Tätigkeitsbericht 2015/2016 - Türkischer Elternverein Berlin
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Tätigkeitsbericht 2015/2016 - Türkischer Elternverein Berlin
TÜRKIS CHE R E LTE RNVE RE IN IN BE RLIN-BRANDE NBURG e.V. B E R Lİ N - B R A N D E N B U R G T Ü R K V E L İ L E R B İR L İ Ğ İ Der Verein und seine Gremien Geschäftsstelle des Vereins Tätigkeitsfelder: Finanzierung Anhang TEVBB Oranienstr. 34 10999 Berlin 1.HH 3. OG Telefon:030 / 614 32 99 Fax: 030 / 615 72 44 Tätigkeitsbericht 2015/2016 TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Impressum | 2 Herausgeber Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. Berlin-Brandenburg Türk Veliler Birliği Oranienstr. 34 10999 Berlin Telefon (030) 614 32 99 Fax (030) 614 72 44 E-Mail info@tevbb.de www.tevbb.de Vertretungsberechtigter Vorstand: Frau Arukaslan Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg in Berlin Registernummer: VR 8680 B Finanzamt für Körperschaften I Berlin Steuernummer:27/678/51342 Gestaltung: P e t e r L i s c h k e / T u r g u t H ü n e r Bankverbindung: Berliner Sparkasse IBAN: DE38 1005 0000 0670 0117 38 BIC: BELADEBEXXX BLZ: 10050000 Konto.Nr.: 0670011738 Berlin, April 2016 TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Inhalt | 3 Inhalt 0 Verein und seine Gremien…………………………….. 0.1 Mitglieder…………………………………….…….. 0.2 Vorstand…………………………………… 0.3 Beisitzer und Ersatzmitglieder 0.4 Kassenprüfer/innen…………………………… 0.5 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten…………………………………………. 1 Geschäftsstelle des Vereins…………………………. 1.1 Personalstruktur 1.2 Vergütungsstruktur 1.3 Kooperationspartner 2 Tätigkeitsfelder…………………………………………. 2.1 Allgemeine Bildungssituationen in Berlin-Brandenburg 2.2 Projekt Treff-, Kommunikations- und Beratungszentrum für türkische Eltern und Schüler/innen 2.3 Projekt Veli Aktif-Türkische Eltern gehen in die Schule 2.4 Projekt SchulArbeitsZirkel—SAZ 2.5 Kita Kleiner Frosch 2.6 Der Mete—Eksi—Fonds 2.7 Projekt Elternlotsen 3 Finanzierung……………………………………………. 3.1 Finanzjahresbericht 4 3.2 Bericht der Kassenprüfer/innen Anhang………………………………………………….. 4.1 Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 5 Schlusswort 6 Platz für Notize TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Der Verein und seine Gremien | 5 0 Der Verein und seine Gremien 0.1 Mitglieder Vorstandsmitglieder seit 02.09.2014 Mitglieder Frau Berin Arukaslan, Vorstandsvorsitzende Einzelpersonen 276 Ehepartner 100 Herr Dr.Peter Lischke, stellvertr. Vorsitzender Frau Yeşim Sarı, Schatzmeisterin Herr Gerald Speckmann, Schriftführer Neuanträge 2 Austritte 2 Mitgliederversammlungen 2 Mitgliederrundbriefe 2 Frau Sevtap Korkmaz, Mitglied Herr İrfan Kızgın, Mitglied Frau Derya Arayan, Mitglied 0.3 Beitragszahlungen Beisitzer Keine Im Jahr 2015 bei 276 Mitgliedern 35 Beitragszahler = 12,70 % 0.2 Ersatzmitglieder Vorstand Keine Sitzungen des Gesamtvorstandes 10 AG-Sitzungen 5 Sonstige-Sitzungen 7 Vorstandsmitglieder seit 22.03.2014 Frau Mehtap Çağlar, Vorstandsvorsitzende (zurückgetreten am 02.09.14) Frau Berin Arukaslan, Stellv. Vorsitzende Beisitzer und Ersatzmitglieder 0.4 Kassenprüfer/innen Fr. Tülay Usta Hr. Hayati Boyacıoğlu Hr. Atamer Erol 0.4 Ersatzmitglieder der Kassenprüfer/innen Frau Deniz Seyhun Herr Dr.Peter Lischke,Schriftführer Frau Yeşim Sarı, Schatzmeisterin Herr Gerald Speckmann, Mitglied Frau Sevtap Korkmaz, Mitglied Herr İrfan Kızgın, Mitglied Frau Derya Arayan, Mitglied 0.5 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin Föderation der Türkischen Elternvereine in Deutschland e.V.—FÖTED Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V. TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Geschäftsstelle des Vereins | 6 1 Geschäftsstelle des Vereins Der Verein betreibt seine Geschäftsstelle in Berlin in den Räumen in der Oranienstr. 34, in 10999 Berlin-Kreuzberg. 1.1 Personalstruktur 1.3 Kooperationspartner Hauptamtliche: 1 unbefristete Vollzeitstellen 7 unbefristete Teilzeitstellen 1 befristete Vollzeitstellen Gewerkschaft Erziehungs- und Wissenschaft Landesverband Berlin - GEW Berlin Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. MRBB e.V. 4 Befristete Teilzeitstellen Arbeitskreis neue Erziehung e.V. - ANE e. Al-Dar arabischer Frauenverein e.V. femtec Honorarkräfte: Inputreferate im Rahmen der Projektarbeit 20 Personen SAZ -Hausaufgaben-Nachhilfe: 13 BuT – Bildungs -und Teilhabepaket: 14 Projekte: 3 Ehrenamtliche: Vorstand (7), Beisitzer (0), Ersatzmitglieder (1), Kassenprüfer/innen(3),Ersatzmitglieder (1) 1.2 Vergütungsstruktur Die Vergütung orientiert sich am Besserstellungsverbot des Öffentlichen Dienstes am BAT bzw. TVL—Land Berlin und unter Berücksichti- gung der jeweiligen Zuwendungsbestimmungen Bund und Länder.. TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1010 2 Tätigkeitsfelder Das Hauptbetätigungsfeld des Vereins ist seit seiner Gründung im Jahr 1995, durch seine vielfältigen Aktivitäten und Angebote - wie das Projekt „Treff-, Beratungs– und Kommunikationszentrum für türkischstämmige Eltern, Schülerinnen und Schüler und Multiplikatoren/innen“ und durch die flankierende Projekte- die Lösung der Erziehungs- und Bildungsprobleme der Eltern mit Migrationshintergrund, insbesondere türkischer Herkunft zu schulischen Fragen. 2.1 Allgemeine Bildungssituation in Berlin- Brandenburg Es ist mittlerweile unbestritten, dass eine erfolgreiche berufliche und soziale gesellschaftliche Integration nur mittels optimaler Bildung möglich ist. Das gilt insbesondere für Kinder und Schüler/innen mit Migrationshintergrund. Durch die Einführung des Betreuungsgesetzes im 2013/2014 für Kinder ab 1.Lebensjahr, wurde auf die Bedeutung der frühkindlichen Bildung reagiert. Im Ergebnis der Umsetzung sind die Betreuungsquoten insgesamt gestiegen. Dennoch lagen 2014 / 2015 die Belegungsquoten von Kinder mit Migrationshintergrund unter drei Jahren bundesweit mit 17,1 % (Berlin ca.25 %) mit deutlich unter denen von Kinder ohne Migrationshintergrund bundesweit mit 34,6 % ( Berlin 55 %) . Als wichtigste Gründe für diese unbefriedigenden Situation lassen sich mangelnde Betreuungsplätze, institutionelle Barrieren, die Kosten für die Betreuung, nicht ausreichend empfundene Betreuungsqualität sowie eine mangelnde interkulturelle Öffnung der Einrichtungen. Ein wesentliches Hemmnis war auch die inzwischen als verfassungswidrig erklärte Einführung des Betreuungsgeldes für Familien, die Ihre Kinder zu Hause behalten. Diese Regelung hielt viele Eltern davon ab, dieses Angebot anzunehmen. Laut Mikrozensus 2014 haben 34,6 % allen 1015 jähriger einen Migrationshintergrund; bei den 5 jährigen sind es sogar 38,6 %. Auf. Obwohl Schüler/innen mit Migrationshintergrund ihre Leistungen in der Schule, nicht zuletzt auch im Ergebnis der neuen Schulreformen verbessern konnten, gibt es immer noch enorme Unterschiede zu Ihrer Klassenkameraden ohne Migrationshintergrund. Auch die Schulstatistiken zeigen, dass Chancengleicheid und Gerechtigkeit in unserem Bildungssystemtrotz Verbesserungen in den letzten Jahren- weiter nicht gewährleitet sind. Immerhin hat sich dieses Bild in Bezug auf die Bildungsabschüsse zw. Schüler/innen mit und ohne Migrationshintergrund leicht verbessert: Bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund (ausländische Schüler/innen) ist der Anteil ohne Schulabschluss von 18,7 % im Jahr 2008 auf 14,9 % 2012/2013 zwar gesunken, liegt aber noch deutlich über der Zahl Jugendliche ohne Migrationshintergrund. (2012 8,2%). Auch bezüglich der Erlangens der Hochschulreife sind die Unterschiede beträchtlich. Für 2012 ergaben sich folgende Zahlen: 12,5% der Schüler mit Migrationshintergrund schaffen das Abitur bzw. die FH Reife, bei Schülern ohne lag der Anteil bei 18,0%. Gleichwohl ist der Anteil von 2008 bis 2012 8,5% auf 12,5% gestiegen. Im Ergebnis zahlreiche Analysen und Erhebungen sind offenkundig, dass es unser Bildungssystem nach wie vor nicht ermöglicht, allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft einen ihrem Bildungspotentialen entsprechenden Bildungserfolg zu ermöglichen. Die Politik ist hier gefordert, endlich ein gut funktionierendes Bildungssystem zu schaffen, was jedoch die Gesellschaft nicht von ihrer Verantwortung entbindet, kulturelle und humanistische Werte zu vermitteln, die den nachfolgenden Generationen helfen sollen, ein anderes Selbstverständnis gegenüber der Bildung und dem spielerischen, außerschulischen Lernen zu entwickeln. Gleichwohl hat eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu einer weiteren Verbesserung der Situation geführt mit dem Bildungs- und Teilhabe Paket, und dem am 01.08.2013 in Kraft getretenen Gesetz werden Kindergartenplätze nach Vollendung des ersten Lebensjahres bereitgestellt (zuvor war dies mit drei Jahren der Fall). Nicht zu vergessen ist die grundlegende Reform der Sekundarschule: Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen wurden zu einer neuen Schulform, der “integrierten Sekundarschule“ (ISS) zusammengefasst. Damit bestehen in der Mittelstufe (Jg. 7-10) nur noch zwei Schulformen, nämlich Sekundarschulen und Gymnasien (plus Gemeinschaftsschulen). In Berlin (wie in allen anderen Bundesländern) erfolgt gegenwärtig die Umstellung hin zu einem inklusiven Schulwesen. Statt Kinder mit Benachteiligungen in Förderschulen auszugliedern, sollen sie künftig prinzipiell in Regelschulen unterrichtet werden. Gegenwärtig werden in Berlin etwa 30% der Kinder mit TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1111 Benachteiligungen in Regelschulen und ca. 70% in Sonderschulen unterrichtet. Ein Beirat „Inklusive Schule in Berlin“ hat eine Empfehlung vorgelegt, wie in einem mittelfristigen Prozess Inklusion für (fast) alle Kinder realisiert werden soll. Seit Jahren sehen wir als Türkischer Elternverein, dass durch die Umsetzung der zweigliedrigen Schulstrukturreform auch die Lehrkräfte vor neue Herausforderungen gestellt werden: Binnendifferenzierter Unterricht, Heterogenität der Schülerschaft, Ganztagsschulbetrieb und zukünftig auch die Inklusion. Um die Problematik zu verdeutlichen, haben wir die Regelungen im Berliner Schulgesetz mit den wichtigen Änderungen in den Jahren 20142015 ergänzt und das Bonus-Programm, BBRBildungsberufsreife sowie die eBBR- erweiterte Bildungsberufsreife nachfolgend ausgeführt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick lassen sich auch nachlesen im Internet unter: (http://www.rbbonline.de/politik/beitrag/2014/01/loesung-beistreit-um-schulgesetz-in-sicht.html): 1) Neue Regeln für die Sprachförderung Sollten Eltern sich weigern, ihre Kinder am verpflichtenden Sprachtest, oder falls dann erforderlich - der darauf folgenden Sprachförderung teilnehmen zu lassen, droht eine Geldstrafe. Bis zu 2.500 Euro sind möglich. Ein klärendes Gespräch mit den Eltern soll aber weiterhin der erste Schritt sein, das Bußgeld ist dann das letzte Mittel. 2) Aufnahmeverfahren für das Gymnasium Wenn ein Sechstklässler einen Notendurchschnitt von 3,0 oder schlechter hat, darf er künftig nur dann an einem Gymnasium angemeldet werden, wenn die Familie vorher ein Beratungsgespräch in einem Gymnasium absolviert hat. Von dieser Änderung erhoffen sich Bildungsverwaltung und CDU, dass weniger Kinder am Probejahr scheitern. 3) Geschwisterkind Geschwisterkinder sollen in weiterführenden Schulen bevorzugt aufgenommen werden. Diese Regelung soll auch für Kinder gelten, die gar nicht miteinander verwandt sind. Entscheidend ist, dass sie gemeinsam in einer Familie aufwachsen. Diese Änderung soll Eltern erleichtern, Familie und Beruf zu vereinbaren. Falls das Kontingent für Härtefälle nicht ausreicht, werden die Geschwisterkinder vom Kontingent des Losverfahrens „abgezogen“. 4) Kinder aus dem gleichen Bezirk werden bei Schulwahl bevorzugt Neu ist auch, dass künftig Bezirkskinder bevorzugt werden, wenn die Zweitund Drittwunschschule übernachgefragt ist. Falls ein Schüler nicht an seiner Erstwunschschule aufgenommen werden kann, hat er an seiner Zweit- oder Drittwunschschule Vorrang vor anderen Kindern. Voraussetzung ist, dass er in dem Bezirk wohnt, in dem sich die Schule befindet. 5) Sprachlerntagebücher werden weiterentwickelt Dadurch soll in den Kindertagesstätten die Sprachförderung der deutschen Sprache verbessert werden. Die Sprachlerntagebücher, in denen die Erzieher die Entwicklung der Kinder dokumentieren, um rechtzeitig Förderbedarfe zu erkennen, werden weiterentwickelt, vor allem der Teil für die Kinder unter drei Jahren wird ausgebaut. Zudem ist vorgesehen, dass die Sprachlerntagebücher ab August mit dem Einverständnis der Eltern an die jeweilige Grundschule der Kinder weitergegeben werden können. 6) Auslandaufenthalte sollen für Schüler erleichtert werden Diese Regelung soll jenen Schülern entgegenkommen, die die ganze zehnte Klasse im Ausland verbringen wollen und deshalb nicht den Mittleren Schulabschluss (MSA) ablegen können. Ihnen wird gestattet, ohne MSA in die gymnasialen Oberstufe zu gelangen. Wer das 1. Semester erfolgreich abschließt, hat automatisch den MSA. 7) Gesundheitsuntersuchungen Dem verstärkten Zuzug von Kindern aus dem Ausland ist eine weitere Ergänzung des Schulgesetzes geschuldet: Wenn es sich um schulpflichtige Kinder handelt, müssen sie sich spätestens drei Monate nach TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1212 Beginn des Schulbesuchs von einem Schularzt untersuchen lassen. 8) Gründung freier Allgemeinbildender Schulen Neugeregelt werden soll die Finanzierung freier Schulen, insbesondere Neugründungen durch bereits agierende Träger. Das Land Berlin will sich absichern, dass diese Träger neue Schul-Ableger auch tatsächlich langfristig betreiben und nicht nur (aus finanziellen Gründen) als Gründer einspringen. Derzeit werden Neugründungen unterschiedlich gefördert - je nachdem, ob es sich um die Schule eines neuen Trägers oder eines bereits bewährten Trägers handelt. Eröffnet ein neuer Träger in Berlin eine Schule, muss er bis zum Einsetzen der öffentlichen KoFinanzierung mindestens drei Jahre und höchstens bis zum Abschluss des ersten Jahrgangs warten. Anders sieht es bei sogenannten bewährten Trägern aus, die bereits in der Hauptstadt anerkannt sind. Dazu zählen die Mitglieder der Berliner Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier Trägerschaft (AGFS). Sie erhalten in der Regel sofort öffentliche Gelder für den Betrieb einer weiteren Schule. 9) Gründung freier Berufsbildender Schulen Wollen bewährte Schulträger eine neue Berufsschule oder auch nur ein neues Fächerprofil an einer bestehenden Berufsschule gründen, sollen die Lehrinhalte in Zukunft dem Berufsfeld zugeordnet werden können, in dem der Träger auch bislang tätig ist. Erschließt der Träger neue Berufsfelder, hat er keinen Anspruch auf staatliche KoFinanzierung. 10) Das Bonus-Programm Unterstützung der Schulen in schwieriger Lage: Das Ziel ist, die Schulen mit zusätzlichem Geld (100.000-110.000 Euro) in die Lage zu versetzen, mit kreativen Ideen eigenverantwortlich neue Wege zu gehen oder Bewährtes aufzubauen. Die Öffnung der Schule in den sie umgebenden Sozialraum ist nicht nur sinnvoll ist auch im Schulgesetz so verankert. Damit wird Arbeitszusammenhänge, Bildungsübergänge zw. Kitas und Grundschulen, Grundschulen und weiterführenden Schulen und die Einrichtungen der Jugendhilfe in den Bildungsverbünden mehr ausgebaut, was bereits mit vielen Bildungseirichtungen realisiert wurde. Wir konnten im Rahmen dieses Programms ein “ Elternlotsenprojekt „ mit der CvO- Gemeinschaftsschule im Jahr 2014 starten. 11) eBBR, BBR Erweitert Berufsbildungsreife und Berufsbildungsreife Diese Schulabschlüsse werden an den Integrierten Sekundarschulen (ISS) nach der 9. und 10. Klasse am Ende des Schuljahres gemacht. Für BBR gibt es auch Mindestanforderungen bei den Jahrgansnoten. Anstelle einer Prüfung nehmen die Schüler/innen für diesen Abschluss an vergleichenden Arbeiten teil. Wer die BBR nach der 9. Klasse nicht geschafft hat, rückt trotzdem in die Klasse 10 und kann sie dort durch erfolgreiche Teilnahme an den vergleichende Arbeiten erreichen. Auch die Teilnahme an MSA/eBBR – Prüfung möglich; bei Erfolg können dadurch wieder alle Abschlüsse erreich werden. TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1313 2.2 Projekt „Treff, Kommunikations- und Beratungszentrum für türkische Eltern und Schüler/innen― Das Projekt „Treff, Beratungs- und Kommunikationszentrum für türkische Eltern und Schüler/innen“ wurde auch im Jahr 2015/2016 fortgesetzt. Das Projekt wurde nach der Ausschreibung im Oktober 2015 bis 2018 verlängert. Die Beratung für ratsuchende Eltern und Schüler/innen in Schulfragen und Konfliktfällen wurde dienstags von 14.00 – 18.00 (offene Sprechstunde), mittwochs von 10.00 – 12.00 (telefonisch) und nach Vereinbarung durchgeführt. In den folgenden Tabellen wird die Gesamtzahl der Beratungen nach Themen, Bezirken und Geschlecht aufgeschlüsselt. Themen der Beratung und deren Häufigkeit: Grundschule (Anmeldung, Einschulung) 28 Hausaufgaben- und Nachhilfe 80 Wiederholung der Klasse 18 Übergang zu den weiterführenden Schulen / Die neue Integrierte Sekundarschule 52 Probezeit / MSA 30 Schulwechsel / Schulzweigwechsel 20 Schulabschluss erreichen bzw. nachholen 18 Sonderpädagogischer Förderbedarf 15 Lern-/Leistungsschwierigkeiten / Leistungsbeurteilung / Konzentrationsprobleme 18 Berufsvorbereitung, Berufsorientierung, Maßnahmen, OSZ 25 Bußgeld / Schuldistanz 5 Erziehungs- u. Ordnungsmaßnahmen / Verhaltensschwierigkeiten / AD(H)S 18 Konflikte zwischen Schule/Erziehern und Eltern/Schülern 30 Konflikte / Gewalt zwischen Schülern 10 Konflikte zw. Eltern 4 Gewaltvorfälle zw. Kindern u. Eltern 2 Erziehungsfragen / Familienprobleme 15 Angebote für Eltern (Erziehungs- u. Familienhilfe, Elternseminare, u. ä.) 6 Psychologische Hilfe 15 Kinder zw. BRD und TR / Aufenthaltsfragen 15 Formalitäten (Befreiung vom Unterricht, Beschwerde über Unterrichtsausfall) 10 Diskriminierung 10 Motivierung der Eltern zu Veranstaltungen 10 Informationsfragen 15 Zweisprachige Erziehung 8 Kita-Wechsel 5 Deutsch lernen / Deutschkurs 20 BuT—Bildungs– und Teilhabepaket 105 Sonstige / Allgemeine soziale Beratung 40 Gesamt 616 TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1414 Die unter „Sonstiges / Allgemeine Beratung― genannten Themen waren Fragen zu den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung („Wo finde ich Saz-Unterricht?―), zu Deutschkursen für Kinder und Erwachsene, zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit, zu Fragen des Studiums, zu Missständen an Schulen (langer Schultag und schlechte bzw. keine Mittagsversorgung), zu rechtlichen Gegebenheiten („Die Erzieherin möchte eine Unterschrift, darf sie das?―), zur Klassenfahrt sowie Anfragen zu den Arbeitsfeldern des TEVBB und zur Form der Elternkooperation. Bezirke der Schulen Charlottenburg-Wilmersdorf 10 Friedrichshain-Kreuzberg 255 Pankow 3 Mitte 55 Neukölln 155 Reinickendorf 21 Steglitz-Zehlendorf 12 Spandau 10 Tempelhof-Schöneberg 38 Treptow-Köpenick 0 Außerhalb Berlin 12 Unbekannt 45 Gesamt 616 Kontaktaufnahme Persönlich 301 Telefonisch 315 Weiblich 445 Männlich 171 Ohne Angabe Gesamt 616 Das Beratungsangebot wurde größtenteils von Familien türkischer Herkunft genutzt, aber auch von Lehrer/innen und Lehrern, Elternvertreter/innen, Erzieher/innen, Sozialpädagoginn und Sozialpädagogen und anderen Fachkräften des Erziehungs- und Bildungsbereichs in Anspruch genommen. Eine Zusammenarbeit fand statt mit den schulpsychologischen und den sozialpädagogischen Diensten, den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten der Bezirke, den Schulen, dem Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.(ANE), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (dpw), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Nachbarschaftshaus Kotti e.V., der Beratungsstellen für junge Menschen mit Migrationshintergrund im beruflichen Bereich, mit dem Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB), mit der Föderation der türkischen Elternvereine in Deutschland (FÖTED), mit der türkischen Gemeinde Deutschland (TGD) und Berlin (TGB), mit der TDU, mit DITIB sowie der offiziellen Vertretung der Türkei und mit dem Erziehungsattaché des Generalkonsulats der Republik Türkei. TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1515 2.3 Projekt Veli Aktif– Türkische Eltern gehen in die Schule Mit dem Projekt haben wir erneut an der Ausschreibung des Senates teilgenommen. Auch wenn wir eine erhebliche finanzielle Kürzung erleiden mussten, konnten wir unsere Arbeit auch im Jahr 2015 mit verringerten Mitteln fortsetzen. Das Projekt ist bis Ende 2018 bewilligt worden. Nach einem Gespräch mit der Bildungssenatorin streben wir eine feste Finanzierung aus dem Bildungshaushalt an. Das Projekt "Veli Aktif" nutzt Eltern als eine be- deutende Ressource für Schulen. Ziel der Maßnahme ist es, eine stärkere Präsenz von Eltern mit Migrationshintergrund in der Schule zu erreichen und Missverständnisse im Schulalltag, insbesondere zwischen der Schule und Eltern zu beheben. Im weitesten Sinne soll die interkulturelle Kompetenz aller Beteiligten genutzt und gefördert werden Die Erfahrungen der Migrantenorganisationen werden in das Projekt eingebracht. Information und Beratung für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Ziel des Projektes ist es, Eltern mit Migrationshintergrund, insbesondere Eltern türkischer Herkunft zu motivieren und zu unterstützen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Das Projekt wird vom Beauftragten des Senats von Berlin finanziert. Das Projekt wird an den folgenden Schulen durchgeführt: Rosa-Parks-Grundschu Aziz-Nesin Grundschule Carl v.Ossieetzky(Gemeinschaftsschule) Robert-Koch-Gymnasium Graefe Schule Integrierte Sekundarschule Um Eltern über Ihre Pflichten und Aufgaben in der Schule besser informieren und aufklären zu können, werden u. a. folgende Informationsveranstaltungen direkt an den fünf oben genannten Schulen organisiert und durchgeführt: Rechte und Pflichten sowie Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Berliner Schulge- setz (BSCHulG) Födermöglichkeiten nach dem BSchulG Leistungskontrolle und Hausaufgaben Sonderpädagogischer Förderbedarf Übergang zu den weiterführenden Schulen Erziehungs– und Ordnungsmaßnahmen Pubertät Soziale Netzwerke, Mediennutzung Chancen und Gefahren, Cybermobbing Das Probejahr und Bestehenskriterien— ISS und Gymnasium BuT- Das Bildungs- und Teilhabepaket Gesunde Ernährung Schulanfangsphase und das jahrgangsübergreifendes Lernen Elternbeteiligung Die meisten Schulen beklagen die mangelnde Präsenz und das mangelnde Interesse von Eltern am Schulalltag ihrer Kinder. Gleichzeitig geste- hen Lehrer/innen Unsicherheiten im Umgang mit den Eltern von Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache ein. Dabei schlägt die Tatsache negativ zu Buche, dass es selbst an Schulen in Ballungszentren und einer Mehrheit an Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache nur in Ausnahmefällen auch Personal mit Migrationshintergrund gibt. Oft zeigt sich, dass Kommunikationsschwierigkeiten und wenig ausgeprägte interkulturelle Kompetenzen – auf beiden Seiten- eine besonders große Barriere zwischen Eltern und der Schule bilden. Eltern fühlen sich nicht oft nicht verstanden oder wertgeschätzt und auf der anderen Seite fühlen Lehrer/innen sich unter Leistungsdruck gesetzt und mit der Vielzahl der von Alltagsproblemen in der Schule allein gelassen. Ziele Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule, die von beiden Seiten als erfolgreich bewertet wird und in konkreten Projekten umgesetzt wird Attraktive Schulangebote für Eltern konzipieren und umsetzen Interkulturelle Kompetenz aller Akteure weiterentwickeln Interkulturelle Elternarbeit als Kernaufgabe der Schule festschreiben TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1616 2.4 SchulArbeitsZirkel (SAZ) Im Rahmen unseres SchulArbeitsZirkels (SAZ) wurden die bewilligten Zuschüsse ausschließlich für die Betreuung der Schüler/innen und deren Eltern verwendet. Die Schüler/innen wurden von unseren Nachhilfelehrer/innen, Förderlehrer/innen, studentischen Aushilfskräften und Förderlehrer/innen, im offenen Bereich betreut. Die Betreuung der Schüler/innen fand ausschließlich in unseren Vereinsräumen statt und wurde, wie im letzten Jahr, fünf Tagen in der Woche gewährleistet. Somit konnten wir im Haushaltsjahr 2015 die Betreuung vom 05.01.2015 - 20.12.2015 sicherstellen. Die Vergütungen der eingesetzten Lehrkräfte wurden aus den Mitteln unseres Dachverbandes Patitätische, der DKL, Elternbeiträgen und aus den Eigenemitteln des Vereins unterhalten. In diesem Jahr konnten wir für Lehrkräfte auch einen Stundensatz in Höhe vom 10,00 € für eine Unterrichtsstunde bezahlen. Die Anpassung der Vergütung haben wir im letzten Jahr vornehmen müssen. Die Aufsicht der Schüler/innen konnte zusätzlich zum Teil mit den AGH-MAE- Kräften-(Mehraufwandsentschädigung) gewährleitet werden. Die Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen erfolgte dabei nach dem Selbstverständnis „Hilfe zur Selbsthilfe“. Bei der Bewältigung ihrer schulischen Aufgaben wurden die Schüler/innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Stärken und Schwächen gezielt zum selbständigen Lernen angeleitet. Das selbständige Lernen ist immer wieder ein Thema sowohl für die von uns betreuten Jugendlichen als auch für deren Eltern. Offenbar werden den heranwachsenden Generationen in den institutionellen Bildungseinrichtungen diese Techniken nicht ausreichend beigebracht. Im Haushalsjahr 2015 sind insgesamt 15 Schüler/innen aus den Grundschulen, 50 Schüler/innen aus Sekundarstufe I bzw. Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen jeweils fünf Tagen in der Woche 36 Wochen im Jahr betreut worden. Die Mehrzahl unserer Schüler/innen besuchten Grundschulen, Schulen der Sek I sowie Gymnasien in Friedrichshain - Kreuzberg. Doch auch aus anderen Stadteilen kamen Schüler/innen in unseren Schulaufgabenzirkel. Die Frequentierung des SAZ lag bei ca. 20 - 25 Schüler/innen pro Tag, die sich jeden Tag verpflichtend in die Anwesenheitsliste ein- und austragen müssen. Bei den Schüler/innen, die mehr als zwei Wochen unentschuldigt bei den Kursen und Nachhilfeangeboten nicht teilnehmen, werden die Eltern informiert und gegebenen Falls ein pädagogisches Gespräch geführt. Im Zuge der Schulstrukturreformen in Berlin erhöhten sich die Anzahl der Ganztagsgrundschulen und sämtliche Gemeinschaftsschulen sowie die ISS- Integrierte Sekundarschulen -, sodass sie die Ganztagsbetreuung aufgenommen haben. Entgegen unseren Erwartungen suchten nach wie vor viele Eltern mit Migrationshintergrund für ihre Kinder Nachhilfe bzw. Hausaufgabenbetreuung, um rechtzeitig die Lerndefizite ihrer Kinder zu kompensieren. Somit ist die Nachfrage nach den Förderkursen weiterhin sehr groß. Unsere Betreuungszeiten von 14:30- 18:00 Uhr werden von dieser Zielgruppe der Schüler/innen sehr gut angenommen. Im offenen Bereich der Hausaufgabenhilfe wurden die angemeldeten Grundschüler auch fünf Tage in der Woche hauptsächlich in der Zeit von 14:30-16:00 Uhr betreut. Meistens wurden die Schüler/innen aus den Sekundarschulen und Gymnasien in der Zeit von 15:45 - 18:00 Uhr betreut. Die angegebenen Zeiten sind Kernzeiten für die einzelnen Schularten, diese Zeiten wurden für alle Schüler/innen flexibel gehandhabt. D.h. die jeweiligen Schüler durften auch in den Zeiten, wie die übrigen Schüler sich in den Räumlichkeiten aufhalten und sich gegenseitig helfen und anleiten lassen. Auch in diesem Schuljahr wurden erneut Kurse für unsere Schüler/innen „Probezeit – Schüler/innen der 7. Gymnasialklassen“ und der „Mittlere Schulabschluss (MSA) – Schüler/Innen der 10. Klassen“ eingerichtet. Im Sinne einer ganzheitlichen Förderung haben wir unsere Förderkurse von Schulbeginn an gestartet. Wir haben zum Schulbeginn bei dem lokalen Radiosender „Metropol FM“ und bei den türkischsprachigen Zeitungen unsere Kursangebote platziert. Eltern und Lehrkräfte in den Schulen, die mit verbindlichen Kooperationsverträgen mit dem Tevbb zusammen arbeiten, wurden in den ersten Elternabenden schon auf diese zusätzlichen Förderangebote hingewiesen. Damit konnten wir schon nach wenigen Wochen nach Schulbeginn die bei uns angemeldeten Schüler/innen fördern. Im SAZ beschränkte sich die Betreuung unserer Schüler/innen nicht nur auf die Hausaufgabenhilfe. In den Ferien boten wir verschiedene Möglichkeiten zur gemeinsamen Freizeitgestaltung an. An diesen Möglichkeiten nahmen insbesondere Schüler/innen aus sozioökonomisch schwachen Familien teil. Für viele unsere Schüler/innen entwickelte sich unser Hausaufgabenzirkel (SAZ) auch zu einem Ort des gegenseitigen Respekts und der Hilfe. Die dadurch entstandene Vertrauensatmosphäre ermöglicht es vielen Schüler/innen nicht nur schulische sondern auch außerschulische, persönliche Anliegen, Fragen und Probleme zur Sprache zu bringen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Wir haben, wie jedes Schuljahr, unsere Elterninformationsabende für die Eltern, Schüler/innen, die den offenen Hausaufgabenbereich und den Förderkursbereich besuchen, veranstaltet. Die Elternbeteiligung an den Infoabenden war relativ sehr groß, wobei viele Schulen sich über mangelnde Präsens und Interesse der Eltern an den Klassenelternabenden beschweren. Wir haben sie nach dem Einführungselternabend über unsere Angebote informiert und die Erwartungen der Eltern abgefragt. Dabei wurden unsere Angebote an Elterninfoveranstaltungen als Liste ausgehändigt, um die Wünsche und Erwartungen der neuen Generation von Eltern festzustellen. Nach der Auswertung der Fragebögen konnten wir zum Teil unsere Angebote erweitern und nach dem Schulkalender für sie anbieten TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1717 2.5 Kita Kleiner Frosch Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. Team Belegungssituation Sprachenverteilung Qualitätsentwicklung und Fortbildung Elternarbeit Team Geschäftsführer Gerald Speckmann Leitung Gabi Axenbeck Team A Laufkrippe/ Schlümpfe (1 bis 3 Jahre) o Nicole Lüdeke o Selma Yildiz o Eliz Usta Team B Elementarbereich /Rennmäuse und Einsteins (3 bis 6 Jahre) o Ritvan Celik o Nükhet Kinavli o Yeliz Demirel o Dorina Linke o Dorothea Illi Sprachförderkraft o Gabriele Breukel Küche und Reinigung o Mualla Umar Belegung Die Belegungssituation im Jahr 2015 war konstant gut. Aufgrund einer langen Eingewöhnungsphase sind wir erst ab Okt 15 wieder voll belegt. Für das Kitajahr 2016/2017 sind die Aufnahmen neuer Kinder bereits abgeschlossen. Es gibt eine Warteliste. Übersicht der Belegungssituation : Januar 2015 40 Kinder Februar 2015 40 Kinder März 2015 40 Kinder April 2015 40 Kinder Mai 2015 40 Kinder Juni 2015 41 Kinder Juli 2015 41 Kinder August 2015 38 Kinder September 2015 39 Kinder Oktober 2015 40 Kinder November 2015 41 Kinder Dezember 2015 41 Kinder Sprachverteilung TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1818 Zurzeit sind folgende Sprachen in der Kita repräsentiert: Herkunftssprache Absolut Türkisch Deutsch Kurdisch Arabisch Pakistanisch Nigerianisch Bulgarisch Russisch Albanisch insgesamt Prozent 14 5 6 8 1 3 1 1 2 41 34 12 15 19,5 2,5 7 2,5 2,5 5 100 Qualitätsentwicklung A) Interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm im November .2015 Evaluation des Aufgabenbereichs B/7 Pädagoginnen und Pädagogen gestalten Übergänge mit Kindern 1) Eingewöhnung 2) Übergang Krippe Elementarbereich 3) Übergang Kita -> Schule B) Externe Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm im November 2015 Evaluation Teilabschnitt 3 o Aufgabenbereich 1 Die Gestaltung des alltäglichen Lebens in der Kindertagesstätte ermöglicht Kindern vielseitige Lernerfahrung o Aufgabenbereich 2 Erzieherinnen unterstützen Kinder, ihre Phantasie und schöpferische Kräfte spielerisch zu entfalten und sich die Welt in der Entwicklung gemäßen Entwicklung anzueignen o Aufgabenbereich 4 Räume und Gestaltung bieten vielseitige Bildungsmöglichkeiten C) Frühe Chancen: Schwerpunkt – Kitas Sprache und Integration Juli 2011 bis Dez 2015 Schwerpunkt der Kitakonzeption ist der sprachbetonte Förderansatz. Die Sprachförderung bezieht sich auf alle von den Kindern der Einrichtung gesprochenen Sprachen. Die Betonung und Förderung der Erstsprachen ist ein ebenso wichtiger Bestandteil unserer sprachbetonten Pädagogik wie die Förderung der deutschen Sprache. Die alltagsintegrierte und ganzheitliche Sprachförderung findet in unserer Einrichtung auf spielerischer Basis, durch Forschen, Beobachtung, Ausprobieren und Experimentieren statt. Projektarbeiten, die sich an den Themen der Kinder orientieren werden grundsätzlich sprachbetont konzipiert. Durch bewusstes verbales und nonverbales Begleiten des Alltags motivieren und fördern wir die Kinder erfolgreich in ihrer Sprachentwicklung. Die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung unseres sprachpädagogischen Konzepts wird seit Juli 2011 durch die Bundesoffensive „Frühe Chancen - Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“ begleitet. Die sprachbezogene Qualitätsentwicklung der Einrichtung wird in diesem Zeitraum durch eine zusätzliche Fachkraft für Sprachförderung unterstützt. Eine beratende und weiterbildende Begleitung des Teams zur alltagsintegrierten Sprachförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Fachkraft. Zu den Arbeitsinhalten gehört, als wichtiger Baustein, die Beteiligung der Eltern. Dies beinhaltet das Führen von Entwicklungs- und TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1919 Beratungsgesprächen, das Initiieren von Veranstaltungen und die Motivation der Eltern, sich mit eigenen Vorstellungen in die Sprachförderarbeit der Kita einzubringen Kita. Das im Rahmen von Frühe Chancen in Qualitätsrunden mit dem Team und der Sprachförderkraft Frau Breukel, weiterentwickelte Sprachkonzept ist seit Dezember 2014 Teil des pädagogischen Konzepts der Einrichtung. Das Projekt wird seit Januar 2016 bis Dezember 2019 unter dem Namen „Sprachkitas“ fortgeführt. Fortbildung und Personalentwicklung 2015 Team Seminarwünsche „Erste Hilfe“ durchgeführt am 07.04.2015 Institut Vorstieg Inhouse Fortbildung „Sprachförderung und Kreativität/ Methodenseminar“ 30.05.2015 Workshop Oktober 2015 Katrin Baiser „Beobachtungsinstrument Early Excellent /offene Gruppenarbeit“ Reflexion Einzelfortbildung 1. Nicole Lüdecke sfbb Starke Mädchen -Starke Jungen; Geschlechterbewußte Erziehung als Chance für Bildungsprozesse in der Kita 2. Dorothea Illi Institut Vorstieg SINN-voll fördern Grundlagenseminar 07.05-08.05.2015 SINN-voll fördern Aufbauseminar 12.-13.11.2015 Elternarbeit Wie jedes Jahr war es uns wichtig die Eltern o in ausführlichen Aufnahmegesprächen über unser pädagogisches Konzept zu informieren o unsere Pädagogische Arbeit mittels Dokumentationen transparent zu machen und die Eltern in den Kita- Alltag einzubeziehen. Veranstaltungen mit den Eltern: Gruppenelternabende in allen Gruppen im März 2015 und September 2015 Themenelternabend Sprachförderung / Vorstellung des neu überarbeiteten Sprachkonzepts der Kita durch die Sprachförderkraft regelmäßig stattfindende Elterncafés Sommerfest in Form eines gemeinsamen Ausflugs zum Britzer Garten im Juni 2015 Entwicklungsgespräche wurden in allen Gruppen, wahlweise in der Kita o. zuhause angeboten und durchgeführt. Familienbesuche zu Ramadan und Kurban Bayram Laternenumzug mit mehreren Kitas, veranstaltet vom QM Moabit Ost Weihnachtsfeier mit Weihnachtsmann in den einzelnen Gruppen n TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 2020 2.6 Der Mete-Ekşi-Fonds Entstehung und Ziele 1992 haben wir als Türkischer Elternverein Berlin-Brandenburg e.V. und Landesverband Berlin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Mete-Ekşi-Fonds gegründet. Auslöser dafür war unser Entsetzen darüber, dass Mete Eksi, den alle im Türkischen Elternverein als engagierten, hilfsbreiten jungen Mann kannten, bei einer alltäglichen Auseinandersetzung zwischen deutschen und türkischen Jugendlichen, in die er schlichtend eingriff, ums Leben gekommen war. Wir sahen in der aufgeheizten Stimmung in der Stadt die Ursache da• für, dass ein Funke reichte, um unter Jugendlichen tödliche Gewalt zu entfesseln. Mit dem Me- te-Eksi-Preis wollten wir dem gemeinsam etwas entgegensetzen. Fremdenfeindlichkeit und Jugendgewalt nehmen auch heute noch in den Medien breiten Raum ein. Vergleicht man die Masse der Schlagzeilen, die eine Gewalttat oder die Zustände an einer „Ghettoschule― auslösen mit den Beiträgen über beispielhafte Projekte kann man nicht von einem angemessenen Verhältnis reden. Wir wollen den negativen Schlagzeilen über Gewalt und Fremdenfeindlichkeit nicht das Feld überlassen. Wir wissen, dass das Miteinander von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft im Berliner Alltag überwiegend unkompliziert verläuft. Wir erleben dies in Schulen, Jugendeinrichtungen, im Wohnumfeld. Doch dieses friedliche Leben ist keine Schlagzeile wert. Es wird durch die gewalttätigen Ereignisse in der öffentlichen Wahrnehmung in den Hintergrund gedrängt. Der Fonds vergibt jährlich einen Preis in Höhe von 3000€ Jugendliche oder Jugendgruppen, die sich für ein friedliches, tolerantes und gleichberechtigtes Zusammenleben aller Jugendlichen, ungeachtet ihrer nationalen, kulturellen Heranwachsende gehen seinen Weg weiter und es liegt an uns, sie dabei zu unterstützen und vor allem ihre Anstrengungen zu würdigen. wollen wir junge Menschen auszeichnen, die etwas für das friedliche Zusammenleben von Jugendlichen unter• schiedlicher nationaler und kultureller Herkunft tun. Damit wollen wir nicht nur die ihnen gebührende gesellschaftliche Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wir hoffen vor allem, dass die Medien den Blick stärker auf die positiven Beispiele lenken, wenn wir diese auszeichnen. Bisher hat der Mete-Ekşi-Fonds rund 70 Projekte, die in seinem Sinne gehandelt haben, ausgezeichnet. Das reicht sicher nicht, um das Leben in dieser Stadt in friedliche Bahnen zu lenken. Wir Erwachsenen sind die Hauptverursacher von Minderwertigkeitsgefühlen, Perspektivlosigkeit und Gewalt. Nur zu wenige von uns eignen sich als Vorbilder für Heranwachsende. Deshalb wollen wir unser Bemühen weiterführen, jugendlichem Engagement zu mehr öffentlicher Anerkennung zu verhelfen und auch künftig junge Menschen für ihren herausragenden Einsatzes für ein friedliches, respektvolles Zusammenleben in Berlin mit dem Mete-Eksi-Preis auszeichnen. Der Preis wird nach entsprechenden Aufrufen in der Öffentlichkeit, insbesondere an den Schulen und Jugendeinrichtungen durch ein Kuratorium ausgewählt. Somit hat das Kuratorium des „Mete-EkşiFoods― im 2015 als Preisträger ausgewählt: 1.Preis Teltow- Grundschule VfB Hermsdorf e.V. / Turnverein Waidmannslust e.V Anerkennungspreis Johanne- Eck-Schule (Integrierte Sekundarschule) In diesem Jahr besteht Mete-Eksi-Fonds 25 Jahre. Gegenwertig bereiten wir mit der GEW deshalb eine Veranstaltung vor, wo wir die Geschichte Revue passieren lassen wollen. Selbstverständlich werden dazu seinerzeitigen Initiatoren eingeladen. Unterschiede einsetzen. Damit wollen wir nicht nur die ihnen gebührende gesellschaftliche Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wir hoffen vor allem auch, dass die Medien den Blick Stärker auf die positiven Beispiele richte, wenn wir diese mit der Vergabe des Mete-Eksi-Preises würdigen. Junge Menschen brauchen Vorbilder; Erwachsene aber auch Gleichaltrige, mit denen sie sich identifizieren können. Mete-Ekşi konnte seinen Plan, der zugleich sein Traum war, eine große Fete für Jugendliche unterschiedlicher Herkunft nicht mehr umsetzen. Aber andere 2.7. Projekt “Elternlotsen” TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 2121 Um die Bildungspartnerschaft mit den Eltern vor Ort zu stärken und damit die Bildungschancen der SchülerInnen zu erhöhen, wurde im Rahmen des Bonus-Programm an der Carlvon-Ossietzky Gemeinschaftsschule dieses Projekt gestartet. An 20 Wochenstunden ist eine Mitarbeiterin (Zuhal Akkaya) beauftragt, die zwischen Schule und Verein vertraglich geregelten Projektziele in der Schule umzusetzen. Das sind zusätzliche Informationen der Beteiligungsrechte und -pflichten; Eltern über . Mitgestaltung von Klassenelternabenden und Elternsprechtagen . von besonderen Informationsveranstaltungen der Schule für Eltern Begleitung der Arbeit der Gesamtelternvertretung GEV; Unterstützung des pädagogischen Personals der Schule zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Eltern; zusätzliche Hilfestellung für Eltern bei verhaltensauffälligen Kindern (Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schule; Maßnahmen des Jugendamtes u.ä;. Unterstützung und Kooperation mit den Sozialpädagogen der Schule bei Hausbesuchen ( bei gefährdeten/schwierigen Einzelfällen); organisatorische Unterstützung und ergänzende strukturelle Steuerung der Förderbedarfe –BuT- der SchülerInnen und des Nachhilfeangebotes des Vereins direkt vor Ort in der Schule. Die Ziele des Projektes lassen sich wie folgt umschreiben: Stärkung der Elternkompetenz Ermöglichung von Partizipation; Schaffung und Etablierung von Bildungspartnerschaften zwischen Familien und Fachkräften; Netzwerkbildung; Eltern sollen zu kompetenten Mitgestaltern schulischen Erziehungsarbeit werden, Arbeit mit Schule, nicht gegen die Schule, Vermittlung Eltern bei entsprechender Notwendigkeit Sozialdienste und Fachkräfte; effektive Nutzung aller Ressourcen zur Sicherung des Bildungserfolges. der der der an Das Projekt wird auch in 2016 weitergeführt, aber es bedarf einer personellen Änderung, das Zuhal Akkaya nicht mehr für den Verein tätig ist TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Finanzbericht 3 Finanzierung 3.1 Finanzjahresbericht BERLİN - BRANDENBURG TÜRK VELİLER BİRLİĞİ`NİN 2015 Yılı Mali Raporu ve Mali Bilgileri ( 2015 Finanzjahresbericht des Türkischen Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V.) Berlin - Brandenburg Türk Veliler Birliği`nin (TEVBB) 2015 yılı mali raporunun rakamsal boyutunu aşağıda sunuyoruz. 2015 Mali Yılı 1. Veli Aktif Proje Hesabı Veli Aktif Projektkonto Gelirler Einnahmen [€] Giderler Ausgaben [€] Fark Differenz [€] 87.215,06 € 81.534,88 € 5.680,18 € 496.099,15 € 452.888,28 € 43.210,87 € Übertrag vom 31.12.2014 : 3.473,84 € 2. Küçük Kurbağa Yuvası Kita Kleiner Frosch Konto Zuwendungskonto Elternbeitragskonto Kita Gründungskonto 454.147,96 € 16.938,92 € 25.012,27 € 444.654,28 € 8.234,00 € 0,00 € 9.493,68 € 8.704,92 € 25.012,27 € Übertrag Zuwendungskonto : 10.817,88 € Übertrag Elternbeitragskonto : 5.254,92 € vom 31.12.2014 3. TEVBB Dernek Hesabı TEVBB Vereinskonto 38.280,03 € 32.176,06 € 21.210,04 € 20.171,51 € 1.038,53 € 57.765,73 € 55.944,87 € 1.820,86 € 700.570,01 € 642.715,60 € 57.854,41 € 6.103,97 € Übertrag vom 31.12.2014: 554,49 € 4. SAZ Proje Hesabı SAZ Projektkonto Übertrag vom 31.12.2014: 4.127,06 € 5. BuT Hesabı Bildungs-und Teilhabe Paket Übertrag vom 31.12.2014: 6.726,43 € TOPLAM / Summe [€] = TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Finanzbericht 3.2 Bericht der Kassenprüfer/innen Wird nach der Verlesung während der Mitgliederversammlung ausgeteilt! Tätigkeitsbericht 2015 |Schulussword 4 Anhang 4.1 Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom 16.04.2016 31. OLAĞAN GENEL KURULA ÇAĞRI Einladung zur 31. ordentlichen Mitgliederversammlung Değerli Üyemiz, Sehr geehrtes Mitglied, Sizleri tüzüğümüzün 6.3 maddesi gereği birliğimizin merkez binasında yapılacak olan 31. olağan genel kurula davet ediyoruz. wir laden Sie/Euch gemäß § 6.3 der TEVBB Satzung herzlich zur 31. ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Yer / Ort: Tarih / Datum: Berlin – Brandenburg Türk Veliler Birliği Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg Oranienstr. 34, 10999 Berlin 16.04.2016 Cumartesi günü saat 14.00 Samstag, 16.04.2014, 14.00 Uhr GÜNDEM / Tagesordnung: 1. Açılış ve yoklama / Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Vefat eden üyelerimiz için saygı duruşu / Gedenkminute für verstorbene Mitglieder 3. Derneğimize uzun yıllar hizmet veren üyelerimize onur belgelerinin verilmesi / Ehrung verdienter Mitglieder für ihr langjähriges Entgagement 4. Divan Seçimi / Wahl der Versammlungsleitung 5. Yönetim kurulunun çalışma ve mali raporlarının sunulması / Tätigkeits- und Kassenbericht des Vorstands 6. Denetim kurulu raporunun sunulması / Prüfungsbericht der Kassenprüfer/innen 7. Raporlar üzerine tartışma / Diskussion über die Berichte 8. Yönetim kurulunun aklanmasının oylanması / Entlastung des Vorstands 9. Yeni yönetim kurulunun seçimi / Wahl des neuen Vorstands 10.Yeni denetim kurulunun seçimi / Wahl der neuen Kassenprüfer/innen 11.Tüzük değişiklikleri ( eke bakınız ) / Satzungsänderungen ( siehe Anlage ) 12.İstek ve öneriler / Wünsche und Anregungen Yukarıda belirtilen tarihte, genel kurulumuzda buluşmak üzere saygı ve sevgilerimizi iletiyoruz. Mit freundlichen Grüßen Berin Arukaslan Yönetim Kurulu Başkanı / Vorstandsvorsitzende 4.2 2015 |Schulussword aktuelle Satzung mit Beschluss derTätigkeitsbericht Mitgliederversammlung vom 22.03.2014 Satzung DES TÜRKISCHEN ELTERNVEREINS IN BERLIN UND BRANDENBURG e.V. 1. NAME UND SITZ DES VEREINS 1.1. Der Verein trägt den Namen "Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. / BerlinBrandenburg Türk Veliler Birliği“. 1.2. Der Sitz des Vereins ist Berlin. 1.3. Der Verein ist beim Amtsgericht Charlottenburg-Berlin in das Vereinsregister unter RN: VR 8680 B eingetragen. 1.4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2. ZIELE DES VEREINS Ziel des Vereins ist es: 2.1. zur Lösung der Probleme unserer Kinder und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen und außerschulischen Bereich beizutragen; die Verbesserung ihrer Schul- und Bildungssituation zu fördern und Alternativen zu entwickeln, um einen Beitrag zum gleichberechtigten und toleranten Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft zu leisten, 2.2. dafür zu sorgen, dass die Erziehungsberechtigten an der Lösung der Erziehungs- und Bildungsprobleme unserer Kinder mitwirken und Einfluss nehmen können, 2.3. die notwendigen Aktivitäten zu entwickeln, damit unsere Kinder sowohl die Möglichkeiten und Erfahrungen aus ihrer Herkunftskultur als auch die ihres Umfeldes nutzen können, und somit in physischer und psychischer Gesundheit aufwachsen, zweisprachig/interkulturell erzogen und ausgebildet werden, 2.4. mit türkischen Elternvereinen, die in anderen Bundesländern mit ähnlichen Zielen gegründet wurden, zusammenzuarbeiten, solidarisch mit ähnlichen Organisationen anderer nationaler Herkunft zur Lösung der gemeinsamen Probleme beizutragen. 2.5. Für die Erfüllung der oben genannten Ziele strebt der Verein an, folgende Bereiche abzudecken: - Aufklärungsarbeit für Eltern, LehrerInnen und ErzieherInnen in pädagogischen Fragen - Seminare, Kurse, Versammlungen, Fachtagungen, kulturelle Veranstaltungen, Fortbildungsseminare etc. - Eltern- und Familienberatung - Einrichtungen der Jugendhilfe - Herstellen von Kontakten zu entsprechenden Einrichtungen und Institutionen - Öffentlichkeitsarbeit 2.6. Der Verein kann entsprechend der Satzung und durch Beschluss der Mitgliederversammlung Mitglied in lokalen, bundes- und europaweiten Dachverbänden und Zusammenschlüssen werden sowie Gesellschaften, Fonds und Stiftungen errichten. 3. GEMEINNÜTZIGKEIT 3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 3.2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3.3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs-mäßigen Zwecke verwendet werden. 3.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 4. MITGLIEDSCHAFT 4.1. Jeder volljährige Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte, der sich mit den Zielen des Vereins einverstanden erklärt, kann Mitglied werden. Andere Personen, die die Ziele des Vereins akzeptieren und kein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sind, können ebenfalls Mitglied werden. Auch sie haben aktives und passives Wahlrecht. Ihr Vertretungsanteil in den Organen des Vereins - ausgenommen in der Mitgliederversammlung - darf aber 1/4 nicht übersteigen. 4.2 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand muss über den Antrag innerhalb von einem Monat entscheiden und seine Entscheidung dem/der Antragsteller/in schriftlich mitteilen. Die Person, deren Antrag auf Mitgliedschaft angenommen wurde, wird bei der darauf folgenden Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgestellt. 4.3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. 4.4. Die Mitglieder dürfen den Zielen der Satzung nicht zuwiderhandeln. Mitglieder, die diesem Grundsatz widersprechen oder nach erfolgloser Mahnung mit zwei Jahresbeiträgen im Verzug sind, können auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung Tätigkeitsbericht 2015 |Schulussword muss dem Mitglied die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zu nehmen. Die Ausschlussentscheidung wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied kann dagegen binnen vier Wochen Einspruch einlegen. Über einen Widerspruch des ausgeschlossenen Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung. Meldet sich das Mitglied nicht binnen vier Wochen, endet die Mitgliedschaft. 4.5. Die Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag. 4.6 Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte der anderen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages entbunden. Über weitere Ehrungen beschließt die Mitgliederversammlung auf Antrag eines Mitgliedes. Die Namensvorschläge müssen mit der Einladung zur MV verschickt werden. 5. ORGANE DES VEREINS Organe des Vereins sind: a) Die Mitgliederversammlung (MV) (§ 6) b) Der Vorstand (VS) (§ 7) c) Die Kassenprüfer/innen (§ 8) 6. DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG 6.1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Vereins. Die Mitgliederversammlung tritt einmal im Kalenderjahr im ersten Quartal zusammen. 6.2. Auf der Mitgliederversammlung haben nur die Mitglieder Stimmrecht. Die Mitglieder, die ihre Beiträge auch am Tage der Mitgliederversammlung nicht voll gezahlt haben, dürfen kein Stimmrecht ausüben. Um auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht zu haben, muss ein Mitglied vor der Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft beantragt haben und seine Mitgliedschaft gemäß Artikel 4 der Satzung anerkannt worden sein. 6.3. Der Ort, Tag und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung werden mindestens zwei Wochen vorher vom Vorstand den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Die Berichte des Vorstandes sowie der Kassenprüfer/innen sollen der Einladung beigefügt werden. Ist dies nicht möglich, so sind diese spätestens vor Beginn der Mitgliederversammlung den Mitgliedern in Papierform bereitzustellen. 6.4. Die Mitgliederversammlung wird von einer Versammlungsleitung, bestehend aus einem/r Versammlungsleiter/in, einem/r stellvertretenden Versammlungsleiter/in und einem/r Schriftführer/in geleitet. Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer/innen dürfen nicht zur Versammlungsleitung gewählt werden. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird von dem/r Versammlungsleiter/in unterzeichnet und dem Vorstand übergeben. 6.5. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: a) Die Wahl der Versammlungsleitung b) Festsetzung der Tagesordnung c) Entgegennahme und Diskussion der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen d) Bei Wahl-Mitgliederversammlungen Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes e) Bei Wahl-Mitgliederversammlungen Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen sowie Festlegung der Zahl der Besitzer/innen f) Beschlussfassung über Anträge g) Festlegung des Mitgliedsbeitrages h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen i) Beschlussfassung über Auflösung des Vereines j) Abberufung und Neuwahl des Vorstandes, sofern eine diesbezügliche außerordentliche Mitgliederversammlung gemäß § 6.8 der Satzung mit dem diesbezüglichen Tagesordnungspunkt einberufen wird. 6.6. Die Wahl-Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Die WahlMitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/4 der gemäß § 6.2. der Satzung stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, findet sie eine Woche später mit derselben Tagesordnung statt. Diese zweite Versammlung ist mit den Anwesenden beschlussfähig. Die Wahlen werden durch die Versammlungsleitung geleitet. 6.7. Mitgliederversammlungen, auf denen keine Wahlen stattfinden, sind mit den anwesenden und gemäß § 6.2. der Satzung stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig. 6.8. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Falls Belange des Vereins es erfordern oder 20 % der Mitglieder mit schriftlich vorgetragener Begründung und Zielsetzung dies vom Vorstand fordern, ist der Vorstand verpflichtet, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Fordern 20 % der Mitglieder ordnungsgemäß die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, wird diese vom Vorstand innerhalb von vier Wochen einberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, die Einladung 2015Mitgliedern |Schulussword zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 14 Tätigkeitsbericht Tage vorher den zuzusenden. Die Satzungsbestimmungen bezüglich der Mitgliederversammlungen gelten auch für außerordentliche Mitgliederversammlungen. Sollten auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung Wahlen vorgesehen sein, so gelten die Bestimmungen der Satzung bezüglich der Wahl Mitgliederversammlung. 7. DER VORSTAND 7.1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in und mindestens einem/einer Beisitzer/in. Die Zahl der Beisitzer/innen wird auf der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Vorstand wird von der Wahl-Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Gewählt werden können nur Mitglieder, die bereits drei Monate Mitglied sind. Beschäftigte des Vereins dürfen nicht gewählt werden. Der Vorstand nimmt die Aufgabenverteilung unter sich vor und gibt sich eine Geschäftsordnung. Vorstandsitzungen und Beschlüsse werden protokolliert. Die Kassenprüfer/innen werden zu den Vorstandssitzungen eingeladen. 7.2. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Vorstandes werden gemeinsam gewählt. Die Kandidaten/innen sind entsprechend der auf sie entfallenden Stimmen als Mitglieder oder Ersatzmitglieder gewählt. Bei den Wahlen wird offen abgestimmt. Widerspricht dem ein Mitglied, wird geheim abgestimmt. 7.3. Der Vorstand wählt unter sich eine/n Vorsitzende/n, eine/n stellvertretende/n Vorsitzen-de/n, eine/n Schriftführer/in und eine/n Kassenwart/in. Außerdem werden folgende Aufgabenbereiche und bei Bedarf andere Aufgabenbereiche unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt: - Verantwortlichkeit für die Beschäftigten des Vereins (Personal) - Verantwortlichkeit für die Tageseinrichtungen des Vereins und die vorschulische Erziehung - Verantwortlichkeit für die muttersprachliche Erziehung - Verantwortlichkeit für die Elternarbeit - Verantwortlichkeit für die Hausaufgabenhilfe und die Jugendarbeit - Verantwortlichkeit für die Mütter und Frauen Die Vorstandsmitglieder können zur Unterstützung ihrer Arbeit Arbeitsgruppen einrichten. Der Vorstand regelt die Einrichtung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppen durch eine Geschäftsordnung. 7.4. Der/die Vorsitzende/r und die/der stellvertretende Vorsitzende/r bilden den Vorstand gemäß § 26 BGB und vertreten den Verein gleichberechtigt gerichtlich und außergerichtlich. Der Geldverkehr des Vereins ist nur durch gemeinsame Unterschrift des/r Vorsitzenden oder des/r stellvertretenden Vorsitzenden und des/r Kassenwartes/in möglich. 7.5. Der Vorstand kann zur Unterstützung und Beratung seiner Arbeit Arbeitsgruppen, Beiräte und örtliche Elterninitiativen einrichten. Der Vorstand regelt die Einrichtung und Arbeitsweise von Beiräten und der Arbeitsgruppen durch eine Geschäftsordnung. 7.6 Der Vorstand legt den Mitgliederversammlungen jeweils einen Bericht über seine Tätigkeiten und den Finanzen vor. 7.7 Der Vorstand sendet das Protokoll der Mitgliederversammlung innerhalb sechs Wochen nach Versammlungsdatum den Mitgliedern zu. Die Zustellung erfolgt per E-Mail oder per Post. 8. KASSENPRÜFER/INNEN 8.1. Die Mitgliederversammlung wählt zur Prüfung der satzungs- und ordnungsgemäßen Führung der Finanzgeschäfte 3 Kassenprüfer/innen und 1 Ersatzkassenprüfer/in. 8.2. Der Wahlmodus entspricht dem Modus der Vorstandswahlen. Die Kassenprüfer/innen werden von der Wahl-Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. 8.3. Die Kassenprüfer/innen wählen aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in. 8.4. Vorstandsmitglieder und Bedienstete des Vereins dürfen nicht zu Kassenprüfer/innen gewählt werden. 8.5. Die Kassenprüfer/innen haben jederzeit und unangemeldet ein Einsichtsrecht in alle Unterlagen und Aufzeichnungen über Geschäftsvorgänge des Vereins. Ihnen ist alles vorzulegen und ihr ist jede Aufklärung und jeder Nachweis zu gewähren. 8.6. Die Kassenprüfer/innen prüfen die Finanzen und die entsprechenden Unterlagen mindestens drei Mal im Kalenderjahr und legen zu jeder Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht vor. 9. BESCHLÜSSE Tätigkeitsbericht 2015 |Schulussword Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kassenprüfer/innen beschließen, sofern diese Satzung nicht anderes vorsieht, mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 10. SATZUNGSÄNDERUNGEN 10.1. Die Mitgliederversammlung, die die Satzungsänderungen beschließen soll, tritt gemäß den Regelungen des § 6.6. der Satzung zusammen. Satzungsänderungsanträge müssen spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein. 10.2. Satzungsänderungen können mit 2/3-Mehrheit der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder beschlossen werden. Um auf der Mitgliederversammlung Satzungsänderungen beschließen zu können, müssen sowohl die gültige Satzung als auch die vorgesehenen Änderungen in vergleichender Form mit der Einladung zur Mitgliederversammlung versandt worden sein. Sie sind ggf. zu Beginn der Mitgliederversammlung den Mitgliedern in Papierform bereitzustellen. 10.3. Der Vorstand wird bevollmächtigt, die Satzungsänderungen, die im Rahmen des Eintragungsverfahrens oder hinsichtlich der steuerlichen Gemeinnützigkeit aufgrund von Auflagen der zuständigen Gerichte oder Behörden erforderlich sind, selbständig vorzunehmen. Er unterrichtet anschließend die Mitglieder über die vorgenommenen Änderungen. 11. FINANZEN/PERSONAL 11.1. Die Einnahmen des Vereins bestehen aus den Mitgliedsbeiträgen, den Spenden, den Einnahmen aus nicht auf Gewinn abzielenden Vereinstätigkeiten sowie Zuwendungen. Die Gelder des Vereins, die 500,00 € übersteigen, werden auf das Vereinskonto bei einer Bank eingezahlt. Alle Geldgeschäfte des Vereins erfolgen gemäß § 7.4. der Satzung. 11.2. Alle Ausgaben und Einnahmen werden durch den/der Kassenwart/in unter Aufbewahrung der Belege gemäß den Grundsätzen der ordentlichen Buchführung aufgezeichnet. 11.3. Der Verein kann bezahltes Personal beschäftigen. Über die Einstellung und Entlassung des Personals entscheidet der Vorstand. Die Arbeitsbedingungen des in den verschiedenen Einrichtungen des Vereins beschäftigten Personals werden durch eine vom Vorstand - unter Berücksichtigung des Arbeitsrechts- zu beschließende Richtlinie geregelt. 12. AUFLÖSUNG DES VEREINS Bei der Auflösung des Vereins darf das Vereinsvermögen unter den Mitgliedern nicht verteilt werden. Um einen Beschluss über die Auflösung des Vereins zu fassen, ist der schriftliche Antrag von einem Drittel der Mitglieder erforderlich. Die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereins beschließen soll, tritt gemäß § 6.6. der Satzung zusammen. Der Beschluss muss mit 2/3-Mehrheit gefasst werden. Zu der Mitgliederversammlung muss nur mit diesem Tagesordnungspunkt eingeladen worden sein. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die "Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e.V. (FÖTED)", die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 22.03.2014 neu gefasst. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gemäß § 71 BGB zeichnet der Vorstand wie folgt: Mehtap Çağlar (Vorsitzende) Berlin, den 22.03.2014 „Das Ziel der Schule sollte immer sein, harmonische Persönlichkeiten und nicht Spezialisten zu Tätigkeitsbericht 2015 |Schulussword entlassen“ (Albert Einstein) Schlusswort: Liebe Mitglieder, Der Türkische Elternverein hat im vorigen Jahr sein 30 jähriges Jubiläum gefeiert. Die Vorbereitung und Durchführung der Festveranstaltung hat ganz wesentlich die Tätigkeit des Vorstandes geprägt. Wir haben uns dafür entschieden, dieses Ereignis in einem festlichen Rahmen würdigen. Die Fachvorträge von Dr. Schneider als auch von Frau Devrim Deniz Taner haben gezeigt, dass es noch eine ganze Reihe von Defiziten gibt, um Chancengleichheit zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne Migrationshintergrund zu erreichen. Dass die aktuelle Situation um die Flüchtlinge die Situation nicht gerade erleichtert ist uns wohl allen klar. Die vielfältigen Diskussionen zur Kita „Kleiner Frosch“ haben wir auch immer wieder unter dem Gesichtspunkt geführt - zuletzt in der außerordentlichen Mitgliederversammlung im November 2014 den Gesellschaftsvertrag beschlossen - weitere Einrichtungen zu gründen und die bestehende Kita zu erweitern. Dazu besteht auch bei den Mitarbeiterinnen eine große Bereitschaft. Gegenwärtig geht es konkret um die Nutzung geeigneter Räumlichkeiten in der Perleberger Straße. Hier ist der Mietvertrag unterschrieben und die konkreten Umbauarbeiten beginnen. Es geht hier um eine Kapazitätserweiterung für ca. 15 Kinder. Fester Bestandteil unseres Vereins ist inzwischen im 25 Jahr der Mete-Eksi-Fonds. Dazu planen wir im November dieses Jahres gemeinsam mit der GEW eine Festveranstaltung. Zurzeit sind wir dabei, den Ablauf der Veranstaltung konkret vorzubereiten. Es bleibt dabei festzuhalten, dass der Verein, trotz aller Probleme und auch der noch vor uns stehenden Aufgaben – auf einige wird noch zurückzukommen sein – etliches bewirkt hat. An dieser Stelle einige Bemerkungen zu den Aufgaben, die aus Sicht des bestehenden Vorstandes durch den heute zu wählenden Vorstand in den nächsten zwei Jahren anzugehen sind: 1. Die Arbeit im Verein, muss professioneller werden. Hier bedarf es realer Veränderungen. Es muss demnächst wieder eine Geschäftsführerin / einen Geschäftsführer für den Verein geben, der die Arbeit koordiniert, der die Projekte, neben konkreten Projektverantwortlichen leitet und aufeinander abstimmt, der den Verein neben dem Vorstand nach außen vertritt. 2. Dazu bedarf es aber natürlich einer entsprechenden finanziellen Basis. Das heißt, wir müssen uns als Verein so aufstellen, dass kontinuierlich Eingaben generiert werden. Eine Möglichkeit stellt die feste Finanzierung bisheriger Projekte dar. Dazu haben wir auch erste sehr erfreulich verlaufende Gespräche mit Frau Senatorin Scheeres geführt. 3. Der Verein muss wieder stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Neben einem aktuellen Internetauftritt, müssen wir die weitere Öffentlichkeitsarbeit wieder verstärken, so dass am Ende dieser Entwicklung uns ein fest angestellter Pressereferent vorschwebt. 4. Dringend notwendig ist die Gewinnung neuer Mitglieder im Verein. Wir wollen daher insbesondere diejenigen gezielt ansprechen, die vor 10 bis15 Jahren als Schüler die Möglichkeiten des Vereins genutzt haben, und nun selber Kinder haben, die auch wieder die Möglichkeiten, die der Verein bietet, nutzen können und nutzen sollten 5. Wir müssen nun endlich auch das bereits seit langen immer wieder diskutierte und geforderte Qualitätsmanagement für den Verein angehen. Das wird uns in die Lage versetzen, Reserven aber auch Schwachstellen aufzuspüren und erleichtert natürlich bei erfolgreicher Absolvierung auch die Akquise weiterer Projekte. Der Verein konnte dabei auf umfängliche Aktivitäten und durchaus auch auf Erfolge zurückblicken, die weit über die Zusammenarbeit mit einzelnen Schulen hinausgehen. Der Vorstand bedankt sich für das Vertrauen, dass ihm ausgesprochen wurde und hofft sehr auf die weitere Unterstützung aller Mitglieder des Vereins. Wir wünschen und erhoffen uns eine spannende Mitgliederversammlung und viele konkrete Anregungen für die weitere Arbeit Berin Arukaslan Vorstandsvorsitzende TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Platz für Notizen | 36 Platz für Notizen