Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen
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Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen
Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 1 von 17 Funktionsweise von Onlineberatung in Diskussionsforen Gliederung 1 2 3 4 5 6 7 1 Onlineberatung: Was ist das Entstehungsgeschichte des Forums-Schuldnerberatung Grundsätzliche Voraussetzungen für Online-Beratung in Diskussionsforen Praxisgestützte Vorüberlegungen zum Einrichten der Onlineberatung in Diskussionsforen Was macht Onlineberatung im Forum-Schuldnerberatung aus Ein Musterthread Thesen zur Onlineberatung Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Seite 8 Seite 10 Seite 19 Onlineberatung: Was ist das Online-Beratung ist ein recht junges Thema, das oft auch kontrovers diskutiert wird. Der Begriff Onlineberatung (auch: Internetberatung oder Online-Beratung) bezeichnet eine computergestützte Beratung, die über das Internet medial vermittelt und interaktiv stattfindet. Unter dem Sammelbegriff Onlineberatung werden sehr verschiedene Interaktionsprozesse zusammengefasst. Konkrete Kommunikationsformen sind: E-Mail-Beratung, Chatberatung, Beratung in Foren. Mittlerweile haben sich beinah alle Beratungsformen auch im Internet etabliert. In diesem Zusammenhang kann meines Erachtens davon ausgegangen werden, dass Onlineberatung die große Chance bietet, zu einer Frage die Beratung durch Mitbetroffene und die Beratung durch Experten Frage zu vereinen. Abzugrenzen von Onlineberatung sind das reine Informationsangebot und automatisierte Antworten durch Computertechnik, etwa Befragungen im MultipleChoice-Verfahren. Beratung setzt eine wechselseitige Bezugnahme zwischen Beratendem und Ratsuchendem (Klienten, Kunden, Mandanten, Patienten usw.) voraus. Von Onlineberatung kann nur gesprochen werden, wenn die Beratung darüber hinaus im Internet selbst interaktiv, also mit wechselseitigen, aufeinander bezugnehmenden Aktionen stattfindet. (Quelle: wikipedia) 1 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 2 von 17 2 Entstehungsgeschichte des Forums-Schuldnerberatung Bei der Vorbereitung auf diese Veranstaltung war es für mich sehr interessant, festzustellen, dass die Ihnen gerade vorgetragene Definition exakt die Geschichte des Forums Schuldnerberatung widerspiegelt. Die Geschichte von forum-schuldnerberatung begann mit einem Diskussionsforum, also mit einem Element der Online-Beratung. Das erste Diskussionsforum, das heutige Forum Schuldenprobleme, wurde am 28. August 1999 unter dem Namen forum-schuldnerberatung eröffnet (wobei wir besonderen Wert auf den Bindestrich legen.) Norbert Schmitt, ein ehemaliger Bewährungshelfer mit dem Schwerpunkt Schuldnerberatung hatte damals folgende Idee. In seinem Ersten Posting schrieb er: „ Dies ist meines Wissens das erste Forum speziell für die Schuldnerberatung. Vordringlich ist es natürlich dafür geschaffen worden, den fachlichen Austausch zwischen denjenigen, die in der Schuldnerberatung arbeiten, zu fördern. Das soll andere, z.B. Betroffene, aber nicht hindern, sich hier ebenfalls zu äußern. Ganz klar sagen müssen wir aber, dass wir eine Rechtsberatung hier nicht leisten können und dürfen. Eine Beratung in allgemeiner Form ist natürlich nicht untersagt. Ich würde mir wünschen, dass es hier zu einem lebhaften Austausch kommt. Probleme haben wir in der Praxis ja genug. Und wo können wir sonst mal eben die Frage stellen: "Ich habe das Problem. Wie würdet Ihr das lösen?" Für so etwas eignen sich Zeitschriften weniger, da sind die Reaktionszeiten viel zu lange. Diese Lücke könnte unser Forum hier schließen. Aus den Reaktionen von Kollegen, mit denen ich gesprochen habe, weiß ich, dass dies ein großer Wunsch ist, der allerdings z.T. noch von rein sachlichen Problemen behindert wird (z.B. fehlender Internet-Anschluß). Hoffen wir, dass sich daran schnell etwas ändert und dass sich die Möglichkeit dieses Forums hier schnell herumspricht. Voraussetzung damals war, dass deutlich hervorgehoben werden musste, dass keine Rechtsberatung geleistet werden konnte und durfte. Damals genügte eine halbe Stunde nach Feierabend, um das Forum zu betreuen, eine Eigeninitiative reichte also aus. Doch das war nicht lange so. Verschuldete Menschen sind sehr schnell auf dieses Forum aufmerksam geworden, so dass zur Realisierung der Ursprungsidee, ein breites Forum für den Austausch unter Fachkollegen führen zu können, bereits am 15.07.2000 ein weiteres Forum, das heutige Praktikerforum eröffnet wurde, das mit folgendem ersten Posting ans Netz ging.. 2 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 3 von 17 Einem Bedürfnis der Praxis nachkommend, haben wir einen weiteren Diskussionsbereich eingerichtet, der diesmal aber ausschließlich Praktikern zur Verfügung steht. Die dahinter stehende Idee ist, dass z.B. jeder den Kollegen ihm bekannte Fundstellen zu einem bestimmten Problem benennen könnte. Wir könnten so eine Art gemeinsamen Wissensfundus bilden mit relativ geringem zeitlichen Aufwand. Außerdem sehen wir die Gefahr, dass der z.Zt. sehr gut besuchte allgemeine Diskussionsbereich unübersichtlich wird und damit einen Teil seiner Wirksamkeit einbüßt. Wir bemerken das z.B. daran, dass fachliche Diskussionen und Themen der Schuldnerberatung" nach hinten durchgereicht werden und schon wieder in der Versenkung verschwindet. Hier wollen wir Abhilfe schaffen, indem für die Praktiker in der Schuldnerberatung ein eigener Diskussionsbereich zur Verfügung steht. Damit dies möglich wird, haben hier nur registrierte Teilnehmer ein Schreibrecht. Wir bitten die anderen um Verständnis, sehen das aber auch nicht als Einschränkung, denn der allgemeine Diskussionsbereich wird dadurch ja in keiner Weise eingeschränkt. Wir denken vielmehr, dass alle (Schuldnerberater und Betroffene) von dieser Ausweitung profitieren. In schneller Reihenfolge folgten am 25.04.2001 das Forum Life! Wobei Life! Das Leben mit den Schulden oder vielleicht auch: Gut leben mit oder trotz Schulden meint, und bereits am 08.07.2001 das Selbständigenforum. Hintergrund für die Eröffnung des Selbständigenforums war die damals anstehende Einführung der Insolvenzordnung. Vor diesem Hintergrund war dieses Forum für die Selbstständigen wichtig, denn damals zeichnete sich ab, dass diese Gruppe ab dem 1.12.2001 völlig alleine dastehen würde, da sich weder die BSHGSchuldnerberatung, noch die Verbraucherinsolvenzberatung ihrer annehmen würde oder dürfte. In diesem Forum konnte es von Beginn an auch nur um einen Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung gehen. Zur Forenfamilie gehören weiter die Foren Praktiker intern für den nichtöffentlichen Austausch der Schuldnerberater, das For um „Onl i ne-Beratung als Forum für Schuldnerberatungskräfte, die sich über erste Erfahrungen in der Praxis, Chancen und Grenzen von Online-Beratung sowie über die konzeptionelle Gestaltung und Umsetzungsideen austauschen wollen und das Forum Hartz IV und Schuldnerberatung. Dem Wunsch unserer User folgend, wurde im Jahr 2002 mit der Chatberatung ein weiteres Element der Onlineberatung in das Angebot des Forums Schuldnerberatung aufgenommen, dass kürzlich um den Expertenchat über Beranet ergänzt wurde. Um das Angebot der Onlineberatung herum entstand ein breites Angebot an Informationen auf der Homepage. Heute wird die unsere Homepage monatlich einhunderttausendmal besucht, das Onlineberatungsangebot wird 16.000 mal monatlich angewählt. 3 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 4 von 17 3 Grundsätzliche Voraussetzungen für Online-Beratung in Diskussionsforen Diskussionsforen arbeiten interaktiv über öffentlich geführte Dialoge zu verschiedenen Themen. Diese Dialoge nennt man Thread (englisch für Faden). An dem Faden hängen verschiedene Beiträge (Postings). Von einem Thread spricht man, wenn ein Thema aus mindestens zwei Postings besteht und das ist ja dann der Fall, wenn es zu einem Posting eine Antwort gibt. Wesentliches Merkmal eines Threads ist, das auf jedes Statement Bezug genommen werden kann. Das funktioniert, wie in einer wirklichen Diskussionsrunde auch, allerdings mit dem Vorteil, dass der Vorredner, bzw. Vorschreiber in jedem Fall ausreden darf und dass derjenige, der einem Diskussionsbeitrag antwortet, ausreichend Zeit hat, seine Antwort sorgfältig zu formulieren. Ein Thread hat allerdings keine festgelegte Ende-Routine. Einziges Ende-Kriterium ist, dass der Thread nicht weiter fortgeführt wird. Die Nutzer der Foren werden über den Grund der Beendigung des Threads im Unklaren gelassen. Bei der Planung der Online-Beratung über ein Diskussionsforum sollte man sich mit der Frage auseinandersetzen, wie ein Forum geführt werden soll. Soll das Forum moderiert sein, oder nicht? Moderierte Foren setzen zwingend die Anwesenheit eines verantwortlichen Moderators für die Zeiten, in denen das Forum für einen Schreibzugriff geöffnet ist, voraus, der ggf. in Diskussionen auch eingreifen kann. Die Verantwortlichen für das Forum Schuldnerberatung haben sich bewusst dazu entschieden, auf Moderatoren zu verzichten, das Angebot also als offenes Forum zu führen. Wir haben gute Erfahrungen gemacht, in dem wir unseren Nutzern Vertrauen entgegenbringen und voraussetzen, dass es für sie selbstverständlich ist, die normalen zwischenmenschlichen Umgangsformen einzuhalten, d.h. Beleidigungen, Verleumdungen, Herabsetzungen u.ä. zu vermeiden. Damit sind wir in der Regel gut gefahren 4 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 5 von 17 4 Praxisgestützte Vorüberlegungen zum Einrichten der Onlineberatung in Diskussionsforen Doch es ist wie im wirklichen Leben, Ausnahmen bestätigen die Regeln. Einzelne User können zwar nicht gemeingefährlich, jedoch aber gemeinlästig sein, in dem Sie sich nicht an die gerade genannten Selbstverständlichkeiten halten. Aus diesem Grund haben wir Regeln aufgestellt. Diese Regeln erheben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und man kann sicher auch Diskussionsforen ohne diese Regeln anlaufen lassen. Anbieter von Onlineberatung sollten sich aber mit Fragestellungen beschäftigen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Soll es zugelassen werden, dass sich ein Nutzer unter verschiedenen Nicknamen registriert? Soll es möglich sein, dass sich ein Nutzer unter verschiedenen Nicknamen registriert? Soll es zugelassen werden, dass Nutzer als Gastschreiber unter Nicknamen von registrierten Nutzern prosten? Soll es zugelassen werden, dass Nutzer als Gastschreiber unter mehreren Nicknamen prosten? Wie wollen Sie auf Trolle und deren Postings reagieren? Erlauben Sie das Einstellen von Hoax-Inhalte (Kettenbriefen), gleich welchen Inhalts, die im Web kursieren? Erlauben Sie das Einstellen von fremden Webinhalten (einschl. Grafikdateien, Audiound Videodateien) ohne entsprechende Kenntlichmachung und Nennung der Quelle? Erlauben Sie das Einstellen von Chat-Logs oder Chat-Mittschnitte(inkl. Ausschnitte daraus)? Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die geschützte Informationen (Copyright!) enthalten oder in Persönlichkeitsrechte einzelner Personen (z.B. durch Namensnennung) eingreifen oder dies androhen bzw. ankündigen ? Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die gegen die Menschenwürde verstoßen? Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die offensichtlich falsche, entstellende oder beleidigende Äußerungen enthalten? Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die offensichtlich unsachlich bzw. sachlich falsch sind? Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die zu Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten auffordern? Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen pornographischen Inhalts mit FSK 18 (Adelt)? Erlauben Sie das Einstellen von Warez (Raubkopien) ? Erlauben Passworttausch ? Erlauben Sie das Einstellen von Volksverhetzung (§130 StGB)? Erlauben Sie das Einstellen von Crackz (geknackte Programme) ? Erlauben Sie das Einstellen von Fakez Erlauben Sie das Einstellen von Stalking-Beiträgen 5 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 6 von 17 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Erlauben Sie das Einstellen von Links auf Hassforen /Hooligan Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweisen auf Selbstmord- und Todesforen? Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweise auf Star/TV-CaptureForen? Erlauben Sie das Einstellen von Links auf Girl-Lover-, Teen-Lover- und BoyLover-Seiten ? Erlauben Sie das Posten von Emails, bzw. E-Mail-Adressen von Nutzern ohne Einverständnis des Betroffenen ? Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweise auf Kampfsportforen ? Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweise auf Börsen- und Daytraderforen ? Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweise auf Casino-, Rouletteund Gamblerforen Erlauben Sie das Einstellen von politischen Inhalten oder Werbung /Bekenntnisse für politische Parteien? Das sieht jetzt zwar gewaltig aus, soll Sie aber auch nicht abschrecken, wenn Sie Onlineberatung in Form von unmoderierten Foren anbieten wollen.. Wie vorhin gesagt, wir gute Erfahrungen gemacht, in dem wir an die Verantwortung unserer User appelliert haben. So ergibt sich ziemlich schnell, dass uns unsere User über EMail informieren, wenn in einem unserer Foren ein Regelverstoß abgelaufen ist. Es sollte dann vorab überlegt werden, wie auf Regelverstöße zu reagieren ist. Das Redaktionsteam von forum-schuldnerberatung hat sich zu Folgendem entschlossen. Bei Verstößen gegen unsere Regeln können eine Reihe von abgestuften Sanktionen erfolgen. Die Forenmaster, Administratoren und alle Redakteure des Forums haben laut Redaktionsstatut das Recht, 1 jederzeit in die Diskussion einzugreifen 2 Diskussionsthreads zu beenden 3 Beiträge zu editieren 4 einzelne Postings und ganze Diskussions-Threads zu löschen 5 IP-Sperren zu verhängen: Hinweis: Über die IP kann der Standort des Rechners eingekreist, nicht aber genau bestimmt werden. Eine IP-Sperre ist nicht eindeutig auf einen Nutzer zu begrenzen, trifft also möglicherweise einen ganzen Nutzerkreis. 6 Bestimmte Wörter in eine Bad-Word-Liste einzutragen (Wirkung: Worte auf der Bad-Word-Liste verhindern das Hochladen eines Postings) 7 Registrierte Nutzer vorläufig zu sperren Diese Maßnahmen können auch - soweit es erforderlich erscheint - ohne jede vorherige Ankündigung oder Mahnung ergriffen werden! Nach einer Entscheidung der Gesamtredaktion kann jederzeit und ohne weitere Ankündigung, Anhörung, Mitteilung, Information und Begründung ein endgültiger Ausschluss bzw. unbefristete Sperre aus allen Foren erfolgen ! Es muss weiterhin geklärt werden, wer für das Forum verantwortlich ist. 6 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 7 von 17 Jedes Forum benötigt einen Forenmaster. Der Forenmaster überwacht, ob sich die User an die Forenregeln halten. Regeln werden durch den Betreiber der Foren aufgestellt. Ja und dann ist da noch das Problem der Haftung. Der Forenmaster kann für die Inhalte der Postings zur Verantwortung gezogen werden. So erreichen uns immer wieder E-Mails, die uns als Betreiber der Foren rechtliche Schritte androhen, wenn wir nicht bestimmte Inhalte eines Postings, das möglicherweise schon sehr alt ist, löschen. (Beispiel: Ein User hatte gepostet, dass gegen einen Inkassodienst X ein gerichtliches Verfahren läuft.) Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage nach einer rechtlichen Vertretung. Gott sei Dank haben wir einen Rechtsanwalt in unserem Team. Und nach langer Suche haben wir auch eine Versicherungsgesellschaft gefunden, bei der eine Haftpflichtversicherung für das Forum und deren Betreiber abgeschlossen werden konnte. Die Prämie ist zwar nicht ganz billig, sie beruhigt aber auch wegen der Anzahl der täglichen Postings ungemein. Sie sollten festlegen, wer Ihr Forum auf welche Weise nutzen darf. Das kann über die Einrichtung von Benutzergruppen geschehen. Da das Internet die Möglichkeiten des Lese- und Schreibzugriffs bietet, ist bei der Online-Beratung grundsätzlich vorab zu klären, wer in einem Diskussionsforum erstens mitlesen und zweitens mitreden darf. Geschlossene Foren ermöglichen einen Austausch unter wenigen, eigens f r ei geschal t et en User n. Bei spi eli st das For um Pr akt i ker i nt er n“ auf unser er Homepage, das lediglich Schuldnerberatern über Lese- und Schreibzugriff zugänglich ist. Eine Mischform bietet das Praktikerforum. Dieses Forum hat einen Lesezugriff für alle, Schreibrechte sind jedoch den Schuldnerberatern vorbehalten. Bei den Nicht-Schuldnerberatern unterscheiden wir Gäste von registrierten Nutzern, die man auch als Stammposter bezeichnet. Registrierte Nutzer weisen sich der Redaktion gegenüber durch ihren Klarnamen aus und erhalten dafür ständige Schreibrechte in den Foren und einen eineindeutigen ganz persönlichen Nicknamen, der in einer speziellen Farbe erscheint, aus der man erkennen kann, um welche Kategorie Nutzer es sich handelt. Vorteile der Registrierung sind: die Eindeutigkeit des Nicknamens exklusives Schreibrecht zu jeder Zeit Suchfunktionen innerhalb der Diskussionsforen Gästen hingegen haben keinen Zugang zur Suchfunktion und müssen damit rechnen, zu bestimmten Zeiten keinen Schreibzugriff zu haben. Das kann etwa dann der Fall sein, wenn –wir nennen sie Trolle –in unseren Foren ihr Unwesen treiben, so dass die Foren zu bestimmten Zeiten für den Schreibzugriff von Gästen geschlossen werden müssen. 7 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 8 von 17 5 Was macht Onlineberatung im Forum-Schuldnerberatung aus Auf einer Homepage wie dieser erwarten sie normalerweise, dass Thesen, die ein Autor zu Papier bringt, durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert werden. Damit kann ich leider nicht dienen, denn die Online-Beratung ist eben dem Kindergartenalter entwachsen, sie ist noch jung und wenig erforscht, aber dynamisch und –wie ich finde –ausbaufähig. Ich möchte Ihnen einige Eckpunkte präsentieren, die uns Machern des Forums Schuldnerberatung aufgefallen sind. Förderlich ist die Möglichkeit der Anonymität der User. Wir müssen davon ausgehen, dass gerade im Internet Anonymität relativ ist. IPAdressen lassen sich ohne große Mühen ausfindig machen und grenzen den Standort des Rechners ein, lassen Rückschlüsse auf den Provider zu und –sofern der Rechner des Posters nicht geschützt ist, können Informationen über die zuletzt aufgerufenen Seiten bei der Erstellung eines Profils über den User, der sich anonym wähnt, erstellt werden, eine eineindeutige Identifikation ist jedoch mit einem großen Aufwand verbunden, aber machbar. Dennoch ist, wie beschrieben, über die Nicknamen eine relative Anonymität gegeben. Jeder Nutzer des Forums kann zunächst einmal selbst entscheiden, ob er seinen Namen nennen möchte, oder ob er im Schutze seines Nicknamens postet. Dies ist eine wichtige Schutzfunktion, die ein Diskussionsforum im Internet haben muss und ohne die ich mir Onlineberatung auch nicht vorstellen kann. Immerhin handel tessi ch bei„ Ver schul dung“j a um ei n Fakt um,dassausv i el en unterschiedlichen Problem –und Lebenslagen resultieren kann und tiefe Einblicke in das Leben des Überschuldeten zulässt. Bei der Online-Beratung laufen die gleichen Prozesse ab, wie beim gegenseitigen Kennen lernen. Man fällt nicht gleich mit der Tür ins Haus, im ersten Posting wird man erst einmal ei ne „ Randf r age“st el l en,das Ter r ai ns ondi er en und v er suchen,Ver t r auen z u gewi nnen. “ Ein Beispiel: „ Hal l o,nachl angem Suchenbi ni chendlich auf das Forum gestoßen und lese schon lange mit. Heute stelle ich mal die erste Frage. Mein Schuldnerberater ist nicht da und ich will InsO machen. Darf ich eigentlich während der InsO ein gebrauchtes Auto kaufen, da ich es für die Fahrt zum Arbeitspl at zber auche?“ Erfahrungsgemäß baut sich um ein solches Posting ein Thread mit bis zu 20 oder mehr weiteres Postings auf. 8 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 9 von 17 Eine gewisse Intimsphäre ist also Voraussetzung für eine Online-Beratung. Den Themenkomplex, dass in einem offenen Forum ja auch die Gegenseite –in diesem Fall die Gläubiger mitlesen, darf hier sicher nicht außer Acht gelassen werden, dennoch möchte ich darauf nicht weiter eingehen. Eine kurze Antwortzeit ist gewünscht, aber auch erforderlich. Hat sich ein User erst einmal dazu entschlossen, eine Frage zu stellen, hat er nicht nur zugegeben, dass er keine Antwort weiß, sondern er hat einen Teil seiner Persönlichkeit preisgegeben und den Mitlesern unausgesprochen eine Schwäche eingestanden. Dazu musste er zunächst einmal Schwellenängste überwinden. Wir können also davon ausgehen, dass der User uns mitteilt: Da brennt der Baum und die Beantwortung der Frage brauche ich eigentlich schon vorgestern. (Bewusst überzeichnet). Der User kann einschätzen, wer ihm antwortet. Die verschiedenen Benutzergruppen sind für den User eindeutig identifizierbar, er kann „ Mi t bet r of f ene“v on Ex per t en unt er schei den.So i stdi e Mögl i chkei ter öf f net , dass er „ l ebenspr akt i sche Rat s c hl äge“ neben f achl i chen I nf or mat i onen ei nes Schuldnerberaters erhält. Onlineberatung implementiert das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe in die Schuldnerberatung Ich möchte Ihnen nun am Beispiel einer Posterin aufzeigen, wie Onlineberatung ablaufen kann. Dazu bitte ich um Beachtung, dass es sich hier eben nicht um ein moderiertes Forum handelt, will heißen, hier wird Selbsthilfe durch die User praktiziert. Hinweis: Es handelt sich um einen realen Thread, die Namen der Nutzer sind geändert, die Gliederung ist nachträglich eingebaut und dient dazu, die Frage- und Antwortstränge kenntlich zu machen. 9 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 10 von 17 6 Ein Musterthread Posting zur Eröffnung eines Themas, Registriert seit: 29.06.2006 FSLF Beginn eines Threads, Beiträge: 23 Stammposter gepostet am 29.06.06 um 13.30 Uhr letztes Posting: 30.06. 10:30 Uhr Pfändung, Selbstbehalt 1. Begrüßung: Hallo, ich (33 J.) habe eine sehr wichtige Frage, da ich dabei bin einen Mietvertrag zu unterzeichnen und weitere Probleme und noch mehr Schulden vermeiden möchte. 2. Kurzbenennung : Trennung / Geldprobleme Ich bin im Jahre 2000 mit meinem (jetzt ex-)Mann zusammen gezogen. Ich wurde vor i hm gewar nt„ . . .sei nGehal t( ca.2300€Net t o)i stf üri hnnurTas chengel d“ ,aberi c h wollte nicht hören! Leider! 3. Suchtproblem Außerdem hat er Alkoholprobleme. 4. Hausfinanzierung Rahmenbedingungen unter besonderen verwandtschaftlichen Mitte 2003 war mein Mann so verschuldet, dass sein Bruder, der bei der Sparkasse tätig ist nur eine Lösung sah, wir sollten ein Haus kaufen damit er eine „ Umschul dungsmaßnahme“machenkann.Dai chSchwangerwarundesunsal l en deutlich war, dass ich gleich nach der Entbindung weiter arbeiten muss, kauften wir das erstbeste Zweifamilienhaus, damit meine Eltern, beide Rentner, mit einziehen und auf das Kind aufpassen. Ich war nicht verschuldet, aber ich habe alles mitgemacht, weil ich meinem Mann helfen wollte. 5. Finanzierung über Kredit Wir haben den Kredit in Höhe von 220 000 €z um 01. 12. 2003genehmi gtbek ommen. Der Kredit wurde gesplittet 1x 160 000 €,1x50000€und1x30000€.War um??? 6. Bürgschaft oben drauf Für die 30 000 €habenmei neEl t er ndi eBürgschaft übernommen, wie mein Schwager sagte für die Einliegerwohnung die es ja eigentlich nicht gibt. 7. Mangelnde Information Es sollten alle Kredite (incl. Autos) dabei sein. Später habe ich erfahren, das dies nicht der Fall ist. Aber ich kannte die Verbindlichkeiten meines Mannes nicht. 8. Ich war so naiv meinem Schwager zu glauben und weil er so unter Zeitdruck 10 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 11 von 17 stand habe ich alles unterschrieben. Die ganzen Verhandlungen hat mein Mann geführt. Mittlerweile ist mir bekannt das Haus kostete 165 000 €,12500€Di spokr edi tund 8500 €Kr edi twur denmi tüber nommen+3000€f ürdenUmz ugund5000€f ürdi e Kanalisation die bis heute nicht gelegt wurde. 2 Kredite mit denen ich nichts zu tun habe blieben und die Autos. 9. Erhöhung des Dispositionskredits Außerdem hat mein Schwager uns ein Dispo über 3000 €ei nger i cht et .Di eVol l macht über das gemeinsame Konto habe ich erst ein Monat später bekommen, mein Schwager hat es wohl verschwitzt, was ich nicht glaube. 10. Ausreizung des erhöhten Dispo Bis dahin hat mein Mann das ganze Geld (11 000 €+di eGehäl t erf ürJanuar2004) ausgegeben. Das Konto war mit 3000 €über z ogen. 11. Und noch ein Kredit + Bürgschaft Deshalb haben wir einen Kredit über 4000 €beiderCC-Bank aufgenommen und mein Mann hat sich ein neues Auto gegönnt (über 26 000 €) ,i ch habe di e Bür gsc haf t unterschrieben. 12. Jetzt ist unser Konto mit 12 000 € über zogen. Alle Gespräche und Aufforderungen an meinem Schwager (leider habe ich keine Zeugen) das Konto zu sperren haben nichts gebracht. 13. Wenn ich richtig informiert bin besteht eine gesamtschuldnerische Haftung. Jetzt wo alles vor der Pfändung steht hat er alles an einem anderen Sachbearbeiter abgegeben. 14. Wie komme ich da raus? Muss ich auch die Schulden zahlen, die mein Mann vor dem Kredit hatte? 15: Ich bin dabei mit meinen Eltern einen Mietvertrag (ein Haus aber 2 Wohnungen) zu unterschreiben 16: Eigene Finanzielle Situation: Netto einkommen ist ca. 1600 €+154€Ki nder gel d + 199 €Unt er hal t . 17. Elterneinkommen ca. 1345 €+670€Rent eundca.205€Pf l egegel d,wi ev i eli st der Selbstbehalt? 18: Zählen wir als eine Familie? Meine Eltern haben auch Verbindlichkeiten. 19: (Ich muss aus dem Haus ausziehen, weil mein Mann jetzt, wo kein Geld mehr da ist sogar meinen Eltern gegenüber gewalttätig wird.) Vielen Dank! Gruß FSLF Geändert von FSLF (29.06.2006 um 13:40 Uhr). 11 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 12 von 17 Registriert seit: 17.03.2005 Beiträge: 1.203 NBSD Stammposter Sie haben hier sehr viel Input geliefert, welches nicht einfach zu differenzieren ist. Ein paar Gedanken, die nach dem erstmaligen Lesen kommen: Antwort zu 3. Wird ihr Mann gewalttätig, rufen Sie die Polizei und lassen Sie ihn weg weisen. Dies kann sogar für einige Tage geschehen. Sollte er dem nicht nachkommen oder wieder vor der Tür stehen, wird er einige Zeit in Haft verbringen. Antwort zu 14. Schulden, die ihr Mann gemacht hat und wofür Sie nicht gebürgt haben, sind nicht Ihnen zuzurechnen. Nur für Sachen, für die Sie auch unterschrieben haben, müssen Sie einstehen. Ratschlag zu 4 - 9. Suchen Sie dringend eine Schuldenberatung Antwort zu Und weder Sie noch ihre Eltern verlassen das Haus, sondern ausschließlich er. __________________ MfG NBSD wbnst Stammposter auf. 19 Registriert seit: 15.03.2005 Ort: HVL Beiträge: 1.005 Zitat: Zitat von FSLF .... Mitte 2003 war mein Mann so verschuldet, dass sein Bruder, der bei der Sparkasse tätig ist nur eine Lösung sah, wir sollten ein Haus kaufen damit er eine „ Umschul dungsmaßnahme“machen kann. Da ich Schwanger war und es uns allen deutlich war, dass ich gleich nach der Entbindung weiter arbeiten muss, kauften wir das erstbeste Zweifamilienhaus, damit meine Eltern, beide Rentner, mit einziehen und auf das Kind aufpassen. .... Ich war so naiv meinem Schwager zu glauben und weil er so unter Zeitdruck stand habe ich alles unterschrieben. Die ganzen Verhandlungen hat mein Mann geführt. Gruß FSLF 12 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 13 von 17 Also da ist ja was völlig gegen den Baum gefahren worden und der bei der Sparkasse arbeitende Bruder fädelt den Deal auch noch ein. Antwort zu 4: Ich denke, hier muss Rat von einem Rechtsanwalt her, denn ganz sauber scheint die Angelegenheit nicht zu sein. Zusatzfrage A: zu 4 Aber dennoch eine Nachfrage. Wer steht denn im Grundbuch? __________________ MfG Wbnst Das ganze Leben ist ein Risiko, fängt beim morgendlichen Aufstehen an Grizzly Stammposter Registriert seit: 15.01.2006 Beiträge: 36 auwei also für mich liest sich da heraus das alle Beteiligten zumindest mit als Bürge drin stehen. Zusatzinfo wird benötigt zu 4-9 Bist Du dir sicher das du, als Ehefrau, nicht sogar irgendwo als Mitkreditnehmer unterschrieben hast. Bei deinem super Schwager ist stark davon auszugehen das er dich da nicht außen vor gelassen hat :-( Antwort zu 4: In jedem Fall würde auch ich da nen RA einschalten. Vielleicht sogar prüfen ob da Strafanzeige gegen Deinen Sauberschwager was bringt. Nachfrage zu 15: Dann macht mich stutzig, das Du neuen Mietvertrag mit deinen Eltern unterschreibst.... also seit ihr eh nicht mehr in dem Kaufobjekt zur Miete ?? Antwort auf 18 Und wenn es denn am Ende um Pfändungsfreigrenzen geht... da zählt jeder für sich und sein Einkommen. Also auch deine Eltern. FSLF Stammposter Registriert seit: 29.06.2006 Beiträge: 23 13 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 14 von 17 Hallo NBSD! Hallo Wbnst! Hallo Grizzly! Nachgelegt zu 19 Die Polizei war schon da. Aber es ist nicht so einfach, weil wenn mein Mann nicht zahlt wird das Haus Versteigert. 20:Lt .Anwal tmuss erbei„Auszug“ ni chtzahl en. Er wird nicht zahlen. Wir müssen so oder so ausziehen. Mit Kind und Hund ist es nicht ganz so einfach eine Wohnung zu finden. Wir stehen am Abgrund und rutschen immer weiter... Antwort auf Anfrage Zusatzfrage A von wbnst Im Grundbuch stehen wir beide. Das ist es ja, ich habe alles unterschrieben. An meinem Mann und meinem Schwager geglaubt und habe alles unterschrieben ohne mich zu erkundigen was. Sogar meine Eltern (beide) hat er als Mitkreditnehmer für 30 000 € v er pf l i cht et . Ei ne St r af anz ei ge br i ngt ni cht s, i ch habe kei ne Zeugen. Antwort auf Nr. 13 angemahnt: Daher meine Frage habe ich überhaupt Chancen aus der gesamtschuldnerischen Haftung raus zu kommen. Neue Fakten: 21: Pfändbarkeit bei den Eltern, Vater Pflegefall Meine zweite Frage wie viel ist bei meinen Eltern pfändbar? Mein Vater (83 J.) ist Pflegefall, war eigentlich schon als er den Kredit mit unterschrieben hat. Antwort auf Nr. 8 angemahnt Muss ich auch die Schulden zahlen die mein Mann vor dem Hauskauf hatte, aber mit in diesen Kredit (220 000 €) gef l ossen si nd? 23: Ich habe einen Auto auch auf Kredit, was passiert damit? Ohne Auto komme ich nicht auf die Arbeit? 24: Ich habe noch eine Lebensversicherung (ca. 2500 €) wi r d das auch gepfändet? 25:Mein Sohn hat auf seinem Sparbuch ca. 1200 € wi r d dasauch gepf ändet ? Vielen Dank! Gruß FSLF Hannilaaiinn Stammposter Registriert seit: 28.03.2006 Ort: Witten Beiträge: 794 Vorschlag zu 4-9 Vorschlag: du und deine Eltern, ihr macht alle (jeder für sich) Inso (damit du deren schulden nicht erbst; klar ginge es, das erbe auszuschlagen, aber dann würdest du 14 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 15 von 17 auch keine Gegenstände erben aus deren Haushalt, die dir vielleicht viel bedeuten). denn wenn ihr das nicht bezahlen könnt, kommt ihr da anders nicht raus. such dir bei einer anderen Bank sofort ein neues Konto (nicht SPK), auf das dann alle deine einnahmen gehen (Gehalt, Kindergeld, etc.). zahl nix mehr an die SPK. deine Eltern auch (neue Konten), wenn sie bei SPK sind. Vorschlag zu 24 das Geld aus der LV könntest du dir noch vor inso-antrag auszahlen lassen, falls die nicht zur Sicherung der Kredite war, und die Kaution für deine Wohnung und einen teil der Einrichtung davon bezahlen, das wäre dann auch keine Verschwendung von vermögen. wenn sie zur Sicherung der Kredite war, ist sie sowieso weg. Antwort auf 25 an das Geld deines Sohnes kommt keiner, er hat ja nix unterschrieben, und es ist ganz einfach SEINS. Geändert von Hannilaaiinn (30.06.2006 um 07:20 Uhr). owwuh Stammposter Registriert seit: 03.01.2005 Beiträge: 1.040 Hallo FSLF, Antwort zu 20 die Aussage des Anwalt stimmt nicht, wenn ihr gesamtschuldnerisch den DarlehensVertrag bei der Bank unterschrieben habt Egal wer auszieht, die Bank wird auf euch beide zukommen, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben. Der Anwalt meinte vielleicht - wenn er auszieht, muss er im Innenverhältnis dir weniger Unterhalt zahlen. Nur so kann ich den Satz verstehen. Und verzichte in so einem Fall bloß nicht auf Unterhalt, sofern du welchen bekommen würdest. Lass ihn zahlen bis er schwarz wird - nettes hallo an Düsseldorfer :-) Er hat es nicht anders verdient. Antwort zu 19 Könntest du das Haus halten? Wenn ja, dann bleibe drin, heutzutage hat man bessere Chancen, das der gewalttätige Mensch ausziehen muss und der andere drinbleiben kann. Das lohnt sich aber nur, wenn du wirklich das Haus halten kannst. Wenn nicht, dann zieh schnellstmöglich da raus mit deinen Eltern. Warum schreibst du nur, das die Polizei da war. Habt ihr ihn nicht angezeigt? Mach das noch wenn nicht geschehen bis jetzt, kannst immer noch, wenn einmal die Grenze überschritten wurde, wird der Abstand kürzer und es wird schlimmer und öfters vorkommen. Hoff nicht drauf, das es besser wird, das ist vermutlich 15 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 16 von 17 verschwendete Zeit. Tröste dich, es gibt noch andere die geglaubt haben und alles unterschrieben haben, bist da nicht alleine :-) Antwort zu 13 Die Frage nach den Chancen aus der Haftung rauszukommen, meine Erfahrung ist leider: nein Du bist für alle Schulden haftbar, die in diesem Vertrag stehen, den du mitunterschrieben hast. zu 25 An das Geld der Kinder geht niemand ran. Hat dein Mann Verfügungsgewalt über das Sparbuch? Wenn ja, dann lass dies ändern. Owwuh hau-wech Stammposter Registriert seit: 14.05.2005 Beiträge: 146 @TE: keine zeugen zu haben bedeutet noch nicht, kein recht zu bekommen. der rechter würdigt die beweise frei, es müssen also nicht zwangsläufig zeugen vorhanden sein. außerdem bist du selbst ja zeuge, zudem sprechen einige Indizien dafür, dass hier was nicht stimmt. Ratschlag zu 4-9 warum deine Eltern "nur" für 30.000 bürgen? schließlich sind sie alt und könnten mit ihrer Rente überhaupt keine größeren Beträge decken. die Bank ist ja von Gesetzes wegen verpflichtet zu prüfen, ob die schulden auch überhaupt zurückgezahlt werden können. ich würde ebenfalls eine RA (aber bitte eine fitten Fachanwalt, auch wenn er teuer ist!!!) aufsuchen und abklären, ob nicht Schwager oder man strafrechtlich belangt werden können. das würde ich auf jeden fall nicht unversucht lassen! hau-wech 16 Forum-Schuldnerberatung e.V. Ulli Bruns Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 17 von 17 7 Thesen zur Onlineberatung Die Erfahrungen aus dem Forum-Schuldnerberatung zeigen, dass ein Zusammenwirken zwischen Experten- und Mitbetroffenenberatung in Form der Online-Beratung möglich, sondern auch sinnvoll ist. Fest steht allerdings auch, dass eine persönliche, auf den individuellen Problemfall abgestellte, qualifizierte face-to face Beratung durch die Onlineberatung keinesfalls ersetzt werden kann und auch nicht soll. In vielen Bereichen sozialer Arbeit haben sich ergänzende Angebote zu einem qualifizierten Behandlungsangebot etabliert und werden durch die Selbsthilfe getragen. Das Spektrum reicht von Motivationsarbeit, über Begleitung der Arbeit durch die Spezialisten bis hin zur Nachsorge. Die Bedeutung der Selbsthilfe für die Sicherung von Behandlungserfolgen ist mittlerweile unumstritten. Onlineberatung, egal ob im moderierten Themenchat, in moderierten oder freien Diskussionsforen ergänzt das knappe Gut von Ressourcen innerhalb der Schuldnerberatungsstellen durch Elemente der Selbsthilfe und hat von da her ihren Platz im Hilfesystem –in der Beratung überschuldeter Menschen.. 17