Mitteilung vom September 2015
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Mitteilung vom September 2015
Gemeinderat Knonau; Tempo 30, Sicherheitsbeauftragter Zweckverband Sozialdienst Affoltern am Albis; Nachdem Affoltern am Albis den Austritt aus dem Zweckverband Sozialdienst Bezirk Affoltern a.A. per 31.12.2015 beschlossen hat, war es notwendig, die Statuten entsprechend anzupassen. Vorgesehen war, dass künftig diverse Angebote des Sozialdienstes in Form von Modulen hätten bezogen werden können. Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes hat sodann die Teilrevision der Verbandsstatuten zu Handen der Gemeindeversammlung der Verbandsgemeinden verabschiedet. Mit grossem Erstaunen musste der Gemeinderat dann zur Kenntnis nehmen, dass nachträglich weitere 3 Bezirksgemeinden den Ausstieg aus dem Zweckverband per 31.12.2017 beantragen werden. Der Gemeinderat bedauert diesen Entscheid, zumal eine Dezentralisierung der Dienstleistungen im Bereich der wirtschaftlichen Hilfe, der Betreuung und Unterbringung von Asylsuchenden, der persönlichen Hilfe sowie der Berufsbeistandschaft durchaus Sinn macht und bis heute sehr gut funktioniert hat. Nun geht es darum, mit den verbleibenden Gemeinden eine neue Lösung einer dezentralen Organisation zu entwickeln, zumal es für den Gemeinderat keine Option ist, diese Dienstleistungen wieder auf kommunaler Ebene anzubieten. Die Strukturen innerhalb der Verwaltung wurden auf den Zweckverband ausgerichtet. Zudem wäre es aufgrund der fehlenden Infrastruktur nur mit grossem Aufwand möglich, die Klientinnen und Klienten innerhalb der Gemeindeverwaltung zu empfangen. Auch wäre es notwendig, neues Personal zu rekrutieren, welches über die notwendige Ausbildung verfügt (Sozialberatung). Klar ist, dass die Dienstleistungen Kindesund Erwachsenenschutzbehörde (KESB) auch künftig von sämtlichen Bezirksgemeinden bezogen werden müssen. Massnahmenplanung Hochwasserschutz; Mit Verfügung vom 2. Juli 2013 hat die Baudirektion die Gefahrenkarte „Naturgefahren Knonaueramt“ erlassen. Der technische Bericht gibt Auskunft darüber, inwiefern die Gemeinde Knonau dazu verpflichtet ist, eine Massnahmenplanung in Auftrag zu geben, um die in der Gefahrenkarte bzw. dem technischen Bericht festgehaltenen Problemzonen zu beheben. Das Hauptproblem im Bereich des Hochwasserschutzes für die Gemeinde Knonau stellt der Haselbach dar. Für den Ausbau des Haselbaches liegt bereits ein konkretes Projekt vor. Die Federführung liegt hier bei der kantonalen Baudirektion, zumal der Haselbach als überkommunales Fliessgewässer taxiert ist. Mit Beschluss vom 14. April 2015 hat der Gemeinderat den Auftrag für eine Massnahmenplanung an das Ingenieurbüro Staubli, Kurath& Partner AG, Zürich, erteilt. Dieses hat mittlerweile die Massnahmenplanung abgeschlossen und hat der Gemeinde den Technischen Bericht für die Massnahmenplanung zugestellt (Konzeptstufe). Der Bericht schlägt verschiedene Massnahmen vor: 1. Optimierung Einlauf bei Pestalozzi-Stifung 2. Ausdolung und Revitalisierung Langacherbach 3. Ufererhöhung oder HWS-Damm, Rossi 4. Gerinneausbau und Revitalisierung Langacherbach 5. Optimierung Einlauf mit Möglichkeit Rückstau, Baaregg 6. Vergrösserung Eindolung, Ausdolung Baareggbach und Revitalisierung 7. Objektschutz (oder nasse Vorsorge) Baaregg Der Gemeinderat hat den Bericht geprüft und wird folgende Hochwasserschutzmassnahmen realisieren: 1. Optimierung Einlauf bei Pestalozzi-Stifung Jahr 2021 3. Ufererhöhung oder HWS-Damm, Rossi Jahr 2020 7. Objektschutz (oder nasse Vorsorge) Baaregg Jahr 2019 Genehmigung Gestaltungskonzept Dorfkern; Für die Ausarbeitung eines Gestaltungskonzepts „Dorfkern“ wurde 2014 eine Arbeitsgruppe mit 3 Bevölkerungsvertreter ins Leben gerufen. Unter Leitung des Ingenieurbüros gpw, Affoltern wurde dann ein Konzept für eine Umgestaltung des Dorfkerns erarbeitet. Vorsitz innerhalb der Arbeitsgruppe hatte Marianne Mühl, Tiefbauvorständin. Die Ausarbeitung eines Gestaltungskonzepts für den Dorfkern war wichtig, zumal der Kanton seinerseits beabsichtigte, für die geplante Sanierung der Ortsdurchfahrt ein Betriebs- und Gestaltungskonzept zu erstellen. Obschon der Kanton dann sämtliche Betriebs- und Gestaltungskonzepte im Kanton Zürich gestoppt hat, war es wichtig, das Konzept „Dorfkern“ voran zu treiben, zumal diverse Massnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung des Haselbaches realisiert werden können. Die Bevölkerung wurde anlässlich von 2 Workshops mit in die Erarbeitung eines Gestaltungskonzeptes einbezogen. Der Gemeinderat wurde zudem in regelmässigen Abständen über die Ergebnisse der Arbeitsgruppensitzungen und Workshops orientiert. Das vorliegende Gestaltungskonzept wurde durch den Gemeinderat genehmigt und die sehr gute Arbeit der Arbeitsgruppe, unter Leitung von Marianne Mühl, verdankt. Bauabrechnung Gruenholzstrasse; Mit Beschluss vom 12. Mai 2015 hat der Gemeinderat für die Sanierung der Gruenholzstrasse (Sanierung mit einer Oberflächenbehandlung) einen Kredit von Fr. 60‘992.20 genehmigt und der Auftrag für die Sanierung der Firma Bitex Biomid AG erteilt (in der Investitionsrechnung waren Fr. 90‘000.00 eingestellt worden). Die Arbeiten konnten im Sommer abgeschlossen werden und wurden z.H. der Finanzverwaltung verrechnet. Die Endabrechnung schliesst mit einem Gesamtaufwand von Fr. 61‘683.85 ab, was praktisch einer Punktelandung gegenüber dem bewilligten Kredit entspricht (Fr. 60‘992.20). Genehmigung Abrechnung Verkauf Kabelfernsehanlage; Die Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2014 hat dem Verkauf der Kabelfernsehanlage an die Firma WWZ Telekom AG, 6301 Zug, zugestimmt und den Gemeinderat dazu ermächtigt, einen entsprechenden Verkaufs- bzw. Kaufvertrag abzuschliessen. Der ausgehandelte Kaufvertrag wurde am 30.10.2014 resp. 31.10.2014 von beiden Parteien unterzeichnet. Der Besitzantritt der WWZ mit Übergang von Nutzen und Gefahr erfolgte per 1. Januar 2015. Der Verkaufspreis basiert gemäss Kaufvertrag auf den am 01.01.2015 aktiven Anschlüssen. Als Anschluss werden alle nicht plombierten, aktiven, zahlungspflichtigen Anschlüsse gezählt. Der Verkaufspreis pro Anschluss beträgt Fr. 1‘240.00 (exkl. MWST). Zudem kommt für das kurz- bis mittelfristige Baupotential von ca. 250 Wohneinheiten ein pauschaler Betrag von Fr. 12‘500.00 (exkl. MWST) dazu. Die Finanzverwaltung Knonau stellte der WWZ im November 2014 eine Adressliste mit allen aktiven und plombierten Anschlüssen zu. Im Gegenzug stellte uns die WWZ nach der Rechnungsstellung ihre Liste zum Abgleich zur Verfügung. Die Bereinigung hat ergeben, dass es total 759 Anschlüsse sind. Davon sind 78 Anschlüsse plombiert. Somit konnten die WWZ per 01.01.2015 total 681 aktive Anschlüsse verrechnet werden. Im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags ist man von 704 Anschlüssen ausgegangen. In der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Übergabe sind noch einige Plombierungen resp. Deplombierungen angemeldet worden. Dies ergibt folgende Abrechnung: Verkauf 681 Anschlüsse à Fr. 1‘240.00 Fr. 844‘440.00 Pauschalbeitrag für kurz- bis mittelfristiges Baupotenzial Fr. 12‘500.00 Total Verkaufspreis Fr. 856‘940.00 Abgang Bilanz, Übertrag ins Finanzvermögen (Kt.1141.04) Fr. 180‘000.00 Buchgewinn zu Gunsten Laufenden Rechnung 2015 (Kt. 941.4240) Fr. 676‘940.00 Auflösung Spezialfinanzierungskonto (Kt. 2280.01) Fr. 443‘997.67 Total ausserordentlicher Ertrag zu Gunsten der LR 2015 Fr. 1‘120‘937.67 meb