Max-Planck-Gymnasium Trier - mpg
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Max-Planck-Gymnasium Trier Schüler- und Elternbrief Nr. 2 – 2008/2009 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Herzliche Einladung MUSIKTHEATER 2011 Nachtleben Revue Aufführungen: 20.05 / 22.05 / 28.05 / 29.05 / 01.06.2011 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Vorwort des Schulleiters 3 Personelle Veränderungen 4 Hinweise zum 1.Elternbrief 2010/2011 4 Die schulischen Ansprechpartner 5 Arbeitsgemeinschaften 6 Hinweis zur Terminübersicht 7 Hinweise Ferientermine in Rheinland-Pfalz 7 Zurücktreten in die nächstniedrigere Klassenstufe 8 Überspringen einer Klassenstufe 9 Fremdsprachenwahlen in 5,8 10 Sportförderunterricht 10 Schau hin! - Was Deine Kinder machen” 10 Hinweis neue Regelungen zur Lernmittelfreiheit 2010/2011 10 Ganztagsschule 11 Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik 12 Anerkennung der Nutzungsordnung 15 2 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Vorwort des Schulleiters 06.04.2011 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Kolleginnen und Kollegen, das doch recht kurze Schuljahr schreitet gewaltig voran, dennoch gilt es für Sie wichtige Informationen noch aufzunehmen. Besonders wichtig scheint mir die ab Seite 12 mitgeteilte Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik zu sein. Unbedingt bitte ich insbesondere die Oberstufenschüler und deren Eltern hier um Beachtung. Immerhin werden hier neue Möglichkeiten des Arbeitens und Lernens in der Schule geschaffen. Die SV und die Fachschaft Neue Medien haben hier wichtige Impulse gesetzt. Das Abitur ist inzwischen erfolgreich für 93 Schülerinnen und Schüler, davon 30 Mädchen, verlaufen. Ein ganz seltenes Ereignis ist es, dass drei Schüler (zwei Jungs, ein Mädchen) mit der Note 1,0 abschlossen. Stolz bin ich auch auf die recht erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb Jugend forscht. Ausdrücklich gratuliere ich den teilnehmende Schülerinnen und Schüler und betreuenden Lehrerinnen und Lehrern. Noch viele weitere Erfolge der Schule wären zu nennen. Den Basketballmannschaften, die in Berlin an der deutschlandweiten Ausscheidung teilnehmen, drücken wir die Daumen und gratulieren schon jetzt zu den bereits errungenen Erfolgen. Auch im Fußball blicken wir auf eine sehr erfolgreiche Bilanz. Ausdrücklich danke ich hier den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Sport. Ob Rhetorik- oder Vorlesewettbewerb, das MPG konnte immer wieder Spitzenleistungen präsentieren. Alle Erfolge der Schule in diesem Jahr werden im Jahrbuch 2010/2011 präsentiert. Auch die Leistungen des Kollegiums bei der erfolgreichen Teilnahme beim Siemens-Award gilt es herauszustellen. Immerhin erhielt das MPG unter den ca. 100 MINT-ec-Schulen Deutschlands zum dritten Mal den 3.Preis, der mit 5000 € dotiert war. Mit Fug und Recht können wir uns als anerkanntes Excellenz-Center im Bereich der Naturwissenschaften ansehen. Vorzüglich war die Bewerbung des MPG beim Förderprogramm „Medienkompetenz macht Schule“, mit 40.000 € wird unsere Medienkompetenz vom Land gefördert. Endlich fand unser Wirken im Bereich der Informatik seine Anerkennung. Dass unser Elternbeirat mit seiner besonderen Berufsinformation zur kompetenten Beratung mit seiner Jobbörse (30 Berufe präsentierten sich den Schülerinnen und Schüler der Stufen 12 und 13) zum zweiten Mal beitrug, zeugt von engagierter Elternarbeit. Meine besondere Anerkennung gilt dem Förderverein des MPG, dessen finanzielles Eintreten für Förderung von Unterricht und Lehre oder der finanziellen Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler bei Schulfahrten vorbildlich ist. Vielen Dank. Weitere gewichtige und erfolgreiche Aktionen des MPG könnten genannt werden – fühlen Sie sich alle in meine Anerkennung und meinen Dank eingeschlossen. Das Jahrbuch wird berichten. Ausdrücklich wünsche ich Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, einen erfolgreichen Abschluss des Schuljahres und weiterhin viel Freude am Max-Planck-Gymnasium Trier. Mit Ende des Schuljahres werde ich aus dem Dienst ausscheiden und mich verstärkt meiner Familie widmen. Anbetracht der kreativen Vielfalt meiner Schülerinnen und Schüler und meiner Kolleginnen und Kollegen geschieht dies sicher auch mit einem weinenden Auge. Machts gut! Euer Schulleiter OStD Ludwig Weyand 3 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Personelle Veränderungen Neu am MPG unterrichtet ab 1.2.2011 Frau Esther Huhnd mit den Fächern Deutsch und Französisch Es schied ab 1.2.2011 aus: Frau Ulrike Frank Ab 21.Februar 1980kam Frau Frank zum Max-Planck-Gymnasium Trier, 31 Jahre wirkte sie hier in vielfacher Weise. Ihr Engagement im Sport ragt besonders hervor. Sie förderte die Leichtathletik, das Laufen, das Skifahren für ihre Schülerinnen und Schüler, aber auch Kolleginnen und Kollegen konnten Skifahrten unter ihrer Leitung erleben. Vielfache erfolgreiche Betreuung fanden ihre Schülerinnen und Schüler bei Sportfesten und bei Jugend trainiert für Olympia. Der Abend des Sports ist sicher stark durch ihr Wirken geprägt. Das Konzept der Sportklasse geht auch auf ihre Initiative zurück. Als Gerätewartin – Sammlungsleiterin sorgte sie dafür, dass die MPG-Turnhallen stets in mustergültigem Zustand waren.In den letzten Jahren koordinierte sie als Fachkonferenzleiterin den Fachbereich Sport. In der Referendarausbildung war sie als lehrbeauftragteFachleiterinSport tätig. Das Kollegium unterstützte sie als Mitglied des Personalrats. Als Schatzmeisterin wirkte sie im Schullandheimverein viele Jahre. Mit dem Verkauf der MPG-Sporthemden erfuhr der Förderverein eine große Unterstützung. Als Klassenlehrerin, besonders in der Orientierungsstufe, trug sie zur Förderung und Erziehung vieler Schülerinnen und Schüler bei. Auch in Ihrem Fach Mathematik hinterließ sie in Klassen, Grund – und Leistungskursen durch erfolgreiches Arbeiten Ihre Spuren. Wir wünschen für die Zukunft alles Gute! Hinweise zum 1.Elternbrief 2010/2011 www.mpg-trier.de/d7/d7_offiziell.htm - Dort finden Sie u.a.: Schulelternbeirat Max-Planck-Gymnasium Trier 2010/2011 Schülervertretung Anmieten von Schließfächern für Schüler von 5-10 Ferienplan und unterrichtsfreie Tage im Schuljahr Klassen / Stammkurse Klassenelternsprecher/-innen Klassenämter im Schuljahr Die alte Stundentafel ab Stufe 7 Die neue Stundentafel beginnend mit Stufe 5 Zahl der Klassenarbeiten im Schuljahr Schullaufbahn / Berufsberatung im Schuljahr Betriebspraktikum Gefährliche und unnötige Spielzeuge Auch das Unangenehme gilt es anzusprechen! Aufgabenbuch Fachschaft Sport und Wettbewerbe Sportförderunterricht Verkehrssituationen auf dem Weg zur Schule Versicherungsschutz für Schüler/innen Hausordnung Der Vorstand des Fördervereins 4 6 6 7 7 8 9 10 12 13 16 17 18-19 19 20 20 21 21 22 24-25 26-28 30 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Schulische Ansprechpartner am Max-Planck-Gymnasium www.mpg-trier.de/d3/main/schulleit.htm Schulleiter Stellvertreter 2. Stellvertreter Herr Ludwig Weyand Herr Edgar Manz Herr Wilhelm Kottmann Orientierungsstufe 5 und 6 , GTS Klassen 7, 8 Klassen 9, 10 Leiter der Oberstufe Päd. Leiter der Oberstufe Herr Wilhelm Kottmann Frau Ursula Römer Frau Ingelore Wernicke Herr Raymond Schirra Herr Michael Kurzbach Koordination in der GTS – Lerncoaches / Hausaufgaben Betreuung neuer Lehrerinnen und Lehrer Koordination der Päd. Schulentwicklung Koordination des sportbetonten Zweigs Öffentlichkeitsarbeit, Jahrbuch Betreuung der Referendare und Praktikanten Betreuung der Lehramtspraktikanten nach neuer Lehrerausbildung Sicherheitsbeauftragter Datenschutzbeauftragter Schullaufbahnberatung/ Berufsorientierung Koordination der naturw. Schwerpunktbildung MINT Koordination der Sprachen Begabtenförderung Naturwissenschaften Koordination der ökonomischen Bildung Beratungslehrerin für Prävention Verkehrserziehung Verbindungslehrer verbindungslehrer-mpg@web.de Frau Brucherseifer Frau Brucherseifer Frau Ursula Römer Herr Ulrich Kaurisch Herr Ulrich Kaurisch Frau Gabriel Keck Herr Guido Börner Herr Michael Gottschlich Herr Thorsten Bach Herr Heiko Müller Frau Helga Leonardy Frau Helga Leonardy Frau Vera Kölbel Herr Dirk Hofmann Frau Carmen Niesen Herr Uwe Hoffmann Herr Roman Schneider Herr Timothy Fell Herr Frank Feder Herr Otmar Nieß Herr Helmut Paulus Herr Frank Feder Frau Dölle-Klüsche Frau Gisela Shehada Homepage – Neue Medien Pädagogisches Informatik-Netz Betreuung der Schülerzeitung – Distelblatt Koordination der Bibliotheken Sekretariat Hausmeister Technik Frau Marlies Marx, Frau Ruth Müller, Frau Birgit Zirbes Herr Harald Kreutz Herr Franz Metzler weitere Information unter : http://www.mpg-trier.de/d3/main/verwalt.htm Weitere Ansprechpartner sind die Fachlehrer/-innen, die Klassen- und Stammkursleiter/-innen und bei fachbezogenen Fragen die Fachkonferenz- und Sammlungsleiter/-innen. 5 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Arbeitsgemeinschaften Den Ort erfahren die Schülerinnen und Schüler über eine Aushang bzw. über die Lehrerinnen und Lehrer. Sportarbeitsgemeinschaften finden in der Regel in einer der Turnhallen, Musikarbeitsgemeinschaften in einem der Musiksäle statt. Alle anderen AG-Räume werden per Aushang von den AG-Leitern mitgeteilt.Weitere Arbeitsgemeinschaften gibt es noch im Rahmen der Ganztagsschule. Wer Sport Zeit Raum/Ort Erläuterung Mannschaftswettbewerbe, Tanz,...... Herr Kaurisch Mo, 13.00 - 14.00 Uhr T2 Herr Hoor Mo, 13.10 - 14.45 Uhr T1 Frau Mozgovaja Mi, 13.10 - 14.45 Uhr Turnhalle Basketball für Klassen 5 u. 6 Fußball für Klassen 5 u. 6 und GTS Handball AG Herr Hoor Di. 13.10 - 14.45 LB3/AVG Sportförderunterricht Herr Hoffmann Do, 14.00 . 14.45 Uhr Turnhalle Verschiedene Ballspiele Herr Viehmann Do, 14.15 - 16.15 Uhr RG-Treveris Rudern Herr Kaurisch Fr, 14.30 - 16.30 Uhr T1 Basketball für Klassen 7 u. 8 Frau Kurzbach Fr, 13.00 - 14.00 Uhr T2 Tanz-AG 5-8 Frau Kurzbach Fr, 14.00 - 15.00 Uhr T2 Hip-Hop-AG Musik/Theater Musik, Musiktheater, Theater, Chor, Orchester Frau Teuber Mo, 13.10 - 14.00 Uhr R225 "Da Capo" Schulorchester Herr Dewes Mo, 13.10 - 13.55 Uhr Mu1 Chor der Klassen 7-13 Frau Kurzbach Frau Schaan Mo, 13.45 - 15.00 Uhr Geo-Raum Theater-AG 6/7 Herr Klöckner Mi, 13.10 Musik Mundharmonika AG Frau Kröninger Mi, 14.00 - 14.45 Uhr Mu1 Chor Klasse 5 + 6 Frau Teuber Do, 13.10 - 14.00 Uhr R226 Blockflöten AG Herr Klöckner Do, 13.15 - 14.00 Uhr Musik Querflöten AG Frau Teuber Herr Feder n.V. n.V. Musiktheater AG MINT Herr Schemer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik Video/Digitale Bildbearbeitung Mo, 14.00 - 14.45 Uhr R400 GTS Begabtenförderung (NaturwisMo, 14.00 - 14.45 Uhr R303 senschaften) Do. 14.00 - 15.00 Uhr Chemie1 Umwelt-AG Herr Willkomm Mi. 14.00 - 14.45 Uhr R303 "Mathematik für Spezialisten" Frau Dittlinger Mi, 14.00 - 14.45 Uhr Chemie2 Nawi AG Herr Dr. Kunz Fr, 13.30 - 14.35 Uh n.V. Solarboot AG Herr Braeutigam n.V. Informatik Robotik AG Frau Römer Herr Hofmann 6 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Wer Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Zeit Sprachen Raum/Ort Erläuterung Ergänzungen, Projekte,.... Frau Brucherseifer Mi. 1400 - 14.45 Uhr R011 Training Deutsch Frau Maier Fr. 13.05 - 14.30 Uhr n.V. Delf B1/ Französisch Frau Shehada Mi, 13.10 - 14.45 R110 Deutsch Nicht-Muttersprachler Verschiedenes Beratung, Projekte Frau Klein-Menke Mo, 14.00 Uhr Oberstufenb. Frau Shehada Mo, 14.00 - 14.45 Uhr R308 "Schule ohne Rassismus-Schule mit Courage" "Lesespaß" / GTS Herr Feder Di, 13.05 Uhr Aquarium Aquarium Herr Fell Frau Wartner Do. n.V. R242 Eine-Welt-Laden Herr Fell Mi, 13.00 - 14.00 Uhr R209 Mini SV Herr Schön Do, 13.15 - 14.00 Uhr R010 Schach AG Herr Schön Do, 14.00 - 14.45 Uhr R010 Schach - GTS Herr Michels Mi. 14.00 - 14.45 Uhr n.V. Ägypten-AG Herr Feder Di. 13.05 Uhr R303 AK Indien und Afrika Medien Herr Nieß Frau Wernicke Herr Feder Frau Dölle-Klüsche Di, alle 14 Tage, 13.10 - 14.45 Uhr Do. 14.00 - 14.45 Uhr Informatik Neue Medien/Homepage R304 Computer für Anfänger / GTS Do, 13.05 Uhr R303 Distelblatt/Schülerzeitung Hinweis: n.V.= nach Vereinbarung – Aushänge beachten oder die Lehrkraft fragen Weitere Arbeitsgemeinschaften werden erst ab dem 2.Halbjahr angeboten. Ebenso gibt es noch Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen im Rahmen des ganztagsschulischen Angebots. Hinweis zur Terminübersicht Schauen Sie für die aktuellen Termine auf die Homepage des MPG. http://www.mpg-trier.de/d6/d6.htm Ferientermine in Rheinland-Pfalz http://www.mbwjk.rlp.de/bildung/ferientermine.html und http://www.mpg-trier.de/d6/ferien.htm 7 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Zurücktreten in die nächst niedrigere Klassenstufe Das rheinland-pfälzische Schulgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass ein Kind freiwillig in die nächst niedrigere Stufe zurücktreten kann. Allerdings ist es nicht Sinn dieser Möglichkeit. der orientierenden Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in der 5. und 6. Klasse entgegen zu arbeiten. Nun kann es etwa bei längerer Krankheit Gründe geben, einen Antrag auf freiwilliges Wiederholen einer Klassenstufe (6-10) zu stellen. Auch in der Oberstufe gibt es diese Möglichkeit. Dazu folgende Information aus der Schulordnung: § 44 Freiwilliges Zurücktreten (Schulordnung) (1) Aus wichtigem Grund, insbesondere bei längerer Krankheit während des Schuljahres, bei Schulwechsel infolge Änderung des Wohnsitzes, bei besonderen Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen, können Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 6 bis 10 einmal in die nächstniedrigere Klassenstufe zurücktreten; in Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler ein zweites Mal zurücktreten. (2) Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht möglich. (3) Die Eltern können das Zurücktreten bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien beantragen. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz. Wird dem Antrag stattgegeben, besuchen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich den Unterricht der nächstniedrigeren Klassenstufe. (4) Wird der Antrag abgelehnt und haben die Eltern Einwände gegen den Beschluss der Klassenkonferenz, so können sie diese der Schulleiterin oder dem Schulleiter vortragen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berät die Eltern und entscheidet, ob der Beschluss nach § 27 Abs. 6 SchulG beanstandet wird. Die Rechtsbehelfe der Eltern im Übrigen bleiben unberührt. (5) Für den späteren Übergang in eine Klassenstufe, in die die Schülerin oder der Schüler bereits versetzt war, bedarf es keiner erneuten Versetzungsentscheidung. Das Jahreszeugnis erhält in diesem Fall den Vermerk: ,,Die Schülerin/der Schüler ist freiwillig zurückgetreten. Der Beschluss der Klassenkonferenz vom ....., sie/ihn in die Klassenstufe .... zu versetzen, gilt fort." (6) Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler eine Klassenstufe, in die sie oder er zurückgetreten ist, erhält das Abgangszeugnis den Vermerk nach Absatz 5 Satz 2. (7) Für das Zurücktreten in der gymnasialen Oberstufe gilt § 80 Abs. 10 . §80Gymnasiale Oberstufe(Schulordnung) .............................. (10) Ein freiwilliges Zurücktreten um ein Jahr ist im neunjährigen Bildungsgang einmal am Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13, im achtjährigen Bildungsgang einmal am Ende der Halbjahre 10/2, 11/1, 11/2 oder 12/1 zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 11 im neunjährigen Bildungsgang oder die Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Bildungsgang nicht wiederholt worden ist. Das Zurücktreten ist der Schule schriftlich mitzuteilen. Es wird im Zeugnis vermerkt. Bei der Wiederholung können nur die Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Belegung ihrer Fächer nach dem Unterrichtsangebot der Schule richten. L. Weyand, 14.04.11 8 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Überspringen einer Klassenstufe Eine besondere Möglichkeit zur Verkürzung der Schulzeit ist mit dem Überspringen von Klassenstufen gegeben. Ausdrücklich plädiere ich bei entsprechender Leistungsfähigkeit für die Nutzung dieser Möglichkeit. Warnen möchte ich allerdings dann, wenn das Überspringen einer Klasse nicht auch Wunsch des Kindes ist. Hier würde ich der sozialen Integration stärkere Bedeutung beimessen. Die rechtlichen Grundlagen nach der Schulordnung sind wie folgt gegeben: Schulordnung § 41 Überspringen einer Klassenstufe (1) Besonders begabten und leistungswilligen Schülerinnen und Schülern kann die Schulleiterin oder der Schulleiter das Überspringen einer Klassenstufe gestatten, wenn die Eltern oder die Klassenkonferenz im jeweiligen Einvernehmen einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler in ihren Leistungen deutlich über ihre Klasse hinausragen und ihre Arbeitsweise erwarten lässt, dass sie erfolgreich in der neuen Klassenstufe mitarbeiten können. (2) Die Entscheidung darf nicht von einer Prüfung abhängig gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen so beraten und in der aufnehmenden Klasse so gefördert werden, dass sich die mit dem Überspringen verbundenen Schwierigkeiten möglichst verringern. Bei der Bewertung der Leistungen in der neuen Klassenstufe ist eine Nachholfrist bis zu einem halben Jahr einzuräumen. (3) Ein Überspringen kann zum Schulhalbjahresende oder zum Schuljahresende erfolgen. Das Überspringen wird im Zeugnis vermerkt. (4) Die Klassenstufe 10 der Realschule plus und der Integrierten Gesamtschule sowie das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 des achtjährigen Bildungsgangs des Gymnasiums können nicht übersprungen werden. Für das Überspringen des zweiten Halbjahres der Klassenstufe 10 und des ersten Halbjahres der Jahrgangstufe 11 des neunjährigen Bildungsgangs des Gymnasiums und der Klassenstufe 10 des Gymnasiums gilt § 80 Abs. 11 . Im Übrigen ist § 59 Abs. 2 Satz 1 SchulG zu beachten. (5) Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe 9 übersprungen haben, aber nach dem Besuch der Klassenstufe 10 den qualifizierten Sekundarabschluss I nicht erreichen, erwerben die Qualifikation der Berufsreife, wenn sie mit den Leistungen in der Klassenstufe 10 die Abschlussbestimmungen der Berufsreife erfüllen. In dem Abgangszeugnis wird vermerkt, dass es die Berufsreife verleiht. Schulordnung §80 Gymnasiale Oberstufe (11) Für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die gemäß § 41 die Klassen- oder Jahrgangsstufe 10 oder im neunjährigen Bildungsgang des Gymnasiums das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das Halbjahr 11/1 übersprungen und die Zulassung zur Jahrgangstufe 12 erreicht haben, wird auf dem Abgangszeugnis der qualifizierte Sekundarabschluss I bescheinigt. Wurden das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das Halbjahr 11/1 übersprungen, ist die Nachholfrist angemessen zu verkürzen, sodass die Notengebung für das Halbjahr 11/2 sichergestellt ist; für die Zulassung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 sind nur die Noten des Halbjahres 11/2 zu berücksichtigen. Gerne stehen der Klassenleiter, die Fachlehrer, die Stufenleitungen und die Schulleitung für Rückfragen zur Verfügung! L. Weyand, 14.04.11. 9 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Fremdsprachen Klassen 5 / 8 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Wahlmöglichkeiten für das kommende Schuljahr: 2. Fremdsprache ab Klasse 6 3. Fremdsprache und/oder Wahlfach Informatik ab Klasse 9 Sehr geehrte Eltern, auch in diesem Jahr laden wir Sie im Vorfeld der Wahlen für das kommende Schuljahr zu einem Informationsabend ein. Die Termine werden noch bekannt gegeben. Für individuelle Beratungen wenden Sie sich bitte an die Klassenleiter/-innen oder Fachlehrer/innen. Wilhelm Kottmann, Ursula Römer Sportförderunterricht Viele Kinder leiden heute aufgrund mangelnder Bewegung im Alltag an Haltungs-, Koordinations- und Ausdauerschwächen, um nur einige auffällige Erscheinungsbilder zu nennen. Die ADD Trier stellt Sondermittel für Sportförderunterricht zur Verfügung, sodass unser Diplom-Sportlehrer Wolfgang Hoor betreffende Schülergruppen besonders betreuen kann, da er die dazu notwendige zusätzliche Lehrbefähigung besitzt. Die betreffenden Eltern erhalten von uns eine schriftliche Mitteilung und werden um ihr Einverständnis gebeten, dass ihr Kind an dieser besonders gesundheitsfördernden und präventiven Sport-AG teilnehmen soll. „Schau hin! - Was Deine Kinder machen” „Gewalt tut weh“ bleibt aktuell! Liebe Eltern, Internet, Handy, - Segen oder Fluch? So einfach ist es natürlich nicht! Viele Slogans begegnen uns inzwischen, auch die Flut der Ratgeber für Eltern ist kaum mehr zu überschauen. Mit der Hilfe externer Fachleute haben wir uns alle Schülern/-innen, Eltern, Lehrern/-innen - mehr Wissen und Überblick verschafft und gemeinsam Wegegefunden, die Möglichkeiten für das Lernen zu nutzen; wir wollen auch das soziale Lernen dabei im Blick haben und Wert darauf legen, dass die Schüler/-innen Gefahren erkennen, sieabwehren und nicht - auch nicht in der aktiven Beteiligung , der Versuchung zu„mobben" - erliegen. Ursula Römer.StD‘ Hinweis zur Lernmittelfreiheit 2011/2012 Ab dem Schuljahr 2011/2012 gibt es für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-13 im Rahmen der Lernmittelfreiheit und entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln neue Regelungen. Unter www.LMF-online.rlp.de können Sie auch Informationen abrufen. Herr Studiendirektor Manz wird den Bereich der Lernmittelfreiheit koordinieren. 10 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Ganztagsschule Unsere Ganztagsschule (GTS) läuft jetzt im vierten Jahr, und trotz einiger Schwierigkeiten blicken wir ganz zufrieden auf den bisherigen Verlauf zurück. Die AGs werden gut angenommen und auch die Lernzeit zeigt überwiegend positive Ergebnisse, auch wenn es immer wieder zu Störungen kommt. Inzwischen läuft die Anmeldung für das kommende Schuljahr. Das Anmeldeschreiben ist für alle Eltern der Klassen 5-9 an die Kinder ausgegeben worden. Sie können Ihr Kind auch mit dem Abrisszettel dieser Seite anmelden, falls das Schreiben verloren gegangen ist. Wenn Sie noch Bedenkzeit brauchen, ist dies auch kein Problem. Eine Anmeldung ist noch bis zum letzten Sommerferientag möglich. Diese ist für das ganze kommende Schuljahr verbindlich. Deshalb ist es wichtig, dass auch der Schüler/die Schülerin eine positive Einstellung zur GTS mitbringt. Alle Schülerinnen und Schüler versichern bitte auf dem Abrisszettel, dass sie allen Regularien bereitwillig Folge leisten werden. Bei nach unseren bisherigen Erfahrungen verhaltensschwierigen Schülerinnen und Schülern behalten wir uns im Interesse der Mitschüler vor, eine Aufnahme in die GTS abzulehnen. Zur Erinnerung noch einmal die Daten der Tage, an denen im zweiten Halbjahr keine GTS vorgesehen ist: 01.06.11 (Tag vor Himmelfahrt), 22.06.11 (Tag vor Fronleichnam) sowie 15. und 16.06.11 (Zeugniskonferenzen). Eltern, die an diesen Tagen auf die GTS angewiesen sind, teilen dies bitte rechtzeitig mit, damit wir eine Sonderregelung treffen können. Der Eigenanteil für das Mittagessen beträgt zurzeit 2,67 €, es ist allerdings mit einer moderaten Erhöhung im kommenden Schuljahr zu rechnen. Unsere Erfahrungen mit dem Caterer sind eigentlich positiv, allerdings hat eine Umfrage unter den Eltern ergeben, dass eine deutliche Mehrzahl der Kinder das Essen eher negativ bzw. negativ beurteilt. Auch wenn es immer wieder SchülerInnen gibt und geben wird, denen es nicht schmeckt, muss diesem Problem nachgegangen werden. Ausführliche Informationen über die Organisation unserer GTS finden Sie auf unserer Homepage. Wenn Sie darüber hinaus noch irgendwelche Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, sich an den Unterzeichner zu wenden, auch telefonisch. Kottmann, GTS-Koordinator -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Name des Kindes: _______________________ Vorname:________________ Klasse: ____ Bitte ankreuzen! ( ) Ich melde mein Kind verbindlich für das ganze Schuljahr 2011/12zur Ganztagsschule an. Unterschrift der Erziehungsberechtigten: ______________________________________ ______________________________________ Ich versichere, dass ich allen Anweisungen Folge leisten werde, vor allem in der Lernzeit. Unterschrift der Schülerin/des Schülers: _______________________________________ 11 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, die Anerkennung der Nutzungsordnung wird es unseren Oberstufenschülern ermöglichen über das pädagogische Schulnetz das Internet mit eigenem Net- oder Notebook zu nutzen.Voraussetzung ist die schriftliche Anerkennung wie sie im Anhang vorliegt. Über Herrn Paulus kann dann der Zugang abgewickelt werden. Ausdrücklich gilt mein Dank der Fachschaft Neue Medien, die unter Leitung von Herrn Otmar Nieß und Helmut Paulus die Voraussetzungen geschaffen hat, dass der Schülerwunsch zur Internetnutzung in Freistunden in Erfüllung gehen kann. Wesentlich hat hier die ganze SV, stellvertretend seien Eric Schöller, Marius und Peter von Wenzlawowicz genannt, gewirkt. Vielen Dank! Ich hoffe sehr, dass das Vertrauen in die sinnvolle Nutzung des Internet durch unsere Schülerinnen und Schüler nicht enttäuscht wird. Unbedingt bitte ich um Beachtung der nachfolgend aufgeführten Nutzungsordnung. Ludwig Weyand, Oberstudiendirektor Nutzungsordnung der Informationsam Max-Planck-Gymnasium Trier und Kommunikationstechnik Präambel Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung. Die Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung. 1. Allgemeine Nutzungsregeln Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weit reichenden und schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird daher immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und vor dem materiellen und geistigen Eigentum anderer vollzogen. Alle Nutzerinnen und Nutzer achten auf den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen Computerausstattung. 2. Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts Eine Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets während des Unterrichts ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke gestattet. Der Internetzugang und die Mailfunktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. 12 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen personenbezogenen Daten im Internet ist nur gestattet mit der Einwilligung der Betroffenen (bei Minderjährigkeit der Erziehungsberechtigten). Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen sind untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen. Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Das Herunterladen und die Installation von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der verantwortlichen Person gestattet. Die schulische Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden, Vertragsverhältnisse einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der Aufsicht führenden Lehrperson untersagt. Die Schule und ihre Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. 3. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes Außerhalb des Unterrichts ist im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit die Nutzung auch für private Zwecke gestattet. Als private Nutzung im Sinne dieser Nutzungsordnung ist insbesondere das Chatten, die private E-Mail-Kommunikation sowie das Aufrufen von Seiten in OnlineNetzwerken, wie z.B. "Schüler-VZ" oder "wer-kennt-wen" anzusehen. Privater E-Mail-Verkehr darf nur online, mit kostenlosen Web-Mail-Diensten (z.B. www.web.de, www.gmx.de) abgewickelt werden. Die Schule stellt keinen Mailserver für die private Mailnutzung zur Verfügung. Die unter Ziffer 2 genannten Verhaltensregeln gelten auch im Rahmen der privaten Nutzung. Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Mit dieser Aufgabe können Lehrkräfte, sonstige Bedienstete der Schule, Eltern sowie für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler betraut werden. Im Übrigen gelten die ergänzenden Regeln des Anhangs. 4. Kontrolle der Internetnutzung, Aufsicht Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren. Bei pädagogischen Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an Schülerrechnern aufgerufenen Seiten an dem Zentralbildschirm der Aufsicht führenden Lehrkraft durch entsprechende Einrichtungen (VNC) sichtbar gemacht werden. Dieses Aufschalten ist nach Möglichkeit auf dem Bildschirm deutlich kenntlich zu machen oder der Nutzerin oder dem Nutzer in anderer Form bekannt zu geben. In jedem Fall hat eine vorherige Unterrichtung der Schülerinnen und Schüler (s. Anlage) zu erfolgen. Die den Lehrkräften zur Verfügung stehenden PCs sind so konfiguriert, dass die Aufschaltfunktion nur bei den jeweils im gleichen Raum befindlichen SchülerPC genutzt werden kann. Ein Aufschalten ist im Rahmen der zugestanden Privatnutzung nicht möglich und sogar unzulässig. Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung besteht. In diesem Fall ist die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der/die schulische Datenschutzbeauftragte hinzuzuziehen. 13 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 Bei der Nutzung des Internets werden systemseitig protokolliert: • die IP-Adresse des Rechners, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird, • Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs, • die URL der aufgerufenen Seite. Bei der E-Mail-Kommunikation werden systemseitig protokolliert: • die IP-Adresse, • die Mail-Adresse des Empfängers, • Datum und Uhrzeit, • Datenmenge. Eine Unterscheidung zwischen schulischer und privater Nutzung erfolgt dabei nicht. Die Protokollierung im Rahmen der privaten Nutzung erfolgt auf der Basis der in der Anlage beigefügten Einwilligungserklärung der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten. Die Daten der Protokollierung werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung begründen. Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren. 5. Technisch-organisatorischer Datenschutz Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, USB-Speicher, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des Anwendungsbetreuers oder des Systemadministrators an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte eine Nutzerin oder ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen. 6. Schutz der Geräte Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Räumen ist durch die Hausordnung geregelt. In Ergänzung zu der Hausordnung gilt: Der Verzehr von Speisen und Getränken ist an Computern verboten. Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (PC ordnungsgemäß abmelden, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen). 7. Passwörter Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können. Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen, nicht leicht zu erraten sein und eine beschränkte Gültigkeit haben. Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es Dritten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden. Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen. Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einer frem- 14 Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011 Max-Planck-Gymnasium Trier 14.04.2011 den Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schulemitzuteilen. 8. Schlussvorschriften Alle Nutzerinnen und Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler sowie - im Falle der Minderjährigkeit – ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Für den Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs der Einwilligung ist eine private Nutzung der Internet- und E-Mail-Nutzung untersagt. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft. Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden und straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen. Diese Nutzungsordnung wurde in der Gesamtkonferenz vom 22.2.11 beschlossen. Anlage zum Abtrennen ------------------------------------------------------------------------------------------- Anerkennung der Nutzungsordnung und Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten Am ________ wurde ich in die Nutzungsordnung des Max-Planck-Gymnasiums zur Nutzung der Schulcomputer und des Internetzugangs eingewiesen. Ein Exemplar dieser Nutzungsordnung wurde mir ausgehändigt. Ich wurde davon unterrichtet, dass die Schule in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt ist, die Einhaltung dieser Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren. Der Schule ist es dabei jedoch nicht gestattet, die private Nutzung des Internet und der E-Mail-Kommunikation dadurch zu kontrollieren, dass sich die Aufsichtsperson auf den von mir genutzten Schulrechner aufschaltet. Mir ist bekannt, dass im Rahmen der Protokollierung keine Unterscheidung zwischen schulischer und privater Nutzung erfolgt. Ich willige ein, dass auch meine privaten Internetzugriffe protokolliert werden und dass die Protokolldaten im Einzelfall bei konkretem Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung überprüft werden. Die Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Bei Nichterteilen der Einwilligung oder bei deren Widerruf ist eine Nutzung der Computeranlagen nicht möglich. ___________________________________ _________________________________________ Name und Klasse/Kurs Name der Schülerin/des Schülers ___________________________________ Unterschrift der Schülerin/des Schülers _________________________________ ___________________________________________________ Ort/Datum Bei Minderjährigen Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten 15 Verein der Freunde und Förderer des Max-PlanckGymnasiumsTrier Konto-Nr.: 6106 Sparkasse Trier BLZ: 585 501 30 Anschrift: Sichelstraße 3, 54290 Trier Telefon: + 49-(0)651- 14619-50 Fax: + 49-(0)651- 14619-61 www.mpg-trier.de e-mail: leitung@mpg-trier.de Verantwortlich: L. Weyand, Schulleiter, 14.04.11