Ratgeber für Senioren
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Ratgeber für Senioren
Ratgeber für Senioren • Ansprechpartner im Landratsamt und vor Ort • Einrichtungen und Dienste im Unterallgäu • Tipps und Angebote rund ums Älterwerden »Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen, wie man sie nehmen möchte.«DiesesZitatdesSchriftstellersCurtGoetztrifft auchaufdasÄlterwerdenzu:SiekönnensichsehrwohleinStückweitdaraufvorbereiten–selbstbestimmen,wieSieimAlterlebenwollen.Mitdiesem RatgeberwollenwirSiedabeiunterstützen. Egal,obeinAngehörigerHilfebenötigt,oderSieselbstfürsAltervorsorgenwollen:Der»LeitfadenPflegebedürftigkeit«aufSeite21gibt Ihnen einen ersten Überblick, an was Sie alles denken müssen. In der Heft-MittesehenSie»AufeinenBlick«,woimLandkreiswelcheLeistungen für Senioren angeboten werden. SielernenindieserBroschüreDiensteundVersorgungsformenkennen–vonFahrdienstenüberdieKurzzeitpflegebishinzuverschiedenen Wohnformen. Wir informieren Sie über unsere Beratungsangebote am Landratsamt, erläutern, wie Sie finanzielle Hilfen und VergünstigungenbeantragenundwerIhnenweiterhelfenkann.Denn imUnterallgäugibtesvieleMenschen,diesich–oftmalsehrenamtlich – für Senioren engagieren. Als Angehöriger erfahren Sie, wie Sie diePflegeeinesgeliebtenMenschenmitdemBerufvereinbarenkönnen,woundwieSiedabeiUnterstützungerhalten. Ichhoffe,dieserRatgeberistfüralleSeniorinnenundSenioren,Angehörige und Interessierte eine wertvolle Unterstützung. Für AnregungenundFragenstehtIhnendieFachstellefürSeniorenangelegenheiten am Landratsamt zur Verfügung, Telefon (0 82 61) 9 95-220. WichtigeAdressenfindenSieergänzendinunseremSozialatlasund weitereInformationenimInternet:www.unterallgaeu.de/senioren Hans-Joachim Weirather Landrat 1 Inhaltsverzeichnis 1. Persönliche Beratung 1.1 Die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten 1.2 Demenz-Telefon 1.3 Die Seniorenbeauftragte des Landkreises 1.4 Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden 1.5 Die Betreuungsstelle 1.6 Die Behindertenbeauftragten 1.7 Wohnberatung 1.8 Rentenberatung 4 4 5 6 7 10 10 12 16 2. Leitfaden: Pflegebedürftigkeit 20 3. Pflege zu Hause: Hilfen und Entlastung 3.1 Pflegezeit und Familienpflegezeit 3.2 Ambulante Pflegedienste 3.3 Mahlzeitendienste 3.4 Hausnotruf 3.5 Hilfen im Haushalt 3.6 Fahrdienste 3.7 Tagespflege 3.8 Betreuungsgruppen 3.9 Kurzzeitpflege 3.10Verhinderungspflege 3.11Selbsthilfegruppen 22 22 25 27 28 29 29 30 34 34 36 37 4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 38 4.1 Pflegeversicherung 38 4.1.1 Pflegestufen 38 4.1.2 Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz 39 4.1.3 Leistungen der Pflegeversicherung 39 • Pflegegeld 39 • Pflegesachleistungen 39 • Kombination von Geld- und Sachleistungen 40 • Teilstationäre Leistungen 40 • Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohgruppen 40 • Leistungen bei vollstationärer Pflege 40 2 • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 40 • Pflegehilfsmittel 41 • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 41 • Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen 42 • Leistungen beantragen 42 • Gesamtübersicht über alle Leistungen 43 4.2 Barrierefreies Bauen 44 4.3 Mülltonne 45 4.4 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht 45 4.5 Schwerbehindertenausweis 46 4.6 Sozialleistungen 48 4.6.1 Hilfe zur Pflege 48 4.6.2 Hilfe zur Gesundheit 49 4.6.3 Sozialhilfe 49 4.6.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 50 4.6.5 Wohngeld 51 5. Wohnformen 5.1 Ambulant betreute Wohngemeinschaften 5.2 Betreutes Wohnen und barrierefreies Wohnen 5.3 Stationäre Einrichtungen 5.4 Beschwerdestelle 52 52 53 53 57 6. Rechtliche Hilfen 6.1 Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vollmacht 6.2 Rechtliche Betreuung 58 58 59 7. Sterben und Trauer 7.1 Sterbephase 7.2 Checkliste Trauerfall 62 62 63 8. Wichtige Telefonnummern 65 3 1. Persönliche Beratung anderenStellenzusammen. • Sie informiert die Öffentlichkeit über seniorenspezifischeThemen. EinpersönlichesGesprächistdurchnichts zu ersetzen. Vieles lässt sich so völlig unkompliziertklären. 1. 1 Die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten WirhabeneinoffenesOhrfürSie:Beiallen Fragen rund ums Älterwerden können Sie dieFachstellefürSeniorenangelegenheiten im Landratsamt Unterallgäu kontaktieren. WirhelfenIhnenauchweiter,wennSieFragenzurBetreuungeinespflegebedürftigen Angehörigen haben oder wissen möchten, welchefinanzielleHilfenesgibt. Welche Aufgaben hat die Fachstelle? • Sie berät und unterstützt Bürger bei spezifischenFragestellungenundProblemenzumThemaÄlterwerden. • SievertrittdenLandkreisinArbeitskreisen für Seniorenangelegenheiten. • Sie arbeitet mit Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege und 4 Fachstelle für Seniorenangelegenheiten • Sabine Eberle, Telefon(08261)995-220, Zimmer35 • Caroline-MariaGsöllpointner, Telefon(08261)995-493, Zimmer131 MontagbisMittwoch 8-12Uhr 14-16Uhr Donnerstag 8-12Uhr 14-17Uhr Freitag 8-12Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonische Auskünftemöglich. Wer koordiniert das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Unterallgäu? AnsprechpartnerbeiallenFragenrundum dasseniorenpolitischeGesamtkonzeptdes Landkreises Unterallgäu ist die Koordinationsstelle, besetzt mit Hubert Plepla. Die Koordinationsstelle versteht sich als Kooperationspartner für alle Einrichtungen undOrganisationenimLandkreisUnterallgäu, die dazu beitragen, dass Senioren möglichstlangezuHausewohnenbleiben können. Herr Plepla arbeitet eng mit den Arbeitskreisen zusammen und begleitet diese.ZudemstehterinengemKontaktmit denGemeinden,umdiesebeiderUmsetzung des Seniorenkonzepts des LandkreisessowiederlokalenSeniorenkonzeptezu beratenundzuunterstützen. Koordinator seniorenpolitisches Gesamtkonzept • HubertPlepla, Telefon(08261)995-457, Zimmer130 1. 2 Demenz-Telefon IstderPartner,einElternteilodereinanderes Familienmitglied an Demenz erkrankt, brichteineWeltzusammen.„Warumtrifft esgeradeuns?“istoftdieersteReaktion. NebenderSorgeumdenKrankenbelastet die Angehörigen in vielen Fällen auch die Pflege.ImUnterallgäulassenwirSiedamit nicht allein. Wo erhalten Betroffene »erste Hilfe«? InderFachstellefürSeniorenangelegenheitenimLandratsamtUnterallgäuhabenwir ein »Demenz-Telefon« eingerichtet. Über dasDemenz-TelefonkönnenSiealleFragen rund um das Thema Demenz stellen. Auf WunschkönnenSieaucheinpersönliches Gesprächvereinbaren. Ist die Beratung am Demenz-Telefon anonym? Ja, wenn Sie anonym bleiben möchten, so istdiesselbstverständlichmöglich.Obanonymodernicht:JedesGesprächwirdabsolutvertraulichbehandelt! Demenz-Telefon • Caroline-MariaGsöllpointner, Telefon(08261)995-493 MontagbisMittwoch 8-12Uhr 14-16Uhr Donnerstag 8-12Uhr 14-17Uhr Freitag 8-12Uhr WeitereInformationen: DerArbeitskreisGerontopsychiatrieimGemeindepsychiatrischenVerbundMemmingen-Unterallgäu hat einen Demenz-Wegweiser herausgegeben. Dieser Ratgeber informiert ausführlich über Hilfsangebote in der Stadt Memmingen und im Unterallgäu. Er ist unter anderem beim LandratsamtUnterallgäuerhältlichoderonlineauf den Internetseiten des Landkreises Unterallgäueinsehbar. Welche Auskünfte bekomme ich am Demenz-Telefon? Am Demenz-Telefon erfahren Sie mehr über Beratungs- und VersorgungsangeboteundSieerhaltenAdressenvonweiteren AnsprechpartnernundSelbsthilfegruppen. 5 1. 3 Die Seniorenbeauftragte des Landkreises Seit 1. Dezember 2009 hat der Landkreis Unterallgäu eine eigene Seniorenbeauftragte: Edeltraud Neubauer steht ehrenamtlich allen Senioren, deren Angehörigen und den Seniorenbeauftragten der GemeindenmitRatundTatzurSeite.Zweimal monatlich bietet sie Bürgersprechstunden imLandratsamtMindelheiman. Welche Aufgaben hat die Seniorenbeauftragte? Die Seniorenbeauftragte ist AnsprechpartnerinundSprachrohrfüralleSeniorenim Landkreis Unterallgäu sowie deren Angehörige.SieergänztdasAngebotderFachstelle für Seniorenangelegenheiten im Landratsamt. Edeltraud Neubauer ist Bindeglied zwischen älteren Mitbürgern und denEntscheidungs-undBeratungsgremien des Landkreises und will für die Anliegen undBedürfnisseältererMenschensensibilisieren. 6 Kann mir die Seniorenbeauftragte beim Ausfüllen von Anträgen helfen oder mir sagen, mit welchem Problem ich mich an wen wenden kann? Ja, auch dabei ist Ihnen unsere Seniorenbeauftragtebehilflich.BringenSieIhreUnterlageneinfachmitindieSprechstunden. Die Seniorenbeauftragte • Edeltraud Neubauer, E-Mail:soziales@lra.unterallgaeu.de SprechstundeamLandratsamt: AnjedemzweitenundviertenDienstag imMonat: 16-18Uhr Zimmer12 Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie nicht mobil sind, wenden Sie sichanunsereSenioren-Fachstelleim Landratsamt(Seite4)oderschreibenSie eine E-Mail. Edeltraud Neubauer 1. 4 Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden Amberg • AnnaFipper-Riedl, Telefon(08241)4838 Apfeltrach • Anna Mayer, Telefon(08261)1754 • TheaScholz, Telefon(08261)1245 • Hubert Eisenschmid Telefon(08261)20508 Babenhausen • LeonhardMüller, Telefon(08333)93710 Bad Grönenbach • keinAnsprechpartner Bad Wörishofen • Ilse Erhard, Telefon(08247)4424 Benningen • MartinMayer Telefon(08331)9415256 Boos • ElisabethGroß, Telefon(08335)9893900 Breitenbrunn • Rosemarie Maier, Telefon(08263)1550 Buxheim • BirgitMiller, Telefon(08331)495588 Böhen • ElisabethFröhner, Telefon(08338)321 Dirlewang • CorneliaSalzborn Telefon(08267)1443 Egg a. d. Günz • Michael Weber, Telefon(08333)1555 Eppishausen • Inge Jungmaier Telefon(08266)80033 Erkheim • IrmgardKellnhofer, Telefon(08336)81006 Ettringen • GabiStrüwing, Telefon(08249)8129 Fellheim • RenateRaffl er, Telefon(08335)404 Hawangen • VeronikaAdelwarth, Telefon(08332)6323 Heimertingen • HeidrunBauer, Telefon(08335)989081 Holzgünz • BarbaraHeiß, Telefon(08393)375 Kammlach • Josef Steidele, Telefon(08261)1495 Kettershausen • SusanneSchewetzky, Telefon(08333)8665 Kirchhaslach • Siegfried Müller, Telefon(08333)602 oder(0172)8312443 7 Kirchheim • Werner Welser, Telefon (0 82 66) 8 60 80 Kronburg • Thomas Zeller, Telefon (0 83 94) 9 31 72 Lachen • Gertraud Rabus, Telefon (0 83 31) 8 02 63 • Hannelore Riegg, Telefon (0 83 31) 12 45 • Anneluise Weh, Telefon (0 83 32) 18 82 Lauben • Richard Moser jun., Telefon (0 83 36) 77 43 Lautrach • Martin Röder, Telefon (0 83 94) 92 68 28 • Christiane Klenovsky Telefon (0 83 94) 94 02 28 Legau • Wendelin Grotz, Telefon (0 83 30) 10 57 Markt Rettenbach • Max Miller Telefon (0 83 92) 2 42 • Hannelore Präsenz Telefon (0 83 92) 6 55 Markt Wald • Johann Endres, Telefon (0 82 62) 13 59 oder (0151) 14 12 35 13 Memmingerberg • Bianca Hofmann, Telefon (0 83 31) 49 47 87 8 Mindelheim • Hans-Peter Gaiser, Telefon (0 82 61) 96 86 Niederrieden • Marianne Hummel, Telefon (0 83 35) 12 98 Oberrieden • Kein Ansprechpartner Oberschönegg • Joachim Heisig, Telefon (0 83 33) 24 71 Ottobeuren • Rita Mayer, Telefon (0 83 32) 61 77 oder (0 83 32) 9 21 90 Pfaffenhausen • Franz Renftle Telefon (0 82 65) 77 05 Pleß • Kein Ansprechpartner Rammingen • Ingrid Schindele, Telefon (0 82 45) 23 49 Salgen • Reinhold Schmid (für Bronnen) Telefon (0 82 66) 7 84 • Petra Schuster Telefon (0 82 65) 15 31 • Annelise Scholz Telefon (0 82 65) 73 33 42 Sontheim • Margret Müller Telefon (0 83 36) 8 06 17 Stetten • Xaver Grimm, Telefon (0 82 61) 42 34 • Roswitha Jall Telefon (0 82 61) 2 16 73 Trunkelsberg • CorneliavonSchledorn, Telefon(08331)4451 Tussenhausen • HildeRampp, Telefon(08268)453 Türkheim • Inge und Hans Hassmann, Telefon(08245)755 Ungerhausen • VeronikaWildegger, Telefon(08393)7526 Unteregg/Oberegg • MarlenePreißinger, Telefon(08269)9604-63oder-64 Westerheim • Ute Aramini, Telefon(08336)81018 Wiedergeltingen • KeinAnsprechpartner Winterrieden • Regine Zoller, Telefon(08333)946518 Wolfertschwenden • HedwigGöser Telefon(08334)8709999 • ReinhildeSchmalholz Telefon(08334)1095 • Nicole Hellmuth Telefon(08334)987521 Woringen • ManuelaFendt Telefon(08331)88507oder (0173)1807553 SollteesinIhrerGemeindenochkeinenSeniorenbeauftragten geben, so wenden Sie sich an die Koordinationsstelle SeniorenkonzeptimLandratsamt,Telefon(08261) 995-457,oderanIhrenBürgermeister. Übrigens:HabenSieInteresseandieserehrenamtlichenTätigkeit,sowendenSiesich ebenfalls an eine der beiden Stellen. Mit welchen Anliegen kann ich mich an den Seniorenbeauftragten meiner Gemeinde wenden? Grundsätzlich sind die örtlichen Seniorenbeauftragten eine erste Anlaufstelle in sämtlichenFragenrundumdieThemenÄlterwerdenundPflege–entwedersiekönnen Ihnen persönlich weiterhelfen oder IhnengeeigneteAnsprechpartnernennen. Darüber hinaus können Sie sich an den Seniorenbeauftragten Ihrer Gemeinde wenden, wenn Sie spezielle Anliegen haben – von der fehlenden Straßenlaterne bis hin zum barrierefreien Zugang zum Rathaus. Die Seniorenbeauftragten sind Bindeglied zumBürgermeisterundzumGemeinderat. IhrörtlicherSeniorenbeauftragterwirdsich auchfürdiespeziellenBedürfnissevonSenioren einsetzen, also zum Beispiel dafür, dass Einkaufsmöglichkeiten geschaffen oderFahrdienstevermitteltwerden. *DieaktuelleListefindenSieauchunter www.unterallgaeu.de/senioren 9 1. 5 Die Betreuungsstelle Welche Aufgaben hat die Betreuungsstelle am Landratsamt? • SieberätundunterstütztBürgerinallen FragenzumBetreuungsrecht,zumBeispielwennesumdieVoraussetzungen zur Einleitung einer Betreuung geht, um das Betreuungsverfahren oder die AuswahldesBetreuers. • Sie informiert über General- und Vorsorgevollmachten, wie Sie eine Betreuungvermeidenkönnensowieüber PatientenverfügungenundBetreuungsverfügungen. • SiebeglaubigtUnterschriftenunterGeneral-undVorsorgevollmachten. Betreuungsstelle • JoachimKandziora, Telefon(08261)995-275, MontagbisFreitag 8-12Uhr Zimmer32 Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Selbstverständlichsindzudenangegebenen Zeiten auch telefonische Auskünfte möglich. 10 1. 6 Die Behindertenbeauftragten DieBehindertenbeauftragtendesLandkreises haben ein offenes Ohr für alle Sorgen undNötevonMenschenmitBehinderung undchronischKrankensowiederenAngehörigen.ZielderBehindertenbeauftragten ist, allen Menschen mit Behinderung und allen chronisch Kranken zu ermöglichen, eingleichberechtigterTeilderGesellschaft zusein. Marianne Mayeristseit1.Januar2009ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des Landkreises.SiearbeitetseitvielenJahren alsLehrerinamSonderpädagogischenFörderzentrum in Mindelheim. Zudem ist sie fürdasErstellenderLehrpläneimSonderschulbereichamISBzuständig–dasISBist die Forschungsabteilung des Kultusministeriums. Sie engagiert sich außerdem in der VKIB, der Vereinigung aller Behindertenbeauftragten in Bayern. Sie informiert dieBehindertenbeauftragtenvorOrtüber neueGesetze,Aktionen,RechteundPflichten. Zudem steht Sie allen Unterallgäuern bei Fragen rund um die Behinderung zur Verfügung. Die Behindertenbeauftragte • Marianne Mayer, Telefon:(0173)3511762, E-Mail: Mayer_Marianne@t-online.de SprechstundeamLandratsamt: JedenerstenDienstagimMonat: 16-18Uhr Zimmer12 Kreisbaumeister Claus Irsigler berätbeiallen Fragen rund um barrierefreies Bauen. Er ist Fachmann in Sachen barrierefreies Bauen. Er weist die öffentliche Hand bei Bauvorhaben auf die Bedürfnisse behinderter Menschen hin. Zudem steht er im LandratsamtunteranderembeiFragenzur so genannten Wohnraumanpassung zur Verfügung. • SprechstundeinMemmingen: Altenheim St. Ulrich, Sankt-Hildegard-Weg2, JedendrittenDienstagimMonat: 16-18Uhr Behindertenbeauftragter und Kreisbaumeister am Landratsamt • ClausIrsigler, Telefon(08261)995-331, Zimmer227 Die Beratung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. DieBeratungistkostenlos. DiejeweiligenRäumesindauchfürMenschenmitGehbehinderunggutzuerreichen. Wer seine Wohnung altersgerecht gestalten möchte, den berät auch die Wohnberatung des Landkreises Unterallgäu (Seite 12-15). MarianneMayerundClausIrsigler 11 1. 7 Wohnberatung Viele Menschen denken darüber nach, wie sie im Alter oder bei Behinderung leben wollen. In der vertrauten Umgebung zu bleiben wünschen sich viele. Um trotz fortgeschrittenen Alters, bei Behinderung odereinerErkrankungdaheimwohnenzu können,istesoftnotwendig,dieWohnung an die veränderten Bedürfnisse anzupassen.DieWohnberaterdesLandkreisesund vorOrthelfenIhnendabei.SokönnenSie auchinZukunftselbstbestimmt,sicherund selbstständiginIhremZuhauseleben. Was macht die Wohnberatung? • Die Wohnberatung ist kostenlos, neutralundunverbindlich. • Bei Bedarf findet die Beratung bei Ihnen zuhause statt. Sie unterliegt der Schweigepflicht. • DieBeratererarbeitengemeinsammit IhnendiegewünschteLösung. • Und sie begleiten Sie bei den Umbaumaßnahmen. 12 • Die Wohnberater unterstützen Sie bei AnträgenanKostenträger. Worum geht´s genau? • UmbaumaßnahmenwiestufenloseEingängeoderVeränderungenimBad • Ausstattungsveränderungen wie bequemere Möbel oder sichere Fußbodenbeläge • Technische Hilfsmittel wie BadewannenlifteroderHaltegriffe • Finanzierungsmöglichkeiten Wohnberatung Koordination • Prof.Hans-DieterHaas, Telefon(08247)3109115, Bgm.-Möckel-Straße4, 86825BadWörishofen Zudem können Sie sich auch direkt an den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Wohnberater wenden. Landkreis Unterallgäu • Hans-DieterHaas,Koordinator Telefon(08247)3109115 • HeinzSchulze(beiBedarf), Telefon(08332)8840 Amberg • KaterinaKoller-Stefan, Telefon(08247)962628 Apfeltrach • Markus Riker, Telefon(08261)76900 oder(0177)3273512 Babenhausen • Josef Deggendorfer, Telefon(08333)8333 • LeonhardMüller, Telefon(08333)93710 Bad Grönenbach • DianaElverich, Telefon(0162)2818983 Bad Wörishofen • KaterinaKoller-Stefan, Telefon(08247)962628 • Hans-Dieter Haas, Telefon(08247)3109115 • Rita Heidorn, Telefon(0174)9555127 Benningen • ReginaSproll, Telefon(08331)9259664 Boos • CorneliavonSchledorn, Telefon(08331)2391 • ReginaSproll, Telefon(08331)9259664 Breitenbrunn • Josef Deggendorfer, Telefon(08333)8333 • LeonhardMüller, Telefon(08333)93710 Buxheim • Angela Schnalke, Telefon(08331)3101 • Markus Riker, Telefon(08261)76900 oder(0177)3273512 Böhen • ElkeKunze, Telefon(08332)9237412 • LudwinaSchedler, Telefon(08332)9237424 Dirlewang • Markus Riker, Telefon(08261)76900 oder(0177)3273512 Egg a.d. Günz • Richard Moser, Telefon(08336)7743 Eppishausen • RobertKnoll, Telefon(08266)862640 Erkheim • Richard Moser, Telefon(08336)7743 • Markus Riker, Telefon(08261)76900 oder(0177)3273512 Ettringen • KaterinaKoller-Stefan, Telefon(08247)962628 Fellheim • Josef Deggendorfer, Telefon(08333)8333 • LeonhardMüller, Telefon(08333)93710 13 Hawangen • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Heimertingen • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Holzgünz • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Kammlach • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (01 77) 3 27 35 12 Kettershausen • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Kirchhaslach • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Kirchheim • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Kronburg • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 Lachen • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 14 Lauben • Richard Moser, Telefon (0 83 36) 77 43 Lautrach • Regina Sproll Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Legau • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 Markt Rettenbach • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Markt Wald • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Memmingerberg • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Mindelheim • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (0177) 3 27 35 12 • Hans-Peter Gaiser, Telefon (0 82 61) 99 15 47 Niederrieden • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Oberrieden • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (0177) 3 27 35 12 Oberschönegg • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Ottobeuren • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Pfaffenhausen • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Pless • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Rammingen • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 Salgen • Robert Knoll, Telefon (0 82 66) 86 26 40 Sontheim • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Stetten • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Trunkelsberg • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 Tussenhausen • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 Türkheim • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 • Rita Heidorn, Telefon (01 74) 9 55 51 27 Ungerhausen • Cornelia von Schledorn, Telefon (0 83 31) 23 91 • Regina Sproll, Telefon (0 83 31) 9 25 96 64 Unteregg • Markus Riker, Telefon (0 82 61) 7 69 00 oder (01 77) 3 27 35 12 Westerheim • Elke Kunze, Telefon (0 83 32) 9 23 74 12 • Ludwina Schedler, Telefon (0 83 32) 9 23 74 24 Wiedergeltingen • Katerina Koller-Stefan, Telefon (0 82 47) 96 26 28 Winterrieden • Josef Deggendorfer, Telefon (0 83 33) 83 33 • Leonhard Müller, Telefon (0 83 33) 9 37 10 Wolfertschwenden • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 Woringen • Diana Elverich, Telefon (01 62) 2 81 89 83 * Die aktuelle Liste finden Sie auch unter www.unterallgaeu.de/senioren 15 1. 8 Rentenberatung Sie haben nur noch wenige Monate im Beruf vor sich und möchten sich nun genau über Ihre Rente informieren? Sie fragen sich, wie sich ein Minijob auf Ihre Rente auswirkt und was Sie hier beachten sollten? Sie sind sich nicht sicher, unter welchen Umständen Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können? Das Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu versucht Ihnen in all diesen Fällen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung weiterzuhelfen. Wird mir die Rente automatisch ausbezahlt oder muss ich einen Antrag stellen? Die Rente kommt nicht von alleine oder wird »von Amts wegen« auf Ihr Konto ausgezahlt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß nicht, wann und welche Leistung Sie haben möchten. Alle gesetzlichen Sozialleistungen – auch die Rente – werden nur auf Antrag bewilligt. Wann muss ich den Rentenantrag stellen? Um Rechtsnachteile zu vermeiden, müssen Sie den Rentenantrag rechtzeitig stellen. Rentenansprüche werden nur zeitlich begrenzt nachgezahlt. Der Zeitpunkt des Rentenantrages kann für den weiteren Krankenversicherungsschutz maßgebend sein. Folgende zeitliche Richtwerte sollten Sie beachten: • Altersrente: Stellen Sie den Antrag auf Altersrente etwa drei Monate bevor Sie die Altersgrenze erreichen, sofern die 16 versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. • Erwerbsminderungsrente: Sobald eine Leistungsminderung eingetreten ist – zum Beispiel durch Erkrankung oder einen Unfall – und Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, sollten Sie umgehend den Antrag stellen. • Hinterbliebenenrente: Nach einem Sterbefall sollten Sie als Hinterbliebener baldmöglichst die Hinterbliebenenrente beantragen. Der Antrag zur Auszahlung des »Sterbevierteljahres« ersetzt nicht den Rentenantrag. • Kontenklärung: Das eigene Versicherungskonto sollten Sie frühzeitig vervollständigen. Häufig sendet Ihnen dazu der Versicherungsträger einen Auszug über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten zu und bittet Sie, diese zu überprüfen. In einem Ehescheidungsverfahren oder bei Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden ebenfalls die Konten geklärt, um die beiderseitigen Rentenanwartschaften festzustellen. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig ist, kann die Höhe Ihrer Rente richtig berechnet werden. Wo erhalte ich einen Rentenantrag? Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder im Landratsamt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Unterlagen auch zu. Daneben können Sie den Rentenantrag auch über das Internet aufrufen und online ausfüllen. Ich habe Angst davor, beim Ausfüllen des Rentenantrags etwas falsch zu machen. Wer kann mir dabei helfen? Bei Unsicherheiten sind wir Ihnen gerne behilflich. Wenden Sie sich zunächst an die Stelle, wo Sie Ihre Antragsunterlagen erhalten haben, zum Beispiel an Ihre Gemeindeverwaltung oder an Ihre Verwaltungsgemeinschaft (VG). SelbstverständlichhilftIhnenauchdasVersicherungsamt am Landratsamt oder bei der Stadt gerne weiter. Wo kann ich meinen ausgefüllten Rentenantrag abgeben? DiesistaufmehrerenWegenmöglich–zum Beispiel bei IhrerWohnsitzgemeinde,persönlichoderaufdemPostwegbeimVersicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, in 87719 Mindelheim Wo und wie kann ich meine Versicherungsunterlagen überprüfen? MöchtenSieeineRentenauskunftoderNäheres über Ihren Versicherungsverlauf erfahren,dannwendenSiesichbitteandie DeutscheRentenversicherung.Informationen erhalten Sie auch auf deren Internetseiten: www.deutsche-rentenversicherung.de An wen kann ich mich mit meinen Fragen rund um die Rente wenden? WennSieBeratungundUnterstützungrund umdiegesetzlicheRentenversicherungbenötigen, hilft Ihnen das Versicherungsamt gerneweiter.SolltenSieeineverbindliche Rechtsauskunft in Rentenangelegenheiten benötigen, so ist hierfür der jeweilige Rentenversicherungsträger zuständig. Die Deutsche Rentenversicherung bietet einmalwöchentlicheinenSprechtagimLandratsamtUnterallgäuinMindelheiman. DarüberhinausgibteseinkostenlosesBürgertelefon, an das Sie sich mit Fragen zur Rentenversicherungwendenkönnen: • VersichertederDeutschenRentenversicherung Schwaben können sich montags bisdonnerstagsvon7.30bis19.30Uhr undfreitagsvon7.30bis15.30Uhrunter Telefon(0800)1000480021beraten lassen. • Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund werden montags bis donnerstagsvon7.30bis19.30Uhrund freitags von 7.30 bis 15.30 Uhr unter Telefon(0800)100048070beraten. • Wer sich nicht sicher ist, bei welchem Rentenversicherungsträgererversichertist, kannsichauchandieVermittlungunter Telefon(0800)10004800wenden. Wie erreiche ich das Versicherungsamt? Versicherungsamt am Landratsamt • PeterHaggenmüller, Telefon(08261)995-386, Zimmer35 MontagbisFreitag 8-12Uhr zusätzlichamDonnerstag 14-17Uhr BittevereinbarenSievorabeinenTermin.DieBeratungistkostenlos. 17 Wann findet der Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung statt und mit welchen Anliegen kann ich kommen? Deutsche Rentenversicherung SprechstundeamLandratsamt: Mittwoch 8.30bis15.30Uhr • DieSprechstundeistkostenlos. • BittevereinbarenSievorabeinen Termin,Telefon(08261)995-386. • HaltenSiebeiderTerminvereinbarungIhreSozialversicherungsnummer bereit. • BringenSiezumBeratungstermin IhreVersicherungsunterlagenund IhrenPersonalausweismit. Hier können Sie alle Fragen rund um die gesetzlicheRentenversicherungstellen.Sie erhalten auch Tipps zur zulagengeförderten,privatenAltersvorsorge. Wo erhalte ich eine Beglaubigung für Rentenzwecke? Das Versicherungsamt (Seite 17) stellt Ihnen kostenfrei eine solche Beglaubigung aus. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin. Wo erhalte ich Informationsmaterial rund um das Thema Rente? DieDeutscheRentenversicherunghatverschiedene interessante InformationsbroschürenrundumdieRentezusammengestellt.DiesefindenSieindenInfoständern im Eingangsbereich des Landratsamts in Mindelheim. 18 19 2. Leitfaden: Pflegebedürftigkeit Ein naher Angehöriger ist vermehrt auf Unterstützung angewiesen. • Was ist nun zu tun? • Wohin muss ich mich wenden? • Wer kann uns helfen? • Was muss beantragt werden? Um Sie in dieser Situation zu unterstützen, haben wir den „Leitfaden Pflegebedürftigkeit“ für Sie zusammengestellt – er soll Ihnen einen ersten Überblick bieten. Alle angesprochenen Leistungen und Dienste werden auf den folgenden Seiten für Sie erläutert. 20 3. Pflege zu Hause: Hilfen und Entlastung Pflegebedürftigkeit verändert das Leben. Sie werden damit jedoch nicht alleine gelassen. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles über die Pflege zu Hause, welche Unterstützung Sie erhalten und welche finanziellen Entlastungen möglich sind. 3. 1 Pflegezeit und Familienpflegezeit Viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von Angehörigen gepflegt. Die Pflege eines Familienangehörigen neben dem Beruf zu meistern, bedeutet oft eine große Herausforderung für die Familien. Seit Anfang des Jahres 2015 gibt es ein Gesetz, das die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern soll und mehr Zeit für die Pflege schafft. Um die Einzigartigkeit jeder Pflegesituation zu berücksichtigen, besteht es aus drei verschiedenen Säulen. Sieht das Gesetz eine Freistellung vom Beruf vor und wie könnte diese aussehen? Es gibt drei Arten der Freistellung: • kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Eine Möglichkeit ist die Freistellung für die Dauer von zehn Tagen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Während dieser zehn Tage haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld - eine Lohnersatzleistung der Pflegekasse, die den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt. 22 • Pflegezeit: Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Wenn Sie sich für die Pflegezeit entscheiden, können Sie zur besseren Absicherung des Lebensunterhalts beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe ein zinsloses Darlehen beantragen. • Familienpflegezeit: Nach dem Familienpflegezeitgesetz können Sie sich für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden teilweise freistellen lassen, wenn Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen. Auch hier besteht ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. Habe ich einen Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit? Seit 1. Januar 2015 besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit. Aber: Gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 und weniger Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit eine Freistellung von der Beschäftigung möglich ist? Zunächst muss es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen nahen Verwandten handeln. Zudem müssen Sie die Pflegebedürftigkeit mit einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen. DiePflegezeit-vollständigeoderteilweise Freistellung-kannauchzurBegleitungvon nahenAngehörigeninderletztenLebensphase gewährt werden. Dies müssen Sie demArbeitgeberdurcheinärztlichesZeugnis nachweisen. Wer ist ein „naher Angehöriger“? DerBegriffder„nahenAngehörigen“wurdeerweitertundgiltfürGroßeltern,Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten und Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, auch fürStiefeltern,SchwägerinnenundSchwagersowiePartnerinlebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften. Nach wie vor sind auch Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartner sowie Schwieger- und EnkelkinderalsnaheAngehörigeanzusehen. Welche Rechte habe ich als Beschäftigter? Von derAnkündigung derkurzzeitigenArbeitsverhinderung,derFreistellungennach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz bis zur Beendigung der FreistellungendarfderArbeitgeberdasBeschäftigungsverhältnisnichtkündigen. Welche Fristen müssen Beschäftigte einhalten? Wird ein naher Angehöriger zum Pflegefall, überlegen Sie zunächst, ob Sie sich nurkurzzeitigfreistellenlassenwollen,um Ihrem Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflegezuorganisieren(kurzzeitigeArbeitsverhinderung)oderobSiediePflegeselbst übernehmen möchten. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bitte unverzüglich mit, wenn Sie sich für eine kurz- 23 zeitige Arbeitsverhinderung entschieden haben!WennSieIhrenAngehörigenselbst pflegenmöchten,dannüberlegenSiesich, wie lange Sie freigestellt sein möchten: Zwischen sechs (Pflegezeit) und 24 (Familienpflegezeit)Monatensindmöglich.WollenSiesichvollständigoderteilweisefreistellen lassen? DiePflegezeitmüssenSiedemArbeitgeber spätestens zehn Arbeitstage, die Familienpflegezeit spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich ankündigen. Erklären Sie dabei, für welchen Zeitraum und in welchem Umfang Sie die Freistellung in Anspruch nehmen wollen. GebenSieauchdiegewünschteVerteilung derArbeitszeitan. Achtung: Enthält die Ankündigung keine eindeutigeFestlegung,obSiediePflegezeit oder die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen wollen und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor, giltdieErklärungalsAnkündigungvonPflegezeit. Können die verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten auch kombiniert werden? Der Anspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeitwurdemiteinanderverzahnt.Im unmittelbarenAnschlussaneinePflegezeit kann eine Familienpflegezeit sowie auch umgekehrtanschließen.BeachtenSie,dass Sie das Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig ankündigen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeitenbeträgtzusammenhöchstens24 Monate.ZiehtsichdiePflegelängerals24 24 Monate hin, können mehrere Angehörige diePflegezeitoderFamilienpflegezeitnehmen-nacheinanderoderparallel. Wird der Verdienstausfall, der in der Zeit der Freistellung entsteht, finanziell ausgeglichen? FürdiekurzzeitigeArbeitsverhinderunghaben Sie einen Anspruch auf Ausgleich für entgangenesArbeitsentgeltfürbiszuzehn Arbeitstage.DiesessogenanntePflegeunterstützungsgeldwirdaufAntrag-denSie unverzüglichstellenmüssen-vonderPflegekasseoderdemVersicherungsunternehmendespflegebedürftigennahenAngehörigengewährt. FürdieDauerderFreistellungen(Pflegezeit und Familienpflegezeit) gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein in monatlichen RatenzuzahlendeszinslosesDarlehen. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben Sibille-Hartmann-Straße2-8 50969Köln Telefon(0221)36730 Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre PflegekasseoderandasBundesamtfürFamilieundzivilgesellschaftlicheAufgaben. 3. 2 Ambulante Pflegedienste Ambulante Pflege findet in den eigenen vier Wänden oder im Lebensumfeld des Pflegebedürftigen statt. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen bestimmen das Maß der Pflege in Abstimmung mit dem Pflegedienst. Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an? Je nach Ausrichtung des ambulanten Pflegedienstes bietet er Leistungen der Grundund Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft: Unter Grundpflege versteht man etwa die Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen und die Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege. Zur Grundpflege gehört auch die Hilfe beim An- und Auskleiden, das Lagern und Betten einschließlich vorbeugender Maßnahmen etwa gegen Wundliegen. Bei der Behandlungspflege handelt es sich um die krankheitsbedingte Versorgung (im Gegensatz zur altersbedingten Versorgung). Darunter fallen etwa Verbandswechsel, die Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und Medikamentenüberwachung. Hauswirtschaftliche Hilfen beinhalten die Hilfe bei der Nahrungszubereitung und beim Essen, bei der Reinigung der Wohnung und der Wäschepflege, bei Einkäufen und so weiter. Am besten fragen Sie beim ambulanten Dienst nach. Sind die Leistungen fest vorgegeben? Nein, Sie können die Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie benötigen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrem ambulanten Pflegedienst. Erhalte ich finanzielle Hilfen von der Pflegekasse, wenn ich einen ambulanten Pflegedienst beauftrage? Wenn Sie sich für eine häusliche Pflege Ihres Angehörigen mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes entscheiden, erhalten Sie so genannte Pflegesachleistungen der Pflegekasse. Sollten die Sachleistungen der Pflegekasse nicht voll ausgeschöpft werden, können Sie so genannte Kombinierte Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragen. Dann können Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld erhalten, vorausgesetzt unentgeltlich tätige Pflegekräfte (beispielsweise Angehörige) sind regelmäßig in die Pflege eingebunden. Mehr erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse oder von Ihrem ambulanten Pflegedienst. Voraussetzung für eine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ist die Einstufung in eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz bei demenzkranken Menschen. Tipp: Die BertelsmannStiftung hat – gefördert durch das Bundesverbraucherministerium – einen Wegweiser im Gesundheitswesen erstellt. Mit dem Pflegeplaner können Sie beispielsweise Ihre ambulante Pflege in einer persönlichen Wochenübersicht planen und Ihren monatlichen Eigenanteil errechnen. Die Internetadresse dazu: http://pflegeplaner.weisse-liste.de 25 Welche ambulanten Pflegedienste gibt es? Babenhausen • SeniorenzentrumundAmbulante KrankenpflegeBabenhausenGmbH, AmEspach6, Telefon(08333)94060 Bad Grönenbach • SeniormobilGmbH Bahnhofstraße35 Telefon(08334)988990 Bad Wörishofen • Altenpflege-undBetreuungsverein SIRIe.V.,JochenZahn/SylviaGeisler, TürkheimerStraße3a, Telefon(08247)31521 • AmbulanteKrankenpflege BadWörishofengemeinnützige GmbH,CaritasundDiakonie, Schulstraße8, Telefon(08247)96260 • AmbulanterPflegedienst ChristineNägele, GabelsbergerStraße10, Telefon(08247)96980 • AmbulanterPflegedienstKörber, Zugspitzstraße19, Telefon(08247)333252 Benningen • PflegedienstAnnaKeller, Hauptstraße35, Telefon(08331)9853222 Boos • AmbulanterPflegedienst MemmingenundUnterallgäu, Elisabeth Steidele, Fuggerstraße5, Telefon(08335)989895 26 Kirchhaslach • Siggi’sPflegedienst, Inhaber Siegfried Müller, Augustin-Schlegel-Straße18, Greimeltshofen, Telefon(08333)602 Kirchheim • PflegeserviceSchneiderGmbH, AmMühlberg1, Telefon(08266)80015 Kronburg: • AmbulanterPflegedienst, SonjaVogel, KronburgerStraße2a, Telefon(08394)9257129 Legau • VinzenzMobil, WitzenbergerWeg4, Telefon(08330)940419 Markt Rettenbach • ZuHauselebenGmbH,LotteFerling, EngetriederHauptstraße14, Telefon(08392)934369 • AmbulanterPflegedienstSiebert Griestal9, Telefon(08306)975683 Markt Wald • AmbulanterPflegedienst, Margarete Drexel-Heider, Hauptstraße31, Telefon(08262)960722 Mindelheim • CaritasSozialstation, DiakonieMindelheime.V., LandsbergerStraße5, Telefon(08261)739240 • MindelheimerPflegedienst, FriedrichMüller,ElisabethMutzel, Schenckstraße4, Telefon(08261)738236 Oberschönegg • PflegedienstBohnet, InhaberinAnjaBohnet, Brunnengasse17, Telefon(08333)927844 Ottobeuren • AmbulanteKrankenpflege UnterallgäugGmbH,ElkeKunze, Adelgundeweg3, Telefon(08332)923740 • LebenszentrumOttobeuren, Ambulanter Dienst, AmSonnenbühl3, Telefon(08332)800 Sontheim • HauskrankenpflegeBirgitMeyer, Ottobeurerstraße4, Telefon(08336)813636 Türkheim • AmbulanterPflegedienst, HerbertNitsch,Bahnhofstraße17, Telefon(08245)960398 • AmbulanterSozialdienstAllgäu, HolgerMiller,TussenhauserStraße1, Telefon(08245)90905 Westerheim • Kath.SozialstationGünztale.V., Schulweg5a, Telefon(08336)81018 Quelle:AOK-Pflegenavigator;Stand:November2014 3. 3 Mahlzeitendienste KochenwirdlangsambeschwerlichfürSie? Dann lassen Sie sich doch ein wenig helfen. Auch im Unterallgäu gibt es Mahlzeitendienste, die täglich warme und altersgerechteMahlzeitenliefern. Muss ich das Essen täglich in Anspruch nehmen? Nein. Dies können Sie selbstverständlich ganz nach Ihren Wünschen mit Ihrem Mahlzeitendienstvereinbaren. Kann ich auch Essenswünsche äußern? Generell werden täglich zwei oder drei Menüs angeboten – für Diabetiker oder Vollkost.SiekönnenimVorausauswählen. WeitereEinzelheitensolltenSiemitIhrem Mahlzeitendienstbesprechen. 27 Übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten für einen Mahlzeitendienst? SpeziellfürMahlzeitendiensteerhaltenSie keine Leistungen von der Pflegekasse. AllerdingskönnenSiedasPflegegeld,dasSie jenachPflegestufeerhalten,auchfürden Mahlzeitendienstverwenden. oder für Personen, bei denen die Gefahr besteht, plötzlich in einen lebensbedrohlichen Zustand zu geraten. Der Hausnotruf ist jedoch kein Ersatz für menschliche Kommunikation! Er bietet Ihnen lediglich die technische Möglichkeit, einen Hilferuf schnellundeinfachabzusetzen. Gibt es eine Alternative zum Mahlzeitendienst? Eine Alternative zum Mahlzeitendienst kann ein offener Mittagstisch sein – vorausgesetztSiesindmobil.EinoffenerMittagstischisteinTreffpunktfürältereMenschen, an dem ein günstiges Mittagessen angeboten wird. Offene Mittagstische sind auch Orte der BegegnungunddesAustausches.Informationen zum offenen Mittagstisch in Ihrer Gemeinde erhalten Sie vom örtlichen Seniorenbeauftragten (Seite 7 - 9) oder von IhrerGemeindeverwaltung. Ist die Bedienung eines Hausnotrufs kompliziert? Nein, der Hausnotruf ist einfacher und schnellerzubedienenalseinTelefon.DrückenSieaufeineroteTasteamHausnotrufgerät,sostellenSiedirektenSprechkontakt zurHausnotrufzentraleher.Hierfürmüssen Sie keinen Telefonhörer in die Hand nehmen.Siekönnen–zumBeispielnacheinem Sturz–vonjedemOrtinderWohnungden Notruf auslösen und mit den Mitarbeitern der Notrufzentrale sprechen. Diese leiten danndiegeeignetenHilfsmaßnahmenein. 3. 4 Hausnotruf Der Hausnotruf ist ein Angebot für alle, diesichselbstnochgutversorgenkönnen, aber auf ein gewisses Maß an Sicherheit nichtverzichtenmöchten.ÜberdenHausnotruf können Sie rund um die Uhr auf KnopfdruckSprechkontaktmitdemAnbieter aufnehmen. Für wen eignet sich der Hausnotruf? Der Hausnotruf eignet sich vor allem für alte, kranke und behinderte Menschen, die allein leben oder oft lange allein sind, 28 3. 5 Hilfen im Haushalt 3. 6 Fahrdienste OftkönnenSeniorenlängerindereigenen Wohnung oder im eigenen Haus bleiben, wennsieeinwenigUnterstützungimhauswirtschaftlichen Bereich erhalten. Haushaltshilfen und auch die ambulanten DienstebietenverschiedeneLeistungenan. VielenälterenMenschenistesnichtmehr möglich,ohneUnterstützungbeispielsweiseeinenArztaufzusuchen,EinkäufezuerledigenodereinfachFreundeundBekannte zu besuchen. Um die Selbstständigkeit dennochzuerhalten,ergänzenmobilesoziale Dienste das Angebot. Wenn Sie Ihre Wohnung nicht mehr ohne fremde Hilfe verlassen können, holen Sie Fahrdienste nach Absprache ab und bringen Sie zu Ihrem Ziel. Auf Wunsch begleiten Sie die FahrdiensteauchbeiBesorgungen,ArztbesuchenoderSonstigem. Seit Januar 2010 dürfen Haushaltshilfen aus Osteuropa neben der hauswirtschaftlichenArbeiteinfacheUnterstützungstätigkeiten ausüben. Wer bietet entsprechende Leistungen an? EsgibtspezielleAngebote–beispielsweise vonPrivatpersonen–zurUnterstützungim Haushalt. Auch ambulante Dienste bieten Hauswirtschaftliche Hilfen an. KontaktadressenderAnbieterfindenSieimSozialatlasdesLandkreisesUnterallgäu. An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigen möchte? AuchhierfindenSieverschiedeneKontaktadressen im Sozialatlas des Landkreises Unterallgäu. Wer bietet solche Fahrdienste an? Es gibt spezielle Anbieter für Fahrdienste für Sitzend- und Liegendtransporte. HäufigbietenauchTaxiunternehmenentsprechendeLeistungenan–fragenSieeinfach nach. Gibt es finanzielle Zuschüsse für die Fahrdienst-Leistung? SpeziellfürFahrdiensteerhaltenSiekeine LeistungenvonderPflegekasse.Allerdings könnenSiedasPflegegeld,dasSiejenach Pflegestufe erhalten, auch für den Fahrdienst verwenden. Beim Bezirk Schwaben könnenMenschenmitBehinderung–wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – eine Entgeltpauschale beantragen. Diese könnenSiefürprivateFahrtenverwenden. BeimBezirkSchwabenerhaltenSienähere Informationen. 29 Gibt es eine Alternative zum Fahrdienst? Ja, beispielsweise nachbarschaftliche Unterstützung. In manchen Gemeinden im Landkreis Unterallgäu gibt es ehrenamtliche Helferkreise, die auch Fahrdienste übernehmen. Dazu gibt Ihnen der örtliche Seniorenbeauftragte (Seite 7 - 9) Auskunft. 3. 7 Tagespflege In der Tagespflege werden zumeist ältere Menschen tagsüber betreut und versorgt. So werden pflegende Angehörige für einen oder mehrere Tage in der Woche entlastet. Die Tagespflege schließt eine Lücke zwischen ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen. Was ist der Unterschied zwischen solitärer und eingestreuter Tagespflege? Handelt es sich um eine reine Tagespflegeeinrichtung, spricht man von einer solitären Tagespflege. Eine reine Tagespflegeeinrichtung hat geregelte Öffnungszeiten. Eine Wochenendbetreuung muss nachgefragt werden. Daneben können Tagespflegeplätze in einer stationären Einrichtung »eingestreut« sein. Wer diese Form der Tagespflege in Anspruch nimmt, ist Besucher in der Einrichtung und nutzt die Angebote mit. Separate Ruheräume stehen zur Verfügung. Gibt es finanzielle Unterstützung für den Besuch der Tagespflege? Ältere Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen, erhalten Leistungen der Pflegever- 30 sicherung. Diese Leistungen richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Die Person muss also einer Pflegestufe zugeordnet sein. Die Leistungen der Pflegeversicherung können für die Betreuung in der Tagespflege aufgewendet werden. Mit diesen Leistungen ist zumindest ein Teil der Kosten der Tagespflege gedeckt. Je nachdem, wie häufig Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen, können die Beträge auch für die gesamten Kosten ausreichen. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pflegekasse. Welche Vorteile hat die Tagespflege? Wichtig ist der soziale Aspekt: In der Tagespflege können ältere Menschen den Tag gemeinsam mit anderen verbringen und erfahren dabei Schutz, Pflege und Hilfe. Die Tagesgäste werden umfassend betreut und zu gemeinsamen Aktivitäten angeregt. So werden unter anderem Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, Gedächtnisübungen und Ausflüge angeboten. Häufig besteht für Gäste die Möglichkeit, sich an Alltagstätigkeiten zu beteiligen, um so unter Anleitung und Aufsicht wieder mehr Selbstständigkeit zurückzugewinnen. Zusätzlich bietet die Tagespflege zahlreiche Dienste an, die den Gästen entgegenkommen und ihre Angehörigen entlasten: • Fahrdienst: Die meisten Einrichtungen haben einen Fahrdienst, der die Gäste morgens abholt und abends heimbringt. Die Kosten hierfür werden neben dem Tagessatz separat berechnet. • Serviceleistungen: Vielerorts kommen in regelmäßigen Abständen beispielsweise Friseure, Fußpfleger, Ärzte, Mas- seureundKrankengymnastenindieTagespflege. • Öffnungszeiten: Manche TagespflegeEinrichtungen haben auch an SonnundFeiertagengeöffnet. Kommt die Tagespflege auch für Menschen, die an Demenz erkrankt sind, in Frage? Die Tagespflege-Einrichtungen haben sich inzwischen gut darauf eingestellt, auch Menschen, die an gerontopsychiatrischen Erkrankungen wie Demenz leiden oder zu Depressionen neigen, gesondert zu fördern.LassenSiesichvorOrtberaten. Wo im Unterallgäu wird Tagespflege angeboten? Solitäre Tagespflege: Babenhausen • SeniorenzentrumundAmbulante KrankenpflegeGmbH, AmEspach6, Telefon(08333)94060 Ottobeuren • AmbulanteKrankenpflege UnterallgäugGmbH, Adelgundeweg3, Telefon(08332)923740 • LebenszentrumOttobeurenGmbH, Sonnenbühl3, Telefon(08332)800 Westerheim • Tagespflege-undBegegnungsstätte, HausSt.Vinzenz, Kath.SozialstationGünztale.V., Schulweg5a, Telefon(08336)81018 Eingestreute Tagespflege: Fellheim • SchlossFellheimaltershorizonte, UlmerStraße6, Telefon(08335)9090 Kirchheim • SozialzentrumKirchheim, Raiffeisenstraße10, Telefon(08266)862640 Legau • SeniorenbetreuungVinzenzvonPaul, WitzenbergerWeg4, Telefon(08330)94040 Markt Rettenbach • MarienheimAltenpflegeheim, MussenhausengGmbH,Ortsstraße9, Telefon(08269)969990 Mindelheim • Caritas-SeniorenzentrumSt.Georg, Bgm.-Krach-Straße4, Telefon(08261)76160 Pfaffenhausen • Dominikus-Ringeisen-Werk, IntegrativesSenioren-undBegegnungszentrumSt.Anna, Krankenhausstraße1, Telefon(08265)718640 Türkheim • KreisseniorenwohnheimSt.Martin, Kapuzinerstraße11, Telefon(08245)96680 31 32 3. 8 Betreuungsgruppen 3. 9 Kurzzeitpflege Senioren, die zuhause gepflegt werden, laufen Gefahr, Sozialkontakte zu verlieren. Um nicht zu vereinsamen, gibt es verschiedene Konzepte. Gleichzeitig werden dadurch Möglichkeiten zur Entlastung der pflegenden Angehörigen geschaffen. Pflegende Angehörige sind einer großen körperlichen und psychischen Belastung ausgesetzt. Um einmal Abstand zu gewinnen, gibt es die Kurzzeitpflege. Dort werden Pflegebedürftige zeitlich befristet stationär gepflegt. Welche Angebote gibt es? Meist wird an bestimmten Tagen in der Woche eine Betreuung angeboten. Es wird gemeinsam gebacken, gespielt, gebastelt, geredet, Kaffee getrunken und Kuchen gegessen. Organisiert werden die Betreuungs-/Begegnungstage unter anderem von ambulanten Diensten, Kirchengemeinden, stationären Einrichtungen und von ehrenamtlichen Personen. Wann kommt die Kurzzeitpflege in Frage? Kurzzeitpflege bietet sich zum einen an, wenn die Hauptpflegeperson eine „Auszeit“ braucht – ob für einen Urlaub oder einen Kuraufenthalt oder weil sie selbst erkrankt ist. Zum anderen kommt Kurzzeitpflege in Frage, wenn der Pflegebedürftige nach einem längeren Krankenhausaufenthalt nicht sofort nach Hause kann oder wenn die Zeit überbrückt werden muss, bis ein stationärer Einrichtungsplatz frei wird. Wenn ich meine Wohnung nicht mehr verlassen kann, gibt es dann auch Möglichkeiten? Es gibt Besuchsdienste, die zu Ihnen nach Hause kommen. Entsprechende Betreuung bieten beispielsweise geschulte ehrenamtliche Personen oder auch ambulante Dienste an. Wo erfahre ich, ob es in meiner Nähe entsprechende Angebote gibt? Am besten fragen Sie beim Seniorenbeauftragten (Seite 7 - 9) Ihrer Gemeinde oder beim Bürgermeister nach. Verschiedene Anlaufstellen und Adressen stehen auch im Sozialatlas des Landkreises Unterallgäu. 34 Welchen Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege habe ich? Sie können Leistungen von bis zu 1.612 Euro in Anspruch nehmen für eine Ersatzpflege von bis zu vier Wochen. Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege (Seite 36), können Sie übrigens - wenn noch nicht verbracht - auch für die Kurzzeitpflege einsetzen. Dadurch können Sie den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppeln; parallel können Sie den Zeitraum der Kurzzeitpflege von vier auf bis zu acht Wochen ausweiten. Haben Sie einen erhöhten Betrag für Kurzzeitpflege beansprucht, wird Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege entsprechend gekürzt. Wann und wie beantragt man die Zuzahlung der Pflegekasse? EsmussdieEinstufungineinePflegestufe vorliegen.WannundwieSiedieZuzahlung derPflegekassebeantragenkönnen,erfragen Sie am besten direkt dort. Auch in der Kurzzeitpflege-Einrichtung erhalten Sie Informationen. Was muss ich beachten, wenn ich die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte? Wichtig: Vor allem in der Ferienzeit solltenSiesichfrühzeitigumeinenPflegeplatz kümmern. Denn Kurzzeitpflegeplätze werden häufig im Voraus „gebucht“. Tritt die Pflegebedürftigkeit plötzlich ein, kann die Kurzzeitpflege auch sofort bewilligt werden. Dies wäre beispielsweise bei einer erforderlichen Krankenhausnachsorge der Fall: Dann können während des AufenthaltsinderKurzzeitpflegedieBetreuungzu HauseorganisiertodereventuelldieWohnungangepasstwerden. Wo im Landkreis Unterallgäu wird Kurzzeitpflege angeboten? Kurzzeitpflege • KreisklinikUnterallgäu, BadWörishoferStraße44, 87719Mindelheim, Telefon(08261)7976627 Auf Anfrage können auch kurzfristig und zeitweisediestationärenPflegeeinrichtungen im Landkreis Kurzzeitpflegeplätze anbieten – fragen Sie direkt bei den Einrichtungenan(Seite56/57). 35 3.10 Verhinderungspflege Umpflegende Angehörige vorübergehend zu entlasten, kommt für Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause gepflegt werden, nicht nur die Kurzzeitpflege in Betracht.StattdessenkönnenSieauchauf eineErsatzpflegekraftzurückgreifen–also die so genannte Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Auch diese ermöglicht pflegenden Angehörigen, einmal Abstand zu gewinnen und sich etwas Zeit für sich selbstzunehmen. Unter welchen Voraussetzungen kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden? Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor ihrer „Auszeit“ bereits mindestenssechsMonatelangzuHauseversorgt haben. Damit die Pflegekasse Leistungen übernimmt, muss auch eine Einstufung in einePflegestufevorliegenodereineerheblicheingeschränkteAlltagskompetenzfestgestellt worden sein. Worin unterscheidet sich die Verhinderungspflege von der Kurzzeitpflege? Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege muss der Pflegebedürftige bei der VerhinderungspflegeseingewohntesUmfeldnichtverlassen.ErwirdzuHauseversorgt. Kann die Verhinderungspflege auch von einem anderen Angehörigen übernommen werden? Ja,dieVerhinderungspflegekannnichtnur von einer professionellen Pflegefachkraft, 36 sondernauchvoneinerPrivatpersonübernommen werden. Dann allerdings übernimmtdiePflegekassenurAufwendungen inHöhedesPflegegelds. Wie lange und in welcher Höhe übernimmt die Pflegekasse Leistungen für die Verhinderungspflege? Eine Ersatzpflege ist bis zu sechs Wochen proKalenderjahrmöglich. DieHöhehängtdabeivonderBetreuungspersonab: • Bei der Versorgung durch sonstige Personen, beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst, entsprechen die LeistungenfürdiePflegeinjederStufe denen der Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr. Außerdem können Sie bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege(dassindbiszu806Euro) zusätzlichfürVerhinderungspflegeausgegeben-dieserBetragwirddannmit dem Anspruch auf Kurzzeitpflege verrechnet. • PflegennaheAngehörigedenBetroffenen,sinddieAufwendungengrundsätzlichaufden1,5-fachenBetragdesPflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt(Seite39). 3.11 Selbsthilfegruppen SiefühlensichalleingelassenmitderPflege einesAngehörigen?VieleandereFamilien meisternähnlicheSituationen:InSelbsthilfegruppenkönnenSieKontaktzuanderen aufnehmen. Adressen zu Selbsthilfegruppen finden Sie in unserem Sozialatlas (auch im Internet unter www.unterallgaeu.de/sozialatlas) oderSiefrageneinfachnach: Im Landratsamt Unterallgäu • BeataBierdel, Telefon(08261)995-411, ZimmerK232 Selbsthilfebüro Kempten • CorneliaBeyrer, St.MangPlatz11, 87435Kempten, Telefon(0831)9606091, Fax(0831)9606092, E-Mail: Shg.kempten@mnet-online.de Öffnungszeiten: Dienstag 9-13Uhr 14-16Uhr Mittwoch 9-12Uhr Donnerstag 9-13Uhr 14-16Uhr sowienachtelefonischerVereinbarung. 37 4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 4. 1 Pflegeversicherung Egal ob häusliche Pflege oder in einer Pflegeeinrichtung: Die optimale Pflege kostet Geld. Über die Pflegeversicherung, die seit dem Jahr 1995 ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherungen ist, erhalten Sie Geld, mit dem Sie diese Pflege finanzieren können. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Jeder privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Grundsätzliche Informationen über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben wir hier für Sie zusammengestellt. 4.1.1 Pflegestufen Wer ist pflegebedürftig und welche Pflegestufen gibt es? Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist rechtlich bestimmt. Pflegebedürftig sind demnach Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags auszuführen. Sie benötigen erhebliche Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, gegeben sein. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der drei Pflegestufen an: • Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I): In dieser Stufe brauchen die 38 Personen für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe – etwa für Körperpflege, Ernährung oder Beweglichkeit. Zusätzlich benötigen sie mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. • Schwerpflegebedürftigkeit (Pflegestufe II): Diese Personen brauchen bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe. Außerdem muss ihnen mehrfach in der Woche bei Hausarbeiten geholfen werden. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen. • Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III): In dieser Stufe brauchen die Menschen bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität täglich rund um die Uhr, also auch nachts, Hilfe. Zudem ist mehrmals in der Woche Unterstützung bei Hausarbeiten notwendig. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen. Wann und wie ändert sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff? Ab 2017 soll der Begriff »Pflegebedürftigkeit« neu definiert werden. Statt der drei Stufen soll es fünf Pflegegrade geben. Sie sollen der individuellen Pflegebedürftigkeit besser gerecht werden. Ausschlaggebend dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird der Grad der Selbstständigkeit sein: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1) bis schwerste Beeinträchtigung (Pflegegrad 5). 4.1.2 Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz Wann liegt eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vor? Wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstärungen, geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen ein erhöhter Hilfe- und Betreuungsbedarf vorliegt. Muss gleichzeitig die Einstufung in eine Pflegestufe vorliegen? Nein. Es kann auch Personen eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt werden, die in keine Pflegestufe eingestuft sind, die aber regelmäßig Unterstützung brauchen, um in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Die Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz orientiert sich am tatsächlichen Hilfebedarf, welcher durch bestimmte Beeinträchtigungen bei Aktivitäten ausgelöst wird, beispielsweise Störung des Tag-/ Nacht-Rhythmus. Der zeitliche Umfang dieses Bedarfs ist dabei unerheblich. 4.1.3 Leistungen der Pflegeversicherung Welche Leistungen erhalte ich aus der Pflegeversicherung? • Pflegegeld: Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung selbst sicherstellen, etwa wenn Angehörige oder Ehrenamtliche Sie versorgen. Pflegestufe Leistungen Leistungen pro pro Monat Monat (PEA*) 0 123 Euro I 244 Euro 316 Euro II 458 Euro 545 Euro III 728 Euro 728 Euro *PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39) • Pflegesachleistungen: Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn Sie Pflegeeinsätze von ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen beziehen. Übernommen werden Kosten bis zu einem monatlichen Gesamtwert von Pflegestufe Leistungen Leistungen pro pro Monat Monat (PEA*) 0 231 Euro I 468 Euro 689 Euro II 1144 Euro 1298 Euro III 1612 Euro 1612 Euro Härtefall 1995 Euro 1995 Euro *PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39) 39 • Kombination von Geld- und Sachleistung (Kombinationsleistung): Wenn die Pflegesachleistung über einen ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation nur zum Teil in Anspruch genommen wird, können Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld erhalten. • Teilstationäre Leistungen der Tagesund Nachtpflege: Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege haben Sie, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Bis zu folgenden Höchstbeträgen werden die Kosten monatlich übernommen: Pflegestufe Leistungen Leistungen pro pro Monat Monat (PEA*) 0 231 Euro I 468 Euro 689 Euro II 1144 Euro 1298 Euro III 1612 Euro 1612 Euro * PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39) Übrigens: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Diesbezüglich setzten Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. 40 • Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen: Einen Wohngruppenzuschlag aus der Pflegeversicherung von monatlich 205 Euro gibt es für Mieter einer ambulant betreuten Wohngruppe, die pflegebedürftig sind oder in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt sind (Seite 39). Damit Sie einen Zuschlag erhalten, muss die Wohngruppe verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie bei Ihrer Pflegekasse erfragen. • Leistungen bei vollstationärer Pflege: Für Pflegeaufwendungen in stationären Einrichtungen werden monatlich pauschal übernommen: Pflegestufe Leistungen Leistungen pro pro Monat Monat (PEA*) I 1064 Euro 1064 Euro II 1330 Euro 1330 Euro III 1612 Euro 1612 Euro Härtefall 1995 Euro 1995 Euro * PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39) Für die Pflege in vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen übernimmt die Pflegekasse 266 Euro pro Monat. • Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Den Betreuungsbetrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39). Je nach Umfang des festgestellten erhöhten Betreuungsbedarfs erhalten Sie • den Grundbetrag in Höhe von bis zu 104 Euro pro Monat oder • den erhöhten Betrag in Höhe von bis zu 208 Euro monatlich. Die Leistung der Pflegeversicherung ist zweckgebunden. Wenn keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, erhalte ich dann keine zusätzlichen Leistungen? Seit dem 1. Januar 2015 werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Dies ist möglich, wenn eine Einstufung in eine Pflegestufe vorliegt. Die monatliche Leistung beträgt 104 Euro. Wofür können die zusätzlichen finanziellen Leistungen verwendet werden? Den Betrag müssen Sie zweckgebunden für qualitätsgesicherte Betreuung einsetzen, beispielsweise für • anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote (Betreuungsgruppen oder Helferkreise), • besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste, • Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege. Übrigens: Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen (Seite 39) nicht voll ausschöpft, kann den restlichen Betrag - maximal aber 40 Prozent des hierfür vor- gesehenen Leistungsbetrags - ebenfalls für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden. Diesbezüglich setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. • Pflegehilfsmittel: Pflegehilfsmittel erleichtern die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen wesentlich. Unterschieden wird zwischen Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind und technischen Hilfsmitteln: • Verbrauchshilfsmittel sind zum Beispiel Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Wenn eine Pflegestufe vorliegt, können Sie einen Betrag von bis zu 40 Euro pro Monat von Ihrer Pflegekasse erhalten - fragen Sie einfach direkt dort nach. • Zu den technischen Hilfsmitteln zählen etwa Krankenbetten, Rollatoren, Rollstühle und Hebegeräte. Diese werden in der Regel von den Kassen leihweise, also kostenlos, zur Verfügung gestellt. Für individuell angepasste Pflegehilfsmittel müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel leisten. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach! • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Damit eine pflegebedürftige Person oder jemand, der in seiner Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt ist (Seite 39), weiterhin Zuhause wohnen kann, wird häufig ein Umbau notwendig. Wenn 41 bauliche Veränderungen die Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder dem Pflegebedürftigen ein selbstständiges Leben erlauben, ist ein Zuschuss der Pflegeversicherung von bis zu 4000 Euro je Maßnahme möglich. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, kann sich der Betrag vervierfachen - jedoch ist der Gesamtbetrag je Maßnahme auf 16.000 Euro begrenzt. Die Mittel müssen Sie vor Maßnahmenbeginn bei der Pflegekasse beantragen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei Ihrem Wohnberater (Seite 12 - 15) nach. Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind, wie hoch der Pflegeaufwand ist und welche Pflegestufe vorliegt. Diese Prüfung geschieht in der Regel bei einem angemeldeten Hausbesuch eines Gutachters. • Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen: Wer hat Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge? Anspruchsberechtigt ist eine Pflegeperson, die mindestens 14 Stunden Pflegetätigkeit pro Woche einbringt, dabei keiner Beschäftigung von über 30 Stunden pro Woche nachgeht und noch keine Vollrente wegen Alters bezieht. • Weitere Fragen An wen kann ich mich bei weiteren Fragen zur Pflegeversicherung wenden? Wenden Sie sich hierfür an Ihre Pflegekasse, also Ihre Krankenkasse. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang eines Erstantrages erhalten Sie auf Wunsch eine individuelle Pflegeberatung - auch Zuhause. Sie können wählen zwischen einem Beratungstermin bei der Pflegekasse oder einem Beratungsgutschein bei einer anderen Beratungsstelle. Bei welcher Beratungsstelle Sie den Gutschein einlösen können, steht auf dem Gutschein - oder Sie fragen direkt bei Ihrer Pflegekasse nach. • Leistungen beantragen: Wie kann ich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen? Leistungen der Pflegeversicherung müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse (also Ihrer Krankenkasse) beantragen. Auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte können den Antrag für Sie stellen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen. Haben Sie einen Antrag gestellt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), festzustellen, ob die 42 Wie lange dauert es, bis ich Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalte? Spätestens innerhalb von fünf Wochen müssen die Anträge auf Pflegeleistungen bearbeitet werden. In bestimmten Fällen ist diese Frist kürzer. Wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt, erhalten Sie die Leistungen rückwirkend ab Antragstellung. Ausführliche Informationen über das Thema Pflegeversicherung finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.bmg.bund.de 43 4. 2 Barrierefreies Bauen Ein Unfall, Querschnittslähmung, und alles ist auf einmal anders: Das Bad im ersten Stock ist kaum zu erreichen, die Türen sind zu schmal für einen Rollstuhl, die Eingangstreppe ist ein Hindernis. Dann wird es notwendig, das eigene Haus, die eigene oder gemietete Wohnung an die Bedürfnisse eines Menschen mit Behinderung anzupassen. Der Freistaat fördert diese Anpassung im Rahmen des bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Einige Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen auch, den Antrag zu stellen. Gibt es ein paar Grundregeln, die man beachten sollte, wenn man barrierefrei bauen möchte? In jeder Lebenslage zu Hause wohnen können, das ist das Ziel vieler Menschen. Die folgenden 20 Punkte hat das Zentrum für barrierefreie Lebensräume „design for all“ aus Wien erarbeitet: 1. Parkplatz mit Bewegungsraum 2. Müheloser Zugang 3. Einladender Hauseingang 4. (Eingangs-) Türen breit genug und schwellenlos 5. Leichte Bedienbarkeit von Türen 6. Alles auf einer Ebene 7. Genug Bewegungsfreiheit 8. Badezimmer und WC anpassbar geplant 44 9. Tragfähige Wände in Bad und WC 10.Komfortable Sanitärausstattung 11.Flexibles Schlafzimmer 12.Praktische Küche, Speis und Abstellraum 13.Fenster mit Durchblick 14.Einrichtung und Möbel für alle 15.Erreichbare Bedienelemente 16.Sichere Bodenbeläge 17.Trittfeste Stufen 18.Zukunftssichere technische Ausstattung 19.Vorbereitung für einen Aufzug 20.Gute Sicht durch Licht, Farben und Kontraste Gibt es Fördermöglichkeiten? Für die Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange behinderter oder dauerhaft schwer kranker Menschen erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein leistungsfreies – also zins- und tilgungsfreies – Baudarlehen. Darüber hinaus unterstützt Sie die Pflegekasse, wenn Sie zum Beispiel das Bad für die Belange eines pflegebedürftigen Angehörigen umbauen. Die Pflegekasse gewährt hierfür bis zu 4000 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Eine weitere Fördermöglichkeit ist ein Zuschuss der KfW-Förderbank. Auch dort können Sie wegen eines Darlehens aus dem Programm »Altersgerechtes Umbauen« nachfragen (bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Zinssatz ab 1,0 Prozent). Mehr erfahren Sie im Internet unter www.kfw-foerderbank.de Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich ein Baudarlehen? VoraussetzungfüreineFörderungsindunteranderembestimmteEinkommensgrenzen.DadieMittelnichtfüralleberechtigten Antragsteller ausreichen, werden sie nachdersozialenDringlichkeitverteilt. Wie hoch ist das leistungsfreie Darlehen? Die Höhe des Baudarlehens richtet sich nach den Gesamtkosten der Baumaßnahme und der sozialen Dringlichkeit. Sie beträgtjedochhöchstens10.000Euro. Wie beantrage ich das Darlehen? Wenn Sie ein solches Darlehen beantragen möchten, dann fragen Sie am besten beim Landratsamtnach.WirberatenSiegerne persönlich. Darlehen • Ruth Eberhardt, Telefon(08261)995-328, Zimmer224 4. 3 Mülltonne Haushalte mit pflegebedürftigen Familienangehörigen können eine Ermäßigung auf Mülltonnen-Gebühren erhalten. In welchen Fällen erhalte ich eine Ermäßigung? JederHaushalt,deraufgrundeineszupflegenden Angehörigen nachweislich ein erhöhtes Müllaufkommen hat, erhält ohne Gebührenerhöhung die nächstgrößere Mülltonne.DazumüssenSieeinärztliches AttestüberInkontinenzvorlegen.Wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder als GrundstückseigentümeranIhreGemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft, um eine Restmülltonne anzumelden, umzumelden oder abzumelden. Die Gemeinden übernehmenauchdieAusgabe,denEinzugund denUmtauschderGefäße. 4. 4 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht Volljährige Bürgerinnen und Bürger müssen Rundfunkbeiträge zahlen. Die Pflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals in einer Wohnung wohnen, dort gemeldet oder im Mietvertrag alsMietergenanntsind.WenneinePerson denBeitragzahlt,brauchendieübrigenin der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen. Aus finanziellen oder gesundheitlichenGründenkönnenSievon der Beitragspflicht befreit werden oder eineErmäßigungbeantragen. Wer kann eine Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen? WerbestimmtestaatlicheSozialleistungen wieSozialhilfeoderArbeitslosengeldIIerhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Einen Antrag auf BefreiungvonderRundfunkbeitragspflicht könnenauchstellen: • taubblinde Menschen, • Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGBXIIsowie§27dBVG. 45 Menschen, denen das Merkzeichen „RF” zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro proMonat. Wo erhalte ich weitere Auskünfte? ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656Köln Service-Telefon:(018)599950100 (6,5Cent/Min.) Service-Fax:(018)599950105 (6,5Cent/Min.) www.rundfunkbeitrag.de 4. 5 Schwerbehindertenausweis Um steuerliche Erleichterungen, VergünstigungenimPersonen-,Nah-undFernverkehroderbeimWohnenbeanspruchenzu können, und um durch das Schwerbehindertengesetzgeschütztzuwerden,benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis. Grundsätzlich dient dieser Ausweis als Nachweis für die Schwere Ihrer Behinderung. Sie haben damit das Recht auf bestimmteNachteilsausgleiche. Was ist eine Behinderung? Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegtvor,wenn • diekörperlicheFunktion, • diegeistigeFähigkeitoder • dieseelischeGesundheit eines Menschen mit hoher Wahrschein- 46 lichkeit länger als sechs Monate von dem fürdasLebensaltertypischenZustandabweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Beeinträchtigungen, die kürzer als sechs Monate andauern, und alterstypische Beeinträchtigungen gelten laut Gesetz nicht alsBehinderung. Die Schwere der Behinderung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt.DerGdBwirdvomVersorgungsamt in10er-Gradenvon20bis100festgestellt. Wer ist schwerbehindert? Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50. Schwerbehinderte Menschen erhalten einen SchwerbehindertenAusweis. Wie werden der Grad der Behinderung und die Merkzeichen festgestellt? Wo erhalte ich die Antragsformulare? Der Grad der Behinderung und die MerkzeichenwerdenvomVersorgungsamtfestgestellt. Nähere Informationen finden Sie aufderSeitedesZentrumsBayernFamilie undSozialesunterwww.zbfs.bayern.de Wichtig ist: Sie müssen die so genannte „Feststellung der Behinderung“ beantragen.DieFormularedafürerhaltenSiebeim Versorgungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung.SiekönnendasFormularauch über das Internet herunterladen und ausdrucken,aufdemPostwegoderperE-Mail beantragen: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Schwaben, Morellstraße30 86159Augsburg Telefon(0821)570901 E-Mailan: Poststelle.schw.@zbfs.bayern.de www.schwerbehindertenantrag.bayern.de Sobald der Antrag beim Versorgungsamt eingegangen ist, ermittelt dieses den Gesundheitszustand des Antragstellers. Danach entscheidet das Amt, ob eine Einstufung bereits anhand der vorliegenden Befunde möglich ist, oder ob der Antragsteller untersucht werden muss. Ist eine Untersuchung erforderlich, vereinbart das Versorgungsamt einen Termin mit dem Antragsteller. Nach der ärztlichen Prüfung wird schließlich über den Antrag entschieden und es wird ein so genannter Rechtsbehelfswege-Bescheiderlassen.Der AntragstellerkannalsoWidersprucheinlegen,wennermitdemBescheidnichteinverstandenist. Wer kann mir helfen, den Antrag richtig auszufüllen? HilfebietenIhnennebenderBehindertenbeauftragten des Landkreises, Marianne Mayer (siehe Seite 10/11), auch die kommunalenAnsprechpartnervorOrtinIhrer Gemeinde. onalstelle. Bei jeder Regionalstelle gibt es ein Versorgungsamt. Für das Unterallgäu zuständig ist die Regionalstelle Schwaben inAugsburg(Seite47). Was bedeuten die Abkürzungen in meinem Behindertenausweis? FolgendeBedeutunghabendieAbkürzungenimBehindertenausweis: G: B: aG: H: RF: Bl: Gl: DieBewegungsfähigkeitimStraßenverkehr ist erheblich eingeschränkt. DamitwirddieBerechtigungzur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen. Es liegt eine außergewöhnliche Gehbehinderung vor. Dieses Merkzeichen ist wichtig für den AusweisbeieinemParkplatzfür Schwerbehinderte. HilflosePersonen Die Abkürzung »RF« weist die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags nach. Blindheit Gehörlos Wo muss ich den Antrag einreichen? Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat in jedem Regierungsbezirk eine Regi- 47 4. 6 Sozialleistungen 4.6.1 Hilfe zur Pflege WirdeinMenschpflegebedürftig,bedeutet das nicht nur eine persönliche Belastung fürihnundseineAngehörigen.Häufigsind auchfinanzielleSchwierigkeitendamitverbunden.Damitwenigstensdiefinanziellen BelastungenineinemerträglichenRahmen gehalten werden, gibt es die so genannte „HilfezurPflege“. Wer erhält Hilfe zur Pflege? HilfezurPflegenachdemZwölftenSozialgesetzbuch(SGBXII)könnenPersonenerhalten, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung bei den Verrichtungen des täglichenLebens(zumBeispielbeiKörperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung)Hilfebenötigen. Die Leistungen aus der gesetzlichen PflegeversicherunggehendenenderHilfezur PflegeinjedemFallvor.Werdenfinanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit benötigt, somüssenSiebeiderzuständigenPflegekasse (in der Regel bei der Krankenkasse) LeistungenausdergesetzlichenPflegeversicherungbeziehungsweisedieEinstufung ineinePflegestufebeantragen. Nur wenn • jemandnichtpflegeversichertistoder • diePflegesachleistungenderPflegekasse nicht ausreichen oder • derPflegebedarfnichtsohochist,dass die Pflegekasse eine Pflegestufe feststellt, 48 kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nachdemSGBXIIinBetracht. Was sind die Voraussetzungen, um Hilfe zur Pflege beantragen zu können? BeiderHilfezurPflegehandeltessichum eine Form der Sozialhilfe. Leistungen sind deshalb abhängig vom Einkommen und Vermögen des pflegebedürftigen MenschensowieseinesEhe-oderLebenspartners, bei pflegebedürftigen Kindern auch vomEinkommenundVermögenderEltern. UmHilfezurPflegezubeantragen,benötigenSie: • Sozialhilfeantrag (erhältlich bei der Wohnsitzbehörde) • Nachweise zum Einkommen und Vermögen(zumBeispielKontoauszügeund Sparbücher) • Bescheid der Pflegekasse beziehungsweise Nachweis über Antragstellung • Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – einen KostenvoranschlagoderdieletzteRechnung. Was ist anders bei Kurzzeitpflege oder Aufenthalt in einer stationären Einrichtung? Zuständig ist in diesen Fällen der Bezirk Schwaben.EinenAntragaufHilfezurPflegekönnenSiedirektdortanfordern: Bezirk Schwaben – Sozialverwaltung Hafnerberg10 86152Augsburg Telefon(0821)3101-0 Fax(0821)3101-200 sozialverwaltung@bezirk-schwaben.de Wer im Landratsamt beantwortet mir Fragen zur »Hilfe zur Pflege«? • KorneliaMoll, Telefon(08261)995-277 Zimmer30 Gibt es einen Ansprechpartner am Landratsamt, der Fragen dazu beantwortet? • KorneliaMoll, Telefon(08261)995-277 Zimmer30 4.6.2 Hilfe zur Gesundheit 4.6.3 Sozialhilfe DerSchutzimKrankheitsfallwirdinderRegeldurchdieMitgliedschaftineinerKrankenkasse sichergestellt. Seit 1. April 2009 ist jeder Bundesbürger sogar gesetzlich dazu verpflichtet, bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert zu sein.Diesogenannten„HilfenzurGesundheit«entsprecheninArtundUmfangden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. AusdenunterschiedlichstenGründenkönnenMenschennichtmehrinderLagesein, ihrenLebensunterhaltauseigenerKraftzu verdienen.Dafürgibtesdie„HilfezumLebensunterhalt“. Für Personen, die Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind, kommtdaherHilfezurGesundheitnichtin Betracht (auch nicht für Zuzahlungen, Eigenleistungen,...). Sollte für Sie die Mitgliedschaft in einer gesetzlichenoderprivatenKrankenkasse– auswelchenGründenauchimmer–ausgeschlossensein,könnenSiebeimLandratsamt Unterallgäu Informationen darüber erhalten, ob für Sie gegebenenfalls Hilfen zurGesundheitmöglichsind.HilfezurGesundheit als eine Form der Sozialhilfe ist allerdings abhängig vom Einkommen und Vermögen des Hilfebedürftigen sowie seinesEhe-/Lebenspartners. Wer bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt? Die„HilfezumLebensunterhalt“istgrundsätzlich für Menschen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr gedacht, die nicht erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder demdesEhe-oderLebenspartnersbestreiten können und auf die einer der folgenden Punktezutrifft : • Sie beziehen eine vorgezogene Altersrente. • SieerhalteneineRentewegenvollerErwerbsminderung auf Zeit. • Der Rentenversicherungsträger hat einevolle,aberbefristeteErwerbsminderung festgestellt. • SienehmenaneinerMaßnahmeimEingangsverfahrenoderBerufsbildungsbereich einer Werkstätte für behinderte Menschen teil. 49 Welcher Mitarbeiter des Landratsamtes beantwortet meine Fragen zur Sozialhilfe? Nachnamen A - F • AndreaKordick, Telefon(08261)995-387 Zimmer28 Nachnamen G - K • GertrudRieder, Telefon(08261)995-385 Zimmer29 Nachnamen L - Sb • Elisabeth Schmidbauer, Telefon(08261)995-276 Zimmer28 Nachnamen Sch - Z • GeorgRauch, Telefon(08261)995-274 Zimmer29 4.6.4 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung In manchen Fällen erhalten ältere Menschen nur eine geringe Rente, die nicht ausreicht,umdieMietezuzahlenundden Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber auch behinderte Menschen und andere dauerhaft erwerbsgeminderte Personen haben oftkeinodernureingeringesEinkommen. EineergänzendefinanzielleHilfekannhier diesogenannte„GrundsicherungimAlter und bei Erwerbsminderung“ sein. Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung? EinenAnspruchaufGrundsicherungimAl- 50 ter und bei Erwerbsminderung haben Menschen,dieihrennotwendigenLebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem EinkommendesEhe-oderLebenspartners bestreiten können, und auf die einer der folgendenPunktezutrifft : • DiePersonhatdas65.Lebensjahrvollendet. • DiePersonhatdas18.Lebensjahrvollendet und ist – unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert. • DiePersonistpflegebedürftigmitPflegestufe II oder III. • Die Person hat eine Behinderung und arbeitet in einer Werkstatt für behinderteMenschen(imArbeitsbereich). • Der Person wird nach Vollendung des 25.LebensjahreswegenihrerBehinderungweiterhinKindergeldgewährt. Wer ist mein Ansprechpartner am Landratsamt Unterallgäu? Nachnamen A - F • AndreaKordick, Telefon(08261)995-387 Zimmer28 Nachnamen G - K • GertrudRieder, Telefon(08261)995-385 Zimmer29 Nachnamen L - Sb • Elisabeth Schmidbauer, Telefon(08261)995-276 Zimmer28 Nachnamen Sch - Z • GeorgRauch, Telefon(08261)995-274 Zimmer29 4.6.5 Wohngeld WohnenkostetGeld–fürden,dereingeringes Einkommen hat, oft zu viel. In solchenFällenhilftderStaat. Wer erhält Wohngeld? Wohngeld gibt es • als Mietzuschuss für den Mieter eines Hauses, einer Wohnung oder eines Zimmers, • alsLastenzuschussfürdenEigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährtwerdenkann,hängtab • vonderAnzahlderHaushaltsmitglieder, • vonderHöhedes(gesamten)Einkommens und • von der zu berücksichtigenden Miete oderBelastung. Kein Wohngeld erhalten Bezieher von HartzIVundSozialhilfesowieBezieherder Kriegsopferfürsorge,Asylbewerberund(alleinstehende) Personen, die Anspruch auf BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben. Hier sind die Unterhaltskosten bereits einberechnet. An wen kann ich mich am Landratsamt wenden? Nachnamen A - F, U - Z • KarinBertele, Telefon(08261)995-219 Zimmer31 Nachnamen G - S • Rosina Demmler, Telefon(08261)995-448 Zimmer31 Nachnamen Sch, St, T • StefanieWeiß, Telefon(08261)995-449 Zimmer33 51 5. Wohnformen 5. 1 Ambulant betreute Wohngemeinschaften In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaftlebenmaximalzwölfpflegebedürftige Menschen gemeinsam in einem Haushalt.DiePersonenteilensichAufgabenwie Kochen,WaschenundEinkaufen.Sosollen sie länger selbstbestimmt leben können. Angehörige werden entlastet, können und sollenzugleichaberauchEinflussausüben undVerantwortungübernehmen. Erhalten die Mieter in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft Leistungen der Pflegekasse? GrundsätzlichkönnenLeistungenderPflegeversicherung wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Daneben sind gegebenenfalls weitere Leistungen speziell für Mieter in ambulantbetreutenWohngemeinschaften möglich(Seite40). Wer entscheidet über die Pflege und Betreuung in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft? Das „Gremium der Selbstbestimmung“, also die Mieter selbst, deren Angehörige undBetreuerregelnPflege,Betreuungund Hausarbeit.FürdieAufgabenkannprofessionellesPersonaleingesetztwerden,aber auch die Mieter, deren Angehörige und ehrenamtlichtätigePersonenkönnenmithelfen. 52 Welche Kosten entstehen in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft? Die Kosten sind unterschiedlich und hängen ab • vom Gebäude und den anfallenden Miet- und Instandhaltungskosten, • vonderMithilfederAngehörigen, • von der geplanten und gewünschten VersorgungsstrukturderMieter, • vomPflegeaufwandderpflegebedürftigenPerson. Wo im Unterallgäu werden bereits ambulant betreute Wohngemeinschaften angeboten? Erkheim • Senioren-Wohngemeinschaft Alte Molkerei Erkheim Marktstraße5 Telefon(08331)6408940 • KronenhofPflegewohngruppen GmbH,WohngruppeErkheim »Alte Molkerei« Marktstraße5 Telefon(0831)590389-00oder01 Memmingerberg • Wohngemeinschaft SchlossKünersberg, Künersberg6, Telefon(08331)984210 Woringen • Senioren-Wohngemeinschaft Woringen, Altvaterstraße10, Telefon(08331)6408902 rufzurVerfügung.UndesgibtAngebotefür dieFreizeitunddasGemeinschaftsleben. Gibt es darüber hinaus Leistungen? Ja, Sie können das Leben im Betreuten Wohnen individuell gestalten. Folgende LeistungenkönnenSiebeiBedarfwählen: • ambulanteKranken-undAltenpflege • Besorgungen • Fahr-undBegleitdienste • Haushaltshilfen • Wäschedienst • VersorgungmitEssen Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, können Siefreiwählen,welchenAnbieterSiedamit beauftragen. 5. 2 Betreutes Wohnen und barrierefreies Wohnen Das »Betreute Wohnen« ist eine WohnformfürältereMenschen.Dabeistehtdie eigenständige Lebensführung im Vordergrund. Ziel ist es, so viel Selbständigkeit wie möglich und gleichzeitig so viel Hilfe wienötigzugewährleisten. Welche Grundleistungen umfasst das Betreute Wohnen? Im Betreuten Wohnen können Sie Pflege und Versorgung nach Bedarf organisieren.EsbeinhaltetkeineVollversorungwie in stationären Einrichtungen. Wenn Sie in einerAnlagefürBetreutesWohnenleben, dann haben Sie dort einen Ansprechpartner, der auch Pflege und Hilfe vermittelt und organisiert. Ihnen steht der Hausnot- 5. 3 Stationäre Einrichtungen Nicht immer ist es möglich, Zuhause im gewohntenLebensumfeldaltzuwerden.Für diesenFallgibtesimLandkreisUnterallgäu viele Pflegeeinrichtungen, die alles daran setzen, um auf Ihre individuellen BedürfnisseeinzugehenundumSieineinermöglichst familiären Umgebung zu betreuen, zupflegenundzufördern. Was sollte ich bei der Auswahl einer stationären Pflegeeinrichtung beachten? JekonkreterIhreBedürfnisseundWünsche sind,destoleichterfindenSiedenpassendenPflegeplatz.WirhabeneineÜbersicht mitausschlaggebendenKriterienfürSiezusammengestellt: 53 Allgemeines □□ Wie groß ist die Einrichtung? Wie viele Bewohner leben dort? □□ In welcher Umgebung liegt die Einrichtung (stadtnah, in der Natur, mit Park)? □□ Wie viele Pflegekräfte betreuen die Bewohner in den einzelnen Wohnbereichen? □□ Ist Probewohnen möglich? Zimmerausstattung □□ Wie groß sind die Zimmer und wie sind sie ausgestattet? □□ Ist es möglich, eigene Möbel mitzubringen? □□ Habe ich eine eigene Dusche und ein eigenes WC? □□ Gibt es einen Telefon- und Fernsehanschluss? □□ Wann und wie oft werden die Zimmer gereinigt? Verpflegung □□ Wie viele Mahlzeiten pro Tag gibt es? □□ Gibt es einen Speiseplan mit Menüauswahl (Diät- und Schonkost ...)? □□ Gibt es vorgeschriebene Essenszeiten? □□ Kann ich auch auf meinem Zimmer essen? □□ Kosten zusätzliche Getränke extra? Kosten □□ Sind die Kosten aufgeschlüsselt und verständlich dargestellt? □□ Welche Neben- und Zusatzkosten werden noch erhoben? □□ Wird das Waschen der eigenen Wäsche extra in Rechnung gestellt? 54 □□ Ist auch bei einem Krankenhausaufenthalt der volle Preis für den Pflegeplatz fällig? Ab welchem Tag kommt es zu einer Preisminderung? □□ Wie sind die Kündigungsfristen? □□ Wie lange muss für den Pflegeplatz nach Auszug oder Tod des Bewohners weitergezahlt werden? Serviceangebote □□ Gibt es Freizeitprogramme und Gruppenangebote? □□ Gibt es einen Beschäftigungstherapeuten in der Einrichtung? □□ Werden Friseur und Fußpflege im Haus angeboten? □□ Gibt es eine eigene Hauszeitung mit wichtigen Informationen? Wichtige Fragen für Angehörige □□ Gibt es – zur Mitgestaltung des Zusammenlebens – eine Bewohnervertretung oder einen Angehörigenbeirat? □□ Wie gut sind die Verkehrsanbindungen zur Einrichtung? □□ Gibt es in der Nähe Geschäfte, Gaststätten oder Cafés? □□ Gibt es Gästezimmer für Angehörige? Wo erhalte ich nähere Informationen darüber, wie die einzelnen Einrichtungen vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bewertet werden? Im „Pflegenavigator“ finden Sie seit 1. Januar 2010 die jeweils aktuellen Beurteilungen des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK). DenPflegenavigatorfindenSieimInternet unter www.aok-pflegeheimnavigator.de Was kostet ein Platz in einer Pflegeeinrichtung? Diese Frage können wir leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich setzen sich die Kosten in einer Pflegeeinrichtung folgendermaßenzusammen: • PflegebedingteAufwendungen • KostenfürUnterkunftundVerpflegung • Investitionskosten • GegebenenfallsAusbildungszuschlag • KostenfürzusätzlicheLeistungen(hier handelt es sich um Leistungen,die Sie in der Einrichtung zusätzlich in Anspruchnehmen,zumBeispielspezielle Getränke, Ausflüge, Ausgaben für den persönlichen Bedarf wie Frisör oder Fußpflege). Gibt es finanzielle Hilfen? Ja. Für die so genannten pflegebedingten Aufwendungen erhalten Sie Hilfen von der Pflegekasse (Seite 40). Setzen Sie sich dazu mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung. FürdieKostenfürUnterkunftundVerpflegung sowie die Investitionskosten müssen Sie selbst aufkommen. Sollten die Kosten für Sie zu hoch sein, so besteht die Möglichkeit,Sozialhilfezubeantragen.Näheres hierübererfahrenSiebeispielsweisebeim Besuch des monatlichen Sprechtags im Landratsamt Unterallgäu, den der Bezirk Schwaben anbietet. Bezirk Schwaben SprechtagamLandratsamt jedenzweitenDienstagimMonat Zimmer12 10-12Uhr EineAnmeldungzurSprechstundeist nicht erforderlich. Bezirk Schwaben - Sozialverwaltung Hafnerberg10 86152Augsburg Telefon(0821)3101-0 Fax(0821)3101-200 sozialverwaltung@bezirk-schwaben.de Was tun, wenn ich auf die Schnelle einen Einrichtungsplatz benötige? DieseTippshelfenweiter: • Nehmen Sie direkten Kontakt mit den Pflegeeinrichtungen auf, um den aktuellenStandverfügbarerPflegeplätzezu erfahren. • Bei der stationären Pflege kann es immermalzuEngpässenkommen.InformierenSiesichdeshalbfrühzeitigüber Einrichtungen und lassen Sie sich (unverbindlich) auf die Warteliste setzen. HakenSievonZeitzuZeitnach,damit derKontaktzumHausnichtabreißt. • IndringendenFällenkannderPflegebedürftige übergangsweise in eine Kurzzeitpflegegehen,biseinPlatzfreiwird. DortwerdenPflegebedürftige,dienormalerweisezuHauseversorgtwerden, zeitlichbefristetstationärgepflegt. 55 Mit der Einrichtung wird ein Vertrag abgeschlossen - was muss ich hier beachten? Ein Vertrag ist zwingend vorgeschrieben. ErregeltdieRechteundPflichtendesTrägers und des Bewohners. Deshalb empfiehlt sich eine gründliche Lektüre. Der TrägerderEinrichtungmussdenkünftigen Bewohner und/oder dessen Angehörige oderBetreuervorAbschlusseinesVertrags schriftlichüberdieAusstattung,Leistungen und Preise der Einrichtung unterrichten. Gesetzliche Grundlage ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz(WBVG). Welche stationären Einrichtungen gibt es im Landkreis? Fellheim • SchlossFellheimaltershorizonte, UlmerStraße6, Telefon(08335)9090 Kirchheim • SozialzentrumKirchheim, Raiffeisenstraße10, Telefon(08266)862640 Legau • SeniorenbetreuungVinzenzvonPaul, WitzenbergerWeg2, Telefon(08330)94040 Babenhausen • Kreis-Seniorenwohnheim St. Andreas, AmEspach20, Telefon(08333)3040 Markt Rettenbach • MarienheimAltenpflegeheim, MussenhausengGmbH, Ortsstraße9, Telefon(08269)969990 Bad Grönenbach • StiftungLiebenau-LebenimAlter Haus St. Dominikus, Schlossweg2, Telefon(08334)2596100 Mindelheim • Caritas-SeniorenzentrumSt.Georg, Bgm.-Krach-Straße4, Telefon(08261)76160 Bad Wörishofen • Kreis-SeniorenwohnheimAmAnger, AmAnger13, Telefon(08247)963530 • SeniorenresidenzBadWörishofen, TürkheimerStraße7-9, Telefon(08247)96240 • SeniorenzentrumMaximilianGmbH, Adolf-Scholz-Allee11, Telefon(08247)998310 56 Buxheim • BRKPflegeheimBuxheim, Rot-Kreuz-Straße5, Telefon(08331)97710 Ottobeuren • HafnerVilla,SusanneVonier, Luitpoldstraße9, Telefon(08332)92320 • LebenszentrumOttobeurenGmbH, Sonnenbühl3, Telefon(08332)800 • St.Anna-HilfegGmbH,HausSt.Josef, Spitalstraße2, Telefon(08332)7950 Pfaffenhausen • Dominikus-Ringeisen-Werk, IntegrativesSenioren-undBegegnungszentrumSt.Anna, Krankenhausstraße1, Telefon(08265)718640 Türkheim • Kreis-SeniorenwohnheimSt.Martin, Kapuzinerstraße11, Telefon(08245)96680 • PflegedomizilDübbel, WörishoferStraße1, Telefon(08245)96250 Wolfertschwenden • PflegeresidenzSiloah, AmMeierhof1, Telefon(08334)985850 Für Menschen mit Behinderung: Lautrach • RegensWagnerLautrach, GruppeElisa, Deybachstraße11, Telefon(08394)1890 5. 4 Beschwerdestelle Alle Einrichtungen im Landkreis Unterallgäuwerdenvonder„FachstellefürPflege undBehinderteneinrichtungen–QualitätsentwicklungundAufsicht“,kurzFQA,beraten und kontrolliert. Häufig wird die FQA auch noch als „Heimaufsicht“ bezeichnet. JährlichüberwachtdieFQAbeiihrenunangemeldetenBesuchen,obdiegesetzlichen Bestimmungen in den Einrichtungen ein- gehaltenwerden.ImMittelpunktstehtdie Frage,obdieBewohnerinderEinrichtung gutversorgt,betreutundgepflegtwerden. Wann und wie erreiche ich die FQA? Die Fachstelle finden Sie im Landratsamt UnterallgäuinMindelheim: FQA • Sabine Eberle, Telefon(08261)995-220, Zimmer35 • Caroline-MariaGsöllpointner, Telefon(08261)995-493, Zimmer131 MontagbisMittwoch8-12Uhr 14-16Uhr Donnerstag8-12Uhr 14-17Uhr Freitag8-12Uhr Wer kann sich an die FQA wenden? An die FQA können sich Bewohner der Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige ebenso wenden wie Verantwortliche und Mitarbeiter von Einrichtungen sowie PersonenundOrganisationen,diesichfür denBauoderdenBetriebeinerEinrichtung interessieren. Kann ich eine Beschwerde auch anonym vorbringen? Selbstverständlich behandeln wir alle Beschwerdenvertraulich.SolltenSiedennoch anonym bleiben wollen, respektieren wir dies und gehen auch dann Ihrem Anliegen nach. 57 6. Rechtliche Hilfen 6. 1 Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vollmacht Eigentlich möchte man nicht daran denken: Aber infolge eines Unfalls, einer Erkrankung oder auch durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können Sie manchmal eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln. Besprechen Sie deshalb gemeinsam mit Angehörigen oder Vertrauenspersonen „den Fall der Fälle“ und hinterlegen Sie etwas Schriftliches. Für Angehörige, Ärzte und für Sie selbst kann ein entsprechendes Schriftstück sehr wertvoll sein. Worin besteht der Unterschied zwischen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vollmacht? • Patientenverfügung: In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich Ihren Willen über die Art und Weise der ärztlichen Behandlung festhalten – für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung richtet sich dabei in erster Linie an behandelnde Ärzte oder das Behandlungsteam. • Betreuungsverfügung: In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch bestimmen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll. Für das Gericht sind diese Wünsche grund- 58 sätzlich verbindlich. Nicht aufgeführt werden in einer Betreuungsverfügung Wünsche hinsichtlich der zukünftigen Versorgungsform. • Vollmacht: Die Vollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Hierbei benennen Sie eine oder auch mehrere Personen Ihres Vertrauens – die auch bereit sind, im Bedarfsfall für Sie zu handeln. Daneben können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse angeben und anweisen, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Ebenfalls ist es möglich, für verschiedene Aufgaben (beispielsweise Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten) jeweils unterschiedliche Personen zu benennen. Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit die gewünschten Bevollmächtigten (beispielsweise Angehörige oder Freunde) bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit einzubeziehen. Soll eine entsprechende Verfügung schriftlich abgefasst sein? Ja. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 1. September 2009 die Patientenverfügung ausdrücklich in den Paragrafen 1901 a und 1901 b des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und hierfür die Schriftform vorgesehen. Vor diesem Zeitpunkt schriftlich verfasste Patientenverfügungen behalten ihre Gültigkeit. Auch aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung notwendig. Gibt es Vordrucke und wo könnte ich diese erhalten? Das bayerische Justizministerium hat eine BroschüreüberVorsorgefürUnfall,Krankheit und Alter aufgelegt. Diese enthält Vordrucke sowie weiterführende Informationen. Erhältlich ist die Broschüre im BuchhandeloderimInternetalsDownload unter www.verwaltung.bayern.de An welchen Mitarbeiter des Landratsamtes kann ich mich bei weiteren Fragen wenden? Betreuungsstelle • JoachimKandziora, Telefon(08261)995-275, Zimmer32 MontagbisFreitag 8 - 12 Uhr Damit wir uns ausreichend Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, einen Terminmitunszuvereinbaren.Selbstverständlich sind zu den angegebenen ZeitenauchtelefonischeAuskünftemöglich. 6. 2 Rechtliche Betreuung Betroffene empfanden die früheren Regelungen über die Entmündigung und die Pflegschaft häufig als überzogen und diskriminierend. Die seit 1992 mögliche „rechtlicheBetreuung“sollBetroffeneunterstützen – bei größtmöglicher Eigenverantwortung. AlskomplettgeschäftsunfähigerklärenGerichte die Betroffenen heute nicht mehr zwingend. Stattdessen stellt das Betreuungsgericht fest, ob der Betroffene in der Lageist,dieTragweiteseinerWillenserklärungen und Handlungen zu überschauen. DasGerichthatdieMöglichkeit,füreinzelne Aufgabenbereiche einen so genannten Einwilligungsvorbehalt anzuordnen, wenn dieGefahrbesteht,dasssonstdieGesundheitoderdasVermögendesBetreutengeschädigt würde. In diesem Fall muss der BetroffenefürbestimmteAngelegenheiten dieEinwilligungseinesBetreuerseinholen. Wer ordnet eine rechtliche Betreuung an? Wo kann man diese Betreuung anregen? Zuständig für das Betreuungsverfahren ist das Betreuungsgericht beim Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Betroffene sichgewöhnlichaufhält.Füreinenbetroffenen Bürger aus dem Landkreis UnterallgäuistdasBetreuungsgerichtMemmingen zuständig. Betreuungsgericht Memmingen St.-Josefs-Kirchplatz2 87700Memmingen Telefon(08331)105-282 59 Wer eine rechtliche Betreuung anregt, sollte dieser Anregung ein ärztliches Zeugnis beifügen, aus dem der Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgeht und aus dem sich die Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten ableiten lässt. In welchen Fällen kann eine Betreuung angeordnet werden? Eine Betreuung wird nur angeordnet, wenn der Betroffene psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert ist und seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die rechtliche Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können. Dies allein genügt aber nicht, um eine rechtliche Betreuung anzuordnen – sie muss auch erforderlich sein. Hierzu muss festgestellt werden, ob, in welchem Umfang, mit welchen Auswirkungen und für welche Dauer ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden soll. Grundsätzlich wird zunächst geprüft, ob nicht auch Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die entsprechenden Aufgaben übernehmen könnten. Ist dies möglich, dann sind diese Hilfen in jedem Fall vorrangig. 60 Wie läuft das gerichtliche Verfahren über eine Betreuung ab? Zunächst muss eine Betreuung beim Betreuungsgericht angeregt werden. Daraufhin erhält die Betreuungsbehörde (dies ist bei Bürgern aus dem Unterallgäu das Landratsamt Unterallgäu) vom Betreuungsgericht den Auftrag, die tatsächliche Betreuungsbedürftigkeit festzustellen. Bei einem Hausbesuch macht sich ein Mitarbeiter des Landratsamts ein Bild von der momentanen Lebenssituation des Betroffenen und berät mit den Angehörigen, ob noch andere Hilfsmöglichkeiten bestehen. Es wird auch nach bestehenden Vorsorgeund Bankkonto-Vollmachten gefragt und ob jemand aus der Familie, der Verwandtschaft oder aus dem Bekanntenkreis bereit und geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen. Das Gesundheitsamt fertigt ein medizinisches Gutachten an, die Untersuchung erfolgt in der Regel bei dem Betroffenen zu Hause. Das Gutachten wird dem Richter des Betreuungsgerichts vorgelegt. Daraufhin wird der Betroffene vom Richter persönlich angehört (entweder im Gericht oder zu Hause). Anhand des Gutachtens, der Stellungnahme der Betreuungsstelle und seines persönlichen Eindrucks entscheidet der Richter schließlich, ob die Betreuung notwendig ist oder nicht. Falls die rechtliche Betreuung erforderlich ist, wird gleichzeitig ein Betreuer bestellt. Der Betreuer erhält einen Ausweis, der ihn als rechtlichen Betreuer legitimiert. Für welche Bereiche kann ein Betreuer eingesetzt werden? Es wird grundsätzlich immer genau überprüft,welcheAngelegenheitenderBetroffene noch selbstständig regeln kann und woerUnterstützungbraucht.Fürfolgende Bereiche ist beispielhaft eine Betreuung möglich: • Gesundheitsfürsorge • Aufenthaltsbestimmung • Vermögenssorge • Vertretung gegenüber Behörden, VersicherungensowieRenten-undSozialleistungsträgern • Wohnungsangelegenheiten • Entscheidung über die Unterbringung und unterbringungsähnliche Maßnahmen • Postangelegenheiten • Organisation der ambulanten Versorgung • Die Betreuung ist flexibel auf die BedürfnissedesEinzelnenzugeschnitten. • NachspätestenssiebenJahrenwirddie Situation überprüft und die Betreuung gegebenenfalls aufgehoben oder eingeschränkt. • Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten wirdgrundsätzlichnichteingeschränkt. • Ausnahmsweise bei erheblicher SelbstschädigungkanneinsogenannterEinwilligungsvorbehaltfüreinzelneAufgaben angeordnet werden. • EheschließungunddasVerfasseneines Testaments sind trotz einer bestehendenBetreuungmöglich. • Das Wahlrecht bleibt erhalten. • DieWünschedesBetreutenmüssenbeachtet werden. Wie lange bleibt eine Betreuung bestehen? DiegerichtlichangeordnetenMaßnahmen – egal ob mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt–dürfennichtlängeralsnotwendig dauern. Spätestens nach sieben Jahren mussdasGerichtdarüberentscheiden,ob dieBetreuungverlängertoderaufgehoben wird. Betreuungsstelle • JoachimKandziora, Telefon(08261)995-275, Zimmer32 MontagbisFreitag8-12Uhr Was bedeutet also »rechtliche Betreuung«? • EingesetzlicherVertreterregeltdieAngelegenheiten zum Wohl des Betroffenen. • IndieRechtedesBetroffenenwirdnur soweit eingegriffen, wie dies unumgänglichist. An wen am Landratsamt Unterallgäu kann ich mich bei weiteren Fragen wenden? Wir bitten Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonischeAuskünftemöglich. 61 7. Sterben und Trauer 7. 1 Sterbephase „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Diese Aussage stammt von Cicely Saunders. Ihre Überzeugung: Es ist möglich,dieletztenTageeinesMenschenangenehmzugestalten. In der Region haben sich einige EinrichtungenundDienstediesemThemagewidmet. Was bieten die Stellen genau? Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV):SAPVhatdasZiel,Menschen, dieaneinerweitfortgeschrittenenErkrankung leiden, medizinisch und pflegerisch zu behandeln und zu begleiten. Stärkste Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder Angst werden gelindert und ein erhöhter Pflegebedarf gemeistert. Patient und Angehörige werden intensiv unterstützt, damitderBetroffenemöglichstinderletzten LebensphaseinvertrauterUmgebungbleiben kann. PALLIUM – gemeinnützige GmbH Palliative Care Team Unterallgäu-Memmingen AugsburgerStraße17, 87700Memmingen Telefon(08331)92725-0 Fax(08331)92725-25 Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst: Aufgabe des gemeinnützigen Vereins ist es, im christlichen Sinne schwerkrankeundsterbendeMenschenzu begleiten, ihren Hinterbliebenen Beistand 62 zuleistenundvergleichbareDienstezufördern. Hospizbegleiterinnen und -begleiter unddieMitgliederdesVorstandesarbeiten ausschließlichehrenamtlich. Sankt Elisabeth Hospizverein imCaritasverband MemmingenUnterallgäue.V AugsburgerStraße17, 87700Memmingen, Telefon(08331)4908989 Fax(08331)4908980 Ambulante Pflegedienste:Diepflegerische Versorgung sterbender Menschen bieten häufigauchambulantePflegedienstean– fragenSiebeiIhremPflegedienst(Seite25 -27)nach. Stationäre Hospize: Caritas-Seniorenzentrum St. Georg inKooperationmitdemSanktElisabeth Hospizverein Hospizzimmer, Bürgermeister-Krach-Straße4, 87719Mindelheim Telefon(08261)7616-0 Fax(08261)7676-76 Allgäu Hospiz Madlenerstraße18, 87435Kempten Telefon(0831)960464-0 Fax(0831)960464-44 7. 2 Checkliste Trauerfall Gedanken an den eigenen Tod werden häufig verdrängt. Auch Angehörige sind oft überfordert, mit dem Tod eines geliebten Menschen umzugehen. Dennoch ist es ratsam, sich schon im Voraus mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzen. Im Voraus Unterlagen ordnen und zugänglich aufbewahren. Das wären: □□ Personenstandsnachweis wie Geburtsurkunde bei ledigen Personen; Heiratsurkunde bei Ehepaaren (Familienstammbuch); Scheidungsurkunde bei geschiedenen Paaren □□ Sterbeurkunde des Ehepartners □□ Nachweis sämtlicher Rentenversicherungen □□ Lebensversicherungen, andere Versicherungen, Bank- und Vermögenspapiere □□ Aufstellung der Wertgegenstände □□ Generalvollmacht □□ Mitteilung, ob und wo ein Testament vorliegt Überlegungen anstellen zu: □□ Bestattungsart □□ Grabstätte □□ Bestattungsvorsorgevertrag Die nächsten Verwandten oder Personen Ihres Vertrauens sollten wissen, wo die Unterlagen zu finden sind. Im Trauerfall □□ Sterbefall zu Hause: unverzüglich Arzt (beispielsweise Hausarzt) verständigen. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. □□ Sterbefall in Klinik oder Pflegeeinrichtung: Leichenschau wird vom Arzt oder der Einrichtung veranlasst. □□ Bestattungsinstitut beauftragen: Es versorgt den Leichnam, sargt die Leiche ein und überführt sie zum Bestattungsort. Auf Wunsch beziehungsweise Vollmacht übernimmt das Unternehmen auch weitere Bestattungsvorbereitungen. □□ Todesfall zur Beurkundung anzeigen: mündlich oder schriftlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist. Notwendige Unterlagen: □□ Ärztliche Todesbescheinigung (beide Teile) □□ Geburtsurkunde des Verstorbenen □□ Gegebenenfalls Eheurkunde, Geburtsurkunde des überlebenden Ehepartners, Nachweis über die Auflösung der Ehe, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners □□ Personalausweis des Verstorbenen □□ Personalausweis der Person, die den Sterbefall anzeigt □□ Zusätzlich bei Sterbefall in Klinik oder Pflegeeinrichtung: schriftliche Sterbefallanzeige der Klinik/Einrichtung 63 DasStandesamtstelltdanndiebenötigten Sterbeurkunden aus (teilweise gebührenpflichtig). Wernochinformiertwerdenmuss: □ Angehörige □ Arbeitgeber □ MeldungbeimPfarramt Wasorganisiertwerdenmuss: □ TraueranzeigefürTageszeitung □ BestellungvonSterbebildern □ Trauerfeier Weitere Informationen und Auskünfte erhaltenSieimStandesamtIhrerGemeinde- oderStadtverwaltung. Im Nachgang □ Benachrichtigungdergesetzlichenund privatenVersicherungsträger □ Abgabe Testament beim Nachlassgericht □ Kündigungen/Abmeldungen: zum Beispiel Wohnung, Gas und Wasser, Daueraufträge bei Banken, Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitung und Telefon, Krankenpflege □ Gegebenenfalls Hinterbliebenenrente beantragen 64 8. Wichtige Telefonnummern Notarzt und diensthabende Apotheken sind aus der Wochenendausgabe der örtlichen Tageszeitung/ Unterallgäuer Rundschau und dem Wochenkurier zu entnehmen. Polizei Telefon 110 Feuerwehr Telefon 112 Rettungsdienst/Notarzt Telefon 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Telefon 11 61 17 Giftnotruf Telefon (0 89) 1 92 40 Opfer-Telefon: Opfer von Kriminalität und Gewalt Telefon 11 60 06 Telefonseelsorge Telefon (08 00) 1 11 01 11 Telefon (08 00) 1 11 02 22 Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! – Fachstelle für Seniorenangelegenheiten – Bad Wörishofer Str. 33 · 87719 Mindelheim Telefon(0 82 61) 9 95 - 2 20 Telefax(0 82 61) 9 95 - 1 02 20 E-Mail:soziales@lra.unterallgaeu.de Redaktion/Herausgeber: Landratsamt Unterallgäu Fotos: Fotolia.com, Landratsamt/Stand: Januar 2015