Preisliste Nr. 74 b - Online Verlag GmbH Freiburg :: Image
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Gebührenfreie Anzeigen-Hotline Fon 08 00 - 22 24 221 / Fax 08 00 - 22 24 229 Preisliste Nr. 74 b Gültig ab 1. Mai 011 Freiburg - Nielsen III b Der Kleinanzeigenmarkt Allgemeine Verlagsangaben Verlag: Badischer Verlag GmbH & Co. KG Basler Straße 88 79115 Freiburg Geschäftsführung: Wolfgang Poppen, Hans-Otto Holz Anzeigenleitung: Ralph Strickler, verantwortlich Fon: 07 61 / 4 96-41 00 Fax: 07 61 / 4 96-41 09 Anzeigenverkaufsleitung: Cai von Rumohr Fon: 07 61 / 4 96-41 10 Fax: 07 61 / 4 96-41 09 Ansprechpartner für Werbeagenturen/Direktkunden: Fon: 07 61 / 4 96-41 40 / -41 45 Fax: 07 61 / 4 96-41 48 E-Mail: anzeigenagenturen@badische-zeitung.de Anzeigenannahme für Kleinanzeigen: Fon: 07 61 / 4 96-82 10 Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen netto. Kunden mit Abschlussvereinbarung erhalten bei Vorauskasse oder Bankeinzug 3 % Skonto. Für Gelegenheitskunden und Erstaufträge: Grundsätzlich Vorauskasse oder Bankeinzug. Erfüllungsort und Gerichtsstand Freiburg i. Br. Steuer-Nr.: 06384/44007, USt-IdNr.: DE 192435842, Finanzamt Freiburg-Stadt Bankverbindungen: Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau BLZ 680 501 01, Kto.-Nr. 2 031 125 IBAN: DE 81 6805 0101 0002 0311 25, BIC: FRSPDE66XXX Deutsche Bank Freiburg BLZ 680 700 30, Kto.-Nr. 0 161 000 IBAN: DE94 6807 0030 0000 1610 00, BIC: DEUTDE6FXXX Commerzbank Freiburg BLZ 680 800 30, Kto.-Nr. 400 365 200 IBAN: DE83 6808 0030 0400 365 200, BIC: DRESDEFF680 Baden-Württembergische Bank BLZ 680 200 20, Kto.-Nr. 4 422 982 100 IBAN: DE 13 6802 0020 4422 9821 00, BIC: SOLADEST682 BPHR Mulhouse RIB: 17607 00001 49277105111 27 Erscheinungsgebiet Wangen Wangenbourg Wasselonne Mundolsheim STRASBOURG Molsheim Rheinau Bischheim Kappelrodeck Ottenhöfen Huzenbach Kehl Entzheim IllkirchGraffenstaaden Belegungseinheiten Sand Achern Appenweier Willstätt Obernai Neuried Neuried Oberkirch Offenburg Gengenbach Hohberg Simmersfel Altensteig N Pfalzgrafenweiler Haiterba Dornstetten H Freudenstadt Baiersbronn Oppenau -Griesbach Glatten Bad Loßburg PeterstalSulz Biberach Ober-Schapbach Lahr Dornhan a. N. harmersbach Rhinau Zell Alpirsbach Seelbach KappelFluornWolfach Grafenhsn. Schuttertal -Winzeln RustRust Ettenheim Ettenheim Sélestat Schiltach rie-aux-Mines Oberndorf Haslach Hausach RheinSchweigHerbolzhausen beauville Schramberg Herbolz- hausen heim Guemér Kenzingen heim SchweigDunningen quewihr Hornberg Weisweil hausen Elzach Kenzingen Marckolsheim Winden TennenWinden Endingen Teningen im Elztal erg bronn Schonach SasRot a.K. Teningen im Elztal Endingen Zimmern bach a. K. WaldTriberg Emmendingen mar kirch EmmenSchönMuntzendingen m St. Bötzingen Waldkirch wald heim SimonsDenzlingen SimonsGeorgen -Schwenningen wald Denzlingen Bötzingen wald V Vöhrenbach Gundelfingen Breisach Gundelfingen Furtwangen Trossin Neufam Rheina.Rh. Furtwangen Breisach Freiburg VillingenBrisach Freiburg Bad i. Br. St. Märgen KirchSt. Märgen Dürrheim Brigachtal i. Br. Kirchzarten Rouffach zarten Eisenbach Donaueschingen FessenImm heim Oberried bwiller Bad -Neustadt ding -Neustadt Bad Oberried Krozingen HirtzKrozingen Ensisheim TitiseeStaufen felden Staufen HeitersTitiseeHeitersLöffingen Lenzkirch heim WittenBantzenLöffingen Sulzburg heim Sulzburg Neuenburg a. R. heim heim E Müllheim Schluchsee Schluchsee Todtnau Todtnau Blumberg Müll- BadenBernau Bonn-Bonnheim weiler Badendorf dorf Tengen Schönau Bernau weiler HabsSchönau Wies Wies Grafenhausen St. Blasien Grafenhausen house heim ÜhlingenTodtTodtmoos Birkendorf Kandern moos Zell i. W. Kandern Zell i.W. SchleitSchopfheim Schaf Sierentz heim Schopfheim Neuhausen sdorf Die Weil Weil -Tiengen -Tiengen WaldshutBartenheim Wehr s a. a. Rh. Rh. Lörrach WaldshutWehr Lörrach St-Louis Bad RheinHauenstein Folgensbourg Bad Säckingen felden RheinSäckingen Klingnau felden Eglisau Möhlin Laufenburg anrupt t-Martin Barr Erstein Benfeld Epfig Schwanau Schwanau 715 Hohberg 705 725 Ferrette BASEL Pratteln Laufen Liestal Frick Sissach Brugg Baden AusgabenNummer AusgabenBezeichnung Verbreitete Auflage 705 Freiburg / Müllheim / Emmendingen 94.447 715 Lahr / Offenburg 12.774 725 Lörrach / Bad Säckingen / Schwarzwald 43.090 701 Gesamtausgabe schnapp.de 150.311 nach IVW II/10, Mo-Sa Erscheinungsweise: Anzeigenschluss: donnerstags dienstags, 17.00 Uhr Geschäftsstellen der Bülach Zeitung Badischen Wettingen Embrach W Auslage schnapp.de liegt der Donnerstagsausgabe der Badischen Zeitung bei. Darüber hinaus ist schnapp.de kostenlos an mehr als 200 Auslagestellen mit einer Zusatzauflage von über 10.000 Exemplaren erhältlich. Foto Auslagestelle Display Weitere Infos hierzu finden Sie online unter: schnapp.de Sie vermissen eine Auslagestelle in Ihrer Nähe? Gerne nehmen wir Vorschläge für weitere Auslagestellen entgegen. Telefonnummer: 0800 / 222 422-1 Sonderplatzierung / 1. Seite Gebührenfreie Anzeigen-Hotline Fon 08 00 - 22 24 221 / Fax 08 00 - 22 24 229 11.941 Angebote Miete Auto & Mobiles Ruhe,Sonne und Natur Mehr unter:schnapp.de/I128557 Mercedes E 270 CDI T Mehr unter:schnapp.de/I124785 Haus & Garten Bett,Kiefer 1,90x2,00 m Mehr unter:schnapp.de/I128794 941 Gesuche Reise & Urlaub Ferienhaus auf dem Lande Mehr unter:schnapp.de/I125878 1/ 75 ➀ 1/ 150 1/ 75 ➁ Fuß 3/ 20 Der Kleinanzeigenmarkt Sonderplatzierung / 1. Seite Sonderplatzierung 1. 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Sonderplatzierung / letzte Seite s. 24 /schnapp.de 1/8 Seite 2/67 ➀ 1/4 Seite 2/136 1/8 Seite 2/67 ➁ 1/2 Seite 4/136 Sonderplatzierung / letzte Seite Sonderplatzierung letzte Seite – Ortspreise Gesamt schnapp.de Freiburg/Müllheim/ Emmendingen Lahr/ Offenburg Lörrach/Bad Säckingen/ Schwarzwald 1.450,- € 860,- € 270,- € 500,- € 1/8 Seite, Platzierung ➀ (2 Sp./67 mm) 780,- € 440,- € 140,- € 260,- € 1/8 Seite, Platzierung ➁ (2 Sp./67 mm) 780,- € 440,- € 140,- € 260,- € 1/ 2 Seite (4 Sp./136 mm) 2.700,- € 1.650,- € 510,- € 950,- € 1/1 Seite (4 Sp./273) 5.100,- € 3.200,- € 950,- € 1.800,- € Ausgabe 1/4 Seite ( 2 Sp./136 mm) Alle Preise für 4c, zzgl. gesetzl. MwSt.. 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MwSt. je Veröffentlichung 1 1 Online Werbeformen (1) (4) (2) (3) (3) (5) (6) (8) (7) (1) (2) (8) (8) Online Werbeformen Standardformate Format Festplatzierung (TKP*) Format (Pixel) (1) Superbanner 15,- € 728 x 90 (2) Skyscraper 15,- € 120/160 x 600 (3) Medium Rectangle 20,- € 300 x 250 (4) Wallpaper 30,- € 728 x 90 + 160 x 600 * TKP = Tausender-Kontakt-Preis (Preis für tausend Einblendungen der Anzeige). Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 200,00 Netto pro Auftrag. Lokale Formate Format Festplatzierung (TKP*) Format (Pixel) (5) Halfpage Ad 20,- € 300 x 600 (6) List Ad 1 15,- € 650 x 130 (7) List Ad 2 12,- € 650 x 130 (8) Footer Ad 4,- € 800 x 150 * TKP = Tausender-Kontakt-Preis (Preis für tausend Einblendungen der Anzeige). Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 200,00 Netto pro Auftrag. Die angegebenen TKP sind gültig für die Belegung in folgenden Märkten: Miete, Immobilien, Auto & Mobiles, Stellenanzeigen, Tierwelt, Haus & Garten, Landwirtschaft, Für´s Kind, Hobby & Freizeit, Bekanntschaften, Technik & Büro, Reise & Urlaub, Fundgrube, Veranstaltungen. schnapp.de wird vermarktet durch Badischer Verlag GmbH & Co. KG und Online Verlag GmbH Freiburg, ein Unternehmen des Firmenverbundes der Badisches Pressehaus GmbH & Co KG. Die aktuellen Pauschalpreise, Reichweiten der einzelnen Märkte oder Daten zur Zielgruppe sowie die gültigen technischen Spezifikationen erhalten Sie auf: www.online-verlag-freiburg.de. Kontakt: Online Vermarktung Telefon: 07 61 / 49 6- 16 00 www.online-verlag-freiburg.de 1 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge I. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien bzw. der Veröffentlichung im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und www.schnapp.de zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die AGB entsprechend für die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Auftraggebers in der Badischen Zeitung und sonstiger Printmedien des Badischen Verlags (Fremdbeilagenauftrag). Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www.badischezeitung.de und www.schnapp.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www. badische-zeitung.de und/oder www.schnapp.de erteilt werden, ist allein der Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de, www.schnapp.de sowie für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Onlinemedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Vorrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und www.schnapp.de. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung. II. 1. In der Beilage Schnapp.de erscheinen Kleinanzeigen nur als private Gelegenheitsanzeigen. Geschäftliche Anzeigen sind nur als umrandet gestaltete Inserate möglich. Private Gelegenheitsanzeigen sind dabei nur solche Inserate, die von Privatpersonen aufgegeben werden, keinen Bezug zu einer geschäftlichen Betätigung haben und in der Regel nur einmalig gestellt werden, um ihren Zweck zu erfüllen. Wiederholte Anzeigen für Waren oder Dienstleistungen sind daher keine privaten Gelegenheitsanzeigen. 2. Anzeigen unter den Rubriken „Bekanntschaften“ und „Heirat“ werden grundsätzlich nur unter Chiffre (nicht unter Telefon, Postfach oder Adresse) veröffentlicht. 3. Die Verlage behalten sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für die Verlage unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die per Internet erteilt wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 4. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung, werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise kenntlich gemacht und als Werbeblock bzw. als Anzeigenstrecke abgerechnet. 5. Der Auftraggeber trägt auch die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zum Abdruck zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige den Verlagen entsteht. Der Auftraggeber hat die Verlage ferner von allen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden. III. 1. Anzeigen sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen, wobei die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abzurufen ist. Die Leistungspflicht zur Ausführung des Auftrages bestimmt sich nach Nr. IV.3. 2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben, beispielsweise Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben, sonstige Verlagsdruckschriften oder sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein eigener Vertragsabschluss zu tätigen. 3. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. 4. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses während der nach Ziffer III Satz 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 5. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Ziffer III Absatz 1 genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht. 6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. IV. 1. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 2. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung von Anzeigen sind nicht verbindlich, es sei denn, die Beachtung solcher Wünsche wurde schriftlich zugesagt. 3. Der Auftragnehmer wird Anzeigenaufträge unverzüglich ausführen. Eine Gewähr für die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn der Auftragnehmer dies schriftlich bestätigt. 4. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Beruht der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, der erst beim Druckgang erkennbar ist, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. 5. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 6. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt. 7. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten. 8. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht nach AGB IV.5 zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, erlischt die Verpflichtung auf Erfüllung der Aufträge und Leistungen von Schadensersatz. V. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche vom Verlag Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. VI. 1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt; hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzuges ausdrücklich hinweisen. 2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von ihm verursachte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen. VII. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. VIII. 1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege weitergeleitet. 2. Dem Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 3. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen können nicht berücksichtigt werden. IX. Konkurrenzausschluss für Anzeigen- und Beilagenaufträge kann grundsätzlich nicht gewährt werden. X. 1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in Print- und anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank auf Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. 3. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. XI. 1. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder sonstige zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten oder Sonderbeilagen als einheitlichen Sonderteil herausgegeben werden, die die belegten Bezirks-, Hauptoder Lokalausgabe übergreifen. Aus denselben Gründen ist nicht auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen auch mit nicht belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben verbreitet werden. Verpflichtungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, entstehen dadurch nicht. 2. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder -kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden. 3. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist jedoch nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. und bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben wurde, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann. 4. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. 5. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 6. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig gemacht werden. Wird die Anzeige telefonisch, schriftlich oder per Internet aufgegeben, muss der Kunde eine Bankverbindung zum Bankeinzug angeben oder per Kreditkarte bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die den Verlagen. in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen. 7. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens vier Wochen vor der vereinbarten Veröffentlichung. Bei länger laufenden Schaltungen können monatliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen gestellt werden. 8. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden. 9. Es besteht keine Pflicht, jedem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder Belegseiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnittes oder von Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten. XII. Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden. XIII. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren, ist Freiburg/Breisgau, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. XIV. Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß § 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Die Unternehmen im Firmenverbund Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG schützen diese personenbezogenen Daten. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes und des Telemediengesetzes erhoben, genutzt und verarbeitet .Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann. Mit der Bereitstellung der Daten willigt der Nutzer ein, dass diese Daten durch die Unternehmensgruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG auch für Zwecke der Werbung und der Marktforschung genutzt werden können und im Rahmen dieser Zweckbindung auch an andere Unternehmen im Firmenverbund der Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG weitergegeben werden können. Die Unternehmen der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG werden die Daten nur im Rahmen der vorstehend erteilten Einwilligung und nur innerhalb des Firmenverbundes Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer oder zur Bereitstellung der von diesem ausgewählten Dienste erforderlich ist oder sofern hierzu nicht eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Der Nutzer kann seine Einwilligung zur Datennutzung jederzeit gegenüber seinem Vertragspartner innerhalb der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG widerrufen, wobei eine entsprechende E-Mail an datenschutz@badische-zeitung.de genügt. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer Verlag GmbH & Co. KG. 1 0 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt I. Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de, www.schnapp.de und/oder in der Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien zum Zwecke der Verbreitung. 6. Der Kunde kann seine Online-Only-Anzeige bereits vor Beendigung der Vertragslaufzeit zu den üblichen Servicerzeiten deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall aber nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und Mindestlaufzeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. 7. Es besteht keine Verpflichtung zur Speicherung oder anderweitigen Aufbewahrung der Anzeige nach Beendigung der Anzeigenschaltung. 3. Für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Printmedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Nachrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagenaufträge. 8. Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, die Daten für eine Vielzahl von Anzeigen (Kontingente) zu liefern. Hierzu wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Laufzeit der Kontingente beträgt erstmalig 12 Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende. Danach Verlängerung auf unbestimmte Zeit. Das Angebot gilt nur für Angebote von Immobilienverkäufen oder Vermietungen und Kfz. Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt) bzw. Tarif 2 (Kfz-Markt) sind max. 20 Gesuche inklusive. Die gelieferten Daten werden in das für die Anzeigenveröffentlichung erforderliche Format umformatiert und in das Anzeigensystem eingegeben. Bei dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde hat die Möglichkeit, diese Anzeigen jederzeit komplett oder teilweise zu verändern (ergänzende oder ersetzende Lieferung). 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung. IV. Preise und Abrechnung II. Vertragsschluss 1. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste für Online-Anzeigen, PrintAnzeigen oder Kombinationsaufträge. 2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www.badische-zeitung.de, www.schnapp.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www.badische-zeitung.de und/oder www.schnapp.de erteilt werden, ist allein der Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag. 1. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de und/oder www. schnapp.de kann der Kunde seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung „Auftrag buchen“ jederzeit ändern und korrigieren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Der Kunde erhält vor Schaltung seiner Anzeige per E-Mail einen Beleg mit allen relevanten Daten über die Schaltung seiner Anzeige. Diese Mail gilt lediglich als Eingangsbestätigung seines Auftrags und enthält keine Annahmeerklärung. Der Vertrag über die Anzeige kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Anzeige durch den Auftragnehmer zustande. Dieser kann über die Annahme dieses Angebots nach billigem Ermessen entscheiden und diese insbesondere aus den in III. 5. genannten Gründen ablehnen. 2. Der Abschluss dieses Vertrages setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus. 3. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird für die Durchführung des Vertrages gespeichert, ist dem Kunden nach Vertragsschluss online aber nicht mehr zugänglich. III. Leistungen der Verlage 1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit entweder nur im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und/oder www. schnapp.de (Online-Only-Anzeige), nur im jeweils ausgewählten Print medium oder kombiniert in den ausgewählten Medien veröffentlicht. 2. Der Kunde erhält bei der Beauftragung über www.badische-zeitung.de und/oder www.schnapp,de eine Vorschau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf das Erscheinungsbild, die formelle Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine besondere Platzierung der Anzeige im Rahmen des Online-Rubrikenmarktes oder des Printmediums. 3. Es besteht kein Konkurrenzschutz. 4. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. 5. Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen, kann die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden gelöscht oder gesperrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte enthält. In diesen Fällen können Anzeigenaufträge auch nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abgelehnt werden. 2. Die Abrechnung erfolgt bei gewerblichen Kunden durch Rechnungsstellung, bzw. Abbuchung/Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte. Die Rechnung geht dem Kunden nach Leistungserbringung zu. Bei mehrmaligen Erscheinungsterminen im Rahmen einer Angebotsform gilt der Termin des ersten Erscheinens als Leistungserbringung und somit als Grundlage zur Rechnungslegung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Anzeige im Online-Rubrikenmarkt, im Printmedium oder in beiden Medien kombiniert geschaltet hat. Die zu zahlende Vergütung ist mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 3. Bei Privatkunden erfolgt die Abrechnung entweder im Lastschriftverfahren durch Vorauszahlung, wobei die Abbuchung frühestens vier Wochen vor der ersten Veröffentlichung erfolgt oder per Kreditkartenzahlung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, etwaige Verwaltungskosten, die den Verlagen. in Bezug auf eine Buchung mit Kreditkarte entstehen, zusätzlich zu berechnen..Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde eine Anzeige im Online-Rubrikenmarkt, im Printmedium oder in beiden Medien kombiniert geschaltet hat. 4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen berechtigt. Auf ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde sich nur berufen, wenn die Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen. V. Verpflichtungen des Kunden 1. Für die rechtzeitige und vollständige Überlassung der Anzeigentexte und sonstigen Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 2. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet. Wenn die Anzeigen mit Fotos illustriert werden, dürfen diese nur das in der Anzeige bezeichnete Objekt abbilden und nicht manipuliert sein. 3. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen, die gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht etc.) verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.). 4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigeninhalte. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Kunde überträgt den Verlagen alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt 5. Eine falsche Rubrizierung durch den Kunden ist unzulässig und kann ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berichtigt werden. 3. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt. 6. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren können gelöscht werden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen. VIII. Haftung 7. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen veröffentlicht werden. 1. Der Verlag ist weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler der zwischen den Kunden gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte. Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung. 8. Der Auftraggeber hat die Verlage von allen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Der Kunde haftet ferner für alle Folgen und Schäden aus der zumindest leicht fahrlässigen Verletzung der vorgenannten Pflichten. Insbesondere ist er verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Veröffentlichung seiner Anzeige den Verlagen entsteht. 2. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Kunden. VI. Datenschutz Es werden die vertragsnotwendigen Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten werden gemäß § 33 BDSG mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert. Die Unternehmen im Firmenverbund Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG schützen diese personenbezogenen Daten. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes und des Telemediengesetzes erhoben, genutzt und verarbeitet .Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann. Mit der Bereitstellung der Daten willigt der Nutzer ein, dass diese Daten durch die Unternehmensgruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG auch für Zwecke der Werbung und der Marktforschung genutzt werden können und im Rahmen dieser Zweckbindung auch an andere Unternehmen im Firmenverbund der Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG weitergegeben werden können. Die Unternehmen der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG werden die Daten nur im Rahmen der vorstehend erteilten Einwilligung und nur innerhalb des Firmenverbundes Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer oder zur Bereitstellung der von diesem ausgewählten Dienste erforderlich ist oder sofern hierzu nicht eine gesetzliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Der Nutzer kann seine Einwilligung zur Datennutzung jederzeit gegenüber seinem Vertragspartner innerhalb der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG widerrufen, wobei eine entsprechende E-Mail an datenschutz@badische-zeitung. de genügt. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer Verlag GmbH & Co. KG. VII. Gewährleistung 1. Bei fehlerhafter Veröffentlichung der Anzeige hat der Kunde Anspruch auf Schaltung einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Beruht die fehlerhafte Veröffentlichung der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber überlassenen Daten oder Inhalte, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. 2. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. IX. Sonstiges 1. Erfüllungsort ist Freiburg/Breisgau. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder wegen des Vertrages ist Freiburg/Breisgau, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 2. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf www.badische-zeitung.de oder www.schnapp.de zugreift. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 1 Technische Angaben Formate und technische Anforderungen Format: Tabloid (halbes Berliner Format) Satzspiegel: 189 mm Breite x 285 mm Höhe Spalten Spaltenbreite 1 Spalte 45 mm 2 Spalten 93 mm 3 Spalten 141 mm 4 Spalten Seiteninhalt: 189 mm 1.140 mm Grundschrift Kleinanzeigen (Fließtext) einspaltig Überschrift: Frutiger 87 ExtraBlack Condensed – 9 pt Grundtext: Frutiger 57 Condensed – 8 pt Druckverfahren: wasserloser Coldset (Zeitungsdruck-Offset) Druckbedingungen: Druck nach der aktuell gültigen ISO-Norm 12647-3 Farben: 4-Farben-Druck (Cyan, Magenta, Yellow, Black) Schmuckfarben werden CMYK aufgebaut. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Passer berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Zusatz: 10 % Aufschlag bei schwierigen Satzausführungen, Druckunterlagen, die nicht für den Zeitungsdruck aufbereitet wurden, mangelhaften Vorlagen, Fremdsprachen etc. Digital Zur Anzeigenproduktion bevorzugen wir digitale Druckunterlagen im PDF-Format. Ihre digitalen Daten können Sie hochladen unter: https://datenanlieferung.badische-zeitung.de Kontakt: Fon: 07 61 / 4 96-41 40 Fax: 07 61 / 4 96-41 48 BZ-Geschäftsstellen Freiburg/Breisgau 79098 Freiburg Bertoldstraße 7 Fon: 07 61 / 4 96-49 61, Fax: -49 69 E-Mail: freiburg@badische-zeitung.de 79189 Bad Krozingen Schwarzwaldstraße 3 Fon: 0 76 33 / 90 88 77-0, Fax: -54 39 E-Mail: bad-krozingen@badische-zeitung.de 79206 Breisach Rheinstraße 9 Fon: 0 76 67 / 9 46 79-0, Fax: -54 59 E-Mail: breisach@badische-zeitung.de Kreis Emmendingen 79312 Emmendingen Marktplatz 11 Fon: 0 76 41 / 5 80 9-0, Fax: -56 19 E-Mail: emmendingen@badische-zeitung.de 79183 Waldkirch Schulstraße 6 – 8 Fon: 0 76 81 / 47 79 78-0, Fax: -56 59 E-Mail: waldkirch@badische-zeitung.de Markgräflerland 79379 Müllheim Hauptstraße 70 Fon: 0 76 31 / 18 06-0, Fax: -54 29 E-Mail: muellheim@badische-zeitung.de Schwarzwald 79822 Titisee-Neustadt Scheuerlenstraße 2 Fon: 0 76 51 / 2 05-0, Fax: -57 19 E-Mail: neustadt@badische-zeitung.de Ortenau 77933 Lahr Friedrichstraße 8 Fon: 0 78 21 / 27 87-0, Fax: -55 19 E-Mail: lahr@badische-zeitung.de 77955 Ettenheim Rohanstraße 11 Fon: 0 78 22 / 8 68 99-0, Fax: -55 89 E-Mail: ettenheim@badische-zeitung.de 77656 Offenburg Beraterbüro In der Jeuch 1 – 3 Fon: 07 81 / 92 62-55 53 Kreis Lörrach 79539 Lörrach Marktplatz 5 Fon: 0 76 21 / 40 38-0, Fax: -58 19 E-Mail: loerrach@badische-zeitung.de 79618 Rheinfelden Karl-Fürstenberg-Straße 17 Fon: 0 76 23 / 9 68-0, Fax: -59 49 E-Mail: rheinfelden@badische-zeitung.de 79576 Weil am Rhein Hauptstraße 333 Fon: 0 76 21 / 79 09-0, Fax: -58 49 E-Mail: weil@badische-zeitung.de 79650 Schopfheim Hauptstraße 78 Fon: 0 76 22 / 39 92-0, Fax: -58 69 E-Mail: schopfheim@badische-zeitung.de Kreis Waldshut 79713 Bad Säckingen Münsterplatz 16 Fon: 0 77 61 / 92 19-0, Fax: -59 39 E-Mail: bad-saeckingen@badische-zeitung.de 79837 St. Blasien Todtmooser Straße 8 Fon: 0 76 72 / 93 08-0, Fax: -57 49 E-Mail: st-blasien@badische-zeitung.de 79848 Bonndorf Martinstraße 5 Fon: 0 77 03 / 94 01-0, Fax: -57 66 E-Mail: bonndorf@badische-zeitung.de Badischer Verlag GmbH & Co. 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