Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas

Transcription

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de
29.08.14 07:44
www.caritas.de
URL: WWW.CARITAS.DE/HILFEUNDBERATUNG/RATGEBER/ALTER/PFLEGEUNDBETREUUNG/PATIENTENVERFUEGUNGUNDVORSORGEVOLLMACHT
3
GUT ZU WISSEN
4
STAND: 20.04.2011
Adressen
Vorsorge
Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann
plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für
ihn entscheiden müssen. Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im
Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden
Tagen Vorsorge treffen.
Hier finden Sie Einrichtungen und Dienste
der Caritas für alte Menschen.
PLZ, ORT EINGEBEN
UMKREIS
10 km
suchen
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Hinterlegung der Vollmachten und
Verfügungen
Beratung zur Patientenvorsorge
Ratgeber und Downloads von Formularen
Die Patientenverfügung
Was ist das?
In der Patientenverfügung wird geregelt, welche
ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen
Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen.
So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für
den Fall aus, dass Sie bei einer schweren
Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen
nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment
behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung
jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern.
Wer vorsorgt, kann zuversichtlich in die Zukunft
blicken.
KNA / Oppitz
Was muss in der Verfügung stehen?
Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die
Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung
anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte enthalten:
Eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift
Eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll. Zum
Beispiel:
"Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren
Sterbeprozess befinde", oder "Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich
http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung
Seite 1 von 6
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de
29.08.14 07:44
verlaufenden Krankheit befinde".
Genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und
Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung. Einfache Äußerungen wie "ich will nicht
an Schläuchen hängen" reichen nicht aus.
Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung
Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf
einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen
einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende
eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift
Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift
Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft?
Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig,
beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig
Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt
die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig
Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung?
Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem
mit Ihrem Arzt beraten. Auch manche Hospize helfen weiter. Zudem gibt es viele
Informationsbroschüren: Sie führen ins Thema ein und helfen, einen persönlichen Willen zu den
Fragen über Leben und Tod zu entwickeln.
Habe ich mit der Patientenverfügung rundum vorgesorgt?
Ideal ist, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Darin benennen Sie
eine Person Ihres Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin.
Durch Ihren Auftrag wird er oder sie zu Ihrem Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen: Tauschen
Sie sich gründlich mit ihm aus, damit er Ihre Behandlungswünsche kennt! So ist er oder sie am
besten in der Lage, Entscheidungen in Ihrem Sinn zu fällen. Sie können den Betreffenden auch
als rechtlichen Betreuer vorschlagen: Damit erklären Sie, dass er in allen wichtigen
Angelegenheiten für Sie handeln kann.
Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung?
Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie
können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung
gibt, und wo deren Original hinterlegt ist.
Was passiert, wenn ich keine Verfügung habe?
Grundsätzlich kann niemand zu einer Verfügung verpflichtet werden: So ist sichergestellt, dass
etwa Pflegeheime die Aufnahme eines Bewohners nicht an die Vorlage einer Patientenverfügung
koppeln, was auch verboten ist. Allerdings ist für jede ärztliche Behandlung oder deren Abbruch
Ihre Zustimmung erforderlich: Wenn Sie Ihren Willen dazu nicht äußern können und keine
Verfügung vorliegt, wird es schwierig. Dann muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen
anhand früherer Äußerungen zu ermitteln. Dazu spricht er auch mit den Angehörigen. Ehepartner
oder Kinder können jedoch nur dann rechtsverbindlich für Sie entscheiden, wenn sie als
Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei
Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet letztlich das Gericht.
nach oben
Die Vorsorgevollmacht
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie
zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in
abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen
können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich
verändern.
http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung
Seite 2 von 6
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de
29.08.14 07:44
Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?
Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein
Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden
- etwa, was Sie unbedingt ins Heim mitnehmen wollen. Wenn darin Angelegenheiten der
Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis
enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Ähnliches gilt für eine
Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthaltes: Sie sollte dem Bevollmächtigten das Recht
geben, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.
Wozu brauche ich eine Vollmacht: Kann nicht meine Familie entscheiden?
Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie im Alter entscheiden. Ohne die
Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das
nicht. Niemand wird dazu gezwungen, eine Vollmacht zu erteilen. Fehlt diese aber, wenn Sie
wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht dafür einen
rechtlichen Betreuer einsetzen - entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden.
Wonach soll ich den Bevollmächtigten auswählen?
Sie sollten eine Person wählen, der Sie vertrauen: Jemand, der Sie gut kennt, von dem Sie
wissen, dass er sich gut informiert. Jemand, der kooperativ und durchsetzungsfähig ist, und der es
schafft, eine Entscheidung für Sie und nicht für sich selbst zu treffen. Der Bevollmächtigte
entscheidet je nach Auftrag über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder bei
gesundheitlichen Fragen wie einer Operation. Dazu ist es wichtig, dass er oder sie erreichbar und
vor Ort ist und regelmäßig Kontakt zu Ihnen, den Ärzten, dem Heim oder den Banken hat. Teilen
Sie die Vollmachten für verschiedene Bereiche nicht auf mehrere Personen auf und benennen Sie
eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Verhinderungsfall.
Muss ich mit der Vollmacht zum Notar, und brauche ich Zeugen?
Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder
beurkundet sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder
Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll. Die
Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Aussagen weiter gültig sind.
Wenn ja, sollten Sie dies durch Ihre Unterschrift mit aktuellem Datum bestätigen. Da eine
Vorsorgevollmacht auf den Einzelnen zugeschnitten ist, gibt es für die Form einen großen
Gestaltungsspielraum.
Ich verstehe das nicht. Gibt es das auch in einfacher Sprache?
Ja, es gibt eine Internetseite des SKM, auf der die Vorsorge-Vollmacht in leichter Sprache erklärt
wird.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Nutzen Sie die kostenlose und kompetente Online-Beratung der Caritas.
nach oben
Die Betreuungsverfügung
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem
rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird: Nach Paragraph 1896 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist das der Fall, wenn Sie infolge einer psychischen Krankheit
sowie einer Behinderung rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln
können und keine anderen Vorsorgevollmachten getroffen haben.
Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen
können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist: Wenn ja,
wird es Ihrem Wunsch entsprechen. Anderenfalls wählt das Betreuungsgericht eine dritte Person
aus - soweit möglich, aus Ihrem näheren Umfeld, sonst einen fremden ehrenamtlichen- oder
beruflichen Betreuer.
Wie muss eine Betreuungsverfügung abgefasst sein?
Die Betreuungsverfügung unterliegt keinen Formvorschriften. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst
sein und kann mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden: Sie können damit festlegen, dass
die von Ihnen bevollmächtigte Person bei Bedarf auch als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden
soll.
Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und
http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung
Seite 3 von 6
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de
29.08.14 07:44
Betreuungsverfügung?
Bei der Vorsorgevollmacht kann eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens sofort für Sie
handeln, sollten Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein. Bei der Betreuungsverfügung schlagen
Sie einen von Ihnen gewünschten rechtlichen Betreuer vor. Der wird zuerst von einem Richter auf
die Eignung überprüft, bevor er für Sie entscheiden darf. Zudem wird der Betreuer vom Gericht
überwacht und muss ihm berichten - im Gegensatz zum Bevollmächtigten, der nicht unter
gerichtlicher Kontrolle steht. Allerdings muss auch der Bevollmächtigte in manchen Fällen beim
Betreuungsgericht eine Genehmigung einholen: Zum Beispiel, wenn sich Arzt und
Bevollmächtigter uneins über den Patientenwillen bei einer medizinischen Behandlung sind.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Nutzen Sie die kostenlose und kompetente Online-Beratung der Caritas.
nach oben
Hinterlegung der Vollmachten und Verfügungen
Wo kann ich die Vollmachten und Verfügungen hinterlegen?
Zentralregister für Patientenverfügungen beim DRK Ortsverein Mainz
www.zentralarchiv.info
Zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer: www.vorsorgeregister.de
Beratung zur Patientenvorsorge
Die Vorsorge wirft viele Fragen auf: Antworten bekommen Sie bei der Online-Beratung der
Caritas, den Betreuungsvereinen der Caritas sowie deren Fachverbände Sozialdienst katholischer
Frauen SkF und dem Katholischen Verband für soziale Dienste SKM. Auch die Deutsche Stiftung
Patientenschutz bietet Beratung bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten. Sie unterhält auch
eine Schiedsstelle, die bei Konflikten um Patientenverfügungen berät und zwischen den
Beteiligten vermittelt. Betroffene, egal ob Ärzte oder Angehörige, können sich an die Schiedsstelle
wenden. Patientenverfügungen werden innerhalb von zwei Werktagen gebührenfrei geprüft.
Ratgeber zum Betreuungsrecht
Das Bundesjustizministerium hat die wichtigsten Informationen in zwei Broschüren
zusammengefasst:
Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (Stand: September
2013)
Patientenverfügung (Stand: Juni 2013)
Eine Zusammenfassung gibt auch das Bayerische Justizministerium in der Broschüre
Das Betreuungsrecht (Stand: Januar 2013)
Handreichung der katholischen und evangelischen Kirche zur Christlichen Patientenvorsorge
durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung:
Christliche Patientenvorsorge
Formulare und Vorlagen
Musterformular für die Vorsorgevollmacht
Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht (Formular für Privatpersonen)
Muster für eine Konto-/Depotvollmacht
Muster für eine Betreuungsverfügung
Weitere Formulare (auch in leichter Sprache) können Sie am Ende dieser Seite direkt
herunterladen.
Autor/in: Uta Jungmann
Zuletzt geändert am:
28.07.2014
http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung
Seite 4 von 6
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de
29.08.14 07:44
Zum Thema
DOWNLOAD
Musterformular einer Vorsorgevollmacht
Dieses Formular wurde erstellt vom SKM Freiburg und SKM BreisgauHochschwarzwald.
Datei herunterladen
Was ist eine Vorsorge-Vollmacht? - Leichte Sprache
Hier wird in leichter Sprache erklärt, was eine Vorsorgevollmacht ist.
Erstellt vom SKM Freiburg und SKM Breisgau-Hochschwarzwald.
Datei herunterladen
Vorsorge-Vollmacht - Formular in einfacher Sprache
Auch Menschen mit einer psychischen, seelischen oder geistigen
Behinderung können eine Vorsorgevollmacht ausstellen, solange sie
geschäftsfähig sind. Dieses Formular wurde erstellt vom SKM Freiburg
und SKM Breisgau-Hochschwarzwald.
Datei herunterladen
AR TIKEL
ONLINE-BERATUNG
Rechtliche Betreuung und Vorsorge
Kosten für die Pflege
Was bezahlt die Pflegeversicherung?
SER VI CE
1,2 oder 3
Wer bekommt welche Pflegestufe?
GESETZ TRIFFT LEBEN
Angehörige pflegen
Finanzielle Hilfen für die Pflege daheim
GUT ZU WISSEN
Schnelle Hilfe
Wenn Angehörige plötzlich Pflege brauchen
CHECKLISTE
Copyright: © caritas 2014
http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung
Seite 5 von 6