Exportbericht Spanien - EEN

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Exportbericht Spanien - EEN
EXPORTBERICHT
Außenhandel / Wirtschaft
Geschäftsabwicklung
Markterschließung
Zoll
Recht
Geschäftsreisen
Stand: März 2014
Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Spanien, der freundlicherweise von
AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter
www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................... 4 Wirtschaft im Überblick ..................................................................................................................... 5 AUSSENHANDEL ............................................................................................................................. 9 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ....................................................................................... 10 AUSSENHANDEL MIT BAYERN .................................................................................................... 11 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .......................................................... 14 Normen ........................................................................................................................................... 17 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................ 17 Zahlungskonditionen ....................................................................................................................... 17 Bank- und Finanzwesen ................................................................................................................. 18 Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................ 18 STEUERN UND ZOLL .................................................................................................................... 19 Steuern und Abgaben ..................................................................................................................... 19 Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................ 21 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ...................................................................................... 24 Steuerbestimmungen ...................................................................................................................... 26 Patent-, Marken- & Musterrecht ...................................................................................................... 27 Lizenzvergabe................................................................................................................................. 27 Arbeits- & Sozialrecht ..................................................................................................................... 30 Schiedsgerichtsbarkeit .................................................................................................................... 33 INFORMATION FÜR GESCHÄFTSREISEN .................................................................................. 35 Dos & Don’ts ................................................................................................................................... 35 WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................................. 39 LINKS.............................................................................................................................................. 48 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Key facts
Staatsform
Konstitutionelle Monarchie
Fläche
505.990 km²
Bevölkerung
Städte
46,7 Mio. Einwohner (1.1.2013)
Madrid, Hauptstadt: 3,23 Mio. Ew.
Barcelona: 1,63 Mio. Ew.
Valencia: 798.000 Ew., Sevilla: 703.000 Ew.,
Zaragoza: 680.000 Ew., Málaga: 568.000 Ew.,
Bilbao: 352.000 Ew.,
Las Palmas de Gran Canaria: 383.000 Ew.
Klima
Im Wesentlichen vier große Bereiche:
Mittelmeerküste: milde, regenreiche Winter und heiße,
trockene Sommer
Atlantikküste: mild, regnerisch
Landesinneres: kontinental, große Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter
Kanarische Inseln: ganzjährig frühlingshaft mit geringen
Temperaturschwankungen; mittlere Jahrestemperatur
21º C.
Währung
Euro
Historischer Überblick
19. Jahrhundert:
1873/74:
1874 und Folgejahre:
1923-1930:
1931:
1936-1939:
1939-1975:
1975:
1986:
1999:
Gekennzeichnet von politischer Instabilität;
unter anderem Machtübernahmen durch das Militär und
Aufstand der 'Carlisten'.
1. Republik
Restauration der Monarchie (König Alfonso XII.); Verlust
der letzten Kolonien (Kuba, Philippinen, Puerto Rico)
Diktatur Primo de Riveras
Abdankung König Alfonso XIII. und Ausrufung der
2. Republik
Spanischer Bürgerkrieg
Diktatur General Francos mit weitgehender Isolierung
nach außen
Restauration der Monarchie (König Juan Carlos I.)
Beitritt Spaniens zur EG
Einführung des Euro
Bevölkerung
Mit Stichtag 01.01.2013 zählte Spanien 46,7 Mio. Einwohner. Seit 2000 wuchs die Einwohnerzahl
zunächst durch massive Immigration um mehr als 6,1 Mio. Der Ausländeranteil liegt Anfang 2013
bei 5,2 Mio. Personen. Die wichtigsten Herkunftsländer der Einwanderer sind: Rumänien
(773.122), Marokko (756.946), das Vereinigte Königreich (319.163) und Ecuador (286.964) vor
Kolumbien, China, Bolivien, Deutschland und Bulgarien.
Spanien hat vier Sprachgruppen: Für knapp 90% der Bevölkerung ist Spanisch (im spanischen
„Kastilisch“ genannt) die Muttersprache, für 9% Katalanisch bzw. Valenzianisch, für 5% Galizisch
und
für
1%
Baskisch
(Mehrfachnennungen
möglich).
Weniger als 25% der Spanier geben an Englisch gut sprechen und schreiben zu können.
76% der Spanier sind katholisch, davon weniger als die Hälfte praktizierend. 20% gehören keiner
Glaubensgemeinschaft an.
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Landes- und Geschäftssprachen
Spanisch (kastilisch) ist die offizielle Landessprache im ganzen Land, und ebenso offizielle
Sprachen in den jeweiligen Regionen sind: Katalanisch und Valenzianisch in Katalonien, Valencia
und auf den Balearen; Baskisch im Baskenland; Galizisch in Galizien.
Die Geschäftssprache ist spanisch (kastilisch). Erste Fremdsprache ist Englisch; nicht immer
kommt man damit allerdings im Geschäftsleben durch.
Da Deutsch außerhalb der Tourismusgebiete kaum verbreitet ist, ist die Führung von
Korrespondenz wie auch die Übermittlung von Unterlagen in deutscher Sprache nicht zielführend
und in der Regel zwecklos.
Politisches System
Das Königreich Spanien ist eine konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt ist König Juan Carlos.
Die Gesetzgebung erfolgt in einem Zweikammerparlament („Cortes Generales“):
 Abgeordnetenhaus („Congreso de los Diputados“):
350 Abgeordnete, gewählt nach dem D´Hondtschen Proportionalwahlsystem
 Senat („Senado“): Vertretung der Regionen
259 Mitglieder, von denen 208 mittels Direktwahl und 51 mittels Ernennung bestellt werden.
Die letzten Parlamentswahlen fanden im November 2011 statt. Die Partido Popular (spanische
Volkspartei) verfügt über eine absolute Mehrheit und stellt die Regierung mit Ministerpräsident
Mariano Rajoy. Spanien ist in 17 Autonome Regionen und zwei Autonome Städte mit teilweise
sehr umfassenden Zuständigkeiten unterteilt (Erziehung, Soziales, Gesundheit, teilweise auch
Polizei, etc.).
Abkommen
 Mitglied der EU (seit 1986) und des EWR
 Übereinkommen über den Internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und
Pflanzen (1986)
 Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EUGVÜ)
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Mitgliedschaft in internationalen Organisationen
Vereinte Nationen und UN-Sonderorganisationen, IWF und Weltbank, WTO, OECD, Europarat,
NATO, WEU.
WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK
Kurze Charakteristik
Spanien hat seit seinem Beitritt zur EU (1986) eine grundlegende Wandlung zu einem modernen
Industrie- und Dienstleistungsstaat mit einer sehr guten Infrastruktur vollzogen. Seit 1996 ist
Spanien - mit Unterstützung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds der EU - in eine Phase
überdurchschnittlichen Wachstums eingetreten. Das Wachstumsmodell basierte auf Wohnbau und
privatem Konsum bei stark steigender Verschuldung der privaten Haushalte und Unternehmen. Die
weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise trifft Spanien nun seit 2008 umso stärker, wobei sich als
Hauptprobleme die hohe Arbeitslosenrate von fast 27% (2013), das Defizit der Öffentlichen
Haushalte (Zentralstaat, Autonome Regionen, Gemeinden) und der Restrukturierungsbedarf des
Finanzsektors (insbesondere der Sparkassen) herausstellen.
Wirtschaftslage und Perspektiven
Nach zwei Jahren negativen Wachstums kommt die Erholung langsam und mit bescheidenem
Zuwachs: 2013 wird der BIP-Rückgang noch bei -1,5% liegen. Im 3. Quartal 2013 nahm das BIP
jedoch erstmals zu und für 2014 wird ein leichtes Wachstum von 0,7% prognostiziert. Die
Binnennachfrage scheidet weiterhin als Wachstumsmotor aus; wesentliche Impulse kommen vom
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Export und Tourismus. Das Durchstarten bei Wachstumsraten von über 2% wird wohl nicht vor
2015 einsetzen.
Mittel- und langfristig bleibt Spanien jedenfalls ein interessanter Markt mit fast 47 Mio.
Konsumenten und Strahlkraft auf der gesamten Iberischen Halbinsel sowie nach Lateinamerika
und Nordafrika.
Wirtschaftsdaten
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
0,0
-1,0
-2,0
-3,0
-4,0
-5,0
2,4
2,0
0,9
-0,1
-0,2
1
2
3,2
4,1
-0,8
0
1,6
-2
0,4
2007
-4
2008
2009
2010
2011
2012
2013
-1,4
-1,5
-3,7
2009
-4,8
-4,6
in % Quelle: INE; (*) Prognose FUNCAS
2011
2012*
-6
-8
-6,5
-6,98
-9,7
-8,9
-10
Inflation
2010
-3,5
-4,1
-11,2
-12
BIP
2008
-9,3
Budgetdefizit
Leistungsbilanzdefizit
in % des BIP Quelle: INE, (*) Prognose FUNCAS
Makroökonomische Daten
BIP pro Kopf
Bruttoinlandsprodukt
Wachstumsrate BIP, real
Inflationsrate
Arbeitslosenquote
€
Mrd. €
%
%
%
2011
23.040
1.063,4
0,4
3,2
21,7
2012
22.670
1.049,5
-1,4
2,4
25,1
2013p
22.570
1.048,5
-1,7
1,9
26,5
2014p
22.820
1.063,2
0,4
1,5
26,5
Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognose
Industrie
In der spanischen Industrielandschaft dominieren Unternehmen, die von multinationalen
Konzernen kontrolliert werden, allen voran die Automobilindustrie. Der ehemals bedeutende
verstaatlichte Industriesektor ist mit wenigen Ausnahmen (Kohlebergbau, Schiffbau) praktisch zur
Gänze privatisiert. Eine Reihe von spanischen Unternehmen, vor allem das Telecom-Unternehmen
Telefónica, einige Banken, die wesentlichen Baufirmen und Infrastrukturerrichtungs- und
Betriebsfirmen sowie globale Textilvertriebsfirmen wie u.a. Inditex mit Marken wie ZARA und
Mango haben sich in den letzten Jahren zu Global Players entwickelt.
Der Industriesektor lag mit September 2013 im Jahresvergleich -2,6% unter dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres, positiv entwickelte sich die Auslandsnachfrage außerhalb der
Eurozone, negativ innerhalb und in Spanien. 2014 soll sich der Sektor stabilisieren. Die Sicherung
der internationalen Konkurrenzfähigkeit ist eine der großen Herausforderungen. Spanien hatte in
den Boomjahren bis 2008 eines der höchsten Handels- und Leistungsbilanzdefizite der Welt, hohe
Verschuldung der Unternehmen sowie Rohstoff- und Energiepreise lasten auf der spanischen
Industrie. Die Lohnstückkosten haben sich im letzten Jahr stark verbessert. Der Arbeitsmarktreform
soll eine Reform der Kollektivverträge folgen. Als Erfolg ist anzusehen, dass bislang keines der 15
großen Automobilwerke im Land geschlossen werden musste, sondern sogar zusätzliche
Modellreihen nach Spanien verlegt wurden.
Die wichtigsten Industriezweige sind: Lebensmittel (18,3%), Kraftfahrzeuge (11,4%),
petrochemische Industrie (10,5%), chemische Industrie (8,2%), Metallwaren (6,9%), Metallurgie
(6,9%), Elektro- Elektronik und optischer Industrie (4,4%). Weiter von Bedeutung sind die, Papierund Druckindustrie (4,3%) und die Verarbeitung von Kautschuk und Plastik (4,1%), sowie die
Textil- und Bekleidungsindustrie (3,2%).
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Bauwirtschaft
Der Anteil der Bauwirtschaft am BIP stieg aufgrund des Immobilienbooms von 7% im Jahr 2000 auf
11% im Jahr 2007 und geht seit dem stetig zurück. Es wird noch Jahre dauern, bis der
Überbestand am Wohnungsmarkt abgebaut ist. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ging von
mehr als 700.000 (2007) auf 70.000 (2012) zurück. Zudem reduziert sich das öffentliche
Tiefbauvolumen bedingt durch die Budgeteinsparungsmaßnahmen.
Tourismus
Laut der spanischen Tourismusbehörde Turespaña stieg die Anzahl der ausländischen Touristen
2012 um +3% auf 57,9 Mio. EUR (Ausgaben +5,9% auf 55,8 Mrd. EUR) und der spanischen
Touristen um +0,5%. Für die ersten sieben Monate 2013 verzeichnete man bereits 34 Mio.
ausländische Touristen, dies bedeutet einen Zuwachs von weiteren +3,9% und übertrifft damit
sogar die Rekordzahlen von 2008. Die größten Zuwächse nach Herkunft waren England,
Frankreich und Deutschland, die größten Steigerungsraten verzeichnete Russland mit +30,6% auf
840.000
und
Nordeuropa
+18%
auf
fast
2,9 Mio. Spanien profitiert dabei von der politischen Lage in Nordafrika, wobei die Urlauber mehr
auf Spanien und seine Inseln beim Sonnen- und Strandtourismus setzten.
Tourismus 2009-2013
2009
52,178
Ankünfte
ausländischer
Besucher
Deviseneinnahmen 38,125
(Mrd. EUR)
Devisenausgaben
12,086
(Mrd. EUR)
SALDO
26,039
(Mrd. EUR)
2010
52,677
2011
56,694
2012
57,901
2013 (1-7)
42,200
39,621
43,026
45,521
35,6
12,663
12,349
11,911
k.A.
26,958
30,677
31,610
k.A.
Quelle: Ministerio de Industria, Energia y Turismo; INE
Energie und Rohstoffe
Spanien ist in seinem Primärenergiebedarf zu rund 80% von Importen abhängig. Die
Rohölförderung ist unbedeutend; langfristige Lieferverträge mit Ölförderländern stellen die
Versorgung sicher. Erdgas kommt seit 1996 durch eine Pipeline aus Algerien, zudem wurde eine
Reihe von Flüssiggasstationen in den Häfen errichtet. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich wie
folgt (2012): Erdöl (42%), Gas (22%), Kohle (11,6%), Atomenergie (12,3%), erneuerbare Energien
(12,1%). Seit Juli 2013 ist ein Bündel neuer Energiegesetze in Kraft.
Auch im Bereich der Rohstoffe hängt Spanien in hohem Maße von Einfuhren ab. Gefördert werden
unter anderem Eisenerz, Uran, Zink, Silber, Kali, Pyrit, Blei, Kupfer, Cadmium und Quecksilber.
Der einst bedeutende Kohlebergbau ist zunehmend unwirtschaftlich.
Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.)
Abgesehen von der Förderung wirtschaftlich benachteiligter oder unterentwickelter Gebiete und
Regionen bzw. industrieller Sektoren von besonderem nationalen Interesse, liegt der Schwerpunkt
der öffentlichen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere im Ausbau eines
Hochleistungseisenbahnnetzes, und im Umweltsektor (die Finanzierung dafür stammt Großteils
aus dem Kohäsionsfond). Weiters werden bedeutende Mittel in die Wasserversorgung und entsorgung und in der Abfallwirtschaft investiert.
Das Eisenbahnnetz umfasst 14.400 km (meist Breitspur 1668 mm) – und mittlerweile rund 2.300
km Hochgeschwindigkeitsstrecken (Standardspur): Madrid - Sevilla (seit 1992), Madrid – Toledo
(seit 2005), Madrid - Valladolid, Cordoba - Málaga (seit Dez. 2007), Madrid - Barcelona (seit Feb.
2008), Madrid – Valencia (Dez. 2010), Barcelona - franz. Grenze (seit Jänner 2013) und Madrid Alicante (seit Juni 2013). In Bau sind die Strecken von Valladolid nach Asturien und ins
Baskenland, in einem sehr frühen Stadium Madrid - portugiesische Grenze und das baskische “Y“.
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Per 31.08.2013 wurden 2,2 Mrd. EUR den Bau zuletzt genannter Strecke investiert. Die Regierung
hat 2005 einen langfristigen Infrastrukturplan mit einem Gesamtvolumen von 250 Mrd. EUR bis
2020 und Schwergewicht auf Ausbau und Modernisierung des Eisenbahnnetzes beschlossen, der
jedoch angesichts der Budgetnöte immer wieder Veränderungen und Abstriche erfährt. Ein
teilweiser Ausgleich soll im Wege von PPP-Modellen geschaffen werden. Im Budgetplan 2014 ist
die Fortsetzung des Baus an Mittelmeer- und Nordwest-Korridor nach Alta Velocidad mit jeweils
ca. 1 Mrd. EUR vorgesehen, für den Weiterbau des Nord-Korridors sind 750 Mio. EUR
veranschlagt.
Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.)
2008
2009
2010
2011
18,9
18,5
18,1
Beschäftigte in
20,3
Mio.1
2,6
4,1
4,6
4,9
Arbeitslose in
Mio. 1
18
20,1
21,6
Arbeitslosenrate 11,3
(%)1
2012
2013**
17,4
16,8
5,7
6,0
25,0
26,91
Quelle: 1 INE, 2 FUNCAS, ** Prognose FUNCAS
Bis 2007 wurden in Spanien zehn Jahre lang jährlich 600 bis 800.000 Arbeitsplätze geschaffen,
das waren in manchen Jahren bis zu 40% aller neuen Stellen im EURO-Raum. Die Zahl der
aktiven Bevölkerung stieg von 14 auf über 20 Mio., während die Arbeitskräftenachfrage seit etwa
dem Jahr 2000 nur durch massive Immigration gedeckt werden konnte (insgesamt etwa 6 Mio.
Personen seit 1999). Die Arbeitslosenrate sank seit 2000 von 14,7% auf 8,3% im Jahr 2007, bei
weniger als 2 Mio. Arbeitssuchenden. Also eine Erfolgsgeschichte, die ihresgleichen sucht.
Viele dieser neuen Arbeitsplätze sind jedoch am Bau entstanden: Ungelerntes Personal, zumeist
Immigranten, 30% mit zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen. Das Platzen der Immobilienblase und
die einsetzende Rezession hat in Folge die Arbeitslosenrate sprunghaft ansteigen lassen.
Prognosen rechnen zum Jahresende 2013 mit fast 6 Mio. Menschen und fast 27% auf
Arbeitssuche.
Spanien hat großen Reformbedarf im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Während die
Akademikerquote relativ hoch ist, mangelt es in vielen Berufen an qualifizierten Facharbeitern und
Spezialisten. Insbesondere auf der Sekundärstufe und im Bereich der berufsbildenden höheren
Schulen ist Handlungsbedarf gegeben. Aber auch auf Universitätsebene ist eine wirtschafts/praxisnähere Ausbildung notwendig.
25
20
26,9%
2,6
1,8
4,1
4,6
5,7
4,9
25%
6
21,6%
18%
10
25,00%
20,00%
20,1%
15
30,00%
15,00%
11,3%
10,00%
8,3%
5
5,00%
0
0,00%
2007
2008
2009
Beschäftigte
2010
2011
Arbeitslose
2012
2013*
Arbeitslosenrate
Quelle: INE, (*) Prognose FUNCAS
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Arbeitskosten, Lohnniveau
Die durchschnittlichen Brutto-Arbeitskosten pro Arbeitnehmer und Monat betrugen in zweiten
Quartal 2013 2.583,24 EUR (-0,3 % gegenüber Vorjahrsperiode), davon entfallen 1.928,72 EUR
(74,7%) auf den Lohn, 22% auf die Sozialversicherung und 3,9% auf die Lohnnebenkosten
(Quelle: INE).
Bedeutende Unterschiede gibt es sowohl nach Sektoren als auch nach Autonomen Regionen. In
der
Industrie
liegen
die
durchschnittlichen
Netto-Arbeitskosten
bei
3.041,06 EUR, in der Bauwirtschaft bei 2.840,08 EUR und im Dienstleistungsbereich bei 2.475,84
EUR.
In Madrid liegen die durchschnittlichen Netto-Arbeitskosten bei knapp über 3.000 EUR, gefolgt vom
Baskenland, Katalonien und Navarra, die zwischen 2.700 und 3.000 EUR liegen. Am unteren Ende
der Skala rangieren die die Kanarischen Inseln mit 2.165 EUR und Extremadura mit 2.133 EUR.
Im europäischen Vergleich sind die Arbeitskosten und die Lohnstückkosten in Spanien im letzten
Jahrzehnt überdurchschnittlich gestiegen. Krisenbedingt stieg die Arbeitsproduktivität in Spanien
seit 2009 an.
AUSSENHANDEL
Wichtigste Einfuhrwaren
Erdöl und Erdgas, chemische Produkte, Kfz-Teile, Textilien, Industrieanlagen, Elektronik und
Informatik, Kraftfahrzeuge, elektrische Maschinen und Geräte, Mineralien
Wichtigste Ausfuhrwaren
Chemische Produkte, Kraftfahrzeuge, Erdöl und Erdgas, Obst und Gemüse, Industrieanlagen,
Textilien, Kfz-Teile, elektrische Maschinen und Geräte, Eisen und Stahlprodukte
Spanien
(in Mrd. Euro)
Export
Import
Saldo
2011
2012
2013p
221,6
231,0
264,0
256,7
249,5
252,3
-42,4
-25,7
-8,3
4,8
2012
(in Mrd. EUR)
Anteil
(in %)
241,2
2014p
257,1
Quelle: Bayerische Landesbank, GTAI; p = Prognose
Die vier wichtigsten Handelspartner
2012
Anteil
Importländer
(in Mrd. EUR)
(in %)
Exportländer
Deutschland
31,32
12
Frankreich
38,93
17
Frankreich
31,32
12
Deutschland
25,19
11
Italien
18,27
7
Portugal
16,03
7
VR China
15,66
6
Großbritannien
16,03
7
Quelle: Fischer Weltalmanach 2014
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Die wichtigsten Im- und Exportgüter
2012
Anteil
(in Mrd.
Import
(in %)
EUR)
Erdöl
Chemische
Erzeugnisse
Kfz und KfzTeile
Nahrungsmittel
Export
Kfz und KfzTeile
Chemische
Erzeugnisse
2012
(in Mrd. EUR)
Anteil
(in %)
43,51
15
29,77
13
49,59
19
36,54
14
23,49
9
Nahrungsmittel
27,48
12
23,49
9
Maschinen
20,61
9
Quelle: Fischer Weltalmanach 2014
AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND
Deutschland ist nach Frankreich der zweitgrößte Handelspartner Spaniens, bei den Importen
Spaniens liegt Deutschland sogar auf Platz eins. Spanien exportiert traditionell deutlich weniger
nach Deutschland (Warenwert im ersten Halbjahr 2013: 12,4 Mrd. Euro, +5,0 Prozent) als es von
dort importiert (Warenwert im ersten Halbjahr 2013: 16,1 Mrd. Euro, -2,2 Prozent), konnte aber
über die letzten Jahre das bilaterale Handelsdefizit mit Deutschland verringern. Im ersten Halbjahr
2013 lag es bei 3,7 Mrd. Euro.
(Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: März 2014)
Deutschland Spanien
(in Mio. Euro)
Export
Import
Saldo
2008
2009
2010
2011
2012
42.676
31.296
34.380
34.869
31.180
20.700
19.257
22.258
22.490
22.490
21.976
12.039
12.122
12.039
8.690
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Spanien
2012
2012
Anteil
(in Mio.
(in Mio.
Importprodukte
Exportprodukte
(in %)
Euro)
Euro)
Kraftwagen und
Kraftwagen und
Kraftwagenteile
6.667
25,7
Kraftwagenteile
6.435
Erzeugnisse der
Landwirtschaft
und Jagd
Chemische
Erzeugnisse
Sonstige Waren
Anteil
(in %)
23,6
2.345
11,1
Maschinen
3.945
12,2
1.847
10,0
Chemische
Erzeugnisse
3.688
10,7
2.534
9,0
2.106
7,5
1.694
9,3
1.480
8,0
Metalle
Datenverarbeitu
ngsgeräte,
elektr. u. opt.
Erzeugnisse
Elektrische
Ausrüstung
Quelle: Statistisches Bundesamt
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AUSSENHANDEL MIT BAYERN
BayernSpanien
(in. Mio. Euro)
Export
Import
Saldo
2008
2009
2010
2011
2012
6.594
4.861
5.061
5.108
4.363
2.387
2.262
2.406
2.570
3.207
4.207
2.599
2.655
2.538
1.156
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Spanien
2012
Anteil
(in
Tsd.
Importprodukte
Exportprodukte
(in %)
Euro)
Sonstige Fahrzeuge
933.688
29,1
Kraftwagen und
Kraftwagenteile
Pharmazeutische
und ähnliche
Erzeugnisse
317.901
9,9
Maschinen
9,8
Datenverarbeitungsgeräte, elektrische
und optische
Erzeugnisse
Elektrische
Ausrüstungen
312.854
2012
(in Tsd.
Euro)
Anteil
(in %)
1.067.374
24,5
679.550
15,6
418.652
9,6
Erzeugnisse der
Landwirtschaft und
Jagd
223.018
7,0
Elektrische
Ausrüstungen
403.779
9,3
Möbel
187.897
5,9
Chemische
Erzeugnisse
216.209
5,8
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung
Chancen für deutsche Unternehmen
Warenexport
Mit dem richtigen Produkt, guten Informationsgrundlagen und der richtigen Strategie bestehen
Chancen
in
beinahe
jedem
Bereich:
Nahrungsmittel,
inkl.
Bio-Nahrungsmittel,
Industriezulieferungen (Vormaterialien und Halbfertigwaren), Maschinen und Anlagen sowie
Automation für die Industrie und öffentliche Einrichtungen im Bereich Infrastruktur-Bau und ausstattung (Verkehr, insbesondere Eisenbahntechnik, Straße, Flughäfen und Seehäfen),
Telekommunikation, Energieversorgung (insbesondere Biomasse und andere Erneuerbare
Energien), Abfallwirtschaft und kommunale Einrichtungen, Gesundheit (insbesondere
Medizintechnik und Telemedizin). Selbst im Baubereich sind die Chancen bei Sanierungen
(Energieeffizienz) weiterhin gut. Nicht zu vergessen ist der Bereich Tourismusinfrastruktur und
Hotelausstattung, beides mit großem Erneuerungsbedarf, ebenso wie dauerhafte Konsumgüter im
mittleren und oberen Preissegment und Handelsware aller Art aus Fernost.
Dienstleistungsexport
Der Dienstleistungssektor gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch hier gilt grundsätzlich das
gleiche wie beim Warenexport. Ein guter Teil unserer Technologieexporte ist ohne begleitende
Dienstleistung nicht denkbar. Spediteure und Frächter gehören ebenso dazu wie spezialisierte
Montage- und Wartungstätigkeiten, selbst spezielle Bauaufträge, die besonderes Know-how
erfordern. Software und Informationstechnologie, Tourismusberatung, Leistungen der
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Kreativwirtschaft sind einige weitere Bereiche. In den Tourismusgebieten an der Küste und auf den
Inseln ist auch ein Markt für persönliche Dienstleistungen für die dort ansässigen Ausländer
gegeben. Im Einzelfall müssen die jeweiligen Chancen genau abgeklärt werden, wesentlich sind
die Kommunikationsfähigkeit in Spanisch und der persönliche Kundenkontakt, also die Nähe zum
Kunden. Die direkte Kundenakquisition von Deutschland aus wird sich in vielen Fällen als
schwierig erweisen. Wichtig ist auch, die regionalen Eigenheiten des Landes und die
Zuständigkeiten der einzelnen Autonomen Regionen in Betracht zu ziehen.
Beschaffung (Ausschreibungen, etc.)
Auf allen Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens (Staat, Autonome Regionen, Gemeinden)
kommt EU-Recht zur Anwendung. Während die direkte Beteiligung an öffentlichen
Ausschreibungen wegen der sprachlichen Barriere und der Distanz zum Kunden und der starken
Dezentralisierung des Landes meist nicht in Frage kommt, so ergeben sich doch eine Vielzahl an
Chancen, sei es im Wege des lokalen Vertreters oder der eigenen Niederlassung, oder im
Konsortium mit dem richtigen spanischen Partner erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen.
Auch Zulieferungen an spanische Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen
beteiligen, können von besonderem Interesse sein.
Große spanische Konzerne (EVU, Automobilindustrie, Telekommunikation, Baufirmen und
Infrastrukturbetreiber, Einzelhandelsketten etc.) haben ihre eigenen Einkaufsregeln und
Abteilungen.
Unternehmensgründung, Finanzierung und Beteiligungen
Spanien ist ein für ausländische Direktinvestitionen vollkommen offenes Land. Eine
Unternehmensgründung oder –beteiligung kann Ihren Markteinstieg wesentlich erleichtern oder
überhaupt erst möglich machen und ist jedenfalls in einer späteren Phase der Markterweiterung
und Marktdurchdringung eine ernst zu nehmende Option.
Die Unternehmensgründung oder –beteiligung stellt in aller Regel für EU-Staatsbürger und –
Firmen keine allzu große bürokratische Hürde dar. Ein relativ liberales Gewerberecht und das
geringe Mindestkapitalerfordernis von EUR 3.006 bei Gründung einer GesmbH (Sociedad Limitada
=
S.L.)
erleichtern
die
Entscheidung.
Die
Wirtschaftsförderungsund
Betriebsansiedlungsgesellschaften der Autonomen Regionen sind vielfach von großer Hilfe bei der
Planung und Errichtung der Gesellschaft ebenso wie bei der Beratung über Finanzierung und
öffentliche Hilfen (sofern es sich nicht um eine reine Vertriebsgesellschaft handelt). Weitere
Informationen: www.investinspain.org.
Wenn es um die Wahl zwischen lokalem Vertriebspartner und Gründung einer eigenen
Vertriebsniederlassung geht, so stellt sich in vielen Fällen bald heraus, dass erstere vielfach nicht
in der Lage oder willens sind, das Land flächendeckend zu bearbeiten, oder dass die wenigen
Vertriebsgesellschaften, welche landesweit arbeiten, längst von der Konkurrenz besetzt sind oder
keine freie Kapazität haben, oder auch nicht über die Fremdsprachenkapazität verfügen, um den
maximalen Erfolg am Markt zu garantieren. Die geografische Ausdehnung des Landes ist dabei ein
ebenso wichtiger Faktor wie seine regionalen Eigenheiten. Daher ist die Errichtung einer eigenen,
wenn auch kleinen, Vertriebsniederlassung mit spanischem (oder zumindest spanischsprachigem)
Personal oft der richtige Weg. Deren Aufgabe kann sowohl die direkte Kundenbearbeitung mit
persönlicher Nähe und in der Landessprache sein, als auch nur der Aufbau und die Kontrolle eines
flächendeckenden Vertriebsnetzes mit lokalen Partnern in den Regionen.
Wesentlich ist auch die Standortentscheidung innerhalb Spaniens. Üblicherweise wird man zuerst
an Madrid oder Barcelona denken, im individuell zu beurteilenden Fall kann das aber auch eine
andere Stadt sein, beispielsweise Valencia oder Bilbao.
Unternehmensbeteiligungen sind eine weitere Option. Verlassen Sie sich bei der Bewertung nicht
nur auf die letzte Bilanz (sie kann oft Jahre zurück liegen), schauen Sie sich das Unternehmen
genau an und nehmen Sie professionelle Hilfe bei der Bewertung in Anspruch: Eigentümerstruktur,
Kapitalausstattung, Anzahl und Struktur der Belegschaft und die Kundenstruktur können nebst
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anderen Faktoren doch wesentliche Fallstricke beinhalten. Stellen Sie bei Minderheitsbeteiligungen
Ihren Einfluss auf die Geschäftsführung sicher und vernachlässigen Sie niemals Ihre
Kontrollaufgabe!
Für die Unternehmensfinanzierung ist derzeit in Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise
der Zugang zu Krediten und zum Kapitalmarkt insbesondere für KMU zwar nicht versperrt, aber mit
wesentlichen Einschränkungen und Auflagen verbunden. Das wird vermutlich noch einige Zeit
andauern. Die spanische Regierung stellt über Konjunkturförderpakete Sondermittel im Wege des
ICO (Instituto de Crédito Oficial) zur Verfügung. Auch einzelne Landesregierungen greifen hier
helfend ein. Förderungen, die heute vorwiegend bei Gründungen oder Übernahmen mit
entsprechenden Arbeitsplatzgarantien oder für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gewährt
werden, erfolgen durch Autonomen Regionen bzw. der Kommunen.
Technologietransfer und Forschungskooperationen
Spanien hat eine relativ niedrige F&I-Quote. Daher wird dem Thema grundsätzlich große
Aufmerksamkeit gewidmet. Spanische Unternehmen sind vielfach auf ausländische Technologie
angewiesen und daher diesbezüglich auch vollkommen offen. Große Anstrengungen werden auch
Bezug auf Forschungskooperationen gelegt, gerade auch im Rahmen der EU-Programme. In den
einzelnen Autonomen Regionen sind in den letzten Jahren eine Vielzahl an Technologiezentren
entstanden. Parallel dazu bieten die Wirtschafts- und Forschungsförderungseinrichtungen der
Regionen ein umfangreiches Serviceprogramm. Cluster der verschiedensten Branchen und
Themen vervollständigen das Netzwerk in diesem Bereich.
Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Links zu den einschlägigen Stellen und
Organisationen.
Cluster Katalonien:
Cluster Madrid:
Cluster Baskenland:
Technologiezentrum Fedit:
Technologiezentrum Apte:
Regionale Wirtschafts-/
Technologie-/Forschungsförderungsgesellschaften:
http://goo.gl/h3IJGK
http://goo.gl/kunFMA
http://goo.gl/ZntaA
http://goo.gl/Qm1ftz
http://goo.gl/8cuodw
http://goo.gl/aoQ8zs
Vertriebskonzepte und Geschäftsideen
Das Vertriebskonzept wird sich in aller Regel an folgenden Kriterien orientieren:
 Spanien ist ein Markt mit fast 47 Mio. Einwohnern und Strahlkraft auf der gesamten Iberischen
Halbinsel, aber auch nach Nordafrika und nach Lateinamerika.
 Die wirtschaftlichen Zentren des Landes befinden sich an der großen Achse Madrid – Barcelona
und der kleineren Achse Valencia – Bilbao, an deren Kreuzungspunkt Zaragoza liegt. Im
Einzugsbereich von Madrid, Katalonien, Valencia, Baskenland und Aragon lebt die Hälfte der
spanischen Bevölkerung mit rund 60% des BIP. Weitere wichtige Industriezentren befinden sich
in Nordspanien von Kantabrien über Asturien bis Galizien. Andalusien ist mit 18% zwar die
bevölkerungsreichste
Region, erwirtschaftet jedoch nur etwa 13% des BIP. Wichtigster Wirtschaftszweig ist, so wie
auf den Balearen und den Kanarischen Inseln, der Tourismus.
Daraus folgt:
 Wenn ich mit meiner Vertriebsstruktur über Spanien hinaus arbeiten möchte, wird der Sitz
meines Vertriebspartners oder meiner Niederlassung vorzugsweise in Madrid, ggf. auch in
Barcelona sein.
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 Wenn ich mich auf den spanischen Markt konzentrieren will, wird sich mein Vertriebspartner
i.d.R. in den Bereichen der zwei großen wirtschaftlichen Ballungsräume befinden, in Barcelona
(mit Schwerpunkt konsumgüternaher Bereich) und in Madrid (mit Schwerpunkt Investitionsgüter
und öffentlicher Bereich).
Einige der wesentlichen Kriterien der Auswahl des Vertriebspartners sind:
 Die Vertriebsstruktur des Partners: Ist er nur in seiner Region tätig oder verfügt er über ein
Subvertreternetz in weiteren Teilen des Landes?
 Es ist daher durchaus üblich, das Land auf mehrere Vertretungen aufzuteilen, die in ihrem
jeweiligen Gebiet Exklusivität genießen. Ein Alleinvertreter für das gesamte Land kommt nur
dann in Frage, wenn er nachweislich Subvertretungen oder direkten Kundenkontakt in den
zumindest wesentlichen vier bis fünf Hauptregionen hat.
 Man kann jedoch auch Schritt für Schritt vorgehen und z.B. in Katalonien als Eintrittstor mit
einem Vertriebspartner beginnen und nach einer Beobachtungsphase den nächsten Schritt –
mit diesem Partner, wenn er geeignet ist, oder mit einem oder mehreren weiteren in Madrid,
Valencia, Baskenland usw. fortfahren.
 Die Sprache: Achten Sie darauf, dass Sie mit Ihrem Vertriebspartner direkt kommunizieren
können. Legen Sie die gemeinsame Sprache fest und verpflichten Sie Ihren Partner, geeignetes
und sprachkundiges Personal zur Verfügung zu stellen. Die fehlende gemeinsame Sprache ist
oft ein Hindernis für eine gute Zusammenarbeit auf längere Sicht.
 Der persönliche und direkte Kontakt: Eng verbunden mit der Sprache ist der persönliche
Kontakt, der auch nicht abreißen darf, wenn die Geschäftsbeziehung bereits im Laufen ist. Dazu
gehört, dass Ihr Vertriebspartner über ständiges Personal verfügt, dass Ihr direkter
Ansprechpartner entsprechend geschult ist, und die Reisebereitschaft von beiden Seiten zu
einem regelmäßigen persönlichen Zusammentreffen und Abgleich der Geschäftsstrategie.
 Die Solvenz und Integrität des Partners: Erkundigen Sie sich vorher eingehend im Wege von
Handelsregisterauszügen, Bonitätsauskünften, auf Messen etc.
 Der Kundendienst: Viele Vertriebsfirmen konzentrieren sich auf den Verkauf, bieten jedoch kein
After-Sales-Service an. Auch in Spanien zählt mittlerweile nicht mehr nur der Preis, sondern die
Qualität, die Zuverlässigkeit, die technische Innovation und letztlich der Kundendienst sichern
Ihnen in vielen Fällen weit bessere Margen.
Spanier sind in aller Regel immer für neue Geschäftsideen aufgeschlossen.
GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG
Deutschland und Spanien sind Mitglieder der EU. Es sind daher die Binnenmarktregeln
anzuwenden (Ausnahmen gelten für die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla).
Wirtschaftspolitik
Spanien verfolgt eine Politik der freien Marktwirtschaft eingebettet im EU-Rahmen.
Empfohlene Vertriebswege
Üblich ist der Vertrieb über Großhändler oder Kommissionsvertreter. Eine Teilung der
iberischen Halbinsel in zwei oder mehr Vertriebsbereiche mit den Schwerpunkten
Madrid,
Barcelona und Nordspanien kann zielführend sein und sollte geprüft werden, ebenso die
Gründung eines eigenen Vertriebsbüros.
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Auf die Balearen, z.B. Mallorca, die wegen der zahlreichen ausländischen Touristen vorwiegend
als Konsumgütermarkt von Bedeutung sind, erfolgen relativ wenige Direktlieferungen; zumeist wird
der Markt vom Festland aus bearbeitet. Für die Kanarischen Inseln und die Zollfreizonen Ceuta
und Melilla hingegen empfiehlt sich die Bestellung eigener Vertreter.
Werbung
Als Werbemedien für deutsche Produkte kommen Fachzeitschriften und Tageszeitungen und
immer mehr das Internet in Frage. Für die Übertragung von Werbetexten ins Spanische wie auch
zur Kontrolle der wunschgemäßen Platzierung der Anzeige empfiehlt sich die Beiziehung eines
spanischen Werbefachmannes oder einer Werbeagentur.
E-Business
Gewinnt immer mehr an Bedeutung. Im Konsumgüterbereich sollte die Website Informationen in
spanischer Sprache enthalten und die Frage der Logistik und Verrechnung vorab gut gelöst
werden.
Wichtigste Zeitungen
Tageszeitungen
Madrid: El País, El Mundo, ABC, Barcelona: La Vanguardia, El Periódico
Wirtschaftstageszeitungen
Expansión, Cinco Días, El Economista
Wirtschafts- und Wochenmagazine
Actualidad Económica, Tiempo, Capital
Wichtigste Messen
Die bedeutendsten Messeplätze in Spanien sind Barcelona, Madrid, Valencia, Bilbao, Zaragoza
und Alicante. Messen von internationaler Bedeutung:
Barcelona
ALIMENTARIA (Nahrungsmittel), BIO CULTURA (Bionahrungsmittel), BCN Rail, HISPACK
(Verpackung), EQUIPLAST (Plastik und Kunststoff), GRAPHISPAG (Graphik), CONSTRUMAT
(Bauwesen), HOSTELCO (Ausrüstung für Hotels und Restaurants), EXPOHOGAR
(Geschenkartikel), SMART CITY EXPO (Stadtplanung, Umweltschutz), MAQUITEC (Maschinenund Anlagenbau), SIL (Logistikmesse), THE BRANDERY, 080 BARCELONA FASHION (Mode,
Accessoires), BCN BRIDAL WEEK (Hochzeitsmode), COSMOBELLEZA (Kosmetik, Wellness),
PISCINA BCN (Schwimmbad), SALÒN NÁUTICO (Bootsmesse), EIBTM (Kongress- und IncentiveReisen), MOBILE WORLD CONGRESS (Mobiltelefonie), NIVALIA-SNOW LEISURE SHOW (SkiTourismus, Wintersportartikel und –ausrüstung).
Veranstalter:
FIRA DE BARCELONA
Avda. Reina María Cristina, s/n
08004 BARCELONA
Tel.:
+34 902 233 200
Fax:
+34 932 332 198
E-Mail:
info@firabcn.es/internacional@firabcn.es
Web:
www.firabarcelona.com
Madrid
SALON INTERNACIONAL DE LA MODA (Damen- und Herrenmode), HOMSEC
(Sicherheitseinrichtungen), FITUR (Tourismus), ARCO (zeitgenössische Kunst), EXPO ÓPTICA
(optische Geräte), GIFTTRENDS (Geschenkartikel, Bijouterie, Schmuck), CLIMATIZACIÓN (Kühlund Heiztechnik),GENERA (erneuerbare Energie), MOTORTEC (Kfz-Ausstattung u. – zubehör),
MATELEC (Elektrobereich), TECMA (Umwelt u. städtische Einrichtungen), SICRE (Bau und
Renovierung), Madrid Fashion Week (Int. Textildesign), EXPODENTAL (Dentalprodukte),
MODACALZADO/IBERPIEL (Schuhe, Lederwaren), TRAFIC (Verkehrstechnik), FER-INTERAZAR
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(Glückspiele), EXPOFRANQUISIA
Automatisierung)
Veranstalter:
(Franchaise),
Metalmadrid
(Metallverarbeitung
und
INSTITUCION FERIAL DE MADRID (IFEMA)
Feria de Madrid (Parque Ferial Juan Carlos I)
Avda. del Partenón, 5
28042 Madrid
Tel.:
+34 902 22 15 15
Fax:
+34 91 722 58 01
E-Mail:
lineaifema@ifema.es
Web:
www.ifema.es
Valencia
MADERALIA (Holzwaren), FIMMA (Holzbearbeitungsmaschinen), HABITAT (Möbel, Beleuchtung
und Zubehör), FIMI (Kindermode), CEVISAMA (Keramik, VLC SKIMOUNTAIN (Berg- und
Skisport), TCV (Tourismus), BIO CULTURA (Bionahrungsmittel), EGETICA (erneuerbare
Energien).
Veranstalter:
FERIA MUESTRARIO INTERNACIONAL DE VALENCIA
Avda. de las Ferias, s/n
46035 VALENCIA
Tel.:
+34 902 747 330
Fax:
+34 902 747 345
E-Mail:
feriavalencia@feriavalencia.com
Web:
www.feriavalencia.com
Zaragoza
FIMA (Landmaschinen/Viehzucht), SMAGUA (Wassertechnik), SMOPYC (Baumaschinen),
POWEREXPO (Energieerzeugung), ENOMAQ (Kellereiausrüstung, alle 2 Jahre), EXPORECICLA
(Industrierecycling).
Veranstalter:
FERIA DE ZARAGOZA
Ctra. Nacional II (A2), km 311
50012 ZARAGOZA
Tel:
+34 976 76 47 00
Fax:
+34 976 33 06 49
E-Mail:
info@feriazaragoza.com
Web:
www.feriazaragoza.com
Bilbao
FERROFORMA & BRICOFORMA (Schwerindustrie & DIY), CUMBRE INDUSTRIAL Y
TECNOLOGICA (Industrieausrüstung und –technologie), BIENAL DE MÁQUINA Y
HERRAMIENTA BIEMH (Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Zulieferungen), CONSTRULAN
(Bau und Holz).
Veranstalter:
BILBAO EXHIBITION CENTRE.S.A:
Ronda de Azkul 1
48902 Ansio-Barakaldo
Tel:
+34 94 404 00 00
Fax:
+34 94 404 00 01
E-Mail:
bec@bec.eu
Web:
www.bilbaoexhibitioncentre.com
Aktuelle Informationen über Messen und Ausstellungen weltweit finden Sie unter www.auma.de.
Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International
www.bayern-international.de.
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Forum Online
Die AHK Spanien hat auf ihrer Internetseite www.ahk.es ein umfangreiches Angebot für deutsche
Unternehmen:
 Geschäftspartnersuche
 Immobilienvermietung oder –kauf
 Kooperation oder Geschäftsübergabe
 Dienstleistungen und Produkte aus Spanien
 Dienstleistungen und Produkte aus Deutschland
Normen
EN, spanische UNE-Normen, gelegentlich DIN
Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit.
Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die
deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die
zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine
Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den
Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und
Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel.:
+49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: postmaster@din.de, Web: www.din.de.
Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen
Angebote bzw. Kostenvoranschläge können in spanischer oder englischer Sprache CIF oder FOB
in EURO erstellt werden.
Der Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend. Diese müssen
ausdrücklich vom Geschäftspartner unterfertigt werden.
Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben
abgekürzten Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender
die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfa-chen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und
Verkäufer im Hinblick auf Transportor-ganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und
Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des
Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen
Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen
hat.
Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der
Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines
Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen
oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab,
wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich.
CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kon-trolle über den Transport, bedeutet aber auch
hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen
abgefangen werden kann.
Zahlungskonditionen
Akkreditiv (insbesondere bei Erstlieferung); 'Kassa gegen Dokumente' sowie 'Dokumente gegen
Wechselakzept'. Ist der spanische Abnehmer nicht bereits Stammkunde, oder bestehen auch nur
geringe Zweifel über die Bonität, sollte der deutsche Lieferant zumindest auf einen Wechsel, auch
Solawechsel (spanisch: Pagaré) bestehen.
Da nach spanischem Recht Geldschulden eine Holschuld darstellen (in Deutschland: Bringschuld),
sollte im Vertrag unbedingt schriftlich darauf hingewiesen werden, wie die Zahlung zu erfolgen hat.
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Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern
der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das
staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private
Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist,
können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden.
Bonitätsauskünfte
Die
Einholung
von
Wirtschaftsauskünften
auf
Deutsch
und
Beantragung
von
Handelsregisterauszügen über spanische Unternehmen ist bei der Deutschen Handelskammer für
Spanien unter www.ahk.es möglich.
Forderungseintreibung
Erste Interventionen bei Zahlungsverzögerungen übernehmen in der Regel die
Auslandshandelskammern. Man benötigt dazu Rechnungen und Korrespondenzkopien. Oft reicht
ein Mahnschreiben und telefonisches Follow-up, um den säumigen Schuldner zur Zahlung zu
bewegen.
Bei Zahlungsverweigerung wird die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfohlen, wenn die
Forderung über EUR 3.000,- beträgt.
Preiserstellung
Angebote können in spanischer, eventuell auch in englischer oder französischer Sprache, CIF oder
FOB, in EUR erstellt werden.
Bank- und Finanzwesen
Die beiden größten spanischen Banken, Banco Santander und Banco Bilbao Vizcaya, BBVA) sind
global tätig und verfügen unter anderem über eigene Banken und Beteiligungen in Großbritannien,
USA und in den wichtigsten Ländern Lateinamerikas.
Die spanischen regionalen Sparkassen, die besonders unter der spanischen Immobilienkrise
leiden, befinden sich im Prozess der Umstrukturierung und Fusionierung.
Geschäftsbanken
Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (BBVA)
Banco de Sabadell
Banco Español de Crédito
Banco Popular Español
Banco Santander
Caja de Ahorros La Caixa
www.bbva.es
www.bancsabadell.com
www.banesto.es
www.bancopopular.es
www.bancosantander.com
www.portal.lacaixa.es
Alle diese Banken verfügen über Zweigstellen in ganz Spanien.
Repräsentanz der RZB in Spanien:
RZB Representative Office Madrid
Herr Claudio Nowack Diez
Jose Ortega y Gasset, 21 - 5º izq.
28006 Madrid
Tel.:
+34 915 766 806
Fax:
+34 914 355 983
E-Mail:
cnowack@telefonica.net
Verkehr, Transport, Logistik
Aufgrund der Größe des Landes spielen effiziente Logistiklösungen eine große Rolle, damit die
Ware in kürzester Zeit zum Kunden geliefert werden kann. Der Ausbau des Autobahn- und
Schnellstraßennetzes in den letzten 20 Jahren mit Unterstützung durch EU-Mittel hat die LKWFahrzeiten wesentlich verkürzt. Spanien verfügt über eine große Anzahl von Logistikunternehmen,
die die Ware rasch und kostengünstig in jede Ortschaft transportieren.
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Der Warentransport auf der Bahn ist bei weitem nicht so konkurrenzfähig. Im Personenverkehr hat
die Bahn auf den Hochgeschwindigkeitsstrecken jedoch stark gegenüber dem Flugzeug
gewonnen.
Spanien verfügt über ein ausgezeichnetes Luftfrachtsystem in alle regionalen Destinationen.
KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL
Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann
strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit
deutlich verschärft.
 Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn
sie im Ausland begangen wurde.
 Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer
Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe
bis zu zehn Jahren.
 Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen.
 Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam.
Deshalb sollten Sie folgendes beachten:
 Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und
ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin.
 Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik.
 Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten
sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet
werden.
 Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im
Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern (www.auwi-bayern.de) unter Exportgeschäfte
(> Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen).
STEUERN UND ZOLL
Steuern und Abgaben
Neben den allgemeinen direkten und indirekten Steuern kennt das spanische Steuersystem noch
Gemeindesteuern, Steuern auf Immobilien, gewerbliche Tätigkeiten, Kraftfahrzeuge, Bautätigkeiten
und Wertzuwachs von Immobilien und steuerliche Sondergebiete (Baskenland, Navarra,
Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla).
Unternehmensbesteuerung
Steuertatbestand ist die Erzielung von Einkünften des Steuerpflichtigen, unabhängig von ihrer
Quelle oder Herkunft.
Der Körperschaftssteuer (KSt. – Impuesto de Sociedades) unterliegen sowohl juristische
Personen als auch Personengesellschaften. Der Veranlagungszeitraum darf niemals einen
Zeitraum von zwölf Monaten überschreiten. Das geltende KSt.-Recht versucht, die kaufmännische
Buchführung möglichst weitgehend auch der Steuerbemessung zugrunde zu legen und in weiten
Bereichen von eigenen steuerlichen Regelungen abzusehen. Abschreibungssätze werden durch
Verordnungen festgelegt. Auch Gewinne aus Vermögensveränderungen, die bei der Veräußerung
von Immobilien realisiert werden, unterliegen der KSt, allerdings um die Inflation bereinigt. Verluste
können achtzehn Jahre hindurch vorgetragen, d.h. mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
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20
Der Steuertarif ist proportional und beträgt für das Jahr 2012 30%. Ermäßigungen gibt es für
Versicherungen auf Gegenseitigkeit (25%), Genossenschaften (20%) und gewisse Stiftungen
(10%). Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Investitionsfreibeträge gewährt.
Für Klein- und Mittelbetriebe mit Umsätzen von weniger als 5 Mio. EUR und höchstens 25
Arbeitnehmer beträgt der KSt.-Satz 20% bis zur Schwelle von 300.000 EUR.
Steuergutschriften werden zurzeit noch gewährt für:





Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und technologischen Neuerungen
Filmproduktionen und Edition von Büchern
Investitionen in Sachanlagen für Umweltschutz
Berufsausbildung in neuen Technologien
Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte
Die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas) ist eine direkte Steuer, der alle
Unternehmen unterliegen, die einer gewerblichen, künstlerischen oder freiberuflichen Tätigkeit
nachgehen. Es bestehen drei Steuersätze. Die Entrichtung des Gemeinde-Steuersatzes berechtigt
den Steuerzahler zur Tätigkeit innerhalb einer Gemeinde. Der Provinz-Satz wird bezahlt, wenn sich
die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf eine ganze Provinz erstreckt. Wer seine Tätigkeit in ganz
Spanien ausübt, unterliegt dem nationalen Satz.
Für die Gewerbesteuer gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Bemessungsgrundlagen, so z.B.
Anzahl der Arbeitnehmer, Größe der Geschäftsräume oder Stromverbrauch.
Von der Steuer befreit sind:
Natürliche Personen.
Körperschaftssteuerpflichtige juristischen Personen, die weniger als 1.000.000 EUR Umsatz
erzielen.
Körperschaftssteuerpflichtige Personen in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme ihrer
Geschäftstätigkeit.
Mehrwertsteuer-Rückvergütung
Für deutsche Unternehmen besteht bei Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen grundsätzlich
die Möglichkeit zur Rückvergütung der Mehrwertsteuer:
 Sitz und Steuerpflichtigkeit außerhalb des Erhebungsgebietes der spanischen Mehrwertsteuer
 Anfallen der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit
 Nachweis der Unternehmereigenschaft durch das zuständige deutsche Finanzamt.
Für die Vergütung von Vorsteuer anderer EU-Mitgliedsstaaten an inländische Unternehmen ist das
Bundeszentralamt für Steuern zuständig:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteuerverguetung/01_Inlaendische_Unternehmer/I
nlaendische_Unternehmer_node.html
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF) ist in Spanien,
wie auch in Deutschland, eine Personensteuer. Steuerpflichtig sind natürliche Personen, wobei
zwischen Ansässigen und Nichtansässigen unterschieden wird. Ansässige sind jene Personen, die
sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten oder das Zentrum ihrer Tätigkeit oder
wirtschaftlichen Interessen in Spanien haben. Sie unterliegen mit ihrem Welteinkommen der
spanischen Einkommensteuer. Nichtansässige sind nur mit ganz bestimmten Einkünften in
Spanien einkommensteuerpflichtig.
Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbst-ständiger Arbeit,
aus Immobilien und aus Kapitalvermögen. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
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gehören nicht nur monetäre Zuwendungen an den Arbeitnehmer, sondern auch Naturalleistungen,
z.B. Dienstwohnung oder Dienstwagen. Bei Einkünften aus Immobilien wird die Differenz zwischen
den Einnahmen und den abzugsfähigen Werbungskosten der ESt unterworfen. Zu den Einkünften
aus selbständiger Arbeit gehören nicht nur die Einkünfte von freiberuflich Tätigen, sondern auch
jene der Gewerbetreibenden.
Die Erträge von Einzelunternehmern bis 600.000 EUR unterliegen einer Pauschalie-rung, der so
genannten “vereinfachten direkten Steuerschätzung”. Über diesen Betrag hinausgehende Erträge
unterliegen der “objektiven Schätzung”. Kriterien bei der Schätzung sind je nach Wirtschaftszweig
die Zahl der angestellten Mitarbeiter, der Energieverbrauch bzw. die Betriebsfläche. Es empfiehlt
sich deshalb, vor der Suche eines Geschäftslokals oder einer Betriebsstätte einen Steuerberater
zu diesem Thema zu befragen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, von den Einkünften seiner Arbeitnehmer die Lohn-steuer
einzubehalten und diese vierteljährlich bzw. monatlich (bei einem Umsatz von mehr als 6 Mio.
EUR) an das Finanzamt abzuführen. Die Steuersätze richten sich nach Jahreseinkommen und
Familiensituation und sind progressiv zur Einkommenshöhe festgelegt.
Steuersätze können - abhängig von der jeweiligen Autonomen Region – bis zu 56% erreichen.
Eine Reihe von Steuervergünstigungen besteht u. a. für:







Erwerb oder Renovierung von bewohnten Wohnungen: 15% (kann durch die regionale
Gesetzgebung geändert werden)
Firmen-Sparkonto: bis zu 9.000 EUR des gesparten Geldes sind absetzbar, wenn diese dazu
dienen, eine neue Gesellschaft zu gründen
Schenkungen an bestimmte Gewerbe und Einrichtungen
Einkommen aus Ceuta oder Melilla
Miete der bewohnten Wohnung: 10,05%, unter gewissen Bedingungen
Investitionen in und Aufwendungen für Vermögenswerte, die im Allgemeinen Register für
Vermögenswerte von kulturellem Interesse eingetragen sind: 15%
Bestimmte Bauarbeiten, die zwischen 07.05.2011 und 31.12.2012 durchgeführt werden und
der Verbesserung von Wohnungen dienen: 20%.
Zoll und Außenhandelsregime
Spanien ist Teil des Zollgebietes der Europäischen Union. Für Waren mit deutschem und anderem
EU-Ursprung gilt daher Zollfreiheit, die Zollabfertigung entfällt. Ausgenommen sind die Enklaven in
Nordafrika - Ceuta und Melilla – und die Kanarischen Inseln. Gegenüber Drittländern wendet
Spanien, ebenso wie Deutschland und alle anderen EU-Länder, das Außenhandelsregime wie
auch den Gemeinsamen Zolltarif der Union an.
Importbestimmungen
Richten sich nach dem Recht der Europäischen
Beschränkungen nur, wo EU-Kontingente bestehen.
Gemeinschaften.
Mengenmäßige
Vertriebsbeschränkungen bestehen weiterhin im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder
Volksgesundheit (Kriegsgerät, Waffen, Rauschgifte) bzw. infolge von Spezialvorschriften (z.B.
Glücksspielautomaten, Edelmetallabfälle).
Zollbestimmungen
Für Nicht-EU-Waren gilt der Gemeinsame Zolltarif.
Muster
Carnet ATA nicht erforderlich, mit Ausnahme von Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla
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Geschenke
Keine Beschränkungen. Die EU hat Richtwerte festgelegt, anhand derer untersucht werden kann,
ob verbrauchssteuerpflichtige Waren auch tatsächlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind.
Achtung:
Für die Verbringung derartiger Waren von den Kanarischen Inseln bzw. aus Ceuta und Melilla nach
Festlandspanien oder in andere Länder der EU gilt eine Sonderregelung.
Vorschriften für Versand per Post
Es gelten die internationalen Bestimmungen der Weltpostunion sowie der Europäischen Postunion.
Pakete werden normalerweise nicht zugestellt.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Die EU-Verpackungsrichtlinie hat auch in Spanien 2005 zur Einführung des Grünen Punktes
geführt. Ausländische Unternehmen können sich auf Wunsch in Ecoembes www.ecoembes.es
registrieren lassen. Der Grüne Punkt muss in entsprechender Form auf der Verpackung
aufscheinen.
Bei geschützter Ursprungs- und geographischer Herkunftsbezeichnung gilt ebenfalls die EUGesetzgebung.
Begleitpapiere
 Handelsrechnung - 1 Original und 3 Kopien
 Konnossement, 3-fach
 Bahn- oder Luftfrachtbrief
 Zeugnisse: siehe Abschnitt „Besondere Begleitpapierbestimmungen“
 Packliste, falls die Sendung aus mehreren Stücken besteht.
Besondere Begleitpapierbestimmungen
 Lebendvieh und Produkte des tierischen Bereiches
Als Versandbegleitpapier ist ein veterinärärztliches Zeugnis nötig, bei Zuchtvieh
zusätzlich der Abstammungs- bzw. Zuchtnachweis.
Für Fleisch ist die EU-Schlachthof-Zulassung erforderlich.
 Pflanzen und pflanzliche Produkte
Beim Versand ist ein Pflanzenpass erforderlich. In Deutschland sind die Landesregierungen für die
Pflanzenpässe zuständig. Zur Ausstellung sind auch zugelassene Betriebe berechtigt.
 Medikamente und pharmazeutische Spezialitäten
Notwendig ist eine Registrierung beim spanischen Gesundheitsministerium bzw. dessen
Arzneimittelbehörde oder bei der „Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln
(EAMA)“ in London (für alle EU-Länder).
Für Veterinärmedikamente gelten Sonderbestimmungen.
 Kosmetische Produkte und Lebensmittel
Für Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, ist keine Registrierung im
Gesundheitsministerium erforderlich.
Für die Verpackung von Lebensmitteln und kosmetischen Erzeugnissen gelten die EUEtikettierungsbestimmungen. Die Angaben müssen in spanischer Sprache erfolgen. Das AC
Madrid ist im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Übersetzung und Prüfung rechtlich und
sprachlich korrekter Etikettenangaben behilflich.
 Textilien
Es gelten die EU-Etikettierungsvorschriften; desgleichen für Pelz- und Lederwaren sowie für
Schuhe. Zusätzlich fordern die spanischen Behörden, dass der Name des Herstellers, Importeurs
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oder Händlers und dessen Sitz auf der Etikette aufscheinen. (Diesbezüglich wurde im Mai 2003
von der WKÖ ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Spanien eingeleitet.)
Restriktionen
Gegenüber Drittländern wendet Spanien, ebenfalls wie Deutschland, das EU-Recht an.
Artenschutz
Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder
Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in
die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre
Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und
Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B.
Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle,
Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt
dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der
Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom
Kauf solcher Souvenirs abzusehen.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen
Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler,
dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder
die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie
verlassen.
Sonderregime Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla
Für die Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla (Zollfreizonen) gibt es Sonderbestimmungen.
 KANARISCHE INSELN
Die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU. Sie nehmen
nicht am EU-Binnenmarkt teil, sondern genießen aufgrund ihrer geographischen Extremlagen
einen Sonderstatus und müssen daher das EU-Mehrwertsteuer-system nicht einführen. Es sind
deshalb innergemeinschaftliche Lieferungen im Rahmen des Binnenmarktes nicht möglich; die
Unternehmer in diesen Gebieten verfügen auch über keine UID-Nummer. Ein mehrwertsteuerfreier
Versand erfolgt mittels Behandlung als Drittlandslieferung.
Weiters muss der Versender auf der Handelsrechnung oder dem Versandpapier die
Kurzbezeichnung T2 LF mit eigenhändiger Unterschrift eintragen, um den Gemeinschaftscharakter
der sich in Deutschland in freiem Verkehr befindlichen Ware zu bestätigen. Nur bei Lieferungen mit
einem Gesamtwarenwert von über 10.000 EUR sind die Papiere zwecks Anbringung eines
Sichtvermerkes dem deutschen Zollamt vorzulegen.
Bei der Einfuhr von Gemeinschaftsware ist diese vom Abnehmer zu verzollen und zu versteuern.
Bei gewissen Importprodukten, die in Konkurrenz zur lokalen Erzeugung auf den Inseln stehen,
wird eine spezielle Inselsteuer "Arbitrio sobre Importaciones y Entregas de Mercancías en las Islas
Canarias" beim Import eingehoben. Die Sätze liegen zwischen 5 und 15%.
Desweiteren gilt ein Umsatzsteuersondersystem, der so genannte 'impuesto general indirecto
canario'.
Der allgemeine Steuersatz beträgt 7%, ein reduzierter Satz von 3% gilt bei gewissen
Lebensmitteln. Ein erhöhter Satz von 13,5% kommt bei Tabak, Alkohol, Booten, Schmuck,
Bijouterie, Parfums und Pelzwaren zur Anwendung.
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Bei Einfuhr von Drittlandsware auf die Kanarischen Inseln wird der EU-Drittlandszoll (nach dem
Gemeinsamen Zolltarif) eingehoben.
 CEUTA und MELILLA
Ceuta und Melilla liegen außerhalb des Zollgebietes der EU, die Ausfuhren sind wie in ein Drittland
zu behandeln.
Bei Importen in diesen Zollfreizonen kommt lediglich eine lokale Abgabe („arbitrio sobre la
producción y la importación“) von zwischen 0,5% und 10% zur Anwendung. Weiters besteht ein
Brutto-Allphasen-Umsatzsteuersystem. Alkohol- Bier- und Mineralölsteuer werden nicht
eingehoben, Tabaksteuer allerdings schon.
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Im spanischen Recht überwiegt der Einfluss der französischen Schule. Das Wirtschaftsrecht ist
zum großen Teil gemeinsames Europäisches Recht. Prozesse sind zeitraubend und teuer. Es
lohnt sich, Verträge mit Hilfe von Anwälten abzuschließen.
Kurze Charakteristik
Das spanische Recht ist trotz aller Reformen bis heute durch den napoleonischen Code Civil und
Code de Commerce geprägt. Daneben gibt es noch gültige Foralrechte in einigen Regionen, wie
Aragonien, Navarra, Baskenland, Galicien, Katalonien und Balearen.
Devisenrecht
Spanien ist Mitglied der Europäischen Währungsunion und hat mit 1.1.1999 den Euro eingeführt.
Das Devisenregime innerhalb der Europäischen Union ist vollständig liberalisiert, der
Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern damit genehmigungsfrei.
Die Ein- und Ausfuhr von Münzen, Banknoten, Inhaberschecks und Gold im Wert von mehr als
10.000 EUR ist zu deklarieren (Nachweis über Herkunft z.B. durch Kontoauszug).
Der Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern wie auch
Überweisungen vom bzw. ins Ausland sind über hierfür autorisierte Banken (alle Geschäftsbanken)
abzuwickeln. Nachfolgende Daten sind von der durchführenden Bank zu steuerlichen und
statistischen Zwecken an das Wirtschafts- und Finanzministerium zu melden:
 Name, Anschrift, Steuernummer des Absenders
 Name, Anschrift, Steuernummer des Begünstigten
 Währung, Betrag, Überweisungsgrund
Die Eröffnung und das Halten von Konten in EUR oder Devisen bei ausländischen
Bankinstituten bzw. bei Auslandsfilialen spanischer Banken wie auch die Abwicklung des
Zahlungsverkehrs zwischen Deviseninländern und Devisenausländern über eben diese Konten
sind ebenfalls unter Einhaltung der erwähnten Meldepflicht genehmigungsfrei.
Die Bezahlung von Waren kann unter Vorlage einer Handelsrechnung (oder eines Kaufvertrages)
erfolgen.
Postanweisungen über Beträge bis maximal 2.000 EUR von Deutschland nach Spanien und
2.000 EUR von Spanien nach Deutschland sind ohne Angabe von Gründen möglich.
Ab 19.11.2012 sind Bargeldgeschäfte über 2.500 EUR grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise
dürfen bis zu einem Betrag von max. 15.000 EUR Bargeldgeschäfte vorgenommen werden, wenn
der Zahlende eine natürliche Person ist, die ihren Steuersitz nicht in Spanien hat, und das
Geschäft rein privat veranlasst ist (etwa Touristen).
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Die Sanktionen für einen Verstoß gegen diese Regelungen sind äußerst empfindlich; sowohl der
Zahlende als auch der Zahlungsempfänger sind betroffen, die Höhe der Strafe beträgt 25% des
barbezahlten Betrages ohne Anrechnung der vorstehend genannten Freigrenzen.
Die Grundlage für diese Vorschriften ist im Artikel 7 des Ley 7/2012 vom 29.10.2012 geregelt
www.boe.es.
Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen
Der spanische Código de Comercio deckt nicht alle Sektoren des Handelsrechts ab. Es kommen
einschlägige
Bestimmungen
des
Zivilrechtes
sowie
Verbraucherschutz-normen,
Produkthaftungsregelungen, etc. hinzu.
Handelsvertreterrecht
Grundsätzlich gilt für den Vertretungsvertrag Vertragsfreiheit; nur wenn keine detaillierten
vertraglichen Regelungen getroffen worden sind, kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur
Anwendung (Richtlinie der EU RL86/653 EWG); insbesondere der Gerichtsstand hat immer am
Sitz des Vertreters zu sein.
Gesellschaftsrecht
Die häufigsten gewählten Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima,
S.A.) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada, S.L.)
Das Mindestkapital der S.A. beträgt 60.000 EUR. Die Gründung erfolgt vor einem Notar. Die
Leitung und Vertretung der Gesellschaft obliegt dem Verwaltungsrat, „consejo de administración“
oder „administrador“. Wenn das Management einem angestellten Geschäftsführer übertragen wird,
erfüllt der Verwaltungsrat Aufsichtspflichten mit einem persönlichen Haftungsrisiko.
Das Mindestkapital der S.L. beträgt 3.000 EUR. Die Gründung erfolgt vor einem Notar in
Anwesenheit aller Gründungsgesellschafter. Einen Sonderfall stellt die Ein-Personen-Gesellschaft
dar. Die Verwaltung obliegt einem Geschäftsführer, „administrador“, die ebenfalls persönlich
haften.
Gewerblicher Rechtsschutz
Von Bedeutung sind vor allem Patente und Marken.
Patente:
Neben der Anmeldung eines europäischen Patentes beim Europäischen Patentamt www.epo.org
in München mit Länderangabe Spanien besteht auch die Möglichkeit, ein nationales Patent beim
spanischen Patentamt www.oepm.es in Spanien anzumelden und auf Spanisch zu übersetzen.
Das Patentamt prüft, ob das beantragte Patent gemäß dem letzten Stand der Technik
schützenswert ist.
Es müssen jährliche Gebühren eingezahlt werden, um das Patent in Kraft zu halten.
Marken:
Die europäische Richtlinie für Markengesetze wurde in Spanien mit dem spanischen Markengesetz
17/2001 v. 7. Dezember umgesetzt.
Wichtig ist, dass die eingetragene Marke real und effektiv benutzt wird. Die fehlende Benutzung
einer Marke über fünf Jahre kann die Löschung derselben bedeuten, wenn dies ein Dritter fordert.
Gewerberecht
Das Gewerberecht ist in Spanien im Vergleich zu anderen Ländern sehr liberal.
Befähigungsnachweise werden grundsätzlich nicht verlangt. Von diesem Grundsatz gibt es
allerdings Ausnahmen, z.B. für Elektroinstallateure und Optiker. Diese müssen den Abschluss
einer einschlägigen Ausbildung nachweisen.
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Rechtsschutz und Rechtsmittel
Das spanische Patentgesetz sieht ein besonderes Prozessrecht vor. Zuständig ist der Gerichtshof
der Autonomen Region, in der der beklagte Verletze seinen Sitz hat.
Im Falle einer Nichteinhaltung eines Unterlassungsverbots kann eine gerichtliche Exekution
beantragt werden.
Im Falle einer Markenverletzung kann eine Unterbindung der Verletzung bzw. Schadenersatz
gefordert werden und auch eine strafrechtliche Verfolgung beantragt werden.
Investitionen und Joint Ventures
Direktinvestitionen mittels Beteiligung an spanischen Gesellschaften (Beteiligung bis zu 100%
möglich) sind vollkommen liberalisiert, desgleichen Portfolioinvestitionen an der Börse, es besteht
lediglich eine nachträgliche Melde- bzw. Anzeigepflicht.
Die Beteiligung kann erfolgen durch Einbringung u.a. von Geld, Investitionsgütern, technischer
Assistenz, Patenten und Produktionslizenzen, etc. Den Trägern von Auslandsinvestitionen, egal
welcher Form, steht das Recht zu, das investierte Kapital, den Veräußerungsgewinn, Gewinne und
Dividenden inklusive Verkaufserlöse von Bezugsrechten ohne jedwede mengenmäßige
Begrenzung ins Ausland zu überweisen.
Investitionen sind nachträglich zu melden. Eine Pflicht zur vorherigen Meldung besteht nur in
Ausnahmefällen, z.B. wenn die Investitionen aus sog. Steuerparadiesen stammen.
Direktinvestitionen aus dem Ausland bedürfen grundsätzlich nicht der Mitwirkung eines spanischen
Urkundsbeamten. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz für das konkret vorzunehmende
Geschäft – also unabhängig von der Herkunft der Investitionsmittel – die Vollziehung/Erteilung in
öffentlicher Urkunde verlangt.
Investitionen in Glücksspielstätten, im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung, mit
Fernseh- und Radiostationen, Bergbau, Lufttransport sowie der Herstellung und dem Vertrieb von
Waffen und Sprengstoffen zur zivilen Nutzung sind eigenen Sonderregelungen unterworfen. Der
Ministerrat der spanischen Regierung behält sich ferner das Recht vor, die Bestimmungen zur
Liberalisierung von Auslandsinvestitionen auszusetzen, sofern die Ausübung der öffentlichen
Gewalt, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit und Gesundheit betroffen sein
können.
Immobilienkäufe sind völlig liberalisiert, sofern der Investitionswert 3 Mio. EUR nicht übersteigt. In
letzterem Falle besteht dann ebenfalls die schon zuvor genannte nachträgliche Meldepflicht.
Steuerbestimmungen
 Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades)
Juristische Personen unterliegen in Spanien der Körperschaftssteuer. Der Steuertarif ist
proportional und beträgt 30%.
 Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas)
Hierbei handelt es sich um eine direkte Steuer, der alle Personen unterliegen, die einer
gewerblichen, künstlerischen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Es bestehen drei
Steuersätze. Die Entrichtung des Gemeinde-Steuersatzes berechtigt den Steuerzahler zur
Tätigkeit innerhalb einer Gemeinde. Der Provinz-Satz wird bezahlt, wenn sich die Tätigkeit des
Steuerpflichtigen auf eine ganze Provinz erstreckt. Wer seine Tätigkeit in ganz Spanien ausübt,
unterliegt dem nationalen Satz.
Für die Gewerbesteuer gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Bemessungsgrundlagen, so z.B.
Anzahl der Arbeitnehmer, Größe der Geschäftsräume oder Stromverbrauch.
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Seit 1. Januar 1993 fallen für innergemeinschaftliche Lieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
überhaupt keine Zölle mehr an.
Eine Ausnahme bilden die Kanarischen Inseln: Dort kommt in gewissen Fällen eine spezielle
Inselsteuer zur Anwendung. Um die Entwicklung eigener Industrien auf den Inseln zu fördern, hat
die EU im Rahmen des ultraperipheren Statutes die Einführung einer neuen Inselsteuer für
bestimmte Importprodukte genehmigt, die in Konkurrenz zu einer lokalen Erzeugung auf den Inseln
stehen. Die Steuer „Arbitrio sobre Importaciones y Entregas de Mercancías en las Islas Canarias”
gilt ab 1.1.2002 und wird beim Import eingehoben. Der Anwendungsbereich ist gegenüber der
alten Inselsteuer sehr beschränkt und umfasst konkrete Produkte in den Bereichen Landwirtschaft,
Viehzucht, Forstwirtschaft und Fischfang, Bergbau und Steinbrüche, Baumaterialien,
Erdölproduktion- und -raffinerie, Chemie, Metallindustrie, Lebensmittel und Getränke, Tabak,
Textilien, Leder und Schuhe, Holz und Holz verarbeitende Industrie, Papierindustrie, Graphik und
Druckindustrie.
Patent-, Marken- & Musterrecht
Patent- und Markenrecht
Das Patentgesetz (1986) verbesserte den Patentschutz wesentlich. Die Bestimmungen
berücksichtigen das Abkommen von München über das Europapatent (1973) und jenes von
Luxemburg über das EG-Patent (1975). Durch die Einbeziehung des Abkommens von München
über das Europapatent gilt der Patentschutz des Europarates auch für Spanien.
Eingeführt wurde die Patentierbarkeit von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen sowie
Nahrungsmitteln. Der Schutz für Gebrauchsmuster wurde von 20 auf 10 Jahre verkürzt.
Im Markenrecht gilt die Gemeinschafts(EU)-Marke. Sie entsteht durch Anmeldung beim
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (MARKEN/MUSTER/GEBRAUCHS-MUSTERMODELLE) in Alicante, Spanien. Europaeinheitliches Verfahren für die Anmeldung von EU-weit
gültigen Marken; Schutz: 10 Jahre ab Antragseinreichung; verlängerbar um weitere 10 Jahre Adresse des Harmonisierungsamtes - Antrag kann in deutscher Sprache gestellt werden.
Europäisches Patent
Das europäische Patent muss beim Europäischen Patentamt in München angemeldet werden. Im
Antrag müssen die europäischen Länder angeführt werden, in welchen
Patentschutz gewährt werden soll. Die Prüfung erfolgt einheitlich vom Europäischen Patentamt.
Bei Nennung Spanien muss eine spanische Übersetzung beigelegt werden.
Urheberrecht
Ist in Spanien im Urhebergesetz (Ley de la Propiedad Intelectual, 22/1987 vom 11.1.1987)
geregelt. Urheberrechte werden im Registro de la Propiedad Intelectual (Register für geistiges
Eigentum) beim spanischen Kulturministerium registriert. Verwertungsrechte bedürfen der
Schriftform und werden ebenfalls im Register eingetragen.
Lizenzvergabe
Der Technologietransfer nach Spanien ist vollständig liberalisiert.
Rechtliche Aspekte
Es gelten die EG-Verordnungen 2349/84 und 556/89 und die Vertragsgestaltung richtet sich nach
diesen aus.
Gestaltung von Lizenzverträgen
Siehe rechtliche Aspekte.
Rechtsanwälte und Steuerberater
Die Deutsche Handelskammer (AHK) für Spanien verfügt unter ihren Mitgliedern über einen
großen Kreis von deutschen und deutschsprachigen Rechtsanwälten, Patentanwälten,
Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie weiteren Fachanwälten und Dienstleistern aus den
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Bereichen Recht und Steuern. Suchen Sie kostenlos in die Datenbank der AHK Spanien nach
Dienstleistern auf dem gewünschten Fachgebiet www.ahk.es.
Deutschen Firmen wird in diesem Zusammenhang empfohlen, vor Erteilung von Aufträgen zur
rechtsfreundlichen Vertretung beim Anwalt ihrer Wahl die voraussichtlich zu erwartenden Kosten
zu erheben.
Für die Beurteilung der gerichtlichen Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher
Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind das Brüsseler Übereinkommen (geschlossen am
27. September 1968), sowie die UN-Kaufrechtskonvention, denen beide Länder beigetreten sind,
heranzuziehen.
Eigentum und Forderungen
Die wichtigsten Instrumente zur Sicherung von Eigentum und Forderungen in Spanien sind
Eigentumsvorbehalt und Mobiliarhypothek.
Eigentumssicherung
Neben Eigentumsvorbehalt und Mobiliarhypothek sind als Absicherung noch folgende Instrumente
zu empfehlen: unwiderruflich bestätigtes Bankakkreditiv und mit Aval einer erstklassigen Bank
versehener Wechsel.
Bei länger bestehenden Geschäftsbeziehungen können auch pagarés herangezogen werden
(siehe Punkt Wechsel- und Scheckrecht).
Eigentumsvorbehalt
WICHTIG: Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes ist möglich; die Wirksamkeit gegenüber
Dritten ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Vorbehalt in Form einer notariellen Urkunde
errichtet wird und in das zugehörige Register eingetragen wurde.
Forderungseintreibung
Erste Interventionen bei Zahlungsverzögerungen übernehmen in der Regel die AHK Spanien
www.ahk.es.
Die AHK Spanien www.ahk.es benötigt dazu Rechnungen und Korrespondenzkopien.
Manchmal genügen diese auch, um den säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Bei
Zahlungsverweigerung empfehlen die AHK‘s die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, wenn die
Forderung über 3.000 EUR beträgt. Auf Wunsch können Kontakte zu deutsch sprechenden
Anwälten hergestellt werden.
Wechsel- und Scheckrecht
Das Wechsel- und Scheckrecht („Ley 19/1985, Cambiaria y del Cheque“) nähert sich weitgehend
den Regelungen der Genfer Abkommen über einheitliches Wechsel- und Scheckgesetz an.
Der Wechsel hat grundsätzlich abstrakten Charakter, wodurch die Stellung des Gläubigers gestärkt
wird. In der Praxis sollten Scheck oder Wechsel jedoch nicht unbedingt als risikoloses
Zahlungsmittel angesehen werden. In jedem Fall erleichtert und beschleunigt ein Wechsel bzw.
Scheck, auch ein „Pagaré“ bzw. Eigenwechsel, die Eintreibung von Außenständen sehr, sofern bei
Nichtzahlung diese einen direkten Vollstreckungstitel darstellen.
Eine wichtige Voraussetzung für die Vollstreckungswirkung des Wechsels, “Pagaré“ und Schecks
ist, dass die gesetzlichen spanischen Formvorschriften genauestens eingehalten werden, im Falle
des Wechsels die Steuern entrichtet sind, der Effekt am Fälligkeitstage oder innerhalb der hierauf
folgenden zwei Werktage zur Zahlung vorgelegt wird und dass bei Nichtzahlung der Protest
innerhalb von acht Werktagen erfolgt. Anstelle eines notariellen Protestes genügt auch ein
entsprechender Vermerk der Zahlstelle. Eine Protesterhebung ist bei der Geltendmachung von
Ansprüchen direkt gegen den Wechselbezogenen oder –bürgen sowie den Unterzeichner eines
"Pagaré" nicht erforderlich.
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Wird ein Wechsel mit Ausstellung in Spanien gewählt, sollte das spanische Wechselformular mit
der entsprechenden Steuermarke genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass bei einer Frist
von mehr als sechs Monaten zwischen Ausstellungs- und Fälligkeitsdatum die entsprechende
doppelte Wechselsteuer anfällt.
Bei Fehlen eines Titels mit Vollstreckungswirkung oder bei nicht sanierbaren Formfehlern von
Wechseln, Schecks oder "Pagarés" bleibt für die Forderungsbetreibung nur das ordentliche
Erkenntnisverfahren vor den entsprechenden Zivilgerichten.
Insolvenzrecht
Das im jüngst umfassend reformierten Konkursgesetz (Ley Concursal) geregelte spanische
Insolvenzrecht hat die Weiterführung der Unternehmen zum Prinzip. Hierzu wurden diverse
Rechtsinstitute
geschaffen
(Refinanzierungsabreden,
vorgezogener
Konkursvergleich,
konkursrechtliche Mediation), mit denen die Eröffnung eines Konkursverfahrens verhindert werden
soll, da ein solches in der Praxis bislang in der Regel in der Liquidation endet. Ist ein Unternehmen
zahlungsunfähig oder drohend zahlungsunfähig, so kann es von einem der vorgenannten
Rechtsinstitute Gebrauch machen, was zur faktischen Aussetzung der gesetzlichen
Insolvenzantragsfrist führt. Kann die Zahlungsunfähigkeit nicht abgewendet werden, so ist vor dem
zuständigen Handelsgericht die Einleitung eines Konkursverfahrens zu beantragen.
Bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens kann neben dem Schuldner (concurso voluntario)
auch dessen Gläubiger (concurso necesario) einen Konkursantrag stellen. Das Konkursgesetz
sieht vor, dass bei Antragstellung durch einen Gläubiger, der erfolglos in das Schuldnervermögen
vollstreckt hat, das Handelsgericht innerhalb eines Tages per Beschluss die Insolvenz zu erklären
hat. Aufgrund der notorischen Überlastung der Handelsgerichte ist die genannte Frist allerdings als
hypothetisch zu verstehen. Die Antragstellung durch einen Gläubiger führt dazu, dass Teile der
diesem zustehenden Forderungen privilegiert werden. Bei Einleitung des Verfahrens wird die
unternehmerische Tätigkeit von einer Konkursverwaltung weitergeführt bzw. überwacht. Während
im Falle eines vom Schuldner selbst beantragten Konkurses die Vertretungsorgane weiterhin das
Unternehmen gegenüber Dritten vertreten können, werden diese im Falle eines von einem
Gläubiger beantragten Konkurses durch die Konkursverwaltung ersetzt. Die Konkursverwaltung
wird vom Konkursrichter ernannt und besteht grundsätzlich aus einer natürlichen oder juristischen
Person: Rechtsanwalt oder Betriebswirt. Nur im Falle von Unternehmenskonkursen, die von großer
wirtschaftlicher Relevanz sind, werden drei Insolvenzverwalter, die einen Gläubigervertreter
einschließen, bestellt. Auch das Verfahren wurde nach der letzten Reform beschleunigt.
Die Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb eines Monats nach Konkursveröffentlichung im
Staatsanzeiger anmelden. Die Forderungsanmeldung kann auch durch hierzu bevollmächtigte
Vertreter erfolgen. Wird die Anmeldungsfrist versäumt, droht die Herabstufung der geltend
gemachten Zahlungsansprüche als nachrangige Konkursforderung. Die Konkursverwaltung erstellt
innerhalb von einem, höchstens zwei, Monaten einen vorläufigen Bericht, der die
gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerin unter Angabe der zur
Insolvenz führenden Gründe darstellt sowie die Gläubigerliste und das Vermögensinventar enthält.
Einige Tage vor Einreichung des Berichts bei Gericht, wird den Gläubigern per e-mail der Entwurf
der Gläubigerliste und des Vermögensinventars zur Stellungnahme übersandt. Der Bericht wird
dann vom Handelsgericht zur Einsichtnahme aufgelegt.
Zur Einsichtnahme bei Gericht sind nur solche Gläubiger berechtigt, die sich entsprechend
vertreten im Verfahren förmlich eingetragen haben. Wird der Bericht nicht innerhalb der hierfür
vorgesehenen Frist angefochten, hat der Gläubiger die festgestellten Forderungen gegen sich
gelten zu lassen.
Das Konkursverfahren gliedert sich in vier Phasen auf: Allgemeine Phase (fase común) zur
Feststellung der Aktiv- und Passivmasse; Konkursvergleichsphase (fase de convenio) in der ggfs.
ein
Konkursvergleich
mit
der
notwendigen
Gläubigermehrheit
geschlossen
wird;
Qualifikationsphase (fase de calificación) in der geprüft wird, ob der Konkurs schuldhaft verursacht
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wurde und deshalb ggfs. eine gesamtschuldnerische Haftung der rechtliche oder faktischen
Vertreter besteht; Liquidationspahse (fase de liquidation) in der das vorhandene
Schuldnervermögen verwertet und an die Gläubiger entsprechend ihres Ranges bzw.
Forderungsprivilegs verteilt wird.
Vertretungsvergabe
Auch der bestformulierte Handelsvertretungsvertrag ist nicht sein Papier wert, wenn die als
Vertreter gewählte Person oder Firma dazu ungeeignet ist. Das Risiko der falschen Wahl kann nur
derjenige mindern, der Zeit und Geld investiert, um noch vor Vertragsunterzeichnung die erwartete
Qualifikation der für die Vertretung in Aussicht genommenen Person oder Firma vor Ort zu
überprüfen. Je präziser ein Vertrag formuliert ist, desto größer ist die Chance, sich in
Auseinandersetzungen zu behaupten. Für die Vertragsformulierung sollten daher immer
rechtskundige Personen zugezogen werden.
Die AHK Spanien bietet deutschen Unternehmen Fiskalvertretung an. Für weitere Informationen
www.ahk.es .
Arten von Vertretern
Das spanische Recht
Handelsvertreter.
unterscheidet
zwischen
selbständigem
und
unselbständigem
Als selbständiger Handelsvertreter verpflichtet sich eine natürliche oder juristische Person
(Agent, Vertreter) gegenüber einer anderen (Unternehmer) ständig zur Vermittlung
(Vermittlungsvertreter), und bei ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung auch zum Abschluss von
Handelsgeschäften (Abschlussvertreter) im fremden Namen und für fremde Rechnung. Dabei
übernimmt sie nicht das Risiko dieses Geschäfts, es sei denn, es bestehen besondere vertragliche
Vereinbarungen.
Auf die unselbständigen Handelsvertreter finden die Vorschriften des spanischen Arbeitsrechtes
Anwendung. Diese kommen damit in den Genuss eines verstärkten Kündigungsschutzes. Will man
dies ausschließen, empfiehlt sich eine entsprechende Klarstellung der Rechtsstellung des
Handelsvertreters im Vertrag. Unselbständige Handelsvertreter können nur Einzelpersonen sein,
also nicht juristische Personen. Sie unterscheiden sich von den selbständigen Handelsvertretern
vornehmlich dadurch, dass sie weder über eine eigene Betriebsorganisation verfügen noch in der
Lage sind, ihre Dienstzeit frei einzuteilen.
Arbeits- & Sozialrecht
Spanien hält mit fast 25% Arbeitslosenquote die Spitzenreiterrolle in der EU inne. Die extrem
hohen gesetzlichen Abfertigungen im Falle von Kündigungen durch den Arbeitgeber führten dazu,
dass eine große Mehrheit der neu abgeschlossenen Arbeitsverträge befristet sind. Mit der
spanischen Arbeitsrechtreform (Gesetz 3/2012 vom 6.7.2012) wurde das Arbeitsrecht an die
geänderten Rahmenbedingungen angepasst.
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
Monteure Gruppe A (Angehörige der 27 EU-Mitgliedstaaten, Schweiz, Island, Liechtenstein und
Norwegen)
Diese Arbeitnehmer haben nach den EU-Richtlinien 68/360 und 96/71/CE den rechtlichen Status
von "entsendeten" Arbeitnehmern. Das entsprechende spanische Gesetz (45/1999 vom 29.11.)
sowie Gesetzesdekrete (5/2000 vom 4.8., 1710/1997 vom 14.11., 717/1995 vom 5.5. und 240/2007
vom 16.2.) bezwecken die Gleichstellung dieser Arbeitnehmer mit den spanischen Arbeitnehmern.
Folglich sind ausländische Unternehmen verpflichtet - unabhängig von der Gesetzgebung, die für
den Arbeitsvertrag ihre Anwendung findet - gewisse in der spanischen Gesetzgebung vorgesehene
Vorschriften (hinsichtlich Arbeitszeit, Mindestlohn, Unfallverhütung, Streikrecht etc.) zu befolgen.
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31
Dessen ungeachtet gelten für die entsendeten Arbeitnehmer die in der Gesetzgebung des
Herkunftslandes, in den Tarifabkommen und in ihren individuell abgeschlossenen Arbeitsverträgen
vorgesehenen Bedingungen.
Die Arbeitnehmer benötigen zum Nachweis ihres Aufenthaltes folgende Dokumente:
Für die Einreise nach Spanien und einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten ist lediglich ein
gültiger Reisepass oder gegebenenfalls ein gültiger Identitätsausweis, aus denen die
Staatsangehörigkeit hervorgeht, notwendig.
Wenn die Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien von EU-Mitgliedstaaten, Schweiz, Island,
Liechtenstein und Norwegen länger als acht Tage dauert, müssen die entsandten Arbeitnehmer
vor Arbeitsaufnahme bei den regional zuständigen Arbeitsbehörden angemeldet werden.
Diese Entsendemitteilung erfolgt formlos auf Spanisch und muss folgende Informationen enthalten:
 Name und Adresse des entsendenden Unternehmens
 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und steuerlicher Geschäftssitz des Unternehmens
 Persönliche (Name, Adresse) und berufliche Daten (Berufsausbildung) der entsendeten
Arbeitnehmer sowie Personalausweisnummer oder Passnummer
 Beschreibung der vom jeweiligen Arbeitnehmer in Spanien zur verrichteten Arbeiten /zu
erbringenden Dienstleistungen mit Angabe der Entsendeart
 Angabe des Arbeitsortes in Spanien
 Angaben über den Auftraggeber
 Beginn und voraussichtliche Dauer der Tätigkeit
Die Nichtanzeige der Entsendung kann mit Bußgeldern geahndet werden. Selbstständige
unterliegen keiner Meldepflicht. Ebenso nicht der Meldepflicht unterliegen Entsendungen im
Rahmen der Fortbildung.
Monteure Gruppe B (aus allen anderen Staaten als Monteure A)
Für nach Spanien entsendete Arbeiter, die unter anderem im Rahmen der Errichtung von
Fabrikanlagen, Elektrizitätswerken, Infrastrukturprojekten, Bauten, beim Aufbau von Strom- und
Gasversorgungsnetzen, Eisenbahn- und Telefonnetzen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme,
Reparatur und Instandhaltung von Produktionsanlagen Arbeiten verrichten oder Dienstleistungen
erbringen, findet nicht die im Ausführungsgesetz 4/2000 vorgesehene allgemeine Regelung,
sondern die in der Königlichen Verordnung 2393/2004 vorgesehene Sonderregelung Anwendung.
Gemäß der vorstehend genannten Königlichen Verordnung sind bei der Beantragung einer
Arbeitsgenehmigung in Spanien folgende Erfordernisse zu berücksichtigen:
Dem Arbeitnehmer muss für die Gültigkeitsdauer seiner Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung eine
dauerhafte Beschäftigung zugesichert werden.
Das antragstellende Unternehmen muss die Anmeldung für die entsprechende Sparte bei der
Sozialversicherung vorgenommen und alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen
Verpflichtungen erfüllt haben. Vom Unternehmen kann ein Nachweis über die für das
Unternehmensprojekt verfügbaren finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen verlangt
werden.
Die im Beschäftigungsangebot ausgeschriebenen Konditionen müssen mit den in den geltenden
Vorschriften der anwendbaren Gesetzgebung für die dieselbe Tätigkeit, Berufskategorie und Ort
vorgesehenen übereinstimmen.
Die für die Ausübung des Berufes erforderlichen, gegebenenfalls homologierten Abschlüsse
müssen
nachgewiesen
werden.
Gegebenenfalls
müssen
die
entsprechenden
Befähigungsnachweise erbracht werden.
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Die ausländischen Arbeitnehmer dürfen in Spanien und in den Herkunftsländern nicht wegen
Rechtswidrigkeiten, die in der spanischen Rechtsordnung als Delikt eingestuft sind, vorbestraft
sein.
Die ausländischen Arbeitnehmer dürfen sich nicht rechtswidrig auf spanischem Hoheitsgebiet
aufhalten.
Leiharbeitsunternehmen
Die Entsendung eines Arbeitnehmers über ein Leiharbeitsunternehmen, das diesen einem in
Spanien niedergelassenen oder dort seine Aktivität ausübenden Unternehmen zur Verfügung stellt,
bedarf unabhängig von der Dauer der Entsendung einer vorherigen Mitteilung.
Register akkreditierter Firmen (“Registro de Empresas acreditadas”)
Jedes Unternehmen, das beabsichtigt, Dienstleistungen auf einer Baustelle in Spanien in Auftrag
oder
Unterauftrag
zu
nehmen,
muss
gemäß
dem
Gesetz
32/2006
vom
18. Oktober über Unterbeauftragung in der Baubranche im Register akkreditierter Firmen (REA)
eingetragen sein, auch die Firmen, die in Spanien keine Niederlassung haben, aber ihre Mitarbeiter
in dieses Land entsenden. Der Zweck dieses Registers liegt darin zu bescheinigen, dass alle
Unternehmen, die in der Baubranche arbeiten, die Auflagen zur Verhütung von Arbeitsrisiken
erfüllen.
Für die Eintragung sind bestimmte Voraussetzungen vorgesehen. Die wichtigste ist, dass die Firma
einen Sicherheitsplan vorlegt. Wenn die Firma Mitarbeiter von z. B. Deutschland schickt, so muss
der deutsche Sicherheitsplan ins Spanische übersetzt und vorgelegt werden. Wenn die Firma
spanische Mitarbeiter einstellt, so muss diese einen spanischen Sicherheitsplan erstellen und
vorlegen. Man kann sich eigentlich nicht dem Sicherheitsplan einer anderen Firma „anschließen“.
Laut Gesetz braucht jede Firma ihren eigenen Sicherheitsplan.
Für Firmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, ist ein vereinfachtes
Eintragungsverfahren vorgesehen, welches folgende Besonderheiten aufweist:
Bei Entsendungen von Arbeitnehmern, die weniger als acht Tage dauern, ist die Eintragung nicht
notwendig.
Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien gemäß Art. 5 des Gesetzes 45/1999 v. 29.
November (siehe Punkt 2.3) ist im Voraus anzukündigen. Die erste Mitteilung über die Entsendung
gilt zugleich als Antrag auf Eintragung, welcher die Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen
zur Zahlungsfähigkeit und unternehmerischer Qualität beizufügen ist (Modell Anhang I.A
Königliches Dekret 1109/2007). Ab dem Datum der Mitteilung betrachtet man die Firma als
provisorisch eingetragen, bis die Arbeitsbehörde die definitive Eintragung vornimmt oder ablehnt.
Bei zukünftigen Mitteilungen über die Entsendung von Arbeitnehmern ist die Eintragungsnummer
im REA anzugeben.
Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen
Grundsätzlich ist eine Bescheinigung A 1 für jede vorübergehende Entsendung in einen anderen
Mitgliedstaat
bei
dem
zuständigen
Träger
im
Voraus
zu
beantragen.
https://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/Entsendung.htm
Prozessrecht
Die spanische Arbeitsgerichtsbarkeit ist im „Ley de Procedimiento Laboral“ aus dem Jahre 1995
geregelt.
Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung anfechten will, muss er innerhalb von 20 Arbeitstagen nach
Kündigung die Klage einreichen, wenn ein Versuch einer gültigen Einigung von Gericht misslungen
ist. Die Einschaltung eines einschlägigen Anwaltes als Vertretung vor Gericht ist zu empfehlen.
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Sofern das Urteil gegen den Arbeitgeber ergeht, sind die zwischen Kündigung und Urteil fälligen
Gehälter auszuzahlen.
Schiedsgerichtsbarkeit
Spanien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die
Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene
Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken.
Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der
Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden.
Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus
historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris.
Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet:
"All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more
arbitrators appointed in accordance with the said Rules."
Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar.
Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel:
 die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei);
 es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law)
die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist......................................
Detaillierte Auskünfte:
 ICC Deutschland, Internationale Handelskammer
Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel.: +49(0) 2 21 / 257 55
71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: icc@icc-deutschland.de
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Bayerisches Außenwirtschaftsangebot
Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der
Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern
ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem
Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine
Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu
erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln:

Messebeteiligungen

Delegationsreisen

Unternehmerreisen

Auslandsrepräsentanzen

Kooperations- und Markterschließungsprojekte

Exportinitiative des Bundes

Einstieg in den Export

Veranstaltungen

Go International

Bayern - Fit for Partnership

Delegationsbesuche

Finanzierungshilfen
Tipp!
Das Förderprojekt „Fit für
Auslandsmärkte – Go
International“ unterstützt
mittelständische bayerische
Unternehmen beim
Auslandsgeschäft mit seinem DreiStufen-Konzept:
1. Untersuchung der
Internationalisierungsfähigkeit des
Unternehmens
2. Erstellung eine individuellen
Internationalisierungsplans
3. Finanzielle Unterstützung bei der
Umsetzung des Plans.
Weitere Infos unter
www.go-international.de
Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische
Förderprojekte finden Sie unter
www.auwi-bayern.de/foerderung
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INFORMATION FÜR GESCHÄFTSREISEN
Sowohl bei der Vorbereitung für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland stehen
Ihnen die AHK Spanien mit ihrem Service zur Verfügung.
Einreisebestimmungen
Spanien ist Mitglied des Schengener Abkommens, somit brauchen deutsche Staatsbürger kein
Dokument für die Einreise. Für jeden Aufenthalt im Land ist allerdings ein Identitätsausweis (z.B.
Reisepass) erforderlich.
Nicht-EU-Bürger, die zum Stammpersonal einer deutschen Firma gehören und zu
Montagezwecken nach Spanien einreisen, benötigen ein Einreisevisum vom spanischen Konsulat
in Deutschland.
Dos & Don’ts
Spanien ist nun seit drei Jahrzehnten ein demokratisches Land und hat insbesondere seit dem EUBeitritt
vor
20
Jahren
einen
radikalen
gesellschaftlichen
Wandel
und
einen beispiellosen wirtschaftlichen Aufhol- und Modernisierungsprozess vollzogen. Die Realität
des Alltagslebens hat weder mit dem alten „Macho“-Klischee noch mit den gängigen Klischees des
Urlaubs- und Strandparadieses zu tun.
In den Großstädten und in weiten Teilen des Landes ist die diesem Wandel folgende Dynamik
offensichtlich. Da die meisten Spanier die Nachmittagssiesta nur noch aus Erzählungen ihrer
Vorfahren kennen, die Essenszeiten aber beibehalten (14.00 bis 16.00 h, 21.00 bis 23.00 h),
arbeiten sie heute länger und schlafen weniger als viele andere Europäer. Selbst im Urlaubsmonat
August halten viele Firmen mehr als nur einen Notbetrieb aufrecht.
Das Geschäftsleben entspricht europäischen Standards. Spanier sind nebst ihrer
Improvisationsgabe gute Verhandler und legen großen Wert auf persönlichen Kontakt. Besuchen
Sie Ihre Geschäftspartner regelmäßig, nehmen Sie sich Zeit für eine Einladung zum Mittag- oder
Abendessen, und laden Sie auch nach Deutschland ein!
Auch wenn die jüngere Generation zunehmend Englisch spricht und versteht, empfiehlt sich für
Erstkontakte, Einführungsschreiben und grundlegende geschäftliche Besprechungen die
Verwendung des Spanischen.
Lesen Sie hierzu auch den Auslandsknigge im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwibayern.de → Länder → Europa → Länderinfos Spanien.
Anreise
Mehrere tägliche Direktflüge nach/von Madrid (Iberia, Air Berlin, easyJet) und Barcelona (Air Berlin,
easyJet, Lufthansa) und Palma de Mallorca, desweiteren viele tägliche Verbindungen über
München, Zürich, Frankfurt oder Paris. Dichtes Inlandsflugnetz und -hochgeschwindigkeitszugnetz.
Mit dem Auto Berlin-Madrid (21h); Berlin-Barcelona (17h).
Geschäftszeiten
Sehr unterschiedlich, meist 9.00-14.00 Uhr und 16.00-20.00 Uhr.
Ämter und Banken von 8.30 bis 14.00 Uhr.
Einkaufszentren sind durchgehend gewöhnlich bis 22.00 h und meist auch an Wochenenden
geöffnet.
Feiertage (einschließlich regionale Feiertage)
(2014): 1. Januar (Neujahr), 6. Januar (Dreikönigstag), 18. April (Karfreitag), 1. Mai (Tag der
Arbeit), 1. Mai (Tag der Arbeit), 15. August (Maria Himmelfahrt), 12. Oktober (Span.
Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 6. Dezember (Tag der Verfassung), 8. Dezember
(Maria Empfängnis), 25. Dezember (Weihnachten)
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Zusätzliche Regionale Feiertage in Madrid (2013 & 2014): 19. März (San José), 17. April
(Gründonnerstag), 2. Mai (Stadtfest Comunidad Madrid), sowie zwei lokale Feiertage in der Stadt
Madrid (15. Mai, San Isidro, und 9. November, Virgen de la Almudena).
Zusätzliche Regionale Feiertage in Barcelona (2013): 26. Dezember (Stephanitag)
(2014): 21. April (Ostermontag), 24. Juni (San Joan), 11. September (Katalanischer
Nationalfeiertag), 24. September (La Mercé – Stadtfest Barcelona), 26. Dezember (Stephanitag).
Notrufe
Allgemeine Notrufe:
Polizei:
Rettung:
Feuerwehr:
Bereitschaftsapotheke:
112
091, 092 (städtische Polizei)
061
080
098
Maße und Gewichte
Das metrische System
Strom
220 V
Trinkgeld
Im gehobenen Gastgewerbe ca. 5% empfohlen, aber alle Restaurationsbetriebe in Spanien
inkludieren das Service bereits in der Rechnung.
Postgebühren
Ansichtskarte nach Deutschland :
0,75 EUR
Brief nach Deutschland (bis 20 g):
0,75 EUR
In Spanien heißt die Post „CORREOS“.
Telefonieren
Vorwahl Spanien:
Vorwahl Deutschland:
+34
+49
Festnetz
Nach Deutschland ca. 0,12 EUR/min (+0,15 EUR für den Rufaufbau)
Öffentliche Fernsprecheinrichtungen
Telefonwertkarten sind bei allen Tabakläden (Estanco) und Nahversorgern ab 5 EUR erhältlich.
Handy
In Spanien angekommen, wählt das Handy, wenn nicht anders eingestellt, automatisch das Netz
mit der besten aktuellen Netzanbindung ein. Vorherige Abklärung mit dem deutschen Handy
Provider hilft den besten Provider und Roaming Tarife zu finden.
PrePaidKarten: Mit freigeschalteten Handys können spanische SIM-Karten (PrePaid) verwendet
wer-den. SIM-Karten sind in allen Handyshops (Orange, Vodafone, Movistar, Yoigo etc), mit
Guthaben ab 10 bis 20 EUR in Tabakläden (Estancos) erhältlich.
Lokale Handy-Verträge:
Langfristige Verträge bieten Movistar, Orange, Vodafone, sowie MásMóvil, Yoigo, etc.
Tarifüberblick: www.gsmspain.com/tarifas
Internet:
Telefonieren per Internet ist in Spanien eine günstige und verbreitete Alternative.
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Kostenlose Internet WIFI Hotspots
Madrid:
www.gomadrid.com
Barcelona:
www.bcn.cat
Gebührenpflichtige Internetcafés:
Madrid:
www.world66.com
Barcelona:
www.world66.com
Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag
Bei Unterkunft in Hotels der Luxusklasse ca. 250 bis 400 EUR; in 4 bzw. 3-Stern-Hotels ca. 100 bis
200 EUR.
Zeitverschiebung
Keine Zeitverschiebung gegenüber der MEZ auf der Iberischen Halbinsel, Ceuta,
Melilla und den Balearen. Kanarische Inseln: MEZ minus 1 Stunde.
Lokale Verkehrsmittel
 Madrid:
Verkehrsbetriebe: www.ctm-madrid.es
Autobus (Fahrschein 1,5 EUR)
U-Bahn ('Metro'; Fahrschein 1,5-2 EUR)
Flughafenaufschlag (Suplemento) 3 EUR
10-er Block (gültig für Autobus und U-Bahn: 12,20 EUR)
Zug (‚Renfe‘-Fahrschein 1,6 EUR)
10-er Block (gültig nur für Zug: 9,7 EUR)
Tourist-Card (EUR 8,4/Tag; 35,40 EUR/Woche)
 Barcelona:
Verkehrsbetriebe: www.tmb.cat
Stadtbusse und U-Bahn (Fahrpreis: 2 EUR)
10-Fahrten (für Autobus und U-Bahn: 9,80 EUR)
Ermäßigungen
mit
Madrid
Card
www.madridcard.com
www.barcelonaturisme.com.
und
Barcelona
Card
Taxis
Ein Taxi kann einfach von der Straße heran gewunken werden. Das Taxameter startet abhängig
von der Tageszeit bei 2,10 EUR (max. 4 EUR) und läuft dann je Kilometer um 1-1,20 EUR weiter.
Aufschläge werden zum/vom Flughafen, Messegelände oder (Bus)Bahnhof berechnet (3-5 EUR).
Keine Aufschläge für Gepäck (55x35X35),
Kleintiere oder Rollstühle.
Für die Strecke vom Flughafen (Madrid sowie Barcelona) zum Stadtzentrum muss man mit etwa
30-35 EUR (inkl. Aufschlag) rechnen. Stellen Sie sicher, dass das Taxameter eingeschaltet ist.
Kfz-Bestimmungen
Keine Besonderheiten; Mitführen eines Schutzbriefes empfehlenswert.
Devisenvorschriften
Spanien ist Mitglied der Europäischen Währungsunion und hat mit 1.1.1999 den Euro eingeführt.
Das Devisenregime innerhalb der Europäischen Union ist vollständig liberalisiert, der
Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern damit genehmigungsfrei.
Die Ein- und Ausfuhr von Münzen, Banknoten, Inhaberschecks und Gold im Wert von mehr als
10.000 EUR ist zu deklarieren (Nachweis über Herkunft z.B. durch Kontoauszug).
Der Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern wie auch
Überweisungen vom bzw. ins Ausland sind über autorisierte Banken (alle Geschäftsbanken)
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abzuwickeln. Nachfolgende Daten sind von der durchführenden Bank zu steuerlichen und
statistischen Zwecken an das Wirtschafts- und Finanzministerium zu melden:
* Name, Anschrift, Steuernummer des Absenders & gleiche Daten des Begünstigten
* Währung, Betrag, Überweisungsgrund
Die Eröffnung und das Halten von Konten in Euro oder Devisen bei ausländischen
Bankinstituten bzw. bei Auslandsfilialen spanischer Banken wie auch die Abwicklung des
Zahlungsverkehrs zwischen Deviseninländern und Devisenausländern über ebendiese Konten
sind ebenfalls unter Einhaltung der erwähnten Meldepflicht genehmigungsfrei.
Die Bezahlung von Waren kann unter Vorlage einer Handelsrechnung (oder eines Kaufvertrages)
erfolgen.
Verbot von Bargeldgeschäften über EUR 2.500
Eine wesentliche Neuerung gibt es im Bereich Bargeldgeschäfte:
Ab 19.11.2012 sind Bargeldgeschäfte über EUR 2.500 grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise
dürfen bis zu einem Betrag von max. EUR 15.000 Bargeldgeschäfte vorgenommen werden, wenn
der Zahlende eine natürliche Person ist, die ihren Steuersitz nicht in Spanien hat, und das
Geschäft rein privat veranlasst ist (etwa Touristen).
Die Sanktionen für einen Verstoß gegen diese Regelungen sind äußerst empfindlich; sowohl der
Zahlende als auch der Zahlungsempfänger sind betroffen, die Höhe der Strafe beträgt 25% des
barbezahlten Betrages ohne Anrechnung der vorstehend genannten Freigrenzen.
Die Grundlage für diese Vorschriften ist im Artikel 7 des Ley 7/2012 vom 29.10.2012 geregelt
www.boe.es.
Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion)
Carnet ATA nicht erforderlich, mit Ausnahme von Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla.
Impfungen
Neben den in Deutschland empfohlenen Impfungen besteht für die Einreise zurzeit keine
Impfpflicht.
Wichtige Sehenswürdigkeiten in Barcelona
ALTSTADT
 (Barrio Gótico) mit Kathedrale,
 Kirche Santa María del Mar (beide gotisch),
 zahlreichen Palästen aus Gotik und Renaissance,
 Plaça Jaume (mit Sitz der Landesregierung und Rathaus),
 Bereich um die Kirche Santa María del Pi
 und die Straße Montcada (u.a. Picasso-Museum).
PASEO DE GRACIA
 Prachtstraße zwischen Plaza Catalunya und Avenida Diagonal mit berühmten Bauten des
"modernismo" (Jugendstil), u.a. Casa Lleó Morena (Nr. 35), Casa Amatller (Nr. 41) sowie von
Gaudí Casa Battlló (Nr. 43) und La Pedrera (Nr. 100).
SAGRADA FAMÍLIA
 Plaza Sagrada Familia
 geöffnet: Mo-So 09:00 - 18:00 Uhr (Oktober-März)
Mo-So. 09:00 - 20:00 Uhr (April-September)
 Calle Mallorca, 401 – Barcelona
 U-Bahn: Sagrada Familia (L1/L5)
 www.sagradafamilia.org
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MUSEO NACIONAL D’ART DE CATALUNYA
 Palau Nacional Montjuïc
 geöffnet: Di-Sa: 10:00 - 19:00 Uhr
So + Feiertage: 10:00 – 14:30 Uhr
 Parc de Montjuïc s/n
 U-Bahn: Pla. Espanya (L1 / L3)
 www.mnac.es
MUSEU PICASSO
 Montcada, 15-23
 geöffnet: Di-So + Feiertage: 10:00 - 20:00 Uhr
 www.museupicasso.bcn.es
 U-Bahn: Jaume I (L4)
PARC GÜELL
 Calle Olot, s/n
 geöffnet:
Täglich: 10.00 – 18.00 Uhr (November-Februar)
Täglich: 10.00 – 19.00 Uhr (März und Oktober)
Täglich: 10.00 – 20.00 Uhr (April und September)
Täglich: 10.00 – 21.00 Uhr (Mai-August)
 U-Bahn: Lesseps/Vallarca (L3)
 Bus: 24/25
Es empfehlen sich Rundfahrten mit Bussen, die Sehenswürdigkeiten auf festgelegten Routen
anfahren, z.B. BUS TURÍSTIC, www.tmb.net oder www.barcelonaturisme.com .
Reiseapotheke bitte nicht vergessen!
WICHTIGE ADRESSEN
Deutsche Handelskammer für Spanien in Madrid
Avenida Pio XII, 26-28
28016 Madrid
Tel.:
+34 91 353 09 10
Fax:
+34 91 359 12 13
E-Mail:
madrid@ahk.es
Web:
www.ahk.es
Deutsche Handelskammer für Spanien in Barcelona
Celle Corcega, 301-303
08008 Barcelona
Tel.:
+34 93 415 54 44
Fax:
+34 93 415 27 17
Web:
www.ahk.es
E-Mail:
barcelona@ahk.es
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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania
Calle de Fortuny, 8. 28010 Madrid
Tel.:
+34 91 557 90 00
Fax:
+34 91 310 21 04
E-Mail:
info@madri.diplo.de
Web:
www.madrid.diplo.de
Generalkonsulat Barcelona
Passeig de Gracia, 111
08008 Barcelona
Tel.:
+34 93 292 10 00
Fax:
+34 93 292 10 02
E-Mail:
info@barcelona.diplo.de
Web:
www.barcelona.diplo.de
Generalkonsulat Málaga
Edificio Eurocom, Bloque Sur
Mauricio Moro Pareto, 2-5°
29006 Málaga
Apdo. de Correos 940
29080 Málaga
Tel.:
+34 95 2363591
Fax:
+34 95 2320033
E-Mail:
info@malaga.diplo.de
Web:
www.malaga.diplo.de
Die Adressen der deutschen Konsulate und Honorarkonsulate finden Sie unter
www.auswaertiges-amt.de.
Botschaft des Königsreichs Spanien
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Tel:
+49 30 254 00 70
Fax
+49 30 2579 9557
Mail:
emb.berlin.inf@maec.es
Web:
www.spanischebotschaft.de
Generalkonsulat des Königreichs Spanien in München
Oberföhringer Straße 45
81925 München
Tel.:
089 - 9984790
Fax:
089 - 9810206
E-Mail:
cgspanienmunich@mail.mae.es
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Die Adressen der spanischen General- und Honorarkonsulate finden Sie im Internet unter
www.exteriores.gob.es.
Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland
Myliusstraße 14
60323 Frankfurt am Main
Tel.:
+49 69 74 34 81 0
Fax:
+49 69 74 34 81 55
E-Mail:
mail@spanische-handelskammer.de
Web:
www.coeca.de
Österreichische Botschaft
Österreichische Botschaft in Spanien – Embajada de Austria
Paseo de la Castellana, 91 - 9ª. 28046 Madrid
Tel.:
+34 91 556 53 15
Fax:
+34 91 597 35 79
E-Mail:
madrid-ob@bmeia.gv.at
Web:
www.aussenministerium.at/madrid
Schweizerische Botschaft
Nuñez de Balboa, 35 A – 7º. 28001 Madrid
Tel.:
+34 91 436 39 60
Fax:
+34 91 436 39 80
E-Mail:
mad.vertretung@eda.admin.ch
Web:
www.eda.admin.ch/spain
Enterprise Europe Network (EEN) in Spanien
Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen
bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten der
EEN-Stellen finden Sie unter diesem Link: http://een.ec.europa.eu/
Banken Madrid
BANCO POPULAR ESPAÑOL
Velázquez, 34. 28001 Madrid
Tel.:
+34 91 432 09 95 (Ansprechpartnerin: Verena Amor Amor)
Fax:
+34 91 577 87 72
E-Mail:
info@bancopopular.es
Web:
www.bancopupular.es
BANCO SANTANDER
Ciudad Grupo Santander. Avda. de Cantabria, s/n. 28660 Boadilla del Monte (Madrid)
Tel.:
+34 90 211 22 11 (Anruf aus Spanien)
Tel.:
+34 91 289 00 00 (Anruf außerhalb Spaniens)
E-Mail:
comunicacionbancosantander@gruposantander.com
Web:
www.santander.com
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DEUTSCHE BANK
Paseo de la Castellana, 18. 28046 Madrid
Tel.:
+34 91 335 58 00
Fax:
+34 91 335 55 20
E-Mail:
myriam.gomez@db.com
Web:
www.db.com/spain
Banken Barcelona
BANCO SABADELL
Sena, 12, Pol. Ind. Can Sant Joan. 08174, Sant Cugat del Vallès (Barcelona)
Tel.:
+34 93 728 12 00
Fax:
+34 93 726 66 15
E-Mail:
InvestorRelations@bancsabadell.com
Web:
www.bancsabadell.com
LA CAIXA
Avda. Diagonal, 621-629. 08028, Barcelona
Tel.:
+34 93 404 60 00
Fax:
+34 93 339 57 03
E-Mail:
rsc@lacaixa.es
Web:
www.lacaixa.es
Lokale Reisebüros Madrid
CALIMA Tourism Marketing
Calle Cardenal Cisneros, 51. 28010 Madrid
Tel.:
+34 91 559 75 25
E-Mail:
info@calima.cc
Web:
www.calima.cc
Lokale Reisebüros Barcelona
GRUPO VIAJES ALEMANY
Carrer de Pau Claris, 151. 08009 Barcelona
Tel.:
+34 902 02 12 10
E-Mail:
bcn@valemany.com
Web :
www.valemany.com
TOURISTFORUM
Passeig Sant Antoni, 22-24. 08014 Barcelona
Tel.:
+34 93 331 43 01
Fax:
+34 93 331 58 46
E-Mail:
info@touristforum.net
Web:
www.touristforum.net
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Fluglinien Madrid
IBERIA Líneas Aéreas de España, S.A.
Terminal 4 (Abflugebene) - Barajas Airport oder
Velázquez, 130. 28006 Madrid
Tel.:
+34 915 878 787
Fax:
+34 91 587 41 25
E-Mail:
relacionesclientes@iberia.es
Web:
www.iberia.com
LUFTHANSA
Terminal 1 (Abflugebene) – Barajas Airport oder
Cardenal Marcelo Spínola, 2. 28016 Madrid
Tel.:
+34 91 384 26 13
Fax:
+34 91 384 26 04
E-Mail:
infoflywtztay@lufthansa.es
Web:
www.lufthansa.es
AIR BERLIN
Terminal 4 (Abflugebene) - Barajas Airport
Tel.:
+34 902 33 335
Fax:
+34 91 587 41 25
E-Mail:
service-center@airberlin.com
Web:
www.airberlin.com
Fluglinien Barcelona
SWISS INTERNATIONAL AIR LINES
Zona Aeroport, s/n. 08820 El Prat De Llobregat (Barcelona)
Tel.:
+34 901 116 712
Fax:
+34 93 298 39 39
E-Mail:
atencioncliente.spain@swiss.com
Web:
www.swiss.com
LUFTHANSA LINEAS AEREAS ALEMANAS S.A.
Zona Aeroport, 1. 08820 El Prat de Llobregat (Barcelona)
Tel.:
+34 93 479 02 55
E-Mail:
infoflywtztay@lufthansa.es
Web:
www.lufthansa.es
Dolmetschdienste Madrid
SIASA Congresos
Pº de la Habana, 134. 28036 Madrid
Tel.:
+34 91 457 48 91
Fax:
+34 91 458 10 88
E-Mail:
siasa@siasa.es
Web:
www.siasa.es
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t&s Traducciones y Tratamiento de la Documentación, S.L. (früher EUROLINK)
C/Vía Laietana, 71 3r 1ª. 08003 Barcelona
Tel.:
+34 93 302 35 39
Fax:
+34 93 302 35 31
E-Mail:
ts@tstranslation.com
Web:
www.eurolink.es
Mc LEHM International
Calle García de Paredes, 88. 28010 Madrid
Tel.:
+34 91 702 27 97
Fax:
+34 91 702 31 37
E-Mail:
mc-lehm@mc-lehm.com
Web:
www.mc-lehm.com
Grupo GESTRAD S.L.
Calle de la Santísima Trinidad, 6. 28010 Madrid
Tel.:
+34 91 593 37 81
Fax:
+34 91 593 99 77
E-Mail:
traducciones@grupogestrad.es
Web:
www.grupogestrad.es
Dolmetschdienste Barcelona
EUROLINK
Sant Pere Més Alt, 16, pral. 1ª. 08003 Barcelona
Tel.:
+34 933 150 877
Fax:
+34 933 150 945
E-Mail:
mail@eurolink.es
Web:
www.eurolink.es
Translations & Interpreting Services - Dr. Dietmar W. Obermüller
Alba, 13 - At. 3ª. 08012 Barcelona
Tel.:
+34 605 094 211
Fax:
+34 657 830 495
E-Mail:
dwo@tramontis.net
Web:
www.tramontis.net
Hotels Madrid
HOTEL URBAN *****GL
Carrera de San Jerónimo, 34. 28014 Madrid
Tel.:
+34 91 787 77 70
Fax:
+34 91 787 77 99
E-Mail:
urban@derbyhotels.com
Web:
www.derbyhotels.com
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OCCIDENTAL MIGUEL ANGEL HOTEL
Calle de Miguel Angel, 31. 28010 Madrid
Tel.:
+34 91 442 00 22
Fax:
+34 91 442 53 20
E-Mail:
reservas.hma@oh-es.com
Web:
www.hotelmiguelangel.com
HOTEL MENINAS ****
Campomanes, 7. 28013 Madrid
Tel.:
+34 91 541 28 05
Fax:
+34 91 541 28 06
E-Mail:
comercial@hotelmeninas.com
Web:
www.hotelmeninas.com
HOTEL ÓPERA ****
Cuesta de Santo Domingo, 2. 28013 Madrid
Tel.:
+34 91 541 28 00
Fax:
+34 91 541 69 23
E-Mail:
reservas@hotelopera.com
Web:
www.hotelopera.com
Apartamentos Plaza Basílica
Comandante Zorita, 27. 28020 Madrid
Tel.:
+34 91 535 36 42
Fax:
+34 91 535 14 97
E-Mail:
reserva@hotelsantodomingo.com
Web:
www.bestwesternhotelsantodomingo.com
HOTEL EL PRADO ***
Prado, 11. 28014 Madrid
Tel.:
+34 91 369 02 34
Fax:
+34 91 429 28 29
E-Mail:
hotelprado@pradohotel.com
Web:
www.pradohotel.com
Hotels Barcelona
HESPERIA TOWER ***** GL
Gran Vía, 144. 08907 Barcelona
Tel.:
+34 93 413 50 00
Fax:
+34 93 413 50 10
E-Mail:
hotel@hesperia-tower.com
Fax:
www.hesperia.com
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HOTEL COLON ****
Avda. Catedral, 7. 08002 Barcelona
Tel.:
+34 93 301 14 04
Fax:
+34 93 317 29 15
E-Mail:
info@hotelcolon.es
Web:
www.hotelcolon.es
H10 UNIVERSITAT ****
Ronda Universitat, 21. 08007 Barcelona
Tel.:
+34 933 427 850
Fax:
+34 933 024 907
E-Mail:
h10.universitat@h10.es
Web:
www.h10hotels.com
HOTEL GRAVINA ***
Carrer de Gravina, 12. 08001 Barcelona
Tel.:
+34 93 301 68 68
Fax:
+34 93 317 28 38
E-Mail:
info@hotel-gravina.com
Web:
www.grupotel.com
HOTEL NH BELAGUA ***
Via Augusta 89-91. 08006 Barcelona
Tel.:
+34 93 237 39 40
Fax:
+34 93 415 30 62
E-Mail:
nhbelagua@nh-hotels.com
Web:
www.nh-hoteles.com
HOTEL CATALUNYA PLAZA H10 ***
Plaza Catalunya, 7. 08002 Barcelona
Tel.:
+34 93 317 71 71
Fax:
+34 93 317 78 55
E-Mail:
comercial.hcp@h10.es
Web:
www.h10hotels.com
Ärzte Madrid
Dr. Marco Franzreb Corbelletti (praktischer Arzt u. Unfallchirurg / deutschsprachig)
Clínica Castellana 171. Paseo de la Castellana, 171 – bajo izq. 28046 Madrid
Tel.:
+34 91 449 19 57
Fax:
+34 91 449 19 65
Web:
www.drmarcofranzreb.com
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Ärztegemeinschaftspraxis (Praktischer Arzt, Fachärzte, - alle Englisch sprechend):
Unidad Médica. Conde de Aranda, 1-1°. 28001 Madrid
Tel.:
+34 91 435 18 23
Fax:
+34 91 577 94 99
E-Mail:
um@unidadmedica.com
Web:
www.unidadmedica.com
Dr. Hugo Fernández González (Zahnarzt / deutschsprechendes Personal)
Victor de la Serna, 2. 28016 Madrid
Tel.:
+34 91 416 31 10
E-Mail:
info@cirujanodental.es
Web:
www.cirujanodental.es
Ärzte Kanarische Inseln
Ärztegemeinschaftspraxis (deutschsprachige Fachärzte):
Clínica Grupo Médico. Avda. Touroperador Neckermann, 22-24. 35100 Maspalomas
Tel.:
+34 928 76 33 66
E-Mail:
vicente.diaz@clinicalaspalmeras.com
Dr. Francisco de la Rosa Mesa
Calle Juan Pablo II, 26A – 1º. 38004 Santa Cruz de Tenerife
Tel.:
+34 922 28 13 16
Ärzte Barcelona
Dr. med. Markus Fezer
(deutschsprachig/Allgemeinmedizin)
Tel.:
+34 670 539 660
Dr. med. Javier Sarmiento
(deutschsprachig/Innere Medizin, Herz und Lungen)
Tel.:
+34 93 205 32 13
Dr. med. dent. Kurt Günther
(chirurgische Orthopädie, Unfallchirurgie)
Tel.:
+34 667 558 617
Dr. Robert Krämer
(deutschsprachig/orthopädische Chirurgie und Traumatologie)
Tel.:
+34 93 290 64 10
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Dr. med. dent. Karl Böhm
(deutschsprachig/Zahnmedizin und Kieferorthopädie)
Tel.:
+34 93 322 65 34
Dr. med. dent. Christian Eickhoff
(deutschsprachig/Zahnmedizin und Kieferorthopädie)
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+34 93 323 96 29
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Cluster Katalonien
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www.aeat.es
www.afe.es
www.bde.es
www.cambrabcn.org
www.camaras.org
www.eleconomista.es
www.elpais.com
www.la-moncloa.es
www.ieemadrid.es
www.investinspain.org
www.meh.es
www.apte.org/es
www.spainbusiness.com
www.spain.info
www.acc10.cat
Cluster Madrid
www.madridnetwork.org
Cluster Baskenland
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