mit Kind - Hochschule Hannover

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mit Kind - Hochschule Hannover
Stud i e r e n
mit Kind
Vorwort
Liebe Studierende,
jetzt liegt die 5. aktualisierte Auflage unserer Broschüre „Studieren
mit Kind“ vor. Sie soll erste Informationsquelle sein, um den Alltag als
Eltern an der Hochschule besser zu organisieren. Persönliche Beratung
bietet die Familienservicestelle im Zentralen GLEICHSTELLUNGSBÜRO.
Frauen und Männer sollen in allen Lebensphasen Beruf und Familie
gut miteinander vereinbaren können, auch während des Studiums an
der Hochschule. Die Hochschule Hannover reagiert auf die allgemein
politische Anforderung mit der Zielsetzung, eine familiengerechte
Hochschule zu schaffen. Seit Anfang 2011 werden Maßnahmen im
Rahmen des audit familiengerechten hochschule umgesetzt.
Es wird immer wieder Veränderungen geben, die wir mit dieser
Broschüre nicht aktuell abbilden können. Daher wird auf weiterführende Literatur, auf entsprechende Internet-Links und Adressen von
Einrichtungen verwiesen. Die ständig aktualisierte Onlineversion ist
unter http://www.fh-hannover.de/gb/familiengerechte-hochschule/
publikationen zu finden.
Die Broschüre soll nicht nur unterstützend wirken, wir wollen auch
allen Mut machen, sich auf die Herausforderung Studium und Familie
einzulassen.
Familienbegriff der Hochschule Hannover
Brigitte Just
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Zum familiären Umfeld zählen alle primären Lebensgemeinschaften,
GLEICHSTELLUNGSBÜRO
in denen langfristig soziale Verantwortung für andere Personen
Hochschule Hannover
übernommen wird. Dies umfasst insbesondere Eltern und Kinder,
Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, Geschwister, Großeltern
sowie pflege- und unterstützungsbedürftige Angehörige.
Vo r w o r t 3
Familiengerechte Hochschule
Hochschule Hannover –
Auf dem Weg zu einer familiengerechten Hochschule
Hochschule Hannover im Jahre 2014: Eine Skizze
Um kurz vor Acht Uhr sind auf dem Campus viele kleine Kinder zu
im Mini-Club, dem Anmieten von Belegplätzen in einer öffentlichen
sehen. Darunter auch Lotta. Sie wird von ihrer Mutter/ ihrem Vater
Kinderbetreuungseinrichtung sowie diversen Ferienangeboten fördert
– StudentIn an der Hochschule Hannover – zur hochschuleigenen
das GLEICHSTELLUNGSBÜRO den Kulturwandel an der Hochschule
Großtagespflege gebracht. Lotta hat auch schon einen großen Bruder.
Hannover: Studierende mit Kindern sind herzlich willkommen!
Dieser geht nicht mehr zur Tagesmutter, sondern in den Kindergarten.
Dies ist überhaupt kein Problem, denn die Hochschule hat dort einen
Familiengerecht bedeutet aber mehr als nur Kinderbetreuung. Die
Belegplatz eingekauft, den ihre Mama/ Papa bekommen hat. Manch-
Anpassung von Studienbedingungen an die Belange von Eltern,
mal, wenn sein Kindergarten geschlossen hat, darf Simon mit in die
Studieren in Teilzeit, eine flexible Gestaltung des Studienortes,
Vorlesung. Das ist immer ganz spannend – während Mama/ Papa
familienfreundliche Infrastrukturen – dies alles umfasst eine akade-
studiert, experimentiert er mit dem Kinderkoffer der Hochschule Han-
mische Ausbildung, die studierenden Eltern entgegenkommt.
nover. Er ist beschäftigt, Mama/ Papa kann lernen. Manchmal bleiben
sie aber auch alle zu Hause. Mama/ Papa studiert nämlich in Teilzeit
Mit der Auditierung zur familiengerechten Hochschule durch die
und nutzt die vielfältige eLearning-Angebot der Hochschule Hannover.
berufundfamilie gGmbH unterstreicht die Hochschule Hannover ihr
Da kann sie dann von zu Hause aus an den Vorlesungen teilnehmen.
bisheriges familienfreundliches Engagement. Die Erteilung des Zerti-
Mama/ Papa kennt auch viele andere Studierende mit Kindern. Sie
fikats weist der Hochschule Hannover ihren zukünftigen Weg: Ziele
treffen sich in Eltern-Cafés an der Hochschule – sie sind vernetzt.
und Maßnahmen zur nachhaltigen Optimierung der Vereinbarkeit von
Gerade in den Prüfungszeiten ist dies sehr wichtig. Häufig unterstüt-
Studium und Familie wurden erarbeitet und sind nun in der Ziel-
zen sich die Eltern gegenseitig, dies fördert die Hochschule Hannover.
vereinbarung mit der berufundfamilie gGmbH fixiert.
Wir sind bestrebt, den oben skizzierten Alltag zu realisieren. Ein
Einen aktuellen Überblick über den Stand des Projektes:
Studium ist mit familiären Pflichten vereinbar. Eltern sein und Studium
Familiengerechte Hochschule erhalten Sie auf unserer Internetseite
passen zusammen, dafür engagieren wir uns.
http://www.fh-hannover.de/gb/familiengerechte-hochschule.
Schauen Sie öfters vorbei, es lohnt sich!
Knapp sieben Prozent aller Studierenden betreuen neben dem Studium
ein Kind. Dies ist Anlass genug für die Hochschule Hannover das
Nina Sylvester
Thema Vereinbarkeit von Studium und Familie zu forcieren. Bereits seit
GLEICHSTELLUNGSBÜRO
Jahren engagiert sich das GLEICHSTELLUNGSBÜRO für die Belange
Hochschule Hannover
von Studierenden mit Kindern. Neben der Notfallkinderbetreuung
Projekt: Familiengerechte Hochschule
4 H o chs chule H a n n over
H o chs chule H a n n over 5
Inhalt
1.Allgemeine gesetzliche Regelungen
1.1 Mutterschutz
9
9
1.2 Elternzeit
15
1.3 Kindschaftsrecht
19
2.
Familienfreundliche Hochschule
27
2.1 audit familiengerechte hochschule
27
2.2 Urlaubssemester
30
2.3 Studienbeiträge – Befreiung für Eltern
32
2.4 Studentenwerk Hannover
34
2.5 Familienfreundliche Infrastruktur
41
3.
45
Finanzielle Unterstützung
3.1 BAföG
45
3.2 Mutterschaftsgeld
49
3.3 Elterngeld
58
3.4 Kindergeld
62
3.5 Unterhalt für das Kind
65
3.6 Arbeitslosengeld II
72
3.7 Stiftungen
76
4.
Kinderbetreuung
83
4.1 Kinderbetreuung an der Hochschule Hannover
83
4.2 Kinderbetreuung in Hannover
91
4.3 Kindertagespflege
94
5.Versicherung
103
5.1 Krankenversicherung
103
5.2Rentenversicherung
110
5.3 Pflegeversicherung
115
6.
Wohnen
117
6.1Wohngeld
117
6.2Wohnberechtigungsschein
123
6.3Wohnraumvermittlung
126
6.4Wohnhäuser des Studentenwerks
128
7.Anschriften
133
1. Allgemeine gesetzliche Regelungen
1.1Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) enthält eine Reihe von Schutzvorschriften für werdende und stillende Mütter, die einer Erwerbstätigkeit
nachgehen: Es regelt den Schutz am Arbeitsplatz, den Kündigungsschutz
und die Arbeitsbefreiung vor und nach der Entbindung (Schutzfristen).
Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Das können auch Teilzeitbeschäftigungen, sozialversicherungsfreie Arbeitsverhältnisse oder befristete Arbeitsverhältnisse
sein.
Allerdings werden befristete Arbeitsverträge durch den Mutterschutz
nicht verlängert. Das Mutterschutzgesetz findet nur für die Zeit Anwendung, in der das Arbeitsverhältnis noch besteht.
Es gilt auch für Hausangestellte, Heimarbeiterinnen und Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis auf einem Arbeitsvertrag beruht.
Es gilt nicht für Studentinnen, die ein in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Diese müssten sich
entweder krankschreiben oder beurlauben lassen.
Ein Praktikum mit gezahltem Entgelt und Verpflichtungen wie bei
Arbeitnehmerinnen entspricht wiederum einem Arbeitsverhältnis, in
dem das Mutterschutzgesetz Anwendung findet. Falls die Studentinnen jedoch zusätzlich Arbeitnehmerinnen sind, findet das Mutterschutzgesetz auch auf sie Anwendung.
Diejenigen, die selbstständig (z. B. auf Werkvertragsbasis) arbeiten,
können das Mutterschutzgesetz nicht in Anspruch nehmen.
M u t t er s chu t z 9
Mitteilung an den Arbeitgeber
Wird Ihnen dennoch eine Kündigung ausgesprochen, sollten Sie sofort
schriftlichen Protest (per Einschreiben) beim Arbeitgeber einlegen und
Sobald Gewissheit über die Schwangerschaft vorliegt, sollte der
das Gewerbeaufsichtsamt (siehe unten) benachrichtigen. Wird die
Arbeitgeber informiert werden. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die
Kündigung nicht kurzfristig zurückgenommen, sollten Sie unverzüg-
gesetzlich auferlegten Pflichten zum Schutz der werdenden Mutter
lich Klage beim Arbeitsgericht erheben.
auch erfüllt werden können. Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich die
Vorlage eines Schwangerschaftsnachweises, muss er die Kosten
Das Kündigungsverbot gilt nur für den Arbeitgeber; die Arbeitneh-
für diese Bescheinigung tragen.
merin hat das Recht, ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Befristete Arbeitsverträge bedürfen keiner besonderen Kündigung
Schutz am Arbeitsplatz
des Arbeitgebers. Sie laufen zum vorgesehenen Zeitpunkt aus, auch
wenn die Frau noch schwanger ist oder vor weniger als 4 Monaten
Der Arbeitgeber ist durch das Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet,
entbunden hat.
bestimmte Schutzvorschriften am Arbeitsplatz einzuhalten. So dürfen
schwangere Frauen und stillende Mütter gewisse Tätigkeiten nicht
mehr ausüben, die ihre Gesundheit und die ihres Kindes gefährden
Schutzfrist
könnten (Akkordarbeiten, schwere körperliche Arbeiten, Arbeiten mit
gesundheitsgefährdenden Stoffen). Stillenden Müttern müssen zudem
Während der „Schutzfrist“ ist die schwangere Arbeitnehmerin von der
Stillpausen während der Arbeitszeit gewährt werden.
Arbeit freigestellt. Ihr Jahresurlaub darf dadurch nicht gekürzt werden.
In der Zeit der Schutzfrist wird statt Lohn/ Gehalt „Mutterschaftsgeld“
Ein Verdienstausfall darf den Frauen dadurch nicht entstehen.
gezahlt.
Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburts-
Kündigungsschutz
termin und endet acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten
zwölf Wochen) nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Bei Früh-
Während der Schwangerschaft und in den ersten vier Monaten nach
geburten verlängert sich die Zwölf-Wochen-Frist zusätzlich um den
der Entbindung darf einer Frau nicht gekündigt werden.
Fristanteil, um den sich die Schutzfrist vor der Frühgeburt verkürzte.
Voraussetzung: Dem Arbeitgeber muss die Schwangerschaft be-
Sollte der Arzt/ die Ärztin schon vorher oder während der Schwanger-
kannt sein, oder sie muss ihm innerhalb von zwei Wochen nach der
schaft eine gesundheitliche Gefahr für die Mutter bei Weiterbeschäfti-
Kündigung mitgeteilt werden.
gung attestieren, tritt schon zu diesem Zeitpunkt ein Beschäftigungsverbot in Kraft.
10 M u t t er s chu t z
M u t t er s chu t z 11
verändernden Gefahrstoffen der Kategorie 1 und 2 und der Umgang
In den sechs Wochen vor der Entbindung kann die werdende Mutter
auf freiwilliger Basis weiterarbeiten, dieser Wunsch kann jederzeit
mit giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den
widerrufen werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diesen
Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen sollte so weit wie
Wunsch zu erfüllen.
möglich reduziert oder auch vollständig vermieden werden.
In den acht Wochen nach der Entbindung besteht ein absolutes
Sprechen Sie die Laborleitung direkt an. Wenn Stoffe mit den genann-
Beschäftigungsverbot.
ten Gefahrenpotentialen eingesetzt werden, muss abgeklärt werden,
ob die (werdende) Mutter einer Gefährdung ausgesetzt ist. Für diesen
Fall müssten die Versuche abgeändert werden oder aber der Versuch
dürfte nicht durchgeführt werden.
Anmeldung und Überwachung des Mutterschutzes
Sobald eine Arbeitnehmerin sicher weiß, dass sie schwanger ist, sollte
sie ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin
ihrem Arbeitgeber mitteilen. Der Arbeitgeber wiederum meldet die
!
!
Bei Fragen oder bei Problemen mit der Durchsetzung des
Mutterschutzgesetzes wenden Sie sich an das
Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt, das dafür zuständig ist,
Gewerbeaufsichtsamt
die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen zu überwachen.
Am Listholze 74
30177 Hannover
Mehr über das Mutterschutzgesetz finden Sie in der Broschüre
Telefon: 0511/9096-0
„Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz“,
Internet: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
kostenlos zu beziehen beim
Sprechzeiten
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mo. - Do.
08.00 - 16.00 Uhr
Internet: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/
Fr.
08.00 - 14.30 Uhr
publikationen,did=3156.html
und nach Vereinbarung
Mutterschutz im studentischen Praktikum
Beim Mutterschutz geht es vor allem darum, das werdende oder
gerade geborene Kind zu schützen. Aus dem Grunde sollte die
(werdende) Mutter im Rahmen von studentischen Praktika vor allem
darauf achten, mit welchen Chemikalien sie umgeht.
Der Kontakt mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgut-
12 M u t t er s chu t z
M u t t er s chu t z 13
1.2Elternzeit
Wann kann Elternzeit genommen werden?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die ihr Kind selbst betreuen
und erziehen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des
Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Diese Anspruch gilt auch
für unverheiratete Paare.
Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite können bis zu zwölf Monate
der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und dem achten
Geburtstag des Kindes übertragen werden.
Kündigungsschutz
Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Er beginnt mit
der Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor
deren Beginn. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise durch die
Aufsichtsbehörde eine Kündigung für zulässig erklärt werden.
Anmeldung
Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen. Bei
dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene
kürzere Frist möglich. Wird die Anmeldefrist von sieben Wochen nicht
eingehalten, verschiebt sich der Termin für den Beginn der Elternzeit
entsprechend.
E lt er n zei t 15
Mit der Anmeldung der Elternzeit muss man sich gleichzeitig verbind-
Nach Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf
lich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die El-
ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren.
ternzeit genommen werden soll. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur
Eine Schlechterstellung ist nicht zulässig. Wurde die Arbeitszeit
bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus,
während der Elternzeit reduziert, gilt nach deren Ende wieder die
dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird. Eine
frühere Arbeitszeit.
Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem
Fall nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich.
Ist geplant, die Partnermonate in Verbindung mit der Elternzeit zu
!
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Landeshauptstadt Hannover
nehmen, muss die Anmeldung dem Arbeitgeber spätestens sieben
Fachbereich Jugend und Familie
Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit erfolgen, auch wenn
Ihmeplatz 5
im Rahmen des Elterngeldantrags bereits eine Festlegung getroffen
30449 Hannover
wurde.
Telefon: 0511/168-42786
Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit
Öffnungszeiten
nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen.
Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr
Di.
Teilzeitarbeit
15.30 - 18.00 Uhr
Ausführliche Informationen zu den Themen Elterngeld und Elternzeit
sowie einen Elterngeldrechner finden Sie auch unter
Wer Elternzeit nimmt, kann in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch
http://bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html
auf Teilzeitarbeit in der Elternzeit, wenn:
keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen
die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer mehr
als sechs Monate im Unternehmen tätig ist
die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für
mindestens zwei Monate auf einen Umfang zwischen
15 und 30 Wochenstunden reduziert werden soll
der Anspruch der Arbeitgeberseite sieben Wochen
vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt wurde
16 E lt er n zei t
E lt er n zei t 17
1.3 Kindschaftsrecht
Am 1. Juli 1998 trat die Reform des Kindschaftsrechts in Kraft, die vor
allem auf eine rechtliche Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern abzielt.
Aufgrund eines Bundesverfassungsgerichtsurteils aus 2010 erarbeitet
die Bundesregierung zurzeit an einer weiteren Reform, die besonders
die Rechte nicht verheirateter Väter stärken soll.
In Zusammenhang damit stehen zwei weitere Gesetze bzw. Urteile:
das Erbrechtsgleichstellungsgesetz (Inkrafttreten 1.4.1998)
das Beistandschaftsgesetz
Im Folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen kurz beschrieben.
Abstammungsrecht
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit
der Mutter verheiratet ist. Stammt das Kind nicht von diesem Mann,
kann die Vaterschaft durch Klage angefochten werden.
Ein Kind, das während eines laufenden Scheidungsverfahrens oder
kurz nach der Scheidung geboren wurde, wurde bisher dem (Ex-)
Ehemann zugerechnet. Dieser konnte die Vaterschaft nur gerichtlich
anfechten. Darauf kann jetzt verzichtet werden, wenn ein anderer
Mann die Vaterschaft anerkennt.
Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, ist der Vater
des Kindes derjenige, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen
Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Die Vaterschaftsanerkennung
K i n ds chaf t s r ech t 19
erfolgt durch eine formelle Erklärung des Vaters und der Zustimmung
Umgangsrecht
der Mutter. Beide Erklärungen müssen beurkundet werden. Die
Beurkundungen können vom Fachbereich Jugend und Familie, vom
Mit dem neuen Kindschaftsrecht sollen auch die Rechte der unverhei-
Standesamt oder notariell vorgenommen werden. Mit der wirksamen
rateten und geschiedenen Väter gestärkt werden: Sie haben jetzt ein
Vaterschaftsanerkennung wird das Kind unterhalts- und erbberechtigt.
Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Das bedeutet: Wo vorher der Vater
vor Gericht gehen und beweisen musste, dass seine Anwesenheit
Am 01. April 2008 ist das neue „Gesetz zur Klärung der Vaterschaft
für das Wohl des Kindes erforderlich ist, ist es jetzt umgekehrt. Eine
unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ in Kraft getreten. Das macht
Mutter, die den Kontakt verweigert, muss belegen, dass durch den
möglich, die genetische Abstammung eines Kindes unabhängig von
Umgang Schäden fürs Kind zu befürchten sind.
der Anfechtung der Vaterschaft feststellen zu lassen.
Andere enge Bezugspersonen wie Großeltern, Geschwister oder Stiefeltern haben auch ein Umgangsrecht, wenn es dem Wohl des Kindes
Sorgerecht
dient. Im Streitfall wird darüber beim Familiengericht entschieden.
Früher konnten Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, die
Auch die Kinder haben jetzt ein einklagbares Recht auf Umgang mit
Sorge für das Kind nicht gemeinsam ausüben. Mit dem neuen
jedem Elternteil. Das Kind kann sich zur Unterstützung und Beratung
Kindschaftsrecht können sie nun auch das gemeinsame Sorgerecht
an den Fachbereich Jugend und Familie wenden und sich vor dem
erklären. Falls die Mutter die Zustimmung verweigert, hat sie die
Familiengericht vertreten lassen.
Alleinsorge. Der Vater kann jedoch (seit August 2010) auf Zustimmung klagen. Ist sich das Paar jedoch einig, müssen beide in einer
Urkunde erklären, dass sie gemeinsam für ihr Kind sorgen wollen.
Namensrecht
Die Sorgeerklärungen nehmen NotarInnen oder auch der Fachbereich
Jugend und Familie auf. Im Fall einer Trennung besteht die gemeinsa-
Die namensrechtlichen Regelungen ergeben sich nicht mehr aus der
me elterliche Sorge fort.
Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung
des Kindes.
Das gemeinsame Sorgerecht ist mit Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts auch bei geschiedenen Paaren die Regel.
Daraus folgt: Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können
bei einem gemeinsamen Sorgerecht für ihr Kind auch gemeinsam
Falls bei Trennung oder Scheidung eine Aufhebung des gemeinsamen
darüber entscheiden, ob das Kind den Familiennamen der Mutter oder
Sorgerechts bzw. die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil
den des Vaters trägt. Wichtig ist, dass die Sorgerechtserklärung bereits
gewünscht wird, muss sie zukünftig beim Familiengericht beantragt
vor der Geburt abgegeben wird. Ansonsten erhält das Kind den Na-
werden.
men der Mutter, denn bei nicht verheirateten Eltern ist zum Zeitpunkt
der Geburt nur die Mutter sorgeberechtigt.
20 K i n ds chaf t s r ech t
K i n ds chaf t s r ech t 21
In folgenden Fällen ist auch eine spätere Namensänderung des Kindes
Die Vorschriften zum Unterhalt gelten für alle Kinder unabhängig
auf den Familiennamen des Vaters möglich:
davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Leistungen im Sinne
des Unterhaltsrechts sind Betreuung, Unterbringung und Pflege eines
wenn beide Elternteile einverstanden sind
Kindes.
wenn die Eltern heiraten
wenn die Eltern erst nach der Geburt des
Leben die Eltern getrennt, erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind
Kindes das gemeinsame Sorgerecht erhalten
wohnt, seinen Unterhaltsbeitrag in der Regel durch dessen Pflege und
Erziehung. Der andere Elternteil hat in Form von Geldzahlungen den
In allen Fällen muss das Kind, das 5 Jahre oder älter ist, der
Unterhalt zu leisten.
Namensänderung zustimmen.
Gerichtliches Verfahren
Unterhalt für die Mutter
Künftig können als „Anwalt des Kindes“ sogenannte „VerfahrensDer Vater eines nichtehelichen Kindes hat der Mutter bis zu drei Jah-
pfleger“ bestellt werden, die die eigenständigen Interessen des Kindes
ren nach der Geburt Unterhalt zu gewähren, wenn diese aufgrund der
in einem Verfahren sicherstellen sollen. Als VerfahrenspflegerInnen
Pflege und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen
können z. B. RechtsanwältInnen, SozialpädagogInnen, Kinderpsycho-
kann. Dies gilt auch im Falle einer Trennung. Der Anspruch kann sich
logInnen oder auch Verwandte eingesetzt werden.
in Ausnahmefällen auch verlängern, wenn sich ein Wegfall des Unterhalts negativ auf die Interessen des Kindes auswirken würde.
Rechtsstreitigkeiten, die das Kindschafts- und auch das Unterhaltsrecht betreffen, werden zukünftig ausschließlich vor dem Familiengericht abgehandelt.
Unterhalt für das Kind
Bislang hatten die Kinder aus einer nichtehelichen LebensgemeinDas neue Unterhaltsrecht ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
schaft nur einen Erbersatzanspruch gegenüber ihren Eltern (Anspruch
auf Geldzahlung, aber nicht auf hinterlassene Gegenstände). Seit
22 K i n ds chaf t s r ech t
Von dem neuen Unterhaltsrecht profitieren in erster Linie die Kinder.
dem Inkrafttreten des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes am 1.4.1998
Sie sind bei einer Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig.
haben sie den gleichen Erbanspruch wie jedes ehelich geborene Kind.
Deshalb stehen sie beim Unterhalt an erster Stelle. Ist nicht genügend
Auch bei Testamentsänderungen zugunsten anderer Personen steht
Geld vorhanden, haben Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhalts-
ihnen nach wie vor der Pflichtteil, d. h. die Hälfte des gesetzlichen
berechtigten.
Erbteiles, zu.
K i n ds chaf t s r ech t 23
Der Fachbereich Jugend und Familie übernimmt auf schriftlichem
Antrag hin eine Beistandschaft für:
!
Links
Bundesministerium der Justiz
die Feststellung der Vaterschaft und/ oder
die Klärung und Durchsetzung von
http://www.bmj.de
Unterhaltsansprüchen des Kindes
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die Beistandschaft gilt aber nicht nur für unverheiratete Müt­ter.
!
Das Angebot richtet sich an alle, die allein sorgeberechtigt sind:
http://www.bmfsfj.de
Unverheiratete und Geschiedene, Väter und Mütter.
http://www.familien-wegweiser.de
Die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung können
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Sie beim Fachbereich Jugend und Familie beurkunden lassen. Den
Antrag auf eine Beistandschaft stellen Sie ebenfalls beim Fachbereich
http://www.vamv.de
Jugend und Familie.
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
Ihmeplatz 5
30449 Hannover
Telefon: 0511/168-42786
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr
Di.
24 K i n ds chaf t s r ech t
15.30 - 18.00 Uhr
K i n ds chaf t s r ech t 25
2. Familienfreundliche Hochschule
2.1 audit familiengerechte hochschule
Das audit der berufundfamilie gGmbH ist ein
strategisches Managementinstrument zur
besseren Vereinbarkeit von Beruf/ Studium und
Familie. Angepasst an die Ziele und Ressourcen
unserer Hochschule unterstützt es die Optimierung von Arbeits- und Studienbedingungen,
um berufliche/ studentische Pflichten mit den
familiären Belangen zu vereinen.
Das audit umfasst folgende Handlungsfelder:
1. Arbeits- und Studienzeit
2. Arbeits- und Studienorganisation
3. Arbeits- und Studienort
4. Informations- und Kommunikationspolitik
5. Führungskräfteentwicklung
6. Personalentwicklung
7. Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen
8. Service für Familien
An der Fachhoschschule Hannover werden die Felder Arbeits- und
Studienorganisation, Personalentwicklung sowie Informations- und
Kommunikationspolitik verstärkt behandelt. Konkrete Ziele und
Maßnahmen wurden in der Zielvereinbarung festgelegt, die die Hochschule Hannover nun in den kommenden drei Jahren umsetzen muss.
audi t familie n ger ech t e h o chs chule 27
!
Weitere Informationen zum audit in der Hochschule Hannover
erhalten Sie im
Gleichstellungsbüro
Hochschule Hannover
Projekt: Familiengerechte Hochschule
Telefon: 0511/9296-2143
Fax: 0511/9296-2100
E-Mail: familienservice@fh-hannover.de
Internet: http://www.fh-hannover.de/gb/
familiengerechte-hochschule
Ziele und Maßnahmen des audit familiengerechte hochschule
Vorhandene MaSSnahmen (Auswahl)
Zukünftige MaSSnahmen (Auswahl)
Notfallbetreuung für Kinder der Beschäftigten und Studierenden
flexible Ausübung der Arbeitsaufgaben durch
Broschüre „Studieren mit Kind“
Heim- und Telearbeit
Kinderbetreuung in den Oster-, Sommer-, und Herbstferien
Erweiterung der Lernmöglichkeiten um die des Fernlernens
Familienfreundliche Infrastruktur (u. a. Wickeltische,
Erarbeitung eines umfassenden Betreuungskonzeptes für Kinder
Hochstühle in der Mensa, Kinderecke in der Bibliothek)
Ausbau des Hopping-Modells zum Teilzeitstudium
Anmietung von Belegplätzen in einer
Schaffung weiterer Teilzeitstudiengänge
Kinderbetreuungseinrichtung
Verstärkte interne und externe Kommunikation
Einrichtung eines Eltern-Kind bzw. Stillzimmers für Studierende
Substanzielle Berücksichtigung von Familie
Informationsveranstaltungen
in den Prüfungsordnungen
Weiterentwicklung und Ausbau der Familienservicestelle
28 audi t familie n ger ech t e h o chs chule
audi t familie n ger ech t e h o chs chule 29
2.2Urlaubssemester
Studierende können sich u. a. aufgrund einer Schwangerschaft und/
oder Pflege und Erziehung eines Kindes beurlauben lassen. In dieser
!
Wo:
Hochschule Hannover
Dezernat III/ Studierendenverwaltung
Zeit dürfen offiziell keine Lehrveranstaltungen besucht, Leistungsnachweise erbracht und Prüfungen abgelegt werden. Der Studieren-
Besuchsanschrift denstatus bleibt erhalten.
Ricklinger Stadtweg 118
30459 Hannover
Während der Urlaubssemester werden auch keine BAföG-Zahlungen
Postanschrift geleistet. Stattdessen kann unter Umständen Arbeitslosengeld II vom
Hochschule Hannover
JobCenter bezogen werden (s. Kapitel Arbeitslosengeld). Beantragen
Dezernat III/ Studierendenverwaltung
Sie Urlaubssemester, brauchen Sie sich nicht gesondert rückzumelden.
Postfach 721154
Der Verwaltungskostenbeitrag entfällt während der Urlaubssemester.
30531 Hannover
Der Beitrag für das Studentenwerk muss weiterhin gezahlt werden.
Telefon: 0511/9296-1122
An der Fachhoschschule Hannover können bis zu vier aufeinanderfol-
Fax: 0511/9296-1110
gende Urlaubssemester gewährt werden.
E-Mail: servicecenter@fh-hannover.de
Antragsstellung
Wie: Sprechzeiten
Mo. - Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
Mo. - Do.
13.00 - 15.00 Uhr
Schriftlich. Den Antrag auf Beurlaubung erhalten Sie direkt im
Dezernat III/ Studierendenverwaltung bzw. auf den entsprechenden
Internetseiten unter Antragsformulare.
Wann: Bis zum 31. März für das Sommersemester und bis zum
30. September für das Wintersemester.
Urlaubssemester müssen für jedes Semester neu beantragt werden!
Beizufügen: Mutterpass bzw. Kopie der Geburtsurkunde.
30 uR L AU BS S EM E S T ER
uR L AU BS S EM E S T ER 31
2.3 Studienbeiträge – Befreiung für Eltern
Studierende mit Kind bzw. Kindern können sich gem. § 11 Abs. 4
Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) von der Pflicht zur Ent-
!
Wo:
Hochschule Hannover
Dezernat III/ Studierendenverwaltung
richtung der Studienbeiträge befreien lassen, sofern das Kind das
14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (ohne beurlaubt zu sein).
Besuchsanschrift
Ricklinger Stadtweg 118
Dazu muss vor Beginn des jeweiligen Semesters eine Erklärung abge-
30459 Hannover
geben werden, aus der hervorgeht, dass während eines Studiums ein
Kind betreut wird.
Postanschrift
Hochschule Hannover
Dezernat III/ Studierendenverwaltung
Antragsstellung
Postfach 721154
30531 Hannover
Wie: Schriftlich. Den Antrag auf Befreiung des Studienbeitrages erhalten
Telefon: 0511/9296-1122
Sie direkt im Dezernat III/ Studierendenverwaltung bzw. auf den ent-
Fax: 0511/9296-1110
sprechenden Internetseiten unter Antragsformulare.
E-Mail: servicecenter@fh-hannover.de
Wann: Sprechzeiten
Für das zurückliegende Sommersemester bis zum 30. September.
Mo. - Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
Für das zurückliegende Wintersemester bis zum 31. März.
Mo. - Do.
13.00 - 15.00 Uhr
Beizufügen: Kopie der Geburtsurkunde und eine aktuelle Haushaltsbescheinigung.
32 S t udie n bei t r äge – B ef r eiu n g fü r E lt er n
S t udie n bei t r äge – B ef r eiu n g fü r E lt er n 33
2.4 Studentenwerk Hannover
Die Lebenssituation studentischer Eltern umfasst u. a. folgende Aspekte:
Das Studentenwerk Hannover bietet folgende Angebote für
Was ist zu beachten bei Beurlaubung oder in Prüfungsverfahren?
studentische Eltern:
Welche Auswirkungen können durch Schwangerschaft und Kindererziehung auf BAföG-Leistungen entstehen?
Welche Regelungen betreffen schwangere Studierende,
Sozialberatung
die jobben?
Welche Gelder können wo beantragt werden?
Die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover bietet Studierenden,
Wie ist die rechtliche Situation eines Kindes?
Studieninteressierten und AbsolventInnen Orientierungs- und Klärungshilfe bei der Suche nach einer Lösung für persönliche, soziale und
Gibt es Kinderbetreuung in Hochschulnähe und wie wird sie finanziert?
wirtschaftliche Probleme. Hierzu gehört die Beratung zu den Themen:
Die Themen, über die im Zusammenhang mit „Studieren mit Kind“
Studium und Kind
informiert und beraten wird, sind vielfältig, und die Situation studen-
Jobben und Sozialversicherung
tischer Eltern ist sehr unterschiedlich. Daher kann eine persönliche
Finanzierungsmöglichkeiten (neben BAföG)
Beratung eine wichtige Ergänzung zu diesen Informationen darstellen.
soziale Absicherung zwischen Studium und Beruf
Im persönlichen Beratungsgespräch wird über die Informationswei-
Studium und Handicap
tergabe hinaus die individuelle Situation betrachtet, und es werden
Studienkosten und Ermäßigungen
hierauf zugeschnittene Lösungen entwickelt. Außerdem wird bei der
spezifische Probleme ausländischer Studierender
Beantragung von finanziellen Hilfen und bei der Klärung von Ansprü-
alle anderen sozialen Fragen rund ums Studium
chen Unterstützung angeboten.
Die Sozialberatung des Studentenwerks unterstützt studentische
Eltern bei der Organisation und Vereinbarung von Studium und Beruf:
Sie bietet persönliche Beratungsgespräche an, führt Informationsveranstaltungen durch und informiert ausführlich auf ihren Internetseiten über das Thema „Studieren mit Kind“.
34 S t ude n t e n w er k H a n n over
S t ude n t e n w er k ha n n over 35
!
Umfangreiche Informationen zum Thema „Studieren mit Kind“ finden
Sie im Internet unter
Studentenwerk Hannover
Sozialberatung in der Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
http://www.studentenwerk-hannover.de/kind.html
Gebäude 12, Vorklinik, AStA-Sprechstundenzimmer 1070
Hier werden auch die Termine für die kostenlosen InformationsveranSprechzeiten
staltungen „Studieren mit Kind“ bekannt gegeben.
Di. 11.00 - 14.00 Uhr
Persönliche Beratung erhalten Sie in der Sozialberatungsstelle im
Lodyweg 1 oder in der Sozialberatungssprechstunde an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Bei umfangreicheren Anfragen
Weitere Informationen zu den Kinderbetreuungsangeboten vom
oder wenn ein Besuch während der Sprechzeiten nicht möglich ist,
Studentenwerk Hannover sind im Kapitel Kinderbetreuung zu finden.
können darüber hinaus auch Termine außerhalb der Sprechzeit vereinbart werden. Telefonische Beratung und Vereinbarung von Terminen
MensaCard Kids – Kostenloses Mittagessen
außerhalb der Sprechzeiten vom
für Kinder Studierender
Studentenwerk Hannover
Abteilung Soziales und Internationales
Um studentische Eltern finanziell zu entlasten und sie in ihrem oft
Sozialberatung
stressigen Alltag zu unterstützen, bietet das Studentenwerk Hannover
Lodyweg 1
seit März 2010 die MensaCard Kids an.
30167 Hannover
Ina Klyk, Dorothea Tschepke und Karen Tepel
Hiermit können Kinder in Begleitung ihrer studentischen Mutter bzw.
Telefon: 0511/76-889-19
ihres studentischen Vaters einmal pro Tag kostenlos ein warmes Mit-
tagessen (in der Contine auch Abendessen) einnehmen.
0511/76-889-22
E-Mail: soziales@studentenwerk-hannover.de
Voraussetzung hierfür ist, dass die studentische Mutter bzw. der
studentische Vater gleichzeitig ein vollständiges Essen für sich kauft.
Sprechzeiten
Die MensaCard Kids gilt für Kinder bis zwölf Jahre mit mindestens
Mo., Mi.
13.00 - 15.00 Uhr
einem Elternteil, der an einer vom Studentenwerk Hannover betreuten
Di., Do.
10.00 - 13.00 Uhr
Hochschule studiert:
36 S t ude n t e n w er k H a n n over
Hochschule Hannover
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Medizinische Hochschule Hannover
S t ude n t e n w er k ha n n over 37
Tierärztliche Hochschule Hannover
Für weitere Fragen stehen die MitarbeiterInnen am MensaCard-
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Schalter in der Hauptmensa gerne zur Verfügung.
Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover
!
Studentenwerk Hannover
Studierende erhalten die MensaCard Kids in der Hauptmensa, wenn
Abteilung Hochschulgastronomie
sie ihren Studierendenausweis bzw. ihre Immatrikulationsbeschei-
Callinstraße 23
nigung sowie die Geburtsurkunde ihres Kindes vorlegen und ihre
30167 Hannover
Anschrift angeben.
Telefon: 0511/76-880-53
E-Mail: mensen@studentenwerk-hannover.de
Studentenwerk Hannover
Hauptmensa
Callinstraße 23
30167 Hannover
am MensaCard-Schalter im Foyer
Zeiten
Mo. - Fr. 12.00 - 14.00 Uhr
Studierende, die den MensaCard-Schalter in der Hauptmensa nicht
aufsuchen können, nennen in der von ihnen genutzten Mensa/ Cafeteria ihre Anschrift und geben eine Kopie des Studierendenausweises/
der Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes ab.
Wenige Tage später können sie die MensaCard Kids für ihr Kind in der
gleichen Mensa/ Cafeteria abholen.
Die MensaCard Kids gilt bis zum Ablauf des nachgewiesenen Semesters und kann anschließend mit den genannten Nachweisen verlängert werden. Das ausführliche Faltblatt zur MensaCard Kids gibt es
Internet unter
http://www.studentenwerk-hannover.de/
mensacardkids2.html
38 S t ude n t e n w er k H a n n over
S t ude n t e n w er k ha n n over 39
BAföG
2.5 Familienfreundliche Infrastruktur
Auch für das BAföG ist das Studentenwerk Hannover zuständig. In der
Abteilung Ausbildungsförderung und in den BAföG-Service-Büros
Eltern-Kind-Raum an der Fakultät V –
stehen Mitarbeiterinnen bei der Beantragung mit Rat und Tat zur Seite.
Gesundheit, Diakonie und Soziales
Weitere Informationen zum Bafög finden Sie unter Kapitel Finanzielle
Unterstützung.
Sie haben Ihr Kind dabei und eine Pause vom Studienalltag dringend
nötig? Der Eltern-Kind-Raum an der Fakultät V – Gesundheit, Diakonie
und Soziales (Raum 5.026) steht Ihnen offen als Rückzugsort, Treff-
Zimmer & Wohnungen
punkt, Still- und Wickelzimmer. Fühlen Sie sich wohl!
Für „Versorgungsengpässe“ finden Sie hier auch einen Windelvorrat.
In 15 Wohnhäusern bzw. Wohnanlagen bietet das Studentenwerk
Hannover rund 2300 Studierenden günstige möblierte Zimmer und
Ausgeliehen werden können Schlüssel an der Fakultät V –
Appartements in verschiedenen Wohnformen an. Diese reichen von
Gesundheit, Diakonie und Soziales im Medienzentrum.
Einzelzimmern und Appartements über WGs bis zu Mehr-ZimmerWohnungen. Weitere Informationen zu den Wohnhäusern vom
Wir bitten um Beachtung der im Eltern-Kind-Raum ausliegenden
Studentenwerk Hannover sind im Kapitel Wohnen zu finden.
Benutzerordnung und freuen uns über eine rege Nutzung!
40 S t ude n t e n w er k H a n n over
familie n f r eu n dli che i n f r as t r uk t u r 41
Wickelräume
An der Hochschule Hannover finden Sie an diversen Standorten
Wickelmöglichkeiten. Bitte entnehmen Sie diese der Übersicht.
Fakultät
Standort
Gebäude
Etage
Raum
Raum-Nr.
I + II
Campus
Linden
Block 5
1. OG
Damen-WC
2542
II
Ahlem
−
−
−
−
III
Expo-Plaza
Expo-Plaza 12
2. OG
Babywickelraum
2.02
I + II + IV
Campus
Linden
Bibliothek
EG
Behindertentoitellte
−
V
Kleefeld
Gebäude 5
EG
Sanitätsraum
5.072
Weitere Angebote
Die Hochschule Hannover ist seit Jahren bestrebt, die Räumlichkeiten
der Hochschule familiengerecht auszustatten. Aus diesem Grund
wurden in den vergangenen Jahren neben einer Kinderecke in der
Bibliothek ebenfalls Hochstühle für die Mensa angeschafft.
Auch haben Kinder von studierenden Eltern die Möglichkeit, einmal
pro Tag kostenlos ein Mittagessen in der Mensa einzunehmen. Weitere Informationen zu der MensaCard Kids finden Sie in dem Kapitel
„Angebote des Studentenwerks Hannover für studentische Eltern“.
42 Familie n f r eu n dli che I n f r as t r uk t u r
3. Finanzielle Unterstützung
3.1BAföG
Die Chance auf Bildung und Ausbildung soll jeder wahrnehmen
können. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, besser als BAföG
bekannt, ist dafür der Schlüssel. Wie bei vielen anderen staatlichen
Förderinstrumenten, so ist auch das BAföG an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Eine davon ist: Die gezahlte Ausbildungsförderung
ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden
sowie vom Einkommen ihrer Ehepartner und Eltern. In Ausnahmefällen wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet.
Für deutsche Studierende besteht ein Rechtsanspruch auf BAföG, für
ausländische Studierende nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Grundsätzlich gilt: BAföG wird Auszubildenden gewährt, die bei
Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr (bei Masterstudiengängen
das 35. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.
Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bei den Eltern wohnen,
(z. B. beim Besuch weiterführender allgemein bildender Schulen und
Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie von Abendschulen, berufsqualifizierenden Berufsschulen, Fach- und Fachoberschulen) erhalten die
Ausbildungsförderung als Zuschuss. Ein Zuschuss ist eine staatliche
Leistung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Studentinnen und
Studenten erhalten die Ausbildungsförderung grundsätzlich je zur
Hälfte als Zuschuss und als zinsloses Staatsdarlehen. Zugunsten von
behinderten, schwangeren und Auszubildenden mit Kindern wird
die Förderung für einen angemessenen Verlängerungszeitraum als
Zuschuss gewährt. Als Hilfe zum Studienabschluss oder beim zweiten
Wechsel der Fachrichtung wird die Ausbildungsförderung als vollverzinsliches Bankdarlehen geleistet.
baf ö g 45
Förderungshöhe
Eltern können Ausbildungsförderung auch dann erhalten, wenn sie
bei Vollendendung des 30. bzw. 35. Lebensjahres eigene Kinder unter
Die Höhe der Bedarfssätze richtet sich nach der Art der Ausbildungs-
10 Jahren erziehen und nur begrenzt erwerbstätig sind. In diesem Fall
stätte und der Unterbringung. Der maximale Bedarfssatz für Studie-
verschiebt sich die Altersgrenze ggf. bis zu dem Zeitpunkt, in dem die
rende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen, die
Kinder das 10. Lebensjahr vollenden.
nicht bei den Eltern wohnen, beträgt einschließlich Kranken- und
Pflegeversicherungszuschlag monatlich 670 Euro. Das Darlehen muss
Müttern und Vätern, die nach früherem BAföG-Bezug zur Rückzah-
fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Mindestraten von
lung ihres BAföG- Darlehens herangezogen werden, wird die monatli-
monatlich 105 Euro innerhalb von 20 Jahren zurückgezahlt werden.
che Rückzahlungsrate auf Antrag gestundet, soweit sie in dem jeweili-
Die Höhe des Staatsdarlehens ist für Ausbildungsabschnitte, die nach
gen Monat über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.
dem 28. Februar 2001 begonnen haben, auf 10.000 Euro begrenzt.
Bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens besteht die Möglichkeit,
Außerdem können Auszubildende mit Kindern während der Aus-
einen Nachlass zu erlangen.
bildung einen pauschalen und als Vollzuschuss gezahlten Kinderbetreuungszuschlag zu ihrem Bedarfssatz in Höhe von 113 Euro
Der gesetzlich festgelegte Bedarfssatz beträgt zurzeit:
monatlich für das erste Kind erhalten. Für jedes weitere Kind kommen
85 Euro im Monat hinzu. Voraussetzung ist, dass das Kind in ihrem
Haushalt lebt und noch keine 10 Jahre alt ist. Der als Vollzuschuss
Bei den eltern
wohnend
nicht bei den eltern
wohnend
Grundbedarf
373 Euro
373 Euro
Wohnbedarf
49 Euro
224 Euro
Krankenkassenbeitrag
62 Euro
62 Euro
Pflegeversicherungszuschlag
11 Euro
11 Euro
Förderungshöchstbetrag
495 Euro
670 Euro
geleistete Zuschlag muss nicht zurückgezahlt werden.
!
Weiterführenden Informationen sind auf den Seiten vom Studentenwerk Hannover zu finden.
http://www.studentenwerk-hannover.de
Auskunft zum BAföG und Antragstellung gibt das
Studentenwerk Hannover
BAföG für junge Eltern
Abteilung Ausbildungsförderung
Callinstraße 30a
Ausbildungsförderung für junge Eltern wird für eine angemessene Zeit
30167 Hannover
über die Förderungshöchstdauer hinaus als Zuschuss gewährt, wenn
Telefon: 0511/76-881-26
sie wegen Schwangerschaft und/ oder der Pflege und Erziehung eines
E-Mail: bafoeg.hannover@sw-h.niedersachsen.de
bis zu zehn Jahre alten Kindes überschritten wurde.
46 B af ö g
B af ö g 47
Sprechstunden der SachbearbeiterInnen
3.2Mutterschaftsgeld
Mo., Mi., Fr. 10.00 - 12.00 Uhr
Di. 13.00 - 17.00 Uhr
Damit Arbeitnehmerinnen während der Mutterschutzfristen kein Ver-
(Mitte August - Mitte September nur BAföG-Service-Büro)
dienstausfall entsteht, erhalten sie in dieser Zeit Mutterschaftsgeld.
Postadresse
Postfach 58 69
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
30058 Hannover
Bei den Anspruchsvoraussetzungen wird nach bestimmten
BAföG-Service-Büros
Personengruppen unterschieden:
ServiceCenter der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
30167 Hannover
nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
Hauptgebäude, Lichthof, Ebene 01
andere Versicherte
Mo. - Do. 10.00 - 17.00 Uhr
Fr. 10.00 - 15.00 Uhr
Krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
Hochschule Hannover
Hierunter fallen alle Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Kranken-
Ricklinger Stadtweg 118
kasse sind und bei Beginn der Schutzfrist:
30459 Hannover
in einem Arbeitsverhältnis stehen
Do. 11.00 - 14.00 Uhr
in Heimarbeit beschäftigt sind oder nicht mehr in einem Arbeits-
(nur Mitte März - Mitte April und Mitte September - Mitte Oktober)
verhältnis stehen, weil dieses vom Arbeitgeber während der
Schwangerschaft zulässigerweise aufgelöst wurde (z. B. bei
Medizinische Hochschule Hannover
Konkurs)
Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Höhe des Mutterschaftsgeldes:
Gebäude 12, Vorklinik, AStA-Sprechstundenzimmer 1070
Als Mutterschaftsgeld wird diesen Frauen das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Monate gezahlt.
Mi. 11.00 - 14.00 Uhr
(nur Mitte Oktober - Mitte November)
48 B af ö g
mu t t er s chaf t sgeld 49
Leistungsträger:
210 Euro ausgeschöpft ist. Dann wird nur noch der Arbeitgeberzu-
Die Krankenkasse trägt max. 13 Euro pro Tag. Liegt das Einkommen
schuss weitergezahlt, also der Unterschiedsbetrag zwischen 13 Euro
höher, zahlt der Arbeitgeber die Differenz.
pro Tag und dem Nettoarbeitsentgelt.
Beispiel:
Leistungsträger:
Durchschnittlicher Nettolohn der letzten 3 Monate: 900 Euro
Das Mutterschaftsgeld wird vom Bund bzw. vom Bundesversicherungsamt gezahlt. Der Arbeitgeber trägt den Zuschuss.
900 Euro ÷ 30 Tage = 30 Euro
Bezugsdauer:
davon:
Wird der Höchstbetrag von 13 Euro pro Tag gewährt, endet die
Beitrag der Krankenkasse: 13 Euro pro Kalendertag +
Bezugsdauer bei insgesamt 210 Euro nach 16 Tagen. Zum Ausgleich
Zuschuss des Arbeitgebers: 17 Euro pro Kalendertag
haben die Bezieherinnen unmittelbar ab dem Zeitpunkt der Geburt
Anspruch auf Elterngeld.
Wurde das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft zulässig
Den Arbeitgeberzuschuss erhalten diese Frauen während der
aufgelöst, zahlt die Krankenkasse auch den Arbeitgeberzuschuss.
gesamten Dauer der Schutzfrist (98 Tage).
Bezugsdauer:
Andere Versicherte:
für jeden Tag der Schutzfrist
„Andere Versicherte“ sind Mitglieder in der gesetzlichen KrankenverNicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen
sicherung, die bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis
standen, z. B.
Hierzu gehören z. B. nicht krankenversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte (geringfügig Beschäftigte) oder wegen Überschreiten
der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung privat versicherte Arbeitnehmerinnen.
schafts­geld in Höhe des Krankengeldes erhalten.
Höhe des Mutterschaftsgeldes:
Arbeitslose Frauen oder Frauen in Umschulungsmaßnah-
men: Sie bekommen Mutterschaftsgeld in derselben Höhe wie Als Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche Nettoarbeitsent-
Selbstständige, die bei Anspruch auf Krankengeld Mutter-
das bisher gezahlte Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld.
Zu den sogenannten „anderen Versicherten“ werden auch gelt der letzten drei Kalendermonate gezahlt. Allerdings beträgt das
Frauen mit befristeten Arbeitsverträgen gerechnet, die zu Mutterschaftsgeld hier insgesamt höchstens 210 Euro. Das heißt: Die
Beginn der Schutzfrist noch in einem Arbeitsverhältnis standen, Zahlungen werden eingestellt, wenn der festgelegte Höchstbetrag von
bei denen das Arbeitsverhältnis jedoch während der Schutzfrist 50 mu t t er s chaf t sgeld
mu t t er s chaf t sgeld 51
endet. Diese Frauen erhalten bis zum Ablauf des Arbeitsvertrages
tes Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Mutterschaftsfrist, so dass
Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag sowie den Ar-
kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.
beitgeberzuschuss. Anschließend wird Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt (nur bei Anspruch auf Krankengeld).
Steuern und Sozialabgaben
Entbindungsgeld
Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei. Während des Bezugs von
Mutterschaftsgeld müssen keine Beiträge zur Krankenversicherung
Zum 01.01.2004 wurde das Entbindungsgeld aus dem Leistungs-
oder sonstige Sozialabgaben entrichtet werden. Die Frau bleibt in
katalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Dieses
dieser Zeit krankenversichert.
richtete sich an nicht erwerbstätige Mütter, dazu zählten insbesondere
Studentinnen sowie arbeitslose und familienversicherte Frauen, die
bis dahin aufgrund des nicht vorhandenen Anspruchs auf Mutter-
Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?
schafts- bzw. Krankengeld, ein einmaliges Entbindungsgeld in Höhe
von 77 Euro erhielten.
Mutterschaftsgeld gibt es während der Schutzfristen:
6 Wochen vor der Entbindung
Studentinnen
8 Wochen nach der Entbindung (12 Wochen bei Frühund Mehrlingsgeburten)
Studentinnen, die gesetzlich krankenversichert sind und die bei Beginn
der Mutterschutzfrist in einem zusätzlichen Arbeitsverhältnis stehen,
Zusätzlich kann sich bei Frühgeburten die Schutzfrist nach der Ent-
haben wie alle anderen Arbeitsnehmerinnen auch Anspruch auf Mut-
bindung um den Zeitraum verlängern, um den sich die Schutzfrist vor
terschaftsgeld. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigungen. Denn: Keine
der Entbindung aufgrund der Frühgeburt verkürzt hat. Die Bezugs-
Frau darf einen Verdienstausfall erleiden, weil sie wegen Einsetzen der
dauer des Mutterschaftsgeldes verlängert sich hier entsprechend.
Schutzfrist nicht weiterbeschäftigt wird.
Studentinnen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, aber privat
krankenversichert sind, erhalten das Mutterschaftsgeld zu Lasten des
Bundes.
In vielen Fällen schließen Studierende jedoch befristete Arbeitsverträge
ab, die mit Ablauf des vereinbarten Zeitraumes enden, ohne dass es
dazu einer Kündigung bedarf. In der Regel endet ein solches befriste-
52 mu t t er s chaf t sgeld
mu t t er s chaf t sgeld 53
Antragstellung
Sie stellen einen formlosen Antrag auf Mutterschaftsgeld bei Ihrer
!
Weitere Informationen über das Mutterschutzgeld enthält die
Broschüre „Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz“,
kostenlos zu beziehen beim
Krankenkasse. Erforderliche Unterlagen:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bei Antragstellung vor der Entbindung ist ein Zeugnis über den
Internet: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/
voraussichtlichen Geburtstermin, ausgestellt von Ihrer Ärz­tin/
publikationen,did=3156.html
Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme, beizufügen. Das Zeugnis darf
nicht früher als 1 Woche vor Beginn der Schutzfrist ausgestellt sein.
Die Entbindung ist durch die Vorlage einer standesamtlichen
Geburtsurkunde nachzuweisen.
!
Frauen, die Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu Lasten des
Bundes (max. 210 Euro) haben, stellen den Antrag beim Bundesversicherungsamt.
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: 0228/619-1888
!
Fax: 0228/619-1877
E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de
Internet: http://www.mutterschaftsgeld.de
Frauen, die ihren Anspruch auf den Arbeigeberzuschuss geltend
machen wollen, müssen ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung der
Krankenkasse (bzw. des Bundesversicherungsamtes) vorlegen, aus der
sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ergibt.
56 mu t t er s chaf t sgeld
Auskunft über das Mutterschaftsgeld erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse.
3.3Elterngeld
Mutter erhält Elterngeld
Nimmt die Mutter (8 Wochen Mutterschutz) während der ersten 2
Wie hoch ist das Elterngeld?
Monate Elternzeit das Elterngeld in Anspruch, wird das Mutterschaftsgeld vom Elterngeld abgezogen.
Für Kinder die nach dem 01. Januar 2007 geboren wurden tritt das
Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes.
Vater erhält Elterngeld
Das Elterngeld beträgt mind. 300 Euro und max. 1800 Euro. Es ersetzt
zwischen 65 – 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der
Nimmt dagegen der Vater die ersten 8 Wochen die Elternzeit, erhalten
Geburt.
die Eltern 67 % seines vorherigen Nettoeinkommens zusätzlich zum
Mutterschaftsgeld. Ebenso wird der Verdienst einer bis zu 30-stündigen Erwerbstätigkeit vom Elterngeld abgezogen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Das Elterngeld können Erwerbstätige, Beamte/innen, Selbstständige,
Alleinerziehende
Hausfrauen und Hausmänner, Studierende, Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Grades
Diese können in besonderen Härtefällen sogar mehr als 30 Stunden
beantragen.
erwerbstätig sein und erhalten Elterngeld für vierzehn Monate.
Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben
zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeiträge Elterngeld. Zwei
Studierende
weitere Monate kommen dazu, falls auch der andere Elternteil seine
Arbeitszeit für mindestens 2 Monate auf höchstens 30 Stunden
Diese müssen weder ihr Studium unterbrechen noch ihre Arbeitszeit
reduziert und sich dadurch das Einkommen vermindert.
auf 30 Wochenstunden reduzieren, um das Elterngeld beziehen zu
können. Elterngeld wird bis 300 Euro nicht auf das BAföG angerech-
Weiterhin können sich Eltern für die Option entscheiden, monatlich
net, aber auf Arbeitslosengeld II.
den halben Betrag Elterngeld für einen Zeitraum von 24 Monaten zu
beziehen.
Rückwirkend kann das Elterngeld bis zu 3 Monate gezahlt werden.
58 E lt er n geld
E lt er n geld 59
Eltern, die kein Einkommen haben
Diese erhalten nach den neuen Bestimmungen mindestens 300 Euro
pro Kind, die aber mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden
(Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag). Bei einigen Leistungen (u. a.
BAföG, Wohngeld) wird nur das Elterngeld angerechnet, welches den
Betrag von 300 Euro übersteigt.
Eltern mit geringem Erwerbseinkommen
vor der Geburt
Sie erhalten einen Elternfreibetrag beim Bezug von Sozialleistungen, der dem Einkommen vor der Geburt entspricht, höchstens
jedoch 300 Euro.
Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um je
300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Das heißt: Zusätzlich
zum Elterngeld in Höhe von mindestens 65 – 67 % des wegfallenden
Erwerbseinkommens oder zum Mindestbetrag von 300 Euro werden
für jedes weitere Mehrlingskind monatlich jeweils 300 Euro gezahlt.
!
Den Antrag auf Elterngeld stellen Sie bei der
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
Ihmeplatz 5
30449 Hannover
Telefon: 0511/168-42786
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr
Di.
60 E lt er n geld
15.30 - 18.00 Uhr
E lt er n geld 61
3.4 Kindergeld
Wer erhält der Kindegeld, wenn mehrere
anspruchsberechtigt sind?
Wer erhält Kindergeld?
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt an die person, in dessen
Obhut sich das Kind befindet, es also betreut, erzieht und versorgt.
Nach dem Einkommenssteuergesetz erhält Kindergeld, wer in
Deutschland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Leben die Eltern mit dem Kind in einem gemeinsamen haushalt,
müssen sie sich einigen, wer das Kind beziehen soll. Dies gilt auch für
Ausländische Eltern erhalten nur dann Kindergeld, wenn sie im Besitz-
nichteheliche Lebensgemeinschaften.
einer Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis sind.
Leben die Großeltern mit im Haushalt, kann auch diesen das KinderEin Anspruch auf Kindergeld besteht für:
geld für das Enkelkind ausgezahlt werden, vorausgesetzt die Eltern
stimmen der Übertragung zu.
eigene Kinder (eheliche, nichteheliche, Adoptivkinder)
Stief-, Enkel-, Pflegekinder, die im Haushalt der Berechtigten Höhe des Kindergeldes
leben
Für Kinder über 18 Jahren gibt es Kindergeld in bestimmten
Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt.
Fällen, z. B. :
Die Höhe des Kindergeldes beträgt monatlich:
Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
für das 1. und 2. Kind 184 Euro
Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr
für das 3. Kind 190 Euro
Kinder ohne Ausbildungsplatz bis zum 25. Lebensjahr
für das 4. sowie jedes weitere Kind 215 Euro
zeitlich unbegrenzt für Kinder, die aufgrund einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten
Bei Kindern über 18 Jahren wird jedoch das eigene Einkommen
berücksichtigt. Beträgt es mehr als 8.004 Euro im Jahr (2010), entfällt
das Kindergeld. Maßgeblich ist der Jahresbetrag und nicht das Einkommen, das in den einzelnen Monaten erzielt wurde.
62 K i n dergeld
K i n dergeld 63
Kinderzuschlag:
3.5Unterhalt für das Kind
Eltern, die Geringverdiener sind, können den Kinderzuschlag
beantragen. Paare müssen mindestens 900 Euro, Alleinerziehende
Unterhaltsansprüche des Kindes
mindestens 600 Euro selbst verdienen. Das Einkommen darf eine
Höchstgrenze nicht überschreiten, maximal werden 140 Euro je Kind
Jedes Kind hat Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Mütter und
gezahlt. Kinderzuschlag wird nicht bei Bezug von Arbeitslosengeld II
Väter können den Unterhalt entweder durch Pflege und Erziehung
oder Sozialhilfe gezahlt.
oder durch Barunterhalt leisten. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
leistet seinen Unterhalt in der Regel durch die Pflege und Erziehung
!
Den Antrag auf Kindergeld und Kinderzuschlag beantragen Eltern
des Kindes. Der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt. Kindesunter-
bitte nach der Geburt bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit
halt hat Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen.
– Abteilung Familienkasse, z. B. bei der
Die Höhe des zu leistenden Barunterhalts hängt vor allem ab:
Agentur für Arbeit
Abteilung Familienkasse
vom aktuellen Einkommen des Unterhaltszahlers,
Brühlstraße 4
vom Alter des Kindes und
30169 Hannover
von der Zahl der Personen, denen Unterhalt zusteht.
Telefon: 01801/546337*
* (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Der Barunterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der gesetzliche
E-Mail: familienkasse-hannover@arbeitsagentur.de
Mindestunterhalt beträgt ab 1. Januar 2011:
für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro,
für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro,
jeweils abzüglich der Hälfte des Kindergeldes. Für Unterhaltsfragen ist
innerhalb der Bundesregierung das Bundesministerium der Justiz
federführend zuständig.
64 K i n der geld
U n t er halt fü r das K i n d 65
Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?
Vereinfachtes Verfahren
Schriftliche Mahnung der Unterhaltsschuld
Das „vereinfachte Verfahren“ bedeutet, dass ein Antrag auf Zahlung
Zunächst sollten Sie den Unterhaltspflichtigen schriftlich zur Unter-
des Unterhalts gestellt wird und dabei der Unterhaltsbetrag als
haltszahlung auffordern, ggf. auch die Offenlegung seines Einkom-
Prozentsatz des Regelbetrages festgesetzt wird. Der Antrag ist beim
mens zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs verlangen. Dabei ist
Familiengericht zu stellen (besonderer Vordruck). Der Unterhalts-
anzugeben, von welchem Zeitpunkt an der Unterhalt nicht (mehr)
pflichtige kann zwar Einspruch gegen die Unterhaltshöhe erheben,
gezahlt wurde. Das ist wichtig, wenn der Unterhaltsanspruch noch
muss dann aber seine Einkünfte detailliert nachweisen. Dieses Ver-
nicht schriftlich festgelegt („tituliert“) worden ist. Nur so werden
fahren ist im Gegensatz zum üblichen Klageverfahren schneller und
diejenigen Unterhaltsraten, die vor Entstehung eines Unterhaltstitels
kostengünstiger. Allerdings wird hiermit lediglich der Unterhalt festge-
fällig wurden, rückwirkend geltend gemacht.
setzt. In strittigen Fällen kann hier nicht wie vor Gericht entschieden
werden.
Unterhaltstitel
Klageverfahren
Unterhaltsansprüche können nur dann durchgesetzt werden, wenn
ein vollstreckbarer Unterhaltstitel mit Angabe der Unterhaltssumme
Es ist nach wie vor möglich, Klage zu erheben und damit einen Unter-
vorliegt. Ein Titel kann in Form eines Unterhaltsurteils, eines gericht-
haltsprozess einzuleiten. Manchmal ist dies sinnvoller: Wenn der
lichen Vergleichs oder als vollstreckbare Urkunde über die Unterhalts-
Unterhaltsverpflichtete z. B. selbstständig ist, hat das Gericht größere
schuld vorliegen. Um einen Unterhaltstitel zu erlangen, kann entweder
Befugnisse, Auskünfte über die Einkommensverhältnisse einzuholen
Klage vor Gericht erhoben werden oder das sogenannte „vereinfachte
(bspw. beim Finanzamt). Eine Klageerhebung ist unumgänglich, wenn
Verfahren“ gewählt werden.
der Unterhaltsanspruch voraussichtlich das 1,5fache des Regelbetrages übersteigt oder wenn es sich um ein streitiges Verfahren handelt.
Wenn Sie auf Unterhalt klagen wollen,
können Sie alles selbst erledigen oder sich anwaltlich vor Gericht
vertreten lassen oder
den Fachbereich Jugend und Familie im Rahmen einer Beistandschaft um Unterstützung bitten.
Bei niedrigem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
66 U n t er halt fü r das K i n d
U n t er halt fü r das K i n d 67
!
Zuständiges Gericht
Zuständig für Unterhaltsangelegenheiten ist das Familiengericht am
!
Den Antrag auf eine Beistandschaft stellen Sie beim zuständigen Fachbereich Jugend und Familie (gewöhnlicher Aufenthaltsort der Mutter)
z. B. bei der:
Wohnsitz des Kindes (besondere Abteilung beim Amtsgericht).
Landeshauptstadt Hannover
Familiengericht beim Amtsgericht Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
Volgersweg 1
Ihmeplatz 5
30175 Hannover
30449 Hannover
Telefon: 0511/347-0
Öffnungszeiten
Sprechzeiten
Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr
Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
Di.
15.30 - 18.00 Uhr
Auskunft in Unterhaltsangelegenheiten bei Alleinsorge:
Beistandschaft des Fachbereichs Jugend und Familie
Telefon: 0511/168-42786
Der Fachbereich Jugend und Familie nimmt bei beantragter Beistandschaft folgende Aufgaben für Alleinsorgende kostenlos wahr:
Beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) sind
Informationsbroschüren zum Unterhalt und weiteren für Allein-
Feststellung der Vaterschaft
erziehende relevanten Themen erhältlich (siehe Anschriften im Anhang).
Ermittlung des Aufenthaltsortes des Vaters Kontaktaufnahme
mit dem Vater zwecks freiwilliger Anerkennung
ggf. Klageerhebung zur Feststellung der Vaterschaft
und Vertretung des Kindes vor Gericht
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Prüfung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen
und Errechnung der Unterhaltshöhe
Erhebung der Unterhaltsklage und Vertretung
des Kindes vor Gericht
Durchsetzung von Unterhaltsansprüche (z. B. durch Lohnpfändung)
68 U n t er halt fü r das K i n d
U n t er halt fü r das K i n d 69
Der Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder keinen
regelmäßigen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Dies trifft auch bei ungeklärter Vaterschaft
zu. Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Ist der andere
Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, aber nicht leistungswillig,
wird er vom Staat in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses in
Anspruch genommen.
Unterhaltsvorschuss gibt es maximal für 72 Monate und längstens
bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (12. Geburtstag) des
Kindes. Hierbei ist das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils
unerheblich.
Ab 1. Januar 2010 gelten bundesweit folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
für Kinder bis unter 6 Jahre monatlich 133 Euro
für ältere Kinder bis unter 12 Jahre monatlich 180 Euro !
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen Sie bei der
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
Unterhaltsvorschuss
Ihmeplatz 5
30449 Hannover
Telefon: 0511/168-42786
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr
Di.
70 U n t er halt fü r das K i n d
15.30 - 18.00 Uhr
3.6Arbeitslosengeld II (ALG II, „Hartz 4“)
In diesen Fällen können Sie Arbeitslosengeld II vom JobCenter (Regelbedarf, Miete, Heizung etc.) in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich haben Studierende keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Man geht
Eine Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung ist dabei nicht erfor-
davon aus, dass der normale Unterhaltsbedarf für Studierende durch
derlich. Die Gewährung von ALG II hängt nicht davon ab, ob Sie stu-
die Sozialleistung BAföG abgedeckt ist. Dabei kommt es nicht darauf
dieren oder nicht, sondern von den Finanzierungsmöglichkeiten, die
an, ob jemand tatsächlich eine Förderung erhält, sondern darauf, ob
Ihnen offen stehen bzw. verschlossen sind.
grundsätzlich ein Anspruch besteht.
Kinder von Studierenden
Diese Ausschlussregelung wird jedoch hinfällig, wenn Studierende den
Anspruch nach BAföG gefördert zu werden verlieren z. B.:
Auch in Fällen in denen Studierende mit Kindern selbst keinen
Anspruch auf Hilfen vom JobCenter haben, kann aber für das Kind
weil Sie sich beurlauben lassen
sogenanntes Sozialgeld bezogen werden, sofern das Einkommen
weil die Förderungsdauer abgelaufen ist und
unterhalb des berechtigten Bedarfs liegt.
auch nicht mehr verlängert werden kann
bei Exmatrikulation
Mehrbedarfszuschlag
nicht aber:
Schwangere und alleinerziehende Studierende haben Anspruch auf
weil Sie z. B. aufgrund der Einkommenshöhe Ihrer Eltern aus der
den für sie geltenden Mehrbedarfszuschlag vom JobCenter auch
BAföG-Förderung herausfallen
dann, wenn sie nach BAföG gefördert werden.
Fällt Ihr BAföG-Anspruch weg, so wird das JobCenter verlangen, dass
sie sich aus eigenen Erwerbseinkünften finanzieren.
Zusätzliche Leistungen
Haben Sie jedoch Kleinkinder zu betreuen und steht sonst keine
ALG II-EmpfängerInnen können für größere Anschaffungen und Aus-
andere Betreuungsperson zur Verfügung, sind Sie nicht verpflichtet,
gaben, die nicht im Regelbedarf enthalten sind, einmalige Beihilfen
arbeiten zu gehen. (Bei Kindern bis zu 3 Jahren besteht generell
erhalten. Auch diejenigen, die keinen laufende Hilfen bekommen,
keine Arbeitsverpflichtung; bei älteren Kindern werden sie evtl. dazu
können Anspruch auf einmalige Beihilfen haben, wenn es ihnen nicht
aufgefordert, einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.) Eine Arbeits-
möglich ist, den entsprechenden Sonderbedarf „aus eigenen Kräften
unfähigkeit kann auch infolge einer Schwangerschaft vorliegen.
und Mitteln“ voll zu decken, z. B. für Umstandsgarderobe und Babygrundausstattung.
72 A r bei t slo se n geld I I
A r bei t slo se n geld I I 73
Härtefälle
In besonderen Härtefällen kann ein Darlehen wegen existenzbedrhen-
!
Vor Antragstellung wird ein ausführliches Gespräch durch die Sozialberatung des Studentenwerks Hannover empfohlen.
der Umstände gewährt werden. Dies kann der Fall sein, wenn das
Studentenwerk Hannover
Studium nach Beendigung der Regelstudienhöchstzeit noch nicht abge-
Abteilung Soziales und Internationales
schlossen ist und kein Anspruch mehr auf BAföG-Leistungen besteht.
Sozialberatungsstelle
Lodyweg 1
30167 Hannover
Telefon: 0511/76-889-19
Vereinfachtes Berechnungsmodell
0511/76-889-22
Regelbedarf ab 2011
Der Antrag selbst ist beim zuständigen JobCenter zu stellen, z. B.:
Erwachsene, Haushaltsvorstand
364 Euro
Haushaltsangehörige ab 18 Jahre
328 Euro
JobCenter Region Hannover
Kinder
0-5 Jahre
215 Euro
Marktstraße 45
6-13 Jahre
251 Euro
30159 Hannover
14-17 Jahre
287 Euro
Telefon: 0511/262-770
+
Miete (Mietobergrenzen beachten!)
+
Heizkosten
+
Mehrbedarf (Schwangerschaft, Alleinerziehende...)
=
Bedarf
–
anzurechnendes Einkommen
=
Anspruch auf ALG II vom JobCenter
74 A r bei t slo se n geld I I
A r bei t slo se n geld I I 75
3.7 Stiftungen
Welche finanziellen Hilfen die Stiftung gewährt, richtet sich nach der
individuellen Bedürfnislage. Beihilfen sind u. a. möglich für:
„Mutter und kind – schutz des ungeborenen lebens“
Umstandsgarderobe
Babygrundausstattung
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ wurde 1984 mit dem Ziel
Wickelkommode
gegründet, werdenden Müttern in finanziellen Notsituationen
Kinderwagen und -karre
zu helfen. Politische Absicht war dabei, schwangeren Frauen in
Kinderbett und Bettzeug
Konfliktsituationen die Entscheidung für die Austragung des Kindes
Unkosten bei der Wohnungssuche
zu erleichtern und damit die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche
Wohnungsausstattung und Renovierung
zu senken. Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf Hilfe durch die
Kinderbetreuungskosten
Bundesstiftung, auch erfolgt die Unterstützung nur punktuell und
reicht bei dem schmalen Budget der Stiftung längst nicht aus.
Mittel von der Stiftung werden nicht auf andere Sozialleistun-
Dennoch sollten Studentinnen, die ein Kind erwarten, von der
gen angerechnet. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden.
Möglichkeit der Stiftung Gebrauch machen.
Um Gelder von der Stiftung erhalten zu können, wenden Sie sich vor
Um die Hilfe der Stiftung nutzen zu können, müssen folgende Voraus-
der Geburt Ihres Kindes an eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Sie
setzungen erfüllt sein:
müssen dann Ihre Einkommensverhältnisse darstellen und teilen mit,
für welche Anliegen bzw. Gegenstände und in welcher geschätzten
1)
Beratung und Antragstellung in einer
Geldhöhe Sie die gewünschte Unterstützung durch die Stiftung benö-
Schwangerschaftsberatungsstelle
tigen. Auf der Grundlage dieser Angaben wird in der Beratungsstelle
2)
Finanzielle Notlage:
ein Antrag ausgefüllt und zusammen mit einem Anschreiben, das ih-
geringes Einkommen
nen eine finanzielle Notlage bescheinigt, an das zuständige Stiftungs-
eine Hilfe über andere Sozialleistungen ist nicht möglich, büro geschickt. Dort wird dann über den Antrag entschieden.
nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig zu erlangen
Da Sie mit Wartezeiten rechnen müssen, sollten Sie sich frühzeitig um
einen Termin für das Beratungsgespräch bemühen. Quittungen und
Rechnungen müssen nicht eingereicht werden, sollten aber für eventuelle Rückfragen aufgehoben werden.
76 S t if t u n ge n
S t if t u n ge n 77
!
Die Anträge auf Gewährung von Mitteln durch die Stiftung
Hilfe der Stiftung „Familie in Not“ wird gewährt, wenn
„Mutter und Kind“ werden bearbeitet vom
Stiftungsbüro „Mutter und Kind“
1)
eine akute finanzielle Notlage ohne eigenes Verschulden
eingetreten ist, z. B. bei:
Postfach 203
Todesfall in der Familie
30002 Hannover
Krankheit
Telefon: 0511/106-7461
Schwangerschaft/ Geburt eines Kindes
Arbeitslosigkeit
Antragstellung in Schwangerenberatungsstellen, z. B. pro familia
Scheidung/ Trennung
2)
Sozialhilfeleistungen und andere Hilfen ausgeschöpft sind
pro familia
3)
die besondere Notsituation belegt wird (durch entsprechende Goseriede 10-12
Nachweise und durch den Besuch einer sozialen Beratungsstelle)
30159 Hannover
Telefon: 0511/363606
Die Stiftung vergibt
zinslose Darlehen
„familie in not“
nicht zurückzuzahlende Zuschüsse
Neben der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ gibt es in Niedersach-
Die Gelder sind zweckgebunden, d. h., sie dienen ausschließlich zur
sen noch die Landesstiftung „Familie in Not“. Diese Stiftung wurde
Überwindung der konkreten Notlage.
1978 vor dem Hintergrund der zunehmenden Verarmung insbesondere kinderreicher Familien und alleinerziehender Frauen eingerichtet
Ferner können überschuldete Familien ein Darlehen zur Schulden-
und sollte dort einspringen, wo gesetzliche Regelungen nicht ausrei-
regulierung erhalten, vorausgesetzt, sie suchen eine Schuldnerbera-
chen, um akute finanzielle Notlagen zu überwinden.
tungsstelle auf.
Zum Kreis der förderungswürdigen Personen gehören vorrangig:
alleinstehende schwangere Frauen
alleinerziehende Mütter und Väter
Familien mit mindestens drei Kindern
die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben.
78 S t if t u n ge n
S t if t u n ge n 79
Im Rahmen eines Sonderfonds werden zudem Mittel bereitgestellt für:
1)
Kinderbetreuungskosten
(Gefördert werden junge Auszubildende, Studierende und
SchülerInnen mit Kindern im Kindergartenalter)
Voraussetzungen:
geringes Einkommen
Ablauf des Elterngeldes
keine Übernahme von Betreuungskosten durch den
Fachbereich Jugend und Familie
die eigene Familie kann nicht einspringen
2)
Kostenübernahme bei Wohnungswechsel/ Renovierung, wenn Sie als alleinstehende Schwangere oder alleinerziehende Mutter in unzureichenden Wohnverhältnissen leben
3)
Alleinstehende oder Familien, die Drillinge oder
Vierlinge erwarten
Wenn Sie einen Antrag an die Landesförderung „Familie in Not“
stellen wollen, wenden Sie sich zunächst an eine soziale Beratungsstelle. Dort wird ein Antrag auf Hilfe aufgenommen und zusammen
!
Antragsbearbeitung bei der
Stiftung „Familie in Not“
mit einem Bericht der Beratungsstelle an die Stiftung zur Bearbeitung
Postfach 141
weitergeleitet.
30001 Hannover
Telefon: 0511/106-7490
Falls Sie die Voraussetzungen zur Förderung durch die Stiftung „Mutter und Kind“ erfüllen, muss diese Stiftung vorrangig in Anspruch ge-
Auskunft und Antragstellung bei den Beratungsstellen
nommen werden. Sie können nicht von beiden Stiftungen gleichzeitig
Unterstützung für dieselben Aufwendungen und Kosten erhalten.
80 S t if t u n ge n
der Freien Wohlfahrtsverbände
der Familienverbände
des Fachbereichs Jugend und Familie
des Gesundheitsamtes
des Fachbereichs Soziales sowie
den Schwangerschaftsberatungsstellen
S t if t u n ge n 81
4. Kinderbetreuung
4.1 Kinderbetreuung an der Hochschule Hannover
Eine verlässliche Kinderbetreuung entlastet die Eltern und fördert die
Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie maßgeblich. Daher
möchte auch die Hochschule Hannover ihre Studierenden hinsichtlich
der Kinderbetreuung unterstützen. Bereits seit über zehn Jahren bietet
die Hochschule Hannover in Kooperation mit dem Fitnessclub KAISERFit eine Notfallbetreuung für Kinder an. Aufgrund der wachsenden
Nachfrage nach weiteren Betreuungsmöglichkeiten in allen Fakultäten
und Organisationseinheiten der Hochschule Hannover, soll das bereits
bestehende Angebot ausgebaut und erweitert werden. Angestrebt
sind individuelle Betreuungslösungen für Kinder im Alter von 0 – 6
Jahren. Innerhalb des audits familiengerechte hochschule werden
diese Bestrebungen besonders fokussiert.
!
Aktuelle Informationen zu den Betreuungsangeboten finden Sie im
Internet unter
http://www.fh-hannover.de/gb/familiengerechte-hochschule/
kinderbetreuung
Benötigen Sie weitere Informationen oder haben Sie Rückfragen?
Wir stehen Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Gleichstellungsbüro
Hochschule Hannover
Projekt: Familiengerechte Hochschule
Telefon: 0511/9296-2143
Fax: 0511/9296-2100
E-Mail: familienservice@fh-hannover.de
Internet: http://www.fh-hannover.de/gb/
familiengerechte-hochschule
K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 83
Seit 1996 hat jedes Kind ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Mittlerweile hat sich
!
AnsprechpartnerInnen vor Ort erreichen Sie unter:
KAISERFit GbR
die Versorgung mit Kindergartenplätzen stadtweit verbessert. Aller-
Fischerhof 1
dings mangelt es nach wie vor an Betreuungsplätzen für Kinder unter
30449 Hannover
3 Jahren und an Hortplätzen für schulpflichtige Kinder. Ab 2013 gibt es
Telefon: 0511/92490-50
einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Kinder ab 1 Jahr.
E-Mail: info@kaiserfit.de
Preise
Kinderbetreuung für die Hochschule Hannover
Tageskarte
3,00 Euro
Monatskarte
15,00 Euro
Kindernotfallbetreuung im Mini-Club
Mini-Club Öffnungszeiten
Seit 1998 besteht eine Kooperation der Hochschule Hannover mit
Mo. - Fr.
08.00 - 14.00 Uhr
dem Fitness-Studio „KAISERFit“ zur gemeinsamen Nutzung des
Di
17.00 - 20.00 Uhr
Mini-Clubs, einer Kinderbetreuungseinrichtung im Kaiser Center. Der
Fr.
16.45 - 19.30 Uhr
Mini-Club ist offen für die Kinder aller Studierenden und Beschäftigten
So. und Feiertage 10.45 - 13.30 Uhr
der Hochschule Hannover.
Bei Fragen, Anregungen, Wünschen wenden Sie sich bitte an das
Die Betreuung im Mini-Club soll helfen, Engpässe und unabgedeckte
Betreuungszeiten zu überbrücken und kann ganz individuell in An-
GLEICHSTELLUNGSBÜRO
spruch genommen werden. Die Mini-Club ist keine Kindertagesstätte,
Hochschule Hannover
eine Anmeldung oder längerfristige Verbindlichkeit gibt es daher
Projekt: Familiengerechte Hochschule
nicht. Eine Altersbegrenzung für die Kinder besteht nicht.
Telefon: 0511/9296-2143
Fax: 0511/9296-2100
E-Mail: familienservice@fh-hannover.de
84 K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER
K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 85
Belegplätze im Kindergarten des Teeny Weenies e.V.
gebunden für die Betreuung von Kindern Studierender eingesetzt.
Studentische Eltern, die eine Kindergruppe gründen möchten, können
!
Seit Beginn des Jahres 2011 hat die Hochschule Hannover zwei Beleg-
vom Studentenwerk Hilfestellungen erhalten: Das Studentenwerk ver-
plätze in dem bilingualen Kindergarten der Teeny Weenies angemietet.
mittelt Kontakt zu der Kinderladeninitiative e.V. (Dachorganisation der
Dieser befindet sich auf dem Expo-Gelände, nahe der Fakultät III. Die
selbstorganisierten Elterninitiativen in Hannover) und ist in Zusammen-
Belegplätze werden an Studierende und Beschäftigte mit Kindern der
arbeit mit den hannoverschen Hochschulen und Studierendenvertre-
Hochschule Hannover vergeben.
tungen bei der Raumbeschaffung behilflich.
Weitere Informationen zu dem Kindergarten finden Sie auf den Seiten
Kindergruppen können Mittel für Einrichtungsgegenstände, Spiel-
der Teeny Weenies.
material, kleinere Um- und Ausbauarbeiten usw. beantragen, sofern
für diese Kosten kein Dritter, wie beispielsweise die Landeshautstadt
Kindergarten der Teeny Weenies
Hannover oder das Land Niedersachsen, aufkommt. Neu gegründete
Boulevard der EU 4
Gruppen können vom Studentenwerk durch einmalige Zuschüsse zu
30539 Hannover
notwendigen Bau- und Investitionskosten unterstützt werden. Außer-
Telefon: 0511/30069887
dem ist es möglich, bereits bewilligte Mittel Dritter vorzufinanzieren.
E-Mail: kindergarten@teeny-weenies.de
Unter bestimmten Bedingungen können Zuschüsse zu den laufenden
Internet: http://www.teeny-weenies.de
Betriebskosten gewährt werden. Weiterhin kann das Studentenwerk
einspringen, wenn in einer Kindergruppe ein nicht vorhersehbarer
Bedarf entstanden ist. Des Weiteren können Elterninitiativen, die in
Bei Fragen zur Vergabe der Belegplätze wenden Sie sich bitte an das
der Nähe der Hochschulen Krippen oder Kindergärten betreiben, vom
GLEICHSTELLUNGSBÜRO
Studentenwerk Zuschüsse zu ihrer Arbeit erhalten, wenn in ihrer Ein-
Hochschule Hannover
richtung mehr als die Hälfte der Kinder studentische Eltern haben.
Projekt: Familiengerechte Hochschule
Telefon: 0511/9296-2143
Fax: 0511/9296-2100
E-Mail: familienservice@fh-hannover.de
!
Ausführliche Hinweise zu den Fördermöglichkeiten und zum
Antragsverfahren können angefordert werden beim
Studentenwerk Hannover
Abteilung Soziales und Internationales
Förderung von Kindergruppen durch
Lodyweg 1
das Studentenwerk Hannover
30167 Hannover
Linda Wilken
Auf Initiative der studentischen VertreterInnen in den Gremien des Stu-
Telefon: 0511/76-889-30
dentenwerks werden Studentenwerksbeiträge der Studierenden zweck-
E-Mail: soziales@studentenwerk-hannover.de
88 K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER
K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 89
4.2 Kinderbetreuung in Hannover
Ferienbetreuung an der Hochschule Hannover
Ebenfalls stellen Ferien die Eltern regelmäßig vor eine weitere
Herausforderung. Öffentliche Einrichtungen sind geschlossen, Eltern
Weitere Kinderbetreuungsmöglichkeiten
können meist mittels Urlaub nicht die gesamte Ferienzeit abdecken.
in Hochschulnähe
Die Versorgung der Kinder ist dadurch schwer sicherzustellen. Ferienbetreuungsangebote können diese Situation entschärfen. Daher
Die Betreuungsbörse der Landeshauptstadt Hannover bietet tages-
unterstützt die Hochschule Hannover ihre Studierenden in den Oster-,
aktuelle Informationen über freie Plätze in Krabbelgruppen und
Sommer- und Herbstferien und bietet in Kooperation mit Partnern
Kindergärten und Kinderläden sowie bei Tagespflegepersonen. Über
eine Kinderbetreuung an.
400 Kitas und ca. 460 Tagesmütter und Tagesväter sind hier bereits
vertreten. Eltern können nach verschiedenen Kriterien freie Plätze
!
suchen und dann per Telefon oder E-Mail Kontakt aufnehmen.
Aktuelle Informationen zu den einzelnen Ferienangeboten finden Sie
im Internet unter
http://www.fh-hannover.de/gb/familiengerechte-hochschule/
kinderbetreuung
!
Hilfe bei der Auswahl oder Kontaktaufnahme und Infos über finanzielle Zuschüsse zu den Betreuungskosten gibt es beim FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover.
Landeshauptstadt Hannover
FamilienServiceBüro
Fachbereich Jugend und Familie
Kurt-Schumacher Straße 24
30159 Hannover
Telefon: 0511/168-43535
E-Mail: familienservicebuero@hannover-stadt.de
Eine gezielte Suche nach freien Betreuungsplätzen in ihrem Stadtteil
ist möglich unter
http://hannover.betreuungsboerse.net
90 K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER
K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 91
Kindertagesstätten
Elternbeiträge in Kindertagesstätten
Plätze in Kindertagesstätten werden nicht vermittelt, sie müssen selbst
Die Höhe der Elternbeiträge der städtischen Kindertageseinrichtun-
gesucht werden. Das FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Han-
gen in Hannover ist verbindlich festgelegt. Die freien Einrichtungen
nover schickt Ihnen auf Anfrage ein Verzeichnis von Kindertagesstätten
lehnen sich in der Regel daran an. Bei den Elternbeiträgen werden das
aller Träger (konfessionell, privat, öffentlich) zu, die in Ihrem Stadtteil
Einkommen und die Zahl der Kinder berücksichtigt. Nicht angerechnet
vorhanden sind.
wird das Erziehungsgeld.
Wie beantragen Sie eine ErmäSSigung?
Kindertagesstätten, die der „Kinderladeninitiative
Hannover e.V.“ angehören
Eine Freistellung vom Elternbeitrag oder eine Ermäßigung aufgrund
eines niedrigen Einkommens muss schriftlich beantragt werden.
Die „Kinderladeninitiative Hannover e.V.“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kinder-, Krabbel- und Schülerläden in und um Hannover. Auch die meisten der bereits aufgeführten Kindergruppen im
In der Regel gibt es das Antragsformular bei der jeweiligen Kinder-
Hochschulbereich gehören diesem Verein an. Die Arbeitsschwerpunkte
tagesstätte. Der Träger der Einrichtung reicht den ausgefüllten Antrag
des Vereins liegen auf der Beratung bei Neugründungen von Kinder-
beim Fachbereich Jugend und Familie ein. Der Fachbereich übernimmt
läden, der Organisationsberatung, der pädagogischen Fachberatung
maximal nur den Betrag gemäß der Elternbeitragstabelle für Kinderbe-
und der Interessenvertretung nach außen.
treuungseinrichtungen in Hannover. Private Träger liegen eventuell etwas höher. Den Differenzbetrag müssen die Eltern dann selber tragen.
!
Auskunft erhalten Sie unter
Kinderladen-Initiative Hannover e.V.
Goseriede 13a
30159 Hannover
!
Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Trägern
der Kindertagesstätten oder beim Fachbereich Jugend und Familie.
Landeshauptstadt Hannover
Telefon: 0511/123566-0
Fachbereich Jugend und Familie
Internet: http://kila-ini.de/
Ihmeplatz 5
30449 Hannover
Telefon: 0511/168-42786
Öffnungszeiten
Mo., Mi., Do.08.30 - 11.00 Uhr
Di.
92 K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER
15.30 - 18.00 Uhr
K i n der be t r euu n g a n der hOCH S CH U L E h A NNOV ER 93
4.1 Kindertagespflege
Die Kosten für die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle werden
auch anteilig von der Landeshauptstadt Hannover erstattet – voraus-
Eine Alternative zur Betreuung in einer Kindertagesstätte ist die Kin-
gesetzt, die von Ihnen ausgewählte Person verfügt über eine Tages-
dertagespflege ist. Sie erfolgt entweder im Haushalt der Tages-
pflegeerlaubnis. Die Antragsunterlagen gibt es im FamilienServiceBüro.
pflegeperson, zu Hause oder in Räumen, die die Tagespflegeperson
eigens zur Kinderbetreuung bereit hält.
Tagespflegegeld
Bis zu zu vier Kinder gleichzeitig darf eine Tagespflegeperson betreu-
Die Höhe der Vergütung handeln Eltern und Pflegeperson unter sich
en. Maximal drei Tagespflegepersonen können sich zu einer Großta-
aus. Viele halten sich dabei an die amtlichen Tagespflegegeldsätze.
gespflege zusammenschließen, um dann bis zu zehn Kinder gleich-
Das ist der Kostenanteil, den der Fachbereich Jugend und Familie auf
zeitig zu betreuen. Dadurch bietet Tagespflege eine überschaubare,
Antrag übernimmt, wenn das Einkommen der Eltern sehr gering ist.
familiäre Umgebung, Raum für individuelle Absprachen und zeitliche
Flexibilität in der Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 13.
Grundsätzlich besteht für jede Tagespflegestelle ein Anspruch auf
Lebensjahres.
Kostenübernahme, wenn diese Person über eine Tagespflegeerlaubnis
verfügt.
Kindertagespflege ist eine selbstständige Tätigkeit, für die eine Pflegeerlaubnis vom FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover
Voraussetzungen:
ausgestellt wird – vorausgesetzt, die Tagespflegeperson hat dort ihre
Eignung nachgewiesen. Eine pädagogische Grundqualifizierung im
Umfang von 160 Stunden und ein Erste-Hilfe-Kurs gehören dazu.
Der Fachbereich Jugend und Familie zahlt den Zuschuss zu den
Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren.
Voraussetzung ist ein geringes Einkommen. Ob ein Anspruch
!
Freie Plätze bei Tagespflegepersonen unter
besteht, wird in einem komplizierten Berechnungsverfahren festgestellt. Dabei spielen neben dem Einkommen auch das Vermögen,
http://www.betreuungsboerse-hannover.de
bestimmte Ausgaben sowie die Zahl der Kinder und weiterer Angehöriger im Haushalt eine Rolle. Es kann aber davon ausgegangen
werden, dass Personen, die den vollen Wohngeldsatz erhalten, eine
Im FamilienServiceBüro und bei der Interessengemeinschaft (IG)
Unterstützung der Betreuungskosten gewährt wird.
Tagesmütter finden Sie Beratung und einen Adresspool mit persön-
Neben dem generellen Anspruch wird zusätzlich festgelegt, für
licher Vermittlung. Eine Mappe mit hilfreichen Tipps sowie einem
wie viele Betreuungsstunden wöchentlich gezahlt werden kann.
Vertragsentwurf ist in der Online-Betreuungsbörse als PDF-Datei oder
Es muss genau nachgewiesen werden, in welcher Zeit und aus
im FamilienServiceBüro in Papierform erhältlich.
welchen Gründen das Kind von den Sorgeberechtigten nicht
selbst betreut werden kann.
94 K i n der tagespflege
K i n der tagespflege 95
Wie beantragen Sie die Kostenübernahme?
Zahlung bei Urlaub oder Krankheit
Der Antrag auf Übernahme der Tagespflegekosten wird schriftlich
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt der Fachbereich Jugend und
gestellt. Vordrucke gibt es in im FamilienServiceBüro. Zusammen mit
Familie den Tagespflegezuschuss bei Urlaub und Krankheit weiter, und
dem Antragsformular erhalten Sie eine konkrete Auflistung der jewei-
zwar für
ligen Belege, die beizufügen sind:
max. 20 Arbeitstage bei Urlaub der Tagespflegeperson
Zeitbedarf (z. B. bei Studierenden: Immatrikulations-
max. 10 Arbeitstage bei Krankheit der Tagespflegeperson
bescheinigung, Stundenplan, Angaben über vorlesungsfreie Zeit)
max. 10 Arbeitstage bei Krankheit des Kindes
Einkommen (z. B. BAföG-Bescheid, Bescheide über Elterngeld,
Kindergeld, Wohngeld etc.)
Vermögen (z. B. Sparguthaben, Auto)
Ausgaben (z. B. Mietvertrag, Stadtwerkerechnungen,
!
Suchen Sie einen Pflegeplatz für Ihr Kind und/ oder wollen Sie einen
Antrag auf Übernahme der Kinderbetreuungskosten stellen, wenden
Sie sich an die
Versicherungen)
Landeshauptstadt Hannover
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen einschlägigen
FamilienServiceBüro
Belegen versehen sein. Ansonsten wird er nicht angenommen. Das
Fachbereich Jugend und Familie
ist insofern wichtig, da die finanzielle Förderung nicht rückwirkend
Kurt-Schumacher Straße 24
bewilligt wird, sondern erst ab dem Tag der Antragsabgabe.
30159 Hannover
Telefon: 0511/168-43535
E-Mail: familienservicebuero@hannover-stadt.de
Auszahlung des Tagespflegegeldes
Internet: http://hannover.betreuungsboerse.net
Der Fachbereich Jugend und Familie überweist das Tagespflegegeld
direkt an die Tagespflegeperson. Eventuell müssen die Eltern das Geld
auslegen (Quittung ausstellen lassen!). Sobald die Zahlungen vom
Fachbereich eintreffen, muss die Tagespflegeperson den Vorschuss an
die Eltern zurückzahlen.
96 K i n der tagespflege
K i n der tagespflege 97
Vermittlung durch die Interessengemeinschaft (IG)
Vermittlung durch den Verband Alleinerziehender
Tagesmütter e.V. Hannover
Mütter und Väter (VAMV) e.V.
Eltern, die eine Tagespflegefamilie für ihr Kind suchen, können sich
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) unterstützt
zwecks Vermittlung an die „Interessengemeinschaft Tagesmütter e.V.
die Alleinerziehenden durch aktuelle Informationen, durch professi-
Hannover“ (einem Zusammenschluss von Tagesmüttern und Eltern)
onelle Beratung und durch engagierte Lobbyarbeit.
wenden. Um die organisatorischen Regelungen zwischen Tagesmutter
und Eltern (Vergütung, Ausfall durch Urlaub und Krankheit etc.) zu
erleichtern, werden Musterverträge vergeben.
Die hier empfohlenen Vergütungssätze lehnen sich an die des Fach-
!
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Ortsverband Hannover
Philipsbornstraße 28
bereichs Jugend und Familie an (siehe oben). Der Verein hilft jedoch
30165 Hannover
nicht nur bei den Formalitäten, sondern informiert und berät Tages-
Telefon: 0511/391129
mütter und Eltern von Kindern, die in Tagespflege gegeben werden,
E-Mail: vamv@vamv-hannover.de
auch in Erziehungsfragen. Das Konzept des Vereins ist auf eine
Internet: http://www.vamv-hannover.de
kontinuierliche und längerfristige Betreuung des Kindes durch eine
Tagesmutter ausgerichtet.
Telefonische Sprechzeiten/ Bürozeiten:
Mo. - Do.
!
10.00 - 14.00 Uhr
Interessengemeinschaft Tagesmütter e.V. Hannover
Lister Platz 2
30163 Hannover
Telefon: 0511/623302
E-Mail: ig.tagesmuetter@htp-tel.de
98 K i n der tagespflege
K i n der tagespflege 99
Vermittlung durch die „Informations- und
Die SeniorInnen gehen mit den Kindern auf den Spielplatz oder in den
Koordinationsstelle Ehrenamtlicher Mitarbeit“ (IKEM)
Zoo, helfen bei Hausaufgaben oder holen sie aus dem Kindergarten
der Landeshauptstadt Hannover
ab. Wegen ihrer vielschichtigen Erfahrungen sind die „Wunschgroßeltern“ oft auch gerngesehene Ratgeber der Eltern.
Können Sie die Betreuung Ihres Kindes vorübergehend nicht sicherstellen, weil Sie z. B. krank geworden sind oder Ihr Studium begonnen hat, ohne dass Sie bisher eine Betreuungsmöglichkeit gefunden
haben, springt auch die „Informations- und Koordinationsstelle
Ehrenamtlicher Mitarbeit“ (IKEM) ein.
!
Diakonisches Werk
Stadtverband Hannover e.V.
Senioren/ Großelterndienst
Angelika Becker
Burgstraße 10
Ehrenamtliche MitarbeiterInnen übernehmen bei Bedarf die Betreu-
3159 Hannover
ung des Kindes, bis sich eine endgültige Regelung gefunden hat.
Telefon: 0511/3687-165
Allerdings besteht hier keine Garantie: Es kommt ganz darauf an, ob
E-Mail: angelika.becker@evlka.de
ehrenamtliche MitarbeiterInnen gerade frei sind.
!
Informations- und Koordinationsstelle Ehrenamtlicher Mitarbeit
„wellcome“ und „Zeit für Kinder“
der Landeshauptstadt Hannover
Lindener Marktplatz 1
In den ersten Wochen und Monaten wird das Baby einen großen Teil
30449 Hannover
Ihres Tages und Ihre Aufmerksamkeit benötigen. Wenn Zeit und Aufga-
Telefon: 0511/168-45692
ben nicht mit dem Partner geteilt werden können und auch andere Fa-
milienangehörige nicht auf kurzen Wegen erreichbar sind, finden Eltern
0511/168-41572
E-Mail: ikem@Hannover-Stadt.de
Unterstützung bei den Projekten „wellcome“ und „Zeit für Kinder“.
Die evangelischen und katholischen Familienbildungsstätten vermitteln
GroSSelterndienst
Ihnen eine ehrenamtliche Mitarbeiterin, die z. B. an zwei Tagen in der
Woche:
Aufgrund der räumlichen Entfernungen können viele Eltern nicht auf
ihr eigenes Familiennetzwerk zurückgreifen. Leben die Großeltern weit
über den Schlaf des Kindes wacht, während Eltern sich erholen
entfernt, begegnen die Kinder der älteren Generation kaum noch.
Geschwisterkinder zum Kindergarten oder zur Schule bringt
Mehrlingsmütter zum Kindergarten begleitet
Für bis zu 20 Stunden im Monat vermittelt der Großelterndienst
zuhört und praktisch unterstützt
des Diakonischen Hilfswerks kinderliebe, vitale, ältere Menschen als
„Wunschgroßeltern“ an Familien zur Betreuung der Kinder.
100 K i n der tagespflege
K i n der tagespflege 101
5. Versicherung
!
wellcome
5.1 Krankenversicherung
Katholische Familienbildungsstätte
Telefon: 0511/1640570
In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Kranken-
Internet: www.kath-fabi-hannover.de
versicherungspflicht, d. h. Sie müssen für die Immatrikulation an
einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer Krankenkasse
Zeit für Kinder
vorlegen.
Evangelische Familienbildungsstätte
Telefon: 0511/1241542
Internet: www.fabi-hannover.de
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, krankenversichert zu sein:
entweder über die Familienversicherung
über eine gesetzliche studentische Krankenversicherung oder
über eine private Krankenversicherung für Studierende
Familienversicherung
Grundsätzlich haben Studierende einen Anspruch auf kostenlose
Mitversicherung in der Krankenversicherung ihrer Eltern (bis zum 25.
Lebensjahr) oder ihres Ehegatten. Es genügt, wenn ein Elternteil oder
der Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert
ist. Eine Familienversicherung bei den Eltern kommt dann nicht in
Betracht, wenn ein Elternteil privat versichert ist und sein Gesamteinkommen im Monat 4.125 Euro überschreitet und höher ist, als das
des gesetzlich versicherten Ehegatten.
Eine Familienversicherung ist auch dann nicht möglich, wenn das
eigene Einkommen 365 Euro im Monat überschreitet. Wird allerdings
eine sogenannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt, verschiebt
sich die Einkommensgrenze auf monatlich 400 Euro. Einige Tatbestände verlängern den Anspruch auf Familienversicherung über das 25.
Lebensjahr hinaus (z. B. bei Verzögerung der Ausbildung durch Wehroder Zivildienst).
102 K i n der tagespflege
K r a n ke n ver si cher u n g 103
Versicherungspflicht
Verlängerung der Versicherungspflicht
Im Anschluss an die beitragsfreie Familienversicherung folgt die
Die Versicherungspflicht kann verlängert werden, wenn bestimmte
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung der
Gründe die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fach-
Studierenden. Die Krankenkasse kann frei gewählt werden. Der
studienzeit rechtfertigen, z. B.:
Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für
Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung
alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt und beträgt
Behinderung
für die monatliche Krankenversicherung 64,77 Euro und monatliche
Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem
Pflegeversicherung von 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro (für Kinderlose
Hochschulstudium über den Zweiten Bildungsweg
ab 23 Jahren). Der zu zahlende Versicherungsbeitrag erhöht sich auch
längerer Erkrankung
dann nicht, wenn Kinder und/ oder Ehegatten von Studierenden
Mitarbeit in Hochschulgremien
mitzuversichern sind. Die studentische Pflichtversicherung besteht bis
Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des
Nichtzulassung im Auswahlverfahren der Zentralstelle für die
Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
Betreuung behinderter Familienangehöriger
Wer aus der studentischen Krankenversicherung ausscheidet, kann
freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden.
Krankenversicherung bei verheirateten
Studierende können sich zu Beginn des Studiums auch von der
Studierenden und Studierenden mit Kindern
gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und sich privat
versichern. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Sie gilt,
Bei Studierenden, die eine eigene Familie gründen, sind Besonderhei-
so lange Sie studieren. Die Vorteile einer Familienversicherung in der
ten in der Krankenversicherung zu beachten:
gesetzlichen Krankenversicherung fallen dabei ebenso weg wie die
Vergünstigungen der studentischen Krankenversicherung. Bei einer
Beispiel 1:
privaten Krankenversicherung müssen Ehegatte und Kinder mit vollen
Eine nicht verheiratete Studentin, die noch in der Krankenversicherung
Beiträgen zusätzlich versichert werden.
ihrer Eltern mitversichert ist, kann ihr Kind dort ebenfalls mitversichern
lassen, wenn die Eltern den überwiegenden Unterhalt zahlen.
104 K r a n ke n ver si cher u n g
K r a n ke n ver si cher u n g 105
Beispiel 2:
Leistungen der Krankenkassen für
Ein verheiratetes Paar, beide unter 25 Jahre; beide studieren. Sie sind
werdende Mütter und für Kinder
durch ihre Eltern familienversichert und unterliegen somit keiner eigenen Versicherungspflicht. Anders verhält es sich, wenn ein gemein-
Werdende Mütter, die selbst oder als Familienangehörige in der
sames Kind zu versichern ist. In diesem Fall müsste ein Elternteil des
gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben Anspruch
Kindes sich selbst krankenversichern. Ehefrau bzw. Ehemann und Kind
auf Mutterschaftshilfe. Darunter fallen folgende Leistungen:
fallen dann ebenfalls unter diese Versicherung.
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
Beispiel 3:
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln
Wenn beide Ehegatten studieren und Mitglied der studentischen
Stationäre Entbindung
Pflichtversicherung sind, dann ist einer von ihnen (nach ihrer Wahl)
Häusliche Pflege
versicherungs- und beitragsfrei, wenn die Familienversicherungs-
Haushaltshilfe
voraussetzungen erfüllt sind.
Mutterschaftsgeld
Beispiel 4:
Die Krankenkassen bieten daneben eigene kostenlose Kurse an, wie
Eine Mitversicherung durch die Eltern kommt für verheiratete Stu-
z. B. Schwangerschaftsgymnastik oder Säuglingspflege. Des Weiteren
dierende ebenfalls nicht mehr in Betracht, wenn die Ehegatten nicht
haben manche Krankenkassen besondere Betreuungsangebote für
gesetzlich versichert sind. Um die Ehefrau bzw. den Ehemann zu
junge Familien eingerichtet. Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Kranken-
versichern, muss die/ der Studierende eine eigene Krankenversiche-
kasse.
rung abschließen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen ebenfalls die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (10 Früherkennungsuntersuchungen in den ersten
Krankenversicherung bei ausländischen Studierenden
6 Lebensjahren).
Ausländische Studierende sind ebenfalls in der Krankenversicherung
der Studierenden versicherungspflichtig.
Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
Eine Mitversicherung ihrer Ehegatten und/ oder Kinder besteht nur
Ärztliche Betreuung kann während der Schwangerschaft, bei und
dann, wenn diese ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben.
nach der Entbindung in Anspruch genommen werden und schließt
In der Regel wird ihnen jedoch nur eine Aufenthaltsberechtigung
die Vorsorgeuntersuchungen mit ein. Wahlweise kann eine Betreu-
zugewiesen, wonach ihr Aufenthalt in der Bundesrepublik einen nur
ung zusätzlich auch durch eine Hebamme erfolgen. Hebammenhilfe
vorübergehenden Charakter hat. Somit sind sie von der beitragsfreien
erstreckt sich u. a. auf Vorsorgeuntersuchungen, Geburtsvorbereitung,
Familienversicherung ausgeschlossen.
Geburtshilfe im Krankenhaus oder bei Hausgeburten sowie Leistungen
106 K r a n ke n ver si cher u n g
K r a n ke n ver si cher u n g 107
während des Wochenbetts (bis zu 10 Tagen nach der Entbindung,
evtl. auch länger). Bei der Geburt kann ggf. zusätzlich ärztliche Hilfe
geleistet werden.
Arznei-, Verband- und Heilmittel
Für die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Geburt sind
keine Zuzahlungen erforderlich.
Die häusliche Pflege muss bei der Krankenkasse grundsätzlich vor
Stationäre Entbindung
Tätigwerden der Pflegekraft beantragt werden. Dem Antrag ist eine
ärztliche Bescheinigung beizufügen mit Angaben über Grund, Art,
Grundsätzlich kann zur Entbindung das Krankenhaus frei gewählt
Umfang und voraussichtlicher Dauer der häuslichen Pflege.
werden. Die Krankenhauskosten sind vom Tag der Aufnahme bis zu
6 Tagen nach der Entbindung beitragsfrei. Falls die Frau ohne besonderen Grund nicht eines der näherliegenden Krankenhäuser aufsucht,
Haushaltshilfe
können ihr unter Umständen Mehrkosten auferlegt werden. Wird ein
nicht zugelassenes Krankenhaus (Privatklinik) ausgewählt, übernimmt
Es besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn der Frau wegen
die Krankenkasse die Kosten jedoch nicht.
Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes
nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den
Haushalt nicht weiterführen kann. Eine Haushaltshilfe kann z. B. dann
Häusliche Pflege
benötigt werden, wenn die Schwangere nach ärztlicher Anordnung
Bettruhe einhalten muss oder bei stationärer Entbindung und Haus-
Statt eines Krankenhausaufenthaltes während der Entbindung kann
geburten.
die Frau auch häusliche Pflege (z. B. im Rahmen einer ambulanten
Geburt) in Anspruch nehmen. Dieser Anspruch besteht jedoch nur,
Der Antrag auf eine Haushaltshilfe ist bei der Krankenkasse zu stellen.
soweit eine im Haushalt lebende Person die Frau nicht im erforder-
Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen.
lichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Auskünfte über die studentische Krankenversicherung erteilen die
zuständigen Krankenkassen, die Sozialberatungsstellen des Studentenwerks und der Asten (s. Anschriften im Anhang).
108 K r a n ke n ver si cher u n g
K r a n ke n ver si cher u n g 109
5.2Rentenversicherung
dung und des Studiums ab dem 17. Lebensjahr können Anrechnungszeiten sein. Für Ausbildungszeiten, die keine Anrechnungszeiten sind,
Für jede Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung gelten be-
können Versicherte bis zu ihrem 45. Geburtstag freiwillige Beiträge
stimmte Anspruchsvoraussetzungen. Am wichtigsten dabei ist die Er-
nachzahlen.
füllung der rentenrechtlichen Zeiten. Ausbildung und Kindererziehung
haben unterschiedliche Auswirkungen im Hinblick auf diese Zeiten.
Berücksichtigungszeiten
Rentenrechtliche Zeiten sind alle Zeiten, die für die Rente des
Berücksichtigungszeiten sind Zeiten, die zwar selbst nicht bewertet
Versicherten berücksichtigt werden können. Dazu zählen:
werden, aber sich sowohl beim Rentenanspruch als auch bei der
Gesamtleistungsbewertung und den Mindestentgeltpunkten bei gerin-
Beitragszeiten als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen oder
gem Arbeitsentgelt auswirken. Berücksichtigungszeiten können sein:
als beitragsgeminderte Zeiten
beitragsfreie Zeiten
Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes
Berücksichtigungszeiten
Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Pflegebedürftigen Beitragszeiten
in der Zeit zwischen dem 1. Januar 1992 und dem 31. März 1995
Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung können Sie auch sogenannte Berücksichtigungszeiten erhalten. Diese wirken sich ebenfalls
Beitragszeiten sind Zeiten, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige
positiv auf die Rente aus. Die Berücksichtigungszeit für Kindererzie-
Beiträge gezahlt werden oder als gezahlt gelten (z. B. Kindererzie-
hung beginnt mit dem Tag der Geburt und endet nach zehn Jahren.
hungszeiten).
Endet die Erziehung innerhalb der ersten zehn Jahre (wenn zum
Beispiel das Kind stirbt), endet zu diesem Zeitpunkt auch die Berücksichtigungszeit. Wurden innerhalb des Zehnjahreszeitraums mehrere
Beitragsfreie Zeiten
Kinder gleichzeitig erzogen, verlängert sich die Berücksichtigungszeit
(anders als bei der Kindererziehungszeit) nicht um die Zeit mehrfacher
Beitragsfreie Zeiten sind Zeiten, in denen Versicherte zwar keine Bei-
Erziehung. Die Berücksichtigungszeit dauert dann von der Geburt
träge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, die aber trotzdem
des ältesten Kindes bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des
bei der Prüfung des Rentenanspruchs und bei der Berechnung der
jüngsten Kindes.
Rente berücksichtigt werden. Dies sind u. a. Anrechnungszeiten.
Voraussetzungen:
Angerechnet werden beispielsweise Zeiten, in denen Versicherte
Für die Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten müssen diesel-
krank, schwanger oder arbeitslos waren. Auch Zeiten der Schulausbil-
ben Voraussetzungen wie für die Anrechnung einer Kindererziehungs-
110 Re n t e n ver si cher u n g
Re n t e n ver si cher u n g 111
zeit erfüllt sein. Sie müssen während des gesamten Zeitraums, der als
desto höher ist die Zahl der Entgeltpunkte und damit auch die Rente.
Berücksichtigungszeit angerechnet werden soll, vorliegen. Waren Sie
Entgeltpunkte ergeben sich darüber hinaus auch aus beitragsfreien
innerhalb dieses Zeitraumes mehr als geringfügig selbstständig tätig,
Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten und geringfügige Beschäftigungen
kann die Kinderberücksichtigungszeit nur angerechnet werden, wenn
führen zu Zuschlägen an Entgeltpunkten.
die Zeit auch Pflichtbeitragszeit ist.
Wer die Zeiten bekommt:
Kindererziehungszeiten
Kinderberücksichtigungszeiten werden wie Kindererziehungszeiten
nur einem Elternteil zugeordnet – demjenigen, der das Kind über-
Wer Kinder erzieht, bekommt sogenannte Kindererziehungszeiten
wiegend erzogen hat. Die Kinderberücksichtigungszeiten bekommt
als Pflichtbeitragszeiten in Höhe eines Durchschnittsentgelts gutge-
grundsätzlich die Mutter, wenn die Eltern ihr Kind gemeinsam
schrieben und erhält für diese Zeit später mehr Rente. Dies schafft
erziehen, ohne dass der Erziehungsanteil eines Elternteils überwiegt.
einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter vielfach nur noch
Soll die Zeit dem Vater zugeordnet werden, obwohl er das Kind nicht
eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können. Die Rentenbeiträge
überwiegend erzieht, müssen beide Elternteile für die Zukunft eine
dafür zahlt der Bund. Neben den leiblichen Eltern können auch andere
übereinstimmende Erklärung abgeben. Auch hier kann die Zuordnung
Elternteile (zum Beispiel von Adoptiv-, Stief- oder Pflegekindern) unter
nur für die Zukunft geändert werden – für die Vergangenheit höchs-
bestimmten Voraussetzungen Kindererziehungszeiten erhalten.
tens zwei Kalendermonate rückwirkend.
Als Großeltern oder Verwandte können Sie Kindererziehungszeiten
Kinderberücksichtigungszeiten, die mit Kindererziehungszeiten für
geltend machen, wenn zwischen Ihnen und dem Kind ein auf Dauer
dasselbe Kind zusammenfallen, kann nur der Elternteil erhalten, dem
angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft besteht.
auch die Kindererziehungszeit in den ersten 12 beziehungsweise 36
Ein Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und
Kalendermonaten nach der Geburt zugeordnet worden ist.
Ihrem Kind darf nicht bestehen.
Dauer der Kindererziehungszeit:
Entgeldpunkte
Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des
Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar
Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rente. Sie werden
1992 nach 12 Monaten.
dem Versicherten als Zahlenwerte für jedes Jahr in seinem Konto
gutgeschrieben. Ihr Wert ist abhängig von der Höhe des eigenen Ar-
Erziehen Sie gleichzeitig mehrere Kinder (z. B. bei Mehrlingsgeburten
beitsentgelts im Verhältnis zum Durchschnitt aller Versicherten. Wer in
oder wenn während einer Erziehungszeit ein weiteres Kind geboren,
einem Kalenderjahr genauso viel verdient hat wie das Durchschnitts-
adoptiert oder in Pflege genommen wird), verlängert sich die Kin-
entgelt aller Versicherten, erhält dafür einen Entgeltpunkt. Je höher
dererziehungszeit um die Zeit, in der Sie gleichzeitig mehrere Kinder
die Arbeitsentgelte und damit auch die Beitragszahlungen waren,
erzogen haben.
112 Re n t e n ver si cher u n g
Re n t e n ver si cher u n g 113
Wer die Zeiten bekommt:
5.3 Pflegeversicherung
Die Kindererziehungszeit wird nur einem Elternteil zugeordnet –
demjenigen, der das Kind überwiegend erzogen hat. Erziehen Sie als
Mutter und Vater Ihr Kind gemeinsam, ohne dass der Erziehungs
pflichtversichert sind, besteht ebenfalls eine Pflichtversicherung Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten,
in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie sind automatisch bei obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die
ihrer Krankenkasse pflegeversichert.
Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben.
Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei
Kalendermonate, abgegeben werden.
Nähere Auskünfte erteilt die
Studierende, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied sind, können zwischen einer gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung wählen.
!
Für Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung anteil eines Elternteils überwiegt, erhält grundsätzlich die Mutter die
Studierende, die privat krankenversichert sind, müssen eine
private Pflegeversicherung abschließen.
Deutsche Rentenversicherung
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt für Mitglieder der studen-
Berliner Allee 13
tischen Krankenversicherung monatlich 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro
30175 Hannover
(für Kinderlose ab 23 Jahren). BAföG-EmpfängerInnen können einen
Telefon: 0511/829-1500, Terminvereinbarung: 0800/100048010
Beitragszuschuss erhalten. Familienversicherte Studierende zahlen
Fax: 0511/829-1509
keine eigenen Beiträge.
Sprechzeiten
114 Re n t e n ver si cher u n g
Mo., Do.
08.00 - 18.00 Uhr
Di., Mi.
08.00 - 15.00 Uhr
Fr.
08.00 - 13.00 Uhr
pflegever si cher u n g 115
6. Wohnen
6.1 Wohngeld
Wohngeld wird als Mietzuschuss (Mietwohnraum) oder Lastenzuschuss
(Eigentumswohnraum) auf Antrag hin vom Bereich Wohngeld der
Landeshauptstadt Hannover geleistet. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch.
Studierende haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Haushalte,
zu denen ausschließlich Studierende gehören, die und deren Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden können, haben keinen
Anspruch auf Wohngeld (§ 20 Abs. 2 WoGG). Ihnen steht stattdessen
der Mietzuschlag nach BAföG zu. Dies gilt auch für Studierende, die
keine Förderung nach dem BAföG beantragt haben. Ausschlaggebend ist allein, dass sie in einer Ausbildung stehen, die nach BAföG
gefördert wird und dass sie persönlich noch gefördert werden können.
Auch Studierende, die nur aufgrund des eigenen Einkommens und/
oder des Einkommens ihrer Eltern kein BAföG erhalten, haben keinen
Wohngeldanspruch.
Ausnahmen:
Wenn kein Anspruch auf BAföG-Förderung mehr besteht, z. B. weil
die Förderungsdauer überschritten wurde oder die erforderlichen
Leistungsnachweise nach § 48 BAföG nicht erbracht wurden, kann
Wohngeld beantragt werden. Gleiches gilt, wenn BAföG ausschließlich als Darlehen bezogen werden kann.
Studierende mit Kind haben Anspruch auf Wohngeld. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt der Studierenden, kann Wohngeld
beantragt werden. Da die Leistung von Wohngeld in der Regel den
gesamten Haushalt umfasst, werden alle anderen, die mit im Haushalt leben, einbezogen.
W o h n geld 117
Das Einkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsangehörigen
wird für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen.
2)
Einkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Bei Alleinerziehenden werden das eigene Einkommen und das Einkommen des Kindes herangezogen. Leben sie mit dem
In den Fällen, in denen Wohngemeinschaften aus mehreren Haushal-
anderen Elternteil zusammen, wird auch dessen Einkommen ten bestehen, werden nicht alle WG-BewohnerInnen an der Einkom-
mitberechnet.
mensermittlung und -berechnung beteiligt, sondern nur diejenigen,
Sie müssen Ihre sämtlichen Einkünfte bekannt geben, wie z. B.
die mit der/ dem WohngeldempfängerIn im gleichen Haushalt leben
Lohn/ Gehalt, BAföG-Leistungen, Arbeitslosengeld, Unterhalt,
(siehe unten).
Kindergeld, Elterngeld, auch wenn ein Teil davon letztendlich
gar nicht angerechnet wird (z. B. Kindergeld, Elterngeld zum
Ob Wohngeld geleistet wird und wenn ja, in welcher Höhe,
Teil). Diese Entscheidung trifft ausschließlich die Wohngeld-
hängt ab von:
stelle.
Von dem Einkommen werden bestimmte Abzüge vorgenom-
1)
men. Der Restbetrag bildet dann das „Gesamteinkommen“,
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
das Grundlage für die Berechnung des Wohngeldes ist.
Haushaltsmitglieder sind die Personen, die miteinander eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen. Ob sie Familien-
Grundsätzlich wird von dem Einkommen ausgegangen, das im
mitglieder, verheiratet oder (Lebens-)PartnerInnen sind, ist
Wohngeldbewilligungszeitraum zu erwarten ist. Dabei kann
gleichgültig. Zusammenwohnende Eltern mit Kind werden als
das Einkommen herangezogen werden, das vor der Antragsstellung erzielt worden ist.
ein gemeinsamer Haushalt betrachtet.
Als Haushaltsmitglieder können Personen nur berücksichtigt 3)
zu berücksichtigende Wohnkosten
werden, wenn der Wohnraum, für den Wohngeld beantragt Berücksichtigt werden die Grundmiete sowie die Betriebskos-
wird, Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen ist. Dies ist bei
ten (Mietzuschuss) bzw. die Kosten des Kapitaldienstes und
Studierenden der Wohnraum am Studienort.
der Bewirtschaftung (Lastenzuschuss). Nicht berücksichtigt
werden u. a. Heizungs- und Warmwasserkosten, Kosten für
Haushaltsmitglieder, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach dem SGB XII die Möblierung des Wohnraums sowie Energiekosten.
erhalten, werden bei der Wohngeldberechnung nicht berück-
Die Kosten können nur bis zur Höhe gesetzlich festgelegter sichtigt.
Obergrenzen berücksichtigt werden. Liegen Ihre Kosten unterhalb dieser Grenze, werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt. Bei höheren Wohnkosten wird der Betrag, der die vorgeschriebene Höchstgrenze überschreitet, nicht berücksichtigt.
118 W o h n geld
W o h n geld 119
Die Obergrenze hängt ab von:
Was müssen Sie tun, wenn Sie in einer
Wohngemeinschaft leben?
der Gemeinde, in der Sie wohnen („Mietenstufen“),
in Hannover ist es die Mietenstufe 5
Leben Alleinerziehende oder Eltern in einer Wohngemeinschaft,
der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
müssen sie neben dem Antrag auf Wohngeld eine gesonderte Erklärung darüber abgeben, dass sie innerhalb der WG einen eigenen,
!
Was müssen Sie tun, um Wohngeld zu bekommen?
separaten Haushalt bilden. Die anderen WG-BewohnerInnen müssen
diese Erklärung in der Regel ebenfalls unterschreiben. Der Erklärung ist
Wohngeld muss schriftlich beantragt werden. Das Antragsformular
der Hauptmietvertrag, in dem die AntragstellerInnen als MieterInnen
erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle sowie in den Bürger-
namentlich aufgeführt sind, oder ein Untermietvertrag beizulegen.
ämtern. Studierende mit Wohnraum in Hannover können die Formu-
Beigefügt werden muss außerdem eine Erklärung darüber, wie die
lare auch unter
Miete im Einzelnen unter den WG-Mitgliedern aufgeteilt ist.
http://form.hannover-stadt.de
Beziehen alle zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II oder Grundsicherung nach
zum Ausfüllen und Ausdrucken herunterladen. Eine elektronische
dem SGB XII ist ein Antrag auf Wohngeld überflüssig, weil die Unter-
Antragstellung ist aber nicht möglich.
kunftskosten dann nach diesen Gesetzen übernommen werden.
Den Antrag auf Wohngeld kann stellen, wer MieterIn bzw. Eigentü-
Wie erfahren Sie von der Entscheidung
merIn des Wohnraums ist. Erfüllen mehrere Haushaltsmitglieder diese
über Ihren Antrag?
Voraussetzung, können sie bestimmen wer die wohngeldberechtigte
Person sein und den Antrag stellen soll.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid darüber, ob, wie viel und wie
lange Ihnen Wohngeld gezahlt wird.
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, da Wohngeld
nicht rückwirkend gezahlt wird, sondern erst ab dem Monat, in dem
es beantragt wurde.
Wie lange wird Wohngeld gezahlt?
Der Antrag kann auch schon vor der Geburt eines Kindes abgegeben
Wohngeld wird im Allgemeinen für ein Jahr bewilligt. Gibt es jedoch
werden, Mutterpass oder Bescheinigung des Arztes beifügen!
Anhaltspunkte, dass sich Ihre persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse schon vor Ablauf des Jahres ändern werden (wie z. B. Anschluss des Studiums), werden auch Wohngeldbescheide für kürzere
Zeiträume erteilt.
120 W o h n geld
W o h n geld 121
Welche Pflichten haben Sie gegenüber
6.2 Wohnberechtigungsschein
der Wohngeldstelle?
Der Wohnberechtigungsschein (B-Schein) wird benötigt, wenn Sie
Als AntragstellerIn sind Sie verpflichtet, im Antragsformular richtige
eine Wohnung mieten wollen, die öffentlich gefördert wird. Er wird
und vollständige Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise
auf Antrag vom Wohnungsamt vergeben. Er ist ein Jahr gültig und
zu belegen. Änderungen, die bis zum Erhalt des Bescheides eintreten,
muss dann erneuert werden.
müssen Sie der Wohngeldstelle unverzüglich mitteilen. Nach Erhalt des
Bescheides sind Sie verpflichtet, der Wohngeldstelle alle Änderungen
mitzuteilen, die sich auf die Leistung von Wohngeld auswirken könn-
Wer hat Anspruch auf einen B-Schein?
ten. So müssen Sie die Wohngeldstelle u. a. unbedingt informieren,
wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
verringert, das Gesamteinkommen sich um mehr als 15 % erhöht
Nichteheliche Lebensgemeinschaften können grundsätzlich
oder wenn Sie umziehen. Konkrete Hinweise dazu erhalten Sie mit
B-Scheine werden nicht an Wohngemeinschaften ausgegeben
ebenfalls keinen B-Schein erhalten
dem Wohngeldbescheid.
Ausnahme:
Informationsbroschüren können Sie im Bereich Wohngeld sowie in
Wenn ein gemeinsames Kind betreut wird, macht das Wohnungsamt
den Bürgerämtern erhalten oder auf der o. g. Internetseite der
der Landeshauptstadt Hannover aus wohnökonomischen Gründen eine
Landeshauptstadt Hannover herunterladen. In den Broschüren wird
Ausnahme und vergibt B-Scheine auch an nicht verheiratete Paare.
alles ausführlich und mit Berechnungsbeispielen erklärt.
Der Anspruch auf einen B-Schein hängt außerdem von der Höhe des
!
Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei der
Einkommens ab.
Landeshauptstadt Hannover
Mit einem B-Schein können Wohnungen immer nur bis zu einer
Fachbereich Soziales
bestimmten, festgelegten Größe angemietet werden.
Bereich Wohngeld
Sallstraße 16
30171 Hannover
Telefon: 0511/168-2001
Öffnungszeiten
122 W o h n geld
Mo., Do.
09.00 - 12.30 Uhr
Di.
15.00 - 17.30 Uhr
Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
W o h n ber ech t igu n gss chei n 123
Einkommensgrenzen und festgesetzte
Wie beantragen Sie den B-Schein?
WohnungsgröSSen:
Der B-Schein ist schriftlich zu beantragen. Antragsformulare gibt
das zuständige Wohnungsamt aus. Den Anträgen ist eine Erklärung
anzahl der
Personen
einkommensgrenzen
(bereinigtes
jahreseinkommen)
beigefügt, die Hilfestellung beim Ausfüllen des (recht umfangreichen)
beschränkung
des wohnraumes auf
max.:
1 Person
bis 12.000 Euro
50 m2
2 Personen
bis 18.000 Euro
60 m2 oder 2 Zimmer
3 Personen
bis 22.100 Euro
75 m2 oder 3 Zimmer
jede weitere Person
+ 4.100 Euro
+ 10 m2
Antrags geben soll.
Die Antragsgebühr beträgt 18 Euro bzw. 25,50 Euro. ALG II-EmpfängerInnen brauchen diese Gebühr nicht zu zahlen.
Studierende haben einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sie in
Hannover wohnen und studieren. Dem Antrag ist deshalb auf jeden
Fall beizufügen:
Je Kind, das zum Haushalt gehört, erhöht sich die Einkommensgrenze
um einen Kinderzuschlag von 500 Euro. Je nachdem mit welchen
die Meldebescheinigung vom Ordnungsamt
Fördermitteln eine Wohnung gebaut wurde, gibt es höhere Einkom-
die Immatrikulationsbescheinigung
mensgrenzen und z. T. auch weitere abweichende Regelungen. Eine
telefonische Nachfrage lohnt sich im konkreten Einzelfall. So ist bei
einigen Förderprogrammen auch die Ausstellung eines B-Scheines für
Lebensgemeinschaften möglich.
!
Den Antrag auf Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins stellen Sie
hier:
Landeshauptstadt Hannover
Sachgebiet Wohnraumversorgung –
Berechnung des Einkommens
Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine
Sallstraße 16
Es müssen alle Einkünfte im Antrag angegeben werden, aber es wird
30171 Hannover
nicht alles bei der Ermittlung des Einkommens berücksichtigt:
Telefon: 0511/168-43858
Fax: 0511/168-41598
BAföG-Leistungen, die als Zuschuss gezahlt werden, werden nur zur
Hälfte angerechnet und BAföG-Leistungen, die als Darlehen gezahlt
Öffnungszeiten
werden, werden überhaupt nicht angerechnet. Bei Bezug von
Mo., Do.
09.00 - 12.30 Uhr
Arbeitslosengeld II wird die laufende „Hilfe zum Lebensunterhalt“
Di.
15.00 - 17.30 Uhr
angerechnet – ausgenommen der Anteil an den Unterkunftskosten:
Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
dieser bleibt anrechnungsfrei.
124 W o h n ber ech t igu n gss chei n
W o h n ber ech t igu n gss chei n 125
6.3 Wohnraumvermittlung
Geförderter Wohnraum: Das Wohnungsamt vermittelt Wohnungen an
Personen, die einen Wohnberechtigungsschein (B-Schein) vorweisen
können.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
der Wohnraumvermittlung
Normalerweise müssen sich Studierende – auch mit B-Schein – selbst
eine Wohnung suchen. Auch hier wird für Studierende mit Kind eine
Ausnahme gemacht, wenn sie nachweisen können, dass
Vermittlung nach Dringlichkeit
sie seit mindestens sechs Monaten in Hannover gemeldet sind (Meldebescheinigung vom Ordnungsamt vorlegen!) und
Das Wohnungsamt führt keine Wartelisten, bei denen die Antragstel-
ihre derzeitige Unterbringung unzumutbar ist.
lerInnen automatisch nachrücken, sondern es benachrichtigt zuerst
diejenigen, die eine Wohnung am dringendsten benötigen.
Was müssen Sie tun, damit das Wohnungsamt
Ihnen eine Wohnung vermittelt?
!
Den Antrag auf die Vermittlung einer Wohnung stellen Sie hier
Landeshauptstadt Hannover
Es ist ein Antragsformular auszufüllen, das beim zuständigen Woh-
Sachgebiet Wohnraumversorgung –
nungsamt erhältlich ist.
Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine
Sallstraße 16
Neben Ihrer Meldebescheinigung müssen Sie bei der Antragstellung
30171 Hannover
vorlegen:
Telefon: 0511/168-43858
Fax: 0511/168-41598
Nachweis Ihrer derzeitigen Unterbringung (Mietvertrag)
Wohnberechtigungsschein
Öffnungszeiten
BAföG-Bescheid und andere Einkommensnachweise
Mo., Do.
09.00 - 12.30 Uhr
Immatrikulationsbescheinigung
Di.
15.00 - 17.30 Uhr
Fr.
09.00 - 12.00 Uhr
126 W o h n r aumver mi t t lu n g
W o h n r aumver mi t t lu n g 127
6.4 Wohnhäuser des Studentenwerks
In den Studentenwohnhäsern befinden sich überwiegend Einzelzim-
Wartelisten
Kann Ihnen eine Wohnung nicht sofort zur Verfügung gestellt
mer. Die Anzahl der vorhandenen und vergleichsweise preisgünstigen
werden, erhalten Sie einen Platz auf der Warteliste. Härtefälle (z. B.
Wohnungen ist sehr begrenzt und kann den großen Bedarf an Wohn-
behinderte Studierende) werden besonders berücksichtigt.
raum nicht decken.
Für jedes Wohnhaus wird eine eigene Warteliste geführt. Je nachdem,
in welchem Wohnhaus Sie wohnen möchten, können Sie sich auf
Wohnungen für Studierende mit Kindern und studentische Paare gibt
mehrere Wartelisten setzen lassen. Zu Beginn des Wintersemesters
es in einigen Wohnhäusern. Alle Wohnungen sind möbliert.
sind die Wartezeiten am längsten, während in den Sommermonaten
oft kurzfristig Wohnplätze durch Studienabschlüsse frei werden.
!
Ausführliche Informationen mit Bildern, Grundrissbeispielen,
Mietpreisen, Lageplänen und vielem mehr finden Sie auf
Zu jedem Semesterbeginn müssen Sie Ihr Wohnungsgesuch unaufgefordert beim Studentenwerk verlängern. Wenn eine Wohnung frei
http://www.studentenwerk-hannover.de
wird, werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Wer ist wohnberechtigt?
Wohnberechtigt sind Studierende im Erststudium, die an einer Hochschule in Hannover immatrikuliert sind.
Wie kommen Sie an eine Wohnung im Wohnhaus?
!
Sie stellen einen Aufnahmeantrag bei der Wohnhausverwaltung des
Studentenwerks oder online unter
http://www.studentenwerk-hannover.de/wohnantrag.html
128 W o h n häuser des s t ude n t e n w er ks
W o h n häuser des s t ude n t e n w er ks 129
Wohnzeiten
Die Wohnzeiten sind in der Regel auf sechs Semester begrenzt. Eine
Verlängerung aus sozialen Gründen, wie z. B. Kindererziehung, ist
aber durchaus möglich.
!
Den Antrag auf die Vermittlung einer Wohnung im Wohnhaus stellen
Sie beim
Studentenwerk Hannover
Abteilung studentisches Wohnen
Wohnhausverwaltung
Jägerstraße 3 - 5
30167 Hannover
Zimmer 2 und 3
Telefon: 0511/76-88048
0511/76-88029
Fax: 0511/76-88 949
E-Mail:wohnen@studentenwerk-hannover.de
Besuchszeiten
Mo.
9.00 - 12.00 Uhr
Di.
13.30 - 15.00 Uhr
Fr.
9.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
130 W o h n häuser des s t ude n t e n w er ks
6. Anschriften
Gleichstellungbüros an den hochschulen
!
Gleichstellungsbüro
Hochschule Hannover
Telefon: 0511/9296-2142
Fax: 0511/9296-2100
E-Mail: gleichstellungsbuero@fh-hannover.de
Internet: http://www.fh-hannover.de/gb
Postanschrift
Postfach 920251
30441 Hannover
Büroadresse
Hanomagstraße 8
30449 Hannover
Brigitte Just
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
Telefon: 0511/9296-2140
Fax: 0511/9296-99-2140
E-Mail: brigitte.just@fh-hannover.de
ad r esse n 133
Nina Sylvester
Projekt: Familiengerechte Hochschule
Telefon: 0511/9296-2143
Fax: 0511/9296-2100
E-Mail: familienservice@fh-hannover.de
Internet: http://www.fh-hannover.de/gb/
familiengerechte-hochschule
Weitere Ansprechpartnerinnen
Isabel Beuter – Telefon: 0511/9296-2134
Projekt: Promotion von FH-Absolventinnen und FH-Absolventen
v.l.n.r.: Kornelia Kossatz, Christine Deja, Astrid Tatge, Brigitte Just,
Nina Sylvester, Isabel Beuter, Dr. Doris Schmidt
Christine Deja – Telefon: 0511/9296-2141
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Projekt: PROfessur
Gleichstellungsbüro
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
Kornelia Kossatz – Telefon: 0511/9296-2139
30625 Hannover
Projektmitarbeiterin
Telefon: 0511/532-6501
Fax: 0511/532-3441
Astrid Tatge – Telefon: 0511/9296-2142
Verwaltungsangestellte
Gleichstellungsbüro
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Dr. Doris Schmidt – Telefon: 0511/9296-2138
Hindenburgstraße 2–4
Projekt: Mädchen machen MINT
30175 Hannover
Telefon: 0511/3100-7620
Fax: 0511/3100-7625
134 ad r esse n
ad r esse n 135
Gleichstellungsbüro
BAföG
Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 2
30559 Hannover
Telefon: 0511/953-8033
!
Abteilung Ausbildungsförderung
Callinstraße 30a
0511/953-7981
30167 Hannover
Fax: 0511/953-827981
Studentenwerk Hannover
Telefon: 0511/76-881-26
Gleichstellungsbüro
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
BAföG Service Büros
Wilhelm-Busch-Straße 4
30167 Hannover
Telefon: 0511/762-4058
Fax: 0511/762-3564
!
ServiceCenter der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Welfengarten 1
30167 Hannover
Hauptgebäude, Lichthof, Ebene 01
Alleinerziehende
Hochschule Hannover
Ricklinger Stadtweg 118
!
30459 Hannover
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Ortsverband Hannover
Philipsbornstr. 28
Medizinische Hochschule Hannover
30165 Hannover
Carl-Neuberg-Straße 1
Telefon: 0511/391129
30625 Hannover
E-Mail: vamv@vamv-hannover.de
Gebäude 12, Vorklinik, AStA-Sprechstundenzimmer 1070
Arbeitslosengeld II
!
JobCenter Region Hannover
Marktstraße 45
30159 Hannover
Telefon: 0511/262-770
136 ad r esse n
ad r esse n 137
elterngeld und Elternzeit
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
!
Landeshauptstadt Hannover
Ihmeplatz 5
Fachbereich Jugend und Familie
30449 Hannover
Elterngeld und Elternzeit
Telefon: 0511/168-42786
Ihmeplatz 5
30449 Hannover
Telefon: 0511/168-42786
Jugend- und Familienberatung
!
Kinderbetreuung an der HOCHSCHULE hANNOVER
!
Gleichstellungsbüro
Hochschule Hannover
Projekt: Familiengerechte Hochschule
Landeshauptstadt Hannover
Telefon: 0511/9296-2143
Jugend- und Familienberatung
Fax: 0511/9296-2100
Leitung
E-Mail: familienservice@fh-hannover.de
Ihmeplatz 5
Internet: http://www.fh-hannover.de/gb/
30449 Hannover
familiengerechte-hochschule
Telefon: 0511/168-44403
Kindergeld/ Kinderzuschlag
Kinderbetreuung
!
138 ad r esse n
Landeshauptstadt Hannover
FamilienServiceBüro
!
Agentur für Arbeit
Abteilung Familienkasse
Brühlstraße 4
Fachbereich Jugend und Familie
30169 Hannover
Kurt-Schumacher Straße 24
Telefon: 01801/546337*
30159 Hannover
* (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Telefon: 0511/168-43535
E-Mail: familienkasse-hannover@arbeitsagentur.de
ad r esse n 139
Kindschaftsrecht
!
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
Ihmeplatz 5
rentenVersicherung
!
Deutsche Rentenversicherung
Berliner Allee 13
30175 Hannover
30449 Hannover
Telefon: 0511/829-1500, Terminvereinbarung: 0800/100048010
Telefon: 0511/168-42786
Fax: 0511/829-1509
Mutterschutz
Sozialberatung - Studentenwerk Hannover
!
Studentenwerk Hannover
Jägerstraße 3 - 5
30167 Hannover
Telefon: 0511/76-88022
!
Studentenwerk Hannover
Abteilung Soziales und Internationales
Sozialberatung
Lodyweg 1
30167 Hannover
Gewerbeaufsichtsamt
Telefon: 0511/76-889-19
Am Listholze 74
30177 Hannover
E-Mail: soziales@studentenwerk-hannover.de
0511/76-889-22
Telefon: 0511/9096-0
Internet: http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
Mutterschaftsgeld
!
Bundesversicherungsamt
Mutterschaftsgeldstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: 0228/619-1888
Fax: 0228/619-1877
E-Mail: mutterschaftsgeldstelle@bva.de
Internet: http://www.mutterschaftsgeld.de
140 ad r esse n
ad r esse n 141
Studentische Selbstverwaltung
!
AStA der Hochschule Hannover
Ricklinger Stadtweg 120
30459 Hannover
Studiengebühren - Befreiung für Eltern
!
Hochschule Hannover
Dezernat III/ Studierendenverwaltung
Ricklinger Stadtweg 118
(unten beim studentischen Café, hinter dem AStA Shop)
30459 Hannover
Telefon: 0511/440130
Telefon: 0511/9296-1122
Fax: 0511/9296-1110
0511/2105095
E-Mail: servicecenter@fh-hannover.de
AStA der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover
Theodor-Lessing-Haus
Welfengarten 1
Schwangerschaftsberatung
30167 Hannover
Telefon: 0511/762-5061
AStA der Medizinischen Hochschule Hannover
!
Diakonisches Werk
Stadtverband Hannover e.V.
Schwangerschaftsberatung
Vorklinik (neben der Cafeteria)
Oskar-Winter-Straße 2
Carl-Neuberg-Straße 1
30161 Hannover
30625 Hannover
Telefon: 0511/625028
Internet: http://www.asta.mh-hannover.de
pro familia
AStA der Tierärztlichen Hochschule Hannover
Goseriede 10-12
Alte Zoologie
30159 Hannover
Bischofsholer Damm 15
Telefon: 0511/363606
30173 Hannover
Telefon: 0511/856-7704
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Hannover
Goethestraße 31
AStA der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
30169 Hannover
Postfach 001
Telefon: 0511/1640560
Emmichplatz 1
30175 Hannover
Telefon: 0511/3100-236
142 ad r esse n
ad r esse n 143
Arbeiterwohlfahrt (AWO)
Unterhalt für das Kind
Familien- und Sozialberatung
Beratungsstelle für Schwangere
Marienstraße 20
30171 Hannover
!
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
Ihmeplatz 5
Telefon: 0511/2609210
30449 Hannover
Telefon: 0511/168-42786
Fax: 0511/168-45500
Stiftungen
!
Stiftungsbüro „Mutter und Kind“
Unterhaltsvorschuss
Postfach 203
30002 Hannover
Telefon: 0511/106-7461
!
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Jugend und Familie
Unterhaltsvorschuss
Stiftung „Familie in Not“
Ihmeplatz 5
Postfach 141
30449 Hannover
30001 Hannover
Telefon: 0511/168-42786
Telefon: 0511/106-7490
Urlaubssemester
Studienberatung
!
Hochschule Hannover
Allgemeine Studienberatung (ASB)
!
Hochschule Hannover
Dezernat III/ Studierendenverwaltung
Ricklinger Stadtweg 118
Ricklinger Stadtweg 118
30459 Hannover
30459 Hannover
Telefon: 0511/9296-1122
Gebäude „Verwaltung“
Räume 19/20
Telefon: 0511/9296-1077
144 ad r esse n
0511/9296-1118
ad r esse n 145
Wohnen
!
Studentenwerk Hannover
Abteilung Studentisches Wohnen
Wohnhausverwaltung
Jägerstraße 3 - 5
30167 Hannover
Impressum
Zimmer 2 und 3
Telefon: 0511/76-88048
Herausgeberin
Brigitte Just
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte
GLEICHSTELLUNGSBÜRO
Hochschule Hannover
Bereich Wohngeld
Redaktion
Brigitte Just
Sallstraße 16
Nina Sylvester
0511/76-88029
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Soziales
30171 Hannover
Telefon: 0511/168-2001
Gestaltung
Karolin Boßdorf
Landeshauptstadt Hannover
Fotos
Astis Krause
Sachgebiet Wohnraumversorgung –
Christian Rosemeyer
Wohnungsvermittlung und Wohnberechtigungsscheine
KAISERfit GbR
30171 Hannover
Stand
November 2011
Telefon: 0511/168-43858
5. Auflage
Sallstraße 16
Fax: 0511/168-41598
Diese Broschüre versteht sich nur als Wegweiser im
„Gesetzesdschungel“ und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die zuständigen
Ämter und Beratungsstellen.
Wir danken der pro familia Beratungsstelle Hannover sowie der
Sozialberatung vom Studentenwerk Hannover für Ihre Unterstützung
bei der Überarbeitung der Broschüre.
146 ad r esse n