Entwässerungsgebühren: Die
Transcription
Entwässerungsgebühren: Die
Entwässerungsgebühren: Die Entwässerungsgebühren richten sich nach dem in das Kanalnetz eingeleiteten Abwasser. Dabei unterscheidet man zwischen Schmutz- und Niederschlagswassergebühr. Die Gebühren werden durch die Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH bzw. durch die Kreiswerke Grevenbroich GmbH im Auftrag der InfraStruktur Neuss AöR (ISN) innerhalb der Rechnung für Energie- u. Wasserversorgung berechnet. Schmutzwassergebühr: Die Schmutzwassergebühr wird nach der Abwassermenge berechnet, die dem Kanalnetz von dem jeweiligen Grundstück zugeführt wird. Zur Ermittlung der Abwassermenge wird die aus dem Frischwassernetz der Stadtwerke Neuss, der Kreiswerke Grevenbroich oder eigener Versorgungsanlagen (Brunnen, Regenwasser) entnommenen Wassermengen herangezogen. Davon in Abzug gebracht werden nur die Wassermengen, die nachweislich nicht dem Kanalnetz zugeführt werden (z.B. Frischwasser zur Gartenbewässerung). Die Schmutzwassergebühr berechnet sich pro Kubikmeter eingeleitetem Schmutzwasser und beträgt z. Zt. 2,92 €. Den jeweiligen Gebührensatz entnehmen Sie der Entwässerungsgebührensatzung. Niederschlagswassergebühr: Die Niederschlagwassergebühr richtet sich nach der an die Kanalisation angeschlossenen bebauten oder befestigten Fläche Ihres Grundstücks. Zur bebauten Grundstücksfläche gehören die Grundfläche aller Gebäude mit eventuellen Dachüberständen, Vordächern und dergleichen sowie Unterstände und Carports. Zur befestigten Fläche gehören alle asphaltierten, betonierten, gepflasterten, plattierten oder sonst wie durch wasserundurchlässige Oberflächen befestigte Flächen, soweit sie nicht schon eventuell durch die überbauten Flächen erfasst sind. Für die Ermittlung der bebauten und befestigten Flächen schicken Sie bitte den Datenbogen zur Erhebung der Regenwassergebühr unterschrieben an die InfraStruktur Neuss, Meererhof 1, 41460 Neuss. Die Niederschlagswassergebühr beträgt je angeschlossenem Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche z. Zt. 1,36 €. Den jeweiligen Gebührensatz entnehmen Sie der Entwässerungsgebührensatzung. Schlammabfuhr: Für die Entsorgung von Gruben, in denen das Abwasser gesammelt wird und abgefahren werden muss, wird laut Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen z. Zt. eine Gebühr von 18,20 € pro Kubikmeter erhoben.