„Neues Arbeitszeit- und Gehaltsmodell der Wiener KAV
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„Neues Arbeitszeit- und Gehaltsmodell der Wiener KAV
Herzlich Willkommen Veranstaltung „Neues Arbeitszeit- und Gehaltsmodell der Wiener KAV-ÄrztInnen“ Verhandlungsergebnis KAV Jänner/Februar 2015 Übersicht 1 Arbeitszeitmodell neu 2 Gehaltsveränderungen 3 Sonstiges 4 Vergleich mit Forderungen 5 Mitgliederbefragung Arbeitszeitmodell neu Sollstundenmodell • Die Sollarbeitszeit eines Arztes beträgt 40 Stunden pro Woche • Für vollzeitbeschäftigte ÄrztInnen ergibt sich die Normalarbeitszeit (=monatliche Sollarbeitszeit) pro Kalendermonat durch die Vervielfachung von 8 Stunden mit der Anzahl der Wochentage (Montag bis Freitag) • Beispiel März 2015: 22 x 8 Stunden = 176 Stunden • Feiertage die an Wochentagen liegen, verringern die Sollarbeitszeit um 8 Stunden pro Feiertag • Für teilzeitbeschäftigte ÄrztInnen gelten diese Regelungen sinngemäß der geltenden Wochenstundenverpflichtung Arbeitszeitmodell neu Sollstundenmodell • Der Durchrechnungszeitraum für die Normalarbeitszeit ist der Kalendermonat • Für Überstunden über der Normalarbeitszeit beträgt die Abgeltung 1:1,5 • Überstunden die in der Nacht (22Uhr bis 6 Uhr) oder an Sonnund Feiertagen geleistet werden ist dies im Verhältnis 1:2 abzugelten • Die Abgeltung der Überstunden erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 26 Abs. 3 DO 1994 bzw. § 11 Abs. 3 VBO 1995 Arbeitszeitmodell neu Wöchentliche Höchstarbeitszeit Ziel: 40-Stunden-Woche für ÄrztInnen, wie für alle anderen Dienstnehmer auch (Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr) Arbeitszeitgrenzen: • In 17 Wochen dürfen 48 Stunden pro Woche (incl. Überstunden) nicht überschritten werden. • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit sind 60 Stunden. • 72 Stunden pro Woche sind bei 25-Stunden- Diensten ebenfalls zulässig. Arbeitszeitmodell neu Dienstzeitrahmen Tagdienst • min. 5 Stunden bis max. 12,5 Stunden • frühester Dienstantritt: 7.00 Uhr • spätestes Dienstende: 20.30 Uhr Nachtdienste • entweder 12,5 Stunden oder • verlängerte Dienste mit 25 Stunden • spätester Dienstantritt bei 12,5 Stunden ist 20.00 Uhr Wochenende • an der Hälfte der Wochenenden im Durchrechnungszeitraum von 26 Wochen kein Dienstantritt zwischen Samstag 7.00 Uhr und Sonntag 24 Uhr ( de facto Mo 7 Uhr) Arbeitszeitmodell neu 25-Stunden-Dienste (I) • nach KA-AZG nur zulässig, wenn keine dauernde Inanspruchnahme des Arztes zu erwarten ist • nicht nur am Wochenende, sondern auch unter der Woche zulässig Rahmenbedingungen • keine Erhöhung des Personalbedarfs durch Einrichtung der verlängerten Dienste • keine planbare Leistungserbringung an Patienten nach 20 Uhr • keine Verletzung gesetzlich notwendiger Ruhezeiten Arbeitszeitmodell neu 25-Stunden-Dienste (II) • Die Genehmigung des jeweiligen Dienstzeitmodells erfolgt durch die Generaldirektion, wie bei allen Dienstplänen (siehe nächste Folie). • Die Auswirkungen der 25 Stunden-Dienste im neuen Arbeitszeitmodell werden nach zwei Jahren evaluiert. Arbeitszeitmodell neu Festlegung der Dienstpläne • individuell auf Abteilungs- und Institutsebene nach vorheriger Anhörung aller betroffenen Ärztinnen und Ärzte • Zustimmung der örtlichen Personalvertretung ist notwendig; bei • Dissens bis zur Gemeinderätlichen Personalkommission • Allen Abteilungen/Instituten werden Muster zur Verfügung gestellt. • gleichmäßige Verteilung der Dienste !! höhere Flexibilität durch freie Diensteinteilung! • Dienstpläne sind zwei Monate im Vorhinein zu erstellen und 14 Tage vor Monatsersten bekanntzugeben und sind bindend. Alle Stunden über die Sollstundenverpflichtung sind Überstunden!! Arbeitszeitmodell neu AZV-Tage AZV-Tage und AZV-Tagesabgeltung entfallen statt dessen: 2 Stunden Gutschrift pro geleisteten Nachtdienst sowohl für 12,5 Stunden Dienst als auch für den verlängerten Dienst Verbrauch: wie AZV-Tage (Freizeit oder Geld) Arbeitszeitmodell neu Anrechnung ZA, Urlaub, etc. auf Sollstunden Variante A: Dienstplan schon erstellt Variante B: Dienstplan noch nicht erstellt • Zeitausgleich wird mit vollen ZAStunden auf Soll-Stunden angerechnet • Zeitausgleich gemäß Stunden, Urlaub etc. pro Tag 8 Stunden • Urlaub: mit den Stunden, die im Dienstplan eingetragen gewesen wären • Siehe Beispiel Beispiel: Sollarbeitszeit 176 Stunden, 3 Tage Urlaub und 8 Stunden ZA, reduzieren die Sollarbeitszeit, die tatsächlich gearbeitet werden muss für die Normalarbeitszeit auf 144 Stunden in diesem Monat Arbeitszeitmodell neu Opt-out A: bis Juli 2015 B: ab Juli 2015 derzeit durch BV bis 30. Juni 2015 möglich, wenn mit der Personalvertretung für die einzelne Abteilung vereinbart individuelle Option des einzelnen Arztes bis Juli 2015 empfohlen – dort, wo es nicht anders geht Versuch, ohne Opt-out auszukommen aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte unrealistisch, man möchte aber möglichst rasch davon wegkommen Ziel: 40-Stunden-Woche, max. 48-Stunden-Woche Höchstarbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte! Arbeitszeitmodell neu Sonstige AZ-Regelungen • 160 Stunden Ausgleichsstunden (sog. ZZ-Stunden) bleiben bestehen • Eine transparente, jederzeit für den Dienstnehmer zugängliche Darstellung der aktuellen Arbeitszeit wird ehest möglich zur Verfügung gestellt. • Es gibt keine Rufbereitschaft! Übersicht 1 Arbeitszeitmodell neu 2 Gehaltsveränderungen 3 Sonstiges 4 Vergleich mit Forderungen 5 Mitgliederbefragung Gehaltsveränderungen Grundgehälter Anhebung der Grundgehälter bei • TurnusärztInnen zwischen 24 und 29 Prozent • FachärztInnen zwischen 19 und 29 Prozent Anhebung bei FachärztInnen • stufenweise zum 1. Juli 2015 und 1. Jänner 2017 TurnusärztInnen • Erhöhung mit 1. Juli 2015 • eigenes Schema (höhere Flexibilität in der Zukunft) Gehaltsveränderungen Zulagen • Zulage für ÄrztInnen (Kz. 8969) entfällt (= 450,93 €, ausgezahlt 12 x pro Jahr, auf 14 Gehälter gerechnet 386,51 €) • bei Turnusärzten entfällt die allgemeine Dienstzulage (= 158,71 € ausgezahlt 14 x im Jahr) • alle anderen Zulagen wie Kinderzulage, Gefahrenzulage, Infektionszulage, Sonn- und Feiertagszuschlag bleiben unverändert. Gehaltsveränderungen Auswirkungen der Grundgehaltserhöhung und Zulageneinrechnung Vorteile Berücksichtigung der Zulagen bei Überstundenentlohnung Berücksichtigung bei 13. und 14. Gehalt mit steuerlicher Begünstigung Nachteile Zulagen waren teilweise steuerlich absetzbar Sonderthema: Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage? Gehaltsveränderungen Kammerumlage • gesamtes Einkommen schon derzeit in Bemessungsgrundlage • sozial gestaffelt nach Gewinn für alle Ärztegruppen • Erhöhung wirkt sich 2018 bzw. 2019 aus, da Bemessung auf drittvorangegangenem Jahr • höhere Acontierung weniger Nachzahlungen (?) • wurde zuletzt mehrfach gesenkt und wird natürlich weiter auf Notwendigkeit überprüft Gehaltsveränderungen Wohlfahrtsfonds • Erhöhung wirkt sich 2018 bzw. 2019 aus, da Bemessung auf drittvorangegangenem Jahr • höhere Acontierung weniger Nachzahlungen • • • • • Unterschied zur Kammerumlage: Bemessung nur vom Grundgehalt individueller Zahlung steht direkte individuelle Leistung gegenüber versicherungsmathematische Überprüfung und Äquivalenzprinzip Auswirkungen werden, wenn Umsetzung Realität wird, genau überprüft werden (!!) Gehaltsveränderungen Turnusärzte Die Grundgehälter neu inkludieren so wie der Schemabezug alt keine Zulagen für Nachtdienste und sonstige Zulagen. Schem abezug alt + Zulage 8969 ( 4 50 ,9 3 Euro) Stufe 12 Mal im Jahr umgerechnet auf 14 Mal neu ab 1.7.2015 Differenz alt / neu Differenz alt / neu in % (Gehalt alt inkl. Zulagen) 4 2.736,27 3.400,00 664 24 % 5 2.845,59 3.600,00 754 27 % 6 2.955,31 3.800,00 845 29 % 7 3.182,29 4.000,00 818 26 % Gehaltsveränderungen Fachärzte Die Grundgehälter neu inkludieren so wie der Schemabezug alt keine Zulagen für Nachtdienste und sonstige Zulagen. Sche m a be z ug a lt + Zu la ge 8 9 6 9 ( 4 5 0 ,9 3 Eu r o) St ufe ne u a b 1 .7 .2 0 1 5 12 Mal im Jahr umgerechnet auf 14 Mal 4 4.023,97 4.965,00 ne u a b 1 .1 .2 0 1 7 D iffe r e nz a lt / ne u D iffe r e nz a lt / ne u in % 5.200,00 1.176 29 % 5 4.246,31 5.065,00 5.300,00 1.054 25 % 6 4.342,26 5.165,00 5.400,00 1.058 24 % 7 4.438,03 5.240,00 5.475,00 1.037 23 % 8 9 4.533,88 4.629,82 5.308,07 5.414,78 5.543,07 5.649,78 1.009 1.020 22 % 22 % 10 4.725,60 5.521,30 5.756,30 1.031 22 % 11 4.821,47 5.627,93 5.862,93 1.041 22 % 12 4.917,31 5.734,52 5.969,52 1.052 21 % 13 5.127,15 5.967,91 6.202,91 1.076 21 % 14 5.330,37 6.193,93 6.428,93 1.099 21 % 15 5.521,07 6.406,02 6.641,02 1.120 20 % 16 5.711,30 6.617,60 6.852,60 1.141 20 % 17 5.902,11 6.829,82 7.064,82 1.163 20 % 18 19 6.107,90 6.255,93 7.058,70 7.223,34 7.293,70 7.458,34 1.186 1.202 19 % 19 % 20 6.404,00 7.388,02 7.623,02 1.219 19 % 21 6.552,06 7.552,69 7.787,69 1.236 19 % 22 6.700,06 7.717,30 7.952,30 1.252 19 % Gehaltsveränderungen Zusatzinformation • Einrechnung der Erhöhung von 1, 77 Prozent per 1. März 2015 • Gehaltserhöhungen welche durch die Gewerkschaft 2016 und 2017 ausverhandelt werden für alle ÄrztInnengruppen wirksam! TurnusärztInnen: • Turnusärzte ab Stufe 8 erhalten eine Grundgehaltserhöhung von 1145 € auf den alten Schemabezug. • Turnusärzte, die vor dem 1. Juni 2015 eingetreten sind, sollen weiter über die Stufe 7 steigen. • bei Turnusärzten, die mit 1. Juni 2015 (Ausbildung neu) eingetreten, geht man davon aus, dass sie in 8 Jahren nach der neuen Ausbildung ein Berufsberechtigung als AM oder FA erhalten. Gehaltsveränderungen Nachtdienste (I) • Mehrstundenentschädigung von je 383,07 € ab dem 4. Nachtdienst entfällt • Nachtdienstzulage wird von 67,5 € auf 75 € angehoben • Höchstanzahl der Nachtdienste max. 33 in 26 Wochen bleibt in Betriebsvereinbarung Gehaltsveränderungen Sonderklasse Sonderklasseregelungen in Wien unverändert: • 12 Prozent Hausrücklass • bei Weitem die höchsten Tarife für SKL-Patienten • ca. 18,9 Mio. € (Summe ohne Primarärzteanteil mit ca. • 1/3, AKH gesamt und Verrechnung) werden an • Fachärzte und Turnusärzte ausgezahlt • ca. 6300 € Jahr pro Facharzt und Turnusarzt im Durchschnitt • Stadt Wien wollte in Verhandlungen 25 Prozent • Hausrücklass, welches ein Minus von 3,75 Mio. € für Fachärzte und Turnusärzte bedeutet hätte. Gehaltsveränderungen Nebenbeschäftigung Konkurrenzklausel Regelungen zum Status quo unverändert Hintergrund: • Bei kürzeren Arbeitszeiten im Vergleich zu bisher ist es unsinnig, die Kolleginnen und Kollegen, die das wollen, in der freiberuflichen Erwerbsausübung zu beschneiden. • Die Konkurrenzklausel mit Patientenwunscherklärung in Wien ist in ganz Österreich einmalig. • Nebenbeschäftigungen (Ordinationsvertretungen, eigene Ordination) ist sehr großzügig ausgelegt und ermöglichen auch den fließenden Übergang von einer Tätigkeit als Spitalsarzt zu einer freiberuflichen Karriere Gehaltsveränderungen Andere Ärztegruppen StationsärztInnen: • Bereits beschäftigte StationsärztInnen bleiben derzeit im FachärztInnen Schema. • Noch im Jahr 2015 gibt es Verhandlungen zu einen eigenen StationsarztInnenschema. PrimarärztInnen und Ärztliche DirektorInnen: • Neue Besoldungsregelungen im Zuge der Besoldungsreform zum 1. Jänner 2017 • Allgemeine Reglungen der Besoldungsreform, die noch zu verhandeln sind (z.B. Vordienstzeitenanrechnung) gelten auch für ÄrztInnen. Übersicht 1 Arbeitszeitmodell neu 2 Gehaltsveränderungen 3 Sonstiges 4 Vergleich mit Forderungen 5 Mitgliederbefragung Sonstiges Fortbildungspaket FachärztInnen • 6,5 Tage pro Jahr Sonderurlaub für Fortbildungen • Verbrauch: wie Urlaub, kann zwei Jahre angespart werden • Genehmigung: wie bisher TurnusärztInnen • verbleiben im allgemeinen Kontingent für Sonderurlaube • neu: 5 Tage Prüfungsurlaub Kosten der Fortbildung • Status quo bleibt erhalten • Arbeitsgruppe soll bis 1. Jänner 2017 ein Modell zur Bezahlung der Fortbildung erarbeiten Sonstiges Nachtdiensträder – Reduktion (I) Stadt Wien plant ca. 1/3 der Nachtdiensträder bis Ende 2018 einzusparen Ziel: weniger Nachtdienst für ÄrztInnen Vereinbarte Rahmenbedingungen: • Reduktion des Leistungsaufkommens in den Abteilungen nach 20 h • Fachliche Schwerpunktsetzungen in der Akutversorgung in der Nacht • Reduktion medizinisch nicht notwendiger Rettungszufahrten (z.B. über Ärztefunkdienst) Sonstiges Nachtdiensträder – Reduktion (II) Vereinbarte Rahmenbedingungen: • Organisatorische Begleitmaßnahmen zur effizienten und zielgerichteten Patientensteuerung (z.B. zentrale Notfallaufnahmen ZNAs) • 4 Nachtdiensträder in den ZNA mit Ausnahme Floridsdorf (bis Eröffnung KH Nord) • Poolassistenzen für chirurgische Eingriffe • Übernahme des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs im Zuge des Skill&Grade Projekts Personalabbau • Rechenmodell des KAV ( nicht bindend !) • keine Kündigungen • nur bei erfolgreichen Umstrukturierungen, die vor Ort wirksam sind • nur wenn es medizinisch zur Patientenversorgung vertretbar ist => regional mit der Personalvertretung/lokaler Mittelbau abzustimmen Übersicht 1 Arbeitszeitmodell neu 2 Gehaltsveränderungen 3 Sonstiges 4 Vergleich mit Forderungen 5 Mitgliederbefragung Forderungen an die Stadt Wien für die Ärztinnen und Ärzte im KAV abgestimmt zwischen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der Ärztekammer für Wien (13. Jänner 2015) Forderungen an die Stadt Wien für die Ärztinnen und Ärzte im KAV abgestimmt zwischen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der Ärztekammer für Wien (13. Jänner 2015) erreicht 2. Gehalt a) Bezahlung sämtlicher erbrachter Stunden auf Basis tatsächlicher geleisteter Stunden und einer 40 Stunden Woche b) jede Stunde über der Sollarbeitszeit ist eine Überstunde c) marktkonforme Bezahlung der ÄrztInnen durch entsprechende Erhöhung der Grundgehälter um die Abwanderung der Wiener Ärztinnen und Ärzte zu verhindern d) allgemeine Nachtdienstzulage so wie sonst bei der Stadt Wien üblich e) zusätzliche Vorrückungsstufen im Gehaltsschema f) Einbeziehung der Turnusärztinnen und Turnusärzte (Ärzte in Ausbildung) in das Ärzteschema in eine eigen Gehaltsgruppe 3. teilweise erreicht nicht erreicht x Sonstiges a) Fortbildung ist Arbeitszeit (inkl. Übernahme der Fortbildungs- und Reisekosten), 10 Tage pro Jahr für jeden Arzt pro Haus für externe Fortbildungen b) zusätzlicher Sonderurlaub von 5 Tagen für Turnusärzte, die Arztprüfung absolvieren müssen c) Oberarzttitel für sämtliche Fachärzte x x Übersicht 1 Arbeitszeitmodell neu 2 Gehaltsveränderungen 3 Sonstiges 4 Vergleich mit Forderungen 5 Mitgliederbefragung Mitgliederbefragung Urabstimmung • Mitgliederbefragung gemäß der Satzung der Ärztekammer für Wien • bindend für die Kurie angestellte Ärzte bei mehr als 50% Beteiligung • Abstimmungsberechtigt: alle KAV-Ärzte (ca. 3.600) • Abstimmungsmodus: elektronisch anonym • Datum: 5. März bis 8. März 2015 • Ergebnis: 9 März 2015 • Fragestellung: Verhandlungsergebnis ja/nein Mitgliederbefragung Vorgehensweise bei positivem Votum • höhere Gehälter ab 1. Juli 2015 • neue Arbeitszeiten mit Zustimmung der örtl. Personalvertretung • Überprüfung der gesamten neuen Systeme zur Arbeitszeit und zum Gehalt in den nächsten zwei Jahren Schulterschluss Ärztekammer/Gewerkschaft zugunsten der Ärzteschaft auch in der Zukunft • Vereinbarungen zur Strukturreform können eingefordert werden Mitgliederbefragung Vorgehensweise bei negativen Votum Nachverhandeln ? • abhängig von Stadt Wien! • was nachverhandeln? Streik ? juristische Möglichkeiten der Stadt Wien ? • Festlegung der Gehälter durch Landtagsbeschluss • Ende Arbeitszeitvereinbarung zum KA-AZG per 30. Juni 2015 ? – KA AZG gilt: max. 13 Stunden pro Tag ( keine 25 Dienste mehr möglich) Danke ! Für Ihre Aufmerksamkeit Information zur ÄrztInnenarbeitszeit NEU Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 1 Agenda Zentrale Punkte der Vereinbarung Arbeitszeit Gehaltsmodell Reduktion Nachtdienste Fortbildungspaket Kommende Schritte zur Umsetzung Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 2 Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung I Arbeitszeit • Rahmenvereinbarung zur Festlegung der Arbeitszeit • Neu-Regelung der Tag- und Nachtdienstdefinition • Erweiterte Möglichkeiten der Dienstplangestaltung (5 bis 25 Stunden) • Individuelle Lebensumstände können besser berücksichtigt werden • Verpflichtende Diensteinteilung nach Dienstplan Wunschplan und Dienstplanerstellung zwei Monate im Vorlauf Rechtsgültigkeit 14 Tage vor Dienstplanbeginn Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 3 Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung II Welche Möglichkeiten der Arbeitszeiteinteilung gibt es? 5-12,5 Stunden im Tagdienst Nachtdienst immer 12,5 Stunden kein Schichtdienst konkretes Modell auf Abteilungsebene erarbeitet Gibt es weiterhin 25h Dienste? "verlängerte Dienste" gleichwertiges Modell, sofern Voraussetzungen erfüllt sind (Ruhezeiten, keine Personalmehrung gegenüber 12,5 h Modell) Ziele der Neuregelung Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 4 Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung II Gehalt Eigenes Vergütungsschema TurnusärztInnen • Erhöhung zwischen 24 und 29 Prozent • Einstiegsgehalt brutto 3.400 € d.h. +1.200 € Steigerung Gehälter FachärztInnen • Erhöhung zwischen 19 und 29 Prozent • Einstiegsgehalt mit 1.1.2017 brutto 5.200 € d.h. +1.600 € Volumen insgesamt rund 60 Mio (Verlagerungen ins Grundgehalt und tatsächliche Erhöhungen) Gehalt nicht mehr abhängig von Nachtdiensten (bisher ausbezahlte „große NDZulage zukünftig im Grundgehalt) • Zukünftig werden Nachtdienste einheitlich mit 75 € abgegolten, zusätzlich erhalten alle ÄrztInnen pro Nachtdienst 2 Stunden Freizeitausgleich Einrechnung der Erschwerniszulage und der Allgemeinen Dienstzulage ins Grundgehalt – Erhöhung der Überstundenbasis Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 5 Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung III Reduktion der Nachtdienste Vereinbarung sieht mögliche Reduktion von 112 Nachtdiensten vor • • Rechenmodell, Konkretisierung mit allen Abteilungen bis Mitte März Methodik der Reduktion der Nachtdienste Umrechnung in VZÄ Dienstpostenplan Neu vereinbarte Rahmenbedingungen: • • • • • • • Reduktion des Leistungsaufkommens in Abteilungen nach 20 Uhr fachliche Schwerpunktsetzung in der nächtlichen Akutversorgung Reduktion medizinisch nicht notwendiger Rettungszufahrten organisatorische Maßnahmen zur PatientInnensteuerung 4 Nachtdienste in den ZNAs mit Ausnahme FLO (bis Eröffnung Nord) Übernahme des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs im Rahmen des Skill&Grade Mix Projekts Poolassistenzen für chirurgische Eingriffe Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 6 Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung IV Opt Out • Vereinbarung sieht gegenseitige Unterstützung vor = gemeinsames Ziel Übergang bis Juli zu schaffen • Opt Out vorläufig bis 30.06.2015 • administrative Unterstützung der Abteilungen Fortbildungspaket • 6,5 Tage Sonderurlaub für FachärztInnen für externe Fortbildung Ab 1. Juli 2015 bereits aliquot nutzbar • 5 Tage Prüfungsurlaub für die ÄrztInnen- bzw. FachärztInnenprüfung Weiter kein Nebenbeschäftigungs- und Konkurrenzverbot Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 7 Vorteile der neuen Vereinbarung Höheres Einkommen um mindestens 19 Prozent Höhere Lebensqualität • Hälfte der Wochenenden dienstfrei • Weniger Nachtdienste • Reduktion der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit auf max. 48 h Bessere Vereinbarkeit der Fortbildung • 6,5 Tage Sonderurlaub für Fortbildung • 5 Tage Prüfungsurlaub für ÄrztInnen- bzw. FachärztInnenprüfung Flexiblere Dienste (von 5 h bis maximal 25 h) Keine Kündigungen Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 8 Gemeinsame Umsetzung Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 9 Projektstruktur - Umsetzungsteams Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 10 Umsetzungsschritte 1. Umschichtung von Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten (NWF-Diensten) in den Tagdienst und damit zusammenhängend Entwurf Dienstpostenplan neu (Planungsabschluss im März 2015) 2. Unterstützung bei der Dienstplanerstellung (für die Zeit ab Juli 2015) (Umsetzung im April 2015 und weiterführend) 3. Leistungsorientierte, kennzahlenbasierte Personalbedarfsberechnung und Personaleinsatzplanung (Umsetzung nach Abschluss der Phasen 1 und 2) Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 11 Methodisches Vorgehen Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 12 1. Umsetzungsworkshop Überprüfung des derzeitigen Nachtdienst- und WochenendEinsatzes je Abteilung Jede Abteilung erarbeitet im Rahmen des 1. Umsetzungsworkshops: Wieviel NWF (Nacht-/Wochenend-/Feiertagsdienste) In welchen Qualifikationen? Nachtdienste mit welcher Dienstform (12,5h, 25h) Daraus ergibt sich: ob Nachtdienste reduziert werden können unter welchen Voraussetzungen wie hoch ist das „Umschichtungspotential“ der jeweiligen Abteilung in Bezugnahme auf Rahmenbedingungen Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 13 2. Umsetzungsworkshop Erstellen eines konkreten Dienstplans für Juli Abteilungen planen selbst mit Unterstützung der Umsetzungsteams Mehrere Dienstzeitmodelle an einer Abteilung sind möglich Nach Abschluss des Erstellungsprozesses wird eine Vereinbarung für die jeweilige Abteilung getroffen Rahmenbedingungen für Dienstplan-Einteilung sollen in diesen Vereinbarungen verankert werden, z.B.: • • • Faire Verteilung der Dienstlast und Arbeitsspitzen Faire Verteilung von hochbezahlten Überstunden-Diensten am Ende eines Monats Einhaltung der Ausbildungserfordernisse für TurnusärztInnen (mindestens 1 ND pro Monat, 2/3 der Ausbildung zwischen 7 und 16 Uhr) Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 14 Leistungsorientierte Personalbedarfsplanung über Juli hinaus Personal folgt Leistung anhand von Kennzahlen Personalbindung pro Leistung soll in jeweiliger FachCommunity erarbeitet werden in Einklang mit Planungen zum Medizinischen Masterplan und der Master-Betriebsorganisation Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 15 Wir bitten um Ihre Fragen! Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“ 02.03.2015 Seite 16