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Hubert Seliger E-Mail: hubertseliger@yahoo.de Thema der Dissertation: „Die andere Seite“: Die Verteidigung in den Nürnberger Prozessen und ihr späteres Wirken in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt an ausgewählten Strafverteidigern [Arbeitstitel] Gegenstand des Dissertationsprojekts ist die Strafverteidigung in den Nürnberger Prozessen und ihre umfangreiche Tätigkeit in der frühen Bundesrepublik. Ziel der Studie ist es durch die Auswahl einiger zentraler Persönlichkeiten aus der Nürnberger Strafverteidigung einen Querschnitt der Motivationen, Zielsetzungen, Strategien, Außendarstellungen und Wirkungsmächtigkeit dieser Verteidiger zu erstellen. Viele der sich selbst als die „andere Seite“ der Nürnberger Prozesse titulierenden Anwälte zeigten ein weit über die legitime juristische Auseinandersetzung hinausgehendes Engagement für ihre Mandanten. Mit ihren vielfältigen Aktivitäten leisteten die Nürnberger Verteidiger einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur „Vergangenheitspolitik“ (Norbert Frei) in der frühen Bundesrepublik Deutschland. Einerseits gelang es diesen Anwälten erfolgreich Strafbefreiungen für NS-Täter direkt vor Gericht und indirekt durch Publizistik und Lobbyarbeit durchzusetzen. Ihnen kam ein breiter gesellschaftlicher Resonanzboden zu Gute dank einer Öffentlichkeit, die in ihrer großen Mehrheit eine schnelle Beendigung des Kriegsverbrecherproblems verlangte, sei es um diese sichtbare Erinnerung an die alliierte Besatzung abzuschütteln, sei es um einen Schlussstrich unter die Vergangenheit zu ziehen und (ein Anliegen der ehemaligen Wehrmachtsangehörigen) die „soldatische Ehre“ wiederherzustellen. Andererseits waren die Verteidiger auch aktiv an der Grenzziehung (innerhalb den eigenen Reihen genauso wie innerhalb der Nachkriegsgesellschaft) von noch erlaubtem Einsatz für die Kriegsverbrecher und nicht mehr konsensfähigen Meinungen beteiligt. Mit eine wahren Flut von Publikationen verschiedenster Art (Veröffentlichungen von Plädoyers, juristischen Stellungnahmen, Autobiographien, Zeitschriften und Quelleneditionen) versuchten die Anwälte im Sinne ihrer Mandanten Einfluss auf die Nachkriegsöffentlichkeit zu nehmen. Unterstützt wurden sie hierbei von kirchlichen Würdenträgern besonders aus Süddeutschland und nach Gründung der Bundesrepublik von staatlichen Stellen wie der Zentrale Rechtsschutzstelle für im Ausland inhaftierte NS-Täter. Fokus der Lobbyarbeit waren die in Landsberg inhaftierten Verurteilten der Nürnberger- und Dachauer Prozesse. Bedeutende Lobbygruppen der Verteidiger waren der regierungsnahe Heidelberger Juristenkreis, in welchem sich bekannte Nürnberger Verteidiger wie Otto Kranzbühler (Verteidiger von Karl Dönitz) oder Hans Laternser (Verteidiger des Generalstabes und des OKW) zusammengefunden hatten, oder das überkonfessionelle „Komitee für kirchliche Gefangenenhilfe“ in München, das von dem Nürnberger Verteidiger Rudolf Aschenauer geleitet wurde. Keineswegs war diese Lobbyarbeit einheitlich. Der regierungsnahe Heidelberger Maximalforderungen eines Juristenkreis „Vorbereitenden grenzte sich Ausschusses etwa zur bewusst von Herbeiführung einer Generalamnestie“ unter dem ehemaligen Nürnberger Verteidiger Ernst Achenbach oder diversen kleineren nationalistischen Gruppen um Prinzessin Helene Elisabeth von Isenburg ab. Trotz ihrer Verschiedenheit war aber allen diesen Organisationen gemeinsam, dass ehemalige Nürnberger Verteidiger eine bedeutende Rolle in ihnen spielten. Neben der Untersuchung der Rolle der Verteidiger für die Vergangenheitspolitik ist es auch ein Anliegen der Studie zu ergründen, welche Motivationen diese Verteidiger hatten, sich derart für ihre Mandanten zu engagieren. In einigen Fällen kann offensichtlich von einer echten Überzeugung von der Unschuld der Mandanten gesprochen werden. So spielte anscheinend für Kriegsteilnehmer und spätere Nürnberger Anwälte wie Hans Laternser die „Ehrenschuld“ gegenüber „untadeligen“ Kameraden eine wichtige emotionale Rolle. Zu klären ist auch, inwieweit der soziale Hintergrund der Anwälte maßgeblich war. Auffallend ist etwa, dass sehr viele Nürnberger Strafverteidiger aus einem nationalkonservativen bzw. klerikal-konservativen Milieu entstammten, dagegen Emigranten oder Anhänger der demokratischen Linken aus der Weimar Republik ausschließlich auf Seite der Anklage zu finden waren. Ein weiterer Aspekt der Dissertation wird zu fragen sein, inwieweit die Tätigkeit der Anwälte als Gradmesser für den Umgang der bundesdeutschen Öffentlichkeit mit den nationalsozialistischen Gewaltverbrechen gelten kann. Etliche frühere Nürnberger Anwälte wie Hans Laternser oder Rudolf Aschenauer traten im Zuge der erneuten Ermittlungen gegen Gewaltverbrechen der NS-Zeit ab 1958 wieder vor Gericht auf, besonders augenfällig im Frankfurter Auschwitz-Prozess 1963 – 1965. Anders aber als noch 15 Jahre zuvor sahen sich diese Verteidiger nun, die oft die gleichen oder ähnlichen Verteidigungsstrategien anwandten wie in Nürnberg, herber Kritik der Öffentlichkeit ausgesetzt. Methodisch versucht die Studie einen biographisch-hermeneutischen Ansatz mit Theorieangeboten der Diskursanalyse zu verbinden, um einen optimalen Ausgleich zwischen dem individuellen auf die Persönlichkeit der Verteidiger und den Mechanismen der Beeinflussung der bundesdeutschen Öffentlichkeit zu erreichen. Kernstück der für die Arbeit herangezogenen Quellen werden die Nachlässe ausgewählter Strafverteidiger und die umfangreiche Publizistik der Verteidigerseite sein. Diese Überlieferung wird ergänzt durch Material von mit der Kriegsverbrecherfrage befassten staatlichen deutschen und alliierten Stellen sowie einer umfangreichen Aktenüberlieferung aus den Archiven der beiden großen Kirchen.