Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon
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Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon
Medienmitteilungen aus der Gemeinde Eschlikon Umbauarbeiten Werkhof Eschlikon Die Umbauarbeiten beim Werkhof an der Herdernstrasse sind abgeschlossen. Die Feuerwehr hat am 9. April 2013 den Umzug vom FW-Depot an der Rosenstrasse ins neue Quartier vollzogen. Die Einsatzzentrale ist per sofort an der Herdernstrasse. Das Bauamt wird im Verlauf vom April ihre sieben Sachen vom alten Baumagazin an der Ziegeleistrasse in den neuen Werkhof zügeln. Bis Ende April müssen die Umzugsarbeiten definitiv abgeschlossen sein, da per 1. Mai 2013 der alte Werkhof dem neuen Besitzer übergeben wird. 8360 Eschlikon, 12.04.2013 Marcel Aeschlimann, Gemeindeschreiber Rückschnitt von Pflanzungen Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzungen und landwirtschaftliche Kulturen eine maximale Höhe von 80 cm über Fahrbahn erreichen. Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich auf 4,5 m lichte Höhe, bei Wegen und Trottoirs auf 2,5 m lichte Höhe zurück zu schneiden. Hecken, Sträucher und ähnliche Pflanzen müssen einen Stockabstand von mindestens 60 cm zur Strassen- oder Weggrenze einhalten. Sie sind so unter Schnitt zu halten, dass sie nicht in den Strassen- oder Wegraum hineinragen. Landwirtschaftliche Kulturen von über 60 cm Höhe haben zur Strassengrenze als Abstand die halbe Endhöhe, mindestens jedoch 90 cm einzuhalten. Der Gemeinderat dankt allen Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer für die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes über Strassen und Wege. Sie dienen der Übersicht im Strassenverkehr und damit der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer. Für Fragen und bei Unklarheiten steht das Personal des Werkhofes gern zur Verfügung. Zivilstandsnachrichten 1. Quartal 2013 Geburten innerhalb der Gemeinde 16. Februar Bachofen, Luzia Carola, Tochter des Bachofen, Patrick, von Uster ZH und Glarus Süd GL und der Gerber, Carola, von Langnau im Emmental BE, Uster ZH und Glarus Süd GL, in Eschlikon, Lindenweg 2 Geburten ausserhalb der Gemeinde 12. Januar Haag, Livia Alia, Tochter des Haag, Roman, von Wuppenau TG und der Haag, Yvonne, von Urnäsch AR und Wuppenau TG, in Wallenwil, Nelkenweg 12 27. Januar Bosshard, Alessia Sarah, Tochter des Schmalz Sandro, von RapperswilJona SG und der Bosshard, Sarah, von Winterthur ZH, in Eschlikon, Herdernstrasse 2 07. Februar Halter, Chiara Anna, Tochter des Halter, Alex, von Thayngen SH und der Halter, Eveline, von Bichelsee-Balterswil TG und Thayngen SH, in Wallenwil, Wallenwilerstrasse 15 13. Februar Ertugrul, Rojin, Tochter des Ertugrul, Yavuz, türkischer Staatsangehöriger und der Bucher Ertugrul, Manuela, von Römerswil LU, in Eschlikon, Rosenstrasse 8 14. Februar Rütsche, Ben Aaron, Sohn des Rütsche, Ronny, von Kirchberg SG und der Rütsche, Carmen von Turbenthal ZH und Kirchberg SG, in Eschlikon, Höhenweg 7d 23. Februar Vogt, Liam Keith, Sohn des Meyer, John, deutscher Staatsangehöriger und der Vogt, Nora, deutsche Staatsangehörige, in Wallenwil, Hurnenstrasse 3 Trauungen ausserhalb der Gemeinde 16. November Lorenz, Paul, deutscher Staatsangehöriger, in Eschlikon und Wolfer, Monika, von Bertschikon ZH, in Eschlikon 11. Januar Cigdemgil, Setrak, von Kreuzlingen TG, in Eschlikon und Schoch, Savina, von Herisau AR, in Eschlikon Todesfälle ausserhalb der Gemeinde 27. Dezember Cappelletti, Brigitta Heidi, geb. 17.09.1954, geschieden, von Winterthur ZH und Tujetsch GR, in Eschlikon 03. Januar Niederer, Lydia Ines, geb. 08.05.1929, verwitwet, von Lutzenberg AR, in Eschlikon 23. Januar Studerus, Johann Alois, geb. 27.09.1921, Ehemann der Studerus, Berta Rosa, von Waldkirch SG, in Eschlikon 31. Januar 06. Februar Brühwiler, Anna Marie, geb. 28.05.1952, Ehefrau des Brühwiler, Rudolf, von Fischingen TG, in Eschlikon Kühni, Anna, geb. 23.07.1928, verwitwet, von Langnau im Emmental BE, in Eschlikon Todesfälle innerhalb der Gemeinde 23. Januar 20. Februar 23. Februar Mächler, Anna, geb. 17.06.1930, verwitwet, von Vorderthal SZ, in Wallenwil Markstaller, Rosa, geb. 02.02.1925, verwitwet, von Kappel am Albis ZH, in Eschlikon Buchmann, Felix Josef, geb. 29.11.1957, Ehemann der Buchmann, Angela, von Wil SG, in Wallenwil EINWOHNERKONTROLLE ESCHLIKON Baubewilligungen wurden erteilt an: - Adrian und Regula Stutz, Schulstrasse 3, 8360 Eschlikon / Neubau Pergola und Sichtschutzwände, auf Grundstück Nr. 343, Schulstrasse 3, Eschlikon - Ed. Vetter AG, Matzingerstrasse 2, 9506 Lommis / Terrassenverglasung Attikageschoss, auf Grundstück Nr. 1323, Hohleichstrasse 2, Eschlikon - Ed. Vetter AG, Matzingerstrasse 2, 9506 Lommis / Windschutzverglasungen, auf Grundstück Nr. 1326 und 1327, Hohleichstrasse 8 und 10, Eschlikon - Walter Leeser, Espistrasse 4, 8492 Wila / Isolation Erdgeschoss / Einbau neues Fenster, auf Grundstück Nr. 3369, Hanfackerstrasse 8, Wallenwil - Josef und Marco Schmalz, Rebenackerstrasse 5, 8360 Eschlikon / Einbau Ausstellungsraum, auf Grundstück Nr. 295, Winterthurerstrasse 3, Eschlikon - Heini und Elsbeth Schwendener, Hohleichstrasse 2, 8360 Eschlikon / Windschutzverglasung, auf Grundstück Nr. 1323, Hohleichstrasse 2, Eschlikon - Bruno und Anita Millhäusler, Lärchenweg 2, 8360 Wallenwil / Wohnhauserweiterung (neues Studio und Esszimmer), auf Grundstück Nr. 3540, Lärchenweg 2, Wallenwil - Christian und Tanja Huber, Obere Rispergstrasse 15, 8360 Wallenwil / Windschutz, auf Grundstück Nr. 1186, Obere Rispergstrasse 15, Wallenwil - Ziltener Liegenschaften AG, Sonnenrain 4, 8360 Wallenwil / 5 Luft-WasserWärmepumpen, auf Grundstück Nr. 3642, Kastanienweg 2, 4 und 6 / Weidenweg 15, 17, Wallenwil - Walter und Heidi Keller, Im Gehren 10, 8372 Wiezikon / Neubau Einfamilienhaus, auf Grundstück Nr. 1342, Höhenweg 13, Eschlikon - Bijouhaus AG, Bruggackerstrasse 17, 8552 Felben-Wellhausen / Neubau drei Einfamilienhäuser, auf Grundstück Nr. 1242 und 1243, Sperrackerstrasse 16, 18 und 18a, Eschlikon - Stephen Oliver, Sportlerweg 6, 8360 Eschlikon / Balkonverglasung, auf Grundstück Nr. 1256, Sportlerweg 6, Eschlikon Olivia Holenstein, Bauverwaltung Handänderungen von Grundstücken 14. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. 692, 409 m2, Land, Stöckstrasse 1, Wohnhaus, Garage; Veräusserer Anon Garcia Manuel, Herisau, erworben am 6. 2. 2013; Erwerber Burceva Andrejs und Arina, Wila. 18. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S508, 31⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 8, 120⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Rampa Leonardo und Irma, Eschlikon. 18. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S506, 31⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 8, 117⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Süess Stephan und Manuela, Wallenwil. 18. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S511, 41⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 8, 137⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Kistler Sebastian, Wallenwil. 21. Februar 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. 276, 361 m2, Land, Winterthurerstrasse 14, Wohnhaus; Veräusserer Frischknecht Sonja, Eschlikon, erworben am 12. 7. 1983; Erwerber Bosshart Hans Jakob und Marlene, Dussnang. 8. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. 3642, 2011 m2, Land, Rietacker; Veräusserer Ziltener Walter, Wallenwil, erworben am 28. 4. 2008; Erwerber Ziltener Liegenschaften AG, Wallenwil. 8. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S512, 41⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 8, 235⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Fahrni Gabriela, Elsau. 12. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. 3040, 1178 m2, Land, Wallenwil; Veräusserer Ernst Ammann AG Wallenwil, Eschlikon, erworben am 31. 5. 2012; Erwerber Kaufmann Georges, Thundorf. 12. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. 1346, 857 m2, Land, Wallenwil; Veräusserer Ernst Ammann AG Wallenwil, Eschlikon, erworben am 31. 5. 2012; Erwerber Hoxhaj Ali, St. Gallen. 15. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S535, 31⁄2-Zimmer-Wohnung, Kirchstrasse 2a, 115⁄1000 StWE; Veräusserer Imm O ba AG, Immobilientreuhand & GU, Braunau, erworben am 30. 6. 2010; Erwerber Gjonit Drita, Sirnach. 21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S521, 41⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 10, 103⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Ammann Monika, Weinfelden. 21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S514, 31⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 10, 86⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Furrer Jakob und Ursula, Schmidruti. 21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S522, 51⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 10, 199⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Steiert Magnus, Sirnach. 21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S520, 31⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 10, 87⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Leu Rene und Erika, Eschlikon 21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S518, 41⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 10, 103⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Arenz Manfred, Zürich. 21. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S515, 41⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 10, 101⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Giannini Loris und Rosetta, Rickenbach bei Wil. 22. Marz 2013, Eschlikon, Grundstück Nr. S513, 21⁄2-Zimmer-Wohnung, Hohleichstrasse 10, 72⁄1000 StWE; Veräusserer Ed. Vetter AG, Lommis, Lommis, erworben am 18. 2. 1993; Erwerber Nagel Albert und Irene, Kirchberg. Sozialer Fokus: AUSGESTEUERT Wenn kein Arbeitslosengeld mehr kommt – Wie weiter? Christa Mazenauer und Urs Müller, Leiter Soziale Dienste Eschlikon Ausgesteuert – wer als Arbeitsloser in diesen Status fällt, dem stellen sich viele Fragen. Was tun, wenn die Taggelder der Arbeitslosenkasse ausgeschöpft sind? Wenn jemand die Stelle verliert und sich bei einer regionalen Arbeitsvermittlung anmeldet, besteht je nach Alter und Beitragszeit zwischen 9 und 29 Monaten Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Wer danach immer noch ohne Job ist, fällt in jenen Status, der bei Betroffenen Existenzängste und viele Fragen hervorruft: «ausgesteuert». Zurzeit sind das monatlich zwischen 2500 und 3000 Personen. Ihnen allen stellt sich die Frage: Wie geht es weiter, was muss ich tun? Wer ausgesteuert wird und genügend eigenes Vermögen aufweist, muss dieses für den Lebensunterhalt einsetzen. Das vorhandene Kapital soll möglichst lange reichen, deshalb ist eine sorgfältige Planung sinnvoll. Nur wer mittellos ist, hat gemäss Verfassung Anspruch auf Hilfe – im Klartext: Sozialhilfe, wo letztlich etwa 15 Prozent der Ausgesteuerten landen. Wichtige Vorkehrungen Hier in geraffter Form eine Wegleitung, wer nach der Aussteuerung wie vorzugehen hat und wie es mit dem Versicherungsschutz weiterläuft. Ausgesteuerte ohne Vermögen Anspruch auf Sozialhilfe hat, wer nach der Aussteuerung sämtliche Vermögenswerte aufgebraucht hat. Im Kanton Thurgau gibt es keinen Vermögensfreibetrag. Warten Sie nicht bis zum letzten Moment, um einen Termin mit dem Sozialamt zu vereinbaren. Tun Sie dies, mindestens vier Wochen bevor Sie kein Geld mehr haben werden. Sozialhilfeleistungen werden nur für die Gegenwart und die Zukunft ausgerichtet, nicht jedoch für die Vergangenheit. Haben Sie Vermögenswerte (etwa Grundeigentum, Lebensversicherungen), deren Verwertung unmöglich ist? Melden Sie sich trotzdem auf dem Sozialamt. Die Vermögenswerte können mittels Vereinbarung abgetreten oder grundpfandrechtlich sichergestellt werden. Ordnen Sie Ihre Unterlagen: Wer Sozialhilfe beantragt, muss Einsicht gewähren in Bankauszüge, Lohnabrechnungen, Gerichtsentscheide und Mietverträge. Geben Sie die Stellensuche nicht auf. Die Aussteuerung bedeutet nicht, dass Sie sich nicht mehr um Arbeitsaufnahme bemühen müssen. Das Sozialamt wird von Ihnen verlangen, dass Sie Ihre Stellenbemühungen dokumentieren. Zahlen Sie viel Miete? Kündigen Sie Ihre Wohnung nicht überstürzt! Reden Sie mit dem Sozialamt. Ausgesteuerte mit Vermögen Erstellen Sie ein detailliertes Ausgabenbudget. Hilfe erhalten Sie bei jeder Budgetberatungsstelle (www.budgetberatung.ch). Vergleichen Sie die vorhandenen Einkünfte (vorbezogene Renten, Nebenerwerb) mit den Ausgaben. Allfällige Sparmassnahmen überlegen (Wohnung, Auto, Krankenkasse). Das restliche Manko decken Sie mit dem freien Vermögen. Erstellen Sie eine Tabelle, in der Sie den jährlichen Vermögensverzehr und das jeweils verbleibende Restkapital auflisten. Vermindern Sie den zu verzehrenden Betrag, sobald Sie AHV- oder andere Renten beziehen. Auf ein «Verzehrkonto» legen Sie die ersten zwei Jahresbedarfe plus Reserve. Das restliche Guthaben teilen Sie auf und legen es ohne Risiko gestaffelt an. Verlangen Sie zwei, drei Offerten von Banken, vergleichen Sie Kosten und Rendite. Nach zwei Jahren buchen Sie Teile Ihrer Anlagen aufs Verzehrkonto um. Werden weitere Investitionen zurückbezahlt, legen Sie diese gemäss Ihrem Plan neu an. Diese Punkte wiederholen sich jährlich, bis das Vermögen aufgebraucht ist. Versicherungsschutz nach der Aussteuerung Unfallversicherung Der Unfallversicherungsschutz endet 30 Tage nach der Aussteuerung. Innerhalb dieser Frist kann die Deckung durch eine Abredeversicherung bei der Suva um bis zu sechs Monate verlängert werden. Die Prämie dafür beträgt derzeit 25 Franken pro angebrochenen Monat und muss vor Ablauf der 30-tägigen Nachdeckungsfrist einbezahlt sein. Sobald dieser Versicherungsschutz abläuft, muss das Unfallrisiko bei der Krankenkasse versichert werden. Pensionskasse Im Rahmen der beruflichen Vorsorge (zweite Säule) sind Arbeitslose gegen die Risiken Invalidität und Tod bei der sogenannten Auffangeinrichtung versichert. Die Deckung endet dort einen Monat nach der letzten Taggeldzahlung, doch können sich Ausgesteuerte freiwillig weiter versichern. Der entsprechende Antrag muss spätestens 30 Tage nach Ende der Taggeldzahlungen bei der Auffangeinrichtung eintreffen. Kinderzulagen Seit Anfang 2009 haben nebst den Angestellten auch die Nichterwerbstätigen Anspruch auf Kinderzulagen. Falls nicht der andere Elternteil Arbeitnehmer ist und die Zulagen über den Arbeitgeber beziehen kann, sollten Sie deshalb nach der Aussteuerung einen Antrag auf Auszahlung stellen. Melden Sie sich dafür bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons. Krankentaggeld Wer eine Krankentaggeldversicherung hat, sollte abklären, ob diese auch nach der Aussteuerung Taggeldzahlungen erbringt, falls Sie arbeitsunfähig werden sollten. Wenn nicht, sollte eine Kündigung dieser Versicherung ins Auge gefasst werden. Prämienverbilligung der obligatorischen Krankenversicherung Unter Umständen entsteht aufgrund der Aussteuerung ein Anspruch auf Prämienverbilligung. Die Voraussetzungen dafür sind kantonal unterschiedlich festgelegt. Informationen dazu vermitteln die Krankenkassenkontrollstelle am Wohnort oder die kantonale Ausgleichskasse. Bei Unklarheiten wendet man sich am besten an die Sozialen Dienste Eschlikon oder an den Sozialdienst Ihrer Wohngemeinde. Diese können Klarheit schaffen und Hilfestellungen leisten. (Quelle: Beobachter Online, 17. Jan 2013) Kinder-und Jugendnetz Erziehung heisst… Zeit haben Zeit – ein kostbares Gut, von dem wir leider oft zu wenig haben. Zeit für einander haben und miteinander verbringen ist auch in der Erziehung ein wichtiger Punkt. Während den Ferien gelingt das meist besser als während der Schulzeit. Auch wenn die Eltern am Arbeiten sind, ist der Alltagsrhythmus der Kinder während den Ferien etwas verlangsamt und lässt mehr Spielraum für Ausnahmen, längeres Aufbleiben etc. Gemeinsam verbrachte Momente bieten den Kindern vielerlei: Beim gemeinsamen Spiel, Aktivitäten unternehmen oder Geschichten erzählen, können entspannte, lustige und abwechslungsreiche Erlebnisse entstehen. Diese Situationen tragen dazu bei, die Beziehung zwischen Kind und Eltern zu festigen und zu vertiefen, denn positive Begegnungen verbinden. Oft haben solche Momente Auswirkungen bis in den Schulalltag hinein, indem Kinder davon erzählen oder die Erinnerung daran einem von Neuem zum Lachen bringt. Im oft dicht gedrängten Schulalltag können kleine Rituale an diese Stelle treten: die GuteNacht-Geschichte, ein Spiel oder vielleicht am Wochenende das gemeinsame Kochen oder Unterwegs-Sein. Sich wiederholende, in den Alltag eingebaute Momente geben den Kindern Sicherheit und können einem selber Energie geben für herausfordernde Situationen. Nicht zuletzt bringen Rituale etwas Ruhe in einen dicht gefüllten Tag. Manchmal gibt es auch Phasen, in denen ein Kind besonders viel Zeit und Zuwendung braucht, weil es unsicher ist, Streit mit Freundinnen und Freunden hat oder es in der Schule nicht so gut läuft. Hier ist es hilfreich sich diese Zeit zu nehmen und dem Kind diese Nähe zu geben, damit es wieder Vertrauen fassen kann. Wenn das Kind genügend Geborgenheit getankt hat, kann es wieder selbständiger und unabhängiger sein. Nun wünsche ich Ihnen viele fröhliche und lustige Momente mit Ihren Kindern. Tina Münzenmaier, Kinder- und Jugendnetz Gemeinsam verbrachte Zeit verbindet und gibt Sicherheit Gemeinsame Erlebnisse und Aktivitäten können Energie geben und Freude bereiten Rituale im Alltag bringen Ruhe und Geborgenheit In schwierigen Phasen sind mehr Nähe und Unterstützung sinnvoll Kinder- und Jugendnetz Angebot: Information Beratung und Begleitung bei Erziehungsfragen Hilfestellung bei Schwierigkeiten in der Lehre oder am Arbeitsplatz von Jugendlichen Systemische Familienbegleitung Zusammenarbeit mit / Vermittlung an andere Fachstellen Weiterbildungsveranstaltungen für Erziehende Für Einwohnerinnen / Einwohner der Gemeinde Eschlikon ein kostenloses Angebot Kinder- und Jugendnetz Gemeindehaus Wallenwil, Hurnenstrasse 5, 8360 Wallenwil Homepage: www.kinderundjugendnetz.ch Telefon 071 970 04 01 oder kjn@eschlikon.ch Termine Montag und Mittwoch ganzer Tag sowie Donnerstagmorgen nach Vereinbarung Kolumne der Kommission Energie und Umwelt (KEnU) Über Dilemmas und Freuden im ökologischen Alltag Teil 4 In meinem Studium der Geographie werde ich täglich mit den Umweltauswirkungen unseres heutigen Lebensstils konfrontiert. Ob in der Humangeographie, der Physischen Geographie oder in der Wirtschaftsgeographie, handelt es tagtäglich von der Veränderung des Klimas, dem unaufhaltbaren Bevölkerungswachstum, des grenzenlosen Luxusbedürfnisses und von den Auswirkungen unserer Handlungen auf der ganzen Welt. Erst gerade war ein gebildeter Mann aus Sierra Leone bei uns zu Besuch und hielt ein sehr spannendes Gastreferat über "land grapping" in Afrika. Unter diesem Begriff versteckt sich die Landübernahme in südlichen Ländern durch reiche Investoren (unter anderem auch Schweizer Firmen). Bis zum heutigen Zeitpunkt wird geschätzt, dass bis zu 200 Millionen Hektaren Land weltweit über das "land grapping" bewirtschaftet werden. Der transnationale Landankauf verfolgt das Ziel der Produktion von Tierfutter, Rohstoffen und Nahrung oder der Gewinnerzielung durch Spekulationen. In vielen Ländern gibt es noch kein Grundbuch, welches das Land jemandem zuschreibt, auch wenn er es schon seit immer bewohnt und bewirtschaftet hat. Dies führt dazu, dass der Staat das Land ohne eine Bewilligung einem Investor verkaufen kann. Teilweise werden den Bewohnern eines Gebietes jedoch auch Arbeit, Geld, eine Ausbildung oder sanitäre Anlagen versprochen, damit sie einwilligen. Trotz Arbeitsvertrag können viele keinen Tag arbeiten und erhalten keine einzige versprochene Gegenleistung. Im Gegenteil: Wo die Bewohner eines Dorfes vorher noch ihr eigenes Essen anpflanzen konnten, machen nun schwere Kraftfahrzeuge alles kaputt und zerstören die wichtigen Zugangswege. Zudem wird lebenswichtiges Wasser als Bewässerung abgezweigt und schmutziges Wasser in die Flüsse eingeleitet. Die Armut in solchen Gebieten verschlechtert sich zunehmend. Und dies nur, weil wir noch mehr Luxus wollen? Weil uns unser Wirtschaftswachstum immer noch nicht genügt? Wie lange wollen wir denn noch auf Kosten anderer Leben? Nach dem zu Gedanken angeregten Gastvortrag strömten meine KollegInnen und ich in die Mensa und unterhielten uns noch über das eben Gehörte. Auch wenn wir uns bereits zuvor in der Vorlesung mit dem Thema beschäftigt haben, lässt uns der direkte Erfahrungsbericht alles andere als kalt. Als wir dann zu essen begannen, sagte meine Tischnachbarin plötzlich: "Auf einen richtig saftigen Burger hätte ich schon wieder mal Lust." und lässt zum Schluss noch die Hälfte des Essens auf ihrem Tellers stehen. In diesem Jahr möchten wir Ihnen anhand monatlicher Kolumnen den Eschliker Wert "…unsere Gemeinschaft schätzen" in Verbindung mit ökologischen Alltagsthemen näher bringen. Kommission Energie und Umwelt (KEnU) Ivana Oberhänsli umwelt@eschlikon.ch www.energiestadt-eschlikon.ch Der Jugendtreff „Utopia“ sucht dringend Unterstützung im Helferteam Haben Sie sich vorgenommen, Freiwilligenarbeit zu leisten? Wollen Sie ein Freizeitangebot unterstützen, das für alle Jugendlichen offen steht? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wann: Freitag- oder Samstagabend, 19.30 Uhr bis ca. 22.30 Uhr Daten und Häufigkeit der Einsätze sind frei wählbar. Aufgaben: Unterstützung des Treffleiters beim Treffbetrieb; Mithilfe bei Getränke- und Snackausgabe, Beaufsichtigung etc. Die abendlichen Treffs für Oberstufenschüler und Jugendliche bis 18 Jahre können nur durchgeführt werden, wenn der Treffleiter und eine weitere erwachsene Person anwesend sind. Daher ist die Jugendkommission auf einen ausreichenden Pool von Helferinnen und Helfern angewiesen. Kontakt und weitere Informationen: Katja Peer: 071 971 18 52, fam.peer@hispeed.ch oder Beat Steiner, Juko Präsident, 071 970 09 53, jukopraesident@eschlikon.ch. Wir freuen uns, Sie bald im Helferteam des Jugendtreffs begrüssen zu können. Jugendkommission Eschlikon Die Schweiz liest. Besuchen Sie uns am Welttag des Buches! Unsere beiden neuen E-Book-Reader, mit rund 20 verschiedenen E-Books, stehen dann zur Ausleihe bereit. Zudem können Sie aussortierte Bücher zum Preis von nur SFr. 1.- pro Kilo kaufen. Wann Dienstag, 23. April 2013 15.00 – 17.00 Uhr Wo Bibliothek Böcklihaus, Eschlikon Wir freuen uns auf Ihren Besuch Bibliotheksteam Eschlikon Faszination ‚Mechanische Werkstätte Wiesental’ Fast 80 Jahre war die Werkstatt des Eschliker Erfinders Ulrich Leutenegger nach dessen Tod 1932 in Vergessenheit geraten. Die Maschinen, Werkzeuge, Werkstücke und Transmissionsanlagen haben die letzten 80 Jahre unbeschadet überstanden. Für die Erhaltung und den Betrieb dieses historischen Juwels wurden 2012 die Stiftung ‚Mechanische Werkstätte Wiesental’ und der ‚Historische Verein Eschlikon’ geschaffen. Die Zusammenarbeit der beiden Gremien wurde wie folgt organisiert: Die Stiftung kümmert sich um die Beschaffung der finanziellen Mittel - der Verein setzt diese für die Restaurierung, den Unterhalt und den Betrieb der Werkstätte ein. 2011 wurde das Wiesental ins Inventar der Schweizerischen Mühlenfreunde (www.mühlenfreunde.ch) aufgenommen. Am 11. Mai 2013, dem Datum des Schweizer Mühlentages, öffnet die Werkstatt wie jedes Jahr die Tore. Die Mitglieder des Historischen Vereins Eschlikon bieten zwischen 10 und 16 Uhr zu jeder vollen Stunde Führungen an, in welchen das historische Bijoux in geschichtlicher wie auch in technischer Hinsicht vorgestellt wird. Nach dem interessanten wie lehrreichen Rundgang ist in der kleinen Festwirtschaft auch für das leibliche Wohl gesorgt. Jürg Stänz Historischer Verein Eschlikon E-Mailkurs in Sirnach Pro Senectute bietet einen Kurs zum Thema „Email“ für Menschen ab 55 Jahren an. Kursinhalt unter anderem: Email empfangen, weiterleiten und beantworten, Dateien im Anhang versenden, Mailadressbuch erstellen und verwalten, Archivierung der Mails sowie wirksamer Schutz vor Viren und anderen Bedrohungen. Der Kurs findet vom Dienstag, 28. Mai bis 11. Juni 2013, 14.00 - 15.45 Uhr im WAS Wohnen im Alter, Fabrikweg 11, Haus B statt und kostet CHF 198.00 inkl. Kursunterlagen, 3 x 2 Lektionen. Anmeldung und Auskunft: Pro Senectute Thurgau, 071 626 10 83. Pro Senectute Petra Hartmann Weinfelden, 05. April 2013