Historische Militärfahrzeuge
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Historische Militärfahrzeuge
aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 1 DOROTHEUM SEIT 1707 Historische Militärfahrzeuge Samstag, 6. Juni 2009 HEEREGESCHICHTLICHES MUSEUM ARSENAL aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 2 umschlag vorne innen aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 3 Historische Militärfahrzeuge Samstag, 6. Juni 2009 HEEREGESCHICHTLICHES MUSEUM ARSENAL aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 4 Ab sofort finden Sie unsere Kataloge im Internet: www.dorotheum.com Katalogpreis (exkl. Porto): 2,– Jahresabonnement Wien KFZ (inkl. Porto): Inland 25,– Europa und Übersee 30,– (Abonnement-Kategorie 030) Jahresabonnement Bundesländer KFZ (inkl. Porto): Inland 35,– Europa und Übersee 42,– (Abonnement-Kategorie 031) Jahresabonnement Österreich KFZ (inkl. Porto): Inland 45,– Europa und Übersee 55,– (Abonnement-Kategorie 032) Abonnement-Abteilung: A-1010 Wien, Dorotheergasse 17, Tel. 01 / 515 60-289, -460,Vorwahl Wien vom Ausland 0043-1 Geldüberweisungen / Payments Konto-Nr. 7000 100 90, Bankhaus Spängler, Bankleitzahl 19530 Bitte um genaue Angabe des Verwendungszweckes! Payments from abroad can also be made to the Bank Austria account no. 150 120 100 / 00, bank code 12000, Swift-code: BKAUATWW Please state auction date and lot number! Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: Dorotheum GmbH & Co KG, A-1010 Wien, Dorotheergasse 17 DVR 0105104, FN 213974 v / Handelsgericht Wien UID Nr.ATU 52615305 Für den Inhalt verantwortlich: Manfred Humer Irrtümer und Druckfehler vorbehalten KFZ / TECHNIK ZENTRUM WIEN, OBERLAAERSTRASSE / SULZENGASSE 7 1230 WIEN Dorotheum-Katalogproduktion aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 5 Kaufauftrag / Absentee Bid Form Kfz An / To KFZ / TECHNIK ZENTRUM, 1230 WIEN, OBERLAAERSTRASSE / SULZENGASSE 7 Telefon 01/602 04 58,Telefax 603 72 53, E-Mail: technik@dorotheum.at DVR 0105104, FN 213974 v / Handelsgericht Wien Für die Auktion am: Sale Date: Ich beauftrage Sie, bei folgenden Gegenständen bis zum angegebenen Limit für mich mitzusteigern. Die Geschäftsordnung für den Versteigerungsbetrieb samt Gebührentarif der Dorotheum GmbH & Co KG wird dem Kaufauftrag zugrunde gelegt. Ausschließlicher Gerichtsstand Wien. Österreichisches Recht findet Anwendung. I hereby request the Dorotheum to bid, on my behalf, on the following lot(s) up to the limit stated.This absentee bid is subject to the Business Rules and the Tariff governing the auction sales of the Dorotheum GmbH & Co KG. Disputes shall be submitted exclusively to the law courts of Vienna. Austrian law shall apply. Katalognummer Lot Number Ausrufpreis bzw. Schätzpreis Starting Price or Estimate Gegenstand Item Ankaufslimit (Exkl. Gebühr u. USt.) Top Limit of Bid (excl. Premium & VAT) Die Angabe der Höhe des Ankaufslimits muß ziffernmäßig in Euro erfolgen. Aufträge wie ,,bestens’’ oder ,,unbedingt kaufen’’ usw. können nicht berücksichtigt werden. Eine genaue Adressenangabe ist unbedingt erforderlich. Für die Auftragsvormerkung ist nur die Katalognummer des Gegenstandes verbindlich. Kaufaufträge mit gleichhohem Ankaufslimit werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Für unsere Auslandskunden: Bei Verkäufen ins Ausland wird die Umsatzsteuer rückerstattet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit gegeben sind und der Ausfuhrnachweis erbracht wird. Wir ersuchen daher schon bei Ausftragserteilung um Ihre Versandorder. The limit(s) must be indicated in figures in Euro. Bids stating ,,buy at best price’’, ,,buy unconditionally’’ etc. will not be taken into consideration. Exact address must bei given below. Please note: lot number only is binding. In the event of identical bids, the earliest received will take precedence. Important for our clients resident abroad: Purchases to be shipped abroad are exempted of VAT if the relevant legal requirements are met and export is proved.You are, requested to let us have your shipping instructions together with your bid. Familienname: Surname: Vorname: First Name: Straße: Address: PLZ / Ort: Post Code / City: Land: Country: Versandorder: Shipping instructions: Telefon: Telephone: O Vorausrechnung O Advance Payment O Abholung O Collection O Postversand-Nachnahme O By Mail – C.O.D. Datum: Date: O Postversand O By Mail Unterschrift: Signature: aa 13.05.2009 8:38 Uhr Katalognummer Lot Number Seite 6 Gegenstand Item Ausrufpreis bzw. Schätzpreis Starting Price or Estimate Ankaufslimit (exkl. Gebühr u. USt.) Top Limit of Bid (excl. Premium & VAT) aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 7 HISTORISCHE MILITÄRFAHRZEUGE AUKTION IM RAHMEN DES TREFFENS “AUF RÄDERN & KETTEN” SAMSTAG, 6. JUNI 2009 Versteigerungs, Besichtigungs- & Abholungsort: BEGINN: 15:00 Uhr HEERESGESCHICHTLICHES MUSEUM 1030 Wien, Arsenal Besichtigung: Samstag, 06. Juni 2009 09:00 – 14:30 Uhr Abholung: Samstag, 06. Juni 2009 16:00 – 18:00 Uhr Sonntag, 07. Juni 2009 09:00 – 16:00 Uhr Montag, 08. Juni 2009 09:00 – 16:00 Uhr Abholung nur mit eigenem Ausfolgeschein möglich. Information: KFZ / TECHNIK ZENTRUM WIEN Telefon +43 1 602 04 58 Fax +43 1 603 72 53 E-Mail technik@dorotheum.at Lagergebühr: je Fahrzeug je Kleinobjekt Aufschläge: Zum Höchstgebot werden 22 % Käufergebühren hinzugerechnet. € 10,00 pro Tag € 5,00 pro Tag aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 8 1 Jeep Willy`s M 38 Baujahr 1950, Fgnr. 62732 lt. Messingschild am Armaturenbrett, teilrestauriert, bedingt fahrbereit, neuer Benzintank, neue Bremszylinder, neue Batterien, fehlen Teile u. a. Dachschere, Planenverdeck, hintere Sitzbank. Rechnung von griechischer Armee. Fahrzeug kann nach Restaurierung entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 1.000 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 9 2 Jeep Anhänger 1/4 ton Baujahr 1945, Fgnr. 0891475, erstmalige Zulassung beim ÖBH 24.04.1956, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom österreichischen Bundesheer. Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 360 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 10 3 Jeep Willy`s M 38A1 Baujahr 1955, Fgnr. 84806 lt. Messingschild, wurde von der griechischen Armee 2004 verkauft und nach Österreich verbracht, unrestauriert, Motor lässt sich von Hand durchdrehen, mehrere Teile fehlen, unter anderem: Benzintank, Dachschere und hintere Sitzbank. Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 900 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 11 4 Jeep Willy`s MB Vermutlich Baujahr 1943 (entspricht der originalen Motornummer), Fgnr. MB306306, Motornummer MB328416, bedingt fahrbereit, erstmalige zivile Zulassung in Österreich 06/1951 mit Einzelgenehmigung, ausgestellt am 12.06.1951 in Salzburg. Dieses Fahrzeug dürfte gleich nach dem Krieg verkauft worden sein und wurde von seinem Nutzer für Transportzwecke insofern umgebaut, dass der Rahmen und die Karosserie verlängert wurden. Das restliche Fahrzeug und auch der Benzinmotor sind im Originalzustand. Bis zuletzt wurde dieses Fahrzeug dann von einem privaten Sammler gepflegt und in gutem, fahrbereitem Zustand gehalten. Die letzte Überprüfungsplakette zeigt die Lochung 6/2008. Dazu gebrauchte Ersatzteile wie: Lichtmaschine,Verdeck,Vergaser, Regler, Fernthermometer und Kleinteile. Diverse neue Kabelstränge. 6.800 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 12 5 Jeep Willy`s M 38 A1 Baujahr 1955, Fgnr. 83361 lt. Schild am Armaturenbrett, in gutem restauriertem Zustand, fahrbereit, neuer Scheibenrahmen, neue Windschutzscheiben, vor 4 Jahren wurden alle Bremszylinder und Batterien erneuert. Fahrzeug wurde komplett gereinigt und lackiert, Sitzpolster, Planenverdeck sowie Dachschere und viele andere Teile wurden ebenso erneuert. Rechnung von der griechischen Armee. Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechen den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 5.000 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 13 6 Jeep Anhänger Type M 100 1/4 ton Unrestaurierter Zustand, stammt aus dem Bestand der griechischen Armee. Fahrzeug kann nach der Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 200 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 14 7 Feldküche Type FK 58 Einachsanhänger mit Feldküchenaufbau, Baujahr 1960, Fgnr. 58152, mit Typenschein der Firma Geburth, Wien. Stand ursprünglich in Verwendung des Österreichischen Bundesheeres und verfügt über 4 Feuerstellen für Holz oder Kohle, 2 Kesseln sind als Druckkochkessel mit Glyzerinwannen ausgeführt, einer ist direkt befeuert und die vierte Feuerstelle ist eine Bratpfanne, zwischen den Kochkesseln befindet sich ein Warmwasserkessel. Der Rauchfang ist für den Transport umklappbar. Das Zugfahrzeug muss ein Eigengewicht von über 1550 kg aufweisen (lt.Typenschein). Zum Erhalt einer Straßenzulassung ist eine Überprüfung nach 57a und die Eintragung in dem öffentlichen Zulassungsregister nötig. 400 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 15 8 Jeep Willy`s M 38 A1C Ausführung wie M 38 A1, jedoch als Waffenträger für Pak 10,6 cm ausgeführt. Baujahr vermutlich 1955, Fgnr. 40862 lt. Messingschild, 4 Zylinder Benzinmotor mit 72 PS, unrestauriert, rostig, bei Verladearbeiten wurde das Fahrzeug u. a. rechts hinten, der rechte vordere Kotflügel und die Motorhaube beschädigt. Aus dem Bestand der griechischen Armee. Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 900 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 16 9 Dogde M 43B1 Baujahr 1964, Fgnr. 266 811 602, bedingt fahrbereit, frühere Restaurierung, Innenausstattung dem Alter entsprechend in gutem und komplettem Zustand, vor 2 Jahren neu lackiert, beim österreichischen Bundesheer verwendet und 1986 ausgeschieden. Das Fahrzeug wurde 1988 einzelgenehmigt und kann mit Führerschein B gefahren werden. Höchstzulässiges Gesamtgewicht 3500 kg. Das Fahrzeug war privat angemeldet bis Juni 1999. 3.600 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 17 10 Steyr Puch Pinzgauer AP 712M Baujahr 1975, Fgnr. 475 1121, 3-achsiger LKW mit Sanitätsaufbau, aus dem Bestand der schweizer Armee. In Österreich seit zwei Jahren als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt. Kann mit Führerschein B gefahren werden, da das Gesamtgewicht unter 3500 kg typisiert wurde. Fahrbereit, vor der Einzelgenehmigung technisch kontrolliert und von der Behörde überprüft. 6.800 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 18 11 Steyr 680 M3 Dreiachsiger Bundesheer LKW mit Seilwinde, Baujahr 1975, Fgnr. 2615/723, teilrestauriert, Batterien und Luftkessel erneuert, neuwertige Sitze und Plane, neu lackiert, fahrbereit. Typenschein, Prüfbuch für Seilwinde. Fahrzeug war bis 03. Juli 2003 beim Bundesheer angemeldet. Zum Erhalt einer Straßenzulassung ist eine Überprüfung nach 57a und die Eintragung in dem öffentlichen Zulassungsregister nötig. Es ist auch möglich nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug umzutypisieren. 4.000 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 19 12 Pak 52/55 Panzerabwehrkanone, Baujahr 1955, Rohrnummer 280, restauriert, neu lackiert, Funktion des geschnittenen Verschlusses im geschnittenen Verschlusskasten erhalten, Seitenrichtanlage verschweißt, Protzstützen jeweils 2x eingeschnitten, Geschütz kann daher nicht auf öffentlichen Straßen gezogen werden. Im demilitarisierten Zustand vom österreichischen Bundesheer ohne Auflagen für eine Weiterveräußerung übernommen, Übernahmebestätigung vom HMatA vom 27. Jan. 1999. Bei Verkauf ins Ausland sind die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. 5.000 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 20 13 Zubehörsatz Pak 52/55 Konvolut Zubehörsatz zu Panzerabwehrkanone Pak 52/55 bestehend aus Deco-Granate 85 mm, große Kiste mit Zubehör, große Kiste mit Fett und Ölbehältnissen, Blechkiste mit Ölpumpe, 2 Ergänzungskisten mit Werkzeug, kleine Kiste mit Nachtmarschbeleuchtung usw. 280 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 21 14 Truck Utility M 151, 1/4 ton Baujahr unbekannt, teilrestauriert, neu lackiert, ein neuer Benzintank und ein neuer originaler Vergaser sind eingebaut. Die elektrische Anlage muss noch instandgesetzt werden. 5 neuwertige Reifen “Semperit” 7.00–16 sind montiert. Keine Papiere, Kaufbestätigung vorhanden, wurde ca. 1980 durch die US Army in Deutschland per Auktion nach Österreich verkauft. Letztes Kennzeichen lt. “Pickerl” W 5118. Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 2.800 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 22 15 Jeep Willy`s M 38 Erstzulassung 06/1952 in Griechenland, Fgnr. 30394, 4 Zylinder, Benzinmotor mit 60 PS, aufwändig restauriert mit vielen Neuteilen, stammt von der griechischen Armee und wurde in Österreich mit 14.11.2007 einzelgenehmigt als historisch erhaltenswertes Fahrzeug. 8.000 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 23 16 Austin Champ MK 2 Truck 1/4 ton 4 x 4 CT Englisches Militärfahrzeug mit Rolls-Royce-Technik, Baujahr 1953, Erstzulassung 1960, einzelgenehmigt in Österreich 1975, Fgnr. 104, 4 Zylinder Benzinmotor mit 80 PS, 24 V funkentstört mit Antennensockel, 5 Vorwärts- und 5 Rückwärtsgänge,Vorderantrieb während der Fahrt ohne kuppeln zuschaltbar, rechtsgelenkt. Maul- und Kugelkopf AHK. Elektrik und Motor sind wasserdicht bis 2 m Wattiefe (eigener Schnorchel für Fahrer benötigt),Verdeck vorhanden, gepolsterte Sitze vorne nicht original, nicht fahrbereit, da das Fahrzeug seit einigen Jahren steht. Original Service-Manual und einige Ersatzteile. Restaurierungswürdiges Fahrzeug mit guter Substanz und großteils im Originalzustand, bekannte Mängel sind: ein Getriebelager etwas laut, Fehler in der Elektrik, falscher Regler (Original vorhanden), eine Windschutzscheibe gebrochen, Stoßstange verbogen, Scheibeninnenrahmen im Eck durchgerostet. 1.900 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 24 17 Steyr 680 M Zweiachsiger Bundesheer LKW, Baujahr 1970, Fgnr. aAb 1786, Motortype 610, neue Batterien, mit Planenverdeck hinten, fahrbereit,Typenschein, Fahrzeug wurde vom ÖBH am 08.11.2003 abgemeldet. Zum Erhalt einer Straßenzulassung ist eine Überprüfung nach 57a und die Eintragung in dem öffentlichen Zulassungsregister nötig. Es ist auch möglich nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug umzutypisieren. 2.400 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 25 18 GMC Einachsanhänger Nutzlast 1 Tonne, mit Spiegel und gebrauchter, beschädigter Stoffplane, aus dem Bestand des österreichischen Bundesheeres, ohne Papiere - nur technisches Datenblatt des Bundesheeres vorhanden. 200 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 26 19 Puch 300 GDN 6–2 Baujahr 1986, Fgnr. 446131317902886, 5 Zylinder Dieselmotor mit 2,998 Liter Hubraum und 65 kW, 4 Gang Schaltgetriebe, zuschaltbarer Allradantrieb und Geländeuntersetzung, Differenzialsperre wirkend auf Hinterachse. Aus dem Bestand des Österreichischen Bundesheeres, seit 2005 in privater Hand, Überprüfung 57a seit 08/2008 abgelaufen, bedingt fahrbereit, Mängel bei Abgasführung, Radlager, Ölverlust, allgemeine Verschleißerscheinungen, dem Alter entsprechend. 4.800 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 27 20 ÖAF 16–192 HA Tornado Erstmalige Bundesheerzulassung 1973, in Privatbesitz seit 1994, Fahrzeug war bis 2008 angemeldet, Fgnr. 6460058, 6 Zylinder Dieselmotor mit 192 PS, 6-Ganggetriebe auf alle Räder, Kipperaufbau dreiseitig, Einzelgenehmigung, unrestauriert, in gutem Allgemeinzustand, bedingt fahrbereit. 8.000 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 28 21 Dodge M 37B1 Baujahr 1962, 6 Zylinder Benzinmotor, 4-Gang Schaltgetriebe mit zuschaltbarem Allradantrieb, Fgnr. 2661161076, unrestauriert, der Motor läuft,Vergaser, Benzinpumpe und die Bremsanlage wurden überarbeitet.Von der US Army an die griechische Armee verkauft und später nach Österreich importiert, keine Papiere (Verkaufsnachweis vorhanden). Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 3.600 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 29 22 Einachsanhänger GMC Nutzlast 1 Tonne, Baujahr ca. 1945, mit originaler US Bereifung, neu lackiert, aus dem Bestand des österreichischen Bundesheeres, keine Papiere. Fahrzeug kann nach Restaurierung, entsprechend den österreichischen Vorschriften, als historisch erhaltenswertes Fahrzeug einzelgenehmigt werden. 200 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 30 23 Ford Bobtail F-350 special Flughafen-Schlepper der US Air-Force, Baujahr 1983, 6 Zylinder Benzinmotor, 4,9 Liter Hubraum, Automatik-Getriebe. Unbedenklichkeitserklärung des Zollamts Saarbrücken (BRD), originaler US Title und gesamte Historie der US Air-Force für dieses Fahrzeug. Zustand ist sehr gut, erst ca. 8500 Meilen am Tachometer, fahrbereit, Fahrzeug muss einzelgenehmigt werden, aufgrund der Bauart kann das nicht gewährleistet werden. 2.400 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 31 24 Saab J-29F “Fliegende Tonne” Einstrahliges Jagdflugzeug mit ein Mann Besatzung, Spannweite 11,00 m, Länge 10,22 m, Höhe 3,75 m,Vmax 1.060 km/h, Leergewicht 4.845 kg, Stand im Einsatz des österreichischen Bundesheeres von 1961 bis 1972.Triebwerk ist ausgebaut und wird gesondert angeboten. Das Flugzeug ist auf Grund technischer Maßnahmen durch das Bundesheer flugunfähig. Die Saab 29 Tunnan ist das erste strahlgetriebene Jagdflugzeug, das nach dem 2. Weltkrieg in Westeuropa gebaut wurde. Es wurden 308 Maschinen zwischen 1955 und 1958 zur Version J-29F umgebaut. Aus dieser Charge gingen 30 Stück an das österreichische Bundesheer und mittlerweile gibt es nur mehr 3–4 Stück in Privatbesitz. 25.000 Besichtigungsort: KFZ-Technik Zentrum Wien Sulzengasse 7, 1230 Wien Symbolfoto aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 32 25 Triebwerk zu Saab J-29F Original Triebwerk von Katalognummer 24, Montagehalterung für Einbau fehlt, (Auflage des Bundesheeres bei Verkauf) 3.800 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 33 26 Steyr 680M Ersatzteile Bestehend aus:2 Bremstrommeln vorne, 2 Bremstrommeln hinten, Bremsbackensatz mit aufgenietetem Bremsbelag für Vorderachse, Bremsbackensatz mit aufgenieteten Bremsbacken für Hinterachse, alle Teile sind original Steyr und neu. 180 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 34 27 Steyr 680M3 Kipper Neuteile Bestehend aus: Bordwand hinten mit Montageteilen, Steckelemente für Bordwände, Aufstieg, Bordwandverschlüsse, Schmutzfänger bei Hinterachse mit Aufschrift 100 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 35 28 Steyr 680M Ersatzteile Bestehend aus: Fahrerhaustüre rechts und links im Originalkarton, 2 Scheibenrahmen, Kotflügel links, Kotflügel rechts (Radlauf), diverse Fahrerhausbleche 180 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 36 29 Bundesheer Fahrzeugzubehör Diverses gebrauchtes Werkzeug, wie Spaten, Krampen, Äxte, Sägen, Schneeketten für 9.00–20 (Steyr 680), Stahlseil, 4 Kanister, Werkzeugtaschen, usw. 80 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 37 30 Konvolut Bundesheer Bedienungsanleitungen Bedienungsanleitung für Steyr Puch Pinzgauer, Steyr 680M, Puch Haflinger, KTM,VW Transporter. Ersatzteilliste für Puch 300 GD/GDN, Puch Haflinger, Jeep MB/GPW, Puch Ranger. Diverse Reparaturanleitungen. 120 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 38 31 Feldküchen Zubehörsatz Bestehend aus: 2 Kunststoffkisten (je ca. 900 x 550 x 300 mm) gefüllt mit diversen Kochutensilien für die Feldküche. Behältnisse für Gewürze, Fleischwolf, Kochlöffel, Schöpfer, Weidlinge, Schneebesen usw., 2 Essensträgerkisten. Alle Teile gebraucht. 120 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 39 32 Feldküche Ersatzteile Bestehend aus: 2 Räder mit Reifen 7.50–16 für Feldküchenanhänger, 1 kompletter Kochkessel, Überdruckventil, Dichtungen, Gussteile für Brennraum, Ofentüre, diverse Kleinteile. 120 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 40 33 Funk- bzw. Fernmeldeausrüstung Diverse Funk- bzw. Fernmeldeausrüstung und Zubehör von Bundesheer und US Army. 100 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 41 34 Funk- bzw. Fernmeldeausrüstung Diverse Funk- bzw. Fernmeldeausrüstung und Zubehör von Bundesheer und US Army. 100 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 42 35 Konvolut Zeltplanen M58 Flecktarnmuster, ca. 50 Stück, teilweise neuwertige Zeltplanen und Zeltstangen, Heringe und Abspannschnüre aus Bundesheerbestand. Diese dreieckförmigen Zeltplanen konnte man entweder als 1-Mann Zelt bzw. als Regenschutz einzeln oder zusammengeknöpft mit anderen Zeltplanen als 3- oder 4-Mann Zelt verwenden. 160 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 43 36 Cockpitausrüstung zu Saab J-29F Ursprünglich montiert in Katalognummer 24: Sauerstoffpumpe, Zieleinrichtung, Betätigungszylinder und Warnsirene. 800 37 (ohne Abbildung) Zusatztanks für Saab J-29F Ursprünglich montiert auf Katalognummer 24: 2 Zusatztanks mit Montagehalterung unter Tragflächen, 4 Reifen. 2.500 36 aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 44 VERLAUTBARUNGEN UND ZUSATZBEDINGUNGEN VERSTEIGERUNG HISTORISCHE MILITÄRFAHZEUGE Zur Teilnahme an der Auktion sind nur registrierte Bieter mit Bieternummer zugelassen. Die Bieternummer erhalten Sie vor der Auktion durch Legitimation mit einem amtlichen Lichtbildausweis und durch Hinterlegung einer Kaution von € 500,00. Die Versteigerung der ausgebotenen Gegenstände erfolgt im Namen und für Rechnung der Einbringer, nachstehend kurz Verkäufer genannt, auf der Grundlage der Geschäftsordnung für den Versteigerungsbetrieb der Dorotheum GmbH & Co KG, nachstehend kurz “Dorotheum” genannt (soweit diese Zusatzbedingungen nichts anderes bestimmen) und diesen nachstehend gesondert verlautbarten Zusatzbedingungen. Weitere Grundlage ist der Gebührentarif des Dorotheum. Die Versteigerung wird im Auftrag des Verkäufers durchgeführt. Das Dorotheum tritt als direkter Stellvertreter des Verkäufers auf, sodass eine direkte Geschäftsbeziehung des Käufers mit dem Verkäufer entsteht. Alle Exponate sind gebraucht, möglicherweise repariert und restauriert, haben ein erhebliches Alter und haben gegebenenfalls mehrfach den Eigentümer gewechselt. Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände wurden keinerlei technischer Begutachtung oder Sachverständigenbewertung durch das Dorotheum oder den Verkäufer unterzogen. Sie können vor der Auktion eingehend besichtigt werden und werden ausschließlich in dem Zustand angeboten, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Versteigerung befinden. Die zur Identifikation der Objekte verfassten Angaben sind subjektive Meinungen des Verkäufers, sind gänzlich unverbindlich und wurden ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel und ohne Prüfung der Funktionstüchtigkeit oder der technischen Beschaffenheit erstellt. Den Käufern wird empfohlen, sich vor dem Zuschlag selbst ein Bild über den Zustand und die Beschaffenheit eine Meinung zu bilden und sich von einem Sachverständigen beraten zu lassen. Das Dorotheum und die Verkäufer übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die Qualität, Funktionstüchtigkeit, Beschaffenheit, Mangelfreiheit oder irgendeinen sonstigen Zustand oder den Preis der ausgebotenen Exponate einschließlich des Zubehörs. Jede Reklamation nach Zuschlagserteilung ist ausgeschlossen. Für sämtliche Exponate bestehen Liebhaberwerte und wurden Preise der besonderen Vorliebe zugrunde gelegt. Jede Vertragsanfechtung und Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen. Jeder Import nach/Export aus Österreich oder aus einem anderen Herkunftsland, wenn der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers im Herkunftsland ist sowie jeder Import in ein anderes Bestimmungsland erfolgt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers. Weder Verkäufer noch Dorotheum übernehmen eine Haftung oder Gewährleistung dafür, dass die Fahrzeuge den jeweiligen Import-, Zulassungs- oder sonstigen Bestimmungen des Bestimmungslandes (einschließlich des Landes Österreich) erfüllen. Jegliche mit dem Export aus dem Herkunftsland, wenn der Sitz des Verkäufers Erfüllungsort ist, und Österreich oder Import nach Österreich oder das jeweilige sonstige Bestimmungsland im Zusammenhang stehenden Kosten (Transport und Lagerung), Spesen und Abgaben (wie z.B. Einfuhrumsatzsteuer, Zölle, österreichische Normverbrauchsabgabe, etc.) hat der Käufer zu tragen, sofern sie nicht vom Verkäufer getragen wurden. Erfüllungsort für die Übernahme ist grundsätzlich der jeweilige Standort der veräußerten aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 45 Gegenstände zum Zeitpunkt der Versteigerung. Liegen weder das Herkunftsland noch das Bestimmungsland innerhalb der Europäischen Union, ist Erfüllungsort der (Wohn-)Sitz des Verkäufers, an welchen das Fahrzeug zunächst, wenn binnen 3 Werktagen (ausgenommen Samstag) nach der Auktion keine andere Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer getroffen wird, auf Kosten des Käufers zurückgestellt wird. Der Risiko- und Gefahren- und der Haftungsübergang für die ersteigerten Gegenstände auf den Käufer erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der Käufer trägt die Kosten und jegliches Risiko für Lagerung,Verladetätigkeiten und Abtransport. Der Kaufpreis ist sofort nach Zuschlagserteilung zur Zahlung fällig (bar oder bankgarantierter Scheck), sofern nicht eine Sondervereinbarung vor der Auktion getroffen wurde. Die Zahlung des Kaufpreises und der Käufergebühr erfolgt ausschließlich an das inkassoberechtigte Dorotheum, während der Versteigerung am Ort der Versteigerung, danach am Sitz des DOROTHEUM KFZ-Technik Zentrum Wien, Sulzengasse 7, 1230 Wien, oder auf Konto Nr. 700010090 bei Bankhaus Carl Spängler & Co. KG, BLZ 19530, IBAN Nr. AT851953000700010090. Im Falle des Zahlungsverzuges sind Dorotheum/der Verkäufer neben allen ihnen gesetzlich oder vertraglich zustehenden Rechten berechtigt, dem Käufer bis zu 15% Verzugszinsen p.a. ab dem Datum der Fälligkeit zu verrechnen. Jede Ausfolgung sowie jeder Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung einschließlich der Käufergebühr, aller Spesen und Nebengebühren. Gegenstände, die innerhalb der angegebenen Zahlungs- und oder Abholfristen vom Käufer nicht abgeholt wurden, werden auf seine Kosten und Gefahr vom Verkäufer abtransportiert und eingelagert. Der Verkäufer ist bei Zahlungs- und/oder Annahmeverzug neben allfälligen anderen gesetzlichen oder vertraglichen Rechten auch berechtigt die Wiederversteigerung vorzunehmen. Den im Falle der Wiederversteigerung abzüglich aller hiefür angefallenen Spesen, Gebühren und Kosten erzielten Nettopreis wird der Verkäufer der gegen den Käufer bestehenden gesamten offenen Forderung aus Bruttokaufpreis, Gebühren und Kosten und Spesen aller Art zuzüglich Zinsen hieraus anrechnen. Der Verkäufer/das Dorotheum kann sich sowohl zum Abtransport als auch zur Einlagerung oder Wiederversteigerung dritter Personen auf Kosten und Gefahr des Käufers bedienen. Jede Besichtigung,Teilnahme an der Auktion, und Abholung der schaugestellten Gegenstände, etc. erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Unfälle und Beschädigungen haftet ausschließlich jeder Interessent/Besucher/Käufer selbst.Vom Verkäufer, Heeresgeschichtlichem Museum, dem Veranstalter von “Auf Rädern & Ketten 2009” oder dem Dorotheum wird hiefür keine Haftung übernommen. aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 46 VORANKÜNDIGUNG 19.06.2009 KRAFTFAHRZEUGE ÖBB IN RADOCHEN Information: DOROTHEUM GRAZ 25.06.2009 KRAFTFAHRZEUGE UND TECHNIK Land NÖ und Asfinag in Obergrafendorf Information: KFZ-TECHNIK ZENTRUM WIEN 07.07.2009 KRAFTFAHRZEUGE UND TECHNIK Information: KFZ-TECHNIK ZENTRUM TRAUN 10.07.2009 KRAFTFAHRZEUGE ÖBB IN RADOCHEN Information: DOROTHEUM GRAZ 24.07.2009 KRAFTFAHRZEUGE POLIZEI MESSEPARK DORNBIRN 04.08.2009 KRAFTFAHRZEUGE UND TECHNIK Information: KFZ-TECHNIK ZENTRUM WIEN 14.08.2009 KRAFTFAHRZEUGE ÖBB IN RADOCHEN Information: DOROTHEUM GRAZ 01.09.2009 KRAFTFAHRZEUGE UND TECHNIK Information: KFZ-TECHNIK ZENTRUM WIEN ALLE KATALOGE AUCH ONLINE: www.dorotheum.com aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 47 EXPERTENBERATUNG Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr Für unsere Auktionen übernehmen wir von PRIVAT und FIRMEN: • Kraftfahrzeuge • Maschinen und Geräte • komplette Firmenauflösungen • Überproduktionen • Konkursmassen Für ein persönliches Gespräch stehen Ihnen unsere Experten • Franz Widler • Gerhard Strauch gerne jederzeit zur Verfügung. KATALOGBESTELLUNGEN Dorotheum Kundendienst A-1010 Wien, Dorotheergasse 17 Telefon +43 1 515 60 – 289 Fax +43 1 51560 - 508 E-Mail: kataloge@dorotheum.at KAUFAUFTRÄGE Wir ersuchen höflich, Kaufaufträge persönlich unterschrieben inkl. Kopie eines Lichtbilddokuments bis spätestens 24 Stunden vor Auktionsbeginn zu übermitteln. Fax: + 43 1 603 72 53 Email: technik@dorotheum.at AUKTIONSERGEBNISSE Tel. +43 1 515 6020458 Internet: www.dorotheum.com aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 48 AUKTIONSTEILNAHME Das Mitbieten in unseren KFZ-Auktionen ist ausschließlich mit Bieternummer möglich. Diese erhalten Sie bei Registrierung vor Auktionsbeginn und Hinterlegung einer Kaution von € 500,–, die bei der Rückgabe der Bieternummer rückerstattet wird. Im Sinne einer raschen administrativen Abwicklung ersuchen wir Sie, nachstehendes Formular bereits ausgefüllt zur Auktion mitzubringen. FAMILIENNAME VORNAME STRASSE PLZ / ORT LAND TELEFON E-MAIL LEGITIMATION KÄUFERGEBÜHREN UND MEHRWERTSTEUER • Vermittlungsverkäufe (im Katalog mit V oder o neben der Katalognummer gekennzeichnet) MEISTBOT + 22 % Käufergebühr • Vollbesteuerung (im Katalog mit + neben der Katalognummer gekennzeichnet) MEISTBOT + 15 % Käufergebühr + 20 % UST BEZAHLUNG Wir weisen darauf hin, dass der Kaufpreis sofort bei der Auktion fällig ist. Bei Anzahlungen ersuchen wir Sie um 50 % des Kaufpreises. Bei Bezahlung mit Scheck benötigen wir die Beibringung einer Scheckbestätigung der Bank des Ausstellers. ––––––––––––––––––––––––––– Unterschrift aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 49 UID-RECHNUNGEN Unternehmer aus dem EU-Raum, die eine UID-Rechnung benötigen, ersuchen wir 24 Stunden vor der Auktion um Übermittlung von: • UID-Nummer • Berechtigungsnachweis (UID-Bescheid, Handlungsvollmacht) • Legitimation Am Tag der Auktion ist die Ausstellung von UID-Rechnungen aus organisatorischen Gründen nicht möglich, die Zustellung erfolgt ausnahmslos auf dem Postweg. Die Ausstellung von EU – 1 Papieren ist nicht möglich. SCHECKBESTÄTIGUNG Bitte zahlen Sie mit bestätigtem Scheck Die unterzeichnende Bank bestätigt, dass der anlässlich einer Versteigerung ausgestellte Scheck zugunsten des Auftraggebers bis zu einem Betrag von __________________________________ € eingelöst wird. Auf die banküblichen Vorbehalte wird verzichtet, mit Ausnahme der Unterschriftsprüfungen. Konto-Nr. __________________________ Scheck-Nr. _____________________________ Aussteller __________________________ ________________________________________ Stempel Bank mit rechtsverbindlicher Unterschrift Ort _____________________________ _______________________________ Ort / Datum __________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 50 VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN / AUSZUG AUS DEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VERSTEIGERUNG Die Versteigerung erfolgt nach den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Versteigerung samt dem einen integrierenden Bestandteil bildenden Gebührentarif (siehe http://www.dorotheum.at/footer/agb.html) der Dorotheum GmbH & Co KG (im folgenden kurz Dorotheum genannt). Die Versteigerung kann im eigenen Namen, kommissionsweise oder vermittlungsweise (im Namen und auf Rechnung des Einbringers) erfolgen. Das DOROTHEUM behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen jedes Objekt von der Versteigerung bis zur Erteilung des Zuschlages zurückzuziehen oder Beschreibungen und Preise zu ändern. Kaufinteressenten können vor der Auktion einen kostenpflichtigen Zustandsbericht anfordern. Leitet das DOROTHEUM Zustandsberichte dritter Sachverständiger weiter, ist jede Haftung für die Richtigkeit ausgeschlossen. Der Auktionsleiter ist berechtigt, ausnahmsweise Lose zu trennen, zu vereinigen, in einem zweiaktigen Bietvorgang auszubieten, zurückzuziehen oder die Versteigerung abweichend von der vorgesehenen Reihenfolge vorzunehmen. Im Fall eines zweiaktigen Bietvorganges werden die betroffenen Objekte ausdrücklich genannt und zunächst einzeln ausgeboten, die Meistbote und jeweiligen Meistbieter notiert und zunächst noch kein Zuschlag erteilt. Sodann werden sie unter ein Los zusammengezogen und unter Berücksichtigung der bereits erzielten Meistbote und Limite von allenfalls unbebotenen Objekten als Sammlung angeboten. Die Zuschlagserteilung erfolgt sodann zu dem für die Sammlung gebotenen Meistbot oder zu den Einzelmeistboten, je nachdem, wodurch unter Einbeziehung der Limite für allenfalls unbebotene Objekte ein höherer Preis erzielt wird. Bei den Beschreibungen wird entweder der Ausrufpreis oder die vom Sachverständigen als Orientierungshilfe angenommene Preisspanne, innerhalb derer von ihm das Meistbot erwartet wird, jeweils in EURO, angegeben. Die Ausbietung beginnt in der Regel bei der Hälfte des unteren Schätzwertes, wobei sich dieser Rufpreis bis hin zum unteren Schätzwert bewegen kann. Gesteigert wird in der Regel um ca. 10% des Ausrufpreises bzw. des letzten Angebotes. Zuschläge sind auch unter der Meistboterwartung des Experten möglich und erfolgen an den Meistbietenden, es sei denn, dass ein mit dem Einbringer vereinbarter Mindestpreis nicht erreicht wurde. Erfolgt anlässlich der Ausbietung eine sukzessive Herabsetzung des Ausrufpreises, beginnt der Steigerungsvorgang mit dem ersten gültigen Gebot. Wird lediglich von einem Bieter ein Gebot abgegeben, erhält dieser Bieter den Zuschlag. Die Zuschlagserteilung kann vom Eintritt von Bedingungen abhängig gemacht werden. Die Entscheidung über die Annahme eines Gebotes, bei Meinungsverschiedenheiten, bei behaupteten Mehrfachangeboten, wenn ein Gebot übersehen oder nicht wahrgenommen wurde oder sonst unbeachtet blieb oder der Auktionsleiter sich über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Gebotes in einem Irrtum befand, obliegt ausschließlich dem DOROTHEUM. Das DOROTHEUM ist aus diesen Gründen berechtigt, einen schon erteilten Zuschlag in der Auktion oder innerhalb von 3 Werktagen danach aufzuheben und den Gegenstand in derselben oder einer späteren Auktion neuerlich auszubieten. Bei differenzbesteuerten Objekten, welche im Katalog nicht gesondert bezeichnet sind, wird ein einheitliches Aufgeld von 22 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie der eventuell anfallende Folgerechtszuschlag (bei mit * gekennzeichneten Objekten) aufgeschlagen. Bei Objekten, die der Vollbesteuerung unterliegen, wird zum Meistbot eine Käufergebühr von 15 % sowie der eventuell anfallende Folgerechtszuschlag (bei mit * gekennzeichneten Objekten) hinzugerechnet. Auf den so ermittelten Betrag (Nettopreis) werden bei Objekten, die mit „+” bezeichnet sind, 20 % Umsatzsteuer, bei Objekten, die mit „–” bezeichnet sind, 10 % Umsatzsteuer hinzugerechnet. Objekte, die im Namen und für Rechnung des Einbringers versteigert werden, sind im Katalog mit einem „V” (Vermittlung) bezeichnet. Bei diesen Objekten beträgt die Käufergebühr einheitlich 22 % des Meistbotes. In dieser Käufergebühr sind 20 % Umsatzsteuer enthalten. In diesen Fällen ist die Rückvergütung der Umsatzsteuer für Lieferungen in Drittländer gesetzlich nicht möglich. Nur bei Verkäufen von nichtbezeichneten Objekten und von Objekten, die mit „+” oder „–” bezeichnet sind, wird die Umsatzsteuer rückerstattet, wenn der Verkauf in ein Nichtmitgliedsland der Europäischen Union (Drittland) erfolgt und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen sowie der Ausfuhrnachweis erbracht wird. Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (ausgenommen Lieferungen an in Österreich ansässige Unternehmen und differenzbesteuerte Objekte) unterliegen der Erwerbsteuer im jeweiligen Bestimmungsland. In diesem Fall ist die Lieferung der mit „+” und der mit „–” gekennzeichneten Objekte in Österreich umsatzsteuerfrei, wenn uns vor dem Zuschlag die gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID) des Käufers bekanntgegeben wird. Bitte beachten Sie, dass für Nachverkäufe eine um 2 % erhöhte Käufergebühr verrechnet wird. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis (Meistbot zuzüglich Käufergebühr und Umsatzsteuer sowie einen eventuell anfallenden Folgerechtszuschlag) sofort nach dem Zuschlag bar zu bezahlen. Die Zahlung kann ausnahmsweise vom aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 51 Dorotheum gestundet werden. Die Stundung kann von einer angemessenen Anzahlung abhängig gemacht werden. Wird eine Stundung abgelehnt, kann der Zuschlag auch nachträglich aufgehoben und der Gegenstand neuerlich in derselben oder einer späteren Auktion ausgeboten werden. Bei Aufhebung des Zuschlages ist das DOROTHEUM auch berechtigt, den Zuschlag nachträglich dem Zweitbestbieter zu dessen letztem Gebot zu erteilen. Wird ein gestundeter Kaufpreis nicht innerhalb der festgesetzten Frist bezahlt, so ist das Dorotheum berechtigt, dem Käufer Verzugszinsen vom Rückstand tageweise berechnet, vierteljährlich angelastet 6 % pro Jahr über der für das letzte Kalenderquartal verlautbarten, auf Viertelprozentsätze gerundeten „European Interbank Offered Rate (EURIBOR) / 3 Monate“ zu verrechnen. Der Käufer haftet nach Zuschlagserteilung für die vollständige und rechtzeitige Kaufpreiszahlung auch im Fall der Bekanntgabe nach Zuschlagserteilung, dass er für eine dritte Person mitgeboten hat. Stellt das DOROTHEUM auf Wunsch des Käufers eine Rechnung an die namhaft gemachte dritte Person aus, erklärt das DOROTHEUM damit ausschließlich die Akzeptanz einer schlichten (zusätzlichen) Erfüllungsverpflichtung durch die namhaft gemachte dritte Person, ohne ihr weitere Rechte wie insbesondere Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüche, etc. einzuräumen, sowie unter Aufrechterhaltung der vollständigen Haftung des Käufers. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit ihm geschlossenen Kaufvertrag trotz einer Zahlungsaufforderung innerhalb der ihm eingeräumten Frist nicht oder nicht vollständig, ist das DOROTHEUM unbeschadet allfälliger anderer Rechte berechtigt, für sich und/oder den Einbringer 1. entweder weiter auf der Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und den Käufer neben der Kaufpreiszahlung zur Bezahlung aller Zinsen, Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung zur Durchsetzung der Erfüllung des Kaufvertrages, heranzuziehen, oder 2. vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall behält sich das DOROTHEUM für sich und/oder den Einbringer vor, vom Käufer den Ersatz des gesamten von ihm verursachten Schadens, der sich nach einem Deckungsverkauf insbe sondere aus angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Ausfällen an geringeren Kaufpreisen einschließlich aller Kosten und Aufwendungen sowie der Kosten rechtsfreundlicher Vertretung, etc., ergeben kann, zu verlangen, oder 3. den Gegenstand für Rechnung des Käufers wiederzuversteigern. Im Falle eines Deckungsverkaufes oder der Wiederversteigerung für den Käufer wird der Käufer hinsichtlich der dabei zur Anwendung gelangenden Gebühren wie ein Einbringer behandelt. Wird durch das Ergebnis des Deckungsverkaufes oder der Wiederversteigerung die Forderung des Dorotheums nicht gedeckt, so haftet der säumige Käufer für den Ausfall. Die Ausfolgung und der Eigentumsübergang hinsichtlich der ersteigerten Objekte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises einschließlich aller Zinsen, Gebühren, Kosten und Spesen. Ersteigerte Objekte sind sofort zu übernehmen. Die bei der Versteigerung zugeschlagenen und bezahlten Gegenstände geringeren Umfanges werden sofort, größere Objekte jedoch erst am nächstfolgenden Werktag ausgefolgt. Sie lagern ab Zuschlag bis zur Übernahme auf Gefahr des Käufers. Die Verpackung und jeder Versand erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers. Werden ersteigerte Objekte nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung abgeholt, ist das DOROTHEUM berechtigt, Kosten für die Lagerung in Rechnung zu stellen (1% vom Meistbot pro Monat, soferne nichts anderes im Katalog oder bei der Versteigerung angekündigt wird) oder sie auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem Lagerhalter einzulagern.Wird die Abholung durch den Käufer oder einen von ihm beauftragten Frachtführer/Spediteur nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen nach dem Tag der Zuschlagserteilung bewirkt, ist das DOROTHEUM berechtigt, das ersteigerte Objekt auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers der Wiederversteigerung zuzuführen. Dabei wird der säumige Käufer hinsichtlich der Gebühren wie ein Einbringer behandelt. Die Beschreibung der Versteigerungsobjekte beruht auf subjektiven Überzeugungen der Experten und sie nehmen dementsprechend die Ausrufpreise an. Ihre Angaben stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar. Das Dorotheum übernimmt für Angaben in diesem Zusammenhang keine Haftung, insbesondere auch nicht nach den Maßstäben der §§ 1299f ABGB. Auch sofern die Beschreibung und/oder Preisfestsetzung nicht durch das DOROTHEUM erfolgt, sondern durch den Einbringer selbst oder durch externe Sachverständige sowie bei Vermittlungsverkäufen übernimmt das DOROTHEUM keinerlei Haftung. Bei Kunstgegenständen, insbesondere bei Bildern und bei antiken Gegenständen, werden nur solche Fehler und Beschädigungen angeführt, die den künstlerischen Wert wesentlich beeinträchtigen. Das DOROTHEUM garantiert bei Verkäufen im eigenen Namen Käufern die Richtigkeit seiner Angaben über die Urheberschaft (Künstlerbezeichnung), über den Hersteller, über den Herstellungszeitpunkt, über den Ursprung, das Alter, über die Epoche, über den Kulturkreis der Herstellung oder Verwendung sowie über Materialien, aus welchen die Gegenstände hergestellt sind unter folgenden Voraussetzungen: Unrichtig sind solche Angaben dann, wenn sie nicht den allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Meinungen allgemein anerkannter Sachverständiger entsprechen. Als wesentlich unrichtig gelten solche Angaben dann, wenn ein durchschnittlicher Normkäufer den Kauf bei Nichtzutreffen der jeweiligen Angaben nicht geschlossen hätte. Weist der Käufer innerhalb von drei Jahren ab dem Tag der Zuschlagserteilung nach, dass solche Angaben des DOROTHEUMS wesentlich unrichtig sind, erhält der Käufer Zug um Zug gegen Rückstellung des unveränderten Gegenstandes den Kaufpreis zurück. Bei Käufern, für die der abgeschlossene Kauf zum Geschäftsbetrieb ihres Unternehmens aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 52 gehört, ist weiters vorausgesetzt, dass sie das DOROTHEUM unverzüglich nach Entstehen erster begründeter Zweifel an der Richtigkeit hievon verständigen. Ändern sich die allgemein zugänglichen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Meinungen allgemein anerkannter Sachverständiger bis zum Zeitpunkt der Reklamation durch den Käufer und deren Abwicklung, ist das DOROTHEUM nach seinem ausschließlichen Ermessen berechtigt, den Ankauf entweder zu Lasten des Einbringers zu stornieren oder die Reklamation abzulehnen. Weist der zurückgegebene Gegenstand eine Beschädigung oder Abnützung auf, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht vorhanden war, ist das DOROTHEUM berechtigt, angemessene Reparaturkosten und/oder eine allfällige Wertminderung vom Kaufpreis in Abzug zu bringen. Hat der Käufer den zurückgesendeten Gegenstand bereits genutzt, steht dem DOROTHEUM überdies ein angemessenes Nutzungsentgelt zu. Das DOROTHEUM gewährt diese Garantie oder sonstige mit gesonderter Erklärung eingeräumte Garantien neben den gesetzlichen Gewährleistungs- und Irrtumsrechten der Konsumenten, die durch diese Garantien nicht eingeschränkt werden. Bei gebrauchten Gegenständen beträgt die Frist für die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Konsumenten 1 Jahr. Sonstige Reklamationen und Ansprüche welcher Art auch immer betreffend den Preis, die Beschaffenheit und den Zustand der ersteigerten Gegenstände oder Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht ohnehin von der Echtheitsgarantie umfasst sind, sind gegenüber dem DOROTHEUM und jenen Personen, für die es ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte, ausgeschlossen, sofern bei Kaufverträgen mit Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes darüber hinaus gehende Ansprüche nicht in grobfahrlässigem, oder vorsätzlichem Verhalten von Mitarbeitern des DOROTHEUMS begründet sind. Bei exekutiv versteigerten Objekten ist jede Reklamation gesetzlich ausgeschlossen. Bei Vermittlungsverkäufen übernimmt das DOROTHEUM keinerlei Gewährleistung oder sonstige Haftung. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die von den eingebrachten Gegenständen hergestellten Lichtbilder zu welchem Zweck immer, insbesondere auch der allgemeinen Bewerbung der Geschäftstätigkeit des DOROTHEUMS zu verwenden, vervielfältigen und zu verbreiten. Kaufaufträge von Kunden, die der Versteigerung nicht persönlich beiwohnen, werden von Sensalen oder von der zuständigen Abteilung des Dorotheums übernommen. Das DOROTHEUM übernimmt schriftliche, telefonische, mit Telefax oder im automationsunterstützten Datenverkehr erteilte Kaufaufträge bis auf weiteres unentgeltlich als Serviceleistung. Das DOROTHEUM wird für den Auftraggeber bis zu seinem Ankaufslimit bei der Versteigerung mitbieten. Es behält sich das Recht vor, die Annahme von Kaufaufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder eingelangte Kaufaufträge nicht zu berücksichtigen. Das DOROTHEUM übernimmt in diesem Rahmen keinerlei Haftung für die fehlerfreie Abwicklung von Kaufaufträgen. Kaufaufträge, die keine eindeutige Bezeichnung des Gegenstandes oder des Versteigerungstermines oder keine ziffernmäßig bestimmte Höhe des Ankaufslimits in EURO enthalten, werden nicht angenommen. Aufträge wie „günstig”, „bestens”, „unbedingt kaufen” usw. können daher nicht berücksichtigt werden. Kaufaufträge mit gleich hohen Ankaufslimiten werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Kann bei einem telefonischen Gebot die Telefonverbindung aus welchem Grund immer nicht rechtzeitig hergestellt werden, beträgt das Ankaufslimit 75 % des unteren Schätzwertes (150 % des Rufpreises bei Rufpreisauktionen). Das Dorotheum ist berechtigt, das Limit auf die nächste Steigerungsstufe aufzurunden. Der Bieter ist an sein Gebot im Nachverkauf bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auktionstag oder nach dem Tag des Einlangens gebunden. Die Annahmeerklärung durch das Dorotheum im Nachverkauf ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis zum Ablauf des dritten Werktages nach dem Auktionstag oder nach dem Tag des Einlangens, je nachdem welcher Zeitpunkt später eintritt, zur Post gegeben oder telefonisch oder via Telefax vorgenommen wird. Das DOROTHEUM und jene Personen, für die es ohne den Haftungsausschluss einzustehen hätte, können nicht zum Ersatz leicht fahrlässig herbeigeführten Schadens herangezogen werden und haften gegenüber Unternehmern auch nicht für schlichte grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen, für Schäden die sich als Folge längerer Lagerung ergeben oder entgangenen Gewinn übernimmt das DOROTHEUM keine Haftung. Das DOROTHEUM haftet dem Käufer eines Gegenstandes für den Verlust oder die Beschädigung desselben bei grobem Verschulden, gegenüber Unternehmern jedoch nur bei mindestens krasser grober Fahrlässigkeit seiner Bediensteten bis zur Höhe des bezahlten Kaufpreises. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz jener Filiale/Abteilung, in welcher das jeweilige Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Vertragssprache ist Deutsch. Sämtliche entstehende Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich österreichischem materiellen Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus einem Versteigerungsgeschäft ergebenden Streitigkeiten wird ausschließlich das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt diese Vereinbarung nur, sofern sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und auch nicht im Inland beschäftigt sind und dem nicht andere Regelungen dagegenstehen. aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 53 HINWEISE Alle Gegenstände sind gebraucht und ihrem jeweiligen Alter entsprechenden Abnutzungen unterlegen. Werterhöhende Restaurierungen, speziell bei Antiquitäten, finden in der Beschreibung keinen Niederschlag. In der Beschreibung werden solche Beschädigungen oder Mängel nicht angegeben, die offenkundig (durch bloße Besichtigung festgestellt werden können) oder für die Wertbestimmung unwesentlich sind. Bei solchen Mängeln ist jede Reklamation des Käufers gesetzlich ausgeschlossen. Jeder Einbringer ist grundsätzlich berechtigt, die zur Versteigerung übergebenen Gegenstände bis zum Beginn der Auktion zurückzuziehen. Für die tatsächliche Ausbietung kann daher keine Haftung oder Gewähr übernommen werden. Gegenstände, die mit „AS...“ gekennzeichnet sind, werden in Übereinstimmung mit den artenschutzgesetzlichen Regelungen ausgeboten. Die Mitarbeiter des Dorotheums werden die Käufer bei der Beschaffung der notwendigen Exportgenehmigungen und Bescheinigungen beraten und unterstützen. Der Export aus Österreich und der Import in Nichtmitgliedsländer der EU von Gegenständen, die im Versteigerungstext mit ASA (oder Artenschutz A) gekennzeichnet sind, zu kommerziellen Zwecken wird von der Artenschutzbehörde nicht genehmigt. Irrtums- und Druckfehlerberichtigungen bleiben vorbehalten. Ebenso behält sich das Dorotheum das Recht vor, Berichtigungen der Beschreibung bis zur Versteigerung vorzunehmen. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR V E R S T E I G E R U N G S B E D I N G U N G E N U N D K ATA L O G T E X T E Versteigerungsbedingungen, Informationen und Katalogtexte in englischer, französischer, italienischer oder einer sonstigen Sprache stellen lediglich unverbindliche Hilfsübersetzungen dar. Die Gesellschaft kann für die Richtigkeit der Übersetzung keine Haftung übernehmen. Für die Auslegung von etwaigen Auffassungsunterschieden zwischen den Interessenten, Käufern und der Gesellschaft sind ausschließlich die in der deutschen Sprache verfassten Versteigerungsbedingungen, Informationen und Katalogtexte maßgeblich und bindend. Ebenso sind alle Währungsangaben in fremden Währungen sowohl im Katalog als auch auf der Währungsumrechnungsanzeige nur als unverbindliche Richt-(Leit-)linien zu verstehen. Für die Durchführung der Versteigerung wird ausschließlich die in Österreich alleine gültige Währung (EURO) herangezogen. I N F O R M AT I O N Aufgrund der Bestimmungen der Europäischen Union zur Verhinderung und Bekämpfung der Geldwäsche (Richtlinie 91/308/EWG idF 2001/97EG des Rates und des Parlamentes der Europäischen Union) besteht eine gesetzliche Legitimationsverpflichtung bei Barzahlung von Kaufpreisen ab EUR 15.000,–. Wir ersuchen Sie daher um Verständnis, dass wir Sie in einem solchen Fall um die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ersuchen müssen. Bei Kaufaufträgen mit Barzahlungswunsch senden Sie bitte vorab bis längstens 48 Stunden vor Auktionsbeginn neben dem Kaufauftragsformular auch eine Kopie eines solchen Ausweises zu, speziell jedenfalls auch dann, wenn Sie - z.B. bei beabsichtigter Nachnahmezahlung bei Objekten mit Ruf- oder unteren Schätzpreisen ab EUR 15.000,–, - die Zahlung oder Abholung nicht persönlich vornehmen werden. Hinweis: Die gesetzliche Legitimationsverpflichtung entfällt auch bei Barzahlung, wenn zuvor eine (erste) Teilzahlung in Form einer Überweisung von einem auf Ihren Namen lautenden Bankkonto eines von der EU anerkannten Bankinstitutes im Bereich der EU erfolgt, auch dann, wenn die Auftragserteilung notariell beglaubigt oder mit einer sicheren e-mail-Signatur im Sinne des Signaturgesetzes erfolgt. aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 54 S E I T 17 0 7 Sie wollen Ihr Auto verkaufen? Ein Fahrzeugverkauf in einer Dorotheum-Auktion ist immer ein Gewinn! · einfach und unkompliziert · keine Anrufe – kein Verhandeln – keine Probefahrten · regelmäßig Auktionen mit großem Käuferkreis · auf Wunsch holen wir Ihr Auto und melden es ab · den Auktionserlös beheben Sie gleich direkt bei Ihrer Bank · und selbstverständlich auch für Privatpersonen möglich KFZ-Technik Zentrum Wien, Oberlaaer Straße/ Sulzengasse 7, 1230 Wien Tel. 01-602 04 58, Fax 01-603 72 53, technik@dorotheum.at KFZ-Technik Zentrum Traun, Bäckerfeldstraße 7, 4050 Traun Tel. 07229-62 954, Fax 07229-51 128, traun@dorotheum.at www.dorotheum.com aa 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 55 umschlag hinten innen 13.05.2009 8:38 Uhr Seite 56 www.dorotheum.com " # " # aa " www.bundesheer.at