Amtsblatt - Gemeinde Heiligengrabe

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Amtsblatt - Gemeinde Heiligengrabe
10. Jahrgang | Freitag, den 25. Mai 2012 | Nummer 05 / Woche 21
Amtsblatt
für die Gemeinde Heiligengrabe
»Zwischen Jäglitz und Glinze«
Straßenbaumaßnahmen in der Gemeinde
1. Straßebau Dossower Weg
2. Straßenreparatur
www.druckerei-koch.de
www.heiligengrabe.de
Inhaltsverzeichnis
Sprechstunden der Revierpolizistin
Frau Manuela Hennig
Sprechzeiten ab April
- dienstags von 13.00 – 18.00 Uhr
im gesamten Gemeindebereich
- erreichbar über das Diensthandy bzw.
Information über die Gemeindeverwaltung oder die Polizeiwache Wittstock
- bei Beginn des Sprechtages erfolgt eine Anmeldung in
der Gemeindeverwaltung (ebenso die Meldung bei Abwesenheit)
Lfd. Nr. Inhalt des amtlichen Teils
1
2
3
4
5
6
7
8
Beschlüsse des Hauptausschusses vom 08.05.2012
im nichtöffentlichen Teil
Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.05.2012
im öffentlichen Teil
Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.05.2012
im nichtöffentlichen Teil
Bekanntmachung über die Berufung von
Ersatzpersonen für den Ortsbeirat Heiligengrabe
Widmungsverfügung - Weg in der Gemeinde Heiligengrabe OT Hersprung
Verfügung zur Teileinziehung - Weg in der Gemeinde
Heiligengrabe OT Herzsprung
Immobilienangebote der Gemeinde
Bekanntmachung über die Durchführung eines
Volksbegehrens „Für eine Änderung des § 19 Absatz
11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes
am Flughafen Berlin Brandenburg International
ANSCHRIFT
Tel.: 033962 / 67-0 oder 0152 03856285
Sprechstunden der Schiedsperson
Mit der Schiedsfrau Frau Krüger können bei Bedarf telefonisch Termine vereinbart werden.
Tel. 03394 – 441227 ( ab 17.00 Uhr)
Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen der
Mobilen Jugendarbeit
033962-50335 (AB)
Frau Blum: 0170/7211510
Gemeinde Heiligengrabe
Am Birkenwäldchen 1 a
16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe
Havariedienste
Trink- und Abwasser für
Heiligengrabe / Maulbeerwalde
Tel.: 0172 / 3 63 88 35
Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
Dienstag:
9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Fäkalienabfuhr Maulbeerwalde
T&S Transport GmbH
Blandikower Dorfstraße 65
16909 Heiligengrabe OT Blandikow
Tel.: 033962/502 26 / 0172 / 2 85 23 60
Andere Havariedienste bitte der Tagespresse entnehmen
Öffnungszeiten Bibliothek (im Jugendklub Heiligengrabe)
Mittwoch:
14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag:
10.00 – 11.30 Uhr
Wichtige Rufnummern
Sekretariat/Vermittlung . Frau Gerks . . . . . . . . . 67 – 0
Sprechzeiten der Ortsvorsteher
Bürgermeister . . . . . . . . Herr Kippenhahn . . . . . 67 301
Fax
der Ortsteile der Gemeinde Heiligengrabe
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 333
Standesamt . . . . . . . . . . Frau Kreßner . . . . . . . . 67 311
Friedhofsverwaltung,
Protokoll- und
Sitzungsdienst . . . . . . . . Frau Näthe . . . . . . . . . .67 310
Ortsvorsteher Sprechzeiten
Blandikow Robert Scholz
Tel. 033962 - 80573
Blesendorf Wolfram Hlouschek jeden 2. Montag im Monat
ab 20.00 Uhr im Dorf
gemeinschaftshaus
Einwohnermeldeamt . . . Frau Krüger . . . . . . . . 67 312
Blumenthal Bettina Teiche Personalverwaltung . . . . Frau Breitsprecher . . . 67 309
Kita- und
Schulverwaltung,
Feuer- und Zivilschutz . . Frau Schmalenberg . . 67 308
jeden 2. Montag im Monat
17.30 – 18.30 Uhr
im Bürgerhaus
Tel.: 0173 - 6425254
Grabow Markus Krause
Tel.: 033984 - 50658 (privat)
bei Blumenthal 0172 - 9417385
Leiter Kämmerei . . . . . . Herr Rähse . . . . . . . . . 67 317
Kasse/Vollstreckung . . . Frau Kiesewalter
Ortsteile . . . . . . . . . . . . Frau Geyer . . . . . . . . . 67 325
Heiligengrabe Ulf Bumke
Tel.: 033962 - 50910
Herzsprung Tel.: 033965 - 40052
Thomas Albrecht Jabel Fred Wehland Tel.: 03394 - 402854 (privat)
0173 - 2079020
Steuern /Abgaben . . . . . Frau Scholz . . . . . . . . . 67 324
Buchhaltung . . . . . . . . . Frau Städtke . . . . . . . . 67 322
Buchhaltung . . . . . . . . . .Frau Schwarze . . . . . . 67 323
Wasser- und Abwasser . Frau Große . . . . . . . . . 67 319
Leiter Bauamt . . . . . . . . Herr Niedergesäß . . . . . 67 318
Bauüberwachung . . . . . Herr Beck . . . . . . . . . . 67 321
Wohnraum- und
Gebäudeverwaltung . . . Frau Groth . . . . . . . . . . 67 315
Bauverwaltung . . . . . . . . Frau Jörß . . . . . . . . . . 67 316
Liegenschaften . . . . . . . Frau Madjar . . . . . . . . . 67 320
Bauhof . . . . . . . . . . . . Herr Seier . . . . . . . . . . 67 303
Ordnungsamt, Archiv . . Frau Otto . . . . . . . . . . 67 313
Gewerbeamt, Tourismus
Wirtschaftsförderung . . .Frau Piest . . . . . . . . . . 67 314
Königsberg Frank Meyer
jeden 1. Montag im Monat
ab 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Tel.: 033965 - 40594
Liebenthal Joachim Strenge donnerstags 18.00 –19.00Uhr
Tel.: 0173 - 2064025
Maulbeerwalde Norbert Seier Tel.: 033962 - 50809
Papenbruch Silvia Kerrmann
jeden 3. Mittwoch im Monat im Kulturraum
19.00 – 20.00 Uhr
Tel.: 0152 - 24659895
Rosenwinkel Olaf Stallknecht
jeden 1. Mittwoch im Monat
16.00 – 17.00 Uhr
Tel.: 033984 - 70504 (privat)
Wernikow Tel.: 03394 - 440950 (privat)
Zaatzke 2
Detlef Gehlhar
AMTLICHER TEIL
1 Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.05.2012 im nichtöffentlichen Teil
032/12
Vergabe von Bauleistungen zur Regulierung
von ­Banketten und Fugensanierung
in der Gemeinde Heiligengrabe
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, nach
­be­schränkter Ausschreibung und Wertung der Angebote die
Vergabe der Bauleistungen zur Regulierung von Banketten
und Fugensanierung in der Gemeinde Heiligengrabe an die
Firma Prignitzer Asphaltbau GmbH & C.KG, Wittstocker
Chaussee, 16909 Heiligengrabe OT Liebenthal zu vergeben
33/12
Beschluss über die Gewährung einer Zuwendung im
Rahmen des Förderprogramms der Gemeinde Heiligengrabe
Der Hauptausschuss stimmt der Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des beschlossenen Förderprogramms der
Antragstellerin Karina Büschke, Am Blandikower Weg 22a,
16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe zu.
034/12
Antrag des „Gemischten Chores Heiligengrabe e.V.“
auf Fahrkostenzuschuss in Höhe von 2.500 €
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschließen, die Fahrkosten für die Fahrt des Chores Heiligengrabe zur Partnergemeinde Fahrenbach vom 07.07.2012 bis
09.07.2012 in Höhe von 2.500,00 € zu übernehmen.
2 Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.05.2012 im öffentlichen Teil
259/12
Einrichtung eines gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes in der Gemeinde Fehrbellin und Abschluss einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung von Prüfaufgaben
1. Die Gemeindevertretung beschließt, dass sich die Gemeinde Heiligengrabe künftig für die örtliche Prüfung
gemäß § 101 Abs. 1 S. 3 BbgKVerf des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeinde Fehrbellin, gemeinsam mit
den in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten
Kommunen, bedient.
2. Die Gemeindevertretung beschließt, der beiliegenden
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von
Prüfaufgaben gemäß § 101 ff BbgKVerf zuzustimmen.
Voraussetzung ist der Abschluss der nachfolgenden Vereinbarung durch alle beteiligten Kommunen.
262/12
Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 5 „Photovoltaik GT
Horst“
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 5 „Photovoltaik GT Horst“ gem. § 10 Abs. 1 nach
­gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
als Satzung. Die Begründung des B-Planes mit Eingriffs-/
Ausgleichsgutachten, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung werden gebilligt.
263/12
Beschluss der zweiten Änderung des räumlichen
­Teilflächennutzungsplanes der „südlichen Gemeindegruppe“
Die Gemeindevertretung beschließt die zweite Änderung
des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der „südlichen
Gemeindegruppe“.
260/12
Ergänzung zum Beschluss 237/11: Verwendung des
ahresüberschusses/-verlustes aus dem Jahresabschluss 2010 des Eigenbetriebes „Wasser- und Abwasserbetrieb Heiligengrabe“
Die Gemeindevertretung Heiligengrabe beschließt, die im
Bericht zum Jahresabschluss 2010 enthaltenen Überschüsse aus der Abwasserentsorgung (hoheitlicher Bereich) werden mit den Verlusten aus Vorjahren verrechnet.
Die Verluste aus dem Bereich“ Grundstücksverwaltung“
(BgA) werden auf neue Rechnung vorgetragen. Aus den
Überschüssen aus der Wasserversorgung (BgA) wird eine
Investitions-/Ersatzinvestitionsrücklage gebildet. Diese
Rücklage soll in voller Höhe für die anteilige Finanzierung
der Ersatzinvestition im Eva-von-Thiele-Winckler-Weg verwendet werden.
264/12
Satzungsbeschluss B-Plan Nr. 6 „Photovoltaik Dahlhausen“
Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 6 „Photovoltaik Dahlhausen“ gem. § 10 Abs. 1 nach
gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
als Satzung. Die Begründung des B-Planes mit Eingriffs-/
Ausgleichsgutachten, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung werden gebilligt.
266/12
Beschluss zum gemeindlichen Einvernehmen
– Tierheim Herzsprung
Die Gemeindevertretung beschließt, im Rahmen des
­Anhörungsverfahrens zur beabsichtigten Ersetzung des
Einvernehmens gem. § 70 BbgBO durch die Untere Bauaufsichtsbehörde das Einvernehmen zur „Nutzungsänderung
– Umnutzung eines LPG-Betriebsgeländes mit Erlaubnis für
Schlittenhundehaltung in ein gewerbliches Tierheim – Teilprojekt – Gesamtanlage“ im OT Herzsprung auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB nicht zu erteilen.
261/12
Beschluss der ersten Änderung des räumlichen
­Teil­flächennutzungsplanes der „südlichen Gemeindegruppe“
Die Gemeindevertretung beschließt die erste Änderung
des räumlichen Teilflächennutzungsplanes der „südlichen
Gemeindegruppe“.
3
3 Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 15.05.2012 im nichtöffentlichen Teil
267/12
Vergabebeschluss Infrastruksturmaßnahmen
OT Blumenthal – Landschaftsarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt nach beschränkter
Ausschreibung und Wertung der Angebote die Vergabe der
Bauleistungen „Infrastrukturmaßnahmen OT Blumenthal“ –
Landschaftsbauarbeiten an die Firma Straßen- und Tiefbau
Baatz GmbH, Wittstocker Str. 67, 16866 Kyritz.
269/12
Vergabebeschluss Elektrosanierung 3. BA, Kita Zaatzke
Die Gemeindevertretung beschließt nach freihändiger Vergabe und Wertung der Angebote die Vergabe der Leistungen
„Elektrosanierung 3. BA, Kita Zaatzke“ an die Firma Schleif
Elektrotechnik, Rote Mühle Weg 39, 16909 Wittstock.
270/12
Verkaufsbeschluss von Flächen für Photovoltaik im
Gewerbegebiet OT Liebenthal
268/12
Vergabebeschluss Infrastrukturmaßnahmen
OT Blumenthal – Abrissarbeiten
Die Gemeindevertretung beschließt nach beschränkter
Ausschreibung und Wertung der Angebote die Vergabe der
Bauleistungen „Infrastrukturmaßnahmen OT Blumenthal“ –
Abrissarbeiten an die Firma HTW mbH, Pritzwalker Str. 12,
16909 Wittstock.
Grundstück
Grundbuch von Liebenthal
Blatt 259
Gemarkung Liebenthal
Flur
1
2
Flurstück
339 (Teilfläche)
253 (Teilfläche)
Fläche in m²
ca. 19.600
ca. 30.400
4 Bekanntmachung über die Berufung von Ersatzpersonen für den Ortsbeirat Heiligengrabe
Gemäß § 60 Abs. 3 Satz 1 BbgKWahlG geht der Sitz auf die
in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlages
über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt wurde.
Die Ersatzperson Karin Köhn hat die Wahl angenommen
und rückt als Mitglied in den Ortsbeirat Heiligengrabe nach.
Kreßner
Wahlleiterin
Der gewählte Bewerber Reinhard Becker der Freien Wählergemeinschaft Prignitz-Ruppin e.V. ist durch Tod ausgeschieden.
Ersatzperson Karin Köhn
5 Widmungsverfügung - Weg in der Gemeinde Heiligengrabe OT Hersprung
Nach § 6 BbgStrG Brandenburgisches Straßengesetz in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.
I/09 [Nr. 15] S. 358), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes
vom 13. April 2010 (GVBl. I/10 [Nr. 17]), erhält folgende in der
Gemarkung Herzsprung gelegene Verkehrsfläche gemäß
Anlage (gelb gekennzeichnet)
Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die dem Anliegerverkehr dienen.
Flur 1, Flurstück 78/2 - ca. 43 m
Flur 1, Flurstück 69 – ca. 620 m
Flur 5, Flurstück 108 – ca. 500 m
Flur 5, Flurstück 109 – ca. 130 m
Diese Verfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung
im Amtsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Heiligengrabe
>>Zwischen Jäglitz und Glinze<<“ in Kraft.
Träger der Straßenbaulast:
Die Gemeinde Heiligengrabe ist gemäß § 9a Abs. 1 BbgStrG
Träger der Straßenbaulast.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er
ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heiligengrabe, Am
Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe
zu erheben.
die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Klassifizierung:
Widmung als Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 4 BbGstrG
Der Verbindungsweg L 18 zur L 14 mit einer Gesamtlänge
von ca. 1.293 m in der Gemarkung Herzsprung erhält die
Eigenschaft einer sonstigen öffentlichen Straße und wird
der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung
gestellt.
Heiligengrabe, den 17.06.2011
Kippenhahn
Bürgermeister
Widmungsbeschränkung:
Der vorgenannte sonstige öffentliche Weg soll für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge gesperrt
werden.
4
Siegel
6 Verfügung zur Teileinziehung - Weg in der Gemeinde Heiligengrabe OT Herzsprung
Nach § 8 BbgStrG Brandenburgisches Straßengesetz in
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.
I/09 [Nr. 15] S. 358), geändert durch Artikel 7 des Gesetzes
vom 13. April 2010 (GVBl. I/10 [Nr. 17]), wird nachfolgende
sonstige öffentliche Verkehrsfläche, gelegen in der Gemarkung Herzsprung, Flur 4, Flurstück 5 mit einer Gesamtlänge
von ca. 400 m (Anlage gelb gekennzeichnet), durch Teileinziehung für den öffentlichen Verkehr wie folgt dauerhaft
beschränkt.
Die Teileinziehung tritt am Tage nach der Bekanntmachung
im Amtsblatt „Amtsblatt für die Gemeinde Heiligengrabe
>>Zwischen Jäglitz und Glinze<<“ in Kraft.
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er
ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich
oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Heiligengrabe, Am
Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe
zu erheben.
Heiligengrabe, den 17.06.2011
Der Weg soll für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge und für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas gesperrt werden.
Hiervon ausgenommen sind Fahrzeuge, die dem Anliegerverkehr und dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen.
Kippenhahn
Bürgermeister
Siegel
7 Immobilienangebote der Gemeinde
16909 Heiligengrabe OT Königsberg, 2-etagiges Mehrfamilienhaus (12 WE),
davon 2 WE leerstehend, Grundstücksgröße 9.504 m²,
Bauj./Teilsan. 1964/ 1995, 2009/2010, Wohnfläche 675 m²,
Jahreskaltmiete (10 WE): 29.064, 24 €
16909 Heiligengrabe OT Zaatzke, 2-Familienhaus
Verkehrswert: 181.000,- EUR
Verkehrswert: 56.000,- EUR
Bezeichnung
(leerstehend wegen Veräußerung) Grundstücksgröße 360
m², Bauj. um 1920, Teilsan. 1994-1997, Wohnfläche 175,5 m²
OT Blumenthal, Bebauungsplan Nr.1 „Südliche Dorfstücke“
Anzahl und Größe
der Bauparzellen
Größe des Baugebietes – ca.
1,7 ha; ca. 15 Bauparzellen
mit unterschiedlichen Flächengrößen
Erschließungszustand
keine innere Erschließung
Wesentliche
Festsetzungen
Allgemeines Wohngebiet;
Einzel- und Doppelhäuser in
eingeschossiger
offener Bauweise; GRZ 0,3 /
Satteldach 40° - 45 °
Bezeichnung
OT Blumenthal,
Straße der Einheit
Anzahl und Größe
2 Bauparzellen - 1.005 m² und
632 m²
5
Erschließungszustand
äußere Erschließung vorhanden (Wasser, Abwasser, Telekom, Elektroenergie)
Anschluss am Grundstück
muss noch erfolgen
Wesentliche
Festsetzungen
Wohnbebauung nach den
Grundsätzen des § 34 BauGB
möglich;
umgebende Nutzungsart: MD
Bauvorbescheid liegt vor
Verhandlungspreis
Straße der Einheit - 10.000 €
und 6.952 €
Bezeichnung
OT Heiligengrabe, Zaatzker
Weg
Bezeichnung
Anzahl und Größe
Bauparzelle, Gesamtfläche
2.313 m²
OT Herzsprung, Siedlerstraße 14 – Mehrfamilienhaus
– 5 WE
Grundstücksgröße
1.904 m²
Erschließungs­zustand
Erschließung vorhanden
Erschließungs­zustand
äußere Erschließung vorhanden (Wasser, Abwasser, Telekom, Erdgas,
Elektroenergie)
Wesentliche
Festsetzungen
Wohnbebauung nach den
Grundsätzen des § 34 BauGB
möglich;
umgebende Nutzungsart: MI
Weitere Angaben
zum Objekt
Baujahr um 1900, teilunterkellert: 22 m², 5 WE mit 322
m² Gesamt-WNFL, davon 3
WE mit 190 m² Leerstand und
2 WE mit 132 m² vermietet –
Kaltmiete 5.904,00 €/Jahr
Verhandlungspreis
15.000 €
Verkehrswert
50.000 €
Bezeichnung
OT Zaatzke, Bebauungsplan Nr. 1/1992 (ehemalige
Gärtnerei)
Bezeichnung
Anzahl und Größe
der Bauparzellen
ca. 1,5 ha; 27 vermessene
Parzellen mit unter­schied­
lichen Flächengrößen (500 800 m²), davon 5 verkauft
OT Herzsprung, Herzsprunger Dorfstraße 25 –
Gaststätte mit Saalanbau
und Wohnung
Erschließungszustand
ortsüblich
Grundstücksgröße: 1130 m²
Erschließungs­zustand
innere Erschließung teilweise
vorhanden (Bau­stra­ßen, Wasser, Abwasser,
Telekom, Elektro­energie)
Weitere Angaben
zum Objekt
Verhandlungspreis
50.000 €
Bezeichnung
OT Zaatzke, Hauptstraße 1 Mehrfamilienhaus mit Stall
Erschließungszustand
ortsüblich
Weitere Angaben
zum Objekt
Weitere Angaben
zum Objekt
Beispiele für Kaufpreise (Erschließungsbeiträge enthalten):
- Grundstück Bahnhofstraße 1
mit 521 m² zum Festpreis von
21.000 €
(Baulandpreis 11,76 €/m²)
- Grundstück Alte Gärtnerei 19
mit 721 m² zum Festpreis von
29.000 €
(Baulandpreis 11,76 €/m²) Die
einzelnen Verkaufspreise sind
insbesondere
von Lage und Grundstücksgröße abhängig.
Grundstücksgröße ca. 1.800
m², 4 WE, davon zwei nicht
vermietet,
Wohnfläche ca. 220 m², Jahreskaltmiete 2.282 Euro
Verkaufspreis
40.000 €
Gemeinde Heiligengrabe - Anbindung zur A 24 und A 19 bis zu ca. 10 km
Ansprechpartner für alle Objekte: Gemeinde Heiligengrabe, Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe,
Frau Madjar, Tel.: 033962/67-320 / Fax 033962/67-333 / Email: petra.madjar@heiligengrabe.de
6
8 Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Für eine Änderung des § 19
Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen
Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“
Gemeinde Heiligengrabe
Stimmkreis: Prignitz II / Ostprignitz-Ruppin II
lesbar einzutragen (§ 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. § 8 Abs. 1
VVVBbg). Eine Eintragung kann nach § 18 Abs. 2 VAGBbg
nicht mehr zurückgenommen werden.
Die Vertreter der Volksinitiative „Für eine Änderung des
§ 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur
Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes
am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)!“
haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens
verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder
des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des
§ 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine
Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig
gemacht.
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung
selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in
die Eintragungsliste eingetragen (§ 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg
i. V. m. §8 Abs. 2 VVVBbg).
Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur
unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können,
können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der
Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist
der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die
eintragungsberechtigte Person auszustellen (§ 15 Abs. 2
Satz 2 VAGBbg i. V. m. § 7 Abs. 4 VVVBbg).
Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem
4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012
durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder
durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen
unterstützt werden. Gemäß § 17 Abs. 2 VAGBbg können
die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch
Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre
Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung
oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik
Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht
jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren
Eintragungsstellen ausüben.
Eintragungsberechtigt sind gemäß § 16 VAGBbg in Verbindung mit §§ 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und
Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens
am 3. Dezember 2012
B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche
Eintragung
Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das
Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen.
Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person
selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich
(zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt
werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder
ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen
Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden
Person anzugeben (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs.
2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist
unzulässig.
Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung
auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson)
bedienen (§ 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2
VAGBbg).
Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der
Eintragungsfrist beantragt werden (§ 8a Abs. 5 VVVBbg).
Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen
(Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt.
Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer
wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist,
die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich
der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen (§ 15 Abs. 6
Satz 2 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die
Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides
statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung
des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten
Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat
(§ 15 Abs. 7 VAGBbg).
- das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind,
- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren
ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der
Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben sowie
- nicht nach § 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten
Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten im Eintragungsraum der Abstimmungsbehörde zu den Öffnungszeiten bis Montag, den 3.
Dezember 2012, 16 Uhr unterstützt werden:
Abstimmungsbehörde: Gemeinde Heiligengrabe (Einwohnermeldeamt) 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe, Am
Birkenwäldchen 1a
Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen,
haben sich über ihre Person auszuweisen (§ 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg).
Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem
amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden,
dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 3. Dezember
2012, 16 Uhr eingeht.
Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich
und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift
sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und
Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung
oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung
7
Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG
unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei
der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben
werden.
inhalt nicht in die Kompetenz der Landesplanung fallen. Mit
dem Volksbegehren wird die Wiederinbetriebnahme bzw.
die Aufrechterhaltung der Flughäfen Tempelhof und Tegel
nicht beabsichtigt.
NACHTFLUG STÖRT DEN SCHLAF
UND GEFÄHRDET DIE GESUNDHEIT:
Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
„Für eine Änderung des § 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines
landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen
Berlin Brandenburg International (BER)!“
Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen
Erkenntnisstand aufgrund einer aktuellen Studie aus dem
Jahr 2010:
„Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm
ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung.
Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich ein
relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht.
Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen mit dem Land Berlin einzutreten,
um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und
Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages, geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003,
wie folgt zu ändern:
Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen ‚Arzneimittelstudie’ des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen bei Personen nachwies, die
nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große Studie
im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENAStudie) aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte
Gesundheitsrisiken fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, weisen häufig höhere Blutdruckwerte auf, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten.“
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu
bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil vom 21.3.1996 Az.4 C
9.95):
„Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden,
dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER)
Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um
Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.“
„Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den
Ballungsraum Berlin konzentriert werden.“
„Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den
Ländern Berlin / Brandenburg gültigen § 19 Abs. 11 LePro
(Landesentwicklungsprogramm).
Satz 3 und Satz 4 des § 19 Abs. 11 LePro entfallen.“
„Diese Verpflichtung trifft ihn [den Staat, d.V.] erst recht,
wenn der Eingriff auf seinem eigenen Verhalten beruht.
Dabei kann sich der Staat nicht ohne weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten ‚entschuldigen’. Dies ist bereits
dann nicht zulässig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeinträchtigung bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitsschädlichkeit muss nicht erst bewiesen werden,
um eine Regelungspflicht des Staates auszulösen. Auch
Gesundheitsgefährdungen – werden sie erkannt oder als
im Risikobereich liegend für hinreichend wahrscheinlich
angesehen – verpflichtet zu Handeln.
Auch hier mögen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der
Staat muss ihnen – etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten – durch Sicherheitsmargen zu begegnen suchen.“
Begründung:
Die bisher geltende Fassung des § 19 Abs. 11 LePro ist
eine der Rechtsgrundlagen sowohl für den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP BB als auch für die
luftrechtliche Fachplanung. Der bisherigen Fassung von §
19 Abs. 11 LePro entnehmen Landesentwicklungsplan und
Fachplanung die Legitimation, durch Schaffung eines nächtlichen Kapazitätsangebots an die Luftverkehrswirtschaft
das Ruhebedürfnis der betroffenen Bevölkerung dem wirtschaftlichen Profit der – im Eigentum der öffentlichen Hand
befindlichen – Flughafengesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften zu opfern. Dem schiebt die Volksinitiative
durch die Neufassung des Gesetzestextes einen Riegel vor.
Gemäß dem Landesentwicklungsplan LEP BB hat dieses
Gesetz weiterhin Gültigkeit und gibt Vorgaben sowohl für
zukünftige Landesentwicklungspläne wie auch für die luftverkehrsrechtliche Fachplanung.
Der Volksinitiative liegen neuere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und über Art und Umfang der durch
Flugroutenfestsetzungen betroffenen Siedlungsgebiete zu
Grunde. Durch die Formulierung, dass kein planmäßiger
Nachtflugbetrieb am Flughafen Schönefeld stattfinden
soll, wird sichergestellt, dass sich das Nachtflugverbot auf
den gewerblichen Flugverkehr bezieht und andere Flüge
(Not- und Rettungsflüge etc.) nicht ausgeschlossen werden
sollen.
Die beabsichtigte Neuregelung macht es ferner möglich,
nächtliche Flugbewegungen insbesondere im Charter- und
Pauschalreiseverkehr auch an anderen Startorten durchzuführen.
Zu Verspätungsregelungen und detaillierten luftverkehrstechnischen Regelungen fehlt es an einer Zuständigkeit des
Landesgesetzgebers. Zumindest würde dieser Regelungs-
Dennoch hält die brandenburgische Landesregierung im
Planergänzungsverfahren für den Flughafen Schönefeld
bis zu 113 Flüge in einer Nacht für zulässig. Hiergegen sind
Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die
brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre
eigene gesetzliche Regelung im § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LePro) die für die Länder Berlin und
Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen
Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten Bevölkerung bestätigt.
Die Volksinitiative wendet sich gegen diese gesetzliche
Regelung und zwingt in der Folge die Landesregierung die
Landesentwicklungspläne Flughafenstandortsicherung wie
auch den Landesentwicklungsplan Berlin- Brandenburg zu
überarbeiten, da in diesen Plänen von einer Zulässigkeit des
Nachtflugs ausgegangen wird.
8
Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter:
Vertreter:
Stellvertreter:
Prof. Wolf Carius
Gerhart-Hauptmann-Allee 30
15732 Eichwalde
Markus Peichl
Kladower Straße 2
14469 Potsdam
Matthias Schubert
Unterberg 31
14532 Kleinmachnow
Martina Pohske
Keplerstraße 23
15831 Mahlow
Dr. Gerhard Kalinka
Heinrich-Zille-Straße 39
15827 Blankenfelde
Gudrun Claus
Selchower Weg 18
15831 Mahlow
Martin Henkel
Seestraße 68
15738 Zeuthen
Christian Selch
Potsdamer Straße 2
15738 Zeuthen
Robert Nicolai
Fontaneplatz 5
15834 Rangsdorf
Christian Radtke-Kruft
Siegfriedstraße 60
14513 Teltow
NICHTAMTLICHER TEIL
Sitzungen im Monat Juni 2012
11. Juni 2012 Ort:
Beginn: Ortsbeiratssitzung Blumenthal
Heiligengrabe OT Blumenthal
Bürgerhaus 19.00 Uhr
12. Juni 2012 Ort:
Beginn: Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport
Heiligengrabe OT Heiligengrabe
Gemeindeverwaltung/Konferenzraum II
19.00 Uhr
26. Juni 2012 Gemeindevertretersitzung
Ort:
Heiligengrabe OT Königsberg
Dorfgemeinschaftshaus,
Grabower Chaussee 2
Beginn: 19.00 Uhr
Die Tagesordnung zu den Sitzungen entnehmen Sie bitte
der Bekanntmachung in den Schaukästen der Ortsteile der
Gemeinde und der Presse.
Information des Standesamtes
Die Gemeinde Heiligengrabe bietet allen Heiratswilligen ab
Juni 2012 einen weiteren Trauraum in der Gutskapelle im
Gemeindeteil Horst an.
Die bisherigen Trauräume der Gemeinde, in der Gemeindeverwaltung und im Kloster Stift zum Heiligengrabe stehen
der Öffentlichkeit auch weiterhin zur Verfügung.
Kreßner
Standesbeamtin
Baumaßnahmen in der Gemeinde Heiligengrabe
Ausbau - Dossower Weg in Papenbruch
Mit dem Ausbau des Dossower Weges in Papenbruch wird
sich das Wohnumfeld sichtbar verändern.
Die Straße wird in der Zeit von Mai bis September 2012 ab
Einmündung L 145 bis zur Ortsausgangstafel grundhaft
ausgebaut.
Neben der Fahrbahnverbreiterung sind auch ein Gehweg
und zwei Ausweichflächen geplant. Das Straßenwasser
wird durch einen Regenwasserkanal abgeführt. Gleichzeitig
erfolgt die Vergrößerung der Aufstellfläche an der Bushaltestelle.
Die Bauarbeiten werden durch archäologische Maßnahmen
begleitet.
9
Kita „Haus der kleinen Strolche“
Das "Haus der kleinen Strolche" ist zertifizierte Gesunde Kita in Berlin-Brandenburg
Große Aufregung herschte am Freitagvormittag, dem 27.
April 2012, in der Heiligengraber Kindertagesstätte "Haus
der kleinen Strolche". Nach einem entsprechenden Antrag
sollte an diesem Tag die Entscheidung fallen, ob die Einrichtung die durch die Bundesländer Berlin und Brandenburg
vergebene Zertifizierung "Gesunde Kita" erhält. Diesen
Qualitätstitel tragen in Brandenburg zurzeit knapp 40 der
1.768 Kitas.
Ein zertifizierte Kita weist Qualitätsmerkmale wie Bewegungs- und Sinnesförderung, Gesunde Ernährung und die
Früherkennung in Kita und Familie nach. Ein besonderer
Fokus wird auf die Beteiligung von Eltern und Familie in der
Kita gelegt. Diese und andere Kriterien wurden durch die
Auditorinnen Frau Döhnicke (Kita Mühlenbeck) und Frau
Krämer (Kita Hohen Neuendorf) unter Vorsitz von Annett
Schmock von der Zertifizierungsstelle des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg überprüft.
Nach einer Kita Begehung wurde mit den Erzieherinnen, der
Kita-Ausschussvorsitzenden, Frau Witt und Bürgermeister
Holger Kippenhahn der kollegiale Dialog über Eindrücke und
offene Fragen zum eingereichten Qualitätsbericht geführt.
Nach zwei Stunden erfolgte dann die Urteilsverkündung.
Viel Lob aber auch Empfehlungen wurden formuliert. Besonders die warmherzige Atmosphäre, das kluge Raumkonzept
und die vielfältigen gesunden Angebote wurden gelobt.
An der erfolgreichen Zertifizierung bestand letztlich nie
ein Zweifel. Glücklich konnte das Team um die Leiterinnen
Dietlinde Bolduan und Manuela Schmidt die Glückwünsche
und das Zertifizierungsschild aus den Händen von Annett
Schmock in Empfang nehmen.
Ganztagsschule Heiligengrabe
Projektarbeit in der Grundschule Heiligengrabe – Trickboxx
so dass die Figuren sich auch bewegen ließen. Nun mussten
die Kulissen gebastelt werden. Jeder hatte die Möglichkeit,
seine Ideen und Vorschläge mit ein zu bringen. Das Filmen
der einzelnen Bilder, das Aufnehmen jeder Bewegung der
Figuren mit der Kamera verlangte von den Kindern höchste
Konzentration und Aufmerksamkeit. Aber die Arbeit an der
Trickboxx bereitete den Kindern so viel Spaß, dass sie bereit
waren über die Unterrichtszeit hinaus weiter zu arbeiten,
um zum Wochenende einen fertigen Film zu besitzen, der
natürlich von Rolan Helia (unserem „Filmemacher“) noch zu
Ende bearbeitet werden musste (z.B. mit Musik). Alle waren
sich einig: Es hat viel Spaß gemacht! Jetzt sehen die Kinder
die Trickfilme im Fernsehen mit anderen Augen, denn sie
wissen, wie viel Mühe und Arbeit dahinter steckt!
Große Aufregung herrschte bei den Mädchen und Jungen
der 5. Klasse in der Grundschule Heiligengrabe und ihrem
Klassenlehrer R. Demgensky in der Woche vom 7.-11.5.2012.
Alle trafen sich bei der Sozialarbeiterin der Grundschule Frau
Blum, um gemeinsam mit ihr und Roland Helia einen Trickfilm zu entwickeln! Alle Kinder überlegten gemeinsam nach
einer Filmidee. Es gab viele lustige und witzige Vorschläge,
die erst einmal am Flipchart gesammelt und notiert wurden.
Schritt für Schritt ging es weiter. Es wurde eine Geschichte
erdacht, die immer wieder erweitert oder verändert wurde.
Dann folgte der schwierigste Arbeitsschritt. Es ging an die
Fertigung der Figuren. Alle Kinder halfen fleißig mit bei der
Anfertigung der Darsteller, die natürlich auch beweglich sein
mussten. Die einzelnen Figuren wurden wieder auseinander
getrennt und mit Hilfe von Patafix wieder zusammengefügt,
10
„Mädchengruppe“ der Ganztagsgrundschule Heiligengrabe im Friedenshort
Am Freitag, den 11. Mai, trafen sich 7 aufgeregte Mädchen
mit Frau Blum (Sozialarbeiterin der GS Heiligengrabe), Frau
Drews und Frau Nickel – Musikschule Fröhlich, um im Friedenshort beim „Singen in den Mai“ dabei zu sein!
Gemeinsam mit den Bewohnern wurden bekannte Frühlingslieder gesungen, Gedichte vorgetragen und Lieder auf
dem Akkordeon gespielt und dazu gesungen. Die Aufregung
hat sich gelohnt. Dankende Worte und Applaus waren der
schönste Lohn für die Mädchen!
Es werden weitere gemeinsame Vorhaben zwischen den
ESTA Mitarbeitern im Jugendclub Heiligengrabe und der
Sozialarbeiterin an der Grundschule geplant!
1 Bild
Birgid Blum / ESTA ruppin e.V.
(Sozialarbeiterin an der
Ganztagsgrundschule Heiligengrabe)
Veranstaltungen im Monat Juni
AUFRUF zur Tour de Prignitz
Vom 4. Juni 2012 bis 9. Juni 2012 werden Prignitzer Radler und ihre Gäste die Region erkunden. Veranstalter der
Tour de Prignitz sind wie immer die Märkische Allgemeine
und Antenne Brandenburg, die als bewährte Partner die
Hauptsponsoren AOK für das Land Brandenburg und Volksund Raiffeisenbank Prignitz an ihrer Seite haben.
Wir wollen wieder um den Sieg und den Tour-Jackpot in
Höhe von 5.000 Euro kämpfen. Für die Wertung zählen
neben der Teilnehmerzahl zusätzlich noch der schönste
Empfang und die Punkte der Etappenspiele.
Etappen der Tour de Prignitz 2012
Start: 10.00 Uhr – Ziel: 15.00 Uhr
1. Etappe:
Montag, 4. Juni 2012 / Heiligengrabe – Kyritz
Pausenstopp: Dorfplatz in Bork
Kulturstopp: Wusterhausen, Herbst'sches Haus
2. Etappe:
Dienstag, 5. Juni 2012 / Kyritz – Pritzwalk
Pausenstopp: Schönhagen (Gumtow)
Kulturstopp: Dorfkirche in Schönebeck
3. Etappe:
Mittwoch, 6. Juni 2012 / Pritzwalk – Bad Wilsnack
Pausenstopp: Landschaftspark Hoppenrade
Kulturstopp: Schloss Grube
4. Etappe:
Donnerstag, 7. Juni 2012 / Bad Wilsnack – Perleberg
Pausenstopp: Wittenberge, Nedwighafen
Kulturstopp: Landhandel in Weisen
5. Etappe:
Freitag, 8. Juni 2012 / Perleberg – Putlitz
Pausenstopp: Moorscheune Boberow
Kulturstopp: Blüthen
6. Etappe:
Sonnabend, 9. Juni 2012 / Putlitz - Heiligengrabe
Pausenstopp: um die Kirche in Brügge
Kulturstopp: Wallfahrtskirche Alt Krüssow
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Brandenburgische Seniorenwoche 17.06.2012 – 24.06.2012
Veranstaltungen in der Gemeinde
Seniorentagesfahrt nach Feldberg am 20.06.2012
Die vom Seniorenbeirat Heiligengrabe organisierte Busfahrt
findet wie geplant am 20.06.2012 innerhalb unserer Seniorenwoche zum Preis von 50,00 pro Person Euro statt.
Alle angemeldeten Teilnehmer müssen diesen Betrag bis
zum 12.06.2012 bei Frau Scholz in der Gemeindeverwaltung
Heiligengrabe bezahlen oder unter dem Stichwort „Seniorenfahrt“ und Angabe des Namens auf folgendes Konto
überweisen:
Abfahrtzeiten
6.00 Uhr
Königsberg
6.10 Uhr
Grabow bei Blumenthal
6.25 Uhr
Rosenwinkel
6.35 Uhr
Horst
6.40 Uhr
Dahlhausen
6.45 Uhr
Blumenthal
6.55 Uhr
Blandikow
7.05 Uhr
Heiligengrabe
7.20 Uhr
Jabel
7.30 Uhr
Blesendorf
Deutsche Kredit Bank
Konto-Nr.: 468686
BLZ:
12 03 0000
Programm
10.00 Uhr
12.30 Uhr
14.00 Uhr
16.00 Uhr
Weitere Veranstaltungen:
19.06.2012 14.00 Uhr Gesprächsrunde mit unserem Bürgermeister Holger Kippenhahn
in der Gemeindeverwaltung Heiligengrabe
21.6.2012 Klosterführung im Kloster Stift zum Heiligengrabe
Treffpunkt: 14.00 Uhr am Kapitelsaal
Schifffahrt von Lychen nach Himmelpfort – dort kleiner Rundgang. Weiterfahrt mit dem Bus nach Feldberg
Mittagessen im Stieglitzenkrug
2-stündige Kutschfahrt durch die Feldberger Seenlandschaft
Kaffeetrinken im Stieglitzenkrug –
danach Rückfahrt
Wir würden uns freuen, wenn viele Seniorinnen und Senioren die Veranstaltungen anlässlich der Brandenburgischen
Seniorenwoche besuchen
und wünschen allen ein paar angenehme und interessante
Stunden.
Der Seniorenbeirat
Blumenthal
15.06. Kleine Grundschule Blumenthal
feiert 20-jähriges Jubiläum und Sommerfest
Am 15.06.2012 findet in der Blumenthaler Schule das zur
Tradition gewordene Sommerfest statt.
Im Rahmen des Festes werden wir auch das 20-jährige Bestehen unserer Kleinen Grundschule würdigen.
Wir würden uns freuen, wenn wir an diesem Tag ab 16.00
Uhr ehemalige Lehrer, Schüler, Mitarbeiter sowie ortsansässige Firmen und Vereine auf unserem Schulgelände
begrüßen können.
Viele Überraschungen für Erwachsene und Kinder warten
an diesem Tag auf Sie
und Euch.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt.
Kollegium der Kleinen Grundschule Blumenthal
Grabow
22.06.-24.06. Fußballcamp
Das Fenster & Türen Wittstock Fußballcamp beim SV
Blumenthal/Grabow
Ex-Fußballprofi Frank Elser kommt mit seiner Fußballschule nach Blumenthal/Grabow
Das Betreuer-Team des SV Blumenthal/Grabow, Fenster &
Türen Wittstock sowie die Fußballschule Kids for Champions
werden in diesem Jahr allen fußballbegeisterten Mädchen
und Jungen im Alter von 6 – 15 Jahren ein Mega-Spektakel
bieten.
Von Freitag, 22.06.2012, bis Sonntag, 24.06.2012,
erleben die Kids ein professionelles Fußballtraining mit viel
Spaß und jeder Menge Begeisterung.
Frank Elser, der Inhaber der Fußballschule Kids for Champions, wird das Fußballcamp in Blumenthal /Grabow leiten
und den talentierten Mädchen und Jungen die Kunst des
Fußballspielens vermitteln.
Der ehemalige Fußballbundesligaprofi und DFB A-LizenzInhaber Frank Elser besuchte in den letzten Wochen und
Monaten viele Vereine aus der 1. und 2. Bundesliga. Dabei
hat er bei den Trainingseinheiten wieder eine Menge interessanter Übungen gesehen, die perfekt in sein neues
Trainingsprogramm bei den Fußballcamps passen. Denn
welche Teilnehmerin und welcher Teilnehmer möchte nicht
trainieren wie die Bundesligastars von Bayern, Dortmund
und Gladbach.
Seit nunmehr bereits 13 Jahren leitet Frank Elser Fußballcamps im In- und Ausland und hat in diesem Zeitraum mit
rund 15.000 Kindern trainiert.
Unter der Leitung der Trainer werden natürlich auch die
Torwarttalente der gesamten Region trainiert. In speziellen
Wettbewerben wird der Torwart-Champion ermittelt, der
11.06. Vorbereitungskomitee 750 Jahre Blumenthal triftt sich um 18.00 Uhr im Bürgerhaus
18.06. Blumenthaler AG Heimatkalender beraten um 19.00 Uhr im Bürgerhaus
Glienicke
16.06. Gemeindefeuerwehrausscheid und 100 Jahre
Feuerwehr Glienicke
Am 16. Juni 2012 treffen sich die Feuerwehreinheiten der
Gemeinde Heiligengrabe um 8.00 Uhr am Glienicker Weg
des Gemeindeteils Glienicke zum jährlichen Gemeindefeuerwehrausscheid.
Um 8.30 Uhr beginnt der Feuerwehrausscheid mit einem
Umzug durch den GT Glienicke.
Anschließend werden die Kameradinnen und Kameraden
bei verschiedenen Übungen ihr Können unter Beweis stellen.
Für das leibliche Wohl wird gesorgt und am Nachmittag wird
es eine Kaffeetafel geben.
Die Feuerwehreinheit Glienicke
12
sich zuvor gegen alle anderen Torspieler durchsetzen muss.
Auf alle Teilnehmer warten in diesem Jahr wieder spannende
Wettbewerbe, bei denen es jede Menge Pokale zu gewinnen
gibt – doch auch dieses Mal lautet die alles entscheidende
Frage:
Wer in Deutschland gewinnt
den ADIDAS-CHAMPIONS-CUP?
Die Teilnehmer beim 3-tägigen Fußballcamp in Blumenthal/
Grabow erhalten eine megastarke ADIDAS-Teamsportausrüstung, bestehend aus Trikot, Hose, Stutzen, Ball, Trinkflasche, Stofftasche, und eine Erinnerungsmedaille.
Zusätzlich gibt es an allen Tagen eine Vollverpflegung und
ausreichend Getränke zu den Trainingseinheiten.
Informationen zur Anmeldung beim Fenster & Türen
Wittstock Fußballcamp erhalten Sie beim SV Blumenthal/Grabow, Herrn Holger Steinhauer unter Tel.:
033984 – 71361, Mobil: 0176 - 87522214
und im Internet unter www.kids-for-champions.de
29.06.-01.07. 40. Reit- und Fahrturnier
Freitag:
12.00 Uhr – 19.00 Uhr
Springprüfungen der Klasse A und M
Samstag:
7.00 Uhr – 18.00 Uhr
Springprüfungen der Klassen A bis S
Dressurprüfungen der Klassen A bis L
Sonntag:
Hauptveranstaltung
7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Springprüfungen der Klassen A bis S
Herzsprung
die mobile Kinder- und Jugendarbeit im Ortsteil Königsberg
aktiviert werden kann. Ab Mitte April wird die mobile Kinderbetreuung wieder belebt! Im 14-tägigen Rhythmus wird
es vor Ort im und am Gemeindehaus Spaß, Spiel, Bewegungsspiele im Freien und Kreativangebote für die jüngeren
Bewohner des Ortes geben.
Am 17.04.2012 war es so weit. Voller Erwartung trafen sich
am Nachmittag die Kinder und zum Teil Mütter und Großmütter, um die Kinder beim bunten Treiben zu beobachten
und mitzumachen. Sie waren überrascht, wie viele jüngere
Kinder es im Ort gibt.
Die Angebote des ESTA ruppin e.V. Spielmobils mit kleinen
Fahrzeugen, Pedalos, Laufrädern, Geschicklichkeitsspielen
und vor allem der bunten überdachten Hüpfburg wurden von
den vielen Besuchern intensiv genutzt. Die Freude über das
Angebot war den Kindern anzusehen! Immer wieder kam
die Frage: „Wann kommt ihr wieder?“, „Ist die Hüpfburg
dann auch wieder dabei?“ In Aushängen am Gemeindehaus
werden den Kindern die weiteren Termine bekannt gegeben!
05.06.2012
19.06.2012
jeweils in der Zeit von 16.00 – 17.30 Uhr!
Das ESTA-Spielmobil wird in regelmäßigen Abständen mit
dabei sein!
Birgid Blum
(Sozialpädagogin ESTAruppin e.V.)
Letzte Plätze sind noch kurzfristig zu vergeben, bereits über
90 Anmeldungen sind eingegangen.
Bei Übernachtungswunsch bitte beim Veranstalter separat,
aber spätestens 14 Tage vor Campbeginn melden.
Dressurprüfungen der Klassen A bis M
Einspänner- und Zweispänner-Fahren
Qualifikation zum Bundesshampionat der 5-jährigen Springpferde
Jump & Drive
Für die gastronomische Betreuung sowie ein abwechslungsreiches Programm außerhalb des Turniergeschehens
ist gesorgt.
16.06. Kinder- und Sommerfest
Das diesjährige Kinder- und Sommerfest beginnt um 14.00
Uhr mit Kaffee und Kuchen. Gegen 14.30 Uhr wird der singende Seemann die kleinen und großen Besucher erfreuen
und „Dackel Düsenfuß“ schließt sich mit seinem Showprogramm an.
Auf unsere Kinder warten am Nachmittag außerdem eine
Springburg, eine Spaß- und Spielstation und viele andere
schöne Sachen. Auch können sich alle auf eine Mini-Playback-Show freuen.
Ab 20.00 Uhr beginnt der Tanzabend auf der Freilichtbühne
mit DJ Torsten.
Für das leibliche Wohl und Deftiges vom Grill sorgt der MC
White Eagle .
Liebenthal
01.06. Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Liebenthal
Die diesjährige Vollversammlung der Jagdgenossenschaft
Liebenthal findet am 01. Juni 2012 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Liebenthal (alte Schule) statt.
An den offiziellen Teil schließt sich ein geselliges Beisammensein mit appetitlichem Jagdschmaus von unseren
Jägern an.
Eine Einladung mit der Tagesordnung und dem Protokoll der
letzten Vollversammlung erhält jedes Mitglied persönlich.
Wernikow
30.06. Dorffest
Mit einer Kaffeetafel wollen wir um 15.00 Uhr unser diesjähriges Dorffest beginnen.
Für unsere Kleinen werden am Nachmittag eine Hüpfburg,
andere lustige Spiele und ein Zauberer für Stimmung sorgen.
Gegen 19.00 Uhr wird eine Überraschungsgruppe erwartet,
die ihr Programm präsentieren wird.
Für das leibliche Wohl wird die Gaststätte “Göske“ sorgen.
Kaping
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
Königsberg
05.06 / 19.06 Spaß- und Spielangebote in Königsberg
Der Ortsbeirat in Königsberg beriet vor kurzem und Birgid
Blum (Sozialpädagogin der mobilen Jugendarbeit und
Sozialarbeiterin an den Grundschulen Heiligengrabe und
Blumenthal – ESTAruppin e.V.) zeigte Möglichkeiten auf, wir
13
Heiligengrabe
22.06. – 24.06. Dorffest + 50 Jahre FSV Heiligengrabe
www.fsv-heiligengrabe.de
in guter
Start
DORFFEST + 50
JAHRE FSV HEILIGENGRABE
tieren Sie von unseren vielseitigen Kontomodellen – werden Sie Kunde
Volks- und Raiffeisenbank Prignitz.
iner Kontoeröffnung* erhalten Sie 50 Euro gutgeschrieben. Und unser
ugsservice sorgt
Freitag für einen reibungslosen Wechsel.
22.-24. Juni 2012
19:00 Fackelumzug
19:30 Kleinfeldturnier mit 4 Mannschaften
m monatlichen Eingang von Renten- oder Arbeitseinkommen
ntomodelle
(Alte Herren, 1. Männermannschaft, ehem. Aufstiegsmannschaft)
20:00 Kinderbelustigung mit Clownerina Pepelina
Samstag
12:00 Traktorenparade
13:00 Spiel & Spaß für Groß und Klein
Hüpfburg, Ponyreiten, Torwandschießen u.v.m.
15:00 Auftritt Kita Heiligengrabe
15:30 Heiligengraber Chor
16:00 Fußballturnier
20:00 Tanz
Sonntag
10:00 Frühschoppen
10:00 Fußballspiel Heiligengrabe - Techow
10:30 Fußballspiel der Frauenmannschaften
11:00 Heiligengraber Chor
Für das leibliche Wohl ist an allen Tagen gesorgt!
E.ON edis AG
Regionalbereich Prignitz-Ruppin
vrbprignitz.de Wittstocker Str. 1
16909 Heiligengrabe
www.eon-edis.com
Ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung:
Malerbetrieb Mario Elit
Fliesenleger Raimund Dittmann
Maler-und Lackierarbeiten Rüdiger Beelitz
Beauty-Oase Andry Schneider
Klempnermeister Tom Seemann
Gärtnerei Bernd Michael
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Ferienangebot/Sommerferien 2012
der Mobilen Kinder- und Jugendarbeit Heiligengrabe
Hallo Kinder,
in den Sommerferien möchten wir mit Euch backen/kochen,
basteln, spielen und Spaß haben.
Dazu besuchen wir euch jeweils von 13:00-16:00 Uhr in
Euren Ortsteilen.
Dienstag, 17.07. Mittwoch, 18.07. Donnerstag, 19.07. Dienstag, 24.07. Mittwoch, 25.07. Donnerstag, 26.07. Frau Blum:
Dienstag, 26.06. Blandikow DörBBTenne
Mittwoch, 27.06. Wernikow Alte Schule
Donnerstag, 28.06. Zaatzke
Dienstag, 03.07. Blandikow DörBBTenne
Mittwoch, 04.07. Wernikow Alte Schule
Donnerstag, 05.07. Papenbruch Siedlerhof
Herzsprung (JC)
Wernikow Alte Schule
Blumenthal (Schule)
Herzsprung (JC)
Wernikow Alte Schule
Königsberg Spielplatz
Wir freuen uns auf Euch!!!!
Frau Blum
Frau Wischnewski
Urlaubszeit Mobile Kinder- und Jugendarbeit:
18.06. – 28.06.
Frau Wischnewski
09.07. – 27.07. Frau Blum
Frau Wischnewski:
Dienstag, 10.07. Blandikow DörBBTenne
Mittwoch, 11.07. Wernikow Alte Schule
Donnerstag, 12.07. Königsberg Spielplatz
Sommerkonzerte im Kloster Stift zum Heiligengrabe
02.06.2012 / 19.00 Uhr / Heiliggrabkapelle
»Caro mio ben«
Altitalienische Kompositionen für Frauenchor und Sologesang
23.06.2012 / 19.00 Uhr / Heiliggrabkapelle
»Und haben auch im grünen Wald die Vögel ausgesungen…« (L. Rafael)
Lieder und Klaviermusik von Richard Strauss, Hans Pfitzner und Max Reger
09.06.2012 / 19.00 Uhr / Stiftskirche
Konzert für Trompete und Orgel
Werke von J. S. Bach, Händel, Corelli, Loeillet u. a.
30.06.2012 / 19.00 Uhr / Stiftskirche
Chorkonzert
mit Werken von Schütz, J. S. Bach u. a.
16.06.2012 / 19.00 Uhr / Stiftskirche
VESPERA DE BEATA MARIA VIRGINE
Eine Marienvesper der Zisterzienser im 13. Jh.
Vorankündigung Monat Juli
Herzsprung
10.30 Uhr
Eherungen und Gratulationen
- Goldene Hochzeiten
- 100 Jahre FFw Wulfersdorf, Zaatzke und Glienicke
01.07. 20 Jahre Seniorenkameradschaft – Frühschoppen und Blasmusik
Am 1. Juli 2012 findet ab 10.00 Uhr der 13. traditionelle
Frühschoppen mit Blasmusik der Seniorenkameradschaft
der Feuerwehr statt, der in diesem Jahr ganz im Zeichen des
20-jährigen Bestehens der Seniorenkameradschaft steht.
Es sind alle Miglieder der Alters- und Ehrenabteilungen der
Feuerwehren der Stadt Wittstock und der Gemeinde Heiligengrabe eingeladen. Die gute Versorgung ist auch in diesem Jahr abgesichert. Es
gibt Erbseneintopf, Grillwurst, Kaffee, Kuchen und Getränke
aller Art.
Programm
10.00 Uhr
Mit kameradschaftlichem Gruß
Klaus Krüger
Ltr. der SK
14.07. Dorffest Dahlhausen
14.07. 80 Jahre SV Blumenthal/Grabow
- musikalischer Gruß durch
das Blasorchester Wittstock e.V.
- Begrüßung aller Gäste
- Grußworte des Landrates,
der Bürgermeister und Feuerwehren
21.07. Dorffest Blesendorf
28.07. Tag des Brandschutzes in Maulbeerwalde
15
Juni
Blandikow
02.06.
05.06.
18.06.
24.06.
Monika Engel
zum 60. Geburtstag
Leonarda Tägder zum 81. Geburtstag
Regine Wende
zum 68. Geburtstag
Hanny Meusburger zum 80. Geburtstag
Blesendorf
02.06.
10.06.
17.06.
19.06.
19.06.
26.06.
Hannelore Hlouschek
zum 82. Geburtstag
Klaus Dankemeyer zum 66. Geburtstag
Joachim Scheel
zum 70. Geburtstag
Karin Schulz
zum 70. Geburtstag
Manfred Schulze zum 74. Geburtstag
Elli Queiser zum 83. Geburtstag
Blumenthal
02.06.
03.06.
06.06.
06.06.
12.06.
22.06.
24.06.
24.06.
26.06.
Ursula Schmidt
Eckhard Merten
Gundula Sauert
Sigrid Brandt
Christa Mundt
Brigitte Janott
Herbert Förster
Ingrid Birk
Rudolf Jesse Der Bürgermeister der Gemeinde Heiligengrabe und die
Ortsvorsteher der Ortsteile gratulieren allen Rentnern, die
in diesem Monat Geburtstag haben, recht herzlich.
Maulbeerwalde
06.06.
11.06.
20.06.
20.06.
29.06.
30.06.
Jürgen Röder
Waltraud Iczak
Waltraud Franz Heinz Stermoljan
Hilda Fittkau
Kurt Müller
Grabow
11.06. Hans-Joachim Bork zum 79. Geburtstag
22.06. Roswita Dräger
zum 71. Geburtstag
26.06. Helga Klonowski zum 72. Geburtstag
Zaatzke
04.06.
04.06.
04.06.
10.06.
20.06.
21.06.
24.06.
02.06. Alois Geschwentnerzum 82. Geburtstag 07.06. Hubert Schmidt
zum 83. Geburtstag
21.06. Ella Östreich
zum 70. Geburtstag
Rosenwinkel
Wernikow
01.06. Ingrid Havemann
23.06. Johanna Wichert
zum 70. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
Projekt1
(Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)
07.09.2009
Herzsprung
07.06. Gisela Porsberger zum 81. Geburtstag
09.06. Klaus Kopp
zum 78. Geburtstag
01.06. Marlies Günther
23.06. Otto Schimansky
Liebenthal
20.06. Johanna Strenge
24.06. Natalie Dittmann
27.06. Klaus Issler
Seite 1
rmedämmung (
d)r
Wä
a
He
Helmuth Schmidt zum 69. Geburtstag
Anton Langkau
zum 81. Geburtstag
Erhard Beelitz
zum 79. Geburtstag
Julia Schmidt zum 66. Geburtstag
Hans-Jürgen Weiß zum 72. Geburtstag
Irmgard Bilinski
zum 75. Geburtstag
Hannelore Mühlbauer
zum 63. Geburtstag
Gerda Seemann zum 81. Geburtstag
Giesela Szramek zum 65. Geburtstag
Ingrid Ahnert
zum 73. Geburtstag
Königsberg
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Heiligengrabe
08.06.
10.06.
18.06.
25.06.
26.06.
28.06.
29.06.
29.06.
29.06.
30.06.
Hannelore Grubbert zum 81. Geburtstag
Jutta Schmidt
zum 72. Geburtstag
Hilda Wegner
zum 89. Geburtstag
Käthe Bismark
zum 85. Geburtstag
Elfriede Neumann zum 79. Geburtstag
Beate Schult
zum 68. Geburtstag
Willy Streichert
zum 70. Geburtstag
Papenbruch
17.06. Erika Kolodzik
zum 71. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 62. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
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Herausgeber: Gemeinde Heiligengrabe - Der Bürgermeister - Am Birkenwäldchen 1a, 16909 Heiligengrabe OT Heiligengrabe
Auflage: 2.200 Exemplare
Druck/Anzeigenannahme: Druckerei Albert Koch, Reepergang 1, 16928 Pritzwalk, Fon 03395/30500 - mail@druckerei-koch.de
Kostenlose Verteilung an alle Haushalte im Gemeindebereich / Einzelverkauf: 0,50 € (ggf. zzgl. Kosten für Versand)
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