Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas
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Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas
Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas Sitzungsprotokoll vom 12.02.2014 Tagesordnung: TOP 1: Aus den Ausschüssen, Aktuelle Themen TOP 2: „Starke Kinder – starke Eltern“ | Überblick über Familienhilfe nach dem KJHG Referentin: Sozialpädagogin Katrin Brehm TOP 3: Bericht aus der operativen Steuerungsgruppe Stand der Optimierung des Prozesses des Übergangs der Kinder von der Kita in die Schule TOP 4: Sonstiges TOP 1: Aus dem BEA Schule Keine kita-relevanten Themen. Aus dem LEAK Es wurden die Vertreter für die Ausschüsse gewählt. Ein Vortrag zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt als Themen der frühkindlichen Bildung und Erziehung wurde gehalten. Aufgrund des geäußerten Interesses des Plenums wird dies ein Schwerpunktthema in einer der nächsten BEAK-Sitzungen sein. Aus der AG78 Keine Sitzung. Aus der Spielplatzkommission Terminverschiebung. Keine Sitzung. TOP 2: Die Referentin Frau Brehm ist Familienhelferin in Marzahn-Hellersdorf, Sozialpädagogin, Mediatorin und Trainerin des Elternkurses „Starke Eltern – starke Kinder“. Nach SGB VIII Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe gibt es im Rahmen der ambulanten und stationäre Hilfen zur Erziehung verschiedene Hilfeformen (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII). Gemäß dem Gesetzestext soll die „Sozialpädagogische Familienhilfe durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“ Die Arbeit kann sich je nach Problemlage auf die Eltern, einzelne Kinder oder die gesamte Familie konzentrieren. Weiterhin gibt es noch andere unterstützende Angebote wie z. B. o Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII o Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII Seite 1 von 5 Möllendorffstr. 6 in 10367 Berlin E-Mail: vorstand@beak-libg.de o Aufsuchende Familientherapie nach §27.3 SGB VIII o Familienassistenz und weitere Hilfeformen Familienhilfe können alle Eltern in Anspruch nehmen. Im Beratungsgespräch im Jugendamt wird ggf. der Bedarf gemeinsam mit den Eltern ermittelt und in einem Hilfeplan festgehalten. Der Familienhelfer oder die Familienhelferin lernt die Familie in der Regel im Jugendamt kennen. In regelmäßigen Abständen erfolgt ein Austausch zwischen dem Jugendamt, der Familie und den Familienhelfern. In diesen Hilfeplangesprächen wird ermittelt, welche Entwicklung in der Familie stattgefunden hat und der Hilfeplan wird ggf. neu angepasst. Entsprechend des Auftrages arbeitet die Familienhilfe auch mit anderen Institutionen wie Kita, Schule, Ärzten oder dem SPZ zusammen. Aufträge der Familienhilfe im Bereich der Kindeswohlgefährdung erfordern eine besonders enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Sollten Eltern die Arbeit mit der Familienhilfe nicht annehmen oder den Auflagen des Jugendamtes nicht entsprechen, erfolgt von Seiten der Familienhilfe eine zeitnahe Meldung ans Jugendamt. Es werden dann weiterführende Maßnahmen durch das Jugendamt wie z.B. andere Hilfeformen, Einschaltung des Familiengerichtes oder auch die Inobhutnahme der Kinder geprüft. Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Meldungen (z.B. durch Kita, Schulen, Ärzte, Nachbarn, ...) einer Kindeswohlgefährdung nachzugehen – es hat das sogenannte Wächteramt. § 8a SGB VIII konkretisiert den allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter, regelt die Beteiligung der freien Träger an dieser Aufgabe und beschreibt die Verantwortlichkeiten der beteiligten Fachkräfte der Jugendhilfe. Zur Unterstützung bei der Klärung, ob eine Kindeswohlgefährdung zum Beispiel in der Kita vorliegt, dient der "berlineinheitliche Erfassungsbogen bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung“. Die weiterführende Prüfung bei sich erhärtenden Faktoren erfolgt grundsätzlich durch die Fachkräfte der öffentlichen Jugendhilfe bzw. bei freien Trägern in Zusammenarbeit mit einer insoweit erfahrenen Fachkraft nach § 8a SGB VIII (Kinderschutzfachkraft). Diese Kinderschutzfachkräfte können Eltern und Fachpersonal gleichermaßen helfen, Situationen besser einzuschätzen und ggf. richtige Schritte einzuleiten. In jeder Kita sollte es diese Kinderschutzfachkräfte geben. Der Träger kann entweder eigenes Personal entsprechend schulen lassen oder auch externe Fachkräfte vorhalten, die bei Klärungsbedarf eingeschaltet werden können. Ziel dieser Beratung ist die Einordnung, ob es sich um eine Situation handelt, in der keine weiteren Aktionen notwendig sind, um eine latente Kindeswohlgefährdung, bei der das Kind bei der Familie verbleiben kann, sofern weitere Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden oder um eine akute Kindeswohlgefährdung, die sofortige Aktionen erfordert. Zusätzlich zum Jugendamt können auch die Kinder- und Jugendfamilienzentren, der Kinderschutzbund und das Kinderschutz-Zentrum entsprechend beraten. Diese Angebote und weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote in Lichtenberg sind in einer Selbsthilfe-Broschüre dargestellt (Beratungsangebote für Familien ab Seite 42). TOP 3: Am 13. Februar fand wieder eine Sitzung der operativen Steuerungsrunde zur Optimierung des Übergangs Kita-Schule statt. Dort wurden die von der Unterarbeitsgruppe erarbeiteten Leitlinien vorgestellt sowie weitere Ideen vorgestellt (ElternCheckliste, Muster-Kooperationsvereinbarung zwischen Schulen und Kitas). Die Leitlinien werden in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt. Seite 2 von 5 Möllendorffstr. 6 in 10367 Berlin E-Mail: vorstand@beak-libg.de TOP 4: Bekanntmachung Unter dem Motto „100 Spielplätze in 100 Tagen“ spendet „Fanta“ dieses Jahr 195.000 Euro für insgesamt 100 Spielplätze in ganz Deutschland. Egal ob als Betreiber, Verein, Initiative oder als Privatperson: Bis zum 21. April 2014 kann Jedermann unter www.fanta.de/spielplatzinitiative öffentlich zugängliche Spielplätze zur Teilnahme anmelden, wenn diese dringend eine Modernisierung benötigen oder kreative Spielelemente vermisst werden. Beantwortung von Fragen Thema gesicherter Zugang zur Kita Bestehenden Sicherungssysteme in den Kitas? In vielen Lichtenberger Kitas gibt es Zugangssysteme mit PinCode (mit Code-Wechsel in sehr unterschiedlichen Abständen). Ansonsten ist das Verschließen von Eingangstüren zu bestimmten Zeiten weitgehend üblich. In vielen Kitas gibt es keine weitere Sicherung bis auf visuelle Kontrollen durch das Fachpersonal z.B. bei Zutritt über den Gartenbereich oder Ansprechen fremder Personen im Treppenhaus. Kaum eine Kita führt Zutrittskontrollen durch z.B. Kartensysteme durch (sehr kostenintensiv). Kinder sollen geschützt werden. Dies geschieht nicht nur durch das Verhindern unbeobachteten Verlassens der Kita (weitgehend durch außer Reichweite der Kinder angebrachte Türöffner), sondern auch durch den Schutz vor Fremden, die in die Kita kommen können. Hier bieten Summer keinen geeigneten Schutz. Frau Griep vom Jugendamt stellte im Nachgang der Dezembersitzung folgende Unfallverhütungsvorschriften zur Verfügung, die auch für Berliner Kitas verpflichtend sind: http://www.sichere-kita.de/. Das Dokument stellt sehr anschaulich Sicherheitsanforderungen in einer Kita dar. Nach der Diskussion in der Februarstzung hat sich Frau Griep intensiver mit dem Thema Türsicherung in Kitas beschäftigt und dazu Frau Düring von der Kita-Aufsicht telefonisch befragt. Der Träger ist nach deren Aussage zur Türsicherung verpflichtet, ein konkretes System kann ihm allerdings nicht vorgeschrieben werden. Kinder dürfen das Haus nicht unbefugt verlassen können. Im Notfall muss die von innen gesicherte Tür jedoch ohne Hilfsmittel zu öffnen sein. Das bedeutet, dass z.B. nicht erst Schlüssel gesucht werden dürfen, sondern ein Panikschloss die Tür leicht öffnen lässt. Im Falle eines Stromausfalles muss sich z. B. eine elektrisch/elektronisch gesicherte Tür ebenfalls leicht öffnen lassen und das System darf an der Stelle nicht versagen. Von außen muss unbefugten Personen der ungehinderte Zugang zur Kita verwehrt werden. Der Träger ist verpflichtet, die Kinder vor Gefahren zu schützen. Das bedeutet im Umkehrschluss auch vor Gefahren, die von außen nach innen gelangen können. Eine Kita ist eine Betreuungseinrichtung und kein öffentliches Gebäude, welches jedem Zutritt gewähren muss. Da zu den rechtlichen Grundlagen noch Fragen offen blieben, hat Frau Griep im angeboten, das Thema in der nächsten Sitzung erneut aufzugreifen und auch die entsprechenden Paragrafen vorzustellen. Wegrationalisierung von Küchenpersonal Der Träger verteilt die ihm überwiesenen monatlichen finanziellen Mittel so, wie er dies für angemessen erachtet. Der Personalschlüssel findet nur auf Fachpersonal Anwendung. Solange keine Gefährdung (z.B. durch unhygienische Zustände) zu Seite 3 von 5 Möllendorffstr. 6 in 10367 Berlin E-Mail: vorstand@beak-libg.de erwarten ist, gibt es keine rechtliche Handhabe, eine Stundenaufstockung für Küchenkräfte zu fordern. Kosten für Kita-Verpflegung In vielen Lichtenberger Kitas zahlen die Eltern Zusatzbeiträge für Vesper und manchmal auch Frühstück. Eine Umfrage bei den anwesenden Elternvertreter_innen ergab, dass die Beiträge meist zwischen 5 und 10 Euro für das Vesper liegen. Wird auch das Frühstück durch die Kita bereitgestellt, erhöhen sich die Zusatzbeiträge meistens entsprechend. Es herrscht Einigkeit, dass für den von den Kitas dafür normalerweise veranschlagten Betrag keine abwechslungsreiche Mahlzeit von den Eltern mitgegeben werden kann (Zubereitungszeit nicht mitgerechnet). Vielfach wird Einkauf und Zubereitung der Mahlzeiten in den Kita-Alltag integriert. Spielerisch werden so Verkehrserziehung beim Weg zur Einkaufsstätte, der Umgang mit Geld sowie motorische Fähigkeiten bei der Zubereitung der Lebensmittel trainiert. In eigener Sache: Der BEAK-Vorstand ist über die E-Mail-Adresse vorstand@bea-libg.de zu erreichen. Die Internetseite www.beak-libg.de befindet sich noch im Aufbau. Sobald dort Inhalte eingestellt sind, werden wir Sie informieren. Termine unserer nächsten Sitzungen*: Datum Ort Beginn 09.04.2014 Ratssaal im Rathaus Lichtenberg 18:30 Uhr 11.06.2014 Ratssaal im Rathaus Lichtenberg 18:30 Uhr . *Eventuelle Änderungen werden mitgeteilt. Seite 4 von 5 Möllendorffstr. 6 in 10367 Berlin E-Mail: vorstand@beak-libg.de Anwesende am 12.02.2014: Vorstand Anja Malchin Claudia Bull Claudia Mankiewicz Diana Ehlert Patrick Schlöffel Kindertagesstätte Singemäuse Traumzauberbaum Lichtenzwerge Evangelische Kita Schottstraße Oberseeräuber Elternvertreter_innen Anita Jachmann Anne Langhans Antje Würdemann Christine Fehlandt Deike Siegl Dirk Gawlitza Eva Schwickardi-Richter Frank Purrmann Franziska Köckeritz Ina Littau Jana Buchwald Janine Kuhn Konstantin Müller Kristian Schiller Mandy Abram Mandy Ziermann Martina Werner Nadine Trittschuh Nancy Liebner Nicole Aichinger Nicole Jakubzik Sabrina Jahn Sandra Märker Steffi Wolff Susan Woldt Yvonne Buchholz xxx Wolf Kindertagesstätte Fiorella Löwenzahn (KIB) Minimax "Tannhäuserstr." Kinderhaus Berlin-Brandenburg Römerweg Zwergenland Sonnengarten Märcheninsel Wolkenschaf Pusteblume Nido Piccolo Kinderhaus Glückspilze Albert-Schweitzer Eichhörnchen Sonnenblume JAO gGmbH Albert-Schweitzer Löwenzahn (KIB) Märcheninsel Phantasialand Zwergenland & BIP Spatzennest Sophies Welt Grashüpfer Märchenland Wiesenhüpper Gäste/beratende Mitglieder Katrin Brehm Kerstin Griep Thomas Stenzel metrumBerlin gmbH Jugendamt Lichternberg Jugendamt Lichternberg Seite 5 von 5 Möllendorffstr. 6 in 10367 Berlin E-Mail: vorstand@beak-libg.de