Nr. 11/2010
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Nr. 11/2010
26. NOVEMBER 2010, 21. JAHRGANG, 5,50 €, F 45733, ISSN 0938-8486 Zahnärzteblatt D I E M O NAT S Z E I T S C H R I F T D E R Z A H N Ä R Z T E I N SACHSEN ANZEIGE AKTUELL Kammerversammlung wählt neuen Vorstand S. 5 Fortbildungstag 2010 S. 6 20 Jahre Landeszahnärztekammer Sachsen S. 10 FORTBILDUNG Die Lebenden und die Toten – Aufgaben der forensischen OdontoStomatologie S. 29 BEILAGE Beilage für das Praxisteam Dr. Markus Merk Partner der INTER Zeit zum Wechseln ! Privat. Solide. Leistungsstark. INTER Krankenversicherung INTER Ärzte Service Gebietsdirektion Mitte Schützenhöhe 16 01099 Dresden Telefon 0351 81266 - 0 Telefax 0351 81266 -5 gd.aerzte-mitte@inter.de www.inter.de/wechseln 11 10 Grundsatzurteil zu Nullbeteiligungsgesellschaften Für die Aufnahme von Juniorpartnern in Gemeinschaftspraxen müssen neue Gestaltungen geschaffen werden. Die „Nullbeteiligungsgesellschaft“, bei welcher der Juniorpartner nicht am wirtschaftlichen Risiko und am Praxiswert beteiligt ist, gehört der Vergangenheit an. Selbstverständlich gilt das hier Gesagte zu Ärzten gleichlautend auch für Gesellschaften zwischen Zahnmedizinern. Der maßgebliche Sachverhalt Die beklagte kassenärztliche Vereinigung (KV) hatte Abrechnungen für die Quartale IV/1996 bis I/2001 in Höhe von über 880.000 EUR(!) berichtigt. Hintergrund der Berichtigung war der Umstand, dass die KV für diesen Zeitraum nachträglich, d. h. nach Ausspruch einer entsprechenden Zulassung, eine lediglich zum Schein begründete Gesellschaft angenommen hatte. Trotz einer dagegen gerichteten Klage des betroffenen Mediziners hat das Bundessozialgericht (BSG) der Einschätzung der KV zugestimmt (Urt. v. 23.06.2010, Az. B 6 KA 7/09 R). Die vom zuständigen Zulassungsausschuss zunächst genehmigte und aus zwei Ärzten bestehende BAG hat nach Einschätzung des Gerichts tatsächlich zu keinem Zeitpunkt bestanden. Der „Juniorpartner“ der BAG war nach Meinung des BSG lediglich als Angestellter des gegen den Rückforderungsbescheid der KV klagenden „Seniors“ tätig. schaftlichen Risikos und eine Beteiligung am Praxiswert explizit ausgeschlossen sind. Die (ursprüngliche) Genehmigung durch den Zulassungsausschuss ist irrelevant! Die Statusentscheidungen der KV sichern demnach lediglich die vertragsärztliche Tätigkeit im Rechtsverhältnis zu Dritten ab; die Versicherten können sich darauf verlassen, durch einen zugelassenen Arzt im Rahmen des Sachleistungsprinzips behandelt zu werden; die ausgestellten Verordnungen sind wirksam. Im Innenverhältnis zur KV schützt der rechtswidrig erlangte bzw. genutzte Status den Arzt zumindest in vergütungsrechtlicher Hinsicht nicht. Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen Neben der Rückforderung von Honorar hat die Entscheidung des BSG massive Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Bei einem Angestelltenverhältnis ergeben sich regelmäßig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und für die ärztliche Versorgung. Zumindest in den ersten 3 Jahren der Tätigkeit können sich auch Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung ergeben. Keine „echte“ Gesellschaft zwischen den Beteiligten Nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den an der (Schein-)Gesellschaft beteiligten Medizinern trug der Juniorpartner zu keinem Zeitpunkt das wirtschaftliche Risiko der Praxis mit und war in keiner Weise am Wert der Praxis beteiligt. Das BSG fasst zusammen: Kontakt: Daniel Lüdtke Steuerberater Eine ärztliche Tätigkeit wird jedenfalls dann nicht mehr in freier Praxis ausgeübt, wenn die Tragung des wirt- ADMEDIO wirtschaftliche und steuerliche Beratung für Heilberufler Wir sind eine mittelgroße Steuerberatungsgesellschaft und bieten insbesondere Zahnärzten und Ärzten aller Fachrichtungen im Rahmen unserer Steuerberaterleistungen unter anderem solche Tätigkeitsschwerpunkte an, wie: Existenzgründungsberatung betriebswirtschaftliche Auswertungen Praxisvergleich Soll-Ist-Vergleich Analysen zur Praxisoptimierung Analysen zur Steuerersparnis, -vorsorge, -optimierung Analysen zur finanziellen Lebensplanung ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH Außenstelle Chemnitz Weststraße 21 09112 Chemnitz phone: (0371) 3 69 05 39 fax: (0371) 3 69 05 22 www.admedio.de Mitglieder in der European Tax & Law ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH Außenstelle Leipzig Kantstraße 2 04275 Leipzig phone: (0341) 3 93 63 80 fax: (0341) 3 93 63 84 www.admedio.de ADMEDIO Steuerberatungsgesellschaft mbH Niederlassung Pirna Bahnhofstraße 15b · 01796 Pirna phone: (03501) 56 23-0 fax: (03501) 56 23-30 mail: admedio-pirna@etl.de www.admedio.de Aktuell Inhalt Impressum Zahnärzteblatt SACHSEN Praxisführung Leitartikel Herbstzeit – Erntezeit 4 Herausgeber Informationszentrum Zahngesundheit Sachsen Offizielles Organ der Landeszahnärztekammer Sachsen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen www.zahnaerzte-in-sachsen.de Schriftleitung Dr. Thomas Breyer (v. i. S. d. P.), Sabine Dudda, Dr. Holger Weißig Redaktion Gundula Feuker Beate Riehme Mitarbeiterin Renate Meinhold Redaktionsanschrift Informationszentrum Zahngesundheit Schützenhöhe 11, 01099 Dresden Telefon 0351 8066-276 Fax 0351 8066-279 E-Mail: izz.presse@lzk-sachsen.de Verlag Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon 03525 718-600, Fax 718-611 Aktuell Kammerversammlung wählt neuen Vorstand 5 Das war der Sächsische Fortbildungstag 2010 6 Neue Website zur Berufskunde erklärt Grundlagen der zahnärztlichen Abrechnung 9 Zahnärztliche Approbation und Staatsexamen 20 Jahre Selbstverwaltung – ein guter Grund zum Feiern 9 10 Wir brauchen eine qualifizierte Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten auf hohem Niveau 12 Zahnärzte-Stammtische 19 Kurse im Dezember 2010/ Januar 2011 20 Termine für Aktualisierung Fachkunde/ Kenntnisse im Strahlenschutz 21 Sächsischer Akademietag 21 Praxisführung 24 14 Überlassung kieferorthopädischer Apparate ist weiterhin Teil des steuerfreien Umsatzes 25 Nachlese aus dem „Regenbogenland“ Anzeigenpreise Zurzeit ist die Preisliste Nr. 15 vom Oktober 2009 gültig. Ehrennadel der Zahnärzteschaft für Dresdner Professor Kirch 15 Bezugspreis/Abonnementpreise Jahresabonnement 45,00 Euro Einzelverkaufspreis 5,50 Euro zzgl. Versandkosten u. Mehrwertsteuer Bestellungen nehmen der Verlag und alle Buchhandlungen im In- und Ausland entgegen. Arbeit der ZahnRat-Redaktion bundesweit gefragt 15 Stellungnahme der apoBank 16 Novellierung der GOZ 17 Seniorendampferfahrt Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Termine Viren, Trojaner und Würmer – auch Datenträger müssen geprüft werden Tag der Zahngesundheit 2010 ISSN 0938-8486 31 14 Anzeigenabteilung Sabine Sperling Telefon 03525 718-624 E-Mail: sperling@satztechnik-meissen.de © 2010 Satztechnik Meißen GmbH Funktionskieferorthopädie heute – eine Standortbestimmung 23 13 Für unverlangt eingesandte Leserbriefe, Manuskripte, Fotos und Zeichnungen wird seitens der Redaktion und des Verlags keine Haftung übernommen. Leserbriefe, namentlich gekennzeichnete oder signierte Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Leserbriefe und unaufgefordert eingesandte Beiträge sinngemäß gekürzt zu veröffentlichen. Nachdrucke, auch auszugsweise, sind nur nach schriftlicher Zustimmung des Herausgebers und mit Quellenangaben gestattet. Die in der Zeitung veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. 29 Wissenswertes für den Vertragszahnarzt Hauptversammlung des FVDZ – Mutige Reformen wagen Vertrieb Das Zahnärzteblatt Sachsen erscheint einmal monatlich bis auf Juli+August (Doppelausgabe). Mitglieder der LZKS/KZV erhalten das ZBS im Rahmen ihrer Mitgliedschaft. Die Lebenden und die Toten – Aufgaben der forensischen Odonto-Stomatologie (Teil 1) 22 12 Auflage 5.120 Exemplare, III. Quartal 2010 28 QM-Hotline – Was Ihre Kollegen gefragt haben Gesamtzahl neuer Ausbildungsverhältnisse bundesweit gestiegen Anzeigen, Satz, Repro und Versand Gesamtherstellung Satztechnik Meißen GmbH Am Sand 1c, 01665 Nieschütz Telefon 03525 718-600, Fax 718-610 ISDN-Mac 03525 718-634 Wissenschaftler wollen Unterkieferknochenersatz aus Kunststoff entwickeln Recht Für internetfähige Computer muss Rundfunkgebühr gezahlt werden 25 18 Sitzungstermine 2011 des KZVS-Zulassungsausschusses AG Dresden billigt Ausfallhonorar bei Nichtwahrnehmung von Behandlungsterminen 26 18 Praxisausschreibung 18 Zahntechniklaborangebote vorher prüfen 26 Neuzulassungen 18 Produktinfo oder Fortbildung? Neue Fortbildungsprogramme für 2011 Rabatte und Zugaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten unzulässig 27 EuGh kippt deutsche Kündigungsfristen 28 19 Bücherecke Website in „Looser“ Folge vorgestellt Redaktionsschluss für die Ausgabe Januar 2011 ist der 15. Dezember 2010. 28 Personalien Nachruf 27 Geburtstage 32 3 Leitartikel Herbstzeit – Erntezeit Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Herbst ist die Zeit für die Ernte. Dann zeigt sich, wie gut man über das Jahr gearbeitet und seinen „Acker“ bestellt hat. In erster Linie verbindet man ja den Begriff „Ernte“ mit der Landwirtschaft. Die Wetterkapriolen haben allerdings in diesem Jahr die Ernte besonders erschwert. Aber nicht nur die Ernte hatte darunter zu leiden, sondern auch einige Zahnarztpraxen. Ein besonderer Dank gilt daher denjenigen, die den Praxen geholfen haben, die von der Flut im August und September betroffen waren. Hilfe in dieser Situation ist besonderer Ausdruck der Kollegialität. Sie ist in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich. Dr. Mathias Wunsch Präsident der Landeszahnärztekammer Sachsen Auch die „Ernte“ auf der Bühne der Politik fällt nicht so erquicklich aus. Vor gut einem Jahr wurde die neue Regierung gewählt. Endlich sahen wir eine Wunschkoalition aus CDU und FDP. Es kam noch besser. Gesundheitsminister wurde ein Arzt aus den Reihen der FDP. Jetzt schien alles klar, und die Gesundheitspolitik würde sich zum Guten wenden. Leider eine Fehlein- bzw. Überschätzung. Wir erlebten ein Jahr der politischen Zerstrittenheit wie lange nicht. Der angekündigte große Wurf einer Gesundheitsreform blieb aus. Ich bedauere besonders, dass wir von der Einführung einer echten Kostenerstattung noch weit entfernt sind und die Sachleistung erst einmal bestehen bleibt. Vollmundig wurde der längst fällige OstWest-Angleich bei der kassenzahnärztlichen Vergütung in der Koalitionsvereinbarung versprochen. Zur Erinnerung: Wir Zahnärzte sind die einzige Gruppe der freien akademischen Berufe, welche noch einen Ost-Abschlag hinnehmen muss. Wir werden vertröstet auf die Jahre 2012 und 2013. Aber selbst dann wird der volle Angleich nicht erreicht. Zum Ende der Ära Ulla Schmidt haben die Zahnärzte eine GOZ-Neu, die den Namen einer novellierten Gebührenordnung nicht verdiente, durch geschlossenes Handeln abgewehrt. Bis zum heutigen Tag steht nicht fest, ob wir eine GOZ-Novelle in diesem Jahr noch erleben werden. Die von den Zahnärzten erstellte HOZ wird zwar anerkannt und gewürdigt, aber eine Umsetzung dieser präventionsorientierten und betriebswirtschaft- 4 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - lich ausgewogenen Gebührenordnung wird, wie sollte es anders sein, aus Kostengründen abgelehnt. Im Paragrafenteil wird an einer Öffnungsklausel gearbeitet, welche der PKV eigene Verhandlungsspielräume einräumen soll und somit den zu erwartenden minimalen Punktwertzuwachs gleich wieder ad absurdum führt. Hier müssen wir als Zahnärzteschaft geschlossen auftreten, sehr wachsam sein und dürfen uns nicht hinter das Licht führen lassen. Eine einseitige Öffnungsklausel ist ein eindeutiges „No-Go“. Ebenso benötigen wir unbedingt eine neue moderne zahnärztliche Approbationsordnung. Die derzeitige hat nach über 50 Jahren Gültigkeit wirklich ausgedient. Alle Vorbereitungen von unserer Seite sind dazu abgeschlossen. Es ist ein ureigenes Interesse unseres Berufsstandes, aber auch für das Wohl der Allgemeinheit unabdingbar, gut ausgebildeten beruflichen Nachwuchs zu bekommen. Nur so können wir eine flächendeckende Versorgung auf hohem Niveau sicherstellen. Alles in allem fällt die politische Ernte 2010 recht mager aus und hat die Erwartungen nicht erfüllt. Das heißt im Umkehrschluss für uns, dass wir unseren Optimismus und unsere Zielstellungen nicht aufgeben dürfen. Wir, die wir für Freiberuflichkeit, Kollegialität und Selbstverwaltung einstehen, werden diese Ideale weiter tragen und in die Veränderung der Gesellschaft einbringen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, Ihren Familien und ihren Praxisteams eine besinnliche Adventszeit, ein gesegnetes Weihnachtsfest und für 2011 Mut, Zuversicht und jede Menge Gesundheit. Ihr Dr. Mathias Wunsch Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Aktuell 45. und 46. Kammerversammlung Am Sonnabend, dem 11. November 2010, trafen sich die Delegierten der Landeszahnärztekammer Sachsen zu ihrer 45. und 46. Kammerversammlung. Auf der 45. Kammerversammlung wertete Dr. Wunsch die Arbeit in der zurückliegenden Legislatur aus. Es folgte die Anerkennung der Jahresrechnung und Entlastung des Kammervorstandes für das Rechnungsjahr 2009 und die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 sowie die Entlastung des Verwaltungsrates der Zahnärzteversorgung Sachsen (ZVS) für das Geschäftsjahr 2009. Außerdem fand die Verabschiedung von 17 Kammerversammlungsmitgliedern statt. Hauptanliegen der 46. Kammerversammlung waren die Wahl des Vorstandes für die kommenden vier Jahre sowie die Verabschiedung des Haushaltplanes der LZK Sachsen und des Wirtschaftsplanes der ZVS für 2011. Eine ausführliche Berichterstattung erfolgt im ZBS 12/2010. Nach zum Teil langjähriger Mitarbeit verabschiedeten sich aus der Kammerversammlung • Dipl.-Med. Brigitte Bisanz • Peter Boden • Dr. med. Verena Czekalla • Dr. med. Ralf Eisenbrandt • Dr. med. Gunter Gebelein • Dipl.-Stom. Matthias Geßner • Dr. med. Ulrich Glase • Dr. med. Ulla Gmyrek • Dr. med. Karin Goldstein • Dipl.-Stom. Hartmut Kaiser • Hans-Joachim Klaudius • Dipl.-Stom. Ines Kumpf • Dr. med. Frank-Lutz Lautzschmann • Dr. med. dent. Joachim Lüddecke • Dr. med. Lutz Schneider • Dr. med. Christian Sorge • Dr. med. Sibylle Will Die Mitglieder des Wahlausschusses, Dr. Johannes Wolf, Dr. Walter Stein, Dr. Johannes Klässig und Dr. Katrin Flegel (nicht mit im Bild RA Dr. Jürgen Trilsch) erwarten die Abgabe der Stimmen für die Wahl des Vorstandes In den Vorstand wurden für die 6. Legislatur gewählt: Dr. Peter Lorenz, Dr. Mathias Görlach, Prof. Dr. Hans-Ludwig Graf, Dr. Thomas Breyer (Vizepräsident), Dr. Mathias Wunsch (Präsident), Dipl.-Stom. Iris Langhans, Prof. Dr. Klaus Böning, Dr. Stephan Albani (Vizepräsident) sowie Dr. Klaus Erler (v.l.n.r.) Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Mit herzlichem Beifall wurde Dr. Joachim Lüddecke verabschiedet, der damit seine Tätigkeit in der Kammerversammlung beendet. Er war von der Gründung der LZK Sachsen 1990 bis 2006 der Präsident. 5 Aktuell Das war der Sächsische Fortbildungstag 2010 Als die Vorbereitungen für den diesjährigen Sächsischen Fortbildungstag im März begann, war es in keiner Weise abzusehen, dass die Vorträge und Workshops zum Thema „Bewahren und Restaurieren – moderne Endodontie in der Praxis“ auf solch ein Interesse stoßen würde. 1.500 Zahnärztinnen, Zahnärzte, Studenten, Praxismitarbeiterinnen und Auszubildende haben sich für die Veranstaltungen beider Tage angemeldet. Erstmals reichten die Platzkapazitäten der Säle nicht für alle Anmeldungen aus. Der beste Beweis dafür, dass es keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Fortbildung für Zahnärzte und ihrer Mitarbeiter bedarf. Und es hat sich auch gezeigt, die besten Karten hatte, wer seine Anmeldung nicht lange hinausschob. Eröffnung Im sehr gut gefüllten Festsaal der Stadthalle Chemnitz eröffnete Kammerpräsident Dr. Mathias Wunsch den Sächsischen Fortbildungstag 2010. Der sächsische Kammerpräsident forderte das Erhalten der Freiberuflichkeit und seiner Selbstverwaltung. Die Kammer versteht sich für den Berufsstand dabei als umfangreicher Serviceleister. Anlässlich des wenige Tage zuvor begangenen 20-jährigen Bestehens der Landeszahnärztekammer Sachsen ehrten Dr. Klaus Erler als Referent für Ausbildung und Zahnärztliche Mitarbeiter und Dr. Wunsch verdienstvolle langjährige Praxismitarbeiterinnen und die jahrgangsbeste Berufsabsolventin zur Zahnmedizinischen Fachangestellten in diesem Jahr. Prof. Dr. Klaus Böning eröffnete als Fortbildungsreferent das Tagungsgeschehen u. a. mit dem Gedanken: Wenn die Endodontie mit dem aktuellen Endoprotokoll besteht, bewahrt sie Zähne – und damit die Patienten – vor allzu schneller Extraktion. Festredner Dr. Markus Merk, Zahnarzt und FIFA-Schiedsrichter faszinierte das ganze Auditorium. Sein Festvortrag „Das kleine Entscheidungs-EIN-mal-ELF“ führte in die Entscheidungswelt eines renommierten FIFA-Schiedsrichters, persönlich wie beruflich. Sichere und schnelle Entscheidungen muss man kommunizieren können, präsentieren und vorleben. Spannungsfelder kann man eigentlich nur vermeiden, indem sie gelöst werden. Dafür sind Regeln zu vermitteln, Dr. Mathias Wunsch eröffnet den Sächsischen Fortbildungstag und kann sogleich einen Rekord vermelden – den Teilnehmerrekord festzulegen und umzusetzen. Mit Zuhören, verbal und nonverbal, werden Argumente auf- und mitgenommen, selbst Kritik „erdet“ immer wieder. Vorhandene Spielräume geben die Chance zur Team- und Selbstorientierung und zur eigenen Fehleranalyse. Sein Credo: „Das Leben findet heute statt, und agieren können wir nur im Team.“ Zum Vortragsgeschehen Endodontische Schmerzfälle klassifizierte Prof. Dr. Edgar Schäfer mit einer am Patien- In seinem schriftlichen Grußwort unterstrich der Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rößler die Wichtigkeit, sich immer wieder neuen vielschichtigen medizinischen Herausforderungen zu stellen. „Gute zahnmedizinische Versorgung ist auch künftig unser Berufsinhalt.“ Schriftliche Grußworte schickten auch: Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer; Teamqualifizierung qualifiziere den Ausbildungsstand zu der international anerkannt hohen Qualität der Zahnmedizin in deutschen Praxen. Christine Clauß, Sächsische Staatsministerin für Soziales; Sie hob die zahnärztliche Kompetenz und Unabhängigkeit wie auch die Gemeinwohlverpflichtung der Zahnärzte hervor. Barbara Ludwig, Oberbürgermeisterin von Chemnitz; Sie hätte den Festvortrag gern persönlich erlebt und lud den Fortbildungstag mit Freude auch für das nächste Jahr nach Chemnitz ein. 6 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - ten ausführlich eruierten Schmerzanamnese. Schmerzqualitäten und -strahlungen am Kopf sind wichtige Hinweise, Vitalitätstests der Zähne sind unabdingbar. Bei irreversibler Pulpitis ist nach Trepanation bzw. Vitalextirpation vollständig das Pulpagewebe zu entfernen (Aufbereitung mindestens iso 30), Spülung nach Protokoll und sofortiger Verschluss müssen folgen. Beim apikalen Abszess empfiehlt es sich, den Zahn maximal 24 Stunden offen zu lassen. Zahninfraktionen sind bei Beschwerde- Dr. Christoph Schindler sprach über Auswahlkriterien für Analgetika und Antibiotika Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Aktuell Der große Festsaal war während der gemeinsamen Eröffnung und des Festvortrages bis in die Ränge besetzt. Für besondere Verdienste um ihre Heimatpraxen wurden zehn Praxismitarbeiterinnen geehrt, ebenso die jahrgangsbeste ZFA-Absolventin. Mit Spannung erwartet weckte der Festredner Emotionen, die Freude an eigenständigen Entscheidungen und nahm sich Zeit für Autogrammwünsche. Auch die Vorträge seiner Referentenkollegen stießen in der Umfrage durchweg auf großes Echo. freiheit mit adhäsiv befestigten Restaurationen zu versorgen. Zur analgetischen Begleittherapie der Pulpitis wird Ibuprofen 800 mg, alternativ Paracetamol bis 1.000 mg direkt nach der Behandlung für 2 Tage alle 6 Stunden gegeben. Ibuprofen 200 mg vor Behandlungs-Anästhesiebeginn steigert signifikant die Anästhesietiefe. Prof. Dr. Detlef Heidemann referierte schon mehrmals zu Sächsischen Fortbildungstagen Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Kontraindikation besteht bei laufendem Methadonprogramm für Gelonida. Die optimale Wurzelkanalaufbereitung, so Prof. Dr. Michael Hülsmann in seinem Vortrag, ist mechanisch und biologisch (Mikrobiologie/Anatomie) zu verstehen. NiTi-Instrumente sind wegen des Zentriereffekts des Instruments zur Aufbereitung gekrümmter Wurzelkanäle im Vorteil, wenn maschinell und mit begrenztem Drehmoment gearbeitet wird. Die mechanische Aufbereitung mit gleichzeitiger NaOCl-Spülung zerstört den Biofilm. NiTi-Instrumente können spontan frakturieren. Deshalb ist unbedingt im Vorab mit Handinstrumenten (Stahl) zu prüfen, ob die Kanalgängigkeit gegeben ist. Dr. Torsten Neuber stellte die anspruchsvolle Technik der thermoplastischen Wurzelkanalfüllung vor. Bei adäquater apikaler Füllung kann eine Restitutio ad integrum erfolgen, der Infektionsstopp ermöglicht die Ausheilung. Die laterale Kondensation gilt - zurück zum Inhaltsverzeichnis - als Goldstandard, wobei keine Wurzelfülltechnik überlegen ist. Das Kanalsystem ist bis zum Apex mit möglichst viel Guttapercha und wenig Sealer zu füllen, und die Sealerextrusion ist eine teilweise beabsichtigte Folge. Um die weitgehende Erhaltung der klinischen Krone nach der Endo-Behandlung ging es Prof. Dr. Detlef Heidemann. Weil das Dekapitieren oder Entkernen derselben die Frakturrate erhöht, gilt sein Vorzug dem adhäsiven Befestigen der Stiftsysteme wie auch von Teil-Vollkronen. Die Adhäsivtechnik im Wurzelkanal vermeidet eine klassisch tiefe Aufbereitung mit rigiden Stiften bei verbesserter Stabilität. Dr. Gabriel Krastl referierte über Heilungschancen nach Frontzahntraumata. SchmelzDentinfrakturen sind umgehend nach Pulpaeröffnung mit direkter Überkappung oder mit Pulpotomie (Schienung 2 Wochen) zu versorgen; Erfolg bis zu 94 %. Eine relativ 7 Aktuell Immer eine Herausforderung für die Organisatoren und die beste Plattform für Kollegengespräche – die Tagungspausen. Am Stand der LZKS erläutert Herr Lamprecht den Umgang mit dem Online-Praxishandbuch der Kammer. Frau Sauer (r.) vom KZV-Service zeigt die QM-Seiten auf der Zahnärzte-Homepage Immer ein Treffpunkt für Zahnärzte und Praxismitarbeiterinnen – der LAGZ-Stand Auch die Aussteller schätzen den Fortbildungstag als erfolgreiche „Kontaktbörse“ 8 gute Prognose (80 %) erreicht die Ruhigstellung nach Wurzelquerfraktur (Schienung 4 Wochen). Dislokalisationsverletzungen bergen zudem ein zunehmendes Infektionsrisiko. Replantationen (Zahnrettungsbox!) revaskularisieren bei weit offenem Foramen apikale (Schienung 8 Wochen). Zeitverzug und die Austrocknung des Zahngewebes inaktiviert indes die Zementoblasten nach Avulsion. Danach sind Wurzelresorptionen besonders häufig unter Jugendlichen anzutreffen. Dislokalisation über 1 mm und geschlossener Apex erhöhen hierbei das Resorptionsrisiko. Eine frühzeitige Endo am Unfalltag unter Beachtung des Spülprotokolls und einer Ledermixeinlage sowie eine Calciumhydroxideinlage und definitiver Füllung nach je ein bis zwei Wochen vermindern die Reinfektion des Parodonts. Nach der Traumaversorgung ist ein Recall einzurichten. Der Desinfektion des Wurzelkanalsystems und der Frage, ob dies als „chemische Keule“ stattfindet, widmete sich der Vortrag von Dr. Tina Rödig. Eine Schmierschicht vermindert die Desinfektionswirkung im Kanaldentin, wie auch Antibiotika im Biofilm keine Wirkung erzielen. Allroundspülungen fehlen, wie auch H2O2 keine Indikation aufweist. NaOCl 0,5–1 % löst organische Bestandteile und Chelatoren (EDTA, Zitronensäure 10–20 %) erfassen die anorganische Matrix. Die Protokollreihenfolge ist dabei zu beachten. EDTA inaktiviert NaOCl und bei Vermischung von NaOCl mit CHX entsteht Parachloranilin. CHX-2 % Endo besitzt eine hohe Substantivität mit Depoteffekt und kann zusätzlich in Revisionsfällen (keine Gewebsauflösung) angewendet werden. Spezielle Spülkanülen folgen der Kanalkrümmung und passive Ultraschallspülungen sind der manuellen - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Spülung überlegen. Die Wurzelkanaldesinfektion ist keine chemische Keule und folgt der Reihenfolge: NaOCl, EDTA, (bei Revision CHX-Alkohol), NaOCl und ggf. Ca(OH)2Einlage. Dr. Christoph Schindler erläuterte den Support durch eine Analgetika- und Antibiotikatherapie. Bei überwiegend nozizeptivem Schmerz in der Zahnheilkunde erfolgt die Verordnung des nichtantiphlogistischen Paracetamol, der NSAR und Metamizol (beide cave Gravidität), von Analgetikakombipräparaten wie auch der Opiatanalgetika. Adjuvant wirken Kortikoide (Prednisolon 30–50 mg) bei besonders schweren Eingriffen. Eine AB-Begleittherapie dient zusätzlich der chirurgischen Entlastung. Im Knochen erreicht Aminopenicillin (Amoxicillin) eine ausreichende Konzentration. Alternativ stehen Clindamycin und Makrolid-AB zu Verfügung. Die Endocarditisprophylaxe wird seit 2007 bei folgenden Indikationen verordnet: Herzklappenprothesen (mechanisch/biologisch), überstandene infektiöse Endocarditis, HTX (Herztransplantationen) und kongenitalen Herzfehlern. Es erfolgt die Gabe von Amoxicillin 2 g per os oder alternativ Clindamycin 600 mg. Der Festvortrag und das wissenschaftliche Programm waren praxisnah strukturiert und wurden mit anhaltendem Interesse honoriert. Besonderer Dank gilt allen Organisatoren, allen Ausstellern sowie der gastronomischen Betreuung. Dr. med. Michael Schultze Der Sächsische Fortbildungstag 2011 findet am 7./8. Oktober statt. Im Mittelpunkt der Workshops und Vorträge wird das Thema Perioprothetik stehen. Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Aktuell Umfrage zu Fortbildungsinformationen Wie immer nutzten wir die Gelegenheit, die Zahnärztinnen und Zahnärzte während des Sächsischen Fortbildungstages zu einem aktuellen Thema zu befragen: Welche Möglichkeiten nutzen Sie, um sich über das Fortbildungsangebot der Fortbildungsakademie der LZKS zu informieren? Internet 22 % Rundschreiben 61 % Zahnärzteblatt 39 % Halbjähriges Fortbildungsprogrammheft 92 % der Befragten 0 20 40 Neu: „Berufskunde 2020“ erklärt Grundlagen der zahnärztlichen Abrechnung Gemeinsames Projekt von BZÄK, BdZA und BdZM erweitert Informationsangebot um das Thema Abrechnung Berlin, 1. November 2010 – Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland (BdZA) und der Bundesverband der Zahnmedizinstudenten in Deutschland (BdZM) betreiben die gemeinsame Infoseite www.berufskunde2020.de, um angehende Zahnmediziner auf dem Weg in die Freiberuflichkeit zu unterstützen. Zum Deutschen Zahnärztetag 2010 wird die Website um den wichtigen Themenkomplex „Grundlagen der zahnärztlichen Abrechnung“ ergänzt. Mit dem gemeinschaftlichen Konzept Berufskunde 2020 bieten BZÄK und BdZA/ BdZM einen wichtigen Ratgeber rund um den Berufsstart. Angesichts der bestehenden Fülle an Informationen, Seminaren und Beratungsangeboten verfolgt das gemeinsame Projekt das Ziel, den zahnmedizinischen Nachwuchs unabhängig von wirtschaftlichen Interessen zu beraten. „Beste Voraussetzungen für zukünftige Zahnmediziner auf ihrem Weg in die freiberufliche Berufsausübung zu schaffen, schließt Wissenstransfer, fachliche und praktische Unterstützung mit ein“, erklärt der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dietmar Oesterreich. Als universeller Leitfaden deckt das Portal Themen der zahnmedizinischen Berufskunde ab und wurde nun um die Thematik „Zahnärztliche Abrechnung“ erweitert. Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Neben der Fachkompetenz sind die korrekte Abrechnung und eine betriebswirtschaftlich stimmige Honorargestaltung Voraussetzungen für eine erfolgreiche Praxisführung. Die Honorierung, Abrechnung und das Praxis-Controlling sind nicht Bestandteil der universitären Ausbildung, daher ist die frühzeitige und intensive Fortbildung in diesen Bereichen entscheidend für den zukünftigen Berufsweg. Die angehenden Zahnmediziner müssen als Inhaber, Sozius oder Angestellte einer Praxis diese Herausforderungen meistern können, um ihren Patienten dauerhaft eine innovative und qualitativ hochwertige Zahnmedizin anbieten zu können. „Das Wissen um die Fragestellungen, die sich für Zahnärztinnen und Zahnärzte im Bereich Honorare, Abrechnung und Erstattung tagtäglich ergeben, veranlasste die Initiatoren des Projektes Berufskunde 2020, das Thema an die junge Zahnärzteschaft heranzutragen“, so Jan-Philipp Schmidt, Vorsitzender des BdZA. Zahnmedizinstudierende und Absolventen können sich online unter www.berufskunde2020.de über alle wichtigen Aspekte des Themengebietes informieren. www.berufskunde2020.de www.bzaek.de www.dents.de - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 60 80 100 Zahnärztliche Approbation und Staatsexamen Am 22. Oktober 2010 konnte die Universität Leipzig wieder 51 Zahnärztinnen und Zahnärzte in die Berufswelt entlassen. Insgesamt schloss die Mehrheit der Studenten mit der Gesamtnote „gut“ ab, sechs erreichten sogar die Note „sehr gut“. Vor der Ausgabe der Zeugnisse und Approbationen gab Professor Dr. Karl-Heinz Dannhauer einen interessanten geschichtlichen Abriss zur Entwicklung der akademischen Zahnheilkunde an der Universität Leipzig, deren neue Namensgebung zum „FriedrichLouis-Hesse-Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Orale Medizin“ 2009 und den Ausblick auf das geplante Bauprojekt der neuen Universitätszahnklinik. Der feierliche Symbolcharakter der Entlassung aus der universitären Ausbildung in die freie Berufspraxis wurde auch in diesem Jahr mit dem gemeinsamen Überreichen der Zeugnisse und Approbationsurkunden durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission, Professor Dr. Karl-Heinz Dannhauer, und den Präsidenten der Landeszahnärztekammer Sachsen, Herrn Dr. Wunsch, unterstrichen. In seinem Grußwort wies der Kammerpräsident Dr. Wunsch auf die stetige Unterstützung der neuen Kolleginnen und Kollegen durch die Kammer hin und wünschte allen Absolventen einen guten Start in das Berufsleben und zufriedene Patienten. ZÄ Sandra Riemekasten, Leipzig Dr. Bianca Gelbrich, Uniklinikum Leipzig 9 Aktuell 20 Jahre Selbstverwaltung – ein guter Grund zum Feiern Im Oktober dieses Jahres blickten wir auf 20 Jahre deutsche Einheit zurück. Es war eine bewegte Zeit damals. Auch die Zahnärzteschaft stand unmittelbar vor einer bedeutungsvollen Wende. So hatten wir plötzlich alle Möglichkeiten, auf demokratischem Weg unseren Berufsstand zu reformieren. Ziel war es, eine effiziente Selbstverwaltung für unseren freien Beruf als Zahnarzt zu schaffen. Diese Entwicklung konnte ich selbst aktiv als Gründungsmitglied des UDZ und bis zum heutigen Zeitpunkt als Mitglied der Kammerversammlung verfolgen. Wenn ich mich jetzt zurücklehne und die Zeit noch einmal an mir vorbeilaufen lasse, kann ich nur sagen, wir Sachsen können stolz auf das Geleistete und Geschaffene sein. Wir haben nicht nur regional, sondern auch bundesweit im Interesse der Zahnärzte und Patienten Einfluss auf das deutsche Gesundheitswesen genommen. In kurzer Zeit war es uns gelungen, den Anschluss an das bundesdeutsche System zu finden, ohne uns einkaufen zu lassen. Sollten doch die Geschicke der Zahnärzteschaft unter dem letzten Gesundheitsministerium der damaligen Übergangsregierung in Einheit mit der AOK in eine ganz andere Richtung laufen. Auch die Gründung einer Zahnärztekammer war seitens der Hochschule personell und inhaltlich ganz anders vorgesehen. Wir haben investiert, waren risikobereit und haben uns modernste Praxen geschaffen. Bemerkenswert war dabei die echte kollegiale und selbstlose Unterstützung aus Baden-Württemberg und Bayern. Wir konnten aus den jahrelangen Erfahrungen unserer Kollegen profitieren und uns optimale Bedingungen der Selbstverwaltung schaffen. Hervorzuheben sind unser Versorgungswerk, was zu den bundesweit besten gehört, oder unsere Fortbildungsakademie, die inzwischen einen besonderen Ruf auch über die sächsischen Grenzen hinaus hat. Unser Zahnärztehaus kann sich sehen lassen. Es macht einfach Spaß, dort seiner berufspolitischen Tätigkeit nachzugehen, Fortbildungen zu besuchen oder im angenehmen Ambiente des Hauses ganz locker gemeinsam mit Kollegen beim traditionellen Dixieland-Festival dabei zu sein. So war es auch am 9. Oktober dieses Jahres. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums hatte die Landeszahnärztekammer Sachsen ins Zahnärztehaus eingeladen. Die Gästeliste zählte etwa 100 Teilnehmer. Im Foyer fand ein Sektempfang statt. Ich konnte viele ehemalige Kammerversammlungs- und Vorstandsmitglieder treffen. Vertreten war auch das Sächsische Staatsministerium sowie Repräsentanten sächsischer Heilberufe, befreundeter Kammern, der KZV, des FVDZ der BZK, um nur einige zu nennen. Nach einer musikalischen Einleitung mit einem Gitarrensolo eröffnete der Präsident der LZK Sachsen, Dr. Mathias Wunsch, die Feierstunde. Parallel zu den Festansprachen konnte man über eine Power-Point-Präsentation Bilder aus den letzten 20 Jahren verfolgen. Ein Blick in die Festbroschüre zum Werdegang der LZK Sachsen seit ihrer Gründung am 7.10.1990 10 Die Grußworte des ersten Präsidenten der Kammer, Dr. Joachim Lüddecke, gaben nochmals einen kurzen historischen Abriss der Geschehnisse. Dazu konnten wir einen Videofilm von der ersten Kammerversammlung am 7. Oktober 1990 in Leipzig sehen. Der Präsident, Dr. Wunsch, bei der Festansprache Am 8. Juli 1990 fand bereits der 1. Sächsische Landeszahnärztetag statt, bevor am 13. Juli 1990 durch die damalige Volkskammer der Kammergesetzentwurf verabschiedet wurde. Es gab eine Gründungskommission unter Vorsitz von Dr. Joachim Lüddecke. Sabine Dudda wurde befristet auf solidarischer Basis bei der LZK Baden-Württemberg Grußworte und filmische Zeitzeugen fanden aufmerksame Zuhörer und Zuschauer - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Aktuell Ein Wiedersehen in vertrauter Gesprächsrunde – Dr. Natusch, KZV-Vorsitzender bis 2006, mit Dr. Geisler und Dr. Nikolaus angestellt und konnte so die Arbeit für die zu gründende Kammer in Sachsen aufnehmen. Am 24. August 1990 wurde in Stuttgart unter der juristischen Begleitung von Rechtsanwalt Dieter Weller die Gründung der Zahnärztekammer in Sachsen für den 7. Oktober 1990 vorbereitet und bestätigt. Eben aus dieser Zeit berichtete auch Dr. Hans Geisler, unser damaliger erster Staatsminister für Soziales nach der deutschen Einheit. Mit dem Aufbau des Sächsischen Landtages galt es, in dieser Zeit vergleichbare Aufgaben zu lösen. Bei der Verabschiedung unzähliger Gesetze wurde die positive Zusammenarbeit zwischen der Landeszahnärztekammer Sachsen und dem Sächsischen Staatsministerium herausgestellt. Es folgten weitere Grußworte von Dr. Peter Engel (Präsident der Bundeszahnärzte- kammer), Dr. Udo Lenke (Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg) und Ministerialrat Dr. Frank Bendas (Sächsisches Staatministerium). Im Anschluss an die Feierstunde gab es während eines Buffets im Foyer die Möglichkeit, unter Kollegen Erinnerungen der letzten 20 Jahre auszutauschen. In einer kleinen Kammerchronik konnte man in Wort und Bild Eindrücke und Episoden dieser Zeit nacherleben. Inzwischen ist die Kammerversammlung für die nächste Legislaturperiode gewählt. Die Wahl des Präsidenten und des Vorstandes findet am 20. November statt. Ich bin überzeugt, dass auch in den nächsten Jahrzehnten unsere Standesvertretung zugunsten aller Zahnärzte in Sachsen ihr Bestes gibt. Dr. med. Dietmar Jolie Der Hörsaal gehörte diesmal den 100 Festgästen, darunter viele, die die Kammer mitbegründeten Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Ehrung für 20 Jahre Kammerarbeit: Dr. Erler, Dr. Albani, Dr. Breyer, Frau Dipl.-Stom. Raue, Dr. Lüddecke, Dr. Görlach und Dr. Jolie Staatsminister a. D. Dr. Hans Geisler folgte sehr gern der Einladung zum Festakt Der Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Udo Lenke bei seinem Grußwort - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 11 Aktuell Wir brauchen eine qualifizierte Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten auf hohem Niveau Die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten in Deutschland wird im bewährten dualen System (Ausbildungspraxis und Berufsschule) durchgeführt und basiert auf den Gesetzlichkeiten der Ausbildungsverordnung. Die Ausbildung zur ZFA steht nach fast zehnjähriger Laufzeit der Ausbildungsverordnung auf dem Prüfstand. Werden die Ausbildungsinhalte den beruflichen Ansprüchen noch gerecht? Neue Herausforderungen sind in fast allen Bereichen der Zahnarztpraxis anzutreffen; QM, QS haben in den Praxen Einzug gehalten. Weitreichende Hygieneanforderungen, vielfältige verwaltungstechnische Aufgaben, Alterszahnheilkunde und einiges mehr gehören zum Praxisalltag. Bundesweit wird in den zuständigen Gre- mien die Frage diskutiert, ob die jetzigen Ausbildungsinhalte der gültigen Ausbildungsverordnung in einer dreijährigen Ausbildungszeit unsere künftigen Mitarbeiter gut auf ihre berufliche Tätigkeit vorbereiten und welche Veränderungen im Ausbildungsablauf den Lernerfolg unterstützen könnten. Einerseits wird ein Stufenmodell favorisiert, was bedeutet, dass die Auszubildende nach einer bestimmten Ausbildungszeit abbrechen darf. Sie würde ohne Berufsabschluss, ohne Berufsbezeichnung, ohne delegierbare Leistungen annehmen zu dürfen, nur mit einem Zertifikat dastehen. Andererseits gibt es Meinungen, die Ausbildung für alle drei Jahre laufen zu lassen, ohne vorherigen Ausstieg, mit einem regelgerechten anerkannten Berufsabschluss. Der Vorstand der Landeszahnärztekam- mer Sachsen vertritt die Auffassung: Wir brauchen gut ausgebildetes Fachpersonal – das in einer modernen Arbeitswelt durch lebenslanges Lernen delegationsfähige Leistungen übernehmen kann. Aus diesem Blickwinkel muss die dreijährige Ausbildungszeit beibehalten werden. Hilfskräfte können über andere Wege als den der Ausbildung gewonnen werden. Wir sehen die Gefahr, dass in Zukunft billige Hilfskräfte zum Einsatz kommen werden. Das kann nicht Ziel unseres gemeinsamen Bemühens um Qualität für die Betreuung unserer Patienten sein. Wir möchten dazu gern Ihre Meinung wissen und bitten Sie schon jetzt um Ihre Mitarbeit bei der Telefonumfrage zu diesem Thema. Dr. Klaus Erler Gesamtzahl neuer Ausbildungsverhältnisse zur ZFA bundesweit leicht gestiegen Die Anzahl neu abgeschlossener Ausbildungsverträge für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) ist in diesem Jahr im Vergleich zu 2009 leicht gestiegen, ein Trend, der sich auch bei den Freien Berufen insgesamt widerspiegelt. Bundesweit wurden in diesem Jahr zum 30. September insgesamt 11.721 Ausbildungsverträge für ZFA neu abgeschlossen (Alte Bundesländer: 10.435; Neue Bundesländer: 1.286). Gegenüber dem Vorjahr haben die Ausbildungszahlen damit trotz Wirtschafts- und Finanzkrise im Durchschnitt um 0,8 Prozentpunkte zugenommen. Die Ausbildungsleistung ist ein Spiegel der wirtschaftlichen Konjunktur und reagiert sensibel auf gesundheitspolitische Entscheidungen. Sie hat sich über die letzten fünf Jahre auf einem hohen Niveau stabilisiert. BZÄK, „Klartext“ 14/10 vom 2.11.2010 In Sachsen haben in diesem Jahr per 21. Oktober 213 Schulabgänger einen Lehrvertrag für die Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten abgeschlossen. Im 2. und 3. Lehrjahr befinden sich 211 bzw. 205 Auszubildende. Insgesamt werden damit 629 künftige ZFA in sächsischen Zahnarztpraxen ausgebildet. 2009 waren es 604 und 2008 662 Auszubildende. Quelle: LZK Sachsen 21.10.2010 Anzeige JPM Financial Solutions Vermögensmanagement GmbH Herr Dipl.-Kfm. Jörg-Peter Müller Mendelssohnallee 17 • 01309 Dresden • Tel. 0351/3143251 Beratung@jpm-dresden.de • www.jpm-dresden.de Dipl.-Kfm. Jörg-Peter Müller ist zertifiziert zum: Certified Financial Planner • Certified Foundation and Estate Planner Praxiser träge steiger n § dur ch Optimier ung Der richtige Kurs für Ihre Praxis! Ganzheitliche Betreuung mittels an Lebens- und Praxisphasen angepassten Strategien! Gemeinsam zum Ziel. Sichern Sie sich alle Vorteile! Sprechen Sie uns an! 12 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Aktuell Hauptversammlung des FVDZ – Mutige Reformen wagen Der Bundesvorstand des Freien Verbandes – er setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Landesverbände zusammen Die diesjährige FVDZ-Hauptversammlung fand vom 7. bis 10. Oktober in Erfurt statt. „Wir fordern Mut für echte Reformen im Gesundheitswesen. Will man das heutige Versorgungsniveau trotz der demografischen Entwicklung in Deutschland aufrechterhalten, darf sich die politische Garde nicht vor unbequemen Reformen drücken“, mit diesen Worten hat der FVDZ-Bundesvorsitzende, Dr. Karl-Heinz Sundmacher, die 55. ordentliche Hauptversammlung eröffnet. Doch die Politik scheut sich vor umfassenden Reformen. Sie fürchtet, wer reformiert, wird abgewählt. Denn Reformen beeinflussen und verändern Strukturen und damit das System. Viele Bundesbürger lehnen jeden Einschnitt ins Sozialsystem ab, meinen die Politiker. Ist das wirklich so? Internationale Beispiele beim Umbau des Arbeitsmarktes und bei Reformen des Rentensystems zeigen, dass dies nicht ohne Weiteres stimmt. Wird der Reformprozess durch eine umfassend angelegte und Akzeptanz stiftende Kommunikationsstrategie begleitet, die die verschiedenen Phasen und Folgen des Entscheidungsprozesses darstellen, ist dies meist schon der Schlüssel zum Erfolg. Der Freie Verband sieht in der derzeitigen Umlagefinanzierung und dem Sachleistungssystem kein reformierbares Konzept. In der Hauptversammlung wurde der Gesetzgeber aufgefordert, den GKV-Leistungsbereich kurzfristig von der Umlage- in die Prämienfinanzierung zu überführen. Diese Forderung wird durch eine Machbarkeitsstudie des Institutes für Mikrodatenanalyse (Kiel) belegt. Der finanzielle Aufwand je erwachsenen Versicherten läge unter 20 € pro Monat, bei Erhaltung des bisherigen Leistungsumfangs. Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Die Delegierten begrüßten die Ankündigung Minister Röslers, die Wahl der Kostenerstattung für GKV-Versicherte zu erleichtern. Weiterhin forderte die Hauptversammlung den Gesetzgeber auf, den Basistarif der PKV als systemwichtiges Element aus dem SGB V zu streichen und keine Öffnungsklausel in die neue Gebührenordnung aufzunehmen. Auch den „Sondersparbeitrag“ der Zahnärzteschaft im GKV-Finanzierungsgesetz lehnten die Delegierten ab, da der Anteil für zahnmedizinische Behandlungen an den GKV-Gesamtausgaben seit Jahren stetig abnimmt. Wiederholt wird die seit Jahren anstehende Ost-West-Angleichung der Honorare für zahnärztliche Leistungen gefordert. Von den Delegierten der Hauptversammlung wurde eine Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen in der GKV, wie sie der KZBV-Vorstand und der Verband der Ersatzkassen vorschlagen, mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die Delegierten des Landesverbandes Sachsen des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte e.V. erlebten interessante Diskussionen und Streitgespräche zur Zukunft unseres Gesundheitswesens. Sie lernten Politiker kennen sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte aus anderen Bundesländern, die sich standespolitisch betätigen. Der Landesverband Sachsen möchte sich wieder verstärkt in die politische Arbeit der KZVen einbringen und in anderen Körperschaften engagieren, um Einfluss auf die Gesundheitspolitik zu nehmen. Engagierte Mitstreiter sind herzlich willkommen! Dr. Martina Schiller Die sächsische Delegation bei der Abstimmung über die von der KZBV vorgeschlagenen Reform der zahnärztlichen Vergütungsstrukturen in der GKV - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 13 Aktuell Tag der Zahngesundheit 2010 Gesund beginnt im Mund – Lachen ist gesund! Zum Tag der Zahngesundheit fand in diesem Jahr bereits zum zweiten Mal am 25. September ein großes Familienfest für 300 bedürftige Familien im Lindenhaus der Dresdner Tafel statt. Die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.V. präsentierte sich im Rahmen der von dem Regionalen Arbeitskreis Dresden organisierten Aktion wieder mit einem eigenen Stand. Dieser war dicht belagert. Am Zuckertisch zeigten die Mitarbeiter der LAGZ, wie viel Zucker in Speisen und Getränken steckt und was für eine zahngesunde Ernährung benötigt wird. Für die Kinder gab es eine Ratebox und an drei verschiedenen Tastboxen die Möglichkeit, Gegenstände zu erfühlen. In diesen lagen bis zu fünf Gegenstände zu den Themen Zahnarztbesuch, Lebensmittel und Bürsten. Wir waren erstaunt, auf welche Ergebnisse die Kinder kamen. Auch die Eltern zeigten sich von dieser Idee sehr begeistert. Und schnell waren wir im Gespräch über die richtige Zahnbürste und Mundhygiene. Wie entwöhne ich mein Kind vom Schnuller? Wie und ab wann putzt man Kinderzähne? Welche Zahnbürste ist für mein Kind geeignet? Welche Zahncreme ist die richtige? Diese und viele weitere Fragen wurden von den anwesenden Fachkräften gern beantwortet. Begeistert waren die Besucher auch von unserem Kariestunnel. Freiwillig ließen sie sich die Zähne mit einer Indikatorflüssigkeit anfärben. Im mit Schwarzlicht ausgeleuchteten Tunnel zeigten sich eindrucksvoll die Stellen, an denen nicht geputzt wurde. Unter fachkundiger Anleitung der Mitarbeiter der Jugendzahnklinik Dresden ging es dann zum Zähneputzen. Eine neue Zahnbürste und Zahncreme gab es als Extrabonbon dazu. Für die Kinder gab es darüber hinaus auch noch eine Hüpfburg, Kinderschminken, Ponyreiten und Unterhaltung durch einen Clown. Petrus hatte ein Einsehen und öffnete die Schleusen erst nach dem Ende des Festes. Bedanken möchten wir uns für die freundliche Unterstützung der Kollegen der Jugendzahnklinik Dresden, dem Zahnarzt Herrn Dr. Risto von der Zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis Maresch, Arnold und Risto und dem Zahntechniklabor Schmidt aus Dresden, die zum Gelingen dieses Festes maßgeblich beitrugen. Birte Bittner 14 Einen besonderen Tag der Zahngesundheit erlebten die Kinder der Tageseinrichtung Kinderland in Markneukirchen in diesem Jahr. Das Team der Zahnarztpraxis von Herrn Steffen Götze hatte am 25. September zwei Riesenzahnbürsten und jede Menge Bastelmaterial im Gepäck. Aus Teppichrollen und einer selbst gebauten Vorrichtung hatte der Zahnarzt Herr Götze im Vorfeld zwei 2,40 m lange Zahnbürsten gebastelt. Voller Aufregung und mit viel Eifer malten die Kinder viele bunte Bilder mit lustigen Motiven, die sie auf den Stiel der Riesenzahnbürste klebten. Die Bürstenköpfe, deren Borsten aus jeweils 500 Trinkhalmen bestehen, wurden zum Schluss begeistert auf die bunten Stiele gesteckt. Fertig waren nun die größten Zahnbürsten Sachsens, die von den Kindern sehr stolz präsentiert wurden. Eine der Zahnbürste blieb im Kinderland, die zweite überreichte Herr Götze der LAGZ Sachsen zum Sächsischen Fortbildungstag im Oktober. Diese kann nun in den Geschäftsräumen der LAGZ in Dresden bewundert werden. Ein herzliches Dankeschön an das Team der Zahnarztpraxis Götze, das sich jedes Jahr immer etwas ganz Besonderes für die in der Gruppenprophylaxe betreuten Kinder einfallen lässt. Birte Bittner, LAGZ Sachsen e.V. Nachlese aus dem „Regenbogenland“ Bereits im Mai 2010 waren die Kinder des Kindergartens „Regenbogenland“ in Rötha den beiden „Karies und Baktus“ auf der Spur. Petrus hatte ein Einsehen und gab Sonnenschein pur zu unserer Aktion. In einem abgedunkelten Schwarzlichttunnel konnten die Kinder der vier ältesten Gruppen vor dem Zähneputzen und nach dem Auftragen einer fluoreszierenden Flüssigkeit ihre Zahnbeläge deutlich sehen. Alle waren fasziniert vom Leuchten der - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Zahnteufel. Schnell wurde unter Anleitung fleißig geputzt. Dann konnte jedes Kind im Kariestunnel nochmals seine Putztechnik und sein Können überprüfen. Kein Neongelb auf den Zähnen – keine Beläge mit Zahnteufeln mehr. Uns allen, den Kindern und Erzieherinnen sowie dem Praxisteam hat es viel Spaß gemacht und wir haben alle viel gelernt. Praxisteam Dres. Elisabeth und Thomas Jeschky und Frau Kathleen Grund Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Aktuell Ehrennadel der Zahnärzteschaft für Dresdner Professor Kirch Dr. Wunsch verliest die Laudatio und gratuliert dem mit der Silbernen Ehrennadel der Deutschen Zahnärzte Ausgezeichneten Die Arzneimittelkommission der Bundeszahnärztekammer traf sich am 29. Oktober dieses Jahres zu ihrer turnusgemäßen Sitzung in Dresden, Gastgeber war die Landeszahnärztekammer Sachsen. Die Tagesordnung enthielt dabei einen besonderen Punkt – die Ehrung des langjährigen Vorsitzenden der Arzneimittelkommission, Prof. Dr. Wilhelm Kirch, mit der Silbernen Ehrennadel der deutschen Zahnärzteschaft. Der Vorsitzende der Arzneimittelkommission, Dr. Helmut Pfeffer, gratuliert Prof. Dr. Kirch und überreicht das Geschenk der Kollegen Dr. Wunsch überbrachte im Auftrag von Bundeszahnärztekammer und Landeszahnärztekammer Sachsen die Ehrennadel sowie die Urkunde mit Laudatio. Von seinen teils langjährigen Mitstreitern der Kommission erhielt er ebenfalls Glückwünsche und Blumen. Prof. Kirch ist Arzt und Zahnarzt. Nach dem Studium der Zahnmedizin und Medizin führte der berufliche Werdegang den geborenen Kölner über Mainz, Essen und Kiel 1993 nach Dresden, wo er seitdem als Direktor des Instituts für Klinische Pharmakologie und Therapie der Medizinischen Fakultät der Technischen Universität Dresden tätig ist. 2001 hat Prof. Kirch als wissenschaftlicher Leiter den damals Sächsischen Zahnärztetag geleitet. Er zieht sich nun nach 16 Jahren aus der Arbeit der Arzneimittelkommission zurück. Als neues Mitglied gehört der Bundeskommission nunmehr PD Dr. Christoph Schindler an, der ebenfalls am Dresdner Institut arbeitet. Arbeit der ZahnRat-Redaktion bundesweit gefragt Die Redaktionsmitglieder aus den fünf neuen Bundesländern trafen sich Anfang September zu ihrer halbjährlichen Arbeitsberatung. Es wurde festgestellt, dass sich das neue Layout beginnend mit der Ausgabe Nr. 66 sehr positiv auf das Bild der Zeitschrift ausgewirkt hat. Derzeit beträgt die Auflage des ZahnRates rund 57.000 Exemplare, die in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an den Patienten gebracht werden. Bei den Nachbestellungen, die bundesweit beim Verlag geordert werden, sind die Ausgaben über Implantate am meisten gefragt. Aber auch die Ausgabe 32 zur Thematik Kiefergelenk und CMD gehört zu den begehrtesten, sie war allerdings seit einiger Zeit vergriffen. Deshalb wird dieses Thema von Sachsen im nächsten Jahr bearbeitet und als Nr. 72 im September 2011 neu erscheinen. Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Zur Redaktion des ZahnRates gehören u. a. Sabine Fiedler (Sa-Anhalt), Jana Zadow (Brandenburg), Dr. Eckard Bohley (Sa-Anhalt), Dr. Eberhard Steglich (Brandenburg) (1. Reihe vlnr.) sowie Dr. Dirk Wagner (Sa-Anhalt), Dipl.-Stom. Gerald Flemming (Meckl.-Vorpommern), Dr. Thomas Breyer (Sachsen) und Verlagschef Polo Palmen (2. Reihe vlnr) - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 15 Aktuell apoBank nimmt Stellung zur Zusammenarbeit mit der LICON GmbH und zu aktuellen Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Bank In einzelnen Medien wurde in den vergangen Tagen über die LICON GmbH berichtet, weil dort Betrugsvorwürfe bekannt wurden, die in der vergangenen Woche u.a. zu Verhaftungen der Geschäftsführer und eines Vertriebsmitarbeiters in dem Unternehmen führten. Die LICON-Gruppe saniert hochwertig Altbausubstanzen, die in der Regel unter Denkmalschutz stehen. Für den Vertrieb an Kapitalanleger führt die LICON eine Tochtergesellschaft MEDICON. MEDICON vertreibt hochwertige denkmalgeschützte Immobilien als Kapitalanlageimmobilien. Die apoBank hat seit 2008 eine Kooperationsvereinbarung mit der MEDICON und stellt bei Bedarf die Erwerberfinanzierung zur Verfügung. Im Rahmen der Kooperation erhält die apoBank eine marktübliche Provision. Diese Provision hat für den Anleger keinen Einfluss auf den Kaufpreis der Immobilie, d. h. die Kunden der apoBank zahlen den gleichen Preis wie die Direktkunden der LICONGruppe. Die Ereignisse haben auch zu Spekulationen über die apoBank geführt. Als Bank ist das Vertrauen der Kunden unser höchstes Gut. Wir nehmen die Vorfälle daher sehr ernst und sind um eine vollständige Aufklärung bemüht. Folgende Punkte möchten wir in diesem Zusammenhang klarstellen: – Bis heute sind uns keine Fälle bekannt geworden, in denen Kunden aufgrund der Vorfälle bei der LICON einen Schaden erlitten haben. – Die LICON GmbH ist ein angesehenes Unternehmen in Leipzig. Die Qualität ihrer Arbeit hat einen guten Ruf. Unsere Kunden, die LICON-Objekte erworben haben, sind bis heute mit der Investition sehr zufrieden. – In einer gemeinsamen Bestandsaufnahme von LICON und apoBank hat sich die Bank davon überzeugen können, dass LICON die notwendigen Schritte eingeleitet hat, um die Vorfälle konsequent aufzuklären. Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten betreffen das Innenverhältnis der LICON-Gesellschafter und nicht das Geschäft der LICON selbst. Das laufende operative Geschäft der LICON ist von den Vorgängen nicht berührt. Im Interesse ihrer Kunden hat die apoBank folgende Regelungen getroffen: – Alle 600 Kunden der apoBank, die LICON-Immobilien erworben haben, wurden bereits bzw. werden sukzessive von ihrem Kundenberater kontaktiert, um die Situation zu erläutern. – Die aktuellen Vorgänge haben keine Auswirkungen auf laufende Projekte. Alle existierenden Projekte werden gemäß LICON planmäßig fortgeführt. Eventuell erforderliche Erwerberfinanzierungen werden von der apoBank bereitgestellt. – Es ist eine zentrale Stelle eingerichtet, die alle Kundenanfragen zu diesem Thema bündelt und eine schnelle persönliche Beantwortung gewährleistet. Jeder Kunde, der zu diesem Thema Fragen hat, kann sich an seinen Berater oder auch über die Telefon-Nummer 0800-5998-900 bzw. die Mail-Adresse fragenzumedicon@apobank.de an unsere Experten in Düsseldorf wenden. In der Folge der staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen LICON-Mitarbeiter wird auch gegen zwei zuständige leitende Vertriebsmitarbeiter sowie ein Vorstandsmitglied der apoBank, Herrn Stefan Mühr, ermittelt. Um eine neutrale und objektive Aufklärung sicherzustellen und den betroffenen Personen Zeit für die Unterstützung der Aufklärung zu gewähren, wurden diese vorerst von ihren Aufgaben freigestellt. Die apoBank kooperiert zur vollständigen Aufklärung aller Fragen eng mit den ermittelnden Behörden. Zur Überprüfung der Vorgänge hat der Vorstand zudem eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, die insbesondere die Fragestellung klären wird, ob sich alle Mitarbeiter und Führungskräfte an die gesetzlichen Vorschriften und die internen Compliance-Regeln gehalten haben. Die Arbeitsgruppe wird dem Vorstand laufend berichten. Die Bank geht davon aus, dass sie spätestens bis Ende November über die Ergebnisse informieren wird. Der apoBank ist es wichtig, dass alle existierenden Vorwürfe, Vermutungen oder Unterstellungen vorbehaltlos überprüft und aufgeklärt werden. Dafür wird sie alle notwendigen Kräfte einsetzen. Sie wird ihre Kunden und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse und die Konsequenzen, die daraus folgen, zeitnah und transparent informieren. Es muss sichergestellt sein, dass sich die Kunden der apoBank auch in diesem Segment der Immobilienanlage auf eine professionelle und qualitativ hochwertige Betreuung verlassen können, die keinen Anlass zur Beanstandung bietet. Düsseldorf, 27. Oktober 2010 Der Vorstand Anzeigen Westsächsischer Arbeitskreis für Parodontologie, Implantologie und Prothetik www.wakpip.de Westsächsisches Neujahrsmeeting 14. Januar 2011, Giegengrün/Zwickau Medizin trifft Wirtschaft • 9 Vorträge • abends Neujahrsball Ihre Privatpatienten zahlen nicht? Faxen, mailen oder schicken Sie uns die Rechnungen und die Mahnungen, den Rest erledigen wir. Gerne helfen wir auch telefonisch weiter Telefon 0351/251 8014 Nähere Informationen und Anmeldungen www.wakpip.de · Zahnärzte Kallweit · Kirchberg/Sa. Telefon 037602 64738 16 Inkasso schnell, einfach und preiswert Bauer-Inkasso · Königstraße 17 · 01097 Dresden Bauer-Inkasso@email.de · Fax 0351/215 27 998 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Aktuell Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Die Kammerversammlung der Landeszahnärztekammer Sachsen hat in ihrer Beratung am 20.11.2010 den Beschluss der Bundeszahnärztekammer aufgegriffen und sich wie die Bundesversammlung gegen die Aufnahme einer Öffnungsklausel bei der Novellierung der Gebührenordnung ausgesprochen. Bundes- und Landeszahnärztekammer informieren über den Stand der Bearbeitung des GOZ-Entwurfs in einem offenen Brief. Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, seit dem Frühjahr führt die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Gespräche mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und gibt ihre fachliche Expertise zu der seit Jahren überfälligen Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Was nach über 22 Jahren fachlich und betriebswirtschaftlich notwendig ist, haben wir mit der Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ) dokumentiert und als Forderung formuliert. Was jedoch in der heutigen wirtschaftlich äußerst schwierigen Zeit von der Politik finanziert werden kann und will, entscheiden leider nicht wir Zahnärzte. Unsere Aufgabe als Standesvertreter ist es, die Politik zu beraten und für die Belange aller Zahnärztinnen und Zahnärzte wie auch der Patienten zu sensibilisieren. In diesem Sinne müssen und wollen wir das bestmögliche Ergebnis für uns und unsere Patienten erreichen. Vordringliches Ziel dabei ist, dass Ihnen weiterhin – entsprechend den gesetzlichen Grundlagen der derzeitigen GOZ – eine individuelle Abrechnungsmöglichkeit erhalten bleibt. Die Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die GOZ an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei die Kostenentwicklungen der letzten 22 Jahre zu berücksichtigen. Dennoch haben die Verantwortlichen im BMG bis heute nicht erklärt, ob eine Öffnungsklausel in der neuen GOZ verankert werden soll – obwohl die Ablehnung der Klausel für den zahnärztlichen Berufsstand von existenzieller Bedeutung ist: Nach Ansicht der Privaten Krankenversicherung (PKV) soll es Ihnen durch die Öffnungsklausel – also einer Art Separatvereinbarung – möglich sein, direkte Verträge mit Privatversicherern abzuschließen. Damit wäre es möglich, zahnärztliche Leistungen pauschaliert und außerhalb der zahnärztlichen Gebührenordnung abzurechnen. Befürworter der Öffnungsklausel – allen voran die PKV – führen als vermeintliche Vorteile die Argumente „mehr Wettbewerb“ und „Kostenersparnis“ an. Fest steht aber, nicht Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Wettbewerb ist das Ziel der PKV, sondern ein Instrument in die Hände zu bekommen, das es ihr ermöglicht die Preise der GOZ noch zu unterschreiten. Die Bundeszahnärztekammer als Berufsvertretung der deutschen Zahnärzteschaft spricht sich daher gegen eine Öffnungsklausel aus, da fairer Wettbewerb de facto verhindert, Patientenrechte wie die freie Arztwahl ausgehöhlt und die Behandlungsqualität ernsthaft gefährdet würden. Daher hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer auf seiner außerordentlichen Sitzung am 14. September 2010 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bundesregierung hat es sich – untermauert durch den Koalitionsvertrag – zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde durch die Verankerung der sog. Öffnungsklausel konterkariert, weil die GOZ und die damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt würden. Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in der GOZ auf. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass eine Gebührenordnung mit einer Öffnungsklausel mit ganz erheblichen Gefahren für Patienten und Zahnärzte verbunden ist. Kann diese Klausel nicht verhindert werden, ist eine so geänderte GOZ für den Berufstand nicht akzeptabel. Dann wäre die alte GOZ – obwohl fachlich und betriebswirtschaftlich seit Jahren überholt – beizubehalten.“ Mit einem gemeinsam mit der Ärzteschaft entwickelten Positionspapier „5 gute Gründe gegen eine Öffnungsklausel“ haben wir den politischen Vertretern die Nachteile einer solchen Regelung im Detail aufgezeigt und erneut auf eine novellierte Gebührenordnung als Alternative hingewiesen. Das Positionspapier steht Ihnen auf der BZÄKHomepage zur Verfügung: www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/ position_oeffnungsklausel.pdf. - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Als Vertreter der deutschen Zahnärzteschaft auf Bundes- wie auf Landesebene wollen wir gemeinsam mit der Politik eine Lösung finden, in der Behandlungsqualität, freier Wettbewerb und Patientenrechte mit einer kostenbewussten und effizienten zahnmedizinischen Versorgung in Übereinstimmung gebracht werden können. Daher sprechen wir uns zum heutigen Stand ausdrücklich für die bisherige GOZ mit Optionen zur individuellen Abrechnung statt neuer GOZ mit „Knebelvertrag“, sprich Öffnungsklausel, aus. Gerade bei diesem Projekt ist es wichtig, mit einer Stimme nach außen zu treten – dabei brauchen wir auch Sie und bauen auf Ihre Unterstützung vor Ort. Herzlichen Dank! Mit freundlichen kollegialen Grüßen Dr. Peter Engel Präsident BZÄK Dr. Mathias Wunsch Präsident LZK Sachsen 17 Aktuell Sitzungstermine des Zulassungsausschusses Sachsen für Zahnärzte 2011 2. Februar 13. April 22. Juni 24. August 12. Oktober 7. Dezember Bitte beachten Sie: – Anträge an den Zulassungsausschuss Sachsen sind rechtzeitig, d. h. mindestens drei Wochen vor Sitzung des Zulassungsausschusses, bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses Sachsen, Schützen- höhe 11, 01099 Dresden einzureichen. – Die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses prüft Anträge und Unterlagen auf Vollständigkeit und fristgerechten Eingang. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, fehlender Gebühr oder verspätet eingereichte Anträge werden dem Zulassungsausschuss nicht vorgelegt und demnach auch nicht entschieden. – Der Verzicht auf die Zulassung als Vertrags- Mit der „Gräfin Cosel“ unterwegs Es ist zur lieb gewonnenen Tradition geworden und es wird gern aufgenommen, diese Senioren-Dampferfahrt. Am 6. Oktober dieses Jahres war es bereits der 19. Ausflug. Ein Treffen mit Kollegen und Studienfreunden. Es ist eine fröhliche offene Atmosphäre auf dem Schiff. Der Kontakt untereinander, auch wenn man sich bisher noch nicht kannte, ist schnell hergestellt. Und die Sonne scheint, als wir Dresden in Richtung Pillnitz auf der Elbe verlassen. 20 Jahre nach der Wende. Wir Senioren hatten alle 20 Jahre in der DDR als Zahnärzte gearbeitet und hatten noch mal die Möglichkeit, 20 Jahre in der freien Marktwirtschaft tätig zu sein. Das entschädigt und macht zufrieden. Aber es wurde auch deutlich, dass wir nicht unbedingt noch an vorderster Stelle tätig sein wollten. Winston Churchill sagte einmal: „Das Leben ist wie ein Theaterstück. Zuerst spielt man die Hauptrolle, dann die Nebenrolle, dann souffliert man den anderen und schließlich sieht man zu, wie der Vorhang fällt.“ Wir hatten Lust, alle die Hauptrolle abzugeben und den wohlverdienten Ruhestand anzutreten. Diese Dampferfahrt trägt auch dazu bei, diesen Ruhestand zu genießen. Herzlichen Dank der Landeszahnärztekammer Sachsen für dieses „Sich Kümmern“ um die Senioren. Selbstverständlich ist das nicht. Dem Team der Kammer dafür ganz besonderen Dank. Dr. Ulla Gmyrek zahnarzt sollte möglichst mit dem Ende des auf den Zugang der Verzichtserklärung folgenden Kalendervierteljahres erfolgen. – Anträge auf Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften können nur zum Quartalsbeginn bestätigt werden. – Anträge sind im Internet unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de abzurufen oder direkt in der KZVS, Abt. Mitglieder, Telefon 0351 805 34 16. Praxisausschreibung Die Bewerbungen senden Sie bitte schriftlich unter u. g. Kennziffer an die KZV Sachsen, PF 100 954, 01079 Dresden. Kennziffer Planungsbereich Übergabetermin Fachrichtung Praxisart 1016/0711 Chemnitz, Stadt 01.04.2011 Allgemein Einzelpraxis Kennziffer Planungsbereich Übergabetermin Fachrichtung Praxisart 1016/0712 Chemnitz, Stadt 01.04.2011 Allgemein Einzelpraxis Neuzulassungen im KZV-Bereich Sachsen Folgenden Zahnärzten wurde im Oktober 2010 die Zulassung als Vertragszahnarzt ausgesprochen: Es scheint, als hätte die Seniorendampferfahrt ein Abonnement auf schönes Wetter. Nach dem Essen liefen dann die Gespräche auch alle an Deck ab. 18 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Chris Benedix Dresden Marzena Chojnacka-Pyzara Dresden Eric Forker Dresden Ariane Forker Dresden Dr. med. dent. Katja Göpel Heidenau Dr. med. dent. Anette Kyber Geithain Dr. med. dent. Christian Kyber Geithain Dr. med. dent. Wigbert Linek Dresden Silvia Walther Zwickau Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 AMZ Allianz für Meisterliche Zahntechnik Aktuell/Termine WWW.Q-AMZ.DE Produktinfo oder Fortbildung? Vor gar nicht langer Zeit flimmerten die Bilder des rauchenden Airbusses A380 über die Bildschirme und der Anblick der von Trümmerteilen durchschlagenen Tragfläche ließ jeden erahnen, wie knapp eine Katastrophe ausblieb. Wo liegt hier der Berührungspunkt mit der Zahnmedizin? Sicherlich wäre es mehr als vermessen, den Brand eines gigantischen Flugzeugtriebwerkes mit einer Pulpitis, einer Implantat-, Zahn- oder Brückenfraktur vergleichen zu wollen. Dennoch, die grundsätzliche Problematik in unserem zahnmedizinischen Mikrokosmos ist eine Ähnliche. Neue Technologien, Produkte und Verfahren werden mit immer schnellerer Schlagzahl entwickelt und am Markt platziert, der steigende Kostendruck zwingt Forschung und Entwicklung zunehmend in Computer und (Kau)Simulatoren. Die Frage bleibt, ob Zuverlässigkeit und Praxisreife bei einer Markteinführung immer sichergestellt sind. Hier die Spreu vom Weizen zu trennen und der Praxis über die Produktinformation hinaus möglichst zuverlässige Information zu garantieren, ist eine Herausforderung und bedarf einer zahnärztlichen Fortbildung, die in der Lage und willens ist, kritisch distanziert und reflektierend zu agieren. Dass dies am ehesten unabhängige, von kommerziellen Interessen freie und nicht profitorientierte Institutionen leisten können, versteht sich eigentlich von selbst. In diesen Tagen werden die neuen Kursprogrammhefte der Fortbildungsakademie der LZK Sachsen 1/2011 für Zahnärzte und für Praxismitarbeiterinnen in Ihren Praxen eintreffen. Wir liefern Lebensqualität in Chemnitz, Mittelsachsen und im Landkreis Zwickau! Die perfekte Krone oder eine schnelle Reparatur – zahntechnische Meisterlabore bieten Ihnen beste Qualität. Und diese Qualität hat einen Namen: „Q“ steht für Kompetenz, Sicherheit und Vertrauen ohne Kompromisse - damit Sie Ihren Patienten alles bieten können, was die Meisterlabore der Innung Westsachsen in Chemnitz, Mittelsachsen und im Landkreis Zwickau für Sie möglich machen. Die Innungsbetriebe der AMZ Allianz für Meisterliche Zahntechnik sind für Sie da - mit perfektem Service vor Ort! Prof. Dr. K. Böning, Fortbildungsreferent ZAHNARZT Zahnärzte-Stammtische MEISTERLABOR Damit für PATIENTEN alles stimmt. Sächsische Schweiz Datum: Dienstag, 30. November 2010, 19 Uhr; Ort: Hotel „Zur Post“, Pirna; Thema: Zukunft des Berufsstandes; Information: Dr. med. dent. Karsten Günther, Tel. 03501 528554 Leipzig Datum: Dienstag, 30. November 2010, 20 Uhr; Ort: „Apels Garten“, Leipzig; Thema: „Anwaltliches Forderungsmanagement für Zahnmediziner“; Information: Dr. Angela Echtermeyer-Bodamer, Tel. 0341 4612012 Bautzen Datum: Mittwoch, 1. Dezember 2010, 19 Uhr; Ort: Hotel „Holiday Inn“, Bautzen; Thema: Einsatz von Mundspüllösungen in der täglichen Praxis – Möglichkeiten und Grenzen; Information: Dipl.-Stom. Andreas Mühlmann, Tel. 03591 44176 Oelsnitz/Erzg., Stollberg Datum: Mittwoch, 1. Dezember 2010, 19:15 Uhr; Ort: Gaststätte „Zum Brunnen“, Oelsnitz/Erzg.; Thema: Aktuelles nach der KZVWahl, Information: Dr. med. Uwe Tischendorf, Tel. 037298 2625 Dresden-West Datum: Donnerstag, 2. Dezember 2010, 19:30 Uhr; Ort: Restaurant „Culinaria“, Dresden; Information: Dipl.-Stom. Steffen Laubner, Tel. 0351 4125254 Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Meisterlabore der Innung Westsachsen. In Ihrer Nähe. Dentallabor Lorenz GmbH (08056 Zwickau) LOGO DENT Zahntechnik GmbH (08058 Zwickau) Dentallabor Gelbe (08060 Zwickau) Kahl Dental GmbH (08060 Zwickau) Dentallabor Menzel Zahnt. u. Fachlabor f. Kfo (08066 Zwickau) Dentaltechnik Dammann (08107 Kirchberg) Zahntechnik Preusche u. Krug GmbH (08132 Mülsen) Pilz Dentalkonzept ZTM Tobias Pilz (08132 Mülsen/OT Ortmannsdorf) Wolfgang Brode Zahntechn. Labor GmbH (08141 Reinsdorf) Dentallabor Lorenz GmbH Glauchau (08371 Glauchau) VZD Volker Zeibig Dental GmbH (08373 Niederlungwitz) Meecri-Dental GmbH Zahntechn. Labor (08393 Meerane) dental design schneider (08396 Waldenburg) Dental-Labor Axel Knorr (08412 Werdau) MF dental Zahntechnik Michael Findeiß (08427 Fraureuth) Crimmitschauer Dentallabor GmbH (08451 Crimmitschau) Rohland-Dental Zahntechn. Labor (08451 Crimmitschau) Chemnitzer Labor für Präzisionstechnik + Implantologie (09112 Chemnitz) Dental Labor Lutz Bigl (09112 Chemnitz) Dental-Labor Eisenweg GmbH (09116 Chemnitz) Dentallabor Steffi Rösch (09116 Chemnitz) Dotzauer Dental GmbH (09120 Chemnitz) Dentallabor Lorenz GmbH Chemnitz (09120 Chemnitz) Zahntechnik A. Klotzsche (09123 Chemnitz) Dental-Labor Margit Seifert (09123 Chemnitz) Dentallabor Carsten Jährig GmbH (09125 Chemnitz) Zahnt. Labor Limbach Berc Kesisoglugil (09212 Limbach-Oberfrohna) Dental-Labor Schlimper (09232 Hartmannsdorf) Dental-Labor Englert & Winter GmbH (09236 Clausnitz) Dentallabor Thomas Blümel (09306 Zettlitz) Zahntechnik Kerstin Straßburger (09306 Rochlitz) Dentallabor Glöckner (09326 Geringswalde) Dental-Labor Bernd Uhlemann KG (09557 Flöha) Zahntechnisches Labor Horst Heinich (09569 Oederan) Dental Labor Herzog + Gentzsch GmbH (09599 Freiberg) Dental-Labor Günter Barz (09619 Sayda) Dental Studio Gnatho GmbH (09648 Mittweida) 15 Termine Fortbildungsakademie: Kurse im Dezember 2010/Januar 2011 Schriftliche Anmeldung: Fortbildungsakademie der LZKS, Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Fax: 0351 80 66-106 E-Mail: fortbildung@lzk-sachsen.de Petra Kokel (Kurse Abrechnung/EDV/Strahlenschutz): Edda Anders (Kurse für Zahnärzte): Astrid Nitsche (Kurse für Praxismitarbeiterinnen): Tel. 0351 8066-102 Tel. 0351 8066-108 Tel. 0351 8066-113 Genauere inhaltliche Informationen zu den einzelnen Kursen entnehmen Sie bitte unserem Fortbildungsprogramm für das 2. Halbjahr 2010 bzw. 1. Halbjahr 2011 oder dem Internet www.zahnaerzte-in-sachsen.de für Zahnärzte Dresden Der ältere multimorbide Patient in der Zahnarztpraxis D 220/10 Dr. Hans Sellmann, Marl 04.12.2010, 9:00-16:00 Uhr 8 Punkte Mundakupunktur – Therapie mittels westlicher Akupunktur-Systeme (MAPS) D 221/10 Dr. Jochen Gleditsch, Baierbrunn 04.12.2010, 9:00-16:00 Uhr 9 Punkte Craniomandibuläre Dysfunktion – Basisuntersuchung D 01/11 07.01.2011, 9:00-18:00 Uhr 08.01.2011, 9:00-18:00 Uhr 19 Punkte 21.01.2011, 14:00-19:00 Uhr 22.01.2011, 9:00-17:00 Uhr 14 Punkte Allergiebehandlung mit Hypnose D 02/11 Quetschbiss oder Feinzentrik? Praxisnahe Konzepte für die Relationsbestimmung bei voll- und teilbezahnten Patienten D 04/11 Intensivkurs Wurzelkanalfüllung D 05/11 ZahnÄrztliche Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit angesichts psychosomatischer Störungen D 06/11 Prof. Dr. Stefan Kopp, Frankfurt/M. Dr. Eberhard Brunier, Mainz Dr. Matthias Lange, Berlin Dr. Markus Leukhardt, Eberswalde 22.01.2011, 9:00-17:00 Uhr Dr. Christoph Huhn, Dessau 28.01.2011, 14:00-19:00 Uhr 29.01.2011, 9:00-16:00 Uhr PD Dr. Anne Wolowski, Münster 9 Punkte 16 Punkte 29.01.2011, 9:00-15:00 Uhr 8 Punkte für PraxismitarbeiterInnen Dresden Praxisnaher Abrechnungsgrundkurs für Einsteiger und Reaktivierer (Teil A) Abrechnung von Zahnersatzleistungen nach BEMA und GOZ (auch für Assistenzzahnärzte) 20 D 103/11 Sandra Abraham, Mautitz - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 28.01.2011, 13:00-20:00 Uhr 29.01.2011, 9:00-16:00 Uhr 16 Punkte Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Termine Sie müssen im 1. Halbjahr 2011 Ihre Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisieren? Folgende Termine stehen zur Auswahl: 1. Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte Kursnummer Termine (Kurse mit anteiligem Selbststudium) Veranstaltungsort D 12/11 Freitag, 11.02.2011 (14:00-17:30 Uhr) Zahnärztehaus Dresden L 02/11 Mittwoch, 16.03.2011 (14:00-17:30 Uhr) Hotel Mercure Am Johannisplatz, Leipzig D 34/11 Freitag, 01.04.2011 (14:00-17:30 Uhr) Zahnärztehaus Dresden Z 02/11 Mittwoch, 13.04.2011 (14:00-17:30 Uhr) Hotel Holiday Inn Zwickau C 03/11 Freitag, 15.04.2011 (14:00-17:30 Uhr) Hotel Mercure Chemnitz L 08/11 Freitag, 20.05.2011 (14:00-17:30 Uhr) Hotel Mercure Am Johannisplatz, Leipzig Kursnummer Termin (Kurs ohne Selbststudium) Veranstaltungsort D 52/11 Freitag, 13.05.2011 Zahnärztehaus Dresden (13:00-20:00 Uhr) 2. Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für Praxismitarbeiterinnen Kursnummer Termin (Kurs ohne Selbststudium) Veranstaltungsort D 125/11 20.05.2011 Zahnärztehaus Dresden Kursnummer Termine (nur Prüfung mit vorherigem Selbststudium) Veranstaltungsort Z 420/11 25.05.2011 (15:00-16:00 Uhr) Holiday Inn Zwickau L 420/11 01.06.2011 (15:00-16:00 Uhr) Hotel Mercure Am Johannisplatz, Leipzig C 420/11 08.06.2011 (15:00-16:00 Uhr) Hotel Mercure Chemnitz D 420/11 15.06.2011 (15:00-16:00 Uhr) Zahnärztehaus Dresden B 420/11 22.06.2011 (15:00-16:00 Uhr) Holiday Inn Bautzen (14:00-17:30 Uhr) Ihre schriftliche Anmeldung senden Sie bitte unter Angabe der Kursnummer an die: Fortbildungsakademie der LZK Sachsen Schützenhöhe 11 / 01099 Dresden Fax: 0351 8066-106 / E-Mail: fortbildung@lzk-sachsen.de Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kokel, Telefon: 0351 8066-102, zur Verfügung. 2. Sächsischer Akademietag Mehr Erfolg durch interdisziplinäre Zusammenarbeit Moderne Zahnheilkunde als Netzwerk von Kieferorthopädie, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Prothetik und Zahntechnik Termin: 25./26. März 2011 Information/Anmeldung: Frau Anders, Telefon 0351 8066-108 Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 21 Praxisführung QM-Hotline: Was Ihre Kollegen gefragt haben QM der sächsischen Körperschaften Muss jeder Zahnarzt/jede Zahnärztin ein QM-System einführen? Die Richtlinie sagt aus, dass die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und zahnärztlichen Einrichtungen verpflichtet sind, ein einrichtungsinternes QM-System einzuführen und weiterzuentwickeln. Dies bedeutet: – Einzelpraxen und Praxisgemeinschaften installieren jeweils ein eigenes QM-System. – In einer Berufsausübungsgemeinschaft (bisher Gemeinschaftspraxis), die an einem Praxisort besteht, wird für die Praxis ein gemeinsames QM-System eingerichtet – unabhängig von der Anzahl der Vertragszahnärzte. – Anders verhält es sich, wenn eine Berufsausübungsgemeinschaft an mehreren Praxisorten (überörtlich) tätig ist. Hier ist für jede Praxis ein QM-System einzuführen. – Bei einer Praxisübernahme kann das bestehende QM-System übernommen und an die individuellen Belange des Praxisnachfolgers angepasst werden. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, ein neues QM-System zu integrieren. Muss ich mein QM-System gemeinsam mit einem externen Berater entwickeln? Dies ist nicht erforderlich. Ein der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses entsprechendes QM-System kann vom gesamten Praxisteam erarbeitet werden. Für Sie wurde zur Unterstützung von der KZVS und der LZKS das QM der sächsischen Körperschaften entwickelt. Sie finden dies im Internetprojekt www.zahnaerzte-in-sachsen.de unter Zahnärzte ➔ Qualitätsmanagement. Bis wann muss ein QM-System eingeführt sein? Letzter Termin für die Einrichtung eines praxiseigenen QM ist der 31. Dezember 2010. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Bei Fragen oder Problemen können Sie gern unsere QM-Hotline nutzen: Telefonnummer 0351 8053900, jeweils Montag von 10 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 11:30 bis 14 Uhr. Muss ich mein QM-System zertifizieren lassen? Nein, die QM-Richtlinie spricht von grund- 22 legenden Mindestanforderungen, die zu erfüllen sind. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich. Kann ich als Praxisinhaber selber bestimmen, was ich für QM in meiner Praxis tun möchte? Es gibt verpflichtende Vorgaben, die bei der Einführung von QM zu berücksichtigen sind. Die QM-Richtlinie bezeichnet diese als Grundelemente und Instrumente. Diese spiegeln zum Teil den Qualitätskreislauf wider. Darüber hinaus soll jeder Vertragszahnarzt weitere Elemente in einem Qualitätsmanagement für seine Praxis individuell entwickeln. Kann man sein QM-Handbuch inhaltlich selber gestalten oder gibt es Dokumente, die vorhanden sein müssen? Es gibt Schritte im QM, die es für alle erforderlich machen, sich damit auseinanderzusetzen und dies auch entsprechend im QM-Handbuch zu dokumentieren. Hierzu zählen: – Ist-Analyse – Praxisstrukturen (Organigramm und Stellenbeschreibungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) – Projektpläne für neue Qualitätsziele – Notfallmanagement – Beschwerdemanagement – Fehlermanagement – Fortbildungsübersichten und/oder Planungen (für die Mitarbeiter) – Teambesprechungsprotokolle (Aufgabenprotokoll) – Übersicht über vorhandene Dokumentationen, die es in der Praxis gibt (z. B. Röntgenkontrollbuch, Fortbildungsnachweise des Praxisinhabers und gegebenenfalls angestellter Zahnärzte) – praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit Ihrer QM-Maßnahmen – Kontrolle des Erfolges (als Protokoll) – Checklisten und Verfahrensanweisungen für Behandlungs- und Verwaltungsabläufe; hier entscheiden Sie, für welche Abläufe in Ihrer Praxis Dokumente vorhanden sind Muss ich meinen Praxis-PC zwingend an das Internet anbinden, um QM durchführen zu können? Nein. Die Beantwortung der Fragenkomple- - zurück zum Inhaltsverzeichnis - xe sowie das anschließende Starten der IstAnalyse kann an jedem anderen Rechner, z. B. dem Kommunikationsrechner der Praxis, der Internetanschluss hat, durchgeführt werden. Direkt nach Starten der Ist-Analyse steht diese auch als Datei (im pdf-Format) zur Verfügung. Diese sowie alle anderen erforderlichen QM-Dokumente (im rtf-Format sowie im pdf-Format) können Sie z. B. per USBStick auf einen anderen Rechner ohne Internetanschluss übertragen und dort weiterbearbeiten. Medienträger, wie USB-Sticks, können bei häufiger Verwendung zum Download von Dokumenten aus freien Internetseiten Viren beinhalten. Bitte prüfen Sie aus diesem Grund Ihre Datenmedienträger regelmäßig. Hinweise zur Virenprüfung finden Sie auf der Seite 24. Ich habe im QM der sächsischen Körperschaften die Fragen in den sechs Fragenkomplexen beantwortet und eine Ist-Analyse gestartet. Danach konnte ich in der Übersicht der Fragenkomplexe sehen, dass ich scheinbar keine Frage beantwortet hatte, denn überall stand: Fragen beantwortet: „Null“. Ist hier technisch etwas schiefgegangen? Es ist technisch richtig, dass nach dem Durchführen einer Ist-Analyse die Fragenkomplexe wieder auf „Null“ zurückgesetzt werden. Ihre Antworten wurden vom System ausgewertet; die Ergebnisse als Ist-Analyse mit entsprechendem Datum zur Verfügung gestellt. Da das Qualitätsmanagement eine IstAnalyse einmal jährlich vorsieht, müssen Ihre Antworten in den einzelnen Komplexen wieder gelöscht werden, damit für Sie weitere Ist-Analysen möglich sind. Kann die KZV oder jemand anderes die Ergebnisse meiner Ist-Analyse sehen? Nein, niemand außer Ihnen selbst. Das QM der sächsischen Körperschaften liegt im Internetprojekt der sächsischen Zahnärzte im geschützten Bereich, d. h., die Eingabe von Benutzername und Passwort ist erforderlich. Da Ihr Passwort aus Datenschutzgründen in der KZV nicht gespeichert wird, haben auch nur Sie Zugang und Einsicht in Ihre Ist-Analysen. Bitte denken Sie daran, bei Beendigung der internen Internetsitzung am Ende ein „Logout“ durchzuführen. Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Praxisführung Muss ich meine Ist-Analyse immer ausdrucken? Generell ist die Ist-Analyse Bestandteil der QM-Dokumentation. Sollten Sie ein QM-Handbuch in Papierform führen, so ist die Ist-Analyse auszudrucken. Führen Sie ein Handbuch als Ordner auf Ihrem Rechner, muss die Analyse dort gespeichert werden. Das QM der sächsischen Körperschaften stellt Ihnen hierfür die IstAnalyse als pdf-Dokument zur Verfügung. Wo finde ich meine durchgeführten IstAnalysen? Ihre jeweils drei letzten Ist-Analysen können Sie unter dem Menüpunkt „Übersicht der Fragenkomplexe“ wie folgt abrufen: Schritt 1: Klick auf den am Ende der Seite stehenden Link „Vorhandene Ist-Analyse ansehen“ Schritt 2: Klick auf den am Ende der Seite stehenden Link unter Download „Formular im pdf-Format speichern“ (zur Speicherung der am Anfang der Seite tabellarisch dargestellten Ist-Analyse) Möchten Sie eine frühere Ist-Analyse anzeigen lassen, dann erfolgt zuerst ein Klick auf den am Ende der Seite stehenden Link unter Letzte Ist-Analysen „Ergebnis vom tt.mm.yyyy“. Die gewünschte Ist-Analyse wird tabellarisch am Anfang der Seite angezeigt und kann nun wieder entsprechend Schritt 2 als Dokument geöffnet und gespeichert werden. Was ist bei der Bearbeitung von Textdokumenten zu beachten? Text-Dokumente, die Sie im Internet öffnen, müssen zunächst auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Erst dann lassen sich die Dokumente von Ihrem Rechner aus bearbeiten. Die Inhalte können Sie ganz individuell an die Gegebenheiten Ihrer Praxis anpassen. Ebenfalls zu bearbeiten sind die zu jedem QMDokument gehörende Kopf- und Fußzeile. Führen Sie ein elektronisches QM-Handbuch, welches z. B. auf Ihrem Desktop liegt, dann sind die von Ihnen ausgewählten und zu bearbeitenden Textdokumente in entsprechenden Ordnern abzulegen. Zum Beispiel: – Eine neue „Ist-Analyse“ gehört in den Ordner a_Ist-Analysen. – Die Verfahrensanweisung „Projektplan“ sollte im Ordner b_Praxisleitbilder-Ziele abgelegt werden. – Die Stellenbeschreibungen für Ihre Mitarbeiterinnen passen in den Ordner c_Praxisstrukturen. Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 – Die Checkliste „Medizinischer Notfall“ wäre im Ordner d_Checklisten-Verfahrensanweisungen zu speichern. Ist QM für mich abgeschlossen, wenn ich bis zum 31.12.2010 alle Hinweise und Anweisungen aus der QM-Richtlinie erfüllt habe? Qualitätsmanagement ist keine einmalige Aktion. Es dient der kontinuierlichen Verbesserung der Patientenversorgung. Die im Qualitätskreislauf vorgegebenen Punkte (Ist-Analyse, ggf. Einführung von Änderungsmaßnahmen, neues Qualitätsziel, Integration dieser Maßnahmen in die Praxis und die Kontrolle des Erfolges) sind jährlich zu wiederholen. Welchen Nutzen kann ein gelebtes QMSystem bringen? – Durch klare Zuständigkeiten werden doppelte Arbeiten vermieden. – Durch eine gute schriftliche Dokumentation können Sie als Praxisinhaber Regelungen und Absprachen jederzeit überprüfen; neue Mitarbeiter sind schneller eingearbeitet. – Bereits durch das gemeinsame Erarbeiten im Rahmen der QM-Dokumentation wird die interne Kommunikation verbessert. Regelmäßige Teambesprechungen tragen ebenfalls dazu bei. – Durch schriftlich formulierte Praxisziele ist jedem sein Verantwortungsbereich zur Zielerreichung klar. – Der Praxisablauf wird reibungsloser. Dies führt u. a. dazu, dass auch Fehler reduziert werden und die Zufriedenheit aller steigt. Inge Sauer Wissenswertes für den Vertragszahnarzt Der Härtefall und die Abrechnung von gleichartigen Versorgungen Laborleistungen – Was ist generell bei der Abrechnung zu beachten? Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie erneut über die korrekte Abrechnung bei gleichartigen Versorgungen für sogenannte Härtefall-Patienten informieren. – Ein gleichartiger Zahnersatz beinhaltet die Regelversorgung und zusätzliche Leistungen. – Gesetzliche Festlegungen § 55 Abs. 4 SGB V für die gleichartige Versorgung: Wählen Versicherte einen über die Regelversorgung gemäß § 56 Abs. 2 SGB V hinausgehenden gleichartigen Zahnersatz, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. – Mit der Wahl einer gleichartigen Versorgung erlischt der Anspruch auf den Ergänzungsbetrag; dem Patienten wird von seiner Krankenkasse maximal der doppelte Festzuschuss gewährt. – Die Pflicht der Vertragszahnärzte ist es, entsprechend der verabschiedeten Ausfüllhinweise zum Heil- und Kostenplan, die tatsächlich geplante Versorgung im Feld Therapieplanung einzutragen. Für den Kostenträger muss nachvollziehbar sein, welche Versorgungsform gewählt wurde. 1.Regelversorgung Den einzelnen Festzuschuss-Befunden sind Laborpositionen aus dem BEL II zugeordnet worden. Sieht der Heil- und Kostenplan eine Regelversorgung vor, können vom zahntechnischen Labor auch nur diese hinterlegten Laborpositionen berechnet werden. Sie finden die Festzuschuss-Befunde und die der Regelversorgung zugeordneten zahntechnischen Leistungen im Ordner „Schwere Kost für leichteres Arbeiten“. 2.Gleichartige Versorgung Bei gleichartigem Zahnersatz dürfen nur jene Leistungen außerhalb des BEL II abgerechnet werden, die über die Regelversorgung hinausgehen, beispielsweise eine keramische Vollverblendung. 3.Andersartige Versorgung Bei andersartigem Zahnersatz ist der Zahntechniker bei der Abrechnung seiner Leistungen nicht an das BEL II gebunden. Beispiel Gleichartige Versorgung keramisch voll verblendete Krone Zahn 24 21 22 23 KM KV ww 24 25 26 27 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Bei der Abrechnung ist dies in der Praxis zu prüfen. Interessante Artikel zur Abrechnung bei so genannten Härtefällen können Sie in den ZBS-Ausgaben 7+8/2009 – 10/2009 nachlesen. Diese finden Sie auch unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de Birgit Schröder/Inge Sauer 23 Praxisführung Viren, Trojaner und Würmer – auch Datenträger müssen geprüft werden Ein Virenschutz-Programm untersucht Ihren Computer auf Virenbefall. Entdeckt die Software „Schädlinge“, verhindert sie den Zugriff auf die entsprechende Datei, so dass der Virus nicht aktiv werden kann. Anti-Virenprogramme werden auch zur Prüfung für Wechseldatenträger (z. B. USBStick) herangezogen. Lädt man Dateien aus dem Internet auf einen USB-Stick, sollte man diese direkt nach dem Download einer Virenprüfung unterziehen. Gibt man beim Download keinen Datenträger als Speicherplatz an, speichert der Rechner alles automatisch in einen vorinstallierten Downloadordner. Generell empfehlen wir, heruntergeladene Dateien immer in ein spezielles Verzeichnis, zum Beispiel „Dateien aus dem Internet”, auf den Stick oder in den Downloadordner Ihres Rechners zu laden. Dies hat den Vorteil, dass man den Inhalt dieses Verzeichnisses gleich vollständig prüfen kann. Generation von Viren gefunden werden kann, ist es erforderlich, die Antiviren-Software regelmäßig zu aktualisieren. Es gibt viele Antivirenprogramme, wie z. B. Kasperski, Norton Antivirus und VirusScan Plus. Die nachfolgende Beispieldarstellung am Programm Avira AntiVir stellt keinerlei Kaufempfehlung dar. Antivirensuchlauf am Beispiel erklärt 1) Der USB-Stick muss mit dem Rechner, auf dem das Antivirenprogramm installiert ist, verbunden sein. Das Antivirenprogramm bitte öffnen, es erscheint ein neues Fenster (s. Abb. 1). 2) Wenn Sie das Programm Avira AntiVir geöffnet haben, sehen Sie unter dem Menü- 1 2 Antivirenprogramm installieren und regelmäßig aktualisieren Bei der Installation eines solchen Programms sollte man darauf achten, dass die automatische Aktualisierung startet, sobald der Rechner hochgefahren ist. Auch kann es vorkommen, dass das Programm sich mehrmals am Tag aktualisieren muss, da neue „Schädlinge“ im Umlauf sind. Damit auch die neueste Abb. 1 – Unter Status erfährt man u. a., wann das letzte Update ausgeführt wurde 3 Abb. 2 – Der USB-Stick wird überprüft, wenn das Verzeichnis „Wechsellaufwerke“ ausgewählt ist und das Lupensymbol angeklickt wird 24 Abb. 3 – Ob Viren gefunden wurden, zeigt das Ergebnis des Suchlaufes - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Praxisführung/Recht punkt Übersicht ➔ Status, dass das Programm aktiv ist 1 und ob bzw. wann ein Update durchgeführt wurde 2 . Sollte vor „Letztes Update“ kein grüner Punkt sein, ist es empfehlenswert, erst ein Update durchzuführen (per Klick auf „Update starten“). Nur ein aktuelles Programm kann auch neueste Viren filtern. 3) Der nächste Schritt ist dann, im Avira AntiVir auf den Menüpunkt Lokaler Schutz ➔ Prüfen zu klicken (s. Abb. 2). Es werden rechts alle zu prüfenden Laufwerke und Ordner, auch Wechsellaufwerke wie der USB-Stick, angezeigt. Klicken Sie auf „Wechsellaufwerke“ und danach im oberen Bereich auf die Lupe . Nun startet die Virenprüfung; alle Sektoren und Dateien auf dem USB-Stick werden geprüft. Wie lange der Prüfvorgang dauert, hängt u. a. davon ab, wie viele Dateien Sie auf dem Stick gespeichert haben. Am Ende des Vorganges wird angezeigt, ob das Programm Viren gefunden hat oder nicht 3 (s. Abb. 3). Sollte das Programm anzeigen, dass es verdächtige Dateien gefunden hat, sind diese in den Menüpunkt Verwaltung ➔ Quarantäne zu verschieben. Dies schlägt Avira AntiVir auch direkt vor. Dateien, die in Quarantäne „geschoben“ werden, sind vom Rest des Computers abgeschottet und können von dort aus nicht ausgeführt werden – sie sind nicht imstande, Schaden auf dem Computer anzurichten. Inge Sauer Überlassung kieferorthopädischer Apparate ist weiterhin Teil des steuerfreien Umsatzes Im ZBS 10/10 erschien der Artikel „Umsatzsteuer bei Zahnärzten“, verfasst von Dipl.-Kffr. Steffi Krätzschmar. Dieser führte insbesondere bei Fachzahnärzten für Kieferorthopädie zu Irritationen, da er teilweise für den juristischen Laien missverständlich ausgedrückt war. Es wird darauf hingewiesen, dass nach unserem Kenntnisstand weiterhin das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 23. Oktober 1997, V R 36/96 zur Überlassung kieferorthopädischer Apparate heranzuziehen ist. Dort wird auszugsweise wie folgt ausgeführt: „Danach wird der Umsatz durch kieferorthopädische Behandlung von der Dienstleistung des Kieferorthopäden geprägt. Die kieferorthopädische Heilbehandlung ist darauf gerichtet, Missbildungen des Kiefers zu erkennen, zu korrigieren oder zu vermindern. Der Zahnarzt untersucht dabei, ob und wodurch der Fehlbildung begegnet werden kann. Wenn er ihr durch den Einsatz von kieferorthopädischen Apparaten entgegenwirkt, ist die Überlassung dieser Gegenstände Teil der Heilbehandlung. Die Behandlung ist ohne ihren Einsatz nicht fachgerecht. Das gilt jedenfalls, wenn die Apparate für die Behandlung unentbehrlich sind oder die Heilbehandlung in maßgeblichem Umfang unterstützen und nur für die Zwecke der einzelnen Behandlung von dem behandelnden Zahnarzt oder in seinem Labor angefertigt werden. Lieferungen von Gegenständen sind unter den bezeichneten Voraussetzungen nicht gegeben. Die zahnärztliche Dienstleistung ist steuerfrei und umfasst auch die Überlassung der zur Heilbehandlung von dem Arzt angefertigten Gegenstände.“ Diese Ausführungen gelten nach diesseitigem Dafürhalten unabhängig von der vor der kieferorthopädischen Behandlung festgestellten KIG-Einstufung, soweit eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erfolgt. Meike Gorski-Goebel Für internetfähige Computer muss Rundfunkgebühr gezahlt werden Das Bundesverwaltungsgericht hat höchstinstanzlich grünes Licht für die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs gegeben. Besitzer von internetfähigen Computern müssen für ihre Geräte Rundfunkgebühr zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass PCs Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages seien und daher auch die Gebühr entrichtet werden müsse. Handlungsbedarf sehen die Richter dagegen den Angaben zufolge in der voraussichtlich noch bis 2013 geltenden Praxis des Gebühreneinzugs, da durch die technische Entwicklung der Geräte die Gebührengerechtigkeit und damit der Gleichheitsgrundsatz aus dem Lot zu geraten drohe, sagte ein Gerichtssprecher. Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 An der PC-Gebühr ließe sich nur festhalten, wenn diese auch tatsächlich durchzusetzen sei, hieß es weiter. Bisher sei es die Ausnahme, dass jemand nur die PC-Gebühr entrichten muss. Sie fällt an, wenn keine anderen Rundfunkgeräte wie Radio oder Fernseher vorhanden sind. Es sei aber durchaus möglich, dass dies in Zukunft für einen größeren Teil der Gebührenpflichtigen zutrifft, da portable Computer oder Handys zunehmend beliebter werden und die herkömmlichen Geräte ersetzen, so der Sprecher. Werden diese Geräte dann nicht angemeldet, könnten sie nur schwer einer Person zugeordnet werden. Der Gesetzgeber werde die Entwicklung daher zu beobachten haben, betonten die Richter. Gegen die PC-Gebühr hatten zwei Anwälte und ein Student geklagt. Sie argumentierten, dass sie ihre Computer nicht zum Emp- - zurück zum Inhaltsverzeichnis - fang von öffentlich-rechtlichem Rundfunk, sondern allein für Schreibarbeiten, berufsbedingte Recherchen oder zum Studium gebrauchten. Computer mit Internetzugang gelten nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2004 als „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ und sind seit Januar 2007 gebührenpflichtig. Computerbesitzer, die ansonsten keine Rundfunkgeräte im Haushalt haben, zahlen für den PC die Grundgebühr von derzeit 5,76 Euro. Diese Regelung gilt vermutlich nur noch bis 2013. Bis dahin ist eine Neuordnung des Gebührensystems geplant, das eine Haushaltsabgabe statt der bisherigen gerätebezogenen Gebühr vorsieht (AZ. 5707/ 27.10.2010). welt-online, 27.10.2010 25 Recht AG Dresden billigt Ausfallhonorar bei Nichtwahrnehmung von Behandlungsterminen AG Dresden gibt klagendem Zahnarzt recht, der wegen entgangener Behandlungszeit Schadenersatz fordert. Die Nichtwahrnehmung von Behandlungsterminen verletzt die Mitwirkungspflicht des Patienten aus dem Behandlungsvertrag und der Betrieb von Zahnarztpraxen ist regelmäßig mit hohen Kosten verbunden, so das Gericht. Mit Urteil vom 29.01.2010 hat das Amtsgericht Dresden (Az.: 107 C 5428/09) einem klagenden Zahnarzt Schadenersatzanspruch aus § 280 BGB i.V. mit dem Behandlungsvertrag wegen Nichtwahrnehmung vereinbarter Behandlungstermine zugestanden. Leider kommt es in der täglichen Praxis immer wieder vor, dass Patienten aus verschiedensten Gründen ihre zuvor vereinbarten Behandlungstermine nicht wahrnehmen. Die Frage, wer für die entgangene Behandlungszeit und die damit verbundenen Kosten aufzukommen hat, wird nicht immer einheitlich in der Rechtsprechung beurteilt. Umso erfreulicher ist es, dass mit der Entscheidung des AG Dresden nunmehr eine Gerichtsentscheidung aus unserem Kammerbereich vorliegt, die dem klagenden Zahnarzt Schadenersatzansprüche zugesteht. Damit wird die vorherrschende Meinung, die auch durch den GOZ-Ausschuss der LZKS vertreten wird, dass § 615 BGB auch auf den zwischen Zahnarzt und Patient be- stehenden Vertrag angewendet werden kann, wenn die Praxis so organisiert ist, dass der Zahnarzt nach einem Bestellsystem seine Termine im Voraus vergibt und für die Dauer des Ausfalls kein anderer Patient bestellt oder behandelt werden konnte, unterstützt. Im vorliegenden Fall forderte der Zahnarzt für insgesamt vier Ausfalltermine mit einer Gesamtdauer von 170 Minuten Schadenersatz nach BGB § 615 in Höhe von insgesamt 200 EUR. Das Gericht stellt fest, dass, indem der Beklagte die vereinbarten Termine nicht wahrgenommen hat, er seine aus dem Behandlungsvertrag bestehende Mitwirkungspflicht verletzt hat. Hierdurch sind dem Kläger, der termingebunden arbeitet, Einnahmen entgangen, die er an diesem Tag mit dem Einsatz seiner Arbeitskraft hätte erzielen können, so das Gericht. Der Hinweis des Beklagten, dem Kläger hätten Kompensationsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden, wurde als „Einwand ins Blaue hinein“ zurückgewiesen. Vielmehr müsse der Beklagte nachweisen, dass unangemeldet Patienten gerade in der Behandlungszeit des Beklagten vom Kläger hätten behandelt werden wollen, die der Kläger bei ordnungsgemäßer Behandlung des Beklagten hätte abweisen müssen. Die Höhe der Schadensersatzansprüche hält das Gericht für angemessen und führt dazu aus, dass ein Ausfallhonorar von 80 EUR pro Stunde keinesfalls überhöht erscheint. Der Betrieb von Zahnarztpraxen, so das Gericht, ist mit hohen Unkosten (Praxisräume, Personal, Spezialausstattung) verbunden und nach der allgemeinen Lebenserfahrung darf man davon ausgehen, dass Zahnärzte ihre Arbeitskraft zumindest kostendeckend einsetzen. Mit diesem erfreulichen Urteil aus Dresden werden wichtige Grundsätze der Leistungserbringung in Zahnarztpraxen bekräftigt, dass zum einen auch der Patient eine Mitwirkungspflicht aus dem Behandlungsvertrag hat, deren Nichterfüllung ökonomische Konsequenzen nach sich ziehen kann, und dass mit dem Betrieb von Zahnarztpraxen hohe Kosten verbunden sind, die betriebswirtschaftlichen Regeln unterliegen. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass in den neuen Bundesländern im Durchschnitt der Wert einer Zahnarztstunde gegenwärtig ca. 145 EUR beträgt, sodass das Gericht mehr als berechtigt ausführt, dass ein Ausfallhonorar von 80 EUR pro Stunde keinesfalls erhöht erscheint. Dieses Urteil bringt ein klein wenig mehr Rechtssicherheit in unsere Praxen, es legt in sich schlüssig dar, dass auch in Zahnarztpraxen vertane Zeit nicht kostenlos sein kann. Natürlich wäre es schön, wenn derartige Ansprüche nicht geltend gemacht werden müssten, die Realität ist aber oft anders und dann sollte ein Praxisinhaber auch wissen, dass jede Minute seines Arbeitstages wertvoll ist. Dr. Mathias Görlach Zahntechniklaborangebote vorher prüfen Die eigenverantwortliche Befunderhebung, Diagnostik und Planung durch den Zahnarzt sind Grundlage der kieferorthopädischen Behandlung. Aktuell wurde bekannt, dass gewerbliche Laboratorien Angebote zur Erstellung von kieferorthopädischen Behandlungsplanungen machen. Insbesondere wenden sie sich dabei an kieferorthopädisch tätige Zahnarztpraxen mit einem geringen Anteil von KFOFällen, aber auch an KFO-Fachpraxen. Derartige „Laborplanungen“ sind jedoch weder mit dem Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz) noch mit dem 26 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu vereinbaren. Die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung (in Kraft getreten am 01.01.2004) regeln außerdem eindeutig die eigenverantwortliche Befunderhebung, Diagnostik und Planung als Grundlage der kieferorthopädischen Behandlung. Neben Anamnese und klinischer Untersuchung durch den Zahnarzt gehören folgende diagnostische Unterlagen zum Standard: – dreidimensional orientiertes Gebissmodell des Ober- und Unterkiefers und fi- - zurück zum Inhaltsverzeichnis - xierter Okklusion (einschließlich Analyse) – röntgenologische Darstellung aller Zähne und Zahnkeime beider Kiefer (dabei soll einem strahlenreduzierten Aufnahmeverfahren, z. B. der Panoramaschichtaufnahme, der Vorzug gegeben werden) – Fernröntgenseitenaufnahme mit Durchzeichnung und schriftlicher Auswertung – Röntgenaufnahme der Hand mit Auswertung (bei Abweichung des chronologischen vom Dentitionsalter nur dann, wenn eine Orientierung über das Wachstumsmaximum und das Wachstumsende notwendig ist, oder wenn nach abgeschlossener Dentition die Kenntnis des Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Recht skelettalen Alters für die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung erforderlich ist) – Profil- und En-face-Fotografie mit diagnostischer Auswertung. Nicht in jedem Fall sind alle aufgezählten diagnostischen Unterlagen obligatorisch zu erstellen. Die individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles sind zu berücksichtigen und die diagnostischen Leistungen sind in zahnmedizinisch sinnvoller Weise zu beschränken. Bereits vor 60 Jahren hat die Mitgliederversammlung der DGKfO einen Beschluss gefasst, der „... eine Werbung der ... Laboratorien mit dem Anerbieten der Beratung und Ausarbeitung von Behandlungsplänen als den Interessen der deutschen Kie- ferorthopäden zuwiderlaufend betrachtet.“ Lässt ein Zahnarzt eine kieferorthopädische Planung durch ein gewerbliches Labor oder jemand anderen erstellen, so verstößt er gegen die gesetzlichen Bestimmungen und gegen seine Berufspflichten. Derartige Leistungen dürfen nicht zulasten der Krankenkasse abgerechnet werden. Nimmt er dennoch die Abrechnung vor, erfüllt dies den Tatbestand des Abrechnungsbetruges, was nach Aufdeckung einen Regress und disziplinarische Konsequenzen zur Folge hat. Die Landeszahnärztekammer hat die betreffenden gewerblichen Laboratorien angeschrieben und auf die Bestimmungen des Zahnheilkundegesetzes, die strafrechtlich bewehrt sind, hingewiesen. Dr. Uwe Nennemann Rabatte und Zugaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten unzulässig Der BGH hat in sechs Fällen über die Zulässigkeit von Beigaben und Rabatten für verschreibungspflichtige Medikamente entschieden (Urteile v. 09.09.2010, Az. I ZR 193/07; I ZR 26/09; I ZR 37/08; I ZR 125/08; I ZR 98/08; I ZR 72/08). Die Apothekeninhaber hatten ihren Kunden Zugaben zu verschreibungspflichtigen Medikamenten in Form von Rückerstattungen der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheinen unter anderem gewährt. Daraufhin waren sie von der Wettbewerbszentrale sowie Mitbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Das Gericht gab den Klagen statt. Ein unzulässiger Rabatt sei auch in Zugaben zu sehen, die den Kauf wirtschaftlich günstiger erscheinen ließen. Zulässig seien nur Zuga- ben, die einen Wert von nicht mehr als einen Euro aufwiesen. Für Versandapotheken, die ihre Arzneimittel aus dem Ausland einführen, gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht. Der BGH bewertete dies jedoch anders und beabsichtigt daher eine Vorlage der Frage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes. (ma/tl) Pressemitteilung des BGH vom 09.09.2010 <http://juris.bundesgerichtshof.de/ cgi-bin/rechtsprechung/document.py? Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010& nr=53287&Blank=1> Wir trauern um unseren Kollegen Dipl.-Med. Volker Kühn (Auerbach OT Beerheide) geb. 05.04.1950 gest. 15.09.2010 Europäischer Gerichtshof kippt deutsche Kündigungsfristen Regelung des Paragrafen 622 Absatz 2 Satz 2 BGB diskriminiert junge Menschen Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Januar 2010 den Paragrafen 622 Absatz 2 Satz 2 BGB für europarechtswidrig und damit für unwirksam erklärt. Er wies die deutschen Gerichte an, ab sofort die Regelung außer Acht zu lassen. Die Bestimmung sah vor, dass Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers vor dessen 25. Lebensjahr nicht auf die jeweilige Kündigungsfrist angerechnet werden. Der Fall Einer seit ihrem 18. Lebensjahr bei einer Firma beschäftigten Arbeitnehmerin war im Alter von 28 Jahren mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt worden. Unter Zugrundelegung der streitgegenständlichen Regelung hatte der Arbeitgeber die Beschäftigungszeit vor der Vollendung des 25. Lebensjahres bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt. Obwohl die Arbeitnehmerin seit 10 Jahren bei ihm beschäftigt war, wurde entsprechend des Gesetzes von einer 3-jährigen Betriebszugehörigkeit ausgegangen. In der erhobenen Klage wurde letztendlich seitens der Arbeitnehmerin erfolgreich argumentiert, dass diese Regelung eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters beinhaltet. Was bedeutet dies für die Praxis? Unabhängig vom Lebensalter eines Arbeitnehmers gelten bei der Berechnung der Kündigungsfristen folgende Mindestanforderungen in Abhängigkeit von der Dauer des Arbeitsverhältnisses: bis 2 Jahre: bis 5 Jahre: bis 8 Jahre: bis 10 Jahre: bis 12 Jahre: bis 15 Jahre: bis 20 Jahre und länger: 1 Monat 2 Monate 3 Monate 4 Monate 5 Monate 6 Monate 7 Monate Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Ass. jur. Meike Gorski-Goebel Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 27 Bücherecke/Fortbildung Websites in „Looser“ Folge vorgestellt Hallo, liebe Leser. Heute stelle ich Ihnen mal ein paar Seiten vor, die ich von aufmerksamen webbegeisterten Lesern als Anregung bekommen habe. Flugzeuge begeistern Seit jeher begeistern Flugzeuge die Menschheit. Die Palette der Flugzeuge ist schier unübersehbar. Wie es Menschen gibt, die sich für Autos, Fahrräder o. Ä. begeistern können, so gibt es auch welche, die ihre Begeisterung und manchmal auch ihr Hobby den Flugzeugen geschenkt haben. Die Seiten informieren in Bild und Text über viele Fakten, aber auch über neueste Entwicklungen. Viele Bilder und Fakten haben sogar mein Interesse geweckt. www.flightlevel350.com www.airliners.net Der Heizball Die traditionellen Glühbirnen sind schon teilweise verboten. Daraus ist eine zum Teil heftige Diskussion über das Für und Wider entstanden. Die Betreiber der Seiten machen in einer etwas ungewöhnlichen Art und Weise auf die Vorteile der Glühbirnen aufmerksam. Die Seiten regen sicher zum Nachdenken an, wenn auch die Infos vielleicht etwas einseitig interpretiert sind. www.heatball.de Advent, Advent Ja, bald ist der erste Advent. Doch woher kommen die Weihnachtsbräuche? Oder möchten Sie mal Ihre Backkünste an einem neuen Rezept ausprobieren? Alle bekommen Sie in der Weihnachtsstadt. Natürlich darf auch ein Weihnachtslied nicht fehlen. Und zu guter Letzt braucht Ihr Computer einen Bildschirmschoner, der zur Jahreszeit passt. Und außerden wollte ich schon immer mal wissen, wie Weihnachten in China gefeiert wird. www.weihnachtsstadt.de Wissenschaftler wollen Unterkieferknochenersatz aus Kunststoff entwickeln Wissenschaftler der Hochschule Merseburg und des Fraunhofer-Instituts für Werkstoffmechanik IWM aus Halle (Saale) wollen eine neue Kunststoffplatte für eine sichere Unterkieferrekonstruktion entwickeln, die stabil und flexibel wie der natürliche Kieferknochen ist. Mit dieser Idee überzeugten sie die Jury beim diesjährigen Innovationswettbewerb Medizintechnik des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Unterkieferknochen sind äußerst stabil und gleichzeitig flexibel gelagert. Durch Verletzungen, Entzündungen oder Krebs kann der knöcherne Bogen jedoch beschädigt oder sogar unterbrochen werden. Um die volle Belastungsfähigkeit beim Kauen, Sprechen oder Schlucken wiederherzustellen, müssen diese Defekte operativ mit speziellen Plattensystemen überbrückt werden. Doch bisherige Rekonstruktionsplatten sind anfällig für Brüche und Lockerungen. Ein Team von Ingenieuren um Prof. Dr. W.-D. Knoll von der Hochschule Merseburg (FH) und Materialwissenschaftlern um Prof. Dr. A. Heilmann vom Fraunhofer-Institut für Werkstoffmechanik IWM in Halle entwickelt gemeinsam mit Medizinern aus Bochum und einem Unternehmen aus Tuttlingen eine neue Platte aus Kunststoff. Diese ist fester und damit belastbarer als menschlicher Knochen. Da der Kunststoff zudem durch Wärme verformbar ist, kann er während der Operation mit einer beheizbaren Biegevorrichtung individuell an die Kiefergeometrie angepasst werden. Durch diese Entwicklung können erneute Operationen wegen Lockerung oder Bruch der Rekonstruktionsplatten vermieden werden. Es wird eine wesentlich bessere Versorgung der Patienten gesichert, erneute Krankenhausaufenthalte bleiben den Patienten erspart und für das Gesundheitswesen ergeben sich bedeutende Kostenentlastungen. Doch eine gute Idee allein reicht nicht immer aus. Um ein Produkt oder eine Technik schnell in die klinische Anwendung zu bringen, ist die gezielte Förderung von Forschung und Entwicklung hilfreich. Deshalb lobt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in diesem Jahr bereits zum zwölften Mal den „Innovationswettbewerb Medizintechnik“ aus. Besonders innovative, originelle und wegweisende Forschungs- und Entwicklungsideen der Medizintechnik werden ausgewählt und vom BMBF gefördert. Die Ideen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich für praktische medizinische Anwendungen eignen und zugleich die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fördern. Ziel dieses renommierten Wettbewerbs ist es, den Weg von der ersten Idee bis zur Markteinführung innovativer Medizintechnik zu beschleunigen. Hierzu fördert das BMBF die diesjährigen 15 Gewinnerprojekte mit mehr als 9,1 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 400.000 Euro auf die Ideen aus Merseburg und Halle. PM Fraunhofer IWM, 28.10.2010 Anzeige LZKS-Bildergalerie Bilder vom Sächsischen Fortbildungstag 2010 finden Sie auf unserer Homepage unter ZAHNÄRZTE bzw. PRAXISTEAM ➔Fortbildung ➔ Sächsischer Fortbildungstag für Zahnärzte und das Praxisteam. www.zahnaerzte-in-sachsen.de 28 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Fortbildung Die Lebenden und die Toten – Aufgaben der forensischen Odonto-Stomatologie .FIS#JTT IBULFJOFS Am 29. Oktober 1976 wurde während der 102. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in Stuttgart der Arbeitskreis „Forensische Zahnheilkunde“ ins Leben gerufen. Er stellt die Verbindung zwischen der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) dar. Um internationalen Standards zu entsprechen, wurde 1979 der Name in „Arbeitskreis für Forensische Odonto-Stomatologie“ (AKFOS) geändert. Die Veranstaltungen des AKFOS sind interdisziplinär: Hier treffen sich neben Zahnärzten aus dem zivilen und militärischen Bereich auch Vertreter anderer medizinischer Disziplinen, Anthropologen, klinisch-epidemiologische Forscher, Juristen und Experten der Kriminalistik. Tätigkeitsschwerpunkte eines forensischen Odonto-Stomatologen Das Tätigkeitsfeld eines forensischen Odontostomatologen umfasst ein breites Spektrum im Grenzgebiet zwischen Zahnmedizin und Rechtswissenschaft. Dies umfasst sowohl die Mitwirkung an der Aufklärung von Kriminalfällen als auch die – zunächst weniger spektakulär erscheinende – Erörterung von Rechtsfragen im zahnmedizinischen Alltag. Beginnen wir mit Letzterem: Die zahnärztliche Tätigkeit stellt zugleich die Ausübung eines Heilberufes wie auch die Erfüllung vertraglicher Pflichten gegenüber dem Patienten dar. In Abwägung von medizinischer Vernunft und der Erfüllung von Rechtsnormen kann es leicht zu Konflikten kommen. Ein Beispiel: Gerichtsurteile über die Haftungspflicht des Zahnarztes bei Schädigung des N. lingualis im Zuge einer Leitungsanästhesie ohne vorrangegangene detaillierte Aufklärung hängen maßgeblich von den medizinischen Umständen ab. Entscheidend ist insbesondere, inwiefern glaubhaft gemacht werden kann, ob sich der Patient in jedem Falle für die Anästhesie entschieden hätte (etwa bei dringend gebotener Extraktion eines tief frakturierten Unterkiefermolaren) oder ob er in Kenntnis der Risiken zunächst einem Therapieversuch ohne Anästhesie zugestimmt hätte (z. B. bei einer Füllungstherapie). Zu den weiteren Aufgaben des Rechtsodontologen gehören Identifizierungen, die bei unbekannten Leichenfunden oder im Rahmen von Massenkatastrophen anstehen. Wichtige primäre Methoden der Identifizierung sind die Daktyloskopie, der Abgleich zahnmedizinischer Befunde und die DNA-Untersuchung. Asservate, wie z. B. bei der Person gefundene Dokumente, Schmuck, Bekleidung u. Ä., wie auch medizinische Befunde oder eine körperliche Beschreibung zählen zu den sekundären Identifizierungsmethoden. Aufgrund der enormen Widerstandsfähigkeit der Zähne als härtestes Material unseres Körpers sind es eben häufig diese, welche letztlich auch nach längerer Liegezeit oder widriger Todesumstände (z. B. Feuereinwirkung) zur Identitätsklärung herangezogen werden können. So prägen individuelle Stellungsanomalien und unser zahnärztliches Wirken an 32 Zähnen mit jeweils fünf verschiedenen Flächen, Wurzeln und einer breiten Palette an zur Verfügung stehenden Werkstoffen einen unverwechselbaren Individualcharakter jeder Person, ähnlich dem eines Fingerabdruckes. So wurden von den deutschen Opfern der Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004 84 % durch den Abgleich von zahnärztlichen Ante-mortemund Post-mortem-Befunden identifiziert, weitere 13 % mittels Daktyloskopie und – entgegen häufigen Sensationsberichten in den Massenmedien – nur 3 % über einen DNA-Abgleich. Mit dem Beitritt zur „International Organization for Forensic Odonto-Stomatology“ (IOFOS) im Jahre 1989 konnte der AKFOS seine internationalen Beziehungen weiter ausbauen. Auf nationaler Ebene bestehen enge Kooperationsbeziehungen zur Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes (BKA/IDKO), zur Sanitätsakademie der Bundeswehr, zur Arbeitsgemeinschaft für Forensische Altersdiagnostik (AGFAD) sowie zur Arbeitsgemeinschaft Forensische Anthropologie (AGFA). Ein weiteres Aufgabengebiet der forensischen Odonto-Stomatologie liegt in der Anzeige Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 29 Fortbildung Altersschätzung sowohl bei Lebenden als auch bei Toten. Bei Toten dient sie häufig einer ersten Eingrenzung der in Frage kommenden vermissten Personen. Die Schätzung des Alters bei Lebenden betrifft häufig Personen mit Migrationshintergrund, die keine gültigen Ausweispapiere besitzen und bei denen das Geburtsdatum nicht zweifelsfrei dokumentiert ist. Somit werden Altersbegutachtungen innerhalb von Strafverfahren, aber auch in Asylverfahren und Sozialgerichtsverfahren (Rentenverfahren) in unterschiedlichsten Altersgruppen notwendig. Mit dieser sehr speziellen Fragestellung beschäftigt sich auch die kooperierende AGFAD. Relevanz für die tägliche zahnärztliche Praxis Häufig begegnet man der Auffassung, gerichtliche zahnärztliche Sachverständigengutachten seien die Aufgabe dafür ausgebildeter forensischer Spezialisten. Das ist nicht richtig. Grundsätzlich kann jeder Zahnarzt aufgrund seiner fachlichen Expertise von einem Gericht als Sachverständiger bestellt werden (§§ 402-414 ZPO). Sofern er sich nicht für befangen oder aus Sachgründen für nicht zuständig erklärt, hat er nach bestem Wissen zur Klärung der vom Gericht formulierten Beweisfragen beizutragen. In der Praxis kommt es leider des Öfte- ren vor, dass gutachterliche Aussagen an dieser Aufgabe vorbeigehen. Sicher auch, weil dies nicht Bestandteil der zahnärztlichen Ausbildung ist. Eine Fortbildung auf diesem Gebiet kann helfen, diesem Mangel zu begegnen. Auch ohne aktive Gutachtertätigkeit kann jeder Zahnarzt in Berührung mit der forensischen Zahnheilkunde kommen. Diese Situation ergibt sich leicht im Zuge eines Rechtsstreits um die zahnärztliche Haftungspflicht. Die Erörterung aktueller Fälle aus der zahnärztlichen Praxis und dazugehöriger Gerichtsurteile bietet die Möglichkeit, bestehende Unsicherheiten zu verringern und eine realistische Einschätzung der eigenen Situation zu ermöglichen. Sie steht deshalb regelmäßig auf dem Programm der AKFOSTagungen. Aber auch auf andere (wenngleich seltenere) Weise kann jeder Zahnarzt potenziell mit der Forensik zusammentreffen. Werden zu Identifizierungszwecken Patientenakten von den Ermittlungsbehörden angefordert, so ist er zur Mitwirkung verpflichtet. Es ist dann vielleicht der letzte Dienst, den er seinem Patienten erweisen kann, durch den sorgfältig dokumentierten Zahn- und Behandlungsstatus die Aufklärung seiner Identität zu ermöglichen und so seinen Angehörigen Gewissheit über sein Schicksal zu verschaffen. Informationsarbeit und Wissensvermittlung In seinem Bestreben, den Gegenstand der forensischen Odonto-Stomatologie einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, steht der AKFOS mit seinen Veranstaltungen allen Interessenten offen. Die Jahrestagungen finden in der Regel am zweiten Oktobersamstag in Mainz statt. Für diese Veranstaltungen werden gemäß den Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer 8 Punkte im Rahmen des freiwilligen Fortbildungsnachweises vergeben. In diesem Jahr findet die Tagung des Arbeitskreises im Rahmen des Deutschen Zahnärztetages 2010 in Frankfurt statt, unter anderem mit den Themen: Justitia und Behandlungsfehler – Juristische Aspekte der zahnärztlichen Tätigkeit, Diagnostik bei Kindesmisshandlung, Grundlagen der zahnmedizinischen Identifizierung. Schließlich sei noch auf die Jahrestagung im Oktober 2011 in Mainz hingewiesen, zu der sich das Bestehen des Arbeitskreises zum 35. Mal jährt. Interessenten für die Themenkreise der forensischen Odonto-Stomatologie sind herzlich zur Mitgliedschaft im AKFOS eingeladen, die übrigens für DGZMK-Mitglieder beitragsfrei ist. Hier findet man auch Möglichkeiten der weitergehenden Fortbildung auf diesem Gebiet. Dr. Bianca Gelbrich, Universitätsklinikum Leipzig Dr. Dr. Götz Gelbrich, Zentrum für Klinische Studien Leipzig Dr. Dr. Klaus Rötzscher, Speyer Website des AKFOS: www.akfos.org Anzeige © Satztechnik Meißen GmbH, 2010 Das Dentalhistorische Museum in Zschadraß Zschadraß bei Leipzig ist seit einigen Jahren Standort eines ganz besonderen Museums. Der Museumsgründer, Zahntechnikermeister Andreas Haesler, hat mit dem Dentalhistorischen Museum etwas geschaffen, was weltweit einzigartig ist. Die hessische Zahnärztezeitung titelte: »Beste Voraussetzungen für einen Wallfahrtsort«. Und dies ist nicht übertrieben. Unzählige Exponate präsentieren die Entwicklung der Zahnmedizin. Gemeinsam mit dem Dentalhistorischen Museum haben wir für 2011 wieder zwei Kalender aufgelegt. Einen Motivkalender, der einige Exponate des Museums zeigt, und einen Kalender mit Illustrationen von historischen Postkarten, aus Werbekampagnen und Magazinen. Die Kalender haben das Format 30 x 46 cm und sind zum Preis von je 15,00 EUR erhältlich. 50 % des Reinerlöses fließt dem Museum direkt zu, damit weitere Räumlichkeiten um- und ausgebaut werden können. Satztechnikk Meißen n GmbH H · Am m Sand d 1cc · 01665 5 Nieschützz · Tel.. 03525/ 71 86-0 0 · Faxx 03525/ 71 86-12 2 · inffo@satztechnik-meissen.de 30 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Fortbildung Funktionskieferorthopädie heute – eine Standortbestimmung 50 Jahre Elastisch Offener Aktivator nach Klammt Am 29.01.2011 findet in Görlitz, der Wirkungsstätte von SR Dr. Georg Klammt, ein wissenschaftliches Symposium statt, das die Verdienste eines bedeutenden deutschen Kieferorthopäden würdigt und gleichzeitig eine Analyse zum Stellenwert der Funktionskieferorthopädie in der modernen Fachpraxis thematisiert. Wer war Georg Klammt? Georg Klammt wurde 1907 in Bad Flinsberg (Niederschlesien) geboren. Die Familie siedelte 1914 nach Görlitz über, wo sein Vater, als Dentist, eine Praxis übernahm. Entsprechend dem Beruf seines Vaters entschloss sich auch Georg Klammt zum Studium der Zahnheilkunde. Nach dem Studium kehrte er nach Görlitz zurück und übernahm die väterliche Praxis in eigener Niederlassung. In seiner Praxis in Görlitz widmete er sich vor allem der rationellen und effizienten kieferorthopädischen Behandlung seiner jungen Patienten. Unter seinen geschickten Händen entstand ein patientenfreundliches kieferorthopädisches Gerät, welches durch den Alltag des Praktikers eine Optimierung erfuhr. Er setzte das Gerät, welches er später als Elastisch Offener Aktivator (EOA) bezeichnete, sehr universell in seiner Praxis ein. Im Jahre 1960 beschrieb Dr. Georg Klammt erstmals das von ihm entwickelte Gerät in der Fachliteratur. In einem dynamischen Prozess der Weiterentwicklung des von Andresen und Häupl entwickelten klassischen Aktivators entstand in den 1950er Jahren eine Reihe skelettierter funktionskieferorthopädischer Geräte. Klammt beteiligte sich aktiv an dieser Entwicklung und publizierte 1955 den Offenen Aktivator, einen klassischen Aktivator mit Dehnschraube, bei dem auf anteriore Kunststoffanteile bereits verzichtet wurde. Besonders der Einfluss der Ideen und Modifikationen von Balters (Bionator) und Bimler (Gebissformer) beeinflussten Klammts Entwicklung stark. In der täglichen praktischen Anwendung veränderte Klammt als geschickter und einfühlsamer Praktiker die Konfiguration des Gerätes schrittweise. Durch die Eleminierung weiterer Kunststoffanteile und die Verwendung der Coffinfeder wurde der Funktionsraum der Zunge vergrößert, wodurch das Sprechen für die Patienten einfacher und somit die Tragedauer des Gerätes deutlich erhöht werden konnte. Die Bedeutung der Zunge als „aktiver Faktor“ für die biologisch-formative Wirkung des EOA hebt Klammt in seiner Monografie Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Abbildung: Elastisch Offener Aktivator nach Klammt mit Lingualschild (links) und mit Zungengitter (rechts) bei der Behandlung eines offenen Bisses 1984 mehrfach hervor. Sein Ziel war es „... nicht nur Formabweichungen von der Norm zu beseitigen, sondern Wachstums- und Entwicklungsprozesse biologisch zu steuern.“ Ausgehend von einem regionalen Arbeitskreis in Ostsachsen fanden seine Ideen unter den Kollegen eine rege Verbreitung und hohe Akzeptanz. Bedingt durch die deutsche Teilung war es Klammt vor allem in den 1960er Jahren nicht möglich, seine Entwicklung im nationalen Maßstab zu publizieren, jedoch war der EOA neben dem Funktionsregler das am häufigsten angewendete funktionskieferorthopädische Gerät auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Neben seiner praktischen Tätigkeit als niedergelassener Kieferorthopäde veröffentlichte er später mehrere Artikel in Fachzeitschriften. Erst im Rentenalter war es ihm möglich, Kurse und Vorträge auch im westlichen Ausland zu halten. Besonders in Südamerika fand die Klammt’sche Entwicklung begeisterte Anhänger. Vor allem wegen der einfachen technischen Herstellung und universellen Anwendbarkeit ist er ein rationelles Behandlungsmittel für viele Indikationsbereiche. Bis in die Gegenwart hat sich der EOA einen hohen Stellenwert als probates Therapiegerät in der Kieferorthopädie bewahrt. Eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen im nationalen und internationalen Schrifttum waren der Wirkungsweise und den skelettalen bzw. dento-alveolären Veränderungen bei Behandlungen mit dem EOA gewidmet. - zurück zum Inhaltsverzeichnis - Auch die aktuelle Rückbesinnung auf Frühbehandlungen ist ganz im Sinne des Therapieansatzes des Protagonisten. Mit dem EOA steht uns ein bewährtes funktionskieferorthopädisches Behandlungsgerät zur Verfügung, welches auch unter den Bedingungen einer modernen Multibracket-Praxis seinen festen Platz im breiten therapeutischen Spektrum der Kieferorthopädie behauptet. Wir würden uns freuen Sie in Görlitz begrüßen zu können – zu einem interessanten Fortbildungstag mit namhaften Referenten. Informationen zur Anmeldung und zum wissenschaftlichem Programm über Mail: info@i-vent-online.de . Prof. Dr. med. habil. Karl-Heinz Dannhauer Dr. med. Andreas Kumpf Zitat des Monats Meinungen sind wie Grundstücke: Erstens sind sie zu teuer, und zweitens kann man nicht immer darauf bauen Dieter Hildebrandt, dt. Kabarettist 31 Personalien Geburtstage im Dezember 2010 60 65 70 03.12.1950 Dr. med. Christine Karl 08115 Lichtentanne 17.12.1940 03.12.1950 Brigitte Schäfer 04357 Leipzig 18.12.1940 04.12.1950 Dr. med. Barbara Müller 09557 Flöha 28.12.1940 Holle-Marei Fricke 08297 Zwönitz OT Dorfchemnitz 05.12.1950 Dipl.-Med. Christine Alboth 08523 Plauen 29.12.1940 SR Dr. med. dent. Dietlind Krausch 04288 Leipzig 05.12.1950 Dipl.-Med. Annedore Stollberg 09661 Hainichen 02.12.1935 Dr. med. dent. Dieter Sehm 01445 Radebeul 10.12.1950 Dr. med. Udo Beyreuther 08359 Breitenbrunn 13.12.1935 Dr. med. dent. Heinz Schwerig 04329 Leipzig 20.12.1950 Dipl.-Stom. Annemarie Herrmann 08056 Zwickau 13.12.1930 Dr. med. dent. Walter Burghardt 04129 Leipzig 29.12.1950 Dipl.-Stom. Brigitte Heider 01936 Königsbrück 29.12.1930 SR Dr. med. dent. Peter Löscher 01705 Freital 01.12.1945 Dr. med. Christine Trompler 04416 Markkleeberg 06.12.1929 MR Dr. med. dent. Hubertus Pätzold 01277 Dresden 04.12.1945 Dr. med. Gunter Gebelein 01936 Schwepnitz 21.12.1928 Dr. med. dent. Winfried Preuß 02763 Mittelherwigsdorf 18.12.1945 Dr. med. Kristina Michelsen-Müller 01744 Paulsdorf 82 28.12.1928 MR Joachim Engler 04758 Oschatz 19.12.1945 Dr. med. Ursula Jesch 04107 Leipzig 83 22.12.1927 MR Dr. med. dent. Hellmuth Wagner 09456 Annaberg-Buchholz 20.12.1945 Dr./Med. Univ. Sofia Stantscho Kardshew 01219 Dresden 89 11.12.1921 SR Dr. med. dent. Karl Götze 01796 Pirna 15.12.1940 SR Dr. med. dent. Joachim Willner 08451 Crimmitschau 17.12.1940 Dr. med. dent. Rosmarie Schulz 04357 Leipzig 75 80 81 Elke Wetzel 09390 Gornsdorf Christel Seidel 08396 Waldenburg Wir gratulieren! Jubilare, die keine Veröffentlichung im Zahnärzteblatt Sachsen wünschen, informieren bitte die Redaktion. 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Das Buch „Zirkonoxid und CAD/CAM: Werkstoff, Verarbeitung, Eingliederung“ erläutert zunächst verständlich die Herstellung, Eigenschaften und Qualitätskriterien dieser dentalen Hochleistungskeramik. Der folgende Praxisteil vermittelt grundlegende Regeln für die anatomische Gerüstgestaltung (CAD) und die materialgerechte Verblendung inklusive Überpressen von Zirkonoxid. Kontrovers diskutierte Themen wie Nass- oder Trockenschleifen, Abstrahlen und der sogenannte Regenerationsbrand werden ebenso behandelt wie Werkzeugempfehlungen. Diese basieren wie das gesamte Buch nicht nur auf den Erfahrungen und umfangreichen Tests, sondern auch auf der intensiven Mitwirkung externer Keramikund Werkzeugexperten. Ein eigenes Kapitel zur materialgerechten Präparation, Abformung und Eingliederung durch den Zahnarzt steuerte der Vollkeramik-Experte, praktizierende Zahnarzt und Dozent an der RWTH Aachen Prof. Dr. Joachim Tinschert bei. Der Titel „Gold und Legierungen: Werkstoffe, Verarbeitung, Fehleratlas“ fasst die be- währten Inhalte der Goldenen Hefte zusammen, ergänzt um neue Kapitel zu NEM, neuen Indikationen und Verarbeitungstechniken. Worauf kommt es beim Anstiften filigraner Modellgussprothesen an? Welche Verbindungstechnik ist die richtige? Wie kann ich Fehler beim Verblenden von vornherein vermeiden? Diese Fragen behandelt das neue Buch auf 126 reich bebilderten Seiten ebenso wie die besonderen Anforderungen implantatprothetischer Arbeiten. Anschauliche Step-by-Step-Anleitungen erläutern alle Arbeitsschritte von der Modellherstellung über Anstiften, Einbetten und Gießen bis zur Verblendung. Ein 20-seitiger Fehleratlas zeigt anhand zahlreicher Fotos aus drei Jahrzehnten, was dabei schief gehen kann. Und natürlich benennt er detailliert die jeweiligen Ursachen und wie man es gar nicht erst so weit kommen lässt. Weitere Informationen: Heraeus Kulzer GmbH Service-Hotline 0800 4372522 (kostenlos) www.heraeus-dental.com Neues Curriculum CMD – jetzt Kurse buchen! Die DGZI als „Praktikergesellschaft“ von Zahnärzten für Zahnärzte bietet seit diesem September erstmals das Curriculum CMD an. Neu ist auch das interdisziplinäre Kurskonzept, das hier erstmals auf die Kooperation von Zahn- und Humanmedizinern, Physiotherapeuten und Zahntechnikern abzielt. Es besteht aus insgesamt acht Kursmodulen, von denen das erste bereits erfolgreich durchgeführt wurde. Das Curriculum kann insgesamt gebucht und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Alternativ können aber auch einzelne Module daraus separat gebucht werden – je nach individueller Interessenlage. Angesichts der Komplexität craniomandibulärer Dysfunktionen wird diese neue Konzeption die notwendige Zusammenarbeit der verschiedenen Fachdisziplinen entscheidend fördern. Ein Modul fand bereits statt: „Topographische und funktionelle Anatomie“ (Frau Prof. Graf). Als nächste Themen sind vorgesehen (siehe Tabelle): „Funktionstherapeutische Grundlagen“ (Dr. Peroz und Dr. Bruhn), „Diagnostik der CMD“ (Dipl.-Stom. Lüdemann), Manuelle Medizin/Physiotherapie der Statik (Katja Lüdemann), „Radiologische Diagnostik“ (Dr. Bach), „Interdisziplinäre Zusammenarbeit“ (Dr. Ryguschik und weitere Fachkollegen der Orthopä- Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 die), „Anwendungskurse/Übertragungskurs“ (ZTM Mechold), „Repetitio mater studiorum est – Prüfungskurs“ (OA Dr. Hannak). Die Referenten aus Universität und Praxis sorgen mit ihrer Kompetenz und Professionalität für eine fachübergreifende Ausbildung der Teilnehmer. Deren unterschiedliche fachliche Voraussetzungen werden durch das interdisziplinäre Kurskonzept berücksichtigt, so dass ein gemeinsamer Lernerfolg sichergestellt ist. Anmeldungen für das Curriculum beziehungs- weise die einzelnen Kursmodule können bei der DGZI-Studiengruppe Berlin-Brandenburg (Kontakt hier: Med-Konsult-Europa, Gutenbergstraße 89, D-14467 Potsdam, Tel. 0331-2000392 oder Fax 0331-88715442) erfolgen. Weitere Informationen: Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie e.V. Telefon 0211 16970-77 sekretariat@dgzi-info.de Die kommenden Kursmodule Thema des Fortbildungsmoduls Ort Datum Funktionstherapeutische Grundlagen Diagnostik der CMD Manuelle Medizin/ Physiotherapie der Statik Radiologische Diagnostik Interdisziplinäre Zusammenarbeit Anwendungskurse/ Übertragungskurs Repetitio mater studiorum est Prüfungskurs Potsdam Potsdam Potsdam Potsdam Potsdam Potsdam 19.+20.11.2010 28.+29.1.2011 18.+19.2.2011 12.3.2011 8.+9.4.2011 im Mai 2011 Charité Berlin 2011 Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion wieder. - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 33 Kleinanzeigen Stellenangebote Assistenten- bzw. Weiterbildungsstelle für Oral- u. Kieferchirurgie frei. Praxis f. Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie Dr. Roberto Städtler, Telefon 03733 21001 Markt Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen bitte an Satztechnik Meißen GmbH Anzeigenabteilung Am Sand 1c 01665 Nieschütz MARION LAUNHARDT Steile Straße 17 01259 Dresden Tel. (03 51) 2 03 36 10 für KFO Fax (03 51) 2 03 36 60 www.KFO-aus-Sachsen.de Sofort zu verkaufen! Behandlungszimmerinventar, Stuhl (Ritter), Rö-Gerät (Oralix DC), sehr preiswert! Telefon 03522 63155 Praxisabgabe/-übernahme/-vermietung/-verkauf Leipzig-Ost 2 BHZ, OPG, 500 Scheine Abgabe Q4/2011 MedConsult 0172/5603913 dr.naumann@t-online.de Praxis und Familie – hier funktionierts! 2 Praxen in SSO abzugeben Matthias Hilscher 03501 470250 Leipzig-Stadtrand 3 BHZ, dig. 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Diese sorgt als unabhängiges Beratungsunternehmen im Auftrag der Bundeszahnärztekammer für die finanzielle Sicherheit der Zahnärzte – bundesweit und jetzt auch für Sie in Sachsen. Des Weiteren liegt eine Beilage der MeDent Sachsen GmbH bei. Wir bitten um freundliche Beachtung. Herstellerinformation + + + Herstellerinformation + + + Herstellerinformation + + + Herstellerinformation + + + Lachgassedierung in der zahnärztlichen Praxis Zahnarzt Wolfgang Lüder berichtet über seine Erfahrungen In meiner Praxis ist die Lachgassedierung ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit, auf den ich nicht mehr verzichten möchte, denn mit dieser Technik hat der Behandler jederzeit ein probates Mittel an der Hand, um nicht nur behandlungsunwillige Kinder, Angstpatienten und Personen mit starkem Würgereiz innerhalb weniger Minuten behandlungsfähig zu machen, sondern auch ein entspanntes Arbeitsumfeld z. B. bei größeren Eingriffen – egal ob chirurgischer oder prothetischer Natur – zu erreichen. Der Patient ist während der Sedierung die gan- 34 ze Zeit voll ansprechbar und kann bereits nach 10 Minuten ohne Begleitperson wieder entlassen werden. Die Anwendung der Technik ist ausgesprochen einfach zu erlernen, die modernen Geräte sind bedienungsfreundlich und extrem sicher. Viele von uns investieren große Summen in Praxisausstattung und Design, um ihren Patienten das Erleben der zahnärztlichen Behandlung angenehmer und das Arbeitsumfeld entspannter zu gestalten. Im Vergleich dazu ist die Investition in ein Lachgasgerät und den erforderlichen Anwenderkurs äußerst gering und rechnet sich innerhalb kurzer Zeit auch für kleine Praxen, die so, quasi nebenher, generierten - zurück zum Inhaltsverzeichnis - privaten Zusatzeinkünfte sind eine angenehme Begleiterscheinung, aber besonders der Zustrom neuer Patienten, die gezielt eine Praxis suchen, die diese innovative Technik anbietet, machen das Verfahren attraktiv. Weitere Informationen: Zahnärzteberatung Stefanie Lohmeier Telefon 08031 9012614 info@deutsche-zahnaerzteberatung.de Alle Herstellerinformationen sind Informationen der Produzenten. Sie geben nicht die Meinung des Herausgebers/der Redaktion wieder. Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 Informationen Strategien gegen Burnout Gestresst, erschöpft, ausgebrannt – immer mehr Menschen leiden unter Burnout. Im Gespräch mit Netdoktor.de erläutert Prof. Dr. Dieter Frey, Lehrstuhlinhaber Sozialpsychologie an der Ludwig-Maximilians Universität in München, die Ursachen des Phänomens. Herr Prof. Frey, psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren dramatisch zu – auch Burnout. Woran liegt das? Es gibt mehrere Ursachen für die Zunahme von Burnout. Der einzelne Mensch muss immer mehr Arbeit leisten, gleichzeitig ist die Arbeit komplizierter und schwieriger geworden. Die Arbeitswelt wird immer komplexer, immer globaler, immer vernetzter. Welchen Einfluss haben moderne Kommunikationsmittel wie E-Mail und Mobiltelefone auf die Psyche? Die haben mit Sicherheit einen ganz großen Einfluss. Früher war ein Brief zwei bis drei Tage unterwegs, und man konnte erst mal durchatmen. Heute hat sich durchgesetzt, dass man überall und sofort erreichbar ist und auch reagieren soll. Die Amerikaner nennen dies schon lange “24/7” – das bedeutet sieben Tage pro Woche 24 Stunden parat zu stehen. Dadurch wird man oft bei den wichtigen Aufgaben unterbrochen und muss immer wieder von vorne anfangen. Es ist Zeit, zu reflektieren, wo es hier Entschleunigungsmöglichkeiten gibt. Lange galt Burnout als Managerkrankheit. Tatsächlich kann ein Burnout aber auch Hausfrauen oder Arbeitslose treffen. Welche Menschen sind besonders gefährdet? Je ernster man seine Aufgabe nimmt, desto eher droht Burnout. Gefährdet ist letztlich jeder, der schnell frustriert ist, schlecht Nein sagen und nicht auf Wichtiges fokussieren kann. Problematisch ist auch eine Arbeit, mit der man nie fertig wird, auch wenn der Tag 34 Stunden hätte. Dann fühlt man sich wie Sisyphos, der einen Stein immer wieder auf einen Berg schafft, der aber immer wieder herunter rollt. Was sie auch tun, es ist immer zu wenig. Sie drehen sich im Kreis, kommen nicht voran, oder das, was sie machen, scheint unnütz. Das kann auch einer Hausfrau oder einem Arbeitslosen passieren. In einer Gesellschaft, die auf materiellem Wachstum basiert, wird auch beim Einzelnen die Gier nach „immer mehr“ geweckt. Fördern solche Werte einen Burnout? Mit Sicherheit, denn man gerät in einen Beschleunigungsprozess. Statt „Weniger kann mehr sein“ und „Qualität ist besser als Quantität“ streben viele nach immer mehr Geld, mehr Status. Die bekommen sie durch mehr Arbeit, durch bessere Arbeit, durch zusätzliche Arbeit, durch komplexere Arbeit. Das geht dann so weit, dass Freizeitaktivitäten und zwischenmenschliche Beziehungen leiden. Wie können sich Gefährdete dem krankmachenden Druck von außen und innen entziehen? Wichtig ist, zu reflektieren: Mache ich die richtigen Dinge? Und mache ich die Dinge richtig? Wo sind die Zeiträuber, was belastet mich, wann muss ich nein sagen? Wo werden von mir Dinge verlangt, die kein Mensch der Welt erfüllen kann, wie kann ich mein Netzwerk aktivieren, damit ich hier wieder raus komme? Sie müssen das Hamsterrad anhalten. Christiane Fux/NetDoktor, 15.11.2010 Zahnärzteblatt SACHSEN 11/10 - zurück zum Inhaltsverzeichnis - 35 63 Ästhetik • Hochtechnologie • Anwendungsgebiete • Alternativen Krankes Zahnfleisch • Parodontitis • Therapie • 64 Prophylaxe Kunstvoll wie die Natur Gesunder Mund – gesunder Körper? Keramik in der Zahnheilkunde Schon lange therapiert der Zahnarzt nicht nur Zahn-, sondern auch Munderkrankungen. Die Beurteilung von Mundschleimhaut, Lippen und Zunge (Krebsvorsorge; vor allem bei Rauchern), die Kontrolle der Kiefergelenke auf Fehlfunktionen, die Wangen- und Mundbodeninspektion zum Ausschluss der Bildung von Speichelsteinen, die Feststellung von Zahnwanderungen und dadurch entstehende Fehlbelastungen gehören zu seinem Aufgabenspektrum. Das Spektrum erweitert sich seit Jahrzehnten durch neue Erkenntnisse im Sinne der oralen Medizin. Hierzu gehört die allgemeinmedizinische Vorsorge auf der Basis der Kenntnis von Allgemeinerkrankungen und deren Wechselwirkungen mit dem Mundgesundheitszustand. Hierbei gewinnt die orale Medizin bei alten und behinderten Menschen immer mehr an Bedeutung. Heute ist die Alterszahnmedizin genauso wichtig wie die Altersmedizin. Wer denkt beim Stichwort Keramik an Blumentöpfe, Waschbecken, preiswertes Geschirr? – Sicher die meisten. Aber damit tut man dem Werkstoff Unrecht. Er kann viel, viel mehr! Moderne Hochleistungskeramiken haben sich längst im Alltag etabliert. So wird der „keramische Stahl“ unter anderem zur Anfertigung von Keramikbremsscheiben an Sportwagen, Turbinenschlaufen im Turbolader, Abgaskatalysatoren, Hitzeschild-Kacheln am Space Shuttle, Keramikdichtscheiben in Wasserhähnen usw. herangezogen. Nicht zuletzt finden wir die modernen Keramiken als immer scharfe Küchenmesser im Haushalt wieder. Aber auch in der Medizin werden sie verwendet, als künstliche Hüftgelenke beispielsweise. Den Grundstein für die Entwicklung der Keramiken legte Johann Friedrich Böttger, als er 1708 am Sächsischen Hof das Porzellan erfand. Auf der Suche nach einem Herstellungsverfahren für Gold entdeckte er das „Weiße Gold“ – eine Bezeichnung, die sich in den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten immer deutlicher als passend erwies. Auch in der Zahnheilkunde machte sich dieser Werkstoff recht bald nützlich: Mit der Eine besondere Rolle bei den Munderkrankungen spielen die Erkrankungen des Zahnhalteapparates, die mit dem Überbegriff „Parodontitis“ zusammengefasst werden. Ihre Erscheinungsformen und ihre Wechselwirkungen mit anderen Erkrankungen in unserem Körper (systemische Erkrankungen) sind so vielfältig, dass heute schon von der „Parodontalen Medizin“ gesprochen wird. Entwicklung der industriellen Glaskeramik aus Porzellan konnten 1857 die ersten Keramikfüllungen (Inlay) zur Versorgung kariöser Zähne eingesetzt werden. Wer würde nicht denken, dass es sich um natürliche Zähne handelt, wenn er dieses Bild betrachtet? Tatsächlich ist es eine vollkeramische Brücke. Dank der Kunst des Zahntechnikers, der individuelle Besonderheiten der natürlichen Zahnfarbe und -gestalt des Patienten auf den Zahnersatz übertragen hat, sieht man den Unterschied nicht. Dieser Begriff bezieht sich vor allem auf die Wechselbeziehungen zwischen parodontalen und systemischen Erkrankungen. Betroffen sind nach heutigen Erkenntnissen Diabetes mellitus, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen des Atemwegssystems, Frühgeburten und untergewichtige Neu- Patientenzeitung der Zahnärzte Patientenzeitung der Zahnärzte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Die drohende Lücke – Zahn erhalten oder ersetzen? 65 geborene, Osteoporose und Stress. Gesunder Mund – gesunder Körper. Lesen Sie mehr dazu in diesem ZahnRat! 66 Immobile Patienten • Zahnpflege • Festsitzender/herausnehmbarer Zahnersatz • Rechtsfragen Zahnerhalt oder Implantat? Der immobile mundgesunde Patient Nützliche Tipps für Pflegepersonal, pflegende Angehörige, aber auch noch selbst aktive Senioren Zahnärztliche Implantate haben sich als künstliche Zahnwurzeln im Laufe ihrer Entwicklung vom einstigen Rettungsanker zu einem inzwischen wichtigen Therapeutikum entwickelt. Sie dienen der Abstützung von Zahnersatz, der Stabilisierung der Restbezahnung und vorbeugend auch dem Erhalt von Knochenstrukturen. Darüber hinaus wird das körperliche Wohlbefinden der Patienten mit wiederhergestellter Kauund Sprachfunktion wesentlich stabilisiert. Bei immer mehr Patienten werden heute Zahnimplantate eingesetzt. Waren es 1980 nur rund 5.000 Patienten, die in Deutschland pro Jahr mit Implantaten versorgt wurden, so erhöhte sich die Anzahl der gesetzten Implantate 20 Jahre später im Jahre 2000 bereits auf 330.000. Im Jahre 2003 waren es schon 450.000 Implantate und gegenwärtig ist die Zahl in Deutschland bei fast einer Million pro Jahr angelangt. Zahnimplantationen benötigen gewisse Voraussetzungen und können daher nicht immer nur als das Mittel der Wahl angesehen werden. Gerade durch die Weiterentwicklung verschiedenster anderer Behandlungsmethoden und durch die Verbesserung der in der Zahnmedizin verwendeten Materialien können Sie gehören zu den Senioren, fühlen sich noch fit, aber Ihre Hände gehorchen Ihnen nicht mehr so wie früher? Sie benötigen dauerhaft Hilfe? natürliche Zähne auch besser und langfristiger erhalten werden. Ziel dieses ZahnRates ist es, Ihnen Voraussetzungen und eventuelle Alternativen für zahnärztliche Implantate vorzustellen. Die Entscheidung, ob ein kranker Zahn behandelt und somit gerettet oder entfernt werden sollte, basiert immer auf der Ursache der Erkrankung des Zahnes. Die Hauptursachen einer Zahnentfernung sind entweder eine Entzündung des Zahnhalteapparates, eine tiefe Zerstörung des Zahnes durch Karies oder wenn ein Zahn durch einen Unfall so verletzt ist, dass er nicht mehr zu erhalten ist. Für Sie oder pflegende Familienmitglieder oder Pflegemitarbeiter ist dieser ZahnRat gedacht. Wir möchten damit Ihr Augenmerk auf einen gesunden Mund lenken, weil damit ein hohes Maß an Lebensqualität verbunden ist. Menschen mit normalem Alterungsprozess, zunehmender Pflegebedürftigkeit, aber auch mit Demenz gehören zu unserem Alltag. Dennoch wünschen wir ihnen, dass sie noch Lust auf gutes Essen haben (und dies auch beißen können) oder dass ihre Zähne eine verständliche Aussprache möglich machen. Aus zahnmedizinischer Sicht ergeben sich für Pflegende unter anderem folgende Problembereiche: • Es besteht ein hohes Risiko, Karies an den noch vorhandenen eigenen Zähnen zu bekommen oder am Zahnhalteapparat (Parodontose) zu erkranken. • Die Mundhöhle ist die Haupteintrittspforte für Bakterien, welche durch Einatmen oder eine entzündete Mundschleimhaut in die Blutbahn gelangen und so zu Allgemeinerkrankungen führen können. Patientenzeitung der Zahnärzte Patientenzeitung der Zahnärzte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Implantologie: Biomaterialtechnik auf höchstem Niveau 67 Wa s w i c h t i g i s t f ü r d i e Z ä h n e z w i s c h e n 12 u n d 19 • Pflegbedürftige Menschen können zahnärztliche Praxen oft nicht mehr selbst aufsuchen. Eine strukturierte zahnmedizinische Betreuung in Alteneinrichtungen ist eine Lösung. Auch das Wissen um die Gefahren einer schlechten Mundgesundheit ist beim Pflegepersonal unbedingt zu verbessern. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen verschiedene vorbeugende Maßnahmen sowie Behandlungsmöglichkeiten vor. Auch rechtliche Aspekte werden wir für Sie beleuchten. Doch alles funktioniert nur, wenn alle Partner an einem Strang ziehen – bitte machen Sie mit! 68 Implantate: Wann? Wie? Wo? Wer? Teeth & Teens: Zähne in den Zehnern Was ist Implantologie? Schlechte Zähne sind voll uncool. Sagt Markus, 16. Recht hat er damit! Aber wie weiter? Was sind Implantate? nur noch durchringen, tatsächlich etwas zu tun. Oder manches zu lassen. Je nachdem. Kein Problem, wenn man es wirklich will. Wer nach dem Lesen noch Fragen hat, kann zu seinen Eltern gehen. Ist auch uncool? Gut, also zum Zahnarzt, der hat die meiste Ahnung zum Thema. Zweimal im Jahr soll man sowieso auf dem Behandlungsstuhl sitzen, und sei es nur, um nachse- Das zahnärztliche Implantat ist ein dübelartiger Formkörper, der anstelle einer Zahnwurzel in den Knochen eingeschraubt wird und der Befestigung von Zahnersatz dient. Das kann eine einzelne Zahnkrone sein, aber auch eine Brücke oder eine abnehmbare Prothese. Inhalt: Wer implantiert? Wann wird implantiert? Menge Preis/Bestellung Versand 10 Exemplare Gesamt 2,60 € 2,40 € 5,00 € 20 Exemplare Gesamt 5,20 € 2,80 € 8,00€ 30 Exemplare Gesamt 7,80 € 4,70 € 12,50 € 40 Exemplare Gesamt 10,40 € 5,00 € 15,40€ 50 Exemplare Gesamt 13,00 € 5,20 € 18,20€ hen zu lassen, ob alles noch in Ordnung ist. doch den Eltern zeigen. Es stehen ein paar Tipps drin, die auch für sie interessant sind. In diesem ZahnRat kann jeder, der zwischen 12 und 19 Jahre alt ist, etwas über seine Zähne erfahren: wie sie beschaffen sind, was ihnen nützt, was sie gefährdet, wie sie schöner werden und wie man sie pflegt. Wer Bescheid weiß, hat schon halb gewonnen. Dann muss man sich Übrigens: Dieses Heft kann man auf den Kopf stellen und vielleicht Die zahnärztliche Implantologie ist die Wissenschaft, die sich mit den Werkstoffen, den Operationsmethoden und der Gestaltung des Zahnersatzes auf Implantaten beschäftigt. Im weiteren Sinne gehört dazu auch die Entwicklung von Methoden, den Knochen und das Zahnfleisch zu ersetzen, wenn diese im Laufe der Zeit verloren gegangen sind. Versandkosten (zuzüglich 7 % MwSt.) Wann sind Implantate sinnvoll? Wann sind Implantate nicht möglich? Chirurgische Behandlung Prothetische Behandlung Nachsorge und Recall Einzelzahnersatz Zahngruppenersatz Versorgung (nahezu) zahnloser Kiefer Patientenzeitung der Zahnärzte Patientenzeitung der Zahnärzte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen FAX -Bestellformular 0 35 25 - 71 86 12 Satztechnik Meißen GmbH · Am Sand 1 c · 01665 Diera-Zehren OT Nieschütz Lieferanschrift: Stück Kunstvoll wie die Natur 64 Gesunder Mund – gesunder Körper? 65 Zahnerhalt oder Implantat? 66 Der immobile mundgesunde Patient 67 Implantate:Wann? Wie? Wo? Wer? 68 Teeth & Teens: Zähne in den Zehnern Eine Übersicht früherer Ausgaben senden wir Ihnen gerne zu. Zahnarztpraxis Ansprechpartner Straße PLZ/Ort Telefon Telefax Datum Unterschrift 63