- Landversand

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NR. 22 DER SCHRIFTREIHE DES LANDES-EUROPABÜROS
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Europäischer
Vorhabensbericht
1999-2004
Strategiebericht
Fortschreibung 2001
Fortschreibung 2002
Fortschreibung 2003
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Kontakt:
Landes-Europabüro Salzburg
Dr. Andreas Kiefer
Waagplatz 1a
Postfach 527
A-5010 Salzburg
Telefon: +43 662 8042-3300
Telefax: +43 662 8042-2930
E-Mail: europabuero@salzburg.gv.at
Website: http://www.salzburg.gv.at/europa
Impressum:
Verleger: Das Land Salzburg. Fachabteilung Landes-Europabüro.
Herstellung und Druck: Hausdruckerei, Postfach 527, A-5010 Salzburg
Diese Publikation aus dem Jahr 2004 wurde im April 2009 in einem neuen
Datenformat wieder aufgelegt und entspricht inhaltlich der Originalversion. Das
Publikationsverzeichnis am Ende wurde ebenfalls auf den neuesten Stand
gebracht.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Stärkung der Europakompetenz
des Landes Salzburg
Europapolitischer Vorhabensbericht für die
12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
sowie Fortschreibungen 2001-2003
zusammengestellt vom Landes-Europabüro Salzburg
August 2004
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Übersicht
1.
Europapolitischer Vorhabensbericht für die gesamte
12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Seite 7
laut Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 28.10.1999
Beschluss des Salzburger Landtages vom 8.11.2000,
Seite 21
Nr. 251 der Beilagen der 3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode
2.
Europapolitischer Vorhabensbericht für die
12. Gesetzgebungsperiode – Fortschreibung bzw.
Aktualisierung 2001
Seite 23
laut Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 24.9.2001
Beschluss des Salzburger Landtages vom 6.2.2002,
Seite 73
Nr. 353 der Beilagen der 4. Session der 12. Gesetzgebungsperiode
3.
Europapolitischer Vorhabensbericht für die
12. Gesetzgebungsperiode – Fortschreibung bzw.
Aktualisierung 2002
Seite 81
laut Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 30.9.2002
Beschluss des Salzburger Landtages vom 26.3.2003,
Seite 127
Nr. 452 der Beilagen der 5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode
4.
Europapolitischer Vorhabensbericht für die
12. Gesetzgebungsperiode – Fortschreibung bzw.
Aktualisierung 2003
137
laut Beschluss der Salzburger Landesregierung vom 22.9.2003
Beschluss des Salzburger Landtages vom 17.12.2003
Seite 193
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Seite
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Nr. 301 der Beilagen der 6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Landes-Europapolitik wird dokumentiert
Nach den Bestimmungen der Salzburger Landesverfassung hat die Landesregierung dem
Landtag jährlich einen Bericht über ihre europapolitischen Vorhaben vorzulegen. Für die
12. Gesetzgebungsperiode des Salzburger Landtages beschloss die Salzburger Landesregierung am 28.10.1999 einen Bericht mit Perspektive bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2004.
Mit Zustimmung des Landtages wurden in den Jahren 2001, 2002 und 2003 Aktualisierungen bzw. Fortschreibungen vorbereitet, vom Europa-Integrationsausschuss des Salzburger Landtages beraten und vom Plenum zur Kenntnis genommen.
Als Dokumentation legt die Fachabteilung 0/4, Landes-Europabüro diese Broschüre vor.
Sie enthält neben den jeweiligen Vorhabensberichten auch die Ausschussberichte des
Salzburger Landtags und die dazugehörige Salzburger Landeskorrespondenz.
Diese Publikation ist auch auf der Homepage des Landes-Europabüros abrufbar
http://www.salzburg.gv.at/themen/se/europa/eu-vorhabensbericht2003.htm.
Ein Verzeichnis der bisherigen Publikationen der Schriftenreihe des Landes-Europabüros
finden Sie auf Seite 205.
Salzburg, im August 2004
Dr. Andreas Kiefer
Leiter der Fachabteilung 0/4Landes-Europabüro
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Stärkung der Europakompetenz
des Landes Salzburg
Europapolitischer Vorhabensbericht
für die 12. Gesetzgebungsperiode
(1999 bis 2004)
Stand: 30. September 1999
Gemäß Beschluss der Salzburger Landesregierung
vom 28.10.1999, Zahl: 0/91-1660/5-1999
Gemäß Beschluss des Salzburger Landtages vom 8.11.2000
(vgl. Nr. 251 d. Beilagen 1.8.1999der 3. Session d. 12. Gesetzgebungsperiode)
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Vorbemerkung
Die Ziele und Inhalte der Regierungsarbeit für die neue Periode wurden im Arbeitsübereinkommen der Regierungsparteien definiert.
Das Land Salzburg bekennt sich zu einer aktiven Europapolitik (Art 1 (3) L-VG 1999) und
ist entschlossen, die im Rahmen des europäischen und des nationalen Rechts eingeräumten Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Eine erfolgreiche
Wahrnehmung dieser Möglichkeiten bedingt die Definition von Zielen und die Ausarbeitung und Umsetzung von Lobbying-Strategien. Dies gilt für die politische sowie für die beamtete Ebene als auch für die Interessensvertretung auf nationaler und europäischer
Ebene.Wien und Brüssel in gleicher Weise.
Mit dem EU-Beitritt Österreichs wurden viele Aspekte europäischer Politik zur österreichischen Innenpolitik und zur Landespolitik. Das Land Salzburg wirkt an der Rechtssetzung
der Europäischen Union im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahrens nach Artikel 23 d
B-VG sowie im Ausschuss der Regionen mit. Die Rechtsumsetzung europäischer Normen
erfolgt durch die Neuerlassung oder Anpassung von Landesrecht. gesetzen und Verordnungen, Ddirekt in die Vollziehung eingebunden ist das Land unter anderem bei der
Landwirtschafts- und Regionalförderung sowie im Beschaffungs- und Vergabewesen.
Der Vertrag von Amsterdam brachte eine Stärkung des Ausschusses der Regionen (AdR)
und räumte dem AdR eine Beratungsfunktion für das ebenfalls gestärkte Europäische Parlament ein. Damit hat die Regierungskonferenz von Amsterdam der wachsenden Bedeutung der regionalen Dimension für die europäische Integration Rechnung getragen. Das
neue Protokoll über die Anwendung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit zum
Amsterdamer Vertrag soll Garant dafür sein, dass Aufgaben auf der richtigen Ebene, der
jeweils bürgernächsten, erledigt werden. Die Ausarbeitung eines neuen institutionellen
Rahmens für die Union des 21. Jahrhunderts steht an vorderer Stelle der Agenda Europas. Diese Grundordnung wird Auswirkungen auf die Arbeit der EU und ihrer Institutionen,
auf die Mitgliedstaaten, ihre Regionen – vor allem auf jene, die mit gesetzgeberischen Zuständigkeiten ausgestattet sind – und in bestimmtem Maß auf die Kommunen haben.
Salzburg mit einer starken föderalistischen Tradition wird sich diesen Grundsatzfragen
widmen. Dies kommt u.a. durch die Mitarbeit in der Institutionellen Kommission des Ausschusses der Regionen sowie in der Kommission A, Europäische Union und Institutionelle
Fragen, der Versammlung der Regionen Europas (VRE) zum Ausdruck. Hier gilt es, in
Netzwerken mit Regionen aus anderen Staaten ein entsprechendes Meinungsklima in den
Mitgliedstaaten, in den europäischen Institutionen sowie in der europäischen Öffentlichkeit
zu schaffen, das die Grundlage für einen Rechtsrahmen schafft, der den Regionen ihre
Aufgaben nach dem Subsidiaritätsprinzip zuordnet.
Unter „Europapolitik“ werden im Zusammenhang mit diesem Bericht jene Politikbereiche
verstanden, die besonderen und unmittelbaren Bezug zum Land Salzburg haben, wie die
Mitarbeit im Ausschuss der Regionen, die Agrarpolitik und die Strategien für den ländlichen Raum, die Struktur- und Regionalpolitik, die Nutzung aller Förderungsmöglichkeiten
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
der EU sowie die Mitgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahrens.
Die Landesregierung legt dem Landtag diesen strategischen „Europapolitischen Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 – 2000)“ gemäß §2 (3) LVG über die
Mitwirkung des Landes Salzburg im Rahmen der europäischen Integration vor. Aufbauend
auf diesem Bericht und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wird jährlich eine
komprimierte Zusammenstellung der aktuellen Vorhaben der einzelnen Ressorts übermittelt.
Univ. Doz. Dr. Franz Schausberger
Landeshauptmann
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Rahmenbedingungen
Europäische Union und Europarat geben rechtliche Rahmenbedingungen vor, ermöglichen aber auch direkt bzw. indirekt über die nationale Regierung auf die Rechtsgestaltung
und den Vollzug Einfluss zu nehmen. Salzburg hat in der Vergangenheit immer eine aktive
europapolitische Rolle gespielt und den europapolitischen Handlungsspielraum zu genutzt.
Die Europapolitik des Landes Salzburg will europäische Entscheidungen beeinflussen und
mitgestalten, wo Interessen des Landes berührt sind. Für ein erfolgreiches Vorgehen sind
im Bereich des Landes die Voraussetzungen zu optimieren, die es erlauben,
konkrete Salzburger Anliegen an europäische Entscheidungen zu identifizieren,
Einflusswege auf europäischer, nationaler bzw. regionaler Ebene zu definieren und
die Anliegen erfolgreich durchzusetzen.
Diesen Zielen dienen die folgenden Vorschläge und Vorhaben im Bereich des Landes
Salzburg mit Bezug zur Europäischen Union bzw. zum Europarat. Für die Umsetzung sind
in den jeweiligen Bereichen nach Maßgabe der finanziellen bzw. budgetären Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Budgeterstellungsrichtlinien und der geltenden Stellenpläne geeignete Maßnahmen zu setzen.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Europäische Union
Mitentscheidungsmöglichkeiten in Wien und Brüssel nutzen
An der Rechtsetzung der Europäischen Union wirkt das Land Salzburg im Rahmen des
Länderbeteiligungsverfahrens nach Artikel 23 d B-VG sowie im Ausschuss der Regionen
mit. Wirklichen Einfluss kann das Land aber nur in Abstimmung mit gleichgesinnten Regionen nehmen. Dafür wurden in den vergangenen Jahren die nötigen Netzwerke aufgebaut
und landesintern die Strukturen geschaffen.
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Die Möglichkeiten der Einflußnahme auf österreichische Positionen sind voll auszuschöpfen.
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Auf politischer und auf Beamtetenebene ist durch “gemeinsame Ländervertreter” eine
Einflussnahme österreichischer Positionen im Rat bzw. in Kommissionsgremien wahrzunehmen.
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Für die nächste Regierungskonferenz soll Salzburg wieder einen gemeinsamen Ländervertreter (politische Ebene) vorschlagen.
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Die interregionalen Netzwerke (AdR, VRE, ARGE ALP etc.) auf politischer und auf Expertenebene sind aktiv für die Vertretung Salzburger Interessen zu nutzen.
Aktive Mitarbeit im Ausschuss der Regionen
Auf EU-Ebene ist eine Einflußnahme auf aktuelle europapolitische und europarechtliche
Vorhaben über den Ausschuss der Regionen möglich. Salzburg stellt ein Mitglied und ein
stellvertretendes Mitglied. Der Ausschuss der Regionen wertet den Erfolg seiner Arbeit
regelmäßig aus und informiert über die Berücksichtigung seiner Stellungnahmen durch
Kommission und Europäisches Parlament. Wenngleich er nur beratende Funktion hat, geben seine Aussagen die Haltung der Regionen Europas wieder. Wie die oft knappen Abstimmungsergebnisse zeigen, hätte eine Vernachlässigung zur Folge, dass sich Mehrheiten bilden, die den Interessen Salzburgs als Nettozahler, umweltorientiertem Alpenland
und der Subsidiarität verpflichtetem Bundesland entgegenlaufen können.
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Die Mitarbeit des Salzburger Mitgliedes bzw. seines Stellvertreters/seiner Stellvertreterin
im Ausschuss der Regionen ist weiter auszubauen.
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Durch die Übernahme von Berichterstattungen für AdR-Stellungnahmen zu Themen mit
besonderem Salzburgbezug sind Salzburger Anliegen einzubringen.
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Das Lobbying für die Berücksichtigung des Inhalts von AdR-Stellungnahmen bei der
Bundesregierung, beim Parlament sowie bei den österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament ist über die Delegationsleitung zu intensivieren.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
EU-Einmischung in Vollzug abwehren – Subsidiarität
- Die Zeit der großen EU-Gesetzgebungsvorhaben ist im Wesentlichen vorbei. Bei jedem neuen Schritt muss jedoch kritisch die Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip
geprüft werden. Die Umsetzung des Vertrages von Amsterdam mit dem Protokoll über die
Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit wird hier Fortschritte bringen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Kommission neben den aktuellen
Fragen wie Erweiterung, institutionelle Reform, ua.u.a. in Zukunft zunehmend der Umsetzungsfragen von EU-Recht annehmen wird. Unter Subsidiaritätsgesichtspunkten kommt
es hier besonders darauf an, den Vollzug von europäischen Regelungen nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung den Ländern mit entsprechenden Spielräumen zu überlassen. Im Zuge der nächsten Regierungskonferenz sowie bei anderen geeigneten Gelegenheiten ist dieses Anliegen konsequent zu verfolgen und darauf hinzuwirken, dass sich
die EU-Gesetzgebung auf die primären Aufgaben und Zielsetzungen der Europäischen
Gemeinschaft beschränkt.
Institutionelle Reform
Nächste Schlüsselentscheidung der EU ist die Ausarbeitung eines neuen institutionellen
Rahmens. Diese Grundordnung regelt das Verhältnis der EU und ihrer Institutionen mit
den Mitgliedstaaten, ihren Regionen und Kommunen. Die Regionen mit gesetzgeberischen Zuständigkeiten, wie die österreichischen und deutschen Länder, die belgischen
Regionen, die spanischen Autonomien, die italienischen Regionen sowie portugiesische
und finnische autonome Gebiete, sind von den neuen Regelungen originär betroffen.
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Salzburg, mit seiner starken föderalistischen Tradition, wird sich diesen Grundsatzfragen
engagiert widmen. Die Mitarbeit in der Institutionellen Kommission des Ausschusses der
Regionen sowie in der Kommission A, Europäische Union und Institutionelle Fragen, der
Versammlung der Regionen Europas (VRE) ist die Basis für das Knüpfen von Netzwerken
mit Regionen aus anderen Staaten, um ein entsprechendes Meinungsklima in den Mitgliedstaaten, in den europäischen Institutionen sowie in der europäischen Öffentlichkeit zu
schaffen. Das ist die Voraussetzung für die Schaffung eines Rechtsrahmens, der den Regionen ihren Spielraum und ihre Verantwortung für die Politikgestaltung sichert.
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Ziel ist u.a. die Schaffung eines Kompetenzkataloges, der der EU nicht final bestimmte
Aufgaben zuordnet, die nicht eindeutig umrissen sind, sondern klare Kompetenzen, die
gleichzeitig die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Regionen (nach innerstaatlicher Verfassungslage) abgrenzen. Grundlage ist die volle Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips.
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Die Tendenzen, das europäische Vertragswerk zu einer echten Verfassung weiterzuentwickeln, hätten zur Konsequenz, dass die Rolle der kleinen Mitgliedstaaten und ihrer Regionen in der EU deutlich geschwächt würde. Auf den verschiedenen Ebenen (Länderbeteiligungsverfahren gegenüber dem Bund, Arbeit im Ausschuss der Regionen und in der Versammlung der Regionen Europas, Kontakte zu Repräsentanten von EU-Organen etc.)
sind die Interessen Salzburgs aktiv zu vertreten. Für Salzburg kommt eine „Verfassung“,
die von einem Parlament, das über die Kompetenz-Kompetenz verfügt, verabschiedet
wird, nicht in Frage. Grundlage der europäischen Integration, die auch in Zukunft schrittweise zu vertiefen ist, sind die Verträge (materielle „Verfassung“).
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Erweiterung
Die Landesregierung hat am 25.11.1997 eine Stellungnahme zur Agenda 2000 genehmigt.
Dieses Positionspapier enthält auch Aussagen zur Erweiterung. Diese Festlegungen sowie die von der Integrationskonferenz der Länder am 17.11.1997 beschlossene Position
der österreichischen Länder sind weiter aufrecht.
Diese Positionen beziehen sich unter anderem auf die Sicherheit von Atomkraftanlagen
als „politisches Beitrittskriterium“, Verkehrs- und Umweltfragen, Übergangsmaßnahmen
hinsichtlich des Rechtes auf Freizügigkeit von Arbeitnehmern sowie mögliche Auswirkungen auf grenznahe Regionen.
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Diese politischen Ziele sind im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten an der Gestaltung der österreichischen Position bei den Beitrittsverhandlungen sowie auf europäischer
Ebene (Ausschuss der Regionen, Versammlung der Regionen Europas, ...) weiter zu vertreten.
EU-Förderungen voll nutzen - Follow up zur Agenda 2000
Im Hinblick auf die Reform der EU-Struktur- und Regionalförderung und die positiven Wirtschaftsdaten des Landes Salzburg ist nicht davon auszugehen, dass in Zukunft EU-Mittel
in größerem Maße für diese Zwecke nach Salzburg fließen.
Im Zuge der Diskussionen um die Reform der EU-Struktur- und Regionalpolitik drängte
das Land Salzburg im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahrens gegenüber dem Bund
sowie auf europäischer Ebene z.B. im Rahmen der ARGE ALP, der Versammlung der Regionen Europas sowie des Ausschusses der Regionen darauf, dass die regionale Strukturpolitik durch EU-Vorgaben nicht zu sehr eingeengt wird. Eine konsequente EUBeihilfenaufsicht hat einen Förderwettlauf und Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des
Wirtschaftsstandorts Salzburg hintanzuhalten.
Die Möglichkeiten der im Zuge der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik erlassenen Verordnung über die ländliche Entwicklung sind zur Existenzsicherung der Salzburger Landund Forstwirtschaft bestmöglich zu nützen und umzusetzen.
Mit dem Abschluss der Verhandlungen der Agenda 2000 am Sondergipfel von Berlin wurden die Grundlagen für die Politiken der EU für die Jahre 2000 bis 2006 gelegt.
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Im Land Salzburg sind auf der Basis der in der Folge von Berlin ergangenen bzw. ergehenden Rechtsgrundlagen umgehend die detaillierten Programmplanungsarbeiten zur optimalen Ausschöpfung der für Salzburg zur Verfügung stehenden EU-Mittel fortzuführen.
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Eine entsprechende Dotierung der erforderlichen Kofinanzierung im Landeshaushalt ist
nach Maßgabe der Budgeterstellungsrichtlinien sicherzustellen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
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Neben Mitteln, die für strukturschwache Gebiete und für die Land- und Forstwirtschaft im
Rahmen der Verordnung über die ländliche Entwicklung zur Verfügung stehen, ist es für
Salzburg von entscheidender Bedeutung, EU-Förderungsgelder für Zukunftsbranchen, z.b.
im Technologiebereich, zu lukrieren.
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Die Information über EU-Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Verordnung über die
ländliche Entwicklung und der Struktur- und Regionalförderung ist weiter zu intensivieren.
Der Zugang zu EU-relevanten Informationen für die Landesbürgerinnen und Landesbürger
soll weiter erleichtert und ausgebaut werden. Ziel ist die maximale Nutzung der EUFörderungsmöglichkeiten für Projekte und Maßnahmen im Land Salzburg.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit – Aktive Nachbarschaftspolitik
Bedeutsam ist die Weiterführung der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die bisher durch die Interreg-Programme Salzburg (Österreich)-Bayern sowie Salzburg (Österreich)-Italien unterstützt wurde.
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Die weitere Nutzung der Vorteile des Wegfalls der Grenzen im bayerisch-salzburgischen
Grenzraum soll durch Aktivitäten im Rahmen einer aktiven Nachbarschaftspolitik, wie sie
beispielsweise zwischen dem Land Salzburg und dem Freistaat Bayern sowie vor allem in
der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land – Traunstein geleistet wird, forciert werden. Im Zuge der Ausarbeitung von Interreg III ist darauf besonders Bedacht zu nehmen.
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Die bestehenden grenzüberschreitenden Kontakte in den verschiedenen Bereichen (z.B.
grenzüberschreitendes Entwicklungskonzept; Kooperation der Erwachsenenbildungseinrichtung, Zusammenarbeit im Tourismus wie zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof,
grenzüberschreitendes Radwegekonzept etc.) sind zielgerichtet zu intensivieren.
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Die EuRegio und ihre Arbeit werden vom Land Salzburg weiterhin unterstützt.
Wirtschaft und Beschäftigung
Die größten Herausforderungen der Zukunft bestehen in der Sicherung einer gesunden
Wirtschaft und der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen. Daher misst das Land
Salzburg den wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Aspekten der Europäischen Union maßgebende Bedeutung bei.
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Das Wirtschaftsleitbild des Landes ist konsequent umzusetzen.
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Das Land wird sich an den im Rahmen der Europäischen Union ausgearbeiteten und den
nationalen Beschäftigungsinitiativen beteiligen und sich für die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätzen in wettbewerbsfähigen Betrieben einsetzen.
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Das Land Salzburg wird weiterhin eine aktive Wirtschaftspolitik mit dem Ziel einer möglichst hohen Beschäftigung betreiben. Dazu gehören auch entsprechende Schwerpunkte
in der Aus- und Fortbildung.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Binnenmarkt und KMU
Das Land Salzburg ist als exportorientiertes Land am weiteren Abbau von Handelshemmnissen innerhalb der Europäischen Union interessiert. Für den Wirtschaftsstandort Salzburg, der sich durch hohes ökologisches Bewusstsein auszeichnet, besteht vitales Interesse an einem vergleichbar hohen Niveau von Umweltvorschriften in der EU sowie an
ihrer einheitlichen Anwendung und Durchsetzung. Dies gilt in besonderem Maße für die
EU-Erweiterung, um die Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden.
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Im Zuge der Mitwirkungsmöglichkeiten des Landes bei den Beitrittsverhandlungen ist auf
diese Aspekte besonders Rücksicht zu nehmen.
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Alle Maßnahmen, die zu einer verstärkten Inanspruchnahme von EU-Förderungsmitteln
für Klein- und Mittelbetriebe führen, sind vom Land zu unterstützen.
Ländliche Entwicklung – Zweite agrarpolitische Säule
In den Verhandlungen zur Agenda 2000 ist es bei der Reform der Agrarpolitik gelungen,
einiges zu erreichen, was den Salzburger Bauern und dem ländlichen Raum neue Perspektiven eröffnet und vieles verhindert, was der Salzburger Landwirtschaft massive Probleme gemacht hätte. Die in der EU-Verordnung über die ländliche Entwicklung gebotenen
Möglichkeiten werden neben der Produktion von Lebensmitteln in Zukunft die zweite Säule
der landwirtschaftlichen Einkommenssicherung bilden.
- Unter Nutzung dieser Förderungsmöglichkeiten ist es erforderlich, die Nachfrage nach
den bei uns erzeugten natürlichen Lebensmitteln zu forcieren, die Verarbeitungs- und
Vermarktungsbetriebe zu stärken und die natürlichen Nachteile in der Bewirtschaftung abzugelten.
- Darüber hinaus bleibt es wesentliches Ziel, die europäische Agrarpolitik im Sinne der
Salzburger Land- und Forstwirtschaft zu beeinflussen.
Gesundheitspolitik
Das Land Salzburg hat die Möglichkeiten, die sich aus der österreichischen EUPräsidentschaft im 2. Halbjahr 1998 ergaben, gut genutzt und sich als Ort der Begegnung
einmal mehr profiliert. Ein dauerhafter Impuls ist das European Health Forum Gastein. Es
wird nach der Auftaktveranstaltung im Jahr 1998 auch im Jahr 1999 die Gesundheitspolitiker, Ökonomen sowie Experten aus allen am Gesundheitswesen beteiligten Berufsgruppen aus der EU und den MOEL in Bad Hofgastein und in Badgastein versammeln.
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Das Land unterstützt das European Health Forum Gastein (EHFG) als wichtige Initiative
für die Profilierung unseres Landes als europäisches Kompetenzzentrum für Gesundheitsfragen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
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Im Rahmen anderer EU-Projekte (z.B. bei dem von der Versammlung der Regionen
Europas koordinierten Suizidpräventionsmaßnahmenprogramm) wird Salzburg mitwirken,
um Zugang zu Know-how zu erhalten sowie um EU-Mittel abzurufen.
Projekt „Europäisches Forum für historische Bauforschung“
Der kulturelle Beitrag der Regionen in Europa zeigt sich unter anderem in gegenständlichen Geschichtszeugnissen, die auch die Kulturlandschaften prägen. Das Spektrum reicht
von historischen Städten und Dörfern über Klöster oder Schloßanlagen. Baudenkmäler
verkörpern individuelle Eigenheiten und tragen wesentlich zur regionalen Identität bei.
Voraussetzung zur Wahrung dieser Werte ist das Wissen um die baulich-geschichtlichen
Zusammenhänge und der sorgsame Umgang mit dem überlieferten baulichen Erbe.
- Die Arbeiten zur Etablierung eines „Europäischen Forums für historische Bauforschung
in Salzburg“ sind weiter fortzuführen. Ziel ist die Kooperation mit der EU und dem Europarat sowie mit nationalen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiet der historischen
Bauforschung.
Definition europäischer Anliegen des Landes
Die Identifizierung europäischer Anliegen des Landes hat als Daueraufgabe durch die einzelnen Ressorts systematisch zu erfolgen. Ein ausschließlich reaktives Vorgehen beispielsweise erst nach Vorlage eines Richtlinienentwurfs ist nicht ausreichend. Auf der
Grundlage dieser Analysen sind in den einzelnen Ressorts spezielle “Europastrategien” zu
entwickeln.
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Etwa zur Hälfte der Legislaturperiode sollte im Rahmen einer Evaluierung Bilanz über die
Zielerreichung gezogen werden und eine eventuell nötige inhaltliche und organisatorische
Kurskorrektur vorgenommen werden. Dafür ist das Fachwissen auch außenstehender Einrichtungen einzubinden. Mit Vertretern wichtiger Einrichtungen (Landesverwaltung, Bundesdienststellen in Salzburg, Sozialpartner, Universität, einschlägige Einrichtungen etc.)
sollte der europapolitische Handlungsbedarf (z.B. im Hinblick auf die Erweiterung, Binnenmarktfragen, Rechtsumsetzung, Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen für Wirtschaft und Forschung etc.) periodisch identifiziert und der Landespolitik Handlungsvorschläge unterbreitet werden. Zu dem vorgeschlagenen Zeitpunkt liegen auch Erfahrungen
mit dem neuen ab 2000 geltenden EU-Förderungsregime vor, die ausgewertet werden
können.
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Das jährliche Legislativprogramm der Kommission sowie die Arbeitsprogramme der
Präsidentschaften sind Grundlage für ein prospektives Vorgehen zur Vertretung Salzburger Interessen. Diese und die Arbeitsprogramme der Kommission und der Präsidentschaften sind in den jeweiligen Ressorts zu analysieren und Strategien für die Formulierung
konkreter Salzburger Interessen und deren Umsetzung auszuarbeiten.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Europakompetenz des Landes Salzburg stärken
Salzburg wird alles daran setzen, seine Anliegen gegenüber Wien und Brüssel erfolgreich
zu vertreten. Dazu bedarf es eines partnerschaftlichen Zusammenspiels zwischen Politik
und Verwaltung, den Ländern und dem Bund, den Ländern untereinander sowie den Ländern und den europäischen Regionen. Die Europakompetenz des Landes soll auf vielfältigen Ebenen weiter verbessert werden.
Leistungsfähige Landesverwaltung
Eine gut informierte Landesverwaltung ist die Grundlage für eine aktive Unterstützung der
Politik bei der Umsetzung der Salzburger Interessen. Daher sind nach Maßgabe der personellen und budgetären Möglichkeiten verschiedene Qualifizierungs- sowie organisatorische Maßnahmen zu setzen:
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Stärkung der europapolitischen und europarechtlichen Inhalte der Aus- und Fortbildung
durch die Salzburger Verwaltungsakademie sowie durch Kooperationen von Verwaltungsakademien.
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Durchführung eines ARGE ALP Seminars für gemeinsame Ländervertreter aus den
Mitgliedregionen zu besseren Vernetzung der Interessen des Alpenraumes. Die Veranstaltung ist für Mai 2000 in Salzburg vorgesehen.
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Besuch von europaspezifischen (Fortbildungs-)Veranstaltungen für den gesamten Bereich
der Landesverwaltung (Schwerpunkt Europareferenten).
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Bei Ausschreibungen für die Aufnahme in den Salzburger Landesdienst sind im a/A und
b/B-Bereich “europarechtliche Kenntnisse und Sprachkenntnisse” vorzusehen.
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Entsendung von Landesbediensteten in das Salzburger Verbindungsbüro zu EU im
Rahmen von Praktika bzw. Dienstzuteilungen
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Ermöglichung eines zweimonatigen Ausbildungsaufenthaltes für Ausbildungsjuristinnen
und Ausbildungsjuristen im Salzburger Verbindungsbüro zur EU.
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Zur Verbesserung der Europakompetenz der Landesverwaltung sind Hospitationen bei
ausländischen Behörden mit vergleichbaren Aufgaben in Betracht zu ziehen. Dafür kommen in erster Linie die Mitgliedsregionen der ARGE ALP in Frage.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Stellenpool für Europaaufgaben
Die zeitweise Entsendung nationaler Expertinnen und Experten in die EU-Kommission
bzw. zu Dienststellen des Bundes ermöglicht einerseits die indirekte Einflussnahme auf
wichtige Entwicklungen, andererseits geben sie Zugang zu Informationen und ermöglichen
dazu oft erst zielgerichtetes Gegensteuern. Die derzeitige Praxis lässt ein Ausnutzen dieser Möglichkeiten nicht zu. Dies führt zu einer unterdurchschnittlich geringen Inanspruchnahme dieser strategischen Funktionen.
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Die Möglichkeiten zur Schaffung eines amtsweiten (inkl. Bezirkshauptmannschaften und
Sonderbehörden) Pools von zwei bis vier a/A-Stellen für die Verwendung von Landesbediensteten als nationale Expertinnen und Experten in der Kommission, für Praktika in europäischen Institutionen und im Salzburger Verbindungsbüro zur EU sowie für Austauschprogramme u.a. in Kooperation mit Regionen aus den Beitrittsstaaten sind zu prüfen.
Gemeinsame Ländervertreterinnen und Ländervertreter
Das Land Salzburg stellt auf Beamtenebene gemeinsame Ländervertreter in sieben Ratsarbeitsgruppen und 16 Kommissionsausschüssen.
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Diese Einfluß- und Gestaltungsmöglichkeiten sind weiter zu nutzen.
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Für die Ländervertreterinnen und Ländervertreter sind Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen anzubieten.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Europarat
Seit 50 Jahren arbeitet der Europarat an der Gestaltung eines gemeinsamen Europas auf
der Grundlage von Freiheit und Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit.
Durch über 155 europäische Konventionen werden Gesetzesänderungen und Harmonisierungen auf der Ebene der Mitgliedstaaten und damit auch auf der Ebene der österreichischen Länder vorgenommen. Im Bereich des Landes betrifft dies etwa die Erhaltung der
Natur, kulturelle Zusammenarbeit, lokale und regionale Autonomie, Denkmalpflege, Erziehung und Bildung, Sport, Jugend und anderes.
Seit 1957 setzt sich der Europarat für die Interessen der Gemeinden und Regionen ein
und gründete 1994 als eigenes Organ den "Kongress der Gemeinden und Regionen Europas” (KGRE). Der Kongress ist – anders als der AdR der EU – neben dem Ministerkomitee und der parlamentarischen Versammlung der dritte vollwertige Organ des Europarates. Salzburg stellte bereits bisher ein Mitglied in der Kammer der Regionen bzw. ein stv.
Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen. Die Beschlüsse der Europaratsgremien münden in Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und in rechtlich verbindliche Konventionen.
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Die Arbeit im Europarat stellt u.a. einen wichtigen Brückenschlag zu den im Aufbau
begriffenen jungen Demokratien im Mittel- und Osteuropa dar. Die Ausarbeitung einer “Europäischen Charta der regionalen Selbstverwaltung des Europarates” steht kurz vor dem
Abschluß. Die Mitarbeit Salzburgs im KGRE ist aktiv fortzuführen.
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Auf der Basis der ab 1.1.2000 vorliegenden neuen Struktur der Arbeitsgruppen des
Europarates ist die Mitarbeit auf Arbeitsgruppen auszuweiten (z.b. Europäische Charta der
regionalen Selbstverwaltung, Regionalisierung und demokratische Stabilität in Europa,
Soziale Kohäsion und wirtschaftliche Entwicklung von Regionen, Regionen mit Legislativkompetenz, lokale und regionale Informationsgesellschaft), deren Aufgabengebiete im besonderen Interesse des Landes Salzburg liegen.
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Die Einfluß- und Gestaltungsmöglichkeiten des Landes auf Rechtsakte und Initiativen des
Europarates u.a. durch gemeinsame Ländervertreter sind voll auszuschöpfen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
Nr. 251 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(3. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Europa- und Integrationsausschusses zum Bericht der Landesregierung (Nr. 62 der
Beilagen) betreffend die Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg (Europapolitischer Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode 1999 bis 2004, Fortschreibung bzw. Aktualisierung 1999/2000)
Der Europa- und Integrationsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 18. Oktober 2000
in Anwesenheit der Experten Dr. Kiefer (Abteilung 0/4), Mag. Karl (Abteilung 0/4) und Frau
Mag. Kettl (Salzburger Verbindungsbüro zur EU) mit dem zitierten Bericht der Landesregierung geschäftsordnungsgemäß befasst.
Die Landesregierung legte dem Landtag am 15. November 1999 den "Europapolitischen
Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)" vor. Der vorliegende
"Europapolitische Vorhabensbericht" wird durch die den Landtagsparteien zur Verfügung
gestellte Unterlage fortgeschrieben und aktualisiert. Dieser basiert auf den Berichten der
verschiedenen Ressorts der Landesregierung und soll einen komprimierten Überblick mit
Stand 30. Juni 2000 vermitteln.
Den Zielen,
- konkrete Salzburger Anliegen an europäischen Entscheidungen zu identifizieren,
- Einflusswege auf europäischer, nationaler bzw. regionaler Ebene zu definieren und
- die Anliegen erfolgreich durchzusetzen,
dienen die im "Europapolitischen Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode
(1999 bis 2004)" und die in dieser Fortschreibung dargestellten Vorschläge und Vorhaben.
Die Fortschreibung folgt grundsätzlich der Gliederung des Arbeitsübereinkommens der
Landesregierung. Auf die den Landtagsparteien übermittelte Unterlage wird verwiesen.
In der Diskussion wurde zum einen durch Frau Abg. Mag. Rogatsch (ÖVP) betont, dass
die Landesregierung die Mitwirkungsrechte und Möglichkeiten sehr ernst nehme und auch
ordnungsgemäß wahrnehme. Vor allem in der Diskussion um die Nutzung der Wasserressourcen habe Salzburg seine Positionen erfolgreich einbringen können.
Abg. Mag. Brenner (SPÖ) begehrte zum anderen Auskunft über den Infopoint Europa und
vor allem über Planungen, wie das Informationsdefizit in der Bevölkerung aufzuholen sei.
Abg. Dr. Reiter (die Grünen) kritisierte, dass Umweltprojekte nicht realisiert werden würden. Sie kündigte in diesem Zusammenhang schriftliche Anfragen an.
Schlussendlich kamen die Ausschussmitglieder einhellig zur Auffassung, dem Landtag zu
empfehlen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Der Europa- und Integrationsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ –
sohin einstimmig – den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Der Europapolitische Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis
2004), Fortschreibung, bzw. Aktualisierung 1999/2000 "Stärkung der Europakompetenz
des Landes Salzburg" wird zur Kenntnis genommen.
Salzburg, am 18. Oktober 2000
Der Vorsitzende:
Rainer eh.
Die Berichterstatterin:
Mag. Rogatsch eh.
Sitzung des Salzburger Landtages vom 8. November 2000:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.
- 24 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Salzburger Europapolitik für die kommenden vier Jahre bestätigt SAKRAF-Bericht
für 1999 zur Kenntnis genommen
Salzburger Landeskorrespondenz, 18.10.2000
LK · Die Ausschussberatungen des Salzburger Landtages wurden heute Mittwoch, 18.
Oktober, Nachmittag im Europa- und Integrationsausschuss unter dem Vorsitz von LAbg.
Wolfgang Rainer (SPÖ) mit dem Bericht der Landesregierung zur Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg fortgesetzt. Europäische Union und Europarat geben
zwar rechtliche Rahmenbedingungen vor, ermöglichen es dem Land aber auch direkt bzw.
indirekt über die nationale Regierung auf die Rechtsgestaltung und den Vollzug Einfluss
zu nehmen. Salzburg hat immer eine aktive europapolitische Rolle gespielt und den europapolitischen Handlungsspielraum genutzt. Die Europapolitik des Landes Salzburg will
europäische Entscheidungen beeinflussen und mitgestalten, wo Interessen des Landes
berührt sind. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. LAbg. Mag. Gerlinde
Rogatsch (ÖVP) stellte fest, dass Salzburg seine Mitwirkungsrechte in Europafragen ordentlich und ernsthaft wahrnimmt.
Im Finanzüberwachungsausschuss wurde anschließend unter Vorsitz von LAbg. Rosemarie Blattl (FPÖ) der Bericht der Landesregierung über den Salzburger KrankenanstaltenFinanzierungsfonds (SAKRAF) für 1999 behandelt und einstimmig zur Kenntnis genommen. LAbg. Rupert Doppler (FPÖ) regte an, in Zukunft auch die Abrechnungen ausländischer Patienten zu berücksichtigen.
Der Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss (Vorsitz LAbg. Simon Illmer, ÖVP) behandelte einen ÖVP-Antrag zur Werbung von Salzburger Spitzensportlern. Die Landesregierung wird darin ersucht, in jenen Bereichen der Förderungsvergabe, in denen eine Gegenleistung für Förderungsempfänger für das Land Salzburg erbracht werden kann, diese
in den Förderungsvereinbarungen verpflichtend festzuschreiben. LAbg. Roswitha Stadlober (ÖVP) forderte, dass der Nutzen, den das Land aus der Teilnahme "seiner" Sportler
ziehe, noch verstärkt werden sollte. SPÖ-Klubvorsitzender Mag. Walter Thaler wies darauf
hin, dass es nach Nominierung der Olympiateilnehmer für diese nicht mehr erlaubt ist, zusätzliche Werbeaufschriften auf Kleidung und Sportgerät anzubringen. Die Verträge müssten daher zeitgerecht abgeschlossen werden. LAbg. Wolfgang Rainer (SPÖ) berichtete,
dass Landesrat Dr. Othmar Raus bereits Anfang 1999 mit aussichtsreichen Sportlern
Werbevereinbarungen abgeschlossen habe. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
- 25 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Stärkung der Europakompetenz
des Landes Salzburg
Europapolitischer Vorhabensbericht
für die 12. Gesetzgebungsperiode
(1999 bis 2004)
Fortschreibung bzw. Aktualisierung 2001
Gemäß Beschluss der Salzburger Landesregierung
vom 24.9.2001, Zahl: 20091-1660/276-2001
- 26 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Vorbemerkung
Gemäß § 2 Abs. 3 Landesverfassungsgesetz über die Mitwirkung des Landes Salzburg im
Rahmen der europäischen Integration, LGBl Nr. 50/1993, legte die Landesregierung dem
Landtag am 15. November 1999 den „Europapolitischen Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)“ vor.
Der „Europapolitische Vorhabensbericht 1999 bis 2004“ wurde im Herbst 2000 aktualisiert
und wird mit dieser Unterlage weiter fortgeschrieben. Die Fortschreibung basiert auf den
Beiträgen der Mitglieder der Salzburger Landesregierung. Von Wiederholungen der Ausführungen der erwähnten Berichte wird hier weitgehend abgesehen.
Europäische Union und Europarat geben rechtliche Rahmenbedingungen vor, ermöglichen es dem Land aber auch direkt bzw. indirekt über die nationale Regierung auf die
Rechtsgestaltung und den Vollzug Einfluss zu nehmen. Salzburg hat immer eine aktive
europapolitische Rolle gespielt und den europapolitischen Handlungsspielraum genutzt.
Die Europapolitik des Landes Salzburg will europäische Entscheidungen beeinflussen und
mitgestalten, wo Interessen des Landes berührt sind. Für ein erfolgreiches Vorgehen sind
im Bereich des Landes die Voraussetzungen zu optimieren, die es erlauben,
konkrete Salzburger Anliegen an europäische Entscheidungen zu identifizieren,
Einflusswege auf europäischer, nationaler bzw. regionaler Ebene zu definieren und
die Anliegen erfolgreich durchzusetzen.
Diesen Zielen dienen die im „Europapolitischen Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)“ und in dieser Fortschreibung dargestellten Vorschläge und
Vorhaben.
Die Fortschreibung folgt grundsätzlich der Gliederung des Arbeitsübereinkommens der
Landesregierung und berücksichtigt die Ressortzuständigkeiten.
Dr. Franz Schausberger
Landeshauptmann
- 28 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
- 29 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Inhaltsverzeichnis
VORBEMERKUNG....................................................................................................................................................... 28
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
2.9
3
3.1
3.2
3.3
4
4.1
4.2
SICHERUNG DES WIRTSCHAFTSSTANDORTES UND DER BESCHÄFTIGUNG................................ 34
UMSETZUNG DES ZIEL 2-PROGRAMMES SALZBURG ....................................................................................... 34
INTERKOMMUNALE GEWERBEGEBIETE .......................................................................................................... 34
TERRITORIALER BESCHÄFTIGUNGSPAKT „ARBEIT FÜR SALZBURG“ .............................................................. 34
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTSINITIATIVE EQUAL...................................................................................... 36
NATIONALER AKTIONSPLAN (NAP) ............................................................................................................... 37
BILDUNG UND INNOVATION ......................................................................................................................... 37
4. RAHMENPROGRAMM FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG.............................................................................. 37
EU-PROJEKTE MIT SALZBURGER BETEILIGUNG – 5. FORSCHUNGSRAHMENPROGRAMM ................................ 37
WISSENSCHAFTS- UND FORSCHUNGSLEITBILD ............................................................................................... 38
EUROPAKONTAKTE DER BERUFSSCHULEN ..................................................................................................... 38
ERWACHSENENBILDUNG – WEITERBILDUNG .................................................................................................. 38
EU-PROGRAMM JUGEND ............................................................................................................................. 39
INTERNATIONALE JUGENDAKTIVITÄTEN: EUREGIO, TRIENT, BADEN-WÜRTTEMBERG .................................. 40
TEILNAHME AM EFRE PROGRAMM „INNOVATIVE AKTIONEN“...................................................................... 40
WEITERFÜHRUNG DER IM RITTS PROJEKT SCENIC GESTARTETEN NETZWERKAKTIVITÄTEN......................... 40
KUNST, KULTUR UND SPORT ........................................................................................................................ 41
INFORMATION ÜBER KULTURPROGRAMME..................................................................................................... 41
FACHARBEITSGRUPPE KULTUR DER EUREGIO SALZBURG – BERCHTESGADENER LAND - TRAUNSTEIN ......... 41
JUGENDSPORTSPIELE DER EU-REGIONEN ....................................................................................................... 41
LEBENSFORMEN ............................................................................................................................................... 42
FRAUEN UND GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN; EU-PROGRAMME ................................................................... 42
VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE .................................................................................................... 44
5
SOZIALE SICHERHEIT..................................................................................................................................... 44
6
GESUNDHEIT ...................................................................................................................................................... 44
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
7
7.1
7.2
7.3
7.4
8
INTERNATIONALE PROJEKTE .......................................................................................................................... 44
SALZBURGER MODELL ZU MOBILFUNKSENDEANLAGEN ................................................................................ 44
TRANSITVERKEHR UND UMWELTVERTRÄGLICHKEITSGESETZ ........................................................................ 44
STUDIE ÜBER INFEKTIONSKRANKHEITEN, DIE DURCH ZECKEN ÜBERTRAGEN WERDEN .................................. 45
TRINKWASSERANALYSEN ............................................................................................................................... 45
KOOPERATION MIT SÜDTIROL: AUFBAU EINER UMWELTMEDIZIN .................................................................. 45
KOOPERATION IM KURORTEWESEN ................................................................................................................ 45
DIE ZUKUNFT UNSERER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT................................................................. 45
ÜBERARBEITUNG DES ÖSTERREICHISCHEN PROGRAMMES FÜR DIE ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS...
....................................................................................................................................................................... 45
LEADER+ ..................................................................................................................................................... 46
BERGLANDWIRTSCHAFT ................................................................................................................................. 46
LANDWIRTSCHAFTLICHE BILDUNG ................................................................................................................ 46
LEBENSRAUM SALZBURG.............................................................................................................................. 46
- 30 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
8.1
NOVELLIERUNG DES SALZBURGER JAGDGESETZES ........................................................................................ 46
8.2
AUSWEISUNG VON HABITAT- BZW. BIOTOPSCHUTZGEBIETEN ........................................................................ 46
8.3
FISCHEREIGESETZNOVELLE ............................................................................................................................ 46
8.4
NATIONALPARK HOHE TAUERN ..................................................................................................................... 46
8.5
RAUMORDNUNG - EUREGIO ENTWICKLUNGSKONZEPT .................................................................................. 47
8.6
WASSERRAHMENRICHTLINIE .......................................................................................................................... 47
8.7
SANIERUNG DER SALZACH ............................................................................................................................. 48
8.8
LUFT - INTERREG II - PROJEKT „ERFASSUNG VON AMMONIAK MIT PASSIVSAMMLERN“ ................................ 48
8.9
LUFT - NOVELLE IMMISSIONSSCHUTZGESETZ-LUFT ....................................................................................... 48
8.10
ABFALL: VERWENDUNG VON TIERISCHEN NEBENPRODUKTEN UND SPEISEABFÄLLEN ................................... 49
8.11
ALTLASTEN: ANPASSUNG DER FÖRDERRICHTLINIEN BEI ALTLASTEN ............................................................ 49
8.12
EMMISSIONEN: EUROPEAN POLLUTION EMISSION REGISTER ......................................................................... 49
8.13
INTEGRIERTE VERMEIDUNG UND VERMINDERUNG DER UMWELTVERSCHMUTZUNG ...................................... 49
8.14
SEVESO II ....................................................................................................................................................... 49
8.15
EMPFEHLUNG ÜBER MINDESTKRITERIEN BEI UMWELTINSPEKTIONEN ........................................................... 50
8.16
STRATEGISCHE UMWELTPRÜFUNG ................................................................................................................. 50
8.17
UMWELTINFORMATION UND ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG: IMPLEMENTIERUNG DER AARHUSKONVENTION .................................................................................................................................................................... 50
8.18
BODEN: KLÄRSCHLAMM ................................................................................................................................ 50
8.19
EUROPÄISCHES NETZWERK FÜR CHEMIKALIENKONTROLLE ........................................................................... 50
8.20
BESCHRÄNKUNGEN UND VERBOTE VON FLUORIERTEN STOFFEN ................................................................... 50
8.21
IMPEL ........................................................................................................................................................... 51
8.22
PEEP.............................................................................................................................................................. 51
8.23
6. UMWELTAKTIONSPROGRAMM .................................................................................................................... 51
8.24
ENCORE - 5. UMWELTKONFERENZ DER REGIONEN DER EUROPÄISCHEN UNION .......................................... 51
8.25
UMSETZUNG VOGELSCHUTZ- UND FFH-RICHTLINIE ...................................................................................... 51
8.26
NATURA 2000-GEBIETSAUSWEISUNG .......................................................................................................... 52
8.27
LIFE PROGRAMM ........................................................................................................................................... 52
8.28
FORCIERUNG ÖKOSTROM ............................................................................................................................... 52
8.29
GENTECHNIK .................................................................................................................................................. 53
8.30
NAVIS........................................................................................................................................................... 54
8.31
MAGISTRALE FÜR EUROPA ............................................................................................................................. 54
8.32
ZUKUNFT DES ALPENQUERENDEN TRANSITS .................................................................................................. 54
8.33
AUTOFREIER TOURISMUS ............................................................................................................................... 54
8.34
ALPENKONVENTION, VERKEHRSPROTOKOLL ................................................................................................. 54
8.35
BUSKORRIDOR SALZBURG-FREILASSING ........................................................................................................ 55
8.36
NEUE SALZACHBRÜCKE ZWISCHEN SALZBURG UND LAUFEN/OBERNDORF.................................................... 55
8.37
EUREGIO SALZBURG-BERCHTESGADENER LAND-TRAUNSTEIN – UMSETZUNG DER VERKEHRSPROJEKTE .... 55
9
GEMEINDEN........................................................................................................................................................ 55
10
SALZBURG IN ÖSTERREICH.......................................................................................................................... 55
11
SALZBURG IN DER EU ..................................................................................................................................... 55
11.1
11.2
11.3
11.4
11.5
11.6
11.7
11.8
11.9
ARGE ALP ...................................................................................................................................................... 55
BÜRGERINFORMATION - INFO POINT EUROPA IM BÜRGERBÜRO DES LANDES ................................................ 56
ANALYSE DER AUSWIRKUNGEN DER EU-OSTERWEITERUNG ......................................................................... 57
SALZBURG IM EU-VERGLEICH ....................................................................................................................... 57
INTERNE REVISION ......................................................................................................................................... 57
ANPASSUNG BZW. ERGÄNZUNG DES LANDESRECHTS ..................................................................................... 58
AKTIONSPLAN E-EUROPE 2002 – UMSETZUNG IN SALZBURG ......................................................................... 59
INFORMATIONSARBEIT ................................................................................................................................... 61
BELGISCHER EU-VORSITZ – EUROPÄISCHER RAT VON LAEKEN .................................................................... 61
- 31 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
11.10
11.11
11.12
11.13
11.14
11.15
11.16
11.17
11.18
11.19
11.20
11.21
11.22
11.23
11.24
11.25
11.26
11.27
11.28
11.29
11.30
11.31
11.32
11.33
11.34
SALZBURG IN INITIATIVE KONSTITUTIONELLER REGIONEN ............................................................................ 62
KONFERENZ DER PRÄSIDENTEN VON REGIONEN MIT LEGISLATIVKOMPETENZEN .......................................... 63
VORBEREITUNG DER REGIERUNGSKONFERENZ 2004...................................................................................... 63
MITARBEIT IM AUSSCHUSS DER REGIONEN .................................................................................................... 64
ADR-FORDERUNGEN ZUR BÜRGERNÄHE ........................................................................................................ 64
ADR-STELLUNGNAHME ZUR BETEILIGUNG DER REGIONEN AN DEN ARBEITEN DES RATES ........................... 64
EUREGIO SALZBURG – BERCHTESGADENER LAND – TRAUNSTEIN – ENTWICKLUNGSKONZEPT ..................... 64
EUROPARAT: ARBEITSGRUPPE „REGIONEN MIT LEGISLATIVKOMPETENZEN“................................................. 65
VERSAMMLUNG DER REGIONEN EUROPAS ..................................................................................................... 65
BERATUNGEN UND FÖRDERINFORMATIONEN ................................................................................................. 65
EU-ERWEITERUNG: KOORDINATION VON LÄNDERPOSITIONEN ..................................................................... 66
INTERESSENSVERTRETUNG UND LOBBYING IN BRÜSSEL ................................................................................ 67
VERSAMMLUNG DER REGIONEN EUROPAS - CENTURIO .................................................................................. 68
NEW GOVERNANCE ........................................................................................................................................ 69
EINFLUSSNAHMEMÖGLICHKEITEN NUTZEN – GEMEINSAME LÄNDERVERTRETER .......................................... 70
EUROPARECHTLICHE RELEVANZ NATIONALER UND REGIONALER NORMEN ................................................... 70
RECHTSANWENDUNG BEI AUSLÄNDISCHEN LANDESBEDIENSTETEN ............................................................... 70
UMSETZUNG DER INTERREG III PROGRAMME................................................................................................. 70
VORBEREITUNG AUF DIE EURO-UMSTELLUNG: DOPPELTE PREISAUSZEICHNUNG ........................................ 71
VORBEREITUNG AUF DIE EURO-UMSTELLUNG: EURO-AKTIONSPLAN DES LANDES SALZBURG .................... 71
INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER PRODUKTSICHERHEIT ............................................... 72
TEILNAHME AM EEJ-NETWORK ..................................................................................................................... 73
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN ..................................................................................................................... 73
MITWIRKUNG AN DER UMSETZUNG DER RICHTLINIE 1999/22/EG (ZOO-RICHTLINIE) ................................... 73
KENNZEICHNUNG VON HEIMTIEREN............................................................................................................... 74
12 NR. 353 DER BEILAGEN ZUM STENOGRAPHISCHEN PROTOKOLL DES SALZBURGER LANDTAGES
76
13
LANDESKORRESPONDENZ VOM 16.1.2002 ……………...…………………………….…..……….……78
- 32 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
- 33 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2001
1
Sicherung des Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung
1.1
Umsetzung des Ziel 2-Programmes Salzburg
Das Ziel 2-Programm Salzburg wurde am 16. März 2001 als eines der ersten österreichischen Ziel 2-Programme genehmigt.
Für das Ziel 2 Programm Salzburg (inklusive Übergangsgebiete bis 2005) werden im Zeitraum 2000 - 2006 insgesamt 25,2 Mio€ an öffentlichen Mitteln eingesetzt, 17,8 davon aus
dem EFRE. Sie sollen in den Schwerpunkten "Tourismus und Freizeitwirtschaft", "Produzierender Sektor und produktionsnahe Dienstleistungen" und "Sektorübergreifende Regionalentwicklung" eingesetzt werden und ein Investitionsvolumen von insgesamt 87,5 Mio€
auslösen. Damit sollen wesentliche Impulse zur Erreichung der Leitziele der Regionalentwicklungsstrategie des Landes Salzburg - Verbesserung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit", Verringerung von Arbeitslosigkeit, Abwanderung und Pendelwanderung" und Erhaltung der spezifischen Stärken der Region" - gesetzt werden.
Die Umsetzung des Programms wurde Anfang des Jahres gestartet und die ersten Projekte konnten bereits abgeschlossen werden. Durch den Einsatz des neu geschaffenen Monitoringsystems sollte in Zukunft auch eine aktuellere Information für den Stand der Umsetzung bzw. über die aktuellen Projektentwicklungen möglich sein.
1.2
Interkommunale Gewerbegebiete
Interkommunale Gewerbegebiete stellen eine Chance dar, Potentiale im Sinne von sparsamem Umgang mit Grund und Boden zu nützen. Dieses Thema wird auf Initiative der
Raumordnungsabteilung auch in grenzüberschreitender Hinsicht diskutiert. Dazu findet am
20. September 2001 in Salzburg eine internationale Konferenz statt.
1.3
Territorialer Beschäftigungspakt „Arbeit für Salzburg“
Der Territoriale Beschäftigungspakt „Arbeit für Salzburg“ ist die Fortsetzung des „Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmenpaktes der Landesregierung 1997-1999“, das von der Europäischen Kommission am 3.10.1997 als Beschäftigungspakt anerkannt wurde. In der Programmperiode 1997 – 1999 wurde in sehr kurzer Zeit eine breite Palette von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gemeinsam mit dem AMS und den Sozialpartnern geplant und
umgesetzt. Insgesamt wurden ca. 1.100 Arbeits- und Ausbildungsplätze für die arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Frauen und ältere Langzeitarbeitslose geschaffen.
Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wird im Zeitraum 2000 – 2002 im Rahmen des Territorialen Beschäftigungspaktes (TEP) „Arbeit für Salzburg“ fortgesetzt. Es ist der Zusammen-
- 34 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
schluss von Paktpartnern aus verschiedenen Sektoren und Verantwortungsbereichen im
Land Salzburg mit dem Ziel, durch diese Kooperationsvereinbarung Arbeitsplätze im Land
Salzburg zu schaffen und zu sichern.
Paktpartner sind (in alphabetischer Reihenfolge):
Arbeitsmarktservice, LGS Salzburg
Bundessozialamt Salzburg
Industriellenvereinigung Salzburg
Land Salzburg
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg
Kammer für Land- und Forstwirtschaft
Landarbeiterkammer Salzburg
Österreichischer Gewerkschaftsbund, Landesexekutive Salzburg
Wirtschaftskammer Salzburg.
Durch diesen Zusammenschluss soll eine gemeinsame Feststellung der arbeitsmarktpolitischen Problemfelder, der Ziele und Schwerpunkte für die Maßnahmen erzielt und ein
effizienter Einsatz der verfügbaren finanziellen Mittel sichergestellt werden. Durch die Kooperation und die Abstimmung von Aktivitäten und Maßnahmen im Rahmen des TEP. „Arbeit für Salzburg“ kann der arbeitsmarktpolitische Effekt gesteigert und eine Synergie
durch Verknüpfung mit Programmen und Maßnahmen der Wirtschafts- und Regionalpolitik
hergestellt werden.
Inhaltliche Grundlage der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Programm für die Periode
2000 – 2002. Am 11. Dezember 2000 wurde der Beschäftigungspakt durch Unterzeichnung des neuen Arbeitsprogrammes vorläufig bis Ende 2002 verlängert. Der Pakt erhält
finanzielle Unterstützung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des
Ziel 3-Programmes (Schwerpunkt 6) in Höhe von bis zu öS 4,5 Millionen Schilling jährlich.
Vorrangige Zielsetzung des TEP ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Problemgruppen am Salzburger Arbeitsmarkt, die an der allgemein günstigen Beschäftigungsanalyse nicht partizipieren können, durch koordinierte und innovative Maßnahmen über die
regulären arbeitsmarktpolitischen Programme hinaus.
Aufgrund der regionalen Arbeitsmarktverhältnisse ergeben sich folgende Maßnahmenschwerpunkte:
Erste Priorität:
Schwerpunkt 1: Erhöhung der Arbeitsmarktchancen von Frauen und Mädchen
Schwerpunkt 2: Erhöhung der Wiedereingliederungschancen von älteren Arbeitslosen
insbesondere durch kombinierte Maßnahmen der Beratung, Qualifizierung und Beschäftigungsförderung
- 35 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Zweite Prioriät:
Schwerpunkt 3: Erhöhung der Wiedereingliederungschancen von Langzeitarbeitslosen
durch Maßnahmen der Beschäftigungsförderung und Nutzung des zweiten Arbeitsmarktes
Schwerpunkt 4: Sicherung der Eingliederung von Jugendlichen in die Lehrausbildung
und den Arbeitsmarkt durch marktergänzende und marktunterstützende Angebote insbesondere auch für benachteiligte Gruppen
Schwerpunkt 5: Sicherung der Arbeitsmarktchancen von Behinderten.
Aufgrund der besonderen regionalen Disparitäten des Arbeitsmarktes werden diese Maßnahmen vorrangig in den peripheren ländlichen Regionen des Bundeslandes Salzburg
gesetzt, wobei die Erweiterung des Fachkräfteangebots durch die Qualifizierung nicht nur
zur Verminderung der Arbeitslosigkeit, sondern auch zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungskraft dieser Regionen betragen wird. Dabei wird die Kooperation mit regionalen Bildungsträgern und den regionalen Unternehmen eine entscheidende Rolle spielen.
Durch den Beitritt des Bundessozialamtes Salzburg zum TEP „Arbeit für Salzburg“ wurde
ermöglicht, dass auch Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsmarktchancen für Behinderte in das Programm aufgenommen werden.
Der TEP „Arbeit für Salzburg“ 2000 – 2002 wird aus Mitteln des AMS in Höhe von S
107.928.860,-- des Landes Salzburg in Höhe von S 61.876.000,-- aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik und S 6.240.000,-- aus Mitteln der Behindertenhilfe, des Bundessozialamtes in
Höhe von S 7.062.000 sowie EU-Mitteln in Höhe von S 1.400.000,-- finanziert. Für die
Maßnahmen zugunsten behinderter Menschen (Geschützte Werkstätten im Lungau und
im Pinzgau) stellen das Bundessozialamt und das Land Salzburg jeweils S 32.650.000,-an Errichtungsförderung (ao Haushalt) zur Verfügung.
1.4
Europäische Gemeinschaftsinitiative EQUAL
Das Land Salzburg ist an der Gründung einer „Entwicklungspartnerschaft“ zum Thema
Chancengleichheit im Rahmen der neuen Europäischen Gemeinschaftsinitiative EQUAL
(Entwicklung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen im Zusammenhang
mit dem Arbeitsmarkt) federführend beteiligt und wird ein erstes Konzept gemeinsam mit
dem Arbeitsmarktservice beim BMWA einreichen (Einreichfrist 17. August 2001). Die Zulassung durch den nationalen Begleitausschuss im Oktober 2001 vorausgesetzt, erfolgt im
Zuge der sogenannten „Aktion 1“ von November 2001 bis Mai 2002 die eigentliche Bildung
der Entwicklungspartnerschaft (im wesentlichen aus den Partnern des Territorialen Beschäftigungspaktes unter Einbindung mehrerer NGO´s bestehend) sowie die – bei EQUAL
verpflichtend vorgeschriebene – Suche nach einem transnationalen Partner.
Konkrete Projekte (sogenannte „Module“) werden im Rahmen der „Aktion 2“ ab Mai 2002
– voraussichtlich bis Mai 2005 - umgesetzt, wobei die derzeit angedachten Module als
gemeinsames Leitprinzip auf eine Verbesserung der Chancen von Wiedereinsteigerinnen
abzielen. In der Aktion werden EQUAL-Entwicklungspartnerschaften mit € 50.000,- vom
ESF unterstützt, das Förderausmaß in der Aktion 2 hängt vom konkreten Inhalt der umzusetzenden Module ab ( 3 – 5 Module zu je ca € 100.000,- bis 150.000,-).
- 36 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Das Land Salzburg muss darüber hinaus – auf Grund der geltenden EQUAL-Richtlinien auch in allfällige weitere Salzburger Entwicklungspartnerschaften (grundsätzlich kann jede
öffentliche wie auch private Institution eine Entwicklungspartnerschaft initiieren) verpflichtend eingebunden werden. Voraussichtlich wird es in Salzburg zumindest eine weitere
Entwicklungspartnerschaft (zum Thema offener Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung) geben.
1.5
Nationaler Aktionsplan (NAP)
An der Vorbereitung des Nationalen Aktionsplanes (NAP) gegen Armut und Soziale Ausgrenzung, der von der Bundesregierung auf Grund eines Beschlusses des Europäischen
Rates (Dezember 2000 in Nizza) erstellt und Ende Mai 2001 eingereicht wurde, hat Salzburg im Wege der Ausarbeitung einer gemeinsamen Länderstellungnahme zu den Themen Sozialhilfe, Pflegevorsorge und Behindertenhilfe mitgewirkt.
Eine Reaktion der Kommission auf den österreichischen NAP steht noch aus; jedenfalls ist
aber damit zu rechnen, dass den Ländern in der Umsetzung eine wichtige Rolle zukommen wird.
2
Bildung und Innovation
2.1
4. Rahmenprogramm Forschung und Entwicklung
Dem Bereich der Forschung und technologischen Entwicklung wird von der Europäischen
Union strategische Bedeutung beigemessen. Zur Umsetzung der gemeinsamen Politik in
diesem Bereich werden als wichtigstes Instrument die EU-Rahmenprogramme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration eingesetzt. Seit Österreichs Beitritt zum EWR bzw. zur EU besteht, beginnend mit dem 4. Rahmenprogramm (1994 1998) gleichberechtigter Zugang. Betrachtet man innerhalb der österreichischen Beteiligung den Salzburger Anteil, so war Salzburg am 4. Rahmenprogramm bei einem BIPAnteil von 6,9 % und einem Bevölkerungsanteil von 6,4 % mit rund 3,6 % der zugesprochenen Mittel unterrepräsentiert. Der Salzburger Anteil an den österreichischen Beteiligungen bei erfolgreich eingereichten Projekten betrug 3,5 %. Trotz dieser insgesamt unterdurchschnittlichen Salzburger Beteiligung bestanden in einigen Programmen, insbesondere im Bereich Kommunikationstechnologien deutliche Stärken. Maßgeblich dafür
verantwortlich waren die Projektbeteiligungen der Techno-Z FH Forschung und Entwicklung G.m.b.H. (seit 1999 als Salzburg Research Forschungsges.m.b.H. im Eigentum des
Landes). Eines der Ziele der im Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung
dargelegten Technologie- und Forschungspolitik ist folgerichtig auch die verstärkte Teilnahme Salzburgs an EU-Projekten in diesem Bereich.
-
2.2
EU-Projekte mit Salzburger Beteiligung – 5. Forschungsrahmenprogramm
Die landeseigene Salzburg Research Forschungsges.mb.H. ist zur Zeit an insgesamt sieben EU-Forschungsprojekten beteiligt:
AQUILA (Adaptive Resource Control for Qos Using an IP-based Layered Architecture)
BISER (Benchmarking the Information Society e-Europe Indicators for European
Regions)
- 37 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
-
Check-your-Chances (The IPO Adviser for Internet Entrepreneurs and Dotcom
Business)
COVAX (Contemporary Culture Virtual Archive in XML)
CULTOS (Cultural Units of Learning - Tools and Services)
DigiCult (Technological landscapes for tomorrow´s cultural economy)
REGNET (Cultural Heritage in Regional Networks)
In drei Projekten (Check-your-Chances, CULTOS, DigiCult) fungiert Salzburg Research
als Koordinator, in den übrigen als Projektpartner. Das seit 1999 bestehende 5. Rahmenprogramm erlaubt thematisch die Bildung eines Forschungsschwerpunkts "Digitale Kultur",
der auch als Schwerpunkt des im Juni 2001 beschlossenen Wissenschafts- und Forschungsleitbildes des Landes Salzburg festgeschrieben wurde.
2.3
Wissenschafts- und Forschungsleitbild
Das Wissenschafts- und Forschungsleitbild des Landes Salzburg orientiert sich, ausgehend von den gegebenen Salzburger Stärken und Schwächen im Wissenschafts- und
Forschungsbereich, an den europäischen und nationalen Forschungsprogrammen. Neben
dem Forschungsbereich "Kultur" werden insbesondere auch Gesundheit, Umweltforschung, Informations- und Kommunikationstechnologien, Biowissenschaften und Holzforschung als Salzburger Schwerpunkte genannt. Sie entsprechen thematisch sowohl dem
derzeit noch laufenden 5. Rahmenprogramm, als auch den inzwischen bekannten Grundzügen des nächsten EU-Rahmenprogrammes. Ziel des Wissenschaftsressorts wird es
unter anderem sein, die Teilnahme nicht nur der landeseigenen Forschungsgesellschaft,
sondern auch anderer Salzburger Einrichtungen an entsprechenden Forschungsprojekten
zu fördern bzw. ihre Zusammenarbeit und Vernetzung zu unterstützen, um insgesamt eine
weitere Steigerung des Salzburger Anteils und die An- und Einbindung in internationale
Forschungsnetzwerke
zu
erreichen.
2.4
Europakontakte der Berufsschulen
Landesberufsschule 5: Schüleraustausch mit Norwegen
Landesberufsschule Wals: Schüleraustausch mit England
Landesberufsschule St. Johann: Lehreraustausch mit Portugal
Landesberufsschule Hallein: Schüleraustausch mit BRD (Berlin)
Div. Berufsschulen: Unterstützung der Schulverwaltung Litauens durch Entsendung
von Lehrern nach Litauen und Schulung von Lehrern aus Litauen.
2.5
Erwachsenenbildung – Weiterbildung
Erweiterung der Salzburger Weiterbildungsdatenbank www.Weiterbildung.salzburg.at auf
die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein im Rahmen de EuRegio Salzburg –
Berchtesgadener Land - Traunstein; Ansuchen um Interreg-III-A-Förderung.
- 38 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
2.6
EU-Programm JUGEND
Aktion 1 = Jugendaustausch
Jugendrotkreuz Hallein: Besuch einer Search & Rescue Gruppe in Selfos/Island.
Jugendzentrum Puch: Besuch von 10 Jugendlichen aus Badacsonytomaj/Ungarn.
Multilaterale Projekte mit Estland, Slovakei, Portugal als Ergebnis eines multilateralen
Trainingskurses in Estland:
Pfadfindergruppe Anif und Maxglan fahren nach Portugal (Sommer 01)
Jugendzentrum Mark fährt nach Portugal (Sommer 01)
Jugendzentrum Bürmoos fährt nach Portugal (Sommer 01)
Sozialkreis Werkschulheim Felbertal fährt nach Portugal (Sommer 01)
Informelle Gruppe Jugendlicher lädt je 5 Jugendliche aus den o.g. Ländern vom 1.9. 8. 9. 2001 nach Salzburg zum Thema „Schule und Drogen“
“Girls‘ Voices“: je 5 weibliche Lehrlinge aus I, D, FL u. Salzburg treffen sich mit ExpertenInnen in Obertrum zu einem Musikworkshop; Start: Dez. 01/Jan. 02.
Aktion 2 = Europäischer Freiwilligendienst
Sommer und Herbst 01 acht Versendungen (nach GB, E, F, B, P und I) und 15 Aufnahmen
(aus GB, F, D, P, E, B, SF, GR, Estland und Lettland).
Jährlich Aufnahme von 15-20 Jugendlichen aus EU-Ländern und Versand von 20-25 Salzburger Jugendlichen.
Aktion 5= Unterstützende Maßnahmen
Multilaterales Projekt mit Tempolibero: JugendarbeiterInnen aus F, E, I und Salzburg suchen Lösungsansätze (z.B. Infopeers) für die Informationsverbreitung für Jugendliche in
benachteiligten Regionen. Erstes Treffen März 01 in Frankreich, September 01 in Salzburg.
Feasability Visit: Mitarbeiterin vom Jugendzentrum Corner besichtigte im Feb. 01
„aha“-Leuten finnische Jugendzentren und –organisationen.
mit
TC-EUROMED: Teilnahme von Akzente Salzburg zur Partnerfindung aus EUROMED Ländern führte zur Kooperation mit Israel, Türkei, Tunesien und Spanien zur Durchführung
eines Trainingskurses für JugendarbeiterInnen in Salzburg im Mai/Juni 02.
Jobshaddowing einer Jugendinfo-Mitarbeiterin in der Jugendinfostelle „YES“ in Schottland,
um dort neue Erfahrungen für Salzburg zu sammeln.
- 39 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
2.7
Internationale Jugendaktivitäten: EuRegio, Trient, Baden-Württemberg
EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land -Traunstein
Regelmäßige Treffen der AG „Jugendaktivitäten“ zum Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Planung von konkreten Projekten wie derzeit:
Gemeinsame/r JugendarbeiterIn für Oberndorf/Laufen mit EU-Fördermitteln
3. gemeinsame JugendleiterInnentagung in Siegsdorf/LK Traunstein (1999: BGL, 2000:
Salzburg).
Trentino
Langjährige Partnerschaft durch Organisation von Sprach- und Sommerferien für Trentiner
Schulen, heuer vom 14.7. - 22.8. in fünf Ferienturnussen in Obertrum (Organisation Akzente Salzburg) mit 273 italienischen Kindern und Jugendlichen.
Baden-Württemberg
Partnerschaft mit Stuttgarter Jugendbüro IEIE bei Projekten wie z.B. JugendbetreuerInnenaustaush „Babylon“ und „Interreligious dialogue“.
Projekt Euro a la card zur Euro Einführung (Jugendbereich) mit PartnerInnen in Stuttgart,
I, E, GR ab September mittels Kartendisplays in Lokalen in ganz Österreich, Euro<26Jugendmagazin und in allen österr. Jugendinfostellen.
2.8
Teilnahme am EFRE Programm „Innovative Aktionen“
Die Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission hat im Rahmen der
Strukturfonds eine Programmlinie zur Einreichung innovativer Aktionen gestartet. Bis Mai
jeden Jahres können Programme mit hohem Innovationsgehalt bei der Europäischen
Kommission zur Cofinanzierung eingereicht werden. Von Seiten des Wirtschaftsressorts
ist als Teil des Innovationsprogrammes 2001 bis 2004 die Einreichung eines solchen Programmes bis zum 31. Mai 2002 vorgesehen. Die Erstellung des Programmes erfolgt auf
der Basis der im RITTS Projekt Scenic entwickelten Innovationsstrategie.
2.9
Weiterführung der im RITTS Projekt Scenic gestarteten Netzwerkaktivitäten
Die im RITTS Projekt Scenic gestarteten Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen innovativen europäischen Regionen sollen weitergeführt werden. In einem von der Europäischen
Kommission finanzierten Projekt mit dem Titel CAFE, an dem sich Salzburg beteiligt, werden mehrere europäische Regionen zum Thema Ernährungswirtschaft zusammenarbeiten. Erste Ergebnisse dieser Kooperation sind für 2002 zu erwarten. Mit mehreren Regionen (Dresden, Shannon) bestehen im Rahmen von thematischen Netzwerken des RITTS
Projektes enge Kontakte. Dabei sind Überlegungen zur Entwicklung von gemeinsamen
Projekten entstanden, die derzeit geprüft werden.
- 40 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
3
Kunst, Kultur und Sport
3.1
Information über Kulturprogramme
Die Abteilung Kultur und Sport ist ein aktiver Teilnehmer im europäischen Informationsnetzwerk in Sachen Kultur und dient als Bindeglied zwischen nationalen, den Brüsseler
Stellen und den Interessierten im Land Salzburg. Diese werden laufend über rechtliche
Rahmenbedingungen, Hintergründe und Entwicklungen, Veranstaltungen privater oder
öffentlicher Stellen zu den einzelnen Förderprogrammen, usw. auf kurzem Weg informiert
bzw. Anfragen dazu beantwortet. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf die Programme „KULTUR 2000“, „IST“, das die Anwendungen von neuen Technologien in Museen, Archiven
und Bibliotheken fördert, und in Kooperation mit anderen Abteilungen „INTERREG"„ZIEL
2“ und „LEADER“. Diese Tätigkeiten der Abteilung 12 sollen weiter ausgebaut sowie die
aktive Rolle der Abteilung durch die Durchführung von Veranstaltungen gestärkt werden.
3.2
Facharbeitsgruppe Kultur der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land - Traunstein
Europarelevante Aktivitäten der Kulturabteilung finden insbesondere in der Facharbeitsgruppe Kultur der EuRegio statt. In Planung befinden sich ein mögliches Internetportal für
die Volkskultur in der EuRegio mit der Adresse: www.volkskultur.de, der Aufbau eines Informations- und Kartenvorverkaufssystems für Veranstaltungen im EuRegio-Gebiet, Mariensingen – musikalische Reihe, die Volksmusik und volksnahe Klassik verbindet, die Erfassung der Klein- und Flurdenkmäler und der heiligen Gräber im Gebiet der EuRegio, ein
Burgen- und Schlösserführer und die Abhaltung einer „Salzburger Theatermesse“.
3.3
Jugendsportspiele der EU-Regionen
Laufende Gespräche im Zusammenhang mit der Durchführung von Winterspielen im Rahmen des Projektes „Jugendsportspiele der EU-Regionen“ im Land Salzburg in Kooperation
mit dem Ausschuss der Regionen (AdR), Fachkommission 7 und der Versammlung der
Regionen Europas (VRE).
Die Planungen waren so ausgerichtet, dass die ersten Jugendsport-Spiele für den Sommerbereich im Jahr 2002 in Katalonien (Barcelona) an den Austragungsstätten der letzten
europäischen Olympischen Spiele stattfinden sollten, wozu es grundsätzlich positive Vorgespräche mit den Sportverantwortlichen von Katalonien bereits 1999 gegeben hat. Durch
einen personellen Wechsel in Katalonien ist eine Verzögerung eingetreten. Es wird sich
daher die Durchführung von Sommerspielen in Katalonien aus zeitlichen Gründen für 2002
nicht mehr durchführen lassen. Daher wird angestrebt, das Projekt Jugendsport-Spiele im
Jahr 2003 mit Winterspielen in der Region Salzburg zu starten. Die Eissportbewerbe sind
für die Stadt Salzburg vorgesehen, Schi alpin und Snowboard könnten eventuell nur etwa
30 km von der Stadt Salzburg entfernt, in einem Berchtesgadener Schigebiet abgehalten
werden. Für den Schilanglauf würde ebenfalls eine etwa 25 - 30 km von der Stadt Salzburg entfernte Anlage zur Verfügung stehen. Mögliche Ausrichter der Sommerspiele 2004
könnten dann voraussichtlich entweder Katalonien (Barcelona) oder Baden-Württemberg
(Stuttgart) sein. Interesse für mögliche Winterspiele 2005 besteht in der Region RhôneAlpes (Albertville).
- 41 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
4
Lebensformen
4.1
Frauen und Gleichbehandlungsfragen; EU-Programme
Interreg III
Interreg III fördert die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit sowie die Erarbeitung einer ausgewogenen Entwicklung des EU-Raumes und
damit die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes in der EU. Der
Verein „Frau & Arbeit“, Salzburg reicht dazu im Auftrag des BFF das Projekt „MAPMentoring als Instrument der Personalentwicklung“ ein. Es handelt sich dabei um ein innovatives Verbundprojekt für Frauen und Klein- und Mittelunternehmungen (KMU). Beteiligte
Regionen sind das Land Salzburg, das Land Oberösterreich, das Land Tirol, das Land
Vorarlberg, Bayern, die Schweiz und Tschechien.
Equal
Die Gemeinschaftsinitiative EQUAL hat das Ziel, kreative und innovative Lösungen für die
Weiterentwicklung von Politik und Praxis in Beschäftigung und Weiterbildung zu suchen
und zu testen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Unterstützung von Menschen mit Arbeitsmarktproblemen und die Entwicklung neuer Methoden und Ansätze zur Bekämpfung aller
Arten von Diskriminierung im Hinblick auf den Arbeitsmarkt.
Entwicklungspartnerschaft Chancengleichheit
Koordiniert durch den Territorialen Beschäftigungspakt (TEP) wird das Land Salzburg im
August 2001 im Rahmen der Aktion 1 eine Entwicklungspartnerschaft zum Thema „Chancengleichheit“ einreichen. Folgende Module sind geplant:
Projekt für Frauen in ländlichen Problemregionen („Tourismus“)
Frauen und Technik (Schwerpunkt Wiedereinsteigerinnen)
Studie Frauen/Männerkarenz – Bewusstseinsbildung
Migrantinnen.
Das BFF ist Mitglied der TEP-Vollversammlung in Salzburg.
Sektorale Entwicklungspartnerschaft Frauenbeauftragte
Die Frauenbeauftragten der Bundesländer beabsichtigen einen Antrag auf Förderung der
Aktion 1 beim zuständigen Ministerium (BMWA) einzubringen. Ziel ist es, einen Beitrag zur
Förderung der Erweiterung des Berufsspektrums von Mädchen auf sektoraler Ebene zu
leisten. Beantragt wird eine sektorale Entwicklungspartnerschaft, die sich auf den ländlichen Raum konzentriert.
- 42 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
EU Regionalprogramme Ziel 2 Salzburg 2000 – 2006
Das „Regionalmanagement Pinzgau“ setzt die im Ziel 2 festgelegten Ziele und Strategien
mit dem Projekt „Projektmanagerin für Chancengleichheit“ um.
Hauptaufgaben sind die Unterstützung von Projekten zur Chancengleichheit nach den
Vorgaben der EU im Rahmen der Europäischen Struktur- und Regionalförderung. Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch Ziel2 Fördergelder, die Abteilung 15 sowie das
BFF.
Für den Lungau ist dasselbe Projekt in Planung (voraussichtlich ab Herbst 2001)
ESF
Das Projekt FIT wendet sich an Mädchen der 11. – 13. Schulstufe aus Stadt und Land
Salzburg. FIT soll Mädchen zum Einstieg in technische Berufe motivieren und Ihnen Gelegenheit geben, Informationen und vielfältige Einblicke in technisch-naturwissenschaftliche
Studienrichtungen zu erhalten. Das BFF ist als Mitglied des Lenkungsausschusses an der
Koordination und Finanzierung des Projektes beteiligt.
Gender Mainstreaming
Gender Mainstreaming – als Querschnittsaufgabe - ist die Beschreibung einer Strategie,
mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte, auf allen
Ebenen und in alle Bereiche durch alle, an politischen Entscheidungsprozessen beteiligten Akteuren und Akteurinnen einzubringen. Im Amsterdamer Vertrag haben sich die EUStaaten verpflichtet, Gender Mainstreaming in den Nationalstaaten umzusetzen.
Das BFF sieht seine Aufgabe darin, im Land Salzburg über die Schiene der Information
und Bildung das Bewusstsein für diese Strategie zu wecken und zu fördern.
Dazu findet u.a. am 15. Und 16. 10. 2001 in der Salzburger Verwaltungsakademie in Zusammenarbeit mit dem BFF eine Veranstaltung zum Thema „Gender-Mainstreaming- ein
Konzept im Rahmen der Führungsverantwortung“ (ReferentInnen: Zita Küng und Kurt
Spiess) statt. Zielgruppen sind die Führungskräfte des Landes Salzburg, die Frauenexpertinnen nach dem Objektivierungskonzept sowie die Mitglieder der Landesregierung und
des Landtages.
Vortragstätigkeit
Auf Einladung des Verbandes Region Stuttgart zur regionalpolitischen Veranstaltung
„Frauenhearing“ am 25.10.2001 wird Frau Mag. Romana Rotschopf ein Referat zum Thema „Blick über den Tellerrand – regionale Frauenprojekte aus Österreich“ halten.
Publikationen
a) „Durch den EU-Förderdschungel 2000- 2006, Leitfaden für ProjektantragstellerInnen; in
Kooperation mit dem „Runden Tisch EU“ der Frauenbeauftragen Österreichs
b) Unterstützende Beteiligung an der monatlich erscheinenden Publikation „Frauen EU
Abo“.
- 43 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
4.2
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Das Familienreferat des Landes beschäftigt sich vor allem mit dem Thema „Vereinbarkeit
von Beruf und Familie“ (Landeswettbewerbe) und wird dabei von Frau Alice PitzingerRyba, der EU-Beauftragten für das Netzwerk „Familie und Arbeit“ unterstützt.
5
Soziale Sicherheit
Keine EU-Kompetenz.
6
Gesundheit
6.1
Internationale Projekte
Das Land unterstützt das European Health Forum Gastein (EHFG) im Jahr 2001 als wichtige Initiative für die Profilierung unseres Landes als europäisches Kompetenzzentrum für
Gesundheitsfragen mit insgesamt ÖS 300.000,--.
Weiters unterstützt das Land ein Suizidpräventionsprojekt der Christian-Doppler-Klinik und
der Landessanitätsdirektion im Jahr 2001 mit insgesamt ÖS 1,5 Mio. Im Jahr 2002 ist beabsichtigt, dieses Präventionsprojekt auf weitere EU-Länder auszudehnen. Die Anträge
an die zuständige EU-Generaldirektion sind bereits gestellt worden. Gemeinsam sollen die
Ursachen für Selbstmorde und Einstellungen zum Leben erforscht werden.
6.2
Salzburger Modell zu Mobilfunksendeanlagen
Sowohl mit dem benachbarten Bayern als auch mit anderen europäischen Staaten (z. B.
Irland und Spanien) herrscht ein reger Meinungsaustausch zur Bewältigung der undemokratischen und technologiediktatorischen Vorgangsweise der GSM und UMTS - Netzbetreiber. Mehrere Studien zum Thema "gesundheitliche Wirkungen des Mobilfunks" wurden angeregt. 2000 wurde ein Weltkongress zu diesem Thema in Salzburg ausgerichtet.
6.3
Transitverkehr und Umweltverträglichkeitsgesetz
Die Implementierung des Umweltverträglichkeitsgesetzes durch Aufnahme weiterer ökologischer und sicherheitsbezogener Parameter im Bereich des KFZ- und vor allem des
Transitverkehrs wurde in Angriff genommen (u. a. Alpentransversale Tauernautobahn).
Ein Handbuch "Verkehr" wurde gemeinsam mit dem Zukunftsministerium (Verkehrsministerium erarbeitet - es liegt seit Anfang Juli 2001) auf.
- 44 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
6.4
Studie über Infektionskrankheiten, die durch Zecken übertragen werden
Die Verbreitung zeckenübertragener Infektionskrankheiten wurde sowohl im Sinne des
Arbeitnehmerschutzes als auch der epidemiologischen Überwachung in einer Studie
überprüft und wird im September in Slowenien vorgestellt.
6.5
Trinkwasseranalysen
Die einheimischen Trinkwässer wurden im europäischen Verbund auf Parasiten untersucht (Cryptosporidien und Giardien).
6.6
Kooperation mit Südtirol: Aufbau einer Umweltmedizin
Die Landessanitätsdirektion Südtirol wurde und wird beim Aufbau einer umweltmedizinischen Organisationseinheit nach dem Vorbild Salzburgs unterstützt.
6.7
Kooperation im Kurortewesen
Mit Bayern wurde eine Kooperation auf dem Gebiet des Heilvorkommen - und Kurortewesens begonnen, deren Schwerpunkt besonders auf Naturressourcen Bedacht nimmt
(Heilklima).
7
Die Zukunft unserer Land- und Forstwirtschaft
7.1
Überarbeitung des Österreichischen Programmes für die Entwicklung des ländlichen Raums
Die in der EU-Verordnung über die Ländliche Entwicklung gebotenen Möglichkeiten zur
Existenzsicherung der Salzburger Land- und Forstwirtschaft werden weiterhin bestmöglich
genutzt und umgesetzt. Derzeit wird das Österreichische Programm für die Entwicklung
des ländlichen Raums einer Überarbeitung unterzogen. Salzburg hat vorgeschlagen, die
Rahmenbedingungen im Bereich der Investitionsförderung so zugestalten, dass eine größere Differenzierung in den Fördersätzen bei Baumaßnahmen für besondere artgerechte
Haltungsformen möglich ist. Weiters sollen die Rahmenbedingungen dahingehend abgeändert werden, dass die spezielle aufstockende Förderung im Nationalparkgebiet im Sinne
der Zielsetzung möglich ist. Auch im Bereich der Ausgleichszulage werden Vorschläge in
der Form gemacht, dass die Förderkriterien für den Flächenbetrag 3 nicht mit einem fixen
Betrag, sondern mit einer „bis zu-Regelung“ abgeändert wird, damit Chancen bestehen,
den Salzburger Milchtransportkostenzuschuss im Berggebiet in eine kofinanzierte Förderungsaktion umzuwandeln.
- 45 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
7.2
LEADER+
Nach der Genehmigung des österreichischen LEADER+-Programms durch die Europäische Kommission und der Auswahl der vier LEADER+-Regionen (Aktionsgruppen) sollen
die im Programm gebotenen Möglichkeiten bestmöglich genutzt und umgesetzt werden.
Dies bedeutet insbesondere eine umfassende Information der Bevölkerung in den LEADER+-Gebieten und die intensive Zusammenarbeit mit den lokalen Aktionsgruppen, um
eine optimale und zielgerichtete Ausschöpfung der Förderungsmittel in diesem Bereich zu
gewährleisten. Dies bedeutet auch eine Sicherstellung der dafür erforderlichen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2002 und eine enge Kooperation mit der Verwaltungsbehörde
und den einzelnen Förderstellen auf Bundes- und Landesebene bzw. in anderen Bundesländern, weil zwei kleinräumige Regionen in LEADER+-Aktionsgruppen in anderen Bundesländern einbezogen sind.
7.3
Berglandwirtschaft
Präsentation der Spezifika der Salzburger Berglandwirtschaft im Zuge einer von der
ARGE-Alp veranstalteten Ausstellung.
7.4
Landwirtschaftliche Bildung
Im Rahmen des Artikel 9 der Verordnung Ländliche Entwicklung werden in Zusammenarbeit zwischen dem Ländlichen Fortbildungsinstitut und dem Agrarressort qualifizierende
Fortbildungsmaßnahmen gesetzt bzw. entwickelt, damit - aufbauend auf die Grundausbildung in den landwirtschaftlichen Schulen – gezielte Ausbildungswege, zB im Bereich der
Forstwirtschaft, der Milchwirtschaft udgl., erfolgen können.
8
Lebensraum Salzburg
8.1
Novellierung des Salzburger Jagdgesetzes
Mit diesem Vorhaben sollen die Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie bzw. der HabitatRichtlinie im Bereich Jagdrecht umgesetzt werden.
8.2
Ausweisung von Habitat- bzw. Biotopschutzgebieten
Diverse Jagdgebiete sind als Natura 2000-Gebiete an Brüssel gemeldet worden. Es ist
daher geplant, diese Schutzgebiete entsprechend den Vorgaben der EU durch Verordnungen den Schutzzweck näher zu determinieren und somit zukünftig abzusichern
8.3
Fischereigesetznovelle
Mit diesem Vorhaben sollen die Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie bzw. der HabitatRichtlinie im Bereich des Fischereigesetzes umgesetzt werden.
8.4
Nationalpark Hohe Tauern
Die Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern wird zur Aufnahme in die Welterbeliste als
Weltnaturerbe nominiert. Die Nominierung sollte bis 31.1.2002 erfolgen (Beschluss der
Salzburger Landesregierung vom 12.4.2001, Zl. 0/91-1660/97-2001).
- 46 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Für die Kernzone des Nationalparks Hohe Tauern werden im Wege des Vertragsnaturschutzes die Voraussetzungen für die internationale Anerkennung durch die IUCN vorbereitet. Dies gilt auch für den Salzburger Anteil am Nationalpark Hohe Tauern.
Unter Vorsitzführung Salzburgs im Nationalparkrat erfolgte der Bericht für die Bewerbung
um die Europäische Charta für nachhaltigen Tourismus. Dieser Bericht erfüllt die Bedingungen, sodass die offizielle Verleihung der Charta durch die EUROPARC-Förderation am
4.10.2001 erfolgen wird. Die Charta wird für einen vorläufigen Zeitraum von fünf Jahren
verliehen.
Im Jahr 2001 erfolgte die Überprüfung des Europadiploms "Krimmler Wasserfälle" durch
einen Experten des Europarates. Der Überprüfungsbericht ist positiv, sodass die Verlängerung des Europadiploms um weitere fünf Jahre zu erwarten ist.
8.5
Raumordnung - EuRegio Entwicklungskonzept
Die Raumordnungsabteilung unterstützt die EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land –
Traunstein bei der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes gemeinsam mit den beiden
Regionen und dem Freistaat Bayern. Dabei sollen wichtige grenzüberschreitende Vorhaben umgesetzt werden.
Die Initiative Europaregion Salzburg untersucht die Möglichkeiten zur verbesserten Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Verflechtungsraum. Die Erweiterung der EuRegio in räumlicher Hinsicht auch nach Oberösterreich und die Untersuchung der Möglichkeiten zur Verbesserung der organisatorischen Strukturen sind hier Schwerpunkte.
Eine Arbeitsgruppe der EuRegio beschäftigt sich mit den grenzüberschreitenden Problemen bei Großbetrieben des Handels.
8.6
Wasserrahmenrichtlinie
Einen wesentlichen Schwerpunkt dieses Vorhabensberichtes bildet die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG in nationales Recht.
Die Wasserrahmenrichtlinie ist seit 22. Dezember 2000 in Rechtskraft und die Mitgliedstaaten innerhalb haben in dieser Richtlinie genannten Fristen, Flussgebietseinheiten als
Teile internationaler Flussgebiete Donau, Rhein und Elbe abzugrenzen, die „Merkmale“
dieser Einheiten zu erheben, und Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zum
Erreichen der in dieser Richtlinie gesetzten Ziele vorzulegen und umzusetzen.
Zur Konkretisierung der erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen und der dazu nötigen
Aufgaben wurden seitens des Bundes (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft) 5 Facharbeitskreise zu folgenden Themen eingerichtet:
Recht/Administration/Ökonomie
- 47 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Ökologie
Oberflächengewässer/Emission
Oberflächengewässer/Immission
Grundwasser.
Die Länder wurden zur Mitarbeit in diesen Arbeitskreisen im Rahmen der Entsendung von
Länderexperten eingeladen, wobei Salzburg in jedem Arbeitskreis vertreten ist.
Die Funktion der Länderexperten liegt primär in der konzeptiven Mitarbeit an einem rechtlich und fachlich ausgewogenen und umsetzungsorientierten Gesamtkonzept für die innerösterreichische Handhabung bzw. Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sowie in der
Zuarbeit zum Bund gemäß § 55 a WRG zur Erfüllung dessen Aufgabe zur Erstellung der
nationalen Teilpläne für die internationalen Flussgebietsbewirtschaftungspläne Donau,
Rhein und Elbe.
Alle Fachexperten in den jeweiligen Arbeitskreisen vertreten den Standpunkt des jeweiligen Landes, ohne jedoch für die Länder verbindliche Festlegungen zu treffen.
Die für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht für die jeweiligen
vorgenannten Arbeitskreise detailliert festgelegten Arbeitspläne weisen eine Zeithorizont
bis 2010 auf.
8.7
Sanierung der Salzach
Von den Experten Ökologie der ad hoc Arbeitsgruppe wasserwirtschaftliche Rahmenuntersuchung Untere Salzach nach dem Regensburger Vertrag wurde nun als Ergebnis der
jahrelangen gemeinsamen Arbeit der Fachband Nr. 10, der Ökologieband, mit der gewässerökologischen und naturschutzfachlichen Bewertung der Unteren Salzach durch die Experten aus Bayern, Oberösterreich und Salzburg fertiggestellt. Dieser Band enthält die
gemeinsame Ist-Beurteilung des Flusses und seines Umlandes, die Definition des gewässerökologischen Referenzzustandes und die Basis für die Fachbeurteilung der von der
Wasserwirtschaft geplanten Maßnahmenvarianten zur Sanierung des Flusses zwischen
Salzburg und Burghausen.
8.8
Luft - Interreg II - Projekt „Erfassung von Ammoniak mit Passivsammlern“
Aufgrund der Ergebnisse des mit EU-Mitteln finanzierten Projektes wird das Land Salzburg
in Zusammenarbeit mit Bayern eine Weiterführung der Messungen bezüglich der Ammoniakbelastung in großstädtischen Verkehrsgebieten vornehmen.
8.9
Luft - Novelle Immissionsschutzgesetz-Luft
In der Novelle zum Immissionschutzgesetz-Luft wurden die erste und zweite TochterRichtlinie zur Luft-Rahmen-Richtlinie umgesetzt. Da diese auch Grenzwerte zum Schutz
der Vegetation und von Ökosystemen und zusätzliche Messungen des lungengängigen
- 48 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Feinstaubes (PM10) vorsehen, erfolgt nunmehr eine Adaptierung der Messstellen und des
Emissionskatasters im Land Salzburg. Die Luftqualitätsmessungen werden zukünftig Österreichweit nach einheitlichen Qualitätsrichtlinien durchgeführt.
8.10 Abfall: Verwendung von tierischen Nebenprodukten und Speiseabfällen
Mit den in Kürze als Verordnung bzw. Richtlinie in Kraft tretenden Vorschlägen der Kommission wird nicht nur die Verfütterung von Sautrank an Schweine verboten, sondern sind
Küchenabfälle tierischen Ursprungs sowie Stalldung in (Mit-)Verbrennungsanlagen zu beseitigen bzw. in Biogas- oder Kompostieranlagen, die spezielle Anforderungen erfüllen
müssen, zu behandeln. Durch den Wegfall einer bis dahin möglichen Verwertungsschiene
sind auch für das Land Salzburg – neben der Anpassung der Bioabfallverordnung - beträchtliche Auswirkungen für die Praxis der Bioabfallsammlung zu erwarten.
8.11 Altlasten: Anpassung der Förderrichtlinien bei Altlasten
Aufgrund der Mitteilung der Kommission betreffend den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen ist eine Anpassung der nationalen Richtlinien zur Förderung
der Altlastensanierung erforderlich. Das Land Salzburg plädiert gemeinsam mit den übrigen Bundesländern dafür, dass trotz massiver Einschränkungen, die durch eine Verschärfung des Verursacherprinzips bedingt sind, versucht werden sollte, die notwendigen Förderungsmöglichkeiten zumindest für „historische Altlasten“ aufrecht zu erhalten (Beschluss
der Landesumweltreferentenkonferenz am 28./29.6.2001 in Bad Waltersdorf).
8.12 Emmissionen: European Pollution Emission Register
Zukünftig müssen Betreiber von IPPC-Anlagen ihre Emissionsdaten zur Aufnahme in den
Europäischen Emissionsschadstoffregister (EPER) melden. Eine entsprechende Verordnung des Bundes ist derzeit in Ausarbeitung. Für das Land Salzburg entsteht dadurch zusätzlicher Prüfaufwand.
8.13 Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Die bundesrechtlich bereits umgesetzte Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC) bedarf noch einer Umsetzung im Salzburger
Landesrecht.
8.14 Seveso II
In Entsprechung der Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit
gefährlichen Stoffen werden derzeit in Kooperation mit der Abteilung Raumplanung sowie
den Gemeinden die Gefährdungsradien für die betroffenen Betriebe ermittelt und ausgewiesen. Allenfalls ergibt sich daraus weiterer Umsetzungsbedarf im Salzburger Landesrecht.
- 49 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
8.15 Empfehlung über Mindestkriterien bei Umweltinspektionen
Ein Bund/Länder-Arbeitskreis, in welchem auch ein Vertreter des Landes Salzburg mitarbeitet, befasst sich mit der Umsetzung dieser Empfehlung. Bei Umsetzung der Empfehlung in Österreich würde sich ein akuter Aufwand ergeben.
8.16 Strategische Umweltprüfung
Durch die kürzlich beschlossene Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme sind strategische Umweltprüfungen auch für nahezu
sämtliche im Land Salzburg in Aussicht genommene raumwirksame Planungen und Maßnahmen vorgesehen. Künftig ist daher auch der Landes-Abfallwirtschaftsplan einer strategischen Umweltprüfung zu unterziehen.
8.17 Umweltinformation und Öffentlichkeitsbeteiligung: Implementierung der AarhusKonvention
Die Kommission beabsichtigt, die vor kurzem im Landesrecht umgesetzte Umweltinformations-Richtlinie abzuändern. Eine weitere Neuerung ist durch den Richtlinienvorschlag
über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter Pläne und Programme in Aussicht genommen. Grundlage für diese EU-rechtlichen Vorhaben ist das internationale Aarhus-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Eine Anpassung landesrechtlicher Bestimmungen ist daher wahrscheinlich.
8.18 Boden: Klärschlamm
Die Klärschlamm-Richtlinie (dzt in Überarbeitung) bringt Umsetzungsbedarf für die zum
Salzburger Bodenschutzgesetz zu erlassende Klärschlammverordnung mit sich.
8.19 Europäisches Netzwerk für Chemikalienkontrolle
Das im Jahr 2001 gegründete Netzwerk „CLEEN“ übernimmt eine wesentliche Koordinationsfunktion für die Chemikalieninspektorate und bietet somit auch für die weitere Arbeit
der Chemikalieninspektoren im Land Salzburg essentielle Unterstützung.
8.20 Beschränkungen und Verbote von fluorierten Stoffen
Im Rahmen des Kyoto-Prozesses werden sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene
Beschränkungen bzw. Verbote für bestimmte treibhausrelevante Gase, insbesondere
HFKW und SF6 diskutiert. Bei den Vorbereitungen ist das Land Salzburg maßgeblich beteiligt.
- 50 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
8.21 IMPEL
Das Land Salzburg ist im europäischen Netzwerk für die Durchführung und Umsetzung
des Umweltrechts sowohl im Plenum als auch in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten.
8.22 PEEP
Das Land Salzburg wird 2002 im Rahmen des EU-Projektes PEEP (Project on Environmental Enforcement Practices) ein Umweltinspektoren-Austauchprogramm durchführen.
Umweltinspektoren aus verschiedenen Mitgliedstaaten lernen dabei die Vollzugspraxis,
insbesondere die Überprüfungspraxis von Betriebsanlagen, kennen. Der Schwerpunkt
liegt bei der Erfassung und Beurteilung der Emissionen in die Luft und in Gewässer, von
Lärm sowie der Verbleib der Abfälle.
8.23 6. Umweltaktionsprogramm
Im 6. Aktionsprogramm der EG für die Umwelt wird insbesondere die Notwendigkeit einer
„nachhaltigen Entwicklung“ betont. Die Expertenkonferenz der Nachhaltigkeitskoordinatoren, deren Vorsitz das Land Salzburg führt, übernimmt die Koordination länderrelevanter Aspekte des Umweltaktionsprogrammes.
8.24 ENCORE - 5. Umweltkonferenz der Regionen der Europäischen Union
An der im Herbst 2001 in Villach stattfindende Konferenz, an der die für die Umwelt zuständigen regionalen Umweltminister der Europäischen Union sowie Vertreter der Beitrittskandidaten teilnehmen, wird das Land Salzburg mit der Präsentation der Aktion „Betriebe im Klimabündnis“ vertreten sein.
8.25 Umsetzung Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat am 13.04.2000 Österreich in zwei Mahnschreiben auf
die Einhaltung der Verpflichtungen zur Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien hingewiesen. Zur Umsetzung dieser Richtlinien (RL 79/409/EWG – Vogelschutzrichtlinie und RL
92/43/EWG – Fauna-Flora-Habitatschutzrichtlinie) in nationales Recht ist eine Novellierung
des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999 erforderlich. Die Ausarbeitung einer solchen
Novellierung wurde seitens der Naturschutzabteilung vorgenommen, begutachtet und seitens der Salzburger Landesregierung dem Landtag als Regierungsvorlage zugeleitet. Die
Ausschussbehandlung und die darauf folgende Beschlussfassung ist für den Herbst 2001
zu erwarten.
Die wesentlichsten Änderungen betreffen die größere Gewichtung von Europaschutzgebieten im Zusammenhang mit der Abwägung von öffentlichen Interessen mit jenen des
Naturschutzes, sowie die Absicherung des sogenannten Verschlechterungsverbotes (aus
den EU-Naturschutzrichtlinien) in Form der Normierung von Europaschutzgebieten und
vorläufigen Schutzbestimmungen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
8.26 NATURA 2000-Gebietsausweisung
Ebenfalls in Umsetzung der unter Punkt 1. genannten EU-Naturschutzrichtlinien wird seit
dem Jahr 1995 intensiv an der Ausweisung von Natura 2000-Gebieten gearbeitet. Die
Nominierungen in der alpinen biogeographischen Region können in Salzburg als abgeschlossen bezeichnet werden. Hinsichtlich der kontinentalen biogeographischen Region
wurde im Juni 2001 das Waidmoos in den Gemeinden Lamprechtshausen und St.
Georgen als Vogelschutzgebiet nachnominiert. Eine Teilfläche des bestehenden Vogelschutzgebietes Salzachau wurde als Fauna-Flora-Habitatschutzgebiet nominiert. Die laut
FFH-Richtlinie prioritär geschützten Fledermäuse werden im Natura 2000-Gebiet Entrische Kirche nunmehr auch in Salzburg unter besonderem Schutz gestellt.
In Summe stehen derzeit 24 Gebiete mit einem Flächenausmaß von ca. 108.000 ha (15,1
% der Landesfläche) als Natura 2000-Gebiete unter Schutz. Die kommenden Jahre werden von der Ausarbeitung geeigneter Managementpläne für diese Gebiete geprägt sein.
Bezüglich der geplanten Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes in Anthering ist derzeit ein UVP-Verfahren anhängig. Ist derzeit ein Verkehrsrechtliches UVB-Verfahren anhängig. Aufgrund der Lage des Landeplatzes nahe der Staatsgrenze zu Bayern sind
grenzüberschreitende Umweltauswirkungen, insbesondere auf das beidseitige der Staatsgrenze vorhandene Natura 2000 – Schutzgebiet, nicht auszuschließen. Diesbezüglich wird
nach Vorliegen der Umweltverträglichkeitserklärung seitens der Abteilung 5 eine Stellungnahme von Bayern eingeholt.
8.27 LIFE Programm
Zur Umsetzung von für die Europäische Union relevanten Naturschutzvorhaben stellt die
EU im Förderprogramm LIFE auch finanzielle Mittel zur Verfügung. Im Jahr 1999 wurde in
einem der Natura 2000-Gebiete, im Naturschutzgebiet Wenger Moor, ein Naturschutzmanagementprojekt gestartet, woran sich die Europäische Union im Rahmen dieses Programms mit ATS 11,5 Millionen (50 % der Gesamtkosten) beteiligt. Die ersten Maßnahmen (Renaturierung des Eisbaches und Renaturierung des Wallerbaches) konnten bereits
in Angriff genommen werden. Hinsichtlich der Wiedervernässung der Moorflächen Zeller
Moor und Wenger Moor werden derzeit intensive Verhandlungen mit den Grundeigentümern geführt.
Zwei weitere LIFE-Projekte werden derzeit ausgearbeitet und bis Herbst 2002 eingereicht:
Naturschutzmanagement Salzachau gemeinsam mit Bayern und Naturschutzmanagement
Waidmoos.
8.28 Forcierung Ökostrom
Am 04.07.2001 wurde im Salzburger Landtag das Landeselektrizitätsgesetz 2001 beschlossen. Das Gesetz beruht auf dem Elektrizitäts-, Wirtschafts- und Organisationsgesetz
des Bundes vom 01.12.2000. Beide nationale Bestimmungen setzen die Richtlinie
96/92/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 19.12.1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt um.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Neben der Marktöffnung und Liberalisierung des Strommarktes ist die Forcierung der erneuerbaren Energie ein weiterer Schwerpunkt in der Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie. Die Forcierung der erneuerbaren Energie kommt einerseits durch die Förderung der Kleinwasserkraft (bis zu einer Engpassleistung von 10 MW) über ein Zertifikatssystem und andererseits durch die Abnahmeverpflichtung für Ökostrom zu tragen. Die
Kleinwasserkraft muss beim Stromkunden (Endverbraucher) mit mindestens 8 % des
Stromverbrauches über Zertifikate nachweisbar sein. Die Abnahmeverpflichtung für Ökostrom besteht darin, dass in Teilschritten bis zum Jahr 2007 ein Mindestanteil von 4 %
Ökostrom gemessen am Endverbrauch in einem Verteilnetzgebiet abgenommen werden
muss (Teilschritte 1 % ab 01.10.2001, 2 % ab 01.10.2003, 3 % ab 01.10.2005 und 4 % ab
01.10.2007).
Die Abnahmeverpflichtung von Ökostrom entsprechend der obigen Prozentziele erfolgt
nach noch genauer zu verordnenden Einspeistarifen. Die dadurch beim Verteilnetzbetreiber verursachten Mehraufwendungen können durch Zuschläge zum Systemnutzungstarif,
die ebenfalls mit Verordnung des Landeshauptmannes zu regeln sind, ausgeglichen werden. Diese drei Säulen zur Förderung der alternativen, erneuerbaren Energie (Ökostrom),
nämlich die Abnahmeverpflichtung, die Vorschreibung von Einspeistarifen und die Vorschreibung von Systemnutzungszuschlägen, sollen in einem Ökostrom-, Ausschreibungsund Finanzierungsmodell zum Tragen kommen. Gemeinsam mit der Salzburg AG, den
diversen Interessensvertretungen, Energieexperten des Landes und der Energieverwertungsagentur wird derzeit ein solches Modell in Anlehnung an das oberösterreichische
Ökostrommodell erarbeitet.
8.29 Gentechnik
Derzeit wird das Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Freisetzungsrichtlinie 90/220/EWG geregelt, welche auf Bundesbene im
Gentechnikgesetz 1994 umgesetzt ist. Der Genehmigung von gentechnisch verändertem
Saatgut auf EU-Ebene gehen 3-jährige Versuche sowie umfangreiche Studien und Gutachten voraus. Im ständigen gentechnischen Ausschuss wird die Genehmigung erteilt.
Europaweit wurden bisher an die 20 Sorten zugelassen. Sowohl aus verfassungsrechtlichen als auch europarechtlichen Gründen ist eine länderspezifische Regelung für GVOs
nur in eingeschränktem Ausmaß möglich. Die Kompetenz der Länder ist soweit gegeben,
als es sich um Auswirkungen auf frei lebende Tiere oder Pflanzen, das Landschaftsbild
oder den Naturhaushalt handelt.
Der Salzburger Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, entsprechende Regelungen für ein „gentechnikfreies Salzburg“ im Naturschutzgesetz zu normieren. Seitens des
Naturschutzressorts wurde der sehr eingeschränkte Handlungs- und damit Regelungsspielraum dargestellt. Daraufhin beschloss der Salzburger Landtag, das Salzburger Naturschutzgesetz in dieser Hinsicht nicht zu novellieren. Der Landtag bekennt sich allerdings
weiterhin uneingeschränkt zu einem Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten
Organismen im Land Salzburg.
Am 14. und 15.02.2001 haben das Europäische Parlament und der Rat die neue Freisetzungsrichtlinie endgültig angenommen. Diese Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis
Herbst 2002 umzusetzen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Um einen Akzent in der europäischen Gen-Technikdebatte zu setzen, strebt das Agrarressort an, die landwirtschaftliche Produktion im Bundesland frei von GVO zu erhalten (gentechnikfreie Zone Salzburg).
8.30 NAVIS
Die Planungen für den Ausbau des Schienennahverkehrs auf den Strecken SalzburgFreilassing, Salzburg-Golling und Salzburg-Straßwalchen sind im Gang. Die Übertragungsverordnung zum Bau des 1. Teiles der NAVIS-Schienenmaßnahmen auf der Strecke
Salzburg-Golling liegt vor. Das eisenbahnrechtliche Verfahren hiefür ist Anfang 2002 vorgesehen. Die ÖBB haben moderne Triebwägen für den Salzburger Zentralraum bestellt,
sodass diese auch auf der Strecke Salzburg-Freilassing zum Einsatz kommen können.
8.31 Magistrale für Europa
Das Gutachten über die wirtschaftliche Bedeutung der Schienenverbindung ParisMünchen-Salzburg-Budapest, und damit für den Salzburger Zentralraum und die angrenzende bayerische Region, ist fertiggestellt. Die Präsentation findet im Juli 2001 in Augsburg statt.
8.32 Zukunft des alpenquerenden Transits
Angesichts des bevorstehenden Auslaufens des Transitvertrages zwischen Österreich und
der Europäischen Union mit 31.12.2001 ist es aus Sicht des Landes Salzburg besonders
wichtig eine Nachfolgeregelung, die vor allen Dingen Rücksicht auf die Interessen der
Bürgerinnen und Bürger entlang der Transitrouten und auf die heimische Naturlandschaft
nimmt, zu finden.
Aus diesem Grund wird sich Landeshauptmann Schausberger bei seinen Terminen im
Rahmen der Landeshauptleutekonferenz, mit den Vertretern des Bundes und vor allen
Dingen auf europäischer Ebene für eine rasche und zufriedenstellende Lösung einsetzen.
Ein Zusammentreffen des Landeshauptmannes mit der zuständigen Verkehrskommissarin
Loyola de Palacio soll es sobald, als möglich geben.
Ziel ist es, den gesamten Alpenraum von der EU als Sensible Zone anerkannt zu bekommen und langfristig einen wesentlichen Verlagerungseffekt von der Straße auf die Schiene
zu erwirken.
8.33 Autofreier Tourismus
Das Modellvorhaben „Sanfte Mobilität – Autofreier Tourismus“ als Teil des EUUmweltaktionsprogramms befindet sich in den Orten Bad Hofgastein und Werfenweng in
der Umsetzungsphase. Zahlreiche Elektrofahrzeuge sind im Einsatz. Die Mobilitätszentrale hat in Bischofshofen den Betrieb aufgenommen. Für den Tourismus wurden lukrative
Angebote geschaffen. Das Land Salzburg begleitet dieses Projekt und leistet finanzielle
Beiträge.
8.34 Alpenkonvention, Verkehrsprotokoll
Das nach langem Ringen erstellte Verkehrsprotokoll wurde von allen Vertragspartnern, mit
Ausnahme der EU und Slowenien, unterzeichnet. Das Land Salzburg hat aktiv mitgewirkt.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
8.35 Buskorridor Salzburg-Freilassing
Zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Verbindung im Linienbusverkehr auf der B
155 Münchener Straße und der Verlängerung nach Freilassing soll eine Studie erstellt
werden. Insbesondere geht es um eine Umgestaltung des Straßenraumes unter besonderer Berücksichtigung des ÖPNV.
8.36 Neue Salzachbrücke zwischen Salzburg und Laufen/Oberndorf
Um die Verkehrsauswirkung neuer Verbindungen festzustellen, wurde eine vom Land
Salzburg und der Stadt Laufen in Auftrag gegebene Verkehrsuntersuchung erarbeitet.
8.37 EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein – Umsetzung der Verkehrsprojekte
Das Entwicklungskonzept ist fertiggestellt. Dieses Konzept ist die Basis für die Weiterentwicklung der gemeinsam zu tragenden Umsetzungsprojekte.
9
Gemeinden
10
Salzburg in Österreich
11
Salzburg in der EU
11.1 Arge Alp
Aus der Mitarbeit des Landes Salzburg in den Kommissionen der Arge Alp - der wichtigsten Interessensgemeinschaft der Alpenländer mit elf Mitgliedern aus vier europäischen
Staaten - und der Mitwirkung in der Konferenz der Regierungschefs, wo die zentralen gemeinsamen Anliegen und Zielsetzungen der Arbeitsgemeinschaft festgelegt werden und
die Beschlussfassung für die Projekte der Kommissionen erfolgt, resultiert eine Vielzahl an
Aktivitäten des Landes, die auf Grund ihres grenzübergreifenden Charakters einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Integration darstellen und diese unter dem besonderen Aspekt der Förderung des Alpenraumes nachhaltig prägen.
Die für das nächste Jahr wesentlichen Schwerpunkte in der Arge Alp wurden in der Regierungschefkonferenz am 22. Juni 2001 festgelegt und betreffen unter anderem folgenden
Themen:
•
INTERREG III-B Alpenraum:
Schon jetzt zeichnen sich gute Aussichten ab, dieses Programm für Projekte der Arge Alp
und damit mittelbar auch für solche des Landes Salzburg zu nutzen. Durch die Übernahme der Aufgaben der Verwaltungsbehörde des Programms durch das Land Salzburg besteht die Chance, dass direkte Kontakte seitens der Arge Alp-Länder gesichert sind.
•
Hilfsprojekte in Mazedonien:
Gemeinsam mit den anderen Mitgliedsländern hat sich das Land Salzburg dazu entschlossen, das schon genehmigte Projekt Planung und Wiederaufbau von Schulgebäuden
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
in Mazedonien auszuweiten, sobald jegliche Form der Gewalt beendet und der Friede
konkret wiederhergestellt ist.
•
Arge-Alp-Zukunftspreis:
Vom Land Salzburg mitgetragen wird die Schaffung eines Anerkennungs- und Förderungspreises mit dem Titel "Arge-Alp-Zukunftspreis". Dadurch sollen im Sinne eines Europas der Regionen insbesondere die jungen Bürgerinnen und Bürger des Alpenraumes
aufgefordert werden, am Vertrauen in die Zukunft ihrer Region aktiv mitzubauen und eigene Ideen und Beiträge dazu zu entwickeln.
Ein weiterer Punkt bei der Regierungschefkonferenz war die Erörterung politischer Leitlinien für das Verhalten der Schweizer Mitglieder der Arge Alp bei EU-internen Fragestellungen. Durch diese wird eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich die Arge Alp - und damit das Land Salzburg - auch zukünftig zu politisch wichtigen EU-internen
Fragen, die den Alpenraum betreffen, mit dem Gewicht der Stimmen aller Mitgliedsländer
äußern kann und die Bedeutung als wirksame Interessenvertretung auf europäischer Ebene erhalten bleibt.
11.2 Bürgerinformation - Info Point Europa im Bürgerbüro des Landes
Im Rahmen des Tages der offenen Tür am 27.4.2001 wurde das Informationsangebot des
Info-Points-Europa und des Landes-Europabüros im Chiemseehof der Bevölkerung präsentiert. Die Bürgerinformation in Zusammenarbeit mit der Euroinitiative der Bundesregierung, dem Landes-Europabüro und dem Salzburger Bildungswerk zur Europawoche ist ein
Fixpunkt der Aktivitäten des Info-Points-Europa.
Im Rahmen einer Euro ABC-Quiz-Show für elf bis vierzehnjährige Schüler werden am
26.9.2001 sechs Hauptschulklassen aus dem Land Salzburg in Eugendorf gegeneinander
antreten. Das Projekt wurde durch das Europäische Informationszentrum Berlin der Deutschen Gesellschaft e.V. für 250 Veranstaltungen in Deutschland, Österreich und den Niederlande konzipiert und wird von der Europäischen Kommission gefördert. Der Info Point
Europa Salzburg hat sich an diesem Projekt beteiligt. Ziel der Informationskampagne ist
ein spielerischer Wissenserwerb, die Vertiefung der praktischen Kenntnisse der Jugendlichen über die Umstellung auf den Euro sowie ihre erhöhte Identifikation mit dem Thema
gemeinsame Währung und Europäische Union. Dazu wurden vom Info Point Europa Salzburg vorab umfassende Informationsmaterialien für die teilnehmenden Schulklassen zusammengestellt und versendet.
Der Info-Point beteiligt sich im Oktober und November 2001 an der EuroTrain Tour 2001,
einer zielgruppenorientierten Informationskampagne zum Euro. Konkrete Interessenten
und die Öffentlichkeit werden regelmäßig über freie EU-Jobs informiert. Das vorhandene
Informationsmaterial wird an Schulen, Banken, Erwachsenenbildungseinrichtungen und
Privatpersonen verteilt bzw. versandt.
Die in der Servicestelle im täglichen Umgang mit den Bürgern gewonnenen Erfahrungen
zeigen nach wie vor großen Informationsbedarf an Basiswissen zur Europäischen Union in
der breiten Bevölkerung, sodass zweifellos bei den 2002 zu setzenden Aktivitäten zusätz-
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
lich zu dem voraussichtlichen Schwerpunktthema "Erweiterung der EU" die weitere Intensivierung und vor allem Regionalisierung der Vermittlung von Grundkenntnissen und Erkennen von Zusammenhängen in Europa-Fragen Priorität haben wird.
Die jährlich zum Europatag am 9. Mai stattfindende "Europa-Woche" wird wieder zum Anlass genommen werden, in Kooperation mit anderen in Salzburg eingerichteten Europaservicestellen (Landes-Europabüro, Salzburger Bildungswerk usw) sowie in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Wien Informationsveranstaltungen sowohl zu Schwerpunktthemen als auch allgemeinen Themenbereichen zur Europäischen Union durchzuführen.
11.3 Analyse der Auswirkungen der EU-Osterweiterung
Das Land Salzburg, Referat für Statistik, arbeitet an einem internationalen Forschungsprojekt über die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf Österreich und die
Bundesländer (ohne Tirol und Vorarlberg) mit: „Preparity“. Ziel dieses vom österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung und der Magistratdirektion Wien koordinierten Forschungsprojektes ist die Analyse und Vorbereitung von Handlungsszenarien für Regionen
in der Nähe von bzw. an EU-Auswirkungen.
An dem Projekt nehmen Deutschland, Italien und Österreich teil. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Analysen – realisiert in 16 Teilprojekten – werden wirtschafts- und regionalpolitisch relevante Entscheidungshilfen zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt der Mittelund osteuropäischen Staaten ausgearbeitet. Preparity liefert zudem den Hintergrund für
ein strategischen Grobkonzept zur wirtschaftlichen Raumentwicklung und Raumplanung
für die Grenzregionen an der mitteleuropäischen EU-Außengrenze. Von den Nachbarstaaten werden Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn analysiert.
Der interdisziplinäre Ansatz des Projektes (Wirtschaft, Raumplanung, Geographie) garantiert, dass im Bereich der Politikberatung für die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger eine Vielfalt von Instrumenten zur Verfügung stehen wird und das Grobkonzept in hohem Masse opernationalisierbar ist. Die Ergebnisse der länderbezogenen 16
Projektteile werden zu einem transnationalen Gesamtergebnis zusammengeführt und im
Jahr 2001 präsentiert.
11.4 Salzburg im EU-Vergleich
Der Landesstatistische Dienst bereitet die Herausgabe einer Broschüre mit Gegenüberstellung ausgewählter statistischer Daten für das Land Salzburg im Vergleich zu Österreich und den 15 EU-Mitgliedstaaten vor.
11.5 Interne Revision
Finanzüberwachung von EU-Programmen:
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Derzeit werden von der internen Revision vier Förderprojekte aus dem Programm Ziel 5b
betreffend die Maßnahmen Infrastruktur, Betriebliche Investitionen und Tourismus mit einer Gesamtinvestitionssumme von rund 47.706.000,-- ATS und vier Förderprojekte aus
dem Programm Interreg II betreffend die Maßnahmen Förderung des Tourismusbereiches,
Überörtliche Raumplanung, Förderung der Euregios und Aufwertung der touristischen
Ressourcen mit einer Gesamtinvestitionssumme von rund 9.461.000,-- ATS geprüft. Die
einzelnen Projekte befinden sich in folgenden Bezirken bzw Gemeinden: Stadt Salzburg
[2], Tennengau (Hallein), Pongau (Mühlbach), Lungau (Mariapfarr, St. Michael [2]). Ein
Projekt erstreckt sich auf verschiedene Gemeinden im Pongau und im Pinzgau.
Es besteht entsprechend der bisherigen Vorgangsweise die Absicht, auch in der nächsten
Session des Salzburger Landtages die Realisierung von Fördermitteln der EUStrukturfonds durch Dienststellen des Landes an Hand konkreter Projekte zu prüfen.
11.6 Anpassung bzw. Ergänzung des Landesrechts
Auf der Grundlage des Bediensteten-Schutzgesetzes, LGBl Nr 103/2000, in dem sowohl
die Rahmenrichtlinie 389 L 0391 sowie teilweise die auf Grund dieser Rahmenrichtlinie
erlassenen Einzelrichtlinien umgesetzt wurden, werden zur Fortsetzung der Rechtsumsetzung nachstehende Verordnungen zu erlassen sein:
•
Verordnungen über Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente gemäß § 16
•
Verordnungen über Arbeitsstätten und Baustellen gemäß § 27
•
Verordnungen über Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe gemäß § 29
•
Verordnungen über die Gesundheitsüberwachung gemäß § 37 und
•
Verordnungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze gemäß § 44.
Grundverkehr:
Nach Ablauf der 5-jährigen Übergangsfrist, während der die bestehenden Regelungen
betreffend Zweitwohnsitze aufrecht erhalten werden konnten, ist das Grundverkehrsrecht
gemeinschaftsrechtskonform im Sinn der vollen Übernahme der durch den EG-Vertrag
garantierten Rechte zu gestalten. Sonderbestimmungen für den Grünen Grundverkehr im
Interesse der Erhaltung der bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Strukturen und
zum Schutz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe werden, wenngleich unter Beachtung
des durch die EG-Vertrag vorgegebenen Rahmens, weiterhin möglich sein.
Naturschutz:
Die Umsetzung der Richtlinie 379 L 0409 (Vogelschutzrichtlinie) und der Richtlinie 392 L
0043 (Flora-Fauna-Habitatrichtlinie) ist großteils bereits erfolgt. Zur Vervollständigung ist
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
im Salzburger Landtag eine Regierungsvorlage für eine weitere Novelle zum Naturschutzgesetz 1999 eingebracht. Die Europäische Kommission hat trotz der notifizierten Umsetzungsbestimmungen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet, da
ihrer Auffassung nach, diese Richtlinien nicht vollständig umgesetzt wurden und andere
als die in den Richtlinien verwendeten Begriffe normiert wurden. Für Herbst dieses Jahres
ist eine gemeinsame Sitzung von Vertretern der Kommission und der Länder vorgesehen,
in der die offenen Fragen geklärt werden sollen.
Das Nationalparkgesetz wird auf Grund der Bestimmung des § 29, in dem noch auf das
Salzburger Naturschutzgesetz 1977 verwiesen wird, anzupassen sein.
Fischerei:
Das Salzburger Fischereigesetz 1969 soll durch ein neues Gesetz ersetzt werden, in dem
auch die die Fischerei betreffenden Bestimmungen der Richtlinie 392 L 0043 (FloraFauna-Habitatrichtlinie) vollständig berücksichtigt werden. In das Gesetz sollen auch Bestimmungen aufgenommen werden, die das Aussetzen genetisch veränderter Organismen
verbieten, soweit dies nach den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes (insbesondere
der Richtlinie 390 L 0219) zulässig ist.
Jagd:
Ebenso wie das Fischereirecht wird auch das Jagdgesetz 1993 zur Umsetzung der FFHRichtlinie zu ändern sein.
Veranstaltungsrecht:
Die Umsetzung der Richtlinie 399 L 0022 über die Haltung von Wildtieren in Zoos fällt in
die Kompetenz der Länder. Dies soll im Rahmen einer Novelle zum Salzburger Veranstaltungsgesetzes 1997 erfolgen.
Bodenschutz:
Das am 4. Juli vom Landtag beschlossene Gesetz wird nach Kundmachung im Landesgesetzblatt als Umsetzungsmaßnahme der Richtlinien 386 L 0278 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft und der Richtlinie 391 L 0271 über die Behandlung von kommunalem Abwasser der
Europäischen Kommission zu notifizieren sein. Auf Grund dieses Gesetzes wird zur vollständigen Umsetzung noch eine Durchführungsverordnung zu erlassen sein.
Heizungsanlagen:
Die Länder haben mit dem Bund ua zur einheitlichen Umsetzung der Richtlinie 378 L 0170
sowie der Richtlinie 392 L 0042 Vereinbarungen gemäß Art 15a B-VG abgeschlossen. In
weiterer Folge ist eine Heizungsanlagen-Verordnung zur Umsetzung der genannten Richtlinien zu erlassen, die die Leistung von Wärmeerzeugern zur Raumheizung und Warmwasserbereitung bzw die Wirkungsgrade von mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen
beschickten neuen Warmwasserheizkesseln ua zum Gegenstand haben wird.
11.7 Aktionsplan e-Europe 2002 – Umsetzung in Salzburg
Die EU-Staaten haben vergangenes Jahr die sog. Initiative „eEurope 2002“ ins Leben gerufen. Dieser Aktionsplan e-Europe 2002 geht auf die Initiative der Europäischen Kommission „eEurope. Eine Informationsgesellschaft für alle“ vom Dezember 1999 zurück. Nach
Befassung des Europäischen Rates von Helsinki im Dezember 1999 und des
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 mit dem Thema der Informationsgesellschaft und deren Auswirkungen auf die Europäische Union wurde im Juni 2000 von den
Staats- und Regierungschefs der Aktionsplan „eEurope 2002“ beschlossen.
Der Aktionsplan ist als Instrument zu sehen, mit dessen Hilfe der Entwicklungsrückstand
der Europäischen Union im Bereich der Informationstechnologien (IT-Bereich) gegenüber
den USA und Japan rasch beseitigt werden soll. Durch die gemeinsame Umsetzung der
im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen soll die EU zur weltweiten technologischen
Marktführerschaft in der wissensgestützten Wirtschaft gelangen. Dabei gilt es bestehende
technologische Stärken der EU, wie zum Beispiel in Bereich der Mobilkommunikation auszubauen und Schwächen in anderen Bereichen auszugleichen.
Drei Grundziele sollen mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
1. Sicherstellung eines schnellen, billigen und sicheren Internets durch Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, Preise und Infrastruktur, Verwendung neuester Technologien,
Vernetzung der Forschung durch Hochgeschwindigkeitsnetze, Herstellung des Vertrauens
der Konsumenten durch Datensicherheit und multifunktionelle Chipkarten.
2. Investition in Menschen und Fertigkeiten durch Anpassung der Schulen an die technologische Entwicklung und multimediale Lernformen, Beseitigung des Ausbildungsdefizits
und Heranführung aller BürgerInnen an die neuen Medien, ständige Weiterbildung durch
lebensbegleitendes Lernen und Anwendung neuer Formen der Arbeitsorganisation zur
Sicherstellung der notwendigen Flexibilität.
3. Stimulierung der Internetnutzung durch verstärkte Verbreitung des elektronischen Geschäftsverkehrs, Erledigung von Behördenwegen Online, elektronischem Zugang zur öffentlichen Information, einem Programm zur Unterstützung der Erzeugung europäischer
digitaler Inhalte und die Schaffung von Gesundheits- und Verkehrsinformationsnetzen.
Salzburg hat folgende Aktivitäten in Bezug auf diesen Aktionsplan gesetzt bzw. wird daran
gearbeitet:
ad 1: Aktion „Internet für jederm@n“:
Förderung von privaten Internetanschlüssen (insb. auch auf Basis von Set-Top-Boxen),
Internet-Trainer-Aktion;
damit wurde/wird die Internet-Durchdringung in den Salzburger Haushalten gesteigert.
ad 3: Weiterer Ausbau des Internet-Angebotes des Landes Salzburg:
Aufbau einer eGov-Plattform im Bereich der Bezirkshauptmannschaften;
vorbereitende Arbeiten, um elektronische Signaturen akzeptieren zu können;
Aufbau einer Internet-Informationsplattform auf Basis geografischer Informationssysteme;
Einführung der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in den Bezirkshauptmannschaften;
Aufbau eines via Internet verfügbaren digitalen Bildarchivs für das Landespressebüro.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
11.8 Informationsarbeit
Das Jahr 2001 stand und steht vor allem im Zeichen der Euro-Information. Dazu wird seit
März 2001 in der Landeszeitung „Unser Land“ eine monatliche Artikelserie zu verscheidenden Aspekten der Euro-Einführung (Wirtschaft, Geldwechsel, Sicherheit, Verträge,
Briefwesen, Konsumentenschutz, Banken etc.) produziert, die bis zur endgültigen Einführung weitergeführt wird. Für die Zielgruppe Schulen wird ein Euro-Video produziert. In Planung sind ein Euro-Info-Folder, der an alle Salzburger Haushalte gehen soll und die Bevölkerung über die praktischen Fragen der Euro-Einführung informiert sowie eine EuroInfo-Seite auf der Homepage des Landes.
Das Landespressebüro wird seine umfangreiche Europa-Informationsarbeit wie bisher in
der bewährten Form fortsetzen. Schwerpunkte der Informationsarbeit der aktuellen Gesetzgebungsperiode für Salzburg sind die Umstellung auf den Euro sowie die bevorstehende Erweiterung der Union und deren institutionelle Reform.
Dazu gehören laufende Informationen mit Europabezug in der Landekorrespondenz (im
Schnitt eine Meldung pro Tag) sowie Schwerpunktartikel in der monatlich erscheinenden
Landeszeitung „Unser Land“, die vor allem der Allgemeininformation der breiten Bevölkerung dienen.
Daneben werden mit der 8-seitigen vierteljährlich erscheinenden Publikation „Land & Europa„ derzeit rund 4300 Interessierte, Meinungs- und Entscheidungsträger in Salzburg
aber auch im internationalen Bereich fachspezifisch über die Entwicklungen der Landespolitik in Hinblick auf die europäische Integration und über aktuelle Serviceleistungen
(Förderungen, Informationsmaterialien, Veranstaltungen) informiert. Dritte Informationsschiene ist die „Salzburg & Europa“ – Plattform auf der Homepage des Landes im Internet
mit
einem
aktuellen
Europa(http://www.land-sbg.gv.at/europa/index.htm)
Veranstaltungskalender.
Mit dem Landes-Europabüro und dem Info Point Europa im Bürgerbüro des Landes sowie
mit Europa- Informationsstellen in Stadt und Land Salzburg wird auch weiterhin eng zusammen gearbeitet.
11.9 Belgischer EU-Vorsitz – Europäischer Rat von Laeken
Belgien legt während seiner EU-Präsidentschaft im 2. Halbjahr 2001 besonderen Wert auf
eine starke regionale Komponente. Dies kommt dadurch zum Ausdruck, dass formelle und
informelle Ministerratstagungen entsprechend der belgischen Kompetenzverteilung auch
von regionalen Politikern geleitet werden. Auf Vorschlag Salzburgs ersuchte die Landeshauptmännerkonferenz am 6.4.2001 Kärnten und Niederösterreich als Vorsitzländer des
Jahres 2001 die Teilnahme von Ländervertretern an möglichst vielen Ratstagungen während der belgischen Präsidentschaft sicherzustellen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Am informellen Rat „Raumordnung und Regionalpolitik“ am 13. und 14.7.2001 waren Österreich durch die Vizekanzlerin sowie einen gemeinsamen Ländervertreter politisch vertreten. Dieser Rat war übrigens der erste, an dem regionale politische Vertreter von vier
Mitgliedstaaten das Wort ergriffen (Belgien, Deutschland, Österreich, Vereinigtes Königreich).
Für die weiteren Ratstagungen während der belgischen Präsidentschaft mit regionalem
Bezug (u.a. Städtepolitik, Umwelt und Verkehr, Kultur und Audiovisuelles, Bildung und Jugend) wird eine Teilnahme noch geprüft. Salzburg legt besonderen Wert auf diese Teilnahme, die im Rahmen des Länderbeteiligungsverfahrens den Ländern Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnet.
Für den Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2001 sicherte die Bundesregierung –
wie bereits für den Europäischen Rat von Nizza – die Teilnahme eines Ländervertreters im
Rahmen der österreichischen Delegation zu.
11.10 Salzburg in Initiative konstitutioneller Regionen
Zu besseren Vertretung der Interessen und Forderungen europäischer Regionen mit Gesetzgebungszuständigkeiten an die Regierungskonferenz 2000 und den Europäischen Rat
von Nizza lud Flandern nach entsprechenden Vorbereitungsarbeiten auf Beamtenebene
zu einer politischen Konferenz am 20.9.2000 nach Brüssel ein. Neben Salzburg waren
Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol und Vorarlberg unter den rund 50 Teilnehmern. Im Mittelpunkt der Forderungen standen die Aufwertung des Ausschusses der
Regionen und eine klarere Kompetenzabgrenzung. Letzteres fand vollen Niederschlag in
den Beschlüssen des Europäischen Rats von Nizza.
Nach der Konferenz vom 20.9.2000 lud Flandern sechs Regierungschefs von Regionen,
mit denen Flandern seit längerer Zeit in institutionellen Fragen in engerer Kooperation
steht, ein, an der Vorbereitung einer Konferenz über die besondere politische Rolle der
Regionen mit Legislativkompetenzen in Europa mitzuwirken. Bayern, Katalonien, Nordrhein-Westfalen, Salzburg, Schottland, die Wallonie und Flandern arbeiteten an einer von
der Universität Gent koordinierten Studie mit, die im Rahmen eines wissenschaftlichen
Kolloquiums am 22.2.2001 in Brüssel präsentiert wurde. Salzburg referierte über das
Thema der Mitwirkung der Regionen an den Arbeiten des Rates der Europäischen Union.
Am 28.5.2001 trafen die Regierungschefs dieser sieben Regionen mit den belgischen Premierminister Guy Verhofstadt und dem für die institutionellen Angelegenheiten zuständigen Kommissionsmitglied Michel Barnier zusammen. Sie übergaben eine politische Erklärung, deren Inhalte in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken einfließen sollen. So verlangen die konstitutionellen Regionen eine stärkere Mitsprache bei
der Vorbereitung und Festlegung europäischer Politik und Rechtsetzung in allen Angelegenheiten, die ihren Kompetenzbereich berühren. Auch das Thema „Rolle und Stellung
der Regionen im europäischen Politikgestaltungsprozess und in institutionellen Gefüge“
soll im Post-Nizza-Prozess diskutiert werden. Sie fordern auch ein sorgfältige Überprüfung
der Aufgaben der Europäischen Union und eine klarere neue Zuordnung nach dem Subsidiaritätsprinzip. Die Regierungschefs der sieben Partnerregionen vereinbarten, alle europäischen Regionen mit Gesetzgebungszuständigkeiten einzuladen, diese politischen For-
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
derungen zu unterstützen. Sie werden am 15. und 16. November 2001 im Rahmen der 2.
Konferenz der Regierungschefs europäischer Regionen mit Legislativkompetenzen präsentiert und weiterentwickelt. Auf der Basis der politischen Vorgaben des europäischen
Rats von Laeken für die Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 wird Salzburg seine
Rolle als gemeinsamer Ländervertretern aktiv wahrnehmen und in diesen interregionalen
Netzwerken starker Regionen mitwirken.
11.11 Konferenz der Präsidenten von Regionen mit Legislativkompetenzen
AM 15. und 16. November 2001 findet auf Einladung von Ministerpräsident Jean-Claude
van Cauwenberghe (Wallonien) in Lüttich die 2. Konferenz der Präsidenten europäischer
Regionen mit Legislativkompetenzen statt. Thema dieser Konferenz, die kurz vor dem Europäischen Rat von Laeken stattfindet, sind die Kernforderungen der Regionen mit Legislativkompetenzen im Post-Nizza-Prozess. Der Europäische Rat von Laeken hat den Auftrag vom Europäischen Rat von Nizza erhalten, die inhaltlichen und prozeduralen Entscheidungen für die Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 zu treffen.
Aus Salzburger Sicht ist diese Phase von entscheidender Bedeutung vor allem für die Regionen mit Legislativkompetenzen. Die Aufgabenabgrenzung zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten und – nach innerstaatlichem Recht – mit der regionalen Ebene kann evolutiv realistischer Weise nur mehr bei der Regierungskonferenz 2004, also vor der nächsten
Erweiterungsrunde der EU getroffen werden.
Aus diesem Grund bilden die konstitutionellen Regionen Netzwerke zur Beeinflussung der
Mitgliedstaaten und der europäischen Institutionen im ihren Sinne. Salzburg verfolgt das
Ziel, die Initiativen von Flandern und der Wallonie zusammenzuführen, um mehr Schlagkraft zu erzielen.
Ziel ist, auf der Basis der Festlegungen des Europäischen Rates von Laeken zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 gemeinsam mit anderen Regionen mit Legislativkompetenzen eng zusammenzuarbeiten, um den Diskussionsprozess vor allem zum Thema
Kompetenzverteilung und Anwendung des Subsidiaritätsprinzips zu bestimmen. Mit den
Bund besteht in dieser Frage enger Kontakt und gutes Einvernehmen.
11.12 Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004
Die österreichischen Länder fordern seit der Regierungskonferenz 1996 eine bessere
Kompetenzabgrenzung. Dieses Thema wird einer der zentralen Verhandlungspunkte bei
der Regierungskonferenz 2004 sein. Salzburg und Vorarlberg als gemeinsame Ländervertreter in dieser Angelegenheit beauftragten daher das Institut für Föderalismus mit der
Ausarbeitung eines Gutachtens. Ziel dieser Studie ist es, vor dem Hintergrund der österreichischen Verfassungsrealität und den bestehenden Reformperspektiven fundierte
Grundlagen für Länderpositionen zu erhalten.
Auf der Basis konkreter Problemfälle bei der Anwendung von EU-Recht (zu große Detailliertheit, Regelungsbestände in Bereichen, wo europäisches Handeln entbehrlich ist, zu
wenig einheitliches Vorgehen in wichtigen Angelegenheiten) werden konkrete Vorschläge
erarbeitet und an den Bund herangetragen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Gemeinsam mit anderen Regionen mit ähnlichen Interessenslagen werden interregionale
Netzwerke gebildet: Deutsche Länder, belgische Regionen und Gemeinschaften, italienische Regionen, spanische autonome Gemeinschaften, Schottland, ... .
11.13 Mitarbeit im Ausschuss der Regionen
Salzburg arbeitet in der Kommission „Institutionelle Angelegenheiten“ und in der Fachkommission 7 (Bildung, Berufsbildung, Kultur, Jugend, Sport, Bürgerrechte) sowie im Plenum mit. Dazu kommt die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe „Europäische Verfassung“. In
Vorbereitung der Plenartagungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen Änderungsvorschläge zu Stellungannahmentwürfen ausgearbeitet und mit den österreichischen Ländern sowie den befreundeten Regionen in der interregionalen Gruppe „Alpenbogen“ abgestimmt. Von den von Salzburg eingebrachten bzw. unterstützten Änderungsanträgen wurden mehr als 90 % angenommen. Landeshauptmann Dr. Schausberger
ist stellvertretendes Präsidiumsmitglied und stellvertretender Leiter der österreichischen
Delegation im AdR. Die derzeitige Funktionsperiode endet im Jänner 2002.
Zur Vorbereitung der Mitarbeit des Landes Salzburg in der AdR-Periode 2002 bis 2006
werden derzeit Evaluierungen und Vorgespräche mit den anderen Ländern sowie den
kommunalen Dachverbänden geführt. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des
Ausschusses der Regionen für die nächste Periode werden vom Rat der Europäischen
Union auf Vorschlag der Bundesregierung nach Nominierung durch die Länder bzw. den
österreichischen Städtebund und dem österreichischen Gemeindebund voraussichtlich
zum Jahresende ernannt.
11.14 AdR-Forderungen zur Bürgernähe
Als erste europäische Institution organisierte der Ausschuss der Regionen Ende Juni 2001
eine Konferenz zur Bürgernähe. In der Schlusserklärung werden die Kommission und die
Mitgliedstaaten aufgefordert, ihr Handeln an den Erfordernissen der Bürgernähe zu orientieren. Eine formelle Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu diesem Thema
erfolgt im Herbst 2001 in einer Plenartagung. Aus Salzburger Sicht werden die Schlussfolgerungen für die Positionierungen in der österreichischen Diskussion analysiert und bewertet.
11.15 AdR-Stellungnahme zur Beteiligung der Regionen an den Arbeiten des Rates
Das Präsidium des Ausschusses der Regionen beauftragte Landeshauptmann Dr.
Schausberger und Präsident Claudio Martini (Toskana) mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme über die Mitwirkung der Regionen an den Arbeiten des Rates. Mit dieser Stellungnahme werden erstmals die Möglichkeiten der Anwendung des Artikel 203 EG-V analysiert. Kernpunkt der Stellungnahme sind Forderungen für eine verstärkte Beteiligung der
Regionen – vor allem jener mit Legislativkompetenzen – an formellen und informellen
Ratstagungen, Ratsarbeitsgruppen, dem Ausschuss der ständigen Vertreter sowie aller
Regionen und kommunalen Dachverbände an der innerstaatlichen Willensbildung in EUFragen. Die Vorlage der Stellungnahme an das AdR-Plenum ist im November 2001 geplant.
11.16 EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein – Entwicklungskonzept
Am 21. Mai 2001 fand nach sechs Jahren ein Generationswechsel an der Spitze der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein statt. Das neue Präsidium unter
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Landrat Jakob Strobl und Bürgermeister Andreas Kinzl wird sich mit Unterstützung des
Landes vor allem der Umsetzung des EuRegio-Entwicklungskonzeptes widmen. In diesem
ersten grenzüberschreitenden Entwicklungskonzept werden Pilotprojekte zur Sicherung
der Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensraumes beiderseits von Saalach und Salzach
umgesetzt. Als Grundlage für die Diskussion der Umsetzungsmaßnahmen auch in den
Gemeinden wurde eine Kurzfassung des Entwicklungskonzepts sowie eine CD-Rom aufgelegt. Ab dem 2. Halbjahr 2001 wird ein eigener Regionalmanager die Umsetzung des
EuRegio-Entwicklungskonzeptes in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, dem Land
Salzburg und dem Freistaat Bayern, sowie anderen Projektträgern vorantreiben.
Details sind der Informationsbroschüre über das EuRegio-Entwicklungskonzept sowie der
Homepage der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein zu entnehmen
(http://www.euregio.sbg.at/).
11.17 Europarat: Arbeitsgruppe „Regionen mit Legislativkompetenzen“
Salzburg arbeitet als gemeinsamer Ländervertreter in der Arbeitsgruppe „Regionen mit
Legislativkompetenzen“ mit, die die Kammer der Regionen des Kongresses der Gemeinden und Regionen im Europarat eingerichtet hat. Schwerpunkt der aktuellen Arbeit ist die
Vorbereitung der 2. Konferenz der Präsidenten europäischer Regionen mit Legislativkompetenzen in Lüttich im November 2001.
11.18 Versammlung der Regionen Europas
Seit Dezember 2000 steht die Versammlung der Regionen Europas unter österreichischer
Führung: Frau LHStv. Liese Prokop (Niederösterreich) übernahm für zwei Jahre die Präsidentschaft von Ministerpräsident a.D. Luc van den Brande (Flandern).
Salzburg konzentriert seine Aktivitäten auf die Kommission A, Europäische Union und arbeitet in der von Baden-Württemberg präsidiert Arbeitsgruppe „Zukunft der Union“ mit. Auf
diese Weise ist eine enge Verflechtung und Abstimmung der Initiativen in der FlandernInitiative, im Barcelona-Lüttich-Prozess, in der Institutionellen Kommission des Ausschusses der Regionen sowie in anderen regionalen Zusammenschlüssen (zum Beispiel Arge
Alp, europapolitische Nachbarschaftstreffen, ...) möglich.
11.19 Beratungen und Förderinformationen
Das Landes-Europabüro wird sein Informationsangebot auch im Jahr 2002 fortsetzen. Dazu gehören Beratungsgespräche und telefonische Auskünfte zu EU-Fragen aller Art (Förderungen, Dokumentenrecherche, etc.), Vortragstätigkeit (mit den voraussichtlichen
Schwerpunkten Zukunft der Union und EU-Erweiterung), Fortbildungsangebote im Amt,
Fachpublikationen. Weiters werden wieder Volontariatsplätze angeboten.
Das Landes-Europabüro hat zu Beginn des Jahres 2000 eine umfassende Internetdatenbank eingerichtet, durch die Förderungswerber über aktuelle Ausschreibungen von EUAktionsprogrammen informiert werden. Als besonderes Service wird ein direkter Link zu
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
den jeweiligen Kommissionsdokumenten angeboten. Diese werden laufend aktualisiert.
Adresse:
http://www.salzburg.gv.at/europa/eufoerderungen.htm
11.20 EU-Erweiterung: Koordination von Länderpositionen
Das Land Salzburg hat unter Federführung der Fachabteilung 0/4 die Haltung der österreichischen Bundesländer zu den Verhandlungskapiteln 28 (Finanzkontrolle), 29 (Finanzund Haushaltsvorschriften) und 30 (Organe) zu koordinieren. Diese Positionen wurden von
der LH-Konferenz am 6.4.2001 genehmigt und dem Bund für die weiteren Verhandlungen
übermittelt. Entsprechend dem Verhandlungsverlauf sind sie weiterzuentwickeln
Die EU-Erweiterung ist eine einmalige Chance für Europa und Österreich. Es gilt in diesem Zusammenhang aber auch mit:
der jetzt schon gegebenen Nettozahlerposition Österreichs, dem massiven Haushaltskonsolidierungsbedarf zur Erfüllung der Verpflichtung, übermäßige Defizite zu vermeiden
bzw. mittelfristig einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder Haushaltsüberschuss im
Sinne von Maastricht zu erzielen, sowie
dem Umstand, dass – im Gegensatz etwa zu Deutschland – in Österreich auch die
Bundesländer EU-Beitragszahlungen maßgeblich mitzufinanzieren haben,
entsprechende Übergangsregelungen für die neuen Mitgliedstaaten einzufordern. Eine
Vollteilnahme kann demgemäss erst dann in Betracht kommen, wenn die wirtschaftlichen
Standards der Beitrittswerber in befriedigendem Ausmaß jenen der EU-15 angepasst sind.
Das gilt insbesondere hinsichtlich direkter Preisausgleichsmaßnahmen für agrarische Produkte.
Um ein zu starkes Auseinanderklaffen der Schere zwischen den Beitragszahlungen Österreichs an den EU-Haushalt und den Rückflüssen nach Österreich hintanzuhalten, ist bei
der Frage, ob eher die Bruttobeiträge der Mitgliedstaaten erhöht oder die Förderungsstandards der EU gesenkt werden sollen, Letzterem der Vorzug zu geben. Jedenfalls soll die
Eigenmit-telobergrenze von 1,27% des BSP der Mitgliedstaaten auch nach der ersten Stufe der Erweiterung mittel- und langfristig (d.h. über 2006 hinaus) beibehalten werden, was
eine konsequente Fortführung der Reformmaßnahmen in der Ausgabenpolitik der EU erfordert (Verstärkung der Haushaltsdisziplin etc.).
Wesentlich erscheint es auch, im Zuge einer Reform der Organe der EU bzw. einer in Erwägung gezogenen Abänderung der Konsensquoren darauf Bedacht zu nehmen, dass
das Ein-stimmigkeitsprinzip für so substanzielle Belange wie die Finanz- und Haushaltsvorschriften der Union jedenfalls gewahrt bleibt. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass eine Mehrheit von Mitgliedstaaten zu Lasten einer Minderheit, also z.B. zum Nachteil Österreichs, künftig die Beitragslasten normiert.
Im Bereich Finanzkontrolle ist sicherzustellen, dass der geltende Standard bei der Überwachung von Gemeinschaftsaktivitäten durch jeden beitretenden Staat uneingeschränkt
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
zu übernehmen ist. Diesbezüglich darf es auch keine Ausnahmen in Form von Übergangsfristen geben.
Im Zusammenhang mit institutionellen Fragen (Organe) der Erweiterungsverhandlungen
ist eine Aufstockung des Ausschusses der Regionen (AdR) wünschenswert. So wäre bei
27 Mitgliedstaaten eine Mitgliederzahl von etwa 350 angebracht (derzeit 222). Diese Zahl
garantiert angemessen große nationale Delegationen, in denen sowohl die regionale und
lokale Ebene als auch einzelne Landesteile der Mitgliedstaaten ausreichend vertreten
sind. Grundlage dafür sind die Berechnungen des Ausschusses der Regionen (Stellungnahme zum Thema „Lokale und regionale Gebietskörperschaften im Zentrum Europas„,
CdR 52/99 fin., Anhang IV unter Annahme der Fortschreibung der Mitgliederstärke der
derzeitigen nationalen Delegationen für die Bewerberstaaten). Der Vertrag von Nizza hat
dies in einer Erklärung ausdrücklich festgehalten und in einer EU-27 für den AdR 344 Mitglieder vorgesehen. Die Länder verlangen eine Beibehaltung der Mitwirkungsrechte im
Ausschuss der Regionen im derzeitigen Umfang. Jedenfalls ist sicherzustellen, dass auch
nach der Erweiterung alle neun Länder und die kommunalen Spitzenverbände Mitglieder
und stellvertretende Mitglieder im AdR stellen.
11.21 Interessensvertretung und Lobbying in Brüssel
Einer der wesentlichen Vorteile des Verbindungsbüros des Landes Salzburg zur EU in
Brüssel ist die Möglichkeit aktiver und informeller Einflussnahme im Landesinteresse auf
geplante Vorhaben und Politiken europäischer Institutionen – vor allem aber der Europäischen Kommission. Dies wird dadurch möglich, dass Hintergrundinformationen für das
Land Salzburg auf Grund bestehender Direktkontakte vor Ort erstellt, evaluiert und umgehend weitergegeben werden. Dadurch können nicht nur sensible Themen für das Land
Salzburg vorab definiert werden, sondern auch künftige Möglichkeiten für das Land sondiert werden.
Europapolitische Bereiche, die aktuell die Interessen des Landes Salzburg berühren und
daher vom Verbindungsbüro Brüssel aktiv und ständig verfolgt, begleitet, ausgewertet und
in Brüssel wieder eingebracht werden, sind u.a. folgende:
•
Im Verkehrssektor sind dies z.B. nach wie vor die Kommissionsvorschläge zum ÖPNV
(Öffentlicher
Personen-Nahverkehr)
und
zur
Harmonisierung
des
LKWWochenendfahrverbotes sowie generell die künftige europäische Verkehrsstrategie, die im
Rahmen des EU-Weißbuches für Verkehr dargelegt wird.
Eine entsprechende aktive Mitgestaltung des Landes Salzburg - durch Förderung der Attraktivität und des Ausbaus der Schiene (Tauernbahn, Westbahn) bei gleichzeitigen Überlegungen in Hinblick auf ein Nachfolgemodell zum Transitvertrag, dessen Inhalte durch die
starke LKW-Verkehrszunahme auch ab dem Jahr 2003 gesichert bleiben müssen – ist
erforderlich und unumgänglich.
In diesem Sinne muss auch eine Änderung der Eurovignette-Richtlinie (Wegekostenrichtlinie) aktiv beeinflusst und betrieben werden; dem Anschein nach wird diese Richtlinie nicht
rechtzeitig vor Auslaufen des Transitvertrages beschlossen sein, daher ist an einer Übergangslösung in der Transitfrage weiter entschieden festzuhalten und eine Mitgestaltungsmöglichkeit seitens des Landes Salzburg in dieser sensiblen Frage sicherzustellen, z.B. im
Rahmen der EU - Österreich Arbeitsgruppe Transit.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Zudem sind EU-Fördermittel beim etwaigen Bau der zweiten Tauerntunnelröhre und der
Einhausungsmaßnahmen durch das Land Salzburg in Anspruch zu nehmen.
•
Der Bereich Forschung wird besonders stark seitens der EU zur Steigerung der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit gefördert; bei der inhaltlichen Ausgestaltung des derzeit diskutierten Entwurfes des 6. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung sollten daher Salzburger Interessen und entsprechende Förderschwerpunkte unbedingt eingebracht werden, um künftig vermehrt europäische Gelder für spezifische Salzburger Projekte nutzen zu können. Einen weiteren wichtigen Bereich für das Land Salzburg stellt die
Informationsgesellschaft dar; aktuellen Entwicklungen wie z.B. einer etwaigen Einführung
europaweit einheitlicher Chipkarten sollte Rechnung getragen werden.
•
Der vorliegende Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über Energieeffizienz-Maßnahmen in Gebäuden sowie der geplante Kommissionsvorschlag für eine anteilsmäßige Steigerung der Verwendung von Biokraftstoff im Transportsektor sollten intensiv seitens des Landes Salzburg unterstützt werden, da diese den Interessen unseres
Landes entsprechen und gleichzeitig eine Möglichkeit der Verringerung bzw. Eindämmung
von Umweltschäden, wie sie z.B. durch den starken Transitverkehr verursacht werden,
bieten.
•
Das Thema Lebensmittelsicherheit hat in Salzburg einen traditionell hohen Stellenwert;
die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermitteln und GVO-Produkten sowie deren Rückverfolgbarkeit muss daher unbedingt auf europäischer Ebene vorangetrieben werden.
•
Weitere europapolitische Aktivitäten werden insbesondere wahrgenommen in Bezug
auf Erweiterung (mit besonderer Berücksichtigung der Kapitel Energie, Verkehr und Lebensmittelrecht), Regierungskonferenz 2004 (Fortführung der regionalen Einflussnahme
und Initiativen), Transeuropäische Netze (Sicherstellung der Aufnahme des Hochleistungsstreckenausbaus Strassburg via Salzburg nach Wien in die Liste der „prioritären Projekte“, um erhöhte EU-Fördermittel lukrieren zu können), Umwelt und Naturschutz sowie
Entwicklungen im Bereich e-commerce.
Die Informations- und Einflussnahmemöglichkeiten durch das Verbindungsbüro erfordern
eine gute Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege zu europäischen, nationalen und regionalen Entscheidungsträgern in Brüssel, die durch laufende Veranstaltungen in den eigenen Brüsseler Räumlichkeiten ergänzt werden.
Zudem sollte darauf hingewiesen werden, dass vom Salzburger Verbindungsbüro zur EU
umfassende Unterstützung bei der Lukrierung von EU-Fördermitteln aus Aktionsprogrammen für Salzburger Antragsteller gewährt wird und das Verbindungsbüro generell als Service- und Kontaktstelle für Salzburger(innen) fungiert, was in diesem Rahmen auch stark
genutzt wird; Möglichkeiten der Praktikumabsolvierung in Brüssel werden dabei ebenso
gefördert wie der direkte Meinungsaustausch mit Salzburger(innen) - dies soll auch in Zukunft in dieser Form beibehalten werden.
11.22 Versammlung der Regionen Europas - Centurio
Das Land Salzburg nimmt bereits seit sechs Jahren am Centurio-Programm teil, das von
der Versammlung der Regionen Europas ins Leben gerufen wurde. Es bietet Politikern
und hochrangigen Beamten aus den Regionen Mittel- und Osteuropas die Möglichkeit, im
- 68 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Rahmen eines Praktikums die politischen und administrativen Strukturen von Regionen
Westeuropas kennenzulernen und Erfahrungen für ihre eigene Aufbautätigkeit zu sammeln.
So konnten in den vergangenen sechs Jahren im Rahmen Centurio-Programms 11 Politiker bzw. Beamte aus 10 Regionen von 7 Staaten Praktika in verschiedenen Salzburger
Landesdienststellen absolvieren. Auch im November 2001 wird das Land Salzburg wieder
zwei Hospitanzen anbieten. Damit wird ein wesentlicher Beitrag im Rahmen der Heranführungsstrategie der MOE-Staaten an die Europäischen Union geleistet.
11.23 New Governance
Unter dem Titel „New Governance – Bessere Regierungsführung“ versucht die Kommission eine Optimierung der Entscheidungsabläufe und mehr Bürgernähe zu erreichen. Salzburg beteiligte sich als einziges österreichisches Land an einer Umfrage durch die Kommission und brachte konkrete Kritikpunkte ein. Abgelehnt wird zum Beispiel die Dezentralisierung von Verwaltungstätigkeiten der Kommission, die keine echten Entscheidungsspielräume lassen und Bürgernähe im falsch verstandenen Sinn darstellen. Nach Vorliegen des Weißbuchs der Kommission wird Salzburg an der Weiterentwicklung der gemeinsamen Länderposition in diesem Gegenstand aktiv mitarbeiten. Ziel ist, das Konzept „New
Governance“ nicht als Ersatz für eine echte und klarere Kompetenzabgrenzung heranzuziehen. Klar abgegrenzte Kompetenzen mit Verteidigungsmöglichkeiten durch die Regionen mit Legislativkompetenzen – Klagerecht bzw. Einrichtung eines Kompetenzschiedsgerichts
–
lauten
die
Alternativen.
Salzburg arbeitete auch an der Vorbereitung der österreichischen Länderposition aktiv mit
und wird die in Zusammenwirken verschiedener Landesdienststellen erarbeiteten Positionen auch bei der weiteren Diskussion im Ausschuss der Regionen sowie in der Versammlung der Regionen Europas und direkt gegenüber europäischen Einrichtungen weiter vertreten.
Im Arbeitsprogramm der Kommission für die Jahre 2002 bis 2005 ist unter anderem die
Vorbereitung eines Weißbuches über neue Formen des europäischen Regierens („New
Governance“) enthalten. Anlässlich einer Konferenz der Generaldirektion „Regionalpolitik“
der Kommission wurde gegenüber den Verbindungsbüros von Regionen und Kommunen
sowie gegenüber interregionalen und interkommunalen Zusammenschlüssen ein diesbezüglicher Fragebogen präsentiert. Die Finanzabteilung hat die Einladung der Fachabteilung Landes-Europabüro wahrgenommen, um angesichts der täglichen praktischen Erfahrungen kritische Anmerkungen zur Fortentwicklung der EU vorzubringen.
Insbesondere wurde deponiert, dass inhaltlich (also, was das Aufgreifen „europäischer
Interessen“ und die Formen der „Ergebnisse der Zusammenarbeit“ betrifft) besonderer
Wert darauf gelegt würde, dass sich die EU in Hinkunft stärker an das von ihr zwar gerne
proklamiert, aber keineswegs praktizierte Subsidiaritätsprinzip hält. Eine Stärkung der Regionen könne nicht dadurch am besten erreicht werden, dass die EU die Regionen in ihre
bislang äußerst weitreichenden Aktivitäten einbindet, sondern in erster Linie dadurch, dass
sie sich nur um die wesentlichsten Belange von gemeinschaftlichem Interesse kümmert
(z.B. Sicherheitspolitik, Außenpolitik, wirtschafts- und währungspolitische Grundsätze),
aber im Übrigen nicht unnötig in das Tagesgeschäft der Mitgliedsländer und ihrer untergeordneten Gebietskörperschaften hineinregiert. Ausufernde, unverständliche, praxisfremde
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
und deshalb unvollziehbare Normen, wie z.B. die von nicht ständig damit befassten Personen praktisch nicht mangelfrei anwendbaren Vergaberichtlinien, die über rund
20 Richtlinien und Änderungsrichtlinien verteilten exzessiven Arbeitnehmerschutzbestimmungen uvam, schwächen die Regionen unnötig, indem sie die Vollziehung erschweren
und verteuern.
11.24 Einflussnahmemöglichkeiten nutzen – Gemeinsame Ländervertreter
Das Land Salzburg stellt zahlreiche „gemeinsame Ländervertreter“ auf politischer und Beamtenebene. Landeshauptmann Dr. Schausberger wurde für die Vorbereitung des Europäischen Rates von Laeken und die Regierungskonferenz 2004 gemeinsam mit Landeshauptmann Dr. Sausgruber als gemeinsamer Ländervertreter nominiert.
Insgesamt stellt das Land Salzburg auf politischer Ebene in EU-Gremien vier, in Europaratsgremien einen gemeinsamen Ländervertreter. Auf Beamtenebene sind in Ratsgruppen
und Kommissionsausschüssen der EU 17 Salzburgerinnen und Salzburger tätig, im Europarat vier.
11.25 Europarechtliche Relevanz nationaler und regionaler Normen
Zu der Frage, ob Bezüge bestimmter von der öffentlichen Hand bezahlter Funktionäre
dem Rechnungshof namentlich gemeldet werden müssen, ist derzeit ein Verfahren zur
höchstgerichtlichen Klärung anhängig. Vom Ausgang dieses Verfahrens wird die Vollziehung durch die Personalabteilung hinsichtlich der Bezüge der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Politiker und Beamten berührt werden. Ein europapolitischer Bezug ist insofern gegeben, als das höchstgerichtliche Verfahren bis zur Klärung durch den EuGH
auszusetzen ist.
11.26 Rechtsanwendung bei ausländischen Landesbediensteten
In Hinkunft werden Fälle auftreten, in denen die EU-Bestimmungen über die Anrechnung
ausländischer Pensionsversicherungszeiten (Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, Verordnung
(EWG) Nr. 574/72, Verordnung (EG) Nr.1606/98) zu beachten sein werden.
11.27 Umsetzung der Interreg III Programme
Programm Österreich-Bayern:
Die Genehmigung des Programmes Österreich-Bayern steht unmittelbar bevor, sodass im
Herbst 2001 die ersten Projektgenehmigungen im Lenkungsausschuss erfolgen werden.
Ebenfalls im Herbst soll die Ausschreibung für das Technische Sekretariat durch die Verwaltungsbehörde (Land Oberösterreich) vorgenommen werden. Sitz des Technischen
Sekretariats wird Salzburg sein. Von Seiten der Programmkoordinatoren ist geplant, dass
der Programmstart durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit begleitet wird.
Programm Österreich-Italien:
Auch die Genehmigung des Programmes Österreich-Italien ist für Herbst zu erwarten.
Südtirol wurde von den Partnern als Verwaltungsbehörde bestimmt und ist derzeit dabei,
- 70 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
die notwendigen Strukturen aufzubauen. Erste Projektgenehmigungen sind für Ende des
Jahres zu erwarten.
Interreg III B Alpenraum
Das Land Salzburg ist in diesem Programm Verwaltungsbehörde und hat die Aufgabe, die
notwendigen Umsetzungsstrukturen aufzubauen. Die Ausschreibung des gemeinsamen
Technischen Sekretariats wurde im Juli 2001 gestartet, sodass spätestens Anfang 2002
ein gemeinsames Sekretariat die Umsetzungsmaßnahmen des Programmes koordinieren
kann. Eine Programmgenehmigung durch die Europäische Kommission ist für Herbst zu
erwarten. Es ist geplant, eine erste Ausschreibungsrunde zur Ermittlung von Projekten
noch 2001 durchzuführen. Die Beteiligung Salzburgs an der Umsetzung soll durch intensive Öffentlichkeitsarbeitsmaßnahmen angeregt werden.
11.28 Vorbereitung auf die EURO-Umstellung: Doppelte Preisauszeichnung
Die Abteilung 5 führt in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit seit Anfang des Jahrs 2001 laufend Kontrollen hinsichtlich der doppelten Preisauszeichnung (Anzahl, Mängel) durch. Bei festgestellten Mängeln wird versucht, bereits in der
Anfangsphase durch entsprechende Beratung weitere Fehler zu vermeiden. Darüber hinaus wurde in Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsbehörden für das Bundesland Salzburg ein System, welches eine koordinierte und einheitliche Beschwerdenbearbeitung
während der Phase der doppelten Preisauszeichnungspflicht ermöglicht, eingerichtet. In
dieser Phase besteht auch die Möglichkeit besonders schwierige Fälle unmittelbar an die
Euro-Preiskommission weiterzuleiten und damit eine österreichweit einheitliche Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen zu erreichen. Weiters wurde in Zusammenarbeit mit
der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer unter der Leitung des Fachreferates eine
Arbeitsgruppe eingerichtet, welche in der Zeit bis zum 1.10.2001 versucht, bereits im Vorfeld der verpflichtenden doppelten Preisauszeichnung auftretende für einzelne Problembereiche einer mit allen betroffenen Gruppen abgestimmten Lösung zuzuführen. Während
der Phase der doppelten Preisauszeichnung wird die Arbeitsgruppe vor allem bemüht
sein, besonders schwierige Fälle in Zusammenarbeit mit den Bezirksverwaltungsbehörden
rasch und unbürokratisch zu lösen. Darüber hinaus erfolgt seit 1. Juli 2001 regelmäßig
eine Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die bei den Behörden im Bundesland Salzburg anhängigen Beschwerdefälle. Durch all diese Maßnahmen ist gewährleistet, dass es im Bundesland Salzburg zu einer einheitlichen und österreichweit abgestimmten Handhabung der Bestimmungen der doppelte Preisauszeichnung
kommt.
11.29 Vorbereitung auf die EURO-Umstellung: Euro-Aktionsplan des Landes Salzburg
Wie schon vor einem Jahr berichtet, sind die ersten Maßnahmen im Rahmen der Einführung des Euro als ausschließliche Währung mit der Teilnahme Österreichs an der dritten
Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion per 1. Jänner 1999 bereits im
Jahre 1998 gesetzt worden. Angesichts des Herannahens des 1. Jänner 2002 als jenem
Tag, zu dem der Euro auch als Bargeld bzw. als ausschließliches Buchgeld verfügbar sein
wird, haben sich die diesbezüglichen Vorbereitungsaktivitäten nach einer vorübergehend
etwas ruhigeren Phase wieder intensiviert. Auf legistischer Ebene ist durch das 2. LandesEuro-Begleitgesetz (siehe LGBl. Nr. 46/2001) schon der wesentliche Schritt zur Herstellung der Euro-Tauglichkeit der Landesgesetze realisiert worden; die Anpassungen auf
Verordnungsebene befinden sich noch in Umsetzung. Die Abteilung 8 erteilt im Falle auftretender Fragen jederzeit gerne Auskunft. In Kürze soll die Einschulung von Multiplikato-
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
ren bezüglich des Kennenlernens des Euro-Bargeldes und seiner Sciherheitsmerkmale
durch die Österreichische Nationalbank beginnen. Dieses Wissen darf aber aus rechtlichen Gründen erst ab September d.J. weitergegeben werden.
Der Aktionsplan des Landes Salzburg liegt mittlerweile in der vierten, zuletzt im Dezember 2000 überarbeiteten Auflage vor.
Die für die Buchhaltungsabteilung wesentlichste Änderung der nächsten Zeit im Zusammenhang mit der Europäischen Gemeinschaft, stellt die Währungsumstellung von Schilling
auf Euro dar.
Bereits seit dem Jahr 2000 beschäftigt sich ein eigenes Projektteam – zusammengesetzt
aus Mitarbeitern der Landesbuchhaltung und der Landesinformatik - mit diesem Thema.
Zu Jahresende 2001 (zwischen Weihnachten und Neujahr) werden die Datenbanken des
gesamten Rechenwerkes des Rechnungsjahres 2001 EDV-unterstützt auf Euro umgeschrieben.
Um die bei der Umrechnung zwangsläufig entstehenden Rundungsdifferenzen möglichst
gering zu halten, werden sämtliche Buchungszeilen der Finanzbuchhaltung auf Euro umgerechnet, je Konto aufgerechnet und verbucht. Durch diese Vorgangsweise ist jedenfalls
eine Übereinstimmung der Beträge in den Buchungszeilen mit den Salden der entsprechenden Konten gewährleistet. Trotz einer optimalen maschinellen Unterstützung, werden
umfangreiche Abstimmungsarbeiten und händische Korrekturbuchungen notwendig sein.
Da zwischen der Finanzbuchhaltung und anderen Applikationen der Landes-EDV ein Datenaustausch stattfindet, muss die Umstellung dieser verzahnten Datenbestände gleichzeitig erfolgen. Die punktgenaue Koordinierung wird von der Landesinformatik wahrgenommen.
Ebenso ist es erforderlich, das genaue Umstellungsdatum mit den kontoführenden Bankinstituten abzustimmen. Vorgespräche haben diesbezüglich schon stattgefunden. Das exakte Umstellungsdatum kann erst nach Vorliegen einer genauen Ermittlung der für die
Umstellung erforderlichen Rechnerstunden (Maschinenzeit) bestimmt werden.
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2001 wird ausschließlich in Euro dokumentiert, da
zum Zeitpunkt der Erstellung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses der
Schilling seine Gültigkeit als Buch- und Währungseinheit bereits verloren hat.
11.30 Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Produktsicherheit
Entsprechend den bisherigen Bestrebungen wird im Bereich der Produktsicherheit verstärkt eine Zusammenarbeit mit den süddeutschen Bundesländern, vor allem Bayern, aufgebaut. Im Zuge dieser Zusammenarbeit sollen wesentlichen Verbesserungen im Bereich
der Effektivität und Abstimmung erreicht werden. Als konkrete Maßnahmen sind unter anderem geplant der Aufbau eines internetunterstützten Informationssystems für die europäische Marktüberwachung, eine Abstimmung der jährlichen Marktkontrollen, ein gemeinsam
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
abgestimmtes Vorgehen bei festgestellten gefährlichen Produkten, die Zusammenarbeit
mit deutschen Geräteuntersuchungsstellen, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch, gegenseitiger Unterstützung bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und eine verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Beim Aufbau eines internetunterstützten Informationssystems handelt es sich um ein Projekt, welches unter Einbeziehung der Salzburger bzw. Österreichischen Wirtschaft auf die Inanspruchnahme entsprechender europäischer Förderungen abzielt. Ziel dieses Projektes ist eine Effizienzsteigerung der Kontrolltätigkeit durch
rascheren und zeitgemäßen Informationsaustausch und die Möglichkeit eines umfassenden Informationsangebots an die Salzburger Wirtschaft und die Konsumenten. Durch ein
abgestimmtes gemeinsames Vorgehen soll verhindert werden, dass gefährliche Produkte
statt auf dem deutschen bzw. bayerischen Markt auf dem Salzburger Markt angeboten
werden. Im Interesse der Konsumenten und der Wirtschaft soll zukünftig miteinander verhindert werden, dass einerseits Wettbewerbsnachteile für die Industrie und andererseits
Gefährdungen für die Konsumenten dadurch entstehen, dass entgegen bestehenden
Richtlinien gefährliche Produkte aus dem Ausland auf den europäischen Markt gelangen.
11.31 Teilnahme am EEJ-Network
In Folge des inzwischen verwirklichten europäischen Binnenmarktes als grenzenloser
Raum, in dem Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital ungehindert verkehren
können, hat sich das Umfeld, in dem die Verbraucher der EU ihre geschäftlichen Verrichtungen tätigen, unweigerlich verändert. Geprägt ist das Konsumgeschehen in unserer Zeit
von einer grenzübergreifenden Dimension als natürliche Folge der zunehmenden Mobilität
der Verbraucher und immer neuer Verkaufsmethoden und Absatztechniken für Waren und
Dienstleistungen wie etwa elektronischer Handel und Onlineshopping im Internet. Diesen
Änderungen Rechnung tragend wird von Seiten der EU getrachtet, im Bereich des Konsumentenschutzes für Rechtssachen mit geringem Streitwert, bestehende Einrichtungen
in einem speziellen Netzwerk (EEJ – Network) zusammenzufassen. Durch den Aufbau
eines solchen Netzwerkes soll sichergestellt werden, dass Konsumenten auch in Problemfällen, bei denen grenzübergreifende Aspekte mitspielen, rasch in einem vereinfachten
Verfahren (Schlichtungs- bzw. Schiedsverfahren) zu ihrem Recht kommen können. Das
Ressort ist im Zuge der bestehenden Schlichtungsstelle bemüht, im Sinne der Salzburger
Konsumenten und der Salzburger Wirtschaft die Belange unseres Bundeslandes konsequent und mit Nachdruck zu verfolgen.
11.32 Anerkennung von Diplomen
Anerkennung von Zeugnissen von Kindergärtnerinnen aus dem EWR-Bereich bzw. diesbezügliche Beratung der Gemeinden.
In Einzelfällen nehmen „Staatlich geprüfte Erzieherinnen“ aus Deutschland an Fortbildungsveranstaltungen des Zentrums für Kindergartenpädagogik teil.
11.33 Mitwirkung an der Umsetzung der Richtlinie 1999/22/EG (Zoo-Richtlinie)
Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz wildlebender Tiere durch Erlassung von Rechtsvorschriften für die Betriebserlaubnis und Überwachung von Zoos. Die Richtlinie ist bis zum
April 2002 durch die Mitgliedstaaten umzusetzen. Inhaltlich betrifft die Richtlinie Belange
des Veranstaltungs- Jagd- und Tierschutzrechtes. Letztere wurden bereits durch die Tier-
- 73 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
schutzgesetznovelle 1999 grundsätzlich berücksichtigt und sollen in einer Verordnung zum
Tierschutzgesetz noch näher geregelt werden.
11.34 Kennzeichnung von Heimtieren
Von der Kommission wurde ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und Rates über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von nicht zur Weiterveräußerung bestimmter Heimtiere ausgearbeitet. Ziel dieses Vorhabens ist die Vereinheitlichung der sanitären Vorschriften für Reisen mit Haustieren innerhalb der EU.
Neben Impfbescheinigungen ist die Identifizierung von Katzen und Hunden durch Mikrochips vorgesehen, die nach einer Übergangsfrist die Kennzeichnung der Tiere durch Tätowierungen ablösen soll.
Parallel zu diesem europarechtlichen Vorhaben bestehen bereits unter Tierschutzaspekten Überlegungen, eine verpflichtende Kennzeichnung von Hunden im Salzburger Tierschutzgesetz 1999 zu verankern, womit gleichzeitig der allenfalls in Kraft tretenden Verordnung Genüge getan wäre.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
12
Nr. 353 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 12.
Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Europa- und Integrationsausschusses zum Bericht der Landesregierung (Nr. 162 der
Beilagen) betreffend den "Europapolitischen Vorhabensbericht 1999 bis 2004", Fortschreibung 2000/2001
Der Europa- und Integrationsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 16. Jänner 2002
mit dem zitierten Bericht der Landesregierung über die Fortschreibung 2000/2001 des Europapolitischen Vorhabensberichtes 1999 bis 2004 in Anwesenheit von dem für Europaund Integrationsangelegenheiten ressortzuständigen Landeshauptmann Dr. Schausberger
sowie von Experten geschäftsordnungsgemäß eingehend befasst. Auf die dem Landtag
zugegangenen Materialien wird verwiesen.
Auf der Expertenbank waren Hofrat Dr. Kiefer und Mag. Karl (Fachabteilung LandesEuropabüro) und Frau Mag. Kettl (Fachabteilung 0/4 - Verbindungsbüro des Landes Salzburg zur EU in Brüssel) anwesend.
Zum Eingang der Beratungen wies Landeshauptmann Dr. Schausberger darauf hin, dass
der Vorhabensbericht im Wesentlichen das Jahr 2001 und die darin absehbaren Aufgabenbereiche umfasse. Weiters wies dieser darauf hin, dass ein Teil der Aktivitäten in die
Ressortzuständigkeit der Regierungskollegen und -kolleginnen falle. Folgende aktuelle
Entwicklungen wären zu verzeichnen:
- Das European Health Forum Gastein 2002 habe mit großem Erfolg bereits zum vierten
Mal im September 2001 stattgefunden. EU-Gesundheitskommissar David Byrne habe das
EHFG zur Vorstellung und Diskussion wichtiger EU-bezogener Zukunftsfragen im Gesundheitswesen genutzt. Die sei ein Beitrag zur Sicherung des Gasteinertals als „Gesundheitsmarke" und soll mit seiner EU-grenzenüberschreitenden Ausrichtung einer der inhaltlichen Zukunftsbeiträge Österreichs für die Erweiterung der EU - eben im Bereich der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen - werden.
- Zum Transitverkehr bzw. zur Zukunft des alpenquerenden Transits berichtet der Landeshauptmann von einem ausführlichen Gespräch mit EU-Verkehrskommissarin Loyola de
Palacio. Ziel sei es gewesen, auf die Notwendigkeit der Verlängerung der Ökopunkteregelung nach ihrem Auslaufen im Jahr 2003 für den Fall, dass die neue Wegekostenrichtlinie
nicht in Kraft sei, hinzuwirken. In dem Gespräch mit Frau Kommissarin de Palacio sei es
auch darum gegangen, zu zeigen, dass der Lungau als einzige europäische Region zwar
durch die Autobahn für den Wirtschaftsverkehr aber nicht über die Schiene erreichbar sei
und dadurch Nachteile erleide. Frau de Palacio habe versprochen, diese wirtschaftliche
Benachteiligung bei ihren weiteren Überlegungen zu berücksichtigen und Entwicklungsmöglichkeiten zu suchen.
- Ein weiterer Besuch im Dezember 2001 habe dem für die Regionalpolitik und die institutionellen Zukunftsfragen der EU zuständigen Kommissionsmitglied Michel Barnier gegolten. Als ressortzuständiges Regierungsmitglied für die Salzburger Interreg-Programme
(Österreich-Deutschland und Österreich-Italien) habe der Landeshauptmann deponiert,
dass es auch nach der Erweiterung eine europäische Regionalpolitik geben soll, die aber
weniger bürokratisch und mehr zielgerichtet sei und nicht mit der Giesskanne fördere.
- Weitere Überzeugungsarbeit sei dahingehend zu leisten, meint Landeshauptmann Dr.
Schausberger, dass die Vertreter der "alten" Mitgliedstaaten bei der Interreg-Reform nicht
nur die Außengrenzen sehen, sondern bei den Binnengrenzen zwischen jenen unterscheiden, die bereits seit den sechziger und siebziger Jahren Förderungsmittel erhalten
und jenen an den "jungen" Binnengrenzen, also mit den 1995 beigetretenen Staaten Ös-
- 76 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
terreich, Schweden und Finnland. Diese Forderung, die auch ein gemeinsames Anliegen
von Salzburg, Tirol, Oberösterreich, Vorarlberg und Bayern sei, habe er im Interesse der
Projekte der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein neuerlich deponiert.
- In seiner Eigenschaft als gemeinsamer Ländervertreter für die Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 habe der Landeshauptmann Kommissar Barnier auch über die aktuelle Position der Landeshauptmännerkonferenz zur Zukunft der Union informiert.
Entscheidend in der europapolitischen Diskussion seien im Jahr 2002 drei Themen:
- Die Euro-Einführung, die bei den Bürgerinnen und Bürgern in den zwölf -Staaten immer
selbstverständlicher werde;
- die Verhandlungen zur EU-Erweiterung - hier habe der Landeshauptmann beim Institut
für Wirtschaftsforschung eine Studie darüber in Auftrag gegeben, mit welchen Auswirkungen für das Land Salzburg und seine Wirtschaft zu rechnen sei. Die von Univ.-Prof. Dr.
Kramer und seinem Team verfasste Studie sei den Landtagsparteien im Dezember des
vergangenen Jahres zugegangen. Univ.-Prof. Dr. Kramer werde diese Studie im Rahmen
des "Zukunftsdialogs Europa" am 18. Jänner 2002 erörtern - das Landtagspräsidium und
die Fraktionen haben zu dieser Veranstaltung Einladungen erhalten;
- das dritte Thema sei die Diskussion um die Zukunft Europas. Am 1. März 2002 werde
unter der Vorsitzführung des früheren französischen Staatspräsidenten und derzeitigen
Präsidenten des Regionalrats der Auvergne (und AdR-Mitglieds!) Valerie Giscard
d‘Estaing ein Konvent jene Themenbereiche und konkreten Fragen diskutieren, die der
Europäischen Rat von Laeken kurz vor Weihnachten vorgegeben habe. Seine Aufgabe sei
es, Vorschläge bzw Optionen ua zu den Themen "Kompetenzabgrenzung" und "Reform
der Institutionen" zu erstatten, die dann 2004 von der Regierungskonferenz diskutiert werden. Äußerst bemerkenswert - wenn nicht sensationell - sei die Tatsache, dass erstmals
die Regionen mit Gesetzgebungszuständigkeiten in einem Dokument des Europäischen
Rats enthalten seien. Ende Mai habe Landeshauptmann Dr. Schausberger gemeinsam mit
den Regierungschefs bzw. Europaministern von Bayern, Nordrhein-Westfalen, Flandern,
Wallonien, Schottland und Katalonien dem Vorsitzenden des Europäischen Rates während der belgischen Präsidentschaft, Ministerpräsident Guy Verhofstadt, ein Positions- und
Forderungspapier von sieben konstitutionellen Regionen übergeben.
- Weiters berichtet der Landeshauptmann, dass durch intensive Kontakte der deutschen
Länder zu ihrer Bundesregierung und Gesprächen mit Bundeskanzler Dr. Schüssel und
Außenministerin Dr. Ferrero-Waldner schließlich gegen den Widerstand Frankreichs und
Spaniens erreicht werden konnte, dass die Zahl der Beobachter des AdR beim Konvent
von zwei auf sechs (!) erhöht und die gesetzgebenden Regionen besonders erwähnt worden seien.
- Die sieben Initiatoren der Bewegung konstitutioneller Regionen haben vereinbart, nach
der Konferenz vom November 2001 in Lüttich heuer, im November 2002, in Florenz zusammenzutreffen, um die bis dahin erzielten Beratungsergebnisse des Konvents und die
Einflussmöglichkeiten der gesetzgebenden Regionen auf den Diskussionsprozess und die
dort handelnden Akteure zu analysieren.
- Auf Beamtenebene sei eine Koordinationsgruppe eingesetzt worden, die die Positionen
mit den Regionen der einzelnen Mitgliedstaaten koordiniere und dann auf interregionaler
und europäischer Ebene die gemeinsamen Anliegen formuliere. Im Jänner finden zwei
Sitzungen dieser Koordinationsgruppe statt. Dabei sollen die konkreten Anliegen der gesetzgebenden Regionen an die Inhalte und Arbeitsstruktur des Konvents ausgearbeitet
werden. Ministerpräsident Jean Claude Van Cauwenberghe (Wallonie), Präsident Claudio
Martini (Toskana) und der Landeshauptmann wollen diese Forderung dem Präsidenten
- 77 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
des Konvents Valerie Giscard d‘Estaing im Lauf des Februar vorstellen.
- Landeshauptmann Dr. Schausberger berichtet weiters, dass dieser für Herbst 2003 die
vierte Konferenz der Präsidenten gesetzgebender Regionen nach Salzburg eingeladen
habe. In diesem Rahmen sollen die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Endergebnisse der
Beratungen des Konvents analysiert und bewertet werden. Daraus seien dann die Strategien für die Regierungskonferenz zu entwickeln, die im Jahr 2004 Entscheidungen für
mehr Transparenz, eine klarere Abgrenzung der Kompetenzen von EU- und Mitgliedstaaten, und damit auch der Regionen, treffen werde.
- Die geplante Konferenz im Herbst 2003 in Salzburg setze damit eine Tradition fort, die
Landtagspräsident Univ.-Prof. Dr. Helmut Schreiner begonnen habe. Auf dessen Einladung haben sich am 6. /7.10.1998 die Präsidentinnen und Präsidenten der europäischen
Regionalparlamente mit Gesetzgebungszuständigkeiten in Salzburg zur Beratung ihrer
gemeinsamen Anliegen an die Regierungskonferenz 2000 getroffen.
Landeshauptmann Dr. Schausberger betont, dass sich das Land vorgenommen habe,
konkrete Salzburger Anliegen an europäische Entscheidungen zu identifizieren, Einflusswege auf europäischer, nationaler bzw. (inter)regionaler Ebene zu definieren und die Anliegen erfolgreich durchzusetzen.
Der Erreichung dieser Ziele dienten auch die gemeinsamen Ländervertreter. Salzburg sei
auf politischer Ebene in fünf europäischen Gremien (30 werden durch andere Länder gestellt) und auf Beamtenebene in 21 Gremien (Österreich: 160) vertreten. Die bedeutendste
und verantwortungsvollste Aufgabe davon sei sicher jene - gemeinsam mit dem Vorarlberger Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber - als gemeinsamer Ländervertreter für die
Wahrung der Länderinteressen während der Arbeit des Konvents und der Regierungskonferenz 2004 selbst. Salzburg habe diese Aufgabe von den Ländern nach den Regierungskonferenzen 1996 (Amsterdam) und 2000 (Nizza) nun bereits zum dritten Mal erhalten.
Anfang Februar trete der Ausschuss der Regionen zur konstituierenden Sitzung für seine
dritte Amtsperiode (2002 bis 2006) zusammen. Dabei würden auch die Vorsitze der Fachkommissionen neu bestellt. In den nächsten Wochen finden dazu Verhandlungen zwischen den einzelnen nationalen Delegationen und den politischen Gruppen statt. Landeshauptmann Dr. Schausberger habe sich bereit erklärt, falls diese Position von einem Vertreter der österreichischen Delegation auszuüben sei, den Vorsitz in der institutionellen
Kommission zu übernehmen. Die jüngsten Erfolge der gesetzgebenden Regionen hätten
gezeigt, dass durch gemeinsames Vorgehen auch auf europäischer Ebene viel erreicht
werden könne.
Abschließend bedankt sich der Landeshauptmann beim Landtag für das immer wieder
gezeigte Interesse an europapolitischen Fragen und verweist noch einmal auf die Einladung zum "Zukunftsdialog Europa" am Freitag, 18. Jänner 2002, in der Salzburger Residenz.
Abg. Mag. Rogatsch (ÖVP) bedankt sich bei HR Dr. Kiefer und seinen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern sowie Frau Mag. Kettl für die gut gegliederte Übersicht europapolitischer
Vorhaben. Es könne festgestellt werden, dass Salzburg eine Außenpolitik mit Substanz
betreibe. Salzburg setze auch selbst Akzente. So sei der Aktionsplan E-Europe genannt,
der vorbildliche Projekte wie das Internet für Jedermann, E-Government, Internet Banking,
Transitverkehr und die Euro-Umstellung umfasse. Deutlich gehe aus dem Bericht auch
hervor, dass dort, wo es um die Mitsprache in Brüssel gehe, Salzburg nicht immer alles
zur Kenntnis nehme, sondern auch die Stimme erhebe, wenn das Subsidiaritätsprinzip in
Brüssel wieder allzu stark strapaziert werde. Abschließend regt die Abgeordnete an, dass
auch die übrigen Ressorts nicht nur über Vergangenes, sondern auch über laufende Aktualitäten bzw. Zukünftiges informieren sollten.
Auch Abg. Mag. Brenner (SPÖ) bedankt sich für den sehr umfassenden Bericht und
schließt sich der Anregung an, den Bericht früher zu bekommen. Freudig werde zur
- 78 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Kenntnis genommen, dass ein politischer Schwerpunkt Salzburgs festzustellen sei. Vermisst habe dieser im Bericht Themen wie Temelin und Ohu. Bezüglich der Position der
Erweiterung der EU würde diesen die zukünftige Stimmgewichtung Salzburgs im Rat interessieren und wie es mit der Kommission weitergehen werde. Hinsichtlich der beschäftigungspolitischen Maßnahmen werde man aufgrund der aktuellen Situation den Bericht
anpassen müssen. Im Bereich Bildung und Innovation wird erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Salzburger Weiterbildungsdatenbank auf die Euregio-Region ausgeweitet
werde. Fragen werden zu den Themen "Europäischer Freiwilligendienst" hinsichtlich der
Einsatzgebiete, Kunst, Kultur und Sport betreffend Museumskarte und Jugendsportspiele
sowie zur Erweiterung der EU (Osterweiterung) betreffend den Stand der Vorbereitungsmaßnahmen gestellt. Die Bedeutung des Projektes E-Europe wird unterstrichen. Es wird
aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Salzburg einen großen Aufholbedarf habe,
was die neuen Technologien betreffe.
Bezug nehmend auf die Rubrik "New Governments" regt Abg. Mag. Brenner (SPÖ) an,
sich zu bemühen, EU-Behörden nach Salzburg zu bekommen. Abschließend wird die
Kenntnisnahme des Berichtes bestätigt.
Abg. Dr. Reiter (Die Grünen) meint, der Bericht sei zwar umfangreicher, aber nicht detaillierter geworden. Es würden dieser ua. die Bereiche Kyoto, Klimaschutz und Biolandbau
abgehen. Dankbar sei sie für die klaren Worte des Landeshauptmannes, was den Transitverkehr betreffe. Ein besonderer "Knackpunkt" dabei sei, wie die Fahrtenlimitierung ausschauen werde. Eine Verlängerung der Ökopunkteregelung allein sei sicher nicht wirksam.
Es müsse eine klare Obergrenze für den Transitverkehr geben. Kritisiert wird, dass der
Bericht im GSM-Bereich keinerlei Zukunftsaussichten enthalte. Immerhin habe Salzburg
einen bedeutenden, international beachteten Vorsorgewert erarbeitet. Fragen werden hinsichtlich des Umsetzungsstandes von EU-Richtlinien betreffend das Bedienstetenschutzgesetz (Verordnung) gestellt. Abg. Dr. Reiter bedankt sich abschließend für die Information des Landtages und regt an, ein digitales Inhaltsverzeichnis zu erstellen.
Abg. Wiedermann (FPÖ)weist darauf hin, dass es für die Unternehmen im Grenzbereich
zu Deutschland immer wieder Schwierigkeiten wegen Bürokratismus mit dem Fremdarbeiterentsendungsgesetz gebe. Positiv erwähnt werden das gemeinsame Jugendprojekt der
Städte Oberndorf und Laufen sowie der gemeinsame Brückenbau in Oberndorf und
Wals/Siezenheim. Hinsichtlich der Anpassung von Landesgesetzen an das EU-Recht appelliert der Abgeordnete, die Bedürfnisse der Salzburger Bevölkerung dabei zu berücksichtigen (Fischereirecht, Jagdrecht). Mögliche EU-Förderungen sollten zwecks Wirtschaftsbelebung jedenfalls berücksichtigt werden.
Landeshauptmann Dr. Schausberger bedankt sich für die positive Beurteilung des Berichtes. Anregungen würden gerne berücksichtigt. Eingehend auf die Stellungnahmen hält der
Landeshauptmann fest, dass Salzburg ein hohes Ansehen unter den europäischen Regionen habe, was auch auf die gute Arbeit des Teams im Europabüro zurückzuführen sei. Die
Pflege des Ansehens sei von besonderer Wichtigkeit. Zur Frage des alpenquerenden
Transits wird ausgeführt, dass aufgrund der guten Unterlagen der Bauabteilung wichtige
Argumente gegenüber der EU-Verkehrskommissarin dargelegt werden konnten. Laut österreichischer Bundesregierung sollte ganz Österreich als sensible Zone deklariert werden,
es werde jedoch von Salzburg als besser eingestuft, einzelne Regionen innerhalb Österreichs als sensible Zonen zu definieren. Bezug nehmend auf die Frage der künftigen Gestaltung der EU sei es wichtig, sich darauf zu konzentrieren, das Land Salzburg in der Rolle
der Regionen entsprechend zu positionieren. Dabei sei es jedoch wichtig, sich über den
Ausschuss der Regionen hinaus zu engagieren.
In der Diskussion legte Hofrat Dr. Kiefer noch eine Reihe von Positionen dar, wie etwa die
Stimmgewichtung im Rat, zu Fragen der EU-Osterweiterung und die Zusammenarbeit der
gesetzgebenden Regionen zur Vorbereitung der Arbeit des Konvents.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
Hinsichtlich der Arbeitsstättenverordnung führt Hofrat Dr. Faber zur Frage von Abg.
Dr. Reiter (Die Grünen) aus, dass gemäß § 27 Bedienstetenschutzgesetz eine solche zu
erlassen sei. Das gleiche gelte aber auch nach der Landesarbeitsordnung. Dies werde
derzeit konkret beraten. Es sei damit zu rechnen, dass die Verordnung innerhalb der ersten Hälfte des Jahres 2002 zu erwarten sei.
Nach Austausch der Argumente und Beantwortung der von den Abgeordneten aufgeworfenen Fragen durch den Landeshauptmann und die anwesenden Experten kamen die
Ausschussmitglieder von ÖVP, SPÖ und FPÖ zur übereinstimmenden Auffassung, dem
Landtag die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.
Der Europa- und Integrationsausschuss stellt sohin einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Der Europapolitische Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
in der Fortschreibung 2000/2001 "Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg"
wird zur Kenntnis genommen.
Salzburg, am 16. Jänner 2002
Die Berichterstatterin:
Mag. Rogatsch
eh.
Der Verhandlungsleiter:
Zweiter Präsident
Holztrattner eh.
Beschluss des Salzburger Landtages vom 6. Februar 2002:
Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ gegen die der Grünen – sohin mehrstimmig - zum Beschluss erhoben.
- 80 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
13
Salzburger Landeskorrespondenz vom 16.01.2002
Fortschreibung des europapolitischen Vorhabensberichtes gebilligt
Berichterstattung über die Beschlüsse der Landtagsausschüsse
Medium: Landeskorrespondenz
LK · Die Ausschüsse des Salzburger Landtages traten heute, Mittwoch, 16. Jänner, zu
Beratungen zusammen. Vor Eingang in die Tagesordnung wurde der Wunsch der Freiheitlichen und der Grünen nach Absetzung der Tagesordnungspunkte 9 und 10 von Landtagspräsident Ing. Georg Griessner zur Diskussion gestellt. FPÖ-Klubobmann Dr. Karl
Schnell deponierte den Wunsch nach einer längerdauernden Vorbereitung einer Geschäftsordnungsänderung und sah in dem ÖVP-SPÖ-Antrag (Tagesordnungspunkt 8) eine
Schmälerung der Oppositionsrechte. LAbg. Cyriak Schwaighofer (Grüne) sprach von einer
Anlassgesetzgebung, was die „Aktuelle Stunde" und insbesonders die „Sonderlandtage"
betreffe. Vor allem die Einschränkung der „Sonderlandtage" verstehe er als „Strafsanktion". Auch er sah den ÖVP-SPÖ-Antrag als Verschlechterung der Oppositionsrechte.
LAbg. Mag. Michael Neureiter (ÖVP) konnte den Standpunkt der Oppositionsparteien nicht
teilen. SPÖ-Klubvorsitzender Mag. Walter Thaler sagte, die SPÖ werde dem Wunsch
nach Zurückziehung der Tagesordnungspunkte 9 und 10 auf Wunsch der Antragsteller
entsprechen. Nach einer eingehenden und teilweise auch emotional geführten Debatte
wurde die Absetzung der beiden Tagesordnungspunkte zur Kenntnis genommen.
Unter Vorsitz von Zweitem Landtagspräsidenten LAbg. Johann Holztrattner (SPÖ) befasste sich der Europa- und Integrationsausschuss mit dem Bericht der Landesregierung über
die Fortschreibung 2000/2001 des „Europapolitischen Vorhabensberichtes 1999 bis 2004",
„Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg". Landeshauptmann Dr. Franz
Schausberger ging auf einige Schwerpunkte des Berichtes und aktuelle Entwicklungen
ein. Das European Health-Forum in Gastein sei ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des
Gasteiner Tales als Gesundheitsmarke. Zum Thema Transitverkehr habe er am 19. Dezember, unmittelbar nach dem Europäischen Rat von Laeken, ein Gespräch mit Verkehrskommissarin Loyola de Palacio geführt, an dem auch Vertreter der Plattform Trans teilgenommen haben. Voraussichtlich wird in der neuen Wegekostenrichtlinie noch mehr als
bisher die Möglichkeit bestehen, externe Kosten des Verkehrs auf die Benutzer von Transitstrecken umzulegen. Er habe klar die Forderung nach dem Aufrechterhalten einer Fahrtenlimitierung erhoben. In diesem Gespräch wurde auch aufgezeigt, dass der Lungau die
einzige europäische Region ist, die zwar über die Autobahn, nicht aber über die Schiene
erreichbar ist. Diese wirtschaftliche Benachteiligung soll künftig bei weiteren Überlegungen
berücksichtigt und sollen Entwicklungsmöglichkeiten gesucht werden.
Auch nach der Erweiterung der EU soll es eine Regionalpolitik geben, aber nicht so bürokratisch und zielgerichteter als bisher. Das habe er in einem Gespräch mit dem für die Regionalpolitik und die institutionellen Zukunftsfragen der EU zuständigen Kommissionsmitglied Michel Barnier deponiert. Die Verwaltungsbehörde für das Interreg werde nach Salzburg kommen (siehe Meldung 4 der heutigen LK!).
Noch weitere Überzeugungsarbeit werde geleistet werden müssen, dass von den „alten"
EU-Mitgliedsstaaten bei der Interreg-Reform nicht nur die Außengrenzen gesehen werden,
sondern auch die „jungen" Binnengrenzen, was Österreich, Schweden und Finnland betrifft. Eines der drei entscheidenden Themen für 2002 seien neben der Einführung des Euro die Verhandlungen über die EU-Erweiterung. Er habe eine Studie beim Institut für Wirt-
- 81 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) - Fortschreibung 2001
schaftsforschung in Auftrag gegeben, welche Auswirkungen auf das Land Salzburg zu
erwarten seien. Diese Studie werde von Professor Dr. Helmut Kramer am Freitag beim
Zukunftsdialog vorgestellt und erläutert werden.
Am 1. März 2002 werden unter Vorsitz von Staatspräsident a.D. Valerie Giscard d´Estaing
jene Themenbereiche und konkreten Fragen diskutiert werden, die der Europäische Rat in
Laeken vorgegeben habe. Es sei erstmals gelungen, die Regionen mit Gesetzgebungszuständigkeiten in einem Dokument des Europäischen Rates zu verankern. Es konnte
schließlich gegen den Widerstand Frankreichs und Spaniens erreicht werden, dass die
Zahl der Beobachter des Ausschusses der Regionen (AdR) beim Konvent von zwei auf
sechs erhöht wurde. LAbg. Mag. Gerlinde Rogatsch (ÖVP) hob die Leistungen des Landes Salzburg in europapolitischen Fragen hervor. LAbg. Mag. David Brenner (SPÖ) sagte
zur Fortschreibung des Berichtes, dass er deutlich mehr Details und Informationen enthalte als der vorhergehende. Man könne daraus auch einen deutlichen Schwerpunkt der Bemühungen des Landes Salzburg entnehmen. Er vermisse freilich die Fragen Temelin und
Ohu in diesem Bericht. LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) meinte, der Bericht sei zwar umfangreicher, aber nicht detaillierter geworden. Ihr gingen u.a. die Bereiche Kyoto, Klimaschutz und Biolandbau ab. Dankbar sei sie für die klaren Worte des Landeshauptmannes,
was den Transit betreffe. LAbg. Friedrich Wiedermann (FPÖ) wies darauf hin, dass es für
die Unternehmen im Grenzbereich zu Deutschland immer wieder Schwierigkeiten wegen
Bürokratismus mit dem Fremdarbeiterentsendungsgesetz gebe.
Nach Erläuterungen durch die Experten wurde der Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen. G11-500
Die Berichterstattung über die Beschlüsse der Landtagsausschüsse wird fortgesetzt.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Stärkung der Europakompetenz
des Landes Salzburg
Europapolitischer Vorhabensbericht
für die 12. Gesetzgebungsperiode
(1999 bis 2004)
Fortschreibung bzw. Aktualisierung 2002
Gemäß Beschluss der Salzburger Landesregierung
vom 30.09.2002, Zahl: 20091-1660/233-2002
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Vorbemerkung
Gemäß § 2 Abs. 3 Landesverfassungsgesetz über die Mitwirkung des Landes Salzburg im
Rahmen der europäischen Integration, LGBl Nr. 50/1993, legte die Landesregierung dem
Landtag am 15. November 1999 den „Europapolitischen Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)“ vor.
Der „Europapolitische Vorhabensbericht 1999 bis 2004“ wurde im Herbst 2000 und im
Herbst 2001 aktualisiert und wird mit dieser Unterlage weiter fortgeschrieben. Die Fortschreibung basiert auf den Beiträgen der Mitglieder der Salzburger Landesregierung. Von
Wiederholungen der Ausführungen der erwähnten Berichte wird hier weitgehend abgesehen.
Europäische Union und Europarat geben rechtliche Rahmenbedingungen vor, ermöglichen es dem Land aber auch direkt bzw. indirekt über die nationale Regierung auf die
Rechtsgestaltung und den Vollzug Einfluss zu nehmen. Salzburg hat immer eine aktive
europapolitische Rolle gespielt und den europapolitischen Handlungsspielraum genutzt.
Die Europapolitik des Landes Salzburg will europäische Entscheidungen beeinflussen und
mitgestalten, wo Interessen des Landes berührt sind.
Diesen Zielen dienen die im „Europapolitischen Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)“ und in dieser Fortschreibung dargestellten Vorschläge und
Vorhaben.
Die Fortschreibung folgt grundsätzlich der Gliederung des Arbeitsübereinkommens der
Landesregierung und berücksichtigt die Ressortzuständigkeiten.
Dr. Franz Schausberger
Landeshauptmann
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Inhaltsverzeichnis
VORBEMERKUNG....................................................................................................................................................... 86
1
1.1
1.2
1.3
1.4
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
BILDUNG UND INNOVATION ......................................................................................................................... 93
RAHMENPROGRAMM FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG ...................................................................................... 93
EU-PROJEKTE MIT SALZBURGER BETEILIGUNG – 5. FORSCHUNGSRAHMENPROGRAMM ..................................... 94
WISSENSCHAFTS- UND FORSCHUNGSLEITBILD DES LANDES ............................................................................... 94
ERWACHSENENBILDUNG – WEITERBILDUNG ...................................................................................................... 97
JUGEND ............................................................................................................................................................... 97
TEILNAHME AM EFRE PROGRAMM „INNOVATIVE AKTIONEN“ .......................................................................... 97
RITTS-NACHFOLGEPROJEKTE ............................................................................................................................ 97
MUSIKALISCHE BILDUNG .................................................................................................................................... 98
KUNST, KULTUR UND SPORT ........................................................................................................................ 98
4
LEBENSFORMEN ............................................................................................................................................... 98
5
5.1
5.2
6
6.1
6.2
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
8
8.6
UMSETZUNG DES ZIEL 2-PROGRAMMES SALZBURG ............................................................................................ 92
WEITERENTWICKLUNG DER STRUKTURFONDS .................................................................................................... 92
TERRITORIALER BESCHÄFTIGUNGSPAKT „ARBEIT FÜR SALZBURG“ ................................................................... 93
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTSINITIATIVE EQUAL........................................................................................... 93
3
4.1
4.2
8.4
SICHERUNG DES WIRTSCHAFTSSTANDORTES UND DER BESCHÄFTIGUNG................................ 92
FRAUEN UND GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN; EU-PROGRAMME ........................................................................ 98
VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE ......................................................................................................... 99
SOZIALE SICHERHEIT................................................................................................................................... 100
NATIONALER AKTIONSPLAN ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT UND SOZIALER AUSGRENZUNG (NAP INCLUSION) ..
.......................................................................................................................................................................... 100
WICHTIGE ENTWICKLUNGEN IM BEREICH DES EUROPÄISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSRECHTS ...................... 100
GESUNDHEIT .................................................................................................................................................... 101
EUROPEAN HEALTH FORUM GASTEIN ............................................................................................................... 101
SUIZIDPRÄVENTIONSPROJEKT ........................................................................................................................... 101
DIE ZUKUNFT UNSERER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT............................................................... 101
ENTWICKLUNG .................................................................................................................................................. 101
LEADER + INTERREG III:............................................................................................................................. 101
MITARBEIT IN DEN ZUSTÄNDIGEN GREMIEN AUF BUNDESEBENE ...................................................................... 101
NUTZTIERSCHUTZGESETZ.................................................................................................................................. 101
BODENSCHUTZSTRATEGIE ................................................................................................................................. 102
LEBENSRAUM SALZBURG............................................................................................................................ 102
8.1
NATIONALPARK HOHE TAUERN ........................................................................................................................ 102
8.2
UMSETZUNG VON EU-RICHTLINIEN - UVP ....................................................................................................... 102
8.3
RICHTLINIE ÜBER ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE ........................................................................... 102
EU-VERORDNUNG ÜBER HYGIENEVORSCHRIFTEN FÜR NICHT FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMTE TIERISCHE
NEBENPRODUKTE ............................................................................................................................................................ 103
8.5
RICHTLINIE BETREFFEND DIE BIOLOGISCHE BEHANDLUNG VON BIOLOGISCH ABBAUBAREN ABFÄLLEN ........... 103
RICHTLINIE ÜBER DIE BEWIRTSCHAFTUNG VON ABFÄLLEN, DIE BEIM AUFSUCHEN, GEWINNEN, AUFBEREITEN UND
LAGERN VON MINERALIEN ENTSTEHEN ........................................................................................................................... 103
8.7
ÄNDERUNG DER VERPACKUNGSRICHTLINIE ...................................................................................................... 103
- 88 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
8.8
8.9
8.10
8.11
8.12
8.13
8.14
8.15
8.16
8.17
8.18
8.19
8.20
8.21
8.22
8.23
8.24
8.25
8.26
8.27
8.28
8.29
KLÄRSCHLAMM-RICHTLINIE ............................................................................................................................. 104
BODENSCHUTZ-RAHMENRICHTLINIE................................................................................................................. 104
VIERTE TOCHTERRICHTLINIE ............................................................................................................................ 104
REVIEW ZUR ERSTEN TOCHTERRICHTLINIE ....................................................................................................... 104
WEIßBUCH ZUR ZUKÜNFTIGEN CHEMIKALIENSTRATEGIE .................................................................................. 104
NEUER EU-WEITER ÜBERPRÜFUNGSSCHWERPUNKT - ECLIPS ......................................................................... 105
IMPLEMENTIERUNG DER AARHUS-KONVENTION ............................................................................................... 105
RICHTLINIE ÜBER DIE BEWERTUNG UND BEKÄMPFUNG VON UMGEBUNGSLÄRM .............................................. 105
RICHTLINIE ÜBER UMWELTHAFTUNG ................................................................................................................ 106
GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT IM GEWÄSSERSCHUTZ – AKTIVE NACHBARSCHAFTSPOLITIK .... 106
GEMEINSAMER LÄNDERVERTRETER OBERFLÄCHENGEWÄSSER ........................................................................ 106
UMSETZUNG DER EU-WASSERRAHMENRICHTLINIE IN ÖSTERREICH ................................................................. 106
NATURA 2000 ................................................................................................................................................... 107
LIFE-PROJEKTE ................................................................................................................................................ 108
EUROPARAT ...................................................................................................................................................... 108
ALPENKONVENTION .......................................................................................................................................... 108
WASSERWIRTSCHAFT ........................................................................................................................................ 108
EUROPEAN ENERGY AWARD ............................................................................................................................. 109
NAVIS.............................................................................................................................................................. 110
MAGISTRALE FÜR EUROPA, HL ATTNANG/PUCHHEIM - SALZBURG .................................................................. 110
PROJEKT „AUTOFREIER TOURISMUS“................................................................................................................ 110
SALZBURGER LANDESMOBILITÄTSKONZEPT ..................................................................................................... 110
9
GEMEINDEN...................................................................................................................................................... 110
10
SALZBURG IN ÖSTERREICH........................................................................................................................ 110
11
SALZBURG IN DER EU ................................................................................................................................... 110
11.1
11.2
11.3
11.4
11.5
11.7
11.8
11.9
11.10
11.11
11.12
11.13
11.14
11.15
11.16
11.17
11.18
11.19
11.20
11.21
11.22
11.23
11.24
11.25
11.26
BÜRGERINFORMATION - INFO POINT EUROPA IM BÜRGERBÜRO DES LANDES .............................................. 111
ANALYSE DER AUSWIRKUNGEN DER EU-OSTERWEITERUNG ....................................................................... 111
SALZBURG IM EU-VERGLEICH ..................................................................................................................... 112
INTERNE REVISION ....................................................................................................................................... 112
ANPASSUNG BZW. ERGÄNZUNG DES LANDESRECHTS ................................................................................... 112
AKTIONSPLAN E-EUROPE 2002 – UMSETZUNG IN SALZBURG ....................................................................... 114
INFORMATIONSARBEIT ................................................................................................................................. 115
EU-VORSITZ DURCH DÄNEMARK, GRIECHENLAND UND ITALIEN ................................................................ 115
SALZBURG IN INITIATIVE KONSTITUTIONELLER REGIONEN .......................................................................... 116
VORBEREITUNG DER REGIERUNGSKONFERENZ 2004.................................................................................... 116
MITARBEIT IM AUSSCHUSS DER REGIONEN .................................................................................................. 118
EUREGIO SALZBURG – BERCHTESGADENER LAND – TRAUNSTEIN; AKTUELLE VORHABEN ......................... 118
EUROPARAT: ARBEITSGRUPPE „REGIONEN MIT LEGISLATIVKOMPETENZEN“............................................... 122
VERSAMMLUNG DER REGIONEN EUROPAS ................................................................................................... 123
BERATUNGEN UND FÖRDERINFORMATIONEN ............................................................................................... 123
EU-ERWEITERUNG: KOORDINATION VON LÄNDERPOSITIONEN ................................................................... 123
INTERESSENSVERTRETUNG UND LOBBYING IN BRÜSSEL .............................................................................. 124
EINFLUSSNAHMEMÖGLICHKEITEN NUTZEN – GEMEINSAME LÄNDERVERTRETER ........................................ 126
UMSETZUNG DER INTERREG III PROGRAMME............................................................................................... 126
BUDGETÄRE KONSEQUENZEN DER EU-ERWEITERUNG ................................................................................ 127
AUSNAHMEREGELUNGEN IN DER WEGEKOSTENRICHTLINIE FÜR BENACHTEILIGTE REGIONEN .................... 127
INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER PRODUKTSICHERHEIT ............................................. 128
MITENTSCHEIDUNGSMÖGLICHKEITEN IN WIEN UND BRÜSSEL NUTZEN........................................................ 128
EUROPÄISCHE RAUMENTWICKLUNGSPOLITIK .............................................................................................. 129
KOORDINATION DER DATENBESCHAFFUNG .................................................................................................. 129
- 89 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
11.27
12
GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT – AKTIVE NACHBARSCHAFTSPOLITIK: ................................. 129
NR. 452 DER BEILAGEN ZUM STENOGRAPHISCHEN PROTOKOLL DES SALZBURGER LANDTAGES
………………………………………………………………………………………………… 127
13
LANDESKORRESPONDENZ VOM 26.2.2003 …………………………………………………………… 134
- 90 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
- 91 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
– Fortschreibung 2002
1
Sicherung des Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung
1.1
Umsetzung des Ziel 2-Programmes Salzburg
Mit dem Abschluss des Jahres 2001 liegt das erste vollständige Jahr der Projektumsetzung im Ziel 2 Programm nun vor. Der Umsetzungsstand ist angesichts der de facto kurzen Programmlaufzeit durchaus zufriedenstellend. Derzeit sind 20 % der von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellten EFRE Mittel bereits durch bewilligte Projekte
gebunden. Knapp über 10 % der Mittel konnten ausgezahlt werden. Die bisher umgesetzten 79 Projekte, für die Fördermittel von EU, Bund und Land in der Höhe von knapp 6,9
Mio € genehmigt wurden, verteilen sich auf die drei Bezirke Pinzgau, Pongau und Lungau.
Festzuhalten ist weiters, dass besonders im Schwerpunkt Tourismus und tourismusnahe
Dienstleistungen eine hohe Nachfrage nach EU kofinanzierten Förderungen zu bemerken
ist. Es zeigt sich, dass das auf einer fundierten Analyse des ländlichen Raumes in Salzburg aufgebaute mittelfristige Entwicklungskonzept des Ziel 2 Programms den regionalen
Problemstellungen und regionsexternen Rahmenbedingungen Rechnung trägt.
1.2
Weiterentwicklung der Strukturfonds
Die Europäische Kommission hat angekündigt, bis Ende 2003 einen Vorschlag über die
Weiterentwicklung der Struktur- und Regionalpolitik nach 2006 zu präsentieren. Im Jahr
2003 soll eine intensive Diskussion mit den Mitgliedstaaten und Regionen sicherstellen,
dass dieser Entwurf gemeinsam getragen wird. Die Kommission beabsichtigt außerdem, in
einer Serie von Seminaren ihre Vorschläge und Positionen zu skizzieren und mit den Mitgliedstaaten und Regionen zu diskutieren.
Auf österreichischer Seite hat die Landesamtsdirektorenkonferenz in der Sitzung im Juni
2002 den Beschluss gefasst, dass die Meinungsbildung der zukünftigen Struktur- und Regionalpolitik der Europäischen Union auf Länderebene durch eine Expertengruppe erfolgen soll. Salzburg als vorsitzführendes Land für das zweite Halbjahr 2002 hat bereits entsprechende Schritte zur Einleitung dieses Diskussionsprozesses gesetzt. Dabei wurde
vorgeschlagen, dass bis Ende November eine gemeinsame Position aller österreichischen
Bundesländer zum Thema Weiterentwicklung der Struktur- und Regionalpolitik vorliegt und
im Anschluss daran mit dem Bund über eine gemeinsame österreichische Position in dieser Angelegenheit Gespräche geführt werden. Es ist zu erwarten, dass sich zwischen den
österreichischen Bundesländern erhebliche Interessensunterschiede zwischen jenen Bundesländern ergeben, die einer eher gebietsorientierten Weiterentwicklung der Regionalund Strukturpolitik und jenen, die einer eher thematisch orientierten Ausrichtung den Vorzug geben.
- 92 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
1.3
Territorialer Beschäftigungspakt „Arbeit für Salzburg“
Der bereits seit mehreren Jahren bestehende TEP („Territorial Employment Pact“) Arbeit
für Salzburg, ein regionaler Zusammenschluss aller relevanten AkteurInnen der Arbeitsmarktpolitik (Land, AMS, Bundessozialamt, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung, Kammer für Land und Forstwirtschaft, Landarbeiterkammer) soll nach Auslaufen seiner aktuellen Programmperiode mit
31.12.2002 auch in den Jahren 2003 – 2006 weiter fortgeführt werden. Gegenwärtig finden die Programmplanungsarbeiten für die Folgeperiode unter Federführung der in der
Sozialabteilung des Landes angesiedelten TEP-Koordinationsstelle statt.
Der Europäische Sozialfonds und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützen den Territorialen Beschäftigungspakt im Rahmen des Ziel-2-Programmes
(Schwerpunkt 6- Territorialer Beschäftigungspakte).
1.4
Europäische Gemeinschaftsinitiative EQUAL
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL (Entwicklung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt) wurde unter Federführung des Landes eine Entwicklungspartnerschaft (bestehend aus Land, AMS, Bundessozialamt, Sozialpartnern und NGO’s) zum Thema “Chancengleichheit" gebildet. Vorausgesetzt die Zulassung zur mit September 2002 beginnenden „Aktion 2 und 3“ werden von dieser Entwicklungspartnerschaft bis September 2005
eine Reihe von innovativen Projekten mit dem Ziel einer Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit.
2
Bildung und Innovation
2.1
Rahmenprogramm Forschung und Entwicklung
Unter “Vorhaben im Rahmen der europäischen Integration“ sind hier im überwiegenden
Maße jene Vorhaben zu verstehen, die – bezogen auf die Region Salzburg – den Zielsetzungen des 6. EU-Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung
(2003 – 2006) entsprechen sowie den Zielsetzungen des vom BMBWK im Mai 2002 erstellten Aktionsplans „Bündelung der Kräfte: Zur regionalen Vertiefung des Europäischen
Forschungsraums in Österreich“.
Mit dem 6. EU-Rahmenprogramm ist ein sehr deutliches Signal für eine neue europäische
Forschungs- und Technologiepolitik gesetzt worden, um die Bildung eines eng vernetzten
„Europäischen Forschungsraums“ voranzutreiben und zu stärken.
Um dieses Ziel erreichen zu können, sind im 6. EU-Rahmenprogramm neue Maßnahmen
vorgesehen, die nicht nur die europäische Forschung vor neue Herausforderungen stellen
wird, sondern auch Österreich – und Salzburg. Es wird eine Abkehr von bisher kleinen
Projekten hin zu längerfristigen Programmen geben, eine Konzentration von Themen oder
Aktionsbereichen und neue Möglichkeiten der Teilnahme an Programmen, wie z.B. Exzellenznetzwerke, integrierte Projekte und andere Initiativen. Forschungseinrichtungen in
- 93 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Salzburg sowie Unternehmen sind daher vor Beginn des 6. EU-Rahmenprogramms über
die neuen inhaltlichen Schwerpunkte, Strukturen und Beteiligungsregeln sowie Ausschreibungen zu informieren. Parallel dazu müssen vor allem auf regionaler Ebene die erforderlichen administrativen und institutionellen Strukturen im Bereich der Forschung und Entwicklung (F&E) vernetzt und weiter ausgebaut werden.
2.2
•
•
•
EU-Projekte mit Salzburger Beteiligung – 5. Forschungsrahmenprogramm
Im Zusammenhang mit der von der Europäischen Union angestrebten Entwicklung eines
europäischen „Binnenmarktes“ für Forschung, Technologie und Entwicklung, ist die Umsetzung der Ziele auf regionaler, überregionaler, nationaler und internationaler Ebene erforderlich. Die dafür vorgesehene Strategien können folgendermaßen zusammengefasst
werden:
Förderung der Netzwerkbildung durch strategische Kooperationen;
Nutzen der Synergien durch Vernetzung vorhandenen Einrichtungen im Bereich der
Forschung und Entwicklung;
Bündelung der Ressourcen durch Nutzung vorhandener Potenziale.
2.3
Wissenschafts- und Forschungsleitbild des Landes
Ausbau und Verbesserung des regionalen Netzwerks auf administrativer Ebene
Regionale Ebene
Dies betrifft den Ausbau der Kooperation sowohl landesintern als auch mit regionalen F&E
Einrichtungen (zur landesinternen Kooperation siehe Kooperation Wissenschaft und Wirtschaft). Der Ausbau des Kooperationsnetzwerks mit F&E Service- und Beratungseinrichtungen in Salzburg ist voranzutreiben und zu festigen, z.B. durch die Koordinierung der
Aktivitäten bei der Planung und Durchführung gemeinsamer Informationsveranstaltungen
sowie bei der Festlegung von Strategien im Bereich der F&E. Dies betrifft vor allem den
weiteren Ausbau der Kooperation mit der Abteilung für Forschungsförderung an der Universität Salzburg sowie mit CATT Salzburg (Central Austrian Technology Transfer and
Training) und dem Innovationsservice.
Nationale Ebene
Auf nationaler Ebene sind die Ressourcen vor allem des BIT (Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation, Wien, http://bit.ac.at) zu nützen und den im Wissenschafts- und Forschungsleitbild erläuterten Forschungsfeldern entsprechend einzusetzen. Zudem sind die Kontakte zu Entscheidungsträgern in den Bundesministerien und anderen öffentlichen F&E Einrichtungen zu festigen und in persönlichen Gesprächen mit diesen die Interessen Salzburgs zu vertreten.
Internationale Ebene
Die Interessen Österreichs werden generell sehr gut von den FachreferentInnen des BIT
und den Programmdelegierten in den Bundesministerien abgedeckt. In Bereichen, die gezieltes Lobbying auf internationaler administrativer Ebene erfordern, werden zusätzlich die
Möglichkeiten des Verbindungsbüros in Brüssel auszuschöpfen sein. Dies ist derzeit noch
nicht erforderlich.
Ausbau des Netzwerks unter den Forschungseinrichtungen
- 94 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Regionale Ebene
Die Vernetzung vorhandener Ressourcen soll gestärkt und von Landesseite unterstützt
werden. Dies erfolgt bereits im Rahmen einer finanziellen Beteiligung des Landes bei der
Evaluierung der Universität Salzburg sowie durch die Kofinanzierung der Studie zur Entwicklung des Konzepts für ein „Zentrums für Angewandte Forschung“ (ZAF). Die von Landesseite gewünschte Vernetzung der in Salzburg vorhandenen Forschungseinrichtungen
kann den Betroffenen nicht aufgezwungen, aber durch gezielte Maßnahmen gefördert
werden. Z.B. sollte Finanzierung langfristiger Programme eher in Aussicht gestellt werden,
wenn auf regionaler Ebene institutsübergreifende Kooperationen eingegangen werden und
in Anträgen dargestellt wird, wie die vorhandenen Ressourcen genützt werden können, um
einen Mehrwert an Kompetenzen und Synergien zu schaffen. Konkret sind Kooperationsvorhaben zwischen den Universitäten, Salzburg Research und den Fachhochschulen weiter zu unterstützen. Die Bündelung der Ressourcen auf regionaler Ebene entspricht daher
den Zielsetzungen auf nationaler Ebene sowie der Europäischen Kommission.
Überregionale Ebene
Auf überregionaler Ebene sind Kooperationsprojekte vor allem mit Oberösterreich im Sinne der Vereinbarungen weiter auszubauen, die im Rahmen der gemeinsamen Regierungssitzung zwischen Salzburg und Oberösterreich im April 2002 beschlossen worden
sind (Kooperation in Fachbereichen, die Synergien erwarten lassen, im Bereich der Biowissenschaften und der Medizintechnik). Überregional heißt aber auch, nach strategischen Kooperationspartner im südbayrischen Raum zu suchen und diese für die Durchführung gemeinsamer Projekte zu gewinnen. Dies ist aber primär Aufgabe der Forschungseinrichtungen selbst, auf Landesseite muss diesbezüglich ein deutliches positives
Signal gesetzt werden.
Internationale Ebene
Vor allem im Hinblick auf die Herausforderungen des 6. EU-Rahmenprogramms ist es erforderlich, Ressourcen auf regionaler Ebene zu bündeln, um neue Kompetenzbereiche
erschließen zu können und dadurch die Beteiligungschancen bei europäischen Projektausschreibungen zu erhöhen. Von Landesseite werden dahingehende Bemühungen unterstützt, konkrete Maßnahmen zur internationalen Vernetzung im Rahmen von Projektanbahnungen sind jedoch von den Forschenden selbst zu setzen.
Ausbau der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
Landesintern ist die Kooperation vor allem zwischen dem Fachreferat 0/921 (Forschung,
Technologie und Entwicklung) und der Abteilung 15 (Wirtschaft, Verkehr und Tourismus)
weiter auszubauen und zu stärken. Dies betrifft vor allem die – im Sinne einer optimalen
Kundenbetreuung – erforderliche Koordinierung der Programmgestaltung und Förderungszusagen sowie die aufeinander abzustimmenden Maßnahmen zur Umsetzung des
Wissenschafts- und Forschungsleitbilds und des Wirtschaftsleitbild des Landes Salzburg.
Als Kooperationspartner sind hier weiters zu nennen: CATT Salzburg, Innovationsservice,
Industriellenvereinigung. Der Ausbau der Kooperation ist nicht nur auf administrativer
Ebene anzustreben, sondern auch durch die Einbindung von KMUs bei F&E Veranstaltungen, um damit den Informationsaustausch zwischen der Wissenschaft und der Wirtschaft
zu fördern.
CATT Salzburg
- 95 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Der vom BMBWK erstellte Aktionsplan zur „Bündelung der regionalen Kräfte“ hat unter
anderem das Ziel, eine stärkere Beteiligung der Bundesländer in der Finanzierung der regionalen F&E Serviceeinrichtungen zu erreichen (in Salzburg betrifft dies CATT). Die derzeitigen Beauftragungsverträge des BMBWK mit diesen Einrichtungen laufen mit Jahresende aus und werden neu verhandelt. Die Finanzierungszusage des BMBWK wird davon
abhängen, ob und in welchem Rahmen sich die Bundesländer an der Finanzierung ihrer
regionalen F&E Einrichtungen künftig beteiligen wollen.
Die Weiterführung von CATT ist für die Erhaltung und den Ausbau des Wissenschafts- und
Forschungsstandorts sowie des Wirtschaftsstandorts Salzburg sehr wichtig und erfordert
daher eine entsprechende Unterstützung durch das Land. Im Hinblick auf das 6. EURahmenprogramm ist die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Aktivitäten von CATT konzeptiv festgelegt worden. Die geplanten Aktivitäten und Maßnahmen sind mit dem Land
Salzburg (Abt. 15 und FR 0/921) und CATT Salzburg noch abzustimmen. Generell wird
CATT seine Aktivitäten im Bereich Kundenakquisition bei KMUs verstärken müssen. Um
Parallelaktivitäten der Einrichtungen zu vermeiden, wird CATT Salzburg seine Tätigkeitsschwerpunkte vor allem an den Stärkefeldern Salzburgs (Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich) auszurichten haben und in diesen Bereichen Kompetenz ausbauen müssen, die
über normale „Programmkenntnisse“ hinausgehen. Die Programme COST, EUREKA sowie anderer Programme der Europäischen Kommission bieten zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten und sollten daher in den Maßnahmenkatalog von CATT aufgenommen werden.
Parallel dazu finden derzeit Gespräche mit CATT Oberösterreich über die zukünftige Gesellschaftsform beider Einrichtungen statt. CATT Salzburg wird derzeit gemeinsam mit
CATT Oberösterreich als Verein geführt. Von Oberösterreich wird angestrebt, die bestehende Vereinsstruktur von CATT in eine GesmbH umzuwandeln. Die Entscheidung über
die zukünftige Gesellschaftsform soll im Herbst fallen. Für Salzburg als Region ist es wichtig, dass CATT Salzburg weiterhin als eine für Salzburg eigenständige Einrichtung agieren
kann.
Veranstaltungen
Informationsveranstaltung zum 6. EU-Rahmenprogramm am 4.11.2002 unter dem Ehrenschutz des Herrn Landeshauptmannes Dr. Franz Schausberger
Die Veranstaltung wird vom FR 0/921 in Kooperation mit dem BIT, dem BMBWK, der Abteilung für Forschungsförderung der Universität Salzburg, CATT Salzburg und anderen
regionalen Partnern organisiert und durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, Forschern aus der Wissenschaft und Wirtschaft sowie KMUs auf die neuen Herausforderungen des 6. EU-Rahmenprogramms vorzubereiten und sie über die ersten Ausschreibungen im Detail zu informieren.
Fachspezifische Veranstaltungen (November/Dezember 2002)
Im November sind an mehreren Orten in Salzburg Informationstage bzw. Veranstaltungen
geplant, die auf den Stärkefeldern Salzburgs aufbauen sollen. Geplant sind Veranstaltungen vor allem zu folgenden Themen: Informations- und Kommunikationstechnologien und
Medien, Biowissenschaften, Holzwirtschaft. Die Teilnahme des BIT ist grundsätzlich zugesichert worden.
- 96 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
2.4
Erwachsenenbildung – Weiterbildung
Projekt Weiterbildungsdatenbank (www.weiterbildung.salzburg.at): Erweiterung des Projektes auf Euregio Länder. Fertigstellungsphase: Ende 2002
Kooperation mit Öffentlichen Bibliotheken aus dem Gebiet der Euregio in Form von gemeinsamen Schulungen (EDV – Bibliotheksprogramm und Internet).
2.5
Jugend
1.
Weiterer Ausbau der EU-Beratungsaktivitäten im Auftrag der Nationalagentur für das
EU-Förderungsprogramm
„Jugend“
als
Regionalagentur
für
das
EUJugendförderungsprogramm bei Akzente Salzburg.
2.
Umfassende Beratungs- und Serviceaktivitäten der Regionalagentur in allen Belangen
des EU-Jugendprogrammes. Insbesondere Ausbau der Aktionen 1, 2, 3 und 5 inklusive
Stabilisierung der Sende- und Empfangszahlen im Bereich des Europäischen Freiwilligendienstes für die 18- und 26jährigen, sowie Ausbau der Aktivitäten im Bereich der Aktion 4
(Kooperation mit Programm „Leonardo“ und „Sokrates“).
3.
Aufbau einer starken Partnerschaft mit zumindest einem EU-Beitrittskandidaten Land,
voraussichtlich Slowenien während des Jahres 2003.
4.
Aktive Beteiligung am Diskussionsprozess zum Weißbuch der Europäischen Union
zum Thema Jugendarbeit durch Mitwirkung an den diversen Diskussionsprozessen.
2.6
Teilnahme am EFRE Programm „Innovative Aktionen“
Im Rahmen der vom europäischen Fonds für regionale Entwicklung unterstützten „Innovativen Aktionen“ hat die Abteilung 15 im Mai 2002 ein Programm mit einem Volumen von 6
Mio € Gesamtkosten zur Genehmigung eingereicht. Zielsetzung dieses Programms ist es,
die erfolgreiche Clusterstrategie weiterzuführen (zB im Bereich Ernährungswirtschaft), die
bestehenden Cluster zu vertiefen bzw zu erweitern und die Technologieorientierung bestehender bzw neu zu gründender Unternehmen zu verstärken. Mit einer Genehmigung
des Programmes ist bis Ende des Jahres 2002 zu rechnen, die Umsetzung erfolgt in den
darauffolgenden beiden Jahren.
2.7 RITTS-Nachfolgeprojekte
Aus dem im Jahr 2001 erfolgreich abgeschlossenen und inzwischen auch von der Europäischen Kommission sowohl inhaltlich als auch finanziell bestätigten RITTS Projektes
SCENIC Salzburg gingen durch in diesem Projekt aufgebauten Kontakte mit anderen Regionen zwei weitere Netzwerkprojekte mit europäischen Partnern hervor, bei denen sich
das Land Salzburg auf Grund strategischer Überlegungen beteiligt:
CAFE ist ein Projekt von 17 europäischen Regionen mit einem Schwerpunkt in der Ernährungswirtschaft. In diesem Projekt wird versucht, durch die gemeinsame Bearbeitung von
Fragestellungen, die für die Entwicklung einer regionalen Ernährungswirtschaft von Bedeutung sind, die Know-How-Basis zu vergrößern, Synergien zu nutzen und Lösungen für
gemeinsame Probleme zu erarbeiten.
- 97 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Das zweite Projekt mit dem Titel ACCREDITS wird von 5 Regionen getragen und hat das
Strategiefeld Digitale Medien/Multimedia zum Inhalt. Die gemeinsam zu erarbeitenden und
zu bearbeitenden Themen umfassen Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren
Unternehmen, Qualifizierung, Internationalisierung und Marktentwicklung. Diese Themen
korrespondieren gut mit den im Salzburger Digitalen Mediencluster verfolgten Themenbereichen.
2.8
Musikalische Bildung
Ausgehend von einer EuRegio Empfehlung wird dem Thema der musikalischen Bildung,
beginnend im Kindergartenalter, verstärkt Beachtung gewidmet. Gespräch mit den hierfür
zuständigen Organisationen in Bayern und Salzburg sind im Gange.
3
Kunst, Kultur und Sport
4
Lebensformen
4.1
Frauen und Gleichbehandlungsfragen; EU-Programme
Gesetzgebung
Novellierung des Landes- und des Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetzes
mit dem Ziel, diese an die Rechtssprechung des EuGH anzupassen: das betrifft die Schadenersatzregelungen und das Verfahren vor den Gleichbehandlungskommissionen (rechtliche Grundlagen: Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG und die Richtlinie 97/80/EG
des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des
Geschlechts). Die Gleichbehandlungsrichtlinie wurde kürzlich novelliert, die Gleichbehandlungsgesetze sind an diese Novelle anzupassen.
2. Erlassung eines Gleichbehandlungsgesetzes für die Landeslehrerinnen, um damit eine
Rechtslücke im Anwendungsbereich der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu schließen.
(Rechtsgrundlage: Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG)
Beide Entwürfe werden vom BFF im Jahr 2002 den zuständigen Ressortchefs vorgelegt.
Gender Mainstreaming
Auf Verwaltungsebene soll das Prinzip des Gender Mainstreamings im Jahr 2002 installiert
werden. Der LT-Beschluss über die Umsetzung des Gender Mainstreaming im Rahmen
der Gesetzgebungsakte wurde im ersten Halbjahr 2002 gefasst. (Rechtsgrundlage: Vertrag von Amsterdam 2000)
Die Ziele aus dem beabsichtigten Regierungsbeschluss:
A) Einsetzung einer ständigen Koordinierungsgruppe zur Erarbeitung der strategischen
Zielvorgaben zu GM. Die Mitglieder berichten der Landesregierung über die Umsetzung
von GM.
B) Einrichtung einer Geschäftsstelle für Gender Mainstreaming
im BFF als Schnittstelle zwischen EU, Bund und Ländern. Leiterin der Geschäftsstelle:
Mag.ª Romana Rotschopf
Aktuelle Fragestellungen und zukünftige Vorhaben des BFF:
- 98 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
September 2002 - 2005 Chancengleichheit, Equal
Es werden Maßnahmen gesetzt, um einen dauerhaften Prozess zur Überwindung der horizontalen Segregation am Arbeitsmarkt zu erreichen, sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigung von Frauen im Tourismus, zur Verbesserung von Chancengleichheit in Salzburger Unternehmen, zur Miteinbindung von Migrantinnen in die Beschäftigungspolitik, sowie die Zusammenführung der Bedürfnisse von Unternehmen und Frauen
in allen Bereichen.
Oktober 2002 – 2004 MUT-Mädchen und Technik, sektoral, Bmbwk und Ziel III
Durch Sensibilisierung, Unterstützung, Erprobung und Coaching werden Mädchen im Berufswahlalter vermehrt für technische Berufe und Ausbildungen (HTL...) interessiert. Die
Zukunftsorientierung liegt in 2 Aspekten: 1. Chancengleichheit für Mädchen durch die Erweiterung des Berufswahlspektrums und 2. Arbeitsmarktpolitische Relevanz (Fachkräftemangel im technischen Sektor). Das Projekt wurde ursprünglich bei der GI Equal eingereicht, jedoch aufgrund eines Formalfehlers in der Antragstellung nicht genehmigt. Die
Durchführung erfolgt nun mit Mittel des bmbwk und Ziel III.
EU-Regionalprogramme Ziel II 2000-2006
Pinzgau Projektmanagerin: Entwicklung eines Leitbildes, Strukturelle Verankerung von GM
auf allen Ebenen und in allen Bereichen, Erstellen eines GM-Leitfadens für die Regionen,
Vernetzung, Entwicklung von Kooperationen, Umsetzungsprojekte im Bereich Tourismus,
Verkehr, Kultur, Bildung, Gesundheit.
Lungau – Projektmanagerin:
Ausbau und Verbesserung des bestehenden Angebotes an Kinderbetreuung
Frauenförderung in Betrieben - Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes
für Frauen, Elternbildung - Einbeziehung und Bewusstseinsarbeit auch mit Vätern
Enge Kooperation mit dem Lungauer Bildungsverbund und AMS Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen - Wiedereinsteigerinnen Migrantinnen, Mädchenförderung im Bereich des entstehenden Jugendzentrums,
Vernetzungsarbeit .
Tennengau – Regionale Struktur für Frauen, phasing out
Beratungsstelle für Frauen und Familie
2/04 angefragt für nationale Kofinanzierung im Ziel 2
4.2
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Ausgehend von einer Aufforderung der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales betreffend die Entscheidung des Rates vom 20.12.2000 über ein
Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffen die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich die österreichische Landesfamilienreferentenkonferenz mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ am 24.5.2002 befasst
und u.a. empfohlen, dass der Bund für dieses Thema eine Informations- und Koordinationsstelle einrichtet, die diese Thematik auf EU-, österreichischer und Länderebene koordiniert und diese Informationen an die Länder weiterleitet.
- 99 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Auf Anregung des Familienressorts befassen sich außerdem die Salzburg Kommission
und das Familienreferat mit der Konzeption eines Projektes zur Familienförderung, in dem
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen wesentlichen Stellenwert einnehmen wird.
5
Soziale Sicherheit
5.1 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (NAP
inclusion)
An der Erarbeitung des von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erstellenden
Nationalen Aktionsplanes 2003 – 2005 wirken in Österreich im Rahmen ihrer Kompetenz
(v.a. Sozialhilfe und Pflegevorsorge) auch die Bundesländer maßgeblich mit, wobei Salzburg gemeinsam mit Oberösterreich federführend ist. Der NAP 2003 – 2005 wird gemeinsam mit dem Umsetzungsbericht über den NAP 2000 – 2002 im ersten Halbjahr 2003 der
Kommission vorgelegt.
5.2 Wichtige Entwicklungen im Bereich des europäischen Sozialversicherungsrechts
Am 1.6.2002 ist das sektorielle Abkommen der EU mit der Schweiz in Kraft getreten. Damit gilt nun auch im Verhältnis zur Schweiz EU-Recht, insbesondere die Verordnung über
soziale Sicherheit VO 1408/71.
Diese Verordnung wird unter der spanischen Präsidentschaft einer umfassenden Reform
unterzogen, der Abschluss dieser Arbeiten ist vor Ende 2003 geplant. In diesem Rahmen
ist auch vorgesehen, dass diese bis dato nur auf EU-Bürger anwendbare Verordnung bei
grenzüberschreitenden Sachverhalten in der EU auch auf rechtmäßig im EU-Raum wohnhafte Drittstaatsbürger ausgedehnt wird. Österreich und Deutschland ist bei dieser Änderung eine wichtige Ausnahme dahingehend gelungen, dass bei den Familienleistungen die
nationalen Anspruchsvoraussetzungen nicht geändert werden. Dies ist besonders bedeutsam für das Kinderbetreuungsgeld.
Von erheblicher Bedeutung ist auch Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom
7.2.2002 C28/00 in der Rechtssache Kauer: In diesem Fall hat der EuGH entschieden,
dass auch eine Frau, die zunächst in Österreich erwerbstätig war, sich in der Folge dann
ausschließlich der Kindererziehung gewidmet hat und diese Kindererziehung in Belgien
fortsetzt, Anspruch auf Ersatzzeiten nach § 227a ASVG wegen Kindererziehung hat. Dies
gilt auch für Kindererziehungszeiten vor dem EU-Beitritt Österreichs.
Der Verfassungsgerichtshof hat in den Verfahren der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte sowie Apotheker gegen Bescheide der SVA der gewerblichen Wirtschaft über die
Festsetzung der Höhe der Sozialversicherungsbeiträge gemäß § 8 FSVG (FreiberuflerSozialversicherungsgesetz) entschieden, dass der in § 8 FSVG normierte Beitragssatz
von 20% der Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung gegenüber dem Beitragssatz
nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) von 15% nicht verfassungswidrig ist.
- 100 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
6
Gesundheit
6.1
European Health Forum Gastein
Im Jahr 2002 fördert das Land Salzburg das European Health Forum Gastein (EHFG) als
wichtige Initiative für die Profilierung unseres Landes als europäisches Kompetenzzentrum
für Gesundheitsfragen mit insgesamt €€EUR 7.267,00 (Gesundheitsressort).
6.2
Suizidpräventionsprojekt
Weiters unterstützt das Land ein Suizidpräventionsprojekt im Jahr 2002 mit insgesamt
€ 109.009,00. Für das Jahr 2002 war beabsichtigt, dieses Präventionsprojekt auf weitere
EU-Länder auszudehnen, um gemeinsam die Ursachen für Selbstmorde und Einstellungen zum Leben zu erforschen. Leider wurden laut Herrn Oberarzt Dr. Fartacek die bisher
gestellten Anträge an die zuständige EU-Generaldirektion abgelehnt. Ein neuerlicher Antrag wird im Spätherbst 2002 gestellt.
7
Die Zukunft unserer Land- und Forstwirtschaft
7.1
Entwicklung
Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des österreichischen Planes zur Entwicklung
des ländlichen Raumes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates wird vorgenommen.
7.2
LEADER + INTERREG III:
Ebenso wird die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiativen LEADER + sowie INTERREG III
in Zusammenarbeit mit der Abteilung 15 vorgenommen.
7.3
Mitarbeit in den zuständigen Gremien auf Bundesebene
Die Mitwirkung erfolgt in den zuständigen Gremien auf Bundesebene bei der Ausgestaltung der EU-kofinanzierten Förderprogramme und Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen, Arbeitspapieren, etc. von europäischer Relevanz im Zuge des gesetzlich vorgesehenen Konsultationsverfahrens (z.B. Beurteilung der Mid-Term-Review der
Agenda 2000 durch die EK nach erfolgter Vorlage im Juli 2002).
7.4
Nutztierschutzgesetz
In Absprache mit der Fachabteilung Legislativ- und Verfassungsdienst (0/1) wird überprüft,
ob die Bestimmungen des Nutztierschutzgesetzes allen einschlägigen EU-Richtlinien entsprechen. Sollte sich ein entsprechender Anpassungsbedarf ergeben, ist beabsichtigt, das
Salzburger Nutztierschutzgesetz zu novellieren.
- 101 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
7.5
Bodenschutzstrategie
Im Zusammenhang mit der Bodenschutzstrategie der EU wird sich (auch ohne eigene EURahmenrichtlinie) im Bereich der Vereinheitlichung der Monitoringsysteme, der Bereitstellung vergleichbarer Daten etc., ein erweitertes Arbeitsgebiet im Bereich des Bodenschutzes ergeben.
8
Lebensraum Salzburg
8.1
Nationalpark Hohe Tauern
Interreg III B – Alpenprogramm
Der Nationalpark Hohe Tauern hat in Zusammenarbeit mit dem Netzwerk alpiner Schutzgebiete die Projekte „GYP/ALPS – Wiedereinbürgerung der Bartgeier in den Alpen“ und
„Habitalp – Alpine Habitatvielfalt zur Förderung aus den EU-Mitteln des InterregAlpenraum-Programms angesucht und erhoffet positive Beschlüsse des Lenkungsausschusses.
Geplant ist die Durchführung eines alpenweiten Steinbockprojektes. Dieser Antrag muss
noch ausgearbeitet werden.
Interreg III A – Österreich-Italien:
Zur Förderung im Rahmen des Interreg III A Programmes Österreich-talien wurden bisher
die Projekte „Aquadidaktik“ und „Steinadlermonitoring“ eingereicht.
EU-Charta für nachhaltigen Tourismus
An der Umsetzung der EU-Charta für nachhaltigen Tourismus, diese Auszeichnung wurde
von Europarc an den Nationalpark Hohe Tauern verliehen, wird in Zusammenarbeit mit der
Ferienregion Nationalpark Hohe Tauern und den Partnerländern Kärnten und Tirol fleißig
gearbeitet.
Netzwerk alpiner Schutzgebiete:
Der Nationalpark Hohe Tauern arbeitet ganz intensiv im Netzwerk alpiner Schutzgebiete
mit. Ein Erfolg davon ist u. a. auch in der Einreichung der o.a. Interreg III B – Projekte zu
sehen.
8.2
Umsetzung von EU-Richtlinien - UVP
Im nächsten Jahr werden entscheidende Gespräche auf Ebene der Verbindungsstelle der
Bundesländer zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Prüfung der Umweltauswirkungen
von Plänen und Programmen stattfinden. In diesen Gesprächen sind die Umweltabteilungen federführend, die Abteilung 7 hat vor, sich hier verstärkt einzubringen, da maßgebliche
Instrumente der Raumplanung betroffen sind.
8.3
Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Der in Kürze im Vermittlungsausschuss zwischen Rat und Europäischem Parlament diskutierte Richtlinienentwurf sieht unter anderem – ähnlich der Verpackungsrichtlinie – kostenlose Rücknahme- und Sammelsysteme für Elektro-Altgeräte sowie Sammel- und Verwer-
- 102 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
tungsquoten vor. Derzeit läuft im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ein Projekt zur Evaluierung möglicher Finanzierungsmodelle im Hinblick auf die Umsetzung. Die Länder sind im Projektbeirat durch einen
gemeinsamen Ländervertreter vertreten.
8.4
EU-Verordnung über Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr
bestimmte tierische Nebenprodukte
Die als Reaktion auf die Maul- und Klauenseuche und Schweinepest geplante Verordnung, die in Kürze im Vermittlungsausschuss diskutiert werden wird, enthält strengste Anforderungen an Sammlung, Transport und Behandlung von tierischen Nebenprodukten
und Speiseabfällen. Die Verordnung bringt für die Abfallwirtschaft beträchtliche Auswirkungen mit sich. Das im Land Salzburg aufgebaute System der kommunalen Bioabfallsammlung könnte aufgrund der hohen Umstellungskosten nicht mehr aufrecht erhalten werden,
ein Beitrag zur angestrebten Lebensmittel- bzw. Futtermittelsicherheit würde jedoch durch
die auch für Minimalmengen tierischer Reste aufgestellten, komplizierten Regeln nicht erreicht. Derzeit wird eine Ausnahme für Küchen- und Speiseabfälle erörtert. Weiters wird im
Zusammenhang mit dem in der Schweinepest-Richtlinie enthaltenen Verfütterungsverbot
von Sautrank eine vierjährige Übergangsfrist gefordert, da sich ansonsten ab 1.11.2002
mangels geeigneter Anlagen im Land Salzburg für die Entsorgung massive Probleme ergeben und eine Inanspruchnahme illegaler bzw. ungeeigneter Entsorgungswege zu befürchten ist (Kanal, Biotonne).
8.5
len
Richtlinie betreffend die biologische Behandlung von biologisch abbaubaren Abfäl-
Im Zusammenhang mit den Anforderungen in der Deponierichtlinie soll die biologische
Behandlung von Bioabfällen in der europäischen Union harmonisiert werden. Vorgesehen
sind spezielle Hygieneanforderungen bei der Behandlung, verschiedene Umweltqualitätsklassen für das Produkt „Kompost“ und Bestimmungen zur Ausbringung auf Flächen. Welche Auswirkungen, der derzeit erst als Entwurf vorliegende Vorschlag der Europäischen
Kommission im Hinblick auf die österreichische Kompostverordnung haben wird, ist noch
unklar, Österreich bemüht sich jedoch um die Aufnahme der österreichischen Regelungen.
8.6
Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen, die beim Aufsuchen, Gewinnen,
Aufbereiten und Lagern von Mineralien entstehen
In Ergänzung zur Abfallrahmen- bzw. Deponierichtlinie sollen für die Betreiber von Bergwerken und Steinbrüchen spezielle Anforderungen in Bezug auf die Bewirtschaftung von
Abfällen („Abfallmanagement“) vorgeschrieben werden. Weiters sind spezielle Bestimmungen zur Stilllegung und Nachsorge sowie Regelungen zur Vermeidung schwerer Unfälle vorgesehen.
8.7
Änderung der Verpackungsrichtlinie
Der Vorschlag der Europäischen Kommission beinhaltet im Wesentlichen Regelungen zu
den Verwertungsquoten für Verpackungen. Im Gegensatz dazu geht das Europäische Parlament in seinen Änderungsvorschlägen weit über die Vorschläge der Kommission hinaus
- 103 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
und fordert Regelungen insbesondere in den Bereichen: Systematisierte Betrachtung von
Umweltauswirkungen („Ökobilanzen“), Vermeidungsmaßnahmen und Produktverantwortung. Auch die von der Kommission vorgeschlagenen Verwertungs-Höchstquoten werden
vom Parlament abgelehnt.
8.8
Klärschlamm-Richtlinie
Schon seit geraumer Zeit arbeitet die Europäische Kommission an einer Überarbeitung
der Richtlinie über die Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG).
Es ist beabsichtigt, die längst überholten Regeln für die Verwertung von Klärschlamm unter anderem dahingehend anzupassen, dass der Anwendungsbereich auf alle Böden erweitert wird und verbesserte Behandlungsstandards für Schlämme sowie die sonstigen
Bedingungen für die Verwendung auf Böden festgelegt werden. Weiters ist auch eine Anpassung der Konzentrationsgrenzwerte für Schwermetalle vorgesehen. Inwieweit damit
ein allfälliger Anpassungsbedarf im Salzburger Bodenschutzrecht von Nöten ist, ist derzeit
noch nicht abschätzbar.
8.9
Bodenschutz-Rahmenrichtlinie
Aufbauend auf der Mitteilung der Europäischen Kommission „Hin zu einer spezifischen
Bodenschutzstrategie“, die eine zusammenfassende Darstellung der Ist-Situation von Bodenschutz in Europa beinhaltet, ist auf Vorschlag Belgiens angedacht, eine Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz auszuarbeiten. Diese sollte eine gemeinsame Grundlage für die
Bewertung (und Lösung) von Bedrohungen für Böden durch Aktionspläne sein.
8.10 Vierte Tochterrichtlinie
In den zuständigen Fachgremien der Europäischen Kommission wird derzeit an einer vierten Tochterrichtlinie zur Luft-Rahmenrichtlinie gearbeitet. In dieser sollen für Cadmium,
Arsen, Nickel und Benz-a-pyren Messungen und Immissionsgrenzwerte vorgesehen werden. Auch für Quecksilber werden regelmäßige Messungen diskutiert.
8.11 Review zur ersten Tochterrichtlinie
In der Europäischen Kommission laufen die Arbeiten zur Erstellung eines Berichtes über
die Erfahrungen betreffend die Anwendung der ersten Tochterrichtlinie zur LuftRahmenrichtlinie. Aller Voraussicht nach werden die in der Stufe 2 (1.1.2010) vorgesehenen strengeren Grenzwerte für Feinstaub (PM10) aufgrund der Probleme betreffend die
Einhaltung der derzeit geltenden höheren Grenzwerte nicht für verbindlich erklärt werden.
8.12 Weißbuch zur zukünftigen Chemikalienstrategie
Kernstück der Strategie ist – abgestuft nach der Gefährlichkeit der Stoffe – ein neues Registrierungs-, Evaluierungs- bzw. Zulassungsverfahren (sog. REACH-System). Weiters
wird im Zuge der Neuordnung des EU-Chemikalienrechts überlegt, als neues EU-weit verbindlich geltendes Einstufungs- und Kennzeichnungssystem das so genannte „GHS –
Globally Harmonized System“ zu übernehmen und Doppelgleisigkeiten (z.B. unterschiedli-
- 104 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
che Kennzeichnung nach Chemikaliengesetz und Gefahrgutbeförderungsrecht) zu verhindern.
8.13 Neuer EU-weiter Überprüfungsschwerpunkt - ECLIPS
Im Zuge dieses EU-Projektes, an welchem auch die Chemikalieninspektoren des Landes
Salzburg teilnehmen werden, sollen verstärkt die Einstufung, Kennzeichnung und die Sicherheitsdatenblätter von insbesondere Reinigungs- und Waschmittel sowie Baumaterialien kontrolliert werden.
8.14 Implementierung der Aarhus-Konvention
Unter Zugrundelegung des internationalen Aarhus-Übereinkommens über den Zugang zu
Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang
zu Gerichten in Umwelt Angelegenheiten ist zum einen eine komplette Neufassung der
Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, zum anderen eine
Richtlinie betreffend die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter
umweltbezogener Pläne und Programme, mit der IPPC- und UVP-Richtlinie abgeändert
werden soll, geplant. Auf Grundlage eines Arbeitsdokumentes der Europäischen Kommission soll demnächst ein weiterer Richtlinienvorschlag betreffend den Zugang von bestimmten Mitgliedern der Öffentlichkeit (Betroffene, NGO´s) zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vorgelegt werden.
8.15 Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Kernelement der Richtlinie ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, strategische Lärmkarten für Große Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie in späteren Jahren Aktionspläne zur Lärmminderung zu erstellen. Die Richtlinie wird in Kürze im
Amtsblatt veröffentlicht. Für die Länder resultieren im Hinblick auf die Erstellung der Lärmkarten in den ersten Jahren beträchtliche Kosten, deren genauer Anteil aufgrund der noch
zu klärenden Zuständigkeitsfragen derzeit noch nicht abschätzbar ist. Durch die zukünftig
zu setzenden Maßnahmen zur Lärmsanierung ergeben sich voraussichtlich, insbesondere
in der Raumordnung, auch Umsetzungserfordernisse für die Länder.
- 105 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
8.16 Richtlinie über Umwelthaftung
Der vorliegende Vorschlag einer Richtlinie über Umwelthaftung beinhaltet im Gegensatz
zum zuvor von der Europäischen Kommission herausgegeben Weißbuch, in welchem
noch von einem zivilrechtlichen Haftungsprinzip ausgegangen worden war, einen primär
öffentlich-rechtlichen Ansatz, der die Vorbeugung und Sanierung von bestimmten Umweltschäden zum Ziel hat. Da im Entwurf zahlreiche Ausnahmen von der „Verursacherhaftung“
vorgesehen sind, wird sich daraus eine beträchtliche, nicht abschätzbare Kostenbelastung
für den öffentlichen Sektor ergeben. Der Richtlinien-Entwurf berührt auch Landesgesetzgebungskompetenzen, insbesondere im Bereich des Naturschutzes. In einer gemeinsamen Länderstellungsnahme an den Bund wurde zum Ausdruck gebracht, dass dem vorliegenden Vorschlag aus Sicht der Länder nicht zugestimmt.
8.17 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gewässerschutz – aktive Nachbarschaftspolitik
Beurteilung der wasserbaulichen Sanierungsvarianten der Unteren Salzach durch Experten für Gewässerökologie und Naturschutz aus Bayern, Oberösterreich und Salzburg.
Im Herbst 2002 beginnen auf bayerischer und österreichischer Seite die Behördenverfahren zur Beurteilung der Auswirkungen der geplanten Maßnahmenvarianten zur Sanierung
der Salzach im Freilassinger und Tittmoninger Becken.
Auf der Basis der im Ökologieband von der Expertengruppe der ad hoc Arbeitsgruppe
WRS erarbeiteten Bewertungsmethodik werden die einzelnen Maßnahmevarianten im
Hinblick auf Ihre Einwirkungen auf das Gewässersystem und im Hinblick auf Ihre ökologischen und naturschutzfachlichen Verbesserungen für das Gewässersystem und die
Flussaue von den Sachverständigen des Gewässer- und Naturschutzes bewertet werden.
Aus dieser Bewertung wird sich die Reihung der vorgelegten Maßnahmenvarianten hinsichtlich der bestmöglichen Umsetzung der ökologischen Sanierungserfordernisse im
Flusssystem nach der WRRL sowie hinsichtlich der größtmöglichen Schonung bzw. Stärkung des Gewässerökosystems durch die Umbauarbeiten nach der FFH- und Natura 2000
– Richtlinie ergeben.
8.18 Gemeinsamer Ländervertreter Oberflächengewässer
Zum Themenkreis „Zustandsbewertung der Oberflächengewässer nach der EU-WRRL“ ist
ein Mitarbeiter des Gewässerschutzes als gemeinsamer Ländervertreter bestellt. Die raschen umfassenden Informationen aus dieser Tätigkeit werden unverzüglich des Landesinteressen zugänglich gemacht.
8.19 Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Österreich
Salzburgs Interessen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Österreich
werden von den Experten des Gewässerschutzes und des Wasserrechts nachdrücklich
wahrgenommen.
Anfang 2001 wurde der Arbeitskreis Recht – Administration – Ökonomie eingerichtet, welcher sich aus Experten auf Beamtenebene aus den österreichischen Bundesländern und
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zusammensetzt. Die Aufgabe dieses Arbeitskreises ist es, einen konkreten Vorschlag für die
richtliniengemäße Umsetzung der rechtlichen und administrativen Strukturen der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht auszuarbeiten.
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind Neuerungen bzw. eine Anpassung des Österreichischen
Wasserrechtes in folgenden Bereichen zu erwarten:
Überprüfung und Adaptierung der Überwachungs- bzw. Monitoringbestimmungen.
Verankerung der angeführten Umweltziele gem. Art. 4 iVm. Annex V sowie der in Art. 4
angeführten Fristen, einschließlich jener für eine stufenweise Umsetzung.
Verankerung von Grundsätzen über eine Flussgebietsplanung, einschließlich der
Vorgaben über Maßnahmeplanung
Überprüfung und Adaptierung von Bewilligungs- und Überprüfungstatbeständen im
Wasserrechtsgesetz bzw. in anderen Materiengesetzen.
Prüfung eines Handlungsbedarfes im Bereich Emissionsbegrenzung nach dem kombinierten Ansatz, einschließlich Produktbezogener Regelungen.
Verankerung eines Verfahrens für die Öffentlichkeitsbeteiligung unter Bedachtnahme
auf neue allgemeine gemeinschaftsrechtliche Regelungen für Planungen.
Prüfung und Verankerung von Bestimmungen über flankierende ökonomische Instrumente.
Prüfung und Verankerung von Bestimmungen betreffend Schutzgebiete.
Überprüfung der Grundlagen für die Datenübermittlung.
Der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie liegt ein sehr knapper Zeitplan zugrunde, wobei der 22.12.2003 als Endtermin für die Erlassung der erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um den Anforderungen der Richtlinie nachkommen zu können, als erster wesentlicher Zeitpunkt zu beachten ist.
Für die Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen ist folgender Zeitplan vorgesehen:
1.7.2002: Fortsetzung Kompatibilitätsprüfung in der Bund – Länderexpertenarbeitsgruppe als Grundlage für die Ausarbeitung eines Entwurfes für eine Novellierung des
Wasserrechtsgesetzes.
23./24.10.2002: Workshop bei dem die Ergebnisse der Arbeitskreise A – E präsentiert
werden.
Ende Oktober 2002: Einleitung des Begutachtungsverfahrens.
11.11.2002: Fortsetzung der Umsetzungsarbeiten.
Dezember 2002: Voraussichtliche Einbringung in den Ministerrat.
8.20 Natura 2000
Nach Anpassung der naturschutzrechtlichen Vorschriften an die gemeinschaftsrechtlichen
Regelungen, insbesonders jene der Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG mit der 2001
erfolgten Novellierung der Salzburger Artenschutzverordnung sowie der Novellierung des
Salzburger Naturschutzgesetzes (LGBl. Nr. 1/2002) wird schwerpunktmäßig an der gemäß
Vorgaben der Europäischen Kommission ergänzenden Ausweisung von Natura 2000Gebieten gearbeitet.
Bereits bisher wurde in Kooperation mit den Grundeigentümern sowohl flächenmäßig als
auch qualitativ ein ansehnlicher Bestand an Schutzgebieten erreicht. Auf Grund der Ergebnisse des abschließenden biographischen Seminars für die alpine Region (Brüssel,
Herbst 2001) und der bilateralen Konsultationen Österreichs mit der Europäischen Kommission vom 26.6.2002 besteht jedoch für einzelne Habitattypen und Arten ein – wenn
auch geringer – zusätzlicher Nominierungsbedarf.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Diesem soll primär durch die Ausweisung der künftigen Europaschutzgebiete „UntersbergVorland“ und „Zinkenbach-Karlgraben“ entsprochen werden.
Nach Abschluss der Gebietsnominierungen wird den Bereichen Management und Monitoring zur inhaltlichen Implementierung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechendes Augenmerk zu widmen sein. Hiezu wird auch die Durchführung diesbezüglicher
wissenschaftlicher Studien erforderlich sein. Soweit zweckdienlich und erforderlich wird
hierfür eine bundesweite Zusammenarbeit, wie beispielsweise beim geplanten BundBundesländer-Kooperationsprojekt mit dem Umweltbundesamt zur Abklärung des günstigen Erhaltungszustandes einzelner Biotoptypen und Arten, gesucht werden.
8.21 LIFE-Projekte
Im Anschluss und unter Nutzung der beim LIFE–Projekt Wenger Moor gewonnenen Erfahrungen soll versucht werden, auch für die zielorientierte Entwicklung des bereits als Vogelschutzgebiet gemäß Richtlinie 79/409/EWG nominierten künftigen Europaschutzgebietes
„Weidmoos“ ein LIFE–Projekt zu akquirieren.
Eine intensive Kooperation mit den Gemeinden, Grundeigentümern und Nutzungsberechtigten wird als unabdingbar angesehen.
8.22 Europarat
Eine weitere aktive Beteiligung an naturschutz- und landschaftsbezogenen Aktivitäten des
Europarates, vor allem im Zusammenhang mit dem europäischen Naturschutzdiplom
(Krimmler Wasserfälle), dem europäischen Netzwerk biogenetischer Reservate und der
Paneuropäischen Strategie für biologische und landschaftliche Vielfalt wird angestrebt.
8.23 Alpenkonvention
Nach Ratifizierung der Alpenkonvention und Inkrafttreten der Protokolle wird die Implementierung des Naturschutzprotokolls als wichtiger Schritt zur Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips auch in diesem Bereich angesehen.
Grundsätzlich wird es als wesentlich angesehen, entsprechende Implementierungsschritte, vor allem in Fragen des Transitverkehrs, auch in den übrigen Vertragsstaaten der Alpenkonvention, vor allem aber seitens der Europäischen Union selbst zu setzen.
Die Geltendmachung des von der Alpenkonvention erfassten Raumes als „sensibles Gebiet“ im Sinne der EU-Wegekosten-Richtlinie wird dabei durch das Vorhandensein einer
Reihe von Schutzgebieten mit internationalem Status (Natura 2000-Gebiete, Europäische
Biogenetische Reservate) sowie die mit Hilfe der Salzburger Biotopkartierung eindeutig
beleg- und darstellbare Reichhaltigkeit an Biodiversität gerade im Salzburger Alpenraum
unterstützt.
8.24 Wasserwirtschaft
Einen Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit im Bereich der Wasserwirtschaft wird die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) bilden. Bei der Bewertung der
Fließgewässer in Bezug auf ihren morphologischen und ökologischen Zustand wird sei-
- 108 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
tens des Landes die Aufmerksamkeit darauf zu richten sein, dass daraus keine Verpflichtungen erwachsen, die weder finanziell leistbar noch politisch durchsetzbar sind.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht erfolgt durch den Bundesgesetzgeber (Wasserrechtsgesetz). Die Vollziehung wird nach jetzigem Informationsstand
zum überwiegenden Teil im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung dem Landeshauptmann übertragen werden.
Die Inanspruchnahme von EU-Förderungen für wasserwirtschaftliche Projekte und Maßnahmen wird weiterhin angestrebt.
8.25 European Energy Award
Das Projekt zielt auf eine Ausweitung des erfolgreichen „European Energy Award“ auf den
gesamten Alpenraum sowie auf die Überführung der bestehenden Energielabels „e5“ und
„Energiestadt“ auf den neuen Europäischen Standard ab.
Grundlegende Ziele sind:
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Effizienter Mitteleinsatz für Energieeffizienz und sanfte Mobilität durch eine erprobte
Organisationsform.
Vernetzung und Integration auf Gemeindeebene im Alpenraum.
Stärkung der nachhaltigen Entwicklung im Alpenraum durch effizienten Ressourceneinsatz (Umwelt) und regionale Wirtschaftsbelebung (Wirtschaft-Sozial).
Verbesserung der Erreichbarkeit durch Mobilitätsmanagementmaßnahmen.
Vorbildwirkung durch die teilnehmenden Gemeinden als Basis für eine weitergehende
Dissemination.
Anreize zur Verbesserung der Gemeinden durch Benchmarking und Auszeichnung.
Bewusstsein schaffen für das Handlungspotenzial auf lokaler Ebene im Bereich Nachhaltigkeit.
Beitrag zur Umsetzung der Alpenkonvention mit Schwerpunkt auf Energie- und Verkehrsprotokoll.
Erwartet werden folgende Ergebnisse:
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•
Überführung der bestehenden „e5“ und „Energiestadtgemeinden“ in die Systematik des
„European Energy Award“.
Akquisition und Ausbildung von Programmträgern in neuen Regionen des Alpenraums.
Akquisition und Zertifizierung von mindestens 20 engagierten Gemeinden aus dem
Alpenraum.
Aufbau von regionalen Strukturen für eine dauerhafte Betreuung von Programmgemeinden und Weiterverbreitung des European Energy Award in den neuen Regionen und
Nationen.
Durchführung eines Benchmarks unter den nach European Energy Award-Standard
zertifizierten Gemeinden.
Adaptierung des Maßnahmenkatalogs an die nationalen Rahmenbedingungen in Italien
und Frankreich und Deutschland.
Übersetzung der Programmunterlagen auf Italienisch und Französisch.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
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Initiierung eines alpenweiten Erfahrungsaustauschs zwischen den Programmgemeinden.
(Weiter)Entwicklung von Materialien zur Information und Betreuung von Programmgemeinden (Informationsmaterialien über das eea-Programm, Best-Practice-Katalog mit
neuen Beispielen aus der Alpenregion).
8.26 NAVIS
Das Projekt schreitet voran. Die Bauarbeiten für die Phase 1 der Strecke Salzburg-Golling
wurden eingeleitet. Für den Abschnitt Salzburg – Staatsgrenze, der in Stufe 1 a des Österreichischen Generalverkehrsplanes gereiht ist, wird um die Jahreswende 2002/2003 die
eisenbahnrechtliche Einreichung erwartet. Bemühungen um die Errichtung des dritten
(Nahverkehrs-) Gleises auch auf bayerischer Seite (bis Freilassing) sind im Gange.
8.27 Magistrale für Europa, HL Attnang/Puchheim - Salzburg
In der „Oberndorfer Resolution“ vom 27.2.2002 wurde von den Unterzeichneten, darunter
der Landeshauptmann von Salzburg und der Bayerische Verkehrsminister, nachdrücklich
auf den Ausbau der Magistrale gedrängt. Auf österreichischer Seite laufen Bemühungen,
Lösungen für die Strecke Attnang/Puchheim – Salzburg - insbesondere aber für den Abschnitt Seekirchen – Salzburg - zu finden.
8.28 Projekt „Autofreier Tourismus“
Der erste Teil der Phase 2 wurde, nach großen Erfolgen in der Phase 1, bei der EU eingereicht. Die Nächtigungszahlen in Werfenweng haben sich im Vergleichsmonat Mai
(2001/2002) um etwa 100% erhöht. Durch Einsatz alternativer, umweltfreundlicher Verkehrsmittel wird ein Beitrag zum „Sanften Tourismus“ geleistet.
8.29 Salzburger Landesmobilitätskonzept
Das Mobilitätskonzept des Landes erfordert eine verstärkte und grenzüberschreitende
Verknüpfung von Raum- und Mobilitätsplanung.
Ein wesentlicher Aktionsbereich des Landes bildet die Gestaltung des Verkehrssystems im
grenzüberschreitenden Siedlungs- und Wirtschaftsraum der Euregio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein.
9
Gemeinden
10
Salzburg in Österreich
11
Salzburg in der EU
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
11.1 Bürgerinformation - Info Point Europa im Bürgerbüro des Landes
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Organisation und Durchführung eines zweitägigen Info- und Arbeitstreffen aller Österreichischen Carrefours.
Am 8. Mai: Informationsstand auf dem Schrannenmarkt zum Schwerpunktthema
„Erweiterung der EU“ in Zusammenarbeit mit dem Landes-Europabüro und dem Salzburger Bildungswerk.
Gemeinsame Betreuung eines EU-Informationsstandes zum Thema Osterweiterung
mit dem Landes-Europabüro bei einer großen Informationsveranstaltung der „ÖsterreichPlattform“ der Österreichischen Bundesregierung. Bei dieser Veranstaltung bestand für die
Bevölkerung nicht nur die Möglichkeit sich zu informieren, sondern konnte auch mit Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Bankenwesen diskutieren.
Regelmäßige Informationen über EU-Jobs, teils telefonisch, teils schriftlich über den
Verteiler.
Verteilung und Versendung von Info-Materialien an Schulen, Banken, Erwachsenenbildungseinrichtungen und Privatpersonen speziell zum Thema Euro und Erweiterung.
Durchführung eines Euro-Quizspieles gemeinsam mit dem Landespressebüro. Dabei
gab es interessante Spiele zum Thema Euro zu gewinnen.
Die in der Servicestelle im täglichen Umgang mit den Bürgern gewonnenen Erfahrungen zeigen nach wie vor großen Informationsbedarf an Basiswissen zur Europäischen
Union in der breiten Bevölkerung, sodass zweifellos bei den 2003 zu setzenden Aktivitäten
zusätzlich zu dem Schwerpunktthema „Erweiterung der EU“ die weitere Intensivierung und
vor allem Regionalisierung der Vermittlung von Grundkenntnissen und Erkennen von Zusammenhängen in Europa-Fragen Priorität haben wird.
Die jährlich zum Europatag am 9. Mai stattfindende „Europa-Woche“ wird wieder zum
Anlass genommen werden, in Kooperation mit anderen in Salzburg eingerichteten EuropaServicestellen (Landes-Europabüro, Salzburger Bildungswerk usw.) sowie in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Wien Informationsveranstaltungen sowohl zu Schwerpunktthemen als auch allgemeinen Themenbereichen zur Europäischen Union durchzuführen.
In einer gemeinsamen Aktion aller Info-Points Europa Österreichs wird ein Folder mit
Informationen zu speziellen für Österreich interessanten Themen und zu den Info Points
erstellt.
Umstrukturierung der Homepage der Info-Points Europa Österreichs. Neue Inhalte
werden eingefügt sowie eine optische Neugestaltung durchgeführt.
Voraussichtlich wird mit Unterstützung der Europäischen Kommission ein weiteres
Projekt mit Schülern gestartet werden. Geplant ist zum Thema Erweiterung mit mehreren
Schulklassen aus dem Bundesland Salzburg eine Quizshow zu organisieren. Ziel soll die
spielerische Vermittlung von Inhalten und Zusammenhängen sein, um damit auch eine
breitere Basis der Akzeptanz der Erweiterung der EU zu erreichen.
11.2 Analyse der Auswirkungen der EU-Osterweiterung
Der Landesstatistische Dienst arbeitet an einem Grundlagenprojekt im Zusammenhang
mit der EU-Erweiterung mit.
Mitwirkung im Projekt "Preparity", einem internationalen Forschungsprojekt (Projektkoordinator für Österreich: Senatsrat Dipl.-Ing. Walter Stöckl/Magistratsdirektion Wien; Projekt-
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
bearbeiter für Österreich: Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung), das die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf Österreich und auf die Bundesländer (ohne Tirol und Vorarlberg) aufzeigt und die politisch Verantwortlichen in den Regionen
an der mitteleuropäischen EU-Außengrenze auf die EU-Erweiterung vorbereitet.
Die Abschlussberichte wurden erstellt und die Ergebnisse vom Leiter des Österreichischen
Instituts für Wirtschaftsforschung, Prof. Dr. Helmut Kramer, am 18. Jänner 2002 beim Zukunftsdialog "Salzburg in Europa und die Zukunft der Europäischen Union" präsentiert.
Seitens des Landes Salzburg wurde die Bereitschaft bekundet, in einem diesbezüglichen
Folgeprojekt, das sich mit der Evaluierung der getroffenen Aussage sowie der "empirischen Begleitung" des Beitrittsprozesses befassen soll, mitzuwirken.
11.3 Salzburg im EU-Vergleich
Erstellung der Publikation "Salzburg-Österreich-EU; ein Vergleich statistischer Daten": Auf
58 Seiten wurden aus den wichtigsten Bereichen ausgewählte statistische Daten in tabellarischer, grafischer Form präsentiert und wurden die Ergebnisse kommentiert.
Dabei wurde besonderer Wert auf eine gefällige Darstellung gelegt, um den Zugang zu
den "trockenen statistischen" Informationen zu erleichtern.
11.4 Interne Revision
Derzeit wird die Prüfung von vier Förderprojekten aus den Programmen Ziel 2 bzw Phasing out mit genehmigten Projektkosten von insgesamt 5.792.369,52 € vorbereitet.
Diese betreffen die Maßnahme Verbesserung und Modernisierung des wintertouristischen
Infrastrukturangebotes aus dem Schwerpunkt Tourismus und Freizeitwirtschaft, die Maßnahme Kooperations- und Innovationsprojekte in programmspezifischen Schwerpunktbereichen aus dem Schwerpunkt Produktionssektor und produktionsnahe Dienstleistungen,
die Maßnahme Regionalmanagement aus dem Schwerpunkt Regionalentwicklung und die
Maßnahme sonstige Ausgaben im Rahmen der technischen Hilfe aus dem Schwerpunkt
Technische Hilfe.
Die einzelnen Projekte befinden sich in den Bezirken (Gemeinden) Stadt Salzburg, Tennengau (Abtenau/Annaberg), Lungau (Mauterndorf) und Pinzgau (Zell am See).
Weiters ist die Prüfung eines Förderprojektes aus dem Programm Interreg III in Aussicht
genommen.
11.5 Anpassung bzw. Ergänzung des Landesrechts
Dienstnehmerschutz:
Auf der Grundlage des Bediensteten-Schutzgesetzes, LGBl Nr 103/2000, in dem die
Rahmenrichtlinie 389 L 0391 sowie teilweise die auf Grund dieser Rahmenrichtlinie erlassenen Einzelrichtlinien umgesetzt wurden, werden zur Fortsetzung der Rechtsumsetzung
nachstehende Verordnungen zu erlassen sein:
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Verordnungen über Arbeitsstätten und Baustellen gemäß § 27
Verordnungen betreffend Arbeitsmittel- und Arbeitsstoffe gemäß § 29 sowie Gesundheitsuntersuchungen gemäß § 37
Chemische Arbeitsstoffe-Verordnung (inklusive Karzinogene) gemäß den Richtlinien
98/24/EG, 91/322/EWG, 96/94/EG und 90/394/EWG
Verordnung über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Richtlinie 89/655/EWG)
Verordnung betreffend Baustellen (Richtlinie 92/57/EWG)
Verordnung über den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern, Die Vinylchloridmonomer ausgesetzt sind (Richtlinie 78/610/EWG)
Verordnung betreffend die Gefährdung durch metallisches Blei und seine Ionenverbindungen am Arbeitsplatz (Richtlinie 82/605/EWG)
Verordnung betreffend die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz (Richtlinie
83/477/EWG)
Verordnungen über Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze gemäß § 44
Verordnung betreffend die Handhabung von Lasten (Richtlinie 90/269/EWG)
Verordnung betreffend Lärm (Richtlinie 86/188/EWG)
Verordnung betreffend persönliche Schutzausrüstungen (Richtlinie 89/656/EWG)
Verordnung betreffend Jugendarbeitsschutz (Richtlinie 94/33/EG)
Landwirtschaftliche Nutztiere:
Das Nutztiergesetz, LGBl Nr 76/1997, in der Fassung LGBl Nr 46/2001 ist auf Grund der
nachfolgend angeführten EU-Bestimmungen zu ergänzen. Diese Bestimmungen werden
teils im Gesetz, teils in auf der Grundlage dieses Gesetzes zu erlassenden Verordnungen
umzusetzen sein:
Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen
Richtlinie 2002/4/EG der Kommission vom 30. Jänner 2002 über die Registrierung von
Legehennenbetrieben gemäß Richtlinie 1999/74/EG des Rates
Richtlinie 2001/88/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 zur Änderung der Richtlinie
91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
Richtlinie 2001/93/EG der Kommission vom 9. November 2001 zur Änderung der
Richtlinie 91/630/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen
Entscheidung der Kommission vom 24. Februar 1997 zur Änderung des Anhangs der
Richtlinie 91/629/EWG über Mindestanforderungen für den Schutz von Kälbern
- 113 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
a.
b.
c.
d.
Umweltschutz:
Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über integrierte Vermeidung und
Verminderung der Umweltverschmutzung:
Diese Richtlinie ist für den (theoretischen) Zuständigkeitsbereich des Landes für folgende
Anlagen, soweit diese nicht in die Kompetenz des Bundes zur Gesetzgebung insbesondere betreffend gewerbliche Betriebsanlagen und Abfallbehandlungsanlagen fallen, umzusetzen:
Feuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von über 50 MW
Anlagen zur Intensivhaltung und Aufzucht von Geflügel oder Schweinen mit mehr als
40.000 Plätzen für Geflügel, 2.000 Plätzen für Mastschweine oder 750 Plätzen für Säue
Anlagen zum Schlachten mit Schlachtkapazität (Tierkörper) von mehr als 50 t pro Tag
Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen mit
einer Verarbeitungskapazität von mehr als 10 t pro Tag
Jagd und Fischerei:
Adaptierung der entsprechenden Verordnungen auf Grund der Novelle des Salzburger
Jagdgesetzes im Jahr 2002. Damit erfolgt auch eine Überprüfung der jagdgesetzlichen
Verordnungen auf Übereinstimmung mit den EU-Richtlinien, insbesondere mit der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie.
2.
Ausweisung
von
Habitatund
Biotopschutzgebieten
bzw
von
WildEuropaschutzgebieten
Im Hinblick auf an Brüssel gemeldete Natura 2000-Gebiete sind jene Schutzgebiete, welche jagdgesetzliche Schutzzwecke aufweisen, nach dem Salzburger Jagdgesetz durch
Verordnungen auszuweisen und näher zu determinieren.
3.
Anpassung der Fischereiverordnungen an das neue Fischereigesetz 2002
Im Hinblick auf das neue Fischereigesetz 2002 werden auch die Fischereiverordnungen
an dieses Gesetz angepasst werden. Damit erfolgt auch eine Anpassung der Fischereiverordnungen an die einschlägigen EU-Richtlinien.
1.
11.7
Aktionsplan e-Europe 2002 – Umsetzung in Salzburg
Am 21./22. Juni 2002 wurde auf dem Europäischen Rat von Sevilla der Bericht zum Aktionsplan eEurope 2005 zur Kenntnis genommen. Ein wesentliches Ziel dieses neuen Aktionsplanes ist der weitere Ausbau der elektronischen Behördendienste (E-Government) bis
2005. Im Land Salzburg werden dazu schon jetzt folgende Maßnahmen gesetzt:
•
Bereits mit Ende des Jahres 2002 werden 80% aller Formulare im Rahmen des EGovernments des Landes Salzburg interaktiv zur Verfügung stehen.
•
Wirkungsvolle Online Hilfen und ein „Ausprobieren ohne Folgen“ erleichtern die Nutzung der neuen elektronischen Behördendienste für den Bürger und für die Wirtschaft.
•
Die Zuordnung der elektronischen Anträge an die örtlich und sachlich zuständige
Behörde erfolgt automatisch. Damit muss sich der Antragsteller nicht mehr darum kümmern, bei welcher Behörde er einen bestimmten Antrag stellen muss.
- 114 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
•
Die Bezahlung von Abgaben und Gebühren über das Internet wird ermöglicht, um auch
hier größtmöglichen Komfort für den Bürger zu erreichen.
•
Die Berücksichtigung aktueller technischer Sicherheitsstandards gewährleistet den
optimalen Schutz der Daten der Antragsteller vor unberechtigtem Zugriff.
•
Mittels interaktiver Zustellfunktion (Zustellserver) ist der Empfang der Erledigungen von
Anträgen durch den Bürger nachvollziehbar.
Durch die dargestellten Aktivitäten wird sichergestellt, dass bereits in nächster Zeit wichtige Eckpunkte von eEurope 2005 im Land Salzburg umgesetzt sein werden.
11.8 Informationsarbeit
Das Landespressebüro wird seine umfangreiche Europa-Informationsarbeit wie bisher in
der bewährten Form fortsetzen. Nach dem Informationsschwerpunkt der EuroBargeldeinführung 2001/2002 bildet das Thema der bevorstehenden EU-Erweiterung und
ihrer Auswirkungen auf das Land Salzburg den Schwerpunkt der Informationsarbeit im
Jahr 2002/2003. Dazu ist auch ein Informationsvideo geplant. Weitere Schwerpunktthemen sind die Frage des Alpenquerenden Transits, die Rolle der gesetzgebenden Regionen in der EU (intensive Pressearbeit für die 4. Konferenz von Präsidenten aus Regionen
mit Legislativkompetenzen in Salzburg im Herbst 2003) und die Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 bzw. der EU-Verfassungskonvent.
Dazu gehören laufende Informationen mit Europabezug in der Landeskorrespondenz (im
Schnitt eine Meldung pro Tag) sowie Schwerpunktartikel in der monatlich erscheinenden
Landes-Zeitung „Unser Land“, die vor allem der Allgemeininformation der breiten Bevölkerung dienen. Daneben werden mit der 8-seitigen vierteljährlich erscheinenden Publikation
Land &Europa derzeit rund 4350 Interessierte, Meinungs- und Entscheidungsträger in
Salzburg aber auch im internationalen Bereich fachspezifisch über die Entwicklungen der
Landespolitik in Hinblick auf die europäische Integration und über aktuelle Serviceleistungen (Förderungen, Informationsmaterialien, Veranstaltungen) informiert. Dritte Informationsschiene ist die „Salzburg & Europa“ – Plattform auf der Homepage des Landes im Internet mit einem aktuellen Europa-Veranstaltungskalender, die nach der CMS-Umstellung
ab Mitte 2002 unter dem Themenpunkt „Salzburg/Europa“ an prominenter Stelle zu finden
sein wird.
Mit dem Landes-Europabüro und dem Info Point Europa im Bürgerbüro des Landes sowie
mit Europa-Informationsstellen in Stadt und Land Salzburg wird auch weiterhin eng zusammen gearbeitet.
11.9 EU-Vorsitz durch Dänemark, Griechenland und Italien
Zur Unterstützung der Anliegen der österreichischen Länder an die Regierungskonferenz
2004 beziehungsweise der Ziele der Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen werden
Arbeitsbeziehungen zu Vertretern der nächsten EU-Präsidentschaften intensiviert. Mit Dänemark fand bereits im Juli 2002 in der Ständigen Vertretung in Brüssel statt (Dänemark
verfügt mit den Färöer-Inseln sowie Grönland ebenfalls über gesetzgebende Regionen,
die allerdings nicht der EU angehören.
- 115 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
11.10 Salzburg in Initiative konstitutioneller Regionen
Bei der zweiten Konferenz der Präsidenten von gesetzgebenden Regionen im November
2001 in Lüttich konnten die verschiedenen politischen Bewegungen zur Stärkung der Rolle
der Regionen in Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 zusammengeführt werden.
Unter dem Arbeitstitel REG LEG bereitet ein Koordinationsausschuss die dritte Konferenz
der Regierungschefs im November 2002 in Florenz vor. Landeshauptmann Dr. Schausberger lud zur vierten Konferenz im Herbst 2003 nach Salzburg ein.
Im November 2001 setzten die Regierungschefs einen Koordinationsausschuss mit ein bis
vier Regionen pro Mitgliedstaat ein. Diesem obliegt die Begleitung und Beeinflussung der
Arbeiten des Konvents und die inhaltliche Vorbereitung der Konferenzen von Florenz und
Salzburg.
Landeshauptmann Dr. Schausberger gehört in den Jahren 2002 und 2003 der Troika der
REG LEG-Initiative an. Die Troika besteht aus dem gastgebenden Präsidenten der jährlichen Konferenz, seinem Vorgänger und dem nächsten Gastgeber.
Auf Arbeitsebene ist Salzburg ebenfalls führend in der Troika (Koordinationsausschuss)
vertreten und führt den Vorsitz in der Arbeitsgruppe "Ergänzende Kompetenzen". Aufgabe
der Arbeitsgruppen ist die Begleitung der Beratungen des Konvents und die Beeinflussung
des Meinungsbildungs- und Diskussionsprozesses in diesem Gremium. Dies geschieht
über die sechs beobachtenden Konventsmitglieder, die der Ausschuss der Regionen stellt,
sowie über Mitglieder und Stellvertreter, die den Anliegen der gesetzgebenden Regionen
verbunden sind.
Bei der ersten Sitzung der Kontaktgruppe "Regionen und Gemeinden" des Konvents am
10. Juni 2002 in Brüssel präsentierte der Leiter des Landes-Europabüros die Beschlüsse
der Landeshauptmännerkonferenz und der Landtagspräsidentenkonferenz zur Zukunft der
Union. Die Vorsitzende der Kontaktgruppe, Ana De Palacio, fasst eine zweite Sitzung dieser Kontaktgruppe Ende 2002 oder Anfang 2003 ins Auge. Eine Teilnahme daran ist vorgesehen.
11.11 Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004
Salzburg nutzt die bestehenden Netzwerke im Rahmen der Versammlung der Regionen
Europas, des Ausschusses der Regionen, der gesetzgebenden Regionen sowie bilaterale
Kontakte zur Einbringung der Länderpositionen in den Diskussionsprozess um die Zukunft
der Europäischen Union. Grundlage sind das Mandat der Landeshauptmännerkonferenz
vom 6. April 2001 an Landeshauptmann Dr. Schausberger und Landeshauptmann Dr.
Sausgruber sowie die von Salzburg vorbereiteten Beschlüsse der Landeshauptmännerkonferenz vom 23. Oktober 2001 beziehungsweise vom 12. Juni 2002.
Die wesentlichen Forderungen der Länder lauten:
Der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung ist bei der Neuordnung der Kompetenzen beziehungsweise bei der Kompetenzabgrenzung beizubehalten und zu stärken.
Das Subsidiaritätsprinzip ist von einer Kompetenzausübungsregel zu einer Kompetenzverteilungsregel weiterzuentwickeln und in einem als Prüfraster dienenden Kriterienkatalog zu
verfeinern.
- 116 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Die Länder verlangen die Berücksichtigung der Regionen in Art 5 Abs 2 EGV.
Das vom Europäischen Parlament diskutierte Modell der EU-Partnerregionen wird als interessanter, zu vertiefender Diskussionsansatz betrachtet.
•
•
Die zu schaffende Kompetenzordnung muss vor allem für die Bürgerinnen und Bürger
nachvollziehbar und transparent sein und eine Systematisierung der Kompetenzen nach
klaren Kategorien beinhalten:
Eigene Kompetenzen der EU und
zwischen der EU und den Mitgliedstaaten geteilte Kompetenzen. Diese betreffen drei
Arten von Bereichen: diejenigen, für die die EU die allgemeinen Vorschriften erlässt; diejenigen, bezüglich derer sie ergänzend tätig wird; diejenigen, bezüglich derer sie koordinierend tätig wird.
Diese Kategorien unterscheiden sich dadurch, dass die zulässige Regelungstiefe der EUVorgaben abnimmt.
Entsprechend dem Auftrag der Europäischen Räte von Nizza und Laeken ist auch die Einhaltung der neuen Kompetenzabgrenzung sicherzustellen.
Die auf Artikel 95 EGV gestützten Vorhaben müssen einen unmittelbaren und schwerpunktmäßigen Bezug zum Binnenmarkt haben und für die Verwirklichung und Vollendung
des Binnenmarktes unbedingt erforderlich sein sowie konkrete Verzerrungen des Wettbewerbes beseitigen.
Ein qualitativ verstärktes umweltpolitisches Handeln der EU ist in definierten Sachbereichen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen erforderlich. Dringend erforderlich ist die
Festlegung gemeinsamer Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke.
Im sozialrechtlichen Bereich sollen nur europäische Regelungen zur Gewährleistung des
freien Personenverkehrs und des Niederlassungsrechts zulässig sein. Arbeitsrechtliche
Bestimmungen haben sich auf die Vorgabe von Mindeststandards zu beschränken.
In Art 3 Abs 1 lit u EGV ist der Hinweis auf den Tourismus zu streichen.
Das europäische Gesellschaftsmodell des sozialen Ausgleichs und der sozialen Solidarität
ist zu sichern. Die Erbringung der und vor allem der Zugang zu den am Gemeinwohl orientierten Leistungen (Daseinsvorsorge) ist vertraglich abzusichern.
Integrationsfeste Kernkompetenzen der Mitgliedstaaten bzw. nach den internen Verfassungsordnungen der Regionen sind beispielhaft aufzuzählen.
Die Vollziehung von Gemeinschaftsrecht hat auch in Zukunft durch die Behörden der Mitgliedstaaten beziehungsweise der Regionen und kommunalen Gebietskörperschaften zu
erfolgen. Nur für die Eigenen Kompetenzen der EU kommen Verwaltungszuständigkeiten
der EU in Betracht, sofern nationale oder regionale Behörden dies nicht ausreichend
wahrnehmen können. Verwaltungszuständigkeiten und verfahrensrechtliche EURegelungen sind auch nicht aus Materienzuständigkeiten abzuleiten.
Vor der Erlassung neuer Rechtsakte sind die finanziellen und administrativen Folgen von
Gemeinschaftsrechtsakten für Bürgerinnen und Bürger und anwendende Behörden darzustellen.
- 117 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Dem Ausschuss der Regionen und den Regionen mit Legislativkompetenzen sind Klagebefugnisse vor dem Europäischen Gerichtshof einzuräumen. Dafür soll eine Kammer beim
EuGH eingerichtet werden, die auch aus Richtern der nationalen Verfassungsgerichte besteht.
Im Sinne einer besseren Transparenz der europäischen Politik sind die Rechtsinstrumente
zu vereinfachen und auf Verordnung, Richtlinie und Entscheidung zu beschränken. Vorrang ist einer möglichst geringen Eingriffsintensität zu geben. Die Richtlinie soll auf eine
Rahmen- oder Grundsatzgesetzgebung zurückgeführt werden.
Die innerstaatlichen Mitwirkungsrechte der Parlamente beziehungsweise der Regionen
beziehungsweise kommunalen Dachverbände in Fragen der nationalen Europapolitiken
sind sicher zu stellen.
Dem Ausschuss der Regionen soll Organstatus eingeräumt werden. In Angelegenheiten
seiner obligatorischen Konsultationsrechte ist ihm die Teilnahme an informellen Ratstagungen zu ermöglichen. In Materien mit klaren regionalen Bezugspunkten könnte ihm ein
suspensives Veto eingeräumt werden.
Die Grundrechtecharta soll verbindlich werden.
Die kommunale Selbstverwaltung soll durch Aufnahme der Charta der kommunalen
Selbstverwaltung des Europarates (1985) in das Vertragswerk der Europäischen Union
verbindlich werden.
11.12 Mitarbeit im Ausschuss der Regionen
Mit dem Auslaufen der zweiten Amtsperiode des Ausschusses der Regionen Ende Jänner
2002 endete die Funktion von Landeshauptmann Dr. Schausberger als stellvertretender
Leiter der österreichischen Delegation und als stellvertretendes Mitglied des Präsidiums
des Ausschusses der Regionen. Bei der Neuwahl der Funktionen im Rahmen der konstituierenden Sitzungen des Ausschusses der Regionen im Februar 2002 wurde Landeshauptmann Dr. Schausberger für die Periode Februar 2002 – Februar 2004 zum ersten
Vizepräsidenten der Fachkommission konstitutionelle Angelegenheiten und Regieren in
Europa gewählt und als Präsident dieser Fachkommission für die Periode März 2004 –
Februar 2006 designiert. In der laufenden Periode konzentriert sich Salzburg auch angesichts der Führungsfunktion von Landeshauptmann Dr. Schausberger auf die Arbeiten dieser Fachkommission.
11.13 EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein; aktuelle Vorhaben
- 118 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Bereich Verkehr
Buskorridor Salzburg – Freilassing
Die Einrichtung einer neuen Eilbuslinie soll die bisherige Busverbindung zwischen Salzburg und Freilassing attraktiver gestalten und durch begleitende Busbeschleunigungsmaßnahmen weiter verbessern.
Verbindungen in den Pinzgau
Basierend auf den Ergebnissen eines Informationsaustausches Ende letzen Jahres soll
der Knoten Schneizlreuth ausgebaut und die Verkehrssituation in diesem Bereich durch
kleinere Maßnahmen in den Bereichen Straßenbau/Beschilderung, Tourismus sowie Verkehrsfunk/-information verbessert werden.
Bereich Tourismus
Radwege/Radurlaub
Nach Genehmigung des INTERREG III-Projektes „Radurlaub als Kernangebot in der EuRegio“ (Schwerpunkte: Zusammenarbeit im Radmarketing zwischen Bayern und Salzburg,
Entwicklung eines Radweges von europäischem Format („Mozartradweg“) mit Radführer
und
Intensivvermarktung,
Entwicklung
und
Umsetzung
des
„BaiuwarenErlebnisradweges“) erfolgt nun der Einstieg in die Projektumsetzung. Zentrale Aufgabe ist
derzeit die Routenentwicklung für den Mozartradweg, unter Einbindung zahlreicher Partner aus der Region, sowie die Vorbereitung der nächsten Marketingaktivitäten.
Seenlandschaft
Bündelung verschiedener existierender Projektideen zu den Themenbereichen „Gewässerentwicklung“ und „Seenqualität“ aber auch „Naturraum“ und „nachhaltiger Tourismus“
und Entwicklung von grenzüberschreitenden Ansatzpunkten für ein stärkere touristische
Nutzung und Vermarktung des Themas „Wasser und Tourismus“.
Weitwanderweg Berchtesgaden – Tennengau
Die SalzburgerLand Tourismus GmbH plant gemeinsam mit dem Fremdenverkehrsverband Berchtesgadener Land die Einrichtung eines grenzüberschreitenden IVVWanderweges (ca. 140 km lang). Die Realisierung des Projektes soll mit Hilfe von Mitteln
aus INTERREG IIIA erfolgen.
Bereich Öffentlichkeitsarbeit
EuRegio-TV
Durch das Projekt „EuRegio-TV“ sollen wichtige Impulse für die gemeinsame Region gesetzt werden, um den bürgernahen Informations- und Kommunikationsfluss über die
Grenze hinweg auf breiter Basis anzustoßen. Es soll erstmals eine gemeinsame bayerisch/Salzburger Fernsehsendung mit vorrangig grenzüberschreitend-regionalen Inhalten
konzipiert und entwickelt werden, die für andere Medien- und Kommunikationsbereiche
eine wichtige Vorbildfunktion übernehmen und beispielgebend sein soll.
- 119 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Bereich Wirtschaft
Logistikbrücken
Durch das Projekt soll die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Impuls- und Kompetenzzentrums für KMU im Bereich Logistik (Speditions- und Transportgewerbe) angestoßen werden, wobei die Bereitstellung wirtschaftsnaher Dienstleistungen, der KnowHowTransfer und die Netzwerkbildung im bayerisch – salzburgisch - oberösterreichischen
Grenzraum im Mittelpunkt stehen. Durch ein „Regionales Warenlogistikkonzept“, das im
Projekt erstellt werden soll, wird außerdem ein zentrales Ziel aus dem EuRegioEntwicklungskonzept aufgegriffen. Im Konzept wird konkret die Optimierung der Verkehrsabläufe durch Rationalisierung und Einsatz moderner Techniken, die Entwicklung von Logistiksystemen zur Koordination des Lieferverkehrs und die Herstellung der Kompatibilität
unterschiedlicher Logistiksysteme angestrebt.
Fördersuchbaum
Die Idee, einen „Fördersuchbaum“ als Hilfestellung für Unternehmen bei der Suche nach
Fördermöglichkeiten zu entwickeln, entstand aufgrund mehrerer Anfragen von Seiten der
Wirtschaft. Mittlerweile arbeitet eine von der EuRegio eingerichtete Projektgruppe an der
Projektumsetzung. Der Schwerpunkt soll bei den KMUs liegen und die national unterschiedlichen Förderungsstrukturen in Deutschland und Österreich transparenter machen.
Die Darstellung erfolgt sehr unternehmensnahe, da die Unternehmen auch als „Kunden“
angesprochen werden sollen. Durch den Suchbaum soll der Unternehmer in seiner spezifischen, betrieblichen Situation zur passenden Förderstelle gelotst werden. Im Suchbaum
sollen die zuständigen Förderstellen und Servicestellen dargestellt werden. Umgesetzt
werden soll das Projekt in Form eines Folders bzw. eventuell auch auf einer webbasierten
Lösung.
InTelligence für die Grenzregionen
Das Wirtschaftsprojekt der drei Städte Salzburg, Rosenheim und Kufstein, der drei Landkreise Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim zielt darauf ab, die gemeinsame
Region als IT-Wirtschaftsraum durch sehr unternehmensbedarfsorientierte Maßnahmen in
den Bereichen „Vernetzung“, „Bildung und Qualifizierung“ und „Technologie-/Innovations/Kooperationsberatung“ zu stärken. Die Vorarbeiten für die Projektumsetzung (offizieller
Beginn im September 2002) laufen bereits an. Das Vorprojekt „Studie: Innovationsklima im
Raum Südostbayern / Grenzregion Österreich- die Bedeutung der IuK-Industrie für den
Raum Rosenheim -Salzburg, Kufstein“ ist nach Genehmigung der INTERREG IIIFörderung bereits im Februar 2002 angelaufen. Derzeit finden in der gesamten Region
Unternehmergespräche statt. Für Mitte Juni ist die Aussendung von ca. 3.000 Fragebögen
an Unternehmen angesetzt. (Abschluss der Studie: September 2002).
Holzwirtschaft
Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausches zum Thema „Regionale
Holzvermarktung, Holzwirtschaft und Holzinitiativen“ haben sich Ansatzpunkte ergeben,
wo durch eine grenzüberschreitende Abstimmung und Zusammenarbeit oder auch nur
durch einen verbesserten Informationsfluss über die Grenze hinweg wirtschaftliche Impulse für die Holzwirtschaft gesetzt werden könnten.
Als erster gemeinsamer Schritt wird im Rahmen der EuRegio gemeinsam mit dem BTZ
Traunstein, Wirtschaftsförderung Traunstein, Förderverein für Qualitätsholz aus dem
Chiemgau, Holzcluster Salzburg, ProHolz Salzburg und in Kooperation mit Holzinitiativen
- 120 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
aus den Bundesländern Kärnten, Niederösterreich und Tirol eine Kooperationsveranstaltung geplant. Diese soll schwerpunktmäßig für kleinere Unternehmen der gesamten Holzwirtschaft angeboten werden, um die bestehenden Informationsdefizite (best-practice,
Förderungen, Strategien, betriebswirtschaftlicher Nutzen, Wettbewerbsvorteile, ..) und Berührungsängste der Unternehmer mit dem Thema „Betriebskooperationen“ abzubauen,
aber auch um den Unternehmen eine Kooperationsplattform für den Erfahrungsaustausch
und für die Anbahnung von Geschäftskontakten zu bieten.
In Folge wird angedacht, mit bayerischen und Salzburger Partnern im Rahmen eines
„Holzforums“ verschiedene Probleme aktiv anzugehen und die Zusammenarbeit wirtschaftsbedarfsorientiert zu stärken. Bspw. soll im Herbst ein Austausch zum „Starkholzproblem“ organisiert werden, wozu derzeit in Österreich eine umfassende Studie läuft und
die Probleme in Bayern ähnlich gelagert sind.
Parallel erarbeiten derzeit proHolz Salzburg und die Waldbauernvereinigungen von Berchtesgaden, Laufen und Traunstein eine Informationsbroschüre „Neues Bauen mit Holz in
landwirtschaftlichen Betrieben“, die auch über den EuRegio-Dispositionsfonds gefördert
wird.
Bereich Kultur
Datenbank zur Erfassung der Klein- und Flurdenkmäler
Mit vorerst elf Pilotgemeinden (Elsbethen, Lamprechtshausen, Oberndorf, Saalfelden,
Seeham, St. Koloman; Ainring, Bad Reichenhall, Laufen; Trostberg, Traunreut) werden die
Klein- und Flurdenkmäler mit Hilfe einer Datenbank erfasst und für die weitere Nutzung
über CD-ROM bzw. tw. Internet aufbereitet.
Die Finanzierung erfolgt über INTERREG III sowie Salzburger Landesmittel, kommunale
Mittel aus den beiden bayerischen Landkreisen und den beteiligten Gemeinden sowie
Sponsorgelder.
Die Ausweitung auf weitere interessierte Gemeinden ist in weiterer Folge vorgesehen.
EuRegionaler Veranstaltungskalender im Internet
Die bereits bestehenden und geplanten Veranstaltungskalender im Internet sollen über
einen gemeinsamen Datenpool vermarktet werden.
Burgen- und Schlösserführer
Geplant ist ein handlicher Führer, der die wichtigsten Burgen und Schlösser (etwa 100 Objekte) unserer Region mit Foto, kulturhistorischem Hintergrund, Lageplan, Besichtigungsmöglichkeiten beschreibt und sowohl Gästen als auch Bewohnern unserer Region eine
hilfreiche und informative Orientierung bietet.
Übersichtskarte „Auf den Spuren der Römer“ – 2. verbesserte Auflage
Die Römerkarte als Teil des EuRegio-Kartensets ist schon seit längerer Zeit vergriffen.
Wegen der weiterhin bestehenden Nachfrage und neu aufzunehmenden Objekten bzw.
dem neu eröffneten Radweg „Via Julia“ soll die Karte in einer 2. Auflage produziert werden.
Museumskooperation „Gerben ohne Grenzen“
Die Museen in Neumarkt (Museum in der Fronfeste) sowie in Tittmoning (Heimatmuseum)
haben beide das Thema „Gerberei“ als Schwerpunkt. Beiden Museen wurden aufgelasse-
- 121 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
ne (jedoch in ihrer Funktionstüchtigkeit unterschiedliche) Gerbereieinrichtungen zu Verfügung gestellt, die nun aufgebaut und zur Schau gestellt werden sollen. Der Austausch von
Objekten, Wechselausstellungen, gemeinsame Museumskonzepte und Marketingaktionen
sollen die Basis für eine langfristige Museumspartnerschaft bilden. Die Förderung aus INTERREG III wurde bereits bewilligt.
Bereich Jugend und Bildung
Nachtbusplakat
Zusammenschau aller Discobusse der Region
lung/Aufhängung im gesamten EuRegio-Gebiet.
auf
einem
Plakat
und
Vertei-
EuRegio JugendleiterInnen-Tagung
Wird aufgrund der überaus positiven Resonanz bereits zum 4. Mal (Ort: Berchtesgaden,
September 2002) durchgeführt. Ausrichter in jeweils abwechselnder Reihenfolge: Kommunale Jugendpflege BGL, Kommunale Jugendpflege TS und Akzente Salzburg.
Evaluationsprojekt „Jugendarbeit im Blickpunkt“
Die bisherige außerschulische Jugendarbeit soll auf ihre Effizienz hin überprüft und darauf
aufbauend neue Modelle erarbeitet werden. Das Projekt ist auf 3 Jahre ausgelegt.
Bereich Sport
Schulkooperationen
In einem ersten Schritt ist angedacht, den Schulen mit Sportarbeitsgemeinschaften bzw.
Sportschwerpunkten durch die gegenseitige Vermittlung der Adressen eine Basis für die
Kontaktaufnahme zu liefern. Parallel wird versucht, die Weiter-/Fortbildungsangebote für
Sportlehrer miteinander zu vernetzen, so dass z.B. Kurse nicht doppelt angeboten werden
müssen und gleichzeitig eine grenzüberschreitende Teilnahme erfolgen kann. Ebenso soll
ein EuRegio-Schulfußballturnier ins Leben gerufen werden.
11.14 Europarat: Arbeitsgruppe „Regionen mit Legislativkompetenzen“
Aus der vom Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates im Dezember 2000
auf Initiative von Kataloniens Präsident Jordi Pujol durchgeführten ersten Konferenz der
Präsidenten gesetzgebender Regionen entwickelte sich die oben erwähnte Zusammenarbeit im Rahmen der REG LEG. Sie ist auf das Projekt "Regierungskonferenz 2004" ausgerichtet.
Im Europarat besteht mit der Arbeitsgruppe "Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen"
das einzige Forum der gesetzgebenden Regionen innerhalb einer europäischen Einrichtung.
Das Mandat der Arbeitsgruppe wurde Anfang Juli 2002 um zwei Jahre verlängert. Salzburg ist bereit, auch in der neuen Funktionsperiode als gemeinsamer Ländervertreter auf
Beamtenebene mitzuarbeiten. Dadurch ist eine Vernetzung mit den inhaltlich ähnlich ausgerichteten Aktivitäten der gesetzgebenden Regionen für die Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 gewährleistet. Ziel ist es, Doppel-Initiativen zu vermeiden aber die
Strukturen des Europarates zur regionalen Ebene der Beitrittskandidaten für die EUMitgliedschaft zu nutzen.
- 122 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
11.15 Versammlung der Regionen Europas
Salzburg unterstützt die neuerliche Kandidatur von Frau LHStv. Liese Prokop als Präsidentin der VRE für die zweite Amtsperiode von November 2002 bis November 2004.
Schwerpunkt der Mitarbeit Salzburgs in der VRE ist die Kommission A, Europäische Union
und arbeitet in der von Baden-Württenberg präsidierten Arbeitsgruppe "Zukunft der Union"
mit. Am 2. August 2002 fand eine Sitzung dieser strategisch wichtigen Arbeitsgruppe in
Salzburg statt.
Wie in den vergangenen Jahren wird Salzburg auch im Herbst 2002 am VRE-Programm
"Centurio" mitarbeiten und je einem Politiker aus Regionen in der Tschechischen Republik
und Kroatien die Möglichkeit zu einem intensiven Praktikumsaufenthalt in Salzburg geben.
Diese Art der "politischen Entwicklungszusammenarbeit" ist auf sehr positives Echo gestoßen.
11.16 Beratungen und Förderinformationen
Das Landes-Europabüro wird sein Informationsangebot auch im Jahr 2003 fortsetzen. Dazu gehören Beratungsgespräche und telefonische Auskünfte zu EU-Fragen aller Art (Förderungen, Dokumentenrecherche, etc.), Vortragstätigkeit (mit den voraussichtlichen
Schwerpunkten Zukunft der Union und EU-Erweiterung), Fortbildungsangebote im Amt,
Fachpublikationen. Weiters werden wieder Volontariatsplätze angeboten.
Das Landes-Europabüro führt seit dem Jahr 2000 eine umfassende Internetdatenbank,
durch die Förderungswerber über aktuelle Ausschreibungen von EU-Aktionsprogrammen
informiert werden. Als besonderes Service wird ein direkter Link zu den jeweiligen Kommissionsdokumenten angeboten. Diese werden laufend aktualisiert. Adresse:
http://www.salzburg.gv.at/europa/eufoerderungen.htm
11.17 EU-Erweiterung: Koordination von Länderpositionen
Das Land Salzburg hat unter Federführung der Fachabteilung 0/4 die Haltung der österreichischen Bundesländer zu den Verhandlungskapiteln 28 (Finanzkontrolle), 29 (Finanzund Haushaltsvorschriften) und 30 (Organe) zu koordinieren. Diese Positionen wurden von
der LH-Konferenz am 6.4.2001 genehmigt und dem Bund für die weiteren Verhandlungen
übermittelt. Entsprechend dem Verhandlungsverlauf sind sie weiterzuentwickeln.
Die EU-Erweiterung ist eine einmalige Chance für Europa und Österreich. Es gilt in diesem Zusammenhang aber auch mit:
•
•
•
der jetzt schon gegebenen Nettozahlerposition Österreichs, dem massiven Haushaltskonsolidierungsbedarf zur Erfüllung der Verpflichtung, übermäßige Defizite zu vermeiden
bzw. mittelfristig einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder Haushaltsüberschuss im
Sinne von Maastricht zu erzielen, sowie
dem Umstand, dass – im Gegensatz etwa zu Deutschland – in Österreich auch die
Bundesländer EU-Beitragszahlungen maßgeblich mitzufinanzieren haben,
entsprechende Übergangsregelungen für die neuen Mitgliedstaaten einzufordern. Eine
Vollteilnahme kann demgemäß erst dann in Betracht kommen, wenn die wirtschaftlichen
- 123 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Standards der Beitrittswerber in befriedigendem Ausmaß jenen der EU-15 angepasst sind.
Das gilt insbesondere hinsichtlich direkter Preisausgleichsmaßnahmen für agrarische Produkte.
Um ein zu starkes Auseinanderklaffen der Schere zwischen den Beitragszahlungen Österreichs an den EU-Haushalt und den Rückflüssen nach Österreich hintanzuhalten, ist bei
der Frage, ob eher die Bruttobeiträge der Mitgliedstaaten erhöht oder die Förderungsstandards der EU gesenkt werden sollen, Letzterem der Vorzug zu geben. Jedenfalls soll die
Eigenmit-telobergrenze von 1,27% des BSP der Mitgliedstaaten auch nach der ersten Stufe der Erweiterung mittel- und langfristig (d.h. über 2006 hinaus) beibehalten werden, was
eine konsequente Fortführung der Reformmaßnahmen in der Ausgabenpolitik der EU erfordert (Verstärkung der Haushaltsdisziplin etc.).
Wesentlich erscheint es auch, im Zuge einer Reform der Organe der EU bzw. einer in Erwägung gezogenen Abänderung der Konsensquoren darauf Bedacht zu nehmen, dass
das Ein-stimmigkeitsprinzip für so substanzielle Belange wie die Finanz- und Haushaltsvorschriften der Union jedenfalls gewahrt bleibt. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass eine
Mehrheit von Mitgliedstaaten zu Lasten einer Minderheit, also z.B. zum Nachteil Österreichs, künftig die Beitragslasten normiert.
Im Bereich Finanzkontrolle ist sicherzustellen, dass der geltende Standard bei der Überwachung von Gemeinschaftsaktivitäten durch jeden beitretenden Staat uneingeschränkt zu
übernehmen ist. Diesbezüglich darf es auch keine Ausnahmen in Form von Übergangsfristen geben.
Im Zusammenhang mit institutionellen Fragen (Organe) der Erweiterungsverhandlungen
ist eine Aufstockung des Ausschusses der Regionen (AdR) wünschenswert. So wäre bei
27 Mitgliedstaaten eine Mitgliederzahl von etwa 350 angebracht (derzeit 222). Diese Zahl
garantiert angemessen große nationale Delegationen, in denen sowohl die regionale und
lokale Ebene als auch einzelne Landesteile der Mitgliedstaaten ausreichend vertreten
sind. Der Vertrag von Nizza hat dies in einer Erklärung ausdrücklich festgehalten und in
einer EU-27 für den AdR 344 Mitglieder vorgesehen. Die Länder verlangen eine Beibehaltung der Mitwirkungsrechte im Ausschuss der Regionen im derzeitigen Umfang. Jedenfalls
ist sicherzustellen, dass auch nach der Erweiterung alle neun Länder und die kommunalen
Spitzenverbände Mitglieder und stellvertretende Mitglieder im AdR stellen.
11.18 Interessensvertretung und Lobbying in Brüssel
Einer der wesentlichen Vorteile des Verbindungsbüros des Landes Salzburg zur EU in
Brüssel ist die Möglichkeit aktiver und informeller Einflussnahme im Landesinteresse auf
geplante Vorhaben und Politiken europäischer Institutionen – vor allem aber der Europäischen Kommission; dies wird dadurch möglich, dass Hintergrundinformationen für das
Land Salzburg auf Grund bestehender Direktkontakte vor Ort erstellt, evaluiert und umgehend weitergegeben werden; dadurch können nicht nur sensible Themen für das Land
Salzburg vorab definiert, sondern auch künftige Möglichkeiten für das Land sondiert werden.
Europapolitische Bereiche, die aktuell die Interessen des Landes Salzburg berühren und
daher vom Verbindungsbüro Brüssel zielorientiert und ständig verfolgt, begleitet, ausgewertet und in Brüssel wieder eingebracht werden, sind u.a. folgende:
- 124 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
•
Im Verkehrssektor sind dies z.B. nach wie vor die Kommissionsvorschläge betreffend
Liberalisierung des ÖPNV (Öffentlicher Personen-Nahverkehr) und Harmonisierung des
LKW-Wochenendfahrverbotes sowie generell die künftige europäische Verkehrsstrategie,
die im Rahmen des EU-Weißbuches für Verkehr dargelegt wird.
Eine entsprechende aktive Mitgestaltung des Landes Salzburg - durch Förderung der Attraktivität und des Ausbaus der Schiene (Tauernbahn, Westbahn) bei gleichzeitigen Überlegungen in Hinblick auf ein Nachfolgemodell zum Transitvertrag - wird stark betrieben;
in diesem Sinne wird die Neugestaltung der „Wegekostenrichtlinie“, die von der Europäischen Kommission noch vorzuschlagen ist, weiterhin seitens des Landes Salzburg massiv
zu beeinflussen versucht.
Zudem sind EU-Fördermittel beim etwaigen Bau der zweiten Tauerntunnelröhre und der
Einhausungsmaßnahmen sowie beim Ausbau der Tauernbahn in Anspruch zu nehmen
•
Der Bereich Forschung wird besonders stark seitens der EU zur Steigerung der
europäischen Wettbewerbsfähigkeit gefördert; EU-Fördergelder für Salzburger Forschungsprojekte sollten daher entsprechend den Schwerpunkten des Landes verstärkt
durch Einreichung unter dem 6. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung genutzt
werden.
•
Der vorliegende Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über Energieeffizienz-Maßnahmen in Gebäuden sowie der geplante Kommissionsvorschlag für eine anteilsmäßige Steigerung der Verwendung von Biokraftstoff im Transportsektor sollten intensiv seitens des Landes Salzburg unterstützt werden, da diese den Interessen unseres
Landes entsprechen und gleichzeitig eine Möglichkeit der Verringerung bzw. Eindämmung
von Umweltschäden, wie sie z.B. durch den starken Transitverkehr verursacht werden,
bieten.
•
Das Thema Lebensmittelsicherheit hat in Salzburg einen traditionell hohen Stellenwert;
die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Futtermitteln und GVO-Produkten sowie deren Rückverfolgbarkeit muss daher unbedingt auf europäischer Ebene vorangetrieben werden.
•
Im kulturpolitischen Bereich sind EU-Fördermittel aus dem Kulturrahmenprogramm der
Europäischen Kommission für die Projekte European Art Forum und Europäische Mozartwege nach erfolgter Salzburger Einreichung auf europäischer Ebene sicherzustellen.
•
Weitere europapolitische Aktivitäten werden insbesondere wahrgenommen in Bezug
auf Erweiterung (vor allem hinsichtlich des geplanten Abschlusses der Beitrittsverhandlungen Ende 2003), Regierungskonferenz 2004 bzw. Konvent (Fortführung der regionalen
Einflussnahme und Initiativen), Umwelt und Naturschutz sowie Entwicklungen im Bereich
e-commerce.
Die Informations- und Einflussnahmemöglichkeiten durch das Verbindungsbüro erfordern
eine gute Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege zu europäischen, nationalen und regionalen Entscheidungsträgern in Brüssel, die durch laufende Veranstaltungen in den eigenen
Brüsseler Räumlichkeiten ergänzt werden.
Vom Salzburger Verbindungsbüro zur EU wird umfassende Unterstützung bei der Lukrierung von EU-Fördermitteln aus Aktionsprogrammen für Salzburger Antragsteller gewährt
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
und das Verbindungsbüro fungiert generell als Service- und Kontaktstelle für Salzburger(innen, was in diesem Rahmen auch stark genutzt wird; Möglichkeiten der Praktikumabsolvierung in Brüssel werden dabei ebenso gefördert wie der direkte Meinungsaustausch mit Salzburger(innen) - dies soll auch in Zukunft in dieser Form beibehalten werden.
11.19 Einflussnahmemöglichkeiten nutzen – Gemeinsame Ländervertreter
Das Land Salzburg stellt zahlreiche "gemeinsame Ländervertreter" auf politischer und Beamtenebene. Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger wurde für die Vorbereitung des
Europäischen Rates von Laeken und die Regierungskonferenz 2004 gemeinsam mit Landeshauptmann Dr. Sausgruber als gemeinsamer Ländervertreter nominiert.
Insgesamt stellt das Land Salzburg auf politischer Ebene in EU-Gremien vier, in Europaratsgremien einen gemeinsamen Ländervertreter. Auf Beamtenebene sind in Ratsgruppen
und Kommissionsausschüssen der EU 17 Salzburgerinnen und Salzburger tätig, im Europarat vier.
11.20 Umsetzung der Interreg III Programme
Aktuelle Angelegenheiten
Die grenzüberschreitenden Programme der Gemeinschaftsinitiative Interreg III A, nämlich
Interreg III A Österreich – Bayern und Österreich – Italien, befinden sich derzeit in einer
intensiven Phase der Umsetzung. In mehreren Sitzungen der Lenkungsausschüsse wurde
bisher eine erhebliche Anzahl von Projekten, vor allem im Programm Österreich – Bayern
beschlossen. Es zeigt sich, dass die Qualität der Projekte sowie die Intensität und Qualität
der Zusammenarbeit in letzter Zeit stark verbessert werden konnte. Eine wesentliche Rolle
bei dieser Verbesserung spielt die Tätigkeit der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener
Land – Traunstein. Auch im Programm Österreich – Italien konnten von Salzburger Seite
bereits Projekte im Lenkungsausschuss genehmigt werden.
In der Zusammenarbeit mit Bayern ist verstärkt darauf zu drängen, dass nicht durch eine
einseitige Ausnutzung des Programms die Abwicklung Salzburger Projekte in Zukunft erschwert wird.
Interreg III B Alpenraum
Mit der Bestellung des gemeinsamen technischen Sekretariats, das seinen Sitz im Alpenforschungsinstitut in Garmisch-Partenkirchen hat, und der Genehmigung der Ergänzung
zur Programmplanung im ersten Begleitausschuss im März 2002 in Salzburg und mit der
Durchführung der ersten Ausschreibung für Projekte im April und Mai dieses Jahres wurden wesentliche Meilensteine für die Umsetzung dieses transnationalen InterregProgramms, in dem Salzburg die Verwaltungsbehörde ist, gesetzt. Die Entscheidung, welche der 40 eingereichten Projekte genehmigt werden, fällt Ende Juli 2002 in der Sitzung
des Lenkungsausschusses. Es ist in diesem Programm vorgesehen, dass zwischen
9.September und 18.Oktober dieses Jahres sowie jedes weitere Jahr ein Aufruf zur Projekteinreichung durchgeführt wird.
Wie weit dabei Projekte mit Salzburger Beteiligung zum Zug kommen können, wird sehr
stark von der Qualität der eingereichten Projekte abhängig sein, da aufgrund der derzeit
schon vorliegenden großen Anzahl von Anträgen nur ein geringer Teil daran genehmigt
werden kann.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Zukünftige Vorhaben und Entwicklungen im Bereich der Gemeinschaftsinitiative Interreg
Von der Europäischen Kommission wurde im Jahr 2002 die Diskussion über die Weiterentwicklung der Strukturfonds begonnen. Sowohl von Seiten der Europäischen Kommission, als auch von allen Mitgliedstaaten besteht ein klares Bekenntnis zur Weiterführung der
Unterstützung grenzübergreifender und transnationaler Zusammenarbeit. Der Diskussionsprozess in den nächsten Monaten muss vor allem die unterschiedlichen Interessen
auszugleichen versuchen und Klarheit bringen, welche Inhalte, Formen und Zielsetzungen
eine entsprechende Programmlinie verfolgen muss. Diese Diskussion wird gegenwärtig
von den österreichischen Bundesländern im Rahmen einer Länderexpertenkonferenz zur
Weiterentwicklung der Strukturfonds geführt.
11.21 Budgetäre Konsequenzen der EU-Erweiterung
Im Rahmen der AGENDA 2000 wurde für die Jahre bis 2006 die Obergrenze der Beitragszahlungen der derzeitigen fünfzehn Mitgliedstaaten unverändert mit 1,27% deren gesamten Bruttoinlandsproduktes festgelegt. Aktuell betragen die beanspruchten Beitragszahlungen jedoch nur rund 1,0% des BIP der EU 15, sodass der genannte Maximalrahmen
bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Österreich als Nettobeitragszahler hat, vor allem um
seine interne Haushaltskonsolidierung („Nulldefizit“) im Sinne der Maastricht-Vorgaben
nicht zu gefährden, ein großes Interesse daran, dass selbst nach der Aufnahme neuer
Mitgliedstaaten in die Union nicht nur die erwähnte Obergrenze von 1,27% des BIP aller
Mitgliedstaaten aufrecht bleibt, sondern auch weiterhin die tatsächliche Ausnützung erheblich niedriger zu liegen kommt. Dies obwohl an sich völlig klar ist, dass die EU-Erweiterung
beitragsseitig für die derzeitigen Mitglieder zusätzliche finanzielle Belastungen bedingen
wird. Dem stehen freilich auf der anderen Seite gewisse ökonomische Chancen (verstärkte Aufträge für die Wirtschaft aus den Beitrittsländern) gegenüber, deren Wahrnehmung
sich positiv auf den Arbeitsmarkt und das Abgabenaufkommen auswirken kann.
Die Bemühungen des Bundesministeriums für Finanzen, sich bei den Erweiterungsverhandlungen für das Bestehenbleiben einer deutlichen Marge zwischen dem höchstzulässigen Ausmaß und den tatsächlich in Anspruch genommenen Beitragszahlungen (dh Ausschöpfung von maximal etwa 1,15% des BIP aller Mitgliedstaaten) einzusetzen, sollen
nachhaltig unterstützt werden. Zur Erreichbarkeit dieses Zieles wird es erforderlich sein,
die neuen Teilnehmerländer nur schrittweise an den Förderungen der EU, vor allem im
Rahmen der Direktzahlungen für die Landwirtschaft und der Unterstützungen aus den
Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL), teilhaben zu lassen, also entsprechend lange Übergangsfristen
zu
statuieren.
11.22 Ausnahmeregelungen in der Wegekostenrichtlinie für benachteiligte Regionen
Die EU-Kommission hat die seinerzeitige „Mautbefreiung für Lungauer Kraftfahrzeuge“, im
Zuge derer zwecks Beseitigung der Standortnachteile der vom übrigen Land durch ihre
Lage im Gebirge weitgehend abgeschnittenen Region alle im Bezirk Tamsweg zugelassenen Kfz auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der ÖSAG gegen vierteljährliche Zahlungen aus Wirtschaftsförderungsmitteln von der Entrichtung eines Benützungsentgeltes
für den Tauern- und Katschbergtunnel ausgenommen worden waren, als Verstoß gegen
das EU-Beihilfenverbot erkannt. Daher musste die Befreiungsregelung auf den rein priva-
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
ten Bereich (PKW) beschränkt werden. Ein „Nachteilsausgleich“ für die Lungauer Wirtschaft wäre dennoch denkbar, nämlich wenn die „Wegekostenrichtlinie“ dahin gehend geändert würde, dass Mautbefreiungen oder Mautermäßigungen für Kraftfahrzeuge, die in
benachteiligten Regionen zugelassen sind, erlaubt werden. Eine andere theoretisch denkbare Variante bestünde in der Ermöglichung einer Förderung (dh der Fixierung einer Ausnahme vom Beihilfenverbot), die aber einer Entscheidung des Rates mit qualifizierter
Mehrheit auf Grund eines Kommissionsvorschlages bedürfte.
Da die EU-Verkehrskommissarin de Palacio schon ihren guten Willen bekundet hat, in absehbarer Zeit Ausnahmen von der Wegekostenrichtlinie zuzulassen, sollte im Interesse
des Lungaues die Umsetzung einer solchen Lösung (Mautbefreiung bzw –ermäßigung)
forciert werden.
11.23 Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Produktsicherheit
Entsprechend den vorjährigen Bestrebungen wird im Bereich der Produktsicherheit die
Zusammenarbeit mit den übrigen EU-Ländern, vor allem mit Deutschland, weiter ausgebaut. Im Zuge dieser verstärkten Zusammenarbeit sollen wesentliche Verbesserungen im
Bereich der Effektivität und Abstimmung erreicht werden. Als konkrete Maßnahme ist vor
allem auf die Beteiligung Salzburgs am EU-geförderten Projekt der Produktsicherheitsdatenbank ICSMS hinzuweisen. Dieses Projekt läuft derzeit in einer Testphase und geht mit
Jahresende in den Echtbetrieb über. Es ermöglicht ab dem Tätigwerden einer europäischen Behörde eine europaweite Abstimmung der weiteren Vorgangsweise und soll Parallelerhebungen vermeiden. Darüber hinaus können gegebene Erfahrungen bzw. vorliegende Unterlagen gegenseitig auf schnellem Wege ausgetauscht werden. Als weitere Maßnahmen sind u.a. geplant, eine Abstimmung der jährlichen Marktkontrollen, ein gemeinsam abgestimmtes Vorgehen bei festgestellten gefährlichen Produkten, die vermehrte Zusammenarbeit mit deutschen Geräteuntersuchungsstellen, ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch, gegenseitige Unterstützung bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und eine
verstärkte gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Ziel all dieser Maßnahmen, ist eine Effizienzsteigerung er Kontrolltätigkeit durch rascheren und zeitgemäßeren Informationsaustausch
und die Möglichkeit eines umfassenden Informationsangebotes an die Salzburger Wirtschaft und die Konsumenten. Durch das vermehrt abgestimmte gemeinsame Vorgehen
soll verhindert werden, dass gefährliche Produkte statt auf dem deutschen bzw. bayrischen Markt auf dem Salzburger Markt angeboten werden.
Es soll weiters im Interesse der Konsumenten und der Wirtschaft zukünftig miteinander
verhindert werden, dass einerseits Wettbewerbsnachteile für die Industrie und andererseits Gefährdungen für die Konsumenten dadurch entstehen, dass entgegen bestehenden
europäischen Richtlinien gefährliche Produkte aus dem Ausland auf den europäischen
Markt gelangen. Dabei ist auch an eine intensive Zusammenarbeit mit den Zollbehörden
gedacht.
11.24 Mitentscheidungsmöglichkeiten in Wien und Brüssel nutzen
Die Österreichische Raumordnungskonferenz ist auf Grund eines Beschlusses der politischen Konferenz als National Focal Point für das ESPON-Projekt und für die Abwicklung
der für die Raumordnung betreffenden Interreg-Programme verantwortlich. Nach Beschluss des Österreichischen Raumordnungskonzeptes 2001 wird im Ständigen Unterausschuss der Schwerpunkt in der Begleitung der Umsetzung der Interreg III-Projekte und
den Arbeiten im Rahmen des Raumordnungs-Netzwerkes ESPON liegen. Die Abteilung 7
- 128 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
wird die weiteren Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Raumentwicklungspolitik
weiterhin aktiv beobachten, und Projekte zur Verbesserung der Datengrundlage maßgeblich unterstützen.
11.25 Europäische Raumentwicklungspolitik
In der Europäischen Raumentwicklungspolitik ist eine stärkere Anknüpfung an die Instrumente der Regionalpolitik zu erwarten. Davon werden Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis stärker als bisher betroffen sein und müssen die vorhandenen Arbeitsebenen im
Ausschuss der Regionen zur Abstimmung ihrer Positionen benutzen. Dabei besteht Abstimmungsbedarf, insbesondere zu dem in der Alpenkonvention, der SUP- und der Seveso-II-Richtlinie, sowie dem Themenbereich Großformen des Einzelhandels- und der Tourismuswirtschaft.
11.26 Koordination der Datenbeschaffung
Grenzüberschreitende Kooperationen für die Abstimmung der Datengrundlagen (regionalstatitische Daten, GIS-Daten) sind zur Reduktion von Kosten und des Verwaltungsaufwandes von großer Bedeutung. Im Aufgabenbereich SAGIS werden gemeinsam mit anderen Ländern im Rahmen der von den Landesamtsdirektoren eingesetzten Arbeitsgruppe
Geodatenpolitik in den nächsten Monaten verstärkte Anstrengungen zur Koordination in
der Geodatenpolitik durchgeführt. Es soll nicht nur ein effizienter Datenaustausch innerhalb Österreichs zwischen den verschiedenen Institutionen erfolgen, sondern mit anderen
Staaten sukzessive angestrebt werden. Beispielsweise bemüht sich das Land Tirol derzeit
Daten zu Katastrophen-Einsätzen von allen österreichischen Ländern, Südtirol und weiteren einheitlich zusammenzuführen und im Rahmen einer Internetlösung allen Beteiligten
für Planungen und vor allem den Ernstfall zur Verfügung zu stellen.
11.27 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit – aktive Nachbarschaftspolitik:
Im Rahmen der Facharbeitsgruppe Raumplanung der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein, finden Expertengespräche zur Abstimmung von Raumordnungsverfahren, grenzüberschreitende Stellungnahmen zu Einzelhandelsgroßbetrieben, zur Änderung von Regionalprogrammen und Flächenwidmungsplänen statt.
Die Ergebnisse dieser Gespräche sollen in gemeinsame Vereinbarungen münden, die
Umsetzung wird in den dafür zuständigen Gremien diskutiert werden.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
12
Nr 452 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 12. Ge-
setzgebungsperiode)
Bericht
des Europa- und Integrationsausschusses zum Bericht der Landesregierung (Nr 28 der
Beilagen) betreffend den "Europapolitischen Vorhabensbericht 1999 bis 2004", Fortschreibung 2002
Der Europa- und Integrationsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 26. Februar 2003
geschäftsordnungsgemäß in Anwesenheit von dem für Europaangelegenheiten ressortzuständigen Regierungsmitglied Landeshauptmann Dr. Schausberger sowie von Experten
eingehend mit dem zitierten Bericht der Landesregierung befasst.
Auf der Expertenbank waren Hofrat Dr. Kiefer (Leiter der Fachabteilung LandesEuropabüro), Mag. Karl (Landes-Europabüro) sowie Frau Mag. Kettl (Verbindungsbüro zur
EU in Brüssel) vertreten.
Die Landesregierung hat mit Beschluss vom 30. September 2002 die Fortschreibung des
"Europapolitischen Vorhabensberichtes 1999 bis 2004" genehmigt. Dem Landtag wurde
gemäß
§ 2 Abs 3 Landesverfassungsgesetz über die Mitwirkung des Landes Salzburg im Rahmen
der europäischen Integration, LGBl Nr 50/1993, dieser Bericht übermittelt und in der Folge
durch Landtagspräsident Abg. Ing. Griessner dem Europa- und Integrationsausschuss
gemäß § 70 Abs 1 GO-LT zur Vorberatung direkt zugewiesen.
Der 47 Seiten umfassende Bericht liegt allen Ausschussmitgliedern vor. In der Vorbemerkung zum Bericht betonte Landeshauptmann Dr. Schausberger, dass die Europäische
Union und der Europarat rechtliche Rahmenbedingungen vorgäben, welche es dem Land
direkt aber auch über die nationale Regierung indirekt ermöglicht, auf die Rechtsgestaltung und den Vollzug Einfluss zu nehmen. Salzburg habe immer eine aktive europapolitische Rolle gespielt. Jedenfalls wolle die Europapolitik des Landes Salzburg europäische
Entscheidungen beeinflussen und mitgestalten, wo Interessen des Landes berührt seien.
Diesen Zielen dienen die im Europapolitischen Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 – 2004) und in dieser Fortschreibung dargestellten Vorschläge und
Vorhaben. Die Fortschreibung erfolgt grundsätzlich nach der Gliederung des Arbeitsübereinkommens der Landesregierung und berücksichtigt die Ressortzuständigkeiten.
Auf den vorliegenden Bericht im Umfang von 47 Seiten und den als Verhandlungsgegenstand zitierten Bericht der Landesregierung Nr 28 der Beilagen wird verwiesen.
Nach Aufruf des Verhandlungsgegenstandes durch die Berichterstatterin hat der Landeshauptmann zum Eingang der Beratungen eine Eingangserklärung abgegeben.
Landeshauptmann Dr. Schausberger berichtet, dass die dritte Fortschreibung des europapolitischen Vorhabensbericht im Wesentlichen die im Jahr 2002 aktuellen und absehbaren
sowie die geplanten Bereiche umfasse. In der Folge geht dieser auf einige wichtige Punkte
näher ein:
- 130 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
•
•
•
Das European Health Forum in Gastein habe 2002 bereits zum fünften Mal stattgefunden und es werde versucht, dieses Forum im Bereich Gesundheitspolitik im Land Salzburg zu halten; diese Veranstaltung trage zum internationalen Ansehen des Landes bei
und entspreche den landespolitischen Schwerpunkten. Für 2003 sei eine Zusammenarbeit
mit dem European Health Forum und dem Ausschuss der Regionen fixiert worden.
Betreffend den Transitverkehr und die Zukunft des alpenquerenden Transits wird auf
die Nachfolgeregelung und das auslaufende Ökopunkteregime hingewiesen. Bundesminister Ing. Reichhold werde im nächsten Verkehrsministerrat versuchen, eine Einigung zu
erreichen. Die Salzburger Landesregierung habe am 27. Jänner 2003 an die Bundesregierung ein Memorandum gerichtet, in welcher diese aufgefordert wird, auf eine Beschränkung der LKW-Transitfahrten hinzuwirken. Das Land sollte sich auf die Salzburger Position
in der Frage der Neufassung der Wegekostenrichtlinie konzentrieren. In der Wegekostenrichtlinie müsse die Frage der Sensibilität des Alpenraumes, die Einbeziehung externer
Positionen in die Wegekosten, die Ermöglichung der Querfinanzierung alternativer Verkehrsangebote sowie die Anerkennung und Ratifizierung der Alpenkonvention definiert und
formuliert werden. Diese Salzburger Forderung werde Landeshauptmann Dr. Schausberger der Verkehrskommissarin Loyola de Palacio am 1. April 2003 in Brüssel präsentieren
und die Berücksichtigungen einfordern.
Der Europäische Konvent arbeite für die Zukunft Europas, bereite die künftige Verfassung der Europäischen Union vor und erarbeite im Wesentlichen die Grundlagen, die in
der nächsten Regierungskonferenz beschlossen werden sollen. In den vergangenen Jahren hätten die Länder mit Gesetzgebungskompetenzen, wie zB die österreichischen und
deutschen Bundesländer ihre Positionen formuliert und in die Zukunftsdiskussion eingebracht. Der Landeshauptmann verweist auf detaillierte Ausführungen in der Anfragebeantwortung Nr. 341 der Beilagen der 5. Session in der 12. Gesetzgebungsperiode. Das Land
Salzburg habe am 30. Jänner 2003 die Forderungen der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen offiziell in der Kontaktgruppe des Konvents vorgestellt. Für wichtige Kernanliegen der gesetzgebenden Regionen, nämlich ein besserer Schutz für die Einhaltung der
Subsidiaritätsprinzips und die Möglichkeit der Regionen bei Kompetenzüberschreitungen
der EU vor dem Europäischen Gerichtshof Rechtsmittel zu ergreifen, habe es leider nur
wenig Unterstützung gegeben. Allerdings habe ein direktes Ansprechen aller österreichischen Europa-Abgeordneten dazu geführt, dass der Napolitano-Bericht im Plenum des EP
am 18. Jänner 2003 in einer wesentlich verbesserten Form verabschiedet worden sei.
Das Präsidium des Konvents habe Entwürfe für die ersten 16 Artikel des zukünftigen Verfassungsvertrages vorgelegt; darin seien auch Wünsche und Forderungen der Regionen
erfüllt worden. Positiv erwähnt wird, dass die EU verpflichtet werden soll, die nationale
Identität - das ist auch die Gemeindeautonomie und der regionale Aufbau sowie die Zuständigkeitsverteilung - ihrer Mitgliedstaaten zu respektieren. Die Zuständigkeitskategorien
und Zuständigkeiten entsprechen in weiten Bereichen den Forderungen der Bundesländer
bzw den gesetzgebenden Regionen; allerdings seien noch Hinweise auf die nach dem
innerstaatlichen Recht den Regionen zugewiesenen Kompetenzen aufzunehmen. Der
Versuch einiger AdR-Mitglieder aus größeren Mitgliedstaaten, den Schlüssel der nationalen Identifikationen im AdR zu verändern, sei gemeinsam mit den nationalen Delegationen
aus Irland, Schweden, Dänemark, Luxemburg, Finnland und Spanien abgewehrt worden.
Abschließend spricht Landeshauptmann Dr. Schausberger für die engagierte Arbeit seinen
Dank an Hofrat Dr. Kiefer, Mag. Karl, Frau Mag. Kettl sowie Hofrat Dr. Faber aus.
- 131 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Anschließend folgten Fragen der Abgeordneten.
Abg. Dr. Schöppl (FPÖ) meint, dass man als EU-Mitgliedstaat in weiten Bereichen in den
Kompetenzen beschnitten werde und die Länder nur Vollzugsorgane der Europäischen
Union seien. Viele Lebens- bzw Regelungsbereiche werden vorweg bestimmt und somit
verbleibe nur mehr ein geringer Spielraum. Dieser Entwicklung müsse entgegen gewirkt
werden. Im Zusammenhang mit der Bundesstaatsreform müsse man sich vor Augen führen, dass nicht nur eine Kompetenzabgrenzung der Länder gegenüber dem Bund sondern
auch gegenüber der europäischen Union zu verteidigen sei. Der Konvent mit dem Ziel einer klaren Kompetenzregelung sei dringend notwendig. Kritisch festgestellt wird, dass im
Bericht eine Analyse der Auswirkungen der EU zum Beispiel im Bereich der Landwirtschaft
zu wenig erörtert worden sei.
Abg. Dr. Reiter (Grüne) sehe das nicht so negativ wie deren Vorredner. Im Bericht fehlen
ihrer Ansicht nach Punkte, wie zB der Einsatz Salzburgs zur Umsetzung des KyotoProtokolls und die Erreichung des Kyoto-Ziels, eine Lösung des Problems des Mobilfunks
sowie im Bereich der Landwirtschaft das Bekenntnis zum Biolandbau. Fragen werden ua
zum Bereich soziale Sicherheit, nach dem Stand der Umsetzung und dem Zeitplan des
nationalen Aktionsplanes für die Bekämpfung von Armut und sozialer Abgrenzung, zum
Bereich Gesundheit (Suizidprävention) und ob im Bereich Umgebungslärm die Umsetzung
im Zeitplan liege, gestellt. Weiters fehlen im Bericht die Ausführung zu den Life-Projekten
Waidmoos und Salzachauen und die Ergebnisse der Prüfung des Förderprojektes Interegg III sowie deren durchführbaren Projekte.
In der Folge werden von den Grünen drei Ergänzungsanträge zu den Themen "gentechnikfreies Salzburg", der Umsetzung des UVP-Gesetzes und der Umweltverträglichkeitsprüfungen für das Vorhaben "Tauerntunnel (2. Röhre)" und für das Vorhaben "Katschbergtunnel (2. Röhre)" im Zuge der A 10 Tauern Autobahn und schließlich "grenznahe Atomkraftwerke/atomfreies Mitteleuropa" eingebracht.
Abschließend hält Abg. Dr. Reiter fest, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit
und die aktive Nachbarschaftspolitik wichtig sei. Die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit
der EuRegio finden im Bericht zu wenig Niederschlag.
Die eingebrachten Ergänzungsanträge werden noch im Ausschuss am Ende der Debatte
zurückgezogen.
Abg. Mag. Rogatsch (ÖVP) führt aus, dass es sich um einen ambitionierten und umfangreichen Bericht handle und auch die außenpolitische Position des Landes zeige. Positiv
erwähnt wird, dass das Land Gastgeber vieler internationaler Treffen wie zB des European
Health Forum in Gastein oder der europäischen Innenminister gewesen sei. Bei der Vorbereitung des Konventes für die Europäische Verfassung zeige sich, dass Salzburg immer
wieder initiativ werde. Im Bericht fehle, wie schon im vorhergehenden der Bereich der
Gemeinden, die nicht einfach liegen gelassen werden sollten. Das Land müsse sich hiezu
demonstrativ einbringen. Wichtige Anliegen der Gemeinden seien zB der Subsidiaritätsgedanke, die Daseinsvorsorge und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Bürokratische Hürden auf diesem Gebiet sollten beseitigt werden.
Abg. Mag. Neureiter (ÖVP) stellt fest, dass der Bericht teilweise nur Überschriften zB zu
den Ressortbereichen Kunst, Kultur und Sport, Gemeinden beinhalte. Daran anschließend
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
erkundigt sich der Abgeordnete nach dem Verfahren zur Erstellung des Berichtes. Die
Wegekostenrichtlinie, erwähnt im Punkt 11.22, komme seiner Ansicht nach nur knapp vor.
Positiv sei, dass im Bericht die Richtlinie Umgebungslärm vorkomme. Hinsichtlich der
Luftschadstoffe weist Abg. Mag. Neureiter auf eine Studie aus Deutschland hin und meint,
dass die Euroklassen unterschiedliche Werte enthalten. Ein Richtlinieentwurf zum Bereich
elektromagnetischen Felder könne das Anliegen des Salzburger Grenzwertes etwas auffangen. Das Thema Anti-Atom müsse im Bericht eingefordert werden. Abschließend erkundigt sich Abg. Mag. Neureiter nach der Kommunikation zwischen den Mitglieder des
Konvents und den österreichischen Vertretern im europäischen Parlament.
Abg. Mag. Brenner (SPÖ) findet den Bericht ebenfalls umfassend und informativ. Positiv
sei, dass die beim vorhergehenden Bericht gemachten Anregungen der SPÖ ihren Niederschlag im neuen Bericht gefunden hätten. Abg. Mag. Brenner meint, dass es sich bei
dem Bereicht nicht nur um eine reine Fortschreibung vorhergehender Berichte handeln
sollte, sondern um eine Dokumentation, was im Land tatsächlich passiere. Im Gegensatz
zu Abg. Dr. Schöppl werde der vorliegende Bericht nicht als Vollzugsbericht aufgefasst,
sondern als ein solcher darüber, wie sich das Land Salzburg bemühe, seine Möglichkeiten
in der Europäischen Union wahrzunehmen. Es werden einzelne Fragen wie ua zum Bereich interkommunale Gewerbegebiete und nach den weiteren Maßnahmen; zum Bereich
Bildung und Innovation, nach der Repräsentation von Salzburg im 6. Rahmenprogramm;
zum Bereich EFRE nach dem Stand der Dinge; zum Mobilitätskonzept, nach der Salzachbrücke zwischen Laufen und Oberndorf und den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung
und, ob das Projekt realisiert werde, sowie zum Projekt EuRegio-TV nach den geplanten
Strukturen gestellt. Die Aufwertung der Regionen sei ein wichtiger Beitrag. Hinsichtlich der
Wegekostenrichtlinie wird auf die Übergangsregelung zum Transitverkehr hingewiesen.
Aufgrund der Umweltsituation des sensiblen Alpenraumes könne eine höhere Bemautung
eingeführt werden; die Einnahmen könnten einer Querfinanzierung für einen Bahnausbau
dienen. Die Frage, ob eine personelle Aufstockung des Verbindungsbüros erfolgt sei, wird
von Frau Mag. Kettl verneint.
Abg. Wiedermann (FPÖ) bemängelt, dass im Bericht Ausführungen ua zu den Bereichen
Gemeinden, Umwelt, Verkehr (insbesondere Transit, Ökopunkte, Verkehrsleiteinrichtungen), Sicherheit und Steuerharmonisierung (Salzburg als Grenzregion) fehlen würden. Als
Kuriosum wird die Angleichung des Fischereigesetzes angeführt. Abg. Wiedermann hält
eine klare Kompetenzregelung für wichtig.
Abg. Mag. Neureiter (ÖVP) schlägt aufgrund der Ausführung von Hofrat Dr. Faber zur UVP
und hinsichtlich der Berücksichtigung der fehlenden Themen in einem künftigen europapolitischen Vorhabensbericht vor, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Abg. Mag. Brenner (SPÖ) beurteilt die Aufnahme der reklamierten Punkte in den Bericht
positiv und akzeptiert den Erledigungsvorschlag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Landeshauptmann Dr. Schausberger antwortet, dass der Konvent eine Kompetenzaufteilung bzw –zuteilung an die EU vornehmen soll. Die Umsetzung der EU-Richtlinien und
EU-Gesetze müsse ein Gegenstand der Reformen sein. Die Auswirkungen der EUErweiterung seien im Bericht nicht ausführlich behandelt, da im Jänner 2001 die WIFOStudie „Auswirkungen der EU-Osterweiterung auf Österreichs Wirtschaft und Regionen
unter besonderer Berücksichtigung des Landes Salzburg“ vorgestellt wurde. In Salzburg
werde mit relativ geringen bzw gar keinen Auswirkungen zu rechnen sein. Allerdings gäbe
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
es beträchtliche Möglichkeiten und Chancen für die Wirtschaft, die EU-Erweiterung positiv
zu nutzen.
Landeshauptmann Dr. Schausberger führt weiters aus, dass alle Ressorts aufgefordert
worden seien, ihre Beiträge zum Bericht zu leisten. Die von den Abgeordneten eingemahnten Punkte werden an die zuständigen Ressorts weitergeleitet, um deren Stellungnahmen im nächsten Bericht zu berücksichtigen. Der Landeshauptmann regt an, dass die
Fraktionen vor der Debatte über die nächste Fortschreibung des Berichtes die zur Diskussion gestelltenThemen bekannt geben sollten, um weitere Experten einladen zu können.
Hofrat Dr. Kiefer beantwortet die aufgeworfenen und die an ihn gerichteten Fragen. Im Europäischen Vorhabensbericht werden die Beiträge der Regierungsmitglieder vom Europabüro bis Mitte Juli jeden Jahres zusammengestellt. Der Regierungsbeschluss liege bis Mitte September vor.
Die Forderung der österreichischen Länder nach Beibehaltung des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung sei im jüngsten Verfassungsvertragsentwurf aufrecht erhalten
worden. Die EU erhalte keine Kompetenz-Kompetenz, sondern könne nur dann tätig werden, wenn sie von den Mitgliedstaaten Kompetenzen übertragen bekomme. Im bevorstehenden Konventsplenum am 27./28. Februar 2003 werden die Kompetenz- und die Durchführungsartikel besprochen.
Fragen zum Thema Umwelt müssten durch das Ressort beantwortet werden.
Der Bereich Interreg III werde von der Abteilung 15 wahrgenommen, an welche die gestellten Fragen weitergeleitet werden.
Zum Thema grenznahe Atomkraftwerke wird angemerkt, dass in den Positionen die Beschlüsse der Landtagspräsidentenkonferenz und der Landeshauptmännerkonferenz und
zur EU-Erweiterung eine gemeinsame Position der Länder enthalten sei.
Zur Daseinsvorsorge wird auf ein Memorandum der Landesregierung vom 27. Jänner
2003 an die Bundesregierung hingewiesen, in welchem die Bundesregierung aufgefordert
wird, im Zusammenhang mit den GATS-Verhandlungen sicherzustellen, dass der Zugang
der BürgerInnen zu qualitativ hochwertigen und erschwinglichen Infrastrukturenleistungen
auch in Zukunft sichergestellt werden müsse.
Zur Frage EuRegio und zum Abbau von bürokratischen Hindernissen wird ausgeführt,
dass regelmäßig Gespräche zwischen Vertretern Salzburgs, Bayerns sowie dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EuRegio geführt werden, um bestehende Probleme in der
Vollziehung im grenznahen Bereich zu lösen.
Das Thema interkommunale Gewerbegebiete werde als ein Schlüsselprojekt im EuRegioEntwicklungskonzept bearbeitet. Ein Regionalmanager sei seit einem Jahr in der EuRegio
mit der Umsetzung des Entwicklungskonzeptes betraut. Hinsichtlich EuRegio-TV wird berichtet, dass das Land einen Pilotfilm mitfinanziert habe, der mehrmals in TW1 und im Österreich- und Deutschlandfenster von SAT1 gezeigt worden sei. Dieser Film soll den gemeinsamen Lebens- und Wirtschaftsraum näher vorstellen. Abschließend wird von Hofrat
Dr. Kiefer zur Personalfrage des Verbindungsbüros des Landes angemerkt, dass es sich
hiebei um eine Nachbesetzung und um keine Aufstockung handle.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Frau Mag. Kettl berichtet, dass hinsichtlich der Querfinanzierung für Verkehrsverträge derzeit noch kein Vorschlag der EU vorliege und Unklarheiten, wie zB die Verwendung der
Einnahmen der Straße vorliegen. In Verhandlungen werden zB die externen Kosten, die
Lärmemissionen diskutiert. Frau Mag. Kettl schlägt vor, dem Landtag den aktuellen Stand
hinsichtlich der Richtlinienvorschläge und Verordnungsentwürfe zur Verfügung zu stellen.
Weiters wird ausgeführt, dass europäische AKW-Sicherheitsstandards von der EUKommission vorgeschlagen worden seien.
Hofrat Dr. Faber beantwortet die von Abg. Dr. Reiter gestellten Fragen. Aufgrund des Bescheides des Verkehrsministers zu den zweiten Tunnelröhren sei seitens des Landes beabsichtigt, eine Beschwerde dagegen an den Verfassungsgerichtshof zu richten. Darin
werde geltend gemacht, dass das UVP-Gesetz in der novellierten Fassung unsachlich und
der Begriff des „Vorhabens“ im UVP-Gesetz grob fehlerhaft interpretiert worden sei. Von
der IPPC-Richtlinie sei eine Vielzahl von Anlagen erfasst. Es seien aber nur wenige Anlagen denkbar, für die eine Landeskompetenz zur gesetzlichen Regelung bestehe. Bei der
Festlegung der Prioritäten der Gesetzesvorhaben müsse auch berücksichtigt werden, welche und wie viele Anwendungsfälle wie zB Feuerungsanlagen für Raumheizungen über 50
MW Heizleistung oder Gastrubinen in derselben Größenordnung für Stromerzeugung in
Salzburg in Betracht kommen. Soweit solche Anwendungsfälle, wenn auch mehr oder weniger nur theoretisch denkbar sind, werde die EU-rechtlich gebotene Umsetzung im Landesrecht selbstverständlich erfolgen, dringlichere Vorhaben gingen aber vor. Massentierhaltungen in der von der Richtlinie erfassten Größenordnung kommen im Land Salzburg
nicht vor und seien auf Grund der Verhältnisse auch nicht zu erwarten. Zum Thema gentechnikfreies Salzburg werde in der Abteilung 4 an einem Gesetzesentwurf gearbeitet. Von
Oberösterreich sei ein Entwurf notifiziert worden; die Antwort der Kommission stehe noch
aus.
Auf die Frage von Abg. Dr. Reiter nach der Umsetzung der UVP-Richtlinie und einer möglichen Beschwerde bei der Kommission, antwortet Hofrat Dr. Faber, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung in Gesetzgebung Bundeskompetenz sei. Das Land könne nur bestimmte Rechtswidrigkeiten beim Verfassungsgerichtshof geltend machen: eine Verletzung
durch verfassungswidrige Gesetze oder eine grundlegende schwere falsche Rechtsanwendung im Sinn einer Willkür. Im Rahmen dieses Willkürvorwurfes werde auch releviert
werden, dass Begriffe des Gesetzes anders auszulegen gewesen wären, wenn man sie
richtlinienkonform auslege. Wenn die Beschwerde eingebracht sei, könne der Landtag
diese erhalten.
Sodann kommen die Ausschussmitglieder von ÖVP, SPÖ und FPÖ zur Auffassung, dem
Landtag die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.
Der Europa- und Integrationsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ –
sohin einstimmig – den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
- 135 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
Der Europapolitische Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 – 2004),
Fortschreibung bzw Aktualisierung 2002 – Stärkung der Europakompetenz des Landes
Salzburg – wird zur Kenntnis genommen.
Salzburg, am 26. Februar 2003
Die Vorsitzende:
Mosler-Törnström
eh
Die Berichterstatterin:
Mag. Rogatsch eh
Beschluss des Salzburger Landtages vom 26. März 2003:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.
- 136 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
13
Landeskorrespondenz vom 26.2.2003
Europapolitischer Vorhabensbericht 1999-2004 fortgeschrieben
Berichterstattung über die Beschlüsse der Landtagsausschüsse
LK Die Ausschüsse des Salzburger Landtages traten heute, Mittwoch, 26. Februar, ab
9.00 Uhr zu Beratungen zusammen. Der Europa- und Integrationsausschuss behandelte
unter Vorsitz von LAbg. Gudrun Mosler-Törnström (SPÖ) den Bericht der Landesregierung
über die Fortschreibung 2002 des „Europapolitischen Vorhabensberichtes 1999 bis 2004".
Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger befasste sich in seinem Statement u.a. mit
dem European Health Forum, das auf jeden Fall im Land Salzburg gehalten werden sollte
(siehe auch Meldung 2) der heutigen Landskorrespondenz I). Die Zukunft des Transitverkehrs war ebenfalls ein Gegenstand des Statements. Bundesminister Reichhold werde
versuchen, im nächsten Verkehrsministerrat eine Einigung im Sinne Österreichs zu erreichen. Der Transitverkehr sei auch im Memorandum der Salzburger Landesregierung an
die neue Bundesregierung enthalten. Salzburg müsse sich nun auf die Neufassung der
Wegekostenrichtlinie konzentrieren. Schließlich ging der Landeshauptmann auf den Europäischen Konvent ein, in dem derzeit die Europäische Verfassung vorbereitet werde. Für
die Kernanliegen der gesetzgebenden Regionen, nämlich das Subsidiaritätsprinzip und die
Möglichkeit der Anrufung des Europäischen Gerichtshofes, habe es leider nur wenig Unterstützung gegeben.
LAbg. Dr. Andreas Schöppl (FPÖ) meinte, dass aus dem Bericht hervorgehe, dass man in
weiten Bereichen beschnitten werde und nur als Vollzugsorgan der Europäischen Union
bis in kleinste Bereiche hinein fungiere. Es bleibe nur wenig bis kein Spielraum für eigene
Initiativen. Dieser Entwicklung müsse entgegengetreten werden. Er sehe dies auch in engem Zusammenhang mit der Bundesstaatsreform. Zu wenig scheine ihm im Bericht die
Analyse der Auswirkungen der EU-Osterweiterung ausgeführt. Er hätte sich darüber mehr
Antworten erwartet. LAbg. Dr. Heidi Reiter (Grüne) führt aus, sie sehe das nicht so sehr
negativ wie ihr Vorredner. Was ihr aber im Bericht u.a. abgehe, sei der Einsatz Salzburgs
zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls, das Problem des Mobilfunks, das Bekenntnis zum
Biolandbau und der Bereich der Gentechnik. Sie brachte dazu einen Entschließungsantrag
ein, nach dem der Bereich der Gentechnik wieder in den Vorhabensbericht aufgenommen
werden sollte. Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen betrifft den Bescheid des
Verkehrsministeriums, dass für das Vorhaben Tauerntunnel zweite Röhre keine Umweltverträglichkeitsprüfung zu erfolgen habe. Hier soll die Landesregierung ersucht werden,
den Sachverhalt zu prüfen und dem Landtag darüber zu berichten. Ein dritter Antrag fordert die Ergänzung des Berichtes um ein Kapitel „grenznahe Atomkraftwerke /atomfreies
Mitteleuropa".
LAbg. Mag. Gerlinde Rogatsch (ÖVP) fand lobende Worte für den Bericht und dessen
Ersteller. Bei der Vorbereitung des Konventes für die Europäische Verfassung zeige sich,
dass Salzburg hier immer wieder initiativ werde. Ihr fehle im Bericht wie schon im vorhergehenden der Bereich der Gemeinden, die nicht einfach liegen gelassen werden sollten.
LAbg. Mag. David Brenner (SPÖ) fand den Bericht umfassend und informativ. Er freue
sich, dass die beim vorhergehenden Bericht gemachten Anregungen der SPÖ ihren Niederschlag im neuen Bericht gefunden hätten. Er habe den Bericht im Gegensatz zu LAbg.
Schöppl nicht als Vollzugsbericht aufgefasst, sondern darüber, wie sich das Land Salzburg
bemühe, seine Möglichkeiten in der Europäischen Union wahrzunehmen.
Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger erklärte zu Beginn der Runde der Antworten
auf die in der Diskussion aufgeworfenen Fragen, er werde die Anregungen vor allem in
den eingemahnten Bereichen aufnehmen und bei der nächsten Berichterstellung zu be-
- 137 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2002
rücksichtigen. Er ersuche auch die Fraktionen, ihre Wünsche rechtzeitig vor der Erstellung
des nächsten Berichtes bekannt zu geben. Landeslegist Hofrat Dr. Ferdinand Faber sagte
zu dem Antrag der Grünen wegen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die zweite Röhre
des Tauerntunnels, dass das Land hier Beschwerden wegen fehlerhafter Interpretation des
Gesetzes vorbereite.
LAbg. Dr. Heidi Reiter erklärt sich damit einverstanden, ihre Anträge durch Kenntnisnahme
der entsprechenden Antworten zu erledigen. Der Bericht der Landesregierung wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
- 138 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Stärkung der Europakompetenz
des Landes Salzburg
Europapolitischer Vorhabensbericht
für die 12. Gesetzgebungsperiode
(1999 bis 2004)
Fortschreibung bzw. Aktualisierung 2003
Gemäß Beschluss der Salzburger Landesregierung
vom 22.9.2003,Zahl:20091-1660/223-2003
- 140 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
- 141 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Vorbemerkung
Gemäß § 2 Abs. 3 Landesverfassungsgesetz über die Mitwirkung des Landes Salzburg im
Rahmen der europäischen Integration, LGBl Nr. 50/1993, legte die Landesregierung dem
Landtag am 15. November 1999 den „Europapolitischen Vorhabensbericht für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)“ vor.
Der „Europapolitische Vorhabensbericht 1999 bis 2004“ wurde im jeweils Herbst 2000,
2001 und im Herbst 2002 aktualisiert und wird mit der vorliegenden Fortschreibung für
2003 an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Die Fortschreibung basiert auf den Beiträgen der Mitglieder der Salzburger Landesregierung und berücksichtigt die inhaltlichen
Wünsche der Damen und Herren Abgeordneten, die in der Sitzung des Europa- und Integrationsausschusses des Salzburger Landtages vom 26. Februar 2003 geäußert wurden.
Für die Beratung die Fortschreibung im Landtagsausschuss wird angeregt, die Themen
auszuwählen und Experten der einschlägigen Dienststellen zu laden.
Innerhalb der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die die Europäische Union
und der Europarat vorgeben, versucht das Land direkt und indirekt über die nationale Regierung auf die Rechts- und Politikgestaltung, sowie den Vollzug Einfluss zu nehmen. Die
Nutzung der europolitischen Handlungsspielräume Salzburgs erfolgt – in unterschiedlicher
Intensität – durch die verschiedenen Ressorts.
Die nachstehende Fortschreibung folgt grundsätzlich der Gliederung des Arbeitsübereinkommens der Landesregierung für die laufende Gesetzgebungsperiode und respektiert die
Ressortzuständigkeiten.
Univ.Dr. Franz Schausberger
Landeshauptmann
- 142 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
- 143 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Inhaltsverzeichnis
VORBEMERKUNG..................................................................................................................................................... 142
1
1.1
1.2
1.3
1.4
2
SICHERUNG DES WIRTSCHAFTSSTANDORTES UND DER BESCHÄFTIGUNG ............................... 148
UMSETZUNG DES ZIEL 2-PROGRAMMES SALZBURG ........................................................................................ 148
WEITERENTWICKLUNG DER STRUKTURFONDS ................................................................................................ 148
TERRITORIALER BESCHÄFTIGUNGSPAKT – ARBEIT FÜR SALZBURG ................................................................ 149
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFTSINITIATIVE EQUAL ....................................................................................... 149
BILDUNG UND INNOVATION......................................................................................................................... 150
2.1
BETEILIGUNG SALZBURGS AM 5. EU-RAHMENPROGRAMM FÜR FORSCHUNG UND TECHNOLOGISCHE
ENTWICKLUNG ................................................................................................................................................................ 150
2.2
6. RAHMENPROGRAMM.................................................................................................................................... 150
2.3
ERWACHSENENBILDUNG ................................................................................................................................. 151
2.4
JUGEND............................................................................................................................................................ 151
2.5
INNOVATIVE MAßNAHMEN DES „EFRE“ ......................................................................................................... 152
2.6
EUROPÄISCHES NETZWERK FÜR REGIONEN: DIGITALE MEDIEN SOWIE INFORMATIONS- UND
KOMMUNIKATIONSTECHNOLOGIE ................................................................................................................................... 152
3
3.1
3.2
4
4.1
4.2
5
5.1
5.2
6
6.1
6.2
6.3
6.4
7
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
8
8.1
8.2
8.3
KUNST, KULTUR UND SPORT........................................................................................................................ 152
KULTURELLE AUSLANDSAKTIVITÄTEN ............................................................................................................ 152
GRENZÜBERSCHREITENDER SPORT.................................................................................................................. 152
LEBENSFORMEN............................................................................................................................................... 153
FRAUEN UND GLEICHBEHANDLUNGSFRAGEN; EU-PROGRAMME .................................................................... 153
VEREINBARKEIT VON BERUF UND FAMILIE ..................................................................................................... 154
SOZIALE SICHERHEIT .................................................................................................................................... 155
NATIONALER AKTIONSPLAN ZUR BEKÄMPFUNG VON ARMUT UND SOZIALER AUSGRENZUNG (NAP INCLUSION)
........................................................................................................................................................................ 155
EUROPÄISCHE SOZIALVERSICHERUNGSPOLITIK ............................................................................................... 155
GESUNDHEIT...................................................................................................................................................... 155
EUROPEAN HEALTH FORUM GASTEIN ............................................................................................................. 155
SUIZIDPRÄVENTIONSPROJEKT .......................................................................................................................... 155
HEILVORKOMMEN – UND KURORTEWESEN ..................................................................................................... 156
GRENZÜBERSCHREITENDE KRANKENANSTALTEN – PLANUNG ........................................................................ 156
DIE ZUKUNFT UNSERER LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT ................................................................ 156
NUTZUNG DER EU-MÖGLICHKEITEN ............................................................................................................... 156
GAP UND FÖRDERPROGRAMME ...................................................................................................................... 156
BODENSCHUTZ ................................................................................................................................................ 157
NUTZTIERSCHUTZGESETZ: ANPASSUNG AN EU-RICHTLINIEN ......................................................................... 157
RECHTSANPASSUNG DES TIERZUCHTGESETZES AN EU-RICHTLINIEN .............................................................. 157
ENTSORGUNG FÜR SCHLACHTABFÄLLE ........................................................................................................... 158
LEBENSRAUM SALZBURG ............................................................................................................................. 158
AUSWEISUNG VON HABITAT UND WILDBIOTOPSCHUTZGEBIETEN BZW. VON WILD-EUROPASCHUTZGEBIETEN
………………………………………………………………………………………………………………..158
LEBENSRAUM BERGLAND................................................................................................................................ 158
GEWÄSSERSCHUTZ – RAHMENRICHTLINIE DER EU ......................................................................................... 158
- 144 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
8.4
UMWELTAKTIONSPROGRAMM ......................................................................................................................... 159
8.5
ZUKÜNFTIGE AKTIONSBEREICHE DER EUROPÄISCHEN UNION IM HINBLICK AUF EINE BESSERE
RESSOURCENBEWIRTSCHAFTUNG UND ABFALLWIRTSCHAFT .......................................................................................... 159
8.6
EINE NEUE STRATEGIE FÜR DAS ABFALLRECYCLING ....................................................................................... 159
8.7
EMISSIONSHANDELSRICHTLINIE ...................................................................................................................... 160
8.8
VERORDNUNG ÜBER DETERGENTIEN ............................................................................................................... 160
8.9
WEGEKOSTEN-RICHTLINIE .............................................................................................................................. 160
8.10
RICHTLINIE ÜBER DEN STRAFRECHTLICHEN SCHUTZ DER UMWELT................................................................. 160
8.11
VORARBEITEN FÜR EINE RICHTLINIE ÜBER DEN ZUGANG ZU GERICHTEN IN UMWELTANGELEGENHEITEN ..... 161
8.12
ZIEL „ATOMFREIES MITTELEUROPA“............................................................................................................... 161
8.13
FORTFÜHRUNG BEGONNENER VORHABEN IM UMWELTBEREICH ..................................................................... 162
8.14
NATURA 2000.................................................................................................................................................. 162
8.15
NATURA 2000 IN SALZBURG: FILMPROJEKT .................................................................................................... 162
8.16
LIFE-PROJEKTE............................................................................................................................................... 163
8.17
LIFE-PROJEKT „WEIDMOOS“ ........................................................................................................................... 163
8.18
EUROPARAT: EUROPÄISCHES NATURSCHUTZDIPLOM ...................................................................................... 163
8.19
ALPENKONVENTION ........................................................................................................................................ 163
8.20
WASSERWIRTSCHAFT: STAND DER UMSETZUNG DER EU-WASSERRAHMENRICHTLINIE: ................................ 164
8.21
ENERGIEBEWUSSTE GEMEINDEN UND STÄDTE ................................................................................................ 164
8.22
NAVIS ............................................................................................................................................................ 164
8.23
MAGISTRALE FÜR EUROPA, HOCHLEISTUNGSSTRECKE ATTNANG/PUCHHEIM - SALZBURG ............................ 164
8.24
PROJEKT „AUTOFREIER TOURISMUS“.............................................................................................................. 165
8.25
SALZBURGER LANDESMOBILITÄTSKONZEPT 2002 (S-LMK 2002): ................................................................. 165
8.26
TAB TUNNEL .................................................................................................................................................. 165
8.27
TAUERNACHSE ................................................................................................................................................ 165
8.28
ALPS MOBILITY MANAGER ............................................................................................................................. 165
8.29 INTERREG III PROJEKT "WIND HARVEST" ......................................................................................................155
9
11.14
GEMEINDEN ....................................................................................................................................................... 165
10
SALZBURG IN ÖSTERREICH ..................................................................................................................... 165
11
SALZBURG IN DER EU ................................................................................................................................. 165
11.1
ARBEITSGEMEINSCHAFT ALPENLÄNDER – ARGE ALP................................................................................... 166
11.2
BÜRGERINFORMATION – INFO-POINT-EUROPA IM BÜRGERBÜRO DES LANDES ............................................... 166
11.3
AKTIONSPLAN EEUROPE 2005 – UMSETZUNG IN SALZBURG ........................................................................... 167
11.4
ANPASSUNG BZW. ERGÄNZUNG DES LANDESRECHTS ...................................................................................... 167
11.5
EUROPA-INFORMATION ................................................................................................................................... 169
11.6
STRATEGISCHES PROGRAMM DER EU BIS 2006 ............................................................................................... 169
11.7
SALZBURG IN INITIATIVE KONSTITUTIONELLER REGIONEN (REG LEG) ......................................................... 170
11.8
VORBEREITUNG DER REGIERUNGSKONFERENZ 2004....................................................................................... 170
11.9
MITARBEIT IM AUSSCHUSS DER REGIONEN ..................................................................................................... 175
11.10
EUROPARAT: ARBEITSGRUPPE „REGIONEN MIT LEGISLATIVKOMPETENZEN“.............................................. 175
11.11
VERSAMMLUNG DER REGIONEN EUROPAS .................................................................................................. 176
11.12
BERATUNGEN UND FÖRDERINFORMATIONEN .............................................................................................. 176
11.13
EU-VERFASSUNG: FINANZIELLE ASPEKTE .................................................................................................. 176
INTERESSENSVERTRETUNG UND LOBBYING IN BRÜSSEL – DAS SALZBURGER VERBINDUNGSBÜRO ZUR EUROPÄISCHEN
UNION
176
11.15
EINFLUSSNAHMEMÖGLICHKEITEN NUTZEN – GEMEINSAME LÄNDERVERTRETER ........................................ 179
11.16
INTERREG IIIA ÖSTERREICH-BAYERN, ÖSTERREICH-ITALIEN ..................................................................... 180
11.17
INTERREG IIIB ALPENRAUM ........................................................................................................................ 180
11.18
ABSCHAFFUNG DER AUSFALLHAFTUNG VON GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN FÜR BESTIMMTE KREDITINSTITUTE ..
.................................................................................................................................................................... 180
- 145 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
11.19
11.20
11.21
11.22
11.23
11.23
11.24
11.26
KINDERGÄRTEN, HORTE UND TAGESBETREUUNG ....................................................................................... 181
INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT IM BEREICH DER PRODUKTSICHERHEIT ............................................ 181
MITENTSCHEIDUNGSMÖGLICHKEITEN IN WIEN UND BRÜSSEL NUTZEN ....................................................... 182
GRÜNBUCH ZUR KOMMISSION ZUR DASEINSVORSORGE: LIBERALISIERUNG ABLEHNEN ............................. 182
EUROPÄISCHES REGIEREN – GOVERNANCE ................................................................................................. 184
FRIEDENSTAGE ZUM THEMA EU-OSTERWEITERUNG ................................................................................... 185
GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT – AKTIVE NACHBARSCHAFTSPOLITIK IN DER RAUMORDNUNG .
.................................................................................................................................................................... 185
11.25
BEAMTENAUSTAUSCH SALZBURG – BAYERN ............................................................................................. 185
GEMEINSCHAFTSVERFAHREN ZUR FÖRDERUNG EINER VERSTÄRKTEN ZUSAMMENARBEIT BEI KATASTROPHEN
UND SCHUTZEINSÄTZEN .................................................................................................................................................. 185
11.27
CBRN PROGRAMM: VERBESSERUNG DER ZUSAMMENARBEIT BEI TERRORISTISCHEN BEDROHUNGEN ....... 186
11.28
ANSATZ ZUR BESCHRÄNKUNG NATÜRLICHER UND TECHNOLOGISCHER RISIKEN ........................................ 186
11.29
ZIVILES KRISENMANAGEMENT .................................................................................................................... 187
11.30
SCHWERPUNKTE DER ÖSTERREICHISCHEN PRÄSIDENTSCHAFT IM ZIVIL- UND KATASTROPHENSCHUTZ ..... 188
11.32
UNTERSTÜTZUNG DER ARBEIT DER ÖRTLICHEN BILDUNGSWERKE .............................................................. 188
11.33
VERANSTALTUNGEN DES INSTITUTES FÜR EUROPA ..................................................................................... 189
11.34
EUREGIO: BUSKORRIDOR SALZBURG – FREILASSING .................................................................................. 189
11.35
EUREGIO: DEUTSCHER BUNDESVERKEHRSWEGEPLAN – AUSWIRKUNGEN AUF SALZBURG......................... 190
11.36
EUREGIO: RADWEGE/RADURLAUB.............................................................................................................. 190
11.37
EUREGIO-KARTE „ERLEBNIS WASSER“ ...................................................................................................... 190
11.38
EUREGIO: WEITWANDERWEG BERCHTESGADEN – TENNENGAU ................................................................. 191
11.39
EUREGIO: LOGISTIKBRÜCKEN BAYERN - SALZBURG................................................................................... 191
11.40
EUREGIO: INTELLIGENCE FÜR DIE GRENZREGIONEN (WWW.IT-REGION.NET).............................................. 191
11.41
EUREGIO: HOLZWIRTSCHAFT ...................................................................................................................... 191
11.42
EUREGIO: MULTIMEDIA-ATLAS .................................................................................................................. 192
11.43
EUREGIO: POTENTIALERHEBUNG FÜR DIE LEBENSMITTELWIRTSCHAFT ...................................................... 192
11.44
EUREGIO DIALOG 2003 ............................................................................................................................... 193
11.45
EUREGIO: DATENBANK ZUR ERFASSUNG DER KLEIN- UND FLURDENKMÄLER ............................................ 193
11.46
EUREGIO: ÜBERSICHTSKARTE „AUF DEN SPUREN DER RÖMER“ – 2. VERBESSERTE AUFLAGE .................... 193
11.47
EUREGIONALE BIM .................................................................................................................................... 193
11.48
EUREGIO JUGENDLEITERINNEN-TAGUNG ................................................................................................... 193
11.49
EUREGIO: LEHRERSEMINAR „GESCHICHTEN AUS DER GESCHICHTE SALZBURGS UND BAYERNS ................ 193
11.50
EUREGIO SEENLANDSCHAFT ....................................................................................................................... 194
11.51
EUREGIO: NETZWERK UMWELT .................................................................................................................. 194
11.52
EUREGIO-HOFFEST DER DIREKTVERMARKTER............................................................................................ 194
11.53
EUREGIO: STANDORT STÄRKEN .................................................................................................................. 194
11.54
EUREGIO: BROSCHÜRE „NEUES BAUEN MIT HOLZ“ .................................................................................... 195
12
NR. 301 DER BEILAGEN ZUM STENOGRAPHISCHEN PROTOKOLL DES SALZBURGER LANDTAGES
…………………….…………………………………………………………………………... 193
13
LANDESKORRESPONDENZ VOM 3.12.2003 …………………………………………………………… 201
- 146 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
- 147 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004)
– Fortschreibung 2003
1
Sicherung des Wirtschaftsstandortes und der Beschäftigung
1.1
Umsetzung des Ziel 2-Programmes Salzburg
Ende des Jahres 2003 wird für dieses Programm zum ersten Mal die so genannte „n+2
Regel“ wirksam, nach der Mittel zwei Jahre nach dem Jahr der Bindung im EU-Haushalt
verfallen, wenn sie nicht für Projekte ausgegeben werden. Der Genehmigungsstand des
Ziel 2 Programms Salzburg ist durchaus zufriedenstellend, allerdings ist die Umsetzung
der genehmigten Projekte nicht immer in der geplanten Geschwindigkeit möglich.
Während im Schwerpunkt „Tourismus und tourismusnahe Dienstleistungen“ eine hohe
Nachfrage nach EU-kofinanzierten Förderungen zu bemerken ist, verzeichnen der produzierende Sektor und die sektorübergreifende Regionalentwicklung noch eine etwas verhaltene Nachfrage nach Fördermitteln. Von seiten des Wirtschaftsressorts wurden bereits
Ende 2002 erste umfassende Maßnahmen zur Information und Mobilisierung der regionalen Projektträger gesetzt.
Entsprechend den Leitlinien der Europäischen Kommission wird nach Vorliegen der Zwischenevaluierung des Programms eine finanzielle Umschichtung zwischen den Prioritäten
vorgenommen werden. Dabei sollen jene Maßnahmen, bei denen auf Grund hoher Investitionsaktivitäten eine verstärkte Nachfrage nach Förderung festzustellen ist (vor allem Tourismus), zu Lasten weniger nachgefragter Maßnahmen (vor allem Bereich produzierende
Sektor) höher dotiert werden.
1.2
Weiterentwicklung der Strukturfonds
Die Diskussion über die Weiterentwicklung der Strukturfonds nähert sich mit der Vorlage
des dritten Kohäsionsberichtes zum Jahreswechsel einem vorläufigen Höhepunkt. Voraussichtlich werden darin die Leitlinien für die zukünftige Strukturpolitik bereits umfassend
dargelegt. Sowohl von seiten der Europäischen Kommission, als auch von allen Mitgliedstaaten und Regionen besteht ein klares Bekenntnis zur Weiterführung der Regionalpolitik
und der Unterstützung grenzübergreifender und transnationaler Zusammenarbeit.
Eine von Bund und Ländern gemeinsam entwickelte österreichische Position zur Weiterentwicklung der Strukturfonds baut auf folgenden Punkten auf:
*
Durch die EU-Erweiterung werden zahlreiche Regionen hinzukommen, die bedeutend
finanzschwächer sind als die strukturschwachen Regionen der EU 15. Diese neuen Gebiete mit dem größten wirtschaftlichen Entwicklungsrückstand sollen beim Einsatz der EUFonds oberste Priorität haben.
- 148 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
*
Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch in den Regionen der EU 15 regionale
Unterschiede bestehen, die auch in Zukunft einer entsprechenden Unterstützung durch die
Strukturfonds bedürfen. Daher sollen Strukturfondsmitteln vor allem im Hinblick auf ihren
europäischen Mehrwert weiterhin auch in Gebieten zum Einsatz kommen, die außerhalb
jener mit Entwicklungsrückstand (sogenannte Ziel 1-Gebiete) liegen (sogenannte Ziel 2Gebiete).
*
Um ein Ausufern der von den Nettozahler-Staaten zu leistenden Beiträge zu verhindern
könnte der Mitteleinsatz wie folgt konzentriert werden:
-Differenzierung der Förderintensitäten
-Beschränkung auf Schwerpunktthemen
-Strenge Projektauswahl
*
Ein für Salzburg wesentliches Thema ist die interregionale Zusammenarbeit. Die
Gemeinschaftsinitiative „Interreg“ sollte daher weitergeführt werden.
*
Die Vereinfachung der Verwaltung der Strukturfonds ist eine notwendige Voraussetzung
für die zukünftige Akzeptanz und den Erfolg der Umsetzung der EU-Struktur- und Regionalpolitik.
1.3
Territorialer Beschäftigungspakt – Arbeit für Salzburg
Der bereits seit 1997 bestehende TEP („Territorial Employment Pact“) Arbeit für Salzburg,
ein regionaler Zusammenschluss aller relevanten AkteurInnen der Arbeitsmarktpolitik
(Land, AMS, Bundessozialamt, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung, Kammer für land und Forstwirtschaft, Landarbeiterkammer) wurde im März 2003 um zwei weitere Jahre (2003/2004) verlängert. Der
TEP ist das zentrale Instrument zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie
bzw. des Nationalen Aktionsplans für Beschäftigung auf Landesebene und dient der Koordination aller Aktivitäten der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Dabei wird in zentralen Fragestellungen wie zB bei Strategien zur Umsetzung von Gender Mainstreaming oder zur Miteinbindung regionaler und lokaler Akteure sowie von NGO´s und Unternehmen in die Arbeitsmarktpolitik mit anderen österreichischen TEP´s wie auch der Europäischen Ebene
regelmäßig eng zusammengearbeitet
Die Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützen den Territorialen Beschäftigungspakt und seine Aktivitäten im Rahmen des Ziel-2Programms (Schwerpunkt 6- Territoriale Beschäftigungspakte).
1.4
Europäische Gemeinschaftsinitiative EQUAL
Im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL (Entwicklung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt) wurde unter Federführung des Landes eine Entwicklungspartnerschaft (bestehend aus Land, AMS, Bundessozialamt, Sozialpartnern und NGO’s) zum Thema “Chancengleichheit" gebildet. Nach der erfolgten Zulassung zur zu den „Aktionen 2 und 3“ (Umsetzung und Verbreitung der Ergebnisse) sind im Rahmen dieser Entwicklungspartnerschaft eine Reihe von innovativen Projekten mit dem Ziel einer Verbesserung der Chan-
- 149 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
cengleichheit von Frauen und Männern am Salzburger Arbeitsmarkt angelaufen. Diese
werden bis September 2005 fortgeführt, wobei in Form halbjährlich „Impulse“ auch die
breite Öffentlichkeit für das Anliegen der beruflichen Chancengleichheit gewonnen werden
soll. Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.
2
Bildung und Innovation
2.1
Beteiligung Salzburgs am 5. EU-Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung
Im 5. Rahmenprogramm der Europäischen Union (1998-2002) standen insgesamt 14,96
Mrd. Euro (inkl. Euratom Programm) zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verfügung. Beteiligungs- und förderungsberechtigt waren alle Staaten Europas (Ausnahme
Schweiz) sowie jene Staaten, die mit dem Rahmenprogramm assoziiert waren und 2004
der Europäischen Union beitreten werden.
Die Beteiligung Österreichs war mit 25,7% unter dem EU-Durchschnitt (27,5%), die Rückflussquote Österreichs lag innerhalb dieses Zeitraumes dennoch bei 100%1. Im Vergleich
zu Österreich war die Beteiligung Salzburgs mit einer Quote von 21,3% unterdurchschnittlich. Salzburg war bei 57 erfolgreichen Projekten vertreten, die von Österreich bei der Europäischen Kommission eingereicht und gefördert wurden; dies entspricht 4,2% der insgesamt 1.354 geförderten Projekte mit österreichischer Beteiligung; 11 Projekte werden von
Salzburg koordiniert, womit Salzburg einen Anteil von 3,1% der österreichischen Koordinatoren hat. Die Beteiligung Salzburgs war im 5. EU-Rahmenprogramm unterdurchschnittlich, obwohl in einigen Bereichen sowohl die Beteilungs- als auch die Erfolgsquote über
dem österreichischen Durchschnitt lag. Der Grund für die unterdurchschnittliche Beteiligung Salzburgs liegt vor allem in der klein strukturierten Größe von Forschergruppen, der
nur teilweise technischen und naturwissenschaftlichen Ausrichtung der Forschungsschwerpunkte an der Paris Lodron Universität und anderen Forschungseinrichtungen sowie an der bisher zu schwachen Kooperation zwischen der Wissenschaft und der Wirtschaft.
2.2
6. Rahmenprogramm
Im 6. EU-Rahmenprogramm (2003-2006) – mit einem Gesamtbudget von 17,5 Mrd. Euro
– wird es nach ersten Einschätzungen österreichischer Experten schwierig sein, in Österreich die Beteiligungs- und Rückflussquote zu halten. Für Salzburg als Region mit spezifischen Stärken, die nur teilweise den Schwerpunkten des 6. EU-Rahmenprogramms entsprechen, wird es daher in besonderem Maße schwierig sein, zu mindest eine durchschnittliche Beteiligung zu erreichen. Das Interesse an einer Beteiligung Salzburgs am 6.
EU-Rahmenprogramm ist dennoch sehr groß. Dies zeigte die überdurchschnittliche und
herausragende Beteiligung Salzburgs an der Ausschreibung der Europäischen Kommission für „Expressions of Interest“. Salzburg beteiligte sich mit mehr als 50 von insgesamt
660 eingereichten Vorschlägen aus Österreich. Diese Ausschreibung wurde von der Europäischen Kommission noch vor Beginn des 6. EU-Rahmenprogramms durchgeführt, um
1
Die zitierten Angaben zur Beteiligung Österreichs und Salzburgs beziehen sich au eine Auswertung des BIT, Büro für
Internationale Forschungs- und Technologiekooperation, Wien, Dezember 2002.
- 150 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
anhand der Interessensbekundungen Schwerpunkte für künftige Projektausschreibungen
zu definieren.
Die Schaffung eines „Europäischen Forschungsraumes“, wie er von der Europäischen
Kommission gefordert wird, stellt nicht nur Österreich vor neue Herausforderungen, sondern auch das Bundesland Salzburg, weil das 6. EU-Rahmenprogramm nicht nur eine
Konzentration auf thematische Schwerpunkte vorsieht – die vor allem auf europäischer
Ebene von Bedeutung sind – sondern auch neue Beteiligungsregeln sowie wesentlich
größere und anspruchsvollere Projekttypen, im Vergleich zu den bisherigen Rahmenprogrammen.
Für das Bundesland Salzburg wird es daher keine leichte Aufgabe sein, seine Position zu
verteidigen. Im Hinblick auf die zunehmende internationale Vernetzung in Bereichen der
Forschung und technologischen Entwicklung und Anforderungen der Europäischen Union,
innerhalb Europas einen „Binnenmarkt für Forschung und technologische Entwicklung“ zu
schaffen, muss sich Salzburg diesen Herausforderungen stellen, um langfristig im europäischen Wettbewerb bestehen zu können. Das 6. EU-Rahmenprogramm stellt eines der
wichtigsten Instrumente auf europäischer Ebene dar, um diesem Ziel näher kommen zu
können.
Das bedeutet, dass auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene alle Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Salzburg
nicht nur zu verteidigen, sondern auch international zu positionieren und für die Zukunft
weiter auszubauen.
Der Wissenschafts- und Forschungsrat des Landes Salzburg, der sich am 24. Oktober
2002 konstituiert hat, unterstützt in seinen Empfehlungen Maßnahmen, die zu einer erhöhten Beteiligung Salzburgs sowohl an nationalen als auch an europäischen Programmen
führen sollen.
Das Land Salzburg unterstützt daher die regionale Beratungseinrichtung CATT (Central
Austrian Technology Transfer and Training) und leistet somit einen wesentlichen Beitrag
zur Stärkung der regionalen Beratungstätigkeit in Bereichen der Forschung und Innovation. CATT Salzburg erhielt bisher ausschließlich aus Mitteln des Wirtschaftsressorts einen
finanziellen Beitrag für die Durchführung von Beratungen zum EU-„Innovation Programm“;
vom Zukunftsressort wurde in diesem Jahr erstmalig auch die Beratungstätigkeit zum 6.
EU-Rahmenprogramm gemeinsam mit dem BMBWK finanziert.
2.3
Erwachsenenbildung
Die aktive Beteiligung am Comenius- und Sokrates-Projekten wird fortgesetzt.
2.4
Jugend
Im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit kommt insbesondere weiterhin das EUJugendförderungsprogramm zur Anwendung. Das Landesjugendreferat ist weiterhin bemüht, so viel wie möglich konkrete Jugendaustauschprojekte über dieses Förderprogramm
finanzieren zu lassen, sowie auch weiterhin eine entsprechende Anzahl von Freiwilligendienstteilnehmern sowohl von Salzburg ins europäische Ausland zu bringen als auch umgekehrt junge Leute nach Salzburg zu bringen.
- 151 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Weiters
ist
Salzburg
intensiv
in
die
Neugestaltung
des
neuen
EUJugendförderungsprogramms ab 2006 eingebunden. Dies ist insbesondere durch die Position des Leiters des Landes-Jugendreferates als gemeinsamer Ländervertreter in der EURatsgruppe Jugend gut möglich.
2.5
Innovative Maßnahmen des „EFRE“
Das im Jahr 2002 eingereichte Programm „Innovative Maßnahmen des EFRE“ wurde zwischenzeitlich von der Europäischen Kommission genehmigt. Anfang 2003 wurden die entsprechenden Verträge unterzeichnet. Zielsetzung dieses Programmes ist es, das innovationspolitische Impulsprogramm des Landes zu unterstützen.
Mit der Umsetzung der ersten Projekte aus diesem Programm, welches gebietsmäßig keinen regionalen Einschränkungen unterliegt, soll unmittelbar nach Aufbau der organisatorischen Vorkehrungen begonnen werden.
2.6
Europäisches Netzwerk für Regionen: Digitale Medien sowie Informations- und
Kommunikationstechnologie
Die Generaldirektion Unternehmen der Europäischen Union unterstützt das Projekt ACCREDITS eines Netzwerkes von fünf Regionen – Shannon (Irland), Salzburg (Österreich),
Sheffield (England), Uppsala (Schweden) und den Highlands and Islands (Schottland) –
mit 1,49 Millionen Euro.
Ziel dieses Projektes ist die Unterstützung des Wachstums der KMU in den Bereichen Digitale Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. Die Laufzeit des Projektes beträgt zweieinhalb Jahre. Mit der Entwicklung von praktischen Werkzeugen und
modellhaften Prozessen sowie Maßnahmen sollen die teilnehmenden Unternehmen bei
der Bewältigung von „Wachstum“ unterstützt werden.
3
Kunst, Kultur und Sport
3.1
kulturelle Auslandsaktivitäten
Die Partnerschaften mit Trient und Litauen werden weitergeführt. Im Oktober 2003 wird in
Vilnius die Ausstellung „Europas vergessene Völker“ von Kurt Kaindl, aufbauend auf dem
Buch von Karl Markus Gauß eröffnet werden.
Im Rahmen des Warschauer Herbstes 2003 in der zweiten Septemberhälfte 2003 findet
eine umfassende Salzburger Kulturpräsentation unter dem Titel „Salzburg Modern“ statt.
3.2
Grenzüberschreitender Sport
Zukünftige Vorhaben:
*
*
ARGE ALP Initiativen (Sommer-/Winterspiele)
*
Partnerschaften Europa-Sport pflegen
*
EM-Fußball
Alle europarelevanten Sportthemen (EuRegio Projekte) bzw. Gemeinschaftsprojekte Sport
(Betriebssport etc.)
- 152 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
-
-
-
-
4
Lebensformen
4.1
Frauen und Gleichbehandlungsfragen; EU-Programme
Landes- und Gemeindedienst
Novelle des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes für den Salzburger Landesdienst:
Die Novelle der Gleichbehandlungs-Richtlinie der EU von 2002, EU-RL 2002/73/EG, soll
im Rahmen der bereits im Entwurf vorbereiteten Novelle des L-GBG umgesetzt werden.
Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz:
Auch dieses soll an die neue GB-RL der EU angepasst werden.
Frauenförderplan-Landesdienst:
Dieser wurde von der Verwaltung fertig gestellt und soll mittels Verordnung der Salzburger
Landesregierung erlassen werden. Damit wird das Frauenförderungsgebot des LandesGleichbehandlungsgesetzes realisiert.
Gleichbehandlungsgesetz für die Salzburger LandeslehrerInnen:
Die Erlassung dieses Gesetzes soll eine Rechtslücke in der österreichischen Gesetzgebung im Anwendungsbereich der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern
schließen.
Regierungsbeschluss über die Umsetzung des Prinzips des gender mainstreaming
im Bereich des Salzburger Landesdienstes:
Der im März dieses Jahres erlassene Regierungsbeschluss soll durch eine ständige Arbeitsgruppe im Landesdienst umgesetzt werden. Diese Arbeitsgruppe soll demnächst installiert werden. Ihr gehören zumindest VertreterInnen der folgenden Dienststellen an:
Landesamtsdirektion, Legislativ- und Verfassungsdienst, Personalabteilung, Abteilung für
Bildung, Familie und Gesellschaft, Finanzabteilung, Referat für Frauenfragen und Gleichbehandlung, Bezirkshauptmannschaften.
Durch ihre Arbeit soll gender mainstreaming als Querschnittsmaterie, als Leitprinzip und
als Methode für die gesamte Landespolitik und Landesverwaltung wahrgenommen werden.
Erster Schritt der Umsetzung des Gender Mainstreamings in der Salzburger Landesverwaltung ist die Beteiligung am Equal-Modul „Equality Management – Optimierte Ressourcenentwicklung durch chancengerechte Unternehmensführung“.
Kooperationen in österreichweiten sowie in EU-Projekten
MUT – Mädchen und Technik, August 2002 – September 2004
sektoral, BMBWK und Ziel III
Mut! ist ein Pilotprojekt zur Technikmotivation für Mädchen im ländlichen Raum. In Salzburg sollen praxisorientierte Workshops in ausgewählten Hauptschulen und Polytechnischen Schulen stattfinden. Zudem sollen Fortbildungen für Kinder-gärtnerinnen und Volksschullehrerinnen angeboten werden. Die Ergebnisse fließen sodann in die österreichweite
Vernetzung ein und bestimmen zukünftige Schwerpunkte in der Mädchenarbeit. Mut! wird
u.a. finanziert aus Mitteln des europäischen Sozialfonds und des BMbwk im Rahmen von
FFORTE – Frauen in Forschung und Technologie. Projektträger ist Akzente Salzburg.
Entwicklungspartnerschaft Equal, September 2002 – 2005
Equal ist eine Gemeinschaftsinitiative der EU mit dem Ziel, Ungleichheiten und Diskriminierung am Arbeitsmarkt zu bekämpfen. Die maßgebenden arbeitsmarkt-politischen AkteurInnen Salzburgs haben sich zu einer Entwicklungspartnerschaft zusammengeschlossen,
um das Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern am Salzburger Arbeitsmarkt
- 153 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
in den Vordergrund zu stellen. Die praktische Umsetzung erfolgt in vier Modulen: Chancengleichheit in Salzburger Betrieben, Migrantinnen, Frauen in technischen Berufen /
Technik A, Frauen im Tourismus.
Mitwirkung: Romana Rotschopf ist Gender Mainstreaming Expertin im Begleit- und Lenkungsausschuss für Ziel II und Interreg IIIA Österreich/Bayern.
Interreg IIIA – MAP, 2000-2006
Interreg ist ein Förderprogramm des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.
Mit dem Programm Interreg IIIA Deutschland-Bayern-Österreich 2000-2006 soll an die
bisherigen Erfahrungen der vorangegangen Periode angeknüpft, die Kooperation vertieft
und neue Ansätze der Zusammenarbeit gefunden werden.
MAP – Mentoring als Instrument der Personalentwicklung
Ein Verbundprojekt im Rahmen des Interreg IIIA für Frauen und klein – und mittelständische Unternehmen (KMU´s) im Grenzraum Österreich-Deutschland-Schweiz-Tschechien.
Allgemeine Ziele:
Förderung der Chancengleichheit im Beruf durch Qualifizierung und Mentoring für Frauen,
Regionalentwicklung durch den Auf- und Ausbau grenzüberschreitender Netzwerke und
die Nutzung von Kontakten auf allen Ebenen, Stärkung der regionalen Wirtschaftsräume
durch die Einbindung der Kompetenzen und Potentiale von Frauen, Sensibilisierung der
beteiligten Institutionen, MultiplikatorInnen und KMU´s für die Belange von Frauen im
Hinblick auf berufliche Chancengleichheit.
-
-
Interreg IIIB – Gendersensible Planung im Alpenraum
Das Projekt befindet sich derzeit in der Phase der Suche nach geeigneten Partner/-innen
im gesamten Programmgebiet von INTERREG III B - Alpenraum.
Die zum großen Teil städtischen Räume, die bereits gendersensible Planungs-prozesse
umgesetzt haben und über entsprechende Erfahrungen verfügen, sollen mit ländlichen
Regionen kooperieren.
Die Regionen sollen in erster Linie in Hinblick auf Verbesserung der Standortqualität, Verhinderung von Abwanderungen, Faktoren für das soziale Zusammenleben etc. profitieren.
Das Hauptaugenmerk des Projektes und das wichtigste Produkt der transnationalen Partnerschaften werden jedoch die (Gender-)Indikatoren sein, die bedarfsgerechte Planungsprozesse beeinflussen, dargestellt werden können und messbar sind.
Zur Erleichterung der Umsetzung wird den beteiligten Verwaltungsstellen ein Leitfaden –
als anwenderInnenfreundliches EDV-Programm – an die Hand gegeben.
Die Indikatoren dienen auch zur Evaluierung des Prinzips des Gender-Mainstreamings in
Eu-Programmen.
FIT – Frauen in die Technik 2002, 2003, 2004, Europäischer Sozialfond
Nach erfolgreicher Durchführung wird das Projekt auch im Jahr 2004 weitergeführt. Die
Projektträgerschaft wechselt von make it. Büro für Mädchenförderung (Akzente) zu gend
up - Zentrum für Frauen- und Geschlechterforschung (Universität Salzburg).
4.2
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Ausgehend von einer Aufforderung der Europäischen Kommission, Generaldirektion Beschäftigung und Soziales betreffend die Entscheidung des Rates vom 20.12.2000 über ein
- 154 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffen die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich die österreichische Landesfamilienreferentenkonferenz mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ am 24.5.2002 befasst
und u.a. empfohlen, dass der Bund für dieses Thema eine Informations- und Koordinationsstelle einrichtet, die diese Thematik auf EU-, österreichischer und Länderebene koordiniert und diese Informationen an die Länder weiterleitet.
Auf Anregung des Familienressorts befassen sich außerdem die Salzburg Kommission
und das Familienreferat mit der Konzeption eines Projektes zur Familienförderung, in dem
die Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen wesentlichen Stellenwert einnehmen wird.
5
Soziale Sicherheit
5.1 Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (NAP
inclusion)
An der Erarbeitung des von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erstellenden
Nationalen Aktionsplanes 2003 – 2005 wirken in Österreich im Rahmen ihrer Kompetenz
(v.a. Sozialhilfe und Pflegevorsorge) auch die Bundesländer maßgeblich mit, wobei Salzburg gemeinsam mit Oberösterreich federführend ist. Der NAP 2003 – 2005 wurden gemeinsam mit dem Umsetzungsbericht über den NAP 2000 – 2002 im Sommer 2003 der
Kommission vorgelegt und in weiterer Folge – als wichtiger Eckpfeiler der Sozialpolitischen Agenda
2000-2006 der Europäischen Union – schrittweise zur Umsetzung gelangen.
5.2 Europäische Sozialversicherungspolitik
Die Arbeiten an der Reform der VO 1408/71 werden vom EU-Ratsvorsitz fortgeführt, wobei
vor allem die Abgrenzung zwischen den Leistungen der Sozialen Sicherheit, welche exportpflichtig sind und sonstigen, beitragsfreien Sonderleistungen auf europäischer Ebene
diskutiert wird. Konkrete Ergebnisse stehen stehen in weiteren Bereichen aber noch aus.
6
Gesundheit
6.1
European Health Forum Gastein
Das Land Salzburg soll auch weiterhin ein gesundheitspolitischer Ort der Begegnung bleiben. Das Gesundheitsressort ist bemüht, auch in den nächsten Jahren, und zwar verstärkt
thematische Beiträge in das vom Land finanziell unterstützte European Health Forum
Gastein einzubringen. Das Forum erfährt permanent eine Erweiterung des Kompetenzbereiches und erfreut sich bei den europäischen Experten und Gesundheitspolitikern zunehmend großer Beliebtheit.
Im Jahr 2003 fördert das Land Salzburg das 6. European Health Forum Gastein (EHFG)
als wichtige Initiative für die Profilierung unseres Landes als europäisches Kompetenzzentrum für Gesundheitsfragen mit insgesamt € 7.267,-- Euro.
6.2
Suizidpräventionsprojekt
- 155 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Das Suizidpräventionsprogramm des Landes Salzburg wurde zwischenzeitlich gestartet.
Eines der Ziele ist Daten und sozialmedizinische Erfahrungen zu sammeln, die im europäischen Netzwerk zur Suizid-Prävention zur Verfügung gestellt werden können. Aus der EU
wurden beschränkte Fördermittel zugesagt.
Für das Jahr 2003 war beabsichtigt, dieses Präventionsprojekt (Projektleiter: Herr Oberarzt Dr. Reinhold Fartacek) auf weitere EU-Länder auszudehnen, um gemeinsam die Ursachen für Selbstmorde und Einstellungen zum Leben zu erforschen. Leider wurden bis
jetzt die dazu notwendigen zwei Projektpartner (aus zwei anderen EU-Staaten) nocht nicht
gefunden.
6.3
Heilvorkommen – und Kurortewesen
Im Rahmen des Ausbaues und der Restrukturierung des Heilvorkommen- und Kurortewesens im Land Salzburg gewinnt die natürliche Ressource „Heilklima“ von Jahr zu Jahr an
Bedeutung. Von einem der Heilklimatischen Kurorte, Mariapfarr, werden Fördermittel der
EU angesprochen, um ein inneralpines Pilotprojekt voranzutreiben.
Mittelfristiges Ziel des Landes Salzburg ist es, gesundheitstouristische und kurmedizinische Infrastrukturen für EU-BürgerInnen aus dem gesamten EU-Raum zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Naturreservat und ökologisch bedeutsamen Alpenraum zu.
6.4
Grenzüberschreitende Krankenanstalten – Planung
Zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger sollen im Rahmen der EuRegio Salburg–
Berchtesgadener Land-Traunstein die Kooperationspotentiale im Bereich der Krankenanstalten, Heime und der ärztlichen Versorgung einschließlich der Sicherstellung des adäquaten Ausgleichs der tatsächlichen Aufwendungen genutzt werden. Die begonnenen Gespräche auf politischer und Expertenebene werden konkretisiert und fortgesetzt.
*
*
*
7
Die Zukunft unserer Land- und Forstwirtschaft
7.1
Nutzung der EU-Möglichkeiten
Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des österreichischen Planes zur Entwicklung des
ländlichen Raumes gemäß Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates.
*
Umsetzung der Gemeinschaftsinitiativen LEADER+
Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III in Zusammenarbeit mit der
Abteilung 15
Mitarbeit in europaweit tätigen Einrichtungen wie z.B.: Arge Alp und Versammlung der
Regionen Europas.
7.2
GAP und Förderprogramme
Mitgestaltung der europäischen Agrarpolitik sowie der EU-kofinanzierten Förderprogramme durch Mitwirkung in den zuständigen Gremien auf Bundesebene und Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzen, Verordnungen, Arbeitspapieren, etc. von europäischer Rele-
- 156 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
vanz im Zuge des gesetzlich vorgesehenen Konsultationsverfahren (z.B.: GAP-Reform,
Gentechnik).
7.3
Bodenschutz
Verstärktes Engagement der EU im Bereich des Bodenschutzes ua ausgelöst durch die
Mitteilung der Kommission KOM (2002) 179 "Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie" sowie der daraus resultierenden Schlussfolgerungen des Rates (25.6.2002) und
eines ambitionierten EK-Arbeitsplanes im Bereich Bodenschutz für die Jahre 2002 bis
2004.
7.4
Nutztierschutzgesetz: Anpassung an EU-Richtlinien
Rechtsanpassung des Salzburger Nutztierschutzgesetzes und der darauf aufbauenden
Verordnungen an folgende EU-Richtlinien:
-
-
Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere;
Richtlinie 91/630/EWG des Rates vom 19. November 1991 über Mindestanforderungen für
den Schutz von Schweinen in der Fassung der Richtlinien 2001/88/EG und 2001/93/EG;
Richtlinie 91/629/EWG des Rates vom 10. November 1991 über Mindestanforderungen für
den Schutz von Kälbern in der Fassung der Richtlinie 97/2/EG und der Entscheidung
97/182/EG;
Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen.
7.5
-
-
-
-
-
Rechtsanpassung des Tierzuchtgesetzes an EU-Richtlinien
Richtlinie 77/504/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über reinrassige Zuchtrinder in der
Fassung der unter Z 5 genannten Richtlinie;
Richtlinie 88/661/EWG des Rates vom 19. Dezember 1988 über die tierzüchterischen
Normen für Zuchtschweine;
Richtlinie 89/361/EWG des Rates vom 30. Mai 1989 über reinrassige Zuchtschafe und ziegen;
Richtlinie 90/427/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Festlegung der tierzüchterischen
und genealogischen Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Handel mit Equiden in
der Fassung der unter Z 5 genannten Richtlinie;
Richtlinie 91/174/EWG des Rates vom 25. März 1991 über züchterische und genealogische Bedingungen für die Vermarktung reinrassiger Tiere und zur Änderung-der Richtlinien 77/504/EWG und 90/427/EWG;
Entscheidung 92/353/EWG der Kommission vom 11. Juni 1992 mit Kriterien für die
Zulassung bzw. der Anerkennung der Zuchtorganisationen und Züchtervereinigungen, die
Zuchtbücher führen oder anlegen;
Entscheidung 93/623/EWG der Kommission vom 20. Oktober 1993 über das Dokument
zur Identifizierung eingetragener Equiden (Equidenpass) in der Fassung der unter Z 7 genannten Entscheidung;
Entscheidung 2000/68/EG der Kommission vom 22. Dezember 1999 zur Änderung der
Entscheidung 93/623/EWG und zur Festlegung eines Verfahrens zur Identifizierung von
Zucht- und Nutzequiden;
- 157 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
-
Richtlinie 92/51/EWG vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur
Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG,
geändert durch die Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Mai 2001.
7.6
Entsorgung für Schlachtabfälle
Mitwirkung an der Umsetzung eines Entsorgungsmodells für Schlachtabfälle und Falltiere
auf Basis der Verordnung 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
3.10.2002 sowie unter Berücksichtigung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen im Rahmen von BSE - Tests, Falltieren und Schlachtabfällen.
8
Lebensraum Salzburg
8.1
Ausweisung von Habitat und Wildbiotopschutzgebieten bzw. von WildEuropaschutzgebieten
Dies erfolgt im Hinblick auf nach Brüssel gemeldete Natura 2000-Gebiete. Schutzgebiete,
welche jagdgesetzliche Schutzzwecke aufweisen, sind nach dem Salzburger Jagdgesetz
durch Verordnung auszuweisen und näher zu determinieren. Dazu wurden vom Rechtsdienst der Landwirtschaftsabteilung bereits entsprechende Verordnungsentwürfe ausgearbeitet und an den Legislativ- und Verfassungsdienst weiter geleitet.
8.2
Lebensraum Bergland
Mitwirkung am derzeit in Vorbereitung befindlichen INTERREG IIIC – Projekt
Evaluation des Bergwaldes, der alpinen Kulturlandschaft und des Lebensraumes Bergland
8.3
Gewässerschutz – Rahmenrichtlinie der EU
Dem Schutz der Gewässer, der Grundwässer und der Trinkwasservorkommen kommt
wachsende Bedeutung zu. Das Land Salzburg wird dafür eintreten, dass die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Wasservorkommen im Land besonders geschützt und als
lebenswichtige Ressourcen erhalten bleiben. Auch innerhalb des Staatenbundes der EU
muss gewährleistet bleiben, dass die Einzelstaaten autonom über die Grundbedürfnisse
der Bevölkerung verfügen können.
- 158 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
8.4
-
Umweltaktionsprogramm
Mit dem 6. Umweltaktionsprogramm, welches mit Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juli 2002 veröffentlicht wurde, werden für die nächsten Jahre die wichtigsten Umweltziele und vorrangigen Aktionen der Gemeinschaft vorgestellt. Die
Laufzeit des Programmes wurde mit 10 Jahren festgelegt. Bis dahin sollen die auferlegten
Ziele erreicht sein. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinschaft insbesondere auch nach der Erweiterung wurde im Programm der Schwerpunkt auf
Klimaänderungen
Natur und biologische Vielfalt
Umwelt
Gesundheit und Lebensqualität und
eine nachhaltige Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des
Abfalls gelegt.
Für diese Bereiche wurden konkrete Ziele vorgegeben und Maßnahmen zu deren Verwirklichung festgelegt. So ist etwa die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls, die in diesem Zusammenhang eingegangene Verpflichtung der Europäischen Gemeinschaft, die Treibhausgasemissionen bis 2012 um 8% zu senken, und damit zusammenhängend die Verwirklichung eines gemeinschaftlichen Emissionshandels genannt. Auch die neue Chemikalienstrategie der Gemeinschaft, das sog. REACH-System (vorgestellt im Vorhabensbericht
2002), findet sich im 6. Umweltaktionsprogramm wieder.
8.5
Zukünftige Aktionsbereiche der Europäischen Union im Hinblick auf eine bessere
Ressourcenbewirtschaftung und Abfallwirtschaft
Durch die im 6. Umweltaktionsprogramm festgehaltene Zielsetzung soll dafür gesorgt werden, dass der Verbrauch erneuerbarer und nicht erneuerbarer Ressourcen die Tragfähigkeitsgrenzen der Umwelt nicht überschreitet. Dies soll erreicht werden durch eine Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch, durch eine höhere Ressourceneffizienz und durch eine deutliche Verringerung des Abfallaufkommens.
Zu folgenden Themen sollen ua Konkretisierungen erfolgen und Umsetzungsmaßnahmen
in Angriff genommen werden: Ausarbeitung einer Strategie für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement etwa durch Entwicklung und Einsatz von ökonomischen Instrumenten,
Entwicklung einer Strategie für das Abfallrecycling, Investitionen in die quantitative und
qualitative Abfallvermeidung und Einbeziehung der Abfallvermeidung in die integrierte
Produktpolitik und in die Gemeinschaftsstrategie für Chemikalien.
8.6
Eine neue Strategie für das Abfallrecycling
Im Mai 2003 hat die Europäische Kommission ihre Mitteilung „Eine thematische Strategie
für Abfallvermeidung und –recycling“ vorgelegt. Dieses Strategiepapier, zu dem die Mitgliedstaaten bis Herbst 2003 Stellung nehmen können, gilt als eines der Bestandteile des
6. Umweltaktionsprogrammes.
Inhaltliche Schwerpunkte von denen auch die Salzburger Abfallwirtschaft massiv betroffen
sein wird, bilden ua die Einführung von Deponieabgaben sowie der Handel mit Recyclingzertifikaten innerhalb der gesamten Union (nach dem Modell des Emissionshandels) und
damit verbunden das Abgehen vom primären Anliegen der Erfüllung gleicher Qualitätsan-
- 159 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
forderungen in den Mitgliedstaaten hinsichtlich des Recyclings von Abfällen. Eine Umsetzung dieses Vorhabens hätte fundamentale Veränderungen in der Abfallbewirtschaftung in
der gesamten Union zur Folge und würde zu einer massiven Umlenkung von Abfallströmen führen. Insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Osterweiterung der Union
sind massive Wettbewerbsverzerrungen in der Entsorgungswirtschaft zu befürchten. Es ist
in Aussicht genommen, im Länderarbeitskreis „Abfallwirtschaft“ eine gemeinsame Stellungnahme zum Strategiepapier auszuarbeiten.
8.7
Emissionshandelsrichtlinie
Zur Erreichung der Kyoto-Zielsetzungen betreffend die Reduktion von Treibhausgasen hat
die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag über ein System für den Handel
mit Treibhausgasemissionsberechtigungen in der Gemeinschaft vorgelegt. Der EU-weite
Emissionshandel soll große industrielle Emittenten (zB Zementherstellung, Zellstoff- bzw
Papierherstellung, Feuerungsanlagen ab 20 MW) erfassen. In einer ersten Phase (2005 –
2007) soll der Handel mit Emissionszertifikaten auf CO2-Emissionen beschränkt bleiben,
daran anschließend ist eine Ausweitung auf alle sechs Treibhausgase vorgesehen. Nach
einer entsprechenden Genehmigung der betroffenen Betriebe im Hinblick auf eine erlaubte
Menge an Emissionen sollen diese von der Behörde jährlich frei handelbare Emissionszertifikate erhalten.
8.8
Verordnung über Detergentien
Dieser für Wasch- und Reinigungsmittel ausgearbeitete Vorschlag der Europäischen
Kommission enthält Bestimmungen über die Mindestabbaubarkeit von Tensiden, Normen
für Analysen, Kennzeichnungsvorschriften und Bestimmungen über das Inverkehrsetzen
von Detergentien.
8.9
Wegekosten-Richtlinie
Im Hinblick auf eine Neufassung der Wegekosten-Richtlinie (Eurovignette-RL) bzw die
Nachfolgeregelungen zum Transitvertrag und zur Ökopunkteregelung gibt es intensive
Bemühungen Salzburgs, bestimmte Gebiete als „sensible Gebiete“ einzustufen. In einem
gemeinsamen Positionspapier der Landeshauptleute von Salzburg, Tirol und Vorarlberg an
die Verkehrskommissarin sind die Forderungen für eine neue Wegekostenrichtlinie zusammengefasst.
Im inzwischen am 23. Juli 2003 vorgelegten Kommissionsvorschlag der Wegekostenrichtlinie ist die Sensibilität des Alpenraums enthalten. Auch den Salzburger Forderungen der
Ermöglichung der Querfinanzierung und der Einbeziehbarkeit der externen Kosten in die
Mauthöhe entspricht der Entwurf weitgehend. Erstmals ist auf Forderung Salzburgs insbesondere festgehalten, dass alle Kosten von Umwelt- und Lärmschutzmaßnahmen in die
Maut eingerechnet werden können. Das Inkrafttreten der Wegekostenrichtlinie ist seitens
der Kommission für Mitte 2005 geplant und Salzburg wird weiter auf ein rasches Verfahren
drängen.
8.10 Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt
Ziel dieses Richtlinienvorschlages ist die gemeinschaftsweite Festlegung eines Mindestkataloges an Straftaten, die sich auf eine Verletzung von Umweltvorschriften der Gemein-
- 160 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
schaft beziehen (zB unzulässige Abfallbeseitigung), und deren Ahndung durch die Justizstrafbehörden. Als weitere Maßnahmen sollen die Mitgliedstaaten Maßnahmen zum Ausschluss von öffentlichen Subventionen, Verbot von Handelstätigkeiten oder etwa eine richterlich angeordnete Auflösung des Unternehmens vorsehen. In einer einheitlichen Länderstellungnahme haben sich die Länder kritisch zu dem vorliegenden Vorschlag geäußert,
da dieser einen nicht unwesentlichen Eingriff in das österreichische Verfahrensrecht darstellt.
8.11 Vorarbeiten für eine Richtlinie über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten
Das derzeit von der Europäischen Kommission vorgelegte Arbeitsdokument (welches in
einen Richtlinienvorschlag münden soll) sieht vor, dass bestimmte Mitglieder der Öffentlichkeit (NGO’s, Bürgerinitiativen, kommunale/regionale Gebietskörperschaften, ...) Verwaltungsakte (oder Unterlassungen) von Behörden wegen des Verdachtes eines Verstoßes
gegen umweltbezogene Vorschriften vor Gerichten überprüfen lassen können. Die Arbeiten an dieser kommenden Richtlinie geschehen in Umsetzung des sog. dritten Pfeilers des
internationalen Aarhus-Übereinkommens. In einer gemeinsamen Länderstellungnahme
haben die Länder va auf eine Administrierbarkeit der zukünftigen Regelungen gepocht.
8.12 Ziel „atomfreies Mitteleuropa“
Derzeit betreiben acht der 15 EU-Mitgliedstaaten Atomkraftwerke, allerdings haben vier
einen (teilweise langfristigen) Ausstieg aus der kommerziellen Nutzung der Kernkraft geplant. Von den zehn Beitrittskandidaten betrieben derzeit fünf Atomkraftwerke.
-Der EURATOM-Vertrag ist eine der vertraglichen Säulen der Gemeinschaft. Die Europäische Atomgemeinschaft EURATOM ist hauptsächlich in zwei Bereichen aktiv: Darlehen für
Atomprojekte und Nuklearforschung. Durch beide Instrumente wird die Nuklearindustrie
völlig einseitig gefördert.
Im Zuge der Diskussionen um eine europäische Verfassung im Konvent stand seine ungeänderte Aufnahme in das neue Vertragswerk zur Diskussion, was eine Fortschreibung
der einseitigen Förderung der Atomkraft und der Nuklearindustrie bedeuten würde. Die
VertreterInnen von atomkritischen Staaten konnten dies jedoch bei der letzten Konventsitzung verhindern, doch ist der Ausgang nach der Regierungskonferenz im Herbst 2003
noch offen.
Seit 1977 kann EURATOM Kreditgarantien für Nuklearanlagen innerhalb der EU vergeben.
Der Gesamtrahmen lag ursprünglich bei 500 Millionen Euro und wurde sukzessive auf
derzeit 4 Milliarden Euro erhöht. Durch diese Kredite werden Nuklearprojekte ermöglicht,
die sich sonst gar nicht finanzieren ließen. Die Europäische Kommission möchte den Kreditrahmen um weitere zwei Milliarden Euro erhöhen, wofür ein einstimmiger Beschluss der
Finanzminister notwendig ist. Derzeit ist offen, ob der notwendige einstimmige Beschluss
gefasst werden wird.
Salzburg hat gemeinsam mit den Ländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und
Vorarlberg einen Appell an Finanzminister Grasser dahingehend gerichtet, dem nicht zuzustimmen, sondern stattdessen in den Beitrittsländern Förderungsmittel für erneuerbare
Energie bereitzustellen.
- 161 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
8.13 Fortführung begonnener Vorhaben im Umweltbereich
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Weiters befinden sich ua noch folgende Vorhaben der Europäischen Union in Arbeit:
EU-Verordnung über Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr
bestimmte tierische Nebenprodukte
Richtlinie über die Bewirtschaftung von Abfällen, die beim Aufsuchen, Gewinnen,
Aufbereiten und Lagern von Mineralien entstehen
Richtlinie über Umwelthaftung
Änderung der Verpackungsrichtlinie
Vierte Tochterrichtlinie Luft
Klärschlammrichtlinie
Bodenschutz-Rahmenrichtlinie
REACH-System für Chemikalien
Diese Vorhaben wurden bereits im Vorhabensbericht des Jahres 2003 ausführlich erläutert.
8.14 Natura 2000
Die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten im Bereich der alpinen biogeographischen
Region gemäß Richtlinie 92/43/EWG wird als abgeschlossen angesehen.
Betreffend die Ausweisung von Natura 2000 - Gebieten in der kontinentalen biogeographischen Region stehen die bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission
noch aus. Auf Grund des Ergebnisses der EU-Konferenz von Potsdam, zu der die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten für den 11 bis 13. November 2002 eingeladen hatte,
sieht die Europäische Kommission noch Nachnominierungserfordernisse. Die bisherige
Überprüfung hat ergeben, dass die entsprechenden Habitattypen in der von der EKintendierten Ausprägung in Salzburg jedoch nicht vorhanden sind. Diesbezüglich müssen
noch entsprechende Verhandlungen geführt werden. Aufgrund des geringen Anteils Salzburgs an dieser biografischen Region ist davon auszugehen, dass mit der bisherigen Nominierungen das Auslangen gefunden werden kann
8.15 Natura 2000 in Salzburg: Filmprojekt
Zur besseren Bekanntmachung von Natura-2000 ist beabsichtigt, ein Filmprojekt „Natura
2000 in Salzburg“, welches im Frühjahr 2003 begonnen wurde, bis Ende 2004 zum Abschluss zu bringen und dann verstärkt in Gemeinden, Schulen, Erwachsenenbildungseinrichtungen usw. Ziele und Aufgaben von Natura 2000 sowie die Salzburger Schutzgebiete
im konkreten bekannter zu machen. Weiters soll durch Publikationen und Informationstafeln in Schutzgebieten verstärkt auf die inhaltliche Bedeutung von Natura 2000 hingewiesen werden.
- 162 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
8.16 LIFE-Projekte
Die EK hat zugestimmt, das bisher sehr erfolgreich verlaufende Life Projekt „Wenger
Moor“ hinsichtlich der Laufzeit um 1 Jahr (regulär bis Jänner 2003) bis Jänner 2004 zu
verlängern. Der Projektumfang beträgt 22,6 Mio. ATS, wobei 50% seitens der EU kofinanziert werden. In einem Projektbeirat werden alle Interessen vertreten.
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Bisher wurden folgende Projekte erfolgreich umgesetzt:
Renaturierungsprojekt Wallerbach
Renaturierungsprojekt Eisbach
Wiesenbrüterprojekt
Besucherlenkung inkl. Radweg (Eröffnung Mai 2002)
Die Anstaumaßnahmen im Wengermoor werden 2003 fertig gestellt.
8.17 Life-Projekt „Weidmoos“
Das Life-Projekt „Weidmoos“ ist im Jahr 2003 in Angriff genommen worden. An EU Mitteln
werden für das Weidmoos € 600.000 zur Verfügung stehen. Inklusiv der nationalen Kofinanzierung kann das Habitatmanagement in diesem Schutzgebiet auf einer Fläche von
118 ha wertvolle Lebensräume für seltene Vogelarten noch besser erhalten und verbessern. Die Gesamtkosten des Projektes betragen € 1,2 Mio., € 528.000 trägt das Land
Salzburg bei, und € 36.000 werden von den Projektpartnern Lamprechtshausen, St.
Georgen sowie dem Torferneuerungsverein eingebracht. Im Jahr 2000 wurde ein Torferneuerungsverein zum Zweck der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft im
Weidmoos gegründet. Mitglieder in diesem Verein sind Grundeigentümer, Nutzungsberechtigte (Jäger) und naturinteressierte Bürger. Bis Ende 2002 wurde ein Managementplan
erstellt, der erforderliche Biotopgestaltungs- und Landschaftspflegemaßnahmen für das
Vogelschutzgebiet und die umgebende Pufferzone darstellt.
8.18 Europarat: Europäisches Naturschutzdiplom
Eine weitere aktive Beteiligung an naturschutz- und landschaftsbezogenen Aktivitäten des
Europarates, vor allem im Zusammenhang mit dem europäischen Naturschutzdiplom
(Krimmler Wasserfälle), dem europäischen Netzwerk biogenetischer Reservate und der
Paneuropäischen Strategie für biologische und landschaftliche Vielfalt wird angestrebt.
8.19 Alpenkonvention
Nach Ratifizierung der Alpenkonvention und Inkrafttreten der Protokolle wird die Implementierung des Naturschutzprotokolls als wichtiger Schritt zur Verankerung des Nachhaltigkeitsprinzips auch in diesem Bereich angesehen.
Grundsätzlich wird es als wesentlich angesehen, entsprechende Implementierungsschritte, vor allem in Fragen des Transitverkehrs, auch in den übrigen Vertragsstaaten der Alpenkonvention, vor allem aber seitens der Europäischen Union selbst zu setzen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Die Geltendmachung des von der Alpenkonvention erfassten Raumes als „sensibles Gebiet“ im Sinne der EU-Wegekosten-Richtlinie wird dabei durch das Vorhandensein einer
Reihe von Schutzgebieten mit internationalem Status (Natura 2000-Gebiete, Europäische
Biogenetische Reservate) sowie die mit Hilfe der Salzburger Biotopkartierung eindeutig
beleg- und darstellbare Reichhaltigkeit an Biodiversität gerade im Salzburger Alpenraum
unterstützt.
8.20 Wasserwirtschaft: Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die rechtliche Umsetzung soll im wesentlichen im Rahmen des Wasserrechtsgesetzes
erfolgen und ist derzeit eine Regierungsvorlage in Begutachtung. Frist für die rechtliche
Umsetzung ist Ende 2003.
Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde beim Bundesministerium für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft fünf Bund/Länder-Arbeitskreise eingerichtet die an der Erstellung der Grundlagen für die Umsetzung arbeiten. Salzburg ist in
allen fünf Arbeitskreisen vertreten, wobei die Fachabteilung Wasserwirtschaft im Arbeitskreis A – Recht/Administration/Ökonomie und im Arbeitskreis E – Grundwasser mitarbeitet.
Für die bis Ende 2004 zu erstellende vorläufige Bestandsanalyse wurde mit den Arbeiten
begonnen.
8.21 Energiebewusste Gemeinden und Städte
Im Rahmen eines EU-Projekts "communal labels" wurde ein europäisches Qualitätslabel
für energiebewusste Gemeinden und Städte entwickelt. Nach Vorbild des "e5- Programms
für energiebewusste Gemeinden", welches auch vom Bundesland Salzburg seit 1998
maßgeblich mitentwickelt wurde, steht ab 2003 ein europaweit einheitliches Zertifizierungssystem - der "European Energy Award" - zur Verfügung. Dieses ist mit dem bestehenden e5- Programm kompatibel, sodass sich aktive e5- Gemeinden in Salzburg auch
"europäisch" auszeichnen lassen können. Mit dem EU- Projekt "Eurena" werden nun unter
Einbeziehung österreichischen Know-hows die ersten Gemeinden und Städte anderer EUStaaten auf eine Zertifizierung vorbereitet.
8.22 NAVIS
Ende 2003 werden wichtige Abschnitte im Schienennahverkehr zwischen Salzburg und
Golling fertig gestellt sein. Derzeit werden verstärkt die eisenbahnrechtlichen Bewilligungen für die Haltestelle in Taxham im Hinblick auf die Fußballeuropameisterschaft 2008 forciert.
8.23 Magistrale für Europa, Hochleistungsstrecke Attnang/Puchheim - Salzburg
In der „Oberndorfer Resolution“ vom 27.2.2002 wurde von den Unterzeichneten, darunter
der Landeshauptmann von Salzburg und der Bayerische Verkehrsminister, nachdrücklich
auf den Ausbau der Magistrale gedrängt. Auf österreichischer Seite laufen Bemühungen,
Lösungen für die Strecke Attnang/Puchheim – Salzburg - insbesondere aber für den Abschnitt Seekirchen – Salzburg - zu finden.
- 164 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
8.24 Projekt „Autofreier Tourismus“
Der erste Teil der Phase 2 wurde, nach großen Erfolgen in der Phase 1, bei der EU eingereicht. Die Nächtigungszahlen in Werfenweng haben sich im Vergleichsmonat Mai
(2001/2002) um etwa 100% erhöht.
Durch Einsatz alternativer, umweltfreundlicher Verkehrsmittel wird ein Beitrag zum „Sanften Tourismus“ geleistet.
8.25 Salzburger Landesmobilitätskonzept 2002 (S-LMK 2002)
Die Leitlinien des S-LMK 2002 wurden von der Salzburger Landesregierung beschlossen
und erstrecken sich in ihrer Wirkung auch auf den benachbarten bayerischen Raum. Für
das Konzept selbst gibt es einen Beschlussantrag.
8.26 TAB Tunnel
Die Salzburger Landesregierung bekennt sich zum Bau der 2 Tauerntunnelröhre um den
zukünftigen Anforderungen in Bezug auf Verkehr und Sicherheit gerecht zu werden.
8.27 Tauernachse
Das Land Salzburg hat zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie und dem Land Kärnten einen Auftrag zur Verbesserung der Schienengüterverkehrslogistik zwischen Salzburg und Villach, somit im Vor- und Nachlauf auch die
angrenzenden Regionen Italiens und Deutschlands betreffend, vergeben.
8.28 Alps Mobility Manager
Dieses Projekt baut auf dem Autofreien Tourismus auf und hat die Umsetzung nachhaltiger
alternativer Mobilität zum Ziel. In diesem europäischen Konzept sind Italien, Deutschland
Frankreich und Österreich Partner.
8.29 INTERREG III Projekt „Wind harvest“
Ziel dieses Projektes ist es, die bislang fehlende Grundlagenforschung zur Nutzung dieser
Energieform im alpinen Raum durchzuführen und Anknüpfungspunkte für die Realisierung
konkreter Projekte zu schaffen. Im Zentrum der Betrachtung stehen dabei die politischökonomischen Rahmenbedingungen sowie Aspekte des Naturschutzes, des Tourismus
und der technischen Machbarkeit.
9
Gemeinden
10
Salzburg in Österreich
11
Salzburg in der EU
- 165 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
11.1 Arbeitsgemeinschaft Alpenländer – ARGE ALP
Bei der Jahreskonferenz der Regierungschefs der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer
(Arge Alp) Ende Juni 2003 wurden verschiedene Resolutionen der Mitgliedsländer zu aktuellen europapolitischen Schlüsselthemen verabschiedet. Das Land Salzburg wirkte bei
der Vorbereitung dieser Resolutionen zum Teil maßgeblich mit. Die in den einzelnen Resolutionen zum Ausdruck gebrachten gemeinsamen Standpunkte betreffen
den Entwurf eines Verfassungsvertrages der EU,
die Umsetzung der Alpenkonvention,
die Reform der gemeinsamen Agrarpolitik und
die europäische Verkehrspolitik.
11.2 Bürgerinformation – Info-Point-Europa im Bürgerbüro des Landes
Die in der Servicestelle im täglichen Umgang mit den Bürgern gewonnenen Erfahrungen
zeigen nach wie vor großen Informationsbedarf an Basiswissen zur Europäischen Union in
der breiten Bevölkerung, sodass zweifellos bei den 2003 gesetzten bzw. noch geplanten
Aktivitäten zusätzlich zu dem Schwerpunktthema „Erweiterung der EU“ die weitere Intensivierung und vor allem die Regionalisierung der Vermittlung von Grundkenntnissen und
Erkennen von Zusammenhängen in Europa-Fragen Priorität haben wird.
Aktivitäten 2003
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-
Die jährlich zum Europatag am 9. Mai stattfindende „Europa-Woche“ wurde wieder zum
Anlass genommen, die Kooperation mit anderen in Salzburg eingerichteten Europaservicestellen (Landes-Europabüro, Salzburger Bildungswerk, Landespressebüro) sowie in Zusammenarbeit mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Wien Informationsveranstaltungen sowohl zu Schwerpunktthemen als auch allgemeinen Themenbereichen zur
Europäischen Union durchzuführen. Dazu wurden vom Info Point Europa Salzburg vorab
umfassende Informationsmaterialien für die teilnehmenden Schulklassen zusammengestellt und versendet.
Aus Anlass des „Europatages“ wurde ein EU-Quiz für die Salzburger Bevölkerung
durchgeführt.
Redaktionelle Mitarbeit an der vierteljährlich erscheinenden Europazeitung „Land und
Europa“.
Presseaussendungen in Zusammenarbeit mit dem Landes-Europabüro
Verteilung und Versendung von Info-Materialien an Schulen, Banken, Erwachsenenbildungseinrichtungen und Privatpersonen
Mit den weiteren Info Point Europa Österreichs wurde die gemeinsame Homepage neu
gestaltet, bestehende Beiträge aktualisiert und neue Beiträge ins Internet gestellt.
Vorhaben 2003
-
Planung bzw Durchführung von Projekten mit Förderungen durch die Europäische
Kommission
PC-Spiel „EuroTour“
Durchführung zum Schulbeginn 2003/2004. Zielgruppen sind Salzburger Schulen (Unterstufe AHS/BHS, Polyt. Schulen und HS). Ziel: Kennenlernen/Verständnis der neuen EUMitgliedsstaaten.
- 166 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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Fahnen der neuen Mitgliedstaaten: Durchführung zum Schulbeginn 2003/2004. Zielgruppe
Salzburger Schulen (VS und HS Unterstufe). Nicht die Nationalfahnen sondern Eindrücke/Besonderheiten aus den neuen Mitgliedstaaten sollen dargestellt werden.
Erstellung und Veröffentlichung eines Foliensets zu wichtigen Bereichen der EU (Organe,
Institutionen, Binnenmarkt, Wirtschaft...) – gemeinsames Projekt des IPE-Netzwerkes Österreichs.
11.3 Aktionsplan eEurope 2005 – Umsetzung in Salzburg
Der von den Mitgliedstaaten beschlossene Aktionsplan eEurope 2005, mit dem die eEurope Initiative bis zum Jahr 2005 fortgesetzt wurde, sieht als ein zentrales Ziel den Ausbau
elektronischer Behördendienste (e-Government) vor.
Zur Erreichung dieses Zieles wurde im Auftrag des Herrn Landeshauptmannes im Land
Salzburg zahlreiche Maßnahmen gesetzt, wobei an dieser Stelle nur jene angeführt werden sollen, die über die im Vorjahresbericht genannten Maßnahmen hinausgehen:
-
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Ca. 70 verschiedene Verfahren der Landes- und Bezirksverwaltungsbehörden können
bereits vollelektronisch über das e-Government-Portal des Landes abgewickelt werden.
Bis Ende 2003 werden etwa 100 Leistungen der Verwaltung elektronisch angeboten werden.
Abgaben bzw. Gebühren von Verfahren, die über das e-Government-Portal abgewickelt
werden, können bereits mittels e-Payment über das Internet bezahlt werden. Die zusätzliche Einbindung von Internet Banking Systemen steigert die Akzeptanz von e-Government,
da Zahlungen bequem mit den gewohnten e-Banking Systemen erledigt werden können.
Die Verbindung des e-Government Portals mit dem Backoffice System („elektronischer
Akt“) wird die Transparenz für den Bürger durch Akteneinsicht und Statusabfrage in Verfahren erhöhen. Die dafür notwendigen Sicherheitsmechanismen werden geschaffen.
Die e-Government Lösung des Landes Salzburg wurde von der Europäischen Kommission
beim diesjährigen eEurope Award für e-Government aus 357 eingerichten Projekten unter
die besten in Europa gereiht.
11.4 Anpassung bzw. Ergänzung des Landesrechts
Dienstnehmerschutz:
Die im Bericht vom 1.Juli 2002 angeführten Verordnungen wurden mit Ausnahme der Verordnungen über Arbeitsstätten erlassen.
Die Entwürfe für eine Arbeitsstättenverordnung auf der Grundlage des § 27 BSG und einer
Salzburger Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft auf Grund von § 6
Abs. 1 LarbO 1995 sind derzeit in Begutachtung, sodass mit ihrer Erlassung im Herbst
2003 gerechnet werden kann.
In Ausarbeitung ist ebenfalls eine Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse bestimmter Arbeiten gemäß § 44 Z 1 BSG.
Dienstrecht:
Änderungen im Dienstrecht des Landes sind durch die Umsetzung der Richtlinien
2000/78/EG (Allgemeiner Rahmen für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf)
und Richtlinie 2001/19/EG (Änderungsrichtlinie betreffend die „Diplomanerkennungsrichtlinien“ 98/48/EWG und 92/51/EWG) erforderlich. Die Richtlinie 2000/43/EG erfordert eine
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
gesetzliche Regelung insbesondere betreffend den Rechtsschutz bei Verstößen gegen
das Diskriminierungsverbot durch Organe des Landes, der Gemeinden oder Gemeindeverbände.
Katastrophenschutz und Raumordnung:
Die vollständige Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG (Seveso II-Richtlinie) erfordert Anpassungen im Salzburger Katastrophenhilfegesetz und im Salzburger Raumordnungsgesetz
1998. Diese Richtlinie wird allerdings durch eine in Kürze zu erwartende Richtlinie geändert, weshalb auch die Bestimmungen dieser Änderungsrichtlinie zu berücksichtigen sein
werden. Für die Novelle zum Raumordnungsgesetz wird noch im Sommer die Begutachtung durchgeführt.
Umweltschutz:
Die Richtlinie 96/61/EG (IPPC-Richtlinie) ist für den Zuständigkeitsbereich des Landes für
bestimmte Anlagen, soweit diese nicht in die Kompetenz des Bundes zur Gesetzgebung
fallen, umzusetzen. Die Anlagen für die besondere Vorschriften getroffen werden müssen,
weisen allerdings eine Größenordnung auf, die im Land Salzburg praktisch nicht in Betracht kommt (zB Feuerungsanlagen mit einer Wärmeleistung von über 50 MW, Gasturbinen mit 50 MW Leistung, Anlagen zur Intensivhaltung und Aufzucht von Geflügel oder
Schweinen mit mehr als 40.000 Plätzen für Geflügel, 2000 Plätzen für Mastschweine oder
750 Plätzen für Säue). Wegen dieser nur theoretischen Anwendungsbereiche soll die Umsetzung auf einfachste Weise soweit wie möglich durch Verweisung auf bundesrechtliche
Vorschriften erfolgen.
Landwirtschaftliche Nutztiere:
Die Gesetzesvorlage für eine Novelle zum Nutztierschutzgesetz, die die Umsetzung der
Richtlinien im Verordnungsweg ermöglicht, wird dem Landtag bis zum Herbst zugeleitet
werden. Auch für die Verordnungen liegen die Entwürfe fertig vor. Folgende Richtlinien
sollen auf diese Weise umgesetzt werden:
Richtlinie1999/74/EG (Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen), 91/6307EWG
(Mindestanforderung für den Schutz von Schweinen), 2001/88/EG und 2001/93/EG (Änderung der Richtlinie 91/630/EWG), ebenso die Entscheidung der Kommission vom 24. Februar 1997 zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 91/629/EWG über Mindestanforderung
für den Schutz von Kälbern.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
11.5 Europa-Information
Schwerpunktmäßig wird das Landepressebüro 2004 die Europa-Informationsarbeit mit
dem Thema EU-Erweiterung weiterführen. Hier hat sich durch eine Vereinbarung mit der
Vertretung der Europäischen Kommission in Wien eine interessante Fördermöglichkeit
eröffnet, über die federführend durch das Landespressebüro unter breiter Einbeziehung
von institutionellen Partnern im gesamten Bundesland (Kabinett des Landeshauptmannes
Dr. Franz Schausberger, Info Point Europa Salzburg, Landes-Europabüro, Landespressebüro, Slowenisches Konsulat, Europaservice des Salzburger Landesschulrates, Salzburger Bildungswerk – Institut für Europa sowie Siedlerverein Forellenweg Liefering) Informationsprojekte zur Erweiterung entwickelt wurden.
Einige dieser Projekte reichen bis in das Jahr 2004 unter anderem ein Infostand zum Europatag, eine Info-Broschüre zur Erweiterung, ein Erweiterungs-Dossier auf dem grenzüberschreitenden Informationsportal salzburg.at, ein Informationsvideo zur Erweiterung,
ein Kulturtag Sloweniens zum Beitritt, Einzelveranstaltungen zu "Österreich und die EUErweiterung" oder ein Akademiestudienlehrgang Europäische Union – Projektmanager/innen.
Für 2004 plant die Vertretung der Europäischen Kommission den Abschluss einer Rahmenkonvention, um Projekte zur EU-Erweiterung langjährig zu fördern.
Das Landepressebüro wird daneben seine umfangreiche Europa-Informationsarbeit wie
bisher in der bewährten Form fortsetzen. Zu der auch 2004 weiter fortgesetzten Europainformation des Landespressebüros gehören laufende Informationen mit Europabezug in
der Landekorrespondenz (im Schnitt eine Meldung pro Tag) sowie Schwerpunktartikel in
der monatlich erscheinenden Landeszeitung „Unser Land“, die vor allem der Allgemeininformation der breiten Bevölkerung dienen. Daneben werden mit der 8-seitigen vierteljährlich erscheinenden Publikation Land & Europa derzeit rund 4330 Interessierte, Meinungsund Entscheidungsträger in Salzburg aber auch im internationalen Bereich fachspezifisch
über die Entwicklungen der Landespolitik in Hinblick auf die europäische Integration und
über aktuelle Serviceleistungen (Förderungen, Informationsmaterialien, Veranstaltungen)
informiert. Dritte Informationsschiene ist die Europa–Plattform auf der Homepage des
Landes im Internet.
Mit dem Landes-Europabüro und dem Info Point Europa im Bürgerbüro des Landes sowie
mit Europa-Informationsstellen in Stadt und Land Salzburg wird auch weiterhin eng zusammen gearbeitet.
11.6 Strategisches Programm der EU bis 2006
Erstmals legen die sechs Ratspräsidentschaften der Jahre 2004, 2005 und 2006 ein gemeinsames strategisches Programm vor. Im Zuge der Konsultation verwies Salzburg vor
allem auf das wichtige Thema der „Koexistenz“ im Bereich Genmanipulierten Einsatzes
von Organismen.
Neben den sich aus der Annahme der Europäischen Verfassung ergebenden Punkten wird
der GVO – Sektor Schwerpunkt aus Salzburger Sicht sein.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
11.7 Salzburg in Initiative konstitutioneller Regionen (REG LEG)
Nach der dritten Konferenz der Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen
vom November 2002 in Florenz übernahm der Landeshauptmann von Salzburg den Vorsitz in diesem Netzwerk von 73 EU-Regionen, die über Gesetzgebungsbefugnisse verfügen. Die Entwicklung dieser REG LEG Initiative von der ersten Konferenz im Jahr 2000 in
Barcelona bis zur Konferenz von Florenz sowie die Salzburger Arbeitsschwerpunkte für
das Jahr 2003 wurden dem Landtag in einer Anfragebeantwortung des Landeshauptmannes vom 17. Jänner 2003, Nr. 341 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 12. Gesetzgebungsperiode), dargelegt.
Unter Vorsitz des Leiters der Fachabteilung Landes-Europabüro fanden sechs Sitzungen
des Koordinationsausschusses im Salzburger Verbindungsbüro Brüssel bzw. in Salzburg
statt. Diese dienten der Ausarbeitung von Positionspapieren für die Beratungen des Konvents, der sich in seiner Plenarsitzung vom 7. Februar 2003 unter anderem mit der regionalen und lokalen Dimension der EU befasste. Inhaltliche Abstimmungen und gemeinsame Positionen wurden von REG LEG mit den anderen europäischen Verbänden der Regionen und Kommunen (u.a. VRE, CALRE, RGRE, AGEG, Eurocities) sowie dem Ausschuss der Regionen formuliert und auf Europäischer Ebene präsentiert.
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Auf der Grundlage des vom Konvent Mitte Juli 2003 vorgelegten Entwurfs für eine Europäische Verfassung legt Salzburg dem Koordinationsausschuss den Entwurf einer Resolution für die vierte Konferenz vom Präsidenten von Regionen mit Legislativbefugnissen vor,
die auf Einladung des Landeshauptmannes von Salzburg am 11. und 12. November 2003
in Salzburg stattfinden wird.
Inhaltliche Schwerpunkte der gemeinsamen Forderungen der Regionen werden voraussichtlich
die Erhaltung der Gestaltungs- und Spielräume und der Verantwortlichkeit der Regionen
der (umstrittene) Zugang für Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen zum Europäischen
Gerichtshof sowie
die Entscheidungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der regionalen Wirtschaftsund Entwicklungspolitik sowie
bei den Leistungen von allgemeinem Interesse (Daseinsvorsorge) liegen.
Untersucht werden auch die möglichen konkreten Auswirkungen der neuen EUVerfassung auf die Regionen.
Für allfällige nötige Weiterentwicklungen des innerstaatlichen Länderbeteiligungsverfahrens durch neue Bestimmungen der Europäischen Verfassung werden für den Österreich
Konvent in engem Zusammenwirken mit vergleichbaren Regionen (Deutsche Länder, Belgische Regionen und Gemeinschaften) konkrete Vorschläge ausgearbeitet.
Nach der Salzburger Konferenz wird der Vorsitz im REG LEG Netzwerk auf den First Minister of Scotland übergehen. Der Landeshauptmann von Salzburg wird weiterhin in der
Troika dieses Netzwerkes, der sich innerhalb des letzten Jahres zu einem anerkannten
Akteur auf der Europäischen Ebene entwickelt hat, weiter gestaltend mitarbeiten.
11.8 Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004
- 170 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Salzburg nutzt die bestehenden Netzwerke im Rahmen der Versammlung der Regionen
Europas, des Ausschusses der Regionen, der gesetzgebenden Regionen sowie bilaterale
Kontakte zur Einbringung der Länderpositionen in den Diskussionsprozess um die Zukunft
der Europäischen Union. Grundlage sind das Mandat der Landeshauptmännerkonferenz
vom 6. April 2001 an Landeshauptmann Dr. Schausberger und Landeshauptmann Dr.
Sausgruber sowie die von Salzburg vorbereiteten Beschlüsse der Landeshauptmännerkonferenz vom 23. Oktober 2001 beziehungsweise vom 12. Juni 2002.
Die von den Landeshauptmännern von Salzburg und Vorarlberg vorgelegten Forderungen
der Länder vom 10. September zum Entwurf der EU-Verfassung lauten:
„Die Länder beteiligen sich seit dem EU-Beitritt aktiv an der Zukunftsdiskussion. Für die
Arbeiten des Konvents legten sie am 12. Juni 2002 eine Grundsatzposition vor und brachten in den verschiedenen Diskussionsphasen des Konvents konkrete Formulierungsvorschläge ein.
Der Europäische Konvent hat im Juli 2003 seine Arbeiten abgeschlossen und einen Verfassungsentwurf vorgelegt (CONV 850/03). Grundsätzlich erachten die Länder die Ergebnisse des Konvents als gute Ausgangsbasis für die Regierungskonferenz. Sie begrüßen,
dass zahlreiche der von ihnen vertretenen Forderungen in den Verfassungsentwurf Eingang gefunden haben. Vordringliches Ziel sollte es sein, dies in der Regierungskonferenz
zu bewahren.
Der Verfassungsentwurf verbessert die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Europäischen Union und ist ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz und Subsidiarität. Der vom
Europäischen Rat von Laeken im Dezember 2001 eingesetzte Konvent hat sich als neues
Instrument zur Vorbereitung von größeren Vertragsreformen bewährt. Allerdings sind einige der Aufträge von Laeken aus Ländersicht nur unzureichend erfüllt worden. Vor allem
die regionale Dimension politischer Legitimität und Verantwortlichkeit wurde nicht tiefgehend genug beraten.
Zur Sicherung einer klaren Kompetenzordnung und zur Verbesserung der Ausübung der
Kompetenzen der Europäischen Union wurden im Entwurf der Verfassung deutliche Verbesserungen vorgenommen: Kompetenzkategorien, Prinzipien der Subsidiarität und der
Verhältnismäßigkeit, Einzelermächtigungen. Es ist aber nicht gelungen - wie in Laeken
vorgesehen - europäische Kompetenzen zurückzuführen.
Die eindeutige Verbindung der Kompetenzbereiche mit der zulässigen Handlungsform war
eine wesentliche Länderforderung. Allerdings erfolgt in vielen Kompetenzbereichen keine
eindeutige Festlegung auf den zulässigen Rechtsakt. Nach Ansicht der Länder soll in jenen Artikeln des Teiles III, in dem sowohl Europäisches Gesetz als auch Europäisches
Rahmengesetz als zulässiger Rechtsakt festgelegt sind, nur das Europäische Rahmengesetz vorgesehen werden, weil es den Mitgliedstaaten und den Regionen mehr Umsetzungsspielraum lässt. Dies entspricht auch den Intentionen des Europäischen Rates von
Laeken.
Der Verfassungsentwurf enthält teilweise weitreichende Änderungen in der Struktur und
Funktionsweise der einzelnen Unionsorgane. Diese sollen die Effizienz und demokratische
Legitimation der Unionstätigkeiten verbessern. Gleichzeitig ist aber darauf zu achten, dass
das Gleichgewicht zwischen den Organen und die Balance zwischen den Prinzipien der
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Gleichheit der Mitgliedstaaten und der Gleichheit der Bürgerinnen und Bürger gewahrt
bleibt. Diesen Zielsetzungen ist im Verfassungsentwurf nicht ausreichend Rechnung getragen. Insbesondere ist die gleichberechtigte Vertretung jedes Mitgliedstaates in der Europäischen Kommission sicher zu stellen.
Um eine effizientere Beschlussfassung in der Union zu ermöglichen, sieht der Verfassungsentwurf eine Ausdehnung der Bereiche vor, in denen der Ministerrat mit qualifizierter
Mehrheit beschließt. Bei quasi-konstitutionellen Bestimmungen, bei Umweltmaßnahmen,
die die mengenmäßige Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Raumordnung, die
Bodennutzung und die Wahl des Energieträgers betreffen, sowie bei Sozialmaßnahmen im
Aufenthaltsbereich wird im Verfassungsentwurf die Einstimmigkeit beibehalten. Ein Abgehen von der Einstimmigkeit in diesen Bereichen steht für die Länder nicht zur Disposition.
Fortschritte erzielt
Als aus regionaler Sicht positive Errungenschaften würdigen die Länder folgende im Verfassungsentwurf enthaltene Bestimmungen:
Die Union achtet die nationale Identität der Mitgliedstaaten und die regionale und kommunale Selbstverwaltung (Artikel I-5 Abs 1)
Die EU-Kompetenzen beruhen auf Einzelermächtigung und es wird klargestellt, dass alle
der EU nicht zugewiesenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten (bzw. je nach innerstaatlicher Kompetenzverteilung bei den Regionen) verbleiben (Artikel I-9 Abs 2). Es werden drei Kompetenzkategorien – ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten sowie Unterstützungs-, Koordinierungs- und Ergänzungsmaßnahmen – geschaffen, die EUZuständigkeiten jeweils einer Kategorie zugeordnet und die in der jeweiligen Kompetenzkategorie erlaubten EU-Handlungen definiert.
Die Regionen und Gemeinden werden im Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich berücksichtigt
(Artikel I-9 Abs 3).
Das Subsidiaritätsprotokoll, in dem verankert wird, dass der regionalen und lokalen Dimension der in Betracht gezogenen Maßnahmen Rechnung zu tragen ist, wird verbindlicher Teil der Verfassung.
Beide Kammern nationaler Parlamente (Subsidiaritätsprotokoll Abs 5) werden in die ex
ante-Überprüfung der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips einbezogen und können die
regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen konsultieren.
Beide Kammern nationaler Parlamente können im Rahmen der ex post-Überprüfung gemäß der innerstaatlichen Rechtsordnung Klage wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsaktes gegen das Subsidiaritätsprinzip beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Ebenso
kann der Ausschuss der Regionen im Rahmen seiner obligatorischen Anhörungsrechte
eine Subsidiaritätsverletzung beim Europäischen Gerichtshof geltend machen (Subsidiaritätsprotokoll Abs 7).
Vor Erlassen von Gesetzgebungsakten sind umfangreiche Anhörungen durchzuführen.
Die finanziellen und administrativen Auswirkungen auf Mitgliedstaaten und regionale Behörden sind darzustellen (Subsidiaritätsprotokoll Abs 4).
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Forderungen an die Regierungskonferenz
Einige grundlegende Forderungen der Länder haben jedoch keinen Eingang in den Verfassungsentwurf gefunden. Hierunter sind mehrere aus Ländersicht essenzielle Punkte.
Die Länder fordern, dass diese von Österreich in die kommenden Regierungskonferenz
eingebracht und konsequent verfolgt werden. Es sind dies folgende Punkte:
Die Länder lehnen die Formulierung des Artikel I-1 Abs 1 2. Satz ab, wonach „die Union [ ]
die diesen Zielen dienende Politik der Mitgliedstaaten“ koordiniert. Da die Ziele der EU
sehr weitgehend gefasst sind, würde dies bedeuten, dass die EU über eine umfassende
Koordinierungskompetenz verfügt. Dies widerspricht den Länderforderungen zur Schaffung
einer
nachvollziehbaren
und
transparenten
Kompetenzordnung.
Vorschlag: Streichung des Satzteiles: "Die Union koordiniert die diesen Zielen dienende
Politik der Mitgliedstaaten und übt die ihr von den Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten in gemeinschaftlicher Weise aus."
Die in Artikel I-31 Abs 5 vorgesehene Überprüfungsmöglichkeit der Zusammensetzung
des Ausschusses der Regionen durch die Europäische Kommission ist aus Ländersicht
nicht akzeptabel. Im Sinn der Autonomie eines politischen Gremiums ist es ausschließlich
dem Ausschuss der Regionen zu überlassen, dem Rat Vorschläge für seine Zusammensetzung zu erstatten.
Vorschlag: Umformulierung: "... Die Bestimmungen über ihre Zusammensetzung werden
in regelmäßigen Abständen vom Ministerrat auf Vorschlag der Kommission Ausschüsse
überprüft, um der wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Entwicklung in der Union
Rechnung zu tragen.
Sofern Artikel I-22 so zu verstehen ist, dass, dass die bisherige Praxis von Artikel 203
EGV für die Vertretung von Bundesstaaten im Ministerrat nicht weitergeführt werden kann,
lehnen dies die Länder ab. Es ist sicherzustellen, dass im Hinblick auf die Vertretung im
Ministerrat die österreichischen verfassungsrechtlich verankerten Ländermitwirkungsrechte durch den Verfassungsentwurf nicht unterlaufen werden.
Vorschlag: Formulierung wie Artikel 203 EGV
Die Beschlüsse über die Eigenmittel einschließlich der Modalitäten der Finanzierung der
EU und des mehrjährigen Finanzrahmens für die Ausgaben der Union sollen auch in Hinkunft einstimmig gefasst werden. Aus Sicht der Länder ist Artikel I-53 Abs 4, in dem die
„Modalitäten der Finanzmittel der Union“ behandelt werden, deshalb problematisch in
Mehrheitsabstimmung, weil es sich dabei u.a. um die Festlegung auch der Zusammensetzung der Eigenmittel handelt. Das bedeutet, dass damit gegen den Willen eines Mitgliedsstaates eine Änderung des Verhältnisses der Eigenmittelquellen (Anteil der Mehrwertsteuer oder BSP-Quelle) beschlossen werden könnte. Somit bliebe nur die Höhe der Eigenmittel einer einstimmigen Beschlussfassung vorbehalten.
Vorschlag: Umformulierung von Artikel I-54 Abs 4: "Die Modalitäten der Finanzmittel der
Union werden in einem Europäischen Gesetz des Ministerrates geregelt. Der Ministerrat
beschließt einstimmig nach Zustimmung des Europäischen Parlaments."
Im Verfassungsvertrag ist eindeutig klarzustellen, dass die Europäische Union keine Kompetenz zur Bestimmung der Ausgestaltung der Leistungen der Daseinsvorsorge hat. Artikel
III-6, letzter Satz, wonach die Grundsätze und Bedingungen für die Dienste von allgemei-
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
nem wirtschaftlichen Interesse durch Europäische Gesetze festgelegt werden sollen, lehnen die Länder daher ab. Die Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Traditionen, die auf
den jeweiligen nationalen und regionalen Gegebenheiten beruhen. Für die Länder steht
die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und flächendeckenden Leistungserbringung im Vordergrund vor rein (markt)wirtschaftlichen bzw. ausschließlich wettbewerbsorientierten Erwägungen. Die gemeinwirtschaftliche Natur der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse schließt es nach Auffassung der Länder aus, an ihre
Erbringung die Maßstäbe des Wettbewerbsrechts anzulegen. Genau dies ist aber der Ansatz im Verfassungsentwurf: Verweis auf Artikel III-55, III-56 und III-136 in Artikel III-6. Die
Länder verlangen, bei der Ausarbeitung des einschlägigen Gemeinschaftsrahmens für
staatliche Beihilfen die besondere Funktion der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse nicht aus den Augen zu verlieren und die Anwendung des Wettbewerbsrechts auf das für das Funktionieren des Binnenmarktes unerlässliche Mindestmaß
zu beschränken.
Vorschlag: Artikel III-6 ist daher sinngemäß zu formulieren: "... Diese Grundsätze und Bedingungen werden durch Europäische Gesetze festgelegt. Der Rat kann in einem Europäischen Gesetz (zu definierende) Bereiche der Daseinsvorsorge von der strikten Anwendbarkeit des europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrechts ausnehmen." Diese sollen
jedenfalls den öffentlichen Personennahverkehr, die Abfallentsorgung, die Trinkwasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen sowie
Bildung und Kultur umfassen.
Neben den erwähnten vorrangigen, sind auch weitere Länderforderungen im Verfassungsentwurf unberücksichtigt geblieben. Im Hinblick auf die in der Regierungskonferenz
notwendige Konsensfindung werten die Länder diese nicht als gleichwertig prioritär, wie
die vorerwähnten. Sollte die Regierungskonferenz aber den Verfassungsentwurf grundlegend überarbeiten, sind folgende Länderanliegen weiter zu verfolgen:
In den Absätzen 5, 6 und 7 des Subsidiaritätsprotokolls werden Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente nur für die Prüfung des Subsidiaritäts-, nicht aber für jene des Verhältnismäßigkeitsprinzips verankert. Die Prüfungsmöglichkeiten ist auch auf die Einhaltung
des Verhältnismäßigkeitsprinzips auszudehnen.
Weiters fordern die Länder, dass auch das Klagerecht der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen bei Verletzungen des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips verankert wird.
Die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Klagen der Regionen, wenn bzw
soweit diese vom Mitgliedstaat als klagsberechtigt notifiziert worden sind, ist zu verankern.
Denn die Verantwortung der Regionen für die Umsetzung und Anwendung von Gemeinschaftsrecht ist durch die Möglichkeit zur Verteidigung eigener Zuständigkeiten vor dem
Europäischen Gerichtshof zu vervollständigen.
Die gemäß Artikel I-35 mit delegierter Verordnung mögliche Änderung „nicht wesentlicher
Vorschriften“ eines Gesetzes oder Rahmengesetzes ist zu streichen. Es widerspricht der
österreichischen Rechtstradition, dass eine Regelung des Gesetzgebers von der Europäischen
Kommission
als
Exekutive
änderbar
sein
soll.
Vorschlag: Umformulierung: "In Europäischen Gesetzen und Rahmengesetzen kann der
Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Verordnungen zur Ergänzung
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
oder Änderung bestimmter nicht wesentlicher Vorschriften des betreffenden Gesetezs
oder Rahmengesetzes zu erlassen."
Die Binnenmarktklausel des Artikel III-62 ist zu präzisieren. Nur Maßnahmen, die unmittelbar und direkt die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand
haben, sollen zulässig sein.
Die Länder ersuchen den Bund, diese Positionen in den Beratungen der Regierungskonferenz zu vertreten und bekräftigen ihre Bereitschaft, durch die gemeinsamen Ländervertreter Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber und Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger an der Regierungskonferenz mitzuwirken.
Darüber hinaus werden die Länder diese Positionen in den ihnen zur Verfügung stehenden Gremien bzw. Netzwerken einbringen.“
11.9 Mitarbeit im Ausschuss der Regionen
Im Februar 2004 wird der Landeshauptmann von Salzburg den Vorsitz in der Fachkommission „Konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa“ des Ausschusses der Regionen
übernehmen, nachdem er die Funktion des Ersten Vizepräsidenten dieses wichtigen Gremiums des Ausschusses der Regionen seit Februar 2002 innehat.
Diese Funktion ist eine besondere Herausforderung auch für die Arbeitsebene in den kommenden Jahren.
Die Vorsitzführung des Landeshauptmannes bietet die besondere Möglichkeit zur Einbringung spezieller Salzburger bzw. österreichischer Interessen sowie der Anliegen der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen. Die guten Kontakte zum bayerischen Europaminister, der im Februar das Amt des Präsidenten des Ausschusses der Regionen übernehmen
soll, werden dabei eine wichtige Hilfe sein.
11.10 Europarat: Arbeitsgruppe „Regionen mit Legislativkompetenzen“
Aus der vom Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates im Dezember 2000
auf Initiative von Kataloniens Präsident Jordi Pujol durchgeführten ersten Konferenz der
Präsidenten gesetzgebender Regionen entwickelte sich die oben erwähnte Zusammenarbeit im Rahmen der REG LEG. Sie ist auf das Projekt "Regierungskonferenz 2004" ausgerichtet.
Im Europarat besteht mit der Arbeitsgruppe "Regionen mit Gesetzgebungskompetenzen"
das einzige Forum der gesetzgebenden Regionen innerhalb einer europäischen Einrichtung.
Das Mandat der Arbeitsgruppe wurde Anfang Juli 2002 um zwei Jahre verlängert. Salzburg stellt auch in der neuen Funktionsperiode einen gemeinsamen Ländervertreter auf
Beamtenebene. Dadurch ist eine Vernetzung mit den inhaltlich ähnlich ausgerichteten Aktivitäten der gesetzgebenden Regionen für die Vorbereitung der Regierungskonferenz
2004 gewährleistet. Ziel ist es, Doppel-Initiativen zu vermeiden aber die Strukturen des
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Europarates zur regionalen Ebene der Beitrittskandidaten für die EU-Mitgliedschaft zu nutzen.
11.11 Versammlung der Regionen Europas
Schwerpunkt der Mitarbeit Salzburgs in der VRE ist die Kommission A, Europäische Union
und arbeitet in der von Baden-Württenberg präsidierten Arbeitsgruppe "Zukunft der Union"
mit.
Wie in den vergangenen Jahren wird Salzburg auch im Herbst 2003 am VRE-Programm
"Centurio" mitarbeiten und Politikern bzw. Beamten aus Reformstaaten die Möglichkeit zu
einem intensiven Praktikumsaufenthalt in Salzburg geben.
11.12 Beratungen und Förderinformationen
Das Landes-Europabüro wird sein Informationsangebot auch im Jahr 2004 fortsetzen. Dazu gehören Beratungsgespräche und telefonische Auskünfte zu EU-Fragen aller Art (Förderungen, Dokumentenrecherche, etc.), Vortragstätigkeit (mit den voraussichtlichen
Schwerpunkten Zukunft der Union und EU-Erweiterung), Fortbildungsangebote im Amt,
Fachpublikationen. Weiters werden wieder Volontariatsplätze für Salzburger Studenten
und Studentinnen in Salzburg und Brüssel angeboten.
Das Landes-Europabüro führt seit dem Jahr 2000 eine umfassende Internetdatenbank,
durch die Förderungswerber über aktuelle Ausschreibungen von EU-Aktionsprogrammen
informiert werden. Als besonderes Service wird ein direkter Link zu den jeweiligen Kommissionsdokumenten angeboten. Diese werden laufend aktualisiert. Adresse:
http://www.salzburg.gv.at/europa/eufoerderungen.htm
11.13 EU-Verfassung: Finanzielle Aspekte
Der eingesetzte „Konvent“ hat in seinem Vorschlag für eine neue Verfassung der Europäischen Union, welche auf die sich ändernde Zahl an Mitgliedstaaten als Folge der Osterweiterung Bedacht nehmen soll, zur Finanzausstattung Einstimmigkeitsentscheidungen
nur noch für Beschlüsse über die Eigenmittel einschließlich der Modalitäten der Finanzierung der EU und des mehrjährigen Finanzrahmens für die Ausgaben der Union vorgesehen. Darüber hinaus sollte aber angestrebt werden zu erreichen, dass auch die Frage der
Zusammensetzung der Eigenmittel weiterhin der Einstimmigkeit unterliegt. Namhafte Verschiebungen im Verhältnis der Eigenmittelquellen könnten nämlich die Finanzinteressen
mancher (in Summe in der Minderheit bleibender) Mitgliedstaaten uU sehr nachteilig tangieren. Da die Bundesländer über den Finanzausgleich auch maßgeblich die Mitgliedsbeiträge Österreichs an die EU mitzutragen haben, besteht daran für Salzburg ein unmittelbares Interesse (siehe auch 11.9).
11.14 Interessensvertretung und Lobbying in Brüssel – Das Salzburger Verbindungsbüro
zur Europäischen Union
Das Verbindungsbüro des Landes Salzburg zur EU in Brüssel fungiert als Speerspitze und
gleichzeitig als Frühwarnsystem sowie Vorab-Informationsquelle für die Salzburger Lan-
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
despolitik. Durch die Verfassung von Hintergrundinformationen, deren Evaluierung, durch
die Entwicklung von Strategien und deren Koordination auf Landesebene können landespolitische Vorgaben und Ziele erfolgreich auf europäischer Ebene durchgesetzt werden.
Grundvoraussetzung ist das perfekte Kontaktnetz, das vor Ort etabliert wurde.
Der Hauptansprechpartner unter den Europäischen Institutionen ist die Europäische
Kommission. Diese ist deshalb von größtem Interesse für das Salzburger EUVerbindungsbüro, da sämtliche europäischen Gesetzesvorschläge dort ihren Ursprung
haben und noch seitens des Landes beeinflussbar sind; das Gleiche trifft zu auf etwaige
anstehende Vertragsverletzungsverfahren, die möglicherweise Salzburg betreffen und die
frühzeitig abgeklärt werden können.
Die kurzen und schnellen Informationskanäle zwischen der Salzburger Politik und dem
Verbindungsbüro des Landes Salzburg zur EU bilden dabei einen wesentlichen Baustein
des Erfolgs auf europapolitischer Ebene.
Europapolitische Bereiche, die aktuell die Interessen des Landes Salzburg berühren und
daher vom Verbindungsbüro Brüssel aktiv und ständig verfolgt, begleitet, ausgewertet und
in Brüssel wieder eingebracht werden, sind u.a. folgende:
TRANSPORTSEKTOR:
Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Wegekostenrichtlinie
(Eurovignette-Richtlinie):
Auf Basis langjähriger erfolgreicher Einflussnahme auf die Europäische Kommission wurden die wesentlichen Salzburger Vorstellungen in den Richtlinienvorschlag aufgenommen.
Für die nächsten zwei Jahre gilt es, Einfluss zu nehmen auf Europäisches Parlament und
Rat, um den Vorschlag der Kommission durchzubringen; es ist weiters sinnvoll, über die
Umwelt-Generaldirektion bzw. –Kommissarin Komponenten, die im o.a. Kommissionsvorschlag nicht enthalten sind (wie Lärm- und vor allem Luftverschmutzung) einzubringen,
damit sie ebenfalls in der europäischen Gesetzgebung Berücksichtigung finden
Neue Verkehrslösungen/Ausbau umweltfreundlicher Verkehrsträger:
Der Tauernbahnausbau ist zu forcieren (ab Inkrafttreten der geänderten Wegekostenrichtlinie teilweise mittels Querfinanzierung), Einhausungen und Lärmschutzwände sind zu errichten (Basis: geänderte Wegekostenrichtlinie); neue Logistiklösungen für den kombinierten Verkehr sind weiterhin zu unterstützen, um zumindest einen Teil des Güterverkehrs
von der Straße auf die Schiene zu bekommen. Die Europäische Kommission ist darauf zu
sensibilisieren – wie dies z.B. durch die Vorführung des Mobiler in Brüssel gelungen ist und EU-Fördermittel sind in Anspruch zu nehmen.
Der Ausbau der Hochleistungsstrecke Salzburg -> Wels ist in den kommenden Jahren voranzutreiben, um den Ergebnissen der Hochrangigen TEN-Gruppe unter Leitung von Van
Miert (erfolgreiches Lobbying) zu entsprechen – Mittel aus dem TEN-Topf können in Anspruch genommen werden.
BINNENMARKT:
Vor allem bestehende Absichten der GD Binnenmarkt in Bezug auf Liberalisierung des
Wassersektors (siehe auch Grünbuch zur öffentlichen Daseinsvorsorge) sind aufmerksam zu verfolgen und zu unterbinden; die begründete Salzburger Haltung, die ablehnend
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
in Bezug auf eine Freigabe von Wasser ist, sollte koordiniert mit den anderen österreichischen Ländern, deutschen Länder sowie anderen europäischen Partnern sofort in die GD
Binnenmarkt sowie in das Generalsekretariat der Europäischen Kommission eingebracht
werden. Eine einheitliche Länderstellungnahme dazu liegt seit Anfang September 2003 vor
(siehe 11.22).
FÖRDERUNG ERNEUERBARER ENERGIEN/MEHR SICHERHEIT DER AKW
Weitergehende Förderung erneuerbarer Energieträger im Land Salzburg; Unterstützung
und Forcierung sämtlicher Vorschläge der Europäischen Kommission, die – in Hinblick auf
die Erreichung des Kyoto-Ziels - zu einer Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien
führt; insbesondere die Förderung des Einsatzes von Biokraftstoffen im Bereich Verkehr
sollte in Hinblick auf eine nachhaltige Verkehrspolitik gefördert werden.
Der Kommissionsvorschlag zur Definition und Erreichung von einheitlichen europäischen Standards zur nuklearen Sicherheit ist stark zu unterstützen und voranzutreiben.
EUROPÄISCHE REGIONALPOLITIK/NEUE STRUKTURFONDSPERIODE
Die Position Salzburgs bzw. die Inhalte der gemeinsamen Länder-Stellungnahme zur
neuen Strukturfondsperiode ab 1.1.2007 sind auf Europäischer Ebene laufend wirksam
einzubringen; wichtig in diesem Zusammenhang ist die Beibehaltung einer Form des Ziel 2
sowie der grenzüberschreitenden Gemeinschaftsinitiative (aus Sicht Salzburgs für Grenzen zwischen den „alten“ Mitgliedstaaten) bei gleichzeitigem Festhalten an der finanziellen
Obergrenze der Beitragszahlungen.
Das Programm für ländliche Entwicklung ist stark zu forcieren
LEBENSMITTELSICHERHEIT/KOEXISTENZ
Nachdem im Juli 2003 die Verordnungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel (bzw. GVO) beschlossen wurden,
liegt die Entscheidung über Verwendung bzw. Konsum nunmehr bei Landwirten und
Verbrauchern
In Bezug auf die Landwirtschaft könnte für die Zukunft die Einrichtung einer Art „Gesundheitsland Salzburg“ angedacht werden, die durch eine freiwillige Selbstbindung aller
Salzburger Landwirte eine gentechnikfreie Zone garantiert; freiwillig deshalb, da die Europäische Lebensmittelagentur bzw. die Europäische Kommission eine entsprechende regionale Gesetzgebung als nicht EU-konform ablehnt.
In Bezug auf die Koexistenz von Landwirten, die frei von GVO oder mit GVO wirtschaften,
ist unbedingt ein wissenschaftlich fundierter, verpflichtender Abstand zwischen den jeweiligen Anbauarten in der Landes-Gesetzgebung unter Berücksichtigung der europäischen
Leitlinien festzuschreiben und zu überwachen, damit das Land Salzburg gentechnikfrei
bleiben kann.
KULTURPOLITIK
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Nachdem die Europäischen Kommission sowie die Kommissarin in Brüssel bereits hinreichend über das von Salzburg koordinierte und nunmehr einzureichende Förderprojekt
„Europäische Mozartwege“ informiert wurde, ist nunmehr eine tatsächliche Einreichung
des Projektes für eine mehrjährige Förderung unter dem Kulturrahmenprogramm 2000
vorzunehmen, um die EU-Fördermittel abzuholen
WEITERE EUROPAPOLITISCHE VORHABEN
Werden insbesondere wahrgenommen in Bezug auf den Vorschlag der Europäischen
Kommission zu Tiertransporten, Erweiterung und die Nachbarschaftsinitiative der Kommission, Regierungskonferenz 2004 (Fortführung der regionalen Einflussnahme und Initiativen), Umwelt und Naturschutz; insbesondere werden auch weiterhin erfolgreiche
Salzburger Modelle der Europäischen Kommission wie etwa das Salzburger Vertragsnaturschutz-Modell präsentiert werden.
Die Informations- und Einflussnahmemöglichkeiten durch das Verbindungsbüro erfordern
eine gute Öffentlichkeitsarbeit und Kontaktpflege zu europäischen, nationalen und regionalen Entscheidungsträgern in Brüssel, die durch laufende Veranstaltungen in den Brüsseler
Räumlichkeiten des Landes Salzburg ergänzt werden.
Das Salzburger Verbindungsbüro zur EU gewährt umfassende Unterstützung bei der
Lukrierung von EU-Fördermitteln aus Aktionsprogrammen für Salzburger Antragsteller und
fungiert generell als Service- und Kontaktstelle für Salzburger(innen) fungiert, was in diesem Rahmen auch stark genutzt wird; Möglichkeiten der Praktikumabsolvierung in Brüssel
werden dabei ebenso gefördert wie der direkte Meinungsaustausch mit Salzburger(innen)
- dies soll auch in Zukunft in dieser Form beibehalten werden.
11.15 Einflussnahmemöglichkeiten nutzen – Gemeinsame Ländervertreter
Das Land Salzburg stellt zahlreiche "gemeinsame Ländervertreter" auf politischer und Beamtenebene. Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger wurde für die Vorbereitung des
Europäischen Rates von Laeken und die Regierungskonferenz 2004 gemeinsam mit Landeshauptmann Dr. Sausgruber als gemeinsamer Ländervertreter nominiert.
Insgesamt stellt das Land Salzburg auf politischer Ebene in EU-Gremien vier, in Europaratsgremien einen gemeinsamen Ländervertreter. Auf Beamtenebene sind in Ratsgruppen
und Kommissionsausschüssen der EU 17 Salzburgerinnen und Salzburger tätig, im Europarat vier.
Zur Verbesserung der Koordination ist ein Erfahrungsaustausch der vom Land Salzburg
nominierten Ländervertreter geplant.
Zur weiteren Verbesserung der Qualifikation sollen die positiven Erfahrungen von Landesbediensteten, die der Fachabteilung 0/4 – Verbindungsbüro zur Europäschen Union in
Brüssel – dienstzugeteilt waren, weiter genutzt werden. Im Rahmen der Möglichkeiten sollen diese Dienstzuteilungen an das Verbindungsbüro in Brüssel auch auf weitere Dienststellen ausgedehnt werden.
Auf Grund der großen Bedeutung von europarechtlichen Vorgaben führt die Landesverwaltung sollen derartige Dienstzuteilungen als fixe Bestandteile von Ausbildungsprogrammen integriert werden.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
11.16 Interreg IIIA Österreich-Bayern, Österreich-Italien
Die Umsetzung der Gemeinschaftsinitiative Interreg III A, nämlich die Programme Österreich – Bayern und Österreich – Italien, befinden sich derzeit in einer intensiven Phase der
Umsetzung, mit unterschiedlicher Geschwindigkeit in den einzelnen Maßnahmen. Als besondere Schwerpunkte für die nächsten Jahre sollen in Interreg IIIA Österreich – Bayern
die Ausweitung der grenzüberschreitenden Netzwerke, die grenzüberschreitende wirtschaftliche Kooperation mit Bayern, touristische Maßnahmen und Maßnahmen im Bereich
der Entwicklung der gemeinsamen Arbeitsmärkte forciert werden. Bisher wurden Projekte
in einer Höhe von ca. 5 Millionen Euro, das sind knapp 40% der Programmmittel, genehmigt.
Für das Programm Interreg IIIA Österreich - Italien wird in den nächsten Jahren, wie geplant, die Entwicklung des Nationalparkzentrums im Mittelpunkt stehen. Eine Intensivierung der Maßnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist notwendig, um
die gesetzten Ziele des Programms zu erreichen.
11.17 Interreg IIIB Alpenraum
Die vom Land Salzburg als Verwaltungsbehörde des Programms vor einem Jahr geforderten Restrukturierungsmaßnahmen wurden durch Beschluss des Begleitausschusses umgesetzt. Die wesentliche Änderung betrifft die Neuorganisation und Verlagerung des Gemeinsamen Technischen Sekretariats von Garmisch-Partenkirchen nach Rosenheim.
In bisher zwei Antragsrunden wurden 27 Projekte mit einem Gesamtkostenvolumen von
ca. 48 Mio Euro genehmigt. Besonders erfreulich ist, dass bisher alle Projekte mit Salzburger Beteiligung (insgesamt ca 2,5 Mio Euro) genehmigt wurden, sodass ca 1,2 Mio Euro an EU-Mitteln zusätzlich nach Salzburg fließen.
Von den transnationalen Programmpartnern wurde bereits mehrfach die Ablauforganisation bei der Programmverwaltung positiv hervorgehoben, da im Vergleich zu anderen transnationalen Kooperationsräumen eine rasche und klar strukturierte Abwicklung gesichert
ist. Auf Grund der beschränkten personellen Ressourcen ist allerdings eine intensivere
Beratung möglicher Salzburger Projektträger derzeit nicht möglich.
11.18 Abschaffung der Ausfallhaftung von Gebietskörperschaften für bestimmte Kreditinstitute
Zu der jüngst sehr aktuell in Diskussion gestandenen „Gewährsträgerhaftung“ für LandesHypothekenbanken oder Gemeindesparkassen, die in einer vierjährigen Übergangsfrist
abgeschafft werden muss, wobei die diesbezüglichen Gesetzesentwürfe bis 31.10.2003 zu
erstellen und der Europäischen Kommission zu übermitteln sind, ist festzuhalten, dass in
Salzburg bereits anlässlich der Einbringung des bankgeschäftlichen Betriebs der seinerzeitigen Salzburger Landes-Hypothekenbank in eine Aktiengesellschaft per Landesgesetz
folgende Anordnung getroffen wurde:
§ 15 Salzburger Landes-Holding-Gesetz, LGBl Nr 20/1992:
„(1) Die Haftung des Landes als Ausfallsbürge gemäß § 1356 ABGB bleibt für die Verbindlichkeiten der Salzburger Landes-Hypothekenbank aufrecht, die bis zum Zeitpunkt der Eintragung der Bank-AG in das Firmenbuch eingegangen worden sind.
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
(2) Für Verbindlichkeiten der Bank-AG und für Verbindlichkeiten der Holding haftet das
Land nicht.“
Das Land Salzburg hat somit weder seit dem EU-Beitritt noch seit dem Beitritt Österreichs
zum EWR Ausfallhaftungen für Verbindlichkeiten der Salzburger Landes-Hypothekenbank
AG oder für Verbindlichkeiten der Salzburger Landes-Holding (=Name der seinerzeitigen
Salzburger Landes-Hypothekenbank ab Einbringung des bankgeschäftlichen Betriebes in
die AG) übernommen. Lediglich für die (laufend abschmelzenden) „Alt-Verbindlichkeiten“
der damaligen Salzburger Landes-Hypothekenbank, die bis zum 30.6.1992 eingegangen
wurden (=Tag der Eintragung der AG in das Firmenbuch), hat das Land als Ausfallsbürge
weiterhin einzustehen („Eisberglösung“). Somit ergibt sich kein akuter Handlungsbedarf in
diesem Punkt.
11.19 Kindergärten, Horte und Tagesbetreuung
-
Anerkennung von Zeugnissen von Kindergärtnerinnen aus dem EWR Bereich und
diesbezügliche Beratung von Gemeinden
Teilnahme von „Staatlich geprüften Erzieherinnen“ aus Deutschland an Fortbildungsveranstaltungen des Zentrums für Kindergartenpädagogik.
11.20 Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Produktsicherheit
Zentraler Eckpfeiler der Europäischen Union ist die Schaffung eines einheitlichen europaweiten Marktes ohne Binnengrenzen, in dem sichere Waren aller Art frei gehandelt werden
können. Der europäische Gesetzgeber berücksichtigt bei der Formulierung der Produktanforderungen, zu deren Einhaltung primär die Hersteller und der Importeur verpflichtet sind,
darüber hinaus ein hohes Sicherheitsniveau für den Verbraucher. Unterschiedliche nationale Anforderungen sollen durch europaweit harmonisierende Beschaffenheitsanforderungen ersetzt werden. Dieser europaweiten Entwicklung Rechnung tragend, bemüht sich
Salzburg schon seit längerer Zeit im Bereich der Produktsicherheit eine verstärkte Zusammenarbeit aufzubauen.
Für eine verstärkte Zusammenarbeit bieten sich an:
Gemeinsame Schwerpunktkontrollen im Rahmen der aktiven Marktüberwachung
Zusammenarbeit bei der Untersuchung gefährlicher Produkte
Regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch
Gemeinsamer Aufbau von Kontakten zur Wirtschaft
Gegenseitige Unterstützung bei Fortbildungsmaßnahmen
Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
Als Beispiel für eine derartige grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird auf die gemeinsam mit mehreren EU-Staaten errichtete Produktionsdatenbank „ICSMS“ verwiesen.
ziel der Datenbank ICSMS ist es, Produktsicherheitsfälle ab dem ersten Schritt der Behörden in der Datenbank aufzunehmen und dadurch eine möglichst rasche Erstinformation
der anderen Produktsicherheitsbehörden zu ermöglichen. Es wurde in jüngster Vergangenheit im Sinn einer erweiterten Zusammenarbeit bereits verstärkt Kontakt zu den Produktsicherheitsbehören der angrenzenden Bundesländer aber auch zu anderen EUMitgliedsländern gesucht. Die geführten Gespräche haben jedoch einen weiteren dringen-
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
den
Handlungsbedarf
aufgezeigt.
11.21 Mitentscheidungsmöglichkeiten in Wien und Brüssel nutzen
Die bestehenden formellen und informellen Einflussmöglichkeiten werden durch die einzelnen Ressorts aktiv genutzt.
Wertvoll sind dabei auch die Abstimmungen auf Europäischer Interregionaler Ebene. dies
geschieht etwa im Rahmen der jährlichen „Europapolitischen Nachbartreffen“, in der ARGE ALP, in der Konferenz der Präsidenten von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen
(REG LEG), in der Versammlung der Regionen Europas (VRE), durch Kontakte auf parlamentarischer Ebene (zB. gemeinsame deutsch-österreichische Landtagspräsidentenkonferenz, Konferenz der Präsidenten europäischer Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen (CALRE), sowie in bilateralen Kontakten (zB. Arbeitssitzungen von gemeinsamen Ländervertretern auf politischer Ebene (zB. Landeshauptmann von Salzburg und
Ministerpräsident von Baden-Württemberg als gemeinsame Ländervertreter für den EUVerfassungsprozess).
11.22 Grünbuch der Kommission zur Daseinsvorsorge: Liberalisierung ablehnen
Salzburg wird nach dem im September 2003 abgeschlossenen Konsultationsprozess zum
Grünbuch der Kommission über Leistungen von allgemeinem Interesse gemeinsam mit
anderen betroffenen Akteuren die Diskussion auf europäischer Ebene mitgestalten.
Grundlage ist die am 5. September 2003 vorgelegte einheitliche/gemeinsame Länderposition zu diesem Thema, die unter Mitarbeit Salzburgs erarbeitet wurde.
Diese Position lautet:
„Unter Bedachtnahme auf
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-
-
den Auftrag der Europäischen Räte von Laeken (Dezember 2001) und Barcelona (März
2002) an die Europäische Kommission (EK) zur Ausarbeitung eines geeigneten Rechtsrahmens zur Schaffung größerer Rechtssicherheit für die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse vor dem Hintergrund der Regelungen des Europäischen
Beihilfen- und Wettbewerbsrechtes,
die Binnenmarktstrategie der EK vom 7. Mai 2003 für den Zeitraum 2003 bis 2006, in der
unter anderem eine Überprüfung der Wettbewerbssituation im Wassersektor mit der
gleichzeitigen Option gesetzgeberischer Maßnahmen in diesem Bereich angekündigt wird,
den Fragebogen der EK vom Mai 2003 betreffend die Wettbewerbssituation im Wassersektor in den Mitgliedstaaten (MS),
das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtsache EuGH C-280/00 („Fall
Magdeburg“) betreffend die Zulässigkeit staatlicher Zahlungen als Ausgleich für die
Erbringung von Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr,
die Ergebnisse des Europäischen Konvents zur Ausarbeitung eines Europäischen
Verfassungsentwurfes in Bezug auf die Daseinsvorsorge in der endredigierten Fassung
vom 18. Juli 2003, Zahl CONV 850/03 (betreffend Art. III-6 EG),
im Hinblick auf die aktuelle Diskussion um die Leistungen der Daseinsvorsorge auf
europäischer Ebene sowie in den laufenden Verhandlungen im Bereich des GATS,
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
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1.
2.
3.
4.
5.
6.
Bezug nehmend auf den Vorbehalt Österreichs und des Vereinigten Königreiches zum
GATS Angebot der EU an die WTO vom 29. April 2003 nach einer Ausklammerung öffentlicher Dienstleistung von den GATS Verhandlungen,
unter Hinweis auf die Forderungen der österreichischen Bundesländer nach einer Ausklammerung öffentlicher Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Bildung, audiovisuelle
Dienstleistungen, Soziales, öffentlicher Personennahverkehr und Gesundheit von den
GATS Verhandlungen sowie nach Beibehaltung der horizontalen Bereichsausnahme für
öffentliche (Versorgungs)dienstleistungen in ihrer einheitlichen Stellungnahme vom 26.
März 2003, Zahl VST – 3541/59, sowie
unter Bezugnahme auf die zahlreichen Resolutionen gesetzgebender Körperschaften in
Österreich (Landtage) betreffend den Stellenwert der Länder und Gemeinden bei der
Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Bürger
vertreten die Bundesländer zu dem von der EK am 21. Mai 2003 veröffentlichten Grünbuch von allgemeinem Interesse folgenden gemeinsamen Standpunkt:
Die Länder begrüßen grundsätzlich eine durch das vorliegende Grünbuch breit angelegte
Diskussion über die Zukunft der Leistungen von allgemeinem (wirtschaftlichen) Interesse
in Europa. Nach Auffassung der Länder handelt es sich dabei um alle Dienstleistungen,
die im öffentlichen Interesse erbracht werden und mit einer Gemeinwohlverantwortung
verbunden sind.
Die Länder sind der Auffassung, dass das Leitprinzip für die Diskussion um die Zukunft der
Leistungen von allgemeinem Interesse der Grundsatz der Subsidiarität sein muss. Dies
bedeutet, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften weiterhin in die Lage zu
versetzen sind, ihrer Aufgabe zur Garantie von Versorgungssicherheit im Bereich der Daseinsvorsorge auf hohem Qualitätsniveau nachzukommen.
In Österreich ist das Subsidiaritätsprinzip zudem durch eine wirtschaftliche Wahlmöglichkeit der Kommunen bei der Erbringung der öffentlichen Dienstleistungen gekennzeichnet.
Auf Grundlage des Prinzips der Länder- und Gemeindeautonomie können die regionalen
und lokalen Gebietskörperschaften frei entscheiden, ob sie öffentliche Dienstleistungen
selbst, durch einen ausgegliederten Rechtsträger (etwa in Form der Inhouse Vergabe)
oder - nach Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens - durch einen Dritten
erbringen.
Die Länder sprechen sich deutlich für die Beibehaltung der Wahlmöglichkeit bei der
wirtschaftlichen Form der Leistungserbringung aus, welche auch durch den EG Vertrag
ermöglicht wird
Die Länder sprechen sich entschieden gegen die Einführung einer generellen Ausschreibungsverpflichtung in den Sektoren der Daseinsvorsorge in Europa aus. Mit seinem Urteil
vom 24. Juli 2003 in der Rechtsache C-280/00 Altmark Trans gegen das Regierungspräsidium Magdeburg hat der EuGH bereits im wesentlichen festgestellt, dass Ausgleichszahlungen aus öffentlichen Haushalten für die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen dann
keine unzulässigen staatlichen Beihilfen sind, wenn bei der Kostenabdeckung an das
betraute Verkehrsunternehmen keine finanzielle Überkompensation vorliegt und zusätzliche Transparenzkriterien eingehalten werden. Darüber hinaus hat der EuGH die Betrauung eines (öffentlichen) Verkehrsunternehmens ohne vorangehendes transparentes Vergabeverfahren bei Einhaltung der in diesem Urteil entwickelten Transparenzkriterien nicht
weiter problematisiert und darin keine Unvereinbarkeit mit den Grundsätzen des Gemeinschaftsrechtes erblickt.
Durch das Urteil des EuGH wurde auch eine wichtige Klarstellung hinsichtlich der
europäischen Ordnungsprinzipien für die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen getroffen und ausgesprochen, dass nicht jede staatliche Zahlung per se den Regeln des Beihil-
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
fen- und Wettbewerbsrechtes unterliegt und ausschließlich an diesen zu messen ist. Diese
Feststellung sollte nach Ansicht der Länder auch auf andere Bereiche der Daseinsvorsorge ausgedehnt werden, die hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung anderen Gesetzen als den
Mechanismen des Freien Marktes gehorchen und in erhöhtem Maß Kriterien wie der Versorgungssicherheit, der Kontinuität, der Nachhaltigkeit, der allgemeinen Zugänglichkeit,
dem territorialen und sozialen Zusammenhalt etc. verpflichtet sind.
7.
Die Länder fordern die EK auf, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und Regionen jene
Bereiche nicht wirtschaftlicher Tätigkeiten und Dienstleistungen ohne Auswirkungen auf
den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu definieren und in Form einer Negativliste von der
strikten Anwendbarkeit des europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrechts auszunehmen. Nach Ansicht der Länder sollten davon jedenfalls die Bereiche öffentlicher Personennahverkehr, Trinkwasserversorgung, Müll- und Abwasserentsorgung, Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen, Bildung und Kultur, sowie die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen bei den netzgebundenen Dienstleistungen (z.B. Wasserleitungs- und Kanalnetz)
umfasst sein.
8.
Als grundsätzlich positiv wird angesehen, dass die Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse weiterhin Erwähnung in Art. III-6 des EU Verfassungsentwurfes
des Europäischen Konventes vom 18. Juli 2003, Zl. CONV 850/03, finden. Art. III – 6 letzter Satz, wonach „..diese Grundsätze und Bedingungen durch Europäische Gesetze [diese
entsprechen Verordnungen im Sinn des Art. 249 EG idF des Vertrages von Nizza] festgelegt werden“ widerspricht allerdings dem Subsidiaritätsprinzip und würde der Union eine
Kompetenzgrundlage eröffnen, die ihr nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung in einigen Sektoren der Daseinsvorsorge wie etwa der Trinkwasserversorgung, Müllund Abwasserentsorgung, bei Sozialdienstleistungen sowie im Bildungs- und Kulturbereich
derzeit nicht zukommt. Die Länder fordern die Mitglieder der Regierungskonferenz daher
energisch auf, den letzten Satz des Art. III – 6 zu streichen und so zu ergänzen, dass der
Rat ermächtigt wird, durch Europäisches Gesetz Bereiche der Daseinsvorsorge von der
Anwendbarkeit des europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrechtes auszunehmen.
9.
Eine klare Absage wird dem Vorstoß der EK nach einer Überprüfung der Wettbewerbssituation im Wassersektor und der Ankündigung allfälliger gesetzgeberischer Maßnahmen
auf Ebene der EU erteilt. Die Länder weisen deutlich darauf hin, dass es nicht Aufgabe der
EK ist, Wettbewerb in neue Sektoren der Daseinsvorsorge einzuführen.
Dem gemäß sprechen sie sich auch gegen den Fragebogen der EK vom Mai 2003 betreffend umfangreiche Erhebungen der Wettbewerbssituation nationaler und regionaler Märkte in den Mitgliedstaaten im Bereich Wasserver- und Abwasserentsorgung aus.
10. Abschließend weisen die Länder darauf hin, dass der langsame, aber positive Meinungsbildungsprozess betreffend Leistungen von allgemeinem Interesse innerhalb Europas
nicht durch vorschnelle Zugeständnisse zu weiterer Marktöffnung im Rahmen des GATS
konterkariert werden darf.
11.23 Europäisches Regieren – Governance
Die von der Kommission vorgelegten Vorschläge für ein systematisches Politikberatungs-,
Entwicklungs- und Überprüfungsinstrumentarium werden von Salzburg mit Vorbehalten
beurteilt.
So sieht Salzburg keinen Vorteil in den von der Kommission vorgeschlagenen dreiseitigen
Verträgen, da auf diese Weise der den Mitgliedstaaten bzw. Regionen von den allgemeinen Rechtsnormen eingeräumte Gestaltungsspielraum eingeengt würde.
- 184 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Auch der Versuch der Kommission, die Konsultation mit Regionen und lokalen Gebietskörperschaften über deren europäische (!!) Verbände abzuwickeln, wird abgelehnt. Es ist
darauf zu achten, dass jedenfalls auf die nationale Realität von EU-Rechtsanwendung in
den Konsultationsprozessen Berücksichtigung findet.
Auf Vorschlag Salzburgs wird im Herbst 2003 eine gemeinsame Länderstellungnahme
zum aktuellen Governance-Konvolut im Lichte der Bratungen über die Europäischer Verfassung ausgearbeitet. Salzburg wird sich darin aktiv in die Formulierung der Inhalte einbringen.
11.23 Friedenstage zum Thema EU-Osterweiterung
Die Stadtgemeinde St. Johann organisierte gemeinsam mit den Verein Intersol und dem
Referat Salzburger Volkskultur bereits zweimal die St. Johanner Friedenstage. Für das
Jahr 2004 sind für Ende Oktober wiederum Friedenstage zum Thema „EU-Osterweiterung“
geplant. Damit kann auf kulturellem Wege Bewusstsein für das neue Europa geschaffen
werden.
11.24 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit – aktive Nachbarschaftspolitik in der
Raumordnung
Im Rahmen der Facharbeitsgruppe Raumplanung der EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein finden Expertengespräche zur Abstimmung von Raumordnungsverfahren, grenzüberschreitende Stellungnahmen zu Einzelhandelsgroßbetrieben, zur Änderung von Regionalprogrammen und Flächenwidmungsplänen statt. Die Ergebnisse dieser
Gespräche sollen in gemeinsame Vereinbarungen münden, die Umsetzung wird in den
dafür zuständigen Gremien diskutiert werden.
11.25 Beamtenaustausch Salzburg – Bayern
Die ausgezeichnet angelaufene Zusammenarbeit beim Austausch von Bediensteten zum
Kennenlernen der Verwaltungspraxis zwischen den Bezirkshauptmannschaften Hallein
und Salzburg-Umgebung mit den angrenzenden Landratsämtern Berchtesgaden und
Traunstein im Rahmen der EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein wird evaluiert und fortgesetzt.
11.26 Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophen und Schutzeinsätzen
Auf der Grundlage einer Entscheidung des Rates vom 23. Oktober 2001 über ein Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen liegen nun sechs „gemeinsame Entscheidungen“ der Kommission vor, die
voraussichtlich noch während der italienischen Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2003
angenommen werden. Es handelt sich um
-Einsätze innerhalb und außerhalb der Gemeinschaft
-ein gemeinsames Notfalls- Kommunikations- und Informationssystem,
-das Beobachtungs- und Informationszentrum (Einsatzzentrale der Europäischen Kommission),
- 185 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
-die verfügbaren Ressourcen für Hifseinsätze,
-die Beurteilungs- und/oder Koordinationsteams einschließlich der Kriterien für die Auswahl der Experten und
-die Trainingsprogramme.
Das Gemeinschaftsverfahren kann als Supranationales Katastrophehilfeabkommen für
Einsätze innerhalb und außerhalb der EU verstanden werden, dessen Ziel in der besseren
Koordinierung der Hilfsmaßnahmen bei Natur-, Technologie- und Umweltkatastrophen besteht.
Neben den Aktivitäten der UN – OCHA (Office for Coordination of humatitarian affirs) und
der NATO/SCEPC (Senior civil emrgency planning committee/Oberausschuss für zivile
Notstandsplanung) präsentiert sich dieses Verfahren als eine der gegenwärtig ambitioniertesten und detailliertesten Initiativen im Bereich supranationale und internationale Katastrophenhilfe.
11.27 CBRN Programm: Verbesserung der Zusammenarbeit bei terroristischen Bedrohungen
-
Seit 20. Dezember 2002 liegen das Programm zur Verbesserung der Zusammenarbeit in
der EU im Hinblick auf die Prävention und die Begrenzung der Folgen chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer terroristischer Bedrohungen (CBRN) sowie das in
diesem Zusammenhang erarbeitete Inventar von EU-Instrumenten vor. Das Gesamtziel
des Programms besteht in der Erhöhung der Wirksamkeit der auf nationaler und EUEbene ergriffenen Maßnahmen bezüglich terroristischer CBRN-Bedrohungen und zwar
durch
einen optimalen und koordinierten und bereichsübergreifenden Einsatz der Instrumente
der EU, die im Rahmen des Programms überprüft werden, um Lücken und Unvereinbarkeiten zu ermitteln und zu beseitigen.
die Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedsstaaten,
dem Rat und der Kommission,
die vereinfachte Bereitstellung von praktischer Unterstützung für die Mitgliedsstaaten auf
deren Ersuchen und
die Schaffung neuer Instrumente.
Die sogenannte Roadmap zur Implementierung des CBRN-Programmes liegt derzeit noch
im Entwurf vor und soll schrittweise umgesetzt werden. Als nächste Etappen sind die Informationen aller anderen Arbeitsgruppen des Rates, allerdings stellen der Kommission
und der Mitgliedsstaaten vorgesehen.
11.28 Ansatz zur Beschränkung natürlicher und technologischer Risiken
Mit der Mitteilung der Kommission an den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und
den Ausschuss der Regionen betreffend „Building a common approach to natural and
technological risks“ stellt die Kommission ihre neue Strategie eines gesamtheitlichen Ansatzes zur Minimierung der Auswirkungen von Katastrophen durch die Einbeziehungen
präventiver Maßnahmen im gemeinschaftlichen Katastrophenschutz vor. Hauptaugenmerk
wird hiebei auf eine EU-weite Harmonisierung bzw. Standardisierung von Risikozonierungen, Notfallplänen, Flächenwidmungsplänen sowie Alarmsignalen und Baunormen gerichtet. Dieser neue, ganzheitliche Ansatz im Katastrophenschutz zeigt sich als überaus ambi-
- 186 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
tioniert und stellt eine Richtungsänderung in der bisherigen Katastrophenschutzpolitik dar,
die bis dato explizit von jeder Harmonisierung nationaler Systeme Abstand nahm.
Allerdings birgt diese Strategie, die mit dem im Katastrophenschutz grundsätzlich geltenden Subsidiaritätsprinzip im Widerspruch zu stehen scheint einiges an politischer Brisanz
in sich. Im Lichte der Schaffung der neuen EU-Verfassung ist diese engagierte Initiative
weiter zu verfolgen und gegebenenfalls neu zu beurteilen.
Die Katastrophenschutzreferenten der Länder begrüßen grundsätzlich eine Initiative, die
der Stärkung der Handlungsfähigkeit im Katastrophenschutz und der stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit dienen. Der Prävention soll Vorrang gegenüber der Schadensbeseitigung eingeräumt werden. In Österreich befinden sich die Risikokartierung, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Prävention im Allgemeinen bereits auf einem hohen
Standard. gerade die Bewältigung der Katastrophenereignisse der vergangenen Jahre hat
dies eindrucksvoll bestätigt. In Österreich sind die verschiedenen Gefahren (Hochwasser,
Bergrutsch, Lawinen, Muren, Bergsturz, Extremwetter, Wald- und Flurbrände, Erdbebenzonen, gefahrengeneigte Anlagen, Stauwerke, Verkehrsanlagen etc.) bereits überwiegend
in digitaler Form dargestellt und öffentlich zugänglich. Daraus ist den Betroffenen die Gefährdung bekannt und diese sind über entsprechende Verhaltensweisen informiert. Das
flächendeckende Warn- und Alarmsystem (österreichweite Funksirenensteuerung mit zentraler und regionaler Auslösemöglichkeit) und das dichte Netzwerk von Interventionskräften
(Feuerwehren; Rettungsorganisationen, Sicherheitsexekutive, Militär) sowie entsprechende Katastrophenschutzpläne minimieren das Risiko weitgehend. Katastrophenschutzpläne
sind öffentlich zugängig und werden regelmäßig geübt und evaluiert. Gefahrenzonenpläne
sind in der Flächenwidmungsplanung berücksichtigt, Maßnahmen zur Risikoverringerung
werden permanent getroffen.
Der in Österreich bestehende Sicherheitsstandard zeigt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Bezug auf natürliche und antropogene Gefahren auf Ebene der
Mitgliedsstaaten erreicht werden können. Angesichts des für den Bereich des Zivil- und
Katastrophenschutzes besonders wichtigen Subsidiaritätsprinzips sind zwar weitere Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten unter Anhebung der Sicherheitsniveaus positiv zu sehen, eine EU-Richtlinie, die in einzelne Verfahren und Vorschriften der Mitgliedstaaten eingreifen würde, wird aber nicht als
notwendig erachtet.
11.29 Ziviles Krisenmanagement
Die Angelegenheiten der nichtmilitärischen Krisenbewältigung als Bestandteil der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ESVP im Rahmen der GASP
werden in Österreich federführend seitens des BMA wahrgenommen.
Mit Ratsbeschluss vom 22.5.2000 wurde ein Ausschuss für die nichtmilitärischen Aspekte
der Krisenbewältigung (Ziviles Krisenmanagementkomitee, ZKMK) als Informations- und
Beratungsgremium des Politischen und Sicherheitspolitischen Ausschusses (PSK) eingesetzt. Die Abteilung II/4 im BM.I verfolgt von den vier Teilbereichen des ZKMK (Polizei,
Rechtsstaatlichkeit, Stärkung der zivilen Verwaltung, Zivilschutz) kompetenzmäßig lediglich den Bereich Zivilschutz, der in der Relation zu den anderen Teilbereichen die unbedeutendste Rolle im Rahmen der Tätigkeiten des ZKMK spielt.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und somit auch das ZKMK befinden
sich gegenwärtig in einer entscheidenden Umbruchphase; Neue Wege in Richtung des
verstärkten Einsatzes eigenständiger gemeinschaftlicher Fähigkeiten sollen künftig beschritten werden. In diesem Umfeld erstellte die griechische Präsidentschaft ein nonpaper,
in dem das PSK über die künftige Rolle des ZKMK im Sinne der Intensivierung der operativen Aspekte des Krisenmanagements befragt wird.
Im Bereich des Zivilschutzes ist in letzter Zeit insbesondere die Ausarbeitung der gemeinsamen Erklärung von EK und Rat über den Einsatz des Gemeinschaftsverfahrens im Krisenmanagement durch das ZKMK zu erwähnen. Nach mehr als einjähriger Arbeit steht
seit 17.06.dJ nunmehr der finale Text dieser Erklärung fest, wodurch die Annahme der
common decisions und somit die endgültige Implementierung des Mechanismus einen
bedeutenden Schritt weitergebracht wurden. Die Säulen übergreifender Natur des Gemeinschaftsmechanismus, welcher ja auch für Hilfseinsätze in Drittstaaten konzipiert ist,
machte diese gemeinsame politische Erklärung von EK und Rat notwendig; nunmehr können die Instrumente des Mechanismus ex lege auf Krisenmanagementsituationen im
Rahmen der dritten Säule angewandt werden.
2002 ersuchte das ZKMK um Einmeldung von Experten und Einsatzteams. Da Österreich
aber bereits Expertenteams für die 1. Säule im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens
eingemeldet hatte, wurde von einer eigenständigen Meldung der CP-Einheiten zwecks
Vermeidung von Doppelmeldungen Abstand genommen.
11.30 Schwerpunkte der Österreichischen Präsidentschaft im Zivil- und Katastrophenschutz
Im Rahmen der Planung der EU-Präsidentschaft Österreichs 2006 werden im Bereich Zivil- und Katastrophenschutz neben den oben ausgeführten Themenschwerpunkten folgende Initiativen aktiv eingebracht:
-
-
-
die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im geographischen Umfeld der EU
(es wären dies die Zielstaaten Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegovina, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Russische Föderation, Schweiz, Serbien und Montenegro sowie Ukraine)
Frage der EU-weiten Vereinheitlichung der Sirenensignale für die Warnung und Alarmierung
(Österreich hat als eines der wenigen Länder in Europa sowohl ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem als auch eine zentrale Alarmierungsmöglichkeit über die Bundeswarnzentrale. Auf Grund der Erfahrungen der Tests der vergangenen Jahre hat sich er wiesen,
dass ein auf- und abschwellender Signalton am besten hörbar ist. Das Auslösen des Sirenensignals bedeutet für die Bevölkerung Radio und/oder Fernseher einschalten und weitere Informationen, Warnungen, Alarmierungen abwarten).
Initiierung eines EU-Ausbildungsrahmenprogramms für Führungskräfte im Bereich des
Katastrophenschutzes
(Optimierung der Zusammenarbeit der Verantwortungsträger des Katastrophenschutzes
auf MS-Ebene).
11.32 Unterstützung der Arbeit der örtlichen Bildungswerke
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Das Thema "Erweiterung der Europäischen Union" wird verstärkt nachgefragt. Zu den bislang bereits durchgeführten Bildungsmaßnahmen in verschiedenen Gemeinden zu diesem
Thema sind für Herbst 2003 bzw. Winter 2003/2004 Vortrags- bzw. Diskussionsveranstaltungen terminisiert bzw. fixiert in Unken, Bad Hofgastein, Oberalm, Straßwalchen, Bürmoos und St. Georgen. Es konnten dafür auch namhafte Referenten bzw. Referentinnen
gewonnen werden (z. B. Dr. Erhard Busek für Bad Hofgastein, mit MEP Ursula Stenzel
werden derzeit Termin-Möglichkeiten sondiert). Mit dem Bildungswerk Elixhausen - unterstützt vom Bürgermeister der Gemeinde - ist eine Studienfahrt nach Bratislava/Slowakische Republik (Motto: "EU-Beitrittsländer kennenlernen") in Ausarbeitung.
Das Bildungswerk St. Veit i. Pg. wird - ebenfalls mit Unterstützung durch den Bürgermeister - den Grundkurs "EU transparent" anbieten, der auch eine Exkursion nach Brüssel
beinhalten wird. Das Thema "EU-Konvent" und damit "Die Zukunft der EU" ist derzeit für
viele Bildungswerkleiter und -leiterinnen noch zu wenig greifbar. Es ist daher geplant, eine
diesbezügliche Weiterbildungsveranstaltung im Frühjahr 2004 anzubieten.
11.33 Veranstaltungen des Institutes für Europa
Das Seminar: "Europa neu - Szenarien für die Zukunft" im Frühjahr 2004 (als Weiterbildungsveranstaltung für Bildungswerkleiter und -leiterinnen, das Seminar wird aber auch
allgemein zugänglich sein) wird aufzeigen, wie sich Europa in der nahen Zukunft entwickeln könnte und in wie weit die Ergebnisse des EU-Konvents diesen möglichen Entwicklungen Rechnung tragen.
Die Lehrgänge des Salzburger Bildungswerks "Politik in Österreich - Innenansichten und
Aussenansichten" sowie "Europäische Union transparent" werden 2004 im Arbeitskreis
"Politische Bildung" überarbeitet und erneut angeboten. Auch eine Wiederholung - ebenfalls nach erfolgter Überarbeitung - des Lehrgangs "Brücken in Europa - Österreich und
die EU-Erweiterung" ist vorgesehen.
Weiterhin im Programm bleiben gemeinsame Veranstaltungen (Tagesfahrten) mit dem Katholischen Bildungswerk Berchtesgadener Land, die sich der Entwicklung der EuRegio
Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein widmen. Motto der nächsten Fahrt: Die Auswirkungen des Schengener Abkommens auf den salzburgisch-bayerischen Grenzraum.
Mit einen Schwerpunkt der Arbeit des Instituts werden 2004 Studienreisen bilden, wobei
Wert darauf gelegt werden wird, der Salzburger Bevölkerung unbekanntere Regionen und
Staaten Europas näherzubringen. Die Ziele: Zentralspanien und Rumänien oder Polen
(Entscheidung ist noch von mehreren Faktoren abhängig). Eine weitere Studienreise mit
überwiegend kulturellem Hintergrund wird nach St. Petersburg führen.
11.34 EuRegio: Buskorridor Salzburg – Freilassing
Das Projekt für die „Entwicklung einer neuen Buslinie zwischen Salzburg und Freilassing“
konnte, was die Konzeption betrifft, mittlerweile abgeschlossen werden. Es sind drei
schlanke und umsetzungsorientierte Konzepte (Betriebskonzept, bautechnisches Maßnahmenkonzept, Finanzierungskonzept) entstanden. Alle Umsetzungsmaßnahmen wurden geprüft, fachlich priorisiert und die Verantwortlichkeiten namentlich festlegt. Hinsichtlich der Finanzierung der neuen Linie R konnte erreicht werden, dass mittlerweile alle benötigten Finanzmittel beantragt und größtenteils zugesagt werden konnten. Der Finanzierungsanteil der Stadt Salzburg ist noch zu verhandeln. Anschließend können alle baulichen und verkehrlichen Maßnahmen umgehend umgesetzt werden und im 4. Quartal 2003
könnte der neue Busverkehr den Betrieb aufnehmen.
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
11.35 EuRegio: Deutscher Bundesverkehrswegeplan – Auswirkungen auf Salzburg
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Ausgehend von der Beschlussfassung im EuRegio-Rat in Saalfelden am 28.03.03 Im Beisein von Landesrat Walter Blachfellner hat die EuRegio beim deutschen Bundesverkehrsminister zur Fortschreibung des deutschen Bundesverkehrswegeplans Stellung genommen und insbesondere die Aufnahme folgender Projekte in den vordringlichen Bedarf gefordert:
6-spuriger Ausbau der Bundesautobahn A8 zwischen Chiemsee und Walserberg/Staatsgrenze
Ortsumfahrung Altenmarkt an der Alz (B299/B304) und Fortsetzung im Bereich Trostberg/Traunreut: erhebliche Luftbelastung in Altenmarkt a.d. Alz und in Trostberg (auslösende Information)
Beseitigung der Engpassstellen im „Kleinen Deutschen Eck“: Ausbau Bodenbichl und
Kreisverkehr Schneizlreuth (damit auch verbesserte Erreichbarkeit des Pinzgaus)
Stadtberg- und Kirchholztunnel Bad Reichenhall (Ortsumfahrung auf der B21)
Neue, schwerverkehrstaugliche Salzachbrücke zwischen Freilassing und Laufen
Zweigleisiger, elektrifizierter Ausbau der Bahnstrecke Mühldorf – Freilassing – Staatsgrenze im Zuge der „Magistrale für Europa“ einschließlich des dreigleisigen Ausbaus Freilassing - Staatsgrenze
11.36 EuRegio: Radwege/Radurlaub
Das Projekt „Radurlaub als Kernangebot in der EuRegio“ (gefördert über INTERREG III A)
wird sehr intensiv von der EuRegio begleitet und unterstützt. Alle bisher angepeilten Meilensteine konnten erreicht werden. Im Frühjahr wurde der erste gemeinsame bayerischsalzburgerische Radkatalog für die EuRegio in einer Auflage von 150.000 Exemplaren herausgegeben.
Mit dem neuen „Mozart-Radweg“ konnte im Frühjahr auch die Lücke zwischen Tauernradweg und Inntalradweg geschlossen werden. Er verbindet ein Mosaik von historisch belegten „Mozartpunkten und –spuren“. Der Mozart-Radweg hat auf dem internationalen Tourismusmarkt eine sehr positive Resonanz erzielt.
11.37 EuRegio-Karte „Erlebnis Wasser“
Die Unesco hat 2003 zum „Internationalen Jahr des Wassers“ erklärt. Dies haben die Regionen Berchtesgadener Land, Chiemgau, Chiemsee, Salzburger Land, Wendelstein und
Inntal zum Anlass genommen, ihre Ausflugsziele, die in direkter Beziehung zu Wasser stehen, auf einer gemeinsamen Karte informativ und übersichtlich darzustellen. Von den in
der Karte enthaltenen über 100 Attraktionen ist jede einen Besuch wert.
Die neu erschienene Karte „Erlebnis Wasser“ ist ein INTERREG III A-gefördertes Projekt,
das nur durch die intensive, grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Tourismusverbände im EuRegio-Gebiet zustande kommen konnte. Die bereits sehr erfolgreichen Karten zu
den Themen Ausflugsziele, Römer, Wandern, Radfahren und Mountainbiken werden damit
um eine weitere interessante Informationsunterlage ergänzt. Sowohl Urlauber als auch
Gäste aus den einzelnen Regionen selbst erfahren hier, dass es noch viel Spannendes zu
entdecken gilt!
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
11.38 EuRegio: Weitwanderweg Berchtesgaden – Tennengau
Die SalzburgerLand Tourismus GmbH (Gästeservice Tennengau) realisiert gemeinsam mit
dem Fremdenverkehrsverband Berchtesgadener Land die Einrichtung eines grenzüberschreitenden IVV-Weitwanderweges (ca. 140 km lang). Die Realisierung des Projektes
erfolgt mit Mitteln aus INTERREG III A.
11.39 EuRegio: Logistikbrücken Bayern - Salzburg
Ausgehend von einem großen Logistik-Symposion im Februar auf Herrenchiemsee ist es
zwischenzeitlich gelungen, sehr intensiv in die Arbeit mit den kleineren und mittleren Unternehmen einzusteigen. In zwei Unternehmerworkshops (9.5.2003 in Neumarkt mit Behördenvertretern und Wirtschaftsförderern, 25.6.2003 in Freilassing nur mit Unternehmern)
wurden konkrete Ansätze für eine grenzüberschreitende Betriebskooperation entwickelt
werden, die auch in Richtung gemeinsamer Logistik- und Verteilerzentren geht. Auch die
Kooperation mit anderen „Logistikregionen“, wie mit der I-Region in der Steiermark, konnte
vertieft werden. Derzeit wird versucht, weitere Partner (Tirol und südliches Europa) zu gewinnen.
Neben den bisher eingebundenen Kleinbetrieben haben bereits mehrere Großbetriebe ihr
Interesse an einer Mitarbeit bekundet. Auch in anderen Bereichen, bspw. City-Logistik und
Unternehmenslogistik (d.h. Logistiklösungen für Unternehmen aus anderen Branchen),
sind bereits Ansätze für Folgeprojekte in Ausarbeitung bzw. konkrete Anfragen dahingehend vorhanden.
11.40 EuRegio: InTelligence für die Grenzregionen (www.it-region.net)
Im ersten Halbjahr 2003 wurde erreicht, dass alle geplanten Projektaktivitäten mit intensiver Unterstützung durch die EuRegio voll anlaufen sind. Schwerpunkte des Projektes waren:
1. IKT Forum (Salzburg), 1. Erfahrungsaustausch „Berufliche Bildung“ (Traunstein), 2. ITLeiter Treffen (Rosenheim), 1. Erfahrungsaustausch „Hochschulen“ (Salzburg), Erfahrungsaustausch „Weiterbildung“ (Kufstein), Infostand auf der „e-solutions“ (Fachmesse für
IT, Salzburg), 1. Open Space Veranstaltung (Unternehmerkonferenz, Salzburg) und 1. ITRegion Fachforum INNCOM "IT-Lösungen für den Mittelstand" (Rosenheim).
Parallel sind die Audits aus dem Arbeitspaket Technologietransfer angelaufen und werden
mit Unternehmern durchgeführt. Erste Ergebnisse aus den Audits werden im Herbst im
Rahmen einer Kooperationsbörse aufgearbeitet.
Im Bildungsbereich konnte mittlerweile die virtuelle IT-Region-Akademie online geschaltet
und die Angebots- und Bedarfsanalyse (berufliche Bildung, Hochschulbildung sowie Fortund Weiterbildung) in die Umsetzung gebracht werden.
11.41 EuRegio: Holzwirtschaft
Am 13. September 2002 fand die INTEREG IIIA (Dispostionsfonds) geförderte Veranstaltung „Kooperationen (er)leben – Ein Treffen unter bayerischen und Salzburger Holzprofis“
mit über 70 Teilnehmern in Salzburg statt. Diese Unternehmerplattform war ein erster gemeinsamer Versuch zwischen österreichischen und bayerischen Holzinitiativen, um Holzunternehmer aus Bayern und Österreich zusammenzuführen. Rückmeldungen und eine
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Nachfassaktion bei Unternehmern haben viele Anregungen für ein neues Projekt gebracht,
das gemeinsam vom Holzcluster Salzburg und der EuRegio entwickelt und mit weiteren
Partner aus dem Bereich der Wirtschaftsförderung umgesetzt werden wird.
Dieses neue Projekt „EuRegio Holzforum“ wurde mittlerweile ebenfalls zur Förderung über
INTERREG IIIA genehmigt und soll über ein 1 Jahr hinweg verschiedene Unternehmerplattformen und –seminare anbieten, um von Unternehmern gewünschte Themen zu behandeln, Unternehmer aus Bayern und Salzburg zusammenzuführen und das Vertrauen in
die gemeinsame Zusammenarbeit zu stärken.
„Neue Logistikmodelle für die euRegionale Holzwirtschaft“, unter diesem Titel stand ein
bayerisch-österreichisches Unternehmer-Symposion, das am 10. April 2003 im Holztechnikum Kuchl stattfand. Initiatoren der Veranstaltung waren der Holzcluster Salzburg und
die EuRegio in Zusammenarbeit mit dem Logistikkompetenzzentrum Prien am Chiemsee,
der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer Salzburg sowie der IHK MünchenOberbayern. Rund 70 Vertreter der bayerischen und österreichischen Holz- und Transportwirtschaft nutzten die Veranstaltung zu einem sehr regen Erfahrungs- und Wissensaustausch. Es hat sich gezeigt, dass für den durch das Roadpricing entstehenden
Leistungs- und Kostendruck Lösungen – v.a. auch grenzüberschreitend - gefunden werden müssen. Betriebskooperationen können hier ein zentraler Ansatz sein.
11.42 EuRegio: Multimedia-Atlas
Die Hauptdatenerhebung für das Projekt „Multimedia-Atlas“ konnte mit Jahresbeginn abgeschlossen werden. Über die EuRegio wurde anschließend eine Nacherhebung eingeleitet und alle Daten mit Unsicherheiten nochmals geprüft. Auch die Umarbeitung in einen
einheitlichen Datensatz und die Datenaufbereitung fürs Internet, die Ausschreibung für die
Drucklegung etc. wurde übernommen. Am 3. Juni 2003 konnte der Multimedia-Atlas in
Form einer Faltkarte vorgestellt und online geschaltet werden (www.euregioatlas.com).
Aus diesem Projekt heraus soll der Internet-Auftritt zu einer grenzüberschreitenden Wirtschaftsplattform im web erweitert werden.
Diese umfassendere Weblösung mit Datenbankanbindung hat das Ziel ist, eine Unternehmensdatenbank in euRegionalen Stärkefeldern der Wirtschaft aufzubauen. Im vergangenen Halbjahr konnte ein Pflichtenheft für eine derartige Web-Lösung gemeinsam mit
dem Cluster Digitale Medien Salzburg entwickelt werden. Parallel dazu sollen bereits weitere Wirtschaftsbereiche erhoben und für die Datenbankeinbindung aufbereitet werden.
Auch die Branchen „Umwelttechnologie“ (Netzwerk Umwelt, s.u.), „Mechatronik“ und
„wellness“ sollen eingearbeitet werden.
11.43 EuRegio: Potentialerhebung für die Lebensmittelwirtschaft
Die für Salzburg im Rahmen eines EU-Projektes bereits durchgeführte Erhebung wird auf
die beiden Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein ausgedehnt und mit den
Salzburger Ergebnissen zusammengeführt, grenzüberschreitend analysiert und bewertet
(gefördert über INTERREG III A). Die Erhebung soll primär dazu beitragen, die Möglichkeiten einer engeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Lebensmittelwirtschaft untereinander und mit den vorhandenen Aus- und Weiterbildungs- sowie Forschungseinrichtungen zu untersuchen. Erklärtes Ziel des Projektes ist die Stärkung der euRegionalen
Lebensmittelwirtschaft durch die verbesserte Ausnutzung vorhandener Ressourcen. Die
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
EuRegio unterstützt die Datenerhebung und hat auch kleinere Arbeitspakete dafür übernommen. Bis Jahresende 2003 soll diese Analyse vorliegen.
11.44 EuRegio Dialog 2003
Bereits im 6. Jahr wird die erfolgreiche Veranstaltungsreihe „EuRegio Dialog“ durchgeführt. Nach den Veranstaltungen bei den Firmen Dragenopharm (Tittmoning, 50 Teilnehmer) und Thielen Feinmechanik (Marktschellenberg, 65 Teilnehmer) stehen im 2. Halbjahr
2003 noch Besuche bei sht-Heiztechnik aus Salzburg und im PorscheTeilevertriebszentrum Wals auf dem Programm.
11.45 EuRegio: Datenbank zur Erfassung der Klein- und Flurdenkmäler
Mit vorerst elf Pilotgemeinden (Elsbethen, Lamprechtshausen, Oberndorf, Saalfelden,
Seeham, St. Koloman; Ainring, Bad Reichenhall, Laufen; Trostberg, Traunreut) werden die
Klein- und Flurdenkmäler mit Hilfe einer Datenbank erfasst und für die weitere Nutzung
über CD-ROM bzw. tw. Internet aufbereitet (www.kleindenkmaeler.com).
Die Fertigstellung einer ersten Gemeinde ist für Oktober vorgesehen, um sie beim EuRegio-Rat am 17. Oktober 2003 in Bad Reichenhall vorstellen zu können. Die Ausweitung auf
weitere interessierte Gemeinden ist ebenfalls vorgesehen.
11.46 EuRegio: Übersichtskarte „Auf den Spuren der Römer“
Die Römerkarte als Teil des EuRegio-Kartensets ist schon seit längerer Zeit vergriffen.
Wegen der weiterhin bestehenden Nachfrage und neu aufzunehmenden Objekten bzw.
dem neu eröffneten Radweg „Via Julia“ wurde nun eine 2. Auflage produziert.
11.47 EuRegionale BIM
Für die BIM (Berufsinformationsmesse) sind die Vorbereitungsarbeiten weit gediehen. Mit
diesem INTERREG-Projekt wird das Ziel verfolgt, die „BIM“ als grenzüberschreitende salzburg-bayerische Berufsinformationsmesse zu konzipieren, auszubauen und in der Region
zu positionieren. Durch eine Anschubfinanzierung soll die BIM zur euRegionalen Informationsplattform und zu einem euRegionalen Informationszentrum für Bildung, Beruf und
Karriere, zur beruflichen Orientierung und Darstellung der in der gemeinsamen Region
vorhandenen Möglichkeiten weiterentwickelt werden. Im ersten Jahr soll die grenzüberschreitende Ausrichtung der BIM erfolgen, im zweiten Projektjahr soll grenzüberschreitend
das Thema „lebenslanges Lernen" in den Mittelpunkt gestellt werden, wobei auch die Präsentation von Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungsangeboten angestrebt wird.
11.48 EuRegio JugendleiterInnen-Tagung
Die EuRegio JugendleiterInnen-Tagung wird auf Grund der überaus positiven Resonanz
heuer bereits zum 5. Mal (Ort: Obertrum, 27./28.9.03) durchgeführt. Ausrichter in jeweils
abwechselnder Reihenfolge: Kommunale Jugendpflege BGL, Kommunale Jugendpflege
TS und Akzente Salzburg (diesjähriger Veranstalter).
11.49 EuRegio: Lehrerseminar „Geschichten aus der Geschichte Salzburgs und Bayerns
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Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Das Pädagogische Institut Salzburg bietet laufend Fortbildungsveranstaltungen für Salzburgs Lehrer an. Erstmals wurde nun ein Seminar grenzüberschreitend ausgerichtet. Zu
dem Thema „Geschichten aus der Geschichte Salzburgs und Bayerns“ referierten
Univ.Prof. Dr. Heinz Dopsch und Johannes Schöbinger, Schulamtsdirektor des Landkreises Berchtesgadener Land. Ganz dem euregionalen Gedanken folgend wurden zu dem
Seminar auch Lehrer aus den Grund-/Haupt-/Realschulen und Gymnasien im angrenzenden bayerischen Raum eingeladen. Das Interesse und die Anzahl der teilnehmenden
Lehrkräfte hat die Erwartungen der Organisatoren bei weitem übertroffen. 24 Salzburger
und 23 bayerische TeilnehmerInnen nutzten diese Weiterbildungsangebot.
11.50 EuRegio Seenlandschaft
Ausgehend von einem grenzüberschreitenden Erfahrungsaustausch zum Thema „Projektideen und Kooperationspotentiale im EuRegio Seengebiet“ im Frühjahr 2002 in Waging
am See ergaben sich erste Ansatzpunkte für ein grenzüberschreitendes Projekt in der
Seenlandschaft.
Ziel des Projektes (das zur Förderung aus INTERREG III A eingereicht werden soll) mit
den Schwerpunktgebieten „Waginger-Tachinger See“ und „Mondsee“ ist, die ökonomische
und ökologische Funktionsfähigkeit der Lebensgrundlage „Seenlandschaft“ in unserer gesamten Region zu verbessern. Da sich die verschiedenen Nutzugsinteressen im Seeneinzugsgebiet (Landwirtschaft, Tourismus, Hochwasserschutz, Naturschutz etc.) alle auf den
See auswirken, kann eine Verbesserung der Situation im See nur durch eine verstärkte
Zusammenarbeit aller wesentlichen Akteure im ländlichen Raum, durch eine Koordination
aller Nutzungsansprüche und -interessen und einer fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere zwischen Landwirtschaft und Gewässerentwicklung, erreicht werden.
11.51 EuRegio: Netzwerk Umwelt
Wirtschaftskammer Salzburg und die beiden Landratsämter Berchtesgadener Land und
Traunstein haben unter Koordination der EuRegio gemeinsam eine Broschüre „Umwelttechnologie und Umweltberatung in der EuRegio“ erarbeitet. Firmen, Beratungseinrichtungen, Vereine und Verbände sind in diesem Nachschlagewerk zusammengestellt und sollen
so die Netzwerkbildung in diesem Bereich unterstützen, gleichzeitig aber auch Nachfragern die gezielte Suche nach den gewünschten Dienstleitungen ermöglichen. Um die Daten aktuell halten und erweitern zu können, wurden die Informationen ebenfalls als eigene
Branche in den Internetauftritt www.euregioatlas.com (s.o.) eingearbeitet.
11.52 EuRegio-Hoffest der Direktvermarkter
Unter intensiver Begleitung der EuRegio haben Direktvermarkter aus dem Salzburger
Raum, dem Berchtesgadener Land und aus dem Landkreis Traunstein das 1. EuRegioHoffest der Direktvermarkter am 06.07.03 am Motz´nhof in Ainring-Weng durchgeführt.
Über 3.000 Besucher kamen zu dem Fest und besuchten die vielfältigen Informations- und
Verkaufsstände von Direktvermarktern und land-/forstwirtschaftlichen Organisationen aus
dem gesamten EuRegio-Raum.
11.53 EuRegio: Standort Stärken
- 194 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Die über die EuRegio eingeleitete Zusammenarbeit der regionalen und lokalen Planungsbehörden und Ebenen im Bereich der Raumplanung wird weiter intensiviert:
Verzahnung der Landesentwicklungsprogramme und Regionalpläne, gegenseitige Beteiligung in Hörungsverfahren, Abstimmung bei der Ansiedelung von Einzelhandelsgroßbetrieben und großen Freizeit-/Erholungseinrichtungen.
Verstärkte Zusammenarbeit in der Wirtschafts (Förderungs-) Politik für den EuRegio Raum
zB. zur Realisierung eines gemeinsamen Standortmarketings zur Verdichtung der wirtschaftlichen Beziehungen im Grenzgebiet zwischen Unternehmen sowie zur Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Stärkenfeldern (Holz, Logistik, Digitale Medien, Ernährungswirtschaft etc.)
11.54 EuRegio: Broschüre „Neues Bauen mit Holz“
In Zusammenarbeit des Vereins „ProHolz Salzburg“ und der Waldbauernvereinigungen
Laufen, Berchtesgaden und Traunstein wurde eine Broschüre herausgegeben, in der eindrucksvolle Beispiele gezeigt werden, wie landwirtschaftliche Bauten auch mit heimischem
Holz ausgeführt werden können. Die Beispiele, die sich auf das gesamte EuRegio-Gebiet
verteilen sind ausführlich beschrieben und auch mit Bauplänen unterlegt. Sie schaffen
somit auch einen Anreiz für Exkursionen und Besichtigungsfahrten.
- 195 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
12
Nr. 301 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (6. Session der 12. Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Europa- und Integrationsausschusses zum Bericht der Landesregierung (Nr 187 der
Beilagen) betreffend den „Europapolitischen Vorhabensbericht 1999 bis 2004“, Fortschreibung 2003
Der Europa- und Integrationsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2003
geschäftsordnungsgemäß mit dem allen Abgeordneten vorliegenden zitierten Bericht der
Landesregierung in Anwesenheit von dem für Europangelegenheiten ressortzuständigen
Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger geschäftsordnungsgemäß befasst. Auf die in
Nr 187 der Beilagen enthaltende Information sowie auf den ausführlichen Bericht, der allen
Landtagsparteien vorliegt und insgesamt 55 Seiten umfasst, wird verwiesen.
Bei den Ausschussberatungen waren auf der Expertenbank Hofrat Dr. Kiefer, Leiter der
Fachabteilung Landes-Europabüro, Frau Mag. Schick (15/01), Mag. Dr. Bauer (15/01) sowie Mag. Haas (EuRegio) vertreten.
Landeshauptmann Dr. Schausberger gibt zum Eingang der Beratungen eine umfassende
Stellungnahme zum Europapolitischen Vorhabensbericht ab:
Die vierte Fortschreibung des Europapolitischen Vorhabensberichtes für die laufende Gesetzgebungsperiode umfasse im Wesentlichen die im Jahr 2003 aktuellen und absehbaren
Aktivitäten aus den Aufgabenbereichen der einzelnen Ressorts. Die Landesregierung habe dabei dem vom Landtag geäußerten Wunsch Rechnung getragen, nicht einen Tätigkeitsbericht vorzulegen, sondern geplante Aktivitäten darzustellen. Für die Beratung der
Fortschreibung 2003 seien auch die entsprechenden Experten eingeladen worden. Aus
der Fülle der Aktivitäten, die zum Teil in die Ressortverantwortlichkeit der anderen Regierungskolleginnen und -kollegen falle, möchte der Landeshauptmann einige Schwerpunkte
ansprechen und dem Landtag vor allem über die aktuellen Entwicklungen in der Zukunftsdebatte Europas informieren:
Zur Wegekostenrichtlinie - Erfolge für Salzburg auf dem Verhandlungsweg:
Das Funktionieren und Regulieren des Verkehrs in der Zukunft entscheide sich nicht in der
Frage der Ökopunkteübergangslösung, die jetzt so hektisch verhandelt und diskutiert wer-
- 196 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
de, sondern in der künftigen Rechtsordnung, die die EU über die Wegekostenrichtlinie
vorgebe und in der künftigen Vollziehung dieser in Form des Road Pricings. Im Kommissionsvorschlag der Wegekostenrichtlinie. Neu seien Salzburger Forderungen, wie die Möglichkeit der Einberechnung der Lärmschutzkosten in die Grundmaut, die Anerkennung
Salzburgs als sensible Zone oder die Verwendbarkeit der Mauteinnahmen für alternative
Verkehrslösungen in der Region berücksichtigt worden. Nach dem offensichtlich menschenverachtenden Ergebnis des Vermittlungsausschusses zur Übergangsregelung des
Ökopunktesystems müsse unser ganzes Augenmerk auf die rasche und inhaltlich vollständige Inkraftsetzung der Wegekostenrichtlinie bis 1.7.2005 gelegt werden.
Zu Punkt 6.1: European Health Forum Gastein:
Bereits zum 6. Mal habe von 1. bis 4. Oktober 2003 das European Health Forum Gastein
in Anwesenheit von EU-Gesundheitskommissar David Byrne stattgefunden. Das EHFG
habe sich zu dem Forum der Gesundheitspolitik für die EU und die zukünftigen Mitgliedstaaten entwickelt und trage zum internationalen Ansehen des Landes Salzburg bei. Es
konnte erreicht werden, dass im Entwurf für das Arbeitsprogramm der Fachkommission für
Wirtschafts- und Sozialpolitik des Ausschusses der Regionen für die zweite Hälfte der
Mandatsperiode 2004 bis 2006 die Zusammenarbeit des AdR mit dem EHFG als ein
Schwerpunkt enthalten sei.
Zu Punkt 11.7 (Salzburger REG LEG-Vorsitz) und 11.8. (Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004):
Im Jahr 2003 sei es den österreichischen Ländern gemeinsam mit den Partnern im REG
LEG-Netzwerk unter der Vorsitzführung des Salzburger Landeshauptmannes, mit dem
Ausschuss der Regionen und den anderen europäischen Verbänden der Gebietskörperschaften gelungen, im Entwurf des Konvents für die Europäische Verfassung zahlreiche
Forderungen aus regionaler Sicht unterzubringen.
Einige Beispiele:
Die Union sei verpflichtet, die nationale Identität der Mitgliedstaaten und die regionale
und kommunale Selbstverwaltung zu achten (Artikel I-V 1).
Die EU-Kompetenzen würden auf Einzelermächtigung beruhen und es werde klargestellt, dass alle der EU nicht zugewiesenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedstaaten bzw je
nach innerstaatlicher Kompetenzverteilung bei den Regionen verbleiben würden.
Die Regionen und Gemeinden werden im Subsidiaritätsprinzip ausdrücklich berücksichtigt.
- 197 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
Die finanziellen Auswirkungen der Vorschläge der Kommission und die Auswirkungen
von Rahmengesetzen auf die Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten und Regionen müssen
vorher klar dargestellt werden.
Am 11. und 12. November 2003 hätten sich Regierungschefs und ihre Vertreter von EURegionen mit Gesetzgebungsbefugnissen in Salzburg mit dem Entwurf der Verfassung für
die Europäische Union beraten beschäftigt. Das Ergebnis sei in der "Erklärung von Salzburg" zusammengefasst worden.
Was erwarte man sich von der Regierungskonferenz? Am 4. Oktober 2003 hätten die Vertreter der Mitgliedstaaten über den Entwurf der Europäischen Verfassung beraten. Wichtige noch offene Forderungen aus Ländersicht an die Regierungskonferenz seien:
Der Ausschuss der Regionen soll ein vollwertiges Organ werden
Die Kommission soll im Zuge der Konsultationen vor der Vorlage von Gesetzesvorschlägen die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen direkt konsultieren.
Die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (Daseinsvorsorge) sollen
weiterhin in der Kompetenz der Mitgliedstaaten bzw der Regionen und Kommunen bleiben; die derzeitige Formulierung ist zu schwammig.
Die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen sprechen sich für die Einführung einer
Europäischen Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit aus.
Die seit vielen Jahren erhobene Forderung nach einem eigenen Klagerecht der gesetzgebenden Regionen bei Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips bzw bei Kompetenzüberschreitungen durch EU-Organe.
Zu Punkt 11.22. Grünbuch der Kommission zur Daseinsvorsorge: Liberalisierung ablehnen:
Salzburg habe die gemeinsame Länderstellungnahme vom 5. September 2003 zum Grünbuch Daseinsvorsorge der Kommission mit ausgearbeitet. Wegen der großen Bedeutung
dieses Themas ist der gesamte Text der Länderstellungnahme in der Fortschreibung des
Vorhabensberichts abgedruckt (Seite 44 – 47). Darin kommen auch jene Positionen zum
Ausdruck, die der Salzburger Landtag vertreten habe. Die Kommission werte nun die eingelangten Stellungnahmen aus und werde im nächsten Jahr eine Reaktion darauf vorlegen.
Zu Punkt 11.23 (Europäisches Regieren – Governance):
- 198 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Am Montag, 1. Dezember 2003, habe die Landeshauptmännerkonferenz eine Länderstellungnahme zu den von der Europäischen Kommission vorgelegten Folgedokumenten zum
Weißbuch "Europäisches Regieren" beschlossen. Diese gemeinsame Länderposition enthalte jene Salzburger Positionen, die im Europapolitischen Vorhabensbericht unter 11.23
angeführt seien, wie etwa die Ablehnung der von der Kommission vorgeschlagenen dreiseitigen Verträge, weil dies den Spielraum der Mitgliedstaaten und damit auch der Regionen weiter einengen würde.
Ressortbereich INTERREG
Es seien drei Jahre vergangen seit mit der Umsetzung der EU-Gemeinschaftsinitiative Interreg begonnen worden sei. Salzburg sei an zwei grenzüberschreitenden Interreg III A –
Programmen beteiligt: „Österreich-Deutschland/Bayern“ und „Österreich-Italien“. Die Ausschöpfung der dafür zur Verfügung stehenden EU-Mittel sei sehr gut. Es seien eine Reihe
von Projekten bereits umgesetzt worden. Diese seien vor allem auf die Verbesserung des
grenzüberschreitenden Wirtschafts- und Arbeitsraumes ausgerichtet. Im transnationalen
Programm Interreg III B „Alpenraum” fungiere das Land Salzburg, vertreten durch die Wirtschaftsabteilung, als Verwaltungsbehörde und trage damit die Gesamtverantwortung für
das Programm.
Mehr als 50 % der dafür vorgesehenen EU-Mittel seien für verschiedenste entwicklungsfördende und innovative Projekte gebunden worden. Es habe drei Antragsrunden gegeben. 35 Projekte mit einem Gesamtvolumen von Mio € 56,6 seien genehmigt worden. Erfreulich sei, dass bisher alle Projekte mit Salzburger Beteiligung (Mio € 3) genehmigt worden seien.
Der Präsident und Vizepräsident der EuRegio hätten in den vergangen Wochen Gespräche mit den Mitgliedern der Landtagsfraktionen geführt und auch ihre Arbeit in der EuRegio dargestellt. Hiezu wird der gemeinsame Zukunftsdialog “Wirtschaftsstandort Europaregion Salzburg“ erwähnt. Es habe sich gezeigt, dass eine solche Veranstaltung sehr gut
aufgenommen werde und auf großes Interesse stoße.
Gemeinsame Euregioanliegen seien:
der zweigleise elektrifizierte Ausbau der Bahnstrecke Mühldorf/Freilassing Staatsgrenze im Sinne der Magistrale für Europa,
die Beseitigung der Engpassstelle im Kleinen Deutschen Eck,
die Errichtung einer neuen schwerverkehrstauglichen Salzachbrücke im Bereich
zwischen Freilassing und Laufen,
der Ausbau des Verkehrsverbundes Salzburg/Berchtesgadnerland und Traunstein,
- 199 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
eine bessere Verknüpfung der Schul- und Ausbildungssysteme über die Regionen
hinweg,
eine abgestimmte gemeinsame Planung im Krankenhausbereich sowie ein
verstärktes gemeinsames Standortmarketing.
Abschließend bedankt sich Landeshauptmann Dr. Schausberger bei dem Landeseuropabüro unter der Leitung von Hofrat Dr. Kiefer und allen seinen Mitarbeitern sowie der Außenstelle in Brüssel unter der Leitung von Frau Mag. Kettl für die sehr gute Arbeit. Der
Europapolitische Bericht zeige die intensive europapolitische Arbeit.
Dieser mündliche Bericht stellte eine Konkretisierung des allen Abgeordneten zur Verfügung stehenden umfassenden schriftlichen Berichtes dar.
Daran schießt sich eine umfassende Diskussion innerhalb des Ausschusses an.
Frau Abg. Dr. Reiter (Grüne) äußerte sich kritisch zur Verkehrspolitik. Insbesondere erwarte man sich von der auszuarbeitenden Verkehrswegekostenrichtlinie endlich Lösungen
auch für den so sensiblen alpinen Raum. Weiters werden Entschließungsanträge über die
Kenntnisnahme des Berichtes hinaus angekündigt.
Klubvorsitzender Abg. Mag. Thaler (SPÖ) betont, dass sich der Bericht analog der Ressortbereiche der Landesregierung gliedere. Aufgefallen sei, dass bei zwei Kapiteln nur
Überschriften vorhanden wären. Früher habe die Kultur gefehlt, nunmehr sei diese berücksichtigt. Weiters stelle sich die Frage, warum die Themen AKW Temelin und Atomlager
OHU keine Erwähnung fänden. Auch hätte man auf die gerade in Gang befindliche EUErweiterung eingehen sollen. Dem hingegen sei die Frage EuRegio Salzburg – Traunstein
bis zum letzten Folder eingearbeitet. Das wäre aber nicht das Wichtigste. Unterdurchschnittlich sei auch das Ergebnis auf dem Gebiet der Forschung. Dabei wurde die geringe
und unterdurchschnittliche Quote Salzburgs kritisiert. Zusammenfassend sei aber trotzdem festzuhalten, dass der Bericht sehr ausführlich sei, viele Informationen enthalte, dass
aber die Kritik Berücksichtigung finden solle. Die SPÖ werde den Bericht zur Kenntnis
nehmen.
Frau Abg. Mag. Rogatsch (ÖVP) betonte, dass sehr viel passiere. Im Vergleich zur Größe
des Bundeslandes Salzburg gäbe es viele interessante Projekte. Die EuRegio und die Arbeit darin seien der Lebensnerv für die europapolitischen Entwicklungen. Im Übrigen hätte
es zum Thema der EU-Erweiterung und deren wirtschaftlichen Auswirkungen auf Salzburg
vor Kurzem einen eigenen Zukunftsdialog gegeben. Dazu wurde eine umfassende Studie
vorgelegt.
- 200 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Abg. Saliger (ÖVP) äußert sich zu den Kapiteln Verkehr und Lärmschutz.
Abg. Wiedermann (FPÖ) kritisiert die noch immer gegebenen Schwierigkeiten für Salzburger Unternehmen, in Bayern oder in Deutschland arbeiten und liefern zu können, weil dem
das deutsche Entsendegesetz entgegen stehe. Darin sei eine eklatante Benachteiligung
der heimischen Wirtschaft zu sehen.
Frau Abg. Dr. Reiter (Grüne) fordert in weiterer Folge Flugverbotszonen über AKWs, die
auch auf bayerischem Gebiet vorgesehen werden müssten. Im übrigen sollte der Umstieg
auf erneuerbare Energie in der EU stärker forciert werden. Ansonsten würde für erneuerbare Energie der Wettbewerb verzerrt werden zugunsten der Atomanlagen. Dafür sollte
sich Salzburg auch in der EU mehr engagieren.
In der zu Ende gehenden Diskussion mit Wortmeldungen von Frau Abg. Dr. WagnerSchöppl, Dr. Petrisch (ÖVP) und Klubvorsitzender Abg. Mag. Thaler (SPÖ) werden Fragen
des Tierschutzes, der Europapolitik und der Forschungspolitik sowie die Kompetenz auf
dem Gebiet der Daseinsvorsorge in der EU diskutiert.
Nach Austausch der Argumente und Abschluss der Debatte kamen die Ausschussmitglieder überein, den Europapolitischen Vorhabensbericht zur Kenntnis zu nehmen und die von
den Grünen eingebrachten Entschließungsanträge nach Modifikationen zum Beschluss zu
erheben.
Der Europa- und Integrationsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ sohin einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen
1.
Der Europapolitische Vorhabensbericht 1999 bis 2004, Fortschreibung 2003 wird zur
Kenntnis genommen.
2. Die Landesregierung wird ersucht
2.1 daraufhin einzuwirken, das Ziel von Salzburg, eine nachhaltige, pan-alpine Verkehrspolitik,
wie sie in der Alpenkonvention vereinbart ist, zu erreichen. Dazu wird es notwendig sein,
- 201 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
dass auch die EU die Alpenkonvention und die Protokolle, insbesondere das Verkehrsprotokoll, ratifiziert. Die Zusammenarbeit im Rahmen der Arge-Alp wird verstärkt, um eine
frühere Einführung der Wegekostenrichtlinie zu ermöglichen.
Die Wegekostenrichtlinie ist so zu gestalten, dass eine schadstoffabhängige Schwerverkehrsabgabe möglich ist.
Eine Harmonisierung von Fahrbeschränkungen für schwere LKW im Autobahn und
Schnellstraßennetz auf EU-Ebene wird abgelehnt. Es soll weiterhin möglich sein, Nachtfahrverbote auf Grundlage der StVO ohne Zustimmung Brüssels zu erlassen.
2.2 eine Förderung erneuerbarer Energieträger zu gewähren und mehr Sicherheit der AKW zu
erreichen.
Der Kommissionsvorschlag zur Definition und Erreichung von einheitlichen europäischen
Standards zur nuklearen Sicherheit ist stark zu unterstützen und voranzutreiben.
Das Abschalten der grenznahen Atomkraftwerke Temelin und Paks bleibt vordringliches
Ziel der Salzburger Politik.
Aus Sicherheitsgründen ist darauf zu drängen, dass auch in Deutschland Flugverbotszonen über AKW-s erlassen werden.
Der Umstieg auf eine Energieversorgung aus erneuerbaren Energieträgern soll europaweit
aktiv vorangetrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass das europäische Wettbewerbsrecht unter Aufsicht des zuständigen Wettbewerbskommissariates für das Betreiben von
Atomanlagen uneingeschränkt Geltung hat. Die Förderziele des Euratomvertrages sind
zugunsten einer Forcierung erneuerbarer Energieträger zu eliminieren und Maßnahmen
zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung insbesondere im Hinblick auf „Ausstiegsszenarien“ aus der Atomenergie zu setzen. Um wettbewerbsverzerrende Subventionen zu
vermeiden, sollen dabei die Lasten von den nuklearen Betreibergesellschaften bzw staaten getragen werden.
2.3 eine Lösung zur Frage der Koexistenz zu finden, wie diese im Landtag im Gentechnikvorsorgegesetz beschlossen wurde. EU-weite Regelungen, insbesondere effiziente Haftungsregelungen, werden weiterhin angestrebt, um ein gentechnikfreies Salzburg langfristig abzusichern.
Salzburg, am 3. Dezember 2003
Die Vorsitzende:
Abg. Mosler-Törnström eh
Der Berichterstatter:
Dr. Petrisch eh
- 202 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Beschluss des Salzburger Landtages vom 17. Dezember 2003:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.
In der Sitzung des Salzburger Landtages vom 17. Dezember 2003 wurde von den Grünen
folgender Entschließungsantrag eingebracht und mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und der
Grünen gegen die der FPÖ zum Beschluss erhoben.
Der Salzburger Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung zu ersuchen,
1.
sich dafür einzusetzen, den EURATOM-Vertrag in seiner derzeitigen Form
spätestens bis zum Jahr 2007 zu beenden und sich diesbezüglich für die rasche Abhaltung einer gesonderten EU-Revisionskonferenz einzusetzen.
2.
Relevante Fragen der Sicherheit, des Gesundheitsschutzes, der Entsorgung, des
Transports von spaltbarem Material, des Rückbaus von Atomanlagen und der Abfallbehandlung sind in geeigneter Weise vertraglich sicherzustellen.
3.
Das Euratom-Forschungsprogramm ist an das Ziel eines EU-weiten Atomausstiegs
anzupassen und die bisher gewährten Mittel sind in das allgemeine EURahmenforschungsprogramm zu integrieren, um damit der Kontrolle des europäischen
Parlaments zu unterliegen.
- 203 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
13
Landeskorrespondenz vom 3.12.2003
Novelle zur Gemeindeordnung 1994 mehrheitlich beschlossen
„Europapolitischer Vorhabensbericht 1999 bis 2004“ beraten - Ausschussberatungen des Salzburger Landtages
LK • Die Ausschussberatungen des Salzburger Landtages begannen heute, Mittwoch, 3.
Dezember, mit der Diskussion des Berichtes der Landesregierung betreffend den „Europapolitischen Vorhabensbericht 1999 bis 2004" (Fortschreibung 2003) im Europa- und Integrationsausschuss unter Vorsitz von LAbg. Gudrun Mosler-Törnström, SPÖ (Top 1). Der
Bericht wurde einstimmig angenommen.
Landeshauptmann Dr. Franz Schausberger betonte zur Europäischen Verkehrspolitik,
dass die Thematik langfristig in der künftigen Wegekostenrichtlinie geregelt werde. Im dafür vorliegenden Vorschlag seien Salzburger Forderungen berücksichtigt, etwa die Verknüpfung der Grundmaut mit der Errichtung von Lärmschutzbauten, die Anerkennung
Salzburgs als sensible Zone, die Differenzierung der Mauthöhe nach Verkehrsdichte und
Unfallhäufigkeit sowie die Berücksichtung des Verursacherprinzips. Daher müsse das
Hauptaugenmerk nun auf die Umsetzung der Wegekostenrichtlinie bis 1. Juli 2005 gelegt
werden, betonte der Landeshauptmann (siehe dazu auch Meldung 1) der heutigen LK I).
Für die Grünen sagte LAbg. Dr. Heidi Reiter, der Vorschlag der Kommission für die Wegekostenrichtlinie sei in der derzeitigen Form nicht ausreichend. Mittlerweile gebe es einen
weiterführenden Vorschlag des Umweltausschusses, u.a. mit der Querfinanzierung in
Richtung Bahn, der entsprechend unterstützt werden sollte. Reiter kritisierte, dass im Bericht das Kapitel „Lärm“ nicht mehr vorhanden und das Kapitel Atomkraft zu oberflächlich
behandelt sei. Die Grünabgeordnete warnte auch vor einer beabsichtigten Delegierung
von Kompetenzen von den Ländern hin zur EU und brachte in weiterer Folge drei Entschließungsanträge ein, die einstimmig angenommen wurden.
In dem Antrag zum Thema Transport soll die Landesregierung eine nachhaltige, panalpine
Verkehrspolitik erreichen, wie sie in der Alpenkonvention vereinbart ist. Dazu wird es notwendig sein, dass auch die EU die Alpenkonvention und die Protokolle, insbesondere das
Verkehrsprotokoll, ratifiziert. Die Zusammenarbeit innerhalb der ArgeAlp soll verstärkt werden, um eine frühere Einführung der Wegekostenrichtlinie zu ermöglichen. Die Wegekostenrichtlinie ist so zu gestalten, dass eine schadstoffabhängige Schwerverkehrsabgabe mit
der Möglichkeit der Querfinanzierung möglich ist.
Zum Thema Lebensmittelsicherheit/Koexistenz wurde festgestellt, dass zur Lösung der
Frage der Koexistenz im Landtagsausschuss ein Gentechnikvorsorgegesetz beschlossen
worden ist. EU-weite Regelungen, insbesondere effiziente Haftungsregelungen, werden
weiterhin angestrebt, um ein gentechnikfreies Salzburg langfristig abzusichern.
Zur Förderung erneuerbarer Energieträger wurde beschlossen, dass der Kommissionsvorschlag zur Definition und Erreichung von einheitlichen europäischen Standards zur nuklearen Sicherheit stark zu unterstützen und voranzutreiben ist. Das Abschalten der grenznahen Atomkraftwerke Temelin und Paks bleibt vordringliches Ziel der Salzburger Politik. Aus
Sicherheitsgründen ist darauf zu drängen, dass auch in Deutschland Flugverbotszonen
über AKW erlassen werden. Der Umstieg auf eine Energieversorgung aus erneuerbaren
Energieträgern soll europaweit aktiv vorangetrieben werden. Dazu ist es notwendig, dass
das europäische Wettbewerbsrecht unter Aufsicht des zuständigen Wettbewerbskommissariates bei dem Betreiben von Atomanlagen uneingeschränkt Geltung hat. Die Förderziele des Euroatom-Vertrages sind zu eliminieren zugunsten einer Forcierung erneuerbarer
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Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Energieträger und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Energienutzung insbesondere im Hinblick auf „Ausstiegsszenarien“ aus der Atomenergie. Um wettbewerbsverzerrende Subventionen zu vermeiden, sollen dabei die Lasten von den nuklearen Betreibergesellschaft bzw. Staaten getragen werden.
LAbg. Wolfgang Saliger (ÖVP) stellte dazu fest, dass die viel gepriesenen Regelungen der
Schweiz dort zu einem Anwachsen des Transitvolumens geführt hätten. Studien hätten
bewiesen, dass vermehrte Nachtfahrverbote zu einer Verlagerung der Transporte in den
Tag hinein führen. Eine Beschleunigung der Wegekostenrichtlinie sei zu begrüßen.
Für die SPÖ bemerkte Klubvorsitzender Mag. Walter Thaler, wie in den Jahren zuvor seien
die Fragen des Atomkraftwerkes Temelin oder des Atommülllagers Ohu nicht im Bericht
enthalten. Er kritisierte, dass vielfach zu viel Wert auf die detaillierte Darstellung von
durchgeführten Projekten und Tätigkeiten gelegt werde, wobei die Vorhaben und künftigen
Aktivitäten in wichtigen Bereichen, etwa im Hinblick auf die Osterweiterung, unterrepräsentiert seien. Dieser Kritik schloss sich auch FPÖ-LAbg. Friedrich Wiedermann an.
Novelle zur Gemeindeordnung
Danach beschäftigte sich der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss (Vorsitz: LAbg.
Helmut Lindenthaler, ÖVP) neuerlich mit einer Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem die Salzburger Gemeindeordnung 1994 geändert wird (Top 2). Die Novelle
wurde von ÖVP und SPÖ gegen die FPÖ angenommen (Die Grünen haben im Ausschuss
bekanntlich kein Stimmrecht).
In den Ausschussberatungen vom 10. September wurde ein Unterausschuss eingesetzt,
der sich in seiner Sitzung am 12. November über die Kernpunkte der Novelle zur Gemeindeordnung einigte. Zu den wesentlichsten Änderungen gegenüber der ursprünglichen Regierungsvorlage zählt unter anderem, dass der Bürgermeister die Tagesordnung vor einer
Sitzung ändern kann, wenn er die Gemeindevertretung zwei Tage zuvor davon verständigt. Weiters kann die Gemeindevorstehung Umlaufbeschlüsse fassen, die Gemeindevertretung muss jedoch davon informiert werden. Geringfügige Änderungen gab es auch hinsichtlich der Rechtsmittelinstanzen, wobei besonders hervorzuheben ist, dass künftig aufsichtsbehördliche Entscheidungen innerhalb von sechs Wochen umzusetzen sind. Geregelt wird auch im § 78 die Frage des Crossborderleasings. Dazu gab es eine Unterlage
von Legist Hofrat Dr. Ferdinand Faber, in der festgelegt wurde, dass gleichzeitig auch das
Stadtrecht geändert wird.
Gemeindereferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Mag. Gabi Burgstaller (SPÖ) bezeichnete die Novelle als gutes Ergebnis und runde Sache, die durch die konstruktive Zusammenarbeit aller entstanden sei. ÖVP-LAbg. Matthias Scheiber sagte, dass die Novelle
sehr positive Effekte für die Bürger bringe.
Für die Grünen kritisierte LAbg. Heidi Reiter, dass die Novelle eine weitere Stärkung der
Bürgermeister und großen Fraktionen in den Gemeinden bewirke und eine größere Partizipation an der politischen Gemeindearbeit verhindere.
Zwei Petitionen behandelt
Zugleich mit dem Beschluss der Novelle der Gemeindeordnung wurden vom Petitionsausschuss (Vorsitz: LAbg. Bernd Petrisch, ÖVP) auch zwei Petitionen erledigt, eine der Gemeinde Nußdorf am Haunsberg, in der festgestellt wird, dass die Novelle zur Gemeindeordnung eine eindeutige Tendenz zur „Entdemokratisierung der Gemeindevertretung“ enthält und daher von der Nußdorfer Gemeindevertretung mehrheitlich abgelehnt werde, sowie eine der FPÖ-Fraktion der Gemeinde Uttendorf betreffend die Einsichtnahme der Sitzungsprotokolle der Gemeindevertretung und der Ausschüsse; möglich sein sollte künftig
die Veröffentlichung von Niederschriften von öffentlichen Gemeindesitzungen im Internet.
Im Fall der Nußdorfer Petition wird Landtagspräsident Ing. Georg Griessner ersucht, der
Gemeinde Nussdorf mitzuteilen, dass die heute beschlossene Novelle zur Gemeindeord-
- 205 -
Vorhaben für die 12. Gesetzgebungsperiode (1999 bis 2004) – Fortschreibung 2003
nung die wesentlichen Anregungen der Flachgauer Gemeinde berücksichtigt. Dieser von
der SPÖ eingebrachte Erledigungsvorschlag wurde von ÖVP und SPÖ gegen die FPÖ
angenommen.
Zur Petition der FPÖ Uttendorf stellte SPÖ-Klubvorsitzender Mag. Walter Thaler fest, er
halte nichts von einer generellen Verpflichtung der Gemeinden, ihre Protokolle ins Internet
zu stellen. Die in der Petition geforderte rechtliche Möglichkeit gebe es bereits; die FPÖFraktion in Uttendorf könne dies in ihrer Gemeinde beantragen. Diese Vorgangsweise
werde bereits von einigen Gemeinden praktiziert. Auch die ÖVP sprach sich gegen eine
„Regulierungswut“ aus. Diese Rechtsauskunft wird der Gemeinde Uttendorf übermittelt,
wurde einstimmig beschlossen. H235-20
Die Berichterstattung über die Beschlüsse der Landtagsausschüsse wird in der Landeskorrespondenz/II fortgesetzt.
- 206 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
- 207 -
Die bisherigen Publikationen der Schriftenreihe des Salzburger LandesEuropabüros
Der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union. Bericht an den Salzburger Landtag im
Auftrag von Landeshauptmann Dr. Hans Katschthaler. Zusammengestellt von Dr. Andreas Kiefer
unter Mitarbeit von Mag.Wolfgang Karl. Salzburg, Mai 1995; aktualisierte Auflage: Jänner 1996 mit
Nr. 1:
einer Übersicht aller Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen und einer Analyse ihrer Auswirkungen.(Nicht mehr verfügbar).
Salzburg in der Europäischen Union. Ein Zwischenbericht. Information für die Mitglieder des Salzburger Landtages. Mit einer Analyse der Ergebnisse des Europäischen Rates von Madrid - zusamNr. 2: mengestellt vom Generalsekretariat des Ausschusses der Regionen. Salzburg, September 1995,
aktualisiert Jänner 1996. (Nicht mehr verfügbar).
Die österreichische Delegation im Ausschuss der Regionen (AdR). Die Mitglieder und Stellvertreter - Länder und Gemeinden - Mitwirkungs- und Informationsrechte - Koordinationsmechanismen.
Nr. 3: Vorstellung neuer europäischer Partner und ihres Hintergrundes. Von Andreas Kiefer. Salzburg,
Jänner 1996.
Die Regierungskonferenz 1996 - Länderpositionen und die Haltung Österreichs. Eine InformaNr. 4: tionsunterlage. Zusammengestellt vom Landes-Europabüro Salzburg. Salzburg, April 1996.
Der Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union. Zwischenbilanz nach einem Jahr
Nr. 5: Salzburger Mitarbeit. Zusammengestellt vom Landes-Europabüro. Salzburg, Mai 1996.
EU-Wegweiser. Salzburger Handbuch zur Beratung in Europa-Fragen. Oktober 1996. (Nicht
Nr. 6: mehr verfügbar).
Bericht des Landeshauptmannes und der Mitglieder der Landesregierung an den Salzburger
Nr. 7: Landtag über aktuelle europarelevante Fragen der jeweiligen Ressortbereiche. Oktober 1996.
Regionalismus und Außenpolitik: Die Mitwirkung der Länder an der Europapolitik Österreichs;
Vortrag von Landeshauptmann Univ.-Doz. Dr. Franz Schausberger, 16.10.1996, University College,
Nr. 8:
Dublin. (In deutscher und englischer Sprache). November 1996.
Regierungskonferenz - Vertrag von Amsterdam, Analyse und Ergebnisse. Bericht an die LandesNr. 9: regierung. Zusammengestellt vom Landes-Europabüro. August 1997.
2. Europapokal regionaler Spezialitäten der VRE in Languedoc-Roussillon 1. bis 4. Februar 1998
Nr.10: - Der kulinarische Beitrag Salzburgs. Februar 1998.
Agenda 2000 – Stellungnahmen österreichischer Länder; Materialiensammlung des LandesNr.11: Europabüros. Stand Mai 1998.
Nr.12:
Das österreichische Deutsch – eine Standardvariante der deutschen Sprache. Juni 1998.
EU-Wegweiser. Salzburger Handbuch zur Beratung in Europa-Fragen. Oktober 1996; aktualiNr.13: sierte Auflage: September 1998.
Regionen – Staaten – Europa: Kompetenzen, Staatsaufbau, Perspektiven – Information für die
Teilnehmer an der Konferenz der europäischen regionalen gesetzgebenden Parlamente. In deutNr.14:
scher und englischer Sprache. Oktober 1998.
- 208 -
Stärkung der Europakompetenz des Landes Salzburg
Europa in den Ländern – Workshop zu Fragen der Europäischen Integration und Länderpolitik in
der Universität Salzburg, Senatsinstitut für Politikwissenschaft am 23. Oktober 1998, Dokumentation.
Nr.15:
Oktober 1998.
EU-Präsidentschaft Österreichs 1.7.1998 bis 31.12.1998 - Bilanz; Aktivitäten im Land Salzburg Nr.16: Programm - Ergebnisbericht. April 1999.
Länder und EU – Materaliensammlung; Fachtagung am 10./11. Juni 1999: "Österreichischer LänNr.17: der und Schweizer Kantone – Herausforderungen durch die europäische Integration". Juni 1999.
Die österreichischen Länder und die europäische Integration; Länderbeteiligungsverfahren und
Nr.18: Zusammenarbeit im AdR (spanisch/deutsch). Regierungskonferenz 2000. Juli 2000
EU-Erweiterung - Position der österreichischen Länder Beschluss der Landeshauptmännerkonferenz
Nr.19:
vom 6. April 2001. September 2001.
Europapolitischer Vorhabensbericht 1999-2004 Strategiebericht; Fortschreibung 2001; FortNr.20: schreibung 2002. Jänner 2003.
Nr.21:
EU-Wegweiser - Salzburger Handbuch zur Beratung in Europa-Fragen. Neue Auflage. Juli 2004.
Europapolitischer Vorhabensbericht 1999-2004 Strategiebericht; Fortschreibung 2001; FortNr.22: schreibung 2002; Fortschreibung 2003. August 2004.
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Die bisherigen Publikationen der Schriftenreihe des
Salzburger Landes- Europabüros
Aktualisiert: März 2009
Nr.1: Der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union. Bericht an den Salzburger Landtag im
Auftrag von Landeshauptmann Dr. Hans Katschthaler. Zusammengestellt von Dr. Andreas Kiefer
unter Mitarbeit von Mag. Wolfgang Karl. Salzburg, Mai 1995; Aktualisierte Auflage: Jänner 1996 mit
einer Übersicht aller Stellungnahmen des Ausschusses der Regionen und einer Analyse ihrer
Auswirkungen. (Nicht mehr verfügbar).
Nr. 2: Salzburg in der Europäischen Union. Ein Zwischenbericht. Informationen für die Mitglieder des
Salzburger Landtages. Mit einer Analyse der Ergebnisse des Europäischen Rates von Madrid –
zusammengestellt von Generalsekretariat des Ausschusses der Regionen. Salzburg, September
1995, aktualisiert im Jänner 1996. (Nicht mehr verfügbar)
Nr. 3: Die österreichische Delegation im Ausschuss der Regionen (AdR). Die Mitglieder und
Stellvertreter – Länder und Gemeinden – Mitwirkungs- und Informationsrechte –
Koordinationsmechanismen. Vorstellung neuer europäischer Partner und ihres Hintergrundes. Von
Andreas Kiefer. Salzburg, Jänner 1996.
Nr. 4: Die Regierungskonferenz 1996 – Länderpositionen und die Haltung Österreichs. Eine
Informationsunterlage. Zusammengestellt vom Landes-Europabüro Salzburg. Salzburg, April 1996.
(Nicht mehr verfügbar)
Nr. 5: Der Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union. Zwischenbilanz nach einen Jahr
Salzburger Mitarbeit. Zusammengestellt vom Landes-Europabüro. Salzburg, Mai 1996.
Nr. 6: EU-Wegweiser. Salzburger Handbuch zur Beratung in Europa-Fragen. Oktober 1996. (Nicht
mehr verfügbar)
Nr. 7: Bericht des Landeshauptmannes und der Mitglieder der Landesregierung an den Salzburger
Landtag. über europarelevante Fragen der jeweiligen Ressortbereiche. Oktober 1996.
Nr. 8: Regionalismus und Außenpolitik. Die Mitwirkung der Länder an der Europapolitik Österreichs;
Vortrag von Landeshauptmann Univ.-Doz. Dr. Franz Schausberger, 16.10.1996, University College,
Dublin. (In deutscher und englischer Sprache). November 1996.
Nr. 9: Regierungskonferenz – Vertrag von Amsterdam, Analyse und Ergebnisse. Bericht an die
Landesregierung. Zusammengestellt vom Landes-Europabüro. August 1997.
Nr. 10: 2. Europapokal regionaler Spezialitäten der VRE in Languedoc-Roussillon 1. bis 4. Februar
1998 – Der kulinarische Beitrag Salzburgs. Februar 1998.
Nr. 11: Agenda 2000- Stellungnahmen österreichischer Länder; Materialiensammlung des LandesEuropabüros. Stand Mai 1998. (Nicht mehr verfügbar).
Nr. 12: Das österreichische Deutsch – eine Standardvariante der deutschen Sprache. Juni 1998
Nr. 13: EU-Wegweiser. Salzburger Handbuch zur Beratung in Europa-Fragen. Oktober 1996;
aktualisierte Auflage: September 1998. (Nicht mehr verfügbar)
Nr. 14: Regionen – Staaten – Europa, Kompetenzen, Staatsaufbau, Perspektiven - Information für die
Teilnehmer an der Konferenz der europäischen regionalen gesetzgebenden Parlamente. In deutscher
und englischer Sprache. Oktober 1998.
Nr. 15: Europa in den Ländern – Workshop zu Fragen der Europäischen Integration und Länderpolitik
in der Universität Salzburg, Senatsinstitut für Politikwissenschaft am 23. Oktober 1998,
Dokumentation. Oktober 1998.
Nr. 16: EU-Präsidentschaft Österreichs 1.7.1998 bis 31.12.1998 – Bilanz; Aktivitäten im Land Salzburg
– Programm – Ergebnisbericht. April 1999
Nr. 17: Länder und EU – Materialiensammlung; Fachtagung am 10./11. Juni 1999 „Österreichische
Länder und Schweizer Kantone – Herausforderungen durch die europäische Integration“. Juni 1999.
Nr. 18: Die österreichischen Länder und die europäische Integration; Länderbeteiligungsverfahren
Zusammenarbeit im AdR; Los estados federados austriacos y la integración europea
(spanisch/deutsch). Regierungskonferenz 2000.
Nr.
19:
EU-Erweiterung
Position
der
Landeshauptmännerkonferenz vom 6. April 2001
österreichischen
Länder,
Beschluss
der
Nr. 20: Europapolitischer Vorhabensbericht 1999-2004; Strategiebericht; Fortschreibung 2001;
Fortschreibung 2002; Jänner 2003 (enthalten in Nr. 22)
Nr. 21: EU-Wegweiser; Salzburger Handbuch zur Beratung in Europafragen, 3. Auflage, Juli 2004.
Nr. 22: Europapolitischer Vorhabensbericht 1999-2004, Strategiebericht; Fortschreibung 2001;
Fortschreibung 2002; Fortschreibung 2003, August 2004
Nr. 23: Europapolitischer Vorhabensbericht für die 13. Gesetzgebungsperiode des Salzburger
Landtages (2004-2009) Oktober 2004 (enthalten in Nr. 24)
Nr. 24: Europapolitischer Vorhabensbericht
Fortschreibung 2007; August 2007
2004-2009;
Strategiebericht
2004-2009
Anfragen bzw. Bestellungen bitte an:
Landes-Europabüro
Amt der Salzburger Landesregierung
Postfach 527, A-5010 Salzburg
+43 662 8042 3301; Fax: +43 662 8042 2930
E-Mail: europabuero@salzburg.gv.at
Download: http://www.salzburg.gv.at/themen/se/europa/euservice/eu-publikationen.htm
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