Orientierungshilfe zum Studium
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Orientierungshilfe zum Studium
Orientierungshilfe zum Studium Stand: Februar 2008 1 Orientierungshilfe zum Studium Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkung ....................................................................................................... 5 2. Studienzentren und Ansprechpartner ................................................................. 6 3. Die Internet-Plattform (Online-Campus) .............................................................. 8 3.1 LogIn und Grundfunktionen ....................................................................................8 3.2 Blackboard .................................................................................................................8 3.3 Persönliche Daten ....................................................................................................9 3.4 Prüfungen ..................................................................................................................9 3.5 Veranstaltungen ........................................................................................................9 3.6 Organisation ............................................................................................................10 3.7 Anträge/Bescheinigungen .....................................................................................10 3.8 Services....................................................................................................................10 3.9 Forum .......................................................................................................................10 4. Hinweise zum Studienablauf und -organisation ............................................... 11 4.1 Vorlesungszeiten ....................................................................................................11 4.2 Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen .........................................................11 4.3 Curriculum................................................................................................................11 4.4 Veranstaltungsarten ...............................................................................................11 4.5 Skripten ....................................................................................................................12 4.6 Literatur ....................................................................................................................12 4.7 Präsenz-Bibliothek..................................................................................................12 4.8 Informations-Dienste (SMS, E-Mail) ....................................................................12 4.9 Evaluierung ..............................................................................................................13 4.10 Wahl-/Vertiefungsmöglichkeiten ........................................................................13 4.11 Studentenparlament .............................................................................................13 4.12 Doppel-Graduierung ............................................................................................14 Stand: Februar 2008 2 Orientierungshilfe zum Studium 5. Prüfungen ............................................................................................................ 15 5.1 Diplom-Studiengänge ............................................................................................15 5.1.1 Prüfungsarten ................................................................................ 15 5.1.2 Notenermittlung ............................................................................. 15 5.1.3 Besonderheiten beim Prüfungsverfahren ...................................... 16 5.2 Bachelor-Studiengänge .........................................................................................18 5.2.1 Prüfungsarten ................................................................................ 18 5.2.2 Besonderheiten ............................................................................. 19 5.3 Master-Studium .......................................................................................................20 5.4 An- und Abmeldungsverfahren.............................................................................21 5.5 Teilnahme an Klausuren .......................................................................................21 5.6 Freiwillige Zusatzleistungen ..................................................................................21 5.7 Korrekturzeiten ........................................................................................................21 5.8 Klausureinsicht / Einspruchs- u. Widerspruchsverfahren ................................22 5.9 Diplomanden- bzw. Bachelorseminar .................................................................22 5.10 Abschlussarbeit ....................................................................................................23 5.11 Plagiatsfall .............................................................................................................24 5.12 Kolloquium / Defence...........................................................................................24 5.13 Urkunde / Zeugnis / Diploma Supplement .......................................................24 5.14 Prüfungsausschuss ..............................................................................................25 5.15 Prüfungs- und Studienordnung ..........................................................................25 5.16 Zwischenprüfung ..................................................................................................25 6. Besonderheiten im Studium ............................................................................... 26 6.1 Bescheinigung der gezahlten Studiengebühren ................................................26 6.2 Prüfungsgebühren ..................................................................................................26 6.3 Urlaubssemester .....................................................................................................26 6.4 Studienzeitverlängerung ........................................................................................26 6.5 Haftung .....................................................................................................................27 6.6 Unfallversicherung ..................................................................................................27 Stand: Februar 2008 3 Orientierungshilfe zum Studium Anlage 1 (Klausurordnung) .................................................................................... 28 Anlage 2 (Übersicht Notensysteme) ...................................................................... 29 Anlage 3 (Besondere Hinweise für Bachelor-Studenten) .................................... 30 A. Scientific Abstract .....................................................................................................31 B. Student Consulting ...................................................................................................34 B.1 Zentrales Student Consulting ........................................................... 34 B.2 Dezentrales Student Consulting ....................................................... 35 C. Integrierte Modulprüfung (Klausur)........................................................................37 D. Fragen und Anregungen .........................................................................................37 Anhang ............................................................................................................................37 Stand: Februar 2008 4 Orientierungshilfe zum Studium 1. Vorbemerkung Sehr geehrte Studierende, diese Orientierungshilfe soll Ihnen zusammengefasst alle relevanten Informationen zum Ablauf und zur Gestaltung Ihres Studiums geben. Die 1990 gegründete FOM ist Deutschlands erste von Verbänden der Wirtschaft gegründete und 1993 staatlich anerkannte Fachhochschule. Seit Aufnahme des Studienbetriebs im Jahr 1994 arbeitet die FOM mit Unternehmen aller Branchen zusammen, vom mittelständischen Familienbetrieb bis zum Weltkonzern, und garantiert so die für eine Fachhochschule wichtige Praxisnähe der Ausbildung. Die FOM wird getragen von der gemeinnützigen Stiftung: „BildungsCentrum der Wirtschaft Essen (BCW)“. Zur BCW-Gruppe gehören folgende Einrichtungen: ¾ A.I.T. Akademie für Informations- und Telekommunikationstechnik www.ait-essen.de ¾ BA Hessische Berufsakademie www.hessische-ba.de ¾ BCW BildungsCentrum der Wirtschaft www.bcw-essen.de ¾ BZN Bildungszentrum am Niederrhein www.bzn-duisburg.de ¾ EMA Europäische Management Akademie www.europa-ma.de ¾ FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management www.fom.de ¾ VWA Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie www.vwa-gruppe-bcw.de Mit freundlichen Grüßen FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH Rektor Prof. Dr. Burghard Hermeier Stand: Februar 2008 5 Orientierungshilfe zum Studium 2. Studienzentren und Ansprechpartner Unser multiples Betreuungskonzept besteht aus mehreren Säulen: Einerseits können Sie sich persönlich am Studienzentrum durch unsere Betreuer beraten lassen und andererseits besteht jederzeit die Möglichkeit sich über die Hotline auch abends und am Wochenende oder aber über den Online-Campus mit allen notwendigen Informationen rund um das Studium zu versorgen. Studienberatung: Tel: 01801 810048 (bundesweit zum City-Tarif) Fax: 01801 810049 E-Mail: beratungsteam@fom.de FOM Studienzentrum Berlin Bismarckstraße 107 10625 Berlin FOM Studienzentrum Bochum / Dortmund c/o Technologiezentrum Ruhr Universitätsstr. 142 44799 Bochum FOM Studienzentrum Bremen c/o Hochschule Brermen Werderstr. 73 28199 Bremen FOM Studienzentrum Duisburg c/o SLV Bismarckstraße 85 47057 Duisburg FOM Studienzentrum Düsseldorf Karlstraße 104 40210 Düsseldorf FOM Studienzentrum Essen SHZ I Herkulesstraße 32 45127 Essen SHZ II Sigsfeldstraße 5 45141 Essen FOM Studienzentrum Frankfurt Hochhaus am Park, Grüneburgweg 102 60323 Frankfurt FOM Studienzentrum Gütersloh c/o Bertelsmann AG Carl-Bertelsmann-Str. 270 33311 Gütersloh FOM Studienzentrum Hamburg Rothenbaumchaussee 5 20148 Hamburg FOM Studienzentrum Kassel Holländische Str. 36 – 38 34127 Kassel Stand: Februar 2008 6 Orientierungshilfe zum Studium FOM Studienzentrum Köln Studienzentrum Nord c/o Bayer AG Gebäude C 153 Am Hirschfuß 51061 Köln Studienzentrum Mitte c/o Fachhochschule Köln Raum 113 Claudiusstraße 1 50678 Köln FOM Studienzentrum Leipzig c/o inomic Büro Leipzig Nonnenstr. 19 04229 Leipzig FOM Studienzentrum Marl c/o Hans-Böckler-Berufskolleg Hagenstraße 28 45768 Marl FOM Studienzentrum München Schachenmeierstraße 35 80636 München FOM Studienzentrum Neuss c/o Berufsbildungszentrum Hammfelddamm 2 41460 Neuss FOM Studienzentrum Nürnberg c/o REFA Bayern Theodorstraße 3 90489 Nürnberg FOM Studienzentrum Siegen c/o Technologiezentrum Birlenbachstraße 18 57078 Siegen FOM Studienzentrum Stuttgart Rotebühlestraße 121 70178 Stuttgart FOM Studienzentrum Luxemburg Etude et Formation S.A. 23, Avenue de 10 Septembre L-2551 Luxembourg Stand: Februar 2008 7 Orientierungshilfe zum Studium 3. Die Internet-Plattform (Online-Campus) Mit der Internet-Plattform können Sie Standort ungebunden alle organisatorischen Abläufe Ihres Studiums über einzelne Module bequem planen und bearbeiten. 3.1 LogIn und Grundfunktionen Als erster Einstieg dient die Startseite: http://www.fom.de Dort finden Sie einen LogIn-Bereich, in dem Sie Ihre Benutzerkennung und Ihr persönliches Passwort eingeben. Anschließend erhalten Sie Zugang zu den mit einem SSLZertifikat verschlüsselten Seiten. Zunächst gelangen Sie zur Campus-Übersicht, die Ihnen einen Überblick über die von Ihnen belegten Fächer, eingerichteten Favoriten (damit Sie sich nicht durch die Navigation klicken müssen), anstehenden Termine der nächsten 7 Tage und eingegangenen Nachrichten gibt. Nur unter Termine finden Sie die richtigen Zeiten und vor allem Räume Ihrer Veranstaltungen. Sehen Sie daher bitte an diese Stelle, denn mitunter ändern sich Zeiten und Räume, so dass Sie nicht am falschen Ort zur falschen Zeit erscheinen. Unten auf jeder Seite haben Sie die Möglichkeit, durch Anklicken von E-MailBenachrichtigung, eine E-Mail an die von Ihnen hinterlegten E-Mail-Adressen zu erhalten, wenn sich auf der ausgewählten Seite etwas ändert. Gleichfalls sollten Sie diese Seiten auch durch Klick auf Favoriten diesen hinzufügen. Dies ist vor allem für Studienbuch und Blackboard zu empfehlen. Gibt es demnach neue Einträge in Ihren Fächern oder Favoriten, so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis auf der CampusÜbersicht und/oder eine E-Mail. Dort finden Sie einige Hauptgruppen, die die unterschiedlichen Funktionen für Sie übersichtlich gruppieren: 3.2 Blackboard Hier finden Sie alle aktuellen Informationen (Neuigkeiten, etc.) zu Ihren Veranstaltungen und der FOM. Stand: Februar 2008 8 Orientierungshilfe zum Studium 3.3 Persönliche Daten Das Studium an der FOM ist durch eine Vielzahl von Services (Benachrichtigung bei Vorlesungsausfall per SMS und E-Mail) geprägt. Um diese nutzen zu können, bitten wir Sie, unter Profil Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten einzupflegen sowie diese aktuell zu halten. Andernfalls könnten Sie bspw. nicht über kurzfristige Änderungen informiert werden. Außerdem können Sie dort Ihr Foto bspw. für die ID-Card einstellen und Ihr Zugangspasswort ändern. Bitte berücksichtigen Sie, dass als Foto nur ausweistaugliche Passbilder genutzt werden dürfen. Dann können Sie dort Ihren bisherigen Werdegang hinterlegen. 3.4 Prüfungen An dieser Stelle finden Sie Ihr Studienbuch, in welchem Sie – unter Wahrung der Fristen - die An- und Abmeldung von Prüfungen vornehmen, den aktuellen Raum Ihrer Prüfung entnehmen und Ihre absolvierten Leistungen einsehen können. Auch der Link zum Student-Consulting findet sich in diesem Bereich.Die Termine und Räume der Klausureinsicht finden sich ebenfalls an dieser Stelle. 3.5 Veranstaltungen In diesem Bereich können Sie Ihre grundsätzlich im aktuellen Semester zu hörenden Fächer - welche unter „Belegbogen“ gelistet werden - einsehen. Vergangene Semester sehen Sie unter dem Button (Belegbogen-)Archiv. In den belegten Fächern können Sie Literaturempfehlungen und Skripten einsehen sowie herunterladen. Darüber hinaus können Sie Internetlinks zu relevanten Themen aufrufen, sich die angebotenen Themen für Diplom- und Seminararbeiten ansehen. Sie können dort in ein fachgebundenes Forum eintreten und mit den anderen Studierenden die Inhalte diskutieren. Sogar geschlossene Benutzergruppen (nur Hörer des Faches) können und müssen von den Dozenten eingestellte Fallbeispiele und Aufgaben unter Projekte bearbeiten. Hinweis: Sollten Sie aber weitere Fächer belegen wollen – bspw. weil Sie eine Klausur nicht bestanden haben und das Fach noch einmal hören wollen – so können Sie sich zu weiteren Fächern anmelden: Klick auf das Institut neben dem Eintrag zu anderen Fächern anmelden. Darüber hinaus finden Sie hier Ihre Semesterpläne mit den lehrenden Dozenten, den angebotenen Fächern sowie Terminen, Räumen und Beschreibungen zu den Veranstaltungsorten finden Sie in dieser Rubrik. Schließlich finden Sie hier die Infoveranstaltungen zu den Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium und sonstige Veranstaltungen. Stand: Februar 2008 9 Orientierungshilfe zum Studium 3.6 Organisation Alle Regularien zum Studium finden Sie unter dem Menüpunkt Studienordnung mit Prüfungsordnungen, einzelne Merkblätter, Antragsformulare etc. Hier finden Sie aber auch alle Informationen rund um die von Ihnen zu besuchenden Module/Fächer. Dort sind alle Modulbeschreibungen mit den Komponenten • Ziel des Moduls • Arbeitsmarktrelevanz • Inhalte • Voraussetzungen • Prüfungen • Basisliteratur einzusehen. 3.7 Anträge/Bescheinigungen An dieser Stelle finden Sie alle Unterlagen für einen geregelten Studienablauf. Dazu zählt bspw. die Möglichkeit zum Download der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, um sich als ordentlicher Student der FOM ausweisen zu können, aber auch die Möglichkeit zur Anforderung eines Nachweises über die gezahlten Studiengebühren. 3.8 Services Wir bieten Ihnen darüber hinaus zusätzliche Leistungen an, um Ihnen als berufs- oder ausbildungsbegleitenden Studierenden die Durchführung des Studiums so einfach wie möglich zu machen. Dazu gehört bspw. unsere umfangreiche Literaturrecherche. Sie erlaubt die Recherche in einer Vielzahl von Volltext-Datenbanken – auch renommierter deutsch- und englischsprachiger Zeitschriften. Außerdem verweisen wir hier auf diverse KOSTENFREIE Softwareprodukte, die Sie u.U. in Ihrem Studium benötigen. Darüber hinaus finden Sie hier über unsere Kooperationspartner verschiedene Möglichkeiten, Hard- und Software günstiger als im normalen Handel zu erwerben. 3.9 Forum Interessiert es Sie, was Ihre Kommilitonen bewegt, dann finden Sie wahrscheinlich im Forum der Studenten die Antwort. Stand: Februar 2008 10 Orientierungshilfe zum Studium 4. Hinweise zum Studienablauf und -organisation 4.1 Vorlesungszeiten Sommersemester : Wintersemester : 01.03.-31.08. 01.09.-28./29.02. vorlesungsfrei: vorlesungsfrei: August Mitte bis Ende Februar 4.2 Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen Der in den Vorlesungen vorstrukturierte Lehrstoff ist durch intensive, selbstständige Vor- und Nachbereitung anhand von Literatur, Skriptmaterial und Mitschriften zu vertiefen. Dafür sind wöchentlich erfahrungsgemäß 5 - 10 Arbeitsstunden einzuplanen. Es empfiehlt sich, für jedes Studienfach einen separaten Ordner anzulegen, in den ggf. zu den Vorlesungsmitschriften Ergebnisse des Literaturstudiums, Skripte oder andere Notizen hinzugefügt werden. Mitschriften sollen für die Nachbereitung bzw. Prüfungsvorbereitung den wesentlichen Vorlesungsstoff vollständig und übersichtlich wiedergeben. Für die Erarbeitung ist es darüber hinaus hilfreich, selbstständig Arbeitsgemeinschaften mit Ihren Kommilitonen zu bilden. 4.3 Curriculum Das Curriculum beinhaltet den inhaltlichen Rahmen der Lehrveranstaltungen. Sie finden es im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“. 4.4 Veranstaltungsarten Neben den klassischen Vorlesungen des Dozenten, in denen der Stoff vermittelt wird, dienen Seminare der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs durch eigene Ausarbeitungen der Studierenden. Die Vorlesung besteht aus einer Mischung von Stoffpräsentation durch den Dozenten und der aktiven Erarbeitung des Stoffes durch die Studierenden. Als Studienleistungen kommen Hausarbeiten, Referate, Klausuren und/oder mündliche Prüfungen in Betracht. Zur Vertiefung des Lehrstoffs anhand von Aufgabenstellungen dienen Fallstudien bzw. Projektarbeiten, die durch die Studierenden zu bearbeiten sind. In diesen zusätzlichen Veranstaltungen werden betriebliche Fragestellungen bearbeitet, die über die gesamte Studiendauer hinweg betrachtet einen fächerübergreifenden Gesamtüberblick über alle betrieblichen Funktionen ergeben. Stand: Februar 2008 11 Orientierungshilfe zum Studium 4.5 Skripten Die relevanten Skripten eines Semesters erhalten Sie in digitaler Form. Sie werden von den jeweiligen Fachdozenten im Online-Campus in den Fächern auf dem Belegbogen zur Verfügung gestellt. Sollten Ihnen Skripten fehlen, so fragen Sie bitte Ihren Dozenten. 4.6 Literatur Alle Studierenden haben die Möglichkeit, im Online-Campus die erforderliche Basisliteratur zu bestellen. Die Angaben, welche Literatur empfehlenswert ist, finden Sie im Online-Campus in den Fächern auf dem Belegbogen auf der jeweiligen Seite Ihres Fachdozenten, dort hat er die relevante Literatur eingepflegt. Außerdem stellen wir Ihnen unter dem Button „Literaturrecherche“ in einer Suchmaske verschiedenste Suchkriterien in international renommierten Bibliotheken und Zeitschriftendatenbanken – teilweise inkl. Volltexten - zur Verfügung. 4.7 Präsenz-Bibliothek Im Schulungs- und Hörsaalzentrum „SHZ I“ in Essen befindet sich eine Präsenzbibliothek. Sie ist in der Vorlesungszeit montags von 08:30 bis 20:00 Uhr, dienstags bis freitags von 14:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. In den dort eingestellten Beständen können Sie ebenfalls unter dem o. a. Button „Literaturrecherche“ nach relevanten Büchern suchen. An den Studienzentren können Sie die jeweiligen ortsansässigen Hochschulbibliotheken gegen Vorlage des Personal- und Studierendenausweises nutzen. 4.8 Informations-Dienste (SMS, E-Mail) Als besondere Serviceleistung bieten wir Ihnen unseren SMS- und E-Mail-Service an. Unvorhersehbare Ereignisse, wie Krankheitsfälle von Dozenten, welche zu Vorlesungsausfällen führen können, werden zeitgerecht über einen der beiden Kommunikationswege an Sie weitergeleitet. Bitte hinterlegen und aktualisieren Sie ggf. Ihre E-MailAdresse bzw. mobile Telefonnummer im Online-Campus unter „Persönliche Daten“. Stand: Februar 2008 12 Orientierungshilfe zum Studium 4.9 Evaluierung In den jeweils letzten zwei Monaten eines Semesters findet eine Online-Evaluierung von Lehre und Organisation statt. Dabei können Sie wichtige Hinweise zum Qualitätsmanagement geben. Aus diesem Grund bitten wir Sie, an der anonymen Evaluierung teilzunehmen. Jeder Dozent entscheidet, ob er seine Ergebnisse im Online-Campus veröffentlicht. 4.10 Wahl-/Vertiefungsmöglichkeiten Zum Ende des Grundstudiums (4. Semester) ist für die Studierenden der DiplomStudiengänge eine Anmeldung zu den Schwerpunkt- und Wahlpflichtfächern und der Bachelor-Studiengänge zu den Vertiefungs- bzw. Wahlbereichen über den OnlineCampus erforderlich. Die Studierenden des Diplom-Wirtschaftsjuristen treffen eine Entscheidung bei den Wahpflichtfächern im Sommersemester (immer 5. bzw. 6. Semester). Über das vom Standort abhängige aktuelle Angebot werden Sie über die Studienberatung oder den Studienleiter vor Ort informiert. Sie müssen dabei auf die zeitgerecht im Online-Campus unter „Blackboard“ publizierten Anmeldefristen zu den Fächern achten. Näheres zu den Wahlmöglichkeiten und –verfahren finden Sie unter „Veranstaltungen“ und dann „Vertiefung/Hauptstudium“. Spezielle Hinweise zum Schwerpunktfach Internationales Management finden Sie im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung", „DiplomStudiengänge“ und „Besonderheiten des Fachs Internationales Management". 4.11 Studentenparlament In jedem Studiengang wird zu Beginn auf Initiative der aktuellen studentischen Vertreter ein Semestersprecher gewählt. Die Gesamtheit aller Semestersprecher konstituiert das Studentenparlament. Dieses wählt wiederum einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden Vorsitzenden. Diese beiden Vertreter der Studentenschaft stellen das Bindeglied zur Hochschule dar. Wünsche, Anregungen und Hinweise können so schnell und unkompliziert ausgetauscht werden. In diesem Rahmen findet einmal pro Semester ein Erfahrungsaustausch mit der Hochschulleitung statt. Einer der beiden gewählten Vertreter der Studierenden nimmt darüber hinaus an Sitzungen des Prüfungsausschusses und der Berufungskommission für neue Professoren teil. Stand: Februar 2008 13 Orientierungshilfe zum Studium 4.12 Doppel-Graduierung In Kooperation mit der renommierten Avans+ Hogeschool in Breda / NL ist es möglich, im Rahmen des Studiums zum „Diplom-Kaufmann/-frau (FH)" auch den Titel „Bachelor of Business Administration" zu erlangen. Weitere Informationen (zur Hochschule, Anmeldung, Anforderung) erhalten Sie bei ihrer Studienberatung. Stand: Februar 2008 14 Orientierungshilfe zum Studium 5. Prüfungen 5.1 Diplom-Studiengänge 5.1.1 Prüfungsarten LP = Leistungsprüfung Dies sind Prüfungsvorleistungen, deren erfolgreiches Bestehen Voraussetzung zur Teilnahme an einer Fachprüfung ist. Leistungsprüfungen können beliebig oft wiederholt werden. FP = Fachprüfung, AP = Abschlussprüfung, LN = Leistungsnachweise in anderen als Prüfungsfächern (z. B. Wahlpflichtfächer) Dies sind Prüfungsleistungen, die einzelne Fächer des Grund- und Hauptstudiums abschließen. Die Noten gehen gewichtet in die Gesamtnote des Diploms ein. Eine Prüfung kann mehrere Fächer beinhalten und darf nur zweimal wiederholt werden. 5.1.2 Notenermittlung Die Prüfungsergebnisse werden anhand von Noten ermittelt. Im Fall von Fachprüfungen mit mehr als einer Teilleistung wird die Fachnote auf der Grundlage der erzielten Teilnoten ermittelt. Hier ein Beispiel zur Bildung der Fachnote: Fachprüfung Rechnungswesen: • • • Kostenrechnung I (Note 4,0) Kostenrechnung II (Note 3,3) Bilanzen (Note 2,0) => FP Rechnungswesen (Fachnote 3,1) Jede Teilleistung fließt in diesem Beispiel zu 1/3 in die Fachnote ein. Diese Regelung gilt für alle ab 01.04.2004 erfassten Prüfungsleistungen. Stand: Februar 2008 15 Orientierungshilfe zum Studium Sind an einer Teilleistung mehrere Dozenten beteiligt, so setzt sich die Note aus der Summe der einzelnen Punkte zusammen. Hier ein Beispiel: Fachprüfung Betriebsinformatik I Dozent A: 23 Punkte, Dozent B: 40 Punkte => gesamt 63 Punkte Dies ergibt bei einer maximal erreichbaren Punktzahl von 120 die Note 4,0. 5.1.3 Besonderheiten beim Prüfungsverfahren 5.1.3.1 Fachprüfung BWL/BWL I/BWL II Die Fachprüfung BWL I der Studiengänge Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik bzw. BWL der Studiengänge Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsingenieurwesen erfolgt wie folgt: 1. Der erste Teil (BWL I Teil 1 bzw. BWL Teil 1) besteht aus einer zweistündigen Klausur à 60 Minuten, die die nachstehenden Gebiete zu jeweils 50 % abdeckt: - Unternehmensorganisation und Beschaffung, Fertigung, Absatz (Studiengänge Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht) - Unternehmensorganisation und Investition (Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen) 2. Der zweite Teil (BWL I Teil 2 bzw. BWL Teil 2) besteht aus einer zweistündigen Klausur à 60 Minuten, die die nachstehenden Gebiete zu jeweils 50 % abdeckt: Finanzierung und Personalwesen (Studiengänge Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsingenieurwesen) 3. Voraussetzung für die Zulassung zum Teil 2 sind folgende bestandene Leistungsnachweise: - Produktions- und Kostentheorie (Studiengänge Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik) - Grundlagen der VWL (Studiengang Wirtschaftsrecht) - Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist eine Vorleistung nicht erforderlich. 4. Für die Bildung der Fachnote BWL I bzw. BWL müssen beide Teile bestanden sein. Stand: Februar 2008 16 Orientierungshilfe zum Studium Die Fachprüfung BWL II des Studienganges Wirtschaft besteht aus einer zweistündigen Klausur, die die nachstehenden Gebiete à 30 Minuten abdeckt: - Bilanzanalyse Entscheidungsmethoden Investment Unternehmensprozesse 5.1.3.2 Schwerpunkt- und Wahlpflichtfächer im Hauptstudium Im Diplom-Studiengang Wirtschaft sind 2 Schwerpunktfächer und 2 Wahlpflichtfächer zu wählen (das Angebot der Fächer ist standortabhängig). Im Diplom-Studiengang Wirtschaftsrecht ist der Studienschwerpunkt A (Personalmanagement und Arbeits- und Unternehmensrecht) oder B (Betriebliche Steuerlehre III und Rechnungslegung und Prüfungswesen) auszuwählen. In den gewählten Fächern ist jeweils eine mit mindestens 4,0 bewertete Prüfungsleistung zu erbringen. Diese setzt sich aus 2 Teilen zusammen, welche jeweils einzeln bestanden sein müssen: 50 % Klausur 1 50 % Vornote 2 Die Teilnahme an der Klausur ist unabhängig vom Bestehen der Vornote. Gleiches gilt für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zu erbringenden Fachprüfungen in den Fächern Projektmanagement, Controlling/Investition sowie Marketing. Entsprechende Anwendung finden die im Diplom-Studiengang Wirtschaftsinformatik abzulegenden Fachprüfungen Betriebsinformatik I und III. In den hier nicht genannten Prüfungsleistungen der jeweiligen Studiengänge obliegt es dem Fachdozenten, ob die Notenfindung nach diesen Prüfungsregeln nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss erfolgt. In dem Pflichtfach Betr. Steuerlehre II ist für den 7-semestrigen Diplom-Studiengang Wirtschaftsrecht keine Vornote zu erbringen, da hier die Prüfungsleistung Bilanzanalyse zusätzlich erbracht werden muss. Die Rechtsfächer werden für den Diplom-Studiengang Wirtschaft als feste Kombination angeboten: - Arbeits- und Unternehmensrecht EU-Recht und Internationales Wirtschaftsrecht zu 120 Minuten nach Maßgabe des Dozenten zur Vorbereitung auf die Diplomarbeit als Hausarbeit, und/oder alternativ als Präsentation, Vorklausur und mündliche Mitarbeit 1 2 Stand: Februar 2008 17 Orientierungshilfe zum Studium Die Klausur ist in der einen, die Vornote in der anderen Teilleistung zu erbringen. Mit Anmeldung zur Klausur erfolgt die Festlegung, welche Prüfungsleistung in welcher Teilleistung zu erbringen ist. Sie ist unwiderruflich. Gleiches gilt für den DiplomStudiengang Wirtschaftsrecht bei Belegung des Studienschwerpunktes A (Arbeitsrecht, Unternehmensrecht). In den Pflichtfächern Int. Wirtschaftsrecht und EU-Recht ist für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsrecht je eine Klausur und eine Vornote zu erbringen. Belegt ein Student der Diplom-Studiengänge Wirtschaftsinformatik bzw. Wirtschaftsingenieurwesen weitere (Wahlfächer) als in seiner Prüfungsordnung vorgeschriebene Fächer, gelten o.g. Prüfungsregeln entsprechend. 5.2 Bachelor-Studiengänge 5.2.1 Prüfungsarten Siehe hierzu auch Bachelor-Konzeptmerkmale der FOM (Anlage 3). MP = Modulprüfung Modulprüfungen umfassen alle in dem Modul enthaltenen Lehreinheiten. Sie bestehen in der Regel aus Klausuren und häufig weiteren anderen Prüfungen. Letztere sollen im Folgenden kurz erläutert werden. SC = Student Consulting Ziel der Arbeiten im Student Consulting als integraler Bestandteil des Studiums ist es, Ihnen in Ihrem berufsbegleitenden Studium die intensive und nachhaltige Integration von Studium und Beruf, von Lehre und Praxis, zu ermöglichen. Dazu soll der im Studium vermittelte theoretische Stoff unmittelbar und kontinuierlich in Ihrer direkten Arbeitswelt angewendet, kritisch überprüft und reflektiert werden. Im Anhang ist die Verfahrensweise des Student Consultings ausführlich beschrieben. Die Projekte werden vom Modulleiter erstellt. Sie als Studierende bearbeiten die Projekte offline durch Download der Projektdatei aus dem Studienbuch. Die Datei kann dann vorlesungsbegleitend bearbeitet und bis zum Abgabetermin (aus dem Studienbuch zu entnehmen) maximal 2 mal innerhalb eines Semesters zur Korrektur eingesandt werden. Mindestens 50 % der Wissensfragen sind komplett richtig zu beantworten, dann haben Sie bestanden. Das erfolgreiche Bestehen von Student Consulting (spätestens 10 Tage vor der Klausur!) ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur eines Moduls. Stand: Februar 2008 18 Orientierungshilfe zum Studium HA = Hausarbeiten Hausarbeiten werden in den nachfolgend dargestellten Formen durchgeführt: SA = Scientific Abstract Ziel des Scientific Abstracts ist es, dass die Studierenden 4-5 Themen, die sie vom Dozenten zu Semesterbeginn erhalten, innerhalb von ca. 2 Monaten bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt eigenverantwortlich außerhalb der Vorlesungen („Heimarbeit“). Die Studierenden erarbeiten innerhalb der zweimonatigen Bearbeitungsdauer die vorgegebenen Themen mit der Zielsetzung, jedes Einzelthema nach Ablauf der zwei Monate auf insgesamt zwei DIN A4 Seiten komprimiert schriftlich zu präsentieren. Die Themenvergabe (1 von 4-5) für die schriftliche Ausarbeitung erfolgt durch den anwesenden Dozenten am Prüfungstag. Der Dozent legt den Prüfungstag fest und übermittelt ihn den Studierenden zu Beginn der Veranstaltung. Die Anmeldung erfolgt selbstständig bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin über das Studienbuch. Für die schriftliche Ausarbeitung erhält der Studierende insgesamt 60 Minuten Zeit. Die Prüfung selbst wird im Rahmen eines „normalen“ Vorlesungstermins durch den jeweiligen Dozenten abgehalten. Im Anschluss an die Abnahme der Prüfung wird der normale“ Vorlesungsbetrieb fortgesetzt. Sollte die Teilnahme am regulären Termin nicht möglich sein oder Sie bestehen diese Prüfungsleistung nicht, so haben Sie im Zusammenhang mit der Wiederholungsklausur die Möglichkeit, dieses Abstract erneut zu erbringen. Wenn Sie das Abstract allerdings in das nächste Semester schieben, so gelten dann die neuen Themen des kommenden Semesters. Ggf. können auch andere Prüfungsverfahren nach Vorgabe des Modulleiters zur Anwendung kommen. KS / GS = Kleine/Große Seminararbeit Ein durch den Dozenten vorgegebenes Thema wird als Referat erarbeitet. Kleine Seminararbeiten haben einen Seitenumfang von ca. 10 Seiten, große Seminararbeiten von ca. 20 Seiten. 5.2.2 Besonderheiten Bitte beachten Sie, dass es in den neuen Bachelor-Studiengängen künftig nicht mehr die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung gibt. Die Studierenden haben eine zweimalige Wiederholungsmöglichkeit der von ihnen zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungen. Stand: Februar 2008 19 Orientierungshilfe zum Studium 5.3 Master-Studium MBA: AS = Assignments Ziel eines Assignments ist es, eine praxisorientierte Aufgabe nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig in schriftlicher Form zu bearbeiten. Thema, Umfang (z. B. Seitenzahl des Textteils) und Abgabetermin werden von den Lehrenden zu Beginn des Semesters festgelegt. Im Regelfall hat ein Assignment den Umfang von ca. 2.500 Wörtern (ca. 12-15 Seiten). Assignments können und sollten auch in Kleingruppen erarbeitet werden, wobei jeweils zu kennzeichnen ist, welcher Teil von welchem Gruppenmitglied bearbeitet wurde. Die Ergebnisse der Assignments werden in der Regel im Rahmen der Präsenzveranstaltungen von den Studierenden präsentiert. PA = Participation Zur Ermittlung der Participation-Note werden neben den von den Lehrenden festgelegten, zu erbringenden mündlichen Prüfungsleistungen (wie z.B. Präsentation, Verhandlung, Moderation) auch die Wortbeiträge innerhalb des seminaristischen Unterrichts bewertet. MAF, MHR, MCM, MMS, MIT, MBL: Klausuren: Die Klausuren werden im Umfang von 120 Minuten Bearbeitungszeit gestellt. Sie dienen der Überprüfung des Leistungsstandes vorrangig in den ersten Semestern des Studiums. Mit fortschreitendem Studienverlauf nimmt die Zahl der Klausuren zugunsten der anderen Prüfungsformen ab. Seminararbeit: Ziel einer Seminararbeit ist es, eine praxisorientierte Aufgabe nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbständig in schriftlicher Form zu bearbeiten, und hierbei die konkreten betrieblichen Auswirkungen einer fachlich begründeten unternehmerischen Entscheidung umfassend darzustellen. Thema, Umfang und Abgabetermin werden von den Lehrenden zu Beginn des Semesters festgelegt. Im Regelfall hat eine Seminararbeit einen Umfang von 2.500 Wörtern (ca. 12-15 Seiten). Stand: Februar 2008 20 Orientierungshilfe zum Studium Präsentation: Die Präsentation sollte ca. 30 Minuten betragen, idealerweise ein fachlich kontrovers diskutiertes Thema behandeln, in eine Diskussion münden und kann in Gruppen durchgeführt werden. 5.4 An- und Abmeldungsverfahren Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich über das Studienbuch im Online-Campus unter „Prüfungen“. Anmeldeschluss für die einzelnen Prüfungen ist spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Prüfung. Abmeldungen sind über das Studienbuch bis zu 1 Tag vor dem Prüfungstermin möglich. Ab dem Prüfungstag müssen die für das Versäumnis geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (nicht als E-Mail) bzw. bei Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Andernfalls wird der nicht angetretene Versuch mit 5,0 gewertet. Die Bestätigung zur Anmeldung ist erkennbar durch Angabe des Klausurdatums und der Raumnummer / Standortkürzel im „Studienbuch“. 5.5 Teilnahme an Klausuren In welchem Raum Sie Ihre Prüfung absolvieren, entnehmen Sie bitte frühestens 4 Tage vor dem Klausurtermin Ihrem Studienbuch – nicht dem Semesterplan! Für jeden Studierenden wird an einigen Studienzentren am Klausurtag ein Platz mit seinem Namensschild reserviert. Bitte denken Sie an Ihren Studierendenausweis! Bitte folgen Sie den Anweisungen des Klausuraufsichtspersonals. 5.6 Freiwillige Zusatzleistungen Freiwillige Zusatzleistungen (z. B. zusätzliches Schwerpunktfach) können auf schriftlichen Antrag an das Zentrale Prüfungswesen belegt werden, fließen aber nicht in die Notenbildung ein. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall wegen des Zeitmodells zu Terminüberschneidungen kommen kann und Sie somit nicht alle Veranstaltungen wahrnehmen können. 5.7 Korrekturzeiten Die FOM stellt als besondere Dienstleistung für ihre berufstätigen Studierenden je 2 Prüfungsdurchgänge pro Semester zur Verfügung. Aufgrund der daraus resultierenden hohen Dichte an Terminen beträgt die Korrekturfrist maximal 4-6 Wochen. Stand: Februar 2008 21 Orientierungshilfe zum Studium 5.8 Klausureinsicht / Einspruchs- u. Widerspruchsverfahren Die Termine finden Sie im Online-Campus unter „Prüfungen“ und dann „Klausureinsicht“. Bei formalen Mängeln haben Sie das Recht zum Einspruch. Dieser wird an den Prüfungsausschuss gerichtet und ggf. dem zuständigen Dozenten zur Prüfung vorgelegt. Sind Sie mit dem Überprüfungsergebnis nicht einverstanden, können Sie einen Widerspruch einlegen, über den der Prüfungsausschuss abschließend entscheidet. Die zugehörigen Zeiten der Klausureinsicht sind wie folgt: Prüfungszeitraum Juni / Juli September / Oktober Januar / Februar März / April Einspruchsfristende 30. November 31. Januar 31. Mai 31. August 5.9 Diplomanden- bzw. Bachelorseminar Es dient der Vorbereitung der Abschlussarbeit und sichert zugleich die wissenschaftliche Relevanz der Themenstellung. Es dient der Abgrenzung zu anderen Themenstellungen und der Sicherung der Unabhängigkeit des Diplomanden bzw. BachelorKandidaten vor Einflussnahme von Akteuren in seiner Umgebung (z. B. Unternehmen, andere Studenten, ...). Im Vorfeld werden die Themen der Abschlussarbeiten zwischen jedem Diplomanden / Bachelor-Kandidaten und seinem Betreuer festgelegt und als Arbeitstitel formuliert. Im Rahmen dieses Seminars werden unter der Leitung des Studienleiters die Themenstellungen vorgestellt, ihre Bearbeitungsfähigkeit diskutiert und gegebenenfalls unter Einbeziehung der Kritik eine endgültige Formulierung gefunden. Die Diplomanden / Bachelor-Kandidaten lernen hierbei Themenstellungen ihrer Mitstudierenden kennen, erfahren konstruktive Kritik und können letzte Fragen zu Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens, zur Methodologie der Wirtschaftswissenschaften, zur Qualität empirischer Methoden usw. klären. Bitte stimmen Sie mit Ihrem Betreuer ab, an welchem Termin Sie über Ihre Diplombzw. Bachelor-Arbeit sprechen wollen. Reichen Sie ein kurzes Abstract (ca. 1 bis 3 Seiten über Inhalt und Ziele der Arbeit) bis eine Woche vor dem verabredeten Termin ausschließlich bei Ihrem Betreuer ein. Stand: Februar 2008 22 Orientierungshilfe zum Studium 5.10 Abschlussarbeit Nach Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) kann ein Thema für eine Abschlussarbeit (z. B. Diplomarbeit oder Bachelor-/Master-Thesis) beantragt werden. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Das entsprechende Formular steht im Online-Campus unter „Anträge/Bescheinigungen“ zur Verfügung. Für die Master-Thesis ist neben dem Antrag die Abgabe eines Proposals (Hinweise siehe entsprechendes Antragsformular) erforderlich. Das ausgegebene Thema ist verbindlich und nicht veränderbar. Die Themenbestätigung erfolgt rechtzeitig zum gewünschten Bearbeitungsbeginn per Post durch das Zentrale Prüfungswesen. Es gibt zwei Starttermine im Monat: Jeder 2. und 4. Mittwoch im Monat. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und vom Betreuer unterschrieben 3 Werktage (spätestens Freitag vormittags) vor dem gewünschten Starttermin der FOM vorliegen. Soll die Diplomarbeit in Form einer Gruppenarbeit erstellt werden, ist rechtzeitig vorher ein formloser schriftlicher Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen. Die Bearbeitungszeiten sind wie folgt: Studiengang Dauer Bearbeitungszeit Wirtschaft 7 Semester mindestens 2 und maximal 3 Monate Wirtschaftsinformatik 7 Semester mindestens 2 und maximal 3 Monate Wirtschaftsinformatik (Aufbau) 3 Semester mindestens 2 und maximal 3 Monate Wirtschaftrecht 7 Semester mindestens 2 und maximal 3 Monate Wirtschaftrecht (Aufbau) 4 Semester 8 Wochen Wirtschaftsingenieurwesen (Aufbau) 4 Semester 8 Wochen Bachelor bis Beginn SS 2006 7 Semester mindestens 2 und maximal 3 Monate Bachelor ab Beginn WS 2006 7 Semester mindestens 2 und maximal 4 Monate MBA 4 Semester mindestens 2 und maximal 3 Monate Master-Studiengänge 4 Semester Mindestens 2 und maximal 5 Monate Der Abgabetermin wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und ist fix. Die Abschlussarbeit ist dem Zentralen Prüfungswesen (nicht beim Betreuer) in zweifacher gebundener Ausfertigung plus einfacher digitaler Form auf CD-Rom fristgerecht einzureichen. Bitte berücksichtigen Sie, dass im MBA- und dem Bachelor-Studiengang in International Management die Abschlussarbeiten in englischer Sprache zu verfassen sind! Stand: Februar 2008 23 Orientierungshilfe zum Studium Die Abschlussarbeit wird anschließend dem Betreuer (Erstgutachter) und dem Zweitgutachter zur Bewertung und Erstellung eines Gutachtens weitergeleitet. Die Note erhalten Sie in der Regel am Tag des Kolloquiums / der Defence. Bitte beachten Sie bei der Erstellung ihrer Arbeit den im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“ hinterlegten „Leitfaden zur formalen Gestaltung von Seminar- und Diplomarbeiten“. 5.11 Plagiatsfall An dieser Stelle verweisen wir ausdrücklich auf das Hochschulgesetz NRW, welches nach § 63, Abs. 4 Folgendes besagt: „Die Hochschulen ... können von den Prüflingen eine Versicherung an Eides statt verlangen und abnehmen, dass die Prüfungsleistung von ihnen selbstständig und ohne unzulässige fremde Hilfe erbracht worden ist. Wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung ... verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. ... Im Falle eines ... schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling exmatrikuliert werden.“ 5.12 Kolloquium / Defence Die Zulassung und Einladung zum Kolloquium / zur Defence erfolgt seitens der FOM im Anschluss an die Abschlussarbeit. Gehen Sie von ca. 30 Minuten Prüfungszeit im Bachelor-/Diplom-Studium und 60 Minuten im Master-Studium aus, welche ca. 10 Minuten Vortrag Ihrerseits (im Master-Studium 20 Minuten) beinhaltet. Diese Angaben sind nicht bindend und können von den Prüfern abweichend gehandhabt werden. 5.13 Urkunde / Zeugnis / Diploma Supplement Die Urkunde und das Zeugnis werden spätestens vier Wochen nach Absolvierung des Kolloquiums / der Defence erstellt und Ihnen per Einschreiben zugesandt. Das Diploma Supplement wird immer nach Ablauf eines Semesters für alle in dem vorangegangenen Semester zum Abschluss gelangten Studierenden angefertigt, um so die vorgeschriebenen relativen Noten eines Jahrgangs bilden zu können. Stand: Februar 2008 24 Orientierungshilfe zum Studium 5.14 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Vertretern sowie zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der Professoren und einem Mitglied aus dem Kreis der Studierenden. Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Wichtige Mitteilungen des Prüfungsausschusses (z. B. Durchführung von Prüfungen) finden Sie im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“. 5.15 Prüfungs- und Studienordnung Die Prüfungs- und Studienordnungen regeln verbindlich Inhalte, Art und Dauer des Studiums sowie das Verfahren der abzulegenden Prüfungen. Sie können diese im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“ einsehen und herunterladen. 5.16 Zwischenprüfung Sind in den Diplom-Studiengängen in den Fächern des Grundstudiums alle Fachprüfungen bestanden und die vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht, so gilt dies als Abschluss des ersten Studienabschnitts (§ 60 Abs. 2 Satz 1 FHG) und insoweit als Bestehen der Zwischenprüfung. Hierüber stellt die Prüfungsabteilung auf Anfrage einen Nachweis aus. Stand: Februar 2008 25 Orientierungshilfe zum Studium 6. Besonderheiten im Studium 6.1 Bescheinigung der gezahlten Studiengebühren Die Bescheinigungen werden Ihnen auf Anfrage (E-Mail an studienberatung@fom.de) zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Ist das Studium beruflich veranlasst, so können die Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das entsprechende Urteil finden Sie mit folgendem Aktenzeichen „BFH-Urteil vom 17.12.2002 AktZ. VI R 137/01“. 6.2 Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühr wird zum 05. des Folgemonats des Bearbeitungsbeginns der Abschlussarbeit fällig. Es erfolgt eine gesonderte Rechnungsstellung. Soll diese nicht auf Ihren Namen lauten, so reichen Sie bitte eine Kostenübernahmeerklärung der entsprechenden Person, Unternehmung oder Einrichtung bereits mit dem Antrag zur Abschlussarbeit ein. 6.3 Urlaubssemester Urlaubssemester müssen 6 Wochen vor Beginn des Semesters beantragt werden. Während Ihres Studiums sind maximal 2 Urlaubssemester zulässig. Eine Kündigung während eines Urlaubssemesters ist erst zum Ende des folgenden Studiensemesters wirksam. Während des Urlaubssemesters dürfen keine Prüfungen absolviert werden. Den zugehörigen Antrag finden Sie im Online-Campus unter „Anträge/ Bescheinigungen“. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Geschäftsbedingungen unterschrieben mitsenden. 6.4 Studienzeitverlängerung Nach Ablauf der Regelstudienzeit muss das Studium bei ausstehenden Leistungen durch einen schriftlichen Antrag semesterweise verlängert werden. Melden Sie sich nicht bis zu 6 Wochen vor Beginn des nächsten Semesters zurück, erfolgt die Exmatrikulation. Den zugehörigen Antrag finden Sie im Online-Campus unter „Anträge/ Bescheinigungen“. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Geschäftsbedingungen unterschrieben mitsenden. Stand: Februar 2008 26 Orientierungshilfe zum Studium Sind noch Prüfungen zu absolvieren, werden 50 % der Studiengebühren fällig. Stehen nur noch die Diplomarbeit und/oder das Kolloquium an, werden keine Studiengebühren sondern nur die Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. Sollten im letzteren Fall 2 Verlängerungssemester ohne Abschluss erfolgt sein, so wird wieder die Hälfte der Studiengebühren fällig. Sollte nur noch das Kolloquium fehlen, so ist dennoch eine ordentlich Verlängerung notwendig. 6.5 Haftung Für den Verlust persönlichen Eigentums in den Räumlichkeiten der jeweiligen Studienzentren übernimmt die FOM keine Haftung. 6.6 Unfallversicherung Studenten, die (nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers) ihr Studium in unserem Hause absolvieren, sind auf den Wegen zu einer Veranstaltung und in unserem Hause gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich bitte an die Studentenbetreuung, um gemeinsam eine Unfallanzeige an den Träger der Berufsgenossenschaft auszufüllen. Stand: Februar 2008 27 Orientierungshilfe zum Studium Anlage 1 (Klausurordnung) 1. Mit Betreten des Prüfungsraumes und Empfangen der Aufgabenstellung sind Sie Teilnehmer an der Prüfung und erhalten somit für die Leistung eine Note. 2. Legen Sie bitte unaufgefordert Ihren gültigen Studierendenausweis oder einen amtlich gültigen Lichtbildausweis zur Kontrolle für das aufsichtführende Personal bereit. Studierende, die sich nicht ausweisen können, werden von der Klausurteilnahme ausgeschlossen. 3. Studenten, die nicht angemeldet bzw. nicht zugelassen sind, sind von der Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen. 4. Mobiltelefone sind vor Prüfungsbeginn auszuschalten und zu verstauen. 5. Gespräche oder Austausch von Gegenständen sind untersagt. 6. Es dürfen nur die in der Aufgabenstellung ausdrücklich erlaubten Hilfsmittel benutzt werden. Alle nicht zugelassenen Gegenstände (Taschen, Mäntel, ...) sind außerhalb der Sitzreihen abzulegen. 7. Die Heftung der Klausur darf nicht verändert werden! 8. Die Klausur ist in lesbarer Form zu bearbeiten. Schwer lesbare Teile der Klausur können ersatzlos gestrichen werden und sind somit ungültig. 9. Die Lösungen sind nur auf dem dafür vorgesehenen Papier zu bearbeiten. Lösungen, die nicht auf dem ausgegebenem Papier bearbeitet wurden, werden nicht berücksichtigt und stellen einen Täuschungsversuch dar. 10. Die Ihnen ausgehändigten Unterlagen müssen nach Beendigung der Prüfung vollständig zurückgegeben werden. 11. Bitte achten Sie darauf, dass auf der Klausur und allen Bearbeitungsblättern Matr.-Nr., Name, Vorname angegeben sind. 12. Prüfen Sie vor Beginn einer jeden Klausur die Vollständigkeit Ihrer Aufgabenstellung. Bei mehreren Prüfern benutzen Sie bitte je Prüfer separate Bearbeitungsblätter. 13. Versucht ein Prüfling, sein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so wird dies auf der Klausur vermerkt. Die Klausur kann eingezogen werden. 14. Sollte die Klausur von Ihnen ungültig gemacht werden (z. B. Durchstreichen der Klausur, Bemerkungen „ohne Bewertung“ o. ä.), so gilt dies als „Fehlversuch“ und es wird die Note 5,0 erteilt. 15. Mit Ausnahme eines Toilettengangs darf der Klausurraum nicht verlassen werden. Ein Gang zur Toilette ist der Klausuraufsicht zu melden, ebenso die (unverzügliche) Rückkehr. Die Klausur verbleibt im Klausurraum. 16. Die Nichtbeachtung dieser Punkte führt zum Nichtbestehen der Klausur und zum Klausurausschluss. Stand: Februar 2008 28 Orientierungshilfe zum Studium Anlage 2 (Übersicht Notensysteme) A+ 1,0 87-93 0,86-1,15 A 98-100 1,3 80-86 1,16-1,50 A- 1,7 77-79 1,51-1,85 2,0 73-76 2,3 1,0-1,15 A 20/19 93-97 93-99 1,16-1,50 A- B+ 89-92 89-92 1,51-1,85 1,86-2,15 B 84-88 84-88 70-72 2,16-2,50 B- 79-83 2,7 67-69 2,51-2,85 C+ 74-79 3,0 63-66 2,86-3,15 C 69-73 3,3 60-62 3,16-3,50 C- 64-68 3,7 57-59 3,51-3,85 D+ 57-63 1,51-2,50 2.51-3,50 3,51-4,00 4,0 53-56 3,86-4,15 D 4,3 50-52 4,16-4,3 D- 5,0 <50 <4,3 NC Stand: Februar 2008 50-56 D NL 1 10;9 18 1,3 / 1- 8,5 B+ 17 1,7 / 2+ 1,86-2,15 B 16 79-83 2,16-2,50 B- 15 2,3 / 2- 74-79 2,51-2,85 C+ 14 2,7 / 3+ 69-73 2,86-3,15 C 13 64-68 3,16-3,50 C- 12 57-63 3,51-3,85 D+ 11 sehr gut gut befriedigend <1,50 ausreichend Intervall 100 Note <1,50 1,51-2,50 2.51-3,50 3,86-4,0 D sehr gut gut 2,0 / 2 3,0 / 3 8,0 / 7,5 7,0 / 6,5 3,3 /3- 3,51-4,00 50-56 Note befriedigend 0,7-0,85 % Umrechung 10 ausreichend alphanumerisch 94-100 % Noten-punkte Intervall 0,7 BWW alphanumerisch % BAIM / BAITE Intervall Studiengang MBA Intervall DK / DI / DWJ / DWI / BEE / BME / BMT / BBA / BAIM / BST / BBL / BWI/ MAF / MHR / MCM / MMS / MIT / MBL 3,7 / 4+ 4,0 / 4 6,0 / 5,5 4,3 / 4- <50 >4,00 nicht ausr. <50 <4,0 NC <10 >4,00 nicht ausr. 5,0;6,0 <5,0 29 Orientierungshilfe zum Studium Anlage 3 (Besondere Hinweise für Bachelor-Studenten) Vorwort Dieser Leitfaden richtet sich an alle Bachelor-Studierenden der FOM mit dem Ziel, die Konzeptmerkmale des Bachelorstudiums an der FOM zu erläutern. Die Umsetzung des Bologna-Prozesses hat der FOM die Chance geboten, ihre Studiengänge qualitativ weiterzuentwickeln. Die Akkreditierungsergebnisse sowie interne und externe Evaluierungen zeigen deutlich, dass dies gelungen ist. Bei allen Veränderungen, die in den Bachelorstudiengängen vorgenommen wurden, liegt der Fokus auf der Verbesserung der Studierbarkeit der einzelnen Studiengänge. Wir möchten Sie vom ersten Semester an mit realen betrieblichen Herausforderungen vertraut machen und Ihnen die Fähigkeit vermitteln, interdisziplinär Problemanalysen durchzuführen und adäquate Lösungen zu entwickeln. Die beiden Konzeptmerkmale Scientific-Abstract und Student-Consulting verbinden hierbei die Inhalte der Vorlesung mit Fragestellungen Ihrer beruflichen Praxis. So vertiefen Sie das in den Vorlesungen vermittelte Wissen aktiv in der Praxis und verbessern Ihren Lernerfolg deutlich. 29. Februar 2008 Prof. Dr. Burghard Hermeier Geht nicht in die Modulnote mit ein Dr. Clemens C. Jäger Modulklausur =Prüfungsvorleistung Student Consulting Stand: Februar 2008 Geht zu 20% in die Modulnote mit ein =keine Prüfungsvorleistung! Scientific Abstract 30 Orientierungshilfe zum Studium A. Scientific Abstract Die Ausarbeitung von wissenschaftlichen Texten stellt im Laufe des Studiums eine besondere Herausforderung dar. Dies basiert zum Einen auf den wissenschaftlichen Anforderungen, die i. d. R. nicht mit den bekannten Aufsätzen und Fach-/Projektarbeiten aus dem schulischen Umfeld zu vergleichen sind und zum Anderen auf der Tatsache, dass ein solcher wissenschaftlicher Anspruch im beruflichen Kontext, im Rahmen von Projekten und Präsentationen, nicht gefordert wird. Das Scientific Abstract bietet in diesem Kontext eine Möglichkeit, sich mit dem wissenschaftlichen Arbeiten vertraut zu machen und im weiteren Studienverlauf – mit zunehmender Komplexität (z. B. der Erstellung von Seminararbeiten) – letztendlich auf die Bachelor Thesis vorzubereiten. 4 Semester Sientific Abstracts Abstracts in den Grundlagenmodulen Scientific 2 Jahre 2 Semester gr. und kl. Semina Seminarrarbeiten in Aufbaumodulen 1 Semester Bachelor Thesis 1½ Jahre Heranführung an das wissenschaftliche Arbeiten / Zunahme der Kom Komplexität plexität Zielsetzung eines Abstracts ist die Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas innerhalb eines begrenzten quantiativen Umfangs in einem bestimmten Zeitraum. A.1 Ablauf Schritt 1: Vor Semesterbeginn erhalten Sie vom Dozenten (via Online-Campus) insgesamt 4-5 Themen zur Bearbeitung. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens zwei Monate. Die Bearbeitung erfolgt eigenverantwortlich außerhalb der Vorlesungen („Hausarbeit“). Ihr Dozent informiert die Planungs- und Prüfungsabteilung und legt den Prüfungstag fest, die einstündige Prüfung wird an einem regulären Vorlesungstermin durchgeführt. Den Prüfungstermin erfahren Sie über den Online Campus, dann müssen Sie sich selbstständig bis spätestens eine Woche vorher zu diesem Prüfungstermin über Ihr Studienbuch anmelden. Schritt 2: Sie erarbeiten innerhalb der zweimonatigen Bearbeitungsdauer die vorgegebenen Themen mit der Zielsetzung, jedes Einzelthema am Prüfungstag auf insgesamt zwei DIN A4 Seiten komprimiert schriftlich präsentieren zu können. Stand: Februar 2008 31 Orientierungshilfe zum Studium Schritt 3: Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist müssen Sie am Prüfungstag eines der 4-5 Themen schriftlich ausarbeiten. Die Themenvergabe für die schriftliche Ausarbeitung erfolgt am Prüfungstag durch den anwesenden Dozenten. Für die schriftliche Ausarbeitung erhalten Sie insgesamt 60 Minuten Bearbeitungszeit. Es gelten die üblichen Prüfungsbedingungen. D. h. die Nichtteilnahme für angemeldete Studenten wird als Fehlversuch bewertet. Im Anschluss der Prüfung wird der Vorlesungsbetrieb fortgesetzt. Schritt 4: Der Dozent kann Ihr Abstract mit Hilfe des Beurteilungsbogens (siehe 1.3) beurteilen. Die korrigierten Abstracts gibt Ihr Dozent zusammen mit dem Beurteilungsbogen an die FOM zurück, damit Sie diese – vergleichbar mit der Modulklausur – einsehen können. Die Nutzung des vorgegebenen Beurteilungsbogens ist für den Dozenten fakultativ. A.2 Elemente Bei der Ausarbeitung der Abstracts sollten Sie die vier folgenden Grundelemente für jede Themenausarbeitung berücksichtigen: 1. Kurze Einleitung (Scheinwerfer-Funktion) 2. Ausarbeitung des Themas 3. Kritische Würdigung des Themas und knappe Einordnung in den fachlichen Zusammenhang 4. Schlussbetrachtung / Fazit Diese Elemente können ggf. inhaltlich und vom Umfang her von Modul zu Modul differieren und sollten vor Bearbeitungsbeginn mit dem jeweiligen Dozenten konkret abgestimmt werden. A.3 Bewertungsschema Die Notenfindung für das Scientific Abstract erfolgt mit Hilfe des folgenden Bewertungsschemas. Dieser Bewertungsbogen wird nach der Benotung zur Einsichtnahme im Studienzentrum hinterlegt. • • • • • • • • • Stand: Februar 2008 Rechtschreibung / Interpunktion Stil / Ausdruck Aufbau / Stringenz der Argumentation Verwendung von Begriffen Theoretischer Bezug Praxisbezug / Beispiele Prägnanz / Konzentration auf das Wesentliche Kritische Auseinandersetzung Schlussfolgerung Fazit 32 Orientierungshilfe zum Studium Ein Abstract fließt zu 20 Prozent in die Modulendnote ein. Die verbleibenden 80 Prozent werden durch die Klausurnote erreicht. Die Abstracts werden in einer Vielzahl von Modulen studienbegleitend eingesetzt und entwickeln sich durch die steigende Komplexität der vergebenen Themenbereiche sukzessiv weiter. A.4 Nachschreibtermine Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Scientific Abstract aufgrund der Nichtteilnahme am ersten Termin oder bei Nichtbestehen, am Semesterende nachzuschreiben. Die Nachschreibtermine finden immer vor oder nach dem Wiederholungsklausurtermin des Moduls, zu Beginn des jeweils nächsten Semesters, statt und werden von der FOM-Prüfungsabteilung festgelegt. Den Nachschreibtermin erhalten Sie über den Online Campus der FOM. Über Ihr Studienbuch melden Sie sich selbstständig für den Nachschreibtermin an. Bestanden ist diese Prüfungsteilleistung, wenn mindestens die Note 4,0 erzielt wurde. Ein bestandenes Abstract kann nicht – z. B. zur Notenverbesserung – wiederholt werden. Insgesamt haben Sie die Möglichkeit, das Abstract zweimal nachzuschreiben. Somit stehen insgesamt drei Prüfungstermine zur Verfügung. A.5 Formale Formvorschriften Da die Abstracts an das wissenschaftliche Arbeiten heranführen sollen, gelten grundlegende Formalvorschriften. Lassen Sie sich diese Anforderungen von Ihrem Dozenten erläutern. (s. Online-Campus: „Leitfaden zur formalen Gestaltung von Seminar- und Diplomarbeiten“) Eine gute Lesbarkeit der Ausarbeitung ist eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an einem Abstract. Des Weiteren sollte die Arbeit in der dritten Person geschrieben werden. Phrasen wie „ich finde“, „meiner Meinung nach“, „man sagt“, „man sollte“ etc. sind unbedingt zu vermeiden. Dies gilt ebenso für Füllwörter (z. B. „eigentlich“), Inhaltsleeres (z. B. „manchmal“ oder „vielleicht“), übertriebene Ausdrucksformen (z. B. „sehr“ oder „enorm“) sowie Argumentationsheischendes (z.B. „natürlich“ oder „sicherlich“). A.6 Bearbeitungshinweise Möglichkeiten der Literaturrecherche: Um sich zu dem jeweiligen Thema intensiv informieren zu können, bietet es sich an, einen Gastausweis einer Stadt- oder Universitätsbibliothek zu beantragen. Dieser Weg ermöglicht häufig eine umfassende Recherche der Einzelthemen. In diesem Zusammenhang soll auch erwähnt werden, dass diese Bibliotheken häufig die Möglichkeit der sogenannten Fernleihe einräumen. Mit dieser Leihmöglichkeit können Sie auch auf einen Großteil der Literatur an anderen Bibliotheken in Deutschland zugreifen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Bestellungen im Rahmen der Fernleihe häu- Stand: Februar 2008 33 Orientierungshilfe zum Studium fig 4-6 Wochen dauern. Eine frühzeitige Inanspruchnahme dieser Dienstleistung durch die jeweilige Bibliothek sollte bei der Bearbeitungszeit berücksichtigt werden. Ferner bietet auch die FOM an einigen Standorten die Möglichkeit der Literaturrecherche. Diesbezüglich können sich die Studenten bei der zuständigen Standortleitung informieren. Fragen an den Dozenten: Bei Fragen rund um die Erstellung des Abstracts steht Ihnen der jeweilige Dozent zur Verfügung und wird Sie bei der Erstellung im zulässigen Rahmen unterstützen. B. Student Consulting Im Rahmen der neuen Bachelor Studiengänge geht es auch darum, den Lernprozess über das gesamte Semester hinweg kontinuierlich zu unterstützen („weg vom reinen Klausurlernen!“). Einen Teil dieses Lernprozesses sollten Sie daher -wenn möglich- im betrieblichen Kontext bzw. am Arbeitsplatz erbringen, damit die Studiendauer überschaubar bleibt. Die FOM hat diese Herausforderung angenommen und mit dem Student Consulting (im Weiteren auch mit SC abgekürzt) ein Konzept geschaffen, welches den Lernprozess und die Lernqualität über den gesamten Studienverlauf hin aktiv unterstützt. B.1 Zentrales Student Consulting B.1.1 Ablauf Sie bearbeiten die SC-Fragen zu Hause und ggf. im Rahmen der betrieblichen Pausen / Arbeitszeit. B.1.2 Fragetyp Bei den zentralen SC-Fragen handelt es sich um reine Multiple Choice Fragen, die Ihren Lernfortschritt nachvollziehbar machen sollen. B.1.3 Bewertung der Fragen Die Bewertung der SC-Fragen erfolgt nicht über eine klassische Benotung, sondern nur über die Merkmale: 1. bestanden 2. nicht bestanden Stand: Februar 2008 34 Orientierungshilfe zum Studium Um das Student Consulting zu bestehen, müssen Sie mindestens 50 Prozent der Fragen richtig beantworten. Ferner müssen alle Fragen bearbeitet werden. Das Bestehen der Student Consulting Fragen ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur. Die Auswertung der SC-Fragen erfolgt vollautomatisch über die FOM-IT-Abteilung. B.1.4 Zeitlicher Ablauf Sie erhalten alle Student-Consulting-Fragen in einer Datei zu Beginn des Semesters über den Online Campus der FOM. Dabei besteht für Sie die Möglichkeit, die Fragen sukzessiv offline zu bearbeiten und den jeweiligen Bearbeitungsstatus zu speichern. Zum Ende der Bearbeitungszeit, spätestens zehn Tage vor der Klausur, müssen Sie Ihre individuelle Lösung über den Online Campus der FOM hochladen und erhalten dann umgehend das Ergebnis Ihrer Bearbeitung. Sollten Sie im ersten Versuch nicht die erforderlichen 50 Prozent der Fragen richtig bearbeitet haben, können Sie einen zweiten und letzten Versuch nutzen und Ihre Datei erneut hochladen. Zur Vereinfachung erhalten Sie im zweiten Versuch nicht mehr sämtliche Fragen zur Bearbeitung zurück, sondern nur noch die fehlerhaften Fragen aus Versuch Nr. 1. Da mit einem bestimmten Fragepool gearbeitet wird, werden keine Musterlösungen ausgegeben. B.2 Dezentrales Student Consulting Beim dezentralen Student Consulting erhalten Sie von Ihrem Dozenten vor Ort 1-2 konkrete Rechercheaufträge. In Abhängigkeit von der Komplexität dieser Aufträge kann die Anzahl auch erhöht werden. Alle Studenten erhalten die gleiche Aufgabenstellung. Die Recherchen sollen einen Theorie-Praxistransfer ermöglichen und Sie dazu anregen, das erlernte Wissen in der Praxis zu vertiefen und zu reflektieren. Das dezentrale bzw. dozentengesteuerte Student Consulting erfolgt explizit nur in den folgenden Modulen der jeweiligen Studiengänge: BBA: 1) Management Basics 2) Markets 3) Accounting & Taxes 4) Information, Technology & Processing Stand: Februar 2008 35 Orientierungshilfe zum Studium BAIM: 1) Management Basics 2) Markets 3) Accounting & Taxes 4) Quantitatives Controlling Steuerrecht: 1) Management Basics 2) Markets 3) Accounting 4) Information, Technology & Processing Wirtschaftsrecht: 1) Management Basics 2) Criminal Law 3) Employment & Social Security Law 4) Accounting & Taxes Wirtschaftsinformatik: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) Management Basics Datenbankmanagement 2 Betriebssysteme 1 Netzwerke E-Business-Grundlagen Allgemeine Methoden Software-Engineering Geschäftsprozesse Informationsmanagement Spezielle Methoden Software-Engineering Beispiele für Rechercheaufträge (Theorie-Praxistransfer): Law: Wie wirkt sich kurzfristig / langfristig die Gesetzesänderung (z. B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG) auf Ihre Branche aus? BWL: Wie wirkt sich kurzfristig / langfristig die Subprime-Krise auf Ihre Branche aus? Sie erhalten eine angemessene Bearbeitungszeit für die Rechercheaufträge. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Recherchen im Rahmen der Vorlesung besprochen. Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, dass aus den Themenkomplexen der Rechercheaufträge zumindest eine Klausurfrage gestellt wird. Den Umfang und den Anteil der Klausurfrage bestimmt der Dozent vor Ort. Eine Größenordnung von 10-20 Prozent des Klausurteils wird jedoch empfohlen. Stand: Februar 2008 36 Orientierungshilfe zum Studium C. Integrierte Modulprüfung (Klausur) Die integrierte Modulprüfung (Klausur) sieht vor, dass zu jedem Modul jede Klausur nur von einem „federführenden“ Dozenten gestellt wird. Dies gilt gerade für Module, in denen traditionell mehrere Dozenten die einzelnen Leistungseinheiten lesen (z. B. Markets, Costs, Accounting & Taxes, Quantitatives Controlling etc.). Die Studenten sollten sich zu Beginn eines jeden Semesters erkundigen, welcher Dozent der jeweils „federführende“ in ihrem Modul ist. Alle Fragen rund um die Klausur sind mit diesem Dozenten abzustimmen. D. Fragen und Anregungen Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an: studienberatung@fom.de Anhang ¾ FAQ: 1. Wie oft kann ich eine Klausur wiederholen? Klausuren und Abstracts können 2x wiederholt werden. Somit haben Sie insgesamt drei Möglichkeiten, die Prüfungsleistung erfolgreich abzulegen. 2. Ist die Teilnahme an der Klausur ohne ein bestandenes Abstract möglich? Ja. Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur ist „nur“ ein bestandenes Student Consulting. Klausur und Abstract können unabhängig voneinander geschrieben werden. 3. Habe ich das Modul auch bestanden, wenn ich nur die Klausur bestehe und beim Abstract durchfalle? Nein. Die Klausur und das Abstract müssen jeweils mit mindestens 4,0 bestanden werden. 4. Muss ich mich für die Prüfungen anmelden? Ja. Für alle Prüfungen müssen Sie sich selbstständig über Ihr Studienbuch im Online-Campus der FOM anmelden. 5. Welchen Anteil haben Student Consulting und Abstract an meiner Modulendnote? Das Student Consulting geht nicht in die Modulnote ein. Es ist „nur“ die Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur. Das Abstract fließt mit 20 Prozent in die Endnote ein. Stand: Februar 2008 37