Beschr\344nkung Punkteerwerb Artikel

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Beschr\344nkung Punkteerwerb Artikel
Die Hapimag-November Überraschung!
Punkte verkaufen, das war für viele Aktionäre bisher ein Rettungsanker.
Wer selbst nicht mehr in Urlaub fahren konnte oder wollte, verkaufte sein
Wohnrecht an einen anderen Miteigentümer!
Jährlich zahlt man der Hapimag den Jahresbeitrag für die Aktie.
Sollen die als Punkte ausgedrückten, zeitlich beschränkten Wohnrechte auch
noch verfallen?
Die Hapimag Nutzung zeichnet sich durch ein flexibles Punktesystem aus. Als Anteilseigentümer (Aktionär)
kann man dadurch sein Wohnrecht in einer der vielen Anlagen nutzen. Man wollte Urlaub mit Niveau
machen. Deshalb hat man Aktien gekauft und Geld investiert.
Das Hapimag-Unternehmen hat diese Tendenz unterstützt, verstärkt und ausgenutzt. Zusätzlich zum
Aktienverkauf hat man weitere Produkte auf den Markt gebracht. Wohnplan und Ferienpass -mit jeweiligen
Jahresbeiträgen- waren langfristig verkaufte Wohnrechte ohne zusätzliche Investition, wie sie bei einem
weiteren Aktienkauf nötig gewesen wären. Hapimag hat damit Wohnrechte im Überfluss geschaffen, die als
Punkte abgegeben oder verkauft, angenommen oder gekauft werden konnten.
Warum entstehen eigentlich Punkte, die man nun veräußern möchte? Es kann sein
der Partner hat nun zu viele Aktien (Kinder sind aus dem Haus!),
Verhinderung wegen Krankheit und/oder Alter,
es konnte keine Wohnung in der gewünschten Zeit gefunden werden,
der Partner konnte nicht schon Monate zum Voraus seine Ferien fix planen,
die Wohnung war wegen Residenz oder Tandem-Tours nicht verfügbar.
Früher hieß es: Ein Partner kann sein Wohnrecht nach eigenem Gutdünken an Dritte abtreten.....
Selbst 1996 wurde in den Allgemeinen Bestimmungen zum Erwerb der Mitgliedschaft bei der Hapimag nur
vorgeschrieben:
Wohnpunkte können mittels vorgegebenem Formular auf das Punktekonto eines anderen Partners übertragen werden.
In den Basisinformationen für Hapimag-Partner vom Mai 1997 wird diese technische Regelung der Punkteübertragung erneut dargestellt.
Ein kommerzieller Handel war immer ausdrücklich ausgeschlossen!
Wenn sich dann die persönliche Situation verändert, altersbedingt oder durch Krankheit, muss das HapimagWohnrecht nicht verfallen. Man kann es eben an andere Aktionäre abgeben.
Obwohl sich Hapimag seinen ursprünglichen, vertraglichen Verpflichtungen -die Aktie auf hohem Preisniveau
zurück zu kaufen- entledigt, der persönlich finanzielle Verlust war begrenzt, da man die Wohnpunkte
verkaufen kann. Ein anderer Aktionär konnte das Wohnrecht übernehmen.
So war der Punkteverfall verhindert.
Die Wartezeit auf der Rückkaufliste war zu ertragen, andere Aktionäre übernahmen die Wohnrechte.
Die eigene Investition wurde durch jemand anderes genutzt.
Es gab Diskussionen in den letzten Generalversammlungen der Hapimag zum hohen Stand der Verfallpunkte. Mit Erstaunen nahm der Aktionär zur Kenntnis, dass verfallene Punkte für den Konzern kostenneutral sind. So richtig zu verstehen ist das nicht, die 275.322 verfallenen Punkte von 2007 berühren
Hapimag nicht? Das ist die Dividende von über 22.900 Aktien à 12 Punkte.
Dafür haben die Aktionäre ihren Jahresbeitrag geleistet.
Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08).
Ein Vermögen von über 4,3 Mio Euro (Jahresbeitrag 2002 = 189,13 Euro x 22.900)!
Der Punktekiosk bei Hapimag, Verkäufe bei e-bay oder durch die ehrenamtliche Punktevermittlung des
Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA waren die Möglichkeiten, diesen Punkteverfall zu reduzieren.
Diese Zeiten sind unwiderruflich vorbei. Da wird schwer getrickst! Zunächst wurde der Punktezukauf auf 48
Punkte je Produkt beschränkt, ab 2009 jetzt sogar auf nur noch 12 Punkte.
Wer Punkte haben möchte, soll eben Produkte (Aktien u.a.) kaufen.
Die alten, treuen Aktionäre, die Hapimag groß gemacht haben, sind längst nicht mehr die Zielgruppe.
Warum auch, sie haben ihr Geld eingebracht, mehr will Hapimag nicht.
Das erinnert stark an ein Schneeballsystem.
Man setzt heute auf neue, junge Kundschaft, die ihre Punkte selbst verbraucht und nicht verkaufen muss.
Der Verfall unserer Punkte wird sich durch die Kaufbeschränkung ab 2009 weiter erhöhen.
Verfallene Punkte können niemals wertneutral sein, Hapimag muss sich damit Gewinn ausrechnen, sonst
würde man uns diese Beschränkungen nicht zumuten.
Seit Jahren wird der Hapimag Urlaub durch den Jahresbeitrag und die Nebenkosten teurer.
Man muss auch mehr Wohnpunkte für eine Woche einsetzten.
Aktionäre werden in ihren Rechten beschränkt und jährlich immer höher belastet.
Hapimag trifft nur für sich günstige Entscheidungen, die wir Aktionäre zu akzeptieren und finanzieren haben.
Es ist egal, was in den Geschäftsbedingungen steht oder auch nicht steht, alles wird für die Firma günstig
ausgelegt bzw. selbst nachträglich passend gemacht.
Nun darf man keine Punkte mehr ansammeln um vielleicht zukünftig doch noch bei Hapimag Urlaub zu
machen. Nein, jedes Jahr muss man sich nun für seine 12 Punkte je Aktie einen Käufer suchen, denn der
darf nur diese 12 Punkte je Produkt jährlich erwerben.
Es gibt leider keinen Großaktionär, auf dessen Meinung die Hapimag Rücksicht
nehmen muss!
Wie lange hält sich Hapimag an die eigenen Aussagen?
In den Erlebniswelten die für die Monate Mai bis Oktober 2009 heißt es noch bei den Reservations- und
Buchungsbestimmungen auf Seite 71:
Der Erwerb von Punkten (Kauf oder Schenkung) ist auf 48 Punkte pro Produkt und Kalenderjahr
beschränkt.
Welche Zuverlässigkeit haben diese Festlegungen überhaupt noch, wenn nun in einer Holiday-Zeitschrift
vom November 2008 eine weitere Einschränkung schon ab 1.1.2009 nachgeschoben wird.
Darf man diese Kehrtwende als Willkür bezeichnen?
Und wenn man dann noch diese merkwürdige Begründung dazu erfährt:
Durch die weitere Beschränkung wolle man einen Ausgleich zwischen den Interessen der investitionswilligen
Aktionäre und den Bestandsaktionären finden!
Diese Argumentation ist völlig irreführend und falsch, weil gerade über den Punktehandel ein Ausgleich
zwischen den Bestandaktionären gefunden wird. Jenen, die gerne mehr Urlaub mit Hapimag unternehmen
möchten und jenen, die aus welchen Gründen auch immer - alters-/gesundheitsbedingt- eben die Wohnpunkte nicht nutzen können. Sie können über den Punkteverkauf wenigstens ihre Jahresgebühren finanzieren.
Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08).
Insbesondere für Hapimag-Aktionäre, die auf den Punkteverkauf angewiesen sind, ist diese Vorgehensweise
von Hapimag ein Schlag ins Gesicht.!
Denjenigen Aktionäre, die über einen Punktezukauf richtigerweise die Infrastuktur von Hapimag stärker
nutzen wollen, stehen Aktionäre gegenüber (Punkteverkäufer), die die Infrastruktur eben nicht nutzen.
Hapimag kommt doch durch die stärkere Nutzung der Infrastruktur durch einige wohnpunktekaufwillige
Aktionäre zu Gute. Hierdurch wird die durchschnittliche Belegungsrate in den Resorts möglichst hoch
gehalten. Es werden auch andere kostenpflichtige Leistungen in den Resorts in Anspruch genommen.
Wenn Sie mit dieser neuen Regelung der Einschränkung des Punktezukaufes nicht einverstanden sind, sollten Sie bei der Hapimag dagegen protestieren. Schicken Sie bitte dem HFA eine
Kopie dieses Protestes!
Mail an:
info@Hapimag.com
oder Fax an:
0041 41 767 89 05
oder Brief an:
An den Verwaltungsrat
der Hapimag
Neuhofstr. 8/12
6349 Baar
Schweiz
So könnte Ihre Mail oder Ihr Brief lauten:
Mein Protest gegen die Einschränkung im Handel des Wohnrechtes (Punktehandel)
Meine Partnernummer:
Durch die Zahlung meines Jahresbeitrages erwerbe ich bei der Hapimag Wohnrechte.
Diese Wohnrechte werden in Punkten ausgedrückt. Der Punktehandel zwischen den
Aktionären wird durch Regelungen der Hapimag erschwert. Schon die bisherige
Erwerbseinschränkung auf 48 Punkte je Produkt verstößt gegen den Grundgedanken
der Hapimag-Idee.
Nun soll man zukünftig nur noch 12 Punkte je Produkt erwerben dürfen.
Damit erfolgt eine deutliche Einschränkung meiner Rechte als Aktionär und Punkteabgeber sowie als Aktionär und Punkteabnehmer, gegen die ich protestiere.
Hiermit fordere ich, dass Hapimag die ursprünglich mögliche Übertragung und
Annahme der Wohnrechte zwischen den Aktionären wieder uneingeschränkt zulassen
soll!
weitere Information: Hapimag Punkteerwerb eine Zusammenstellung der bisherigen Entwicklung
Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08).
Hapimag - Punkteerwerb
Sollen noch mehr Punkte, die von den Partnern mit dem Jahresbeitrag als Dividende erworben werden, verfallen, ohne dass etwas
dagegen gemacht werden kann?
2008: wird im Hapimag-Holiday vom November 2008 auf Seite 10 eine Änderung der Bedingungen mitgeteilt: Auszug “Wer einmal zu wenig Punkte hat, kann im Punktekiosk pro jahresbeitragspflichtigem Produkt
ab 2009 maximal 12 Punkte dazukaufen.
Die Einschränkung beim Punkteerwerb auf 12 Punkte pro jahresbeitragspflichtigem Produkt (die für sämtliche Erwerbsvorgänge gilt), ist ein wichtiger Schritt, um ...... “
Im Geschäftsbericht der Hapimag für das Jahr 2007 sind auf der Umschlagseite innen die Verfallpunkte
angegeben:
Verfallpunkte Aktien:
2007
2006
2005
2004
2003
275.322
257.438
231.109
226.247
242.691
Der Umgang mit den Wohnpunkten ist in den Statuten der Hapimag nicht geregelt.
In den auswertbaren Papieren, die von der Hapimag im Laufe der Jahre verteilt wurden, sind folgende Formulierungen zu finden:
1976: In einer Druckschrift “Prospekt und allgemeine Bestimmungen zur Vereinbarung über Aktienkauf
und Darlehensgewährung” (9.76/V/2000/41) heißt es in
4. Die Wohnberechtigung:
4.3 Der Partner kann sein Wohnrecht nach eigenem Gutdünken an Dritte abtreten,......
4.4 Ein kommerzieller Handel mit Wohnrechten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verwaltungsrates.
1985: In einer weiteren Druckschrift “Prospekt und allgemeine Bestimmungen zur Vereinbarung über
Akteinkauf und Darlehensgewährung” (7.85/MV/18000/426) wird diese Linie bestätigt.
1996: Unter dem Titel: Aktie Hapimag/Havag “Allgemeine Bestimmungen zum Erwerb der Mitgliedschaft
bei der Hapimag” (0296/NDS/2000D) heißt es unter
7. Die Übertragung
7.3 Wohnpunkte können mittels vorgegebenem Formular auf das Partnerkonto eines anderen Partners
übertragen werden.
7.5 Ein kommerzieller Handel mit Punkten und Urlaubsbestätigungen ist nicht zulässig.
1996: In einem Merkblatt zum Rückkauf von Hapimag-Aktien (PSE/03.1996) heißt es unter dem Schlagwort Wohnrechtspunkte:
Hapimag kauft keine Wohnrechtspunkte zurück. Sie haben jedoch weiterhin das Recht, diese zu den
üblichen Bedingungen abzuwohnen oder an andere Partner zu übertragen.
Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08).
1997: In einer “Basisinformation für Hapimag Partner” Ausgabe Mai 1997 heißt es unter der Überschrift:
Das Hapimag-Punktesystem
3. 3. Satz 4: Wohnpunkte können mittels eines Formblattes auf das Konto eines anderen Partners übertragen werden.
2004: Im Holiday Extra Ausgabe Mai 2004 heißt es auf Seite 10 unter der Überschrift
“Aus Punktebörse wird Punktekiosk” unter anderem:
Mit der Einführung des Punktekiosk wird die Übernahme von Punkten durch Dritte (Kauf oder Schenkung)
generell auf 48 Punkte pro Produkt und Kalenderjahr beschränkt. D.h. mit einem Produkt können höchstens 48 Punkte pro Kalenderjahr übernommen werden (Ausnahme besteht bei Erbfolge); bei zwei Produkten (z.B. einer Aktie und einem Ferienpass oder Wohnplan), können 96 Punkte pro Kalenderjahr
zugekauft werden. U.s.w.
2004: In den Teilnahmebedingungen für den Hapimag Punktekiosk vom 23.07.2004, mit denen sich jeder
Nutzer des Kiosk einverstanden erklärt, wird festgelegt unter
5. Kommerzieller Handel
Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken ist untersagt. Es gelten daher folgende Beschränkungen:
a) Der Zukauf von Punkten ist auf 48 Punkte pro Produkt und Kalenderjahr limitiert, d.h. ein Partner mit
z.B. einer Aktie kann 48 Punkte pro Kalenderjahr dazukaufen. Besitzt er zwei Aktien (oder eine Aktie und
einen Ferienpass/Wohnplan), kann er 96 Punkte pro Kalenderjahr zukaufen..
In den Schlussbestimmungen heißt es unter
4. Hapimag behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern. .....
2005: In der nächsten Hapimag-GV in der Schweiz am 13. Mai 2005 wird im Protokoll zum Traktandum 3
festgehalten:
1. Rudolf Andermann setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Punktezukaufs auf 48 Punkte pro
Jahr und Aktie aufgehoben wird.
Antwort von Kurt Scholl: Die Verfallpunkte sind von 248.000 im Jahr 2003 auf 229.000 im Jahr 2004
zurückgegangen. Dies ist auch das Resultat der Einführung des Punktekiosks. Der Punktekiosk soll jedoch nicht dazu missbraucht werden, dass ein Partner, der nur eine Aktie in Hapimag investiert hat, Hunderte von Punkten dazukauft und damit Wohnraum der anderen Partner belegt. Mit der Beschränkung des
Zukaufs auf 48 Punkte pro Jahr und Aktie kann man schon einen ordentlichen Urlaub machen. Der Punktekiosk bewirkt, dass sich der Punktepreis stabilisiert hat. Ziel ist es, dass Partner, die über den Punktekiosk Punkte verkaufen, mehr erhalten als nur den Jahresbeitrag.
Zum Traktandum 5 ist festgehalten:
1. Kurt Lewandowsky: Herr Lewandowsky kommt auf die Beschränkung des Punktezukaufs auf 48 Punkte
pro Aktie und Kalenderjahr zurück und plädiert dafür, diese Einschränkung wenigstens für Kranke und
sozial Bedürftige aufzuheben, da es vielfach schwierig ist, für angesparte Punkte mehrere Käufer zu
finden. ......
Es ist festzustellen, dass ausser den Vertretern des HFA niemand der anwesenden Aktionäre
gegen die Beschränkung eines Punktezukaufes argumentierte.
2005: Die “Basisinformation für Hapimag Partner” Ausgabe Dezember 2005 formuliert dazu unter der
Überschrift: Das Hapimag Punktesystem
3. Satz 5: Wohnpunkte können mittels eines Formblattes (evtl. gegen eine Bearbeitungsgebühr) oder im
passwortgeschützten Bereich der Hapimag Web-Seite <<www.hapimag.com>> auf das Konto eines
Zusammenstellung vom 24.11.2008
anderen Partners übertragen werden.
Information des Hapimag-Ferienclub für Aktionäre - HFA (eingetragen Vereinspolizei Wien ZVR 033085072) internationale Aktionärsgemeinschaft, Büroadresse: HFA c/o Rudolf Andermann, Postfach 1325, 50142 Kerpen, Germany (Nr. 01/08).