Ratgeber für Senioren

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Ratgeber für Senioren
Ratgeber für Senioren
• Ansprechpartner im Landratsamt und vor Ort
• Einrichtungen und Dienste im Unterallgäu
• Tipps und Angebote rund ums Älterwerden
»Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte
auch dafür sorgen, dass sie so kommen, wie man sie nehmen möchte.«DiesesZitatdesSchriftstellersCurtGoetztrifft
auchaufdasÄlterwerdenzu:SiekönnensichsehrwohleinStückweitdaraufvorbereiten–selbstbestimmen,wieSieimAlterlebenwollen.Mitdiesem
RatgeberwollenwirSiedabeiunterstützen.
Egal,obeinAngehörigerHilfebenötigt,oderSieselbstfürsAltervorsorgenwollen:Der»LeitfadenPflegebedürftigkeit«aufSeite21gibt
Ihnen einen ersten Überblick, an was Sie alles denken müssen. In der
Heft-MittesehenSie»AufeinenBlick«,woimLandkreiswelcheLeistungen für Senioren angeboten werden.
SielernenindieserBroschüreDiensteundVersorgungsformenkennen–vonFahrdienstenüberdieKurzzeitpflegebishinzuverschiedenen Wohnformen. Wir informieren Sie über unsere Beratungsangebote am Landratsamt, erläutern, wie Sie finanzielle Hilfen und
VergünstigungenbeantragenundwerIhnenweiterhelfenkann.Denn
imUnterallgäugibtesvieleMenschen,diesich–oftmalsehrenamtlich – für Senioren engagieren. Als Angehöriger erfahren Sie, wie Sie
diePflegeeinesgeliebtenMenschenmitdemBerufvereinbarenkönnen,woundwieSiedabeiUnterstützungerhalten.
Ichhoffe,dieserRatgeberistfüralleSeniorinnenundSenioren,Angehörige und Interessierte eine wertvolle Unterstützung. Für AnregungenundFragenstehtIhnendieFachstellefürSeniorenangelegenheiten am Landratsamt zur Verfügung, Telefon (0 82 61) 9 95-220.
WichtigeAdressenfindenSieergänzendinunseremSozialatlasund
weitereInformationenimInternet:www.unterallgaeu.de/senioren
Hans-Joachim Weirather
Landrat
1
Inhaltsverzeichnis
1. Persönliche Beratung
1.1 Die Fachstelle für Seniorenangelegenheiten
1.2 Demenz-Telefon
1.3 Die Seniorenbeauftragte des Landkreises
1.4 Die Seniorenbeauftragten der Gemeinden
1.5 Die Betreuungsstelle 1.6 Die Behindertenbeauftragten
1.7 Wohnberatung
1.8 Rentenberatung
4
4
5
6
7
10
10
12
16
2. Leitfaden: Pflegebedürftigkeit
20
3. Pflege zu Hause: Hilfen und Entlastung
3.1 Pflegezeit und Familienpflegezeit
3.2 Ambulante Pflegedienste
3.3 Mahlzeitendienste
3.4 Hausnotruf
3.5 Hilfen im Haushalt
3.6 Fahrdienste
3.7 Tagespflege
3.8 Betreuungsgruppen
3.9 Kurzzeitpflege
3.10Verhinderungspflege
3.11Selbsthilfegruppen
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22
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27
28
29
29
30
34
34
36
37
4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
38
4.1 Pflegeversicherung
38
4.1.1 Pflegestufen
38
4.1.2 Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz
39
4.1.3 Leistungen der Pflegeversicherung
39
• Pflegegeld
39
• Pflegesachleistungen 39
• Kombination von Geld- und Sachleistungen 40
• Teilstationäre Leistungen
40
• Leistungen für Pflegebedürftige in
ambulant betreuten Wohgruppen 40
• Leistungen bei vollstationärer Pflege
40
2
• Zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen 40
• Pflegehilfsmittel
41
• Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
41
• Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen 42
• Leistungen beantragen
42
• Gesamtübersicht über alle Leistungen
43
4.2 Barrierefreies Bauen
44
4.3 Mülltonne
45
4.4 Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
45
4.5 Schwerbehindertenausweis
46
4.6 Sozialleistungen
48
4.6.1 Hilfe zur Pflege
48
4.6.2 Hilfe zur Gesundheit 49
4.6.3 Sozialhilfe
49
4.6.4 Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
50
4.6.5 Wohngeld
51
5. Wohnformen
5.1 Ambulant betreute Wohngemeinschaften
5.2 Betreutes Wohnen und barrierefreies Wohnen
5.3 Stationäre Einrichtungen
5.4 Beschwerdestelle
52
52
53
53
57
6. Rechtliche Hilfen
6.1 Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vollmacht
6.2 Rechtliche Betreuung
58
58
59
7. Sterben und Trauer
7.1 Sterbephase
7.2 Checkliste Trauerfall
62
62
63
8. Wichtige Telefonnummern
65
3
1. Persönliche Beratung
anderenStellenzusammen.
• Sie informiert die Öffentlichkeit über
seniorenspezifischeThemen.
EinpersönlichesGesprächistdurchnichts
zu ersetzen. Vieles lässt sich so völlig unkompliziertklären.
1. 1 Die Fachstelle für
Seniorenangelegenheiten
WirhabeneinoffenesOhrfürSie:Beiallen
Fragen rund ums Älterwerden können Sie
dieFachstellefürSeniorenangelegenheiten
im Landratsamt Unterallgäu kontaktieren.
WirhelfenIhnenauchweiter,wennSieFragenzurBetreuungeinespflegebedürftigen
Angehörigen haben oder wissen möchten,
welchefinanzielleHilfenesgibt.
Welche Aufgaben hat die Fachstelle?
• Sie berät und unterstützt Bürger bei
spezifischenFragestellungenundProblemenzumThemaÄlterwerden.
• SievertrittdenLandkreisinArbeitskreisen für Seniorenangelegenheiten.
• Sie arbeitet mit Kommunen und Trägern der freien Wohlfahrtspflege und
4
Fachstelle für Seniorenangelegenheiten
• Sabine Eberle,
Telefon(08261)995-220,
Zimmer35
• Caroline-MariaGsöllpointner,
Telefon(08261)995-493,
Zimmer131
MontagbisMittwoch 8-12Uhr
14-16Uhr
Donnerstag 8-12Uhr
14-17Uhr
Freitag
8-12Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit
uns. Selbstverständlich sind zu den angegebenen Zeiten auch telefonische Auskünftemöglich.
Wer koordiniert das Seniorenpolitische Gesamtkonzept für den Landkreis Unterallgäu?
AnsprechpartnerbeiallenFragenrundum
dasseniorenpolitischeGesamtkonzeptdes
Landkreises Unterallgäu ist die Koordinationsstelle, besetzt mit Hubert Plepla. Die
Koordinationsstelle versteht sich als Kooperationspartner für alle Einrichtungen
undOrganisationenimLandkreisUnterallgäu, die dazu beitragen, dass Senioren
möglichstlangezuHausewohnenbleiben
können. Herr Plepla arbeitet eng mit den
Arbeitskreisen zusammen und begleitet
diese.ZudemstehterinengemKontaktmit
denGemeinden,umdiesebeiderUmsetzung des Seniorenkonzepts des LandkreisessowiederlokalenSeniorenkonzeptezu
beratenundzuunterstützen.
Koordinator
seniorenpolitisches Gesamtkonzept
• HubertPlepla,
Telefon(08261)995-457,
Zimmer130
1. 2
Demenz-Telefon
IstderPartner,einElternteilodereinanderes Familienmitglied an Demenz erkrankt,
brichteineWeltzusammen.„Warumtrifft
esgeradeuns?“istoftdieersteReaktion.
NebenderSorgeumdenKrankenbelastet
die Angehörigen in vielen Fällen auch die
Pflege.ImUnterallgäulassenwirSiedamit
nicht allein.
Wo erhalten Betroffene »erste Hilfe«?
InderFachstellefürSeniorenangelegenheitenimLandratsamtUnterallgäuhabenwir
ein »Demenz-Telefon« eingerichtet. Über
dasDemenz-TelefonkönnenSiealleFragen
rund um das Thema Demenz stellen. Auf
WunschkönnenSieaucheinpersönliches
Gesprächvereinbaren.
Ist die Beratung am Demenz-Telefon anonym?
Ja, wenn Sie anonym bleiben möchten, so
istdiesselbstverständlichmöglich.Obanonymodernicht:JedesGesprächwirdabsolutvertraulichbehandelt!
Demenz-Telefon
• Caroline-MariaGsöllpointner,
Telefon(08261)995-493
MontagbisMittwoch 8-12Uhr
14-16Uhr
Donnerstag 8-12Uhr
14-17Uhr
Freitag
8-12Uhr
WeitereInformationen:
DerArbeitskreisGerontopsychiatrieimGemeindepsychiatrischenVerbundMemmingen-Unterallgäu hat einen Demenz-Wegweiser herausgegeben. Dieser Ratgeber
informiert ausführlich über Hilfsangebote
in der Stadt Memmingen und im Unterallgäu. Er ist unter anderem beim LandratsamtUnterallgäuerhältlichoderonlineauf
den Internetseiten des Landkreises Unterallgäueinsehbar.
Welche Auskünfte bekomme ich am Demenz-Telefon?
Am Demenz-Telefon erfahren Sie mehr
über Beratungs- und VersorgungsangeboteundSieerhaltenAdressenvonweiteren
AnsprechpartnernundSelbsthilfegruppen.
5
1. 3 Die Seniorenbeauftragte
des Landkreises
Seit 1. Dezember 2009 hat der Landkreis
Unterallgäu eine eigene Seniorenbeauftragte: Edeltraud Neubauer steht ehrenamtlich allen Senioren, deren Angehörigen
und den Seniorenbeauftragten der GemeindenmitRatundTatzurSeite.Zweimal
monatlich bietet sie Bürgersprechstunden
imLandratsamtMindelheiman.
Welche Aufgaben hat die Seniorenbeauftragte?
Die Seniorenbeauftragte ist AnsprechpartnerinundSprachrohrfüralleSeniorenim
Landkreis Unterallgäu sowie deren Angehörige.SieergänztdasAngebotderFachstelle für Seniorenangelegenheiten im
Landratsamt. Edeltraud Neubauer ist Bindeglied zwischen älteren Mitbürgern und
denEntscheidungs-undBeratungsgremien
des Landkreises und will für die Anliegen
undBedürfnisseältererMenschensensibilisieren.
6
Kann mir die Seniorenbeauftragte beim
Ausfüllen von Anträgen helfen oder mir sagen, mit welchem Problem ich mich an wen
wenden kann?
Ja, auch dabei ist Ihnen unsere Seniorenbeauftragtebehilflich.BringenSieIhreUnterlageneinfachmitindieSprechstunden.
Die Seniorenbeauftragte
• Edeltraud Neubauer,
E-Mail:soziales@lra.unterallgaeu.de
SprechstundeamLandratsamt:
AnjedemzweitenundviertenDienstag
imMonat:
16-18Uhr
Zimmer12
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wenn Sie nicht mobil sind, wenden Sie
sichanunsereSenioren-Fachstelleim
Landratsamt(Seite4)oderschreibenSie
eine E-Mail.
Edeltraud Neubauer
1. 4 Die Seniorenbeauftragten
der Gemeinden
Amberg
• AnnaFipper-Riedl,
Telefon(08241)4838
Apfeltrach
• Anna Mayer,
Telefon(08261)1754
• TheaScholz,
Telefon(08261)1245
• Hubert Eisenschmid
Telefon(08261)20508
Babenhausen
• LeonhardMüller,
Telefon(08333)93710
Bad Grönenbach
• keinAnsprechpartner
Bad Wörishofen
• Ilse Erhard,
Telefon(08247)4424
Benningen
• MartinMayer
Telefon(08331)9415256
Boos
• ElisabethGroß,
Telefon(08335)9893900
Breitenbrunn
• Rosemarie Maier,
Telefon(08263)1550
Buxheim
• BirgitMiller,
Telefon(08331)495588
Böhen
• ElisabethFröhner,
Telefon(08338)321
Dirlewang
• CorneliaSalzborn
Telefon(08267)1443
Egg a. d. Günz
• Michael Weber,
Telefon(08333)1555
Eppishausen
• Inge Jungmaier
Telefon(08266)80033
Erkheim
• IrmgardKellnhofer,
Telefon(08336)81006
Ettringen
• GabiStrüwing,
Telefon(08249)8129
Fellheim
• RenateRaffl
er,
Telefon(08335)404
Hawangen
• VeronikaAdelwarth,
Telefon(08332)6323
Heimertingen
• HeidrunBauer,
Telefon(08335)989081
Holzgünz
• BarbaraHeiß,
Telefon(08393)375
Kammlach
• Josef Steidele,
Telefon(08261)1495
Kettershausen
• SusanneSchewetzky,
Telefon(08333)8665
Kirchhaslach
• Siegfried Müller,
Telefon(08333)602
oder(0172)8312443
7
Kirchheim
• Werner Welser,
Telefon (0 82 66) 8 60 80
Kronburg
• Thomas Zeller,
Telefon (0 83 94) 9 31 72
Lachen
• Gertraud Rabus,
Telefon (0 83 31) 8 02 63
• Hannelore Riegg,
Telefon (0 83 31) 12 45
• Anneluise Weh,
Telefon (0 83 32) 18 82
Lauben
• Richard Moser jun.,
Telefon (0 83 36) 77 43
Lautrach
• Martin Röder,
Telefon (0 83 94) 92 68 28
• Christiane Klenovsky
Telefon (0 83 94) 94 02 28
Legau
• Wendelin Grotz,
Telefon (0 83 30) 10 57
Markt Rettenbach
• Max Miller
Telefon (0 83 92) 2 42
• Hannelore Präsenz
Telefon (0 83 92) 6 55
Markt Wald
• Johann Endres,
Telefon (0 82 62) 13 59
oder (0151) 14 12 35 13
Memmingerberg
• Bianca Hofmann,
Telefon (0 83 31) 49 47 87
8
Mindelheim
• Hans-Peter Gaiser,
Telefon (0 82 61) 96 86
Niederrieden
• Marianne Hummel,
Telefon (0 83 35) 12 98
Oberrieden
• Kein Ansprechpartner
Oberschönegg
• Joachim Heisig,
Telefon (0 83 33) 24 71
Ottobeuren
• Rita Mayer,
Telefon (0 83 32) 61 77
oder (0 83 32) 9 21 90
Pfaffenhausen
• Franz Renftle
Telefon (0 82 65) 77 05
Pleß
• Kein Ansprechpartner
Rammingen
• Ingrid Schindele,
Telefon (0 82 45) 23 49
Salgen
• Reinhold Schmid (für Bronnen)
Telefon (0 82 66) 7 84
• Petra Schuster
Telefon (0 82 65) 15 31
• Annelise Scholz
Telefon (0 82 65) 73 33 42
Sontheim
• Margret Müller
Telefon (0 83 36) 8 06 17
Stetten
• Xaver Grimm,
Telefon (0 82 61) 42 34
• Roswitha Jall
Telefon (0 82 61) 2 16 73
Trunkelsberg
• CorneliavonSchledorn,
Telefon(08331)4451
Tussenhausen
• HildeRampp,
Telefon(08268)453
Türkheim
• Inge und Hans Hassmann,
Telefon(08245)755
Ungerhausen
• VeronikaWildegger,
Telefon(08393)7526
Unteregg/Oberegg
• MarlenePreißinger,
Telefon(08269)9604-63oder-64
Westerheim
• Ute Aramini,
Telefon(08336)81018
Wiedergeltingen
• KeinAnsprechpartner
Winterrieden
• Regine Zoller,
Telefon(08333)946518
Wolfertschwenden
• HedwigGöser
Telefon(08334)8709999
• ReinhildeSchmalholz
Telefon(08334)1095
• Nicole Hellmuth
Telefon(08334)987521
Woringen
• ManuelaFendt
Telefon(08331)88507oder
(0173)1807553
SollteesinIhrerGemeindenochkeinenSeniorenbeauftragten geben, so wenden Sie
sich an die Koordinationsstelle SeniorenkonzeptimLandratsamt,Telefon(08261)
995-457,oderanIhrenBürgermeister.
Übrigens:HabenSieInteresseandieserehrenamtlichenTätigkeit,sowendenSiesich
ebenfalls an eine der beiden Stellen.
Mit welchen Anliegen kann ich mich an den
Seniorenbeauftragten meiner Gemeinde
wenden?
Grundsätzlich sind die örtlichen Seniorenbeauftragten eine erste Anlaufstelle in
sämtlichenFragenrundumdieThemenÄlterwerdenundPflege–entwedersiekönnen Ihnen persönlich weiterhelfen oder
IhnengeeigneteAnsprechpartnernennen.
Darüber hinaus können Sie sich an den Seniorenbeauftragten Ihrer Gemeinde wenden, wenn Sie spezielle Anliegen haben –
von der fehlenden Straßenlaterne bis hin
zum barrierefreien Zugang zum Rathaus.
Die Seniorenbeauftragten sind Bindeglied
zumBürgermeisterundzumGemeinderat.
IhrörtlicherSeniorenbeauftragterwirdsich
auchfürdiespeziellenBedürfnissevonSenioren einsetzen, also zum Beispiel dafür,
dass Einkaufsmöglichkeiten geschaffen
oderFahrdienstevermitteltwerden.
*DieaktuelleListefindenSieauchunter
www.unterallgaeu.de/senioren
9
1. 5
Die Betreuungsstelle
Welche Aufgaben hat die Betreuungsstelle
am Landratsamt?
• SieberätundunterstütztBürgerinallen
FragenzumBetreuungsrecht,zumBeispielwennesumdieVoraussetzungen
zur Einleitung einer Betreuung geht,
um das Betreuungsverfahren oder die
AuswahldesBetreuers.
• Sie informiert über General- und Vorsorgevollmachten, wie Sie eine Betreuungvermeidenkönnensowieüber
PatientenverfügungenundBetreuungsverfügungen.
• SiebeglaubigtUnterschriftenunterGeneral-undVorsorgevollmachten.
Betreuungsstelle
• JoachimKandziora,
Telefon(08261)995-275,
MontagbisFreitag 8-12Uhr
Zimmer32
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Selbstverständlichsindzudenangegebenen Zeiten auch telefonische Auskünfte
möglich.
10
1. 6
Die Behindertenbeauftragten
DieBehindertenbeauftragtendesLandkreises haben ein offenes Ohr für alle Sorgen
undNötevonMenschenmitBehinderung
undchronischKrankensowiederenAngehörigen.ZielderBehindertenbeauftragten
ist, allen Menschen mit Behinderung und
allen chronisch Kranken zu ermöglichen,
eingleichberechtigterTeilderGesellschaft
zusein.
Marianne Mayeristseit1.Januar2009ehrenamtliche Behindertenbeauftragte des
Landkreises.SiearbeitetseitvielenJahren
alsLehrerinamSonderpädagogischenFörderzentrum in Mindelheim. Zudem ist sie
fürdasErstellenderLehrpläneimSonderschulbereichamISBzuständig–dasISBist
die Forschungsabteilung des Kultusministeriums. Sie engagiert sich außerdem in
der VKIB, der Vereinigung aller Behindertenbeauftragten in Bayern. Sie informiert
dieBehindertenbeauftragtenvorOrtüber
neueGesetze,Aktionen,RechteundPflichten. Zudem steht Sie allen Unterallgäuern
bei Fragen rund um die Behinderung zur
Verfügung.
Die Behindertenbeauftragte
• Marianne Mayer,
Telefon:(0173)3511762,
E-Mail:
Mayer_Marianne@t-online.de
SprechstundeamLandratsamt:
JedenerstenDienstagimMonat: 16-18Uhr
Zimmer12
Kreisbaumeister Claus Irsigler berätbeiallen Fragen rund um barrierefreies Bauen.
Er ist Fachmann in Sachen barrierefreies
Bauen. Er weist die öffentliche Hand bei
Bauvorhaben auf die Bedürfnisse behinderter Menschen hin. Zudem steht er im
LandratsamtunteranderembeiFragenzur
so genannten Wohnraumanpassung zur
Verfügung.
• SprechstundeinMemmingen:
Altenheim St. Ulrich,
Sankt-Hildegard-Weg2,
JedendrittenDienstagimMonat: 16-18Uhr
Behindertenbeauftragter und
Kreisbaumeister am Landratsamt
• ClausIrsigler,
Telefon(08261)995-331,
Zimmer227
Die Beratung ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
DieBeratungistkostenlos.
DiejeweiligenRäumesindauchfürMenschenmitGehbehinderunggutzuerreichen.
Wer seine Wohnung altersgerecht gestalten möchte, den berät auch die Wohnberatung des Landkreises Unterallgäu (Seite
12-15).
MarianneMayerundClausIrsigler
11
1. 7
Wohnberatung
Viele Menschen denken darüber nach,
wie sie im Alter oder bei Behinderung leben wollen. In der vertrauten Umgebung
zu bleiben wünschen sich viele. Um trotz
fortgeschrittenen Alters, bei Behinderung
odereinerErkrankungdaheimwohnenzu
können,istesoftnotwendig,dieWohnung
an die veränderten Bedürfnisse anzupassen.DieWohnberaterdesLandkreisesund
vorOrthelfenIhnendabei.SokönnenSie
auchinZukunftselbstbestimmt,sicherund
selbstständiginIhremZuhauseleben.
Was macht die Wohnberatung?
• Die Wohnberatung ist kostenlos, neutralundunverbindlich.
• Bei Bedarf findet die Beratung bei Ihnen zuhause statt. Sie unterliegt der
Schweigepflicht.
• DieBeratererarbeitengemeinsammit
IhnendiegewünschteLösung.
• Und sie begleiten Sie bei den Umbaumaßnahmen.
12
• Die Wohnberater unterstützen Sie bei
AnträgenanKostenträger.
Worum geht´s genau?
• UmbaumaßnahmenwiestufenloseEingängeoderVeränderungenimBad
• Ausstattungsveränderungen wie bequemere Möbel oder sichere Fußbodenbeläge
• Technische Hilfsmittel wie BadewannenlifteroderHaltegriffe
• Finanzierungsmöglichkeiten
Wohnberatung Koordination
• Prof.Hans-DieterHaas,
Telefon(08247)3109115,
Bgm.-Möckel-Straße4,
86825BadWörishofen
Zudem können Sie sich auch direkt an den
für den jeweiligen Wohnort zuständigen
Wohnberater wenden.
Landkreis Unterallgäu
• Hans-DieterHaas,Koordinator
Telefon(08247)3109115
• HeinzSchulze(beiBedarf),
Telefon(08332)8840
Amberg
• KaterinaKoller-Stefan,
Telefon(08247)962628
Apfeltrach
• Markus Riker,
Telefon(08261)76900
oder(0177)3273512
Babenhausen
• Josef Deggendorfer,
Telefon(08333)8333
• LeonhardMüller,
Telefon(08333)93710
Bad Grönenbach
• DianaElverich,
Telefon(0162)2818983
Bad Wörishofen
• KaterinaKoller-Stefan,
Telefon(08247)962628
• Hans-Dieter Haas,
Telefon(08247)3109115
• Rita Heidorn,
Telefon(0174)9555127
Benningen
• ReginaSproll,
Telefon(08331)9259664
Boos
• CorneliavonSchledorn,
Telefon(08331)2391
• ReginaSproll,
Telefon(08331)9259664
Breitenbrunn
• Josef Deggendorfer,
Telefon(08333)8333
• LeonhardMüller,
Telefon(08333)93710
Buxheim
• Angela Schnalke,
Telefon(08331)3101
• Markus Riker,
Telefon(08261)76900
oder(0177)3273512
Böhen
• ElkeKunze,
Telefon(08332)9237412
• LudwinaSchedler,
Telefon(08332)9237424
Dirlewang
• Markus Riker,
Telefon(08261)76900
oder(0177)3273512
Egg a.d. Günz
• Richard Moser,
Telefon(08336)7743
Eppishausen
• RobertKnoll,
Telefon(08266)862640
Erkheim
• Richard Moser,
Telefon(08336)7743
• Markus Riker,
Telefon(08261)76900
oder(0177)3273512
Ettringen
• KaterinaKoller-Stefan,
Telefon(08247)962628
Fellheim
• Josef Deggendorfer,
Telefon(08333)8333
• LeonhardMüller,
Telefon(08333)93710
13
Hawangen
• Elke Kunze,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 12
• Ludwina Schedler,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 24
Heimertingen
• Cornelia von Schledorn,
Telefon (0 83 31) 23 91
• Regina Sproll,
Telefon (0 83 31) 9 25 96 64
Holzgünz
• Cornelia von Schledorn,
Telefon (0 83 31) 23 91
• Regina Sproll,
Telefon (0 83 31) 9 25 96 64
Kammlach
• Markus Riker,
Telefon (0 82 61) 7 69 00
oder (01 77) 3 27 35 12
Kettershausen
• Josef Deggendorfer,
Telefon (0 83 33) 83 33
• Leonhard Müller,
Telefon (0 83 33) 9 37 10
Kirchhaslach
• Josef Deggendorfer,
Telefon (0 83 33) 83 33
• Leonhard Müller,
Telefon (0 83 33) 9 37 10
Kirchheim
• Robert Knoll,
Telefon (0 82 66) 86 26 40
Kronburg
• Diana Elverich,
Telefon (01 62) 2 81 89 83
Lachen
• Elke Kunze,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 12
• Ludwina Schedler,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 24
14
Lauben
• Richard Moser,
Telefon (0 83 36) 77 43
Lautrach
• Regina Sproll
Telefon (0 83 31) 9 25 96 64
Legau
• Diana Elverich,
Telefon (01 62) 2 81 89 83
Markt Rettenbach
• Elke Kunze,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 12
• Ludwina Schedler,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 24
Markt Wald
• Robert Knoll,
Telefon (0 82 66) 86 26 40
Memmingerberg
• Cornelia von Schledorn,
Telefon (0 83 31) 23 91
• Regina Sproll,
Telefon (0 83 31) 9 25 96 64
Mindelheim
• Markus Riker,
Telefon (0 82 61) 7 69 00
oder (0177) 3 27 35 12
• Hans-Peter Gaiser,
Telefon (0 82 61) 99 15 47
Niederrieden
• Regina Sproll,
Telefon (0 83 31) 9 25 96 64
Oberrieden
• Markus Riker,
Telefon (0 82 61) 7 69 00
oder (0177) 3 27 35 12
Oberschönegg
• Josef Deggendorfer,
Telefon (0 83 33) 83 33
• Leonhard Müller,
Telefon (0 83 33) 9 37 10
Ottobeuren
• Elke Kunze,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 12
• Ludwina Schedler,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 24
Pfaffenhausen
• Robert Knoll,
Telefon (0 82 66) 86 26 40
Pless
• Josef Deggendorfer,
Telefon (0 83 33) 83 33
• Leonhard Müller,
Telefon (0 83 33) 9 37 10
Rammingen
• Katerina Koller-Stefan,
Telefon (0 82 47) 96 26 28
Salgen
• Robert Knoll,
Telefon (0 82 66) 86 26 40
Sontheim
• Elke Kunze,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 12
• Ludwina Schedler,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 24
Stetten
• Elke Kunze,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 12
• Ludwina Schedler,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 24
Trunkelsberg
• Cornelia von Schledorn,
Telefon (0 83 31) 23 91
Tussenhausen
• Katerina Koller-Stefan,
Telefon (0 82 47) 96 26 28
Türkheim
• Katerina Koller-Stefan,
Telefon (0 82 47) 96 26 28
• Rita Heidorn,
Telefon (01 74) 9 55 51 27
Ungerhausen
• Cornelia von Schledorn,
Telefon (0 83 31) 23 91
• Regina Sproll,
Telefon (0 83 31) 9 25 96 64
Unteregg
• Markus Riker,
Telefon (0 82 61) 7 69 00
oder (01 77) 3 27 35 12
Westerheim
• Elke Kunze,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 12
• Ludwina Schedler,
Telefon (0 83 32) 9 23 74 24
Wiedergeltingen
• Katerina Koller-Stefan,
Telefon (0 82 47) 96 26 28
Winterrieden
• Josef Deggendorfer,
Telefon (0 83 33) 83 33
• Leonhard Müller,
Telefon (0 83 33) 9 37 10
Wolfertschwenden
• Diana Elverich,
Telefon (01 62) 2 81 89 83
Woringen
• Diana Elverich,
Telefon (01 62) 2 81 89 83
* Die aktuelle Liste finden Sie auch unter
www.unterallgaeu.de/senioren
15
1. 8 Rentenberatung
Sie haben nur noch wenige Monate im Beruf vor sich und möchten sich nun genau
über Ihre Rente informieren? Sie fragen
sich, wie sich ein Minijob auf Ihre Rente
auswirkt und was Sie hier beachten sollten?
Sie sind sich nicht sicher, unter welchen
Umständen Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten können? Das Versicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu versucht
Ihnen in all diesen Fällen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung weiterzuhelfen.
Wird mir die Rente automatisch ausbezahlt
oder muss ich einen Antrag stellen?
Die Rente kommt nicht von alleine oder
wird »von Amts wegen« auf Ihr Konto
ausgezahlt. Die Rentenversicherungsanstalt weiß nicht, wann und welche Leistung Sie haben möchten. Alle gesetzlichen
Sozialleistungen – auch die Rente – werden
nur auf Antrag bewilligt.
Wann muss ich den Rentenantrag stellen?
Um Rechtsnachteile zu vermeiden, müssen
Sie den Rentenantrag rechtzeitig stellen.
Rentenansprüche werden nur zeitlich begrenzt nachgezahlt. Der Zeitpunkt des Rentenantrages kann für den weiteren Krankenversicherungsschutz maßgebend sein.
Folgende zeitliche Richtwerte sollten Sie
beachten:
• Altersrente: Stellen Sie den Antrag auf
Altersrente etwa drei Monate bevor Sie
die Altersgrenze erreichen, sofern die
16
versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen.
• Erwerbsminderungsrente: Sobald eine
Leistungsminderung eingetreten ist –
zum Beispiel durch Erkrankung oder
einen Unfall – und Sie nicht mehr oder
nur noch eingeschränkt arbeiten können, sollten Sie umgehend den Antrag
stellen.
• Hinterbliebenenrente: Nach einem
Sterbefall sollten Sie als Hinterbliebener baldmöglichst die Hinterbliebenenrente beantragen. Der Antrag zur
Auszahlung des »Sterbevierteljahres«
ersetzt nicht den Rentenantrag.
• Kontenklärung: Das eigene Versicherungskonto sollten Sie frühzeitig vervollständigen. Häufig sendet Ihnen dazu
der Versicherungsträger einen Auszug
über die bisher gemeldeten Versicherungszeiten zu und bittet Sie, diese zu
überprüfen. In einem Ehescheidungsverfahren oder bei Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden ebenfalls die Konten geklärt, um
die beiderseitigen Rentenanwartschaften festzustellen. Nur wenn das Versicherungskonto vollständig und richtig
ist, kann die Höhe Ihrer Rente richtig
berechnet werden.
Wo erhalte ich einen Rentenantrag?
Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer
Gemeinde oder im Landratsamt. Auf Anfrage schicken wir Ihnen die Unterlagen auch
zu. Daneben können Sie den Rentenantrag
auch über das Internet aufrufen und online
ausfüllen.
Ich habe Angst davor, beim Ausfüllen des
Rentenantrags etwas falsch zu machen.
Wer kann mir dabei helfen?
Bei Unsicherheiten sind wir Ihnen gerne
behilflich. Wenden Sie sich zunächst an
die Stelle, wo Sie Ihre Antragsunterlagen
erhalten haben, zum Beispiel an Ihre Gemeindeverwaltung oder an Ihre Verwaltungsgemeinschaft (VG). SelbstverständlichhilftIhnenauchdasVersicherungsamt
am Landratsamt oder bei der Stadt gerne
weiter.
Wo kann ich meinen ausgefüllten Rentenantrag abgeben?
DiesistaufmehrerenWegenmöglich–zum
Beispiel bei IhrerWohnsitzgemeinde,persönlichoderaufdemPostwegbeimVersicherungsamt im Landratsamt Unterallgäu,
Bad Wörishofer Straße 33, in 87719 Mindelheim
Wo und wie kann ich meine Versicherungsunterlagen überprüfen?
MöchtenSieeineRentenauskunftoderNäheres über Ihren Versicherungsverlauf erfahren,dannwendenSiesichbitteandie
DeutscheRentenversicherung.Informationen erhalten Sie auch auf deren Internetseiten:
www.deutsche-rentenversicherung.de
An wen kann ich mich mit meinen Fragen
rund um die Rente wenden?
WennSieBeratungundUnterstützungrund
umdiegesetzlicheRentenversicherungbenötigen, hilft Ihnen das Versicherungsamt
gerneweiter.SolltenSieeineverbindliche
Rechtsauskunft in Rentenangelegenheiten benötigen, so ist hierfür der jeweilige
Rentenversicherungsträger zuständig. Die
Deutsche Rentenversicherung bietet einmalwöchentlicheinenSprechtagimLandratsamtUnterallgäuinMindelheiman.
DarüberhinausgibteseinkostenlosesBürgertelefon, an das Sie sich mit Fragen zur
Rentenversicherungwendenkönnen:
• VersichertederDeutschenRentenversicherung Schwaben können sich montags
bisdonnerstagsvon7.30bis19.30Uhr
undfreitagsvon7.30bis15.30Uhrunter
Telefon(0800)1000480021beraten
lassen.
• Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Bund werden montags bis
donnerstagsvon7.30bis19.30Uhrund
freitags von 7.30 bis 15.30 Uhr unter
Telefon(0800)100048070beraten.
• Wer sich nicht sicher ist, bei welchem Rentenversicherungsträgererversichertist,
kannsichauchandieVermittlungunter
Telefon(0800)10004800wenden.
Wie erreiche ich das Versicherungsamt?
Versicherungsamt am Landratsamt
• PeterHaggenmüller,
Telefon(08261)995-386,
Zimmer35
MontagbisFreitag 8-12Uhr
zusätzlichamDonnerstag 14-17Uhr
BittevereinbarenSievorabeinenTermin.DieBeratungistkostenlos.
17
Wann findet der Sprechtag der Deutschen
Rentenversicherung statt und mit welchen
Anliegen kann ich kommen?
Deutsche Rentenversicherung
SprechstundeamLandratsamt:
Mittwoch
8.30bis15.30Uhr
• DieSprechstundeistkostenlos.
• BittevereinbarenSievorabeinen
Termin,Telefon(08261)995-386.
• HaltenSiebeiderTerminvereinbarungIhreSozialversicherungsnummer bereit.
• BringenSiezumBeratungstermin
IhreVersicherungsunterlagenund
IhrenPersonalausweismit.
Hier können Sie alle Fragen rund um die
gesetzlicheRentenversicherungstellen.Sie
erhalten auch Tipps zur zulagengeförderten,privatenAltersvorsorge.
Wo erhalte ich eine Beglaubigung für Rentenzwecke?
Das Versicherungsamt (Seite 17) stellt Ihnen kostenfrei eine solche Beglaubigung
aus. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen
Termin.
Wo erhalte ich Informationsmaterial rund
um das Thema Rente?
DieDeutscheRentenversicherunghatverschiedene interessante InformationsbroschürenrundumdieRentezusammengestellt.DiesefindenSieindenInfoständern
im Eingangsbereich des Landratsamts in
Mindelheim.
18
19
2. Leitfaden: Pflegebedürftigkeit
Ein naher Angehöriger ist vermehrt auf Unterstützung angewiesen.
• Was ist nun zu tun?
• Wohin muss ich mich wenden?
• Wer kann uns helfen?
• Was muss beantragt werden?
Um Sie in dieser Situation zu unterstützen, haben wir den „Leitfaden
Pflegebedürftigkeit“ für Sie zusammengestellt – er soll Ihnen einen
ersten Überblick bieten.
Alle angesprochenen Leistungen und Dienste werden auf den folgenden Seiten für Sie erläutert.
20
3. Pflege zu Hause: Hilfen und Entlastung
Pflegebedürftigkeit verändert das Leben.
Sie werden damit jedoch nicht alleine gelassen. Auf den folgenden Seiten erfahren
Sie alles über die Pflege zu Hause, welche
Unterstützung Sie erhalten und welche finanziellen Entlastungen möglich sind.
3. 1 Pflegezeit und
Familienpflegezeit
Viele pflegebedürftige Menschen werden
zu Hause von Angehörigen gepflegt. Die
Pflege eines Familienangehörigen neben
dem Beruf zu meistern, bedeutet oft eine
große Herausforderung für die Familien.
Seit Anfang des Jahres 2015 gibt es ein Gesetz, das die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Erwerbstätigkeit verbessern soll und mehr Zeit für
die Pflege schafft. Um die Einzigartigkeit
jeder Pflegesituation zu berücksichtigen,
besteht es aus drei verschiedenen Säulen.
Sieht das Gesetz eine Freistellung vom Beruf vor und wie könnte diese aussehen?
Es gibt drei Arten der Freistellung:
• kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Eine
Möglichkeit ist die Freistellung für die
Dauer von zehn Tagen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren
oder eine pflegerische Versorgung in
dieser Zeit sicherzustellen. Während
dieser zehn Tage haben Sie Anspruch
auf Pflegeunterstützungsgeld - eine
Lohnersatzleistung der Pflegekasse, die
den Verdienstausfall in dieser Zeit zu einem Großteil auffängt.
22
• Pflegezeit: Darüber hinaus besteht ein
Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit für bis zu
sechs Monate, um einen nahen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Wenn Sie
sich für die Pflegezeit entscheiden, können Sie zur besseren Absicherung des
Lebensunterhalts beim Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe ein zinsloses Darlehen beantragen.
• Familienpflegezeit: Nach dem Familienpflegezeitgesetz können Sie sich für die
Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer
verbleibenden Mindestarbeitszeit von
15 Wochenstunden teilweise freistellen
lassen, wenn Sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause pflegen. Auch hier besteht ein Anspruch
auf ein zinsloses Darlehen.
Habe ich einen Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit?
Seit 1. Januar 2015 besteht ein Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit.
Aber: Gegenüber Arbeitgebern mit in der
Regel 15 und weniger Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt
werden, damit eine Freistellung von der Beschäftigung möglich ist?
Zunächst muss es sich bei dem Pflegebedürftigen um einen nahen Verwandten
handeln. Zudem müssen Sie die Pflegebedürftigkeit mit einer Bescheinigung der
Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen.
DiePflegezeit-vollständigeoderteilweise
Freistellung-kannauchzurBegleitungvon
nahenAngehörigeninderletztenLebensphase gewährt werden. Dies müssen Sie
demArbeitgeberdurcheinärztlichesZeugnis nachweisen.
Wer ist ein „naher Angehöriger“?
DerBegriffder„nahenAngehörigen“wurdeerweitertundgiltfürGroßeltern,Eltern,
Schwiegereltern, Ehegatten und Partner
einer eheähnlichen Gemeinschaft, auch
fürStiefeltern,SchwägerinnenundSchwagersowiePartnerinlebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften. Nach wie vor
sind auch Geschwister, Kinder, Adoptiv-
oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartner sowie Schwieger- und EnkelkinderalsnaheAngehörigeanzusehen.
Welche Rechte habe ich als Beschäftigter?
Von derAnkündigung derkurzzeitigenArbeitsverhinderung,derFreistellungennach
dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz bis zur Beendigung der
FreistellungendarfderArbeitgeberdasBeschäftigungsverhältnisnichtkündigen.
Welche Fristen müssen Beschäftigte einhalten?
Wird ein naher Angehöriger zum Pflegefall, überlegen Sie zunächst, ob Sie sich
nurkurzzeitigfreistellenlassenwollen,um
Ihrem Angehörigen eine bedarfsgerechte
Pflegezuorganisieren(kurzzeitigeArbeitsverhinderung)oderobSiediePflegeselbst
übernehmen möchten.
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bitte unverzüglich mit, wenn Sie sich für eine kurz-
23
zeitige Arbeitsverhinderung entschieden
haben!WennSieIhrenAngehörigenselbst
pflegenmöchten,dannüberlegenSiesich,
wie lange Sie freigestellt sein möchten:
Zwischen sechs (Pflegezeit) und 24 (Familienpflegezeit)Monatensindmöglich.WollenSiesichvollständigoderteilweisefreistellen lassen?
DiePflegezeitmüssenSiedemArbeitgeber
spätestens zehn Arbeitstage, die Familienpflegezeit spätestens acht Wochen vor
dem gewünschten Beginn schriftlich ankündigen. Erklären Sie dabei, für welchen
Zeitraum und in welchem Umfang Sie die
Freistellung in Anspruch nehmen wollen.
GebenSieauchdiegewünschteVerteilung
derArbeitszeitan.
Achtung: Enthält die Ankündigung keine
eindeutigeFestlegung,obSiediePflegezeit
oder die Familienpflegezeit in Anspruch
nehmen wollen und liegen die Voraussetzungen beider Freistellungsansprüche vor,
giltdieErklärungalsAnkündigungvonPflegezeit.
Können die verschiedenen Freistellungsmöglichkeiten auch kombiniert werden?
Der Anspruch auf Familienpflegezeit und
Pflegezeitwurdemiteinanderverzahnt.Im
unmittelbarenAnschlussaneinePflegezeit
kann eine Familienpflegezeit sowie auch
umgekehrtanschließen.BeachtenSie,dass
Sie das Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig ankündigen.
Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeitenbeträgtzusammenhöchstens24
Monate.ZiehtsichdiePflegelängerals24
24
Monate hin, können mehrere Angehörige
diePflegezeitoderFamilienpflegezeitnehmen-nacheinanderoderparallel.
Wird der Verdienstausfall, der in der Zeit
der Freistellung entsteht, finanziell ausgeglichen?
FürdiekurzzeitigeArbeitsverhinderunghaben Sie einen Anspruch auf Ausgleich für
entgangenesArbeitsentgeltfürbiszuzehn
Arbeitstage.DiesessogenanntePflegeunterstützungsgeldwirdaufAntrag-denSie
unverzüglichstellenmüssen-vonderPflegekasseoderdemVersicherungsunternehmendespflegebedürftigennahenAngehörigengewährt.
FürdieDauerderFreistellungen(Pflegezeit
und Familienpflegezeit) gewährt das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf Antrag ein in monatlichen
RatenzuzahlendeszinslosesDarlehen.
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Sibille-Hartmann-Straße2-8
50969Köln
Telefon(0221)36730
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre
PflegekasseoderandasBundesamtfürFamilieundzivilgesellschaftlicheAufgaben.
3. 2 Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflege findet in den eigenen
vier Wänden oder im Lebensumfeld des
Pflegebedürftigen statt. Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen bestimmen das
Maß der Pflege in Abstimmung mit dem
Pflegedienst.
Welche Leistungen bieten ambulante Pflegedienste an?
Je nach Ausrichtung des ambulanten Pflegedienstes bietet er Leistungen der Grundund Behandlungspflege sowie der Hauswirtschaft:
Unter Grundpflege versteht man etwa die
Körperpflege: Waschen, Baden, Duschen
und die Haar-, Mund-, Zahn- und Nagelpflege. Zur Grundpflege gehört auch die
Hilfe beim An- und Auskleiden, das Lagern
und Betten einschließlich vorbeugender
Maßnahmen etwa gegen Wundliegen.
Bei der Behandlungspflege handelt es sich
um die krankheitsbedingte Versorgung (im
Gegensatz zur altersbedingten Versorgung).
Darunter fallen etwa Verbandswechsel, die
Wundversorgung, Injektionen, Blutzuckerkontrolle, medizinische Einreibungen und
Medikamentenüberwachung.
Hauswirtschaftliche Hilfen beinhalten die
Hilfe bei der Nahrungszubereitung und beim Essen, bei der Reinigung der Wohnung und der Wäschepflege, bei Einkäufen
und so weiter. Am besten fragen Sie beim
ambulanten Dienst nach.
Sind die Leistungen fest vorgegeben?
Nein, Sie können die Leistungen in Anspruch nehmen, die Sie benötigen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrem ambulanten Pflegedienst.
Erhalte ich finanzielle Hilfen von der Pflegekasse, wenn ich einen ambulanten Pflegedienst beauftrage?
Wenn Sie sich für eine häusliche Pflege Ihres Angehörigen mit Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes entscheiden, erhalten
Sie so genannte Pflegesachleistungen der
Pflegekasse. Sollten die Sachleistungen der
Pflegekasse nicht voll ausgeschöpft werden, können Sie so genannte Kombinierte
Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragen. Dann können Sie zusätzlich ein
anteiliges Pflegegeld erhalten, vorausgesetzt unentgeltlich tätige Pflegekräfte (beispielsweise Angehörige) sind regelmäßig in
die Pflege eingebunden. Mehr erfahren Sie
von Ihrer Pflegekasse oder von Ihrem ambulanten Pflegedienst. Voraussetzung für
eine finanzielle Unterstützung durch die
Pflegekasse ist die Einstufung in eine Pflegestufe oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz bei demenzkranken Menschen.
Tipp: Die BertelsmannStiftung hat – gefördert durch das Bundesverbraucherministerium – einen Wegweiser im Gesundheitswesen erstellt. Mit dem Pflegeplaner
können Sie beispielsweise Ihre ambulante
Pflege in einer persönlichen Wochenübersicht planen und Ihren monatlichen Eigenanteil errechnen. Die Internetadresse dazu:
http://pflegeplaner.weisse-liste.de
25
Welche ambulanten Pflegedienste gibt es?
Babenhausen
• SeniorenzentrumundAmbulante
KrankenpflegeBabenhausenGmbH,
AmEspach6,
Telefon(08333)94060
Bad Grönenbach
• SeniormobilGmbH
Bahnhofstraße35
Telefon(08334)988990
Bad Wörishofen
• Altenpflege-undBetreuungsverein
SIRIe.V.,JochenZahn/SylviaGeisler,
TürkheimerStraße3a,
Telefon(08247)31521
• AmbulanteKrankenpflege
BadWörishofengemeinnützige
GmbH,CaritasundDiakonie,
Schulstraße8,
Telefon(08247)96260
• AmbulanterPflegedienst
ChristineNägele,
GabelsbergerStraße10,
Telefon(08247)96980
• AmbulanterPflegedienstKörber,
Zugspitzstraße19,
Telefon(08247)333252
Benningen
• PflegedienstAnnaKeller,
Hauptstraße35,
Telefon(08331)9853222
Boos
• AmbulanterPflegedienst
MemmingenundUnterallgäu,
Elisabeth Steidele,
Fuggerstraße5,
Telefon(08335)989895
26
Kirchhaslach
• Siggi’sPflegedienst,
Inhaber Siegfried Müller,
Augustin-Schlegel-Straße18,
Greimeltshofen,
Telefon(08333)602
Kirchheim
• PflegeserviceSchneiderGmbH,
AmMühlberg1,
Telefon(08266)80015
Kronburg:
• AmbulanterPflegedienst,
SonjaVogel,
KronburgerStraße2a,
Telefon(08394)9257129
Legau
• VinzenzMobil,
WitzenbergerWeg4,
Telefon(08330)940419
Markt Rettenbach
• ZuHauselebenGmbH,LotteFerling,
EngetriederHauptstraße14,
Telefon(08392)934369
• AmbulanterPflegedienstSiebert
Griestal9,
Telefon(08306)975683
Markt Wald
• AmbulanterPflegedienst,
Margarete Drexel-Heider,
Hauptstraße31,
Telefon(08262)960722
Mindelheim
• CaritasSozialstation,
DiakonieMindelheime.V.,
LandsbergerStraße5,
Telefon(08261)739240
• MindelheimerPflegedienst,
FriedrichMüller,ElisabethMutzel,
Schenckstraße4,
Telefon(08261)738236
Oberschönegg
• PflegedienstBohnet,
InhaberinAnjaBohnet,
Brunnengasse17,
Telefon(08333)927844
Ottobeuren
• AmbulanteKrankenpflege
UnterallgäugGmbH,ElkeKunze,
Adelgundeweg3,
Telefon(08332)923740
• LebenszentrumOttobeuren,
Ambulanter Dienst,
AmSonnenbühl3,
Telefon(08332)800
Sontheim
• HauskrankenpflegeBirgitMeyer,
Ottobeurerstraße4,
Telefon(08336)813636
Türkheim
• AmbulanterPflegedienst,
HerbertNitsch,Bahnhofstraße17,
Telefon(08245)960398
• AmbulanterSozialdienstAllgäu,
HolgerMiller,TussenhauserStraße1,
Telefon(08245)90905
Westerheim
• Kath.SozialstationGünztale.V.,
Schulweg5a,
Telefon(08336)81018
Quelle:AOK-Pflegenavigator;Stand:November2014
3. 3 Mahlzeitendienste
KochenwirdlangsambeschwerlichfürSie?
Dann lassen Sie sich doch ein wenig helfen.
Auch im Unterallgäu gibt es Mahlzeitendienste, die täglich warme und altersgerechteMahlzeitenliefern.
Muss ich das Essen täglich in Anspruch nehmen?
Nein. Dies können Sie selbstverständlich ganz nach Ihren Wünschen mit Ihrem
Mahlzeitendienstvereinbaren.
Kann ich auch Essenswünsche äußern?
Generell werden täglich zwei oder drei
Menüs angeboten – für Diabetiker oder
Vollkost.SiekönnenimVorausauswählen.
WeitereEinzelheitensolltenSiemitIhrem
Mahlzeitendienstbesprechen.
27
Übernimmt die Pflegekasse einen Teil der
Kosten für einen Mahlzeitendienst?
SpeziellfürMahlzeitendiensteerhaltenSie
keine Leistungen von der Pflegekasse. AllerdingskönnenSiedasPflegegeld,dasSie
jenachPflegestufeerhalten,auchfürden
Mahlzeitendienstverwenden.
oder für Personen, bei denen die Gefahr
besteht, plötzlich in einen lebensbedrohlichen Zustand zu geraten. Der Hausnotruf ist jedoch kein Ersatz für menschliche
Kommunikation! Er bietet Ihnen lediglich
die technische Möglichkeit, einen Hilferuf
schnellundeinfachabzusetzen.
Gibt es eine Alternative zum Mahlzeitendienst?
Eine Alternative zum Mahlzeitendienst
kann ein offener Mittagstisch sein – vorausgesetztSiesindmobil.EinoffenerMittagstischisteinTreffpunktfürältereMenschen, an dem ein günstiges Mittagessen
angeboten wird.
Offene Mittagstische sind auch Orte der
BegegnungunddesAustausches.Informationen zum offenen Mittagstisch in Ihrer
Gemeinde erhalten Sie vom örtlichen Seniorenbeauftragten (Seite 7 - 9) oder von
IhrerGemeindeverwaltung.
Ist die Bedienung eines Hausnotrufs kompliziert?
Nein, der Hausnotruf ist einfacher und
schnellerzubedienenalseinTelefon.DrückenSieaufeineroteTasteamHausnotrufgerät,sostellenSiedirektenSprechkontakt
zurHausnotrufzentraleher.Hierfürmüssen
Sie keinen Telefonhörer in die Hand nehmen.Siekönnen–zumBeispielnacheinem
Sturz–vonjedemOrtinderWohnungden
Notruf auslösen und mit den Mitarbeitern
der Notrufzentrale sprechen. Diese leiten
danndiegeeignetenHilfsmaßnahmenein.
3. 4 Hausnotruf
Der Hausnotruf ist ein Angebot für alle,
diesichselbstnochgutversorgenkönnen,
aber auf ein gewisses Maß an Sicherheit
nichtverzichtenmöchten.ÜberdenHausnotruf können Sie rund um die Uhr auf
KnopfdruckSprechkontaktmitdemAnbieter aufnehmen.
Für wen eignet sich der Hausnotruf?
Der Hausnotruf eignet sich vor allem für
alte, kranke und behinderte Menschen,
die allein leben oder oft lange allein sind,
28
3. 5 Hilfen im Haushalt
3. 6 Fahrdienste
OftkönnenSeniorenlängerindereigenen
Wohnung oder im eigenen Haus bleiben,
wennsieeinwenigUnterstützungimhauswirtschaftlichen Bereich erhalten. Haushaltshilfen und auch die ambulanten DienstebietenverschiedeneLeistungenan.
VielenälterenMenschenistesnichtmehr
möglich,ohneUnterstützungbeispielsweiseeinenArztaufzusuchen,EinkäufezuerledigenodereinfachFreundeundBekannte zu besuchen. Um die Selbstständigkeit
dennochzuerhalten,ergänzenmobilesoziale Dienste das Angebot. Wenn Sie Ihre
Wohnung nicht mehr ohne fremde Hilfe
verlassen können, holen Sie Fahrdienste nach Absprache ab und bringen Sie zu
Ihrem Ziel. Auf Wunsch begleiten Sie die
FahrdiensteauchbeiBesorgungen,ArztbesuchenoderSonstigem.
Seit Januar 2010 dürfen Haushaltshilfen
aus Osteuropa neben der hauswirtschaftlichenArbeiteinfacheUnterstützungstätigkeiten ausüben.
Wer bietet entsprechende Leistungen an?
EsgibtspezielleAngebote–beispielsweise
vonPrivatpersonen–zurUnterstützungim
Haushalt. Auch ambulante Dienste bieten
Hauswirtschaftliche Hilfen an. KontaktadressenderAnbieterfindenSieimSozialatlasdesLandkreisesUnterallgäu.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich
eine Haushaltshilfe aus Osteuropa beschäftigen möchte?
AuchhierfindenSieverschiedeneKontaktadressen im Sozialatlas des Landkreises
Unterallgäu.
Wer bietet solche Fahrdienste an?
Es gibt spezielle Anbieter für Fahrdienste
für Sitzend- und Liegendtransporte. HäufigbietenauchTaxiunternehmenentsprechendeLeistungenan–fragenSieeinfach
nach.
Gibt es finanzielle Zuschüsse für die Fahrdienst-Leistung?
SpeziellfürFahrdiensteerhaltenSiekeine
LeistungenvonderPflegekasse.Allerdings
könnenSiedasPflegegeld,dasSiejenach
Pflegestufe erhalten, auch für den Fahrdienst verwenden. Beim Bezirk Schwaben
könnenMenschenmitBehinderung–wenn
bestimmte Voraussetzungen vorliegen –
eine Entgeltpauschale beantragen. Diese
könnenSiefürprivateFahrtenverwenden.
BeimBezirkSchwabenerhaltenSienähere
Informationen.
29
Gibt es eine Alternative zum Fahrdienst?
Ja, beispielsweise nachbarschaftliche Unterstützung. In manchen Gemeinden im
Landkreis Unterallgäu gibt es ehrenamtliche Helferkreise, die auch Fahrdienste
übernehmen. Dazu gibt Ihnen der örtliche
Seniorenbeauftragte (Seite 7 - 9) Auskunft.
3. 7 Tagespflege
In der Tagespflege werden zumeist ältere
Menschen tagsüber betreut und versorgt.
So werden pflegende Angehörige für einen
oder mehrere Tage in der Woche entlastet.
Die Tagespflege schließt eine Lücke zwischen ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen.
Was ist der Unterschied zwischen solitärer
und eingestreuter Tagespflege?
Handelt es sich um eine reine Tagespflegeeinrichtung, spricht man von einer solitären Tagespflege. Eine reine Tagespflegeeinrichtung hat geregelte Öffnungszeiten.
Eine Wochenendbetreuung muss nachgefragt werden. Daneben können Tagespflegeplätze in einer stationären Einrichtung
»eingestreut« sein. Wer diese Form der Tagespflege in Anspruch nimmt, ist Besucher
in der Einrichtung und nutzt die Angebote
mit. Separate Ruheräume stehen zur Verfügung.
Gibt es finanzielle Unterstützung für den
Besuch der Tagespflege?
Ältere Menschen, die Hilfe im Alltag benötigen, erhalten Leistungen der Pflegever-
30
sicherung. Diese Leistungen richten sich
nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit.
Die Person muss also einer Pflegestufe zugeordnet sein. Die Leistungen der Pflegeversicherung können für die Betreuung in
der Tagespflege aufgewendet werden. Mit
diesen Leistungen ist zumindest ein Teil der
Kosten der Tagespflege gedeckt. Je nachdem, wie häufig Sie die Tagespflege in Anspruch nehmen, können die Beträge auch
für die gesamten Kosten ausreichen. Sprechen Sie darüber mit Ihrer Pflegekasse.
Welche Vorteile hat die Tagespflege?
Wichtig ist der soziale Aspekt: In der Tagespflege können ältere Menschen den Tag
gemeinsam mit anderen verbringen und
erfahren dabei Schutz, Pflege und Hilfe. Die
Tagesgäste werden umfassend betreut und
zu gemeinsamen Aktivitäten angeregt. So
werden unter anderem Gesellschaftsspiele, Spaziergänge, Gedächtnisübungen und
Ausflüge angeboten. Häufig besteht für
Gäste die Möglichkeit, sich an Alltagstätigkeiten zu beteiligen, um so unter Anleitung
und Aufsicht wieder mehr Selbstständigkeit zurückzugewinnen. Zusätzlich bietet
die Tagespflege zahlreiche Dienste an, die
den Gästen entgegenkommen und ihre Angehörigen entlasten:
• Fahrdienst: Die meisten Einrichtungen
haben einen Fahrdienst, der die Gäste morgens abholt und abends heimbringt. Die Kosten hierfür werden neben dem Tagessatz separat berechnet.
• Serviceleistungen: Vielerorts kommen
in regelmäßigen Abständen beispielsweise Friseure, Fußpfleger, Ärzte, Mas-
seureundKrankengymnastenindieTagespflege.
• Öffnungszeiten: Manche TagespflegeEinrichtungen haben auch an SonnundFeiertagengeöffnet.
Kommt die Tagespflege auch für Menschen,
die an Demenz erkrankt sind, in Frage?
Die Tagespflege-Einrichtungen haben sich
inzwischen gut darauf eingestellt, auch
Menschen, die an gerontopsychiatrischen
Erkrankungen wie Demenz leiden oder zu
Depressionen neigen, gesondert zu fördern.LassenSiesichvorOrtberaten.
Wo im Unterallgäu wird Tagespflege angeboten?
Solitäre Tagespflege:
Babenhausen
• SeniorenzentrumundAmbulante
KrankenpflegeGmbH,
AmEspach6,
Telefon(08333)94060
Ottobeuren
• AmbulanteKrankenpflege
UnterallgäugGmbH,
Adelgundeweg3,
Telefon(08332)923740
• LebenszentrumOttobeurenGmbH,
Sonnenbühl3,
Telefon(08332)800
Westerheim
• Tagespflege-undBegegnungsstätte,
HausSt.Vinzenz,
Kath.SozialstationGünztale.V.,
Schulweg5a,
Telefon(08336)81018
Eingestreute Tagespflege:
Fellheim
• SchlossFellheimaltershorizonte,
UlmerStraße6,
Telefon(08335)9090
Kirchheim
• SozialzentrumKirchheim,
Raiffeisenstraße10,
Telefon(08266)862640
Legau
• SeniorenbetreuungVinzenzvonPaul,
WitzenbergerWeg4,
Telefon(08330)94040
Markt Rettenbach
• MarienheimAltenpflegeheim,
MussenhausengGmbH,Ortsstraße9,
Telefon(08269)969990
Mindelheim
• Caritas-SeniorenzentrumSt.Georg,
Bgm.-Krach-Straße4,
Telefon(08261)76160
Pfaffenhausen
• Dominikus-Ringeisen-Werk,
IntegrativesSenioren-undBegegnungszentrumSt.Anna,
Krankenhausstraße1,
Telefon(08265)718640
Türkheim
• KreisseniorenwohnheimSt.Martin,
Kapuzinerstraße11,
Telefon(08245)96680
31
32
3. 8 Betreuungsgruppen
3. 9 Kurzzeitpflege
Senioren, die zuhause gepflegt werden,
laufen Gefahr, Sozialkontakte zu verlieren. Um nicht zu vereinsamen, gibt es verschiedene Konzepte. Gleichzeitig werden
dadurch Möglichkeiten zur Entlastung der
pflegenden Angehörigen geschaffen.
Pflegende Angehörige sind einer großen
körperlichen und psychischen Belastung
ausgesetzt. Um einmal Abstand zu gewinnen, gibt es die Kurzzeitpflege. Dort werden Pflegebedürftige zeitlich befristet stationär gepflegt.
Welche Angebote gibt es?
Meist wird an bestimmten Tagen in der
Woche eine Betreuung angeboten. Es wird
gemeinsam gebacken, gespielt, gebastelt,
geredet, Kaffee getrunken und Kuchen
gegessen. Organisiert werden die Betreuungs-/Begegnungstage unter anderem von
ambulanten Diensten, Kirchengemeinden,
stationären Einrichtungen und von ehrenamtlichen Personen.
Wann kommt die Kurzzeitpflege in Frage?
Kurzzeitpflege bietet sich zum einen an,
wenn die Hauptpflegeperson eine „Auszeit“ braucht – ob für einen Urlaub oder
einen Kuraufenthalt oder weil sie selbst erkrankt ist.
Zum anderen kommt Kurzzeitpflege in Frage, wenn der Pflegebedürftige nach einem
längeren Krankenhausaufenthalt nicht sofort nach Hause kann oder wenn die Zeit
überbrückt werden muss, bis ein stationärer Einrichtungsplatz frei wird.
Wenn ich meine Wohnung nicht mehr verlassen kann, gibt es dann auch Möglichkeiten?
Es gibt Besuchsdienste, die zu Ihnen nach
Hause kommen. Entsprechende Betreuung
bieten beispielsweise geschulte ehrenamtliche Personen oder auch ambulante
Dienste an.
Wo erfahre ich, ob es in meiner Nähe entsprechende Angebote gibt?
Am besten fragen Sie beim Seniorenbeauftragten (Seite 7 - 9) Ihrer Gemeinde oder
beim Bürgermeister nach.
Verschiedene Anlaufstellen und Adressen
stehen auch im Sozialatlas des Landkreises
Unterallgäu.
34
Welchen Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege habe ich?
Sie können Leistungen von bis zu 1.612
Euro in Anspruch nehmen für eine Ersatzpflege von bis zu vier Wochen.
Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege (Seite 36), können Sie übrigens - wenn
noch nicht verbracht - auch für die Kurzzeitpflege einsetzen. Dadurch können Sie
den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege maximal verdoppeln; parallel können Sie den
Zeitraum der Kurzzeitpflege von vier auf
bis zu acht Wochen ausweiten. Haben Sie
einen erhöhten Betrag für Kurzzeitpflege
beansprucht, wird Ihr Anspruch auf Verhinderungspflege entsprechend gekürzt.
Wann und wie beantragt man die Zuzahlung der Pflegekasse?
EsmussdieEinstufungineinePflegestufe
vorliegen.WannundwieSiedieZuzahlung
derPflegekassebeantragenkönnen,erfragen Sie am besten direkt dort. Auch in der
Kurzzeitpflege-Einrichtung erhalten Sie Informationen.
Was muss ich beachten, wenn ich die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte?
Wichtig: Vor allem in der Ferienzeit solltenSiesichfrühzeitigumeinenPflegeplatz
kümmern. Denn Kurzzeitpflegeplätze werden häufig im Voraus „gebucht“. Tritt die
Pflegebedürftigkeit plötzlich ein, kann die
Kurzzeitpflege auch sofort bewilligt werden. Dies wäre beispielsweise bei einer
erforderlichen Krankenhausnachsorge der
Fall: Dann können während des AufenthaltsinderKurzzeitpflegedieBetreuungzu
HauseorganisiertodereventuelldieWohnungangepasstwerden.
Wo im Landkreis Unterallgäu wird Kurzzeitpflege angeboten?
Kurzzeitpflege
• KreisklinikUnterallgäu,
BadWörishoferStraße44,
87719Mindelheim,
Telefon(08261)7976627
Auf Anfrage können auch kurzfristig und
zeitweisediestationärenPflegeeinrichtungen im Landkreis Kurzzeitpflegeplätze anbieten – fragen Sie direkt bei den Einrichtungenan(Seite56/57).
35
3.10 Verhinderungspflege
Umpflegende Angehörige vorübergehend
zu entlasten, kommt für Pflegebedürftige, die normalerweise zu Hause gepflegt
werden, nicht nur die Kurzzeitpflege in
Betracht.StattdessenkönnenSieauchauf
eineErsatzpflegekraftzurückgreifen–also
die so genannte Verhinderungspflege in
Anspruch nehmen. Auch diese ermöglicht
pflegenden Angehörigen, einmal Abstand
zu gewinnen und sich etwas Zeit für sich
selbstzunehmen.
Unter welchen Voraussetzungen kann die
Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor ihrer „Auszeit“ bereits mindestenssechsMonatelangzuHauseversorgt
haben. Damit die Pflegekasse Leistungen
übernimmt, muss auch eine Einstufung in
einePflegestufevorliegenodereineerheblicheingeschränkteAlltagskompetenzfestgestellt worden sein.
Worin unterscheidet sich die Verhinderungspflege von der Kurzzeitpflege?
Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege muss der
Pflegebedürftige bei der VerhinderungspflegeseingewohntesUmfeldnichtverlassen.ErwirdzuHauseversorgt.
Kann die Verhinderungspflege auch von einem anderen Angehörigen übernommen
werden?
Ja,dieVerhinderungspflegekannnichtnur
von einer professionellen Pflegefachkraft,
36
sondernauchvoneinerPrivatpersonübernommen werden. Dann allerdings übernimmtdiePflegekassenurAufwendungen
inHöhedesPflegegelds.
Wie lange und in welcher Höhe übernimmt
die Pflegekasse Leistungen für die Verhinderungspflege?
Eine Ersatzpflege ist bis zu sechs Wochen
proKalenderjahrmöglich.
DieHöhehängtdabeivonderBetreuungspersonab:
• Bei der Versorgung durch sonstige
Personen, beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst, entsprechen die
LeistungenfürdiePflegeinjederStufe
denen der Kurzzeitpflege: 1.612 Euro
pro Jahr. Außerdem können Sie bis zu
50 Prozent des Leistungsbetrags für
Kurzzeitpflege(dassindbiszu806Euro)
zusätzlichfürVerhinderungspflegeausgegeben-dieserBetragwirddannmit
dem Anspruch auf Kurzzeitpflege verrechnet.
• PflegennaheAngehörigedenBetroffenen,sinddieAufwendungengrundsätzlichaufden1,5-fachenBetragdesPflegegeldes der festgestellten Pflegestufe
beschränkt(Seite39).
3.11 Selbsthilfegruppen
SiefühlensichalleingelassenmitderPflege
einesAngehörigen?VieleandereFamilien
meisternähnlicheSituationen:InSelbsthilfegruppenkönnenSieKontaktzuanderen
aufnehmen.
Adressen zu Selbsthilfegruppen finden Sie
in unserem Sozialatlas (auch im Internet
unter www.unterallgaeu.de/sozialatlas)
oderSiefrageneinfachnach:
Im Landratsamt Unterallgäu
• BeataBierdel,
Telefon(08261)995-411,
ZimmerK232
Selbsthilfebüro Kempten
• CorneliaBeyrer,
St.MangPlatz11,
87435Kempten,
Telefon(0831)9606091,
Fax(0831)9606092,
E-Mail:
Shg.kempten@mnet-online.de
Öffnungszeiten:
Dienstag
9-13Uhr
14-16Uhr
Mittwoch
9-12Uhr
Donnerstag 9-13Uhr
14-16Uhr
sowienachtelefonischerVereinbarung.
37
4. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen
4. 1 Pflegeversicherung
Egal ob häusliche Pflege oder in einer Pflegeeinrichtung: Die optimale Pflege kostet
Geld. Über die Pflegeversicherung, die seit
dem Jahr 1995 ein eigenständiger Zweig
der Sozialversicherungen ist, erhalten Sie
Geld, mit dem Sie diese Pflege finanzieren
können. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung abgesichert. Jeder
privat Krankenversicherte muss eine private Pflegeversicherung abschließen. Grundsätzliche Informationen über die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
haben wir hier für Sie zusammengestellt.
4.1.1 Pflegestufen
Wer ist pflegebedürftig und welche Pflegestufen gibt es?
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit ist
rechtlich bestimmt. Pflegebedürftig sind
demnach Personen, die durch körperliche,
geistige oder seelische Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des
Alltags auszuführen. Sie benötigen erhebliche Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung
oder Mobilität. Die Pflegebedürftigkeit
muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, gegeben sein.
Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der drei Pflegestufen an:
• Erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I): In dieser Stufe brauchen die
38
Personen für wenigstens zwei Verrichtungen mindestens einmal täglich Hilfe – etwa für Körperpflege, Ernährung
oder Beweglichkeit. Zusätzlich benötigen sie mehrfach in der Woche Hilfe bei
der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der
Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr
als 45 Minuten entfallen müssen.
• Schwerpflegebedürftigkeit
(Pflegestufe II): Diese Personen brauchen bei
Körperpflege, Ernährung oder Mobilität
mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe. Außerdem
muss ihnen mehrfach in der Woche bei
Hausarbeiten geholfen werden. Der
Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen
Versorgung muss im Tagesdurchschnitt
mindestens drei Stunden betragen,
wobei auf die Grundpflege mindestens
zwei Stunden entfallen müssen.
• Schwerstpflegebedürftigkeit (Pflegestufe III): In dieser Stufe brauchen die
Menschen bei Körperpflege, Ernährung
oder Mobilität täglich rund um die Uhr,
also auch nachts, Hilfe. Zudem ist mehrmals in der Woche Unterstützung bei
Hausarbeiten notwendig. Der Zeitaufwand für die Hilfe bei der Grundpflege
und der hauswirtschaftlichen Versorgung muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei
auf die Grundpflege mindestens vier
Stunden entfallen müssen.
Wann und wie ändert sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff?
Ab 2017 soll der Begriff »Pflegebedürftigkeit« neu definiert werden. Statt der drei
Stufen soll es fünf Pflegegrade geben. Sie
sollen der individuellen Pflegebedürftigkeit
besser gerecht werden. Ausschlaggebend
dafür, ob jemand pflegebedürftig ist, wird
der Grad der Selbstständigkeit sein: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
(Pflegegrad 1) bis schwerste Beeinträchtigung (Pflegegrad 5). 4.1.2 Erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz
Wann liegt eine erheblich eingeschränkte
Alltagskompetenz vor?
Wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstärungen, geistiger Behinderung
oder psychischen Erkrankungen ein erhöhter Hilfe- und Betreuungsbedarf vorliegt.
Muss gleichzeitig die Einstufung in eine
Pflegestufe vorliegen?
Nein. Es kann auch Personen eine eingeschränkte Alltagskompetenz bescheinigt
werden, die in keine Pflegestufe eingestuft
sind, die aber regelmäßig Unterstützung
brauchen, um in den eigenen vier Wänden
bleiben zu können.
Die Feststellung der eingeschränkten Alltagskompetenz orientiert sich am tatsächlichen Hilfebedarf, welcher durch bestimmte
Beeinträchtigungen bei Aktivitäten ausgelöst wird, beispielsweise Störung des Tag-/
Nacht-Rhythmus. Der zeitliche Umfang dieses Bedarfs ist dabei unerheblich.
4.1.3 Leistungen der Pflegeversicherung
Welche Leistungen erhalte ich aus der Pflegeversicherung?
• Pflegegeld:
Pflegegeld bekommen Sie, wenn Sie Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
selbst sicherstellen, etwa wenn Angehörige
oder Ehrenamtliche Sie versorgen.
Pflegestufe Leistungen Leistungen pro
pro Monat Monat (PEA*)
0
123 Euro
I
244 Euro
316 Euro
II
458 Euro
545 Euro
III
728 Euro
728 Euro
*PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39)
• Pflegesachleistungen:
Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn
Sie Pflegeeinsätze von ambulanten Pflegediensten und Sozialstationen beziehen.
Übernommen werden Kosten bis zu einem
monatlichen Gesamtwert von
Pflegestufe Leistungen Leistungen pro
pro Monat Monat (PEA*)
0
231 Euro
I
468 Euro
689 Euro
II
1144 Euro
1298 Euro
III
1612 Euro
1612 Euro
Härtefall
1995 Euro
1995 Euro
*PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39)
39
• Kombination von Geld- und Sachleistung (Kombinationsleistung):
Wenn die Pflegesachleistung über einen
ambulanten Pflegedienst oder eine Sozialstation nur zum Teil in Anspruch genommen wird, können Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld erhalten.
• Teilstationäre Leistungen der Tagesund Nachtpflege:
Unter Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Versorgung) versteht man die zeitweise
Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder
Nachtpflege haben Sie, wenn die häusliche
Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies
zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Bis zu folgenden Höchstbeträgen werden die Kosten
monatlich übernommen:
Pflegestufe Leistungen Leistungen pro
pro Monat Monat (PEA*)
0
231 Euro
I
468 Euro
689 Euro
II
1144 Euro
1298 Euro
III
1612 Euro
1612 Euro
* PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39)
Übrigens: Die Leistungen der Tages- und
Nachtpflege können neben der ambulanten Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in
vollem Umfang in Anspruch genommen
werden. Diesbezüglich setzten Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
40
• Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen:
Einen Wohngruppenzuschlag aus der Pflegeversicherung von monatlich 205 Euro
gibt es für Mieter einer ambulant betreuten Wohngruppe, die pflegebedürftig sind oder in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft
erheblich eingeschränkt sind (Seite 39).
Damit Sie einen Zuschlag erhalten, muss
die Wohngruppe verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese können Sie bei Ihrer
Pflegekasse erfragen.
• Leistungen bei vollstationärer Pflege:
Für Pflegeaufwendungen in stationären
Einrichtungen werden monatlich pauschal
übernommen:
Pflegestufe Leistungen Leistungen pro
pro Monat Monat (PEA*)
I
1064 Euro
1064 Euro
II
1330 Euro
1330 Euro
III
1612 Euro
1612 Euro
Härtefall
1995 Euro
1995 Euro
* PEA: Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39)
Für die Pflege in vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
übernimmt die Pflegekasse 266 Euro pro
Monat.
• Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen:
Den Betreuungsbetrag erhalten Versicherte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (Seite 39).
Je nach Umfang des festgestellten erhöhten Betreuungsbedarfs erhalten Sie
• den Grundbetrag in Höhe von bis zu
104 Euro pro Monat oder
• den erhöhten Betrag in Höhe von bis zu
208 Euro monatlich.
Die Leistung der Pflegeversicherung ist
zweckgebunden.
Wenn keine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, erhalte ich dann keine zusätzlichen Leistungen?
Seit dem 1. Januar 2015 werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen um die Möglichkeit ergänzt, niedrigschwellige Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Dies ist möglich, wenn eine Einstufung in
eine Pflegestufe vorliegt. Die monatliche
Leistung beträgt 104 Euro.
Wofür können die zusätzlichen finanziellen
Leistungen verwendet werden?
Den Betrag müssen Sie zweckgebunden für
qualitätsgesicherte Betreuung einsetzen,
beispielsweise für
• anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote
(Betreuungsgruppen
oder Helferkreise),
• besondere Angebote der allgemeinen
Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste,
• Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege.
Übrigens: Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen (Seite 39) nicht
voll ausschöpft, kann den restlichen Betrag
- maximal aber 40 Prozent des hierfür vor-
gesehenen Leistungsbetrags - ebenfalls für
niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden. Diesbezüglich
setzen Sie sich bitte mit Ihrer Pflegekasse
in Verbindung.
• Pflegehilfsmittel:
Pflegehilfsmittel erleichtern die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen
wesentlich. Unterschieden wird zwischen
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt
sind und technischen Hilfsmitteln:
• Verbrauchshilfsmittel sind zum Beispiel
Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder
Desinfektionsmittel. Wenn eine Pflegestufe vorliegt, können Sie einen Betrag
von bis zu 40 Euro pro Monat von Ihrer
Pflegekasse erhalten - fragen Sie einfach direkt dort nach.
• Zu den technischen Hilfsmitteln zählen
etwa Krankenbetten, Rollatoren, Rollstühle und Hebegeräte. Diese werden
in der Regel von den Kassen leihweise,
also kostenlos, zur Verfügung gestellt.
Für individuell angepasste Pflegehilfsmittel
müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlung von zehn Prozent,
höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel leisten. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach!
• Wohnumfeldverbessernde
Maßnahmen:
Damit eine pflegebedürftige Person oder
jemand, der in seiner Alltagskompetenz
dauerhaft erheblich eingeschränkt ist (Seite 39), weiterhin Zuhause wohnen kann,
wird häufig ein Umbau notwendig. Wenn
41
bauliche Veränderungen die Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder
dem Pflegebedürftigen ein selbstständiges
Leben erlauben, ist ein Zuschuss der Pflegeversicherung von bis zu 4000 Euro je
Maßnahme möglich. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen, kann
sich der Betrag vervierfachen - jedoch
ist der Gesamtbetrag je Maßnahme auf
16.000 Euro begrenzt. Die Mittel müssen
Sie vor Maßnahmenbeginn bei der Pflegekasse beantragen. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder bei Ihrem Wohnberater (Seite
12 - 15) nach.
Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit
erfüllt sind, wie hoch der Pflegeaufwand ist
und welche Pflegestufe vorliegt. Diese Prüfung geschieht in der Regel bei einem angemeldeten Hausbesuch eines Gutachters.
• Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen:
Wer hat Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge?
Anspruchsberechtigt ist eine Pflegeperson,
die mindestens 14 Stunden Pflegetätigkeit
pro Woche einbringt, dabei keiner Beschäftigung von über 30 Stunden pro Woche
nachgeht und noch keine Vollrente wegen
Alters bezieht.
• Weitere Fragen
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen
zur Pflegeversicherung wenden?
Wenden Sie sich hierfür an Ihre Pflegekasse, also Ihre Krankenkasse. Innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang eines Erstantrages erhalten Sie auf Wunsch eine individuelle Pflegeberatung - auch Zuhause. Sie
können wählen zwischen einem Beratungstermin bei der Pflegekasse oder einem Beratungsgutschein bei einer anderen Beratungsstelle. Bei welcher Beratungsstelle Sie
den Gutschein einlösen können, steht auf
dem Gutschein - oder Sie fragen direkt bei
Ihrer Pflegekasse nach.
• Leistungen beantragen:
Wie kann ich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen?
Leistungen der Pflegeversicherung müssen
Sie bei Ihrer Pflegekasse (also Ihrer Krankenkasse) beantragen. Auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte
können den Antrag für Sie stellen, wenn Sie
sie dazu bevollmächtigen. Haben Sie einen
Antrag gestellt, beauftragt die Pflegekasse
den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), festzustellen, ob die
42
Wie lange dauert es, bis ich Leistungen aus
der Pflegeversicherung erhalte?
Spätestens innerhalb von fünf Wochen
müssen die Anträge auf Pflegeleistungen
bearbeitet werden. In bestimmten Fällen
ist diese Frist kürzer. Wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt, erhalten Sie die Leistungen rückwirkend ab Antragstellung.
Ausführliche Informationen über das Thema Pflegeversicherung finden Sie auch auf
den Internetseiten des Bundesministeriums für Gesundheit:
www.bmg.bund.de
43
4. 2 Barrierefreies Bauen
Ein Unfall, Querschnittslähmung, und alles
ist auf einmal anders: Das Bad im ersten
Stock ist kaum zu erreichen, die Türen sind
zu schmal für einen Rollstuhl, die Eingangstreppe ist ein Hindernis. Dann wird es notwendig, das eigene Haus, die eigene oder
gemietete Wohnung an die Bedürfnisse
eines Menschen mit Behinderung anzupassen.
Der Freistaat fördert diese Anpassung im
Rahmen des bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Einige
Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen
auch, den Antrag zu stellen.
Gibt es ein paar Grundregeln, die man beachten sollte, wenn man barrierefrei bauen
möchte?
In jeder Lebenslage zu Hause wohnen können, das ist das Ziel vieler Menschen. Die
folgenden 20 Punkte hat das Zentrum für
barrierefreie Lebensräume „design for all“
aus Wien erarbeitet:
1. Parkplatz mit Bewegungsraum
2. Müheloser Zugang
3. Einladender Hauseingang
4. (Eingangs-) Türen breit genug und
schwellenlos
5. Leichte Bedienbarkeit von Türen
6. Alles auf einer Ebene
7. Genug Bewegungsfreiheit
8. Badezimmer und WC anpassbar geplant
44
9. Tragfähige Wände in Bad und WC
10.Komfortable Sanitärausstattung
11.Flexibles Schlafzimmer
12.Praktische Küche, Speis und Abstellraum
13.Fenster mit Durchblick
14.Einrichtung und Möbel für alle
15.Erreichbare Bedienelemente
16.Sichere Bodenbeläge
17.Trittfeste Stufen
18.Zukunftssichere technische Ausstattung
19.Vorbereitung für einen Aufzug
20.Gute Sicht durch Licht, Farben und
Kontraste
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Für die Anpassung von bestehendem
Wohnraum an die Belange behinderter
oder dauerhaft schwer kranker Menschen
erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein leistungsfreies – also zins- und
tilgungsfreies – Baudarlehen.
Darüber hinaus unterstützt Sie die Pflegekasse, wenn Sie zum Beispiel das Bad für
die Belange eines pflegebedürftigen Angehörigen umbauen. Die Pflegekasse gewährt
hierfür bis zu 4000 Euro. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Eine weitere Fördermöglichkeit ist ein Zuschuss der KfW-Förderbank. Auch dort können Sie wegen eines Darlehens aus dem
Programm »Altersgerechtes Umbauen«
nachfragen (bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, Zinssatz ab 1,0 Prozent). Mehr erfahren Sie im Internet unter
www.kfw-foerderbank.de
Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich
ein Baudarlehen?
VoraussetzungfüreineFörderungsindunteranderembestimmteEinkommensgrenzen.DadieMittelnichtfüralleberechtigten Antragsteller ausreichen, werden sie
nachdersozialenDringlichkeitverteilt.
Wie hoch ist das leistungsfreie Darlehen?
Die Höhe des Baudarlehens richtet sich
nach den Gesamtkosten der Baumaßnahme und der sozialen Dringlichkeit. Sie beträgtjedochhöchstens10.000Euro.
Wie beantrage ich das Darlehen?
Wenn Sie ein solches Darlehen beantragen
möchten, dann fragen Sie am besten beim
Landratsamtnach.WirberatenSiegerne
persönlich.
Darlehen
• Ruth Eberhardt,
Telefon(08261)995-328,
Zimmer224
4. 3 Mülltonne
Haushalte mit pflegebedürftigen Familienangehörigen können eine Ermäßigung auf
Mülltonnen-Gebühren erhalten. In welchen
Fällen erhalte ich eine Ermäßigung?
JederHaushalt,deraufgrundeineszupflegenden Angehörigen nachweislich ein erhöhtes Müllaufkommen hat, erhält ohne
Gebührenerhöhung die nächstgrößere
Mülltonne.DazumüssenSieeinärztliches
AttestüberInkontinenzvorlegen.Wenden
Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder als
GrundstückseigentümeranIhreGemeinde
oder Verwaltungsgemeinschaft, um eine
Restmülltonne anzumelden, umzumelden
oder abzumelden. Die Gemeinden übernehmenauchdieAusgabe,denEinzugund
denUmtauschderGefäße.
4. 4 Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht
Volljährige Bürgerinnen und Bürger müssen Rundfunkbeiträge zahlen. Die Pflicht
beginnt mit dem Ersten des Monats, in
dem Sie erstmals in einer Wohnung wohnen, dort gemeldet oder im Mietvertrag
alsMietergenanntsind.WenneinePerson
denBeitragzahlt,brauchendieübrigenin
der Wohnung lebenden Personen keinen
Beitrag zu zahlen. Aus finanziellen oder
gesundheitlichenGründenkönnenSievon
der Beitragspflicht befreit werden oder
eineErmäßigungbeantragen.
Wer kann eine Befreiung oder Ermäßigung
des Rundfunkbeitrags beantragen?
WerbestimmtestaatlicheSozialleistungen
wieSozialhilfeoderArbeitslosengeldIIerhält, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Einen Antrag auf
BefreiungvonderRundfunkbeitragspflicht
könnenauchstellen:
• taubblinde Menschen,
• Empfänger von Blindenhilfe nach § 72
SGBXIIsowie§27dBVG.
45
Menschen, denen das Merkzeichen „RF”
zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Der ermäßigte Beitrag beträgt 5,99 Euro
proMonat.
Wo erhalte ich weitere Auskünfte?
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656Köln
Service-Telefon:(018)599950100
(6,5Cent/Min.)
Service-Fax:(018)599950105
(6,5Cent/Min.)
www.rundfunkbeitrag.de
4. 5 Schwerbehindertenausweis
Um steuerliche Erleichterungen, VergünstigungenimPersonen-,Nah-undFernverkehroderbeimWohnenbeanspruchenzu
können, und um durch das Schwerbehindertengesetzgeschütztzuwerden,benötigen Sie einen Schwerbehindertenausweis.
Grundsätzlich dient dieser Ausweis als
Nachweis für die Schwere Ihrer Behinderung. Sie haben damit das Recht auf bestimmteNachteilsausgleiche.
Was ist eine Behinderung?
Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes
liegtvor,wenn
• diekörperlicheFunktion,
• diegeistigeFähigkeitoder
• dieseelischeGesundheit
eines Menschen mit hoher Wahrschein-
46
lichkeit länger als sechs Monate von dem
fürdasLebensaltertypischenZustandabweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Beeinträchtigungen, die kürzer als sechs
Monate andauern, und alterstypische Beeinträchtigungen gelten laut Gesetz nicht
alsBehinderung.
Die Schwere der Behinderung wird durch
den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt.DerGdBwirdvomVersorgungsamt
in10er-Gradenvon20bis100festgestellt.
Wer ist schwerbehindert?
Als schwerbehindert gelten Personen mit
einem Grad der Behinderung (GdB) von
wenigstens 50. Schwerbehinderte Menschen erhalten einen SchwerbehindertenAusweis.
Wie werden der Grad der Behinderung und
die Merkzeichen festgestellt? Wo erhalte
ich die Antragsformulare?
Der Grad der Behinderung und die MerkzeichenwerdenvomVersorgungsamtfestgestellt. Nähere Informationen finden Sie
aufderSeitedesZentrumsBayernFamilie
undSozialesunterwww.zbfs.bayern.de
Wichtig ist: Sie müssen die so genannte
„Feststellung der Behinderung“ beantragen.DieFormularedafürerhaltenSiebeim
Versorgungsamt oder bei der Gemeindeverwaltung.SiekönnendasFormularauch
über das Internet herunterladen und ausdrucken,aufdemPostwegoderperE-Mail
beantragen:
Zentrum Bayern Familie und Soziales,
Region Schwaben,
Morellstraße30
86159Augsburg
Telefon(0821)570901
E-Mailan:
Poststelle.schw.@zbfs.bayern.de
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
Sobald der Antrag beim Versorgungsamt
eingegangen ist, ermittelt dieses den Gesundheitszustand des Antragstellers. Danach entscheidet das Amt, ob eine Einstufung bereits anhand der vorliegenden
Befunde möglich ist, oder ob der Antragsteller untersucht werden muss. Ist eine
Untersuchung erforderlich, vereinbart
das Versorgungsamt einen Termin mit
dem Antragsteller. Nach der ärztlichen
Prüfung wird schließlich über den Antrag
entschieden und es wird ein so genannter
Rechtsbehelfswege-Bescheiderlassen.Der
AntragstellerkannalsoWidersprucheinlegen,wennermitdemBescheidnichteinverstandenist.
Wer kann mir helfen, den Antrag richtig
auszufüllen?
HilfebietenIhnennebenderBehindertenbeauftragten des Landkreises, Marianne
Mayer (siehe Seite 10/11), auch die kommunalenAnsprechpartnervorOrtinIhrer
Gemeinde.
onalstelle. Bei jeder Regionalstelle gibt es
ein Versorgungsamt. Für das Unterallgäu
zuständig ist die Regionalstelle Schwaben
inAugsburg(Seite47).
Was bedeuten die Abkürzungen in meinem
Behindertenausweis?
FolgendeBedeutunghabendieAbkürzungenimBehindertenausweis:
G:
B:
aG:
H:
RF:
Bl:
Gl:
DieBewegungsfähigkeitimStraßenverkehr ist erheblich eingeschränkt.
DamitwirddieBerechtigungzur
Mitnahme einer Begleitperson
nachgewiesen.
Es liegt eine außergewöhnliche
Gehbehinderung vor. Dieses
Merkzeichen ist wichtig für den
AusweisbeieinemParkplatzfür
Schwerbehinderte.
HilflosePersonen
Die Abkürzung »RF« weist die
gesundheitlichen Voraussetzungen für eine Ermäßigung des
Rundfunkbeitrags nach.
Blindheit
Gehörlos
Wo muss ich den Antrag einreichen?
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales
hat in jedem Regierungsbezirk eine Regi-
47
4. 6 Sozialleistungen
4.6.1 Hilfe zur Pflege
WirdeinMenschpflegebedürftig,bedeutet
das nicht nur eine persönliche Belastung
fürihnundseineAngehörigen.Häufigsind
auchfinanzielleSchwierigkeitendamitverbunden.Damitwenigstensdiefinanziellen
BelastungenineinemerträglichenRahmen
gehalten werden, gibt es die so genannte
„HilfezurPflege“.
Wer erhält Hilfe zur Pflege?
HilfezurPflegenachdemZwölftenSozialgesetzbuch(SGBXII)könnenPersonenerhalten, die aufgrund einer Krankheit oder
Behinderung bei den Verrichtungen des
täglichenLebens(zumBeispielbeiKörperpflege, Ernährung, Ankleiden, Haushaltsführung)Hilfebenötigen.
Die Leistungen aus der gesetzlichen PflegeversicherunggehendenenderHilfezur
PflegeinjedemFallvor.Werdenfinanzielle Hilfen bei Pflegebedürftigkeit benötigt,
somüssenSiebeiderzuständigenPflegekasse (in der Regel bei der Krankenkasse)
LeistungenausdergesetzlichenPflegeversicherungbeziehungsweisedieEinstufung
ineinePflegestufebeantragen.
Nur wenn
• jemandnichtpflegeversichertistoder
• diePflegesachleistungenderPflegekasse nicht ausreichen oder
• derPflegebedarfnichtsohochist,dass
die Pflegekasse eine Pflegestufe feststellt,
48
kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege
nachdemSGBXIIinBetracht.
Was sind die Voraussetzungen, um Hilfe zur
Pflege beantragen zu können?
BeiderHilfezurPflegehandeltessichum
eine Form der Sozialhilfe. Leistungen sind
deshalb abhängig vom Einkommen und
Vermögen des pflegebedürftigen MenschensowieseinesEhe-oderLebenspartners, bei pflegebedürftigen Kindern auch
vomEinkommenundVermögenderEltern.
UmHilfezurPflegezubeantragen,benötigenSie:
• Sozialhilfeantrag (erhältlich bei der
Wohnsitzbehörde)
• Nachweise zum Einkommen und Vermögen(zumBeispielKontoauszügeund
Sparbücher)
• Bescheid der Pflegekasse beziehungsweise Nachweis über Antragstellung
• Bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst – einen KostenvoranschlagoderdieletzteRechnung.
Was ist anders bei Kurzzeitpflege oder Aufenthalt in einer stationären Einrichtung?
Zuständig ist in diesen Fällen der Bezirk
Schwaben.EinenAntragaufHilfezurPflegekönnenSiedirektdortanfordern:
Bezirk Schwaben – Sozialverwaltung
Hafnerberg10
86152Augsburg
Telefon(0821)3101-0
Fax(0821)3101-200
sozialverwaltung@bezirk-schwaben.de
Wer im Landratsamt beantwortet mir Fragen zur »Hilfe zur Pflege«?
• KorneliaMoll,
Telefon(08261)995-277
Zimmer30
Gibt es einen Ansprechpartner am Landratsamt, der Fragen dazu beantwortet?
• KorneliaMoll,
Telefon(08261)995-277
Zimmer30
4.6.2 Hilfe zur Gesundheit
4.6.3 Sozialhilfe
DerSchutzimKrankheitsfallwirdinderRegeldurchdieMitgliedschaftineinerKrankenkasse sichergestellt. Seit 1. April 2009
ist jeder Bundesbürger sogar gesetzlich
dazu verpflichtet, bei einer gesetzlichen
oder privaten Krankenkasse versichert zu
sein.Diesogenannten„HilfenzurGesundheit«entsprecheninArtundUmfangden
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
AusdenunterschiedlichstenGründenkönnenMenschennichtmehrinderLagesein,
ihrenLebensunterhaltauseigenerKraftzu
verdienen.Dafürgibtesdie„HilfezumLebensunterhalt“.
Für Personen, die Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sind,
kommtdaherHilfezurGesundheitnichtin
Betracht (auch nicht für Zuzahlungen, Eigenleistungen,...).
Sollte für Sie die Mitgliedschaft in einer
gesetzlichenoderprivatenKrankenkasse–
auswelchenGründenauchimmer–ausgeschlossensein,könnenSiebeimLandratsamt Unterallgäu Informationen darüber
erhalten, ob für Sie gegebenenfalls Hilfen
zurGesundheitmöglichsind.HilfezurGesundheit als eine Form der Sozialhilfe ist
allerdings abhängig vom Einkommen und
Vermögen des Hilfebedürftigen sowie seinesEhe-/Lebenspartners.
Wer bekommt Hilfe zum Lebensunterhalt?
Die„HilfezumLebensunterhalt“istgrundsätzlich für Menschen zwischen dem 15.
und 65. Lebensjahr gedacht, die nicht erwerbsfähig sind, ihren Lebensunterhalt
nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder
demdesEhe-oderLebenspartnersbestreiten können und auf die einer der folgenden
Punktezutrifft
:
• Sie beziehen eine vorgezogene Altersrente.
• SieerhalteneineRentewegenvollerErwerbsminderung auf Zeit.
• Der Rentenversicherungsträger hat
einevolle,aberbefristeteErwerbsminderung festgestellt.
• SienehmenaneinerMaßnahmeimEingangsverfahrenoderBerufsbildungsbereich einer Werkstätte für behinderte
Menschen teil.
49
Welcher Mitarbeiter des Landratsamtes
beantwortet meine Fragen zur Sozialhilfe?
Nachnamen A - F
• AndreaKordick,
Telefon(08261)995-387
Zimmer28
Nachnamen G - K
• GertrudRieder,
Telefon(08261)995-385
Zimmer29
Nachnamen L - Sb
• Elisabeth Schmidbauer,
Telefon(08261)995-276
Zimmer28
Nachnamen Sch - Z
• GeorgRauch,
Telefon(08261)995-274
Zimmer29
4.6.4 Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
In manchen Fällen erhalten ältere Menschen nur eine geringe Rente, die nicht
ausreicht,umdieMietezuzahlenundden
Lebensunterhalt zu bestreiten. Aber auch
behinderte Menschen und andere dauerhaft erwerbsgeminderte Personen haben
oftkeinodernureingeringesEinkommen.
EineergänzendefinanzielleHilfekannhier
diesogenannte„GrundsicherungimAlter
und bei Erwerbsminderung“ sein.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung?
EinenAnspruchaufGrundsicherungimAl-
50
ter und bei Erwerbsminderung haben Menschen,dieihrennotwendigenLebensunterhalt nicht aus ihrem eigenen Einkommen
und Vermögen beziehungsweise aus dem
EinkommendesEhe-oderLebenspartners
bestreiten können, und auf die einer der
folgendenPunktezutrifft
:
• DiePersonhatdas65.Lebensjahrvollendet.
• DiePersonhatdas18.Lebensjahrvollendet und ist – unabhängig von der
jeweiligen Arbeitsmarktlage – aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert.
• DiePersonistpflegebedürftigmitPflegestufe II oder III.
• Die Person hat eine Behinderung und
arbeitet in einer Werkstatt für behinderteMenschen(imArbeitsbereich).
• Der Person wird nach Vollendung des
25.LebensjahreswegenihrerBehinderungweiterhinKindergeldgewährt.
Wer ist mein Ansprechpartner am Landratsamt Unterallgäu?
Nachnamen A - F
• AndreaKordick,
Telefon(08261)995-387
Zimmer28
Nachnamen G - K
• GertrudRieder,
Telefon(08261)995-385
Zimmer29
Nachnamen L - Sb
• Elisabeth Schmidbauer,
Telefon(08261)995-276
Zimmer28
Nachnamen Sch - Z
• GeorgRauch,
Telefon(08261)995-274
Zimmer29
4.6.5 Wohngeld
WohnenkostetGeld–fürden,dereingeringes Einkommen hat, oft zu viel. In solchenFällenhilftderStaat.
Wer erhält Wohngeld?
Wohngeld gibt es
• als Mietzuschuss für den Mieter eines
Hauses, einer Wohnung oder eines
Zimmers,
• alsLastenzuschussfürdenEigentümer
eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährtwerdenkann,hängtab
• vonderAnzahlderHaushaltsmitglieder,
• vonderHöhedes(gesamten)Einkommens und
• von der zu berücksichtigenden Miete
oderBelastung.
Kein Wohngeld erhalten Bezieher von
HartzIVundSozialhilfesowieBezieherder
Kriegsopferfürsorge,Asylbewerberund(alleinstehende) Personen, die Anspruch auf
BAFöG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben. Hier sind die Unterhaltskosten bereits
einberechnet.
An wen kann ich mich am Landratsamt
wenden?
Nachnamen A - F, U - Z
• KarinBertele,
Telefon(08261)995-219
Zimmer31
Nachnamen G - S
• Rosina Demmler,
Telefon(08261)995-448
Zimmer31
Nachnamen Sch, St, T
• StefanieWeiß,
Telefon(08261)995-449
Zimmer33
51
5. Wohnformen
5. 1 Ambulant betreute
Wohngemeinschaften
In einer ambulant betreuten Wohngemeinschaftlebenmaximalzwölfpflegebedürftige Menschen gemeinsam in einem Haushalt.DiePersonenteilensichAufgabenwie
Kochen,WaschenundEinkaufen.Sosollen
sie länger selbstbestimmt leben können.
Angehörige werden entlastet, können und
sollenzugleichaberauchEinflussausüben
undVerantwortungübernehmen.
Erhalten die Mieter in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft Leistungen der
Pflegekasse?
GrundsätzlichkönnenLeistungenderPflegeversicherung wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen in Anspruch genommen
werden. Daneben sind gegebenenfalls
weitere Leistungen speziell für Mieter in
ambulantbetreutenWohngemeinschaften
möglich(Seite40).
Wer entscheidet über die Pflege und Betreuung in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft?
Das „Gremium der Selbstbestimmung“,
also die Mieter selbst, deren Angehörige
undBetreuerregelnPflege,Betreuungund
Hausarbeit.FürdieAufgabenkannprofessionellesPersonaleingesetztwerden,aber
auch die Mieter, deren Angehörige und ehrenamtlichtätigePersonenkönnenmithelfen.
52
Welche Kosten entstehen in einer ambulant
betreuten Wohngemeinschaft?
Die Kosten sind unterschiedlich und hängen ab
• vom Gebäude und den anfallenden
Miet- und Instandhaltungskosten,
• vonderMithilfederAngehörigen,
• von der geplanten und gewünschten
VersorgungsstrukturderMieter,
• vomPflegeaufwandderpflegebedürftigenPerson.
Wo im Unterallgäu werden bereits ambulant betreute Wohngemeinschaften angeboten?
Erkheim
• Senioren-Wohngemeinschaft
Alte Molkerei Erkheim
Marktstraße5
Telefon(08331)6408940
• KronenhofPflegewohngruppen
GmbH,WohngruppeErkheim
»Alte Molkerei«
Marktstraße5
Telefon(0831)590389-00oder01
Memmingerberg
• Wohngemeinschaft
SchlossKünersberg,
Künersberg6,
Telefon(08331)984210
Woringen
• Senioren-Wohngemeinschaft
Woringen,
Altvaterstraße10,
Telefon(08331)6408902
rufzurVerfügung.UndesgibtAngebotefür
dieFreizeitunddasGemeinschaftsleben.
Gibt es darüber hinaus Leistungen?
Ja, Sie können das Leben im Betreuten
Wohnen individuell gestalten. Folgende
LeistungenkönnenSiebeiBedarfwählen:
• ambulanteKranken-undAltenpflege
• Besorgungen
• Fahr-undBegleitdienste
• Haushaltshilfen
• Wäschedienst
• VersorgungmitEssen
Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet,
diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, können
Siefreiwählen,welchenAnbieterSiedamit
beauftragen.
5. 2 Betreutes Wohnen
und barrierefreies Wohnen
Das »Betreute Wohnen« ist eine WohnformfürältereMenschen.Dabeistehtdie
eigenständige Lebensführung im Vordergrund. Ziel ist es, so viel Selbständigkeit
wie möglich und gleichzeitig so viel Hilfe
wienötigzugewährleisten.
Welche Grundleistungen umfasst das Betreute Wohnen?
Im Betreuten Wohnen können Sie Pflege
und Versorgung nach Bedarf organisieren.EsbeinhaltetkeineVollversorungwie
in stationären Einrichtungen. Wenn Sie in
einerAnlagefürBetreutesWohnenleben,
dann haben Sie dort einen Ansprechpartner, der auch Pflege und Hilfe vermittelt
und organisiert. Ihnen steht der Hausnot-
5. 3 Stationäre Einrichtungen
Nicht immer ist es möglich, Zuhause im gewohntenLebensumfeldaltzuwerden.Für
diesenFallgibtesimLandkreisUnterallgäu
viele Pflegeeinrichtungen, die alles daran
setzen, um auf Ihre individuellen BedürfnisseeinzugehenundumSieineinermöglichst familiären Umgebung zu betreuen,
zupflegenundzufördern.
Was sollte ich bei der Auswahl einer stationären Pflegeeinrichtung beachten?
JekonkreterIhreBedürfnisseundWünsche
sind,destoleichterfindenSiedenpassendenPflegeplatz.WirhabeneineÜbersicht
mitausschlaggebendenKriterienfürSiezusammengestellt:
53
Allgemeines
□□ Wie groß ist die Einrichtung? Wie viele
Bewohner leben dort?
□□ In welcher Umgebung liegt die Einrichtung (stadtnah, in der Natur, mit Park)?
□□ Wie viele Pflegekräfte betreuen die Bewohner in den einzelnen Wohnbereichen?
□□ Ist Probewohnen möglich?
Zimmerausstattung
□□ Wie groß sind die Zimmer und wie sind
sie ausgestattet?
□□ Ist es möglich, eigene Möbel mitzubringen?
□□ Habe ich eine eigene Dusche und ein
eigenes WC?
□□ Gibt es einen Telefon- und Fernsehanschluss?
□□ Wann und wie oft werden die Zimmer
gereinigt?
Verpflegung
□□ Wie viele Mahlzeiten pro Tag gibt es?
□□ Gibt es einen Speiseplan mit Menüauswahl (Diät- und Schonkost ...)?
□□ Gibt es vorgeschriebene Essenszeiten?
□□ Kann ich auch auf meinem Zimmer essen?
□□ Kosten zusätzliche Getränke extra?
Kosten
□□ Sind die Kosten aufgeschlüsselt und
verständlich dargestellt?
□□ Welche Neben- und Zusatzkosten werden noch erhoben?
□□ Wird das Waschen der eigenen Wäsche
extra in Rechnung gestellt?
54
□□ Ist auch bei einem Krankenhausaufenthalt der volle Preis für den Pflegeplatz
fällig? Ab welchem Tag kommt es zu einer Preisminderung?
□□ Wie sind die Kündigungsfristen?
□□ Wie lange muss für den Pflegeplatz
nach Auszug oder Tod des Bewohners
weitergezahlt werden?
Serviceangebote
□□ Gibt es Freizeitprogramme und Gruppenangebote?
□□ Gibt es einen Beschäftigungstherapeuten in der Einrichtung?
□□ Werden Friseur und Fußpflege im Haus
angeboten?
□□ Gibt es eine eigene Hauszeitung mit
wichtigen Informationen?
Wichtige Fragen für Angehörige
□□ Gibt es – zur Mitgestaltung des Zusammenlebens – eine Bewohnervertretung
oder einen Angehörigenbeirat?
□□ Wie gut sind die Verkehrsanbindungen
zur Einrichtung?
□□ Gibt es in der Nähe Geschäfte, Gaststätten oder Cafés?
□□ Gibt es Gästezimmer für Angehörige?
Wo erhalte ich nähere Informationen darüber, wie die einzelnen Einrichtungen vom
Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) bewertet werden?
Im „Pflegenavigator“ finden Sie seit 1. Januar 2010 die jeweils aktuellen Beurteilungen des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK).
DenPflegenavigatorfindenSieimInternet
unter
www.aok-pflegeheimnavigator.de
Was kostet ein Platz in einer Pflegeeinrichtung?
Diese Frage können wir leider nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich setzen
sich die Kosten in einer Pflegeeinrichtung
folgendermaßenzusammen:
• PflegebedingteAufwendungen
• KostenfürUnterkunftundVerpflegung
• Investitionskosten
• GegebenenfallsAusbildungszuschlag
• KostenfürzusätzlicheLeistungen(hier
handelt es sich um Leistungen,die Sie
in der Einrichtung zusätzlich in Anspruchnehmen,zumBeispielspezielle
Getränke, Ausflüge, Ausgaben für den
persönlichen Bedarf wie Frisör oder
Fußpflege).
Gibt es finanzielle Hilfen?
Ja. Für die so genannten pflegebedingten
Aufwendungen erhalten Sie Hilfen von
der Pflegekasse (Seite 40). Setzen Sie sich
dazu mit Ihrer Pflegekasse in Verbindung.
FürdieKostenfürUnterkunftundVerpflegung sowie die Investitionskosten müssen
Sie selbst aufkommen. Sollten die Kosten
für Sie zu hoch sein, so besteht die Möglichkeit,Sozialhilfezubeantragen.Näheres
hierübererfahrenSiebeispielsweisebeim
Besuch des monatlichen Sprechtags im
Landratsamt Unterallgäu, den der Bezirk
Schwaben anbietet.
Bezirk Schwaben
SprechtagamLandratsamt
jedenzweitenDienstagimMonat Zimmer12 10-12Uhr
EineAnmeldungzurSprechstundeist
nicht erforderlich.
Bezirk Schwaben - Sozialverwaltung
Hafnerberg10
86152Augsburg
Telefon(0821)3101-0
Fax(0821)3101-200
sozialverwaltung@bezirk-schwaben.de
Was tun, wenn ich auf die Schnelle einen
Einrichtungsplatz benötige?
DieseTippshelfenweiter:
• Nehmen Sie direkten Kontakt mit den
Pflegeeinrichtungen auf, um den aktuellenStandverfügbarerPflegeplätzezu
erfahren.
• Bei der stationären Pflege kann es immermalzuEngpässenkommen.InformierenSiesichdeshalbfrühzeitigüber
Einrichtungen und lassen Sie sich (unverbindlich) auf die Warteliste setzen.
HakenSievonZeitzuZeitnach,damit
derKontaktzumHausnichtabreißt.
• IndringendenFällenkannderPflegebedürftige übergangsweise in eine Kurzzeitpflegegehen,biseinPlatzfreiwird.
DortwerdenPflegebedürftige,dienormalerweisezuHauseversorgtwerden,
zeitlichbefristetstationärgepflegt.
55
Mit der Einrichtung wird ein Vertrag abgeschlossen - was muss ich hier beachten?
Ein Vertrag ist zwingend vorgeschrieben.
ErregeltdieRechteundPflichtendesTrägers und des Bewohners. Deshalb empfiehlt sich eine gründliche Lektüre. Der
TrägerderEinrichtungmussdenkünftigen
Bewohner und/oder dessen Angehörige
oderBetreuervorAbschlusseinesVertrags
schriftlichüberdieAusstattung,Leistungen
und Preise der Einrichtung unterrichten.
Gesetzliche Grundlage ist das Wohn- und
Betreuungsvertragsgesetz(WBVG).
Welche stationären Einrichtungen gibt es
im Landkreis?
Fellheim
• SchlossFellheimaltershorizonte,
UlmerStraße6,
Telefon(08335)9090
Kirchheim
• SozialzentrumKirchheim,
Raiffeisenstraße10,
Telefon(08266)862640
Legau
• SeniorenbetreuungVinzenzvonPaul,
WitzenbergerWeg2,
Telefon(08330)94040
Babenhausen
• Kreis-Seniorenwohnheim
St. Andreas,
AmEspach20,
Telefon(08333)3040
Markt Rettenbach
• MarienheimAltenpflegeheim,
MussenhausengGmbH,
Ortsstraße9,
Telefon(08269)969990
Bad Grönenbach
• StiftungLiebenau-LebenimAlter
Haus St. Dominikus,
Schlossweg2,
Telefon(08334)2596100
Mindelheim
• Caritas-SeniorenzentrumSt.Georg,
Bgm.-Krach-Straße4,
Telefon(08261)76160
Bad Wörishofen
• Kreis-SeniorenwohnheimAmAnger,
AmAnger13,
Telefon(08247)963530
• SeniorenresidenzBadWörishofen,
TürkheimerStraße7-9,
Telefon(08247)96240
• SeniorenzentrumMaximilianGmbH,
Adolf-Scholz-Allee11,
Telefon(08247)998310
56
Buxheim
• BRKPflegeheimBuxheim,
Rot-Kreuz-Straße5,
Telefon(08331)97710
Ottobeuren
• HafnerVilla,SusanneVonier,
Luitpoldstraße9,
Telefon(08332)92320
• LebenszentrumOttobeurenGmbH,
Sonnenbühl3,
Telefon(08332)800
• St.Anna-HilfegGmbH,HausSt.Josef,
Spitalstraße2,
Telefon(08332)7950
Pfaffenhausen
• Dominikus-Ringeisen-Werk,
IntegrativesSenioren-undBegegnungszentrumSt.Anna,
Krankenhausstraße1,
Telefon(08265)718640
Türkheim
• Kreis-SeniorenwohnheimSt.Martin,
Kapuzinerstraße11,
Telefon(08245)96680
• PflegedomizilDübbel,
WörishoferStraße1,
Telefon(08245)96250
Wolfertschwenden
• PflegeresidenzSiloah,
AmMeierhof1,
Telefon(08334)985850
Für Menschen mit Behinderung:
Lautrach
• RegensWagnerLautrach,
GruppeElisa,
Deybachstraße11,
Telefon(08394)1890
5. 4 Beschwerdestelle
Alle Einrichtungen im Landkreis Unterallgäuwerdenvonder„FachstellefürPflege
undBehinderteneinrichtungen–QualitätsentwicklungundAufsicht“,kurzFQA,beraten und kontrolliert. Häufig wird die FQA
auch noch als „Heimaufsicht“ bezeichnet.
JährlichüberwachtdieFQAbeiihrenunangemeldetenBesuchen,obdiegesetzlichen
Bestimmungen in den Einrichtungen ein-
gehaltenwerden.ImMittelpunktstehtdie
Frage,obdieBewohnerinderEinrichtung
gutversorgt,betreutundgepflegtwerden.
Wann und wie erreiche ich die FQA?
Die Fachstelle finden Sie im Landratsamt
UnterallgäuinMindelheim:
FQA
• Sabine Eberle,
Telefon(08261)995-220,
Zimmer35
• Caroline-MariaGsöllpointner,
Telefon(08261)995-493,
Zimmer131
MontagbisMittwoch8-12Uhr
14-16Uhr
Donnerstag8-12Uhr
14-17Uhr
Freitag8-12Uhr
Wer kann sich an die FQA wenden?
An die FQA können sich Bewohner der
Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige ebenso wenden wie Verantwortliche
und Mitarbeiter von Einrichtungen sowie
PersonenundOrganisationen,diesichfür
denBauoderdenBetriebeinerEinrichtung
interessieren.
Kann ich eine Beschwerde auch anonym
vorbringen?
Selbstverständlich behandeln wir alle Beschwerdenvertraulich.SolltenSiedennoch
anonym bleiben wollen, respektieren wir
dies und gehen auch dann Ihrem Anliegen
nach.
57
6. Rechtliche Hilfen
6. 1 Patientenverfügung,
Betreuungsverfügung, Vollmacht
Eigentlich möchte man nicht daran denken:
Aber infolge eines Unfalls, einer Erkrankung
oder auch durch das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können Sie manchmal
eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst
wie gewohnt regeln. Besprechen Sie deshalb gemeinsam mit Angehörigen oder
Vertrauenspersonen „den Fall der Fälle“
und hinterlegen Sie etwas Schriftliches. Für
Angehörige, Ärzte und für Sie selbst kann
ein entsprechendes Schriftstück sehr wertvoll sein.
Worin besteht der Unterschied zwischen
Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
und Vollmacht?
• Patientenverfügung:
In einer Patientenverfügung können Sie
schriftlich Ihren Willen über die Art und
Weise der ärztlichen Behandlung festhalten – für den Fall, dass Sie nicht mehr
selbst entscheiden können. Die Patientenverfügung richtet sich dabei in erster Linie
an behandelnde Ärzte oder das Behandlungsteam.
• Betreuungsverfügung:
In einer Betreuungsverfügung können Sie
festlegen, wer ihr Betreuer werden soll. Sie
können aber auch bestimmen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Für das Gericht sind diese Wünsche grund-
58
sätzlich verbindlich. Nicht aufgeführt
werden in einer Betreuungsverfügung
Wünsche hinsichtlich der zukünftigen Versorgungsform.
• Vollmacht:
Die Vollmacht ermöglicht ein hohes Maß
an Selbstbestimmung. Hierbei benennen
Sie eine oder auch mehrere Personen Ihres
Vertrauens – die auch bereit sind, im Bedarfsfall für Sie zu handeln. Daneben können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse angeben und anweisen, wie Ihre
Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Ebenfalls ist es möglich, für verschiedene
Aufgaben (beispielsweise Gesundheitsfürsorge und Vermögensangelegenheiten) jeweils unterschiedliche Personen zu benennen.
Es ist sehr zweckmäßig, nach Möglichkeit
die gewünschten Bevollmächtigten (beispielsweise Angehörige oder Freunde) bereits bei der Abfassung der Vollmacht mit
einzubeziehen.
Soll eine entsprechende Verfügung schriftlich abgefasst sein?
Ja. Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom
1. September 2009 die Patientenverfügung
ausdrücklich in den Paragrafen 1901 a und
1901 b des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt und hierfür die Schriftform vorgesehen. Vor diesem Zeitpunkt schriftlich verfasste Patientenverfügungen behalten ihre
Gültigkeit.
Auch aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung
notwendig.
Gibt es Vordrucke und wo könnte ich diese
erhalten?
Das bayerische Justizministerium hat eine
BroschüreüberVorsorgefürUnfall,Krankheit und Alter aufgelegt. Diese enthält
Vordrucke sowie weiterführende Informationen. Erhältlich ist die Broschüre im
BuchhandeloderimInternetalsDownload
unter
www.verwaltung.bayern.de
An welchen Mitarbeiter des Landratsamtes
kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Betreuungsstelle
• JoachimKandziora,
Telefon(08261)995-275,
Zimmer32
MontagbisFreitag 8 - 12 Uhr
Damit wir uns ausreichend Zeit für Sie
nehmen können, bitten wir Sie, einen
Terminmitunszuvereinbaren.Selbstverständlich sind zu den angegebenen ZeitenauchtelefonischeAuskünftemöglich.
6. 2 Rechtliche Betreuung
Betroffene empfanden die früheren Regelungen über die Entmündigung und
die Pflegschaft häufig als überzogen und
diskriminierend. Die seit 1992 mögliche
„rechtlicheBetreuung“sollBetroffeneunterstützen – bei größtmöglicher Eigenverantwortung.
AlskomplettgeschäftsunfähigerklärenGerichte die Betroffenen heute nicht mehr
zwingend. Stattdessen stellt das Betreuungsgericht fest, ob der Betroffene in der
Lageist,dieTragweiteseinerWillenserklärungen und Handlungen zu überschauen.
DasGerichthatdieMöglichkeit,füreinzelne Aufgabenbereiche einen so genannten
Einwilligungsvorbehalt anzuordnen, wenn
dieGefahrbesteht,dasssonstdieGesundheitoderdasVermögendesBetreutengeschädigt würde. In diesem Fall muss der
BetroffenefürbestimmteAngelegenheiten
dieEinwilligungseinesBetreuerseinholen.
Wer ordnet eine rechtliche Betreuung an?
Wo kann man diese Betreuung anregen?
Zuständig für das Betreuungsverfahren ist
das Betreuungsgericht beim Amtsgericht,
in dessen Gerichtsbezirk der Betroffene
sichgewöhnlichaufhält.Füreinenbetroffenen Bürger aus dem Landkreis UnterallgäuistdasBetreuungsgerichtMemmingen
zuständig.
Betreuungsgericht Memmingen
St.-Josefs-Kirchplatz2
87700Memmingen
Telefon(08331)105-282
59
Wer eine rechtliche Betreuung anregt, sollte dieser Anregung ein ärztliches Zeugnis
beifügen, aus dem der Gesundheitszustand
der betroffenen Person hervorgeht und aus
dem sich die Unfähigkeit zur Besorgung eigener Angelegenheiten ableiten lässt.
In welchen Fällen kann eine Betreuung angeordnet werden?
Eine Betreuung wird nur angeordnet, wenn
der Betroffene psychisch krank oder körperlich, geistig oder seelisch behindert ist
und seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann.
Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise
bestellt werden, in denen die rechtliche
Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung
ist nicht erforderlich, wenn die Angelegenheiten des Volljährigen durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen, bei
denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt
wird, ebenso gut wie durch einen Betreuer
besorgt werden können.
Dies allein genügt aber nicht, um eine
rechtliche Betreuung anzuordnen – sie
muss auch erforderlich sein. Hierzu muss
festgestellt werden, ob, in welchem Umfang, mit welchen Auswirkungen und für
welche Dauer ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden soll.
Grundsätzlich wird zunächst geprüft, ob
nicht auch Familienangehörige, Bekannte
oder soziale Dienste die entsprechenden
Aufgaben übernehmen könnten. Ist dies
möglich, dann sind diese Hilfen in jedem
Fall vorrangig.
60
Wie läuft das gerichtliche Verfahren über
eine Betreuung ab?
Zunächst muss eine Betreuung beim Betreuungsgericht angeregt werden. Daraufhin erhält die Betreuungsbehörde (dies ist
bei Bürgern aus dem Unterallgäu das Landratsamt Unterallgäu) vom Betreuungsgericht den Auftrag, die tatsächliche Betreuungsbedürftigkeit festzustellen.
Bei einem Hausbesuch macht sich ein Mitarbeiter des Landratsamts ein Bild von der
momentanen Lebenssituation des Betroffenen und berät mit den Angehörigen, ob
noch andere Hilfsmöglichkeiten bestehen.
Es wird auch nach bestehenden Vorsorgeund Bankkonto-Vollmachten gefragt und
ob jemand aus der Familie, der Verwandtschaft oder aus dem Bekanntenkreis bereit
und geeignet ist, die Betreuung zu übernehmen.
Das Gesundheitsamt fertigt ein medizinisches Gutachten an, die Untersuchung erfolgt in der Regel bei dem Betroffenen zu
Hause. Das Gutachten wird dem Richter
des Betreuungsgerichts vorgelegt.
Daraufhin wird der Betroffene vom Richter
persönlich angehört (entweder im Gericht
oder zu Hause). Anhand des Gutachtens,
der Stellungnahme der Betreuungsstelle
und seines persönlichen Eindrucks entscheidet der Richter schließlich, ob die
Betreuung notwendig ist oder nicht. Falls
die rechtliche Betreuung erforderlich ist,
wird gleichzeitig ein Betreuer bestellt. Der
Betreuer erhält einen Ausweis, der ihn als
rechtlichen Betreuer legitimiert.
Für welche Bereiche kann ein Betreuer eingesetzt werden?
Es wird grundsätzlich immer genau überprüft,welcheAngelegenheitenderBetroffene noch selbstständig regeln kann und
woerUnterstützungbraucht.Fürfolgende
Bereiche ist beispielhaft eine Betreuung
möglich:
• Gesundheitsfürsorge
• Aufenthaltsbestimmung
• Vermögenssorge
• Vertretung gegenüber Behörden, VersicherungensowieRenten-undSozialleistungsträgern
• Wohnungsangelegenheiten
• Entscheidung über die Unterbringung
und unterbringungsähnliche Maßnahmen
• Postangelegenheiten
• Organisation der ambulanten Versorgung
• Die Betreuung ist flexibel auf die BedürfnissedesEinzelnenzugeschnitten.
• NachspätestenssiebenJahrenwirddie
Situation überprüft und die Betreuung
gegebenenfalls aufgehoben oder eingeschränkt.
• Die Geschäftsfähigkeit des Betreuten
wirdgrundsätzlichnichteingeschränkt.
• Ausnahmsweise bei erheblicher SelbstschädigungkanneinsogenannterEinwilligungsvorbehaltfüreinzelneAufgaben angeordnet werden.
• EheschließungunddasVerfasseneines
Testaments sind trotz einer bestehendenBetreuungmöglich.
• Das Wahlrecht bleibt erhalten.
• DieWünschedesBetreutenmüssenbeachtet werden.
Wie lange bleibt eine Betreuung bestehen?
DiegerichtlichangeordnetenMaßnahmen
– egal ob mit oder ohne Einwilligungsvorbehalt–dürfennichtlängeralsnotwendig
dauern. Spätestens nach sieben Jahren
mussdasGerichtdarüberentscheiden,ob
dieBetreuungverlängertoderaufgehoben
wird.
Betreuungsstelle
• JoachimKandziora,
Telefon(08261)995-275,
Zimmer32
MontagbisFreitag8-12Uhr
Was bedeutet also »rechtliche Betreuung«?
• EingesetzlicherVertreterregeltdieAngelegenheiten zum Wohl des Betroffenen.
• IndieRechtedesBetroffenenwirdnur
soweit eingegriffen, wie dies unumgänglichist.
An wen am Landratsamt Unterallgäu kann
ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Wir bitten Sie, einen Termin mit uns zu
vereinbaren. Selbstverständlich sind zu
den angegebenen Zeiten auch telefonischeAuskünftemöglich.
61
7. Sterben und Trauer
7. 1
Sterbephase
„Es geht nicht darum, dem Leben mehr
Tage zu geben, sondern den Tagen mehr
Leben.“ Diese Aussage stammt von Cicely
Saunders. Ihre Überzeugung: Es ist möglich,dieletztenTageeinesMenschenangenehmzugestalten.
In der Region haben sich einige EinrichtungenundDienstediesemThemagewidmet.
Was bieten die Stellen genau?
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV):SAPVhatdasZiel,Menschen,
dieaneinerweitfortgeschrittenenErkrankung leiden, medizinisch und pflegerisch
zu behandeln und zu begleiten. Stärkste
Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder
Angst werden gelindert und ein erhöhter
Pflegebedarf gemeistert. Patient und Angehörige werden intensiv unterstützt, damitderBetroffenemöglichstinderletzten
LebensphaseinvertrauterUmgebungbleiben kann.
PALLIUM – gemeinnützige GmbH
Palliative Care Team Unterallgäu-Memmingen
AugsburgerStraße17,
87700Memmingen
Telefon(08331)92725-0
Fax(08331)92725-25
Ambulanter Hospiz- und Palliativberatungsdienst: Aufgabe des gemeinnützigen Vereins ist es, im christlichen Sinne
schwerkrankeundsterbendeMenschenzu
begleiten, ihren Hinterbliebenen Beistand
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zuleistenundvergleichbareDienstezufördern. Hospizbegleiterinnen und -begleiter
unddieMitgliederdesVorstandesarbeiten
ausschließlichehrenamtlich.
Sankt Elisabeth Hospizverein
imCaritasverband
MemmingenUnterallgäue.V
AugsburgerStraße17,
87700Memmingen,
Telefon(08331)4908989
Fax(08331)4908980
Ambulante Pflegedienste:Diepflegerische
Versorgung sterbender Menschen bieten
häufigauchambulantePflegedienstean–
fragenSiebeiIhremPflegedienst(Seite25
-27)nach.
Stationäre Hospize:
Caritas-Seniorenzentrum St. Georg
inKooperationmitdemSanktElisabeth
Hospizverein
Hospizzimmer,
Bürgermeister-Krach-Straße4,
87719Mindelheim
Telefon(08261)7616-0
Fax(08261)7676-76
Allgäu Hospiz
Madlenerstraße18,
87435Kempten
Telefon(0831)960464-0
Fax(0831)960464-44
7. 2 Checkliste Trauerfall
Gedanken an den eigenen Tod werden
häufig verdrängt. Auch Angehörige sind oft
überfordert, mit dem Tod eines geliebten
Menschen umzugehen. Dennoch ist es ratsam, sich schon im Voraus mit der Endlichkeit des Lebens auseinanderzusetzen.
Im Voraus
Unterlagen ordnen und zugänglich aufbewahren. Das wären:
□□ Personenstandsnachweis wie Geburtsurkunde bei ledigen Personen; Heiratsurkunde bei Ehepaaren (Familienstammbuch); Scheidungsurkunde bei
geschiedenen Paaren
□□ Sterbeurkunde des Ehepartners
□□ Nachweis sämtlicher Rentenversicherungen
□□ Lebensversicherungen, andere Versicherungen, Bank- und Vermögenspapiere
□□ Aufstellung der Wertgegenstände
□□ Generalvollmacht
□□ Mitteilung, ob und wo ein Testament
vorliegt
Überlegungen anstellen zu:
□□ Bestattungsart
□□ Grabstätte
□□ Bestattungsvorsorgevertrag
Die nächsten Verwandten oder Personen
Ihres Vertrauens sollten wissen, wo die Unterlagen zu finden sind.
Im Trauerfall
□□ Sterbefall zu Hause: unverzüglich Arzt
(beispielsweise Hausarzt) verständigen.
Dieser stellt die Todesbescheinigung
aus.
□□ Sterbefall in Klinik oder Pflegeeinrichtung: Leichenschau wird vom Arzt oder
der Einrichtung veranlasst.
□□ Bestattungsinstitut beauftragen: Es versorgt den Leichnam, sargt die Leiche
ein und überführt sie zum Bestattungsort. Auf Wunsch beziehungsweise Vollmacht übernimmt das Unternehmen
auch weitere Bestattungsvorbereitungen.
□□ Todesfall zur Beurkundung anzeigen:
mündlich oder schriftlich beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich
der Tod eingetreten ist.
Notwendige Unterlagen:
□□ Ärztliche Todesbescheinigung (beide
Teile)
□□ Geburtsurkunde des Verstorbenen
□□ Gegebenenfalls Eheurkunde, Geburtsurkunde des überlebenden Ehepartners, Nachweis über die Auflösung der
Ehe, Sterbeurkunde des verstorbenen
Ehepartners
□□ Personalausweis des Verstorbenen
□□ Personalausweis der Person, die den
Sterbefall anzeigt
□□ Zusätzlich bei Sterbefall in Klinik oder
Pflegeeinrichtung: schriftliche Sterbefallanzeige der Klinik/Einrichtung
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DasStandesamtstelltdanndiebenötigten
Sterbeurkunden aus (teilweise gebührenpflichtig).
Wernochinformiertwerdenmuss:
□ Angehörige
□ Arbeitgeber
□ MeldungbeimPfarramt
Wasorganisiertwerdenmuss:
□ TraueranzeigefürTageszeitung
□ BestellungvonSterbebildern
□ Trauerfeier
Weitere Informationen und Auskünfte erhaltenSieimStandesamtIhrerGemeinde-
oderStadtverwaltung.
Im Nachgang
□ Benachrichtigungdergesetzlichenund
privatenVersicherungsträger
□ Abgabe Testament beim Nachlassgericht
□ Kündigungen/Abmeldungen: zum Beispiel Wohnung, Gas und Wasser, Daueraufträge bei Banken, Mitgliedschaften in Vereinen, Zeitung und Telefon,
Krankenpflege
□ Gegebenenfalls Hinterbliebenenrente
beantragen
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8. Wichtige Telefonnummern
Notarzt und diensthabende Apotheken sind aus der Wochenendausgabe der örtlichen Tageszeitung/ Unterallgäuer Rundschau und dem
Wochenkurier zu entnehmen.
Polizei
Telefon 110
Feuerwehr
Telefon 112
Rettungsdienst/Notarzt
Telefon 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Telefon 11 61 17
Giftnotruf
Telefon (0 89) 1 92 40
Opfer-Telefon:
Opfer von Kriminalität und Gewalt
Telefon 11 60 06
Telefonseelsorge
Telefon (08 00) 1 11 01 11
Telefon (08 00) 1 11 02 22
Sie haben noch Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
– Fachstelle für Seniorenangelegenheiten –
Bad Wörishofer Str. 33 · 87719 Mindelheim
Telefon(0 82 61) 9 95 - 2 20
Telefax(0 82 61) 9 95 - 1 02 20
E-Mail:soziales@lra.unterallgaeu.de
Redaktion/Herausgeber: Landratsamt Unterallgäu
Fotos: Fotolia.com, Landratsamt/Stand: Januar 2015