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AUSSENHANDELAKTUELL 3|13 Der Newsletter des Landesgremiums Wien des Außenhandels Sehr geehrte Damen und Herren, der Export von Waren und Dienstleistung beträgt mehr als die Hälfte der heimischen Wirtschaftsleistung und ist damit ein bedeutender Wachstumsmotor für Beschäftigung und Wohlstand, somit hat der Austausch von Gütern und Dienstleistung eine fundamentale Bedeutung. Sie als Außenhändler tragen dazu einen wesentlichen Teil bei. Durch Ihr Engagement, die vielen Innovationen und Ihre Bereitschaft über einen 8 Stundentag hinaus Ihre Arbeitsleistung einzubringen sowie Reisen in politisch unstabile Länder, ermöglichen Sie die positiven Exportzahlen, welche Österreich vorweisen kann. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle herzlich danken und Sie weiterhin einladen, unsere Serviceleistungen in Anspruch zu nehmen. Nützen Sie unser Know-How in Ihrem Arbeitsalltag. INHALT Landesgremium Wien des Außenhandels Wirtschaftskammer Wien Schwarzenbergplatz 14 A-1040 Wien T 01/514 50-3232 F 01/514 50-3237 E aussenhandel@wkw.at W wko.at/wien/handel/aussenhandel W www.foreign-trade.at Für 2014 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Erfolg und viele interessante und gute Geschäfte. Mit besten Grüßen Ihr Obmann des Gremiums Außenhandel Nr. 3 | Dezember 2013 Support to Export - Die Initiativen Ihres Gremiums........................................................ 2, 3.4 Ihre Berater in Versicherungsangelegenheiten!.................................................................... 4 Bericht aus Brüssel................................................................................................................. 5 EPU-Ein-Personen-Unternehmen, Slowakei: Neue Förderperiode 20014-2020................. 6 Exportfinanzierung für KMU durch den Exportfonds........................................................6 AMS-Lohnnebenkostenförderung für den 1. Mitarbeiter ab 2014 unbefristet verlängert ..7 Diplomlehrgang Exportmanagement, der Österreichische Außenhandel .........................7 Deutschland: Warnwestenpflicht ab 1.Juli 2014..............................................................8 Bulgarien setzt EU – Abfallrichtlinie um, Vorsicht bei Internetplattforen!.......................8 Exportfinanzierung für KMU durch den Exportfonds.......................................................8 Übermittlung von Spediteur Bescheinigungen und anderer Ausfuhrnachweise................9 Verwendung eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Österreich............................... 9 WAFF Förderung.................................................................................................................... 10 BRICS-Konferenz 2013 - Exporte in Emerging Markets bis 2020 verdoppeln...................10 Zollwertkurse ab 1.November 2013, Antidumpingmaßnahmen.....................................10, 11 Schwarzes Brett..................................................................................................................... 12 FACHGRUPPENNEWS 2 Außenhandel SUPPORT TO EXPORT - Die Initiativen Ihres Gremiums Auf Grund unserer vielen Kooperationen können wir ein umfangreiches Förderungsprogramm und Vergünstigungen anbieten - nützen NEWS 7 Sie das Angebot! Die Direktfördermaßnahmen werden verlängert und den Mitgliedsfirmen auch 2014 zur Verfügung gestellt. 0,25% Zinsenzuschuss beim Abschluss eines Außenhandelskredits bei der Bank Austria AG UniCredit. Formular in der Bank einfach ausfüllen und beantragen. Bis 2.500,-- Euro pro Jahr /Firma wird ausbezahlt. Als Gesamtsumme stellt das Gremium € 25.000,-- zur Verfügung. Achtung Windhundverfahren!!! Kostenloser Beratungsscheck, zu allen Fragen im Außenhandel wie Absicherung, Finanzierung, Akkreditive usw. beraten Sie Experten der Bank Austria Fordern Sie Ihren Scheck einfach beim Gremium (elfriede.teufl@wkw. at)an. Besonders in Ländern mit hohem Risikofaktor, ist gezielte Information besonders wichtig. Wir bieten Ihnen dieses Service, nehmen Sie sich die Zeit für Ihr persönliches, informatives Gespräch. Für Mitgliedfirmen entfällt das Prüfentgelt, von 1% des beantragten Kreditrahmens. Der Gesamtbetrag ist ebenfalls mit € 25.000,- limitiert. Pro Jahr/Firma wird ein Betrag von € 2.500,-- zur Verfügung gestellt. AUSLANDSZAHLUNGSVERKEHR ÜBER DIE ERSTE BANK AG Lassen Sie sich beraten und nutzen Sie als Mitglied des Gremiums folgende Spezial-Angebote der Erste Bank AG im Auslandszahlungsverkehr: Sonderkonditionen für Auslandsüberweisungen 0,1% min EUR 9,20 Sonderkonditionen für SEP-Überweisungen EUR 4,90 Die Firma „atradius“ bietet Ihnen auch weiterhin eine kostenlose Bonitätsprüfung Ihrer (max 10) Kunden. Diese Maßnahme soll die Sicherheit bei Ihren täglichen Geschäftstätigkeiten erhöhen. Schicken Sie uns die zu prüfenden Angaben (Firmenname, Adresse, Land) per Fax 51450/3237 oder Mail an elfriede.teufl@ wkw.at, die Firma Atradius wird sich dann mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen. Weiters erklärt sich die Firma Atradius Kreditversicherung bereit, unter Bekanntgabe der WK- Mitgliedsnummer vergünstigte Kreditversicherungspolizzen mit erhöhtem Schutz auszustellen – ebenso wird für alle Mitglieder des Außenhandel, welche noch keine Polizze bei Atradius Kreditversicherung haben, der marktübliche Deckungsschutz von 80% auf 90% erhöht – so bekommt die versicherte Firma im Falle einer Insolvenz des Kunden und unter Berücksichtigung der Obliegenheiten und des genehmigten Kreditlimits 90% des Forderungsbetrages erstattet (siehe Polizze). Weiters hat sich die Atradius Kreditversicherung bereit erklärt den Mitgliedern des Gremiums Außenhandel Polizzen mit einer Laufzeit von 15 Monaten zum Preis von 12 Monaten auszustellen. Bei Interesse anbei die Mailadresse: kredit.versicherung@atradius.com – sie erhalten umgehend eine Rückmeldung mit den benötigten Daten betreffend eines Angebots. UNTERSTÜTZUNGSFONDS Der Unterstützungsfonds des Gremiums wurde ins Leben gerufen um Mitgliedsfirmen, welche durch Unverschulden oder unvorhergesehene Ereignisse (schwere Krankheit, starke wirtschaftliche Einbußen usw.) in eine Notlage geraten sind eine finanzielle Erstmaßnahme in der Höhe von € 5.000,-- zu gewährleisten. Ihren Antrag richten Sie diesbezüglich bitte an das Gremium Außenhandel mit der Schilderung der Situation, Unfallbericht, Krankenhausaufenthalt,(min. 2 Bilanzen) Im BEREICH VERSICHERUNGEN können wir Ihnen noch die Firma Helvetia und die BACA GrECo als unsere Kooperationspartner anbieten. Transport ist mit Risiko verbunden. Ladegut wird meist über weite Strecken transportiert und kommt nicht immer so wohlbehalten an. Naturkatastrophen, Unfälle und unsachgemäße Verpackung tragen ihren Teil dazu bei. Da jeder Transport individuell ist, sollte dieses auch beim Abschluss einer Versicherung bedacht werden. Informieren Sie sich direkt bei der HELVETIA Versicherung Dr. Manfred Saria 1010 Wien, Jasomitgottstraße 2 T 01/533 81 55-0, F 01/535 63 91, Auch Außenhändler sind bei Ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten viel unterwegs. Die BACA GrECo bietet ihren Kunden eine maßgeschneiderte Versicherungslösung und spezielles Angebot bei Dienstreisen an. Auch bei in anderen Bereichen wie Transporten oder bei Zahlungsausfällen werdenVErsicherungslösungen angeboten. Haben Sie einen Überblick über Ihre derzeitige Versicherungssituation? Ein PolizzenCheck hilft eventuelle qualitative Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Ansprechpartner: Marion Glaser 1190 Wien, Elmargasse 2-4, M m.glaser@greco.at, T +43 05 0404/257 F +43 05 0404/11257 FÜR FESTE DER GANZ BESONDEREN ART! Wiener Tramwaymuseum – Tramway Sonderfahrten Sie haben Gäste zu Besuch, ein Jubiläum oder suchen etwas Originelles für die Weihnachtfeier, als Mitglied des Gremiums Außenhandel erhalten Sie bei der Buchung eine 10% ige Ermäßigung. Infos dazu: T 01 786 03 03, M info@tram.at , www.tram.at 3 KOOPERATION MIT ASLE CHEMLINE TECHNISCHE SPEZIALPRODUKTE FÜR HYGIENE UND SAUBERKEIT Die 2009 ins Leben gerufene Produktlinie ASLE-Cat-LINE umfasst folgende Bereiche: High Tech-Beschichtungen, Raumklimaverbesserungen und Oberflächenschutz. Die Aspekte der Nachhaltigkeit und Werterhaltung stehen im Rahmen unserer Dienstleistungen im Vordergrund. Unsere einzigartigen photokatalytischen und superhydrophielen Beschichtungen finden Sie in der Lebensmittelindustrie, dem Gesundheitswesen und der Bauwirtschaft. Sie werden aber auch in Spezialbereichen wie z.B. der Photovoltaik verwendet. Leider wird über mangelnde Hygiene nicht gerne gesprochen – trotzdem ist Hygiene – nicht nur im Lebensmittelbereich und im Handel unverzichtbar. Wenn auch Sie nach Lösungen suchen, um die Luftqualität zu verbessern oder Oberflächenverschmutzungen verhindern wollen, dann rufen Sie uns an! Wir bieten unseren Kunden umfassende Beratung und die Umsetzung einer exzellenten Dienstleistung.Selbstverständlich wird die Gewährleistung mit einem Zertifikat belegt. Für Mitglieder des Außenhandels der Wirtschaftskammer bieten wir aktuell eine einmalige kostenlose Beratung, Planung und Luftmessung in Ihrem Betrieb an. Zusätzlich können wir für aktive Mitglieder des Gremiums Spezialkonditionen bei Beschichtungen anbieten. Ihr Ansprechpartner: Hr. Peter Binder A - 1030 Wien, Rennweg 98 Top7 T +43 1 710 2007-0, F +43 1 710 2007-77 E info@asle.at AUSTRIA TREND HOTELS & RESORT Ihre Geschäftspartner kommen nach Österreich, dann nützen Sie die vereinbarten Sonderkonditionen von den Austria Trend Hotels bei Ihrer Hotelbuchung. Diese gilt für alle Austria Trend Hotels österreichweit. Suchen Sie ein Hotel mit Tradition, dann empfehlen wir das Parkhotel Schönbrunn. In dem neu renovierten Hotel finden Sie technisch hochwertig ausgestattete Seminarräume für Tagungen, Veranstaltungen sowie Vorträgen. Auch hier gibt es für Außenhändler Preisvorteile. Ansprechpartner ist Frau Jasmin Daniel T 01 54620-968 Mail: jasmin.daniel@austria-trend.at SCHICK HOTELS WIEN Einzigartige Feste für einzigartige Gäste Es gibt viele Gründe um ein Fest zu geben. Und manchmal möchte man einfach zu Hause bleiben und sich trotzdem den Gästen widmen anstelle sich mit Einkaufen, Kochen, Aufdecken und der ganzen Organisation zu beschäftigen. Hin und wieder soll es auch ein ganz besonderer Ort sein, wo gefeiert wird - die schöne Wiese hinter dem Haus, die Fabrikationshalle im Unternehmen oder ein besonderes öffentliches Gebäude. Dann ist ein vertrauenswürdiger und erfahrener Catering-Partner gefragt. Das SCHICK-Catering bietet für jeden Anlass für bis zu 200 Personen das passende Angebot. KOOPERATION MIT 7P AUSTRIA GMBH Effizientes Management mobiler Endgeräte (Smartphones) Handys werden seit Jahren immer „intelligenter“ und haben bereits jetzt das Niveau von PCs erreicht. Damit steigen aber auch die laufenden Supportkosten und das Sicherheitsrisiko. Ansprechpartner: Hr. Dr. Josef Baier T 0664-2155353; E josef.baier@7P-group.com Für Ihre Veranstaltung bietet SCHICK-Catering von der Planung über die Organisation bis hin zur Ausführung professionelle Dienstleistung und aufmerksamste Betreuung. Das Team kümmert sich mit Freude um den perfekten Ablauf Ihres Festes. Das Angebot wird im Rahmen eines persönlichen Gespräches Ihren ganz speziellen Vorstellungen angepasst. Ihre Ansprechpartnerin Frau Barbara Danzer Tel: +43 1 211 50 520 bankett@schick-hotels.com www.schick-catering.at HILTON HOTELS AUSTRIA Sonderkonditionen nur für Mitgliedsfirmen des Gremiums mit dem Buchungs Code: 000031765 bei Ihrer Hotelbuchung . Dieses Angebot gilt für alle Hilton Hotels im In- und Ausland, wenn die Buchung über Wien erfolgt. Ansprechpartner für Ihre Reservierung ist Frau Ilaria Grava (Sales Executive) 1030 Wien, Stadtpark 1, T 717 00 13421, F 717 00 12321, oder ilaria.grava@hilton .com Profitieren Sie von Sonderkonditionen im InterContinental Wien! Als Mitglied des Gremiums erhalten Sie 15% Nachlass auf den tagesaktuellen Zimmerpreis. Das InterContinental Wien liegt im Herzen der Stadt, direkt am Stadtpark und bietet einen optimalen Ausgangspunkt für einen privaten sowie geschäftlichen Aufenthalt in der Donaumetropole. Mit seinen 459 Gästezimmer und Suiten vermittelt das Hotel stilvolles Wiener Ambiente und alle Annehmlichkeiten eines modernen Businesshotels. Die Club Lounge auf der 12. Etage bietet einen faszinierenden Blick über die Stadt, sowie jeden erdenklichen Komfort, vom privaten Frühstück bis hin zum Business Corner mit kostenlosem Internetzugang und Meetingraum. Als Konferenzhotel hat das InterContinental Wien Tradition. Das 1.200 m² große Konferenzzentrum mit 16 flexiblen Tagungsräumen ist für Veranstaltungen bis zu 800 Personen geeignet. Kulinarisch werden Sie mit internationalen Spezialitäten und traditioneller Wiener Küche im Restaurant MediterraNeo verwöhnt. Im Café Vienna, einem klassischen Wiener Kaffeehaus, werden Kaffee- und Teespezialitäten sowie Mehlspeisen serviert. Am Abend erwartet Sie in der legendären Intermezzo Bar neben Live Musik ein breites Angebot an Cocktails, Longdrinks und internationalem Barfood. Reservierungen per Mail an vienna@ihg.com oder telefonisch unter Tel: +43 1 711 22 0 FACHGRUPPENNEWS 4 Außenhandel IHRE PARTNER FÜR PERSONALBERATUNG Qualifizierte und bewährte MitarbeiterInnen sind das Fundament für den Erfolg eines Unternehmens. NEWS NECPAL CONSULTING ist ein renommiertes Per- sonalberatungsbüro, das für nationale wie internationale Unternehmen tätig ist. necpal consulting unterstützt und entlastet Sie bei der Suche nach den besten MitarbeiterInnen und begleiten Ihr Unternehmen während des gesamten Rekrutierungsprozesses. Die Kandidatenauswahl kann sowohl mittels Inserat als auch vertraulicher Direktansprache erfolgen. Ansprechpartner: Mag. Jeannette Necpal T 0664 42 00 672 E jn@necpalconsulting.com W www.necpalconsulting.com PC PERSONALMARKETING GMBH – your flexible friends Qualifizierte MitarbeiterInnnen sind DIE Erfolgsgarantie für jedes Unternehmen. PC Personalmarketing steht Ihnen als Partner in Personalfragen zur Seite und bietet maßgeschneiderte Lösungen für IHR Unternehmen. Mitgliedern des Gremiums für Außenhandel werden günstigere Konditionen eingeräumt. Ansprechpartner: Frau Manuela Gröger, T 0664/394 55 70 | E m.groeger@pcp.at 7 ICC Internationale Handelskammer – die Mitgliedschaft des Gremiums bringt Vorteile für alle Wiener Außenhändler. Alle Serviceleistungen, Prüfung von Verträgen und Seminarangebote können so zu vergünstigten Preisen in Anspruch genommen werden. Die weltweiten Aktivitäten der ICC umfassen die Ausarbeitung internationaler Handels-regeln Incoterms, Dokumentenakkreditive, Bankgarantien, ATA-Carnets, die bei fast jeden Kauf- und Liefervertrag verwendet werden, und schaffen so Erleichterungen im internationalen Handel. Ansprechpartner: Herrn Dr. Maximilian Burger-Scheidlin E icc@icc-austria.org T 01-504 83 00, F 01-504 83 00-3703 MUT ZU VERÄNDERUNGEN! WISSEN IST MACHT! LEBEN LANGES LERNEN! Das sind Slogans die man immer wieder hört und auch seitens des Gremiums unterstützt werden. Ständige Aus- und Weiterbildung sowohl für Unternehmer als auch deren Mitarbeiter ist besonders wertvoll und hilft neue Perspektiven zu finden und Innovationen zu tätigen, welche den Wirtschaftsstandort Österreich stärken. Ihr Gremium fördert dieses Engagement mit einer 50% igen Refundierung aller Kurskosten mit einem Betrag bis zu € 2.500,-- pro Jahr/Firma. Inbegriffen sind sämtliche Schulungen, Seminare und Kurse die dem Außenhandel dienlich sind und in Österreich absolviert werden. Nach Zusendung der Kursbestätigung, Zahlungsbestätigung und einem firmenmäßig gefertigten Schreiben, dass keine weiteren Förderungen in Anspruch genommen wurden, wird das Geld auf Ihr Konto überwiesen. Der Gesamtbetrag eines Kalenderjahres ist mit Euro 50.000,-- limitiert. W www.foreign-trade.at die Homepage der Außenhändler bietet Ihnen verlässliche Partner für Ihre wirtschaftliche Tätigkeit im Export und Import das Service einer exklusiven Datenbank Partnersuche, - Produktsuche, - Ländersuche aktueller Wochenbericht Schwarzes Brett von www.foreign-trade.at Plattform zum Informationsaustausch Links zu unsere Kooperationspartnern Nützen Sie die umfassenden Informationen rund um den Außenhandel mit Ihren aktuellen Eintragungen die kostenlose Werbung Ihres Unternehmens Mar Adentro - Kooperationspartner des Gremiums Regionen, da sind richtige Informationen entscheidend. Sie sind im Außenhandel tätig und haben Ihre Kunden und Lieferanten weltweit verstreut, manche auch in sicherheitskritischen Die Datenbank http://sicherheitsportal. maradentro.at/ gibt Auskunft über die politische und wirtschaftliche Lage der unterschiedlichen Länder weltweit. Spezielle Anfragen zu bestimmten Ländern richten Sie direkt an Herrn Dr. Pisecky h.pisecky@mara- dentro.at zu einem ermäßigten Preis (Kooperation Gremium Außenhandel) erhalten Sie Auskunft darüber. Jede Woche wird ein Länderbericht über Krisenregionen, Länder mit politischen Veränderungen auf unserer Homepage www. foreign-trade.at oder unter wko.at/wien/ aussenhandel gestellt. Helvetia Versicherungen RISIKOFAKTOR TRANSPORT! Transporte von Gütern sind erheblichen Gefahren ausgesetzt, speziell wenn diese über längere Strecken führen und dabei auch noch öfter umgeschlagen werden. Zuletzt wurde uns das durch den Untergang des Containerschiffes MOL Comfort wieder einmal eindrücklich vor Augen geführt. Am Beginn der Katastrophe stand noch eine Havarie Grosse, als ein Teil der mittig auseinander gebrochenen MOL Comfort schwimmend Richtung nächstgelegenen Hafen abgeschleppt wurde. Eine Havarie derartigen Ausmaßes hätte wohl den gesamten Warenwert betroffen und aufgebraucht. Nach dem Untergang der 2. Hälfte des Containerschiffes war dieses Thema vom Tisch, die Ware allerdings zur Gänze verloren. Selbst berechtigte Forderungen, die vom Haftpflichtversicherer der Reederei zu erfüllen wären, wird man nur zu einem Bruchteil (Experten gehen von weniger als 10% aus) durchsetzen können, wenn man den dafür nötigen Atem zeitlich und finanziell hat. Das Ganze spielt sich noch dazu vor japanischen Gerichten ab, da dort ein begrenzter Haftungsfonds eingerichtet wurde. Wer seine Güter nicht selbst versichert hatte, kann den Warenwert lediglich als uneinbringliche Forderung in der Bilanz abschreiben. Aber auch Diebstähle und Raub von Sendungen sind in Zeiten der nicht enden wollenden Wirt- schaftskrise weiter stark im Steigen. Somit bleibt es unerlässlich, dass jeder Unternehmer dafür selbst verantwortlich zeichnet, seine Güter vor solchen und weiteren Gefahren zu bewahren und Risiken entsprechend abzuwälzen. Dieser Schutz beginnt bei der Verpackung und endet in einer maßgeschneiderten Vorsorge, damit es nicht dem Zufall überlassen bleibt, ob ein Geschäft zu einem Gewinn oder Verlust wird. Informieren sie sich direkt beim Spezialisten! Helvetia Versicherungen Dr. Manfred Saria 1010 Wien, Jasomitgottstraße 2 T 01/533 81 55 :: Email:manfred.saria@helvetia.at 5 Reiseversicherung - CorporateTravel Insurance (CTI) ERWEITERUNG UND AKTUALISIERUNG DER INDIVIDUELLEN REISEVERSICHERUNG Eine umfassende Reiseversicherung, die sich auf Kostenersatz für Reisestorno, Reiseabbruch, Rückholung, Ersatz für abhanden gekommenes Reisegepäck und andere während einer Reise auftretende Schwierigkeiten erstreckt, ist kein Luxus, sondern oft eine notwendige und willkommene Hilfe. Speziell für teure Reisen, insbesondere für Fernreisen, die man allein oder mit der Familie unternimmt, ist sie zu empfehlen. Der größte österreichische Reiseversicherer, die Europäische Reiseversicherung, hat im Zuge eines „Relaunch“ die Konditionen für die individuell abzuschließenden Reiseversicherungen überarbeitet und damit den Deckungsumfang in einigen Punkten erweitert sowie die Versicherungssummen für die verschiedenen Bausteine erhöht. Exemplarisch zu erwähnen sind die folgenden Punkte: •Entfall der Ausschlussfristen bei unerwartetem Akutwerden einer bestehenden Erkrankung für Reisestorno und Reiseabbruch •Kurzarbeit aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Betriebs des Beschäftigten, die zu einer Verringerung des Bruttobezugs um mindestens 35% führt, als Stornogrund •Erhöhung der Versicherungssummen beim Verspätungsschutz, bei Ersatz für Reisegepäck, bei Nächtigungskosten beim Krankenbesuch und bei der Hilfe bei Haft oder Haftandrohung im Ausland •Zusätzlich erhöhte Versicherungssummen bei Gepäcksverspätung über 72 Stunden •Erweiterung des Geltungsraums „Europa“ auf das gesamte Russland Wir informieren Sie gerne im Detail über diese Versicherung, die auch besonders einfach, zumeist mit einem Zahlschein-Antrag, abgeschlossen werden kann. Senden Sie uns ein Mail oder rufen Sie uns an, wenn Sie an unserem Versicherungsmanagement interessiert sind, wir werden Sie umgehend kontaktieren. m.krizanac@greco.at, T + 43050404-303 www.greco.eu Bericht aus Brüssel Harald Past | EuroCommerce Adviser, International Trade www.eurocommerce.be EU und Kanada vereinbaren Freihandelsabkommen Nach mehr als vier Jahren intensiver Verhandlungen haben sich die EU und Kanada nun grundsätzlich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Dieses weitreichende Abkommen führt zu einer klaren Handelsliberalisierung. 99 % der bestehenden Zölle werden abgebaut wenn das Abkommen erst einmal voll in Kraft tritt. Neben der Liberalisierung des Warenverkehrs wird auch der Handel im Dienstleistungsbereich deutlich vereinfacht und attraktiver für europäische Importeure und Exporteure. Insgesamt werden sich die europäischen Unternehmen alleine durch den Zollabbau 500 Mio. Euro jährlich ersparen. Handelsbeschränkungen werden im Wesentlichen im Agrarbereich bestehen bleiben. Während sich die EU nicht zu einer Öffnung des Marktes für Rind- und Schweinefleisch durchringen konnte, blieb Kanada beim Abbau von Handelsbeschränkungen im Bereich der Milchprodukte sehr zurückhaltend. Die gesamtwirtschaftlichen Effekte des ausverhandelten Deals können sich sehen lassen. Der Handel zwischen der EU und Kanada wird im Vollausbau des Abkommens nach Berechnungen der EU-Kommission um etwa 23 % oder 26 Mrd. Euro jährlich wachsen. Die Wirtschaftsleistung in der EU wird dadurch um 11,6 Mrd. Euro und in Kanada um 8 Mrd. Euro pro Jahr steigen. Nach der grundsätzlichen politischen Einigung über das Abkommen geht es nun darum, an den technischen Details zu arbeiten. Der Deal wird nach der Übersetzung des Abkommenstextes in die 24 Amtssprachen der EU noch vom EU- sowie vom kanadischen Parlament den Deal abgesegnet. Auch die europäischen Regierungen müssen dem ausgehandelten Vertrag noch zustimmen. Die EU Kommission rechnet mit einem Inkrafttreten des Abkommens im Jahr 2015. FACHGRUPPENNEWS 6 Außenhandel Das FORUM Ein-Personen-Unternehmen eingerichtet. NEWS 7 Die Angebote und die Serviceleistungen werden stetig weiterentwickelt um den kleinsten Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können. Als EPU hat man gleichzeitig zwei Jobs, den eines Fachmannes in der jeweiligen Branche, sowie den des Unternehmers. Unwissenheit über Buchhaltung, die richtigen Kundenkontakte & Co können dazu führen, dass der finanzielle Erfolg ausbleibt. In Österreich werden rund 230.000 Unternehmen ohne unselbständig Beschäftigte d.h. als Ein-Personen-Unternehmen geführt. Die meisten EPU sind in den Bundesländern Wien (55.000, das sind beinahe 57 % aller Wiener Unternehmen), NÖ (45.000) und OÖ (35.000) angesiedelt. Bei der Aufteilung nach Sparten ist der Handel mit 48% an dritter Stelle. Diese Zahlen steigen stetig an und der Trend zum Ein-Personen-Unternehmen ist nicht nur in Österreich. Rund 60% aller Unternehmer sind Kleinbetriebe ohne angestellte Beschäftigte. Die Entwicklung ist ein Resultat des Wandels von einer industriellen geprägten Ökonomie hin zu einer Wissens Ökonomie. Die Wirtschaftskammer Wien hat die besonderen Bedürfnisse dieser Unternehmensform erkannt und für diese Zielgruppe im Jahr 2009 das FORUM Ein-Personen-Unternehmen Fragen zur Versteuerung der Einnahmen oder „wie finde ich potenzielle Kunden?“ stellen sich oft schwieriger heraus, als anfangs gedacht. Antworten dieser und anderer Fragen gibt es im EPU Center bei Veranstaltungen, Vorträgen oder Einzelberatungen. 3. kostenlose Meeting-Räume für Besprechungen mit in- und ausländischen Geschäftspartnern. Die Meeting-Räume in unterschiedlichen Größen sind mit modernster Technik ausgerüstet (Beamer, Laptop, Flipchart, Pinnwand und WLAN) und können Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 19:00 Uhr und Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr über die Homepage wko.at/wien/epu gebucht werden. Kontakt: FORUM Ein-Personen-Unternehmen Operngasse 17-21, 6. OG 1040 Wien T 01/514 50-1111, F 01/514 50-1116 E forumepu@wkw.at, W wko.at/wien/epu Das FORUM bietet Unterstützung in 3 Bereichen: 1. Qualifizierungssupport mit 17 verschiedenen Workshops und Einzelcoachings 2. Netzwerkmanagement mit Veranstaltungen wie „Willkommen im Club“ oder „EPU-Business-Talk“, welche dazu dienen den Ein-Personen-Unternehmer beim Aufbau eines Netzwerkes zu unterstützen. Manchmal helfen schon ein Gespräch und ein Erfahrungsaustausch mit anderen Selbständigen. Wichtige Kontakte werden so geknüpft und Wissen weitergegeben. Slowakei: Neue Förderperiode 20014-2020 Die aktuelle Ausgabe unseres Fördernewsletters bietet zudem einen Überblick über Fördermöglichkeiten, aktuelle Calls und nationale Förderungen sowie EU-Förderungen. Förderungen in der Slowakei sind meist für Unternehmen möglich, die bereits eine Niederlassung in der Slowakei haben und mindestens ein Jahr aktiv sind. Daneben stehen aber auch Förderungen zur Verfügung, die Erstinvestitionen betreffen. Darüber hinaus kann man als östereichisches Unternehmen Informationen über Förderausschreibungen zum Anlass nehmen, um gezielt Dienstleistungen und Produkte für die geförderten Investitionsvorhaben anzubieten. Kenntnisse über Förderungen und aktuelle Ausschreibungen steigern Ihre Chance erfolgreich im Markt zu agieren. In vielen Fällen sind Förderungen Grundbedingung, damit ein Projekt realisiert werden kann. Unser Fördernewsletter erscheint quartalsmäßig und ist kostenlos. Wenn Sie den Fördernewsletter erhalten wollen, schicken Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage. Wir schicken Ihnen gerne den Fördernewsletter Slowakei: Nationale & EU Förderungen, internationale Finanzierungen im pdf Format. www.bratislava@wko.at Exportfinanzierung für KMU durch den Exportfonds NIEDRIGE VERFAHRENSZINSEN NUTZEN UND EXPORTE STEIGERN Der Verfahrenszinssatz des Exportfonds beträgt per 1. Oktober 2013 1,40 % p.a. und stellt damit österreichischen KMUs eine attraktive Kreditmöglichkeit zur Finanzierung ihrer Exportgeschäfte zur Verfügung. Fragen Sie Ihre Hausbank nach ExportfondsKrediten. Der Exportfonds stellt österreichischen Exportunternehmen Rahmenkredite zur Verfügung. Diese können Sie über Ihre Hausbank in Anspruch nehmen. Damit können Sie Ihre laufenden Exportaufträge und -forderungen finanzieren und sichern sich zusätzlich Li- quidität. Als Partner der Hausbank kann der Exportfonds einen Teil des Risikos übernehmen. Auch für Markterschließungsvorhaben außerhalb der EU bietet Ihnen der Exportfonds passende Lösungen Weitere Informationen finden Sie unter www.exportfonds.at. 7 AMS-Lohnnebenkostenförderung - Die Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter wird per 1. Jänner 2014 unbefristet verlängert. Ein-Personen-Unternehmer, die ihren ersten Mitarbeiter aufnehmen, erhalten 25 % des Bruttolohns zurück. Die Beihilfe wird für das erste Jahr in durchgehende Beschäftigung des Mitarbeiters gewährt. „Wir haben uns intensiv für die Fortführung der Förderung eingesetzt und freuen uns über diesen Erfolg. Durch die unbefristete Verlängerung wird ein wesentliches Wachstumshindernis langfristig beseitigt. Das ist ein wichtiger Impuls für unsere Wirtschaft in Zeiten, in denen jeder Arbeitsplatz zählt“, betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl. Schließlich stellt die Aufnahme eines Mitarbeiters für EPU eine große Herausforderung und Veränderung dar. Neben der zusätzlichen Führungsaufgabe kommen für den Unternehmer Ausgaben für den neuen Arbeitsplatz des Mitarbeiters und sein Equipment dazu. Mit dem Stichtag der Einstellung verdoppelt sich zwar die Zahl der für das Unternehmen tätigen Personen - in den meisten Fällen verzweifacht sich aber nicht sofort die Auftragslage. Österreichweit wurden seit der Einführung der Förderung 2009 bereits mehr als 2.500 Arbeitsplätze mit dieser Maßnahme geschaffen. Der Antrag auf Förderung kann vom EPU bei der regionalen AMS-Stelle eingebracht werden. Weitere Informationen sind unter http://epu.wko.at/mein-erster-mitarbeiter bzw. http://ams.at zu finden. Vor allem die höheren Fixkosten sehen viele EPU als Hemmschwelle - selbst, wenn das Unternehmen durch die personelle Unterstützung schneller wachsen kann. Hier bringt die Lohnnebenkostenförderung eine deutliche Entlastung und soll Einzelunternehmer ermutigen, einen Arbeitsplatz zu schaffen. Diplom-Lehrgang Exportmanagement NEUE MÄRKTE MIT DEM RICHTIGEN KNOWHOW EROBERN Neu und speziell für Personen, die unmittelbar oder mittelbar mit Auslandsgeschäften zu tun haben, besonders aber auch für Mitarbeiter/innen aus den Bereichen Export, Import, Transit, Vertrieb, Spedition und Beratung wurde der Diplomlehrgang Exportmanagement entwickelt. Die Freude über einen Käufer im Ausland ist immer begründet, jedoch wie kommt die Ware zum Kunden? Wie sind Verträge zu gestalten um Risiken zu senken? Was sind Incoterms, Zölle ja/nein und wie gehe ich mit USt, Verbrauchersteuern und Ähnlichen um? Der Exportlehrgang wendet sich an Personen, die mit der kaufmännischen Abwicklung, Führung und Abwicklung von Auslandsgeschäften betreut sind, denn hier ist hochqualifiziertes Wissen gefragt, um die praktische Abwicklung möglichst friktionsfrei gestalten zu können. Die Herausforderungen sind vielfältig und jedes Land bringt meist spezifische Bestimmungen ein. Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab. Die Teilnehmer/innen erhalten nach dem positiven Abschluss ein Zeugnis sowie das WIFI-Diplom zum „Exportkaufmann/-frau“. Mehr Informationen und zur Anmeldung http://www.wifiwien.at/eShop/bbDetails. aspx/Exportmanagement/@/bbnr/303003/ zg/Dba/SIM/on/ Nützen Sie in diesem Zusammenhang auch die 50% Förderung Ihres Gremiums für Ausund Weiterbildung bis € 2.500,-- pro Jahr/ Unternehmen. Einfach die Kurs- und Zahlungsbestätigung an das Gremium schicken und der Betrag wird umgehend refundiert. Der Österreichische Außenhandel Nach Angeben der Statistik Austria zufolge ist der österreichische Außenhandel ein überaus wichtiger Faktor der heimischen Wirtschaft und Motor der Konjunktur. Als kleine offene Marktwirtschaft entwickelte Österreich einen weit verzweigten und hoch differenzierten Außenhandel. So ist etwa die Exportquote (Waren- und Dienstleistungsexporte gemessen am BIP) von 34,8% (1995) auf 57,2% (2012) rasant angestiegen und liegt beträchtlich über dem EU-Durchschnitt (EU-27) von 44,7%. Die Importquote hat im gleichen Zeitraum von 35,8% auf 54,0% (EU-27: 42,7%) ebenfalls stark zugenommen. Bei den Einfuhren nahmen Brennstoffe und Energie wertmäßig am deutlichsten zu (+10,5% auf 17,3 Mrd. Euro). Die Einfuhr von Maschinen und Fahrzeugen stieg im Jahr 2012 um 0,9%, woraus ein Warenwert von insgesamt 42,1 Mrd. Euro resultierte. In der Ausfuhr verzeichneten Maschinen und Fahrzeuge die größten absoluten Zuwächse. Der SITC-Einsteller legte um 1,9% (auf 47,0 Mrd. Euro) zu. Der Ausfuhrwert von Chemischen Erzeugnissen stieg 2012 um 5,4% (auf 16,5 Mrd. Euro). Die Warenposition Bearbeitete Waren verzeichnete im Berichtszeitraum den wertmäßig stärksten Rückgang um 1,1% auf 28,2 Mrd. Euro. Wichtigster Überseemarkt bleiben die Vereinigten Staaten. 2012 wurden Waren im Wert von 6,9 Mrd. Euro dorthin exportiert (+8,5%) und im Wert von 4,1 Mrd. Euro importiert (+9,3%). Im Handel mit China stiegen die Exporte um 3,8% (auf 3,0 Mrd. Euro) und die Importe um 5,6% (auf 6,8 Mrd. Euro). FACHGRUPPENNEWS 8 7 Außenhandel Deutschland: Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014 Der Bundesrat hat eine Warnwestenpflicht für Deutschland beschlossen und folgt damit dem Vorbild der europäischen Nachbarstaaten. NEWS Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in Deutschland in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibussen pro Fahrzeug eine Warnweste mitgeführt werden (ausgenommen davon sind Krafträder und einachsige Zugoder Arbeitsmaschinen). Der entsprechende Beschluss des Bundesrates ist am 01.08.2013 in Kraft getreten. Die Warnwesten müssen (gem. Bundesratsbeschluss) der Norm EN 471:2003+A1:2007 genügen. In einer der nächsten Verkehrsblattverlautbarungen wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung klarstellen, dass Warnwesten nach EN ISO 20471 die Vorschriften der Verordnung gleichwertig erfüllen. Eine Vorgabe zur Klasse oder zur Farbe ist nicht beabsichtigt. Wer bislang noch keine Warnweste im Auto hat, sollte sich zügig eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471) zulegen und - ebenso wie das Warndreieck - jederzeit mitführen. 7 Spätestens ab dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine Weste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits die Pflicht, eine Warnweste im Auto mitzuführen beziehungsweise diese Signalweste bei einer Panne oder einem Unfall zu tragen. Eine Tragepflicht für jeden, der das Fahrzeug verlässt, gilt in Belgien, Italien, Luxemburg, Slowenien, Spanien und Ungarn. Die Strafen bei Zuwiderhandlung betragen je nach Land zwischen 14 Euro und 600 Euro. Wer bislang noch keine Warnweste im Auto hat, sollte sich (laut ADAC) zügig eine entsprechende Weste zulegen und - ebenso wie das Warndreieck - jederzeit mitführen. Quelle: http://www.adac.de/infotestrat/adac-imeinsatz/motorwelt/warnwestenpflicht.aspx Für weitere Fragen steht Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Berlin, berlin@wko.at, gerne zur Verfügung. Eine gekoppelte Verpflichtung, wonach sowohl eine Weste im Auto sein als auch im Bedarfsfall zwingend getragen werden muss, gibt es aktuell in Frankreich, Kroatien, Norwegen, Österreich, Portugal und der Slowakei. Bulgarien setzt EU – Abfallrichtlinie um NEUE GESCHÄFTSCHANCEN IM BEREICH ABFALLWIRTSCHAFT Mit der neuen Gesetzeslage werden Kommunen verpflichtet, für getrennte Sammelmöglichkeiten für Papier, Metall, Plastik und Glas zu sorgen. Das soll dazu führen, dass Bulgarien bis 2016 25% des gesammelten Abfalls recycelt. Die vorgegebene Quote für 2020 beträgt 50%. Unternehmen, deren Niederlassung sich in einer Gemeinde befindet, die die Mülltrennung und –sammlung noch nicht geregelt hat, befinden sich in einer Sonderposition. Sofern es sich nicht um eine Gemeinde mit weniger als 5000 Einwohnern handelt, ist das Unternehmen verpflichtet, sich selber um die Mülltrennung zu kümmern. Firmen, die Container aufstellen bzw. den Müll abholen, brauchen dafür spezielle Lizenzen. Österreichische Firmen sind bereits im Bereich Abfall- und Müllmanagement aktiv. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Außenwirtschaftscenter Sofia. E sofia@wko.at Vorsicht bei Internetplattformen! ACHTUNG! Die Firma JW Handelssysteme GmbH (früher Melango) hat in den letzten Jahren dazugelernt. Fand man in der Vergangenheit auf ihren Internetplattformen wie www.gewerblicheinkaufen.de, www.Online-Businessportal.de, www.mega-einkaufsquellen.de, www.platz-fuer-gewerbekunden.de, www.gewerbe-einkauf.de, www.nur-fuer-gewerbekunden.de, www.gewerblicheinkaufen.de, www.onlybusiness48.de, www.beschaffungsplattform24.de, www.restposten99.de, www.b2b-Kundenportal.de, www.overstock-business.de, www.b2b-einkaufsplattform.de, www.b2b-48.de, www.nur-gewerbetreibende.de doch nur durch akribisches Suchen die Informationen für eine kostenpflichtige Registrierung, so bestätigt man dies seit kurzem recht deutlich über den Button „JETZT KAUFEN“. War der Finger einmal zu schnell, kommt man aus dem Dilemma leider ohne Zahlung so gut wie nicht mehr heraus. Denn durch den Button „JETZT KAUFEN“ stimmt man einer Zahlung zu. Die Höhe der Kosten befindet sich ebenfalls gut sichtbar auf der rechten Seite der Registrierung. Nichts desto trotz sollte man zunächst trotzdem versuchen, ohne Zahlung aus der Sache herauszukommen. Erfahrungen zeigen jedoch, dass der Betreiber der Plattformen auf eine Zahlung beharrt und selbst vor gerichtlichen Schritten nicht zurückschreckt. Für die Zukunft sollte man daher im WWW wie auch im normalen Geschäftsleben ganz genau lesen bevor man sich registriert. Für Rückfragen steht das AußenwirtschaftsCenter München gern zur Verfügung, muenchen@ wko.at. 9 9 Übermittlung von Spediteur Bescheinigungen und anderer Ausfuhrnachweise Die Zulässigkeit der elektronische Übermittlung der Spediteur Bescheinigung (aber auch von Frachtbriefen) wird von den Anfragern damit begründet, dass die Bundesabgabenordnung (BAO) mit § 132 Abs. 2 die Möglichkeit zur Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen auf Datenträgern bietet. Somit müsste die elektronische Übermittlung auch akzeptiert werden. Leider eine Fehlinterpretation, die im Prüfungsfall zur Nachforderung der Umsatzsteuer führen kann! Ein Auszug aus einer Arbeitsrichtlinie des Bundesministeriums für Finanzen, der die derzeitige grundsätzliche Haltung des BMF belegt. Aus § 132 Abs. 2 BAO ergibt sich, dass zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörende Belege, Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen auch auf Datenträgern aufbewahrt werden können, wenn die vollständige, geordnete, inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist. Hinsichtlich der Frage nach der urschriftgetreuen Wiedergabe ist UStR 2000 Rz 1559 sinngemäß anwendbar, nach der Mikroverfilmungen oder optische Speicherplatten, wenn die mittels Scanner erfassten und urschriftgetreu auf der optischen Speicherplatte gespeicherten Daten nicht mehr verändert werden können, zulässig sind. Eine urschriftgetreue Speicherung setzt danach aber voraus, dass auch beschriebene oder bedruckte Rückseiten der Belege eingescannt werden und ist eine farbgetreue Wiedergabe dann erforderlich, wenn beim Einscannen in Schwarz-Weiß Informationen oder Zusammenhänge, die nur auf Grund der farblichen Gestaltung erkennbar sind, verloren gehen würden. Durch den letzten Absatz wird eindeutig dargestellt, dass elektronisch übermittelte Unterlagen nicht als (Original-)Belege angesehen werden und somit auch nicht als Ausfuhrnachweise für Umsatzsteuerzwecke (bzw. Beförderungsnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen) in Frage kommen. Das Umsatzsteuergesetz sieht nur einen Anwendungsfall für die elektronische Übermittlung von Ausfuhrnachweisen vor. Sie ist dann möglich, wenn die Zollanmeldung elektronisch abgegeben wurde und der Nachweis für Umsatzsteuerzwecke mittels der im Artikel 796e Zollkodex-Durchführungsverordnung vorgesehenen Ausfuhranzeige erfolgt. HIERVON ZU UNTERSCHEIDEN SIND KOPIERTE UND GEFAXTE ODER EINGESCANNTE UND ALS MAIL IM PDF- FORMAT ÜBERMITTELTE BELEGE (ZB KOPIEN VON FRACHTBRIEFAUSFERTIGUNGEN USW.), DA ES SICH BEI SOLCHEN UNTERLAGEN NICHT UM ELEKTRONISCH GESPEICHERTE (ORIGINAL-)BELEGE IM SINNE DES § 132 ABS. 2 BAO, SONDERN LEDIGLICH UM ELEKTRONISCH ÜBERMITTELTE BELEGE HANDELT. Verwendung eines KFZ mit ausländischem Kennzeichen in Österreich Was gilt es zu beachten? Welche Fristen sind einzuhalten? Grundsätzlich gilt, dass Personen mit Hauptwohnsitz im Inland nur Fahrzeuge in Österreich verwenden dürfen, die auch hier zugelassen sind. Unter Inländern versteht das Gesetz Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Sie haben den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich, wohnen hier, ihre Familie und Freunde sind hier, hier befindet sich ihr „Heim“. Wenn diese Personen Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen mehr als 1 Monat in Österreich verwenden, riskieren sie Verwaltungs- und Finanzstrafen. Wer als Inländer ein ausländisches Fahrzeug länger als einen Monat in Österreich verwendet, bei dem wird vermutet, dass das Fahrzeug einen dauernden Standort in Österreich hat. Diese Vermutung bewirkt, dass so ein Fahrzeug auch in Österreich zum Verkehr zugelassen werden muss (österreichisches Kennzeichen) und alle nötigen Steuern (Nova, Kfz-Steuer etc.) bezahlt werden müssen. Diese Vermutung gilt bis zum Gegenbeweis, den der von der Behörde beschuldigte Lenker dann führen muss. Oft kann man aber einen solchen Gegenbeweis nicht führen. Dennoch ist es in bestimmten Fällen möglich, dass Inländer im Ausland zugelassene Fahrzeuge in Österreich legal verwenden können. • Verwendung in Inland weniger als einen Monat lang ab Einbringung ins Inland: Ab der erstmaligen Einbringung eines Fahrzeuges mit ausländischer Zulassung nach Österreich ist es auch Inländern erlaubt, dieses Fahrzeug bis zu einem Monat in Österreich zu verwenden, ohne dass es in Österreich zum Verkehr zugelassen werden muss. Das Verkehrsministerium hat in einem Erlass im Juli 2013 die Ansicht vertreten, dass mit der regelmäßigen Wiedereinbringung die Einmonatsfrist nicht immer wieder neu zu laufen beginnt. • Verwendung im Inland länger als ein Monat ab Einbringung ins Inland: Entscheidend dafür ist die Art der Verwendung eines ausländischen Fahrzeuges in Österreich: Fahrzeuge haben dann keinen dauernden Standort im Bundesgebiet (daher gilt bei ihnen nicht die Vermutung eines dauernden Standortes in Inland), wenn sie z.B. - für Messen oder Ausstellungen ins Inland eingebracht werden - überstellt werden und im Inland mehr als 1 Monat verbringen - und Testzwecken (von Journalisten) im In land verwendet werden Sobald mit einem solchen Fahrzeug aber Tätigkeiten vorgenommen werden, die ein FACHGRUPPENNEWS 10 Außenhandel „typischer Inländer“ vornimmt (in die Arbeit fahren, Einkaufen fahren etc.), wird die Behörde auf einen dauernden Standort im Inland schließen. SONDERFALL Verwendung eines Kfz aus einem Drittstaat (Schweiz, Serbien, Türkei, Norwegen etc.) im Inland. Das Zollrecht der Europäischen Union sieht die vorübergehende Verwendung von KFZ aus Drittländern durch Inländer nur in we- nigen Ausnahmefällen vor. Verstöße führen zur Entstehung der Zollschuld (10 % Zoll, 20 % Einfuhrumsatzsteuer) und können darüber hinaus auch ein Finanzstrafverfahren zur Folge haben. VERWENDUNG VON AUSLÄNDISCHEN FAHRZEUGEN DURCH PERSONEN OHNE HAUPTWOHNSITZ IM INLAND. Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesent- lich, dass der Lenker durch einen längeren Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz gegeben, der auch eine Ummeldung des ausländischen Kfz nach Österreich erforderlich macht. Rechtsgrundlagen §§79, 82 Abs. 8 und 9 Kraftfahrgesetz (KFG) § 1 Normverbrauchsabgabe-Gesetz WAFF Förderung DER WAFF FÖRDERT INNOVATIVE WIENER UNTERNEHMEN Die Einreichfrist läuft vom 9.12.2013 bis 11.2.2014. Mit der Förderung Innovation und Beschäftigung unterstützt der waff kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsvorhaben.Im Rahmen der Projek- tumsetzung werden folgende Kosten gefördert: Personalkosten von InnovationsassistentInneninnovationsbezogene Weiterbildungskosten bei Bedarf Beratungskosten. http://www.waff.at/html/index.aspx?page_ url=Service_f%C3%BCr_Unternehmen_Foerderung_Innovation&mid=283 BRICS-Konferenz 2013 - Exporte in Emerging Markets bis 2020 verdoppeln BRICS-Länder und Emerging Markets in deren Umfeld sind Synonym für Wachstum, Dynamik, Potenzial und Chance für österreichische Firmen. reich (WKÖ), heute (Dienstag, 12.11.13), anlässlich der Eröffnung der „BRICS-Konferenz 2013“ der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA im Haus der Wirtschaft in Wien. „Während die westlichen Industrienationen heuer im Durchschnitt mit einem BIP-Plus von nur rund 1,2% rechnen dürfen, wird das Wirtschaftswachstum in den so genannten Emerging Markets bei durchschnittlich 4,5% liegen – und dieser Trend wird sich auch mittelfristig fortsetzen“, betonte Richard Schenz, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Öster- „Wenn wir ein Teil dieser rasanten wirtschaftlichen Entwicklung sein wollen, müssen wir uns neu ausrichten“, so Schenz weiter. „Während seit dem Fall des Eisernen Vorhangs das Motto der österreichischen Unternehmen lautete, ‚das Gute liegt so nah‘ und die Export- und Investitionsentwicklung in die Region Osteuropa auch eine enorme Erfolgsstory war, so muss das neue Motto lauten, ‚auf zu neuen Ufern‘, wenn wir im globalen Wettbewerb vorne mitspielen wollen.“ Derzeit gehen 80% der österreichischen Exporte in Länder Europas und nur 7% in die BRICS-Staaten. Schenz: „Unser Ziel lautet: bis 2020 wollen wir den Anteil der Ausfuhren in die Emerging Markets verdoppeln!“ Ihre Rückfragenrichten Sie bitte an die Stabsabteilung Presse Herrn Mag. Bernhard Salzer Tel.: (+43) 0590 900-4464 E-Mail: bernhard.salzer@wko.at Zollwertkurse ab 01. Dezember 2013 ISO Code AUD BGN BRL CAD CHF CNY CZK DKK GBP HKD HRK HUF IDR ILS INR ISK JPY KRW LTL Währung Gegenwert für je 1€ Australischer Dollar 1,4418 Lew 1,9558 Brasilianischer Real 3,0705 Kanadischer Dollar 1,4145 Schweizer Franken 1,2323 Chinesischer Renminbi Yuan 8,2434 Tschechische Krone 27,329 Dänische Krone 7,459 Pfund Sterling 0,83765 Hongkong-Dollar 10,4857 Kroatischer Kuna 7,6453 Forint 296,78 Indonesische Rupiah 15571,02 Neuer Schekel 4,7954 Indische Rupie 84,523 Isländische Krone 164,11 Yen 135,2 Won 1429,66 Litas 3,4528 ISO Code LVL MXN MYR NOK NZD PHP PLN RON RUB SEK SGD THB TRY USD ZAR Währung Gegenwert für je 1€ Lats 0,7029 Mexikanischer Peso 17,531 Malaysischer Ringgit 4,3021 Norwegische Krone 8,228 Neuseeland-Dollar 1,6275 Philipinischer Peso 59,088 Zloty 4,1867 Neuer Rumänischer Leu 4,4465 Russischer Rubel 44,4208 Schwedische Krone 8,9195 Singapur-Dollar 1,6826 Thailändischer Baht 42,84 Neue Türkische Lira 2,7197 US-Dollar 1,3527 Rand 13,6817 ZOLLWERTKURSE - www.bmf.gv.at dann Zoll und hier „Kassenwerte und Zollwertkurse“ 11 Antidumpingmaßnahmen PET AUS PAKISTAN EU senkt Antisubventionszoll Im September 2010 wurden gegen Einfuhren von PET aus dem Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten endgültige Antisubventionsmaßnahmen eingeführt. Im Oktober 2012 annullierte das Gericht der Europäischen Union auf Antrag der pakistanischen Firma Novatex den Artikel I der VO 857/2010, die zur Einführung dieser Maßnahmen geführt hat, da die EU bei der Berechnung der erhaltenen Subventionen Steuerrückzahlungen von Novatex nicht berücksichtigt hat. Im Mai d. J. wurde daraufhin das Antisubventionsverfahren teilweise wieder aufgenommen. Die Wiederaufnahme beschränkte sich auf die Umsetzung des Urteils, soweit die Ermittlung der Höhe der Subventionen, die Novatex erhalten hat, und die entsprechenden Auswirkungen auf den Ausgleichszollsatz betroffen sind. Die Kommission hat in ihrer Untersuchung den Ausgleichszollsatz unter Berücksichtigung der Einkommensteuererklärung der Firma Novatex neu berechnet und mit 35,39 EUR/t (vorher 42,34 EUR/t) festgesetzt. Da Novatex der einzige ausführende Hersteller in Pakistan ist, gilt dieser geänderte Zollsatz für alle Einfuhren aus Pakistan und soll rückwirkend ab dem Datum des Inkrafttretens (2.6.2010) der Verordnung VO 473/2010 angewandt werden, mit der die vorläufigen Zölle festgesetzt wurden. Die entrichteten Zölle, die den Betrag von 35,39 EUR/t übersteigen, werden von den Zollbehörden erstattet. Diese Änderung des Antisubventionszollsatzes wurde mit VO 917/2013, L 253 v. 25.9.2013 veröffentlicht. PHOTOVOLTAIKMODULE AUS CHINA EU vereinbart Verpflichtungserklärung Bekanntlich hatte die EU mit VO 513/2013 mit Wirkung vom 6.6.2013 vorläufige Antidumping-Zölle auf Importe von Photovoltaik-Modulen oder –Paneelen aus kristallinem Silicium sowie von Zellen und Wafern (Dicke max. 400 Mikrometer) mit Ursprung in oder versandt aus China eingeführt, die für die ersten beiden Geltungsmonate mit einheitlich 11,8 % festgesetzt wurden und ab 6.8. 2013 dann merkbar hätten angehoben werden sollen (siehe unsere diesbezügliche Aussendung v. 5.6.2013, anbei). In der Zwischenzeit führte die Europäische Kommission Verhandlungen mit China durch, die dieser Tage mit sog. Verpflichtungsvereinbarungen für etwa 70 % der chinesischen Lieferanten zu Ende ging; diese Vereinbarung wurde von der Mehrheit der Mitgliedstaaten angenommen. Diese Vereinbarungen bestehen für die einbezogenen Lieferanten – bei Einhaltung aller Bedingungen - aus einer AD-Zoll-Befreiung, wobei dieser Vereinbarung Mindestlieferpreise und eine maximale Gesamthöhe von zu liefernder Gesamtleistung zugrunde liegt. Diese Details werden offiziell nicht bekanntgegeben. Diese Regelung wurde am 3.8.2013 in der VO 748/2013 kundgemacht. Konkret bedeutet dies Folgendes: Alle im Anhang zum Beschluss 2013/423/ EU gelisteten chinesischen Lieferanten sind diese Verpflichtungsvereinbarungen eingegangen; ihre Lieferungen in die EU sind unter Einhaltung aller nachstehenden formalen Voraussetzungen vom AD-Zoll befreit: Die Waren werden von diesen Unternehmen hergestellt, versandt und in Rechnung gestellt (direkt für den ersten unabhängigen Abnehmer in der EU oder an ein ebenfalls gelistetes verbundenes Unternehmen, das als Einführer in die EU tätig ist und für die zollamtliche Abfertigung sorgt – Details siehe Art 6 Abs 1 a der VO 748/2013) Es wird eine Verpflichtungsrechnung vorgelegt, die den Angaben des Anhangs II der VO 748/2013 entspricht („Handelsrechnung für Waren, die einer Verpflichtung unterliegen“) Für die Einfuhren liegt eine Ausfuhrverpflichtungsbescheinigung der chinesischen Handelskammer für die Ein- und Ausfuhr von Maschinen und Elektrizitätserzeugnissen CCCME gem. Muster des Anhangs III der VO 748/2013 vor. Es liegt Identität der zur Verzollung angemeldeten Waren mit den in den Bescheinigungen beschriebenen Waren vor. Sollte ein chinesisches Lieferunternehmen zwar die beschriebenen Erklärungen vorle- gen, sich aber im Innenverhältnis nicht an die mit Europäischen Kommission getroffenen Mindestpreis- oder Mengenvereinbarungen gehalten haben oder sonst eine Voraussetzung nicht erfüllt sein, so trifft die Haftung für eine etwaige AD-Zoll-Nachforderung das importierende EU-Unternehmen; es erscheint zweckmäßig, dass Importfirmen für einen solchen Fall die Möglichkeit des Abschlusses einer Vereinbarung auf Schad- und Klagloshaltung mit dem chinesischen Lieferanten prüfen. Da die Details von Verpflichtungsvereinbarungen nicht bekannt gegeben werden, liegt die Kontrolle der Einhaltung üblicherweise außerhalb des Einflussbereiches und der Möglichkeiten der EU-Importeure. KERZEN AUS CHINA; bevoestehendes Außerkrafttreten Gegen Einfuhren von bestimmten Kerzen und dergleichen Der Tarifnummer ex 3406 mit Ursprung in China bestehen endgültig Antidumpingmaßnahmen, die zum 15.5.2014 auslaufen. Sollte bis 15.02.2014 kein Antrag auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Europäischen Kommission eingehen (Amtsblatt C270 v. 19.09.2013) WALZDRAHT AUS CHINA EU gibt bevorstehendes Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt Gegen Einfuhren von Walzdraht der Tarifnummern ex 7213 und ex 7227 mit Ursprung in China bestehen endgültige Antidumpingmaßnahmen, die fristgemäß zum 6.8.2014 auslaufen würden, sollte bis 6.5.2014 kein Antrag auf Überprüfung mit dem Ziel der Weitergeltung der Maßnahmen bei der Kommission eingehen (Amtsblatt C 318 v. 1.11.2013). FACHGRUPPENNEWS Außenhandel 12 Das Schwarze Brett - Stellenbewerbung FRAU MAG. (FH) ASSIA TOPALOVA HERR MMAG.MES CHRISTOF POLESNY Sehr geehrte Damen und Herren, Möchten Sie Ihre Projekte, Exportaktivitäten und den Vertrieb im CEE- und GUS-Raum forcieren? Ein junger Rennfahrer sucht für 2014 Sponsoren, welche Waren nach Italien, Frankreich, Belgien, Deutschland und Spanien exportieren und bietet dafür Werbeflächen an seinem Wagen an. Es sind auch spezielle Zusatzsponsoren Pakete möglich. Ich bin auf der Suche nach einer Anstellung als Researcher oder Analyst mit Bezug zu den arabischen Länder bzw. dem Iran. Ich bin jedoch auch für andere Aufgaben offen. Ich habe das Studium der Geschichtswissenschaft mit der Schwerpunktsetzung auf Arabistik und Islamwissenschaft sowie den postgradualen Studienlehrgang „Europäische Studien“ mit Auszeichnung absolviert. Letzteres studierte ich ein Semester lang an der Jagiellonen Universität Krakau. Zudem absolvierte ich ein Volontariat an der Österreichischen Botschaft Teheran, wobei Botschafter Dr. Thomas Buchsbaum wiederholt meine Sprachkenntnisse, meine Analysefähigkeit sowie meine Expertise gewürdigt hat. Ich spreche Englisch, Persisch, Arabisch sowie etwas Polnisch und bin mit den kulturellen Gepflogenheiten der islamischen Welt vertraut. Mein Studium finanzierte ich mir als Mitarbeiter im Aufsichtsdienst der Österreichischen Galerie Belvedere. Außerdem war ich als SAP-Consultant in der Human Ressource Abteilung der UNIDO in Wien tätig. Zudem besitze ich • einen hohen Grad an Selbstmotivation • die Fähigkeit eigeninitiativ zu arbeiten und einen hohen Grad an Eigenmotivation • eine exzellente Analysefähigkeit. • eine starke „Team Player“-Gesinnung • eine ausgeprägte Fähigkeit effektiv und ergebnisorientiert zu handeln Ich hoffe, ich habe Ihr Interesse geweckt und freue mich, Ihnen in einem persönlichen Gespräch mehr über meine Fähigkeiten und Kenntnisse mitteilen zu können. Wenn Sie Interesse haben, bitte Herrn Harald Schwarz +43(0)650 7773320 oder office@smw.media.info kontaktieren. Meine Kontaktdaten MMag. MES Christof Polesny T 0664 872 7040; E ch.polesny@hotmail.com Dann bin ich Ihre richtige Wahl! Was bringe ich mit? Langjährige Erfahrung in der Kundenakquise und im Logistikbereich, FH-Studium im Bereich Wirtschaft und Außenhandel, Fremdsprachenkenntnisse (Russisch, Türkisch, Französisch, Bulgarisch und Englisch), Weiterbildung im Export und Projektmanagement Was zeichnet mich aus? Hands-on Mentalität, Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, Selbstständigkeit, Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit Wie erreichen Sie mich? per E-Mail an: assia_topalova@hotmail.com per Telefon: +43 664 9200280 sowie auf XING unter Assia Topalova Ich freue mich auf Ihren Kontakt. Mag. (FH) Assia Topalova SPONSOREN GESUCHT FÜR INTERNATIONALEN RENNFAHRER Impressum Nr. 3 | Dez. 2013 MEDIENINHABER & HERAUSGEBER: Landesgremium Wien für den Außenhandel, Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien LAYOUT & DESIGN: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel DRUCK: Agensketterl Druckerei GmbH FOTOS: © Erwin Wodicka; ©Corbis; ©Dick Luria; ©Fotolia.com, ©Basismodul; Foto Weinwurm Offenlegung: wko.at/wien/aussenhandel/ offenlegung FRAU MARTHA BIER Sehr geehrte Damen und Herren, Sie suchen eine kompetente und erfahrene Mitarbeiterin. Ich habe mehrjährige Erfahrung im Sekretariats- und Assistenzbereich (Verwaltung), Qualitätsmanagement und Rechnungswesen sowie im Gesundheitsbereich. Während meiner kaufmännischen Ausbildung konnte ich auch Praxiserfahrung in den Bereichen Banken und Versicherungen sammeln, und habe dabei einen Einblick in die Kundenbetreuung eines Dienstleistungsunternehmens gewonnen. Zu meinen persönlichen Stärken zähle ich Kontaktfreudigkeit, Organisationstalent und Selbstständigkeit. Mein Sinn für Prioritäten, Zahlengefühl und Verhandlungsgeschick sowie ausgezeichnete EDV Kenntnisse runden mein Profil ab. Gute Umgangsformen und Flexibilität bei den Arbeitsstunden sind für mich selbstverständlich. Ich arbeite gerne in einem Team, bin lösungsorientiert und neue Herausforderungen stellen für mich keine Hindernisse dar, sondern ermöglichen mir, meine soziale Kompetenz in Ihrem Team einzubringen. Neben meinem ausgezeichneten Deutsch sind meine perfekten Fremdsprachenkenntnisse sehr nützlich: slowakisch, tschechisch, serbisch, kroatisch. Ich freue mich sehr, wenn Sie mir die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch geben. Martha Bier; 0664 942 67 99; E martha.bier@hotmail.com