Informationen für Mitarbeitende
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Informationen für Mitarbeitende
Arbeiten am UniversitätsSpital Zürich Informationen für Mitarbeitende Inhalt Das UniversitätsSpital Zürich – Ihr neuer Arbeitgeber Wer wir sind Die Dachstrategie für eine erfolgreiche Zukunft Erfolgsfaktor Mitarbeitende Ihre Anstellung Wichtige interne Nummern Informationen und Fragen Angebot und Service Sicherheit und Gesundheit Beratungsstellen und Kontakte 4 6 8 9 11 17 18 20 22 25 Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter Wir begrüssen Sie herzlich im UniversitätsSpital Zürich und wünschen Ihnen einen guten Start, viel Erfolg und Freude in Ihrer neuen Tätigkeit. Als eines der grössten und bedeutendsten Spitäler der Schweiz steht das UniversitätsSpital Zürich für modernste universitäre Medizin. Dabei ist es unser Anliegen, Kompetenz, Technologie und Einfühlungsvermögen überlegt, effizient und wirksam zu kombinieren. Wir legen Wert auf hochstehende Leistungen in der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie in Forschung und Lehre. Unser Ziel ist es, Patientinnen und Patienten die für sie optimale Therapie anzubieten, damit sie so rasch wie möglich wieder in ihr vertrautes Umfeld zurückkehren können. Unser Angebot reicht dabei von der Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Medizin. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dafür rund um die Uhr im Einsatz und tragen dazu bei, unsere Ziele zu erreichen. Sie prägen die Dienstleistungen und die Wahrnehmung unseres Spitals. Sie, ihre Kompetenzen und ihre Leistungen sind von immensem Wert für uns. Gemeinsam tragen wir – direkt oder indirekt – dazu bei, unseren Patientinnen und Patienten in schwierigen Situationen kompetent und menschlich zu helfen. Rita Ziegler, lic. oec. HSG Vorsitzende der Spitaldirektion Rolf Curschellas Leiter Human Resources Management 3 Das UniversitätsSpital Zürich – Ihr neuer Arbeitgeber Als regionales und nationales Zentrumsspital für universitäre Medizin leistet das UniversitätsSpital Zürich einen grossen Beitrag im Bereich der schweizerischen Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus ist es mit seinem umfassenden Angebot an medizinischen Spitzenleistungen nicht nur für Schweizer Patientinnen und Patienten, sondern auch für Patientinnen und Patienten aus dem Ausland eine der besten Adressen für medizinische Versorgung. Universitäre Medizin auf höchstem Niveau Die Dienstleistungspalette des UniversitätsSpitals Zürich reicht von der Grundversorgung für die Bevölkerung des Kantons Zürich bis hin zu umfassenden Leistungen in zahlreichen Bereichen der Spitzenmedizin, von denen auch Patientinnen und Patienten ausserhalb der Kantonsgrenzen profitieren können. Wir sind die erste Anlaufstelle für komplexe und schwere Krankheitsfälle. Sie als bestens ausgebildete Fachspezialistinnen und Fachspezialisten bieten universitäre Medizin auf höchstem Niveau, basierend auf den neuesten Erkenntnissen der Forschung und der medizinischen und ökonomischen Evidenz. Das Behandlungsangebot des Spitals umfasst alle medizinischen Spezialgebiete, von der Herz- und Gefässchirurgie über die Immunologie bis zur Transplantationschirurgie, von der Geburtshilfe bis hin zur klinischen Pharmakologie und zur Behandlung von Brandverletzten, um nur einige wenige Fachgebiete zu nennen. Moderne Medizin ist Medizin im Team Die interdisziplinäre Zusammenarbeit garantiert den Patientinnen und Patienten eine Behandlung auf höchstem Niveau. Experten bündeln ihr Wissen und arbeiten in zahlreichen Kompetenzzentren eng zusammen. Modernste Geräte, neueste Technologien und aktuelle Laborinfrastrukturen stehen dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Die fortschrittliche und persönliche Pflege stellt neben der Spitzenmedizin, der medizinischen Forschung und dem Ausbildungsauftrag einen weiteren Kompetenzschwerpunkt des Spitals dar. Die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten werden bestmöglich berücksichtigt. Zudem wird die persönliche Situation der Patientinnen und Patienten mit einbezogen. Abgerundet wird die Betreuung durch bestens ausgebildetes medizinisch-technisches Personal. Kompetente Mitarbeitende aus den Bereichen Betrieb, Finanzen, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Administration sorgen für ein reibungsloses Funktionieren des täglichen Spitalbetriebs. 4 Medizinische Forschung mit Weltruf Die intensive Forschungs- und Lehrtätigkeit am UniversitätsSpital Zürich ist wegweisend und trägt massgeblich zur Entwicklung der modernen Medizin bei. Gerade die universitäre Medizin erfordert eine intensive Forschungstätigkeit. Im Bereich der universitären Kompetenz des UniversitätsSpitals Zürich zeigt sich, dass sich die medizinische Forschung zunehmend auf Bereiche mit hoher Innovationskraft konzentriert. Die Komplexität dieser Forschungsfelder erfordert zukünftig eine intensive interdisziplinäre und technologieübergreifende Zusammenarbeit, die die Translation von Grundlagenforschung in den klinischen Alltag beschleunigt. Neuestes Wissen fliesst somit direkt in die Diagnose und die Therapie ein. Wir bilden die Expertinnen und Experten der Zukunft aus Kompetentes Fachpersonal ist Voraussetzung für eine optimale, sichere, nachhaltige und flächendeckende Gesundheitsversorgung. Das UniversitätsSpital Zürich setzt sich mit seiner intensiven Aus-, Fort- und Weiterbildung massgeblich für die Nachwuchsförderung und damit für die Zukunft eines hochentwickelten Schweizer Gesundheitswesens ein. Rund die Hälfte der Mitarbeitenden absolviert dafür jährlich die unterschiedlichsten Aus-, Fort- und Weiterbildungen. UniversitätsSpital Zürich – Zahlen und Fakten Rund 8000 Mitarbeitende arbeiten im universitären Zürcher Kompetenzzentrum und seinen 43 Kliniken und Instituten. Darunter sind über 1200 hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte sowie rund 2450 bestens ausgebildete Pflegefachpersonen. Alleine 1800 Fachpersonen arbeiten in den zahlreichen Forschungsbereichen. Pro Jahr lassen sich etwa 170’000 Patientinnen und Patienten im UniversitätsSpital Zürich behandeln, davon 134’000 ambulant und rund 38’000 stationär. Mit knapp 900 Spitalbetten und fast 300’000 Pflegetagen gehört das UniversitätsSpital Zürich zu den grössten Spitälern der Schweiz. Der Betriebsertrag liegt bei gut CHF 1.1 Milliarde, bei ungefähr gleichem Aufwand. Das grösste Wachstum ist bei den allgemein versicherten stationären Patienten und in der ambulanten Behandlung zu verzeichnen. Der Staatsbeitrag des Kantons Zürich liegt bei etwa CHF 257 Millionen. 5 Wer wir sind Seit 2007 ist das UniversitätsSpital Zürich verselbstständigt und damit eine Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es basiert auf dem Gesetz über das UniversitätsSpital Zürich vom 19. September 2005. Modernes Spitalmanagement Der Spitalrat ist seither oberstes Führungsorgan. Er ist gegenüber der kantonalen Instanz für die Erfüllung der staatlichen Leistungsaufträge und den Erfolg des UniversitätsSpitals Zürich verantwortlich. Organigramm UniversitätsSpital Zürich Spitalrat (SPR) Spitaldirektion (SDI) Generalsekretariat (GS) Strategische Bauvorhaben BERTHOLD USZ –The Circle Ärztliche Direktion (ADI) Vorsitzende der Spitaldirektion Kanzlei Legal Compliance Rechtsdienst Direktion Forschung & Lehre (DFL) Direktion Pflege & MTTB (DPM) Direktion Finanzen (FIN) Medizinbereich Neuro-Kopf (NKO) Medizinbereich Innere MedizinOnkologie (IMO) Medizinbereich Herz-GefässThorax (HGT) Medizinbereich Frau-Kind (FKI) Medizinbereich Trauma-DermaRheuma-Plastische Chirurgie (TDR) Kliniken des Medizinbereichs Kliniken und Institute des Medizinbereichs Kliniken des Medizinbereichs Kliniken des Medizinbereichs Kliniken/Abteilung des Medizinbereichs Augenklinik (AUG) Klinik für Geriatrie (GER) Klinik für Angiologie (ANG) Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG) Klinik für Hämatologie (HAE) Klinik für Herzund Gefässchirurgie (HER) Klinik für Geburtshilfe (GEB) Dermatologische Klinik (DER) Klinik für Neurochirurgie (NCH) Institut für Hausarztmedizin (HAM) Klinik für Kardiologie (KAR) Klinik für Gynäkologie (GYN) Klinik für Plastische Chirurgie und Handchirurgie (PCH) Klinik für Neurologie (NOS) Klinik für Infektionskrankheiten und Spitalhygiene (INF) Klinik für Neuroradiologie (NRA) Klinik für Ohren-, Nasen-, Hals- und Gesichtschirurgie (ORL) Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (PSY) Klinik für Pneumologie (PNE) Klinik für Thoraxchirurgie (THO) Klinik für Neonatologie (NEO) Klinik für ReproduktionsEndokrinologie (END) Klinik und Poliklinik für Innere Medizin (KIM) Klinik für Rheumatologie (RUZ) Klinik für Unfallchirurgie (UNF) Physiotherapie Ergotherapie USZ (PEU) 1 Institut für komplementäre und integrative Medizin (IKI) Notfallstation 1 1 Klinik für Onkologie (ONK) für betrieblichorganisatorische Belange Klinik für Radio-Onkologie (RAO) Klinik für Immunologie (stationär) Klinik für Nuklearmedizin (stationär) Direktionen /Supportbereiche Ärztliche Direktion (ADI) Forschung & Lehre (DFL) Pflege & MTTB (DPM) Finanzen (FIN) Stab ADI Ärztliche Weiterbildung Ärztliche Fortbildung Medizincontrolling & Statistik Klinische Telemedizin OP-Management (OPS) Notfallstation Stab DFL Direktionsbereich Lehre Zentrum Klinische Pflegewissenschaft Forschungszentrum für Medizininformatik Zentrum für Laufbahnplanung Simulationszentrum Zentrum für Versorgungsforschung Forschungsflächen Stab DPM Bettenmanagement Bildung Zentrum Klinische Pflegewissenschaft Physiotherapie Ergotherapie USZ Sozialdienst Managementforschung & Entwicklung Controlling Finanzbuchhaltung Honorarbuchhaltung Internes Kontrollsystem Patientenadministration Tarife & Fakturierung 6 Bitte beachten: Nomenklatur Stand 02.09.2011 / Alphabetische Reihenfolge / Kursiv: ausgelagerte Bereiche der Kliniken Die Spitaldirektion ist das operative Führungsorgan des UniversitätsSpitals Zürich und vertritt dieses nach aussen. Sie stellt die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung sicher und führt die Geschäfte. Neun Medizinbereiche mit eigener Bereichsleitung fassen die 43 Kliniken und Institute zusammen. Das Zentrum für Klinische Forschung bildet den zehnten Unternehmensbereich des UniversitätsSpitals Zürich. Die Organisationsstruktur des UniversitätsSpitals Zürich entspricht einer Matrixstruktur. Diese Organisationsform unterscheidet zwischen administrativer Linienfunktion und fachlicher Weisungsbefugnis. Die Aufbauorganisation bildet dafür den formellen Rahmen. Ergänzt wird dieses Gerüst mit den Führungsprozessen. Die Dialogplattformen stärken die Interaktionen und die Geschäftsprozesse. Stand 11. September 2015 Generalsekretär Direktionsstab-HRM-Unternehmensentwicklung (DHU) Human Resources Management Marketing Multiprojektmanagement Qualitätsmanagement und Patientensicherheit Unternehmenskommunikation Digitale Services Direktion Betrieb (BTR) Direktion ICT (ICT) Ständige Teilnehmer der UZH Medizinbereich AbdomenStoffwechsel (AST) Medizinbereich AnästhesiologieIntensivmedizinOP-Betrieb (AIO) Medizinbereich Bildgebende Verfahren (BGV) Medizinbereich Diagnostik (DIA) Kliniken des Medizinbereichs Institute und Leistungszentren des Medizinbereichs Kliniken und Institute des Medizinbereichs Kliniken und Institute des Medizinbereichs Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie (DIR) Klinik für Immunologie (IMM) Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Klinische Ernährung (ENK) Klinik für Gastroenterologie und Hepatologie (GAE) Klinik für Klinische Pharmakologie und Toxikologie (PHA) Institut für Anästhesiologie (IFA) Intensivmedizin (IPS) OP-Management (OPS) 1 1 für betrieblichorganisatorische Belange Klinik für Nephrologie (NEP) Klinik für Nuklearmedizin (NUK) Klinik für Neuroradiologie (NRI) Infrastrukturmanagement Klinik für Radio-Onkologie (ROI) Infrastrukturmanagement Institut für Klinische Chemie (IKC) Institut für Klinische Pathologie (PTK) Institut für Neuropathologie (PTN) Klinik für Hämatologie (HAD) Diagnostik Klinik für Urologie (URO) Klinik für Viszeral- und Transplantationschirurgie (VIS) Betrieb (BTR) ICT (ICT) Human Resources Management (HRM) Stab Direktion Betrieb Bau Einkauf Gastronomie Hotellerie Logistik und Services Gesamterneuerung USZ, TP BTR Technischer Dienst Applikationen und Services ICT-Operations ICT-Steuerung Projekt- und Prozessmanagement Stab HRM Rekrutierung und Personalmarketing Personalbetreuung Service Center Personalentwicklung und Weiterbildung Gesundheitsmanagement und Mitarbeiter-Services 7 Die Dachstrategie für eine erfolgreiche Zukunft Das UniversitätsSpital Zürich positioniert sich im Krankheits- und Gesundheitsmarkt als serviceorientierter Höchstleister. Die Strategie des UniversitätsSpitals Zürich zielt darauf ab, die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit des Spitals nachhaltig zu sichern und seine Attraktivität als Arbeitgeber sowie als Ausbildungs- und Forschungsstätte auf lange Sicht zu stärken. Die Dachstrategie und die damit verbundenen Projekte bauen auf den Stärken des Spitals auf – der Qualität seiner Leistungen in Forschung und Lehre, seiner medizinischen Spitzenstellung, der hochprofessionellen Pflege und seiner Funktion als Zentrumsspital mit umfassendem Angebot. Mission – wer wir sind, was wir wie tun Erbringen von Spitzenleistungen in universitärer Medizin im Dienste von Patienten und Kunden auf Basis vorbildlicher Grundversorgung. Schaffen und weiterentwickeln einer breit abgestützten Gemeinschaft von Besten in Forschung, Lehre und Dienstleistung. Entwickeln von kompetitiven Marktleistungen und damit verbunden patienten- und kundenspezifische Kommunikation. Vision – Ziele definieren und realisieren Das UniversitätsSpital Zürich gehört in definierten Segmenten zur Weltspitze universitärer Medizin. Das UniversitätsSpital Zürich ist der bevorzugte Vertrauenspartner im Gesundheits- und Krankheitsmarkt. Das UniversitätsSpital Zürich ist in Forschung, Lehre und Dienstleistungen ein attraktiver Allianzpartner. Das UniversitätsSpital Zürich ist ein kompetitives, bestens geführtes Unternehmen mit der Struktur von grossen Unternehmen und ein vorbildlicher Arbeitgeber. Werte – Firmenkultur als gelebtes Leitbild Vorbildlich, engagiert und respektvoll – das sind die Werte, die am UniversitätsSpital Zürich von allen Mitarbeitenden gelebt werden. Sie charakterisieren die grundsätzlichen Verhaltensweisen und bringen unsere Firmenkultur zum Ausdruck. 8 Erfolgsfaktor Mitarbeitende Die Basis des langfristigen Erfolgs eines Unternehmens ist eine positive Unternehmenskultur. Um diese zu stärken, definieren Unternehmen Werte – im Falle des UniversitätsSpitals Zürich sind es «vorbildlich – engagiert – respektvoll». Die Kultur wird zudem massgeblich vom Führungsverständnis geprägt. Führung heisst deshalb «Vorbild sein». Führung ist Dienstleistung und wesentlicher Motor für Veränderungsprozesse. Werte, Unternehmensgrundsätze und Grundsätze für Führung und Verhalten Das UniversitätsSpital Zürich wird nach den modernen Führungsgrundsätzen eines grossen Unternehmens geleitet. Führung wird als Dienstleistung verstanden, die hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden muss. Neben den in der Dachstrategie definierten Werten «vorbildlich – engagiert – respektvoll» hat das Spital Unternehmensgrundsätze festgelegt. Ergänzt wurden diese mit den Grundsätzen zu Führung und Verhalten. Sie zielen darauf ab, die handlungsanleitende Maxime der Mission im Bereich Führung und Mitarbeitende zu erfüllen. Die Grundsätze Führung und Verhalten fokussieren zum einen auf das durch die Vorgesetzten vorgelebte Handeln und zum anderen auf das Verhalten der Mitarbeitenden. Diese bewusst gemachte Parallelität berücksichtigt somit die Kultur der Führung als auch die Kultur der Zusammenarbeit. Führung ist Vorbild Eine gute Führung erfordert neben generellen Führungseigenschaften wie Dialogbereitschaft, Kritikfähigkeit, Kontinuität und Konsequenz im Handeln auch authentische Vorbilder der Führungspersonen. Wesentlich dabei ist, dass Führungskräfte das tun, was sie sagen («walk-the-talk»). In der Kultur des UniversitätsSpitals Zürich sollen zudem noch vermehrt Verantwortung auf allen Stufen übernommen und die fachlichen und persönlichen Kompetenzen sowie der gezielte Wissenstransfer gefördert werden. Mit Agilität wollen wir unseren Vorsprung sichern und ausbauen. Eine zeitgerechte und offene Kommunikation, der Einbezug der Mitarbeitenden sowie die Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bilden die Grundlage für unsere zukünftige strategische Ausrichtung und das Erreichen der damit verbundenen Ziele. Unsere Führungskräfte tragen wesentlich dazu bei, dass wir unsere angestrebten Ziele erreichen werden und eine neue Führungskultur – und damit auch Unternehmenskultur – etablieren können. 9 Unternehmensgrundsätze Das UniversitätsSpital Zürich ist ein geführtes Unternehmen. • Führung ist eine Dienstleistung, die sich auf das Gesamtinteresse des Unternehmens UniversitätsSpital Zürich ausrichtet. • Die Strategie ist verbindliche Richtlinie für die Entwicklung des UniversitätsSpitals Zürich. • Führungsebenen und zugeordnete Kompetenzen sind definiert und unternehmensweit wirksam. • Dezentrale Führungsverantwortung wird durch einheitliche Führungsprozesse und Standards sichergestellt. Das UniversitätsSpital Zürich bekennt sich zur Leistung und weist diese aus. • Die hohen Ansprüche der universitären Medizin mit einem Lehrund Forschungsumfeld werden in allen Belangen erfüllt. • Die Beurteilung aller Leistungen misst sich am Behandlungserfolg und an der Zufriedenheit der Patientinnen und der Patienten. • Universitäre Medizin setzt auf breit abgestützte Hochleistungsteams. • Überdurchschnittliches Engagement erfährt Anerkennung. Das UniversitätsSpital Zürich setzt respektvollen Umgang voraus. • Persönliche Integrität ist Voraussetzung für die Übernahme von Führungsverantwortung. • Wissen und Können von Mitarbeitenden sind die Intelligenz des Unternehmens und sichern die Qualität der Entscheidungen. • Loyalität gegenüber dem Unternehmen UniversitätsSpital Zürich wird eingefordert. • Ethische und ökologische Überlegungen sind Bestandteil unserer Entscheidungen. Grundsätze zu Führung und Verhalten Vorbildlich Unser öffentlicher Auftrag erfordert vorbildliches Verhalten. • Die Mitarbeitenden übernehmen mit ihrem Handeln Verantwortung für ein hohes Ansehen des UniversitätsSpitals Zürich. • Die Führungskräfte schaffen ein motivierendes Arbeitsumfeld, entscheiden transparent und sind verbindlich in ihrem Handeln. Engagiert Unser Anspruch, zu den Besten zu gehören, erfordert engagiertes Handeln. • Die Mitarbeitenden begeistern sich für ehrgeizige Ziele und erbringen einen überdurchschnittlichen Einsatz. • Die Führungskräfte erkennen und fördern die Fähigkeiten der Mitarbeitenden für die Ziele des UniversitätsSpitals Zürich. Respektvoll Unsere Arbeit für und mit Menschen erfordert respektvollen Umgang. • Die Mitarbeitenden schaffen mit gegenseitiger Wertschätzung die Voraussetzung für Spitzenleistungen im Team. • Die Führungskräfte achten die Persönlichkeit der Mitarbeitenden und anerkennen deren Leistungen. 10 Ihre Anstellung Die ersten Schritte am UniversitätsSpital Zürich Eintrittstag Am ersten Arbeitstag jedes Monats findet ein «Welcome Day» statt. Nach einem Überblick über das UniversitätsSpital Zürich und vielen weiteren nützlichen Informationen werden Sie an Ihrem neuen Arbeitsplatz erwartet. Personalärztliches Eintrittsgespräch Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb führt der Personalärztliche Dienst ein obligatorisches Eintrittsgespräch durch. Dabei werden Ihre individuellen gesundheitlichen Risiken am neuen Arbeitsplatz sowie Ihr Impfschutz erhoben und diskutiert. Probezeit und Mitarbeitergespräch Die ersten drei Monate der Anstellung gelten als Probezeit. Am Ende der Probezeit führt Ihre Vorgesetzte, Ihr Vorgesetzter mit Ihnen ein Beurteilungsgespräch zur definitiven Anstellung und zur Festlegung von allfälligen Entwicklungsmassnahmen. Rechte und Pflichten Chancengleichheit Wir legen Wert darauf, dass alle Mitarbeitenden gleich behandelt werden. Mitarbeitende dürfen insbesondere weder aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Nationalität, Religion noch ihrer Weltanschauung benachteiligt werden. Datenschutz Persönliche Daten von Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten dürfen nur an Mitarbeitende weitergegeben werden, die diese aus betrieblicher Notwendigkeit benötigen. Berufsgeheimnis und Schweigepflicht Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, über sämtliche geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge, von denen sie im Rahmen der Anstellung Kenntnis erlangt haben, Stillschweigen zu bewahren. Es ist den Angestellten untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem jeweiligen rechtmässigen aufgabenerfüllenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu machen oder sonst zu nutzen. Arbeitsunterlagen und geschäftliche Dokumente sowie elektronisch erfasste Daten und Programme oder Teile davon sind Eigentum des UniversitätsSpitals Zürich, unabhängig davon, ob sie die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer während der Tätigkeit am UniversitätsSpital Zürich erhalten oder selbst erstellt hat. Die Geheimhaltungspflicht gilt unabhängig von der Dauer des Anstellungsverhältnisses und dauert unbeschränkt über die Beendigung des Anstellungsverhältnisses hinaus. Im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht haften die Mitarbeiter für den dadurch entstandenen Schaden. Die Mitarbeitenden nehmen zur Kenntnis, dass eine unbefugte Weitergabe von Geschäfts- oder Berufsgeheimnissen die Strafbarkeit (Art. 320 und Art. 321 StGB) begründet. 11 FaoL Im UniversitätsSpital Zürich besteht ein Konzept zur Führung in ausserordentlichen Lagen (FaoL); dies ist im Allgemeinen auch als Kata-Konzept (KatastrophenKonzept) bekannt. Um eine solche Situation optimal bewältigen zu können, hat das Spital ein Alarmierungssystem für FaoL-Fälle. Dafür werden von den Mitarbeitenden Mediendaten wie private Telefonnummern erhoben – dies selbstverständlich unter Gewährleistung des Datenschutzes. Nutzung der Informatik Die Weisung «Nutzung der Informatik» legt den Umgang mit Computer, E-Mail und Internet fest. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält ein Benutzerkonto mit einem persönlichen E-Mail-Postfach für die Arbeit am Computer. Dazu erhalten Sie ein Passwort, das nur Ihnen bekannt sein darf und regelmässig geändert werden muss. Nutzen Sie E-Mail mit der gleichen Sorgfalt wie einen entsprechenden brieflichen Verkehr. Besonders zu beachten ist, dass schützenswerte Daten nur verschlüsselt an Empfänger ausserhalb des UniversitätsSpitals Zürich übermittelt werden dürfen. Private Nutzung von E-Mail und Internet Die zurückhaltende Nutzung von E-Mail und Internet für private Zwecke ist grundsätzlich gestattet, soll aber während der Arbeitszeit auf ein Minimum beschränkt werden. Verboten ist die Nutzung zu kommerziellen Zwecken oder zugunsten Dritter. Kleidung und Erscheinungsbild Mit Ihrem gepflegten Äusseren prägen Sie das Image und wirken als positive Visitenkarte des UniversitätsSpitals Zürich. Dienstkleider werden zur Verfügung gestellt und durch das Spital gewaschen. Die allgemeine Richtlinie zum persönlichen Erscheinungsbild gibt Ihnen weitere nützliche Hinweise und liefert Ihnen die Bestimmungen zu diesem Thema. UniversitätsSpital Zürich rauchfrei Seit Januar 2011 gilt für Patientinnen und Patienten, Besuchende, Gäste und Mitarbeitende im UniversitätsSpital Zürich ein absolutes Rauchverbot in Gebäuden sowie auf Balkonen und Terrassen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen spezielle Raucherzonen zur Verfügung, die im Intranet zu finden sind. Zu beachten ist auch, dass Mitarbeitende vor den Haupteingängen nicht rauchen dürfen. Anstellungsverhältnis Die rechtlichen Grundlagen für Ihr Arbeitsverhältnis am UniversitätsSpital Zürich bilden das Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz) inkl. Personalverordnung (PVO) und Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO), Schweizerisches Arbeitsgesetz, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Assistenzärztinnen und -ärzte sowie das Gesetz über das UniversitätsSpital Zürich und das Personalreglement des Spitals. Arbeitszeit Die wöchentliche Arbeitszeit der Vollbeschäftigten (Beschäftigungsgrad von 100%) beträgt 42 Stunden, für Assistenzärztinnen/-ärzte und Oberärztinnen/-ärzte 50 Stunden. Für leitende Angestellte gelten besondere Bestimmungen. 12 Mehrzeit Wenn mehr gearbeitet wird als die vereinbarte Sollarbeitszeit, ist dies grundsätzlich Mehrzeit. Mehrzeit kann stundenweise oder mit dem Bezug von ganzen und halben Tagen kompensiert werden. Pro Kalenderjahr dürfen insgesamt höchstens 15 ganze Arbeitstage kompensiert werden. Überzeit Im Unterschied zur Mehrzeit muss Überzeit ausdrücklich vom Vorgesetzten angeordnet werden und bestimmte Kriterien erfüllen. Überzeit ist grundsätzlich durch Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen. Ist ein Zeitausgleich aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird die Überzeit ausnahmsweise vergütet. Überzeit soll die Ausnahme bleiben. Pausen Arbeiten Sie täglich mehr als sechs Stunden, ist eine Pause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Sie gilt nicht als Arbeitszeit. Bezieht jemand keine Mittagspause, wird dem Mitarbeiter die Zeit nicht als Mehrzeit oder Überzeit gutgeschrieben. Pro Arbeitshalbtag kann zusätzlich eine Pause von höchstens 15 Minuten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Während der Pausen muss die notwendige Leistungsbereitschaft der betroffenen Organisationseinheit jedoch gewährleistet bleiben. Freitage Normalerweise gelten Samstag und Sonntag als wöchentliche Freitage. Bei einem 24-Stunden Betrieb wie im Spital wird Mitarbeitenden im Durchschnitt wöchentlich mindestens ein arbeitsfreier Tag gewährt. Im Kalenderjahr sollen mindestens 20 arbeitsfreie Tage auf Sonn- oder allgemeine Feiertage fallen. Feiertage In der Stadt Zürich gelten folgende Feiertage: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25. und 26. Dezember. Zusätzliche halbe Feiertage sind das Sechseläuten (im April), das Knabenschiessen (im September) und der 24. Dezember. Ferien Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des UniversitätsSpital Zürich steht Ihnen im Kalenderjahr folgender Ferienanspruch zu: • Bis und mit dem Kalenderjahr, in dem Sie das 20. Altersjahr vollenden, sowie als Lernende: 25 Arbeitstage • Vom 21. Altersjahr an bis zum Kalenderjahr, in dem Sie das 49. Altersjahr vollenden: 20 Arbeitstage • Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem Sie das 50. Altersjahr vollenden: 25 Arbeitstage • Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem Sie das 60. Altersjahr vollenden: 30 Arbeitstage Ihre vorgesetzte Stelle muss die Feriendaten bewilligen. Ihre Wünsche werden – soweit es die Verhältnisse des Betriebs erlauben – berücksichtigt. Urlaub/Abwesenheit Für dringende Familienangelegenheiten oder besondere Anlässe werden in Absprache mit Ihrer vorgesetzten Stelle bezahlte Urlaubstage/Abwesenheiten gewährt, etwa für die eigene Hochzeit, die Geburt eines eigenen Kindes, Todesfall in der Familie, militärische Inspektion, Wohnungswechsel oder für Arzt- und Zahnarztkonsultationen. 13 Maximaler Richtwert Ereignis • Eigene Hochzeit 3 Arbeitstage • Hochzeit eines eigenen Kindes, von Geschwistern, von Eltern 1 Arbeitstag • Vaterschaftsurlaub 5 Arbeitstage • Aufnahme eines Kindes in ein Pflegekindverhältnis oder Adoption 5 Arbeitstage • Plötzliche Krankheit/Unfall in der Familie bis 5 Arbeitstage • Tod von Familienangehörigen bis 3 Arbeitstage • Beerdigung von Verwandten und Bekannten höchstens 1 Arbeitstag • Wohnungs- oder Zimmerwechsel 1 Arbeitstag • Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten höchstens 5 Arbeitstage als Eltern • Militärische Inspektion 1 Arbeitstag • Suche einer anderen Arbeitsstelle nach Kündigung höchstens 5 Arbeitstage durch das UniversitätsSpital Zürich Mutterschaftsurlaub Für die Geburt Ihres Kindes steht Mitarbeiterinnen ein bezahlter Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen zu. Dieser beginnt frühestens zwei Wochen vor dem ärztlich bestimmten Niederkunftstermin. Fort- und Weiterbildung Ob und welche Kurse als bezahlter Urlaub gewährt werden, wird individuell entschieden; das betriebliche Interesse am Kursbesuch ist dabei ausschlaggebend. Nacht-, Samstags- und Sonntagsdienst Dazu zählen Arbeitsleistungen, die einem der folgenden Kriterien entsprechen: • In der Nacht zwischen 20.00 und 06.00 Uhr • An Samstagen, Sonntagen und zusätzlichen ganzen Feiertagen zwischen 00.00 und 24.00 Uhr Für Dienstleistungen in der Nacht, an Wochenenden, an Feiertagen sowie für Pikettdienste zu Hause oder im Spital werden besondere Zulagen ausgerichtet. Weiter erhalten Mitarbeitende für einen Nachtdienst von mindestens acht Stunden zwischen 20.00 und 06.00 Uhr pro geleistete Stunde eine Zeitgutschrift von 20% zur Kompensation. Dies gilt für alle Mitarbeiterkategorien, ausgenommen Ärzte; für diese gilt die Pauschalvergütung gemäss dem Beschluss des Regierungsrats über die Inkonvenienzentschädigung und für Assistenzärzte der GAV. Pikettdienst Pikettdienst ist entweder Präsenzzeit am Arbeitsort oder Bereitschaft ausserhalb desselben. Beim Präsenzdienst halten Sie sich am Arbeitsort oder intern in einem Dienstzimmer auf. Beim Bereitschaftsdienst halten Sie sich nicht am UniversitätsSpital Zürich auf (etwa zu Hause oder in Ihrem eigenen Zimmer), sind erreichbar und innerhalb der vorgegebenen Zeit einsatzbereit. 14 Krankheit oder Unfall Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis eine Stunde nach Ihrem geplanten Arbeitsbeginn persönlich bei der direkt vorgesetzten Stelle, geben Sie dabei an, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Sollten Sie länger als fünf Arbeitstage krank sein, müssen Sie dafür ein Arztzeugnis vorweisen. Lohnfortzahlung • Im 1. Dienstjahr • Im 2. Dienstjahr • Ab 3. Dienstjahr • Bei Unfall gemäss UVG 100% des Lohns die ersten 3 Monate die ersten 6 Monate 12 Monate 80% 75% des Lohns weitere 3 Monate weitere 6 Monate Bei einem Berufsunfall und einer Berufskrankheit beträgt der Lohnanspruch ab dem 1. Dienstjahr während maximal 12 Monaten 100%, anschliessend 80% bis zur Wiederaufnahme der Arbeit oder bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses und zum Zuspruch einer Rente. Zur Ergänzung von krankheitsbedingten Lohnausfällen bietet das UniversitätsSpital Zürich eine freiwillige, zusätzliche Krankentaggeldversicherung an. Ausserdem besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige Ergänzungsversicherung zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) abzuschliessen. Sozialleistungen Altersvorsorge Die AHV ist die obligatorische, staatliche Versicherung im Hinblick auf das Alter, die Invalidität und den Tod. Die Prämie wird direkt vom Lohn abgezogen; eine Arbeitgeberprämie in der gleichen Höhe bezahlt das UniversitätsSpital Zürich. Pensionskasse Die Mehrzahl der festangestellten Mitarbeitenden im UniversitätsSpital Zürich ist obligatorisch bei der kantonalen Beamtenversicherungskasse (BVK), Assistenzärztinnen/-ärzte bei der Vorsorgestiftung VSAO versichert. Die monatlichen Prämien werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Abzug wird auf der Lohnabrechnung als Spar- und Risikoprämie aufgeführt. Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch, sie wird direkt vom Lohn abgezogen. Unfallversicherung Als Mitarbeiter des UniversitätsSpitals Zürich sind Sie für Berufsunfälle und ab einem Pensum von mindestens acht Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle versichert. Krankenversicherung Grundsätzlich sind Mitarbeitende bei Spitalbehandlungen im UniversitätsSpital Zürich den übrigen Patienten gleichgestellt. Der Abschluss einer ausreichenden Versicherung ist dabei Sache der Mitarbeitenden. Sie haben die Möglichkeit, sich über die angeschlossene Kollektiv-Krankenpflegeversicherung versichern zu lassen, die für die Zusatzversicherungen vergünstigte Prämien bietet. 15 Nebenbeschäftigung Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist nur zulässig, wenn sie die betriebliche Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt. Sofern vereinbarte Arbeitszeit beansprucht wird, ist eine Bewilligung notwendig. Änderung persönlicher Daten Melden Sie Änderungen persönlicher Daten schriftlich (Adresse, Telefonnummer, Zivilstand, Bankverbindung usw.) direkt ans HR Service Center (HRServices@usz.ch) und Ihrer vorgesetzten Stelle. Lohn Der Lohn wird in der Regel am 25. des Monats ausbezahlt. Die bargeldlose Lohnzahlung ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. Bei Vollzeitmitarbeitenden im Monatslohn, welche nach dem 13. Kalendertag eintreten, sowie Mitarbeitenden im Stundenlohn, deren Lohn sich nach der Anzahl Arbeitsstunden richtet, findet die Auszahlung am 25. des folgenden Monats statt. 13. Monatslohn Die Auszahlung des 13. Monatslohns erfolgt jeweils im Dezember oder bei Austritt mit dem letzten Lohn. Ist Ihr Arbeitsantritt während des Jahres erhalten Sie den 13. Monatslohn anteilmässig ab Ihrem Eintrittstag. Ebenso erhalten Sie den entsprechenden Anteil am 13. Monatslohn, wenn Sie während des Jahres austreten. Familienzulagen Der Anspruch auf Kinderzulagen beginnt am ersten Tag des Geburtsmonats und dauert bis zum Ende des Monats, in welchem das Kind das 16. Altersjahr vollendet. Für Kinder in Ausbildung und für Kinder, die infolge von Invalidität nicht voll erwerbsfähig sind, besteht der Anspruch bis längstens zum Ende des Monats, in dem das 25. Altersjahr erreicht wird. Teilzeitmitarbeitende erhalten die volle Zulage, sofern der monatliche Mindestlohn gemäss Bundesgesetz über die Familienzulagen erreicht wird. Für im Ausland lebende Kinder kann je nach Land ein Teilanspruch geltend gemacht werden. Dienstaltersgeschenk Für ihre treue Tätigkeit wird den Mitarbeitenden nach Vollendung von 10, 15, 20, 25, 30, 35, 40 und 45 Dienstjahren ein Dienstaltersgeschenk in Form von Urlaub ausgerichtet oder, wenn die betrieblichen Verhältnisse den Urlaub nicht zulassen, ausbezahlt. Anstellungsende Eine schriftliche Kündigung kann jeweils auf das Ende eines Monats unter Einhaltung der folgenden Kündigungsfristen erfolgen: 1. Dienstjahr 1 Monat 2. und 3. Dienstjahr 2 Monate 4. bis 9. Dienstjahr 3 Monate Ab dem 10. Dienstjahr 6 Monate Für Angehörige des Kaders (ab Lohnklasse 21) beträgt die Kündigungsfrist ab dem 3. Dienstjahr sechs Monate. Massgebend für die Kündigungsfrist ist das zum Zeitpunkt der Kündigung laufende Dienstjahr; dabei werden frühere Tätigkeiten nach den geltenden Bestimmungen mitberücksichtigt. 16 Wichtige interne Nummern: Reanimation (Anästhesieteam) 144 Feuer (wer, wo, was) 118 Notruf (Bedrohung, Überfall) 112 Alarmzentrale, Sicherheitsdienst, Technische Störungen 5 27 77 IT-Hotline 5 40 40 Telefonzentrale 111 HR-Empfang 5 10 10 Empfang RAE 5 23 33 Empfang NORD 5 53 33 Personalärztlicher Dienst 5 35 93 Kundendienst (Schlüssel, Sichtausweis, Parkplätze, Personalzimmer, Fundbüro) 5 34 20 17 Informationen und Fragen Ausführliche Informationen rund um Ihre Anstellung am UniversitätsSpital Zürich finden Sie auch im Intranet unter Human Resources Management (HRM). Dort finden Sie den ausführlichen Personalleitfaden, alle Weisungen und Regelungen, Formulare und weitere Dienstleistungen des HRM. Benötigen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten oder an die für Sie verantwortliche HR-Beraterin, den für Sie verantwortlichen HR-Berater. Diese Broschüre hat informativen Charakter. Detaillierte Informationen, insbesondere zu rechtlichen Grundlagen, Krankheit, Unfallversicherungen und Sozialleistungen finden Sie in den Anstellungsunterlagen. 18 Intranet Das Intranet ist ein zentraler Informations- und Arbeitsraum für alle Mitarbeitenden im UniversitätsSpital Zürich. Es bietet Ihnen Anweisungen und Hilfestellungen für Ihre Arbeit sowie Angaben, wie Sie interne Dienstleistungen beziehen können. Es erklärt Ihnen, wie das UniversitätsSpital Zürich organisiert ist und wie es funktioniert. Die Suchfunktion hilft Ihnen, Inhalte nach Schlagwörtern zu finden. Sobald Sie den Browser starten, gelangen Sie auf die Startseite des Intranets mit News, wichtigen Mitteilungen und Veranstaltungshinweisen. Diese Seite können Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen. Mitarbeiterzeitschrift Puls Die aktuelle Ausgabe des Puls wird Ihnen jeweils per Post nach Hause geschickt. Frühere Ausgaben finden Sie als PDF-Dateien im Archiv im Intranet. 19 Angebot und Service Kommunikation Die Kommunikation am UniversitätsSpital Zürich soll von Offenheit, Wertschätzung, Kompetenz und Vertrauen geprägt sein, im persönlichen Gespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden genauso wie im Team oder in Meetings. Für die Kommunikation nach innen und aussen ist die Unternehmenskommunikation verantwortlich. Sie beantwortet unter anderem Medienanfragen, gibt das Mitarbeitermagazin Puls heraus und ist für das Corporate Design zuständig. Medien Anfragen von Medienvertretern von Fernsehen, Radio und Presse müssen über die Unternehmenskommunikation koordiniert und beantwortet werden. Bitte leiten Sie Anfragen unverzüglich an die Unternehmenskommunikation (medien@usz.ch) weiter. Corporate Design Das Corporate Design Manual regelt das einheitliche Erscheinungsbild des UniversitätsSpitals Zürich in der Öffentlichkeit. Das Erscheinungsbild prägt das Image unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit. Sie finden das ausführliche Corporate Design sowie Vorlagen und Logos im Intranet. Fort- und Weiterbildung Am UniversitätsSpital Zürich werden regelmässig Bildungsveranstaltungen durchgeführt. Das strukturierte Kursangebot umfasst betriebliche, berufliche und akademische Aus-, Weiter- und Fortbildungen. Auskunft über die Angebote erhalten Sie im Intranet und über Ihre Vorgesetzten. Kundendienst Parkplätze Die spitaleigenen Parkplätze stehen den Mitarbeitenden nur in beschränkter Anzahl zur Verfügung. Eine Parkberechtigung ist vom Wohnort und von den Arbeitszeiten abhängig und erfolgt gemäss Parkreglement. Sichtausweis Der persönliche Sichtausweis mit Foto dient einerseits als Namensschild, andererseits ist er Zahlungsmittel für Restaurant, Bistros und Kioske. Weiter ermöglicht er, je nach Berechtigung des Inhabers, den Zutritt zu verschiedenen Räumlichkeiten innerhalb des Spitals. Unterkunft Auf Wunsch können wir Ihnen für maximal zwei Jahre ein möbliertes Zimmer oder ein Appartement in einem der Personalhäuser zur Verfügung stellen. Wenden Sie sich dazu an den Kundendienst. Fundbüro Auch im Falle von verlorenen und vermissten Gegenständen ist der Kundendienst die erste Anlaufstelle für Sie. 20 Dienstkleider Allen Mitarbeitenden, welche in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten stehen oder deren Arbeit aus hygienischen Gründen oder zum Schutz vor Verschmutzung das Tragen von Berufskleidern erfordert, werden spitaleigene Dienstkleider für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt. Das Team der Kleiderzentrale berät Sie bei ihrem Eintritt in der Wahl Ihrer Dienstkleider und erklärt Ihnen den Ablauf. Essen, trinken und einkaufen Im Personalrestaurant, in den Bistros und an Verpflegungs- und Getränkeautomaten können Sie sich mit Ihrem Sichtausweis, der auch als Zahlungsmittel dient, abwechslungsreich zu ermässigten Preisen verpflegen. • Personalrestaurants: Fantasia und Giardino (KUE F) und Gusto (KUE G), Informationen zum Tagesangebot bei den Eingängen und im Intranet • Bistros: GEL U, NORD1 A und Dick & Davy • Verpflegungs- und Getränkeautomaten: NORD2 A, Dick & Davy (HOER B) sowie in den Bistros GEL U und NORD1 A Diäten für Mitarbeitende (lactose- und glutenfrei) Sobald die Gastronomie (KUE H 13) Ihre ärztliche Verordnung erhalten hat, werden Sie von uns kontaktiert, um das konkrete Vorgehen zu besprechen. Kioske An den zwei Kiosken, GEL A und NORD1 A, finden Sie Zeitschriften, Snacks, Getränke, Geschenk- und Toilettenartikel und vieles mehr. Bank und Post Im GEL U finden Sie einen Post- und Bankomaten. Ebenfalls im GEL U befindet sich eine Agentur der Zürcher Kantonalbank und im Eingangsbereich NORD1 A steht ein Postomat. Briefmarken sind in beiden Kiosken erhältlich. Für die Aufgabe Ihrer privaten Briefe stehen offizielle gelbe Briefkästen zur Verfügung. Kindertagesstätte (KiTa) Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten können in unserer KiTa betreut werden. Diese befinden sich an der Sonneggstrasse 16, an der Huttenstrasse 50 und an der Dolderstrasse 103/107. Auskünfte erhalten Sie bei der KiTa-Leitung. • Telefon: 044 255 57 39 Bibliothek Vom Krimi bis zum Comic finden Sie diverse Medien in der Patienten- und Personalbibliothek im NORD1 A (Durchgang von NORD1 zu NORD2). Medizinische Fachliteratur, auch für nichtärztliches Personal, erhalten Sie in der Medizinbibliothek Careum an der Gloriastrasse 16. Einkaufsvergünstigungen Als Mitarbeiterin, als Mitarbeiter erhalten Sie diverse Vergünstigungen. Diese werden vom Personalausschuss koordiniert und jeweils im Intranet publiziert. 21 Sicherheit und Gesundheit Sicherheit Sicherheitsdienst und Alarmzentrale Das UniversitätsSpital Zürich hat einen eigenen Sicherheitsdienst mit einer Alarmzentrale, der Ihnen bei diversen Ereignissen weiterhelfen kann, etwa bei Brand, Diebstählen, Personenschutz, technischen Störungen und mehr. Sicherheit und Umwelt Für alle Fragen rund um die Sicherheit und Prävention, sei dies im Zusammenhang mit Brandschutz, Strahlenschutz, chemischer oder biologischer Sicherheit, steht Ihnen die Fachstelle Sicherheit und Umwelt zur Verfügung. Feuerwehr Am UniversitätsSpital Zürich gibt es eine eigene Betriebsfeuerwehr, die aus Mitarbeitenden verschiedener Abteilungen des Spitals besteht, die alle über ausgezeichnete Gebäude- und Arealkenntnisse verfügen. Aus- und weitergebildet werden die Personen der Betriebsfeuerwehr durch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich. Als Mitarbeitende können Sie der Betriebsfeuerwehr beitreten und nehmen so an internen Ausbildungen und Übungen statt. Gesundheit Gesundheitsmanagement Das Gesundheitsmanagement (GHM) ist eine HRM-Dienstleistung im UniversitätsSpital Zürich. Inhalte sind neben dem Anwesenheitsmanagement gezielte Gesundheitsförderung, Präventionsmassnahmen, Programme zur Erhaltung der Arbeitskraft, angepasste Karriere- und Laufbahnplanung. Anwesenheitsmanagement Als Teil des Gesundheitsmanagements ist das Anwesenheitsmanagement darauf ausgerichtet, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende im Falle von Krankheit oder Unfall zu unterstützen. • Telefon: 5 87 36 Arbeits- und Umweltmedizin Fragen in Zusammenhang mit der Gefährdung Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz beantworten Ihnen die Verantwortlichen der Abteilung Arbeits- und Umweltmedizin. Zu unseren Dienstleistungen gehört es, mögliche gesundheitliche Belastungen zu untersuchen und Sie bei der Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen zu unterstützen. Auch Risikoabschätzungen zum Einsatz von schwangeren Mitarbeiterinnen gehören – neben anderen, im Intranet nachzulesenden Aufgaben – zu unserem Auftrag. • Telefon Arbeitsmedizin: 5 40 22 • Telefon Umweltmedizin: 5 88 50 22 Personalärztlicher Dienst Der Personalärztliche Dienst führt Eintrittsgespräche, Impfaktionen, Abklärungen nach Expositionen gegenüber Krankheitserregern und Untersuchungen zum Strahlenschutz durch. Er ist Ansprechpartner bei Suchtproblemen, Psychosozialen Belastungen (z.B. Burnout) und arbeitsbedingten Erkrankungen. Bei allgemein-internistischen gesundheitlichen Problemen oder akuter Erkrankung während der Arbeitszeit vermittelt der Personalärztliche Dienst Ihnen sofort einen Termin auf der Medizinischen Poliklinik oder der interdisziplinären Notfallstation. Personalärztliches Eintrittsgespräch Anlässlich des obligatorischen Eintrittsgesprächs werden Ihre individuellen gesundheitlichen Risiken am neuen Arbeitsplatz und Ihr Impfschutz erhoben und diskutiert. Sollten Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrem Eintritt kein Aufgebot zum Eintrittsgespräch erhalten, bitten wir Sie, sich telefonisch beim Personalärztlichen Dienst zu melden. Üben Sie eine Tätigkeit mit Patientenkontakt oder anderen Infektionsgefahren aus, vereinbaren Sie möglichst rasch nach dem Eintritt persönlich einen Termin beim Personalärztlichen Dienst. Impfungen Um einerseits Sie vor berufsbedingten Infekten und andererseits unsere Patienten vor Übertragungen zu schützen, sieht das Impfkonzept des UniversitätsSpitals Zürich folgende obligatorischen Impfungen für Mitarbeitende mit Patientenkontakt vor: Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (Windpocken) und Grippe. Die Fachpersonen des Personalärztlichen Dienstes beraten Sie im Rahmen des Eintrittsgesprächs auch gerne bezüglich weiterer Basisimpfungen (DiphtherieTetanus [Starrkrampf] und Polio [Kinderlähmung]) sowie allen anderen Impfungen. Fehlende Impfungen können sofort oder anlässlich einer der Impfnachmittage nachgeholt werden. • Telefon: 5 35 93 Hygiene Für die Verhütung und Überwachung von Spitalinfektionen (von im Spital erworbenen oder nosokomialen Infektionen), die Überwachung von Hygienerichtlinien, Pflege des Hygieneordners und weiteren Aufgaben ist die Spitalhygiene zuständig. Notfallstation In medizinischen Notfallsituationen steht Ihnen die Notfallstation rund um die Uhr zur Verfügung, etwa bei der Erstversorgung von Nadelstichverletzungen, Arbeitsunfällen oder bei Notfällen. Raucherberatung Das Team der Raucherberatung unterstützt Mitarbeitende bei dem Wunsch nach Rauchstopp. Die Raucherberatung ist für Mitarbeitende gratis. • Telefon 5 96 78, raucherberatung@usz.ch Ruheraum Der Ruheraum für Mitarbeitende befindet sich im Zimmer WEST K 3. 23 Sport Der Sport- und Freizeitclub des UniversitätsSpitals Zürich setzt sich aus Sektionen verschiedener Sportarten zusammen. Mitarbeitende sind in jedem dieser Clubs herzlich willkommen. Informationen über das Clubgeschehen finden Sie in der Personalzeitschrift Puls, in den Schaukästen beim Personalrestaurant und bei den Kiosken sowie im Intranet. • www.sfc.usz.ch Fitnesscenter und Bewegungstraining Gegen eine Jahresgebühr haben Mitarbeitende die Möglichkeit, die Fitnessräume im Institut für physikalische Medizin zu nutzen. Darin eingeschlossen ist eine professionelle Einführung durch eine Therapeutin oder einen Therapeuten. Weiter werden Ihnen auch Bewegungstrainings und Ergonomie-Schulung angeboten. • Telefon: 5 36 17 ASVZ – Akademischer Sportverband Es besteht die Möglichkeit, als Mitarbeitende das Sportangebot des Akademischen Sportverbandes der ETH und UZH (ASVZ) zu nutzen. Der Jahresbeitrag wird durch das UniversitätsSpital Zürich subventioniert. • www.asvz.ch Suchtprobleme Suchtprobleme kommen in allen Branchen und Bevölkerungsschichten vor. Am UniversitätsSpital Zürich ist das Konsumieren von Alkohol, Drogen und Medikamenten während der Arbeitszeit verboten. Sollten Sie bei Kolleginnen und Kollegen Anzeichen für Suchtprobleme erkennen oder selbst Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an eine der folgenden Anlaufstellen: • Ihre Vorgesetzte, Ihr Vorgesetzter • Ihre HR-Beraterin • die betriebliche Sozialberatung • den Personalärztlichen Dienst 24 Beratungsstellen und Kontakte Personalausschuss Der Personalausschuss vertritt die Interessen der Mitarbeitenden mit dem Ziel der Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Spitaldirektion und den Mitarbeitenden aus allen Berufsbereichen. Weiter sammelt und publiziert der Personalausschuss Vergünstigungen und lanciert Initiativen zugunsten der Mitarbeitenden. Sozialberatung für Mitarbeitende Ursache für persönliche Probleme können Suchtprobleme, belastende persönliche oder familiäre Umstände, Konflikte am Arbeitsplatz, sexuelle Belästigung, Burnout, Fragen zur sozialen Sicherheit oder finanzielle Probleme und Schulden sein. Mitarbeitende können in solchen Situationen kostenlos eine Sozialberatung durch eine externe Beratungsstelle in Anspruch nehmen. • Movis AG, Telefon: 044 454 20 96 Mobbing Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet konfliktbelastete Kommunikation (Demütigungen, Verleumdungen, Diffamierungen, Drohungen u. Ä.). Dies kann zwischen Kollegen, aber auch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden stattfinden. Die angegriffene Person wird dabei von einer oder mehreren Personen systematisch und während längerer Zeit angegriffen. Mobbing wird am UniversitätsSpital Zürich nicht geduldet. Fühlen Sie sich als Opfer von Mobbing, wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten oder Ihre HR-Beraterin. Patienten- und Mitarbeiter-Beratungsstelle Für Mitarbeitende mit patientenbezogenen Problemen bietet die Patienten- und Mitarbeiter-Beratungsstelle Hilfestellung an, zum Beispiel in Form von Einzelund Teamsupervisionen oder als unterstützende Begleitung bei Lösungsfindungsprozessen. • Telefon: 5 42 00 Seelsorge Die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Spitals stehen auch Ihnen als Mitarbeitende für Gespräche zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Spitalseelsorge stehen unter Schweigepflicht und sind während 24 Stunden erreichbar. Weiter organisiert die Seelsorge Gottesdienste und Aktionstage und bietet mit der Spitalkirche (Zugang via Bistro GEL U) und dem Raum der Stille (einem Raum für Andacht, NORD2 A 641) Orte der Ruhe und Besinnung an. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird am UniversitätsSpital Zürich nicht toleriert und mit Sanktionen geahndet. Fühlen Sie sich sexuell belästigt, wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten oder Ihre HR-Beraterin. Ombudskommission Die Ombudskommission vermittelt als externe Stelle bei Problemen und Konflikten. Vermittlungsgesuche und Anfragen können mündlich oder schriftlich an den Kommissionspräsidenten gerichtet werden: RA lic. iur. Stefan Wehrenberger, Blum&Grob Rechtsanwälte AG, Neumühlequai 6, Postfach 3954, 8021 Zürich, s.wehrenberger@blumgrob.ch, 058 320 00 00 Wir wünschen Ihnen einen guten Start! 25 Vorbildlich Engagiert Respektvoll Vorbildlich Engagiert Respektvoll Information und Kontakt Wir sind eines der grössten und bedeutendsten Spitäler der Schweiz. Zu diesem Erfolg trägt jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei. Wir suchen die Besten. Wir freuen uns auf Sie ! UniversitätsSpital Zürich Human Resources Management Rämistrasse 100 8091 Zürich Tel. +41 44 255 90 59 willkommen@usz.ch www.usz.ch/karriere