Max-Planck-Gymnasium Trier - mpg

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Max-Planck-Gymnasium Trier - mpg
Max-Planck-Gymnasium
Trier
Schüler- und Elternbrief Nr. 2 – 2008/2009
Schüler- und Elternbrief 2/2010/2011
Herzliche Einladung
MUSIKTHEATER
2011
Nachtleben Revue
Aufführungen: 20.05 / 22.05 / 28.05 / 29.05 / 01.06.2011
Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Vorwort des Schulleiters
3
Personelle Veränderungen
4
Hinweise zum 1.Elternbrief 2010/2011
4
Die schulischen Ansprechpartner
5
Arbeitsgemeinschaften
6
Hinweis zur Terminübersicht
7
Hinweise Ferientermine in Rheinland-Pfalz
7
Zurücktreten in die nächstniedrigere Klassenstufe
8
Überspringen einer Klassenstufe
9
Fremdsprachenwahlen in 5,8
10
Sportförderunterricht
10
Schau hin! - Was Deine Kinder machen”
10
Hinweis neue Regelungen zur Lernmittelfreiheit 2010/2011
10
Ganztagsschule
11
Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik
12
Anerkennung der Nutzungsordnung
15
2
Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Vorwort des Schulleiters
06.04.2011
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
das doch recht kurze Schuljahr schreitet gewaltig voran, dennoch gilt es für
Sie wichtige Informationen noch aufzunehmen.
Besonders wichtig scheint mir die ab Seite 12 mitgeteilte Nutzungsordnung
der Informations- und Kommunikationstechnik zu sein. Unbedingt bitte ich
insbesondere die Oberstufenschüler und deren Eltern hier um Beachtung.
Immerhin werden hier neue Möglichkeiten des Arbeitens und Lernens in der
Schule geschaffen. Die SV und die Fachschaft Neue Medien haben hier
wichtige Impulse gesetzt.
Das Abitur ist inzwischen erfolgreich für 93 Schülerinnen und Schüler, davon
30 Mädchen, verlaufen. Ein ganz seltenes Ereignis ist es, dass drei Schüler
(zwei Jungs, ein Mädchen) mit der Note 1,0 abschlossen.
Stolz bin ich auch auf die recht erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb Jugend forscht. Ausdrücklich gratuliere ich den teilnehmende Schülerinnen und Schüler und betreuenden Lehrerinnen und
Lehrern. Noch viele weitere Erfolge der Schule wären zu nennen. Den Basketballmannschaften,
die in Berlin an der deutschlandweiten Ausscheidung teilnehmen, drücken wir die Daumen und
gratulieren schon jetzt zu den bereits errungenen Erfolgen. Auch im Fußball blicken wir auf eine
sehr erfolgreiche Bilanz. Ausdrücklich danke ich hier den Kolleginnen und Kollegen des Fachbereiches Sport. Ob Rhetorik- oder Vorlesewettbewerb, das MPG konnte immer wieder Spitzenleistungen präsentieren. Alle Erfolge der Schule in diesem Jahr werden im Jahrbuch 2010/2011 präsentiert.
Auch die Leistungen des Kollegiums bei der erfolgreichen Teilnahme beim Siemens-Award gilt es
herauszustellen. Immerhin erhielt das MPG unter den ca. 100 MINT-ec-Schulen Deutschlands zum
dritten Mal den 3.Preis, der mit 5000 € dotiert war. Mit Fug und Recht können wir uns als anerkanntes Excellenz-Center im Bereich der Naturwissenschaften ansehen.
Vorzüglich war die Bewerbung des MPG beim Förderprogramm „Medienkompetenz macht Schule“, mit 40.000 € wird unsere Medienkompetenz vom Land gefördert. Endlich fand unser Wirken im
Bereich der Informatik seine Anerkennung.
Dass unser Elternbeirat mit seiner besonderen Berufsinformation zur kompetenten Beratung mit
seiner Jobbörse (30 Berufe präsentierten sich den Schülerinnen und Schüler der Stufen 12 und
13) zum zweiten Mal beitrug, zeugt von engagierter Elternarbeit.
Meine besondere Anerkennung gilt dem Förderverein des MPG, dessen finanzielles Eintreten für
Förderung von Unterricht und Lehre oder der finanziellen Unterstützung einzelner Schülerinnen
und Schüler bei Schulfahrten vorbildlich ist. Vielen Dank.
Weitere gewichtige und erfolgreiche Aktionen des MPG könnten genannt werden – fühlen Sie sich
alle in meine Anerkennung und meinen Dank eingeschlossen. Das Jahrbuch wird berichten.
Ausdrücklich wünsche ich Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, einen erfolgreichen Abschluss
des Schuljahres und weiterhin viel Freude am Max-Planck-Gymnasium Trier. Mit Ende des Schuljahres werde ich aus dem Dienst ausscheiden und mich verstärkt meiner Familie widmen. Anbetracht der kreativen Vielfalt meiner Schülerinnen und Schüler und meiner Kolleginnen und Kollegen
geschieht dies sicher auch mit einem weinenden Auge. Machts gut!
Euer Schulleiter
OStD Ludwig Weyand
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Personelle Veränderungen
Neu am MPG unterrichtet ab 1.2.2011
Frau Esther Huhnd
mit den Fächern Deutsch und Französisch
Es schied ab 1.2.2011 aus:
Frau Ulrike Frank
Ab 21.Februar 1980kam Frau Frank zum Max-Planck-Gymnasium Trier, 31
Jahre wirkte sie hier in vielfacher Weise.
Ihr Engagement im Sport ragt besonders hervor. Sie förderte die Leichtathletik,
das Laufen, das Skifahren für ihre Schülerinnen und Schüler, aber auch Kolleginnen und Kollegen konnten Skifahrten unter ihrer Leitung erleben. Vielfache
erfolgreiche Betreuung fanden ihre Schülerinnen und Schüler bei Sportfesten
und bei Jugend trainiert für Olympia. Der Abend des Sports ist sicher stark
durch ihr Wirken geprägt. Das Konzept der Sportklasse geht auch auf ihre Initiative zurück. Als Gerätewartin – Sammlungsleiterin sorgte sie dafür, dass die MPG-Turnhallen
stets in mustergültigem Zustand waren.In den letzten Jahren koordinierte sie als Fachkonferenzleiterin den Fachbereich Sport. In der Referendarausbildung war sie als lehrbeauftragteFachleiterinSport
tätig.
Das Kollegium unterstützte sie als Mitglied des Personalrats. Als Schatzmeisterin wirkte sie im
Schullandheimverein viele Jahre. Mit dem Verkauf der MPG-Sporthemden erfuhr der Förderverein
eine große Unterstützung.
Als Klassenlehrerin, besonders in der Orientierungsstufe, trug sie zur Förderung und Erziehung
vieler Schülerinnen und Schüler bei. Auch in Ihrem Fach Mathematik hinterließ sie in Klassen,
Grund – und Leistungskursen durch erfolgreiches Arbeiten Ihre Spuren.
Wir wünschen für die Zukunft alles Gute!
Hinweise zum 1.Elternbrief 2010/2011
www.mpg-trier.de/d7/d7_offiziell.htm - Dort finden Sie u.a.:
Schulelternbeirat Max-Planck-Gymnasium Trier 2010/2011
Schülervertretung
Anmieten von Schließfächern für Schüler von 5-10
Ferienplan und unterrichtsfreie Tage im Schuljahr
Klassen / Stammkurse
Klassenelternsprecher/-innen
Klassenämter im Schuljahr
Die alte Stundentafel ab Stufe 7
Die neue Stundentafel beginnend mit Stufe 5
Zahl der Klassenarbeiten im Schuljahr
Schullaufbahn / Berufsberatung im Schuljahr
Betriebspraktikum
Gefährliche und unnötige Spielzeuge
Auch das Unangenehme gilt es anzusprechen!
Aufgabenbuch
Fachschaft Sport und Wettbewerbe
Sportförderunterricht
Verkehrssituationen auf dem Weg zur Schule
Versicherungsschutz für Schüler/innen
Hausordnung
Der Vorstand des Fördervereins
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Schulische Ansprechpartner am Max-Planck-Gymnasium
www.mpg-trier.de/d3/main/schulleit.htm
Schulleiter
Stellvertreter
2. Stellvertreter
Herr Ludwig Weyand
Herr Edgar Manz
Herr Wilhelm Kottmann
Orientierungsstufe 5 und 6 , GTS
Klassen 7, 8
Klassen 9, 10
Leiter der Oberstufe
Päd. Leiter der Oberstufe
Herr Wilhelm Kottmann
Frau Ursula Römer
Frau Ingelore Wernicke
Herr Raymond Schirra
Herr Michael Kurzbach
Koordination in der GTS – Lerncoaches / Hausaufgaben
Betreuung neuer Lehrerinnen und Lehrer
Koordination der Päd. Schulentwicklung
Koordination des sportbetonten Zweigs
Öffentlichkeitsarbeit, Jahrbuch
Betreuung der Referendare und Praktikanten
Betreuung der Lehramtspraktikanten nach
neuer Lehrerausbildung
Sicherheitsbeauftragter
Datenschutzbeauftragter
Schullaufbahnberatung/ Berufsorientierung
Koordination der naturw. Schwerpunktbildung MINT
Koordination der Sprachen
Begabtenförderung Naturwissenschaften
Koordination der ökonomischen Bildung
Beratungslehrerin für Prävention
Verkehrserziehung
Verbindungslehrer verbindungslehrer-mpg@web.de
Frau Brucherseifer
Frau Brucherseifer
Frau Ursula Römer
Herr Ulrich Kaurisch
Herr Ulrich Kaurisch
Frau Gabriel Keck
Herr Guido Börner
Herr Michael Gottschlich
Herr Thorsten Bach
Herr Heiko Müller
Frau Helga Leonardy
Frau Helga Leonardy
Frau Vera Kölbel
Herr Dirk Hofmann
Frau Carmen Niesen
Herr Uwe Hoffmann
Herr Roman Schneider
Herr Timothy Fell
Herr Frank Feder
Herr Otmar Nieß
Herr Helmut Paulus
Herr Frank Feder
Frau Dölle-Klüsche
Frau Gisela Shehada
Homepage – Neue Medien
Pädagogisches Informatik-Netz
Betreuung der Schülerzeitung – Distelblatt
Koordination der Bibliotheken
Sekretariat
Hausmeister
Technik
Frau Marlies Marx, Frau Ruth Müller, Frau Birgit Zirbes
Herr Harald Kreutz
Herr Franz Metzler
weitere Information unter : http://www.mpg-trier.de/d3/main/verwalt.htm
Weitere Ansprechpartner sind die Fachlehrer/-innen, die Klassen- und Stammkursleiter/-innen und
bei fachbezogenen Fragen die Fachkonferenz- und Sammlungsleiter/-innen.
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Arbeitsgemeinschaften
Den Ort erfahren die Schülerinnen und Schüler über eine Aushang bzw. über die Lehrerinnen und
Lehrer. Sportarbeitsgemeinschaften finden in der Regel in einer der Turnhallen, Musikarbeitsgemeinschaften in einem der Musiksäle statt. Alle anderen AG-Räume werden per Aushang von
den AG-Leitern mitgeteilt.Weitere Arbeitsgemeinschaften gibt es noch im Rahmen der Ganztagsschule.
Wer
Sport
Zeit
Raum/Ort
Erläuterung
Mannschaftswettbewerbe, Tanz,......
Herr Kaurisch
Mo, 13.00 - 14.00 Uhr
T2
Herr Hoor
Mo, 13.10 - 14.45 Uhr
T1
Frau Mozgovaja
Mi, 13.10 - 14.45 Uhr
Turnhalle
Basketball für Klassen 5 u. 6
Fußball für Klassen 5 u. 6 und
GTS
Handball AG
Herr Hoor
Di. 13.10 - 14.45
LB3/AVG
Sportförderunterricht
Herr Hoffmann
Do, 14.00 . 14.45 Uhr
Turnhalle
Verschiedene Ballspiele
Herr Viehmann
Do, 14.15 - 16.15 Uhr
RG-Treveris
Rudern
Herr Kaurisch
Fr, 14.30 - 16.30 Uhr
T1
Basketball für Klassen 7 u. 8
Frau Kurzbach
Fr, 13.00 - 14.00 Uhr
T2
Tanz-AG 5-8
Frau Kurzbach
Fr, 14.00 - 15.00 Uhr
T2
Hip-Hop-AG
Musik/Theater
Musik, Musiktheater, Theater, Chor, Orchester
Frau Teuber
Mo, 13.10 - 14.00 Uhr
R225
"Da Capo" Schulorchester
Herr Dewes
Mo, 13.10 - 13.55 Uhr
Mu1
Chor der Klassen 7-13
Frau Kurzbach
Frau Schaan
Mo, 13.45 - 15.00 Uhr
Geo-Raum
Theater-AG 6/7
Herr Klöckner
Mi, 13.10
Musik
Mundharmonika AG
Frau Kröninger
Mi, 14.00 - 14.45 Uhr
Mu1
Chor Klasse 5 + 6
Frau Teuber
Do, 13.10 - 14.00 Uhr
R226
Blockflöten AG
Herr Klöckner
Do, 13.15 - 14.00 Uhr
Musik
Querflöten AG
Frau Teuber
Herr Feder
n.V.
n.V.
Musiktheater AG
MINT
Herr Schemer
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik
Video/Digitale Bildbearbeitung Mo, 14.00 - 14.45 Uhr
R400
GTS
Begabtenförderung (NaturwisMo, 14.00 - 14.45 Uhr
R303
senschaften)
Do. 14.00 - 15.00 Uhr
Chemie1
Umwelt-AG
Herr Willkomm
Mi. 14.00 - 14.45 Uhr
R303
"Mathematik für Spezialisten"
Frau Dittlinger
Mi, 14.00 - 14.45 Uhr
Chemie2
Nawi AG
Herr Dr. Kunz
Fr, 13.30 - 14.35 Uh
n.V.
Solarboot AG
Herr Braeutigam
n.V.
Informatik
Robotik AG
Frau Römer
Herr Hofmann
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Wer
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Zeit
Sprachen
Raum/Ort
Erläuterung
Ergänzungen, Projekte,....
Frau Brucherseifer
Mi. 1400 - 14.45 Uhr
R011
Training Deutsch
Frau Maier
Fr. 13.05 - 14.30 Uhr
n.V.
Delf B1/ Französisch
Frau Shehada
Mi, 13.10 - 14.45
R110
Deutsch Nicht-Muttersprachler
Verschiedenes
Beratung, Projekte
Frau Klein-Menke
Mo, 14.00 Uhr
Oberstufenb.
Frau Shehada
Mo, 14.00 - 14.45 Uhr
R308
"Schule ohne Rassismus-Schule
mit Courage"
"Lesespaß" / GTS
Herr Feder
Di, 13.05 Uhr
Aquarium
Aquarium
Herr Fell
Frau Wartner
Do. n.V.
R242
Eine-Welt-Laden
Herr Fell
Mi, 13.00 - 14.00 Uhr
R209
Mini SV
Herr Schön
Do, 13.15 - 14.00 Uhr
R010
Schach AG
Herr Schön
Do, 14.00 - 14.45 Uhr
R010
Schach - GTS
Herr Michels
Mi. 14.00 - 14.45 Uhr
n.V.
Ägypten-AG
Herr Feder
Di. 13.05 Uhr
R303
AK Indien und Afrika
Medien
Herr Nieß
Frau Wernicke
Herr Feder
Frau Dölle-Klüsche
Di, alle 14 Tage, 13.10 - 14.45
Uhr
Do. 14.00 - 14.45 Uhr
Informatik
Neue Medien/Homepage
R304
Computer für Anfänger / GTS
Do, 13.05 Uhr
R303
Distelblatt/Schülerzeitung
Hinweis: n.V.= nach Vereinbarung – Aushänge beachten oder die Lehrkraft fragen
Weitere Arbeitsgemeinschaften werden erst ab dem 2.Halbjahr angeboten. Ebenso gibt es
noch Arbeitsgemeinschaften und Fördermaßnahmen im Rahmen des ganztagsschulischen
Angebots.
Hinweis zur Terminübersicht
Schauen Sie für die aktuellen Termine
auf die Homepage des MPG.
http://www.mpg-trier.de/d6/d6.htm
Ferientermine in Rheinland-Pfalz
http://www.mbwjk.rlp.de/bildung/ferientermine.html
und
http://www.mpg-trier.de/d6/ferien.htm
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Zurücktreten in die nächst niedrigere Klassenstufe
Das rheinland-pfälzische Schulgesetz sieht die Möglichkeit vor, dass ein Kind freiwillig in die
nächst niedrigere Stufe zurücktreten kann. Allerdings ist es nicht Sinn dieser Möglichkeit. der orientierenden Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer in der 5. und 6. Klasse entgegen zu arbeiten. Nun
kann es etwa bei längerer Krankheit Gründe geben, einen Antrag auf freiwilliges Wiederholen einer
Klassenstufe (6-10) zu stellen. Auch in der Oberstufe gibt es diese Möglichkeit. Dazu folgende
Information aus der Schulordnung:
§ 44 Freiwilliges Zurücktreten (Schulordnung)
(1) Aus wichtigem Grund, insbesondere bei längerer Krankheit während des Schuljahres,
bei Schulwechsel infolge Änderung des Wohnsitzes, bei besonderen Schwierigkeiten in
der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen, können Schülerinnen und Schüler
der Klassenstufen 6 bis 10 einmal in die nächstniedrigere Klassenstufe zurücktreten; in
Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler ein zweites Mal zurücktreten.
(2) Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe,
die wiederholt wurde, ist nicht möglich.
(3) Die Eltern können das Zurücktreten bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien
beantragen. Über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz. Wird dem Antrag stattgegeben, besuchen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich den Unterricht der nächstniedrigeren Klassenstufe.
(4) Wird der Antrag abgelehnt und haben die Eltern Einwände gegen den Beschluss der
Klassenkonferenz, so können sie diese der Schulleiterin oder dem Schulleiter vortragen.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter berät die Eltern und entscheidet, ob der Beschluss
nach § 27 Abs. 6 SchulG beanstandet wird. Die Rechtsbehelfe der Eltern im Übrigen bleiben unberührt.
(5) Für den späteren Übergang in eine Klassenstufe, in die die Schülerin oder der Schüler
bereits versetzt war, bedarf es keiner erneuten Versetzungsentscheidung. Das Jahreszeugnis erhält in diesem Fall den Vermerk: ,,Die Schülerin/der Schüler ist freiwillig zurückgetreten. Der Beschluss der Klassenkonferenz vom ....., sie/ihn in die Klassenstufe .... zu
versetzen, gilt fort."
(6) Verlässt eine Schülerin oder ein Schüler eine Klassenstufe, in die sie oder er zurückgetreten ist, erhält das Abgangszeugnis den Vermerk nach Absatz 5 Satz 2.
(7) Für das Zurücktreten in der gymnasialen Oberstufe gilt § 80 Abs. 10 .
§80Gymnasiale Oberstufe(Schulordnung)
..............................
(10) Ein freiwilliges Zurücktreten um ein Jahr ist im neunjährigen Bildungsgang einmal am
Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der
Jahrgangsstufe 13, im achtjährigen Bildungsgang einmal am Ende der Halbjahre 10/2,
11/1, 11/2 oder 12/1 zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 11 im neunjährigen Bildungsgang
oder die Jahrgangsstufe 10 im achtjährigen Bildungsgang nicht wiederholt worden ist. Das
Zurücktreten ist der Schule schriftlich mitzuteilen. Es wird im Zeugnis vermerkt. Bei der
Wiederholung können nur die Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Belegung ihrer Fächer nach dem Unterrichtsangebot der
Schule richten.
L. Weyand, 14.04.11
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Überspringen einer Klassenstufe
Eine besondere Möglichkeit zur Verkürzung der Schulzeit ist mit dem Überspringen von
Klassenstufen gegeben. Ausdrücklich plädiere ich bei entsprechender Leistungsfähigkeit
für die Nutzung dieser Möglichkeit. Warnen möchte ich allerdings dann, wenn das Überspringen einer Klasse nicht auch Wunsch des Kindes ist. Hier würde ich der sozialen Integration stärkere Bedeutung beimessen. Die rechtlichen Grundlagen nach der Schulordnung sind wie folgt gegeben:
Schulordnung
§ 41 Überspringen einer Klassenstufe
(1) Besonders begabten und leistungswilligen Schülerinnen und Schülern kann die Schulleiterin oder der Schulleiter das Überspringen einer Klassenstufe gestatten, wenn die Eltern oder die Klassenkonferenz im jeweiligen Einvernehmen einen entsprechenden Antrag
gestellt haben. Voraussetzung ist, dass die Schülerinnen und Schüler in ihren Leistungen
deutlich über ihre Klasse hinausragen und ihre Arbeitsweise erwarten lässt, dass sie erfolgreich in der neuen Klassenstufe mitarbeiten können.
(2) Die Entscheidung darf nicht von einer Prüfung abhängig gemacht werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen so beraten und in der aufnehmenden Klasse so gefördert werden, dass sich die mit dem Überspringen verbundenen Schwierigkeiten möglichst verringern. Bei der Bewertung der Leistungen in der neuen Klassenstufe ist eine Nachholfrist bis
zu einem halben Jahr einzuräumen.
(3) Ein Überspringen kann zum Schulhalbjahresende oder zum Schuljahresende erfolgen.
Das Überspringen wird im Zeugnis vermerkt.
(4) Die Klassenstufe 10 der Realschule plus und der Integrierten Gesamtschule sowie das
zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 des achtjährigen Bildungsgangs des Gymnasiums
können nicht übersprungen werden. Für das Überspringen des zweiten Halbjahres der
Klassenstufe 10 und des ersten Halbjahres der Jahrgangstufe 11 des neunjährigen Bildungsgangs des Gymnasiums und der Klassenstufe 10 des Gymnasiums gilt § 80 Abs. 11
. Im Übrigen ist § 59 Abs. 2 Satz 1 SchulG zu beachten.
(5) Schülerinnen und Schüler, die die Klassenstufe 9 übersprungen haben, aber nach dem
Besuch der Klassenstufe 10 den qualifizierten Sekundarabschluss I nicht erreichen, erwerben die Qualifikation der Berufsreife, wenn sie mit den Leistungen in der Klassenstufe
10 die Abschlussbestimmungen der Berufsreife erfüllen. In dem Abgangszeugnis wird
vermerkt, dass es die Berufsreife verleiht.
Schulordnung
§80 Gymnasiale Oberstufe
(11) Für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die gemäß § 41 die Klassen- oder
Jahrgangsstufe 10 oder im neunjährigen Bildungsgang des Gymnasiums das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das Halbjahr 11/1 übersprungen und die Zulassung zur
Jahrgangstufe 12 erreicht haben, wird auf dem Abgangszeugnis der qualifizierte Sekundarabschluss I bescheinigt. Wurden das zweite Halbjahr der Klassenstufe 10 und das
Halbjahr 11/1 übersprungen, ist die Nachholfrist angemessen zu verkürzen, sodass die
Notengebung für das Halbjahr 11/2 sichergestellt ist; für die Zulassung zum Eintritt in die
Jahrgangsstufe 12 sind nur die Noten des Halbjahres 11/2 zu berücksichtigen.
Gerne stehen der Klassenleiter, die Fachlehrer, die Stufenleitungen und die Schulleitung
für Rückfragen zur Verfügung!
L. Weyand, 14.04.11.
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Fremdsprachen
Klassen 5 / 8
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Wahlmöglichkeiten für das kommende Schuljahr:
2. Fremdsprache ab Klasse 6
3. Fremdsprache und/oder Wahlfach Informatik ab Klasse 9
Sehr geehrte Eltern,
auch in diesem Jahr laden wir Sie im Vorfeld der Wahlen für das kommende Schuljahr zu einem
Informationsabend ein. Die Termine werden noch bekannt gegeben.
Für individuelle Beratungen wenden Sie sich bitte an die Klassenleiter/-innen oder Fachlehrer/innen.
Wilhelm Kottmann, Ursula Römer
Sportförderunterricht
Viele Kinder leiden heute aufgrund mangelnder Bewegung im Alltag an Haltungs-, Koordinations- und Ausdauerschwächen, um nur einige auffällige Erscheinungsbilder zu nennen.
Die ADD Trier stellt Sondermittel für Sportförderunterricht zur Verfügung, sodass unser
Diplom-Sportlehrer Wolfgang Hoor betreffende Schülergruppen besonders betreuen kann,
da er die dazu notwendige zusätzliche Lehrbefähigung besitzt. Die betreffenden Eltern
erhalten von uns eine schriftliche Mitteilung und werden um ihr Einverständnis gebeten,
dass ihr Kind an dieser besonders gesundheitsfördernden und präventiven Sport-AG teilnehmen soll.
„Schau hin! - Was Deine Kinder machen” „Gewalt tut weh“ bleibt aktuell!
Liebe Eltern,
Internet, Handy, - Segen oder Fluch? So einfach ist es natürlich nicht!
Viele Slogans begegnen uns inzwischen, auch die Flut der Ratgeber für Eltern ist
kaum mehr zu überschauen. Mit der Hilfe externer Fachleute haben wir uns alle Schülern/-innen, Eltern, Lehrern/-innen - mehr Wissen und Überblick verschafft
und gemeinsam Wegegefunden, die Möglichkeiten für das Lernen zu nutzen; wir
wollen auch das soziale Lernen dabei im Blick haben und Wert darauf legen, dass
die Schüler/-innen Gefahren erkennen, sieabwehren und nicht - auch nicht in der
aktiven Beteiligung , der Versuchung zu„mobben" - erliegen.
Ursula Römer.StD‘
Hinweis zur Lernmittelfreiheit 2011/2012
Ab dem Schuljahr 2011/2012 gibt es für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-13 im
Rahmen der Lernmittelfreiheit und entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln neue Regelungen. Unter www.LMF-online.rlp.de können Sie auch Informationen abrufen. Herr Studiendirektor Manz wird den Bereich der Lernmittelfreiheit koordinieren.
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Ganztagsschule
Unsere Ganztagsschule (GTS) läuft jetzt im vierten Jahr, und trotz einiger Schwierigkeiten
blicken wir ganz zufrieden auf den bisherigen Verlauf zurück. Die AGs werden gut angenommen und auch die Lernzeit zeigt überwiegend positive Ergebnisse, auch wenn es immer wieder zu Störungen kommt.
Inzwischen läuft die Anmeldung für das kommende Schuljahr. Das Anmeldeschreiben ist
für alle Eltern der Klassen 5-9 an die Kinder ausgegeben worden. Sie können Ihr Kind
auch mit dem Abrisszettel dieser Seite anmelden, falls das Schreiben verloren gegangen
ist. Wenn Sie noch Bedenkzeit brauchen, ist dies auch kein Problem. Eine Anmeldung ist
noch bis zum letzten Sommerferientag möglich. Diese ist für das ganze kommende
Schuljahr verbindlich. Deshalb ist es wichtig, dass auch der Schüler/die Schülerin eine
positive Einstellung zur GTS mitbringt.
Alle Schülerinnen und Schüler versichern bitte auf dem Abrisszettel, dass sie allen Regularien bereitwillig Folge leisten werden. Bei nach unseren bisherigen Erfahrungen verhaltensschwierigen Schülerinnen und Schülern behalten wir uns im Interesse der Mitschüler
vor, eine Aufnahme in die GTS abzulehnen.
Zur Erinnerung noch einmal die Daten der Tage, an denen im zweiten Halbjahr keine GTS
vorgesehen ist: 01.06.11 (Tag vor Himmelfahrt), 22.06.11 (Tag vor Fronleichnam) sowie
15. und 16.06.11 (Zeugniskonferenzen). Eltern, die an diesen Tagen auf die GTS angewiesen sind, teilen dies bitte rechtzeitig mit, damit wir eine Sonderregelung treffen können.
Der Eigenanteil für das Mittagessen beträgt zurzeit 2,67 €, es ist allerdings mit einer moderaten Erhöhung im kommenden Schuljahr zu rechnen. Unsere Erfahrungen mit dem
Caterer sind eigentlich positiv, allerdings hat eine Umfrage unter den Eltern ergeben, dass
eine deutliche Mehrzahl der Kinder das Essen eher negativ bzw. negativ beurteilt. Auch
wenn es immer wieder SchülerInnen gibt und geben wird, denen es nicht schmeckt, muss
diesem Problem nachgegangen werden.
Ausführliche Informationen über die Organisation unserer GTS finden Sie auf unserer
Homepage. Wenn Sie darüber hinaus noch irgendwelche Fragen haben, scheuen Sie sich
nicht, sich an den Unterzeichner zu wenden, auch telefonisch.
Kottmann, GTS-Koordinator
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Name des Kindes: _______________________ Vorname:________________ Klasse: ____
Bitte ankreuzen!
( ) Ich melde mein Kind verbindlich für das ganze Schuljahr 2011/12zur Ganztagsschule an.
Unterschrift der Erziehungsberechtigten: ______________________________________
______________________________________
Ich versichere, dass ich allen Anweisungen Folge leisten werde, vor allem in der Lernzeit.
Unterschrift der Schülerin/des Schülers: _______________________________________
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Anerkennung der Nutzungsordnung wird es unseren Oberstufenschülern ermöglichen über das pädagogische Schulnetz das Internet mit eigenem Net- oder
Notebook zu nutzen.Voraussetzung ist die schriftliche Anerkennung wie sie im Anhang vorliegt. Über Herrn Paulus kann dann der Zugang abgewickelt werden.
Ausdrücklich gilt mein Dank der Fachschaft Neue Medien, die unter Leitung von
Herrn Otmar Nieß und Helmut Paulus die Voraussetzungen geschaffen hat, dass der
Schülerwunsch zur Internetnutzung in Freistunden in Erfüllung gehen kann. Wesentlich hat hier die ganze SV, stellvertretend seien Eric Schöller, Marius und Peter
von Wenzlawowicz genannt, gewirkt. Vielen Dank!
Ich hoffe sehr, dass das Vertrauen in die sinnvolle Nutzung des Internet durch unsere Schülerinnen und Schüler nicht enttäuscht wird. Unbedingt bitte ich um Beachtung der nachfolgend aufgeführten Nutzungsordnung.
Ludwig Weyand, Oberstudiendirektor
Nutzungsordnung der Informationsam Max-Planck-Gymnasium Trier
und
Kommunikationstechnik
Präambel
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch Schülerinnen und Schüler im
Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung.
Die Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende Nutzungsordnung. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung.
1. Allgemeine Nutzungsregeln
Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weit reichenden und schnellen
Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird daher immer in Respekt und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und vor dem materiellen und
geistigen Eigentum anderer vollzogen. Alle Nutzerinnen und Nutzer achten auf den sorgfältigen
und verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen Computerausstattung.
2. Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts
Eine Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets während des Unterrichts ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke gestattet.
Der Internetzugang und die Mailfunktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen verwendet
werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die gesetzlichen Bestimmungen
insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist
verboten, pornografische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern
oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten
anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen personenbezogenen Daten im
Internet ist nur gestattet mit der Einwilligung der Betroffenen (bei Minderjährigkeit der Erziehungsberechtigten). Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und Verleumdungen sind
untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder strafrechtlichen Verfolgung führen.
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt, geschieht
das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.
Das Herunterladen und die Installation von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der verantwortlichen Person gestattet.
Die schulische Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden, Vertragsverhältnisse einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. Das Ausfüllen von Onlineformularen ist
ohne ausdrückliche Aufforderung der Aufsicht führenden Lehrperson untersagt.
Die Schule und ihre Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder
Veräußerung ist nicht gestattet.
3. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes
Außerhalb des Unterrichts ist im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit die Nutzung auch für
private Zwecke gestattet. Als private Nutzung im Sinne dieser Nutzungsordnung ist insbesondere
das Chatten, die private E-Mail-Kommunikation sowie das Aufrufen von Seiten in OnlineNetzwerken, wie z.B. "Schüler-VZ" oder "wer-kennt-wen" anzusehen.
Privater E-Mail-Verkehr darf nur online, mit kostenlosen Web-Mail-Diensten (z.B. www.web.de,
www.gmx.de) abgewickelt werden. Die Schule stellt keinen Mailserver für die private Mailnutzung
zur Verfügung.
Die unter Ziffer 2 genannten Verhaltensregeln gelten auch im Rahmen der privaten Nutzung.
Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Mit dieser Aufgabe können
Lehrkräfte, sonstige Bedienstete der Schule, Eltern sowie für diese Aufgabe geeignete Schülerinnen und Schüler betraut werden.
Im Übrigen gelten die ergänzenden Regeln des Anhangs.
4. Kontrolle der Internetnutzung, Aufsicht
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren.
Bei pädagogischen Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an Schülerrechnern aufgerufenen Seiten an dem Zentralbildschirm der Aufsicht führenden Lehrkraft durch
entsprechende Einrichtungen (VNC) sichtbar gemacht werden. Dieses Aufschalten ist nach Möglichkeit auf dem Bildschirm deutlich kenntlich zu machen oder der Nutzerin oder dem Nutzer in
anderer Form bekannt zu geben. In jedem Fall hat eine vorherige Unterrichtung der Schülerinnen
und Schüler (s. Anlage) zu erfolgen. Die den Lehrkräften zur Verfügung stehenden PCs sind so
konfiguriert, dass die Aufschaltfunktion nur bei den jeweils im gleichen Raum befindlichen SchülerPC genutzt werden kann. Ein Aufschalten ist im Rahmen der zugestanden Privatnutzung nicht
möglich und sogar unzulässig.
Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung besteht. In diesem Fall ist die Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der/die schulische Datenschutzbeauftragte hinzuzuziehen.
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
Bei der Nutzung des Internets werden systemseitig protokolliert:
• die IP-Adresse des Rechners, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird,
• Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs,
• die URL der aufgerufenen Seite.
Bei der E-Mail-Kommunikation werden systemseitig protokolliert:
• die IP-Adresse,
• die Mail-Adresse des Empfängers,
• Datum und Uhrzeit,
• Datenmenge.
Eine Unterscheidung zwischen schulischer und privater Nutzung erfolgt dabei nicht. Die Protokollierung im Rahmen der privaten Nutzung erfolgt auf der Basis der in der Anlage beigefügten Einwilligungserklärung der Betroffenen bzw. deren Erziehungsberechtigten.
Die Daten der Protokollierung werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines
Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung begründen.
Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten)
unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren.
5. Technisch-organisatorischer Datenschutz
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie
das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, USB-Speicher, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des Anwendungsbetreuers oder des Systemadministrators an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen
durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte eine Nutzerin oder ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
6. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen. Störungen
oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person zu melden. Wer
grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Der Verzehr von Speisen und Getränken in Räumen ist durch die Hausordnung geregelt. In Ergänzung zu der Hausordnung gilt: Der Verzehr von Speisen und Getränken ist an Computern verboten.
Nach Beendigung der Nutzung muss der Raum ordnungsgemäß verlassen werden. Dabei ist jeder
Nutzer für seinen Arbeitsplatz verantwortlich (PC ordnungsgemäß abmelden, Gerät/Monitor ausschalten, Arbeitsplatz aufräumen, Stuhl ordentlich an den Tisch stellen).
7. Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort, mit denen sie
sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule anmelden können.
Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen umfassen, nicht leicht zu
erraten sein und eine beschränkte Gültigkeit haben.
Das Passwort ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht,
dass es Dritten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene Benutzerkonto, der Account, freigeschaltet werden. Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am
Computer möglich. Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung vorzunehmen.
Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten unter einer frem-
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Schüler- und Elternbrief
2/2010/2011
Max-Planck-Gymnasium Trier
14.04.2011
den Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der
Schulemitzuteilen.
8. Schlussvorschriften
Alle Nutzerinnen und Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Schülerinnen
und Schüler sowie - im Falle der Minderjährigkeit – ihre Erziehungsberechtigten, versichern durch
ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten
einverstanden sind. Für den Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs der Einwilligung ist eine
private Nutzung der Internet- und E-Mail-Nutzung untersagt.
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach
ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen Maßnahmen geahndet werden und straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Diese Nutzungsordnung wurde in der Gesamtkonferenz vom 22.2.11 beschlossen.
Anlage zum Abtrennen -------------------------------------------------------------------------------------------
Anerkennung der Nutzungsordnung und
Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten
Am ________ wurde ich in die Nutzungsordnung des Max-Planck-Gymnasiums zur Nutzung der
Schulcomputer und des Internetzugangs eingewiesen. Ein Exemplar dieser Nutzungsordnung
wurde mir ausgehändigt.
Ich wurde davon unterrichtet, dass die Schule in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt ist,
die Einhaltung dieser Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren. Der Schule ist es dabei
jedoch nicht gestattet, die private Nutzung des Internet und der E-Mail-Kommunikation dadurch zu
kontrollieren, dass sich die Aufsichtsperson auf den von mir genutzten Schulrechner aufschaltet.
Mir ist bekannt, dass im Rahmen der Protokollierung keine Unterscheidung zwischen schulischer
und privater Nutzung erfolgt. Ich willige ein, dass auch meine privaten Internetzugriffe protokolliert
werden und dass die Protokolldaten im Einzelfall bei konkretem Verdacht einer missbräuchlichen
Nutzung überprüft werden.
Die Einwilligungserklärung ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden. Bei Nichterteilen der
Einwilligung oder bei deren Widerruf ist eine Nutzung der Computeranlagen nicht möglich.
___________________________________
_________________________________________
Name und Klasse/Kurs
Name der Schülerin/des Schülers
___________________________________
Unterschrift der Schülerin/des Schülers
_________________________________
___________________________________________________
Ort/Datum
Bei Minderjährigen Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
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Verein der Freunde und Förderer des Max-PlanckGymnasiumsTrier
Konto-Nr.: 6106
Sparkasse Trier
BLZ: 585 501 30
Anschrift:
Sichelstraße 3, 54290
Trier
Telefon: + 49-(0)651- 14619-50
Fax: + 49-(0)651- 14619-61
www.mpg-trier.de
e-mail: leitung@mpg-trier.de
Verantwortlich: L. Weyand, Schulleiter, 14.04.11