Studien - Alanus Hochschule
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Studien - Alanus Hochschule
Besondere Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bildhauerei An der Alanus Hochschule, Alfter/ Bonn, in der Fassung vom 02. Mai 2003 zuletzt geändert zum 01.September.2007 Aufgrund von § 2 Absatz 2 und 4, § 86, § 94 sowie § 113 des Hochschulgesetzes NRW (HG) in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen (Hochschulreformweiterentwicklungsgesetz) – HRWG – vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 752 hat die Alanus Hochschule zu Alfter/Bonn die folgende besondere Studien- und Diplomprüfungsordnung als Satzung erlassen: Inhalt: § § § § § § § § § 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Allgemeine Ausführungen Zulassungsvoraussetzungen Studienorganisation Durchführung des Studiums Studienleistungen Diplomprüfung Weitere Bestimmungen Studienberatung Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 2: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Studium Generale Studienschwerpunkt Pädagogik Studienschwerpunkt Kulturpädagogik Studienschwerpunkt Kunsttherapie Studienverlaufsplan ohne Studienschwerpunkte Studienverlaufsplan mit Studienschwerpunkt Pädagogik Studienverlaufsplan mit Studienschwerpunkt Kulturpädagogik Studienverlaufsplan mit Studienschwerpunkt Kunsttherapie 1 §1 Allgemeine Ausführungen 1. Der Diplom-Studiengang Bildhauerei verbindet die Ausbildung künstlerischer und handwerklicher Fähigkeiten mit der Vorbereitung auf verschiedene Berufsfelder. Das angestrebte Ziel soll sein: Die handwerklichen, künstlerischen und geistigen Voraussetzungen auszubilden für eine individuelle künstlerische Standortbestimmung. 2. Das Bildhauerstudium umfasst: - die Auseinandersetzungen mit verschiedenen Materialien und Techniken - das Studieren von Grundelementen der plastischen Formgebung - Naturstudium, Portrait, Akt, Landart - die Formentwicklung - Form und Raum - das Individualisieren, Kennenlernen und Entwickeln der eigenen Arbeitsweise und eigener Inhalte - die Arbeit im gesellschaftlichen Umfeld - die Auseinandersetzung mit Zeitfragen - die individuelle geistige Entwicklung §2 Zulassungsvoraussetzungen Die Entscheidung für das Fach Bildhauerei soll von dem Bewerber bereits eindeutig geklärt sein und sich in den zum Vorstellungsgespräch mitgebrachten Arbeiten (5 bis 10 materialbezogene Plastiken und 10 bis 20 Zeichnungen) der vergangenen Jahre widerspiegeln. Im Übrigen gelten die Aufnahmebedingungen der Allgemeinen Studienordnung (§ 2 Bewerbung, Aufnahme und Immatrikulation). §3 Studienorganisation 1. Gliederung des Studiums Das Studium gliedert sich in a) das Grundstudium vom 1. bis 5. Semester b) das Hauptstudium vom 6. bis 8. Semester Bis zum Ende des 5. Semesters soll die Vordiplomprüfung und bis zum Ende des 8. Semesters die Hauptdiplomprüfung abgeschlossen werden. Die Dauer des Studiums beträgt in der Regel vier Jahre. Jeder Student hat jedoch die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Kollegium der Bildhauerei, nach dem 5. Semester einzelne Aufgabenstellungen individuell zu vertiefen und somit das Studium für sich zu verlängern. Diese Regelung dient der individuellen Lernbiographie des Studenten sowie der Qualitätssicherung des Studiums. 2 Sofern es an dieser Stelle nicht anders geregelt ist, gelten hier und im Folgenden die Bestimmungen der Allgemeinen Studienordnung vom 2.5.2003 in der jeweils geltenden Fassung. 2. Studienbuch Von Beginn des Studiums an führt jeder Student ein Studienbuch. Es dokumentiert alle theoretischen und praktischen Fächer, die bearbeitet wurden. Der Eintrag ist dem zuständigen Hochschullehrer zur Unterschrift vorzulegen. 3. Gesamtmappe Über den gesamten Studienraum sollen aus jeder Unterrichtseinheit die Ergebnisse in einer repräsentativen Sammlung angelegt werden. Diese Gesamtmappe dokumentiert den künstlerischen Werdegang. Das Studienbuch und die Gesamtmappe müssen bei der Anmeldung zu den Prüfungen vorgelegt werden. §4 Durchführung des Studiums 1. Allgemeine Bestimmungen (1) Das Studium verläuft nach Inhalt und Umfang gemäß dem Studienverlaufsplan in der Anlage. (2) Lehrveranstaltungen finden statt als künstlersicher Unterricht im Atelier, Vorlesung, Seminar, Übungen, Workshops, Blockseminare, Exkursionen, Projekte. (3) Die Gestaltung der Semesterabschlüsse ist obligatorischer Bestandteil des Studiums. (4) Es gelten die Bestimmungen der Abteilung Studium Generale. 2. Grundstudium Mit bestandener Vordiplomprüfung gilt das Grundstudium als abgeschlossen. 3. Hauptstudium (1) Studienziele im Hauptstudium a) Vertiefen und Individualisieren der im vorangegangenen Studium geschaffenen Grundlagen. b) Praktische und theoretische Vorbereitung auf verschiedene freikünstlerische Tätigkeitsfelder. c) Der Student ist in diesem Studienabschnitt in erhöhtem Maße für die Gestaltung des eigenen Studienweges verantwortlich. 3 (2) Individuelle Themenfindung durch a) Rückblick auf das Grundstudium im Gespräch mit den Fachdozenten (Gesamtmappe als Gesprächsgrundlage) b) Reflexion der bisherigen künstlerischen Arbeit. c) Wahl einer individuellen Thematik für das Studienjahr durch den Studenten (persönliche Standortbestimmung), Vorblick. (3) Studieninhalt a) Arbeit an der selbst gewählten Thematik b) Aktmodellieren c) Teilnahme an einem Wettbewerb oder einem öffentlichen Projekt mit dazugehöriger Dokumentation d) gemeinsames oder eigenes Projekt (Skulptur und Landschaft, Skulptur und Architektur, Design, Materialarbeit) e) gemeinsames Erarbeiten verschiedener Themen aus dem Bereich der Ästhetik und der Kunstgeschichte f) Seminare zur Berufspraxis (Professionalisierung, Kunstmarkt, Rechtsbedingungen, Künstlerversicherungen, Steuerrecht) g) schriftliche Projektbeschreibung der künstlerischen und inhaltlichen Arbeit §5 Studienleistungen 1. Teilnahmenachweise Teilnahmenachweise sind Studienleistungen aus dem Studienangebot der Fachbereiche der Hochschule und des Studiums Generale, die als Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvor – bzw. Diplomhauptprüfung beim Prüfungssekretariat vorgelegt werden müssen. Es wird eine regelmäßige Teilnahme und aktive Beteiligung an der jeweiligen Lehrveranstaltung vorausgesetzt, damit die Teilnahme durch den jeweiligen Hochschullehrer bescheinigt werden kann. Veranstaltungen im Rahmen des Studium Generale können inhaltliche Studienangebote aus • • • • • • • Ästhetik Kunstgeschichte und Geschichtswissenschaft Anthropologie Philosophie Pädagogik/Psychologie Sozialwissenschaften, Literaturwissenschaft, Wirtschafts- und Rechtswissenschaft Körperarbeit (z.B. Fechten, Tanzen u.a.) 4 sein. Verpflichtend sind 5 Veranstaltungen zur Kultur- und Kunstgeschichte sowie 4 Veranstaltungen aus anderen Themengebieten, für die Teilnahmebescheinigungen vorgelegt werden müssen. Die Teilnahme ist im Studienbuch zu dokumentieren. 2. Leistungsnachweise Ein Leistungsnachweis ist die Bescheinigung über jeweils eine gemäß dieser besonderen Studien- und Prüfungsordnung als Zulassungsvoraussetzung für die Vordiplomoder Hauptdiplomprüfung geforderte individuelle erkennbare Studienleistung. Ein Leistungsnachweis kann als Semesterabschluss, Referat, Praktikumsbericht, Projekt, schriftliche Hausarbeit, Klausur und Fachgespräch erbracht werden. Leistungsnachweise, die bis zum Vordiplom erbracht werden müssen, sind Bescheinigungen, die mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden. Leistungsnachweise, die nach dem Vordiplom erbracht werden müssen, sind mit Notenstufen zu benoten. Leistungsnachweise können unbegrenzt wiederholt werden. Es sind insgesamt 12 Leistungsnachweise - davon 4 im Studium Generale - bis zum Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung zu erbringen. Leistungsnachweise müssen im Studienbuch dokumentiert sein. Es sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen: a) Semesterabschlüsse (1) Jedes Semester endet mit einer Semesterausstellung aller Klassen des Grundstudiums. Damit werden der Hochschule und den Hochschullehrern des Hauptfachs deutlich einsichtige Informationen über den Leistungsstand und die geleistete Arbeit des Studenten gegeben. Mindestens einmal jährlich findet eine öffentliche Semesterausstellung statt. (2) Es müssen zwei Leistungsnachweise aus Semesterabschlüssen bei Antrag Zulassung zur Prüfung zum Vordiplom und zwei weitere bei Antrag auf Zulassung zum Hauptdiplom vorgelegt werden. b) Referate (1) Die Themen werden mit dem Hochschullehrer des Hauptfachs abgesprochen, das Referat muss schriftlich verfasst sein und vor der eigenen Klasse frei gehalten werden (Zeitdauer 30 Minuten und Leitung der anschließenden Diskussion). Die gesammelten Referate werden zu einem für alle erhältlichen Buch gebunden. Der Schwerpunkt der Referate liegt in allgemeinen Natur- und Kulturphänomenen sowie auf Künstlerbiographien und deren Epoche. (2) Durch die Referate wird ein Zulassungsvoraussetzung für das Vordiplom ist. c) Leistungsnachweis erworben, der Praktikumsberichte (1) Es finden zwei Praktika statt, und zwar im 1. Studienjahr für zwei bis drei Wochen sowie im 2. Studienjahr für vier bis sechs Wochen. Für die beiden Praktika ist jeweils ein Praktikumsbericht anzufertigen und eine Bestätigung seitens des Praktikumsortes im Studienbuch vorzunehmen 5 (2) Durch beide Praktikumsberichte wird ein Leistungsnachweis erworben, der bei der Meldung zum 3. Prüfungsabschnitt der zur Diplomvorprüfung vorgelegt werden muss. d) Projekte (1) Im Rahmen des Hauptstudiums ist ein eigenes oder gemeinsames künstlerisches Projekt im Studiengang innerhalb eines Semesters durchzuführen. Die Durchführung wird durch einen Hochschullehrer des Fachbereichs begleitet. Der Projektverlauf ist schriftlich zu dokumentieren. Das Projekt wird im Anschluss an die Fertigstellung im jeweiligen Kurs präsentiert. (2) Durch ein Projekt wird ein Leistungsnachweis erworben, der Zulassungsvoraussetzung für das Hauptdiplom ist. e) Schriftliche Abschlussarbeit (1) Jeder Student erstellt eine schriftliche Abschlussarbeit als Hausarbeit zu einer selbst gewählten Thematik. Diese soll in Form und Umfang dem allgemein verständlich bearbeiteten Inhalt angemessen sein. Reflexionen über die künstlerische Auseinandersetzung mit der Thematik sollen enthalten sein. (2) Durch die Hausarbeit wird ein Leistungsnachweis erworben, der Zulassungsvoraussetzung für das Hauptdiplom ist. f) Leistungsnachweise des Studiums Generale (1) Im Rahmen des Studiums Generale müssen vier Leistungsnachweise erworben werden. (2) Davon sind zwei Seminare Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung und zwei weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomhauptprüfung. g) Beratungsgespräche Zu Beginn des 3. Semesters wird ein die individuelle Lernbiographie betreffendes Beratungsgespräch geführt. Gesprächsgrundlage bildet bei diesem Gespräch die Gesamtmappe und das vollständig geführte Studienbuch. In diesem Gespräch wird der weitere individuelle Studienweg definiert. Der Verlauf wird im Studienbuch durch die Unterschrift der Hauptfachhochschullehrer dokumentiert. Kann zu dem Beratungsgespräch im 3. Semester das Studienbuch oder die Studiendokumentation nicht vollständig vorgelegt werden, so hat der Student die Möglichkeit innerhalb eines Jahres durch Teilnahme an den entsprechenden Kursen und Seminaren sich nochmals zu einem solchen Beratungsgespräch zu melden. §6 Diplomprüfung Die Diplomprüfung besteht aus Fachprüfungen. Eine Fachprüfung ist eine Prüfungsleistung in einem gemäß der Prüfungsordnung vorgesehenen Gebiet in Form einer Klausurarbeit von maximal vier Stunden Dauer oder einer mündlichen Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer. In den künstlerischen Fächern sind besondere 6 Prüfungsformen als Fachprüfungen möglich (z.B. Erarbeitung einer Werkskizze oder eines Entwurfs für ein Projekt und dessen Präsentation). In der Diplomvorprüfung sind drei Fachprüfungen, in der Diplomhauptprüfung zwei weitere Fachprüfungen, vorgesehen. Hinzu kommt als weiterer Prüfungsabschnitt die Diplomarbeit mit anschließendem Kolloquium. Soweit es im folgenden nicht anders geregelt wird, gelten die Bestimmungen der allgemeinen Diplomprüfungsordnung vom 2.5.2003 in der jeweils geltenden Fassung. Für alle zu erbringenden Prüfungsleistungen muss der Student sich vorher beim Prüfungssekretariat verbindlich anmelden. 1. Diplomvorprüfung a) Zulassung zur Diplomvorprüfung nach § 8 der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung Verpflichtende Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum Vordiplom sind die Vorlage von Studienbuch, jeweils erforderliche und bescheinigte Studienleistungen des Fachbereichs, jeweils erforderliche und bescheinigte obligatorische Studienleistungen der Abteilung Studium Generale, die Gesamtmappe eine Bescheinigung über das durchgeführte Beratungsgespräch nach § 5. Die Zulassung zur Vordiplomprüfung muss im Prüfungsamt beantragt werden. Sie kann abgelehnt werden, wenn die Unterlagen unvollständig sind. b) Prüfungskommission Die Prüfungskommission ist gemäß § 5 Abs. 3 der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung zusammengesetzt und besteht aus drei Hochschullehrern, davon mind. zwei aus dem Fachbereich Bildhauerei. c) Fachprüfungen für die Diplomvorprüfung nach Diplomprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung § 9 der allgemeinen 1. Prüfungsabschnitt: Schriftliche Prüfungsleistung Klausur unter Aufsicht von 4 Stunden Dauer zu einer spezifischen Fragestellung, die als Grundlagenwissen im Zusammenhang mit seiner künstlerischen Arbeit steht oder aus den Veranstaltungen des Studiums Generale entnommen ist. Die Aufgabenstellung wird zuvor von einem der prüfenden Hochschullehrer festgelegt und dem Prüfungssekretariat zur Kenntnis gegeben. 2. Prüfungsabschnitt: Mündliche Prüfungsleistung Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer erfolgt vor der Prüfungskommission mit inhaltlichem Bezug auf ein als Studienleistung gehaltenes Referat. 3. Prüfungsabschnitt: Künstlerisch-praktische Prüfung Der Beginn der künstlich-praktischen Prüfung wird auf den Beginn eines Semesters festgesetzt. Sie besteht in Absprache mit einem der prüfenden Hochschullehrer in der Durchführung und Dokumentation einer Ausstellung vor der Prüfungskommission zu einer eigenen künstlerischen Arbeit mit einer selbst gewählter Thematik in zehn Wochen nach Beginn. Die Thematik ist dem Prüfungssekretariat mit der Anmeldung zur Prüfung 7 zur Kenntnis zu geben. Aufgabenstellung zulässig. Hilfsmittel sind im angemessenen Verhältnis zur Die Prüfungsleistungen sind mit im einzelnen als „bestanden“ oder „nicht bestanden“ zu bewerten. Im übrigen gilt § 11 der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung. 2. Diplomhauptprüfung a) Zulassung zur Diplomhauptprüfung nach Diplomprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung § 14 der Allgemeinen Verpflichtende Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomhauptprüfung sind bestandene Diplomvorprüfung, die Vorlage von Studienbuch, jeweils erforderliche bescheinigte Studienleistungen des Fachbereichs, jeweils erforderliche bescheinigte obligatorische Studienleistungen der Abt. Studium Generale und Gesamtmappe. die und und die b) Prüfungskommission Die Prüfungskommission ist gemäß § 5 Abs. 3 der allgemeinen Diplomprüfungsordnung zusammengesetzt und besteht aus drei Hochschullehrern, davon mind. zwei aus dem Fachbereich Bildhauerei. c) Prüfungsleistungen für die Diplomhauptprüfung nach § 18 der allgemeinen Diplomprüfungsordnung Die Diplomhauptprüfung besteht aus (1) Zwei Fachprüfungen, davon sind eine als Klausur von 4 Stunden Dauer und eine mündliche Prüfung von max. 30 Minuten Dauer zu erbringen. (2) der Diplomarbeit mit anschließendem Kolloquium Im Einzelnen sind folgende Prüfungsabschnitte vorgesehen: 1. Prüfungsabschnitt: Klausur als Prüfungsleistung Schriftliche Klausur unter Aufsicht von 4 Stunden Dauer als Reflexion über die bisherige künstlerische Arbeit aus den Themengebieten des Studiums oder als künstlerisch-praktische Klausur unter Aufsicht, in der durch Anwendung der erlernten Fähigkeiten in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu einem vorgegebenen Thema der Kandidat eine überzeugende künstlerische Lösung finden und demonstrieren muss. Die Aufgabenstellung wird zuvor von einem der prüfenden Hochschullehrer festgelegt und dem Prüfungssekretariat zur Kenntnis gegeben. 2. Prüfungsabschnitt: Mündliche Prüfung Mündliche Prüfung von max. 30 Minuten Dauer über die Konzeption einer Werkpräsentation und Fragenbeantwortungen dazu vor der Prüfungskommission. 3. Prüfungsabschnitt: Diplomarbeit Die Diplomarbeit besteht a) aus einer selbständigen Ausarbeitung eines umfangreichen künstlerischen Projektes mit öffentlicher Präsentation. 8 b) einer schriftlichen und künstlerisch gestalteten Dokumentation des künstlerischen Projekts mit theoretischer Fundierung und Ansätzen zu eigenständiger Forschung, c) einem Kolloquium nach Abschluss der schriftlichen Dokumentation. (1) Zulassung zur Diplomarbeit Die Zulassung zur Diplomarbeit ist nach bestandenem Vordiplom möglich. Die Zulassung muss durch den Absolventen schriftlich beim Prüfungssekretariat beantragt werden. Der Student vereinbart mit dem Fachkollegium den betreuenden Hochschullehrer und den Themenbereich des umfangreichen künstlerischen Projekts. Die Abgabe der schriftlichen Dokumentation und die Meldung zum Kolloquium sind dem Prüfungssekretariat durch den Kandidaten anzuzeigen. Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Thematik und Aufgabe der Diplomarbeit Der Student wählt nach § 19 Abs. 3 der allg. Diplomprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung ein künstlerisches Thema und reicht dies mit Vorplanung über Art und Umfang dem Fachkollegium schriftlich ein. Vorzulegen sind auch das vollständige Studienbuch und die Gesamtmappe. Die Thematik der Diplomarbeit wie auch Material und Technik sollten vor Beginn soweit geklärt und umrissen sein, dass ein freies Arbeiten innerhalb des gegebenen Rahmens möglich ist. Die Diplomarbeit soll aus dem Studium heraus entwickelt werden. Die gewählte Thematik soll konsequent verfolgt und bearbeitet werden. Die Fachdozenten sprechen nach gemeinsamer Prüfung der Zielsetzung und des Umfanges der zu erwartenden Arbeit die Zulassung als Diplomarbeit aus. Zur Diplomarbeit gehört insbesondere - eine umfangreiche materialbezogene bildhauerische Arbeit, die in Umfang und Anforderung einer Gruppenausstellung genügen muss die künstlerisch gestaltete Dokumentation der inhaltlichen Arbeit. die Organisation und Durchführung der Abschlussausstellung (Gestaltung von Ort, Einladung, Plakat, Eröffnung etc.). (3) Beurteilung der Diplomarbeit Die Prüfungskommission beurteilt die Diplomarbeit und führt ein Kolloquium mit dem Kandidaten durch. Im Anschluss setzt die Prüfungskommission die Gesamtnote der Diplomarbeit aus dem Ergebnis des künstlerischen Projekts, der schriftlichen Dokumentation und dem Kolloquium fest. Bei der Beurteilung der einzelnen Teile der Diplomarbeit entfallen für die Festlegung der Gesamtnote für die selbständige Ausarbeitung eines umfangreichen künstlerischen Projektes mit öffentlicher Präsentation 80%, für die schriftlichen Dokumentation 15% und für das anschließende Kolloquium 5%. Kriterien zur Beurteilung der Diplomarbeit im Studiengang Bildhauerei sind: a) Künstlerisch-praktische Gesichtspunkte - Technik, Materialgerechtigkeit Beherrschung der gewählten Mittel Umgang mit Proportionen Umgang mit technischen Rahmenbedingungen Quantität 9 b) Gesamtausdruck und Präsentation - Raumbezug Präsenz (Kraft, Dynamik) Ausdruck, Stimmung Umgang mit Licht Klarheit, Ganzheitlichkeit einer Werkgruppe c) Individualisierung - Sicherheit in der Themenfindung Konsequenz in der Themenbearbeitung künstlerisches Gesamtkonzept Originalität Fantasie, Experimentierfreudigkeit Innovation Individuelle Standortbestimmung Offenheit, Vielschichtigkeit und Tiefe des Werkes 2. Bewertung der Prüfungsleistungen Die Prüfungsleistungen sind nach § 22 der allgemeinen Prüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung in Notenstufen zu bewerten. Bei Feststellung der Gesamtnote, hat die Gesamtnote der Diplomarbeit eine zweifache, und alle anderen Prüfungsteile eine einfache Gewichtung 3. Akademischer Grad Nach bestandener Diplomprüfung wird der akademische Grad „Diplom-Bildhauer“ verliehen. 4. Zusatzqualifikation Durch ein zusätzlich absolviertes Studienangebot und nach erfolgten zusätzlichen Prüfungsteilen kann dem Absolventen eine Schwerpunktbildung seines Diploms in Pädagogik oder Kulturpädagogik bescheinigt werden, außerdem die Basisqualifikation für Kunsttherapie, welche bei einem anschließenden Studium der Kunsttherapie anrechenbar ist. Die Studien- und Prüfungsordnung für dieses Studienangebot befindet sich im Anhang dieser besonderen Studien- und Prüfungsordnung. Nach den bestandenen Fachprüfungen in der Zusatzqualifikation ist der Absolvent berechtigt, seinem in dem jeweiligen Studiengang erworbenen akademischen Grad die gewählte Fachrichtung des Schwerpunkts hinzuzufügen (Diplom-Bildhauer mit Schwerpunkt in Pädagogik bzw. Kulturpädagogik bzw. Basisqualifikation Kunsttherapie). Die ausgewiesene Schwerpunktbezeichnung darf nur in Verbindung zu einem an der Alanus Hochschule erworbenem Diplom geführt werden und gilt nicht als eigenständiger Hochschulabschluss. 10 § 7 Weitere Bestimmungen 1. Fachgruppe Die Fachgruppe der Bildhauerei ist das Forum für alle künstlerischen Inhalte und Fragen, die den Fachbereich Bildhauerei betreffen. Die Fachgruppe gewährleistet die Kommunikation und den Austausch der Bildhauerjahrgänge untereinander. Sie repräsentiert den Fachbereich Bildhauerei und hat beratende Funktion. Für den Fachbereich können Entschlüsse gefasst werden. Die Fachgruppe trifft sich regelmäßig. 2. Projekte Bei Tagungen können künstlerische Kurse, selbständig oder in Assistenz von Dozenten durchgeführt werden (z.B. Pfingsttagung, Kurse für Zivildienstleistende). Diese Aktivitäten laufen zusätzlich zum Unterricht und sind freiwillig. Nach Anfrage können Projekte im In- und Ausland ausgeführt werden, wenn sie ein Beitrag für das Studium sind (Beispiele dafür waren bisher: Kulturprogramm in Norwegen zur Winterolympiade, Skulpturenweg Israel, Skulpturenweg Bad Neuenahr, Steinsymposium Larvik/ Norwegen). 3. Ausstellungen Zusätzlich zu Semester- und öffentlichen Abschlüssen bemüht sich die Hochschule um Ausstellungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Sie werden veranstaltet, wenn sich Gelegenheiten anbieten. Handelt es sich um von der Hochschule organisierte Verkaufsausstellungen, werden im Verkaufsfall 30% einbehalten. 4. Die Studienordnung wird ständig ergänzt. § 8 Studienberatung Für die Studienberatung stehen dem Studierenden alle Hochschullehrer des Fachbereichs zur Verfügung. § 9 Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen (1) Die besondere Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Bildhauerei tritt mit Wirkung vom 1.9.2002 in Kraft. Sie wird im Internen Mitteilungsblatt der Alanus Hochschule sowie am schwarzen Brett des Rektorats veröffentlicht. (2) Sie findet Anwendung auf alle Studierenden, die am 1.9.2002 ihr Studium aufgenommen haben. (3) Studierende, die zuvor ihr Studium im Studiengang Bildhauerei aufgenommen hatten, können auf gesonderten Antrag in ein Studium nach dieser Diplomprüfungsordnung übergeleitet und eingestuft werden. Sie müssen als allgemeine Voraussetzung über das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife 11 oder als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und über die bezogen auf den Studiengang entsprechende künstlerische Eignung verfügen. Soweit ein Studienbewerber für den Studiengang Bildhauerei nicht über die vorgenannten allgemeinen Voraussetzungen verfügt, ist die Aufnahme als ordentlicher Student möglich, wenn eine außerordentliche und hervorragende künstlerische Begabung nachgewiesen wird. Die übergeleiteten Studenten haben Auflagen bezüglich Teilnahme- und Leistungsnachweisen zu erfüllen, sofern Unterschiede sich von der vorherigen zur derzeit geltenden allgemeinen Studienordnung und zur allgemeinen Diplomprüfungsordnung sowie dieser besonderen Studien- und Prüfungsordnung ergeben. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Alanus Hochschule vom 15.8.2002 und der Feststellung der Gleichwertigkeit durch das Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4.7.2003. Die zum 01.09.2007 wirksamen Änderungen wurden ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Alanus Hochschule vom 20.6.2007 und der Feststellung durch das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.9.2007. Alfter, Prof. Dr. Marcelo da Veiga Rektor In der besonderen Studien- und Diplomprüfungsordnung ist die Anrede in maskuliner Form verwendet. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung gelten daher für Männer und Frauen in gleicher Weise. Zugunsten der Lesefreundlichkeit wird auf eine Differenzierung nach weiblicher und männlicher Anrede verzichtet. 12 Anlage 1: Studium Generale § 1 Konzeption Das Studium Generale der Alanus Hochschule Alfter ist ein fachübergreifendes transdisziplinäres Studienangebot. Es wird von der Abteilung Studium Generale angeboten. Für die Leitung des Studium Generale wird eine Professur mit geisteswissenschaftlichem Schwerpunkt eingerichtet. Die Leitung der Abteilung wird vom Senat der Hochschule eingesetzt. Um die größtmögliche Vielfalt an Themen und Kompetenzen auf hohem wissenschaftlichem Niveau zu gewährleisten, beruft die Leitung der Abteilung Studium Generale wissenschaftlich qualifizierte Lehrbeauftragte zu den jeweils angebotenen Themenbereichen. Das Studium Generale ergänzt das künstlerische Fachstudium durch wissenschaftliche Lehrangebote. In der Auseinandersetzung mit kultur- und geisteswissenschaftlichen Themen und Fragestellungen soll der Student die Möglichkeit erhalten, sich einerseits fundierte Kenntnisse zu verschaffen und andererseits eigenständiges und kritisches Denken zu entwickeln. Es soll ferner dazu beitragen, die Bedeutung von Wissenschaft, Kunst und Gesellschaftsgestaltung in der Gegenwart einschätzen zu lernen. Lehrveranstaltungen sind: Vorlesungen, Seminaren, Blockveranstaltungen und Exkursionen § 2 Studieninhalte Das Studium Generale umfasst im Wesentlichen Lehrveranstaltungen aus den Bereichen: • • • • • • • Philosophie Ästhetik Allgemeine Geschichte und Kunstgeschichte Literaturwissenschaft Sozialwissenschaften Wirtschafts- und Rechtswissenschaft Pädagogik/Psychologie Teil des philosophischen Lehrangebots sind insbesondere auch Veranstaltungen zu Themen aus den Bereichen anthroposophische Geisteswissenschaft, Religionsphilosophie, Theologie. Der Student soll so in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sichtweisen auch die Möglichkeit erhalten, Fähigkeiten zur Beschäftigung mit spirituellen und existentiellen Grundfragen zu entwickeln. Das Lehrangebot wird ergänzt durch weitere Kurse. Zusätzlich zu den wissenschaftlichen Lehrangeboten muss jeder Student der freien Kunst drei Veranstaltungen zum Themenbereich Körperarbeit (z.B. Eurythmie, Tanz, Gymnastik, Fechten u.ä.) durch Teilnahmebescheinigung belegen. 13 § 3 Studienvolumen In jedem Semester bietet die Abteilung Studium Generale mindestens 3 Veranstaltungen an. Das Studienangebot ist variabel und wird durch den Leiter der Abteilung Studium Generale in Absprache mit den Fachbereichen aufgestellt. § 4 Studienleistungen Um zur Diplomprüfung zugelassen zu werden, muss jeder Student mindestens im Verlauf seines Studiums folgende Studienleistungen im Studium Generale erbringen: insgesamt 21 SWS wissenschaftliche Veranstaltungen davon 8 SWS Kulturgeschichte Kunst- und Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen über das Mindestmaß hinaus wird empfohlen. Bis zum Vordiplom müssen 2 Leistungsnachweise erbracht werden. bewertete und zum Hauptdiplom 2 benotete Darüber hinaus müssen Seminare aus dem Bereich Körperarbeit im Umfang von 5 SWS belegt werden. § 5 Lehre und Forschung Neben dem oben beschriebenen Lehrangebot soll in Zukunft auch die Forschung auf geisteswissenschaftlichem Feld zu den Aufgaben der Abteilung Studium Generale gehören. Im Zentrum steht dabei die Frage nach dem sozialen Bezug der Kunst und der individualexistentiellen und sozialen Bedeutung moderner meditativgeistiger Erkenntnisformen. Hierzu sollen zunächst transdisziplinäre und überinstitutionelle Forschungskolloquien organisiert werden, in denen unterschiedliche Ansätze in freie Konkurrenz zueinander treten können. Aus diesen Forschungskolloquien sollen dann konkrete Forschungsprojekte hervorgehen, wie zum Beispiel: • • • • Kunst Kunst Kunst Kunst und Gesellschaft in der Betreuung alter Menschen als Bestandteil der Pädagogik und Medizin Die Bearbeitung solcher Forschungsvorhaben soll möglichst in Kooperation mit anderen, vor allem wissenschaftlichen Hochschulen und Einrichtungen geschehen. Eine regelmäßige Publikation von Forschungsergebnissen wird angestrebt. Die Abteilung Studium Generale kann ferner zu bestimmten Forschungsschwerpunkten selbständig arbeitende Institute gründen. Arbeits- und 14 Anlage 2: Studienschwerpunkt Pädagogik §1 Ziel des Studiums 1. Der Studienschwerpunkt Pädagogik wird von der Abteilung Studium Generale und vom Institut für Pädagogik angeboten und bietet die Möglichkeit einer erziehungswissenschaftlichen und didaktischen Zusatzqualifikation für Studenten der Alanus Hochschule sowie für Absolventen vergleichbarer Studiengänge. Ziel der Ausbildung ist es, den bereits in Kunst und Gestaltung geschulten Studenten bzw. Absolventen pädagogisch und didaktisch zu qualifizieren und so für das Unterrichten vor allem an Schulen mit reformpädagogischer Ausrichtung, wie z.B. Waldorfschulen und andere Bildungseinrichtungen vorzubereiten. Das Studium endet mit keinem eigenständigen Abschluss, sondern bildet eine Zusatzqualifikation als Schwerpunkt in den Diplomstudiengängen der Fachbereiche Malerei, Bildhauerei und Eurythmie. 2. Thematisch liegen die Schwerpunkte auf der Erarbeitung der theoretischen und praktischen Grundlagen der allgemeinen Erziehungswissenschaft und vor allem der Waldorfpädagogik sowie ihrer philosophisch-methodischen, anthropologischen und historischen Voraussetzungen, aber auch bei anderen reformpädagogischen Ansätzen. Ferner führt der Studienschwerpunkt auch praktisch in die für die altersspezifische Didaktik und Unterrichtspraxis ein. Ein besonderer Wert wird dabei auf die kritische Methodendiskussion gelegt. Insbesondere die Waldorfpädagogik soll dabei in der Auseinandersetzung mit der aktuellen erziehungswissenschaftlichen Forschung und Diskussion erarbeitet werden und auch im Hinblick auf ihre eigene geschichtliche Entwicklung kritisch überprüft werden. 3. Intendierte fachliche Kompetenzen sind: a) Kenntnis bedeutender pädagogischer Entwicklungen, Konzepte und Ansätze der Vergangenheit und der Gegenwart. b) Eigenständigkeit im pädagogisch-didaktischen Umgang mit den künstlerischen Mitteln, sowie mit Kunstgeschichte und Ästhetik. c.) Kompetenz in der Handhabung von Problemen und Herausforderungen des schulischen Alltags (Teamfähigkeit, Kommunikation mit Eltern und Schülern). d.) Kritikfähigkeit und Methodenbewusstsein im Hinblick auf die allgemeine und reformpädagogische, schwerpunktmäßig waldorfspezifische pädagogische Forschung. §2 Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung erfolgt auf Antrag nach dem 1. Studienjahr an das Institut für Pädagogik. Die Zulassung ist für alle ordentlichen Studenten der Alanus Hochschule möglich, deren Studienordnung den Studienschwerpunkt Pädagogik vorsieht. 15 §3 Gliederung des Studienschwerpunktes 1. Das Ergänzungsstudium Pädagogik umfasst 43 Semesterwochenstunden sowie 12 Wochen Schulpraktikum, die nach Möglichkeit in den Trimesterferien zu absolvieren sind. Insofern die Studienordnungen der Fachbereiche Schulpraktika vorsehen, werden diese mit den erforderlichen Praktika des Schwerpunktes Pädagogik verrechnet. 2. Von Beginn des Studiums an führt jeder Student ein Studienbuch. Es dokumentiert alle theoretischen und praktischen Fächer, die bearbeitet wurden. Der Eintrag ist dem zuständigen Hochschullehrer zur Unterschrift vorzulegen. §4 Studienleistungen Studienleistungen müssen im Umfang von 43 Semesterwochenstunden in folgenden Bereichen erbracht werden: Lernbereich I: Grundlagen für Erziehung und Bildung 8 SWS Lernbereich II: Erziehen/Beraten 13 SWS Lernbereich III: Unterricht/Allgem. Didaktik/Methodik 14 SWS Lernbereich IV: Schulmanagement, insbes. Selbstverwaltung/Elternarbeit/Schulentwicklung/Schulrecht Lernbereich V: Diagnose und Qualitätssicherung 5 SWS 3 SWS Praxisbereich: 12 Wochen Schulpraktika Die Veranstaltungen sind durch Teilnahmebescheinigungen zu belegen. Die Schulpraktika sind durch Praktikumsberichte zu dokumentieren. In nachstehenden Fällen sind benotete Leistungsnachweise zu erbringen. Es sind insgesamt sechs Leistungsnachweise zu je zwei Semesterwochenstunden bis zur Zulassung zur Diplomhauptprüfung im Studiengang des Fachbereichs, in dem der Student seine Diplomprüfung ablegt, zu erbringen. Davon müssen mind. drei Leistungsnachweise aus den Lernbereichen I, II und III erbracht werden. Leistungsnachweise müssen im Studienbuch dokumentiert sein. Leistungsnachweise können in folgender Form erworben werden: • Projektbeitrag • Referat (einschließlich der schriftlichen Fassung), • Seminararbeit als Hausarbeit • Klausur unter Aufsicht in der Regel mit einer Dauer von zwei Zeitstunden • Seminarprotokoll Projektbeitrag, Referat, Seminararbeit oder Klausur können erforderlichenfalls durch ein Fachgespräch ergänzt werden. Das Nähere regelt der verantwortliche lehrende Hochschullehrer zu Beginn eines Semesters. 16 §5 Prüfungsleistungen Die Zusatzqualifikation im Schwerpunkt Pädagogik besteht aus Fachprüfungen. Für alle zu erbringenden Prüfungsleistungen muss der Student sich vorher beim Prüfungssekretariat verbindlich anmelden. Die Prüfungsleistungen bestehen im einzelnen aus: • Schriftliche Ausarbeitung in der Regel über ein durchgeführtes Projekt mit maximal 50 maschinen geschriebenen DIN A 4 – Seiten (darin nicht enthalten Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang), Bearbeitungszeit maximal sechs Wochen. Die Thematik ist mit dem betreuenden Hochschullehrer zu vereinbaren. Beginn und Abgabe sind dem Prüfungssekretariat anzuzeigen. Mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission von maximal 30 Minuten Dauer aus den Lernbereichen der Leistungsnachweise. Den Termin legt der Prüfungsausschuss für das Ende eines Semesters fest. Die Gesamtnote setzt sich im Studienschwerpunkt Pädagogik wie folgt zusammen: Schriftliche Ausarbeitung 65%, mündliche Prüfung 35%. 17 Anlage 3: Studienschwerpunkt Kulturpädagogik §1 Ziel des Studiums 1. Der Studienschwerpunkt Kulturpädagogik wird von der Abteilung Studium Generale und vom Institut für Kunst im Dialog angeboten und bietet die Möglichkeit einer kultur-, sozialwissenschaftlichen und methodisch-didaktischen Zusatzqualifikation für Studenten der Alanus Hochschule sowie für Absolventen vergleichbarer Studiengänge. Ziel der Ausbildung ist es, den bereits in Kunst und Gestaltung geschulten Studenten bzw. Absolventen kultur-, sozialwissenschaftlich und pädagogisch zu qualifizieren und so für die Vermittlung von Kunst für die unterschiedlichsten Zielgruppen vorzubereiten. Das Studium endet mit keinem eigenständigen Abschluss, sondern bildet eine Zusatzqualifikation als Schwerpunktbildung in den Diplomstudiengängen der Fachbereiche Malerei, Bildhauerei und Eurythmie. 2. Thematisch liegen die Schwerpunkte auf der Erarbeitung der theoretischen und praktischen Grundlagen der Kultur- und Sozialwissenschaft und der Erziehungswissenschaft mit den Aspekten der kulturellen Erwachsenenbildung und der außerschulischen Kinder- und Jugendkulturarbeit sowie ihrer philosophisch-methodischen, anthropologischen und historischen Voraussetzungen. Ferner führt der Studienschwerpunkt auch praktisch in die zielgruppenspezifische Methodik-Didaktik der Kunstvermittlung ein. Ein besonderer Wert wird dabei auf die kritische Methodendiskussion gelegt. 3. Intendierte fachliche Kompetenzen sind: a) Kenntnisse der kulturgeschichtlichen Entwicklung, der Konzepte und Ansätze in der Kulturpolitik b) Eigenständigkeit im pädagogisch-didaktischen Umgang mit den künstlerischen Mitteln der Bildenden Künste sowie mit Kunstgeschichte und Ästhetik.(Kurs- und Seminaraufbau sowie Durchführung) Der Schwerpunkt liegt auf der Erarbeitung der theoretischen und praktischen Grundlagen der Kulturpädagogik sowie ihrer philosophisch-methodischen, anthropologischen und auch gesellschaftlichen Voraussetzungen. Ferner führt der Studienschwerpunkt auch praktisch in die für die Kulturpädagogik kennzeichnende Projektorientierung und zielgruppenspezifische Didaktik ein. c) Kompetenz in der Handhabung von Problemen und Herausforderungen in der Arbeit mit den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen (Teamfähigkeit, Kommunikation mit verschiedenen Institutionen und Auftraggebern). d) Kritikfähigkeit und Methodenbewusstsein im Hinblick auf die kulturpädagogische Forschung. e) Entwicklung interdisziplinärer Ansätze der Kunstvermittlung (fachübergreifendes Arbeiten, Arbeiten mit verschiedenen Medien) f) Konzeptgestaltung, Projektentwicklung und Organisation 18 §2 Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung erfolgt auf Antrag nach dem 1. Studienjahr an das Institut für Kunst im Dialog. Die Zulassung ist für ordentliche Studenten der Fachbereiche Malerei, Bildhauerei und Eurythmie möglich. §3 Gliederung des Studienschwerpunktes 1. Das Ergänzungsstudium Kulturpädagogik umfasst 46 Semesterwochenstunden sowie 2 - 3 Epochen Blockpraktikum oder eine Hospitation in einem wöchentlichen Kurszusammenhang (10 – 15 Kurseinheiten à 3 Unterrichtsstunden) 2. Von Beginn des Studiums an führt jeder Student ein Studienbuch. Es dokumentiert alle theoretischen und praktischen Fächer, die bearbeitet wurden. Der Eintrag ist dem zuständigen Hochschullehrer zur Unterschrift vorzulegen. §4 Studienleistungen Studienleistungen müssen aus folgenden Bereichen erbracht werden: 14 SWS Anteilsfächer Studium Generale Sozialwissenschaften, Kunstgeschichte etc.) (Erkenntniswissenschaften, Kultur- und 3 SWS Facheinführung Kulturpädagogik 5 SWS Psychologie/Anthropologie 6 SWS Wirkfaktoren künstlerischer Techniken interdisziplinäre Ansätze 8 SWS Didaktik und Methodik der Kunstvermittlung 5 SWS Gruppendynamik und Konfliktmanagement 5 SWS Projektentwicklung, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit Die Veranstaltungen sind durch Teilnahmebescheinigungen zu belegen. Die Praktika sind durch Praktikumsberichte zu dokumentieren. In nachstehenden Fällen sind benotete Leistungsnachweise zu erbringen Es sind insgesamt acht Leistungsnachweise zu je zwei Semesterwochenstunden bis zur Zulassung zur Diplomhauptprüfung im Studiengang des Fachbereichs, in dem der Student seine Diplomprüfung ablegt, zu erbringen. Die Leistungsnachweise müssen aus allen Bereichen des Studienangebots des Studienschwerpunktes Kulturpädagogik erbracht werden und im Studienbuch dokumentiert sein. Leistungsnachweise können in folgender Form erworben werden: • Projektbeitrag • Referat (einschließlich der schriftlichen Fassung), • Seminararbeit als Hausarbeit • Klausur unter Aufsicht in der Regel mit einer Dauer von zwei Zeitstunden Seminarprotokoll 19 Projektbeitrag, Referat, Seminararbeit oder Klausur können erforderlichenfalls durch ein Fachgespräch ergänzt werden. Das Nähere regelt der verantwortliche lehrende Hochschullehrer zu Beginn eines Semesters. §5 Prüfungsleistungen Die Zusatzqualifikation im Schwerpunkt Kulturpädagogik besteht aus Fachprüfungen. Für alle zu erbringenden Prüfungsleistungen muss der Student sich vorher beim Prüfungssekretariat verbindlich anmelden. Die Prüfungsleistungen bestehen im einzelnen aus: Schriftliche Ausarbeitung in der Regel über ein durchgeführtes Projekt mit maximal 50 maschinen geschriebenen DIN A 4 – Seiten (darin nicht enthalten Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang), Bearbeitungszeit maximal sechs Wochen. Die Thematik ist mit dem betreuenden Hochschullehrer zu vereinbaren. Beginn und Abgabe sind dem Prüfungssekretariat anzuzeigen. • Mündliche Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer aus den Lernbereichen der Leistungsnachweise. Den Termin legt der Prüfungsausschuss für das Ende eines Semesters fest. Die Gesamtnote setzt sich im Studienschwerpunkt Kulturpädagogik wie folgt zusammen: Schriftliche Ausarbeitung 65%, mündliche Prüfung 35%. 20 Anlage 4: Studienschwerpunkt Kunst-Therapie §1 Ziel des Studiums 1. Der Studienschwerpunkt Kunst-Therapie wird von der Abteilung Studium Generale und vom Institut für Kunst - Therapie angeboten. Mit der Belegung dieses Schwerpunktes bietet sich für die Studierenden der Alanus Hochschule sowie für Absolventen vergleichbarer Studiengänge die Möglichkeit zu einer sozialwissenschaftlichen und therapeutischen Basisqualifikation, welche auf ein nachfolgendes Studium zum Kunsttherapeuten angerechnet werden kann. Ziel der Ausbildung ist es, den bereits in Kunst und Gestaltung geschulten Studenten bzw. Absolventen sozialwissenschaftlich und therapeutisch zu qualifizieren und so für die Berufsausübung in den verschiedenen therapeutischen Berufsfeldern vorzubereiten. Das Studium endet mit keinem eigenständigen Abschluss, sondern bildet eine Zusatzqualifikation als Schwerpunktbildung in den Diplomstudiengängen für Maler und Bildhauer. 2. Thematisch liegen die Schwerpunkte auf der Erarbeitung der theoretischen und praktischen Grundlagen der Kunsttherapie. Die Basis des Bildnerischen Gestaltens wird durch ihre Bezüge zur Psychologie, zur Anthropologie und Therapie erweitert. Ferner führt der Studienschwerpunkt auch praktisch in die Methodik und Didaktik der Kunstvermittlung in therapeutischen Zusammenhängen ein. Besonderer Wert wird dabei auf eine kritische Methodendiskussion gelegt, sowie auf die Erarbeitung eines Selbstverständnisses, das sich im Spannungsfeld zwischen Kunst und Therapie, aus dem bildnerischen Prozess in Verbindung mit der individuellen Reflexion bilden muss. 3. Intendierte fachliche Kompetenzen a) Kenntnis der Entwicklungen, Konzepte und der methodischen Ansätze der Kunst-Therapie in der Vergangenheit , der Gegenwart und der Zukunft. b) Eigenständigkeit im Umgang mit den künstlerischen Mitteln der Malerei, der Bildhauerei und Grafik. Grundlagenbildung in den Bereichen Kunst-Therapie, Psychologie, Physiologie – Pathologie, Anthropologie. Der Schwerpunkt liegt auf der Erarbeitung der theoretischen und praktischen Grundlagen der Kunsttherapie c) Soziale Kompetenz in Hinblick auf : Teamfähigkeit, Kommunikation und Selbständigkeit. d) Methodenbewusstsein im Hinblick auf kunst-therapeutische Forschung. §2 Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung erfolgt auf Antrag nach dem 1. Studienjahr an das Institut für Kunst Therapie. Die Zulassung ist für ordentliche Studenten der Fachbereiche Malerei und Bildhauerei der Alanus Hochschule möglich. 21 §3 Gliederung des Studienschwerpunktes Das Grundlagenstudium Kunst-Therapie umfasst 46 Semesterwochenstunden sowie 8 Wochen Vorpraktikum, die in den Semesterferien zu absolvieren sind. 2. Von Beginn des Studiums an führt jeder Student ein Studienbuch. Es dokumentiert alle theoretischen und praktischen Fächer, die bearbeitet wurden. Der Eintrag ist dem zuständigen Hochschullehrer zur Unterschrift vorzulegen. 3.Nach Abschluss der Basisqualifikation im Studienschwerpunkt Kunsttherapie kann am Institut für Kunst-Therapie – aufbauend auf dieses Basismodul - das Zertifikat für Kunsttherapie in einem einjährigen praxisorientierten Weiterbildungsstudium erworben werden. Die Basisqualifikation im Studienschwerpunkt Kunsttherapie an der Alanus Hochschule befähigt erst in Verbindung mit der anschließenden einjährigen Zusatzqualifikation zu einer Berufsausübung (siehe Aufnahmekriterien der Berufsverbände für Kunst-Therapie). §4 Studienleistungen Das Grundbasis-Studium Semesterwochenstunden. im Studienschwerpunkt Kunsttherapie umfasst 46 Studienleistungen müssen aus folgenden Bereichen erbracht werden: 6 SWS Anteilsfächer Kulturgeschichte etc.) Studium Generale (Erkenntniswissenschaft, Philosophie, 2 SWS Facheinführung Kunst - Therapie 2 SWS Menschenbilder und Ethik in Therapien 2 SWS Medizinische und pädagogische Anthropologie 11 SWS Methodik und Praxis der Kunst-Therapie 10 SWS Kunst-Therapie im Spannungsfeld von Kunst u. Therapie 3 SWS Projektmanagement Zusammenarbeit/Konfliktmanagement 5 SWS Psychologie 5 SWS Medizin 2 SWS Forschung Die Veranstaltungen sind durch Teilnahmebescheinigungen zu belegen. Die Praktika sind durch Praktikumsberichte zu dokumentieren. In nachstehenden Fällen sind benotete Leistungsnachweise zu erbringen. 22 Es sind insgesamt acht Leistungsnachweise zu je zwei Semesterwochenstunden bis zur Zulassung zur Diplomhauptprüfung im Studiengang des Fachbereichs, in dem der Student seine Diplomprüfung ablegt, zu erbringen. Die Leistungsnachweise müssen aus acht verschiedenen Bereichen des Studienangebots des Studienschwerpunktes Kunst-Therapie erbracht werden und im Studienbuch dokumentiert sein. Leistungsnachweise können in folgender Form erworben werden: • Projektbeitrag • Referat (einschließlich der schriftlichen Fassung), • Seminararbeit als Hausarbeit • Klausur unter Aufsicht in der Regel mit einer Dauer von zwei Zeitstunden • Seminarprotokoll Projektbeitrag, Referat, Seminararbeit oder Klausur können erforderlichenfalls durch ein Fachgespräch ergänzt werden. Das Nähere regelt der verantwortliche lehrende Hochschullehrer zu Beginn eines Semesters. §5 Prüfungsleistungen Die Zusatzqualifikation im Schwerpunkt Kunst – Therapie besteht aus Fachprüfungen. Für alle zu erbringenden Prüfungsleistungen muss der Student sich vorher beim Prüfungsamt verbindlich anmelden. Die Prüfungsleistungen bestehen in einzelnen aus: • Schriftliche Ausarbeitung in der Regel über ein durchgeführtes Projekt mit maximal 50 maschinen geschriebenen DIN A 4 – Seiten (darin nicht enthalten Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und Anhang), Bearbeitungszeit maximal sechs Wochen. Die Thematik ist mit dem betreuenden Hochschullehrer zu vereinbaren. Beginn und Abgabe sind dem Prüfungssekretariat anzuzeigen. • Mündliche Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer aus den Lernbereichen der Leistungsnachweise. Den Termin legt der Prüfungsausschuss für das Ende eines Semesters fest. Die Gesamtnote setzt sich wie folgt zusammen: Schriftliche Ausarbeitung 65%, mündliche Prüfung 35%. 23