Amtsblatt Nr. 38/2013

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Amtsblatt Nr. 38/2013
AMTSBLATT
D E R B U ND E S S T AD T B ONN
45. Jahrgang
05. September 2013
Nummer 38
Niederschrift
über die Sitzung des Rates der Stadt Bonn
am Dienstag, dem 05.03.2013, um 18.00 Uhr,
im Ratssaal, Stadthaus, Berliner Platz 2
459
Herausgeber:
Bundesstadt Bonn, Der Oberbürgermeister, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53103 Bonn
 77-2471, Fax: 77-2468, E-Mail: amtsblatt@bonn.de Internet: www.bonn.de
Erscheinungsweise: Mittwochs nach Bedarf, kostenlos
Bezugsquellen: Auskunftsstellen der Stadtverwaltung: Stadthaus, Rathäuser Bad Godesberg,
Beuel und Hardtberg, Versand:  77-2471
05.09.2013
Bundesstadt Bonn
Der Oberbürgermeister
Zugestellt am
Amt 02
Niederschrift
X öffentlich
nicht öffentlich
Drucksachennummer
1312704NO
Sitzung
Rat
- Fragestunde -
Sitzungstag
Sitzungsort
IX/36
05.03.2013
Stadthaus Ratssaal
Beginn
18:00
Uhr
Ende
18:39
Uhr
Seite
Große Anfragen
1.
Drucksachen-Nr.: 1310521
Große Anfrage: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013
60. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes vom 17. Juni 1953
461
2.
Drucksachen-Nr.: 1310538
Große Anfrage: DIE LINKE. vom 12.02.2013
Überbelegung der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende
461
460
Oberbürgermeister Nimptsch eröffnet um 18:00 Uhr die öffentliche Fragestunde des Rates. Auf seine
Frage, ob Bedenken gegen eine Übertragung der Sitzung im Internet bestehen, werden keine Einwände erhoben.
1.
Drucksachen-Nr.: 1310521
Große Anfrage: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013
60. Jahrestag des DDR-Volksaufstandes vom 17. Juni 1953
Der Rat nimmt von der Großen Anfrage und der Stellungnahme der Verwaltung hierzu Kenntnis.
Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
In welcher Form ist vom Oberbürgermeister vorgesehen, in der Bundesstadt Bonn an den 60. Jahrestag des Volksaufstands gegen das SED-Unrechtsregime am 17. Juni 1953 zu erinnern?
Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu hatte folgenden Wortlaut:
Eine Gedenkveranstaltung zum Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953 ist seitens der Stadt
Bonn nicht geplant, da dieser Tag in erster Linie ein bundesdeutscher bzw. Berliner Erinnerungstag
ist. Auch in früheren Jahren sind Gedenkveranstaltungen in Bonn nicht unter städtischer Regie beziehungsweise auf Einladung des Oberbürgermeisters erfolgt. 1973 war es beispielsweise eine Bürgerinitiative, die eine Feierstunde am Bad Godesberger „Mauermahnmal“ ausrichtete.
Ein geeigneter Ort, des Volksaufstandes in angemessener Weise zu gedenken, ist in Bonn das Haus
der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dort ist für den 17. Juni 2013 anlässlich des 60. Jahrestages des Volksaufstandes eine abendliche Sonderöffnung geplant. Das Haus der Geschichte wird
das genaue Veranstaltungsprogramm zeitnäher veröffentlichen.
--Zu Beginn einer kurzen Aussprache zeigt sich Stv. Wimmer –BBB- namens seiner Fraktion enttäuscht
von der Stellungnahme der Verwaltung. Die aufgrund des Berlin-Bonn-Gesetzes der Bundesstadt
Bonn übertragenen Regierungsfunktionen enthielten auch die Verpflichtung, sich dieser Auszeichnung
würdig zu erweisen. Die historischen Ereignisse des 17. Juni 1953 und die damit verbundene Signalwirkung verpflichte auch die Bundesstadt Bonn, die Botschaft des 17. Juni weiter zu transportieren.
Unter Hinweis auf zahlreiche andere Gedenkveranstaltungen, so z.B. für den Brandanschlag in Solingen, halte er auch einen Gedenkveranstaltung zum 60. Jahrestag des 17. Juni für angemessen und
erforderlich.
Dieser Auffassung schließt sich Stv. van Schewick –CDU- namens seiner Fraktion an. Er begrüßt die
Fragestellung des BBB und bedauert die Haltung der Verwaltung. Bonn als eines der beiden politischen Zentren Deutschlands könne sich hier seiner Verpflichtung nicht entziehen und die Stadtspitze
solle ein Zeichen setzen, um die geschichtliche Bedeutung des 17. Juni zu unterstreichen. Angemessen sei z.B. eine Gedenkveranstaltung am Mahnmal in Bad Godesberg. Er appelliert an die Verwaltung, hierzu ihre Position noch einmal zu überdenken.
2.
Drucksachen-Nr.: 1310538
Große Anfrage: DIE LINKE. vom 12.02.2013
Überbelegung der städtischen Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende
Der Rat nimmt von der Großen Anfrage und der Stellungnahme der Verwaltung hierzu Kenntnis.
Die Große Anfrage hatte folgenden Inhalt:
1. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylsuchende sind seit Ende November 2012 in Bonn neu angekommen
und aufgenommen worden?
2. Wie hat sich seit November vergangenen Jahres die Belegungssituation in den städtischen Unter2
künften entwickelt (Zimmer/Personen bzw. Personen/qm )?
3. Wie viele städtische Wohnungen bzw. Wohnungen des SGB wurden seitdem bereitgestellt oder
renoviert, um baldmöglichst zur Verfügung zu stehen?
461
4. Welche zusätzlichen Unterkunftsmöglichkeiten hat die Verwaltung seitdem erschlossen?
5. Mit welchen Anbietern von Wohnraum bzw. Unterkünften wurde seitdem gesprochen über eine
mögliche Unterbringung von Flüchtlingen?
6. Warum wurden angesichts der Unterbringungssituation keine Hotelkapazitäten angemietet? Ab
welcher Belegungsdichte pro Quadratmeter in den bestehenden Unterkünften wird die Verwaltung
gewerbliche Unterkünfte bzw. Hotelkapazitäten anmieten?
7. Welche zusätzliche personelle und materielle Unterstützung erhalten die mit der Unterbringung der
Flüchtlinge befassten MitarbeiterInnen und Abteilungen derzeit durch die Verwaltungsspitze (bewilligt)?
8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung, um einen angemessene Unterbringung von
Flüchtlingen in Bonn schnellstmöglich sicherzustellen?
9. Welche Vereinbarungen konnten innerhalb der Verwaltung und mit dem SGB bisher getroffen werden, um auch mittelfristig eine größere Zahl an menschenwürdigen Unterkünften anbieten zu können?
Die Stellungnahme der Verwaltung hierzu hatte folgenden Wortlaut:
Hinsichtlich der Beantwortung wird zur Information darauf hingewiesen, dass das Städtische Gebäudemanagement (SGB) für die Schaffung der Unterbringungsmöglichkeiten, das Amt für Soziales und
Wohnen (Amt 50) für die Unterbringung und Betreuung der zugewiesenen Flüchtlinge zuständig ist.
Die Verwaltung beantwortet die gestellten Fragen wie folgt:
1. Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylsuchende sind seit Ende November 2012 in Bonn neu angekommen und aufgenommen worden?
 Seit 29.11.2012 sind 80 Flüchtlinge / Asylbewerber/-innen neu zugewiesen und untergebracht
worden.
2. Wie hat sich seit November vergangenen Jahres die Belegungssituation in den städtischen
2
Unterkünften entwickelt (Zimmer/Personen bzw. Personen/qm )?
 Ende November waren es 40 Personen (= 25% Überbelegung).
Alle Übergangsheime zusammen haben derzeit eine Überbelegung von 69 Personen (entspricht
42,6% Überbelegung, Soll: 162, Ist: 231.
Die Überbelegungsquote variiert naturgemäß aufgrund der unterschiedlichen Größe der Übergangseinrichtungen und zwar zwischen 35% und 57% derzeit.
Die Quadratmeter-Zahlen je Person variieren dementsprechend ebenso und reichen von 2,8 qm (Familie mit Kleinkindern) bis
11 qm pro Person.
Außerhalb der Übergangsheime sind vorübergehend in Wohnungen
14 Personen und in (den dafür nicht vorgesehenen) Notunterkünften 33 Personen untergebracht.
3. Wie viele städtische Wohnungen bzw. Wohnungen des SGB wurden seitdem bereitgestellt
oder renoviert, um baldmöglichst zur Verfügung zu stehen?
 Das SGB hat bisher zwei Wohnungen bereitgestellt.
4. Welche zusätzlichen Unterkunftsmöglichkeiten hat die Verwaltung seitdem erschlossen?
 Das SGB richtet derzeit insgesamt 7 weitere Wohnungen so her, dass sie temporär in Kürze genutzt werden können. Drei weitere zeitnah freiwerdende Wohnungen werden ebenfalls für die Flüchtlingsunterbringung dem Amt 50 zur Verfügung gestellt.
5. Mit welchen Anbietern von Wohnraum bzw. Unterkünften wurde seitdem gesprochen über
eine mögliche Unterbringung von Flüchtlingen?
462
 Das SGB hatte bis dato Kontakt zu zwei Großanbietern von Wohnraum. Beide hatten nicht die
Möglichkeit, entsprechende Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen der Bundesstadt Bonn
zu vermieten. Maklerbüros wurden bereits eingeschaltet. Entsprechende Angebote von anzumietenden und umzubauenden Gewerbeimmobilien werden geprüft, sobald sie eingehen und wenn dem
SGB entsprechende finanzielle Mittel langfristig, d.h.
10 Jahre und mehr, zur Verfügung gestellt werden. Zeitnah als Wohnraum nutzbare Immobilien werden derzeit auf dem freien Markt vorwiegend für die Klientel „Studenten“ hergerichtet und nicht der
Bundesstadt Bonn als Übergangsheim angeboten.
6. Warum wurden angesichts der Unterbringungssituation keine Hotelkapazitäten angemietet?
Ab welcher Belegungsdichte pro Quadratmeter in den bestehenden Unterkünften wird die
Verwaltung gewerbliche Unterkünfte bzw. Hotelkapazitäten anmieten?
 Die Unterbringung von Flüchtlingen in Bonner Hotels wurde bereits veranlasst. Die Hotels prüfen
derzeit, wo eine durchgängige Belegung von Hotelzimmern über einen Zeitraum von 3 Monaten für
ca. 100 Flüchtlinge möglich ist, ob dieser Zeitraum ggf. verlängert werden kann bzw. für welche Zeiträume Zimmer zur Verfügung gestellt werden können. Obwohl angesichts von Preisen von bis zu 100
EUR pro Übernachtung bei einem finanziellen Gesamtvolumen von ca. 1,2 Millionen EUR für jeweils
drei Monate viele Hotels hier ihre Auslastung wesentlich verbessern könnten, ist die Angebotslage
derzeit schwach. Zurzeit liegt nur ein Angebot vor, womit ein Viertel des infrage kommenden Personenkreises für jeweils ca. 1 Woche an wechselnden Terminen untergebracht werden kann. Die Verwaltung wird diese Unterbringungsmöglichkeit weiterhin mit Priorität 1 ebenso weiter verfolgen wie die
unter Punkt 5 dargestellte Anmietung von Gewerbeimmobilien und berichten.
7. Welche zusätzliche personelle und materielle Unterstützung erhalten die mit der Unterbringung der Flüchtlinge befassten MitarbeiterInnen und Abteilungen derzeit durch die Verwaltungsspitze (bewilligt)?
 Bisher wird die Aufgabe mit den vorhandenen Personalressourcen wahrgenommen, wobei die mit
der Unterbringung befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
aus dem städtischen Sozialdienst unterstützt werden. Ob das zukünftig bei einer größer werdenden
Zahl von Flüchtlingen noch zu leisten sein wird, muss zu einem späteren Zeitpunkt bewertet und dann
ggf. in einer Vorlage an den Verwaltungsvorstand berichtet werden.
8. Welche weiteren Maßnahmen plant die Verwaltung, um einen angemessene Unterbringung
von Flüchtlingen in Bonn schnellstmöglich sicherzustellen?
 Siehe Antwort zu 9.)
9. Welche Vereinbarungen konnten innerhalb der Verwaltung und mit dem SGB bisher getroffen werden, um auch mittelfristig eine größere Zahl an menschenwürdigen Unterkünften
anbieten zu können?
 Das SGB prüft laufend alle leerstehenden bzw. leer werdenden Flächen auf ihre Tauglichkeit als
Wohnfläche. So wurde z.B. das ehemalige große Verwaltungsgebäude in der Drachenburgstraße bereits geprüft. Es kommt ad hoc als Flüchtlingsheim nicht infrage, da eine Wohnnutzung innerhalb eines Gewerbegebietes momentan nicht gestattet ist. Geprüft wurde auch die Wohnung im 1.OG in der
Friedlandstr. 15. Sie ist als Wohnung für Flüchtlinge nicht geeignet, da der Zugang der Wohnung nur
durch den Kindergartenbereich möglich ist. Des Weiteren müssten zusätzlich eine brandschutztechnische Trennung des EG und des 1.OG erfolgen, da dann zwei verschiedene Nutzungseinheiten vorhanden wären. Geprüft wurde ebenfalls die Wohnung Guardinistr. 54, 1.OG. Diese Wohnräume können nach Abschluss der Sanierung der Heizsteigeleitungen (nach Beendigung der Heizperiode
2012/13) frühestens im Mai 2013 zur Verfügung gestellt werden.
Derzeit befinden sich die Gebäude Budapester Str. 19 und 21 in der Prüfung. Als Zwischenergebnis
ist festzuhalten, dass eine kurzfristige Herrichtung dieser alten einfach ausgestatteten Wohngebäude
nicht möglich ist, da in den Gebäuden nur WC-Anlagen und Wohnräume vorhanden sind. Für die Unterbringung von Flüchtlingen reicht dies nicht aus. Alle Räume müssen ordentlich beheizbar sein. Eine
Wohnküche mit entsprechenden Anschlüssen für einen Herd, einen Kühlschrank und eine Spüle mit
Warmwasser muss pro Wohneinheit ebenso vorhanden sein wie ein Badezimmer mit Dusche oder
Wanne und einer Waschgelegenheit mit Warmwasseranschluss. Die Fußböden in den neu zu bildenden Bädern und Küchen sollten gefliest sein. Die Möglichkeit zum Anschluss von einer Waschmaschine und eines Ablufttrockners sollte pro Wohneinheit entweder im Keller oder in der Wohnung ebenso
vorhanden sein wie in einem Wohnraum je Wohneinheit ein TV-Satelliten- und Telefonanschluss.
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Als Entscheidungsgrundlage für die künftige Verwendung dieser Gebäude wird deshalb eine Kostenschätzung erstellt. Weitere 2 Wohnungen werden anschließend geprüft. Nach Vorlage der jeweiligen
Kostenschätzungen wird die Verwaltung berichten bzw. entsprechende Beschlussvorlagen mit Finanzierungsvorschlägen erstellen.
--Zu Beginn einer ausführlichen Aussprache bedankt sich Frau Stv. Götz –DieLinke- für die Stellungnahme; die dort dargestellte Situation sei jedoch unbefriedigend. In Anbetracht der bereits seit einiger
Zeit steigenden Zahl der Flüchtlinge, sei hier zu wenig unternommen worden. Das Problem dürfe nicht
aus finanziellen Gründen auf die lange Bank geschoben werden und sie wünsche sich ein verstärktes
Engagement. Für ihre Fraktion kündigt sie weitere Initiativen hierzu an.
Stv. Müller –Bündnis90/Grüne- begrüßt die durch die Anfrage angestoßene Diskussion und sieht
ebenfalls Handlungsbedarf hinsichtlich einer sich dramatisch zuspitzenden Lage. Er erwarte neben
der Darstellung der Fakten auch Impulse in Richtung Sozialpolitik und würde es begrüßen, wenn dem
Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen hierzu Vorschläge unterbreitet würden.
Weiterhin regt er an, dass sich die Verwaltung mit den Flüchtlingsorganisationen zusammensetzen
sollte, um gemeinsame Lösungen zu entwickeln.
Stv. Schmitt –BBB- hinterfragt unter Bezug auf die Beantwortung zu Ziff. 2 der Großen Anfrage, ob
durch die derzeit für die Flüchtlingsunterbringung genutzten Notunterkünfte, nicht ein neuer Bedarf bei
der Unterbringung von Obdachlosen erzeugt wird. Weiterhin fragt er nach den Kosten für die Herrichtung der unter Ziff. 4 angesprochenen sieben weiteren Wohnungen. Hinsichtlich der Ausführungen unter Ziff. 5 bittet er um nähere Erläuterungen und zu Ziff. 9 hinterfragt er die dort dargestellten Mindeststandards insbesondere im Hinblick auf für notwendig erachteten TV-Satelliten und Telefonanschlüsse.
Stv. Großkurth –CDU- hält eine Beratung im Fachausschuss für geboten und bezieht sich hierbei auf
einen Antrag der Fraktion DieLinke im Ausschuss für Soziales, Migration, Gesundheit und Wohnen.
Die Antwort der Verwaltung könne jedoch nicht befriedigen. Man dürfe sich auch nicht auf die Darstellung des Ist-Zustandes beschränken; vielmehr sei es erforderlich ein Gesamtkonzept für künftige Entwicklungen aufzuzeigen. Die Verwaltung sei hier gefordert und er erwarte im Fachausschuss eine Beschlussvorlage mit konzeptionellen Vorstellungen und Vorschlägen.
Dem Vorschlag des Oberbürgermeisters, die Angelegenheit ggfls. mit ergänzter Stellungnahme in den
Fachausschuss zu verweisen, widerspricht Stv. Kox –SPD-, der die Behandlung dieses wichtigen
Themas auch im Rat für erforderlich hält. Das Thema habe neben dem sozialpolitischen Aspekt auch
eine finanzpolitische Seite, allerdings solle die vertiefende Diskussion im Fachausschuss geführt werden, und hierzu erwarte auch seine Fraktion Vorschläge der Verwaltung, die z.B. auch die Möglichkeit
der Inanspruchnahme ehemaliger Bundesliegenschaften mit einbeziehen.
Stv. Yildiz –BIG-Gruppe- bedankt sich ebenfalls für die Große Anfrage und die Antwort der Verwaltung. Er bittet um eine Einschätzung, wie sich die Zahl der Flüchtlinge in den nächsten 2 Jahren entwickeln wird. Des Weiteren hinterfragt er mit Bezug auf die Ausführungen zu Ziff. 5 die Höhe der benötigten finanziellen Mittel. Was die städt. Gebäude Drachenburgstraße und Budapester Str. 19 und
21 angeht, möchte er wissen, wann die entsprechenden Vorlagen mit Aussagen über die finanziellen
Auswirkungen für die Herrichtung erwartet werden können; hierbei sollte auch auf die alternative Möglichkeit einer Anmietung von Räumlichkeiten eingegangen werden.
Frau Stv. Paß-Weingartz –Bündnis90/Grüne- sieht ebenfalls dringenden Handlungsbedarf und vermisst in der vorgelegten Stellungnahme der Verwaltung die sozialpolitische Komponente. Sie betont,
dass Bonn als UN-Stadt eine offene Stadt sei, und dass es das Ziel sein müsse, allen Menschen, die
in diese Stadt wollen, eine adäquate Unterkunft zu bieten. Die anstehenden Prüfungen müssten daher
zügig umgesetzt werden.
Stv. Ernst –ProNRW- nimmt Bezug auf seine Kleine Anfrage betr. Asylmissbrauch durch Roma aus
den Nachfolgestaaten Jugoslawiens (DS-Nr. 1213705)und regt an zu prüfen, ob bei Personen ohne
Aussicht auf Anerkennung, wovon bei Flüchtlingen aus EU-Beitrittskandidaten auszugehen sei, nicht
generell Möglichkeiten bestünden, diese nicht in der Stadt aufzunehmen.
Stv. Dr. Stamp –FDP- verweist auf die Freizügigkeit in den EU-Staaten und begrüßt es, dass die demokratischen Parteien im Landtag sich parteiübergreifend des Problems der Armutswanderung ange-
464
nommen haben. Er halte eine Erörterung dieses Thema im Fachausschuss für richtig; seine Fraktion
werde sich hier konstruktiv einbringen.
Für die Verwaltung begrüßt Frau Bg. Wahrheit die breite Unterstützung, die sich aus den Redebeiträgen ergibt; sie betont, dass die Verwaltung mit Hochdruck an der Problemlösung arbeite, bittet aber
auch, nicht zu verkennen, dass die Verwaltung im Konsens mit der Politik in der Vergangenheit auch
Einrichtungen zurückgebaut habe in der Annahme, die Flüchtlingsströme würden sich verringern.
Prognosen für die künftige Entwicklung seien nicht möglich und zu der angesprochenen Frage der
angemessenen Ausstattung führt Frau Bg. Wahrheit aus, dass die Möglichkeit des Empfangs eines
Fernsehprogramms in der Muttersprache zu einer menschenwürdigen Unterkunft gehöre. Was das für
die Unterbringung von Flüchtlingen genutzte Übergangsheim in der Gerhart-Hauptmann-Straße angehe, so seien die dort bisher lebenden Familien mittlerweile in anderen Wohnungen untergebracht, sodass das Übergangsheim für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden kann. Was die Frage
nach den Kosten angehe, so sei man bemüht, diese dem Fachausschuss alsbald vorzulegen.
465
05.09.2013
Bundesstadt Bonn
Der Oberbürgermeister
Zugestellt am
Amt 02
Niederschrift
X öffentlich
nicht öffentlich
Drucksachennummer
1312704NO
Sitzung
Rat
IX/36
Sitzungstag
Sitzungsort
05.03.2013
Stadthaus Ratssaal
Beginn
18:40
Uhr
Ende
22:05
Uhr
Seite
Tagesordnung
1
Öffentliche Sitzung
469
1.1
Anerkennung der Tagesordnung
469
1.2
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 04.10.2012
469
1.3
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
469
- entfällt -
1.4
Vorlagen aufgrund von Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse
469
1.4.1
Drucksachen-Nr.: 1212829NV7
Änderung der Verwaltungspraxis bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
469
1.4.2
Drucksachen-Nr.: 1212837NV4
HANDBUCH Inklusive Bildung - Anregungen, Ergänzungen und Anmerkungen im
inklusiven Beteiligungsprozess
471
1.4.3
Drucksachen-Nr.: 1213397NV2
Eckpunkte für eine soziale Wohnungspolitik
472
1.4.4
Drucksachen-Nr.: 1213762
Novellierung der Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten
475
1.4.5
Drucksachen-Nr.: 1310101
Weiterentwicklung der Seniorenzentren
475
1.4.6
Drucksachen-Nr.: 1310102
Wirtschaftsplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn 2013
479
466
1.4.7
Drucksachen-Nr.: 1310143
Pützchens Markt:
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festlegung der Sperrzeiten an bestimmten Tagen in der Bundesstadt Bonn
479
1.4.8
Drucksachen-Nr.: 1310206
Schaffung einer 3-gruppigen betrieblichen Kindertageseinrichtung für den Standort der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, In
der Raste 24, Bonn-Dottendorf
480
1.4.9
Drucksachen-Nr.: 1310207
Aufnahme einer 3-gruppigen Kindertagesstätte in die betriebliche Förderung nach
dem Bonner Modell in Bonn, Körnerstr. 28 ; Bonn-Plittersdorf
480
1.4.10
Drucksachen-Nr.: 1310238NV3
Zukunft Aktion Regenbogen
481
1.4.11
Drucksachen-Nr.: 1310251
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr
2013/2014 in der Bundesstadt Bonn
482
1.4.12
Drucksachen-Nr.: 1310285
Verlängerung von Fördervereinbarungen mit den Trägern von Erziehungsberatungsstellen für das Jahr 2013
482
1.4.13
Drucksachen-Nr.: 1310445
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8322-17, (2.
Entwurf) der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf 'Niederholtorf
Süd'
483
1.4.14
Drucksachen-Nr.: 1310534
Beteiligung der Bundesstadt Bonn an der Kampagne STADTRADELN des KlimaBündnis´
485
1.4.15
Drucksachen-Nr.: 1310546
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2)
GO NRW - Liste IX/2012
486
1.4.16
Drucksachen-Nr.: 1310547
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2)
GO NRW - Liste I/2013
486
1.4.17
Drucksachen-Nr.: 1310700NV3
Haus der Sicherheit
486
1.5
Anträge von Fraktionen
486
1.5.1
Drucksachen-Nr.: 1310248
Antrag: Stv. Werner Esser Stv. Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion vom 14.01.2013
Geschäftsführungsverträge in kommunalen Unternehmen und Unternehmen, an
denen die Stadt Bonn beteiligt ist
486
1.5.2
Drucksachen-Nr.: 1310506
Antrag: Stv. Bärbel Richter Stv. Werner Esser SPD-Fraktion vom 06.02.2013
Südüberbauung und Nordfeld
487
1.5.3
Drucksachen-Nr.: 1310533
Antrag: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013
Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Bonn; Entwicklung von zusätzlichem Baurecht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf städtischen
Grundstücken
487
1.5.4
Drucksachen-Nr.: 1310537
489
467
Antrag: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013
Keine Privatisierung der Wasserversorgung
1.5.5
Drucksachen-Nr.: 1310762
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Grüne betr. Erhalt der Güterverkehrsoption auf den bisherigen HGK-Strecken im Bonner Norden und Richtung Wesseling
489
1.5.6
Drucksachen-Nr.: 1310552NV3
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Grüne betr. Ehrenbürgerwürde
für Margot Barnard
490
1.6
Vorlagen der Verwaltung
491
1.6.1
Drucksachen-Nr.: 1310554
Ersatzwahlen zu Ratsausschüssen und sonstigen Gremien
491
1.6.2
Drucksachen-Nr.: 1212780NV10
Exposé Ausschreibung Bahnhof - Bebauung Nordfeld und Rabinstraße
491
1.6.3
Drucksachen-Nr.: 1213753NV4
Erweiterungsbau für den UN Campus
492
1.7
Mitteilungen
492
1.7.1
Drucksachen-Nr.: 1310089
Präsentation der neuen englischsprachigen Website www.bonn-international.org
492
1.7.2
Drucksachen-Nr.: 1310448
WCCB: Projektstruktur zur Umsetzung der Fertigstellung des Konferenzzentrums
WCCB
hier: Organisatorische Neugliederung der Projektgruppe Konferenzzentrum (PGK)
492
1.7.3
Drucksachen-Nr.: 1310453
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland)
493
1.7.4
Drucksachen-Nr.: 1310499
Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste
11/2012
493
1.7.5
Drucksachen-Nr.: 1310500
Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste
2/2013
493
1.7.6
Drucksachen-Nr.: 1310539
13. Projektstatusbericht Konferenzzentrum
493
1.7.7
Drucksachen-Nr.: 1310545
WCCB: Ergebnisse der Bestandsaufnahme durch den Generalplaner
493
1.7.8
Drucksachen-Nr.: 1310564
Punkte der nichtöffentlichen Sitzung
493
1.8
Aktuelle Informationen der Verwaltung
493
468
1
Öffentliche Sitzung
Oberbürgermeister Nimptsch eröffnet um 18:40 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates.
1.1
Anerkennung der Tagesordnung
Beschluss: (einstimmig)
Die mit der Einladung vom 19.02.2013 zur 36. öffentlichen Sitzung des Rates am 05.03.2013
übersandte Tagesordnung wird anerkannt; der Behandlung der zur Tagesordnung nachgereichten Beratungsgegenstände betr.
-
die Beschlussvorlage zum Haus der Sicherheit unter TOP 1.4.17,
-
den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis `90/DIE GRÜNEN zum
Erhalt der Güterverkehrsoption auf den bisherigen HGK-Strecken im Bonner Norden und
Richtung Wesseling unter TOP 1.5.5,
-
den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis `90/DIE GRÜNEN zur Ehrenbürgerwürde für Margot Barnard unter TOP 1.5.6 und
-
die Beschlussvorlage zum Erweiterungsbau für den UN Campus unter TOP 1.6.3
wird zugestimmt.
Von der Tagesordnung abgesetzt wird der TOP 1.4.4, Novellierung der Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten, da die Vorlage in den Sitzungen des Schulausschusses vom
13.02.2013 und des Hauptausschusses vom 28.02.2013 vertagt wurde. Stv. Finger –
Bündnis90/Grüne- weist hierzu ergänzend darauf hin, dass keine eigentliche Vertagung
sondern eine Rückverweisung in die Ausschüsse erfolgte, damit die Verwaltung dort noch zu
der Abgrenzung der Zeiten berichten kann.
1.2
Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 04.10.2012
Beschluss: (einstimmig)
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates vom 04.10.2012 wird genehmigt.
1.3
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
- entfällt -
1.4
Vorlagen aufgrund von Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse
1.4.1
Drucksachen-Nr.: 1212829NV7
Änderung der Verwaltungspraxis bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
Beschluss: (mit Mehrheit gegen die Stimmen der BBB-Fraktion)
Die Verwaltung wird beauftragt, in Planungsvereinbarungen mit Vorhabenträgern im Sinne des § 12
Baugesetzbuch (BauGB) oder mit sonstigen Vertragspartnern im Sinne des § 11 BauGB (Städtebaulicher Vertrag) künftig folgende Ergänzungen vorzunehmen:
o Der Vorhabenträger und die Stadt sind sich einig, dass die Stadt unter der Voraussetzung einer
geordneten städtebaulichen Entwicklung mit dem Ziel einer effizienten Aufgabenwahrnehmung der
Verwaltung und einer bürgernahen Verfahrensbeschleunigung die Vergabe von Planungsleistungen und Gutachten im Rahmen des Baugesetzbuches (BauGB) durch den Vorhabenträger an qua-
469
lifizierte Gutachter/Planfertiger grundsätzlich akzeptiert. Der Vorhabenträger stimmt die Auswahl
der von ihm zu beauftragenden Gutachter/Planfertiger mit der Stadt ab. Die Stadt kann frei darüber
entscheiden, ob sie die vom Vorhabenträger vorgelegten Planungsleistungen und Gutachten annimmt und sich zu eigen macht, sie mit Maßgaben zur Überarbeitung zurückweist oder die Annahme wegen erheblicher Mängel endgültig verweigert. Die Zuständigkeit für die abschließende
Fassung der Bebauungsplanbegründung und des Bebauungsplanentwurfes liegt bei der Stadt.
o Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt durch Aufnahme entsprechender Regelungen in den Verträgen mit den von ihm zu beauftragenden Gutachtern/Planfertigern dafür Sorge
zu tragen, dass die Stadt berechtigt ist, diesen unmittelbar planungsbezogene Vorgaben zu erteilen. Der Vorhabenträger hat in gleicher Weise dafür Sorge zu tragen, dass die Gutachter/Planfertiger die inhaltlichen und formalen Anforderungen an die zu erstellenden Unterlagen bei
den jeweils zuständigen bzw. betroffenen Fachdienststellen der Stadt abfragen und erfüllen. Der
Vorhabenträger und die Stadt sind sich einig, dass der Vorhabenträger selbst dafür Sorge zu tragen hat, dass er über entsprechende Vorgaben der Stadt durch die von ihm beauftragten Gutachter/Planfertiger unverzüglich informiert wird.
o Für den Fall, dass ein politisches Gremium der Stadt eine Bürgerversammlung beschließt, verpflichtet sich der Vorhabenträger, die Stadt bei der Organisation und der Durchführung dieser Versammlung zu unterstützen, wobei die Versammlungsleitung ausschließlich bei der Stadt liegt. Zu
den Unterstützungsleistungen gehören z.B. die Anmietung von Räumlichkeiten nach Maßgabe der
Stadt auf Kosten des Vorhabenträgers, die Erläuterung des Vorhabens ggfls. auch durch vom Vorhabenträger zu beauftragende Gutachter/Planfertiger, die Anfertigung von Protokollentwürfen u.ä.
o Der Vorhabenträger und die Stadt sind sich einig, dass die vom Vorhabenträger beauftragten Gutachter/Planfertiger nach dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) geschützte Daten, die diese
für ihre Bearbeitung von der Stadt erhalten, nicht an den Vorhabenträger weitergeben werden.
Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Stellungnahmen, die
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB an die Gutachter/Planfertiger abgegeben werden, um hierzu unverbindliche und von der Stadt zu prüfende Abwägungsvorschläge für
die politischen Gremien zu entwerfen.
Die Stadt weist darauf hin, dass sie selbst die vom Vorhabenträger zu beauftragenden Gutachter/Planfertiger auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichten wird,
wenn sie an diese personenbezogene Daten zur Wahrnehmung der o.a. Aufgabe weitergibt.
o Der Vorhabenträger verpflichtet sich gegenüber der Stadt durch Aufnahme entsprechender Regelungen in den Verträgen mit den von ihm zu beauftragenden Gutachtern/Planfertigern dafür Sorge
zu tragen, dass diese die von ihnen gefertigten Pläne, Texte, Berechnungen sowie sonstige Anlagen und Nachweise unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften sowie den zur Verfügung
gestellten Stadtratsbeschlüssen zu erarbeiten haben. Diese Beschlüsse betreffen insbesondere
-
Mindestquoten für den sozialen Wohnungsbau im Geschosswohnungsbau (DS-Nr.
1013873NV5).
-
Errichtung von Wohngebäuden grundsätzlich im KfW-Effizienzhaus 55 Standard, falls die die
Beheizung der Gebäude nicht überwiegend aus regenerativen Energien erfolgt. Vertragliche
Vereinbarung gebäudespezifischer Energiekonzepte für Nichtwohngebäude (DS-Nr.
1013444EB18).
-
Bei Errichtung von Wohnungen ist eine gewisse Anzahl barrierefrei herzustellen (DS-Nr.
1013974EB4).
-
Erstellung einer Konzeption zur Energieversorgung des Bebauungsplangebietes, Wirtschaftlichkeitsberechnung für ein Blockheizkraftwerk (DS-Nr. 9500876).
-
konsequente Installation von Solaranlagen bzw. anderer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer
Energien (DS-Nr. 1111026NV7).
-
Dachbegrünung für Flachdächer und flach geneigte Dächer (< 15°) mit einer Dachfläche > 200
qm , alternativ flächenhafte Installation solarenergetischer Anlagen (DS-Nr. 0912064EB10).
Der Vorhabenträger informiert die von ihm beauftragten Gutachter/Planfertiger über den Inhalt dieser
Planungsvereinbarung und verpflichtet sich, sein Vertragsverhältnis mit den Gutachtern/Planfertigern
im Sinne dieser Planungsvereinbarung auszugestalten.
470
--Zu Beginn einer Aussprache begründet Stv. Schmitt –BBB- den Änderungsantrag seiner Fraktion (DSNr.: 1212829AA8): Der Vorschlag der Verwaltung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung aber
nicht ausreichend. Er bemängelt, dass der Investor ein Planungsbüro seiner Wahl beauftragen könne
und sieht hierdurch die erforderliche Bürgernähe gefährdet. Außerdem sei es datenschutzrechtlich
bedenklich, wenn die Anschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die Anregungen und Bedenken vorbringen, an Dritte weitergeben werden. Vor diesem Hintergrund bitte er um Zustimmung zu den Änderungsantrag seiner Fraktion.
Stv. Härling –CDU- hält dem entgegen, dass ein Investor keinesfalls machen könne, was er wolle und
dass das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Arbeit der Verwaltung erleichtere.
Sein Fraktion lehne daher den Änderungsantrag ab. Er wirft allerdings die Fragen auf, ob die nunmehr
von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise nicht das Verfahren verlangsame und ob vorhabenbezogene Bebauungspläne in der bisherigen Form überhaupt noch möglich sind.
Stv. Hümmrich –FDP- schließt sich diesen Ausführungen an und verweist auf das einstimmige Votum
des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz, welches in der Vorlage wiedergegeben
sei. Er wirft dem BBB vor, die fachliche Diskussion aus dem Fachausschuss hier unnötigerweise noch
einmal zu wiederholen.
Stv. Esser –SPD- vertritt die Auffassung, dass die Stadt in der Rollenteilung mit dem Investor den
maßgeblichen Einfluss bei den entscheidenden Themen habe. Nach einem weiteren Wortbeitrag von
Stv. Wimmer –BBB-, der sich gegen den Vorwurf von Stv. Hümmrich –FDP wendet, führt Stv.
Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- aus, dass die nunmehr vorliegende Vorlage das Ergebnis langjähriger
Erfahrungen mit vorhabenbezogenen Bebauungsplänen widerspiegele und auch die teilweise berechtigten Anliegen hinsichtlich der Transparenz des Verfahrens berücksichtige. Man solle zunächst einmal Erfahrungen hiermit sammeln.
Stadtbaurat Wingenfeld nimmt Stellung zu den Fragen des Stv. Härling: Die Gefahr einer Verzögerung
des Verfahrens bestehe nicht, da die größere Transparenz die Abstimmungsprozesse auch vereinfachen könne, vorhabenbezogene Bebauungspläne seien auch unter den neuen Vorgaben auch weiterhin möglich.
Im Anschluss hieran lehnt der Rat mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen des BBB und
DieLinke zunächst den Änderungsantrag des BBB ab und stimmt alsdann der Beschlussvorlage mit
dem vorstehend wiedergegebenen Abstimmungsergebnis zu.
Der abgelehnte Änderungsantrag der BBB-Fraktion (DS-Nr.: 1212829AA8) hatte folgenden Inhalt:
1. Die Stadtverwaltung erledigt künftig im Rahmen der Durchführung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen alle notwendigen Arbeiten und Verfahrensschritte mit eigenem Personal oder beauftragt hiermit einen qualifizierten Städteplaner bzw. Gutachter. Der dabei anfallende Aufwand bzw. die
anfallenden Kosten werden ausnahmslos dem jeweiligen Vorhabenträger aufgegeben. Dieser hat sich
vor Einleitung des Planverfahrens zur Übernahme jeglicher Kosten zu verpflichten und hierzu eine Erfüllungsbürgschaft beizubringen.
2. Die Entscheidung darüber, ob ein und wenn ja, welcher externe Gutachter bzw. Dienstleister mit
der Bearbeitung von Verfahrensschritten bei der Durchführung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen beauftragt wird, obliegt der Stadt Bonn.
1.4.2
Drucksachen-Nr.: 1212837NV4
HANDBUCH Inklusive Bildung - Anregungen, Ergänzungen und Anmerkungen im
inklusiven Beteiligungsprozess
Beschluss: (einstimmig)
Die Verwaltung wird beauftragt, in Ergänzung der Beschlüsse, DS.- Nr.: 1212837 und 1212837EB3
zum "HANDBUCH Inklusive Bildung in Bonn"
-
die eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen sowie
471
-
die Beratungsergebnisse der Lenkungsgruppe "Inklusive Bildung Bonn", des Arbeitskreises "Inklusive Bildung" der Schulsprecherinnen und Schulsprecher, des Projektbeirates "Behindertenpolitischer Teilhabeplan" sowie der bisher beteiligten Ratsgremien
bei der Fortschreibung des "HANDBUCHs Inklusive Bildung" zu berücksichtigen.
Aus der Vielzahl der eingegangenen Rückmeldungen seien beispielhaft zwei Themenbereiche genannt, die modifiziert werden sollen:
• Zielsetzung des Gemeinsamen Unterrichts an allen Bonner Grundschulen
Es ist zu prüfen, ob eine Bündelung von Ressourcen an Schwerpunktschulen (zumindest in einer
Übergangsphase) nicht größere Effekte für die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht
erzielt.
• Aufbau und Lage des Inklusionszentrums
Es ist zu prüfen, ob eine zentrale Lage oder eine dezentrale Verteilung mehrerer kleiner Zentren auf
das Stadtgebiet anzustreben ist. Eventuell ist es sachgerecht, das Inklusionszentrum als Unterstützungszentrum für Schülerinnen und Schüler und Pädagoginnen und Pädagogen auszubauen, siehe
DS.- Nr.: 1212837 und 1212837EB3 zum "HANDBUCH Inklusive Bildung in Bonn".
1.4.3
Drucksachen-Nr.: 1213397NV2
Eckpunkte für eine soziale Wohnungspolitik
Beschluss: (Mehrheit gegen BBB bei Enth. Linke und BIG)
Die Stadt Bonn muss intensiv dazu beitragen, dass Wohnraum für finanzschwache Bevölkerungsgruppen weiterhin in notwendigem Umfang zur Verfügung steht. Hierdurch werden auch die Ausgaben
der Stadt Bonn bei den Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfänger gesenkt, bzw. gebremst.
Wegen der zurzeit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken für den Wohnungsbau werden potentielle Bauherren eher dazu neigen, frei finanzierte Mietwohnungen zu bauen, statt öffentlich
geförderte. Die Versorgung der Menschen mit geringerem Einkommen muss daher vor allem die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag übernehmen. Hierzu stehen für die Stadt Bonn auch weiterhin Fördergelder des Landes in Höhe von 25 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung.
Um dies zu ermöglichen, werden folgende Entscheidungen für nötig gehalten:
1. Die Vebowag erfährt eine bedarfs- und leistungsgerechte Eigenkapitalstärkung. Die zur Verfügung
gestellten Mittel werden zur Schaffung öffentlich geförderten neuen Wohnraums verwendet. Gleichzeitig wird der Vebowag ermöglicht, Grundstücke zu kaufen, um sie dann für den öffentlich geförderten
Wohnungsbau zu verwenden.
2. Die Verwaltung prüft, wie die Zielmarke von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsneubau erreicht
werden kann. Hierbei wird das Münchener Modell überprüft.
3. Anregung an OB:
Die Zusammenarbeit zwischen Bauordnungsamt und der Abteilung Wohnung wird intensiviert. Bei erkennbar aussichtsreichen Bauanträgen für öffentlich geförderten Wohnungen soll die Bearbeitung der
entsprechenden Förderanträgen parallel erfolgen, um zu einem entsprechenden Baubeginn zu kommen. Die Fachämter werden aufgeforderten, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften Verdichtungspotentiale zu identifizieren und die ggfs. durch Veränderung der Bebauungspläne der Erschließung zuzuführen.
4. Zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus werden die Stellplatzanforderungen pro
Wohneinheit auf die mindest erforderliche Anzahl reduziert.
5. Es soll geprüft werden, ob Zielvereinbarungen mit dem Planungsausschuss und den Bezirksvertretungen geschlossen werden können, die die Umsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
durch die Gremien sicherstellen.
6. Mit der Sparkasse KölnBonn und der Volksbank Bonn/Rhein-Sieg sollen Verhandlungen geführt
werden, um einen sozialen Nachhaltigkeitsfonds aufzustellen, an dem sich Bonnerinnen und Bonner
472
mit ihrem Vermögen beteiligen können, um nachhaltige wohnungspolitische Positionen in ihrer Stadt
mit zu finanzieren.
--Der vorstehenden Beschlussfassung erfolgt nach einer ausführlichen Aussprache zu deren Beginn
Frau Stv. Götz –DieLinke- den Änderungsantrag ihrer Fraktion und der BIG-Gruppe begründet (DSNr.: 1213397AA3). Das Anliegen der Vorlage sei zwar unterstützungswürdig, sie bedürfe jedoch noch
der Konkretisierung, wozu der Änderungsantrag diene. Die bedarfsgerechte Eigenkapitalaufstockung
der Vebowag müsse auch über die im Doppelhaushalt eingestellten 2,5 Mio. EURO hinausgehen und
hinsichtlich der 30 %-Quote dürfe es nicht nur bei Absichtserklärungen bleiben. Auflagen für Investoren müssten möglich sein; im Gegenzug sollten vergünstigte Konditionen beim Erwerb städt. Liegenschaften unter Zweckbindung gewährt werden.
Stv. Limbach –CDU- sieht Einvernehmen in dem Punkt, für die Bonner Bürger öffentlich geförderten
Wohnraum in ausreichender Zahl bereitzustellen. Allerdings müsse es auch attraktiven Wohnraum für
diejenigen geben, die durch ihre Steuerleistungen die hierfür erforderlichen Transferleistungen erbringen. Die Förderung von öffentlichen Wohnraum über den Bedarf der Bonner Bürger hinaus könne
nicht das Ziel sein. Vor diesem Hintergrund setzt er sich kritisch mit der geforderten 30%-Quote auseinander, die als Münchener Modell nicht auf Bonn übertragbar sei. Er zählt eine Reihe von umgesetzten und geplanten Maßnahmen zu Lasten der Vermieter auf, wie z.B. Reduzierung der Kündigungsfristen u. Erhöhung der Grunderwerbssteuer und warnt vor zu starken Restriktionen, die sich
negativ auf die Bautätigkeit auswirken könnten.
Stv. Yildiz –BIG-Gruppe- nimmt ebenfalls Bezug auf den gemeinsam mit der Fraktion DieLinke eingebrachten Änderungsantrag (DS-Nr.: 1213397AA3)und sieht dem Inklusionsgedanken folgend die Notwendigkeit, auch Minderheiten und Benachteiligten zur Chancengleichheit zu verhelfen. Die derzeit
noch große Anfrage nach Immobilien in Bonn gebe die Chance, Bedingungen zu stellen und es sollten
nunmehr klare Entscheidungen getroffen werden. Das Münchener Modell sei erfolgreich gewesen.
Stv. Prof. Jobst –Bündnis90/Grüne- begrüßt die Vorlage als Antwort auf eine zentrale Herausforderung. Die angestrebten Leitlinien wie Ausrichtung am demographischen Wandel, Barrierefreiheit,
Energieeffizient, nachhaltige Bewirtschaftung, wohnungsnahe Versorgung usw. seien Anforderungen
an eine humane Stadt. Zu beachten sei aber auch der finanzpolitische Aspekt sowie das durch die
geografische Lage Bonns bedingte begrenzte Flächenpotential. Die genannte Quote von 30 % müsse
überprüft werden. Wichtig sei insbesondere die Kapitalaufstockung für die Vebowag, die deren Leistungsfähigkeit entspräche. Er bitte daher um Zustimmung zu der Vorlage.
Stv. Klein –SPD- sieht einen enorm steigenden Bedarf für erschwinglichen Wohnraum und warnt davor, dass Problem als randständig zu betrachten. Die Ausnutzung der Flächenpotentiale müsse in allen Stadtbezirken gleichmäßig erfolgen. Er begrüßt die Vorlage und den zu erwartenden Beschluss
als Plattform auf deren Basis nun eine Umsetzung erfolgen sollte. Wichtig sei ein übergreifender Konsens hierzu und er erwarte eine breite Zustimmung.
Stv. Wimmer –BBB- sieht einen Widerspruch zwischen dem Ziel der Landespolitik einerseits den sozialen Wohnungsbau zu fördern und andererseits die Grunderwerbssteuer zu erhöhen. Er hält es für
falsch, dort zu verdichten, wo bereits sozialer Wohnungsbau vorhanden ist. Mit Blick auf Ziff. 3 sieht er
die dort vorgesehenen Festlegungen in der Organisationskompetenz des Oberbürgermeisters und mit
Blick auf Ziff. 5 hält es für fraglich, ob Zielvereinbarungen zwischen Gremien überhaupt getroffen werden können. Ziel müsse es sein, nicht nur den Mietwohnungsbau sondern auch Wohnungseigentum
zu fördern und er bedauert die hier rückläufigen Zahlen.
Stv. Finger –Bündnis90/Grüne- betont in seiner Eigenschaft als Vorsitzendes des Aufsichtsrates der
Vebowag, dass sich die Gesellschaft mit allen Themen, wie Neubau, Belegungsquote und Ankauf von
Beständen, ausführlich befasse und den Markt beobachte. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in
Höhe von 5 Mio. für die Vebowag bewertet er als Erfolg. Von Seiten der Verwaltung mahnt er die aus
seiner Sicht längst überfällige Vorlage eines Strategiekonzeptes und eines Stadtplanes mit Kennzeichnung der Wohnbaureserveflächen an.
Stv. Dr. Gilles –CDU- sieht die Hauptursache für die sich bereits seit Jahren abzeichnende mangelnde
Bedarfsdeckung in der fehlenden Bereitschaft, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, was insbesondere auf steigende Anforderungen durch die Landesbauordnung zurückzuführen sei. Wichtig sei
es, nicht nur neu zu bauen, sondern auch den Bestand zu modernisieren. Er wendet sich gegen die in
Ziff. 1 der ursprünglichen Vorlage enthaltene Formulierung „Wie schon von der SPD-Fraktion bean-
473
tragt...“; erst die von der Koalition gegen den Widerstand der SPD durchgesetzte Bereitstellung der
Haushaltsmittel sei hier entscheidend gewesen. Ausdrücklich zu Protokoll stellt er fest, dass einer flächendeckenden Zielvorgabe von 30 % nicht zugestimmt werde; hier seien differenzierte, zielorientierte
Ansätze erforderlich. Der Verwaltung wirft er vor, dass zahlreiche Vorschläge der Vebowag aus den
Jahren 2002 bis 2009 nicht aufgegriffen worden seien.
Frau Stv. Richter –SPD- hält diese Vorwürfe gegen die Verwaltung nicht gerechtfertigt. In diesem Fall
seien zahlreiche Vertagungen der Grund dafür, dass Entscheidungen nicht getroffen wurden. Mit Blick
auf die ausführliche Diskussion verweist sie auf das einstimmige Votum des Fachausschusses und
moniert, dass vielfach Fachdiskussionen im Rat noch einmal wiederholt würden oder im Rat ein anderes Abstimmungsverhalten gezeigt wird, als in den Ausschüssen.
Nach einem weiteren Hinweis des Oberbürgermeisters, der ebenfalls die Vorwürfe an die Verwaltung
zurückweist, lehnt der Rat zunächst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DieLinke und der
BiG-Gruppe bei Enth. der Stv. Klein und Kox –beide SPD- deren gemeinsamen Änderungsantrag
(DS-Nr.: 1213397AA3)ab und fasst alsdann unter einvernehmlicher Berücksichtigung der von Stv. Dr.
Gilles –CDU- beantragten redaktionellen Änderung in Ziff. 1 den vorstehenden Beschluss mit dem
dort wiedergegebenen Abstimmungsergebnis.
--Der abgelehnte Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. und der Gruppe BIG (DS-Nr.: 1213397AA3)
hatte folgenden Inhalt:
Die Beschlussvorlage Drs. 1213397NV2 wird wie folgt geändert (Änderungen sind in Fettdruck hervorgehoben):
Die Stadt Bonn muss intensiv dazu beitragen, dass Wohnraum für finanz-schwache Bevölkerungsgruppen weiterhin in notwendigem Umfang zur Verfügung steht. Hierdurch werden auch die Ausgaben
der Stadt Bonn bei den Kosten der Unterkunft für Transferleistungsempfänger gesenkt, bzw. gebremst.
Wegen der zurzeit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken für den Wohnungsbau werden potentielle Bauherren eher dazu neigen, frei finanzierte Mietwohnungen zu bauen, statt öffentlich
geförderte. Die Versorgung der Menschen mit geringerem Einkommen muss daher vor allem die städtische Wohnungsbaugesellschaft Vebowag übernehmen. Hierzu stehen für die Stadt Bonn auch weiterhin Fördergelder des Landes in Höhe von 25 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung.
Um dies zu ermöglichen, werden folgende Entscheidungen für nötig erhalten:
1. Über die in den laufenden Doppelhaushalt bereits eingestellten 2,5 Mio. Euro hinaus erfährt die
Vebowag eine kontinuierliche bedarfs- und leistungsgerechte Eigenkapitalstärkung. Die so zur Verfügung gestellten Mittel werden vorrangig zur Schaffung öffentlich geförderten neuen Wohnraums und
zum Erwerb der benötigten Grundstücke verwendet. Die Identifizierung von geeigneten Grundstücken
und deren Erwerb wird von allen Teilen der Stadtverwaltung unterstützt.
2. Im Geschosswohnungsneubau wird zukünftig eine Quote von 30% öffentlich geförderten Wohneinheiten verfolgt. Um dieses Ziel zu erreichen, wird bei
a) vorhabenbezogenen Bebauungsplänen mit mehr als 24 zu errichtenden Wohneinheiten ein Anteil
von mindestens 30% öffentlich förderfähigen Wohnungen festgesetzt. Dieser wird in den vertraglichen
Regelungen gesichert.
b) der Neuaufstellung oder grundsätzlichen Änderung von Bebauungsplänen (z.B. Ermekeilkaserne,
ehem. Klinikgelände) die für umfangreichere Gebiete gelten sollen, bereits durch Festsetzung „Fläche
für den sozialen Wohnungsbau“ ein 30%-Anteil vorgegeben (sofern nicht a) gilt).
3. Diese Maßnahmen werden eingebettet in ein Gesamtkonzept der „sozialgerechten Bodennutzung“
– orientiert am Münchner Modell , das den Fachgremien noch in diesem Jahr vorgelegt wird.
4. Vor dem Verkauf städtischer Liegenschaften ist grundsätzlich zu prüfen, inwiefern sich diese (Gebäude, Grundstück/e) für eine Nutzung gemäß oder für den sozialen Wohnungsbau eignen. Sollte eine solche Nutzung grundsätzlich möglich sein, gewährt die Stadt unter Zweckbindung einen Nachlass
von min. 30% auf den Kaufpreis oder die (Erb-)Pacht. Alternativ ist eine Übertragung des (Teil)Grundstücks als Eigenkapitalzufuhr an die Vebowag vorzusehen.
1. Wie schon von der SPD-Fraktion beantragt, erfährt die Vebowag eine bedarfs- und leistungsgerechte Eigenkapitalstärkung. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden zur Schaffung öffentlich ge-
474
förderten neuen Wohnraums verwendet. Gleichzeitig wird der Vebowag ermöglicht Grundstücke zu
kaufen, um sie dann für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zu verwenden.
2. Die Verwaltung prüft, wie die Zielmarke von 30 % öffentlich
gefördertem Wohnungsneubau erreicht werden kann. Hierbei wird das
Münchener Modell überprüft.
5. 3. Die Zusammenarbeit zwischen Bauordnungsamt und der Abteilung Wohnung wird intensiviert.
Bei erkennbar aussichtsreichen Bauanträgen für öffentlich geförderte Wohnungen soll die Bearbeitung
der entsprechenden Förderanträgen parallel erfolgen, um zu einem entsprechenden Baubeginn zu
kommen. Die Fachämter werden aufgeforderten, zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften
Verdichtungspotentiale zu identifizieren und die ggfs. durch Veränderung der Bebauungspläne der Erschließung zuzuführen.
6. 4. Zur Förderung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus werden die Stellplatzanforderungen
pro Wohneinheit auf die mindest erforderliche Anzahl reduziert.
7. 5. Es soll geprüft werden, ob Zielvereinbarungen mit dem Planungsausschuss und den Bezirksvertretungen geschlossen werden können, die die Umsetzung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau
durch die Gremien sicherstellen.
8. 6. Mit der Sparkasse KölnBonn und der Volksbank Bonn/Rhein-Sieg sollen Verhandlungen geführt
werden, um einen sozialen Nachhaltigkeitsfonds aufzustellen, an dem sich Bonnerinnen und Bonner
mit ihrem Vermögen beteiligen können, um nachhaltige wohnungspolitische Positionen in ihrer Stadt
mit zu finanzieren.
Die ursprüngliche Vorlage hatte in Ziff. 1 die nachstehende einleitende Formulierung:
„Wie schon von der SPD beantragt, erfährt die Vebowag eine...“
1.4.4
Drucksachen-Nr.: 1213762
Novellierung der Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten
Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (sh. hierzu auch
Protokollnotiz zu TOP 1.1).
Der vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:
Die Benutzungszeitordnung städtischer Sportstätten wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung
beschlossen.
1.4.5
1
Drucksachen-Nr.: 1310101
Weiterentwicklung der Seniorenzentren
Beschluss: (mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von BBB und DIE LINKE)
1.
Die Seniorenzentren werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit Unterstützung eines unabhängigen
Wirtschaftsprüfungsbüros (WP) in eine zweckmäßige, betriebswirtschaftlich vorteilhafte Rechtsform
mit gemeinnützigem Charakter überführt werden, wie z. B. eine gGmbH. Die Stadt wird alleiniger
Gesellschafter. Die Verwaltung erstellt einen Ablaufplan, der die notwendigen Schritte und
Maßnahmen sowie den zeitlichen Rahmen aufzeigt und bereitet die Beschlussfassung vor.
Nach einer möglichen Umgründung werden die Seniorenzentren auch in einer neuen
Rechtsform Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband KAV.
2.
Die städtischen Seniorenheime Wilhelmine Lübke Haus und St. Albertus Magnus Haus bleiben
erhalten und werden bis Ende 2018 vollständig entsprechend den Vorschriften des Wohn- und
Teilhabe‐Gesetzes sowie des Landespflegegesetzes NRW saniert.
Auf dem Gelände des Hauses Elisabeth wird ein Neubau errichtet. Der Neubau dient als sogenannter
Vorschaltbau der Unterbringung von Bewohnern der zu sanierenden Seniorenheime und künftig als
neues Haus Elisabeth. Über die Verwendung des bisherigen Gebäudes wird zu einem späteren
Zeitpunkt entschieden.
1
War der Einladung beigefügt
475
Zu den Baumaßnahmen werden vor der endgültigen Beschlussfassung entsprechende Businesspläne
zum Zwecke einer objektiven Beurteilung gefertigt. Bei diesem Prozess werden die Seniorenzentren von einem Wirtschaftsprüfer begleitet.
Zur Findung der bestmöglichen Lösung beauftragen die Seniorenzentren einen erfahrenen
Projektentwickler mit der Durchführung eines Architektenwettbewerbs unter Berücksichtigung
der früheren Architektenleistungen
3.
Hinsichtlich der Finanzierung werden insbesondere folgende alternative Szenarien dargestellt:
a) Ausgliederung und kreditfinanzierte Realisierung durch die Seniorenzentren im Eigentümermodell.
b) Realisierung der Sanierungsmaßnahmen durch die Stadt Bonn und anschließende Vermietung an
die Seniorenzentren.
4.
Wegen der Zunahme pflegebedürftiger Menschen in Bonn (vgl. FOGS-Gutachten) prüft die Verwaltung
gesondert die innovative Planung von barrierefreien Pflegewohngruppen in geeigneten Stadtvierteln,
die sich z. B. am Bielefelder Modell orientieren. Hierfür findet die Verwaltung einen oder mehrere
Träger.
5.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden möglichst zinsgünstige Finanzierungsmittel und sonstige
Fördermöglichkeiten in Anspruch genommen.
6.
Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Seniorenzentren ist beteiligungsorientiert. An der
Entwicklung werden neben der Leitungsebene der Seniorenzentren auch Vertreter/innen der
unterschiedlichen Berufsgruppen dieser Einrichtungen beteiligt.
7.
Insbesondere sollen bestehende oder in Gründung befindliche Initiativen in den Nachbarschaften der Seniorenzentren zur Beteiligung an einer Quartiersöffnung der Zentren eingeladen
werden.
8.
Die städtischen Seniorenzentren sollen insofern eine Modellfunktion übernehmen und sich als Kompetenzzentren für das Leben im Alter –sowohl als Partner, als auch Initiatoren für die
weitere planmäßige Quartiersentwicklung in der Bundesstadt Bonn positionieren.
9.
Es gilt sicherzustellen, dass stationäre Pflegeeinrichtungen nicht zu einer Isolation der Bewohner führen dürfen. Stattdessen müssen Senioreneinrichtungen durch verschiedene Konzepte offen und kontaktfreudig gestaltet werden. Dazu können beispielsweise auch die, den
stationären Pflegeeinrichtungen, „vorgelagerten“ Seniorenangebote (z.B. Essen auf Rädern,
Pflege- und Hauswirtschaftliche Beratung) im Quartier untereinander und mit den Pflegeeinrichtungen vernetzt werden. Weitere Möglichkeiten, um die Distanz zu verringern, sind die Verbindung von Pflegeeinrichtungen mit anderen Einrichtungen des täglichen Bedarfs, die auch
von Externen genutzt werden können.
Den Planungen der Seniorenzentren liegen folgende konzeptionelle Aspekte zugrunde:
Die Hausgemeinschaften haben kleine Gruppengrößen
Charakteristisch für die Hausgemeinschaften der Seniorenzentren ist eine Gruppengröße von
durchschnittlich 12 bis 14 Bewohnerinnen und Bewohnern. Die übliche Wohnbereichsstruktur
des konventionellen Pflegeheims mit einer Gruppengröße von 20 bis zu 40 Bewohnern wird
somit komplett aufgelöst und in kleine Wohneinheiten überführt. Diese Einheiten wirtschaften
in sich weitgehend selbstständig.
Hausgemeinschaften stellen eine moderne und hohen fachlichen Standards genügende Le-
476
bensform für pflegebedürftige Menschen dar. Sie sprechen damit alle Zielgruppen des konventionellen Pflegeheims an.
Kleine Gruppen ermöglichen Spezialisierung und besondere Zuwendung
Durch die besondere kleinräumliche Struktur bieten Hausgemeinschaften jedoch zusätzliche
Möglichkeiten für besondere Personengruppen. Dazu gehören beispielsweise Demenzkranke,
für die die kleine und überschaubare Wohneinheit mit der ständigen Präsenz fester Bezugspersonen und der Orientierung am normalen Alltagsgeschehen besondere Vorteile bietet. Zu
nennen sind auch Migranten, für die sich in einer Hausgemeinschaft die Möglichkeit bietet, mit
Muttersprachlern und Personen des ursprünglich gleichen Kulturkreises zusammenzuleben.
Als weiteres Beispiel können gehörlose Menschen genannt werden, die aufgrund der Notwendigkeit von Gebärdensprache im konventionellen Pflegeheim oft nur sehr begrenzte Möglichkeiten der Kommunikation haben. Auch junge pflegebedürftige Menschen, sind als Zielgruppe
denkbar. Durch die kleine Einheit können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zielgruppengerecht
eingestellt werden.
Ob und welche Spezialisierungen in den Hausgemeinschaften der Seniorenzentren eingerichtet
werden, wird je nach Nachfrage entschieden.
Das Alltagsleben bleibt so normal wie möglich
In den Hausgemeinschaften sollen institutionelle Rahmenbedingungen in den Hintergrund treten und der Alltag soweit als möglich an einem normalen häuslichen Tagesablauf ausgerichtet
werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner können Eigeninitiative entwickeln, sich an allen Aktivitäten beteiligen, diese unterstützen oder sie auch einfach nur passiv miterleben. Ebenso ist
selbstverständlich der Rückzug in das eigene Zimmer möglich. Auch Angehörige können in
dieses Konzept unkompliziert integriert werden.
Die Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen sollte im Idealfall so möglich sein, dass institutionelle Zwänge keine oder nur geringe Berücksichtigung finden müssen.
Standard: Betreuung und stationäre Pflege rund um die Uhr
Die Hausgemeinschaften der Seniorenzentren stellen eine Form der stationären Versorgung
dar und unterliegen damit dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW. Pro Hausgemeinschaft gewährleistet eine während des Tages anwesende Präsenzkraft, auch Alltagsbegleiterin genannt,
maximale Stabilität in der hauswirtschaftlichen Versorgung und als Ansprechperson für Bewohner oder Angehörige. Für jeweils zwei Hausgemeinschaften wird ein Pflegeteam gebildet,
das die Bewohner aller Pflegestufen fachgerecht betreut. Zudem gibt es selbstverständlich einen Nachtdienst, so dass rund um die Uhr die notwendige Versorgung sichergestellt ist.
Räumliche Gestaltung
Alle Bewohner leben in Einzel- oder Doppelzimmern mit jeweils eigenem Bad und WC, die sich
um einen gemeinsamen Wohnküchenbereich gruppieren. Dieser besteht aus einer Küche und
einem direkt angrenzenden Wohn- und Speisezimmer, das genügend Raum für das gemeinsame Leben bietet. Bei der Planung wird Wert darauf gelegt, dass möglichst viele Zimmer speziell
für Rollstuhlfahrer konzipiert sind.
Bewohnerzimmer
Die Einzelzimmer werden nach individuellen Vorstellungen eingerichtet. Als persönlicher
Wohn- und Schlafraum stellen sie den privaten Rückzugsbereich der Bewohnerin oder des
Bewohners dar und sollten im Idealfall nicht anders als in der ursprünglichen häuslichen Umgebung gestaltet sein. In jedem Zimmer sind ein Pflegebett, ein Nachttisch und ein Einbauschrank vorhanden.
Bad und WC
Jedes Zimmer verfügt, im Unterschied zu Wohngemeinschaften im ursprünglichen Sinn, über
ein eigenes Bad mit Dusche und WC. Dies gewährleistet maximale Privatheit im individuellen
Wohnbereich. Speziell für Rollstuhlfahrer gestaltete Bäder gewährleisten, dass diese ohne
fremde Hilfe benutzt werden können.
477
Wohnküche
Die Küche ist als offene Wohnküche konzipiert, so dass Bewohnerinnen und Bewohner sowie
ihre Angehörigen aktiv am Geschehen teilhaben oder es auch nur passiv miterleben können.
Die Zubereitung der gemeinsamen Mahlzeiten, die Vorbereitung, das Anrichten und auch Aufräumen strukturiert damit, wie im „normalen“ Leben in der häuslichen Umgebung, wesentlich
den Lebensalltag in der Hausgemeinschaft. Die Küche ist mit ausreichenden Kühlmöglichkeiten ausgestattet.
Weitere Räume
Zusätzlich verfügt jede Hausgemeinschaft über einen Vorratsraum und ein Büro für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege und Hauswirtschaft.
--Mit dem vorstehenden Beschluss folgt der Rat maßgeblich der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen aus dessen Sitzung vom 21.02.2013 (DS-Nr.: 1310101EB5); die unter Ziffer 1. im 2. Absatz in fett aufgeführte Ergänzung geht auf den Änderungsantrag der BBB-Fraktion zurück (DS-Nr.: 1310101AA6).
--Der vorstehenden Beschlussfassung geht eine Aussprache voraus, zu deren Beginn Stv. Repschläger
–Die Linke.- den von seiner Fraktion eingebrachten Änderungsantrag mit der DS-Nr. 1310101AA7 erläutert und um Zustimmung wirbt. Seine Fraktion begrüße zwar die Ziele, sehe in der beabsichtigten
Umgründung jedoch eine Gefahr für die dort Beschäftigten. Daher sei die Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) erforderlich und Leiharbeit müsse ausgeschlossen werden.
Stv. Wimmer –BBB- begründet den Änderungsantrag (1310101AA6) und das ablehnende Abstimmungsverhalten seiner Fraktion mit Hinweis darauf, dass die Zukunftssicherung der Seniorenzentren
zwar in die richtige Richtung ginge, das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis aber auch in der bestehenden Rechtsform erreicht werden könne. Das erforderlich Mitwirkungsverfahren stelle eine Verzögerung dar. Zumindest müsse der Verbleib im KAV gewährleistet sein.
StK Prof. Dr. Sander macht deutlich, dass die Leistung der Mitarbeiter der Seniorenzentren größte
Anerkennung verdiene und dass deren Ängste in Bezug auf die Beschäftigung und die Bezahlung
unbegründet seien. Man beabsichtige kein „Lohndumping“, da man sich bewusst sei, dass qualifizierte Kräfte nur bei entsprechender Bezahlung zu bekommen seien. Von daher sei der Ausstieg aus
dem KAV nicht beabsichtigt. Er verweist weiter auf anstehende Gespräche mit der Personalvertretung.
Nach einer weiteren Wortmeldungen von Stv. Hümmrich –FDP-, der die Zustimmung seiner Fraktion
zum Änderungsantrag der BBB-Fraktion (AA6) signalisiert und auf das Ziel hinweist, die Seniorenzentren zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen, stimmt der Rat zunächst einstimmig der mit dem
Änderungsantrag der BBB-Fraktion (DS-Nr.: 1310101AA6) vorgeschlagenen Ergänzung von Ziff. 1
(fett und kursiv) zu und lehnt anschließend mehrheitlich den Änderungsantrag der Fraktion DieLinke
(DS-Nr. 1310101AA7) ab.
Alsdann fasst der Rat den vorstehenden Beschluss in der durch den Änderungsantrag des BBB
(1310101AA6) modifizierten Fassung des Beratungsergebnisses aus dem Ausschuss für Finanzen
und Beteiligungen (1310101EB5)
--Die ursprüngliche Vorlage (DS-Nr.: 1310101) hatte den nachstehenden Wortlaut:
„1.
Auf dem Gelände des Hauses Elisabeth wird eine neue zukunftsweisende stationäre Senioreneinrichtung auf Basis von Hausgemeinschaften errichtet, um für die Zukunft eine quartiersbezogene Versorgung für pflegebedürftige Menschen zu gewährleisten. Zur Findung der bestmöglichen Lösung beauftragen die Seniorenzentren einen erfahrenen Projektentwickler mit der Durchführung eines Architektenwettbewerbs. Der Neubau dient während der Sanierungsmaßnahmen im Wilhelmine Lübke Haus
und dem St. Albertus Magnus Haus als sogenannter Vorschaltbau, um die Bewohner in dieser Zeit
478
adäquat zu versorgen. Danach wird der Neubau weiter als stationäre Senioreneinrichtung geführt. Ob
das bisherige Gebäude später in anderer Form weiter genutzt wird und/ oder saniert oder abgerissen
wird, entscheidet sich auf Grundlage der dann gegebenen Bedarfslage. Mit der Überwachung der
Baumaßnahme und dem Baukostencontrolling wird ein Projektsteuerer beauftragt.
2.
Die städtischen Seniorenheime Wilhelmine Lübke Haus und St. Albertus Magnus Haus bleiben erhalten und werden nach Fertigstellung des Vorschaltbaus vollständig saniert. Die Verwaltung bedient
sich hierzu der vorliegenden Umbaupläne mit Wohngruppenkonzept aus den Leistungsphasen 1-3
HOAI, die sich am Wohn- und Teilhabe‐Gesetz sowie am Landespflegegesetz NRW orientieren. Die
Pläne enthalten eine detaillierte Grundlagenermittlung, die Vorplanung bis hin zur Entwurfsplanung
inklusive Kostenberechnung. Mit der Überwachung der Baumaßnahme und dem Baukostencontrolling wird ein Projektsteuerer beauftragt.
3.
Damit die Seniorenzentren als soziales, wirtschaftlich orientiertes und flexibles Dienstleistungsunternehmen für die Herausforderungen der Zukunft bestmöglich aufgestellt sind, sollen diese zum nächst
möglichen Zeitpunkt in eine Rechtsform mit flexibleren Rahmenbedingungen überführt werden. Die
Betriebsleitung überprüft mögliche Varianten und stellt diese mit Zeit- und Ablaufplan zur Beschlussfassung vor. Bei diesem Prozess werden die Seniorenzentren von einem Wirtschaftsprüfer begleitet.
4.
Vor Beginn der Bauphase wird für die abschließende Beschlussfassung bezüglich der Baumaßnahmen aus 1. und 2. ein entsprechender Businessplan gefertigt. Bei diesem Prozess werden die Seniorenzentren von einem Wirtschaftsprüfer begleitet.“
--Der abgelehnte Änderungsantrag der Fraktion Die Linke. (1310101AA7) hatte folgenden Inhalt:
„Der Beschluss wird um folgende Ziffer 2 ergänzt:
2. Die neue Rechtsform der Seniorenzentren dient nicht dem Ziel, die Arbeitsbedingungen der in den
Seniorenzentren Beschäftigten zu verschlechtern, d.h. insbesondere Tarifverträge zu unterlaufen oder
arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen zu reduzieren. Unabhängig davon, in welcher Rechtsform die
Seniorenzentren zukünftig betrieben werden, wird die neue Trägerin Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband (VKA), insoweit gelten auch zukünftig mindestens die Bestimmungen des TVöD. Ihre
Aufgaben erfüllt die neue Trägerin grundsätzlich mit regulären Beschäftigungsverhältnissen. Dies gilt
entsprechend für etwaige Servicegesellschaften der Trägerin.“
--Der Änderungsantrag der BBB-Fraktion (DS-Nr.: 1310101AA6) entspricht unter Ziffer 1. dem 2. Absatz
des vorstehenden Beschlusses, fett und kursiv.
1.4.6
Drucksachen-Nr.: 1310102
Wirtschaftsplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn 2013
Beschluss: (mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE)
1. Der in Anlage beigefügte Wirtschaftsplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für das Jahr
2013, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, wird genehmigt; ferner der
beigefügte Finanzplan.
2. Die Höhe des Kassenkredites wird auf 750.000,- EUR festgesetzt.
1.4.7
Drucksachen-Nr.: 1310143
Pützchens Markt:
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festlegung der Sperrzeiten an bestimmten Tagen in der Bundesstadt Bonn
Beschluss: (einstimmig)
479
Die Angelegenheit wird einvernehmlich in die nächste Ratssitzung vertagt.
--Mit der Vertagung folgt der Rat einvernehmlich einem Vorschlag des Oberbürgermeisters, der auf den
bisher üblichen Probebetrieb der Anlieger- und Vereinsstände am Vorabend von Pützchens Markt
hinweist, der künftig nicht mehr zugelassen werden soll. Er bittet dies noch einmal zu überprüfen und
schlägt eine Vertagung vor.
Die vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut:
„Die 2. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Festlegung der
2
Sperrzeit an bestimmten Tagen in der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung
beschlossen.“
1.4.8
Drucksachen-Nr.: 1310206
Schaffung einer 3-gruppigen betrieblichen Kindertageseinrichtung für den Standort der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, In
der Raste 24, Bonn-Dottendorf
Beschluss: (einstimmig)
1. Der Schaffung einer 3-gruppigen betrieblichen Kindertageseinrichtung für den Bonner
Standort der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) mit
insgesamt 40 Plätzen in einem noch umzubauenden Bürogebäude in Bonn-Dottendorf, In
der Raste 24, voraussichtlich zum 01.08.2013 (Kita-Jahr 2013/2014), in Trägerschaft des
PME-Familienservice gGmbH wird vorbehaltlich der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch
das Landesjugendamt, vorbehaltlich einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung, sowie
vorbehaltlich der Vorlage des endgültigen, mit dem Entwurf inhaltsgleichen, Kooperationsvertrages, zugestimmt.
2. Die Schaffung der Gruppen ist bedarfsgerecht.
3. Die Verwaltung übernimmt die erforderlichen Kindpauschalen in die Anmeldung beim
Land zum 15.03.2013.
4. Zur Deckung der Kosten für die Angebotsstruktur der Einrichtung:
• 20 Plätze der Gruppenform II c (Kinder im Alter von unter drei Jahren bei einer Betreuung
von 45 Stunden in der Woche)sowie
• 20 Plätze der Gruppenform III c (Kinder im Alter ab drei Jahren bei einer Betreuung von
45 Stunden in der Woche)
erhält der Träger einen Zuschuss nach dem Konzept zur Förderung betrieblicher Einrichtungen in Bonn in Höhe von 55 % der Zuschussbasis (Kindpauschalen) sowie jeweils zu den
entsprechenden Mietpauschalen.
5.
1.4.9
Die Zahlung des Zuschusses erfolgt aus der unten angegebenen Finanzstelle.
Drucksachen-Nr.: 1310207
Aufnahme einer 3-gruppigen Kindertagesstätte in die betriebliche Förderung nach
dem Bonner Modell in Bonn, Körnerstr. 28 ; Bonn-Plittersdorf
Beschluss: (einstimmig)
1. Der Aufnahme einer dreigruppigen Einrichtung in Trägerschaft von PME-Familienservice gGmbH
in den Räumen der Einrichtung „Bumble Bee I“ in Bonn-Plittersdorf, Körnerstr. 28 zum
01.08.2013 (Kita-Jahr 2013/14) mit der Gruppenstruktur:
• 12 Plätze IIa (Kinder im Alter unter drei Jahren mit einer wöchentlichen Betreuungszeit von 25
Stunden)
2
War der Einladung beigefügt
480
• 18 Plätze IIc (Kinder im Alter von unter drei Jahren mit einer wöchentlichen Betreuungszeit
von 45 Stunden)
wird unter folgenden Voraussetzungen zugestimmt:
-
der Erteilung einer Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt
der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
der Bewilligung der zum 15.03.2013 anzumeldenden Kindpauschalen durch das Land
der Vorlage eines Kooperationsvertrages mit der Deutschen Post DHL und der Deutschen
Postbank AG über 10 Jahre
2. Die Schaffung der Gruppen ist bedarfsgerecht.
3. Die erforderlichen Kindpauschalen für das Kindergartenjahr 2013/14 werden in die Anmeldung
beim Land erstmals zum 15.03.2013 aufgenommen.
4. Der Träger erhält zur Deckung der laufenden Betriebskosten für die unter 1. aufgeführte Angebotsstruktur einen Zuschuss nach dem Konzept zur Förderung betrieblicher Einrichtungen in
Bonn (Bonner Modell) in Höhe von 55 % der Zuschussbasis (Kindpauschalen) sowie jeweils zu
den entsprechenden Mietpauschalen.
5. Die Zahlung des Zuschusses erfolgt aus der unten angegebenen Finanzstelle.
1.4.10
Drucksachen-Nr.: 1310238NV3
Zukunft Aktion Regenbogen
Beschluss: (einstimmig)
I.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Neubau des integrativen Kinderhauses „Aktion Regenbogen“ in der Limpericher Straße zu forcieren. Dazu sind im Wirtschaftsplan SGB für 2013 neben
den Planungskosten auch schon Gelder für den Bau bereitzustellen, sofern eine andere Maßnahme zurückgestellt werden sollte. Es ist weiterhin darzulegen, warum das angestrebte Investorenmodell gescheitert ist und ob andere Investoren (Interessenbekundung) gesucht wurden.
II.
Zur Behebung des augenblicklich herrschenden Platzmangels prüft die Verwaltung, ob im
Rahmen der jetzt vorhandenen Containerunterbringung eine Aufstockung in die Höhe erfolgen
kann. Dadurch könnte ein Ruheraum für das Personal geschaffen werden und - durch Umzug
des jetzigen Büros nach oben - mehr Platz für die Kinder erzielt werden.
III.
Die Verwaltung hilft der Elterninitiative dabei, schon im Rahmen der Containerlösung U3-Plätze
anbieten zu können.
IV. Daneben versucht die Verwaltung, Abhilfe für bestehende Mängel zu schaffen und prüft dabei
auch die nachfolgenden Punkte:
1. Da die Fußböden in den Containern extrem kalt sind, werden in den Gruppenräumen Teppiche oder Teppichboden ausgelegt. Dadurch könnten auch die Fugen im Fußboden, von denen eine Stolpergefahr ausgeht, verdeckt werden. Die Verwaltung prüft gleichzeitig, ob andere Maßnahmen in Frage kommen, um diese Problemen entgegenzuwirken.
2. Die Container wird mit einer Telefonanlage ausgestattet. Momentan ist die Elterninitiative
ausschließlich über das Mobilfunknetz erreichbar.
3. Der Wasserdruck der Dusche (zum Abduschen der Kinder) wird erhöht, damit die Dusche in
Zukunft auch - wie eigentlich vom Gesundheitsamt vorgeschrieben - genutzt werden kann.
4. Der Einbau eines behindertengerechten Kinder-WCs wird geprüft. (Das zur Zeit vorhandenen behindertengerechte Erwachsenen-WC wird aus Platzgründen als Lagerfläche genutzt.)
5. Der Durchlauferhitzer wird repariert.
481
6. Aufgrund der trockenen Luft im Container (verursacht durch die Elektroheizung) kommt es
bei Kindern und ErzieherInnen vermehrt zu Schleimhautentzündungen. Die Verwaltung prüft,
inwieweit hier eine Verbesserung erzielt werden kann.
7. Die Verwaltung veranlasst, dass der in der Küche vorhandene Herd einen adäquaten
Stromanschluss bekommt und dass eine Dunstabzugshaube eingebaut wird.
8. Das Außengelände wird durch das Grünflächenamt im Frühjahr soweit hergerichtet, dass es
von den Kindern besser genutzt werden kann (Beseitigung der Scherben, Bearbeiten des
lehmigen - und dadurch bei Nässe extrem matschigen - Bodens).
9. Der Elterninitiative wird ermöglicht, solange sie in Containern untergebracht ist, den angrenzenden öffentlichen Spielplatz zu nutzen. Dazu wird ein - ggf. auch provisorischer - Zaun errichtet. Ziel soll ausdrücklich nicht sein, die Spielfläche einer öffentlichen Nutzung zu entziehen, sondern dem Schutz der spielenden Kinder dienen.
10. Der vorhandene Turnraum ist aufgrund seiner Größe nur sehr eingeschränkt nutzbar. Die
Verwaltung arbeitet eine Alternativlösung aus, damit die Kinder in Zukunft mehr Bewegungsmöglichkeiten haben.
1.4.11
Drucksachen-Nr.: 1310251
Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr
2013/2014 in der Bundesstadt Bonn
Beschluss: (einstimmig)
1. Auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung für den Bereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn werden dem Land NRW über den Landschaftsverband Rheinland gemäß § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes die in der Anlage 1 aufgeführten Kindpauschalen für
die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie die Zahl der Kinder in Tagespflege für das
Kindergartenjahr 2013/2014 bis zum 15. März 2013 gemeldet. Die Angebotsstrukturen aller Tageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/2014 ergeben sich aus Anlage 4.
2. Gemäß Anlage 2 werden für die dort aufgeführten eingruppigen Einrichtungen, für den Waldkindergarten und den Fördertatbestand des sozialen Brennpunkts weitere Zuschüsse nach § 20 Abs.
3 des KiBiz beantragt.
3. Für die in Anlage 3 aufgeführten Einrichtungen wird ein Zuschuss des Landes in Höhe von
13.000,00 € pro Jahr und Einrichtung für die Weiterentwicklung als Familienzentrum beantragt (§
21 Abs. 3 KiBiz). Für eine Einrichtung werden aufgrund einer Ausnahmegenehmigung und der damit verbundenen Erteilung eines zweiten Planungszieles zusätzlich 13.000,00 € beantragt. Für eine Einrichtung wird darüber hinaus ein zusätzlicher Zuschuss von 1.000,00 € nach §21, Abs.5 Familienzentrum im sozialen Brennpunkt beantragt.
4. Die Gesamtkosten für die Finanzierung der vorgeschlagenen Angebotsstrukturen in den Bonner
Tageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 sind im Haushalt der Bundesstadt Bonn
veranschlagt.
1.4.12
Drucksachen-Nr.: 1310285
Verlängerung von Fördervereinbarungen mit den Trägern von Erziehungsberatungsstellen für das Jahr 2013
Beschluss: (einstimmig)
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der Erziehungsberatungsstellen in Bonn
• Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V.
• Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und
Bonn
die für die Jahre 2011 und 2012 zur Förderung der Erziehungs- und Familienberatung in Bonn abgeschlossenen Fördervereinbarung für die Zeit vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 zu verlängern.
482
1.4.13
Drucksachen-Nr.: 1310445
Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 8322-17, (2.
Entwurf) der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf 'Niederholtorf
Süd'
Beschluss: (einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktionen von BBB und DIE LINKE sowie der
BIG-Gruppe- und Stv. Hümmrich –FDP-)
Die Angelegenheit wird im Sinne des Votums der Bezirksvertretung Beuel (DS-Nr. 1310445EB4) und
der Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr. 1310445ST5) vertagt mit der Maßgabe, die Anhörung der
betroffenen Bürgerinnen und Bürger kurzfristig durchzuführen und dem Rat die Ergebnisse mit einem
Satzungsbeschluss zur nächsten Sitzung vorzulegen.
--Dem vorstehenden Votum geht eine Aussprache voraus zu deren Beginn Frau Stv. Poppe –
Bündnis90/Grüne- auf die lange Vorgeschichte des Bebauungsplanes Bezug nimmt; hierbei betont
sie, dass die Verzögerungen nicht ihrer Fraktion anzulasten seien. Ursächlich hierfür seien neue Gesetzesregelungen auf EU-Ebene und die besonders schwierige Situation die geprägt sei durch die
Umweltsituation –FFH-Gebiet-, die Grundwassersituation und die tlw. Lage in einem Bergbaubereich,
die 2010 zu einer Aufteilung des B-Plan-Gebietes und zur Einholung eines Gutachtens geführt habe.
Sie nimmt weiter Bezug auf den 2012 eingerichteten Runden Tisch „Artenschutz“ und erläutert den
zur Sitzung vorgelegten Änderungsantrag ihrer Fraktion (DS-Nr. 1310445AA6).
Stv. Härling –CDU- bezieht sich auf das Votum der Bezirksvertretung Beuel aus deren Sitzung vom
20.02.2013 (DS-Nr. 1310445EB4), welches zum Inhalt hat, dem Beschlussvorschlag mit der Maßgabe
zu folgen, dass die in der Burghofstraße vorgesehene Bushaltestelle entfällt und der Fuß- und Radweg an die südliche Seite des Bauplangebietes verlegt wird. Mit Blick auf die zur Sitzung nachgereichte Stellungnahme der Verwaltung, wonach dadurch eine Beteiligung der von der Planänderung betroffenen neun Grundstückseigentümer erforderlich werde (DS-Nr. 1310445ST5), beantragt er Vertagung, damit die Ergebnisse dieser Befragung in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Beuel
vorgestellt und der Bebauungsplan alsdann in der nächsten Sitzung des Rates beschlossen werden
kann. Den vorgelegten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Grüne lehne er ab.
Stv. Schaper –SPD- begrüßt den nunmehr in der Bezirksvertretung Beuel gefundenen Kompromiss
und spricht sich ebenfalls für eine Vertagung aus, damit die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gehört werden können. Er hofft, dass dann in der nächsten Sitzung des Rates das langwierige Verfahren
abgeschlossen werden kann.
Stv. Hümmrich –FDP- nimmt Bezug auf die unter TOP 1.4.3 geführte Diskussion über die Situation auf
dem Wohnungsmarkt. Er sieht in dieser 20 Jahre andauernden Diskussion über ein Baugebiet auf
dem 50 Wohneinheiten errichtet werden sollen, ein Negativbeispiel für die insofern auch vom Rat zu
vertretende Situation des Wohnungsmangels.
Stv. Schmitt –BBB- erklärt namens seiner Fraktion, dass der Bebauungsplan aus den von Frau Poppe
–Bündnis90/Grüne- vorgetragenen Gründen, abgelehnt werde.
Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- bittet um Zustimmung zu dem Änderungsantrag seiner Fraktion
(DS-Nr. 1310445AA6) mit dem ein Weg für eine Lösung der schwierigen Situation aufgezeigt werde.
Nach einem Hinweis von Stadtbaurat Wingenfeld, dass die Anhörung der betroffenen Anlieger so
rechtzeitig durchgeführt werden könne, dass in der nächsten Ratssitzung ein Satzungsbeschluss
möglich sie, lehnt der Rat zunächst mit Mehrheit gegen die Stimmen von Bündnis90/Grüne, DieLinke
und BiG den Änderungsantrag (DS-Nr. 1310445AA6) ab und fasst sodann auf Vorschlag von Oberbürgermeister J. Nimptsch den vorstehenden Beschluss mit dem dort wiedergegebenen Abstimmungsergebnis.
--Der vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut:
483
I.
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß § 4(1) BauGB
Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage 1
behandelt.
II.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Teilbereich A“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25.10.2010 bis einschließlich 24.11.2010
Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Teilbereich A“ vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend Anlage 2 behandelt.
III.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des „2. Entwurfes“ zum Bebauungsplan
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Zeit vom 30.08.2012. bis einschließlich 01.10.2012
(1) Die von Herrn Bernd Büsgen mit Stellungnahme vom 20.04.2012 und 26.09.2012 vorgetragene Anregung wird nicht berücksichtigt.
(2) Die von Frau Gitta Schwamborn mit Stellungnahme vom 01.10.2012 vorgetragenen Anregungen werden nicht berücksichtigt.
(3) Die von Herrn Rainer Michels mit Stellungnahme vom 29.09.2012 vorgetragenen Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass im Bereich des Flurstückes 208 statt 2 geteilter Baufenster eine zusammenhängende überbaubare Fläche festgesetzt wird. Die weiteren
Anregungen werden nicht berücksichtigt.
(4) Die von Frau Doris Rütt mit Stellungnahme vom 30.09.2012 vorgetragenen Anregungen
werden nicht berücksichtigt.
(5) Die von Frau Marlies Groß mit Stellungnahme vom 03.10.2012 vorgetragenen Anregungen
werden dahingehend berücksichtigt, dass im Bereich des Flurstückes 208 statt 2 geteilter
Baufenster eine zusammenhängende überbaubare Fläche festgesetzt wird. Die übrigen Anregungen werden nicht berücksichtigt.
(6) Die von Herrn Franz-Josef Michels mit Stellungnahme vom 05.12.2012 vorgetragenen Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass im Bereich des Flurstückes 208 statt 2 geteilter Baufenster eine zusammenhängende überbaubare Fläche festgesetzt wird. Die übrigen Anregungen werden nicht berücksichtigt.
(7) Die von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. mit
Stellungnahme vom 04.09.2012 vorgetragenen Anregungen werden nicht berücksichtigt.
(8) Die von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Sieg-Kreis, mit
Stellungnahme vom 10.09.2012 vorgetragenen Anregungen werden entsprechend Anlage 2,
Abwägungsvorschlag zu Punkt Nr. 6, behandelt.
(9) Die vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband e.V. / Kreisbauernschaft Bonn-Rhein Sieg
e.V. mit Stellungnahme vom 12.09.2012 vorgebrachte Anregung wird entsprechend Anlage
2, Abwägungsvorschlag zu Punkt Nr. 6, behandelt.
(10) Die von den Stadtwerken Bonn, Energie und Wasser, mit Schreiben vom 28.08.2012 und
28.09.2012 vorgebrachten Anregungen werden nicht berücksichtigt.
IV. Satzungsbeschluss
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8322-17 der Bundesstadt Bonn für ein Gebiet im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf, südöstlich der vorhandenen Bebauung der Grundstücke Burghofstraße 29 und 35 sowie Löwenburgstraße 152 und 157, zwischen einer Parallelen 60 m nordöstlich zur Löwenburgstraße, einer Parallelen 90 m nordwestlich zur Ungartenstraße und der
484
Burghofstraße ist einschließlich der unter Ziffer III Nr. 3, Nr. 5 und Nr. 6 genannten Änderungen
gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8322-17 wird unverändert als Satzungsbegründung übernommen.
Der abgelehnte Änderungsantrag der Fraktion Bündnis90/Grüne lautet wie folgt:
„Die Abwägungen gemäß Anlage 1 werden wie folgt geändert:
Der folgenden Anregung des BUND (die dritte unter 15.) wird gefolgt:
Biotopverbindung zwischen dem Quellbereich des Ankerbaches und des Wielesbaches als Ausgleich für die Eingriffe in Boden und Landschaft.
Die Abwägung zur dritten Anregung unter 9. (Dr. Rainer Schatzmayr,
Dr. Ute G. Ritter) wird wie folgt geändert:
Aufgrund der (streichen: „ungünstigen“) besonderen hydrologischen Eigenschaften des im Plangebiet anstehenden Bodens ist eine ortsnahe Versickerung sowie Verrieselung des anfallenden
Niederschlagswassers (streichen: „nicht bzw. nur mit einem hohen technischen und finanziellen
Aufwand realisierbar“), weiter zu verfolgen (z.B. durch einen Verdunstungs-/Versickerungsteich
auf dem Baugelände), um Schädigungen von potenziellen Habitaten geschützter Arten auf den
benachbarten Flächen zu vermeiden.“
Das Votum der Bezirksvertretung Beuel aus deren Sitzung vom 20.02.2013 hatte nachstehenden
Inhalt:
„Dem Beschlussvorschlag „Stellungnahmen und Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr.
8322-17, der Bundesstadt Bonn, Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Holtorf „Niederholtorf Süd“ wird mit
der Maßgabe entsprochen, dass die in der Burghofstraße vorgesehene Bushaltstelle entfällt und
der Fuß- und Radweg an die südliche Seite des Bauplangebietes verlegt wird.“
Hierzu hatte die Verwaltung folgende Stellungnahme zur Sitzung des Rates nachgereicht.
„In der Sitzung der Bezirksvertretung Beuel am 20.02.2013 wurde die o.g. Verwaltungsvorlage
mit dem Ergebnis beraten, das auf eine zusätzliche Bushaltestelle auf der Burghofstraße, in Höhe
des Plangebietes, verzichtet und die geplante Fuß- und Radwegeverbindung zwischen der neuen
Erschließungsstraße und der Burghofstraße an den südlichen Rand des Plangebietes, d.h. entlang der vorgesehenen Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Erhaltung von
Natur und Landschaft (SPE 2), verlegt werden soll.
Bei Berücksichtigung dieser Maßgaben wäre eine Beteiligung der von der Planänderung betroffenen Grundstückseigentümer gemäß § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch notwendig. Die Betroffenen werden angeschrieben, über die Änderungen informiert und Ihnen wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Dies wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn der Rat der Empfehlung der Bezirksvertretung Beuel folgt, kann der Satzungsbeschluss
nicht in der Sitzung am 05.03.2013, sondern erst nach erfolgter Beteiligung der Betroffenen gefasst werden.“
Im Anschluss an die Beratung dieses Punktes findet eine Sitzungspause von 20:30 Uhr bis 20:55 Uhr
statt.
1.4.14
Drucksachen-Nr.: 1310534
Beteiligung der Bundesstadt Bonn an der Kampagne STADTRADELN des KlimaBündnis´
Beschluss: (einstimmig bei Stimmenthaltung der BBB-Fraktion)
Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich 2013 erneut an der Kampagne „STADTRADELN - Gemeinsam
radeln fürs Klima” des Klima-Bündnis`. Die Kampagne wird im Zeitraum vom 1.5. – 21.5.2013 durchgeführt.
485
1.4.15
Drucksachen-Nr.: 1310546
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2)
GO NRW - Liste IX/2012
Beschluss: (einstimmig)
Der Bewilligung der außerplanmäßigen Auszahlung, die in der als Anlage beigefügten Liste IX/2012
aufgeführt ist, wird zugestimmt.
1.4.16
Drucksachen-Nr.: 1310547
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (2)
GO NRW - Liste I/2013
Beschluss: (einstimmig)
Der Bewilligung der überplanmäßigen Auszahlung, die in der als Anlage beigefügten Liste I/2013 aufgeführt ist, wird zugestimmt.
1.4.17
Drucksachen-Nr.: 1310700NV3
Haus der Sicherheit
Beschluss: (einstimmig)
Die Bundesstadt Bonn beteiligt sich im Rahmen des Projekts „Haus der Sicherheit“ mit 125 TEUR an
den Kosten der Planung eines hierfür zu errichtenden Gebäudes. Sie erwartet in diesem Zusammenhang von der DB Station & Service AG, dass im Rahmen der Planung nicht nur die erforderlichen
Funktionalitäten erfüllt werden, sondern auch eine dem zentralen innerstädtischen Standort angemessene hohe architektonische Qualität erzielt wird.
Der Betrag von 125 TEUR wird bei 120100129/73.1000 überplanmäßig bereitgestellt und von
110200126/74.1000 gedeckt.
1.5
Anträge von Fraktionen
1.5.1
Drucksachen-Nr.: 1310248
Antrag: Stv. Werner Esser Stv. Dr. Helmut Redeker SPD-Fraktion vom 14.01.2013
Geschäftsführungsverträge in kommunalen Unternehmen und Unternehmen, an
denen die Stadt Bonn beteiligt ist
Beschluss: (einstimmig)
Die Verwaltung wird gebeten, bis spätestens zur Sommerpause dem Ausschuss für Finanzen
und Beteiligungen Eckpunkte vorzulegen, nach welchen Grundsätzen in Zukunft Verträge der Geschäftsführung von Unternehmen, an der die Stadt Bonn beherrschende Eigentümerin ist oder an
ihnen mehrheitlich beteiligt ist, gestaltet werden sollen.
Darüber hinaus sollen auch alle anderen frei verhandelten Gehälter mit einbezogen werden, soweit
sie von der Stadt beeinflusst werden.
Die Eckpunkte sollen u.a. beinhalten:
•
•
•
•
Regelung über Altersversorgung
Aspekte von leistungsorientierten Gehaltsbestandteilen
weitere vertragliche Regelungen, die allgemein geregelt werden können
Orientierungsmöglichkeiten für die Einordnung von Geschäftsführungsvergütungen.
---
Mit dem vorstehenden Beschluss folgt der Rat der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und
Beteiligungen aus dessen Sitzung vom 21.02.2013 (DS-Nr.: 1310248EB2).
---
486
Der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 1310248) hatte vorstehenden Fettdruck nicht
zum Inhalt.
1.5.2
Drucksachen-Nr.: 1310506
Antrag: Stv. Bärbel Richter Stv. Werner Esser SPD-Fraktion vom 06.02.2013
Südüberbauung und Nordfeld
Beschluss: (in absatzweiser Abstimmung; 1. Absatz: mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP und BBB, 2. Absatz: mit Mehrheit gegen die Stimmen der
Fraktionen von SPD, DIE LINKE und der BIG-Gruppe)
Der Antrag wird abgelehnt:
--Zu Beginn einer Aussprache begründet Stv. Esser –SPD- den Antrag mit Hinweis auf die immer wieder erfolgten Verzögerungen und die dadurch bedingten Blockaden anderer Projekte, wie z.B. Nordfeld, und wirft in Richtung der Fraktionen von CDU und Bündnis90/Grüne die Frage auf, welcher Zeitraum des Zuwartens aus dortiger Sicht denn noch für vertretbar gehalten werde.
Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- betont, dass die Koalition die Verwaltung stets gedrängt habe, die
Ausschreibung für das Nordfeld parallel voranzutreiben. Man dürfe jedoch nicht die unterschiedliche
Situation der beiden Bereiche außer Acht lassen: Bei der Südüberbauung sei es erforderlich, sich mit
ca. 40 Eigentümern zu arrangieren, was beim Nordfeld nicht der Fall wäre. Daher sei die Trennung
der Bereiche sinnvoller als eine untrennbare Verknüpfung. Er hoffe auf rasche Fortschritte beim ZOB
und sehe in der heute zu erwartenden Beschlussfassung zur Ausschreibung Nordfeld einen wichtigen
Schritt, sodass man hier nicht von unvertretbaren Verzögerungen sprechen könne.
Stv. Wimmer –BBB- geht von weiteren Verzögerungen aus und sieht dringenden Handlungsbedarf für
die Neugestaltung des derzeit wenig attraktiven Entrees der Stadt. Man solle nicht weiter auf den Investor warten, sondern nun die Eigentümergemeinschaft beim Wort nehmen, die angekündigt habe,
mit eigenen Rücklagen selbst für Verbesserungen zu sorgen. Beim Nordfeld hingegen sehe er keinen
Handlungsbedarf. Seine Fraktion werde daher der Ziff. 1 des Antrages zustimmen und die Ziff. 2 ablehnen.
Stadtbaurat Wingenfeld sieht derzeit keinen Handlungsdruck. Die Baugenehmigung sei befristet bis
16.07. und es solle zunächst das Ergebnis einer für den 06.03.2013 terminierten Eigentümerversammlung abgewartet werden. Er weist weiter daraufhin, dass der mit der Stadt geschlossene Vertrag
erst wirksam werden könne, wenn alle Teileigentumsanteile in einer Hand vereinigt seien. Auch hier
sollten die Verhandlungen abgewartet werden.
Im Anschluss an diese Ausführungen lehnt der Rat in absatzweiser Abstimmung den vorgelegten Antrag mit dem vorstehend wiedergegebenen Abstimmungsergebnis ab.
Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, jegliche Verhandlungen mit dem Investor GDG (Sevenheck) bezüglich der Südüberbauung einzustellen, da der vom Rat in seinem Beschluss am 1. März 2012 geforderte Eigenkapitalnachweis nicht erbracht wurde.
Sämtliche Kapazitäten der Verwaltung werden stattdessen jetzt vorrangig in die Entwicklung des
Nordfelds investiert.
1.5.3
Drucksachen-Nr.: 1310533
Antrag: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013
Maßnahmen zur Bekämpfung der Wohnungsnot in Bonn; Entwicklung von zusätzlichem Baurecht für den öffentlich geförderten Wohnungsbau auf städtischen
Grundstücken
Beschluss: (einstimmig)
Der Antrag wird in die Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz verwiesen.
487
--Zu Beginn einer Aussprache begründet Stv. Schott –BBB- den Antrag seiner Fraktion. Er bezieht sich
hierbei auf die zuvor geführte Diskussion über die Wohnungssituation. Da das Projekt einen gewisen
Vorlauf benötige, sei es richtig, jetzt die Prüfung einzuleiten.
Stv. Esser –SPD- führt aus, dass seine Fraktion den Antrag nicht mittragen könne. Er weist hierzu auf
die Probleme der einzuhaltenden Abstandsflächen zur Bahn hin, auf den geplanten UN-Haltepunkt
Regierungsviertel sowie auf die dann wegfallenden Kleingärten.
Stv. Hümmrich –FDP- hält eine Diskussion im Fachausschuss erforderlich und beantrag daher Verweisung in den Ausschuss für Verkehr, Planung und Denkmalschutz. Dem schließt sich Frau Stv. Jackel –CDU- an und erbittet überdies eine Stellungnahme der Verwaltung.
Stv. Wimmer –BBB- sieht in der Bahnnähe den Standortvorteil eines ÖPNV-Haltepunktes und verweist auf Beispiele qualifizierten Wohnungsbaus in Bahnnähe aus anderen Städten, wie z.B. Düsseldorft und Neuss.
Stadtbaurat Wingenfeld sieht durchaus Entwicklungspotential und verweist auf hochwertige Flächen
für die bereits Planverfahren angestoßen wurden, z.B. Miesen-Gelände und Rheinweg Allerdings sei
der Bereich höchst problematisch, insbesondere auch wegen des starken Güterverkehrsaufkommens.
Man führe auch intensive Gespräche mit der Umweltverwaltung und er bittet, die schwierige Situation
nicht außer Acht zu lassen.
Stv. Dr. Gilles –CDU- sieht in den Ausführungen des Stadtbaurates die Bestätigung, dass Verwaltung
dass die Verwaltung bereits mit der Angelegenheit befasst ist. Er verweist ebenfalls auf das Miesengelände und die offenbar vorhandenen technischen Möglichkeiten. Man solle dies im Auge behalten
und der Antrag könne insofern als erledigt betrachtet werden mit der Maßgabe, dass die Verwaltung
zeitnah weiter berichtet.
Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- verweist auf umfangreiche Beratungen zu diesem Thema im Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz und die dort dargestellten Probleme des Lärm- und
Artenschutzes. Der Verwaltung könne hier kein Vorwurf gemacht werden.
Stv. Wimmer –BBB- macht geltend, dass eine nahezu gleichlautender Antrag vor Jahren bereits sowohl im Planungsausschuss, als auch im Sozialausschuss, der Bezirksvertretung und im Rat eingebracht und dort abgelehnt worden sei. Zu dem aktuell vorgelegten Antrag bittet er ausdrücklich um
Abstimmung und beantragt mündlich Akteneinsicht in alle Unterlagen der Verwaltung, die sich mit den
Vorschlägen der Vebowag für dieses Gebiet befassen.
Im Anschluss an diese Ausführungen beantragt Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- Verweisung in den
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz. Hiermit ist der Rat einvernehmlich einverstanden.
Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. die Anregung des Vorstands der Vebowag vom 05.12.2012 aufzugreifen und zu prüfen, unter welchen städtebaulichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung welcher Umweltaspekte
die 67.000 qm großen städtischen Grundstücksflächen in Kessenich entlang der Bahntrasse für
Mietwohnungsbau und für Eigentumsmaßnahmen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus genutzt werden können.
2. dabei gemeinsam mit der Vebowag eine unter allen ökologischen Gesichtspunkten vorbildliche
Planung und Bauweise anzustreben.
3. zur Realisierung dieser Planungen gemeinsam mit der Vebowag eine Konzeption zu entwickeln,
die auf diesen Grundlagen eine schrittweise Umsetzung unter Berücksichtigung der finanziellen
und personellen Möglichkeiten der Vebowag ermöglicht.
4. bei den weiteren Überlegungen sicherzustellen, dass durch eine gute Mischung der Wohnungsgrößen
auf die demografische Entwicklung Rücksicht genommen,
insbesondere eine Ghetto-Bildung ausgeschlossen und
eine gute soziale Struktur und Durchmischung auf Dauer gewährleistet werden kann.
488
1.5.4
Drucksachen-Nr.: 1310537
Antrag: Stv. Bernhard Wimmer und BBB-Fraktion vom 12.02.2013
Keine Privatisierung der Wasserversorgung
Beschluss: (einstimmig)
Der Rat der Bundesstadt Bonn lehnt den ersten Entwurf einer Richtlinie zur Konzessionsvergabe
durch die EU-Kommission mit seiner strukturverändernden Wirkung für den Wassersektor ab und unterstützt die Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative „right2water“ gegenüber der Europäischen
Kommission:
• Die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass alle Bürger
und Bürgerinnen das Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung haben.
• Die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der Wasserressourcen darf nicht den
Binnenmarktregeln unterworfen werden. Die Wasserwirtschaft ist von der Liberalisierungsagenda
auszuschließen.
Er bittet die Bonner Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung diesen Richtlinienentwurf ablehnt.
--Der Rat fasst den vorstehenden Beschluss nach kurzer Aussprache zu deren Beginn Oberbürgermeister J. Nimptsch mit Bezug auf die vorgelegte Stellungnahme (1310537ST2)und den darin enthaltenen Hinweis auf die entsprechende Resolution des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages
die Frage aufwirft, ob die Angelegenheit als erledigt betrachtet werden könne.
Dem widerspricht Stv. Wimmer –BBB-, der hier noch weiteren Handlungsbedarf sieht. Er begründet
dies mit zeitnahen Aktivitäten mehrerer Bundestagsfraktionen, die das gleiche Ziel verfolgen und mit
Hinweis darauf, dass der zuständige Fachausschuss der Europäischen Union die Einwände zurückgewiesen habe. Vor diesem Hintergrund ergänzt er seinen Antrag um den letzten Satz des vorstehenden Beschlusses.
Stv. Repschläger –Die Linke- signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, da der Antrag in die richtige
Richtung weise. Stv. Hauser –CDU – begrüßt den Antrag ebenfalls, da er ein bedeutsames Thema
der Daseinsvorsorge anspreche; es sei wichtig, dem Eindruck entgegenzutreten, dass wirtschaftliche
Interessen Vorrang vor Qualitätsansprüchen haben könnten und es gelte die Handlungsfreiheit der
Kommunen vor Ort zu erhalten. Zustimmung durch ihre Fraktionen signalisieren auch Frau Poppe –
Bündnis90/Grüne- sowie Stv. Hürter –SPD-. Nach einem Schlusswort des Oberbürgermeisters, der
darauf hinweist, dass er im Hauptausschuss des Deutschen Städtetages ebenfalls in diesem Sinne
gestimmt habe, fasst der Rat den vorstehenden Beschluss auf der Grundlage des vorgelegten Antrages und unter Berücksichtigung der von Stv. Wimmer –BBB- vorgetragenen mündlichen Ergänzung.
1.5.5
Drucksachen-Nr.: 1310762
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Grüne betr. Erhalt der Güterverkehrsoption auf den bisherigen HGK-Strecken im Bonner Norden und Richtung Wesseling
Beschluss: (einstimmig bei Stimmenhaltung der Fraktionen von BBB und DIE LINKE)
Die Verwaltung wird gebeten, vor dem Hintergrund der Ausschreibung der HGK zur Übernahme bzw.
Stilllegung der im Betreff beschriebenen Güterstrecken und der diesbzgl. Äußerungen im Hauptausschuss des NVR auf Grund einer Frage aus dem Rhein-Sieg-Kreis am 01.03.2012 dem Rat der Stadt
Bonn am 05.03.2012 zu berichten, wie sie rechtssicher verfahren will, um die Stilllegung für den Güterverkehr zu verhindern und den Ratsbeschluss zur Erhalt der Option den Güterverkehr auf der
Schiene wieder aufzunehmen, durch zu setzen
--Zu Beginn einer kurzen Aussprache erläutert Stv. Beu –Bündnis90/Grüne- den der vorstehenden Beschlussfassung zugrundeliegenden Dringlichkeitsantrag mit Hinweis auf den Ratsbeschluss vom
489
13.12.2012 (DS-Nr. 1213694), der zum Ziel hatte, den Schienengüterverkehr auch weiterhin zu erhalten und die entsprechende Mitteilungsvorlage (DS-Nr. 1213694NV2). Das dort erwähnte Schreiben
des Oberbürgermeisters an die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK)sei offenbar wirkungslos geblieben, denn lt. Bundesanzeiger vom 10.01.2013 habe die HGK die Stilllegung beantragt und ein auf
drei Monate befristetes Angebot zur Übernahme oder Anpachtung ausgesprochen. Er bitte nunmehr
um Stellungnahme, was die Verwaltung angesichts der zum 11.04.2013 auslaufenden Frist unternommen habe. Er hätte hierzu einen Sachstandsbericht in der heutigen Sitzung erwartet.
Stadtbaurat Wingenfeld führt hierzu aus, dass zur Vermeidung der Stilllegung zunächst ein Betreiber
gefunden werden müsse und dass eine Übernahme durch die Stadt mit erheblichen Kosten verbunden sei. Für den Fall, dass sich kein Betreiber finde, müsse auch die Option einer Freistellung bzw.
Entwidmung geprüft werden.
Stv. Wimmer –BBB- verweist auf die Rhein-Sieg-Eisenbahn als möglichen Betreiber und nimmt Bezug
auf die Situation in Bornheim bezüglich der Linie 16; dort hätte der behindertengerechte Ausbau der
Bahnsteige dem Güterverkehr entgegengestanden.
Stadtbaurat Wingenfeld führt hierzu weiter aus, dass es Gespräche mit Bornheim gegeben habe, bei
denen auch Lösungen für einen behindertengerechten Ausbau der Bahnsteige vorgestellt wurden, die
die Option „Güterverkehr“ nicht ausschließen. Im Übrigen habe man die Information über die beabsichtigte Stilllegung an alle bekannten Unternehmen weitergegeben. Da bisher noch keine Reaktion
erfolgt sei werde man noch einmal nachfassen. Sollte es danach bei der Situation bleiben, dass kein
Betreiber zur Verfügung steht, werde die Verwaltung hierüber in einer weiteren Stellungnahme informieren und die Möglichkeit einer Freistellung/Entwidmung zur Diskussion stellen. Alsdann fasst der
Rat den vorstehenden Beschluss.
1.5.6
Drucksachen-Nr.: 1310552NV3
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU und Grüne betr. Ehrenbürgerwürde
für Margot Barnard
Ergebnis der Beratung:
Es besteht Einvernehmen, diese Angelegenheit nicht in einem Dringlichkeitsverfahren zu
entscheiden; stattdessen wird die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Rates eine Vorlage
unterbreiten mit einem Vorschlag, wie die Verdienste von Frau Barnard angemessen gewürdigt werden können.
--Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes nimmt Oberbürgermeister J. Nimptsch Bezug auf
die dem Inhalt des vorliegenden Dringlichkeitsantrages entsprechende Empfehlung des
Ausschusses für Bürgerinnen und Bürgerbeteiligung und Lokale Agende aus dessen Sitzung
vom 14.02.2013. Es sei vorgesehen gewesen, diese Empfehlung gemeinsam mit einer Stellungnahme der Verwaltung dem Rat zu dessen nächster Sitzung vorzulegen. Aufgrund des
nunmehr zur heutigen Ratssitzung eingebrachten Dringlichkeitsantrages sehe er sich aber
veranlasst, diese Stellungnahme mündlich vorzutragen: Der Rat habe bereits vor langer Zeit
die Möglichkeit der Ehrenbürgerwürde auf den Weg gebracht und in vielen Jahrzehnten nur
12 mal hiervon Gebrauch gemacht, und zwar bei sechs Bundespräsidenten, zwei ehemaligen Bundeskanzlern und bei vier ehemaligen Oberbürgermeistern oder Oberstadtdirektoren.
Es habe somit immer einen Bezug zur Bundeshauptstadt bzw. zur Bundesstadt gegeben.
Mit der nunmehr vorgeschlagenen Verleihung würde erstmalig eine Persönlichkeit aus einem weiteren Personenkreis mit zweifellos unbestreitbaren, großen Verdiensten berücksichtigt, der aber bisher in der Genese der Liste der vom Rat benannten Ehrenbürger noch nicht
vorgekommen sei, obwohl hierzu Gelegenheit bestanden hätte. Dabei könne man nicht ausschließen, dass es auch die eine oder andere Persönlichkeit geben würde, die für eine solche Ehrung in gleicher Weise wie Frau Barnard in Frage kommen könnte. Für die Entscheidung über die Verleihung der Ehrenbürgerwürde sei im Übrigen eine 2/3-Mehrheit erforderlich.
Nach einer Sitzungsunterbrechung von 21:50 bis 21:57 Uhr teilt der Oberbürgermeister das
vorstehende Ergebnis der Beratung mit, auf das sich die Fraktionen verständigt hätten.
490
1.6
Vorlagen der Verwaltung
1.6.1
Drucksachen-Nr.: 1310554
Ersatzwahlen zu Ratsausschüssen und sonstigen Gremien
Beschluss: (einstimmig)
- auf Vorschlag der CDU-Fraktion
Gremium
bisheriges Mitglied
neues Mitglied
Bau- und Vergabeausschuss
Kulturausschuss
AM Marlies Wagner
AM Julia Harner
(stellv. Mitglied, 6. Stelle)
AM Rafael Cierpka
(stellv. Mitglied, 8. Stelle)
N.N
- auf Vorschlag der SPD-Fraktion
Gremium
bisheriges Mitglied
neues Mitglied
Unterausschuss Bauplanung
Stv. Gieslint Grenz
Bzv. Hillevi Burmester
(stellv. Mitglied, 5. Stelle)
- auf Vorschlag der Grünen-Fraktion
Gremium
bisheriges Mitglied
neues Mitglied
Ausschuss für Umwelt
und Verbraucherschutz
Stv. Prof. Dr. Detmar Jobst
Stv. Hartwig Lohmeyer
(ordentl. Mitglied, 17. Stelle)
- auf Vorschlag der FDP-Fraktion
Gremium
bisheriges Mitglied
Ausschuss für Soziales,
AM Heide Lorenz
Migration, Gesundheit und
Wohnen
neues Mitglied
AM Waldemar Suchan
(stellv. Mitglied, 21. Stelle)
- auf Vorschlag der Gruppe BIG
1.6.2
Gremium
bisheriges Mitglied
neues Mitglied
Unterausschuss des
Hauptausschusses zum
Thema Inklusion und Teilhabe
AM Belal Al Kadry
AM Jakob Hackenberg
(ordentl. Mitglied)
AM Jakob Hackenberg
AM Belal Al Kadry
(stellv. Mitglied)
Drucksachen-Nr.: 1212780NV10
Exposé Ausschreibung Bahnhof - Bebauung Nordfeld und Rabinstraße
Beschluss: (mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von BBB und DIE LINKE bei
Stimmenthaltung der BIG-Gruppe)
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauprojekt auf den Grundstücken gegenüber dem Bonner Hbf
(Nordfeld) und an der Rabinstraße unter Verwendung des sich in der Anlage befindlichen Exposés im
Frühjahr 2013 auszuschreiben.
---
491
Zu Beginn einer Aussprache begründet Stv. Fenninger –CDU- den Änderungsantrag seiner Fraktion
und der Fraktion Bündnis90/Grüne, der zum Ziel habe, den unter Ziff. 8 des Exposés aufgestellten
Zeitplan so zu verkürzen, dass der Abschluss des Verfahrens noch in diesem Kalenderjahr erfolgt
1212780AA14 Nach den langen Verzögerungen für die es verschiedene Gründe gegeben hätte,
bestehe aber nun ein großes Interesse, das Projekt jetzt beschleunigt durchzuführen. Daher solle der
Zeitplan noch einmal überprüft werden, damit eine Beschlussfassung noch in diesem Jahr erfolgen
könne. Hierzu richtet Stv. Esser –SPD- die Frage an die Verwaltung, ob eine Reduzierung des Zeitplanes überhaupt möglich sei. Stadtbaurat Wingenfeld führt hierzu aus, dass die Verwaltung jede
Möglichkeit der Beschleunigung nutzen werde. Ein realistischer Zeitplan, den man selbstverständlich
noch einmal prüfen würde, müsse jedoch auch die Verhandlungsdauer, das Ziel der Rechtssicherheit,
die Beratung in den Fachausschüssen und evtl. Bürgerbeteiligungen berücksichtigen.
Stv. Lohmeyer –Bündnis90/Grüne- unterstreicht den Wunsch auf eine frühzeitige Einbindung der Politik und der Bürger; ggfls. könne man mit anonymisierten Entwürfen darüber informieren, welche Bewerbungen vorlägen. Der Wunsch auf eine Verkürzung des Zeitplanes ziele auch keineswegs auf eine
Reduzierung der Bürgerbeteiligung ab; es solle geprüft werden, ob technische Abläufe verkürzt werden könnten.
Stv. Schmitt –BBB- moniert, dass die ausgedruckten Beratungsunterlagen von teilweise so schlechter
Druckqualität seien, das man sie kaum lesen könne; allein dies sei ein Grund der Vorlage nicht zuzustimmen. Lesbare Unterlagen halte er schon aus Rechtsgründen für erforderlich. Oberbürgermeister
J. Nimptsch sagt zu, dass er diesen Einwand aufgreife, verweist aber auf die einwandfreie Lesbarkeit
der Unterlagen auf den elektronischen Medien.
Oberbürgermeister J. Nimptsch sagt weiter zu, dass die Verwaltung eine Verkürzung des Zeitplanes
prüfen und kurzfristig über das Ergebnis berichten werde. Eine gesonderte Abstimmung über den
hierzu vorgelegten Änderungsantrag (1212780AA14) erfolgt daraufhin nicht mehr. Alsdann fasst der
Rat den vorstehenden Beschluss mit dem dort wiedergegebenen Abstimmungsergebnis.
Der Änderungsantrag hatte folgenden Wortlaut.
„Zu Ziffer 8 Zeitplan:
Die Verwaltung wird gebeten, den aufgestellten Zeitplan so zu verkürzen, dass der Abschluss des
Verfahrens noch in diesem Kalenderjahr erfolgt.“
1.6.3
Drucksachen-Nr.: 1213753NV4
Erweiterungsbau für den UN Campus
Beschluss: (einstimmig)
Der Ratsbeschluss vom 31.01.2013, DS-Nr. 1213753, wird nachfolgend modifiziert:
• Ziffer 2, Herr AM Dr. Asendorf –CDU-, wird ersetzt durch Herrn Bzv. Hospes -CDU-.
• Bei den Stellvertretern wird Herr Bzv. Hospes ersetzt durch Herrn Stv. Fenninger –CDU.
1.7
Mitteilungen
1.7.1
Drucksachen-Nr.: 1310089
Präsentation der neuen englischsprachigen Website www.bonn-international.org
Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis.
1.7.2
Drucksachen-Nr.: 1310448
WCCB: Projektstruktur zur Umsetzung der Fertigstellung des Konferenzzentrums
WCCB
hier: Organisatorische Neugliederung der Projektgruppe Konferenzzentrum (PGK)
Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis.
492
1.7.3
Drucksachen-Nr.: 1310453
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland)
Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis.
1.7.4
Drucksachen-Nr.: 1310499
Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste
11/2012
Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis.
1.7.5
Drucksachen-Nr.: 1310500
Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste
2/2013
Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis.
1.7.6
Drucksachen-Nr.: 1310539
13. Projektstatusbericht Konferenzzentrum
Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis.
1.7.7
Drucksachen-Nr.: 1310545
WCCB: Ergebnisse der Bestandsaufnahme durch den Generalplaner
Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis.
1.7.8
Drucksachen-Nr.: 1310564
Punkte der nichtöffentlichen Sitzung
Der Rat nimmt von der in der Einladung abgedruckten Mitteilung ohne Aussprache Kenntnis.
1.8
Aktuelle Informationen der Verwaltung
Aktuelle Informationen der Verwaltung liegen nicht vor.
(Jürgen Nimptsch)
Oberbürgermeister
(Konrad Schmitz)
Schriftführer
493
Anwesenheitsliste
RAT:
OB Nimptsch
Anlage 1
zur Niederschrift des Rates vom
05.03.2013
FDP:
CDU:
Stv. von Alten-Bockum
Stv. Berg
Stv. Breuers
Stv. Cziudaj
Stv. Déus
Stv. Fenninger
Stv. Dr. Gilles
Stv. Gold
Stv. Großkurth
Stv. Härling
Stv. Hauser
Stv. Jackel
Bgm. Joisten
Stv. Kaupert
Stv. Klemmer
Stv. Lechner
Stv. Limbach
Stv. Maiwaldt
Stv. Nelles
Stv. Overmans
Stv. Reischl
Stv. van Schewick
Stv. Schwolen-Flümann
Stv. Steffens
Stv. Thorand
Stv. Weskamp
ab 18.00 Uhr
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
Stv. Bruder
Stv. Dörtlemez
Stv. Hümmrich
Stv. Juhr
Stv. Kansy
Stv. Prof. Dr. Löbach
Stv. Schröder
Stv. Dr. Stamp
Stv. Thomas
ab 18.00 Uhr
bis 19.00 Uhr
“
“
“
“
“
ab 18.22 Uhr
ab 18.00 Uhr
Bürger Bund Bonn:
Stv. Schmitt
Stv. Schott
Stv. Wimmer
ab 18.00 Uhr
“
“
DIE LINKE
Stv. Götz
Stv. Repschläger
ab 18.00 Uhr
“
BIG:
Stv. Dogan
Stv. Yildiz
ab 18.00 Uhr
“
Pro NRW:
SPD:
Stv. Ernst
Stv. Buhse
Stv. Coché
Stv. Esch
Stv. Esser
Stv. Ewald
Stv. Geudtner
Stv. Grenz
Stv. Harder
Stv. Hürter
Stv. Dr. Jobst
Stv. Klein
Stv. Klingmüller
Stv. Kox
Stv. Krieger
Stv. Naß
Stv. Dr. Redeker
Stv. Richter
Stv. Schaper
Stv. Schmidt
Stv. Schmitz
ab 18.00 Uhr
“
“
“
“
ab 19.45 Uhr
ab 18.00 Uhr
“
“
ab 18.30 Uhr
ab 18.00 Uhr
“
“
“
“
“
“
“
“
“
Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
Stv. Albert-Trappe
Stv. Beu
Stv. Finger
Stv. Freitag
Stv. Heinzel
Stv. Lohmeyer
Stv. Mengelberg
Stv. Müller
Stv. Paß-Weingartz
Stv. Poppe
Stv. Smid
Stv. Trützler
ab 18.00 Uhr
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
“
Entschuldigt:
Stv. Krämer-Breuer -CDUBgm. Naaß -SPDBgm. Kappel -GrüneStv. Obermann -FDPStv. Dr. Faber -Die Linke-
Verwaltung:
StK Prof. Dr. Sander
Bg Fuchs
Bg Wahrheit
Bg Wingenfeld
Bg Wagner
CD Braun
AL Berger
AL Hawlitzky
AL Dr. Hörig
AL Neuhaus
AL Stein -51AL van Vorst
SSL Beißel
Herr Birkner
Frau Duisberg
Herr Schmitz
Herr Worm
Herr Zilm
Ende der öffentlichen
Sitzung: 22:05 Uhr
494
ab 18.00 Uhr
bis 20.17 Uhr
50.000
- Wilhelmine-Lübke-Haus
20.000
20.000
60.000
- St. Albertus-Magnus-Haus
- Wilhelmine-Lübke-Haus
I.2 Summe der technischen Anlagen
23.750
35.500
- St. Albertus-Magnus-Haus
- Wilhelmine-Lübke-Haus
- Tagespflegehaus
5.000
30.000
- Haus Elisabeth
I.3 Einrichtung und Ausstattung (ohne Fahrzeuge)
20.000
- Haus Elisabeth
I.2 Technische Anlagen
150.000
50.000
- St. Albertus-Magnus-Haus
I.1 Summe der Bau- und Gebäudekosten
50.000
- Haus Elisabeth
I.1 Bau- und Gebäudekosten
I. INVESTITIONEN
Mittelverwendung
2013
0,93%
6,61%
4,42%
5,59%
11,18%
3,73%
3,73%
3,73%
27,95%
9,32%
9,32%
9,32%
in %
0,94%
6,69%
35.500
5.000
4,47%
5,65%
23.750
30.000
11,30%
3,77%
20.000
60.000
3,77%
3,77%
28,25%
20.000
20.000
150.000
9,42%
9,42%
50.000
50.000
9,42%
in %
50.000
2014
5.000
35.500
23.750
30.000
60.000
20.000
20.000
20.000
150.000
50.000
50.000
50.000
2015
Finanzplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013 bis 2017
495
0,92%
6,52%
4,36%
5,51%
11,02%
3,67%
3,67%
3,67%
27,54%
9,18%
9,18%
9,18%
in %
5.000
35.500
23.750
30.000
60.000
20.000
20.000
20.000
150.000
50.000
50.000
50.000
2016
0,91%
6,47%
4,33%
5,47%
10,93%
3,64%
3,64%
3,64%
27,33%
9,11%
9,11%
9,11%
in %
Anlage zu TOP 1.4.6
Rat: 05.03.2013
5.000
35.500
23.750
30.000
60.000
20.000
20.000
20.000
150.000
50.000
50.000
50.000
2017
0,89%
6,32%
4,23%
5,34%
10,68%
3,56%
3,56%
3,56%
26,69%
8,90%
8,90%
8,90%
in %
121.749
207.481
536.731
II.1 Summe der Baudarlehens- und Kreditinstitute
Gesamtsumme Mittelverwendung
85.732
5.000
0
- WL Bank Münster
- WFA-Darlehen
II.1 Baudarlehens- und Kreditinstitute
II. Schuldentilgung
I.5 Summe immaterielle Anlagen
- sonstige immaterielle Anlagegüter (ohne EDV-SW)
- EDV-Software
5.000
0
I.4 Summe der Fahrzeuganschaffungen
I.5 Immaterielle Anlagen
0
114.250
20.000
- Fahrzeuge
I.4 Fahrzeuganschaffungen
I.3 Summe der Einrichtung und Ausstattung
- Zentralverwaltung
2013
100,00%
38,66%
22,68%
15,97%
0,93%
0,00%
0,93%
0,00%
0,00%
21,29%
3,73%
in %
5.000
530.968
216.718
126.642
90.076
5.000
0
5.000
0
0
99.250
2014
100,00%
40,82%
23,85%
16,96%
0,94%
0,00%
0,94%
0,00%
0,00%
18,69%
0,94%
in %
544.697
225.447
131.732
93.715
5.000
0
5.000
0
0
104.250
10.000
2015
Finanzplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013 bis 2017
496
100,00%
41,39%
24,18%
17,20%
0,92%
0,00%
0,92%
0,00%
0,00%
19,14%
1,84%
in %
5.000
548.776
234.526
137.025
97.501
5.000
0
5.000
0
0
99.250
2016
100,00%
42,74%
24,97%
17,77%
0,91%
0,00%
0,91%
0,00%
0,00%
18,09%
0,91%
in %
561.976
242.726
142.532
100.194
5.000
0
5.000
0
0
104.250
10.000
2017
100,00%
43,19%
25,36%
17,83%
0,89%
0,00%
0,89%
0,00%
0,00%
18,55%
1,78%
in %
0
0
0
II. Summe der Innenfinanzierung
III. Außenfinanzierung
- Darlehensaufnahme
III. Summe der Außenfinanzierung
622.396
0
- aus Rücklagen
Gesamtsumme Mittelherkunft
0
622.396
0
622.396
- aus liquiden Mitteln
II. Innenfinanzierung
I.1 Summe der Abschreibungen
- auf Finanzanlagen
- auf Sachanlagen
I.1 Abschreibungen
I. Cash Flow
Mittelherkunft
2013
100,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
100,00%
0,00%
100,00%
in %
637.956
0
0
0
0
637.956
0
637.956
2014
100,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
100,00%
0,00%
100,00%
in %
653.905
0
0
0
653.905
0
653.905
2015
Finanzplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013 bis 2017
497
100,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
100,00%
0,00%
100,00%
in %
670.253
0
0
0
670.253
0
670.253
2016
100,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
100,00%
0,00%
100,00%
in %
687.009
0
0
0
687.009
0
687.009
2017
100,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
100,00%
0,00%
100,00%
in %
Erfolgsplan
zum Vergleich:
Bezeichnung
Jahr 2013
Plan 2012
Ergebnis 2011
1. Erträge aus allg. Pflegeleistungen
8.546.748
7.932.992
8.080.620
2. Erträge aus Unterkunft/Verpflegung
4.044.973
3.941.768
3.866.496
121.467
345.395
114.226
4. Erträge aus Investitionskostenanteil
1.338.978
1.294.129
1.293.216
Zwischensumme
14.052.167
13.514.284
13.354.558
542.880
373.236
491.044
6. Erhöhung/Verminderung Bestand fertige/
unfertige Erzeugnisse u. Leistungen
0
0
0
7. Sonstige aktivierte Eigenleistungen
0
0
0
116.691
134.973
133.913
SUMME 1 (1.-8.)
14.711.738
14.022.493
13.979.514
9. Personalaufwand
-10.451.738
-10.066.395
-10.383.237
10. Materialaufwand
-2.923.119
-2.558.219
-2.741.444
-12.511
0
-16.547
-198.034
-162.795
-204.329
0
0
0
-92.624
-92.398
-92.115
-13.678.026
-12.879.807
-13.437.672
1.033.712
1.142.686
541.842
0
0
36.925
20.904
20.904
20.904
17. Erträge aus der Erstattung von Ausgleichsposten zur Darlehens-/Eigenmittelförderung
0
0
0
18. Aufwendungen aus der Zuführung zu
Sonderposten/Verbindlichkeiten
0
0
0
19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
0
0
0
-622.396
-624.836
-597.572
-619.396
-615.836
-592.893
-3.000
-9.000
-4.679
3. Erträge aus Zusatz-/Transportleist.
5. Zuweisungen/Zuschüsse zu Betriebskosten
8. Sonstige betrieblichen Erträge
11. Aufwendungen f. zentrale Dienstleist.
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen
13. Sachaufw. für Hilfs- u. Nebenbetriebe
14. Mieten, Pacht, Leasing
SUMME 2 (9. bis 14.)
ZWISCHENERGEBNIS 1 (Summe 1 abzgl. Summe 2)
15. Erträge aus öffentlicher und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
20. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenst. u. Sachanlagen
b) Abschreibungen auf Forderungen u.
sonstige Vermögensgegenstände
498
Erfolgsplan
zum Vergleich:
Bezeichnung
21. Aufwendungen für Instandhaltung und
Instandsetzung
Jahr 2013
Plan 2012
Ergebnis 2011
-230.219
-328.777
-362.643
0
0
0
-831.711
-932.709
-902.386
202.001
209.977
-360.544
23. Erträge aus Beteiligungen
0
0
0
24. Erträge aus Finanzanlagen
0
0
0
55.055
55.067
68.559
0
0
0
-257.056
-265.045
-279.092
-202.001
-209.978
-210.533
28. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
0
0
-571.077
29. Außerordentliche Erträge
0
0
16.033
30. Außerordentliche Aufwendungen
0
0
-18.268
31. Weitere Erträge
0
0
4.500
32. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS
0
0
2.265
33. JAHRESÜBERSCHUSS/JAHRESFEHLBETRAG
0
0
-568.813
22. Sonstige ordentliche Aufwendungen
SUMME 3 (15. bis 22.)
ZWISCHENERGEBNIS 2 (Zwischenergebnis 1 abzgl. Summe 3)
25. Zinsen und ähnliche Erträge
26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und
Wertpapiere des Umlaufvermögens
27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
SUMME 4 (23. bis 27.)
499
500
50.000
- Wilhelmine-Lübke-Haus
20.000
20.000
60.000
- St. Albertus-Magnus-Haus
- Wilhelmine-Lübke-Haus
I.2 Summe der technischen Anlagen
I.3 Summe der Einrichtung und Ausstattung
114.250
20.000
- Zentralverwaltung
35.500
- Wilhelmine-Lübke-Haus
5.000
23.750
- St. Albertus-Magnus-Haus
- Tagespflegehaus
30.000
- Haus Elisabeth
I.3 Einrichtung und Ausstattung (ohne Fahrzeuge)
20.000
- Haus Elisabeth
I.2 Technische Anlagen
150.000
50.000
- St. Albertus-Magnus-Haus
I.1 Summe der Bau- und Gebäudekosten
50.000
- Haus Elisabeth
- aus liquiden Mitteln
II. Innenfinanzierung
21,29%
3,73%
0,93%
6,61%
4,42%
5,59%
III. Summe der Außenfinanzierung
11,18% - Darlehensaufnahme
3,73% III. Außenfinanzierung
3,73%
3,73% II. Summe der Innenfinanzierung
27,95%
9,32% I.1 Summe der Abschreibungen
9,32% - auf Finanzanlagen
9,32% - auf Sachanlagen
I.1 Abschreibungen
I.1 Bau- und Gebäudekosten
in %
I. Cash Flow
Plan Soll
Mittelherkunft für 2013
I. INVESTITIONEN
Mittelverwendung für 2013
Vermögensplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013
0
0
0
622.396
0
622.396
Plan Soll
0,00%
0,00%
0,00%
0,00%
100,00%
0,00%
100,00%
in %
501
121.749
207.481
536.731
II.1 Summe der Baudarlehens- und Kreditinstitute
Gesamtsumme Mittelverwendung 2013
85.732
- WL Bank Münster
- WFA-Darlehen
II.1 Baudarlehens- und Kreditinstitute
II. Schuldentilgung
Mittelherkunft für 2013
100,00% Gesamtsumme Mittelherkunft 2013
38,66%
22,68%
15,97%
0,93%
5.000
I.5 Summe immaterielle Anlagen
0,93%
0,00%
5.000
- sonstige immaterielle Anlagegüter (ohne EDV-SW)
- EDV-Software
I.5 Immaterielle Anlagen
0,00%
0
I.4 Summe der Fahrzeuganschaffungen
in %
0,00%
Plan Soll
- Fahrzeuge
I.4 Fahrzeuganschaffungen
Mittelverwendung für 2013
Vermögensplan der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn für 2013
622.396
Plan Soll
100,00%
in %
13
11
10
9d
9c
9b
9a
9
8a
8
7a
7
6
5
4
3
2
1
Praktikanten nach
Tarifvertrag
Stellen insgesamt
Entgeltgruppe
502
1
0
6
0
3
14
0
16
0
6
145
3
12
2
4
29
23
9
3
276
3
285
Zahl der
Stellen 2012
1
1
5
1
2
15
0
16
0
8
152
3
10
2
4
30
24
8
Zahl der
Stellen 2013
248
0
1
0
4
0
3
14
0
14
0
5
128
3
12
2
4
28
23
7
Zahl der tatsächl.
besetzten Stellen
Vermerke,
Erläuterungen
1
1
0
0
0
0
0
0
0
0
2
Besoldungsgruppe
Gehobener Dienst
A 13
A 12
A 11
A 10
A9
Mittlerer Dienst
A 9 m. D.
A8
A7
A6
A5
Beamte insgesamt
0
0
0
0
0
2
1
1
0
0
0
Beamte
0
0
0
0
0
2
1
1
0
0
0
Zahl der
Zahl der
Zahl der tatsächl.
Stellen 2013 Stellen 2012 besetzten Stellen
Stellenplan 2013
der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Beschäftigte
-nachrichtlich BeamteVermerke,
Erläuterungen
503
8. Sonstige betriebliche Erträge
116.691
0
7. Sonstige aktivierte Eigenleistungen
119.609
0
0
0
39.839
193.143
184.540
0
63.072
54.728
21.130
0
0
38.867
188.432
180.039
0
61.533
53.394
20.614
0
0
556.452
14.403.471
1.372.453
124.504
52.264
0
71.191
1.049
4.146.097
65.818
3.921.018
159.262
8.760.417
0
159.253
8.314.719
286.445
Jahr 2014
542.880
14.052.167
1.338.978
6. Erhöhg./Vermindg. d. Bestandes an fertigen/unfertigen Erzeugn. und Leistungen
- Konvente
- Erstattungen des Bundes ZDL
- ambulanter Dienst (ohne Hausbetreuungsdienst)
- Hausbetreuungsdienst
- Tagespflege (teilstationärer Bereich)
- vollstationärer Bereich
- Kurzzeitpflege (KZP)
- Begegnungsstätte Haus Elisabeth
- Begegnungsstätte Breite Straße
5. Zuweisungen / Zuschüsse zu Betriebskosten
ZWISCHENSUMME
4. Erträge aus Investitionskostenanteil
- Tagespflege (teilstationärer Bereich)
- vollstationärer Bereich
- Inkontinenzpauschale
- Kurzzeitpflege (KZP)
3. Erträge aus Zusatz- / Transportleistungen
- Tagespflege (teilstationärer Bereich)
- vollstationärer Bereich
- Kurzzeitpflege (KZP)
121.467
50.989
0
69.454
1.024
4.044.973
64.212
3.825.383
155.378
2. Erträge aus Unterkunft / Verpflegung
- Hausbetreuungsdienst
- Tagespflege (teilstationärer Bereich)
- vollstationärer Bereich
- Kurzzeitpflege (KZP)
8.546.748
0
155.369
8.111.921
279.459
Jahr 2013
1. Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen
Erfolgsplan 2013 bis 2017
122.599
0
0
0
40.835
197.972
189.154
0
64.649
56.097
21.658
0
570.363
14.763.558
1.406.764
127.617
53.571
0
72.970
1.076
4.249.750
67.463
4.019.043
163.244
8.979.427
0
163.234
8.522.587
293.606
Jahr 2015
125.664
0
0
0
41.856
202.921
193.883
0
66.265
57.499
22.199
0
584.622
15.132.646
1.441.933
130.807
54.910
0
74.795
1.102
4.355.994
69.150
4.119.519
167.325
9.203.913
0
167.315
8.735.651
300.946
Jahr 2016
128.806
0
0
0
42.902
207.994
198.730
0
67.921
58.937
22.754
0
599.238
15.510.963
1.477.981
134.077
56.283
0
76.664
1.130
4.464.893
70.878
4.222.507
171.508
9.434.011
0
171.498
8.954.043
308.470
Jahr 2017
504
-2.996.197
-691.678
-75.923
-620.472
-1.608.124
0
-2.923.119
-674.808
-74.071
-605.338
-1.568.902
0
0
0
0
18. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten / Verbindlichkeiten
19. Aufwendungen aus der Zuführung zu Ausgleichsposten aus Darlehensförderung
20.904
0
1.033.712
-13.678.026
-92.624
0
-198.034
0
0
0
21.426
0
1.059.555
-14.019.976
-94.940
0
-202.985
-12.824
-10.713.031
-8.282.665
-2.430.366
-10.451.738
-8.080.649
-2.371.089
-12.511
15.079.531
77.704
41.905
0
14.711.738
75.809
40.883
0
17. Erträge a. d. Erstattg. v. Ausgleichsposten zur Darlehens-/Eigenmittelfördrg
16. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
15. Erträge aus öffentl. und nichtöffentlicher Förderung von Investitionen
ZWISCHENERGEBNIS 1 (Summe 1 abzgl. Summe 2)
SUMME 2 (9. bis 14.)
14. Mieten, Pacht, Leasing (MPL)
13. Sachaufwendungen für Hilfs- und Nebenbetriebe
12. Steuern, Abgaben, Versicherungen
11. Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen
a.) Lebensmittel
b.) Aufwendungen für Zusatzleistungen
c.) Wasser, Energie, Brennstoffe
d.) Wirtschafts-/Verwaltungsbedarf
e.) Qualitätssicherung
10. Materialaufwand
a.) Löhne und Gehälter
b.) Sozialabgaben, Altersversorgung usw.
9. Personalaufwand
SUMME 1 (1.-8.)
- aus Kontenklasse 4
- aus Kontenklasse 5
- aus periodenfremden Erträgen
0
0
0
21.962
0
1.086.044
-14.370.476
-97.313
0
-208.060
-13.144
-3.071.102
-708.970
-77.821
-635.983
-1.648.327
0
-10.980.857
-8.489.732
-2.491.125
15.456.520
79.647
42.952
0
0
0
0
22.511
0
1.113.195
-14.729.738
-99.746
0
-213.261
-13.473
-3.147.879
-726.694
-79.767
-651.883
-1.689.536
0
-11.255.378
-8.701.975
-2.553.403
15.842.933
81.638
44.026
0
0
0
0
23.074
0
1.141.025
-15.097.981
-102.240
0
-218.593
-13.810
-3.226.576
-744.861
-81.761
-668.180
-1.731.774
0
-11.536.763
-8.919.525
-2.617.238
16.239.006
83.679
45.127
0
505
0
0
0
0
0
0
29. Außerordentliche Erträge
30. Außerordentliche Aufwendungen
31. Weitere Erträge
32. AUSSERORDENTLICHES ERGEBNIS
33. JAHRESÜBERSCHUSS / JAHRESFEHLBETRAG
-202.001
-257.056
0
28. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEIT
SUMME 4 (23. bis 27.)
27. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
26. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
55.055
0
24. Erträge aus Finanzanlagen
25. Zinsen und ähnliche Erträge
0
202.001
ZWISCHENERGEBNIS 2 (Zwischenergebnis 1 abzgl. Summe 3)
23. Erträge aus Beteiligungen
-831.711
0
-230.219
-622.396
-619.396
-3.000
SUMME 3 (15. bis 22.)
22. Sonstige ordentliche Aufwendungen
21. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
20. Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
-189.057
-245.489
0
56.432
0
0
207.051
-852.504
0
-235.974
-637.956
-634.881
-3.075
0
0
0
0
0
0
-176.354
-234.196
0
57.842
0
0
212.227
-873.817
0
-241.874
-653.905
-650.753
-3.152
0
0
0
0
0
0
-163.901
-223.189
0
59.288
0
0
217.533
-895.662
0
-247.921
-670.253
-667.022
-3.231
0
0
0
0
0
0
-151.705
-212.476
0
60.771
0
0
222.971
-918.054
0
-254.119
-687.009
-683.698
-3.311
Erläuterungsbericht
Vermögensplan
Der Vermögensplan stellt die erwarteten Aufwendungen im investiven Bereich und deren
Deckungsmittel dar.
Mittelverwendung im Jahr 2013
Es gilt, die stationären Einrichtungen baulich und strukturell bis 2018 an die gesetzlichen Vorgaben sowie die künftigen Anforderungen des Marktes und die Ansprüche der Kunden anzupassen. Es wird davon ausgegangen, dass in 2013 noch keine umbaubedingten Aufwendungen
entstehen werden. Eine verlässliche monetäre Darstellung der Maßnahmen im Vermögensplan
ist erst nach einer entsprechenden Beschlusslage möglich.
Im Vermögensplan 2013 sind insofern unter Bau- und Gebäudekosten und technischen Anlagen insgesamt „nur“ 210 000,- EUR für die drei vollstationären Einrichtungen veranschlagt, um
größere, derzeit nicht vorhersehbare Maßnahmen, abzubilden, die aufgrund des Alters der Einrichtungen regelmäßig auftreten können.
Die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen ist nur in geringem Maße in Form von Neubzw. Ersatzbeschaffungen geplant.
Die Position „Baudarlehens- und Kreditinstitute“ beinhaltet:

die planmäßige Tilgung der Kredite bei der Wohnungsbauförderungsanstalt, die im Rahmen
des Betriebsformwechsels im Jahre 1998 von der Bundesstadt Bonn übernommen wurden,

die Tilgung des im Juli 2009 aufgenommenen Kredites bei der WL Bank Münster zur Ablösung der Altschulden bei der Bundesstadt Bonn.
Mittelherkunft im Jahr 2013
Die Ausgaben im investiven Bereich werden durch die refinanzierten Abschreibungen gedeckt.
Erfolgsplan
Der Erfolgsplan stellt alle relevanten Ertrags- und Aufwandspositionen des Betriebes dar.
Erträge
Die Erträge zu den Positionen 1 bis 4 sind aus der Pflegestruktur bei einem voraussichtlichen
und erzielbaren Belegungsgrad von durchschnittlich 96,5 % der drei vollstationären Einrichtungen ermittelt worden. Daneben ist die prognostizierte Ertragslage des städtischen Tagespflegehauses abgebildet. Des Weiteren wurden die Ergebnisse der Vergütungsverhandlungen berücksichtigt, die bis zum 30.06.2013 Gültigkeit besitzen.
Es ist seitens der Seniorenzentren geplant, für den Zeitraum ab dem 01.07.2013 eine neue
Pflegesatzvereinbarung zu erzielen, um die eintretenden Tariferhöhungen zum 01.01.2013 und
01.08.2013 mit jeweils 1,4% für den öffentlichen Dienst kompensieren zu können. In den Planungen ist eine Pflegesatzerhöhung von 2 % kalkulatorisch berücksichtigt.
506
Wirtschaftsplan 2013
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen für die
zusätzliche Betreuung und Aktivierung der pflegebedürftigen Heimbewohner mit erheblichem
Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung weiterhin einen Anspruch gegenüber
den Pflegekassen auf zusätzliche Vereinbarung leistungsgerechter Zuschläge zur Pflegevergütung, dargestellt in der Position 3. Mit den zusätzlichen Erträgen korrespondieren zusätzliche
Aufwendungen im Personalbereich für zusätzlich eingestellte Betreuungskräfte.
Bei der Position 5 werden zur Deckung der sogenannten Zuschussbetriebe teilweise Haushaltsmittel und Gelder aus Stiftungen herangezogen. Für das Tagespflegehaus und die beiden
Begegnungsstätten wird von einem Zuschussbedarf in Höhe von ca. 292 TEUR in 2013 ausgegangen. Die Seniorenzentren stehen mit der Verwaltung in einem engen Dialog, um das Angebot und deren finanzielle Auswirkungen für die kommende Jahre zu bewerten und nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zur alternativen Refinanzierung der Kosten zu initiieren.
Des Weiteren fließen in diese Ertragsposition Mittel der Koordinierungsstelle für Integrationsleistungen für Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Hierbei handelt es sich
um teilnehmerbezogene Fallpauschalen für die Bereitstellung von gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten. Auch fließen in diesen Bereich die sogenannten Leistungen zur Beschäftigungsförderung aus dem Bereich des Jobcenter Bonn ein. Für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen fördert das Jobcenter Bonn für eine fixierte Dauer
einen Teil des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes nach dem SGB II.
Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen in der Position 8 handelt es sich um Zuflüsse, zum
Beispiel aus der Verpflegung und Übernachtung Dritter, Erträgen aus Mittagstisch, Skontoerträgen und ähnliches. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Position 16, sind auf der
Grundlage der Pflegebuchführungsverordnung gebildet worden. Sie stellen eine „Gegenposition“ zum geförderten Anlagevermögen dar. Die Sonderposten mindern sich in Höhe der Abschreibungen auf das mit Zuschüssen und Zuweisungen finanzierte Anlagevermögen. Der Auflösungsbetrag gewährleistet, dass Abschreibungen, Position 20, auf gefördertes bzw. bezuschusstes Anlagevermögen ohne Einfluss auf das Jahresergebnis bleiben.
Aufwand
Der Personalaufwand, Position 9, wird aufgrund der erwarteten Belegungsstruktur und des Belegungsgrades den veränderten Erfordernissen angepasst. Bei der Prognose für das Wirtschaftsjahr 2013 wurden die gebuchten Kosten bis zur Aufstellung des Erfolgsplanes als Berechnungsgrundlage verwandt. Ebenfalls wurden die Tariferhöhungen in 2013 um 1,4 % zum
01.01.2013 und 01.08.2013 und die maßgeblichen Aufwendungen im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung mit einer Erhöhung um 0,25% gegenüber dem Vorjahr berücksichtigt.
Des Weiteren ist beabsichtigt, die Personalbedarfe im Pflege- und Hauswirtschaftsbereich vornehmlich durch eingestelltes bzw. noch einzustellendes Personal zu decken.
Im Zuge der v. g. Einstellungen soll den Erkenntnissen im Bereich der modernen bewohnerbedarfsorientierten flexiblen Dienstplangestaltung Rechnung getragen werden, indem primär teilzeitbeschäftigtes Personal ausgewählt wird.
Die Betriebsleitung strebt auch in 2013 das Einhalten der sogenannten Orientierungswerte an,
die seitens der Pflegekasse die Sollvorgabe des refinanzierbaren Personals darstellen, um die
Ausgeglichenheit des Erfolgsplans realisieren zu können.
Im Bereich der Sachaufwendungen wurden insbesondere die Ist-Kosten aus dem Finanzcontrolling, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse und Tendenzen für 2013, als Grundlage für
das kommende Wirtschaftsjahr verwandt.
Wirtschaftsplan 2013
507
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Wesentlicher Kostenpunkt bei der Position 10d, Wirtschafts-/Verwaltungsbedarf, ist der Aufwand für Zeitarbeitskräfte. Ziel ist es in 2013 auf einen Teil dieses Fremdpersonals zu verzichten. Die Praxis der vergangenen Jahre hat jedoch gezeigt, dass mangels verfügbarer Kräfte auf
dem ersten Arbeitsmarkt auf Zeitarbeitskräfte zurückgegriffen werden musste. Die Seniorenzentren versuchen mit verbesserter Öffentlichkeitsarbeit und innovativer Modellprojekte das
notwendige Maß der Inanspruchnahme zu reduzieren.
Die Kosten für Mieten, Pacht und Leasing, Position 14, setzen sich in erster Linie aus der Anmietung mehrerer Räumlichkeiten in der Breite Straße, Fahrzeugleasingraten und Mieten für
Telefonanlagen zusammen.
Im Bereich der Aufwendungen für Instandhaltungen und Instandsetzungen, Position 21, ist davon auszugehen, dass ähnliche Aktivitäten wie in 2012 zu verzeichnen sein werden.
Nach Prognose aller Erträge und Aufwendungen wird sich das Wirtschaftsjahr 2013 auskömmlich gestalten lassen.
Stellenplan
Aufgrund der Pflegestrukturentwicklung, mit einer steigenden Zahl schwer pflegebedürftiger und
dementiell veränderter Bewohnerinnen und Bewohner, ist die Einrichtung neuer Stellen zur Sicherstellung der Pflege und Versorgung erforderlich. Ferner wurden auf Basis der tarifrechtlichen Eingruppierungsrichtlinien, bei veränderten Stelleninhalten, Anpassungen der Stellenbewertungen vorgenommen.
508
Wirtschaftsplan 2013
440
946
0
19
136
2
25
816
760
37
3181
22.762.727,95 €
8.308.395,70 €
Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung 35 Std
Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
behinderte Kinder unter 3 Jahren
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
behinderte Kinder über 3 Jahren
Kinder gesamt
Betriebskosten gesamt
davon Landeszuschuss
Ib
Anzahl der Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Tagespflege
Gewährung des Landeszuschusses pro Tagespflegekind à 747,--€
Anmeldung der Tagespflegekinder an das Land laut § 22 Abs. 1 KiBiz
nach KiBiz
nach KiBiz
IIIa
IIIb
IIIc
Ic
IIa
IIb
IIc
0
Kinder ab 2 Jahre bis Einschulung 25 Std.
Ia
Kirchliche Träger
Gruppenstrukturen nach KIBIZ
Gruppenform
981
0
93
292
13
0
1775
1146
97
4865
35.406.607,68 €
10.621.982,30 €
453
15
Städtischer Träger
28
0
900
672.300,00 €
241
0
20
141
2
25
236
367
23
1083
9.781.417,46 €
3.765.845,72 €
Elterninitiativen
1
682
12
44
508
10
22
244
441
24
2087
21.392.763,49 €
7.701.394,86 €
99
Sonstige Träger
Verteilung der Kindpauschalen nach Trägergruppen zur Anmeldung an das Land laut § 19 Abs.3 KiBiz
1020
16
2850
12
176
1077
27
72
3071
2714
181
11216
89.343.516,58 €
30.397.618,58 €
Gesamt
Anlage 1 zur KiBiz-Vorlage 2013
Anlage zu TOP 1.4.11
Rat: 05.03.2013
509
510
Name der Einrichtung
Kindergarten Elterninitiative 'Die kleinen Strolche'
Kindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H.
Katholischer Kindergarten Erlöserbund
Kindergarten Waldorfkindergarten Am Schloss e. V.
Kindergarten Rotznasen e.V.
Kindergarten Kinderladen Kleine Kaiser e. V.
Kindergarten Rasselbande e. V.
Kindergarten Kindertreff Rübezahl
Städtischer Kindergarten An der Düne
Kindergarten Kinderladen Dottendorf e. V.
Kindergarten Elterninitiative Huckepack e. V.
Kindergarten Kinderhaus Bonn e. V.
Kindergarten Waldorfkindergarten Bad Godesberg e. V.
Kindergarten Elterninitiative KIDS e. V.
Kindergarten Elterninitiative 1973
Städtischer Kindergarten Pützchensweg
Evangelischer Kindergarten Oberkassel
Kindergarten Kindertreff Willibald
Kindergarten Die Schatzinsel Verein für Gefährdetenhilfe
gbGmbH
Kindergarten KJF Waldnest
Gesamtkosten
Kleinfeldstr. 1
Waldstr. 73
Straße, Nr.
Breitestr. 58
Karl-Legien-Straße 146
Meckenheimer Allee 97
Poppelsdorfer Allee 78
Nassestr. 9
Kaiserstraße 14
Endenicher Straße 10a
Burbacher Str. 100
Schlesienstr. 21-23
Dottendorfer Str. 10
Langenbachstr. 15
Moltkestr. 3
Herderstr. 28
Rheindorfer Str. 17
Rheindorfer Str. 92 b
Pützchensweg 15
Kinkelstr. 7
Kragstr. 6
Fördertatbestand nach KiBiz
§ 20, Absatz 3
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
eingruppig
30.000,00 eingruppig/sozialer Brennpunkt
15.000,00 Waldkindergarten
315.000,00
Förderpauschale
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
15.000,00
Anlage 2 zur KiBiz-Vorlage 2013
Anlage 3 zu DS-Nr.
Für die nachfolgenden Tageseinrichtungen für Kinder, die sich zu einem
Familienzentrum zertifiziert haben, wird gemäß § 21 Abs. 4,5,6 des
Kinderbildungsgesetzes der Landeszuschuss in
Höhe von 13.000,00 € pro
Einrichtung und Jahr beantragt. Für die kath. Einrichtung St. Hedwig werden
aufgrund einer Ausnahmegenehmigung und der damit verbundenen Erteilung eines
zweiten Planungszieles zusätzlich 13.000,00 € beantragt. Für die städtische
Einrichtung Gerhart-Hauptmann-Straße wird darüber hinaus ein zusätzlicher
Zuschuss von 1.000,00 € nach § 21, Abs.5 Familienzentrum im sozialen Brennpunkt
beantragt.
Stadtbezirk Bonn















Ev. Lukaskirchengemeinde, Nordstraße 1, 53111 Bonn
Maria im Walde, Kaiser-Karl-Ring 10, 53111 Bonn
Städtische Einrichtung, Siemensstraße 41, 53121 Bonn
Städtische Einrichtung Gerhart-Hauptmann-Straße 11, 53121 Bonn
(Zusätzlich 1.000,- € für Familienzentrum im sozialen Brennpunkt gemäß § 51
Abs. 5)
Städtische Einrichtung Familienzentrum Lummerland, Zoppoter Straße 2,
53119 Bonn
Ev. Trinitatis-Kirchengemeinde, Brahmsstraße 18, 53121 Bonn
Kath. Kirchengemeinde St. Paulus, Paulusplatz 14, 53119 Bonn
Städtische Einrichtung, Chemnitzer Weg 11, 53119 Bonn
Städtische Einrichtung, Helsinkistraße 2, 53117 Bonn im Verbund mit
städtischer Einrichtung An der Rheindorfer Burg2, 53117 Bonn
Kath. Kirchengemeinde St. Hedwig, Mackestraße 51, 53119 Bonn
2 x 13.000 für Verbund
Ev. Lutherkirchengemeinde, Sternenburgstraße 90, 53115 Bonn
Kath. Kirchengemeinde St. Nikolaus, Hausdorffstraße 156, 53129 Bonn
Familienzentrum St. Petrus
c/o Kath. Kindertagesstätte St. Marien, Adolfstr. 28c, 53111 Bonn
Familienzentrum der KJF gGmbH Sonnenschein, Am Bleichgraben 40, 53121
Bonn
Katholischer Kindergarten Sankt Antonius, Siemensstraße 257, 53121 Bonn
Stadtbezirk Bad Godesberg
 Kath. Kirchengemeinde St. Albertus-Magnus, Albertus-Magnus-Str. 37-39,
53177 Bonn
 Städtische Einrichtung, Ellesdorfer Straße 43, 53179 Bonn im Verbund mit
städtischer Einrichtung Friedrich-Bleek-Straße 1, 53179 Bonn
 Städtische Einrichtung, Talstraße 7, 53177 Bonn
 Katholisches Familienzentrum Rheinviertel, Donatusstraße 17, 53175 Bonn
511




Jugendcolloquim e.V., Am Helpert 36, 53177 Bonn
Tageseinrichtung der AWO, „Papatya“, Koblenzer Straße 81, 53177 Bonn
Kath. Kirchengemeine St. Servatius, Annaberger Straße 186, 53175 Bonn
Tageseinrichtung der KJF, Söderblomhaus, Weißenburgstraße 79, 53175
Bonn
 Studentenwerk, Heinrich-von-Stephan-Straße 3, 53175 Bonn
 Familienzentrum der ev. Thomas-Kirchengemeinde
c/o Ev. Tageseinrichtung der Christuskirche, Wurzerstraße 31, 53175 Bonn
Stadtbezirk Beuel



Städtische Einrichtung, Alte Bonner Straße 2, 53229 Bonn
Städtische Einrichtung, Am Stadion 2, 53225 Bonn
Kath. Kirchengemeinde St. Paulus, Siegburger Straße 73, 53229 Bonn
Stadtbezirk Hardtberg

Ökumenisches Familienzentrum Brüser Berg als Verbund von
Kath. Kirchengemeinde St. Rochus, Fahrenheitstraße 5, 53125 Bonn und
Ev. Johanniskirchengemeinde, Fahrenheitstraße 55, 53125 Bonn
 Städtische Einrichtung, Stresemannstraße 26, 53123 Bonn
 Ev. Johanniskirchengemeinde, Bahnhofstraße 67, 53123 Bonn
512
513
für das Kindergartenjahr 2013/2014
der nach KiBiz öffentlich geförderten Bonner Kindertageseinrichtungen
Datenblätter
Anlage 4 zur KiBiz-Vorlage 2013
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
12.548,14 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
15.633,20 €
173.702,26 €
0,00 €
9.791,36 €
163.910,90 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
12.362,70 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
10
Bemerkungen:
0,00 €
15.402,17 €
171.135,27 €
0,00 €
9.646,67 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
111 - Zentrum-Münsterviertel
Stat. Bezirk:
101 - Bonn-Mitte
Planungsraum
0
1
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten KJF Münsterstraße
Adresse:: 53111 Bonn - Münsterstraße 21
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
514
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
65.076,57 €
65.076,57 €
542.304,75 €
0,00 €
0,00 €
542.304,75 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
85
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
64.114,82 €
64.114,82 €
534.290,20 €
0,00 €
0,00 €
534.290,20 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
112 - Wichelshof
Stat. Bezirk:
101 - Bonn-Mitte
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten Stiftskindergarten und Hort
Adresse:: 53111 Bonn - Heinrich-Sauer-Str. 7
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
515
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
32.710,07 €
272.583,95 €
0,00 €
0,00 €
272.583,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
0,00 €
32.226,67 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
112 - Wichelshof
Stat. Bezirk:
101 - Bonn-Mitte
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten Sankt Joseph
Adresse:: 53111 Bonn - Badener-Straße 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
516
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
70.393,31 €
586.610,91 €
0,00 €
0,00 €
586.610,91 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
233.446,72 €
45.519,10 €
0,00 €
163.910,90 €
127.802,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
32
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
32
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
11
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
63
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
68.007,59 €
566.729,92 €
0,00 €
0,00 €
566.729,92 €
0,00 €
0,00 €
229.996,48 €
49.331,04 €
0,00 €
161.488,60 €
125.913,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
112 - Wichelshof
Stat. Bezirk:
101 - Bonn-Mitte
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Ev. Lukas-Kirchengemeinde
Adresse:: 53111 Bonn - Nordstraße 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
517
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
57.163,03 €
476.358,60 €
0,00 €
0,00 €
476.358,60 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
476.358,60 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
60
0,00 €
53.272,22 €
443.935,20 €
0,00 €
0,00 €
443.935,20 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
113 - Vor dem Sterntor
Stat. Bezirk:
101 - Bonn-Mitte
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten Sankt Marien
Adresse:: 53111 Bonn - Adolfstraße 28 c
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
518
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
65.061,17 €
309.815,10 €
0,00 €
0,00 €
309.815,10 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
64.099,64 €
305.236,40 €
0,00 €
0,00 €
305.236,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
113 - Vor dem Sterntor
Stat. Bezirk:
101 - Bonn-Mitte
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Stadthaus
Adresse:: 53111 Bonn - Berliner Platz 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
519
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
24.780,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
8.404,90 €
210.122,53 €
15.000,00 €
22.023,22 €
173.099,31 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
24.780,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
15
0,00 €
8.304,20 €
207.605,11 €
15.000,00 €
22.063,97 €
170.541,14 €
0,00 €
0,00 €
57.499,12 €
0,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
113 - Vor dem Sterntor
Stat. Bezirk:
101 - Bonn-Mitte
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Elterninitiative 'Die kleinen Strolche'
Adresse:: 53111 Bonn - Breitestr. 58
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
520
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
0,00 €
86.585,62 €
412.312,48 €
0,00 €
0,00 €
412.312,48 €
79.658,43 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
218.856,30 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
85.305,97 €
406.218,90 €
0,00 €
0,00 €
406.218,90 €
78.481,20 €
0,00 €
215.621,70 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
113 - Vor dem Sterntor
Stat. Bezirk:
101 - Bonn-Mitte
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Unterm Regenbogen
Adresse:: 53111 Bonn - Dorotheenstraße 68
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
521
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
6.951,45 €
173.786,20 €
15.000,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
20
0,00 €
6.857,58 €
171.439,60 €
15.000,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
114 - Rheindorfer Vorstadt
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Verein Kindertagesstätte der P. H.
Adresse:: 53117 Bonn - Karl-Legien-Straße 146
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
522
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
90.156,80 €
429.318,10 €
0,00 €
0,00 €
429.318,10 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
191.703,75 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
15
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
75.603,49 €
360.016,60 €
0,00 €
0,00 €
360.016,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
125.913,80 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
114 - Rheindorfer Vorstadt
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten 'Auf dem Huckstein'
Adresse:: 53117 Bonn - Auf dem Huckstein 8 i
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
523
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
38.952,11 €
38.952,11 €
432.801,26 €
0,00 €
0,00 €
432.801,26 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
204.265,88 €
113.797,75 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
60
Bemerkungen:
38.376,44 €
38.376,44 €
426.404,94 €
0,00 €
0,00 €
426.404,94 €
0,00 €
0,00 €
201.246,92 €
112.116,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
114 - Rheindorfer Vorstadt
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
0
3
Träger katholisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: sonstiger
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Marienheim
Adresse:: 53111 Bonn - Kaiser-Karl-Ring 10
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
524
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
21.978,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
16.481,89 €
183.132,12 €
0,00 €
19.221,22 €
163.910,90 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
21.667,20 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
0,00 €
16.239,58 €
180.439,77 €
0,00 €
18.951,17 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
114 - Rheindorfer Vorstadt
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
0
1
Träger (Pikkolino)
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Sonstiger
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertageseinrichtung Pikkolino I
Adresse:: 53117 Bonn - Graurheindorfer Straße 117
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
525
Städtische Kindertagesstätte Kaiser-Karl-Park
Adresse:: 53111 Bonn - Kaiser-Karl-Ring 40a
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
206.933,96 €
Trägeranteil
28,705 %
720.898,67 €
0,00 €
0,00 €
720.898,67 €
15.931,68 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
28,705 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
344.212,89 €
51.121,00 €
0,00 €
309.633,09 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
18
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
21
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
39
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
40
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
65
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
4
0,00 €
180.480,23 €
628.741,44 €
0,00 €
0,00 €
628.741,44 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
290.679,48 €
25.182,76 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
und nach dem Betriebsmodell der Stadt Bonn betrieben, vorbehaltlich einer baulichen
Realisierung.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: 10 Plätze der Gruppenform II c werden als betriebliche Plätze der LVR-Klinik
und nach dem Betriebsmodell der Stadt Bonn betrieben.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
114 - Rheindorfer Vorstadt
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
Bemerkungen: 10 Plätze der Gruppenform II c werden als betriebliche Plätze der LVR-Klinik
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: Städt./Betrieb-LVR
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
526
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
141.908,08 €
Trägeranteil
21,000 %
675.752,75 €
0,00 €
0,00 €
675.752,75 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
154.770,75 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
25
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
23.100,75 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
5
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
30
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
25
Pauschale
105
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
139.810,87 €
665.766,05 €
0,00 €
0,00 €
665.766,05 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
234.659,40 €
152.483,50 €
22.759,35 €
Pauschale
114 - Rheindorfer Vorstadt
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
5
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Botania
Adresse:: 53117 Bonn - Graurheindorfer Straße 147
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
527
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
21.228,64 €
35.381,06 €
294.842,16 €
0,00 €
0,00 €
294.842,16 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
214.361,37 €
80.480,79 €
Summe der Betreuungspauschalen
32
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
27
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
13
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
40
20.951,27 €
34.918,79 €
290.989,88 €
0,00 €
0,00 €
290.989,88 €
0,00 €
0,00 €
229.996,48 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
115 - Ellerviertel
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten Sankt Hedwig
Adresse:: 53119 Bonn - Mackestraße 51
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
528
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
39.826,26 €
331.885,51 €
0,00 €
0,00 €
331.885,51 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
35
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
39.237,69 €
326.980,74 €
0,00 €
0,00 €
326.980,74 €
0,00 €
0,00 €
57.499,12 €
0,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
115 - Ellerviertel
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten Sankt Helena
Adresse:: 53119 Bonn - Bornheimer Straße 130 c
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
529
Städtischer Kindergarten Robert-Wetzlar-Stiftung
Adresse:: 53119 Bonn - Ellerstraße 107
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
167.121,22 €
Trägeranteil
21,000 %
795.815,34 €
0,00 €
0,00 €
795.815,34 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
113.797,75 €
0,00 €
180.301,99 €
51.121,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
100
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
149.189,22 €
710.424,84 €
0,00 €
0,00 €
710.424,84 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
112.116,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
115 - Ellerviertel
Stat. Bezirk:
102 - Bonn-Nord
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
530
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
14.196,26 €
48.672,74 €
405.606,15 €
0,00 €
0,00 €
405.606,15 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
65
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
13.986,42 €
47.953,39 €
399.611,60 €
0,00 €
0,00 €
399.611,60 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
117 - Baumschulviertel
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Ev. Kreuzkirchengemeinde
Adresse:: 53115 Bonn - Wittelsbacher Ring 22
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
531
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
30.360,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
22.620,89 €
188.507,42 €
15.000,00 €
27.603,22 €
145.904,20 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
30.360,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
20
0,00 €
22.367,01 €
186.391,77 €
15.000,00 €
27.643,97 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
117 - Baumschulviertel
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten Erlöserbund
Adresse:: 53115 Bonn - Meckenheimer Allee 97
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
532
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
19.633,56 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
6.282,17 €
157.054,30 €
15.000,00 €
16.876,78 €
125.177,52 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
19.633,56 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
109.245,84 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
24
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
25
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
5.761,34 €
144.033,53 €
15.000,00 €
16.917,53 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
117 - Baumschulviertel
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Waldorfkindergarten Am Schloss e. V.
Adresse:: 53115 Bonn - Poppelsdorfer Allee 78
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
533
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
53.581,64 €
446.513,70 €
0,00 €
0,00 €
446.513,70 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
50
0,00 €
50.082,29 €
417.352,40 €
0,00 €
0,00 €
417.352,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
118 - Bonner Talviertel
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholische Kindertagesstätte Sankt Elisabeth
Adresse:: 53113 Bonn - Bernard-Custodis-Straße 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
534
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
54.537,41 €
259.701,95 €
0,00 €
0,00 €
259.701,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
53.731,40 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
118 - Bonner Talviertel
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Hexenkessel
Adresse:: 53113 Bonn - Loestraße 19
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
535
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
41.990,40 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
29.938,94 €
29.938,94 €
332.654,84 €
0,00 €
36.476,84 €
296.178,00 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
41.990,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
182.380,25 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
50
Bemerkungen:
29.552,32 €
29.552,32 €
328.359,09 €
0,00 €
36.558,34 €
291.800,75 €
0,00 €
0,00 €
179.684,75 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
118 - Bonner Talviertel
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
2
Träger
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Villa W.i.E.
Adresse:: 53113 Bonn - Heinrich-von-Kleist-Straße 9
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
536
10
0
0
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
72.952,10 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
127.802,50 €
Brutto-Miete
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Pauschale
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
152.654,61 €
Trägeranteil
21,000 %
726.926,73 €
0,00 €
0,00 €
726.926,73 €
79.658,43 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
%
€
€
€
€
€
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
( € pro Gruppe)
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
€
Summe der Betreuungspauschalen
€
10
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0,00 €
Anzahl Kinder
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
158.786,20 €
Art der Betreuung
118 - Bonner Talviertel
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
€
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
123.816,60 €
0,00 €
Pauschale
75
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – –
Trägerart: städtisch
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
5
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertagesstätte An der Elisabethkirche
Adresse:: 53113 Bonn - An der Elisabethkirche
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
537
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
34.076,64 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
13.330,14 €
333.253,48 €
0,00 €
28.563,08 €
304.690,40 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
34.076,64 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
40
0,00 €
13.153,28 €
328.831,98 €
0,00 €
28.644,58 €
300.187,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
118 - Bonner Talviertel
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Elterninitiative Südstadtpänz e. V.
Adresse:: 53113 Bonn - Heinrich-von-Kleist-Straße 40
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
538
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
16.591,44 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
8.422,82 €
210.570,45 €
15.000,00 €
13.834,66 €
181.735,79 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
16.591,44 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
51.066,47 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
7
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
7
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
15
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
8.317,02 €
207.925,40 €
15.000,00 €
13.875,41 €
179.049,99 €
15.696,24 €
0,00 €
50.311,73 €
0,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
119 - Vor dem Koblenzer Tor
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Rotznasen e.V.
Adresse:: 53113 Bonn - Nassestr. 9
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
539
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
41.363,16 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
20.272,75 €
506.818,82 €
0,00 €
33.092,82 €
473.726,00 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
41.363,16 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
21
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
20
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
40
0,00 €
20.285,10 €
507.127,46 €
0,00 €
33.215,07 €
473.912,39 €
0,00 €
0,00 €
150.935,19 €
0,00 €
0,00 €
322.977,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
119 - Vor dem Koblenzer Tor
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Lilliput e. V.
Adresse:: 53113 Bonn - Kaiserstraße 79 - 83
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
540
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
44.137,65 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
20.546,28 €
513.657,02 €
0,00 €
35.867,31 €
477.789,71 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
44.137,65 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
204.265,88 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
55
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
20.268,72 €
506.718,10 €
0,00 €
35.989,56 €
470.728,54 €
0,00 €
0,00 €
201.246,92 €
0,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
119 - Vor dem Koblenzer Tor
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Junge Wilde e. V.
Adresse:: 53113 Bonn - Lennéstraße 36
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
541
Kindergarten Kinderladen Kleine Kaiser e. V.
Adresse:: 53113 Bonn - Kaiserstraße 14
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
19.008,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
8.545,26 €
213.631,47 €
15.000,00 €
16.251,22 €
182.380,25 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
18.739,20 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
182.380,25 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
25
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
8.428,32 €
210.707,92 €
15.000,00 €
16.023,17 €
179.684,75 €
0,00 €
0,00 €
179.684,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
119 - Vor dem Koblenzer Tor
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Zustimmung des LJA.
Bemerkungen: Eine Aufstockung der GF III c um zwei Plätze erfolgt unter Vorbehalt der
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: Elterninitiative
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
542
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
29.358,56 €
326.206,19 €
0,00 €
0,00 €
326.206,19 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
180.301,99 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
5
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
31
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
27.815,20 €
309.057,80 €
0,00 €
0,00 €
309.057,80 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
0,00 €
0,00 €
80.744,30 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
119 - Vor dem Koblenzer Tor
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Studentenwerk
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Adenauerallee Studentenwerk
Adresse:: 53113 Bonn - Adenauerallee
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
543
Kindertageseinrichtung Pikkolino II
Adresse:: 53113 Bonn - Niebuhrstraße 51-53
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
65.934,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
51.965,59 €
577.395,39 €
0,00 €
57.663,66 €
519.731,73 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
65.001,60 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
311.430,71 €
51.121,00 €
0,00 €
95.271,72 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
19
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
19
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
5
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
12
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
12
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
10
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
45
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
3
0,00 €
52.334,63 €
581.495,91 €
0,00 €
56.853,51 €
524.642,40 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
306.828,34 €
62.956,90 €
0,00 €
93.863,76 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
Prüfung.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Berechnung der Mietkostenpauschale erfolgt unter dem Vorbehalt einer
119 - Vor dem Koblenzer Tor
Stat. Bezirk:
103 - Innenstadt-Süd
Planungsraum
Prüfung.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Träger (Pikkolino)
Bemerkungen: Die Berechnung der Mietkostenpauschale erfolgt unter dem Vorbehalt einer
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: Sonstiger
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
544
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
11.834,62 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
6.799,28 €
169.982,04 €
15.000,00 €
9.077,84 €
145.904,20 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
11.834,62 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
6.714,66 €
167.866,39 €
15.000,00 €
9.118,59 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
116 - Bonn-Güterbahnhof
Stat. Bezirk:
104 - Bonn-West
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Rasselbande e. V.
Adresse:: 53115 Bonn - Endenicher Straße 10a
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
545
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
114.865,42 €
Trägeranteil
21,000 %
546.978,20 €
0,00 €
0,00 €
546.978,20 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
218.856,30 €
45.519,10 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
80
0,00 €
113.167,85 €
538.894,50 €
0,00 €
0,00 €
538.894,50 €
0,00 €
0,00 €
215.621,70 €
44.846,40 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
120 - Neu-Endenich
Stat. Bezirk:
104 - Bonn-West
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Siemensstr. 41
Adresse:: 53121 Bonn - Siemensstr. 41
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
546
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
59.994,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
44.014,77 €
489.053,01 €
0,00 €
51.723,66 €
437.329,35 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
59.145,72 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
182.380,25 €
91.038,20 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
55
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
0,00 €
43.367,74 €
481.863,78 €
0,00 €
50.997,63 €
430.866,15 €
0,00 €
0,00 €
179.684,75 €
89.692,80 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
120 - Neu-Endenich
Stat. Bezirk:
104 - Bonn-West
Planungsraum
0
3
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten KJF Am Bleichgraben
Adresse:: 53121 Bonn - Am Bleichgraben 40
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
547
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
111.780,04 €
Trägeranteil
21,000 %
532.285,90 €
0,00 €
0,00 €
532.285,90 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
227.595,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
90
0,00 €
110.128,07 €
524.419,40 €
0,00 €
0,00 €
524.419,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
136 - Dransdorf
Stat. Bezirk:
104 - Bonn-West
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Lenaustr.
Adresse:: 53121 Bonn - Lenaustr. 4
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
548
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
0,00 €
31.968,99 €
266.408,28 €
0,00 €
0,00 €
266.408,28 €
79.658,43 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
20,125 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
15
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
60.054,62 €
298.408,05 €
0,00 €
0,00 €
298.408,05 €
78.481,20 €
0,00 €
107.810,85 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
136 - Dransdorf
Stat. Bezirk:
104 - Bonn-West
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Antonius
Adresse:: 53121 Bonn - Siemensstr. 257
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
549
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
161.094,37 €
Trägeranteil
21,000 %
767.116,03 €
0,00 €
0,00 €
767.116,03 €
79.658,43 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
364.760,50 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
50
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
85
0,00 €
158.713,57 €
755.778,90 €
0,00 €
0,00 €
755.778,90 €
78.481,20 €
0,00 €
359.369,50 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
136 - Dransdorf
Stat. Bezirk:
104 - Bonn-West
Planungsraum
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Gerhart-Hauptmann-Str.
Adresse:: 53121 Bonn - Gerhart-Hauptmann-Str. 11
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
550
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
11.432,60 €
51.353,04 €
427.942,02 €
0,00 €
0,00 €
427.942,02 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
68.278,65 €
34.098,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
309.633,09 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
15
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
15
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
39
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
30
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
65
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
10.806,75 €
48.887,71 €
407.397,60 €
0,00 €
0,00 €
407.397,60 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
67.269,60 €
33.594,70 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
234.659,40 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
121 - Alt-Endenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
kompensieren, belegt die Einrichtung vier Plätze für Kinder über drei Jahren im Korridor.
Bemerkungen: Um den Abbau von Ü3-Plätzen durch die Schaffung weiterer U3-Plätze zu
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Evangelische TrinitatisKirchengemeinde
Adresse:: 53121 Bonn - Brahmsstr. 18
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
551
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
10.764,16 €
71.761,05 €
598.008,75 €
0,00 €
0,00 €
598.008,75 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
233.446,72 €
91.038,20 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
32
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
32
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
79
10.605,08 €
70.700,51 €
589.170,90 €
0,00 €
0,00 €
589.170,90 €
0,00 €
0,00 €
229.996,48 €
89.692,80 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
121 - Alt-Endenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholische Kindertagesstätte St. Maria Magdalena und Christi
Auferstehung
Adresse:: 53121 Bonn - Wiesenweg 6
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
552
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
59.346,59 €
282.602,80 €
0,00 €
0,00 €
282.602,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
58.469,54 €
278.426,40 €
0,00 €
0,00 €
278.426,40 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
121 - Alt-Endenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertageseinrichtung Erich-Hoffmann/Schmittenpfädchen
Adresse:: 53121 Bonn - Schmittenpfädchen
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
553
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
117.894,02 €
Trägeranteil
21,000 %
561.400,10 €
0,00 €
0,00 €
561.400,10 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
172.972,58 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
38
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
38
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
78
0,00 €
116.151,73 €
553.103,46 €
0,00 €
0,00 €
553.103,46 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
170.416,32 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
121 - Alt-Endenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Hainstraße
Adresse:: 53121 Bonn - Hainstraße 69
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
554
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
38.177,30 €
318.144,16 €
0,00 €
0,00 €
318.144,16 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
21.885,63 €
13.655,73 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
46
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
32.226,67 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
122 - Poppelsdorf
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Sebastian
Adresse:: 53115 Bonn - Rehfuesstr. 18
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
555
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
3.827,83 €
57.417,46 €
478.478,85 €
0,00 €
0,00 €
478.478,85 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
22.759,55 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
5
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
5
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
55
3.771,26 €
56.568,89 €
471.407,40 €
0,00 €
0,00 €
471.407,40 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
22.423,20 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
122 - Poppelsdorf
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Evangelischer Kindergarten Ev. Luther-Kirchengemeinde
Adresse:: 53115 Bonn - Sternenburgstr. 90
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
556
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
67.766,39 €
322.697,10 €
0,00 €
0,00 €
322.697,10 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
66.764,92 €
317.928,20 €
0,00 €
0,00 €
317.928,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
123 - Kessenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Krümelkiste
Adresse:: 53129 Bonn - Eduard-Otto-Str. 9
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
557
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
87.442,15 €
416.391,17 €
0,00 €
0,00 €
416.391,17 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
55
0,00 €
86.149,86 €
410.237,44 €
0,00 €
0,00 €
410.237,44 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
123 - Kessenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Clara Fey Kindergarten
Adresse:: 53129 Bonn - Markusplatz 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
558
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
18.362,76 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
9.095,66 €
227.391,59 €
15.000,00 €
15.605,98 €
196.785,61 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
18.362,76 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
65.656,89 €
0,00 €
0,00 €
131.128,72 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
9
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
9
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
17
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
8.980,96 €
224.524,12 €
15.000,00 €
15.646,73 €
193.877,39 €
0,00 €
0,00 €
64.686,51 €
0,00 €
0,00 €
129.190,88 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
123 - Kessenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Kindertreff Rübezahl
Adresse:: 53129 Bonn - Burbacher Str. 100
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
559
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
18.201,79 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
12.695,15 €
317.378,63 €
0,00 €
12.688,23 €
304.690,40 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
17.932,80 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
40
0,00 €
12.507,53 €
312.688,14 €
0,00 €
12.500,74 €
300.187,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
123 - Kessenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Elterninitiative Flohkiste e. V.
Adresse:: 53129 Bonn - Karl-Barth-Str. 34
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
560
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
43.715,74 €
93.409,97 €
778.416,40 €
0,00 €
0,00 €
778.416,40 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
49
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
20
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
80
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
43.069,70 €
89.898,70 €
749.155,87 €
0,00 €
0,00 €
749.155,87 €
15.696,24 €
0,00 €
352.182,11 €
58.300,32 €
0,00 €
322.977,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
123 - Kessenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
5
Bemerkungen: Einzelintegration
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Einzelintegration
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Nikolaus
Adresse:: 53129 Bonn - Hausdorffstr. 156
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
561
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
60.123,09 €
286.300,45 €
0,00 €
0,00 €
286.300,45 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
36.476,05 €
91.038,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
5
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
0,00 €
56.396,68 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
123 - Kessenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Rasselbande Kessenich
Adresse:: 53129 Bonn - Karl-Barth-Str. 2a
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
562
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
19.634,11 €
490.852,65 €
0,00 €
0,00 €
490.852,65 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
113.797,75 €
85.246,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
90
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
19.343,93 €
483.598,35 €
0,00 €
0,00 €
483.598,35 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
112.116,00 €
83.986,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
123 - Kessenich
Stat. Bezirk:
105 - Bonn-Süd
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Elterninitiative Wolke 7 e. V.
Adresse:: 53129 Bonn - Loeschckestraße 55
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
563
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
55.236,59 €
460.304,91 €
0,00 €
0,00 €
460.304,91 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
204.265,88 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
79.393,10 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
10
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
55
0,00 €
54.097,09 €
450.809,06 €
0,00 €
0,00 €
450.809,06 €
0,00 €
0,00 €
201.246,92 €
58.300,32 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
78.219,80 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
131 - Alt-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten St. Paulus
Adresse:: 53119 Bonn - Paulusplatz 14
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
564
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
8.829,87 €
31.164,23 €
259.701,95 €
0,00 €
0,00 €
259.701,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
8.699,37 €
30.703,66 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
131 - Alt-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Ev. Apostel-Kirchengemeinde
Adresse:: 53119 Bonn - Görlitzer Str. 11
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
565
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
45.984,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
12.298,31 €
307.457,77 €
0,00 €
40.470,44 €
266.987,33 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
45.984,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
59.174,83 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
43
0,00 €
12.143,74 €
303.593,46 €
0,00 €
40.551,94 €
263.041,52 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
131 - Alt-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Waldorfkindergarten Bonn
Adresse:: 53119 Bonn - Stettiner Str. 21
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
566
2
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
109.890,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
4
0,00 €
76.759,22 €
852.880,21 €
4.919,00 €
96.106,10 €
751.855,11 €
63.726,74 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
108.336,00 €
2
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
0,00 €
0,00 €
180.301,99 €
25.560,50 €
0,00 €
238.179,30 €
185.724,90 €
Summe der Betreuungspauschalen
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
11
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
30
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
30
Pauschale
85
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
0,00 €
75.636,45 €
840.404,99 €
0,00 €
94.755,85 €
745.649,14 €
31.392,48 €
36.297,72 €
57.499,12 €
0,00 €
0,00 €
177.637,46 €
25.182,76 €
0,00 €
234.659,40 €
182.980,20 €
0,00 €
Pauschale
131 - Alt-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
5
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen
Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertageseinrichtung KJF
Adresse:: 53119 Bonn - Stolpstraße
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
567
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
27.047,53 €
128.797,75 €
15.000,00 €
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
25
0,00 €
26.694,36 €
127.116,00 €
15.000,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
131 - Alt-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten An der Düne
Adresse:: 53119 Bonn - Schlesienstr. 21-23
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
568
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
122.580,22 €
Trägeranteil
21,000 %
583.715,35 €
0,00 €
0,00 €
583.715,35 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
396.965,50 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
50
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
85
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
120.768,67 €
575.088,90 €
0,00 €
0,00 €
575.088,90 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
391.099,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
132 - Neu-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Chemnitzer Weg
Adresse:: 53119 Bonn - Chemnitzer Weg 11
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
569
Städtischer Kindergarten Waldenburger Ring
Adresse:: 53119 Bonn - Waldenburger Ring 30
Kindertageseinrichtung:
8
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
177.745,46 €
Trägeranteil
21,000 %
846.406,95 €
2.459,00 €
0,00 €
843.947,95 €
159.316,85 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
10
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
218.856,30 €
227.595,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
72
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
20
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
120
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
6
0,00 €
172.310,31 €
820.525,30 €
0,00 €
0,00 €
820.525,30 €
125.569,92 €
0,00 €
215.621,70 €
322.894,08 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Kinder in Einzelintegration betreut. Die erforderliche Platzreduzierung für die
Einzelintegration erfolgt über den Korridor.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Zur Zeit werden außerhalb der regulären integrativen Gruppe drei behinderte
ein behindertes Kind ist unter drei Jahren. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
132 - Neu-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell I des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
570
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
31.557,77 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
90.446,32 €
430.696,76 €
0,00 €
26.044,21 €
404.652,55 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
31.091,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
245.866,35 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
15
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
35
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
72.153,38 €
343.587,54 €
0,00 €
25.659,34 €
317.928,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
132 - Neu-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Hexenhaus
Adresse:: 53119 Bonn - Schweidnitzer Weg 3-5
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
571
Städtischer Kindergarten Montessorikindergarten
Adresse:: 53119 Bonn - Waldenburger Ring 44 a
Kindertageseinrichtung:
21
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
101.082,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
182.311,86 €
Trägeranteil
21,000 %
868.151,73 €
4.919,00 €
87.298,10 €
775.934,63 €
398.292,13 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
25
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
99.552,00 €
4
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
218.856,30 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
20
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
75
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
5
0,00 €
180.652,42 €
860.249,63 €
0,00 €
85.971,85 €
774.277,78 €
329.621,04 €
72.595,44 €
215.621,70 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Kinder vom 2. Lebensjahr bis zur Einschulung.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Es sind 2 integrative Gruppen nach der Modellgruppe I des LVR eingerichtet:
LVR, d.h. zwei behinderte Kinder sind zwei Jahre alt. Die Differenz zur Pauschale der
integrativen Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
132 - Neu-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet u.a. zwei integrative U3-Gruppen nach dem Modell I des
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
572
2
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
151.483,20 €
Trägeranteil
21,000 %
721.348,59 €
4.919,00 €
0,00 €
716.429,59 €
63.726,74 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
4
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
2
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
227.595,50 €
0,00 €
49.173,27 €
0,00 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
3
3
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
105
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
149.256,89 €
710.747,10 €
0,00 €
0,00 €
710.747,10 €
31.392,48 €
36.297,72 €
57.499,12 €
224.232,00 €
0,00 €
48.446,58 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
132 - Neu-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen
Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Lummerland
Adresse:: 53119 Bonn - Zoppoter Str. 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
573
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
119.490,36 €
Trägeranteil
21,000 %
569.001,70 €
0,00 €
0,00 €
569.001,70 €
79.658,43 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
218.856,30 €
113.797,75 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
70
0,00 €
117.724,43 €
560.592,54 €
0,00 €
0,00 €
560.592,54 €
78.481,20 €
0,00 €
215.621,70 €
112.116,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
132 - Neu-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Ostpreußenstraße
Adresse:: 53119 Bonn - Ostpreußenstraße 36
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
574
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
88.000,80 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
135.814,26 €
Trägeranteil
21,000 %
646.734,58 €
0,00 €
76.973,68 €
569.760,90 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
86.668,80 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
81.955,45 €
63.901,25 €
0,00 €
238.179,30 €
185.724,90 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
5
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
5
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
5
5
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
30
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
30
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
70
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
4
0,00 €
133.800,55 €
637.145,48 €
0,00 €
75.804,68 €
561.340,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
80.744,30 €
62.956,90 €
0,00 €
234.659,40 €
182.980,20 €
0,00 €
Pauschale
Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Die endgültige Höhe der Miete wird noch
mit dem Eigentümer verhandelt.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Anmeldung der Einrichtung steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer
132 - Neu-Tannenbusch
Stat. Bezirk:
106 - Tannenbusch
Planungsraum
Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt. Die endgültige Höhe der Miete wird noch
mit dem Eigentümer verhandelt.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Bemerkungen: Die Anmeldung der Einrichtung steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertageseinrichtung Waldenburger Ring
Adresse:: 53119 Bonn - Waldenburger Ring 44 b
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
575
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
51.388,36 €
71.872,79 €
598.939,93 €
0,00 €
0,00 €
598.939,93 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
204.265,88 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
89.461,75 €
0,00 €
79.393,10 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
7
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
7
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
10
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
65
51.020,03 €
70.810,61 €
590.088,38 €
0,00 €
0,00 €
590.088,38 €
0,00 €
0,00 €
201.246,92 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
88.139,66 €
0,00 €
78.219,80 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
133 - Buschdorf
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten St. Aegidius
Adresse:: 53117 Bonn - Otto-Hahn-Str. 105
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
576
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
15.425,02 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
17.100,50 €
28.500,84 €
237.506,96 €
0,00 €
9.911,46 €
227.595,50 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
15.197,06 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
227.595,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
50
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
16.847,78 €
28.079,64 €
233.997,00 €
0,00 €
9.765,00 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
133 - Buschdorf
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Ev. Kirchengemeinde Hersel
Adresse:: 53117 Bonn - Friedlandstr.17
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
577
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
49.899,01 €
237.614,35 €
0,00 €
0,00 €
237.614,35 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
0,00 €
49.161,59 €
234.102,80 €
0,00 €
0,00 €
234.102,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
133 - Buschdorf
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Die Raupe
Adresse:: 53117 Bonn - Von-den-Driesch-Str. 59
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
578
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
34.909,58 €
290.913,13 €
0,00 €
0,00 €
290.913,13 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
59.174,83 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
43
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
32.870,64 €
273.922,02 €
0,00 €
0,00 €
273.922,02 €
0,00 €
0,00 €
215.621,70 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
134 - Auerberg
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Bernhard
Adresse:: 53117 Bonn - Flensburger Str. 64
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
579
Städtischer Kindergarten Auerburg
Adresse:: 53117 Bonn - Helsinkistraße 2
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
22.000,20 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
147.537,23 €
Trägeranteil
21,000 %
702.558,22 €
0,00 €
19.243,42 €
683.314,80 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
21.645,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
227.595,50 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
100
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
1
0,00 €
145.350,49 €
692.145,17 €
0,00 €
18.928,97 €
673.216,20 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
224.232,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Mietberechnung ist oben nur eine Gruppe angegeben, da nur für diese Räumlichkeiten
angemietet worden sind.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet 5 Gruppen. Wegen der automatisierten systembedingten
Mietberechnung ist oben nur eine Gruppe angegeben, da nur für diese Räumlichkeiten
angemietet worden sind.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
134 - Auerberg
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet 5 Gruppen. Wegen der automatisierten systembedingten
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
580
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
79.081,80 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
189.658,27 €
Trägeranteil
21,000 %
903.134,64 €
4.919,00 €
62.541,12 €
835.674,52 €
63.726,74 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
4
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
77.805,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
277.217,98 €
286.770,33 €
0,00 €
49.173,27 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
38
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
63
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
3
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
128
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
124.185,66 €
591.360,28 €
0,00 €
66.940,88 €
524.419,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
134 - Auerberg
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
0
6
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen
Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten An der Rheindorfer Burg
Adresse:: 53117 Bonn - An der Rheindorfer Burg 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
581
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
119.165,20 €
Trägeranteil
21,000 %
567.453,35 €
0,00 €
0,00 €
567.453,35 €
79.658,43 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
0,00 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
119.089,65 €
92.862,45 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
15
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
15
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
46.201,50 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
15
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
15
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
65
0,00 €
117.404,12 €
559.067,24 €
0,00 €
0,00 €
559.067,24 €
78.481,20 €
0,00 €
71.873,90 €
0,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
117.329,70 €
91.490,10 €
45.518,70 €
Pauschale
134 - Auerberg
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
10
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Auerberg
Adresse:: 53117 Bonn - Warschauer Straße
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
582
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
33.912,34 €
282.602,80 €
0,00 €
0,00 €
282.602,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
31.888,15 €
265.734,60 €
0,00 €
0,00 €
265.734,60 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
135 - Grau-Rheindorf
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Margareta
Adresse:: 53117 Bonn - Karl-Hoch-Str. 11
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
583
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
82.642,85 €
393.537,40 €
0,00 €
0,00 €
393.537,40 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
247.633,20 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
40
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
60
0,00 €
81.421,49 €
387.721,40 €
0,00 €
0,00 €
387.721,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
243.973,60 €
0,00 €
Pauschale
135 - Grau-Rheindorf
Stat. Bezirk:
107 - Auerberg
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Estermannstr.
Adresse:: 53117 Bonn - Estermannstr. 204
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
584
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
13.655,73 €
48.111,92 €
400.932,70 €
0,00 €
0,00 €
400.932,70 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
218.856,30 €
182.076,40 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
70
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
13.453,92 €
47.400,88 €
395.007,30 €
0,00 €
0,00 €
395.007,30 €
0,00 €
0,00 €
215.621,70 €
179.385,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
125 - Venusberg
Stat. Bezirk:
108 - Kottenforst
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten Heilig Geist
Adresse:: 53127 Bonn - Waldauweg 1a
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
585
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
29.108,54 €
242.571,20 €
0,00 €
0,00 €
242.571,20 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
45.519,10 €
51.147,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
5
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
15
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
0,00 €
28.003,25 €
233.360,40 €
0,00 €
0,00 €
233.360,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
22.423,20 €
67.189,40 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
125 - Venusberg
Stat. Bezirk:
108 - Kottenforst
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Evangelischer Kindergarten Ev. Auferstehungs-Kirchengemeinde
Adresse:: 53127 Bonn - Haager Weg 40
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
586
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
10.826,02 €
54.130,11 €
451.084,24 €
0,00 €
0,00 €
451.084,24 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
36.476,05 €
132.005,39 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
5
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
29
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
74
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
8.831,52 €
44.157,58 €
367.979,80 €
0,00 €
0,00 €
367.979,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
126 - Ippendorf
Stat. Bezirk:
108 - Kottenforst
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 15 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 9 Plätze über Pauschalen finanziert, 6 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Barbara
Adresse:: 53127 Bonn - Röttgener Str. 32
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
587
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
0,00 €
13.734,95 €
152.610,53 €
0,00 €
0,00 €
152.610,53 €
79.658,43 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
27,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
15
0,00 €
40.595,88 €
150.355,10 €
0,00 €
0,00 €
150.355,10 €
78.481,20 €
0,00 €
71.873,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
126 - Ippendorf
Stat. Bezirk:
108 - Kottenforst
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: DRK
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindertagesstätte des DRK Cläre-Grüneisen-Haus
Adresse:: 53127 Bonn - Am Kümpel 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
588
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
32.366,50 €
269.720,80 €
0,00 €
0,00 €
269.720,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
Pauschale
0,00 €
31.888,15 €
265.734,60 €
0,00 €
0,00 €
265.734,60 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
127 - Röttgen
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Stat. Bezirk:
108 - Kottenforst
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Ev. Kirchengemeinde Am Kottenforst
Adresse:: 53125 Bonn - Herzogsfreudenweg 44
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
589
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
32.710,07 €
272.583,95 €
0,00 €
0,00 €
272.583,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
20
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
0,00 €
32.226,67 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
127 - Röttgen
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
Stat. Bezirk:
108 - Kottenforst
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten St. Maria Magdalena und Christi
Auferstehung
Adresse:: 53125 Bonn - Herzogsfreudenweg 41
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
590
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
98.386,74 €
468.508,27 €
0,00 €
0,00 €
468.508,27 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
168.420,67 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
37
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
30
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
Pauschale
0,00 €
85.631,45 €
407.768,80 €
0,00 €
0,00 €
407.768,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
234.659,40 €
60.993,40 €
127 - Röttgen
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
77
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Stat. Bezirk:
108 - Kottenforst
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Pusteblume
Adresse:: 53125 Bonn - Reichsstr. 23
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
591
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
10.749,80 €
268.745,00 €
0,00 €
0,00 €
268.745,00 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
109.428,15 €
159.316,85 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
15
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
35
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
50
0,00 €
10.050,38 €
251.259,50 €
0,00 €
0,00 €
251.259,50 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
179.385,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
128 - Ückesdorf
Stat. Bezirk:
108 - Kottenforst
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Ü-Dötzchen e. V.
Adresse:: 53125 Bonn - Von-Halberg-Str. 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
592
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
51.584,15 €
429.867,93 €
0,00 €
0,00 €
429.867,93 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
109.245,84 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
24
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
65
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
49.476,41 €
412.303,40 €
0,00 €
0,00 €
412.303,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
124 - Dottendorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Quirinus
Adresse:: 53129 Bonn - Kessenicher Str. 157
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
593
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
20.562,39 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
7.663,67 €
191.591,81 €
15.000,00 €
17.805,61 €
158.786,20 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
20.258,51 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
20
0,00 €
7.559,28 €
188.982,08 €
15.000,00 €
17.542,48 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
124 - Dottendorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Kinderladen Dottendorf e. V.
Adresse:: 53129 Bonn - Dottendorfer Str. 10
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
594
7
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
52.873,38 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
9
0,00 €
22.117,38 €
552.934,57 €
4.919,00 €
44.603,04 €
503.412,53 €
143.385,17 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
16,830 %
Brutto-Miete
52.873,38 €
2
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
116.723,36 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
79.393,10 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
16
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
16
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
10
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
91.825,04 €
545.603,33 €
0,00 €
44.725,29 €
500.878,04 €
109.873,68 €
36.297,72 €
114.998,24 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
78.219,80 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
124 - Dottendorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen
Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Elterninitiative Spatzennest e. V.
Adresse:: 53129 Bonn - Oberer Lindweg 4
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
595
Telekom/PME Kindercampus
Adresse:: 53129 Bonn - In der Raste
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
263.736,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
39,128 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
847.840,08 €
2.166.837,24 €
0,00 €
230.654,64 €
1.936.182,60 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
39,128 %
Brutto-Miete
260.006,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
983.465,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
60
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0,00 €
60
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
120
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
952.717,20 €
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
120
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0,00 €
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Pauschale
180
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
12
0,00 €
835.376,24 €
2.134.983,24 €
0,00 €
227.414,04 €
1.907.569,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
968.931,60 €
0,00 €
0,00 €
938.637,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Trägeranteil von 9%.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Förderung von 6 GFI und 4 GFII nach Betriebsmodell, und von 2 GFII mit
Trägeranteil von 9%.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
124 - Dottendorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
Bemerkungen: Förderung von 6 GFI und 4 GFII nach Betriebsmodell, und von 2 GFII mit
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: PME
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
596
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
109.074,82 €
Trägeranteil
21,000 %
519.403,90 €
0,00 €
0,00 €
519.403,90 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
227.595,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
90
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
110.128,07 €
524.419,40 €
0,00 €
0,00 €
524.419,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
124 - Dottendorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Heinrich-Schneiders-Str.
Adresse:: 53129 Bonn - Heinrich-Schneiders-Str. 11
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
597
Kindertagesstätte Bumble Bee III
Adresse:: 53129 Bonn - In der Raste 16
Kindertageseinrichtung:
0
0
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Brutto-Miete
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Pauschale
Brutto-Miete
43.956,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
160.206,68 €
Trägeranteil
45,000 %
356.014,84 €
0,00 €
38.442,44 €
317.572,40 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
%
€
€
€
€
€
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
( € pro Gruppe)
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
€
Summe der Betreuungspauschalen
€
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0,00 €
Anzahl Kinder
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
317.572,40 €
Art der Betreuung
124 - Dottendorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
€
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
40
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – –
Träger
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zum 31.01.2013 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Träger der
Einrichtung mit einer Bindung von 10 Jahren vorgelegt wird.
Bemerkungen: Die öffentliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltung bis
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: Betrieblicher
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
598
20
0
0
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
0,00 €
Brutto-Miete
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Pauschale
Brutto-Miete
62.964,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
237.788,85 €
Trägeranteil
45,000 %
528.419,66 €
0,00 €
54.693,66 €
473.726,00 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
%
€
€
€
€
€
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
( € pro Gruppe)
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
€
Summe der Betreuungspauschalen
€
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0,00 €
Anzahl Kinder
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0,00 €
Art der Betreuung
Bemerkungen:
124 - Dottendorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
€
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
40
Träger
Berechnung nach KIBIZ – –
Trägerart: Betrieblicher
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
3
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zum 31.01.2013 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Träger der
Einrichtung mit einer Bindung von 10 Jahren vorgelegt wird.
Bemerkungen: Die öffentliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltung bis
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertageseinrichtung der GIZ
Adresse:: 53129 Bonn - In der Raste
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
599
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
13.112,87 €
327.821,80 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
20
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
20
0,00 €
12.919,09 €
322.977,20 €
0,00 €
0,00 €
322.977,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
322.977,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
124 - Dottendorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Elterninitiative Mobile e.V.
Adresse:: 53129 Bonn - Droste-Hülshoff-Str. 7
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
600
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
217.128,71 €
Trägeranteil
27,000 %
804.180,40 €
0,00 €
0,00 €
804.180,40 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
27,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
0,00 €
0,00 €
476.358,60 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
17
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
80
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
5
Bemerkungen:
0,00 €
174.125,41 €
644.908,94 €
0,00 €
0,00 €
644.908,94 €
0,00 €
0,00 €
57.499,12 €
0,00 €
0,00 €
274.530,62 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
141 - Gronau-Bundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Träger (Johanniter betriebl.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
KH) 1
Kindergarten Johanniter-Krankenhaus (Haus 1 und 4)
Adresse:: 53113 Bonn - Sträßchensweg 18 a
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: sonstiger
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
601
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
38.264,64 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
31.990,34 €
355.448,18 €
0,00 €
32.751,08 €
322.697,10 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
38.264,64 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
30
Bemerkungen:
0,00 €
31.568,47 €
350.760,78 €
0,00 €
32.832,58 €
317.928,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
141 - Gronau-Bundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
2
Träger katholisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: sonstiger
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Augustinushaus
Adresse:: 53113 Bonn - Eduard-Pflüger-Str. 56
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
602
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
25.769,11 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
9.028,08 €
225.702,06 €
15.000,00 €
23.012,33 €
187.689,73 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
25.769,11 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
17
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
8.918,76 €
222.969,00 €
15.000,00 €
23.053,08 €
184.915,92 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
0,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
141 - Gronau-Bundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Elterninitiative Huckepack e. V.
Adresse:: 53113 Bonn - Langenbachstr. 15
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
603
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
218.973,60 €
Trägeranteil
45,000 %
486.608,00 €
0,00 €
0,00 €
486.608,00 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
45,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
16
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
24
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
40
Bemerkungen:
0,00 €
296.554,72 €
659.010,48 €
0,00 €
0,00 €
659.010,48 €
0,00 €
0,00 €
114.998,24 €
0,00 €
0,00 €
387.572,64 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
141 - Gronau-Bundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
3
(betriebliche Einrichtung)
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Johanniter
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Kindergarten Johanniter-Krankenhaus (2)
Adresse:: 53113 Bonn - Sträßchensweg 18 b
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
604
9
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
45,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
10
0,00 €
579.301,67 €
1.287.337,05 €
2.459,00 €
0,00 €
1.284.878,05 €
159.316,85 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
45,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
1
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
0,00 €
0,00 €
655.643,60 €
0,00 €
0,00 €
396.965,50 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
40
40
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
50
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
110
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
0,00 €
570.754,04 €
1.268.342,32 €
0,00 €
0,00 €
1.268.342,32 €
141.266,16 €
18.148,86 €
71.873,90 €
0,00 €
0,00 €
645.954,40 €
0,00 €
0,00 €
391.099,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
141 - Gronau-Bundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
8
(Betriebliche Einrichtung)
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: AWO
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
ein behindertes Kind ist zwei Jahre alt. Die Differenz zur Pauschale der integrativen Ü3Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell I des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Internationale Kindertagesstätte
Adresse:: 53113 Bonn - Heussallee 34
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
605
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
109.890,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
407.435,04 €
Trägeranteil
45,000 %
905.411,20 €
0,00 €
96.106,10 €
809.305,10 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
45,000 %
Brutto-Miete
108.336,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
491.732,70 €
0,00 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
30
30
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
70
Bemerkungen:
0,00 €
401.445,38 €
892.100,85 €
0,00 €
94.755,85 €
797.345,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
484.465,80 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
141 - Gronau-Bundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
5
(Betriebliche Einrichtung)
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Kunterbunt
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindertageseinrichtung Kunterbunt
Adresse:: 53113 Bonn - Zitelmannstraße 9 -11
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
606
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
12
0,00 €
44.618,59 €
495.762,15 €
14.756,00 €
0,00 €
481.006,15 €
191.180,22 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
116.723,36 €
36.415,28 €
0,00 €
98.346,54 €
38.340,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
16
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
6
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
3
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
0,00 €
23.916,11 €
265.734,60 €
0,00 €
0,00 €
265.734,60 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
242 - HochkreuzBundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
3
Träger katholisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: sonstiger
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
sechs behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen
Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet drei integrative U3-Gruppen nach Modell II des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten Sonja-Kill-Kindergarten von Heilig
Kreuz
Adresse:: 53175 Bonn - Anhalterstr. 15
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
607
Kindergarten Studentenwerk Bonn AÖR
Adresse:: 53175 Bonn - Heinrich-von-Stephan-Str. 3
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
14.184,59 €
86.548,53 €
961.650,30 €
0,00 €
0,00 €
961.650,30 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
0,00 €
0,00 €
491.732,70 €
0,00 €
0,00 €
396.965,50 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
30
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
50
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
50
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
90
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
6
14.184,59 €
85.269,48 €
947.438,70 €
0,00 €
0,00 €
947.438,70 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
0,00 €
0,00 €
484.465,80 €
0,00 €
0,00 €
391.099,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Kinder.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Der Sonderzuschuss variiert jedes Jahr, je nach Anteil der nicht-studentischen
Kinder.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
242 - HochkreuzBundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
Bemerkungen: Der Sonderzuschuss variiert jedes Jahr, je nach Anteil der nicht-studentischen
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: Studentenwerk
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
608
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
103.950,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
394.068,06 €
Trägeranteil
45,000 %
875.706,80 €
2.459,00 €
90.166,10 €
783.081,70 €
15.931,68 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
45,000 %
Brutto-Miete
102.480,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
0,00 €
0,00 €
475.341,61 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
30
29
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
70
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
0,00 €
387.387,56 €
860.861,25 €
0,00 €
88.899,85 €
771.961,40 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
0,00 €
0,00 €
484.465,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
242 - HochkreuzBundesviertel
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
5
(betriebliche Einrichtung)
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Johanniter
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
angeboten. Die Differenz zur Pauschale der integrativen U3-Kinder ist der Rubrik
'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: In der Einrichtung wird für ein Kind unter drei Jahren eine Einzelintegration
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Wirbelwind Kindertageseinrichtung der Telekom
Adresse:: 53175 Bonn - Langer Grabenweg 33-44
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
609
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
43.956,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
14.445,58 €
361.139,54 €
0,00 €
38.442,44 €
322.697,10 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
43.334,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
30
0,00 €
14.233,22 €
355.830,54 €
0,00 €
37.902,34 €
317.928,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
260 - Friesdorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Elterninitiative Kinderhaus Sonnenblume e. V.
Adresse:: 53175 Bonn - Am Südfriedhof 27
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
610
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
103.136,24 €
Trägeranteil
21,000 %
491.124,94 €
0,00 €
0,00 €
491.124,94 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
180.301,99 €
51.121,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
86.149,86 €
410.237,44 €
0,00 €
0,00 €
410.237,44 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
260 - Friesdorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Kiwi
Adresse:: 53175 Bonn - Winkelsweg 19
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
611
Katholischer Kindergarten St. Servatius
Adresse:: 53175 Bonn - Annabergerstraße/Kelzenbergstraße
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
29.455,56 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
15.419,36 €
81.032,99 €
675.274,92 €
0,00 €
18.428,44 €
656.846,48 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
29.455,56 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
29.180,84 €
13.655,73 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
317.572,40 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
45
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
78
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
4
Bemerkungen: Spitzmietförderung wegen Neubau.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
25.186,40 €
66.782,95 €
556.524,59 €
0,00 €
18.591,44 €
537.933,15 €
0,00 €
0,00 €
179.684,75 €
201.808,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
260 - Friesdorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Kindertageseinrichtung zieht voraussichtlich zum 01.12.2013 von der
Annabergerstraße in den Neubau Kelzenbergstraße. Der Sonderzuschuss wird nur anteilig
gewährt bis zum Zeitpunkt des Umzugs.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: katholisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
612
0
0
25
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Brutto-Miete
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Pauschale
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
57.242,63 €
272.583,95 €
0,00 €
0,00 €
272.583,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
%
€
€
€
€
€
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
( € pro Gruppe)
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
€
Summe der Betreuungspauschalen
€
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0,00 €
Anzahl Kinder
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
158.786,20 €
Art der Betreuung
260 - Friesdorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
€
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
45
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – –
Trägerart: städtisch
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
der jetzige Träger in einen Neubau gezogen ist.
Bemerkungen: Die Einrichtung wird voraussichtlich Anfang 2014 in Betrieb genommen, sobald
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten
Adresse:: 53175 Bonn - Annaberger Str. 186
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
613
Evangelischer Pauluskindergarten Ev. Thomas-Kirchengemeinde
Adresse:: 53175 Bonn - Bodelschwinghstr. 9
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
33.912,34 €
33.912,34 €
282.602,80 €
0,00 €
0,00 €
282.602,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
33.088,00 €
33.088,00 €
275.733,32 €
0,00 €
0,00 €
275.733,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
260 - Friesdorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
kompensieren, belegt die Einrichtung vier Plätze für Kinder über drei Jahren im Korridor.
Bemerkungen: Um den Abbau von Ü3-Plätzen durch die Schaffung weiterer U3-Plätze zu
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: evangelisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
614
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
65.934,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
46.195,92 €
513.287,96 €
0,00 €
57.663,66 €
455.624,30 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
65.001,60 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
127.802,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
20
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
0,00 €
45.517,01 €
505.744,51 €
0,00 €
56.853,51 €
448.891,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
322.977,20 €
125.913,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
260 - Friesdorf
Stat. Bezirk:
109 - Rheintrasse
Planungsraum
0
3
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertageseinrichtung Schatzkiste
Adresse:: 53175 Bonn - Servatiusstraße 128
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
615
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
31.164,23 €
259.701,95 €
0,00 €
0,00 €
259.701,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
0,00 €
30.703,66 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
251 - Bad GodesbergZentrum
Stat. Bezirk:
210 - Godesberg-Mitte/Nord
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten St. Marien
Adresse:: 53177 Bonn - Am Fronhof 19
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
616
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
13.442,82 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
8.607,06 €
215.176,44 €
15.000,00 €
10.686,04 €
189.490,40 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
13.244,16 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
0,00 €
0,00 €
131.128,72 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
7
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
16
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
8.829,08 €
220.726,98 €
15.000,00 €
10.528,13 €
195.198,85 €
15.696,24 €
0,00 €
50.311,73 €
0,00 €
0,00 €
129.190,88 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
251 - Bad GodesbergZentrum
Stat. Bezirk:
210 - Godesberg-Mitte/Nord
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Kinderhaus Bonn e. V.
Adresse:: 53173 Bonn - Moltkestr. 3
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
617
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
63.408,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
45.073,88 €
500.820,92 €
0,00 €
55.137,66 €
445.683,26 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
63.408,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
113.797,75 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
60
Bemerkungen:
0,00 €
44.492,10 €
494.356,65 €
0,00 €
55.259,91 €
439.096,74 €
0,00 €
0,00 €
57.499,12 €
112.116,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
251 - Bad GodesbergZentrum
Stat. Bezirk:
210 - Godesberg-Mitte/Nord
Planungsraum
0
3
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten KJF Weißenburgstraße
Adresse:: 53175 Bonn - Weißenburgstr. 79
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
618
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
54.537,41 €
259.701,95 €
0,00 €
0,00 €
259.701,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
53.731,40 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
254 - Bad Godesberg-Nord
Stat. Bezirk:
210 - Godesberg-Mitte/Nord
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Weißenburgstr. 2
Adresse:: 53175 Bonn - Weißenburgstr. 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
619
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
65.934,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
47.873,28 €
531.925,28 €
0,00 €
57.663,66 €
474.261,62 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
65.001,60 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
50
Bemerkungen:
0,00 €
47.169,57 €
524.106,35 €
0,00 €
56.853,51 €
467.252,84 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
254 - Bad Godesberg-Nord
Stat. Bezirk:
210 - Godesberg-Mitte/Nord
Planungsraum
0
3
freier Träger
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: sonst.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Fröbel GmbH
Adresse:: 53175 Bonn - Friesdorfer Str. 149
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
620
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
23.949,65 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
37.026,71 €
37.026,71 €
411.407,91 €
0,00 €
15.679,31 €
395.728,60 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
23.949,65 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
91.038,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
38.529,45 €
38.529,45 €
428.104,96 €
0,00 €
15.801,56 €
412.303,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
252 - Bad GodesbergKurviertel
Stat. Bezirk:
211 - Godesberg-Kurviertel
Planungsraum
0
3
Träger
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Papatya
Adresse:: 53177 Bonn - Koblenzer Str. 81
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
621
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
37.177,81 €
37.177,81 €
309.815,10 €
0,00 €
0,00 €
309.815,10 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
30
36.628,37 €
36.628,37 €
305.236,40 €
0,00 €
0,00 €
305.236,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
252 - Bad GodesbergKurviertel
Stat. Bezirk:
211 - Godesberg-Kurviertel
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten St. Michael
Adresse:: 53177 Bonn - Petersbergstr. 87
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
622
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
135.076,30 €
Trägeranteil
21,000 %
643.220,50 €
0,00 €
0,00 €
643.220,50 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
227.595,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
110
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
133.080,02 €
633.714,40 €
0,00 €
0,00 €
633.714,40 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
252 - Bad GodesbergKurviertel
Stat. Bezirk:
211 - Godesberg-Kurviertel
Planungsraum
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Rigal'sche Wiese
Adresse:: 53177 Bonn - Kurfürstenallee 15
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
623
Kindergarten KJF Waldnest
Adresse:: 53177 Bonn - Waldstr. 73
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
9.200,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
50.904,91 €
565.610,16 €
15.000,00 €
929,66 €
549.680,50 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
9.200,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
68.197,20 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
70
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
42.787,77 €
475.419,71 €
0,00 €
1.051,91 €
474.367,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
253 - Schweinheim
Stat. Bezirk:
211 - Godesberg-Kurviertel
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Träger evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Waldkindergarten lt. KiBiz § 20 (3). Eine Auszahlung erfolgt vorbehaltlich der finanziellen
Notwendigkeit.
Bemerkungen: Die Gruppe III a wird als Waldgruppe geführt. Sonderzuschuss für
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: freier
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
624
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
23.373,18 €
259.701,95 €
0,00 €
0,00 €
259.701,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
24
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Korridor.
0
2
253 - Schweinheim
Stat. Bezirk:
211 - Godesberg-Kurviertel
Planungsraum
0,00 €
24.036,79 €
267.075,40 €
0,00 €
0,00 €
267.075,40 €
15.696,24 €
0,00 €
143.747,80 €
107.631,36 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Träger/Freie
Christengemeinde
Trägerart: Sonstiger
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Freie Christengemeinde Bonn e.V.
Adresse:: 53177 Bonn - Quellenstraße 17
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
625
Katholischer Kindergarten Herz Jesu
Adresse:: 53173 Bonn - Beethovenallee 26
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
56.087,70 €
467.397,47 €
0,00 €
0,00 €
467.397,47 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
43.771,26 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
55.717,47 €
Summe der Betreuungspauschalen
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
6
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
45
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
9
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
71
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
45.779,23 €
381.493,55 €
0,00 €
0,00 €
381.493,55 €
0,00 €
0,00 €
179.684,75 €
201.808,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
255 - Bad GodesbergVillenviertel
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 12 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 6 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: katholisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
626
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
38.358,58 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
10.977,81 €
274.445,27 €
0,00 €
32.845,02 €
241.600,25 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
37.805,70 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
127.802,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
35
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
10.816,14 €
270.403,44 €
0,00 €
32.373,64 €
238.029,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
125.913,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
255 - Bad GodesbergVillenviertel
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Arbeitskreis Frühpädagogik
Adresse:: 53173 Bonn - Hensstr. 20
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
627
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
18.496,64 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
5.781,50 €
144.537,61 €
15.000,00 €
15.739,86 €
113.797,75 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
18.223,29 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
25
0,00 €
5.704,93 €
142.623,26 €
15.000,00 €
15.507,26 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
255 - Bad GodesbergVillenviertel
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Waldorfkindergarten Bad Godesberg e. V.
Adresse:: 53173 Bonn - Herderstr. 28
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
628
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
10.733,54 €
268.338,43 €
0,00 €
0,00 €
268.338,43 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
138.608,99 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
19
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
10.234,55 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
255 - Bad GodesbergVillenviertel
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Montessori-Kinderhaus Bad Godesberg e. V.
Adresse:: 53173 Bonn - Plittersdorfer Straße 50
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
629
Kindertagestätte Bumble Bee I
Adresse:: 53175 Bonn - Körnerstraße 28
Kindertageseinrichtung:
18
0
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
295.039,62 €
0,00 €
Brutto-Miete
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Pauschale
Brutto-Miete
38.572,08 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
197.838,72 €
Trägeranteil
45,000 %
439.641,60 €
0,00 €
30.301,74 €
409.339,86 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
%
€
€
€
€
€
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
( € pro Gruppe)
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
€
Summe der Betreuungspauschalen
€
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
114.300,24 €
Anzahl Kinder
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
12
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0,00 €
Art der Betreuung
255 - Bad GodesbergVillenviertel
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
€
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
30
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – –
Träger
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
3
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zum 31.01.2013 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Träger der
Einrichtung mit einer Bindung von 10 Jahren vorgelegt wird.
Bemerkungen: Die öffentliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltung bis
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: Betrieblicher
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
630
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
12.855,22 €
31.164,23 €
259.701,95 €
0,00 €
0,00 €
259.701,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
13.293,50 €
32.226,67 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
261 - Neu-Plittersdorf
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Evangelische ThomasKirchengemeinde
Adresse:: 53175 Bonn - Kennedyallee 113
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
631
Katholischer Kindergarten St. Evergislus
Adresse:: 53175 Bonn - Donatusstr. 17
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
54.466,60 €
453.888,31 €
0,00 €
0,00 €
453.888,31 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
80.247,31 €
91.038,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
5
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
11
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
45
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
71
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
47.302,24 €
394.185,35 €
0,00 €
0,00 €
394.185,35 €
0,00 €
0,00 €
35.936,95 €
201.808,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
261 - Neu-Plittersdorf
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: katholisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
632
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
10.173,70 €
33.912,34 €
282.602,80 €
0,00 €
0,00 €
282.602,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
10
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
9.213,61 €
30.712,02 €
255.933,50 €
0,00 €
0,00 €
255.933,50 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
44.846,40 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
78.219,80 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
261 - Neu-Plittersdorf
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
0
2
Bemerkungen: Gruppenstärkenreduzierung
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Christuskirche Evang. Thomas-Kirchengemeinde
Adresse:: 53175 Bonn - Wurzerstr. 31
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
633
Kindergarten Carrusel
Adresse:: 53175 Bonn - Kanalstr. 20
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
43.956,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
14.240,59 €
356.014,84 €
0,00 €
38.442,44 €
317.572,40 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
43.334,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
14.031,26 €
350.781,54 €
0,00 €
37.902,34 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
261 - Neu-Plittersdorf
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: Carussel
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
634
Träger katholisch
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
62.964,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
2
0,00 €
49.112,33 €
545.692,61 €
0,00 €
54.693,66 €
490.998,95 €
31.863,37 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
62.073,60 €
1
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
131.313,78 €
0,00 €
0,00 €
327.821,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
19
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
18
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
19
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
40
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
3
0,00 €
47.804,34 €
531.159,36 €
0,00 €
53.925,51 €
477.233,85 €
15.696,24 €
18.148,86 €
136.560,41 €
0,00 €
0,00 €
306.828,34 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Korridor.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
261 - Neu-Plittersdorf
Stat. Bezirk:
212 - Plittersdorf
Planungsraum
Korridor.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: sonstiger
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten St. Georg
Adresse:: 53175 Bonn - Kreisauer Str.
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
635
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
28.513,72 €
237.614,35 €
0,00 €
0,00 €
237.614,35 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
0,00 €
26.907,84 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
263 - Rüngsdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Evangelischer Kindergarten Ev. Erlöser-Kirchengemeinde
Adresse:: 53173 Bonn - Friedrichallee 8b
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
636
Träger katholisch
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
33.257,93 €
369.532,54 €
0,00 €
0,00 €
369.532,54 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
51.066,47 €
13.655,73 €
6.819,72 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
79.393,10 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
7
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
2
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
20
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
20
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
42
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
2
0,00 €
26.772,67 €
297.474,09 €
0,00 €
0,00 €
297.474,09 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
8.969,28 €
10.078,41 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
dennoch den Betreuungsbedarf der 3-6jährigen erfüllen zu können, ist zunächst eine
Belegung der Korridorplätze im Rechtsanspruchsbereich vorzusehen.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Um der Kindertagesstätte die Einrichtung von U3-Plätzen zu ermöglichen und
263 - Rüngsdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
dennoch den Betreuungsbedarf der 3-6jährigen erfüllen zu können, ist zunächst eine
Belegung der Korridorplätze im Rechtsanspruchsbereich vorzusehen.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: sonstiger
Bemerkungen: Um der Kindertagesstätte die Einrichtung von U3-Plätzen zu ermöglichen und
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten Margarete-Winkler-Kindergarten von
St. Andreas
Adresse:: 53179 Bonn - Rolandstr. 6
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
637
Kindertagesstätte 'Die Regenbogenkinder'
Adresse:: 53173 Bonn - Seufertstr. 57
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
26.489,92 €
26.643,40 €
296.037,83 €
0,00 €
0,00 €
296.037,83 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
59.174,83 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
33
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
2
25.712,76 €
26.249,65 €
291.662,82 €
0,00 €
0,00 €
291.662,82 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
58.300,32 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
ein Minus von 1.680,16. Um diesen Betrag reduzieren sich die im Datenblatt genannten
Betriebskosten auf 289.982,66. Der Trägeranteil liegt damit bei 26.098,44.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Von der Brutto-Miete 3.696,45 bleibt nach Abzug von 2 Erhaltungspauschalen
263 - Rüngsdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
ein Minus von 1.705,38. Um diesen Betrag reduzieren sich die im Datenblatt genannten
Betriebskosten auf 294.332,45. Der Trägeranteil liegt damit bei 26.489,92.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Träger katholisch
Bemerkungen: Von der Brutto-Miete 3.808,18 bleibt nach Abzug von 2 Erhaltungspauschalen
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: sonstiger
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
638
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
44.959,35 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
20.211,61 €
505.290,31 €
0,00 €
36.689,01 €
468.601,30 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
44.160,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
50
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
19.907,52 €
497.687,91 €
0,00 €
36.011,91 €
461.676,00 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
263 - Rüngsdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Villa Kunterbunt
Adresse:: 53173 Bonn - Basteistraße 86
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
639
Katholischer Kindergarten St. Albertus-Magnus
Adresse:: 53177 Bonn - Albertus-Magnus-Str. 37-39
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
36.975,04 €
308.125,31 €
0,00 €
0,00 €
308.125,31 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
21.885,63 €
127.453,48 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
28
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
51
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
30.703,66 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
265 - Pennenfeld
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: katholisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
640
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
62.964,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
46.440,81 €
516.009,05 €
0,00 €
54.693,66 €
461.315,39 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
37.478,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
182.380,25 €
0,00 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
0,00 €
117.625,77 €
Summe der Betreuungspauschalen
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
19
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
1
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
19
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
4.620,15 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
1
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
55
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
0,00 €
27.026,88 €
300.298,72 €
0,00 €
32.046,34 €
268.252,38 €
0,00 €
0,00 €
179.684,75 €
85.208,16 €
3.359,47 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
265 - Pennenfeld
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
0
3
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten KJF Zanderstraße
Adresse:: 53177 Bonn - Zanderstr. 51 b
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
641
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
14.857,99 €
33.912,34 €
282.602,80 €
0,00 €
0,00 €
282.602,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
40
13.453,92 €
30.703,66 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
266 - Lannesdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten Herz Jesu Lindstraße
Adresse:: 53177 Bonn - Lindstr. 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
642
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
66.413,78 €
316.256,10 €
0,00 €
0,00 €
316.256,10 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
79.393,10 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
10
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
65.432,28 €
311.582,30 €
0,00 €
0,00 €
311.582,30 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
78.219,80 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
266 - Lannesdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Zwergenland Lyngsbergschule
Adresse:: 53177 Bonn - Lindstr. 14
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
643
Städtischer Kindergarten Monti-Haus
Adresse:: 53179 Bonn - Ellesdorfer Straße 43
Kindertageseinrichtung:
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
31.517,59 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
2
0,00 €
58.035,41 €
276.359,08 €
0,00 €
26.004,03 €
250.355,05 €
31.863,37 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
31.051,81 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
218.491,68 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
49
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
48
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
50
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
2
0,00 €
54.823,30 €
261.063,35 €
0,00 €
25.619,75 €
235.443,60 €
15.696,24 €
0,00 €
0,00 €
219.747,36 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Korridor.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Korridor.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
266 - Lannesdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
644
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
86.915,92 €
413.885,35 €
0,00 €
0,00 €
413.885,35 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
30
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
65
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
85.631,45 €
407.768,80 €
0,00 €
0,00 €
407.768,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
234.659,40 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
266 - Lannesdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Bunte Wiese
Adresse:: 53179 Bonn - Neuer Weg 16
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
645
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
122.195,58 €
Trägeranteil
21,000 %
581.883,70 €
0,00 €
0,00 €
581.883,70 €
79.658,43 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
113.797,75 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
70
0,00 €
120.389,71 €
573.284,34 €
0,00 €
0,00 €
573.284,34 €
78.481,20 €
0,00 €
71.873,90 €
112.116,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
266 - Lannesdorf
Stat. Bezirk:
213 - Pennenfeld
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindertageseinrichtung Lannesdorf
Adresse:: 53179 Bonn - Splickgasse
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
646
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
9
13.655,73 €
60.218,95 €
501.824,57 €
4.919,00 €
0,00 €
496.905,57 €
143.385,17 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
17,416 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
167.789,83 €
136.557,30 €
0,00 €
49.173,27 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
23
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
3
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
65
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
214 - Mehlem
13.453,92 €
70.747,08 €
406.218,90 €
0,00 €
0,00 €
406.218,90 €
78.481,20 €
0,00 €
215.621,70 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
267 - Mehlem/Rheinaue
Stat. Bezirk:
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
durch die Umwandlung in eine weitere integrative Gruppe zu kompensieren. Alle
zusätzlichen 10 Plätze werden über Pauschalen finanziert, da die Einrichtung integrativ ist.
Bemerkungen: 10 Plätze werden zeitlich befristet zuätzlich vorgehalten, um den Platzverlust
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Severin
Adresse:: 53179 Bonn - Roderichstr. 24
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
647
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
19.054,34 €
47.568,07 €
396.400,55 €
0,00 €
0,00 €
396.400,55 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
65
214 - Mehlem
17.249,74 €
44.157,58 €
367.979,80 €
0,00 €
0,00 €
367.979,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
268 - Obermehlem
Stat. Bezirk:
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Evangelischer Kindergarten Ev. Heiland-Kirchengemeinde
Adresse:: 53179 Bonn - Langenbergsweg 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
648
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
76.345,48 €
363.549,92 €
0,00 €
0,00 €
363.549,92 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
59.174,83 €
0,00 €
180.301,99 €
51.121,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
38
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
214 - Mehlem
0,00 €
59.755,05 €
284.547,86 €
0,00 €
0,00 €
284.547,86 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
58.300,32 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
268 - Obermehlem
Stat. Bezirk:
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Domhofstraße
Adresse:: 53179 Bonn - Friedrich-Bleek-Str. 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
649
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
57.419,95 €
273.428,33 €
0,00 €
0,00 €
273.428,33 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
59.174,83 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
79.393,10 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
10
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
43
214 - Mehlem
0,00 €
56.571,36 €
269.387,42 €
0,00 €
0,00 €
269.387,42 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
78.219,80 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
268 - Obermehlem
Stat. Bezirk:
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Obermehlem
Adresse:: 53179 Bonn - Oberaustraße 11
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
650
0
0
25
20
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Brutto-Miete
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Pauschale
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
54.537,41 €
259.701,95 €
0,00 €
0,00 €
259.701,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
%
€
€
€
€
€
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
( € pro Gruppe)
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
€
Summe der Betreuungspauschalen
€
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0,00 €
Anzahl Kinder
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0,00 €
Art der Betreuung
214 - Mehlem
268 - Obermehlem
Stat. Bezirk:
Planungsraum
€
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
45
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – –
Trägerart: städtisch
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
reduzierten Ü3-Plätze in der Kindertageseinrichtung Langenbergsweg und zur Deckung
weiterer sozialräumlicher Bedarfe
Bemerkungen: Einrichtung übergangsweise im alten Schulgebäude zwecks Kompensation der
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertagesstätte Domhofschule
Adresse:: 53179 Bonn - Domhofstraße
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
651
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
38.385,29 €
319.877,43 €
0,00 €
0,00 €
319.877,43 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
182.380,25 €
22.759,55 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
5
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
5
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
37
0,00 €
37.818,00 €
315.149,97 €
0,00 €
0,00 €
315.149,97 €
0,00 €
0,00 €
179.684,75 €
22.423,20 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
264 - Muffendorf
Stat. Bezirk:
215 - Heiderhof
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten St. Martin
Adresse:: 53177 Bonn - Klosterbergstr. 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
652
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
184.991,89 €
Trägeranteil
21,000 %
880.913,78 €
0,00 €
0,00 €
880.913,78 €
79.658,43 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
364.760,50 €
113.797,75 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
50
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
110
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
182.257,93 €
867.894,90 €
0,00 €
0,00 €
867.894,90 €
78.481,20 €
0,00 €
359.369,50 €
112.116,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
264 - Muffendorf
Stat. Bezirk:
215 - Heiderhof
Planungsraum
0
6
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Metzental
Adresse:: 53177 Bonn - Talstraße 7
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
653
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
8.967,60 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
22.054,89 €
245.054,29 €
0,00 €
3.454,04 €
241.600,25 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
8.967,60 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
127.802,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
24
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
35
Korridor.
0,00 €
22.749,92 €
252.776,94 €
0,00 €
3.535,54 €
249.241,40 €
15.696,24 €
0,00 €
0,00 €
107.631,36 €
0,00 €
0,00 €
125.913,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
264 - Muffendorf
Stat. Bezirk:
215 - Heiderhof
Planungsraum
0
2
freier Träger
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: sonst.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Jugendcolloquium e. V.
Adresse:: 53177 Bonn - Am Helpert 36
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
654
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
33.912,34 €
282.602,80 €
0,00 €
0,00 €
282.602,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
32.226,67 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
269 - Heiderhof
Stat. Bezirk:
215 - Heiderhof
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten Frieden Christi
Adresse:: 53177 Bonn - Tulpenbaumweg 16
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
655
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
40.986,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
27.540,58 €
306.006,39 €
0,00 €
35.472,44 €
270.533,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
40.406,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
87.542,52 €
59.174,83 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
12
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
12
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
Bemerkungen:
0,00 €
27.135,91 €
301.510,14 €
0,00 €
34.974,34 €
266.535,80 €
0,00 €
0,00 €
86.248,68 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
269 - Heiderhof
Stat. Bezirk:
215 - Heiderhof
Planungsraum
0
2
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten KJF Rotdornweg
Adresse:: 53177 Bonn - Rotdornweg 30
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
656
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
40.986,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
27.725,08 €
308.056,39 €
0,00 €
35.472,44 €
272.583,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
6.982,45 €
32.226,67 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
371 - Beuel-Mitte
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
0
2
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten der KJF
Adresse:: 53225 Bonn - Neustr. 4
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
657
Kindergarten Aktion Regenbogen e. V.
Adresse:: 53225 Bonn - Limpericher Str. 55 a
Kindertageseinrichtung:
10
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
59.994,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
10
0,00 €
20.834,22 €
520.855,61 €
0,00 €
51.723,66 €
469.131,95 €
159.316,85 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
23,250 %
Brutto-Miete
37.478,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
77.365,90 €
332.756,54 €
0,00 €
32.046,34 €
300.710,20 €
156.962,40 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
371 - Beuel-Mitte
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
räumlichen Interimslösung, z. b. der Aufstellung eines zusätzlichen Containers.
Bemerkungen: Die Förderung der U3-Gruppe ist abhängig von der Realisierbarkeit einer
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: Elterninitiative
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
658
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
137.633,53 €
Trägeranteil
21,000 %
655.397,74 €
0,00 €
0,00 €
655.397,74 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
160.494,62 €
104.693,93 €
0,00 €
180.301,99 €
51.121,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
22
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
23
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
80
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
120.496,32 €
573.792,00 €
0,00 €
0,00 €
573.792,00 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
371 - Beuel-Mitte
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Windrad
Adresse:: 53225 Bonn - Limpericher Str. 55 b
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
659
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
21.978,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
6.212,17 €
155.304,35 €
15.000,00 €
19.221,22 €
121.083,13 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
18.739,20 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
59.174,83 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
22
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
23
0,00 €
5.815,26 €
145.381,49 €
15.000,00 €
16.023,17 €
114.358,32 €
15.696,24 €
0,00 €
0,00 €
98.662,08 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
371 - Beuel-Mitte
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindergarten Elterninitiative KIDS e. V.
Adresse:: 53225 Bonn - Rheindorfer Str. 17
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
660
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
10.680,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
5.924,03 €
148.100,75 €
15.000,00 €
7.923,22 €
125.177,52 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
10.680,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
109.245,84 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
24
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
25
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
5.403,20 €
135.079,97 €
15.000,00 €
7.963,97 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
372 - Vilich-Rheindorf
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Elterninitiative 1973
Adresse:: 53225 Bonn - Rheindorfer Str. 92 b
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
661
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
35.343,64 €
294.530,35 €
0,00 €
0,00 €
294.530,35 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
77.382,47 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
17
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
0,00 €
32.226,67 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
372 - Vilich-Rheindorf
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten Montessorikinderhaus
Adresse:: 53225 Bonn - Bergheimer Str. 9
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
662
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
0,00 €
33.614,97 €
280.124,78 €
0,00 €
0,00 €
280.124,78 €
79.658,43 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
20,125 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
109.428,15 €
91.038,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
15
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
15
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
55.541,95 €
275.984,85 €
0,00 €
0,00 €
275.984,85 €
78.481,20 €
0,00 €
107.810,85 €
89.692,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
372 - Vilich-Rheindorf
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Peter
Adresse:: 53225 Bonn - Adelheidisstr. 36
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
663
Städtischer Kindergarten Büchelgarten
Adresse:: 53225 Bonn - Büchelgarten 84
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
169.826,44 €
Trägeranteil
21,000 %
808.697,34 €
0,00 €
0,00 €
808.697,34 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
180.301,99 €
51.121,00 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
100
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
151.854,49 €
723.116,64 €
0,00 €
0,00 €
723.116,64 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
372 - Vilich-Rheindorf
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
664
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
65.955,62 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
88.014,41 €
419.116,23 €
0,00 €
57.685,28 €
361.430,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
64.980,91 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
247.633,20 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
40
Pauschale
65
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
86.713,71 €
412.922,42 €
0,00 €
56.832,82 €
356.089,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
243.973,60 €
0,00 €
Pauschale
372 - Vilich-Rheindorf
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Jahnstraße
Adresse:: 53225 Bonn - Jahnstraße 29
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
665
Katholische Motopädische Kindertagesstätte St. Joseph
Adresse:: 53225 Bonn - Oberdorfstr. 28
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
11.453,19 €
38.177,30 €
318.144,16 €
0,00 €
0,00 €
318.144,16 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
21.885,63 €
13.655,73 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
5
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
20
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
10.961,73 €
36.539,11 €
304.492,55 €
0,00 €
0,00 €
304.492,55 €
0,00 €
0,00 €
35.936,95 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
381 - Geislar
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
46
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Stat. Bezirk:
316 - Beuel/Mitte-Nord
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: katholisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
666
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
39.826,26 €
39.826,26 €
331.885,51 €
0,00 €
0,00 €
331.885,51 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
18
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
10
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
35
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
38.476,18 €
38.476,18 €
320.634,84 €
0,00 €
0,00 €
320.634,84 €
0,00 €
0,00 €
129.373,02 €
0,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
78.219,80 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
373 - Beuel-Ost
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholische Kindertagesstätte St. Paulus
Adresse:: 53229 Bonn - Siegburger Str. 73
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
667
Städtischer Kindergarten Wohnpark Neu-Vilich
Adresse:: 53229 Bonn - Maria-Montessori-Allee 65
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
184.276,39 €
Trägeranteil
21,000 %
877.506,64 €
0,00 €
0,00 €
877.506,64 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
341.393,25 €
0,00 €
180.301,99 €
51.121,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
75
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
75
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
130
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
6
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
167.585,04 €
798.024,00 €
0,00 €
0,00 €
798.024,00 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
336.348,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
373 - Beuel-Ost
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
668
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
34.356,05 €
34.356,05 €
286.300,45 €
0,00 €
0,00 €
286.300,45 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
36.476,05 €
91.038,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
5
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
5
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
45
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
33.848,32 €
33.848,32 €
282.069,35 €
0,00 €
0,00 €
282.069,35 €
0,00 €
0,00 €
35.936,95 €
89.692,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
382 - Vilich-Müldorf
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Maria Königin
Adresse:: 53229 Bonn - Am Herrengarten 21
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
669
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
86.915,92 €
413.885,35 €
0,00 €
0,00 €
413.885,35 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
30
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
65
0,00 €
85.631,45 €
407.768,80 €
0,00 €
0,00 €
407.768,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
234.659,40 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
382 - Vilich-Müldorf
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Wilfried-Hatzfeld-Straße
Adresse:: 53229 Bonn - Wilfried-Hatzfeld-Str. 3
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
670
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
27.883,36 €
55.305,50 €
614.505,50 €
0,00 €
0,00 €
614.505,50 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
70
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
24.624,41 €
51.641,28 €
573.792,00 €
0,00 €
0,00 €
573.792,00 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
383 Pützchen/Bechlinghoven
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
0
4
Träger katholisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: sonstiger
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Adelheid
Adresse:: 53229 Bonn - Karmeliterstr. 3a
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
671
Städtischer Kindergarten Siegburger Straße
Adresse:: 53229 Bonn - Siegburger Straße 333
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
87.870,18 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
153.024,18 €
Trägeranteil
21,000 %
728.686,56 €
0,00 €
74.086,28 €
654.600,28 €
15.931,68 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
86.571,61 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
223.043,59 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
49
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
110
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
148.408,23 €
706.705,86 €
0,00 €
72.991,46 €
633.714,40 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
383 Pützchen/Bechlinghoven
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
672
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
125.431,03 €
Trägeranteil
21,000 %
597.290,60 €
0,00 €
0,00 €
597.290,60 €
31.863,37 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
2
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
138.608,99 €
109.245,84 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
19
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
24
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
24
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
40
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
386 - Holzlar
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
85
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Korridor.
0
4
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
0,00 €
121.790,47 €
579.954,60 €
0,00 €
0,00 €
579.954,60 €
15.696,24 €
0,00 €
143.747,80 €
107.631,36 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Alte Bonner Str.
Adresse:: 53229 Bonn - Alte Bonner Str. 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
673
Kindergarten KJF Heideweg
Adresse:: 53229 Bonn - Heideweg 27
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
62.964,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
45.522,91 €
505.810,16 €
0,00 €
54.693,66 €
451.116,50 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
62.073,60 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
79.393,10 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
10
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
Pauschale
0,00 €
44.853,76 €
498.375,11 €
0,00 €
53.925,51 €
444.449,60 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
78.219,80 €
60.993,40 €
386 - Holzlar
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
50
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Träger evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: freier
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
674
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
73.549,91 €
612.915,90 €
0,00 €
0,00 €
612.915,90 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
136.557,30 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
476.358,60 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
90
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
4
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
0,00 €
70.939,94 €
591.166,20 €
0,00 €
0,00 €
591.166,20 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
134.539,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
durch die Belegung von mindestens drei Korridorplätzen teilweise zu kompensieren.
386 - Holzlar
Bemerkungen: Der Verlust von sechs Ü3-Pätzen durch die Umwandlung einer GF IIIc in Ic ist
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
durch die Belegung von mindestens drei Korridorplätzen teilweise zu kompensieren.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Bemerkungen: Der Verlust von sechs Ü3-Pätzen durch die Umwandlung einer GF IIIc in Ic ist
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten Christ König
Adresse:: 53229 Bonn - Hauptstr. 110
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
675
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
29.743,50 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
62.015,45 €
295.311,67 €
0,00 €
24.229,94 €
271.081,73 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
29.303,94 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
109.245,84 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
24
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
0,00 €
58.744,49 €
279.735,68 €
0,00 €
23.871,88 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
386 - Holzlar
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
Stat. Bezirk:
317 - Beuel-Ost
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Ennert-Zwerge
Adresse:: 53229 Bonn - Hauptstr. 46
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
676
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
34.136,66 €
284.472,13 €
0,00 €
0,00 €
284.472,13 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
59.174,83 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
79.393,10 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
43
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
32.870,64 €
273.922,02 €
0,00 €
0,00 €
273.922,02 €
0,00 €
0,00 €
215.621,70 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
374 - Beuel-Süd
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
in I zu kompensieren, wird die Einrichtung zunächst drei Kinder über drei Jahren zusätzlich
im Korridor aufnehmen.
Bemerkungen: Um den Verlust von drei Ü3-Plätzen durch die Umwandlung einer halben GF III
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholische Kindertagesstätte St. Pius
Adresse:: 53225 Bonn - Elsa-Brändström-Str. 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
677
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
85.177,29 €
405.606,15 €
0,00 €
0,00 €
405.606,15 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
65
0,00 €
83.918,44 €
399.611,60 €
0,00 €
0,00 €
399.611,60 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
374 - Beuel-Süd
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Mach Mit
Adresse:: 53225 Bonn - Ringstr. 52
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
678
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
141.152,92 €
Trägeranteil
21,000 %
672.156,76 €
0,00 €
0,00 €
672.156,76 €
15.931,68 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
196.970,67 €
136.557,30 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
27
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
27
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
20
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
88
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
4
0,00 €
139.066,87 €
662.223,17 €
0,00 €
0,00 €
662.223,17 €
15.696,24 €
0,00 €
194.059,53 €
134.539,20 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Korridor.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
374 - Beuel-Süd
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
Korridor.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Am Stadion
Adresse:: 53225 Bonn - Am Stadion 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
679
Katholischer Kindergarten Heilig Kreuz
Adresse:: 53227 Bonn - Landgrabenweg 10
Kindertageseinrichtung:
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
41.444,38 €
345.369,82 €
0,00 €
0,00 €
345.369,82 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
21.885,63 €
13.655,73 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
55.717,47 €
Summe der Betreuungspauschalen
29
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
9
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
46
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Korridor.
0,00 €
33.891,70 €
282.430,87 €
0,00 €
0,00 €
282.430,87 €
15.696,24 €
0,00 €
208.434,31 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
374 - Beuel-Süd
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: katholisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
680
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
62.964,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
45.791,75 €
508.797,21 €
0,00 €
54.693,66 €
454.103,55 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
94.837,73 €
54.622,92 €
0,00 €
81.955,45 €
63.901,25 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
23
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
12
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
5
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
5
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
22
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
55
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Bemerkungen:
12.110,13 €
33.027,63 €
275.230,28 €
0,00 €
0,00 €
275.230,28 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
103.146,72 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
172.083,56 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
374 - Beuel-Süd
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
0
3
Träger evangelisch
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten der KJF
Adresse:: 53227 Bonn - Dietrich-Bonhoeffer-Str. 8
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
681
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
32.151,82 €
267.931,85 €
0,00 €
0,00 €
267.931,85 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
167.789,83 €
100.142,02 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
23
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
22
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
Bemerkungen:
0,00 €
30.703,66 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
374 - Beuel-Süd
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
0
2
Cyprian
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: St.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Alt-Katholischer Kindergarten St. Cyprian
Adresse:: 53225 Bonn - Limpericher Straße 124
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
682
14
0
5
28
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
204.265,88 €
22.759,55 €
0,00 €
229.475,26 €
51.121,00 €
Brutto-Miete
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Pauschale
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
228.429,76 €
Trägeranteil
45,000 %
507.621,69 €
0,00 €
0,00 €
507.621,69 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
%
€
€
€
€
€
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
( € pro Gruppe)
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
€
Summe der Betreuungspauschalen
€
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0,00 €
Anzahl Kinder
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0,00 €
Art der Betreuung
Bemerkungen:
374 - Beuel-Süd
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
€
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
51
Träger
Berechnung nach KIBIZ – –
Trägerart: Betrieblicher
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
3
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zum 31.01.2013 ein Kooperationsvertrag zwischen dem Betrieb und dem Träger der
Einrichtung mit einer Bindung von 10 Jahren vorgelegt wird.
Bemerkungen: Die öffentliche Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass der Verwaltung bis
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertagesstätte Mobile Strolche
Adresse:: 53227 Bonn - Landgrabenweg 151
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
683
Städtischer Kindergarten Pützchensweg
Adresse:: 53227 Bonn - Pützchensweg 15
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
27.047,53 €
128.797,75 €
15.000,00 €
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
10
Pauschale
25
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
31.644,10 €
150.686,20 €
0,00 €
0,00 €
150.686,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
89.692,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
60.993,40 €
0,00 €
Pauschale
Betriebserlaubnis für eine Gruppe in Aussicht gestellt worden ist, wird die Gruppenform Ib
im Kindergartenjahr 2012/13 bereits um 50 % reduziert.
0
1
384 - Li-Kü-Ra
Bemerkungen: Da ab 2013 für diese Einrichtung von der Fachaufsicht lediglich eine
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Abbau einer halben Gruppe I aufgrund einer befristeten Betriebserlaubnis.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
684
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
40.275,48 €
335.628,96 €
0,00 €
0,00 €
335.628,96 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
21.885,63 €
13.655,73 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
12
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
20
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
36.118,63 €
300.988,60 €
0,00 €
0,00 €
300.988,60 €
0,00 €
0,00 €
86.248,68 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
384 - Li-Kü-Ra
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
46
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Adelheidis
Adresse:: 53227 Bonn - Wehrhausweg 16
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
685
Kindertageseinrichtung Sonnenberg
Adresse:: 53227 Bonn - An der Umkehr
Kindertageseinrichtung:
2
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
144.074,04 €
Trägeranteil
21,000 %
686.066,88 €
4.919,00 €
0,00 €
681.147,88 €
63.726,74 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
4
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
2
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
204.265,88 €
0,00 €
0,00 €
229.475,26 €
51.121,00 €
0,00 €
39.696,55 €
92.862,45 €
Summe der Betreuungspauschalen
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
28
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
14
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
5
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
15
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
5
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
126.495,04 €
602.357,34 €
0,00 €
0,00 €
602.357,34 €
31.392,48 €
36.297,72 €
201.246,92 €
0,00 €
0,00 €
177.637,46 €
25.182,76 €
0,00 €
39.109,90 €
91.490,10 €
0,00 €
Pauschale
384 - Li-Kü-Ra
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
15
Pauschale
70
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Stat. Bezirk:
318 - Beuel-Mitte-Süd
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen
Ü3-Kinder ist der Rubrik 'zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
686
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
42.866,03 €
357.216,94 €
0,00 €
0,00 €
357.216,94 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
29.180,84 €
18.207,64 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
55.717,47 €
Summe der Betreuungspauschalen
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
19
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
4
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
9
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
21
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
48
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Korridor.
0
2
385 - Oberkassel
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
0,00 €
38.719,81 €
322.665,10 €
0,00 €
0,00 €
322.665,10 €
15.696,24 €
0,00 €
57.499,12 €
85.208,16 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
164.261,58 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Katholischer Kindergarten St. Cäcilia
Adresse:: 53227 Bonn - Büchelstr. 21
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
687
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
3.193,48 €
17.767,39 €
148.061,62 €
15.000,00 €
0,00 €
133.061,62 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
87.542,52 €
45.519,10 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
12
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
12
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
22
3.146,28 €
17.531,41 €
146.095,08 €
15.000,00 €
0,00 €
131.095,08 €
0,00 €
0,00 €
86.248,68 €
44.846,40 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
385 - Oberkassel
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Evangelischer Kindergarten Oberkassel
Adresse:: 53227 Bonn - Kinkelstr. 7
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
688
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
43.956,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
14.560,29 €
364.007,22 €
0,00 €
38.442,44 €
325.564,78 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
45.306,86 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
309.633,09 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
39
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
14.110,16 €
352.754,00 €
0,00 €
39.874,80 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
385 - Oberkassel
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Oberkasseler Elterninitiative Taubenschlag
Adresse:: 53227 Bonn - Königswinterer Str. 682
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
689
Städtischer Kindergarten Weidenweg
Adresse:: 53227 Bonn - Weidenweg 10
Kindertageseinrichtung:
7
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
159.633,89 €
Trägeranteil
21,000 %
760.161,37 €
4.919,00 €
0,00 €
755.242,37 €
143.385,17 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
9
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
2
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
131.313,78 €
113.797,75 €
0,00 €
49.173,27 €
0,00 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
18
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
18
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
3
3
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
95
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
5
0,00 €
157.287,10 €
748.986,20 €
0,00 €
0,00 €
748.986,20 €
109.873,68 €
36.297,72 €
129.373,02 €
112.116,00 €
0,00 €
48.446,58 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Bemerkungen: Die Kita führt eine integrative Gruppe nach der Modellgruppe II des LVR.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
385 - Oberkassel
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen
Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung bietet eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
690
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
60.713,40 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
23.133,68 €
578.342,08 €
0,00 €
49.686,28 €
528.655,80 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
46.337,40 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
91.038,20 €
0,00 €
163.910,90 €
127.802,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
10
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
22.252,65 €
556.316,28 €
0,00 €
35.473,28 €
520.843,00 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
89.692,80 €
0,00 €
161.488,60 €
125.913,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
385 - Oberkassel
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Elterninitiative Powerpänz
Adresse:: 53227 Bonn - Kastellstraße 3
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
691
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
57.242,63 €
272.583,95 €
0,00 €
0,00 €
272.583,95 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
Pauschale
0,00 €
49.161,59 €
234.102,80 €
0,00 €
0,00 €
234.102,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
387 - Hoholz
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Am Wolfsbach
Adresse:: 53229 Bonn - Am Wolfsbach 28 b
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
692
Träger VFG
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
21.606,60 €
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
19.975,42 €
221.949,13 €
30.000,00 €
18.849,82 €
173.099,31 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
21.606,60 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
7
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
15
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
1
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
15.000,00 €
19.205,39 €
213.393,18 €
15.000,00 €
18.890,57 €
179.502,61 €
0,00 €
0,00 €
50.311,73 €
0,00 €
0,00 €
129.190,88 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Brennpunkt in Höhe von 15.000,00 EUR wird vorbehaltlich einer Prüfung der noch
ausstehenden Definition u. eines politischen Beschlusses erfolgen.
387 - Hoholz
Bemerkungen: Eine Auszahlung der vorgesehenen Pauschale zur Förderung Sozialer
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
Brennpunkt in Höhe von 15.000,00 EUR wird vorbehaltlich der finanziellen Notwendigkeit
erfolgen.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: freier
Bemerkungen: Eine Auszahlung der vorgesehenen Pauschale zur Förderung Sozialer
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Die Schatzinsel Verein für Gefährdetenhilfe
gbGmbH
Adresse:: 53229 Bonn - Kleinfeldstr. 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
693
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
101.224,33 €
Trägeranteil
21,000 %
482.020,60 €
0,00 €
0,00 €
482.020,60 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
87.542,52 €
50.071,01 €
0,00 €
131.128,72 €
89.461,75 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
12
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
11
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
5
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
5
7
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
Pauschale
0,00 €
83.131,07 €
395.862,22 €
0,00 €
0,00 €
395.862,22 €
0,00 €
0,00 €
71.873,90 €
58.300,32 €
0,00 €
80.744,30 €
62.956,90 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
387 - Hoholz
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
58
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Om Berg
Adresse:: 53229 Bonn - Veilchenweg 26
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
694
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
89.986,47 €
428.507,00 €
0,00 €
0,00 €
428.507,00 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
15
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
20
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0,00 €
Pauschale
0,00 €
81.109,82 €
386.237,25 €
0,00 €
0,00 €
386.237,25 €
0,00 €
0,00 €
107.810,85 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
121.986,80 €
388 - Holtorf
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
60
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Stat. Bezirk:
319 - Beuel/Außenring-Süd
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Weinheimstr.
Adresse:: 53229 Bonn - Weinheimstr. 51
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
695
Katholischer Kindergarten St. Laurentius
Adresse:: 53123 Bonn - Meßdorfer Str. 221-223
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
38.177,30 €
318.144,16 €
0,00 €
0,00 €
318.144,16 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
21.885,63 €
13.655,73 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
46
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
420 - Duisdorf
30.703,66 €
30.703,66 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
137 - Lessenich/Meßdorf
Stat. Bezirk:
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: katholisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
696
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
78.202,71 €
372.393,86 €
0,00 €
0,00 €
372.393,86 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
227.595,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
95.271,72 €
49.526,64 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
49
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
12
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
8
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
12
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
8
Pauschale
70
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Korridor.
0
3
420 - Duisdorf
137 - Lessenich/Meßdorf
Stat. Bezirk:
Planungsraum
0,00 €
79.401,44 €
378.102,08 €
0,00 €
0,00 €
378.102,08 €
15.696,24 €
0,00 €
0,00 €
219.747,36 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
93.863,76 €
48.794,72 €
0,00 €
Pauschale
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Meßdorfer Str.
Adresse:: 53123 Bonn - Meßdorfer Str. 131
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
697
6
0
10
12
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
87.542,52 €
45.519,10 €
0,00 €
98.346,54 €
51.121,00 €
Brutto-Miete
€
€
€
€
€
€
€
€
€
€
Pauschale
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
59.331,12 €
282.529,16 €
0,00 €
0,00 €
282.529,16 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
%
€
€
€
€
€
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
( € pro Gruppe)
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
€
Summe der Betreuungspauschalen
€
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0,00 €
Anzahl Kinder
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0,00 €
Art der Betreuung
Bemerkungen:
137 - Lessenich/Meßdorf
Stat. Bezirk:
420 - Duisdorf
Planungsraum
€
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0,00 €
0,00 €
Pauschale
32
Trägerschaft
Berechnung nach KIBIZ – –
Trägerart: NN
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
0
2
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kindertageseinrichtung Lessenich-Meßdorf
Schulerweiterungsfläche
Adresse:: 53123 Bonn - Forellstraße
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
698
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
135.677,57 €
Trägeranteil
21,000 %
646.083,65 €
0,00 €
0,00 €
646.083,65 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
341.393,25 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
75
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
75
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
115
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
420 - Duisdorf
0,00 €
133.672,43 €
636.535,40 €
0,00 €
0,00 €
636.535,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
336.348,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
491 - Duisdorf-Zentrum
Stat. Bezirk:
Planungsraum
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Flemingstr.
Adresse:: 53123 Bonn - Flemingstr. 4
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
699
Evangelischer Kindergarten Ev. Johannis-Kirchengemeinde
Duisdorf
Adresse:: 53123 Bonn - Bahnhofstr. 67
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
36.010,51 €
300.087,60 €
0,00 €
0,00 €
300.087,60 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
238.179,30 €
61.908,30 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
30
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
10
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
30
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Anzahl Kinder
0
Art der Betreuung
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Pauschale
40
0
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
2
0,00 €
35.155,17 €
292.959,72 €
0,00 €
0,00 €
292.959,72 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
58.300,32 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
234.659,40 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Jahren zusätzlich aufgenommen.
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Aus Bedarfsgründen werden hier in 2012/13 mindestens 2 Kinder über 3
Jahren zusätzlich im Korridor aufgenommen.
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
496 - Duisdorf-Nord
Stat. Bezirk:
420 - Duisdorf
Planungsraum
Bemerkungen: Aus Bedarfsgründen werden hier in 2013/14 mindestens 3 Kinder über 3
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: evangelisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
700
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
116.377,47 €
Trägeranteil
21,000 %
554.178,42 €
0,00 €
0,00 €
554.178,42 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
72.952,10 €
172.972,58 €
0,00 €
98.346,54 €
51.121,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
38
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
6
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
78
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
420 - Duisdorf
0,00 €
56.396,68 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
268.555,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
496 - Duisdorf-Nord
Stat. Bezirk:
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Im Grünen Winkel
Adresse:: 53123 Bonn - Am Bruch
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
701
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Augustinus
Adresse:: 53123 Bonn - Gottfried-Kinkel-Str. 7
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
36.975,04 €
308.125,31 €
0,00 €
0,00 €
308.125,31 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
21.885,63 €
127.453,48 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
3
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
28
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
51
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
420 - Duisdorf
0,00 €
30.703,66 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
255.863,80 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
497 - Neu-Duisdorf
Stat. Bezirk:
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen: Die Einrichtung hält zeitlich befristet 10 Plätze zusätzlich vor, um den Ü3Abbau zu kompensieren. Davon werden 6 Plätze über Pauschalen finanziert, 4 Plätze
werden über die Korridorregelung vorgehalten.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: katholisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
702
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
19.054,34 €
51.847,61 €
432.063,45 €
0,00 €
0,00 €
432.063,45 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
94.837,73 €
54.622,92 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
13
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
12
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
34
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
6
Pauschale
65
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
420 - Duisdorf
18.772,75 €
49.759,12 €
414.659,36 €
0,00 €
0,00 €
414.659,36 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
265.947,32 €
36.596,04 €
0,00 €
Pauschale
497 - Neu-Duisdorf
Stat. Bezirk:
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Ev. Johannis-Kirchengemeinde
Adresse:: 53123 Bonn - Gutenbergstr. 11
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
703
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
119.490,36 €
Trägeranteil
21,000 %
569.001,70 €
0,00 €
0,00 €
569.001,70 €
79.658,43 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
5
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
218.856,30 €
113.797,75 €
0,00 €
131.128,72 €
25.560,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
30
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
8
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
2
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
70
0,00 €
117.724,43 €
560.592,54 €
0,00 €
0,00 €
560.592,54 €
78.481,20 €
0,00 €
215.621,70 €
112.116,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
492 - Finkenhof
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Am Finkenhof
Adresse:: 53123 Bonn - Letterhausstr. 41
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
704
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
21,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
73.796,54 €
351.412,10 €
0,00 €
0,00 €
351.412,10 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
227.595,50 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
70
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
72.705,95 €
346.218,80 €
0,00 €
0,00 €
346.218,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
224.232,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
492 - Finkenhof
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Städtischer Kindergarten Finkenhofschule
Adresse:: 53123 Bonn - Ossietzkystr. 34
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
705
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
2
20.661,74 €
71.073,19 €
592.276,60 €
0,00 €
0,00 €
592.276,60 €
31.863,37 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
291.808,40 €
104.693,93 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
40
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
23
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
75
20.356,40 €
67.332,02 €
561.100,20 €
0,00 €
0,00 €
561.100,20 €
0,00 €
0,00 €
287.495,60 €
112.116,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
494 - Brüser Berg
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Rochus
Adresse:: 53125 Bonn - Fahrenheitstr. 5
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
706
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
0,00 €
11.789,05 €
294.726,36 €
0,00 €
0,00 €
294.726,36 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
102.132,94 €
31.863,37 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
95.271,72 €
49.526,64 €
Summe der Betreuungspauschalen
13
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
14
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
7
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
12
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
8
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
11
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
9
Pauschale
42
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
11.437,81 €
285.945,27 €
0,00 €
0,00 €
285.945,27 €
15.696,24 €
0,00 €
93.436,07 €
35.877,12 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
86.041,78 €
54.894,06 €
0,00 €
Pauschale
494 - Brüser Berg
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Brüser Zwerge
Adresse:: 53125 Bonn - Riemannstr. 50
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
707
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
113.884,00 €
Trägeranteil
21,000 %
542.304,75 €
0,00 €
0,00 €
542.304,75 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
85
0,00 €
112.200,94 €
534.290,20 €
0,00 €
0,00 €
534.290,20 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
494 - Brüser Berg
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Hallestr.
Adresse:: 53125 Bonn - Hallestr. 99
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
708
10
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
10
88.933,18 €
90.208,17 €
751.734,75 €
0,00 €
0,00 €
751.734,75 €
159.316,85 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
18,500 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
80
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
71.100,03 €
137.015,66 €
740.625,20 €
0,00 €
0,00 €
740.625,20 €
156.962,40 €
0,00 €
143.747,80 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
494 - Brüser Berg
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: evangelisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Evangelischer Kindergarten Ev. Johanniskirchengemeinde
Adresse:: 53125 Bonn - Fahrenheitstr. 55
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
709
1
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
12,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
1
32.200,61 €
32.200,61 €
268.338,43 €
0,00 €
0,00 €
268.338,43 €
15.931,68 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
12,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
138.608,99 €
113.797,75 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
19
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
19
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
25
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
45
Korridor.
0
2
495 - Lengsdorf
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
31.724,72 €
31.724,72 €
264.372,65 €
0,00 €
0,00 €
264.372,65 €
15.696,24 €
0,00 €
136.560,41 €
112.116,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
Bemerkungen: Die erforderliche Platzreduzierung für die Einzelintegration erfolgt über den
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: katholisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Katholischer Kindergarten Sankt Peter
Adresse:: 53127 Bonn - Am Ehrenmal 1
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
710
5
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
69.389,82 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
109.179,62 €
Trägeranteil
21,000 %
519.902,97 €
4.919,00 €
61.119,48 €
453.864,49 €
63.726,74 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
4
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
62.073,60 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
0,00 €
0,00 €
49.173,27 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
123.816,60 €
Summe der Betreuungspauschalen
10
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
3
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
20
Pauschale
55
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
101.368,47 €
482.707,01 €
0,00 €
53.925,51 €
428.781,50 €
78.481,20 €
0,00 €
71.873,90 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
121.986,80 €
0,00 €
Pauschale
495 - Lengsdorf
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
0
3
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
zwei behinderte Kinder sind unter drei Jahre. Die Differenz zur Pauschale der integrativen
Ü3-Kinder ist der Rubrik 'Zusätzliche Pauschale' zu entnehmen.
Bemerkungen: Die Einrichtung führt eine integrative U3-Gruppe nach Modell II des LVR, d.h.
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindertageseinrichtung In den Weingärten
Adresse:: 53127 Bonn - In den Weingärten
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
711
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
127.033,76 €
Trägeranteil
21,000 %
604.922,69 €
0,00 €
0,00 €
604.922,69 €
0,00 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
145.904,20 €
227.595,50 €
0,00 €
180.301,99 €
51.121,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
50
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
8
11
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
4
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
2
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
85
0,00 €
109.694,22 €
522.353,44 €
0,00 €
0,00 €
522.353,44 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
224.232,00 €
0,00 €
129.190,88 €
25.182,76 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
495 - Lengsdorf
Stat. Bezirk:
421 - Brüser Berg
Planungsraum
0
4
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: städtisch
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Gesamtzahl Kinder:
Städtischer Kindergarten Kreuzbergschule - Das gelbe Haus
Adresse:: 53127 Bonn - Schulstraße 29 a
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
712
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
11.043,96 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
4,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
7.855,46 €
196.386,49 €
15.000,00 €
8.287,18 €
173.099,31 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
4,000 %
Brutto-Miete
11.043,96 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
58.361,68 €
0,00 €
0,00 €
114.737,63 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
8
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
7
7
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
0
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
15
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
7.754,76 €
193.869,07 €
15.000,00 €
8.327,93 €
170.541,14 €
0,00 €
0,00 €
57.499,12 €
0,00 €
0,00 €
113.042,02 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
493 - Medinghoven
Stat. Bezirk:
422 - Medinghoven
Planungsraum
0
1
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Elterninitiative
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Kindertreff Willibald
Adresse:: 53123 Bonn - Kragstr. 6
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
713
Städtischer Kindergarten Schulzentrum Medinghoven
Adresse:: 53123 Bonn - Stresemannstr. 26
Kindertageseinrichtung:
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
0,00 €
139.880,98 €
Trägeranteil
21,000 %
666.099,90 €
0,00 €
0,00 €
666.099,90 €
31.863,37 €
anerkannte Betriebskosten
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
2
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
21,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
138.608,99 €
336.841,34 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
158.786,20 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
20
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
19
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
75
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
74
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
20
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
20
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
115
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0
5
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
0,00 €
133.672,43 €
636.535,40 €
0,00 €
0,00 €
636.535,40 €
0,00 €
0,00 €
143.747,80 €
336.348,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
156.439,60 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
493 - Medinghoven
Stat. Bezirk:
422 - Medinghoven
Planungsraum
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Trägerart: städtisch
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
714
0
Behinderte Kinder ab 3 Jahren
Behinderte Kinder ab 1 Jahr bis Einschulung
Brutto-Miete
0,00 €
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Sonderzuschuss a. d. Träger
9,000 %
Zusätzliche Pauschale für sonstige Fördertatbestände nach KiBiz
(Anlage zu § 19 und § 20 Abs. 3)
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.756,78 € pro Gruppe)
Summe der Betreuungspauschalen
0
0,00 €
43.333,50 €
481.483,30 €
0,00 €
0,00 €
481.483,30 €
0,00 €
Sonderzuschuss a. d. Träger
Trägeranteil
anerkannte Betriebskosten
Pauschale für eingruppige Einrichtungen
Brutto-Miete abzgl. Erhaltungspauschalen
(2.716,03 € pro Gruppe)
9,000 %
Brutto-Miete
0,00 €
0
Behinderte Kinder unter 3 Jahren
Behinderte Kinder unter 3 Jahren werden nicht mehr gesondert ausgewiesen
0,00 €
0,00 €
0,00 €
163.910,90 €
0,00 €
0,00 €
317.572,40 €
0,00 €
Summe der Betreuungspauschalen
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 35 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 3 Jahren - 25 Std.
10
10
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 45 Std.
0
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
0
0
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
Kinder unter 3 Jahren - 35 Std.
40
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
0
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
0,00 €
Kinder unter 3 Jahren - 25 Std.
0
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
40
Anzahl Kinder
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 45 Std.
Art der Betreuung
0
Pauschale
50
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 35 Std
Anzahl Kinder
Gesamtzahl Kinder:
0,00 €
42.693,10 €
474.367,80 €
0,00 €
0,00 €
474.367,80 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
161.488,60 €
0,00 €
0,00 €
312.879,20 €
0,00 €
0,00 €
Pauschale
493 - Medinghoven
Stat. Bezirk:
422 - Medinghoven
Planungsraum
0
2
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2012 –
Trägerart: Malteser
Kinder ab 2 Jahren bis Einschulung - 25 Std.
Art der Betreuung
Anzahl Gruppen:
Bemerkungen:
Berechnung nach KIBIZ – 2013 –
Kindergarten Malteser-Krankenhaus
Adresse:: 53123 Bonn - Von-Hompesch-Str. 2
Kindertageseinrichtung:
DATENBLATT zur Betriebskostenberechnung nach KIBIZ (Vergleich Laufendes & Vorjahr)
715
716
1.
Lfd.
Nr.
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
78.3100
Auszahlungen für
Erwerb v. Vermögensgegenst. über 410 €
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
1.01.23
5100001230300
Fahrzeugbeschaffungen
2.302.296,09
Bisherige
Haushaltsermächtigung
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
250.000,00 1.01.11
5700001110300
Fahrzeugbeschaffungen
Erhöhung
um
Liste Nr. IX/2012
68.3100
Einzahlungen a. d.
Veräußerung v.
Vermögensgegenst.
Deckung bei
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
EE
durch
EE/MA
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Begründung
MA = Minderung der Ausgabe
250.000,00 Mehrbedarf bei der Beschaffung
eines Multifunktionsfahrzeugs mit
Hakenlift als Austauschladungsträger und verschiedenen
aufziehbaren Aufbauten für Amt
66. Die Mittel werden benötigt, um
einen Haushaltrest zu bilden. Die
Deckung erfolgt aus den Erlösen
für den Verkauf der Altfahrzeuge.
um
Erläuterungen:
EE = Erhöhung der Einnahme
Anlage zu TOP 1.4.15
Rat: 05.03.2013
1.
Lfd.
Nr.
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
78.3100
Auszahlungen für
Erwerb v. Vermögensgegenst. über 410 €
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
1.01.23
5100001230300
Fahrzeugbeschaffungen
2.235.927,40
Bisherige
Haushaltsermächtigung
Produktgruppe
Finanzstelle
Bezeichnung
CO-Kontierung
70.000,00 1.11.03
5660611031600
Abwasserbeseitigung
Erhöhung
um
Liste Nr. I/2013
78.5200
Auszahlungen für
Tiefbaumaßnahmen
Deckung bei
Finanzposition
Bezeichnung
Sachkonto
MA
durch
EE/MA
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Begründung
MA = Minderung der Ausgabe
70.000,00 Mehrbedarf bei der Beschaffung
eines Multifunktionsfahrzeugs mit
Hakenlift als Austauschladungsträger und verschiedenen
aufziehbaren Aufbauten für Amt
66.
um
Erläuterungen:
EE = Erhöhung der Einnahme
Anlage zu TOP 1.4.16
Rat: 05.03.2013
717
Anlage zu TOP 1.6.2
Rat: 05.03.2013
EXPOSÉ
Veräußerung
städtischer Grundstücke
auf dem Nordfeld gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof
und an der Rabinstraße nordwestlich des Hauptbahnhofs
zur Nutzung für Einzelhandel, Gewerbe und Wohnen
Verhandlungsverfahren
mit öffentlicher Vergabebekanntmachung
nach VOB/A - EG
/..
718
-2-
Inhaltsverzeichnis
Seite 2
1. Präambel
Seite 4
2. Zielsetzung
Seite 6
3. Grundstücke und Standort
Seite 9
3.1 Städtebauliche Einbindung
Seite 9
3.2 Planungsrechtliche Situation
Seite 10
3.3 Planungen im Umfeld
Seite 11
3.4 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse
Seite 12
3.4.1 Grundstücke
Seite 12
3.4.2 Gebäude
Seite 14
3.4.3 Freianlagen
Seite 15
3.5 Weitere Anforderungen und Restriktionen
Seite 16
(1.) Eisenbahnstrecke Köln –Koblenz
(2.) Stadtbahn
(3.) Straßenbahn
(4.) Verkehrskonzept - Straßenumbau
(5.) Leitungen
(6.) Tiefgarage der Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) - Bahnhofsgarage
(7.) Zivilschutzanlage
(8.) Anpassung vorhandener baulicher Anlagen
(9.) Gründung
(10.) Nutzbarkeit der Gebäude
(11.) Gestaltung der Gebäude
(12.) Gestaltung der Freianlagen
(13.) Brandschutz
(14.) Lärmschutz
(15.) Artenschutz
(16.) Energiekonzept für die Gebäude
(17.) Nachweis der stadtklimatischen Verträglichkeit
(18.) Öffentliche Einrichtungen
Seite 16
Seite 16
Seite 17
Seite 17
Seite 18
Seite 18
Seite 18
Seite 19
Seite 19
Seite 19
Seite 20
Seite 20
Seite 20
Seite 20
Seite 21
Seite 21
Seite 21
Seite 22
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719
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4. Verfahren
Seite 23
4.1 Verkäuferin und ausschreibende Stelle
Seite 23
4.2 Teilnehmerkreis
Seite 23
4.3 Verfahrensstruktur
Seite 24
4.3.1 Teilnahmewettbewerb –Eignungsnachweis (Stufe 1)
Seite 24
4.3.2 Das Verhandlungs- und Bieterverfahren (Stufe 2)
Seite 27
4.3.2.1 Phase 1: Abgabe des indikativen Angebots
Seite 28
4.3.2.2 Phase 2: Bieterverhandlungen und verbindliches Angebot
Seite 30
4.3.2.3 Zuschlag
Seite 31
5. Inhaltliche Anforderungen
Seite 33
5.1 Nutzungskonzeption
Seite 33
5.2 Städtebau und Gestaltung
Seite 33
5.2.1 Städtebauliches Konzept
Seite 33
5.2.2 Architektur
Seite 34
5.3 Vertragliche Grundlagen
Seite 34
6.1 Zu erbringende Leistungen nach dem Zuschlag
Seite 35
6.2 Abzugebende Unterlagen nach dem Zuschlag
Seite 36
7. Hinweise und Ansprechpartner
Seite 37
8. Zeitplan
Seite 38
9. Anlagen
Seite 39
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720
-4-
1.
Präambel
Der Bahnhofsbereich der Bundesstadt Bonn (im Folgenden: Stadt) ist seit langer Zeit in
der Diskussion.
Im Rahmen der Bürgerwerkstatt wurde ein breit angelegter, intensiver Diskussionsprozess angestoßen. Ergebnis der Bürgerwerkstatt waren mit den Bürgerinnen und Bürgern entwickelte Ziele mit dem Schwerpunkt einer angemessenen Neubebauung und
einer Verbesserung der Situation, die sich heute unter vielen Aspekten betrachtet als
funktional und gestalterisch nicht zeitgemäß darstellt.
Diese Ziele waren Grundlage eines von der Stadt durchgeführten städtebaulichen
Wettbewerbs mit anschließendem VOF-Verfahren für ein neues Gesamtkonzept mit 29
Teilnehmern, die für diesen Bereich unterschiedliche Konzepte ermittelten. In dieses
Auswahlverfahren wurde die Bürgerschaft in den verschiedenen Stufen intensiv eingebunden.
Ergebnis des Wettbewerbs ist ein Gesamtkonzept von Stefan Schmitz, bda Architekten
und Stadtplaner Köln, das vom Rat der Stadt am 7. Mai 2009 einstimmig beschlossen
wurde (im Folgenden: "Schmitz-Planung"). Dieses Gesamtkonzept sieht eine Bebauung
des Bahnhofsbereichs und eine Verbesserung der Verkehrssituation vor. Durch einen
Platz und Schließung des Bonner Lochs soll ein attraktives Eingangstor zur Stadt geschaffen werden. Durch einheitlich gesetzte Gebäude soll ein großzügiger Straßenraum
vor dem Bahnhof geschaffen werden, der klare Begrenzungen erhält. Insgesamt soll
der Bereich durch attraktive Nutzungen aufgewertet werden. Im südlich an das Nordfeld
angrenzenden Bereich der "Südüberbauung" liegt ein genehmigtes Bauvorhaben vor,
das einen sich in das Gesamtkonzept einfügenden Neubau mit groß- und kleinflächigem Einzelhandel vorsieht. Die Entwicklung dieses Bereichs obliegt den aktuellen Eigentümern; ob und wann sie realisiert wird, ist noch ungeklärt.
Die Stadt sucht geeignete Bewerber für die Realisierung der anstehenden Projekte am
Bonner Hauptbahnhof, das sog. "Nordfeld" und das Areal an der Rabinstraße. Die Vorschläge sollen sich zwar an den Eckdaten der "Schmitz-Planung" orientieren, die aller-
/..
721
-5-
dings weder bindend noch abschließend ist, sondern in diesem Vergabeverfahren lediglich einen Orientierungsrahmen darstellt. Dementsprechend besteht für die Bewerber
ein grundsätzlich unbeschränkter Spielraum für eigene gestalterische Überlegungen.
Die "Schmitz-Planung" nebst Angaben zur Topographie wird den geeigneten Bewerbern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gegen Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung zugesandt; zur ersten Orientierung sind als Anlage 1 das Deckblatt und die
Übersichten zum Planungsgebiet, zu den Platzproportionen und zu den Verkehrsverhältnissen beigefügt.
Ausgeschrieben werden die Baufelder nördlich gegenüber dem Bonner Hauptbahnhof
zwischen den Straßen Am Hauptbahnhof, Maximilianstraße, Thomas-Mann-Straße und
Poststraße sowie an der Rabinstraße nordwestlich des Bahnhofsgebäudes. Die geplanten Gebäude auf dem Nordfeld sind eine Chance für die Einzelhandelsentwicklung der
Bonner Innenstadt. Der Komplex soll zusammen mit der beabsichtigten Entwicklung der
gegenüber liegenden Südüberbauung, deren Realisierung allerdings noch nicht feststeht, ein attraktives Eingangstor zur Innenstadt bilden. Der Standort ist darüber hinaus
so gut wie kein anderer in Bonn vor allem durch den öffentlichen Nahverkehr erschlossen. Mit diesen Standortfaktoren und einem gestalterisch hochwertigen Erscheinungsbild soll das neue Eingangstor Wirklichkeit werden. Diese Chance zu ergreifen erfordert
eine vertrauensvolle und transparente Zusammenarbeit aller Beteiligten. Unter diesem
Motto findet auch dieses Verfahren statt.
/..
722
-6-
2. Zielsetzung
Die Stadt verkauft jeweils eine Teilfläche der städtischen Grundstücke mit einer Gesamtgröße auf dem Nordfeld von ca. 4.700 m² –unbelasteter beitragsfreier Bodenwert 2.160,- ²€/m –und an der Rabinstraße von ca. 3.050 m² –unbelasteter beitragsfreier Bodenwert 890,- ²€/m –. Ein Lageplan mit eingezeichneten Baugrenzen ist als
Anlage 2 beigefügt.
Die unter einem Teil des Areals liegende Tiefgarage steht im wirtschaftlichen Eigentum
der SWB und ist nicht Gegenstand der Teilflächenübertragung; sofern der Bewerber
das Bauwerk nicht von SWB erwirbt bzw. erwerben kann, ist der Verbleib der Tiefgarage gfs. als Überbaurecht der SWB dinglich auf dem Kaufgegenstand zu sichern (vgl.
auch nachfolgend Ziff. 3.4.1 sowie Ziff. 3.5 Nr. 6).
Durch den Verkauf gegen Gebot im Verhandlungsverfahren mit anschließender Bebauung der derzeit unter anderem als öffentlicher Parkplatz genutzten Teilflächen von ca.
7.750 m² soll unter den nachfolgenden Maßgaben ein Geschäfts-, Dienstleistungs- und
Wohnkomplex entstehen:
Gegenüber dem Hauptbahnhof ist als Eingang in die Innenstadt auf der Fläche zwischen der "Überbauung Süd" und den im Norden neu entstehenden Gebäuden ein
Platz auszubilden. Ferner ist die Voraussetzung für eine durchgehende Begrünung der
Straße Am Hauptbahnhof längs der auf den Erwerbsgrundstücken zu errichtenden
Hochbauten zu schaffen. Das derzeit vorhandene sog. „
Bonner Loch“ist nach Möglichkeit durch den Bieter auf dessen Kosten niveaugleich zur Poststraße zu schließen. Für
Teilflächen des heutigen Bonner Lochs ist zur vollständigen Schließung erforderlich, mit
Dritteigentümern, die an Teilbereichen Überbaurechte besitzen, Rechtsänderungen zu
vereinbaren. Sollten solche Vereinbarungen nicht möglich sein, sind alternative Lösungen (z.B. Teilschließung des Bonner Lochs) zu entwickeln.
Ø Im Untergeschoss sind Gehrechte zu Gunsten der Allgemeinheit einzuräumen.
Ø Der geplante Gebäudekomplex auf dem Nordfeld zwischen der Thomas-MannStraße und der Poststraße soll eine Nutzfläche von ca. 12.000 m² haben. Für das
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723
-7-
Untergeschoss (soweit verfügungsberechtigt, vgl. den vorstehenden Hinweis auf das
Eigentum der SWB an der Tiefgarage) und das Erdgeschoss ist zwingend, für das 1.
Obergeschoss nach Möglichkeit Einzelhandel vorzusehen, im 2. und 3. Obergeschoss kann bahnseitig Büronutzung/Dienstleistung und zur Maximilianstraße auch
Wohnnutzung vorgesehen werden. Ferner ist das Wohn- und Geschäftsgebäude an
das Verteilergeschoss mit Anschluss zur U-Bahn-Station und zum Hauptbahnhof
anzubinden. Der Brandschutz ist im gesamten Gebäudekomplex zu überprüfen und
gfs. zu ertüchtigen.
Ø An der Rabinstraße ist durch den Bieter ein Parkhaus, optional mit angegliederten
Büros, als maximal fünfgeschossiges Gebäude mit einem oder ggf. mehreren Tiefgaragengeschossen zu errichten; auf der Basis der "Schmitz-Planung" ergäbe sich
eine BGF von insgesamt ca. 18.300 m³. In dem Gebäude sind im Erdgeschoss oder
an anderer geeigneter Stelle auf den Baufeldern mindestens 140 überdachte Fahrradabstellplätze unterzubringen. Ferner ist das Parkhaus - soweit technisch und
wirtschaftlich möglich - an das Verteilergeschoss der U-Bahn-Haltestelle am Aufgang zur Thomas-Mann-Straße anzubinden. Neben der Unterbringung der notwendigen Stellplätze für das Vorhaben soll möglichst durch eine weitere Nutzung eine
Belebung des Areals und eine attraktive Verbindung zum Alten Friedhof sichergestellt werden. Um die Erreichbarkeit dieses Parkhauses von Norden aus zu gewährleisten und gleichzeitig eine erhöhte Belastung des ZOB und des Bereichs vor dem
Hauptbahnhof mit PKW-Verkehr zu verhindern, wird die Fahrtrichtung der Rabinstraße nach Süden geöffnet werden. Das Parkhaus wird nur von Norden aus anfahrbar sein.
Ø Die Option zur Anbindung des Gebäudes an der Rabinstraße an den Hauptbahnhof
durch die Herstellung einer gleisparallelen Fußgängerbrücke über die Nordunterführung zu Gleis 1 ist bei der Planung zu berücksichtigen und in Abstimmung mit der
DB zu sichern. Kostenmäßig ist diese Maßnahme nicht durch den Bieter zu besorgen. Planung und Erstellung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Ø Das Gebäude an der Rabinstraße ist, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist, unterirdisch an das Verteilergeschoss der Stadtbahnhaltestelle
Hauptbahnhof anzuschließen.
Ø Die sich aus dem für den Bahnhofsbereich entwickelten Verkehrskonzept ergebenden Umgrenzungslinien für den Verkehrsraum sind einzuhalten (vgl. näher unter Ziff.
3.3). In diesem Verkehrsraum können die verschiedenen Varianten zur Seitenraumgestaltung (Baumreihe mit und ohne Stellplätze für Taxen, Kiss & Ride oder Behin-
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724
-8-
dertenstellplätze sowie Bahnhaltestelle) dargestellt werden. Dabei sollte die von der
Bürgerwerkstatt geforderte einseitige Alleebaumbepflanzung realisierbar sein.
Ø Die Bebauung insbesondere der bahnseitigen Straßenseite der Rabinstraße mit einem maximal 5-geschossigen Gebäude, aber auch der Gebäudekomplex auf dem
Nordfeld, werden Auswirkungen auf das innerstädtische Klima haben, da die Gleisanlage der DB eine wichtige Frischluftschneise bildet, über die die Innenstadt mit
Frischluft versorgt wird. Die Stadt wird die Planungen der Bieter nach Abgabe der
indikativen Angebote und vor Zulassung zur Verhandlungsphase durch einen unabhängigen externen Klimagutachter prüfen lassen. In dem Gutachten soll festgestellt
werden, ob die Planung aus klimatischer Sicht in der geplanten Art und Weise umgesetzt werden kann, oder welche Änderungen ggf. beigebracht werden müssen.
Ø Die öffentlichen Flächen an der Poststraße und der Maximilianstraße, welche an das
Bauprojekt angrenzen, sollen nach Fertigstellung der geplanten Gebäude durch den
Investor wiederhergestellt werden. Die Maximilianstraße ist als Fußgängerzone auszubauen. Die Kosten sollen über KAG-Beiträge Dritter –unter Berücksichtigung der
beim Erwerber verbleibenden Beitragslast –kompensiert werden. Dazu hat der Bieter die gesamten Kosten gegenüber der Stadt prüffähig abzurechnen.
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725
-9-
3. Grundstück und Standort
3.1 Städtebauliche Einbindung
Die Grundstücke befinden sich im Zentrum der Stadt gegenüber und nördlich des Bonner Hauptbahnhofs. Sie werden von den Straßen Am Hauptbahnhof, Maximilianstraße,
Poststraße, Thomas-Mann-Straße und Rabinstraße umgrenzt. Im Westen befindet sich
die Gleisanlage der Deutschen Bahn.
Die bauliche Umgebung wird durch die 3 - 5-geschossige „
Südüberbauung“
, die 4 - 6geschossige Randbebauung der Maximilianstraße und den 2-geschossigen, unter
Denkmalschutz stehenden Hauptbahnhof, geprägt. Die lange Jahre ungeklärte Situation
über die Planungen am Bonner Bahnhofsbereich hat zu einem Qualitätsverlust im Geschäftsbesatz der „
Südüberbauung“und der Maximilianstraße geführt. Teilweise bestimmen „
Verlegenheitsnutzungen“die Erdgeschosszonen. In den Obergeschossen
sind die Nutzungen stabil geblieben. Hier sind Büros, Arztpraxen, Dienstleister und
Wohnungen vorzufinden. Unterirdisch befinden sich dort die Stadtbahnstrecke Köln –
Bad Godesberg mit der Stadtbahnhaltestelle „
Hauptbahnhof“und eine Tiefgarage.
Die Verkehrssituation wird durch den nach Norden verlaufenden 2-spurigen Cityring
geprägt, der die gesamte Bonner Innenstadt umläuft und über den die Zufahrt zu den
Innenstadtgaragen gesteuert wird. Der Zentrale Omnibusbahnhof im südlichen Bereich
wurde als Provisorium nach dem Bau der Stadtbahn eingerichtet. Der Hauptzugang zur
Stadtbahn entstand als Ergebnis des ersten Planungsprozesses aus den 70iger Jahren
des letzten Jahrhunderts, als über dem sog. “
Bonner Loch“noch eine „
Nordüberbauung“geplant war. Diese Planungsidee wurde nicht weiterverfolgt. Auf der nördlich angrenzenden Restfläche wurde ein provisorischer Parkplatz mit ca. 100 Parkplätzen eingerichtet. Der Bahnhofsbereich ist der Hauptverkehrsknoten Bonns. Pro Tag benutzen
ca. 100.000 Personen die vorhandenen Passagen, Ein- und Ausgänge zwischen Innenstadt, Bahnhof, Stadtbahn und Omnibusbahnhof. Die Verkehrsbelastung beträgt ca.
15.000 Kfz in 24 Stunden.
Für den Bereich des ZOB sowie die zuführenden Straßen liegt ein Verkehrskonzept
(vgl. näher unter Ziff. 3.3) vor, das die Reduzierung des MIV direkt vor dem Bahnhof
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726
- 10 -
und vor allem Verbesserungen für Fußgänger, Radfahrer und den ÖPNV vorsieht. Die
Erreichbarkeit des Bereichs wird durch eine Öffnung der Rabinstraße von Norden sichergestellt werden. Nach Ermittlung der benötigten Verkehrsflächen kann nun der
nördliche Bereich ausgeschrieben werden. Die Erneuerung des öffentlichen Raums soll
sukzessive mit den umgesetzten Hochbaumaßnahmen erfolgen.
Die in Rede stehenden Bauflächen sind bituminös befestigt und werden derzeit als öffentliche Parkplätze genutzt. Die Grundstücke werden über die Thomas-Mann-Str. und
die Straße Am Hauptbahnhof erschlossen. Eine direkte Zufahrt über die Rabinstraße ist
derzeit ausgeschlossen. Unter den Bauflächen befinden sich die Anlagen der Stadtbahn
und eine Tiefgarage, die abschnittsweise für unterschiedliche Belastungen ausgelegt
sind. Dort befinden sich Aufgänge an die Erdoberfläche, die erhalten, ergänzt und entsprechend an das bauliche Konzept angepasst werden müssen.
3.2 Planungsrechtliche Situation
Der Flächennutzungsplan sieht für den Bereich eine gemischte Baufläche vor. Baurechtlich ist die Situation nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein Bebauungsplan liegt nicht
vor, so dass Baugenehmigungen aktuell nur unter Beachtung des § 34 BauGB erteilt
werden können. Angrenzend an die Grundstücke wird der Bebauungsplan 7722-62 aufgestellt. Die unterirdischen Anlagen der Stadtbahn sind planfestgestellt
Für das Baufeld Nord (Maximilianstraße) ist durch den Bieter auf dessen Kosten Planungsrecht durch Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herzustellen, sofern das Vorhaben keine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB besitzt. Das
Bauvorhaben an der Rabinstraße - wie oben in Ziff. 1 beschrieben - ist grundsätzlich
nach § 34 BauGB genehmigungsfähig.
Das Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept ermöglicht an dieser Stelle großflächigen, zentrenrelevanten Einzelhandel (siehe Auszug für den Stadtbezirk Bonn Innenstadt, Anlage 3).
Die gesamten Kosten der Planung, ggf. des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich der Kosten der in einem hierzu abzuschließenden Durchführungsvertrag zu
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727
- 11 -
vereinbarenden Erweiterung, und des Umbaus der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen an der Maximilianstraße - soweit beitragsrechtlich nach dem KAG geschuldet und der Straße Am Hauptbahnhof sind vom Vorhabenträger zu tragen.
3.3 Planungen im Umfeld
Parallel zu diesem Vorhaben ist das bereits erwähnte Verkehrskonzept für den ZOB
sowie für die Bereiche Am Hauptbahnhof und Rabinstraße zu berücksichtigen. Der aktuelle Stand der Planung ist aus der als Anlage 4 beigefügten Vorentwurfsplanung ersichtlich; der darauf bezogene Ratsbeschluss vom 31.01.2013 ist als Anlage 5 beigefügt.
Das Verkehrskonzept sieht eine Öffnung der Rabinstraße von Norden und eine damit
verbundene Umgestaltung des Straßenraums vor. Im Bereich der Straße Am Hauptbahnhof soll der Straßenquerschnitt vergrößert werden, um sowohl mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger als auch die Anpflanzung einer Baumreihe zu ermöglichen. Im
südlichen Bereich soll ein neuer zentraler Omnibusbahnhof entstehen. Neben der Öffnung der Rabinstraße werden die Zufahrtsmöglichkeiten zum Bahnhofsbereich neu geordnet, so dass der Durchgangsverkehr vor dem Hauptbahnhof abnimmt und damit die
Querungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Fußgänger verbessert werden. In diesem
Konzept wird die bisher fehlende Fahrradverbindung durch diesen Bereich ergänzt.
An das Baufeld auf dem Nordfeld grenzt die "Überbauung Süd" an. Für dieses Vorhaben liegt eine Baugenehmigung vor, die voraussichtlich erst bei Vereinigung aller Miteigentumsanteile realisiert werden kann. Genehmigt ist ein viergeschossiger Baukörper
mit kleinteiligem Einzelhandel im Erdgeschoss und einer großzügigen Eingangssituation
für die großflächige Nutzung in den Obergeschossen. Der Baukörper weist zur Straße
Am Hauptbahnhof eine gegenüber der heutigen Situation zurückliegende Bauflucht auf.
Diese Bauflucht soll auf den hier zu vermarktenden Grundstücken übernommen werden. Einen ersten Eindruck von der aktuellen Situation wie auch der Planungen des
Investors der "Überbauung Süd" vermitteln die als Anlage 6 beigefügten Zeitungsartikel. Mit dem geplanten Bau der neuen "Südüberbauung" würde auch ein Umbau des
Verteilergeschosses und Veränderung der Zugangssituation erfolgen, die dann vom
Straßenraum nur noch über die Gangolfstraße, die Cassiusbastei sowie den Zugang an
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728
- 12 -
der Poststraße gegeben wäre. Der Zugang an der Poststraße würde verändert. Es ist
deshalb durch den Bieter ein zusätzlicher Zugang über das hier ausgeschriebene
Grundstück und Bauvorhaben zu schaffen.
3.4 Eigentums- und Grundstücksverhältnisse
3.4.1 Grundstücke
Der Verkauf umfasst Teile der Grundstücke Bonn Flur 17, Flurstücke 1034 und 1050,
sowie Flur 18, Flurstücke 1354/206, 206/2, 1616, 1617, und Flur 36, Flurstück 860; die
Darstellung des Grundstücksbereiches ergibt sich aus der oben erwähnten Anlage 2.
Übertragen werden die für die Gebäude notwendigen Flächen. Es handelt sich um zwei
voneinander unabhängige Grundstücksteile mit einer Fläche von ca. 3.050 m² und ca.
4.700 m².
Unter dem Baufeld Poststraße/Maximilianstraße befinden sich neben der erwähnten
Tiefgarage, welche sich im wirtschaftlichen Eigentum der SWB befindet, eine Zivilschutzanlage, der Stadtbahntunnel mit der Haltestelle „
Hauptbahnhof“sowie deren Eingänge und die Verteilergeschosse. Die Tiefgarage muss für den Bau des Gebäudekomplexes Poststraße/Maximilian-straße ertüchtigt werden. Näheres dazu unter Punkt
3.5.9 Gründung. Die genaue Lage und die genauen Maße der unterirdischen Bauwerke
sind der Stadt nicht bekannt und können deshalb nicht beschrieben werden. Die Bieter
werden angehalten, sich selbst einen Überblick zu verschaffen.
Der Stadtbahneingang, das sog. "Bonner Loch", ist teilweise mit Rechten Dritter belastet. Entsprechende Rechte, welche zur kompletten Schließung des Bonner Lochs erforderlich sind, sollen (wie oben in Ziff. 2 erwähnt: nach Möglichkeit) vereinbart werden,
um die Anlagen im Stadtbahneingang überdeckeln und in Anlehnung an die "SchmitzPlanung" entwickeln und zugänglich machen zu können. Falls eine solche Vereinbarung nicht möglich sein sollte, ist eine alternative Lösung (Teilschließung) zu entwickeln.
Im Untergeschoss ist allerdings zwingend ein Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit
für die Zuwegung zur Cassiusbastei einzuräumen.
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- 13 -
Für die Teile der Bebauung, die als Passage zwischen Maximilianstraße und der Straße
Am Hauptbahnhof sowie dem Verteilergeschoss der Stadtbahn genutzt werden, ist für
den Zeitraum der Geschäftsöffnung ein Gehrecht für die Allgemeinheit einzuräumen.
Das Flurstück Flur 17, Flurstück 1050 (Rabinstraße), ist belastet mit einer beschränkt
persönlichen Dienstbarkeit (Tunnel, Betriebsräume, Entwässerungseinrichtungen für die
Stadtbahnanlagen) für die Stadt. Der Bestand der Stadtbahnanlagen darf nicht durch
Einwirkungen gefährdet werden.
Hinsichtlich des Flurstücks 1616, Flur 18, ist ein Überbaurecht zugunsten von Nachbarflurstücken eingetragen, welche jedoch nicht mehr existent sind.
Hinsichtlich des Flurstücks 1617 ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zur Nutzung der Tiefgarage am Bahnhof zu Gunsten der SWB eingetragen. Die Wegeverbindung zur Tiefgarage muss auch künftig gesichert bleiben.
Flurstück 1617, Flur 18, ist an der westlichen Flurstückskante unterbaut mit ca. 120 m²
Geschäftsräumen für die GABI (Gemeinsame Anlaufstelle Bonn Innenstadt), welche
sich im Eigentum der SWB befindet und erhalten bliebe, wenn die neue "Südüberbauung" nicht realisiert würde. Hierfür sind der SWB und vorsorglich auch der Stadt ein
Überbaurecht zu gewähren.
Die Bunkeranlage, welche sich unter dem sog. Nordfeld befindet, kragt an der nordöstlichen Ecke des Flurstücks 1617 über die Flurstücksgrenze hinaus. Soweit die Räumlichkeiten der Bunkeranlage erhalten bleiben sollen, wird dem künftigen Eigentümer ein
Überbaurecht einzuräumen sein. In Teilen der Bunkeranlage befindet sich ein Notstromaggregat, welches u.a. die U-Bahn-Anlage versorgen könnte. Dieses soll auch
weiterhin durch die Stadt betrieben werden. Hierfür wird der Stadt eine Dienstbarkeit
einzuräumen sein.
Die Flurstücke 1034 und 1050, Flur 18, (Rabinstraße) befinden sich auf einer Altlastenverdachtsfläche (Altstandort Nr. 7622-081, vgl. Anlage 7). Ursache ist, dass die Fläche
in der Vergangenheit von der Köln-Bonner-Eisenbahn genutzt wurde und auf ihr von
1906 bis 1985 der Rheinuferbahnhof betrieben wurde. Des Weiteren befindet sich die
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730
- 14 -
Fläche im Bereich der Gumme, eines ehemaligen Rheinarmes. Der Bieter wird vor
Beginn der Bauarbeiten nutzungs- und planungsorientierte Baugrunduntersuchungen gemäß der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in Abstimmung mit der unteren Landschaftsschutzbehörde durchzuführen haben. Die
nachgewiesenen Grundstücksbelastungen in Bezug auf die Altlasten können vom
Kaufpreis residual abgezogen werden.
Grundstücksbelastungen in Abteilung III sind im Grundbuch nicht verzeichnet.
Die Eigentumsübertragung an den Bieter würde nach dem Zuschlag durch den Rat der
Stadt unter den Auflagen der Errichtung der Gebäude und Freianlagen und vorbehaltlich der Restriktionen, die mit dem Grundstück verbunden sind, stattfinden. Die näheren
Einzelheiten werden durch den Grundstückskaufvertrag und den Durchführungsvertrag
bestimmt werden.
3.4.2. Gebäude
Es sind insgesamt zwei Gebäudekomplexe zu errichten. Es handelt sich dabei zum einen um den Gebäudekomplex an der Poststraße/Maximilianstraße und zum anderen
um das Gebäude an der Rabinstraße. Mit den Gebäuden sollen auch die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze errichtet werden. Die damit verbundenen Freianlagen
werden nachfolgend aufgeführt.
Das Gebäudeensemble ist Ergebnis eines Wettbewerbs, der als Orientierungsrahmen
gilt und nach Möglichkeit in seinen Grundzügen umgesetzt werden soll. Kernstück des
Wettbewerbsergebnisses sind die Ausbildung eines Platzes als Eingang vom Bahnhof
in die Innenstadt sowie die Schaffung einer einheitlichen Raumkante zur Straße Am
Hauptbahnhof. Zwischen Bahnhofstrakt und Nordfeldbebauung (Baukante) ist ein Abstand von ca. 25 m einzuhalten.
Für das Baufeld an der Poststraße/Maximilianstraße (Nordfeld) ist ein in Höhe der Umgebungsbebauung angepasster Gebäudekomplex mit einem Verteilergeschoss mit Anbindung zur Stadtbahn zu planen, welches sich auch auf die Fläche des heutigen Bonner Lochs erstrecken soll. Abgesehen von diesem Verteilergeschoss kann das Gebäu/..
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- 15 -
de keine unterirdischen Geschosse haben, da es direkt auf den vorhandenen unterirdischen Anlagen errichtet werden soll. Die unterirdischen Anlagen, insbesondere die dort
liegende Tiefgarage, sind anzupassen. Der Gebäudekomplex soll gem. den Vorgaben
in der oben unter Ziff. 2 erläuterten Zielsetzung gemischt genutzt sein; auf der Grundlage der Schmitz-Planung ergäbe sich eine BGF von etwa 17.500 m².
Im Erdgeschoss ist eine für die Allgemeinheit nutzbare Wegeverbindung als Ost-WestVerbindung vorzusehen. Dadurch soll eine Wegeverbindung vom Hauptbahnhof zum
früheren Florentiusgraben ermöglicht werden.
Das Gebäude an der Rabinstraße soll unterirdisch an das Verteilergeschoss der Stadtbahn angeschlossen werden. Hinweis: Die Stadt hat Interesse, in dem Gebäude Büround Lagerflächen für den Stadtordnungsdienst in einer Größenordnung von ca. 300 m²
sowie 7 –8 Stellplätze für PKW und Kleinbusse, etwa des Typs Mercedes-Benz "Sprinter" anzumieten, sofern Büroetagen errichtet werden; sie wird sich dazu verbindlich vor
Abgabe der verbindlichen Angebote der Bieter äußern.
3.4.3 Freianlagen
Nach dem Bau der Gebäude sind - wie bereits in Ziff. 2 am Ende angemerkt - die mit
dem Baubetrieb herangezogenen Flächen wiederherzustellen. Dazu zählt insbesondere
auch die Wiederherstellung der Maximilianstraße, die sich derzeit in einem uneinheitlichen Zustand präsentiert, bzw. die erstmalige Herstellung der Maximilianstraße als
Fußgängerzone. Dies umfasst eine Fläche von ca. 1.540 m².
Auf der Poststraße zwischen der "Überbauung Süd" und dem heutigen "Bonner Loch"
sowie auf dem "Bonner Loch" ist ein Platz anzulegen. Dieser umfasst eine Fläche von
ca. 400 m². Unter der zu schließenden Fläche können weitere Läden angeordnet und
damit eine weitere kommerzielle Nutzung ermöglicht werden.
Für den Platz ist die Aufstellung einer festen Informationsstelle geplant. Durch den Bieter ist zu diesem Zweck eine Grundversorgung mit Telefon-, Internet- und Stromanschluss herzustellen.
/..
732
- 16 -
3.5
Weitere Anforderungen und Restriktionen
(1.)
Eisenbahnstrecke Köln –Koblenz
Das Parkhaus an der Rabinstraße liegt auf den Grundstücken direkt neben der Eisenbahnstrecke Köln - Koblenz. Es handelt sich um eine Hauptstrecke, diese ist während
der Bauphase und auch später gegenüber Absenkungen und Störungen entsprechend
zu sichern. Darüber ist nach Zuschlag eine entsprechende Genehmigung beim Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Köln, einzuholen und die DB Netz AG, Niederlassung
Duisburg, als Eigentümerin des Eisenbahngrundstücks zu beteiligen.
(2.)
Stadtbahn
Die unter den Grundstücken verlaufende Stadtbahnstrecke, der Haltepunkt und die betriebsnotwendigen Einrichtungen verbleiben im Eigentum der Stadt bzw. der SWB oder
deren Gesellschaften. Hierfür sind für die Stadt bzw. die SWB Überbaurechte/Dienstbarkeiten einzuräumen.
Vom Stadtbahntunnel können Erschütterungen ausgehen. Soweit erforderlich, sind die
Gebäude von den Erschütterungen abzukoppeln. Die Stadtbahn wird darüber hinaus
mit starkem Gleichstrom betrieben. Anlagen, die darauf reagieren, sind daher in den
Gebäuden nicht aufzustellen oder entsprechend abzuschirmen. Die Abschirmung soll
außerhalb des Stadtbahntunnels erfolgen. Eingriffe in den Stadtbahntunnel sind zu unterlassen. Sollte es zu Störungen durch den Stadtbahnbetrieb kommen, stehen dem
Bieter wie auch dem neuen Eigentümer und seinen Rechtsnachfolgern und Mietern keinerlei Ansprüche gegen die Stadt zu.
Das Gebäude an der Rabinstraße wird in der Nähe des Stadtbahntunnels errichtet. Es
sind Vorkehrungen beim Bau zu treffen, so dass Beeinträchtigungen durch Absacken
und Unterspülung vermieden werden. Die Maßnahmen sind mit dem Tiefbauamt der
Stadt und der SWB abzustimmen.
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- 17 -
(3.)
Straßenbahn
Für die Oberleitung der Straßenbahn in der Straße Am Hauptbahnhof sind Aufhängungen am Gebäude zu gestatten und vorzusehen. Die Aufhängungen sind nach Zuschlag
mit den SWB und dem Tiefbauamt der Stadt, Abteilung für Konstruktiven Ingenieurbau,
abzustimmen.
(4.)
Verkehrskonzept –Straßenumbau
Für den Bahnhofsbereich liegt eine Vorentwurfsplanung vor (vgl. Anlagen 4 und 5). Diese sieht u.a. eine Umgestaltung der Straßen Am Hauptbahnhof und Rabinstraße vor.
Dies ist bei der weiteren Planung zu berücksichtigen. Die Eingrenzung der Baufelder ist
auf diese Erfordernisse abgestimmt worden. Die Straßen müssen weiterhin umgebaut
werden können.
Die Rabinstraße soll von Norden geöffnet werden. Es ist daher davon auszugehen,
dass auf der Rabinstraße künftig Zweirichtungsverkehr möglich sein wird, jedoch wird
die Anfahrt des Parkhauses nur von Norden erfolgen können, da ein Linksabbiegerverkehr aus Süden zu den Parkgeschossen aus verkehrlichen Gründen nicht vorgesehen ist.
(5.)
Leitungen
Die Gebäude müssen neu an das vorhandene Leitungsnetz mit Wasser, Abwasser,
Elektrizität, Gas, Fernwärme und Telekommunikation angeschlossen werden. In der
Maximilianstraße ist das Leitungsnetz vorhanden, in der Rabinstraße lediglich das Abwassernetz (Anlage 8: Leitungspläne).
An der Rabinstraße liegt ein Hauptsammler, dieser ist bei den Gründungsarbeiten in der
Rabinstraße gegen Lageveränderung zu schützen oder bei der Errichtung der Anbindung des Parkhauses an das Verteilergeschoss an der Thomas-Mann-Straße entsprechend zu verändern (Anlage 9: Kanalpläne).
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- 18 -
(6.)
Tiefgarage der SWB - Bahnhofsgarage
Unter dem Nordfeld befindet sich die bereits erwähnte Tiefgarage, die im wirtschaftlichen Eigentum der SWB steht. Die künftige Bebauung ist in Abstimmung mit den SWB
daran anzupassen (inkl. Statik und Veränderung der (Not-) Ausgänge).
Die Notausgänge der Tiefgarage müssen verändert werden, da sie gemäß der Gebäude- und Verkehrskonzeption in der "Schmitz-Planung" nicht in Ihrer Lage beibehalten
werden können. Entlang der Straße Am Hauptbahnhof sind zwei Treppenausgänge zu
verlegen. Entlang der Maximilianstraße werden drei Treppenhäuser aufgegeben und
gegen vier neue ersetzt. Durch die Verschiebung der Treppenhäuser sind gegebenenfalls die vorhandenen Leitungen der Tiefgarage zu verlegen und die Lüftung anzupassen.
Die Tiefgarage wurde ursprünglich mit der Maßgabe errichtet, ein 10-geschossiges Gebäude tragen zu können. Für die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes muss voraussichtlich der nördliche Teil der Tiefgarage tragwerksmäßig ertüchtigt werden. Dafür
kann je nach Konstruktion des Gebäudes der Einbau von Unterzügen erforderlich werden.
(7.)
Zivilschutzanlage
Die Bunkeranlage, welche sich unter dem Nordfeld angrenzend an das "Bonner Loch"
befindet (nicht mehr in Betrieb), sowie weitere unterirdische Bauwerke werden dem Investor von der Stadt kostenlos überlassen. Davon ausgenommen sind die Tiefgarage
und Anlagen der Stadtbahn. Die genaue Lage und die genauen Ausmaße dieser unterirdischen Anlagen sind der Stadt nicht bekannt und können daher nicht beschrieben
werden. Die Bieter werden dazu angehalten, sich selbst einen Überblick zu verschaffen.
Durch Nebenräume und Treppenanlagen wird in die in Entwidmung befindliche Zivilschutzanlage (Zivilschutz- und Nebenanlage der U-Bahn) eingegriffen. Dies wird rechtlich zulässig sein, weil die Stadt den Eingriff in die Anlage für zulässig erklären wird. Der
besondere bauliche Zustand einer massiv gebauten Zivilschutzanlage ist für entsprechende Eingriffe zu berücksichtigen.
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- 19 -
(8.)
Anpassung vorhandener baulicher Anlagen
Der vorhandene Stadtbahneingang, das „
Bonner Loch“
, soll geschlossen und für eine
Einzelhandelsnutzung verwertbar gemacht werden. Gleichzeitig dient dieser Bereich als
Eingang von der Verteilerebene in den Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße.
Dazu sind Veränderungen und Abtragungen der vorhandenen Bausubstanz notwendig.
Die Veränderungen sollen eine wesentliche Aufwertung des gesamten Verteilergeschosses bewirken.
Die Veränderungen sind mit dem Stadtplanungsamt, dem Tiefbauamt - Abteilung für
konstruktiven Ingenieurbau -, den SWB und einem eventuellen Investor der Überbauung Süd (oder der Eigentümergemeinschaft) abzustimmen und von diesen Beteiligten
zu genehmigen.
(9.)
Gründung
Da der Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße auf den Anlagen der Stadtbahn
errichtet werden soll, sind durch den Bieter die Vorgaben für die Gründung zu klären.
Sämtliche Lasten sind ohne Beeinträchtigung des Stadtbahntunnels abzutragen. Dieser
ist in bestimmten Bereichen, insbesondere am Stadtbahneingang und über den Rollsteigen, nur eingeschränkt tragfähig. Über dem stadtseitigen Rollsteig zur Stadtbahn ist
die kritische Stelle für eine Lastabtragung. Hier sind nach Entfernung der Bodenüberdeckung voraussichtlich nur zwei belastete Geschosse möglich.
(10.) Nutzbarkeit der Gebäude
Durch die statischen Gegebenheiten ist im Bereich über den Abgängen zur Stadtbahn
von Einschränkungen bei der Nutzung auszugehen. Die Lasten aus genutzten Geschossen lassen sich in diesem Bereich nicht über den Stadtbahntunnel in das Erdreich
übertragen. Auch insoweit obliegt dem Bieter die Klärung der statischen Möglichkeiten
und Erfordernisse.
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- 20 -
(11.) Gestaltung der Gebäude
Der Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße ist ausreichend zu gliedern, so dass
er sich in die kleinteilige Umgebung einfügt. Besonders berücksichtigt werden sollte das
Ziel der Bürgerwerkstatt, den Empfangscharakter in der Architektur auszudrücken.
(12.) Gestaltung der Freianlagen
Die Gestaltung der Freianlagen ist mit der Stadt abzustimmen. Die Kosten für die Erstellung des Platzes sind zu 50 % vom Investor zu übernehmen und hinsichtlich der
weiteren 50 % gegenüber der Stadt prüfbar und abrechenbar darzustellen. Es sind höherwertige Materialien zu verwenden.
(13.) Brandschutz
Der Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße soll mit dem Verteilergeschoss der
Stadtbahn verbunden werden. Für diese Situation ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen und im Baugenehmigungsverfahren vorzulegen. Diese Situation stellt an den Brandschutz besondere Anforderungen, da sich in diesem Bereich große Fußgängerströme
bewegen. Es handelt sich hierbei um einen unterirdischen Verkehrsknotenpunkt, der an
dieser Stelle auch mit der Erdoberfläche verbunden ist. Es sind daher im Brandschutzkonzept ausreichend Fluchtwegbreiten, Entrauchungsmöglichkeiten sowie Rettungsund Löschmöglichkeiten für die Feuerwehr vorzusehen. Ggf. sind Brandabschnitte zu
bilden. Das Brandschutzkonzept muss insbesondere mit den zuständigen Ämtern der
Stadt, der SWB, der Feuerwehr und den Verkehrsträgern abgestimmt werden.
(14.) Lärmschutz
Die Bahnstrecke Köln –Koblenz weist eine hohe Lärmbelastung auf. Es ist von einem
Tagespegel von bis zu 75 dB und einem Nachtpegel von bis zu 75 dB auszugehen. Die
Gebäude entlang der Bahn sind so zu gestalten, dass die Fassade den Schall nicht zu
der gegenüberliegenden Bebauung reflektiert und so verstärkt. Die Fassade soll möglichst schallabsorbierend sein. Für Nutzungen im Gebäude Rabinstraße gilt die DIN
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737
- 21 -
4109. Für die zu verhindernden Schallreflektionen ist die Technische Richtlinie Schall
03 maßgeblich.
Die Straßen Am Hauptbahnhof/Rabinstraße/Thomas-Mann-Straße weisen zusätzlich zu
der vorhandenen Vorbelastung durch die Haupteisenbahntrasse einen hohen Straßenund Stadtbahnlärm auf. Der Tagespegel beträgt 60 bis 70 dB für die Straßenbahn und
75 dB für die Straße. Der Nachtpegel beträgt 55 bis 60 dB bei der Straßenbahn und 60
bis 65 dB für die Straße. Es sind bei dem Gebäudekomplex Poststraße/Maximilianstraße Vorkehrungen nach der DIN 4109 zu treffen. Auch hier sind Schallreflektionen
bis zur gegenüberliegenden Bebauung zu vermeiden. Für die zu verhindernden Schallreflektionen sind die DIN 18005 und die Schall 03 maßgeblich.
(15.) Artenschutz
Aufgrund der Nähe zur Gleisanlage kann ein Vorkommen von Zauneidechsen entlang
der Eisenbahnstrecke Köln –Koblenz nicht ganz ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Untersuchung ist durch den erfolgreichen Bieter nach Zuschlagserteilung
auf seine Kosten durchzuführen.
(16.) Energiekonzept für die Gebäude
Für die geplanten Gebäude ist ein Gesamtenergiekonzept zu entwickeln, das den Primärenergieverbrauch unter die Grenzwerte der EnEV 2009 senkt. Auch für die Nichtwohngebäude (Einzelhandel) ist der maximal zulässige Primärenergieverbrauch deutlich
zu unterschreiten. Die Bieter haben mit den indikativen Angeboten die Skizze eines
Energiekonzepts unter Orientierung an den aus der Anlage 10 ersichtlichen Vorgaben
zur "Energieeffizienz - Anforderungen und Bewertung" vorzulegen. Es wird empfohlen,
den Heizenergiebedarf über Fernwärme zu decken.
(17.) Nachweis der stadtklimatischen Verträglichkeit
Die benachbarte Haupteisenbahntrasse des Bundes sowie die angrenzenden, nicht
überbauten Flächen fungieren als Ventilationsbahn/Frischluftleitbahn, die für den Luft-
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738
- 22 -
austausch in der Innenstadt von großer Bedeutung ist. Die Klimaverträglichkeit der
Neubauten ist deshalb auch durch den Bieter zu beachten.
Der nach Abschluss der Stufe 2, Phase 1, des Verfahrens von der Stadt auf ihre Kosten
zu beauftragende Gutachter wird in erster Linie eine Untersuchung des Windfeldes im
Planungsraum sowie der zu erwartenden Veränderungen anhand von WindfeldModellsimulationen durchführen. Typische Phänomene des Stadtklimas, die durch Bauvorhaben ausgelöst oder verstärkt werden können, sind neben den Veränderungen der
Windströmungen auch Änderungen der Oberflächentemperaturen und der Lufttemperaturen.
Aus
diesem
Grund
sollen
gleichfalls
Änderungen
des
thermi-
schen/bioklimatischen Milieus im Untersuchungsraum durch das Planungsvorhaben
simuliert werden.
(18.) Öffentliche Einrichtungen
Im Gebäudekomplex an der Poststraße/Maximilianstraße ist ein öffentliches, behindertengerechtes WC ebenerdig unterzubringen. Die Errichtung und der Betrieb sind mit der
Stadt abzustimmen.
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739
- 23 -
4. Verfahren
4.1
Verkäuferin und ausschreibende Stelle
Die Veräußerung der Grundstücke erfolgt durch die Stadt, vertreten durch den Oberbürgermeister, Stabsstelle Liegenschaftsmanagement, Berliner Platz 2, 53103 Bonn,
zugleich ausschreibende Stelle.
4.2
Teilnehmerkreis
Zugelassen zum Verfahren sind natürliche und juristische Personen, welche Ihren
Wohn-/Firmensitz in der EU haben, als Einzelbewerber oder als Zusammenschluss von
natürlichen und/oder juristischen Personen (Bietergemeinschaft). Die Beteiligten der
Bietergemeinschaft sind vollständig zu benennen.
Die Gründung einer Objektgesellschaft während des Vergabeverfahrens oder die Auswechslung eines Bieters mit einer Objektgesellschaft sind auch im Zeitraum zwischen
der Angebotsabgabe und der Zuschlagserteilung zulässig, soweit der Bieter, der die
beabsichtigte Auswechslung unmittelbar anzuzeigen hat, durch Abgabe einer Patronatserklärung oder Vertragserfüllungsbürgschaft für hinreichende Sicherheit sorgt. Außerdem muss der ausschreibenden Stelle eine Erklärung der Objektgesellschaft zugehen, dass sie die Verpflichtungen und das Angebot des bisherigen Bieters vollständig
übernimmt und zudem die Möglichkeit hat, sich des Leistungspotentials des bisherigen
Bieters uneingeschränkt zu bedienen (personelles und sachliches Know-how). Dies
setzt voraus, dass sie mit dem bisherigen Bieter hinreichend gesellschaftsrechtlich verbunden ist.
Weitere Beteiligungsvoraussetzung sind der Erwerb der Grundstücke und die Realisierung des Bauprojektes. Projektentwickler ohne Eigenerwerbsinteresse sind ausgeschlossen.
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740
- 24 -
4.3
Verfahrensstruktur
Die Ausschreibung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren (Verhandlungsverfahren
nach öffentlicher Vergabebekanntmachung nach VOB/A - EG).
4.3.1 Teilnahmewettbewerb –Eignungsnachweis (Stufe 1)
Mit dem Teilnahmeantrag sind von den Interessenten die nachfolgend unter (1) lit. a)
bis l) aufgelisteten Unterlagen und Erklärungen einzureichen.
(1) Geforderte Erklärungen
a) Darstellung des Unternehmensprofils:
In einem Unternehmensprofil sind die Tätigkeitsschwerpunkte des Unternehmens
darzustellen sowie die personelle Ausstattung des Unternehmens bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (bei Bietergemeinschaften von jedem
einzelnen Beteiligten). Die gesellschaftsrechtliche Unternehmensform, in welcher
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beteiligen möchte, ist darzustellen. Es ist mitzuteilen, ob die spätere Gründung einer Objektgesellschaft beabsichtigt ist.
Es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner mit Anschrift, Telefonnummer und E-MailAdresse zu benennen. Dieser ist bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern
der Bietergemeinschaft ausreichend zu bevollmächtigen.
b) Angabe über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen betrifft, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
c) Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation des Bieters und sein Zahlungsverhalten in den letzen drei Geschäftsjahren (bei Bietergemeinschaften von jedem einzelnen Beteiligten).
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741
- 25 -
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Realisierung von Projekten, die mit dem geplanten Projekt
hinsichtlich des Kostenvolumens, des Schwierigkeitsgrads und der Objektgrösse
vergleichbar sind.
e) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister.
f) Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft.
g) Eigenerklärung darüber, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, und dass das Unternehmens sich nicht in Liquidation befindet.
h) Eigenerklärung darüber, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen
wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
i) Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt
wurde.
j) Angabe des voraussichtlich für die einzureichenden Unterlagen zu beauftragenden
Architekturbüros sowie Angaben zu dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Für die notwendigen Planungen ist eine mit der Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin zugelassene juristische oder natürliche Person zu beauftragen. Referenzen zu entsprechenden Planungen sind von Vorteil.
k) Eine Erklärung darüber, dass das Gebäudekonzept des Architekturbüros Stefan
Schmitz bda aus Köln, welches den erfolgreichen Teilnehmern nach Abschluss des
Teilnahmewettbewerbs zugesandt werden soll, vertraulich behandelt werden wird.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist vorzulegen:
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Ein gültiger Nachweis gem. § 7 TVgG NRW, nicht älter als ein Jahr, zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5
Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von Leiharbeitnehmern hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den
Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher
von Arbeitskräften zu erbringen.
(2) Abgabefrist und -ort
Der Teilnahmeantrag einschließlich der geforderten Erklärungen, Unterlagen und
Nachweise ist vollständig und fristgerecht schriftlich und unterzeichnet in einem verschlossenen Umschlag unter der Angabe des AZ: VI-23 - NORDFELD BAHNHOF bis spätestens: …
bei der Submissionsstelle: Bundesstadt Bonn
Vergabeamt (25-ZVS)
Stadthaus
Berliner Platz 2
D-53103 Bonn
einzureichen.
Sofern mindestens ein Bewerber sein Beteiligungsinteresse bekundet und die nachstehend beschriebene Zulassungsprüfung erfolgreich ist, wird die zweite Stufe (Verhandlungs- und Bieterverfahren) eingeleitet. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt (kein
Bewerber bzw. kein zugelassener Bewerber).
Die Zulassung des jeweiligen Bewerbers erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt wird
geprüft, ob die unter Ziffer 4.3.1 (1) a) –k) geforderten Erklärungen, Unterlagen und
Nachweise vollständig und fristgemäß vorliegen. Im zweiten Schritt wird mit Vertretern
der zuständigen Fachbereiche aus dem Baudezernat (Vorprüfungsgremium) geprüft, ob
der jeweilige Bewerber oder die Bietergemeinschaft die Gewähr dafür bietet, das mit
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der Ausschreibung vorgegebene Ziel im Falle der Zuschlagserteilung tatsächlich umzusetzen (Eignungsprüfung).
Ferner sind die Ergebnisse der 1. Stufe des zweistufigen Ausschreibungsverfahrens
nebst einer Begründung eventueller Entscheidungen und einem Vorschlag für das Vorgehen in der 2. Stufe dem Rat der Stadt vorzulegen.
Den Bewerbern wird die Entscheidung über das Prüfungsergebnis an den Ansprechpartner schriftlich mit einfachem Brief und als Mail mitgeteilt.
4.3.2 Das Verhandlungs- und Bieterverfahren (Stufe 2)
Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist die schriftliche Benachrichtigung durch die ausschreibende Stelle. Mit Eingang des Zulassungsschreibens wird
auch die Frist zur Bearbeitung des indikativen Angebots, die sich mindestens auf acht
Kalenderwochen belaufen wird, benannt. Innerhalb dieser Frist haben die Bewerber ein
umsetzungsfähiges Konzept zur Bebauung und Nutzung sowie alle geforderten Unterlagen vorzulegen und ihr Kaufpreisangebot abzugeben.
Angebote, die die nachfolgend beschriebenen Anforderungen zur Abgabe des indikativen Angebotes nicht oder unvollständig erfüllen oder deren Kaufpreis unterhalb der
Mindestforderung liegt, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Bieter, deren Angebote den Anforderungen entsprechen, werden durch schriftliche
Nachricht an den Ansprechpartner zum Verhandlungsverfahren eingeladen.
Bieter, deren Angebote den Anforderungen nicht entsprechen, erhalten eine schriftliche
Absage an den Ansprechpartner mit einfachem Brief und Mail.
Rückfragen können von den Ansprechpartnern der Bieter schriftlich an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls auf schriftlichem Wege und –soweit die jeweilige Antwort nicht nur für den einen Bieter von Interesse ist zeitgleich an alle Bieter.
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4.3.2.1
Phase 1 des Verhandlungs- und Bieterverfahrens:
Abgabe des indikativen Angebots
Die einzureichenden indikativen Angebote müssen mindestens umfassen:
1.)
eine Konzeption des Bauvorhabens in städtebaulicher, gestalterischer und architektonischer Sicht, insbesondere:
(1) ein Baukonzept für die geplante Realisierung. Das Baukonzept ist im Maßstab
1:250 abzugeben und umfasst die Grundrisse, Schnitte und Ansichten der
beiden Gebäude. Das zu verwendende Planformat ist DIN A 0. Es dürfen nicht
mehr als 3 Pläne abgegeben werden,
(2) Eckpunktebeschreibung des beabsichtigten Energiekonzepts (entsprechend
der Anlage 10),
(3) eine Berechnung der Bruttogeschossfläche, Grundflächenzahl, Baumassenzahl und der Nutzflächen,
(4) einen Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder,
2.) eine detaillierte Darstellung des Finanzkonzepts für die Gesamtinvestition mit aussagekräftiger Finanzierungszusage durch leistungsfähige Bank(en) bezogen auf
das konkrete Bauprojekt und weitergehend mit einer belastbaren schriftlichen Erklärung der Bank(en), bei Erreichen der Stufe 2 und mit Abgabe eines rechtsverbindlichen Angebots des Bieters eine Bürgschaft in Höhe von ca. 1/3 des Gesamtbauvolumens, mindestens jedoch in Höhe von 20 Mio €, zur Sicherung der Fertigstellung
des Bauprojekts vorzulegen,
3.) die Abgabe der gem. §§ 4 und 18 des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW vom
10.01.2012 geforderten Verpflichtungserklärungen durch den Bewerber sowie dessen Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bekannt sind; bei fehlender Kenntnis ist verbindlich zuzusichern, dass diese Erklärung
mit dem verbindlichen Angebot beigebracht wird,
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4.) Angabe des für die einzureichenden Unterlagen beauftragten Architekturbüros. Für
die notwendigen Planungen ist eine mit der Berufsbezeichnung Architekt oder Architektin zugelassene natürliche Person oder eine Architekten-GmbH zu beauftragen. Gefordert wird die Angabe von mindestens zwei Referenzen des Architekten
bzw. der Architekten-GmbH zu mit der Planungsaufgabe vergleichbaren Projekten,
5.) sofern bereits bekannt: Angabe der zur Baurealisierung voraussichtlich einzusetzenden Nachunternehmen bzw. Nachunternehmer,
6.) das Preisgebot mit der Maßgabe, ein
Mindestgebot in Höhe von 13.000.000,- €
abzüglich der darzulegenden grundstücksbedingten Mehrkosten (Altlasten, Sondergründungskosten aufgrund unterirdischer Bauwerke) abzugeben. Dabei hat der Bieter anzugeben, bis zu welcher Höhe er die Residualkosten selbst tragen möchte
bzw. ab welchem Betrag die Stadt diese erstatten müsste.
Die Kosten der Herstellung der Maximilianstraße als Fußgängerzone sowie die Kosten der Ausgestaltung des Platzes (zu 50 %) sind mit der Stadt prüffähig abzurechnen. Diese Kosten sind abzüglich eines prognostizierten Eigenanteils nach KAG
ebenfalls mit dem Kaufpreis zu verrechnen.
Mit dem Kaufpreis sind alle beitragsrelevanten Kosten für vorhandene Erschließungsanlagen abgegolten, d.h. dass der Bieter für die vorhandenen Anlagen keine
Beiträge mehr zu zahlen hat.
Das indikative Angebot ist einschließlich der wie vor geforderten Erklärungen, Nachweise und Ausarbeitungen schriftlich, vollständig, fristgerecht und unterzeichnet in einem
verschlossenen Umschlag bzw. Paket oder sonst geeigneten Behältnis unter der Angabe des AZ: VI-23 der Submissionsstelle einzureichen; die Frist hierfür wird in der Mitteilung der Zulassung zum Verhandlungsverfahren mitgeteilt.
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Die Bieter, die die formellen Voraussetzungen in Ziff. 4.3.2.1, Nrn. 1 bis 6 erfüllen, werden durch die ausschreibende Stelle schriftlich, per einfachem Brief und Mail benachrichtigt und zur ersten Verhandlungsrunde eingeladen.
4.3.2.2
Phase 2 des Verhandlungs- und Bieterverfahrens:
Bieterverhandlungen und verbindliches Angebot
Die Verhandlungen werden durch Vertreter der zuständigen Fachbereiche der Stadt
geführt. Es ist angestrebt, die Verhandlungsphase maximal auf 10 Wochen zu erstrecken.
Die Verhandlungsphase endet mit der Aufforderung an die Bieter, ein letztes rechtsverbindliches Angebot nebst der konkret hierauf bezogenen Bürgschaft einer leistungsfähigen Großbank in Höhe von ca. 1/3 des Gesamt-Bauvolumens, mindestens jedoch in
Höhe von 20 Mio. €, zur Sicherung der Fertigstellung des Bauprojekts zu einem für alle
Bieter verbindlichen gleichlautenden Termin abzugeben. Dieses letzte Angebot ist wiederum vollständig und schriftlich in einem verschlossenen Umschlag oder sonstigen
Behältnis unter Angabe des Aktenzeichens fristwahrend einzureichen.
Nach Abgabe der letzten Angebote der Bieter wird ein Auswahlgremium in Form einer
Jury, bestehend aus Vertretern der Verwaltung und des Rates der Stadt –ggf. mit externer fachlicher und/oder moderierender Begleitung - die verbliebenen Angebote bewerten. Das Auswahlgremium wird den parlamentarischen Gremien als Ergebnis der
Gesamtbewertung auf Basis der nachgenannten Bewertungskriterien abschließend einen Bieter für den Erwerb und die nachfolgende Vorbereitung und Realisierung seines
Bauprojektes vorschlagen.
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- 31 -
4.3.2.3 Zuschlag
Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den folgenden gewichteten Kriterien:
Kriterium
Gewichtung in %
1. Nutzungskonzeption
20 %
2. Städtebau und Gestaltung,
darin:
45 %
Städtebauliches Konzept
inkl. Freiraumgestaltung
Architektur
25 %
20 %
3. Klimaschutz
5%
4. Energieeffizienz
5%
5. Preisgebot
25 %
Summe
100 %
Die Bewertung der Kriterien erfolgt nach einem Punktesystem. Die Punkte werden mit
dem prozentualen Anteil an der Gesamtgewichtung verrechnet. Dabei sind für die Kriterien 1 bis 4 folgende Kategorien aufgestellt:
Hervorragend:
6 Punkte
Hoch:
5 Punkte
Überdurchschnittlich:
4 Punkte
Zufriedenstellend:
3 Punkte
Genügend:
2 Punkte
Verbesserungsbedürftig:
1 Punkt
Ungenügend
0 Punkte
Für das Kriterium Preisgebot sind folgende Kategorien aufgestellt:
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 40 %
6 Punkte
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 30 %
5 Punkte
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 20 %
4 Punkte
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Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 10 %
3 Punkte
Preisgebot übersteigt Mindestgebot um 5 %
2 Punkte
Preisgebot entspricht Mindestgebot
1 Punkt
Gebote unter dem Mindestgebot scheiden aus.
Der Zuschlag erfolgt an den Punktesieger, ermittelt durch einfache Addition der gewichteten Ergebnispunkte der Kriterien 1 bis 4.
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5. Inhaltliche Anforderungen
5.1
Nutzungskonzeption
Die geplante Mischnutzung soll das Warenangebot im Bonner Stadtzentrum sinnvoll
ergänzen sowie weiteren Büro- und Wohnraum schaffen. Besonders begrüßt werden
Warenangebote, die bisher im Zentrum nicht offeriert werden und zur Stärkung des
Zentrums beitragen.
5.2 Städtebau und Gestaltung
5.2.1 Städtebauliches Konzept
Es wurde 2007 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt, an dessen Ergebnissen
sich die Planung orientieren soll. Folgende Orientierungsrahmen bzw. Anforderungen
sind daraus entstanden:
Für das Baufeld an der Maximilianstraße/Poststraße:
•
Maximale Grundflächenzahl (GRZ) 1,0; max. Geschossflächenzahl (GFZ) 4,0
•
Maximale Gebäudehöhe vier Geschosse oder 17,00m ü. DHHN
Überschreitungen sind städtebaulich besonders zu begründen und führen möglicherweise zur Notwendigkeit eines B-Plan-Verfahrens.
weiterhin:
•
Wirkung als Eingangstor in die Innenstadt
•
Baukörpergliederung
•
Ausrichtung der Nutzungen zum öffentlichen Raum
•
sinnvolle Anordnung der Mischnutzung
•
Fassadengestaltung, Ablesbarkeit der Nutzung, Berücksichtigung der Umgebung
/..
750
- 34 -
Für das Baufeld an der Rabinstraße:
•
Maximale Grundflächenzahl (GRZ) 1,0; max. Geschossflächenzahl (GFZ) 5,0
•
Maximale Gebäudehöhe fünf Geschosse oder 15,50 m ü. DHHN
Überschreitungen sind städtebaulich besonders zu begründen und führen möglicherweise zur Notwendigkeit eines B-Plan-Verfahrens.
weiterhin:
•
Ablesbarkeit des Baukörpers, zusammenhängende Gestaltung
•
sinnvolle Integration der verschiedener Nutzungen
•
Abstimmung mit der Fassadengestaltung des anderen Baufeldes
5.2.2 Architektur
•
Bei Farb- und Materialwahl sowie der Fassadengliederung der Neubauten ist auf
eine ansprechende und zeitgemäße Gestaltung zu achten, die mit der historischen
Bebauung der Umgebung rücksichtsvoll korrespondiert. Diese ist mit der Stadt abzustimmen.
•
Werbeanlagen sind ebenfalls mit der Stadt abzustimmen.
5.3 Vertragliche Grundlagen
Die zum Bieterverfahren eingeladenen Bewerber erhalten zeitgleich mit der Aufforderung zur Abgabe des indikativen Angebots den Entwurf eines Grundstückskaufvertrags,
der Grundlage der Verhandlungsgespräche sein wird. Zu den wesentlichen Inhalten des
Vertragsentwurfs werden, neben den üblichen Inhalten eines Grundstückskaufvertrags,
folgende Regelungen gehören:
•
Ein erster Teilbetrag des Kaufpreises in Höhe von 7.000.000,- €wird bei Vertragsschluss fällig.
•
Der Restbetrag (zweiter Teilbetrag) ist abzüglich der nachgewiesenen Residualkosten binnen 6 Wochen nach prüffähiger Abrechnung gegenüber der Stadt, spätes-
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751
- 35 -
tens jedoch 8 Wochen nach Inbetriebnahme der Gebäude zu leisten. Sollte die Zahlung des zweiten Teilbetrags nicht fristgerecht erfolgen, wird binnen zweiwöchiger
Frist der Maximalbetrag fällig.
•
Sicherung der Kaufpreiszahlung durch eine Bankbürgschaft einer leistungsfähigen
Großbank.
•
Vollständige Realisierung des geplanten Bauvorhabens und der damit verbundenen
Freianlagen binnen 3 Jahren nach Rechtskraft der Baugenehmigung.
•
Durch Auflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt gesicherter Rückübertragungsanspruch bei Nichterreichen der vertraglichen Ziele.
•
Sämtliche mit dem Vertrag und seiner Durchführung einhergehenden Kosten und
Steuern trägt der Erwerber.
6.1
Zu erbringende Leistungen nach dem Zuschlag
Im Zuge der weiteren Realisierungsschritte sind folgende Leistungen zu erbringen, die
durch die in der Ausschreibung vorgelegten Unterlagen noch nicht erfolgt sind:
1. Aufmaß
Für den zu bebauenden Bereich wurde eine topographische Vermessung erstellt,
die zusammen mit der "Schmitz-Planung" zur Verfügung gestellt wird. Nicht vermessen wurden die Anlagen der Stadtbahn. Das exakte Aufmaß ist notwendig, um die
genaue Stützenlage des Gebäudes festlegen zu können. Zur weiteren Verwendbarkeit ist das Aufmaß mit dem Tiefbauamt, Abteilung Konstruktiver Ingenieurbau, sowie dem Kataster- und Vermessungsamt und der SWB abzustimmen.
2. ggf. Vorhabenbezogener B-Plan, je nach Anforderungen des geplanten Gebäudes.
3. Entwurfsplanung
Die Entwurfsplanung soll das mit der Ausschreibung erstellte Baukonzept konkretisieren. Gestalterische und technische Belange können federführend mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt werden.
4. Genehmigungsplanung
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- 36 -
Die Genehmigungsplanung ist mit dem Bauordnungsamt der Stadt und mit allen betroffenen Dienststellen abzustimmen. Insbesondere das Brandschutzgutachten und
alle erforderlichen Fachbeiträge und Gutachten sind zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. Für die erfolgreiche Genehmigung des Vorhabens ist allein der zukünftige Bauherr verantwortlich.
5. Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung obliegt dem Bauherrn mit seinem Architekten. Diese unterliegt der Abstimmung mit den noch nicht im Baugenehmigungsverfahren abgestimmten Belangen der oben genannten Dienststellen, Behörden und Institutionen.
6. Realisierung der Planungen und der oben aufgeführten Maßnahmen
Bei der Realisierung der Planung ist besonders auf die Belange des weiterhin vor
dem Bahnhof fließenden Verkehrs zu achten. Diese müssen berücksichtigt werden.
Das gilt insbesondere für die Fußgängerverbindungen und die Anbindung zur Stadtbahn, aber auch für den Straßenbahnverkehr und motorisierten Individualverkehr.
6.2
Abzugebende Unterlagen nach dem Zuschlag
1. Das Grundstück muss auf Grund der unterirdischen Anlagen neu aufgemessen werden. Das Aufmaß ist der Stadt zur Verfügung zu stellen. Die Angaben in den von der
Stadt dem Bauherr zur Verfügung zu stellenden Unterlagen weisen keine für die
Bauerstellung genügende Genauigkeit auf. Sie dienen lediglich der Veranschaulichung der geforderten baulichen Maßnahmen.
2. Die zu erstellenden Objekte sind zu dokumentieren, da sich die Objekte auf städtischen Anlagen, insbesondere dem Stadtbahntunnel befinden. Aufgrund der Besonderheiten des Vorhabens gehen die Dokumentationspflichten über das übliche Maß
hinaus. Die Dokumentation ist der Stadt elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die
Dokumentation muss die Schal- und Bewehrungspläne, die Grundrisse, Schnitte
und Ansichten des ausgeführten Gebäudes umfassen, wo notwendig, sind die Leitungen und Anschlüsse zu dokumentieren. Unberührt bleiben die in der Baugenehmigung geregelten Dokumentationspflichten.
3. Für die Abrechnung der Herrichtung der Maximilianstraße als Fußgängerzone sind
nach KAG abrechnungsfähige Unterlagen beizubringen.
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- 37 -
7.
Hinweise und Ansprechpartner:
Der Abschuss des Grundstückskaufvertrages setzt –vorbehaltlich der positiven Vergabeentscheidung des Rates der Stadt –voraus, dass keine gesetzlichen Hemmnisse,
wie Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid (§ 26 GO NW) vorliegen.
Gemäß § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW ist eine Liste der Angebote aller Bieter mit Namen und Kaufpreis sowie dem Namen des erfolgreichen Bieters dem Gemeindeprüfungsamt zu übermitteln.
Die im Rahmen dieser Ausschreibung von der Stadt verfügbar gemachten Informationen sind mit der gebotenen Sorgfalt erstellt; es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
übermittelten oder einsehbaren Informationen bzw. Unterlagen gegeben wird. Es ist
Sache der Bieter, sich über die bestehenden Gegebenheiten sowie die zu erbringenden
Leistungen selbst ausreichend in Kenntnis zu setzen. Etwaige Unklarheiten sind unverzüglich der Stadt schriftlich anzuzeigen.
Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:
Herr Alfred Beißel oder Frau Sonja Halling
Stabstelle Liegenschaftsmanagement
Bundesstadt Bonn
Stadthaus, Etage 5c
Berliner Platz 2
D-53103 Bonn
Tel.: 0228 77 4325 oder 3554
Fax: 0228 77 4347
E-Mail: alfred.beissel@bonn.de oder sonja.halling@bonn.de
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8.
Zeitplan:
Der nachfolgende Zeitplan ist vorläufig und unverbindlich.
05.03.2013
binnen 2 Wochen
weitere 7 Wochen
weitere 2 Wochen
Ratsbeschluss
Absendung der Bekanntmachung an ted.europa.eu
Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (mind. 37 Tage)
Auswertung der Teilnahmeanträge, Zulassungsprüfung
weitere 4 Wochen
Vorlage der Ergebnisse an den Rat mit Vorschlag für Stufe 2,
Information an die Bewerber und bei Zulassung zum weiteren Verfahren: Fristbestimmung zur Angebotsabgabe für
indikatives Angebot
Frist Eingang der indikativen Angebote
Formale Prüfung und Wertung der indikativen Angebote,
Versand der Einladungen zur (1.) Verhandlungsrunde
Abschluss der ersten Verhandlungsrunde und Aufforderung
zur Abgabe des verbindlichen Angebots mit Frist oder bei
Bedarf
Abschluss der gfs. 2. Verhandlungsrunde mit Fristsetzung für
den Eingang der verbindlichen Angebote
Benennung der Jurymitglieder durch den Rat
Frist zur Abgabe des verbindlichen Angebots
Auswertung und Vergabeentscheidung durch Jury
weitere 8 Wochen
weitere 2 Wochen
weitere 6 Wochen
weitere 4 Wochen
parallel dazu
weitere 4 Wochen
weitere 2 Wochen
weitere 2 Wochen
weitere 3 Wochen
Vergabeentscheidung und Zuschlag durch den Rat und Information an die Bieter
Abschluss des Kaufvertrages/notarielle Beurkundung
/..
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- 39 -
9.
Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Übersichtspläne und Photos der "Schmitz-Planung"
(die vollständige Planung wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs
an die geeigneten Teilnehmer versandt) nebst Unterlagen zur Topographie
Lageplan mit eingezeichneten Baugrenzen
Auszug aus dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Vorentwurfsplanung (1:500) Bahnhofsbereich, Umgestaltung ZOB sowie
der Bereiche Am Hauptbahnhof und Rabinstraße:
Variante D mit alter Südüberbauung + Zweirichtungsverkehr ZOB
Variante D mit neuer Südüberbauung + Zweirichtungsverkehr ZOB
Ratsbeschluss vom 31.01.2013 (Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung des
ZOB sowie den Straßen Am Hauptbahnhof und Rabinstraße) nebst Ergän-
zungsblatt 4
Anlage 6: Internet-Ausdrucke Generalanzeiger-Artikel zur derzeitigen und geplanten
"Überbauung Süd" vom 28.03., 24.05. und 17.07.2012
Anlage 7: 2 Lagepläne zum Altlastenstandort
Anlage 8: Bestandspläne Wasser, Fernwärme, Gas, Strom und Telefon.
Anlage 9: Bestandspläne Kanal- und Wasserbau Am Hauptbahnhof und Rabinstraße
sowie Kanalerneuerung Rabinstraße
Anlage 10: Vermerke Amt 56 vom 28.11.2012:
Energieeffizienz - Anforderungen und Bewertung
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