meine erste wohnung - Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg

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meine erste wohnung - Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg
Meine erste Wohnung
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Inhalt
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Die Genossenschaft
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Die Wohnungssuche
5Genossenschaftsanteile
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Bestandteile der Nutzungsgebühr
6Dauernutzungsvertrag
7Tierhaltung
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Verlässliche Mieten
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Weitere Kosten
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Richtig versichert
10Ummeldung
10Kündigung
11 Checkliste für die Wohnungsauswahl
Impressum
Hanseatische
Baugenossenschaft
Hamburg eG
Lämmersieth 9
22305 Hamburg
Tel. 040 29909-0
info@hanseatische.de
www.hanseatische.de
Die Genossenschaft
Die HBH wurde 1949 unter dem Namen „Baugenossenschaft für Flüchtlinge und Ausgebombte“ gegründet.
Nach dem 2. Weltkrieg war die Wohnungsnot groß.
Eine Gruppe von Menschen tat sich mit dem Ziel zusammen, schnellstmöglich preisgünstigen Wohnraum
zu schaffen. So findet ein Großteil der Genossenschaften seinen Ursprung in den Zeiten der Industrialisierung und des 2. Weltkrieges.
Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum ist ein
Ziel, das von uns bis heute verfolgt wird. Wir sind ein
mittelständisches Wohnungsunternehmen und zählen
zu den großen Genossenschaften in Hamburg. Unsere
knapp 7.000 attraktiven Wohnungen erstrecken sich
über viele Stadteile Hamburgs. Ob ruhig im Grünen
oder stadtnah – für jeden Geschmack ist etwas dabei.
Das Wohnen in einer Genossenschaft ist eine hervorragende Alternative zu einer üblichen Mietwohnung
sowie zum Erwerb von Wohnungseigentum. Durch das
lebenslange Wohnrecht genießt Du mehr Privilegien als
ein Mieter und wirst dennoch nicht mit den Pflichten
eines Eigentümers konfrontiert. Vor Spekulationen und
Mietwucher bist Du geschützt. Die folgende Darstellung verdeutlicht die Mitwirkung der Mitglieder:
Mitglieder
wählen
Vertreter
wählen
Mitarbeiter
betreuen
Aufbau
der
genossenschaft
Vorstand
beschäftigt
Aufsichtsrat
bestellt
In einer Genossenschaft wirst Du kein gewöhnlicher
Mieter sein, sondern ein Mitglied. Hierfür erwirbst Du
Genossenschaftsanteile, mit denen Du am Eigentum
der Genossenschaft beteiligt wirst. Durch den Erwerb
der Anteile braucht keine Kaution mehr gezahlt zu
werden. Ferner wird kein üblicher Mietvertrag unterzeichnet, sondern ein so genannter Dauernutzungsvertrag abgeschlossen.
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Die Wohnungssuche
Die Selbstauskunft
Als erstes möchten wir Deine Wünsche erfahren.
Hierfür begrüßen wir es, wenn Du uns an unseren
Sprechtagen, montags 13:30 bis 17:45 Uhr und donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr in unserer Geschäftsstelle
persönlich besuchst. Auf diesem Weg haben wir die
Möglichkeit Dich kennen zu lernen. Wir können Dich
bei Deiner Suche beraten und Dir direkt passende Angebote unterbreiten. Alternativ findest Du das Formular auf unserer Internetseite www.hanseatische.de
unter Download, Mietinteressentenbogen.
Kann ich mir die Nutzungsgebühr leisten?
In der Immobilienbranche gibt es eine Faustregel,
nach der das Einkommen des Mieters mindestens dreimal so hoch sein sollte, wie die maximale Vorstellung
der Nutzungsgebühr. Kannst Du dieses nicht erfüllen,
benötigst Du einen Bürgen/Schuldbeitretenden, der
bereit wäre, bei evtl. Zahlungsschwierigkeiten die Forderungen für Dich zu übernehmen.
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Bekomme ich einen
§5-Schein/Wohnberechtigungsschein?
Dieser Schein berechtigt Dich, Wohnungen zu beziehen,
deren Bau mit Hilfe öffentlicher Gelder gefördert wurde
und daher nur an bestimmte Personenkreise vermietet
werden darf. Erhalten kannst Du diesen Schein beim zuständigen Ortsamt unter der Voraussetzung, eine gewisse Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.
Die Qual der Wahl
Wenn wir Deine Wünsche kennen, erhältst Du, sobald
passende Wohnungen gekündigt werden, unverbindliche Angebote, in denen Du alle wichtigen Details zu
den jeweiligen Wohnungen findest (Lage, Ausstattung, Grundriss und Größe der Wohnung sowie Höhe
der Nutzungsgebühr und der Genossenschaftsanteile).
Nun hast Du Zeit, die Wohnung zu besichtigen. Wenn
Du eine Wohnung gefunden hast, die Deinen Vorstellungen entspricht, benötigen wir Deine schriftliche
Zusage. Bei Vorlage mehrerer Zusagen entscheiden
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unsere Vergabekriterien, an wen die Wohnung vermietet wird (Wohnungssuchende, die bereits Mitglied
in unserer Genossenschaft sind, werden hierbei vorrangig behandelt). Die Wichtigkeit der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Selbstauskunft stellt man
spätestens mit Erhalt der Zusage fest, wenn der Vermieter noch einige Unterlagen, wie z.B. Einkommensunterlagen, benötigt. Nachdem Du eine schriftliche
Zusage erhalten hast, folgt der Vertragsabschluss.
Genossenschaftsanteile
Wie bereits erwähnt, werden Wohnungen nur Mitgliedern überlassen. Vor Bezug einer Wohnung ist daher
Dein Beitritt erforderlich. Um Mitglied zu werden,
musst Du Genossenschaftsanteile erwerben und Dich
damit am Vermögen der Genossenschaft beteiligen.
Die Höhe richtet sich nach dem Baujahr, der Größe,
Lage und Ausstattung der Wohnung. Du erhältst nach
Beschluss der Vertreterversammlung eine Dividende
von maximal 4% auf das eingezahlte Kapital. Wird die
Wohnung und die Mitgliedschaft gekündigt, werden
die Anteile in voller Höhe zurückgezahlt. Dazu mehr
unter „Kündigung“.
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Bestandteile der
Nutzungsgebühr
Netto-Kalt-Nutzungsgebühr
Kosten für die Bereitstellung der Wohnung
Be- und Entwässerung
Vorauszahlung für Kaltwasser und Abwasser
Heizkosten
Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser
Betriebskosten
Kosten für den laufenden Betrieb des Hauses und
der Wohnanlage, wie z.B. die Treppenhausreinigung, Schnee- und Eisbeseitigung, Müllabfuhr und
die Kosten der Gartenpflege
Dauernutzungsvertrag
• Vertragsparteien
• Vertragsgegenstand (die Wohnung, mit allen
Bestandteilen beschrieben)
• Aufschlüsselung der Nutzungsgebühr
•Nutzungsbeginn
• Erläuterung weiterer Vertragsbestandteile z.B.
die Hausordnung (Regelung zur Nutzung der
Gemeinschaftsräume, Ruhezeiten und allgemei ne Grundsätze, die ein friedvolles Miteinander
gewährleisten sollen)
Der unterzeichnete Dauernutzungsvertrag ist für
beide Vertragsparteien bindend. Mit der Unterzeichnung gehen beide Parteien Rechte und Pflichten ein. Für Dich bedeutet dies im Wesentlichen:
Rechte
•
•
•
•
•
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Überlassung der Wohnung
Lebenslanges Wohnrecht
Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen
Teilnahme an der Vertreterwahl
Jährliche Gewinnbeteiligung
Pflichten
• Zahlung der Nutzungsgebühr
• Obhutspflicht – sorgfältige und pflegliche Be handlung der Wohnung und der Gemeinschaftsräume
• Duldungspflicht – dieses gilt zum Beispiel bei
Instandhaltungsmaßnahmen (Arbeiten, die die
Genossenschaft durchführen muss, um den ver tragsgemäßen Zustand des Gebäudes/der Woh nung aufrechtzuerhalten)
•Durchführung von Schönheitsreparaturen –
Maßnahmen, die das Aussehen des Raumes ver bessern und Dekorationsschäden beheben
Alle Pflichten des Mitglieds stellen gleichzeitig die
Rechte der Genossenschaft dar und alle Rechte des
Mitglieds die Pflichten der Genossenschaft.
Tierhaltung
Grundsätzlich ist die Haltung von Tieren nicht gestattet. Ausnahmen gelten für Kleintiere wie Hamster, Zierfische und Ziervögel. Für die Haltung von
Hunden und Katzen ist die Genehmigung der HBH
erforderlich.
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Verlässliche Mieten
Auch die HBH muss wirtschaftlich im Interesse ihrer Mitglieder handeln. Dazu ist es erforderlich, die
Nutzungsgebühr regelmäßig auf ihre Angemessenheit zu prüfen.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Für die Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete gilt in Hamburg ein so genannter Mietenspiegel, in dem tabellarisch die üblichen Entgelte
nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und
Lage aufgezeigt werden.
Mieterhöhung nach Modernisierung
Wir als Baugenossenschaft sind selbstverständlich
stetig dabei, unseren Wohnungsbestand nach den
neuesten energetischen Standards zu modernisieren. Aber was bedeutet Modernisieren?
Maßnahmen, die
• den Gebrauchswert der Mietsache erhöhen oder
die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer
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verbessern (Montage einer Einbauküche, Erneu erung eines Bades oder Anbau eines Balkons).
• die nachhaltige Einsparung von Energie oder
Wasser bewirken (Wärmedämmung).
Nach dem Gesetz (§ 559 BGB) ist dem Vermieter
gestattet, die Nutzungsgebühr um 11 Prozent der
für die Wohnung angefallenen Modernisierungskosten jährlich zu erhöhen. Diese Höchstgrenze
schöpfen wir in der Regel nicht aus.
Weitere Kosten
Neben der Nutzungsgebühr, die an den Vermieter
zu entrichten ist, gibt es noch weitere Kosten, die
bei der Planung mit berücksichtigt werden müssen.
Nicht in der Nutzungsgebühr enthalten sind:
•Strom
•Telefon
•Internet
•Rundfunkbeitrag
•Versicherungen
Richtig versichert
Man kann sich heute gegen fast alles versichern
und die Agenturen haben immer ein breites Angebot an mehr oder weniger sinnvollen Versicherungen.
Die wichtigste Versicherung, zu der jedem Bürger
geraten wird, ist die private Haftpflichtversicherung, denn jeder haftet für Schäden, die er fremden Gegenständen oder anderen Personen zufügt.
Da können schnell einmal mehrere tausend Euro an
Schadenersatzansprüchen auf Dich zukommen, die
Du aus eigener Tasche nicht mehr bezahlen kannst.
Wenn Du darüber hinaus Dein Hab und Gut für den
Fall eines Wasser-, Brand- oder Einbruchschadens
versichern möchtest, dann benötigst Du dafür eine
Hausratversicherung. Die Versicherung erstattet Dir
die Kosten Deiner beschädigten Einrichtungsgegenstände.
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Ummeldung
In Hamburg bist Du verpflichtet, innerhalb von einer Woche Deinen neuen Wohnsitz anzumelden.
Dieses tust Du in dem zuständigen Einwohnermeldeamt Deines neuen Wohnsitzes.
Neben der offiziellen Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, benötigen natürlich noch viele andere Personen und Institutionen Deine neue Anschrift. Neben Freunden und Verwandten sind dies
Dein Sportverein, Deine Bank, Deine Versicherung
und, und, und... Eine kleine Hilfe dafür findest Du
auf der Internetseite: www.einfach-ummelden.de
Kündigung
Du hast in einer Genossenschaft zwar ein lebenslanges Wohnrecht, dies bedeutet aber keine lebenslange Gebundenheit.
Auf Grund von persönlichen Veränderungen kommt
es natürlich immer wieder vor, dass die Wohnung
nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation passt.
Vielleicht ist es die Familienplanung oder ein Job­
angebot in einer anderen Stadt. Dann ist der Zeitpunkt gekommen, seine Wohnung zu kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Achtung:
Deine Mitgliedschaft endet nicht automatisch mit
Beendigung Deines Nutzungsvertrages für die
Wohnung. Du kannst selbstverständlich Mitglied
bleiben oder musst Deine Mitgliedschaft separat
kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier ein volles Geschäftsjahr zum Jahresende. Beispiel:
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Laufendes
Jahr
Kündigung bis 31.12.
Nächstes
Jahr
Ende der
Mitgliedschaft am 31.12.
Übernächstes
Jahr
Auszahlung des
Guthabens bis 30.06.
Checkliste für
die Wohnungsauswahl
Wird eine Wohnung besichtigt, sollte man sich
vorab eine Liste seiner Wünsche erstellen, die eine
Wohnung erfüllen sollte. Folgende Darstellung
kann eine kleine Hilfe bezüglich der Wahl der
Wohnung sein.
Anschrift:
Bezugstermin:
Genossenschaftsanteile:
Miethöhe:
Geschosslage:
§5-Schein erforderlich:
ja
nein
Sind meine Vorstellungen erfüllt?
Ausstattung
Umgebung
Wohnungsgröße
Verkehrsanbindung
Anzahl der Zimmer
Einkaufsmöglichkeiten
Balkon/Loggia
Ruhige Lage
Einbauküche
Wohnumfeld
Badewanne
Verfügbare Parkplätze
Holzfußboden
Freizeitangebote
Welche Wohnung zu Dir passt, weißt nur Du. Deine
Entscheidung für die HBH war auf jeden Fall gut.
Der rote Punkt in der Straßenkarte markiert den
Standort unserer Geschäftsstelle. Vom U-/S-Bahnhof
Barmbek aus sind wir bequem zu erreichen.
Hanseatische
Baugenossenschaft Hamburg eG
Lämmersieth 9, 22305 Hamburg
Tel. 040 29909-0
info@hanseatische.de
www.hanseatische.de
persönliche Beratung:
montags 13:30-17:45 Uhr
donnerstags 08:00-12:00 Uhr
und nach Vereinbarung