Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas
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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de 29.08.14 07:44 www.caritas.de URL: WWW.CARITAS.DE/HILFEUNDBERATUNG/RATGEBER/ALTER/PFLEGEUNDBETREUUNG/PATIENTENVERFUEGUNGUNDVORSORGEVOLLMACHT 3 GUT ZU WISSEN 4 STAND: 20.04.2011 Adressen Vorsorge Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Damit Sie sicher sind, dass Ihre Angelegenheiten im Ernstfall so geregelt werden, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie in gesunden Tagen Vorsorge treffen. Hier finden Sie Einrichtungen und Dienste der Caritas für alte Menschen. PLZ, ORT EINGEBEN UMKREIS 10 km suchen Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Hinterlegung der Vollmachten und Verfügungen Beratung zur Patientenvorsorge Ratgeber und Downloads von Formularen Die Patientenverfügung Was ist das? In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie zu Ihrer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu dem Moment behalten Sie freilich das Recht, Ihre Verfügung jederzeit ganz oder in Teilen zu ändern. Wer vorsorgt, kann zuversichtlich in die Zukunft blicken. KNA / Oppitz Was muss in der Verfügung stehen? Patientenverfügungen sind verbindlich: Sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Damit Ihre Verfügung anerkannt wird, muss sie schriftlich vorliegen und sollte enthalten: Eine Eingangsformel mit Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Anschrift Eine genaue Beschreibung der Situation, in der die Patientenverfügung gelten soll. Zum Beispiel: "Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde", oder "Wenn ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung Seite 1 von 6 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de 29.08.14 07:44 verlaufenden Krankheit befinde". Genaue Vorgaben, etwa zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung sowie künstlicher Ernährung. Einfache Äußerungen wie "ich will nicht an Schläuchen hängen" reichen nicht aus. Wünsche zu Sterbeort und -begleitung, etwa zum Sterben in vertrauter Umgebung Aussagen zur Verbindlichkeit, zur Auslegung, zur Durchsetzung und zum Widerruf einen Hinweis auf weitere Vorsorgeverfügungen einen Hinweis auf eine mögliche Bereitschaft zur Organspende eine Schlussformel mit Datum und Unterschrift Aktualisierungen, etwa alle zwei Jahre, auch mit Datum und Unterschrift Wann tritt die Patientenverfügung in Kraft? Unabhängig von Art und Verlauf einer Erkrankung müssen folgende Kriterien erfüllt sein: aktuell sind Sie als Patient nicht einwilligungsfähig, beim Verfassen der Patientenverfügung waren Sie volljährig und einwilligungsfähig Ihr Wille für konkrete Lebens- und Behandlungssituationen ist festgelegt die nun geplante Maßnahme ist medizinisch notwendig Wer hilft beim Verfassen der Patientenverfügung? Da die Patientenverfügung Fragen zur medizinischen Behandlung regelt, sollten Sie sich vor allem mit Ihrem Arzt beraten. Auch manche Hospize helfen weiter. Zudem gibt es viele Informationsbroschüren: Sie führen ins Thema ein und helfen, einen persönlichen Willen zu den Fragen über Leben und Tod zu entwickeln. Habe ich mit der Patientenverfügung rundum vorgesorgt? Ideal ist, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verbinden. Darin benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch Ihren Auftrag wird er oder sie zu Ihrem Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen: Tauschen Sie sich gründlich mit ihm aus, damit er Ihre Behandlungswünsche kennt! So ist er oder sie am besten in der Lage, Entscheidungen in Ihrem Sinn zu fällen. Sie können den Betreffenden auch als rechtlichen Betreuer vorschlagen: Damit erklären Sie, dass er in allen wichtigen Angelegenheiten für Sie handeln kann. Wie erfährt der Arzt im Ernstfall von der Patientenverfügung? Am besten händigen Sie den Angehörigen und dem Hausarzt je eine Kopie davon aus. Sie können auch eine Karte bei sich tragen, auf der vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, und wo deren Original hinterlegt ist. Was passiert, wenn ich keine Verfügung habe? Grundsätzlich kann niemand zu einer Verfügung verpflichtet werden: So ist sichergestellt, dass etwa Pflegeheime die Aufnahme eines Bewohners nicht an die Vorlage einer Patientenverfügung koppeln, was auch verboten ist. Allerdings ist für jede ärztliche Behandlung oder deren Abbruch Ihre Zustimmung erforderlich: Wenn Sie Ihren Willen dazu nicht äußern können und keine Verfügung vorliegt, wird es schwierig. Dann muss der Arzt versuchen, Ihren mutmaßlichen Willen anhand früherer Äußerungen zu ermitteln. Dazu spricht er auch mit den Angehörigen. Ehepartner oder Kinder können jedoch nur dann rechtsverbindlich für Sie entscheiden, wenn sie als Bevollmächtigter dazu von Ihnen beauftragt oder sie als rechtlicher Betreuer eingesetzt sind. Bei Meinungsverschiedenheiten über das Fortführen der Behandlung entscheidet letztlich das Gericht. nach oben Die Vorsorgevollmacht Was ist eine Vorsorgevollmacht? Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen - entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern. http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung Seite 2 von 6 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de 29.08.14 07:44 Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln? Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, Bankangelegenheiten, den Einzug in ein Pflegeheim oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden - etwa, was Sie unbedingt ins Heim mitnehmen wollen. Wenn darin Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthaltes: Sie sollte dem Bevollmächtigten das Recht geben, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf. Wozu brauche ich eine Vollmacht: Kann nicht meine Familie entscheiden? Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie im Alter entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das nicht. Niemand wird dazu gezwungen, eine Vollmacht zu erteilen. Fehlt diese aber, wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht dafür einen rechtlichen Betreuer einsetzen - entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden. Wonach soll ich den Bevollmächtigten auswählen? Sie sollten eine Person wählen, der Sie vertrauen: Jemand, der Sie gut kennt, von dem Sie wissen, dass er sich gut informiert. Jemand, der kooperativ und durchsetzungsfähig ist, und der es schafft, eine Entscheidung für Sie und nicht für sich selbst zu treffen. Der Bevollmächtigte entscheidet je nach Auftrag über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder bei gesundheitlichen Fragen wie einer Operation. Dazu ist es wichtig, dass er oder sie erreichbar und vor Ort ist und regelmäßig Kontakt zu Ihnen, den Ärzten, dem Heim oder den Banken hat. Teilen Sie die Vollmachten für verschiedene Bereiche nicht auf mehrere Personen auf und benennen Sie eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Verhinderungsfall. Muss ich mit der Vollmacht zum Notar, und brauche ich Zeugen? Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder beurkundet sein. Das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll. Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Aussagen weiter gültig sind. Wenn ja, sollten Sie dies durch Ihre Unterschrift mit aktuellem Datum bestätigen. Da eine Vorsorgevollmacht auf den Einzelnen zugeschnitten ist, gibt es für die Form einen großen Gestaltungsspielraum. Ich verstehe das nicht. Gibt es das auch in einfacher Sprache? Ja, es gibt eine Internetseite des SKM, auf der die Vorsorge-Vollmacht in leichter Sprache erklärt wird. An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe? Nutzen Sie die kostenlose und kompetente Online-Beratung der Caritas. nach oben Die Betreuungsverfügung Was ist eine Betreuungsverfügung? Diese Verfügung ist der Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird: Nach Paragraph 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist das der Fall, wenn Sie infolge einer psychischen Krankheit sowie einer Behinderung rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und keine anderen Vorsorgevollmachten getroffen haben. Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist: Wenn ja, wird es Ihrem Wunsch entsprechen. Anderenfalls wählt das Betreuungsgericht eine dritte Person aus - soweit möglich, aus Ihrem näheren Umfeld, sonst einen fremden ehrenamtlichen- oder beruflichen Betreuer. Wie muss eine Betreuungsverfügung abgefasst sein? Die Betreuungsverfügung unterliegt keinen Formvorschriften. Sie sollte jedoch schriftlich verfasst sein und kann mit einer Vorsorgevollmacht verknüpft werden: Sie können damit festlegen, dass die von Ihnen bevollmächtigte Person bei Bedarf auch als rechtlicher Betreuer eingesetzt werden soll. Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung Seite 3 von 6 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de 29.08.14 07:44 Betreuungsverfügung? Bei der Vorsorgevollmacht kann eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens sofort für Sie handeln, sollten Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein. Bei der Betreuungsverfügung schlagen Sie einen von Ihnen gewünschten rechtlichen Betreuer vor. Der wird zuerst von einem Richter auf die Eignung überprüft, bevor er für Sie entscheiden darf. Zudem wird der Betreuer vom Gericht überwacht und muss ihm berichten - im Gegensatz zum Bevollmächtigten, der nicht unter gerichtlicher Kontrolle steht. Allerdings muss auch der Bevollmächtigte in manchen Fällen beim Betreuungsgericht eine Genehmigung einholen: Zum Beispiel, wenn sich Arzt und Bevollmächtigter uneins über den Patientenwillen bei einer medizinischen Behandlung sind. An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe? Nutzen Sie die kostenlose und kompetente Online-Beratung der Caritas. nach oben Hinterlegung der Vollmachten und Verfügungen Wo kann ich die Vollmachten und Verfügungen hinterlegen? Zentralregister für Patientenverfügungen beim DRK Ortsverein Mainz www.zentralarchiv.info Zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer: www.vorsorgeregister.de Beratung zur Patientenvorsorge Die Vorsorge wirft viele Fragen auf: Antworten bekommen Sie bei der Online-Beratung der Caritas, den Betreuungsvereinen der Caritas sowie deren Fachverbände Sozialdienst katholischer Frauen SkF und dem Katholischen Verband für soziale Dienste SKM. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz bietet Beratung bei der Erstellung von Vorsorgedokumenten. Sie unterhält auch eine Schiedsstelle, die bei Konflikten um Patientenverfügungen berät und zwischen den Beteiligten vermittelt. Betroffene, egal ob Ärzte oder Angehörige, können sich an die Schiedsstelle wenden. Patientenverfügungen werden innerhalb von zwei Werktagen gebührenfrei geprüft. Ratgeber zum Betreuungsrecht Das Bundesjustizministerium hat die wichtigsten Informationen in zwei Broschüren zusammengefasst: Betreuungsrecht mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (Stand: September 2013) Patientenverfügung (Stand: Juni 2013) Eine Zusammenfassung gibt auch das Bayerische Justizministerium in der Broschüre Das Betreuungsrecht (Stand: Januar 2013) Handreichung der katholischen und evangelischen Kirche zur Christlichen Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung: Christliche Patientenvorsorge Formulare und Vorlagen Musterformular für die Vorsorgevollmacht Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht (Formular für Privatpersonen) Muster für eine Konto-/Depotvollmacht Muster für eine Betreuungsverfügung Weitere Formulare (auch in leichter Sprache) können Sie am Ende dieser Seite direkt herunterladen. Autor/in: Uta Jungmann Zuletzt geändert am: 28.07.2014 http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung Seite 4 von 6 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - caritas.de 29.08.14 07:44 Zum Thema DOWNLOAD Musterformular einer Vorsorgevollmacht Dieses Formular wurde erstellt vom SKM Freiburg und SKM BreisgauHochschwarzwald. Datei herunterladen Was ist eine Vorsorge-Vollmacht? - Leichte Sprache Hier wird in leichter Sprache erklärt, was eine Vorsorgevollmacht ist. Erstellt vom SKM Freiburg und SKM Breisgau-Hochschwarzwald. Datei herunterladen Vorsorge-Vollmacht - Formular in einfacher Sprache Auch Menschen mit einer psychischen, seelischen oder geistigen Behinderung können eine Vorsorgevollmacht ausstellen, solange sie geschäftsfähig sind. Dieses Formular wurde erstellt vom SKM Freiburg und SKM Breisgau-Hochschwarzwald. Datei herunterladen AR TIKEL ONLINE-BERATUNG Rechtliche Betreuung und Vorsorge Kosten für die Pflege Was bezahlt die Pflegeversicherung? SER VI CE 1,2 oder 3 Wer bekommt welche Pflegestufe? GESETZ TRIFFT LEBEN Angehörige pflegen Finanzielle Hilfen für die Pflege daheim GUT ZU WISSEN Schnelle Hilfe Wenn Angehörige plötzlich Pflege brauchen CHECKLISTE Copyright: © caritas 2014 http://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflegeundbetreuung/patientenverfuegungundvorsorgevollmacht#Patientenverfuegung Seite 5 von 6