Das Unternehmermagazin Ihrer Berater und der DATEV Ohne

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Das Unternehmermagazin Ihrer Berater und der DATEV Ohne
Das Unternehmermagazin Ihrer Berater und der DATEV
PRÄSENTE FÜR KUNDEN
Ohne ausführliche
Dokumentation droht
Ärger mit dem Fiskus
CLOUD FÜR MITARBEITER
Lohnunterlagen lassen
sich künftig schnell
via Internet abrufen
RISIKO FÜR FIRMENCHEFS
Schlecht vorbereitete
Selbstanzeigen bringen
Unternehmer rasch in
große Schwierigkeiten
4/2013
OKTOBER
Ich will mich nicht um
alles kümmern. Darum
Beim Lohn können Sie sich ganz auf Ihren
habe ich die Lohnab-
steuerlichen Berater verlassen. Er erledigt alle
rechnung ausgelagert –
Aufgaben absolut sicher und zuverlässig, auch
in die besten Hände.
bei kurzfristigen gesetzlichen Änderungen.
Mehr Infos bei Ihrem Steuerberater oder
unter Tel. 0800 1001116.
www.datev.de/lohn
EDITORIAL
INHALT
AUSGABE 4/2013 OKTOBER
Liebe Leserinnen und Leser,
das Titelbild dieser Ausgabe von
TRIALOG ist ungewohnt reißerisch. Und auch irgendwie eine
Unterstellung. Schließlich bewegen Sie als Unternehmer sich ja
nicht ständig hart an der Grenze
des Gesetzes. Oder landen bei einem Fehltritt kopfüber im Knast.
Eigentlich. Aber je mehr Sie jetzt
darüber nachdenken, umso klarer
wird Ihnen vermutlich, dass Sie
oft eben doch hart an der Grenze
des Gesetzes operieren, zumindest
an der Grenze des Steuergesetzes.
Will man Steuern sparen, ist die
Hinterziehung nicht weit. Natürlich unbeabsichtigt. Aber hier ist
das Recht in vielen Fällen weder
einfach noch eindeutig. Es gibt
zahllose Steuervorschriften, noch
mehr Anwendungsverordnungen,
eine kaum zu überblickende Menge von Urteilen – und meistens sogar irgendwelche Ausnahmen.
In diesem TRIALOG erfahren Sie
mehr über Fallen bei der Vorsteuer, über die Risiken bei Präsenten
an Geschäftspartner und über die
Tücken der Selbstanzeige, falls Sie
einen Fehler in der Buchführung
entdecken und korrigieren wollen.
So etwas kann unerwartete Probleme verursachen. Sie lassen sich
ohne gravierende Folgen nur mithilfe des Steuerberaters lösen. Er
kennt die inhaltlichen wie formalen Details bei vielen Themen und
steht für Feuerwehreinsätze ebenso bereit wie für eine regelmäßige
Diskussion über die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten Ihres Unternehmens. Reden Sie mit ihm!
Selbstanzeigen sollten nur mithilfe des
Steuerberaters formuliert werden
Idee & Unternehmen
04 MELDUNGEN Deutschland liegt bei der SEPA-Umstellung weit zurück, in
vielen Betrieben könnte das den Zahlungsverkehr zum Erliegen bringen.
06 SELBSTANZEIGE Wer einen Fehler in der Buchführung entdeckt, sollte ihn
nur mithilfe seines Steuerberaters korrigieren, um keinen Fehler zu machen.
10 UMSATZSTEUERNACHSCHAU Die Prüfer kommen immer öfter ins Haus.
Wer auf ihren Besuch vorbereitet ist, hat in der Regel nichts zu fürchten.
12 GESCHENKE Kleine Aufmerksamkeiten erhalten die Freundschaft. Aber
werden die harten Regeln des Fiskus nicht befolgt, gibt es großen Ärger.
14 SMART GRID Intelligente Netze können den Anstieg der Stromkosten durch
die Energiewende dämpfen und Unternehmern sogar beim Sparen helfen.
Service & Wissen
16 MELDUNGEN Eine neue Buchreihe informiert über den Einsatz von
DATEV-Programmen und die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
18 SOFTWARE FÜR VEREINE Mit Mittelstand classic pro können Vereine gut
ihre Sparten abbilden und Besonderheiten ihrer Rechnungslegung erfüllen.
20 ARBEITNEHMER ONLINE Eine innovative Cloud-Lösung von DATEV er-
möglicht es den Beschäftigten, online auf ihre Lohndokumente zuzugreifen.
Mehr aktuelle Themen finden Sie
im Internet. Besuchen Sie uns auf
www.trialog-unternehmerblog.de.
Standards & Rubriken
Ihr Redaktionsteam
09 NOTIZBLOCK: E-BILANZ Der Fiskus verlangt künftig die elektronische
Fragen, Anregungen,
Wünsche – schreiben Sie uns:
trialog@datev.de.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
4/2013
Übertragung von GuV sowie Bilanz und gibt die Form dafür exakt vor.
22 IMPULS: REGIONALMARKETING Friedrike Strate behauptet sich gegen die
Konzerne, weil ihre Brauerei nur im Radius von 120 Kilometern Bier liefert.
23 SERVICE & IMPRESSUM
03
Rubrik
Idee
& Unternehmen
oben & Xxxxxxxxxxxx
X X X X RUBRIK UNTEN
MELDUNGEN
Unternehmer müssen den Kurs auf SEPA setzen
Wer in seinem Betrieb die Vorbereitungen auf das neue System für den Zahlungsverkehr hinausschiebt, bekommt ab 1. Februar 2014 Probleme beim Geldtransfer.
Finnland: 100,00 %
100 %
Zypern: 71,80 %
75 %
50 %
Spanien: 43,00 %
Österreich: 27,30 %
25 %
Deutschland: 8,72 %
0%
Quelle: EZB
DEUTSCHLAND
HINKT HINTERHER
Während Finnland
komplett umgestellt
hat, liegt der Anteil
der SEPA-Überweisungen in Deutschland
unter zehn Prozent
Der Countdown läuft. Eine Digitaluhr
zählt auf www.sepadeutschland.de, der
Informationsseite der Deutschen Bundesbank im Internet, die Sekunden bis zum
1. Februar 2014 herunter. Dann muss der
Zahlungsverkehr hierzulande auf die
Single Euro Payments Area (SEPA) umgestellt sein, das neue, für den gesamten
Euroraum und weitere Staaten geltende
einheitliche System für Lastschriften und
Überweisungen. Doch die deutschen Betriebe zögern noch. Während andernorts
der Anteil der SEPA-Überweisungen bereits über einem Viertel liegt und Spitzenreiter Finnland sogar komplett umgestellt
hat, wirkt die künftige Pflichtübung hier-
zulande immer noch exotisch: Weniger
als zehn Prozent der Überweisungen in
Deutschland wurden im Sommer nach
Angaben der Europäischen Zentralbank
im SEPA-Format ausgeführt.
Carl-Ludwig Thiele sieht das mit Besorgnis. „Wenn Unternehmen bisher noch nie
von SEPA gehört haben, kann es sie Anfang nächsten Jahres kalt erwischen“, so
der Vorstand der Deutschen Bundesbank.
Er warnt vor Liquiditätsengpässen oder
Kosten durch fehlerhafte Zahlungsabwicklungen und betont, dass die neuen
Regeln pünktlich europaweit eingeführt
werden. „Bis zum 1. Februar 2014 muss
die Umstellung vollzogen sein“, sagt er.
„Dies ist Gesetz und wird auch nicht geändert, es gibt keinen ‚Plan B‘!“ Niemand dürfe vergessen, dass von SEPA der
gesamte Zahlungsverkehr betroffen ist.
Das scheint im Mittelstand noch nicht
richtig angekommen zu sein. Eine Studie
des Instituts ibi research an der Universität Regensburg GmbH besagt: Kein Jahr
vor dem Umstellungsdatum hatte in kleinen Unternehmen jeder zweite Chef allenfalls vage Vorstellungen, was SEPA ist.
62 Prozent sagten, das Thema sei für sie
nicht relevant oder bringe nur langfristig
Handlungsbedarf. Und 42 Prozent meinten, noch nicht zu wissen, wie sie damit
umgehen. Entsprechend wenig kümmern
sich zahlreiche Firmenchefs um die organisatorische Vorbereitung des SEPA-Umstiegs. Dabei müssen sie häufig viele Abläufe im Büro auf die neuen Anforderungen abstimmen, und das kostet Zeit.
Das Zögern hält Steffen von Blumröder
für gefährlich. Kleine und mittlere Betriebe müssten sich nicht nur organisatorisch
auf SEPA einstellen, sondern auch mithilfe von Experten ihre IT umstellen sowie
umfassende Testläufe einplanen, sagt der
Bereichsleiter Banking & Financial Services beim IT-Branchenverband BITKOM.
Auch hier laufe vielen Betrieben die Zeit
davon: „Gute IT-Spezialisten sind zum
Jahresende sicher ausgebucht.“
Antworten auf die wichtigsten Fragen im
Zusammenhang mit der SEPA-Umstellung hat DATEV zusammengestellt unter
www.datev.de/sepa.
4/2013
Idee & Unternehmen
MELDUNGEN
Persönliche Botschaften sind zum
Fest gern gesehen.
Das geht aus einer Studie des
Beratungshauses Lab Company
hervor, welche Präsente bei Geschäftskunden besonders viel
Anklang finden. Absoluter Spitzenreiter sind dabei persönlich
verfasste Karten, über die sich
86 Prozent der Befragten freuen.
Wer nicht selbst zum Stift greift
und stattdessen lieber eine neutrale Karte mit Unterschrift verschickt, muss damit leben, dass
dies nur bei jedem Fünften auf
Gegenliebe stößt. Gut kommen
auch Spenden für soziale Zwecke
an, über die Geschäftspartner
am besten in einer handschriftlichen Botschaft informiert werden sollten: Das unterstützen
28 Prozent der Befragten. Wer
lieber etwas Handfestes schenkt,
sollte sich Gedanken über ein
originelles Werbepräsent machen. Darüber würden sich
27 Prozent freuen. Nur jeder
Fünfte sagt, dass er am liebsten
Wein oder Spirituosen bekommt.
Was Sie bei Geschenken steuerlich beachten müssen, lesen Sie
auf Seite 12.
Wer seine Arbeitszeiten
nicht sauber aufschreibt,
riskiert die Entlassung.
Das hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (10Sa270/12) entschieden.
Zur Begründung erklärte es, ein Mitarbeiter nehme billigend Fehleintragungen
in Kauf, wenn er eine Zeitsummenkarte
nicht täglich, sondern in längeren Zeitabständen ausfülle. Im konkreten Fall
hatte der Beschäftigte auf der Zeitsummenkarte fälschlich vermerkt, an einem
Samstag sechs Stunden gearbeitet zu
haben. Auch andere Einträge stimmten
nicht. Das Argument, die Fehler könnten ebenso auf fehlende Anweisungen,
Erinnerungslücken, Manipulationsmöglichkeiten oder Mobbing zurückzuführen sein, ließ das Gericht nicht gelten.
Weil in vielen kleinen Betrieben die Arbeitszeit mangels elektronischer Zeiterfassung von den Beschäftigten notiert
werde, müsse der Arbeitgeber auf eine
korrekte Dokumentation vertrauen können. Dieser Vertrauensvorschuss dürfe
auch nicht dadurch missbraucht werden,
dass Einträge verspätet vorgenommen
würden, da mit zunehmendem Abstand
das menschliche Erinnerungsvermögen
schwächer werde und die Fehlerwahrscheinlichkeit entsprechend steige.
E-Government
wird Realität
Alte Amtssiegel werden
ersetzt, Behördengänge
übernimmt jetzt der PC.
Dafür soll das neue E-Government-Gesetz sorgen, das die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung nachhaltig verbessert. Noch ist die Schriftform ein Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden, denn Formulare müssen in der Regel
von Hand unterschrieben werden. Zwar
ist eine elektronische Unterschrift mit der
sogenannten qualifizierten elektronischen
Signatur gesetzlich erlaubt, bei den Verbrauchern konnte sie sich aber nie durchsetzen. „Nun schafft das E-GovernmentGesetz technische Alternativen“, betont
Professor Dieter Kempf, Präsident des
Branchenverbands BITKOM. „Bürger
können sich so etwa rechtssicher mit dem
neuen Personalausweis an Behördenportalen im Internet anmelden.“ Gemäß dem
E-Government-Gesetz muss jede Behörde
elektronisch erreichbar sein. Geregelt
werden auch die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen,
wodurch teure Aktenarchive entfallen
sollen. „Das E-Government-Gesetz kann
dabei helfen, den Modernisierungsrückstand der deutschen Verwaltung aufzuholen“, ist Kempf sicher.
Quelle: viruslist.com
EIN SPAM-ANTEIL VON 71,2 PROZENT WURDE IM JULI IM WELTWEITEN E-MAIL-VERKEHR REGISTRIERT.
Eine Karte
kommt an
Schludrigkeit
kostet den Job
4/2013
05
Idee & Unternehmen
TOPTHEMA
In Kenntnis aller rechtlichen
und formalen Aspekte hilft
der Steuerberater einem
Firmenchef so, dass durch
die Selbstanzeige möglichst
wenig Ungemach droht
Idee & Unternehmen
TOPTHEMA
SELBSTANZEIGE
Gefährlicher Balanceakt
Von legaler Steueroptimierung zu strafbarer Hinterziehung ist es ein kleiner
Schritt. Schon Minifehler in der Steuererklärung rufen den Fiskus auf den Plan.
Eine Selbstanzeige hilft dann nur, wenn die Details akribisch beachtet werden.
Text: Sigrun an der Heiden
Uli Hoeneß steht immer noch am Pranger. Neun Monate nach seiner Selbstanzeige sorgt die Steueraffäre des Bratwurstproduzenten, der den deutschen Fiskus um
Millionen geprellt haben soll, weiter für
Schlagzeilen. In den Medien werden öffentliche Verdienste und private Vergehen
aufaddiert. Einige Politiker fordern einen
anständigen Umgang mit ihm, andere sehen seinen Fall als Beleg dafür, dass die
Gesetze verschärft werden müssen. Dabei
erschwert die Hysterie um den prominenten Firmenchef und Sportfunktionär den
Blick auf ganz praktische Probleme des
Steuerrechts, die steuerlichen Grauzonen
sowie das Risiko gerade für Unternehmer,
durch Fehler in ihren Steuerunterlagen
zum Steuersünder zu werden.
SCHLUDRIGKEIT WIRD BESTRAFT
„Das Recht ist brutal“, urteilt Professor
Wolfgang Joecks, der an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald Wirtschafts- und Steuerstrafrecht lehrt. „Wer
schludert, macht sich schnell der Steuerhinterziehung schuldig.“ Er kennt Fälle, in
denen die um einen Tag verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ein
Strafverfahren ins Rollen brachte. „Viele
Unternehmen melden die Umsatzsteuer etwas verspätet an, weil das die Liquidität
schont“, weiß der Steuerstrafrechtler.
Früher war das für die Finanzämter
kein Problem. Heute wertet es der Gesetzgeber als Steuerhinterziehung. Ein Bauunternehmer berichtet von einem weiteren
Fallstrick: „Uns ist am Jahresende aufgefallen, dass wir nicht alle Umsätze vollständig in den monatlichen Voranmeldungen erfasst hatten. In der Jahreserklärung
stimmte alles.“ Für ihn war der Fall damit
erledigt, aber nicht für das Finanzamt.
Der Verdacht: Er habe Umsatzsteuerzahlungen verschoben, um sich so einen billi4/2013
gen Kredit vom Fiskus zu besorgen. Der
Mittelständler hatte Glück. Weil seine
Buchhaltung sauber gearbeitet hatte, stellten die Betriebsprüfer keine weiteren Unregelmäßigkeiten fest. Der Betrieb zahlte
die Umsatzsteuer plus 0,5 Prozent Zinsen
pro Monat für die Verspätung nach.
„Früher war das ein unproblematischer Fall der Selbstanzeige“, sagt Steuerstrafrechtler Uwe Hellmann. Unternehmer
korrigierten die Zahlen und überwiesen
die Steuern plus Zinsen ans Finanzamt.
Dafür blieben sie straffrei. „Heute müssen
die Finanzbeamten auch die Steuererklärungen aller nicht verjährten Zeiträume
prüfen“, betont der Rechtsprofessor, der
an der Universität Potsdam lehrt. Damit
steigt das Risiko, dass weitere Unregelmäßigkeiten ans Licht kommen und so die
Selbstanzeige unwirksam wird (siehe Kasten auf Seite 8). Bislang haben die meisten
Unternehmen zwar Glück: Die überlasteten Finanzämter machen in der Regel nur
eine Meldung an die Bußgeld- und Strafstellen, wenn weitere Anhaltspunkte auf
Steuerhinterziehung hindeuten. „Diese
Verwaltungspraxis steht aber nicht im Ge-
setz, und problematisch ist dabei, dass der
Bundesgerichtshof hier strenger geurteilt
hat“, warnt Horst Vinken, Präsident der
Bundessteuerberaterkammer in Berlin.
ES GIBT KEIN KAVALIERSDELIKT
Der Grat zwischen legaler Steueroptimierung, leichtfertiger Steuerverkürzung und
strafbarer Steuerhinterziehung ist schmal:
Wurde vorsätzlich gehandelt, oder haben
Unkenntnis und Fahrlässigkeit zu fehlerhaften Angaben geführt? „Eine unrichtige
Erklärung ist noch keine Steuerhinterziehung, sondern ein Bußgeldtatbestand“, so
Professor Hellmann. Wer gutgläubig handelte und Fehler nachträglich feststellt,
kann – am besten mithilfe des Steuerberaters – eine Berichtigung vornehmen und
die Steuern plus sechs Prozent Zinsen pro
Jahr nachzahlen. Bei größeren Summen
verhängt der Fiskus ein Bußgeld, in Abhängigkeit vom Einkommen des Steuerpfl ichtigen und des verkürzten Steuerbetrags. Es kann bis zu 50.000 Euro betragen.
Strafrechtlich belangt wird allerdings,
wer bewusst falsche Angaben gemacht,
Belege gefälscht oder steuerpflichtige Um-
„Eine unrichtige
Erklärung ist noch keine
Steuerhinterziehung.“
Uwe Hellmann, Professor an der Universität Potsdam
07
Idee & Unternehmen
TOPTHEMA
„Richtig teuer wird es für
Steuersünder, die den
Fiskus um über 50.000
Euro geprellt haben.“
Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer
08
Wer finanziell schlecht dasteht, hat bei solchen Beträgen schnell ein Problem. Und
wer gut verdient, muss mit noch heftigeren
Summen rechnen: Das Strafmaß orientiert
sich am Nettoeinkommen und der Höhe
der Steuerschuld. „Richtig teuer wird es
für Steuersünder, die den Fiskus um über
50.000 Euro geprellt haben“, weiß Horst
Vinken. Sie erreichen nur durch einen Zuschlag in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuer die Einstellung des Verfahrens. Wer über 100.000 Euro Steuern
hinterzogen hat, muss mit Haft rechnen,
die strafrechtliche Verjährung dehnt sich
auf zehn Jahre aus. Ganz düster wird es,
wenn über eine Million Euro am Fiskus
vorbeigeschleust wurden. Dann soll die
Haft nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden, urteilten die Bundesrichter.
sätze nicht bucht. Schon kleine Tricks zu
ihren Gunsten machen Unternehmer zu
Steuersündern. Möglichkeiten dafür gibt
es genug. Kaum einer findet etwas dabei,
ein paar Kilometer mehr ins Fahrtenbuch
zu schreiben und die Geschäftsreise um einen privaten Abstecher zu verlängern.
Oder einen Kneipenabend mit Freunden
als Arbeitsessen abzurechnen. Oder die
Computer der Kinder als Betriebsausgaben zu verbuchen. Oder Verwandte auf
der Gehaltsliste zu führen, obwohl die sich
in der Firma nur selten blicken lassen.
Lang ist die Liste der Steuerdelikte, die
viele als Bagatelle sehen. Für den Fiskus
sind solche Methoden zur Steuerhinterziehung im kleinen Rahmen aber kein Kavaliersdelikt, selbst minimale Vergehen werden verfolgt. Bei einem Anfangsverdacht
werden die Betriebsprüfer losgeschickt.
Der Tipp, sich die Geschäftsbücher genauer anzusehen, kommt oft von entlassenen
Mitarbeitern, verärgerten Geschäftsfreunden oder betrogenen Ehepartnern.
weitere Steuersünden verschweigt, muss
mit einer Verurteilung rechnen, wenn die
Betriebsprüfer etwas merken.
Zwar werden Firmenchefs für kleine
Vergehen, die über fünf Jahre zurückliegen, nicht strafrechtlich belangt. Sie müssen aber Steuern plus Hinterziehungszinsen für einen Zeitraum von bis zu zehn
Jahren nachzahlen. So werden selbst aus
kleinen Steuersünden hohe Beträge. Ein
Fall aus der Praxis: Der Unternehmer ließ
die Privatautos von Frau und Tochter über
die Firma laufen und betrog den Fiskus so
um 5.000 Euro jährlich. Die Sache flog
auf. Das Finanzamt forderte die hinterzogenen Steuern der letzten zehn Jahre zurück. Auf einen Schlag musste der Firmenchef 50.000 Euro plus Zinsen sowie eine
saftige Strafe von 11.000 Euro zahlen.
DIE STRAFEN SIND DRAKONISCH
Dann bleibt nur straffrei, wer rechtzeitig
eine Selbstanzeige stellt, indem er falsche
Angaben korrigiert. Ohne fachkundige
Hilfe eines Steuerberaters kann die Selbstanzeige aber mehr schaden als nützen: Der
Bundesgerichtshof hat es Steuersündern
schwerer gemacht, sich Straffreiheit mit einer Steuernachzahlung plus Zinsen zu erkaufen. Viele Unternehmer kennen noch
die Zeit, als man wartete, bis der Betriebsprüfer vor der Tür stand, und dann nicht
deklarierte Umsätze meldete. Heute droht
gleich ein Strafverfahren. Um straffrei auszugehen, müssten Steuerhinterzieher „reinen Tisch“ machen, so die Bundesrichter.
Wer Angaben nur teilweise korrigiert und
Rechtsrahmen: Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hat die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft. Der Bundesgerichtshof verlangt von Steuersündern
zudem, alle hinterzogenen Steuern offenzulegen. Stellen Betriebsprüfer weitere Steuerdelikte
fest, ist die Selbstanzeige unwirksam und der Staatsanwalt übernimmt. Beim Aufsetzen einer
Selbstanzeige sollten Unternehmer daher unbedingt ihren Steuerberater und gegebenenfalls
einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen, um keine Fehler zu machen. Durch eine schriftliche Vollmacht kann der Steuerberater mit der Berichtigung der Erklärungen beauftragt werden.
NUR TOTALE OFFENHEIT HILFT
Angesichts solch drakonischer Strafen ist
allen Firmenchefs davon abzuraten, eine
Selbstanzeige im Alleingang zu versuchen.
Die Finanzbehörden verlangen von ihnen
klar aufgeschlüsselte und vollständige
Nacherklärungen, auf deren Basis die hinterzogenen Steuern berechnet werden können. Fehlen Belege, sollten Unternehmer
mithilfe ihres Steuerberaters großzügig zugunsten des Finanzamts schätzen. „Wer zu
wenig nacherklärt, riskiert, dass die
Selbstanzeige unwirksam wird“, warnt
Steuerstrafrechtler Joecks. Bereits eine geringfügige Abweichung um mehr als fünf
Prozent sei problematisch.
STRAFBEFREIENDE SELBSTANZEIGE
Setzen Sie kein Schreiben ohne Hilfe von Steuerberater und Rechtsanwalt auf
§
Straffrei bleibt, wer
• Erklärungen einer Steuerart für alle nicht verjährten Zeiträume komplett berichtigt/nachholt;
• bei fehlenden Belegen hinterzogene Steuern großzügig zu Gunsten des Finanzamts schätzt;
• die verkürzten Steuern plus 0,5 Prozent Zinsen pro Monat und bei Beträgen über 50.000 Euro
pro Tat einen Zuschlag von fünf Prozent auf die Steuerschuld in der gesetzten Frist bezahlt.
Selbstanzeigen greifen nicht nach
• Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung;
• Erscheinen eines Betriebsprüfers oder der Steuerfahndung;
• Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens;
• Entdeckung der Tat.
4/2013
Standards & Rubriken
NOTIZBLOCK
E-BILANZ
Wie der Fiskus will
Unternehmer müssen ihre Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV) künftig exakt in der vorgegebenen
Form elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
Text: Monika Hofmann
Bilanz- und GuV-Daten: Wer bilanziert, muss
die Unternehmenszahlen bald elektronisch ans
Finanzamt übermitteln. Das gilt für Gewinnund Verlustrechnung (GuV) sowie Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung beziehungsweise, falls vorhanden, die Steuerbilanz. Diese Neuregelung läuft unter dem Stichwort E-Bilanz
und greift für Geschäftsjahre, die nach dem 31.
Dezember 2011 beginnen. Zwar sicherte die Finanzverwaltung den Betrieben zu, nicht zu beanstanden, wenn Daten der Geschäftsjahre zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2012 in
Papierform eingereicht werden. Doch für Geschäftsjahre ab 2013 gibt es kein Pardon mehr.
Ausnahmen: Inhaber kleiner Betriebe, die
freiwillig bilanzieren, sollten gegebenenfalls mit
dem Steuerberater klären, ob ein Wechsel zur
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) sinnvoll
sein kann. Alle anderen bilanzpflichtigen Unternehmen müssen auf die E-Bilanz umstellen – unabhängig von Rechtsform und Größe. Befreiungen gibt es nur beim Nachweis unbilliger Härte.
Gliederung und Struktur: Die Finanzverwaltung schreibt exakt vor, in welcher Gliederung
und Struktur die Unternehmer die Daten liefern
müssen. Sie spricht dabei von der Taxonomie, einer Art Liste der Positionen, die elektronisch zu
übermitteln sind. Es gibt eine sogenannte Kerntaxonomie, deren Positionen für Betriebe aller
Rechtsformen gelten. Firmenchefs müssen nur
Positionen ausfüllen, zu denen Geschäftsvorfälle existieren. Dazu kommen Branchentaxonomien und spezifische Taxonomien für Banken und
Versicherungen sowie ergänzende Taxonomien,
etwa für Wohnungswirtschaft, Verkehr, Landund Forstwirtschaft. Weil das Einfluss auf die
Finanzbuchführung hat, sollten Unternehmer
die Taxonomien als PDF- oder Excel-Datei herunterladen unter www.esteuer.de.
Standard: Auch die Form gibt die Finanzverwaltung genau vor. Zur Übermittlung der Datensätze müssen die Firmen XBRL verwenden,
das steht für eXtensible Business Reporting Language. Mit dieser auf XML basierenden Sprache
werden international elektronische Dokumente
der Finanzberichterstattung erstellt, etwa Jahresabschlüsse. Daran müssen Unternehmer ihre
IT-Systeme anpassen, was angesichts der häufig
sehr individuell gestalteten Buchungssysteme
schwierig werden kann.
Hilfe und Information: Besprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem steuerlichen Berater, was Sie im
Hinblick auf die E-Bilanz beachten oder jetzt
schnellstens noch tun müssen. Die Taxonomie
könnte beispielsweise erfordern, dass Sie Ihre
Buchführung um bestimmte Positionen ergänzen. Der Steuerberater kennt die Anforderungen
der Finanzverwaltung, die für Sie relevant sind.
Umfassende Informationen zu diesem Thema
finden Sie auch unter www.datev.de/ebilanz.
Immer mehr Einkommensteuererklärungen kommen auf elektronischem Weg
2002
0,55
2004
1,81
2006
4,61
2008
8,2
2010
8,6
2012
12
in Mio.
4/2013
Seit 2002 ist die Zahl der elektronisch
übermittelten Einkommensteuererklärungen langsam, aber stetig gestiegen.
Die E-Bilanz dagegen wird auf einen
Schlag kommen. Für Geschäftsjahre ab
Januar 2013 sind die Bilanz und GuV
zwingend elektronisch abzugeben.
Quelle: Finanzverwaltung
09
Idee & Unternehmen
UMSATZSTEUER
UMSATZSTEUERNACHSCHAU
Immer freundlich bleiben
Kontrollmitteilung, hoher Vorsteuerabzug, ungenaue Voranmeldung – und schon
steht ein Umsatzsteuerprüfer vor der Tür. Am besten hält diesen Stress mit dem
Finanzamt aus, wer sich bereits im Vorfeld auf eine solche Situation vorbereitet.
Text: Eva-Maria Neuthinger
Werner Huber erinnert sich noch gut
an den 3. Juli 2012: Unvermittelt standen
morgens Mitarbeiter des Finanzamts im
Eingang seiner Solemio Service GmbH in
Vogtsburg-Achkarren am Kaiserstuhl.
„Sie kamen zur Umsatzsteuernachschau“,
sagt der Elektrotechniker, der sich auf Fotovoltaikanlagen spezialisiert hat. Seine
Firma stellt Nettorechnungen mit Hinweis
auf Paragraph 13 b im Umsatzsteuergesetz
aus, die Steuerschuld liegt beim Auftraggeber. „In einem Fall hatten Fehler bei unserem Kunden zu einer Kontrollmitteilung
geführt“, so Huber. Die Beamten wollten
prüfen, ob alle Angaben auf seinen Rechnungen stimmen. „Die Nachschau endete
damit, dass wir Korrekturen vornehmen
mussten, sonst war alles in Ordnung“, berichtet der Unternehmer erleichtert.
SUCHE NACH UNGEREIMTHEITEN
So etwas ist kein Einzelfall und für jeden
Firmenchef eine Schreckensvision: Kontrolleure des Finanzamts stehen plötzlich
im Büro, durchstöbern alle für die Umsatzsteuer relevanten Dateien, Unterlagen
und Geschäftspapiere. Sie wollen klären,
ob die Angaben in der Voranmeldung korrekt sind. Bei Ungereimtheiten drohen
deutliche Umsatzsteuernachzahlungen.
Schlimmstenfalls schließt sich nahtlos ein
CHECKLISTE
Das ist bei Kontrollen wichtig
1. Besuchsgrund: Lassen Sie die Prüfer darlegen, aus welchem Anlass und aufgrund
welcher rechtlichen Grundlage sie da sind.
2. Besuchszeit: Erlauben Sie den Beamten
nur zu den üblichen Geschäftszeiten den Eintritt in die betrieblichen Räume.
3. Beraterhilfe: Informieren Sie sofort Ihren
Steuerberater oder Rechtsanwalt, und bitten
Sie ihn um Unterstützung.
4. Beweise: Halten Sie Unterlagen bereit, mit
denen sich komplexe Sachverhalte klären lassen. Falls Sie beispielsweise eine teure Kamera nur für betriebliche Zwecke nutzen, hilft es,
den Ausschluss der privaten Nutzung zu dokumentieren. Das können Sie etwa tun, indem
Sie dem Kontrolleur einen Beleg für eine Kamera gleicher Güte in Privatbesitz vorlegen.
Steuerstrafverfahren an. Angesichts dieses
Risikos sollte jeder Unternehmer sich
frühzeitig mit den Details der Nachschau
befassen und auf den Fall einer Kontrolle
vorbereiten, indem er mit seinem Steuerberater die Rechte und Pfl ichten sowie die
korrekte Verhaltensweise bespricht.
„Die Finanzbeamten nehmen besonders oft Firmengründer ins Visier, die in
der Startphase teure Anschaffungen ausweisen“, erklärt Patrick Spohn, Professor
„Oft geraten Firmengründer
ins Visier, die teure
Anschaffungen ausweisen.“
Patrick Spohn, Professor für Steuerrecht in Pforzheim
10
für nationales und internationales Steuerrecht an der Hochschule Pforzheim. Weil
ihren hohen Aufwendungen in der Regel
nur vergleichsweise geringe Einnahmen
gegenüberstehen, erhalten Jungunternehmer automatisch große Erstattungen. „In
diesen Fällen gilt es zu ermitteln, ob der
Vorsteuerabzug berechtigt ist“, betont
Bernhard Brehm, Professor für Umsatzsteuer und Verfahrensrecht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg. Das bedeutet: Die
Kontrolleure wollen herausfinden, ob die
Firma tatsächlich existiert und die Wirtschaftsgüter betrieblich genutzt werden.
Um Zweifel auszuschließen, sollten Existenzgründer deshalb bereits präventiv im
Vorfeld erläutern, wofür die Wirtschaftsgüter gebraucht werden.
ZUTRITT KAUM ZU VERWEIGERN
Oft gibt es eine Nachschau, weil der Leistungsempfänger nach Paragraph 13 b Umsatzsteuergesetz die Umsatzsteuer schuldet. Nach dieser Regelung wird der Empfänger einer Bauleistung zum Umsatzsteuerschuldner, soweit er selbst gewerblich in
der Branche tätig ist. Passieren – wie bei
Solemio – Fehler auf der Gegenseite, besuchen die Finanzbeamten beide Parteien.
„Auch Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter lösen oft eine Nachschau aus“,
weiß Brehm. Sie werden etwa verschickt,
falls die reguläre Außenprüfung bei einem
Geschäftspartner falsche Angaben offenbart. Außerdem werden die Kontrolleure
aufgrund von Auskunftsersuchen anderer
Finanzämter oder bei Amtshilfe anderer
EU-Mitgliedstaaten losgeschickt.
Zu den üblichen Geschäftszeiten können Prüfer jederzeit vor der Tür stehen.
„Der Unternehmer darf ihnen rein rechtlich zwar zunächst den Zugang verweigern. Praktisch bleibt ihm aber nichts an4/2013
Hatte keine Probleme,
weil seine Buchführung
so sauber war wie seine
Solarpaneele: Unternehmer Werner Huber
deres übrig, als sie bei ihrer Arbeit zu unterstützen“, sagt Spohn. Sonst setzt er sich
dem Verdacht der Steuerhinterziehung
aus. Vorzulegen sind alle umsatzsteuerrelevanten Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, E-Rechnungen und Dateien des laufenden Jahres. Mitnehmen dürfen die Beamten ohne Einwilligung des
Firmenchefs aber nichts. Auch die Privatsphäre bleibt gewahrt – Zutritt zur Wohnung haben sie nur im Ausnahmefall. Mitarbeiter dürfen sie nur mit Zustimmung
des Unternehmers befragen. Er hat das
Recht, einen Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen. Bereits vor dessen
Eintreffen dürfen die Finanzbeamten aber
mit der Umsatzsteuernachschau beginnen.
ANLASS FÜR SONDERPRÜFUNG
Sobald der Prüfer in den Unterlagen einen
Fehler entdeckt, folgt in den meisten Fällen sofort eine Umsatzsteuersonderprüfung. „Zwar müssen die Beamten darauf
schriftlich hinweisen, sie können aber
nahtlos damit starten“, erklärt Professor
Brehm. Während Außenprüfungen bis zu
vier Wochen vorher angekündigt werden,
4/2013
UMSATZSTEUERNACHSCHAU
Auf diese Punkte achten die Finanzbeamten besonders genau
Existenzgründung: Hat ein neues Unternehmen tatsächlich so viele Anschaffungen, dass die
geltend gemachten Vorsteuerabzüge gerechtfertigt sind?
Einmalig hoher Vorsteuerabzug: Worauf ist ein massiver Ausschlag nach oben zurückzuführen?
Regelmäßig hoher Vorsteuerabzug: Warum fallen kontinuierlich so hohe Ausgaben an?
Umsatzsteuerfreie Ausfuhren: Gehen tatsächlich so viele Waren in entsprechende Drittländer?
Keine Rechnungsstellung: Rechtfertigen die zugrunde liegenden Statistiken oder Auszahlungsprotokolle hohe Überweisungen ohne Rechnung?
Zweifelhafte Rechnungen: Existieren die Absender, sind sie unternehmerisch tätig, können sie
die in Rechnung gestellten Leistungen überhaupt erbracht haben?
Fehler bei der Umsatzsteuer: Lassen sich Fehler durch Kontrollmitteilungen an andere
Finanzämter klären, etwa bei Betrieben der Bau- oder Ausbaubranche, die Rechnungen nach
Paragraph 13 b Umsatzsteuergesetz erstellen?
hat der Firmenchef bei dieser Umsatzsteuersonderprüfung also keine Chance, sich
vorzubereiten. Das ist das Ziel: Er soll keine Unterlagen vernichten können. Das
Verfahren selbst hat es in sich: Die Kontrolleure nehmen die ganze Buchführung
der vergangenen Jahre und alle Rechnungen inklusive der jeweiligen Beträge bis
zur Nutzung einzelner Betriebsmittel un-
ter die Lupe. Wenn daraus hohe Nachzahlungen resultieren, unterstellt das Finanzamt schlimmstenfalls Steuerhinterziehung.
Auch bei Werner Huber folgte auf die
Nachschau eine Außenprüfung. Sie blieb
für ihn als korrekten Unternehmer aber
weitgehend folgenlos: „Trotz der Akribie
der Finanzbeamten hatten wir keine hohen Nachzahlungen.“
11
Idee & Unternehmen
KONTAKTPFLEGE
GESCHENKE
Komplizierte Spielregeln
Bei Präsenten an Geschäftspartner schaut das Finanzamt immer ganz genau
hin. Nur wer Höchstgrenzen und Dokumentationspflichten exakt einhält, kann
seine Kosten für die kleinen Aufmerksamkeiten steuermindernd absetzen.
Begeisterte die Empfänger:
das selbst ersonnene Brettspiel „Die Agentur“, Weihnachtspräsent für Kunden
der Fa-Ro Marketing GmbH
Im Rahmen bleiben sollen die Kosten
auch, damit sie problemlos steuermindernd abgesetzt werden können – was
nicht automatisch der Fall ist. Viele Unternehmer wissen nämlich nicht, dass für
Präsente besondere Regeln gelten. Während andere Werbungskosten, von der
Kleinanzeige bis zum repräsentativen Firmenwagen, relativ einfach als Aufwendung geltend gemacht werden können,
gibt sich der Fiskus bei Geschenken streng:
Nur bis zu 35 Euro pro Empfänger erkennt er im Jahr als gewinnmindernd an.
Jeder Cent zu viel führt dazu, dass sämtliche Präsente an diese Person nicht abziehbar sind – weder bei den Betriebsausgaben
noch bei der Vorsteuer. Außerdem verlangt das Einkommensteuergesetz, dass
die Buchhaltung die Ausgaben auf ein separates Konto bucht und eine Liste der
Empfänger führt.
Text: Angelika Knop
Im September startet bei der Fa-Ro
Marketing GmbH die Weihnachtsvorbereitung. Dann beginnen die Kreativen der
Münchner Full-Service-Agentur, an einem
originellen Geschenk für ihre Geschäftspartner zu tüfteln. „Wir haben noch nie
etwas Fertiges gekauft“, so Inhaber Falko
von Schweinitz. „Denn das Präsent soll ja
nicht nur Freude machen, sondern auch
zeigen, wie wir ticken.“ Es gab schon ein
literarisches Memory und ein Glossar mit
allen wichtigen Werbebegriffen. Begeistert
aufgenommen wurde das Spiel „Die Agen12
tur“: Als Vorlage für das Spielbrett dienten
die eigenen Büroräume, gewonnen hatte
nach Würfeln und Begrifferaten, wer die
meisten Grafiker, Konzeptioner und Texter besaß. Trotz hochwertiger Gestaltung
und liebevoller Details sind die Kosten für
diese kleinen Aufmerksamkeiten immer
überschaubar, weil die Präsente im Barterhandel entstehen. Fa-Ro liefert die Idee,
Druckerei und Buchbinderei steuern ihre
Arbeit bei. So bekommen alle Partner für
wenige Euro ein einzigartiges Geschenk
für Kunden und Geschäftspartner.
AUSNAHMEN FÜR STREUARTIKEL
Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte
Streuwerbeartikel im Wert von bis zu zehn
Euro. Wer auf einer Messe also Luftballons oder Kugelschreiber mit seinem Firmenlogo verteilt, muss sich nicht die Namen der Standbesucher aufschreiben. Um
sich die Dokumentation zu ersparen, bleiben Unternehmen daher auch bei Weihnachtspräsenten gern unter der Zehn-Euro-Grenze. Viele Finanzämter akzeptieren
das. Aber nicht alle. „Bei einem praxisnahen Betriebsprüfer haben Sie sicher kein
Problem“, so Manfred Schlösser vom Promotional Present Service Institute (PSI) in
Mainz. „Aber es gibt ja auch praxisferne
Zeitgenossen.“ Er erinnert sich an einen
4/2013
Idee & Unternehmen
KONTAKTPFLEGE
Falko von Schweinitz, Inhaber
der Agentur Fa-Ro Marketing
„Das Präsent soll
nicht nur Freude
machen, sondern
auch zeigen,
wie wir ticken.“
Fall, in dem das Finanzamt vom Unternehmer die Namen von 2.000 Leuten erfahren wollte, an die er Schlüsselanhänger
mit seinem Firmenlogo verschenkt hatte –
für den Stückpreis von rund zwei Euro.
Wer also auf Nummer sicher gehen will,
sollte Präsente unabhängig vom Wert lieber sauber dokumentieren – mit Fotos von
Artikel, Verpackung und Grußkarte. Es
sei denn, sie werden tatsächlich sehr breit
„gestreut“, beispielsweise von einem Promotionteam in der Fußgängerzone.
PROBLEME MIT COMPLIANCE
Rastal, Spezialist für Glasdesign, -produktion und -dekoration im B2B-Bereich, hat
sich auf die Vorgaben eingestellt. Das Unternehmen in Höhr-Grenzhausen bei Konstanz bietet Bestellern auf seiner Webseite
einen Rechner, mit dem sie Gefäß, Gravur
und Karton so wählen können, dass sie im
Kostenrahmen bleiben. „Unsere Kunden
kennen die Preisgrenzen“, sagt die Kommunikationsverantwortliche Sabine Sahm.
„Was über den steuerlichen Grenzen liegt,
wird kaum nachgefragt.“ Rastal selbst hat
früher edle Gläsersets verschenkt. Zum
Beispiel „herausragendes Design der vergangenen Jahrzehnte neu interpretiert“,
mit Swarovski-Steinen und dennoch unter
4/2013
der 35-Euro-Grenze. Noch heute sieht Sabine Sahm diese guten Stücke bei Kunden
auf dem Schreibtisch. Aber die Verteilung
hat man irgendwann gelassen, weil immer
mehr Mitarbeiter von Handelsketten oder
Brauereien diese Geschenke nicht länger
annehmen durften, weil sie sich nicht mit
den neuen Compliance-Standards vertragen. Denn auch das sollten Firmenchefs
bedenken, die etwas verschenken wollen:
Über steuerliche Rahmenbedingungen
können sie mit dem Steuerberater reden,
um auf der sicheren Seite zu sein. Aber vor
allem bei größeren und öffentlichen Kunden sind Präsente unabhängig vom Wert
aus grundsätzlichen Erwägungen nicht
gern gesehen. Man muss damit rechnen,
dass sie zentral eingesammelt und für einen guten Zweck versteigert werden.
Auch Fa-Ro Marketing bedenkt nicht
mehr alle Geschäftspartner. Die Agentur
betreut unter anderem Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen für städtische
Referate und Firmen, deren Mitarbeiter
strengen Anti-Korruptionsregeln unterliegen. Geschenke über 15 Euro sind nicht
erlaubt. Und weil der Wert der Fa-Ro-Präsente ja nicht mal eben im Laden verglichen werden kann, gab es dann Verunsicherung und Rückfragen. Ganz einstellen
will Falko von Schweinitz die Aktion aber
derzeit nicht. „Dafür macht es uns und
unseren Partnern zu viel Freude.“
Auch personalisierte Gläser mit dem
Firmenlogo oder Verzierungen werden
gern als Präsente für Kunden genutzt
CHECKLISTE
Das müssen Sie über die steuerliche Behandlung von Geschenken wissen
1. Geschäftspartner:
Präsente an Betriebsfremde können Firmen nur begrenzt als Ausgabe absetzen. Sie müssen
sie auf ein Extrakonto buchen und Listen der Beschenkten führen. Außerdem dürfen sie pro
Empfänger und Jahr maximal 35 Euro ausgeben – netto bei Vorsteuerabzug, ansonsten brutto.
Streuwerbeartikel im Wert von bis zu zehn Euro (netto bei Vorsteuerabzug) sind unbegrenzt
absetzbar. Bei diesen Werbemitteln, die – etwa auf Messen – viele Menschen erreichen und
so die Bekanntheit des Unternehmens steigern, müssen die Empfänger nicht notiert werden.
Steuern: Wenn der Schenkende keine Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent plus Soli und
Kirchensteuer entrichtet, muss der Beschenkte die Zuwendung versteuern. Die Pauschalierung
gilt für alle Geschenke eines Wirtschaftsjahres.
2. Mitarbeiter:
Präsente an die eigenen Arbeitnehmer kann das Unternehmen als Betriebsausgabe abziehen.
Steuern: Ist ein Geschenk mehr wert als 40 Euro, muss es der Empfänger versteuern. Oder
der Arbeitgeber zahlt 25 Prozent Pauschalsteuer. Kompliziert wird es, wenn der Chef die
Geschenke beispielsweise bei einer üppigen Feier verteilt. Dann dürfen das Präsent sowie der
auf den Mitarbeiter entfallende Anteil der Veranstaltungskosten brutto zusammen nicht mehr
als 110 Euro ausmachen, sonst werden Steuern fällig.
3. Gegenleistungen:
Geschenke sind Zuwendungen ohne Gegenleistung. Für Werbeprämien, Zugaben, Incentives
oder Boni gelten andere – oft günstigere – Regeln. Es lohnt sich also, mit dem Steuerberater in
jedem einzelnen Fall zu prüfen, ob es unbedingt ein Geschenk sein muss.
13
Idee & Unternehmen
ENERGIEVERSORGUNG
SMART GRID
Intelligent vernetzt sparen
Unternehmer fürchten steigende Strompreise durch die Energiewende. Dabei
könnten sie in Zukunft sogar weniger zahlen, weil intelligente Netze für eine
bessere Lastenverteilung und Ausnutzung regenerativer Energiequellen sorgen.
Text: Pia Weber
Via Smart Grid können etwa Kühlhäuser
mit preiswertem Strom versorgt werden
Minus 18 Grad – für Axel Stahlbuck,
Geschäftsführer der Cuxhavener Kühlhaus GmbH, ist das die magische Grenze.
Wärmer darf es in seinen Kältekammern
nicht sein, damit Kabeljau, Gemüse und
Co. frisch bleiben. Aber diesem Mindestwert nähert sich das Thermometer nur selten. Meistens liegt die Temperatur niedriger, so um die 24 Grad unter null.
Deutlich weiter herunterkühlen als eigentlich notwendig – ist das nicht ein klarer Fall von Geldverschwendung? In anderen Betrieben vielleicht, aber nicht bei der
Cuxhavener Kühlhaus GmbH. „Ich spare
so keine Energie, aber Kosten“, sagt Stahlbuck. Für den vermeintlichen Widerspruch hat er eine einfache Erklärung: Die
Stromversorgung seiner Kühlhäuser läuft
14
über ein sogenanntes Smart Grid, und der
Firmenchef profitiert von den damit verbundenen günstigen Tarifen.
Smart Grids und Smart Meter gelten
gemeinhin als neue Allzweckwaffe gegen
steigende Energiepreise, zunehmende
CO2 -Emissionen und weitere Erderwärmung. Sie sind damit unverzichtbarer Bestandteil der von der Politik ausgerufenen
Energiewende. Als Smart Grid bezeichnet
man intelligente Energieversorgungsnetze,
in denen sich Stromerzeugung und Stromverbrauch optimal steuern lassen. Smart
Meter sind intelligente Energiezähler. Sie
können Verbrauchsdaten erfassen, speichern sowie kommunizieren und sind die
Voraussetzung für eine intelligente Steuerung der Abnahme. Seit 2010 müssen sie
in Neubauten installiert werden. Mit ihnen kann der Kunde grafisch dargestellt
nachvollziehen, wie viel Strom er tagesaktuell verbraucht.
STROM NUTZEN, WENN ER DA IST
Smart Meter liefern auch die Basisdaten
zur Steuerung der Smart Grids. In denen
werden die Zahlen von Erzeugern und
Verbrauchern sowie Informationen zum
Netzmanagement erfasst. Das Ergebnis
sind detaillierte Erkenntnisse über den aktuellen und zu erwartenden Stromverbrauch, die derzeitigen und möglichen
Speicherkapazitäten sowie die momentane
und künftige Energieerzeugung. Auf Basis
dieser Informationen wird nicht nur entschieden, etwa noch ein Kraftwerk anzufahren, weil eine Verbrauchsspitze droht,
die nicht anders abzufangen
ist. Sie dienen auch dazu,
den Strompreis für kurze
Zeiträume zu erhöhen
oder zu senken. Das
soll Kunden animieren, ihren
HINTERGRUND
Das kennzeichnet Smart Grids
Ziel: Der Aufbau intelligenter Netze hat technische, wirtschaftliche und politische Aspekte.
In Smart Grids wollen Befürworter den Strom
aus regenerativen Energiequellen und KraftWärme-Kopplung effzienter verteilen und
speichern. Bis zu 45 Prozent der erneuerbaren
Energie ließen sich 2030 sonst nicht nutzen.
Herausforderungen: Kritisiert werden Kosten und geplante Datenerfassung. Gesteuert
werden Smart Grids über Messsysteme, die
Verbrauchswerte der Privatpersonen und Betriebe auswerten. So lassen sich Nutzerprofile
erstellen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte
warnte 2011 vor dem gläsernen Stromkunden.
2012 wurde bekannt, dass Hacker in den USA
ein Unternehmen attackiert hatten, das Software für intelligente Stromnetze entwickelt.
Datenschutz: Vom Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) stammt ein
Schutzprofil mit Mindestsicherheitsanforderungen. Smart Meter Gateways müssen auf
Basis dieses Schutzprofils geprüft werden und
erhalten ein Zertifikat als verbindlichen Nachweis über die Erfüllung der Schutzziele.
Energiebedarf mit billigem Strom zu stillen, wenn er im Überfluss vorhanden ist –
und wenig zu verbrauchen, wenn er knapp
und damit teuer wird. Nur durch diese
Flexibilität der Abnehmer lassen sich regenerative Energien gut nutzen. Denn es ist
kaum steuerbar, wann Solarzellen oder
Windräder Strom erzeugen.
Im Fall der Cuxhavener Kühlhaus
GmbH tauscht sich ein Smart Meter via
Internet kontinuierlich mit einem sogenannten virtuellen Kraftwerk aus. Das ist
ein Zusammenschluss von über 40 Energieerzeugern, unter anderem Windparks,
eine Biogasanlage sowie die Solaranlage
auf dem Dach eines Erlebnisbads. Das
4/2013
Idee & Unternehmen
ENERGIEVERSORGUNG
Gehirn dieses Netzes, die Leitwarte, erfasst die Daten aller Anlagen und managt
Handel sowie Versorgung. Liefern die Erzeuger viel Strom, weil die Sonne scheint,
erhält zum Beispiel das Kühlhaus den Befehl, seine Temperatur herunterzufahren.
Denn durch das spezielle Tarifsystem ist
der Strom gerade billig. Steigt der Preis,
nimmt das Kühlhaus keinen Strom ab –
im Extremfall, bis die Temperatur wieder
knapp an die minus 18 Grad geklettert ist
und gekühlt werden muss.
VERBRAUCHSZEITEN ANPASSEN
Es geht also bei Smart Grids weniger um
das Energiesparen an sich als um die Nutzung des Stroms dann, wenn er – vor allem aus regenerativen Quellen wie Wind
und Sonne – sowieso im Netz ist. So kann
öfter auf umweltschädliche und teure
Energieerzeugung in konventionellen
Kraftwerken verzichtet werden, was auch
finanzielle Einsparungen bringt. Die durch
die Energiewende befürchtete Explosion
der Strompreise bliebe aus. Der Verband
der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hat ausgerechnet, dass
Deutschland 2010 rund 25 Gigawatt Lastenverschiebungspotenzial besaß. Bis
2030 könnte sich dieser Wert verdoppeln.
Noch steht der Umbau der Energieversorgung am Anfang. „Die technischen
Voraussetzungen dafür, dass die Industrie
möglichst dann Strom verbraucht, wenn
Wind und Sonne ihn gerade liefern, sind
eher gegeben als entsprechende tarifliche
Anreize“, meint Matthias Lange, Mitgründer von energy & meteo systems in
Oldenburg. Das Unternehmen mit 30 Mitarbeitern bietet unter anderem Software
an, um virtuelle Kraftwerke zu betreiben.
Nach Langes Ansicht sollten Unternehmer
unbedingt prüfen, ob sich energieintensive
4/2013
Prozesse in bestimmte Zeitfenster verschieben lassen. In Recyclinganlagen etwa
könnten Altpapierhäcksler zu unterschiedlichen Zeiten laufen. Gärtnereien würden
dann profitieren, wenn sie die Nachtbeleuchtung für die Pflanzen irgendwann im
Zeitraum zwischen Mitternacht und vier
Uhr morgens einschalten, statt immer genau von ein bis drei Uhr.
Axel Stahlbuck spart durch die optimale Lastenverteilung sechs bis acht Prozent an Stromkosten. In seinem energieintensiven Geschäft kommt also schnell eine
große Summe zusammen. Das gab letztlich den Ausschlag, sich zu beteiligen,
denn zunächst war der Unternehmer skeptisch. Immerhin musste er bereit sein, das
Energiemanagement seiner Kühlhäuser
aus der Hand zu geben – und davon hängt
letztlich seine Existenz ab. Deshalb hat er
sich auch vorbehalten, als letzte Instanz in
die Energiesteuerung eingreifen zu können: Falls die Temperatur jemals über minus 18 Grad zu steigen droht, darf er einen
Notschalter drücken und damit sofort
wieder die Kühlung starten.
Auch die Solaranlage auf dem Dach eines
Erlebnisbads ist ins Smart Grid integriert
CHECKLISTE
Diese Datenschutzanforderungen sollten intelligente Systeme erfüllen
• Die anfallenden Daten sind strikt an einen bestimmten Zweck gebunden.
• Die personen- und betriebsbezogenen Daten werden nur so weit erfasst, wie es nötig ist.
• Es wird nach dem Grundsatz der Datensparsamkeit gehandelt, also möglichst wenig erhoben.
• Die Informationen über die Datenverarbeitungstatbestände sind transparent.
• Die Datenhoheit, etwa bei Fernmessung und Fernwartung, liegt beim Unternehmer.
• Die technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als
verbindliche Standards für technischen Datenschutz und IT-Sicherheit werden eingehalten.
• Informationen gibt es unter www.bfdi.bund.de; http://worldsmartgridforum2013.org/;
www.bsi.bund.de | Publikationen | Technische Richtlinien | tr03109.
15
Service & Wissen
MELDUNGEN
Die neue Schriftenreihe der DATEV
erklärt anschaulich Programmdetails
und gibt Tipps für eine optimale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Top informiert mit den neuen
DATEV-Fachpublikationen
Die Reihe erläutert kaufmännische Grundlagen,
gibt detaillierte Beispiele für den Einsatz der
Software und erklärt, wie die Zusammenarbeit
mit dem Steuerberater perfekt funktioniert.
„Grau, teurer Freund, ist alle Theorie
und grün des Lebens goldner Baum“,
lässt Johann Wolfgang von Goethe
den Mephisto im „Faust“ sagen. Davon können sich jetzt alle überzeugen,
die an Betriebswirtschaft interessiert
sind. Eine neue DATEV-Schriftenreihe mit grün-weißem Einband belebt
die sonst gräulich-dröge Literaturszene
dieser Disziplin. Wer im Buchhandel
zum Beispiel etwas zur Finanzbuchführung mit DATEV-Programmen
suchte, bekam bislang Informationen
verschiedenster Herkunft. Was bei
16
diesen Publikationen meist zu kurz
kommt: Die Umsetzung des theoretischen Wissens in den DATEV-Programmen und die Vorteile der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
Um diese Informationslücken zu
schließen, veröffentlicht DATEV eine
eigene Fachbuchreihe. Sie bietet umfassende praxisbezogene Informationen und eignet sich für Einsteiger wie
für Buchhaltungsprofis – eben für
alle, die sich mit Buchführung im
Unternehmen mit DATEV-Software
beschäftigen möchten.
Der erste Band, „Buchführung im
Unternehmen“, leitet die Leser Schritt
für Schritt durch Bildschirmmasken
zum Programm DATEV Mittelstand
classic mit Rechnungswesen pro und
erläutert die DATEV-Buchungslogik.
Dies geschieht anhand ausgewählter
Fallbeispiele und DATEV-Buchungssätze mit dem Kontenrahmen SKR 04
mithilfe immer wiederkehrender
Buchungsvorfälle wie Kasse, Bankbuchungen oder Rabatte. Bei DATEV
bestellbar sind die Printausgabe unter
Art.-Nr. 36360 und das E-Book unter
Art.-Nr. 19484. Im Buchhandel gelten
die ISBN 978-3-944505-00-8 (Print)
und 978-3-944505-02-2 (E-Book).
Der zweite Band, „DATEV-BWA –
Lesen und Verstehen“, vertieft die
Informationen zum Thema BWA.
Er zeigt die Bedeutung betriebswirtschaftlicher Auswertungen und erläutert die Funktion des DATEVControllingreports als wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument für den Betrieb. Hier erfährt
der Leser, was er daraus ablesen und
wofür er die Auswertungen – gemeinsam mit dem Steuerberater – nutzen
kann. Bei DATEV bestellbar sind die
Printausgabe unter Art.-Nr. 36361
und das E-Book unter Art.-Nr.
19485. Im Buchhandel gelten die
ISBN 978-3-944505-01-5 (Print)
und 978-3-944505-03-9 (E-Book).
Weitere Ausgaben, etwa zu den
Themen „Vereine“ oder „Gehaltsextras statt Lohnerhöhung“, werden
folgen. Informationen gibt es unter
www.datev.de/fachliteratur.
4/2013
Service & Wissen
MELDUNGEN
Gemeinsam
diskutieren
Eine testierte DATEVLösung erleichtert den
Gruppenabschluss.
DATEV UnternehmerClub gibt Praxistipps
zu aktuellen Themen.
Das Programm Konsolidierung hilft
beim Erstellen konsolidierter Gruppenabschlüsse auf Jahres-, Quartalssowie Monatsbasis, unabhängig von
Kontenrahmen, Zuordnungstabelle
oder Gesellschaftsform. Nach dem
Import der Abschlussdaten werden
die Einzelabschlüsse vereinheitlicht,
um eine bessere Vergleichbarkeit zu
erreichen, und zu einem Gruppenabschluss zusammengefasst. Dies bietet
gegenüber der reinen Kontensummierung den Vorteil, dass sich im Summenbestand die internen Verflechtungen zwischen den Töchtern eliminieren lassen. Abschließend erfolgt die
Dokumentation sowohl für das Gesamtergebnis als auch für die Einzelabschlüsse in Berichts- oder Auswertungsform. So lassen sich nicht nur
Gruppenabschlüsse sicher erstellen.
Außerdem wird die tatsächliche
Finanz-, Vermögens- oder Ertragslage – ein wichtiger Aspekt beim Bankgespräch und Basis für unternehmerische Entscheidungen – korrekt dargestellt. Fragen zu dieser Lösung beantwortet Ihnen Ihr steuerlicher Berater.
Weitere Informationen gibt es unter
www.datev.de/konsolidierung.
Auf SKR 51
umsteigen
Markenübergreifende
Buchungspraxis durch
Kfz-Branchenlösung
Immer mehr Kfz-Hersteller und Importeure nutzen die markenübergreifende Kfz-Branchenlösung SKR 51
für das Rechnungswesen. Ab 2014
ersetzt sie auch die Kontenrahmen
von Hyundai und Honda. So lassen
sich Mehrmarken- und Mehrfilialbetriebe abbilden. Die Buchungspraxis
wird vereinheitlicht, jeder Automarke
liegt derselbe Kontenrahmen zugrunde. Über das regelmäßige Reporting
erhält die Branche einheitliche Daten,
was aussagefähigere Betriebsvergleiche ermöglicht. Eine Kostenrechnung
vervollständigt die Lösung. Neben
der Finanzbuchführung sind Warenwirtschaft und Dealer-ManagementSystem betroffen, Stichtag zum Umstieg ist der 1. Januar 2014. Die Umstellung erfordert also eine frühzeitige
Planung. Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/kfz.
Besucher dieser kostenlosen Veranstaltungen erhalten viele Anregungen
für den unternehmerischen Alltag.
Der Club ist eine Plattform zum Erfahrungsaustausch unter Unternehmern und eine ideale Informationsquelle für IT-Einsteiger ohne Vorkenntnisse. Sie bekommen einen raschen Überblick über aktuelle Themen und Trends: Es geht etwa um
moderne Lösungen für das Büro mit
eRechnungen und PayPal, um Aufgaben und Wirkungsweisen von Proxy,
Firewall und Virenscanner, um Tipps
zum Umgang mit Cookies und mobilen Endgeräten oder auch um die beste Vorbereitung für den Umstieg auf
SEPA. Dazu erhalten die Teilnehmer
umfangreiches Begleitmaterial, in
dem sie alles nachlesen können. Die
Veranstaltungen finden bundesweit
jeweils von 15 bis 18 Uhr statt.
Im Internet finden Sie alle Veranstaltungstermine und Veranstaltungsorte
sowie ein Anmeldeformular unter
www.datev.de/unternehmer-club.
SKR 51 wird der einheitliche Standard
im Rechnungswesen der Kfz-Branche
Quelle: DATEV
ÜBER 140.000 UNTERNEHMEN NUTZEN DATEV-SOFTWARE IN IHREN BETRIEBEN.
Schrittweise
konsolidieren
4/2013
17
Service & Wissen
ERFAHRUNGSBERICHT
MITTELSTAND CLASSIC PRO FÜR VEREINE
Auf dem Siegerpodest
Jede Branche hat eigene Regeln. Vereine etwa müssen in der Buchführung viele
Sparten abbilden und eine besondere Rechnungslegung befolgen. Das betriebswirtschaftliche DATEV-Branchenpaket erfüllt die Anforderungen bis ins Detail.
Text: Julia Mattausch
Genauso wichtig ist für den Verein jedoch
der Breitensport. Kurse und Übungsstunden des Senioren-, Behinderten- und Rehabilitationssports sowie Fitnesskurse
komplettieren das breite sportliche Spektrum des SV Halle. Und ein Heidelauf hat
daher ebenso seinen Platz im Terminkalender wie die deutschen Nachwuchsmeisterschaften der Ruderer oder die Europäischen Jugendspiele der Schwimmer.
Die Mitglieder des Sportvereins Halle
e. V. sind stolz auf ihre Erfolge: „Wir machen Olympiasieger“ – dieser Slogan
schmückt in Weiß auf Grün die InternetSeite des Traditionsvereins in der größten
Stadt Sachsen-Anhalts, dessen Wurzeln
bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zurückreichen. Und diese Aussage ist nicht
übertrieben: Schon zu DDR-Zeiten sammelten Sportler aus Halle (Saale) mit dem
damaligen SC Chemie Halle zahlreiche
Medaillen bei Olympischen Spielen sowie
bei Welt- und Europameisterschaften, darunter der Doppelolympiasieger Waldemar
Cierpinski und Olympiasiegerin Kornelia
Ender. Der Verein war damals durch den
Spitzen- und Nachwuchsleistungssport geprägt. Aber auch heute noch ist der inzwischen von Ehrenamtlichen geführte
und in Sportverein Halle umbenannte
Klub regelmäßig auf den Siegertreppchen
in aller Welt zu finden.
Gut 3.500 Mitglieder sind in 16 Sportarten aktiv, vom Basketball bis zum Wasserspringen – und viele Namen glänzen
18
rund um den Globus, vom Ruderer Thomas Lange über die Leichtathletin Silke
Renk-Lange und den Schwimmer Paul
Biedermann bis zum Ringer Sven Thiele,
um nur einige wenige zu nennen. Seit
1990 gewannen Spitzensportler des SV
Halle über 150 Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen bei Olympischen Spielen,
Welt- und Europameisterschaften.
GUT INDIVIDUELL ANZUPASSEN
Die überragenden sportlichen Erfolge und
die große Bandbreite an Disziplinen sowie
die daraus folgende hohe Mitgliederzahl
stellen die Verantwortlichen des Klubs allerdings auch vor große Herausforderungen im Verwaltungsbereich. Hinter den
Kulissen sorgen sie dafür, dass die 16
Sparten des Vereins buchhalterisch korrekt abgebildet werden und alle Verantwortlichen immer den Überblick über die
Zahlen haben. Eveline Schmidt, die für die
Finanzbuchführung zuständig ist, hat sich
zusammen mit dem Steuerberater des Vereins für DATEV Mittelstand classic pro
mit dem Branchenpaket für Vereine, Stiftungen und gGmbHs entschieden. Es be-
DATEV
So ändern sich ab Herbst die Bezeichnungen einiger DATEV-Produkte
Mit Auslieferung der Programm-DVD 7.0 wechseln ab Oktober die Produktnamen der
Programme DATEV Mittelstand compact pro und DATEV Mittelstand classic pro.
BISHERIGER PRODUKTNAME
PRODUKTNAME AB PROGRAMM-DVD 7.0
» DATEV Mittelstand compact pro
» DATEV Mittelstand classic
» DATEV Mittelstand Faktura pro
» DATEV Mittelstand Faktura
mit Rechnungswesen pro
» DATEV Mittelstand classic
mit Rechnungswesen Einzelplatz pro
» DATEV Mittelstand classic
mit Rechnungswesen compact pro
und Rechnungswesen pro
» DATEV Mittelstand Faktura
und Rechnungswesen Einzelplatz pro
» DATEV Mittelstand Faktura
und Rechnungswesen compact pro
4/2013
Arbeitet gerne mit
der DATEV-Lösung
für Vereine: Eveline
Schmidt, Ehrenamtliche des SV Halle
inhaltet den Kontenrahmen SKR 49. „Ich
erstelle die Buchführung selbst, unser
Steuerberater erledigt für uns den Jahresabschluss sowie die Umsatzsteuererklärung und berät uns zu allen wichtigen
Themen“, sagt Eveline Schmidt. „Die Zusammenarbeit läuft problemlos, weil auch
die Kanzlei den Kontenrahmen SKR 49
nutzt, und außerdem kann ich mich auf
die gesetzliche Aktualität verlassen.“
Eine große Stärke von Mittelstand
classic pro: Mit dem Branchenpaket für
Vereine, Stiftungen und gGmbHs sind in
der Kontenklassenaufteilung die typischen
Bereiche eines Vereins sehr differenziert
abbildbar – der ideelle Bereich, die Vermögensverwaltung, der Zweckbetrieb und
der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb.
„Aufgrund der Spartenvielzahl wurden
bei uns noch zusätzlich einige Konten angepasst“, lobt Eveline Schmidt die Flexibilität des Programms. „So lassen sich alle
Sachverhalte darstellen, und ich kann die
Geschäftsvorfälle einfach zuordnen!“
Durch die große Zahl von Sportarten
und Mitgliedern gibt es jeden Monat ein
hohes Aufkommen an Bankumsätzen. Die
Kontoumsätze werden direkt in DATEV
Mittelstand pro verbucht. „Das spart Zeit,
und es entstehen kaum Erfassungsfehler“,
so Schmidt. Außerdem benötigt sie ein regelmäßiges Reporting. „Eine große Hilfe
4/2013
„Die Software konnte gut an
unsere Organisationsstruktur
angepasst werden.“
Eveline Schmidt, zuständig für die Finanzbuchführung des SV Halle
ist die Kostenrechnung“, betont die Vereinsmitarbeiterin. „Wir haben für jede
Sportart eigene Kostenstellen und können
mit der Software die passenden ergänzen
oder gegebenenfalls konsolidieren, deshalb sind unsere individuellen Anforderungen nun gut abgebildet.“
Bei der Analyse der Vereinssparten helfen ihr die Chefübersichten der DATEV
Kostenrechnung. Da in den Auswertungen
ein Wertenachweis verfügbar ist, kann in
jeder Position direkt bis auf den Buchungssatz zugegriffen und bei rückläufigen Entwicklungen notfalls frühzeitig reagiert
werden. Für die genaue Analyse wird der
Betriebsabrechnungsbogen genutzt, wo
sich alle Vergleichszahlen und Abweichungen pro Kostenstelle ablesen lassen. Der
Betriebsabrechnungsbogen mit Vorjahresvergleich sowie der dazugehörige Wertenachweis, beispielsweise der Turnabtei-
lung, werden dann dem jeweiligen Abteilungsleiter weitergegeben, der so eine
aktuelle Übersicht bekommt und entsprechend reagieren kann. Mit ihrer DATEVLösung ist Eveline Schmidt deshalb sehr
zufrieden: „Die Software konnte gut an
unsere Organisationsstruktur angepasst
werden, und auch die Umstellung vom
Vorsystem war kein Problem.“
DATEV
Passende Lösung für Vereine
Fragen Sie Ihren steuerlichen Berater nach
den passenden Angeboten, oder informieren
Sie sich vorab im Internet. Wie Sie den SKR 49
nutzen können und welche weiteren Branchenlösungen DATEV bietet, lesen Sie unter
www.datev.de/branchenloesungen.
19
Service & Wissen
TUTORIAL
Via DATEV Arbeitnehmer online können
Beschäftigte ihre Lohn- und Gehaltsdokumente aus der Cloud abrufen
DATEV ARBEITNEHMER ONLINE
Jedem seine eigene Wolke
Über eine innovative Cloud-Lösung erhalten Mitarbeiter auf digitalem Weg ihre
Lohn- und Gehaltsdokumente, etwa Brutto/Netto-Abrechnung oder Lohnsteuerbescheinigung. Für die nötige Sicherheit sorgt dabei der neue Personalausweis.
Text: Christiane Schneider
Einmal im Monat geht es in jedem Betrieb rund – wenn es die neuen Lohn- und
Gehaltsabrechnungen gibt. Früher wurden den Beschäftigten dafür noch kleine
braune Umschläge persönlich in die Hand
gedrückt, heute lassen sich diese Dokumente auf digitalem Weg zur Verfügung
stellen. Weil die Brutto/Netto-Abrechnung, die Lohnsteuerbescheinigung und
der Sozialversicherungsnachweis stets im
sicheren DATEV-Rechenzentrum bereit20
stehen, können die Arbeitnehmer jederzeit
und von überall darauf zugreifen – vorausgesetzt, DATEV Arbeitnehmer online ist
freigeschaltet worden.
Diese Lösung ist aber mehr als nur ein
Instrument, mit dem die Beschäftigten
Zugang zu ihren Unterlagen erhalten. Wer
Arbeitnehmer online nutzt, reduziert auch
den Arbeitsaufwand in seinem Unternehmen. Er muss sich keine Gedanken über
Postlaufzeiten machen. Und er kann sei-
nen Mitarbeitern mit den Monatsabrechnungen auch gleich noch aktuelle Hinweise rund um Lohn und Gehalt zukommen
lassen, beispielsweise zur Reisekostenabrechnung oder zu gesetzlichen Änderungen. Außerdem ist ein weiterer Aspekt
wichtig: Zukunftsorientierte Arbeitgeber
leisten mit dem Einsatz dieser neuen
Cloud-Lösung einen Beitrag für die Umwelt, denn sie reduzieren ihren Papierverbrauch deutlich.
4/2013
Service & Wissen
TUTORIAL
Es sind nur wenige Schritte erforderlich,
bis ein Mitarbeiter DATEV Arbeitnehmer
online nutzen kann. Er braucht einen neuen Personalausweises (nPA) und muss dessen Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) aktivieren. Diese kostenlose Freischaltung geschieht bei der Abholung im Bürgeramt. Außerdem benötigt er noch ein
geeignetes Kartenlesegerät mit zugehöriger Treibersoftware, das über den Steuerberater bei DATEV erhältlich ist.
SEHR EINFACHE REGISTRIERUNG
Um den neuen Personalausweis im Internet sicher nutzen und sich damit ausweisen zu können, muss auf dem Rechner die
Software „AusweisApp“ installiert und gestartet werden. Sie ist kostenlos herunterzuladen unter www.ausweisapp.bund.de.
Dann kann der Mitarbeiter im DATEVLohnabrechnungsprogramm für Arbeitnehmer online freigeschaltet werden, und
bei jeder Anmeldung sorgt der neue Perso4/2013
nalausweis mit eID-Funktion als Identitätsnachweis für den Schutz der vertraulichen Daten. Außerdem muss der Rechner
natürlich mit einem Programm ausgestattet sein, das dem Nutzer das Öffnen von
PDF-Dateien ermöglicht.
Im DATEV-Programm des Unternehmens für die Lohn- und Gehaltsabrechnung muss die Buchhaltung dann all jene
Beschäftigten freischalten, die DATEV
Arbeitnehmer online als Zugang zu ihren
Lohn- und Gehaltsabrechnungen nutzen
wollen. Sobald das geschehen ist, bekommt der jeweilige Mitarbeiter automatisch einen Brief mit dem Registrierungscode. Er registriert sich damit einmalig auf
www.datev.de/an-online.
Nach erfolgreicher Freischaltung und
Registrierung kann sich der Mitarbeiter
über www.datev.de/an-online bei DATEV
Arbeitnehmer online einloggen. Übersichtlich strukturiert findet er hier alle
wichtigen Lohn- und Gehaltsdokumente
des aktuellen sowie des vergangenen Jahres. Diese Unterlagen können angesehen,
heruntergeladen und auch ausgedruckt
werden. Auf Wunsch kann sich der Mitarbeiter aktuell per E-Mail darüber informieren lassen, dass ein neues Dokument
für ihn bereitsteht. Über diese durchdachten Funktionen profitieren die Mitarbeiter
von DATEV Arbeitnehmer online, denn
damit hat die lästige Papierablage auch für
sie ein Ende. Sprechen Sie Ihre Beschäftigten gleich darauf an.
DATEV
Direkter Weg zur Abrechnung
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem
Steuerberater. Unterstützungsmedien zu
Arbeitnehmer online gibt es im Internet unter
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IMPULS
REGIONALMARKETING
Rund um die Braupfanne
Die Privatbrauerei Strate in Detmold verkauft ihr Bier nur im Umkreis von
120 Kilometern. Die regionale Verbundenheit lohnt sich: Als eines von wenigen
Familienunternehmen kann sie sich in einem hart umkämpften Markt halten.
Text: Pia Weber
STECKBRIEF
Friederike Strate
Positioniert ihre Brauerei mit Regionalmarketing: Unternehmerin Friederike Strate
150 Jahre und fünf Generationen befindet die
Detmolder Brauerei sich bereits im Besitz der
Familie Strate. Seit 1995 führt Renate Strate
gemeinsam mit ihren Töchtern Friederike und
Simone das Unternehmen mit 33 Mitarbeitern. Friederike war mit 19 Jahren die jüngste
Braumeisterin Deutschlands. Simone absolvierte eine Banklehre und ein BWL-Studium.
Die Kombination ist erfolgreich: Der Jahresausstoß hat sich unter der weiblichen Führung
verfünfzehnfacht und liegt heute bei 158.000
Hektolitern. Die Privatbrauerei Strate gehört
zu den 32 größten unabhängigen Brauereien
Deutschlands in Familienbesitz.
Wie man weitgehend mit lokalen Zulieferern
arbeiten und die Verankerung in der Region
stärken kann, erklärt Friederike Strate unter
www.trialog-unternehmerblog.de.
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Auf dem Etikett Ihres Thusnelda-Biers
besiegt eine Blondine ein paar Römer – sagt dieses Bild auch etwas
über Ihre Firmenphilosophie aus?
Natürlich: Wir drei Strate-Frauen sind
blond und kämpferisch (lacht). Wir brauen Thusnelda seit 2009. Da war es 2.000
Jahre her, dass Hermann der Cherusker in
der Varus-Schlacht die Römer aus dem
Teutoburger Wald vertrieb. Das Datum
kennt in unserer Region jedes Kind, daher
planten wir damals ein Jubiläumsbier. Ein
Hermann-Bier war uns aber zu langweilig, besser gefiel uns als Namensgeberin
seine große Liebe. Thusnelda wurde jetzt
als Bier des Jahres 2013 prämiert.
Wie behaupten Sie sich als eine von
wenigen Privatbrauereien im stark
umkämpften Biermarkt?
Mein Vater sagte immer, das wichtigste
sei die Liebe zum Unternehmen. Ich glaube, das bringt es auf den Punkt. Zusammen mit meiner kleinen Tochter und meiner Mutter wohne ich zwischen den dicken Mauern unserer denkmalgeschützten Brauerei, das ergibt ganz automatisch
eine große Verbundenheit zum Betrieb.
„In der Region – für die Region“ lautet
Ihr Motto: Wie sieht das konkret aus?
Wir machen keine TV-Werbung. Aber ich
führe jedes Jahr rund 10.000 Besucher
durch unsere Brauerei. Das macht mir
wahnsinnig viel Spaß. Am Ende sage ich
immer scherzhaft zu den Gästen: „Ich
kann nicht verhindern, dass Sie ein anderes Bier trinken – aber haben Sie dann dabei wenigstens ein schlechtes Gewissen.“
So etwa wirkt nach.
Welche Aktionen unterstützen Sie?
Wir sponsern gut 800 Vereine, etwa Feuerwehren und Schützenvereine. Das Spon-
soring hängt davon ab, wie viel Bier bei
den Veranstaltungen getrunken wird, die
Kalkulation allein entscheidet aber nicht.
Wie meinen Sie das?
Neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten spielen für uns auch soziales Engagement und menschliche Kontakte eine
sehr große Rolle. Wichtig sind uns insbesondere langjährige persönliche Kontakte
und Geschäftsbeziehungen zu unseren
Partnern, auch wenn die Umsätze mal
nicht so hoch sind.
Begrenzen Sie sich nicht unnötig mit
Ihrem Bekenntnis, nur „120 Kilometer
um die Braupfanne“ auszuliefern?
Es ist eine Tatsache, dass wir innerhalb
dieses Radius sehr bekannt sind. Um unsere Bekanntheit darüber hinaus zu steigern, müssten wir unverhältnismäßig viel
Geld für Werbung, Außendienst oder Vertrieb ausgeben. Der Preis pro Hektoliter
wäre exorbitant. Für uns ist das keine Option. Außerdem trinkt auch in unserer Region noch nicht jeder unser Bier.
Wie erreichen Sie neue Zielgruppen?
Mit vielen guten Ideen zum und rund ums
Bier. So bieten wir beispielsweise Glühbier
an oder mit Detmolder Royal einen Aperitif aus Weizenbier, Perlwein und Pfirsichlikör. Zu unserem Sortiment gehören aber
auch Hopfenkräuterbad, ein Biersenf und
noch vieles mehr.
Wer entscheidet, welche neuen Ideen
verwirklicht werden?
Wir zusammen. Wir glauben, dass es so
falsch nicht sein kann, wenn wir alle drei
eine Idee gut finden. Schließlich kommen
wir ja aus der gleichen Region wie unsere
Kunden. Wir kennen ihren Geschmack
und verstehen, wie sie ticken.
4/2013
Standards & Rubriken
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sie anschaulich im Bild erklärt werden, kann gut aufbereitete
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online, die sich jederzeit im Internet ansehen lässt. Ein Fachreferent führt mithilfe anschaulicher Folien und Programmdemonstrationen durch das Thema. Die Inhalte sind in übersichtliche Kapitel aufgeteilt, zwischen denen sich beliebig navigieren
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sind die Inhalte wiederholbar. Auch lässt sich ein Abrufseminar
ohne Zusatzkosten zur Schulung mehrerer Mitarbeiter einer
Betriebsstätte verwenden. Dialogseminare online auf
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IMPRESSUM
Herausgeber DATEV eG, Paumgartnerstraße 6–14, 90329 Nürnberg
Verantwortlich Claus Fesel
Chefredaktion Markus Korherr, Tel.: +49 911 319-5253
E-Mail trialog@datev.de
Redaktion Frank Wiercks (Ltg. Burda Creative Group), Karin Bauerfeind, Tel.: +49 911 319-3269,
Martina Mendel, Tel.: +49 911 319-1453
Verlag Burda Creative Group GmbH, Arabellastraße 23, 81925 München
Druck DCM Druck Center Meckenheim GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 13, 53340 Meckenheim
Anzeigenleitung Herbert Fritschka
Erscheinungsweise viermal im Jahr
Bildnachweise Titelillustration: Thomas Thiesen; S. 3 Illustration: Thomas Thiesen; S. 4–5 Grafik: Hedi Lusser/Julia Pfaller, gettyimages/Andy Crawford, corbis/Julius;
S. 6 Illustration: Thomas Thiesen; S. 11 Michael Bamberger; S. 12 Benno Sänger, Rastal; S. 13 Sascha Kletzsch; S. 14 dpa/Michael Bahlo, GlowImages;
S. 15 gettyimages/Duncan McKenzie, Fotolia/© chris52, Fotolia/© jeancliclac; S. 16 Benno Sänger; S. 17 gettyimages/CZQS2000/STS; S. 18–19 Jürgen Lösel (2);
S. 20–21 Illustration: Thomas Thiesen; S. 22 Benno Kraehahn; S. 23 gettyimages/Nikada
Allgemeine Hinweise Die Zeitschrift wurde mit größter Sorgfalt erstellt (Stand 9/2013), wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir für etwaige enthaltene
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4/2013
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