung: Die Gesellschaft, die den Dienst bereitstellt, bietet die Titel entweder einzeln oder im Paket zum Verkauf oder Verleih an. In diesem Fall ähnelt die Transaktion dem klassischen Online-Handel mit dem Unterschied, dass der Nutzer eine elektronische Ware, also ein Datenpaket, kauft und nicht einen Datenträger, der diese Informationen enthält. - Zahlung in Form eines speziellen Abonnements: Das Abonnement, zumeist auf monatlicher Basis, ermöglicht den Zugriff auf einen kompletten Videokatalog, aus dem der Kunde Videos seiner Wahl abrufen kann. Um die Attraktivität des Angebots zu gewährleisten und die Abonnenten zu halten, werden diese Kataloge regelmäßig überarbeitet und um neue Videos ergänzt. - Einbettung in ein umfassenderes Abonnement: Hierbei handelt es sich um eine Variante des vorstehenden Modells, die sich jedoch marketingtechnisch anders positioniert. Der Nutzer abonniert einen Dienst - ein kostenpflichtiges Fernsehangebot oder einen Triple-Play-Dienst – und erhält gleichzeitig umfassenden oder sogar unbegrenzten Zugriff auf einen Videokatalog. - Finanzierung über Werbung: Die Videos enthalten am Bildrand Werbebotschaften in Form von Texten und Bannern oder auch Werbespots, die wie bei Fernsehsendungen als linearer Datenstrom eingefügt sind. d) Art der verfügbaren audiovisuellen Inhalte Bei dem letzten im Rahmen dieser VoD-Klassifizierung zu betrachtenden Aspekt geht es um die Art und Herkunft des bereitgestellten Angebots. Betrachtet man die Art der angebotenen 398 Sendungen und insbesondere deren Verbindung zu anderen Übertragungsarten oder deren genaue zeitliche Einordnung, sind zu unterscheiden: - Eigenständige Produktionen: Damit sind ganz allgemein alle Arten audiovisueller Inhalte gemeint, die speziell zur Verwertung als VoD bestimmt sind und damit unabhängig vom Kinostart oder der Ausstrahlung im Fernsehen sind. - Kino auf Abruf: Für neue Filme, die als Video-on-Demand angeboten werden, gelten genaue Vorgaben, insbesondere in Bezug auf das Verwertungsfenster, das sich aus Branchenvereinbarungen ergibt. - Catch-up-TV: Das von einigen auch als Internet-Mediathek bezeichnete Catch-up-TV besteht darin, Fernsehsendungen nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen für einen kurzen Zeitraum (in der Regel 7 Tage) anzubieten. - Fernsehen auf Abruf: Hierunter ist die Bereitstellung neuerer audiovisueller Werke (Fernsehfilme, Dokumentationen, Zeichentrick) zu verstehen, deren Catch-up-TVVerwertung abgeschlossen ist und für die VoD-Rechte mit den Rechteinhabern vereinbart wurden. - Vorpremiere: Sie besteht in der vollständigen kostenlosen oder kostenpflichtigen Übertragung eines Films oder einer Fernsehsendung vor dem Kinostart oder der Ausstrahlung im Fernsehen. - Werbevideo: Hierunter sind Videos zu verstehen, die von Verleihen und Fernsehsendern bereitgestellt werden und für andere Filme oder Sendungen werben. Dabei kann es sich beispielsweise um Trailer, Auszüge, Bonusmaterial oder auch Interviews handeln. - Archiv: Jedes audiovisuelle Werk hat eine begrenzte Verwertungsdauer, die mehrere Stunden (bei Nachrichtensendungen) oder auch viele Jahre betragen kann (bei Filmen oder bestimmten Dokumentationen beispielsweise). Neben dieser "normalen" Verwertung weisen diese Werke immer einen Erinnerungs- oder Zeugniswert auf, der eine erneute Bereitstellung dieser Inhalte auf einer Videoabrufplattform rechtfertigt. - Kataloggrundstock: Ältere Sendungen (Filme, TV-Serien, Dokumentationen, Magazine, Bühnenstücke usw.), die für das Publikum immer noch interessant sein können, stellen einen großen Teil der Inhalte dar, die als VoD angeboten werden können. Sie unterscheiden sich von Archivsendungen, da sie noch einen ausreichend großen Eigenwert aufweisen. - Andere Arten von Inhalten: Andere bisher nicht genannte Inhalte wie z.B. Videoclips oder Werbespots. Ein letztes Unterscheidungsmerkmal der Inhalte ist das Herkunftsland der angebotenen Werke. VoD trägt ebenso wie die anderen Arten der Übertragung audiovisueller Inhalte zur Aufwertung des Werks bei. Die europäische und nationale audiovisuelle Politik bemüht sich um Förderung der nationalen Produktionen der Mitgliedstaaten. Die jüngsten Maßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten sind insbesondere auf die Schaffung einer wettbewerbsfähigen und an das digitale Umfeld angepassten europäischen Produktion ausgerichtet. Analog zur Marktbeobachtung im Bereich anderer Formen der Verwertung, können die als VoD verfügbaren Werke in 4 Gruppen unterteilt werden: - nationale Werke, Werke aus dem europäischen Ausland, amerikanische Werke, Werke anderer Herkunft. 399 Hauptindikatoren der Marktbeobachtung Die Definition von Indikatoren zur Beobachtung eines noch jungen Marktes stößt auf zahlreiche Schwierigkeiten, zu denen die Aufsplitterung des Marktes, die geringe Größe der bestehenden Strukturen und die allgemeine Fähigkeit zur Einrichtung interner Beobachtungswerkzeuge gehören. Bei einer solchen Beobachtung gilt es auch zu berücksichtigen, inwiefern die für VoD zuständigen Behörden in der Lage sind, angemessene Strukturen zu schaffen. In der Anfangszeit sollte die Beobachtung nicht allzu umfangreich sein, dabei aber die Analyse der Hauptmarkttendenzen ermöglichen. Zudem sollte sie einige wesentliche von den Akteuren definierte Fragestellungen umfassen. Zu den guten Beispielen zählen die vom CNC eingerichtete VoD-Beobachtungsstelle oder auch das VoD-Barometer GfK-NPA in Frankreich, sowie die vom UK Film Council durchgeführten Studien. a) Beobachtung der nationalen Märkte Auf nationaler Ebene können folgende Indikatoren vorgeschlagen werden: Aufschlüsselung nach Netzen Internet IPTV Kabel Satellit DVB-T Indikator Nr. 1 Indikator Nr. 2 Anzahl der im Land basierten VoD-Dienste Anzahl der im Land verfügbaren VoD-Dienste Indikator Nr. 3 Aufschlüsselung nach Netzen Anteil nationaler Titel in % Kino Dokumentation Fernsehserie Zeichentrick Sonstige Aufschlüsselung nach Netzen Kino Dokumentation Fernsehserie Zeichentrick Sonstige Indikator Nr. 4 Umsatz im Bereich kostenpflichtige r VoDDienste Anteil von Titeln aus dem europäischen Ausland in % Indikator Nr. 5 Anzahl kostenpflichtiger Downloads Indikator Nr. 6 Umsatz im Bereich kostenloser VoDDienste 400 Anteil amerikanischer Titel in % Anteil sonstiger Titel in % Indikator Nr. 7 Indikator Nr. 8 Indikator Nr. 9 Anzahl kostenloser Downloads Anzahl unbegrenzter Abonnements Umfang der Nutzung über unbegrenzte Abonnements b) Beobachtung der Plattformen Bestimmte Indikatoren können je nach Plattform vorgeschlagen werden: Aufschlüsselung nach Netzen Indikator Nr. 1 Indikator Nr. 2 Vertriebsnetz Anzahl der Länder, in denen die Plattform verfügbar ist Internet IPTV Kabel Satellit DVB-T Indikator Nr. 3 Aufschlüsselung nach Art des Angebots Kino Dokumentation Fernsehserie Musik Show Zeichentrick Erwachseneninhalte Sonstige Gesamt (nach Bereinigung) Indikator Nr. 4 Anzahl kostenAnzahl der pflichtiger verfügDownloads baren Titel oder Abrufe Indikator Nr. 5 Umsatz im Bereich kostenpflichtiger VoDDienste 401 Indikator Nr. 6 Anzahl unbegrenzter Abonnements Indikator Nr. 7 Anzahl kostenloser Downloads oder Abrufe Indikator Nr. 8 Umsatz im Bereich kostenloser VoDDienste Mögliche zusätzliche Indikatoren Ausgehend von der Nomenklatur ist die Erfassung einer Reihe zusätzlicher Indikatoren möglich. Wenngleich es in der Anfangszeit eher unwahrscheinlich ist, dass diese Berücksichtigung finden, sind sie geeignet, diesen Markt und dessen Veränderungen zahlenmäßig zu beschreiben. Bei den meisten Indikatoren empfiehlt sich eine jährliche Datenerhebung, obwohl bei bestimmten Indikatoren auch eine monatliche Erfassung vorstellbar ist. Dabei kann jeder einzelne Indikator auf einen bestimmten Dienst oder Akteur beschränkt werden, sollte sich aber im Allgemeinen eher auf einen gesamten nationalen Markt beziehen und die Daten aller in diesem Marktsegment vertretenen Akteure umfassen. Um weitere genaue Daten über die Gestaltung der VoD-Landschaft und ihrer Dynamik zu erhalten, wäre es zudem aufschlussreich, die gesammelten Daten nach Art des Angebots aufzuschlüsseln. Kino, Dokumentation, Fernsehserie, Musik, Comedy, Jugend, Erwachseneninhalte und sonstige. a) Indikatoren für die Marktgröße Aufschlüsselung nach Netzen Internet IPTV Kabel Satellit DVB-T Vorteile Nachteile Indikator Nr. 1 Indikator Nr. 2 Anzahl der im Land basierten VoD-Dienste Anzahl der im Land verfügbaren VoD-Dienste Dieser Indikator misst den jeweiligen Anteil eines Netzes am nationalen VoD-Angebot sowie den gesamten Umfang dieses Angebots. Ein Dienst kann über verschiedene Netze angeboten und infolgedessen mehrfach gezählt werden. 402 Ermöglicht die Berücksichtigung der VoD-Dienste, die nicht im untersuchten Land herausgegeben werden. Die Messung ist schwieriger. Neben dem Kriterium, dass das Angebot nicht unbedingt im jeweiligen Land herausgegeben wird, spielt auch die Sprache der Werke eine Rolle. Aufschlüsselung nach Art des Angebots Indikator Nr. 4 Indikator Nr. 5 Indikator Nr. 6 Anzahl aktiver VoD-Dienste Anzahl kostenpflichtiger Downloads oder Abrufe Erzielter Umsatz Kino Dokumentation Fernsehserie Musik Show Zeichentrick Erwachseneninhalte Sonstige Gesamt (nach Bereinigung) Vorteile Nachteile Ermöglicht die Messung der Angebotsdichte in jeder Sparte. Ergibt wenige Informationen über die Zusammensetzung der Angebote und keinerlei Informationen über die tatsächliche Nachfrage. 403 Erfasst die Zahl der tatsächlich abgerufenen Sendungen. Unterscheidet nicht zwischen kostenlosen oder unbegrenzt abrufbaren Werken und einzeln bezahlbaren Werken. Enthält keine Angaben zur Dauer der Werke (Kurz- oder Langspielfilme). Ermöglicht eine zahlenmäßige Bewertung des VoD-Markts. Diese Daten sind nur schwer von den Gesellschaften zu bekommen, da einige nicht in der Lage sind, entsprechende Indikatoren zu definieren. Aufschlüsselung nach Geschäftsmodell Indikator Nr. 7 Indikator Nr. 8 Indikator Nr. 9 Anzahl aktiver VoD-Dienste Anzahl kostenpflichtiger/kostenloser Downloads oder Abrufe Erzielter Umsatz Catch-up-TV S-VoD Einzelverleih Einzelverkauf Vorteile Nachteile Ermöglicht die Messung der Angebotsdichte für jedes Geschäftsmodell. Bestimmte Dienste werden möglicherweise mehrfach gezählt, wenn sie verschiedene Geschäftsmodelle bieten. Ermöglicht eine zahlenmäßige Bewertung des VoD-Markts. In zahlreichen Fällen werden Dienste mehrfach erfasst (bei gemischten Preisangeboten beispielsweise). 404 b) Indikatoren in Bezug auf die Zusammensetzung der Angebote Aufschlüsselung nach Art des Angebots Kino Dokumentation Fernsehserie Musik Show Zeichentrick Erwachseneninhalte Sonstige Gesamt (nach Bereinigung) Vorteile Nachteile Indikator Nr. 1 Indikator Nr. 2 Indikator Nr. 3 Anzahl der verfügbaren Videos Anteil am Gesamtangebot Durchschnittlicher Verleihpreis Ergibt Informationen über den Umfang des VoDAngebots und ermöglicht einen Vergleich mit Kino, Fernsehen oder DVD. Die verschiedenen Videos werden von den Diensten teilweise unterschiedlich zugeordnet. 405 Durch die Ermittlung des Anteils der Kinofilme oder Kinderund Jugendsendungen am Gesamtangebot können die starken VoD-Sparten ermittelt und deren Entwicklung verfolgt werden. Verlangt genaue Kenntnisse über die Anzahl der Videos in jeder einzelnen Kategorie (s. Indikator Nr. 1). Der Durchschnittspreis der Videos ermöglicht Rückschlüsse auf den Wert jeder Sparte. Dieser Indikator gilt nicht für kostenlose werbefinanzierte Videos, es sei denn eine Variante wie der Tausendkontaktpreis wird ermittelt. c) Indikatoren für die Aufnahme neuer Inhalte in die Kataloge Bei einzeln bezahlbaren VoD-Angeboten: Indikator Nr. 1 Aufschlüsselung nach Art des Angebots Indikator Nr. 2 Indikator Nr. 3 Indikator Nr. 4 Anteil neuer Titel (< 1 Jahr) Verfügbarkeitsquote der Werke bei Beginn des VoD-Verwertungsfensters Durchschnittliche Zeitspanne zwischen Kinostart und Verfügbarkeit als VoD Anteil nationaler Kinoproduktionen Ermöglicht die Messung des Anteils neuer Titel an den als VoD angebotenen Inhalten. Dieser Indikator misst, in welchem Umfang Kinoproduktionen in VoD-Diensten vertreten sind. Das Produktionsdatum der angebotenen Inhalte muss bekannt sein. Nur auf Kinoproduktionen anwendbar. Kino Dokumentation Fernsehserie Musik Show Zeichentrick Erwachseneninhalte Sonstige Gesamt (nach Bereinigung) Vorteile Nachteile 406 Gibt Aufschluss darüber, wie die offiziellen oder vertraglich vereinbarten Verwertungsfenster in der Praxis gehandhabt werden. Nur auf Kinoproduktionen anwendbar. Interessanter Vergleich mit der Kinoproduktion und den Kinobesuchen in dem betreffenden Land. Kann von einer zur anderen Woche oder von einem zum anderen Monat stark variieren. Bei SVoD-Angeboten: Aufschlüsselung nach Art des Angebots Indikator Nr. 1 Indikator Nr. 2 Indikator Nr. 3 Anteil neuer Titel (< 1 Jahr) Häufigkeit, mit der neue Titel in den Katalog aufgenommen werden Anteil der neuen Titel bei einer Katalogaktualisierung Kino Dokumentation Fernsehserie Musik Show Zeichentrick Erwachseneninhalte Sonstige Gesamt (nach Bereinigung) Vorteile Ermöglicht die Messung des Anteils neuer Titel an den als SVoD angebotenen Inhalten. Das Produktionsdatum der angebotenen Inhalte muss bekannt sein. Nachteile Stellt man die Häufigkeit der Aufnahme neuer Titel mit der Größe des Katalogs in Relation, ergibt dies Informationen über die Reichhaltigkeit des Angebots und das Abonnentenverhalten. Es müssen sowohl die hinzugekommenen Filme (Neuerscheinungen) als auch die aus dem Angebot herausgenommenen Filme gezählt werden. Die Aktualisierung des Katalogs erfolgt möglicherweise nicht zu einem festen Zeitpunkt, sondern nach Bedarf. 407 Gibt Aufschluss darüber, welcher Anteil der Videos bei jeder Aktualisierung ergänzt oder entfernt wird. Dieser Indikator misst die Dynamik der SVoDAngebote. Die Aktualisierung des Katalogs erfolgt möglicherweise nicht zu einem festen Zeitpunkt, sondern nach Bedarf. Bei Catch-up-TV-Angeboten: Aufschlüsselung nach Art des Angebots Indikator Nr. 1 Indikator Nr. 2 Anteil der einzelnen Programmsparten am VoDAngebot Durchschnittliche Dauer der Verfügbarkeit der Sendungen nach ihrer Ausstrahlung im Fernsehen. Kino Dokumentation Fernsehserie Musik Show Zeichentrick Erwachseneninhalte Sonstige Gesamt (nach Bereinigung) Leicht zu ermitteln. Vorteile Misst die Bemühungen der Fernsehsender um die Delinearisierung der Inhalte. Nur die vollständig übernommenen Sendungen dürfen gezählt werden und nicht die auszugsweise übernommenen. Nachteile Es ist schwierig, nach Genre aufgeschlüsselte Zahlen über die Übernahme der Sendungen als Catch-up-TV zu erhalten. 408 Gibt an, wie lange die Fernsehzuschauer ihre Sendungen als VoD abrufen können. Bestimmte Sendungen können zeitlich unbefristet online verfügbar bleiben. Diese können dann nicht gezählt werden. d) Indikatoren in Bezug auf die Technologie Diese globaleren Indikatoren ermöglichen es, die Wahrnehmung von VoD und insbesondere die eingerichteten Beihilfe- und Fördermaßnahmen in den verschiedenen Ländern miteinander zu vergleichen. Aufschlüsselung nach Netzen Indikator Nr. 1 Indikator Nr. 2 Anteil der in HD-Qualität verfügbaren Titel Anteil der zu brennenden Filme Internet IPTV Kabel Satellit DVB-T Vorteile Nachteile Misst den Umfang des HDAngebots nach Übertragungsnetz. Der Begriff "HD-Qualität" wird auf manchen Webseiten teilweise missbräuchlich benutzt. Es dürfen nur HDInhalte mit einer Auflösung von über 720 Zeilen berücksichtigt werden. 409 Zeigt, ob der Film auf den Rechner heruntergeladen werden und auf einem Fernsehgerät mit DVD-Laufwerk abgespielt werden kann. Gilt nur Inhalte, die über das Internet auf einen Rechner mit DVD-Brenner heruntergeladen werden. LISTE DER TABELLEN Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5: Tabelle 6: Tabelle 7: Tabelle 8: Tabelle 9: Tabelle 10: Tabelle 11: Tabelle 12: Tabelle 13: Tabelle 14: Tabelle 15: Tabelle 16: Tabelle 17: Tabelle 18: Tabelle 19: Tabelle 20: Tabelle 21: Tabelle 22: Tabelle 23: Tabelle 24: Tabelle 25: Tabelle 26: Tabelle 27: Tabelle 28: Tabelle 29: Tabelle 30: Tabelle 31: Tabelle 32: Tabelle 33: Tabelle 34: Tabelle 35: Tabelle 36: Tabelle 37: Tabelle 38: Tabelle 39: Tabelle 40: Tabelle 41: Tabelle 42: Tabelle 43: Mediaplayer - Unique Users (in Tausend) (2004-2009) .............................................................18 Entwicklung der EuroDOCSIS-Spezifikationen für europäische Kabelnetze ..............................24 Breitbandpenetration in den OECD-Ländern nach Zugangstechnologie – Anzahl der Kunden pro hundert Einwohner (Dezember 2008) .....................................................................39 Anzahl der Haushalte von hundert, die in Europa über einen Breitbandinternetanschluss verfügen (2003-2008) .................................................................................................................40 Prognosen zur Entwicklung des Breitbandmarktes in Westeuropa (2004-2013)........................41 Glasfaserpenetration (FTTH) in Europa zum 30.6.2008 – In Tausend.......................................42 Verbreitung des digitalen Fernsehens in Europa zum 31.12.2007 – In Tausend TVHaushalten (Schätzung) .............................................................................................................48 Anzahl der digitalisierten Haushalte nach Hauptübertragungsart – In Millionen (20082009) ..........................................................................................................................................49 Geschätzte Kosten auf drei unterschiedlichen VoD-Plattformen – In EUR ................................60 Art des Zugriffs auf audiovisuelle Online-Inhalte ........................................................................67 Gründe, die Personen, die Gratis-Inhalte heruntergeladen haben, zur Bezahlung audiovisueller Online-Inhalte veranlassen könnten ....................................................................68 Gründe, die Personen, die Gratis-Inhalte heruntergeladen haben, zur Bezahlung audiovisueller Online-Inhalte veranlassen könnten ....................................................................69 Anzahl der abrufbaren audiovisuellen Mediendienste in Europa nach Empfangsland und nach Art des Netzes (Dezember 2008) ....................................................................................116 Einordnung der Unternehmen, die in Europa audiovisuelle Mediendienste auf Abruf herausgeben, nach ihrem Sitz und ihrem Hauptgeschäftsfeld (Dezember 2008).....................119 Anzahl der Dienste, die von den größten Vertrieben für Abrufdienste in Europa verbreitet werden (Dezember 2008).........................................................................................................123 Aufschlüsselung der iTunes Store-Angebote nach Ländern (Dezember 2008)........................130 Partnerschaften von iTunes Store in Europa (Dezember 2008) ...............................................135 Umsatz von Apple Inc. (2003-2008) – In Millionen Dollar, Geschäftsjahr bis 25. September................................................................................................................................139 iTunes Store – Online-Filmtransaktionen – In Millionen ...........................................................140 Inhalte von Xbox LIVE Marketplace (Dezember 2008).............................................................144 Microsoft Inc. - Umsatz (zum 30. Juni) – In Millionen USD.......................................................147 Von Archos geschlossene Partnerschaften (November 2008) .................................................157 Ranking und Marktanteil der Mobiltelefonhersteller (2. Quartal 2009).....................................159 Glow Entertainment Group (2003-2007) ..................................................................................163 Von Spezialdienstleistern angebotene Abrufdienste in Europa (Dezember 2008) ...................166 VoD-Dienste nach Videoverlagen ............................................................................................207 Einzelhandelsunternehmen aus dem Unterhaltungselektronikbereich und Videoverleihunternehmen in Europa (2005-2008) – Betriebsergebnis in Tausend EUR. .........209 Kostenpflichtige VoD-Dienste der Fernsehanstalten ................................................................218 In den iTunes Stores angebotene Kataloge von Fernsehsendern............................................226 Anteil der Programmstunden (erfasst in Viertelstunden), die vom 15. bis 21. März 2009 zwischen 17 Uhr und 24 Uhr ausgestrahlt wurden am Gesamtprogramm ...............................247 Schätzung der Einnahmen von YouTube (2008-2009) ............................................................279 Vergleich der Kostenanalyse von YouTube durch Crédit Suisse und RampRate (2009) .........280 Die 10 beliebtesten Unterhaltungsportale nach Zahl der Aufrufe von Seiten mit Werbung (1. Quartal 2009) ......................................................................................................................281 Beispiele von Online-Videoportalen, die von traditionellen Akteuren betrieben werden...........298 Anzahl der Fernseh-, Internet- und Mobiltelefonnutzer in den Vereinigten Staaten (20072009) ........................................................................................................................................308 Durchschnittliche monatliche TV-Nutzung, Internetnutzung und Videonutzung im Internet oder auf Mobiltelefonen in den USA (2007-2009) – In Stunden:Minuten, ab 2 Jahre...............309 Durchschnittliche monatliche Nutzung elektronischer audiovisueller Medien in den USA (2008-2009) – In Stunden:Minuten und in % ............................................................................310 Durchschnittliche TV-, Internet- und Videonutzung im Internet und auf Mobiletelefonen in den Vereinigten Staaten (Erstes Quartal 2009)........................................................................311 Aufschlüsselung der Nutzer audiovisueller elektronischer Dienste nach Altersgruppe in den Vereinigten Staaten (Erstes Quartal 2009)........................................................................311 Aufschlüsselung der Nutzer audiovisueller elektronischer Dienste nach Geschlecht (Erstes Quartal 2009) ...............................................................................................................311 Durchschnittliche Sehdauer (DSD) in Europa (1993-2008)- In Minuten pro Tag......................313 Durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von Fernsehen, Radio und Internet in Deutschland (1997-2008) .........................................................................................................314 Prozentsatz der Internetnutzer in Deutschland, die Videos im Internet abrufen (20052008) ........................................................................................................................................316 411 Tabelle 44: Tabelle 45: Tabelle 46: Tabelle 47: Tabelle 48: Tabelle 49: Tabelle 50: Tabelle 51: Tabelle 52: Tabelle 53: Tabelle 54: Tabelle 55: Tabelle 56: Tabelle 57: Tabelle 58: Tabelle 59: Tabelle 60: Tabelle 61: Tabelle 62: Tabelle 63: Tabelle 64: Tabelle 65: Tabelle 66: Tabelle 67: Tabelle 68: Aufgliederung der Nutzung von YouTube nach verschiedenen Domains (4. Juli 2009) ...........336 Aufgliederung der YouTube-Besucher nach ihrem Herkunftsland (4. Juli 2009) ......................337 Online Video-Nutzung ..............................................................................................................356 Die Nutzung von Online-Videos in den Vereinigten Staaten (Mai 2009) ..................................357 Vereinigte Staaten – Hauptvideoportale nach Anzahl der im April 2009 abgerufenen Video, nach Nielsen VideoCensus ...........................................................................................357 Vereinigte Staaten – Anzahl der auf den Videoplattformen der größten Unternehmensgruppen abgerufenen Videos (Juli 2007 - Juli 2009).........................................360 Marktanteile von fünf Online-Videoseiten in den USA (Mai 2007 - Mai 2008) ..........................362 Die fünf größten Videoplattformen in Großbritannien, Frankreich und Deutschland ................363 Hauptvideoportale in Großbritannien, nach Anzahl der Unique Visitors – In Tausend (Januar 2008 / Januar 2009) ....................................................................................................364 Hauptvideoportale in Großbritannien, nach Anzahl der abgerufenen Videos von Nutzern über 15 Jahre, zu Hause und am Arbeitsplatz..........................................................................365 Die zehn größten Videoportale nach ihrem Marktanteil in Großbritannien (Februar 2009) ......365 Die zehn größten Videoplattformen in Frankreich nach Anzahl der Unique Visitors (Januar - September 2008, Nutzer über 15 Jahre – Zu Hause und am Arbeitsplatz)...............367 Die zehn größten Videoplattformen in Frankreich nach Anzahl der abgerufenen Videos (Januar-Mai 2008, Nutzer über 15 Jahre, Zu Hause und am Arbeitsplatz) ..............................367 Die 10 größten Videoplattformen in Deutschland nach Anzahl der Unique Visitors .................368 Die 10 größten Videoplattformen in Deutschland nach Anzahl der abgerufenen Videos (Mai 2008 - Dezember 2008)....................................................................................................368 Ausgewiesene Daten über die Nutzung von Videoseiten in Deutschland (Mai 2008 - Mai 2009) ........................................................................................................................................369 Durchschnittliche Internetnutzung auf Mobiltelefonen, nach Programmkategorie in den Vereinigten Staaten (4. Quartal 2007) ......................................................................................374 Art der auf Mobiltelefonen europäischer Kunden aufgerufenen Webseiten, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (Dreimonatsdurchschnitt bis Februar 2009)....................375 Die wichtigsten Dienste, die Nutzer von iPhones im Vergleich zu anderen SmartphoneNutzern im Vereinigten Königreich nutzen (Dreimonatsdurchschnitt bis Januar 2009) ............376 Entwicklung des Nutzerverhaltens bei Mobiltelefonen (Dreimonatsdurchschnitt bis November 2008 und Vergleich mit dem Vorjahr)......................................................................377 Beliebtheit der Internetseiten auf Mobiltelefonen gegenüber Internetseiten auf PC (Dezember 2008, Nutzer in Großbritannien) ............................................................................378 Der Video/DVD-Markt und der VoD-Markt in den USA (2007-2008) ........................................383 Ausgaben der Haushalte für audiovisuelle Programme in Frankreich (2006-2008) - In Millionen EUR...........................................................................................................................384 Einnahmen der Film- und Fernsehindustrie im Vereinigten Königreich (2007-2008) – In Millionen GBP...........................................................................................................................385 Einnahmen der audiovisuellen Industrie in Spanien (2006-2008) – In Millionen EUR..............386 412 LISTE DER ABBILDUNGEN Abbildung 1: Abbildung 2: Abbildung 3: Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Abbildung 8: Abbildung 9: Abbildung 10: Abbildung 11: Abbildung 12: Abbildung 13: Abbildung 14: Abbildung 15: Abbildung 16: Abbildung 17: Abbildung 18: Abbildung 19: Abbildung 20: Abbildung 21: Abbildung 22: Abbildung 23: Abbildung 24: Abbildung 25: Abbildung 26: Abbildung 27: Abbildung 28: Abbildung 29: Abbildung 30: Abbildung 31: Abbildung 32: Abbildung 33: Abbildung 34: Abbildung 35: Abbildung 36: Abbildung 37: Abbildung 38: Abbildung 39: Abbildung 40: Abbildung 41: Abbildung 42: Abbildung 43: Abbildung 44: Abbildung 45: Abbildung 46: Abbildung 47: Abbildung 48: VoD gemäß ITU .........................................................................................................................13 Übertragungsnetze für audiovisuelle Abrufdienste .....................................................................16 Mediaplayer - Unique Users (in Tausend) (2004-2009) .............................................................18 Weltweite Marktanteile der BitTorrent-Client-Software zum 1. Januar 2008 ..............................21 Die Nutzung der Peer-to-Peer-Technik für den Vertrieb von VoD-Titeln ....................................21 Schematische Darstellung der Push2Peers-Lösung von Djingle................................................22 Schematische Darstellung eines Fernseh- und VoD-Dienstes in ADSL-Netzen ........................23 Architektur eines EuroDOCSIS 3.0 Kabelnetzes........................................................................24 Verkaufsprognosen für internetfähige Fernsehgeräte (2008-2013)............................................35 Schematische Darstellung des HbbTV-Systems ........................................................................36 Geschätzte Entwicklung der Breitbandanschlüsse weltweit (2006-2008)...................................37 FTTH/B-Anschlüsse in Europa, nach Ländern ...........................................................................41 Prognosen über die Zahl der Haushalte, die bis 2013 über Fiber-to-the-Home-Anschlüsse (FTTH) verfügen.........................................................................................................................44 Prognosen zur Penetration von Fiber-to-the-Home-Anschlüssen in Europa bis 2013 – In % der Haushalte .....................................................................................................................44 Prognosen zur Entwicklung des Videoanteils bei der weltweiten Internetnutzung (20082013) – In Petabytes pro Monat .................................................................................................45 Prognosen zur Entwicklung des Videotraffics im Internet in Westeuropa (2008-2013) – In Petabytes pro Monat ..................................................................................................................46 Prognosen zur Entwicklung des Videotraffics im Internet in Mittel- und Osteuropa (20082013) – In Petabytes pro Monat .................................................................................................46 Prognosen zur Entwicklung des weltweiten Online-Videomarkts (2008-2012)...........................47 Anzahl der Kunden für digitales Kabelfernsehen in der Europäischen Union (2000-2008) ........50 Zunahme der IPTV-Kunden weltweit (2005-2009) .....................................................................50 Frankreich - IPTV-Kunden (2006-2008) .....................................................................................51 Entwicklung des PVR-Bestands in Europa und den Vereinigten Staaten (2006-2010) ..............52 Ausstattung der Breitbandhaushalte mit DVR (2008) .................................................................53 Prognosen zur Entwicklung des weltweiten IP-Traffics der Nutzer, außerhalb des Internets (2008-2013) – In Petabytes pro Monat ........................................................................55 Auswertungskette für VoD..........................................................................................................58 Aufteilung der Kosten bei der Vermietung von Videos in Frankreich – Pro Titel, in EUR (2008) .........................................................................................................................................59 Daily Reach von Mininova, The Pirate Bay und Superfundo (2008-2009) .................................63 Online-Piraterie-Pyramide laut MPAA ........................................................................................64 Anzahl der illegalen Downloads des Films X-Men Origins: Wolwerine (März 2009) ..................70 Anzahl der von MARC ermittelten illegalen Downloads zwischen dem 26. Juni 2009 und dem 26. Juli 2009. ......................................................................................................................71 Vergleich der Nutzungspraktiken in Frankreich (1. Halbjahr 2007 und 1. Halbjahr 2008) ..........71 Online-Traffic in schwedischen Netzen (September 2007-August 2009) ...................................94 Anzahl der abrufbaren audiovisuellen Mediendienste in Europa nach Netzen (Dezember 2008) ........................................................................................................................................117 Einordnung der Unternehmen, die in Europa audiovisuelle Mediendienste auf Abruf herausgeben, nach ihrem Hauptgeschäftsfeld (Dezember 2008) ............................................118 Umsatz von iTunes Store S.à.r.l. (2005-2008) - In Millionen EUR............................................139 Video on Demand mit Windows Media.....................................................................................141 Verkaufszahlen von Spielkonsolen in den Vereinigten Staaten (erstes Halbjahr 2008 und 2009) ........................................................................................................................................146 Apple- und DECE-Modelle nach Sony .....................................................................................170 Tagesreichweite der wichtigsten VoD-Seiten im Internet in den nordischen Ländern (2008-2009)..............................................................................................................................183 Tagesreichweite der Website Lovefilm.com (2008-2009).........................................................210 Tagesreichweite (%) der Webseiten Maxdome, Video Buster und Videoload (2008-2009) .....211 Die bevorzugten kostenpflichtigen Download-Seiten der Briten ...............................................212 Daily Reach (Tagesreichweite) von drei VoD-Internetportalen, die von Fernsehsendern betrieben werden (Dezember 2008 bis Mai 2009)....................................................................220 Anzahl der Besuche und der aufgerufenen Seiten auf der Webseite von Maxdome (Mai 2007 - Mai 2009) ......................................................................................................................221 Tagesreichweite der VoD-Dienste France Télévisions, Arte und SSR SRG Idée Suisse (2008-2009)..............................................................................................................................223 Zahlen zur Nutzung des BBC iPlayer-Dienste (Januar – September 2008) .............................234 Nutzung des BBC iPlayer–Dienstes nach Geräten und Betriebssystemen (2008)...................234 Aufgliederung der Nutzer von iPlayer nach Altersgruppen (2008)............................................235 413 Abbildung 49: Abbildung 50: Abbildung 51: Abbildung 52: Abbildung 53: Abbildung 54: Abbildung 55: Abbildung 56: Abbildung 57: Abbildung 58: Abbildung 59: Abbildung 60: Abbildung 61: Abbildung 62: Abbildung 63: Abbildung 64: Abbildung 65: Abbildung 66: Abbildung 67: Abbildung 68: Abbildung 69: Abbildung 70: Abbildung 71: Abbildung 72: Abbildung 73: Abbildung 74: Abbildung 75: Abbildung 76: Abbildung 77: Abbildung 78: Abbildung 79: Abbildung 80: Abbildung 81: Abbildung 82: Abbildung 83: Abbildung 84: Abbildung 85: Abbildung 86: Abbildung 87: Nutzung von Fernsehen, Internet und BBC iPlayer im Tagesverlauf (2008) ............................235 Vergleich zwischen direkter und zeitversetzter Ausstrahlung bei drei Fernsehserien (2008) .......................................................................................................................................236 ITV Player – Anzahl der abgerufenen Videos (August 2007 - Oktober 2008) ..........................237 TV Player – Anzahl der Unique Visitors und der abgerufenen Videos (2008) ..........................237 Nutzung des 4oD-Dienstes.......................................................................................................239 Vergleich der Tagesreichweiten der Webseiten rai.tv, RAI.it und Mediaset.it (einschließlich Rivideo) (2008-2009) ........................................................................................250 Tagesreichweite von SVTplay und der schwedischen Presseseiten (Februar – August 2009) ........................................................................................................................................251 Tagesreichweite der Webseiten INA , Europeana und Video Active (2009).............................254 Die meist besuchten YouTube-Kanäle, in Millionen Aufrufen bis 2. November 2007...............272 Inhalte auf YouTube (8. März 2008) .........................................................................................275 Umsatz, Ausgaben und Nettogewinn von Google Inc., konsolidierte Angaben – In Tausend USD (2004-2008) ......................................................................................................278 Mehr Zuschauer für Promotion-Clips von Hulu auf YouTube als für die TV-Serienfolgen (Mai-Juni 2009) ........................................................................................................................282 Aufschlüsselung der Zahl der Videos auf YouTube nach abgestuften Aufrufszahlen (2009) .......................................................................................................................................282 Umsätze und Nettogewinne von Dailymotion (2006-2008) – In Millionen EUR ........................294 Vergleich des „Daily Reach“ von Hulu und Crackle (2008-2009) .............................................297 Tägliche Zuschauer (in%) von Terra TV (2008-2009) ..............................................................300 Anzahl der Fernseh-, Internet- und Mobiltelefonnutzer in den Vereinigten Staaten (20072009) ........................................................................................................................................309 Durchschnittliche monatliche TV- und Internetnutzung sowie Videonutzung im Internet und auf Mobiltelefonen in den USA (2007-2009) – In Stunden:Minuten...................................310 Vergleich der wöchentlichen Fernsehnutzungsdauer laut einer Microsoft-Studie und laut den klassischen länderbezogenen Studien – In Stunden/Woche.............................................312 Durchschnittliche tägliche Nutzungsdauer von Fernsehen, Radio und Internet in Deutschland (1997-2008) .........................................................................................................315 Deutschland - Vergleich der durchschnittlichen Fernsehnutzung von Onlinenutzern mit der Fernsehnutzung der Zuschauer über 14 Jahre (2002-2008) – In Minuten pro Tag............315 Anzahl der Kontakte mit Medien und Multimediaanwendungen pro Tag und Person ..............317 Prognosen zur weiteren Entwicklung der PVR-Verbreitung, von VoD und von VoD über das Fernsehgerät (2008-2018) – in Prozent der Fernsehhaushalte .........................................318 Neue Formen der Fernsehnutzung (Anteil der Nutzer von Fernsehen auf PC, auf tragbaren Rechnern, auf Mobiltelefonen oder mobilen Empfängern, 2008-2018) ....................319 Arten der Fernsehnutzung im Vereinigten Königreich in der Altersklasse der 16- bis 34Jährigen (2008-2018) ...............................................................................................................319 Von Alexa gelieferte Informationen über Youtube.com, Myspace.com, Hulu.com, Dailymotion.com und Megavideo.com (4. Juli 2009) ................................................................333 Demografische Daten über die YouTube-Besucher (4. Juli 2009) ...........................................338 Vergleich des Traffic bei YouTube, MySpace, Hulu, (Mai 2008 - Mai 2009), erstellt von Compete.com ...........................................................................................................................339 Daten von Quantcast über YouTube, MySpace, Hulu, Dailymotion und Megavideo (Januar - Mai 2009) ..................................................................................................................340 Beispiel eines Google Analytics-Berichts für eine Website (in diesem Fall eine kostenlose VoD-Website) ...........................................................................................................................347 Weltweite Tagesreichweite (Daily Reach) der größten Online-Videoportale (Oktober 2008 – Juni 2009)..............................................................................................................................355 Demografische Daten zum Video-Streaming und -Download in den Vereinigten Staaten .......358 Aufgliederung der in der vorausgegangenen Woche in den USA abgerufenen OnlineVideos nach Sparten (Januar 2009) .........................................................................................359 Vereinigte Staaten – Gesamtzahl der Unique Visitors von Videoseiten und Gesamtzahl der abgerufenen Videoinhalte – pro Monat (März 2007 - Juli 2009).........................................360 Vereinigte Staaten – Anzahl der auf den Videoplattformen der größten Unternehmensgruppen abgerufenen Videos (März 2007- Juli 2009) .......................................361 Vereinigte Staaten – Anzahl der Unique Visitors auf den Videoportalen der verschiedenen Unternehmensgruppen (in Tausend) (März 2007-Juli 2009)............................361 Vereinigte Staaten – Durchschnittliche Zahl der von einem Internetnutzer auf den verschiedenen Videoseiten der Unternehmensgruppen angesehenen Videos (Juli 2008 – Juli 2009)..................................................................................................................................362 Entwicklung der Anzahl der Unique Visitors auf Videoseiten in Großbritannien (Januar 2008 – Januar 2009) ................................................................................................................366 Die fünf beliebtesten Videoportale in Polen im Jahr 2008 (nach Reichweite) ..........................370 414 Die Zahl audiovisueller Abrufdienste (Video-on-Demand, VdD) in Europa hat erheblich zugenommen. Videoabrufdienste, Catch-up-TV-Dienste und Videoportale konkurrieren um die Gunst der Verbraucher und sehen sich gleichzeitig mit dem Problem der InternetPiraterie konfrontiert. Die audiovisuelle Landschaft ist stark zersplittert und entwickelt sich sehr schnell weiter, Geschäftsmodelle kristallisieren sich heraus und verschmelzen teilweise miteinander. Die Krise des Werbemarkts und die Grenzen, auf die die Entwicklung der Gratisangebote der öffentlich-rechtlichen Sender stößt, erhöhen das Interesse an kostenpflichtigen Angeboten. Allerdings wird die Entwicklung kostenpflichtiger Modelle durch die Piraterie beeinträchtigt und eine volle Entfaltung scheint erst dann möglich, wenn Abrufdienste uneingeschränkt auf dem Fernseher abrufbar sind und nicht mehr nur auf Computerbildschirmen oder Handys. Die Bereitstellung von VoD-Diensten auf Fernsehegeräten stellt damit eine große Herausforderung dar, die Gerätehersteller und Netzbetreiber gleichermaßen mobilisiert. Dieser Bericht bietet eine vollständige und aktuelle Übersicht über die verschiedenen Arten audiovisueller Abrufdienste und darüber, wie diese Dienste in die Strategien der verschiedenen Akteure eingebunden werden. Dieser zusammenfassende und gleichzeitig ausführliche Bericht richtet sich an alle diejenigen, die die Komplexität eines Bereichs zu verstehen versuchen, der sich gerade voll entfaltet. Europäische Audiovisuelle Informationsstelle Im Dezember 1992 in Straßburg eingerichtet, hat die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle zur Aufgabe, Informationen über den europäischen audiovisuellen Sektor zu sammeln, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Als öffentliche europäische Einrichtung umfasst sie derzeit 36 Mitgliedstaaten sowie die Europäische Gemeinschaft, die durch die Europäische Kommission vertreten wird. Die Informationsstelle ist ein Teil des Europarats und arbeitet mit diversen Partnern, Berufsverbänden und einem Korrespondentennetzwerk zusammen. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehört neben Konferenzbeiträgen die Erstellung von Publikationen, Datenbanken und eine umfassende Internetseite: http://www.obs.coe.int Direction du développement des médias Die Direction du développement des médias (DDM) (http://www.ddm.gouv.fr) ist die französische Behörde, die für die Entwicklung der Medien zuständig ist. Hierzu zählen neben den Printmedien und dem klassischen audiovisuellen Bereich auch die neuen Formen der Online-Kommunikation. Sie gilt innerhalb der Branche als bevorzugter Ansprechpartner und ihre Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: • Modernisierung im Rahmen der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; • Anpassung des Systems staatlicher Beihilfen für Printmedien und deren Entwicklung im Multimedia-Bereich; • Vorbereitung notwendiger rechtlicher Entwicklungen in Bezug auf Pressefreiheit, Kommunikationsfreiheit und Online-Dienste. Dieser Bereich bezieht sich in zunehmendem Maße auf ein europäisch und international geprägtes Umfeld. Video-on-Demand und Catch-up-TV in Europa ISBN 978-92-871-6742-2 (Druckausgabe), € 329 ISBN 978-92-871-6743-9 (Elektronische Ausgabe), € 445 Video-on-Demand und Catch-up-TV in Europa Videoon-Demand und Catch-up-TV in Europa Videoon-Demand und Catch-up-TV in Europa Oktober 2009 Ein Bericht der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle und der Direction du développement des médias (DDM) in Zusammenarbeit mit NPA Conseil