Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon

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Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon
Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon
Umbauarbeiten Werkhof Eschlikon
Die Umbauarbeiten beim Werkhof an der Herdernstrasse sind abgeschlossen. Die
Feuerwehr hat am 9. April 2013 den Umzug vom FW-Depot an der Rosenstrasse ins neue
Quartier vollzogen. Die Einsatzzentrale ist per sofort an der Herdernstrasse.
Das Bauamt wird im Verlauf vom April ihre sieben Sachen vom alten Baumagazin an der
Ziegeleistrasse in den neuen Werkhof zügeln. Bis Ende April müssen die Umzugsarbeiten
definitiv abgeschlossen sein, da per 1. Mai 2013 der alte Werkhof dem neuen Besitzer
übergeben wird.
8360 Eschlikon, 12.04.2013
Marcel Aeschlimann, Gemeindeschreiber
Rückschnitt von Pflanzungen
Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und
landwirtschaftliche Kulturen eine maximale Höhe von 80 cm über Fahrbahn erreichen.
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf 4,5 m lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs
auf 2,5 m lichte Höhe zurück zu schneiden.
Hecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60
cm zur Strassen- oder Weggrenze einhalten. Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie
nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen.
Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 cm Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand
die halbe Endhöhe, mindestens jedoch 90 cm einzuhalten.
Der Gemeinderat dankt allen Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer für die
Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege. Sie dienen der
Übersicht im Strassenverkehr und damit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Für Fragen
und bei Unklarheiten steht das Personal des Werkhofes gern zur Verfügung.
Zivilstandsnachrichten 1. Quartal 2013
Geburten innerhalb der Gemeinde
16. Februar
Bachofen, Luzia Carola, Tochter des Bachofen, Patrick, von Uster ZH und
Glarus Süd GL und der Gerber, Carola, von Langnau im Emmental BE, Uster
ZH und Glarus Süd GL, in Eschlikon, Lindenweg 2
Geburten ausserhalb der Gemeinde
12. Januar
Haag, Livia Alia, Tochter des Haag, Roman, von Wuppenau TG und der
Haag, Yvonne, von Urnäsch AR und Wuppenau TG, in Wallenwil, Nelkenweg
12
27. Januar
Bosshard, Alessia Sarah, Tochter des Schmalz Sandro, von RapperswilJona SG und der Bosshard, Sarah, von Winterthur ZH, in Eschlikon,
Herdernstrasse 2
07. Februar
Halter, Chiara Anna, Tochter des Halter, Alex, von Thayngen SH und der
Halter, Eveline, von Bichelsee-Balterswil TG und Thayngen SH, in Wallenwil,
Wallenwilerstrasse 15
13. Februar
Ertugrul, Rojin, Tochter des Ertugrul, Yavuz, türkischer Staatsangehöriger
und der Bucher Ertugrul, Manuela, von Römerswil LU, in Eschlikon,
Rosenstrasse 8
14. Februar
Rütsche, Ben Aaron, Sohn des Rütsche, Ronny, von Kirchberg SG und der
Rütsche, Carmen von Turbenthal ZH und Kirchberg SG, in Eschlikon,
Höhenweg 7d
23. Februar
Vogt, Liam Keith, Sohn des Meyer, John, deutscher Staatsangehöriger und
der Vogt, Nora, deutsche Staatsangehörige, in Wallenwil, Hurnenstrasse 3
Trauungen ausserhalb der Gemeinde
16. November Lorenz, Paul, deutscher Staatsangehöriger, in Eschlikon und Wolfer,
Monika, von Bertschikon ZH, in Eschlikon
11. Januar
Cigdemgil, Setrak, von Kreuzlingen TG, in Eschlikon und Schoch, Savina,
von Herisau AR, in Eschlikon
Todesfälle ausserhalb der Gemeinde
27. Dezember Cappelletti, Brigitta Heidi, geb. 17.09.1954, geschieden, von Winterthur ZH
und Tujetsch GR, in Eschlikon
03. Januar
Niederer, Lydia Ines, geb. 08.05.1929, verwitwet, von Lutzenberg AR, in
Eschlikon
23. Januar
Studerus, Johann Alois, geb. 27.09.1921, Ehemann der Studerus, Berta
Rosa, von Waldkirch SG, in Eschlikon
31. Januar
06. Februar
Brühwiler, Anna Marie, geb. 28.05.1952, Ehefrau des Brühwiler, Rudolf, von
Fischingen TG, in Eschlikon
Kühni, Anna, geb. 23.07.1928, verwitwet, von Langnau im Emmental BE, in
Eschlikon
Todesfälle innerhalb der Gemeinde
23. Januar
20. Februar
23. Februar
Mächler, Anna, geb. 17.06.1930, verwitwet, von Vorderthal SZ, in Wallenwil
Markstaller, Rosa, geb. 02.02.1925, verwitwet, von Kappel am Albis ZH, in
Eschlikon
Buchmann, Felix Josef, geb. 29.11.1957, Ehemann der Buchmann, Angela,
von Wil SG, in Wallenwil
EINWOHNERKONTROLLE ESCHLIKON
Baubewilligungen wurden erteilt an:
- Adrian und Regula Stutz, Schulstrasse 3, 8360 Eschlikon / Neubau Pergola und
Sichtschutzwände, auf Grundstück Nr. 343, Schulstrasse 3, Eschlikon
- Ed. Vetter AG, Matzingerstrasse 2, 9506 Lommis / Terrassenverglasung Attikageschoss,
auf Grundstück Nr. 1323, Hohleichstrasse 2, Eschlikon
- Ed. Vetter AG, Matzingerstrasse 2, 9506 Lommis / Windschutzverglasungen, auf
Grundstück Nr. 1326 und 1327, Hohleichstrasse 8 und 10, Eschlikon
- Walter Leeser, Espistrasse 4, 8492 Wila / Isolation Erdgeschoss / Einbau neues Fenster,
auf Grundstück Nr. 3369, Hanfackerstrasse 8, Wallenwil
- Josef und Marco Schmalz, Rebenackerstrasse 5, 8360 Eschlikon / Einbau
Ausstellungsraum, auf Grundstück Nr. 295, Winterthurerstrasse 3, Eschlikon
- Heini und Elsbeth Schwendener, Hohleichstrasse 2, 8360 Eschlikon /
Windschutzverglasung, auf Grundstück Nr. 1323, Hohleichstrasse 2, Eschlikon
- Bruno und Anita Millhäusler, Lärchenweg 2, 8360 Wallenwil / Wohnhauserweiterung
(neues Studio und Esszimmer), auf Grundstück Nr. 3540, Lärchenweg 2, Wallenwil
- Christian und Tanja Huber, Obere Rispergstrasse 15, 8360 Wallenwil / Windschutz, auf
Grundstück Nr. 1186, Obere Rispergstrasse 15, Wallenwil
- Ziltener Liegenschaften AG, Sonnenrain 4, 8360 Wallenwil / 5 Luft-WasserWärmepumpen, auf Grundstück Nr. 3642, Kastanienweg 2, 4 und 6 / Weidenweg 15, 17,
Wallenwil
- Walter und Heidi Keller, Im Gehren 10, 8372 Wiezikon / Neubau Einfamilienhaus, auf
Grundstück Nr. 1342, Höhenweg 13, Eschlikon
- Bijouhaus AG, Bruggackerstrasse 17, 8552 Felben-Wellhausen / Neubau drei
Einfamilienhäuser, auf Grundstück Nr. 1242 und 1243, Sperrackerstrasse 16, 18 und 18a,
Eschlikon
- Stephen Oliver, Sportlerweg 6, 8360 Eschlikon / Balkonverglasung, auf Grundstück Nr.
1256, Sportlerweg 6, Eschlikon
Olivia Holenstein, Bauverwaltung
Handänderungen von Grundstücken
14. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. 692, 409 m2, Land, Stöckstrasse
1, Wohnhaus, Garage; Veräusserer
Anon Garcia Manuel, Herisau, erworben
am 6. 2. 2013; Erwerber Burceva
Andrejs und Arina, Wila.
18. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S508, 31⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse 8, 120⁄1000 StWE;
Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis,
Lommis, erworben am 18. 2. 1993;
Erwerber
Rampa Leonardo und Irma,
Eschlikon.
18. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S506, 31⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse 8, 117⁄1000 StWE;
Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis,
Lommis, erworben am 18. 2. 1993;
Erwerber
Süess Stephan und Manuela,
Wallenwil.
18. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S511, 41⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse 8, 137⁄1000 StWE;
Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis,
erworben am 18. 2. 1993; Erwerber
Kistler Sebastian, Wallenwil.
21. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. 276, 361 m2, Land,
Winterthurerstrasse
14, Wohnhaus; Veräusserer
Frischknecht Sonja, Eschlikon,
erworben am 12. 7. 1983; Erwerber
Bosshart Hans Jakob und Marlene,
Dussnang.
8. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. 3642, 2011 m2, Land, Rietacker;
Veräusserer Ziltener Walter, Wallenwil,
erworben am 28. 4. 2008; Erwerber
Ziltener Liegenschaften AG, Wallenwil.
8. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S512, 41⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse
8, 235⁄1000 StWE; Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben
am 18. 2. 1993; Erwerber Fahrni
Gabriela, Elsau.
12. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. 3040, 1178 m2, Land, Wallenwil;
Veräusserer Ernst Ammann
AG Wallenwil, Eschlikon, erworben
am 31. 5. 2012; Erwerber Kaufmann
Georges, Thundorf.
12. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. 1346, 857 m2, Land, Wallenwil;
Veräusserer Ernst Ammann AG
Wallenwil, Eschlikon, erworben am
31. 5. 2012; Erwerber Hoxhaj Ali,
St. Gallen.
15. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S535, 31⁄2-Zimmer-Wohnung,
Kirchstrasse 2a, 115⁄1000 StWE;
Veräusserer
Imm O ba AG, Immobilientreuhand
& GU, Braunau, erworben am
30. 6. 2010; Erwerber Gjonit Drita,
Sirnach.
21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S521, 41⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse
10, 103⁄1000 StWE; Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis,
erworben am 18. 2. 1993; Erwerber
Ammann Monika, Weinfelden.
21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S514, 31⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse 10, 86⁄1000 StWE;
Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis,
Lommis, erworben am 18. 2. 1993;
Erwerber Furrer Jakob und Ursula,
Schmidruti.
21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S522, 51⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse 10, 199⁄1000 StWE;
Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis,
Lommis, erworben am 18. 2. 1993;
Erwerber
Steiert Magnus, Sirnach.
21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S520, 31⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse 10, 87⁄1000 StWE;
Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis,
Lommis, erworben am 18. 2. 1993;
Erwerber
Leu Rene und Erika, Eschlikon
21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S518, 41⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse
10, 103⁄1000 StWE; Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis,
erworben am 18. 2. 1993; Erwerber
Arenz Manfred, Zürich.
21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S515, 41⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse
10, 101⁄1000 StWE; Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis,
erworben am 18. 2. 1993; Erwerber
Giannini Loris und Rosetta, Rickenbach
bei Wil.
22. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück
Nr. S513, 21⁄2-Zimmer-Wohnung,
Hohleichstrasse
10, 72⁄1000 StWE; Veräusserer
Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis,
erworben am 18. 2. 1993; Erwerber
Nagel Albert und Irene, Kirchberg.
Sozialer Fokus: AUSGESTEUERT
Wenn kein Arbeitslosengeld mehr kommt – Wie weiter?
Christa Mazenauer und Urs Müller, Leiter Soziale Dienste Eschlikon
Ausgesteuert – wer als Arbeitsloser in diesen Status fällt, dem stellen sich viele
Fragen. Was tun, wenn die Taggelder der Arbeitslosenkasse ausgeschöpft sind?
Wenn jemand die Stelle verliert und sich bei einer regionalen Arbeitsvermittlung anmeldet,
besteht je nach Alter und Beitragszeit zwischen 9 und 29 Monaten Anspruch auf Taggelder
der Arbeitslosenversicherung. Wer danach immer noch ohne Job ist, fällt in jenen Status, der
bei Betroffenen Existenzängste und viele Fragen hervorruft: «ausgesteuert». Zurzeit sind das
monatlich zwischen 2500 und 3000 Personen. Ihnen allen stellt sich die Frage: Wie geht es
weiter, was muss ich tun?
Wer ausgesteuert wird und genügend eigenes Vermögen aufweist, muss dieses für den
Lebensunterhalt einsetzen. Das vorhandene Kapital soll möglichst lange reichen, deshalb ist
eine sorgfältige Planung sinnvoll. Nur wer mittellos ist, hat gemäss Verfassung Anspruch auf
Hilfe – im Klartext: Sozialhilfe, wo letztlich etwa 15 Prozent der Ausgesteuerten landen.
Wichtige Vorkehrungen
Hier in geraffter Form eine Wegleitung, wer nach der Aussteuerung wie vorzugehen hat und
wie es mit dem Versicherungsschutz weiterläuft.
Ausgesteuerte ohne Vermögen
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Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer nach der Aussteuerung sämtliche Vermögenswerte
aufgebraucht hat. Im Kanton Thurgau gibt es keinen Vermögensfreibetrag.
Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, um einen Termin mit dem Sozialamt zu
vereinbaren. Tun Sie dies, mindestens vier Wochen bevor Sie kein Geld mehr haben
werden.
Sozialhilfeleistungen werden nur für die Gegenwart und die Zukunft ausgerichtet, nicht
jedoch für die Vergangenheit.
Haben Sie Vermögenswerte (etwa Grundeigentum, Lebensversicherungen), deren
Verwertung unmöglich ist? Melden Sie sich trotzdem auf dem Sozialamt. Die
Vermögenswerte können mittels Vereinbarung abgetreten oder grundpfandrechtlich
sichergestellt werden.
Ordnen Sie Ihre Unterlagen: Wer Sozialhilfe beantragt, muss Einsicht gewähren in
Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Gerichtsentscheide und Mietverträge.
Geben Sie die Stellensuche nicht auf. Die Aussteuerung bedeutet nicht, dass Sie sich
nicht mehr um Arbeitsaufnahme bemühen müssen. Das Sozialamt wird von Ihnen
verlangen, dass Sie Ihre Stellenbemühungen dokumentieren.
Zahlen Sie viel Miete? Kündigen Sie Ihre Wohnung nicht überstürzt! Reden Sie mit dem
Sozialamt.
Ausgesteuerte mit Vermögen
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Erstellen Sie ein detailliertes Ausgabenbudget. Hilfe erhalten Sie bei jeder
Budgetberatungsstelle (www.budgetberatung.ch).
Vergleichen Sie die vorhandenen Einkünfte (vorbezogene Renten, Nebenerwerb) mit den
Ausgaben.
Allfällige Sparmassnahmen überlegen (Wohnung, Auto, Krankenkasse). Das restliche
Manko decken Sie mit dem freien Vermögen.
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Erstellen Sie eine Tabelle, in der Sie den jährlichen Vermögensverzehr und das jeweils
verbleibende Restkapital auflisten. Vermindern Sie den zu verzehrenden Betrag, sobald
Sie AHV- oder andere Renten beziehen.
Auf ein «Verzehrkonto» legen Sie die ersten zwei Jahresbedarfe plus Reserve.
Das restliche Guthaben teilen Sie auf und legen es ohne Risiko gestaffelt an. Verlangen
Sie zwei, drei Offerten von Banken, vergleichen Sie Kosten und Rendite.
Nach zwei Jahren buchen Sie Teile Ihrer Anlagen aufs Verzehrkonto um. Werden weitere
Investitionen zurückbezahlt, legen Sie diese gemäss Ihrem Plan neu an. Diese Punkte
wiederholen sich jährlich, bis das Vermögen aufgebraucht ist.
Versicherungsschutz nach der Aussteuerung
Unfallversicherung
Der Unfallversicherungsschutz endet 30 Tage nach der Aussteuerung. Innerhalb dieser Frist
kann die Deckung durch eine Abredeversicherung bei der Suva um bis zu sechs Monate
verlängert werden. Die Prämie dafür beträgt derzeit 25 Franken pro angebrochenen Monat
und muss vor Ablauf der 30-tägigen Nachdeckungsfrist einbezahlt sein. Sobald dieser
Versicherungsschutz abläuft, muss das Unfallrisiko bei der Krankenkasse versichert werden.
Pensionskasse
Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) sind Arbeitslose gegen die Risiken
Invalidität und Tod bei der sogenannten Auffangeinrichtung versichert. Die Deckung endet
dort einen Monat nach der letzten Taggeldzahlung, doch können sich Ausgesteuerte freiwillig
weiter versichern. Der entsprechende Antrag muss spätestens 30 Tage nach Ende der
Taggeldzahlungen bei der Auffangeinrichtung eintreffen.
Kinderzulagen
Seit Anfang 2009 haben nebst den Angestellten auch die Nichterwerbstätigen Anspruch auf
Kinderzulagen. Falls nicht der andere Elternteil Arbeitnehmer ist und die Zulagen über den
Arbeitgeber beziehen kann, sollten Sie deshalb nach der Aussteuerung einen Antrag auf
Auszahlung stellen. Melden Sie sich dafür bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse Ihres
Wohnsitzkantons.
Krankentaggeld
Wer eine Krankentaggeldversicherung hat, sollte abklären, ob diese auch nach der
Aussteuerung Taggeldzahlungen erbringt, falls Sie arbeitsunfähig werden sollten. Wenn
nicht, sollte eine Kündigung dieser Versicherung ins Auge gefasst werden.
Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung
Unter Umständen entsteht aufgrund der Aussteuerung ein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Die Voraussetzungen dafür sind kantonal unterschiedlich festgelegt. Informationen dazu
vermitteln die Krankenkassenkontrollstelle am Wohnort oder die kantonale Ausgleichskasse.
Bei Unklarheiten wendet man sich am besten an die Sozialen Dienste Eschlikon oder an den
Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde. Diese können Klarheit schaffen und Hilfestellungen
leisten.
(Quelle: Beobachter Online, 17. Jan 2013)
Kinder-und Jugendnetz
Erziehung heisst… Zeit haben
Zeit – ein kostbares Gut, von dem wir leider oft zu wenig haben. Zeit für einander haben und
miteinander verbringen ist auch in der Erziehung ein wichtiger Punkt.
Während den Ferien gelingt das meist besser als während der Schulzeit. Auch wenn die
Eltern am Arbeiten sind, ist der Alltagsrhythmus der Kinder während den Ferien etwas
verlangsamt und lässt mehr Spielraum für Ausnahmen, längeres Aufbleiben etc.
Gemeinsam verbrachte Momente bieten den Kindern vielerlei: Beim gemeinsamen Spiel,
Aktivitäten unternehmen oder Geschichten erzählen, können entspannte, lustige und
abwechslungsreiche Erlebnisse entstehen. Diese Situationen tragen dazu bei, die
Beziehung zwischen Kind und Eltern zu festigen und zu vertiefen, denn positive
Begegnungen verbinden. Oft haben solche Momente Auswirkungen bis in den Schulalltag
hinein, indem Kinder davon erzählen oder die Erinnerung daran einem von Neuem zum
Lachen bringt.
Im oft dicht gedrängten Schulalltag können kleine Rituale an diese Stelle treten: die GuteNacht-Geschichte, ein Spiel oder vielleicht am Wochenende das gemeinsame Kochen oder
Unterwegs-Sein. Sich wiederholende, in den Alltag eingebaute Momente geben den Kindern
Sicherheit und können einem selber Energie geben für herausfordernde Situationen. Nicht
zuletzt bringen Rituale etwas Ruhe in einen dicht gefüllten Tag.
Manchmal gibt es auch Phasen, in denen ein Kind besonders viel Zeit und Zuwendung
braucht, weil es unsicher ist, Streit mit Freundinnen und Freunden hat oder es in der Schule
nicht so gut läuft. Hier ist es hilfreich sich diese Zeit zu nehmen und dem Kind diese Nähe zu
geben, damit es wieder Vertrauen fassen kann. Wenn das Kind genügend Geborgenheit
getankt hat, kann es wieder selbständiger und unabhängiger sein.
Nun wünsche ich Ihnen viele fröhliche und lustige Momente mit Ihren Kindern.
Tina Münzenmaier, Kinder- und Jugendnetz
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Gemeinsam verbrachte Zeit verbindet und gibt Sicherheit
Gemeinsame Erlebnisse und Aktivitäten können Energie geben und Freude bereiten
Rituale im Alltag bringen Ruhe und Geborgenheit
In schwierigen Phasen sind mehr Nähe und Unterstützung sinnvoll
Kinder- und Jugendnetz
Angebot:
 Information
 Beratung und Begleitung bei Erziehungsfragen
 Hilfestellung bei Schwierigkeiten in der Lehre oder am Arbeitsplatz von Jugendlichen
 Systemische Familienbegleitung
 Zusammenarbeit mit / Vermittlung an andere Fachstellen
 Weiterbildungsveranstaltungen für Erziehende
Für Einwohnerinnen / Einwohner der Gemeinde Eschlikon ein kostenloses Angebot
Kinder- und Jugendnetz
Gemeindehaus Wallenwil, Hurnenstrasse 5, 8360 Wallenwil
Homepage: www.kinderundjugendnetz.ch
Telefon 071 970 04 01 oder kjn@eschlikon.ch
Termine Montag und Mittwoch ganzer Tag sowie Donnerstagmorgen nach Vereinbarung
Kolumne der Kommission Energie und Umwelt (KEnU)
Über Dilemmas und Freuden im ökologischen Alltag
Teil 4
In meinem Studium der Geographie werde ich täglich mit den Umweltauswirkungen unseres
heutigen Lebensstils konfrontiert. Ob in der Humangeographie, der Physischen Geographie
oder in der Wirtschaftsgeographie, handelt es tagtäglich von der Veränderung des Klimas,
dem unaufhaltbaren Bevölkerungswachstum, des grenzenlosen Luxusbedürfnisses und von
den Auswirkungen unserer Handlungen auf der ganzen Welt.
Erst gerade war ein gebildeter Mann aus Sierra Leone bei uns zu Besuch und hielt ein sehr
spannendes Gastreferat über "land grapping" in Afrika. Unter diesem Begriff versteckt sich
die Landübernahme in südlichen Ländern durch reiche Investoren (unter anderem auch
Schweizer Firmen). Bis zum heutigen Zeitpunkt wird geschätzt, dass bis zu 200 Millionen
Hektaren Land weltweit über das "land grapping" bewirtschaftet werden. Der transnationale
Landankauf verfolgt das Ziel der Produktion von Tierfutter, Rohstoffen und Nahrung oder der
Gewinnerzielung durch Spekulationen.
In vielen Ländern gibt es noch kein Grundbuch, welches das Land jemandem zuschreibt,
auch wenn er es schon seit immer bewohnt und bewirtschaftet hat. Dies führt dazu, dass der
Staat das Land ohne eine Bewilligung einem Investor verkaufen kann. Teilweise werden den
Bewohnern eines Gebietes jedoch auch Arbeit, Geld, eine Ausbildung oder sanitäre Anlagen
versprochen, damit sie einwilligen. Trotz Arbeitsvertrag können viele keinen Tag arbeiten und
erhalten keine einzige versprochene Gegenleistung. Im Gegenteil: Wo die Bewohner eines
Dorfes vorher noch ihr eigenes Essen anpflanzen konnten, machen nun schwere
Kraftfahrzeuge alles kaputt und zerstören die wichtigen Zugangswege. Zudem wird
lebenswichtiges Wasser als Bewässerung abgezweigt und schmutziges Wasser in die Flüsse
eingeleitet. Die Armut in solchen Gebieten verschlechtert sich zunehmend.
Und dies nur, weil wir noch mehr Luxus wollen? Weil uns unser Wirtschaftswachstum immer
noch nicht genügt? Wie lange wollen wir denn noch auf Kosten anderer Leben?
Nach dem zu Gedanken angeregten Gastvortrag strömten meine KollegInnen und ich in die
Mensa und unterhielten uns noch über das eben Gehörte. Auch wenn wir uns bereits zuvor
in der Vorlesung mit dem Thema beschäftigt haben, lässt uns der direkte Erfahrungsbericht
alles andere als kalt. Als wir dann zu essen begannen, sagte meine Tischnachbarin plötzlich:
"Auf einen richtig saftigen Burger hätte ich schon wieder mal Lust." und lässt zum Schluss
noch die Hälfte des Essens auf ihrem Tellers stehen.
In diesem Jahr möchten wir Ihnen anhand monatlicher Kolumnen den Eschliker Wert
"…unsere Gemeinschaft schätzen" in Verbindung mit ökologischen Alltagsthemen näher
bringen.
Kommission Energie und Umwelt (KEnU)
Ivana Oberhänsli
umwelt@eschlikon.ch
www.energiestadt-eschlikon.ch
Der Jugendtreff „Utopia“ sucht dringend Unterstützung im Helferteam
Haben Sie sich vorgenommen, Freiwilligenarbeit zu leisten? Wollen Sie ein Freizeitangebot
unterstützen, das für alle Jugendlichen offen steht? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Wann: Freitag- oder Samstagabend, 19.30 Uhr bis ca. 22.30 Uhr
Daten und Häufigkeit der Einsätze sind frei wählbar.
Aufgaben: Unterstützung des Treffleiters beim Treffbetrieb; Mithilfe bei Getränke- und
Snackausgabe, Beaufsichtigung etc.
Die abendlichen Treffs für Oberstufenschüler und Jugendliche bis 18 Jahre können nur
durchgeführt werden, wenn der Treffleiter und eine weitere erwachsene Person anwesend
sind. Daher ist die Jugendkommission auf einen ausreichenden Pool von Helferinnen und
Helfern angewiesen.
Kontakt und weitere Informationen:
Katja Peer: 071 971 18 52, fam.peer@hispeed.ch
oder
Beat Steiner, Juko Präsident, 071 970 09 53, jukopraesident@eschlikon.ch.
Wir freuen uns, Sie bald im Helferteam des Jugendtreffs begrüssen zu können.
Jugendkommission Eschlikon
Die Schweiz liest.
Besuchen Sie uns am Welttag des Buches!
Unsere beiden neuen E-Book-Reader, mit rund
20 verschiedenen E-Books, stehen dann zur Ausleihe bereit.
Zudem können Sie aussortierte Bücher zum Preis von nur SFr.
1.- pro Kilo kaufen.
Wann
Dienstag, 23. April 2013
15.00 – 17.00 Uhr
Wo
Bibliothek Böcklihaus, Eschlikon
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Bibliotheksteam Eschlikon
Faszination ‚Mechanische Werkstätte Wiesental’
Fast 80 Jahre war die Werkstatt des Eschliker Erfinders
Ulrich Leutenegger nach dessen Tod 1932 in Vergessenheit
geraten. Die Maschinen, Werkzeuge, Werkstücke und
Transmissionsanlagen haben die letzten 80 Jahre
unbeschadet überstanden.
Für die Erhaltung und den Betrieb dieses historischen Juwels wurden 2012 die Stiftung
‚Mechanische Werkstätte Wiesental’ und der ‚Historische Verein Eschlikon’ geschaffen.
Die Zusammenarbeit der beiden Gremien wurde wie folgt organisiert: Die Stiftung kümmert
sich um die Beschaffung der finanziellen Mittel - der Verein setzt diese für die
Restaurierung, den Unterhalt und den Betrieb der Werkstätte ein.
2011 wurde das Wiesental ins Inventar der Schweizerischen Mühlenfreunde
(www.mühlenfreunde.ch) aufgenommen. Am 11. Mai 2013, dem Datum des Schweizer
Mühlentages, öffnet die Werkstatt wie jedes Jahr die Tore.
Die Mitglieder des Historischen Vereins Eschlikon bieten zwischen 10 und 16 Uhr zu jeder
vollen Stunde Führungen an, in welchen das historische Bijoux in geschichtlicher wie auch
in technischer Hinsicht vorgestellt wird.
Nach dem interessanten wie lehrreichen Rundgang ist in der kleinen Festwirtschaft auch für
das leibliche Wohl gesorgt.
Jürg Stänz
Historischer Verein Eschlikon
E-Mailkurs in Sirnach
Pro Senectute bietet einen Kurs zum Thema „Email“ für Menschen ab 55 Jahren an.
Kursinhalt unter anderem: Email empfangen, weiterleiten und beantworten, Dateien im
Anhang versenden, Mailadressbuch erstellen und verwalten, Archivierung der Mails sowie
wirksamer Schutz vor Viren und anderen Bedrohungen.
Der Kurs findet vom Dienstag, 28. Mai bis 11. Juni 2013, 14.00 - 15.45 Uhr im WAS Wohnen
im Alter, Fabrikweg 11, Haus B statt und kostet CHF 198.00 inkl. Kursunterlagen,
3 x 2 Lektionen.
Anmeldung und Auskunft: Pro Senectute Thurgau, 071 626 10 83.
Pro Senectute
Petra Hartmann
Weinfelden, 05. April 2013