Preisliste Nr. 74 b - Online Verlag GmbH Freiburg :: Image

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Preisliste Nr. 74 b - Online Verlag GmbH Freiburg :: Image
Gebührenfreie Anzeigen-Hotline
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Preisliste Nr. 74 b
Gültig ab 1. Mai 011
Freiburg - Nielsen III b
Der
Kleinanzeigenmarkt
Allgemeine Verlagsangaben
Verlag:
Badischer Verlag GmbH & Co. KG
Basler Straße 88
79115 Freiburg
Geschäftsführung:
Wolfgang Poppen, Hans-Otto Holz
Anzeigenleitung:
Ralph Strickler, verantwortlich
Fon: 07 61 / 4 96-41 00
Fax: 07 61 / 4 96-41 09
Anzeigenverkaufsleitung:
Cai von Rumohr
Fon: 07 61 / 4 96-41 10
Fax: 07 61 / 4 96-41 09
Ansprechpartner für Werbeagenturen/Direktkunden:
Fon: 07 61 / 4 96-41 40 / -41 45
Fax: 07 61 / 4 96-41 48
E-Mail: anzeigenagenturen@badische-zeitung.de
Anzeigenannahme
für Kleinanzeigen:
Fon: 07 61 / 4 96-82 10
Zahlungsbedingungen:
Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen netto. Kunden mit Abschlussvereinbarung erhalten bei Vorauskasse oder Bankeinzug 3 % Skonto. Für Gelegenheitskunden und
Erstaufträge: Grundsätzlich Vorauskasse oder Bankeinzug. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Freiburg i. Br. Steuer-Nr.: 06384/44007, USt-IdNr.: DE 192435842, Finanzamt Freiburg-Stadt
Bankverbindungen:
Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau
BLZ 680 501 01, Kto.-Nr. 2 031 125
IBAN: DE 81 6805 0101 0002 0311 25, BIC: FRSPDE66XXX
Deutsche Bank Freiburg
BLZ 680 700 30, Kto.-Nr. 0 161 000
IBAN: DE94 6807 0030 0000 1610 00, BIC: DEUTDE6FXXX
Commerzbank Freiburg
BLZ 680 800 30, Kto.-Nr. 400 365 200
IBAN: DE83 6808 0030 0400 365 200, BIC: DRESDEFF680
Baden-Württembergische Bank
BLZ 680 200 20, Kto.-Nr. 4 422 982 100
IBAN: DE 13 6802 0020 4422 9821 00, BIC: SOLADEST682
BPHR Mulhouse RIB: 17607 00001 49277105111 27
Erscheinungsgebiet
Wangen
Wangenbourg
Wasselonne Mundolsheim
STRASBOURG
Molsheim
Rheinau
Bischheim
Kappelrodeck
Ottenhöfen Huzenbach
Kehl
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IllkirchGraffenstaaden
Belegungseinheiten
Sand
Achern
Appenweier
Willstätt
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Neuried
Neuried
Oberkirch
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Gengenbach
Hohberg
Simmersfel
Altensteig
N
Pfalzgrafenweiler
Haiterba
Dornstetten
H
Freudenstadt
Baiersbronn
Oppenau
-Griesbach
Glatten
Bad
Loßburg
PeterstalSulz
Biberach Ober-Schapbach
Lahr
Dornhan a. N.
harmersbach
Rhinau
Zell
Alpirsbach
Seelbach
KappelFluornWolfach
Grafenhsn.
Schuttertal
-Winzeln
RustRust Ettenheim
Ettenheim
Sélestat
Schiltach
rie-aux-Mines
Oberndorf
Haslach Hausach
RheinSchweigHerbolzhausen
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Winden
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Bad
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Müllheim
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WaldshutWehr
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felden RheinSäckingen
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Schwanau
Schwanau
715
Hohberg
705
725
Ferrette
BASEL Pratteln
Laufen
Liestal
Frick
Sissach
Brugg
Baden
AusgabenNummer
AusgabenBezeichnung
Verbreitete
Auflage
705
Freiburg / Müllheim /
Emmendingen
94.447
715
Lahr / Offenburg
12.774
725
Lörrach / Bad Säckingen /
Schwarzwald
43.090
701
Gesamtausgabe
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150.311
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Erscheinungsweise:
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donnerstags
dienstags, 17.00 Uhr
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Badischen
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Freitag, 4. Februar 2011
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Temp., Sitzhzg., schwarz-met., Klima, Garage, scheckheftgepfl., SR a. Alu, 2. Hand.
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VHB 10.800 a. � 0152-04057487 (FR)
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2
52
1.235,- €
442,- €
819,- €
1
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1.235,- €
442,- €
819,- €
2
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1.976,- €
707,20 €
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Paket – 1 Sp./ 25 mm
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0,93 €
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Ausgabe
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Grundpreise BZschnapp
für Werbungtreibende außerhalb des Erscheinungsgebiets und alle Werbemittler
Gesamt
schnapp.de
Freiburg/Müllheim/
Emmendingen
Lahr/
Offenburg
Lörrach/Bad Säckingen/
Schwarzwald
s/w pro mm
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2,27 €
0,81 €
1,51 €
farbig pro mm
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Rabatte / Chiffregebühren
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Mengenstaffel:
bei Abnahme von mindestens
1.000 mm
= 3%
3.000 mm
= 5%
5.000 mm
= 10%
10.000 mm = 15%
20.000 mm = 20%
50.000 mm = 21%
100.000 mm = 22%
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Agenturprovisionen:
15 % auf die Grundpreise
Kombinationsrabatte:
Die Hauptausgaben sind
untereinander wahlweise
kombinierbar
2 Ausgaben = 10%
3 Ausgaben = 15%
Chiffregebühren
Chiffregebühren:
Abholung: € 4,50 inkl. MwSt. je Veröffentlichung
Zusendung: € 9,00 inkl. MwSt. je Veröffentlichung
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Online Werbeformen
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Online Werbeformen
Standardformate
Format
Festplatzierung (TKP*)
Format (Pixel)
(1) Superbanner
15,- €
728 x 90
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Lokale Formate
Format
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Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 200,00 Netto pro Auftrag.
Die angegebenen TKP sind gültig für die Belegung
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Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob
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III. 1. Anzeigen sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzurufen. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf
des Auftraggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige
abzurufen, wobei die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abzurufen
ist. Die Leistungspflicht zur Ausführung des Auftrages bestimmt sich nach Nr. IV.3.
2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben, beispielsweise Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben, sonstige Verlagsdruckschriften oder
sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht
die Gesamtausgabe belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein
eigener Vertragsabschluss zu tätigen.
3. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen
Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu
Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem
Nachlass von vornherein berechtigt.
4. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses während der nach
Ziffer III Satz 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung höherer Nachlässe über die
vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch auf
höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
5. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die der
Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Ziffer III Absatz 1 genannten Frist
nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen
Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn
die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht.
6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis
entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
IV. 1. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in
bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen,
dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der
Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.
2. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung von Anzeigen sind nicht
verbindlich, es sei denn, die Beachtung solcher Wünsche wurde schriftlich zugesagt.
3. Der Auftragnehmer wird Anzeigenaufträge unverzüglich ausführen. Eine Gewähr für
die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt.
4. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt, so
hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur
in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt
der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen
oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein
Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Beruht
der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber
eingereichten Unterlagen, der erst beim Druckgang erkennbar ist, so stehen
dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.
5. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen
vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und
Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im
Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die
leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer
Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine
grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den
typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern
haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur,
wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde
verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung
auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel
unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde
offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen
Veröffentlichung anzeigt.
7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete
oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an.
Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im
Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten.
8. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung
einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht nach AGB IV.5 zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, erlischt die Verpflichtung auf Erfüllung der Aufträge und
Leistungen von Schadensersatz.
V. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und
nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche vom Verlag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge
mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
VI. 1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge.
Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb
der im Einzelfall gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt;
hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzuges
ausdrücklich hinweisen.
2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von ihm verursachte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung
bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen.
VII. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber
zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
VIII. 1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege
weitergeleitet.
2. Dem Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des
Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und
im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Auftragnehmer kann darüber
hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
3. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen können nicht berücksichtigt werden.
IX. Konkurrenzausschluss für Anzeigen- und Beilagenaufträge kann grundsätzlich
nicht gewährt werden.
X. 1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in Print- und
anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer
Datenbank auf Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung
des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich
unbegrenzt übertragen.
2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben
zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen
online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des
Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem
Auftragnehmer widersprechen.
3. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige
für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum
Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
XI. 1. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder sonstige
zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten oder Sonderbeilagen
als einheitlichen Sonderteil herausgegeben werden, die die belegten Bezirks-, Hauptoder Lokalausgabe übergreifen. Aus denselben Gründen ist nicht auszuschließen, dass
Anzeigen oder Beilagen auch mit nicht belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben
verbreitet werden. Verpflichtungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen,
entstehen dadurch nicht.
2. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder
-kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden.
3. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste
oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage
nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist jedoch nur dann ein zur
Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000
Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. und bei
einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei
Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn dem Auftraggeber vor
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben wurde, dass dieser vor
Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.
4. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
5. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der
Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere
Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
6. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers
abhängig gemacht werden. Wird die Anzeige telefonisch, schriftlich oder per Internet
aufgegeben, muss der Kunde eine Bankverbindung zum Bankeinzug angeben oder per
Kreditkarte bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die den Verlagen. in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen,
zusätzlich zu berechnen.
7. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens vier Wochen vor der vereinbarten Veröffentlichung. Bei länger laufenden Schaltungen können
monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen gestellt werden.
8. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch
den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend
gemacht werden.
9. Es besteht keine Pflicht, jedem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder Belegseiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnittes oder von
Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten.
XII. Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden
Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und
Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum
Grundpreis abgerechnet werden.
XIII. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren, ist Freiburg/Breisgau, sofern
es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts.
Ist der Nutzer Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des
Staates unberührt, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
XIV. Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß § 33 BDSG
mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Die Unternehmen im
Firmenverbund Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG schützen diese personenbezogenen Daten. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes und des Telemediengesetzes erhoben, genutzt und verarbeitet .Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche
persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und
welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann.
Mit der Bereitstellung der Daten willigt der Nutzer ein, dass diese Daten durch die
Unternehmensgruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG auch für Zwecke der
Werbung und der Marktforschung genutzt werden können und im Rahmen dieser
Zweckbindung auch an andere Unternehmen im Firmenverbund der Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG weitergegeben werden können.
Die Unternehmen der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG werden
die Daten nur im Rahmen der vorstehend erteilten Einwilligung und nur innerhalb des
Firmenverbundes Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG nutzen. Eine Weitergabe
der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer oder zur Bereitstellung der von diesem ausgewählten Dienste
erforderlich ist oder sofern hierzu nicht eine gesetzliche oder behördlich angeordnete
Verpflichtung besteht.
Der Nutzer kann seine Einwilligung zur Datennutzung jederzeit gegenüber seinem
Vertragspartner innerhalb der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG
widerrufen, wobei eine entsprechende E-Mail an datenschutz@badische-zeitung.de
genügt.
Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer Verlag GmbH & Co. KG.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt
I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge
eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde)
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen im Online-Rubrikenmarkt auf
www.badische-zeitung.de, www.schnapp.de und/oder in der Badischen Zeitung oder
sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag)
herausgegebener Printmedien zum Zwecke der Verbreitung.
6. Der Kunde kann seine Online-Only-Anzeige bereits vor Beendigung der Vertragslaufzeit zu den üblichen Servicerzeiten deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall
aber nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und Mindestlaufzeit zur Zahlung
der vollen Vergütung verpflichtet.
7. Es besteht keine Verpflichtung zur Speicherung oder anderweitigen Aufbewahrung
der Anzeige nach Beendigung der Anzeigenschaltung.
3. Für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Printmedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Nachrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagenaufträge.
8. Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, die Daten für eine Vielzahl von Anzeigen (Kontingente) zu liefern. Hierzu wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung
abgeschlossen. Die Laufzeit der Kontingente beträgt erstmalig 12 Monate mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Danach Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Das Angebot gilt nur für Angebote von Immobilienverkäufen oder
Vermietungen und Kfz. Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt) bzw. Tarif 2 (Kfz-Markt) sind max.
20 Gesuche inklusive. Die gelieferten Daten werden in das für die Anzeigenveröffentlichung erforderliche Format umformatiert und in das Anzeigensystem eingegeben.
Bei dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde hat die Möglichkeit, diese Anzeigen jederzeit
komplett oder teilweise zu verändern (ergänzende oder ersetzende Lieferung).
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von
Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung.
IV. Preise und Abrechnung
II. Vertragsschluss
1. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste für Online-Anzeigen, PrintAnzeigen oder Kombinationsaufträge.
2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www.badische-zeitung.de, www.schnapp.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal
www.badische-zeitung.de und/oder www.schnapp.de erteilt werden, ist allein
der Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag.
1. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de und/oder www.
schnapp.de kann der Kunde seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung
„Auftrag buchen“ jederzeit ändern und korrigieren. Mit dieser Bestätigung gibt der
Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Der Kunde erhält vor Schaltung seiner Anzeige per E-Mail einen Beleg mit allen relevanten Daten
über die Schaltung seiner Anzeige. Diese Mail gilt lediglich als Eingangsbestätigung
seines Auftrags und enthält keine Annahmeerklärung. Der Vertrag über die Anzeige
kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Anzeige durch den Auftragnehmer zustande. Dieser kann über die
Annahme dieses Angebots nach billigem Ermessen entscheiden und diese insbesondere aus den in III. 5. genannten Gründen ablehnen.
2. Der Abschluss dieses Vertrages setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des
Kunden voraus.
3. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird für
die Durchführung des Vertrages gespeichert, ist dem Kunden nach Vertragsschluss
online aber nicht mehr zugänglich.
III. Leistungen der Verlage
1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit entweder nur im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und/oder www.
schnapp.de (Online-Only-Anzeige), nur im jeweils ausgewählten Print medium oder
kombiniert in den ausgewählten Medien veröffentlicht.
2. Der Kunde erhält bei der Beauftragung über www.badische-zeitung.de und/oder
www.schnapp,de eine Vorschau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf
das Erscheinungsbild, die formelle Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen. Der
Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine besondere Platzierung der Anzeige im
Rahmen des Online-Rubrikenmarktes oder des Printmediums.
3. Es besteht kein Konkurrenzschutz.
4. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.
5. Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen, kann
die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden
gelöscht oder gesperrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte
enthält. In diesen Fällen können Anzeigenaufträge auch nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abgelehnt werden.
2. Die Abrechnung erfolgt bei gewerblichen Kunden durch Rechnungsstellung,
bzw. Abbuchung/Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte. Die Rechnung geht dem
Kunden nach Leistungserbringung zu. Bei mehrmaligen Erscheinungsterminen im
Rahmen einer Angebotsform gilt der Termin des ersten Erscheinens als Leistungserbringung und somit als Grundlage zur Rechnungslegung. Dies gilt unabhängig davon,
ob der Kunde eine Anzeige im Online-Rubrikenmarkt, im Printmedium oder in beiden
Medien kombiniert geschaltet hat. Die zu zahlende Vergütung ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
3. Bei Privatkunden erfolgt die Abrechnung entweder im Lastschriftverfahren durch
Vorauszahlung, wobei die Abbuchung frühestens vier Wochen vor der ersten Veröffentlichung erfolgt oder per Kreditkartenzahlung. Der Auftragnehmer behält sich das
Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die den Verlagen. in Bezug auf eine Buchung
mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen..Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Anzeige im Online-Rubrikenmarkt, im Printmedium oder in beiden Medien kombiniert geschaltet hat.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt. Auf ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde
sich nur berufen, wenn die Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis
stammen.
V. Verpflichtungen des Kunden
1. Für die rechtzeitige und vollständige Überlassung der Anzeigentexte und sonstigen
Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
2. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet. Wenn die Anzeigen
mit Fotos illustriert werden, dürfen diese nur das in der Anzeige bezeichnete Objekt
abbilden und nicht manipuliert sein.
3. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen, die gegen
bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht etc.)
verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.).
4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigeninhalte. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung
zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Kunde
überträgt den Verlagen alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt
5. Eine falsche Rubrizierung durch den Kunden ist unzulässig und kann ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berichtigt werden.
3. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht
innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt.
6. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren
können gelöscht werden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen.
VIII. Haftung
7. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im Namen von
Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen
veröffentlicht werden.
1. Der Verlag ist weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler der
zwischen den Kunden gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte. Der Verlag
übernimmt keine Verantwortung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung.
8. Der Auftraggeber hat die Verlage von allen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere
das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich
auch, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung
zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Kunde
haftet ferner für alle Folgen und Schäden aus der zumindest leicht fahrlässigen Verletzung der vorgenannten Pflichten. Insbesondere ist er verpflichtet, allen Schaden zu
ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige den Verlagen entsteht.
2. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität
und Integrität der Kunden.
VI. Datenschutz
Es werden die vertragsnotwendigen Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß
§ 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Die Unternehmen im Firmenverbund Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG schützen diese
personenbezogenen Daten. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nur
im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes und des Telemediengesetzes erhoben, genutzt und verarbeitet .Dem Nutzer
wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben
kann. Mit der Bereitstellung der Daten willigt der Nutzer ein, dass diese Daten durch
die Unternehmensgruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG auch für Zwecke
der Werbung und der Marktforschung genutzt werden können und im Rahmen dieser Zweckbindung auch an andere Unternehmen im Firmenverbund der Badisches
Pressehaus GmbH & Co. KG weitergegeben werden können. Die Unternehmen der
Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG werden die Daten nur im Rahmen der vorstehend erteilten Einwilligung und nur innerhalb des Firmenverbundes
Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte
erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer oder zur Bereitstellung der von diesem ausgewählten Dienste erforderlich ist
oder sofern hierzu nicht eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung
besteht.
Der Nutzer kann seine Einwilligung zur Datennutzung jederzeit gegenüber seinem
Vertragspartner innerhalb der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG
widerrufen, wobei eine entsprechende E-Mail an datenschutz@badische-zeitung.
de genügt. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer Verlag GmbH
& Co. KG.
VII. Gewährleistung
1. Bei fehlerhafter Veröffentlichung der Anzeige hat der Kunde Anspruch auf
Schaltung einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der
Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht
einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder
Rückgängigmachung des Auftrages. Beruht die fehlerhafte Veröffentlichung
der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber überlassenen Daten oder
Inhalte, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu.
2. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der
Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche
Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel
unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.
3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen
vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und
Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen
Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit
oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das
heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last
fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der
Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache
Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht
fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Sonstiges
1. Erfüllungsort ist Freiburg/Breisgau. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder
wegen des Vertrages ist Freiburg/Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
2. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrages unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen
Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde von außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland auf www.badische-zeitung.de oder www.schnapp.de zugreift. Ist der
Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des
Staates unberührt, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Technische Angaben
Formate und technische Anforderungen
Format:
Tabloid (halbes Berliner Format)
Satzspiegel:
189 mm Breite x 285 mm Höhe
Spalten
Spaltenbreite
1 Spalte
45 mm
2 Spalten
93 mm
3 Spalten
141 mm
4 Spalten
Seiteninhalt:
189 mm
1.140 mm
Grundschrift Kleinanzeigen (Fließtext)
einspaltig
Überschrift: Frutiger 87 ExtraBlack Condensed – 9 pt
Grundtext: Frutiger 57 Condensed – 8 pt
Druckverfahren:
wasserloser Coldset (Zeitungsdruck-Offset)
Druckbedingungen:
Druck nach der aktuell gültigen ISO-Norm 12647-3
Farben:
4-Farben-Druck (Cyan, Magenta, Yellow, Black)
Schmuckfarben werden CMYK aufgebaut.
Geringfügige Abweichungen in Farbe und Passer berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.
Zusatz:
10 % Aufschlag bei schwierigen Satzausführungen, Druckunterlagen, die nicht für den
Zeitungsdruck aufbereitet wurden, mangelhaften Vorlagen, Fremdsprachen etc.
Digital
Zur Anzeigenproduktion bevorzugen wir digitale Druckunterlagen im PDF-Format.
Ihre digitalen Daten können Sie hochladen unter:
https://datenanlieferung.badische-zeitung.de
Kontakt:
Fon: 07 61 / 4 96-41 40
Fax: 07 61 / 4 96-41 48
BZ-Geschäftsstellen
Freiburg/Breisgau
79098 Freiburg
Bertoldstraße 7
Fon: 07 61 / 4 96-49 61, Fax: -49 69
E-Mail: freiburg@badische-zeitung.de
79189 Bad Krozingen
Schwarzwaldstraße 3
Fon: 0 76 33 / 90 88 77-0, Fax: -54 39
E-Mail: bad-krozingen@badische-zeitung.de
79206 Breisach
Rheinstraße 9
Fon: 0 76 67 / 9 46 79-0, Fax: -54 59
E-Mail: breisach@badische-zeitung.de
Kreis Emmendingen
79312 Emmendingen
Marktplatz 11
Fon: 0 76 41 / 5 80 9-0, Fax: -56 19
E-Mail: emmendingen@badische-zeitung.de
79183 Waldkirch
Schulstraße 6 – 8
Fon: 0 76 81 / 47 79 78-0, Fax: -56 59
E-Mail: waldkirch@badische-zeitung.de
Markgräflerland
79379 Müllheim
Hauptstraße 70
Fon: 0 76 31 / 18 06-0, Fax: -54 29
E-Mail: muellheim@badische-zeitung.de
Schwarzwald
79822 Titisee-Neustadt
Scheuerlenstraße 2
Fon: 0 76 51 / 2 05-0, Fax: -57 19
E-Mail: neustadt@badische-zeitung.de
Ortenau
77933 Lahr
Friedrichstraße 8
Fon: 0 78 21 / 27 87-0, Fax: -55 19
E-Mail: lahr@badische-zeitung.de
77955 Ettenheim
Rohanstraße 11
Fon: 0 78 22 / 8 68 99-0, Fax: -55 89
E-Mail: ettenheim@badische-zeitung.de
77656 Offenburg
Beraterbüro
In der Jeuch 1 – 3
Fon: 07 81 / 92 62-55 53
Kreis Lörrach
79539 Lörrach
Marktplatz 5
Fon: 0 76 21 / 40 38-0, Fax: -58 19
E-Mail: loerrach@badische-zeitung.de
79618 Rheinfelden
Karl-Fürstenberg-Straße 17
Fon: 0 76 23 / 9 68-0, Fax: -59 49
E-Mail: rheinfelden@badische-zeitung.de
79576 Weil am Rhein
Hauptstraße 333
Fon: 0 76 21 / 79 09-0, Fax: -58 49
E-Mail: weil@badische-zeitung.de
79650 Schopfheim
Hauptstraße 78
Fon: 0 76 22 / 39 92-0, Fax: -58 69
E-Mail: schopfheim@badische-zeitung.de
Kreis Waldshut
79713 Bad Säckingen
Münsterplatz 16
Fon: 0 77 61 / 92 19-0, Fax: -59 39
E-Mail: bad-saeckingen@badische-zeitung.de
79837 St. Blasien
Todtmooser Straße 8
Fon: 0 76 72 / 93 08-0, Fax: -57 49
E-Mail: st-blasien@badische-zeitung.de
79848 Bonndorf
Martinstraße 5
Fon: 0 77 03 / 94 01-0, Fax: -57 66
E-Mail: bonndorf@badische-zeitung.de
Badischer Verlag GmbH & Co. KG
Basler Straße 88
79115 Freiburg
Fon: 07 61 / 4 96-41 00
Fax: 07 61 / 4 96-41 09
anzeigen@badische-zeitung.de