Studien - Alanus Hochschule

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Studien - Alanus Hochschule
Besondere Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang Bildhauerei
An der Alanus Hochschule, Alfter/ Bonn,
in der Fassung vom 02. Mai 2003
zuletzt geändert zum 01.September.2007
Aufgrund von § 2 Absatz 2 und 4, § 86, § 94 sowie § 113 des Hochschulgesetzes NRW (HG)
in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Hochschulreformen
(Hochschulreformweiterentwicklungsgesetz) – HRWG – vom 30.11.2004 (GV. NRW S. 752
hat die Alanus Hochschule zu Alfter/Bonn die folgende besondere Studien- und
Diplomprüfungsordnung als Satzung erlassen:
Inhalt:
§
§
§
§
§
§
§
§
§
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Allgemeine Ausführungen
Zulassungsvoraussetzungen
Studienorganisation
Durchführung des Studiums
Studienleistungen
Diplomprüfung
Weitere Bestimmungen
Studienberatung
Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 2:
Anlage 6:
Anlage 7:
Anlage 8:
Studium Generale
Studienschwerpunkt Pädagogik
Studienschwerpunkt Kulturpädagogik
Studienschwerpunkt Kunsttherapie
Studienverlaufsplan ohne Studienschwerpunkte
Studienverlaufsplan mit Studienschwerpunkt Pädagogik
Studienverlaufsplan mit Studienschwerpunkt Kulturpädagogik
Studienverlaufsplan mit Studienschwerpunkt Kunsttherapie
1
§1
Allgemeine Ausführungen
1. Der Diplom-Studiengang Bildhauerei verbindet die Ausbildung künstlerischer und
handwerklicher Fähigkeiten mit der Vorbereitung auf verschiedene Berufsfelder. Das
angestrebte Ziel soll sein: Die handwerklichen, künstlerischen und geistigen
Voraussetzungen auszubilden für eine individuelle künstlerische Standortbestimmung.
2. Das Bildhauerstudium umfasst:
- die Auseinandersetzungen mit verschiedenen Materialien und Techniken
- das Studieren von Grundelementen der plastischen Formgebung
- Naturstudium, Portrait, Akt, Landart
- die Formentwicklung - Form und Raum
- das Individualisieren, Kennenlernen und Entwickeln der eigenen Arbeitsweise und
eigener Inhalte
- die Arbeit im gesellschaftlichen Umfeld
- die Auseinandersetzung mit Zeitfragen
- die individuelle geistige Entwicklung
§2
Zulassungsvoraussetzungen
Die Entscheidung für das Fach Bildhauerei soll von dem Bewerber bereits eindeutig
geklärt sein und sich in den zum Vorstellungsgespräch mitgebrachten Arbeiten (5 bis
10 materialbezogene Plastiken und 10 bis 20 Zeichnungen) der vergangenen Jahre
widerspiegeln.
Im Übrigen gelten die Aufnahmebedingungen der Allgemeinen Studienordnung (§ 2
Bewerbung, Aufnahme und Immatrikulation).
§3
Studienorganisation
1. Gliederung des Studiums
Das Studium gliedert sich in
a)
das Grundstudium vom 1. bis 5. Semester
b)
das Hauptstudium vom 6. bis 8. Semester
Bis zum Ende des 5. Semesters soll die Vordiplomprüfung und bis zum Ende des 8.
Semesters die Hauptdiplomprüfung abgeschlossen werden.
Die Dauer des Studiums beträgt in der Regel vier Jahre. Jeder Student hat jedoch die
Möglichkeit, nach Absprache mit dem Kollegium der Bildhauerei, nach dem 5.
Semester einzelne Aufgabenstellungen individuell zu vertiefen und somit das Studium
für sich zu verlängern. Diese Regelung dient der individuellen Lernbiographie des
Studenten sowie der Qualitätssicherung des Studiums.
2
Sofern es an dieser Stelle nicht anders geregelt ist, gelten hier und im Folgenden die
Bestimmungen der Allgemeinen Studienordnung vom 2.5.2003 in der jeweils
geltenden Fassung.
2. Studienbuch
Von Beginn des Studiums an führt jeder Student ein Studienbuch. Es dokumentiert alle
theoretischen und praktischen Fächer, die bearbeitet wurden. Der Eintrag ist dem zuständigen
Hochschullehrer zur Unterschrift vorzulegen.
3. Gesamtmappe
Über den gesamten Studienraum sollen aus jeder Unterrichtseinheit die Ergebnisse in
einer repräsentativen Sammlung angelegt werden. Diese Gesamtmappe dokumentiert
den künstlerischen Werdegang.
Das Studienbuch und die Gesamtmappe müssen bei der Anmeldung zu den Prüfungen
vorgelegt werden.
§4
Durchführung des Studiums
1. Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Studium verläuft nach Inhalt und Umfang gemäß dem Studienverlaufsplan in
der Anlage.
(2) Lehrveranstaltungen finden statt als künstlersicher Unterricht im Atelier, Vorlesung,
Seminar, Übungen, Workshops, Blockseminare, Exkursionen, Projekte.
(3) Die Gestaltung der Semesterabschlüsse ist obligatorischer Bestandteil des
Studiums.
(4) Es gelten die Bestimmungen der Abteilung Studium Generale.
2. Grundstudium
Mit bestandener Vordiplomprüfung gilt das Grundstudium als abgeschlossen.
3. Hauptstudium
(1) Studienziele im Hauptstudium
a) Vertiefen und Individualisieren der im vorangegangenen Studium geschaffenen
Grundlagen.
b) Praktische und theoretische Vorbereitung auf verschiedene freikünstlerische
Tätigkeitsfelder.
c) Der Student ist in diesem Studienabschnitt in erhöhtem Maße für die Gestaltung
des eigenen Studienweges verantwortlich.
3
(2) Individuelle Themenfindung durch
a) Rückblick auf das Grundstudium im Gespräch mit den Fachdozenten
(Gesamtmappe als Gesprächsgrundlage)
b) Reflexion der bisherigen künstlerischen Arbeit.
c) Wahl einer individuellen Thematik für das Studienjahr durch den Studenten
(persönliche Standortbestimmung), Vorblick.
(3) Studieninhalt
a) Arbeit an der selbst gewählten Thematik
b) Aktmodellieren
c) Teilnahme an einem Wettbewerb oder einem öffentlichen Projekt mit dazugehöriger
Dokumentation
d) gemeinsames oder eigenes Projekt (Skulptur und Landschaft, Skulptur und
Architektur, Design, Materialarbeit)
e) gemeinsames Erarbeiten verschiedener Themen aus dem Bereich der Ästhetik und
der Kunstgeschichte
f) Seminare zur Berufspraxis (Professionalisierung, Kunstmarkt, Rechtsbedingungen,
Künstlerversicherungen, Steuerrecht)
g) schriftliche Projektbeschreibung der künstlerischen und inhaltlichen Arbeit
§5
Studienleistungen
1. Teilnahmenachweise
Teilnahmenachweise sind Studienleistungen aus dem
Studienangebot der
Fachbereiche
der
Hochschule
und
des
Studiums
Generale,
die
als
Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvor – bzw. Diplomhauptprüfung beim
Prüfungssekretariat vorgelegt werden müssen. Es wird eine regelmäßige Teilnahme und
aktive Beteiligung an der jeweiligen Lehrveranstaltung vorausgesetzt, damit die
Teilnahme durch den jeweiligen Hochschullehrer bescheinigt werden kann.
Veranstaltungen im Rahmen des Studium Generale können inhaltliche Studienangebote
aus
•
•
•
•
•
•
•
Ästhetik
Kunstgeschichte und Geschichtswissenschaft
Anthropologie
Philosophie
Pädagogik/Psychologie
Sozialwissenschaften, Literaturwissenschaft, Wirtschafts- und
Rechtswissenschaft
Körperarbeit (z.B. Fechten, Tanzen u.a.)
4
sein. Verpflichtend sind 5 Veranstaltungen zur Kultur- und Kunstgeschichte sowie 4
Veranstaltungen aus anderen Themengebieten, für die Teilnahmebescheinigungen
vorgelegt werden müssen. Die Teilnahme ist im Studienbuch zu dokumentieren.
2. Leistungsnachweise
Ein Leistungsnachweis ist die Bescheinigung über jeweils eine gemäß dieser
besonderen Studien- und Prüfungsordnung als Zulassungsvoraussetzung für die
Vordiplomoder
Hauptdiplomprüfung
geforderte
individuelle
erkennbare
Studienleistung. Ein Leistungsnachweis kann als Semesterabschluss, Referat,
Praktikumsbericht, Projekt, schriftliche Hausarbeit, Klausur und Fachgespräch erbracht
werden.
Leistungsnachweise, die bis zum Vordiplom erbracht werden müssen, sind
Bescheinigungen, die mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden.
Leistungsnachweise, die nach dem Vordiplom erbracht werden müssen, sind mit
Notenstufen zu benoten. Leistungsnachweise können unbegrenzt wiederholt werden. Es
sind insgesamt 12 Leistungsnachweise - davon 4 im Studium Generale - bis zum
Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung zu erbringen. Leistungsnachweise müssen im
Studienbuch dokumentiert sein.
Es sind folgende Leistungsnachweise zu erbringen:
a)
Semesterabschlüsse
(1) Jedes Semester endet mit einer Semesterausstellung aller Klassen des
Grundstudiums. Damit werden der Hochschule und den Hochschullehrern des
Hauptfachs deutlich einsichtige Informationen über den Leistungsstand und die
geleistete Arbeit des Studenten gegeben. Mindestens einmal jährlich findet eine
öffentliche Semesterausstellung statt.
(2) Es müssen zwei Leistungsnachweise aus Semesterabschlüssen bei Antrag Zulassung
zur Prüfung zum Vordiplom und zwei weitere bei Antrag auf Zulassung zum
Hauptdiplom vorgelegt werden.
b)
Referate
(1) Die Themen werden mit dem Hochschullehrer des Hauptfachs abgesprochen, das
Referat muss schriftlich verfasst sein und vor der eigenen Klasse frei gehalten werden
(Zeitdauer 30 Minuten und Leitung der anschließenden Diskussion). Die gesammelten
Referate werden zu einem für alle erhältlichen Buch gebunden.
Der Schwerpunkt der Referate liegt in allgemeinen Natur- und Kulturphänomenen sowie
auf Künstlerbiographien und deren Epoche.
(2)
Durch
die
Referate
wird
ein
Zulassungsvoraussetzung für das Vordiplom ist.
c)
Leistungsnachweis
erworben,
der
Praktikumsberichte
(1) Es finden zwei Praktika statt, und zwar im 1. Studienjahr für zwei bis drei Wochen
sowie im 2. Studienjahr für vier bis sechs Wochen. Für die beiden Praktika ist jeweils
ein Praktikumsbericht anzufertigen und eine Bestätigung seitens des Praktikumsortes
im Studienbuch vorzunehmen
5
(2) Durch beide Praktikumsberichte wird ein Leistungsnachweis erworben, der bei der
Meldung zum 3. Prüfungsabschnitt der zur Diplomvorprüfung vorgelegt werden muss.
d)
Projekte
(1) Im Rahmen des Hauptstudiums ist ein eigenes oder gemeinsames künstlerisches Projekt
im Studiengang innerhalb eines Semesters durchzuführen. Die Durchführung wird durch
einen Hochschullehrer des Fachbereichs begleitet. Der Projektverlauf ist schriftlich zu
dokumentieren. Das Projekt wird im Anschluss an die Fertigstellung im jeweiligen Kurs
präsentiert.
(2) Durch ein Projekt wird ein Leistungsnachweis erworben, der Zulassungsvoraussetzung für
das Hauptdiplom ist.
e)
Schriftliche Abschlussarbeit
(1) Jeder Student erstellt eine schriftliche Abschlussarbeit als Hausarbeit zu einer
selbst gewählten Thematik. Diese soll in Form und Umfang dem allgemein verständlich
bearbeiteten Inhalt angemessen sein. Reflexionen über die künstlerische
Auseinandersetzung mit der Thematik sollen enthalten sein.
(2) Durch die Hausarbeit wird ein Leistungsnachweis erworben, der
Zulassungsvoraussetzung für das Hauptdiplom ist.
f)
Leistungsnachweise des Studiums Generale
(1) Im Rahmen des Studiums Generale müssen vier Leistungsnachweise erworben
werden.
(2) Davon sind zwei Seminare Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomvorprüfung und
zwei weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Diplomhauptprüfung.
g)
Beratungsgespräche
Zu Beginn des 3. Semesters wird ein die individuelle Lernbiographie betreffendes
Beratungsgespräch geführt. Gesprächsgrundlage bildet bei diesem Gespräch die
Gesamtmappe und das vollständig geführte Studienbuch. In diesem Gespräch wird der
weitere individuelle Studienweg definiert. Der Verlauf wird im Studienbuch durch die
Unterschrift der Hauptfachhochschullehrer dokumentiert.
Kann zu dem Beratungsgespräch im 3. Semester das Studienbuch oder die
Studiendokumentation nicht vollständig vorgelegt werden, so hat der Student die
Möglichkeit innerhalb eines Jahres durch Teilnahme an den entsprechenden Kursen
und Seminaren sich nochmals zu einem solchen Beratungsgespräch zu melden.
§6
Diplomprüfung
Die Diplomprüfung besteht aus Fachprüfungen. Eine Fachprüfung ist eine
Prüfungsleistung in einem gemäß der Prüfungsordnung vorgesehenen Gebiet in Form
einer Klausurarbeit von maximal vier Stunden Dauer oder einer mündlichen Prüfung von
maximal 30 Minuten Dauer. In den künstlerischen Fächern sind besondere
6
Prüfungsformen als Fachprüfungen möglich (z.B. Erarbeitung einer Werkskizze oder
eines Entwurfs für ein Projekt und dessen Präsentation). In der Diplomvorprüfung sind
drei Fachprüfungen, in der Diplomhauptprüfung zwei weitere Fachprüfungen,
vorgesehen. Hinzu kommt als weiterer Prüfungsabschnitt die Diplomarbeit mit
anschließendem Kolloquium. Soweit es im folgenden nicht anders geregelt wird, gelten
die Bestimmungen der allgemeinen Diplomprüfungsordnung vom 2.5.2003 in der
jeweils geltenden Fassung.
Für alle zu erbringenden Prüfungsleistungen muss der Student sich vorher beim
Prüfungssekretariat verbindlich anmelden.
1. Diplomvorprüfung
a) Zulassung zur Diplomvorprüfung nach § 8 der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung
Verpflichtende Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum Vordiplom sind die Vorlage
von Studienbuch, jeweils erforderliche und bescheinigte Studienleistungen des
Fachbereichs, jeweils erforderliche und bescheinigte obligatorische Studienleistungen
der Abteilung Studium Generale, die Gesamtmappe eine Bescheinigung über das
durchgeführte Beratungsgespräch nach § 5.
Die Zulassung zur Vordiplomprüfung muss im Prüfungsamt beantragt werden.
Sie kann abgelehnt werden, wenn die Unterlagen unvollständig sind.
b) Prüfungskommission
Die Prüfungskommission ist gemäß § 5 Abs. 3 der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung
zusammengesetzt und besteht aus drei Hochschullehrern, davon mind. zwei aus dem
Fachbereich Bildhauerei.
c) Fachprüfungen für die Diplomvorprüfung nach
Diplomprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung
§
9
der
allgemeinen
1. Prüfungsabschnitt: Schriftliche Prüfungsleistung
Klausur unter Aufsicht von 4 Stunden Dauer zu einer spezifischen Fragestellung, die als
Grundlagenwissen im Zusammenhang mit seiner künstlerischen Arbeit steht oder aus
den Veranstaltungen des Studiums Generale entnommen ist. Die Aufgabenstellung wird
zuvor von einem der prüfenden Hochschullehrer festgelegt und dem Prüfungssekretariat
zur Kenntnis gegeben.
2. Prüfungsabschnitt: Mündliche Prüfungsleistung
Die mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer erfolgt vor der Prüfungskommission mit
inhaltlichem Bezug auf ein als Studienleistung gehaltenes Referat.
3. Prüfungsabschnitt: Künstlerisch-praktische Prüfung
Der Beginn der künstlich-praktischen Prüfung wird auf den Beginn eines Semesters
festgesetzt. Sie besteht in Absprache mit einem der prüfenden Hochschullehrer in der
Durchführung und Dokumentation einer Ausstellung vor der Prüfungskommission zu
einer eigenen künstlerischen Arbeit mit einer selbst gewählter Thematik in zehn Wochen
nach Beginn. Die Thematik ist dem Prüfungssekretariat mit der Anmeldung zur Prüfung
7
zur Kenntnis zu geben.
Aufgabenstellung zulässig.
Hilfsmittel
sind
im
angemessenen
Verhältnis
zur
Die Prüfungsleistungen sind mit im einzelnen als „bestanden“ oder „nicht bestanden“
zu bewerten. Im übrigen gilt § 11 der Allgemeinen Diplomprüfungsordnung in der
jeweils gültigen Fassung.
2. Diplomhauptprüfung
a)
Zulassung
zur
Diplomhauptprüfung
nach
Diplomprüfungsordnung in der jeweils gültigen Fassung
§
14
der
Allgemeinen
Verpflichtende Zulassungsvoraussetzungen zur Diplomhauptprüfung sind
bestandene Diplomvorprüfung, die Vorlage von Studienbuch, jeweils erforderliche
bescheinigte Studienleistungen des Fachbereichs, jeweils erforderliche
bescheinigte obligatorische Studienleistungen der Abt. Studium Generale und
Gesamtmappe.
die
und
und
die
b) Prüfungskommission
Die Prüfungskommission ist gemäß § 5 Abs. 3 der allgemeinen Diplomprüfungsordnung
zusammengesetzt und besteht aus drei Hochschullehrern, davon mind. zwei aus dem
Fachbereich Bildhauerei.
c) Prüfungsleistungen für die Diplomhauptprüfung nach § 18 der allgemeinen
Diplomprüfungsordnung
Die Diplomhauptprüfung besteht aus
(1) Zwei Fachprüfungen, davon sind eine als Klausur von 4 Stunden Dauer und eine
mündliche Prüfung von max. 30 Minuten Dauer zu erbringen.
(2) der Diplomarbeit mit anschließendem Kolloquium
Im Einzelnen sind folgende Prüfungsabschnitte vorgesehen:
1. Prüfungsabschnitt: Klausur als Prüfungsleistung
Schriftliche Klausur unter Aufsicht von 4 Stunden Dauer als Reflexion über die
bisherige künstlerische Arbeit aus den Themengebieten des Studiums oder als
künstlerisch-praktische Klausur unter Aufsicht, in der durch Anwendung der erlernten
Fähigkeiten in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu einem vorgegebenen Thema der
Kandidat eine überzeugende künstlerische Lösung finden und demonstrieren muss. Die
Aufgabenstellung wird zuvor von einem der prüfenden Hochschullehrer festgelegt und
dem Prüfungssekretariat zur Kenntnis gegeben.
2. Prüfungsabschnitt: Mündliche Prüfung
Mündliche Prüfung von max. 30 Minuten Dauer über die Konzeption einer
Werkpräsentation und Fragenbeantwortungen dazu vor der Prüfungskommission.
3. Prüfungsabschnitt: Diplomarbeit
Die Diplomarbeit besteht
a) aus einer selbständigen Ausarbeitung eines umfangreichen künstlerischen
Projektes mit öffentlicher Präsentation.
8
b) einer schriftlichen und künstlerisch gestalteten Dokumentation des künstlerischen
Projekts mit theoretischer Fundierung und Ansätzen zu eigenständiger Forschung,
c) einem Kolloquium nach Abschluss der schriftlichen Dokumentation.
(1) Zulassung zur Diplomarbeit
Die Zulassung zur Diplomarbeit ist nach bestandenem Vordiplom möglich. Die
Zulassung muss durch den Absolventen schriftlich beim Prüfungssekretariat beantragt
werden. Der Student vereinbart mit dem Fachkollegium den betreuenden
Hochschullehrer und den Themenbereich des umfangreichen künstlerischen Projekts.
Die Abgabe der schriftlichen Dokumentation und die Meldung zum Kolloquium sind
dem Prüfungssekretariat durch den Kandidaten anzuzeigen.
Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.
(2) Thematik und Aufgabe der Diplomarbeit
Der Student wählt nach § 19 Abs. 3 der allg. Diplomprüfungsordnung in der jeweils
gültigen Fassung ein künstlerisches Thema und reicht dies mit Vorplanung über Art und
Umfang dem Fachkollegium schriftlich ein. Vorzulegen sind auch das vollständige
Studienbuch und die Gesamtmappe.
Die Thematik der Diplomarbeit wie auch Material und Technik sollten vor Beginn soweit
geklärt und umrissen sein, dass ein freies Arbeiten innerhalb des gegebenen Rahmens
möglich ist.
Die Diplomarbeit soll aus dem Studium heraus entwickelt werden. Die gewählte
Thematik soll konsequent verfolgt und bearbeitet werden. Die Fachdozenten sprechen
nach gemeinsamer Prüfung der Zielsetzung und des Umfanges der zu erwartenden
Arbeit die Zulassung als Diplomarbeit aus.
Zur Diplomarbeit gehört insbesondere
-
eine umfangreiche materialbezogene bildhauerische Arbeit, die in Umfang und
Anforderung einer Gruppenausstellung genügen muss
die künstlerisch gestaltete Dokumentation der inhaltlichen Arbeit.
die Organisation und Durchführung der Abschlussausstellung (Gestaltung von Ort,
Einladung, Plakat, Eröffnung etc.).
(3) Beurteilung der Diplomarbeit
Die Prüfungskommission beurteilt die Diplomarbeit und führt ein Kolloquium mit dem
Kandidaten durch. Im Anschluss setzt die Prüfungskommission die Gesamtnote der
Diplomarbeit aus dem Ergebnis des künstlerischen Projekts, der schriftlichen
Dokumentation und dem Kolloquium fest. Bei der Beurteilung der einzelnen Teile der
Diplomarbeit entfallen für die Festlegung der Gesamtnote für die selbständige
Ausarbeitung eines umfangreichen künstlerischen Projektes mit öffentlicher
Präsentation 80%, für die schriftlichen Dokumentation 15% und für das anschließende
Kolloquium 5%. Kriterien zur Beurteilung der Diplomarbeit im Studiengang Bildhauerei
sind:
a) Künstlerisch-praktische Gesichtspunkte
-
Technik, Materialgerechtigkeit
Beherrschung der gewählten Mittel
Umgang mit Proportionen
Umgang mit technischen Rahmenbedingungen
Quantität
9
b) Gesamtausdruck und Präsentation
-
Raumbezug
Präsenz (Kraft, Dynamik)
Ausdruck, Stimmung
Umgang mit Licht
Klarheit, Ganzheitlichkeit einer Werkgruppe
c) Individualisierung
-
Sicherheit in der Themenfindung
Konsequenz in der Themenbearbeitung
künstlerisches Gesamtkonzept
Originalität
Fantasie, Experimentierfreudigkeit
Innovation
Individuelle Standortbestimmung
Offenheit, Vielschichtigkeit und Tiefe des Werkes
2. Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen sind nach § 22 der allgemeinen Prüfungsordnung in der jeweils
gültigen Fassung in Notenstufen zu bewerten. Bei Feststellung der Gesamtnote, hat die
Gesamtnote der Diplomarbeit eine zweifache, und alle anderen Prüfungsteile eine
einfache Gewichtung
3. Akademischer Grad
Nach bestandener Diplomprüfung wird der akademische Grad „Diplom-Bildhauer“
verliehen.
4. Zusatzqualifikation
Durch ein zusätzlich absolviertes Studienangebot und nach erfolgten zusätzlichen
Prüfungsteilen kann dem Absolventen eine Schwerpunktbildung seines Diploms in
Pädagogik oder Kulturpädagogik bescheinigt werden, außerdem die Basisqualifikation
für Kunsttherapie, welche bei einem anschließenden Studium der Kunsttherapie
anrechenbar ist. Die Studien- und Prüfungsordnung für dieses Studienangebot befindet
sich im Anhang dieser besonderen Studien- und Prüfungsordnung.
Nach den bestandenen Fachprüfungen in der Zusatzqualifikation ist der Absolvent
berechtigt, seinem in dem jeweiligen Studiengang erworbenen akademischen Grad die
gewählte Fachrichtung des Schwerpunkts hinzuzufügen (Diplom-Bildhauer mit
Schwerpunkt in Pädagogik bzw. Kulturpädagogik bzw. Basisqualifikation
Kunsttherapie).
Die ausgewiesene Schwerpunktbezeichnung darf nur in Verbindung zu einem an der
Alanus Hochschule erworbenem Diplom geführt werden und gilt nicht als
eigenständiger Hochschulabschluss.
10
§ 7 Weitere Bestimmungen
1. Fachgruppe
Die Fachgruppe der Bildhauerei ist das Forum für alle künstlerischen Inhalte und Fragen, die
den Fachbereich Bildhauerei betreffen. Die Fachgruppe gewährleistet die Kommunikation und
den Austausch der Bildhauerjahrgänge untereinander. Sie repräsentiert den Fachbereich
Bildhauerei und hat beratende Funktion. Für den Fachbereich können Entschlüsse gefasst
werden. Die Fachgruppe trifft sich regelmäßig.
2. Projekte
Bei Tagungen können künstlerische Kurse, selbständig oder in Assistenz von Dozenten
durchgeführt werden (z.B. Pfingsttagung, Kurse für Zivildienstleistende). Diese
Aktivitäten laufen zusätzlich zum Unterricht und sind freiwillig.
Nach Anfrage können Projekte im In- und Ausland ausgeführt werden, wenn sie ein
Beitrag für das Studium sind (Beispiele dafür waren bisher: Kulturprogramm in
Norwegen zur Winterolympiade, Skulpturenweg Israel, Skulpturenweg Bad Neuenahr,
Steinsymposium Larvik/ Norwegen).
3. Ausstellungen
Zusätzlich zu Semester- und öffentlichen Abschlüssen bemüht sich die Hochschule um
Ausstellungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum. Sie werden veranstaltet, wenn sich
Gelegenheiten anbieten. Handelt es sich um
von der Hochschule organisierte
Verkaufsausstellungen, werden im Verkaufsfall 30% einbehalten.
4. Die Studienordnung wird ständig ergänzt.
§ 8 Studienberatung
Für die Studienberatung stehen dem Studierenden alle Hochschullehrer des
Fachbereichs zur Verfügung.
§ 9 Inkrafttreten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
(1) Die besondere Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Bildhauerei tritt mit
Wirkung vom 1.9.2002 in Kraft. Sie wird im Internen Mitteilungsblatt der Alanus Hochschule
sowie am schwarzen Brett des Rektorats veröffentlicht.
(2) Sie findet Anwendung auf alle Studierenden, die am 1.9.2002 ihr Studium
aufgenommen haben.
(3) Studierende, die zuvor ihr Studium im Studiengang Bildhauerei aufgenommen hatten,
können auf gesonderten Antrag in ein Studium nach dieser Diplomprüfungsordnung
übergeleitet und eingestuft werden. Sie müssen als allgemeine Voraussetzung über das
Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife
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oder als gleichwertig anerkanntes Zeugnis und über die bezogen auf den Studiengang
entsprechende künstlerische Eignung verfügen. Soweit ein Studienbewerber für den
Studiengang Bildhauerei nicht über die vorgenannten allgemeinen Voraussetzungen verfügt,
ist die Aufnahme als ordentlicher Student möglich, wenn eine außerordentliche und
hervorragende künstlerische Begabung nachgewiesen wird. Die übergeleiteten Studenten
haben Auflagen bezüglich Teilnahme- und Leistungsnachweisen zu erfüllen, sofern
Unterschiede sich von der vorherigen zur derzeit geltenden allgemeinen Studienordnung und
zur allgemeinen Diplomprüfungsordnung sowie dieser besonderen Studien- und
Prüfungsordnung ergeben.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Alanus Hochschule vom 15.8.2002
und der Feststellung der Gleichwertigkeit durch das Ministerium für Wissenschaft und
Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4.7.2003.
Die zum 01.09.2007 wirksamen Änderungen wurden ausgefertigt aufgrund des Beschlusses
des Senats der Alanus Hochschule vom 20.6.2007 und der Feststellung durch das
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung und Technologie des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 19.9.2007.
Alfter,
Prof. Dr. Marcelo da Veiga
Rektor
In der besonderen Studien- und Diplomprüfungsordnung ist die Anrede in maskuliner Form
verwendet. Nach Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind
Männer und Frauen gleichberechtigt. Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser
Ordnung gelten daher für Männer und Frauen in gleicher Weise. Zugunsten der
Lesefreundlichkeit wird auf eine Differenzierung nach weiblicher und männlicher Anrede
verzichtet.
12
Anlage 1: Studium Generale
§ 1 Konzeption
Das Studium Generale der Alanus Hochschule Alfter ist ein fachübergreifendes
transdisziplinäres Studienangebot. Es wird von der Abteilung Studium Generale angeboten.
Für die Leitung des Studium Generale wird eine Professur mit geisteswissenschaftlichem
Schwerpunkt eingerichtet. Die Leitung der Abteilung wird vom Senat der Hochschule
eingesetzt. Um die größtmögliche Vielfalt an Themen und Kompetenzen auf hohem
wissenschaftlichem Niveau zu gewährleisten, beruft die Leitung der Abteilung Studium
Generale wissenschaftlich qualifizierte Lehrbeauftragte zu den jeweils angebotenen
Themenbereichen.
Das Studium Generale ergänzt das künstlerische Fachstudium durch wissenschaftliche
Lehrangebote. In der Auseinandersetzung mit kultur- und geisteswissenschaftlichen Themen
und Fragestellungen soll der Student die Möglichkeit erhalten, sich einerseits fundierte
Kenntnisse zu verschaffen und andererseits eigenständiges und kritisches Denken zu
entwickeln. Es soll ferner dazu beitragen, die Bedeutung von Wissenschaft, Kunst und
Gesellschaftsgestaltung in der Gegenwart einschätzen zu lernen. Lehrveranstaltungen sind:
Vorlesungen, Seminaren, Blockveranstaltungen und Exkursionen
§ 2 Studieninhalte
Das Studium Generale umfasst im Wesentlichen Lehrveranstaltungen aus den Bereichen:
•
•
•
•
•
•
•
Philosophie
Ästhetik
Allgemeine Geschichte und Kunstgeschichte
Literaturwissenschaft
Sozialwissenschaften
Wirtschafts- und Rechtswissenschaft
Pädagogik/Psychologie
Teil des philosophischen Lehrangebots sind insbesondere auch Veranstaltungen zu Themen
aus den Bereichen anthroposophische Geisteswissenschaft, Religionsphilosophie, Theologie.
Der Student soll so in der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sichtweisen auch die
Möglichkeit erhalten, Fähigkeiten zur Beschäftigung mit spirituellen und existentiellen
Grundfragen zu entwickeln.
Das Lehrangebot wird ergänzt durch weitere Kurse. Zusätzlich zu den wissenschaftlichen
Lehrangeboten muss jeder Student der freien Kunst drei Veranstaltungen zum Themenbereich
Körperarbeit (z.B. Eurythmie, Tanz, Gymnastik, Fechten u.ä.) durch Teilnahmebescheinigung
belegen.
13
§ 3 Studienvolumen
In jedem Semester bietet die Abteilung Studium Generale mindestens 3 Veranstaltungen an.
Das Studienangebot ist variabel und wird durch den Leiter der Abteilung Studium Generale in
Absprache mit den Fachbereichen aufgestellt.
§ 4 Studienleistungen
Um zur Diplomprüfung zugelassen zu werden, muss jeder Student mindestens im Verlauf
seines Studiums folgende Studienleistungen im Studium Generale erbringen:
insgesamt 21 SWS wissenschaftliche Veranstaltungen davon 8 SWS
Kulturgeschichte
Kunst- und
Die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen über das Mindestmaß hinaus wird empfohlen.
Bis zum Vordiplom müssen 2
Leistungsnachweise erbracht werden.
bewertete
und
zum
Hauptdiplom
2
benotete
Darüber hinaus müssen Seminare aus dem Bereich Körperarbeit im Umfang von 5 SWS
belegt werden.
§ 5 Lehre und Forschung
Neben dem oben beschriebenen Lehrangebot soll in Zukunft auch die Forschung auf
geisteswissenschaftlichem Feld zu den Aufgaben der Abteilung Studium Generale gehören. Im
Zentrum steht dabei die Frage nach dem sozialen Bezug der Kunst und der
individualexistentiellen
und
sozialen
Bedeutung
moderner
meditativgeistiger
Erkenntnisformen. Hierzu sollen zunächst transdisziplinäre und überinstitutionelle
Forschungskolloquien organisiert werden, in denen unterschiedliche Ansätze in freie
Konkurrenz zueinander treten können. Aus diesen Forschungskolloquien sollen dann konkrete
Forschungsprojekte hervorgehen, wie zum Beispiel:
•
•
•
•
Kunst
Kunst
Kunst
Kunst
und Gesellschaft
in der Betreuung alter Menschen
als Bestandteil der Pädagogik
und Medizin
Die Bearbeitung solcher Forschungsvorhaben soll möglichst in Kooperation mit anderen, vor
allem wissenschaftlichen Hochschulen und Einrichtungen geschehen. Eine regelmäßige
Publikation von Forschungsergebnissen wird angestrebt.
Die Abteilung Studium Generale kann ferner zu bestimmten
Forschungsschwerpunkten selbständig arbeitende Institute gründen.
Arbeits-
und
14
Anlage 2: Studienschwerpunkt Pädagogik
§1
Ziel des Studiums
1. Der Studienschwerpunkt Pädagogik wird von der Abteilung Studium Generale und vom
Institut
für
Pädagogik
angeboten
und
bietet
die
Möglichkeit
einer
erziehungswissenschaftlichen und didaktischen Zusatzqualifikation für Studenten der Alanus
Hochschule sowie für Absolventen vergleichbarer Studiengänge.
Ziel der Ausbildung ist es, den bereits in Kunst und Gestaltung geschulten Studenten bzw.
Absolventen pädagogisch und didaktisch zu qualifizieren und so für das Unterrichten vor
allem an Schulen mit reformpädagogischer Ausrichtung, wie z.B. Waldorfschulen und andere
Bildungseinrichtungen vorzubereiten.
Das Studium endet mit keinem eigenständigen
Abschluss, sondern bildet eine Zusatzqualifikation als Schwerpunkt in den
Diplomstudiengängen der Fachbereiche Malerei, Bildhauerei und Eurythmie.
2. Thematisch liegen die Schwerpunkte auf der Erarbeitung der theoretischen und
praktischen Grundlagen der allgemeinen Erziehungswissenschaft
und vor allem der
Waldorfpädagogik sowie ihrer philosophisch-methodischen, anthropologischen und
historischen Voraussetzungen, aber auch bei anderen reformpädagogischen Ansätzen. Ferner
führt der Studienschwerpunkt auch praktisch in die für die altersspezifische Didaktik und
Unterrichtspraxis ein.
Ein besonderer Wert wird dabei auf die kritische Methodendiskussion gelegt. Insbesondere die
Waldorfpädagogik soll dabei in der Auseinandersetzung mit der aktuellen
erziehungswissenschaftlichen Forschung und Diskussion erarbeitet werden und auch im
Hinblick auf ihre eigene geschichtliche Entwicklung kritisch überprüft werden.
3. Intendierte fachliche Kompetenzen sind:
a) Kenntnis bedeutender pädagogischer Entwicklungen, Konzepte und Ansätze der
Vergangenheit und der Gegenwart.
b) Eigenständigkeit im pädagogisch-didaktischen Umgang mit den künstlerischen Mitteln,
sowie mit Kunstgeschichte und Ästhetik.
c.) Kompetenz in der Handhabung von Problemen und Herausforderungen des schulischen
Alltags (Teamfähigkeit, Kommunikation mit Eltern und Schülern).
d.) Kritikfähigkeit und Methodenbewusstsein im Hinblick auf die allgemeine und
reformpädagogische, schwerpunktmäßig waldorfspezifische pädagogische Forschung.
§2
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung erfolgt auf Antrag nach dem 1. Studienjahr an das Institut für Pädagogik. Die
Zulassung ist für alle ordentlichen Studenten der Alanus Hochschule möglich, deren
Studienordnung den Studienschwerpunkt Pädagogik vorsieht.
15
§3
Gliederung des Studienschwerpunktes
1. Das Ergänzungsstudium Pädagogik umfasst 43 Semesterwochenstunden sowie 12 Wochen
Schulpraktikum, die nach Möglichkeit in den Trimesterferien zu absolvieren sind. Insofern die
Studienordnungen der Fachbereiche Schulpraktika vorsehen, werden diese mit den
erforderlichen Praktika des Schwerpunktes Pädagogik verrechnet.
2. Von Beginn des Studiums an führt jeder Student ein Studienbuch. Es dokumentiert alle
theoretischen und praktischen
Fächer, die bearbeitet wurden. Der Eintrag ist dem
zuständigen Hochschullehrer zur Unterschrift vorzulegen.
§4
Studienleistungen
Studienleistungen müssen im Umfang von 43 Semesterwochenstunden in folgenden
Bereichen erbracht werden:
Lernbereich I: Grundlagen für Erziehung und Bildung
8 SWS
Lernbereich II: Erziehen/Beraten
13 SWS
Lernbereich III: Unterricht/Allgem. Didaktik/Methodik
14 SWS
Lernbereich IV: Schulmanagement, insbes.
Selbstverwaltung/Elternarbeit/Schulentwicklung/Schulrecht
Lernbereich V: Diagnose und Qualitätssicherung
5 SWS
3 SWS
Praxisbereich: 12 Wochen Schulpraktika
Die Veranstaltungen sind durch Teilnahmebescheinigungen zu belegen.
Die Schulpraktika sind durch Praktikumsberichte zu dokumentieren.
In nachstehenden Fällen sind benotete Leistungsnachweise zu erbringen.
Es sind insgesamt sechs Leistungsnachweise zu je zwei
Semesterwochenstunden bis zur Zulassung zur Diplomhauptprüfung im Studiengang des
Fachbereichs, in dem der Student seine Diplomprüfung ablegt, zu erbringen. Davon müssen
mind. drei Leistungsnachweise aus den Lernbereichen I, II und III erbracht werden.
Leistungsnachweise müssen im Studienbuch dokumentiert sein.
Leistungsnachweise können in folgender Form erworben werden:
•
Projektbeitrag
•
Referat (einschließlich der schriftlichen Fassung),
•
Seminararbeit als Hausarbeit
•
Klausur unter Aufsicht in der Regel mit einer Dauer von zwei Zeitstunden
•
Seminarprotokoll
Projektbeitrag, Referat, Seminararbeit oder Klausur können erforderlichenfalls durch ein
Fachgespräch ergänzt werden. Das Nähere regelt der verantwortliche lehrende
Hochschullehrer zu Beginn eines Semesters.
16
§5
Prüfungsleistungen
Die Zusatzqualifikation im Schwerpunkt Pädagogik besteht aus Fachprüfungen.
Für alle zu erbringenden Prüfungsleistungen muss der Student sich vorher beim
Prüfungssekretariat verbindlich anmelden.
Die Prüfungsleistungen bestehen im einzelnen aus:
•
Schriftliche Ausarbeitung in der Regel über ein durchgeführtes Projekt mit maximal 50
maschinen geschriebenen DIN A 4 – Seiten (darin nicht enthalten Deckblatt,
Inhaltsverzeichnis und Anhang), Bearbeitungszeit maximal sechs Wochen. Die Thematik
ist mit dem betreuenden Hochschullehrer zu vereinbaren. Beginn und Abgabe sind dem
Prüfungssekretariat anzuzeigen.
Mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission von maximal 30 Minuten Dauer aus den
Lernbereichen der Leistungsnachweise. Den Termin legt der Prüfungsausschuss für das
Ende eines Semesters fest.
Die Gesamtnote setzt sich im Studienschwerpunkt Pädagogik wie folgt zusammen:
Schriftliche Ausarbeitung 65%, mündliche Prüfung 35%.
17
Anlage 3: Studienschwerpunkt Kulturpädagogik
§1
Ziel des Studiums
1. Der Studienschwerpunkt Kulturpädagogik wird von der Abteilung Studium Generale und
vom Institut für Kunst im Dialog angeboten und bietet die Möglichkeit einer kultur-,
sozialwissenschaftlichen und methodisch-didaktischen Zusatzqualifikation für Studenten der
Alanus Hochschule sowie für Absolventen vergleichbarer Studiengänge.
Ziel der Ausbildung ist es, den bereits in Kunst und Gestaltung geschulten Studenten bzw.
Absolventen kultur-, sozialwissenschaftlich und pädagogisch zu qualifizieren und so für die
Vermittlung von Kunst für die unterschiedlichsten Zielgruppen vorzubereiten. Das Studium
endet mit keinem eigenständigen Abschluss, sondern bildet eine Zusatzqualifikation als
Schwerpunktbildung in den Diplomstudiengängen der Fachbereiche Malerei, Bildhauerei und
Eurythmie.
2. Thematisch liegen die Schwerpunkte auf der Erarbeitung der theoretischen und
praktischen Grundlagen der Kultur- und Sozialwissenschaft und der Erziehungswissenschaft
mit den Aspekten der kulturellen Erwachsenenbildung und der außerschulischen Kinder- und
Jugendkulturarbeit
sowie ihrer philosophisch-methodischen, anthropologischen und
historischen Voraussetzungen. Ferner führt der Studienschwerpunkt auch praktisch in die
zielgruppenspezifische Methodik-Didaktik der Kunstvermittlung ein.
Ein besonderer Wert wird dabei auf die kritische Methodendiskussion gelegt.
3. Intendierte fachliche Kompetenzen sind:
a) Kenntnisse der kulturgeschichtlichen Entwicklung, der Konzepte und Ansätze in der
Kulturpolitik
b) Eigenständigkeit im pädagogisch-didaktischen Umgang mit den künstlerischen Mitteln der
Bildenden Künste sowie mit Kunstgeschichte und Ästhetik.(Kurs- und Seminaraufbau sowie
Durchführung)
Der Schwerpunkt liegt auf der Erarbeitung der theoretischen und praktischen Grundlagen der
Kulturpädagogik sowie ihrer philosophisch-methodischen, anthropologischen und auch
gesellschaftlichen Voraussetzungen. Ferner führt der Studienschwerpunkt auch praktisch in
die für die Kulturpädagogik kennzeichnende Projektorientierung und zielgruppenspezifische
Didaktik ein.
c) Kompetenz in der Handhabung von Problemen und Herausforderungen in der Arbeit mit
den verschiedensten gesellschaftlichen Gruppen (Teamfähigkeit, Kommunikation mit
verschiedenen Institutionen und Auftraggebern).
d) Kritikfähigkeit und Methodenbewusstsein im Hinblick auf die kulturpädagogische
Forschung.
e) Entwicklung interdisziplinärer Ansätze der Kunstvermittlung (fachübergreifendes Arbeiten,
Arbeiten mit verschiedenen Medien)
f) Konzeptgestaltung, Projektentwicklung und Organisation
18
§2
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung erfolgt auf Antrag nach dem 1. Studienjahr an das Institut für Kunst im Dialog.
Die Zulassung ist für ordentliche Studenten der Fachbereiche Malerei, Bildhauerei und
Eurythmie möglich.
§3
Gliederung des Studienschwerpunktes
1. Das Ergänzungsstudium Kulturpädagogik umfasst 46 Semesterwochenstunden sowie 2 - 3
Epochen Blockpraktikum oder eine Hospitation in einem wöchentlichen Kurszusammenhang
(10 – 15 Kurseinheiten à 3 Unterrichtsstunden)
2. Von Beginn des Studiums an führt jeder Student ein Studienbuch. Es dokumentiert alle
theoretischen und praktischen
Fächer, die bearbeitet wurden. Der Eintrag ist dem
zuständigen Hochschullehrer zur Unterschrift vorzulegen.
§4
Studienleistungen
Studienleistungen müssen aus folgenden Bereichen erbracht werden:
14
SWS Anteilsfächer Studium Generale
Sozialwissenschaften, Kunstgeschichte etc.)
(Erkenntniswissenschaften, Kultur- und
3 SWS Facheinführung Kulturpädagogik
5 SWS Psychologie/Anthropologie
6 SWS Wirkfaktoren künstlerischer Techniken interdisziplinäre Ansätze
8 SWS Didaktik und Methodik der Kunstvermittlung
5 SWS Gruppendynamik und Konfliktmanagement
5 SWS Projektentwicklung, Konzepte, Öffentlichkeitsarbeit
Die Veranstaltungen sind durch Teilnahmebescheinigungen zu belegen.
Die Praktika sind durch Praktikumsberichte zu dokumentieren.
In nachstehenden Fällen sind benotete Leistungsnachweise zu erbringen
Es sind insgesamt acht Leistungsnachweise zu je zwei Semesterwochenstunden bis zur
Zulassung zur Diplomhauptprüfung im Studiengang des Fachbereichs, in dem der Student
seine Diplomprüfung ablegt, zu erbringen. Die Leistungsnachweise müssen aus allen
Bereichen des Studienangebots des Studienschwerpunktes Kulturpädagogik erbracht werden
und im Studienbuch dokumentiert sein.
Leistungsnachweise können in folgender Form erworben werden:
•
Projektbeitrag
•
Referat (einschließlich der schriftlichen Fassung),
•
Seminararbeit als Hausarbeit
•
Klausur unter Aufsicht in der Regel mit einer Dauer von zwei Zeitstunden
Seminarprotokoll
19
Projektbeitrag, Referat, Seminararbeit oder Klausur können
erforderlichenfalls durch ein Fachgespräch ergänzt werden. Das Nähere regelt der
verantwortliche lehrende Hochschullehrer zu Beginn eines Semesters.
§5
Prüfungsleistungen
Die Zusatzqualifikation im Schwerpunkt Kulturpädagogik besteht aus Fachprüfungen.
Für alle zu erbringenden Prüfungsleistungen muss der Student sich vorher beim
Prüfungssekretariat verbindlich anmelden.
Die Prüfungsleistungen bestehen im einzelnen aus:
Schriftliche Ausarbeitung in der Regel über ein durchgeführtes Projekt mit maximal 50
maschinen geschriebenen DIN A 4 – Seiten (darin nicht enthalten Deckblatt,
Inhaltsverzeichnis und Anhang), Bearbeitungszeit maximal sechs Wochen. Die Thematik ist
mit dem betreuenden Hochschullehrer zu vereinbaren. Beginn und Abgabe sind dem
Prüfungssekretariat anzuzeigen.
•
Mündliche Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer aus den Lernbereichen der
Leistungsnachweise. Den Termin legt der Prüfungsausschuss für das Ende eines
Semesters fest.
Die Gesamtnote setzt sich im Studienschwerpunkt Kulturpädagogik wie folgt zusammen:
Schriftliche Ausarbeitung 65%, mündliche Prüfung 35%.
20
Anlage 4: Studienschwerpunkt Kunst-Therapie
§1
Ziel des Studiums
1. Der Studienschwerpunkt Kunst-Therapie wird von der Abteilung Studium Generale und vom
Institut für Kunst - Therapie angeboten. Mit der Belegung dieses Schwerpunktes bietet sich
für die Studierenden der Alanus Hochschule sowie für Absolventen vergleichbarer
Studiengänge die Möglichkeit zu einer sozialwissenschaftlichen und therapeutischen
Basisqualifikation, welche auf ein nachfolgendes Studium zum Kunsttherapeuten angerechnet
werden kann.
Ziel der Ausbildung ist es, den bereits in Kunst und Gestaltung geschulten Studenten bzw.
Absolventen sozialwissenschaftlich und therapeutisch zu qualifizieren und so für die
Berufsausübung in den verschiedenen therapeutischen Berufsfeldern vorzubereiten. Das
Studium endet mit keinem eigenständigen Abschluss, sondern bildet eine Zusatzqualifikation
als Schwerpunktbildung in den Diplomstudiengängen für Maler und Bildhauer.
2. Thematisch liegen die Schwerpunkte auf der Erarbeitung der theoretischen und
praktischen Grundlagen der Kunsttherapie. Die Basis des Bildnerischen Gestaltens wird
durch ihre Bezüge zur Psychologie, zur Anthropologie und Therapie erweitert. Ferner führt der
Studienschwerpunkt auch praktisch in die Methodik und Didaktik der Kunstvermittlung in
therapeutischen Zusammenhängen ein.
Besonderer Wert wird dabei auf eine kritische Methodendiskussion gelegt, sowie auf die
Erarbeitung eines Selbstverständnisses, das sich im Spannungsfeld zwischen Kunst und
Therapie, aus dem bildnerischen Prozess in Verbindung mit der individuellen Reflexion bilden
muss.
3. Intendierte fachliche Kompetenzen
a) Kenntnis der Entwicklungen, Konzepte und der methodischen Ansätze der Kunst-Therapie
in der Vergangenheit , der Gegenwart und der Zukunft.
b) Eigenständigkeit im Umgang mit den künstlerischen Mitteln der Malerei, der Bildhauerei
und Grafik. Grundlagenbildung in den Bereichen Kunst-Therapie, Psychologie, Physiologie –
Pathologie, Anthropologie. Der Schwerpunkt liegt auf der Erarbeitung der theoretischen und
praktischen Grundlagen der Kunsttherapie
c) Soziale Kompetenz in Hinblick auf : Teamfähigkeit, Kommunikation und Selbständigkeit.
d) Methodenbewusstsein im Hinblick auf kunst-therapeutische Forschung.
§2
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung erfolgt auf Antrag nach dem 1. Studienjahr an das Institut für Kunst Therapie. Die Zulassung ist für ordentliche Studenten der Fachbereiche Malerei und
Bildhauerei der Alanus Hochschule möglich.
21
§3
Gliederung des Studienschwerpunktes
Das Grundlagenstudium Kunst-Therapie umfasst 46 Semesterwochenstunden sowie 8 Wochen
Vorpraktikum, die in den Semesterferien zu absolvieren sind.
2. Von Beginn des Studiums an führt jeder Student ein Studienbuch. Es dokumentiert alle
theoretischen und praktischen
Fächer, die bearbeitet wurden. Der Eintrag ist dem
zuständigen Hochschullehrer zur Unterschrift vorzulegen.
3.Nach Abschluss der Basisqualifikation im Studienschwerpunkt Kunsttherapie kann am
Institut für Kunst-Therapie – aufbauend auf dieses Basismodul - das Zertifikat für
Kunsttherapie in einem einjährigen praxisorientierten Weiterbildungsstudium
erworben
werden. Die Basisqualifikation im Studienschwerpunkt Kunsttherapie an der Alanus
Hochschule befähigt erst in Verbindung mit der anschließenden einjährigen
Zusatzqualifikation zu einer Berufsausübung (siehe Aufnahmekriterien der Berufsverbände für
Kunst-Therapie).
§4
Studienleistungen
Das
Grundbasis-Studium
Semesterwochenstunden.
im
Studienschwerpunkt
Kunsttherapie
umfasst
46
Studienleistungen müssen aus folgenden Bereichen erbracht werden:
6 SWS
Anteilsfächer
Kulturgeschichte etc.)
Studium
Generale
(Erkenntniswissenschaft,
Philosophie,
2 SWS Facheinführung Kunst - Therapie
2 SWS Menschenbilder und Ethik in Therapien
2 SWS Medizinische und pädagogische Anthropologie
11 SWS Methodik und Praxis der Kunst-Therapie
10 SWS Kunst-Therapie im Spannungsfeld von Kunst u. Therapie
3 SWS Projektmanagement Zusammenarbeit/Konfliktmanagement
5 SWS Psychologie
5 SWS Medizin
2 SWS Forschung
Die Veranstaltungen sind durch Teilnahmebescheinigungen zu belegen.
Die Praktika sind durch Praktikumsberichte zu dokumentieren. In nachstehenden Fällen sind
benotete Leistungsnachweise zu erbringen.
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Es sind insgesamt acht Leistungsnachweise zu je zwei Semesterwochenstunden bis zur
Zulassung zur Diplomhauptprüfung im Studiengang des Fachbereichs, in dem der Student
seine Diplomprüfung ablegt, zu erbringen. Die Leistungsnachweise müssen aus acht
verschiedenen Bereichen des Studienangebots des Studienschwerpunktes Kunst-Therapie
erbracht werden und im Studienbuch dokumentiert sein.
Leistungsnachweise können in folgender Form erworben werden:
•
Projektbeitrag
•
Referat (einschließlich der schriftlichen Fassung),
•
Seminararbeit als Hausarbeit
•
Klausur unter Aufsicht in der Regel mit einer Dauer von zwei Zeitstunden
•
Seminarprotokoll
Projektbeitrag, Referat, Seminararbeit oder Klausur können erforderlichenfalls durch ein
Fachgespräch ergänzt werden. Das Nähere regelt der verantwortliche lehrende
Hochschullehrer zu Beginn eines Semesters.
§5
Prüfungsleistungen
Die Zusatzqualifikation im Schwerpunkt Kunst – Therapie besteht aus Fachprüfungen.
Für alle zu erbringenden Prüfungsleistungen muss der Student sich vorher beim Prüfungsamt
verbindlich anmelden.
Die Prüfungsleistungen bestehen in einzelnen aus:
•
Schriftliche Ausarbeitung in der Regel über ein durchgeführtes Projekt mit maximal 50
maschinen geschriebenen DIN A 4 – Seiten (darin nicht enthalten Deckblatt,
Inhaltsverzeichnis und Anhang), Bearbeitungszeit maximal sechs Wochen. Die Thematik
ist mit dem betreuenden Hochschullehrer zu vereinbaren. Beginn und Abgabe sind dem
Prüfungssekretariat anzuzeigen.
•
Mündliche Prüfung von maximal 30 Minuten Dauer aus den Lernbereichen der
Leistungsnachweise. Den Termin legt der Prüfungsausschuss für das Ende eines
Semesters fest.
Die Gesamtnote setzt sich wie folgt zusammen: Schriftliche Ausarbeitung 65%, mündliche
Prüfung 35%.
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