Auf die Plätze, fertig, FATCA

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Auf die Plätze, fertig, FATCA
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Auf die Plätze, fertig,
FATCA
Wir stellen Ihnen die
Auswirkungen der
neuen Vorschriften
vor und zeigen Ihnen
wirksame Handlungsoptionen auf.
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Auf die Plätze, fertig, FATCA
Inhalt
A
Einführung..................................................................................................................... 2
B
Auswirkung auf Versicherungsunternehmen ............................................................... 3
C
Von FATCA betroffene Versicherungsunternehmen und -produkte ........................... 4
D Herausforderungen für Versicherungsunternehmen ....................................................5
E
Klassifizierung der Kontoinhaber ................................................................................. 6
F
Unternehmensweite Auswirkung.................................................................................. 6
G Frühes Handeln ist wichtig ............................................................................................7
H In drei Schritten zur Einhaltung von FATCA................................................................ 8
I
Fazit................................................................................................................................ 9
Ihre Ansprechpartner .........................................................................................................10
A Einführung
Im März 2010 ist der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) als Teil des Hiring
Incentives to Restore Employment Act (HIRE Act) in Kraft getreten. Mit FATCA
kommen auf Finanzinstitute zusätzliche Meldepflichten an den Internal Revenue Service
(IRS) in den USA zu, da das Gesetz Finanzinstitute (financial institutions, FI) zur
Anwendung erweiterter Due-Diligence-Verfahren verpflichtet, in deren Rahmen
US-Personen zu identifizieren sind, die Anlagen in Nicht-US-Finanzkonten oder NichtUS-Gesellschaften getätigt haben. Auch wenn umfangreiche Teile des Gesetzes noch
durch Verordnungen zu konkretisieren sind, sind die gesetzlichen Definitionen sehr
weit gefasst und klassifizieren nicht nur Versicherungsunternehmen als Finanzinstitute,
sondern auch viele Arten von Versicherungsverträgen als Finanzkonten (financial
accounts).
• Nicht in den USA ansässige ausländische Finanzinstitute (im Gesetz als foreign
financial institutions – FFIs – bezeichnet), die die FATCA-Bedingungen nicht
erfüllen, werden mit einer 30-prozentigen Quellensteuer auf US-basierte Erträge
(withholdable payments) belegt.
• US-Finanzinstitute, die die geforderten Unterlagen nicht einholen und es unterlassen, von einem Kontoinhaber den Nachweis einzuholen, dass dieser die FATCABedingungen erfüllt, und es versäumen, die Quellensteuer auf withholdable payments
an eine Nicht-US-Einheit (non-US entity) einzubehalten, werden wiederum mit einer
Strafsteuer von 30 Prozent auf derartige Zahlungen sanktioniert.
Die Definition eines withholdable payment ist im Gesetz weit gefasst und umfasst neben
Zinsen, Dividenden, Mieten und anderen US-basierten passiven Erträgen auch Bruttoerlöse aus dem Verkauf oder der Veräußerung von Vermögenswerten, die US-basierte
Zins- oder Dividendenerträge generieren könnten. Beispielsweise könnte ein nicht
konformes FFI, das einen Bruttoerlös von 1 Million US-Dollar aus dem Verkauf einer
US-Staatsanleihe auf seinem Eigenhandelskonto vereinnahmt (selbst wenn der Betrag
dort nur einen Tag gehalten wird), mit einer Quellensteuer von 300.000 US-Dollar
belegt werden. Außerdem haben alle (sowohl US- als auch ausländische) Gesellschaften
Zahlungen an Nicht-US-Gesellschaften daraufhin zu überprüfen, ob diese gemäß FATCA
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quellensteuerpflichtig sind und ob der Zahlungsempfänger die notwendigen FATCAUnterlagen vorgelegt hat oder ob andernfalls auf diese Zahlung die 30-prozentige
Quellensteuer sowie zugehörige Zinsen und Strafgelder anfallen könnten.
Zum 1. Juli 2013 sollten Nicht-US-Versicherungsunternehmen einen Prozess einführen, mit dem alle von den Versicherungsnehmern erhaltenen Angaben daraufhin geprüft werden, ob Indizien dafür vorliegen, dass der Versicherungsnehmer
eine US-Person ist.
Auf Basis der aktuellen Leitlinien schreibt FATCA daher grundsätzlich vor:
• Nicht-US-Versicherungsunternehmen (FFIs) sind im Rahmen ihres Vertrags mit dem
IRS verpflichtet, ihre US-Versicherungsnehmer zu benennen und an diese geleistete
Zahlungen aus zahlreichen unterschiedlichen Produkten den US-Steuerbehörden zu
melden, um als FATCA-konform eingestuft zu werden;
• Ausländische Nicht-Finanzinstitute (non-financial foreign entities, NFFEs) sind
verpflichtet, die Identität von US-Eigentümern mit einer wesentlichen Beteiligung
offenzulegen oder zu bestätigen, dass es keine US Investoren gibt.
• US-Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, ihre gegenwärtigen Analysen
bestimmter Versicherungsnehmer, bei denen es sich um juristische Personen
handelt, zu erweitern, um die Einhaltung der FATCA-Regeln (im Fall eines FFI)
oder die Beteiligung von US-Investoren (im Fall eines NFFE) festzustellen.
• Alle (US- und Nicht-US-)Unternehmen sind verpflichtet, ausländische Unternehmen
vor der Durchführung von Zahlungen daraufhin zu überprüfen, ob der Zahlungsempfänger in irgendeiner Form den FATCA-Vorschriften unterliegt und diese auch
einhält oder ob auf diese Zahlung eine Quellensteuer einzubehalten ist.
Die Bestimmungen von FATCA treten für nach dem 31. Dezember 2012 vorgenommene
Zahlungen in Kraft. Nach den kürzlich vom Finanzministerium und dem IRS beschlossenen
Übergangsvorschriften wird die FATCA-Quellenbesteuerung jedoch schrittweise eingeführt, sodass der Einbehalt der FATCA-Quellensteuer erst ab dem 1. Januar 2014
verpflichtend ist. Auch wenn sich die Quellenbesteuerung durch diese Bestimmungen
verzögert, beginnt der Due-Diligence-Prozess für bestimmte Arten von Versicherungsprodukten (z. B. kapitalbildende Lebensversicherungen) bereits im Jahr 2013. Daher
wird der verlängerte Stichtag vermutlich nur den Unternehmen, die bereits jetzt mit der
Planung beginnen, genügend Zeit geben, um ihre Due-Diligence-Verfahren so zu
erweitern, dass sie die in FATCA geforderten zusätzlichen Meldedaten zu den Kontoinhabern anfordern, erheben, überprüfen und speichern können.
B Auswirkung auf Versicherungsunternehmen
Um den FATCA-Quellensteuerabzug zu vermeiden, müssen Nicht-US-Versicherungsunternehmen einen FFI-Vertrag mit dem IRS unterzeichnen und eine Identifikationsnummer beantragen, mit der sie den Abschluss des FFI-Vertrages mit dem IRS bestätigen.
Ein Unternehmen, das einen FFI-Vertrag schließt, hat einen vorgeschriebenen Prozess
zur Identifizierung der jeweiligen Versicherungsnehmer als US-Staatsangehörige oder
Personen mit US-Wohnsitz zu implementieren und, falls der Versicherungsnehmer ein
FFI ist, die Einhaltung der FATCA-Vorschriften zu überprüfen. Bei Zahlungen an ausländische NFFEs hat das Versicherungsunternehmen Namen, Anschrift und TIN (USSteuernummer) jedes US-Beteiligten oder eine Bestätigung des NFFE darüber
einzuholen, dass es keine US-Beteiligten gibt.
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Der Chief Compliance Officer (CCO) oder eine entsprechende Person
muss die Einhaltung der FATCA-Regeln bestätigen.
Im Rahmen des FATCA-Zertifizierungsprozesses muss der verantwortliche
Manager (z. B. CCO) bestätigen, dass Mitglieder der FFI-Geschäftsleitung zwischen
dem 9. Mai 2011 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des FFI-Vertrags keine
Tätigkeiten oder formelle oder informelle Richtlinien und Verfahren eingerichtet
haben, mit denen Kontoinhaber Anweisungen, Ratschläge oder Hilfestellung bei
Strategien zur Vermeidung der Identifizierung ihrer Konten als US-Konten
erhalten.
US-Versicherungsunternehmen unterliegen bereits zahlreichen US-Meldepflichten für
Zahlungen (z. B. Formular 1099-R, 1099 Misc) und bekommen zunehmend den Druck
des IRS zu spüren, der den Durchsetzungszwang in diesem Bereich verschärft.
Gemäß FATCA sind US-Versicherungsunternehmen nunmehr darüber hinaus
verpflichtet, im Rahmen ihres Due-Diligence-Prozesses festzustellen, ob FFIs oder
NFFEs die Policen halten, FATCA-konform sind, oder andernfalls 30 Prozent auf
bestimmte Zahlungen aus diesen Policen einzubehalten. Ferner haben US-Versicherungsunternehmen auch die Arten der an Nicht-US-Vertragspartner geleisteten Zahlungen zu
überprüfen und festzustellen, ob der Vertragspartner die Bestimmungen von FATCA
einhält; andernfalls wird das US-Versicherungsunternehmen für die Quellensteuer
haftbar gemacht.
US-Versicherungsunternehmen sollten sich nicht zu der irrigen Annahme
verleiten lassen, dass das Wort „ausländisch“ in FATCA sie von ihren ComplianceVerantwortlichkeiten entbindet.
In Kombination mit der Quellenbesteuerung grenzüberschreitender Erträge, die zu den
Top-3-Themen bei Abschlussprüfungen gehört, könnten diese FATCA-Vorschriften dazu
führen, dass viele US-Unternehmen innerhalb und außerhalb der Versicherungsbranche
feststellen, dass ihre derzeitigen Compliance-Maßnahmen möglicherweise nicht ausreichen.
C Von FATCA betroffene Versicherungsunternehmen
und -produkte
In den bisher veröffentlichten Leitlinien (notices) werden Versicherungsunternehmen
bedauerlicherweise im weitesten Sinne eindeutig einbezogen, jedoch ist nicht vollständig
klar, welche Unternehmen und Produkte in den Anwendungsbereich von FATCA fallen.
Fest steht, dass (in- und ausländische) Versicherungsunternehmen neu zu beurteilen
haben, welche Kundenangaben sie erheben müssen, um ermitteln zu können, ob der
Versicherungsnehmer oder Vertragspartner unter die FATCA-Regeln fällt bzw. diese
einhält.
Dem US-Finanzministerium wurde im Gesetz die aufsichtsrechtliche Kompetenz erteilt,
Versicherungsunternehmen und bestimmte Produkte in den Anwendungsbereich einzubeziehen oder daraus auszuschließen. Maßgeblich ist hierfür die Wahrscheinlichkeit,
mit der die Unternehmen bzw. Produkte zur Steuerhinterziehung in den USA missbraucht werden könnten. Der IRS hat bereits seine Absicht angekündigt, bestimmte
Versicherungsunternehmen, wie beispielsweise solche, die ausschließlich Sach- und
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Haftpflichtversicherungen anbieten, aus dem Anwendungsbereich auszunehmen und
den Fokus von FATCA vermutlich auf Versicherungsprodukte einzuengen, die nur eine
Barwert-(Anlagen-) Komponente aufweisen, wie Todesfall- und fondsgebundene
Lebensversicherungen und Rentenprodukte.
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Produkte im Anwendungsbereich
höchstwahrscheinlich nicht im
Anwendungsbereich
wahrscheinlich nicht im
Anwendungsbereich
im Anwendungsbereich oder höchstwahrscheinlich im Anwendungsbereich
• Risikolebensversicherungen
• betriebliche Altersvorsorge
• Rentenprodukte mit Barwert
• Rückversicherungen
• betriebliche Versorgungspläne ohne Barwert
• Lebensversicherungsprodukte
mit Barwert
• Sach- und Haftpflichtversicherungen
• betriebliche Leistungen
ohne Barwert
• Investmentfonds (Publikumsund Spezialfonds)
• betriebliche Leistungen mit Barwert
• regulierte banking operations
• Vermögensverwaltungsgesellschaften
(Verwalter von auf allgemeinen
und getrennten Konten gehaltenen
Vermögen)
1
auf Basis der Auslegung der aktuell verfügbaren Leitlinien
D Herausforderungen für Versicherungsunternehmen
Die gegenwärtigen FATCA-Leitlinien sind nicht ohne Weiteres auf Versicherungsunternehmen anzuwenden, weil sich die Leitlinien ursprünglich auf Banken, Bankprodukte
und in geringerem Umfang auf die Vermögensverwaltungsbranche konzentrierten.
Die Versicherungsbranche unterscheidet sich von Bankgeschäften und Vermögensverwaltung. Aus diesem Grund wird im Internal Revenue Code und in den Regelungen
des US-Finanzministeriums zwischen den Steuervorschriften für Versicherungsunternehmen, für allgemeine Unternehmen und für Banken unterschieden.
Obgleich weite Teile von FATCA noch durch Verordnungen zu konkretisieren sind, hat
der IRS bisher nur einige Leitlinien für die betroffenen Unternehmen veröffentlicht, um
mit der Implementierung der notwendigen Systeme und Prozesse für eine vollständige
Einhaltung der neuen Quellensteuer-, Dokumentations- und Meldepflichten zu
beginnen.
Mehr IRS-Leitlinien erforderlich
Der IRS hat in drei Durchgängen Leitlinien zu FATCA veröffentlicht; Versicherungsunternehmen benötigen jedoch konkretere Angaben, um beispielsweise die folgenden
offenen Fragen beantworten zu können:
● Werden vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ausgestellte Policen
Bestandsschutz genießen?
● Wie soll FATCA angesichts der landesspezifischen Datenschutzgesetze
eingehalten werden?
● Wird es eine De-minimis-Regel (Barwert oder gezahlte Prämie) für
Versicherungsverträge geben?
● Wie wird FATCA auf sogenannte Run-off-Gesellschaften und -Produkte
anzuwenden sein?
● Welche Arten von Gruppenverträgen können ausgenommen werden?
● Wie sind komplexe Versicherungsprodukte für FATCA-Zwecke richtig zu
identifizieren?
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● Wie sind die rechtlichen und praktischen Schwierigkeiten bei der
Quellenbesteuerung von passthru payments zu bewältigen?
● Wird es im Rahmen des Due-Diligence-Prozesses notwendig sein, Angaben
im Zusammenhang mit risikoarmen Produkten (z. B. Sach- und Haftpflichtversicherungen) zu analysieren?
● Wird es Strafbefreiungen geben unter Berufung auf eigene Bemühungen
nach „Treu und Glauben“ zu handeln?
Da sich die Leitlinien bisher eindeutig an den Bankensektor richten, sind sie für
Versicherer nur von begrenztem Nutzen. Es besteht nach wie vor Klarstellungsbedarf bei
der Anwendung von FATCA auf die Versicherungsbranche, insbesondere in Anbetracht
dessen, dass es voraussichtlich 12 bis 18 Monate dauern wird, bis die Unternehmen die
notwendigen Prozesse, Systeme und Verfahren zur Einhaltung des neuen Gesetzes
erstellt haben werden. Da sich die ersten Leitlinien hauptsächlich auf Banken bezogen,
steht die Versicherungsbranche vor der Herausforderung, sich schnell anzupassen und
zügig mit der Umsetzung fortzufahren, sobald weitere Leitlinien zur Verfügung stehen.
E Klassifizierung der Kontoinhaber
Bei Produkten, die in den Anwendungsbereich von FATCA fallen, müssen USVersicherungsunternehmen alle anfallenden Zahlungen an Nicht-US-Gesellschaften
daraufhin untersuchen, ob der Zahlungsempfänger einer der vielen in FATCA eingeführten Kategorien angehört. Zu diesen Klassifizierungen zählen unter anderem:
• eine dokumentierte US-Person (documented US person)
• ein teilnehmendes FFI (participating FFI)
• ein als konform erachtetes FFI (deemed compliant FFI)
• ein nicht teilnehmendes FFI (non-participating FFI)
• ein befreites FFI (exempt FFI)
• ein konformes NFFE (compliant NFFE, US-Eigentümer mit
substanzieller Beteiligung)
• ein befreites NFFE (exempt NFFE, keine US-Eigentümer mit
substanzieller Beteiligung)
• ein nicht-kooperativer (recalcitrant) Kontoinhaber
Bei Zahlungen an Nicht-US-Gesellschaften, die die FATCA-Vorschriften nicht erfüllen,
werden Versicherungsunternehmen verpflichtet sein, eine Quellensteuer von
30 Prozent auf alle withholdable payments einzubehalten. Dabei sind die neuen
FATCA-Klassifizierungen nicht nur zu erfassen; die Kategorien müssen sich auch
durch alle geschäftlichen und operativen Prozesse, Technologien und Systeme ziehen.
Außerdem sind die Klassifizierungen regelmäßig zu überwachen und zu aktualisieren,
um die FATCA-Konformität aufrechtzuerhalten.
F Unternehmensweite Auswirkung
Im Gegensatz zu Bank- oder Brokergeschäften ist die Versicherungsbranche im
Allgemeinen relativ anonym, das heißt, die Versicherer haben außer beim ersten Kauf
des Produkts und wenn eine Zahlung darauf geleistet wird, keinen Kontakt zu ihren
Versicherungsnehmern. Banken und Brokerhäuser nehmen unterjährig immer wieder
Zahlungen (z. B. Zinsen, Dividenden) vor und treten somit mehrmals im Jahr mit
ihren Kunden in Verbindung. Für die Versicherungsbranche ist FATCA daher mit
besonderen Herausforderungen verbunden. Häufig beschränkt sich der Kontakt eines
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Versicherers zu einem Versicherungsnehmer auf den Vertragsabschluss und etwaige
Vertragsänderungen während der Vertragslaufzeit. Unternehmen werden sich
möglicherweise anpassen müssen bezüglich der Fragen, wie und wie häufig sie mit
ihren Versicherungsnehmern kommunizieren.
FATCA wird weitreichende Auswirkungen haben und viele Versicherungsunternehmen vor große Herausforderungen stellen. Die neuen Vorschriften werden
technologische und operative Veränderungen im Front-, Middle- und Backoffice
sowie die Analyse und Integration unterschiedlicher Bereiche erfordern.
Die Eröffnung neuer Konten wird ausführlichere Unterlagen erfordern. Unternehmen
werden bei ihren Kunden nachfassen müssen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen
Formulare (z. B. W-8-Formulare der US-Steuerverwaltung zur Feststellung der ausländischen Identität eines Kontoinhabers) laufend aktualisiert werden. Darüber hinaus
sind die Angaben, die bei der Neukundenannahme sowie für AML-/KYC-Prozesse (d. h.
Anti-Money-Laundering- bzw. Know-your-Customer-Regeln gegen Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung), Abzugsteuern, steuerbezogene Meldungen und Kreditrisiko
erfasst werden, sowie alle anderen für aufsichtsrechtliche Zwecke erhobenen Daten einer
Indiziensuche nach einem US-Status oder Unstimmigkeiten zu unterziehen. Hier
benötigt die Versicherungsbranche nach wie vor mehr Verwaltungsvorgaben, da das
Erreichen einer FATCA-Compliance mit grundlegenden administrativen Veränderungen
verbunden sein wird.
Da sich FATCA auf die Prozesse und Systeme im gesamten Unternehmen auswirkt und
die Erhebung neuer Angaben und die Einführung neuer Berichtssysteme und -verfahren
erfordert, wird seine Umsetzung nur interdisziplinär möglich sein. FATCA ist nicht nur
eine steuerliche Initiative, sondern ein Regelwerk, das alle operativen Prozesse betrifft.
Um eine Konformität mit den neuen Vorschriften zu erreichen und aufrechtzuerhalten,
werden Versicherungsunternehmen interdisziplinäre Teams benötigen, denen neben
Steuerexperten auch Spezialisten aus den Bereichen Service und Operations, IT und
Compliance angehören.
G Frühes Handeln ist wichtig
Auch wenn umfassendere Regelungen noch ausstehen, sollten Versicherungsunternehmen bereits heute mit der Planung ihrer Maßnahmen zur Einhaltung der FATCARegeln beginnen. Das Zeitfenster für die Vorbereitung auf die neuen Vorschriften ist
relativ eng und ihre Umsetzung wird – vor allem für größere Versicherungsunternehmen – mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden sein. Für solche größeren
Unternehmen kann es allein zwei Monate oder länger dauern, um ein interdisziplinäres,
weltweites Programmteam zusammenzustellen und zu mobilisieren, das sich auf die
verschiedenen Auswirkungen im Unternehmen konzentrieren kann. Außerdem kann
FATCA im Jahr 2012 erhebliche Ressourcen und finanzielle Mittel in Anspruch nehmen
und sollte deshalb bereits in den Budgetierungszyklen in der zweiten Jahreshälfte 2011
berücksichtigt werden.
Wenn Versicherungsunternehmen bereits heute anfangen, sich mit FATCA auseinanderzusetzen, bekommen sie ein besseres Gespür für den zeitlichen, personellen und
finanziellen Aufwand zur Erreichung und Aufrechterhaltung der FATCA-Compliance.
Wer zu spät beginnt, wird weniger Zeit haben, um wichtige Prioritäten bei operativen
Veränderungen, IT-Erweiterungen und Compliance-Aktivitäten zu setzen.
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H In drei Schritten zur Einhaltung von FATCA
Die Aktivitäten im Rahmen der FATCA-Konformität lassen sich grob in drei Schritte
unterteilen:
1. Analyse des Status quo
2. künftiger Status und Entwicklung einer Roadmap
3. Umsetzung
Versicherungsunternehmen können einiges tun, um die ersten zwei Schritte noch vor
der Veröffentlichung konkreter Regelungen abzuschließen, und sogar erste Umsetzungsmaßnahmen ergreifen.
Jede Compliance-Aktivität sollte in sechs Dimensionen betrachtet werden – Faktoren,
die durch FATCA beeinflusst werden: Menschen, Prozesse, Technologie, Governance,
Standards und Daten. Viele Finanzinstitute konzentrieren sich zu sehr auf eine oder zwei
dieser sechs Dimensionen und vernachlässigen dabei die anderen. Ein Versicherungsunternehmen könnte sich beispielsweise auf die Datenerfordernisse und den Aufbau
neuer Technologie zur Einhaltung von FATCA konzentrieren, es aber versäumen, die
Steuerungsprozesse, die für die Erzielung und Aufrechterhaltung des compliant-Status
unerlässlich sind, angemessen zu adressieren. Im dreistufigen Compliance-Prozess
müssen daher immer alle sechs Dimensionen berücksichtigt werden.
Außerdem sollte ein Unternehmen überlegen, welche der folgenden acht Funktionen an
den einzelnen Schritten des Compliance-Prozesses beteiligt werden sollten: Operations,
Steuern, Technologie, Recht, Compliance (AML/KYC), Neukundenannahme, Produktentwicklung und Vertrieb. FATCA wirkt sich in irgendeiner Weise auf jede dieser
Funktionen aus. Ein ganzheitlicher, interdisziplinärer Ansatz, der bei jedem Schritt die
sechs Dimensionen und acht Funktionen berücksichtigt, gewährleistet, dass kein Detail
übersehen wird, das den künftigen compliant-Status gefährden könnte.
Um sich noch vor Veröffentlichung der endgültigen IRS-Verwaltungsvorschriften
auf die FATCA-Konformität vorzubereiten, können Versicherungsunternehmen
ihren Status quo analysieren, mit der Entwicklung einer Vision ihres künftigen
Status und einer Roadmap beginnen und erste Verbesserungen ihrer Systeme,
Prozesse und Verfahren im Hinblick auf die Einhaltung der neuen Vorschriften
vornehmen.
Schritt 1: Analyse des Status quo
Der erste Schritt auf dem Weg zur FATCA-Konformität besteht darin, den aktuellen
Status des Unternehmens zu beurteilen und festzustellen, welche bestehenden Prozesse
und Technologien weiter genutzt werden können und welche anzupassen sind, um den
compliant-Status zu erreichen. Dieser Schritt ist für Versicherungsunternehmen unter
anderem mit den folgenden Aktivitäten verbunden:
• Unternehmensanalyse: Überprüfung der bestehenden Organisationsstruktur und der
Geschäftskundendaten des Unternehmens, um potenzielle US-FIs, FFIs und NFFEs
zu identifizieren
• Produktanalyse: Identifizierung und Überprüfung des Portfolios des Unternehmens
auf Versicherungsverträge, die von FATCA betroffen sein könnten
• Geschäftsbereichsanalyse: Überprüfung des Prozesses für die Anforderung und
Verwaltung von Unterlagen für Neukundenannahme, Abzugssteuern und AML/KYC
im Hinblick darauf, ob Indizien für US-Anteilseigner oder Konformität des Geschäftskunden vorliegen; außerdem ist jeder Geschäftsbereich den richtigen rechtlichen
Einheiten (legal entities) zuzuordnen
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•
•
Kundenanalyse: Ermittlung der Anzahl von US- und Nicht-US-Kontoinhabern bzw.
-Versicherungsnehmern nach rechtlichen Einheiten; Identifizierung der von den
Versicherungsnehmern erhobenen Angaben sowie der zu schließenden Lücken
Überprüfung der Kundenverträge und Leistungsverträge, um die Daten- und
Prozessverantwortlichkeiten im Kontext von FATCA zu bestimmen
Bei der Durchführung dieser Aktivitäten sollte ein Unternehmen die Auswirkungen auf
Menschen, Prozesse, Technologie, Governance, Standards und Daten berücksichtigen
und bestimmen, welche der acht Funktionsbereiche betroffen sind und folglich beteiligt
werden sollten. Angesichts des enormen Umfangs der vorstehenden Aufgaben führen
viele Unternehmen Pilotversuche durch, bei denen die Auswirkung von FATCA auf
einen bestimmten Geschäftsbereich oder eine bestimmte Region analysiert wird, um
ausgewählte Sachverhalte besser zu verstehen, bevor alle betroffenen Geschäftsbereiche
oder geografischen Regionen einer Beurteilung unterzogen werden.
Schritt 2: Künftiger Status und Entwicklung einer Roadmap
Der nächste Schritt besteht darin, ein operatives Zielmodell – eine Sichtweise über den
künftigen Status des Unternehmens im Rahmen von FATCA – zu entwickeln und eine
vorläufige Umsetzungsroadmap zu erstellen. Zu den wichtigsten Aktivitäten in dieser
Phase gehören:
• Definition der aufsichtsrechtlichen, geschäftlichen und funktionalen Anforderungen
des Zielstatus
• Definition der operativen Modelle und technischen Architekturen des Zielstatus
• Durchführung einer Gap-Analyse (aktueller vs. gewünschter zukünftiger Status)
• Erstellung eines Plans zur Schließung von Lücken bei Bestandskunden und
Entwicklung neuer Routineprozesse
• Priorisierung der Roadmap und des Umsetzungsplans nach Geschäftsbereichen
• Entwicklung eines Business Case und Ermittlung des Finanzierungsbedarfs
Wie bei der Status-quo-Analyse sollte das Unternehmen bei jeder Aktivität in Schritt 2
die Auswirkungen auf Menschen, Prozesse, Technologie, Governance, Standards und
Daten sowie die acht Funktionsbereiche, die von FATCA betroffen sein könnten,
berücksichtigen.
Schritt 3: Umsetzung
Bis zur Veröffentlichung der endgültigen FATCA-Regelungen werden Unternehmen
nicht in der Lage sein, die Roadmap vollständig umzusetzen. Der IRS hat jedoch
zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits genügend Leitlinien herausgegeben, damit
Versicherungsunternehmen Lücken zwischen dem aktuellen und künftigen Status
identifizieren und notwendige Verbesserungen an Systemen, Prozessen und Verfahren
zur Einhaltung der neuen Vorschriften vornehmen können. Dazu gehört beispielsweise die Erhebung der erforderlichen Kundendaten und die Sicherstellung der
Kommunikation zwischen allen von FATCA betroffenen Systemen. Darüber hinaus
können die Unternehmen damit beginnen, ihre Kunden und die betroffenen Geschäftsbereiche über die neuen Datenerhebungs- und Meldepflichten aufzuklären. Eine rechtzeitige Information trägt dazu bei, bei Anwendung von FATCA mögliche Probleme zu
vermeiden.
I Fazit
Die US-Behörden bitten beteiligte Kreise weiter um Stellungnahmen zu FATCA. Die
Entwürfe werden voraussichtlich nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2011 vorliegen und
es wird vermutlich noch mindestens ein weiteres Jahr dauern, bis die endgültigen
Regelungen (final regulations) veröffentlicht werden.
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Die Tragweite von FATCA ist enorm: Es droht eine Strafbesteuerung von 30 Prozent und
die verbleibende Vorbereitungszeit zur Erzielung des compliant-Status ist kurz – all dies
macht es umso wichtiger, jetzt aktiv zu werden. Viele Finanzdienstleister sind diesem
Rat bereits gefolgt: Von 685 Unternehmen, die sich an einer PwC-Umfrage im März 2011
beteiligt haben, plant mehr als die Hälfte (55 Prozent), in den nächsten Monaten eine
Status-quo-Analyse durchzuführen; 17 Prozent haben dies bereits getan. Von diesen
17 Prozent schätzen 85 Prozent den Aufwand zum Erreichen eines FATCA-konformen
Status als erheblich ein.
Durch die Planung der notwendigen Compliance-Maßnahmen und die frühzeitige
Durchführung möglichst vieler vorbereitender Schritte können Versicherungsunternehmen Störungen in ihrem Geschäftsablauf minimieren, wenn der FATCA-Stichtag
näher rückt.
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Deutschland
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