Amtsblatt Nr.5 - Stadt Südliches Anhalt
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Amtsblatt Nr.5 - Stadt Südliches Anhalt
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Jahrgang 6 · Nummer 5 Donnerstag, den 5. März 2015 www.suedliches-anhalt.de Wir gratulieren allen Frauen herzlich zum Internationalen Frauentag Die nächste Ausgabe erscheint am: Donnerstag, dem 19. März 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Donnerstag, der 5. März 2015 Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: info@suedliches-anhalt.de Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 5/2015 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-GölzauGröbzig Hauptstraße 31 Markplatz 1 06369 Südliches Anhalt 06388 Südliches Anhalt Tel.: 034978 265-0 Tel.: 034976 242-0 Fax: 034978 265-55 Fax: 034976 242-19 E-Mail: info@suedliches-anhalt.de Quellendorf Gartenstraße 1 06386 Südliches Anhalt Tel.: 034977 403-0 Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Montag: - Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: - Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: - Quellendorf nicht besetzt nicht besetzt 1. + 3. Mittwoch im Monat 09:00 - 12:00 Uhr 2. + 4. Mittwoch im Monat 15:00 - 17:00 Uhr nicht besetzt nicht besetzt Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in individuell vereinbart werden. Ortsbürgermeister/innen der Stadt Südliches Anhalt Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsbürgermeister/inBüro Sprechzeiten Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, jeden Dienstag: OT Edderitz 16.00 - 18.00 Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 16, OT Fraßdorf nach Vereinbarung Glauzig Volkmar Schöbe Dorfstraße 38, OT Glauzig nach Vereinbarung Görzig Dietrich-Eckehardt Radegaster Str. 11a, nach Vereinbarung Kniestedt OT Görzig Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, jeden 1. u. 3. Dienstag: OT Gröbzig 17.00 - 18.00 Uhr Großbadegast Monika Reinbothe Am Stangenteich 1, nach Vereinbarung OT Großbadegast (Kulturzentrum) Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, OT Hinsdorf nach Vereinbarung Libehna Dr. Eicke Zschoche Dorfstraße 9, OT Repau nach Vereinbarung Maasdorf Andreas Böhme Dorfstr. 27, OT Maasdorf nach Vereinbarung Meilendorf Thomas Schneider Meilendorfer Str. 5, OT Meilendorf nach Vereinbarung Piethen Waldemar Stary Dorfstr. 21, OT Piethen nach Vereinbarung Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15a, OT Prosigk nach Vereinbarung Quellendorf Doris Zimmermann Schulstr. 16, nach Vereinbarung OT Quellendorf Radegast Michael Graf Marktplatz 1, jeden Dienstag: OT Radegast 16.00 - 18.00 Uhr u. nach Vereinbarung Reinsdorf Rainer Poppe Friedensstr. 7, nach Vereinbarung OT Reinsdorf Reupzig Hartmut Burghause Dorfstr. 56a, OT Reupzig nach Vereinbarung Riesdorf Olaf Behr Dorfstr. 40b, OT Riesdorf nach Vereinbarung Scheuder Franz Riemer Dorfstr. 46c, OT Scheuder nach Vereinbarung Trebbichau a. d. Elfe Glauch Dorfstr. 2, nach vorheriger Fuhne OT Hohnsdorf Bekanntmachung u. nach Vereinbarung Weißandt-Gölzau Erika Scheller Hauptstr. 31, OT Weißandt-Gölzau jeden Dienstag von (Haus 1, Zi. 211) 16.00 bis 18.00 Uhr Werdershausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, OT Werdershausen nach Vereinbarung Wieskau Maik Götze An der Gemeinde 5, nach Vereinbarung (amtierender Orts- OT Wieskau bürgermeister) Wörbzig Hubert Schüppel Schulstr. 9, nach Vereinbarung OT Wörbzig Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstr. 40, OT Zehbitz nach Vereinbarung Telefon 034976 32104 0157 56434382 0177 7519126 034975 21586 03496 215379 0157 81807241 0177 3318906 0163 2511886 0163 5757656 0177 6251985 0151 40164349 034977 21423 u. 0170 9490838 034978 21275 0171 7321791 0176 63802368 0172 8957778 0173 7506196 034977 21839 034975 21609 034978 30685 034976 383936 034976 21156 und 01733805451 034976 26426 oder 0178 1314468 0177 2598712 Seite 3, Nr. 5/2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Bankverbindung der Stadt Südliches Anhalt Kontoinhaber Stadt Südliches Anhalt IBAN DE93 8005 3722 0302 0030 37 BICNOLADE21BTF Bekanntmachung Am Mittwoch, dem 11.03.2015, 19:00 Uhr, findet im Gemeindezentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bericht des Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentlichen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse 7. Bericht des Bürgermeisters 8.Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Vorstellung des Personalentwicklungskonzeptes für die Kernverwaltung der Stadt Südliches Anhalt 10. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) 15. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen 16. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöffentlicher Teil) 17. Schließung der Sitzung gez. Schneider Vorsitzender des Stadtrates Bekanntmachung Am Dienstag, dem 17.03.2015, 18:00 Uhr, findet im Sitzungsraum (R. 122) des Verwaltungsamtes der Stadt Südliches Anhalt, OT Weißandt/Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses statt. Tagesordnung A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesenden Mitglieder 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 8.Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1 Entwässerungskonzept Bahnhofstraße in Radegast 9.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 1404/94 „Reihenhausring Gröbzig“ der Ortschaft Gröbzig der Stadt Südliches Anhalt 9.3. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu einem Antrag auf Befreiung nach § 31 BauGB im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B5 „Museumsdorf und Festwiese“ der Ortschaft Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt 9.4. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch zu dem Bauantrag „Neubau Milchviehstall für 320 Milchkühe mit Treibeweg, Antrag auf Lageänderung einer genehmigten Mehrzweckhalle und Mistplatte“ an der Molkereistraße im Ortsteil Quellendorf der Stadt Südliches Anhalt 9.5. Vorberatung zu der Aufstellung eines Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Baugesetzbuch für das Gebiet der Stadt Südliches Anhalt 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung/en 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: 16.1. Vergabe Gas-Konzession für die Ortschaft Großbadegast 16.2. Beratung zu einem Flächentausch zwischen der Stadt Südliches Anhalt und der Stadt Köthen 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung gez. R. Amler Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses In der Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses der Stadt Südliches Anhalt am 17.02.2015 wurde folgender Beschluss gefasst B.-Nr. Beschluss über … EGSA-BIA-03-01/2015 die Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 Baugesetzbuch für das Vorhaben „Umnutzung Schule Weißandt-Gölzau zum Jugendclub mit ungenutztem Obergeschoss: Gebäudeklasse 3“ in der Straße Am Anger im Ortsteil Weißandt-Gölzau der Stadt Südliches Anhalt Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Südliches Anhalt betreffend die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen, unerlaubten Benutzungen, öffentlichen Veranstaltungen mit Musikaufführung, ruhestörendem Lärm, offenem Feuer im Freien, dem Umgang mit Tieren, beim Betreten von Eisflächen und mangelhafter Hausnummerierung (GAVO) Auf Grund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Mai 2014 (GVBI. LSA 2014, 182, 183) hat der Stadtrat der Stadt Südliches Anhalt in seiner Sitzung am 14.01.2015 für das Gebiet der Stadt Südliches Anhalt folgende Gefahrenabwehrverordnung erlassen: Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt §1 Begriffsbestimmung (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind alle Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Durchfahrten, Tunnel, Über-, Unterführungen, Durchgänge sowie Treppen, soweit sie für den öffentlichen Verkehr genutzt werden, auch wenn sie durch Grünanlagen führen oder im Privateigentum stehen; zu den Straßen gehören Rinnsteine (Gossen), Straßengräben, Böschungen, Stützmauern, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen neben der Fahrbahn sowie Verkehrsinseln, Grünstreifen, Gehwege und Radwege. (2) Fahrbahnen im Sinne dieser Verordnung sind diejenigen Teile der Straßen, die dem Verkehr mit Fahrzeugen dienen und dem Führen von Pferden und Großvieh dienen. (3) Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Schienenfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, bespannte Fahrzeuge, Krankenfahrstühle und Fahrräder. (4) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind alle öffentlich zugänglichen Flächen, soweit sie nicht Straßen im Sinne des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt sind, insbesondere Parks und Plätze, Grünflächen, Sport- und Spielplätze. (5) Öffentliche Veranstaltung im Sinne dieser Verordnung ist jede Veranstaltung, bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu dem Jedermann Zutritt hat. §2 Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen (1) An Gebäudeteilen, die unmittelbar an oder über der Straße liegen, sind Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf den Dächern liegende Schneemassen, die eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen, von dem Gebäudeeigentümer oder den von ihm Verpflichteten unverzüglich zu entfernen oder die Gefahrenstelle durch Absperrungen oder das Aufstellen von Warnzeichen zu sichern. (2) Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharfkantige Gegenstände sowie Vorrichtungen, durch die im Straßenverkehr Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden können, dürfen entlang von Grundstücken nur in einer Höhe von mindestens 2,50 m über dem Erdboden angebracht werden. (3) Kellerschächte, Luken und sonstige gefahrdrohende Vertiefungen wie zum Beispiel Ausschachtungen, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, müssen ständig mit starken, dauerhaften, das Ausgleiten und Stolpern verhindernden Bedeckungen versehen sein. Sie dürfen nur geöffnet sein, solange es die Benutzung erforderlich macht. In diesem Fall sind sie abzusperren oder zu bewachen und in der Dunkelheit so zu beleuchten, dass sie von Verkehrsteilnehmern unmittelbar erkannt werden können. (4) Es ist untersagt, Hydranten, Löschwasserentnahmestellen oder sonstige Wasserversorgungs-/-entsorgungseinrichtungen sowie Energie- und Telekommunikationseinrichtungen zu verstellen oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen. Seite 4, Nr. 5/2015 (2) Zu den in Absatz 1 genannten Veranstaltungen gehören auch solche mit Musikaufführungen in Gaststättenbetrieben, soweit diese nicht in der Betriebsart „Diskothek“ oder „regelmäßige Tanz- oder Musikveranstaltungen“ konzessioniert sind. (3) Die Anzeigepflicht nach Absatz 1 entfällt nur für Veranstaltungen, die überwiegend religiösen, künstlerischen, sportlichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, sofern die Veranstaltungen in Räumen oder auf Plätzen stattfinden, die für diese Zwecke bestimmt sind. (4) Andere Rechtsvorschriften, nach denen öffentliche Veranstaltungen angezeigt bzw. genehmigt werden müssen, bleiben unberührt. §5 Ruhestörender Lärm (1) Soweit § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) keine Anwendung findet, sind folgende Ruhezeiten zu beachten: 1. Sonntagsruhe (Sonn- und Feiertage ganztags) 2. Nachtruhe (Montag bis Samstag für die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) (2) Während der Ruhezeiten sind alle Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich stören. Zu den Störungen zählen insbesondere Tätigkeiten im Freien, wie Hämmern, Holzhacken und Holzsägen. (3) Die Festsetzung nach Absatz 1 gilt nicht: 1. für Arbeiten, die der Verhütung oder Beseitigung einer Gefahr für höherwertige Rechtsgüter dienen, 2. für Arbeiten landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher, gärtnerischer oder gewerblicher Betriebe, wenn die Arbeiten üblich sind. (4) Innerhalb der Ruhezeiten dürfen Lautsprecher, Beschallungsanlagen, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. (5) Der Gebrauch von Werksirenen und anderen akustischen Signalgeräten, deren Schall außerhalb des Werksgeländes unbeteiligte Personen stört, ist verboten. Das Verbot gilt nicht für die Abgabe von Warn- und Alarmzeichen einschließlich Probebetrieb. (6) Die weitergehenden Vorschriften des Gesetzes über die Sonnund Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt, des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie dessen Durchführungsbestimmungen, wonach u. a. der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten, insbesondere von Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen sowie Pumpen, der Betrieb motorbetriebener Garten- und Sportplatzpflegegeräte (Rasenmäher) untersagt ist, bleiben unberührt. §6 Offene Feuer im Freien Es ist verboten, ohne Genehmigung des Unterhaltspflichtigen auf Straßenlaternen, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen, Pfosten von Verkehrszeichen und Straßennamensschildern, Feuermeldern, Brunnen, Denkmäler, Bäume, Kabelverteilerschränke oder sonstige oberirdische Anlagenteile und Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung dienen, zu klettern. (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- und anderen offenen Feuern ähnlicher Größe einschließlich Flämmen ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Feuerkörbe und Feuerschalen bis zu 1 m Durchmesser. (2) Jedes genehmigte Feuer im Freien ist dauernd durch eine erwachsene und geeignete Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, ist sie so abzulöschen, dass ein Wiederaufleben des Feuers ausgeschlossen ist. (3) Die Genehmigung ersetzt nicht die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonst Verfügungsberechtigten. Andere Bestimmungen nach denen offene Feuer gestattet oder verboten sind, insbesondere nach dem Abfallrecht sowie dem Feldund Forstordnungsgesetz, bleiben unberührt. §4 Öffentliche Veranstaltungen mit Musikaufführung §7 Umgang mit Tieren (1) Wer eine öffentliche Veranstaltung mit Musikaufführung durchführen will, hat dies mindestens drei Wochen vor Beginn schriftlich unter Angabe von Veranstaltungsort, -zeit, Zweck der Veranstaltung und Anzahl der zu erwarteten Gäste anzuzeigen. (1) Tiere sind so zu halten und außerhalb umfriedeten Besitztums so zu führen, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Tiere nicht durch lang andauerndes Bellen, Heulen oder ähnliche Geräusche die Nachbarn in §3 Unerlaubte Benutzungen Seite 5, Nr. 5/2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt den in § 5 Abs. 1 genannten Ruhezeiten stören. Die besonderen Belange der Landwirtschaft bleiben hiervon unberührt. (2) Der Tierhalter bzw. der mit der Führung und Pflege des Tieres Beauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier auf Straßen und in öffentlichen Anlagen nicht unbeaufsichtigt umherläuft, Personen oder Tiere anspringt, anfällt oder beißt. (3) Der Tierhalter bzw. der mit der Führung und Pflege des Tieres Beauftragte hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt. Bei Verunreinigung ist der Tierhalter bzw. der mit der Führung und Pflege Beauftragte zur umgehenden Säuberung verpflichtet. Diese Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor. (4) Hunde sind von Kinderspielplätzen und ausgewiesenen Badestellen fernzuhalten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Behindertenbegleithunde sowie Polizei- und andere Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. (5) Für Hunde besteht innerhalb der Ortslagen Anleinpflicht. (6) Das Füttern von wildlebenden Tauben und herrenlosen Katzen ist untersagt. §8 Betreten von Eisflächen (1) Das Betreten der Eisflächen von Gewässern ist verboten. (2) Es ist verboten 1. die Eisfläche mit Fahrzeugen zu befahren, 2. Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis zu entnehmen. §9 Hausnummern (1) Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigte haben ihre bebauten Grundstücke mit der von der Stadt Südliches Anhalt festgesetzten Hausnummer zu versehen, sie zu beschaffen, anzubringen sowie zu unterhalten und im Bedarfsfall zu erneuern. Dies gilt auch bei einer notwendig werdenden Umnummerierung. (2) Als Hausnummer sind arabische Ziffern zu verwenden. Bei Hausnummern mit zusätzlichen Buchstaben sind lateinische Buchstaben zu verwenden. Die Hausnummer muss von der Fahrbahnmitte der Straße aus, zu der das Grundstück gehört, jederzeit sichtbar und lesbar sein. (3) Wird für ein Grundstück eine neue Hausnummer festgelegt (Umnummerierung), ist die alte Hausnummer während einer Übergangszeit von einem Jahr neben der neuen Hausnummer zu belassen. Die alte Hausnummer ist rot in der Weise zu durchkreuzen, dass sie noch lesbar ist. (4) Sind mehrere Gebäude, für die von der Stadt Südliches Anhalt unterschiedliche Hausnummern festgesetzt sind, nur über einen gemeinschaftlichen Privatweg von der Straße aus zu erreichen, so ist von den Grundstückseigentümern oder sonst Verfügungsberechtigten der anliegenden Grundstücke ein Hinweisschild mit Angabe der betreffenden Hausnummer an der Einmündung des Weges anzubringen. Das Anbringen von Hinweisschildern ist von den Anliegern zu dulden. § 10 Ausnahmen Die Stadt Südliches Anhalt kann von den Geboten und Verboten dieser Verordnung in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen, wenn hieran ein öffentliches Interesse besteht. Ausnahmen sind schriftlich zu beantragen. § 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 98 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen: 1. § 2 Abs. 1 als Gebäudeeigentümer oder als Verpflichteter Eiszapfen und Schneeüberhänge an Gebäudeteilen oder auf den Dächern liegende Schneemassen nicht unverzüglich entfernt oder die Gefahrenstelle durch Absperrungen oder Aufstellen von Warnzeichen nicht sichert, 2. § 2 Abs. 2 Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharfkantige Gegenstände sowie Vorrichtungen, durch die im Straßenverkehr Personen oder Sachen beschädigt werden können, in einer Höhe innerhalb von 2,50 m über dem Erdboden anbringt, 3. § 2 Abs. 3 Kellerschächte, Luken und sonstige gefahrdrohende Vertiefungen nicht mit starken, dauerhaften, das Ausgleiten und Stolpern verhindernden Bedeckungen vorsieht oder sie bei der Benutzung nicht absperrt, bewacht oder in der Dunkelheit beleuchtet, 4. § 2 Abs. 4 einen Hydranten, eine Löschwasserentnahmestelle, eine sonstige Wasserversorgungs- / -entsorgungseinrichtung oder eine Energie- oder Telekommunikationseinrichtung verstellt oder in der Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigt, 5. § 3 Straßenlaternen, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen, Pfosten von Verkehrszeichen und Straßennamensschildern, Feuermelder, Brunnen, Denkmäler, Bäume, Kabelverteilerschränke und sonstige oberirdische Anlagenteile und Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung dienen, erklettert, 6. § 4 Abs. 1 eine öffentliche Veranstaltung mit Musikaufführung nicht mindestens drei Wochen vor dem Beginn schriftlich unter Angabe von Veranstaltungsort, -zeit, Zweck der Veranstaltung und Anzahl der erwarteten Gäste anzeigt, 7. § 5 Abs. 2 während der Ruhezeiten eine Tätigkeit durchführt, welche die Ruhe unbeteiligter Personen wesentlich stört, 8. § 5 Abs. 4 innerhalb der Ruhezeiten einen Lautsprecher, eine Beschallungsanlage, ein Tonwiedergabegerät oder ein Musikinstrument in einer Lautstärke betreibt oder spielt, die unbeteiligte Personen stört, 9. § 5 Abs. 5 Werkssirenen und andere akustische Signalgeräte, außer zur Abgabe von Warn- und Alarmzeichen oder für den Probebetrieb, gebraucht, 10. § 6 Abs. 1 ein Oster-, Lager- und anderes offenes Feuer ähnlicher Größe anlegt oder flämmt, 11. § 6 Abs. 2 ein genehmigtes Feuer im Freien nicht dauernd durch eine geeignete Person beaufsichtigen lässt oder die Feuerstelle vor dem Verlassen nicht so ablöscht, dass ein Wiederaufleben des Feuers ausgeschlossen ist, 12. § 7 Abs. 1 ein Tier so hält, dass die Allgemeinheit gefährdet wird, insbesondere durch lang anhaltendes Bellen, Heulen oder ähnliche Geräusche, 13. § 7 Abs. 2 als Tierhalter oder mit der Führung und Pflege Beauftragter nicht verhindert, dass sein Tier auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherläuft, Personen oder andere Tiere anspringt, anfällt oder beißt, 14. § 7 Abs. 3 als Tierhalter oder mit der Führung und Pflege Beauftragter nicht dafür Sorge trägt, dass sein Tier Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt, 15. § 7 Abs. 4 einen Hund nicht von Kinderspielplätzen oder ausgewiesenen Badestellen fernhält, 16. § 7 Abs. 5 einen Hund innerhalb der Ortslage nicht angeleint führt, 17. § 7 Abs. 6 eine wildlebende Taube oder herrenlose Katze füttert, 18. § 8 Abs. 1 eine Eisfläche betritt, 19. § 8 Abs. 2 eine Eisfläche mit einem Fahrzeug befährt, Löcher in das Eis schlägt oder Eis entnimmt, 20. § 9 Abs. 1 als Eigentümer oder sonst Verfügungsberechtigter sein bebautes Grundstück nicht mit der festgesetzten Hausnummer versieht oder diese nicht beschafft, anbringt, unterhält oder erneuert, Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt 21. § 9 Abs. 2 als Hausnummer keine arabischen Ziffern verwendet oder die Hausnummer nicht so anbringt, dass sie von der Fahrbahnmitte der Straße aus, der das Grundstück zugeordnet ist, jederzeit sichtbar und lesbar ist, 22. § 9 Abs. 3 bei einer Umnummerierung die alte Hausnummer nicht so durchkreuzt, dass sie noch lesbar ist. 23. § 9 Abs. 4 ein Hinweisschild mit Angabe der betreffenden Hausnummern nicht anbringt, sofern das Gebäude nur über einen gemeinschaftlichen Privatweg von der Straße aus zu erreichen ist, oder dessen Anbringung nicht duldet, (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden. § 12 Sprachliche Gleichstellung Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Gefahrenabwehrverordnung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. § 13 lnkrafttreten/Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Südliches Anhalt in Kraft, gleichzeitig tritt die Gefahrenabwehrverordnung der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Anhalt“ vom 09.03.2005 außer Kraft. (2) Die Verordnung tritt zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten außer Kraft. Südliches Anhalt, 10.02.2015 Seite 6, Nr. 5/2015 Neues Gaststättengesetz in Sachsen-Anhalt Seit dem 15. August 2014 gilt das neue Gaststättengesetz in Sachsen-Anhalt, dass das bisherige Bundesgaststättengesetz ersetzt. Die wichtigsten Neuerungen: 1. Statt einer Erlaubnis, besteht nur noch eine Anzeigepflicht. Es entfällt also die kostenintensive und komplizierte Konzession. Auch die lebensmittelrechtliche Gaststättenunterrichtung gemäß § 4 Abs.1 des Gaststättengesetzes (GastG) ist nicht mehr notwendig. Für Gastwirte die eine Gewerbemeldung haben ändert sich nichts. Wer ein Gaststättengewerbe in der Stadt Südliches Anhalt aufnehmen möchte, muss dies ab sofort lediglich vier Wochen vorher im Sachgebiet Gewerbewesen anzeigen. Unsere Behörde leitet die Angaben aus der Anzeige an weitere Stellen, zum Beispiel an die Behörde für Lebensmittelüberwachung und das Finanzamt, weiter. Bauliche Anforderungen nach Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, die Anforderungen der Lebensmittelhygiene und Belange des Immissionsschutzrechts sind vom neuen Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt zwar entkoppelt, werden jedoch von den zuständigen Fachbehörden unabhängig von diesem Gesetz geprüft. Gaststättenbetreiber sind daher nach wie vor an das Lebensmittelhygiene-, Immissionsschutzrecht und den Gesundheits- und Jugendschutz gebunden und müssen sich eigenverantwortlich informieren. Wer vor hat alkoholische Getränke auszuschenken, muss außerdem seine persönliche Zuverlässigkeit anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses und eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister nachweisen. Zugleich muss eine Auskunft des zust. Amtsgerichtes nach § 26 Abs.2 S.1 InsO, eine Auskunft des zust. Amtsgerichtes nach § 882 h Abs. 1ZPO und eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung des für den Hauptwohnsitz zust. Finanzamtes, in der Gewerbebehörde vorgelegt werden. Die Anzeigepflicht gilt auch für Zweigniederlassungen, Zweigstellen auch wenn das bisherige Angebot um alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen ergänzt wird. 2. Wer aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe in der Stadt Südliches Anhalt betreiben will, hat dies ebenso im Sachgebiet Gewerbewesen rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes unter Angabe der Dauer des Betriebes und des besonderen Anlasses schriftlich anzuzeigen. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzzeitiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt. Nicht anzeigepflichtig ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt und wenn ein Verein nicht gewerbsmäßig Speisen und Getränke verabreicht. Die Anzeigen sind wahrheitsgemäß und vollständig gemäß folgendem Formular zu erstatten. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer: 034978 26536 oder per E-Mail: alindau@suedliches-anhalt.de zur Verfügung. Lindau Sachbearbeiterin Gewerbewesen Formular siehe Seite 7/8. Seite 7, Nr. 5/2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 5/2015 Zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit nach § 8 Abs. 1 GastG LSA liegen dieser Anzeige bei: 1. ein Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 BZRG § 8 Abs. 1 Nr. 1 ja 2. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 der Gewerbeordnung § 8 Abs. 1 Nr. 2 ja 3. eine Auskunft des zust. Amtsgerichtes nach § 26 Abs. 2 S. 1 InsO (InsO-Verzeichnis) § 8 Abs. 1 Nr. 3 ja 4. eine Auskunft des zust. Amtsgerichtes nach § 882 h Abs. 1 ZPO (eV-Verzeichnis) § 8 Abs. 1 Nr. 3 ja 5. eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Haupt-(wohn)sitz zust. Finanzamtes oder eine behördliche Bescheinigung über eine durch Rechtsvorschrift vorgesehene Überprüfung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, die nicht älter als ein Jahr ist § 8 Abs. 1 Nr. 4 ja § 8 Abs. 1 Nr. 5 ja Angaben zu weiteren gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person I.) Name Vorname Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen) Geschlecht weiblich Geburtsdatum Staatsangehörigkeit männlich Geburtsort Tel.-Nr.: (auch mobil) Geburtsland E-Mail Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) II.) Name Vorname Geburtsname (nur bei Abweichung vom Namen) Geschlecht weiblich Geburtsdatum Tel.-Nr.: (auch mobil) Geburtsort Staatsangehörigkeit männlich Geburtsland E-Mail Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Hinweis: Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe auf Dauer betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor dem Beginn anzuzeigen, § 2 Abs. 1 S. 1 GastG LSA. Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes. Diese Änderungen sind der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, § 2 Abs. 1 S. 3 GastG LSA. Wer ein Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass und nur vorübergehend betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes anzuzeigen, § 2 Abs. 2 S. 1 GastG LSA. Nicht anzeigepflichtig nach Satz 1 ist, wer für das anzuzeigende Gaststättengewerbe eine Reisegewerbekarte besitzt, § 2 Abs. 2 S. 4 GastG LSA. Datum / Unterschrift des Anzeigenden Verteiler: - Anzeigender - Bauaufsichtsbehörde - Lebensmittelüberwachung - Umweltamt - Gesundheitsamt - Ordnungsamt - Finanzamt - Zollverwaltung - Stadt z. Akte Der Empfang der Anzeige wird bestätigt: nein nein nein nein nein nein Seite 9, Nr. 5/2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Sonstige amtliche Bekanntmachungen Die Stadt Südliches Anhalt informiert Einladung Gewässerschau 2015 Der Unterhaltungsverband „Taube-Landgraben“ führt am 26.03.2015, um 8.30 Uhr, die diesjährige Gewässerschau durch: Bereich Treffpunkt Stadt Dessau-Roßlau sowie Parkplatz Schloss Mosigkau LK Anhalt-Bitterfeld Bereich Köthen Die Teilnahme ist für alle Interessenten möglich, die Beförderung muss selbst abgesichert werden. Zur Information der jeweiligen Schaukommission werden Sie gebeten, eventuelle Schwerpunkte, welche sich in den Mitgliedsgemeinden gezeigt haben, bis zum 18.03.2015 zu übermitteln, um derartige Punkte gezielt zu schauen. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Mühlstädt Schaubezirk südlich des Landkreises Anhalt-Bitterfeld OT Fraßdorf OT Quellendorf OT Hinsdorf OT Friedrichsdorf, Storkau OT Libehna, Repau, Locherau OT Riesdorf OT Meilendorf, Zehmigkau, Körnitz OT Scheuder OT Prosigk, Ziebigk, Cosa OT Lennewitz Nichtamtliche Mitteilungen Ärztlicher Bereitschaftsdienst unter der Tel.-Nr. 116 117 Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Zehmitz Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Zehmitz in der Gaststätte „Vogel“ am Montag, dem 09.03.2015 um 18:00 Uhr statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Es laden ein die Kreisverkehrswacht Köthen und OT Zehmitz MITNETZ GAS beantwortet Fragen der Bewohner von Weißandt-Gölzau Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas (MITNETZ GAS) lädt in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat interessierte Einwohner von Weißandt-Gölzau zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Erweiterung des Gasortsnetzes ein. Die Gesprächsrunde findet am 12. März 2015 um 18:00 Uhr im Gemeindezentrum statt. Einladung zur Verkehrsteilnehmerschulung im Ortsteil Glauzig Hintergrund ist die Anfrage des Ortschaftsrates zur möglichen Erschließung weiterer Teile von WeißandtGölzau. Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung findet im Ortsteil Glauzig im Vereinsheim am Mittwoch, dem 18.03.2015, 19:00 Uhr statt. Alle Verkehrsteilnehmer und Interessierte sind herzlich eingeladen. Im vergangenen Jahr hatte der Netzbetreiber vom Gewerbegebiet bis in die Köthener Straße rund 800 Meter Mitteldruckleitung verlegt und vier Netzanschlüsse für Gebäude neu errichtet. Es laden ein die Kreisverkehrswacht Köthen und OT Glauzig Außerdem führte MITNETZ GAS eine Umfrage durch, um die Zahl möglicher Interessenten für die Erschließung weiterer Straßen zu evaluieren. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Einladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Scheuder Libbesdorf Werte Jagdgenossen/innen, unsere Jahreshauptversammlung findet am Freitag, dem 27.03.2015, um 18:00 Uhr, in Flecky‘s Scheune in Libbesdorf, Libbesdorfer Straße S8 statt. Alle Eigentümer von Acker- und Forstflächen der Gemeinden Scheuder (Lausigk, Naundorf) und Libbesdorf (Rosefeld) sind dazu herzlich eingeladen. Tagesordnung: Jahresbericht des Vorstandes Kassenbericht Kassenprüfung Entlastung des Vorstandes und Kassenwartes Bericht der Pächtergemeinschaft Pachtverlängerung Der Vorstand Nächste Redaktionsschlussund Erscheinungstermine für das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Redaktionsschluss:Erscheinungstermin: Donnerstag, d. 05.03.2015 Donnerstag, d. 19.03.2015 Donnerstag, d. 19.03.2015 Donnerstag, d. 02.04.2015 Mittwoch, d. 01.04.2015 Donnerstag, d. 16.04.2015 Melden Sie sich unter: Tel. 034978 26510, per E-Mail: info@suedliches-anhalt.de. Aus dem kirchlichen Leben Gottesdienste im April in der Region Südost 3. April (Karfreitag) Schortewitz (Regionalgottesdienst) - 10.00 Uhr (Pangsy/Karras) 4. April (Karsamstag) Weißandt-Gölzau (Osternacht mit Taufen und Osterfeuer) 19.00 Uhr (Drehkopf/Zimmermann) 5. April (Ostern) Radegast - 09.15 Uhr (Hofmann Zimmermann) Görzig - 09.15 Uhr (Pangsy/Karras) Gnetsch - 10.30 Uhr (Hofmann Zimmermann) Hohnsdorf - 10.30 Uhr (Pangsy/Karras) Maasdorf - 14.00 Uhr (Pangsy/Karras) Zehbitz - 14.00 Uhr (Hofmann/Schedler) Weißandt-Gölzau (Taufgottesdienst) - 14.00 Uhr (Apitz/Chor/Zimmermann) 6. April (Ostermontag) Cösitz - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras) Großbadegast - 09.15 Uhr (Hofmann/Zimmermann) Schortewitz - 10.30 Uhr (Chor/Apitz/Karras) Prosigk - 10.30 Uhr (Hofmann/Zimmermann) Riesdorf - 14.00 Uhr (Hofmann/Zimmermann) 19. April (Miserikordias Domini) Görzig - 09.15 Uhr (Pannicke/Karras) Radegast - 09.15 Uhr (Drehkopf/Zimmermann) Cösitz - 10.30 Uhr (Pannicke/Karras) Weißandt-Gölzau - 10.30 Uhr (Drehkopf/Zimmermann) Seite 10, Nr. 5/2015 25. April (Samstag vor Jubilate) Zehbitz (Bläserkonzert) - 10.00 Uhr (Bläser/Zimmermann) 26. April (Jubilate) Prosigk (Regionalgottesdienst) 10.00 Uhr (Hofmann/Zimmermann) Kirchliche Veranstaltungen in der Region Südost Christenlehre (außer in den Ferien und an Feiertagen) Radegast: am 14. April und 28. April von 15.00 Uhr - 16.30 Uhr in der Kirche Riesdorf: am 1. April von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr in der Kirche Görzig: am 7. April und 21. April von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Pfarrhaus Schortewitz: am 14. April von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Pfarrhaus Cösitz: am 14. April und 28. April von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr in der Kirche (ältere Gruppe) am 7. April und 21. April von 15.00 Uhr - 16.30 Uhr in der Kirche (jüngere Gruppe) Weißandt-Gölzau: am 27. April von 16.30 Uhr - 18.00 Uhr im Pfarrhaus Prosigk: freitags (14-täglich) Christenlehre Prosigk - 16.00 Uhr im Prosigker Pfarrhaus Konfirmandenunterricht Die Konfirmanden der Klasse 6 - 8 treffen sich am Freitag, dem 24. April von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr im Pfarrhaus WeißandtGölzau zum Konfirmandenunterricht. Kreativkreis Radegast Ein Angebot für alle, die gern kreativ sein möchten: am 7. April um 19.00 Uhr in der Kirche Radegast. Posaunenchor in Radegast Der Posaunen-Chor trifft sich freitags um 18.30 Uhr in der Kirche Radegast zur Probe und die Anfängerprobe findet samstags um 10.00 Uhr im Pfarrhaus Weißandt-Gölzau statt. Gemeindekirchenratssitzungen 27. April um 19.00 Uhr Görzig (Kirchengemeinde an der Fuhne) Alle anderen Gemeinden nach Vereinbarung. Bibelgesprächskreis in der Teerunde 28. April um 19.00 Uhr im Pfarrhaus in Görzig Frauenkreise und Seniorenkreis 9. April um 14.30 Uhr in Radegast mit Hohnsdorf 13. April um 14.00 Uhr in Weißandt-Gölzau 14. April um 14.30 Uhr in Schortewitz mit Maasdorf 21. April um 14.30 Uhr in Prosigk 23. April um 14.30 Uhr in Zehbitz Chor in Görzig mit Kirchenmusikdirektorin Martina Apitz Der Chor in Görzig trifft sich - außer in den Ferien und an Feiertagen - montags um 17.00 Uhr zur Probe. Der Chor sucht neue Mitglieder, die auch aus anderen Orten herzlich willkommen sind. Gemeindenachmittag in Großbadegast am 2. April Am 2. April um 14.30 Uhr lädt die Kirchengemeinde Großbadegast zum Kaffeenachmittag ein. Es sind alle herzlich eingeladen, die Freude am Gespräch über den Gründonnerstag, Gesang und Gemeinschaft haben. Bitte bringen Sie dazu ein KaffeeGedeck mit. Arbeitseinsatz am 11. April auf dem Alten Friedhof Schortewitz In diesem Jahr wollen wir einen Frühjahrsputz auf dem Alten Friedhof Schortewitz durchführen und die Grundlage für die kommenden Erhaltungsarbeiten in den Sommermonaten Seite 11, Nr. 5/2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt schaffen. Wir treffen uns um 9.00 Uhr und sollten um die Mittagszeit Ordnung geschaffen haben. Bitte bringen Sie ein paar Arbeitsgeräte (Harke, Spaten, Schubkarre) mit. Busfahrt am 12. Mai in die Dahlener Heide Am Dienstag, den 12. Mai lädt die Region Südost alle Interessierten zu einer „Tageserlebnisfahrt“ in die Dahlener Heide ein: Wald - Wasser - Heide und „Schildbürger“. Start je nach Abfahrtsort ab 7.30 Uhr. Wie gewohnt im Reisebus geht es in diesem Jahr über Delitzsch, Eilenburg nach Audenhain. Dort erleben wir eine Führung in der voll funktionstüchtigen Paltrockwindmühle inkl. Fettbemme und Kaffee von der Müllerin in der Mühlenstube. Anschließend fahren wir durch Schildau, die Stadt der Schildbürger, durch die schöne Waldlandschaft der Dahlener Heide zum Mittagessen im „Waldrestaurant Hospitalhütte“ (3-GangWahlmenü; die Auswahl erfolgt im Bus). Danach geht es weiter durch die Wald- und Heidelandschaft zum Ferien & Erlebnispark Belgern/Taura, wo wir Cafe & Kuchen im Restaurant „Heidekoch“, einer urigen Gaststätte im Ferienpark Dahlener Heide, zu uns nehmen wollen. Im Ferienpark Dahlener Heide haben wir die Möglichkeit für einen Bummel durch den „Miniaturpark Sachsen“ oder für einen Besuch der Ausstellung „Pilze in unseren Wäldern“. Zurück nach Hause geht es durch das „Leipziger Neu-Seen-Land“. Alle Stationen unserer Tagestour sind leicht auch für Fahrgäste mit Gehbehinderung zu erreichen. Kommen Sie mit und erleben Sie einen abwechslungsreichen Tag im wunderschönen Frühlingsmonat Mai. Preis: 58,00 EUR Bitte melden Sie sich bis zum 28. April bei Pfarrerin Zimmermann oder Pfarrer Karras verbindlich an. Sommerfreizeit für Kinder im Alter von 8 - 12 Jahren nach Schmannewitz/Dahlen Vom 21.07. - 26.07. findet die jährliche Sommerfreizeit für Kinder in Schmannewitz/Dahlener Heide statt. Sommerferienspaß, wie z. B. baden (Waldbad mit Riesenrutsche), spielen, wandern (auch mal nachts), Lagerfeuer, Lieder singen, kreativ sein, über ein Thema nachdenken, neue Leute kennenlernen und alte wieder sehen …? Die Unterbringung erfolgt im Evangel. Freitzeitheim Schmannewitz mit Vollverpflegung. Kosten: 130,00 EUR, Infos: Pfarrerin Anke Zimmermann Sprechzeiten wie üblich und nach telefonischer Vereinbarung Pfarrerin Anke Zimmermann (Radegast): Tel. 034978 21388; Fax: 034978 31777 montags von 8.30 Uhr - 11.00 Uhr im Pfarramt Weißandt-Gölzau, Tel.: 034978 21388 donnerstags von 8.30 Uhr - 10.30 Uhr in der Kirche Radegast Pfarrer Dr. Andreas Karras (Görzig): Tel. 034975 21565; Fax: 034975 301090 Vereine Vereine spielen für kranke Menschen Vom 16.01. bis 18.01.2015 hatte der Sportverein SchwarzGelb Radegast zum Neujahrsturnier in das Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt eingeladen. Neben den sportlichen Begegnungen galt es, einer guten Tradition folgend, das Engagement zur Unterstützung an Krebs erkrankter Menschen fortzusetzen. Dabei waren: Beim Fußball Bei den Alten Herren: Bei der Jugend: FV 1930 Merzien VfL Großzöberitz FC Eintracht Dessau VSG Oppin SG Radegast/Gölzau Fans&Friends aus Wolfen CFC Germania SG Schortewitz/Fuhnekicker SG Radegast/Fuhnetal Bei den Frauen: FSV 92 Trinum SG Abus Dessau LSG Ostrau SV Schwarz-Gelb Radegast Bei den Herren: VfB Zscherndorf SV 1924 Gölzau SG Blau-Weiß Quellendorf LSG 1930 Prosigk FC Eintracht Köthen SV Schwarz-Gelb Radegast Beim Volleyball SV Meinsdorf SV Aken FSV Köthen KSV 09 Köthen SV Leipzig SV Gröbzig SV Schwarz-Gelb Radegast Am Freitag, dem 16.01.2015, ab 18:00 Uhr gingen die „Alten Herren“ an den Start und gespielt wurde um den Wanderpokal des Ortsbürgermeisters der Stadt Radegast. Samstag, den 17.01.2015, ab 9:00 Uhr traten die Jugendmannschaften um den Vetter-Touristik-Cup, ab 13:00 Uhr die Frauenmannschaften um den 1. ÖSA-Cup und ab 18:00 Uhr die Männermannschaften um den 2. ÖSA-Cup zum Wettkampf an. Sonntag, den 18.01.2015, ab 9:00 Uhr folgte dann die sportliche Begegnung beim Volleyball mit sieben Mannschaften. Dorfmuseum Quellendorf Gespielt wurde um den Steffi & Carsten Höer-Cup. Das Dorfmuseum Quellendorf in der Gartenstraße 1a können Sie nach vorheriger Vereinbarung unter den Telefonnummern 034977 21203 (Frau I. Spanier) und 034977 21423 (Frau D. Zimmermann) besuchen. Turniersieger in den einzelnen Sparten: Alte Herren - FV 1930 Merzien Jugend - Fans&Friends aus Wolfen Frauen - FSV 92 Trinum Männer - VfB Zscherndorf Volleyball - SV Meinsdorf Anmeldungen sind auch im Blumenladen „Blumenfee“, Frau Piatek, Gartenstraße 2 in Quellendorf (neben dem Dorfmuseum) möglich. Der Eintritt ist frei. Dorfmuseum e. V. Quellendorf Insgesamt konnte bei dem Neujahrsturnier ein Spendenbetrag in Höhe von 555,55 Euro eingenommen werden, welcher an die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. in Form eines symbolischen Schecks für die Unterstützung an Krebs erkrankter Menschen überreicht wurde. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 12, Nr. 5/2015 Verschiedenes Bomberanflug auf Dessau Im II. Weltkrieg war die Region Anhalt, ebenso wie zur Zeit des I. Weltkrieges, kein Kampfgebiet. Foto v. l. n. r.: Übergabe des symbolischen Schecks am 16. Februar 2015 durch Herrn Thomas Morch, Vizepräsident des SV Schwarz-Gelb Radegast, und Herrn Harald Kühne, Präsident des SV Schwarz-Gelb Radegast, an Herrn Sven Weise, Geschäftsführer der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft e. V. Auch zukünftig liegt es dem SV Schwarz-Gelb Radegast am Herzen, gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern einen Beitrag zur Unterstützung krebskranker Menschen zu leisten. Viele neue Ideen und Ansätze hat der Verein, der sich seit ca. zehn Jahren engagiert. Kurzer Rückblick: Vor zehn Jahren wurden die sportlichen Wettkämpfe für einen guten Zweck ins Leben gerufen. Im Rahmen der jährlichen Sportwoche unter dem Motto „Kinder spielen für krebskranke Kinder“ erhielt der Förderverein für krebskranke Kinder Magdeburg e. V. Unterstützung. Mittlerweile gibt es einen neuen Partner, die Sachsen-Anhaltische Krebsgesellschaft e. V. Der SV Schwarz-Gelb Radegast und seine Kooperationspartner bedanken sich bei allen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des Neujahrsturniers zu Gunsten hilfsbedürftiger Menschen mitgewirkt haben. Auch bei den nächsten Aktionen: - Frauenfußballturnier, - Gesundheitstag, - Volleyballturnier im Freien, die im Sommer stattfinden werden, freut sich der Verein auf eine rege Beteiligung und auf recht viele Besucher. Die genauen Termine werden noch bekannt gegeben. Schulnachrichten/Kindergärten Kita Mauz und Hoppel in Görzig lädt ein zum Tag der offenen Tür „Baustelle adé, Zeit für Gackerei ums Hühnerei“. Unter diesem Motfo laden wir Eltern, Großeltern und Interessenten in unsere Kita ein. 18.03.2015 14.30 - 17.00 Uhr Als Dankeschön stehen für Sie viele Leckereien bereit. Kita Görzig, Radeberger Str.16b Die Bevölkerung im Landkreis Dessau-Köthen blieb in den Kriegsjahren bis auf wenige Ereignisse von schlimmen Beeinträchtigungen verschont. Eine Ausnahme bildete das zu tragende Leid durch die im Krieg gefallenen oder mit schweren Kriegsverwundungen zurück gekommenen Männer. Der Überfall auf Polen durch Hitler-Deutschland veranlasste Großbritannien drei Tage später, am 3. September 1939 Deutschland den Krieg zu erklären, denn England hatte mit Polen einen Beistandspakt abgeschlossen. Damit stellte sich die erste Großmacht dem Kampf gegen Hitler. Die Briten führten einen Luftkrieg gegen Deutschland. Die Royal Air Force legte aufgrund der geografischen Lage zwei Angriffsrouten für ihre Bomber Commands über das Land Anhalt fest. Eine Route führte in Richtung südliches Berlin, die andere überflog Anhalt, wenn die Industriegebiete bei Leuna, Halle und Leipzig bombardiert werden sollten. Der mitteldeutsche Raum stellte ein Ballungszentrum der Kriegsindustrie dar. Ziel der Briten war, militärisch wichtige Schwerpunkte zu zerstören und dadurch den Nachschub kriegswichtiger Produkte zu unterbinden. Mitte Juni 1940 wurden im Landkreis Dessau-Köthen die ersten Fliegeralarme ausgelöst. Man begann den aktiven Luftschutz mittels Flakbatterien im Umkreis von Köthen und Dessau auszubauen. Für die Bevölkerung wurden Schutzräume und Splittergräben errichtet. Zeitzeugen berichteten, dass besonders in den letzten zwei Kriegsjahren, mehrmals täglich, Bombergeschwader, Flugzeuge zu Hunderten über die Orte des Landkreises hinweg flogen. Die Bewohner erkannten die schweren Bomber schon von Weitem an ihrem brummenden Geräusch und sahen, wie sie im Verband angeflogen kamen. Aber in dieser Zeit wurden die Briten in ihrem Luftkrieg gegen Hitler bereits von den Amerikanern unterstützt. Die US Air Force beteiligten sich ab dem Frühjahr 1943 am Luftkrieg. Die Briten flogen nur nachts und nur nach Sichtorientierung ihre Luftangriffe. Die Navigationstechnik indes besaß zu dieser Zeit noch keinen hohen technischen Standard. So kam es gelegentlich wegen der schlechten Sichtverhältnisse zu Notabwürfen wenn sie das eigentliche Ziel nicht fanden und die Bombenlast auf ihrem Rückflug noch los werden wollten. In einer Luftkriegsoffensive gegen die Reichshauptstadt Berlin flogen die Briten vom November 1943 bis zum März 1944 16 Großangriffe. 9.111 Bomber überflogen dabei das Gebiet von Anhalt. Im Frühjahr 1944 konzentrierte die Luftwaffe der Alliierten alle Kräfte auf die Zerstörung der Flugzeugproduktion und der Treibstoffherstellung des Deutschen Reiches. Die US Air Force flogen tagsüber ihre Angriffe. Am 28. Mai 1944, zum Pfingstfest, wurde von den Amerikanern ein Großangriff auf mehrere Ziele geflogen. Sie starteten von ihren ostenglischen Basen und führten 1.341 Bomber gegen die deutschen Hydrierwerke Lützkendorf, Zeitz und Leuna. Gegen 12 Uhr wurde auch in Dessau Fliegeralarm ausgelöst. Das I. Jagdkorps der deutschen Luftflotte setzte diesem Angriff 329 Jäger entgegen. Gegen 14 Uhr entbrannte über dem Gebiet Halle-Dessau ein Luftkrieg unvorstellbaren Ausmaßes. Zeitzeugen aus Zörbig berichteten, dass sie trotz des ausgelösten Fliegeralarms nicht in die Luftschutzeinrichtungen gingen. Sie blieben auf den Straßen stehen, um den Luftkampf zu beobachten. Schutz suchten sie erst als sie den pfeifenden Ton einer fallenden Bombe wahrnahmen, die dann auch in unmittelbarer Nähe einschlug und ein Bauerngehöft beschädigte. Die deutsche Wehrmacht berichtete von 21 abgeschossenen feindlichen Flugzeugen. Trotzdem gelang es den feindlichen Verbänden, nach Dessau vorzudringen und die Stadt zu bombardieren. Sie trafen nicht nur die Junkers-Werke sondern vorwiegend die Wohnviertel der Innenstadt. Seite 13, Nr. 5/2015 Um 14:17 Uhr blieben die Uhren in Dessau stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt war das der schwerste Luftangriff auf eine anhaltische Stadt. Ab dem Herbst 1944 flogen im Besonderen die Briten ständig Bombenangriffe gegen die Großstädte Deutschlands und zerstörten sie flächendeckend mit dem Ziel, die Bevölkerung zu demoralisieren. Nur so, meinte der Oberbefehlshaber der britischen Luftflotte Arthur Herris, könnte man dauerhaft die Luftherrschaft über Deutschland gewinnen. Die Amerikaner hingegen sahen die Erreichung dieses Zieles nur durch die Realisierung zweier Voraussetzungen: 1. Die Bomberverbände mit starkem Jagdschutz auszurüsten. Das bedeutete eine ausreichende Zahl an Langstreckenbegleitjäger bereit zu stellen. 2. Weiterhin die Kriegsindustrie zu zerstören. Hauptziele sollten dabei das Ausschalten der Mineralölwirtschaft und der Flugzeugzellen- und Flugmotorenproduktion sein. Man interessierte sich vor allem für die Flugzeugwerke, die die deutschen Jäger ME 109 und Focke-Wulf 190 bauten. So waren die Ago-Werke Oscherleben schon frühzeitig in das Visier der Bombenangriffe geraten. Nun rückten auch die Flugzeugwerke in ihren Blick, die den gefährlichsten deutschen Nachtjäger, die Ju 88, produzierten. Über Oscherleben, Aschersleben, Halberstadt, Magdeburg, Leopoldshall, Schönebeck, Bernburg, Köthen, Städte, die in den Flugzeugbau involviert waren, kam es immer wieder zu heftigen Luftangriffen. Am 30. Mai 1944 erfolgte bereits der nächste Angriff auf Dessau. Er wurde sehr geschickt durchgeführt. Der Bomber-Verband kam in mehreren Pulks in Pfeilform in Abständen von 2000 m und mit starkem Begleitschutz geflogen. Unbeirrt von der Luftabwehr führten sie gezielte Abwürfe auf die Junkers-Werke durch. 190 Tonnen Spreng- und Flüssigkeitsbrandbomben fielen auf Dessau. Am 27. November 1944 wurde auch Dessau von den Alliierten in die 25 deutsche Städte umfassende Prioritätenliste des Bomber Commands aufgenommen. Die Infrastruktur eines Industriegebietes zu zerstören, die Stadt für die Einwohner unbewohnbar zu machen, die städtische Struktur zu zerbrechen und damit die jeweilige Kriegsproduktion nicht nur materiell sondern auch moralisch lahmzulegen, das waren die maßlosen terroristischen Zielstellungen. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Rathaus ausgebrannt und das Fürstenschloss an dem Ufer der Mulde aus dem 16. Jahrhundert weitgehend nieder gebrannt sei. Straßenbahndepot, Reichsbahnausbesserungswerk, Gas-, Strom- und Wasserversorgung schwer getroffen, Hauptbahnhof ausgebrannt. Die Anzahl der getöteten Menschenleben nicht genannt. Die Einwohner in der Region um Köthen, Aken, Radegast, Zörbig und Bitterfeld waren in der Nacht nicht im Luftschutzraum sondern standen auf der Straße, auf dem Feld und schauten in Richtung Dessau, auf den lange Zeit taghell erleuchteten Himmel. Sie waren entsetzt über die Feuersbrunst und hielten sich fest an den Händen. Man hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt an die Luftalarme und Flugzeuggeschwader am Himmel gewöhnt. Doch plötzlich war das Ausmaß der Zerstörung durch den Krieg so nah. Wann endlich war das alles vorbei? Noch heute, im 70. Jahr des Kriegsendes, diskutieren und streiten sich Historiker und Politiker über die Sinnlosigkeit der totalen Zerstörung deutscher Städte, die nur noch gegen die Zivilbevölkerung gerichtet und hier im Besonderen Frauen und Kinder und alte Einwohner zu ertragen hatten. Eine Rechtfertigung dieser Terrorakte durch ein Aufwiegen gegen die schweren Verbrechen des Naziregimes darf nie zugelassen werden, ist inakzeptabel, denn im Frühjahr 1945 war der Untergang von Hitlerdeutschland nur noch eine Frage von wenigen Wochen. Kulturregion Anhalt & Bitterfeld e. V. Quelle: „Geschichten über Zeit und Leute...“ Bd. 1/ISBN 9 783000 194764 „Anhalt im Luftkrieg - Anflug auf IDA-EMIL“/ISBN 3-910192-05-X Nach der verheerenden Feuersbrunst am 13./14. Februar 1945 in Dresden sollten nun auch die Einwohner der Region den schwersten Luftangriff auf Dessau, die völlige Zerstörung der Stadt miterleben. Für den Angriff am 7. März 1945 gegen Dessau wurden 525 Bombenflugzeuge vorbereitet und mit Sprengund Brandbomben beladen. In dieser Nacht setzte Arthur Harris insgesamt 1269 Flugzeuge für weitere Städtebombardements ein als Ablenkungsmanöver und Verwirrspiel gegen die deutsche Luftverteidigung. Der Hauptschlag galt jedoch Dessau. Die Bomberstaffeln formierten sich in drei Wellen zum Direktanflug auf Dessau. Zunächst erfolgte die Ausleuchtung des Zielgebietes. Um 22 Uhr begann der Angriff und dauerte 45 Minuten. Von diesem Bombardement waren auch die in der Nähe von Dessau liegenden Orte stark betroffen. Zurückkehrende Flugzeuge der Alliierten berichteten ihrer Basis von drei großen Flächenbränden, die im östlichen, südlichen und westlichen Teil erkennbar waren und eine Rauchwolke bis zu 8000 Fuß Höhe erzeugte. Sie berichteten, ein gewaltiges Feuer zurückgelassen zu haben, dass sie noch in einer Entfernung von mehr als 180 km am Horizont ausmachen konnten. Nach den Unterlagen des Bomber Commands fielen in der Nacht des 7. März 1693 Tonnen Bomben, davon 744 Tonnen Spreng- und 949 Tonnen Brandbomben auf das Dessauer Gebiet. Ein detaillierter Bericht der anschließenden Luftbildaufklärung stellte fest, dass das Geschäfts- und Regierungsviertel am schwersten getroffen, in der Kavalierstraße es kaum mehr als ein halbes Dutzend Häuser mit intaktem Dach gäbe. Das Zentrum um die Muldebrücke ausgelöscht, das Fotos: Zerstörungen nach dem Bombenangriff auf Dessau im März 1945. Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 14, Nr. 5/2015 Mit den bekannten Volksweisen „Muss i` denn, muss i` denn zum Städtele hinaus“, „Hoch auf dem gelben Wagen“ und „Rosamunde“ forderte uns der DJ zum Mitsingen und Mitschunkeln auf. Natürlich durfte eine Prämierung der besten Kostüme nicht fehlen. Faschingsspaß am Freitag, dem 13. Bei bester Laune feierten rund 70 bunt kostümierte Seniorinnen und Senioren der Ortsgruppe der Volkssolidarität Edderitz am Freitag, dem 13. Februar, in der „Sportgaststätte“ die 5. Jahreszeit. Mit einem zünftigen Faschingslied eröffnete unser DJ Harald Büge unsere Fete. Den Gastwirt, Herr Ledabyll, der an diesem Tag Geburtstag hatte, ehrten wir mit dem Ständchen „Hoch soll er leben“. Nach der Kaffeetafel schloss sich ein närrisches Programm von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Edderitz und Maasdorf an. So wurde Karin Stoye in ihrem Zirkusdirektorkostüm, Doris Dietrich als Clown, Dagmar Lehmann als Baby, Christel Wanninger als Marketenderin und Elviera Misch, stellvertretend für die SeniorenSportgruppe, die sich alle als „Putzfrauen“ verkleidet hatten, mit einem Fläschchen Sekt prämiert. Vorstand der OG der Volkssolidarität Edderitz Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt So schilderten sie die Begebenheiten von „Männlein und Weiblein“, wenn sie zum Duschen gehen, traten als „alte Schachteln“ auf, die unbedingt einen Mann suchen und demonstrierten die Sparsamkeit im Altersheim vom Gang zur Toilette, beim Waschen und Zähneputzen. Die „Wildecker Herzbuben“ alias Günter Zotke und Mike Schroller, präsentierten sich mit ihren Liedern „Zwei Kerle wie wir“, „Herzilein“ und „Hallo Frau Nachbarin“, wofür sie viel Beifall ernteten. IMPRESSUM Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint in der Regel 14-täglich jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. -Herausgeber: Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. -Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichren Teil: DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau -Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nichtamtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt übereinstimmen. 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Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg Seite 15, Nr. 5/2015 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Wir gratulieren Folgenden Bürgerinnen und Bürgern gratulieren wir recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute Stadt Südliches Anhalt Ortsteil Breesen Frömmigen, Elly Ortsteil Cattau Alpers, Helmut Böhnke, Hildegard Ortsteil Edderitz Hammerschmied, Frieda Herrmann, Brunhilde Junge, Heinz Runge, Elfriede Seifert, Marianne Thiemann, Wally Thunich, Gertrud Wieczorek, Lydia Ortsteil Fernsdorf Dorand, Wilfried Ortsteil Glauzig Block, Wolfgang Ortsteil Gnetsch Müller, Rudolf Ortsteil Görzig Herbst, Monika Ortsteil Gröbzig Böttcher, Anneliese Büchner, Karl Dimt, Wilhelm Eberius, Ursula Grössl, Erika Keirath, Ernst Kupka, Gisbert Montag, Elisabeth Nord, Elsbeth Ortsteil Großbadegast Quosdorf, Monika Ortsteil Hohnsdorf Grobstich, Rudolf Ortsteil Kleinbadegast Rölecke, Frieda Ortsteil Libehna Chrzan, Erika Ortsteil Locherau Schmager, Dora Ortsteil Maasdorf Tremmel, Ingeborg Ortsteil Piethen Szymanzig, Irmgard Ortsteil Prosigk Konrad, Ruth Ortsteil Quellendorf Piefke, Margot Reim, Rosemarie Schäfer, Dorothea Streiber, Agnes Ortsteil Radegast Bothe, Hildegard Gröbe, Manfred Knauth, Margot Kraus, Irene Petersohn, Reimund Preßler, Rita Retzlaf, Hilda Sander, Annita zum 93. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 100. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 94. Geburtstag zum 70. Geburtstag Ortsteil Reinsdorf Schappert, Arthur Ortsteil Reupzig Haupt, Maria Ortsteil Rohndorf Scholz, Helga Ortsteil Scheuder Hädicke, Elsbeth Ortsteil Trebbichau a.d. Fuhne Spatzier, Birgit Ortsteil Wehlau Sroka, Rosa Ortsteil Wieskau Dietsch, Rosi Scholz, Karin Ortsteil Wörbzig Gröper, Brigitte zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag Einige Geburtstage werden auf Wunsch nicht veröffentlicht. Zum Ehejubiläum gratulieren wir ganz herzlich folgenden Ehepaaren Am 04.03.2015 zum 60. Hochzeitstag Erika und Hans-Joachim Elze, Ortsteil Glauzig. Am 05.03.2015 zum 60. Hochzeitstag Ingeborg und Horst Großpietsch, Ortsteil Radegast. Am 20.03.2015 zum 50. Hochzeitstag Karin und Manfred Poweleit, Ortsteil Maasdorf. Am 27.03.2015 zum 50. Hochzeitstag Helga und Kurt Büchner, Ortsteil Edderitz. Am 27.03.2015 zum 50. Hochzeitstag Helga und Willi Richter, Ortsteil Wörbzig. Am 31.03.2015 zum 60. Hochzeitstag Edith und Wolfgang Flemming, Ortsteil Radegast. Für die weiteren gemeinsamen Ehejahre viel Gesundheit und alles erdenklich Gute. zum 93. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag Anzeigen