Entwässerungsgebühren: Die

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Entwässerungsgebühren: Die
Entwässerungsgebühren:
Die Entwässerungsgebühren richten sich nach dem in das Kanalnetz eingeleiteten
Abwasser. Dabei unterscheidet man zwischen Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. Die Gebühren werden durch die Stadtwerke Neuss Energie und
Wasser GmbH bzw. durch die Kreiswerke Grevenbroich GmbH im Auftrag der
InfraStruktur Neuss AöR (ISN) innerhalb der Rechnung für Energie- u.
Wasserversorgung berechnet.
Schmutzwassergebühr:
Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge berechnet, die dem
Kanalnetz von dem jeweiligen Grundstück zugeführt wird. Zur Ermittlung der
Abwassermenge wird die aus dem Frischwassernetz der Stadtwerke Neuss, der
Kreiswerke Grevenbroich oder eigener Versorgungsanlagen (Brunnen,
Regenwasser) entnommenen Wassermengen herangezogen. Davon in Abzug
gebracht werden nur die Wassermengen, die nachweislich nicht dem Kanalnetz
zugeführt werden (z.B. Frischwasser zur Gartenbewässerung).
Die Schmutzwassergebühr berechnet sich pro Kubikmeter eingeleitetem
Schmutzwasser und beträgt z. Zt. 2,92 €. Den jeweiligen Gebührensatz
entnehmen Sie der Entwässerungsgebührensatzung.
Niederschlagswassergebühr:
Die Niederschlagwassergebühr richtet sich nach der an die Kanalisation
angeschlossenen bebauten oder befestigten Fläche Ihres Grundstücks.
 Zur bebauten Grundstücksfläche gehören die Grundfläche aller Gebäude mit
eventuellen Dachüberständen, Vordächern und dergleichen sowie Unterstände
und Carports.
 Zur befestigten Fläche gehören alle asphaltierten, betonierten, gepflasterten,
plattierten oder sonst wie durch wasserundurchlässige Oberflächen befestigte
Flächen, soweit sie nicht schon eventuell durch die überbauten Flächen erfasst
sind.
Für die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen schicken Sie bitte den
Datenbogen zur Erhebung der Regenwassergebühr unterschrieben an die
InfraStruktur Neuss, Meererhof 1, 41460 Neuss.
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je angeschlossenem Quadratmeter
bebauter oder befestigter Fläche z. Zt. 1,36 €. Den jeweiligen Gebührensatz
entnehmen Sie der Entwässerungsgebührensatzung.
Schlammabfuhr:
Für die Entsorgung von Gruben, in denen das Abwasser gesammelt wird und
abgefahren werden muss, wird laut Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen z. Zt. eine Gebühr von 18,20 € pro
Kubikmeter erhoben.