Jährlicher Tätigkeitsbericht 2011
Transcription
Jährlicher Tätigkeitsbericht 2011
EU R O PÄ IS C H E R R E C H N U N G SH O F JÄHRLICHER TÄTIGKEITSBERICHT ISSN 1684-0666 2011 DE Europe Direct soll Ihnen helfen, Antworten auf Ihre Fragen zur Europäischen Union zu finden Gebührenfreie Telefonnummer (*): 00 800 6 7 8 9 10 11 (*) Einige Mobilfunkanbieter gewähren keinen Zugang zu 00 800-Nummern oder berechnen eine Gebühr. Zahlreiche weitere Informationen zur Europäischen Union sind verfügbar über Internet, Server Europa (http://europa.eu). Katalogisierungsdaten befinden sich am Ende der Veröffentlichung. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2012 ISBN 978-92-9237-508-9 doi:10.2865/64693 © Europäische Union, 2012 Nachdruck mit Quellenangabe gestattet. Printed in Belgium GEDRUCKT AUF ELEMENTAR CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER (ECF) Europäischer Rechnungshof JÄHRLICHER TÄTIGKEITSBERICHT 2011 EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF AUFTRAG Der Europäische Rechnungshof ist gemäß dem Vertrag für die Prüfung der EU-Finanzen zuständig. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter der finanziellen Interessen der Unionsbürger. LEITBILD Ein unabhängiger und dynamischer Rechnungshof, der sich durch seine Integrität und Unparteilichkeit auszeichnet und wegen seiner Professionalität sowie der Qualität und Wirkung seiner Arbeit anerkannt ist und seinem Adressatenkreis wertvolle Unterstützung im Hinblick auf die Verbesserung des EU-Finanzmanagements bietet. WERTE UNABHÄNGIGKEIT, INTEGRITÄT UND UNPARTEILICHKEIT PROFESSIONALITÄT MEHRWERT EXZELLENZ UND EFFIZIENZ Unabhängigkeit, Integrität und Unparteilichkeit für das Organ, dessen Mitglieder und Mitarbeiter. Wahrung eines hohen und vorbildlichen Grades an Professionalität bei allen Aspekten seiner Arbeit. Unparteiische Prüfung, bei der die Standpunkte der betroffenen Stellen zwar berücksichtigt werden, jede Form der Beeinflussung durch Anweisungen oder Druck von außen aber abgelehnt wird. Mitwirkung an der Weiterentwicklung der öffentlichen Finanzkontrolle auf EU-Ebene und weltweit. Erstellung relevanter, zeitnaher Berichte von hoher Qualität, die sich auf fundierte Feststellungen und Belege stützen, den Belangen seines Adressatenkreises Rechnung tragen und wichtige sowie richtungsweisende Aussagen enthalten. Anerkennung des Werts des Einzelnen, Unterstützung bei der Weiterentwicklung besonderer Fähigkeiten und Belohnung von Leistung. Mitwirkung an einer wirksamen Verbesserung des EU-Managements und Beitrag zur Stärkung der Rechenschaftspflicht für die Verwaltung der EU-Finanzmittel. Steigerung der Effizienz bei allen Aspekten seiner Arbeit. Förderung von Teamgeist durch wirksame Kommunikation. 3 INHALT Seite 4 VORWORT DES PRÄSIDENTEN 7 2011 AUF EINEN BLICK 9 UNSERE TÄTIGKEITEN 9 Prüfungsberichte und Stellungnahmen 23 Zusammenarbeit mit anderen ORKB 28 Sonstige Tätigkeiten 31 UNSER MANAGEMENT 31 Umsetzung der Strategie für 2009-2012 33 Messdaten zur Leistung des Hofes im Jahr 2011 37 Unterstützung der Prüfungstätigkeiten 43 Finanzinformationen 46 Prüfung und Rechenschaftslegung 4 VORWORT DES PRÄSIDENTEN Willkommen zur Lektüre des Jährlichen Tätigkeitsberichts 2011 des Europäischen Rechnungshofs. Im Jahr 2011 kam es im Zuge der Wirtschaftsund Finanzkrise zu bedeutenden Entwicklungen in der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU, die erhebliche Folgen für die künftige Verwendung öffentlicher Finanzmittel haben. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte der Hof im Mai ein Positionspapier, in dem die Auswirkungen der zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise ergriffenen Maßnahmen auf die Rechenschaftspflicht, Transparenz und öffentliche Finanzkontrolle aufgezeigt werden. Später im Jahr forderte der Kontaktausschuss der Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Rechnungshofs die Entscheidungsträger der EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze der Rechenschaftspflicht, Transparenz und der öffentlichen Finanzkontrolle immer dann, wenn es um den Einsatz öffentlicher Mittel geht, ordnungsgemäß beachtet werden. Die ORKB des Euro-Währungsgebiets forderten insbesondere angemessene Regelungen für eine öffentliche externe Finanzkontrolle des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Dies mündete in einen Beschluss zur Einsetzung eines Prüfungsausschusses für den Stabilitätsmechanismus, dem ein vom Hof vorgeschlagenes Mitglied angehören wird. Auch im Jahr 2011 sind die Ergebnisse unserer zentralen Leistungsindikatoren ermutigend, insbesondere in Bezug auf die Weiterverfolgung der von unseren geprüften Stellen akzeptierten Empfehlungen sowie auf die Beurteilung unserer Prüfungsarbeit durch Adressaten und externe Experten. Wir konnten unseren Output im Hinblick auf die Zahl der 2011 angenommenen Prüfungsberichte und Stellungnahmen steigern; gleichwohl gelang es uns nicht, die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, die wir uns bezüglich der Pünktlichkeit der Berichterstattung gesetzt haben. Unsere Jahresberichte enthielten nunmehr noch ausführlichere Informationen sowie ein neues Kapitel zu Leistungsaspekten. Außerdem erstellten wir 42 besondere Jahresberichte und 16 Sonderberichte neben sieben Stellungnahmen und einem Positionspapier. Der Umfang der Prüfungsbefugnisse unseres Organs in Bezug auf die Einnahmen und Ausgaben der Union, vor allem in Bezug auf die MwStEigenmittel in den Mitgliedstaaten wurden vom Europäischen Gerichtshof im November 2011 bestätigt. 5 Ab 2012 werden wir in der Lage sein, darüber zu berichten, inwieweit unseren Empfehlungen in der Praxis Folge geleistet wird. Außerdem werden wir unsere Methoden der Wirtschaftlichkeitsprüfung einem Peer-Review-Verfahren unterziehen mit dem Ziel, den Prozess der Erstellung unserer Sonderberichte weiterhin zu verbessern. Im Jahr 2011 veröffentlichten wir ethische Leitlinien, um den Rahmen für das Prüfungsmanagement des Hofes weiter zu stärken, und überarbeiteten die Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien des Hofes, um den Prüfungsablauf und den Berichterstattungsprozess zu straffen. Außerdem werden wir 2012 eine neue Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit lancieren. Mit Blick in die Zukunft werden wir 2012 die Vorbereitung unserer Strategie für den Zeitraum 2013-2017 abschließen. Einige der wichtigsten Herausforderungen stehen bereits fest: Die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen der EU werden sich auch künftig weiterentwickeln, und wir müssen auch weiterhin auf die ordnungsgemäße Einhaltung der Grundsätze der Rechenschaftspflicht, der Transparenz und der öffentlichen Finanzkontrolle dringen. Die Notwendigkeit einer qualitativ hochstehenden und zeitnahen Gewähr für die Verwendung der EU-Finanzmittel nimmt ständig zu, und wir müssen unsere Prüfungen und Berichte dementsprechend weiterentwickeln. Da die EU einem ständigen Wandlungsprozess unterworfen ist, werden auch wir bemüht sein, unsere Prüfungserfahrung bestmöglich einzusetzen, um die politischen Entscheidungsträger bei der Verbesserung des Finanzmanagements zu unterstützen. Die Stärkung der finanziellen Rechenschaftspflicht der EU ist ein Ziel, das wir mit anderen Akteuren gemeinsam haben, und wir werden versuchen, unsere Bemühungen zu bündeln, indem wir strategische Partnerschaften eingehen. Schließlich müssen wir, wie die anderen Organe und Einrichtungen der EU auch, dafür gewappnet sein, mit weniger mehr zu erreichen, um die Effizienz unserer Organisation zu verbessern. Die Bewältigung dieser Herausforderungen wird in entscheidendem Maße von den Anstrengungen aller Mitarbeiter des Hofes abhängen. Die Entwicklung der Exzellenz unserer Mitarbeiter – ein Grundwert unseres Organs – ist und bleibt für uns ein wichtiges Anliegen. Mit Blick auf die Professionalität, das Engagement und die von unseren Mitarbeitern in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse bin ich zuversichtlich, dass der Hof imstande sein wird, diese künftigen Ziele auch zu erreichen. Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA Präsident 7 2011 AUF EINEN BLICK UNSERE TÄTIGKEITEN o Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2010 mit noch ausführlicheren Informationen o 42 besondere Jahresberichte zu den verschiedenen Agenturen, dezentralen Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU für das Haushaltsjahr 2010 o 16 Sonderberichte zu bestimmten Haushaltsbereichen oder Managementfragen o 7 Stellungnahmen mit Beiträgen zur Haushaltsreform, wie etwa zur Modernisierung der Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und zum Legislativvorschlag der Kommission mit Vorschriften für die Kohäsionsausgaben nach 2013 o Positionspapier zu den Folgen der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die öffentliche Rechenschaftspflicht und die öffentliche Finanzkontrolle innerhalb der EU sowie für die Rolle des Hofes UNSER MANAGEMENT o weiterhin ermutigt durch die Ergebnisse unserer zentralen Leistungsindikatoren, insbesondere hinsichtlich der Qualität und Wirkung unserer Arbeit o Annahme von ethischen Leitlinien zur weiteren Stärkung des Rahmens für das Prüfungsmanagement o Überarbeitung der Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien des Hofes mit dem Ziel der Straffung des Prüfungsablaufs und des Berichterstattungsprozesses o Umsetzung von Mitarbeitern aus der Verwaltung in den Prüfungsbereich, was dazu beitrug, das Prüferpersonal im Vergleich zu 2008 um mehr als 12 % zu erhöhen o umfangreiche Bauarbeiten im Rahmen des Bauprojekts für das zweite Erweiterungsgebäude des Hofes im Wesentlichen abgeschlossen, Innenausbauarbeiten sind im Gange 9 UNSERE TÄTIGKEITEN PRÜFUNGSBERICHTE UND STELLUNGNAHMEN Die drei wichtigsten Produkte des Europäischen Rechnungshofs sind Folgende: o Jahresberichte – mit den Ergebnissen sei- o Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechts- ner Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen zum Haushalt der Europäischen Union und den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF); gesondert veröffentlichte besondere Jahresberichte zu den Agenturen, dezentralen Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU; akten mit finanziellen Auswirkungen sowie Positionspapiere zu sonstigen Fragen auf eigene Initiative des Hofes. o Sonderberichte – die jederzeit im Laufe des Jahres veröffentlicht werden können, mit den Ergebnissen seiner ausgewählten Prüfungen zu bestimmten Haushalts- oder Managementbereichen; hierbei handelt es sich hauptsächlich um Wirtschaftlichkeitsprüfungen; Anzahl der Berichte und Stellungnahmen 2007 2008 2009 2010 2011 Jahresberichte (EU-Gesamthaushaltsplan und EEF) 2 2 2 2 2 Besondere Jahresberichte zu den EU-Agenturen und dezentralen Einrichtungen 29 29 37 40 42 Sonderberichte 9 12 18 14 16 Stellungnahmen und sonstige Verlautbarungen 9 5 1 6 8 Die vollständige Fassung der einzelnen Berichte und Stellungnahmen ist auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu in 22 EU-Amtssprachen abrufbar. 10 JÄHRLICHE B ERICHTE ZUM H AUSHALTSJAHR 2010 JAHR ESBERICHT ÜBER DIE AUSFÜHRUNG D E S EU - H A U S H A LT S P L A N S F Ü R D A S H A U S H A LT S J A H R 2010 Im Laufe des Jahres 2011 widmete der Hof den Großteil seiner Prüfungen der Rechnungsführung und seiner Compliance-Prüfungen der Ausführung des Haushaltsplans der EU für 2010. Dies führte zur Veröffentlichung des Jahresberichts 2010, einschließlich der siebzehnten Zuverlässigkeitserklärung (DAS), am 10. November 2011. Der Jahresbericht 2010 wies einige Änderungen auf, um die Klarheit und den Informationsgehalt zu verbessern. Hierzu gehören die Umgestaltung der Themenkreise (und der entsprechenden Jahresberichtskapitel), unter die der Hof die Ausgaben gruppiert, die Veröffentlichung von geschätzten Fehlerquoten nach Politikbereich (siehe weiter unten), ein erhöhtes Augenmerk auf Empfehlungen zur Verbesserung des Finanzmanagements und ein neues Kapitel zu Leistungsaspekten. Der Hof veröffentlichte erstmals geschätzte Fehlerquoten sowohl für den EU-Haushalt als Ganzes als auch für einzelne Themenkreise. Die Fehlerquoten werden durch Hochrechnung der in den geprüften Stichproben von Vorgängen aufgedeckten quantifizierbaren Fehler ermittelt. Der Hof vergleicht die geschätzte Fehlerquote mit einer Wesentlichkeitsschwelle von 2 %, um – unter Berücksichtigung weiterer Nachweise – festzustellen, ob der Fehler wesentlich ist. Fehlerquoten sind kein Maß für Betrug, sondern spiegeln die Schätzung des Hofes wider, inwieweit gegen die für die Ausgaben maßgeblichen Vorschriften verstoßen wurde. Hierunter fallen Verstöße gegen die öffentlichen Vergabevorschriften, bei von der EU kofinanzierten Projekten geltend gemachte nicht förderfähige bzw. falsch berechnete Kosten oder aber von den Landwirten gelieferte überhöhte Flächenangaben. D ie Kernaussagen des Jahresberichts 2010 lauteten wie folgt: o Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 stellt die Finanzlage der Europäischen Union und die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows des Jahres insgesamt sachgerecht dar. Die dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen hingegen sind in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet; die geschätzte Fehlerquote für den EU-Haushalt als Ganzes beträgt 3,7 %. Die Kontrollsysteme waren im Hinblick auf die Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen insgesamt bedingt wirksam. o Die vom Hof geschätzte Fehlerquote bei den Ausgaben im Themenkreis Kohäsion, Energie und Verkehr (dem fehlerträchtigsten Ausgabenbereich der EU) lag mit 7,7 % höher als im Jahr 2009. o In den übrigen Ausgabenbereichen der EU blieb die Fehlerquote relativ stabil. Im Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen betrug die geschätzte Fehlerquote 2,3 % und lag damit über der Wesentlichkeitsschwelle. Die Direktzahlungen an Landwirte jedoch wiesen keine wesentlichen Fehler auf. o Der Anteil der Vorschusszahlungen – Vorfinanzierungen – innerhalb des EUHaushalts ist erheblich gestiegen. Die Rechnungsführungsvorschriften und die Aufsichtsmodalitäten wurden nicht entsprechend angepasst. o Bei der Planung von Ausgabenprogrammen der EU sollten die Kommission und die Mitgliedstaaten verstärkt darauf achten, SMART-Ziele, d. h. konkrete, messbare, erreichbare, sachgerechte und mit einem Datum versehene Ziele, festzulegen, aber auch darauf, während der Durchführung möglicherweise auftretende Risiken zu ermitteln und einzudämmen. 11 JAHR ESBERICHT Z U D E N E U R O PÄ I S C H E N E N T W I C K L U N G S F O N D S F Ü R 2010 In seinem Jahresbericht zu den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2010 (veröffentlicht am 10. November 2011) gelangte der Hof zu der Schlussfolgerung, dass die Jahresabschlüsse 2010 der EEF die Finanzlage der EEF und die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows in Übereinstimmung mit der Finanzregelung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellen. Die Einnahmen der EEF sind nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet. Die EEF-Mittelbindungen waren – ungeachtet der im Bereich der Auftragsvergabe aufgedeckten nicht quantifizierbaren Fehler – rechtmäßig und ordnungsgemäß. Jedoch waren die EEF-Zahlungen für Projekte in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet; die geschätzte Fehlerquote beträgt 3,4 %. Die festgestellten Fehler betrafen die Nichteinhaltung von Voraussetzungen für die Förderfähigkeit. Der Hof gelangte zu der Bewertung, dass die beim EEF eingerichteten Kontrollsysteme die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen insgesamt gesehen nur bedingt gewährleisten. B ESONDERE JAHR ESBERICHTE ZU DEN AGENTUREN, DEZENTR ALEN EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN O R G A N E N D E R EU F Ü R 2010 Im Dezember 2011 veröffentlichte der Hof besondere Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2010 für alle 42 Agenturen, dezentralen Einrichtungen (z. B. gemeinsame Unternehmen) und sonstigen Stellen der EU (insbesondere die Effizienz der Verwaltung der Europäischen Zentralbank). Der Hof gab zu allen geprüften Stellen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil ab mit Ausnahme der Europäischen GNSS-Agentur, weil bestimmte Vermögensgegenstände in der Buchführung nicht ausgewiesen waren, und des gemeinsamen Unternehmens ENIAC, weil die Haushaltsergebnisrechnung in der Jahresrechnung nicht enthalten war. Die Agenturen und dezentralen Einrichtungen der EU wurden vom EU-Gesetzgeber zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben eingerichtet. Jede Agentur verfügt über ein Mandat, einen Verwaltungsrat, einen Direktor, Personal und einen Haushalt. Die Agenturen sind in zahlreichen Bereichen tätig, wie Sicherheit, Gesundheit, Forschung, Finanzen, Migration und Reiseverkehr. Präsident Caldeira bei der Vorstellung des Jahresberichts 2010 in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments 12 I M JAHR 2011 ANGENOMMENE S ONDERBERICHTE Zusätzlich zu seinen Jahresberichten veröffentlicht der Hof während des Jahres Sonderberichte, die die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeits- und Compliance-Prüfungen enthalten, die der Hof zu spezifischen Haushaltsbereichen oder Managementthemen seiner Wahl durchführt. Bei der Auswahl und Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof darauf bedacht, maximale Wirkung zu erzielen und seine Ressourcen bestmöglich einzusetzen. Bei der Themenauswahl berücksichtigt der Hof folgende Faktoren: o die Risiken für die Wirtschaftlichkeit oder die Einhaltung rechtlicher Normen in dem betreffenden Einnahmen- oder Ausgabenbereich; o die Höhe der jeweiligen Einnahmen oder Ausgaben; o die seit einer etwaigen vorherigen Prüfung verstrichene Zeit; o anstehende Entwicklungen innerhalb des maßgebenden rechtlichen Rahmens; o das politische und öffentliche Interesse. Im Jahr 2011 nahm der Hof 16 Sonderberichte zu einer Reihe von Themen an, was gegenüber den 14 im Jahr 2010 angenommenen Sonderberichten eine Zunahme bedeutet. Diese Sonderberichte werden nachstehend in knapper Form unter den entsprechenden Rubriken des Finanzrahmens – des Mehrjahreshaushaltsplans der EU – vorgestellt. Die Sonderberichte sind in 22 EU-Sprachen auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu in voller Länge abrufbar oder über den EU-Bookshop erhältlich. D I E H AU P T E TAPPE N E I N E R AUS G E WÄ H LT E N W I R T SCHAF T LI CH K E I T S O D E R CO M PLIAN CE PRÜ FU N G zur Ermittlung der Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit einer vorgeschlagenen Prüfung Vorstudie mit Festlegung des Umfangs, der Ziele, des Ansatzes, der Methoden und des Zeitplans der Prüfung Prüfungsplanung Vor-Ort-Prüfung Analyse der Feststellungen Abfassung von Berichten bei der multidisziplinäre Teams an Ort und Stelle in den zentralen Dienststellen der Kommission sowie in Mitgliedstaaten und Empfängerländern Prüfungsnachweise zusammentragen Bestätigung der Fakten seitens der geprüften Stelle und Verwendung von Prüfungsnachweisen, um zu Schlussfolgerungen hinsichtlich der Prüfungsziele zu gelangen klare, strukturierte Darlegung der wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen; Ausarbeitung der Empfehlungen Abstimmung des Berichts mit der geprüften Stelle Abstimmung des Berichts Annahme des Berichts Annahme Veröffentlichung des Sonderberichts in 22 Amtssprachen zusammen mit den Antworten der geprüften Stelle Veröffentlichung 13 N A C H H A LT I G E S W A C H S T U M Nachhaltiges Wachstum stellt auf Wachstum und Beschäftigung ab und umfasst zwei Themen: Zur Wettbewerbsfähigkeit gehören die Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung, die Vernetzung Europas, allgemeine und berufliche Bildung, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in einem vollständig integrierten Binnenmarkt, die sozialpolitische Agenda sowie der Rückbau kerntechnischer Anlagen. Die EU-Ausgaben für Wachstum und Beschäftigung im Zeitraum 2007-2013 belaufen sich auf 89,4 Milliarden Euro, d. h. 9,2 % der Gesamtmittel, davon entfallen nahezu zwei Drittel auf Forschung und Entwicklung. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung betrifft hauptsächlich die Kohäsionspolitik, die in Form von für spezifische Tätigkeitsbereiche bestimmten Fonds – Europäischer Sozialfonds, Kohäsionsfonds und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – umgesetzt wird. Die Mittel werden im Wege der geteilten Verwaltung von der Kommission und den Mitgliedstaaten verausgabt. Die EU-Haushaltsmittel für Kohäsion für den Zeitraum 2007-2013 betragen 348,4 Milliarden Euro (35,7 % der EU-Haushaltsmittel insgesamt). Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich folgende Sonderberichte an: o Wirksamkeit der KMU-Bürgschaftsfazilität (Sonderbericht Nr. 4/2011) unter dem Gesichtspunkt ihrer Konzeption und Planung sowie der Verwaltung der mit ihr verbundenen Operationen und der Zielerreichung. Die KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG-Fazilität) ist ein Finanzinstrument, das im Namen der Europäischen Kommission vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet wird. Aus dieser Fazilität erhalten Finanzintermediäre Bürgschaften oder Rückbürgschaften für von Finanzinstituten an KMU vergebene Kredite, wodurch die Verfügbarkeit von Fremdfinanzierungsmitteln erhöht werden soll. o Wirksamkeit der aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFERE) kofinanzierten Projekte im Bereich Tourismus (Sonderbericht Nr. 6/2011) unter dem Gesichtspunkt der erwarteten Ergebnisse, ihrer Nachhaltigkeit, des europäischen Mehrwerts und der Projektkonzeption. Die Prüfung stützte sich auf eine breit angelegte Erhebung von Projekten in neuen Mitgliedstaaten und 26 Regionen. Im Zeitraum 20002006 wurden aus dem EFRE EU-Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro für Sachinvestitionen in Tourismusprojekte bereitgestellt. Die Projekte werden von Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten ausgewählt und verwaltet. 14 o Wirksamkeit der aus dem Europäischen o Umsetzung der finanziellen Unterstützung Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) geförderten eGovernment-Projekte (Sonderbericht Nr. 9/2011) mit Schwerpunkt auf dem Programmplanungszeitraum 20002006 und den vier Mitgliedstaaten Spanien, Frankreich, Italien und Polen. Im Rahmen der Prüfung wurde bewertet, ob die kofinanzierten Projekte auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs ausgewählt wurden, ob sie plangemäß durchgeführt wurden und ob sie zweckdienlich und nachhaltig waren. Mithilfe dieser aus dem EFRE für die Förderung der Informationsgesellschaft zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 6,7 Milliarden Euro sollten neue sichere Technologien entwickelt, Infrastrukturen ausgebaut und Regionen über Breitband verbunden werden. der EU für die Stilllegung von Kernkraftwerken in Bulgarien, Litauen und der Slowakei (Sonderbericht Nr. 16/2011) zur Bewertung, ob die Maßnahmen der Programme zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen bedarfsgerecht gestaltet wurden, ob sie wie geplant durchgeführt wurden und ob die Strukturen für Rechenschaftspflicht und Verwaltung so beschaffen waren, dass eine wirksame Verwendung der EU-Mittel gewährleistet ist. Bulgarien, Litauen und die Slowakei verpflichteten sich im Rahmen ihrer EU-Beitrittsverhandlungen zur vorzeitigen Abschaltung und anschließenden Stilllegung von acht nicht nachrüstbaren Kernreaktoren. Angesichts der außergewöhnlichen Belastung stellte die EU im Zeitraum 1999-2013 für die drei Länderprogramme Finanzhilfen in Höhe von 2,9 Milliarden Euro zur Verfügung. o Wirksamkeit der Verwaltung der Kontrolle staatlicher Beihilfen durch die Kommission (Sonderbericht Nr. 15/2011). Im Rahmen der Prüfung wurde untersucht, ob durch die Verfahren und Systeme sichergestellt ist, dass die Kommission alle relevanten Beihilfefälle bearbeitet, die Fälle effektiv und innerhalb der vorgesehenen Fristen bearbeitet werden, und es der Kommission möglich ist, die Auswirkungen ihrer Beihilfenkontrolle zu überwachen. Es ist Aufgabe der Kommission, sicherzustellen, dass von den Mitgliedstaaten gewährte staatliche Beihilfen mit dem Binnenmarkt der Europäischen Union vereinbar sind. Die Mitgliedstaaten müssen Beihilfemaßnahmen erst bei der Kommission anmelden und vor Gewährung staatlicher Beihilfen die Genehmigung der Kommission einholen. 15 B EWAHRUNG UND DER NATÜRLICHEN B EWIRTSCHAFTUNG R ESSOURCEN Die EU hat eine hohe politische Verantwortung in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Fischerei und Umwelt. Die geplante Mittelausstattung für 2007-2013 beläuft sich auf 413,1 Milliarden Euro, d. h. 42,3 % der Gesamtmittel. Drei Viertel der Ausgaben betreffen Direktzahlungen für Landwirte und die Unterstützung der Agrarmärkte über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGF) – den „ersten Pfeiler“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (CAP). Mehr als ein Fünftel der Ausgaben entfällt auf die EU-Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums, die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem zweiten „Pfeiler“ der GAP, finanziert wird. Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen der geteilten Verwaltung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten. Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich folgende Sonderberichte an: o Betriebsprämienregelung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Sonderbericht Nr. 5/2011) – Siehe Kasten: „Nahaufnahme einer Wirtschaftlichkeitsprüfung“ o Wie gut sind Konzeption und Verwaltung der geförderten Agrarumweltmaßnahmen? (Sonderbericht Nr. 7/2011). In diesem Bericht wird bewertet, ob die Agrarumweltpolitik so gestaltet und begleitet wird, dass ein spürbarer Nutzen für die Umwelt entsteht, ob die Landwirte durch angemessene Anleitung und korrekt festgesetzte Beihilfebeträge ausreichend unterstützt werden und ob bei der Verwaltung der Agrarumweltpolitik spezifische Umweltbedürfnisse berücksichtigt werden. Die EU-Unterstützung von Agrarumweltmaßnahmen ist mit jährlichen Ausgaben von 2,5 Milliarden Euro verbunden. Ziel der Agrarumweltpolitik ist es, die steigende gesellschaftliche Nachfrage nach Umweltdienstleistungen zu befriedigen, indem die Landwirte ermutigt werden, Produktionsverfahren einzuführen bzw. beizubehalten, die mit dem Schutz und der Verbesserung der Umwelt vereinbar sind. Dieser Bereich unterliegt der geteilten Verwaltung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten. o Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Sonderbericht Nr. 8/2011) zur Bewertung der Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten eingerichteten und betriebenen Systeme zur Wiedereinziehung identifizierter Forderungen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde untersucht, ob die Mitgliedstaaten Forderungen ordnungsgemäß erfassen und bearbeiten, ob die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Wiedereinziehung identifizierter rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen erfolgreich sind, ob die Mitgliedstaaten bei der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen sachgerecht vorgehen und ob die Überwachung und Aufsicht der Kommission wirksam sind. Die Europäische Union gibt jährlich rund 55 Milliarden Euro für Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums aus. Ein Teil der Mittel wird wegen vorschriftswidriger oder nicht korrekter Anträge zu Unrecht ausgezahlt. 16 o Wirksamkeit der Programme „Schul- o Wirksamkeit der Maßnahmen der EU milch“ und „Schulobst“ (Sonderbericht Nr. 10/2011) zur Bewertung, ob sich die EU-Beihilfen direkt auf den Konsum durch die Begünstigten auswirken und ob die Programme geeignet sind, die vorgesehene erzieherische Wirkung zu entfalten und künftige Essgewohnheiten zu beeinflussen. Durch diese EU-Programme sollen Kinder ermutigt werden, sich durch den Konsum von Milcherzeugnissen und Obst und Gemüse gesund zu ernähren; ein weiteres Ziel besteht darin, zu einer Verbesserung der Marktbedingungen für diese Erzeugnisse beizutragen. Die EU stellt derzeit jährliche Mittel in Höhe von 180 Millionen Euro für diese beiden Programme bereit. zur Anpassung der Fangkapazitäten der Fischereiflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten (Sonderbericht Nr. 12/2011). Im Rahmen der Prüfung wurde untersucht, ob ein klarer Rahmen für den Abbau der Flottenkapazität vorhanden war und ob die spezifischen Maßnahmen genau definiert waren und umgesetzt wurden. Die Prüfung fand bei der Kommission und in Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal sowie im Vereinigten Königreich statt. Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU ist die Förderung einer nachhaltigen Fischerei durch Herstellung eines Gleichgewichts zwischen den Fischbeständen und der Fangflotte, um das Überfischen der Bestände zu vermeiden. Seit vielen Jahren stellt die Überkapazität der Fangflotte ein Problem dar. Sie gefährdet sowohl die Nachhaltigkeit der Fischbestände als auch die langfristige Lebensfähigkeit des Fischereisektors. Aus dem Europäischen Fischereifonds werden für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. o Ermöglichen Konzeption und Verwaltung der Regelung für geografische Angaben, dass sie wirksam ist? (Sonderbericht Nr. 11/2011). Im Rahmen dieser Prüfung wurden die Verlässlichkeit des Kontrollsystems, die Anziehungskraft der Regelung für Erzeuger und ihre Bekanntheit bei den Verbrauchern bewertet. Ziel der EU-Regelung für geografische Angaben ist es, die Namen von Erzeugnissen zu schützen, bei denen ein Zusammenhang zwischen ihren Eigenschaften und dem geografischen Gebiet, aus dem sie stammen, besteht. Die Regelung birgt wirtschaftliche Möglichkeiten für Landwirte und Lebensmittelerzeuger und kann positive Auswirkungen auf die ländliche Wirtschaft in den Regionen der EU haben. 17 NAHAUF NAHME EINER WI RT S CH A F T L I CH K EI T S P RÜF UN G SONDERBERI C HT NR. 5 /2011 BETRI EB S PRÄM I EN REGEL UN G: F R AG E S T ELLUNGEN I M HI NBLI CK AUF EI N BES S ERES FI N AN Z M AN AGEM EN T Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung betraf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Bezug auf die Zahlungen im Rahmen der Betriebsprämienregelung, die derzeit in 17 der 27 EUMitgliedstaaten angewandt wird. Die Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Regelung beliefen sich 2009 auf rund 28,8 Milliarden Euro. Die Einführung der Betriebsprämienregelung war ein Kernelement der 2003 durchgeführten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Ziel dieser Regelung war es, die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe anzuhalten, besser auf die Marktnachfrage zu reagieren, und ihnen eine Einkommensstützung zu gewähren. Im Zuge der Reform wurde die Verknüpfung zwischen Stützung und Produktion aufgelöst („Entkoppelung“). Stattdessen müssen Betriebsinhaber über beihilfefähige landwirtschaftliche Flächen sowie über „Zahlungsansprüche“ verfügen. Ab 2006 unternahm der Hof eine Reihe von Prüfungen der bei der Kommission und in den Mitgliedstaaten eingerichteten Verfahren, mit denen die Genauigkeit der Zahlungsansprüche und die Richtigkeit der Zahlungen an die Betriebsinhaber gewährleistet werden sollen. Diese Prüfungen erstreckten sich auf alle 17 Mitgliedstaaten, welche die Regelung anwenden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen gingen in die Jahresberichte 2006 und 2007 über die Ausführung des EU-Haushaltsplans ein. Der Hof beschloss, ausgehend von diesen Ergebnissen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen, die schwerpunktmäßig folgende Aspekte betraf: o die Begünstigten der Regelung, den Zugang zu Betriebsprämien und die Definition der beihilfefähigen Flächen; o den Beitrag der Regelung zu den Zielen der Einkommensstützung zugunsten von Betriebsinhabern und des Erhalts der landwirtschaftlichen Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand; o die spezifischen Folgen der Anwendung der unterschiedlichen Modelle zur Durchführung der Regelung. Prüfbesuche fanden 2009 und 2010 bei der Kommission sowie in Frankreich, Italien und im Vereinigten Königreich statt. Die Schlussfolgerung des daraus resultierenden Sonderberichts Nr. 5/2011 lautete, dass die Betriebsprämienregelung zur Erreichung der beiden Hauptziele der Gemeinsamen Agrarpolitik beigetragen hat: Die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe wurden angehalten, besser auf die Marktnachfrage zu reagieren, und das Einkommen des landwirtschaftlichen Sektors insgesamt wurde gestützt. Allgemein betrachtet haben sich jedoch bei der Durchführung der Regelung mehrere fragwürdige Merkmale herausgebildet, die die Definition der von dieser Politik Begünstigten, die Art der beihilfefähigen Parzellen und Tätigkeiten, die Auswirkungen der Regelung auf die Umwelt, die Verteilung der Beihilfen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und innerhalb der Mitgliedstaaten und die besonderen Auswirkungen des historischen und des regionalen Modells betreffen. 18 Der Hof empfiehlt im Bericht, dass es besser sei, wenn die Betriebsprämie aktiven Betriebsinhabern zufließt und nichtlandwirtschaftliche Parzellen und Tätigkeiten, die nicht zur Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft oder zur aktiven Erhaltung des ökologischen Werts der Flächen beitragen, von der Förderung ausgeschlossen werden. Außerdem empfiehlt der Hof, dass die Höhe der Betriebsprämien den Kosten ökologischer und anderer externer Effekte Rechnung trägt und eine ausgewogenere Verteilung der Beihilfe auf die Betriebsinhaber angestrebt wird. Die Berechnung der Betriebsprämien sollte auf den aktuellen Bewirtschaftungsbedingungen beruhen. Die Prüfung wurde von einem multidisziplinären Team aus acht Prüfern der Kammer I durchgeführt. Die Prüfungsarbeit lieferte nicht nur weitere Aufschlüsse hinsichtlich des Konzepts der entkoppelten Betriebsprämie, sondern auch im Hinblick darauf, wie sich der Umstellungsprozess von der früheren gekoppelten Stützungsregelung auf die jetzige Regelung auswirkt. Laut Teamleiter Sven Kölling stellte die Prüfung der vielfältigen im Rahmen der Betriebsprämienregelung bestehenden Modelle und Varianten zur Durchführung der Regelung zusammen mit dem Nebeneinander nationaler und regionaler Verwaltungsstrategien und deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Prämie eine besondere Herausforderung dar. Prüfbesuche bei den Endbegünstigten und Vor-Ort-Kontrollen in den Betrieben erwiesen sich als unabdingbar, um die Prüfungsnachweise zur Untermauerung der Feststellungen und Schlussfolgerungen zu erlangen. Zahlreiche Empfehlungen des Hofes fanden ihren Niederschlag in den Vorschlägen der Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 (zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts in der Diskussion) einschließlich der Definition eines „aktiven Betriebsinhabers“ und von Mindesttätigkeiten auf bestimmten Flächen, der Verteilung der Prämienzahlungen auf die Begünstigten, der Verringerung der Vielzahl an Durchführungsmodellen für die Betriebsprämienregelung und der besseren Berücksichtigung ökologischer externer Effekte bei der Berechnung der Betriebsprämien. Prüferteam von links nach rechts: (erste Reihe) Heike Walz, Hofmitglied Michel Cretin, Aurelia Petliza, (zweite Reihe) Pietro Puricella, Dirk Pauwels, Sven Kölling, Sylvain Lehnhard 19 D I E EU ALS GLOBALER PA R T N E R Die Aktivitäten der EU im Bereich der Außenbeziehungen haben folgende Schwerpunkte: Erweiterung, Herbeiführung von Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in ihrer Nachbarschaft, aktive Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung auf internationaler Ebene, Förderung der globalen politischen „Governance“ und Sicherstellung der strategischen und zivilen Sicherheit. Die EU hat für den Zeitraum 2007-2013 Mittel in Höhe von 55,9 Milliarden Euro, d. h. 5,7 % ihrer geplanten Gesamtausgaben, für diese Zielsetzungen, bereitgestellt. Die Ausgaben werden von der Kommission überwiegend direkt über ihre zentralen Dienststellen oder ihre Delegationen verwaltet. Einige Fördermaßnahmen werden auch gemeinsam mit internationalen Organisationen verwaltet. Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich folgende Sonderberichte an: o Hat die Dekonzentration der Verwaltung der Außenhilfe von den zentralen Dienststellen der Kommission auf ihre Delegationen zu einer besseren Bereitstellung der Hilfe geführt? (Sonderbericht Nr. 1/2011). Gegenstand der Prüfung war die Untersuchung der Verwaltungsmodalitäten und von deren Auswirkungen auf eine zügigere Bereitstellung und eine bessere Qualität der Hilfe und die Schaffung stabiler Finanzverfahren. Die EU ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe, wobei ein großer Teil dieser Hilfe (8,4 Milliarden Euro im Jahr 2009) von der Kommission im Rahmen ihres Verwaltungssystems verwaltet wird. Bei diesem System wurden ab 2002 Befugnisse auf die Außenstellen der Kommission in den Partnerländern übertragen. o Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der über Organisationen der Vereinten Nationen in von Konflikten betroffenen Ländern bereitgestellten EU-Beiträge (Sonderbericht Nr. 3/2011) mit Schwerpunkt auf Projekten in Afghanistan, im Irak und Sudan im Zeitraum 2006-2008. EuropeAid stellte im Zeitraum 2005-2009 über UN-Organisationen rund 4 Milliarden Euro bereit. Die EU kann Mittel als einziger Geber oder gemeinsam mit anderen Gebern, als Beiträge zu Treuhandfonds, ohne die Mittel für bestimmte Tätigkeiten oder Ziele vorzusehen, oder als Beitrag zum allgemeinen Haushalt einer UN-Organisation bereitstellen. o Wirksamkeit der EU-Hilfe bei der Verbesserung der Fähigkeit Kroatiens, nach dem Beitritt gewährte Fördermittel zu verwalten (Sonderbericht Nr. 14/2011) zur Bewertung der Planung der Hilfe durch die Kommission und ob die angestrebten Ergebnisse der aus EU-Mitteln finanzierten Projekte erzielt wurden. Ziel der EU-Heranführungshilfe ist es, die Bewerberländer beim Aufbau ihrer Verwaltungskapazitäten zu unterstützen, um sie auf die Verwaltung der umfangreicheren EU-Beihilfen, auf die sie als Mitgliedstaaten Anspruch haben werden, vorzubereiten. Die EU-Heranführungshilfe für Kroatien beläuft sich seit 2007 auf jährlich 150 Millionen Euro. 20 V E R W A LT U N G EINNAHMEN Die Verwaltungsausgaben der EU-Organe, Agenturen, dezentralen Einrichtungen und sonstigen Stellen umfassen die Ausgaben für Personal (Gehälter und Versorgungsbezüge) sowie für Gebäude, Ausstattung, Energie, Kommunikation und Informationstechnologie. Die Gesamtausgaben für 2007-2013 betragen 55,9 Milliarden Euro, d. h. 5,7 % der gesamten Haushaltsmittel der EU. Der Haushalt der Europäischen Union wird in erster Linie aus Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen finanziert. Die traditionellen Eigenmittel – hauptsächlich Zölle – machen rund 12 % und die MwSt-Eigenmittel weitere 12 % der Gesamteinnahmen aus. Der Großteil der EUEigenmittel (70 %) stammt aus den vom Bruttonationaleinkommen abgeleiteten Eigenmitteln, durch die dafür gesorgt wird, dass der Haushalt stets ausgeglichen ist. Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich folgende Sonderberichte an: o Verwaltung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) (Sonderbericht Nr. 2/2011) zur Bewertung der Maßnahmen, die zur Umsetzung der Empfehlungen des vorherigen Sonderberichts Nr. 1/2005 des Hofes zu diesem Thema getroffen wurden. Ausgangspunkt der Prüfung waren die Fragen, ob das OLAF den Schwerpunkt seiner Tätigkeiten nunmehr auf seine Untersuchungsfunktion verlagert hat und bei seinen Untersuchungen effizienter vorgeht, wie es die Wirksamkeit seiner Untersuchungsarbeit nachweist und ob die Rolle des Überwachungsausschusses geklärt wurde. Die Aufgabe des OLAF besteht in der Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil des EU-Haushalts. Das Amt ist der Kommission angegliedert, verfügt bei der Durchführung seiner Untersuchungen aber über volle Unabhängigkeit und beschäftigt rund 500 Bedienstete. Seine jährlichen Ausgaben belaufen sich auf etwa 50 Millionen Euro. Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich den folgenden Sonderbericht an: o Lässt sich MwSt-Hinterziehung durch die Kontrolle des Zollverfahrens 42 verhindern und aufdecken? (Sonderbericht Nr. 13/2011). Im Zuge dieser Prüfung untersuchte der Hof, ob für die Bekämpfung der MwSt-Hinterziehung im Rahmen des Zollverfahrens 42 ein solider Rechtsrahmen besteht. Geprüft wurde in Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Österreich, Slowenien und Schweden. Zollverfahren 42 ist ein Mechanismus, dessen sich ein EU-Einführer bedient, um eine MwSt-Befreiung zu erlangen. Das Verfahren kommt zur Anwendung, wenn von außerhalb der EU in einen Mitgliedstaat eingeführte Waren in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden. In derartigen Fällen wird die MwSt im Bestimmungsmitgliedstaat geschuldet. 21 IM JAHR 2011 HERAUSGEGEBENE STELLUNGNAHMEN UND POSITIONSPAPIERE Auch mit seinen Stellungnahmen zu Vorschlägen für neue oder geänderte Rechtsakte mit finanziellen Auswirkungen trägt der Hof zur Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei. Diese Stellungnahmen werden auf Ersuchen der anderen EU-Organe abgegeben und von den Rechtsetzungsbehörden – Europäisches Parlament und Rat – bei ihrer Arbeit genutzt. Der Hof kann ferner aus eigener Initiative Positionspapiere zu anderen Fragen herausgeben. Im Jahr 2011 nahm der Hof sieben Stellungnahmen an: o 1/2011: Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 215/2008 über die Finanzregelung für den zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf den Europäischen Auswärtigen Dienst o 2/2011: Finanzordnung des gemeinsamen Unternehmens Clean Sky Die Stellungnahme 7/2011 betraf Vorschläge für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Kohäsionsausgaben, auf die bis zu 45 % der EU-Gesamtausgaben für den Zeitraum 2014-2020 entfallen könnten. Der zur Erreichung der Europa-2020-Ziele geleistete Beitrag aus dem EU-Haushalt hängt daher in hohem Maße von der sparsamen, effizienten und wirksamen Verwendung dieser Mittel ab. Dies wird sich auch auf die Glaubwürdigkeit und Legitimität der EU-Maßnahmen auswirken. Die EU steht weiterhin vor der Herausforderung, dass sie mit einer Regelung, bei der die Mittel im Vorfeld auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt werden und die Inanspruchnahme dieser Mittel ein implizites Ziel darstellt, qualitativ gute Ergebnisse erreichen will. Die wirksame Überwachung und Ausübung der Rechenschaftspflicht durch die Kommission würde die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Mittel erfolgreich zu verwenden. o 3/2011: Vorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung der Europäischen Schulen o 4/2011: Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens o 5/2011: Vorschlag für eine Verordnung (Euratom) des Rates über die Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten Maßnahmen des Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (2012-2013) o 6/2011: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (Euratom) Nr. 1074/1999 Die Stellungnahmen sind auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu in voller Länge in allen Amtssprachen der EU abrufbar. 22 POS ITI ONSPAP I ER DES HOFES : FO L GEN D ER DERZ EI TI GEN FI N AN Z U ND WIRT SC HAFTSK RI SE FÜR DI E Ö FFEN TL I CHE RECHEN S CHAFTS PFL I CHT U ND DIE ÖFFENT LI C HE FI NAN Z KO N TRO L L E I N N ERHAL B DER EU S O W I E FÜR DI E RO L L E D ES HO FES Die andauernde weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hatte weitreichende Folgen für die Europäische Union. Zur Bewältigung der Krise ergriff die EU Maßnahmen, um die langfristige Tragfähigkeit des Finanzsektors zu sichern, den wirtschaftlichen Aufschwung und das Wirtschaftswachstum zu fördern, den Mitgliedstaaten finanziellen Beistand zu gewähren sowie die finanz- und wirtschaftspolitische Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Außerdem haben diese Maßnahmen entscheidenden Einfluss darauf, wie die öffentlichen Mittel, d. h. die Steuergelder der EU-Bürger, in der Union verwendet werden. Diese Änderungen des ordnungspolitischen Gefüges der Union bergen neue Herausforderungen in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Transparenz und öffentliche Finanzkontrolle. Nach Auffassung des Hofes gilt bei der Umsetzung dieser neuen Maßnahmen der Grundsatz, wonach immer dann, wenn es um den Einsatz öffentlicher Mittel geht, angemessene Modalitäten für Transparenz, öffentliche Rechenschaftspflicht und öffentliche Finanzkontrolle vorzusehen sind. Der Hof nahm daher am 19. Mai 2011 ein Positionspapier zu den Folgen der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die öffentliche Rechenschaftspflicht und die öffentliche Finanzkontrolle in der EU sowie für die Rolle des Hofes an. In diesem Positionspapier kam der Hof zu dem Schluss, dass er die neuen Aufsichtsbehörden, die Beistandsmechanismen mit EU-Haushaltsgarantien und – soweit möglich – die Tätigkeiten der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters in seine Prüfungen einbeziehen wird. Gleichzeitig weist der Hof darauf hin, dass die Modalitäten für die öffentliche Finanzkontrolle in einigen Fällen unzureichend sind. So sollte der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus nach Auffassung des Hofes eine Form der externen öffentlichen Finanzkontrolle vorsehen. Abschließend stellt der Hof fest, dass in einer Reihe von Fällen Fragen der Rechenschaftspflicht und Transparenz von den zuständigen EU-Organen überdacht werden müssen, insbesondere vom Europäischen Parlament und vom Rat. Diese Fragen betreffen die Rechnungslegungs-/Prüfungsgrundsätze, die Aktivitäten der Zentralbanken und die Überwachung der Finanzpolitik im Rahmen des im Aufbau begriffenen Regelwerks. 23 ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN ORKB Der Hof arbeitet mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) hauptsächlich in folgenden Gremien zusammen: o Kontaktausschuss der ORKB der EU-Mitgliedstaaten; o Netzwerk der ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer; o internationale Organisationen für öffentliche Finanzkontrollorgane, insbesondere die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) und ihre europäische Regionalgruppe (EUROSAI). KONTAKTAUSSCHUSS Gemäß dem EU-Vertrag arbeiten der Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane unter Wahrung ihrer Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammen. Der Hof arbeitet mit den ORKB der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Kontaktausschusses aktiv zusammen. Im Kontaktausschuss treten einmal jährlich die Präsidenten der EU-ORKB und des Hofes zusammen. Der Kontaktausschuss bietet ein Forum für die Zusammenarbeit und den Austausch von Fachwissen und Erfahrungen im Bereich der Prüfung von EU-Mitteln und anderen EU-Fragen. Die laufenden Kontakte werden von Verbindungsbeamten gepflegt, die von den einzelnen ORKB ernannt werden. Zur Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Standpunkte und Vorgehensweisen wurden Arbeitsgruppen eingerichtet. Im Jahr 2011 war der Hof amtierender Vorsitzender des Kontaktausschusses, leistete dem Ausschuss weiterhin administrative Unterstützung und beteiligte sich aktiv an den verschiedenen Arbeitsgruppen und Netzwerken. Die jährliche Sitzung 2011 des Kontaktausschusses fand am 13. und 14. Oktober 2011 in den Räumlichkeiten des Hofes statt. Im Mittelpunkt der Sitzung stand ein Seminar über die Auswirkungen des Europäischen Semesters und anderer jüngster Entwicklungen in der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU auf die EU-ORKB und den Hof. In diesem Zusammenhang wurden u. a. die Regulierung und Überwachung von Finanzsystemen und Finanzinstitutionen, staatliche Beihilfen an den Finanzsektor und die Prüfung der Mechanismen zur Bewältigung der Eurokrise behandelt. Der Kontaktausschuss verabschiedete eine an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und die Europäische Kommission sowie die Parlamente und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten gerichtete Erklärung. Außerdem nahm der Kontaktausschuss eine Entschließung an, um dem Ruf der ORKB der Länder des Euro-Währungsgebiets nach einer angemessenen externen Finanzkontrolle des Europäischen Stabilitätsmechanismus Rechnung zu tragen. Erklärung und Entschließung sind auf der Website des Kontaktausschusses (www.contactcommittee.eu) verfügbar. Die Hauptredner der Kontaktausschusssitzung 2011: Kommissionsmitglied Olli Rehn, Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden und EZB-Vizepräsident Vítor Constâncio zusammen mit Rechnungshofpräsident Vítor Caldeira (Dritter von links). 24 ERKLÄRUNG ZU DEN AUSWIRKUNGEN DES EUROPÄISCHEN SEMESTERS UND ANDERER JÜNGSTER ENTWICKLUNGEN IN DER WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNG DER EU AUF DIE OBERSTEN RECHNUNGSKONTROLLBEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF. IN DIESER VOM KONTAKTAUSSCHUSS AM 14. OKTOBER 2011 VERABSCHIEDETEN ERKLÄRUNG WURDEN DIE BEIM EINSATZ ÖFFENTLICHER MITTEL ZU BEACHTENDEN GRUNDSÄTZE HERVORGEHOBEN UND DIE GRUNDZÜGE DER KÜNFTIGEN ZUSAMMENARBEIT FESTGELEGT Angemessene öffentliche Finanzkontrolle Der Kontaktausschuss ist überzeugt, dass immer dann, wenn es um den Einsatz öffentlicher Mittel geht, die folgenden Grundsätze beachtet werden sollten: o „ausreichende Transparenz in Form zuverlässiger und zeitnaher Informationen (einschließlich nationaler Statistiken) über den laufenden oder geplanten Einsatz öffentlicher Mittel sowie die damit verbundenen Risiken; o angemessene Rechenschaftspflicht, wobei eine öffentliche Überprüfung der Maßnahmen stattfindet und die Entscheidungsträger und die für die Verwaltung der Verfahren Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden; o angemessene öffentliche Finanzkontrolle, um hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Finanzmittel und der damit verbundenen Risiken Sicherheit zu bieten und Informationen zu liefern, um so zur Transparenz beizutragen und eine Grundlage für die Rechenschaftspflicht zu schaffen“. Im Hinblick auf eine wirksame Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise und ihre Folgen im Bereich der öffentlichen Finanzkontrolle werden die ORKB der EU und der Rechnungshof „so weit wie möglich und im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags Überlegungen zur Anpassung ihrer Prüfungsarbeit an die neuen Rahmenbedingungen anstellen. In einigen Fällen hat dieser Prozess bereits begonnen, indem neue und aktualisierte Prüfungsaufgaben eingeführt wurden.“ 25 Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den ORKB der EU und dem Hof Die zunehmende Verflechtung der Wirtschaftssysteme in der EU macht den Wert einer gemeinsamen Betrachtungsweise, die durch enge Zusammenarbeit im Rahmen des Kontaktausschusses gewonnen werden kann, nachdrücklich deutlich. Dies schließt Folgendes ein: o „gemeinsames Lernen aus den jüngsten Prüfungsergebnissen und ihren Auswirkungen als Weg zur Sammlung und zum Austausch von Wissen; o Ermittlung und Verbreitung aktueller vorbildlicher Verfahren bei der Prüfung neuer (und bestehender) Regelungen; o Ermittlung von Lücken in der öffentlichen Finanzkontrolle und möglicher neuer Prüfungsaufgaben sowie neuer Partnerschaften und Erwägung, wie in diesem Zusammenhang am besten vorgegangen werden sollte; o Überlegungen zur Entwicklung besonderer Prüfungsmethoden und -techniken für die ORKB sowie von Instrumenten und Orientierungshilfen für ihre Anwendung.“ Zur Entwicklung dieser Maßnahmen wird der Kontaktausschuss seine vorhandenen Netzwerke für Prüfungen in den Bereichen Strategie „Europa 2020“ und Finanzpolitik nutzen, parallele oder koordinierte Prüfungen durchführen und entsprechende sonstige Kooperationstätigkeiten einleiten. Kontaktausschusssitzung 2011 am 13. und14. Oktober in Luxemburg 26 N ETZWERK DER ORKB DER B EWERBERLÄNDER S ONSTIGE F ORMEN DER Z USAMMENARBEIT UND DER POTENZIELLEN B EWERBERLÄNDER Der Hof beteiligte sich aktiv an den Tätigkeiten des Netzwerks der ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer 1. Die Organisationsstruktur des Netzwerks ist mit der des Kontaktausschusses vergleichbar und umfasst regelmäßige Sitzungen der Präsidenten der ORKB und der Verbindungsbeamten sowie Arbeitsgruppen, Seminare, Workshops und parallele Prüfungen. Hauptziel ist es, die Anwendung von Prüfungsmethoden und -verfahren zu fördern, die mit internationalen Standards und bewährten EU-Verfahren in Einklang stehen. Eine Sitzung der Präsidenten des Netzwerks fand am 8. und 9. März 2011 in Istanbul statt. Der türkische Rechnungshof und der Europäische Rechnungshof hatten den gemeinsamen Vorsitz in dieser Sitzung inne, die zur Annahme der Vereinbarung von Istanbul führte, einschließlich eines Arbeitsprogramms für künftige Tätigkeiten, das mit aktiver Unterstützung durch den Europäischen Rechnungshof, SIGMA und Vertreter der EU-ORKB umgesetzt werden soll. Im Jahr 2011 führte der Europäische Rechnungshof unter Mitwirkung der ORKB Österreichs und Finnlands federführend eine Peer Review des norwegischen Rechnungshofs durch. Der Bericht wurde im Juni 2011 veröffentlicht. Der Hof setzte seine aktive Beteiligung und Mitwirkung an den Tätigkeiten von INTOSAI und EUROSAI fort. Seit dem Jahr 2004, als der Hof Vollmitglied der INTOSAI wurde, beteiligt er sich aktiv an den Unterkomitees zu den fachlichen Normen für die verschiedenen Prüfungsarten. Im Lauf des Jahres 2011 begannen diese Unterkomitees – nach Bestätigung eines umfassenden Pakets Internationaler Normen (ISSAI) durch den XX. INCOSAI-Kongress im November 2010 – mit der Umsetzung ihrer neuen Arbeitspläne, in deren Mittelpunkt die Harmonisierung des Rahmens für die ISSAI sowie die Verbreitung der Normen und Leitlinien steht. Darüber hinaus lieferte der Hof Beiträge zum Unterkomitee „Förderung von Best Practices und Qualitätssicherung durch freiwillige Peer Reviews“ und zum Unterkomitee „Verstärkte Förderung für Maßnahmen für den Ausbau von Sachkompetenzen der INTOSAI-Mitglieder“ sowie zur INTOSAI-Arbeitsgruppe Umweltprüfung. Außerdem führt der Hof seit 2008 den Vorsitz der INTOSAI-Arbeitsgruppe „Rechenschaftspflicht und Prüfung von Katastrophenhilfe“. Ein wichtiges Ziel dieser Arbeitsgruppe besteht darin, im Bereich der Rechenschaftspflicht für Katastrophenhilfe Leitlinien zu entwickeln sowie bewährte Praktiken zu ermitteln und zu verbreiten und sich dabei auf an die Akteure (multilaterale Einrichtungen, Hilfsorganisationen, Regierungen, private Prüfer) gerichtete Tätigkeiten zu konzentrieren. 1 Im Februar 2012 gehörten dem Netzwerk fünf Bewerberländer (Kroatien, die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro und die Türkei) sowie drei potenzielle Bewerberländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien) an. 27 In Bezug auf die EUROSAI ist der Hof nun stärker eingebunden, da er für die nächsten sechs Jahre Mitglied des Präsidiums wird. Der Hof beteiligte sich aktiv am VIII. EUROSAI-Kongress (30. Mai bis 2. Juni 2011), der die Herausforderungen, Anforderungen und Zuständigkeiten öffentlicher Verwaltungen und die Rolle der ORKB sowie die Prüfung unabhängiger Regulierungsagenturen durch die ORKB als Schwerpunktthemen hatte. Es wurde eine Erklärung angenommen, in der die Unabhängigkeit der ORKB gestärkt wurde. Im Dezember 2011 erreichten die gemeinsamen Bemühungen der INTOSAI-Gemeinschaft und ihrer regionalen Arbeitsgruppen um Stärkung der Unabhängigkeit der ORKB und um Anerkennung der Deklarationen von Lima und Mexiko ihren Höhepunkt mit der Annahme der Resolution „Förderung einer effizienten, rechenschaftspflichtigen, wirksamen und transparenten öffentlichen Verwaltung durch Stärkung der Obersten Rechnungskontrollbehörden“ durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen. 28 SONSTIGE TÄTIGKEITEN B EFUGNISSE DES E UROPÄISCHEN R ECHNUNGSHOFS IM Z USAMMENHANG MIT DER P RÜFUNG VON M W ST-E IGENMITTELN Am 15. November 2011 fällte der Gerichtshof sein Urteil in der Rechtssache C-539/09 Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland betreffend die Prüfungsbefugnisse des Europäischen Rechnungshofs auf dem Gebiet der Eigenmittel, die aus der Mehrwertsteuer (MwSt) stammen. Die Rechtssache geht zurück auf die Weigerung des deutschen Bundesministeriums der Finanzen im Jahr 2006, dem Europäischen Rechnungshof die Durchführung von Prüfungen zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 in Deutschland zu gestatten. Bei der Vorbereitung seines Sonderberichts Nr. 8/2007 beschloss der Hof, in acht Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Prüfungen durchzuführen. Die deutschen Behörden erhoben Einwände gegen das Recht des Hofes, die betreffende Prüfung durchzuführen. Die deutsche Regierung führte als Grund an, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 geregelte Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten keinen unmittelbaren Zusammenhang mit den Einnahmen der EU aufweise, da die Mehrwertsteuer eine nationale Steuer und daher von den Mehrwertsteuereigenmitteln zu unterscheiden sei. Letztere werden nach einer Reihe von Berechnungen festgesetzt und machen einen verhältnismäßig geringen Anteil der von den Mitgliedstaaten als Mehrwertsteuer erhobenen Beträge aus. Der Gerichtshof wies die Argumentation der deutschen Regierung, die auf einer strikten Unterscheidung der Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten von den Mehrwertsteuereigenmitteln der Union beruht, entschieden zurück. Aufgrund der von der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rechnungshof vorgebrachten Argumente betonte der Gerichtshof die Abhängigkeit der Mehrwertsteuereigenmittel von den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten. Der Gerichtshof bekräftigte, dass der Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer sich darauf erstreckte, Mechanismen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten festzulegen, die es ihnen ermöglichen, MwSt-Hinterziehung wirksamer zu bekämpfen und die Mehrwertsteuer wirksamer zu erheben. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Mehrwertsteuereigenmittel für den EU-Haushalt. Wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden effektiv und im Einklang mit der Verordnung durchgeführt, kann sie zu einer Verringerung der Betrugsfälle und zur wirksamen Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten beitragen sowie dazu, dass die Mehrwertsteuereigenmittel auf dem Niveau bleiben, das sie nach den verschiedenen einschlägigen Rechtsakten der EU haben müssen, und dadurch zur Wahrung des Gesamtgleichgewichts der Eigenmittel. Der Gerichtshof gelangte zu der Schlussfolgerung, dass der Rechnungshof zur Vornahme der geplanten Prüfung im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer befugt war, da sie sich auf die Einnahmen der EU unter dem Gesichtspunkt ihrer Rechtmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bezog und mithin in unmittelbarem Zusammenhang mit den dem Rechnungshof durch den Vertrag übertragenen Befugnissen stand. In der Rechtssache C-539/09 musste der Gerichtshof erstmals explizit über den Umfang der Prüfungsbefugnisse des Hofes entscheiden. Das Urteil des Gerichtshofs ist wertvoll und ermutigend, weil es die Prüfungsbefugnis des Organs gegenüber den Mitgliedstaaten klarstellt und untermauert. 29 L ÁZARO -P REIS FÜR WISSENSCHAFTLICHE A RBEITEN DER P RÜFUNG IM ÖFFENTLICHEN S EKTOR 2010 verlieh der Hof erstmals den Preis für wissenschaftliches Arbeiten im Bereich der Prüfung im öffentlichen Sektor mit dem Ziel, Kontakte zu Hochschulen herzustellen und die Entwicklung der öffentlichen Finanzkontrolle in Europa zu fördern. Diese erstmalige Verleihung des Preises stand im Zeichen des Gedenkens an Jesús Lázaro Cuenca, einen ehemaligen Direktor des Hofes, der über viele Jahre zur Entwicklung der Prüfungsmethoden und -ansätze des Organs beigetragen hatte. Den Lázaro-Preisträgern Sara Belleil und José Antonio Fernández Ajenjo wurden die Preise vom Präsidenten des Hofes Vítor Caldeira und dem Auswahlausschuss in einem öffentlichen Festakt überreicht, der am 5. Juli 2011 beim Rechnungshof in Luxemburg stattfand. Beide Preisträger stellten ihre wissenschaftlichen Beiträge in einer akademischen Sitzung vor: IM B EREICH Frau Sara Belleil: „Contribution à une sociologie des pratiques managériales dans les politiques européennes. L’exemple des audits des ONG humanitaires: entre importation et appropriation“. Herr José Antonio Fernández Ajenjo: „The control of public administration and the fight against corruption: Special reference to the Court of Audit and General audit of the state administration“. Der Europäische Rechnungshof war tief betroffen über die Nachricht vom verfrühten Tod von Sara Belleil am 30. November 2011 und möchte Qualität und Bedeutung ihrer Arbeit würdigen. Präsident Caldeira mit den Lázaro-Preisträgern Sara Belleil und José Antonio Fernández Ajenjo 31 UNSER MANAGEMENT UMSE TZUNG DER STR ATEGIE FÜR 20 09 2012 In den letzten Jahren hat der Hof einen internen Reformprozess eingeleitet. Dazu gehörte die Entwicklung seiner ersten Strategie für den Zeitraum 2009-2012 2 mit folgenden übergeordneten Zielen: o Maximierung der mit den Prüfungen insgesamt erzielten Wirkung; o Verbesserung der Effizienz durch bestmögliche Nutzung der Ressourcen. Angriff genommen. Als wichtigste im Jahr 2011 erzielte Erfolge sind zu nennen: o ein Anstieg bei der Anzahl der Sonderberichte; im Zeitraum 2009-2011 wurden durchschnittlich 16 Sonderberichte pro Jahr veröffentlicht, womit das Ziel von jährlich 12-15 Berichten übertroffen wurde; o wichtige Beiträge im Hinblick auf die Reform des EU-Haushalts; o Anstoß der Ausarbeitung regelmäßiger Viele der in der Strategie vorgesehenen vorrangigen Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Die übrigen Maßnahmen werden 2012 in Weiterverfolgungsberichte zu früheren Feststellungen, einschließlich eines Gesamtberichts über Weiterverfolgungsmaßnahmen, der 2012 erstmals erstellt werden soll; o überarbeitete Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien; o zunehmender Schwerpunkt auf den Kerntätigkeiten durch Verlagerung von Mitarbeitern aus Unterstützungsdiensten in den Prüfungsdienst; 2 Die „Prüfungsstrategie 2009-2012“ ist abrufbar auf www.eca.europa.eu. o Veröffentlichung eines Positionspapiers über die Folgen der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die öffentliche Rechenschaftspflicht und die öffentliche Finanzkontrolle innerhalb der EU sowie für die Rolle des Hofes. E TH ISC HE LEI T LI NI EN FÜR DEN EURO PÄI S CHEN RECHN UN GS HO F Aufgrund der Empfehlung der von einem internationalen Expertengremium durchgeführten Fachbegutachtung (Peer Review) im Jahr 2008 stärkte der Hof die Rahmenbedingungen seines Prüfungsmanagements durch Annahme ethischer Leitlinien, die auf den Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI und der Internationalen Norm für Qualitätskontrolle innerhalb der ORKB 3 aufbauen. In diesem Zusammenhang hat der Hof ein Verfahren eingerichtet, um auf jährlicher Basis hinreichende Sicherheit dafür zu bieten, dass seine Prüfer die maßgeblichen ethischen Anforderungen einhalten. Die Beachtung der in den ethischen Leitlinien festgelegten Werte wie Unparteilichkeit, Objektivität, Loyalität und Berufsgeheimnis gewährleistet, dass die Mitarbeiter des Hofes im öffentlichen Interesse – unbeeinflusst durch äußeren Druck und unbeeinflusst von persönlichen oder finanziellen Interessen – handeln. Der Rahmen des Hofes für professionelles Verhalten fördert die Glaubwürdigkeit der seinem Adressatenkreis vorgelegten Informationen. 3 ISSAI 30 und ISSAI 40. 32 AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN STR ATEGIE DES HOFES FÜR DEN ZEITR AUM 20132017 Im Jahr 2011 wurde die Entwicklung der nächsten Strategie in Angriff genommen, die auf den Erfolgen der 2012 endenden aktuellen Strategie aufbaut. Der Hof ergreift die Gelegenheit, um Anpassungen an Entwicklungen in der EU und im Prüfungswesen vorzunehmen und um Bedarf und Erwartungen seines Adressatenkreises zu berücksichtigen. Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs 33 MESSDATEN ZUR LEISTUNG DES HOFES IM JAHR 2011 Seit 2008 hat der Hof schrittweise ein Paket von zentralen Leistungsindikatoren (ZLI) entwickelt, um o das Management darüber zu informieren, welche Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele für den Zeitraum 2009-2012 erreicht wurden; o den Entscheidungsfindungsprozess zu unterstützen; o dem Adressatenkreis leistungsbezogene Informationen zu liefern. Q UALITÄT UND WIRKUNG DER Die Indikatoren dienen zur Messung von Kernparametern der Qualität und Wirkung der Arbeit des Hofes unter besonderer Berücksichtigung des Standpunkts wichtiger Adressaten sowie der Effizienz und Wirksamkeit seines Ressourceneinsatzes. 2011 ist das zweite Jahr, in dem sämtliche Indikatoren verfügbar waren. Der Hof erachtet die Ergebnisse bei seinen zentralen Leistungsindikatoren weiterhin als ermutigend, insbesondere beim Aspekt Qualität und Wirkung seiner Prüfungsarbeit. Außerdem ist anhand der Indikatoren deutlich erkennbar, in welchen Bereichen Fortschritte erforderlich und welche Probleme zu klären sind, um eine künftige Leistungssteigerung zu erzielen. A RBEIT DES H OFES Der Hof bewertet die Qualität und Wirkung seiner Berichte anhand von Beurteilungen seitens der Adressaten sowie von Überprüfungen durch Experten und durch Weiterverfolgung seiner Empfehlungen. BEURTEILUNG DURCH A D R E S S AT E N Im Wege einer Umfrage ersuchte der Hof die Hauptadressaten seiner Berichte (Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und Haushaltsausschuss des Rates) und die wichtigsten geprüften Stellen (hauptsächlich Mitarbeiter der Europäischen Kommission) um eine Beurteilung von Qualität und Wirkung der im Jahr 2011 veröffentlichten Jahresberichte 2010 (zum Gesamthaushaltsplan der EU und zu den Europäischen Entwicklungsfonds) und Sonderberichte. Die Beurteilung wurde anhand einer fünfstufigen Skala vorgenommen (1 – sehr schlecht, 2 – schlecht, 3 – angemessen, 4 – gut, 5 – sehr gut). 2010 2011 Zielvorgabe für das Jahr 2011 Beurteilung von Qualität und Wirkung der Berichte des Hofes durch die Hauptadressaten 4,2 4,0 ≥ 4,2 Beurteilung von Qualität und Wirkung der Prüfungstätigkeit des Hofes durch die geprüften Stellen 3,7 3,7 ≥ 3,7 Das Ergebnis zeigt, dass die Hauptadressaten der Berichte des Hofes diese durchschnittlich für „gut“ befinden. Insbesondere wird die Klarheit und Nützlichkeit der Berichte sowie die Professionalität der Prüfer des Hofes geschätzt. 34 ÜBERPRÜFUNGEN DURCH EXPERTEN Zwei externe Stellen haben Inhalt und Aufmachung einer Stichprobe der im Jahr 2011 veröffentlichten Berichte des Hofes überprüft. Die Überprüfer haben vier Sonderberichte und die Jahresberichte 2010 zum Gesamthaushaltsplan und zu den EEF bewertet. Sie beurteilten die Qualität verschiedener Aspekte der Berichte auf einer vierstufigen Skala von „erheblich beeinträchtigt“ (1) bis „hochwertig“ (4). Überprüfungen von Inhalt und Aufmachung der Berichte des Hofes durch externe Experten 2010 2011 Zielvorgabe für das Jahr 2011 3,0 2,8 ≥ 3,0 Das Ergebnis zeigt, dass die Überprüfer die Qualität der Berichte des Hofes für „ zufriedenstellend“ befinden. Die Überprüfungen haben wertvolle Erkenntnisse geliefert, und die daraus resultierenden Empfehlungen werden zur Verbesserung der Qualität künftiger Berichte genutzt. WE I T E RV E R FO LG U N G VON EMPFEHLUNGEN Mit seinen Empfehlungen trägt der Hof zur Verbesserung des Finanzmanagements bei. Damit es zu Änderungen kommt, müssen die Empfehlungen des Hofes zunächst von den geprüften Stellen akzeptiert und anschließend umgesetzt werden. Der Indikator beruht auf den Empfehlungen in den im Jahr 2011 veröffentlichten Jahres- und Sonderberichten. Prozentsatz der Prüfungsempfehlungen, die von der geprüften Stelle akzeptiert wurden 2010 2011 Zielvorgabe für das Jahr 2011 90 % 93 % ≥ 90 % 2011 begann der Hof mit der systematischen Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen durch die geprüften Stellen. Ab 2012 kann der Hof berichten, inwieweit die Empfehlungen in der Praxis umgesetzt werden und Verbesserungen bewirken. 35 E FFIZIENZ UND WIRKSAMKEIT DES R ESSOURCENEINSATZES Der Hof bewertet die Effizienz und Wirksamkeit seines Ressourceneinsatzes danach, inwieweit er in der Lage ist, Berichte und Prüfungsfeststellungen termingerecht vorzulegen, seine Verpflichtungen im Bereich des Finanzmanagements zu erfüllen und das Wohlbefinden und die Fachkompetenz seiner Mitarbeiter zu gewährleisten. PÜNK TLICHKEIT DER BERICHTE Der Hof ist bestrebt, alle Prüfungsberichte innerhalb der festgelegten Fristen anzunehmen. Für die Jahresberichte und besonderen Jahresberichte sind in Rechtsvorschriften festgelegte Termine zu beachten. Bei Sonderberichten, bei denen es keinen in Rechtsvorschriften festgelegten Veröffentlichungstermin gibt, gilt das geplante Annahmedatum als Maßstab für die Pünktlichkeit. 2010 2011 Zielvorgabe für das Jahr 20114 Anzahl der angenommenen Berichte gegenüber der Anzahl der geplanten Berichte 90 % 83 % 90 % Anzahl der termingerecht angenommenen Berichte 80 % 75 % 90 % 4 Insgesamt gesehen hat der Hof 2011 seine Zielvorgaben nicht voll und ganz erreicht. Die sehr hohe Zielvorgabe bei der Anzahl der Berichte wurde nicht erfüllt, das übergeordnete Ziel von 12-15 Sonderberichten pro Jahr hingegen übertroffen, und der Output war höher als 2010. Alle Jahresberichte und mit einer Ausnahme auch alle besonderen Jahresberichte wurden planmäßig angenommen und termingerecht veröffentlicht. 4 Die Zielvorgaben für diese Indikatoren wurden von 100 % (2008-2010) auf 90 % abgeändert, um unerwarteten Ereignissen Rechnung zu tragen. PÜNK TLICHKEIT DER PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN Prüfungsmitteilungen enthalten Einzelheiten zu den spezifischen Prüfungsfeststellungen und werden nach Prüfbesuchen in Mitgliedstaaten oder bei der Kommission erstellt. Der Hof verwendet sie, um die sachliche Richtigkeit seiner Feststellungen von den geprüften Stellen bestätigen zu lassen. Prüfungsmitteilungen bilden somit eine wichtige Etappe im Prüfungsprozess. Der Hof hat bereits früher festgestellt, dass bei der Erstellung der Prüfungsmitteilungen in Bezug auf die Pünktlichkeit erheblicher Verbesserungsbedarf besteht. Die bis Ende 2012 zu erreichende Zielvorgabe lautet: Erstellung von 80 % der Prüfungsmitteilungen innerhalb von zwei Monaten nach dem betreffenden Prüfbesuch. Prozentsatz der termingerecht erstellten Prüfungsmitteilungen 2010 2011 Zielvorgabe für das Jahr 2011 54 % 58 % 80 % bis 2012 Der Hof verbesserte die Pünktlichkeit der Prüfungsmitteilungen im Jahr 2011, die Zielvorgabe wurde allerdings noch nicht erreicht. In den vergangenen drei Jahren wurden beträchtliche Fortschritte erzielt (im Jahr 2008 wurden nur 27 % der Prüfungsmitteilungen termingerecht erstellt), und der Hof wird sich weiter um eine Verbesserung seiner Leistung bemühen. 36 EX TERNE BEURTEILUNG DES FI NANZM ANAG EM E N T S Der Hof ist bestrebt, von seinem unabhängigen Abschlussprüfer ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Ressourceneinsatz sowie vom Europäischen Parlament nach einer befürwortenden Empfehlung des Rates Entlastung zu erhalten. Uneingeschränktes Prüfungsurteil des unabhängigen Abschlussprüfers und Entlastung 2010 2011 Zielvorgabe Ja Ja Ja Der unabhängige Abschlussprüfer bietet auch Gewähr für den Einsatz der Ressourcen und für die Kontrollverfahren. BERUFLICHE FORTBILDUNG Im Einklang mit vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) veröffentlichten Leitlinien ist der Hof bestrebt, den Prüfern durchschnittlich 40 Stunden (fünf Tage) berufliche Fortbildung (ohne Sprachkurse) zukommen zu lassen. Durchschnittliche Anzahl der Fortbildungstage für Prüfer (ohne Sprachkurse) 2010 2011 Zielvorgabe 5,7 Tage 6,1 Tage ≥ 5 Tage Der Hof übertraf erneut die Zielvorgabe für die berufliche Fortbildung von Prüfern, woran ersichtlich ist, welch große Bedeutung er der Personalentwicklung beimisst. Bei Berücksichtigung der Sprachkurse entfallen auf einen Mitarbeiter durchschnittlich 9,3 Fortbildungstage pro Jahr. GRAD AN ZUFRIEDENHEIT DES PERSONALS In einer im Jahr 2009 durchgeführten internen Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit zeigten sich 86 % der Mitarbeiter des Hofes mit ihrer Arbeit allgemein zufrieden, wobei der Grad der Mitarbeiterzufriedenheit insgesamt 2,8 auf einer Skala von 1 bis 4 betrug. Jeder Wert über 2,5 lässt auf allgemeine Zufriedenheit schließen. Der Hof ist bestrebt, dieses Ergebnis zu halten oder zu verbessern, wenn 2012 eine ähnliche Befragung durchgeführt wird. 37 UNTERSTÜT ZUNG DER PRÜFUNGSTÄTIGKEITEN Der Erfolg der Prüfungstätigkeiten des Hofes hängt in hohem Maße von der Qualität der Unterstützung durch seine Fachdienststellen ab. Diese Dienste liefern das logistische und fachliche bzw. technische Know-how, das es dem Hof ermöglicht, o sein Personal einzustellen, zu halten und zu motivieren sowie dessen berufliche Fähigkeiten weiterzuentwickeln; o die Prüfungsergebnisse in allen Amtssprachen der EU zu verbreiten; o die Informationstechnologie bestmöglich zu nutzen; o seine Haushaltsmittel zu bewirtschaften und seine Infrastruktur zu unterhalten; o Prüfbesuche durchzuführen, um an Ort und Stelle in den Ländern, in denen EU-Mittel erhoben und verausgabt werden, Nachweise zu erlangen. P ERSONAL PERSONALZUWEISUNG Das wichtigste Kapital des Hofes sind seine Mitarbeiter. Zum 31. Dezember 2010 belief sich die Personalausstattung des Hofes auf 887 Mitarbeiter (Beamte und Bedienstete auf Zeit, jedoch ohne Mitglieder, Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten). Davon sind 564 in Prüfungskammern (einschließlich von 123 Bediensteten in den Kabinetten der Mitglieder), 148 in der Direktion „Übersetzung“, 148 in administrativen Unterstützungsdiensten und 27 in den Diensten des Präsidenten tätig. Mit Blick auf das Ziel des bestmöglichen Ressourceneinsatzes wurden im Jahr 2011 erneut in allen Dienststellen Möglichkeiten der Effizienzsteigerung durch die Vereinfachung von Verfahren ausgelotet und umgesetzt. Nach Möglichkeit wurden durch Effizienzgewinne außerhalb des Prüfungsbereichs freigesetzte Planstellen in den Prüfungsdienst verlagert, was mehr als die Hälfte zu dem seit 2008 verzeichneten Anstieg der Planstellen im Prüfungsbereich um 12,6 % beigetragen hat. Verteilung der Planstellen des Hofes am 31. Dezember 2008 2009 2010 2011 Prüfung 501 525 557 564 Übersetzung 163 163 151 148 Verwaltung 173 171 157 148 Dienste des Präsidenten 20 21 24 27 Insgesamt 857 880 889 887 38 EINSTELLUNGEN Die Mitarbeiter des Hofes verfügen über einen breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund, und die Qualität ihrer Arbeit sowie ihr Engagement finden im Output des Hofes ihren Niederschlag. Die Einstellungspolitik des Hofes folgt den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe, und das Personal besteht sowohl aus Beamten als auch aus Bediensteten mit Zeitverträgen. Allgemeine Auswahlverfahren für Stellen beim Hof werden vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) veranstaltet. Außerdem stellt der Hof für eine begrenzte Anzahl von Hochschulabsolventen Praktikumsplätze für Zeiträume von drei bis fünf Monaten zur Verfügung. Im Jahr 2011 stellte der Hof 75 Beschäftigte ein: 23 Beamte, 24 Zeitbedienstete und 28 Vertragsbedienstete. Dem Hof gelang es insbesondere, neue Mitarbeiter auf Prüferstellen einzustellen. Am 31. Dezember 2011 waren 25 Stellen unbesetzt – deutlich weniger als 2010 (44). Damit sank die Quote unbesetzter Stellen erstmals unter 3 %. ANTEIL VON MÄNNERN U N D FR AU E N Wie die übrigen EU-Organe betreibt der Hof im Rahmen seiner Personalpolitik und bei Einstellungen eine Politik der Chancengleichheit. Nach kontinuierlicher Zunahme des Anteils der Frauen im Lauf der Jahre hat der Hof unter seinen Mitarbeitern nunmehr einen ausgeglichenen Männer- und Frauenanteil erreicht. Männer Frauen 2001 54 % 46 % 2011 50 % 50 % Das nachstehende Schaubild zeigt den Männer- und Frauenanteil nach Verantwortungsebene zum 31. Dezember 2011. Von den 65 Direktoren und Referatsleitern sind 18 (28 %) Frauen, was der Entwicklung der letzten Jahre entspricht. Die meisten von ihnen sind allerdings in der Direktion „Übersetzung“ und in den Verwaltungsdienststellen tätig. Assistenten (Funktionsgruppe AST) Männer Frauen 2010 31 % 69 % 2011 33 % 67 % Prüfer – Verwaltungsräte (Funktionsgruppe AD) Männer Frauen 2010 62 % 38 % 2011 61 % 39 % Direktoren und Referatsleiter Männer Frauen 2010 70 % 30 % 2011 72 % 28 % Der Frauenanteil auf AD-Ebene steigt weiter an. Nach den letzten Einstellungswellen sind 45 % der Bediensteten in den Besoldungsgruppen AD5 bis AD8 Frauen. 39 A LT E R S P R O F I L Das Altersprofil des am 31. Dezember 2010 im aktiven Dienst befindlichen Personals lässt erkennen, dass 60 % der Mitarbeiter des Hofes 44 Jahre alt oder jünger sind. Alter 20-24 25-29 0,0 % 3,8 % 30-34 16,3 % 35-39 20,7 % 40-44 19,2 % 17,5 % 45-49 50-54 11,5 % 7,6 % 55-59 60-64 3,4 % 23 der 65 Direktoren und Referatsleiter sind 55 Jahre alt oder älter. Infolgedessen wird es in den kommenden fünf bis zehn Jahren zu einer umfangreichen Erneuerung in den oberen Führungspositionen kommen. B ERUFLICHE F ORTBILDUNG Ü BERSETZUNG Der Beruf des Prüfers erfordert ständige Fortbildung, um mit neuen Entwicklungen Schritt halten zu können und neue Fertigkeiten zu erwerben. Darüber hinaus benötigen die Prüfer aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Prüfungsumfelds des Hofes gute Fremdsprachenkenntnisse. Übersetzung ist eine wichtige Tätigkeit der Prüfungsunterstützung, d i e e s d e m H o f ermöglicht, seinen Auftrag zu erfüllen und seine Kommunikationsziele zu verwirklichen. Im Jahr 2011 war das Übersetzungsvolumen mit dem Arbeitsaufkommen von 2010 vergleichbar. Über 99 % der Übersetzungsleistungen wurden termingerecht erbracht. Im Jahr 2011 absolvierten die Mitarbeiter des Hofes durchschnittlich 9,3 Tage berufliche Fortbildung. Auf Sprachkurse entfielen 54 % der Gesamtzahl der Fortbildungstage (gegenüber 57 % im Jahr 2010). Neben Sprachkursen absolvierten die Prüfer im Jahr 2011 6,1 Tage berufliche Fortbildung und erfüllten damit eine wichtige Zielvorgabe des Organs. Im Jahr 2011 wurden inhaltliche Verbesserungen der Fortbildungsmaßnahmen vorgenommen und neue Kurse entwickelt, um den Prioritäten im Prüfungsbereich gerecht zu werden. Außerdem hat der Hof das Verwaltungssystem für Fortbildungsmaßnahmen gestrafft. 2011 wurden weitere Planstellen und Mitarbeiter aus der Direktion Übersetzung in den Prüfungsdienst verlagert. Die Direktion „Übersetzung“ des Hofes lieferte auch wertvolle sprachliche Unterstützung für Prüfer auf Dienstreisen sowie in den nachfolgenden Phasen der Abfassung von Prüfungsberichten. Ferner unterstützte die Direktion „Übersetzung“ den Kontaktausschuss, Arbeitsgruppen der INTOSAI und deckte sonstigen spezifischen Bedarf im Zusammenhang mit der Prüfungstätigkeit des Hofes. Darüber hinaus wirkte die Direktion „Übersetzung“ des Hofes aktiv in interinstitutionellen und internationalen Fachgremien mit. 40 I NFORMATIONSTECHNOLOGIE VERWALTUNG UND I NFRASTRUKTUR Die Informationstechnologie (IT) spielt eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der übergeordneten Ziele der Strategie des Hofes für den Zeitraum 2009-2012. Im Jahr 2011 ergriff der Hof folgende Maßnahmen: Aufgabe der Direktion „Finanzen und Unterstützungsdienste“ ist es, den Prüfern des Hofes effizient, wirksam und zeitgerecht angemessene Unterstützungsleistungen bereitzustellen und dafür zu sorgen, dass die notwendigen Finanzierungs-, internen Kontroll- und Rechnungsführungsmechanismen zur Unterstützung sämtlicher Tätigkeiten des Hofes bereitstehen. Im Jahr 2011 setzte die Direktion ihre Anstrengungen zur weiteren Verbesserung von Effizienz und Wirksamkeit fort, um Ressourcen zur Verlagerung in den Prüfungsdienst freizusetzen. o Verstärkung seiner Investition in Wissensmanagement durch Einleitung der Entwicklung einer neuen Version des Prüfungsunterstützungsinstruments (Projekt mit der Bezeichnung „Assyst2“) auf der Grundlage der kürzlich eingerichteten Kooperationsplattform; o aktive Fortsetzung seiner Anstrengungen zur Straffung interner Abläufe durch elektronische Arbeitsabläufe in Bereichen wie der Verwaltung von Dienstreisen und Fortbildungsmaßnahmen, und elektronische Archivierung der Personalakten zur kontinuierlichen Steigerung von Effizienz und Wirksamkeit; o anhaltende Unterstützung der Mobilität durch den Einsatz von Smartphones und Laptop-Computern sowie das Anstoßen eines Projekts für ein Extranet, dem ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Vereinfachung des elektronischen Austauschs mit einer Vielzahl von Partnern des Hofes (u. a. geprüfte Stellen, Haushaltsbehörde, neu eingestellte Mitarbeiter, Lieferanten) zukommen wird. Diese Entwicklungen wurden unter gleichzeitiger Verstärkung der Betriebssicherheit und der Notfallvorkehrungen vollzogen, um die erforderliche Verfügbarkeit und Qualität sämtlicher IT-Dienstleistungen des Hofes zu gewährleisten. Aufgrund einer Ende 2008 mit der Haushaltsbehörde (Parlament und Rat) getroffenen Vereinbarung über die Finanzierung des K3-Gebäudes bestand eine Schwerpunkttätigkeit im Jahr 2011 in der Errichtung des zweiten Erweiterungsgebäudes zum Hauptgebäude des Hofes. Die Bauarbeiten wurden im Lauf des Jahres 2011 abgeschlossen, und der Rohbau Ende des Jahres wetterfest gemacht. Beim Innenausbau wurden große Fortschritte erzielt. Der Zeit- und Budgetrahmen des Bauprojekts wird eingehalten. Der Hof wird das Gebäude voraussichtlich Ende 2012 in Besitz nehmen, die Umzüge sollen im ersten Quartal 2013 stattfinden. In den Jahren 2009 und 2010 vorgenommene Analysen veranlassten den Hof zu der Schlussfolgerung, dass seine Ziele im Bereich der Sicherheit am besten erreicht und die Risiken am effizientesten und kostenwirksamsten gesteuert werden könnten, wenn die Rezeptions- und Sicherheitsdienste intern erbracht werden. Dies wurde im April 2011 durch Ersatz des externen Auftragnehmers für Sicherheitsdienstleistungen durch ein kleines Team von Vertragsbediensteten verwirklicht. Dieses neue System funktioniert einwandfrei. Die jährlichen Kosten werden 2012 um mehr als 0,5 Millionen Euro geringer ausfallen als 2009. 41 P RÜFBESUCHE Im Zuge der Prüfungsarbeiten des Hofes müssen die Prüfer in die Mitgliedstaaten und zu sonstigen Empfängern von EU-Mitteln sowie an den Hauptsitz internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen reisen. Der Zweck dieser Prüfbesuche besteht in der Erlangung direkter Prüfungsnachweise. Im Jahr 2011 unternahm der Hof insgesamt 379 Prüfbesuche 5 – 343 in Mitgliedstaaten und 36 außerhalb der EU – im Zusammenhang mit Prüfungen im Hinblick auf die Jahresberichte und besonderen Jahresberichte und ausgewählten Prüfungsaufgaben. Eine vergleichbare Anzahl von Prüfbesuchen wurde den Organen und Einrichtungen der EU in Brüssel und Luxemburg abgestattet. Die Besuche gelten in der Regel zentralen und lokalen Behörden, die an der Bewilligung, Verwaltung und Auszahlung von EU-Mitteln beteiligt sind, sowie den jeweiligen Endempfängern. Innerhalb der EU werden die Prüfbesuche häufig in Verbindung mit den Obersten Rechnungskontrollbehörden des besuchten Mitgliedstaats durchgeführt. Die Prüferteams bestehen üblicherweise aus zwei bis drei Prüfern, und die Dauer einer Prüfungsreise kann je nach Art der Prüfung und Entfernung bis zu zwei Wochen betragen. 5 Dies entspricht der Zahl der Mitgliedstaaten und Empfängerländer, denen im Zusammenhang mit den einzelnen Prüfungsaufgaben Prüfbesuche abgestattet wurden. Im Jahr 2010 belief sich die entsprechende Zahl auf 376. P R Ü FBES U CH E IM JAH R 2 0 1 1 34 30 25 20 15 33 32 30 25 19 19 17 Prüfbesuche innerhalb der EU Insgesamt 343 15 12 12 10 5 11 11 10 10 10 Prüfbesuche außerhalb der EU Insgesamt 36 9 9 5 5 4 4 3 5 2 2 3 2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Schweiz Serbien Burkina Faso Israel Malawi Tansania Albanien Barbados Benin Kamerun Tschad Kongo Kroatien Osttimor Georgien Guyana Kasachstan Mosambik Nicaragua Nigeria Norwegen Philippinen Senegal Tunesien Vietnam Sambia Spanien Vereinigtes Königreich Deutschland Italien Frankreich Belgien Polen Portugal Griechenland Tschechische Republik Niederlande Österreich Ungarn Finnland Irland Rumänien Dänemark Schweden Lettland Slowenien Luxemburg Slowakei Bulgarien Zypern Malta 0 43 FINANZINFORMATIONEN Der Hof wird aus dem Gesamthaushaltsplan der EU finanziert. Auf seinen Haushalt entfallen rund 0,1 % der Gesamtausgaben der EU und weniger als 2 % der gesamten Verwaltungsausgaben. A USFÜHRUNG DES H AUSHALTSPLANS 2011 Endgültige Mittel HAUSHALTSJAHR 2011 Mittelbindungen Verwendung der Mittel in % (Mittelbindungen/zugewiesene Mittel) Zahlungen (1 000 Euro) Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs 10 – Mitglieder des Organs 13 411 12 952 97 % 12 817 12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit 95 416 87 624 92 % 87 382 14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen 4 205 3 864 92 % 3 820 162 – Dienstreisen 3 652 3 417 94 % 2 827 161, 163, 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs 2 485 2 115 85 % 1 530 119 169 109 972 92 % 108 376 Titel 1 insgesamt Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben 20 – Gebäude 14 171 13 915 98 % 5 913 210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation 6 500 6 500 100 % 4 702 212, 214, 216 – Mobiliar und Nebenkosten 816 746 91 % 691 23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb 542 482 89 % 265 25 – Sitzungen und Konferenzen 893 753 84 % 570 2 240 1 969 88 % 733 25 162 24 365 97 % 12 874 144 331 134 337 93 % 121 250 27 – Informationen und Veröffentlichungen Titel 2 insgesamt Rechnungshof insgesamt 44 Im Jahr 2011 belief sich die Ausführungsrate der insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel auf 93 %. Für Titel 1 liegt diese Rate bei 92 %, wobei sie in Kapitel 16 (Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs) am niedrigsten ist (85 %). Für Titel 2 liegt die durchschnittliche Ausführungsrate bei 97 %. Die Höhe der Zahlungen zulasten von Kapitel 20 (Gebäude) ist abhängig von den Arbeiten zur Errichtung des K3-Gebäudes. Die dritte Finanzierungstranche in Höhe von 7 Millionen Euro für dieses Projekt wurde in den Haushalt 2011 eingestellt; dieser Betrag wurde gebunden und teilweise im Jahr 2011 ausgezahlt. Der Restbetrag der Mittel für das K3-Gebäude wurde auf das Jahr 2012 übertragen und dient zur Finanzierung der vom Projektmanager im Namen des Hofes an Bauunternehmen vergebenen Aufträge. Die Mittel werden so verwendet werden, wie der Hof dies in seinem 2008 beim Europäischen Parlament und beim Rat eingereichten Antrag dargelegt hat. Die Baukosten für das K3-Gebäude werden mit insgesamt 79 Millionen Euro veranschlagt, die in fünf aufeinanderfolgenden Jahren finanziert werden sollen: 55 Millionen Euro im Jahr 2009; 11 Millionen Euro im Jahr 2010; 7 Millionen Euro im Jahr 2011 sowie jeweils 3 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013. 45 H AUSHALTSPLAN 2012 Die Mittelansätze im Haushalt 2012 gingen gegenüber 2011 um 1,28 % zurück, was hauptsächlich darauf beruht, dass weniger Mittel für das K3-Gebäude bereitgestellt werden. HAUSHALT 2012 2011 (1 000 Euro) Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs 10 – Mitglieder des Organs 14 592 12 930 12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit 96 487 95 957 14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen 4 173 3 825 162 – Dienstreisen 3 802 3 652 161, 163, 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs 2 682 2 485 121 736 118 849 20 – Gebäude 9 941 14 611 210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation 6 501 6 500 212, 214, 216 – Mobiliar und Nebenkosten 837 816 23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb 525 422 25 – Sitzungen und Konferenzen 793 893 2 144 2 240 20 741 25 482 142 477 144 331 Titel 1 insgesamt Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben 27 – Informationen und Veröffentlichungen Titel 2 insgesamt Rechnungshof insgesamt 46 PRÜFUNG UND RECHENSCHAF TSLEGUNG I NTERNE P RÜFUNG Aufgabe der Dienststelle „Interne Revision“ ist es, unabhängige und objektive Gewähr zu bieten und Beratungsleistungen zu erbringen, die so gestaltet sind, dass die Tätigkeiten des Hofes an Mehrwert gewinnen und verbessert werden. Sie unterstützt den Hof bei der Erreichung der Ziele des Organs, indem sie einen systematischen und rigorosen Ansatz bei der Bewertung und Unterbreitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Abläufe im Bereich Risikomanagement, Kontrolle und Governance anwendet. Bei der Ausführung ihrer Aufgabe handelt die Dienststelle „Interne Revision“ nach Maßgabe der Haushaltsordnung der EU, der für EUBeamte geltenden Rechtsvorschriften sowie der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision. Im Jahr 2009 wurde die Dienststelle „Interne Revision“ des Hofes in Übereinstimmung mit den international anerkannten Normen des Institute of Internal Auditors geprüft und zertifiziert. E XTERNE P RÜFUNG DES Im Jahr 2011 legte die Dienststelle „Interne Revision“ des Hofes Berichte zu folgenden Themen vor: Stand der Umsetzung der Strategie des Hofes für den Zeitraum 2009-2012; Umsetzung der zentralen Leistungsindikatoren; Errichtung des neuen K3-Gebäudes des Hofes; Verwendung des Treuhandkontos für Zahlungen an berechtigte Begünstigte; Weiterverfolgung früherer Empfehlungen. Die Dienststelle „Interne Revision“ unterstützte in jeder Hinsicht den unabhängigen Abschlussprüfer des Hofes bei seiner Prüfung im Hinblick auf die Bescheinigung des Jahresabschlusses des Hofes und der Wirksamkeit seiner internen Kontrollverfahren. Der Ausschuss für Interne Revision des Hofes berät in Fragen der internen Prüfung und überwacht die damit verbundene interne Kontrollumgebung im Rahmen der Risikomanagementverfahren des Organs. Im Jahr 2011 analysierten der Ausschuss für Interne Revision und der Interne Prüfer die Ergebnisse der Prüfungen der Dienststelle „Interne Revision“, die Umsetzung der Aktionspläne mit Auswirkungen auf die interne Kontrollumgebung sowie die Risiken für die Governance des Organs. H OFES Der Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs wird von einem unabhängigen Abschlussprüfer geprüft. Dies ist ein Kernbestandteil der Bemühungen des Hofes, sicherzustellen, dass er auf sich selbst die gleichen Transparenz- und Rechenschaftsgrundsätze anwendet wie auf die von ihm geprüften Stellen. Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers – PricewaterhouseCoopers SARL – zum Jahresabschluss des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2010 wurde im September 2011 6 veröffentlicht. 6 ABl. C 267 vom 9.9.2011. 47 P RÜFUNGSURT EI L E DES UN AB HÄN GI GEN ABSC HLUSSP RÜF ERS HAUS HAL TS JAHR 2010 ZUM JAHRESABSCHLUSS: „Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2010 sowie der Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur o. g. Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union.“ ZUM RESSOURCENEINSATZ UND ZU DEN KONTROLLVERFAHREN: „Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien a) die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und b) die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.“ 48 ERKL ÄRUNG DES BE VOLLMÄCHTIGTEN ANWEISUNGSBEFUGTEN Der Unterzeichnete, Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs, erklärt hiermit in seiner Eigenschaft als bevollmächtigter Anweisungsbefugter, o dass die in diesem Bericht enthaltenen Informationen richtig und genau sind, und o bestätigt mit hinreichender Sicherheit, dass – die Mittel, die für die in diesem Bericht beschriebenen Tätigkeiten bereitgestellt wurden, für die vorgesehenen Zwecke und entsprechend den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet worden sind, und dass – die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge und für einen angemessenen Umgang mit Betrugsvorwürfen oder Betrugsverdacht bieten. Diese hinreichende Sicherheit beruht auf der Einschätzung des Unterzeichneten sowie den ihm zur Verfügung stehenden Informationen, wie z. B. den Ergebnissen der Ex-postKontrollen, den Berichten des Internen Prüfers sowie den Bestätigungsvermerken des unabhängigen Abschlussprüfers zu vorangegangenen Haushaltsjahren. Der Unterzeichnete bestätigt, dass er von keinem nicht gemeldeten Umstand Kenntnis hat, der den Interessen des Organs schaden könnte. Luxemburg, den 8. März 2012 Eduardo RUIZ GARCÍA Generalsekretär 49 LEITUNGSSTRUKTUR DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS Der Europäische Rechnungshof ist das unabhängige externe Prüfungsorgan der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Der Rechnungshof handelt als Kollegialorgan aus 27 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Seine Mitglieder werden nach Anhörung des Europäischen Parlaments vom Rat für eine sechsjährige Amtszeit ernannt. Wiederernennung ist zulässig. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Präsidenten, wobei ebenfalls die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Der Hof ist nach Kammern organisiert, denen die Mitglieder zugewiesen werden. Die Kammern bereiten Berichte und Stellungnahmen zur Annahme durch den Hof vor. Die Prüfungskammern I bis IV decken verschiedene Einnahmen- und Ausgabenbereiche ab, während die fünfte, die CEAD-Kammer, für horizontale Angelegenheiten zuständig ist. Die Kammern werden durch Prüfungsdirektionen unterstützt. Seit der Änderung der Geschäftsordnung des Hofes im Jahr 2010 können bestimmte Kategorien von Berichten und Stellungnahmen des Hofes von Kammern statt vom gesamten Kollegium des Hofes angenommen werden. Der Verwaltungsausschuss tagt unter dem Vorsitz des Präsidenten und setzt sich aus den Doyens der Kammern und dem Generalsekretär (zuständig für die Verwaltungs- und Unterstützungsdienste des Hofes) zusammen. Der Ausschuss hat eine Koordinierungsfunktion und bereitet Beschlüsse des Hofes zu Fragen der strategischen Planung und des Leistungsmanagements sowie zu Verwaltungsangelegenheiten vor. Jedes Mitglied ist für spezifische Aufgaben, in erster Linie im Prüfungsbereich, zuständig. Die Mitglieder legen Prüfungsvorschläge und Berichte zu den Aufgaben, für die sie zuständig sind, der jeweiligen Kammer und dem Hof vor. Nach Annahme eines Berichts wird dieser vom „berichterstattenden Mitglied“ dem Europäischen Parlament, dem Rat und anderen einschlägigen interessierten Kreisen vorgestellt. Die Mitglieder werden durch ihre Kabinettsmitarbeiter und das für die Prüfungsaufgabe eingesetzte Prüferteam unterstützt. Europäischer Rechnungshof Jährlicher Tätigkeitsbericht 2011 Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union 2012 – 49 S. – 21 × 29,7 cm ISBN 978-92-9237-508-9 doi:10.2865/64693 WO ERHALTE ICH EU-VERÖFFENTLICHUNGEN? Kostenlose Veröffentlichungen: • über den EU Bookshop (http://bookshop.europa.eu); • bei den Vertretungen und Delegationen der Europäischen Union. Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich unter http://ec.europa.eu oder können per Fax unter der Nummer +352 2929-42758 angefragt werden. Kostenpflichtige Veröffentlichungen: • über den EU Bookshop (http://bookshop.europa.eu). Kostenpflichtige Abonnements (wie z. B. das Amtsblatt der Europäischen Union oder die Sammlungen der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union): • über eine Vertriebsstelle des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union (http://publications.europa.eu/eu_bookshop/index_de.htm). QJ-AA-12-001-DE-C Europäischer Rechnungshof 12, rue Alcide De Gasperi 1615 Luxembourg LUXEMBOURG eca-info@eca.europa.eu www.eca.europa.eu @EUAuditorsECA ISBN 978-92-9237-508-9