Amtsblatt Nr.5 - Stadt Südliches Anhalt

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Amtsblatt Nr.5 - Stadt Südliches Anhalt
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt
Südliches
Anhalt
Jahrgang 6 · Nummer 5
Donnerstag, den 5. März 2015
www.suedliches-anhalt.de
Wir gratulieren allen Frauen herzlich
zum Internationalen Frauentag
Die nächste Ausgabe
erscheint am:
Donnerstag, dem 19. März 2015
Annahmeschluss für redaktionelle
Beiträge und Anzeigen:
Donnerstag, der 5. März 2015
Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Seite 2, Nr. 5/2015
Amtliche Mitteilungen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt
Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt
Verwaltungsstellen
Weißandt-GölzauGröbzig
Hauptstraße 31
Markplatz 1
06369 Südliches Anhalt 06388 Südliches Anhalt
Tel.: 034978 265-0
Tel.: 034976 242-0
Fax: 034978 265-55 Fax: 034976 242-19
E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Quellendorf
Gartenstraße 1
06386 Südliches Anhalt Tel.: 034977 403-0
Sprechzeiten
Weißandt-Gölzau und Gröbzig
Montag: -
Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: -
Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: -
Quellendorf
nicht besetzt
nicht besetzt
1. + 3. Mittwoch im Monat
09:00 - 12:00 Uhr
2. + 4. Mittwoch im Monat
15:00 - 17:00 Uhr
nicht besetzt
nicht besetzt
Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden.
Ortsbürgermeister/innen der Stadt Südliches Anhalt
Büro und Sprechzeiten
Ortschaft
Ortsbürgermeister/inBüro
Sprechzeiten
Edderitz
Annelie Fiedler
Leninplatz 8,
jeden Dienstag: OT Edderitz
16.00 - 18.00 Uhr
Fraßdorf
Ralf Moritz
Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf
nach Vereinbarung
Glauzig
Volkmar Schöbe
Dorfstraße 38, OT Glauzig
nach Vereinbarung
Görzig
Dietrich-Eckehardt Radegaster Str. 11a,
nach Vereinbarung
Kniestedt
OT Görzig
Gröbzig
Dirk Honsa
Marktplatz 1,
jeden 1. u. 3. Dienstag:
OT Gröbzig
17.00 - 18.00 Uhr
Großbadegast
Monika Reinbothe
Am Stangenteich 1,
nach Vereinbarung
OT Großbadegast (Kulturzentrum)
Hinsdorf
Hans-Rainer Homann
Bauernreihe 7, OT Hinsdorf
nach Vereinbarung
Libehna
Dr. Eicke Zschoche
Dorfstraße 9, OT Repau
nach Vereinbarung
Maasdorf
Andreas Böhme
Dorfstr. 27, OT Maasdorf
nach Vereinbarung
Meilendorf
Thomas Schneider
Meilendorfer Str. 5, OT Meilendorf
nach Vereinbarung
Piethen
Waldemar Stary
Dorfstr. 21, OT Piethen
nach Vereinbarung
Prosigk
Olaf Feuerborn
Lindenstraße 15a, OT Prosigk
nach Vereinbarung
Quellendorf
Doris Zimmermann
Schulstr. 16,
nach Vereinbarung OT Quellendorf
Radegast
Michael Graf
Marktplatz 1,
jeden Dienstag: OT Radegast
16.00 - 18.00 Uhr u.
nach Vereinbarung
Reinsdorf
Rainer Poppe
Friedensstr. 7,
nach Vereinbarung OT Reinsdorf
Reupzig
Hartmut Burghause
Dorfstr. 56a, OT Reupzig
nach Vereinbarung
Riesdorf
Olaf Behr
Dorfstr. 40b, OT Riesdorf
nach Vereinbarung
Scheuder
Franz Riemer
Dorfstr. 46c, OT Scheuder
nach Vereinbarung
Trebbichau a. d.
Elfe Glauch
Dorfstr. 2,
nach vorheriger Fuhne
OT Hohnsdorf
Bekanntmachung
u. nach Vereinbarung
Weißandt-Gölzau Erika Scheller
Hauptstr. 31, OT Weißandt-Gölzau
jeden Dienstag von (Haus 1, Zi. 211)
16.00 bis 18.00 Uhr
Werdershausen
Thorsten Breitschuh
Gröbziger Straße 15, OT Werdershausen nach Vereinbarung
Wieskau
Maik Götze
An der Gemeinde 5,
nach Vereinbarung (amtierender Orts-
OT Wieskau
bürgermeister)
Wörbzig
Hubert Schüppel
Schulstr. 9,
nach Vereinbarung
OT Wörbzig
Zehbitz
Reinhard Ulrich
Dorfstr. 40, OT Zehbitz
nach Vereinbarung
Telefon
034976 32104
0157 56434382
0177 7519126
034975 21586
03496 215379
0157 81807241
0177 3318906
0163 2511886
0163 5757656
0177 6251985
0151 40164349
034977 21423 u.
0170 9490838
034978 21275
0171 7321791
0176 63802368
0172 8957778
0173 7506196
034977 21839
034975 21609
034978 30685
034976 383936
034976 21156
und
01733805451
034976 26426 oder
0178 1314468
0177 2598712
Seite 3, Nr. 5/2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Bankverbindung der Stadt Südliches Anhalt
Kontoinhaber
Stadt Südliches Anhalt
IBAN
DE93 8005 3722 0302 0030 37
BICNOLADE21BTF
Bekanntmachung
Am Mittwoch, dem 11.03.2015, 19:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches
Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt.
Tagesordnung
A: Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung
2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder
3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
4.
Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und
der dazu vorliegenden Anträge
5.
Feststellung des Mitwirkungsverbotes
6.
Bericht des Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten
Beschlüsse
7.
Bericht des Bürgermeisters
8.Einwohnerfragestunde
9.
Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:
9.1. Vorstellung des Personalentwicklungskonzeptes für die
Kernverwaltung der Stadt Südliches Anhalt
10. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)
11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
B: Nichtöffentlicher Teil
12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes
14. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)
15. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen
Vorlagen
16. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil)
17. Schließung der Sitzung
gez. Schneider
Vorsitzender des Stadtrates
Bekanntmachung
Am Dienstag, dem 17.03.2015, 18:00 Uhr, findet im Sitzungsraum (R. 122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt,
OT Weißandt/Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt,
eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses statt.
Tagesordnung
A: Öffentlicher Teil
1.
Eröffnung der Sitzung
2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder
3.
Feststellung der Beschlussfähigkeit
4.
Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und
der dazu vorliegenden Anträge
5.
Feststellung des Mitwirkungsverbotes
6.
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
vorangegangenen Sitzung/en
7.
Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)
8.Einwohnerfragestunde
9.
Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:
9.1 Entwässerungskonzept Bahnhofstraße in Radegast
9.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36
Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung
nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 1404/94 „Reihenhausring Gröbzig“
der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt
9.3. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36
Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung
nach § 31 BauGB im Geltungsbereich der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. B5 „Museumsdorf und Festwiese“
der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt
9.4. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß
§ 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag „Neubau Milchviehstall für 320 Milchkühe mit Treibeweg, Antrag auf
Lageänderung einer genehmigten Mehrzweckhalle und
Mistplatte“ an der Molkereistraße im Ortsteil Quellendorf
der Stadt Südliches Anhalt
9.5. Vorberatung zu der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Baugesetzbuch für das Gebiet der
Stadt Südliches Anhalt
10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)
11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
B: Nichtöffentlicher Teil
12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes
14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils
der vorangegangenen Sitzung/en
15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)
16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen:
16.1. Vergabe Gas-Konzession für die Ortschaft Großbadegast
16.2. Beratung zu einem Flächentausch zwischen der Stadt
Südliches Anhalt und der Stadt Köthen
17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder
(nichtöffentlicher Teil)
18. Schließung der Sitzung
gez. R. Amler
Vorsitzender des Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses
In der Sitzung des Bau-, Industrie-,
Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses der Stadt Südliches Anhalt
am 17.02.2015 wurde folgender Beschluss
gefasst
B.-Nr.
Beschluss über …
EGSA-BIA-03-01/2015 die Stellungnahme der Stadt Südliches
Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch
für das Vorhaben „Umnutzung Schule
Weißandt-Gölzau zum Jugendclub mit
ungenutztem Obergeschoss: Gebäudeklasse 3“ in der Straße Am Anger
im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt
Südliches Anhalt
Gefahrenabwehrverordnung
der Stadt Südliches Anhalt
betreffend die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, unerlaubten Benutzungen,
öffentlichen Veranstaltungen mit Musikaufführung, ruhestörendem Lärm, offenem Feuer im Freien, dem Umgang
mit Tieren, beim Betreten von Eisflächen und mangelhafter
Hausnummerierung (GAVO)
Auf Grund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die
öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Mai
2014 (GVBI. LSA 2014, 182, 183) hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 14.01.2015 für das Gebiet der
Stadt Südliches Anhalt folgende Gefahrenabwehrverordnung
erlassen:
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
§1
Begriffsbestimmung
(1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle Straßen, Wege,
Plätze, Brücken, Durchfahrten, Tunnel, Über-, Unterführungen,
Durchgänge sowie Treppen, soweit sie für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, auch wenn sie durch Grünanlagen führen
oder im Privateigentum stehen; zu den Straßen gehören Rinnsteine (Gossen), Straßengräben, Böschungen, Stützmauern, Trenn-,
Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen neben der Fahrbahn sowie
Verkehrsinseln, Grünstreifen, Gehwege und Radwege.
(2) Fahrbahnen im Sinne dieser Verordnung sind diejenigen Teile
der Straßen, die dem Verkehr mit Fahrzeugen dienen und dem
Führen von Pferden und Großvieh dienen.
(3) Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Schienenfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, bespannte Fahrzeuge, Krankenfahrstühle und Fahrräder.
(4) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind alle öffentlich zugänglichen Flächen, soweit sie nicht Straßen im Sinne
des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind, insbesondere Parks und Plätze, Grünflächen, Sport- und Spielplätze.
(5) Öffentliche Veranstaltung im Sinne dieser Verordnung ist jede
Veranstaltung, bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu
dem Jedermann Zutritt hat.
§2
Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen
(1) An Gebäudeteilen, die unmittelbar an oder über der Straße liegen, sind Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf den Dächern liegende Schneemassen, die eine Gefahr für Personen oder Sachen
darstellen, von dem Gebäudeeigentümer oder den von ihm Verpflichteten unverzüglich zu entfernen oder die Gefahrenstelle durch
Absperrungen oder das Aufstellen von Warnzeichen zu sichern.
(2) Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharfkantige Gegenstände sowie Vorrichtungen, durch die im Straßenverkehr Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden können, dürfen
entlang von Grundstücken nur in einer Höhe von mindestens
2,50 m über dem Erdboden angebracht werden.
(3) Kellerschächte, Luken und sonstige gefahrdrohende Vertiefungen wie zum Beispiel Ausschachtungen, die in den öffentlichen
Verkehrsraum hineinragen, müssen ständig mit starken, dauerhaften, das Ausgleiten und Stolpern verhindernden Bedeckungen
versehen sein. Sie dürfen nur geöffnet sein, solange es die Benutzung erforderlich macht. In diesem Fall sind sie abzusperren
oder zu bewachen und in der Dunkelheit so zu beleuchten, dass
sie von Verkehrsteilnehmern unmittelbar erkannt werden können.
(4) Es ist untersagt, Hydranten, Löschwasserentnahmestellen
oder sonstige Wasserversorgungs-/-entsorgungseinrichtungen
sowie Energie- und Telekommunikationseinrichtungen zu verstellen oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen.
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(2) Zu den in Absatz 1 genannten Veranstaltungen gehören auch
solche mit Musikaufführungen in Gaststättenbetrieben, soweit
diese nicht in der Betriebsart „Diskothek“ oder „regelmäßige
Tanz- oder Musikveranstaltungen“ konzessioniert sind.
(3) Die Anzeigepflicht nach Absatz 1 entfällt nur für Veranstaltungen, die überwiegend religiösen, künstlerischen, sportlichen
oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, sofern die Veranstaltungen in Räumen oder auf Plätzen stattfinden, die für diese
Zwecke bestimmt sind.
(4) Andere Rechtsvorschriften, nach denen öffentliche Veranstaltungen angezeigt bzw. genehmigt werden müssen, bleiben
unberührt.
§5
Ruhestörender Lärm
(1) Soweit § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
(OWiG) keine Anwendung findet, sind folgende Ruhezeiten zu
beachten:
1. Sonntagsruhe (Sonn- und Feiertage ganztags)
2. Nachtruhe (Montag bis Samstag für die Zeit von 22:00 Uhr
bis 06:00 Uhr)
(2) Während der Ruhezeiten sind alle Tätigkeiten verboten, die
die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich stören. Zu den Störungen zählen insbesondere Tätigkeiten im Freien, wie Hämmern, Holzhacken und Holzsägen.
(3) Die Festsetzung nach Absatz 1 gilt nicht:
1. für Arbeiten, die der Verhütung oder Beseitigung einer Gefahr für höherwertige Rechtsgüter dienen,
2. für Arbeiten landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, gärtnerischer oder gewerblicher Betriebe, wenn die Arbeiten üblich sind.
(4) Innerhalb der Ruhezeiten dürfen Lautsprecher, Beschallungsanlagen, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente nur in
solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
(5) Der Gebrauch von Werksirenen und anderen akustischen Signalgeräten, deren Schall außerhalb des Werksgeländes unbeteiligte Personen stört, ist verboten. Das Verbot gilt nicht für die Abgabe von Warn- und Alarmzeichen einschließlich Probebetrieb.
(6) Die weitergehenden Vorschriften des Gesetzes über die Sonnund Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie dessen Durchführungsbestimmungen,
wonach u. a. der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten, insbesondere von Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen sowie
Pumpen, der Betrieb motorbetriebener Garten- und Sportplatzpflegegeräte (Rasenmäher) untersagt ist, bleiben unberührt.
§6
Offene Feuer im Freien
Es ist verboten, ohne Genehmigung des Unterhaltspflichtigen
auf Straßenlaternen, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen, Pfosten von Verkehrszeichen und Straßennamensschildern, Feuermeldern, Brunnen, Denkmäler, Bäume, Kabelverteilerschränke oder sonstige oberirdische Anlagenteile und
Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung dienen, zu
klettern.
(1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- und anderen
offenen Feuern ähnlicher Größe einschließlich Flämmen ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Feuerkörbe und Feuerschalen bis zu 1 m Durchmesser.
(2) Jedes genehmigte Feuer im Freien ist dauernd durch eine
erwachsene und geeignete Person zu beaufsichtigen. Bevor die
Feuerstelle verlassen wird, ist sie so abzulöschen, dass ein Wiederaufleben des Feuers ausgeschlossen ist.
(3) Die Genehmigung ersetzt nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonst Verfügungsberechtigten. Andere
Bestimmungen nach denen offene Feuer gestattet oder verboten sind, insbesondere nach dem Abfallrecht sowie dem Feldund Forstordnungsgesetz, bleiben unberührt.
§4
Öffentliche Veranstaltungen mit Musikaufführung
§7
Umgang mit Tieren
(1) Wer eine öffentliche Veranstaltung mit Musikaufführung
durchführen will, hat dies mindestens drei Wochen vor Beginn
schriftlich unter Angabe von Veranstaltungsort, -zeit, Zweck der
Veranstaltung und Anzahl der zu erwarteten Gäste anzuzeigen.
(1) Tiere sind so zu halten und außerhalb umfriedeten Besitztums
so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Tiere nicht durch lang andauerndes Bellen, Heulen oder ähnliche Geräusche die Nachbarn in
§3
Unerlaubte Benutzungen
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
den in § 5 Abs. 1 genannten Ruhezeiten stören. Die besonderen
Belange der Landwirtschaft bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Tierhalter bzw. der mit der Führung und Pflege des Tieres Beauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf
Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht unbeaufsichtigt umherläuft, Personen oder Tiere anspringt, anfällt oder beißt.
(3) Der Tierhalter bzw. der mit der Führung und Pflege des Tieres
Beauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier Straßen
und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt. Bei Verunreinigung
ist der Tierhalter bzw. der mit der Führung und Pflege Beauftragte zur umgehenden Säuberung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.
(4) Hunde sind von Kinderspielplätzen und ausgewiesenen Badestellen fernzuhalten. Ausgenommen von diesem Verbot sind
Behindertenbegleithunde sowie Polizei- und andere Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes.
(5) Für Hunde besteht innerhalb der Ortslagen Anleinpflicht.
(6) Das Füttern von wildlebenden Tauben und herrenlosen Katzen ist untersagt.
§8
Betreten von Eisflächen
(1) Das Betreten der Eisflächen von Gewässern ist verboten.
(2) Es ist verboten
1. die Eisfläche mit Fahrzeugen zu befahren,
2. Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis zu entnehmen.
§9
Hausnummern
(1) Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte haben ihre
bebauten Grundstücke mit der von der Stadt Südliches Anhalt
festgesetzten Hausnummer zu versehen, sie zu beschaffen, anzubringen sowie zu unterhalten und im Bedarfsfall zu erneuern.
Dies gilt auch bei einer notwendig werdenden Umnummerierung.
(2) Als Hausnummer sind arabische Ziffern zu verwenden. Bei
Hausnummern mit zusätzlichen Buchstaben sind lateinische
Buchstaben zu verwenden. Die Hausnummer muss von der
Fahrbahnmitte der Straße aus, zu der das Grundstück gehört,
jederzeit sichtbar und lesbar sein.
(3) Wird für ein Grundstück eine neue Hausnummer festgelegt
(Umnummerierung), ist die alte Hausnummer während einer
Übergangszeit von einem Jahr neben der neuen Hausnummer
zu belassen. Die alte Hausnummer ist rot in der Weise zu durchkreuzen, dass sie noch lesbar ist.
(4) Sind mehrere Gebäude, für die von der Stadt Südliches Anhalt
unterschiedliche Hausnummern festgesetzt sind, nur über einen
gemeinschaftlichen Privatweg von der Straße aus zu erreichen,
so ist von den Grundstückseigentümern oder sonst Verfügungsberechtigten der anliegenden Grundstücke ein Hinweisschild
mit Angabe der betreffenden Hausnummer an der Einmündung
des Weges anzubringen. Das Anbringen von Hinweisschildern
ist von den Anliegern zu dulden.
§ 10
Ausnahmen
Die Stadt Südliches Anhalt kann von den Geboten und Verboten
dieser Verordnung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, wenn hieran ein öffentliches Interesse besteht. Ausnahmen sind schriftlich zu beantragen.
§ 11
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes über
die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen:
1. § 2 Abs. 1 als Gebäudeeigentümer oder als Verpflichteter
Eiszapfen und Schneeüberhänge an Gebäudeteilen oder
auf den Dächern liegende Schneemassen nicht unverzüglich entfernt oder die Gefahrenstelle durch Absperrungen oder Aufstellen von Warnzeichen nicht sichert,
2. § 2 Abs. 2 Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharfkantige Gegenstände sowie Vorrichtungen, durch die im
Straßenverkehr Personen oder Sachen beschädigt werden können, in einer Höhe innerhalb von 2,50 m über
dem Erdboden anbringt,
3.
§ 2 Abs. 3 Kellerschächte, Luken und sonstige gefahrdrohende Vertiefungen nicht mit starken, dauerhaften, das
Ausgleiten und Stolpern verhindernden Bedeckungen
vorsieht oder sie bei der Benutzung nicht absperrt, bewacht oder in der Dunkelheit beleuchtet,
4. § 2 Abs. 4 einen Hydranten, eine Löschwasserentnahmestelle, eine sonstige Wasserversorgungs- / -entsorgungseinrichtung oder eine Energie- oder Telekommunikationseinrichtung verstellt oder in der Gebrauchsfähigkeit
beeinträchtigt,
5. § 3 Straßenlaternen, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen, Pfosten von Verkehrszeichen und Straßennamensschildern, Feuermelder, Brunnen, Denkmäler, Bäume, Kabelverteilerschränke und sonstige oberirdische
Anlagenteile und Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung dienen, erklettert,
6. § 4 Abs. 1 eine öffentliche Veranstaltung mit Musikaufführung nicht mindestens drei Wochen vor dem Beginn
schriftlich unter Angabe von Veranstaltungsort, -zeit,
Zweck der Veranstaltung und Anzahl der erwarteten Gäste anzeigt,
7. § 5 Abs. 2 während der Ruhezeiten eine Tätigkeit durchführt, welche die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich
stört,
8. § 5 Abs. 4 innerhalb der Ruhezeiten einen Lautsprecher,
eine Beschallungsanlage, ein Tonwiedergabegerät oder
ein Musikinstrument in einer Lautstärke betreibt oder
spielt, die unbeteiligte Personen stört,
9. § 5 Abs. 5 Werkssirenen und andere akustische Signalgeräte, außer zur Abgabe von Warn- und Alarmzeichen
oder für den Probebetrieb, gebraucht,
10. § 6 Abs. 1 ein Oster-, Lager- und anderes offenes Feuer
ähnlicher Größe anlegt oder flämmt,
11. § 6 Abs. 2 ein genehmigtes Feuer im Freien nicht dauernd durch eine geeignete Person beaufsichtigen lässt
oder die Feuerstelle vor dem Verlassen nicht so ablöscht,
dass ein Wiederaufleben des Feuers ausgeschlossen ist,
12. § 7 Abs. 1 ein Tier so hält, dass die Allgemeinheit gefährdet wird, insbesondere durch lang anhaltendes Bellen,
Heulen oder ähnliche Geräusche,
13. § 7 Abs. 2 als Tierhalter oder mit der Führung und Pflege
Beauftragter nicht verhindert, dass sein Tier auf Straßen
und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherläuft,
Personen oder andere Tiere anspringt, anfällt oder beißt,
14. § 7 Abs. 3 als Tierhalter oder mit der Führung und Pflege
Beauftragter nicht dafür Sorge trägt, dass sein Tier Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt,
15. § 7 Abs. 4 einen Hund nicht von Kinderspielplätzen oder
ausgewiesenen Badestellen fernhält,
16. § 7 Abs. 5 einen Hund innerhalb der Ortslage nicht angeleint führt,
17. § 7 Abs. 6 eine wildlebende Taube oder herrenlose Katze
füttert,
18. § 8 Abs. 1 eine Eisfläche betritt,
19. § 8 Abs. 2 eine Eisfläche mit einem Fahrzeug befährt,
Löcher in das Eis schlägt oder Eis entnimmt,
20. § 9 Abs. 1 als Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigter sein bebautes Grundstück nicht mit der festgesetzten Hausnummer versieht oder diese nicht beschafft, anbringt, unterhält oder erneuert,
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
21. § 9 Abs. 2 als Hausnummer keine arabischen Ziffern verwendet oder die Hausnummer nicht so anbringt, dass sie
von der Fahrbahnmitte der Straße aus, der das Grundstück zugeordnet ist, jederzeit sichtbar und lesbar ist,
22. § 9 Abs. 3 bei einer Umnummerierung die alte Hausnummer nicht so durchkreuzt, dass sie noch lesbar ist.
23. § 9 Abs. 4 ein Hinweisschild mit Angabe der betreffenden
Hausnummern nicht anbringt, sofern das Gebäude nur
über einen gemeinschaftlichen Privatweg von der Straße
aus zu erreichen ist, oder dessen Anbringung nicht duldet,
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu
5.000 Euro geahndet werden.
§ 12
Sprachliche Gleichstellung
Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Gefahrenabwehrverordnung gelten jeweils in weiblicher und männlicher
Form.
§ 13
lnkrafttreten/Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Veröffentlichung
im Amtsblatt der Stadt Südliches Anhalt in Kraft, gleichzeitig tritt
die Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft
„Südliches Anhalt“ vom 09.03.2005 außer Kraft.
(2) Die Verordnung tritt zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer
Kraft.
Südliches Anhalt, 10.02.2015
Seite 6, Nr. 5/2015
Neues Gaststättengesetz in Sachsen-Anhalt
Seit dem 15. August 2014 gilt das neue Gaststättengesetz in
Sachsen-Anhalt, dass das bisherige Bundesgaststättengesetz
ersetzt.
Die wichtigsten Neuerungen:
1. Statt einer Erlaubnis, besteht nur noch eine Anzeigepflicht.
Es entfällt also die kostenintensive und komplizierte Konzession.
Auch die lebensmittelrechtliche Gaststättenunterrichtung gemäß § 4 Abs.1 des Gaststättengesetzes (GastG) ist nicht mehr
notwendig. Für Gastwirte die eine Gewerbemeldung haben ändert sich nichts. Wer ein Gaststättengewerbe in der Stadt Südliches Anhalt aufnehmen möchte, muss dies ab sofort lediglich
vier Wochen vorher im Sachgebiet Gewerbewesen anzeigen.
Unsere Behörde leitet die Angaben aus der Anzeige an weitere
Stellen, zum Beispiel an die Behörde für Lebensmittelüberwachung und das Finanzamt, weiter.
Bauliche Anforderungen nach Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die Anforderungen der Lebensmittelhygiene und
Belange des Immissionsschutzrechts sind vom neuen Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt zwar entkoppelt, werden
jedoch von den zuständigen Fachbehörden unabhängig von
diesem Gesetz geprüft.
Gaststättenbetreiber sind daher nach wie vor an das Lebensmittelhygiene-, Immissionsschutzrecht und den Gesundheits- und
Jugendschutz gebunden und müssen sich eigenverantwortlich
informieren.
Wer vor hat alkoholische Getränke auszuschenken, muss außerdem seine persönliche Zuverlässigkeit anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister nachweisen. Zugleich muss eine Auskunft des
zust. Amtsgerichtes nach § 26 Abs.2 S.1 InsO, eine Auskunft
des zust. Amtsgerichtes nach § 882 h Abs. 1ZPO und eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des für den Hauptwohnsitz
zust. Finanzamtes, in der Gewerbebehörde vorgelegt werden.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Zweigniederlassungen, Zweigstellen auch wenn das bisherige Angebot um alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen ergänzt wird.
2. Wer aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein
Gaststättengewerbe in der Stadt Südliches Anhalt betreiben
will, hat dies ebenso im Sachgebiet Gewerbewesen rechtzeitig,
spätestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes unter Angabe der Dauer des Betriebes und des besonderen Anlasses
schriftlich anzuzeigen. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn
die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges, nicht häufig
auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Nicht anzeigepflichtig ist, wer für
das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte
besitzt und wenn ein Verein nicht gewerbsmäßig Speisen und
Getränke verabreicht. Die Anzeigen sind wahrheitsgemäß und
vollständig gemäß folgendem Formular zu erstatten.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer:
034978 26536 oder per E-Mail: alindau@suedliches-anhalt.de
zur Verfügung.
Lindau
Sachbearbeiterin Gewerbewesen
Formular siehe Seite 7/8.
Seite 7, Nr. 5/2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Seite 8, Nr. 5/2015
Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit nach § 8 Abs. 1 GastG LSA liegen dieser Anzeige bei:
1.
ein Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 BZRG
§ 8 Abs. 1 Nr. 1
ja
2.
eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung
§ 8 Abs. 1 Nr. 2
ja
3.
eine Auskunft des zust. Amtsgerichtes nach § 26 Abs. 2 S. 1 InsO (InsO-Verzeichnis)
§ 8 Abs. 1 Nr. 3
ja
4.
eine Auskunft des zust. Amtsgerichtes nach § 882 h Abs. 1 ZPO (eV-Verzeichnis)
§ 8 Abs. 1 Nr. 3
ja
5.
eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Haupt-(wohn)sitz zust. Finanzamtes
oder eine behördliche Bescheinigung über eine durch Rechtsvorschrift vorgesehene Überprüfung der
gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, die nicht älter als ein Jahr ist
§ 8 Abs. 1 Nr. 4
ja
§ 8 Abs. 1 Nr. 5
ja
Angaben zu weiteren gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person
I.)
Name
Vorname
Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)
Geschlecht
weiblich
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
männlich
Geburtsort
Tel.-Nr.: (auch mobil)
Geburtsland
E-Mail
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
II.)
Name
Vorname
Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen)
Geschlecht
weiblich
Geburtsdatum
Tel.-Nr.: (auch mobil)
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
männlich
Geburtsland
E-Mail
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Hinweis:
Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe auf Dauer betreiben will, hat dies der zuständigen
Behörde mindestens vier Wochen vor dem Beginn anzuzeigen, § 2 Abs. 1 S. 1 GastG LSA. Die
Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen
Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des
Betriebes. Diese Änderungen sind der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, § 2 Abs. 1 S. 3
GastG LSA.
Wer ein Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass und nur vorübergehend betreiben will, hat dies der
zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes anzuzeigen, § 2 Abs. 2 S. 1
GastG LSA. Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine
Reisegewerbekarte besitzt, § 2 Abs. 2 S. 4 GastG LSA.
Datum / Unterschrift des Anzeigenden
Verteiler: - Anzeigender
- Bauaufsichtsbehörde
- Lebensmittelüberwachung
- Umweltamt
- Gesundheitsamt
- Ordnungsamt
- Finanzamt
- Zollverwaltung
- Stadt z. Akte
Der Empfang der Anzeige wird bestätigt:
nein
nein
nein
nein
nein
nein
Seite 9, Nr. 5/2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Sonstige amtliche Bekanntmachungen
Die Stadt Südliches Anhalt informiert
Einladung Gewässerschau 2015
Der Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ führt am 26.03.2015, um 8.30 Uhr, die diesjährige Gewässerschau durch:
Bereich
Treffpunkt
Stadt Dessau-Roßlau sowie
Parkplatz Schloss
Mosigkau
LK Anhalt-Bitterfeld
Bereich Köthen
Die Teilnahme ist für alle Interessenten möglich, die Beförderung muss selbst abgesichert werden. Zur Information der jeweiligen
Schaukommission werden Sie gebeten, eventuelle Schwerpunkte, welche sich in den Mitgliedsgemeinden gezeigt haben, bis
zum 18.03.2015 zu übermitteln, um derartige Punkte gezielt zu schauen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
gez. Mühlstädt
Schaubezirk südlich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
OT Fraßdorf
OT Quellendorf
OT Hinsdorf
OT Friedrichsdorf, Storkau
OT Libehna, Repau, Locherau
OT Riesdorf
OT Meilendorf, Zehmigkau, Körnitz OT Scheuder
OT Prosigk, Ziebigk, Cosa
OT Lennewitz
Nichtamtliche Mitteilungen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
unter der Tel.-Nr. 116 117
Verkehrsteilnehmerschulung
im Ortsteil Zehmitz
Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung
findet im Ortsteil Zehmitz in der Gaststätte „Vogel“ am Montag, dem 09.03.2015
um 18:00 Uhr statt.
Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte
sind herzlich eingeladen.
Es laden ein
die Kreisverkehrswacht Köthen
und OT Zehmitz
MITNETZ GAS
beantwortet Fragen
der Bewohner von Weißandt-Gölzau
Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas (MITNETZ
GAS) lädt in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat
interessierte Einwohner von Weißandt-Gölzau zu einer
Informationsveranstaltung
zum Thema Erweiterung des Gasortsnetzes
ein.
Die Gesprächsrunde findet am 12. März 2015 um
18:00 Uhr im Gemeindezentrum statt.
Einladung
zur Verkehrsteilnehmerschulung
im Ortsteil Glauzig
Hintergrund ist die Anfrage des Ortschaftsrates zur
möglichen Erschließung weiterer Teile von WeißandtGölzau.
Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im
Ortsteil Glauzig im Vereinsheim am Mittwoch, dem
18.03.2015, 19:00 Uhr statt.
Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen.
Im vergangenen Jahr hatte der Netzbetreiber vom Gewerbegebiet bis in die Köthener Straße rund 800 Meter Mitteldruckleitung verlegt und vier Netzanschlüsse
für Gebäude neu errichtet.
Es laden ein
die Kreisverkehrswacht Köthen
und OT Glauzig
Außerdem führte MITNETZ GAS eine Umfrage durch,
um die Zahl möglicher Interessenten für die Erschließung weiterer Straßen zu evaluieren.
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Einladung zur Jahreshauptversammlung
der Jagdgenossenschaft Scheuder Libbesdorf
Werte Jagdgenossen/innen,
unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem
27.03.2015, um 18:00 Uhr, in Flecky‘s Scheune in Libbesdorf, Libbesdorfer Straße S8 statt.
Alle Eigentümer von Acker- und Forstflächen der Gemeinden Scheuder (Lausigk, Naundorf) und Libbesdorf (Rosefeld) sind dazu herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
Jahresbericht des Vorstandes
Kassenbericht
Kassenprüfung
Entlastung des Vorstandes und Kassenwartes
Bericht der Pächtergemeinschaft
Pachtverlängerung
Der Vorstand
Nächste Redaktionsschlussund Erscheinungstermine
für das Amts- und Mitteilungsblatt
der Stadt Südliches Anhalt
Redaktionsschluss:Erscheinungstermin:
Donnerstag, d. 05.03.2015 Donnerstag, d. 19.03.2015
Donnerstag, d. 19.03.2015 Donnerstag, d. 02.04.2015
Mittwoch, d. 01.04.2015
Donnerstag, d. 16.04.2015
Melden Sie sich unter: Tel. 034978 26510,
per E-Mail: info@suedliches-anhalt.de.
Aus dem kirchlichen Leben
Gottesdienste im April in der Region Südost
3. April (Karfreitag)
Schortewitz (Regionalgottesdienst) - 10.00 Uhr
(Pangsy/Karras)
4. April (Karsamstag)
Weißandt-Gölzau (Osternacht mit Taufen und Osterfeuer) 19.00 Uhr (Drehkopf/Zimmermann)
5. April (Ostern)
Radegast - 09.15 Uhr (Hofmann Zimmermann)
Görzig - 09.15 Uhr (Pangsy/Karras)
Gnetsch - 10.30 Uhr (Hofmann Zimmermann)
Hohnsdorf - 10.30 Uhr (Pangsy/Karras)
Maasdorf - 14.00 Uhr (Pangsy/Karras)
Zehbitz - 14.00 Uhr (Hofmann/Schedler)
Weißandt-Gölzau (Taufgottesdienst) - 14.00 Uhr
(Apitz/Chor/Zimmermann)
6. April (Ostermontag)
Cösitz - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras)
Großbadegast - 09.15 Uhr (Hofmann/Zimmermann)
Schortewitz - 10.30 Uhr (Chor/Apitz/Karras)
Prosigk - 10.30 Uhr (Hofmann/Zimmermann)
Riesdorf - 14.00 Uhr (Hofmann/Zimmermann)
19. April (Miserikordias Domini)
Görzig - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras)
Radegast - 09.15 Uhr (Drehkopf/Zimmermann)
Cösitz - 10.30 Uhr (Pannicke/Karras)
Weißandt-Gölzau - 10.30 Uhr (Drehkopf/Zimmermann)
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25. April (Samstag vor Jubilate)
Zehbitz (Bläserkonzert) - 10.00 Uhr (Bläser/Zimmermann)
26. April (Jubilate)
Prosigk (Regionalgottesdienst) 10.00 Uhr (Hofmann/Zimmermann)
Kirchliche Veranstaltungen
in der Region Südost
Christenlehre (außer in den Ferien und an Feiertagen)
Radegast: am 14. April und 28. April von 15.00 Uhr - 16.30 Uhr
in der Kirche
Riesdorf: am 1. April von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr in der Kirche
Görzig: am 7. April und 21. April von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im
Pfarrhaus
Schortewitz: am 14. April von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Pfarrhaus
Cösitz: am 14. April und 28. April von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr in
der Kirche (ältere Gruppe)
am 7. April und 21. April von 15.00 Uhr - 16.30 Uhr in der Kirche
(jüngere Gruppe)
Weißandt-Gölzau: am 27. April von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im
Pfarrhaus
Prosigk: freitags (14-täglich) Christenlehre Prosigk - 16.00 Uhr
im Prosigker Pfarrhaus
Konfirmandenunterricht
Die Konfirmanden der Klasse 6 - 8 treffen sich am Freitag, dem
24. April von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr im Pfarrhaus WeißandtGölzau zum Konfirmandenunterricht.
Kreativkreis Radegast
Ein Angebot für alle, die gern kreativ sein möchten: am 7. April
um 19.00 Uhr in der Kirche Radegast.
Posaunenchor in Radegast
Der Posaunen-Chor trifft sich freitags um 18.30 Uhr in der Kirche
Radegast zur Probe und die Anfängerprobe findet samstags um
10.00 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau statt.
Gemeindekirchenratssitzungen
27. April um 19.00 Uhr Görzig (Kirchengemeinde an der Fuhne)
Alle anderen Gemeinden nach Vereinbarung.
Bibelgesprächskreis in der Teerunde
28. April um 19.00 Uhr im Pfarrhaus in Görzig
Frauenkreise und Seniorenkreis
9. April um 14.30 Uhr in Radegast mit Hohnsdorf
13. April um 14.00 Uhr in Weißandt-Gölzau
14. April um 14.30 Uhr in Schortewitz mit Maasdorf
21. April um 14.30 Uhr in Prosigk
23. April um 14.30 Uhr in Zehbitz
Chor in Görzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina Apitz
Der Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Feiertagen - montags um 17.00 Uhr zur Probe. Der Chor sucht neue
Mitglieder, die auch aus anderen Orten herzlich willkommen sind.
Gemeindenachmittag in Großbadegast am 2. April
Am 2. April um 14.30 Uhr lädt die Kirchengemeinde Großbadegast zum Kaffeenachmittag ein. Es sind alle herzlich eingeladen,
die Freude am Gespräch über den Gründonnerstag, Gesang
und Gemeinschaft haben. Bitte bringen Sie dazu ein KaffeeGedeck mit.
Arbeitseinsatz am 11. April auf dem Alten Friedhof Schortewitz
In diesem Jahr wollen wir einen Frühjahrsputz auf dem Alten
Friedhof Schortewitz durchführen und die Grundlage für die
kommenden Erhaltungsarbeiten in den Sommermonaten
Seite 11, Nr. 5/2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
schaffen. Wir treffen uns um 9.00 Uhr und sollten um die Mittagszeit Ordnung geschaffen haben. Bitte bringen Sie ein paar
Arbeitsgeräte (Harke, Spaten, Schubkarre) mit.
Busfahrt am 12. Mai in die Dahlener Heide
Am Dienstag, den 12. Mai lädt die Region Südost alle Interessierten zu einer „Tageserlebnisfahrt“ in die Dahlener Heide ein:
Wald - Wasser - Heide und „Schildbürger“. Start je nach Abfahrtsort ab 7.30 Uhr. Wie gewohnt im Reisebus geht es in
diesem Jahr über Delitzsch, Eilenburg nach Audenhain. Dort
erleben wir eine Führung in der voll funktionstüchtigen Paltrockwindmühle inkl. Fettbemme und Kaffee von der Müllerin in der
Mühlenstube.
Anschließend fahren wir durch Schildau, die Stadt der Schildbürger, durch die schöne Waldlandschaft der Dahlener Heide
zum Mittagessen im „Waldrestaurant Hospitalhütte“ (3-GangWahlmenü; die Auswahl erfolgt im Bus). Danach geht es weiter durch die Wald- und Heidelandschaft zum Ferien & Erlebnispark Belgern/Taura, wo wir Cafe & Kuchen im Restaurant
„Heidekoch“, einer urigen Gaststätte im Ferienpark Dahlener
Heide, zu uns nehmen wollen. Im Ferienpark Dahlener Heide
haben wir die Möglichkeit für einen Bummel durch den „Miniaturpark Sachsen“ oder für einen Besuch der Ausstellung „Pilze
in unseren Wäldern“. Zurück nach Hause geht es durch das
„Leipziger Neu-Seen-Land“.
Alle Stationen unserer Tagestour sind leicht auch für Fahrgäste
mit Gehbehinderung zu erreichen. Kommen Sie mit und erleben Sie einen abwechslungsreichen Tag im wunderschönen
Frühlingsmonat Mai. Preis: 58,00 EUR
Bitte melden Sie sich bis zum 28. April bei Pfarrerin Zimmermann oder Pfarrer Karras verbindlich an.
Sommerfreizeit für Kinder im Alter von 8 - 12 Jahren nach
Schmannewitz/Dahlen
Vom 21.07. - 26.07. findet die jährliche Sommerfreizeit für
Kinder in Schmannewitz/Dahlener Heide statt. Sommerferienspaß, wie z. B. baden (Waldbad mit Riesenrutsche), spielen,
wandern (auch mal nachts), Lagerfeuer, Lieder singen, kreativ
sein, über ein Thema nachdenken, neue Leute kennenlernen
und alte wieder sehen …? Die Unterbringung erfolgt im Evangel. Freitzeitheim Schmannewitz mit Vollverpflegung.
Kosten: 130,00 EUR, Infos: Pfarrerin Anke Zimmermann
Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer Vereinbarung
Pfarrerin Anke Zimmermann (Radegast):
Tel. 034978 21388; Fax: 034978 31777
montags von 8.30 Uhr - 11.00 Uhr
im Pfarramt Weißandt-Gölzau, Tel.: 034978 21388
donnerstags von 8.30 Uhr - 10.30 Uhr in der Kirche Radegast
Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig):
Tel. 034975 21565; Fax: 034975 301090
Vereine
Vereine spielen für kranke Menschen
Vom 16.01. bis 18.01.2015 hatte der Sportverein SchwarzGelb Radegast zum Neujahrsturnier in das Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt eingeladen.
Neben den sportlichen Begegnungen galt es, einer guten Tradition folgend, das Engagement zur Unterstützung an Krebs
erkrankter Menschen fortzusetzen.
Dabei waren:
Beim Fußball
Bei den Alten Herren:
Bei der Jugend:
FV 1930 Merzien
VfL Großzöberitz
FC Eintracht Dessau
VSG Oppin
SG Radegast/Gölzau
Fans&Friends aus Wolfen
CFC Germania
SG Schortewitz/Fuhnekicker
SG Radegast/Fuhnetal
Bei den Frauen:
FSV 92 Trinum
SG Abus Dessau
LSG Ostrau
SV Schwarz-Gelb Radegast
Bei den Herren:
VfB Zscherndorf
SV 1924 Gölzau
SG Blau-Weiß Quellendorf
LSG 1930 Prosigk
FC Eintracht Köthen
SV Schwarz-Gelb Radegast
Beim Volleyball
SV Meinsdorf
SV Aken
FSV Köthen
KSV 09 Köthen
SV Leipzig
SV Gröbzig
SV Schwarz-Gelb Radegast
Am Freitag, dem 16.01.2015, ab 18:00 Uhr gingen die „Alten
Herren“ an den Start und gespielt wurde um den Wanderpokal
des Ortsbürgermeisters der Stadt Radegast.
Samstag, den 17.01.2015, ab 9:00 Uhr traten die Jugendmannschaften um den Vetter-Touristik-Cup, ab 13:00 Uhr die
Frauenmannschaften um den 1. ÖSA-Cup und ab 18:00 Uhr
die Männermannschaften um den 2. ÖSA-Cup zum Wettkampf an.
Sonntag, den 18.01.2015, ab 9:00 Uhr folgte dann die sportliche Begegnung beim Volleyball mit sieben Mannschaften.
Dorfmuseum Quellendorf
Gespielt wurde um den Steffi & Carsten Höer-Cup.
Das Dorfmuseum Quellendorf in der Gartenstraße 1a
können Sie nach vorheriger Vereinbarung unter den Telefonnummern 034977 21203 (Frau I. Spanier) und 034977
21423 (Frau D. Zimmermann) besuchen.
Turniersieger in den einzelnen Sparten:
Alte Herren - FV 1930 Merzien
Jugend
- Fans&Friends aus Wolfen
Frauen
- FSV 92 Trinum
Männer
- VfB Zscherndorf
Volleyball
- SV Meinsdorf
Anmeldungen sind auch im Blumenladen „Blumenfee“,
Frau Piatek, Gartenstraße 2 in Quellendorf (neben dem
Dorfmuseum) möglich.
Der Eintritt ist frei.
Dorfmuseum e. V. Quellendorf
Insgesamt konnte bei dem Neujahrsturnier ein Spendenbetrag
in Höhe von 555,55 Euro eingenommen werden, welcher an
die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. in Form eines symbolischen Schecks für die Unterstützung an Krebs erkrankter Menschen überreicht wurde.
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Seite 12, Nr. 5/2015
Verschiedenes
Bomberanflug auf Dessau
Im II. Weltkrieg war die Region Anhalt, ebenso wie zur Zeit
des I. Weltkrieges, kein Kampfgebiet.
Foto v. l. n. r.: Übergabe des symbolischen Schecks am 16. Februar 2015 durch Herrn Thomas Morch, Vizepräsident des SV
Schwarz-Gelb Radegast, und Herrn Harald Kühne, Präsident
des SV Schwarz-Gelb Radegast, an Herrn Sven Weise, Geschäftsführer der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft e. V.
Auch zukünftig liegt es dem SV Schwarz-Gelb Radegast am
Herzen, gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern einen Beitrag zur Unterstützung krebskranker Menschen zu leisten. Viele
neue Ideen und Ansätze hat der Verein, der sich seit ca. zehn
Jahren engagiert.
Kurzer Rückblick: Vor zehn Jahren wurden die sportlichen Wettkämpfe für einen guten Zweck ins Leben gerufen. Im Rahmen
der jährlichen Sportwoche unter dem Motto „Kinder spielen für
krebskranke Kinder“ erhielt der Förderverein für krebskranke
Kinder Magdeburg e. V. Unterstützung.
Mittlerweile gibt es einen neuen Partner, die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V.
Der SV Schwarz-Gelb Radegast und seine Kooperationspartner
bedanken sich bei allen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des Neujahrsturniers zu Gunsten hilfsbedürftiger Menschen mitgewirkt haben.
Auch bei den nächsten Aktionen:
- Frauenfußballturnier,
- Gesundheitstag,
- Volleyballturnier im Freien,
die im Sommer stattfinden werden, freut sich der Verein auf eine
rege Beteiligung und auf recht viele Besucher.
Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben.
Schulnachrichten/Kindergärten
Kita Mauz und Hoppel in Görzig lädt ein
zum Tag der offenen Tür
„Baustelle adé, Zeit für Gackerei ums Hühnerei“.
Unter diesem Motfo laden wir Eltern, Großeltern und
Interessenten in unsere Kita ein.
18.03.2015
14.30 - 17.00 Uhr
Als Dankeschön stehen für Sie viele Leckereien bereit.
Kita Görzig, Radeberger Str.16b
Die Bevölkerung im Landkreis Dessau-Köthen blieb in den
Kriegsjahren bis auf wenige Ereignisse von schlimmen Beeinträchtigungen verschont. Eine Ausnahme bildete das zu tragende Leid durch die im Krieg gefallenen oder mit schweren Kriegsverwundungen zurück gekommenen Männer. Der Überfall auf
Polen durch Hitler-Deutschland veranlasste Großbritannien drei
Tage später, am 3. September 1939 Deutschland den Krieg zu
erklären, denn England hatte mit Polen einen Beistandspakt abgeschlossen. Damit stellte sich die erste Großmacht dem Kampf
gegen Hitler.
Die Briten führten einen Luftkrieg gegen Deutschland. Die Royal
Air Force legte aufgrund der geografischen Lage zwei Angriffsrouten für ihre Bomber Commands über das Land Anhalt fest.
Eine Route führte in Richtung südliches Berlin, die andere überflog Anhalt, wenn die Industriegebiete bei Leuna, Halle und Leipzig bombardiert werden sollten. Der mitteldeutsche Raum stellte
ein Ballungszentrum der Kriegsindustrie dar. Ziel der Briten war,
militärisch wichtige Schwerpunkte zu zerstören und dadurch
den Nachschub kriegswichtiger Produkte zu unterbinden. Mitte
Juni 1940 wurden im Landkreis Dessau-Köthen die ersten Fliegeralarme ausgelöst. Man begann den aktiven Luftschutz mittels
Flakbatterien im Umkreis von Köthen und Dessau auszubauen.
Für die Bevölkerung wurden Schutzräume und Splittergräben
errichtet. Zeitzeugen berichteten, dass besonders in den letzten
zwei Kriegsjahren, mehrmals täglich, Bombergeschwader, Flugzeuge zu Hunderten über die Orte des Landkreises hinweg flogen. Die Bewohner erkannten die schweren Bomber schon von
Weitem an ihrem brummenden Geräusch und sahen, wie sie im
Verband angeflogen kamen. Aber in dieser Zeit wurden die Briten in ihrem Luftkrieg gegen Hitler bereits von den Amerikanern
unterstützt. Die US Air Force beteiligten sich ab dem Frühjahr
1943 am Luftkrieg. Die Briten flogen nur nachts und nur nach
Sichtorientierung ihre Luftangriffe. Die Navigationstechnik indes
besaß zu dieser Zeit noch keinen hohen technischen Standard.
So kam es gelegentlich wegen der schlechten Sichtverhältnisse
zu Notabwürfen wenn sie das eigentliche Ziel nicht fanden und
die Bombenlast auf ihrem Rückflug noch los werden wollten. In
einer Luftkriegsoffensive gegen die Reichshauptstadt Berlin flogen die Briten vom November 1943 bis zum März 1944 16 Großangriffe. 9.111 Bomber überflogen dabei das Gebiet von Anhalt.
Im Frühjahr 1944 konzentrierte die Luftwaffe der Alliierten alle
Kräfte auf die Zerstörung der Flugzeugproduktion und der Treibstoffherstellung des Deutschen Reiches. Die US Air Force flogen
tagsüber ihre Angriffe. Am 28. Mai 1944, zum Pfingstfest, wurde
von den Amerikanern ein Großangriff auf mehrere Ziele geflogen.
Sie starteten von ihren ostenglischen Basen und führten 1.341
Bomber gegen die deutschen Hydrierwerke Lützkendorf, Zeitz
und Leuna. Gegen 12 Uhr wurde auch in Dessau Fliegeralarm
ausgelöst. Das I. Jagdkorps der deutschen Luftflotte setzte diesem Angriff 329 Jäger entgegen. Gegen 14 Uhr entbrannte über
dem Gebiet Halle-Dessau ein Luftkrieg unvorstellbaren Ausmaßes. Zeitzeugen aus Zörbig berichteten, dass sie trotz des ausgelösten Fliegeralarms nicht in die Luftschutzeinrichtungen gingen. Sie blieben auf den Straßen stehen, um den Luftkampf zu
beobachten. Schutz suchten sie erst als sie den pfeifenden Ton
einer fallenden Bombe wahrnahmen, die dann auch in unmittelbarer Nähe einschlug und ein Bauerngehöft beschädigte. Die
deutsche Wehrmacht berichtete von 21 abgeschossenen feindlichen Flugzeugen. Trotzdem gelang es den feindlichen Verbänden, nach Dessau vorzudringen und die Stadt zu bombardieren.
Sie trafen nicht nur die Junkers-Werke sondern vorwiegend die
Wohnviertel der Innenstadt.
Seite 13, Nr. 5/2015
Um 14:17 Uhr blieben die Uhren in Dessau stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt war das der schwerste Luftangriff auf eine anhaltische Stadt.
Ab dem Herbst 1944 flogen im Besonderen die Briten ständig
Bombenangriffe gegen die Großstädte Deutschlands und zerstörten sie flächendeckend mit dem Ziel, die Bevölkerung zu
demoralisieren. Nur so, meinte der Oberbefehlshaber der britischen Luftflotte Arthur Herris, könnte man dauerhaft die Luftherrschaft über Deutschland gewinnen. Die Amerikaner hingegen
sahen die Erreichung dieses Zieles nur durch die Realisierung
zweier Voraussetzungen: 1. Die Bomberverbände mit starkem
Jagdschutz auszurüsten. Das bedeutete eine ausreichende Zahl
an Langstreckenbegleitjäger bereit zu stellen. 2. Weiterhin die
Kriegsindustrie zu zerstören. Hauptziele sollten dabei das Ausschalten der Mineralölwirtschaft und der Flugzeugzellen- und
Flugmotorenproduktion sein.
Man interessierte sich vor allem für die Flugzeugwerke, die die
deutschen Jäger ME 109 und Focke-Wulf 190 bauten. So waren die Ago-Werke Oscherleben schon frühzeitig in das Visier
der Bombenangriffe geraten. Nun rückten auch die Flugzeugwerke in ihren Blick, die den gefährlichsten deutschen Nachtjäger, die Ju 88, produzierten. Über Oscherleben, Aschersleben,
Halberstadt, Magdeburg, Leopoldshall, Schönebeck, Bernburg,
Köthen, Städte, die in den Flugzeugbau involviert waren, kam
es immer wieder zu heftigen Luftangriffen. Am 30. Mai 1944
erfolgte bereits der nächste Angriff auf Dessau. Er wurde sehr
geschickt durchgeführt. Der Bomber-Verband kam in mehreren
Pulks in Pfeilform in Abständen von 2000 m und mit starkem
Begleitschutz geflogen. Unbeirrt von der Luftabwehr führten
sie gezielte Abwürfe auf die Junkers-Werke durch. 190 Tonnen
Spreng- und Flüssigkeitsbrandbomben fielen auf Dessau.
Am 27. November 1944 wurde auch Dessau von den Alliierten in
die 25 deutsche Städte umfassende Prioritätenliste des Bomber
Commands aufgenommen. Die Infrastruktur eines Industriegebietes zu zerstören, die Stadt für die Einwohner unbewohnbar
zu machen, die städtische Struktur zu zerbrechen und damit
die jeweilige Kriegsproduktion nicht nur materiell sondern auch
moralisch lahmzulegen, das waren die maßlosen terroristischen
Zielstellungen.
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Rathaus ausgebrannt und das Fürstenschloss an dem Ufer der
Mulde aus dem 16. Jahrhundert weitgehend nieder gebrannt
sei. Straßenbahndepot, Reichsbahnausbesserungswerk, Gas-,
Strom- und Wasserversorgung schwer getroffen, Hauptbahnhof
ausgebrannt. Die Anzahl der getöteten Menschenleben nicht
genannt.
Die Einwohner in der Region um Köthen, Aken, Radegast, Zörbig und Bitterfeld waren in der Nacht nicht im Luftschutzraum
sondern standen auf der Straße, auf dem Feld und schauten in
Richtung Dessau, auf den lange Zeit taghell erleuchteten Himmel. Sie waren entsetzt über die Feuersbrunst und hielten sich
fest an den Händen. Man hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt an
die Luftalarme und Flugzeuggeschwader am Himmel gewöhnt.
Doch plötzlich war das Ausmaß der Zerstörung durch den Krieg
so nah. Wann endlich war das alles vorbei?
Noch heute, im 70. Jahr des Kriegsendes, diskutieren und streiten sich Historiker und Politiker über die Sinnlosigkeit der totalen Zerstörung deutscher Städte, die nur noch gegen die Zivilbevölkerung gerichtet und hier im Besonderen Frauen und Kinder
und alte Einwohner zu ertragen hatten.
Eine Rechtfertigung dieser Terrorakte durch ein Aufwiegen gegen die schweren Verbrechen des Naziregimes darf nie zugelassen werden, ist inakzeptabel, denn im Frühjahr 1945 war der
Untergang von Hitlerdeutschland nur noch eine Frage von wenigen Wochen.
Kulturregion Anhalt & Bitterfeld e. V.
Quelle:
„Geschichten über Zeit und Leute...“ Bd. 1/ISBN 9 783000
194764
„Anhalt im Luftkrieg - Anflug auf IDA-EMIL“/ISBN 3-910192-05-X
Nach der verheerenden Feuersbrunst am 13./14. Februar 1945
in Dresden sollten nun auch die Einwohner der Region den
schwersten Luftangriff auf Dessau, die völlige Zerstörung der
Stadt miterleben. Für den Angriff am 7. März 1945 gegen Dessau wurden 525 Bombenflugzeuge vorbereitet und mit Sprengund Brandbomben beladen. In dieser Nacht setzte Arthur Harris
insgesamt 1269 Flugzeuge für weitere Städtebombardements
ein als Ablenkungsmanöver und Verwirrspiel gegen die deutsche Luftverteidigung. Der Hauptschlag galt jedoch Dessau.
Die Bomberstaffeln formierten sich in drei Wellen zum Direktanflug auf Dessau. Zunächst erfolgte die Ausleuchtung des Zielgebietes. Um 22 Uhr begann der Angriff und dauerte 45 Minuten. Von diesem Bombardement waren auch die in der Nähe
von Dessau liegenden Orte stark betroffen. Zurückkehrende
Flugzeuge der Alliierten berichteten ihrer Basis von drei großen
Flächenbränden, die im östlichen, südlichen und westlichen Teil
erkennbar waren und eine Rauchwolke bis zu 8000 Fuß Höhe erzeugte. Sie berichteten, ein gewaltiges Feuer zurückgelassen zu
haben, dass sie noch in einer Entfernung von mehr als 180 km am
Horizont ausmachen konnten. Nach den Unterlagen des Bomber
Commands fielen in der Nacht des 7. März 1693 Tonnen Bomben, davon 744 Tonnen Spreng- und 949 Tonnen Brandbomben
auf das Dessauer Gebiet. Ein detaillierter Bericht der anschließenden Luftbildaufklärung stellte fest, dass das Geschäfts- und
Regierungsviertel am schwersten getroffen, in der Kavalierstraße es kaum mehr als ein halbes Dutzend Häuser mit intaktem
Dach gäbe. Das Zentrum um die Muldebrücke ausgelöscht, das
Fotos: Zerstörungen nach dem Bombenangriff auf Dessau im
März 1945.
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Seite 14, Nr. 5/2015
Mit den bekannten Volksweisen „Muss i` denn, muss i` denn zum
Städtele hinaus“, „Hoch auf dem gelben Wagen“ und „Rosamunde“ forderte uns der DJ zum Mitsingen und Mitschunkeln auf. Natürlich durfte eine Prämierung der besten Kostüme nicht fehlen.
Faschingsspaß am Freitag, dem 13.
Bei bester Laune feierten rund 70 bunt kostümierte Seniorinnen
und Senioren der Ortsgruppe der Volkssolidarität Edderitz am
Freitag, dem 13. Februar, in der „Sportgaststätte“ die 5. Jahreszeit. Mit einem zünftigen Faschingslied eröffnete unser DJ
Harald Büge unsere Fete.
Den Gastwirt, Herr Ledabyll, der an diesem Tag Geburtstag hatte, ehrten wir mit dem Ständchen „Hoch soll er leben“. Nach der
Kaffeetafel schloss sich ein närrisches Programm von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Edderitz und Maasdorf an.
So wurde Karin Stoye in ihrem Zirkusdirektorkostüm, Doris Dietrich als Clown, Dagmar Lehmann als Baby, Christel Wanninger als
Marketenderin und Elviera Misch, stellvertretend für die SeniorenSportgruppe, die sich alle als „Putzfrauen“ verkleidet hatten, mit
einem Fläschchen Sekt prämiert.
Vorstand der OG der Volkssolidarität Edderitz
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
So schilderten sie die Begebenheiten von „Männlein und Weiblein“, wenn sie zum Duschen gehen, traten als „alte Schachteln“
auf, die unbedingt einen Mann suchen und demonstrierten die
Sparsamkeit im Altersheim vom Gang zur Toilette, beim Waschen und Zähneputzen.
Die „Wildecker Herzbuben“ alias Günter Zotke und Mike Schroller, präsentierten sich mit ihren Liedern „Zwei Kerle wie wir“,
„Herzilein“ und „Hallo Frau Nachbarin“, wofür sie viel Beifall ernteten.
IMPRESSUM
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Regel 14-täglich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag
sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle
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Seite 15, Nr. 5/2015
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt
Wir gratulieren
Folgenden Bürgerinnen und
Bürgern gratulieren wir recht
herzlich zum Geburtstag und
wünschen alles Gute
Stadt Südliches Anhalt
Ortsteil Breesen
Frömmigen, Elly
Ortsteil Cattau
Alpers, Helmut
Böhnke, Hildegard
Ortsteil Edderitz
Hammerschmied, Frieda
Herrmann, Brunhilde
Junge, Heinz
Runge, Elfriede
Seifert, Marianne
Thiemann, Wally
Thunich, Gertrud
Wieczorek, Lydia Ortsteil Fernsdorf
Dorand, Wilfried
Ortsteil Glauzig
Block, Wolfgang
Ortsteil Gnetsch
Müller, Rudolf
Ortsteil Görzig
Herbst, Monika
Ortsteil Gröbzig
Böttcher, Anneliese
Büchner, Karl
Dimt, Wilhelm
Eberius, Ursula
Grössl, Erika
Keirath, Ernst
Kupka, Gisbert
Montag, Elisabeth
Nord, Elsbeth
Ortsteil Großbadegast
Quosdorf, Monika
Ortsteil Hohnsdorf
Grobstich, Rudolf
Ortsteil Kleinbadegast
Rölecke, Frieda
Ortsteil Libehna
Chrzan, Erika
Ortsteil Locherau
Schmager, Dora
Ortsteil Maasdorf
Tremmel, Ingeborg
Ortsteil Piethen
Szymanzig, Irmgard
Ortsteil Prosigk
Konrad, Ruth
Ortsteil Quellendorf
Piefke, Margot
Reim, Rosemarie
Schäfer, Dorothea
Streiber, Agnes
Ortsteil Radegast
Bothe, Hildegard
Gröbe, Manfred
Knauth, Margot
Kraus, Irene
Petersohn, Reimund
Preßler, Rita
Retzlaf, Hilda
Sander, Annita
zum 93. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 100. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 93. Geburtstag
zum 94. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Ortsteil Reinsdorf
Schappert, Arthur
Ortsteil Reupzig
Haupt, Maria
Ortsteil Rohndorf
Scholz, Helga
Ortsteil Scheuder
Hädicke, Elsbeth
Ortsteil Trebbichau a.d. Fuhne
Spatzier, Birgit
Ortsteil Wehlau
Sroka, Rosa
Ortsteil Wieskau
Dietsch, Rosi
Scholz, Karin
Ortsteil Wörbzig
Gröper, Brigitte
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht.
Zum Ehejubiläum gratulieren
wir ganz herzlich folgenden Ehepaaren
Am 04.03.2015 zum 60. Hochzeitstag
Erika und Hans-Joachim Elze, Ortsteil Glauzig.
Am 05.03.2015 zum 60. Hochzeitstag
Ingeborg und Horst Großpietsch, Ortsteil Radegast.
Am 20.03.2015 zum 50. Hochzeitstag
Karin und Manfred Poweleit, Ortsteil Maasdorf.
Am 27.03.2015 zum 50. Hochzeitstag
Helga und Kurt Büchner, Ortsteil Edderitz.
Am 27.03.2015 zum 50. Hochzeitstag
Helga und Willi Richter, Ortsteil Wörbzig.
Am 31.03.2015 zum 60. Hochzeitstag
Edith und Wolfgang Flemming, Ortsteil Radegast.
Für die weiteren gemeinsamen Ehejahre viel Gesundheit
und alles erdenklich Gute.
zum 93. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
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