Zur Diskussion über eine mögliche Länderneugliederung in
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Zur Diskussion über eine mögliche Länderneugliederung in
DOKUMENTATION Michaelscheithauer, M.A. Wissenschaftlicher Büroleiter Zur Diskussion über eine mögliche Länderneugliederung Deutschland in Einführung SPD-Fraktionschef Peter Struck forderte jüngst, die Zahl der Bundesländer deutlich zu reduzieren. Allerdings will der erfahrene Politstratege seine Aussagen gewissermaßen als Arbeitsauftrag für kommende Politikergenerationen verstanden wissen.' Struck reagierte mit seinem medienwirksamen Vorstoß auf die Krise der HSE Nordbank, deren Rettung vor allem das Land Schleswig-Holstein an den Rand der Zahlungsunfähigkeit bringen dürfte. Die Verknüpfung der Länderneugliederungsdebatte - die im übrigen schon vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland von den Alliierten angestoßen wurde mit finanzpolitischen Erwägungen ist indessen symptomatisch. Gleichsam wie das legendäre Ungeheuer von Loch Ness taucht sie immer dann auf, wenn über den Länderfinanzausgleich und klamme Länderhaushalte diskutiert wird. Der finanzielle Nutzen von Länderfusionen ist jedoch umstritten. So warnte denn auch Jens Böhrnsen, Bürgermeister in der stets als Übernahmekandidatin gehandelten Hansestadt Bremen vor einem Verlustgeschäft von 500 Millionen Euro, sollte eine Fusion von Bremen mit Niedersachsen tatsächlich vollzogen werden. "Zwei Länder zusammen führten nicht zwangsläufig zu einem reichen Land", so Böhrnsen. Befürworter einer Länderneugliederung argumentieren hingegen, es wäre mit Blick auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit und desolate Finanzverfassung einiger vor allem kleiner - Länder sowie bezogen auf die vielfältigen europäischen wie globalen Herausforderungen dringend geboten, die deutsche Kleinstaaterei endlich zu beenden. Die nachfolgende Dokumentation skizziert zunächst die Geschichte der deutschen Länder bis zur Wiedervereinigung. Nachfolgend wird die Diskussion über eine Länderneugliederung nachgezeichnet, bevor schließlich die Argumente Pro und Contra einer Länderneugliederung dargestellt werden. 1 Seit Jahrzehnten diskutieren Politiker und Experten über eine Neugliederung des Bundesgebiets. Ernsthaft verfolgt diese Idee kaum jemand. 1 Die Geschichte der deutschen Länder bis 1945 Die deutsche Geschichte ist über Jahrhunderte hinweg geprägt von bedeutsamen Rolle der Fürstentümer und Kleinstaaten, gefördert durch konfessionelle Spaltung nach der Reformation. der die Nach dem Westfälischen Frieden 1648 gab es in Deutschland fast 1300 landeshoheitliche Herrschaften. Am Ende des Heiligen Römischen Reichs 1806 waren 294 Reichsstände. Der deutsche Bund umfasste 1864 immerhin noch 34 deutsche Staaten. Als der deutsche Nationalstaat unter der Führung Preußens 1871 gegründet wurde, war die "verspätete Nation" nicht das Ergebnis einer revolutionären Erhebung des deutschen Volkes, sondern eine Gründung "von oben" in Form einer Einigung der Territorialfürsten unter Führung Preußens. Die Weimarer Republik behielt die föderale Grundstruktur strukturellen Hegemonie Preußens weitgehend bei. (18 Länder) samt der Unter dem Nationalsozialismus erfolgte schließlich die Gleichschaltung der Länder: "So im 1. und 2. Gleichschaltungsgesetz vom 31. März bzw. 7. April 1933, in dem in den Ländern, in denen bis dahin noch keine nationalsozialistischen Regierungen herrschten, die Parlamente entsprechend dem Ergebnis der Reichstagswahlen vom 5. März umgebildet bzw. die bereits nach den Reichstagswahlen eingesetzten Reichskommissare in so genannte .Reichsstatthalter" umgewandelt wurden. Durch das ,Gesetz über den Neuaufbau des Reichs' vom 30. Januar 1934 wurden schließlich sämtliche Hoheitsrechte der Länder auf das Reich übertragen." Verfassungsrechtlich jedoch hatten die Länder des Reichs am 5. Juni 1945, dem Zeitpunkt der Übernahme der gesamten staatlichen Gewalt in Deutschland durch die Alliierten, noch immer bestanden. Die nationalsozialistische Reichsregierung hatte zwar, wie oben beschrieben, den Ländern sukzessive ihre verfassungsrechtlichen Kompetenzen entzogen, sie aber nie formell aufgelöst. Demnach existierten sie formalrechtlich auch zum Zeitpunkt der bedingungslosen Kapitulation weiter, wenn auch materiellrechtlich als reiner Torso im Status von Verwaltungsorganen. Gründung der Länder nach 1945 Nach dem Zweiten Weltkrieg lag die Verwaltungsstruktur Deutschlands am Boden. Zur Administration der besetzten Gebiete begannen die Alliierten in ihren Zonen mit der Schaffung von Verwaltungseinrichtungen und dem Aufbau von sehr begrenzten souveränen Regierungssystemen auf Länderebene. Nachdem der amerikanische Finanzminister Henry Morgenthau jr. seine Pläne, Deutschland in mehrere Staaten zu teilen, nicht hatte durchsetzen können, strebte die Regierung der Vereinigten Staaten und mit ihr die Regierungen der übrigen Alliierten die Errichtung einer föderalen Staatsstruktur an. Mit dieser hoffte man, den neu zu schaffenden Staat zähmen zu können. So war vor allem die britische Regierung für die "Zerschlagung" Preußens und den Aufbau einer neuen Gliedstaatenarchitektur rasch zu begeistern. 2 Die ersten Länderneubildungen erfolgten schließlich mit der Schaffung der Länder Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg in der britischen Besatzungszone. Wenig später wurden auch in den übrigen Besatzungszonen Länder konstituiert, wobei die Besatzungsmächte zum Teil willkürlich und ohne Rücksicht auf kulturell-historische Gesichtspunkte vorgingen. Traditionelle Zusammenhänge blieben unberücksichtigt oder vormals getrenntes wurde fusioniert. Das Zusammenlegen ehedem unverbundener Territorien zeigt sich nicht zuletzt an den Doppelnamen, die einige Länder seitdem tragen (sog. "Bindestrich-Länder"). So setzt sich beispielsweise das heutige Nordrhein-Westfalen aus den nördlichen Gebieten der ehemaligen preußischen Rheinprovinz, der Provinz Westfalen und seit 1947 zusätzlich aus dem früheren Land Lippe-Detmold zusammen. Die Länder entstanden in den Nachkriegsjahren oftmals gegen den Willen der Bevölkerung und sind daher, wie Voscherau feststellt, "überwiegend alliierte Kunstprodukte" ohne historischen Bezug. Die in der sowjetischen Besatzungszone gegründeten Länder Sachsen, SachsenAnhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg wurden im Juli 1952 mit dem "Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR" abgeschafft und durch 14 Bezirke mit durchschnittlich 15 Kreisen ersetzt. Mit dem ,Ländereinführungs-Gesetz' beschloss die letzte DDR-Volkskammer am 22. Juli 1990 jedoch die Wiedereinführung der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und MecklenburgVorpommern mit Wirkung zum 14. Oktober 1990. Die westlichen Alliierten bezweifelten schon recht bald die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der neuen Territorialstruktur und mahnten bereits 1948 in dem so genannten zweiten der drei Frankfurter Dokumente, die den Ministerpräsidenten der Länder der westlichen Besatzungszonen für die Ausarbeitung einer föderalen Verfassungsordnung übergeben wurden, eine Neugliederung der Länder an: "Die Ministerpräsidenten sind ersucht, die Grenzen der einzelnen Länder zu überprüfen, um zu bestimmen, welche Änderungen sie etwa vorzuschlagen wünschen. Solche Änderungen sollten den überlieferten Formen Rechnung tragen und möglichst die Schaffung von Ländern vermeiden, die im Vergleich mit anderen Ländern zu groß oder zu klein sind." Zu einer Neugliederung des späteren westdeutschen Bundesgebiets ist es jedoch vor Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 nicht mehr gekommen, da einerseits elementare Zoneninteressen der Besatzungsmächte beachtet werden mussten", andererseits die politisch Verantwortlichen auf deutscher Seite kein gesteigertes Interesse zeigten, sich dieser Problematik anzunehmen. Es waren bekanntermaßen Vertreter der bereits existierenden (westdeutschen) Länder, die den Auftrag erhielten, im Bereich der westlichen Besatzungszonen einen neuen Staat zu gründen. Die Länderneugliederung fand somit vor der Bundesgründung statt, oder wie es Leunig formuliert: "Am Anfang waren die Länder". 2 So entstand das heutige Baden-Württemberg, bedingt durch die Präsenz zweier Alliierter, erst 1952 aus einer Fusion der zwischenzeitliehen Gebietskörperschaften Württemberg-Baden (amerikanische Zone) sowie Württemberg-Hohenzollem und Baden (beide französische Zone). 3 So wurde das politische System der Bundesrepublik von den Repräsentanten der Gliedstaaten geformt. Die Vertreter der Länder brachten daher ihre Perspektiven und Interessen nicht nur als deutsche Politiker, sonder vor allem auch als Vertreter der Länder in die Beratungen ein. Und als solche waren sie verständlicherweise nicht daran interessiert, sich ihrer politischen Handlungsgrundlage zu berauben. Verfassungsauftrag zur Länderneugliederung Obwohl also eine Länderneugliederung vor Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht mehr zustande kam, wurde der Auftrag hierzu in Artikel 29 Absatz 1 alte Fassung Grundgesetz (a. F. GG) als zwingender Verfassungsauftrag festgeschrieben: "Das Bundesgebiet ist unter Berücksichtigung der landsmannschaftlichen Verbundenheit, der geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, der wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit und des sozialen Gefüges durch Bundesgesetz neu zu gliedern. Die Neugliederung soll Länder schaffen, die nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können." Trotzdem kam es - mit Ausnahme der Neugliederung der Länder im Südwesten zum heutigen Baden-Württemberg, nach 1949 nie zu einer Länderneugliederung nach Artikel 29 Absatz 1 a. F. GG. "Die Landesregierungen scheuten sich ob des komplizierten Verfahrens, aus polittaktischen Überlegungen, wegen der offenen Frage der Wiedervereinigung und vor allem aus Machtkalkül, die Länderneugliederung zu thematisieren." Gelungene Territorialreform am Beispiel Baden-Württemberg Das Kriegsende 1945 teilte den südwestdeutschen Raum auf zwischen der amerikanischen Besatzungszone im Norden und der französischen im Süden. Der Grenzverlauf wurde durch die Autobahn Karlsruhe - Stuttgart - Ulm markiert, die die Amerikaner in ihrer Hand behalten wollten. Damit waren Baden und Württemberg jeweils zweigeteilt. Auf amerikanischer Seite entstanden so das Land WürttembergBaden mit der Hauptstadt Stuttgart, auf französischer Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen) und Süd-Baden (Hauptstadt Freiburg). Es stellte sich alsbald die Frage, ob man den Vor-Kriegszustand wieder herstellen wollte (was mit Hohenzollern nicht ging, da Preußen formal aufgehört hatte zu existieren) oder ob man gleich an eine große Südweststaatslösung gehen sollte. Lediglich das Land Süd-Baden widersetzte sich energisch und anhaltend einer großen Lösung, letztlich aus einer tiefen Abneigung gegen das als protestantisch geltende und ungemein "schaffig" wahrgenommene Württemberg, unter dessen Bevormundung man nicht geraten wollte. Der entscheidende Schritt zur Bildung des neuen Südweststaats gelang mit der Verankerung des Artikel 118 im neuen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In Ergänzung zu Artikel 29 GG ermöglichte er entweder gemäß Artikel 118 Absatz 1 GG eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Neugliederung des südwestdeutschen Raumes ohne Volksentscheid und Bundesgesetz oder gemäß Artikel 118 Absatz 2 GG die Durchsetzung dieser Fusion mittels Bundesgesetz und Volksbefragung, falls diese Vereinbarung nicht zustande käme. Tatsächliche widersetzte sich das Land SüdBaden einer zwischenstaatlichen Vereinbarung, so dass am 4. Mai 1951 das Gesetz zur Neugliederung in den drei Ländern in Kraft trat. Um eine Mehrheit bei der 4 folgenden Volksabstimmung am 19. Dezember 1951 für den Südweststaat zu finden, wurde nicht nach den bestehenden Ländergrenzen abgestimmt, sondern es wurden die vier Abstimmungsbezirke Süd-Baden, Württemberg-Hohenzollern, Nord-Baden und Nord-Württemberg eingerichtet. Für die Bildung des Südweststaates war entweder eine Stimmenmehrheit im gesamten Abstimmungsgebiet oder in mindestens drei der vier Abstimmungsbezirke notwendig. Da nur die Südbadener gegen den Südweststaat votierten, führte das Ergebnis der Volksabstimmung am 25. April 1952 zur Vereinigung der drei alten Länder und somit zur Neugründung des Landes Baden-Württemberg, die bis heute als einzige gelungene Neugliederung zu verzeichnen ist. Das Land Baden-Württemberg zählt heute unbestritten zu den ökonomisch erfolgreichsten Ländern der Bundesrepublik, weshalb es sich selbst gerne als .Musterländle" bezeichnet. Befürworter einer Länderneugliederung verweisen deshalb gerne auf das .Erfolqsmodell" Baden-Württemberg. Historischer Überblick über die Neugliederungsdiskussion In den 1950er und 1960er Jahren wurde die Neugliederungsdiskussion vom EulerAusschuss des Bundestages und von der Luther-Kommission, die noch von der Regierung Adenauer eingesetzt worden war, begleitet. Beide Gremien schlugen eine einschneidende Reduzierung der Länder und eine territoriale Neuordnung auf fünf bis sechs neu zu gliedernde Länder auf dem Gebiet der damaligen (westdeutschen) Bundesrepublik vor. Eine Realisierung dieser Vorschläge wurde jedoch nie ernsthaft in Erwägung gezogen. Am 11. Juli 1961 fällt schließlich das so genannte .Hessenurteil", in dem die ausschließliche Pflicht des Bundes zur Neugliederung des Bundesgebiets im gesamtstaatlichen Interesse bekräftigt wird. Die Länder sind gemäß dieses Urteils nur passiv am Prozess der Länderneugliederung beteiligt. 1970 richtete die sozial-liberale Bundesregierung unter Willy Brandt die nach ihrem Vorsitzenden Werner Ernst benannte Kommission mit dem Auftrag ein, die Grundlagen für eine zeitgemäße Neugliederung nach den Kriterien des Artikel 29 Absatz 1 GG zu erarbeiten, um die Funktionsfähigkeit des Bundesstaates zu sichern. Die Kommission legte in ihrem Gutachten 1973 den bis dahin umfassendsten und am ausführlichsten begründeten Vorschlag zur Länderneugliederung vor, der vor allem die wirtschaftliche, finanzielle, politische und administrative Leistungsfähigkeit jedes Landes in den Vordergrund stellte. Nach den Berechnungen der Ernst-Kommission sei eine Bevölkerungszahl von mindestens fünf Millionen Bürgern pro Land notwendig, um die Kosten für die politische Führung und die Verwaltung möglichst gering zu halten. Des Weiteren sollten durch die neuen Ländergrenzen weder Stadtnoch Wirtschaftsregionen durchschnitten und die politischen Machtverhältnisse nicht grundlegend verändert werden. Zwar führten die Ergebnisse der Ernst-Kommission zu einer anhaltenden Neugliederungsdiskussion, aber die politische Unterstützung für jeglichen, nur ansatzweisen Versuch, ein entsprechendes Neugliederungsverfahren einzuleiten, blieb aus. Neben der emotionalen Verbundenheit der Bürger mit ihrem Land sind im Wesentlichen die verfestigten politischen und administrativen Strukturen, fehlendes Interesse der Politiker bzw. Partei- und Verbandsfunktionäre, zerstrittende 5 Reaktionen der Landesregierungen und Unsicherheiten über zukünftige Bundesratsmehrheiten sowie Wahlkreiszuschnitte als Gründe dafür ausgemacht worden, dass die Umsetzung der Vorschläge der Ernst-Kommission nie stattfand. "Der für die Einsetzung der Kommission zuständige Ressortminister, Bundesinnenminister HansDietrich Genscher gab denn auch in seinen Memoiren später ausdrücklich zu, er habe die Neugliederung stets abgelehnt und nie ernsthaft vorgehabt, sie zu betreiben." 1976 kam es im Zusammenhang mit den Beratungen über die Vorschläge der Enquete-Kommission des Bundestages zur Reform des Grundgesetzes zu einer grundsätzlichen Revision des Verfassungsauftrages zur Neugliederung des Bundesgebietes. Die politischen Vorgaben des damaligen Bundeskanzlers Helmut Schmidt, die durch seinen Innenminister Werner Maihofer umgesetzt wurden, führten bei dieser Novellierung zu dem heutigen Neugliederungsverfahren, dass nach Auffassung von Professor Hans-Peter Schneider vom Deutschen Institut für Föderalismusforschung in Hannover bewusst und gewollt als ein Verhinderungsverfahren angelegt war und ist. Es ist gekennzeichnet durch zahlreich verzahnte Notwendigkeiten von doppelten Mehrheiten bei Volksabstimmungen in den betroffenen Gebieten wie auch in den bei einer Neugliederung aufnehmenden und abgebenden Ländern. Zugleich wurde der bis dahin im Absatz 1 des Artikel 29 GG niedergelegte Auftrag zur Neugliederung zu einer bloßen Ermächtigung herabgestuft: "Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen." Nachdem für die politischen Kräfte nunmehr kein verfassungsmäßiger Auftrag zur Länderneugliederung mehr bestand, besaß die Diskussion darüber vorerst nur noch rhetorische Bedeutung und kam schließlich ganz zum erliegen. Erst Ende der 1980er Jahre flammte die Neugliederungsdiskussion in Form der Idee der Gründung eines Nordstaats - bestehend aus Niedersachsen. Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein - als Gegengewicht zu den starken Südländern wieder auf. Zwar wurde diese Idee nicht umgesetzt, aber es wurde ein dichtes Netz von Kooperationsbeziehungen mit dem Ziel geschaffen, Effizienzgewinne auch ohne formale Neugliederung im norddeutschen Raum zu schaffen. Die Wiedervereinigung belebte auch die Diskussion über eine mögliche Länderneugliederung, da darin eine einmalige Chance zur territorialen Neuordnung des Bundesgebiets gesehen wurde. So äußerten etwa westdeutsche Ministerpräsidenten Überlegungen zu einer grenzüberschreitenden Länderneugliederung im Rahmen des Einigungsprozesses. Die Regierung de Maiziere legte sich jedoch frühzeitig auf die Bildung der von 1947 bis 1952 bestehenden fünf Länder fest und verwies dabei auf die historische l.änderneuqliederunq". So wurde die Wiedervereinigung nicht zu einer territorialen Reform des gesamtdeutschen Staates genutzt und es blieb "bei der resignierenden Aussage, dass die Bildung größerer und 3 Sie übersah dabei die Tatsache, dass die ostdeutschen Länder erst 1947 kreiert wurden und nur fünf Jahre existierten. 6 leistungsfähiger Länder unter föderalen Aspekten notwendig und wünschenswert wäre, unter den gegebenen Bedingungen politisch aber nicht durchsetzbar erscheint. " Das Pro und Contra einer Länderneugliederung Der 65. Deutsche Juristentag 2004 hat sich mit Blick auf Europa und dem entstehenden Wettbewerb der Regionen für eine behutsam durchgeführte Länderneugliederung ausgesprochen: "Damit die Länder ihren zukünftigen Aufgabenbestand wirksam erfüllen können, ist eine partielle Neugliederung geboten, bei der möglichst bestehende Länder zusammengelegt-, keinesfalls aber regional geprägte Landschaften zerschnitten werden." Jürgen Kluge, ehemaliger Deutschland Chef der Unternehmensberatung McKinsey, sieht in der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der deutschen Länder unterdessen .die Hauptursache bestehender Ineffizienzen in Deutschland; eine Neugliederung der Länder ist für ihn die Voraussetzung, den .Sanierunqsfall Deutschland" erfolgreich zu reformieren. Auch der frühere Bundesminister Rupert Scholz ist der Auffassung, das bundesstaatliche System der Bundesrepublik Deutschland mit seinen 16 so unterschiedlich großen und so unterschiedlich leistungsfähigen Bundesländern leide an einem gravierenden Mangel, dem nur über ein systemgerechtes Konzept der Neugliederung begegnet werden könne. Die politischen Aussagen in der Länderneugliederungsdiskussion sind zwischen, aber auch in den politischen Parteien selbst sehr unterschiedlich. Positionen haben sich über die Jahre hinweg immer wieder verändert. Forderten im Januar 2003 noch führende Politiker wie u. a. der heutige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der damalige FDP-Vize Walter Döring, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, sein Potsdamer Amtskollege Matthias Platzeck und die Grünen-Haushaltsexpertin Christine Scheel eine Reduzierung der Bundesländer, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, so änderte sich diese Haltung mit dem näher rückenden Beginn der Föderalismuskommission deutlich. Bereits im August 2003 distanzierte sich die FDP mit ihrem Thesenpapier "Dem Wettbewerbsföderalismus eine Chance geben" von früheren Forderungen nach einer Länderneugliederung. Der damalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber erteilte einer Länderneugliederung ebenfalls eine klare Absage und bezeichnete die kleinen Länder als "Verklammerung der deutschen Nation". Befürworter einer Länderneugliederung auf politischer Ebene kritisieren v. a. die überdurchschnittlich hohen Kosten politischer Führung pro Kopf in den kleinen Ländern. Der Transfer von jährlich mehreren Millionen Euro vom Bund an die Länder zu deren Aufgabenbewältigung bewog denn auch den früheren Bundesfinanzminister Hans Eichel zu der Aussage: "Wenn ein Land nachhaltig nicht auf die Beine kommt, wird natürlich die Frage nach der Existenzberechtigung des Landes gestellt." Auch der frühere CSU-Vorsitzende und bayerische Finanzminister sieht in der Tatsache, dass kleine Länder wie Bremen oder das Saarland pro Kopf ihrer Einwohner wesentlich mehr Kosten für Parlament und Regierung ausgeben als die großen Flächenländer eine bedenkliche "Prämierung des Kleinstaats". 7 Der frühere Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau plädiert für eine Halbierung der Länder. Diese seien überwiegend alliierte Kunstprodukte und eben keine historisch gewachsenen Gebilde. "Territoriale Abgrenzungen sind kein Selbstzweck und keinesfalls ,heilig'. Sie haben funktionale Aufgaben. Sie sollen Bürgern und Unternehmen dienen. Sind sie nicht mehr Teil der Lösung, sondern werden Teil des Problems, müssen sie verändert werden", so Voscherau. Ihm erscheint die Diskussion über eine Halbierung der Länder daher möglich und sachgerecht. "Während im Norden gegenwärtig acht Länder bestehen, davon sieben kleine, sind bei nüchterner Analyse drei erforderlich - jeweils landsmannschaftlich und ökonomisch ausgerichtet auf die Magneten Berlin, Hamburg und Hannover. Im Süden bietet sich in ,den Rheinlanden' eine großzügigere Neugliederung an. Bindungen zwischen Hessen und Thüringen bestehen seit der Heiligen Elisabeth (... ); insgesamt erscheinen fünf Länder statt acht plausibel und leistungsfähig." In der Diskussion über eine mögliche Neugliederung des Bundesgebiets wird indes fast ausschließlich über eine Fusion bestehender Länder zu größeren Einheiten geredet. Theoretisch wäre aber nicht nur ein Zusammenschluss von Ländern möglich; man könnte die Landesgrenzen auch komplett neu ziehen. Gerade in Ballungsräumen wie dem Rhein/Main-Gebiet oder der Region Mannheiml Ludwigshafen - die heute noch von Landesgrenzen durchschnitten werden - würde das durchaus Sinn machen. Uwe Leonrady verweist in diesem Zusammenhang wiederholt auf Art. 29 Abs. 4 zur Herbeiführung von Volksbegehren in durch Ländergrenzen zerschnittenen Ballungsräumen. Dort heißt es: "Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, dass für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder dass in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet." Diese Möglichkeit, auch jenseits regionaler Parteiinteressen eine Länderneugliederung herbeizuführen, werde, so Leonardy, jedoch bewusst totgeschwiegen. Würde das in Art. 29 (4) beschriebene Instrument auch nur in einem Raum (wie zum Beispiel dem Hamburger Randgebiet) erfolgreich genutzt, dann - da ist sich Leonardy sicher - wären Kettenreaktionen auch in anderen Teilen des Bundesgebiets wahrscheinlich. Die Kritik am Länderfinanzausgleich und der Ruf nach einer umfassenden Neujustierung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wurde deshalb wiederholt mit der Forderung nach einer Länderneugliederung verbunden. Der Bund der Steuerzahler rechnete vor, dass eine Halbierung der bestehenden Länder Einsparungen in Millionenhöhe mit sich brächte. Dagegen sind die Synergien von Länderfusionen nach einem Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verschwindend gering. So ist von Vertretern der kleinen Länder wiederholt der Vorwurf geäußert worden, es handele sich bei der Länderneugliederungsdiskussion um eine "ärgerliche Phantomdebatte". Der Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof nimmt zu den finanziellen Erwägungen einer Länderneugliederung deutlich Stellung: "Allgemein streben viele 8 unter dem Titel einer Neugliederung nur an, die Zahl der Länder auf fünf bis sechs zu senken, weil ihnen 16 Parlamente, Regierungen und eine korrespondierende Vielzahl von Ministerien schlichtweg zu teuer sind. Beide Zielsetzungen sind töricht und kurzsichtig. Sie vernachlässigen historisch gewachsene und bewährte Strukturen. Die Bildung von sechs großen Flächenstaaten würde den Bürger wieder vom Gemeinwesen entfernen und in ihrer Binnenorganisation eine zusätzliche Verwaltungsebene erfordern. Vor allem fehlt diesen schlichten Thesen die Faktengrundlage; sie beruhen nicht auf rationalen, im Sachverhalt geprüften Zielsetzungen." Kirchhof weist in einem nationalen Vergleich nach, dass es weltweit noch wesentlich kleinere Staaten als das kleinste deutsche Bundesland Bremen gibt, die sich als lebensfähig erwiesen haben. "Allein aus den Größenverhältnissen kann sich kein Zwang zur Auflösung von kleinen Ländern ergeben." Gleichwohl ist nach Kirchhofs Auffassung aber eine Neuregelung der Finanzbeziehungen notwendig. Er vermisst vor allen Dingen eine Debatte über die Änderung der Ertragshoheiten. Er verweist auf das Beispiel Bremen: ein großer Teil der Menschen, die das Bremer Sozialprodukt in die Höhe treiben, wohnt im Umland was den (niedersächsischen) Wohngemeinden pro Person über 2.000 Euro jährlich beschert, die der Metropole entgehen. Von Gegnern einer Länderneugliederung wird zudem argumentiert, dass trotz allgemeiner Mobilität sich viele Menschen jedoch erstaunlich stark mit "ihrem" Land identifizieren. In diesem Zusammenhang wird gerne auf Ostdeutschland verwiesen, wo sich viele sehr schnell als "Sachsen" oder als .Brandenburqer" bezeichneten. Die bestehende Ländergliederung, so von Landespolitikern gerne betont, habe sich im Bewusstsein der Bevölkerung schon viel zu sehr verfestigt, als dass sie heute noch änderbar wäre. Eine Diskussion darüber zu führen wäre demnach müßig. So meinte etwa Helmut Kohl Mitte der 90er Jahre: "Ich habe in meinem politischen Leben so viele Ländergrenzen-Neugliederungsdiskussionen mitgemacht, dass ich für den Rest meines Daseins mich in dieser Frage nie mehr engagieren werde." Verfahren zur Länderneugliederung Es wurde bereits festgestellt, dass es sich beim derzeit gültigen Verfahren zur Länderneugliederung im Wesentlichen um eine Verhinderungsverfahren handelt. Neben der politischen Bereitschaft zu einer Länderneugliederung muss demnach auch ein neues Verfahren installiert werden, das eine erfolgreiche Umsetzung von Länderneugliederungsvorhaben unterstützt. Uwe l.eonrady" rät dazu, zunächst eine Sachverständigen(keine politisch besetzte-) Kommission mit der Ausarbeitung konkreter territorialer Neugliederungs-vorschläge zu beauftragen, die an die Stelle des durch die Wiedervereinigung überholten Ernst-Gutachtens aus den 1970er Jahren treten müssen. In einem zweiten Schritt müsse dann zunächst eine grundlegende Revision des verfassungsrechtlichen Verfahrens zur Neugliederung erfolgen. Künftig sollte nach Auffassung Leonardys am Anfang des Verfahrens ein bundesweiter Volksentscheid über die Frage urteilen, ob eine Neugliederung des Bundesgebietes herbeizuführen ist oder nicht. Ein solches Referendum sollte auf der Uwe Leonrady war von 1970 bis 1973 Verbindungsbeamter des Bundeskanzleramtes zur Sachverständigenkommission für die Neugliederung des Bundesgebiets. Er hat über die Neugliederung mehrfach in deutscher und englischer Sprache publiziert. 4 9 Grundlage eines ersten und mit Alternativen versehenen Entwurfs der Sachverständigenkommission stattfinden. Anders als noch in der Ursprungsfassung des Art. 29 von 1949 würde der Gesamtvolksentscheid also nicht am Ende, sondern am Anfang des Neugliederungsverfahrens stehen. Unter der Voraussetzung, dass die am Beginn des Verfahrens platzierte Volksabstimmung die Inangriffnahme der Neugliederung befürwortet, sollten nach dem Vorschlag Leonardys alternative territoriale Modelle durch den Bundesgesetzgeber ohne Zustimmungserfordernis des Bundesrates auf der Grundlage der Empfehlungen der unabhängigen Sachverständigenkommission und unter Einbeziehung der regionalen Teilergebnisse der vorangegangenen bundesweiten Abstimmung entwickelt werden. In einem weiteren Schritt sollten regionale Referenden in den durch das Neugliederungsprojekt unmittelbar betroffenen Gebieten endgültig entscheiden, welche Lösungen innerhalb dieser Alternativen bevorzugt werden. Im Gegensatz zu den jetzigen Verfahrensregeln, die im Art. 29 Abs. 3 doppelte Mehrheiten (solche in den umzugliedernden Gebieten wie in den betroffenen Ländern) erfordern, sollten solche regionalen Referenden im neuen Konzept aber zum Prinzip der einfachen Mehrheit allein in den abzugrenzenden umzugliedernden Gebieten zurückkehren, wie dies bereits in der Fassung des Art. 29 vor seiner Revision im Jahre 1976 galt. Dieses Verfahrenskonzept aus dem Jahr 1975 kann nach Leonardys Ansicht für eine geordnete Lösung der Neugliederungsfrage aus zwei Gründen auch heute noch Gültigkeit beanspruchen: Zum einen würde es durch den am Anfang stehenden Volksentscheid der Tatsache Rechnung tragen, dass die territoriale Reform ein das gesamte föderale System berührendes Thema ist und dass sie folglich nicht allein in den Händen der von ihr regional betroffenen Bevölkerungsteile bleiben kann. Zum anderen würde es durch die Vorbereitung auf der Basis eines Sachverständigengutachtens und durch die nachfolgenden regionalen Abstimmungen dafür Sorge tragen, dass am Ende sowohl sachgerechte wie auch von den betroffenen Bevölkerungsteilen akzeptierte Lösungen herauskommen. Zusammenfassung Landespolitiker, die das Projekt einer territorialen Neugliederung des Bundesgebiets in Angriff nehmen, laufen Gefahr, ihr eigenes Amt wegzurationalisieren. Eine Länderneugliederung würde unweigerlich die Zahl der Posten in Landesregierungen und Verwaltungen reduzieren. Genau jene Posten sind heute jedoch ein unverziehtbares Sprungbrett für weitere Karrieren im Bund und in Europa. Selbst wenn diese Tatsache von Politikern als Beweggrund ihrer ablehnenden Haltung gegenüber einer Länderneugliederung stets brüsk zurückgewiesen wird, so dürften machtpolitische Erwägungen dennoch einen maßgeblichen Einfluss auf die momentane Debatte ausüben. Die Änderung der Ländergrenzen würde aber auch die politischen Machtverhältnisse, beispielsweise im Bundesrat, verschieben. So witterten die Sozialdemokraten in ihren Hochburgen Hamburg und Bremen bei Länderneugliederungsdebatten seit jeher den Verdacht, sie sollten mit der Verschmelzung mit dem eher konservativen und damit eher christdemokratisch geprägten Umland um ihren Einfluss in der Länderkammer gebracht werden. "Und wer an der Macht ist, hat daran meist wenig Interesse." 10 Aber erst wenn machttaktische Überlegungen und die eigene Karriereplanung den sachlichen Argumenten für eine Länderneugliederung weichen, kann diese offensiv von der Politik angegangen und in der Öffentlichkeit glaubhaft und erfolgreich vertreten werden. Nach den Ergebnissen der Studie "Bürger und Föderalismus" der Bertelsmann Stiftung im Jahr 2008 steht die Öffentlichkeit einer Länderneugliederung durchaus aufgeschlossen gegenüber. "Demnach ist nicht das Bundesland, sondern die kommunale Ebene der wichtigste Identifikationsanker der Bürger." Ein Viertel der befragten hält die Bundesländer gar für überflüssig und glaubt, dass sich Bund und Europäische Union mit den wichtigeren Fragen befassen. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen kann jeder vierte Bürger keine besonderen Merkmale nennen, die er seinem Bundesland zuschreiben würde. Glaubt man den Ergebnissen der Studie, dann wäre sicherlich nicht nur eine Fusion der Länder in den bestehenden Grenzen möglich; es wären sogar grundlegend neue Ländergrenzen in Deutschland denkbar. Vor diesem Hintergrund ist der wiederholte Vorstoß zu einer Länderneugliederung, wie ihn der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag Peter Struck gewagt hat, positiv zu bewerten. Allerdings neigt sich die politische Karriere Peter Strucks dem Ende zu und so wird es, wie von Peter Struck gewünscht, wohl eine Aufgabe nachkommender Politikergenerationen bleiben, eine Neugliederung des Bundesgebiets herbeizuführen. Ob sich eine mögliche Föderalismuskommission 111 nach der Bundestagswahl im Herbst ernsthaft mit dem Thema der Länderneugliederung befassen wird, ist eher unwahrscheinlich. Jenseits machttaktischer und landsmannschaftlicher Erwägungen kann eine Länderneugliederung aber nur dann erfolgreich sein, wenn im Rahmen einer umfassenden Föderalismusreform auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden und damit die Länder überhaupt erst in die Lage versetzt werden, als eigenständige Akteure vermehrt Verantwortung zu übernehmen und bereit sind, diese auch zu übernehmen. Literatur • Anderson Uwe: Bundesländer. - in: Anderson, UwelWoyke, Wichard (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2006, S.53. • Bull, Hans Peter: Föderalismusreform auf falscher Fährte. - in: Recht und Politik: Vierteljahreshefte für Rechts- und Verwaltungspolitik, 2/2007, S.67-72. • Fried, Nico: Kleinstaaterei 26.02.2009, S.6. • Gerlach, Irene: Bundesrepublik - in dies., Deutschland: Entwicklung, Strukturen und Akteure eines politischen Systems, Leske + Budrich, Opladen 2002, S.129. in Ewigkeit. - in: Süddeutsche Zeitung Nr.47, 11 • Leonrady, Uwe: Föderalismusreform ohne Länderneugliederung? - in: Frank Decker (Hg.): Föderalismus an der Wegscheide?: Optionen und Perspektiven einer Reform der Bundesstaatlichen Ordnung. Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2004, S.75-97. • Leunig, Sven: Rahmenbedingungen: Die Entstehung der Länder nach 1945 und ihr Verhältnis zum Bund, in ders., Die Regierungssysteme der deutschen Länder im Vergleich. Verlag Barbara Budrich, Opladen 2007, S.25-27. • Marschall, Stefan: Die föderale Demokratie - Bund, Länder und Kommunen. in: ders., Das politische System Deutschlands, UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2007, S.219-221. • Scholz, Rupert: Der kranke Bundesstaat und Wege seiner Genesung. - in: ders., Deutschland in guter Verfassung? C. F. Müller, Heidelberg 2004, S.147166. • Schwesinger, Holger: Künftig nur noch www.tagesschau.de/inland/meldung51824.html. 26.02.2009. • Stagnet, Markus: Länderneugliederung und Länderkooperationen Lösungsansätze zur Stärkung der Länderebene in der Bundesrepublik Deutschland. - in: Unterrichtsblätter. Zeitschrift für Ausbildung, Fortbildung und Verwaltungspraxis für die Bundeswehrverwaltung, 1/2006, S.1-12. • Voscherau, Henning: Die Zahl Acht www.cicero.de/97.php?item=1293. heruntergeladen am 27.02.2009. • Wehling, Hans-Georg: Baden-Württemberg. - in: ders. (Hg.), Die deutschen Länder. Leske + Budrich, Opladen 2002, S.17-34. • Wintermann, Dr. Oie: Bürger und Föderalismus. Eine Umfrage zur Rolle der Bundesländer. Bertelsmann Stiftung, Gütersloh 2008. sieben statt 16? heruntergeladen unter: am unter: 12