Informationen für Mitarbeitende

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Informationen für Mitarbeitende
Arbeiten am UniversitätsSpital Zürich
Informationen für Mitarbeitende
Inhalt
Das UniversitätsSpital Zürich –
Ihr neuer Arbeitgeber
Wer wir sind
Die Dachstrategie für
eine erfolgreiche Zukunft
Erfolgsfaktor Mitarbeitende
Ihre Anstellung
Wichtige interne Nummern
Informationen und Fragen
Angebot und Service
Sicherheit und Gesundheit
Beratungsstellen und Kontakte
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Liebe Mitarbeiterin,
lieber Mitarbeiter
Wir begrüssen Sie herzlich im UniversitätsSpital Zürich und wünschen Ihnen
einen guten Start, viel Erfolg und Freude in Ihrer neuen Tätigkeit.
Als eines der grössten und bedeutendsten Spitäler der Schweiz steht das UniversitätsSpital Zürich für modernste universitäre Medizin. Dabei ist es unser Anliegen,
Kompetenz, Technologie und Einfühlungsvermögen überlegt, effizient und wirksam
zu kombinieren.
Wir legen Wert auf hochstehende Leistungen in der medizinischen und pflegerischen
Versorgung sowie in Forschung und Lehre. Unser Ziel ist es, Patientinnen und Patienten die für sie optimale Therapie anzubieten, damit sie so rasch wie möglich
wieder in ihr vertrautes Umfeld zurückkehren können. Unser Angebot reicht dabei
von der Grundversorgung bis zur hochspezialisierten Medizin.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen dafür rund um die Uhr im Einsatz
und tragen dazu bei, unsere Ziele zu erreichen. Sie prägen die Dienstleistungen
und die Wahrnehmung unseres Spitals. Sie, ihre Kompetenzen und ihre Leistungen
sind von immensem Wert für uns. Gemeinsam tragen wir – direkt oder indirekt –
dazu bei, unseren Patientinnen und Patienten in schwierigen Situationen kompetent
und menschlich zu helfen.
Rita Ziegler, lic. oec. HSG
Vorsitzende der Spitaldirektion
Rolf Curschellas
Leiter Human Resources Management
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Das UniversitätsSpital Zürich –
Ihr neuer Arbeitgeber
Als regionales und nationales Zentrumsspital für universitäre Medizin leistet das
UniversitätsSpital Zürich einen grossen Beitrag im Bereich der schweizerischen
Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus ist es mit seinem umfassenden Angebot
an medizinischen Spitzenleistungen nicht nur für Schweizer Patientinnen und
Patienten, sondern auch für Patientinnen und Patienten aus dem Ausland eine
der besten Adressen für medizinische Versorgung.
Universitäre Medizin auf höchstem Niveau
Die Dienstleistungspalette des UniversitätsSpitals Zürich reicht von der Grundversorgung für die Bevölkerung des Kantons Zürich bis hin zu umfassenden Leistungen
in zahlreichen Bereichen der Spitzenmedizin, von denen auch Patientinnen und
Patienten ausserhalb der Kantonsgrenzen profitieren können. Wir sind die erste
Anlaufstelle für komplexe und schwere Krankheitsfälle. Sie als bestens ausgebildete
Fachspezialistinnen und Fachspezialisten bieten universitäre Medizin auf höchstem
Niveau, basierend auf den neuesten Erkenntnissen der Forschung und der medizinischen und ökonomischen Evidenz. Das Behandlungsangebot des Spitals umfasst alle medizinischen Spezialgebiete, von der Herz- und Gefässchirurgie über
die Immunologie bis zur Transplantationschirurgie, von der Geburtshilfe bis hin
zur klinischen Pharmakologie und zur Behandlung von Brandverletzten, um nur
einige wenige Fachgebiete zu nennen.
Moderne Medizin ist Medizin im Team
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit garantiert den Patientinnen und Patienten
eine Behandlung auf höchstem Niveau. Experten bündeln ihr Wissen und arbeiten
in zahlreichen Kompetenzzentren eng zusammen. Modernste Geräte, neueste
Technologien und aktuelle Laborinfrastrukturen stehen dafür rund um die Uhr zur
Verfügung. Die fortschrittliche und persönliche Pflege stellt neben der Spitzenmedizin, der medizinischen Forschung und dem Ausbildungsauftrag einen weiteren
Kompetenzschwerpunkt des Spitals dar. Die Bedürfnisse der Patientinnen und
Patienten werden bestmöglich berücksichtigt. Zudem wird die persönliche Situation der Patientinnen und Patienten mit einbezogen. Abgerundet wird die Betreuung durch bestens ausgebildetes medizinisch-technisches Personal. Kompetente
Mitarbeitende aus den Bereichen Betrieb, Finanzen, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Administration sorgen für ein reibungsloses Funktionieren des täglichen Spitalbetriebs.
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Medizinische Forschung mit Weltruf
Die intensive Forschungs- und Lehrtätigkeit am UniversitätsSpital Zürich ist
wegweisend und trägt massgeblich zur Entwicklung der modernen Medizin bei.
Gerade die universitäre Medizin erfordert eine intensive Forschungstätigkeit.
Im Bereich der universitären Kompetenz des UniversitätsSpitals Zürich zeigt sich,
dass sich die medizinische Forschung zunehmend auf Bereiche mit hoher Innovationskraft konzentriert. Die Komplexität dieser Forschungsfelder erfordert
zukünftig eine intensive interdisziplinäre und technologieübergreifende Zusammenarbeit, die die Translation von Grundlagenforschung in den klinischen Alltag
beschleunigt. Neuestes Wissen fliesst somit direkt in die Diagnose und die
Therapie ein.
Wir bilden die Expertinnen und Experten der Zukunft aus
Kompetentes Fachpersonal ist Voraussetzung für eine optimale, sichere, nachhaltige und flächendeckende Gesundheitsversorgung. Das UniversitätsSpital
Zürich setzt sich mit seiner intensiven Aus-, Fort- und Weiterbildung massgeblich für die Nachwuchsförderung und damit für die Zukunft eines hochentwickelten Schweizer Gesundheitswesens ein. Rund die Hälfte der Mitarbeitenden
absolviert dafür jährlich die unterschiedlichsten Aus-, Fort- und Weiterbildungen.
UniversitätsSpital Zürich –
Zahlen und Fakten
Rund 8000 Mitarbeitende arbeiten im universitären Zürcher Kompetenzzentrum
und seinen 43 Kliniken und Instituten. Darunter sind über 1200 hochqualifizierte
Ärztinnen und Ärzte sowie rund 2450 bestens ausgebildete Pflegefachpersonen.
Alleine 1800 Fachpersonen arbeiten in den zahlreichen Forschungsbereichen.
Pro Jahr lassen sich etwa 170’000 Patientinnen und Patienten im UniversitätsSpital Zürich behandeln, davon 134’000 ambulant und rund 38’000 stationär.
Mit knapp 900 Spitalbetten und fast 300’000 Pflegetagen gehört das UniversitätsSpital Zürich zu den grössten Spitälern der Schweiz.
Der Betriebsertrag liegt bei gut CHF 1.1 Milliarde, bei ungefähr gleichem
Aufwand. Das grösste Wachstum ist bei den allgemein versicherten stationären
Patienten und in der ambulanten Behandlung zu verzeichnen. Der Staatsbeitrag
des Kantons Zürich liegt bei etwa CHF 257 Millionen.
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Wer wir sind
Seit 2007 ist das UniversitätsSpital Zürich verselbstständigt und damit eine Anstalt
des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es basiert auf
dem Gesetz über das UniversitätsSpital Zürich vom 19. September 2005.
Modernes Spitalmanagement
Der Spitalrat ist seither oberstes Führungsorgan. Er ist gegenüber der kantonalen
Instanz für die Erfüllung der staatlichen Leistungsaufträge und den Erfolg des
UniversitätsSpitals Zürich verantwortlich.
Organigramm UniversitätsSpital Zürich
Spitalrat (SPR)
Spitaldirektion (SDI)
Generalsekretariat (GS)
Strategische Bauvorhaben
BERTHOLD
USZ –The Circle
Ärztliche Direktion (ADI)
Vorsitzende
der Spitaldirektion
Kanzlei
Legal Compliance
Rechtsdienst
Direktion Forschung & Lehre (DFL)
Direktion Pflege & MTTB (DPM)
Direktion
Finanzen
(FIN)
Medizinbereich
Neuro-Kopf (NKO)
Medizinbereich
Innere MedizinOnkologie (IMO)
Medizinbereich
Herz-GefässThorax (HGT)
Medizinbereich
Frau-Kind (FKI)
Medizinbereich
Trauma-DermaRheuma-Plastische
Chirurgie (TDR)
Kliniken
des Medizinbereichs
Kliniken und Institute
des Medizinbereichs
Kliniken
des Medizinbereichs
Kliniken
des Medizinbereichs
Kliniken/Abteilung
des Medizinbereichs
Augenklinik (AUG)
Klinik für Geriatrie (GER)
Klinik für Angiologie (ANG)
Mund- Kiefer- und
Gesichtschirurgie (MKG)
Klinik für
Hämatologie (HAE)
Klinik für Herzund Gefässchirurgie (HER)
Klinik für Geburtshilfe
(GEB)
Dermatologische Klinik
(DER)
Klinik für
Neurochirurgie (NCH)
Institut für
Hausarztmedizin (HAM)
Klinik für Kardiologie (KAR)
Klinik für Gynäkologie
(GYN)
Klinik für
Plastische Chirurgie und
Handchirurgie (PCH)
Klinik für Neurologie (NOS)
Klinik für
Infektionskrankheiten und
Spitalhygiene (INF)
Klinik für
Neuroradiologie (NRA)
Klinik für
Ohren-, Nasen-, Hals- und
Gesichtschirurgie (ORL)
Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie (PSY)
Klinik für
Pneumologie (PNE)
Klinik für
Thoraxchirurgie (THO)
Klinik für Neonatologie
(NEO)
Klinik für ReproduktionsEndokrinologie (END)
Klinik und Poliklinik für
Innere Medizin (KIM)
Klinik für
Rheumatologie (RUZ)
Klinik für
Unfallchirurgie (UNF)
Physiotherapie
Ergotherapie USZ (PEU) 1
Institut für
komplementäre und
integrative Medizin (IKI)
Notfallstation 1
1
Klinik für Onkologie (ONK)
für betrieblichorganisatorische Belange
Klinik für
Radio-Onkologie (RAO)
Klinik für Immunologie
(stationär)
Klinik für Nuklearmedizin
(stationär)
Direktionen /Supportbereiche
Ärztliche Direktion (ADI)
Forschung & Lehre (DFL)
Pflege & MTTB (DPM)
Finanzen (FIN)
Stab ADI
Ärztliche Weiterbildung
Ärztliche Fortbildung
Medizincontrolling & Statistik
Klinische Telemedizin
OP-Management (OPS)
Notfallstation
Stab DFL
Direktionsbereich Lehre
Zentrum Klinische Pflegewissenschaft
Forschungszentrum für Medizininformatik
Zentrum für Laufbahnplanung
Simulationszentrum
Zentrum für Versorgungsforschung
Forschungsflächen
Stab DPM
Bettenmanagement
Bildung
Zentrum Klinische Pflegewissenschaft
Physiotherapie Ergotherapie USZ
Sozialdienst
Managementforschung & Entwicklung
Controlling
Finanzbuchhaltung
Honorarbuchhaltung
Internes Kontrollsystem
Patientenadministration
Tarife & Fakturierung
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Bitte beachten: Nomenklatur Stand 02.09.2011 / Alphabetische Reihenfolge / Kursiv: ausgelagerte Bereiche der Kliniken
Die Spitaldirektion ist das operative Führungsorgan des UniversitätsSpitals Zürich
und vertritt dieses nach aussen. Sie stellt die Wirtschaftlichkeit der Betriebsführung sicher und führt die Geschäfte. Neun Medizinbereiche mit eigener Bereichsleitung fassen die 43 Kliniken und Institute zusammen. Das Zentrum für
Klinische Forschung bildet den zehnten Unternehmensbereich des UniversitätsSpitals Zürich.
Die Organisationsstruktur des UniversitätsSpitals Zürich entspricht einer Matrixstruktur. Diese Organisationsform unterscheidet zwischen administrativer Linienfunktion und fachlicher Weisungsbefugnis. Die Aufbauorganisation bildet dafür
den formellen Rahmen. Ergänzt wird dieses Gerüst mit den Führungsprozessen.
Die Dialogplattformen stärken die Interaktionen und die Geschäftsprozesse.
Stand 11. September 2015
Generalsekretär
Direktionsstab-HRM-Unternehmensentwicklung (DHU)
Human Resources Management
Marketing
Multiprojektmanagement
Qualitätsmanagement und Patientensicherheit
Unternehmenskommunikation
Digitale Services
Direktion Betrieb (BTR)
Direktion ICT (ICT)
Ständige Teilnehmer der UZH
Medizinbereich
AbdomenStoffwechsel (AST)
Medizinbereich
AnästhesiologieIntensivmedizinOP-Betrieb (AIO)
Medizinbereich
Bildgebende
Verfahren (BGV)
Medizinbereich
Diagnostik (DIA)
Kliniken
des Medizinbereichs
Institute und
Leistungszentren
des Medizinbereichs
Kliniken und Institute
des Medizinbereichs
Kliniken und Institute
des Medizinbereichs
Institut für Diagnostische
und Interventionelle
Radiologie (DIR)
Klinik für
Immunologie (IMM)
Klinik für
Endokrinologie, Diabetologie
und Klinische Ernährung
(ENK)
Klinik für
Gastroenterologie und
Hepatologie (GAE)
Klinik für
Klinische Pharmakologie
und Toxikologie (PHA)
Institut für
Anästhesiologie (IFA)
Intensivmedizin (IPS)
OP-Management (OPS)
1
1
für betrieblichorganisatorische Belange
Klinik für
Nephrologie (NEP)
Klinik für
Nuklearmedizin (NUK)
Klinik für
Neuroradiologie (NRI)
Infrastrukturmanagement
Klinik für
Radio-Onkologie (ROI)
Infrastrukturmanagement
Institut für
Klinische Chemie (IKC)
Institut für
Klinische Pathologie (PTK)
Institut für
Neuropathologie (PTN)
Klinik für
Hämatologie (HAD)
Diagnostik
Klinik für Urologie (URO)
Klinik für Viszeral- und
Transplantationschirurgie
(VIS)
Betrieb (BTR)
ICT (ICT)
Human Resources Management (HRM)
Stab Direktion Betrieb
Bau
Einkauf
Gastronomie
Hotellerie
Logistik und Services
Gesamterneuerung USZ, TP BTR
Technischer Dienst
Applikationen und Services
ICT-Operations
ICT-Steuerung
Projekt- und Prozessmanagement
Stab HRM
Rekrutierung und Personalmarketing
Personalbetreuung Service Center Personalentwicklung und Weiterbildung
Gesundheitsmanagement und Mitarbeiter-Services 7
Die Dachstrategie für
eine erfolgreiche Zukunft
Das UniversitätsSpital Zürich positioniert sich im Krankheits- und
Gesundheitsmarkt als serviceorientierter Höchstleister.
Die Strategie des UniversitätsSpitals Zürich zielt darauf ab, die Leistungs- und
Konkurrenzfähigkeit des Spitals nachhaltig zu sichern und seine Attraktivität als
Arbeitgeber sowie als Ausbildungs- und Forschungsstätte auf lange Sicht zu stärken. Die Dachstrategie und die damit verbundenen Projekte bauen auf den Stärken des Spitals auf – der Qualität seiner Leistungen in Forschung und Lehre,
seiner medizinischen Spitzenstellung, der hochprofessionellen Pflege und seiner
Funktion als Zentrumsspital mit umfassendem Angebot.
Mission – wer wir sind, was wir wie tun
Erbringen von Spitzenleistungen in universitärer Medizin im Dienste
von Patienten und Kunden auf Basis vorbildlicher Grundversorgung.
Schaffen und weiterentwickeln einer breit abgestützten Gemeinschaft
von Besten in Forschung, Lehre und Dienstleistung.
Entwickeln von kompetitiven Marktleistungen und damit verbunden
patienten- und kundenspezifische Kommunikation.
Vision – Ziele definieren und realisieren
Das UniversitätsSpital Zürich gehört in definierten Segmenten zur
Weltspitze universitärer Medizin.
Das UniversitätsSpital Zürich ist der bevorzugte Vertrauenspartner im
Gesundheits- und Krankheitsmarkt.
Das UniversitätsSpital Zürich ist in Forschung, Lehre und Dienstleistungen
ein attraktiver Allianzpartner.
Das UniversitätsSpital Zürich ist ein kompetitives, bestens geführtes
Unternehmen mit der Struktur von grossen Unternehmen und ein
vorbildlicher Arbeitgeber.
Werte – Firmenkultur als gelebtes Leitbild
Vorbildlich, engagiert und respektvoll – das sind die Werte, die am
UniversitätsSpital Zürich von allen Mitarbeitenden gelebt werden.
Sie charakterisieren die grundsätzlichen Verhaltensweisen und bringen
unsere Firmenkultur zum Ausdruck.
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Erfolgsfaktor
Mitarbeitende
Die Basis des langfristigen Erfolgs eines Unternehmens ist eine positive Unternehmenskultur. Um diese zu stärken, definieren Unternehmen Werte – im Falle
des UniversitätsSpitals Zürich sind es «vorbildlich – engagiert – respektvoll».
Die Kultur wird zudem massgeblich vom Führungsverständnis geprägt. Führung
heisst deshalb «Vorbild sein». Führung ist Dienstleistung und wesentlicher Motor
für Veränderungsprozesse.
Werte, Unternehmensgrundsätze und Grundsätze für Führung und Verhalten
Das UniversitätsSpital Zürich wird nach den modernen Führungsgrundsätzen
eines grossen Unternehmens geleitet. Führung wird als Dienstleistung verstanden,
die hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden muss. Neben den in der Dachstrategie definierten Werten «vorbildlich – engagiert – respektvoll» hat das Spital
Unternehmensgrundsätze festgelegt. Ergänzt wurden diese mit den Grundsätzen
zu Führung und Verhalten. Sie zielen darauf ab, die handlungsanleitende Maxime
der Mission im Bereich Führung und Mitarbeitende zu erfüllen. Die Grundsätze
Führung und Verhalten fokussieren zum einen auf das durch die Vorgesetzten
vorgelebte Handeln und zum anderen auf das Verhalten der Mitarbeitenden.
Diese bewusst gemachte Parallelität berücksichtigt somit die Kultur der
Führung als auch die Kultur der Zusammenarbeit.
Führung ist Vorbild
Eine gute Führung erfordert neben generellen Führungseigenschaften wie
Dialogbereitschaft, Kritikfähigkeit, Kontinuität und Konsequenz im Handeln
auch authentische Vorbilder der Führungspersonen. Wesentlich dabei ist, dass
Führungskräfte das tun, was sie sagen («walk-the-talk»). In der Kultur des
UniversitätsSpitals Zürich sollen zudem noch vermehrt Verantwortung auf allen
Stufen übernommen und die fachlichen und persönlichen Kompetenzen sowie
der gezielte Wissenstransfer gefördert werden. Mit Agilität wollen wir unseren
Vorsprung sichern und ausbauen. Eine zeitgerechte und offene Kommunikation,
der Einbezug der Mitarbeitenden sowie die Delegation von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bilden die Grundlage für unsere zukünftige strategische
Ausrichtung und das Erreichen der damit verbundenen Ziele. Unsere Führungskräfte tragen wesentlich dazu bei, dass wir unsere angestrebten Ziele erreichen
werden und eine neue Führungskultur – und damit auch Unternehmenskultur –
etablieren können.
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Unternehmensgrundsätze
Das UniversitätsSpital Zürich ist ein geführtes Unternehmen.
• Führung ist eine Dienstleistung, die sich auf das Gesamtinteresse
des Unternehmens UniversitätsSpital Zürich ausrichtet.
• Die Strategie ist verbindliche Richtlinie für die Entwicklung des
UniversitätsSpitals Zürich.
• Führungsebenen und zugeordnete Kompetenzen sind definiert und
unternehmensweit wirksam.
• Dezentrale Führungsverantwortung wird durch einheitliche Führungsprozesse und Standards sichergestellt.
Das UniversitätsSpital Zürich bekennt sich zur Leistung und
weist diese aus.
• Die hohen Ansprüche der universitären Medizin mit einem Lehrund Forschungsumfeld werden in allen Belangen erfüllt.
• Die Beurteilung aller Leistungen misst sich am Behandlungserfolg
und an der Zufriedenheit der Patientinnen und der Patienten.
• Universitäre Medizin setzt auf breit abgestützte Hochleistungsteams.
• Überdurchschnittliches Engagement erfährt Anerkennung.
Das UniversitätsSpital Zürich setzt respektvollen Umgang voraus.
• Persönliche Integrität ist Voraussetzung für die Übernahme von
Führungsverantwortung.
• Wissen und Können von Mitarbeitenden sind die Intelligenz
des Unternehmens und sichern die Qualität der Entscheidungen.
• Loyalität gegenüber dem Unternehmen UniversitätsSpital Zürich wird
eingefordert.
• Ethische und ökologische Überlegungen sind Bestandteil unserer
Entscheidungen.
Grundsätze zu Führung und Verhalten
Vorbildlich
Unser öffentlicher Auftrag erfordert vorbildliches Verhalten.
• Die Mitarbeitenden übernehmen mit ihrem Handeln Verantwortung
für ein hohes Ansehen des UniversitätsSpitals Zürich.
• Die Führungskräfte schaffen ein motivierendes Arbeitsumfeld,
entscheiden transparent und sind verbindlich in ihrem Handeln.
Engagiert
Unser Anspruch, zu den Besten zu gehören, erfordert engagiertes Handeln.
• Die Mitarbeitenden begeistern sich für ehrgeizige Ziele und erbringen
einen überdurchschnittlichen Einsatz.
• Die Führungskräfte erkennen und fördern die Fähigkeiten der
Mitarbeitenden für die Ziele des UniversitätsSpitals Zürich.
Respektvoll
Unsere Arbeit für und mit Menschen erfordert respektvollen Umgang.
• Die Mitarbeitenden schaffen mit gegenseitiger Wertschätzung
die Voraussetzung für Spitzenleistungen im Team.
• Die Führungskräfte achten die Persönlichkeit der Mitarbeitenden
und anerkennen deren Leistungen.
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Ihre Anstellung
Die ersten Schritte am UniversitätsSpital Zürich
Eintrittstag
Am ersten Arbeitstag jedes Monats findet ein «Welcome Day» statt. Nach einem
Überblick über das UniversitätsSpital Zürich und vielen weiteren nützlichen
Informationen werden Sie an Ihrem neuen Arbeitsplatz erwartet.
Personalärztliches Eintrittsgespräch
Ihre Gesundheit ist uns wichtig. Deshalb führt der Personalärztliche Dienst ein
obligatorisches Eintrittsgespräch durch. Dabei werden Ihre individuellen gesundheitlichen Risiken am neuen Arbeitsplatz sowie Ihr Impfschutz erhoben und
diskutiert.
Probezeit und Mitarbeitergespräch
Die ersten drei Monate der Anstellung gelten als Probezeit. Am Ende der Probezeit führt Ihre Vorgesetzte, Ihr Vorgesetzter mit Ihnen ein Beurteilungsgespräch
zur definitiven Anstellung und zur Festlegung von allfälligen Entwicklungsmassnahmen.
Rechte und Pflichten
Chancengleichheit
Wir legen Wert darauf, dass alle Mitarbeitenden gleich behandelt werden.
Mitarbeitende dürfen insbesondere weder aufgrund ihres Geschlechts,
ihrer Nationalität, Religion noch ihrer Weltanschauung benachteiligt werden.
Datenschutz
Persönliche Daten von Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten dürfen
nur an Mitarbeitende weitergegeben werden, die diese aus betrieblicher
Notwendigkeit benötigen.
Berufsgeheimnis und Schweigepflicht
Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, über sämtliche geschäftlichen und betrieblichen Vorgänge, von denen sie im Rahmen der Anstellung Kenntnis erlangt haben,
Stillschweigen zu bewahren. Es ist den Angestellten untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem jeweiligen rechtmässigen aufgabenerfüllenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu machen oder sonst
zu nutzen. Arbeitsunterlagen und geschäftliche Dokumente sowie elektronisch
erfasste Daten und Programme oder Teile davon sind Eigentum des UniversitätsSpitals Zürich, unabhängig davon, ob sie die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer
während der Tätigkeit am UniversitätsSpital Zürich erhalten oder selbst erstellt
hat.
Die Geheimhaltungspflicht gilt unabhängig von der Dauer des Anstellungsverhältnisses und dauert unbeschränkt über die Beendigung des Anstellungsverhältnisses hinaus. Im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht haften die
Mitarbeiter für den dadurch entstandenen Schaden. Die Mitarbeitenden nehmen
zur Kenntnis, dass eine unbefugte Weitergabe von Geschäfts- oder Berufsgeheimnissen die Strafbarkeit (Art. 320 und Art. 321 StGB) begründet.
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FaoL
Im UniversitätsSpital Zürich besteht ein Konzept zur Führung in ausserordentlichen
Lagen (FaoL); dies ist im Allgemeinen auch als Kata-Konzept (KatastrophenKonzept) bekannt. Um eine solche Situation optimal bewältigen zu können, hat
das Spital ein Alarmierungssystem für FaoL-Fälle. Dafür werden von den Mitarbeitenden Mediendaten wie private Telefonnummern erhoben – dies selbstverständlich unter Gewährleistung des Datenschutzes.
Nutzung der Informatik
Die Weisung «Nutzung der Informatik» legt den Umgang mit Computer, E-Mail und
Internet fest. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter erhält ein Benutzerkonto mit
einem persönlichen E-Mail-Postfach für die Arbeit am Computer. Dazu erhalten Sie
ein Passwort, das nur Ihnen bekannt sein darf und regelmässig geändert werden
muss. Nutzen Sie E-Mail mit der gleichen Sorgfalt wie einen entsprechenden brieflichen Verkehr. Besonders zu beachten ist, dass schützenswerte Daten nur verschlüsselt an Empfänger ausserhalb des UniversitätsSpitals Zürich übermittelt werden dürfen.
Private Nutzung von E-Mail und Internet
Die zurückhaltende Nutzung von E-Mail und Internet für private Zwecke ist
grundsätzlich gestattet, soll aber während der Arbeitszeit auf ein Minimum
beschränkt werden. Verboten ist die Nutzung zu kommerziellen Zwecken oder
zugunsten Dritter.
Kleidung und Erscheinungsbild
Mit Ihrem gepflegten Äusseren prägen Sie das Image und wirken als positive
Visitenkarte des UniversitätsSpitals Zürich. Dienstkleider werden zur Verfügung
gestellt und durch das Spital gewaschen. Die allgemeine Richtlinie zum
persönlichen Erscheinungsbild gibt Ihnen weitere nützliche Hinweise und
liefert Ihnen die Bestimmungen zu diesem Thema.
UniversitätsSpital Zürich rauchfrei
Seit Januar 2011 gilt für Patientinnen und Patienten, Besuchende, Gäste und
Mitarbeitende im UniversitätsSpital Zürich ein absolutes Rauchverbot in Gebäuden sowie auf Balkonen und Terrassen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen
spezielle Raucherzonen zur Verfügung, die im Intranet zu finden sind. Zu beachten ist auch, dass Mitarbeitende vor den Haupteingängen nicht rauchen dürfen.
Anstellungsverhältnis
Die rechtlichen Grundlagen für Ihr Arbeitsverhältnis am UniversitätsSpital Zürich
bilden das Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz)
inkl. Personalverordnung (PVO) und Vollzugsverordnung zum Personalgesetz
(VVO), Schweizerisches Arbeitsgesetz, Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Assistenzärztinnen und -ärzte sowie das Gesetz über das UniversitätsSpital Zürich und
das Personalreglement des Spitals.
Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit der Vollbeschäftigten (Beschäftigungsgrad von 100%)
beträgt 42 Stunden, für Assistenzärztinnen/-ärzte und Oberärztinnen/-ärzte
50 Stunden. Für leitende Angestellte gelten besondere Bestimmungen.
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Mehrzeit
Wenn mehr gearbeitet wird als die vereinbarte Sollarbeitszeit, ist dies grundsätzlich
Mehrzeit. Mehrzeit kann stundenweise oder mit dem Bezug von ganzen und halben
Tagen kompensiert werden. Pro Kalenderjahr dürfen insgesamt höchstens 15 ganze
Arbeitstage kompensiert werden.
Überzeit
Im Unterschied zur Mehrzeit muss Überzeit ausdrücklich vom Vorgesetzten angeordnet werden und bestimmte Kriterien erfüllen. Überzeit ist grundsätzlich
durch Gewährung entsprechender Freizeit auszugleichen. Ist ein Zeitausgleich
aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird die Überzeit ausnahmsweise
vergütet. Überzeit soll die Ausnahme bleiben.
Pausen
Arbeiten Sie täglich mehr als sechs Stunden, ist eine Pause von mindestens
30 Minuten einzuhalten. Sie gilt nicht als Arbeitszeit. Bezieht jemand keine
Mittagspause, wird dem Mitarbeiter die Zeit nicht als Mehrzeit oder Überzeit
gutgeschrieben. Pro Arbeitshalbtag kann zusätzlich eine Pause von höchstens 15
Minuten auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Während der Pausen muss die
notwendige Leistungsbereitschaft der betroffenen Organisationseinheit
jedoch gewährleistet bleiben.
Freitage
Normalerweise gelten Samstag und Sonntag als wöchentliche Freitage. Bei
einem 24-Stunden Betrieb wie im Spital wird Mitarbeitenden im Durchschnitt
wöchentlich mindestens ein arbeitsfreier Tag gewährt. Im Kalenderjahr sollen
mindestens 20 arbeitsfreie Tage auf Sonn- oder allgemeine Feiertage fallen.
Feiertage
In der Stadt Zürich gelten folgende Feiertage: 1. und 2. Januar, Karfreitag,
Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, 25. und 26. Dezember.
Zusätzliche halbe Feiertage sind das Sechseläuten (im April), das Knabenschiessen
(im September) und der 24. Dezember.
Ferien
Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter des UniversitätsSpital Zürich steht Ihnen im
Kalenderjahr folgender Ferienanspruch zu:
• Bis und mit dem Kalenderjahr, in dem Sie das 20. Altersjahr vollenden,
sowie als Lernende: 25 Arbeitstage
• Vom 21. Altersjahr an bis zum Kalenderjahr, in dem Sie das 49. Altersjahr
vollenden: 20 Arbeitstage
• Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem Sie das 50. Altersjahr
vollenden: 25 Arbeitstage
• Vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem Sie das 60. Altersjahr
vollenden: 30 Arbeitstage
Ihre vorgesetzte Stelle muss die Feriendaten bewilligen. Ihre Wünsche werden
– soweit es die Verhältnisse des Betriebs erlauben – berücksichtigt.
Urlaub/Abwesenheit
Für dringende Familienangelegenheiten oder besondere Anlässe werden in
Absprache mit Ihrer vorgesetzten Stelle bezahlte Urlaubstage/Abwesenheiten
gewährt, etwa für die eigene Hochzeit, die Geburt eines eigenen Kindes, Todesfall
in der Familie, militärische Inspektion, Wohnungswechsel oder für Arzt- und
Zahnarztkonsultationen.
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Maximaler Richtwert
Ereignis
• Eigene Hochzeit
3 Arbeitstage
• Hochzeit eines eigenen Kindes, von Geschwistern, von Eltern
1 Arbeitstag
• Vaterschaftsurlaub
5 Arbeitstage
• Aufnahme eines Kindes in ein Pflegekindverhältnis oder Adoption 5 Arbeitstage
• Plötzliche Krankheit/Unfall in der Familie
bis 5 Arbeitstage
• Tod von Familienangehörigen
bis 3 Arbeitstage
• Beerdigung von Verwandten und Bekannten
höchstens 1 Arbeitstag
• Wohnungs- oder Zimmerwechsel
1 Arbeitstag
• Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten
höchstens 5 Arbeitstage
als Eltern
• Militärische Inspektion
1 Arbeitstag
• Suche einer anderen Arbeitsstelle nach Kündigung
höchstens 5 Arbeitstage
durch das UniversitätsSpital Zürich
Mutterschaftsurlaub
Für die Geburt Ihres Kindes steht Mitarbeiterinnen ein bezahlter Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen zu. Dieser beginnt frühestens zwei Wochen vor dem
ärztlich bestimmten Niederkunftstermin.
Fort- und Weiterbildung
Ob und welche Kurse als bezahlter Urlaub gewährt werden, wird individuell
entschieden; das betriebliche Interesse am Kursbesuch ist dabei ausschlaggebend.
Nacht-, Samstags- und Sonntagsdienst
Dazu zählen Arbeitsleistungen, die einem der folgenden Kriterien entsprechen:
• In der Nacht zwischen 20.00 und 06.00 Uhr
• An Samstagen, Sonntagen und zusätzlichen ganzen Feiertagen
zwischen 00.00 und 24.00 Uhr
Für Dienstleistungen in der Nacht, an Wochenenden, an Feiertagen sowie für Pikettdienste zu Hause oder im Spital werden besondere Zulagen ausgerichtet. Weiter
erhalten Mitarbeitende für einen Nachtdienst von mindestens acht Stunden
zwischen 20.00 und 06.00 Uhr pro geleistete Stunde eine Zeitgutschrift von 20%
zur Kompensation.
Dies gilt für alle Mitarbeiterkategorien, ausgenommen Ärzte; für diese gilt die
Pauschalvergütung gemäss dem Beschluss des Regierungsrats über die
Inkonvenienzentschädigung und für Assistenzärzte der GAV.
Pikettdienst
Pikettdienst ist entweder Präsenzzeit am Arbeitsort oder Bereitschaft ausserhalb
desselben. Beim Präsenzdienst halten Sie sich am Arbeitsort oder intern in einem
Dienstzimmer auf. Beim Bereitschaftsdienst halten Sie sich nicht am UniversitätsSpital Zürich auf (etwa zu Hause oder in Ihrem eigenen Zimmer), sind erreichbar
und innerhalb der vorgegebenen Zeit einsatzbereit.
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Krankheit oder Unfall
Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis eine
Stunde nach Ihrem geplanten Arbeitsbeginn persönlich bei der direkt vorgesetzten
Stelle, geben Sie dabei an, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt.
Sollten Sie länger als fünf Arbeitstage krank sein, müssen Sie dafür ein Arztzeugnis
vorweisen.
Lohnfortzahlung
• Im 1. Dienstjahr
• Im 2. Dienstjahr
• Ab 3. Dienstjahr
• Bei Unfall gemäss UVG
100% des Lohns
die ersten 3 Monate
die ersten 6 Monate
12 Monate
80%
75% des Lohns
weitere 3 Monate
weitere 6 Monate
Bei einem Berufsunfall und einer Berufskrankheit beträgt der Lohnanspruch ab
dem 1. Dienstjahr während maximal 12 Monaten 100%, anschliessend 80% bis
zur Wiederaufnahme der Arbeit oder bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses
und zum Zuspruch einer Rente. Zur Ergänzung von krankheitsbedingten Lohnausfällen bietet das UniversitätsSpital Zürich eine freiwillige, zusätzliche Krankentaggeldversicherung an. Ausserdem besteht auch die Möglichkeit, eine freiwillige
Ergänzungsversicherung zum Unfallversicherungsgesetz (UVG) abzuschliessen.
Sozialleistungen
Altersvorsorge
Die AHV ist die obligatorische, staatliche Versicherung im Hinblick auf das Alter,
die Invalidität und den Tod. Die Prämie wird direkt vom Lohn abgezogen;
eine Arbeitgeberprämie in der gleichen Höhe bezahlt das UniversitätsSpital Zürich.
Pensionskasse
Die Mehrzahl der festangestellten Mitarbeitenden im UniversitätsSpital Zürich ist
obligatorisch bei der kantonalen Beamtenversicherungskasse (BVK), Assistenzärztinnen/-ärzte bei der Vorsorgestiftung VSAO versichert. Die monatlichen Prämien
werden direkt vom Lohn abgezogen. Der Abzug wird auf der Lohnabrechnung als
Spar- und Risikoprämie aufgeführt.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch, sie wird
direkt vom Lohn abgezogen.
Unfallversicherung
Als Mitarbeiter des UniversitätsSpitals Zürich sind Sie für Berufsunfälle und ab
einem Pensum von mindestens acht Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle
versichert.
Krankenversicherung
Grundsätzlich sind Mitarbeitende bei Spitalbehandlungen im UniversitätsSpital
Zürich den übrigen Patienten gleichgestellt. Der Abschluss einer ausreichenden
Versicherung ist dabei Sache der Mitarbeitenden.
Sie haben die Möglichkeit, sich über die angeschlossene Kollektiv-Krankenpflegeversicherung versichern zu lassen, die für die Zusatzversicherungen vergünstigte
Prämien bietet.
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Nebenbeschäftigung
Die Ausübung einer Nebenbeschäftigung ist nur zulässig, wenn sie die betriebliche
Aufgabenerfüllung nicht beeinträchtigt. Sofern vereinbarte Arbeitszeit beansprucht
wird, ist eine Bewilligung notwendig.
Änderung persönlicher Daten
Melden Sie Änderungen persönlicher Daten schriftlich (Adresse, Telefonnummer,
Zivilstand, Bankverbindung usw.) direkt ans HR Service Center (HRServices@usz.ch)
und Ihrer vorgesetzten Stelle.
Lohn
Der Lohn wird in der Regel am 25. des Monats ausbezahlt. Die bargeldlose Lohnzahlung ist für alle Mitarbeitenden obligatorisch. Bei Vollzeitmitarbeitenden im
Monatslohn, welche nach dem 13. Kalendertag eintreten, sowie Mitarbeitenden
im Stundenlohn, deren Lohn sich nach der Anzahl Arbeitsstunden richtet, findet
die Auszahlung am 25. des folgenden Monats statt.
13. Monatslohn
Die Auszahlung des 13. Monatslohns erfolgt jeweils im Dezember oder bei Austritt mit dem letzten Lohn. Ist Ihr Arbeitsantritt während des Jahres erhalten Sie
den 13. Monatslohn anteilmässig ab Ihrem Eintrittstag. Ebenso erhalten Sie
den entsprechenden Anteil am 13. Monatslohn, wenn Sie während des Jahres
austreten.
Familienzulagen
Der Anspruch auf Kinderzulagen beginnt am ersten Tag des Geburtsmonats und
dauert bis zum Ende des Monats, in welchem das Kind das 16. Altersjahr vollendet. Für Kinder in Ausbildung und für Kinder, die infolge von Invalidität nicht
voll erwerbsfähig sind, besteht der Anspruch bis längstens zum Ende des Monats,
in dem das 25. Altersjahr erreicht wird. Teilzeitmitarbeitende erhalten die volle
Zulage, sofern der monatliche Mindestlohn gemäss Bundesgesetz über die
Familienzulagen erreicht wird. Für im Ausland lebende Kinder kann je nach
Land ein Teilanspruch geltend gemacht werden.
Dienstaltersgeschenk
Für ihre treue Tätigkeit wird den Mitarbeitenden nach Vollendung von 10, 15, 20,
25, 30, 35, 40 und 45 Dienstjahren ein Dienstaltersgeschenk in Form von Urlaub
ausgerichtet oder, wenn die betrieblichen Verhältnisse den Urlaub nicht zulassen,
ausbezahlt.
Anstellungsende
Eine schriftliche Kündigung kann jeweils auf das Ende eines Monats unter
Einhaltung der folgenden Kündigungsfristen erfolgen:
1. Dienstjahr
1 Monat
2. und 3. Dienstjahr
2 Monate
4. bis 9. Dienstjahr
3 Monate
Ab dem 10. Dienstjahr 6 Monate
Für Angehörige des Kaders (ab Lohnklasse 21) beträgt die Kündigungsfrist ab
dem 3. Dienstjahr sechs Monate. Massgebend für die Kündigungsfrist ist das zum
Zeitpunkt der Kündigung laufende Dienstjahr; dabei werden frühere Tätigkeiten
nach den geltenden Bestimmungen mitberücksichtigt.
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Wichtige
interne Nummern:
Reanimation (Anästhesieteam)
144
Feuer (wer, wo, was)
118
Notruf (Bedrohung, Überfall)
112
Alarmzentrale, Sicherheitsdienst,
Technische Störungen
5 27 77
IT-Hotline
5 40 40
Telefonzentrale
111
HR-Empfang
5 10 10
Empfang RAE
5 23 33
Empfang NORD
5 53 33
Personalärztlicher Dienst
5 35 93
Kundendienst (Schlüssel, Sichtausweis,
Parkplätze, Personalzimmer, Fundbüro)
5 34 20
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Informationen und Fragen
Ausführliche Informationen rund um Ihre Anstellung am UniversitätsSpital Zürich
finden Sie auch im Intranet unter Human Resources Management (HRM).
Dort finden Sie den ausführlichen Personalleitfaden, alle Weisungen und
Regelungen, Formulare und weitere Dienstleistungen des HRM.
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzten
oder an die für Sie verantwortliche HR-Beraterin, den für Sie verantwortlichen
HR-Berater.
Diese Broschüre hat informativen Charakter. Detaillierte Informationen, insbesondere zu rechtlichen Grundlagen, Krankheit, Unfallversicherungen und Sozialleistungen finden Sie in den Anstellungsunterlagen.
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Intranet
Das Intranet ist ein zentraler Informations- und Arbeitsraum für alle Mitarbeitenden
im UniversitätsSpital Zürich. Es bietet Ihnen Anweisungen und Hilfestellungen für
Ihre Arbeit sowie Angaben, wie Sie interne Dienstleistungen beziehen können.
Es erklärt Ihnen, wie das UniversitätsSpital Zürich organisiert ist und wie es
funktioniert. Die Suchfunktion hilft Ihnen, Inhalte nach Schlagwörtern zu finden.
Sobald Sie den Browser starten, gelangen Sie auf die Startseite des Intranets mit
News, wichtigen Mitteilungen und Veranstaltungshinweisen. Diese Seite können
Sie Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.
Mitarbeiterzeitschrift Puls
Die aktuelle Ausgabe des Puls wird Ihnen jeweils per Post nach Hause
geschickt. Frühere Ausgaben finden Sie als PDF-Dateien im Archiv im Intranet.
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Angebot und Service
Kommunikation
Die Kommunikation am UniversitätsSpital Zürich soll von Offenheit, Wertschätzung, Kompetenz und Vertrauen geprägt sein, im persönlichen Gespräch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden genauso wie im Team oder in Meetings.
Für die Kommunikation nach innen und aussen ist die Unternehmenskommunikation verantwortlich. Sie beantwortet unter anderem Medienanfragen, gibt das
Mitarbeitermagazin Puls heraus und ist für das Corporate Design zuständig.
Medien
Anfragen von Medienvertretern von Fernsehen, Radio und Presse müssen über die
Unternehmenskommunikation koordiniert und beantwortet werden. Bitte leiten
Sie Anfragen unverzüglich an die Unternehmenskommunikation (medien@usz.ch)
weiter.
Corporate Design
Das Corporate Design Manual regelt das einheitliche Erscheinungsbild des
UniversitätsSpitals Zürich in der Öffentlichkeit. Das Erscheinungsbild prägt
das Image unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit. Sie finden das ausführliche
Corporate Design sowie Vorlagen und Logos im Intranet.
Fort- und Weiterbildung
Am UniversitätsSpital Zürich werden regelmässig Bildungsveranstaltungen durchgeführt. Das strukturierte Kursangebot umfasst betriebliche, berufliche und akademische Aus-, Weiter- und Fortbildungen. Auskunft über die Angebote erhalten
Sie im Intranet und über Ihre Vorgesetzten.
Kundendienst
Parkplätze
Die spitaleigenen Parkplätze stehen den Mitarbeitenden nur in beschränkter Anzahl
zur Verfügung. Eine Parkberechtigung ist vom Wohnort und von den Arbeitszeiten
abhängig und erfolgt gemäss Parkreglement.
Sichtausweis
Der persönliche Sichtausweis mit Foto dient einerseits als Namensschild, andererseits ist er Zahlungsmittel für Restaurant, Bistros und Kioske. Weiter ermöglicht er,
je nach Berechtigung des Inhabers, den Zutritt zu verschiedenen Räumlichkeiten
innerhalb des Spitals.
Unterkunft
Auf Wunsch können wir Ihnen für maximal zwei Jahre ein möbliertes Zimmer oder
ein Appartement in einem der Personalhäuser zur Verfügung stellen. Wenden Sie
sich dazu an den Kundendienst.
Fundbüro
Auch im Falle von verlorenen und vermissten Gegenständen ist der Kundendienst
die erste Anlaufstelle für Sie.
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Dienstkleider
Allen Mitarbeitenden, welche in direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten
stehen oder deren Arbeit aus hygienischen Gründen oder zum Schutz vor Verschmutzung das Tragen von Berufskleidern erfordert, werden spitaleigene Dienstkleider für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt. Das Team der Kleiderzentrale berät
Sie bei ihrem Eintritt in der Wahl Ihrer Dienstkleider und erklärt Ihnen den Ablauf.
Essen, trinken und einkaufen
Im Personalrestaurant, in den Bistros und an Verpflegungs- und Getränkeautomaten können Sie sich mit Ihrem Sichtausweis, der auch als Zahlungsmittel
dient, abwechslungsreich zu ermässigten Preisen verpflegen.
• Personalrestaurants: Fantasia und Giardino (KUE F) und Gusto (KUE G),
Informationen zum Tagesangebot bei den Eingängen und im Intranet
• Bistros: GEL U, NORD1 A und Dick & Davy
• Verpflegungs- und Getränkeautomaten: NORD2 A, Dick & Davy (HOER B)
sowie in den Bistros GEL U und NORD1 A
Diäten für Mitarbeitende (lactose- und glutenfrei)
Sobald die Gastronomie (KUE H 13) Ihre ärztliche Verordnung erhalten hat,
werden Sie von uns kontaktiert, um das konkrete Vorgehen zu besprechen.
Kioske
An den zwei Kiosken, GEL A und NORD1 A, finden Sie Zeitschriften, Snacks,
Getränke, Geschenk- und Toilettenartikel und vieles mehr.
Bank und Post
Im GEL U finden Sie einen Post- und Bankomaten. Ebenfalls im GEL U befindet sich
eine Agentur der Zürcher Kantonalbank und im Eingangsbereich NORD1 A steht
ein Postomat. Briefmarken sind in beiden Kiosken erhältlich. Für die Aufgabe Ihrer
privaten Briefe stehen offizielle gelbe Briefkästen zur Verfügung.
Kindertagesstätte (KiTa)
Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten können in
unserer KiTa betreut werden. Diese befinden sich an der Sonneggstrasse 16, an der
Huttenstrasse 50 und an der Dolderstrasse 103/107. Auskünfte erhalten Sie bei
der KiTa-Leitung.
• Telefon: 044 255 57 39
Bibliothek
Vom Krimi bis zum Comic finden Sie diverse Medien in der Patienten- und
Personalbibliothek im NORD1 A (Durchgang von NORD1 zu NORD2).
Medizinische Fachliteratur, auch für nichtärztliches Personal, erhalten Sie in
der Medizinbibliothek Careum an der Gloriastrasse 16.
Einkaufsvergünstigungen
Als Mitarbeiterin, als Mitarbeiter erhalten Sie diverse Vergünstigungen.
Diese werden vom Personalausschuss koordiniert und jeweils im Intranet publiziert.
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Sicherheit
und Gesundheit
Sicherheit
Sicherheitsdienst und Alarmzentrale
Das UniversitätsSpital Zürich hat einen eigenen Sicherheitsdienst mit einer
Alarmzentrale, der Ihnen bei diversen Ereignissen weiterhelfen kann, etwa bei
Brand, Diebstählen, Personenschutz, technischen Störungen und mehr.
Sicherheit und Umwelt
Für alle Fragen rund um die Sicherheit und Prävention, sei dies im Zusammenhang mit Brandschutz, Strahlenschutz, chemischer oder biologischer Sicherheit,
steht Ihnen die Fachstelle Sicherheit und Umwelt zur Verfügung.
Feuerwehr
Am UniversitätsSpital Zürich gibt es eine eigene Betriebsfeuerwehr, die aus
Mitarbeitenden verschiedener Abteilungen des Spitals besteht, die alle über ausgezeichnete Gebäude- und Arealkenntnisse verfügen. Aus- und weitergebildet
werden die Personen der Betriebsfeuerwehr durch die Gebäudeversicherung
des Kantons Zürich. Als Mitarbeitende können Sie der Betriebsfeuerwehr
beitreten und nehmen so an internen Ausbildungen und Übungen statt.
Gesundheit
Gesundheitsmanagement
Das Gesundheitsmanagement (GHM) ist eine HRM-Dienstleistung im UniversitätsSpital Zürich. Inhalte sind neben dem Anwesenheitsmanagement gezielte Gesundheitsförderung, Präventionsmassnahmen, Programme zur Erhaltung der
Arbeitskraft, angepasste Karriere- und Laufbahnplanung.
Anwesenheitsmanagement
Als Teil des Gesundheitsmanagements ist das Anwesenheitsmanagement darauf
ausgerichtet, gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende
im Falle von Krankheit oder Unfall zu unterstützen.
• Telefon: 5 87 36
Arbeits- und Umweltmedizin
Fragen in Zusammenhang mit der Gefährdung Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz
beantworten Ihnen die Verantwortlichen der Abteilung Arbeits- und Umweltmedizin. Zu unseren Dienstleistungen gehört es, mögliche gesundheitliche Belastungen zu untersuchen und Sie bei der Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen
zu unterstützen. Auch Risikoabschätzungen zum Einsatz von schwangeren Mitarbeiterinnen gehören – neben anderen, im Intranet nachzulesenden Aufgaben –
zu unserem Auftrag.
• Telefon Arbeitsmedizin: 5 40 22
• Telefon Umweltmedizin: 5 88 50
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Personalärztlicher Dienst
Der Personalärztliche Dienst führt Eintrittsgespräche, Impfaktionen, Abklärungen
nach Expositionen gegenüber Krankheitserregern und Untersuchungen zum
Strahlenschutz durch. Er ist Ansprechpartner bei Suchtproblemen, Psychosozialen Belastungen (z.B. Burnout) und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Bei allgemein-internistischen gesundheitlichen Problemen oder akuter Erkrankung während der Arbeitszeit vermittelt der Personalärztliche Dienst Ihnen sofort
einen Termin auf der Medizinischen Poliklinik oder der interdisziplinären Notfallstation.
Personalärztliches Eintrittsgespräch
Anlässlich des obligatorischen Eintrittsgesprächs werden Ihre individuellen
gesundheitlichen Risiken am neuen Arbeitsplatz und Ihr Impfschutz erhoben
und diskutiert.
Sollten Sie innerhalb der ersten drei Monate nach Ihrem Eintritt kein Aufgebot
zum Eintrittsgespräch erhalten, bitten wir Sie, sich telefonisch beim Personalärztlichen Dienst zu melden. Üben Sie eine Tätigkeit mit Patientenkontakt oder
anderen Infektionsgefahren aus, vereinbaren Sie möglichst rasch nach dem
Eintritt persönlich einen Termin beim Personalärztlichen Dienst.
Impfungen
Um einerseits Sie vor berufsbedingten Infekten und andererseits unsere Patienten
vor Übertragungen zu schützen, sieht das Impfkonzept des UniversitätsSpitals
Zürich folgende obligatorischen Impfungen für Mitarbeitende mit Patientenkontakt vor: Hepatitis B, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (Windpocken) und Grippe.
Die Fachpersonen des Personalärztlichen Dienstes beraten Sie im Rahmen des
Eintrittsgesprächs auch gerne bezüglich weiterer Basisimpfungen (DiphtherieTetanus [Starrkrampf] und Polio [Kinderlähmung]) sowie allen anderen Impfungen. Fehlende Impfungen können sofort oder anlässlich einer der Impfnachmittage nachgeholt werden.
• Telefon: 5 35 93
Hygiene
Für die Verhütung und Überwachung von Spitalinfektionen (von im Spital
erworbenen oder nosokomialen Infektionen), die Überwachung von Hygienerichtlinien, Pflege des Hygieneordners und weiteren Aufgaben ist die Spitalhygiene zuständig.
Notfallstation
In medizinischen Notfallsituationen steht Ihnen die Notfallstation rund um die
Uhr zur Verfügung, etwa bei der Erstversorgung von Nadelstichverletzungen,
Arbeitsunfällen oder bei Notfällen.
Raucherberatung
Das Team der Raucherberatung unterstützt Mitarbeitende bei dem Wunsch
nach Rauchstopp. Die Raucherberatung ist für Mitarbeitende gratis.
• Telefon 5 96 78, raucherberatung@usz.ch
Ruheraum
Der Ruheraum für Mitarbeitende befindet sich im Zimmer WEST K 3.
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Sport
Der Sport- und Freizeitclub des UniversitätsSpitals Zürich setzt sich aus
Sektionen verschiedener Sportarten zusammen. Mitarbeitende sind in jedem
dieser Clubs herzlich willkommen. Informationen über das Clubgeschehen finden
Sie in der Personalzeitschrift Puls, in den Schaukästen beim Personalrestaurant
und bei den Kiosken sowie im Intranet.
• www.sfc.usz.ch
Fitnesscenter und Bewegungstraining
Gegen eine Jahresgebühr haben Mitarbeitende die Möglichkeit, die Fitnessräume
im Institut für physikalische Medizin zu nutzen. Darin eingeschlossen ist eine
professionelle Einführung durch eine Therapeutin oder einen Therapeuten.
Weiter werden Ihnen auch Bewegungstrainings und Ergonomie-Schulung
angeboten.
• Telefon: 5 36 17
ASVZ – Akademischer Sportverband
Es besteht die Möglichkeit, als Mitarbeitende das Sportangebot des Akademischen Sportverbandes der ETH und UZH (ASVZ) zu nutzen. Der Jahresbeitrag wird
durch das UniversitätsSpital Zürich subventioniert.
• www.asvz.ch
Suchtprobleme
Suchtprobleme kommen in allen Branchen und Bevölkerungsschichten vor.
Am UniversitätsSpital Zürich ist das Konsumieren von Alkohol, Drogen und
Medikamenten während der Arbeitszeit verboten. Sollten Sie bei Kolleginnen
und Kollegen Anzeichen für Suchtprobleme erkennen oder selbst Unterstützung
benötigen, wenden Sie sich an eine der folgenden Anlaufstellen:
• Ihre Vorgesetzte, Ihr Vorgesetzter
• Ihre HR-Beraterin
• die betriebliche Sozialberatung
• den Personalärztlichen Dienst
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Beratungsstellen
und Kontakte
Personalausschuss
Der Personalausschuss vertritt die Interessen der Mitarbeitenden mit dem Ziel
der Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Spitaldirektion und den
Mitarbeitenden aus allen Berufsbereichen.
Weiter sammelt und publiziert der Personalausschuss Vergünstigungen und
lanciert Initiativen zugunsten der Mitarbeitenden.
Sozialberatung für Mitarbeitende
Ursache für persönliche Probleme können Suchtprobleme, belastende persönliche
oder familiäre Umstände, Konflikte am Arbeitsplatz, sexuelle Belästigung, Burnout,
Fragen zur sozialen Sicherheit oder finanzielle Probleme und Schulden sein.
Mitarbeitende können in solchen Situationen kostenlos eine Sozialberatung durch
eine externe Beratungsstelle in Anspruch nehmen.
• Movis AG, Telefon: 044 454 20 96
Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz bedeutet konfliktbelastete Kommunikation (Demütigungen,
Verleumdungen, Diffamierungen, Drohungen u. Ä.). Dies kann zwischen Kollegen,
aber auch zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden stattfinden. Die angegriffene
Person wird dabei von einer oder mehreren Personen systematisch und während
längerer Zeit angegriffen. Mobbing wird am UniversitätsSpital Zürich nicht
geduldet. Fühlen Sie sich als Opfer von Mobbing, wenden Sie sich an Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten oder Ihre HR-Beraterin.
Patienten- und Mitarbeiter-Beratungsstelle
Für Mitarbeitende mit patientenbezogenen Problemen bietet die Patienten- und
Mitarbeiter-Beratungsstelle Hilfestellung an, zum Beispiel in Form von Einzelund Teamsupervisionen oder als unterstützende Begleitung bei Lösungsfindungsprozessen.
• Telefon: 5 42 00
Seelsorge
Die Seelsorgerinnen und Seelsorger des Spitals stehen auch Ihnen als Mitarbeitende für Gespräche zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Spitalseelsorge stehen unter Schweigepflicht und sind während 24 Stunden
erreichbar. Weiter organisiert die Seelsorge Gottesdienste und Aktionstage und
bietet mit der Spitalkirche (Zugang via Bistro GEL U) und dem Raum der Stille
(einem Raum für Andacht, NORD2 A 641) Orte der Ruhe und Besinnung an.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird am UniversitätsSpital Zürich nicht toleriert
und mit Sanktionen geahndet. Fühlen Sie sich sexuell belästigt, wenden Sie sich
an Ihre Vorgesetzte/Ihren Vorgesetzten oder Ihre HR-Beraterin.
Ombudskommission
Die Ombudskommission vermittelt als externe Stelle bei Problemen und Konflikten.
Vermittlungsgesuche und Anfragen können mündlich oder schriftlich an den
Kommissionspräsidenten gerichtet werden:
RA lic. iur. Stefan Wehrenberger, Blum&Grob Rechtsanwälte AG, Neumühlequai 6,
Postfach 3954, 8021 Zürich, s.wehrenberger@blumgrob.ch, 058 320 00 00
Wir wünschen Ihnen einen guten Start!
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Vorbildlich
Engagiert
Respektvoll
Vorbildlich
Engagiert
Respektvoll
Information und Kontakt
Wir sind eines der grössten und bedeutendsten Spitäler der Schweiz. Zu diesem Erfolg trägt
jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bei. Wir suchen die Besten. Wir freuen uns auf Sie !
UniversitätsSpital Zürich
Human Resources Management
Rämistrasse 100
8091 Zürich
Tel. +41 44 255 90 59
willkommen@usz.ch
www.usz.ch/karriere