Aktuelle Regelungen des DAfStb und des DBV zur
Transcription
Aktuelle Regelungen des DAfStb und des DBV zur
LVS Bayern Aktuelle Regelungen des DAfStb und des DBV zur Ausführung und Instandsetzung von Parkhäusern und Tiefgaragen 2010 Dipl.-Ing. Dieter Rudat, München Übersicht DIN 1045-1/2001 und 2008 DAfStb Heft 525/2010 DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen 2010 Dauerhaftigkeit Oberflächenschutzsysteme Nutzerfreundlichkeit – Gefälle – Entwässerung Tiefgaragen mit durchlässigem Fahrbelag Wartung Planung DIN 1045-1 Was hat sich in der DIN 1045-1 von 2008 gegenüber 2001 im Hinblick auf Parkhäuser und Tiefgaragen geändert? Es geht um die XDExpositionsklassen, also die Anforderungen gegenüber Chlorideinwirkungen. DIN 1045-1 DIN 1045-1/2001 Expositionsklasse Umgebungsbedingungen Beispiele Mindestbetonfestigkeits -klasse Mindestbetondeckung in mm Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Chloride (ausgenommen Meerwasser) XD1 Mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen XD3 Wechselnd nass und trocken Bauteile im Spritzwasserbereich von Taumitteln behandelten Straßen; direkt befahrene Parkdecks. b C30/37 40 C35/45 c 40 b Ausführung direkt befahrener Parkdecks nur mit zusätzlichem Oberflächenschutzsystem für den Beton. c Eine Betonfestigkeitsklasse niedriger, sofern aufgrund der zusätzlich zutreffenden Expositionsklasse XF Luftporenbeton verwendet wird. DIN 1045-1/2008 Expositionsklasse Umgebungsbedingungen Beispiele Mindestbetonfestigkeits -klasse Mindestbetondeckung in mm Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Chloride (ausgenommen Meerwasser) b XD1 Mäßige Feuchte Bauteile im Sprühnebelbereich von Verkehrsflächen; Einzelgaragen C30/37 c 40 XD3 Wechselnd nass und trocken Teile von Brücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung; Fahrbahndecken; direkt befahrene Parkdecks. b C35/45 c 40 Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (rissüberbrückende Beschichtung, siehe auch DAfStb-Heft 525) (Diese Textänderung der Fußnote b war bereits in der Überarbeitung DIN 1045-1 von 2004 vorgenommen worden.) c Bei Verwendung von Luftporenbeton, z. B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN 1045-1 Wie hat nun der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton diese Fußnote aktuell interpretiert? Auszüge aus den diesbezüglichen Erläuterungen in Heft 525 DAfStb, Auflage 2010. Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN 1045-1, 2010 zu Tabelle 3, Fußnote b: Parkdecks in der Regel über mehrere Felder durchlaufende Flächentragwerke Im Bereich der Auflager aus Eigen- und Nutzlasten Zugbeanspruchung an Bauteiloberseite Zusätzlich Zwangbeanspruchungen infolge Behinderung der horizontalen Verformungen Rissbildung an Bauteiloberseite ist im Allgemeinen zu erwarten Bei direkt befahrenen Parkdecks Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (z. B. rissüberbrückende Beschichtung) zulässig Als Folge einer Makrokorrosionselementbildung muss mit extremen Korrosionsgeschwindigkeiten gerechnet werden Durch Fahrzeuge eingeschlepptes Tausalz ist für die Chloridbeanspruchung hinreichend Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN 1045-1, 2003 Rissüberbrückende Beschichtung bei direkt befahrenen Parkdecks, mindestens OS 11 (OS F), ist eine ausreichende Maßnahme, wenn die für Expositionsklasse XD3 geforderten Mindestbetondeckungen und –festigkeiten eingehalten werden und konstruktive Anforderungen an eine wirksame Entwässerung einschl. der Stützen und Wandanschlüsse erfüllt werden. Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN 1045-1, 2010 Gleichwertige Maßnahmen zur Beschichtung: Vermeidung von Rissen auf der Bauteiloberseite, z. B. durch Vorspannung Vermeidung von obenliegender Bewehrung durch Einfeldsysteme (keine Trennrisse!) Bewehrung aus nicht rostendem Stahl auf Bauteiloberseite Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN 1045-1, 2010 6.2 (2) Beispiel „direkt befahrene Parkdecks“ für Expositionsklasse XF4 (Frost) wurde aus Tabelle 3 der DIN 1045-1 entfernt. 6.2 (2) Kellerfußböden und nicht standsicherheitsrelevante Bodenplatten: Begründung: Dies sei nicht der Regelfall; Die betontechnische Folge, nur LP-Beton verwenden zu dürfen, hat sich als nicht zielführend erwiesen und sei nicht beabsichtigt gewesen. Damit wurde den Praxiserfahrungen Rechnung getragen. Diese Bauteile werden in DIN 1045-1 nicht explizit geregelt. Maßnahmen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit (i. A. 50 Jahre), auch zum Korrosionsschutz ggf. vorhandener Bewehrung, liegen im Verantwortungsbereich der Planer und können im Einzelfall abweichend von DIN 1045-1 festgelegt werden. 6.2 (2) Einstufung von „Einzelgaragen“ in Expositionsklasse XD1 nach Tab. 3 der DIN 1045-1: Betrifft nur tragende Bauteile unter einem PKWStellplatz oder einer Einzelgarage innerhalb eines EFH. Tausalzbeanspruchung auf Bauteile mit sehr geringer Nutzungsfrequenz durch Fahrzeuge sind im Einzelfall zu beurteilen. Kommentar: TG einer Wohnanlage sind damit sicher nicht gemeint! Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN 1045-1, 2010 6.2, Tabelle 3, Fußnote b: Direkt befahrene Parkdecks aus Stahlbeton Nur mit zusätzlichen Maßnahmen Risse und Arbeitsfugen sind stets dauerhaft (50 Jahre) zu schließen und zu schützen Dieses Grundprinzip gilt sowohl für individuell zu behandelnde Einzelrisse als auch für zu beschichtende Flächen mit einer Vielzahl von feineren Rissen aufgrund Rissbreiten begrenzender Bewehrung Einstufung in XD3 mit den zugehörigen Mindestanforderungen bedingt übliche Instandhaltung Reduzierung der Betondeckung (Dicke und Dichtheit) innerhalb der Expositionsklassen XD und XF ist unter folgenden Voraussetzungen möglich: Dauerhafter und flächiger Schutz Regelmäßige erweiterte Wartung in definierten Abständen (über das übliche Maß hinausgehend) Hinweis auf das DBV-Merkblatt Aufgehende Bauteile (Stützen und Wände) benötigen eine Beschichtung oder Abdichtung. Heft 525 DAfStb: Erläuterungen zu DIN 1045-1, 2010 6.2, Tabelle 3, Fußnote b: Direkt befahrene Parkdecks aus Stahlbeton Die in DIN 1045 und DIN EN 206-1 deskriptiv festgelegten Anforderungen an Mindestbetondeckung Betonzusammensetzung Wasserzementwert Mindestzementgehalt Mindestbetonfestigkeitsklasse stellen bei einem unbeschichteten und ungerissenen Beton für die jeweilige Expositionsklasse eine Nutzungsdauer von 50 Jahren sicher. Werden Risse und Arbeitsfugen −möglichst vor dem ersten Chlorideintrag− dauerhaft geschlossen und geschützt, ist aus Gründen der Dauerhaftigkeit kein Gefälle erforderlich. Diese Aussage in Heft 525 war bei den Beratungen zum DBV-Merkblatt heftig umstritten. Kritik daran kam insbesondere von den Bayerischen Vertretern. Sie bezieht sich allerdings nur auf die Dauerhaftigkeit. Fragen der Nutzungseignung bzw. der gewöhnlichen Gebrauchstauglichkeit (Pfützenbildung) sind im Heft 525 kein Thema DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ „Wasserspiele“ in einer TG „Kundenfreundliche“ TG eines Einkaufszentrums 1 DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ In Heft 525 DAfStb von 2010 wird mehrfach auf das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen“ verwiesen Beratungszeitraum von Mai 2009 bis August 2010 Am Ende kommt immer ein Kompromiss heraus Erweitertes Instandhaltungskonzept Geplante und vereinbarte zusätzliche Maßnahmen der Inspektion, Wartung und Instandsetzung Ziel: Dauerhaftigkeit der Parkdecks mit angepassten Anforderungen an die Konstruktion oder an die zusätzlichen Maßnahmen sicherstellen vom Planer zu beachten: Zwangskräfte aus Schwinden, Kriechen und Temperaturänderungen können insbesondere bei großen Deckenfeldern zu Rissen und Undichtigkeiten führen Der Nachweis der Rissbreitenbegrenzung nur für den Lastfall „abfließende Hydratationswärme“ genügt nicht! DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Planungsgrundlagen – Auswirkungen der Nutzungsart Hinsichtlich der Notwendigkeit eines Gefälles der Parkflächen wird zwischen Dauerhaftigkeit und Nutzungsfreundlichkeit unterschieden Der Bauherr muss unter Berücksichtigung des Parkbaubetriebs entscheiden, ob Pfützen auf den Parkflächen im Sinne der Gebrauchstauglichkeit und Nutzungsfreundlichkeit akzeptabel sind oder nicht Anforderungen an Baukonstruktion und Entwässerung sind unter Bezug auf Nutzung und Wirtschaftlichkeit abzuwägen Entscheidung muss Inhalt sein von Planungs- und Bauverträgen Kauf- bzw. Nutzungsverträgen DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Planungsgrundlagen – Auswirkungen der Nutzungsart Detailplanung – Planung von Gefällen Ein ausgeprägtes Gefälle mit planmäßiger Entwässerung wird als nutzerfreundlich wegen der damit erzielbaren Pfützenfreiheit eingestuft Wenn Pfützenfreiheit gefordert wird, ist planerisch ein Gefälle von 2,5 % vorzusehen Aber die BWA-RiLi 3 fordert auch für überdachte Parkdecks ein Mindestgefälle von 2,5 % Geringere Gefälle nur unter Anwendung besonderer konstruktiver Maßnahmen zur Einhaltung der Ebenheitstoleranzen Pfützenfreiheit bedeutet: Vermeidung von stehenden, größeren Wasserflächen mit Tiefen von mehr als 2 mm Gesammeltes Wasser sollte auf kürzestem Wege den Entwässerungseinrichtungen zugeführt werden Begründung der Ausführungen zum Gefälle im DBVMerkblatt 2010 in Beton- und Stahlbetonbau 2010, Heft 11: Wertung Parkdeck mit Gefälle Vorteil - - - Nachteil - - - Parkdeck ohne Gefälle Wassermengen werden schnell und sicher abgeführt witterungsunabhängige Nutzungsfreundlichkeit geringe Wahrscheinlichkeit des Chlorideintrags - höhere Bauhöhen Bauweise mit Gefälle aufwendiger und teurer zielsicheres Ableiten der Wässer ggf. erst ab mehr als 3 % Gefälle Einschränkungen der Nutzungsfreundlichkeit, z. B. Wegrollen von Einkaufswagen Schwachstelle Übergang Beschichtung – Entwässerungsrinne - - - - geringere Bauhöhen gefällelos Bauen einfacher und günstiger Wassermengen werden nicht abgeführt höhere Wahrscheinlichkeit des Chlorideintrags aufwendigere Wartung und Inspektion temporäre, witterungsbedingte Einschränkungen der Nutzungsfreundlichkeit durch Pfützen, Eisflächen, Verschmutzung DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Kriterien für die Abwägung der Notwendigkeit eines Gefälles mit Beispielen Beschreibung und Anforderungen - - - - - Entscheidung/Empfehlung kein Gefälle notwendig Beispiele geringe Fluktuation Pfützen hinnehmbar Bauhöhe ev. begrenzt Wirtschaftlichkeit steht im Vordergrund Nutzerfreundlichkeit untergeordnet - geringe Fluktuation Pfützen nicht hinnehmbar Wirtschaftlichkeit steht im Hintergrund Nutzerfreundlichkeit übergeordnet - teilweise hohe Fluktuation Pfützen nicht hinnehmbar Nutzerfreundlichkeit übergeordnet - Gefälle empfohlen - Tiefgarage unter öffentlicher Einrichtung (z. B. Theater) geringe bis hohe Fluktuation bei Anordnung eines Gefälles rollen Einkaufswagen in Fahrgasse oder gegen Fahrzeuge Pfützen beeinträchtigen Nutzungsfreundlichkeit Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit gegeneinander abwägen - mit und ohne Gefälle denkbar Bauherr muss entscheiden, welcher Aspekt der Nutzungsfreundlichkeit ihm wichtiger ist - Tiefgarage unter Einkaufszentrum offenes Parkhaus neben Einkaufszentrum mittlere und hohe Fluktuation schnelles Abtrocknen eingetragener Nässe möglich Pfützen hinnehmbar Wirtschaftlichkeit steht im Vordergrund Nutzerfreundlichkeit untergeordnet - kein Gefälle notwendig - offenes Parkhaus mittlere und hohe Fluktuation kein schnelles Abtrocknen eingetragener Nässe möglich Pfützen beeinträchtigen die Nutzungsfreundlichkeit Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit gegeneinander abwägen - mit und ohne Gefälle denkbar Bauherr muss entscheiden, ob ihm Wirtschaftlichkeit oder Nutzungsfreundlichkeit wichtiger ist - geschlossenes Parkhaus Pfützen nicht hinnehmbar (Eisbildung im Winter, Unfallgefahr) - Gefälle notwendig, auch unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit - frei bewittertes Parkdeck - - Gefälle empfohlen - - - - Dauerhaftigkeit wird durch andere Maßnahmen sichergestellt Die violett angelegten Passagen sind zumindest diskutabel - Tiefgarage unter Bürogebäude Gemeinschaftsgarage einer Wohnanlage mittleren Werts Tiefgarage für hochwertige Wohnanlage Garage an Hotels für sehr gehobene Ansprüche DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Entwurfsgrundsätze Entwurfsgrundsatz a): Vermeidung von Rissen in der befahrenen Bauteilfläche Entwurfsgrundsatz b): Festlegung von Rissbreiten in der befahrenen Bauteilfläche, abgestimmt auf die statische bzw. dynamische Rissüberbrückungsfähigkeit des Oberflächenschutzsystems Entwurfsgrundsatz c): Festlegung von rechnerischen Rissbreiten in der befahrenen Bauteilfläche in definierten Bereichen DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Beispiele für Rissbandagen DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Entwurfsgrundsätze In gerissenen Bereichen können Chloride aus Tausalz schon bei kurzzeitiger Einwirkung in die Risse eingedrungen sein und zur Korrosion der Bewehrung geführt haben. Derzeitiger Kenntnisstand: Bei kurzen Einwirkungszeiten von maximal einer Wintersaison sind in der Regel keine standsicherheitsrelevanten Korrosionsschäden zu erwarten. Alle Risse sind immer kurzfristig und dauerhaft unmittelbar nach der Winterperiode zu schließen. DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Ausführungsvarianten DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Ausführungsvarianten für aufgehende Bauteile Aufgehende Bauteile (Stützen und Wände) werden nicht in XD-Expositionsklassen eingeordnet, wenn chloridhaltiges Spritzwasser Bauteile nicht erreichen kann Dreiecks- oder Hohlkehle mindestens 30/30 mm Horizontale Beschichtung bis OK Hohlkehle führen In der Vertikalen kann OS 4-Material sinnvoll sein. DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Schutzmaßnahmen Starre Systeme wie OS 8 nur bei Konstruktionen anwenden, bei denen keine Risse oder Risse nur an definierten Stellen zu erwarten sind. Bei Parkbauten mit hoher Nutzungsfrequenz und stark beanspruchten Bereichen (Kurven oder Rampen) sind OS 11-Systeme nur eingeschränkt verwendbar OS 13-Systeme sind als rissüberbrückende Zusatzmaßnahme nur bedingt tauglich DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Bewährte Abdichtungs- und Oberflächenschutzsysteme für direkt befahrene Parkflächen Spalte 1 2 3 Bauart Bauteil Stahlbeton, Stahlverbund (Ortbeton) Stahlbeton, Stahlverbund (Fertigteile mit Aufbeton) Stahlbeton (Fertigteile) 1 Parkdächer (frei bewittert) 2 Zwischengeschossdecken Variante 3 (Abdichtung nach DIN 18195 mit Schutzschicht), oder OS 10 mit Verschleißschicht 1) oder OS 11a nach RiliSIB [R8] 1) Abdichtung nach Variante 3 oder rissüberbrückend nach Variante 1a 2) oder OS 8 mit begleitender Rissbehandlung 3) analog Spalte 1; an die berechnete Rissbreitenänderung angepasste Rissüberbrückungsfähigkeit des OS im Bereich über den Stößen der Elementplatten Abdichtung nach Variante 3 oder besondere Behandlung der Stoßbereiche 3 Bodenplatte (tragend oder aussteifend) Abdichtung nach Variante 3 oder rissüberbrückend nach Variante 1a 2) oder OS 8 mit begleitender Rissbehandlung - - 4 WUBodenplatte in Bkl. 1 [R9] (drückendes Wasser) mit Trennrissgefahr OS 8 mit begleitender Rissbehandlung 3) - - 5 Wände, Stützen 6 Rampen frei bewittert 7 Rampen nicht frei bewittert 1) Sockelschutz an Stützen und Wänden siehe 2.3.3.3. Abdichtung nach Variante 3 oder Variante 1b Variante 1b Abdichtung nach Variante 3 oder Variante 1b oder OS 8 mit begleitender Rissbehandlung 3) Anforderungen an Nutzung und Dauerhaftigkeit in der Planung berücksichtigen In stark beanspruchten Bereichen angepasste Schmutzmaßnahmen vorsehen 3) Begleitende Rissbehandlung bei starrer Abdichtung immer erforderlich. Nicht rissüberbrückende starre Beschichtung OS 8 zweckmäßig, wenn hohe mechanische Beanspruchungen oder drückende Wasserbeaufschlagung durch Trennrisse zu erwarten sind (Gefahr von Schäden an OS 11) 2) DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Hinweise zu Oberflächenschutzsystemen Oberflächen von Rampen erfordern wegen hoher mechanischer Beanspruchung durch Bremsen und Anfahren Oberflächenschutzsysteme mit hohem Verschleißwiderstand oder die Variante 3 Schichtdicke OS 8 mindestens 2,5 mm, begleitende Rissbehandlung erforderlich Sicherstellung der ausreichenden Griffigkeit auf Rampen durch Rutschhemmungsklasse R11 und Verdrängungsraum V4 (bei stark geneigten Rampen V6) DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Hinweise zu Oberflächenschutzsystemen: Rissüberbrückungsfähigkeit der Beschichtungssysteme Geregelte Rissbreiten und Rissbreitenänderungen bei Verbundabdichtungen für Parkbauten 1) In Abhängigkeit von der geplanten Art der Rissbehandlung ∆WT = Rissbreitenänderung aus Temperaturänderungen des Bauteils ∆WV = kurzzeitige Rissbreitenänderung aus Befahrung des Bauteils Abdichtsystem Regelwerk Instandsetzungsrichtlinie des DAfStb DIN 18.195 Bauwerksabdichtungen maximale Rissbreite dynamische Rissbreitenänderung aus Lastfall Temperatur ΔWT aus Lastfall Verkehr ΔWV - 1) 1) OS 10 0,40 mm 0,30 ± 0,10 mm ± 0,5 mm OS 11 a/b 0,30 mm 0,20 ± 0,10 mm ± 0,05 mm OS 13 0,10 mm - - OS 8 mit begleitender Rissbehandlung bituminöse Schweißbahn nach TEL-BEL-B Teil 1 zur ZTV ING, Teil 7, Abschn. 1 mit GussasphaltSchutzschicht 0,30 mm 0,20 ± 0,10 mm ± 0,05 mm Hinweise zu Oberflächenschutzsystemen: Rissüberbrückungsfähigkeit von Abdichtungen nach DIN 18.195-5 Rissbreite zum Entstehungszeitpunkt ≤ 0,5 mm maximale Rissbreite durch Schwinden oder Temperatur 2 mm Versatz der Risskanten in der Abdichtungsebene ≤ 1 mm DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Hinweise zu Oberflächenschutzsystemen: Verschleißbeanspruchung nach DIN V 18.026 Querverweis auf DIN 18.560-7: hochbeanspruchte Estriche (Industrieestriche) nach DIN V 18.026 Einstufung in Beanspruchungsgruppe III Durch die Einstufung in Beanspruchungsklasse III nach DIN V 18.026 werden aber sicher hochfrequentierte Mittel- und Großgaragen nicht abgedeckt Rampen und Kurvenbereiche sind gesondert zu betrachten Verschleißbeanspruchung hat Einfluss auf Dauerhaftigkeit und Wartungsintervalle DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Hinweise zu Oberflächenschutzsystemen: Verschleißbeanspruchung nach DIN 18.560-7 Beanspruchungs- Bereifungsart gruppe Beispiele I (schwer) Stahl und Polyamid Bearbeiten, Schleifen und Kollern von Metallteilen, Fußgängerverkehr mehr als 1000 Personen/Tg. II (mittel) UrethanElastomer (Vulkollan und Gummi Schleifen und Kollern von Holz, Fußgängerverkehr 1001000 Personen/Tg. III (leicht) Elastik und Luftreifen Montage auf Tischen, Fußgängerverkehr bis 100 Personen/Tg. DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Nicht standsicherheitsrelevante Bodenplatten im DBV-Merkblatt 2010 nicht behandelt: DBV-Rundschreiben 227 „Dauerhaftigkeit in Tiefgaragen mit durchlässigem Fahrbelag“ Hinweise für die aufgehenden Bauteile und Fundamente unter dem Pflasterbelag: unter Wahrung ausreichend dichter und dicker Betondeckung ist Eindringen chloridhaltiger Feuchtigkeit in Risse oder Fugen bis zur Bewehrung dauerhaft zu verhindern Auslegung des NABau zu DIN 1045-1: Wenn der Zutritt tausalzbelasteten Wassers an unter der Fahrebene liegende Flächen von Stahlbetonbauteilen nicht wirksam verhindert wird, sind diese i.d.R. in XD1 einzustufen (mäßige Feuchte mit Chloriden) DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Nicht standsicherheitsrelevante Bodenplatten Grundsatz 1: chloridhaltige Wässer von Bauteilen fernhalten durch Abdichten der Bauteilflächen bzw. der Arbeitsfugen Bodengefälle 2,5 % weg von den aufgehenden Bauteilen (auch OK Fundamente) Grundsatz 2: Vermeiden von Rissen und Arbeitsfugen Abdichten von Rissen und Arbeitsfugen Vermeiden von Bewehrung in Arbeitsfugen hohe Betondichtheit im kritischen Anschlussbereich von Wänden und Stützen (Anschlussmischung mit Größtkorn 8 mm) nicht abgedichtete chloridbeanspruchte Bauteilseiten ohne stehendes chloridhaltiges Wasser: nicht abgedichtete chloridbeanspruchte Bauteile mit stehendem chloridhaltigem Wasser: XD1 min. C30/37, cnom = 55 mm XD2 min. C35/35, cnom = 55 mm Vermeiden von Bewehrung an chloridbelasteter Bauteiloberseite (Fundamente) Einsatz nicht rostender Betonstahl- oder GFK-Bewehrung Grundsatz 2 enthält sicher einige aus Sicht der Praxis unrealistische Wunschvorstellungen. Widerspruch zum DBV-Merkblatt bei Stützen und Wänden: Dort bei entsprechendem Sockelschutz XC3, ggf. mit XF1, C20/25, ggf. C25/30; Cmin = 20 mm DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ nach Planung sollte hier eine Beschichtung sichtbar sein DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Beschichtung vorhanden, endet aber auf OK Pflasterbelag DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Erweitertes Wartungs- und Instandhaltungskonzept Bei Modifikation der konstruktiven Anforderungen an Dauerhaftigkeit durch Einordnung in andere Expositionsklassen oder Reduktion der Betondeckung müssen diese Maßnahmen durch höheren Aufwand in der Instandhaltung kompensiert werden. Wartung DIN 1045-2 und DIN EN 206-1: Bei erhöhter Wartungsintensität kann von diesen Anforderungen und Eigenschaften für fünfzig Jahre Nutzungsdauer abgewichen werden. Mögliche Maßnahmen bei geeignetem Oberflächenschutzsystem: Bei Einhaltung aller Anforderungen und Sicherstellung aller dort genannten Eigenschaften wird das Bauwerk mindestens 50 Jahre nutzbar sein, sofern eine Wartung und Instandhaltung stattfindet. Reduktion der Betondeckung Geringere Anforderungen an Betonzusammensetzung Sinkende Investitionskosten stehen erhöhtem Wartungs- und Instandhaltungsaufwand gegenüber. DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Wartungsplan (In Planungsphase zu erstellen, da er auf die jeweilige Ausführungsvariante abgestimmt werden muss) Empfohlene Inspektionsintervalle für Oberflächenschutzsysteme OS 11 a/b, OS 8, OS 13 Erweiterte Inspektion Qualität der Betondeckung bei Neubauten OS-System XD3 cmin = 40 mm nur im gerissenen Bereich erforderlich sehr hoch reduziert mindestens XDI cmin = 40 mm XDI cmin = 30 mm großflächig erforderlich 2 x jährlich 1 x jährlich Übliche Inspektion alle 3 Jahre - Risse, Fehlstellen in den ersten 5 und Verschleiß in Jahren: Risse der Beschichtung u. und Fehlstellen ungeschützten Betonflächen - Risse, Fehlstellen und Verschleiß in der Beschichtung Risse und Verschleiß der Fehlstellen i. d. Beschichtung Beschichtung - - DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Wartung in der Gewährleistungsphase Firmen versuchen, die Übernahme der Gewährleistungspflicht (4-5 a) davon abhängig zu machen, ob regelmäßig gewartet wird und ob die Beanspruchung nutzungsgerecht erfolgt. Eigentümer sollte daher Wartungsvertrag abschließen. Dieser muss mit dem Wartungsplan aus der Planungsphase korrespondieren. Wird kein Wartungsplan abgeschlossen, muss der Eigentümer im Zweifel den Nachweis führen, dass der Schaden auch aufgetreten wäre, wenn die Wartung stattgefunden hätte. Spätestens dann werden Sachverständige und Rechtsanwälte benötigt. DBV-Merkblatt „Parkhäuser und Tiefgaragen 2010“ Wartung in der Nutzungsphase Wartung und regelmäßige Inspektion liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich der Eigentümer oder Betreiber. Fortschreibung des Wartungsplans empfohlen. Abhängig von der Fachkompetenz des Eigentümers oder Betreibers (bzw. seiner Mitarbeiter) kann er das auch in Eigenregie machen. Planungsaufgaben für befahrene Parkdecks unter Chlorideinwirkung in Expositionsklasse XD3 Aufgaben der Objektplanung: Koordination der beteiligten Fachplaner für Tragwerk, technische Gebäudeausrüstung und Sonderfachleuten Entscheidung über Gefälle Planung der Entwässerung in Zusammenarbeit mit dem Planer für die technische Gebäudeausrüstung Planungsaufgaben für befahrene Parkdecks unter Chlorideinwirkung in Expositionsklasse XD3 Tragwerksplaner: Abstimmung der Tragwerksplanung mit dem Objektplaner Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht über Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Wirtschaftlichkeit Grundlegende Details und Hauptabmessungen einschließlich Fugen Festlegung von Qualitative Festlegungen durch Mindestdruckfestigkeitsklasse des Betons Expositionsklassen XC, XD und ggf. XF Feuchtigkeitsklasse Betondeckung und statische Nutzhöhe Rissbreitenbegrenzung Eigenleistung aus Konstruktions- und Bodenaufbau Entwurfsgrundsatz für Rissbreitenbegrenzung oder Rissvermeidung Rissüberbrückende flächige Beschichtung Rissüberbrückende lokale Beschichtung Abdichtung mit Schutzschicht Hinzuziehung des sachkundigen Planers nach RiLi SIB dringend empfohlen