Preisliste Nr. 73
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Preisliste Nr. 73
Preisliste Nr. 73 Inklusive BZschnapp – Ihr Kleinanzeigenmarkt Freiburg – Nielsen III b / Gültig ab 1. Januar 2010 Dgieenstärkste la f u a rkeitsutneg Die e Tnasgteäsz g le a l a f n u . itung raegio BTaadgeen szege: in e fla al regioVnerbreitBetae dAeu n. in 3 15lt1. I.V6W5 II/09 lt. IVW Allgemeine Verlagsangaben Verlag: Anzeigenleitung: Fon: Fax: Badischer Verlag GmbH & Co. KG Basler Straße 88 79115 Freiburg 07 61 / 4 96-41 00 07 61 / 4 96-41 09 Anzeigenverkaufsleitung: Fon: 07 61 / 4 96-41 10 Fax: 07 61 / 4 96-41 09 Ansprechpartner für Werbeagenturen/Direktkunden Fon: 07 61 / 4 96-41 40 / -41 45 Fax: 07 61 / 4 96-41 48 E-Mail: anzeigenagenturen@badische-zeitung.de Telefonische Anzeigenannahme für Kleinanzeigen: 07 61 / 4 96-82 10 Pflichtblatt der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse AG.MA und der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Preisanfragen und Reservierungen blattbestimmender Anzeigen Fon: 07 61 / 4 96-41 40 Fax: 07 61 / 4 96-41 48 E-Mail: anzeigenagenturen@badische-zeitung.de Schlusstermine für Anzeigen und Druckunterlagen: (gleich letzte Rücktritts- und Änderungstermine) Montagausgabe: Samstag, 10.00 Uhr Dienstagausgabe: Montag, 10.00 Uhr Mittwochausgabe: Dienstag, 10.00 Uhr Donnerstagausgabe: Mittwoch, 10.00 Uhr Freitagausgabe: Donnerstag, 10.00 Uhr Fremdenverkehrsanzeigen, Reise und Freizeit: Dienstag, 10.00 Uhr Samstagausgabe: Donnerstag, 16.30 Uhr Erscheinungsweise: Mo – Sa, morgens Anzeigenaufträge werden zu den Konditionen dieser Preisliste und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt und abgewickelt. Tarifgemeinschaften: Mit Die Oberbadische in Lörrach für Kunden außerhalb des Landkreises Lörrach (siehe Seite 9). Berechnungshinweise: Wegen der unterschiedlichen Satzspiegel-Formate in der Badischen Zeitung und in Die Oberbadische erfolgt die Berechnung von Anzeigen, die über das BZ-Format hinaus- gehen, anteilig in je 1 Position pro Zeitung (BZ-Anteil + DO-Anteil). Anzeigen im Anzeigenteil: ab 390 mm Höhe wird Satzspiegelhöhe (420 mm) berechnet. Anzeigen im redaktionellen Teil: ab 350 mm Höhe wird Satzspiegelhöhe (420 mm) berechnet. Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen netto. Kunden mit Abschlussvereinbarung erhalten bei Vorauskasse oder Bankeinzug 3 % Skonto. Bezüglich der Entgeltsminderungen verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen. Für Gelegenheitskunden und Erstaufträge: Grundsätzlich Vorauskasse oder Bankeinzug. Erfüllungsort und Gerichtsstand Freiburg i. Br.. Steuer-Nr.: 06384/44007, USt-IdNr.: DE 192435842, Finanzamt Freiburg-Stadt Bankverbindungen: Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau BLZ 680 501 01, Kto.-Nr. 2 031 125 IBAN: DE 81 6805 0101 0002 0311 25, BIC: FRSPDE66XXX Deutsche Bank Freiburg BLZ 680 700 30, Kto.-Nr. 0 161 000 IBAN: DE94 6807 0030 0000 1610 00, BIC: DEUTDE6FXXX Commerzbank Freiburg BLZ 680 800 30, Kto.-Nr. 400 365 200 IBAN: DE83 6808 0030 0400 3652 00, BIC: DRESDEFF680 Baden-Württembergische Bank BLZ 680 200 20, Kto.-Nr. 4 422 982 100 IBAN: DE 13 6802 0020 4422 9821 00, BIC: SOLADEST682 BPHR Mulhouse RIB: 17607 00001 49277105111 27 2a Wangeng bourg ourg Erscheinungsgebiet der Badischen Zeitung klösterle Wasselonne Mundolsheim St-Martin -Martin Sand Kehl KappelGrafenhsn. t-Marie-aux-Mines e-aux-Mines Ribeauville eauville Sélestat tat Sélestat RustRust Rheinhausen Guemér Guemér Seelbach Schuttertal Ettenheim Ettenheim SchweigHerbolzHerbolz- hausen heim Kenzingen heim Wo Wolfach Wolfach Haslach Hausach Ha Hausach Haslach FluornFluornMarkgräflerland 30 -Winzeln -Winzeln Schiltach Schiltach Oberndorf Oberndor 40 Schwarzwald Schramberg Schramberg Hornberg50 Ortenau Dunningen SchweigHornberg hausen Elzach TennenWinden TennenWinden im Elztal bronnLörrach Teningen sberg rg bronn 60 Schonach SasRo Rottw Teningen im Elztal Zimmern Zimmern bach a. K. Wald22 Triberg Emmendingen Colmar mar kirch EmmenMuntzenuntzenSchönMuntzen70 Kreis Waldshut dingen Wintzenheim Bötzingen Waldkirch heim m wald St.St. heim SimonsDenzlingen Georgen-Schwenningen Georgen wald Denzlingen SimonsBötzingen 13 wald Geschäftsstellen der Vöhrenbach VöhrenbachBadischen Zeitung Gundelfingen Breisach Gundelfingen NeuffFurtwangen Tross Trossing Neufam Rheina.Rh. Furtwangen Breisach Freiburg 16 Brisach ach VillingenBrisach Freiburg Bad Soultzmatt i. Br. St. Märgen KirchBrigachtal St. Märgen Dürrheim Brigachtal i. Br.11 Kirchzarten Rouffach zarten Eisenbach FessenDonaueschingen Fessen12 10 heim Imm Immenheim Oberried Guebwiller willer 40 Bad -Neustadt din dingen -Neustadt Bad Oberried Krozingen HirtzrtzHirtzKrozingen Ensisheim nsisheim felden den TitiseeStaufen felden Staufen HeitersTitiseeHeitersBollwiller WittenLöffingen Lenzkirch Bantzentzenheim BantzenLöffingen Sulzburg heim Sulzburg heim m Neuenburg a. R. heim heim Eng Müllheim Schluchsee Schluchsee Todtnau Todtnau elsBlumberg 30 Müll- BadenBernau Bonn-Bonnheim weiler Badendorf dorf Tengen Schönau Bernau weiler HabsHabsSchönau heim Wies Wies Grafenhausen St. Blasien Grafenhausen Mulhouse ouse heim ÜhlingenTodtTodtmoos Birkendorf Kandern moos Zell i. W. Kandern Zell i.W. Schleit60 70 Schopfheim Schaffhausen Scha Sierentz heim Schopfheim Neuhausen agsdorf dorf D DiessenWeil Weil -Tiengen -Tiengen WaldshutBartenheim St-Louis Hofen Wehr -Louis a. a. Rh. Rh. Lörrach WaldshutWehr Lörrach St-Louis Bad RheinFolgensbourg Bad Hauenstein Säckingen felden RheinSäckingen Klingnau Klingnau felden Eglisau Möhlin Möhlin Laufenburg Riquewihr uewihr Badische Zeitung inkl. Partnerzeitung Die Oberbadische (DO), Lörrach Achern Simmersfe Simmersfeld AnzeigenKappelrodeck Ottenbelegungseinheiten Altensteig höfen Huzenbach Entzheim Appenweier OttenMolsheim 10 Freiburg/Breisgau Illkirchhöfen Willstätt Willstätt PfalzgrafenN Nagold PfalzgrafenOberkir Oberkirch Graffenstaaden Oberkirch weiler 11 Breisgau Nord weiler Baiersbronn Baiersbronn Haiterb Haiterbac Offen12 Breisgau Süd Obernai burg Obernai Oppenau Oppenau 13 Breisgau West Dornstetten Neuried GengenNeuried Horb Freudenstadt 16 Freiburg Freudenstadt Stadt -Griesbach bach -Griesbach Barr Erstein Barr Erstein Hohberg Glatten Schwanau Schwanau Bad Bad Benfeld nfeld Loßburg Benfeld Loßburg Peterstal- 20 Kreis Emmendingen Hohberg Peterstal50 Epfig Sulz Epfig Obe 22 Elztal -Schapbach OberBiberachOber-Schapbach a. N. Dornhan Lahr harm harmersbach Dornhan Rhinau Rhinau 23 Breisgau Kaiserstuhl Zell harmersbach Alpirsbach Zell Alpirsbach STRASBOURG Ranrupt nrupt Rheinau Bischheim Marckolsheim Weisweil 23 Endingen a.K. Endingen Kenzingen 20 BASELL Pratteln Ferrette L f Laufen Frick Liestal Sissach Brugg B d Baden Bülach Wettingen Embrach Winter 2b Inhalt Allgemeine Verlagsangaben 2a Erscheinungsgebiet der Badischen Zeitung 2b Haupt- und Lokalausgaben / Auflagen 4 Platzierungsbedingungen und Sonderformate 5–6 MA 2009 Tageszeitungen 7–8 Grundpreise / Ortspreise 9 – 14 Online-Werbung auf badische-zeitung.de 15 Rabatte / Chiffregebühren 16 Technische Angaben 17 Kooperationen 18 Prospektbeilagen und Resthaushaltsverteilung 19 Prospektbeilagen – Informationen zur Durchführung 20 – Ihr Kleinanzeigenmarkt 21 – 22 Sonderveröffentlichungen – Menü à la carte 23 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge 24 – 25 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt 26 – 27 BZ-Geschäftsstellen 28 Servicebüros 29 Bildmaterial: Archiv Badischer Verlag GmbH & Co. KG 3 Haupt- und Lokalausgaben / Auflagen Ausgaben-Nr. 101 104 Zis-Nr. Ausgaben-Bezeichnung 100474 101012 Gesamtausgabe Badische Zeitung + Die Oberbadische (DO) Gesamtausgabe Badische Zeitung 101549 100896 101620 100744 100462 100760 100567 100766 Freiburg/Breisgau Kreis Emmendingen Markgräflerland Schwarzwald Ortenau Kreis Lörrach Kreis Waldshut Hochrhein (60, 70) verbreitete Auflage Mo–Sa 170.159 151.653 Mo–Sa 167.189 149.155 verkaufte Auflage Mo–Fr Sa 164.587 179.005 146.553 160.971 62.564 23.235 9.492 7.192 12.935 27.169 9.066 36.235 61.464 23.011 9.354 7.093 12.609 26.744 8.880 35.624 60.140 22.729 9.178 7.014 12.481 26.232 8.779 35.011 67.482 24.277 10.161 7.457 13.194 29.069 9.331 38.400 10.006 12.025 9.139 31.394 6.629 8.008 42.380 21.517 9.881 11.869 9.024 30.690 6.567 7.933 41.916 21.223 9.718 11.678 8.870 29.874 6.481 7.841 41.317 20.856 10.622 12.744 9.719 34.397 6.947 8.352 44.618 22.905 3.218 3.218 3.220 Hauptausgaben 10 20 30 40 50 60 70 62 Die Hauptausgaben sind untereinander wahlweise kombinierbar (außer Ausgabe 62). Kombinationsrabatte siehe Blatt „Grundpreise/Ortspreise“. Lokalausgaben 11 12 13 16 22 23 24 31 100237 100740 100072 102865 101626 100594 100906 100675 Breisgau Nord/Ost Breisgau Süd Breisgau West Freiburg Stadt Elztal Breisgau-Kaiserstuhl Kreis Emmendingen, Breisgau Nord/Ost, Breisgau West (20, 11, 13) Markgräflerland, Breisgau Süd (30, 12) BZE-Paper Gesamtausgabe Badische Zeitung (BZE-Paper) IVW geprüft II/09 4 Platzierungsbedingungen und Sonderformate Satzspiegel: 420 mm hoch, 285 mm breit / 1 Seite: 2520 mm / Anzeigenspalten: Breite 45 mm, Anzahl 6 / Textspalten: Breite: 54 mm, Anzahl: 5 / Umrechnungsfaktor: 1,2 Mindestgröße Gestaltete Anzeigen im Anzeigenteil 1 Sp. / 10 mm Textteilanzeige 20 mm Streifenanzeige blatthoch Streifenanzeige blattbreit Eckfeldanzeige 1000er Eckfeld auf Textseiten Panoramaanzeige auf Textseiten 1 Sp. / 420 mm Maximalgröße Berechnung Anmerkungen Belegungsmöglichkeiten 200 mm mm-Preis für Anzeigen im Textteil Gesamtausgabe Hauptausgaben 3 Sp. / 420 mm mm-Preis für Anzeigen im redaktionellen Teil zzgl. UF 1,2 Gesamtausgabe Hauptausgaben 5 Sp. / 80 mm mm-Preis für Anzeigen im redaktionellen Teil zzgl. UF 1,2 ab 350 mm Höhe wird der Satzspiegel von 420 mm berechnet Gesamtausgabe Hauptausgaben 2 Sp. / 200 mm mm-Preis für Anzeigen im redaktionellen Teil zzgl. UF 1,2 ab 350 mm Höhe wird der Satzspiegel von 420 mm berechnet Gesamtausgabe Hauptausgaben 4 Sp. / 250 mm mm-Preis für Anzeigen im redaktionellen Teil zzgl. UF 1,2 11 Sp. / 140 mm 4 Sp. / 250 mm mm-Preis für Anzeigen im redaktionellen Teil zzgl. UF 1,2 Gesamtausgabe Hauptausgaben Anzeige über Bund im redaktionellen Teil ab 350 mm Höhe wird der Satzspiegel von 420 mm berechnet Gesamtausgabe Hauptausgaben 5 Mindestgröße Maximalgröße Berechnung Tunnelanzeige redaktioneller Teil: 5 Sp. / 140 mm Anzeigenteil: 7 Sp. / 140 mm redaktioneller Teil: 9 Sp. / 350 mm Anzeigenteil: 11 Sp. / 140 mm Anmerkungen Belegungsmöglichkeiten Preis auf Anfrage Gesamtausgabe Hauptausgaben Textteilanzeige auf der Titelseite 1 Sp. / 50 mm 1 Sp. / 50 mm Preis auf Anfrage Gesamtausgabe inkl. Online 3 Sp. / 165 mm mm-Preis für Anzeigen im redaktionellen Teil zzgl. UF 1,2 Gesamtausgabe Hauptausgaben Gesamtausgabe Hauptausgaben Inselanzeige 3 Sp. / 165 mm Winkelanzeige 1 Sp. / 420 mm + 1 – 5 Sp. / Höhe variabel mm-Preis für Anzeigen im redaktionellen Teil zzgl. UF 1,2 Satellitenanzeigen auf Anfrage mm-Preis für Anzeigen im Anzeigenteil Flexformanzeige auf Anfrage Preis auf Anfrage Gesamtausgabe Hauptausgaben Seitenkopfanzeige 1 Sp. / 28 mm 1 Sp. / 28 mm Preis auf Anfrage Hauptausgaben Middle Ad 20 mm / 430 mm 20 mm / 430 mm Preis auf Anfrage nur im Anzeigenteil blatthohe Anzeige im Bundsteg der Zeitung auf Panoramaseiten Gesamtausgabe Hauptausgaben Gesamtausgabe oder auch BZschnapp 6 Media-Analyse 2009 Tageszeitungen 414.000 Leserinnen und Leser – 53,8 % Reichweite im Kernerscheinungsgebiet Reichweiten MA 2009 Das „starke“ Geschlecht. Gemessen an unserer Gesamtleserschaft dominieren die Frauen mit einem Anteil von 53,4 %. Eine wichtige Info für Werbetreibende, sind es doch überwiegend Frauen, die über Art und Umfang der Einkäufe entscheiden. Außerdem erreichen Sie mit der Gesamtausgabe der Badischen Zeitung 57,6 % der Haushaltsführenden und somit auch der „Einkaufsentscheider“. Männer Frauen Basis 414 Tsd. 192 Tsd. 221 Tsd. 53,8 % 52,0 % 55,5 % Haushaltsführende Personen Hauptverdiener 239 Tsd. 217 Tsd. 57,6 % 54,1 % 19 Tsd. 49 Tsd. 45 Tsd. 77 Tsd. 85 Tsd. 65 Tsd. 73 Tsd. 31,0 % 41,9 % 40,7 % 50,7 % 67,8 % 70,7 % 66,6 % Die jungen Leser. Entgegen dem nationalen Trend erreichen wir mit unserem Titel 41,9 % der 20- bis 29-Jährigen. Dennoch sind die Leser der Badischen Zeitung strukturell ausgewogen – mit uns erreichen Sie ein breites Spektrum. Altersgruppen 14–19 Jahre 20–29 Jahre 30–39 Jahre 40–49 Jahre 50–59 Jahre 60–69 Jahre 70 Jahre und älter Überdurchschnittlich gut. Unsere Leser sind überwiegend gut gebildet – 57 % haben eine weiterführende Schule besucht oder studiert. Schulbildung Volks-/Grund-/Hauptschule Weiterführende Schule ohne Abitur Abitur, Hochschulreife, Studium 177 Tsd. 127 Tsd. 109 Tsd. 51,6 % 53,4 % 58,5 % Beruflich erfolgreich. Die Badische Zeitung erreicht mit 68,4 % der leitenden Angestellten und Beamten eine anspruchsvolle Zielgruppe und ist somit ein starkes Medium für Entscheidungsträger. Beruf der Befragten Selbstständig, Freiberufler, Landwirte Leitende Angestellte und Beamte Sonstige Angestellte und Beamte Facharbeiter, sonstige Arbeiter 37 Tsd. 20 Tsd. 105 Tsd. 38 Tsd. 53,8 % 68,4 % 51,2 % 40,7 % Kaufkräftige Leserschaft. Das monatliche Haushalts-NettoEinkommen von 64 % unserer Leser beträgt 2.000 c und mehr – ein gutes Argument für unsere Anzeigenkunden. HH-Netto-Einkommen Bis 1.000 c 1.000 bis 1.500 c 1.500 bis 2.000 c 2.000 bis 2.500 c 2.500 c und mehr 22 Tsd. 53 Tsd. 75 Tsd. 84 Tsd. 181 Tsd. 41,8 % 51,3 % 51,8 % 54,1 % 57,4 % 7 MA 2009 Pressemedien II Tageszeitungen Basis: MA 09 Pressem./Gesamtbev. ab 14 Jahren WLK LpA LpE Leserschaftsstruktur MA 2009 Stellenmarkt Stabiler Arbeitsmarkt Über die Hälfte unserer Leser sind berufstätig, bzw. in Ausbildung (56,5 %). Knapp 30 % davon sind Entscheidungsträger in leitenden Positionen – ein weiteres gutes Argument für Anzeigenwerbung in unserem Blatt. 597.000 440.000 2,9 Reichweiten Basis: 762.000 Personen ab 14 Jahren im Kernerscheinungsgebiet Badische Zeitung LpA Reichweite 414.000 53,8% Beruf des Hauptverdieners Selbstständige/Freiberufler/Landwirte sonstige 11,8 % 1,9 % leitende Angestellte Facharbeiter/ und Beamte sonst. Arbeiter 16,4 % 25,4 Berufstätigkeit nicht berufstätig in Ausbildung 12,6 % 8,2 % Pensionär/ Rentner 30,9 % Angestellte und Beamte 44,4% berufstätig 48,3% Wohnungsart Immobilienmarkt Die eigenen vier Wände Die Mehrheit unserer Leser lebt im eigenen Haus bzw. in einer Eigentumswohnung (65,2 %). Mehr als zwei Drittel davon besitzen einen eigenen Garten – die richtige Zielgruppe für Baumärkte und Gartencenter. Haushaltsgröße 4 Personen und mehr 27,5 % zur Miete/Untermiete 34,8 % im eigenen Haus 57,0 % 3 Personen 16,2 % in eigener Eigentumswohnung 8,2% Führerscheinbesitz und/oder Motorrad/Mofa/ Moped 25,0 % 2 Personen 38,2 % Anzahl Pkw pro Haushalt kein Pkw 12,4 % kein Führerschein 9,5 % Kfz-Markt Mobil unterwegs 55 % unserer Leser sind mit mindestens einem Pkw zur privaten Nutzung im Haushalt ausgestattet, 32,3 % stehen sogar zwei oder mehr Autos zur Verfügung. 84,3 % unserer Leser besitzen einen Führerschein. 1 Person 18,1 % Pkw 65,4 % 3 und mehr Pkw 6,0 % 1 Pkw 55,3 % 2 Pkw 26,3 % 8 Grundpreise Gesamtausgabe Schwarzweiß und Farbe für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler Zeitungskombi 101 Oberrhein Süd1) – Badische Zeitung + Die Oberbadische (DO) Redaktioneller Teil: Spaltenbreite BZ 54 mm; DO 45 mm Eckfeld- u. Streifenanz. Mo–Fr Sa 2) s/w pro mm c 1/1 Seite (BZ 2.520; DO 2.610) c farbig pro mm c Textteil Mo–Fr 3) Sa 8,50 9,00 31,34 33,34 11,47 12,17 42,33 45,03 1,50 1,50 5,24 5,24 2,02 2,02 7,08 7,08 Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm allg. Anzeigen Mo–Fr Sa 7,65 19.381,50 10,36 8,15 20.641,50 11,01 Stellen Mo–Fr Sa Immo/Kfz Mo–Fr Sa Fremdenverkehr4) Mo–Fr Sa 7,89 8,44 7,46 7,91 5,20 5,50 10,65 11,40 10,11 10,71 7,02 7,47 1,19 1,19 1,16 1,16 1,20 1,20 1,60 1,60 1,56 1,56 1,62 1,62 Anteil Die Oberbadische s/w pro mm c 1/1 Seite (BZ 2.520; DO 2.610) c farbig pro mm c 1,15 3.001,50 1,56 1,15 3.001,50 1,56 Gesamtausgabe 104 – Badische Zeitung Redaktioneller Teil: Spaltenbreite BZ 54 mm Eckfeld- u. Streifenanz.2) Mo–Fr Sa s/w pro mm 1/1 Seite (BZ 2.520) farbig pro mm c c c Textteil3) Mo–Fr Sa 7,00 7,50 26,10 28,10 9,45 10,15 35,25 37,95 Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm allg. Anzeigen Mo–Fr Sa 6,50 16.380,00 8,80 7,00 17.640,00 9,45 Stellen Mo–Fr Sa Immo/Kfz Mo–Fr Sa Fremdenverkehr4) Mo–Fr Sa 6,70 7,25 6,30 6,75 4,00 4,30 9,05 9,80 8,55 9,15 5,40 5,85 Kombinieren Sie Ihre Präsentation mit einer Online-Veröffentlichung und erreichen Sie so eine erweiterte, themenorientierte Zielgruppe. Werbeformen und Preise entnehmen Sie bitte Seite 15. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 1) gilt nur für Inserenten außerhalb des Erscheinungsgebiets der Partnerzeitung DO; 2c auf Anfrage 2) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor BZ 1,2; DO 1,0 3) Formate: 20 – 200 mm 4) Fremdenverkehrsanzeigen: für Fremdenverkehrsverbände, -vereine, Kurverwaltungen, Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, Skilifte und Sanatorien, nur in der Gesamtausgabe 104 und in der Kombiausgabe 101. Auf Seite 18 finden Sie auch Informationen zu unserer Reisen-Freizeit-Kombi SüdWest. 9 Grundpreise Hauptausgaben Schwarzweiß und Farbe für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler Redaktioneller Teil: Spaltenbreite 54 mm Hauptausgaben Eckfeld- u. Streifenanz.1) Textteil2) 10 Freiburg/Breisgau Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa s/w pro mm c 3,79 4,07 12,77 13,72 farbig pro mm c 5,12 5,49 17,24 18,52 Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm allg. Anzeigen Stellen Immo/Kfz Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa 2,84 3,05 2,93 3,14 2,75 2,95 3,83 4,12 3,96 4,24 3,71 3,98 20 Kreis Emmendingen s/w pro mm c farbig pro mm c 2,03 2,74 2,17 2,93 9,12 12,31 9,78 13,20 1,52 2,05 1,63 2,20 1,57 2,12 1,68 2,27 1,48 2,00 1,58 2,13 30 Markgräflerland s/w pro mm farbig pro mm c c 1,40 1,89 1,51 2,04 6,30 8,51 6,78 9,15 1,05 1,42 1,13 1,53 1,08 1,46 1,16 1,57 1,02 1,38 1,09 1,47 40 Schwarzwald s/w pro mm farbig pro mm c c 1,24 1,67 1,33 1,80 5,58 7,53 6,00 8,10 0,93 1,26 1,00 1,35 0,96 1,30 1,03 1,39 0,91 1,23 0,97 1,31 50 Ortenau s/w pro mm farbig pro mm c c 1,20 1,62 1,29 1,74 5,40 7,29 5,82 7,86 0,90 1,22 0,97 1,31 0,93 1,26 1,00 1,35 0,88 1,19 0,94 1,27 60 Kreis Lörrach s/w pro mm farbig pro mm c c 1,73 2,34 1,87 2,52 7,80 10,53 8,40 11,34 1,30 1,76 1,40 1,89 1,34 1,81 1,44 1,94 1,26 1,70 1,35 1,82 70 Kreis Waldshut s/w pro mm farbig pro mm c c 1,04 1,40 1,12 1,51 4,68 6,32 5,04 6,80 0,78 1,05 0,84 1,13 0,80 1,08 0,87 1,17 0,76 1,03 0,81 1,09 62 Hochrhein (60; 70) s/w pro mm c farbig pro mm c 2,13 2,88 2,29 3,09 9,60 12,96 10,32 13,93 1,60 2,16 1,72 2,32 1,65 2,23 1,77 2,39 1,55 2,09 1,66 2,24 Kombinieren Sie Ihre Präsentation mit einer Online-Veröffentlichung und erreichen Sie so eine erweiterte, themenorientierte Zielgruppe. Werbeformen und Preise entnehmen Sie bitte Seite 15. Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 1) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor 1,2 2) Formate: 20 – 200 mm Die Hauptausgaben sind wahlweise kombinierbar (außer Ausgabe 62). Kombinationsrabatte: 2 Ausgaben = 10 %, 3 Ausgaben = 15 %, 4 Ausgaben = 20 %, ab 5 Ausgaben = 25 % 10 Grundpreise Lokalausgaben und lokale Kombinationen Schwarzweiß und Farbe für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler Redaktioneller Teil: Spaltenbreite 54 mm Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm allg. Anzeigen Lokalausgaben Eckfeld- u. Streifenanz.1) Textteil2) 11 Breisgau Nord/Ost Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa s/w pro mm c 0,97 1,04 5,69 6,08 0,73 0,78 farbig pro mm c 1,31 1,40 7,68 8,21 0,99 1,05 12 Breisgau Süd s/w pro mm farbig pro mm c c 1,11 1,50 1,19 1,61 6,47 8,73 6,94 9,37 0,83 1,12 0,89 1,20 13 Breisgau West s/w pro mm farbig pro mm c c 1,01 1,36 1,09 1,47 5,93 8,01 6,40 8,64 0,76 1,03 0,82 1,11 16 Freiburg Stadt (für Anzeigen nur Di und Fr möglich, für Kollektive Mo bis Sa) s/w pro mm c 1,63 9,52 farbig pro mm c 2,20 12,85 - 1,22 1,65 1,31 1,77 22 Elztal s/w pro mm farbig pro mm c c 1,09 1,47 1,17 1,58 6,40 8,64 6,87 9,27 0,82 1,11 0,88 1,19 23 Breisgau-Kaiserstuhl s/w pro mm c farbig pro mm c 1,16 1,57 1,24 1,67 6,79 9,17 7,25 9,79 0,87 1,17 0,93 1,26 - - 2,38 3,21 2,56 3,46 10,09 13,62 10,84 14,63 1,49 2,01 1,60 2,16 24 Kreis Emmendingen/Breisgau Nord/Ost/West s/w pro mm c farbig pro mm c 31 Markgräflerland/Breisgau Süd s/w pro mm c 1,98 farbig pro mm c 2,67 2,13 2,88 Kombinieren Sie Ihre Präsentation mit einer Online-Veröffentlichung und erreichen Sie so eine erweiterte, themenorientierte Zielgruppe. Werbeformen und Preise entnehmen Sie bitte Seite 15. Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 1) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor 1,2 2) Formate: 20 – 200 mm 11 Ortspreise Gesamtausgabe Schwarzweiß und Farbe für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiets der BZ Zeitungskombi 101 Oberrhein Süd1) – Badische Zeitung + Die Oberbadische (DO) Redaktioneller Teil: Spaltenbreite BZ 54 mm; DO 45 mm Eckfeld- u. Streifenanz. Mo–Fr Sa 2) s/w pro mm c 1/1 Seite (BZ 2.520; DO 2.610) c farbig pro mm c Textteil Mo–Fr Sa 3) 7,23 7,66 26,65 28,35 9,76 10,35 35,99 38,28 1,28 1,28 4,46 4,46 Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm allg. Anzeigen Mo–Fr Sa 6,51 6,93 16.493,40 17.551,80 8,81 9,37 Stellen Mo–Fr Sa Immo/Kfz Mo–Fr Sa Fremdenverkehr4) Mo–Fr Sa Familienanzeigen5) Mo–Fr Sa 6,72 7,19 6,35 6,73 4,42 4,68 4,74 5,07 9,06 9,69 8,60 9,11 5,97 6,36 6,40 6,85 0,99 0,99 1,02 1,02 0,70 0,70 1,33 1,33 1,38 1,38 0,95 0,95 Anteil Die Oberbadische s/w pro mm c 1/1 Seite (BZ 2.520; DO 2.610) c farbig pro mm c 1,72 1,72 6,02 6,02 0,98 2.557,80 1,33 0,98 2.557,80 1,33 1,02 1,36 1,02 1,36 Gesamtausgabe 104 – Badische Zeitung Redaktioneller Teil: Spaltenbreite BZ 54 mm Eckfeld- u. Streifenanz.2) Mo–Fr Sa s/w pro mm 1/1 Seite (BZ 2.520) farbig pro mm c c c Textteil3) Mo–Fr Sa 5,95 6,38 22,19 23,89 8,04 8,63 29,97 32,26 Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm allg. Anzeigen Mo–Fr Sa 5,53 5,95 13.935,60 14.994,00 7,48 8,04 Stellen Mo–Fr Sa Immo/Kfz Mo–Fr Sa Fremdenverkehr4) Mo–Fr Sa Familienanzeigen5) Mo–Fr Sa 5,70 6,17 5,36 5,74 3,40 3,66 4,04 4,37 7,70 8,33 7,27 7,78 4,59 4,98 5,45 5,90 Kombinieren Sie Ihre Präsentation mit einer Online-Veröffentlichung und erreichen Sie so eine erweiterte, themenorientierte Zielgruppe. Werbeformen und Preise entnehmen Sie bitte Seite 15. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 1) gilt nur für Inserenten außerhalb des Erscheinungsgebiets der Partnerzeitung DO; 2c auf Anfrage 2) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor BZ 1,2; DO 1,0 3) Formate: 20 – 200 mm 4) Fremdenverkehrsanzeigen: für Fremdenverkehrsverbände, -vereine, Kurverwaltungen, Hotels, Pensionen, Ferienhäuser, Skilifte und Sanatorien, nur in der Gesamtausgabe 104 und in der Kombiausgabe 101. Auf Seite 18 finden Sie auch Informationen zu unserer Reisen-Freizeit-Kombi SüdWest. 5) Traueranzeigen zzgl. 20,– c Festpreis für 4 Wochen auf badische-zeitung.de/trauer 12 Ortspreise Hauptausgaben Schwarzweiß und Farbe für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ Redaktioneller Teil: Spaltenbreite 54 mm Hauptausgaben Eckfeld- u. Streifenanz.1) Textteil2) 10 Freiburg/Breisgau Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa s/w pro mm c 3,23 3,46 10,86 11,67 farbig pro mm c 4,36 4,67 14,66 15,75 allg. Anzeigen Mo–Fr Sa 2,42 2,60 3,26 3,51 Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm Stellen Immo/Kfz Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa 2,50 2,67 2,34 2,51 3,37 3,61 3,16 3,39 Familienanzeigen3) Mo–Fr Sa 1,67 1,79 2,25 2,42 20 Kreis Emmendingen s/w pro mm c farbig pro mm c 1,73 2,33 1,85 2,50 7,76 10,47 8,32 11,22 1,30 1,75 1,39 1,87 1,34 1,81 1,43 1,93 1,26 1,70 1,35 1,82 0,90 1,22 0,97 1,31 30 Markgräflerland s/w pro mm farbig pro mm c c 1,19 1,61 1,29 1,74 5,36 7,24 5,77 7,78 0,90 1,21 0,97 1,31 0,92 1,25 0,99 1,34 0,87 1,18 0,93 1,25 0,71 0,96 0,78 1,05 40 Schwarzwald s/w pro mm farbig pro mm c c 1,06 1,42 1,14 1,53 4,75 6,41 5,10 6,89 0,80 1,08 0,85 1,15 0,82 1,11 0,88 1,19 0,78 1,05 0,83 1,12 0,63 0,85 0,68 0,92 50 Ortenau s/w pro mm farbig pro mm c c 1,02 1,38 1,10 1,48 4,59 6,20 4,95 6,69 0,77 1,04 0,83 1,12 0,80 1,08 0,85 1,15 0,75 1,02 0,80 1,08 0,61 0,82 0,66 0,89 60 Kreis Lörrach s/w pro mm farbig pro mm c c 1,48 1,99 1,59 2,15 6,63 8,96 7,14 9,64 1,11 1,50 1,19 1,61 1,14 1,54 1,23 1,65 1,08 1,45 1,15 1,55 0,77 1,04 0,83 1,12 70 Kreis Waldshut s/w pro mm farbig pro mm c c 0,89 1,19 0,96 1,29 3,98 5,38 4,29 5,78 0,67 0,90 0,72 0,97 0,68 0,92 0,74 1,00 0,65 0,88 0,69 0,93 0,53 0,72 0,58 0,78 62 Hochrhein (60; 70) s/w pro mm c farbig pro mm c 1,82 2,45 1,95 2,63 8,16 11,02 8,78 11,85 1,36 1,84 1,47 1,98 1,41 1,90 1,51 2,04 1,32 1,78 1,42 1,91 1,00 1,35 1,09 1,47 Kombinieren Sie Ihre Präsentation mit einer OnlineVeröffentlichung und erreichen Sie so eine erweiterte, themenorientierte Zielgruppe. Werbeformen und Preise entnehmen Sie bitte Seite 15. Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 1) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor 1,2 2) Formate: 20 – 200 mm 3) Traueranzeigen zzgl. 20,– c Festpreis für 4 Wochen auf badische-zeitung.de/trauer Die Hauptausgaben sind wahlweise kombinierbar (außer Ausgabe 62). Kombinationsrabatte: 2 Ausgaben = 10 %, 3 Ausgaben = 15 %, 4 Ausgaben = 20 %, ab 5 Ausgaben = 25 % 13 Ortspreise Lokalausgaben und lokale Kombinationen Schwarzweiß und Farbe für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ Redaktioneller Teil: Spaltenbreite 54 mm Lokalausgaben Eckfeld- u. Streifenanz.1) Textteil2) 11 Breisgau Nord/Ost Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa s/w pro mm c 0,83 0,89 4,84 5,17 farbig pro mm c 1,12 1,19 6,53 6,98 Anzeigenteil: Spaltenbreite 45 mm Familienanzeigen3) allg. Anzeigen Mo–Fr Sa Mo–Fr Sa 0,63 0,67 0,53 0,57 0,85 0,90 0,72 0,77 12 Breisgau Süd s/w pro mm farbig pro mm c c 0,95 1,28 1,02 1,37 5,50 7,43 5,90 7,97 0,71 0,96 0,76 1,02 0,60 0,81 0,65 0,88 13 Breisgau West s/w pro mm farbig pro mm c c 0,86 1,16 0,93 1,25 5,05 6,81 5,44 7,35 0,65 0,88 0,70 0,95 0,55 0,74 0,60 0,81 16 Freiburg Stadt (für Anzeigen nur Di und Fr möglich, für Kollektive Mo bis Sa) s/w pro mm c 1,39 8,10 farbig pro mm c 1,87 10,93 - 1,04 1,41 1,12 1,51 - - 22 Elztal s/w pro mm farbig pro mm c c 0,93 1,25 1,00 1,35 5,44 7,35 5,84 7,88 0,70 0,95 0,75 1,02 0,59 0,80 0,64 0,86 23 Breisgau-Kaiserstuhl s/w pro mm c farbig pro mm c 0,99 1,34 1,06 1,42 5,78 7,80 6,17 8,33 0,74 1,00 0,80 1,08 0,63 0,85 0,68 0,92 - - 2,03 2,73 2,18 2,95 1,56 2,11 1,69 2,28 8,58 11,58 9,22 12,44 1,27 1,71 1,36 1,84 1,03 1,39 1,13 1,53 24 Kreis Emmendingen/Breisgau Nord/Ost/West s/w pro mm c farbig pro mm c 31 Markgräflerland/Breisgau Süd s/w pro mm c 1,69 farbig pro mm c 2,27 1,82 2,45 Kombinieren Sie Ihre Präsentation mit einer Online-Veröffentlichung und erreichen Sie so eine erweiterte, themenorientierte Zielgruppe. Werbeformen und Preise entnehmen Sie bitte Seite 15. Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 1) Mindestgröße: 400 mm, Umrechnungsfaktor 1,2 2) Formate: 20 – 200 mm 3) Traueranzeigen zzgl. 20,– c Festpreis für 4 Wochen auf badische-zeitung.de/trauer 14 Online werben auf badische-zeitung.de Online Rubrikenmärkte Stellenmarkt auf badische-zeitung.de/stellen Online-Kombi, 4 Wochen, bis 50 mm / Anzeige Online-Kombi, 4 Wochen, bis 200 mm / Anzeige Online-Kombi, 4 Wochen, bis 300 mm / Anzeige Online-Kombi, 4 Wochen, > 300 mm / Anzeige in CD-gerechter HTML-Darstellung Immobilienmarkt auf badische-zeitung.de/immo d d d d 10,00 20,00 100,00 199,00 pro Monat, Tarif 1, bis 15 Objekte1) pro Monat, Tarif 2, bis 25 Objekte1) pro Monat, Tarif 3, bis 50 Objekte1) pro Monat, Tarif 4, bis 200 Objekte1) pro Monat, Tarif 5, unbegrenzte Objekte1) Kfz-Markt auf badische-zeitung.de/kfz d 59,00 d 99,00 d 169,00 d 209,00 auf Anfrage pro Monat, Tarif 1, bis 500 Objekte1) pro Monat, Tarif 2, > 500 Objekte1) d 49,00 auf Anfrage Traueranzeigen: 20,– d Festpreis pro Anzeige für 4 Wochen auf badische-zeitung.de/trauer; zzgl. zum Print-Preis. Online Werbung Standardwerbeformate (UAP) Format (B x H) Superbanner Wide Skyscraper Medium Rectangle 728 x 90 Pixel 160 x 600 Pixel 300 x 250 Pixel Kombinationsformate Format (B x H) Wallpaper lokale Formate Box 1 (im redaktionellen Bereich) Box 2 (im redaktionellen Bereich) Box 1 + 2 (im Anzeigenmarkt) Superbanner + Skyscraper + Hintergrundeinfärbung Dateigröße Gif/JPEG 30 kb 30 kb 30 kb Flash HTML Channel Rotation 30 kb 30 kb 30 kb 30 kb 30 kb 30 kb d 30,00 TKP d 30,00 TKP d 40,00 TKP d 15,00 TKP d 15,00 TKP d 15,00 TKP d 50,00 TKP - d 12,00 TKP d 10,00 TKP d 10,00 TKP d 5,00 TKP d 5,00 TKP d 5,00 TKP Das Gewicht aller Werbeformen darf in der Summe 60 kb nicht überschreiten! Format (B x H) 300 x 125 Pixel 300 x 125 Pixel 300 x 125 Pixel 20 kb 20 kb 20 kb 20 kb 20 kb 20 kb 20 kb 20 kb 20 kb Anlieferung: Senden Sie die Werbemittel idealerweise als zip an die Adresse online-werbung@online-verlag-freiburg.de Technische Spezifikationen: Erhalten Sie als Download unter online-verlag-freiburg.de Kontakt: 07 61 / 4 96-16 00 Erklärung von Begrifflichkeiten: UAP: Universal Ad Package ist ein weltweit anerkannter Standard, der durch das US-amerikanische Interactive Advertising Bureau (IAB US) entwickelt wurde 1) gültig nur für Angebote, nicht für Gesuche! Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt) bzw. ab Tarif 2 (Kfz-Markt) sind max. 20 Gesuche inklusive. 15 Rabatte / Chiffregebühren Malstaffel: Mengenstaffel: Streckenrabatte: bei Abnahme von mindestens 6 Anzeigen = 5 % 12 Anzeigen = 10 % 24 Anzeigen = 15 % 52 Anzeigen = 20 % bei Abnahme von mindestens 1.000 mm = 3 % 3.000 mm = 5 % 5.000 mm = 10 % 10.000 mm = 15 % 20.000 mm = 20 % 50.000 mm = 21 % 100.000 mm = 22 % 150.000 mm = 23 % 200.000 mm = 24 % ab 250.000 mm auf Anfrage Agenturprovisionen: 15 % auf die Grundpreise Kombinationsrabatte: Die Hauptausgaben sind untereinander wahlweise kombinierbar (außer Ausgabe 62). 2 Ausgaben = 10 % 3 Ausgaben = 15 % 4 Ausgaben = 20 % ab 5 Ausgaben = 25 % Informationen zu Rubriken-Kombinationen wie z. B.: Immo-Doppel Kombi mit Der Sonntag erhalten Sie über Fon: 07 61 / 4 96-41 10 Immo-Doppel: Anzeige vom Samstag wird am folgenden Mittwoch wiederholt oder umgekehrt. Die Anzeige am Mittwoch wird mit 70 % rabattiert. Amtliche Bekanntmachungen der Bürgermeister- und Landratsämter: 50 % vom Grundpreis (ohne weitere Rabatte) Chiffregebühren: Abholung: c 4,50 inkl. MwSt. je Veröffentlichung Zusendung: c 9,00 inkl. MwSt. je Veröffentlichung bei 3 Seiten = 47,5 % bei 4 Seiten = 50,0 % bei 5 Seiten = 52,5 % bei 6 Seiten = 55,0 % bei 7 Seiten = 57,5 % bei 8 Seiten = 60,0 % Anzeigenstrecken werden getrennt vom Anzeigenabschluss abgerechnet. 16 Technische Angaben Format: Satzspiegel: Spalten: 1 Spalte 2 Spalten 3 Spalten 4 Spalten 5 Spalten 6 Spalten Seiteninhalt: Badische Zeitung Die Oberbadische Berliner Format 420 mm Höhe 285 mm Breite Anzeigenteil 45 mm 93 mm 141 mm 189 mm 237 mm 285 mm 2.520 mm Berliner Format 435 mm Höhe 280 mm Breite Anzeigenteil 45 mm 92 mm 139 mm 186 mm 233 mm 280 mm 2.610 mm Textteil 54 mm 111,75 mm 169,5 mm 227,25 mm 285 mm 2.100 mm Druckverfahren: Textteil 45 mm 92 mm 139 mm 186 mm 233 mm 280 mm 2.610 mm Druckbedingungen: Druck nach der aktuell gültigen ISO-Norm 12647-3 Farben: 4-Farben-Druck Cyan, Magenta, Yellow, Black Schmuckfarben werden CMYK aufgebaut. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Passer berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Zusatz: 10 % Aufschlag bei schwierigen Satzausführungen, Druckunterlagen, die nicht für den Zeitungsdruck aufbereitet wurden, mangelhafte Vorlagen, Fremdsprachen etc. Mindestformat: Redaktioneller Teil 400 mm Textteilanzeige 20 mm Anzeigenteil 10 mm Grundschrift: Kleinanzeigen (Fließtext) einspaltig, Frutiger 87 ExtraBlack Condensed – 9 pt für die Überschrift Frutiger 57 Condensed – 8 pt für den Grundtext Digital Zur Anzeigenproduktion bevorzugen wir digitale Druckunterlagen im PDF-Format. Ausführliche Informationen hierzu sowie ein Fax-Übertragungsprotokoll für per ISDN übermittelte Anzeigen finden Sie in unserem Flyer „Anzeigenunterlagen digital“. Diese können Sie bei uns unter der Telefonnummer 07 61 / 4 96-41 01 anfordern oder auch unter badische-zeitung.de als PDF-Datei herunterladen. Kontakt: Fon: 07 61 / 4 96-41 40 Fax: 07 61 / 4 96-41 48 ISDN-Nr: Leonardo-Protokoll und EuroFile-Transfer-Protokoll: 07 61 / 4 70 93 90 wasserloser Coldset (Zeitungsdruck-Offset) Analog Analoge Druckunterlagen nehmen wir nur auf ausdrücklichen Wunsch an. Bitte beachten Sie, dass bei der notwendigen Digitalisierung von analogen Druckunterlagen Qualitätsverluste entstehen können. 17 Kooperationen Auflage: Erscheinungsweise: Erscheinungsgebiet: Format: Spaltenbreite: Anzeigenschluss: Auflage: Erscheinungsweise: Mindestgröße: Anzeigenschluss: Kontakt: Abwicklung: Reisen Freizeit Kombi SüdWest Basler Zeitung 93.324 Exemplare Montag bis Samstag Nordwestschweiz/Basel 440 mm hoch x 291 mm breit (10-spaltig) - / 56 / 85 / 115 / 144 / 173 / 203 / 232 / - / 291 mm 2 Arbeitstage vor Erscheinen, 16.00 Uhr Reisen-Freizeit-Kombi SüdWest 839.042 verkaufte Exemplare lt. IVW (II/09) samstags, außer Badische Zeitung freitags 1 Sp. / 10 mm, Farbanzeigen mindestens 200 mm Freitag in der Vorwoche, 15.00 Uhr Fon: 0 75 31 / 999 16 38 Die Badische Zeitung ist Partnerverlag in der Reisen-FreizeitKombi SüdWest. Diese auflagenstarke Kooperation von mehreren Tageszeitungen bietet Fremdenverkehrs- und Touristikkunden hohe Leserkontakte im Südwesten Deutschlands. Günstige Tarife und bequeme Abwicklung: ein Auftrag eine Druckvorlage, eine Rechnung. Beratung und aktuelle Preisliste: Fon: 07 61 / 4 96-41 40 L’Alsace 126.000 Exemplare Montag bis Sonntag Südliches Elsass / Colmar / Mulhouse / Saint-Louis / Thann / Guebwiller / Altkirch / Bas-Rhin / Selestat-Strasbourg 404 mm hoch x 290 mm breit (6-spaltig) Module 1 Woche vor Erscheinen Anzeigenaufträge für die Badische Zeitung aus: Schweiz: Publicitas AG CH-4002 Basel Fon: 00 41 / 61 / 2 75-46 46, Fax: -47 77 Frankreich: L’Alsace 18, rue de Thann, TSA 10032, F-68945 Mulhouse Cedex Fon: 00 33 / 3 89 / 32 79 00, Fax: -59 59 42 18 Prospektbeilagen und Resthaushaltsverteilung Preis pro Tausend bis 10 g bis 15 g bis 20 g bis 25 g bis 30 g bis 35 g bis 40 g bis 45 g bis 50 g bis 55 g je weitere angefangene 5 g Prospektbeilagen Grundpreise Ortspreise Resthaushaltsverteilung1) Grundpreise Ortspreise c 102,00 c 108,00 c 114,00 c 120,00 c 126,00 c 132,00 c 138,00 c 144,00 c 150,00 c 156,00 c 6,00 c 87,00 c 92,00 c 97,00 c 102,00 c 107,00 c 112,00 c 117,00 c 122,00 c 127,00 c 132,00 c 5,00 c c c c c c c c c c c c c c c c c c c c c c Direktverteilung möglich. Preise + Auflagen auf Anfrage. 41,00 45,00 48,00 52,00 55,00 58,00 62,00 65,00 69,00 72,00 2,75 36,00 39,00 42,00 45,00 48,00 51,00 54,00 57,00 60,00 63,00 2,75 1) nur in Verbindung mit Prospektbeilagen Beilagen-Bedarfsmengen Mo–Fr Sa Gesamtausgabe (104) 161.100 Freiburg/Breisgau (10) Freiburg Stadt (16) Breisgau Süd (12) Breisgau West (13) Breisgau Nord (11) Breisgau Ost (11) Kreis Emmendingen (20) Emmendingen Breisgau-Kaiserstuhl (23) Elztal (22) Beilagen-Bedarfsmengen Mo–Fr Sa 181.500 Markgräflerland (30) 10.000 11.200 65.700 33.500 12.400 9.400 5.900 4.500 75.500 40.000 13.600 10.500 6.600 4.800 Schwarzwald (40) 7.100 7.600 14.200 2.400 7.500 4.300 16.100 3.000 8.300 4.800 24.500 9.000 8.500 7.000 26.400 9.900 9.100 7.400 Ortenau (50) Offenburg Lahr Ettenheim Beilagen-Bedarfsmengen Mo–Fr Sa Kreis Lörrach (60) Lörrach Wiesental Weil-Kandern Rheinfelden 29.500 8.100 7.300 6.700 7.400 34.000 9.700 8.200 7.900 8.200 Kreis Waldshut (70) Bad Säckingen St. Blasien/Bonndorf 10.100 6.400 3.700 10.700 6.800 3.900 19 Prospektbeilagen – Informationen zur Durchführung Lieferanschrift: Freiburger Druck GmbH & Co. KG, – Beilage BZ –, Unterwerkstraße 11 (letzte Rampe), 79115 Freiburg im Breisgau, Zufahrt über die Basler Straße. Rabatte: Im Abschlussjahr ab 1 Million Stück Prospektbeilagen: 1 %, jede weitere Million 1 %. Postauflage: auf Anfrage Letzter Buchungstermin: 1 Woche vor Beilegung Terminreservierung: Ab April für das folgende Jahr. Feste Terminzusagen nur bei voller Belegung einzelner Bezirksausgaben möglich. Rücktrittstermine: 3 Wochen vor Beilegung. Werden Beilagentermine wegen verspäteter Anlieferung der Prospekte nicht belegt, behält sich der Verlag die Berechnung eines Ausfallhonorars in Höhe von 50 % des Brutto-Auftragsvolumens vor. Anliefertermin: frachtfrei, frühestens 8 Tage vor Beilegung, spätestens 3 Tage vor Beilegung. Warenannahme: montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Prospektbeilagen lose/ungebündelt auf Palette abgesetzt. Technische Angaben: 1. Höchstformat: Höhe 315 mm, Breite 225 mm 2. Mindestformat: DIN A6 (105 x 148 mm) 3. Falzarten: Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickeloder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- und Fensterfalz können schwerwiegende Probleme verursachen und sind deshalb nicht zu verarbeiten. 3. Beilagen dürfen in Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein und keine Fremdanzeigen enthalten. Die termingerechte Vorlage eines Musters ist deshalb erforderlich (14 Tage vor der Beilegung). 4. Die maschinelle Einlegung erfordert, dass mehrseitige Beilagen an ihrer breiten Seite geheftet sind. 4. Der Ausschluss von Konkurrenzbeilagen bzw. von Beilagen konkurrierenden Inhalts ist nicht möglich. 5. Die maschinelle Verarbeitung der Prospekte und Handzettel erfordert eine ausreichende Papierqualität. Zu dünnes Papier, insbesondere Einzelblätter, werden von der Maschine nicht verarbeitet. Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Beilagen: Druck und Herstellung von Beilagen möglich, Preise auf Anfrage. Kontakt: Fon: 07 61 / 4 96-41 44, Fax: -41 48 E-Mail: beilagendispo@badische-zeitung.de 6. Erscheinungstage: Montag–Samstag. Höchstgewicht: 55 g, darüber hinaus auf Anfrage. 2 Mindestgewicht: 170 g/m Mindestflächengewicht für Einzelblätter im Format A6 bis A4. Sonstige Angaben: 1. Die Streuung als alleinige Beilage kann nicht zugesagt werden. Der Verlag behält sich ausdrücklich vor, Prospekte mehrerer Auftraggeber gemeinsam beizulegen. 2. In der belegten Ausgabe erfolgt ein kostenloser Beilagenhinweis. Größere Formate müssen zusätzlich gefalzt angeliefert werden. 20 Ihr Kleinanzeigenmarkt badische-zeitung.de/anzeigen Erscheinungsgebiet Wangeng bourg klösterle Wasselonne Mundolsheim Kehl Entzheim IllkirchGraffenstaaden Obernai Obernai St-Martin -Martin Willstätt Willstätt Schwanau Schwanau Hohberg Lahr Rhinau Rhinau KappelGrafenhsn. Seelbach Schuttertal RustRust Ettenheim Ettenheim Sélestat tat Sélestat Rheinhausen SchweigHerbolzHerbolz- hausen heim Kenzingen heim Sand Simmersfe Simmersfeld Oppenau Oppenau -Griesbach -Griesbach Bad Bad PeterstalPeterstal- Neuried 715 Erstein Erstein Benfeld nfeld Benfeld Epfig Epfig t-Marie-aux-Mines e-aux-Mines Ribeauville beauville Achern Kappelrodeck Ottenhöfen Huzenbach Appenweier Ottenhöfen Oberkir Oberkirch Oberkirch Baiersbronn Baiersbronn Offenburg Gengenbach Hohberg Neuried Barr Barr Ranrupt anrupt Rheinau Bischheim STRASBOURG Molsheim Belegungseinheiten, allgemeine Angaben PfalzgrafenN Nagold Pfalzgrafenweiler weiler Haiterb Haiterbac Dornstetten Horb Freudenstadt Freudenstadt Glatten Loßburg Loßburg Sulz Obe -Schapbach OberBiberachOber-Schapbach Dornhan a. N. harm harmersbach Dornhan Zell harmersbach Alpirsbach Zell Alpirsbach FluornFluornWo Wolfach Wolfach -Winzeln -Winzeln Schiltach Haslach Hausach Schiltach Oberndorf Oberndor Ha Hausach Haslach Schramberg Schramberg Hornberg SchweigDunningen Hornberg Weisweil Elzach Kenzingen hausen Marckolsheim TennenWinden TennenWinden Endingen Teningen im Elztal bronn sberg rg bronn Schonach SasRo Rottw a.K. Teningen im Elztal Endingen Zimmern Zimmern bach a. K. WaldTriberg Emmendingen Colmar mar kirch EmmenMuntzenntzenSchön- St. Muntzendingen Wintzenheim m Bötzingen Waldkirch heim m wald St. heim SimonsDenzlingen Georgen-Schwenningen Georgen wald Denzlingen SimonsBötzingen wald Vöhrenbach Vöhrenbach Gundelfingen Breisach Gundelfingen NeuffFurtwangen Tross Trossing Neufam Rheina.Rh. Furtwangen Breisach Freiburg Brisach ach VillingenBrisach Freiburg Bad Soultzmatt St. Märgen KirchBrigachtal St. Märgen Dürrheim Brigachtal i.i. Br. Br. Kirchzarten Rouffach zarten Eisenbach FessenDonaueschingen Fessen705 Oberried heim Imm Immenheim Guebwiller willer Bad -Neustadt din dingen -Neustadt Bad Oberried Krozingen HirtzrtzHirtzKrozingen Ensisheim nsisheim felden den TitiseeStaufen felden Staufen HeitersTitiseeHeitersBollwiller WittenLöffingen Lenzkirch Bantzenzenheim BantzenLöffingen Sulzburg heim Sulzburg heim m Neuenburg a. R. heim heim Eng Müllheim Schluchsee Schluchsee Todtnau Todtnau els-Blumberg Müll- BadenBernau Bonn-Bonnheim weiler Badendorf dorf Tengen Schönau 725 Bernau weiler HabsHabsSchönau heim Wies Wies Grafenhausen St. Blasien Grafenhausen Mulhouse house heim ÜhlingenTodtTodtmoos Birkendorf Kandern moos Zell i. W. Kandern Zell i.W. SchleitSchopfheim Schaffhausen Scha Sierentz heim Schopfheim Neuhausen agsdorf dorf D DiessenWeil Weil -Tiengen -Tiengen WaldshutBartenheim St-Louis Hofen Wehr -Louis a. a. Rh. Rh. Lörrach WaldshutWehr Lörrach St-Louis Bad RheinHauenstein Folgensbourg Bad Säckingen felden RheinSäckingen Klingnau Klingnau felden Eglisau Möhlin Möhlin Laufenburg Riquewihr uewihr Guemér Guemér BASELL Pratteln Ferrette Laufen Frick Liestal Sissach Si h Brugg Baden Geschäftsstellen der Bülach Zeitung Badischen Wettingen Ausgaben-Nr. Ausgaben-Bezeichnung verbreitete Auflage 705 Freiburg Müllheim / Emmendingen 95.291 715 Lahr / Offenburg 12.935 725 Lörrach / Bad Säckingen / Schwarzwald 43.427 701 Gesamtausgabe schnapp 151.653 Altensteig Embrach W Winter nach IVW II/09, Mo – Sa Mindestformat: 10 mm Höchstformat: 500 mm Titelkopfanzeige: 1 Spalte / 60 mm hoch Erscheinungsweise: donnerstags Anzeigenschluss: dienstags, 17.00 Uhr Kontakt: Fon: 07 61 / 4 96-41 10, Fax: -41 09 21 Grundpreise, BZschnapp Ortspreise, BZschnapp für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler für Industrie, Handwerk, Handel und Gewerbe im Erscheinungsgebiet der BZ Ausgaben Gesamtausgabe schnapp Lahr Offenburg 701 Freiburg Müllheim Emmendingen 705 Gesamtausgabe schnapp 715 Lörrach Bad Säckingen Schwarzwald 725 Lahr Offenburg 701 Freiburg Müllheim Emmendingen 705 715 Lörrach Bad Säckingen Schwarzwald 725 Anzeigenteil s/w pro mm farbig pro mm c c 4,36 5,89 2,23 3.01 0,79 1,07 1,48 2,00 3,71 5,01 1,90 2,56 0,68 0,91 1,26 1,70 1. Seite s/w pro mm farbig pro mm c c 6,54 8,83 3.68 4.97 1,11 1,50 2,07 2,79 5,56 7,51 3,13 4,23 0,95 1,28 1,76 2,38 Titelkopfanzeige s/w pro mm farbig pro mm c c 7,86 10,61 4,39 5,93 1,30 1,76 2,41 3,25 6,69 9,02 3,74 5,05 1,11 1,50 2,05 2,77 Letzte Seite s/w pro mm farbig pro mm c c 5,01 6,76 2,79 3,77 0,91 1,23 1,70 2,30 4,26 5,75 2,38 3,21 0,78 1,05 1,45 1,96 Alle mm-Preise verstehen sich zzgl. MwSt. 22 Sonderveröffentlichungen – Menü à la carte Mit unseren Sonderveröffentlichungen sorgen wir dafür, dass Ihre Anzeige stets im richtigen Umfeld erscheint. Unsere Themenvielfalt bietet maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Wünsche. Unsere Broschüre „Menu à la carte“ sowie der Themenplan 2010 steht Ihnen als Download unter badische-zeitung.de/sonderthemen zur Verfügung. Fon: 07 61 / 4 96-51 90, Fax: -51 99 E-Mail: anzeigenkollektiv@badische-zeitung.de Download: badische-zeitung.de 23 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge I. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien bzw. der Veröffentlichung im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die AGB entsprechend für die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Auftraggebers in der Badischen Zeitung und sonstiger Printmedien des Badischen Verlags (Fremdbeilagenauftrag). Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www.badische-zeitung.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www.badische-zeitung.de erteilt werden, ist allein der Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de sowie für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Onlinemedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Vorrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf www.badischezeitung.de. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung. II. 1. In der Beilage Schnapp erscheinen Kleinanzeigen nur als private Gelegenheitsanzeigen im fortlaufenden Fließsatz. Geschäftliche Anzeigen sind nur als umrandet gestaltete Inserate möglich. Private Gelegenheitsanzeigen sind dabei nur solche Inserate, die von Privatpersonen aufgegeben werden, keinen Bezug zu einer geschäftlichen Betätigung haben und in der Regel nur einmalig gestellt werden, um ihren Zweck zu erfüllen. Wiederholte Anzeigen für Waren oder Dienstleistungen sind daher keine privaten Gelegenheitsanzeigen. 2. Anzeigen unter den Rubriken „Bekanntschaften“ und „Heirat“ werden grundsätzlich nur unter Chiffre (nicht unter Telefon, Postfach oder Adresse) veröffentlicht. 3. Die Verlage behalten sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für die Verlage unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die per Internet erteilt wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 4. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung, werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise kenntlich gemacht und als Werbeblock bzw. als Anzeigenstrecke abgerechnet. 5. Der Auftraggeber trägt auch die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zum Abdruck zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige den Verlagen entsteht. Der Auftraggeber hat die Verlage ferner von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden. III. 1. Anzeigen sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen, wobei die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abzurufen ist. Die Leistungspflicht zur Ausführung des Auftrages bestimmt sich nach Nr. IV.3. 2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben, beispielsweise Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben, sonstige Verlagsdruckschriften oder sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein eigener Vertragsabschluss zu tätigen. 3. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. 4. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses während der nach Ziffer III Satz 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere An- zeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 5. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Ziffer III Absatz 1 genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht. 6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. IV. 1. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 2. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung von Anzeigen sind nicht verbindlich, es sei denn, die Beachtung solcher Wünsche wurde schriftlich zugesagt. 3. Der Auftragnehmer wird Anzeigenaufträge unverzüglich ausführen. Eine Gewähr für die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt. 4. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Beruht der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, der erst beim Druckgang erkennbar ist, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. 5. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der 24 Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 6. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt. 7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten. 8. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht nach AGB IV.5 zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, erlischt die Verpflichtung auf Erfüllung der Aufträge und Leistungen von Schadensersatz. V. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. VI. 1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt; hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzuges ausdrücklich hinweisen. 2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von ihm verursachte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen. VII. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. VIII. 1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. 2. Dem Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 3. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen können nicht berücksichtigt werden. IX. Konkurrenzausschluss für Anzeigen- und Beilagenaufträge kann grundsätzlich nicht gewährt werden. X. 1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in Print- und anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank auf Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. 3. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. XI. 1. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder sonstige zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten oder Sonderbeilagen als einheitlichen Sonderteil herausgegeben werden, die die belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgabe übergreifen. Aus denselben Gründen ist nicht auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen auch mit nicht belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben verbreitet werden. Verpflichtungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, entstehen dadurch nicht. 2. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder -kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden. 3. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist jedoch nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. und bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben wurde, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann. 4. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. 5. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 6. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig gemacht werden. Wird die Anzeige telefonisch, schriftlich oder per Internet aufgegeben, muss der Kunde eine Bankverbindung zum Bankeinzug angeben. 7. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor der vereinbarten Veröffentlichung. Bei länger laufenden Schaltungen können monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen gestellt werden. 8. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden. 9. Es besteht keine Pflicht, jedem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder Belegseiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnittes oder von Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten. XII. Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden. XIII. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren, ist Freiburg/Breisgau, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. XIV. Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß § 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Es gilt die Datenschutzerklärung des Badischen Verlags. 25 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf badische-zeitung.de I. Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und/oder in der Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien zum Zwecke der Verbreitung. 2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www.badische-zeitung.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www.badische-zeitung.de erteilt werden, ist allein der Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag. 3. Für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Printmedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Nachrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagenaufträge. 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung. II. Vertragsschluss 1. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de gibt der Kunde mit Ausfüllen des Anzeigenformulars ein Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Der Kunde erhält vor Schaltung seiner Anzeige per E-Mail einen Beleg mit allen relevanten Daten über die Schaltung seiner Anzeige. Diese Mail gilt lediglich als Eingangsbestätigung seines Auftrags und enthält keine Annahmeerklärung. Der Vertrag über die Anzeige kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Anzeige durch den Auftragnehmer zustande. Dieser kann über die Annahme dieses Angebots nach billigem Ermessen entscheiden und diese insbesondere aus den in III. 5. genannten Gründen ablehnen. 2. Der Abschluss dieses Vertrages setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus. III. Leistungen der Verlage 1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit entweder nur im Online-Rubrikenmarkt auf www.badischezeitung.de (Online-Only-Anzeige), nur im jeweils ausgewählten Printmedium oder kombiniert in den ausgewählten Medien veröffentlicht. 2. Der Kunde erhält bei der Beauftragung über www.badische-zeitung.de eine Vorschau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf das Erscheinungsbild, die formelle Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine besondere Platzierung der Anzeige im Rahmen des Online-Rubrikenmarktes oder des Printmediums. 3. Es besteht kein Konkurrenzschutz. 4. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. 5. Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen, kann die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden gelöscht oder gesperrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte enthält. In diesen Fällen können Anzeigenaufträge auch nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abgelehnt werden. 6. Der Kunde kann seine Online-Only-Anzeige bereits vor Beendigung der Vertragslaufzeit zu den üblichen Serverzeiten deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall aber nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und Mindestlaufzeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. 7. Es besteht keine Verpflichtung zur Speicherung oder anderweitigen Aufbewahrung der Anzeige nach Beendigung der Anzeigenschaltung. 8. Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, die Daten für eine Vielzahl von Anzeigen (Kontingente) zu liefern. Hierzu wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Das Angebot gilt nur für Angebote von Immobilienverkäufen oder Vermietungen und Kfz. Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt) bzw. Tarif 2 (Kfz-Markt) sind max. 20 Gesuche inklusive. Die gelieferten Daten werden in das für die Anzeigenveröffentlichung erforder- liche Format umformatiert und in das Anzeigensystem eingegeben. Bei dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde hat die Möglichkeit, diese Anzeigen jederzeit komplett oder teilweise zu verändern (ergänzende oder ersetzende Lieferung). IV. Preise und Abrechnung 1. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste für OnlineAnzeigen, Print-Anzeigen oder Kombinationsaufträge. 2. Die Abrechnung erfolgt bei gewerblichen Kunden durch Rechnungsstellung, bzw. Abbuchung/Lastschriftverfahren. Die Rechnung geht dem Kunden nach Leistungserbringung zu. Bei mehrmaligen Erscheinungsterminen im Rahmen einer Angebotsform gilt der Termin des ersten Erscheinens als Leistungserbringung und somit als Grundlage zur Rechnungslegung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Anzeige im Online-Rubrikenmarkt, im Printmedium oder in beiden Medien kombiniert geschaltet hat. Die zu zahlende Vergütung ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 3. Bei Privatkunden erfolgt die Abrechnung im Lastschriftverfahren durch Vorauszahlung, wobei die Abbuchung frühestens vier Wochen vor der ersten Veröffentlichung erfolgt. Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Anzeige im Online-Rubrikenmarkt, im Printmedium oder in beiden Medien kombiniert geschaltet hat. 4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt. Auf ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde sich nur berufen, wenn die Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen. V. Verpflichtungen des Kunden 1. Für die rechtzeitige und vollständige Überlassung der Anzeigentexte und sonstigen Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 2. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet. Wenn 26 die Anzeigen mit Fotos illustriert werden, dürfen diese nur das in der Anzeige bezeichnete Objekt abbilden und nicht manipuliert sein. 3. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen, die gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht etc.) verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.). 4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigeninhalte. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Kunde überträgt den Verlagen alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte. 5. Eine falsche Rubrizierung durch den Kunden ist unzulässig und kann ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berichtigt werden. 6. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren können gelöscht werden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen. 7. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen veröffentlicht werden. 8. Der Auftraggeber hat die Verlage von allen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Kunde haftet ferner für alle Folgen und Schäden aus der zumindest leicht fahrlässigen Verletzung der vorgenannten Pflichten. Insbesondere ist er verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige den Verlagen entsteht. VI. Datenschutz Es werden die vertragsnotwendigen Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Badischen Verlags. VII. Gewährleistung 1. Bei fehlerhafter Veröffentlichung der Anzeige hat der Kunde Anspruch auf Schaltung einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Beruht die fehlerhafte Veröffentlichung der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber überlassenen Daten oder Inhalte, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. 2. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 3. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt. VIII. Haftung 1. Der Verlag ist weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler der zwischen den Kunden gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte. Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung. 2. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Kunden. 3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässig- keit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. IX. Sonstiges 1. Erfüllungsort ist Freiburg/Breisgau. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder wegen des Vertrages ist Freiburg/Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 2. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf www.badische-zeitung.de zugreift. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 27 BZ-Geschäftsstellen 10 – Freiburg/Breisgau 40 – Schwarzwald 79098 Freiburg Bertoldstraße 7 Fon: 07 61 / 4 96-49 61, Fax: -49 69 E-Mail: freiburg@badische-zeitung.de 79822 Titisee-Neustadt Scheuerlenstraße 2 Fon: 0 76 51 / 2 05-0, Fax: -57 19 E-Mail: neustadt@badische-zeitung.de 79189 Bad Krozingen Schwarzwaldstraße 3 Fon: 0 76 33 / 90 88 77-0, Fax: -54 39 E-Mail: bad-krozingen@badische-zeitung.de 79206 Breisach Rheinstraße 9 Fon: 0 76 67 / 9 46 79-0, Fax: -54 59 E-Mail: breisach@badische-zeitung.de 50 – Ortenau 77933 Lahr Friedrichstraße 8 Fon: 0 78 21 / 27 87-0, Fax: -55 19 E-Mail: lahr@badische-zeitung.de 20 – Kreis Emmendingen 77955 Ettenheim Rohanstraße 11 Fon: 0 78 22 / 8 68 99-0, Fax: -55 89 E-Mail: ettenheim@badische-zeitung.de 79312 Emmendingen Marktplatz 11 Fon: 0 76 41 / 5 80 9-0, Fax: -56 19 E-Mail: emmendingen@badische-zeitung.de 77656 Offenburg Beraterbüro In der Jeuch 1 – 3 Fon: 07 81 / 92 62-55 53 79183 Waldkirch Schulstraße 6 – 8 Fon: 0 76 81 / 47 79 78-0, Fax: -56 59 E-Mail: waldkirch@badische-zeitung.de 30 – Markgräflerland 79379 Müllheim Hauptstraße 70 Fon: 0 76 31 / 18 06-0, Fax: -54 29 E-Mail: muellheim@badische-zeitung.de 60 – Kreis Lörrach 79539 Lörrach Marktplatz 5 Fon: 0 76 21 / 40 38-0, Fax: -58 19 E-Mail: loerrach@badische-zeitung.de 79618 Rheinfelden Karl-Fürstenberg-Straße 17 Fon: 0 76 23 / 9 68-0, Fax: -59 49 E-Mail: rheinfelden@badische-zeitung.de 79576 Weil am Rhein Hauptstraße 333 Fon: 0 76 21 / 79 09-0, Fax: -58 49 E-Mail: weil@badische-zeitung.de 79650 Schopfheim Hauptstraße 78 Fon: 0 76 22 / 39 92-0, Fax: -58 69 E-Mail: schopfheim@badische-zeitung.de 70 – Kreis Waldshut 79713 Bad Säckingen Münsterplatz 16 Fon: 0 77 61 / 92 19-0, Fax: -59 39 E-Mail: bad-saeckingen@badische-zeitung.de 79837 St. Blasien Todtmooser Straße 8 Fon: 0 76 72 / 93 08-0, Fax: -57 49 E-Mail: st-blasien@badische-zeitung.de 79848 Bonndorf Martinstraße 5 Fon: 0 77 03 / 94 01-0, Fax: -57 66 E-Mail: bonndorf@badische-zeitung.de 28 Servicebüros Nielsen I Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen PMS PrintMedien-Service GmbH Fuhlsbüttler Straße 145 22305 Hamburg Fon: 0 40 / 63 90 84-0 Fax: 0 40 / 63 90 84-44 E-Mail: info@pms-tz.de Internet: www.pms-tz.de Nielsen II Nordrhein-Westfalen Verlags-Medien-Service Egberts und Goralczyk OHG Bahnstraße 64 50858 Köln Fon: 0 22 34 / 9 57 35-0 Fax: 0 22 34 / 9 57 35-10 E-Mail: info@zeitungsteam-koeln.de Internet: www.zeitungsteam-koeln.de Nielsen IIIa Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Mainfranken TMS Tageszeitungen Marketing Service Dieter Leikauf Ferdinand-Porsche-Ring 8 63110 Rodgau Fon: 0 61 06 / 6 60 18-0 Fax: 0 61 06 / 6 60 18-66 E-Mail: info@tmsservice.de Internet: www.tmsservice.de Nielsen IIIb Baden-Württemberg Verlagsbüro Süd Glauner & Partner GmbH Amselstraße 7 68307 Mannheim Fon: 06 21 / 16 66 5-0 Fax: 06 21 / 16 66 5-25 E-Mail: info@vbs-mannheim.de Internet: www.verlagsbuero-sued.de Nielsen V/VI/VII Berlin, MecklenburgVorpommern, Brandenburg Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen Dachauer Straße 37a 85232 Bergkirchen-Feldgeding Fon: 0 81 31 / 37 66 0-0 Fax: 0 81 31 / 37 66 0-25 E-Mail: info@vbs-feldgeding.de Internet: www.verlagsbuero-sued.de Nielsen IV Bayern (ohne Mainfranken) Verlagsbüro Eckart und Alexander von Schroetter OHG Helmpertstraße 3 80687 München Fon: 0 89 / 54 67 04-0 Fax: 0 89 / 54 67 04-30 E-Mail: Kontakt@vonSchroetter.de Internet: www.vonSchroetter.de TSB Tageszeitungs-Service Berlin Printmedien Marketing GmbH Giesensdorfer Straße 29 12207 Berlin Fon: 0 30 / 77 30 06-0 Fax: 0 30 / 77 30 06-20 E-Mail: kontakt@verlagsbuero-tsb.de Internet: www.verlagsbuero-tsb.de VI I V II VII IIIa III b IV 29