Durchführungsbestimmungen
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Durchführungsbestimmungen
Durchführungsbestimmungen Junioren 2014/2015 KFV Lübeck Kreisfußballverband Lübeck -Kreisjugendausschuss- Durchführungsbestimmungen Für den Spielbetrieb 2014/2015 im Jugendfußball des KFV Lübeck Für die Punktspielserie 2014/2015 wünscht der KJA Lübeck allen an den Punktspielen beteiligten Mannschaften, sowie ihren Trainern/Trainerinnen und Betreuern/Betreuerinnen, viel Freude, Erfolg, viele Tore und Punkte. Nachstehend geben wir die wichtigsten Bestimmungen, Informationen und Ordnungen zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Spielbetriebes bekannt: Alle Spiele (Punkt-, Pokal-, Auf- und Abstiegsspiele, Entscheidungs- und Freundschaftsspiele) sind nach der Jugendordnung der SHFV(JO), ergänzt durch das Melde und Passwesen des SHFV, der Spielordnung des SHFV(SpO), Satzung des SHFV und der DFB Jugendordnung auszutragen. Abweichungen regeln die Durchführungsbestimmungen: 1.Spielfeld: Ab der Serie 2012/2013 gilt von der G-Jugend bis einschl. A-Jugend folgende Regelung: Die Zuschauer haben bei Spielen, bei denen keine Bande vorhanden sind, einen Mindestabstand zur Seiten- und Torauslinie von 3 Metern einzuhalten. Ebenso dürfen sich keine Zuschauer zwischen den technischen Zonen (Coachingzone) aufhalten. Die Schiedsrichter sind angewiesen auf die Einhaltung dieser Regel zu achten. Zuwiderhandlungen führen zu sportrechtlichen Konsequenzen (OGK). 2.Ausrüstung der Junioren: Ein Spieler darf keine Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstände tragen, die für ihn oder einen anderen Spieler gefährlich sind (einschließlich jeder Art von Schmuck). Das Tragen von Schienbeinschützern ist Pflicht. Diese müssen einen angemessenen Schutz vor Verletzung leisten. Der Schiedsrichter prüft vor dem Spiel die Ausrüstung der Spieler. Stellt er Mängel fest, hat er den Spieler aufzufordern, diese zu beseitigen. Ist der Spieler hierzu nicht bereit, darf der Spieler am Spiel nicht teilnehmen. Seite 1 von 9 3. Zurückziehen von Mannschaften gem. § 20 SpO Zieht ein Verein nicht die niedrigste Mannschaft einer Altersklasse zurück, wird streng nach § 11 JO verfahren, selbiges gilt sinngemäß für Vorgänge gem. § 19 SpO (dreimaliges nicht antreten). Bei Spielen ohne angesetzte/n Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen müssen die Pässe des Gegners eingesehen werden. Dieses ist auf der Rückseite des Spielberichtsbogens zu beurkunden. Bei Spielen ohne angesetzten oder fehlenden Schiedsrichter/Schiedsrichterinnen zählen alle aufgelisteten Spieler/Spielerinnen als eingesetzt. Es sei denn, beide Mannschaften bestätigen auf der Rückseite des Spielberichtsbogens keine bzw. welche Auswechselungen vorgenommen wurden. Ein gültiger Spielerpass hat zu jedem Spiel vorzuliegen. Sollte kein Pass vorliegen ist der betreffende Name mit Geburtsdatum einzutragen. Es wird vom Spielausschuss ein Ordnungsgeld erhoben. Der Spieler/Spielerin darf aber trotzdem am Spiel teilnehmen. Der Schiedsrichter/Schiedsrichterin hat im Spielbericht das Fehlen des Passes zu vermerken, im Übrigen wird auf § 44 Punkt 2 SpO hingewiesen. Der KJA behält sich vor, nach § 29 SpO zu verfahren und diese Spieler/Spielerinnen zu belangen und die Trainer/Trainerinnen dem Kreisgericht zu melden. 4.Spielbericht: Der Spielbericht ist spätestens am Tag nach dem Spiel abzusenden. Spielberichte bei nicht angesetzten oder fehlenden Schiedsrichtern/Schiedsrichterinnen, in diesen Fällen ist der Heimverein für die Absendung zuständig. Der Post- oder Eingangsstempel ist maßgebend. Für später abgesandte Spielberichte werden die Vereine mit entsprechenden Ordnungsgeldern belegt. Die Spielerpässe sind in der Reihenfolge wie auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt, sortiert vorzulegen. 5 .Bei Unbespielbarkeit des Platzes – auch während der Schlechtwetterperiode- gilt folgende Regelung: Sperrt das Sportamt die städtischen Plätze generell, fallen alle Spiele auf Kreisebene stattfindende Punktspiele aus, auch auf vereinseigenen Plätzen. Bei Platzsperren in einzelnen Fällen trägt der bauende Verein dafür Sorge, dass der Schiedsrichter, der Gegner und zuständige Staffelleiter von einem Berechtigten rechtzeitig benachrichtigt wird. Missbrauch wird bestraft. In allen anderen Fällen entscheidet der Schiedsrichter über die Bespielbarkeit des Platzes, wobei er zu entscheiden hat, ob der reguläre Verlauf des Spieles oder die Gesundheit der Spieler nicht gewährleistet erscheint. Seite 2 von 9 6.Meldung von Freundschaftsspielen Spielt die Mannschaft des meldenden Vereins Verbandsliga oder höher, so ist die Genehmigung hierfür bei dem für die Mannschaft zuständigen Staffelleiter zu beantragen. Alle Freundschaftsspiele sind dem KJA 7 Tage vorher schriftlich zu melden. Später eingehende Anträge (bis 3 Tage vor Termin) werden nur mit Erhebung einer Gebühr bearbeitet. Freundschaftsspiele zwischen Herren und A-Jugendmannschaften bedürfen der Genehmigung des Kreisjugendausschusses. 7.Genehmigung Jugendturniere Fußball-Jugendturniere, sowie Hallenturniere sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn sich die Vereine verpflichten, nach der SHFV Jugendordnung und Spielordnung zu spielen. Die Genehmigung ist spätestens 14 Tage vor dem ersten Spieltermin unter Vorlage der Turnierbestimmungen mit einer Aufstellung der teilnehmenden Mannschaften und eines Zeitplanes zu beantragen. (Abs. 2 ,5 Anhang der SHFV Satzung) Die Vereine sind verpflichtet, einen Spielberichtsbogen von jeder teilnehmenden Mannschaft ausfüllen zu lassen. Diese sind dann dem KJA Lübeck vorzulegen. Die Vorlage der Turnierunterlagen hat am Dienstag nach dem Turnier beim KJA Lübeck zu erfolgen. Für später abgesandte Spielberichte werden die Vereine mit entsprechenden Ordnungsgeldern belegt. Zwischen 7 er und 11er Mannschaften dürfen nur 2 Spieler ausgetauscht werden. Abweichend von § 11 JO dürfen zwischen 9er und 7er Mannschaften 2 Spieler in der nächst niedrigeren Mannschaft eingesetzt werden. Die 7er Mannschaft gilt grundsätzlich als untere Mannschaft. 8.Spielverlegung Spielverlegungen sind nur schriftlich vom Jugendobmann, seinem Stellvertreter oder Vorstand des Vereines (nicht vom Trainer/Betreuer) zu beantragen. Vorzugsweise über das dfbnet (Anträge Spielverlegung). Ab sofort sind Sammelspielverlegungen unzulässig, Alle Spiele sollen wie im Spielplan angesetzt, durchgeführt werden. Bei Spielverlegungen greift die jeweilige Gebührenordnung. Seite 3 von 9 Sie sind so rechtzeitig zu beantragen, dass der Gegner und der Schiedsrichter spätestens noch 7 Tage vor dem Termin benachrichtigt werden können, Termine von schulischen Veranstaltungen und Konfirmationen sind dem jeweiligen Staffelleiter bis jeweils 3 Wochen vor dem auszutragenden Spiel bekannt zu geben. Die Benachrichtigung hat der verlegende Verein und dem Spielausschuss zu erfolgen. 9.Spielverlegung eines Termins kann der zuständige KJA vornehmen, wenn · · · · · verbandsseitiges Interesse oder höhere Gewalt vorliegt eine Erkrankung von mehr als zwei Junioren (festen Stammspielern *) auf Kleinfeld, von mehr als drei Junioren (festen Stammspielern*) bei 9er Mannschaften, von mehr als vier Junioren (festen Stammspielern*) auf Großfeld mit ärztlicher Bescheinigung Schulveranstaltungen mit Bescheinigung der Schule (Spielerzahl wie Kleinfeld/Großfeld/9er Mannschaft oben beschrieben) Kirchenveranstaltung mit Bescheinigung des Pastors (Spielerzahl wie Kleinfeld/Großfeld/9er Mannschaft oben beschrieben) Beide Vereine mit einer Verlegung schriftlich einverstanden sind. Ein neuer Termin ist anzugeben. Alle entstehenden Kosten trägt der einreichende Verein, ausgenommen Auswahlmannaschaften, schulische Veranstaltungen und Konfirmationen, diese Verlegungen sind kostenfrei. Die Gebührenordnung wird angewandt. *) Als „Stammspieler“ in diesem Sinne dürfen nur Spieler angesehen werden, die in den letzten drei Spielen ihrer jeweiligen Mannschaft teilgenommen haben. Die Stammspieler werden anhand der eingereichten Spielberichte überprüft. 10.Mannschaftsbetreuer im Innenraum: Auf der Ersatzbank an der Seitenlinie dürfen die Trainer/Betreuer und das medizinische Personal sowie die Auswechselspieler Platz nehmen. Nicht auf der Ersatzbank dürfen Personen Platz nehmen, denen durch Entscheidung der Rechtsorgane des KFV die Ausbildungserlaubnis entzogen oder die Fähigkeit, Funktionen auszuüben, aberkannt oder als Spieler eine Sperre auferlegt worden ist. Entsprechendes gilt für mit der Roten Karte des Feldes verwiesene Spieler. Anweisungen können gegeben werden aus dem Bereich, der sich einen Meter auf jeder Seite über sie Breite der Ersatzbank hinaus und bis zu einem Meter an die Seitenlinie heran erstreckt – Coachingzone-. Seite 4 von 9 Sie ist im Jugendbereich der A bis D-Junioren „Großfeld“ deutlich mit Hütchen oder Farbteller zu kennzeichnen. Bis zu zwei Mannschaftsbetreuer dürfen das Spielfeld erst dann betreten, wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbrochen und das Zeichen dazu gegeben hat. Zuwiderhandlungen sind vom Schiedsrichter zu unterbinden und können von den Rechtsinstanzen des KFV geahndet werden. Die am Spiel beteiligten Vereine haften neben den Mannschaftsbetreuern für deren Fehlverhalten sportstrafrechtlich. 11.Sportgruß: Der Sportgruß wird nach Beendigung des Spieles in der Spielfeldmitte einheitlich „Hipp, Hipp, Hurra“ ausgebracht. Die Teilnahme aller Beteiligten ist Pflicht. Verstöße gegen den Sportgruß können wegen Unsportlichkeit gem. § 47 der Satzung des SHFV mit einer Geldstrafe geahndet werden. 12.Vorzeitige Spielbeendigung: Der Schiedsrichter hat ein Spiel auf Wunsch eines Spielführers abzubrechen, wenn sich dessen Mannschaft durch Verletzungen, Hinausstellungen oder sonstiges Ausscheiden von Spielern aus weniger als sieben (bei 9er-Mannschaften sechs Spieler, bei 7er-Mannschaften fünf Spieler) zusammensetzt. Über sie Torwertung wird nach § 30 Abs. 3 der SpO entschieden. Der Wunsch auf eine vorzeitige Beendigung des Spiels ist dem Schiedsrichter in sportlich korrekter Form durch den Betreuer/Trainer oder ab der C-Junioren durch den Spielführer anzuzeigen. 13.Regelungen für den Auf-/Abstieg aus der Kreisliga In allen Altersklassen von der A- bis zur E-Jugend wird, wenn die Mannschaftsmeldungen es zulassen, eine Qualifikationsrunde zur Staffeleinteilung 2014/15 vorgeschaltet. A-Jugend: Der Staffelsieger aus der A-Jugend Kreisliga spielt die Relegation zur Verbandsliga (Saison 2014/2015). Für die Spielzeit 2014/15 gibt nur eine Kreisliga auf der Kreisebene. B-Jugend: Der Staffelsieger aus der B-Jugend Kreisliga spielt die Relegation zur Verbandsliga (Saison 2014/2015). Die Spielzeit 2014/15 wird auf der Kreisebene mit einer Kreisliga und der Kreisklasse A nach der Qualifikationsrunde ausgetragen. Seite 5 von 9 C-Jugend: Der Staffelsieger aus der C-Jugend Kreisliga spielt die Relegation zur Verbandsliga (Saison 2014/2015). Die Spielzeit 2014/15 wird mit einer Kreisliga und entsprechenden Kreisklassen nach der Qualifikationsrunde auf der Kreisebene ausgetragen. D-Jugend: Die Mannschaften werden in 7 Gruppen à 5 Mannschafteneingeteilt Danach spielen die für die Verbandsliga gemeldeten Mannschaften in einem Turnier 2 Kandidaten aus. Für diese Qualifikation muß aber Platz 1 oder 2 in den Gruppenspielen belegt haben. Handelt es sich um eine 2.Mannschaft eines Vereins der schon qualifiziertz ist, rückt der Tabellennächste nach. Bei der untersten Kreisklasse sind 7er und 9er Mannschaften vertreten. Treffen bei Spielpaarungen zwei 9er Mannschaften aufeinander, spielen diese 9 gegen 9 zwei 7er Mannschaften aufeinander, spielen diese 7 gegen 7 eine 9er und eine 7er Mannschaft aufeinander, spielen diese 7 gegen 7 eine 7er und eine 9er Mannschaft aufeinander, spielen diese 7 gegen 7 E-Jugend: Es spielen 5 Mannschaften in 5 Gruppen für die Kreisstaffel A und B aus. Die restlichen 28 Mannschsften spielen in 6 Gruppen (2x4,4x5) die Teilnehmer für die unteren Staffeln aus. F-Jugend: Es wird vorzugsweise nach Meldung der Vereine gespielt. Nach der Hinrunde wird eine Neueinteilung durch den KJA-Lübeck vorgenommen. Die hierbei auftretenden Staffelbezeichnungen dienen nicht der Identifikation einer Wertigkeit, sondern nur einer Staffelkennung (Staffel A bedeutet also nicht gleich stärkste Klasse). Der KJA legt die Bezeichnungen willkürlich und bewusst in wechselnden Abfolgen fest, Proteste bei der Neueinteilung mit diesem Hintergrund werden nicht anerkannt. Auf dem Staffeltag werden die Regularien erläutert, wobei wir jetzt schon darauf hinweisen, dass wir gegenüber den Verbandsvorgaben leicht modifiziert sein werden. KJA Lübeck KFV Lübeck Gralf M.Brandes Kreisjugendobmann Peter Reinecker 1.Vorsitzender Seite 6 von 9 Wir möchten noch besonders auf folgende §§ der Jugendordnung (JO), der Spielordnung (SpO), Melde- und Passwesen (MuP) hinweisen: § 10 JO Spiel auf Kleinfeld und Anzahl der Spieler § 11 JO Beschränkung des sportlichen Einsatzes § 17 JO Einsatz von Junioren in Herrenmannschaften sowie den Anhang zur Jugendordnung a. b. c. d. e. f. Pokalbestimmungen für die Jugend Richtlinien für Jugend-Fußballturniere Durchführungsbestimmungen der Erziehungsmaßnahme „Feldverweis auf Zeit“ Richtlinien für Jugendfördervereine Sonderbestimmungen für Spiele auf Kleinfeld für Juniorinnen und Junioren (G bis D) und auf verkleinerten Spielfeld (D-Junioren/Juniorinnen) Sonderbestimmungen für Hallenfußballspiele nach FIFA-Regeln (Futsal) im Juniorinnen- und Juniorenbereich §§ 1 +2 MuP Spielerlaubnis, Spielberechtigung, Spielerpass sowie den Anhang Melde- und Passwesen, Nutzungsbedingungen DFBnet Pass Online im SchleswigHolsteinischen Fußballverband § 29 SpO Spielverlust bei nicht spielberechtigten Spielern § 19 SpO Dreimaliges Nichtantreten § 44 SpO Prüfung der Spielerpässe § 39 SpO Nichterscheinen eines Schiedsrichters § 30 SpO Spielabbruch mit und ohne Verschulden § 2a SpO Spielbetrieb über das DFBnet Informationen: Seite 7 von 9 Für die Spielserie 2014/2015 gilt folgende Altersklassen-Einteilung: Die Junioren/Juniorinnen spielen in Altersklassen. Der Stichtag für die Einteilung ist der 01.01. Jeder Junior ist nur in seiner oder in einer älteren Altersklasse spielberechtigt. Es gelten folgende Altersklassen: Serie 2014/2015 A-Junioren/Juniorinnen alter Jahrgang (U19) junger Jahrgang (U18) B-Junioren/Juniorinnen alter Jahrgang (U17) Junger Jahrgang (U16) C-Junioren/Juniorinnen alter Jahrgang (U15) junger Jahrgang (U14) D-Junioren/Juniorinnen alter Jahrgang (U13) junger Jahrgang (U12) E-Junioren/Juniorinnen alter Jahrgang (U11) junger Jahrgang (U10) F-Junioren/Juniorinnen alter Jahrgang (U09) junger Jahrgang (U08) G-Junioren/Juniorinnen alter Jahrgang (U07) junger Jahrgang (U06) 01.01.1996 01.01.1997 01.01.1998 01.01.1999 01.01.2000 01.01.2001 01.01.2002 01.01.2003 01.01.2004 01.01.2005 01.01.2006 01.01.2007 01.01.2008 01.01.2009 und jünger Spielzeiten: Reguläre Spielzeit Verlängerungen A-Jugend 2 x 45 Minuten 2 x 15 Minuten B-Jugend 2 x 40 Minuten 2 x 10 Minuten C-Jugend 2 x 35 Minuten 2 x 5 Minuten D-Jugend 2 x 30 Minuten 2 x 5 Minuten E-Jugend 2 x 25 Minuten 2 x 5 Minuten F-Jugend 2 x 20 Minuten G-Jugend 2 x 15 Minuten Spielballgrößen: Seite 8 von 9 Die G-Junioren/Juniorinnen spielen mit einem Leichtball der Größe 4 (290 g), F- und E-Junioren/Juniorinnen spielen mit einem Leichtball der Größe 5 (290g), die D-Junioren/Juniorinnen mit einem Leichtball der Größe 5 (350g). Alle anderen Altersklassen spielen mit einem Ball der Größe 5. Spielfeldgrößen: Die Spielfeldgrößen sind den Altersklassen wie folgt festgelegt: G-Junioren/Juniorinnen ca. 15 x 20 Meter F-Junioren/Juniorinnen bei Mannschaftsgröße 5 gegen 5 ansonsten ca. ca. 25 x 35 Meter 35 x 40 Meter E-Junioren/Juniorinnen ca. 35 x 55 Meter D-Junioren/Juniorinnen bei Mannschaftsgröße 7 gegen 7 bei Mannschaftsgröße 9 gegen 9 ca. ca. 35 x 55 Meter 50 x 65 Meter Grundsätzlich während der Schlechtwetterperiode (kurzfristige Platzsperre) Die Vereine werden darüber informiert, dass bei Spielen auf einer Sportanlage mit Rasen und Kunstrasen grundsätzlich für beide Belagarten geeignete Schuhe mitzuführen sind. Kommt es aus Witterungsbedingten Gründen zu einem Wechsel von Rasen auf den Kunstrasen, so ist dieses zulässig, sofern der Ausweichplatz frei und bespielbar ist. Fällt ein Spiel auf dem Rasen aus und der Kunstrasen ist besetzt, so greifen die einschlägigen Vorgehensweisen der Satzung und der Spielbestimmungen. Grundsätzliches zum Wechsel vom Rasen auf den Kunstrasen (oder umgekehrt): Sollte aus schonungs oder wirtschaftlichen Gründen ein Wechsel der Sportstätte vorgenommen werden, so ist dieses unter folgenden Voraussetzungen gestattet: Steht der Platzwechsel an einem Samstag oder Sonntag in Aussicht, so ist der gegnerische Verein und die Spielbehörde bis spätestens dem vorangehenden Montag 21:00 Uhr per E-Postfach darüber zu informieren. (Kostenfrei) Für Wochentags-Spiele gilt selbiges mit einer Vorlauffrist von sieben Tagen ab Spieldatum. Sollten diese Fristen abweichend als Information an die Gegner behandelt werden so ist für diese Verfehlung ein Ordnungsgeld zu erheben. Seite 9 von 9