Bauleitplanung der Stadt Limburg
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Bauleitplanung der Stadt Limburg
Anlage 2 Kreisstadt Limburg a. d. Lahn – Der Magistrat Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Planstand: Januar 2013 Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Bearbeiter: Hendrik Christophel Breiter Weg 114 35440 Linden T 06403 95030 F 06403 9503 30 email: hendrik.christophel@seifert-plan.de PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Inhaltsverzeichnis 1. 1.1 1.2 Veranlassung, Ziele, Rahmenbedingungen Vorhabenträger und Vorhaben Gründe für die Standortwahl, Bedarfsermittlung 2. Räumliche Lage des Geltungsbereichs 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 Übergeordnete Planungen und sonstige Vorgaben Regionalplan Mittelhessen 2010 Gesamtflächennutzungsplan der Stadt Limburg a. d. Lahn Landschaftsplan Öffentlich-rechtliche Bindungen Altlastenverdächtige Flächen oder Altstandorte Bergbau Bodendenkmäler Verkehr 4. 4.1 4.2 4.3 Bestand Derzeitige Nutzung Bestand der Nachbarbebauung Baugrund 5. 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 5.2.3 5.2.4 5.2.4.1 5.2.4.2 5.2.4.3 5.3 5.4 5.5 Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans Aufstellungsverfahren Städtebauliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise Erschließung Verkehrliche Erschließung Ruhender Verkehr Ver- und Entsorgung Immissionsschutz Naturschutz und Landschaftspflege Artenschutz 6. Bodenordnung 7. Kosten Anlagen: - Geräuschimmissionsprognose P 12054, GSA Limburg vom 09.10.2012 Geotechnischer Bericht, Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas, Limburg vom 15.10.2008 Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum B-Plan „Mensfelder Straße“, Biologische Planungsgemeinschaft Hüttenberg vom 20.06.2011 Schattengutachten, Büro Prof.Seifert, Linden vom Dezember 2011 Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 2 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT 1. Veranlassung, Ziele, Rahmenbedingungen 1.1. Vorhabenträger und Vorhaben Vorhabenträger ist die Cura Sana Bauträger GmbH & Co.KG, die ihren Sitz in Bad Camberg hat. Das für das Pflege- und Betreuungszentrum vorgesehene Grundstück liegt in 65551 LimburgLindenholzhausen, Mensfelder Straße 15/1-6 und hat die Grundbuchbezeichnung: Grundbuch Lindenholzhausen Blatt 1924 beim Amtsgericht Limburg, Gemarkung Lindenholzhausen, Flur 68, Flurstück Nr. 35/13. Das gesamte Bauvorhaben umfasst den Neubau eines teilunterkellerten, dreigeschossigen Altenpflegeheims (als Haus 1 auf dem Vorhaben- und Erschließungsplan gekennzeichnet) mit 94 Pflegeplätzen in Einzelzimmern und vier dreigeschossigen Wohngebäuden (Haus 2 bis 5) mit insgesamt 55 seniorengerecht ausgestatteten Wohnungen sowie einer Tagespflegestation mit ca. 15 Plätzen im Erdgeschoss von Haus 2 und einem Pavillon für Gemeinschaftsflächen (Haus 6) und die gesamten Außenanlagen mit Wirtschaftshof und Stellplätzen. Damit kann das gesamte Leistungsspektrum der Cura Sana-Pflegedienste abgedeckt werden: - ambulante Pflege, betreutes Wohnen, - Tagespflege, - stationäre Pflege, - Kurzzeitpflege, - Hausnotruf, - Menüservice, - Fahr- und Begleitdienste sowie - Beratung pflegender Angehöriger Die Maßnahme dient der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in der bebauten Ortslage von Lindenholzhausen und berücksichtigt die maßgeblichen Anforderungen und Belange nach § 1 Abs. 6 BauGB. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 3 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen 1.2. PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Gründe für die Standortwahl, Bedarfsermittlung Hinsichtlich der Gründe für die Einrichtung eines Pflege- und Betreuungszentrums in LimburgLindenholzhausen ist zuerst das Angebot an stationären Pflegeplätzen am Standort Limburg maßgeblich. Aktuell gibt es fünf Pflegeheime mit insgesamt 337 Plätzen. Einzugsgebiet Lindenholzhausen hat als Stadtteil von Limburg ca. 3.400 Einwohner. Das Einzugsgebiet für die Einrichtung bezieht sich auf die Stadtteile Dietkirchen, Eschhofen, Limburg-Stadt, Lindenholzhausen und Linter, sowie auf die benachbarten Ortschaften Mensfelden und Nauheim der Gemeinde Hünfelden. Insgesamt umfasst das Einzugsgebiet damit ca. 32.000 Einwohner (Stand 31.12.2007) Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 4 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Definiertes Einzugsgebiet der Einrichtung Neben dem aktuellen Angebot und dem definierten Einzugsgebiet sind die demographischen Werte in Bestand und Entwicklung weitere Entscheidungsfaktoren für den Ausbau des Standorts: Demographische Situation und Entwicklung in Limburg Altersstruktur der Bevölkerung von Limburg an der Lahn 25000 21884 Anzahl 20000 15000 10000 5000 0 6693 1977 <6 3170 6-15 15-65 65< Alter Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 5 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Prognostizierte Veränderungen der Bevölkerung in Limburg an der Lahn zwischen 2002 und 2020 35% 35% 30% 25% 20% 15% 15% 15% 10% 11% 5% 0% 45-60 60-65 65-75 75 > Alter Quelle: Eigene Darstellung nach Daten der Stadtverwaltung Limburg. http://www.limburg.de. (17.03.2010) (Abb.8), Regionalplan Mittelhessen 2010 Altersstruktur der Bevölkerung Limburg an der Lahn der über 65-jährigen 2500 2213 2043 Anzahl 2000 1500 1371 1066 1000 500 0 65-70 70-75 75-80 80< Alter Quelle: Eigene Darstellung nach Angaben der Stadtverwaltung Limburg „Alterspyramide“. http://www.limburg.de/Wirtschaft/Statistik/ (17.03.2010) (Abb.10) Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 6 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Der Anteil der potenziell relevanten Zielgruppe der Einwohner von 65 Jahren und älter liegt in Limburg an der Lahn mit 19,72% über dem Niveau des Landkreises Limburg-Weilburg mit 19,28%. Weiterhin wird für das definierte Einzugsgebiet ein hoher Anstieg der Gruppe der über 75-Jährigen prognostiziert. Auch ist aufgrund der zurückliegenden Jahre davon auszugehen, dass sich die Wanderungssalden der über 65-Jährigen für den Landkreis Limburg-Weilburg durchweg positiv darstellen. Der durchschnittliche Wanderungsgewinn in dieser Altersgruppe beträgt dabei 70 Personen im Jahr. Die Gesamtbevölkerungszahl im definierten Einzugsgebiet wird bis 2025 um ca. 4% ansteigen und in der Folge in etwa dieses Niveau halten. Ebenso wie die steigende Gesamteinwohnerzahl wächst auch die Anzahl der älteren Bevölkerungsgruppen deutlich. Die Gruppe der Hochaltrigen (85 Jahre und älter) verzeichnet dabei üblicherweise die größten prozentualen Zuwächse. Eine wichtige Kenngröße liegt in dem prozentualen Verhältnis von Alter und Pflegebedürftigkeit, aus dem sich letztlich der zu ermittelnde Bedarf ableitet. Als Richtwert gelten ca. 20% der Einwohner ab 80 Jahren. Gemäß der Annahme, dass 20% der über 80-Jährigen potenzielle Nachfrager sind, ergibt sich für den Zeitpunkt eines geplanten Markteintritts ein rechnerischer Bedarf von ca. 443 (20% von 2213 Personen über 80 Jahre) für das definierte Einzugsgebiet. Aufgrund des bis 2025 zunehmenden Volumens in der relevanten Bevölkerungsgruppe ergeben sich nachfolgend rechnerisch sukzessive weiter steigende Bedarfszahlen. Ausgehend von dem rechnerischen Bedarf von 443 Plätzen zeigt sich anhand der Grafik auf Seite 4, dass diesem Bedarf momentan fünf Pflegeheime mit einem Angebot von 337 vollstationären Pflegeplätzen gegenüberstehen. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass in diesem Fall eine momentan unbefriedigte Nachfrage von ca. 106 vollstationären Pflegeheimplätzen existiert. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 7 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen 2. PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Räumliche Lage des Geltungsbereichs Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt südlich des Ortskerns von Lindenholzhausen und östlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mensfelder Straße“. Er befindet sich – nördlich des Gewerbegebiets „Brunnenstraße“, – östlich der Mensfelder Straße, – südlich der Frankfurter Straße sowie – westlich der freien Feldflur. Er besitzt eine Größe von ca. 0,9 ha. Quelle: google-earth mit ALK-Daten überlagert Der Geltungsbereich wurde im Laufe des Verfahrens um den landwirtschaftlichen Weg im Nordosten des Vorhabens erweitert. 3. Übergeordnete Planungen und sonstige Vorgaben 3.1 Regionalplan Mittelhessen 2010 Der Regionalplan Mittelhessen 2010 weist die plangegenständliche Fläche als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft aus. Innerhalb der Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft sind kleinflächige Maßnahmen im Anschluss an die bebaute Ortslage zulässig, sofern die überlagernden Ausweisungen beachtet werden. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 8 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Der Planbereich ist durch die alte Sportplatzanlage bereits vorbelastet und von Bebauung umgeben. Durch die geplante Bebauung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der bereits eingeschränkten Funktionen des regionalen Grünzugs zu erwarten. Die Planung ist mit den Erfordernissen des Regionalplans vereinbar. 3.2 Gesamtflächennutzungsplan der Stadt Limburg a. d. Lahn Der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 1983 stellt eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz dar. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan nach Rechtskraft des Bebauungsplans der Innenentwicklung im Wege der Berichtigung angepasst werden. 3.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn von 1997 stellt das Plangebiet in der Bestandskarte als Grünfläche mit Zweckbestimmung „Sportplatz“ dar. In der Entwicklungskarte des Landschaftsplans wird als Zielaussage der Erhalt der das Plangebiet nach Süden begrenzenden Baumreihe dargestellt: Quelle: Landschaftsplan der Stadt Limburg a. d. Lahn, Entwicklungskarte Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 9 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen 3.4 PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Öffentlich-rechtliche Bindungen 3.4.1 Altlastenverdächtige Flächen oder Altstandorte In der Stellungnahme des Dezernats „Altlasten, Grundwasserschadensfälle, Bodenschutz“ ist vom Regierungspräsidium Gießen auf das Altlasten-Informationssystem des Landes Hessen hin, in dem ein „Altstandort ehem. Wehrmachtslager Lindenholzhausen, Mensfelder Straße 17“ enthalten sei. Das dem vermuteten Altstandort zugeordnete Altflächen-Informationsblatt beinhaltet, dass eine erste Überprüfung erfolgt und der Standort mit der heutigen gültigen Adresse und den Koordinaten lokalisiert sei. Damit befindet sich die Fläche außerhalb des Plangebiets. Zu dem Anfangsverdacht führte eine Einzelfallrecherche mit „vertiefter Aktenauswertung, Ortsbegehung, Karten- und Luftbildauswertung, Zeitzeugenbefragung u.ä., die jedoch für eine Bewertung nicht ausreichen, weswegen weitere Untersuchungen notwendig seien. Der Empfehlung zur Sammlung weiterer Informationen als Grundlage für die umwelttechnische Beurteilung des Standorts ist im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens gefolgt worden. Eine historische Nutzungsrecherche durch Einschaltung von Zeitzeugen und dem Ortsbeirat erbrachte keinerlei Hinweise auf eine Nutzung der Fläche als ehemaliges Wehrmachtslager. Deutlicher wurde dies noch durch eine umfangreiche Internet-Recherche, bei der auf keiner der einschlägigen Seiten auch nur der geringste Hinweis auf den Standort Lindenholzhausen zu finden war. Für das Plangebiet liegt ein geotechnischer Bericht des Instituts für Geotechnik von Dr. Jochen Zirfas vom 15.10.2008 vor. Auf Basis von Feld- und Laboruntersuchungen sind Ausführungsempfehlungen zur Erschließung und Bebaubarkeit zusammengestellt worden. Die anstehenden Böden wurden einer abfall- und umwelttechnischen Untersuchung nach den LAGA-Richtlinien unterzogen. Danach ergaben sich keine Hinweise auf eine stillgelegte militärische Anlage, auf der mit umweltrelevanten Stoffen umgegangen worden sein könnte. Dennoch werden aufgrund dieser Vermutung Erd- und Tiefbauarbeiten gutachterlich begleitet werden, um mögliche Beeinträchtigungen auszuschließen. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 10 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT 3.4.2 Bergbau Nach Aussagen des Regierungspräsidiums Gießen, Staatliches Umweltamt Wetzlar, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes von einem Bergwerksfeld überdeckt, in dem bergbauliche Untersuchungsarbeiten durchgeführt wurden. Bei Baumaßnahmen ist daher auf Spuren ehemaligen Bergbaus zu achten, gegebenenfalls sind bauliche Sicherungsmaßnahmen zu treffen. 3.4.3 Bodendenkmäler Nach dem Landesamt für Denkmalpflege können bei Erdarbeiten jederzeit Bodendenkmäler und Fundgegenstände entdeckt werden. Diese sind nach § 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz unverzüglich zu melden. Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und zu schützen. 3.4.4 Übergeordneter Verkehr Das Plangebiet grenzt innerhalb der straßenrechtlichen Ortsdurchfahrt im Westen an die L 3448 „Mensfelder Straße“ und wird über die Erschließungsstraße hieran angebunden. Die leistungsgerechte und verkehrssichere Erschließung des Plangebiets wird nach den geltenden Regelwerken gewährleistet. Die von der Straßenbauverwaltung einmal untersuchte Variante 3 einer möglichen Ortsumfahrung von Lindenholzhausen im Zuge der B 8 ist nach Rechtskraft des Bebauungsplans nicht mehr umsetzbar. Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen gegenüber dem Baulastträger der angrenzenden übergeordneten Hauptverkehrsstraße L 3448, Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement in Dillenburg, können nicht geltend gemacht werden. 3.4.5 Versorgungsleitungen Zur Versorgung des Planbereichs mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. In allen Straßen und Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,3 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien vorzusehen. Zu Gunsten der EVL und der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn sowie deren Rechtsnachfolger sind Geh-, Fahr- und Leitungsrechte für Ver- und Entsorgungsleitungen festgesetzt und gesichert worden. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 11 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen 4. 4.1 PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Bestand Derzeitige Nutzung Das Plangebiet ist unbebaut und liegt derzeit brach. Lediglich am südlichen Rand der Geltungsbereichsgrenze befindet sich ein im äußersten Osten des Plangebiets auslaufender Wall, der mit Bäumen und Sträuchern bestockt ist. Knapp südlich unterhalb dieses Walls befindet sich ein in großen Teilen abgängiger Zaun, der ursprünglich der Abgrenzung des Sportplatzgeländes diente. Von hier aus fällt der Wall von einem bis viereinhalb Metern zu dem das Grundstück nach Süden begrenzenden örtlichen Weg ab. In diesem Bereich unterhalb des Zauns befindet sich die Mehrzahl der eingemessenen Bäume. Nach Norden hin streicht der Wall – weit weniger steil – von einem halben bis zu ca. eineinhalb Metern aus. Diese Flächen sind mit Gras bedeckt und weisen keine Baum- oder Strauchstrukturen auf. 4.2 Bestand der Nachbarbebauung Nach Norden und Nordosten hin grenzt Wohn- und Mischbebauung mit überwiegend ein- bis zweigeschossigen Gebäuden an, westlich das Mischgebiet „Mensfelder Straße“. Nach Süden schließen sich innerörtliche Freiflächen sowie Teile einer Geflügelzuchtanlage an, nach Osten Grünland, das in seinem nördlichen Teil mit Bäumen und Sträuchern bestanden ist. 4.3 Baugrund Die örtlichen Bodenverhältnisse wurden durch ein Bodengutachten des Instituts für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas vom 15. Oktober 2008 ermittelt. Es handelt sich in der Deckschicht um eine künstliche Auffüllung, die keine ausreichende Tragfähigkeit besitzt. Die nicht unterkellerten Baukörper sind deshalb über ein setzungsminimierendes und –vereinheitlichtes Bodenpolster zu gründen. Aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers ist die Ausbildung der erdberührenden Bauwerksteile (Kellergeschoss) in wasserundurchlässigem Beton (weiße Wanne) unabdingbar. Zusätzlich zum Grundwasser ist mit Schichten- und Stauwasserbildung zu rechnen. Zur Verfüllung der Baugrube wird tragfähiges, sauberes, gut sickerfähiges und verdichtbares Material verwendet. Eignet sich das Aushubmaterial nicht zur Wiederverfüllung der Arbeitsräume, wird geeignetes Verfüllmaterial angeliefert und eingebaut. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 12 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Der Neubau wird teilunterkellert. Somit sind Baugrundsicherungsmaßnahmen erforderlich. Grundwasserstände und Gründungshinweise gemäß Bodengutachten sind zu beachten und ggf. mit dem Gutachter abzustimmen. Flächen- und/oder Ringdrainagen werden bei Empfehlung des Bodengutachters angeordnet. Falls für Teilbereiche der Baugrube ein Verbau erforderlich ist, ist eine Beweissicherung durchzuführen. Die Ergebnisse der abfall- und umwelttechnischen Einstufung der Bodenproben haben ergeben, dass ein Großteil des Projektstandortes geringes abfalltechnisches Potential aufzeigt. Lediglich in den Bereichen der Rammkernsondierungen 5 und 7 kann ein erhöhtes abfalltechnisches Potential nachgewiesen werden. Im Plangebiet sollen Erd- und Tiefbauarbeiten gutachterlich begleitet und anfallendes Material gegebenenfalls einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden. Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufgenommen. 5. Wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplans 5.1 Aufstellungsverfahren Auf Antrag der Vorhabenträger ist auf Grundlage eines Vorhaben- und Erschließungsplans vom Magistrat der Stadt Limburg a. d. Lahn die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen worden. Dieser Bebauungsplan dient den Zielen des § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB. Als formale Voraussetzung für die Anwendung der Vorschrift bestimmt der Gesetzgeber dem Grunde nach lediglich, - dass nach den Festsetzungen des Bebauungsplans eine Grundfläche von weniger als 20.000 qm bebaut werden darf und - dass durch den Plan keine Vorhaben begründet werden dürfen, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Der vorliegende Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen (ehemaliger Sportplatz) und kann nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Das beschleunigte Verfahren wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 13 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Der Bebauungsplan erfüllt die nach § 13a Abs. 1 BauGB erforderlichen Kriterien für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens: 1. Es ist eine zulässige Grundfläche i.S. § 19 Abs. 2 BauNVO festgesetzt oder 2. eine Größe der Grundfläche ist festgesetzt von insgesamt weniger als 20.000m². 3. Die zulässige Grundfläche befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder mehrerer, in engem sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden Bebauungsplänen. 4. Es werden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. 5. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. = Kriterium erfüllt Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend; kann ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist; die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen; soll einem Bedarf an Investitionen zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum oder zur Verwirklichung von Infrastrukturvorhaben in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden; gelten in den Fällen des § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich. Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist der Vorhaben- und Erschließungsplan. Ergänzend zum Vorhaben- und Erschließungsplan ist ein Durchführungsvertrag zwischen Planungsträger und Stadt zu schließen und Voraussetzung für den Satzungsbeschluss. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 14 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen 5.2 Städtebauliche Festsetzungen 5.2.1 Art der baulichen Nutzung PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Gemäß § 6 BauNVO gelangt eine nach Absatz 2 allgemein zulässige Anlage für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zur Festsetzung. Das gesamte Bauvorhaben umfasst den Neubau eines teilunterkellerten, dreigeschossigen Altenpflegeheims mit 94 Pflegeplätzen (alles Einzelzimmer) und vier dreigeschossigen Wohngebäuden mit insgesamt 55 seniorengerecht ausgestatteten Wohnungen sowie einer Tagespflegestation mit ca. 15 Plätzen sowie einen Pavillon für Gemeinschaftsflächen. Dazu kommen die gesamten Außenanlagen mit Wirtschaftshof und Stellplätzen. Die Anlage stellt ein Heim nach der Definition des Hess. Heimgesetzes dar: Heimgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. November 2001 (BGBl. I S. 2970), das zuletzt durch Artikel 3 Satz 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2319) geändert worden ist . „Heime im Sinne dieses Gesetzes sind Einrichtungen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder pflegebedürftige oder behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen oder vorzuhalten, und die in ihrem Bestand von Wechsel und Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner unabhängig sind und entgeltlich betrieben werden“ (§ 1 Abs. 1 HeimG). Der Planung liegen alle bautechnischen und bauphysikalischen Vorschriften zugrunde, insbesondere die hessische Heimmindestbauverordnung, das hessische Heimgesetz, DIN-Normen wie DIN 18024, DIN 18025 für die barrierefreie Ausrüstung sowie DIN 12464 Teil 1, DIN 5035, Teil 3. Die EnEV 2009, das EEwärmeG 2009, für den Schallschutz die DIN 4109, für den Brandschutz die DIN 4102 sowie die VDIRichtlinien und die VOB sind in der jeweils neuesten Fassung eingehalten. 5.2.2 Maß der baulichen Nutzung Die Grundflächenzahl gibt den Flächenanteil eines Baugrundstücks an, der überbaut werden darf. Festgesetzt ist eine zulässige Grundflächenzahl von GRZ = 0,6, die nach § 19 BauNVO höchstens bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden darf sowie eine Geschossflächenzahl GFZ von 1,2. Die Grundstücksgröße beträgt 8.692 qm, die Grundfläche der Gebäude beläuft sich inklusive der Grundflächen von Stellplätzen mit ihren Zufahrten und Nebenanlagen auf 6.393 qm. Hieraus errechnet sich eine Grundflächenzahl von 0,74, wodurch die Grenzwerte der BauNVO eingehalten werden können. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 15 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Die Geschossflächenzahl gibt an, wie viel qm Geschossfläche in der Summe aller Vollgeschosse der baulichen Anlagen auf einem Grundstück im Verhältnis zur Fläche des Baugrundstücks zulässig sind. Die Fläche der baulichen Anlagen beträgt 3.258 qm, im Verhältnis zu 8.692 qm Fläche des Baugrundstücks ergibt sich bei drei Vollgeschossen eine GFZ von 0,37 x 3 = 1,11. Die Höchstwerte der BauNVO werden auch hier unterschritten. Für alle Wohn- und Betreuungsgebäude sind jeweils III Vollgeschosse mit einer max. zulässigen Firsthöhe von 11 m festgesetzt (s. nachfolgendes Beispiel), damit die Gebäude sich in die Höhenentwicklung der angrenzenden Bebauung einfügen. Unterer Bezugspunkt für die Firsthöhe ist die im Bebauungsplan festgelegte Höhe von 174,52 müNN. Schnitt und Höhenentwicklung für ein Gebäude des Bereichs „Betreutes Wohnen“ 5.2.3 Überbaubare Grundstücksfläche, Bauweise Die überbaubare Grundstücksfläche ist definiert durch die Baugrenzen. Aufgrund der relativ beengten Verhältnisse in den Randbereichen ist eine Festsetzung aufgenommen worden, wonach Stellplätze und Entsorgungscontainer innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig sind. Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenzen nicht überschreiten. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 16 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Die nicht überbaubare Grundstücksfläche ist, um nicht noch weiter in den Wall eingreifen zu müssen und diesen Bereich mit den bestehenden Bepflanzungen zu erhalten, am konkreten Vorhaben orientiert. Ein Überschreiten der Baugrenze durch Balkone und Terrassen um bis zu 1,5 m ist auf einer Länge von max. 60 % der Gebäudefront für das im Vorhaben- und Erschließungsplan bezeichnete Haus 2 in nordwestlicher Richtung und für die im Vorhaben- und Erschließungsplan bezeichneten Häuser 3, 4 und 5 in südwestlicher Richtung in allen Geschossen zulässig. Des Weiteren wurde festgesetzt, dass aufgrund der erforderlichen Ausgestaltung des Vorhabens eine abweichende Bauweise, wonach Gebäude mit über 50 m Länge zulässig ist und seitliche Grenzabstände gemäß HBO einzuhalten sind. 5.2.4 Erschließung - 5.2.4.1 Verkehrliche Erschließung - Die Verkehrsfläche lt. Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist durch einen Einfahrtsbereich gekennzeichnet, der in Verbindung mit der Verkehrsraumgestaltung und den Eckausrundungen einen reibungslosen Rundverkehr und vollständige Andienungsmöglichkeiten für alle Gebäude bietet. Im Norden des Plangebiets ist mit Blick auf die Belange der Landwirtschaft eine zu dem VorhabenGrundstück gehörende, kleinstflächige, nicht überbaubare Fläche als Verkehrsfläche nach VEP mit einem landwirtschaftlichen Nutzweg verbunden und auch nicht voneinander getrennt worden, um Abbiegevorgänge landwirtschaftlicher Fahrzeuge nicht unnötig zu erschweren. Zu diesem Zweck ist eine Einfriedung an dieser Stelle ausgeschlossen und an deren Stelle ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt worden, da zudem der Feldweg keine Erschließungsfunktion für das Plangebiet besitzt. Der landwirtschaftliche Weg ist im Osten demzufolge lediglich dafür aufgeweitet, damit Abbiegevorgänge ausscherender landwirtschaftlicher Fahrzeuge möglich sind. Die Verkehrsflächen werden hinsichtlich der Abmessungen, der Radien und ihrer Tragfähigkeit so ausgelegt, dass sie für Fahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Müllentsorgung befahrbar sind. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 17 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Verkehrsaufkommen Seniorenzentrum Lindenholzhausen: Das zu erwartende Verkehrsaufkommen lässt sich auf Grundlage der Fahrzeugbewegungen pro Tag schätzen. Bei den projektierten Einrichtungen ist das Pflegeheim die Einrichtung, die den größten Beitrag zum Verkehrsaufkommen leisten wird. Im Pflegeheim werden ca. 40 Stellen eingerichtet. Da nicht alle Mitarbeiter eine Ganztagsbeschäftigung ausüben werden, werden ca. 60 Personen angestellt sein. Im Pflegeheim wird grundsätzlich im 3Schicht-System gearbeitet. Ca. 35% der Beschäftigten sind grundsätzlich nicht anwesend, d.h. sie haben dienstfrei, haben Urlaub oder sind arbeitsunfähig. Der Nachtdienst wird von zwei Mitarbeitern gestaltet (20:30 bis 6:30 Uhr), die bei der Bewertung des Verkehrsaufkommens zu vernachlässigen sind. Die übrigen 65% verteilen ihre Anwesenheit über einen Zeitraum von 6:30 Uhr bis 21:00 Uhr (= 78 Fahrten bei 39 Personen). Davon kommen ca. 60% im Laufe des Morgens. Die Lieferantenbewegungen sind mit ca. fünf Besuchen am Tag und über den Tag verteilt, zu bewerten (Lieferung Lebensmittel und Pflegehilfsmittel, Ärzte, Physiotherapeuten, Müllentsorgung), zusammen 10 Fahrten. Im Pflegeheim ist regelmäßig mit ca. fünf Besuchern pro Tag zu rechnen, eine Ausnahme ist der Sonntag, der traditionell der besucherstärkste Tag in der Woche ist und mit ca. 15 Besuchern zu bewerten ist, dies summiert sich auf 10 bis 30 Fahrten. Für die Tagespflege sind 15 Plätze vorgesehen. Hierfür sind in der Regel 2 Mitarbeiter und eine Auszubildende vorgesehen, demzufolge 6 Fahrten täglich. Die Tagespflege arbeitet mit einer Schicht. Die Gäste der Tagespflege werden mit zwei Fahrzeugen morgens zu Hause abgeholt und abends wieder zurück gebracht (= 4 Fahrten). Weitere Ereignisse, die Verkehr verursachen könnten gibt es nicht. Es gibt für diesen Bereich weder Lieferanten noch Besucher. Der Pflegedienst ist durchschnittlich mit ein bis zwei Mitarbeitern pro Tag besetzt und arbeitet mit zwei Schichten. Hier ist von sehr geringen Verkehrsbewegungen auszugehen (6 Fahrten). Im betreuten Wohnen ist aufgrund des zu erwartenden, geringen Fahrzeugbesatzes das Aufkommen an Fahrzeugbewegungen nicht belastbar anzugeben. Inklusive des Besucherverkehrs werden hier – hoch geschätzt – 30 Fahrbewegungen pro Tag angenommen. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 18 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Die groben Vorausschätzungen von ca. 160 über den Tag verteilten Fahrten (Mitarbeiter, Besucher, Anlieferung, Ärzte) und das damit durch die Anlage induzierte Verkehrsaufkommen rechtfertigt keinen Kreuzungsausbau im Sinne der RAS-K auf der L 3448. 5.2.4.2 Ruhender Verkehr - Stellplatzerfordernisse im betreuten Wohnen: Die Zusammensetzung der Bewohnerstruktur im betreuten Wohnen hat sich in den letzten Jahren nachhaltig gewandelt. Zum einen hat sich das Alter der Bewohner deutlich nach oben entwickelt. Im Jahre 1995 wiesen die Bewohner im betreuten Wohnen ein Durchschnittsalter von ca. 72 Jahren auf. Inzwischen hat sich das Durchschnittsalter in den Anlagen für betreutes Wohnen auf ca. 80 Jahre entwickelt. Analog dieser Entwicklung steigt der Anteil der Bewohner mit Pflegebedarf ähnlich eindeutig an. Konnte vor 10 Jahren noch von einem Anteil von 10% pflegebedürftiger Bewohner ausgegangen werden, hat sich auch die Anzahl der pflegebedürftigen Bewohner im betreuten Wohnen deutlich nach oben, auf einen Anteil von 30% bis 50% pflegebedürftiger Bewohner entwickelt. In den Einrichtungen des betreuten Wohnens, die eindeutig heimgestützt arbeiten, ist der Anteil der pflegebedürftigen Bewohner noch höher. Im Betreuten Wohnen Runkel beträgt der Anteil der Bewohner mit einer Pflegestufe inzwischen ca. 80%. Körperliche und kognitive Einschränkungen Analog der Entwicklung der Altersstruktur und der Pflegebedürftigkeit der Bewohner nehmen die körperlichen und kognitiven Einschränkungen der Bewohner zu. Hier sind insbesondere folgende Einschränkungen von Bedeutung: - des Bewegungsapparates, insbesondere Gehen und Greifen, - der Seh- und Hörfähigkeit sowie - der Orientierungsfähigkeit Aufgrund dieser Einschränkungen fällt es den Bewohnern außerordentlich schwer, den aktuellen Anforderungen des Straßenverkehrs und dem Führen eines KFZ gerecht zu werden. Diese Gründe führen zur Entscheidung, zukünftig auf ein eigenes KFZ zu verzichten und bei Bedarf auf die Nutzung eines Taxis bzw. öffentliche Nahverkehrsmittel zurückzugreifen. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 19 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Anlässe für die KFZ Nutzung Eine weitere Ursache für den rückläufigen Einsatz eines eigenen KFZ ist die nachlassende Bereitschaft bzw. das Interesse an gesellschaftlichen Ereignissen teilzunehmen. Grundsätzlich gibt es nur noch wenige Anlässe und Ereignisse, die den Einsatz eines eigenen KFZ fordern. Dies sind insbesondere die Besorgungen für den täglichen Bedarf (Einkäufe) und Arztbesuche. Hier führen insbesondere wirtschaftliche Überlegungen (Kosten und Nutzen) zur Abschaffung eines eigenen KFZ. Erfahrungswerte Die Entscheidung für die Nutzung eines eigenen KFZ ist in den letzten Jahren im Betreuten Wohnen stark rückläufig. Aktuell verfügen noch ca. 5% bis 15% der Bewohner über ein eignes KFZ. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren ist auf für die Folgejahre ein weiterer Rückgang der privaten KFZ Nutzung im betreuten Wohnen zu erwarten. Geeignete Maßnahmen des Betreuungsgebers im Bereich zu kompensierender Angebote zur Unterstützung der Mobilität unterstützen die Entscheidung der Bewohner auf ein eigenes KFZ zu verzichten. Nach mehrfachen, internen Abstimmungen und Umplanungen können auf dem Gelände für Bewohner, Besucher, Personal etc. insgesamt 89 Stellplätze nachgewiesen werden. 5.2.4.3 Ver- und Entsorgung -Wasserver- und –entsorgung - Trinkwasserversorgung: Die Trinkwasserversorgung ist über einen Hauptanschluss an das öffentliche Trinkwassernetz mit Einbau aller vorgeschriebenen Armaturen und eines Verbund-Wasserzählers gesichert. Im Nordosten des Plangebiets ist für die mögliche Anbindung an das Versorgungsnetz, das im nordöstlich des Gebiets verlaufenden Wirtschaftsweg verlegt ist, ein 3 m breiter Streifen mit Leitungsrechten zugunsten der EVL festgesetzt. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 20 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen - PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Abwasser: Der Anschluss der Gebäude erfolgt an den öffentlichen Abwasserkanal. Ist kein ausreichendes Gefälle zu diesem Kanal vorhanden, werden alle Abwässer einer geruchssicher installierten Hebeanlage zugeführt. Küchenabwasser ist über einen außerhalb des Gebäudes eingebauten SchlammfangFettabscheider geführt und wird ggf. über Hebeanlage in das öffentliche Abwassernetz entsorgt. Das Plangebiet kann an das vorhandene Kanalnetz (Entwässerung im Trennsystem) angeschlossen werden. Der Verlauf von Regen- und Schmutzwasserkanal ist im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. Die zu erwartende Schmutzwassermenge hat keine relevanten Auswirkungen auf die Bemessung und Reinigungsleistung der Kläranlage Limburg/Eschhofen. Bei Kanalbaumaßnahmen sind Querriegel vorzusehen, um eine Dränwirkung der Kanäle auszuschließen. Weiterhin sind bei Bedarf Kanäle und Schächte gegen Auftrieb zu sichern. Das Ver- und Entsorgungskonzept ist vor Bauausführung mit dem Energieversorgungsträger abzustimmen. - Brandschutz, Löschwasserversorgung: Die Löschwasserversorgung für das Plangebiet ist für eine Löschzeit von mind. 2 Stunden bei einer Löschwassermenge entsprechend der Tabelle 1 des Arbeitsblattes W 405 sichergestellt. Der Fließdruck unterschreitet bei maximaler Löschwasserentnahme nicht die einzuhaltenden 1,5 bar. Es ist eine Brandmeldeanlage mit Notstromversorgung in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr und Bauaufsicht vorgesehen. Eine Standleitung für die Direktübertragung zur örtlichen Feuerwehr oder Polizei wird installiert. Alle Einrichtungen werden grundsätzlich nach Vorgabe des Brandschutzgutachtens, der Feuerwehr und den Bestimmungen der Baugenehmigung ausgeführt. Integrierte Rauchmelder werden durch Handfeuerlöscher A/B/C ergänzt. Falls erforderlich werden im Außenbereich nach Vorgabe der Brandschutzbehörde Überflur- und/oder Unterflurhydranten mit entsprechenden Löschwasser-Versorgungsleitungen installiert werden. - Versickerung: Die nachrichtliche Übernahme nach § 9 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 55 Abs. 2 WHG, dass Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer geleitet werden soll, gilt direkt, aber auch nur insoweit, dass dem weder wasserrechtliche noch sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 21 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Die örtlichen Bodenverhältnisse wurden durch ein Bodengutachten ermittelt. Es handelt sich in der Deckschicht um künstliche Auffüllung, die keine ausreichende Tragfähigkeit besitzt. Die nur teilweise unterkellerten Baukörper sind deshalb über ein setzungsminimierendes und –vereinheitlichendes Bodenpolster zu gründen. Somit werden Baugrubensicherungsmaßnahmen erforderlich. Grundwasserstände und Gründungshinweise gemäß Bodengutachten sind zu beachten und ggf. mit dem Gutachter abzustimmen. Flächen- und /oder Ringdrainagen werden bei Empfehlung des Gutachters entsprechend angeordnet. Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist unter diesen Bedingungen aus wasserwirtschaftlichen Gründen nicht möglich, weswegen die Ableitung über Drainagen oder ohne Zusatz von Schmutzwasser über die Kanalisation erfolgt. Das dem städtischen Regenwasserkanal zugeleitete Niederschlagswasser fließt dem Pufferbecken „Am Sauerborn“ zu und wird von dort gedrosselt in den Sauerborngraben (Gewässer III. Ordnung) eingeleitet. Für die Grundwasserbenutzung liegt bereits eine wasserrechtliche Einleiteerlaubnis vor. Die Entwässerung des Plangebiets wurde hierin berücksichtigt. - Elektroversorgung: Die Anlage wird aus dem Versorgungsnetz des örtlichen Versorgungsträgers über einzelne Versorgungsbereiche mit elektrischer Energie versorgt. Die Versorgung erfolgt über eine neu zu verlegende Zuleitung vom nächstliegenden Trafo oder von einer neu zu bauenden Trafoanlage. Zur Betriebsaufrechterhaltung werden die Verbraucher zwingend notwendig mit Notstrom versorgt, wobei die Ausrüstung nach behördlicher Auflage erfolgt. - Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen Das Vorhaben ist in das örtliche Entsorgungssystem eingebunden. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 22 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen 5.3 PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Immissionsschutz - Lärm Von der GSA Limburg sind die „Schalltechnischen Untersuchungen zur Ermittlung der Geräuschbelastung des Plangebiets“ – P 12054 – durchgeführt worden. Hiernach zeigt sich, dass die für die Gebietsart „Mischgebiet“ nach § 6 BauNVO maßgeblichen Beurteilungspegel nach DIN 18005 von tags 60 und nachts 50/45 dB(A) nicht vollständig eingehalten werden: Diese Orientierungswerte werden auf der Südseite der im Vorhaben- und Erschließungsplan bezeichneten Häuser 2-5 tags erreicht bzw. gering überschritten. Zur Nachtzeit kommt es zu einer Überschreitung der Orientierungswerte für Mischgebiete. Zur Definition der Grenze schädlicher Umwelteinwirkungen werden hilfsweise die Immissionsrichtwerte der Verkehrslärmschutzverordnung herangezogen. Diese Richtwerte – 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts – werden zur Tageszeit nicht und zur Nachtzeit an den Südfassaden der Gebäude Nr. 2-5 überschritten. Hinsichtlich aktiven Schallschutzes konnte ermittelt werden, dass „gegenüber den Fernlärmeinträgen der BAB A3 keine im Bereich des Plangebiets anzuordnenden Schallschutzmaßnahmen wirksam sind. Eine randlagige Aufschüttung zur Herstellung eines Lärmschutzwalls führt zu keinen beurteilungsrelevanten Geräuschminderungen im Plangebiet, da durch die große Entfernung zur BAB A3 keine Abschirmungseffekte hervorgerufen werden können“ (siehe Seite 37 zum Bericht P 12054). Für das Plangebiet werden daher passive Schallschutzmaßnahmen bei der Herstellung der Gebäude empfohlen. Ihren Niederschlag finden diese Maßnahmen durch Festsetzung und räumliche Zuordnung der Lärmpegelbereiche III und IV für das Plangebiet. Für Gebäude, die den beiden Lärmpegelbereichen zuzurechnen sind, muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis über den ausreichenden Schallschutz als Bestandteil der Bauantragsunterlagen geführt werden. Für die durch die Festlegung der Lärmpegelbereiche bestehenden Anforderungen an die Luftschalldämmung ist die Tabelle 8 der DIN 4109 maßgeblich, die – nach Lärmpegelbereichen geordnet – Mindestwerte für das „resultierende bewertende Schalldämmmaß“ vorgibt. Eine Außenwand für ein Gebäude des Pflege- und Betreuungszentrums muss in den im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereichen III und IV jeweils ein Schalldämmmaß von 35 dB bzw. 40 dB erreichen. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 23 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Verwiesen wird auf das in der Anlage enthaltene Lärmgutachten, worin die die Bearbeitungsgrundlagen, die unterschiedlichen Geräuscheinwirkungen in das Plangebiet und die daraus folgenden Empfehlungen zu den passiven Schallschutzmaßnahmen ausführlich behandelt werden. Quelle: Auszug aus dem Lärmgutachten (Anlage) - Verschattung Eine an das Plangebiet angrenzende Windkraftanlage ist mit Bezug auf deren Schattenwirkung ausführlich untersucht worden. Die vorgenommenen Berechnungen kommen zu dem Ergebnis, dass eine geringfügige Überschreitung des maximal zulässigen Tagwertes von 15 Minuten während der Monate November, Dezember und Januar erwartet werden kann. Aufgrund der vorliegenden Planung mit der entsprechenden Gebäudestellung und Anpflanzungs- und Erhaltungsfestlegungen kann mittels zusätzlicher sichtverschattender Maßnahmen die Einhaltung der zumutbaren Belastung erreicht werden. Das Schattengutachten ist Gegenstand der Begründung und dieser als Anlage beigefügt. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 24 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen 5.4 PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Naturschutz und Landschaftspflege Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB kann bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet werden, da weniger als 20.000 qm Grundfläche durch den Bebauungsplan überbaut werden (§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB). Weiterhin werden Schutzgüter im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe B (Europäische Vogelschutzgebiete sowie Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes) nicht beeinträchtigt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung eines Bebauungsplanes der Fallgruppe 1 zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind somit nicht erforderlich. Um jedoch dem Naturschutz und der Landschaftspflege Rechnung zu tragen, wird nachfolgend eine landschaftspflegerische Bestandsbewertung vorgenommen: Bestand Die Fläche besteht in Teilen aus einem ehemals als Sportplatz genutzten Hartplatz, an den sich im südöstlichen sowie im nordöstlichen Bereich eine Rasenfläche anschließt, auf der sich Baumaterialien und vereinzelt auch Ablagerungen befinden. Das Plangebiet ist unbebaut und liegt derzeit brach. Lediglich am südlichen Rand der Geltungsbereichsgrenze befindet sich ein im äußersten Osten des Plangebiets auslaufender Wall, der vornehmlich mit Kastanien, Feldahorn und Sträuchern bestockt ist. Knapp südlich unterhalb dieses Walls befindet sich ein in großen Teilen abgängiger Zaun, der ursprünglich der Abgrenzung des Sportplatzgeländes diente. Von hier aus fällt der Wall von einem bis viereinhalb Metern zu dem das Grundstück nach Süden begrenzenden örtlichen Weg ab. In diesem Bereich unterhalb des Zauns befindet sich die Mehrzahl der eingemessenen Bäume. Nach Norden hin streicht der Wall – weit weniger steil – von einem halben bis zu ca. eineinhalb Metern aus. Diese Flächen sind mit Gras bedeckt und weisen keine Baum- oder Strauchstrukturen auf. Bewertung In ihrer Gesamtheit ist die Plangebietsfläche aus pflanzensoziologischer und floristischer Sicht von geringer Wertigkeit. Im Sinne der rechtlichen Vorgaben schutzwürdige Bestände sind nicht anzutreffen. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 25 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT 18 Baumstandorte wurden durch das Vermessungsbüro Mathes am Wall eindeutig fixiert. Von diesen Bäumen können 11 erhalten werden, weitere 7 sind wegen des Heranrückens der Häuser 3,4 und 5 abgängig und zu ersetzen. Der Erhalt der 11 Bäume ist zeichnerisch und textlich im Bebauungsplan festgesetzt. Anzupflanzen sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplans im Bereich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche 18 Bäume. Weiterhin sind 30 % der nicht überbauten Grundstücksfläche mit einheimischen, standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. 5.5 Artenschutz Die artenschutzrechtliche Vorprüfung der biologischen Arbeitsgemeinschaft Hüttenberg ist für den Bebauungsplan „Mensfelder Straße“ im Juni 2011 für das gesamte Gelände – also auch den jetzt in Rede stehenden Planbereich – vorgenommen worden. In der Untersuchung wurde nachgewiesen, dass keine der aufgenommenen Brutvogelarten eine Betroffenheit im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG aufweist. Für Vorkommen dieser Arten, deren Erhaltungszustand in der „Ampelliste“ der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland mit „grün“ (günstig) eingeordnet sind, kann nach den Angaben im Leitfaden für die artenschutzrechtliche Prüfung in Hessen davon ausgegangen werden, dass die sog. Legalausnahme des § 44 Abs. 5 BNatSchG zutrifft: Die ökologische Funktion wird für diese Arten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt, es bestehen genügend Ausweichmöglichkeiten zur Anlage von Nestern und zur Nahrungssuche außerhalb des vom Eingriff betroffenen Gebiets. Durch Bauzeitenbeschränkung als Vermeidungsmaßnahme sind weder direkte Gefährdungen noch erhebliche Störungen oder Beeinträchtigungen von Lebensstätten zu erwarten. Allerdings ist es zur Vermeidung des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG erforderlich, dass die Baufeldräumung mit Baumfällungen außerhalb der Brutzeiten (1. März bis Ende September) erfolgen – nicht zuletzt auch, um die potenzielle aber unwahrscheinliche Gefährdung fluchtunfähiger Jungvögel und die Zerstörung von Nestern zu vermeiden. Dies ist im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Für eine rechtssichere Planung sollten aus artenschutzrechtlicher Sicht zudem wegen der aktuellen Rechtsauslegung die Gehölze auf dem Wall zwischen Sportplatz und Geflügelzuchtverein soweit als möglich erhalten bleiben, da sich dort Fortpflanzungs- und Ruhestätten europäischer Brutvögel befinden. Auch dies ist im Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nrn. 25a und 25b BauGB festgesetzt. Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 26 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Die Zauneidechse wurde lt. der Vorprüfung selbst unter optimalen Bedingungen nicht gesichtet. In den Wintermonaten der Bearbeitung des jetzt vorliegenden Bebauungsplans konnten keine anderen Ergebnisse erwartet werden. Dennoch wurde zur vorsorglichen Vermeidung eines eventuellen Umweltschadens in den Bebauungsplan eine Festsetzung aufgenommen, dass sich die Zauneidechse durch eine vorgezogene Baufeldvorbereitung mittels zeitnaher Ordnungsarbeiten potenziell nicht ansiedeln kann. Wird sich dies nicht vermeiden lassen, können Umsiedlungsmaßnahmen zur Vermeidung der Tötung und Verletzung und der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Aufenthaltsstätten notwendig werden. Die von der biologischen Planungsgemeinschaft erstellte Artenschutzprüfung wird von den Gutachtern so beurteilt, dass die Aussagen zu der Betroffenheit artenschutzrechtlich relevanter Brutvögel und der Zauneidechse weiterhin so eingestuft werden können, wenn von der Rechtsauslegung Stand Mitte 2011 ausgegangen wird. Weiterhin können nach BERNOTAT in PLACHTER et al. (2002) „faunistisch-tierökologische Daten als aktuelle Planungsgrundlagen herangezogen werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind. Sofern gravierende landschaftliche Veränderungen stattgefunden haben oder spezielle Fragestellungen untersucht werden sollen, können auch aktuellere Daten erforderlich sein. BERNOTAT weist daraufhin, dass Daten, die älter als fünf Jahre sind, auf ihre Aktualität überprüft werden müssen und ungeprüft zur Darstellung des aktuellen Standes von Natur und Landschaft ungeeignet sind. Bei der Verwendung älteren Datenmaterials zur Darstellung des Status Quo ist die Verwendung der alten Bestandsaufnahmen ausdrücklich zu begründen." "Der Orientierungswert von fünf Jahren lehnt sich an die Verfallsklausel für Planfeststellungsverfahren an (§ 75, Abs. 4 VerwVerfG). Pläne, die älter sind als fünf Jahre, gelten als überholt, insofern muss dieses verstärkt für die Bewertung des Abwägungsmaterials gelten, welches einer Planung zugrunde liegt (MÖLLER 1993, MÖLLER-MEINECKE 1993)." „Die Aktualität bzw. Validität der Daten ist von großer Wichtigkeit. In der Regel liegen zwischen (Erst-) Kartierung und Zulassung bzw. Umsetzung eines Straßenbauvorhabens größere Zeiträume. Nach überwiegender Interpretation drohen die beurteilungsrelevanten Daten zu veralten, wenn sie älter als fünf Jahre sind.“ (VGH Mannheim 1986)., Urteil vom 27.11.1986 Az. 5 2114.86, vgl. auch § 18 b Abs. 2 FStrG; auch § 75 Abs. 4 VerwVerfG)." "Kartierungen, die älter als fünf Jahre sind, sollten deswegen einer Plausibilitätskontrolle unterzogen werden." Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 27 Bauleitplanung der Kreisstadt Limburg a. d .Lahn Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan „Pflege- und Betreuungszentrum Mensfelder Straße“ im Stadtteil Lindenholzhausen 6. PLA NUNGSGR UP PE PROF. DR. V. SEIFERT Bodenordnung Zur Umsetzung des Bebauungsplanes ist kein bodenordnerisches Verfahren gemäß § 45 ff. BauGB erforderlich 7. Kosten Die Kosten für die Planung und die Erschließungsmaßnahmen trägt der Vorhabenträger. Der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn entstehen keine Kosten. Limburg a. d. Lahn, im Januar 2013 Planstand: Januar 2013, Entwurf zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB Seite: 28