Rundbrief - Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern eV
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Rundbrief - Verband für landwirtschaftliche Fachbildung in Bayern eV
Verband für landwirtschaftliche Fachbildung Weiden Organisation für Aus- und Weiterbildung im Agrarbereich Geschäftsstelle: 92637 Weiden, Beethovenstraße 9, Telefon 0961/30070 Weiden, im Dezember 2014 Rundschreiben 2 / 2014 Liebes VLF-Mitglied, die Reform zur gemeinsamen Agrarpolitik der EU steht inzwischen fest, die Rechtssetzung zur nationalen Umsetzung ist nahezu abgeschlossen. Für den Landwirt ist dabei die Neugestaltung des Prämiensystems von Bedeutung. Die bisherige Betriebsprämie untergliedert sich zukünftig in eine Basisprämie, eine Greeningprämie und eine Umverteilungsprämie. Alle 3 Prämien werden mit dem Mehrfachantrag 2015, den Sie im März stellen können, beantragt. Erläuterungen zum neuen Prämiensystem haben wir Ihnen nachfolgend unter „ Mitteilungen aus der Förderung“ aufgeführt. Eine Neuentwicklung des Nachweises Sachkundigkeit im Pflanzenschutz wurde ebenfalls von der EU initiiert. Hinweise dazu haben wir unter Neuerungen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz aufgeführt. Sie werden sicherlich festgestellt haben, dass der VLF-Jahresbeitrag von 5,- € auf 8,- €/Jahr erhöht wurde, für Mitglieder im Meisterverband 13,- €/Jahr. Wie in der vergangenen Jahreshauptversammlung dargestellt, war der Grund die Abdeckung der gebotenen Mehrleistungen, insbesondere durch den Landesverband. Von den 8,- € VLF-Beitrag werden an den Bezirks- und Landesverband 2,- € abgeführt. Der Rest verbleibt für die Erstellung unserer Rundbriefe, des Veranstaltungskalenders des Kreisberatungsausschusses und für die Durchführung der Veranstaltungen, um die wichtigsten Gründe zu nennen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Verbandsarbeit diese 8,- € im Jahr Wert sind. 2 In diesem Jahr konnte das Landwirtschaftsamt mit Landwirtschaftsschule das 50-jährige Bestehen des Gebäudekomplexes in der Beethovenstraße 9 in Weiden feiern. Eine Reihe von Veranstaltungen fanden deswegen in diesem Jubiläumsjahr statt. Höhepunkt war die Festveranstaltung mit Tag der offenen Tür am 26. Oktober. Der VLF hat sich dabei sehr engagiert und entscheidend zum Erfolg dieses Tages beigetragen. Danke! Dank deshalb ganz besonders herzlich allen VLFMitgliedern, die sich so großartig an der Ausrichtung dieser Veranstaltung beteiligt haben. Liebes Mitglied, das Jahr 2014 neigt sich dem Ende zu. Für das entgegengebrachte Vertrauen danken wir Ihnen und hoffen, Sie auch weiterhin in unserem Kreise, insbesondere bei der einen oder anderen Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Wir wünschen Ihnen in der vor uns liegenden Adventszeit besinnliche Stunden, für die Festtage frohe Weihnachten und für das neue Jahr 2015 alles Gute, Gesundheit für die Familie, im Stall sowie Gottes reichen Segen! gez. Albert Gollwitzer gez. Rita Brüderer / Erika Brandl 1. Vorsitzender Vorsitzende der Frauengruppe Dr. Siegfried Kiener Geschäftsführer 3 1. VLF-Mitteilungen Rückblick: Tagesfahrt der Frauengruppe 2014 in den Raum Ansbach Erstes Ziel war der Brothof der Hauswirtschaftsmeisterin Erika Weiß in Höfstetten bei Ansbach. Begonnen hat die gelernte Köchin und Hauswirtschaftsmeisterin 1992 mit dem Brotverkauf auf dem Bauernmarkt in Ansbach, 1998 den Brothof gegründet mit der Einrichtung eines kleinen Verkaufsraumes. 2010 wurde der ehemalige Bullenstall zu Back-, Lager-, Verkaufs- und Bewirtungsräumen umgebaut. 2011 wurde das Brotsortiment erweitert und Arbeitsplätze für drei Mitarbeiterinnen geschaffen. Frau Weiß erläuterte die 6000jährige Brotgeschichte, tauchte dabei ein in die Geheimnisse der Brotbackkunst während sich die Teilnehmer der Fahrt Zeit für das bewusste Erschmecken von vierfachem Brotgenuss und kulinarischen Köstlichkeiten aus der Region gönnten. Anschließen war eine Führung durch die Residenz in Ansbach reserviert mit dem Besuch des Hofgartens der Ansbacher Markgrafen mit dem Rosen- und Heilkräutergarten oder einer Kaffeepause in der Orangerie. Auf dem Kürbishof der Familie Schnell in Kammerstein-Neppersreuth (Nähe Schwabach) konnte die Gruppe alles über die Ölkürbisse erfahren und Bayerns einzige Ölmühle im Betrieb miterleben und sehen und riechen, wie das wertvolle Öl hergestellt wird. Im Hofladen wurde das „Schwarze Gold“ sowie verschiedene Kürbiskernspezialitäten, von süß bis pikant, probiert. Beide Unternehmerinnen erhielten 2014 die Auszeichnung „Unternehmerin des Jahres“. Landfrauen helfen beim Schenken Aktionstage und Verkauf im Citycenter Weiden von Freitag, 21.11. bis Samstag, 06.12.2014, einschließlich Kathrein-Sonntag. Die Frauengruppe des Verbandes konnte auch heuer wieder Besucher und Kunden im Galeria-Treff des Weidener City-Centers in der Max-Reger-Straße begrüßen. Traditionell zur Adventszeit präsentierten die Landfrauen eine Vielzahl an kunsthandwerklichen Kostbarkeiten und selbst hergestellten regionalen Köstlichkeiten umrahmt von einem besonderen Ambiente. Mit Vorführungen und Mitmachaktionen war ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm geboten. Auch organisierten die Landfrauen wieder eine Weihnachtsbaumaktion, um bedürftigen Kindern in der Region Weihnachtswünsche zu erfüllen. 4 Veranstaltungen des VLF Jahreshauptversammlung des VLF Achtung Terminänderung! 19. Januar 2015, 19.30 Uhr, Gasthaus Postkeller in Weiden Ehrungen für 50-jährige Mitgliedschaft Vortrag: Landwirtschaft und Gesellschaft Ref. Norbert Bleisteiner, Leiter Landmaschinenschule Triesdorf An alle Mitglieder ergeht herzliche Einladung! Informationen zum VLF und VLM finden Sie auch im Internet unter www.aelf-we.bayern.de unter der Rubrik „Bildung“ und regelmäßig im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt unter der Rubrik „VLF“. Hinweis der VLF-Geschäftsführung Bitte teilen Sie uns alle Änderungen umgehend mit, dies betrifft insbesondere Namensänderungen Adressänderungen Änderung der Bankverbindung Tod von Mitgliedern an folgende Adresse oder per Telefon/Fax/E-Mail: VLF-Kreisverband Weiden Beethovenstr. 9, 92637 Weiden Telefon: 0961/3007-0 Fax-Nr. 0961/3007-777 E-Mail: poststelle@aelf-we.bayern.de Bitte teilen Sie uns Ihre E-Mail-Adresse mit. Auf diese Weise können wir Sie schnell, zeitnah und aktuell informieren. Unter dem Stichwort: „Meine E-MailAdresse für den VLF: ...“ 5 2. Landwirtschaftsschule, Abteilung Landwirtschaft Landwirtschaftsschule Weiden mit neuem Wintersemester 24 Studierende aus den Landkreisen Neustadt/WN, Tirschenreuth und Bayreuth starten heuer in das 1. Semester der Landwirtschaftsschule in Weiden. Mit dem Besuch der Landwirtschaftsschule legen die Studierenden, die später überwiegend den elterlichen Bauernhof übernehmen werden, wesentliche Teile der landwirtschaftlichen Meisterprüfung ab. In den kommenden drei Semestern bis März 2016 erhalten die angehenden Meister ein fundiertes praxisbezogenes Wissen. In den einzelnen Fächern wird dabei besonderer Wert auf unternehmerisches Handeln, umweltgerechtes Wirtschaften und artgerechte Tierhaltung gelegt. Im Rahmen des Unterrichts werden sich die Studierenden sehr intensiv mit dem eigenen Betrieb beschäftigen. Neben der produktionstechnischen und betriebswirtschaftlichen Beurteilung und Optimierung des eigenen Betriebes werden die Studierenden in der Meisterarbeit eine Zielplanung für ihren eigenen Betrieb erarbeiten und beurteilen. Schulleiter Dr. Kiener wünschte den Neuen für die kommenden drei Semester viel Erfolg. Neben dem 1. Semester werden derzeit noch 24 Studierende im 3. Semester intensiv auf ihre zukünftige Betriebsleitertätigkeit und die Meisterprüfung vorbereitet. Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft Studiengang Hauswirtschaft Sie haben einen Berufsabschluss außerhalb der Hauswirtschaft, stehen mitten im Berufsleben oder betreuen gerade Ihre Kinder und Familie, möchten aber ihren Haushalt fachkundig führen, entweder aus persönlichen Gründen, oder weil Sie eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen. Oder wollen Sie einen hauswirtschaftlichen Berufsabschluss erreichen und damit ihre Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit verbessern? Dann ist der Studiengang bei uns in der Hauswirtschaft ideal für Sie. Wir starten im April 2015 ein neues Semester. Der Unterricht findet in Teilzeitform statt, zweimal wöchentlich mit jeweils vier Unterrichtsstunden. Die Unterrichtstermine werden gemeinsam mit den Interessentinnen festgelegt und zwar am Informationsabend am Mittwoch, 28. Januar 2015, 19.00 Uhr am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden. 6 Jetzt neu: Nach dem erfolgreichen Besuch der Schule erhalten Sie die Bezeichnung “Fachkraft für Ernährung und Hauswirtschaft“. Mit dem Zeugnis und der Urkunde erhalten Sie auch weiterhin die Bescheinigung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden nach §2 und §3 der Ausbildereignungsverordnung. Nehmen Sie bereits jetzt mit uns Kontakt auf, dann können wir Sie persönlich beraten und zum Infoabend einladen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und informieren Sie über den Schulbesuch. Telefon 0961 3007 0 oder christina.wilhelm@aelf-we.bayern.de Rückblick zum Tag der offenen Tür Unser besonderer Dank gilt den aktiven Teilnehmern des VLF sowie allen Helferinnen, die uns mit ihrem Wissen und Können rund um den Tag der offenen Tür kräftig unterstützt haben. Gerne betreuten die Helfer die Gemüsestation, die Kinderbackstube , die bei Jung und Alt großen Anklang fand sowie die interaktive Ausstellung „Restlos gut essen“. Der Tag wäre für die Besucher nicht so interessant gewesen, hätten sich nicht alle eingebracht mit ihren Ideen und ihrer Tatkraft, sei es bei der Vorstellung ihrer Unternehmertätigkeit, ihrer Direktvermarktung, beim Backen oder der Aktion „Landfrauen helfen beim Schenken“. Großer Dank gilt auch allen, die bereits bei den Vorbereitungen und auch im Hintergrund für das Gelingen dieser 50-Jahr-Feier mitgewirkt haben. Danke für das Engagement an alle unsere Fachschulabsolventinnen! Gemüsestation 7 Mitarbeitersuche für den „Hauswirtschaftlichen Fachservice für die Stadt Weiden und Oberpfalz Nord“ Stellenprofil: Zur Verstärkung unseres Teams beim Hauswirtschaftlichen Fachservice suchen wir ausgebildete Hauswirtschafter/innen, Hauswirtschaftsmeister/innen oder Dorfhelfer/innen. Gerne auch Betriebswirte/innen für Ernährungs- und Versorgungsmanagement. Voraussetzungen: • Selbständiges Arbeiten, Kundenorientierung, Flexibilität, Sorgfalt/Genauigkeit, Zuverlässigkeit • Komplette Haushaltsführung, Wäsche- und Kleiderpflege, Haus- und Familienpflege, Haushaltscoaching Die Dauer und Verteilung Ihrer Arbeitszeit können Sie frei und flexibel festlegen, da sie auf selbständiger Basis arbeiten. Nach Ihrer Ausbildung benötigen Sie in der Regel mind. 2 Jahre Berufserfahrung im hauswirtschaftlichen. Bereich. Außerdem benötigen Sie den Führerschein Klasse B (oder 3) und einen eigenen PKW. Das Einsatzgebiet der Mitglieder unseres Hauswirtschaftlichen Fachservices ist die gesamte nördliche Oberpfalz. Ansprechpartnerin ist Inge Wick Tel.: 09602/939205 E-Mail: Inge.wick@t-online.de 3. Informationen des AELF Weiden Berufsausbildung Meisterliche Hauswirtschaft (17. Oktober 2014) Ansbach - 99 Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschaftern aus ganz Bayern hat Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in Ansbach die Meisterbriefe überreicht. Zudem zeichnete der Minister die 38 besten Prüfungsteilnehmerinnen aller hauswirtschaftlichen Fortbildungsberufe mit dem Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung aus. "Sie haben sich ein Qualitätssiegel für hervorragende Ausbildung und exzellentes Fachwissen erworben, das beste Voraussetzungen für das Berufsleben bietet", sagte der Minister in seiner Festrede und: "Sie haben sich für ein Berufsfeld entschieden, das wesentlich zum Wohl der Gesellschaft" beiträgt. Schließlich sei Hauswirtschaft Grundlage für andere Bereiche wie Kinderbetreuung, Altenpflege, Ernährung oder Umgang mit Geld. "Als Fach- und Führungskräfte sorgen Sie also für mehr Lebensqualität, Gesundheit und Zufriedenheit", so Brunner. Bildung ende aber nicht mit dem 8 Erhalt der Urkunden. In einem sich stetig wandelnden Arbeitsmarkt sei kontinuierliche Weiterbildung mehr denn je der Schlüssel zum dauerhaften Erfolg. Dem Minister zufolge werden hauswirtschaftliche Dienstleistungen für die Gesellschaft immer wichtiger. Der demographische und gesellschaftliche Wandel erfordere maßgeschneiderte Lösungen für die unterschiedlichsten Bedürfnisse und Lebenssituationen. Vor allem der steigende Anteil älterer Menschen stelle die Gesellschaft vor große Herausforderungen. Umso wichtiger ist es laut Brunner, hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen flächendeckend und in hoher Qualität anbieten zu können. Dabei seien zunehmend kreative Konzepte und Managementkompetenzen gefordert – ob in Tagungshäusern, Heimen und anderen Großhaushalten oder bei der Beratung und Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe und Familien in schwierigen Situationen. Herzlichen Glückwunsch an Silvia Meißner aus Lerau Meistervorbereitung Hauswirtschaft am Amt für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten Weiden Ausbildereignung und Mitarbeiterführung Ausbilden und Mitarbeiter führen können sind mit dem Profil eines Meisters oder einer Meisterin untrennbar verbunden. Konstruktiv Konflikte lösen, Erkenntnisse der Lernpsychologie umsetzen, lernfördernde Bedingungen schaffen und situationsgerecht anleiten – all das gehört dazu. Diese besonderen Fähigkeiten sind daher ein wichtiger Bestandteil jeder Meisterprüfung, egal welcher Fachrichtung. Insofern bedeutet es eine Aufwertung, dass mittlerweile an den Landwirtschaftsschulen, Abteilung Hauswirtschaft, im einsemestrigen Studiengang bereits die „Ausbildereignung“ abgeprüft wird und damit der „ADA-Schein“ erworben werden kann. Wer solch eine Prüfung erfolgreich abgelegt hat, wird in der Meisterprüfung von diesem Teil befreit. 9 Für alle Teilnehmerinnen der Meistervorbereitung, die jedoch diesen Teil der Meistervorbereitung noch benötigen, ist es eine glückliche Fügung, dass der nächste Jahrgang des einsemestrigen Studienganges Hauswirtschaft in Weiden erst im April 2015 starten wird. So kann dieser Teil der Meistervorbereitung nun in Weiden stattfinden und 21 Damen aus der Oberpfalz und aus Oberfranken werden nun bis Anfang März einmal in der Woche, nach bewährtem Teilzeitmodell, in Weiden unterrichtet und die Prüfung zur Ausbildereignung ablegen. Für alle, die Interesse haben am einsemestrigen Studiengang Hauswirtschaft, bieten wir einen Infoabend am 28. Januar 2015 um 19.00 Uhr in der Schule, Beethovenstraße 9 am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden. Wer mitten im Berufsleben steht und/oder gerade Kinder oder seine Familie betreut, wer seinen Haushalt fachkundig führen möchte, oder wer nach der Familienzeit eine neue Berufstätigkeit aufnehmen will, für den ist der Studiengang in Teilzeit die ideale Grundlage. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, Frau Wilhelm 0961 3007 210 oder www.aelf-we.bayern.de. Teilnehmerinnen am Lehrgang Ausbildereignung und Mitarbeiterführung am AELF Weiden mit Behördenleiter Dr. Siegfried Kiener und den Lehrkräften Ausbildungsstatistik Beruf Landwirt für den Landkreis Neustadt/WN Im Schuljahr 2014/2015 besuchen 12 Schüler das Berufsgrundschuljahr an der Berufsschule in Neustadt/WN. 8 Lehrlinge durchlaufen das erste betriebliche Ausbildungsjahr. 11 Lehrlinge befinden sich im zweiten betrieblichen Ausbildungsjahr und bereiten sich 2015 auf die Abschlussprüfung vor. 10 Terminhinweis: Berufsinformationstag Beruf Landwirt 2015 Samstag, 21.03.2015, 9:00 Uhr, in Almesbach Absolventen der Höheren Landbauschule Almesbach Wir freuen uns, dass ehemalige Studierende unserer Schule die Weiterbildungsmöglichkeit in Almesbach nutzen. Herzlichen Glückwunsch! Nachstehende Junglandwirte haben die HLS abgeschlossen: Kristina Kölbl, Wiegenhof, Vohenstrauß, Lkr. NEW Stefan Baier, Nottersdorf, Windischeschenbach, Lkr. NEW Michael Gebert, Weißenstein, Vohenstrauß, Lkr. NEW Christian Kaufmann, Grub, Trabitz, Lkr. NEW Christian Plößner, Dorfhammerles, Parkstein, Lkr. NEW Michael Ritter, Asbach, Kirchenthumbach, Lkr. NEW Sebastian Senft, Schweinmühle, Windischeschenbach, Lkr. NEW Matthias Stangl, Rotzendorf, Püchersreuth, Lkr. NEW Thomas Stark, Rothenstadt, Stadt WEN vorne v. li.: Michael Ritter, Christian Kaufmann, Matthias Stangl, Sebastian Senft, Michael Gebert; hi. Reihe v. li.: Alexander Borchert (Semesterleiter), Christian Plößner, Dr. Siegfried Kiener (AELF Weiden), Stefan Baier, Helmut Konrad (Schulleiter), Thomas Stark, Kristina Kölbl 11 Bereich Landwirtschaft Mitteilungen aus der Förderung GAP-Reform 2015 Die Richtlinien für den Mehrfachantrag 2015 sind weitgehend beschlossen Prämiensystem der Direktzahlungen ab 2015 Ab 2015 besteht die Betriebsprämie aus mehreren Bestandteilen, die je nach betrieblichen Voraussetzungen zum Tragen kommen: - Basisprämie, - Greeningprämie, - Umverteilungsprämie und - Junglandwirteprämie alternativ zu diesem System die Kleinerzeugerregelung. Basisprämie: Grundvoraussetzung für ihren Erhalt ist das Vorhandensein von Zahlungsansprüchen (ZA). Diese werden aufgrund der Angaben im MFA 2015 neu vergeben. Vom Umfang und Hektarsatz ist die Basisprämie für alle Antragsteller gleich. 2015 werden in Bayern ca. 187 €/ha gezahlt; bis 2019 wird der Satz in mehreren Schritten auf ein bundeseinheitliches Niveau angeglichen, das bei ca. 175 €/ha liegen wird. Weitere Voraussetzung für den Erhalt der Basisprämie ist die Einhaltung der Greeningverpflichtungen. Dann wird zusätzlich die Greeningprämie gewährt. Greeningprämie: Die Greeningprämie wird gezahlt für die Erfüllung von bestimmten Umweltauflagen. Dabei gibt es drei Auflagenblöcke. - Anbaudiversifizierung (Anbau mehrerer Früchte = Fruchtfolge), - Bereitstellung ökologischer Vorrangflächen - Erhalt von Dauergrünland. Der Hektarsatz wird 2015 ca. 87 € betragen und bis 2019 auf ca. 85 € fallen. Bei folgenden Betriebstypen gelten die Greeningauflagen grundsätzlich als erfüllt: - Betriebe die nach der Öko-Richtlinie bewirtschaftet werden oder nur Dauerkulturen haben. - Betriebe, die sich für die Kleinerzeugerregelung entschieden haben. Die Greening - Regelungen im Einzelnen: A) Anbaudifferenzierung Betriebe mit 10 – 30 ha Ackerfläche (AF) müssen mindestens zwei Kulturen, Betriebe ab 30 ha AF mindestens drei Kulturen anbauen. Dabei darf die Haupt- 12 frucht jeweils nicht mehr als 75 % der AF betragen und bei drei Kulturen die beiden Hauptfrüchte nicht mehr als 95 %. Dabei gelten (von wenigen Ausnahmen wie Raps u. Kartoffeln abgesehen) alle Arten einer Gattung zur selben Kultur, jedoch zählen Winter- und Sommer-arten, z.B. bei Weizen, jeweils als eigene Kultur. B) Bereitstellung Ökologischer Vorrangflächen (ÖVF) Betriebe mit mehr als 15 ha AF müssen 5 % dieser AF als ÖVF bewirtschaften. Dabei gelten verschiedene Gewichtungsfaktoren. Ein Faktor von 0,3 bei Zwischenfrucht bedeutet z.B., dass 3,33 ha Zwischenfrüchte angebaut werden müssen um 1 ha ÖVF anerkannt zu bekommen. In Deutschland anrechenbare Typen Stillgelegte Flächen CC-Terrassen (ab 2015 CC-LE) CC-Landschaftselemente Feuchtgebiet = 1,0; Feldgehölz, Einzelbaum = 1,5; Hecke, Baumreihe = 2,0 Feldränder Pufferstreifen Ackerstreifen an Waldrändern Niederwald mit Kurzumtrieb (bisher NC 848) Erstaufforstungsflächen (Art. 32 2 b (ii) VO 1307/2013) Zwischenfrüchte oder Grasuntersaat Stickstoffbindende Pflanzen Gewic Größe htung ergibt sich aus 1 Fläche Länge x2= 1 m2 2/1,5/1 Fläche EB: 20 x 1,5 = 30 m2 1,5 Fläche 1,5 Fläche 1,5 Fläche 0,3 Fläche 1 Fläche 0,3 Fläche 0,7 Fläche C) Erhaltung von Dauergrünland (DG) Wie bereits bekannt ist gilt seit 06.06.2014, dass jeder Umbruch von Dauergrünland zu Ackerland oder Dauerkultur vorher genehmigt sein muss und zwingend eine mindestens gleich große Ersatzfläche zur Neuansaat im Antrag benannt sein muss. Eine Genehmigung ist nur möglich, wenn keine Rechtsnormen (z.B. nach Wasser- oder Naturschutzrecht) oder Förderauflagen entgegenstehen und die Fläche nicht als erosionsgefährdet eingestuft ist. Ab 2015 ist die Genehmigungspflicht mit Neuansaatverpflichtung für Dauergrünlandumbruch auch Teil der Greening – Auflagen. Auch Grünlanderneuerungen müssen aus eventuellen naturschutzfachlichen Gründen von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden. Anfragen können auch beim AELF Weiden eingereicht werden. 13 Greening-Rechner in iBALIS Im iBALIS ist ein Greening-Rechner freigeschaltet, mit dem Sie selbst errechnen können, in welchem Umfang bereits ÖVF vorhanden sind und was Sie noch anlegen müssen. Weiterhin können Sie damit prüfen, ob Ihr Anbauplan mit den Vorgaben der Anbaudifferenzierung übereinstimmt. Aufruf: www.iBALIS.bayern.de / Einstieg mit Betriebsnummer und PIN / Planungshilfe Greening (auf linker Auswahlleiste) Umverteilungsprämie: Die Umverteilungsprämie ist eine zusätzliche Zahlung für die ersten 46 ha, für die die Basisprämie beantragt wird. Der Aufschlag beträgt 50 €/ha für den 1. - 30. ha und 30 €/ha für den 31. – 46. ha. Diese Prämie wurde bereits mit dem MFA 2014 angeboten, dafür entfiel die bisherige Modulationskürzung für größere Betriebe. Die Prämie muss im MFA 2015 wieder ausdrücklich beantragt werden, durch Ankreuzen im Mehrfachantrag. Junglandwirteprämie: Es gelten folgende Voraussetzungen: - Alter maximal 40 Jahre bei der Erstantragstellung und Junglandwirt darf im Antragsjahr nicht 41 Jahre werden (Antragsberechtigt ab Jahrgang 1975). - Zwischen Tag der ersten „Niederlassung“ und dem Tag der Antragstellung dürfen maximal 5 Jahre liegen. Als Niederlassung gilt: Betriebsübernahme, Pachtung, Gründung eines landwirtschaftlichen Betriebs und Eintritt in eine GBR, wenn der Junglandwirt voll mitverantwortlich an der Betriebsführung beteiligt ist. Die betroffenen Betriebe wurden vom AELF Weiden bereits informiert. - Zuschlag von ca. 44 €/ha für die ersten 90 ha. Kleinerzeugerprämie: Vor allem für Inhaber kleiner Betriebe ist die Möglichkeit gedacht, dass sie sich zum Kleinerzeuger erklären und dann maximal 1250 € Direktzahlung als Pauschale erhalten. Dabei wird ein regulärer Mehrfachantrag gestellt und die errechnete Zahlung, sollte sie 1250 € über-schreiten, bei diesem Betrag abgeschnitten. Ein großer Vorteil ist, dass diese Antragsteller von den Verpflichtungen aus Cross Compliance und Greening befreit sind. Fachrechtsbestimmungen, z.B. zum Umgang mit Pflanzenschutz , Tierarzneimitteln, Naturschutzrechtliche Vorgaben und andere gelten jedoch weiterhin uneingeschränkt. In Frage kommen Betriebe mit weniger als 4- 5 ha. Antrag auf Neuzuteilung von Zahlungsansprüchen (ZA) Wer kann ZA beantragen? - Aktive Betriebsinhaber in 2015 - Mindestens 1ha LF im Flächennutzungsnachweis 2015 - Antragsteller, die bereits 2013 Direktzahlungsprämien erhalten haben 14 Für Neueinsteiger seit 2013 und sonstige Sonderfälle (z. B. bezüglich „aktive Betriebsinhaber“ oder bezüglich „GBR-Gründungen“) gibt es Sonderregelungen. Weiter Auskünfte erteilt das AELF Weiden. Flächenangaben für 2015 aktualisieren und prüfen: Zum 1. Oktober begannen und endeten eine Vielzahl von Pachtverhältnissen, wodurch sich in vielen Betrieben Änderungen im Feldstücksbestand sowie im Zuschnitt einzelner Feldstücke ergeben. Die erforderlichen Aktualisierungen sollten bis spätestens Mitte Januar 2015 in der EDV vorgenommen werden, damit zu Beginn der neuen Mehrfachantragstellung ein aktueller Datenbestand vorliegt. Seit Anfang Dezember ist im Portal iBALIS unter http://www.ibalis.bayern.de/ der Programmteil zur Aufnahme und Abgabe von Feldstücken sowie die Funktion zum Ändern vorhandener Feldstücke freigeschaltet werden. Die Flächenänderungen sollen möglichst bis Ende Januar vollzogen sein. Bei Problemen bitte an den zuständigen Sachbearbeiter wenden. Während die Aufnahme und Abgabe ganzer Feldstücke online kaum Fehler auslösen kann, rät das AELF Weiden bei der Anpassung der Grenzen vorhandener Feldstücke zur Vorsicht. Da das Flächenbearbeitungsmodul von iBALIS noch keine so hohe Auflösung zulässt wie das Programm des AELF, besteht gerade bei ungeraden Feldstückgrenzen die Gefahr, die eigene Fläche ins Nachbarfeldstück auszuweiten. Zur korrekten Umsetzung einiger Vorgaben der GAP – Reform ist es zwingend erforderlich, dass ab 2015 für Acker, Dauergrünland und Dauerkulturen getrennte Feldstücke gebildet werden. Das AELF Weiden schreibt deshalb seit einigen Wochen Landwirte an, die noch Feldstücke mit gemischter Nutzung haben mit der Bitte, die Nutzungsgrenzen mitzuteilen um für 2015 Teilungen vornehmen zu können. Sollten Sie so ein Schreiben erhalten haben und noch nicht geantwortet haben, bitten wir um baldige Erledigung. Da auf Basis der Antragstellung 2015 die Zahlungsansprüche (ZA) für die Betriebsprämie neu zugeteilt werden, ist es besonders wichtig, dass die Flächenangaben 2015 korrekt sind! Kulturlandschaftsproramm und Vertragsnaturschutz KULAP – Nährstoffsaldo (KNS) vorlegen und Winterbegrünung melden Betriebe, die einen KNS vorlegen müssen und dies bis Anfang September wegen noch geplanter Aufnahme von betriebsfremdem organischem Dünger (z. B. Gülle, Klärschlamm, Kompost) nicht tun konnten, konnten bei der ersten Auszahlung kein Geld erhalten. Um bei der vorgesehenen zweiten Auszahlung zum Jahresende berücksichtigt werden zu können, werden die Betroffenen gebeten, den KNS bis spätestens 15.12.2014 vorzulegen. 15 Der gleiche Termin gilt für die Meldung der Winterbegrünungsflächen, die mit KULAP-Maßnahme A32 gefördert werden. Dabei müssen jährlich mindestens 5 % der Ackerfläche einbezogen werden. Das AELF Weiden hat alle betroffenen Antragsteller angeschrieben. Wie im letzten Jahr können Sie Ihre Winterbegrünungsflächen selbst im Portal iBALIS online melden. Bis zum 15.12. können Begrünungsflächen neu erfasst oder bereits erfasste geändert werden. Die Eingaben werden durch verschiedene Prüfschritte automatisch plausibilisiert. Dadurch sollen Fehlmeldungen, die bisher in zahlreichen Fällen zu Sanktionen geführt haben, weitgehend verhindert werden. Neuantragstellung für Agrarumweltmaßnahmen Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der neuen KULAP-Maßnahmen. Das Landwirtschaftsministerium wird allen Mehrfachantragstellern ein Informationsschreiben mit Maßnahmenübersicht und Merkblatt zu den neuen Maßnahmen zusenden, damit Sie sich in Ruhe damit vertraut machen können. Zur Organisation der Antragstellung ist geplant, dass diese weitestgehend persönlich am AELF erfolgt und der Sachbearbeiter Ihre Daten sofort in der EDV erfasst und gegebenenfalls Unklarheiten sofort bereinigt werden können. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn das Verfahren endgültig feststeht. Der Antragszeitraum beginnt frühestens ab Mitte Dezember und endet voraussichtlich im Februar. Geplante Maßnahmen 2015 bis 2019 16 Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft – BaySL Seit 24. November 2014 gibt es das neue Sonderprogramm Landwirtschaft, ein rein aus bayerischen Mitteln finanziertes Förderprogramm für ausgewählte, kleinere Investitionsmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben. Gefördert werden vor allem Tierausläufe, Laufhöfe, Kaltscharr-Räume und Anpassungsinvestitionen in Öko- bzw. Umstellungsbetrieben, wenn in Verbindung mit der Baumaßnahme keine Aufstockung stattfindet. Weiterhin sind Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls in Schweineställen sowie Heu-Belüftungstrocknungen auf Basis erneuerbarer Energien förderfähig. Antragsberechtigt sind alle landwirtschaftlichen Unternehmen ab 3 ha LF bzw. ab 1 ha LF, wenn in den letzten 5 Jahren ein Mehrfachantrag gestellt wurde und auch Mittel ausbezahlt wurden. Der Antragsteller muss als berufliche Qualifikation die mindestens dreijährige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs nachweisen. Bei kürzerer Bewirtschaftungsdauer müssen der Besuch von mindestens zwei BiLa-Seminaren oder eine höherwertige landwirtschaftliche Ausbildung nachgewiesen werden. Die Summe der positiven Einkünfte des Antragstellers darf laut der letzten drei Einkommenssteuerbescheide bei Ledigen im Durchschnitt max. 90.000 € und bei Verheirateten max. 120.000 € pro Jahr betragen. Die Investitionskosten ohne Mehrwertsteuer müssen mind. 5.000 € und dürfen max. 100.000 € betragen. Zu diesen Investitionskosten wird ein Zuschuss von 25 % gewährt. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie im Internet auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten www.stmelf.bayern.de, -> „Förderwegweiser“ -> „Investitionsförderung“ -> „Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft (BaySL)“ oder erteilt Ihnen Herr Siegert unter Tel. 0961/3007-223. Der Verbundpartner MR arbeitet mit dem AELF Weiden noch enger zusammen Im Gespräch: Der MR-Berater Peter Schießl „Die Milchviehhaltung in der Oberpfalz voranbringen“ 1. Wie sind Sie zu der Aufgabe MR Berater gekommen? Als Landwirt (Milchvieh, Biogas) und studierter Agraringenieur (FH und TUM in Weihenstephan) habe ich nach einer Tätigkeit gesucht, in der ich mein Wissen bestmöglich für die Landwirtschaft einsetzen kann. Mir gefällt es auch, neue Wege zu gehen. Die MR Beratung bietet mir genau diese Möglichkeiten. Deshalb habe ich mich entschieden, Teil des MR-Beraterteams in Bayern zu werden. 17 2. Wo sind die Schwerpunkte Ihrer Beratungsarbeit? Als Maschinenring Berater können wir die Themen Betriebsorganisation, Arbeit und Zusammenarbeit von Betrieben am besten bearbeiten. Das geht natürlich nur, wenn die Bedürfnisse und Ziele der Familie am Hof berücksichtigt werden. Ich will mit meinem Beratungsangebot die Milchviehhaltung in der Oberpfalz voranbringen. Die größte Herausforderung in der Zukunft wird die Verfügbarkeit von Arbeitskräften sein. Da will ich die Betriebe fit machen für neue Lösungen. Es gibt viele Möglichkeiten, ohne große Sprünge die verfügbare Arbeitskraft besser zu verwerten. Also mehr Geld mit weniger Arbeit zu verdienen. 3. Wie gehen Sie bei der Beratung vor? Betriebsleiter, die wir schon beraten haben, wissen unsere Beratung zu schätzen. Unsere Beratung kostet auch etwas. Dank der Förderung vom Freistaat Bayern aber weniger als ein Handwerker-Meister. Jeder Betrieb bekommt ein Angebot und dazu eine Beschreibung, was wir für den Betrieb leisten. Danach schauen wir uns den Betrieb genauer an. Dazu gehören ein Rundgang und ein Gespräch mit den Entscheidungsträgern auf dem Betrieb. 4. Was bedeutet: Die MR Berater sind anerkannte Partner der bayerischen Verbundberatung? Zum einen bedeutet es, dass die Landwirte einen Zuschuss vom Staat bekommen, wenn sie die MR Beratung in Anspruch nehmen. Aber noch viel wichtiger ist, dass wir – die MR Beratung - uns in einem starken Netzwerk bewegen. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der Produktionsberatung von LKP und LKV sowie das Beratungsangebot des BBV bieten eine umfassende Beratung von Profis für die Landwirte an. 5. Wie erreiche ich den MR Berater Peter Schießl? Ich bin unter der Nummer 0160-97534362 erreichbar. Sollte ich gerade keine Möglichkeit haben ans Telefon zu gehen, rufe ich gerne zurück, wenn auf der Mailbox die Nummer hinterlassen wird. Ich freue mich auch über eine Mail an Peter.Schiessl@Maschinenringe.de Ab dem 12.01.2015 bin ich jeden Montag von 9 bis 14 Uhr auch am AELF in Weiden, Beethovenstr. 9, im Raum 208, Haupteingang rechts, 2. Stock für die Landwirte da. Schaut doch einfach mal am Amt bei mir vorbei! Die Fragen stellte Peter Gach, AELF Weiden 18 Westlicher Maiswurzelbohrer: Gefahr nicht gebannt! Nach dem Wegfall des Quarantänestatus im Februar 2014 besteht keine rechtliche Verpflichtung mehr zur Einhaltung einer bestimmten Fruchtfolge bei Mais, wie es im vergangenen Jahr noch in den Landkreisen Regensburg, Kehlheim, Cham, Neumarkt, Amberg-Sulzbach und Schwandorf galt. Also in weiten Teilen der Oberpfalz! Der Landwirt solle eigenverantwortlich handeln, damit der Maiswurzelbohrer bei ihm nicht zu einem Problem wird, so die Empfehlung der EU. Von amtlicher Seite wurden daraufhin die Monitoringstandorte im Vegetationsjahr 2014 deutlich zurückgenommen. Umso alarmierender sind die Fangzahlen, die uns nun aus den Regierungsbezirken Niederbayern und Oberbayern erreichen: 300 Käfer in Niederbayern, 170 Käfer in nur einer Falle Nähe Berchtesgaden in Oberbayern! Das sind mehr Käfer als in ganz Bayern im Jahre 2013 gezählt wurden! Eine bedenkliche Population baut sich hier auf. Dabei schädigen sowohl die Käfer als auch die Larven die Maispflanze. Die Käfer fressen an Blättern, Narbenfäden und Pollen und vermindern die Befruchtung; eine verringerte Kornzahl pro Kolben ist die Folge. Die Larven verursachen die Hauptschäden. Sie fressen an den Maiswurzeln und durchlöchern diese regelrecht mit der Folge von bis zu 100% Lager ganzer Maisschläge. Bisher sah man solche Flächen nur in den USA, Ungarn, Rumänien und der Slowokei, doch dieses Jahr ist die Steiermark im benachbarten Österreich stark betroffen. Totallager in Maisbeständen durch Schadfraß des westlichen Maiswurzelbohrers vor unserer Haustüre! Pflanzenschutzmittel verhindern den Anstieg der Population nicht. Auch gentechnisch veränderte Maissorten sind keine Lösung. In Amerika ist diese Resistenz bereits zusammengebrochen. Das einzig wirksame Mittel im Kampf gegen den Maiswurzelbohrer ist und bleibt die Fruchtfolge, da sich die Larven fast nur von Maiswurzeln ernähren können. Daher der eindringliche Appell an alle Landwirte: nicht Mais nach Mais zu bauen. Sollte dies aus betrieblichen Gründen nicht machbar sein, dann muss auf jeden Fall im 3. Jahr eine andere Frucht angebaut werden. Neuerungen zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz Dabei geht es um 2 Bereiche: 1. Die Sachkundigkeit an sich, die Sie im Rahmen Ihrer Aus- und Fortbildung erworben haben. Diese Sachkunde belegen Sie zukünftig über einen „PlastikAusweis“. Diesen erhalten Sie auf Antrag. Anträge dazu sind am Landwirtschaftsamt bis spätestens 25. Mai 2015 einzureichen. Jeder Landwirt der Pflanzenschutzmittel einkauft und anwendet, braucht diesen Ausweis. Ansonsten verstößt er gegen geltendes Pflanzenschutzrecht. Im Falle einer CC-Kontrolle ist dann mit einer Rückforderung bis hin zur Sanktionierung zu rechnen. 2. Die Aktualisierung Ihrer Sachkundigkeit, die Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme alle 3 Jahre erhalten. Solche Fortbildungsmaßnahmen 19 bieten das LKP aber auch der MR, der BBV in Zusammenarbeit mit dem VLF an. Termine zur Fortbildung „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ sind nachfolgend unter Veranstaltungshinweise zu finden. Anmeldungen dafür sind über BBV, Maschinenring aber auch über den VLF möglich. Ein Anmeldeformular enthält dieser Rundbrief. 20 21 Veranstaltungshinweise Fortbildung Sachkundenachweis Pflanzenschutz 13.12.14, 09:00 Uhr Etzenricht, GH Hermann 15.01.15, 09:00 Uhr Vohenstrauß, Stadthalle 25.02.15, 09:00 Uhr Püchersreuth, Hotel Igel Anmeldung: BBV – Tel. 0961/4019510, MR NEW – Tel. 0961/482 500, VLF – Tel. 09653/496 Stark im Markt Kompetenzseminar für die landwirtschaftliche Betriebsführung Thementag „Energie“: Speicherung und Nutzung von Strom aus PV-Anlagen Hotel Igel, Baumgarten 8, 92715 Püchersreuth Dienstag, 03. Februar 2015 Programm: • Die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern unter den Bedingungen des neuen EEGs • Speichertechnologien für Strom • PV-Anlagen nach dem EEG 2014 Vergütung – Eigenstromnutzung – Direktvermarktung • Energieeinsparung und Energieeffizienz in der Landwirtschaft: Anmeldeunterlagen bitte am AELF Weiden, Tel. 0961 3007-0 anfordern. Bildungsprogramm Wald 20.01. – 07.03.15, 19:00 Uhr, jeweils dienstags Ort: AELF Weiden Den Teilnehmern wird ein kostenloser Motorsägengrundkurs angeboten. Anfragen/Anmeldung: 09644/92180 Umsetzung GAP-Reform, Neue ZA, Greening u.v.m. Referent: Dir. Matthias Borst, BBV GS Veranstalter: VLF + AELF Weiden, BBV 30.01.15, 13:30 Uhr, Weiden Postkeller 30.01.15, 19:30 Uhr, Vohenstrauß Schloßwirt Pflanzenbautage: 19.02.15, 13:00 Uhr, Altenstadt, Sportheim 19.02.15, 19:30 Uhr, Oberlind/VOH, GH „Zum schwarzen Bären“ 26.02.15, 19:30 Uhr, Preißach, Schützenheim Einkommensalternative Ziegenmilcherzeugung – Eine Option für mich? 05.02.15, von 10:00 – 15:30 Uhr – Milchziegenbetrieb Günter und Maria Deß, Richthof 5, 92342 Freystadt, Anmeldung unter: 0821/34680-0 Veranstalter: Bioland e.V. gemeinsam mit AELF Kitzingen Berufsinformationstag LW 2015: Sa. 21.03.2015, 9:00 Uhr, in Almesbach 22 23 Bereich Forsten 24 Newsletter Sie wollen zeitnah und schnell über aktuelle Entwicklung zur Antragstellung oder Förderprogramme informiert werden? Dann bestellen den Newsletter des AELF Weiden mit dem beiliegendem Formular. Der Newsletter ist kostenfrei und erscheint immer dann, wenn es Neuigkeiten vom Landwirtschaftsamt gibt. Teilnahme am Newsletter per E-Mail des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weiden i.d.OPf. Vorname: Nachname: Anschrift: PLZ, Ort: E-Mail: Einverständniserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass das AELF Weiden mir Informationen aus den Bereichen Förderung, Bildung und Beratung zusendet. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail oder schriftlich gegenüber dem AELF Weiden widerrufen. Ort, Datum: Unterschrift Landwirt Bitte zurück an AELF Weiden Fax-Nr. 0961/3007-777 oder poststelle@aelf-we.bayern.de