Was Sie wissen müssen, wenn Sie preiswert
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Was Sie wissen müssen, wenn Sie preiswert
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag Was Sie wissen müssen, wenn Sie preiswert telefonieren von Helga Zander-Hayat Rechtsanwältin, Solingen Heute gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Telefonkosten zu senken. Sie können wählen, welche Firma Ihnen den Telefonanschluss zur Verfügung stellen soll und über welche Firma Sie anschließend Ihre Telefonate führen möchten. Obwohl Sie Ihren Anschluss beispielsweise bei der T-Com haben, können Sie also Ihre Gespräche mit einem anderen Anbieter oder über das Internet führen. Einfacher wird das Telefonieren damit allerdings nicht. Denn: Wer sparen will, muss sich informieren! I. Sie sparen »von Hand« mit der Vorwahl: Call-by-Call Q Wie funktioniert es? Das beliebteste Verfahren zum Sparen ist Call-by-Call. Dabei entscheiden Sie vor jedem Telefonat, über welches Telefonnetz Sie telefonieren möchten. Dies funktioniert, indem Sie einfach eine fünf- bis sechsstellige Netzkennzahl vorwählen, die immer mit den Ziffern 010 oder 0100 beginnt. Erst anschließend tippen Sie die Rufnummer Ihres Gesprächspartners ein, also beispielsweise 01021/030/1234567. So können Sie mitunter bis zu 50 % im Vergleich zu den Preisen der T-Com sparen. Wo finden Sie den günstigsten Tarif? Hilfe beim Tarifvergleich bieten Ihnen Übersichten in Tageszeitungen. Da die Tarife täglich schwanken können, sind aber Tarifrechner im Internet meist aktueller, wie beispielsweise von www.teltarif.de oder www.billiger-telefonieren.de. Aber aufgepasst: Besonders preiswerte Angebote entpuppen sich gelegentlich als Lockvögel und Preiserhöhungen folgen schnell den beworbenen Billigtarifen. Ein heute sehr günstiges Angebot kann morgen teurer sein als das der Konkurrenz. Fehlt dann auch noch die Preisansage, tappen Sie ohne vorherigen Preisvergleich im Dunkeln. Letzte Sicherheit, einen wirklich günstigen Tarif zu wählen, bietet Ihnen deshalb nur genaues Hinhören: Denn bevor die »Einheiten laufen«, nennen einige Call-by-Call-Anbieter kostenfrei den aktuellen Tarif, und zwar als Preis pro Minute. Da eine gesetzliche Verpflichtung hierzu aber fehlt, ist dies ein freiwilliger Service, den leider nicht alle anbieten. © 2008 Postfach 10 10 61 68001 Mannheim Telefon 0621/8 62 62 62 Telefax 0621/8 62 62 63 info@rechtstipps.de www.rechtstipps.de 1/5 Q Wer schickt die Rechnung? Einige Anbieter fordern zunächst eine Anmeldung (sogenanntes »geschlossenes Call-by-Call«) und schicken Ihnen dann eine eigene Rechnung zu. Beim verbreiterten offenen Call-by-Call hingegen können Sie sofort lostelefonieren. Abgerechnet wird bequem über Ihre normale Telefonrechnung − beispielsweise von der T-Com. Die durch Callby-Call verursachten Telefonkosten erscheinen unter dem Punkt »Beträge anderer Anbieter«. Dort werden Ihnen auch die Namen, ladungsfähigen Anschriften und kostenfreien Kundendiensttelefonnummern der von Ihnen genutzten Call-by-Call-Anbieter genannt. Unser Rechtst|i|pp Beim Call-by-Call stellt jedes Telefonat einen eigenen Vertrag dar. Sind Sie mit den in Rechnung gestellten Verbindungskosten nicht einverstanden, müssen Sie dies schriftlich direkt gegenüber dem Call-by-Call-Anbieter reklamieren. Was Sie dabei zu beachten haben, erfahren Sie im Beitrag »Was tun, wenn Telefonieren und Internetsurfen zum teuren Ärgernis werden?« (vgl. Beitrag 3 g/5). Q Darf der Zugang zu Call-by-Call eingeschränkt werden? Laut Gesetz ist es lediglich marktbeherrschenden Unternehmen verboten, Call-by-Call zu beschränken oder auszuschließen. Das trifft zurzeit nur auf die T-Com zu. Folge: Haben Sie Ihren Telefonanschluss bei der T-Com, sind Einschränkungen unzulässig. Anders bei den alternativen Netzbetreibern − beispielsweise regionale Telefongesellschaften. Diese schließen Call-by-Call in der Regel entweder ganz aus oder beschränken es auf bestimmte Anbieter. Eine entsprechende Klausel ist zulässig. Schauen Sie dazu in die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Telefonvertrages! II. Die automatische Sparvorwahl: Preselection Q Wie funktioniert es? Wenn Sie das dauernde Wählen von 010xy nervt, können Sie eine Preselection wählen. Haben Sie sich für einen Preselection-Anbieter entschieden, müssen Sie sich bei ihm anmelden. Dann wird für Sie eine Call-by-Call-Vorwahl fest in den Vermittlungscomputer der T-Com programmiert. Wenn Sie die Prüfziffer 0311 fürs Ortsnetz bzw. 0310 für Ferngespräche eintippen, können Sie prüfen, ob die Umstellung bereits erfolgt ist. Sie führen dann die meisten Gespräche automatisch über die voreingestellte »Sparvorwahl«, also alle Orts-, Fern- und Mobilfunkgespräche. Gespräche zu Sonderrufnummern (z. B. 0180, 0900, 118, 0137) laufen aber weiterhin über das T-Com-Netz. Lästige Tarifvergleiche entfallen zwar, allerdings ist der Spareffekt meist geringer als beim Call-by-Call. Nachteilig kann sich auswirken, wenn der Preselection-Anbieter keinen eigenen Nahbereichstarif für Ortsgespräche hat. Dann werden auch Ortsgespräche nach seinem Ferntarif abgerechnet. Allerdings kann dieser günstiger sein als der Nahtarif der T-Com. Eine Überprüfung lohnt sich daher. Unser Rechtst|i|pp Um im Ergebnis wirklich preiswert zu telefonieren, studieren Sie die Vertragsbedingungen genau. Überprüfen Sie vor der Preselection-Anmeldung, ob der Vertrag eine Mindestlaufzeit hat, ein monatlicher Mindestumsatz berechnet wird und ob sekundengenau abgerechnet wird. Denn je nach Vertragsinhalt kann auf den ersten Blick vermeintlich Preiswertes Sie im Ergebnis teuer kommen. Rechtst|i|pps 2/5 Möchten Sie die automatische Call-by-Call-Vorwahl rückgängig machen, müssen Sie beim Preselection-Anbieter zunächst schriftlich kündigen. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen im Kleingedruckten des Anbieters! Aber: Es erfolgt mit der Kündigung kein automatisches Zurückschalten auf die T-Com. Dies müssen Sie gesondert bei der T-Com beantragen. Im T-Punkt vor Ort oder auf der Webseite der T-Com (www.t-com.de) finden Sie ein Formular für Preselection-Kunden, um kostenfrei die Voreinstellung an Ihrem Telefonanschluss wieder aufzuheben. Q Ist Call-by-Call weiterhin möglich? Ja. Auch bei Preselection ist die Nutzung von Anbietern per Call-by-Call weiterhin möglich. Der Zugang zu Call-by-Call darf durch den Preselection-Anbieter nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Regelung im »Kleingedruckten« ist unwirksam. Das heißt, Sie wählen bei Bedarf einfach eine andere Sparvorwahl und schon wird für dieses Gespräch die Voreinstellung wieder »überschrieben«. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Anschlussnetzbetreiber Ihnen sowohl Preselection als auch Call-by-Call ermöglicht und dies nicht zulässigerweise ausschließen durfte (vgl. Absch. I). Q Wer schickt die Rechnung? Bei Preselection erhalten Sie zwei Rechnungen: • Die T-Com schickt Ihnen eine Rechnung über die monatliche Grundgebühr für den Telefonanschluss. Diese Rechnung enthält auch die Verbindungsentgelte zu Sonderrufnummern (z. B. 0180-, 0900-, 118-, 0137-Rufnummern) sowie von Call-by-Call-Gesprächen, die Sie mit einem anderen Anbieter führen. • Die zweite Rechnung kommt vom Preselection-Anbieter, der Ihre Gespräche ins Orts-, Fernund Mobilfunknetz berechnet. Sind Sie mit einer der beiden Rechnungen nicht einverstanden, müssen Sie dies schriftlich gegenüber dem jeweiligen Rechnungssteller reklamieren. Was Sie wissen müssen, um »richtig« zu reklamieren, lesen Sie im Beitrag »Was tun, wenn Telefonieren und Internetsurfen zum teuren Ärgernis werden?« (vgl. Beitrag 3 g/5). III. Sie wechseln den Anschlussnetzbetreiber Sie können auch mit Ihrem ganzen Telefonanschluss zu einem anderen Netzbetreiber wechseln. In vielen Gebieten gibt es lokale oder regionale Telefongesellschaften und bundesweit steht zudem der Anbieter Arcor zur Verfügung. Die monatlichen Grundgebühren und die Gesprächsgebühren sind meist günstiger als bei der T-Com. Doch der komplette Wechsel zur Konkurrenz kann auch Nachteile haben. Insbesondere im Fernund Auslandsbereich sind die anderen Anbieter oft deutlich teurer als die günstigsten Call-byCall-Anbieter. Call-by-Call ist aber bei einem Vollwechsel in der Regel nicht mehr möglich oder nur sehr eingeschränkt nutzbar. Entsprechende Einschränkungen, die sich im »Kleingedruckten« dieser nicht marktbeherrschenden Netzbetreiber finden, sind zulässig (vgl. Abschn. I). Der Wechsel zu einem anderen Anbieter ist zudem mit Aufwand verbunden. Gelegentlich fällt eine Umstellgebühr von € 25,− bis € 50,− an, auf die allerdings die meisten Anbieter verzichten. Ihre alte Telefonnummer bleibt Ihnen nach dem Wechsel auf Wunsch erhalten − jedoch werden Sie von ihrem alten Anbieter für die Mitnahme der Nummer mit ca. € 5,− bis € 8,− ebenfalls zur Kasse gebeten. Rechtst|i|pps 3/5 IV. Sie telefonieren über PC: Internet-Telefonie Q Wie funktioniert Internet-Telefonie? Voice over IP (VoIP) bedeutet sinngemäß »Sprache über das Internetprotokoll«. Das Internetprotokoll ist ein Technikstandard, der die Aufteilung von Daten in kleine Pakete und deren Weiterleitung über das weltweite Internet beschreibt. Internet-Telefonie funktioniert nicht nur mit angeschaltetem Computer und Headset. Sie können auch über Ihr altes Telefon telefonieren. Eine zwischengeschaltete Telefonbox besorgt die Datenumwandlung. Den PC benötigen Sie nur noch bei der ersten Installation. Ihre alte Festnetznummer können Sie − je nach Anbieter − weiterhin nutzen. Seit 2005 werden aber auch Nummern mit der Vorwahl 032 vergeben. Diese zeigen dem Anrufer, dass Sie einen Internet-Telefonanschluss haben. Die 032-Nummern sind (noch) nicht aus allen Netzen erreichbar. Aus dem Netz der DTAG klappt es aber. Teilweise werden auch Rufnummern mit der bundesweit einheitlichen Dienstekennzahl 0180 vergeben. Ausführliche Informationen rund um das Thema »VoIP« finden Sie im Internet beispielsweise bei www.verbraucherzentrale-nrw.de, www.voip-information.de oder www.voip-informer.de. Q Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen? Kostenfrei sind alle Telefonate zu allen anderen Internetteilnehmern (z. B. über Skype). Hier reicht es, wenn Sie eine Internetadresse als »Telefonnummer« angeben. Kostenpflichtig sind alle Telefonate in die Mobilfunknetze, ins Festnetz und ins Ausland. Auch für Anrufe zu 032-Rufnummern müssen Sie zahlen, es sei denn, es handelt sich um Teilnehmer in Partnernetzen. Erkundigen Sie sich danach beim jeweiligen Telefondiensteanbieter − auch nach den jeweiligen Tarifen für die unterschiedlichen Anrufe! Nur so können Sie vergleichen, ob Sie mit Internet-Telefonie günstiger fahren als mit Call-by-Call (vgl. Abschn. I). Beachten Sie, dass Ihnen weitere Kosten entstehen: • Sie benötigen in der Regel neben dem Festnetzanschluss auch noch einen Internetanschluss (DSL oder ISDN). Technisch ist VoIP zwar ohne Festnetzanschluss möglich. Aber es gibt derzeit nur wenige Firmen, die ausschließlich einen breitbandigen Internetzugang anbieten (sogenannter »entbündelter Anschluss«). Die Kosten für den Telefonanschluss können Sie daher nicht einsparen. • Ferner fallen die Internetzugangskosten an, wobei sich eine Flatrate anbietet. • An Hardware benötigen Sie entweder ein Headset oder Sie besorgen sich einen Telefonadapter nebst Router und gegebenenfalls ein IP-Telefon. Diese Geräte kosten rund € 100,−. Sie werden aber häufig von den Internetanbietern subventioniert, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen. Q Was gilt, wenn die Telefonverbindung mangelhaft oder die Leitung »tot« ist? In der klassischen Telefonie gilt: Telefonieren im Festnetz über ein Analogtelefon ist auch bei Stromausfall möglich, da das Telefon von der Telefonleitung mit Strom versorgt wird. Anders bei den meisten VoIP-Telefonboxen: Bei Stromausfall ist ein Telefonieren nicht mehr möglich. Jetzt gilt: Analogtelefon ausstöpseln und wieder direkt an die TAE-Dose anschließen. Zwar wird das Qualitätsniveau der herkömmlichen Telefonie derzeit noch nicht erreicht. Mit Unterschieden müssen Sie also leben. Gelegentliche Störungen müssen Sie also (noch) hinnehmen − gerade zu Spitzenzeiten. Insbesondere wenn Sie einen DSL-Anschluss haben, sind die Unterschiede jedoch gering. Rechtst|i|pps 4/5 Kracht es jedoch dauerhaft in der Leitung oder versteht Sie Ihr Gesprächspartner nicht, müssen Sie dies nicht hinnehmen, wenn dies darauf zurückzuführen ist, dass das Netz des VoIP-Anbieters große Kapazitätsprobleme hat. Dann kann es auch passieren, dass die Leitung trotz Stromversorgung ganz »tot« bleibt oder Gespräche plötzlich abgebrochen werden. Überprüfen Sie in diesem Fall aber zunächst unbedingt, ob Sie Ihr Endgerät (d. h. Adapter, Router) richtig konfiguriert haben. Halten Sie sich hierbei genau an die Gebrauchsanleitungen und die Vorgaben Ihres VoIP-Anbieters. Durch falsch angepasste Geräte kann es zu Echos und zum Rauschen kommen. Bei billigen Importgeräten aus USA und Fernost hapert es zudem manchmal an der Gesprächsqualität. Hierfür ist Ihr VoIP-Anbieter selbstredend nicht verantwortlich! Unser Rechtst|i|pp Liegt der Fehler jedoch nicht an Ihrem Gerät, sondern an Kapazitätsproblemen des Netzes, reklamieren Sie die auftretenden Störungen schriftlich bei Ihrem VoIP-Anbieter. Fordern Sie ihn auf, den Fehler umgehend zu beheben. In extremen Fällen können Sie den Vertrag kündigen und kurzfristig zu einem anderen Anbieter wechseln. Schauen Sie aber zuvor in Ihren Vertrag und in die vereinbarten AGB. Denken Sie daran, dass Sie die Störungen im Zweifel beweisen müssen. Notieren Sie sich daher, welche Störungen wann aufgetreten sind, und nennen Sie Ihre Gesprächspartner und/oder Mitbewohner als Zeugen, die den Fehler bestätigen können. Q Wenn Sie an Ihrer Telefonrechnung etwas zu beanstanden haben Es gelten hier dieselben Beweisregeln wie beim »normalen« Telefonieren. Wenn Sie also eine Rechnung reklamieren möchten, funktioniert dies ebenso wie bei der normalen Telefonie. Sie erhalten auf Wunsch von den VoIP-Anbietern auch einen Einzelverbindungsnachweis für Ihre Telefonate. Gesetzlich sind sie hierzu aber nicht verpflichtet. Wie Sie weiter vorgehen können, um eine Telefonrechnung »richtig« zu reklamieren, lesen Sie im Beitrag »Was tun, wenn Telefonieren und Internetsurfen zum teuren Ärgernis werden?« (vgl. Beitrag 3 g/5). Dieser Beitrag ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberschutzgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung sowie Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Alle Angaben in diesem Beitrag wurden nach genauen Recherchen sorgfältig verfasst. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist jedoch ausgeschlossen. Rechtst|i|pps 5/5