2014-09-30 Amtskurier 10_2014 - Amt Dömitz
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2014-09-30 Amtskurier 10_2014 - Amt Dömitz
Amts- Kurier 11. Jahrgang | Donnerstag, den 02. Oktober 2014 | Nr. 10 Amtliches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des Amtes Dömitz-Malliß mit den Gemeinden Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, Malliß, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt Dömitz. Ausbildungsbeginn Zum 01. September 2014 nahm Jessica Kirschbaum aus Tewswoos ihre Ausbildung in der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß auf. Erstmalig bildet das Amt Dömitz-Malliß nach Beendigung der mehrjährigen Zusammenarbeit im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis wieder aus. Jessica Kirschbaum wird sich in den kommenden drei Jahren die Theorie und Praxis für den Beruf einer Verwaltungsfachangestellten aneignen. Auf sie wartet eine spannende Zeit mit interessanten und vielseitigen Aufgaben. Ihr praktisches Wissen wird sie daher in den einzelnen Bereichen der Amtsverwaltung erwerben. In der Beruflichen Schule für Wirtschaft und Verwaltung Schwerin erwirbt sie sich ihr theoretisches Wissen. Frau Weber, Leitende Verwaltungsbeamtin, empfing die junge Auszubildende mit dem Berufsausbildungsvertrag und einem kleinen Blumengruß und wünschte ihr einen guten Start in die nun beginnende Ausbildung. Text und Foto: Amtsverwaltung 2 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Telefonverzeichnis und Sprechzeiten Amt Dömitz-Malliß Goethestraße 21, 19303 Dömitz FB Bau und Friedhof: zentrale Einwahl: Fax: Fax FB Bau und Friedhof: E-Mail: Web: Slüterplatz 6 038758 316-0 038758 316-55 038758 364932 mail@amtdoemitz-malliss.de www.amtdoemitz-malliss.de Öffnungszeiten Verwaltung: Dienstag Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 17:30 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:30 Uhr Kooperatives Bürgerbüro: Montag Dienstag Donnerstag Freitag von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 15:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr von 13:00 - 18:00 Uhr von 09:00 - 12:00 Uhr Gemeinde Malliß Herr Sielaff 0172 4406506 dienstags von 17:00 - 18:00 Uhr Feuerwehr Malliß Gemeinde Herr Holter Malk Göhren 038755 339893 mittwochs von 14:30 - 16:30 Uhr im Gemeindehaus Gemeinde Grebs-Niendorf Herr Schranck 038750 20091 0176 96570820 Nach Vereinbarung Gemeinde Karenz Herr Elsner 0174 9173054 Nach Vereinbarung Rufbus Dömitz - Dannenberg Weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Sprechstunde des Amtsvorstehers bitte neue Zeiten beachten Der Amtsvorsteher, Burkhard Thees, führt jeweils am 1. und 3. Dienstag, in der Zeit von 15:30 Uhr - 17:30 Uhr seine Sprechstunde in der Amtsverwaltung, Raum 27, durch. Der Rufbus verkehrt nach telefonischer Voranmeldung, mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abfahrtszeit unter 05861 2048 (Fa. Christ). Schiedsstelle des Amtes Dömitz-Malliß Schiedsmann Harald Gerdes Straße der Genossenschaft 4 19294 Raddenfort Termine nach Vereinbarung: Tel.: 038758 35298 (09:00 - 20:00 Uhr erreichbar) Fax: 038758 35310 Mobiltel.: 0152 34181091 E-Mail: harald.gerdes@schiedsmann.de Sprechstunde jeden 1. Dienstag im Monat von 15:30 - 16:30 Uhr Notrufnummern Termine können unter 038758 316.31 abgestimmt werden. Sprechzeiten der Bürgermeister des Amtes Dömitz-Malliß Gemeinde/Stadt Bürgermeister/Tag/Uhrzeit/Ort Telefon _________________________________________________________ Stadt Dömitz Herr Bode dienstags 038758 35950 von 15:30 - 18:00 Uhr oder im Rathaus, 038758 22233 Rathausplatz 1 Ortsteil Rüterberg, Herr Bode Ortsteil Heidhof, Ortsteil Polz Nach telefonischer Vereinbarung unter 038758 35950 oder 038758 22233 Gemeinde Vielank Frau Drewes 038759 20221 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr im Gemeindebüro Ortsteil Woosmer Frau Drewes 2. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr Ortsteil Tewswoos Frau Drewes 4. Donnerstag im Monat von 15:00 - 18:00 Uhr in der Feuerwehr Gemeinde Herr Thees Neu Kaliß 038758 35409 mittwochs von 16:00 - 18.00 Uhr im IBZ, Alter Postweg 90 AmtsKurier November 2014 RedaktionsschlussErscheinen __________________________________________________ 27.10.201407.11.2014 Bitte senden Sie rechtzeitig Ihre Beiträge an: Annerose.Schult@amtdoemitz-malliss.de (Textbeiträge max. 850 Zeichen - ohne Leerzeichen -; Einwilligung für Veröffentlichung des Fotos beifügen) Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 3 Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen Stadt Dömitz Ortsteil Menkendorf Frau Doris Saß am 19.10. zum 73. Geburtstag Ortsteil Niendorf a.d.Rögnitz Frau Henni Lanz am 07.11. zum 78. Geburtstag Ortsteil Schlesin Frau Johanna Becker Frau Anni Siggel am 12.10. am 24.10. zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag am 08.10. am 24.10. am 06.11. zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 81. Geburtstag Frau Hannelore Jahnke Frau Barbara Kausch Frau Rudith Hann Herr Otto Jahncke Herr Heinz Stahlberg Frau Hilde Uenzelmann am 06.10. am 06.10. am 26.10. am 30.10. am 03.11. am 07.11. zum 82. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 78. Geburtstag Ortsteil Liepe Frau Annaliese Schütt Frau Elli Wiedow am 07.10. am 15.10. zum 86. Geburtstag zum 82. Geburtstag Frau Heidi Saß Frau Marita Erdmann Herr Jan Adam Frau Renate Steinberg Frau Gertrud Felgenträger Frau Rosemarie Pohl Frau Rita Sturm Frau Anita Tiedemann Herr Lothar Venz am 02.10. am 03.10. am 04.10. am 05.10. am 13.10. am 13.10. am 24.10. am 29.10. am 04.11. zum 73. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 75. Geburtstag Ortsteil Bockup Herr Bernd Hoffmann am 22.10. zum 75. Geburtstag am 21.10. am 28.10. zum 84. Geburtstag zum 75. Geburtstag Ortsteil Klein Schmölen Frau Helga Verclas Herr Klaus Rust Herr Rudolf Pille am 12.10. am 02.11. am 05.11. zum 74. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 91. Geburtstag Ortsteil Conow Frau Brigitte Burmeister Frau Doris Laws Frau Lydia Maatz Frau Ursula Thielke am 20.10. am 29.10. am 31.10. am 06.11. zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag Ortsteil Polz Frau Ingeborg Meinecke Frau Christel Schlaffke Frau Orely Matews Herr Heinz Gottstein am 12.10. am 17.10. am 26.10. am 03.11. zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 81. Geburtstag Ortsteil Rüterberg Frau Gerda Behrens Frau Rosemarie Behrens Frau Renate Dettmann Herr Friedrich Kuhn am 15.10. am 17.10. am 21.10. am 30.10. zum 84. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 77. Geburtstag am 27.10. am 02.11. zum 79. Geburtstag zum 86. Geburtstag am 01.10. am 05.10. am 06.10. am 08.10. am 13.10. am 15.10. am 20.10. am 22.10. am 25.10. am 28.10. am 29.10. am 29.10. am 29.10. am 30.10. am 01.11. am 01.11. zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag Frau Karin Stockmann Frau Grete Vonsien Herr Egon Jahnke Herr Wilhelm Jastram Frau Irmgard Schulz Frau Ilse Jungbloot Frau Margot Schulz Frau Gertrud Schila Frau Katharina Scholz Frau Marion Hinrichs Frau Annelies Vos Frau Annemarie Gretchen Florschütz Frau Marianne Otto Frau Herta Rachow Frau Marie Zimmermann Herr Dieter Lehmann Frau Friedel Bossan Frau Maria Brachmann Frau Elsa Ebeling Frau Gerlinde Meier Frau Renate Thomas Herr Waldemar Meyer Frau Margrit Schwartz Frau Erika Stephan Herr Eberhard Krause Herr Egon Möller Frau Helgard Rieck Herr Gerhard Grünenberg Frau Luise Brockmöller Frau Edith Vollert Frau Brigitte Falk Frau Karla Rickert Frau Gerda Denski am 02.10. am 02.10. am 03.10. am 03.10. am 03.10. am 04.10. am 04.10. am 05.10. am 05.10. am 06.10. am 06.10. am 07.10. zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 88. Geburtstag am 07.10. am 08.10. am 09.10. am 12.10. am 14.10. am 14.10. am 14.10. am 17.10. am 20.10. am 22.10. am 23.10. am 23.10. am 26.10. am 26.10. am 27.10. am 29.10. am 30.10. am 30.10. am 04.11. am 04.11. am 07.11. zum 78. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 81. Geburtstag Ortsteil Groß Schmölen Frau Ursula Freitag Frau Anna Schulz Herr Bruno Palaß am 10.10. am 23.10. am 03.11. Ortsteil Heidhof Frau Lisa Korbanek Herr Fritz Lüth Gemeinde Grebs-Niendorf Ortsteil Grebs Frau Käthe Bäth Frau Margarete Czikowsky Gemeinde Karenz Frau Irmgard Axmann Herr Gerhard Ketelhöhn Herr Franz Fiebiger Gemeinde Malk Göhren Gemeinde Malliß Gemeinde Neu Kaliß Herr Heino Straube Frau Helga Thomas Frau Karola Schulenburg Frau Ursula Zieger Herr Dieter-Erich Leonhard Frau Marita Knoop Frau Lisa Mahnke Frau Hildegard Lüdtke Herr Claus Zipfel Herr Manfred Joost Herr Heinz-Ulrich Kusack Herr Gebhard Schauer Frau Liane Weigelt Herr Günter Schreck Frau Inge Ronnecker Frau Renate Walter 4 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Frau Ingrid Paul Herr Egon Staggenborg Frau Helga Witt Frau Hildegard Gerste am 03.11. am 03.11. am 05.11. am 06.11. zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag Ortsteil Heiddorf Frau Jutta Stopperam Herr Wilfried Behncke Herr Hans Ottoberg Frau Edith Heibel Frau Ingeborg Lübbert Frau Inge Stopperan am 04.10. am 11.10. am 11.10. am 16.10. am 19.10. am 31.10. zum 73. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 76. Geburtstag Ortsteil Kaliß Frau Hannelore Hoffmann Frau Käte Müller Frau Adelheid Paschen Frau Elli Schult Herr Hubert Baumgart am 05.10. am 06.10. am 06.10. am 06.10. am 22.10. zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 74. Geburtstag Ortsteil Raddenfort Frau Gertrud Willuweit Herr Peter Marx am 10.10. am 06.11. zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag Gemeinde Vielank Frau Ingrid Biermann Herr Günther Krüger Frau Elsbeth Drewes am 04.10. am 09.10. am 30.10. zum 80. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 94. Geburtstag Ortsteil Alt Jabel Frau Vera Meyer Herr Ludwig Weiss Herr Manfred Hähnsen Frau Waltraud Weiss am 21.10. am 29.10. am 30.10. am 31.10. zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 78. Geburtstag Ortsteil Hohen Woos Herr Ernst Kloock am 24.10. zum 82. Geburtstag Ortsteil Laupin Herr Werner Mierow am 16.10. zum 82. Geburtstag Ortsteil Neu Jabel Herr Willi Weber am 30.10. zum 87. Geburtstag Ortsteil Tewswoos Herr Bruno Busacker Frau Sophie Knaack Herr Rudolf Lomnitzky Herr Walter Ninow am 01.10. am 17.10. am 02.11. am 02.11. zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 71. Geburtstag Ortsteil Woosmer Frau Anneliese Pohl Frau Magdalene Mellforth Frau Toni Sentner Frau Erika Bauers Herr Friedhelm Beutner am 15.10. am 21.10. am 21.10. am 04.11. am 07.11. zum 85. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag Informantionen/Aktuelles Manöverbekanntmachung Gemäß der Vereinbarung über die Zuständigkeiten, Pflichten und Befugnisse bei Manövern und anderen Übungen der Bundeswehr gemäß § 69 des Bundesleistungsgesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass in Ihrem Zuständigkeitsbereich eine Truppenübung der Bundeswehr durchgeführt wird. Übungsname: Zeitraum: Übungsraum: „BRAVO-TWO-SERO“ 27.10.2014 bis 31.10.2014 südliches Kreisgebiet ab Neustadt Glewe, Amt Neuhaus Geplant ist eine Durchschlageübung im freien Gelände mit 100 Soldaten, 20 Radfahrzeugen und 3 Luftfahrzeugen. Fragen zum Übungsablauf richten Sie bitte an Tel.: 04281 9545-3203 Übungsschäden melden Sie bitte binnen einer Woche an: Landkreis Ludwigslust-Parchim FD 38 Katastrophenschutz Herr Zimek Garnisonsstraße 1 19288 Ludwigslust Kennenlernen und austauschen Andere Unternehmerinnen kennenzulernen, wichtige geschäftliche und persönliche Themen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen bietet der von SELVnet e.V. in Eigeninitiative organisierte „Frauenstammtisch“ in der Region des Altkreises Parchim an. Dieser soll auf die gesamte Region des neuen Landkreises Ludwigslust-Parchim übertragen werden. Es sind daher sind alle Unternehmerinnen, Existenzgründerinnen und interessierte Frauen nach Ludwigslust in die Standdornmanufaktur, Friedrich-Naumann-Allee 26, zu einem Stammtisch am 22.10.2014 um 18:30 Uhr eingeladen. gek.AV Grundsteuererhöhung 2015 Ab dem 01.01.2015 wird es für die Bürgerinnen und Bürger eine Erhöhung der Grundsteuern A und B geben. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Anpassung an den vom Ministerium für Inneres und Sport MecklenburgVorpommern ermittelten durchschnittlich gewogenen Hebesätzen. Zur Absicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde bleibt die Verbesserung der Einnahmesituation neben den Einsparungsbemühungen im Haushalt eine Daueraufgabe der gemeindlichen Organe. Die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) spielen bei den eigenen Einnahmen eine herausragende Rolle. Die Hebesätze sollten sich am durchschnittlich gewogenen Landesdurchschnitt für kreisangehörige Gemeinden orientieren. Dieser Landesdurchschnitt ist nicht nur maßgeblich für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, sondern auch Grundlage für die Umlagekraftmesszahlen. Diese Kraftmesszahl soll die finanzielle Leistungskraft einer Gemeinde widerspiegeln. In diesem Rahmen hat sie sich an der Kreis- bzw. Amtsumlage zu beteiligen. Wenn die tatsächlichen Hebesätze einer Gemeinde und der Landesdurchschnitt auseinander fallen, dann entsteht bei der Abführung der Kreis- bzw. Amtsumlage zwangsläufig ein Einnahmedefizit. Dieses Defizit sollte im Interesse der finanziellen Leistungsfähigkeit möglichst klein gehalten werden. Die Steuereinnahmen dienen zur Finanzierung des gesamten Ausgabebedarfs einer Gemeinde. Die Gemeinde erfüllt damit zahlreiche Aufgaben zur Absicherung der Daseinsvorsorge ihrer Einwohnerinnen und Einwohner. Der Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit ist somit auch in Ihrem Interesse. Die Festsetzung der Steuererhöhung erfolgt über den Abgabebescheid 2015. Die Hebesatzsatzungen 2015 veröffentlichen wir entsprechend. Ihre Amtsverwaltung Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier Weitergabe und Veröffentlichungen von Alters- und Ehejubiläen Aufgrund des Landesmeldegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LMG) vom 30. Januar 2007 (GVOBl. M-V S. 34), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 01. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461) darf die Meldebehörde nach § 36 (zu § 22 MRRG) Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen an den Amtskurier oder andere Pressestellen, an Partein und Wählergruppen oder Religionsgesellschaften nur dann erteilen, wenn der Betroffenen nicht Widerspruch eingelegt hat. Nach § 39 LMG hat die Meldebehörde auf das Recht der Betroffenen, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen, mindestens einmal jährlich hinzuweisen. Wenn Sie also nicht damit einverstanden sind, dass ihre Daten weitergegeben werden, füllen Sie untenstehenden Wiederspruch aus und senden ihn an das Bürgerbüro in 19303 Dömitz, Goethestraße 21. Personen, die bereits von ihrem Widerspruch Gebrauch gemacht haben, brauchen nichts zu unternehmen. ✂ Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre gem. § 36 Landesmeldegesetz (LMG) .............................................................................................................. Name, Vorname Geb.-Name Geb.-Datum ............................................................................................................... Anschrift Übermittlungssperre gem. § 36 LMG: An Adressbuchverlage (§ 35 Abs. 3 LMG) dürfen mein Name und meine Anschrift nicht weitergegeben werden Wenn ich ein Altersjubiläum (z. B. 80. Geburtstag) begehe, darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 35 Abs. 2 LMG) Wenn wir ein Ehejubiläum (z. B. goldene Hochzeit) begehen, darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden (§ 35 Abs. 2 LMG) An öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 32 Abs. 2 LMG) Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz Widerspruch gegen die Internetauskunft (§ 34 Abs. 1a LMG) Keine Weitergabe meiner Daten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen vorgesehenen Anstimmungen (§ 35 Abs. 1 LMG). _______________________________________ Datum, Unterschrift (für Antrag Nr. 3 sind die Unterschriften beider Ehegatten erforderlich) ✂ Wenn Sie den Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre ausgefüllt und unterschrieben beim Bürgerbüro abgegeben haben, wird automatisch Ihr Geburtstag nicht mehr in der Geburtstagliste im Amtskurier veröffentlicht. 5 Bitte beachten! Ab sofort werden im AmtsKurier nur noch Fotos veröffentlicht, für die eine Einwilligung der abgebildeten Personen in schriftlicher Form vorliegt. Diese müssen einwilligen, dass sie mit einer Veröffentlichung im AmtsKurier und Internet einverstanden sind. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten zu erteilen. Bei Fehlen einer solchen Einwilligung wird auf die Veröffentlichung eines Fotos verzichtet. Abstand genommen wird ebenfalls von einer Veröffentlichung von Grafiken/Abbildungen aus dem Internet. Ebenfalls ist der Name des Autors/Urhebers des Fotos mit Unterschrift anzugeben. Auch dieser erklärt damit die Veröffentlichung in beiden Medien. Die Angabe: Urheber des Fotos: Team…. Kita…..Verein….. sind nicht ausreichend. Bitte hier ebenfalls den Namen angeben. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie nachstehend und auf unserer Homepage: www.amtdoemitz-malliss.de - Aktuelles. Senden Sie den Beitrag und das Foto zusammen mit der Einwilligung an die Ihnen bekannte E-Mail. Sollte es Nachfragen geben, richten Sie diese bitte unter Tel.: 038758 31640. !"#$%&' ! ! %()*(++(,-),'.-/'01/2331)4+(56-),'718'9:4:8'' 3;/'71)'<=48>-/(1/'!:)?4'@@@@@@@@@@'A'@@@@@@@@@@@@@@'B?6/' ' ' "#$%&'()!**********************************! ! ! ! +%'#,%$!-'.'!%/0!,'%1'!2%13%((%-41-!54#!6'#788'1$(%/041-!9':!;<$<:!! 54!<=-=!"#$%&'(!%,!",$:>4#%'#!419!?1$'#1'$!! @+<,'AB-')!333=B,$9<',%$5C,B((%::=9'D!! ! ! ! EB,'F!6<#1B,'! ! ! ! ! G1$'#:/0#%8$! ! ! ! ! ! "/61C1/!9':!;<$<:)!! ! EB,'F!6<#1B,'! ! ! ! ! G1$'#:/0#%8$! ! ! ! ! ! ! **********************************! H#$F!IB$4,! Sie möchten einen persönlichen Glückwunsch des Bürgermeisters anlässlich Ihres Ehejubiläums entgegennehmen? Zu einer guten Tradition ist es in den Gemeinden geworden, dass der Bürgermeister den Ehejubilaren ab dem 50. Hochzeitstag persönlich die Glückwünsche der Gemeinde überbringt. In den Fällen, in denen die Eheschließung in unserem Amtsbereich vollzogen wurde, liegt dieser Termin vor. Jubilare, deren Ehe nicht vor einem unserer Standesämter im Amtsbereich vollzogen wurde, die sich jedoch über den Besuch des Bürgermeisters freuen würden, teilen uns bitte ihren persönlichen Termin unter Tel.: 038758 3160 mit. Sicher wird sich dann auch Ihr Bürgermeister in die Reihe der Gratulanten einreihen. Ihre Amtsverwaltung 6 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Dömitz schreibt das ehemalige Hotel-Restaurant „Elbklause“ mit Heimatstube und weiterem Nebengelass in 19303 Rüterberg, Ringstraße 3, zum Verkauf aus. Achtung, Schulanfänger 2015 aufgepasst! Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, sind laut Schulgesetz für Mecklenburg-Vorpommern schulpflichtig. Die Eltern dieser Kinder werden gebeten, in der Zeit vom 27.10.2014 bis 30.10.2014 täglich in der Zeit von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr und am Donnerstag von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr ihr Kind persönlich im Gymnasialen Schulzentrum „Fritz-Reuter“ Dömitz, Sekretariat Grundschule, anzumelden. Bitte die Geburtsurkunde mitbringen! Lage: Objekt: Grundstück: Energieausweis: Versorgung: Entsorgung: Flächen: Rüterberg ist ein Ortsteil der Stadt Dömitz im Südwesten des Landkreises Ludwigslust-Parchim und liegt direkt an der Elbe auf einer Landzunge sowie etwa 1 km südlich von der Bundesstraße B 195 entfernt. Das Grundstück befindet sich innerhalb der zusammenhängenden Wohnbebauung des Ortsteiles Rüterberg und ist mit einem 1-geschossigen Gaststättengebäude sowie einem Nebengebäude bebaut. Das Gaststättengebäude wurde ca. 1920 errichtet und in den Jahren nach 1990 teilmodernisiert. In dem Gebäude befinden sich im Erdgeschoss die Gast- und Wirtschaftsräume des Restaurants und im ausgebauten Dachgeschoss 4 Hotelzimmer (zwei Ein- und zwei Zweibettzimmer) sowie die gemeinnützige „Heimatstube“. Das Gebäude ist unterkellert. Bei dem Grundstück handelt es sich um eine noch unvermessene Teilfläche von ca. 2.000 qm, auf dem sich das Haupt- und das Nebengebäude, eine Außenterrasse, ein Parkplatz, die Kleinkläranlage und eine Gartenfläche befinden. Der Käufer hat das Grundstück auf seine Kosten einmessen zu lassen. Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude Endenergiebedarf Wärme 212,6 kWh/(qma) Endenergiebedarf Strom 37,4 kWh/(qma) Heizöl und Strom als Energieträger Im öffentlichen Bereich der angrenzenden Verkehrsflächen liegen die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Elektro, Erdgas und Telekommunikation. Die Entsorgung der anfallenden sanitären und häuslichen Abwässer erfolgt über eine Kleinkläranlage. bebaute Grundfläche des Hauptgebäudes 304,76 qm Gesamtnutzfläche 379,41 qm davon EG Restaurant, Wirtschaftsräume 228,56 qm davon DG Heimatstube 64,66 qm davon DG Hotelzimmer 86,19 qm Der Verkauf des Objektes erfolgt zum Höchstgebot, wobei das Mindestgebot 150.000 EUR beträgt. Dem Angebot ist ein Nutzungskonzept für die Immobilie beizufügen. Gebote sind schriftlich bis zum 30.11.2014 an das Amt Dömitz-Malliß, Goethestraße 21, 19303 Dömitz, z. Hd. Frau Harnack, zu richten. Einsicht in das Verkehrswertgutachten und Besichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung unter 038758 31628 möglich. Die Stadt Dömitz als Eigentümer ist nicht verpflichtet, irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Kinder, die für das Schuljahr 2014/2015 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die bis zum 31. Dezember 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, vorzeitig eingeschult werden. Mit freundlichen Grüßen S. Nowe Leiterin der Grundschule Wieder neue Bilder im Ort Auch Conow schmückt jetzt ein buntes „Energiehäuschen“. Die beiden, von der WEMAG AG beauftragten Künstler Sebastian Volgmann und Christoph Kukla verewigten den Seenradweg von Lüneburg nach Usedom, der durch Conow führt auf dem Bauwerk. Für nähere Informationen zu den Künstlern und ihre Arbeiten schauen Sie bitte auf www.malliss. com/Ereignisse. Unser Heimatkünstler Joachim Buß hat auch wieder den Pinsel geschwungen und aus dem grauen Kasten neben dem ehemaligen Fritz-Reuter-Krug blühende Landschaften gezaubert. Für einen Gruß an das Landeserntedankfest in der Gemeinde Kaliß hatte sich zeitweilig Marienkäfer „Malli“ hinzugesellt, der seinen beiden Maskottchen-Freunden „Heidi“ und „Kalli“ ein wunderbares Fest mit vielen bunten Erntewagen bei schönem Wetter wünschen wollte. Noch bevor die Zahl seiner schwarzen Punkte vollzählig war steckte man ihn in Brand ... Text und Bild: Carola Borchers Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 7 Wichtige Mitteilung an die Eltern der Schulanfänger 2015 im Einzugsbereich der Grundschule Malliß Viktor-Bausch-Grundschule Neu Kaliß Für das Schuljahr 2015/2016 sind gemäß Schulgesetz des Landes M-V alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die spätestens am 30. Juni 2015 sechs Jahre alt werden, beginnt gemäß des Landesschulgesetzes die Schulpflicht mit dem 1. August 2015. Die Anmeldung dieser Mädchen und Jungen erfolgt in der Zeit vom 13. bis 17. Oktober 2014, von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Regionalen Schule und von 12:00 Uhr bis 14:45 Uhr in der Grundschule Malliß. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die bis zum 31. Dezember 2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben, vorzeitig eingeschult werden. Kinder, die im Schuljahr 2014/15 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden. Sie erreichen uns auch telefonisch unter: Regionale Schule 038750 20292 Grundschule 038750 20021 Die Schulleitung der GS Malliß Eingewöhnung ins Schulleben Mittlerweile lernen 19 fröhliche Erstklässler an der Viktor-BauschGrundschule in Neu Kaliß. Feierlich wurden sie bei der Einschulung begrüßt. Alle waren echt erstaunt, als sie Pippi Langstrumpf erkannten, die auch erschienen war, um sich einschulen zu lassen. Ihre beiden Freunde Tommi und Anika zeigten mit Liedern und Gedichten, was in der Schule gelernt wird. Natürlich waren die neuen ABC-Schützen ganz aufgeregt, als sie dann endlich von den Muttis und Vatis die heiß ersehnte Schultüte bekamen. An der sich anschließenden ersten Unterrichtsstunde nahmen alle mit Begeisterung teil. Die Lehrerinnen der Viktor-Bausch-Grundschule Neu Kaliß hintere Reihe (von links): Tom, Laura, Paul, Jaap, Amelie mittlere Reihe: Mathea, Lisa, Charline, Emil, Leland, Logan vordere Reihe: Hannah, Stella, Hanni, Liam, Lise-Lotte, Tim, Leon fehlend: Tiffanie Ott Foto: Keibel Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2015/2016 für folgende Einzugsbereiche: Gemeinde Neu Kaliß, Gemeinde Vielank (die Ortsteile Woosmer, Tewswoos, Laupin) Die Anmeldung der Kinder erfolgt in der Woche vom 06. bis 10.10.2014 in der Zeit von 8:30 Uhr - 14:00 Uhr im Sekretariat der Grundschule. Auch eine telefonische Anmeldung ist unter folgender Rufnummer möglich: Tel. 038758 26270. Kinder, die für das Schuljahr 2014/2015 zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden. Kinder, die bis zum 31. Dezember 2015 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres 2015/16 eingeschult werden. Schulleiterin Freiwillige Feuerwehr 80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Groß Schmölen Die Groß Schmölener Feuerwehr wurde 80 und hatte am 30. August 2014 zum Jubiläumsfest eingeladen. Zahlreiche Gäste aus nah und fern waren nach Groß Schmölen gekommen, um zum runden Jubiläum zu gratulieren. Dass wir dieses Jubiläum feiern konnten, verdanken wir 15 Männern aus Groß Schmölen, die sich am 18. September 1934 dazu entschlossen, Auszeichnung der Kameraden Kirst und Böckmann eine Feuerwehr zu Foto: Heike Rinser gründen. Nicht nur das Löschen und Retten gehört zu den Aufgaben der Feuerwehr Groß Schmölen, die Kameradinnen und Kameraden übernehmen auch immer wieder wichtige Aufgaben im Leben der Dorfgemeinschaft. Das bewiesen sie erneut bei der Gestaltung eines abwechslungsreiches Programms für die Jubiläumsgäste – Musik mit den Dömitzer Elbmusikanten und DJ Andrè, Auftritt eines Humoristen und der Tanzsportgruppe. Eine Hüpfburg und eine Torwand ließen bei den kleinen Gästen keine Langeweile aufkommen. Mit selbstgebackenem Kuchen und duftendem Kaffee wurden die Gäste überrascht, dazu gab es außerdem Leckeres vom Grill. 8 Amtskurier Eine angefertigte Schautafel zum Jubiläum gab Einblick in 80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Groß Schmölen. Während des Nachmittags erfolgte die Auszeichnung einiger Kameraden. Für ihren Einsatz beim Hochwasser im Juni 2013 erhielten alle Kameradinnen und Kameraden der Wehr die Ehrenspange für Hochwasser. Kamerad Richard Köppen wurde nach über 20 Jahren als Kassenwart verabschiedet und mit einem Präsentkorb überrascht. Eine Nachfolgerin ist bereits gefunden. Danke an die vielen Helferinnen und Helfer für das gelungene Fest. Bis in den frühen Sonntagmorgen wurde gefeiert, getanzt und gelacht. Heike Zander Laternen- und Fackelumzug Zum traditionellen Laternen- und Fackelumzug lädt die Freiwillige Feuerwehr Polz am Samstag, den 01. November 2014 um 17:30 Uhr ins Gerätehaus ein. Laternen sind mitzubringen, Fackeln sind vor Ort. Anschließend erfolgt Freilichtkino. Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Wertstoffhof Malliß Der Wertstoffhof in Malliß ist regelmäßig geöffnet, und zwar immer am Sonnabend in den geraden Kalenderwochen des Jahres in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Im Monat Oktober 2014 können Abfälle somit am • 04.10.2014 (40. Kalenderwoche) und • 18.10.2014 (42. Kalenderwoche), im Monat November 2014 am • 01.11.2014 (44. Kalenderwoche), • 15.11.2014 (46. Kalenderwoche) sowie • 29.11.2014 (48. Kalenderwoche) im Wertstoffhof abgeliefert werden. Wann: 01.11.2014 um 17:30 Uhr Wo: FF Polz Kinder- und Jugendarbeit Für das leibliche Wohl ist ausreichend gesorgt. Freiwillige Feuerwehr Groß Schmölen Neuer Garten für die Kinder der Kita Kunterbunt Heidhof Einladung zum Herbstfeuer am Sonnabend, den 11. Oktober 2014 ab 19:00 Uhr Laternen- und Fackelumzug um 18:30 Uhr Treffpunkt: Gerätehaus Groß Schmölen Die FFw Groß Schmölen lädt herzlich zum Herbstfeuer ein. Für das weibliche Wohl ist gesorgt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Bis dann. Eure/Ihre FFw Groß Schmölen Durch die MFM Agrargenossenschaft wurde für unsere Kita ein angrenzendes Grundstück zur Errichtung eines Gartens zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr wurde begonnen, das Grundstück urbar zu machen, im Anschluss folgte die Ideenfindung und Planung, um den Garten Kindergerecht zu gestalten. Nun ist endlich die Zeit der Umsetzung gekommen. Behilflich ist uns dabei Sigfried Timmermann aus Heidhof, der uns kleinen „Kinder-Garten-Besitzer“ tatkräftig mit viel Fleiß, Engagement und Fachwissen unterstützt. Die Kinder freuen sich auf einen Kräutergarten, einen Weidetunnel und ein Gemüsebeet. Begonnen wurde mit dem Einpflanzen des Apfelbaums, ein Abschiedsgeschenk unserer diesjährigen Schulkinder als Dank und zur Erinnerung an die Erzieher für ihre wunderbare Kita-Zeit. Wir danken der MFM Agrargenossenschaft recht herzlich für das zur Verfügung gestellte Grundstück sowie Herrn Timmermann für die tatkräftige Unterstützung. M. Pidt Freiwillige Feuerwehr Niendorf a. d. Rögnitz Am 11. Oktober lädt die Freiwillige Feuerwehr Niendorf an der Rögnitz zum traditionellen Laternenumzug ein. Alle Einwohner und Gäste sind herzlich willkommen. Wir treffen uns um 18:00 Uhr am Gerätehaus zum Umzug durch Niendorf. Im Anschluss sorgen die Kameraden für Leckeres vom Grill hinter der Feuerwehr. Auf eine rege Beteiligung freuen sich die Niendorfer Kameraden. H. Ahrndt im Auftrag der Wehrführung Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 9 Sommerferien im Jugendclub Neu Kaliß Wir haben in den Sommerferien viel erlebt. Mit dem Bus waren wir im Ersepark in Uetze und haben einen Bildervortrag im Regionalmuseum Kaliß verfolgt. Gemeinsam mit allen Kindern und Eltern haben wir einen lustigen Grillabend im Jugendclub ausgerichtet. In der Milchviehanlage (MFM Agrargenossenschaft) in Heiddorf wurden wir sehr nett von den Mitarbeitern empfangen und sahen uns die Anlage genau an. Wir danken den freundlichen Fahrern der Busse des Taxiunternehmens HELA, mit denen wir nach Grabow fuhren, um dort in der Schau(m)manufaktur ein Grabower Küßchen selbst herzustellen. Wir fuhren auf der Elde mit dem Wernerboot und schließlich konnten wir im Waldbad dann den Nachmittag genießen. Karin Koch Jugendclub Neu Kaliß Da steht ein Pferd auf dem Balkon Fleißige Hände ließen in Neu Kaliß die schönsten Gebilde aus Stroh entstehen. In der VS-Kita Abenteuerland wurde für das Landeserntedankfest ein Pferd aus eben diesem Material gefertigt. Nun steht es auf dem Balkon und erfreut Kinder und Erwachsene, weil es einem Märchenbuch entstiegen zu sein scheint. Dort hat es seinen Platz gefunden, auf dem es sicher eingezäunt alles überblicken kann. Für die Unterstützung bedanken wir uns bei Herrn Jürgen Warnke, Frau Helga Schneider und Herrn Klüner. Text: Kita-Team Ein toller Schultag Wir Schüler und Schülerinnen der 2. Klasse hatten unseren ersten Projekttag dieses Schuljahres. Das Thema „Sonnenblumen“ interessierte uns Mallißer Grundschüler sehr. So lernten wir in Stationsarbeit die Teile der Pflanze kennen und lasen Wissenswertes, welches im Rätsel getestet wurde. Mit Hilfe unserer Hände fertigten wir tolle Druckbilder an und konzentrierten uns beim Geschicklichkeitstest. Gemeinsam wurden in der Schullehrküche Sonnenblumenbrötchen gebacken und anschließend verspeist. Abgerundet wurde der Tag mit Malbildern oder Konzentrationstraining rund um die Sonnenblume. Die Mädchen und Jungen sagen „Danke“ bei ihrer Lehrerin, Frau Pflügel, und allen Eltern, die zum Gelingen des Projektes beigetragen haben. Klasse 2 GS Malliß Foto: K. Geister 10 Amtskurier Kirchliche Nachrichten Termine der Ev.-luth. Kirchengemeinden Sonntag, 5. Oktober 10:00 - 11:00 Uhr Neu Kaliß 10:00 Uhr Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Eldena Dienstag, 7. Oktober 10:00 Uhr Dömitz Sonntag, 26. Oktober 10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Kaliß 14:30 Uhr Heidhof Gottesdienst Taufgottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst zum Landeserntedankfest (Predigt Bischof Andreas von Maltzahn) Beginn des Umzugs danach ab Kirche Gottesdienst zum Erntedank Mittwoch, 29. Oktober 19:00 Uhr Conow 19:00 Uhr Neu Kaliß 19:30 Uhr Conow Vesper singen Kirchgemeinderat Bibelkreis Erntedankgottesdienst mit Abendmahl- Haus Elbtalaue Kirchgemeinderat Donnerstag, 30. Oktober 17:00 Uhr Gorlosen Gottesdienst und Festessen zum Reformationstag Mittwoch, 8. Oktober 14:00 Uhr Polz Frauenkreis Freitag, 31. Oktober, Reformationstag 15:17 Uhr Ludwigslust Gottesdienst der Kirchenregion Ludwigslust-Dömitz 19:00 Uhr Conow Filmabend „Babettes Fest“ 19:00 Uhr Eldena Kino im Gemeindehaus: Das Schwein von Gaza Donnerstag, 9. Oktober 16:30 Uhr Eldena Konfirmandenunterricht Sonnabend, 1. November 09:30 Uhr Alt Jabel Krippenspielprobe Sonntag, 2. November 10:00 Uhr Alt Jabel 17:00 Uhr Neu Kaliß Gottesdienst Laternengottesdienst 19:30 Uhr Alt Jabel Freitag, 10. Oktober 16:30 Uhr Conow 19:00 Uhr Conow Konfirmandenunterricht Mitgliederversammlung des Fördervereins Conower Kirche e. V. Sonnabend, 11. Oktober 09:30 Uhr Dömitz 09:00 Uhr Conow 09:30 Uhr Conow 16:00 Uhr Niendorf ökum. Kinderkreis im ev. Pfarrhaus Arbeitseinsatz auf dem Friedhof Christenlehre Gottesdienst Sonntag, 12. Oktober 10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Eldena 10:00 Uhr Neu Kaliß 10:00 Uhr Woosmer Gottesdienst mit Taufe Gottesdienst Festzelt - Gottesdienst beim Dorffest Gottesdienst Erntedankgottesdienst Mittwoch, 15. Oktober 19:00 Uhr Conow 19:30 Uhr Conow Vesper singen Bibelkreis Donnerstag, 16. Oktober 14:30 Uhr Liepe 19:00 Uhr Eldena Bibelkreis Männerkreis Freitag, 17. Oktober 08:00 Uhr Neu Kaliß Ausflug Frauenfrühstück ins Alte Land Sonnabend, 18. Oktober 09:00 Uhr Alt Jabel 15:00 Uhr Alt Jabel 17:00 Uhr Polz 19:00 Uhr Eldena Arbeitseinsatz Museumsbeirat Gottesdienst Konzert des Liedermachers Barz Sonntag, 19. Oktober 10:00 Uhr Dömitz 10:00 Uhr Conow 10:00 Uhr Alt Jabel 10:00 Uhr Neu Kaliß 10:00 Uhr Eldena Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Donnerstag, 23. Oktober 09:00 Uhr Eldena 14:00 Uhr Conow Bibelgesprächskreis Seniorennachmittag Freitag, 24. Oktober 15:00 Uhr Dömitz Konfirmandenunterricht Sonntag, 9. November 08:30 Uhr Neu Kaliß 14:00 Uhr Dömitz Bäckerei Görlitz Konfirmanden backen Brot für die Welt (Verkauf vor dem Gottesdienst in Dömitz) Zentraler Gottesdienst „25 Jahre Fall der Mauer“ Katholische Kirchgemeinde Sonntag, 05.10. 10:00 Uhr oekumenischer Gottesdienst zum Landeserntedankfest in Neu Kaliß kein Gottersdienst in Dömitz Donnerstg, 09.10. Krankenrunde Dömitz Freitag, 10.10. ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Samstag, 11.10. 09:30 Uhr oekumneischer Kinderkreis im evgl. Gemeinderaum Sonntag, 12.10. 09:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, 14.10. Krankenrunde Malk Göhren, Malliß, Heiddorf Mittwoch, 15.10. 14:30 Uhr Gottesdienst und Seniorenrunde - Bus holt ab Donnerstg, 16.10. Krankenrunde Alt Kaliß und Lenzen Freitag, 17.10. ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, 19.10. 09:00 Uhr Gottesdienst Freitag, 24.10. ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, 26.10. 09:00 Uhr Gottesdienst Freitag, 31.10. ab 12:00 Uhr Ausgabe der Tafel im Gemeinderaum Sonntag, 02.11. 09:00 Uhr Gottesdienst zum Fest Allerheiligen und Allerseelen Dienstag, 04.11. Krankenrunde Malk Göhren, Malliß, Heiddorf Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Veranstaltungen Amtskurier 11 Heidekönigin auf Reuterfest gekürt Immer am ersten Wochenende im September wird in Kaliß dem niederdeutschen Heimatdichter Fritz Reuter gedacht. Vom Gedenkstein in der Kalißer Heide aus machen sich Wanderer, dieses Jahr dabei auch eine Delegation aus dem österreichischen Hintzendorf die als Gäste der Gemeinde Neu Kaliß hier weilten, unter Führung des Kalißer Bürgermeister Burkhard Thees, Forstamtsleiter Reginald Rink und natürlich Fritz Reuter, alias Eckard Buß, auf den Weg zum Kalißer Forsthof. Hier wurden sie bei herrlichem Wetter von hunderten Gästen und der Blasmusik der Dömitzer Elbmusikanten empfangen. Bei einem bunten Programm und kleinem Markt wird hier seit ein paar Jahren auch die Heidekönigin der Kalißer Heide gekürt. Standesgemäß in einer zweispännigen Kutsche fuhr die nunmehr 3. Heidekönigin auf dem bestens besuchten Kalißer Forsthof vor. Carolin Knaack-Hinrichs ist eine echte Kalißer Deern, die nach ihrem Studium in die Heimat zurückkehrte. Während ihrer einjährigen Regentschaft darf die 28.jährigen Heidekönigin jetzt bei vielen, auch überregionalen Anlässen, wie beispielsweise bei der Mela, der Redefiner Hengstparade, auf der Grünen Woche in Berlin und natürlich auch beim Landeserntedankfest ihre Heimat, die Kalißer Heide, präsentieren. Viel Stimmung gab es auf der Bühne durch die „Vielanker Plattsnackers“, einer plattdeutschen Schülergruppe aus Grabow, und durch die österreichischen Gäste die in ihrer Mundart die Gäste unterhielten. Das alles wurde wie immer gekonnt durch Karin Koch moderiert. Eckard Buß aus Kaliß war wieder in die Rolle des berühmten plattdeutschen Heimatdichters geschlüpft und hatte seinen Hund „Schüten“ dabei. Neben frischem Brot und Kuchen aus dem Steinbackofen von Bäcker Görlitz, bot das Team vom „Kalißer Eck“ deftige Speisen und Getränke, und zu allem konnte zur Musik der Elbmusikanten kräftig das Tanzbein geschwungen werden. Daneben gab es bei Händlern und Gewerbetreibenden viel zu staunen, zu bewundern und natürlich zu kaufen. Da der Wettergott entgegen anderer Prognosen mitspielte waren um die Mittagszeit etwa 500 Gäste auf dem Forsthof. Überraschungen beim Reuterfest gab es auch immer wieder, und so konnten die Dömitzer Elbmusikanten dem Forstamtsleiter ein Relief mit Jagdmotiven übergeben, das Ernst Muchow (83), ehemaliges Mitglied der Elbmusikanten, selbst anfertigte und der Nachwelt erhalten wollte. „Dieses Relief wird in der „Kalißer Forstscheune“ einen gebührenden Platz finden und somit der Öffentlichkeit zugänglich sein“, versprach Forstamtsleiter Reginald Rink. Uwe Losch Programm Landeserntedankfest M-V 19:00 Uhr Samstag 04.10.2014 14:00 Uhr 20:00 Uhr Sonntag 05.10.2014 10:00 Uhr 10:30 Uhr 14:00 bis 17:00 Uhr 15:00 Uhr 17:00 bis 19:00 Uhr Kinderfest mit einem Kinderbauerndorf und vielen anderen Überraschungen großer Ernteball mit Büfett, Showeinlagen und evtl. Feuerwerk Anmoderation André Schneider von Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern Showband „Papermoon“ und DJ Eintritt 10,00 EUR inkl. Büfett Kartenvorverkauf mit Tischreservierung Seniorennachmittag mit Band „Drei Live“, Entertainer „Enzi Enzmann“, Showeinlagen NKCC und Kita Eintritt 10,00 EUR inkl. Kaffee und Kuchen Schlagerparty mit Party-DJ Alexander Stuth von Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern Auftritt von Cora (Hit:“ Amsterdam“) Eintritt 8,00 EUR ökumenischer Festgottesdienst in der Johanneskirche Neu Kaliß großer Ernteumzug durch die Gemeinde mit Moderation von Alexander Stuth Ostseewelle HITRADIO Mecklenburg-Vorpommern Auftritt Landespolizeiorchester MV Übergabe der Erntekrone, Festreden, Prämierungen Sonstiges: Sonntag: ganze Wochenende: Route des Festumzuges Freitag, 03.10.2014 11:00 bis 17:00 Uhr Unterhaltung und Musik mit Alexander Stuth Ostseewelle HIT-RADIO Mecklenburg-Vorpommern Ausstellung landwirtschaftlicher Technik Bauernmarkt (insbesondere am Sonntag) und Karussell 12 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 SV Blau Weiß Polz Jahnstr. 17 · 19303 Polz Drachensteigen an der Elbe Einladung zur Jahreshauptversammlung des SV Blau Weiß Polz e. V. … GRENZENLOS….. Der Vorstand lädt hiermit alle Mitglieder zur diesjährigen Hauptversammlung am Freitag, dem 24. Oktober, um 20:00 Uhr in die Vereinsgaststätte ein. Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Versammlung 3. Bericht des Vorstandes durch den Vorsitzenden 4. Bericht des Kassenwartes 5. Bericht der Revisionskommission 6. Entlastung des Vorstandes und der Revisionskommission 7. Anfragen und Diskussion zu den Berichten 8. Beitragsanpassung ab 01.01.2015 9. Jährlicher Arbeitseinsatz 10. Verschiedenes und Diskussion Über Euer Erscheinen würden wir uns freuen und verbleiben mit sportlichen Grüßen Der Vorstand Am 9. November 2014 14:00 bis 16:00 Uhr lädt die Stadt Dömitz zum beliebten Drachensteigen ein. Wir treffen uns am Parkplatz zwischen Elbe und Festung und hoffen aus dem Anlass, 25 Jahre Grenzöffnung der innerdeutschen Absperrungen auf zahlreiche Gäste beiderseits der Elbe. Versorgung vor Ort Angelsportverein „Früh auf“ Dömitz von 1922 e. V. Einladung Hiermit lade ich die Mitglieder unseres Vereins für Sonntag, den 26. Oktober 2014, 10:00 Uhr in das „Elb-Café“ in Dömitz, Werderstr. 5, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit folgender Tagesordnung ein: 1.Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung 2. Satzungsänderung (§ 12 Abs. 2 Satz 3 - Vereinsauflösung) 3. Künftige Angelfischerei in den BIMES-Gewässern 4.Verschiedenes Zur Begründung (TOP 3) wird darauf hingewiesen, dass - wie hier erst jetzt bekannt wurde - die Vereinbarungen des Landesanglerverbandes mit der BIMES zum 31.12.2014 enden und somit die entsprechenden Gewässer aus der Jahresangelberechtigung des LAV M-P 2015 gestrichen wurden! Jagdgenossenschaft Heidhof lädt ein Die nächste Versammlung der Jagdgenossenschaft Heidhof findet am 17. Oktober 2014 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgebäude Heidhof, Straße der Jugend 7 statt. Auf der Tagesordnung stehen der Bericht des Vorstandes sowie der Bericht des Kassenwartes. Im Anschluss daran findet die Auszahlung der Jagdpacht statt. Hinweisen möchten wir noch einmal darauf, dass im Falle von Eigentumswechseln diese durch Nachweis zu belegen sind. Im Anschluss an die Veranstaltung laden die Jagdpächter alle Mitglieder der Genossenschaft zu einem Jagdessen ein. Hinweis: Die Versammlung ist gem. Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Dömitz den 22. Sept. 2014 Hans Köhler 1. Vorsitzender Mit Elan und neuen Ideen zum 60igsten! Für die Auszahlung der Jagdpacht benötigen wir von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft Polz die neuen Kontodaten (IBAN und BIC Nummer). Bitte teilen sie diese dem Kassenwart Herrn Günther Schult, wohnhaft in 19303 Polz, Im Katen 1 umgehend mit, damit die Pacht überwiesen werden kann. Die Karnevalshochburg Dömitz bereitet sich auf runden Geburtstag vor. Was aus einer Männerturngruppe entstand, zählt heute fast hundert aktive Karnevalisten, die altes Brauchtum fördern und pflegen. Schon bevor es in die Sommerpause ging wurde die neue Saison geplant. Die Tanzgruppen suchten nach peppiger, heißer Musik und sind schon fleißig am Proben. Die Büttenredner halten das ganze Jahr über Ausschau nach lustigen Episoden aus dem Leben der Bürger, sowie aus Rundfunk & TV. Sie erhielten neue Ideen und Anregungen beim ersten Büttenrednertreff in Tripkau, das für alle interessierten Vereine in unserem Amt organisiert wurde. Bei der alljährlichen Putzaktion Ende September, wurde das Kulturhaus auf Vordermann gebracht. Eine neue Band und ein neuer Cateringservice runden das Gesamtbild ab. Weitere Informationen zur Proklamation der Prinzenpaare am 15.11. erhalten Sie in der nächsten Ausgabe des Amtskuriers. Der Jagdvorstand Däms Hau - rinn! Information der Jagdgenossenschaft Polz Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 13 Wandertag Der TSV Göhren e.V. lädt wieder ein! Wann: Sonntag 12.10.2014 Treffpunkt: 10 Uhr Sportplatz Göhren Strecke: 6 - 7 km Im Anschluß gibt`s Eintopf und Bockwurst. Ja, ist denn schon Weihnachten? Nur noch 9 Wochen bis zu Mallißer Weihnachtsmarkt. In diesem Jahr möchte der Gewerbeverein Aussteller aus dem Amtsbereich und darüber hinaus begrüßen. Haben Sie also Waren aus traditionellem Handwerk oder neue Ideen, sind Sie Schausteller oder können Sie Kinder zum Lachen bringen? Dann melden Sie sich bis zum 13. Oktober 2014 unter dem Kontakt auf der Web-Seite www.malliss.com oder unter der Telefonnummer 038750/20203 und schildern Sie kurz ihr Angebot. Der Markt findet am Samstag, dem 06. Dezember 2014 in Malliß statt. Für alle Hobby-Fotografen erinnern wir noch einmal an unseren Dauerwettbewerb „Mein schönstes Bild von Malliß“. Der Einsendeschluss ist, wie gewohnt zum Lichterfest am 30. Oktober 2014. Es können entwickelte Fotos beim EDEKA-Markt Steffi Brandt abgegeben werden, oder digitale Bilder mit einer Größe von wenigstens 3 MB an carola.borchers@malliss. com eingeschickt werden. Die 12 ausgewählten Fotografen erhalten ein Freiexemplar des Kalenders 2015 auf dem Weihnachtsmarkt. Ihr Gewerbeverein Sanierung des nördlichen Querhauses im vergangenen Jahr Themen auf der Mitgliederversammlung werden unter anderem das Geschäftsjahr 2013, die aktuellen Baumaßnahmen, die finanzielle Beteiligung des Vereins und die Einwerbung weiterer Fördermittel und Spenden sein. Text und Foto: S. Harnack ALD Run for Charity Die Radsportler haben ernst gemacht - sie sind gelaufen. Am Samstag morgen, um 6:30 Uhr war Abfahrt aus Malliß mit hochmotivierten Läuferinnen und Läufern. Gemeinsam wollen sie die 63 Kilometer entlang der Müritz knacken um einen Spendenscheck für ihre Mountain-BikeStrecke im Schulwald zu bekommen. In Klink angekommen, werden sie von Teamchef Ingo Gehrmann in angemessene Sponsoren-Shirts gesteckt. Noch schnell ein Foto vor dem Schlosshotel und ruck-zuck ist es 10.00 Uhr und der Startschuss fällt. Team 118 hat nach 13/4 Stunden die ersten 20 km absolviert, gute Vorlage der beiden Läufer. Etappe 5 wurde von der jüngsten Teilnehmerin Joanna in gut 30 Minuten bewältigt - tolle Leistung für die etwa 51/2 km. Thomas und danach Ingo als Schlussläufer haben für das Team dann einen hervorragenden 83. Platz in einer Zeit von 5 Stunden und 35 Minuten herausgeholt. Hungrig aber glücklich lagen sich alle in den Armen und eins stand fest: Im nächsten Jahr sind sie wieder dabei. Text: Carola Borchers Förderverein Conower Kirche e.V. trifft sich Der Verein trifft sich am Freitag, den 10.10.2014, um 19:00 Uhr, zur Mitgliederversammlung im Conower Pfarrhaus. Mitglieder und solche, die es werden wollen, sind herzlich willkommen, denn der Verein sucht weitere Unterstützer und engagierte Leute, die bei den weiteren Vorhaben zur Sanierung der Dorfkirche mitwirken können. Derzeit laufen die Arbeiten am 2. Bauabschnitt, der die Sanierung der Außenhaut und des Daches am südlichen Querhaus mit einem Kostenumfang von 142.000 EUR umfasst. Bild: Patrick Keibel 14 Amtskurier Volkssolidarität Neu Kaliß/Kaliß Alle Mitglieder sind zur Teilnahme an der Verkehrssicherheitsaktion am Dienstag, dem 21. Oktober 2014, aufgerufen. Sie wird in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr in der Forstscheune Kaliß durchgeführt. Beteiligt sind die Verkehrswacht Ludwigslust, die Polizei und andere Partner. Bauer Hellwig wird mit einem kulturellen Beitrag die Veranstaltung abschließen. Die Mitglieder der Ortsgruppe Neu Kaliß/Heiddorf/Raddenfort, die an der Listensammlung 2014 beteiligt waren, treffen sich am Donnerstag, dem 9. Oktober, um 14:00 Uhr im Seniorenclub Heiddorf. Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Treffsicher zur Deutschen Meisterschaft 2014 in Philippsburg Sportschützen aus der Griesen Gegend holten 6x Gold 9x Silber und 7x Bronze bei der Landesmeisterschaft des BDS LV10 in Güstrow und Qualifizierten sich für die Deutsche Meisterschaft. Auch hier nahmen sie erfolgreich teil und stellten ihr Können unter Beweis. Der Vorstand Quasttag Am Samstag den 30. August trafen sich ehemalige Einwohner, Anwohner der umliegenden Gemeinden und interessierte Bürger im heute unbewohnten Örtchen Quast. Die Gemeinde Vielank hatte, nach dem Abzug der Bundeswehr, zum jährlichen „Quasttag“ eingeladen. Gemeinsam wurde in Erinnerungen geschwelgt, über die Zukunft des ehem. Truppenübungsplatzes und die Kohle gesprochen. Um den Gedenkstein herum, in der Dorfmitte, waren Schilder dort aufgestellt, wo früher die Häuser standen. Auf diesen war vermerkt, wer dort früher gewohnt hat. Es war sehr interessant eine Runde zu gehen und so manchen ehem. Bewohner an seinem Schild zu treffen. Der Platz wurde durch die Gemeindearbeiter sehr gut hergerichtet und für das leibliche Wohl war gesorgt! von links nach rechts/vorn Jörg Trapp, Daniel Rossow, Oswald Schwamberger, Herve Thiel, Stefan Naumann, Jens Mengert Wir die BDS Gruppe bedanken uns rechtherzlich bei unserem Sponsor Küchen-Steinfatt in Malliß für die tatkräftige Unterstützung unseres Teams. Text und Foto: S. Lemke Ein Musik-Arrangement der besonderen Art konnte man am Sonntag dem 31. August in der ev. Kirche Alt-Jabel erleben. Die „Harmonic Brass“ aus München hatten zum Konzert eingeladen. Fünf Musiker mit unterschiedlichen Blechblasinstrumenten spielten zwei Stunden durch die Welt der verschiedenen Musikrichtungen. Von festlich-feurig bis nachdenklich- ruhig, war es ein Ohrenschmaus dem tollen BlechbläserQuintett zu zuhören, sowie die Mimik und Gestik der Musiker zu erleben. Die gute Akustik der Alt-Jabler Kirche tat das Übrige, bei der Umsetzung des fantastischen, schönen und emotionalen Konzertes. Es war ein Highlight, ein Programm der Superlative. Einfach super Toll und Klasse!!!!!!!!!!! Zum Abschluss des schönen Abends, gab es dann in der Pfarrscheune noch lecker belegtes frisches Brot und einen guten Wein! Text und Foto: S. Lemke Jagdgenossenschaft Tewswoos Einladung zum Jagdessen Die Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Tewswoos laden alle Jagdgenossen und ihre Lebenspartner zum traditionellen Jagdessen nach Woosmerhof ein. Das gemeinsame Essen findet am Freitag, den 21.11.2014 ab um 19:00 Uhr in den Räumen der Gaststätte „Alte Molkerei“ in 19303 Woosmerhof statt. Wir bitten um vorherige Anmeldung bis spätestens 06. November bei unserem Jagdpächter Günther Holter, Tel.: 038759 20246 Jagdgenossenschaft Tewswoos Der Vorstand Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Öffentliche Bekanntmachung Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 WehRÄndG 2011) hier: Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz Aufgrund § 18 Abs. 7 Satz 2 Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I 1342), zuletzt geändert durch Art. 9 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678) weist das Amt Dömitz-Malliß darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2015 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2008 (BGBl. I S. 1886), zuletzt geändert durch Art. 1 der Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 678), widersprechen können. Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: 1.Familienname, 2.Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Im Jahr 2014 findet die Datenübermittlung im Oktober statt. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) dem widersprochen haben. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist bis zum 30 September 2014 schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt DömitzMalliß, Der Amtsvorsteher, Goethestraße 21, 19303 Dömitz zu erklären. Amt Dömitz-Malliß Der Amtsvorsteher Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Stadt Dömitz für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntma- Amtskurier 15 chung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Dömitz vom 28.08.2014 folgende Satzung erlassen: §1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Stadt Dömitz wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 330 v. H. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Dömitz, den 23.09.2014 gez. Bode Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Stadt Dömitz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Grebs-Niendorf für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Grebs-Niendorf vom 20.08.2014 folgende Satzung erlassen: §1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Grebs-Niendorf wie folgt festgesetzt: 16 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 2. Gewerbesteuer auf §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. 282 v. H. 365 v. H. 325 v. H. Grebs-Niendorf, den 22.08.2014 gez. Schranck Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Grebs-Niendorf geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird gegenüber erhöht vermindertnunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR ____________________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 487.400,00 29.500,00 700,00 516.200,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 638.200,00 41.200,00 13.500,00 665.900,00 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -150.800,00 -11.700,00 -12.800,00 -149.700,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -150.800,00 -11.700,00 -12.800,00 -149.700,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 6.300,00 0,00 0,00 6.300,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -144.500,00 -11.700,00 -12.800,00 -143.400,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 450.800,00 31.500,00 700,00 481.600,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 558.000,00 40.700,00 13.500,00 585.200,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -107.200,00 -9.200,00 -12.800,00 -103.600,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 167.100,00 25.200,00 0,00 192.300,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 246.000,00 3.600,00 1.100,00 248.500,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -78.900,00 21.600,00 -1.100,00 -56.200,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 366.200,00 169.700,00 0,00 535.900,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 180.100,00 196.000,00 0,00 376.100,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 186.100,00 -26.300,00 0,00 159.800,00 §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher 75.600,00 EUR auf 75.600,00 EUR von bisher 160.800,00 EUR auf 160.800,00 EUR §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt §5 Hebesätze Die Hebesätze für Realsteuer werden nicht verändert. Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 17 §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Der Stellenplan wird nicht verändert. §7 Eigenkapital bishernunmehr EUREUR ____________________________________________________________________________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014 1.626.196,69 1.626.196,69 1.516.296,691.620.856,99 1.371.796,69 1.477.456,99 Grebs-Niendorf, den 18.09.2014 gez. Schranck Bürgermeister Dienstsiegel Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.09.2014 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Karenz für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Karenz vom 26.08.2014 folgende Satzung erlassen: §1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Karenz wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 330 v. H. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Karenz, den 28.08.2014 gez. Elsner Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Karenz geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Gemeinde Karenz Der Bürgermeister 23.09.2014 Einladung Zu der am 21.10.2014, um 19:30 Uhr, im Kulturraum der Gemeinde stattfindenden 3. Sitzung der Gemeindevertretung lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: TOPBetreff Vorlage-Nr. 01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister 02 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 03 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung 04 Bestätigung der Tagesordnung 05 Billigung der Niederschrift der 2. Sitzung vom 26.08.2014 06 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 07Einwohnerfragestunde 08 Anträge und Anfragen der Mitglieder der 18 Amtskurier Gemeindevertretung 09 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 10 Abwägung der Hinweise und Stellungnahmen zur verkürzten Beteiligung B-Plan Nr. 2 SO-Gebiet Gewerbliche Landwirtschaft“, Wedenscher Weg 11 Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zum P-Plan Nr. 2 SO-Gebiet „Gewerbliche Landwirtschaft“, Wedenscher Weg 12 Schließen des öffentlichen Teils Nichtöffentlicher Teil: TOPBetreff 13 Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag Woche 40 | 02. Oktober | 2014 0010/14 0011/14 0013/14 0012/14 14 gemäß § 11 BauGB zum B-Plan Nr. 2 SO-Gebiet „Gewerbliche Landwirtschaft“, Wedenscher Weg Wiederherstellung der Öffentlichkeit Öffentlicher Teil: TOPBetreff 15 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil 16Sonstiges 17 Schließen der Sitzung gez. Klaus Elsner Bürgermeister F. d. R. Simone Johnke 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Karenz für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird gegenüber erhöht vermindertnunmehr bisher umumauf EUR EUREUREUR ____________________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 206.100,00 11.100,00 2.200,00 215.000,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 261.200,00 17.600,00 11.800,00 267.000,00 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -55.100,00 -6.500,00 -9.600,00 -52.000,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -55.100,00 -6.500,00 -9.600,00 -52.000,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 3.000,00 0,00 0,00 3.000,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -55.100,00 -6.500,00 -9.600,00 -49.000,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 185.800,00 8.200,00 1.300,00 192.700,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 204.400,00 16.800,00 10.600,00 210.600,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -18.600,00 -8.600,00 -9.300,00 -17.900,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 121.100,00 3.900,00 118.000,00 7.000,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 124.000,00 0,00 118.000,00 6.000,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.900,00 3.900,00 0,00 1.000,00 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.500,00 0,00 4.600,00 16.900,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.500,00 0,00 4.600,00 16.900,00 §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht veranschlagt. §5 Hebesätze Die Hebesätze für Realsteuern wurden nicht verändert Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 19 §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Der Stellenplan wird nicht verändert. §7 Eigenkapital bishernunmehr EUREUR ____________________________________________________________________________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014 878.141,70 878.141,70 826.641,70854.472,94 774.541,70 805.472,94 Karenz, den 18.09.2014 gez. Elsner Bürgermeister Dienstsiegel Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.09.2014 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Malk Göhren für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des § 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.08.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird gegenüber erhöht vermindertnunmehr bisherum um auf EUREUREUR EUR ____________________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 397.800,00 22.000,00 1.100,00 418.700,00 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 483.000,00 26.900,00 8.600,00 501.300,00 der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -85.200,00 -4.900,00 -7.500,00 -82.600,00 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf -85.200,00 -4.900,00 -7.500,00 -82.600,00 die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 0,00 die Entnahmen aus Rücklagen auf 5.600,00 0 0 5.600,00 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -79.600,00 -4.900,00 -7.500,00 -77.000,00 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 356.400,00 22.100,00 5.700,00 372.800,00 die ordentlichen Auszahlungen auf 420.500,00 26.500,00 8.900,00 438.100,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -64.100,00 -4.400,00 -3.200,00 -65.300,00 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0,00 0,00 0,00 0,00 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.100,00 2.800,00 0,00 10.900,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.900,00 1.600,00 0,00 8.500,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.200,00 1.200,00 0,00 2.400,00 20 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 75.800,00 12.900,00 0,00 0,00 0,00 0,00 75.800,00 12.900,00 62.900,00 0,00 0,00 62.900,00 §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt von bisher 75.800,00 EUR auf 75.800,00 EUR §5 Hebesätze Die Hebesätze werden nicht geändert. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Der Stellenplan wird nicht verändert. §7 Eigenkapital bishernunmehr EUREUR ____________________________________________________________________________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 943.425,79 943.425,79 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt 863.925,79 863.925,79 und zum 31.12. des Haushaltjahres 2014 784.325,79 899.765,61 Malk Göhren, den 18.09.2014 gez. Holter Bürgermeister Dienstsiegel Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V der unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.08.2014 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörigen Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 06.10.2014 bis 07.11.2014 im Gebäude der Amtsverwaltung Dömitz-Malliß, Goethestraße 21 in 19303 Dömitz, Zimmer 23 öffentlich zu den Dienstzeiten der Amtsverwaltung aus. Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Neu Kaliß für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Neu Kaliß vom 18.09.2014 folgende Satzung erlassen: §1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Neu Kaliß wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. Woche 40 | 02. Oktober | 2014 2. Gewerbesteuer auf Amtskurier 330 v. H. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Neu Kaliß, 25. 09. 2014 gez. Thees Bürgermeister 21 Glückwünsche zur Geburt Dienstsiegel Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Neu Kaliß geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungsoder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. AZweb Bequem Familienanzeigen online … gestalten und schalten Ihre Vorteile Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze der Gemeinde Vielank für das Haushaltsjahr 2015 (Hebesatzsatzung) Präambel Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777), der §§ 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777, 833), der §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2.794) geändert worden ist sowie der §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. 1266) geändert worden ist, wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Vielank vom 28.08.2014 folgende Satzung erlassen: §1 Steuersätze Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Gebiet der Gemeinde Vielank wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 282 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 330 v. H. §2 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Vielank, den 23.09.2014 gez. Drewes Bürgermeister Dienstsiegel Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Vielank geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. bei der Online-Buchung: 4 verlängerte Annahmeschlüsse 4 Schalten Sie jetzt Ihre Familienanzeige www.familienanzeigen.wittich.de Ihre Privatanzeige mit AZweb Impressum Amtskurier Dömitz-Malliß Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Redaktion:Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail:www.wittich.de E-Mail: info@wittich-sietow.de Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Diese geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. 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Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amtsverwaltung Dömitz-Malliß Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke monatlich, zum 1. Freitag/Monat 5.100 Exemplare Verlag + Druck Linus Wittich KG Heimat- und Bürgerzeitungen 22 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Informativ für Sie SIE HABEN DIE IDEE? WIR DIE PASSENDEN GESCHÄFTSRÄUME! Sie träumen von einem eigenen Geschäft im Einzelhandel oder in der Gastronomie in erstklassiger Lage und modernem Design? Sie möchten Ihre Ideen in einem der touristischen Ziele an der mecklenburgischen Seenplatte verwirklichen? Dann melden Sie sich! Wir vermieten ab sofort Geschäftsräume mit direkter Lage am Malchower Hafen. 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Die Straße und die Gehsteige sind zweifarbig mit Betonsteinen gelegt und auch die Zuwege zu den Häusern sind fertig gepflastert. Wenn es dann draußen grün und innen schön wohnlich ist, können die Ferien beginnen. 970,50 m2 9 23 1.177,60 m2 1.048,78 m2 32 1.189,78 m2 982,03 m2 35 26 1.085,59 m2 990,21 m2 25 N 977,72 m2 27 1.256,46 m2 8 38 1.232,86 m2 34 905,82 m2 1.080,34 m2 1.221,90 m2 36 Fußwe g 943,45 m2 33 1.124,67 m2 40 37 39 1.102,64 m2 980,92 m2 1.000,42 m2 7 1.335,41 m2 41 6 911,87 m2 42 5 9,67 5,30 997,14 m2 13,42 999,33 m2 4 1.078,37 m2 43 3 1.178,62 m2 1.156,76 m2 2 1.171,04 m2 1 MOSELLAND Die neuen Reisemagazine von LINUS WITTICH. Weitere Reiseziele unter www.TreffpunktDeutschland.de Foto: RPT / D. Ketz Immer am Fluss. Moselsteig. Kontaktdaten: Ferienpark LENZ am Plauer See Ansprechpartner: Andreas Grzibek, Hans Joachim Groß Telefon: 039931 / 579-31 E-Mail: info@ferienpark-lenz.de Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Optiker Spors Wir verstehen was vom Sehen. Dömitz • Werderstraße 6 b Tel: 038758 - 24104 Mo. - Fr. 9.00 - 13.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr Mi. nachmittags geschlossen Sa. 9.00 - 12.00 Uhr Amtskurier 23 Gute Aussichten – für den Erhalt des Augenlichts! ■ Weltweit arbeiten Augenärzte an neuen Methoden, um Volkskrankheiten wie die Altersbedingte Makula-Degeneration (AMD) oder das Glaukom (Grüner Star) zu behandeln. Voraussetzung für eine wirksame Behandlung ist die rechtzeitige Diagnose. Augenärzte können Augenerkrankungen in der Regel erkennen, bevor die Betroffenen Symptome wahrnehmen. Sie stellen somit sicher, dass ihre Patienten gute Aussichten für den Erhalt des Augenlichts haben. Familienanzeigen Einfach mal DANKE sagen Ein herzliches Dankeschön sagen wir allen Gratulanten, die uns anlässlich unserer Silberhochzeit mit zahlreichen Glückwünschen, Blumen und Geschenken erfreut haben. Olaf & Regina Morawetz Heiddorf, im August 2014 Das Silberhochzeitspaar sagt danke. Mit lieben Menschen dieses Jubiläum zu begehen, war uns eine besondere Freude. Wir danken allen, die unsere Silberhochzeit zu einem unvergesslichen Fest mitgestaltet haben und uns durch Glückwünsche, Blumen und Geschenke verwöhnten. Es war ein wunderschöner Tag für uns. Ralf und Conny Schymanski Dömitz, 26.08.2014 Familienanzeigen Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Bürgerzeitung mit – einfach bequem ONLINE BUCHEN: www.wittich.de 24 Amtskurier Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Ihre Helfer in schweren Stunden \ Baumbestattung eine tröstliche Vorstellung Doch wie soll der Ort der letzten Ruhe genau aussehen? An den Wurzeln eines Baums die letzte Ruhestätte zu finden, das ist offensichtlich eine tröstliche Vorstellung, die weite Kreise zieht: 90.000 Menschen haben sich nach Angaben des hessischen Friedhofsbetreibers FriedWald schon zu Lebzeiten für eine solche Art der Bestattung entschieden. "In intensiven Gesprächen mit Menschen, die bereits jemanden im Friedwald bestattet haben oder für sich selbst einen Bestattungsplatz ausgesucht haben, zeigte sich, dass Angst vor dem Sterben ein zentrales Motiv für diesen Entschluss war", sagt Petra Bach, Geschäftsführerin des Unternehmens. Den geliebten Menschen immer dabeihaben Aber es gibt auch andere, haptischere Vorstellungen in puncto Bestattung: Einen lieben Menschen auch nach seinem Tod noch tagtäglich um sich oder sogar immer dabeizuhaben - die Umsetzung dieser nur auf den ersten Blick überraschenden Idee ermöglichen zum Beispiel die Hersteller von Erinnerungsdiamanten. Diese sehr spezielle Form des Andenkens an einen Toten wurde vor neun Jahren von der Firma Algordanza ins Leben gerufen. Obwohl es mittlerweile mehrere Anbieter gibt, sind die Schweizer mit großem Abstand Marktführer geblieben. Die Beauftragung für die Herstellung eines Erinnerungsdiamanten erfolgt immer über den lokalen Bestatter. Zunächst wird der Verstorbene durch den Bestatter eingeäschert, danach geht die Urne in ein Labor. In einem mehrwöchigen Verfahren unter hoher Temperatur und hohem Druck wird die Kremationsasche dort zu einem Rohdiamanten gepresst und dann in Handarbeit zu einem weiß bis bläulich funkelnden Brillanten geschliffen. Foto: djd_Ergo_Direkt_Versicherungen SCHULT Grabmal & Naturstein www.schultsteine.de 19294 Malk Göhren · Am Wiesengrund 3 · 038755/33506 Danke sagen – mit einer Anzeige in Ihrem Amts- bzw. Mitteilungsblatt. Foto: djd_Algordanza_Erinnerungsdiamanten Woche 40 | 02. Oktober | 2014 Amtskurier 25 Urlaub im Rotweinparadies Ahrtal Ferienwohnung „Himmelchen“ im romantischen Ahrweiler Schön eingerichtete Ferienwohnung (****) in Ahrweiler für 2 – 4 Personen, direkt am Ahr-Rad-Wanderweg und 10 Gehminuten zum mittelalterlichen Stadtkern, ab 45,– € pro Tag. Tel. 01 63 / 7 88 02 36 E-Mail: h.pacyna@web.de · www.himmelchen.de ACHTUNG! Wir verteilen über die Deutsche Post! 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