Exportbericht Spanien - EEN
Transcription
Exportbericht Spanien - EEN
EXPORTBERICHT Außenhandel / Wirtschaft Geschäftsabwicklung Markterschließung Zoll Recht Geschäftsreisen Stand: März 2014 Grundlage dieser Broschüre ist der Länderreport Spanien, der freundlicherweise von AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA zur Verfügung gestellt wurde. AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ist die Außenwirtschaftsorganisation der Wirtschaftskammer Österreich. Die Überarbeitung erfolgte durch das AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUM BAYERN (AWZ). Weitere Exportberichte sind im AUSSENWIRTSCHAFTSPORTAL BAYERN unter www.auwi-bayern.de → Rubrik „Länder“ abrufbar. 2 Herausgeber, Medieninhaber (Verleger) und Hersteller: AUSSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Wiedner Hauptstraße 63, Postfach 150, 1045 Wien, Redaktion: Publikationen, Telefon: 05 90 900-4321, 4214, Telefax: 05 90 900-255, E-Mail:: aussenwirtschaft.publikationen@wko.at, http://wko.at/aussenwirtschaft Die Unterlage zu dieser Veröffentlichung stellte das zuständige AußenwirtschaftsCenter zur Verfügung. Hinweis: Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit werden geschlechtsspezifische Bezeichnungen nur in ihrer männlichen Form angeführt. © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, insbesondere die Rechte der Verbreitung, der Vervielfältigung, der Übersetzung, des Nachdrucks und die Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere elektronische Verfahren sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Die Wiedergabe mit Quellenangabe ist vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen gestattet. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist jede gewerbliche Nutzung dieses Werkes der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vorbehalten. Überarbeitung für den Freistaat Bayern durch das Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ) Lorenzer Platz 27, 90402 Nürnberg, Telefon: 0911/23886-43, Telefax: 0911/23886-50 E-Mail: portal@auwi-bayern.de Internet: http://www.auwi-bayern.de - http://www.awz-bayern.de Trotz sorgfältiger Prüfung aller in der vorliegenden Publikation enthaltenen Informationen sind Fehler nicht auszuschließen. Die Richtigkeit des Inhaltes ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des AußenwirtschaftsCenters, der © AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA, der Wirtschaftskammer Österreich und der BIHK Service GmbH ist ausgeschlossen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 3 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .................................................................................................... 4 Wirtschaft im Überblick ..................................................................................................................... 5 AUSSENHANDEL ............................................................................................................................. 9 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND ....................................................................................... 10 AUSSENHANDEL MIT BAYERN .................................................................................................... 11 GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG .......................................................... 14 Normen ........................................................................................................................................... 17 Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen ................................................................................ 17 Zahlungskonditionen ....................................................................................................................... 17 Bank- und Finanzwesen ................................................................................................................. 18 Verkehr, Transport, Logistik ............................................................................................................ 18 STEUERN UND ZOLL .................................................................................................................... 19 Steuern und Abgaben ..................................................................................................................... 19 Zoll und Außenhandelsregime ........................................................................................................ 21 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ...................................................................................... 24 Steuerbestimmungen ...................................................................................................................... 26 Patent-, Marken- & Musterrecht ...................................................................................................... 27 Lizenzvergabe................................................................................................................................. 27 Arbeits- & Sozialrecht ..................................................................................................................... 30 Schiedsgerichtsbarkeit .................................................................................................................... 33 INFORMATION FÜR GESCHÄFTSREISEN .................................................................................. 35 Dos & Don’ts ................................................................................................................................... 35 WICHTIGE ADRESSEN ................................................................................................................. 39 LINKS.............................................................................................................................................. 48 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 4 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Key facts Staatsform Konstitutionelle Monarchie Fläche 505.990 km² Bevölkerung Städte 46,7 Mio. Einwohner (1.1.2013) Madrid, Hauptstadt: 3,23 Mio. Ew. Barcelona: 1,63 Mio. Ew. Valencia: 798.000 Ew., Sevilla: 703.000 Ew., Zaragoza: 680.000 Ew., Málaga: 568.000 Ew., Bilbao: 352.000 Ew., Las Palmas de Gran Canaria: 383.000 Ew. Klima Im Wesentlichen vier große Bereiche: Mittelmeerküste: milde, regenreiche Winter und heiße, trockene Sommer Atlantikküste: mild, regnerisch Landesinneres: kontinental, große Temperaturunterschiede zwischen Sommer und Winter Kanarische Inseln: ganzjährig frühlingshaft mit geringen Temperaturschwankungen; mittlere Jahrestemperatur 21º C. Währung Euro Historischer Überblick 19. Jahrhundert: 1873/74: 1874 und Folgejahre: 1923-1930: 1931: 1936-1939: 1939-1975: 1975: 1986: 1999: Gekennzeichnet von politischer Instabilität; unter anderem Machtübernahmen durch das Militär und Aufstand der 'Carlisten'. 1. Republik Restauration der Monarchie (König Alfonso XII.); Verlust der letzten Kolonien (Kuba, Philippinen, Puerto Rico) Diktatur Primo de Riveras Abdankung König Alfonso XIII. und Ausrufung der 2. Republik Spanischer Bürgerkrieg Diktatur General Francos mit weitgehender Isolierung nach außen Restauration der Monarchie (König Juan Carlos I.) Beitritt Spaniens zur EG Einführung des Euro Bevölkerung Mit Stichtag 01.01.2013 zählte Spanien 46,7 Mio. Einwohner. Seit 2000 wuchs die Einwohnerzahl zunächst durch massive Immigration um mehr als 6,1 Mio. Der Ausländeranteil liegt Anfang 2013 bei 5,2 Mio. Personen. Die wichtigsten Herkunftsländer der Einwanderer sind: Rumänien (773.122), Marokko (756.946), das Vereinigte Königreich (319.163) und Ecuador (286.964) vor Kolumbien, China, Bolivien, Deutschland und Bulgarien. Spanien hat vier Sprachgruppen: Für knapp 90% der Bevölkerung ist Spanisch (im spanischen „Kastilisch“ genannt) die Muttersprache, für 9% Katalanisch bzw. Valenzianisch, für 5% Galizisch und für 1% Baskisch (Mehrfachnennungen möglich). Weniger als 25% der Spanier geben an Englisch gut sprechen und schreiben zu können. 76% der Spanier sind katholisch, davon weniger als die Hälfte praktizierend. 20% gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 5 Landes- und Geschäftssprachen Spanisch (kastilisch) ist die offizielle Landessprache im ganzen Land, und ebenso offizielle Sprachen in den jeweiligen Regionen sind: Katalanisch und Valenzianisch in Katalonien, Valencia und auf den Balearen; Baskisch im Baskenland; Galizisch in Galizien. Die Geschäftssprache ist spanisch (kastilisch). Erste Fremdsprache ist Englisch; nicht immer kommt man damit allerdings im Geschäftsleben durch. Da Deutsch außerhalb der Tourismusgebiete kaum verbreitet ist, ist die Führung von Korrespondenz wie auch die Übermittlung von Unterlagen in deutscher Sprache nicht zielführend und in der Regel zwecklos. Politisches System Das Königreich Spanien ist eine konstitutionelle Monarchie. Staatsoberhaupt ist König Juan Carlos. Die Gesetzgebung erfolgt in einem Zweikammerparlament („Cortes Generales“): Abgeordnetenhaus („Congreso de los Diputados“): 350 Abgeordnete, gewählt nach dem D´Hondtschen Proportionalwahlsystem Senat („Senado“): Vertretung der Regionen 259 Mitglieder, von denen 208 mittels Direktwahl und 51 mittels Ernennung bestellt werden. Die letzten Parlamentswahlen fanden im November 2011 statt. Die Partido Popular (spanische Volkspartei) verfügt über eine absolute Mehrheit und stellt die Regierung mit Ministerpräsident Mariano Rajoy. Spanien ist in 17 Autonome Regionen und zwei Autonome Städte mit teilweise sehr umfassenden Zuständigkeiten unterteilt (Erziehung, Soziales, Gesundheit, teilweise auch Polizei, etc.). Abkommen Mitglied der EU (seit 1986) und des EWR Übereinkommen über den Internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (1986) Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (EUGVÜ) Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) Mitgliedschaft in internationalen Organisationen Vereinte Nationen und UN-Sonderorganisationen, IWF und Weltbank, WTO, OECD, Europarat, NATO, WEU. WIRTSCHAFT IM ÜBERBLICK Kurze Charakteristik Spanien hat seit seinem Beitritt zur EU (1986) eine grundlegende Wandlung zu einem modernen Industrie- und Dienstleistungsstaat mit einer sehr guten Infrastruktur vollzogen. Seit 1996 ist Spanien - mit Unterstützung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds der EU - in eine Phase überdurchschnittlichen Wachstums eingetreten. Das Wachstumsmodell basierte auf Wohnbau und privatem Konsum bei stark steigender Verschuldung der privaten Haushalte und Unternehmen. Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise trifft Spanien nun seit 2008 umso stärker, wobei sich als Hauptprobleme die hohe Arbeitslosenrate von fast 27% (2013), das Defizit der Öffentlichen Haushalte (Zentralstaat, Autonome Regionen, Gemeinden) und der Restrukturierungsbedarf des Finanzsektors (insbesondere der Sparkassen) herausstellen. Wirtschaftslage und Perspektiven Nach zwei Jahren negativen Wachstums kommt die Erholung langsam und mit bescheidenem Zuwachs: 2013 wird der BIP-Rückgang noch bei -1,5% liegen. Im 3. Quartal 2013 nahm das BIP jedoch erstmals zu und für 2014 wird ein leichtes Wachstum von 0,7% prognostiziert. Die Binnennachfrage scheidet weiterhin als Wachstumsmotor aus; wesentliche Impulse kommen vom Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 6 Export und Tourismus. Das Durchstarten bei Wachstumsraten von über 2% wird wohl nicht vor 2015 einsetzen. Mittel- und langfristig bleibt Spanien jedenfalls ein interessanter Markt mit fast 47 Mio. Konsumenten und Strahlkraft auf der gesamten Iberischen Halbinsel sowie nach Lateinamerika und Nordafrika. Wirtschaftsdaten 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 -1,0 -2,0 -3,0 -4,0 -5,0 2,4 2,0 0,9 -0,1 -0,2 1 2 3,2 4,1 -0,8 0 1,6 -2 0,4 2007 -4 2008 2009 2010 2011 2012 2013 -1,4 -1,5 -3,7 2009 -4,8 -4,6 in % Quelle: INE; (*) Prognose FUNCAS 2011 2012* -6 -8 -6,5 -6,98 -9,7 -8,9 -10 Inflation 2010 -3,5 -4,1 -11,2 -12 BIP 2008 -9,3 Budgetdefizit Leistungsbilanzdefizit in % des BIP Quelle: INE, (*) Prognose FUNCAS Makroökonomische Daten BIP pro Kopf Bruttoinlandsprodukt Wachstumsrate BIP, real Inflationsrate Arbeitslosenquote € Mrd. € % % % 2011 23.040 1.063,4 0,4 3,2 21,7 2012 22.670 1.049,5 -1,4 2,4 25,1 2013p 22.570 1.048,5 -1,7 1,9 26,5 2014p 22.820 1.063,2 0,4 1,5 26,5 Quelle: Bayerische Landesbank, p=Prognose Industrie In der spanischen Industrielandschaft dominieren Unternehmen, die von multinationalen Konzernen kontrolliert werden, allen voran die Automobilindustrie. Der ehemals bedeutende verstaatlichte Industriesektor ist mit wenigen Ausnahmen (Kohlebergbau, Schiffbau) praktisch zur Gänze privatisiert. Eine Reihe von spanischen Unternehmen, vor allem das Telecom-Unternehmen Telefónica, einige Banken, die wesentlichen Baufirmen und Infrastrukturerrichtungs- und Betriebsfirmen sowie globale Textilvertriebsfirmen wie u.a. Inditex mit Marken wie ZARA und Mango haben sich in den letzten Jahren zu Global Players entwickelt. Der Industriesektor lag mit September 2013 im Jahresvergleich -2,6% unter dem Vergleichszeitraum des Vorjahres, positiv entwickelte sich die Auslandsnachfrage außerhalb der Eurozone, negativ innerhalb und in Spanien. 2014 soll sich der Sektor stabilisieren. Die Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit ist eine der großen Herausforderungen. Spanien hatte in den Boomjahren bis 2008 eines der höchsten Handels- und Leistungsbilanzdefizite der Welt, hohe Verschuldung der Unternehmen sowie Rohstoff- und Energiepreise lasten auf der spanischen Industrie. Die Lohnstückkosten haben sich im letzten Jahr stark verbessert. Der Arbeitsmarktreform soll eine Reform der Kollektivverträge folgen. Als Erfolg ist anzusehen, dass bislang keines der 15 großen Automobilwerke im Land geschlossen werden musste, sondern sogar zusätzliche Modellreihen nach Spanien verlegt wurden. Die wichtigsten Industriezweige sind: Lebensmittel (18,3%), Kraftfahrzeuge (11,4%), petrochemische Industrie (10,5%), chemische Industrie (8,2%), Metallwaren (6,9%), Metallurgie (6,9%), Elektro- Elektronik und optischer Industrie (4,4%). Weiter von Bedeutung sind die, Papierund Druckindustrie (4,3%) und die Verarbeitung von Kautschuk und Plastik (4,1%), sowie die Textil- und Bekleidungsindustrie (3,2%). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 7 Bauwirtschaft Der Anteil der Bauwirtschaft am BIP stieg aufgrund des Immobilienbooms von 7% im Jahr 2000 auf 11% im Jahr 2007 und geht seit dem stetig zurück. Es wird noch Jahre dauern, bis der Überbestand am Wohnungsmarkt abgebaut ist. Die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ging von mehr als 700.000 (2007) auf 70.000 (2012) zurück. Zudem reduziert sich das öffentliche Tiefbauvolumen bedingt durch die Budgeteinsparungsmaßnahmen. Tourismus Laut der spanischen Tourismusbehörde Turespaña stieg die Anzahl der ausländischen Touristen 2012 um +3% auf 57,9 Mio. EUR (Ausgaben +5,9% auf 55,8 Mrd. EUR) und der spanischen Touristen um +0,5%. Für die ersten sieben Monate 2013 verzeichnete man bereits 34 Mio. ausländische Touristen, dies bedeutet einen Zuwachs von weiteren +3,9% und übertrifft damit sogar die Rekordzahlen von 2008. Die größten Zuwächse nach Herkunft waren England, Frankreich und Deutschland, die größten Steigerungsraten verzeichnete Russland mit +30,6% auf 840.000 und Nordeuropa +18% auf fast 2,9 Mio. Spanien profitiert dabei von der politischen Lage in Nordafrika, wobei die Urlauber mehr auf Spanien und seine Inseln beim Sonnen- und Strandtourismus setzten. Tourismus 2009-2013 2009 52,178 Ankünfte ausländischer Besucher Deviseneinnahmen 38,125 (Mrd. EUR) Devisenausgaben 12,086 (Mrd. EUR) SALDO 26,039 (Mrd. EUR) 2010 52,677 2011 56,694 2012 57,901 2013 (1-7) 42,200 39,621 43,026 45,521 35,6 12,663 12,349 11,911 k.A. 26,958 30,677 31,610 k.A. Quelle: Ministerio de Industria, Energia y Turismo; INE Energie und Rohstoffe Spanien ist in seinem Primärenergiebedarf zu rund 80% von Importen abhängig. Die Rohölförderung ist unbedeutend; langfristige Lieferverträge mit Ölförderländern stellen die Versorgung sicher. Erdgas kommt seit 1996 durch eine Pipeline aus Algerien, zudem wurde eine Reihe von Flüssiggasstationen in den Häfen errichtet. Der Primärenergieverbrauch verteilt sich wie folgt (2012): Erdöl (42%), Gas (22%), Kohle (11,6%), Atomenergie (12,3%), erneuerbare Energien (12,1%). Seit Juli 2013 ist ein Bündel neuer Energiegesetze in Kraft. Auch im Bereich der Rohstoffe hängt Spanien in hohem Maße von Einfuhren ab. Gefördert werden unter anderem Eisenerz, Uran, Zink, Silber, Kali, Pyrit, Blei, Kupfer, Cadmium und Quecksilber. Der einst bedeutende Kohlebergbau ist zunehmend unwirtschaftlich. Investitionen (allgemeine, öffentliche etc.) Abgesehen von der Förderung wirtschaftlich benachteiligter oder unterentwickelter Gebiete und Regionen bzw. industrieller Sektoren von besonderem nationalen Interesse, liegt der Schwerpunkt der öffentlichen Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur, insbesondere im Ausbau eines Hochleistungseisenbahnnetzes, und im Umweltsektor (die Finanzierung dafür stammt Großteils aus dem Kohäsionsfond). Weiters werden bedeutende Mittel in die Wasserversorgung und entsorgung und in der Abfallwirtschaft investiert. Das Eisenbahnnetz umfasst 14.400 km (meist Breitspur 1668 mm) – und mittlerweile rund 2.300 km Hochgeschwindigkeitsstrecken (Standardspur): Madrid - Sevilla (seit 1992), Madrid – Toledo (seit 2005), Madrid - Valladolid, Cordoba - Málaga (seit Dez. 2007), Madrid - Barcelona (seit Feb. 2008), Madrid – Valencia (Dez. 2010), Barcelona - franz. Grenze (seit Jänner 2013) und Madrid Alicante (seit Juni 2013). In Bau sind die Strecken von Valladolid nach Asturien und ins Baskenland, in einem sehr frühen Stadium Madrid - portugiesische Grenze und das baskische “Y“. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 8 Per 31.08.2013 wurden 2,2 Mrd. EUR den Bau zuletzt genannter Strecke investiert. Die Regierung hat 2005 einen langfristigen Infrastrukturplan mit einem Gesamtvolumen von 250 Mrd. EUR bis 2020 und Schwergewicht auf Ausbau und Modernisierung des Eisenbahnnetzes beschlossen, der jedoch angesichts der Budgetnöte immer wieder Veränderungen und Abstriche erfährt. Ein teilweiser Ausgleich soll im Wege von PPP-Modellen geschaffen werden. Im Budgetplan 2014 ist die Fortsetzung des Baus an Mittelmeer- und Nordwest-Korridor nach Alta Velocidad mit jeweils ca. 1 Mrd. EUR vorgesehen, für den Weiterbau des Nord-Korridors sind 750 Mio. EUR veranschlagt. Arbeitsmarkt (Arbeitskräfte, Arbeitslosigkeit, Ausbildung, etc.) 2008 2009 2010 2011 18,9 18,5 18,1 Beschäftigte in 20,3 Mio.1 2,6 4,1 4,6 4,9 Arbeitslose in Mio. 1 18 20,1 21,6 Arbeitslosenrate 11,3 (%)1 2012 2013** 17,4 16,8 5,7 6,0 25,0 26,91 Quelle: 1 INE, 2 FUNCAS, ** Prognose FUNCAS Bis 2007 wurden in Spanien zehn Jahre lang jährlich 600 bis 800.000 Arbeitsplätze geschaffen, das waren in manchen Jahren bis zu 40% aller neuen Stellen im EURO-Raum. Die Zahl der aktiven Bevölkerung stieg von 14 auf über 20 Mio., während die Arbeitskräftenachfrage seit etwa dem Jahr 2000 nur durch massive Immigration gedeckt werden konnte (insgesamt etwa 6 Mio. Personen seit 1999). Die Arbeitslosenrate sank seit 2000 von 14,7% auf 8,3% im Jahr 2007, bei weniger als 2 Mio. Arbeitssuchenden. Also eine Erfolgsgeschichte, die ihresgleichen sucht. Viele dieser neuen Arbeitsplätze sind jedoch am Bau entstanden: Ungelerntes Personal, zumeist Immigranten, 30% mit zeitlich begrenzten Arbeitsverträgen. Das Platzen der Immobilienblase und die einsetzende Rezession hat in Folge die Arbeitslosenrate sprunghaft ansteigen lassen. Prognosen rechnen zum Jahresende 2013 mit fast 6 Mio. Menschen und fast 27% auf Arbeitssuche. Spanien hat großen Reformbedarf im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Während die Akademikerquote relativ hoch ist, mangelt es in vielen Berufen an qualifizierten Facharbeitern und Spezialisten. Insbesondere auf der Sekundärstufe und im Bereich der berufsbildenden höheren Schulen ist Handlungsbedarf gegeben. Aber auch auf Universitätsebene ist eine wirtschafts/praxisnähere Ausbildung notwendig. 25 20 26,9% 2,6 1,8 4,1 4,6 5,7 4,9 25% 6 21,6% 18% 10 25,00% 20,00% 20,1% 15 30,00% 15,00% 11,3% 10,00% 8,3% 5 5,00% 0 0,00% 2007 2008 2009 Beschäftigte 2010 2011 Arbeitslose 2012 2013* Arbeitslosenrate Quelle: INE, (*) Prognose FUNCAS Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 9 Arbeitskosten, Lohnniveau Die durchschnittlichen Brutto-Arbeitskosten pro Arbeitnehmer und Monat betrugen in zweiten Quartal 2013 2.583,24 EUR (-0,3 % gegenüber Vorjahrsperiode), davon entfallen 1.928,72 EUR (74,7%) auf den Lohn, 22% auf die Sozialversicherung und 3,9% auf die Lohnnebenkosten (Quelle: INE). Bedeutende Unterschiede gibt es sowohl nach Sektoren als auch nach Autonomen Regionen. In der Industrie liegen die durchschnittlichen Netto-Arbeitskosten bei 3.041,06 EUR, in der Bauwirtschaft bei 2.840,08 EUR und im Dienstleistungsbereich bei 2.475,84 EUR. In Madrid liegen die durchschnittlichen Netto-Arbeitskosten bei knapp über 3.000 EUR, gefolgt vom Baskenland, Katalonien und Navarra, die zwischen 2.700 und 3.000 EUR liegen. Am unteren Ende der Skala rangieren die die Kanarischen Inseln mit 2.165 EUR und Extremadura mit 2.133 EUR. Im europäischen Vergleich sind die Arbeitskosten und die Lohnstückkosten in Spanien im letzten Jahrzehnt überdurchschnittlich gestiegen. Krisenbedingt stieg die Arbeitsproduktivität in Spanien seit 2009 an. AUSSENHANDEL Wichtigste Einfuhrwaren Erdöl und Erdgas, chemische Produkte, Kfz-Teile, Textilien, Industrieanlagen, Elektronik und Informatik, Kraftfahrzeuge, elektrische Maschinen und Geräte, Mineralien Wichtigste Ausfuhrwaren Chemische Produkte, Kraftfahrzeuge, Erdöl und Erdgas, Obst und Gemüse, Industrieanlagen, Textilien, Kfz-Teile, elektrische Maschinen und Geräte, Eisen und Stahlprodukte Spanien (in Mrd. Euro) Export Import Saldo 2011 2012 2013p 221,6 231,0 264,0 256,7 249,5 252,3 -42,4 -25,7 -8,3 4,8 2012 (in Mrd. EUR) Anteil (in %) 241,2 2014p 257,1 Quelle: Bayerische Landesbank, GTAI; p = Prognose Die vier wichtigsten Handelspartner 2012 Anteil Importländer (in Mrd. EUR) (in %) Exportländer Deutschland 31,32 12 Frankreich 38,93 17 Frankreich 31,32 12 Deutschland 25,19 11 Italien 18,27 7 Portugal 16,03 7 VR China 15,66 6 Großbritannien 16,03 7 Quelle: Fischer Weltalmanach 2014 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 10 Die wichtigsten Im- und Exportgüter 2012 Anteil (in Mrd. Import (in %) EUR) Erdöl Chemische Erzeugnisse Kfz und KfzTeile Nahrungsmittel Export Kfz und KfzTeile Chemische Erzeugnisse 2012 (in Mrd. EUR) Anteil (in %) 43,51 15 29,77 13 49,59 19 36,54 14 23,49 9 Nahrungsmittel 27,48 12 23,49 9 Maschinen 20,61 9 Quelle: Fischer Weltalmanach 2014 AUSSENHANDEL MIT DEUTSCHLAND Deutschland ist nach Frankreich der zweitgrößte Handelspartner Spaniens, bei den Importen Spaniens liegt Deutschland sogar auf Platz eins. Spanien exportiert traditionell deutlich weniger nach Deutschland (Warenwert im ersten Halbjahr 2013: 12,4 Mrd. Euro, +5,0 Prozent) als es von dort importiert (Warenwert im ersten Halbjahr 2013: 16,1 Mrd. Euro, -2,2 Prozent), konnte aber über die letzten Jahre das bilaterale Handelsdefizit mit Deutschland verringern. Im ersten Halbjahr 2013 lag es bei 3,7 Mrd. Euro. (Quelle: Auswärtiges Amt, Stand: März 2014) Deutschland Spanien (in Mio. Euro) Export Import Saldo 2008 2009 2010 2011 2012 42.676 31.296 34.380 34.869 31.180 20.700 19.257 22.258 22.490 22.490 21.976 12.039 12.122 12.039 8.690 Quelle: Statistisches Bundesamt Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Spanien 2012 2012 Anteil (in Mio. (in Mio. Importprodukte Exportprodukte (in %) Euro) Euro) Kraftwagen und Kraftwagen und Kraftwagenteile 6.667 25,7 Kraftwagenteile 6.435 Erzeugnisse der Landwirtschaft und Jagd Chemische Erzeugnisse Sonstige Waren Anteil (in %) 23,6 2.345 11,1 Maschinen 3.945 12,2 1.847 10,0 Chemische Erzeugnisse 3.688 10,7 2.534 9,0 2.106 7,5 1.694 9,3 1.480 8,0 Metalle Datenverarbeitu ngsgeräte, elektr. u. opt. Erzeugnisse Elektrische Ausrüstung Quelle: Statistisches Bundesamt Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 11 AUSSENHANDEL MIT BAYERN BayernSpanien (in. Mio. Euro) Export Import Saldo 2008 2009 2010 2011 2012 6.594 4.861 5.061 5.108 4.363 2.387 2.262 2.406 2.570 3.207 4.207 2.599 2.655 2.538 1.156 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Die fünf wichtigsten Im- und Exportprodukte von bzw. nach Spanien 2012 Anteil (in Tsd. Importprodukte Exportprodukte (in %) Euro) Sonstige Fahrzeuge 933.688 29,1 Kraftwagen und Kraftwagenteile Pharmazeutische und ähnliche Erzeugnisse 317.901 9,9 Maschinen 9,8 Datenverarbeitungsgeräte, elektrische und optische Erzeugnisse Elektrische Ausrüstungen 312.854 2012 (in Tsd. Euro) Anteil (in %) 1.067.374 24,5 679.550 15,6 418.652 9,6 Erzeugnisse der Landwirtschaft und Jagd 223.018 7,0 Elektrische Ausrüstungen 403.779 9,3 Möbel 187.897 5,9 Chemische Erzeugnisse 216.209 5,8 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Chancen für deutsche Unternehmen Warenexport Mit dem richtigen Produkt, guten Informationsgrundlagen und der richtigen Strategie bestehen Chancen in beinahe jedem Bereich: Nahrungsmittel, inkl. Bio-Nahrungsmittel, Industriezulieferungen (Vormaterialien und Halbfertigwaren), Maschinen und Anlagen sowie Automation für die Industrie und öffentliche Einrichtungen im Bereich Infrastruktur-Bau und ausstattung (Verkehr, insbesondere Eisenbahntechnik, Straße, Flughäfen und Seehäfen), Telekommunikation, Energieversorgung (insbesondere Biomasse und andere Erneuerbare Energien), Abfallwirtschaft und kommunale Einrichtungen, Gesundheit (insbesondere Medizintechnik und Telemedizin). Selbst im Baubereich sind die Chancen bei Sanierungen (Energieeffizienz) weiterhin gut. Nicht zu vergessen ist der Bereich Tourismusinfrastruktur und Hotelausstattung, beides mit großem Erneuerungsbedarf, ebenso wie dauerhafte Konsumgüter im mittleren und oberen Preissegment und Handelsware aller Art aus Fernost. Dienstleistungsexport Der Dienstleistungssektor gewinnt zunehmend an Bedeutung. Auch hier gilt grundsätzlich das gleiche wie beim Warenexport. Ein guter Teil unserer Technologieexporte ist ohne begleitende Dienstleistung nicht denkbar. Spediteure und Frächter gehören ebenso dazu wie spezialisierte Montage- und Wartungstätigkeiten, selbst spezielle Bauaufträge, die besonderes Know-how erfordern. Software und Informationstechnologie, Tourismusberatung, Leistungen der Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 12 Kreativwirtschaft sind einige weitere Bereiche. In den Tourismusgebieten an der Küste und auf den Inseln ist auch ein Markt für persönliche Dienstleistungen für die dort ansässigen Ausländer gegeben. Im Einzelfall müssen die jeweiligen Chancen genau abgeklärt werden, wesentlich sind die Kommunikationsfähigkeit in Spanisch und der persönliche Kundenkontakt, also die Nähe zum Kunden. Die direkte Kundenakquisition von Deutschland aus wird sich in vielen Fällen als schwierig erweisen. Wichtig ist auch, die regionalen Eigenheiten des Landes und die Zuständigkeiten der einzelnen Autonomen Regionen in Betracht zu ziehen. Beschaffung (Ausschreibungen, etc.) Auf allen Ebenen des öffentlichen Beschaffungswesens (Staat, Autonome Regionen, Gemeinden) kommt EU-Recht zur Anwendung. Während die direkte Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen wegen der sprachlichen Barriere und der Distanz zum Kunden und der starken Dezentralisierung des Landes meist nicht in Frage kommt, so ergeben sich doch eine Vielzahl an Chancen, sei es im Wege des lokalen Vertreters oder der eigenen Niederlassung, oder im Konsortium mit dem richtigen spanischen Partner erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen. Auch Zulieferungen an spanische Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, können von besonderem Interesse sein. Große spanische Konzerne (EVU, Automobilindustrie, Telekommunikation, Baufirmen und Infrastrukturbetreiber, Einzelhandelsketten etc.) haben ihre eigenen Einkaufsregeln und Abteilungen. Unternehmensgründung, Finanzierung und Beteiligungen Spanien ist ein für ausländische Direktinvestitionen vollkommen offenes Land. Eine Unternehmensgründung oder –beteiligung kann Ihren Markteinstieg wesentlich erleichtern oder überhaupt erst möglich machen und ist jedenfalls in einer späteren Phase der Markterweiterung und Marktdurchdringung eine ernst zu nehmende Option. Die Unternehmensgründung oder –beteiligung stellt in aller Regel für EU-Staatsbürger und – Firmen keine allzu große bürokratische Hürde dar. Ein relativ liberales Gewerberecht und das geringe Mindestkapitalerfordernis von EUR 3.006 bei Gründung einer GesmbH (Sociedad Limitada = S.L.) erleichtern die Entscheidung. Die Wirtschaftsförderungsund Betriebsansiedlungsgesellschaften der Autonomen Regionen sind vielfach von großer Hilfe bei der Planung und Errichtung der Gesellschaft ebenso wie bei der Beratung über Finanzierung und öffentliche Hilfen (sofern es sich nicht um eine reine Vertriebsgesellschaft handelt). Weitere Informationen: www.investinspain.org. Wenn es um die Wahl zwischen lokalem Vertriebspartner und Gründung einer eigenen Vertriebsniederlassung geht, so stellt sich in vielen Fällen bald heraus, dass erstere vielfach nicht in der Lage oder willens sind, das Land flächendeckend zu bearbeiten, oder dass die wenigen Vertriebsgesellschaften, welche landesweit arbeiten, längst von der Konkurrenz besetzt sind oder keine freie Kapazität haben, oder auch nicht über die Fremdsprachenkapazität verfügen, um den maximalen Erfolg am Markt zu garantieren. Die geografische Ausdehnung des Landes ist dabei ein ebenso wichtiger Faktor wie seine regionalen Eigenheiten. Daher ist die Errichtung einer eigenen, wenn auch kleinen, Vertriebsniederlassung mit spanischem (oder zumindest spanischsprachigem) Personal oft der richtige Weg. Deren Aufgabe kann sowohl die direkte Kundenbearbeitung mit persönlicher Nähe und in der Landessprache sein, als auch nur der Aufbau und die Kontrolle eines flächendeckenden Vertriebsnetzes mit lokalen Partnern in den Regionen. Wesentlich ist auch die Standortentscheidung innerhalb Spaniens. Üblicherweise wird man zuerst an Madrid oder Barcelona denken, im individuell zu beurteilenden Fall kann das aber auch eine andere Stadt sein, beispielsweise Valencia oder Bilbao. Unternehmensbeteiligungen sind eine weitere Option. Verlassen Sie sich bei der Bewertung nicht nur auf die letzte Bilanz (sie kann oft Jahre zurück liegen), schauen Sie sich das Unternehmen genau an und nehmen Sie professionelle Hilfe bei der Bewertung in Anspruch: Eigentümerstruktur, Kapitalausstattung, Anzahl und Struktur der Belegschaft und die Kundenstruktur können nebst Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 13 anderen Faktoren doch wesentliche Fallstricke beinhalten. Stellen Sie bei Minderheitsbeteiligungen Ihren Einfluss auf die Geschäftsführung sicher und vernachlässigen Sie niemals Ihre Kontrollaufgabe! Für die Unternehmensfinanzierung ist derzeit in Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise der Zugang zu Krediten und zum Kapitalmarkt insbesondere für KMU zwar nicht versperrt, aber mit wesentlichen Einschränkungen und Auflagen verbunden. Das wird vermutlich noch einige Zeit andauern. Die spanische Regierung stellt über Konjunkturförderpakete Sondermittel im Wege des ICO (Instituto de Crédito Oficial) zur Verfügung. Auch einzelne Landesregierungen greifen hier helfend ein. Förderungen, die heute vorwiegend bei Gründungen oder Übernahmen mit entsprechenden Arbeitsplatzgarantien oder für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gewährt werden, erfolgen durch Autonomen Regionen bzw. der Kommunen. Technologietransfer und Forschungskooperationen Spanien hat eine relativ niedrige F&I-Quote. Daher wird dem Thema grundsätzlich große Aufmerksamkeit gewidmet. Spanische Unternehmen sind vielfach auf ausländische Technologie angewiesen und daher diesbezüglich auch vollkommen offen. Große Anstrengungen werden auch Bezug auf Forschungskooperationen gelegt, gerade auch im Rahmen der EU-Programme. In den einzelnen Autonomen Regionen sind in den letzten Jahren eine Vielzahl an Technologiezentren entstanden. Parallel dazu bieten die Wirtschafts- und Forschungsförderungseinrichtungen der Regionen ein umfangreiches Serviceprogramm. Cluster der verschiedensten Branchen und Themen vervollständigen das Netzwerk in diesem Bereich. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Links zu den einschlägigen Stellen und Organisationen. Cluster Katalonien: Cluster Madrid: Cluster Baskenland: Technologiezentrum Fedit: Technologiezentrum Apte: Regionale Wirtschafts-/ Technologie-/Forschungsförderungsgesellschaften: http://goo.gl/h3IJGK http://goo.gl/kunFMA http://goo.gl/ZntaA http://goo.gl/Qm1ftz http://goo.gl/8cuodw http://goo.gl/aoQ8zs Vertriebskonzepte und Geschäftsideen Das Vertriebskonzept wird sich in aller Regel an folgenden Kriterien orientieren: Spanien ist ein Markt mit fast 47 Mio. Einwohnern und Strahlkraft auf der gesamten Iberischen Halbinsel, aber auch nach Nordafrika und nach Lateinamerika. Die wirtschaftlichen Zentren des Landes befinden sich an der großen Achse Madrid – Barcelona und der kleineren Achse Valencia – Bilbao, an deren Kreuzungspunkt Zaragoza liegt. Im Einzugsbereich von Madrid, Katalonien, Valencia, Baskenland und Aragon lebt die Hälfte der spanischen Bevölkerung mit rund 60% des BIP. Weitere wichtige Industriezentren befinden sich in Nordspanien von Kantabrien über Asturien bis Galizien. Andalusien ist mit 18% zwar die bevölkerungsreichste Region, erwirtschaftet jedoch nur etwa 13% des BIP. Wichtigster Wirtschaftszweig ist, so wie auf den Balearen und den Kanarischen Inseln, der Tourismus. Daraus folgt: Wenn ich mit meiner Vertriebsstruktur über Spanien hinaus arbeiten möchte, wird der Sitz meines Vertriebspartners oder meiner Niederlassung vorzugsweise in Madrid, ggf. auch in Barcelona sein. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 14 Wenn ich mich auf den spanischen Markt konzentrieren will, wird sich mein Vertriebspartner i.d.R. in den Bereichen der zwei großen wirtschaftlichen Ballungsräume befinden, in Barcelona (mit Schwerpunkt konsumgüternaher Bereich) und in Madrid (mit Schwerpunkt Investitionsgüter und öffentlicher Bereich). Einige der wesentlichen Kriterien der Auswahl des Vertriebspartners sind: Die Vertriebsstruktur des Partners: Ist er nur in seiner Region tätig oder verfügt er über ein Subvertreternetz in weiteren Teilen des Landes? Es ist daher durchaus üblich, das Land auf mehrere Vertretungen aufzuteilen, die in ihrem jeweiligen Gebiet Exklusivität genießen. Ein Alleinvertreter für das gesamte Land kommt nur dann in Frage, wenn er nachweislich Subvertretungen oder direkten Kundenkontakt in den zumindest wesentlichen vier bis fünf Hauptregionen hat. Man kann jedoch auch Schritt für Schritt vorgehen und z.B. in Katalonien als Eintrittstor mit einem Vertriebspartner beginnen und nach einer Beobachtungsphase den nächsten Schritt – mit diesem Partner, wenn er geeignet ist, oder mit einem oder mehreren weiteren in Madrid, Valencia, Baskenland usw. fortfahren. Die Sprache: Achten Sie darauf, dass Sie mit Ihrem Vertriebspartner direkt kommunizieren können. Legen Sie die gemeinsame Sprache fest und verpflichten Sie Ihren Partner, geeignetes und sprachkundiges Personal zur Verfügung zu stellen. Die fehlende gemeinsame Sprache ist oft ein Hindernis für eine gute Zusammenarbeit auf längere Sicht. Der persönliche und direkte Kontakt: Eng verbunden mit der Sprache ist der persönliche Kontakt, der auch nicht abreißen darf, wenn die Geschäftsbeziehung bereits im Laufen ist. Dazu gehört, dass Ihr Vertriebspartner über ständiges Personal verfügt, dass Ihr direkter Ansprechpartner entsprechend geschult ist, und die Reisebereitschaft von beiden Seiten zu einem regelmäßigen persönlichen Zusammentreffen und Abgleich der Geschäftsstrategie. Die Solvenz und Integrität des Partners: Erkundigen Sie sich vorher eingehend im Wege von Handelsregisterauszügen, Bonitätsauskünften, auf Messen etc. Der Kundendienst: Viele Vertriebsfirmen konzentrieren sich auf den Verkauf, bieten jedoch kein After-Sales-Service an. Auch in Spanien zählt mittlerweile nicht mehr nur der Preis, sondern die Qualität, die Zuverlässigkeit, die technische Innovation und letztlich der Kundendienst sichern Ihnen in vielen Fällen weit bessere Margen. Spanier sind in aller Regel immer für neue Geschäftsideen aufgeschlossen. GESCHÄFTSABWICKLUNG UND MARKTBEARBEITUNG Deutschland und Spanien sind Mitglieder der EU. Es sind daher die Binnenmarktregeln anzuwenden (Ausnahmen gelten für die Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla). Wirtschaftspolitik Spanien verfolgt eine Politik der freien Marktwirtschaft eingebettet im EU-Rahmen. Empfohlene Vertriebswege Üblich ist der Vertrieb über Großhändler oder Kommissionsvertreter. Eine Teilung der iberischen Halbinsel in zwei oder mehr Vertriebsbereiche mit den Schwerpunkten Madrid, Barcelona und Nordspanien kann zielführend sein und sollte geprüft werden, ebenso die Gründung eines eigenen Vertriebsbüros. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 15 Auf die Balearen, z.B. Mallorca, die wegen der zahlreichen ausländischen Touristen vorwiegend als Konsumgütermarkt von Bedeutung sind, erfolgen relativ wenige Direktlieferungen; zumeist wird der Markt vom Festland aus bearbeitet. Für die Kanarischen Inseln und die Zollfreizonen Ceuta und Melilla hingegen empfiehlt sich die Bestellung eigener Vertreter. Werbung Als Werbemedien für deutsche Produkte kommen Fachzeitschriften und Tageszeitungen und immer mehr das Internet in Frage. Für die Übertragung von Werbetexten ins Spanische wie auch zur Kontrolle der wunschgemäßen Platzierung der Anzeige empfiehlt sich die Beiziehung eines spanischen Werbefachmannes oder einer Werbeagentur. E-Business Gewinnt immer mehr an Bedeutung. Im Konsumgüterbereich sollte die Website Informationen in spanischer Sprache enthalten und die Frage der Logistik und Verrechnung vorab gut gelöst werden. Wichtigste Zeitungen Tageszeitungen Madrid: El País, El Mundo, ABC, Barcelona: La Vanguardia, El Periódico Wirtschaftstageszeitungen Expansión, Cinco Días, El Economista Wirtschafts- und Wochenmagazine Actualidad Económica, Tiempo, Capital Wichtigste Messen Die bedeutendsten Messeplätze in Spanien sind Barcelona, Madrid, Valencia, Bilbao, Zaragoza und Alicante. Messen von internationaler Bedeutung: Barcelona ALIMENTARIA (Nahrungsmittel), BIO CULTURA (Bionahrungsmittel), BCN Rail, HISPACK (Verpackung), EQUIPLAST (Plastik und Kunststoff), GRAPHISPAG (Graphik), CONSTRUMAT (Bauwesen), HOSTELCO (Ausrüstung für Hotels und Restaurants), EXPOHOGAR (Geschenkartikel), SMART CITY EXPO (Stadtplanung, Umweltschutz), MAQUITEC (Maschinenund Anlagenbau), SIL (Logistikmesse), THE BRANDERY, 080 BARCELONA FASHION (Mode, Accessoires), BCN BRIDAL WEEK (Hochzeitsmode), COSMOBELLEZA (Kosmetik, Wellness), PISCINA BCN (Schwimmbad), SALÒN NÁUTICO (Bootsmesse), EIBTM (Kongress- und IncentiveReisen), MOBILE WORLD CONGRESS (Mobiltelefonie), NIVALIA-SNOW LEISURE SHOW (SkiTourismus, Wintersportartikel und –ausrüstung). Veranstalter: FIRA DE BARCELONA Avda. Reina María Cristina, s/n 08004 BARCELONA Tel.: +34 902 233 200 Fax: +34 932 332 198 E-Mail: info@firabcn.es/internacional@firabcn.es Web: www.firabarcelona.com Madrid SALON INTERNACIONAL DE LA MODA (Damen- und Herrenmode), HOMSEC (Sicherheitseinrichtungen), FITUR (Tourismus), ARCO (zeitgenössische Kunst), EXPO ÓPTICA (optische Geräte), GIFTTRENDS (Geschenkartikel, Bijouterie, Schmuck), CLIMATIZACIÓN (Kühlund Heiztechnik),GENERA (erneuerbare Energie), MOTORTEC (Kfz-Ausstattung u. – zubehör), MATELEC (Elektrobereich), TECMA (Umwelt u. städtische Einrichtungen), SICRE (Bau und Renovierung), Madrid Fashion Week (Int. Textildesign), EXPODENTAL (Dentalprodukte), MODACALZADO/IBERPIEL (Schuhe, Lederwaren), TRAFIC (Verkehrstechnik), FER-INTERAZAR Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 16 (Glückspiele), EXPOFRANQUISIA Automatisierung) Veranstalter: (Franchaise), Metalmadrid (Metallverarbeitung und INSTITUCION FERIAL DE MADRID (IFEMA) Feria de Madrid (Parque Ferial Juan Carlos I) Avda. del Partenón, 5 28042 Madrid Tel.: +34 902 22 15 15 Fax: +34 91 722 58 01 E-Mail: lineaifema@ifema.es Web: www.ifema.es Valencia MADERALIA (Holzwaren), FIMMA (Holzbearbeitungsmaschinen), HABITAT (Möbel, Beleuchtung und Zubehör), FIMI (Kindermode), CEVISAMA (Keramik, VLC SKIMOUNTAIN (Berg- und Skisport), TCV (Tourismus), BIO CULTURA (Bionahrungsmittel), EGETICA (erneuerbare Energien). Veranstalter: FERIA MUESTRARIO INTERNACIONAL DE VALENCIA Avda. de las Ferias, s/n 46035 VALENCIA Tel.: +34 902 747 330 Fax: +34 902 747 345 E-Mail: feriavalencia@feriavalencia.com Web: www.feriavalencia.com Zaragoza FIMA (Landmaschinen/Viehzucht), SMAGUA (Wassertechnik), SMOPYC (Baumaschinen), POWEREXPO (Energieerzeugung), ENOMAQ (Kellereiausrüstung, alle 2 Jahre), EXPORECICLA (Industrierecycling). Veranstalter: FERIA DE ZARAGOZA Ctra. Nacional II (A2), km 311 50012 ZARAGOZA Tel: +34 976 76 47 00 Fax: +34 976 33 06 49 E-Mail: info@feriazaragoza.com Web: www.feriazaragoza.com Bilbao FERROFORMA & BRICOFORMA (Schwerindustrie & DIY), CUMBRE INDUSTRIAL Y TECNOLOGICA (Industrieausrüstung und –technologie), BIENAL DE MÁQUINA Y HERRAMIENTA BIEMH (Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Zulieferungen), CONSTRULAN (Bau und Holz). Veranstalter: BILBAO EXHIBITION CENTRE.S.A: Ronda de Azkul 1 48902 Ansio-Barakaldo Tel: +34 94 404 00 00 Fax: +34 94 404 00 01 E-Mail: bec@bec.eu Web: www.bilbaoexhibitioncentre.com Aktuelle Informationen über Messen und Ausstellungen weltweit finden Sie unter www.auma.de. Informationen über vom Freistaat Bayern geförderte Messen finden Sie bei Bayern International www.bayern-international.de. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 17 Forum Online Die AHK Spanien hat auf ihrer Internetseite www.ahk.es ein umfangreiches Angebot für deutsche Unternehmen: Geschäftspartnersuche Immobilienvermietung oder –kauf Kooperation oder Geschäftsübergabe Dienstleistungen und Produkte aus Spanien Dienstleistungen und Produkte aus Deutschland Normen EN, spanische UNE-Normen, gelegentlich DIN Europäische und internationale Normen erweitern Absatzmärkte. Normen senken Transaktionskosten und fördern die Zusammenarbeit. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Rund um die zentrale Dienstleistung der Normung bietet das DIN, in der Regel über den Beuth Verlag, eine Reihe von Dienstleistungen an, die den Zugang zur Normung und zu Normungsverfahren, zu den Normen und Norminhalten erleichtern: Kongresse, Tagungen, Lehrgänge, Seminare, Beratung und Auskunft. Kontakt: Deutsches Institut für Normung e. V., Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, Tel.: +49(0)30-26010, Fax: +49(0)30-26011231, E-Mail: postmaster@din.de, Web: www.din.de. Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen Angebote bzw. Kostenvoranschläge können in spanischer oder englischer Sprache CIF oder FOB in EURO erstellt werden. Der Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend. Diese müssen ausdrücklich vom Geschäftspartner unterfertigt werden. Incoterms® sind Auslegungsregeln für die elf am häufigsten verwendeten, mit drei Buchstaben abgekürzten Handelsklauseln. Sie sind weltweit einheitlich verwendbar und helfen dem Anwender die Errichtung internationaler Kaufverträge zu vereinfa-chen. Sie regeln die Pflichten für Käufer und Verkäufer im Hinblick auf Transportor-ganisation, Beladung, Entladung, Kosten, Versicherung und Zollabwicklung. Der wohl wichtigste Regelungsinhalt ist jedoch der Komplex des Risikoüberganges, sohin welche Vertragspartei zu welchem Zeitpunkt das Risiko des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer sonstigen Verschlechterung der Ware zu tragen hat. Die Wahl des richtigen Incoterms® hängt u.a. von der Wahl des Transportmittels, der Zahlungskondition, dem optimalen Risikomanagement und dem tatsächlichen Umfeld eines Geschäftes ab. Verwenden Sie niemals EXW, wenn der Käufer nicht in der Lage ist, zu verladen oder die Lieferung steuerfrei in ein Drittland erfolgen soll, sehen Sie als Verkäufer von FOB ab, wenn hinter dem Vertrag ein Akkreditiv steht und verwenden Sie DDP höchstens im b2c Bereich. CPT gibt dem Verkäufer ein hohes Maß an Kon-trolle über den Transport, bedeutet aber auch hohes Risiko für den Käufer, welches jedoch durch entsprechende Transportversicherungen abgefangen werden kann. Zahlungskonditionen Akkreditiv (insbesondere bei Erstlieferung); 'Kassa gegen Dokumente' sowie 'Dokumente gegen Wechselakzept'. Ist der spanische Abnehmer nicht bereits Stammkunde, oder bestehen auch nur geringe Zweifel über die Bonität, sollte der deutsche Lieferant zumindest auf einen Wechsel, auch Solawechsel (spanisch: Pagaré) bestehen. Da nach spanischem Recht Geldschulden eine Holschuld darstellen (in Deutschland: Bringschuld), sollte im Vertrag unbedingt schriftlich darauf hingewiesen werden, wie die Zahlung zu erfolgen hat. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 18 Zu beachten ist auch die Möglichkeit einer Exportkreditversicherung. Dafür steht Ihnen in Bayern der private Versicherungsmarkt (Atradius, AKA, Coface) sowie die LfA Förderbank Bayern und das staatliche Exportgarantiesystem Euler Hermes oder KfW zur Verfügung. Während der private Versicherungsmarkt schwerpunktmäßig im Bereich der sog. „marktfähigen“ Risiken tätig ist, können bei Euler Hermes „nicht marktfähige“ Risiken unter Deckung genommen werden. Bonitätsauskünfte Die Einholung von Wirtschaftsauskünften auf Deutsch und Beantragung von Handelsregisterauszügen über spanische Unternehmen ist bei der Deutschen Handelskammer für Spanien unter www.ahk.es möglich. Forderungseintreibung Erste Interventionen bei Zahlungsverzögerungen übernehmen in der Regel die Auslandshandelskammern. Man benötigt dazu Rechnungen und Korrespondenzkopien. Oft reicht ein Mahnschreiben und telefonisches Follow-up, um den säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Bei Zahlungsverweigerung wird die Einschaltung eines Rechtsanwaltes empfohlen, wenn die Forderung über EUR 3.000,- beträgt. Preiserstellung Angebote können in spanischer, eventuell auch in englischer oder französischer Sprache, CIF oder FOB, in EUR erstellt werden. Bank- und Finanzwesen Die beiden größten spanischen Banken, Banco Santander und Banco Bilbao Vizcaya, BBVA) sind global tätig und verfügen unter anderem über eigene Banken und Beteiligungen in Großbritannien, USA und in den wichtigsten Ländern Lateinamerikas. Die spanischen regionalen Sparkassen, die besonders unter der spanischen Immobilienkrise leiden, befinden sich im Prozess der Umstrukturierung und Fusionierung. Geschäftsbanken Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (BBVA) Banco de Sabadell Banco Español de Crédito Banco Popular Español Banco Santander Caja de Ahorros La Caixa www.bbva.es www.bancsabadell.com www.banesto.es www.bancopopular.es www.bancosantander.com www.portal.lacaixa.es Alle diese Banken verfügen über Zweigstellen in ganz Spanien. Repräsentanz der RZB in Spanien: RZB Representative Office Madrid Herr Claudio Nowack Diez Jose Ortega y Gasset, 21 - 5º izq. 28006 Madrid Tel.: +34 915 766 806 Fax: +34 914 355 983 E-Mail: cnowack@telefonica.net Verkehr, Transport, Logistik Aufgrund der Größe des Landes spielen effiziente Logistiklösungen eine große Rolle, damit die Ware in kürzester Zeit zum Kunden geliefert werden kann. Der Ausbau des Autobahn- und Schnellstraßennetzes in den letzten 20 Jahren mit Unterstützung durch EU-Mittel hat die LKWFahrzeiten wesentlich verkürzt. Spanien verfügt über eine große Anzahl von Logistikunternehmen, die die Ware rasch und kostengünstig in jede Ortschaft transportieren. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 19 Der Warentransport auf der Bahn ist bei weitem nicht so konkurrenzfähig. Im Personenverkehr hat die Bahn auf den Hochgeschwindigkeitsstrecken jedoch stark gegenüber dem Flugzeug gewonnen. Spanien verfügt über ein ausgezeichnetes Luftfrachtsystem in alle regionalen Destinationen. KORRUPTION – EIN VERMEIDBARES UND GEFÄHRLICHES ÜBEL Korruption ist kein Kavaliersdelikt oder ein „notwendiges Übel“ im Geschäftsleben, sondern kann strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllen. Das gesetzliche Umfeld hat sich in letzter Zeit deutlich verschärft. Aufgrund der OECD- und UN-Konventionen gegen Korruption, des EUBestechungsgesetzes und des deutschen Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) ist Korruption in Deutschland strafrechtlich verfolgbar, auch wenn sie im Ausland begangen wurde. Bestechungshandlungen können mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Darüber hinaus drohen steuerliche Nachforderungen. Ihre Exportversicherung erlischt, wenn das Geschäft durch Korruption zustande kam. Deshalb sollten Sie folgendes beachten: Entwerfen Sie eine Antikorruptionspolitik für Ihr Unternehmen und schulen Sie Ihre in- und ausländischen Mitarbeiter und Vertreter darin. Informieren Sie alle Ihre Geschäftspartner über Ihre Antikorruptionspolitik. Bei Vertreter- und Beraterhonoraren etc. wird auf die Branchenüblichkeit abgestellt. Sollten sie unverhältnismäßig hoch sein, können darin versteckte Bestechungsgelder vermutet werden. Auch bei Geschenken und sonstigen Zuwendungen ist Vorsicht geboten. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Merkblatt „Korruption im Auslandsgeschäft“ im Außenwirtschaftsportal Bayern (www.auwi-bayern.de) unter Exportgeschäfte (> Geschäftsabwicklung > Zölle, Steuern und Kontrollen). STEUERN UND ZOLL Steuern und Abgaben Neben den allgemeinen direkten und indirekten Steuern kennt das spanische Steuersystem noch Gemeindesteuern, Steuern auf Immobilien, gewerbliche Tätigkeiten, Kraftfahrzeuge, Bautätigkeiten und Wertzuwachs von Immobilien und steuerliche Sondergebiete (Baskenland, Navarra, Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla). Unternehmensbesteuerung Steuertatbestand ist die Erzielung von Einkünften des Steuerpflichtigen, unabhängig von ihrer Quelle oder Herkunft. Der Körperschaftssteuer (KSt. – Impuesto de Sociedades) unterliegen sowohl juristische Personen als auch Personengesellschaften. Der Veranlagungszeitraum darf niemals einen Zeitraum von zwölf Monaten überschreiten. Das geltende KSt.-Recht versucht, die kaufmännische Buchführung möglichst weitgehend auch der Steuerbemessung zugrunde zu legen und in weiten Bereichen von eigenen steuerlichen Regelungen abzusehen. Abschreibungssätze werden durch Verordnungen festgelegt. Auch Gewinne aus Vermögensveränderungen, die bei der Veräußerung von Immobilien realisiert werden, unterliegen der KSt, allerdings um die Inflation bereinigt. Verluste können achtzehn Jahre hindurch vorgetragen, d.h. mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 20 Der Steuertarif ist proportional und beträgt für das Jahr 2012 30%. Ermäßigungen gibt es für Versicherungen auf Gegenseitigkeit (25%), Genossenschaften (20%) und gewisse Stiftungen (10%). Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch Investitionsfreibeträge gewährt. Für Klein- und Mittelbetriebe mit Umsätzen von weniger als 5 Mio. EUR und höchstens 25 Arbeitnehmer beträgt der KSt.-Satz 20% bis zur Schwelle von 300.000 EUR. Steuergutschriften werden zurzeit noch gewährt für: Tätigkeiten auf dem Gebiet der Forschung, Entwicklung und technologischen Neuerungen Filmproduktionen und Edition von Büchern Investitionen in Sachanlagen für Umweltschutz Berufsausbildung in neuen Technologien Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte Die Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas) ist eine direkte Steuer, der alle Unternehmen unterliegen, die einer gewerblichen, künstlerischen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Es bestehen drei Steuersätze. Die Entrichtung des Gemeinde-Steuersatzes berechtigt den Steuerzahler zur Tätigkeit innerhalb einer Gemeinde. Der Provinz-Satz wird bezahlt, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf eine ganze Provinz erstreckt. Wer seine Tätigkeit in ganz Spanien ausübt, unterliegt dem nationalen Satz. Für die Gewerbesteuer gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Bemessungsgrundlagen, so z.B. Anzahl der Arbeitnehmer, Größe der Geschäftsräume oder Stromverbrauch. Von der Steuer befreit sind: Natürliche Personen. Körperschaftssteuerpflichtige juristischen Personen, die weniger als 1.000.000 EUR Umsatz erzielen. Körperschaftssteuerpflichtige Personen in den ersten beiden Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit. Mehrwertsteuer-Rückvergütung Für deutsche Unternehmen besteht bei Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen grundsätzlich die Möglichkeit zur Rückvergütung der Mehrwertsteuer: Sitz und Steuerpflichtigkeit außerhalb des Erhebungsgebietes der spanischen Mehrwertsteuer Anfallen der Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit Nachweis der Unternehmereigenschaft durch das zuständige deutsche Finanzamt. Für die Vergütung von Vorsteuer anderer EU-Mitgliedsstaaten an inländische Unternehmen ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig: http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteuerverguetung/01_Inlaendische_Unternehmer/I nlaendische_Unternehmer_node.html Einkommensteuer Die Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF) ist in Spanien, wie auch in Deutschland, eine Personensteuer. Steuerpflichtig sind natürliche Personen, wobei zwischen Ansässigen und Nichtansässigen unterschieden wird. Ansässige sind jene Personen, die sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten oder das Zentrum ihrer Tätigkeit oder wirtschaftlichen Interessen in Spanien haben. Sie unterliegen mit ihrem Welteinkommen der spanischen Einkommensteuer. Nichtansässige sind nur mit ganz bestimmten Einkünften in Spanien einkommensteuerpflichtig. Der Einkommensteuer unterliegen Einkünfte aus selbstständiger und nichtselbst-ständiger Arbeit, aus Immobilien und aus Kapitalvermögen. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 21 gehören nicht nur monetäre Zuwendungen an den Arbeitnehmer, sondern auch Naturalleistungen, z.B. Dienstwohnung oder Dienstwagen. Bei Einkünften aus Immobilien wird die Differenz zwischen den Einnahmen und den abzugsfähigen Werbungskosten der ESt unterworfen. Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören nicht nur die Einkünfte von freiberuflich Tätigen, sondern auch jene der Gewerbetreibenden. Die Erträge von Einzelunternehmern bis 600.000 EUR unterliegen einer Pauschalie-rung, der so genannten “vereinfachten direkten Steuerschätzung”. Über diesen Betrag hinausgehende Erträge unterliegen der “objektiven Schätzung”. Kriterien bei der Schätzung sind je nach Wirtschaftszweig die Zahl der angestellten Mitarbeiter, der Energieverbrauch bzw. die Betriebsfläche. Es empfiehlt sich deshalb, vor der Suche eines Geschäftslokals oder einer Betriebsstätte einen Steuerberater zu diesem Thema zu befragen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, von den Einkünften seiner Arbeitnehmer die Lohn-steuer einzubehalten und diese vierteljährlich bzw. monatlich (bei einem Umsatz von mehr als 6 Mio. EUR) an das Finanzamt abzuführen. Die Steuersätze richten sich nach Jahreseinkommen und Familiensituation und sind progressiv zur Einkommenshöhe festgelegt. Steuersätze können - abhängig von der jeweiligen Autonomen Region – bis zu 56% erreichen. Eine Reihe von Steuervergünstigungen besteht u. a. für: Erwerb oder Renovierung von bewohnten Wohnungen: 15% (kann durch die regionale Gesetzgebung geändert werden) Firmen-Sparkonto: bis zu 9.000 EUR des gesparten Geldes sind absetzbar, wenn diese dazu dienen, eine neue Gesellschaft zu gründen Schenkungen an bestimmte Gewerbe und Einrichtungen Einkommen aus Ceuta oder Melilla Miete der bewohnten Wohnung: 10,05%, unter gewissen Bedingungen Investitionen in und Aufwendungen für Vermögenswerte, die im Allgemeinen Register für Vermögenswerte von kulturellem Interesse eingetragen sind: 15% Bestimmte Bauarbeiten, die zwischen 07.05.2011 und 31.12.2012 durchgeführt werden und der Verbesserung von Wohnungen dienen: 20%. Zoll und Außenhandelsregime Spanien ist Teil des Zollgebietes der Europäischen Union. Für Waren mit deutschem und anderem EU-Ursprung gilt daher Zollfreiheit, die Zollabfertigung entfällt. Ausgenommen sind die Enklaven in Nordafrika - Ceuta und Melilla – und die Kanarischen Inseln. Gegenüber Drittländern wendet Spanien, ebenso wie Deutschland und alle anderen EU-Länder, das Außenhandelsregime wie auch den Gemeinsamen Zolltarif der Union an. Importbestimmungen Richten sich nach dem Recht der Europäischen Beschränkungen nur, wo EU-Kontingente bestehen. Gemeinschaften. Mengenmäßige Vertriebsbeschränkungen bestehen weiterhin im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Volksgesundheit (Kriegsgerät, Waffen, Rauschgifte) bzw. infolge von Spezialvorschriften (z.B. Glücksspielautomaten, Edelmetallabfälle). Zollbestimmungen Für Nicht-EU-Waren gilt der Gemeinsame Zolltarif. Muster Carnet ATA nicht erforderlich, mit Ausnahme von Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 22 Geschenke Keine Beschränkungen. Die EU hat Richtwerte festgelegt, anhand derer untersucht werden kann, ob verbrauchssteuerpflichtige Waren auch tatsächlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Achtung: Für die Verbringung derartiger Waren von den Kanarischen Inseln bzw. aus Ceuta und Melilla nach Festlandspanien oder in andere Länder der EU gilt eine Sonderregelung. Vorschriften für Versand per Post Es gelten die internationalen Bestimmungen der Weltpostunion sowie der Europäischen Postunion. Pakete werden normalerweise nicht zugestellt. Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung Die EU-Verpackungsrichtlinie hat auch in Spanien 2005 zur Einführung des Grünen Punktes geführt. Ausländische Unternehmen können sich auf Wunsch in Ecoembes www.ecoembes.es registrieren lassen. Der Grüne Punkt muss in entsprechender Form auf der Verpackung aufscheinen. Bei geschützter Ursprungs- und geographischer Herkunftsbezeichnung gilt ebenfalls die EUGesetzgebung. Begleitpapiere Handelsrechnung - 1 Original und 3 Kopien Konnossement, 3-fach Bahn- oder Luftfrachtbrief Zeugnisse: siehe Abschnitt „Besondere Begleitpapierbestimmungen“ Packliste, falls die Sendung aus mehreren Stücken besteht. Besondere Begleitpapierbestimmungen Lebendvieh und Produkte des tierischen Bereiches Als Versandbegleitpapier ist ein veterinärärztliches Zeugnis nötig, bei Zuchtvieh zusätzlich der Abstammungs- bzw. Zuchtnachweis. Für Fleisch ist die EU-Schlachthof-Zulassung erforderlich. Pflanzen und pflanzliche Produkte Beim Versand ist ein Pflanzenpass erforderlich. In Deutschland sind die Landesregierungen für die Pflanzenpässe zuständig. Zur Ausstellung sind auch zugelassene Betriebe berechtigt. Medikamente und pharmazeutische Spezialitäten Notwendig ist eine Registrierung beim spanischen Gesundheitsministerium bzw. dessen Arzneimittelbehörde oder bei der „Europäischen Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln (EAMA)“ in London (für alle EU-Länder). Für Veterinärmedikamente gelten Sonderbestimmungen. Kosmetische Produkte und Lebensmittel Für Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, ist keine Registrierung im Gesundheitsministerium erforderlich. Für die Verpackung von Lebensmitteln und kosmetischen Erzeugnissen gelten die EUEtikettierungsbestimmungen. Die Angaben müssen in spanischer Sprache erfolgen. Das AC Madrid ist im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Übersetzung und Prüfung rechtlich und sprachlich korrekter Etikettenangaben behilflich. Textilien Es gelten die EU-Etikettierungsvorschriften; desgleichen für Pelz- und Lederwaren sowie für Schuhe. Zusätzlich fordern die spanischen Behörden, dass der Name des Herstellers, Importeurs Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 23 oder Händlers und dessen Sitz auf der Etikette aufscheinen. (Diesbezüglich wurde im Mai 2003 von der WKÖ ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Spanien eingeleitet.) Restriktionen Gegenüber Drittländern wendet Spanien, ebenfalls wie Deutschland, das EU-Recht an. Artenschutz Deutschland ist 1976 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc. Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen. Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die vom Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen. Sonderregime Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla Für die Kanarischen Inseln sowie Ceuta und Melilla (Zollfreizonen) gibt es Sonderbestimmungen. KANARISCHE INSELN Die Kanarischen Inseln gehören zum Zollgebiet, aber nicht zum Steuergebiet der EU. Sie nehmen nicht am EU-Binnenmarkt teil, sondern genießen aufgrund ihrer geographischen Extremlagen einen Sonderstatus und müssen daher das EU-Mehrwertsteuer-system nicht einführen. Es sind deshalb innergemeinschaftliche Lieferungen im Rahmen des Binnenmarktes nicht möglich; die Unternehmer in diesen Gebieten verfügen auch über keine UID-Nummer. Ein mehrwertsteuerfreier Versand erfolgt mittels Behandlung als Drittlandslieferung. Weiters muss der Versender auf der Handelsrechnung oder dem Versandpapier die Kurzbezeichnung T2 LF mit eigenhändiger Unterschrift eintragen, um den Gemeinschaftscharakter der sich in Deutschland in freiem Verkehr befindlichen Ware zu bestätigen. Nur bei Lieferungen mit einem Gesamtwarenwert von über 10.000 EUR sind die Papiere zwecks Anbringung eines Sichtvermerkes dem deutschen Zollamt vorzulegen. Bei der Einfuhr von Gemeinschaftsware ist diese vom Abnehmer zu verzollen und zu versteuern. Bei gewissen Importprodukten, die in Konkurrenz zur lokalen Erzeugung auf den Inseln stehen, wird eine spezielle Inselsteuer "Arbitrio sobre Importaciones y Entregas de Mercancías en las Islas Canarias" beim Import eingehoben. Die Sätze liegen zwischen 5 und 15%. Desweiteren gilt ein Umsatzsteuersondersystem, der so genannte 'impuesto general indirecto canario'. Der allgemeine Steuersatz beträgt 7%, ein reduzierter Satz von 3% gilt bei gewissen Lebensmitteln. Ein erhöhter Satz von 13,5% kommt bei Tabak, Alkohol, Booten, Schmuck, Bijouterie, Parfums und Pelzwaren zur Anwendung. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 24 Bei Einfuhr von Drittlandsware auf die Kanarischen Inseln wird der EU-Drittlandszoll (nach dem Gemeinsamen Zolltarif) eingehoben. CEUTA und MELILLA Ceuta und Melilla liegen außerhalb des Zollgebietes der EU, die Ausfuhren sind wie in ein Drittland zu behandeln. Bei Importen in diesen Zollfreizonen kommt lediglich eine lokale Abgabe („arbitrio sobre la producción y la importación“) von zwischen 0,5% und 10% zur Anwendung. Weiters besteht ein Brutto-Allphasen-Umsatzsteuersystem. Alkohol- Bier- und Mineralölsteuer werden nicht eingehoben, Tabaksteuer allerdings schon. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Im spanischen Recht überwiegt der Einfluss der französischen Schule. Das Wirtschaftsrecht ist zum großen Teil gemeinsames Europäisches Recht. Prozesse sind zeitraubend und teuer. Es lohnt sich, Verträge mit Hilfe von Anwälten abzuschließen. Kurze Charakteristik Das spanische Recht ist trotz aller Reformen bis heute durch den napoleonischen Code Civil und Code de Commerce geprägt. Daneben gibt es noch gültige Foralrechte in einigen Regionen, wie Aragonien, Navarra, Baskenland, Galicien, Katalonien und Balearen. Devisenrecht Spanien ist Mitglied der Europäischen Währungsunion und hat mit 1.1.1999 den Euro eingeführt. Das Devisenregime innerhalb der Europäischen Union ist vollständig liberalisiert, der Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern damit genehmigungsfrei. Die Ein- und Ausfuhr von Münzen, Banknoten, Inhaberschecks und Gold im Wert von mehr als 10.000 EUR ist zu deklarieren (Nachweis über Herkunft z.B. durch Kontoauszug). Der Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern wie auch Überweisungen vom bzw. ins Ausland sind über hierfür autorisierte Banken (alle Geschäftsbanken) abzuwickeln. Nachfolgende Daten sind von der durchführenden Bank zu steuerlichen und statistischen Zwecken an das Wirtschafts- und Finanzministerium zu melden: Name, Anschrift, Steuernummer des Absenders Name, Anschrift, Steuernummer des Begünstigten Währung, Betrag, Überweisungsgrund Die Eröffnung und das Halten von Konten in EUR oder Devisen bei ausländischen Bankinstituten bzw. bei Auslandsfilialen spanischer Banken wie auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Deviseninländern und Devisenausländern über eben diese Konten sind ebenfalls unter Einhaltung der erwähnten Meldepflicht genehmigungsfrei. Die Bezahlung von Waren kann unter Vorlage einer Handelsrechnung (oder eines Kaufvertrages) erfolgen. Postanweisungen über Beträge bis maximal 2.000 EUR von Deutschland nach Spanien und 2.000 EUR von Spanien nach Deutschland sind ohne Angabe von Gründen möglich. Ab 19.11.2012 sind Bargeldgeschäfte über 2.500 EUR grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise dürfen bis zu einem Betrag von max. 15.000 EUR Bargeldgeschäfte vorgenommen werden, wenn der Zahlende eine natürliche Person ist, die ihren Steuersitz nicht in Spanien hat, und das Geschäft rein privat veranlasst ist (etwa Touristen). Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 25 Die Sanktionen für einen Verstoß gegen diese Regelungen sind äußerst empfindlich; sowohl der Zahlende als auch der Zahlungsempfänger sind betroffen, die Höhe der Strafe beträgt 25% des barbezahlten Betrages ohne Anrechnung der vorstehend genannten Freigrenzen. Die Grundlage für diese Vorschriften ist im Artikel 7 des Ley 7/2012 vom 29.10.2012 geregelt www.boe.es. Handelsrecht und gewerbliche Bestimmungen Der spanische Código de Comercio deckt nicht alle Sektoren des Handelsrechts ab. Es kommen einschlägige Bestimmungen des Zivilrechtes sowie Verbraucherschutz-normen, Produkthaftungsregelungen, etc. hinzu. Handelsvertreterrecht Grundsätzlich gilt für den Vertretungsvertrag Vertragsfreiheit; nur wenn keine detaillierten vertraglichen Regelungen getroffen worden sind, kommen die gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung (Richtlinie der EU RL86/653 EWG); insbesondere der Gerichtsstand hat immer am Sitz des Vertreters zu sein. Gesellschaftsrecht Die häufigsten gewählten Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, S.A.) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad Limitada, S.L.) Das Mindestkapital der S.A. beträgt 60.000 EUR. Die Gründung erfolgt vor einem Notar. Die Leitung und Vertretung der Gesellschaft obliegt dem Verwaltungsrat, „consejo de administración“ oder „administrador“. Wenn das Management einem angestellten Geschäftsführer übertragen wird, erfüllt der Verwaltungsrat Aufsichtspflichten mit einem persönlichen Haftungsrisiko. Das Mindestkapital der S.L. beträgt 3.000 EUR. Die Gründung erfolgt vor einem Notar in Anwesenheit aller Gründungsgesellschafter. Einen Sonderfall stellt die Ein-Personen-Gesellschaft dar. Die Verwaltung obliegt einem Geschäftsführer, „administrador“, die ebenfalls persönlich haften. Gewerblicher Rechtsschutz Von Bedeutung sind vor allem Patente und Marken. Patente: Neben der Anmeldung eines europäischen Patentes beim Europäischen Patentamt www.epo.org in München mit Länderangabe Spanien besteht auch die Möglichkeit, ein nationales Patent beim spanischen Patentamt www.oepm.es in Spanien anzumelden und auf Spanisch zu übersetzen. Das Patentamt prüft, ob das beantragte Patent gemäß dem letzten Stand der Technik schützenswert ist. Es müssen jährliche Gebühren eingezahlt werden, um das Patent in Kraft zu halten. Marken: Die europäische Richtlinie für Markengesetze wurde in Spanien mit dem spanischen Markengesetz 17/2001 v. 7. Dezember umgesetzt. Wichtig ist, dass die eingetragene Marke real und effektiv benutzt wird. Die fehlende Benutzung einer Marke über fünf Jahre kann die Löschung derselben bedeuten, wenn dies ein Dritter fordert. Gewerberecht Das Gewerberecht ist in Spanien im Vergleich zu anderen Ländern sehr liberal. Befähigungsnachweise werden grundsätzlich nicht verlangt. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, z.B. für Elektroinstallateure und Optiker. Diese müssen den Abschluss einer einschlägigen Ausbildung nachweisen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 26 Rechtsschutz und Rechtsmittel Das spanische Patentgesetz sieht ein besonderes Prozessrecht vor. Zuständig ist der Gerichtshof der Autonomen Region, in der der beklagte Verletze seinen Sitz hat. Im Falle einer Nichteinhaltung eines Unterlassungsverbots kann eine gerichtliche Exekution beantragt werden. Im Falle einer Markenverletzung kann eine Unterbindung der Verletzung bzw. Schadenersatz gefordert werden und auch eine strafrechtliche Verfolgung beantragt werden. Investitionen und Joint Ventures Direktinvestitionen mittels Beteiligung an spanischen Gesellschaften (Beteiligung bis zu 100% möglich) sind vollkommen liberalisiert, desgleichen Portfolioinvestitionen an der Börse, es besteht lediglich eine nachträgliche Melde- bzw. Anzeigepflicht. Die Beteiligung kann erfolgen durch Einbringung u.a. von Geld, Investitionsgütern, technischer Assistenz, Patenten und Produktionslizenzen, etc. Den Trägern von Auslandsinvestitionen, egal welcher Form, steht das Recht zu, das investierte Kapital, den Veräußerungsgewinn, Gewinne und Dividenden inklusive Verkaufserlöse von Bezugsrechten ohne jedwede mengenmäßige Begrenzung ins Ausland zu überweisen. Investitionen sind nachträglich zu melden. Eine Pflicht zur vorherigen Meldung besteht nur in Ausnahmefällen, z.B. wenn die Investitionen aus sog. Steuerparadiesen stammen. Direktinvestitionen aus dem Ausland bedürfen grundsätzlich nicht der Mitwirkung eines spanischen Urkundsbeamten. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz für das konkret vorzunehmende Geschäft – also unabhängig von der Herkunft der Investitionsmittel – die Vollziehung/Erteilung in öffentlicher Urkunde verlangt. Investitionen in Glücksspielstätten, im Zusammenhang mit der nationalen Verteidigung, mit Fernseh- und Radiostationen, Bergbau, Lufttransport sowie der Herstellung und dem Vertrieb von Waffen und Sprengstoffen zur zivilen Nutzung sind eigenen Sonderregelungen unterworfen. Der Ministerrat der spanischen Regierung behält sich ferner das Recht vor, die Bestimmungen zur Liberalisierung von Auslandsinvestitionen auszusetzen, sofern die Ausübung der öffentlichen Gewalt, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit und Gesundheit betroffen sein können. Immobilienkäufe sind völlig liberalisiert, sofern der Investitionswert 3 Mio. EUR nicht übersteigt. In letzterem Falle besteht dann ebenfalls die schon zuvor genannte nachträgliche Meldepflicht. Steuerbestimmungen Körperschaftssteuer (Impuesto de Sociedades) Juristische Personen unterliegen in Spanien der Körperschaftssteuer. Der Steuertarif ist proportional und beträgt 30%. Gewerbesteuer (Impuesto sobre Actividades Económicas) Hierbei handelt es sich um eine direkte Steuer, der alle Personen unterliegen, die einer gewerblichen, künstlerischen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Es bestehen drei Steuersätze. Die Entrichtung des Gemeinde-Steuersatzes berechtigt den Steuerzahler zur Tätigkeit innerhalb einer Gemeinde. Der Provinz-Satz wird bezahlt, wenn sich die Tätigkeit des Steuerpflichtigen auf eine ganze Provinz erstreckt. Wer seine Tätigkeit in ganz Spanien ausübt, unterliegt dem nationalen Satz. Für die Gewerbesteuer gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Bemessungsgrundlagen, so z.B. Anzahl der Arbeitnehmer, Größe der Geschäftsräume oder Stromverbrauch. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 27 Seit 1. Januar 1993 fallen für innergemeinschaftliche Lieferungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten überhaupt keine Zölle mehr an. Eine Ausnahme bilden die Kanarischen Inseln: Dort kommt in gewissen Fällen eine spezielle Inselsteuer zur Anwendung. Um die Entwicklung eigener Industrien auf den Inseln zu fördern, hat die EU im Rahmen des ultraperipheren Statutes die Einführung einer neuen Inselsteuer für bestimmte Importprodukte genehmigt, die in Konkurrenz zu einer lokalen Erzeugung auf den Inseln stehen. Die Steuer „Arbitrio sobre Importaciones y Entregas de Mercancías en las Islas Canarias” gilt ab 1.1.2002 und wird beim Import eingehoben. Der Anwendungsbereich ist gegenüber der alten Inselsteuer sehr beschränkt und umfasst konkrete Produkte in den Bereichen Landwirtschaft, Viehzucht, Forstwirtschaft und Fischfang, Bergbau und Steinbrüche, Baumaterialien, Erdölproduktion- und -raffinerie, Chemie, Metallindustrie, Lebensmittel und Getränke, Tabak, Textilien, Leder und Schuhe, Holz und Holz verarbeitende Industrie, Papierindustrie, Graphik und Druckindustrie. Patent-, Marken- & Musterrecht Patent- und Markenrecht Das Patentgesetz (1986) verbesserte den Patentschutz wesentlich. Die Bestimmungen berücksichtigen das Abkommen von München über das Europapatent (1973) und jenes von Luxemburg über das EG-Patent (1975). Durch die Einbeziehung des Abkommens von München über das Europapatent gilt der Patentschutz des Europarates auch für Spanien. Eingeführt wurde die Patentierbarkeit von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen sowie Nahrungsmitteln. Der Schutz für Gebrauchsmuster wurde von 20 auf 10 Jahre verkürzt. Im Markenrecht gilt die Gemeinschafts(EU)-Marke. Sie entsteht durch Anmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (MARKEN/MUSTER/GEBRAUCHS-MUSTERMODELLE) in Alicante, Spanien. Europaeinheitliches Verfahren für die Anmeldung von EU-weit gültigen Marken; Schutz: 10 Jahre ab Antragseinreichung; verlängerbar um weitere 10 Jahre Adresse des Harmonisierungsamtes - Antrag kann in deutscher Sprache gestellt werden. Europäisches Patent Das europäische Patent muss beim Europäischen Patentamt in München angemeldet werden. Im Antrag müssen die europäischen Länder angeführt werden, in welchen Patentschutz gewährt werden soll. Die Prüfung erfolgt einheitlich vom Europäischen Patentamt. Bei Nennung Spanien muss eine spanische Übersetzung beigelegt werden. Urheberrecht Ist in Spanien im Urhebergesetz (Ley de la Propiedad Intelectual, 22/1987 vom 11.1.1987) geregelt. Urheberrechte werden im Registro de la Propiedad Intelectual (Register für geistiges Eigentum) beim spanischen Kulturministerium registriert. Verwertungsrechte bedürfen der Schriftform und werden ebenfalls im Register eingetragen. Lizenzvergabe Der Technologietransfer nach Spanien ist vollständig liberalisiert. Rechtliche Aspekte Es gelten die EG-Verordnungen 2349/84 und 556/89 und die Vertragsgestaltung richtet sich nach diesen aus. Gestaltung von Lizenzverträgen Siehe rechtliche Aspekte. Rechtsanwälte und Steuerberater Die Deutsche Handelskammer (AHK) für Spanien verfügt unter ihren Mitgliedern über einen großen Kreis von deutschen und deutschsprachigen Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie weiteren Fachanwälten und Dienstleistern aus den Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 28 Bereichen Recht und Steuern. Suchen Sie kostenlos in die Datenbank der AHK Spanien nach Dienstleistern auf dem gewünschten Fachgebiet www.ahk.es. Deutschen Firmen wird in diesem Zusammenhang empfohlen, vor Erteilung von Aufträgen zur rechtsfreundlichen Vertretung beim Anwalt ihrer Wahl die voraussichtlich zu erwartenden Kosten zu erheben. Für die Beurteilung der gerichtlichen Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind das Brüsseler Übereinkommen (geschlossen am 27. September 1968), sowie die UN-Kaufrechtskonvention, denen beide Länder beigetreten sind, heranzuziehen. Eigentum und Forderungen Die wichtigsten Instrumente zur Sicherung von Eigentum und Forderungen in Spanien sind Eigentumsvorbehalt und Mobiliarhypothek. Eigentumssicherung Neben Eigentumsvorbehalt und Mobiliarhypothek sind als Absicherung noch folgende Instrumente zu empfehlen: unwiderruflich bestätigtes Bankakkreditiv und mit Aval einer erstklassigen Bank versehener Wechsel. Bei länger bestehenden Geschäftsbeziehungen können auch pagarés herangezogen werden (siehe Punkt Wechsel- und Scheckrecht). Eigentumsvorbehalt WICHTIG: Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes ist möglich; die Wirksamkeit gegenüber Dritten ist jedoch nur dann gegeben, wenn der Vorbehalt in Form einer notariellen Urkunde errichtet wird und in das zugehörige Register eingetragen wurde. Forderungseintreibung Erste Interventionen bei Zahlungsverzögerungen übernehmen in der Regel die AHK Spanien www.ahk.es. Die AHK Spanien www.ahk.es benötigt dazu Rechnungen und Korrespondenzkopien. Manchmal genügen diese auch, um den säumigen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Bei Zahlungsverweigerung empfehlen die AHK‘s die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, wenn die Forderung über 3.000 EUR beträgt. Auf Wunsch können Kontakte zu deutsch sprechenden Anwälten hergestellt werden. Wechsel- und Scheckrecht Das Wechsel- und Scheckrecht („Ley 19/1985, Cambiaria y del Cheque“) nähert sich weitgehend den Regelungen der Genfer Abkommen über einheitliches Wechsel- und Scheckgesetz an. Der Wechsel hat grundsätzlich abstrakten Charakter, wodurch die Stellung des Gläubigers gestärkt wird. In der Praxis sollten Scheck oder Wechsel jedoch nicht unbedingt als risikoloses Zahlungsmittel angesehen werden. In jedem Fall erleichtert und beschleunigt ein Wechsel bzw. Scheck, auch ein „Pagaré“ bzw. Eigenwechsel, die Eintreibung von Außenständen sehr, sofern bei Nichtzahlung diese einen direkten Vollstreckungstitel darstellen. Eine wichtige Voraussetzung für die Vollstreckungswirkung des Wechsels, “Pagaré“ und Schecks ist, dass die gesetzlichen spanischen Formvorschriften genauestens eingehalten werden, im Falle des Wechsels die Steuern entrichtet sind, der Effekt am Fälligkeitstage oder innerhalb der hierauf folgenden zwei Werktage zur Zahlung vorgelegt wird und dass bei Nichtzahlung der Protest innerhalb von acht Werktagen erfolgt. Anstelle eines notariellen Protestes genügt auch ein entsprechender Vermerk der Zahlstelle. Eine Protesterhebung ist bei der Geltendmachung von Ansprüchen direkt gegen den Wechselbezogenen oder –bürgen sowie den Unterzeichner eines "Pagaré" nicht erforderlich. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 29 Wird ein Wechsel mit Ausstellung in Spanien gewählt, sollte das spanische Wechselformular mit der entsprechenden Steuermarke genutzt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass bei einer Frist von mehr als sechs Monaten zwischen Ausstellungs- und Fälligkeitsdatum die entsprechende doppelte Wechselsteuer anfällt. Bei Fehlen eines Titels mit Vollstreckungswirkung oder bei nicht sanierbaren Formfehlern von Wechseln, Schecks oder "Pagarés" bleibt für die Forderungsbetreibung nur das ordentliche Erkenntnisverfahren vor den entsprechenden Zivilgerichten. Insolvenzrecht Das im jüngst umfassend reformierten Konkursgesetz (Ley Concursal) geregelte spanische Insolvenzrecht hat die Weiterführung der Unternehmen zum Prinzip. Hierzu wurden diverse Rechtsinstitute geschaffen (Refinanzierungsabreden, vorgezogener Konkursvergleich, konkursrechtliche Mediation), mit denen die Eröffnung eines Konkursverfahrens verhindert werden soll, da ein solches in der Praxis bislang in der Regel in der Liquidation endet. Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder drohend zahlungsunfähig, so kann es von einem der vorgenannten Rechtsinstitute Gebrauch machen, was zur faktischen Aussetzung der gesetzlichen Insolvenzantragsfrist führt. Kann die Zahlungsunfähigkeit nicht abgewendet werden, so ist vor dem zuständigen Handelsgericht die Einleitung eines Konkursverfahrens zu beantragen. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens kann neben dem Schuldner (concurso voluntario) auch dessen Gläubiger (concurso necesario) einen Konkursantrag stellen. Das Konkursgesetz sieht vor, dass bei Antragstellung durch einen Gläubiger, der erfolglos in das Schuldnervermögen vollstreckt hat, das Handelsgericht innerhalb eines Tages per Beschluss die Insolvenz zu erklären hat. Aufgrund der notorischen Überlastung der Handelsgerichte ist die genannte Frist allerdings als hypothetisch zu verstehen. Die Antragstellung durch einen Gläubiger führt dazu, dass Teile der diesem zustehenden Forderungen privilegiert werden. Bei Einleitung des Verfahrens wird die unternehmerische Tätigkeit von einer Konkursverwaltung weitergeführt bzw. überwacht. Während im Falle eines vom Schuldner selbst beantragten Konkurses die Vertretungsorgane weiterhin das Unternehmen gegenüber Dritten vertreten können, werden diese im Falle eines von einem Gläubiger beantragten Konkurses durch die Konkursverwaltung ersetzt. Die Konkursverwaltung wird vom Konkursrichter ernannt und besteht grundsätzlich aus einer natürlichen oder juristischen Person: Rechtsanwalt oder Betriebswirt. Nur im Falle von Unternehmenskonkursen, die von großer wirtschaftlicher Relevanz sind, werden drei Insolvenzverwalter, die einen Gläubigervertreter einschließen, bestellt. Auch das Verfahren wurde nach der letzten Reform beschleunigt. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen innerhalb eines Monats nach Konkursveröffentlichung im Staatsanzeiger anmelden. Die Forderungsanmeldung kann auch durch hierzu bevollmächtigte Vertreter erfolgen. Wird die Anmeldungsfrist versäumt, droht die Herabstufung der geltend gemachten Zahlungsansprüche als nachrangige Konkursforderung. Die Konkursverwaltung erstellt innerhalb von einem, höchstens zwei, Monaten einen vorläufigen Bericht, der die gesellschaftsrechtliche und wirtschaftliche Entwicklung der Schuldnerin unter Angabe der zur Insolvenz führenden Gründe darstellt sowie die Gläubigerliste und das Vermögensinventar enthält. Einige Tage vor Einreichung des Berichts bei Gericht, wird den Gläubigern per e-mail der Entwurf der Gläubigerliste und des Vermögensinventars zur Stellungnahme übersandt. Der Bericht wird dann vom Handelsgericht zur Einsichtnahme aufgelegt. Zur Einsichtnahme bei Gericht sind nur solche Gläubiger berechtigt, die sich entsprechend vertreten im Verfahren förmlich eingetragen haben. Wird der Bericht nicht innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist angefochten, hat der Gläubiger die festgestellten Forderungen gegen sich gelten zu lassen. Das Konkursverfahren gliedert sich in vier Phasen auf: Allgemeine Phase (fase común) zur Feststellung der Aktiv- und Passivmasse; Konkursvergleichsphase (fase de convenio) in der ggfs. ein Konkursvergleich mit der notwendigen Gläubigermehrheit geschlossen wird; Qualifikationsphase (fase de calificación) in der geprüft wird, ob der Konkurs schuldhaft verursacht Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 30 wurde und deshalb ggfs. eine gesamtschuldnerische Haftung der rechtliche oder faktischen Vertreter besteht; Liquidationspahse (fase de liquidation) in der das vorhandene Schuldnervermögen verwertet und an die Gläubiger entsprechend ihres Ranges bzw. Forderungsprivilegs verteilt wird. Vertretungsvergabe Auch der bestformulierte Handelsvertretungsvertrag ist nicht sein Papier wert, wenn die als Vertreter gewählte Person oder Firma dazu ungeeignet ist. Das Risiko der falschen Wahl kann nur derjenige mindern, der Zeit und Geld investiert, um noch vor Vertragsunterzeichnung die erwartete Qualifikation der für die Vertretung in Aussicht genommenen Person oder Firma vor Ort zu überprüfen. Je präziser ein Vertrag formuliert ist, desto größer ist die Chance, sich in Auseinandersetzungen zu behaupten. Für die Vertragsformulierung sollten daher immer rechtskundige Personen zugezogen werden. Die AHK Spanien bietet deutschen Unternehmen Fiskalvertretung an. Für weitere Informationen www.ahk.es . Arten von Vertretern Das spanische Recht Handelsvertreter. unterscheidet zwischen selbständigem und unselbständigem Als selbständiger Handelsvertreter verpflichtet sich eine natürliche oder juristische Person (Agent, Vertreter) gegenüber einer anderen (Unternehmer) ständig zur Vermittlung (Vermittlungsvertreter), und bei ausdrücklich erteilter Bevollmächtigung auch zum Abschluss von Handelsgeschäften (Abschlussvertreter) im fremden Namen und für fremde Rechnung. Dabei übernimmt sie nicht das Risiko dieses Geschäfts, es sei denn, es bestehen besondere vertragliche Vereinbarungen. Auf die unselbständigen Handelsvertreter finden die Vorschriften des spanischen Arbeitsrechtes Anwendung. Diese kommen damit in den Genuss eines verstärkten Kündigungsschutzes. Will man dies ausschließen, empfiehlt sich eine entsprechende Klarstellung der Rechtsstellung des Handelsvertreters im Vertrag. Unselbständige Handelsvertreter können nur Einzelpersonen sein, also nicht juristische Personen. Sie unterscheiden sich von den selbständigen Handelsvertretern vornehmlich dadurch, dass sie weder über eine eigene Betriebsorganisation verfügen noch in der Lage sind, ihre Dienstzeit frei einzuteilen. Arbeits- & Sozialrecht Spanien hält mit fast 25% Arbeitslosenquote die Spitzenreiterrolle in der EU inne. Die extrem hohen gesetzlichen Abfertigungen im Falle von Kündigungen durch den Arbeitgeber führten dazu, dass eine große Mehrheit der neu abgeschlossenen Arbeitsverträge befristet sind. Mit der spanischen Arbeitsrechtreform (Gesetz 3/2012 vom 6.7.2012) wurde das Arbeitsrecht an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis Monteure Gruppe A (Angehörige der 27 EU-Mitgliedstaaten, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) Diese Arbeitnehmer haben nach den EU-Richtlinien 68/360 und 96/71/CE den rechtlichen Status von "entsendeten" Arbeitnehmern. Das entsprechende spanische Gesetz (45/1999 vom 29.11.) sowie Gesetzesdekrete (5/2000 vom 4.8., 1710/1997 vom 14.11., 717/1995 vom 5.5. und 240/2007 vom 16.2.) bezwecken die Gleichstellung dieser Arbeitnehmer mit den spanischen Arbeitnehmern. Folglich sind ausländische Unternehmen verpflichtet - unabhängig von der Gesetzgebung, die für den Arbeitsvertrag ihre Anwendung findet - gewisse in der spanischen Gesetzgebung vorgesehene Vorschriften (hinsichtlich Arbeitszeit, Mindestlohn, Unfallverhütung, Streikrecht etc.) zu befolgen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 31 Dessen ungeachtet gelten für die entsendeten Arbeitnehmer die in der Gesetzgebung des Herkunftslandes, in den Tarifabkommen und in ihren individuell abgeschlossenen Arbeitsverträgen vorgesehenen Bedingungen. Die Arbeitnehmer benötigen zum Nachweis ihres Aufenthaltes folgende Dokumente: Für die Einreise nach Spanien und einen Aufenthalt von weniger als drei Monaten ist lediglich ein gültiger Reisepass oder gegebenenfalls ein gültiger Identitätsausweis, aus denen die Staatsangehörigkeit hervorgeht, notwendig. Wenn die Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien von EU-Mitgliedstaaten, Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen länger als acht Tage dauert, müssen die entsandten Arbeitnehmer vor Arbeitsaufnahme bei den regional zuständigen Arbeitsbehörden angemeldet werden. Diese Entsendemitteilung erfolgt formlos auf Spanisch und muss folgende Informationen enthalten: Name und Adresse des entsendenden Unternehmens Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und steuerlicher Geschäftssitz des Unternehmens Persönliche (Name, Adresse) und berufliche Daten (Berufsausbildung) der entsendeten Arbeitnehmer sowie Personalausweisnummer oder Passnummer Beschreibung der vom jeweiligen Arbeitnehmer in Spanien zur verrichteten Arbeiten /zu erbringenden Dienstleistungen mit Angabe der Entsendeart Angabe des Arbeitsortes in Spanien Angaben über den Auftraggeber Beginn und voraussichtliche Dauer der Tätigkeit Die Nichtanzeige der Entsendung kann mit Bußgeldern geahndet werden. Selbstständige unterliegen keiner Meldepflicht. Ebenso nicht der Meldepflicht unterliegen Entsendungen im Rahmen der Fortbildung. Monteure Gruppe B (aus allen anderen Staaten als Monteure A) Für nach Spanien entsendete Arbeiter, die unter anderem im Rahmen der Errichtung von Fabrikanlagen, Elektrizitätswerken, Infrastrukturprojekten, Bauten, beim Aufbau von Strom- und Gasversorgungsnetzen, Eisenbahn- und Telefonnetzen, bei der Errichtung, Inbetriebnahme, Reparatur und Instandhaltung von Produktionsanlagen Arbeiten verrichten oder Dienstleistungen erbringen, findet nicht die im Ausführungsgesetz 4/2000 vorgesehene allgemeine Regelung, sondern die in der Königlichen Verordnung 2393/2004 vorgesehene Sonderregelung Anwendung. Gemäß der vorstehend genannten Königlichen Verordnung sind bei der Beantragung einer Arbeitsgenehmigung in Spanien folgende Erfordernisse zu berücksichtigen: Dem Arbeitnehmer muss für die Gültigkeitsdauer seiner Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung eine dauerhafte Beschäftigung zugesichert werden. Das antragstellende Unternehmen muss die Anmeldung für die entsprechende Sparte bei der Sozialversicherung vorgenommen und alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt haben. Vom Unternehmen kann ein Nachweis über die für das Unternehmensprojekt verfügbaren finanziellen, materiellen und personellen Ressourcen verlangt werden. Die im Beschäftigungsangebot ausgeschriebenen Konditionen müssen mit den in den geltenden Vorschriften der anwendbaren Gesetzgebung für die dieselbe Tätigkeit, Berufskategorie und Ort vorgesehenen übereinstimmen. Die für die Ausübung des Berufes erforderlichen, gegebenenfalls homologierten Abschlüsse müssen nachgewiesen werden. Gegebenenfalls müssen die entsprechenden Befähigungsnachweise erbracht werden. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 32 Die ausländischen Arbeitnehmer dürfen in Spanien und in den Herkunftsländern nicht wegen Rechtswidrigkeiten, die in der spanischen Rechtsordnung als Delikt eingestuft sind, vorbestraft sein. Die ausländischen Arbeitnehmer dürfen sich nicht rechtswidrig auf spanischem Hoheitsgebiet aufhalten. Leiharbeitsunternehmen Die Entsendung eines Arbeitnehmers über ein Leiharbeitsunternehmen, das diesen einem in Spanien niedergelassenen oder dort seine Aktivität ausübenden Unternehmen zur Verfügung stellt, bedarf unabhängig von der Dauer der Entsendung einer vorherigen Mitteilung. Register akkreditierter Firmen (“Registro de Empresas acreditadas”) Jedes Unternehmen, das beabsichtigt, Dienstleistungen auf einer Baustelle in Spanien in Auftrag oder Unterauftrag zu nehmen, muss gemäß dem Gesetz 32/2006 vom 18. Oktober über Unterbeauftragung in der Baubranche im Register akkreditierter Firmen (REA) eingetragen sein, auch die Firmen, die in Spanien keine Niederlassung haben, aber ihre Mitarbeiter in dieses Land entsenden. Der Zweck dieses Registers liegt darin zu bescheinigen, dass alle Unternehmen, die in der Baubranche arbeiten, die Auflagen zur Verhütung von Arbeitsrisiken erfüllen. Für die Eintragung sind bestimmte Voraussetzungen vorgesehen. Die wichtigste ist, dass die Firma einen Sicherheitsplan vorlegt. Wenn die Firma Mitarbeiter von z. B. Deutschland schickt, so muss der deutsche Sicherheitsplan ins Spanische übersetzt und vorgelegt werden. Wenn die Firma spanische Mitarbeiter einstellt, so muss diese einen spanischen Sicherheitsplan erstellen und vorlegen. Man kann sich eigentlich nicht dem Sicherheitsplan einer anderen Firma „anschließen“. Laut Gesetz braucht jede Firma ihren eigenen Sicherheitsplan. Für Firmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen, ist ein vereinfachtes Eintragungsverfahren vorgesehen, welches folgende Besonderheiten aufweist: Bei Entsendungen von Arbeitnehmern, die weniger als acht Tage dauern, ist die Eintragung nicht notwendig. Die Entsendung von Arbeitnehmern nach Spanien gemäß Art. 5 des Gesetzes 45/1999 v. 29. November (siehe Punkt 2.3) ist im Voraus anzukündigen. Die erste Mitteilung über die Entsendung gilt zugleich als Antrag auf Eintragung, welcher die Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen zur Zahlungsfähigkeit und unternehmerischer Qualität beizufügen ist (Modell Anhang I.A Königliches Dekret 1109/2007). Ab dem Datum der Mitteilung betrachtet man die Firma als provisorisch eingetragen, bis die Arbeitsbehörde die definitive Eintragung vornimmt oder ablehnt. Bei zukünftigen Mitteilungen über die Entsendung von Arbeitnehmern ist die Eintragungsnummer im REA anzugeben. Sozialversicherung, Sozialversicherungsabkommen Grundsätzlich ist eine Bescheinigung A 1 für jede vorübergehende Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bei dem zuständigen Träger im Voraus zu beantragen. https://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/ArbeitenAusland/Entsendung.htm Prozessrecht Die spanische Arbeitsgerichtsbarkeit ist im „Ley de Procedimiento Laboral“ aus dem Jahre 1995 geregelt. Wenn der Arbeitnehmer die Kündigung anfechten will, muss er innerhalb von 20 Arbeitstagen nach Kündigung die Klage einreichen, wenn ein Versuch einer gültigen Einigung von Gericht misslungen ist. Die Einschaltung eines einschlägigen Anwaltes als Vertretung vor Gericht ist zu empfehlen. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 33 Sofern das Urteil gegen den Arbeitgeber ergeht, sind die zwischen Kündigung und Urteil fälligen Gehälter auszuzahlen. Schiedsgerichtsbarkeit Spanien hat das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) ratifiziert. Hierin verpflichten sich die Vertragsstaaten, auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangene Schiedssprüche anzuerkennen und zu vollstrecken. Es kann daher im Vertrag mit Ihrem ausländischen Vertragspartner die Zuständigkeit der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Die Internationale Handelskammer ist eine weltweit vertretene Organisation und hat aus historischem Zufall heraus ihren Sitz in Paris. Die Schiedsklausel der Internationalen Handelskammer (ICC) lautet: "All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules." Die Schiedsklausel ist auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Zweckmäßige zusätzliche Vereinbarungen der Schiedsklausel: die Anzahl der Schiedsrichter beträgt.......................... (einer oder drei); es ist............................materielles Recht anzuwenden; (applicable law) die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist...................................... Detaillierte Auskünfte: ICC Deutschland, Internationale Handelskammer Postfach 10 08 26, 50448 Köln oder Mittelstraße 12-14, 50672 Köln, Tel.: +49(0) 2 21 / 257 55 71, Fax: +49(0) 2 21 / 257 55 93, E-Mail: icc@icc-deutschland.de Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 34 Bayerisches Außenwirtschaftsangebot Die bayerische Staatsregierung unterstützt in enger Zusammenarbeit mit ihren Partnern aus der Wirtschaft - insbesondere den Kammern und Verbänden - und Bayern International, die in Bayern ansässigen Unternehmen dabei, die Chancen der Globalisierung zu nutzen. Gerade dem Mittelstand, dem Rückgrat der bayerischen Wirtschaft, gilt das besondere Augenmerk. Auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderprogramme und Aktivitäten helfen, neue Märkte im Ausland zu erschließen, Kontakte zu internationalen Partnern aufzubauen und Geschäfte abzuwickeln: Messebeteiligungen Delegationsreisen Unternehmerreisen Auslandsrepräsentanzen Kooperations- und Markterschließungsprojekte Exportinitiative des Bundes Einstieg in den Export Veranstaltungen Go International Bayern - Fit for Partnership Delegationsbesuche Finanzierungshilfen Tipp! Das Förderprojekt „Fit für Auslandsmärkte – Go International“ unterstützt mittelständische bayerische Unternehmen beim Auslandsgeschäft mit seinem DreiStufen-Konzept: 1. Untersuchung der Internationalisierungsfähigkeit des Unternehmens 2. Erstellung eine individuellen Internationalisierungsplans 3. Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung des Plans. Weitere Infos unter www.go-international.de Alle Informationen über aktuelle und länderund branchenspezifische Förderprojekte finden Sie unter www.auwi-bayern.de/foerderung Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 35 INFORMATION FÜR GESCHÄFTSREISEN Sowohl bei der Vorbereitung für Ihre Reise als auch während Ihres Aufenthaltes im Ausland stehen Ihnen die AHK Spanien mit ihrem Service zur Verfügung. Einreisebestimmungen Spanien ist Mitglied des Schengener Abkommens, somit brauchen deutsche Staatsbürger kein Dokument für die Einreise. Für jeden Aufenthalt im Land ist allerdings ein Identitätsausweis (z.B. Reisepass) erforderlich. Nicht-EU-Bürger, die zum Stammpersonal einer deutschen Firma gehören und zu Montagezwecken nach Spanien einreisen, benötigen ein Einreisevisum vom spanischen Konsulat in Deutschland. Dos & Don’ts Spanien ist nun seit drei Jahrzehnten ein demokratisches Land und hat insbesondere seit dem EUBeitritt vor 20 Jahren einen radikalen gesellschaftlichen Wandel und einen beispiellosen wirtschaftlichen Aufhol- und Modernisierungsprozess vollzogen. Die Realität des Alltagslebens hat weder mit dem alten „Macho“-Klischee noch mit den gängigen Klischees des Urlaubs- und Strandparadieses zu tun. In den Großstädten und in weiten Teilen des Landes ist die diesem Wandel folgende Dynamik offensichtlich. Da die meisten Spanier die Nachmittagssiesta nur noch aus Erzählungen ihrer Vorfahren kennen, die Essenszeiten aber beibehalten (14.00 bis 16.00 h, 21.00 bis 23.00 h), arbeiten sie heute länger und schlafen weniger als viele andere Europäer. Selbst im Urlaubsmonat August halten viele Firmen mehr als nur einen Notbetrieb aufrecht. Das Geschäftsleben entspricht europäischen Standards. Spanier sind nebst ihrer Improvisationsgabe gute Verhandler und legen großen Wert auf persönlichen Kontakt. Besuchen Sie Ihre Geschäftspartner regelmäßig, nehmen Sie sich Zeit für eine Einladung zum Mittag- oder Abendessen, und laden Sie auch nach Deutschland ein! Auch wenn die jüngere Generation zunehmend Englisch spricht und versteht, empfiehlt sich für Erstkontakte, Einführungsschreiben und grundlegende geschäftliche Besprechungen die Verwendung des Spanischen. Lesen Sie hierzu auch den Auslandsknigge im Außenwirtschaftsportal Bayern www.auwibayern.de → Länder → Europa → Länderinfos Spanien. Anreise Mehrere tägliche Direktflüge nach/von Madrid (Iberia, Air Berlin, easyJet) und Barcelona (Air Berlin, easyJet, Lufthansa) und Palma de Mallorca, desweiteren viele tägliche Verbindungen über München, Zürich, Frankfurt oder Paris. Dichtes Inlandsflugnetz und -hochgeschwindigkeitszugnetz. Mit dem Auto Berlin-Madrid (21h); Berlin-Barcelona (17h). Geschäftszeiten Sehr unterschiedlich, meist 9.00-14.00 Uhr und 16.00-20.00 Uhr. Ämter und Banken von 8.30 bis 14.00 Uhr. Einkaufszentren sind durchgehend gewöhnlich bis 22.00 h und meist auch an Wochenenden geöffnet. Feiertage (einschließlich regionale Feiertage) (2014): 1. Januar (Neujahr), 6. Januar (Dreikönigstag), 18. April (Karfreitag), 1. Mai (Tag der Arbeit), 1. Mai (Tag der Arbeit), 15. August (Maria Himmelfahrt), 12. Oktober (Span. Nationalfeiertag), 1. November (Allerheiligen), 6. Dezember (Tag der Verfassung), 8. Dezember (Maria Empfängnis), 25. Dezember (Weihnachten) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 36 Zusätzliche Regionale Feiertage in Madrid (2013 & 2014): 19. März (San José), 17. April (Gründonnerstag), 2. Mai (Stadtfest Comunidad Madrid), sowie zwei lokale Feiertage in der Stadt Madrid (15. Mai, San Isidro, und 9. November, Virgen de la Almudena). Zusätzliche Regionale Feiertage in Barcelona (2013): 26. Dezember (Stephanitag) (2014): 21. April (Ostermontag), 24. Juni (San Joan), 11. September (Katalanischer Nationalfeiertag), 24. September (La Mercé – Stadtfest Barcelona), 26. Dezember (Stephanitag). Notrufe Allgemeine Notrufe: Polizei: Rettung: Feuerwehr: Bereitschaftsapotheke: 112 091, 092 (städtische Polizei) 061 080 098 Maße und Gewichte Das metrische System Strom 220 V Trinkgeld Im gehobenen Gastgewerbe ca. 5% empfohlen, aber alle Restaurationsbetriebe in Spanien inkludieren das Service bereits in der Rechnung. Postgebühren Ansichtskarte nach Deutschland : 0,75 EUR Brief nach Deutschland (bis 20 g): 0,75 EUR In Spanien heißt die Post „CORREOS“. Telefonieren Vorwahl Spanien: Vorwahl Deutschland: +34 +49 Festnetz Nach Deutschland ca. 0,12 EUR/min (+0,15 EUR für den Rufaufbau) Öffentliche Fernsprecheinrichtungen Telefonwertkarten sind bei allen Tabakläden (Estanco) und Nahversorgern ab 5 EUR erhältlich. Handy In Spanien angekommen, wählt das Handy, wenn nicht anders eingestellt, automatisch das Netz mit der besten aktuellen Netzanbindung ein. Vorherige Abklärung mit dem deutschen Handy Provider hilft den besten Provider und Roaming Tarife zu finden. PrePaidKarten: Mit freigeschalteten Handys können spanische SIM-Karten (PrePaid) verwendet wer-den. SIM-Karten sind in allen Handyshops (Orange, Vodafone, Movistar, Yoigo etc), mit Guthaben ab 10 bis 20 EUR in Tabakläden (Estancos) erhältlich. Lokale Handy-Verträge: Langfristige Verträge bieten Movistar, Orange, Vodafone, sowie MásMóvil, Yoigo, etc. Tarifüberblick: www.gsmspain.com/tarifas Internet: Telefonieren per Internet ist in Spanien eine günstige und verbreitete Alternative. Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 37 Kostenlose Internet WIFI Hotspots Madrid: www.gomadrid.com Barcelona: www.bcn.cat Gebührenpflichtige Internetcafés: Madrid: www.world66.com Barcelona: www.world66.com Durchschnittliche Aufenthaltskosten pro Tag Bei Unterkunft in Hotels der Luxusklasse ca. 250 bis 400 EUR; in 4 bzw. 3-Stern-Hotels ca. 100 bis 200 EUR. Zeitverschiebung Keine Zeitverschiebung gegenüber der MEZ auf der Iberischen Halbinsel, Ceuta, Melilla und den Balearen. Kanarische Inseln: MEZ minus 1 Stunde. Lokale Verkehrsmittel Madrid: Verkehrsbetriebe: www.ctm-madrid.es Autobus (Fahrschein 1,5 EUR) U-Bahn ('Metro'; Fahrschein 1,5-2 EUR) Flughafenaufschlag (Suplemento) 3 EUR 10-er Block (gültig für Autobus und U-Bahn: 12,20 EUR) Zug (‚Renfe‘-Fahrschein 1,6 EUR) 10-er Block (gültig nur für Zug: 9,7 EUR) Tourist-Card (EUR 8,4/Tag; 35,40 EUR/Woche) Barcelona: Verkehrsbetriebe: www.tmb.cat Stadtbusse und U-Bahn (Fahrpreis: 2 EUR) 10-Fahrten (für Autobus und U-Bahn: 9,80 EUR) Ermäßigungen mit Madrid Card www.madridcard.com www.barcelonaturisme.com. und Barcelona Card Taxis Ein Taxi kann einfach von der Straße heran gewunken werden. Das Taxameter startet abhängig von der Tageszeit bei 2,10 EUR (max. 4 EUR) und läuft dann je Kilometer um 1-1,20 EUR weiter. Aufschläge werden zum/vom Flughafen, Messegelände oder (Bus)Bahnhof berechnet (3-5 EUR). Keine Aufschläge für Gepäck (55x35X35), Kleintiere oder Rollstühle. Für die Strecke vom Flughafen (Madrid sowie Barcelona) zum Stadtzentrum muss man mit etwa 30-35 EUR (inkl. Aufschlag) rechnen. Stellen Sie sicher, dass das Taxameter eingeschaltet ist. Kfz-Bestimmungen Keine Besonderheiten; Mitführen eines Schutzbriefes empfehlenswert. Devisenvorschriften Spanien ist Mitglied der Europäischen Währungsunion und hat mit 1.1.1999 den Euro eingeführt. Das Devisenregime innerhalb der Europäischen Union ist vollständig liberalisiert, der Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern damit genehmigungsfrei. Die Ein- und Ausfuhr von Münzen, Banknoten, Inhaberschecks und Gold im Wert von mehr als 10.000 EUR ist zu deklarieren (Nachweis über Herkunft z.B. durch Kontoauszug). Der Zahlungsverkehr zwischen Deviseninländern und Devisenausländern wie auch Überweisungen vom bzw. ins Ausland sind über autorisierte Banken (alle Geschäftsbanken) Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 38 abzuwickeln. Nachfolgende Daten sind von der durchführenden Bank zu steuerlichen und statistischen Zwecken an das Wirtschafts- und Finanzministerium zu melden: * Name, Anschrift, Steuernummer des Absenders & gleiche Daten des Begünstigten * Währung, Betrag, Überweisungsgrund Die Eröffnung und das Halten von Konten in Euro oder Devisen bei ausländischen Bankinstituten bzw. bei Auslandsfilialen spanischer Banken wie auch die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Deviseninländern und Devisenausländern über ebendiese Konten sind ebenfalls unter Einhaltung der erwähnten Meldepflicht genehmigungsfrei. Die Bezahlung von Waren kann unter Vorlage einer Handelsrechnung (oder eines Kaufvertrages) erfolgen. Verbot von Bargeldgeschäften über EUR 2.500 Eine wesentliche Neuerung gibt es im Bereich Bargeldgeschäfte: Ab 19.11.2012 sind Bargeldgeschäfte über EUR 2.500 grundsätzlich verboten. Ausnahmsweise dürfen bis zu einem Betrag von max. EUR 15.000 Bargeldgeschäfte vorgenommen werden, wenn der Zahlende eine natürliche Person ist, die ihren Steuersitz nicht in Spanien hat, und das Geschäft rein privat veranlasst ist (etwa Touristen). Die Sanktionen für einen Verstoß gegen diese Regelungen sind äußerst empfindlich; sowohl der Zahlende als auch der Zahlungsempfänger sind betroffen, die Höhe der Strafe beträgt 25% des barbezahlten Betrages ohne Anrechnung der vorstehend genannten Freigrenzen. Die Grundlage für diese Vorschriften ist im Artikel 7 des Ley 7/2012 vom 29.10.2012 geregelt www.boe.es. Zollvorschriften (Reisegepäck, Musterkollektion) Carnet ATA nicht erforderlich, mit Ausnahme von Kanarischen Inseln, Ceuta und Melilla. Impfungen Neben den in Deutschland empfohlenen Impfungen besteht für die Einreise zurzeit keine Impfpflicht. Wichtige Sehenswürdigkeiten in Barcelona ALTSTADT (Barrio Gótico) mit Kathedrale, Kirche Santa María del Mar (beide gotisch), zahlreichen Palästen aus Gotik und Renaissance, Plaça Jaume (mit Sitz der Landesregierung und Rathaus), Bereich um die Kirche Santa María del Pi und die Straße Montcada (u.a. Picasso-Museum). PASEO DE GRACIA Prachtstraße zwischen Plaza Catalunya und Avenida Diagonal mit berühmten Bauten des "modernismo" (Jugendstil), u.a. Casa Lleó Morena (Nr. 35), Casa Amatller (Nr. 41) sowie von Gaudí Casa Battlló (Nr. 43) und La Pedrera (Nr. 100). SAGRADA FAMÍLIA Plaza Sagrada Familia geöffnet: Mo-So 09:00 - 18:00 Uhr (Oktober-März) Mo-So. 09:00 - 20:00 Uhr (April-September) Calle Mallorca, 401 – Barcelona U-Bahn: Sagrada Familia (L1/L5) www.sagradafamilia.org Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 39 MUSEO NACIONAL D’ART DE CATALUNYA Palau Nacional Montjuïc geöffnet: Di-Sa: 10:00 - 19:00 Uhr So + Feiertage: 10:00 – 14:30 Uhr Parc de Montjuïc s/n U-Bahn: Pla. Espanya (L1 / L3) www.mnac.es MUSEU PICASSO Montcada, 15-23 geöffnet: Di-So + Feiertage: 10:00 - 20:00 Uhr www.museupicasso.bcn.es U-Bahn: Jaume I (L4) PARC GÜELL Calle Olot, s/n geöffnet: Täglich: 10.00 – 18.00 Uhr (November-Februar) Täglich: 10.00 – 19.00 Uhr (März und Oktober) Täglich: 10.00 – 20.00 Uhr (April und September) Täglich: 10.00 – 21.00 Uhr (Mai-August) U-Bahn: Lesseps/Vallarca (L3) Bus: 24/25 Es empfehlen sich Rundfahrten mit Bussen, die Sehenswürdigkeiten auf festgelegten Routen anfahren, z.B. BUS TURÍSTIC, www.tmb.net oder www.barcelonaturisme.com . Reiseapotheke bitte nicht vergessen! WICHTIGE ADRESSEN Deutsche Handelskammer für Spanien in Madrid Avenida Pio XII, 26-28 28016 Madrid Tel.: +34 91 353 09 10 Fax: +34 91 359 12 13 E-Mail: madrid@ahk.es Web: www.ahk.es Deutsche Handelskammer für Spanien in Barcelona Celle Corcega, 301-303 08008 Barcelona Tel.: +34 93 415 54 44 Fax: +34 93 415 27 17 Web: www.ahk.es E-Mail: barcelona@ahk.es Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 40 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Embajada de la República Federal de Alemania Calle de Fortuny, 8. 28010 Madrid Tel.: +34 91 557 90 00 Fax: +34 91 310 21 04 E-Mail: info@madri.diplo.de Web: www.madrid.diplo.de Generalkonsulat Barcelona Passeig de Gracia, 111 08008 Barcelona Tel.: +34 93 292 10 00 Fax: +34 93 292 10 02 E-Mail: info@barcelona.diplo.de Web: www.barcelona.diplo.de Generalkonsulat Málaga Edificio Eurocom, Bloque Sur Mauricio Moro Pareto, 2-5° 29006 Málaga Apdo. de Correos 940 29080 Málaga Tel.: +34 95 2363591 Fax: +34 95 2320033 E-Mail: info@malaga.diplo.de Web: www.malaga.diplo.de Die Adressen der deutschen Konsulate und Honorarkonsulate finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Botschaft des Königsreichs Spanien Lichtensteinallee 1 10787 Berlin Tel: +49 30 254 00 70 Fax +49 30 2579 9557 Mail: emb.berlin.inf@maec.es Web: www.spanischebotschaft.de Generalkonsulat des Königreichs Spanien in München Oberföhringer Straße 45 81925 München Tel.: 089 - 9984790 Fax: 089 - 9810206 E-Mail: cgspanienmunich@mail.mae.es Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 41 Die Adressen der spanischen General- und Honorarkonsulate finden Sie im Internet unter www.exteriores.gob.es. Amtliche Spanische Handelskammer für Deutschland Myliusstraße 14 60323 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 74 34 81 0 Fax: +49 69 74 34 81 55 E-Mail: mail@spanische-handelskammer.de Web: www.coeca.de Österreichische Botschaft Österreichische Botschaft in Spanien – Embajada de Austria Paseo de la Castellana, 91 - 9ª. 28046 Madrid Tel.: +34 91 556 53 15 Fax: +34 91 597 35 79 E-Mail: madrid-ob@bmeia.gv.at Web: www.aussenministerium.at/madrid Schweizerische Botschaft Nuñez de Balboa, 35 A – 7º. 28001 Madrid Tel.: +34 91 436 39 60 Fax: +34 91 436 39 80 E-Mail: mad.vertretung@eda.admin.ch Web: www.eda.admin.ch/spain Enterprise Europe Network (EEN) in Spanien Das Beratungsnetzwerk EEN der Europäischen Kommission unterstützt kleine und mittlere Firmen bei der Markterschließung und hilft beim Umgang mit EU-Fördermitteln. Die Kontaktdaten der EEN-Stellen finden Sie unter diesem Link: http://een.ec.europa.eu/ Banken Madrid BANCO POPULAR ESPAÑOL Velázquez, 34. 28001 Madrid Tel.: +34 91 432 09 95 (Ansprechpartnerin: Verena Amor Amor) Fax: +34 91 577 87 72 E-Mail: info@bancopopular.es Web: www.bancopupular.es BANCO SANTANDER Ciudad Grupo Santander. Avda. de Cantabria, s/n. 28660 Boadilla del Monte (Madrid) Tel.: +34 90 211 22 11 (Anruf aus Spanien) Tel.: +34 91 289 00 00 (Anruf außerhalb Spaniens) E-Mail: comunicacionbancosantander@gruposantander.com Web: www.santander.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 42 DEUTSCHE BANK Paseo de la Castellana, 18. 28046 Madrid Tel.: +34 91 335 58 00 Fax: +34 91 335 55 20 E-Mail: myriam.gomez@db.com Web: www.db.com/spain Banken Barcelona BANCO SABADELL Sena, 12, Pol. Ind. Can Sant Joan. 08174, Sant Cugat del Vallès (Barcelona) Tel.: +34 93 728 12 00 Fax: +34 93 726 66 15 E-Mail: InvestorRelations@bancsabadell.com Web: www.bancsabadell.com LA CAIXA Avda. Diagonal, 621-629. 08028, Barcelona Tel.: +34 93 404 60 00 Fax: +34 93 339 57 03 E-Mail: rsc@lacaixa.es Web: www.lacaixa.es Lokale Reisebüros Madrid CALIMA Tourism Marketing Calle Cardenal Cisneros, 51. 28010 Madrid Tel.: +34 91 559 75 25 E-Mail: info@calima.cc Web: www.calima.cc Lokale Reisebüros Barcelona GRUPO VIAJES ALEMANY Carrer de Pau Claris, 151. 08009 Barcelona Tel.: +34 902 02 12 10 E-Mail: bcn@valemany.com Web : www.valemany.com TOURISTFORUM Passeig Sant Antoni, 22-24. 08014 Barcelona Tel.: +34 93 331 43 01 Fax: +34 93 331 58 46 E-Mail: info@touristforum.net Web: www.touristforum.net Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 43 Fluglinien Madrid IBERIA Líneas Aéreas de España, S.A. Terminal 4 (Abflugebene) - Barajas Airport oder Velázquez, 130. 28006 Madrid Tel.: +34 915 878 787 Fax: +34 91 587 41 25 E-Mail: relacionesclientes@iberia.es Web: www.iberia.com LUFTHANSA Terminal 1 (Abflugebene) – Barajas Airport oder Cardenal Marcelo Spínola, 2. 28016 Madrid Tel.: +34 91 384 26 13 Fax: +34 91 384 26 04 E-Mail: infoflywtztay@lufthansa.es Web: www.lufthansa.es AIR BERLIN Terminal 4 (Abflugebene) - Barajas Airport Tel.: +34 902 33 335 Fax: +34 91 587 41 25 E-Mail: service-center@airberlin.com Web: www.airberlin.com Fluglinien Barcelona SWISS INTERNATIONAL AIR LINES Zona Aeroport, s/n. 08820 El Prat De Llobregat (Barcelona) Tel.: +34 901 116 712 Fax: +34 93 298 39 39 E-Mail: atencioncliente.spain@swiss.com Web: www.swiss.com LUFTHANSA LINEAS AEREAS ALEMANAS S.A. Zona Aeroport, 1. 08820 El Prat de Llobregat (Barcelona) Tel.: +34 93 479 02 55 E-Mail: infoflywtztay@lufthansa.es Web: www.lufthansa.es Dolmetschdienste Madrid SIASA Congresos Pº de la Habana, 134. 28036 Madrid Tel.: +34 91 457 48 91 Fax: +34 91 458 10 88 E-Mail: siasa@siasa.es Web: www.siasa.es Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 44 t&s Traducciones y Tratamiento de la Documentación, S.L. (früher EUROLINK) C/Vía Laietana, 71 3r 1ª. 08003 Barcelona Tel.: +34 93 302 35 39 Fax: +34 93 302 35 31 E-Mail: ts@tstranslation.com Web: www.eurolink.es Mc LEHM International Calle García de Paredes, 88. 28010 Madrid Tel.: +34 91 702 27 97 Fax: +34 91 702 31 37 E-Mail: mc-lehm@mc-lehm.com Web: www.mc-lehm.com Grupo GESTRAD S.L. Calle de la Santísima Trinidad, 6. 28010 Madrid Tel.: +34 91 593 37 81 Fax: +34 91 593 99 77 E-Mail: traducciones@grupogestrad.es Web: www.grupogestrad.es Dolmetschdienste Barcelona EUROLINK Sant Pere Més Alt, 16, pral. 1ª. 08003 Barcelona Tel.: +34 933 150 877 Fax: +34 933 150 945 E-Mail: mail@eurolink.es Web: www.eurolink.es Translations & Interpreting Services - Dr. Dietmar W. Obermüller Alba, 13 - At. 3ª. 08012 Barcelona Tel.: +34 605 094 211 Fax: +34 657 830 495 E-Mail: dwo@tramontis.net Web: www.tramontis.net Hotels Madrid HOTEL URBAN *****GL Carrera de San Jerónimo, 34. 28014 Madrid Tel.: +34 91 787 77 70 Fax: +34 91 787 77 99 E-Mail: urban@derbyhotels.com Web: www.derbyhotels.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 45 OCCIDENTAL MIGUEL ANGEL HOTEL Calle de Miguel Angel, 31. 28010 Madrid Tel.: +34 91 442 00 22 Fax: +34 91 442 53 20 E-Mail: reservas.hma@oh-es.com Web: www.hotelmiguelangel.com HOTEL MENINAS **** Campomanes, 7. 28013 Madrid Tel.: +34 91 541 28 05 Fax: +34 91 541 28 06 E-Mail: comercial@hotelmeninas.com Web: www.hotelmeninas.com HOTEL ÓPERA **** Cuesta de Santo Domingo, 2. 28013 Madrid Tel.: +34 91 541 28 00 Fax: +34 91 541 69 23 E-Mail: reservas@hotelopera.com Web: www.hotelopera.com Apartamentos Plaza Basílica Comandante Zorita, 27. 28020 Madrid Tel.: +34 91 535 36 42 Fax: +34 91 535 14 97 E-Mail: reserva@hotelsantodomingo.com Web: www.bestwesternhotelsantodomingo.com HOTEL EL PRADO *** Prado, 11. 28014 Madrid Tel.: +34 91 369 02 34 Fax: +34 91 429 28 29 E-Mail: hotelprado@pradohotel.com Web: www.pradohotel.com Hotels Barcelona HESPERIA TOWER ***** GL Gran Vía, 144. 08907 Barcelona Tel.: +34 93 413 50 00 Fax: +34 93 413 50 10 E-Mail: hotel@hesperia-tower.com Fax: www.hesperia.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 46 HOTEL COLON **** Avda. Catedral, 7. 08002 Barcelona Tel.: +34 93 301 14 04 Fax: +34 93 317 29 15 E-Mail: info@hotelcolon.es Web: www.hotelcolon.es H10 UNIVERSITAT **** Ronda Universitat, 21. 08007 Barcelona Tel.: +34 933 427 850 Fax: +34 933 024 907 E-Mail: h10.universitat@h10.es Web: www.h10hotels.com HOTEL GRAVINA *** Carrer de Gravina, 12. 08001 Barcelona Tel.: +34 93 301 68 68 Fax: +34 93 317 28 38 E-Mail: info@hotel-gravina.com Web: www.grupotel.com HOTEL NH BELAGUA *** Via Augusta 89-91. 08006 Barcelona Tel.: +34 93 237 39 40 Fax: +34 93 415 30 62 E-Mail: nhbelagua@nh-hotels.com Web: www.nh-hoteles.com HOTEL CATALUNYA PLAZA H10 *** Plaza Catalunya, 7. 08002 Barcelona Tel.: +34 93 317 71 71 Fax: +34 93 317 78 55 E-Mail: comercial.hcp@h10.es Web: www.h10hotels.com Ärzte Madrid Dr. Marco Franzreb Corbelletti (praktischer Arzt u. Unfallchirurg / deutschsprachig) Clínica Castellana 171. Paseo de la Castellana, 171 – bajo izq. 28046 Madrid Tel.: +34 91 449 19 57 Fax: +34 91 449 19 65 Web: www.drmarcofranzreb.com Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 47 Ärztegemeinschaftspraxis (Praktischer Arzt, Fachärzte, - alle Englisch sprechend): Unidad Médica. Conde de Aranda, 1-1°. 28001 Madrid Tel.: +34 91 435 18 23 Fax: +34 91 577 94 99 E-Mail: um@unidadmedica.com Web: www.unidadmedica.com Dr. Hugo Fernández González (Zahnarzt / deutschsprechendes Personal) Victor de la Serna, 2. 28016 Madrid Tel.: +34 91 416 31 10 E-Mail: info@cirujanodental.es Web: www.cirujanodental.es Ärzte Kanarische Inseln Ärztegemeinschaftspraxis (deutschsprachige Fachärzte): Clínica Grupo Médico. Avda. Touroperador Neckermann, 22-24. 35100 Maspalomas Tel.: +34 928 76 33 66 E-Mail: vicente.diaz@clinicalaspalmeras.com Dr. Francisco de la Rosa Mesa Calle Juan Pablo II, 26A – 1º. 38004 Santa Cruz de Tenerife Tel.: +34 922 28 13 16 Ärzte Barcelona Dr. med. Markus Fezer (deutschsprachig/Allgemeinmedizin) Tel.: +34 670 539 660 Dr. med. Javier Sarmiento (deutschsprachig/Innere Medizin, Herz und Lungen) Tel.: +34 93 205 32 13 Dr. med. dent. Kurt Günther (chirurgische Orthopädie, Unfallchirurgie) Tel.: +34 667 558 617 Dr. Robert Krämer (deutschsprachig/orthopädische Chirurgie und Traumatologie) Tel.: +34 93 290 64 10 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 48 Dr. med. dent. Karl Böhm (deutschsprachig/Zahnmedizin und Kieferorthopädie) Tel.: +34 93 322 65 34 Dr. med. dent. Christian Eickhoff (deutschsprachig/Zahnmedizin und Kieferorthopädie) Tel.: +34 93 323 96 29 LINKS Thema Agencia Catalana de Inversiones Investitionen in Katalonien Agencia Tributaria Spanisches Finanzamt Asociación de Ferias Españolas Website der spanischen Messevereinigung Banco de España (öffentlich) Link zur Spanischen Nationalbank Cámara de Comercio de Barcelona Wirtschaftskammer Barcelonas Consejo Superior de Cámaras Homepage der Dachorganisation der spanischen Handelskammern El Economista Bedeutende wöchentliche Wirtschaftszeitung Spaniens El País Bedeutende Tageszeitung Spaniens Gobierno de España Homepage der spanischen Regierung Instituto de Estudios Económicos Spanischen Wirtschaftsforschungsinstitut IEE INTEREST Invest in Spain Spanischen Wirtschaftsförderungsagentur Ministerio de Economía y Hacienda Spanischen Wirtschaftsministerium Technologiezentren Spain Business Seite des spanischen Ministeriums für Handel, Industrie und Tourismus Visit Spain Nationale Tourismuswebsite Cluster Katalonien Link www.acc10.cat www.aeat.es www.afe.es www.bde.es www.cambrabcn.org www.camaras.org www.eleconomista.es www.elpais.com www.la-moncloa.es www.ieemadrid.es www.investinspain.org www.meh.es www.apte.org/es www.spainbusiness.com www.spain.info www.acc10.cat Cluster Madrid www.madridnetwork.org Cluster Baskenland www.goo.gl/ZntaA Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA 49 Ein Service des AUSSENWIRTSCHAFTSZENTRUMS BAYERN in Zusammenarbeit mit AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA